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Ausgabe 10 Freitag, den 30. Oktober 2020 Jahrgang 2020 PA sämtl. HH Inhalt Seite Kontaktdaten des Rathauses 2 Amtliche Bekanntmachungen 4 Mitteilungen der Stadtverwaltung und der Verwaltungsgemeinschaft 8 Königstein vor 100 Jahren 10 Mitteilungen anderer Ämter und Einrichtungen 12 Pfaffendorf 14 Leupoldishain 15 Neues aus dem Wichtelhaus 15 Senioren 17 Kirchliche Nachrichten 17 Vereinsnachrichten 17 Veranstaltungen 19 Verschiedenes 21 Die lebendige Bibliothek - Generationen im Dialog auf der Festung Königstein Die Sprechenden Bücher aus den drei Königsteinen in Sachsen, der Oberpfalz und dem Taunus. „30 Jahre deutsche Vielfalt“ war das übergeord- nete Thema der Veranstaltung der Lebendigen Bibliothek am zweiten Oktober auf der Festung Königstein. Dabei trafen sich unterschiedliche Leute aus den drei Königsteinen in der Oberpfalz, im Taunus und in Sachsen mit Schüler/-innen der Oberschule Königstein, um über die Umbrüche 1989/1990 und die letzten 30 Jahre miteinander ins Gespräch zu kommen. Was ist die Lebendige Bibliothek? Die Lebendige Bibliothek bietet Menschen unterschiedlichster Herkunft und Hintergründe die Möglichkeit, zu einem bestimmten Thema ins Gespräch zu kom- men und Erfahrungen auszutauschen. Dabei er- zählen Zeitzeugen ihre Geschichten interessierten Zuhörer/-innen. Sie sind dadurch die „Sprechen- den Bücher“ der Bibliothek. Im Fokus steht die Geschichtsübermittlung aus erster Hand und außerhalb der eigenen Familiengeschichte. Die Zuhörer/-innen können auch Fragen direkt an die „Sprechenden Bücher“ stellen. Sie werden „Leser/-innen“ genannt. Die Sprechenden Bücher werden bei der Eröffnung vorgestellt. Am Aufgang zur Festung begrüßte das Organisa- tionsteam die „Sprechenden Bücher“ und „Leser/- innen“. Sie verteilten Masken und Informationsma- terialien und gaben eine kurze Wegbeschreibung, damit jeder rechtzeitig bei dem richtigen Buch an- kommt: egal, ob in der Hornkasematte, der Mag- dalenenburg oder der Georgenburg. Dank des schönen Herbstwetters konnte die zen- trale Begrüßung auf dem Exerzierplatz der Fes- tung Königstein stattfinden. Die „Sprechenden Bücher“ [1] wurden einzeln vorgestellt und Mario Möckel und Patrick von Bardeleben von „Fresh in Attack“ und dem „Hip-Hop-Mobil“ stimmten in die Veranstaltung durch einen bewegenden Break- dance Tanzauftritt ein. Sie erklärten auch einiges zu der Geschichte des Tanzstiles. Tanzauftritt von Fresh Attack und dem Hip-Hop- Mobil. Dann ging es los mit den Gesprächen, die die „Sprechenden Bücher“ und die „Leser/-innen“ führten. Dafür standen gemütliche Tischgruppen in der Hornkasematte, der Georgen- und der Mag- dalenenburg bereit, in denen sich „Leser/-innen“

Ausgabe 10 Die lebendige Bibliothek - Inhalt Generationen

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Page 1: Ausgabe 10 Die lebendige Bibliothek - Inhalt Generationen

Ausgabe 10Freitag, den 30. Oktober 2020 Jahrgang 2020

PA s

ämtl.

HH

Inhalt SeiteKontaktdaten des Rathauses 2

Amtliche Bekanntmachungen 4

Mitteilungen der Stadtverwaltung und der Verwaltungsgemeinschaft 8

Königstein vor 100 Jahren 10

Mitteilungen anderer Ämter und Einrichtungen 12

Pfaffendorf 14

Leupoldishain 15

Neues aus dem Wichtelhaus 15

Senioren 17

Kirchliche Nachrichten 17

Vereinsnachrichten 17

Veranstaltungen 19

Verschiedenes 21

Die lebendige Bibliothek - Generationen im Dialog auf der Festung Königstein

Die Sprechenden Bücher aus den drei Königsteinen in Sachsen, der Oberpfalz und dem Taunus.

„30 Jahre deutsche Vielfalt“ war das übergeord-nete Thema der Veranstaltung der Lebendigen Bibliothek am zweiten Oktober auf der Festung Königstein. Dabei trafen sich unterschiedliche Leute aus den drei Königsteinen in der Oberpfalz, im Taunus und in Sachsen mit Schüler/-innen der Oberschule Königstein, um über die Umbrüche 1989/1990 und die letzten 30 Jahre miteinander ins Gespräch zu kommen.Was ist die Lebendige Bibliothek? Die Lebendige Bibliothek bietet Menschen unterschiedlichster Herkunft und Hintergründe die Möglichkeit, zu einem bestimmten Thema ins Gespräch zu kom-men und Erfahrungen auszutauschen. Dabei er-zählen Zeitzeugen ihre Geschichten interessierten Zuhörer/-innen. Sie sind dadurch die „Sprechen-den Bücher“ der Bibliothek. Im Fokus steht die Geschichtsübermittlung aus erster Hand und außerhalb der eigenen Familiengeschichte. Die Zuhörer/-innen können auch Fragen direkt an die „Sprechenden Bücher“ stellen. Sie werden „Leser/-innen“ genannt.

Die Sprechenden Bücher werden bei der Eröffnung vorgestellt.

Am Aufgang zur Festung begrüßte das Organisa-tionsteam die „Sprechenden Bücher“ und „Leser/-innen“. Sie verteilten Masken und Informationsma-terialien und gaben eine kurze Wegbeschreibung, damit jeder rechtzeitig bei dem richtigen Buch an-kommt: egal, ob in der Hornkasematte, der Mag-dalenenburg oder der Georgenburg.Dank des schönen Herbstwetters konnte die zen-trale Begrüßung auf dem Exerzierplatz der Fes-tung Königstein stattfinden. Die „Sprechenden Bücher“[1] wurden einzeln vorgestellt und Mario Möckel und Patrick von Bardeleben von „Fresh in Attack“ und dem „Hip-Hop-Mobil“ stimmten in die Veranstaltung durch einen bewegenden Break-dance Tanzauftritt ein. Sie erklärten auch einiges zu der Geschichte des Tanzstiles.

Tanzauftritt von Fresh Attack und dem Hip-Hop-Mobil.

Dann ging es los mit den Gesprächen, die die „Sprechenden Bücher“ und die „Leser/-innen“ führten. Dafür standen gemütliche Tischgruppen in der Hornkasematte, der Georgen- und der Mag-dalenenburg bereit, in denen sich „Leser/-innen“

Page 2: Ausgabe 10 Die lebendige Bibliothek - Inhalt Generationen

Nr. 10/2020- 2 -

Stadtverwaltung KönigsteinBürgermeister – Herr [email protected] Tel. 035021 997-50Termine nach Vereinbarung!Büroleitung – Herr Jeremias Tel. 035021 [email protected] des Bürgermeisters – Frau S. Dö[email protected]/[email protected].: 035021 997-50, Fax: 035021 997-33Grundsatzangelegenheiten – Frau [email protected]. 035021 997-13Einwohnermeldewesen, Sachgebiet Gewerbe -Frau Kretschmann, Frau Zscheile, Frau [email protected]. 035021 997-10Montag 9:00 - 12:00 UhrDienstag 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 UhrDonnerstag 7:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 UhrStandesamt Königstein – Frau Haase, Frau [email protected] Tel. 035021 997-11Sachgebiet Sicherheit und Ordnung - Frau Brä[email protected] Tel. 035021 997-19Sachgebiet FeuerwehrwesenHerr Mentzschel Tel. 035021 [email protected] Sachgebiet Sozialwesen, Schulen, Sport – Frau [email protected] Tel. 035021 997-12Kämmerei – Frau [email protected] Tel. 035021 997-21Sachgebiet Haushalt - Frau [email protected] Tel. 035021 997-20KasseFrau Böttger Tel. 035021 997-24Frau Rechenberger Tel. 035021 997-24Frau K. Döring Tel. 035021 997-23Frau Rückschloss Tel. 035021 [email protected] Steuern, Abgaben – Frau [email protected] Tel. 035021 997-22Bezüge/Anlagenbuchhaltung/Beteiligungsberichte -Frau [email protected] Tel. 035021 [email protected] Tel. 035021 997-50TiefbauHerr Gröger Tel. 035021 997-31HochbauHerr Hacker Tel. 035021 997-32Frau SauerGewässerunterhaltung/FördermittelbewirtschaftungFrau Hartenstein Tel. 035021 997-30Gebäude- und LiegenschaftsmanagementFrau Dutschke Tel. 035021 [email protected] Donkel Tel.: 035021 997-27Öffnungszeiten der ÄmterAllgemeine Verwaltung, Ordnungswesen, Sozialwesen, Bauamt, Lie-genschaften, KämmereiMontag 9:00 - 12:00 UhrDienstag 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 UhrDonnerstag 9:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 UhrBürgerpolizistin für die Stadt KönigsteinPolizeihauptmeisterin LudwigTel. 03501 519-270, Mobil 0173 3740221Termine nach Vereinbarung!Rufnummer bei Nichterreichbarkeit: Tel. 03501 519-0Zweckverband Wasserversorgung Pirna/SebnitzGeschäftsstelle Sebnitz Markt 11, 01855 SebnitzTel.: 035971 80600, Fax: 035971 [email protected], www.zvwv.deIm Falle von Havarien oder Rohrbrüchen kontaktieren Sie bitte dieENSO-Störungsrufnummer Wasser 0351 50178882

und „Bücher“ zu insgesamt drei Gesprächen trafen. Nach jedem Ge-spräch wechselten die „Leser/-innen“ die „Sprechenden Bücher“ und damit auch den Ort. Die Schüler/-innen stellten interessiert Fragen, die begeistert beantwortet wurden. Die „Sprechenden Bücher“ er-zählten spannende Geschichten und Erlebnisse aus ihrem Alltag vor und nach der Wende, was sich für sie verändert hat und wie sie es rückblickend einschätzen.Frau Winterstein, eine Bewohnerin der Festung Königstein, erzählte von ihrer Zeit als Lehrerin in der DDR und als Mitglied des Stadt-rates nach der Wende: Die Wende hat viele Veränderungen gebracht, gute wie weniger schöne. Man konnte wieder Lieder singen, ohne darauf achten zu müssen, ob sie verboten waren. Andererseits war es schwieriger, Schüler für die Mu-sik zu begeistern und sie an diese heranzuführen, da Veranstaltungen wie Schülerkonzerte nicht mehr in ihrer früheren Form stattgefunden haben. Es gab einen größeren Zusammenhalt untereinander, mehr Hilfsbereitschaft und Zusammenarbeit in der Stadt unter den Leuten.Lutz Paul aus Königstein im Taunus ist ein Gründungsmitglied des Freundeskreises zwischen den drei Königsteinen. Der Freundeskreis veranstaltet auch Jugendtreffen, um die Freundschaft und Herzlich-keit untereinander weiter zu geben und die Kontakte zwischen den Städten zu stärken. Über mehr interessierte Teilnehmer an den Ju-gendtreffen würde er sich freuen. Das nächste Treffen ist voraussicht-lich vom 25. bis 27. Juni im kommenden Jahr geplant.Alle Teilnehmer, Helfer und Veranstalter fanden sich nach den drei Gesprächen auf dem Exerzierplatz ein. Dort gab es eine kurze Dan-kesrunde[2] und Auswertung des Tages. Wer mochte, konnte Frau Pretzschner auf einer Führung über die Festung begleiten. Man war sich einig: Es war eine schöne und nachahmungswerte Veranstal-tung und über die Themen DDR, „Wende“ und „Nachwendezeit“ soll-te noch viel mehr gesprochen werden.

Maria Mann, Mitarbeiterin Festung Königstein gGmbH in Zusammenarbeit mit Juliane Dietrich von weltbewusst e.V.

Mehr Informationen zu der Veranstaltung finden Sie unter: https://werkstatt26.jimdofree.com/lebendige-bibliothek/.

Sprechendes Buch, Frau Winter-stein zieht die Schülerinnen in ihren Bann.

Sprechendes Buch und Bundes-verdienstkreuzträger Herr Hart-mann im Gespräch mit den Ober-schülern.

Zwei Schüler der Oberschule König-stein bedanken sich bei den Spre-chenden Büchern.

[1] „Sprechende Bücher“ aus unserem Königstein und Umgebung waren: Helmut Cedra, Samir Eedo Sedo, Julia Gesell, Peter Goebel, Günter Hartmann, Tobias Kummer, Dr. Martin Kupke, René Lehmann, Maria Matzke, Erich Matzke, Hannelore Günther, Manfred Riebe, Maxim Satanovskiy, Gundula Strohbach, Dr. Angelika Taube, Karin Winterstein. Aus Königstein im Taunus waren die Ehepaare Metz und Paul angereist. Hans Koch aus Königstein in der Oberpfalz war kurz-fristig erkrankt und konnte nicht teilnehmen.[2] An dieser Stelle sei sehr herzlich den „Sprechenden Büchern“ aus den drei Königsteinen sowie allen Mitarbeiter/-innen von weltbe-wusst e.V. für die Unterstützung bei der Veranstaltungsorganisation, der Festung Königstein für ihre Gastfreundschaft und allen weiteren Kooperationspartner/-innen Oberschule Königstein, JugendLand vom jugendring e.V., Freundeskreis der Städte Königstein e.V., Werkstatt 26 wie auch den Kolleg/-innen aus Sebnitz und Pirna Silvia Grasse, Agnes Goldhahn, Johannes Enke und Markus Mehnert gedankt, die durch ihren unermüdlichen Einsatz diese Veranstaltung möglich gemacht haben.

