23
bank&compliance-Newsletter Ausgabe 10/2014 Das Ende des Bankgeheimnisses 2 MAD II führt zu mehr Verdachtsmeldungen 5 Anleitung zur Compliance-Kultur 6 News 8 Fotonachlese 19 Personalia 21 Termine 22 Impressum 22 Inhaltsverzeichnis Autoren: Chiara Albanese, Devlin Barrett, Hans Bentzien, Max Colchester, Viktoria Dendrinou, Emily Glazer, Isabel Gomez, Andrew Grossmann, Anja Hanten, Eyk Henning, Stefan Hirschmann, Anja Kraus, Inti Landauro, John Letzing, Alex MacDonald, Christina Rexrode, Joel Schectman, Damaris Schiffer, Philipp Shishkin, Gabriele Steinhauer, Jenny Strasburg, Ian Walker

Ausgabe 10/2014 - info-bank-compliance.de · MAD II führt zu mehr Verdachtsmeldungen 5 Anleitung zur Compliance-Kultur 6 News 8 Fotonachlese 19 Personalia 21 ... balen OECD-Standard

  • Upload
    others

  • View
    2

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Ausgabe 10/2014 - info-bank-compliance.de · MAD II führt zu mehr Verdachtsmeldungen 5 Anleitung zur Compliance-Kultur 6 News 8 Fotonachlese 19 Personalia 21 ... balen OECD-Standard

bank&compliance-Newsletter

Ausgabe 10/2014

Das Ende des Bankgeheimnisses 2

MAD II führt zu mehr Verdachtsmeldungen 5

Anleitung zur Compliance-Kultur 6

News 8

Fotonachlese 19

Personalia 21

Termine 22

Impressum 22

Inhaltsverzeichnis

Autoren: Chiara Albanese, Devlin Barrett, Hans Bentzien, Max Colchester, Viktoria Dendrinou, Emily Glazer, Isabel Gomez, Andrew Grossmann, Anja Hanten, Eyk Henning, Stefan Hirschmann, Anja Kraus, Inti Landauro, John Letzing, Alex MacDonald, Christina Rexrode, Joel Schectman, Damaris Schiffer, Philipp Shishkin, Gabriele Steinhauer, Jenny Strasburg, Ian Walker

Page 2: Ausgabe 10/2014 - info-bank-compliance.de · MAD II führt zu mehr Verdachtsmeldungen 5 Anleitung zur Compliance-Kultur 6 News 8 Fotonachlese 19 Personalia 21 ... balen OECD-Standard

bank&compliance-Newsletter • Ausgabe 10/2014 2

FACHBEITRAG

Das Ende des Bankgeheimnisses

Anlässlich der Jahrestagung des „Global Forum on Transparency and Exchange of Infor-mation for Tax Purposes“ haben sich am 29. Oktober 2014 in Berlin hochrangige Vertre-ter aller OECD- und G20-Länder sowie fast aller Finanzzentren darauf geeinigt, den glo-balen OECD-Standard zum automatischen Austausch von Informationen zu Finanzkonten umzusetzen. 51 Staaten unterzeichneten ein multilaterales Abkommen, mit dem sie sich zum automatischen Austausch von umfangreichen Steuerdaten ab 2017 verpflichten. Grundlage des Abkommens bildet das multilaterale Übereinkommen zur gegenseitigen Amtshilfe in Steuersachen. | Anja Hanten, Stefan Hirschmann

Der vereinbarte Stichtag gilt für die 48 sog. Early Adopter, neben Argentinien, Indien und Mexiko vor allem die Staaten der Euro-päischen Union sowie die Überseegebiete des Vereinten Königreichs. Mit einem Jahr Verzö-gerung folgen dann auch Albanien, Aruba und Österreich, während die USA und die Schweiz zu Beginn nicht mit von der Partie sind. Be-reits ab dem Jahr 2016 sollen demnach Bank-kunden nach den neuen Anforderungen des OECD Common Reporting Standard (CRS) identifiziert und ihre meldepflichtigen Kapi-talerträge erfasst werden. Zu den meldepflich-tigen Informationen gehören unter anderem Zinsen, Dividenden, Einnahmen aus bestimm-ten Versicherungsverträgen, Guthaben auf Konten oder Erlöse aus der Veräußerung von Finanzvermögen. Der erste Datenaustausch ist 2017 vorgesehen. Für die jeweiligen Finanzin-stitute hat dies zur Folge, dass bereits bis zum 1.1.2016 ein umfassendes System zur Kun-denklassifikation und späteren Meldung der erforderlichen Kunden- und Kontodaten zu implementieren ist. Angesichts der knappen Umsetzungsfrist bedeutet dies eine immen-se Herausforderung für die Banken und auf-grund der notwendigen Anpassung der Pro-zesse und IT-Systeme eine kostspielige dazu. „Die USA haben mit FATCA eine internationa-le Entwicklung beim Austausch von Kontoin-formationen zwischen Steuerbehörden ausge-

löst, die von der OECD nunmehr konsequent fortgesetzt wird“, sagt Dr. Marc Lappas, Grup-penleiter in der Konzernsteuerabteilung der DZ Bank AG. Diese Entwicklung werde sich weiter fortsetzen und zu einer mehrjährigen phasenweisen Erweiterung des globalen In-formationsaustausches führen. Problematisch sei, so Lappas im Rahmen der Fachtagung Compliance in Bonn, die Harmonisierung der verschiedenen Initiativen (FATCA, CRS, TRA-CE u.a.m.). Hier sei bislang keine einheitliche Lösung erkennbar, obschon Deutschland zu den treibenden Kräften bei der Umsetzung des internationalen Steuerdatenaustauschs ge-höre. Auch die privaten Banken begrüßen die Entscheidung der OECD und der EU, künftig den europaweiten Informationsaustausch auf Basis eines international einheitlichen Stan-dards einzuführen. „Wir haben die Initiative der OECD, Steuerbetrug und Steuerhinter-ziehung international einheitlich zu bekämp-fen, von Anfang an positiv begleitet“, betont Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes. „Daher unterstützen wir nun auch das Ziel der internationalen Staa-tengemeinschaft, mit einheitlichen Standards den weltweiten Steuerbetrug zu bekämpfen“, so Kemmer. Die europäischen Finanzminister (ECOFIN) haben bereits eine Anpassung der EU-Amtshilferichtlinie an den OECD-Stan-dard beschlossen. Dadurch werden die Anfor-

Page 3: Ausgabe 10/2014 - info-bank-compliance.de · MAD II führt zu mehr Verdachtsmeldungen 5 Anleitung zur Compliance-Kultur 6 News 8 Fotonachlese 19 Personalia 21 ... balen OECD-Standard

Wir schaffen Vertrauen

Mit der SCHUFA an Ihrer Seite schöpfen Sie die erweiterten Prüfungsmög-

lichkeiten des GwG kostengünstig und fallabschließend aus. Die SCHUFA-

GwG-Auskunft ist mit Blick auf § 7 Abs. 2 GwG das Mittel Ihrer Wahl, wenn

es um die Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten geht – ohne dass

die Auskunftsdaten einer zusätzlichen Prüfung bedürfen. Erfahren Sie mehr

unter www.schufa-gwg-auskunft.de.

Die SCHUFA-GwG-Auskunft

Drum prüfe,wer sich ... bindet.

Einfach, schnell

und fallabschließend.

www.schufa-

gwg-auskunft.de

Jetzt bestellen

rz sch-0638 Anz_CreditManager_210x297.indd 1 11.02.13 10:53

Wir schaffen Vertrauen

Mit dem SCHUFA-FraudPool bieten wir Ihnen eine neue zentrale Lösung um Betrugshinweise

und Verdachtsfälle frühzeitig zu erkennen.

Der SCHUFA-FraudPool ermöglicht Kreditinstituten den Austausch von Informationen zu konkreten

Betrugs-Verdachtsfällen nach dem Gegenseitigkeitsprinzip. Zusätzlich werden Verbraucher vor

Identitätsmissbrauch geschützt. Die Beteiligung vieler Institute am

SCHUFA-FraudPool garantiert eine umfangreiche und qualitativ

hochwertige Datenbasis. Seien auch Sie aktiv dabei und

informieren sich unter www.schufa.de/firmenkunden

SCHUFA-FraudPool: Gemeinsam für mehr Sicherheit – Betrugshinweise erkennen

SCHUFA-FraudPool

seit 1. Juli 2014 live

rz sch-0870 Anzeige_Schufa_FraudPool_A4.indd 1 30.07.14 17:32

Page 4: Ausgabe 10/2014 - info-bank-compliance.de · MAD II führt zu mehr Verdachtsmeldungen 5 Anleitung zur Compliance-Kultur 6 News 8 Fotonachlese 19 Personalia 21 ... balen OECD-Standard

bank&compliance-Newsletter • Ausgabe 10/2014

FACHBEITRAG

4

derungen für den Informationsaustausch über Kapitalerträge innerhalb Europas und darü-ber hinaus angeglichen. Dazu Kemmer: „Die Richtung stimmt, obwohl etwas mehr Zeit wünschenswert gewesen wäre, um Betroffene und Öffentlichkeit deutlicher einzubeziehen – etwa mit Blick auf umsetzungstechnische As-pekte und datenschutzrechtliche Fragen.“ Er warnt: „Der Zeitplan ist mehr als ehrgeizig. Selbst bei gemeinsamer Anstrengung aller Be-teiligten brauchen wir eventuell Übergangsre-gelungen.“ Zwar greift der CRS inhaltlich auf das bei in Deutschland ansässigen Finanzinstituten seit 1.7.2014 implementierte FATCA-Regime zu-rück, das die Meldung von Steuerdaten von US-Bürgern mit Konto in Deutschland über das BZSt an die amerikanische Steuerbehörde IRS regelt, doch neben der Erweiterung um die künftig von der Meldung betroffenen Kun-den aus mindestens 51 weiteren Staaten gibt es auch im Detail einige Abweichungen. Umso wichtiger wird es für die Finanzindustrie sein, auch die später dazu stoßenden Staaten auf einen Standard zu verpflichten und keinen

