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Ihr Blickpunkt informiert Sie unter anderem über: Mineralfreibad Höfen öffnet Das Mineralfreibad Höfen öffnet am Donnerstag, 25. Juni 2020 – max. 120 Badegäste dürfen sich gleichzeitig auf dem Gelände aufhalten. Das Konzept sieht eine Kernöffnungszeit montags bis sonntags von 12.30 bis 19.00 Uhr im Zwei-Schicht-Modus vor. Weitere Informationen hierzu auf Seite 6. Sommerferien- programm 2020 Damit die Sommerferien unvergess- lich werden, hat unser städtisches Ju- gendreferat zusammen mit vielen Winnender Vereinen und Verbänden wieder ein abwechslungsreiches Feri- enprogramm erstellt. Die Angebote sind über www.ferienprogramm-win- nenden.de anzuschauen. (Seite 6) Kastenschule 2021/2022 Der Neubau der Kastenschule steht bereits, ein pädagogisches Konzept ist ausgearbeitet, die Sanierung des Be- standsgebäudes läuft. Die älteste Schule Winnendens ist für den Ganz- tagsbetrieb bereit. Die ersten Schüler könnten die Ganztagsschule im Schuljahr 2021/2022 besuchen. (S. 6) Überblick Amtliches................................... Seite 8 Fraktionen / Parteien ............. Seite 13 Schulen .................................... Seite 13 Jugendinfos ............................. Seite 14 Seniorennachrichten .............. Seite 14 Rat und Hilfe .......................... Seite 14 Notdienste................................ Seite 15 Kirchen .................................... Seite 15 Vereine .................................... Seite 17 Kultur ...................................... Seite 22 Klimaschutz in Winnenden: Das Lastenrad als umweltfreundliche Alternative zum Auto (V.l.n.r.) Der städ- tische Umwelt- schutzbeauftragte Jürgen Kromer, Lastenradler Hans Sukowski und Bür- germeister Norbert Sailer hoffen, dass sich durch das För- derprogramm der eine oder die ande- re aus Winnenden ein Lastenrad als Alternative zum Auto anschaffen. Foto: Stadt Winnenden Die Stadt Winnenden fördert den Kauf von neuen Lastenrädern. In öf- fentlicher Sitzung hat der Gemeinde- rat das Förderprogramm „Lastenrä- der“ beschlossen und 50.000 Euro im Haushalt bereitgestellt. Ab 1. Juli kön- nen Lastenradler die Anträge einrei- chen. Sprudelkisten, Einkäufe, Kinder - mit dem Lastenrad lässt sich so einiges trans- portieren. Der Umwelt und der eigenen Gesundheit zuliebe kann man damit häu- fig auf die Fahrt mit dem Auto verzich- ten. „Wir freuen uns sehr, dass sich der Gemeinderat für ein Förderprogramm der Lastenräder ausgesprochen hat. Las- tenräder werden immer beliebter und sind eine umweltfreundliche Alternative zum Auto“, so Bürgermeister Norbert Sailer. Wer sich ab dem 1. Juli 2020 ein elektrisch unterstütztes oder muskelbe- triebenes Lastenrad mit einer Lastenzu- ladung von mindestens 40 Kilogramm kauft, kann bis zu 50 Prozent der Netto- kosten von der Stadt Winnenden erstattet bekommen. Gefördert werden auch Las- tenanhänger und Kindertransportanhän- ger. „Ziel des Förderprogramms ist es, noch mehr Winnender zu motivieren beim Einkaufen auf das Rad umzustei- gen und damit die lokalen CO 2 -Emissio- nen im Sinne des Klimaschutzes zu sen- ken“, sagt der städtische Umweltschutz- beauftragte Jürgen Kromer. „Positiver Nebeneffekt ist außerdem die Steigerung Mit dem Lastenrad lässt sich auch schwere Ware transportieren, zum Bei- spiel Blumenerde für den Garten. Foto: Sukowski der Luftqualität und die flächendecken- de Lärmminderung, wenn weniger Men- schen in Winnenden mit dem Auto fah- ren“. Förderung beantragen Förderfähig sind Fahrzeuge und Anhän- ger mit Kaufdatum ab 1. Juli 2020. Die Stadt Winnenden übernimmt 50 Prozent der Nettokosten, bei E-Lastenrädern sind das maximal 1.500 Euro pro Fahr- zeug, bei muskelbetriebenen Lastenrä- dern, maximal 750 Euro pro Fahrzeug und bei Lastenanhängern sowie Kinder- transportanhängern maximal 100 Euro pro Anhänger. Die Antragsformulare einen Nachhaltigkeitsbonus (nur für Pri- vatpersonen) ausgelobt. Für geförderte E-Lastenräder und muskelbetriebene Lastenräder werden nach drei Jahren zu- sätzlich 500 Euro als Nachhaltigkeitsbo- nus ausgezahlt, wenn innerhalb diesem Zeitraum kein Auto oder ein Auto weni- ger angemeldet war wie vor der Antrag- stellung. Zusätzlich 100 Euro Ökostrombonus gibt es, wenn der Antragsteller Öko- strom bezieht. Eine Kopie des Vertrages mit dem Stromlieferanten ist vorzulegen. Alles Weitere ist den Richtlinien zum Förder- programm Lastenräder zu entnehmen. (er) sind unter www.winnenden.de/lastenrad und auf Seite 2 zu finden und gemein- sam mit einer Kopie des Kaufvertrags oder der Rechnung und weiterer Nach- weise im Rathaus beim Beauftragten für Umweltschutz vollständig einzureichen. Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Winnenden und Gewerbetreibende, die ihr Gewerbe in Winnenden angemeldet haben. Pro An- tragsteller können maximal ein Lasten- rad und ein Anhänger gefördert werden. Bonus für Nachhaltigkeit und Ökostrom Zusätzlich zur Förderung hat die Stadt AUSGABE 26 Donnerstag, 25. Juni 2020

AUSGABE 25 Donnerstag, 18. Juni 2020 Coronavirus: Erfolge ... · Ihr Blickpunkt informiert Sie unter anderem über: JetztzumStadtradeln anmelden Über die App „Stadtradeln“ oder

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Ihr Blickpunkt informiert Sie unter anderem über:

Mineralfreibad Höfenöffnet

Das Mineralfreibad Höfen öffnet amDonnerstag, 25. Juni 2020 – max. 120Badegäste dürfen sich gleichzeitig aufdem Gelände aufhalten. Das Konzeptsieht eine Kernöffnungszeit montagsbis sonntags von 12.30 bis 19.00 Uhrim Zwei-Schicht-Modus vor. WeitereInformationen hierzu auf Seite 6.

Sommerferien-programm 2020

Damit die Sommerferien unvergess-lich werden, hat unser städtisches Ju-gendreferat zusammen mit vielenWinnender Vereinen und Verbändenwieder ein abwechslungsreiches Feri-enprogramm erstellt. Die Angebotesind über www.ferienprogramm-win-nenden.de anzuschauen. (Seite 6)

Kastenschule2021/2022

Der Neubau der Kastenschule stehtbereits, ein pädagogisches Konzept istausgearbeitet, die Sanierung des Be-standsgebäudes läuft. Die ältesteSchule Winnendens ist für den Ganz-tagsbetrieb bereit. Die ersten Schülerkönnten die Ganztagsschule imSchuljahr 2021/2022 besuchen. (S. 6)

ÜberblickAmtliches...................................Seite 8Fraktionen / Parteien ............. Seite 13Schulen ....................................Seite 13Jugendinfos .............................Seite 14Seniorennachrichten ..............Seite 14Rat und Hilfe ..........................Seite 14Notdienste................................Seite 15Kirchen....................................Seite 15Vereine ....................................Seite 17Kultur ......................................Seite 22

Klimaschutz in Winnenden:

Das Lastenrad als umweltfreundliche Alternative zum Auto

(V.l.n.r.) Der städ-tische Umwelt-schutzbeauftragteJürgen Kromer,Lastenradler HansSukowski und Bür-germeister NorbertSailer hoffen, dasssich durch das För-derprogramm dereine oder die ande-re aus Winnendenein Lastenrad alsAlternative zumAuto anschaffen.Foto:Stadt Winnenden

Die Stadt Winnenden fördert denKauf von neuen Lastenrädern. In öf-fentlicher Sitzung hat der Gemeinde-rat das Förderprogramm „Lastenrä-der“ beschlossen und 50.000 Euro imHaushalt bereitgestellt. Ab 1. Juli kön-nen Lastenradler die Anträge einrei-chen.

Sprudelkisten, Einkäufe, Kinder - mitdem Lastenrad lässt sich so einiges trans-portieren. Der Umwelt und der eigenenGesundheit zuliebe kann man damit häu-fig auf die Fahrt mit dem Auto verzich-ten. „Wir freuen uns sehr, dass sich derGemeinderat für ein Förderprogrammder Lastenräder ausgesprochen hat. Las-tenräder werden immer beliebter undsind eine umweltfreundliche Alternativezum Auto“, so Bürgermeister NorbertSailer. Wer sich ab dem 1. Juli 2020 einelektrisch unterstütztes oder muskelbe-triebenes Lastenrad mit einer Lastenzu-ladung von mindestens 40 Kilogrammkauft, kann bis zu 50 Prozent der Netto-kosten von der Stadt Winnenden erstattetbekommen. Gefördert werden auch Las-tenanhänger und Kindertransportanhän-ger. „Ziel des Förderprogramms ist es,noch mehr Winnender zu motivierenbeim Einkaufen auf das Rad umzustei-gen und damit die lokalen CO2-Emissio-nen im Sinne des Klimaschutzes zu sen-ken“, sagt der städtische Umweltschutz-beauftragte Jürgen Kromer. „PositiverNebeneffekt ist außerdem die Steigerung

Mit dem Lastenrad lässt sich auchschwere Ware transportieren, zum Bei-spiel Blumenerde für den Garten.

Foto: Sukowski

der Luftqualität und die flächendecken-de Lärmminderung, wenn weniger Men-schen in Winnenden mit dem Auto fah-ren“.

Förderung beantragenFörderfähig sind Fahrzeuge und Anhän-ger mit Kaufdatum ab 1. Juli 2020. DieStadt Winnenden übernimmt 50 Prozentder Nettokosten, bei E-Lastenrädernsind das maximal 1.500 Euro pro Fahr-zeug, bei muskelbetriebenen Lastenrä-dern, maximal 750 Euro pro Fahrzeugund bei Lastenanhängern sowie Kinder-transportanhängern maximal 100 Europro Anhänger. Die Antragsformulare

einen Nachhaltigkeitsbonus (nur für Pri-vatpersonen) ausgelobt. Für geförderteE-Lastenräder und muskelbetriebeneLastenräder werden nach drei Jahren zu-sätzlich 500 Euro als Nachhaltigkeitsbo-nus ausgezahlt, wenn innerhalb diesemZeitraum kein Auto oder ein Auto weni-ger angemeldet war wie vor der Antrag-stellung.Zusätzlich 100 Euro Ökostrombonusgibt es, wenn der Antragsteller Öko-strom bezieht.Eine Kopie des Vertrages mit demStromlieferanten ist vorzulegen. AllesWeitere ist den Richtlinien zum Förder-programm Lastenräder zu entnehmen.(er)

sind unter www.winnenden.de/lastenradund auf Seite 2 zu finden und gemein-sam mit einer Kopie des Kaufvertragsoder der Rechnung und weiterer Nach-weise im Rathaus beim Beauftragten fürUmweltschutz vollständig einzureichen.Antragsberechtigt sind Privatpersonenmit Hauptwohnsitz in Winnenden undGewerbetreibende, die ihr Gewerbe inWinnenden angemeldet haben. Pro An-tragsteller können maximal ein Lasten-rad und ein Anhänger gefördert werden.