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Nr. 10/2020 - 3 -

JugendLand Outdoortage in Ottendorf/Sächsiche Schweiz

Unsere Freizeit ist am Montag, dem 10. August an der Arnsteiner Hütte in Ottendorf gestartet. Als wir alle nach und nach kamen, haben wir als erstes unsere Schlafräume be-zogen, bevor es richtig los ging. Sobald alle da waren, wurden erstmal der Aufgabenplan und die täglichen Ausflüge besprochen. Da es gewittern sollte, gingen wir Montag nur eine kleinere Runde wandern, wo wir am Anfang eine kleine Teamaufgabe auf einem Baumstamm bewältigen muss-ten. Danach gingen wir weiter zur Kleinsteinhöhle, von wo man außerdem eine sehr schöne Aussicht hatte. Am Abend haben einige gepokert, während andere Essen zubereitet haben.Am nächsten Morgen mussten wir alle um 8.00 Uhr aufstehen, da es nach dem Frühstück zum Klettern ging. Es waren fast alle noch sehr müde, da die meisten erst gegen 4.00 Uhr oder 5.00 Uhr geschlafen haben. Wir fuhren ein Stück mit dem Auto, mussten dann aber vom Parkplatz aus noch eine Stunde zum Kletterfelsen Wartburg wan-dern. Aber bevor wir starteten, haben wir geschaut, dass jeder pas-sende Schuhe, Gurt und Helm hat. Nach der Stunde wandern waren fast alle sehr froh, dass wir endlich da waren, da es sehr heiß war. Das Klettern war für manche eine große Überwindung, aber fast alle sind dann über zwei verschiedene Wege (eine II und eine IV) nach ganz oben geklettert. Als alle wieder nach und nach runterkamen, mussten wir uns ein bissel beeilen, da es nach Gewitter aussah. Aber glücklicherweise regnete es nur. Abends an der Hütte war das Wet-ter dann wieder besser und wir saßen alle noch draußen, manche hatten sich am Grill noch Marshmellows gemacht. Nach dem Snack haben wir noch Werwolf gespielt, wir hatten uns Kerzen mit rausge-nommen damit man ein bisschen was sieht. Danach haben wir alle noch bissel in den Himmel geschaut, da es in dieser Nacht sehr viele Sternschnuppen gab.Mit Mittwoch war auch schon der letzte Tag unserer Freizeit. An die-sem Tag trennte sich die Gruppe für die erste Tagesetappe, manche fuhren mit dem Fahrrad nach Hrensko, in der Zeit räumten die an-deren die Hütte wieder auf. Als alles sauber war, fuhren wir mit dem Auto hinterher. Als wir uns alle trafen, wanderten wir durch die Ed-mundsklamm bzw. fuhren das letzte Stück mit dem Boot, welches von einem tschechischen Fährmann gesteuert wurde. Als wir wieder am Auto ankamen, fuhren wir nach Bad Schandau, wo wir Eis aßen und dann noch ausgewertet haben, was in den drei letzten Tagen jedem persönlich herausgefordert und Spaß gemacht hat.(Bericht von Teilnehmerin)

Lilly Kirschner

Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner,

dass es ein turbulenter Herbst wird, in diesem für uns alle schwie-rigen Jahr, war abzusehen und ist nun leider auch so eingetroffen. Nachdem sich, nach der sogenannten „ersten Welle“, die Lage in un-serem Alltag wieder entspannt hatte, die Einschränkungen für jeden Einzelnen verringert hatten und sich auch die Wirtschaft in vielen Bereichen wieder etwas stabilisieren konnte, sind wir zum jetzigen Zeitpunkt mittendrin in der „zweiten Welle“.

Nun hat sich mittlerweile jeder Einzelne für sich selbst eine Meinung zur aktuellen Situation um Corona gebildet. Die einen unterstützen die Maßnahmen der Politik und stehen den Entscheidungen positiv gegenüber, andere wiederum stellen alles infrage. Ja, sogar bis hin zu Verschwörungstheorien reicht da das gesamte Spektrum des Mei-nungsbildes. Der richtige Weg liegt vermutlich, wie meistens, in der goldenen Mitte.

Fest steht eins, dass wir als Verwaltung die „zweite Welle“ genauso unaufgeregt, sachlich und mit Weitblick angehen werden, wie sich das bereits im Frühjahr diesen Jahres bewährt hat. Dies wird auch wieder in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedsgemeinden un-serer Verwaltungsgemeinschaft, den Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr sowie weiteren Partnern aus der systemrelevanten Infra-struktur geschehen.

Liebe Bürgerinnen und Bürger, ich möchte an Sie appellieren, un-abhängig der eigenen persönlichen Sichtweise bzw. Meinung, dass jeder Einzelne verantwortungsbewusst mit sich selbst und seinen Mitmenschen umgeht. Nur durch das Einhalten von Hygienevor-schriften und Abstandsregelungen, sowie mit Vernunft und gesun-dem Menschenverstand, werden wir einen weiteren „Lockdown“ verhindern können. Für viele von uns, hätte ein „zweites Mal“ große Auswirkungen auf die eigene Existenz mit finanziellen aber auch psy-chologischen Folgen.

Bleiben Sie also bitte selbst gesund und achten auf sich und Ihre Mit-menschen!

Herzlichst

Ihr BürgermeisterTobias Kummer

Hinweis:

Bitte beachten Sie die Aushänge mit offiziellen Informationen zur aktuellen Lage an den bekannten ortsüblichen Anschlagtafeln und Schaukästen sowie die Informationen auf der städtischen Internet-seite unter www.koenigstein-sachen.de und in den sozialen Medien.

Vielen Dank!

Verschiebung der geplanten Einwohnerversammlung am 19. November 2020

Aus den oben genannten Gründen und der ungewissen Entwick-lung der derzeitigen Corona bedingten Situation, kann die für den 19. November 2020 geplante Einwohnerversammlung nicht stattfinden und wird deshalb verschoben.

Sobald es die Situation wieder zulässt, werden wir, unter Einhal-tung der gesetzlichen Regelungen der Sächsischen Gemeinde-ordnung, zu einer Einwohnerversammlung einladen.

Alternativ werden wir Sie in den nächsten Wochen mit anderen Formaten über die aktuellen Entwicklungen in Königstein und seinen Ortsteilen im Jahr 2020 informieren.

Ihr BürgermeisterTobias Kummer

Page 4: Ausgabe 10 Die lebendige Bibliothek - Inhalt Generationen

Nr. 10/2020- 4 -

Satzung der Stadt Königstein über die Aufwandsentschädigung der Mitglieder

der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Königstein

Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) sowie § 63 des Sächsischen Gesetzes über den Brand-schutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) und § 13 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Feuerwehren und die Brandverhütungsschau im Freistaat Sachsen (Sächsische Feuerwehrverordnung – SächsFwVO) hat der Stadtrat der Stadt Königstein am 14.09.2020 folgende Satzung über die Ent-schädigung der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr beschlossen:

§ 1 Höhe der Aufwandsentschädigung des Stadtwehrleiters

und dessen StellvertretersDer Stadtwehrleiter und dessen Stellvertreter erhalten für ihren eh-renamtlichen Feuerwehrdienst folgende monatliche Aufwandsent-schädigung:a) Stadtwehrleiter 80,00 EURb) Stellvertreter des Stadtwehrleiters 50,00 EUR

§ 2 Höhe der Aufwandsentschädigung der Ortswehrleiter

und deren StellvertreterDie Ortswehrleiter und deren Stellvertreter erhalten für ihren ehrenamt-lichen Feuerwehrdienst folgende monatliche Aufwandsentschädigung:a) Leiter der Ortsfeuerwehren- mit bis zu 20 aktiven Kameraden 30,00 EUR- mit mehr als 20 aktiven Kameraden 50,00 EURb) Stellvertreter des Leiters der Ortsfeuerwehren- mit bis zu 20 aktiven Kameraden 20,00 EUR- mit mehr als 20 aktiven Kameraden 30,00 EUR

§ 3 Höhe der Aufwandsentschädigung der

Jugend- und KinderfeuerwehrwarteDie Jugend- und Kinderfeuerwehrwarte erhalten für ihren ehren-amtlichen Feuerwehrdienst folgende monatliche Aufwandsentschä-digung:a) Stadtjugendwart 40,00 EURb) Stellvertreter des Stadtjugendwarts 20,00 EURc) Kinderfeuerwehrwarte 40,00 EURd) Stellvertreter der Kinderfeuerwehrwarte 20,00 EUR

§ 4 Höhe der Aufwandsentschädigung der Gerätewarte

Die Gerätewarte erhalten für ihren ehrenamtlichen Feuerwehrdienst folgende monatliche Aufwandsentschädigung:a) Gerätewart der Stadtfeuerwehr 50,00 EURb) Stellvertreter des Gerätewartes Stadtfeuerwehr 30,00 EURc) Atemschutzgerätewart 30,00 EUR

§ 5 Höhe der Aufwandsentschädigung für den Beauftragten

für Öffentlichkeitsarbeit, den Leiter der Ortsfesten Befehlsstelle und den Internetbeauftragten

Der Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit, der Internetbeauftragte und der Leiter der Ortsfesten Befehlsstelle und dessen Stellvertreter erhalten für ihren ehrenamtlichen Feuerwehrdienst folgende monat-liche Aufwandsentschädigung:a) Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit 20,00 EURb) Internetbeauftragter 20,00 EURc) Leiter Ortsfeste Befehlsstelle 44,00 EURd) Stellvertreter des Leiters Ortsfeste Befehlsstelle 22,00 EUR

§ 6 Höhe der Aufwandsentschädigung für den Vorsitzenden

der Alters- und Ehrenabteilung sowie den Leiter der rückwärtigen Abteilung

Der Vorsitzende der der Alters- und Ehrenabteilung sowie der Lei-ter der rückwärtigen Abteilung erhalten folgende monatliche Auf-wandsentschädigung:a) Vorsitzender der Alters- und Ehrenabteilung 10,00 EURb) Leiter der rückwärtigen Abteilung 10,00 EUR

§ 7 Aufwandsentschädigung

bei Einsätzen und BrandsicherheitswachenDen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr wird auf Antrag Ausla-genersatz gewährt. Dieser Auslagenersatz wird pauschal in Höhe von 6,00 EUR je Einsatz und teilnehmenden Kamerad gezahlt. Als Nach-weis dient der Einsatzbericht des Einsatzleiters.

§ 8 Aufwandsentschädigung zu Durchführung

von BrandverhütungsschauenDem fachlich befähigten, ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwil-ligen Feuerwehr wird für die Durchführung einer Brandverhütungs-schau eine Aufwandsentschädigung von 15,00 EUR pro Brandverhü-tungsschau gezahlt.

§ 9 Weitere Aufwandsentschädigungen

(1) Die aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Königstein erhalten eine jährliche Dienstteilnahmeentschädigung in Höhe von 100,00 EUR, wenn im Kalenderjahr an mindestens 40 Un-terrichtsstunden Fortbildung am Standort gemäß Feuerwehrdienst-vorschrift 2 (FwDV 2) teilgenommen wird. Als Fortbildung zählen die im Dienstplan aufgeführten Ausbildungsdienste und die zusätzlich angeordneten Sonderdienste.(2) Jeder Atemschutzgeräteträger, der alle Voraussetzungen gemäß Feuerwehrdienstvorschrift 7 (FwDV 7) für den Einsatz als Atem-schutzgeräteträger nachweislich erfüllt, erhält jährlich eine Auf-wandsentschädigung in Höhe von 50,00 EUR.

§ 10 Höhe der Aufwandsentschädigung bei langjähriger

Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr Stadt Königstein

Es kommt ausschließlich die Sächsische BRK-Jubiläumszuwendungs-verordnung (SächsBRKJubZVO) zur Anwendung.

§ 11 Zahlung der Aufwandsentschädigung

(1) Die Zahlung erfolgt im Dezember eines jeden Jahres auf der Grundlage eines vom Stadtwehrwehrleiter vorzulegenden Nachwei-ses über die Teilnahme an den Einsätzen und Ausbildungen. Stichtag ist der 30.11. des jeweiligen Jahres.(2) Die Höhe der Aufwandsentschädigung wird bei Änderung der ehrenamtlichen Funktion entsprechend der Vorschriften dieser Sat-zung anteilig jeweils zum 01. des auf die Änderung folgenden Mo-nats angepasst.

§ 12 Inkrafttreten

Die Satzung über die Entschädigung der Funktionsträger der Frei-willigen Feuerwehr tritt am 01.01.2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der Stadt Königstein (Sächsische Schweiz) über die Ent-schädigung der Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr vom 14.12.2009 außer Kraft.

Königstein, 15.09.2020

Tobias KummerBürgermeister

Page 5: Ausgabe 10 Die lebendige Bibliothek - Inhalt Generationen

Nr. 10/2020 - 5 -

(2) Die Bewerber sollen in der Gemeinde wohnhaft sein, in begrün-deten Ausnahmefällen kann hier der Bürgermeister in Absprache mit dem Feuerwehrausschuss Ausnahmen zulassen.(3) Aufnahmegesuche sind schriftlich an den ehrenamtlichen Stadt-wehrleiter zu richten. Über die Aufnahme entscheidet der Bürger-meister nach Anhörung des Feuerwehrausschusses. Neu aufgenom-mene Mitglieder der Feuerwehr werden vom Stadtwehrleiter durch Handschlag verpflichtet. Das neue Mitglied ist durch Unterschrifts-leistung auf gewissenhafte Pflichterfüllung zu belehren. Die Aufnah-me erfolgt für 12 Monate auf Probe, nach der Probezeit entscheidet der Ortswehrleiter dieser Ortswehr zusammen mit dem Feuerwehr-ausschuss über die Aufnahme des Mitgliedes. Als Eintrittsdatum zählt das Datum des Aufnahmeantrages.(4) Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht. Eine Ablehnung des Aufnahmegesuches ist schriftlich mitzuteilen. Einer Aufnahme stehen insbesondere entgegen:- die Mitgliedschaft, der Beitritt oder die Zugehörigkeit zu einer für

verfassungswidrig erklärten Partei oder sonstigen Vereinigung oder- die Mitgliedschaft, der Beitritt oder die Zugehörigkeit zu einer

nicht verbotenen Partei oder sonstigen Vereinigung oder Grup-pierung, die mit der freiheitlichen demokratischen Grundord-nung unvereinbare Ziele verfolgt.