Raum für bilaterale Sonderkonditionen ähn-lich den Doppelbesteuerungsabkommen zu öffnen, wie die FATCA-Experten Christian Auge und Sebastian Schindler von Pricewa-terhouseCooper betonen. Denn ein Land hat bereits signalisiert, dass es sich dem OECD-Standard erst einmal nicht anschließen wird: Die USA halten an ihren globalen FATCA-Ver-einbarungen fest, d.h. zum jetzigen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass in den kommen-den Jahren parallel zum CRS US-Kunden und ihre Kontodaten auch weiterhin nach FATCA zu melden sein werden. Für die Tragweite dieser Initiativen und die damit verbundenen Herausforderungen, die nun gemessen an der knapp bemessenen Um-setzungsfrist auf die Finanzinstitute zukom-men, findet Dr. Carsten Schmidt von der Com-merzbank AG klare Worte: „Wollte man die deutsche Abgeltungsteuer mit ihrer Idee einer pauschalen und abgeltenden Besteuerung von Kapitalerträgen an der Quelle als modernen Ablasshandel bezeichnen, so steht nun mit FATCA und CRS die Inquisition vor den Toren der Banken und ihrer Kunden.“

Bank-Verlag GmbH | Wendelinstraße 1 | 50933 Köln | www.info-die-bank.de

BCM und IT-Aufsicht in Banken 3. Dezember 2014 | Bank Verlag GmbH, Köln

Weitere Informationen und Anmeldung:

Stefan Lödorf: 0221/5490-133 | [email protected]

Fachveranstaltung:

www.die-bank-trainings.de

Jetztanmelden

Page 5: Ausgabe 10/2014 - info-bank-compliance.de · MAD II führt zu mehr Verdachtsmeldungen 5 Anleitung zur Compliance-Kultur 6 News 8 Fotonachlese 19 Personalia 21 ... balen OECD-Standard

bank&compliance-Newsletter • Ausgabe 10/2014 5

MTFs sind börsenähnliche Handelsplattfor-men, die nach festgelegten Regeln Kauf- und Verkaufsaufträge in Aktien und anderen Fi-nanzinstrumenten zusammenführen und so einen Vertragsschluss generiert. Sie unter-liegen geringeren Anforderungen als der re-gulierte Markt der Börsen, z.B. bezüglich der Zulassung von Finanzinstrumenten. „Die Ein-beziehung der Finanzinstrumente in den Han-del an einem MTF hat für die Emittenten auch keine Zulassungsfolgepflichten wie etwa eine Ad-hoc-Publizitätspflicht zur Folge“, erklärt Marco Backes, Head of Compliance & AML bei der Baader Bank AG. Ein MTF kann, aber muss nicht von Börsenträgern betrieben werden. Die BaFin ist für die Überwachung der MTFs zuständig, es sei denn ein Börsenbetreiber be-treibt den MTF (z.B. als Freiverkehr). „Dann ist die jeweilige Börsenaufsichtsbehörde der Länder und die Handelsüberwachungsstelle der Börse zuständig“, so Backes im Rahmen der Fachtagung Compliance 2014 in Bonn. Ein Beispiel für ein MTF ist die Handelsplattform Turquoise in London, die von neun Invest-mentbanken gegründet wurde oder der Dritte Markt der Wiener Börse. Durch die MAD II sollen die Versuche von In-siderdealing und Marktmanipulation künftig europaweit als einheitliche Verbotstatbestände definiert werden. Als Marktmanipulation wird eine Reihe von Praktiken bezeichnet, durch unfaire Maßnahmen die Preisfindung auf Märkten zu beeinflussen, um ungerechtfertigte Gewinne zu erzielen. Demnach sind unrichti-ge oder irreführende Angaben strafbar, die für

die Bewertung eines Finanzinstruments erheb-lich sind. Verboten ist auch, Geschäfte vorzu-nehmen oder Kauf- oder Verkaufsaufträge zu erteilen, die zu falschen oder irreführenden Signalen bezüglich des Börsenkurses führen oder ein künstliches Preisniveau nach sich zie-hen. Als klassisches Delikte in diesem Zusam-menhang gelten beispielsweise Benchmark-, Schlusskurs- oder Referenzmarktmanipula-tionen, abgesprochene Geschäfte (Wash Tra-des), unrichtige und irreführende Angaben in Bilanzen, Lageberichten, ad-hoc Meldungen, Pressekonferenzen usw. sowie die Anzeige nicht getätigter Geschäfte, um eine Aktivität vorzutäuschen (painting the tape). Verboten ist auch das sogenannte Scalping. Dabei wer-den zu einem günstigen Kurs marktenge Ak-tien meist kleiner Unternehmen zuerst gekauft und anschließend gezielt positive Meldungen über das Wertpapier ausgestreut. Sobald die Öffentlichkeit die Kaufempfehlungen adap-tiert hat und die Kurse steigen, werden die Bestände wieder veräußert. „Banken sind ver-pflichtet Verdachtsfälle auf Insiderhandel und Marktmanipulation an die BaFin anzuzeigen, da dies auch Vortaten des Geldwäschegesetzes sind“ erklärt Compliance-Experte Backes. Des-halb muss neben der Anzeige nach § 10 WpHG auch eine Verdachtsmeldung nach § 11 GWG an die zuständige Staatsanwaltschaft und die FIU (Financial Intelligence Unit) des BKA er-stattet werden. Backes rechnet deshalb künftig mit erkennbar mehr Verdachtsmeldungen und Verdachtsanzeigen durch die Institute.

FACHBEITRAG

MAD II führt zu mehr Verdachtsmeldungen

Mit der Neufassung der Marktmissbrauchsrichtlinie (MAD II) werden die Straftatbestän-de bei marktmissbräuchlichem Verhalten durch eine europäische Richtlinie harmonisiert und der Anwendungsbereich der Direktive auf Finanzinstrumente ausgedehnt, die nicht nur an geregelten Märkten, sondern auch über multilaterale Handelssysteme (MTF) oder organisierte Handelssysteme (OTF) gehandelt werden. | Stefan Hirschmann

Page 6: Ausgabe 10/2014 - info-bank-compliance.de · MAD II führt zu mehr Verdachtsmeldungen 5 Anleitung zur Compliance-Kultur 6 News 8 Fotonachlese 19 Personalia 21 ... balen OECD-Standard

bank&compliance-Newsletter • Ausgabe 10/2014 6

Eine Compliance-Kultur soll das Handeln der Mitarbeiter im Einklang mit geltendem Recht innerhalb des Unternehmens fördern und ist speziell darauf ausgerichtet, Compliance-Werte zu vermitteln und zu pflegen. Eine gute Com-pliance-Kultur herrscht zum Beispiel dann, wenn sowohl Management als auch Mitarbeiter verinnerlicht haben, dass rechtliche und mora-lische Standards eingehalten werden müssen. Dabei spielen auch die Aufsichtsorgane eine Rolle. Nur wenn beide, Geschäftsführung und deren Aufsicht, immer wieder die Bedeutung und Relevanz von Compliance und Regelüber-wachung hervorheben und durch ihr Verhalten unterstreichen, kann das Thema erfolgreich ge-staltet werden. Auch der kürzlich geschaffene internationale Standard ISO 19600 für Compliance Manage-ment Systeme (CMS) greift den Begriff der Compliance-Kultur inhaltlich auf, so Walter Schlegel von der TÜV Rheinland Cert GmbH im Rahmen der Fachtagung Compliance in Bonn. Und schließlich enthalten auch die von der BaFin Ende 2012 überarbeiteten Mindest-anforderungen an das Risikomanagement (Ma-Risk) diverse Anforderungen an die Banken, die vor allem auf eine angemessene Compli-ance-Organisation und Compliance-Kultur im Institut abzielen. Beispiele und Lösungsansätze hierfür gibt es einige, und der Kreativität sind dabei kaum Grenzen gesetzt. So präsentierte die Südwestbank AG auf der Veranstaltung ein

anschauliches Poster, mit dem die Mitarbei-ter der Bank daran erinnert werden, dass Insi-dergeschäfte verboten sind und eine strafbare Handlung darstellen. „Es ist geplant, das Plakat in unserem Kasino auszuhängen. Mit Plakaten und Anzeigen in der Mitarbeiterzeitschrift wol-len wir Mitarbeiter zu einzelnen Compliance -Themen sensibilisieren.“, so Ralf Bacher, Leiter Compliance bei der Südwestbank AG. Geplant sind Poster zu verschiedenen compliance-rele-vanten Themen und Aufgabenstellungen wie Datenschutz, Bestechung oder Geldwäsche. Compliance-Kultur braucht Zeit und muss sich entwickeln. Was eigentlich selbstverständlich ist bzw. sein sollte, muss mitunter erst wieder zurück ins Bewusstsein der Mitarbeiter und Angestellten gebracht werden. Das fängt beim Sachbearbeiter an und hört in der Geschäftslei-tung auf. Jeder muss sich angesprochen fühlen, wenn es darum geht, die Bank für mögliche Schäden und Reputationsverluste nicht angreif-bar zu machen. Sieht zum Beispiel ein Mitarbeiter im Zahlungs-verkehr eher zufällig eine zweifelhafte Bu-chung, die darauf hindeuten könnte, dass das Unternehmen Schmiergeldzahlungen leistet, so ist dies dem Compliance Officer zu melden. Aber auch die Signale und das Verhalten, die unmittelbar vom Vorstand und der Geschäfts-führung ausgesendet und vorgelebt werden, sorgen im Institut und unter den Mitarbeitern für die Entwicklung und Stärkung einer ent-