Bonus für Nachhaltigkeitund ÖkostromZusätzlich zur Förderung hat die Stadt

AUSGABE 26 Donnerstag, 25. Juni 2020

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Donnerstag, 25. Juni 2020 Nummer 262

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Verfügung stehender Mittel.Bei Nichteinhaltung der Fördervorausset-zungen ist der Antragsteller verpflichtet,die Fördergelder umgehend zurückzuzah-len.Der Zuwendungsempfänger verpflichtetsich, das geförderte Fahrzeug mindestensdrei Jahre in Winnenden zu nutzen.

Andere öffentliche Fördermöglichkeiten(beispielsweise der EU, des Bundes oderLandes) sind vorrangig in Anspruch zunehmen, wer solche Fördermittel erhält,ist von dem vorliegenden Förderpro-gramm ausgeschlossen.Soweit es sich bei dem Antragssteller umein Unternehmen im Sinne des EU-Beihil-ferechts handelt, kommt eine Förderungnur in Betracht, wenn es sich um eine so-genannte De-Minimis-Beihilfe handelt.Zu diesem Zweck sichert der Antragsstel-ler zu, dass er in diesem Jahr und in demvorangegangene zwei Steuerjahren keineBeihilfen erhalten hat, die zusammen mitdem jetzt beantragenden Fördermittelüber einen Betrag von max. 200.000 € hi-nausgehen.Soweit der Antragssteller bereits sonstigeBeihilfen erhalten hat, wird er die dazuge-hörige De-Minimis-Bescheinigungenvorlegen.

9. Inkrafttreten und BefristungDas vorliegende Förderprogramm tritt am01.07.2020 in Kraft.

de ist eine Kopie des Personalausweisesbzw. Gewerbescheins erforderlich, ausdenen hervorgeht, dass der Wohnsitz bzw.Firmensitz in Winnenden ist.Pro Antragsteller können maximal einLastenrad und ein Anhänger gefördertwerden.

7. Antragstellung und BearbeitungDie Förderung ist unter Verwendung dervon der Stadt Winnenden zur Verfügunggestellten Antragsformulare zu beantra-gen. Diese sind ausgefüllt, unterschriebenund mit den jeweils erforderlichen Nach-weisen unter der nachfolgenden Adresseeinzureichen:

Stadt WinnendenBeauftragter für UmweltschutzTorstraße 10, 71364 Winnenden

Der Antrag wird nach dem Datum des An-tragseingangs bearbeitet. Maßgeblich istder Tag, an dem der Antrag vollständigeingegangen ist.Förderfähig sind nur Fahrzeuge mit Kauf-datum ab 01.07.2020. (Nicht förderfähigsind nachträglich vorgenommene Umbau-ten an herkömmlichen Fahrrädern).

8. SonstigesBeim vorliegenden Förderprogramm han-delt es sich um eine freiwillige Leistungder Stadt Winnenden. Ein Rechtsanspruchauf Bewilligung von Zuwendungen be-steht nicht. Die Zuwendungsgewährungerfolgt im Rahmen haushaltsrechtlich zur

• E-Lastenräder 50% der Nettokosten,max. 1.500 € pro Fahrzeug

• Muskelbetriebene Lastenräder 50% derNettokosten, max. 750 € pro Fahrzeug

• Lastenanhänger 50% der Nettokosten,max. 100 € pro Anhänger

• Kindertransportanhänger 50 % der Net-tokosten, max. 100 € pro Anhänger (nurfür Privatpersonen)

Eine Kopie des Kaufvertrags bzw. derRechnung ist vorzulegen.

4. NachhaltigkeitsbonusFür geförderte E-Lastenräder und muskel-betriebene Lastenräder werden nach dreiJahren zusätzlich 500 € als Nachhaltig-keitsbonus (nur für Privatpersonen) aus-gezahlt, wenn im geförderten Haushalt indiesem Zeitraum (3 Jahre nach Datum desAntragseingangs) kein Auto, oder einAuto weniger, wie vor der Antragsstel-lung angemeldet war.

5. ÖkostrombonusFür geförderte E-Lastenräder werden zu-sätzlich 100 € Ökostrombonus ausbe-zahlt, wenn der Antragsteller Ökostrombezieht. Eine Kopie des Vertrags mit demStromlieferanten ist vorzulegen.

6. AntragsberechtigteAntragsberechtigt sind Privatpersonenmit Hauptwohnsitz in Winnenden und Ge-werbetreibende, die ihr Gewerbe in Win-nenden angemeldet haben. Als Nachweisfür Privatpersonen bzw. Gewerbetreiben-

1. FörderzieleDas Förderprogramm Lastenräder zurnachhaltigen, klimagerechten Mobilitätverfolgt folgende Ziele:• Senkung der lokalen CO2 -Emissionen

im Sinne des Klimaschutzes durch eineMinderung des Verbrauchs von fossilenEnergieträgern.

• Steigerung des Radverkehrsanteils.• Verringerung der Emissionen von

Schadgasen (v.a. NOx) und Feinstäubenim Stadtgebiet als Beitrag zur Luftrein-haltung.

• Flächendeckende Lärmminderung• Weniger Autos in der Innenstadt, da-

durch Senkung des durch Kraftfahrzeu-ge benötigten Flächenbedarfs.

2. Gegenstand der FörderungGefördert wird der Kauf von neuen, zulas-sungs- und versicherungsfreien, elektrischunterstützten Lastenrädern (E-Lastenrä-der) und muskelbetrieben Lastenräder, diemindestens eine Lastenzuladung von 40kg (zzgl. Fahrergewicht) ermöglichen unddamit mehr Ladevolumen bzw. -gewichtals ein herkömmliches Fahrrad aufneh-men können. Zusätzlich werden der Kaufvon neuen Lastenanhängern mit mindes-tens 40 kg Zuladung sowie der Kauf vonneuen Kindertransportanhängern geför-dert.

3. Höhe der FörderungDie Höhe der Förderung beträgt gemäßden unter 2. genannten Bedingungen für:

Klimaschutz Winnenden – Nachhaltige, klimagerechte Mobilität

Förderprogramm Lastenräder – Richtlinie

zum 29. Juni durch Einlasslotsen geregeltund ist nur mit einem Termin möglich.Dies stellt einen schnellen Service ohneerforderliche Wartezeiten von vielenMenschen auf engem Raum sicher.

Auch zukünftig werden die Anliegen derBürgerschaft allerdings nur mit Termin-vereinbarung bearbeitet. Dies hat sich füreinen reibungslosen Ablauf bewährt undArbeitsspitzen lassen sich seither viel bes-ser planen. Die erforderlichen Unterlagenwerden zuvor telefonisch oder per Mailabgesprochen, so dass auch Wege undZeit gespart werden.“

Da im Rathaus täglich viele Menschenaufeinandertreffen, wird dort auch weiter-hin empfohlen eine Maske zu tragen. DerMindestabstand von 1,50 Metern istgrundsätzlich einzuhalten. Termine in derBürgerservicestelle werden telefonischunter 07195/13-0 oder 13-333 bzw. per E-Mail unter [email protected] ver-einbart. Alle anderen Termine müssen di-rekt beim jeweiligen Fachamt vereinbartwerden, die Telefonnummern der Fach-ämter finden Sie unterwww.winnenden.de.

Beginn Regelbetreuungin der SchulkindbetreuungAb Montag, 29. Juni 2020, können alleKinder an Grundschulen, den Grundstu-fen der Sonderpädagogischen Bildungs-und Beratungszentren (SBBZ), Grund-schulförderklassen und Vorbereitungs-klassen im Primarbereich wieder regel-mäßig ihre Schule besuchen.Gleichzeitig entfällt dann hier sowohl dieNotfallbetreuung der Schule, als auch diestädtische Notbetreuung. Alle Anmeldun-

Fallzahlen in WinnendenIn Winnenden sind seit Pandemie-Be-ginn 81 Menschen positiv auf das Coro-navirus getestet worden. 7 Menschen ausWinnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben. Aktuell gibt es keine In-fektionsfälle, jedoch sind 3 Kontaktper-sonen von Infizierten in Quarantäne.

VerordnungenUnter www.winnenden.de finden Sie alleaktuell geltenden Verordnungen der Lan-desregierung und der Ministerien sowieAllgemeinverfügungen des Landkreisesund der Stadt Winnenden, welche im Zu-sammenhang mit dem Coronavirus ste-hen.

Die Corona-Warn-AppIm Kampf gegen die Pandemie lautet daszentrale Ziel, Infektionsketten früh zu er-kennen und zu unterbrechen. Die von derBundesregierung entwickelte Corona-Warn-App soll mit dazu beitragen. Mit ihrlässt sich feststellen, ob einzelne Personenzum Beispiel beim Einkaufen, im Fitness-studio oder auf einem Gartenfest in Kon-takt mit einer infizierten Person geratensind. Sollte dies der Fall sein und ein An-steckungsrisiko bestehen, kann die Infek-tionskette umgehend unterbrochen wer-den. Download und Nutzung der App sindvollkommen freiwillig. Sie ist kostenlosim App Store und bei Google Play zumDownload erhältlich.

Regelbetrieb im Rathaus weiterhinmit TerminvereinbarungDer Zutritt zum Rathaus wird noch bis

Tagesaktuelle Informationen auf derstädtischen Homepage unterwww.winnenden.de/Corona.

Neue Corona-VerordnungAm 23. Juni 2020 ist eine Neufassung derCorona-Verordnung, die ab dem01.07.2020 in Kraft tritt, bekannt gege-ben worden. Darin wird u. a. geregelt:• Ab dem 1. Juli dürfen sich im öffentli-

chen Raum nun genau wie im privatenRaum 20 Personen treffen. Die neueVerordnung unterscheidet dann nichtmehr zwischen privaten und öffentli-chen Räumen.

• Ab dem 1. Juli ist bei privaten Veran-staltungen mit nicht mehr als 100 Teil-nehmenden kein Hygienekonzept mehrnötig. Dies gilt etwa für Hochzeitsfei-ern, Taufen und Familienfeiern.

• Ab dem 1. Juli sind Veranstaltungen mitbis zu 250 Personen möglich, wenn denTeilnehmenden für die gesamte Dauerder Veranstaltung feste Sitzplätze zuge-wiesen werden und die Veranstaltungeinem im Vorhinein festgelegten Pro-gramm folgt. Also etwa Kulturveran-staltungen, Vereinstreffen oder Mitar-beiterversammlungen.

• Ab dem 1. August sind Veranstaltungenmit weniger als 500 Personen wieder er-laubt.