(5) Jeder Angehörige der Feuerwehr erhält bei seiner Aufnahme einen Dienstausweis.

§ 4 Beendigung des Feuerwehrdienstes

(1) Der aktive Feuerwehrdienst endet, wenn der ehrenamtlich tätige Angehörige der Feuerwehr:- das 67. Lebensjahr vollendet hat;- aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung seiner Pflichten dau-

ernd unfähig ist;- er durch Beschluss des Feuerwehrausschusses entlassen oder

ausgeschlossen wird;- bei Eintritt von Ungeeignetheit im Sinne von § 18 Abs. 4 Sächs

BRKG (Brand- Rettungsdienst- und Katastrophenschutzgesetz).(2) Ein ehrenamtlich tätiger Feuerwehrangehöriger ist auf seinen An-trag zu entlassen, wenn der Dienst in der Feuerwehr für ihn aus per-sönlichen oder beruflichen Gründen eine besondere Härte bedeutet.(3) Ein ehrenamtlich tätiger Feuerwehranghöriger, der seinen Wohn-sitz in einer anderen Gemeinde nimmt, hat das unverzüglich seinem Ortswehrleiter anzuzeigen. Er ist auf schriftlichen Antrag aus dem Feuerwehrdienst zu entlassen. Über die Entlassung entscheidet der Bürgermeister. Eine Entlassung kann ohne Antrag erfolgen, wenn die Dienstausübung in der Feuerwehr aufgrund der Verlegung des Wohnsitzes nicht mehr möglich ist.(4) Ein ehrenamtlich tätiger Feuerwehrangehöriger kann bei fortge-setzter Nachlässigkeit im Dienst oder bei schweren Verstößen gegen die Dienstpflicht durch den Bürgermeister nach Anhörung des Feuer-wehrausschusses aus der Feuerwehr ausgeschlossen werden.(5) Der Bürgermeister stellt die Beendigung des Feuerwehrdienstes durch schriftlichen Bescheid fest. Ausgeschiedene Feuerwehrange-hörige können auf Antrag eine Bescheinigung über die Zugehörig-keit zur Feuerwehr erhalten.

§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder der Feuerwehr

(1) Die Angehörigen der Feuerwehr, ausgenommen die Angehörigen der Jugendfeuerwehr, der Kinderfeuerwehr und die der rückwärti-gen Abteilung, haben das Recht, den ehrenamtlichen Stadtwehrlei-ter, die Ortswehrleiter, sowie deren Stellvertreter zu wählen.(2) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr sind für die Teilnahme an Einsätzen oder der Aus- und Fortbildung nach Maßga-be des § 61 SächsBRKG von der Arbeit freizustellen.(3) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr erhalten bei Sachschäden, die sie in Ausübung oder in Folge des Feuerwehr-dienstes erleiden, einen Ersatz nach Maßgabe des § 63 SächsBRKG.(4) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr sind zu je-derzeitigem rückhaltlosem Einsatz bei der Erfüllung ihrer Aufgaben verpflichtet. Sie haben insbesondere:

Hinweis nach § 4 SächsGemO:Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Ver-letzung von Verfahrens- und Formvorschriften zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen.Dies gilt nicht, wennI. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, Vor-schriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Be-schluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 und 4 geltend gemacht wor-den, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Satz 1 SächsGemO genann-ten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Feuerwehrsatzung der Stadt Königstein (Sächs. Schweiz)

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) und § 15 Abs. 4 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) hat der Stadtrat der Stadt Königstein in seiner Sitzung am 13.07.2020 folgende Satzung beschlossen:

§ 1 Begriff, Gliederung und Leitung der Feuerwehr

(1) Die Feuerwehr der Stadt Königstein ist eine Einrichtung der Stadt Königstein ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Sie besteht aus einer Freiwilligen Feuerwehr mit den Ortsfeuerwehren- Königstein (Stützpunkt)- Pfaffendorf- Leupoldishain(2) Sie führt den Namen „Freiwillige Feuerwehr Stadt Königstein“, Ortsfeuerwehren können den Ortsteilnamen beifügen.(3) Neben den aktiven Abteilungen bestehen:- Alters- und Ehrenabteilung- Jugendfeuerwehr- Kinderfeuerwehr- Rückwärtige Abteilung(4) Die Leitung der Feuerwehr obliegt dem ehrenamtlichen Stadt-wehrleiter und seinem Stellvertreter; in den Ortsfeuerwehren den Ortswehrleitern und ihren Stellvertretern.

§ 2 Pflichten der Stadtfeuerwehr

(1) Die Stadtfeuerwehr hat die Pflichten, Menschen, Tiere und Sach-werte vor Bränden zu schützen, technische Hilfe bei der Bekämpfung von Katastrophen, im Rahmen des Rettungsdienstes und der Besei-tigung von Umweltgefahren zu leisten und nach Maßgabe der §§ 22 und 23 SächsBRKG Brandverhütungsschauen und Brandsicherheits-wachen durchzuführen.(2) Der Bürgermeister oder sein Beauftragter kann die Stadtfeuer-wehr zu Hilfeleistungen bei der Bewältigung besonderer Notlagen heranziehen.

§ 3 Aufnahme in die Feuerwehr

(1) Voraussetzung für die Aufnahme in die aktive Abteilung der Frei-willigen Feuerwehr ist die körperliche und charakterliche Eignung für den Feuerwehrdienst und die Verpflichtung zu einer längeren Dienstzeit sowie die Bereitschaft zur Teilnahme an Ausbildungen. Bewerber müssen das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Bewerber dürfen nicht ungeeignet im Sinne von § 18 Abs. 4 SächsBRKG sein. Bei Minderjährigen muss die Zustimmung der Erziehungsberechtig-ten vorliegen.

Page 6: Ausgabe 10 Die lebendige Bibliothek - Inhalt Generationen

Nr. 10/2020- 6 -

chend § 3 Abs. 2 ff dafür geeignet sind. Dem Aufnahmeantrag muss die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten beigefügt sein.(10) Über die Aufnahme entscheidet der Feuerwehrausschuss nach Anhörung des Kinderfeuerwehrwartes.(11) Die Zugehörigkeit zur Kinderfeuerwehr endet, wenn das Mit-glied- in die Jugendfeuerwehr aufgenommen wird,- aus der Kinderfeuerwehr austritt,- den körperlichen Anforderungen nicht mehr gewachsen ist, aus

der Kinderfeuerwehr entlassen oder ausgeschlossen wird oder- wenn die Erziehungsberechtigten ihre Zustimmung nach Abs. 2

schriftlich zurücknehmen.

(12) Der Kinderfeuerwehrwart vertritt die Kinderfeuerwehr vor der Wehrleitung und dem Feuerwehrausschuss. Der Kinderfeuerwehr-wart muss im Besitz der bundeseinheitlichen Card für Jugendleiter sein.(13) Der Kinderfeuerwehrwart und dessen Stellvertreter werden vom Feuerwehrausschuss bestellt.

§ 7 Alters- und Ehrenabteilung

(1) In die Alters- und Ehrenabteilung wird bei Überlassung der Dienstbekleidung übernommen, wer das 67. Lebensjahr vollendet oder dauernd dienstunfähig geworden ist und keine gegenteilige Erklärung abgibt.(2) Der Leiter der Alters- und Ehrenabteilung wird für die Dauer von 5 Jahren von den Mitgliedern seiner Abteilung gewählt.

§ 8 Rückwärtige Abteilung

(1) Die Mitglieder der rückwärtigen Abteilung unterstützen die Ka-meraden der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Königstein bei den zu erledigenden Aufgaben.(2) Die Rechte und Pflichten werden vorn Feuerwehrausschuss fest-gelegt.(3) Der Leiter der rückwärtigen Abteilung wird von deren Mitgliedern auf der Hauptversammlung gewählt.

§ 9 Ehrenmitglieder

(1) Der Bürgermeister kann auf Vorschlag des Feuerwehrausschusses verdient ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr oder Personen, die sich um das Feuerwehrwesen oder den Brandschutz besonders verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern der Feuerwehr er-nennen.

§ 10 Organe der Feuerwehr

Organe der Feuerwehr sind- die Hauptversammlung,- der Feuerwehrausschuss und- die Wehrleitung (Stadtwehrleitung und Ortswehrleitungen).

§ 11 Hauptversammlung

(1) Unter dem Vorsitz des ehrenamtlichen Stadtwehrleiters ist jähr-lich eine ordentliche Hauptversammlung aller Angehörigen der Feuer-wehr durchzuführen. Der Hauptversammlung sind alle wichtigen Angelegenheiten der Feuerwehr, soweit zu ihrer Behandlung und Entscheidung nicht andere Organe zuständig sind, zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. In der Hauptversammlung hat der ehrenamtliche Stadtwehrleiter einen Bericht über die Tätigkeit der Feuerwehr im abgelaufenen Jahr zu geben. Dazu werden von den Ortswehrleitern, den Jugend- und Kinderfeuerwehrwarten die Re-chenschaftsberichte der Abteilungen verlesen.(2) Die Hauptversammlung wählt die Wehrleitung.(3) Die ordentliche Hauptversammlung ist vom ehrenamtlichen Stadtwehrleiter einzuberufen. Eine außerordentliche Hauptver-sammlung ist innerhalb eines Monates einzuberufen, wenn das von mindestens einem Drittel der aktiven Angehörigen der Feuerwehr

- am Dienst und an den Aus- und Fortbildungsmaßnahmen regel-mäßig und pünktlich teilzunehmen,

- sich bei Alarm unverzüglich am Gerätehaus einzufinden,- den dienstlichen Weisungen und Befehlen der Vorgesetzten

nachzukommen, im Dienst und außerhalb des Dienstes ein vor-bildliches Verhalten zu zeigen und sich den anderen Angehöri-gen der Feuerwehr gegenüber kameradschaftlich zu verhalten, die Ausbildungs- und Unfallverhütungsvorschriften für den Feuer-wehrdienst zu beachten,

- die ihnen anvertrauten Ausrüstungsgegenstände, Geräte und Einrichtungen gewissenhaft zu pflegen und sie nur zu dienst-lichen Zwecken zu benutzen.

(5) Grundlage für die Aus- und Fortbildung der Angehörigen der Feuerwehr sind die jeweils geltenden Feuerwehrdienstvorschriften (FwDV). Bei Bedarf können spezielle, den örtlichen Gegebenheiten entsprechende Ausbildungen angesetzt werden. Jährlich sind min-destens 36 Dienste durchzuführen, jeder aktive Angehörige der Feu-erwehr muss an mindestens 16 Diensten teilnehmen. In Härtefällen entscheidet der Feuerwehrausschuss.(6) Die aktiven Angehörigen haben eine Abwesenheit von länger als 2 Wochen dem Ortswehrleiter oder seinen/seinem Stellvertreter/n rechtzeitig anzuzeigen und eine Dienstverhinderung ihrem unmit-telbarem Vorgesetzten vor Dienstbeginn zu melden.(7) Verletzt ein ehrenamtlich tätiger Angehöriger der Feuerwehr schuldhaft die ihm obliegenden Dienstpflichten, so kann der ehren-amtliche Stadtwehrleiter- einen mündlichen oder schriftlichen Verweis erteilen,- die Androhung des Ausschlusses oder- den Ausschluss veranlassen.(8) Der ehrenamtliche Stadtwehrleiter hat dem Angehörigen der Feuerwehr Gelegenheit zu geben, sich gegen die ihm vorgebrachten Vorwürfe zu äußern.

§ 6 Kinder- und Jugendarbeit

(1) Die Jugendfeuerwehr der Stadt Königstein führt den Namen „Ju-gendfeuerwehr Stadt Königstein“. Sie besteht aus den Jugendgrup-pen, die auf Beschluss des Feuerwehrausschusses gebildet werden und wird vom Jugendfeuerwehrwart geleitet.(2) In die Jugendfeuerwehr können Kinder und Jugendliche zwi-schen dem 8. und dem vollendeten 16. Lebensjahr aufgenommen werden, wenn sie entsprechend § 3 Abs. 2 ff dafür geeignet sind. Dem Aufnahmeantrag muss die schriftliche Zustimmung der Erzie-hungsberechtigten beigefügt sein.(3) Über die Aufnahme entscheidet der Feuerwehrausschuss nach Anhörung des Jugendfeuerwehrwartes.(4) Die Zugehörigkeit zur Jugendfeuerwehr endet, wenn das Mitglied- in die aktive Abteilung aufgenommen wird,- aus der Jugendfeuerwehr austritt,- den körperlichen Anforderungen nicht mehr gewachsen ist,- aus der Jugendfeuerwehr entlassen oder ausgeschlossen wird

oder- wenn die Erziehungsberechtigten ihre Zustimmung nach Abs. 2

schriftlich zurücknehmen.