FACHBEITRAG

Anleitung zur Compliance-Kultur

Was bedeutet und beinhaltet eigentlich eine Compliance-Kultur, und wie setzt man sie am besten um? Spätestens seit den 1990er Jahren haben alle größeren und vor allem international aufgestellten Unternehmen einen entsprechenden Verhaltenskodex, eine interne Ethikrichtlinie (Code of Conduct), der inhaltlich Grundsätze redlichen Verhaltens der Mitarbeiter im Unternehmen selbst und gegenüber Dritten bei der Repräsentation des Unternehmens nach außen vermitteln will. Ähnlich wie ein institutseigener Verhal-tenskodex ist auch die Schaffung einer bankspezifischen Compliance-Kultur zunächst eine reine Selbstverpflichtung. | Damaris Schiffer

Page 7: Ausgabe 10/2014 - info-bank-compliance.de · MAD II führt zu mehr Verdachtsmeldungen 5 Anleitung zur Compliance-Kultur 6 News 8 Fotonachlese 19 Personalia 21 ... balen OECD-Standard

bank&compliance-Newsletter • Ausgabe 10/2014 7

FACHBEITRAG

sprechenden Compliance-Kultur. Die Rede ist dabei immer wieder vom „tone from the top“. Auch hier darf es keine Sonderbehandlung bei Compliance-Verstößen geben. Vielmehr soll-ten Transparenz und Offenheit seitens der Ge-schäftsleitung gefördert werden. Allzu üppige und aus dem Rahmen fallende Offerten oder Weihnachtsgeschenke von Kunden oder exter-nen Partnern müssen ebenso abgelehnt werden. Aber auch die Frage, wer Compliance-Kultur in der Bank vermittelt, ist dabei nicht unerheb-lich, weiß Dr. Michael Hammerschmidt, Leiter Kapitalmarkt-Compliance bei der WGZ Bank. Letztlich müsse man als Compliance-Mitar-beiter selbst Vorbild sein. In der WGZ Bank verfolgt die Compliance-Funktion den Ansatz, regelmäßig mit den Mitarbeitern aus den ein-zelnen Fachbereichen zu sprechen. „Die Wahr-nehmung der Compliance-Funktion ist schon längst nichts mehr für das stille Kämmerlein“, so Hammerschmidt. Zudem hat die WGZ Bank eigens eine E-Mail-Adresse eingerichtet, an die sich die Bankmitarbeiter jederzeit mit Fragen und Anliegen zum Thema Compliance wenden können. Und auch sonst steht die sprichwört-

liche Bürotür des Compliance-Officers offen. Weitere Beispiele oder vielmehr Bausteine zur Schaffung einer Compliance-Kultur sind ne-ben der bereits erwähnten Kommunikation mit den Mitarbeitern unter anderem: Motiva-tion, Wissensvermittlung durch Schulungen, Workshops, gezielten Erfahrungsaustausch, eine Corporate Governance bzw. Grundsätze der Geschäftsführung einschließlich effizienter und möglichst kurzer Berichtswege und ferner ein klares Selbstverständnis und Bekenntnis der Geschäftsleitung zur Compliance. Darüber hi-naus denkbar sind Compliance-Broschüren für die Mitarbeiter sowie ein regelmäßiges Jour-Fixe des Compliance-Beauftragten beim Vor-stand. Nicht zuletzt ist und bleibt jedoch am wichtigs-ten der unmittelbare Kontakt und Draht zu den Angestellten, gleich welcher Position. Sie sind es, die die Bank repräsentieren und letztlich – gerade weil sie sich mit dem Haus identifizieren können und hinter seiner Unternehmenspolitik stehen – die Compliance-Kultur schaffen und jenes an sich abstrakte Wort-Gebilde mit Leben füllen.

Page 8: Ausgabe 10/2014 - info-bank-compliance.de · MAD II führt zu mehr Verdachtsmeldungen 5 Anleitung zur Compliance-Kultur 6 News 8 Fotonachlese 19 Personalia 21 ... balen OECD-Standard

bank&compliance-Newsletter • Ausgabe 10/2014

NEWS

8

Der Devisenskandal in 5 Fakten

Fünf Banken haben sich mit den Aufsehern in Großbritannien, den USA und der Schweiz auf einen Vergleich im Skandal um manipulierte Währungskurse geeinigt. Die Institute zah-len insgesamt 3,3 Mrd. US-$ dafür, dass ihre Händler versucht haben sollen, Schlüsselsätze am Devisenmarkt für sich zu manipulieren. Dazu fünf Fakten: 1. Welche Banken sind betroffen und wer zahlt wieviel? Fünf Banken haben gleichzeitig einen Ver-gleich mit der britischen Financial Conduct Authority und der Commodity Futures Tra-ding Commission in den USA geschlossen: HSBC, Royal Bank of Scotland, UBS, Citigroup und J.P. Morgan Chase & Co. Die Einigung mit der CFTC beläuft sich auf eine Gesamtsumme von 1,4 Mrd. US-$. Bei der FCA sind es um-gerechnet 1,75 Mrd. US-$. Das ist die höchste Strade, die die britische Behörde jemals ver-langt hat. Die Schweizer Finanzaufsicht Finma hat der UBS zudem eine Strafe von umgerech-net 139 Mio. US-$ auferlegt, weil Mitarbeiter der Bank in Zürich versucht haben sollen, De-visenkurse zu manipulieren. 2.Was wird den Banken vorgeworfen? Die Banken werden dafür bestraft, dass sie keine ausreichenden Kontrollmechanismen installiert hatten, die Händler von Verstö-ßen gegen Vertraulichkeitsvorgaben oder Handelsvorschriften abzuhalten und vor In-teressenskonflikten zu schützen. Dieses Ver-säumnis habe es "Händlern erlaubt, sich auf inakzetable Weise zu verhalten", heißt es bei der FCA. Händler teilten unter anderem Infor-mationen über Kundenorder mit anderen und versuchten, die Währungskurse am Spotmarkt zu manipulieren, indem sie sich heimlich mit Bankern anderer Häuser in elektronischen Chat-Rooms austauschten.

3.Was passierte in den Chat-Rooms? In den elektronischen Gesprächszirkeln, von denen einer den Namen "Das Kartell" trug, haben Händler regelmäßig die Details ver-traulicher Kundenorder mit anderen geteilt, oft noch vor Abschluss der Geschäfte. Häufig wurde das Volumen und das Währungspaar, um das es bei einer Order ging, gleichzeitig in mehreren Chat-Rooms bekannt gemacht. 4. Rückzug in letzter MinuteDie britische Bank Barclays hat sich in letzter Minute aus dem Gruppen-Vergleich der übri-gen Finanzhäuser zurückgezogen. Die Bank erklärte, sie habe nach Gesprächen mit an-deren Aufsehern und Behörden entschieden, dass sie einen "allgemeineren, koordinierten Vergleich" anstreben werde. Gegen Barclays ermitteln sowohl Aufseher in New York als auch das US-Justizministerium in Washington. 5.Was wusste die Bank of England? Die Bank of England erklärte, ein Vertreter der Notenbank habe davon gewusst, dass Händler Kundeninformationen über Chat-Rooms teilten. Der Mitarbeiter der Bank habe sich nicht an den illegalen Praktiken beteiligt, diese allerdings auch nicht an seine Vorgesetzten gemeldet. Die Bank nannte dies "einen Bewertungsfehler, der kritisiert werden muss". Der Mann wurde im März suspendiert und ist seit Dienstag entlas-sen.

Auf Boni bleibt der Deckel drauf

Die in der EU vorgeschriebene Deckelung von Bonus-Zahlungen an Banker dürfte bestehen bleiben: Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Niilo Jääskinen, hält die Unionsvorschriften, die die Höhe von Bonus-zahlungen an Banker im Verhältnis zu deren Grundvergütung begrenzen, für rechtmäßig.

Page 9: Ausgabe 10/2014 - info-bank-compliance.de · MAD II führt zu mehr Verdachtsmeldungen 5 Anleitung zur Compliance-Kultur 6 News 8 Fotonachlese 19 Personalia 21 ... balen OECD-Standard

bank&compliance-Newsletter • Ausgabe 10/2014

NEWS

9

Der EuGH folgt in der Regel den Anträgen des Generalanwalts. Damit wäre Großbritanniens Versuch, diese Regelung zu Fall zu bringen, gescheitert. Das Urteil betrifft Bankmitarbeiter, "deren berufliche Tätigkeit sich auf das Risiko-profil der sie beschäftigenden Finanzinstitute auswirkt".Seit 2013 werden Sonderzahlungen an das Grundgehalt von Bankmanagern gekoppelt. Damit soll der Anreiz zu riskantem, kurzfris-tig orientiertem Geschäftsgebaren der Manager vermindert werden. Gemäß der CRD-IV-Richt-linie dürfen Angestellte keine Bonuszahlungen erhalten, die 100 Prozent ihrer Grundvergütung übersteigen. In Ausnahmen (falls Mitgliedstaa-ten es den Anteilseignern, Inhabern oder Mit-gliedern der Finanzinstitute es gestatten), dür-fen es 200 Prozent sein. Großbritannien hatte gegen diesen Teil des CRD-IV-Pakets geklagt, weil es darin eine Ver-letzung des Prinzips der Verhältnismäßigkeit und der Subsidiarität sah: Diesbezügliche Rege-lungen seien nicht von der EU, sondern von den Staaten zu treffen.