• Untersagt sind weiterhin Tanzveranstal-tungen mit Ausnahme von Tanzauffüh-rungen sowie Tanzunterricht und -pro-ben.

• Bis zum 31. Oktober sind Veranstaltun-gen mit über 500 Teilnehmenden weiteruntersagt.

• Clubs und Diskotheken dürfen weiter-hin nicht öffnen. Prostitutionsstätten,

Informationen zum Coronavirus - Stand: 23.06.2020Bordelle und ähnliche Einrichtungensowie jede sonstige Ausübung des Pros-titutionsgewerbes bleiben ebenfalls un-tersagt.

• Abstandsregelungen und Masken-pflicht bleiben bestehen.

• Folgende Verordnungen sollen ab dem1. Juli entfallen. Hier gelten dann die inder neuen Corona-Verordnung festge-legten Regelungen.- Vergnügungsstätten- Kosmetik u. medizinische Fußpflege- Beherbergungsbetriebe- Freizeitparks- Gaststätten- Bordgastronomie- Veranstaltungen- Private Veranstaltungen- Indoor-Freizeitaktivitäten- Maskenpflicht in Praxen

MaskenpflichtSeit dem 27. April 2020 gibt es eine lan-desweite Maskenpflicht. Die Alltagsmas-ken sind nicht nur in Läden und im Nah-verkehr, sondern auch im Personenfern-verkehr (Züge der DB AG) sowie in Flug-hafengebäuden zu tragen.Die Stadt Winnenden hat die Masken-pflicht per Allgemeinverfügung ab Don-nerstag, 18. Juni 2020, auf dem Winnen-der Wochenmarkt aufgrund der aktuell ge-ringen Infektionszahlen aufgehoben, abereine Empfehlung zum Maskentragen aus-gesprochen.

Risikobewertung zu Covid-19Das Robert-Koch-Institut schätzt die Ge-fährdung für die Gesundheit der Bevöl-kerung in Deutschland als hoch ein.

Donnerstag, 25. Juni 2020Nummer 26 3

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bieten zu können. An der GrundschuleSchelmenholz ist dies leider aus organisa-torischen Gründen erst ab dem 6. Juli2020 möglich.

In der Mensa der BetreuungseinrichtungTomate am BZ I wird ausschließlich fürGrundschüler wieder das Mittagessenangeboten. Es gilt zu beachten, dass nochkein Essensangebot für Schüler der wei-terführenden Schulen möglich ist, auchnicht für Kinder, die zur NotfallbetreuungFlexible Nachmittagsbetreuung angemel-det sind.

Städtische VeranstaltungenDer City-Treff vom 17. - 20. Juli 2020(Großveranstaltung) pausiert in diesemJahr. Die Konzerttage 2021 werden in dasJahr 2022 verschoben.

gen zur Notfallbetreuung im Primarbe-reich enden somit automatisch nach dem26. Juni 2020.Die Notfallbetreuung an den weiterfüh-renden Schulen von Klasse 5 bis 7 als Er-gänzung des Präsenzunterrichts erfolgtweiterhin. Allerdings ist zu beachten, dassan der Betreuungseinrichtung Tomate diestädtische Notfallbetreuung morgensnicht mehr vor dem Unterricht angebotenwerden kann.

Bisher angemeldete Kinder können somitdas REGEL-Betreuungsangebot wie ur-sprünglich gebucht wieder in Anspruchnehmen!

Die Stadt Winnenden ist bemüht ab dem29. Juni 2020 auch wieder ein Mittages-sen an allen Betreuungseinrichtungen an-

Wahl des 5. „Winnender Mädles“ steht bevor!„Gut Ding will Weile haben“ - ganz nach diesem Motto wird die Wahl zum 5. „Winnender Mädle“

mit einer fast drei monatigen Verspätung am 29. Juni 2020 nachgeholt.

Insgesamt acht Bewerberinnen freuen sichdarauf, das Erbe vom derzeit amtierenden„Winnender Mädle“ Celine Traub anzu-treten. Celine Wichtrup (21), Jil Weber(20), Briska Wahlenmaier (20), Lisa Kei-del (17), Naomi Maslowski (18), Anna-Sophie Müller (23), Giuliana di Donna(18) und Jacqueline Beran (16) heißen dieKandidatinnen, welche seit Anfang desJahres gespannt sind, ihre „Mädlesfähig-keiten“ vor der Jury unter Beweis zu stel-len.Aufgrund der Corona-Pandemie und dendaraus folgenden Einschränkungen muss-te die für den 3. April geplante Wahl zu-nächst auf unbestimmte Zeit verschobenwerden. Nun aber steht das neue Datumfür die Wahl fest - am 29. Juni wird CelineTraubs Nachfolgerin, das 5. „WinnenderMädle“ gewählt!Die Wahl wird unter strengen Hygiene-auflagen und unter Ausschluss der Öffent-lichkeit stattfinden. Begleitpersonen alsemotionale Unterstützung für die Mädels

sind daher ebenso nicht erlaubt.Da noch nicht absehbar ist, wann größereEvents wieder stattfinden können und so-mit auch keine Auftritte für das „Winnen-der Mädle“ anstehen, hat der Verein „At-traktives Winnenden“ entschieden, dieAmtszeit des 5. „Winnender Mädles“ vonzwei auf drei Jahre zu verlängern.Die Gewinnerin der „Winnender Mädles-wahl 2020“ darf sich für die Dauer ihrerdreijährigen Amtszeit über einen 1erBMW freuen, kostenlos zur Verfügunggestellt vom Autohaus Mulfinger. Zusätz-lich erhält sie ein neues iPad Air (2019)vom Fotofachgeschäft Heincke, sowieeine professionelle Social-Media- Schu-lung von der Digitalagentur des Zeitungs-verlags Waiblingen. Dessen nicht genug,packt die Volksbank noch ein mit 500 €gefülltes Sparbuch, sowie ein professio-nelles Fotoshooting drauf!Der Verein „Attraktives Winnenden“drückt schon jetzt allen Kandidatinnen dieDaumen und freut sich darauf, wenn eswieder heißt: „Und die Gewinnerin ist…!“Eine ausführliche Nachberichterstattungzur Mädleswahl folgt im Blickpunkt, derWinnender Zeitung sowie auf den Social-Media-Kanälen des Vereins „AttraktivesWinnenden“.

Poesie zieht Menschen in ihren Bann undregt zum Nachdenken an - genau aus die-sem Grund hat der Verein „AttraktivesWinnenden“ eine Kooperation mit Oli-ver W. Schwarzmann geschlossen, dersich selbst als Wirtschaftsdichter undZukunftsvisionär bezeichnet.Acht inspirierende Sprüche über den lo-kalen Einzelhandel sind ab sofort in denWinnender Fachgeschäften zu finden.Die Sprüche sollen die Kunden für dasThema „lokal einkaufen“ sensibilisierenund wieder ein positives Gefühl währenddes Schlenderns durch die Marktstraße

„Poesie inspiriert - Winnenden verbindet“Gedankensprüche in den Fachgeschäften bereichern den Einkaufsbummel

und bringen die Bedeutung des lokalen Handels zum Ausdruck

vermitteln.Bereits 2017 bereicherte Schwarzmannmit seinen Gedankensprüchen Winnen-dens Innenstadt, als er gemeinsam mitdem Verein „Attraktives Winnenden“die Aktion „Poetischer Juli“ initiierte.Nun folgt ein zweites gemeinsames Pro-jekt: die Plakataktion „Poesie inspiriert -Winnenden verbindet“.Eine Herzensangelegenheit, wie OliverW. Schwarzmann versichert, denn derstationäre Einzelhandel liegt ihm ganzbesonders am Herzen. Wie sein Gedan-kenspruch zum Thema Einkaufen unddas damit verbundene Gefühl eindrucks-voll beweist: „Vor Ort ist das Glück oftnur einen Schritt weit entfernt.“Entdecken und erleben Sie Poesie inWinnenden und lassen Sie sich von denSprüchen zum Nachdenken inspirieren!

Landesgartenschau 2032Winnenden - Schwaikheim

WIR GESTALTEN

UNSERE ZUKUNFT

www.winnenden.de/lgs | www.schwaikheim.de/lgs | www.winnenden.de/iba

Internationale Bauausstellung 2027StadtRegion Stuttgart Winnenden

Winnenden ist dabei!21.06.-11.07.2020

Weitere Infos sind unter www.stadtradeln.de/winnenden zu finden.

Donnerstag, 25. Juni 2020 Nummer 264

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Die Stadt gratuliertden Jubilaren:

26.06.2020Dr. Hans-Jochen Schneider, Winnen-den-Schelmenholz.................75 Jahre

27.06.2020Almut und Horst Diers, Winnenden-Breuningsweiler .... Goldene Hochzeit

30.06.2020Georg Blasy, Winnenden ......80 Jahre

Helga Götze, Winnenden-Schelmen-holz........................................85 Jahre

01.07.2020Hans-Peter Gentner-Dieterle, Winnen-den.........................................85 Jahre

Hemail Güzel, Winnenden....75 Jahre

Edith und Adam Welches, Winnen-den-Schelmenholz........................................................Diamantene Hochzeit

HINWEIS an die WinnenderAlters- und Ehejubilare zuGratulationsbesuchen:Um einer Ansteckung mit dem Coro-navirus entgegenzuwirken, erfolgenweiterhin keine Gratulationsbesuchedurch den Oberbürgermeister oder ei-nen seiner Vertreter anlässlich des 90.,100. und aller folgenden Geburtstagesowie des 50., 60., 65., 70., 75. Eheju-biläums.

Alle Jubilare, bei denen in den kom-menden Wochen ein solches Jubiläumansteht, können aber gerne ein Video-Telefonat oder Telefonat mit OB Hart-mut Holzwarth über sein Sekretariat,Tel. 07195 13-214, vereinbaren.

Nachrichten aus demStandesamt:Wir gratulieren

zur Geburtam 06.06.2020 in WinnendenEmma Sofie Maier, Tochter von Han-na & Dennis Maier

am 07.06.2020 in WinnendenQais Al Dammad, Sohn von Fadia AlAyash & Mohammad Al Dammad

)Wir gratulieren

zur Eheschließungam 16.06.2020Melanie Borchert &Thomas Borchert geb. Piwalek

am 18.06.2020Lena Frank geb. Neuwirth &Manuel Frank

)Wir kondolieren denAngehörigen von

Martha Langermann geb. Balg,verstorben am 12.06.2020

Regina Brigitte Uhl, geb. Tregler,verstorben am 12.06.2020

ser-Produkt von der Telekom entschei-det, bekommt den Hausanschluss kos-tenfrei und spart somit 799,95 €.

Glasfaser bis ins Haus - einmalige Chance für die Stadtteile Schelmenholz und HanweilerRegistrierungen verlängert bis 31. Juli / Vorvermarktungsquote von 600 Verträgen notwendig/ Telekom-Truck in Hanweiler und Schelmenholz /

Direktvermarkter der Telekom weiterhin vor Ort im Einsatz.

Aktueller Stand der Vorvermarktung.

Seit dem 1. April können sich die Bürge-rinnen und Bürger der Stadtteile Schel-menholz und Hanweiler für einen Glas-faseranschluss bei der Telekom unterwww.telekom.de/jetzt-glasfaser regis-trieren.