(5) Der Jugendfeuerwehrwart vertritt die Jugendfeuerwehr vor der Wehrleitung und dem Feuerwehrausschuss. Der Jugendfeuerwehr-wart muss Angehöriger der aktiven Abteilung der Feuerwehr sein und soll neben feuerwehrspezifischen Kenntnissen über ausreichen-de Erfahrungen im Umgang mit Jugendlichen verfügen.(6) Entsprechend der Bedeutung der Jugendabteilung als Quelle des Nachwuchses für die aktive Abteilung ist der Jugendfeuerwehrwart in die Arbeit der Wehrleitung mit einzubeziehen.(7) Der Jugendfeuerwehrwart und dessen Stellvertreter werden vom Feuerwehrausschuss bestellt.(8) Die Kinderfeuerwehr der Stadt Königstein führt den Namen „Blaulichtkids Stadt Königstein“. Sie besteht aus den Kindergruppen, die auf Beschluss des Feuerwehrausschusses gebildet werden und wird vom Kinderfeuerwehrwart geleitet.(9) In die Kinderfeuerwehr können Kinder zwischen dem 5. und dem vollendeten 9. Lebensjahr aufgenommen werden, wenn sie entspre-

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Nr. 10/2020 - 7 -

(6) Der ehrenamtliche Stadtwehrleiter ist für die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr verantwortlich und führt die ihm durch Gesetz und dieser Satzung übertragenen Aufgaben aus.Er hat insbesondere:- auf die ständige Verbesserung des Ausbildungsstandes der An-

gehörigen der Feuerwehr entsprechend den FwDV hinzuwirken,- die Dienste so zu organisieren, dass jeder aktive Feuerwehrange-

hörige entsprechend FwDV jährlich an mindestens 40 Stunden Ausbildung teilnehmen kann,

- die Aufstellung der Dienst- und Ausbildungspläne durch die Orts-wehrleiter zu überwachen und dem Feuerwehrausschuss diese zur Beschlussfassung vorzulegen,

- für die Einhaltung der Feuerwehrdienstvorschriften und der ein-schlägigen Unfallverhütungsvorschriften zu sorgen,

- die Tätigkeit des Gerätewartes, des Kinderfeuerwehrwartes und des Jugendfeuerwehrwartes zu kontrollieren,

- bei der Verwendung minderjähriger Feuerwehrangehöriger die Einhaltung der Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes sicherzustellen,

- auf eine ordnungsgemäße, den Vorschriften entsprechende Aus-rüstung der Feuerwehr hinzuwirken und

- Beanstandungen, die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr betref-fend, dem Bürgermeister mitzuteilen.

(7) Der Bürgermeister kann dem ehrenamtlichen Stadtwehrleiter weitere Aufgaben des Brandschutzes übertragen.(8) Der ehrenamtliche Stadtwehrleiter hat den Bürgermeister und den Stadtrat in allen feuerwehr- und brandschutztechnischen An-gelegenheiten zu beraten. Er ist zu den Beratungen der Stadträte zu Angelegenheiten der Feuerwehr und des Brandschutzes mit bera-tender Stimme hinzuzuziehen.(9) Der stellvertretende Stadtwehrleiter hat den ehrenamtlichen Stadtwehrleiter bei der Lösung seiner Aufgaben zu unterstützen und ihn bei Abwesenheit mit allen Rechten und Pflichten zu vertreten.(10) Der ehrenamtliche Stadtwehrleiter und sein Stellvertreter kön-nen bei groben Verstößen gegen die Dienstverpflichtung oder wenn sie die im Absatz 3 geforderten Voraussetzungen nicht mehr erfüllen, vom Bürgermeister nach Anhörung des Feuerwehrausschusses ab-berufen werden.(11) Für die Ortswehrleiter gilt dies entsprechend. Sie führen die Orts-feuerwehren nach Weisung des ehrenamtlichen Stadtwehrleiters.

§ 14 Unterführer

(1) Als Unterführer (Verbands-, Zug- und Gruppenführer) dürfen nur aktive Angehörige der Feuerwehr eingesetzt werden, die persönlich geeignet sind, über praktische Erfahrungen im Feuerwehrdienst verfügen sowie die erforderliche Qualifikation besitzen. Die erfor-derliche Qualifikation kann insbesondere durch die erfolgreiche Teil-nahme an den vorgeschriebenen Lehrgängen an einer anerkannten Feuerwehrschule nachgewiesen werden.(2) Die Unterführer führen die Aufgaben nach Weisungen und Befeh-len ihrer Vorgesetzten aus.(3) Unterführer werden auf Vorschlag des Ortswehrleiters im Einver-nehmen mit dem Feuerwehrausschuss auf die Dauer von fünf Jahren bestellt. Der ehrenamtliche Stadtwehrleiter kann die Bestellung nach Anhörung des Feuerwehrausschusses widerrufen. Die Unterführer haben ihre Aufgaben nach Ablauf der Amtszeit bis zur Bestellung eines Nachfolgers weiter zu erfüllen. Wiederbestellung ist zulässig.

§ 15 Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit,

Internetbeauftragter, Mannschaftssprecher, Gerätewarte

(1) Der Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit wird vom Feuerwehraus-schuss für die Dauer von 5 Jahren berufen.(2) Der Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit ist für die Öffentlichkeits- und Pressearbeit der Feuerwehr verantwortlich. Darüber hinaus ist nimmt er die Aufgabe des Schriftführers innerhalb der Wehrleitung wahr. Er hat Niederschriften über die Beratungen des Feuerwehraus-schusses und über die Hauptversammlung zu fertigen.

schriftlich unter Angabe der Gründe gefordert wird. Zeitpunkt und Tagesordnung der Hauptversammlung sind den Angehörigen der Feuerwehr und dem Bürgermeister mindestens 14 Tage vor der Ver-sammlung bekannt zu geben.(4) Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 50 v. H. der aktiven Angehörigen der Feuerwehr anwesend sind. Bei Beschlussunfähigkeit ist innerhalb eines Monates eine zweite Haupt-versammlung einzuberufen, die unabhängig von der Zahl der anwe-senden Angehörigen der Feuerwehr beschlussfähig ist.(5) Beschlüsse der Hauptversammlung werden mit einfacher Stim-menmehrheit gefasst. Auf Antrag ist geheim abzustimmen.(6) Über die Hauptversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die dem Bürgermeister vorzulegen ist.(7) Für die Ortswehren gelten diese Vorschriften entsprechend, die Niederschrift über die Hauptversammlung ist dem Stadtwehrleiter vorzulegen.

§ 12 Feuerwehrausschuss

(1) Der Feuerwehrausschuss besteht aus dem ehrenamtlichen Stadt-wehrleiter als Vorsitzendem, seinem Stellvertreter, den Ortswehr-leitern und ihren Stellvertretern, den Mannschaftssprechern, den Unterführern der Ortsfeuerwehren, den Beauftragten für Öffentlich-keitsarbeit, dem Gerätewart, dem Leiter der rückwärtigen Abteilung, dem Leiter der Alters- und Ehrenabteilung, dem Kinderfeuerwehr-wart und dem Jugendfeuerwehrwart.(2) Der Feuerwehrausschuss tagt zweimal pro Jahr. Die Beratungen sind vom Vorsitzenden mit Bekanntgabe der vorgesehenen Tages-ordnung einzuberufen. Der Feuerwehrausschuss muss einberufen werden, wenn es mindestens zwei seiner Mitglieder bei Angabe der geforderten Tagesordnung verlangen. Der Feuerwehrausschuss ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sind.(3) Der Bürgermeister ist zu den Beratungen des Feuerwehrausschus-ses einzuladen.(4) Der Feuerwehrausschuss ist beratendes Organ der Wehrleitung. Er fasst Beschlüsse zur Finanz- und Dienstplanung auf Vorlage der Wehrleitung, befindet über die Aufnahme von Bürgern in die Feuer-wehr.(5) Beschlüsse des Feuerwehrausschusses werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.(6) Die Beratungen des Feuerwehrausschusses sind nicht öffentlich. Über die Beratungen ist eine Niederschrift anzufertigen.

§ 13 Wehrleitung

(1) Zur Wehrleitung gehören der ehrenamtliche Stadtwehrleiter, sein Stellvertreter sowie die Ortswehrleiter und ihre Stellvertreter.(2) Die Wehrleitung wird von der Hauptversammlung in geheimer Wahl für die Dauer von 5 Jahren gewählt.(3) Gewählt werden kann nur:- wer der Feuerwehr aktiv angehört,- über die für diese Dienststellung erforderlichen Kenntnisse und

Erfahrungen verfügt- und die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllt.

(4) Der ehrenamtliche Stadtwehrleiter und sein Stellvertreter sind nach der Wahl und nach Zustimmung durch den Stadtrat vom Bür-germeister für die Dauer ihrer Amtszeit zu berufen.(5) Der ehrenamtliche Stadtwehrleiter und sein Stellvertreter haben ihr Amt nach Ablauf der Wahlperiode oder im Falle eines beabsich-tigten vorzeitigen Ausscheidens bis zur Berufung eines Nachfolgers weiterzuführen. Ist dies nicht möglich, sind vom Bürgermeister ge-eignete Personen mit der kommissarischen Leitung der Feuerwehr zu beauftragen. Kommt innerhalb eines Monates nach Freiwerden der Stelle oder nach Versagung der Zustimmung keine Neuwahl zu-stande, setzt der Bürgermeister einen Feuerwehrangehörigen mit der Zustimmung des Stadtrates als ehrenamtlichen Stadtwehrleiter oder Stellvertreter ein. Diese Reglung gilt bis zur satzungsgemäßen Bestellung eines Nachfolgers.

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§ 17 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Feuerwehrsatzung vom 21.06.2017 außer Kraft.

Königstein, 14.07.2020

Tobias Kummer (Dienstsiegel)Bürgermeister

Hinweis nach § 4 SächsGemO:Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Ver-letzung von Verfahrens und Formvorschriften zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen.Dies gilt nicht, wennI. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO we-gen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Fristdie Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oderdie Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 und 4 geltend gemacht wor-den, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Satz 1 SächsGemO genann-ten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Das Ordnungsamt informiert

„Schandfleck“ Pirnaer Straße 3Uns erreichten zahlreiche Kritiken zur teilweisen Sperrung des Schrei-berges. Diese Sicherungsmaßnahme ist leider erforderlich, weil sich der marode Schornstein des Gebäudes Pirnaer Straße 3 stark geneigt hat und die Gefahr besteht, dass er einstürzt und Teile in den Bereich des vorbeiführenden Schreiberberges fallen. Es besteht somit eine erhebliche Gefahrenlage für Leben und Gesundheit von Personen.Grund für den sukzessiven Verfall ist, dass der Eigentümer des Grund-stückes seinen Pflichten als Grundstückseigentümer schon seit Jah-ren nicht nachkommt und das denkmalgeschützte Gebäude verfal-len lässt. Durch unsere Behörde wurden nun Ordnungsmaßnahmen zur Gebäudesicherung eingeleitet. Wir hoffen sehr, dass wir den Schreiberberg zeitnah wieder vollständig freigeben können.Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

BÜRGERINFORMATION zum Winterdienst in der Stadt Königstein

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,jährlich mit Beginn des Winters müssen wir feststellen, dass viele Bür-gerinnen und Bürger nicht ausreichend über die Straßenreinigungs- und Winterdienstpflicht informiert sind. Straßenreinigung und Win-terdienst gehören zu den sogenannten Verkehrssicherungspflichten, geregelt in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Königstein vom 24.01.2000.Mit diesem Informationsschreiben möchten wir Sie wieder auf die wichtigsten Punkte der Straßenreinigungssatzung, hier im Hinblick auf den Winterdienst, aufmerksam machen.Durch die jeweiligen Eigentümer, Nutzungsberechtigen oder Erb-bauberechtigten bzw. sonst dinglich zur baulichen Nutzung Berech-tigten der angrenzenden Grundstücke, sind die Gehwege - und hier auch die als Gehweg genutzten befestigen oder unbefestigten Rand-streifen, auch in verkehrsberuhigten Bereichen - zu reinigen, von

(3) Der Internetbeauftragte ist für die Pflege und Aktualisierung sämtlicher Internetauftritte der Feuerwehr zuständig. Er unterstützt den Beauftragten für Öffentlichkeitsarbeit bei der öffentlich wirksa-men Wahrnehmung der Feuerwehr und vertritt selbigen bei Abwe-senheit. Er wird für die Dauer von 5 Jahren vom Feuerwehrausschuss berufen.(4) Jede Ortsfeuerwehr wählt ihren Mannschaftssprecher für die Dau-er von 5 Jahren. Die Mannschaftssprecher vertreten die Interessen der Kameraden im Feuerwehrausschuss.(5) Gerätewarte haben die Ausrüstung und die Einrichtung der Feuerwehr zu verwahren und zu warten. Prüfpflichtige Geräte sind zum festgelegten Termin zur Prüfung vorzustellen. Festgestellte Mängel sind unverzüglich zu beheben und der Wehrleitung zu mel-den. Dem Gerätewart können mehrere Stellvertreter beigestellt wer-den. Die Gerätewarte werden für die Dauer von 5 Jahren vom Feuer-wehrausschuss berufen.