EBA fordert Ende versteck-ter Boni

Viele Großbanken halten sich de facto nicht an die Bonigrenze für ihre Topmanager. Sie nutzen Zusatzzahlungen, um ihre Führungskräfte an den EU-Regeln vorbei zusätzlich zu entlohnen. Das läuft aber den Vergütungsregeln der EU zuwider. Bis zum Jahresende sollen nun die na-tionalen Aufsichtsbehörden dieser Praxis einen Riegel vorschieben, fordert die Europäische Ban-kenaufsichtsbehörde (EBA). 39 Großbanken in der Europäischen Union haben laut einem EBA-Bericht "rollenbasierte" oder "marktwertbasierte" Zahlungen für Führungskräfte eingeführt, die als Fixbeträge auf ihr Grundgehalt zugezahlt werden

und somit keiner Bonigrenze unterliegen. Berech-nungsgrundlage sind Position, Verantwortungs-niveau und Beschäftigungsdauer. Es handele sich dabei nicht um leistungsabhängige Vergütung wie bei Bonuszahlungen, erklären die Banken. Doch die europäischen Aufseher widersprechen dieser Sichtweise. Die Höhe der Zahlungen sei in den meisten Fällen Ermessensache, widerruf-bar und nicht dauerhaft, weshalb sie als variable Vergütung eingestuft werden müssen. Bei fixen Zahlungen müsste deren Höhe im Vorhinein festgelegt werden, dauerhaft und nicht wider-rufbar sein, schreibt die EBA in ihrem Bericht. Die rollenbasierten Zahlungen, deren Höhe Ermessenssache ist, könnten zu unangemessen Risikoanreizen führen. In der EBA-Stellungnah-me heißt es, die nationalen Aufsichtsbehörden sollen nun alle notwendigen Maßnahmen tref-fen, damit bis Ende 2014 die Vergütungspoli-tik der Banken so verändert wird, dass diese Zahlungen als variable Zahlungen eingeordnet werden und somit nicht mehr die Bonigrenze unterlaufen.

Millionenstrafe wegen IT-Ausfall

IT-Ausfälle führten dazu, dass Millionen Kunden im Sommer 2012 mehrere Wochen lang keinen Zugriff auf ihre Bankkonten bei der Royal Bank of Scotland (RBS) hatten. Dafür musste die Bank nun eine empfindliche Strafe zahlen: Die briti-sche Finanzaufsicht FCA verhängte gegen die RBS und zwei ihrer Tochtergesellschaften (Nat-West und Ulster Bank) eine Strafe in Höhe von 42 Mio. £, zusätzlich belegte die Prudential Re-gulation Authority die drei Banken mit 14 Mio. £. Ulster Bank war von der irischen Zentralbank bereits mit einer 3,5 Mio. €-Strafe belegt worden. Die Bezahlsysteme von RBS waren bei dem De-bakel nach einem routinemäßigen Nachrüsten

Page 10: Ausgabe 10/2014 - info-bank-compliance.de · MAD II führt zu mehr Verdachtsmeldungen 5 Anleitung zur Compliance-Kultur 6 News 8 Fotonachlese 19 Personalia 21 ... balen OECD-Standard

bank&compliance-Newsletter • Ausgabe 10/2014

NEWS

10

der Software ausgefallen. 6,5 Millionen Kunden konnten deshalb mehrere Wochen lang weder Geld überweisen, noch Zahlungen leisten oder ihren korrekten Kontostand erfahren. Laut FCA lag das Problem darin, dass die RBS keine ad-äquaten Testverfahren für Software-Upgrades eingerichtet hatte. Seither hat die Bank eigenen Angaben zufolge weitere 750 Mio. £ für ihre Computer-Infrastruktur und Zahlungsverar-beitungssyteme ausgegeben. Zudem legte sie bereits 175 Mio. £ für die Entschädigung von Kunden zurück, die von dem Vorfall betroffen waren. Außerdem verringerte die Bank ihren Bonuspool für den Technologie-Bereich um 6 Mio. £. „Das moderne Bankwesen hängt von effektiven, verlässlichen und belastbaren IT-Systemen ab", warnte ein FCA-Vertreter.

VTB erwägt Rückzug aus London

Die Sanktionsspirale zwischen Russland und dem Westen zeigt jetzt auch Auswirkungen am Finanzplatz London. Das zweitgrößte russische Kreditinstitut VTB Group erwägt einen Rück-zug vom britischen Aktienmarkt. VTB-Chef Andrei Kostin zeigte sich verärgert über die Unterstützung der Sanktionen durch die Lon-don Stock Exchange (LSE), die strikter vorgehe als das Office of Foreign Assets Control (OFAC), eine Abteilung im US-Finanzministerium, die für die Durchsetzung der Sanktionen verant-wortlich ist. Die halbstaatliche VTB gehört zu den russischen Unternehmen, die wegen Moskaus Ukraine-Po-litik auf der Sanktionsliste des Westens stehen. Westlichen Konzernen ist es dadurch verboten, Eigen- oder Fremdkapital in verschiedene russi-sche Geldhäuser, darunter die VTB, zu pumpen. Die US-Behörden erlaubten es der VTB immer-hin, Aktien in Hinterlegungsscheine umzuwan-

deln und am Markt zu handeln. Die Amerikaner werten dieses Prozedere nicht als Kapitalemissi-on, die nach den Sanktionen untersagt ist. Doch die Londoner Börse vertritt offenbar eine andere Sichtweise. Seit dem 1. August ist in Großbritannien nach Angaben der russischen Bank die Umwandlung von VTB-Aktien in neue Hinterlegungsscheine untersagt. Der britische Aufseher, der für die Aktiennotierungen an der LSE zuständig ist, wollte die Sanktionspraxis nicht kommentieren. "Wir hoffen, dass die LSE ihre Vorgehensweise ändert. Falls nicht, ma-chen wir uns ernsthaft Gedanken, diese Börse zu verlassen", machte Kostin seinem Unmut Luft. Die VTB denke darüber nach, ihre Papiere an einem asiatischen Handelsplatz notieren zu lassen.

Argentinische Bank in Geldwäsche-Ring verwickelt

Amerikanische Ermittler haben im vergangenen Jahr die Spur eines Geldwäscherings verfolgt, in dessen Brennpunkt die New Yorker Nieder-lassung der größten Bank Argentiniens steht. Die Filiale der Banco de la Nación Argentina hat offenbar zwischen 2005 und 2012 mehr als 20.000 Schecks für einen Kunden abgewickelt, der geschäftsmäßig die Quellen illegaler Gel-der verschleiert haben soll. Das geht aus einer Beschwerde hervor, die die Staatsanwaltschaft des US-Bundesstaates Montana bei einem Bun-desgericht eingereicht hat. Darin wird die Frage gestellt, wie wirksam die Aufsicht der Fed über die Banken und ihre Fähigkeit, illegalen Finanz-geschäfte einen Riegel vorzuschieben, ist. Die Notenbank steht schon seit längerem in der Kritik, dass sie die großen Banken an der Wall Street nicht angemessen überwache. Hinter-

Page 11: Ausgabe 10/2014 - info-bank-compliance.de · MAD II führt zu mehr Verdachtsmeldungen 5 Anleitung zur Compliance-Kultur 6 News 8 Fotonachlese 19 Personalia 21 ... balen OECD-Standard

ImpaQt – Quantitatives Risikomanagement für Wealth Manager

Anlageberatungsprozesse effizienter gestalten, regula - to rischen Anforde rungen (z.B. MiFID II) entsprechen, An gemessenheitsprüfungen durchführen, Risiken über-wachen, nachvollziehbare Empfehlungen geben – mit ImpaQt von SIX Financial Information unterstützen wir Sie, diese Herausforde run gen zu bewältigen. ImpaQt ist ein On-Demand System für quantitatives Risikomanage-ment, das mit den erstklassigen Finanzinformationen von SIX Financial Information versorgt wird. Kundensensitive Daten bleiben dabei zu jeder Zeit in Ihrem Unternehmen.

Für weitere Informationen besuchen Sie unsere Website: www.six-financial-information.com/impact

SFI_anz_210x297_28_14_RZf2.indd 1 06.10.14 12:30

ImpaQt – Quantitatives Risikomanagement für Wealth Manager

Anlageberatungsprozesse effizienter gestalten, regula - to rischen Anforde rungen (z.B. MiFID II) entsprechen, An gemessenheitsprüfungen durchführen, Risiken über-wachen, nachvollziehbare Empfehlungen geben – mit ImpaQt von SIX Financial Information unterstützen wir Sie, diese Herausforde run gen zu bewältigen. ImpaQt ist ein On-Demand System für quantitatives Risikomanage-ment, das mit den erstklassigen Finanzinformationen von SIX Financial Information versorgt wird. Kundensensitive Daten bleiben dabei zu jeder Zeit in Ihrem Unternehmen.

Für weitere Informationen besuchen Sie unsere Website: www.six-financial-information.com/impact

SFI_anz_210x297_28_14_RZf2.indd 1 06.10.14 12:30

Page 12: Ausgabe 10/2014 - info-bank-compliance.de · MAD II führt zu mehr Verdachtsmeldungen 5 Anleitung zur Compliance-Kultur 6 News 8 Fotonachlese 19 Personalia 21 ... balen OECD-Standard

bank&compliance-Newsletter • Ausgabe 10/2014

NEWS

12

grund waren verstärkte Sorgen über Geldwä-sche im Finanzsystem. Die New Yorker Fed bestreitet, dass ihre Auf-sicht zu lasch sei. Man bemühe sich aber, Ver-besserungen vorzunehmen. Den aktuellen Fall wollte die Notenbank nicht kommentieren.