Vorvermarktungsquotemuss erreicht werdenDer ursprüngliche Vorvermarktungszeit-raum wurde von 30. Juni bis 31. Juli2020 verlängert. Es benötigt weiterhininsgesamt 600 Registrierungen für einenGlasfaserausbau. Die aktuelle Vorver-marktungsquote liegt bei 75% und damit453 von 600 notwendigen Registrierun-gen.

Die Telekom hat bereits mit ersten Bau-maßnahmen im Stadtteil Schelmenholzbegonnen. Die Möglichkeit der Regis-trierung während der Bauphase ist nochbis zum 31.07.2020 möglich.

Prüfen Sie Ihre eigene Adresse, ob diesesich im Ausbaugebiet befindet. Interes-sierte Bewohner können sich im Internetunter der Homepage www.telekom.de/jetzt-glasfaser registrieren.

Wer sich bis zum 31. Juli für ein Glasfa-

in die jeweiligen Wohneinheiten vor-sieht.

So geht’s - Vier Schritte bis zumGlasfaseranschlussSchritt 1: Sie entscheiden sich für einenpassenden Tarif und schaffen damit dieVoraussetzung für die Installation deskostenlosen Glasfaser-Hausanschlusses.

Schritt 2: Bis zum 31. Juli besteht nochdie Möglichkeit, sich kostenfrei zu regis-trieren.

Schritt 3: Die Telekom bereitet die Bau-maßnahmen konkret vor und plant alleeinzelnen Hausanschlüsse.

Schritt 4: Das neue Glasfasernetz wirdschnellstmöglich gebaut. Sobald dieBaumaßnahmen abgeschlossen sind,vereinbart ein Telekom-Techniker einenTermin. Er richtet dann den Glasfaseran-schluss kostenlos ein.

Weitere Informationenerhalten Sie hier:- Telekom-Shop

Marktstraße 8, 71364 Winnenden- Hotline 0800 7733 888 (kostenfrei)- www.telekom.de/jetzt-glasfaser

Telekom-Truck Hanweilerund SchelmenholzAuch die Telekom-Trucks sind ein wei-teres Mal vor Ort im Einsatz. FolgendeTermine sind hierfür geplant:

- Kalenderwoche 28 im Schelmenholz,Theodor-Heuss-Platz

- Kalenderwoche 29 in Hanweiler,Weinstraße 54

(Öffnungszeiten werktags 10.00 Uhr bis18.00 Uhr, Samstag 10.00 Uhr bis 16.00Uhr).

Informationen für Hausverwalter /Eigentümergemeinschaften / MieterEntscheidet sich während der Vorver-marktungsphase ein Haushalt aus einerWEG bzw. Eigentümergemeinschaft füreinen Glasfaseranschluss, wird die Tele-kom kostenfrei einen Glasfaser-Ab-schlusspunkt ins Gebäude bauen. Die Ei-gentümergemeinschaft spart somit dieansonsten anfallenden Kosten von z. Zt.799,95 Euro.

Ebenfalls kostenfrei ist die Installationdes Gebäudenetzes, das sogenannte „In-house-Netz“, das eine Verkabelung bis

Direktvermarkter der Telekomweiterhin vor OrtDie Mitarbeiter der Telekom sind wei-terhin im Ausbaugebiet unterwegs undgehen ein zweites Mal von Haustür zuHaustür um persönlich über den geplan-ten Glasfaserausbau zu informieren.

Donnerstag, 25. Juni 2020Nummer 26 5

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Die Eintrittspreise pro Zeitkorridor be-tragen:

Erwachsene 3,00 €Ermäßigte 1,50 €Familienticket 7,00 €

Die Tickets werden nach der erfolgtenBezahlung als Handytickets und zumDruck an die vom Gast angegebene E-Mailadresse versandt. Am Eingang desMineralfreibads Höfen scannen Mitar-beiter die E-Tickets ab und die Badegäs-te können das Bad betreten.

Wichtig: je Zeitkorridor werden maxi-mal 120 Tickets ausgegeben und jeder,der ein gültiges Ticket besitzt, wird aucheingelassen. Daher bitte am Eingangnicht drängeln und Sicherheitsabstandeinhalten.

Die Besucher werden im Einbahnstra-ßenmodus auf den Verkehrswegen überdas Gelände geleitet. Hinweisschilderhelfen bei der Orientierung. Auf der Lie-gewiese sollte von den Badegästen ei-genverantwortlich auf die Einhaltungdes Mindestabstandes geachtet werden.Pro Person sind 10 m² benötigte Flächevorgesehen. Ausreichend Platz steht zurVerfügung.

Die Umkleiden und Sanitäreinrichtun-gen können genutzt werden. Zur Einhal-tung des Mindestabstandes sind einzelneDuschen, Urinale und Umkleideschrän-ke gesperrt. Die Duschen, auch imDuschraum, sind nur mit Kaltwassernutzbar. Hierdurch wird die Aerosolbil-dung (Wasserdampf) vermieden und dasInfektionsrisiko erheblich gemindert.Das Duschen nach dem Schwimmen istlaut Landesverordnung für Sportstättenausschließlich außerhalb der Duschräu-me erlaubt. Das Föhnen der Haare solltezudem vermieden werden.

Der Kiosk hat während der Kernöff-nungszeit geöffnet. Auch hier gelten dieAbstands- und Hygieneregeln. Ein ver-ändertes Bestell- und Ausgabesystemträgt dazu bei.

Aktuelle Informationen erhalten Sieauch über unsere Homepagewww.wunnebad.de.

Wir wünschen allen unseren Besuchern -trotz der vielen Besonderheiten und Ein-schränkungen - einen angenehmen Auf-enthalt im Mineralfreibad Höfen.

Leider ist aufgrund der derzeitigen Situa-tion ein normaler Badebetrieb nichtmöglich. Der Badebetrieb muss entspre-chend der Corona-Sportstätten-Verord-nung vom 4. Juni 2020 ausgestaltet wer-den. Wesentlichster Punkt: es dürfensich maximal 120 Badegäste gleichzeitigauf dem Gelände des Mineralfreibadsaufhalten. Darüber hinaus müssen eineVielzahl von Sicherheitsmaßnahmenumgesetzt und eingehalten werden.Auch die Belegung des Beckens ist nachder Corona-Verordnung streng regle-mentiert und gegenüber der normalenNutzung deutlich zu reduzieren.

Um in Anbetracht der erheblichen Be-schränkung der Gästezahl möglichst vie-len Besuchern die Möglichkeit zu bieten,das Mineralfreibad zu besuchen, siehtdas Konzept für den Schwimmbadbe-trieb eine Kernöffnungszeit montags bissonntags von 12.30 bis 19.00 Uhr imZwei-Schicht-Modus mit folgendenZeitkorridoren vor:

Nachmittag 12.30 Uhr - 15.30 UhrAbend 16.00 Uhr - 19.00 Uhr

Da der Betrieb sich nach der Corona-Verordnung insbesondere hinsichtlichBeckenaufsicht und Reinigung erheblichpersonalintensiver gestaltet, ist es uns inAnbetracht begrenzter Personalkapazitä-ten leider nicht möglich, unsere sonst üb-lichen Öffnungszeiten beizubehalten.

Zum Ende des jeweiligen Zeitkorridorsmüssen alle Gäste das Bad verlassen.Zwischen den einzelnen Zeitkorridorenist jeweils eine halbe Stunde für die Rei-nigung und Desinfektion vorgesehen.

Vor dem Besuch des MineralfreibadsHöfen ist die Registrierung auf derHomepage des Wunnebads unter https://shop.wunnebad.de/de/ notwendig. Diepersönlichen Daten müssen für jeden Ba-degast zum Zweck der Nachverfolgbar-keit von möglichen Kontakten mit Coro-na-Infizierten hinterlegt werden.

Der Kauf eines E-Tickets ist dann direktonline möglich. Dazu wird der ge-wünschte Tag mit der entsprechendenSchicht über das Kalender-Tableau aus-gewählt und das E-Ticket in den Waren-korb gelegt. Die Bezahlung kann perPayPal, PayDirekt oder Kreditkarte vor-genommen werden.

Öffnung Mineralfreibad HöfenDas Mineralfreibad Höfen öffnet am Donnerstag, 25. Juni 2020

Damit die Sommerferien unvergesslich werden, hat unser städtisches Jugendreferatzusammen mit vielen Winnender Vereinen und Verbänden wieder ein abwechs-lungsreiches Ferienprogramm erstellt.

Die einzelnen Angebote sind online über unsere Internetseitewww.ferienprogramm-winnenden.de anzuschauen.

Die Anmeldung ist auch in diesem Jahr direkt über unsere o. g. Internetseitevom 06.-17.07.2020 möglich.

Viel Spaß beim Durchstöbern der Angebote.

Sommerferienprogramm 2020

sommerferienprogramm 2020

sommerferienprogramm 2020

Ein angebotder stadt winnenden

Ein angebotder stadt winnenden

auch in zeiten von corona.

auch in zeiten von corona.

anmeldung möglich ab dem

06.07.202006.07.2020Anmelden unter

www.ferienprogramm-winnnenden.de

das programm könnt ihrAb heute schon einsehen.

Anmeldeschluss 17.07.2020Anmeldeschluss 17.07.2020AnschlieSSend findet die Verlosung der Plätze statt.AnschlieSSend findet die Verlosung der Plätze statt.

Spätere Anmeldungen können nur noch bei freier VerfügbarkeitSpätere Anmeldungen können nur noch bei freier Verfügbarkeit

berücksichtigt werden.berücksichtigt werden.

Bei [email protected]

Telefon 07195/13151

noch zu gering. Das Regierungspräsidi-um hat daher die Voraussetzungen fürdie Ganztagesschule an der Kastenschu-le nicht gesehen. Der Start der Ganzta-gesschule verschiebt sich voraussicht-lich auf das Jahr 2021. „Wir sind über-zeugt vom schulischen und pädagogi-schen Konzept und möchten auch die El-tern und Kinder mitnehmen“, erklärt dieLeiterin des städtischen Amtes für Schu-len, Kultur und Sport Sybille Mack, „esist nicht überraschend, dass die Nachfra-ge bei neuen Einrichtungen anfangs et-was zurückhaltend ist.“ (er)

lichen Voraussetzungen steht auch einpädagogisches Konzept für den Ganz-tagsbetrieb. Stadtverwaltung und Schul-leitung haben dieses zielgenau auf dieKastenschule und unter den Bedingun-gen des Lehrplans ausgearbeitet. Sobalddie Nachfrage der Eltern ausreichendhoch ist, kann mit Einwilligung desstaatlichen Schulamtes der Ganztagsbe-trieb gestartet werden“, ergänzt Bürger-meister Nobert Sailer.