§ 16 Wahlen

(1) Die nach § 13 dieser Satzung durchzuführenden Wahlen sind min-destens 2 Wochen vorher zusammen mit dem Wahlvorschlag den Angehörigen der Feuerwehr bekanntzumachen. Der Wahlvorschlag sollte mehr Kandidaten enthalten als zu wählen sind und muss vom Feuerwehrausschuss bestätigt sein.(2) Wahlen sind geheim durchzuführen. Steht nur ein Kandidat zur Wahl, kann mit Einverständnis (einstimmig) der Hauptversammlung die Wahl offen erfolgen.(3) Wahlen sind vom Bürgermeister oder seinem Stellvertreter zu lei-ten. Die Wahlversammlung benennt zwei Beisitzer, die zusammen mit dem Bürgermeister oder seinem Stellvertreter die Stimmenaus-zählung vornehmen.(4) Wahlen können nur dann vorgenommen werden, wenn mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten anwesend ist.(5) Die Wahl des ehrenamtlichen Stadtwehrleiters und dessen Stell-vertreter erfolgt in getrennten Wahlgängen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten er-halten hat. Erreicht kein Kandidat im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit, so ist eine Stichwahl zwischen den ersten beiden Bewer-bern mit den meisten Stimmen durchzuführen, bei der die einfache Mehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Wahlberechtigt sind alle aktiven Feuerwehrangehörigen.(6) Die Wahl der Ortswehrleiter und ihrer Stellvertreter erfolgen in getrennten Wahlgängen.Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhalten hat. Erreicht kein Kandidat im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit, so ist eine Stichwahl zwischen den ersten beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen durchzuführen, bei der die einfache Mehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Wahlberechtigt sind die aktiven Feuerwehran-gehörigen der jeweiligen Ortsfeuerwehr. Die Wahlen der jeweiligen Mannschaftssprecher erfolgen nach derselben Regelung.(7) Die Wahl des Leiters der rückwärtigen Abteilung erfolgt auf der Hauptversammlung. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stim-men der anwesenden Wahlberechtigten erhalten hat. Erreicht kein Kandidat im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit, so ist eine Stichwahl zwischen den ersten beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen durchzuführen, bei der die einfache Mehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Wahlberechtigt sind die Angehörigen der rückwärtigen Abteilung.(8) Die Gewählten sind zu fragen, ob sie die Wahl annehmen.(9) Die Niederschrift der Wahl ist spätestens eine Woche nach der Wahl dem Bürgermeister zur Vorlage an den Stadtrat zu übergeben. Stimmt der Stadtrat dem Ergebnis der Wahl nicht zu, ist innerhalb eines Monats eine Neuwahl durchzuführen.(10) Kommt innerhalb eines Monats die Wahl des ehrenamtlichen Stadtwehrleiters oder dessen Stellvertreters nicht zustande oder stimmen die Stadträte dem Wahlergebnis wiederum nicht zu, dann ist vom Feuerwehrausschuss dem Bürgermeister eine Liste der Ange-hörigen der Feuerwehr vorzulegen, die seiner Meinung nach für eine Funktion in Frage kommen. Der Bürgermeister setzt dann nach § 13 Abs. 5 die Wehrleitung ein.

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Knapp 20 Einwohner haben dem Wetter getrotzt und am Vormittag in vielen Ecken das Stadtbild wieder verschönern können.Nachdem der Bauhof in der vergangenen Woche bereits die städti-schen Brunnen winterfest gemacht hat und der Klassikgarten wieder eingelagert wurde, war nun der Kampf gegen Laub und Müll angesagt.Schwerpunkte waren: Stadtplatz, Reißiger Platz, Bushaltestellen, Mo-torradstellplatz, Bielapromenade, Schulhof, Malerwinkel und Spielplatz am Alten Kino. Herzlichen Dank allen Beteiligten die sich freiwillig in Königstein und seinen Ortsteilen für die Verschönerung unserer Stadt eingesetzt haben und dem Bauhof für die technische Unterstützung!!!

Ihr

BürgermeisterTobias Kummer

Sitzungstermine

Die nächste Sitzung des Stadtrates ist vorgesehen für Montag, den 16.11.2020, 18:15 Uhr im Treff-Punkt in der Pirnaer Str. 2.

Die nächste Sitzung des Verwaltungsausschusses ist vorgesehen für Montag, den 02.11.2020 und Montag, den 30.11.2020, 18:15 Uhr im Sitzungssaal der Stadtverwaltung, Goethestr. 7.

Die nächste Sitzung des Technischen Ausschusses ist vorgesehen für Dienstag, den 03.11.2020 und Dienstag, den 01.12.2020, 18:15 Uhr im Sitzungssaal der Stadtverwaltung, Goethestr. 7.

Die nächste Sitzung des Ortschaftsrates Pfaffendorf ist vorgesehen für Mittwoch, den 25.11.2020, 19:00 Uhr im Vereinshaus „Alte Schule“.

Die nächste Sitzung des Ortschaftsrates Leupoldishain ist vorgese-hen für Mittwoch, den 04.11.2020, 19:00 Uhr im Gemeindezentrum Leupoldishain.

Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte der jeweiligen Bekannt-machung an den Anschlagtafeln. Änderungen vorbehalten.Bitte beachten Sie die aktuellen Aushänge!

Sprechstunde des Bürgermeisters im November

Dienstag, den 03.11.2020, von 15:30 - 17:30 UhrDienstag, den 10.11.2020, von 15:30 -– 17:30 UhrDienstag, den 17.11.2020, von 15:30 - 17:30 UhrDienstag, den 24.11.2020, von 15:30 - 17:30 UhrBitte melden Sie sich zur Sprechstunde im Sekretariat (Tel.: 035021 997-50) an.

Schnee zu räumen und eisfrei zu halten. Bei Straßen ohne Gehwege ist in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite - mindes-tens 1,0 Meter - an den Rändern der Straßen ebenso zu verfahren. Den Gehwegen gleichgestellt sind auch die kombinierten Geh- und Radwege, die Parkstreifen und -buchten und die Sicherheitsstreifen sowie die jeweiligen Straßenrinnen. Bei Tauwetter sind die Straßen-rinnen und die Straßeneinläufe so freizuhalten, dass das Schmelz-wasser abfließen kann. Die Zugängigkeit zu Hydranten und Absperr-schiebern ist zu gewährleisten.Die Straßenanlieger der Bundesstraße und deren Kreuzungsbereiche werden von der Reinigungspflicht der Straßenrinnen befreit.Das Reinigen, Räumen und Streuen der Zuwegungen zu den ab-seits von durchgehenden Straßen gelegenen Grundstücken obliegt den Eigentümern der Grundstücke, denen diese Zuwegungen die-nen. Die Verpflichtung zur Versorgung der Fußwege besteht für alle Grundstücke, die im Anschlussgebiet an öffentliche Straßen, Wege und Plätze angrenzen (Vorderlieger) oder über diese erschlossen werden (Hinterlieger).Es sind grundsätzlich abstumpfende Mittel zu verwenden.Zur Vermeidung von Unfällen und sonstigen Behinderungen, die auf ungeräumte Fußwege zurückzuführen wären, sind alle Grundstücks-eigentümer gefordert, durchgängig ihren Winterdienstpflichten nachzukommen. Verpflichtete, die aus Alters-, Krankheits- oder sons-tigen Gründen nicht in der Lage sind, die Arbeiten auszuführen, soll-ten eine Person ihres Vertrauens oder eine Firma mit der Aufgabe be-trauen. Die genannten Flächen sind montags bis freitags bis 7:00 Uhr, samstags, sonn- und feiertags bis 8:00 Uhr zu räumen und zu streuen. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, dass heißt ohne schuldhaftes Zögern, wieder-holt zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 20:00 Uhr.

Ordnungsamt

Weihnachtsbäume gesucht - die Stadt Königstein bittet um Mithilfe

Die Stadt Königstein sucht auch in diesem Jahr wieder schöne und dicht bewachsene Tannen-bäume für unsere Städtischen Plätze. Nach einer vorherigen Besichtigung des Baumes durch un-sere Bauhofmitarbeiter wird dieser kostenfrei ge-schlagen und zum vorgesehenen Aufstellungs-ort transportiert. Wir freuen uns über zahlreiche Meldungen von Bürgerinnen und Bürgern, die einen passenden Baum spenden möchten.Wer also einen großen Nadelbaum hat, der zum Beispiel zu viel Licht wegnimmt oder einfach zu viel Platz im heimischen Garten bean-sprucht, kann sich bei den Mitarbeitern des städtischen Bauhofes unter 0175 4501901 melden.

Herbstputz 2020 - herzlichen Dank allen fleißigen Helfern

Bei schmuddeligem Herbstwetter wurde am 17. Oktober 2020 die Königsteiner Innenstadt gesäubert. Der in diesem Jahr ausgefallene Frühjahrsputz wurde nun durch den Herbstputz nachgeholt.

Sprechstunde Friedensrichterin

Frau Anja Kummer steht als Ansprechpartnerin bei Streitfällen des täglichen Lebens im Zivilrecht zur Verfügung. Terminverein-barungen sind möglich unter der Handy-Nummer 0173 8611191.

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Nr. 10/2020- 10 -

10.10.1920 S.02

15.10.1920 S.04 03.10.1920 S.08

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Nr. 10/2020 - 11 -

Die Hobby-Archivare von Königstein

27.10.1920 S.04

13.10.1920 S.02

15.10.1920 S.02

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Nr. 10/2020- 12 -

ZAOE erinnert an zweite Abschlagszahlung bei Gebühren

Am 13. November wird die zweite Abschlagszahlung der Abfall-gebühren fällig. Der Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE) bittet alle Gebührenzahler um pünktliche Bezahlung.Bei Problemen mit der Zahlung sollte in der Geschäftsstelle vorge-sprochen werden.Jeweils zirka drei Wochen nach Fälligkeit wird der ZAOE die Säumigen schriftlich mahnen. Dafür gibt es eine Mahngebühr von fünf Euro.Die Beträge können vom Konto abgebucht werden. Ein entsprechen-der Vordruck ist auf www.zaoe.de unter dem Button Formulare zu finden.Service-Telefon: 0351 4040450Internet: www.zaoe.de, E-Mail: [email protected]

Überprüfung von Transpondern an Abfallbehältern

Alle Abfallbehälter sollten mit Transpondern ausgerüstet sein, die einem Grundstück zugeordnet sind. Fehlt der Transponder oder ist dieser defekt, kann die Leerung nicht eindeutig einem Grundstück zugeordnet werden. Erneute Auswertungen der Entsorgungstouren in der Region Sächsische Schweiz haben ergeben, dass es Behälter gibt, die nicht den oben genannten Anforderungen entsprechen.Aus diesem Grund werden die beiden beauftragten Entsorger Kühl Entsorgung und Becker Umweltdienste ab Mitte November den Schüttstopp am Sammelfahrzeug aktivieren. Die betreffenden Behäl-ter werden somit nicht geleert. Die betroffenen Bürger sollten bitte umgehend die Nichtleerung dem ZAOE melden. Die Abfallbehälter werden zeitnah vom Behälterdienst des ZAOE manuell erfasst, Trans-ponder eingesetzt bzw. defekte ausgetauscht und dann datenseitig aktualisiert in das Softwaresystem eingepflegt.Die Abfallbehälter können zum nächsten Leerungstermin wieder am Grundstück bereitgestellt werden.Bei Bedarf kann auch die Möglichkeit der gebührenfreien Entsor-gung des Altpapiers auf den Wertstoffhöfen genutzt werden.Service-Telefon: 0351 40404-50, www.zaoe.de, [email protected]

Achtung, veränderte Öffnungszeiten ab 1. November 2020!

Die Touristinformation/Postagentur hat ab 01.11.2020 folgende Öffnungszeiten:Montag - Freitag 9.00 - 17.00 UhrSamstag 9.00 - 12.00 Uhr

Information der WASS GmbH zum Jahresabschluss 2019

Die Wasserbehandlung Sächsische Schweiz GmbH mit Sitz in 01844 Neustadt in Sachsen, Dammstraße 2, gibt hiermit bekannt, dass in der Gesellschafterversammlung am 17. Juni 2020 der Jahresab-schluss 2019 festgestellt wurde. Grundlage bildet der mit Datum vom 3. Juni 2020 erteilte uneingeschränkte Bestätigungsvermerk der Dr. Zielfleisch & Partner mbB, Coswig.Der Prüfbericht mit vorstehendem Ergebnis liegt in der Zeit vom

24.11.2020 bis 04.12.2020in den Geschäftsräumen der WASS GmbH, Dammstraße 2, 01844 Neustadt in Sachsen, während der üblichen Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag 7 bis 16:30 Uhr, Freitag 7 bis 12 Uhr) öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Jahresabschluss des Trinkwasserzweckverbandes Taubenbach

zum 31.12.2019

Die Verbandsversammlung des Trinkwasserzweckverbandes Tauben-bach fasste in der öffentlichen Verbandsversammlung am 22.09.2020 die einstimmigen Beschlüsse Nr. TZV 320 – 09/20 zur Feststellung des Jahresabschlusses des Trinkwasserzweckverbandes Taubenbach für das Wirtschaftsjahr 2019 und Nr. TZV 321 – 09/20 zur Entlastung des Verbandsvorsitzenden. Diese Beschlüsse werden nachfolgend auf der Grundlage des § 34 Absatz 2 der Sächsischen Eigenbetriebsver-ordnung in vollem Wortlaut veröffentlicht:

Beschluss Nr. TZV 320 – 09/20Die Verbandsversammlung des Trinkwasserzweckverbandes Tau-benbach beschließt auf der Grundlage der Berichte über die Jah-resabschlussprüfung und die örtliche Prüfung gemäß § 34 Absatz 1 SächsEigBVO:

1. Feststellung des Jahresabschlusses

1.1 Bilanzsumme 8.127.538,87 €1.1.1 Davon entfallen auf der

Aktivseite auf- das Anlagevermögen 7.941.342,90 €- das Umlaufvermögen 215.195,97 €- die Rechnungsabgrenzungs-

posten 0,00 €1.1.2 Davon entfallen auf der Passiv-

seite auf- das Eigenkapital 1.182.749,69 €- die empfangenen Investitions-

zuschüsse 2.958.624,00 €- die empfangenen Ertragszu-

schüsse 81.767,00 €- die Rückstellungen 9.600,00 €- die Verbindlichkeiten 3.894.798,18 €

1.2 Jahresgewinn 1.456,63 €1.2.1 Summe der Erträge 783.473,26 €1.2.2 Summe der Aufwendungen 782.016,63 €

2. Verwendung des JahresgewinnsDer Jahresgewinn in Höhe von 1.456,63 € wird auf neue Rechnung vorgetragen

Beschluss Nr. TZV 321 – 09/20Die Verbandsversammlung des Trinkwasserzweckverbandes Tau-benbach beschließt auf der Grundlage der Berichte über die Jah-resabschlussprüfung und die örtliche Prüfung gemäß § 34 Absatz 1 SächsEigBVO:

Entlastung der VerbandsvorsitzendenDem Verbandsvorsitzenden des Trinkwasserzweckverbandes Tauben-bach wird für das Wirtschaftsjahr 2019 Entlastung erteilt.Der Bestätigungsvermerk der mit der Prüfung beauftragten Wirtschafts-prüfungsgesellschaft Dr. Zielfleisch & Partner mbB lautet wie folgt:

„BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSS-PRÜFERSAn den Trinkwasserzweckverband Taubenbach, Bad SchandauPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss des Trinkwasserzweckverbands Tau-benbach, Bad Schandau, – bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Trinkwasserzweck-verbands Taubenbach, Bad Schandau, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019 geprüft.Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonne-nen Erkenntnisse

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Nr. 10/2020 - 13 -

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresab-schlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsich-tigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Verban-des vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahres-abschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prü-fungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestell-ten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrich-tigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder ins-gesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lagebe-richts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beab-

sichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jah-resabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungs-handlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrü-gerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvoll-ständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraft-setzen interner Kontrollen beinhalten können.

• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jah-resabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des Ver-bandes abzugeben.

• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungs-grundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fä-higkeit des Verbandes zur Fortführung der Unternehmenstätig-keit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahres-abschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungs-urteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gege-benheiten können jedoch dazu führen, dass der Verband seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

• beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermö-gens-, Finanz- und Ertragslage des Verbandes vermittelt.

• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ver-mögens- und Finanzlage des Verbandes zum 31.12.2019 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019 und

• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Verbandes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresab-schlusses und des Lageberichts geführt hat.Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lagebe-richts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grund-sätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Ab-schnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jah-resabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Verband unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und be-rufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen er-füllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungs-nachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für un-sere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und der Verbandsversamm-lung für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften gel-tenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belan-gen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Verbandes vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ord-nungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von we-sentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Dar-stellungen ist.Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Ver-treter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Verbandes zur Fortfüh-rung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fort-führung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmen-stätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtli-che Gegebenheiten entgegenstehen.Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Auf-stellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Verbandes vermittelt sowie in allen wesentlichen Be-langen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den an-zuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im La-gebericht erbringen zu können.Die Verbandsversammlung ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Verbandes zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

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Nr. 10/2020- 14 -

Bergsingen am Pfaffenstein

Wer hat dich du schöner Wald aufgebaut so hoch dort droben, wohl den Meister will ich loben.

Unter dem Motto „Hoch über dem Elbtal erschallet Gesang“ fand am 03.10.2020 das traditionelle Bergsingen am Fuße des Pfaffensteines statt. Der Wettergott schickte „Feiertagswetter“ mit viel Sonnen-schein, der Gäste von nah und fern, viele Einwohner und Altbekannte zu einem Ausflug ermunterte.So lauschten ca. 100 Leute den Liedern des Waldes. Wir danken dem Männerchor Sächsische Schweiz mit ihrem Dirigenten Carsten Fi-scher. Es war wie immer ein sehr gelungener Nachmittag mit viel Tra-dition. Auch den fleißigen Frauen für ihre Unterstützung bei der Ver-sorgung der Gäste und Sänger möchten wir Danke sagen. 17 Kuchen wurden gebacken und gingen weg wie warme Semmeln. Diesmal wurde der Verkauf der „Jugend“ überlassen und auch sie erwiesen sich als ehrwürdige Nachfolger.Alles fand unter Einhaltung der Hygienevorschriften statt.Wir freuen uns auf nächstes Jahr und bleiben Sie bis dahin gesund!

Der Ortschaftsrat Pfaffendorf

• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresab-schluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittel-te Bild von der Lage des Verbandes.

• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im La-gebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungs-nachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunfts-orientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sach-gerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsori-entierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsori-entierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prü-fung feststellen.

Coswig, 23. Juli 2020

Dr. Zielfleisch & Partner mbBWirtschaftsprüfungsgesellschaftSteuerberatungsgesellschaft

Anja BöhmeWirtschaftsprüferin

Gemäß § 34 Absatz 2 SächsEigBVO werden der Jahresabschluss und der Lagebericht des Jahres 2019 des Trinkwasserzweckverban-des Taubenbach in der Zeit vom 03.11.2020 bis 20.11.2020 in der Stadtverwaltung Bad Schandau und in der Gemeindeverwaltung Reinhardtsdorf-Schöna jeweils im Sekretariat des Bürgermeisters während der Dienstzeiten öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt.

T. KunackVerbandsvorsitzender

Information des TWZV Taubenbach über Rohrnetzspülungen in Pfaffendorf

Im Rahmen des Betriebes des Trinkwasserleitungsnetzes sowie zur Überprüfung der Leistungsfähigkeit der Hydranten erfolgen in Pfaffendorf Spülungen des Rohrnetzes vom

09.11. bis 30.11.2020.

Infolge der Rohrnetzspülungen kann es zu Druckschwankungen sowie kurzzeitigen Trübungen des Trinkwassers kommen. Für Rückfragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter der Trinkwasserver-sorgung unter Tel. 035021 68941 bzw. 0170 9042291 gern zur Verfügung.

Die ehrenamtliche Rentenberatung

Jeanine Bochat, gewählte ehrenamtliche Versichertenberaterin der Deutschen Rentenversicherung, nimmt Anträge für Renten (Altersrenten, Renten wegen Erwerbsminderung, Weitergewäh-rungsanträge, Hinterbliebenenrenten, Kontenklärung, Versor-gungsausgleich, Beantragung einer Rentenauskunft etc.) telefo-nisch entgegen und berät Sie gern in Rentenfragen.

Kontakt: 0177 4000842, 035028 170017 oderE-Mail: [email protected]

wittich.de

Besuchen Sie uns im Internet

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Nr. 10/2020 - 15 -

Danksagung Pfaffendorfer Herbstputz 2020

Der Ortschaftsrat möchte sich bei allen fleißigen Helfern für ihre tatkräftige Unterstützung beim Herbstputz recht herzlich bedan-ken!!!Am Samstag, dem 19. Septem-ber 2020 fand unser alljährlicher Herbstputz statt. Das Wetter hat uns bei den durchzuführenden Projekten nicht im Stich gelassen.Viele fleißige Hände haben auch dieses Mal unseren Ort etwas ver-schönert. So ist der Bach am Pfaf-fenberg von Unkraut und anderem Bewuchs beseitigt worden. Auch der Streifen neben dem Quellweg sieht nun wieder schön aus. Unser kleiner Park am Ortsausgang ist von Gestrüpp und Unkraut befreit. Am Unterteich wurde der Rasen gepflegt und der Strauch hat eine neue Frisur bekommen.Im Anschluss fand ein kleiner Imbiss in unserer Feuerwehr Pfaffen-dorf statt. Danke für die tolle Verpflegung!Schade, dass die Begradigung der Platten am Stallhübel nicht erle-digt werden konnte. Das wird zu einem späteren Zeitpunkt nachge-holt.Danke an alle Einwohner, die auch vor ihrem Grundstück für Ord-nung gesorgt haben!

Eurer Ortschaftsrat Pfaffendorf

Impressum

Amtsblatt der Stadt Königstein (Sächsische Schweiz) mit den Ortsteilen Pfaffendorf und Leupoldishain

- Herausgeber: Stadtverwaltung Königstein

- Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Der Bürgermeister der Stadt Königstein, Herr Kummer, 01824 Königstein, Goethestraße 7

- Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: (0 35 35) 48 9 - 0 Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

- Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen: LINUS WITTICH Medien KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan www.wittich.de/agb/herzberg

Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen. Für Anzeigenveröf-fentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur der Ersatz des Betrages für ein Einzel exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Danke für den Herbstputz

Der Ortschaftsrat Leupoldishain, der Heimat- und Seniorenverein Leupoldishain e. V. und die Freiwillige Feuer-

wehr Leupoldishain hatten alle Einwohner des Ortes zum Herbst-putz am Samstag, dem 12.09.2020 eingeladen.27 Bürgerinnen und Bürger haben daran teilgenommen und sich an verschiedenen Treffpunkten zur Verschönerung des Ortes be-teiligt. Wir möchten herzlich „Danke“ sagen!

Nun ist es an der Zeit, dass wir endlich wieder einmal etwas von uns hören lassen!Die vergangenen Monate waren für alle eine ungewöhnliche und schwierige Zeit. Wie Sie sicher wissen, musste auch unsere Kinder-einrichtung am 18. März coronabedingt schließen. Das machte uns große Sorge und sehr traurig. Die nun „kinderlose“ Zeit nutzten wir aber sinnvoll für Räumungs-, Reinigungs-, Renovierungs-, Portfo-lio- und Bastelarbeiten in einem unheimlich stillen Wichtelhaus und Hort. Außerdem wurden Arbeiten am Dach durchgeführt und unser fleißiger Hausmeister, Herr Pantuschky, baute für den Krippengarten eine tolle Feuerwehr, neue Sitzgruppen für die Terrassen und eine wunderbare Matschküche.

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Nr. 10/2020- 16 -

das Zuckertütenfest für unsere Schulanfänger, Gruppenwandertage und Ausflüge,

Erntedankfeier der Krippenkinder im Wichtelhaus und der Vorschul-kinder in der Stadtkirche.Auch unsere Hortkinder konnten in den Sommerferein wieder viele tolle Aktionen mit uns unternehmen. Traditionell besuchten wir das Bibiland, konnten uns bei großer Hitze im Cunnersdorfer Waldbad er-frischen und neben vielen schönen kreativen Angeboten nutzten wir die Ferienzeit ausgiebig zum Spielen und Erholen.Alle Schulkinder haben sich nun wieder gut in den Hortalltag einge-lebt und freuen sich auf die bevorstehenden Herbstferien.Wir hoffen und wünschen, dass alle gesund bleiben und unsere ge-planten Vorhaben im Herbst und Winter stattfinden können.

Herzliche Grüße vom

Team der ASB-Kita „Wichtelhaus“

Zu Ostern überraschten wir alle Kinder mit einer liebevoll zusammen-gestellten Osterpost und im April konnten wir die ersten Kinder in der Notbetreuung begrüßen. Seit dem 18. Mai dürfen endlich wieder alle Kinder kommen. Die Freude beim Wiedersehen war riesengroß!

Obwohl in diesem Sommer keine größeren gemeinsamen Aktivitä-ten und Veranstaltungen möglich waren, fanden doch einige schöne Höhepunkte für unsere Kinder statt, beispielsweise ein Ausflug der Mäusegruppe ins wieder eröffnete Elbefreizeitland,

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Nr. 10/2020 - 17 -

• wer mag uns helfen am Samstag, 14.11. 9:00 bis 12:00 Uhr, beim Arbeitseinsatz auf dem Friedhof Königstein? Für Verpflegung ist ge-sorgt, eigenes Gartenwerkzeug willkommen.

• zu folgenden Gruppen und Kreisen:Vorschulkreis im Pfarrhaus in Papstdorf, 1. Do im Monat 15:30 UhrChristenlehre, im Gemeindehaus in Königstein 1. – 4. Kl., freitags 14:30 Uhr,im Gemeindeh. in Kgst. in der ungeraden Woche 14-täglich, 5. + 6. Kl. donnerstags 16:00 Uhr,im Pfarrhaus Papstdorf 1. – 2. Klasse in der geraden Woche,montags 14:00 Uhr,im Pfarrhaus Papstdorf 3. – 4. Klasse in der ungeraden Woche,montags 14:00 UhrKonfirmandenunterricht, Kl. 7 und 8 im Gemeindehaus in Kgst. in der ungeraden Woche 14-täglich, 15:00 - 16:00 UhrJunge Gemeinde, freitags, 17:30 Uhr, Seiteneingang Stadtkirche Königstein, nach Absprache.Musikprojekt Jugend in Kgst., montags, 16:30 Uhr, bei Petzold, Pirnaer Str. 5Blockflöten-Quartett, montags im Anschluss an das Musikprojekt, KönigsteinKantorei Königstein, mittwochs, 19:30 Uhr Gemeindehaus KönigsteinKantorei Papstdorf, donnerstags, 19:30 Uhr Gemeindehaus PapstdorfBibelgespräc,h am zweiten und vierten Donnerstag im Monat, 19:30 Uhr Gemeinderaum Königstein, Goethestr. 22Seniorenkreis, letzter Dienstag/Monat, 14:30 Uhr, Goethestr. 22Frauengesprächskreis, im Pfarrhaus Papstdorf, 2. Dienstag/Monat, Zeit n. AbspracheÜ-30-Freitagkreis im Gemeindehaus Kgst., am 3. Freitag im Monat, 19:00 UhrLeitungsgremium im Gemeindehaus Kgst., nach Absprache Dienstag, 19:00 UhrInformationenIn der Zeit vom 19. – 28. November ist das Pfarramt geschlossen, Be-stattungsanmeldungen im Pfarramt Bad Schandau.Urlaubsvertretungfür Pfrn. Hinz im Sterbefall durch Pfr. i. R. Röthig (Tel. 03529 2349064)

Öffnungszeiten PfarramtDienstag 10:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 UhrMittwoch 10:00 – 12:00 Uhr

[email protected]. Pfarramt 035021 68286

Vereinsmeisterschaft 2020

TTV KönigsteinAuch im Jahr 2020 ermittelte der TTV Königstein mit der Vereinsmeis-terschaft seine besten Spieler. Diesmal nahmen insgesamt 14 aktive Mitglieder teil, was zumindest zum Vorjahr einen Fortschritt darstellt, allerdings immer noch Luft nach oben für die nächsten Jahre lässt.Begonnen wurde wie im letzten Jahr mit einem Doppel-Turnier im K.-o.-System, bei welchem die Paarungen unter Beachtung der Spielstärke zufällig ausgelost wurden. Dementsprechend kam es zu spannenden, ausgeglichenen Spielen. Im Finale standen sich dann die Doppel Steffen Otto/Sven Reinert und Tobias Roch/Moritz Michel gegenüber. Nach einer 2:0 Führung auf Seiten von Steffen/Sven ge-lang es Tobias und Moritz mit einer deutlichen Leistungssteigerung das Spiel zu drehen, wodurch beide am Ende mit 3:2 nach Sätzen ge-wannen und sich als Sieger des Doppelturniers krönten. Die beiden 3. Plätze gingen an Leon Müller/Brian Kerda sowie an Max Michel/Florian Krause.Nach dem Doppel ist bekanntlich vor dem Einzel. Gespielt wurde das Ein-zelturnier in 3 Gruppen, welche ebenfalls nach Spielstärke ausgelost wur-

Absage Weihnachtsfeier

Liebe Seniorinnen und Senioren der Stadt Königstein sowie den Ortsteilen Pfaffendorf und Leupoldishain,

aufgrund der aktuellen coronabedingten Situation kann unsere diesjährige Seniorenweihnachtsfeier nicht stattfinden.