Deutsche Bank droht Bußgeld im Fall Kirch

Erstmals hat die Deutsche Bank offiziell er-wähnt, dass auch das Institut selbst noch Ge-genstand von Untersuchungen im Zusammen-hang mit dem Kirch-Fall ist. Dabei könnte auf die Bank ein Bußgeld in Höhe von bis zu 10 Mio. € zukommen. Hintergrund ist die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen Co-Vorstandschef Jürgen Fitschen sowie mehrere ehemalige Vor-stände der Bank, die im August erhoben wur-de. Die Ermittlungen wurden aufgenommen, nachdem die Bank in einem Vergleich knapp 1 Mrd. € an die Erben des Medienunternehmer Leo Kirch gezahlt hatte. Fitschen und die Ex-Vorstände sollen Behauptungen, die von der Bank mandatierte Anwälte im Kirch-Fall bei Gericht eingereicht haben, nicht korrigiert ha-ben, obwohl sie angeblich wussten, dass diese Behauptungen falsch waren. Im deutschen Recht gibt es kein explizites Unter-nehmensstrafrecht. Aber wenn Führungskräf-te eines Unternehmens strafrechtlich belangt werden, hat in der Regel auch das Unterneh-men seine Pflichten verletzt. In solchen Fällen wird das Ordnungswidrigkeitengesetz bemüht. Demnach kann auch eine juristische Person, in diesem Fall die Deutsche Bank, bestraft wer-den, wenn etwa Vorstände strafrechtlich be-langt werden. Dies prüft die Staatsanwaltschaft derzeit. Sollten Fitschen und die weiteren Per-sonen strafrechtlich belangt werden, stellt sich nur noch die Frage, nach welcher Fassung des

zugrundeliegenden Gesetzes das Gericht in Sa-chen Ordnungswidrigkeit entscheidet. Nimmt es den Beginn der Straftat zur Grundlage, läge das Bußgeld bei maximal 1 Mio. €. Ist das Ge-richt indes der Auffassung, dass die Tat bis zum Datum des Vergleichs fortgesetzt wurde, dro-hen der Bank bis zu 10 Mio. €. Die Bank hat das drohende Bußgeld in ihrem Bericht zum dritten Quartal nun erstmals offi-ziell eingeräumt. Zuvor war lediglich darüber spekuliert worden. Per Ende September 2014 hat die Bank rund 3 Mrd. € für Rechtsstreitigkei-ten zurückgestellt. Im dritten Quartal erlitt die Bank einen Verlust von 94 Mio. € nach Steuern und Dritten – auch, weil sie in dem Zeitraum 894 Mio. € für Rechtshändel ausgeben musste.

Sind britische Banken zu nett zueinander?

Die britische Kartellbehörde CMA will untersu-chen, ob die großen Banken des Landes mögli-cherweise beim Geschäft mit Privatkunden und kleinen Unternehmen nicht ausreichend mit-einander konkurrieren. Dies befeuert die Un-sicherheit über die künftige Ausrichtung und Größe der größten Institute des Landes. Betrof-fen sindLloyds Banking Group, Royal Bank of Scotland Group, Barclays und HSBC Holdings. Sie kontrollieren zusammen 77 Prozent des Pri-vatkundengeschäfts, mit Firmenkunden sind es sogar rund 90 Prozent. Der CMA war aufgefallen, dass Privatkunden vergleichsweise selten die Bank wechselten. Zudem sei die Preisgestaltung recht undurch-sichtig. Somit sei es für Kunden schwierig, Vergleiche zwischen den Banken anzustellen. Ergebnisse der Untersuchung sind erst im Mai 2016 zu erwarten. Sollte sich herausstellen, dass es an Wettbewerb mangelt, so kann die CMA die Vorgaben verschärfen und im Extremfall

Page 13: Ausgabe 10/2014 - info-bank-compliance.de · MAD II führt zu mehr Verdachtsmeldungen 5 Anleitung zur Compliance-Kultur 6 News 8 Fotonachlese 19 Personalia 21 ... balen OECD-Standard

bank&compliance-Newsletter • Ausgabe 10/2014

NEWS

13

NEWS

auch die Zerschlagung einer Bank empfehlen. Die British Bankers' Association teilte mit, die Banken hätten bereits Änderungen zur Stär-kung des Wettbewerbs in die Wege geleitet.

Erfolge im Kampf gegen Geldwäsche

Im Kampf gegen die Geldwäsche sind nach Angaben der Regierung in den vergangenen Jahren deutliche Fortschritte erzielt worden. So habe Deutschland mit zahlreichen Gesetzesän-derungen die Kundensorgfalts- und Organisati-onspflichten im Finanz- und Nichtfinanzsektor erweitert und präzisiert, heißt es in der Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der Frak-tion Die Linke. Auch das Verdachtsmeldewesen habe sich spürbar verbessert. So könne Deutsch-land im Jahr 2013 bei den Verdachtsmeldungen auf eine Steigerung von rund 33 Prozent im Vergleich zum Vorjahr verweisen. Zur Durch-setzung von geldwäscherechtlichen Pflichten seien zudem 2013 neue Bußgeldbestimmungen gesetzlich verankert worden. Bis Ende des Jah-res will die Bundesregierung überdies in dem Zusammenhang den Entwurf für einen eigen-ständigen Straftatbestand der Terrorismusfi-nanzierung vorlegen. Seit Anfang 2013 ist den Angaben zufolge auch die Zahl der Kontenab-rufe seitens des Bundeszentralamtes für Steuern deutlich gestiegen, was im Wesentlichen auf die seit dem 1. Januar 2013 zulässigen Kontenabru-fersuchen von Gerichtsvollziehern zurückzu-führen ist. Demnach erhöhten sich die von den Gerichtsvollziehern verlangten Abfragen von 18.732 Fällen im 1. Halbjahr 2013 auf 43.028 Fäl-le im 2. Halbjahr 2013 und auf 58.515 Fälle im 1. Halbjahr 2014.

Cum-Ex-Deals: Razzia bei Safra Sarasin

Europäische Strafverfolger und Steuerbehörden weiten die Untersuchung von komplexen Ak-tientransaktionen aus, mit denen Banken welt-weit ihren Kunden mutmaßlich geholfen haben, sich in betrügerischer Absicht Steuerrückzah-lungen zu erschleichen. Geleitet wird die Unter-suchung von deutschen Ermittlern und Steuer-behörden. In den vergangenen Wochen hätten britische Steuerbeamte die Londoner Geschäfts-stellen von großen internationalen Banken um Informationen über die Transaktionen gebeten, verrieten Insider. Die Londoner Handelstische der Banken sollen bei der Strukturierung der Transaktionen eine zentralen Rolle gespielt ha-ben. Bei Bankanwälten und Compliance-Teams in ganz London läuten demnach die Alarmglo-cken.In der Schweiz wurden im Rahmen der glei-chen Ermittlung mehrere Büros der Bank J. Safra Sarasin durchsucht, ebenso 20 private Ge-schäftsräume und Wohnungen. Die Bank J. Sa-fra Sarasin bestätigte die Razzia. Das Geldhaus betonte jedoch, weder an der Konstruktion noch an der Abwicklung solcher Transaktionen betei-ligt gewesen zu sein. Die Fonds, auf die sich die Ermittlungen bezögen, seien von einer dritten Partei aufgesetzt und verwaltet worden.Die Behörden konzentrieren sich auf sogenann-te Cum-Ex-Geschäfte, die um Dividendenaus-schüttungen herum strukturiert sind. Banken, Brokerhäuser, Hedgefonds und wohlhabende Einzelpersonen sollen dabei den Kauf, die Ver-leihung und den Verkauf von Aktien innerhalb eines kurzen Zeitfensters um eine Dividen-denzahlung herum vereinbart haben, heißt es. Durch den sorgfältig koordinierten Zeitplan der Transaktionen hab es Steuergutschriften für Kunden und Gebühren für Banken gegeben, sagen Anwälte und Händler. Deutsche Vertre-ter argumentieren, dass die Steuergutschriften

Page 14: Ausgabe 10/2014 - info-bank-compliance.de · MAD II führt zu mehr Verdachtsmeldungen 5 Anleitung zur Compliance-Kultur 6 News 8 Fotonachlese 19 Personalia 21 ... balen OECD-Standard

bank&compliance-Newsletter • Ausgabe 10/2014

NEWS

14

künstlich eingefordert wurden und dass die Strukturierung der Transaktionen einen Betrug darstellt. Staatliche Steuerbehörden, Strafverfol-ger und Bankaufseher auf der ganzen Welt sind zunehmend besorgt über die Rolle, die Banken bei der Strukturierung von Transaktionen zur Steuervermeidung für ihre Kunden spielen. Das ist Teil eines breiteren Vorgehens der Regierun-gen gegen große Institutionen, die ihre Steuer-last aggressiv verringern wollen.Cum-Ex-Geschäfts sind eine besonders kon-troverse Form von Divdendenarbitrage-Ge-schäften. Deutschland hat Steuerschlupflöcher geschlossen und die Rechtmäßigkeit der Praxis seit fünf Jahren angezweifelt, während gleich-zeitig die Anstrengungen verstärkt wurden, entgangene Steuereinnahmen zurückzuholen. Kölner Ermittler sagten, mehr als 30 Angeklagte seien der Steuerhinterziehung und des Betrugs in Verbindung mit Cum-Ex-Geschäften ange-klagt worden. Sie gehen von betrügerischen Anträgen auf Steuergutschriften in Höhe von rund 460 Mio. € aus.

Kaum Chancen für Bestechung

Das Bewusstsein für Bestechung und Bestech-lichkeit im eigenen Land ist in Deutschland er-freulich hoch, und auch die Ächtung von Kor-ruptionsvergehen, die Deutsche im Ausland begehen, hat sich auf breiter Front durchgesetzt. Die Verschärfung des Paragraphen 108e Straf-gesetzbuch (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) sowie Initiativen für ein Unternehmensstrafrecht haben sicherlich dazu beigetragen. So vorbildlich sieht es allerdings nicht überall aus, wie der Bericht „Exporting Corruption“ zeigt. Die Antikorruptionsorgani-sation Transparency International informiert darin über die Auslandsbestechung von Amts-

trägern im Geschäftsverkehr. Bei der Verfolgung der Auslandsbestechung gibt es demnach keine signifikanten Fortschritte. Nur vier von 40 unter-suchten Vertragsstaaten der OECD-Konvention wird eine aktive Verfolgung der Auslandsbeste-chung bescheinigt: neben Deutschland sind das noch Großbritannien, Schweiz und USA.Nichtsdestotrotz fordert Edda Müller die Ein-führung eines Unternehmensstrafrechts in Deutschland. Die Vorsitzende von Transparen-cy Deutschland sagt: „Korruption ist selten das Werk krimineller Einzelpersonen, die ‘Unterneh-menskultur‘ spielt vielmehr eine große Rolle“. Die strafrechtliche Verantwortung von Unter-nehmen müsse gestärkt werden. Und Höchst-strafen von 10 Mio. € wirkten auf das Spitzenma-nagement der Unternehmen nicht abschreckend genug. Müller setzt sich zudem für die Einrich-tung eines Vergaberegisters ein. Damit würden Unternehmen ausgeschlossen, die wegen Kor-ruption verurteilt wurden. Insgesamt existiert in 22 Vertragsstaaten im-mer noch keine ausreichende Verfolgung der Auslandsbestechung. Kanada und Neuseeland haben sich im Vergleich zum Vorjahr leicht verbessert, dafür rutschten Bulgarien und Dä-nemark ab und weisen nun keine oder eine nur sehr begrenzte Umsetzung des OECD-Beste-chungsübereinkommens auf.