Für das Schuljahr 2020/2021 waren dieAnmeldezahlen zum Ganztagsbetrieb

„Wir haben die Chance genutzt und beider Sanierung der Kastenschule Inte-rimskosten für erforderliche Container ineinen neuen Anbau und Ausbau zurGanztagsschule nachhaltig investiert“,sagt Bürgermeister Norbert Sailer. Derneue Anbau passt optimal zum stadtbild-prägenden Altbau und ist zeitgemäß aus-gestattet. Bis zum Ende des Jahres sollauch im Altbau die Sanierung abge-schlossen sein. Das Gebäude entsprichtdann wieder den geltenden Brandschutz-vorschriften, die Sanitäranlagen undRäume sind neuwertig. „Neben den bau-

Der Neubau der Kastenschule stehtbereits, ein pädagogisches Konzept istausgearbeitet, die Sanierung des Be-standsgebäudes läuft. Die ältesteSchule Winnendens ist für den Ganz-tagsbetrieb bereit. Die ersten Schülerkönnten die Ganztagsschule im Schul-jahr 2021/2022 besuchen.

Einige Jahre wies die Kastenschule er-hebliche bauliche Mängel auf. Die StadtWinnenden hat sich dazu entschieden,die beliebte Grundschule zu erhalten undsogar zur Ganztagsschule auszubauen.

Kastenschule für den Ganztagsbetrieb bereit – Möglicher Start im Schuljahr 2021/2022

Wir - der CVJM Winnenden, der CVJMBirkmannsweiler Höfen-Baach und dieev. Kirchengemeinde Hertmannsweiler/Bürg - sammeln seit Jahrzehnten ge-meinsam in Winnenden mit allen Teil-orten Altpapier.

Der CVJM Winnenden und der CVJMBirkmannsweiler Höfen-Baach habensich nun aufgrund der momentanen Si-tuation schweren Herzens dazu ent-schlossen, die Altpapiersammlung amSamstag, 04.07.2020, abzusagen. Teil-weise stehen nicht genügend Fahrzeugezur Verfügung, da die Hygieneanforde-rungen hoch sind. Zudem wollen unddürfen wir nicht die Gesundheit von eh-

Absage der CVJM Altpapiersammlung amSamstag, 04.07.2020, in Winnenden

mit allen Teilorten außer Hertmannsweiler und Bürg

renamtlichen MitarbeiterInnen, Jugend-lichen und deren Angehörigen leichtfer-tig aufs Spiel setzen. Bitte haben Sie fürunsere Entscheidung Verständnis. Sie istuns nicht leichtgefallen. Wir möchtenSie herzlich bitten, wenn möglich, dasbereits gesammelte Altpapier bis zu un-serer nächsten Sammlung am Samstag,07.11.2020, aufzubewahren. VielenDank.

Die ev. Kirchengemeinde Hertmanns-weiler/Bürg wird in diesen beiden Teil-orten Altpapier sammeln, da sie auf eige-ne, vom Besitzer selbst gefahrene, Trak-toren zurückgreifen kann und somit dieHygienevorschriften einhalten kann.

Donnerstag, 25. Juni 2020 Nummer 266

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Die Displinen Radfahren und Laufen waren auch beim Triathlon daheim kein Pro-blem.

Die Organisationsteams des Kreisspar-kassen Schülertriathlons Winnenden unddes Schultriathlons in Mengen wolltendie coronabedingten Absagen ihrer Tri-athlonveranstaltungen nicht einfach sohinnehmen. Aus diesem Grund gab esÜberlegungen, wie man den Schülerntrotzdem eine sportliche Herausforde-rung bieten und ein Bewegungsangebotmachen kann. Entstanden ist das Kon-zept des „Triathlon daheim“. Mitmachenkonnte jeder, also natürlich alle Schüle-rinnen und Schüler, aber auch Lehrerin-nen und Lehrer sowie die Eltern. Es gingdarum, einen Triathlon mit Schwimmen,Radfahren und Laufen zuhause zu absol-vieren, wobei das Schwimmen durcheine vorgegebene gymnastische Übung(z. B. Liegestütz) ersetzt wurde. Die je-weiligen Streckenlängen für alle Alters-klassen waren vorgegeben, so mussten inWinnenden die Schülerinnen und Schü-ler der Klassen 1 und 2 Klasse 15 Sekun-

den eine Schwimm-Ersatzübungen ma-chen, 500 Meter Radfahren und 200 Me-ter Laufen, die ältesten Schüler sowie dieEltern und Lehrer hatten 3x15 Liegestützzu drücken um dann vier Kilometer Radzu fahren und 1000 Meter zu laufen. Je-der Teilnehmer, der seine Strecken ab-solviert hatte, konnte sich dann im Inter-net eine „Finisher-Urkunde“ herunterla-den.Die Rückmeldungen waren durchwegpositiv, etliche Schulleiter waren froh,dass sie Ihren Schülerinnen und Schülerein sportliches Angebot unterbreitenkonnten. Und dass das Angebot ange-nommen wurde, belegen etliche Einsen-dungen von Fotos und sogar Videos. Al-les in allem eine gelungene Aktion,trotzdem freuen sich sowohl die Organi-satoren als auch die Teilnehmer jetztschon darauf, dass sie im nächsten Jahrwieder gemeinsam einen Schülertriath-lon erleben dürfen.

Schultriathlon daheim

Anstatt Schwimmen absolvierten die Kinder gymnastische Übungen.Alle Fotos: Baden-Württembergischer Triathlonverband

Auch in diesem Jahr unterstützt derRems-Murr-Kreis mit seinem Förder-programm „Agenda 2030 - Projekte füreine nachhaltige Entwicklung mit Bezugzum Klimaschutz“ wieder nachhaltigeund gemeinnützige Projekte von Verei-nen. Noch bis zum 15. Juli 2020 könneneingetragene Vereine über das Klima-schutz-Portal auf der Homepage desLandratsamtes Anträge zur finanziellenUnterstützung von Projekten einreichen.

Voraussetzung für eine Förderung ist einmessbarer Beitrag zum Klimaschutz. Zu-dem muss das Projekt zwei weitereNachhaltigkeitsziele der Agenda 2030verfolgen. Dazu zählen unter anderemder Kampf gegen Armut und Hunger so-wie das Engagement für nachhaltigenKonsum und das Leben an Land und un-ter Wasser. Ein Bezug zum Rems-Murr-Kreis muss gewährleistet sein: Entwederliegt der Vereinssitz im Landkreis oderdie Projektdurchführung findet imRems-Murr-Kreis statt. Weitere Infor-mationen hierzu sind im Klimaschutz-Portal auf der Homepage des Landrats-amtes zu finden. Für Rückfragen stehtGabriele Miksch unter 07151 501-2152

oder per Mail an [email protected] zur Verfügung.

Hintergrund zur Agenda 2030:Die Vereinten Nationen haben erkannt,dass die globalen Herausforderungen füreine nachhaltige Entwicklung nur ge-meinsam bewältigt werden können unddie drei Säulen der Nachhaltigkeit - So-ziales, Umwelt und Wirtschaft - dabeigleichermaßen berücksichtigt werdenmüssen. Aus diesem Grund haben sie imSeptember 2015 die Agenda 2030 mitden 17 Zielen für eine nachhaltige Ent-wicklung verabschiedet. Diese Ziele ver-binden die verschiedensten Themen wiedas Ende des Welthungers, Bildung oderauch Klimaschutz miteinander.

Auch der Rems-Murr-Kreis hat sich den17 Nachhaltigkeitszielen der Agenda2030 verpflichtet. Der Landkreis unter-stützt daher beispielsweise mit seinemKlimaschutz-Handlungsprogramm meh-rere Ziele der Agenda 2030: bezahlbareund saubere Energie, nachhaltige Städteund Gemeinden, nachhaltiger Konsumund Produktion sowie Maßnahmen zumKlimaschutz.

Symbolfoto (Quelle: Landratsamt)

Der Rems-Murr-Kreis fördert Projekte für einenachhaltige Entwicklung

Erinnerung: Bis zum 15. Juli können Vereine noch Förderanträge für Projektemit einem Bezug zum Klimaschutz einreichen.

Sehr gute Karrierechancen für junge Menschen bei der Polizei Baden-Württemberg

Die Einstellungsberatung der Polizei im Rems-Murr-Kreis lädt zu Berufsinfoveranstaltungen ein

Auch in Zeiten von Corona bietet die Po-lizei im Rems-Murr-Kreis nun wiederfür Interessierte am Polizeiberuf Einzel-beratungen sowie eine Reihe von Info-veranstaltungen an. Nutzen Sie dieChance sich über den Beruf, die Karrie-rechancen, das Bewerbungsverfahren,

Veranstaltungsort:Gebäude der Kriminalpolizeidirektion,Alter Postplatz 20 in 71332 Waiblingen.Anmeldung bei der Einstellungsbera-tung ist zwingend erforderlich, da auf-grund von Sicherheitsmaßnahmen undHygienekonzept nur ein begrenztesPlatzkontingent zur Verfügung steht.Aus diesem Grund können auch keineBegleitpersonen der Berufsinteressentenberücksichtigt werden.Anmeldung, bitte erst ab 07.07.20,ausschließlich telefonisch unter der Te-lefonnummer der Einstellungsberaterin,Renate Rösch, 07151/950-359.

sind Sie bei uns richtig!

Wir garantieren einen spannenden, ab-wechslungsreichen Berufsalltag. Infoszum Beruf finden Sie auch unter:www.polizei-der-beruf.de , bei Face-book, Instagram und durch unsere Wer-befilme auf dem YouTube Kanal.

Berufsinfoveranstaltungenin Waiblingen im Juli 2020:Freitag, 10.07.2020Freitag, 17.07.2020Freitag, 24.07.2020-jeweils 16.00 -17.30 Uhr

Ausbildungsabläufe und weiteres so-wohl im mittleren, als auch im gehobe-nen Dienst zu informieren.

Wollen Sie ab nächstes Jahr Teil einesfunktionierenden Teams, zu Lande, zuWasser und in der Luft werden? Dann

Donnerstag, 25. Juni 2020Nummer 26 7

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Amtliche Bekanntmachung

die Problemabfälle den Mitarbeitern amUmweltmobil direkt zu übergeben undnicht einfach am Standort abzustellen.Hilfreich ist, die Abfälle im Originalge-fäß abzugeben.Aufgrund der aktuellen Situation bittetdie AWRM diejenigen, die den Servicedes Umweltmobils nutzen, einen ent-sprechenden Mund-Nasen-Schutz zu tra-gen und die momentan vorgeschriebenenAbstandsregeln einzuhalten.Ganzjährig werden Problemabfälle auchan den vier stationären Sammelstellenim Rems-Murr-Kreis angenommen. DieStandorte und Öffnungszeiten könnender Internetseite der AWRM, der Abfall-App oder dem aktuellen InfoheftAWRM Kompakt entnommen werden.

Noch Fragen? Die Abfallberater derAWRM helfen Ihnen unter der Rufnum-mer 07151 501-9535 gerne weiter. PerE-Mail erreichen Sie die Abfallberatungunter [email protected].