Natürlich ist das schade, aber ich glaube die Entscheidung ist rich-tig, denn der Schutz Ihrer Gesundheit steht im Vordergrund.

Im nächsten Jahr werden wir sicherlich wieder gemeinsam feiern können - darauf freue ich mich schon.

Alle guten Wünsche für Sie, bleiben Sie achtsam und gesund!

Ihr Bürgermeister

Tobias Kummer

Gottesdienste und Veranstaltungen der Kirchgemeinde Königstein-Papstdorf

im November 2020

1. Gottesdienste

Sonntag, 8. November, drittletzter So. des Kirchenjahres09:00 Uhr Gottesdienst in der Kirche Papstdorf10:30 Uhr Gottesdienst in der Stadtkirche KönigsteinSonntag, 15. November, vorletzter So. des Kirchenjahres09:00 Uhr Gottesdienst Kirche Cunnersdorf10:30 Uhr Gottesdienst in der Stadtkirche KönigsteinMittwoch, 18. November, Buß- und Bettag10:30 Uhr ökumenischer Gottesdienst in der Stadtkirche

KönigsteinSonntag, 22. November, Ewigkeitssonntag09:00 Uhr Gottesdienst mit Gedenken an die Verstorbenen

in der Kirche Papstdorf10:30 Uhr Gottesdienst mit Gedenken an die Verstorbenen

und Chormusik in der Stadtkirche KönigsteinSonntag, 29. November, 1. Advent10:30 Uhr gemeinsamer Gottesdienst in der Stadtkirche König-

stein zur Einführung des neuen Kirchenvorstandes

2. Veranstaltungen und TreffenHerzliche EinladungMartinsfestumzüge• in Papstdorf am Martinstag, dem 11. November, 17:00 Uhr• in Königstein am Freitag, dem 13. November, 17:00 UhrBald heißt es wieder: „Laternen raus und alle dem Martin hinterher“. Die Geschichte vom Heiligen Martin steht an diesem Tag im Mittel-punkt und soll uns Lust machen, es dem Heiligen Martin gleichzutun. Mit unseren Laternen können wir durch die Straßen ziehen. Dabei geht es in Königstein dem reitenden Martin hinterher.In Papstdorf wird der Lampionumzug von der Feuerwehrkapelle be-gleitet.Zum Abschluss werden wir wieder das Teilen der Martinshörnchen üben (coronabedingt bitte unter Familienangehörigen).Ihre Gemeindepädagogin Maria Maune und Pfarrerin Mechthild Hinz• wer Lust hat, beim Krippenspiel mitzuwirken, möge sich bitte bei

Pfrn. Hinz melden!

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Nr. 10/2020- 18 -

Der Freundeskreis aus Königstein im Taunus, aus Königstein in Sach-sen, sowie der Bürgermeister aus Königstein in der Oberpfalz waren dabei vertreten.Ein großes „Dankeschön“ an die Organisatoren und Helfer, es hat al-les super geklappt.Am 25.08.1987 wurde die Eiche am Heideberg durch einen Blitz-schlag vernichtet.Anlässlich der Wiedervereinigung wurde am 02.10.1990, mit dem da-maligen Bürgermeister Rudolf Maiwald und den Stadträten, Gästen aus Königstein im Taunus sowie einem Mitarbeiter vom Forst eine neue Eiche gepflanzt.Diesen Termin nahmen die Mitglieder vom Freundeskreis zum An-lass, mit den Freunden aus Königstein im Taunus zur Eiche zu wan-dern. Alle staunten, wie gut die vor 30 Jahren gepflanzte Eiche ge-wachsen ist.Den 30. Tag der Wiedervereinigung am 03.10.2020 erlebten wir ge-meinsam mit unseren Freunden aus Königstein im Taunus bei einem gemütlichen Grillabend und Prost auf „30 Jahre“.

Freundeskreis für Städtepartnerschaft e. V.Vors. Maria Matzke

den. Aus den beiden 5er Gruppen kamen jeweils die ersten 3 und aus der 4er Gruppe die ersten 2 Sportfreunde weiter. In engen Spielen setzten sich am Ende doch eher die Favoriten der einzelnen Gruppen durch.Zu erwähnen ist an dieser Stelle, dass mit Eric Bischof, Florian Krause und Moritz Michel Spieler aus den Jugendmannschaften des Vereins teilnahmen. Alle drei zeigten starke Leistungen gegen die Spieler aus den Mannschaften des Herrenbereiches. Moritz gelang es sogar, seine Gruppe als Zweitplatzierter abzuschließen, um somit in das Viertelfinale einzuziehen. Dies verdeutlicht die gewissenhafte Nach-wuchsarbeit, welche in den letzten Jahren, vor allem durch die Arbeit von Manfred Riebe und Tom Herschmann zu einem Aushängeschild unseres Vereines geworden ist.

Das Viertelfinale fand mit folgenden Ergebnissen statt:Max Michel gegen Leon Müller 3 : 0Tobias Roch gegen Moritz Michel 3 : 1Steffen Otto gegen Tom Herschmann 2 : 3Jürgen Dietze gegen Manuel Haake 3 : 1

Somit bedeutete die nächste Runde Halbfinale, bei welchem es es zu den Spielen Max gegen Tobias und Jürgen gegen Tom kam. Sowohl Max als auch Jürgen setzten sich mit einem 3 : 0 durch und zogen ins Finale ein. Gratulation an dieser Stelle an Tobias und Tom zu einem gemeinsamen 3. Platz.Das Finale hieß also in diesem Jahr Nummer 1 gegen Nummer 5 der 1. Mannschaft. Der 1. Satz ging verdient an Jürgen, welcher insge-samt ein sehr starkes Turnier spielte. Auch im 2. Satz lief alles zu Guns-ten von Jürgen, da er zwischenzeitlich mit 8 : 2 in Führung war. Alles sah nach einer Vorentscheidung des Finales aus, doch Max gelang es diesen Satz noch zu drehen und entschied diesen mit 11 : 9 für sich. Dies war eine Art Wendepunkt der Partie, denn die nächsten beiden Sätze gingen ebenfalls an Max, welcher das Finale am Ende mit 3 : 1 gewann und so-mit seine Position als Nummer 1 in der 1. Mannschaft bestätigen konnte. Für Max ist es nun der 3. Sieg der Vereinsmeisterschaft in Folge.

Freundeskreis Königstein

Von dem Verein „Weltbewusst“ e. V. wurde für den 02.10.2020 zum vierten Mal die „Lebendige Bibliothek“ organisiert, in diesem Jahr auf der Festung Königstein.Es waren 20 sprechende Bücher, mit denen die Schüler aus der 9. Kasse der Oberschule Königstein über die „30 Jahre deutsche Viel-falt“ Fragen stellen und Gespräche führen konnten.Zum Beispiel, wie haben wir in der DDR gelebt, wie haben wir die Wende erlebt.

Die nächste Ausgabe erscheint am:Freitag, dem 27. November 2020

Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge ist:Freitag, der 13. November 2020, 14.00 Uhr

Annahmeschluss für Anzeigen ist:Montag, der 16. November 2020, 9.00 Uhr

Später eingehende Beiträge können nicht berücksichtigt werden!

Page 19: Ausgabe 10 Die lebendige Bibliothek - Inhalt Generationen

Nr. 10/2020 - 19 -

besten Freunde ist es, den Volleyball weiter zum Wachsen zu bringen. Mit kontinuierlicher Öffentlichkeitsarbeit und dem Vorzeigebeispiel für Professionalität wollen sie Jugendspieler für den Sport begeis-tern. Danny begeistert und motiviert unterdessen übrigens einmal in der Woche 13 Jugendliche und Erwachsene als Trainer der 1. Herren-mannschaft seines Heimatvereins.In ihre aktuelle Saison mit dem Regionalligateam des VC Dresden sind Florian und Danny super gestartet. 10 Punkte aus 4 Spielen stehen auf dem Konto des Teams. Nachdem Danny gegen Delitzsch noch verletzungsbedingt fehlte, hatte der Diagonalangreifer im Derby ge-gen den USV TU Dresden und gegen den VC Gotha der Mannschaft mit wichtigen Punkten geholfen. „Meine erste Saison war echt hart weil ich nie so richtig meinen Rhythmus gefunden hatte. Mittlerweile denke ich, bin ich gut in der Regionalliga angekommen und kann kontinuierlich an mir arbeiten. Luft nach oben ist immer da, aber ich arbeite hart. Denn in 2 – 3 Jahren will ich auch in der 2. Bundesliga aufschlagen. Ich hoffe, dass sich bis dahin mein Verletzungspech et-was minimiert.“Die beiden Volleyballtalente haben es auf jeden Fall geschafft zu po-larisieren. Nicht nur auf dem Feld sind die beiden ehrgeizig, sondern auch beim Voranbringen ihrer Sportart, für die sie so brennen.Sicherlich wird es in Zukunft noch viel von den beiden zu hören ge-ben. Übrigens: Viele Eindrücke aus ihrem Volleyballalltag teilen die beiden auf dem gemeinsamen Instagram-Account „beachteam_schulze_rietz“. Wer also interessiert ist, sollte da mal vorbeischauen.

Zwei Volleyballtalente als Vorbild für den Nachwuchs

Vor 3 Jahren hätten sich Florian Rietz und Danny Schulze wohl noch gar nicht ausmalen können, wo sie heute stehen. Die bei der Königsteiner VG ausgebildeten Volleyball-talente spielten jahrelang in ihrem Heimatverein und entwickelten sich prächtig unter den Jugendtrainern Tino Hortsch und Matthieu Ziegenbalg. Heute stehen sie in der Regionalliga beim VC Dresden und haben ein professionel-les Beachvolleyballteam aufgebaut, was sie mitun-ter den oben genannten Trainern zu verdanken haben. Doch die beiden wollen mehr: Der Weg nach oben soll noch weiter gehen.Die vergangene Beachvolleyballsaison lief für das Duo eher beschei-den. Während der Vorbereitung durchkreuzte Corona das gemeinsa-me Training. Anschließend musste sich Danny aufgrund eines Menis-kusschadens unters Messer legen. Erst im Juli konnten beide wieder gemeinsam trainieren. Weil die Deutschen Meisterschaften im Früh-jahr ausgefallen waren, wollten die beiden im August, trotz der ge-ringen Vorbereitungszeit, unbedingt zu den Sachsenmeisterschaften im Männer- Beachvolleyball. „Wir haben aufgrund der enorm kurzen Vorbereitung nie so richtig unseren Lauf gefunden. Am Ende war der Druck den wir uns selbst gemacht haben zu groß und wir haben die Sachsenmeisterschaften, wenn auch knapp, verpasst.“ sagte Florian, der 2019 mit dem U 20 Team des VC Dresden Platz 3 bei den Deut-schen Meisterschaften erreichte.Für 2021 hat der junge Hohnsteiner große Ziele: „Ich will im Som-mer mit Danny in der Sachsen- Rangliste so weit wie möglich nach oben klettern. Wir wollen uns auch auf nationalen Turnieren (A-Cups) beweisen und bei den Sachsenmeisterschaften die Top 5 erreichen. Wenn es dann wieder in die Halle geht, möchte ich 2. Bundesliga spielen.“Nicht nur sportlich sind die beiden sehr ambitioniert. Mit ihrem Be-achvolleyball- Team haben die beiden Talente ein professionelles Umfeld komplett selbstständig auf die Beine gestellt. Insgesamt 6 Sponsoren und Partner haben die Jungs an ihrer Seite. Darunter Rick Reinert, Hauptsponsor des Teams. Er ist ein junger Versicherungs-makler bei der Dresdner Konzeptberatungsgesellschaft. Danny: „Mit Rick zusammen harmonieren wir einfach super. Da ich selbst bei der DEVK- Versicherung Azubi war, kenne ich die manchmal etwas fragwürdigen Abläufe von Versicherungsvertretern. Deshalb bin ich begeistert von seiner Arbeitsweise und vor allem von seiner Art und Weise, wie er mit Kunden arbeitet. Bei ihm steht das „Wir“ im Vorder-grund und nicht seine Provision.“ Auch der Makler selbst ist angetan von der Zusammenarbeit mit den Jungs: „Ich bin immer wieder be-geistert was die beiden tun, um ihren Sport voran zu bringen. Wenn ich überlege was ich in deren Alter getan habe, bin ich mehr als be-eindruckt. Ich freue mich auf die gemeinsame Zukunft!“Den Sport voranbringen ist genau das Stichwort für die beiden Leis-tungssportler: „Klar wollen wir als Semi- Professionelle Volleyballer so gute Bedingungen wie möglich haben. Allerdings wissen wir, dass es in unserer Sportart, wenn man nicht gerade in einem finanziell star-kem Bundesligaverein spielt, schwer ist, professionelle Bedingungen zu haben. Auf der anderen Seite sind wir der Meinung dass du dich an einem gewissen Punkt ohne Professionalität kaum noch steigern kannst. Und da wollen wir etwas verändern. Nicht jeder Spieler in un-serer Leistungsklasse oder darunter ist so ambitioniert, aber für die, die es sind, wollen wir ein Vorbild sein.“ Das größte Ziel der beiden