Hohe Strafzahlungen drü-cken die Gewinne

Die Top-Banken Europas und der USA mussten im ersten Halbjahr dieses Jahres deutliche Einbu-ßen beim Gewinn hinnehmen: Die Nettogewinne der – gemessen an der Bilanzsumme – zehn größ-ten europäischen Banken sanken im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 39 Prozent auf insge-samt 14,7 Mrd. €. Hauptgründe für die schwache Entwicklung auf beiden Seiten des Atlantiks sind

NEWS

Page 15: Ausgabe 10/2014 - info-bank-compliance.de · MAD II führt zu mehr Verdachtsmeldungen 5 Anleitung zur Compliance-Kultur 6 News 8 Fotonachlese 19 Personalia 21 ... balen OECD-Standard

bank&compliance-Newsletter • Ausgabe 10/2014

NEWS

15

zum einen das historisch niedrige Zinsniveau, das die Zinseinnahmen schrumpfen lässt, zum anderen hohe regulatorische Anforderungen an Eigenkapital und Risikovorsorge. Zudem führten hohe Strafzahlungen zu erheblichen Belastungen: Allein im ersten Halbjahr des Jahres 2014 ver-hängten europäische und US-Behörden gegen die 20 untersuchten Banken Strafen in Höhe von insgesamt knapp 19 Mrd. €. Während die Gewin-ne und damit auch die Profitabilität schrump-fen, machen die meisten Top-Banken allerdings Fortschritte beim Aufbau von Kapitalpuffern: Das kumulierte Eigenkapital der größten zehn Banken in Europa und den USA lag zur Jahres-mitte jeweils auf dem höchsten Stand seit zehn Jahren. Das sind Ergebnisse einer EY-Analyse der Bilanzen der jeweils nach Bilanzsumme zehn größten Banken in den Vereinigten Staaten und Europa. Bei den europäischen Banken fuhr im ersten Halbjahr 2014 HSBC mit rund 7,1 Mrd. € den mit Abstand höchsten Nettogewinn ein. Bei den US-Banken führen Wells Fargo (8,5 Mrd. €) und JPMorgan Chase (8,2 Mrd. €) die Rangliste die gewinnstärksten Finanzinstitute an. Obwohl auch sie unter den Minizinsen leiden, stehen die US-Banken unterm Strich deutlich besser da als ihre europäischen Mittbewerber. Nicht nur das niedrige Zinsniveau und die schwache Konjunktur lassen die Margen sin-ken – auch Strafzahlungen führen zum Teil zu erheblichen Belastungen. Im ersten Halbjahr verhängten Behörden dies- und jenseits des At-lantiks gegen die 20 untersuchten Banken Stra-fen in Höhe von insgesamt knapp 19 Mrd. €. Dabei ging es um Verstöße gegen Börsenregu-larien und staatliche Wirtschaftssanktionen, um Goldpreismanipulationen und umstrittene Hypothekengeschäfte. Insbesondere die US-Behörden legen zurzeit eine härtere Gangart ein und verhängen zum Teil drakonische Strafen. Besonders hart traf es die untersuchten US-Ban-ken, denen Strafzahlungen von umgerechnet 11,3 Mrd. € auferlegt wurden. Gegen die euro-päischen Top-Banken wurden Strafen in Höhe

von insgesamt 7,7 Mrd. € verhängt. Die Banken müssen in jedem Fall mehr denn je sicherstellen, bei ihrer Geschäftstätigkeit immer den rechtli-chen Regelungen und Vorgaben zu genügen – denn die finanziellen Risiken bei Nichteinhal-tung sind enorm. Die aktuelle Welle an zum Teil erheblichen Strafzahlungen zeigt vor allem, wie extrem wichtig es für die Banken ist, wirksame Verfahren und Kontrollen zu implementieren.

Fremdbildstudie zeigt: Compliance-Aufgaben unklar

Fast zwei Drittel der befragten Führungskräf-te in Deutschland sind der Ansicht, dass die Bedeutung von Compliance aufgrund der zu-nehmenden Regulierungsdichte in den kom-menden drei Jahren noch steigen wird. Aber fast 40 Prozent der Führungskräfte sind nur mäßig bis gar nicht informiert hinsichtlich des Leistungsspektrums von Compliance. Dies zei-gen erste Ergebnisse der Fremdbildstudie 2014 "Wie sehen Führungskräfte in Deutschland den Compliance Manager?", die vom Berufsverband der Compliance Manager (BCM) in Zusammen-arbeit mit Professor Henning Herzog vom Lehr-stuhl für Betriebswirtschaft, Governance, Risk & Compliance an der Quadriga Hochschule Ber-lin im Zeitraum von Juli bis August 2014 unter Führungskräften in ganz Deutschland durchge-führt wurde. Die allgemeine Aufgabenerfüllung der Compliance-Organisation bewerten über 60 Prozent der Befragten positiv. Nachholbe-darf sehen sie vor allem im Bereich Kommuni-kation - hier weicht das Fremdbild stark vom Selbstbild der Compliance Manager ab. Viele Führungskräfte sind zudem der Ansicht, dass aufgrund der weiter zunehmenden rechtlichen Anforderungen die juristischen Kenntnisse der

NEWS

Page 16: Ausgabe 10/2014 - info-bank-compliance.de · MAD II führt zu mehr Verdachtsmeldungen 5 Anleitung zur Compliance-Kultur 6 News 8 Fotonachlese 19 Personalia 21 ... balen OECD-Standard

bank&compliance-Newsletter • Ausgabe 10/2014

NEWS

16

Compliance-Beauftragten ausgebaut werden müssen. Die Fremdbildstudie ist eine unabhängige Füh-rungskräftebefragung zur Untersuchung des Compliance-Bildes innerhalb Deutschlands. Sie fungiert als Follow Up zu der im Vorjahr erschienenen Berufsfeldstudie Compliance Manager 2013 und bietet somit einen Abgleich zwischen Selbst- und Fremdwahrnehmung des Berufsfeldes. Die vollständige Studie wird im Rahmen des Bundeskongresses Compliance Management Ende November 2014 vom BCM veröffentlicht. Weitere Ergebnisse sind unter www.bvdcm.de/berufsfeldstudie verfügbar.

Compliance-Anforderungen im Bereich KYC

Um Banken die Bewältigung der wachsenden Anforderungen im Bereich KYC (Know Your Customer) zu erleichtern, gibt es ab Januar 2015 im Rahmen des KYC-Serviceangebots ei-nen neuen Dienst, das SWIFT-Profile. Es nutzt aggregierte Nachrichtenverkehrsdaten des Te-lekommunikationsdienstleisters, um Banken die exakte Bestimmung potenzieller Risikobe-reiche im Rahmen spezifischer Rechtssysteme zu erleichtern und sie bei ihren Due-Diligence-Aktivitäten zu unterstützen. Es stellt eine un-abhängige, faktengestützte Übersicht sowohl über die unmittelbaren als auch die verschach-telten Korrespondenzbank-Aktivitäten einer jeweiligen Bank zu Verfügung. Die Banken können das SWIFT-Profile nach ihrem Ermes-sen über das KYC-Register gemeinsam mit ihren Gegenparteien nutzen. Jede Bank behält dabei die uneingeschränkte Kontrolle darüber, welche Institutionen Einblick in ihr Profil er-halten sollen.

Geldwäscheverdacht in Bayern

Seit Oktober 2014 ist in Bayern allein das Bay-erische Landeskriminalamt (LKA Bayern) für Geldwäscheverdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz (GwG) zuständig. Gemäß ei-ner Verwaltungsvorschrift des Bundesfinanzmi-nisteriums vom 31. Januar 2014 sollen neben dem Bundeskriminalamt (BKA) künftig nur noch die Landeskriminalämter als zuständige Verdachts-meldebehörden genannt werden. Dennoch waren die Anforderungen an die Verdachtsmeldungen in den Bundesländern bis zuletzt unterschiedlich. Inzwischen ist nur noch die Staatsanwaltschaft Hessen bekannt, die neben dem dortigen LKA eine Geldwäscheverdachtsmeldung erwartet.