Altlacke und -farben, Holzschutzmittel,Chemikalien aus der Hobbywerkstatt,Experimentierkästen, Düngemittel,Pflanzenschutzmittel, Schädlingsbe-kämpfungsmittel, Rost- und Frostschutz-mittel, Lösungsmittel und lösungsmittel-haltige Produkte, Klebstoffe, Energie-sparlampen und Leuchtstofflampen.Wer Medikamente oder ausgetrockneteFarben entsorgen möchte, darf sich denWeg zum Umweltmobil sparen. DieseStoffe können bedenkenlos über dieRestmülltonne entsorgt werden. Die lee-ren Farbbehälter dürfen in der GelbenTonne entsorgt werden, Altöl dort woneues Motoröl verkauft wird.Nicht über die AWRM entsorgt werdenkönnen Feuerlöscher, Gasflaschen, ex-plosive Stoffe oder Munition. Hier isteine spezielle Behandlung vorgeschrie-ben. Bei der Suche nach einer entspre-chenden Fachfirma sind die AWRM-Ab-fallberater gerne behilflich.Seitens der AWRM wird darum gebeten,

MONTAG, 6. JULI:14.30 - 15.00 Uhr

Winnenden-HanweilerBushaltestelle Burgunderweg

DONNERSTAG, 16. JULI8.00 - 8.30 Uhr

Winnenden-SchelmenholzIm Körnle 31

9.00 - 9.30 UhrWinnenden-BreuningsweilerSportplatz SV Breuningsweiler

13.15 - 13.45 UhrWinnenden-KernstadtParkplatz Sportplatz,Albertviller Straße

14.15 - 14.45 UhrWinnenden-BirkmannsweilerParkplatz Jahnstraße,Buchenbachhalle

Folgende Abfälle können am Umwelt-mobil in haushaltsüblicher Menge abge-geben werden:

Auch diesen Sommer tourt das Um-weltmobil gut drei Wochen lang durchden Rems-Murr-Kreis. Wer Problem-abfälle wie zum Beispiel Chemikalienoder Düngemittel loswerden möchte,kann das Angebot der AWRM nutzenund ortsnah seine Problemabfälle ent-sorgen.

Nach Winnenden kommt das Umwelt-mobil mehrmals. Nachfolgend dieStandorte und Uhrzeiten:

MITTWOCH, 1. JULI:12.45 - 13.15 Uhr

Winnenden-HertmannsweilerRothenbühlstraße,Feuerwehrgerätehaus

13.45 - 14.15 UhrWinnenden-BaachKindergarten in der Au

14.30 - 15.00 UhrWinnenden-HöfenVereinsheim der SF-Höfen Baach

Sommertour des Umweltmobils beginnt

Die Stadt Winnenden sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n

Mitarbeiter/in im Sachgebiet Steuern,Gebühren und Friedhof (m/w/d)

für die Stadtkämmerei mit einem Beschäftigungsumfang von 50 %.

Ihre Aufgaben:• Veranlagung der Hundesteuer• Veranlagung und Absetzung der Abwassergebühr• Bemessung der Niederschlagswassergebühr• Veranlagung der Vergnügungs- und Wettbürosteuer

Ihr Profil:• Ausbildung im mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst, als Verwal-

tungsfachangestellte/r oder einem entsprechenden kaufmännischen Beruf• einen ausgeprägten Sinn für ein dienstleistungsorientiertes Bürger- und

Kundenmanagement• Eigeninitiative, Belastbarkeit und ein hohes Maß an Verantwortungs-

bewusstsein• Strukturierte Arbeitsweise und Freude im Umgang mit anderen Menschen• Sicherer Umgang mit den gängigen MS-Office-Produkten

Wir bieten Ihnen:• eine Stelle nach Besoldungsgruppe A7 bzw. in Entgeltgruppe 6 TVöD• die Mitarbeit in einem kompetenten und engagierten Team• Jahressonderzahlung, Leistungsorientierte Bezahlung• regelmäßige Fortbildungsangebote• betriebliche Gesundheitsförderung• betriebliche Zusatzversorgung• Zuschuss zum öffentlichen Nahverkehr

Bitte bewerben Sie sich bis zum 05.07.2020 bevorzugt online unter www.Win-nenden.de/Stellenangebote oder senden Sie uns Ihre Bewerbung unter Angabeder Kennziffer 05/20/22 zu.

Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.mein-check-in.de/win-nenden/privacy.

Für Auskünfte stehen Ihnen Frau Bogatsch, Stadtkämmerei, Sachgebiet Steu-ern, Gebühren und Friedhof, Tel.: 07195/13-134, und Frau Eberhardt Tel.:07195/13-105, Hauptamt, Sachgebiet Personal gerne zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Stadt Winnenden • Torstraße 10 • 71364 Winnenden • www.winnenden.de

Die Stadt Winnenden sucht zum 1. September 2020 eine/n

Verwaltungsangestellte/n (m/w/d)

für das Sachgebiet Baurecht des Stadtentwicklungsamts mit einem Beschäfti-gungsumfang von 19,5 Wochenstunden (50 %).

Ihre Aufgaben:• Mitwirkung bei baurechtlichen Verfahren und allen weiteren Aufgaben der

Baurechtsbehörde• Mitarbeit bei der Führung und Organisation der Baurechts-Registratur

Ihr Profil:• eine abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r bzw.

als Verwaltungswirt/in oder eine ähnliche vergleichbare Qualifikation• Freude am Umgang mit den Bürgern• Belastbarkeit• Fähigkeit zu selbstständigem und teamorientiertem Arbeiten• Bereitschaft, sich den wechselnden Anforderungen des Arbeitsplatzes zu

stellen

Wir bieten Ihnen:• eine Stelle nach Entgeltgruppe 5 TVöD• Mitarbeit in einem kompetenten und engagierten Team• Jahressonderzahlung, leistungsorientierte Bezahlung• regelmäßige Fortbildungsangebote• betriebliche Gesundheitsförderung• betriebliche Zusatzversorgung• Zuschuss zum öffentlichen Nahverkehr

Bitte bewerben Sie sich bis zum 26. Juli 2020 bevorzugt online unterwww.winnenden.de/stellenangebote oder senden Sie uns Ihre Bewerbung un-ter Angabe der Kennziffer 02/60/11 zu.

Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.mein-check-in.de/win-nenden/privacy.

Für Auskünfte stehen Ihnen Frau Deginus, Sachgebietsleiterin Baurecht, Tel.07195 13-171, und Frau Brodt, Hauptamt, Sachgebiet Personal, Tel.: 07195/13-153 gerne zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Stadt Winnenden • Torstraße 10 • 71364 Winnenden • www.winnenden.de

Donnerstag, 25. Juni 2020 Nummer 268

Page 9: AUSGABE 25 Donnerstag, 18. Juni 2020 Coronavirus: Erfolge ... · Ihr Blickpunkt informiert Sie unter anderem über: JetztzumStadtradeln anmelden Über die App „Stadtradeln“ oder

12. Kostenvereinbarung mit der Stadt-werke Winnenden GmbH - Anpas-sung zum 01.01.2020

13. Budgetierung an den WinnenderSchulen - Bericht über das Ergebnis2019

14. Weisungserteilung an die Gesell-schafterversammlung der StadtwerkeWinnenden GmbH- Änderung der Geschäftsordnung

für die Geschäftsführung15. Weisungserteilung an die Gesell-

schafterversammlung der StadtwerkeWinnenden GmbH- Änderung des Gesellschaftsvertrags

der Stadtwerke Winnenden GmbHzur Durchführung von Sitzungen inForm von hybriden Sitzungen oderVideokonferenzen

16. Lieferung und Aufbau von Büro-möblierung- Vergabeentscheidung

17. Genehmigung der Annahme vonSpenden

18. Bekanntgabe von in nichtöffentlicherSitzung gefasster Beschlüsse

19. Kleinere Verwaltungsgeschäfte undAnfragen

* Diese Sitzung wird als Hybrid-Sitzungstattfinden. Eine Hybrid-Sitzung ist eineKombination einer Präsenzsitzung undeiner Videositzung. Die Mitglieder desGemeinderats können selbst entschei-den, ob sie im großen Sitzungssaal desRathauses, Torstraße 10, anwesend seinwollen, oder über Videoübertragung z.B.von zu Hause aus an der Sitzung teilneh-men. Die Teilnahme der Gemeinderäteper Video wird zeitgleich in Bild undTon in den großen Sitzungssaal des Win-nender Rathauses übertragen werden, sodass der Sitzung dort alle Anwesendenvollständig folgen können. Auch die Vi-deo-Teilnehmer können der Sitzungvollständig folgen.

TAGESORDNUNG:1. Coronavirus, Aktuelles2. Erlass von Krippen- und Kindergar-

tengebühren sowie der Gebühren fürdie schulische Betreuung für denMonat April 2020 und Anpassungdieser Gebühren für die Monate Maiund Juni 2020 sowie Erstattungen anfreie Träger

3. 2. Finanzzwischenbericht 20204. 1. Finanzzwischenbericht 2020 des

Eigenbetriebs „Stadtbau Winnen-den“

5. Genehmigung von über- und außer-planmäßigen Aufwendungen undAuszahlungen für das Haushaltsjahr2020

6. Radverkehrskonzept für die StadtWinnenden- Entfristung der bisherigen Rege-

lung zum Radfahren in Schrittge-schwindigkeit im gesamten Bereichder Marktstraße

7. Bebauungsplan „Bildackerstraße“ inWinnenden-Höfen- Zustimmung zum Abschluss eines

städtebaulichen Vertrags8. Erlass mehrerer Satzungen über eine

Veränderungssperre für den Gel-tungsbereich der verschiedenenkünftigen Bebauungspläne u. a. zurSicherung der städtebaulichen Zieleder Vergnügungsstättenkonzeption

9. Breitbandausbau an WinnendenSchulen und Krankenhäusern

10. Satzung zur Änderung der Satzungüber die Erhebung einer Vergnü-gungssteuer zum 01.10.2020

11. Umbau, Modernisierung sowie Er-weiterung des Wunnebads- Weiterleitungsvertrag zwischen der

Stadt Winnenden und der Stadtwer-ke Winnenden GmbH für den Bun-deszuschuss des Projekts Umbau,Modernisierung sowie Erweiterungdes Wunnebads

EINLADUNG zurSitzung* des GEMEINDERATES

am Dienstag, 30. Juni 2020, 18.00 Uhr,im großen Sitzungssaal des Rathauses, Torstraße 10.

ben, ausgenommen. Diese dürfen direktnebeneinandersitzen.

Bei Bedarf wird die Trauerrede per Laut-sprecher nach außen übertragen. DieObergrenze von maximal 100 Teilneh-mern (drinnen und außen) darf nichtüberschritten werden (Geistliche undTrauerredner sind mitzuzählen; Bestat-ter und weitere Mitarbeiter sind nichtmitzuzählen, sofern sie mit der Trauer-gemeinde nicht in unmittelbaren Kon-takt kommen). Auch unter freiem Him-mel sind die oben genannten Abstands-regeln einzuhalten.

An den Eingängen der Aussegnungshal-len stehen Mittel für Händedesinfektionzur Verfügung.

Es sind Mund-Nasen-Bedeckungen zutragen.

Die Aussegnungshalle ist reihenweisegeordnet und unter Einhaltung der obengenannten Abstandsregeln zu betretenund zu verlassen.

Auch beim Betreten und Verlassen vonToiletten sowie in den Räumlichkeitenselbst sind die oben genannten Ab-standsregeln zu wahren.