Foto: Rene Dienel, v. l.: Danny Schulze, Rick Reinert (DKG), Florian Rietz

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Adventliche Kunst-Verkaufsausstellung in Königstein

Am Samstag, dem 28.11. von 15:30 bis 18:30 Uhr findet in der Werkstatt 26 (Pirnaer Straße 26, Königstein) die Eröffnung einer adventlichen Verkaufsausstellung mit Malerei, Grafik und Kera-mik von Künstlerinnen aus Dresden und der Sächsischen Schweiz statt. Für Musik, Glühwein und Gebäck ist gesorgt. Die Verkaufsausstellung wird in den Räumen der Werkstatt 26 noch bis Jahresende zu besichtigen sein. Kommen Sie vorbei und lassen Sie sich inspirieren!Schauen Sie auch auf unsere Website https://werkstatt26.jimdofree.com/

Thomas RanftKoordination Werkstatt 26Pirnaer Straße 26, 01824 Königstein

Page 20: Ausgabe 10 Die lebendige Bibliothek - Inhalt Generationen

Nr. 10/2020- 20 -

Aktuelle Veranstaltungen

Pirnaer Straße 26 - 01824 Königstein - www.werkstatt26.jimdofree.com

[email protected]

freies Tanzen in Königstein

[email protected] --- Mobil: 0177 47 37 212

Anmeldung bitte über die vhs

Ratgeber Smartphone in Königstein - vhs unterwegsDi. 14.11.2020 | 10:30 – 12:00 Uhr

Ratgeber PC in Königstein - vhs unterwegs

KreativWerkstatt

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mit Nadja Göschel

Anmeldung bei Thomas Ranft Telefon: 0170 548 13 24 // [email protected]

----------------------------------------------------------------------------------------28.11.2020 --- 15:30 Uhr

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von Wolfgang Göschel und Michael Meinicke

Montag bis Donnerstag 9:00 bis 14:00 Uhr und auf Anfrage

Thomas Ranft Telefon: 0170 548 13 24 // [email protected]

----------------------------------------------------------------------------------------Öffnungszeiten: Mo – Do 9 Uhr bis 14 Uhr

Krabbelgruppe jeden Mittwoch 9:30 – 10:30 Uhr; Kontakt: Vivien Scholz

genaue Termine bitte erfragen bei Mirko und Nimue

offene Nähwerkstatt mit Antje Bläsche Montags 14:00 – 16:00 Uhr – 0176/ 615 70 840

Vortrag über Australien von Bettina JamnigDonnerstag 12.11.2020 von 18:00 bis 19:30 Uhr Eintritt frei

Di. 10.11.2020 | 10:30 – 12:00 Uhr - Anmeldung bei der vhs -

Jeden Donnerstag 15:00 – 16:00 Uhr; Kontakt: Peggy Hentschel - 0151 56 339 246

Reparatur-Treff Freitag, 27.11.2020 von 17 - 19 Uhr

Kleiderstube jeden Dienstag jetzt von 15:30 – 17:00 Uhr

Anlässlich des Martinstags --- 14.11.2020 --- 14:00 – 16:00 Uhr

Linolschnitt für kleine Künstler, gern auch mit Eltern

Eröffnung Advents-Verkaufsausstellung von Künstlerinnen

aus Dresden und der sächsischen Schweiz

Ausstellung „DDR Fundstücke in Königstein“ bis 22.11.2020

Page 21: Ausgabe 10 Die lebendige Bibliothek - Inhalt Generationen

Nr. 10/2020 - 21 -

demoSlam – Der Slam für junge

Streitkultur in Sachsen

Sonntag, 15. November 2020, 17 Uhr Treff-Punkt Königstein

Aktivismus, Gemeinschaft und Gesprächskultur - das sind die The-men, über die sich die Slammerinnen und Slammer in einem dreitägi-gen Workshop in Paaren mit unterschiedlichen Meinungen auseinan-dergesetzt haben. Und jetzt bringen sie die Ergebnisse – Unterschiede und Gemeinsamkeiten in ihren Ansichten – auf die Bühne.Seien Sie dabei beim „demoSlam – Der Slam für junge Streitkultur in Sachsen“, am 15. November 17 Uhr im Treff-Punkt Königstein (Pirnaer Str. 2, 01824 Königstein). Die Veranstaltung wird moderiert von Cor-nelius Pollmer, Journalist und Autor.Der Besuch ist kostenlos, die Plätze aber begrenzt. Bitte melden Sie sich an per E-Mail unter [email protected] oder telefonisch unter 0351 8113755.Mehr Informationen unter www.sachsenimdialog.de

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urige Hofweihnacht mit der „Höchsten Adventskerze“

der Sächs. Schweiz

Livemusik von „Radio Nowhere“

DER SLAM FÜR JUNGE STREITKULTUR IN SACHSEN

SONNTAG, 15. NOV. 2020, 17 UHR

TREFF-PUNKT KÖNIGSTEIN

PIRNAER STR. 2, 01824 KÖNIGSTEIN

Der Besuch der Veranstaltung ist kostenlos, Der Besuch der Veranstaltung ist kostenlos, Der Besuch der Veranstaltung ist kostenlos, Der Besuch der Veranstaltung ist kostenlos, die Anzahl der Publikumsplätze aber begrenzt. die Anzahl der Publikumsplätze aber begrenzt. die Anzahl der Publikumsplätze aber begrenzt.

Wir bitten daher um vorherige Anmeldung per Mail unter [email protected] per Mail unter [email protected] per Mail unter [email protected]

oder telefonisch unter 0351/8113755. oder telefonisch unter 0351/8113755. oder telefonisch unter 0351/8113755. oder telefonisch unter 0351/8113755.

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Jobcenter bietet neuen Online-Dienst an - Jobcenter Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Presseinformation 04/2020Mitteilungen online und mobil - Kundinnen und Kunden des Jobcenters Sächsische Schweiz-Osterzgebirge können ab sofort den neuen Postfachservice unter www.jobcenter.digital von zu Hause aus nutzen.

Unter www.jobcenter.digital besteht für Kundinnen und Kunden der Jobcenter schon länger die Möglichkeit, ihren Antrag auf Geldleistungen online zu stellen, Unterlagen nachzureichen oder Veränderungen mitzuteilen.

Ab sofort können Kundinnen und Kunden des Jobcenters Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, die einen Online Zugang zu jobcenter.digital haben, den neuen Postfachservice nutzen. Über diesen Online-Dienst werden Anliegen flexibel, schnell und sicher an das Jobcenter gesandt.

„Der neue Postfachservice ergänzt das Online-Angebot. Unsere Kundinnen und Kunden können sich jederzeit in ihrem Benutzer-konto anmelden und ihre Anliegen ohne Wartezeit an uns sen-den. Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt – die Sicherheit ist somit gewährleistet“, betont Michael Kühne, Geschäftsführer des Jobcenters Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.

Dabei kann es um ganz verschiedene Anliegen gehen, wie bei-spielsweise Fragen zu Miete und Heizkosten, zur Beantragung von Leistungen oder die Anforderungen von Kopien.Der neue Service funktioniert auch über mobile Endgeräte.

Page 22: Ausgabe 10 Die lebendige Bibliothek - Inhalt Generationen

Nr. 10/2020- 22 -

Königsteiner Bürgerinitiative Ampel-no-Kreisel-go

„Liebe Bürgerinnen und Bürger,es gibt Veranlassung, darüber zu berichten, was unsere BI mit der Weiterleitung der Kreistagspetition an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Integration (BMVI) erreicht hat.Am 27.06.2020 kam Antwort und damit Annahme der Petition, weil das Sächsische Ministerium für Arbeit, Wirtschaft und Verkehr (SMWA) sich dafür nicht zuständig bekannte.Entgegen unserer Behauptung wurde vom BMVI die Leistungsfä-higkeit dieser Lichtsignalanlage (LSA) bestätigt. Diese Bestätigung gilt aber nur für ein bis 2025 prognostiziertes Verkehrsaufkommen von 23.300 KFZ/24 h. Was dann eintritt, wenn nach 2025 täglich 34.000 KFZ/24 h den Knotenpunkt (KP) passieren sollen, ist nicht beantwortet worden. Man ignoriert einfach die bekannte tägliche Verkehrssituation in diesem Bereich und schweigt. Es wird weiterhin die Bevorrechtigung der Ortsumfahrung (OU) verteidigt und damit die Benachteiligung des Verkehrs in der Fahrtrichtung von und nach Pirna gebilligt.Ein weiteres Argument zur Ablehnung eines Kreisverkehrs (KV) war die Streckencharakteristik, die als linear bezeichnet wurde und des-halb keinen KV gestatte. Dem haben wir entgegnet, dass die Strecken-charakteristik von Pirna-Sonnenstein bis Bad Schandau durch 4 KV geprägt ist , mit Zehista ein 5. KV dazu kommt, unser Kreisel-go der 6. KV in diesem Streckennetz ist und eine LSA gem. Bundesfern-straßengesetz absolut regelwidrig ist. Was ist das für ein Planer? Wir haben alle Vorzüge des KV aufgeführt, besonders das Maximum an Durchlasskapazität, weil immer alle 3 Richtungen freie Fahrt haben und es kein Problem wegen Bevorrechtigung gibt.In beiden Briefen wurden wir gebeten, Verständnis dafür aufzubrin-gen, dass von der geplanten KP-Form LSA nicht abgewichen werden kann. Das haben wir jedes Mal strikt abgelehnt!Wir würden uns ja selbst verraten, die Kreistagspetition negieren und den Misserfolg billigen.Schlimmstenfalls könnte man auch sagen, die Bürger haben der Ampel zugestimmt.Der 3. Brief des BMVI v. 24.08.2020 brachte eine Neuigkeit: „aktuellere Verkehrsprognosen gehen von Folgendem aus: 70 % aller Verkehre im KP entfallen im KP auf die OU B 172, 30 % entfallen auf die Ein-mündung vom bzw. zum Sonnenstein.“Das ist eine völlig neue Betrachtungsweise, diese entspricht voll unserer „Philosophie“ von den 3 in etwa gleichen Verkehrsströmen, nämlich 35% Richtung A17, 35 % Richtung Königstein und 30 % in Richtung Pirna, jeweils auch in der Gegenrichtung.Für eine solche Konstellation bietet sich ein KV regelrecht an, er wird durch die „wissenschaftliche Empfehlung des Bundestages“ legiti-miert und ist damit regelkonform.Unser Brief v. 22.09.2020 schließt mit dem Wunsch, dass er ausrei-chend sein möge, eine Änderung der KP-Form, also keine Ampel, zu bewirken.Der Brief trägt auch die Unterschrift und das Siegel des Bürgermeisters Herrn T. Kummer.“

Erleichterter Zugang zur Grundsicherung bis Jahresende verlängert

Der Gesetzgeber hat aufgrund der Corona-Pandemie den verein-fachten Zugang zu Leistungen der Grundsicherung bis zum Jahres-ende verlängert.Bewilligungszeiträume, die bis zum 31. Dezember 2020 beginnen, werden auch weiterhin unter den erleichterten Bedingungen be-arbeitet. Die Vermögensprüfung ist bis zum Jahresende 2020 aus-gesetzt. Das bedeutet, das Antragsteller, sofern ihr Vermögen nicht erheblich ist, ihr Erspartes in den ersten 6 Monaten des Bewilligungs-zeitraumes behalten dürfen.Weiterhin werden, sofern ein Anspruch auf Leistungen der Grundsi-cherung vorliegt, für die ersten 6 Monate des Bezugs die tatsächli-chen Kosten der Unterkunft inklusive Heizung und Nebenkosten als Bedarf anerkannt.Diese Regelungen gelten auch für Weiterbewilligungsanträge bei denen der Bewilligungszeitraum spätestens am 31. Dezember 2020 beginnt. Eine Antragstellung ist in jedem Fall erforderlich.

Eigentümer in der VerkehrssicherungspflichtAufruf zur Kontrolle und Pflege von Baumbeständen

Die Folgen der anhaltenden Hitze in den vergangenen Sommern haben im sächsischen Wald ihre Spuren hinterlassen. Die durch-schnittlich zu geringen Niederschläge begünstigen Dürreschäden an den Bäumen und die milden Temperaturen im Winter sorgen für eine steigende Population der Borkenkäfer. Beides trägt nachhaltig zum Baumsterben in Sachsen bei. Gerade in Folge von Trockenheit, Schädlingsbefall und Sturmperioden steigt die Gefahr, dass Bäume die Verkehrssicherheit merklich beeinflussen. Die Niederlassung Mei-ßen des Landesamts für Straßenbau und Verkehr ist zuständig für die Baumkontrolle von Straßenbäumen an Bundes- und Staatsstraßen in den Landkreisen Meißen und Sächsische Schweiz/Osterzgebirge. In diesem Zusammenhang sind erhebliche Schäden auch außerhalb des Straßenbaumbestandes auffällig.Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr appelliert daher eindring-lich an die Eigentümer angrenzender Flurstücke entlang der Bundes- und Staatsstraßen sowie generell entlang aller öffentlicher Verkehrswe-ge und Einrichtungen, ihrer Verkehrssicherungspflicht nachzukommen und Sturm- respektive Trockenschäden bzw. Bäume mit Schädlingsbe-fall unter Beachtung des Bundesnaturschutzgesetzes sowie der regional geltenden Gehölz- bzw. Baumschutzsatzungen zu beseitigen.Abgestorbene und geschädigte Bäume stellen ein erhöhtes Risiko für die Verkehrsteilnehmer dar. Schließlich kann der Eigentümer bei schuldhafter Verletzung der Verkehrssicherungspflichten für etwaige Schäden haftbar gemacht werden.Um entsprechende Veröffentlichung und Information wird gebeten.

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Page 24: Ausgabe 10 Die lebendige Bibliothek - Inhalt Generationen

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