Russland-Embargo mit Nebenwirkungen

Im September hakte es plötzlich in den Compu-tersystemen der Denizbank, einem der größten Finanzinstitute der Türkei mit Filialen im ganzen Land. Elektronische Überweisungen zwischen ihr und Korrespondenzbanken im Westen – Routine-Transaktionen, wie sie normalerweise tausende Male täglich erfolgen – hingen fest und bedroh-ten ein Kerngeschäft der Bank. Warum das alles? Die Denizbank wurde unbeabsichtigt zum Opfer des geopolitischen Kräftemessens zwischen Mos-kau und dem Westen über die Ukraine, weil sie zum russischen Sberbank-Konzern gehört. Für westliche Banken ist es inzwischen normal, bei Geschäften mit sanktionierten Firmen übermäßi-ge Vorsicht walten zu lassen, erläuterte eine An-wältin. Das fand auch die Denizbank bald heraus, die 2012 von der Sberbank für 3,5 Mrd. US-$ ge-kauft worden war. Nach Russlands Einfall in der Ukraine und der Annexion der Krim-Halbinsel

NEWS

Page 17: Ausgabe 10/2014 - info-bank-compliance.de · MAD II führt zu mehr Verdachtsmeldungen 5 Anleitung zur Compliance-Kultur 6 News 8 Fotonachlese 19 Personalia 21 ... balen OECD-Standard

bank&compliance-Newsletter • Ausgabe 10/2014

NEWS

17

verhängten die USA und die Europäische Uni-on eine Reihe von Sanktionen gegen Firmen und Einzelpersonen mit Beziehungen zum Kreml. Sie beschränkten die Fähigkeit der Bank (und ihrer Töchter), sich im Westen Geld zu leihen.Für die Sberbank selbst hielt sich der Schaden laut Analysten in Grenzen. Sie kann sich Finanzen über ihren Mehrheitsaktionär, die russische Zent-ralbank, beschaffen. Die Denizbank hingegen be-sorgt sich Geld im Ausland und ist abhängig von ihren Beziehungen zu westlichen Finanzinstitu-ten. Die Sanktionen bezogen sich zwar nicht auf Routinegeschäfte mit der Denizbank, trotzdem schrillten in den Überwachungssystemen der westlichen Banken die Alarmglocken, wodurch eben auch die elektronischen Überweisungen ge-stört wurden. Vorstandschef Hakan Ates berich-tet, in einigen Fällen habe er Banker im Westen am Telefon überzeugen müssen, Überweisungen abzuwickeln.Schließlich wurden sogar türkische Regierungs-vertreter gebeten, ihren Einfluss geltend zu ma-chen, um die Denizbank von den Sanktionen zu befreien. Manager der Bank und türkische Dip-lomaten trafen sich in Washington mit Vertretern des für die Sanktionen zuständigen Office of Foreign Assets Control. Die Banker präsentierten interne Dokumente und Berichte der türkischen Bankenaufsicht, um zu beweisen, dass kein Geld des Instituts nach Moskau fließe.Letzten Endes strich das US-Finanzministerium die Denizbank von der Sanktionsliste. Die Ent-scheidung sei "nach gründlicher Überprüfung der rechtlichen und anderen Begrenzungen der Interaktionen der Denizbank mit der Sberbank" erfolgt, sagte eine Sprecherin. Die Sanktionen gegen die türkische Bank hätten wenig Auswir-kungen auf die Sberbank gehabt, aber stattdes-sen der Wirtschaft eines Partnerlandes gescha-det, erklärt ein US-Vertreter. Unterdessen haben die Sanktionen der EU gegen die Bank weiter-hin Bestand. Vorstandschef Ates hat bereits Ter-mine in Brüssel ausgemacht.

Globale Lösungen für Compliance gefragt

Auf der diesjährigen SIBOS, der weltweit größ-ten Veranstaltung der Finanzindustrie, war die weiter zunehmende weltweite Regulierung mit ihren operativen Herausforderungen im Finanz-wesen erneut ein Schwerpunkt in den Diskussi-onsrunden. Steigender Kostendruck muss durch höhere Effizienz über stärkere Standardisierung und Automatisierung sowie mit neuen externen Compliance-Services zur Entlastung des Kern-geschäfts aufgefangen werden. Hinzu kommen wachsende Gefahren durch organisiertes Finan-cial Crime, Geldwäsche, Datenspionage sowie neue geopolitische Konflikte mit Embargo- und Sanktionsforderungen, zu deren Erfüllung in der Finanzwelt globale Lösungen gefragt sind. Weite-re wichtige Themen waren unter anderem Stan-dards – wie etwa die weltweit stark zunehmende Umstellung der MT- auf MX-Nachrichtenformate nach ISO20022 – sowie die neuen Strukturen im Zahlungsverkehr. Folgen und Chancen dieser Veränderungen wurden im neuen Forum „SIBOS University“ auf der Basis von Studien des Swift Instituts intensiv diskutiert. Mit Auditorien und Paneldiskussionen im Plenum an allen Konfe-renztagen sowie ihren thematisch fokussierten, mehrtägigen Foren bot die SIBOS erneut die ak-tuellsten Bestandsaufnahmen und Analysen zu den drängenden Fragen in der Finanzwelt, stellte neue Lösungsangebote vor und gab Ausblicke auf die absehbaren Entwicklungen der Zukunft. Während der laufenden Messe konnte Swift ei-nen neuen Tagesrekord von 25.877.390 weltweit über das Netzwerk übermittelten Nachrichten vermelden, das ist ein Anstieg um 1,6 Millionen gegenüber der letzten Höchstmarke vom April 2014. Der jüngste Rekord beruht auf zuvor noch nie erreichten 13,21 Millionen Zahlungsverkehrs-nachrichten (0,8 Millionen mehr als der vorherige Bestwert) zusammen mit 10.9 Millionen Wertpa-piernachrichten und 1.5 Millionen Nachrichten

NEWS

Page 18: Ausgabe 10/2014 - info-bank-compliance.de · MAD II führt zu mehr Verdachtsmeldungen 5 Anleitung zur Compliance-Kultur 6 News 8 Fotonachlese 19 Personalia 21 ... balen OECD-Standard

bank&compliance-Newsletter • Ausgabe 10/2014

NEWS

18

aus dem Treasury an nur einem Tag. In diesem Jahr ist die Zahl der FIN-Nachrichten bis heute insgesamt um 10,2 Prozent gewachsen, wobei die Zahlungsverkehrs-nachrichten um 8,2 Prozent zunahmen und Wertpapier-nachrichten um 14,6 Prozent. Im diesjährigen Compliance-Forum wurde festge-stellt, dass neue nationale Regulierungen infolge der Finanzkrise den Fortschritt der Internationalisierung bedrohten, wo globale Lösungen gefordert seien. Ein wichtiges Thema des Forums waren Überlegungen zu gemeinsamen „Utilities“ für die Bekämpfung der Fi-nanzkriminalität.

Half HSBC bei Steuerhinter-ziehung?

Wieder einmal steht eine Schweizer Bank wegen mög-licher Beihilfe zur Steuerhinterziehung im Blickpunkt von Ermittlern: Französische Fahnder untersuchen aktuell die Schweizer Sparte der HSBC; diesmal geht es um mutmaßliche Geldwäsche von Einnahmen aus mehrfachem Steuerbetrug. Die französischen Beam-ten ermitteln, ob sich die Schweizer HSBC-Tochter in den Jahren 2006 und 2007 im Hinblick auf den fran-zösischen Steuerzahler "angemessen verhielt", hieß es in einer Mitteilung der Bank. Im Zusammenhang mit der Ermittlung soll die Bank nach eigenen Angaben eine Anleihe in Höhe von 50 Mio. € als Sicherheit hin-terlegen. Gleichzeitig gehen die Ermittler der Frage nach, ob die Bank Kunden in Frankreich werben wollte. Das sei verboten. Nur in Frankreich registrierte Banken dür-fen dort auch ihre Dienste anbieten, so ein Vertreter der französischen Finanzermittlung.Diese Untersuchungen stehen im Zusammenhang mit einer Anklage, die letzte Woche von einem belgischen Richter zugelassen wurden. Der Vorwurf darin: Die Schweizer HSBC habe belgischen Staatsbürgern bei der Steuerhinterziehung geholfen, indem Gelder auf Geheimkonten versteckt wurden. Das mutmaßliche

Fehlverhalten in Belgien ereignete sich von 2003 bis heute, so das Büro des Brüsseler Staatsanwalts. Als die belgischen Vorwürfe publik wurden, stellte die Schweizer HSBC einen Zusammenhang zur Ermitt-lung der französischen Beamten her.

Noch mehr Schutz für Bank-kunden

Die Einlagensicherung für Bankkunden soll weiter verbessert werden. So erhalten die Kunden künftig schneller ihr Geld zurück, falls eine Bank Pleite macht. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundeskabinetts vor. Zugrunde liegt die neugefasste europäische Einlagen-sicherungsrichtlinie vom April 2014. Darüber hinaus bieten die Einlagensicherungsfonds der deutschen Bankenverbände und die verbundinternen Sicherungs-systeme auf freiwilliger Basis ein wesentlich höheres Schutzniveau.Die neuen gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass Einlagen bis 100.000 € weiter gesetzlich geschützt sind. Künftig sind aber darüber hinaus besonders schutz-würdige Einlagen – etwa aus einem Immobilienver-kauf oder einer Abfindung – für sechs Monate bis zu einem Betrag von 500.000 € abgesichert. Die Rückzah-lungsfrist für Einlagen im Fall einer Bankinsolvenz wird ab Juni 2016 von 20 auf sieben Tage gesenkt. Ein Antrag ist grundsätzlich nicht nötig.Zudem sollen Bankkunden noch besser informiert werden. Die Banken müssen ihren Kunden bestätigen, dass es sich um erstattungsfähige Einlagen handelt, auch auf Kontoauszügen. Mindestens einmal jährlich müssen sie ihre Kunden mit einem „Informationsbo-gen“ über das einschlägige Einlagensicherungssystem informieren.Damit im Krisenfall auch Geld vorhanden ist, muss jedes Land in der EU seinen eigenen Einlagensiche-rungsfonds aus Beiträgen der Institute aufbauen, und zwar mit einem Mindestvermögen von 0,8 Prozent der national gesicherten Einlagen.

Page 19: Ausgabe 10/2014 - info-bank-compliance.de · MAD II führt zu mehr Verdachtsmeldungen 5 Anleitung zur Compliance-Kultur 6 News 8 Fotonachlese 19 Personalia 21 ... balen OECD-Standard

bank&compliance-Newsletter • Ausgabe 10/2014

FOTONACHLESE

19

Fachtagung Compliance 2014JAHRESKONFERENZ Das jähr liche Branchentreffen der bankinternen Compliance-Exper-ten fand in diesem Jahr im Bonner Collegium Leoninum statt und drehte sich schwerpunktmäßig um die Com pliance-Funktion gemäß MaRisk, Tax Compliance sowie WpHG-Compliance. Die nächste Fach tagung Compliance findet am 28. und 29. Oktober 2015 statt.