Die Türen der Aussegnungshallen wer-den vor Beginn der Trauerfeier geöffnetund sollen während der Trauerfeier offenbleiben.

In den Aussegnungshallen werden keineGesangsbücher ausgelegt.

Gesang findet nur mit Mund-Nasen-Be-deckung und in verkürzter Form statt.

Vokal- und Instrumentalchöre kommennicht zum Einsatz. Solisten (instrumen-tal oder Gesang) sind nur im Abstandvon 4 Metern zur Trauergemeinde ein-setzbar.

Von den Geistlichen/Trauerrednern/Ge-sangssolisten wird beim Predigen/beiLesungen/beim Gesang - um der Ver-ständlichkeit willen - keine Mund-Na-sen-Bedeckung getragen. Der Abstandzu der Trauergemeinde von 4 Metern isthierbei einzuhalten.

Die Trauerfeier in der Aussegnungshalledarf maximal 1 Stunde dauern. Nach derTrauerfeier werden alle Gegenständeund Flächen, die berührt werden, desin-fiziert. Die nächste Trauerfeier darf frü-hestens 5 Stunden nach Ende der vorhe-rigen stattfinden. Nach der Desinfektionsind die Aussegnungshallen bis zurnächsten Trauerfeier nicht zu betreten.

Körperkontakte und die Verwendungvon Gegenständen, die von mehrerenPersonen genutzt werden, sind so weitwie möglich zu vermeiden.

Weitere Vorgaben des Friedhofsaufse-hers und seines Stellvertreters sind zubefolgen.

Die Friedhofsverwaltung behält sich lage-bedingte Änderungen bzw. Ergänzungendieser Anordnung vor.

Winnenden, den 15.06.2020

Hartmut HolzwarthOberbürgermeister

(3) Der Veranstalter ist verpflichtet, für je-den Veranstaltungsort ein schriftliches In-fektionsschutzkonzept zu erstellen, dasdie Umsetzung der Vorgaben nach Absatz1 darstellt und eine verantwortliche Per-son ausweist. Das Infektionsschutzkon-zept ist den zuständigen Behörden auf de-ren Verlangen vorzulegen.

§ 3Veranstaltungen bei Todesfällen

(1) Bestattungen, Urnenbeisetzungen undTotengebete unter freiem Himmel sindunbeschadet weiterer ortspolizeilicherVorgaben mit höchstens 100 Teilnehmen-den zulässig. Bestatter und weitere Mitar-beiter sind hierbei nicht mitzuzählen, so-fern sie mit der Trauergemeinde nicht inunmittelbaren Kontakt kommen.

(2) Das Tragen einer Mund-Nasen-Bede-ckung wird empfohlen. Wo immer mög-lich, ist ein Mindestabstand von 1,5 Me-tern von Person zu Person einzuhalten;ausgenommen sind Personen, die in häus-licher Gemeinschaft miteinander leben.

(3) Bei der Verwendung von Gegenstän-den, die im Rahmen der Veranstaltungzum Einsatz kommen, muss die Gefahr ei-ner Ansteckung soweit wie möglich redu-ziert werden.

(4) Rituelle Totenwaschungen, soweit siein den dafür vorgesehenen spezialisiertenEinrichtungen unter Wahrung der maß-geblichen Schutzmaßnahmen und durchdafür ausgebildete Personen vorgenom-men werden, sind zulässig. Die Teilnahmeweiterer Personen ist untersagt.

Die Stadt Winnenden verfügt in Aus-übung ihres Hausrechts aufgrund der Co-rona-Prävention die folgenden weiterenVorgehens- und Verhaltensweisen aufden Friedhöfen der Stadt Winnenden:

• Bei Aufbahrungen in Leichenhallen u. ä.ist eine Besichtigung durch mehrere Per-sonen gleichzeitig nicht möglich. DieAnweisungen des Friedhofsaufsehersund seines Stellvertreters sind zu befol-gen.

• Die Toiletten auf den Friedhöfen sindgeschlossen. Vor einer Trauerfeier wer-den diese aufgeschlossen. Nach derTrauerfeier werden die Toiletten desin-fiziert und abgeschlossen.

• Bläserbegleitung bei der Trauerfeier istnur unter freiem Himmel gestattet. Hier-bei ist ein Abstand von mindestens 20Metern zur Trauergemeinde zu wahren.Zwischen den Bläsern ist ein Abstandvon mindestens 3 Metern einzuhalten.

• Die Aussegnungshallen auf den Win-nender Friedhöfen können seit dem25.05.2020 wieder genutzt werden. Auf-grund der Abstandsregelung ist die Per-sonenanzahl in den Aussegnungshallenwie folgt begrenzt:- Aussegnungshalle Stadtfriedhof:

maximal 26 Personen- Aussegnungshalle Waldfriedhof:

maximal 35 Personen- Aussegnungshalle Birkmannsweiler:

maximal 20 Personen- Aussegnungshalle Höfen:

maximal 16 Personen

Zwischen den Teilnehmenden ist in alleRichtungen ein Abstand von mindestens1,5 Metern zu wahren. Von der Ab-standsregelung sind Personen, die inhäuslicher Gemeinschaft miteinander le-

cher Gemeinschaft leben;

b) bei der Durchführung Infektionsrisikenso weit wie möglich reduziert werden.

Insbesondere sind alle Gegenstände undFlächen, die berührt werden, vor und nachjeder Veranstaltung in geeigneter Weisezu desinfizieren. Für die Teilnehmendenist die Gelegenheit zur Handdesinfektionzu schaffen.

(2) Körperkontakte und die Verwendungvon Gegenständen, die von mehreren Per-sonen genutzt werden, sind so weit wiemöglich zu vermeiden. Das Tragen einerMund-Nasen-Bedeckung wird empfoh-len.

BekanntmachungNach § 1 und § 3 der Verordnung des Kultusministeriums über infektionsschützende

Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 im Bereich von Gottesdiensten undweiteren religiösen Veranstaltungen und Ansammlungen sowie Bestattungen vom 3. Mai

2020, geändert durch Verordnung vom 3. Juni 2020

gilt seit dem 4. Juni 2020:§ 1

Veranstaltungenin geschlossenen Räumen

(1) Veranstaltungen und sonstige An-sammlungen in für religiöse Zwecke ge-nutzten Räumlichkeiten von Kirchen undReligions- und Glaubensgemeinschaften(z. B. Kirchen, Moscheen, Synagogen)zur Religionsausübung sind unter folgen-den Maßgaben und Voraussetzungen so-wie unter dem Vorbehalt weiterer ortspo-lizeilicher Vorgaben zulässig, wenn si-chergestellt ist, dass

a) ein Mindestabstand von 1,5 Metern vonPerson zu Person eingehalten ist; die Vor-gabe gilt nicht für Personen, die in häusli-

Donnerstag, 25. Juni 2020Nummer 26 9

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(4) Die zur Datenerhebung Verpflichte-ten haben Personen, die die Erhebung ih-rer Kontaktdaten verweigern, von demBesuch oder der Nutzung der Einrich-tung oder der Teilnahme an der Veran-staltung auszuschließen.

§ 7 - Zutritts- und Teilnahmeverbot

(1) Soweit durch Regelungen in dieserVerordnung oder aufgrund dieser Ver-ordnung für Ansteckungsverdächtige einZutrittsverbot zu bestimmten Örtlichkei-ten oder ein Teilnahmeverbot an be-stimmten Aktivitäten gilt, erfasst diesPersonen,

1. die in Kontakt zu einer mit dem Coro-navirus infizierten Person stehen oderstanden, wenn seit dem letzten Kon-takt noch nicht 14 Tage vergangensind, oder

2. die typische Symptome einer Infekti-on mit dem Coronavirus, namentlichGeruchs- und Geschmacksstörungen,Fieber, Husten sowie Halsschmerzen,aufweisen.

(2) Das Verbot nach Absatz 1 gilt nicht,sofern dessen Einhaltung im Einzelfallunzumutbar oder ein Zutritt oder eineTeilnahme aus besonderen Gründen er-forderlich und durch Schutzmaßnahmendie Infektionsgefahr für Dritte soweitwie möglich minimiert ist.

§ 8 – Arbeitsschutz

(1) Soweit durch Regelungen in dieserVerordnung oder aufgrund dieser Ver-ordnung über die allgemeinen Pflichtenaus §§ 2 und 3 hinaus Arbeitsschutzan-forderungen einzuhalten sind, hat die Ar-beitgeberin oder der Arbeitgeber min-destens folgende Pflichten zu erfüllen:

1. die Infektionsgefährdung von Be-schäftigten ist unter Berücksichtigungder Bedingungen am Arbeitsplatz zuminimieren,

2. Beschäftigte sind umfassend zu infor-mieren und zu unterweisen, insbeson-dere mit Hinweis auf die durch dieCorona-Pandemie bedingten Ände-rungen der Arbeitsabläufe und Vorga-ben,

3. die persönliche Hygiene von Beschäf-tigten ist durch die Möglichkeit zurHanddesinfektion oder zum Hände-waschen am Arbeitsplatz sicherzu-stellen; eingesetzte Utensilien sind re-gelmäßig zu desinfizieren,

4. den Beschäftigten sind in ausreichen-der Anzahl Mund-Nasen-Bedeckun-gen bereitzustellen,

5. Beschäftigte, bei denen aufgrundärztlicher Bescheinigung die Behand-lung einer Erkrankung mit COVID-19 aufgrund persönlicher Vorausset-zungen nicht oder nur eingeschränktmöglich ist oder ein erhöhtes Risikofür einen schweren Verlauf einer Er-krankung mit COVID-19 vorliegt,dürfen nicht für Tätigkeiten mit ver-mehrtem Personenkontakt und nichtfür Tätigkeiten eingesetzt werden, beidenen der Abstand von 1,5 Meternnicht eingehalten werden kann.

6. das Vorhalten von Handwaschmittelin ausreichender Menge sowie vonnicht wiederverwendbaren Papier-handtüchern, alternativ Handdesin-fektionsmittel oder andere gleichwer-tige hygienische Handtrockenvorrich-tungen,

7. den Austausch ausgegebener Texti-lien, nachdem diese von einer Personbenutzt wurden,

8. eine rechtzeitige und verständlicheInformation über Zutritts- und Teil-nahmeverbote, Abstandsregelungenund Hygienevorgaben, Reinigungs-möglichkeiten für die Hände, eine be-stehende Möglichkeit bargeldlosenBezahlens sowie einen Hinweis aufgründliches Händewaschen in den Sa-nitäranlagen.

(2) Die Verpflichtung nach Absatz 1 ent-fällt, wenn und soweit nach den konkre-ten Umständen des Einzelfalles, insbe-sondere den örtlichen Gegebenheitenoder der Art des Angebots, eine Einhal-tung der Hygieneanforderungen nicht er-forderlich oder unzumutbar ist.

§ 5 – Hygienekonzepte

(1) Soweit durch Regelungen in dieserVerordnung oder aufgrund dieser Ver-ordnung ein Hygienekonzept zu erstellenist, haben die Verantwortlichen dabeinach den konkreten Umständen des Ein-zelfalls die Anforderungen des Infekti-onsschutzes zu berücksichtigen. Im Hy-gienekonzept ist insbesondere darzustel-len, wie die Hygienevorgaben nach § 4umgesetzt werden sollen.