Über 100 Compliance- und Risikomanagement-Experten kamen zur Fachtagung Compliance 2014 des Bank-Verlags nach Bonn.

Patrick Haug, Chief Compliance Officer der Sparkasse Singen-Radolfzell.

Complianceprofi Björn Rohde-Liebenau.

Ralf Bacher, Leiter Compliance und Geldwäsche bei der Südwestbank AG.

Sebastian Glaab, Geldwäschebeauftragter und Leiter Compliance bei der VTB Bank Deutschland AG.

Walter Schlegel, Produktmanager Compliance, TÜV Rhein-land Cert GmbH.

Genügend Raum für Diskussion und Kommunikation.

Ludger Heuer, Compliance-Beauftragter der Sparkasse Osnabrück.

Dr. Falk Weishaupt, Leiter Team Recht & Kapitalmarkt-geschäft, Landesbank Baden-Württemberg (LBBW).

Page 20: Ausgabe 10/2014 - info-bank-compliance.de · MAD II führt zu mehr Verdachtsmeldungen 5 Anleitung zur Compliance-Kultur 6 News 8 Fotonachlese 19 Personalia 21 ... balen OECD-Standard

bank&compliance-Newsletter • Ausgabe 10/2014

FOTONACHLESE

20

Dr. Marc Lappas, Gruppenleiter in der Konzernsteuerabteilung, DZ Bank AG.

Marco Backes, Head of Compliance & AML der Baader Bank AG.

Sebastian Schindler, Manager bei PriceWaterhouseCoopers.

Abendveranstaltung im Collegium Leoninum (Bonn).

Dr. Carsten Schmidt, Head of Products & Clients (Group Finance – Group Tax), Commerzbank AG.

Frank Holzenthal, Mitglied der Geschäftsleitung bei der Tonbeller AG.

Gwyn Roberts, FATCA-Spezialist bei Thomson Reuters.

Helge Kutzop, Head of Market Risk Control bei der UniCredit Bank AG.

Christian Patrick Auge (PwC) referierte über CRS-Umsetzungsalternativen.

Stephanie Neumann von Creditreform Compliance Services.

Fachtagung Compliance 2014

Page 21: Ausgabe 10/2014 - info-bank-compliance.de · MAD II führt zu mehr Verdachtsmeldungen 5 Anleitung zur Compliance-Kultur 6 News 8 Fotonachlese 19 Personalia 21 ... balen OECD-Standard

bank&compliance-Newsletter • Ausgabe 10/2014 21

PERSONALIA

Deutsche Bank dreht das Vorstandskarussell

Die Deutsche Bank hat ihren Vorstand neu ge-ordnet und schafft einen neuen Vorstandspos-ten für Digitales. Chief Operating Officer Henry Ritchotte (51) wird diese Aufgabe übernehmen und auch weiterhin für Technology and Ope-rations verantwortlich zeichnen. Der bisherige Finanzvorstand Stefan Krause (51) übernimmt zum 1. November die Leitung des neuen Res-sorts für Strategie und Organisationsentwick-lung, das künftig die Verantwortung für die strategische Entwicklung und alle wesentlichen Veränderungsinitiativen der Bank bündelt. Sei-ne Tätigkeit als CFO setzt Krause bis zum Ab-schluss der Hauptversammlung im nächsten Mai fort. Dr. Marcus Schenck (48), derzeit für Goldman Sachs tätig, tritt als Generalbevollmächtigter und Stellvertreter des Finanzvorstands in die Deutsche Bank ein und wird nach Abschluss der Hauptversammlung am 21. Mai 2015 in den Vorstand der Bank berufen, wo er Stefan Krause als CFO nachfolgen wird. Christian Sewing (44), derzeit weltweit für die Konzern-revision verantwortlich, wird zum 1. Januar 2015 in den Vorstand berufen, wo er für Recht verantwortlich sein wird sowie für die Incident Management Group. Dr. Stephan Leithner (48) wird sich in seiner bestehenden Rolle als Chief

Executive Officer Europe (ohne Deutschland und Großbritannien) auf Markt-und Kunden-entwicklungen fokussieren und weiterhin die Bereiche Government & Regulatory Affairs, Compliance und Human Resources leiten. Er wird außerdem die nächste Phase des Kultur-wandels in der Bank koordinieren. Im Einklang mit den Empfehlungen des Deut-schen Corporate Governance Kodex werden die Verträge mit den neuen Vorstandsmitglie-dern auf drei Jahre abgeschlossen. In seiner Sit-zung vom Juli hat der Aufsichtsrat bereits die auf drei Jahre abgeschlossenen Verträge von Dr. Stephan Leithner, Stuart Lewis und Henry Ritchotte um fünf Jahre bis 2020 verlängert.

Zammert geht zu Black-Rock

Michael Zammert (47) wird mit Beginn des neuen Jahres Director of Compliance beim Ver-mögensverwalter BlackRock in München. Der Jurist war seit 2011 bei dem amerikanischen Fi-nanzdienstleister State Street Global Advisors als Compliance Manager und Vice President beschäftigt. Zuvor hatte er Positionen bei der American Life Insurance Company und Allianz Global bekleidet.

Page 22: Ausgabe 10/2014 - info-bank-compliance.de · MAD II führt zu mehr Verdachtsmeldungen 5 Anleitung zur Compliance-Kultur 6 News 8 Fotonachlese 19 Personalia 21 ... balen OECD-Standard

bank&compliance-Newsletter • Ausgabe 10/2014 22

TERMINE / IMPRESSUM

Verlag und Redaktion: Bank-Verlag GmbH Postfach 450209, 50877 Köln Wendelinstraße 1, 50933 Köln

Tel. 0221/54 90-0 Fax 0221/54 90-315 E-Mail: [email protected]

Geschäftsführer: Wilhelm Niehoff (Sprecher) Michael Eichler Matthias Strobel

Gesamtleitung Kommunikation und Redaktion: Dr. Stefan Hirschmann Tel. 0221/54 90-221 E-Mail: stefan.hirschmann@ bank-verlag.de

Objektleitung: Bernd Tretow

Layout & Satz: Cathrin Schmitz Tel. 0221/54 90-132 E-Mail: cathrin.schmitz@ bank-verlag.de

Mediaberatung Andreas Conze Tel. 0221/54 90-603 E-Mail: andreas.conze@ bank-verlag.de

Redaktion: Anja Kraus Tel. 0221/54 90-542 E-Mail: anja.kraus@ bank-verlag.de

Erscheinungsweise: 10 x jährlichDer nächste bank&compliance-Newsletter 10-2014 erscheint in der KW 48.

ISSN: 2195-4488 Kein Teil dieser Zeitschrift darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlags verviel-fältigt werden. Unter dieses Verbot fallen insbesondere die gewerbliche Verviel-fältigung per Kopie, die Aufnahme in elektronische Datenbanken und die Verviel-fältigung auf Datenträgern. Die Beiträge sind mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, die Redaktion übernimmt jedoch kein Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der abgedruckten Inhalte. Mit Namen gekennzeichnete Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung des Herausgebers wieder. Empfehlungen sind keine Aufforderungen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren sowie anderer Finanz- oder Versicherungsprodukte. Eine Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Für die Inhalte der Werbeanzeigen ist das jeweilige Unternehmen oder die Gesellschaft verantwortlich. Die Redaktion stützt sich neben der Eigenbe-richterstattung auch auf international tätige Journalisten, insbesondere der Nach-richtenagentur Dow Jones News GmbH. Meldungen werden mit journalistischer Sorgfalt erarbeitet. Für Verzögerungen, Irrtümer und Unterlassungen wird jedoch keine Haftung übernommen.

Impressum

Termine

Fachveranstaltung: Betriebskontinuitätsmanagement (BCM) und IT-Aufsicht in BankenTermin: 03. Dezember 2014Ort: KölnGebühr: 199 EUR (zzgl. MwSt.)

Info: www.die-bank-trainings.de

Seminar: Leverage Ratio & Asset EncumbranceTermin: 15. Dezember 2014Ort: Frankfurt Gebühr: 850 € (zzgl. MwSt.) Info: www.risiko-manager-trainings.com

Fachkonferenz: „Zahlungsverkehr der Zukunft“ Termin: 25. - 26. Februar 2015Gebühr: 299 € (zzgl. MwSt.) Teilnahmegebühr für Mitarbeiter von Banken, Versiche- rungen und Finanzdienstleistern 749 € (zzgl. MwSt.) Teilnahmegebühr für BranchendienstleisterInfo: www.zv-konferenz.de

Page 23: Ausgabe 10/2014 - info-bank-compliance.de · MAD II führt zu mehr Verdachtsmeldungen 5 Anleitung zur Compliance-Kultur 6 News 8 Fotonachlese 19 Personalia 21 ... balen OECD-Standard

Embargo-FilterGanz einfach Sicherheit

Sanctions Screening ist eine wirksame und kostengünstige Lösung, um Ihre Finanztransaktionen auf aktuelle internationale Embargos zu überprüfen. Damit sind auch sich ständig ändernde Sanktionslisten für Banken keine Herausforderung mehr.

Sanctions Testing ist ein effektiver Service für Banken, um die Wirksamkeit ihrer eigenen Embargo-Systeme zu testen und falsche Ergebnisse zu vermeiden. Mit diesem robusten Verfahren für integrierte Tests und Anpassungen können Sie jederzeit überprüfen, dass Ihre Systeme internationale Finanztransaktionen verlässlich und entsprechend Ihrer Risikoeinschätzung ausführen.

www.swift.com