(2) Auf Verlangen der zuständigen Be-hörde haben die Verantwortlichen dasHygienekonzept vorzulegen und überdie Umsetzung Auskunft zu erteilen. Da-rüber hinaus gehende Pflichten zur Auf-stellung von Hygieneplänen nach demInfektionsschutzgesetz bleiben unbe-rührt.

§ 6 – Datenerhebung

(1) Soweit durch Regelungen in dieserVerordnung oder aufgrund dieser Ver-ordnung Kontaktdaten zu erheben sind,dürfen von den zur Datenerhebung Ver-pflichteten von Besucherinnen und Be-suchern, Nutzerinnen und Nutzern oderTeilnehmerinnen und Teilnehmern Vor-und Nachname, Anschrift, Datum undZeitraum der Anwesenheit und, soweitvorhanden, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse erhoben und gespeichertwerden. Dies gilt nicht, wenn und soweitDaten bereits vorliegen.

(2) Die Daten sind für einen Zeitraumvon vier Wochen aufzubewahren und so-dann zu löschen. Es ist zu gewährleisten,dass unbefugte Dritte keine Kenntnisvon den Daten erlangen.

(3) Die Daten sind auf Verlangen der zu-ständigen Behörde zu übermitteln, so-fern dies zur Nachverfolgung von mögli-chen Infektionswegen erforderlich ist.Eine anderweitige Verwendung ist unzu-lässig.

Auf Grund von § 32 in Verbindung mit§§ 28 bis 31 des Infektionsschutzgeset-zes (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S.1045), das zuletzt durch Artikel 1 desGesetzes vom 19. Mai 2020 (BGBl. I S.1018) geändert worden ist, wird verord-net:

Teil 1 - Allgemeine RegelungenAbschnitt 1: Ziele

§ 1 – Ziele

(1) Diese Verordnung dient der Bekämp-fung der Pandemie des Virus SARS-CoV-2 (Coronavirus) zum Gesundheits-schutz der Bürgerinnen und Bürger. Zudiesem Zweck sollen Infektionsgefahrenwirksam und zielgerichtet reduziert, In-fektionswege nachvollziehbar gemachtund die Aufrechterhaltung der medizini-schen Versorgungskapazitäten gewähr-leistet werden.

(2) Zur Verfolgung dieser Ziele werdenin dieser Verordnung Ge- und Verboteaufgestellt, die Freiheiten des Einzelneneinschränken. Die Umsetzung dieser Re-gelungen erfolgt einerseits in Eigenver-antwortung der Bürgerinnen und Bürgerund andererseits durch hoheitliches Han-deln der zuständigen Behörden.

Abschnitt 2:Allgemeine Anforderungen

§ 2 – Allgemeine Abstandsregel

(1) Soweit keine geeigneten physischenInfektionsschutzvorrichtungen vorhan-den sind, wird die Einhaltung eines Min-destabstands zu anderen Personen von1,5 Metern empfohlen.

(2) Im öffentlichen Raum muss ein Min-destabstand zu anderen Personen von 1,5Metern eingehalten werden, sofern nichtdie Einhaltung des Mindestabstands imEinzelfall unzumutbar, dessen Unter-schreitung aus besonderen Gründen er-forderlich oder durch Schutzmaßnahmenein ausreichender Infektionsschutz ge-währleistet ist. Ebenfalls ausgenommensind Ansammlungen, die nach § 9 Absät-ze 1 oder 2 zulässig sind.

(3) Die Abstandsregel gilt nicht fürSchulen, Kindertagesstätten und die wei-teren in § 16 Absatz 1 genannten Einrich-tungen.

§ 3 – Mund-Nasen-Bedeckung(1) Eine nicht-medizinische Alltagsmas-ke oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung muss getragen werden

1. bei der Nutzung des öffentlichen unddes touristischen Personenverkehrs(Eisenbahnen, Straßenbahnen, Busse,Taxen, Passagierflugzeuge, Fähren,Fahrgastschiffe und Seilbahnen), anBahn- und Bussteigen, im Wartebe-reich der Anlegestellen von Fahrgast-schiffen und in Bahnhofs- und Flug-hafengebäuden,

2. in Friseur-, Massage-, Kosmetik-, Na-gel-, Tattoo- und Piercingstudios undin medizinischen und nicht medizini-schen Fußpflegeeinrichtungen,

3. in Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Pra-xen sonstiger humanmedizinischerHeilberufe und der Heilpraktikerin-nen und Heilpraktiker sowie in Ein-richtungen des öffentlichen Gesund-heitsdienstes,

4. in Einkaufszentren und Ladenge-schäften und

5. von Mitarbeiterinnen und Mitarbei-tern in Freizeitparks, Vergnügungs-stätten, Beherbergungsbetrieben undim Gaststättengewerbe bei direktemKundenkontakt.

(2) Eine Verpflichtung zum Tragen einerMund-Nasen-Bedeckung besteht nicht

1. für Kinder bis zum vollendeten sechs-ten Lebensjahr,

2. für Personen, denen das Tragen einerMund-Nasen-Bedeckung aus gesund-heitlichen oder sonstigen Gründennicht möglich oder nicht zumutbar ist,

3. für Beschäftigte, sofern sich an derenEinsatzort keine Kundinnen und Kun-den oder Besucherinnen und Besu-cher aufhalten,

4. in Praxen und Einrichtungen nachAbsatz 1 Nummer 2 und 3, sofern dieBehandlung, Dienstleistung oderTherapie dies erfordert,

5. bei der Inanspruchnahme von gastro-nomischen Dienstleistungen im öf-fentlichen oder touristischen Perso-nenverkehr nach Absatz 1 Nummer 1oder in Einkaufszentren oder Laden-geschäften nach Absatz 1 Nummer 4oder

6. wenn ein anderweitiger mindestensgleichwertiger Schutz für andere Per-sonen gegeben ist.

Abschnitt 3:Besondere Anforderungen

§ 4 – Hygieneanforderungen

(1) Soweit durch Regelungen in dieserVerordnung oder aufgrund dieser Ver-ordnung über die allgemeinen Pflichtenaus §§ 2 und 3 hinaus Hygieneanforde-rungen einzuhalten sind, haben die Ver-antwortlichen mindestens folgendePflichten zu erfüllen:1. die Begrenzung der Personenzahl auf

Grundlage der räumlichen Kapazitä-ten und die Regelung von Personen-strömen und Warteschlangen, damiteine Umsetzung der Abstandsregelnach § 2 ermöglicht wird,

2. die regelmäßige und ausreichendeLüftung von Innenräumen, die demAufenthalt von Personen dienen, so-wie die regelmäßige Wartung vonLüftungsanlagen,

3. die regelmäßige Reinigung von Ober-flächen und Gegenständen, die häufigvon Personen berührt werden,

4. die Reinigung oder Desinfektion vonGegenständen, die bestimmungsge-mäß in den Mund genommen werden,nachdem diese von einer Person be-nutzt wurden,

5. die regelmäßige Reinigung der Bar-fuß- und Sanitärbereiche,

Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitungdes Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung - CoronaVO) – Vom 23. Juni 2020

Donnerstag, 25. Juni 2020 Nummer 2610

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Beim Betreiben oder Anbieten dieserEinrichtungen, Angebote und Aktivitä-ten gilt ein Zutritts- und Teilnahmever-bot nach § 7. Darüber hinaus sind die Ar-beitsschutzanforderungen nach § 8 ein-zuhalten; dies gilt nicht im Falle des Sat-zes 1 Nummern 3 und 6. Sätze 1 bis 3gelten auch, wenn im Rahmen der Ein-richtung, des Angebots oder der Aktivi-tät eine nach § 10 erlaubte Veranstaltungdurchgeführt wird.

Teil 2 - Besondere Regelungen§ 15 - Grundsatz

Die aufgrund der §§ 16 und 17 und des §12 Absatz 3 erlassenen Rechtsverord-nungen gehen sämtlichen Regelungenvon Teil 1 vor, sofern dort abweichendeRegelungen getroffen werden.

§ 16 - Verordnungsermächtigungen

(1) Das Kultusministerium wird gemäß §32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch Rechts-verordnung für den Betrieb von Schulenin seiner Ressortzuständigkeit, Betreu-ungsangebote der verlässlichen Grund-schule und der flexiblen Nachmittagsbe-treuung, Horte sowie Horte an der Schu-le, Kindertageseinrichtungen, Grund-schulförderklassen, Schulkindergärtenund Kindertagespflegestellen zumSchutz vor einer Infektion mit dem Co-ronavirus Bedingungen und Anforderun-gen, insbesondere Hygienevorgaben,festzulegen.

(2) Das Wissenschaftsministerium wirdgemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt,durch Rechtsverordnung für den Betriebvon

1. Hochschulen, Akademien nach demAkademiengesetz, Landesbibliothe-ken und Archiven,

2. Studierendenwerken und

3. Kunst- und Kultureinrichtungen, so-weit nicht in Absatz 5 aufgeführt, so-wie Kinos

zum Schutz vor einer Infektion mit demCoronavirus Bedingungen und Anforde-rungen, insbesondere Hygienevorgaben,festzulegen. Satz 1 Nummer 1 findet kei-ne Anwendung auf die Hochschule fürPolizei Baden-Württemberg einschließ-lich des Präsidiums Bildung der Hoch-schule für Polizei Baden-Württembergsowie die Hochschule für RechtspflegeSchwetzingen. Für die Hochschule fürPolizei Baden-Württemberg einschließ-lich des Präsidiums Bildung der Hoch-schule für Polizei Baden-Württembergkönnen vom Innenministerium und fürdie Hochschule für RechtspflegeSchwetzingen vom Justizministeriumdie für den Ausbildungs-, Studien- undFortbildungsbetrieb und die Vorberei-tung und Durchführung von Prüfungensowie für das Einstellungsverfahren er-forderlichen Ausnahmen von den Be-schränkungen dieser Verordnung zuge-lassen werden.

(3) Das Sozialministerium wird gemäß §32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch Rechts-verordnung für den Betrieb von

1. Krankenhäusern, Vorsorge- und Re-habilitationseinrichtungen, Dialyse-einrichtungen und Tageskliniken,

fektionsschutz und sonstige ausführendeRegelungen für Veranstaltungen nachden Absätzen 1 und 2 zu erlassen.

Abschnitt 5: Betriebsverbote und all-gemeine Infektionsschutzvorgaben

für bestimmte Einrichtungenund Betriebe

§ 13 - Betriebsverbote

Es wird untersagt der Betrieb von

1. Clubs und Diskotheken und

2. Prostitutionsstätten, Bordellen undähnlichen Einrichtungen sowie jedesonstige Ausübung des Prostitutions-gewerbes im Sinne von § 2 Absatz 3des Prostituiertenschutzgesetzes.

§ 14 - Geltung der allgemeinenInfektionsschutzvorgaben für

bestimmte Einrichtungen u. Betriebe

Wer die nachfolgend genannten Einrich-tungen, Angebote und Aktivitäten be-treibt oder anbietet, hat die Hygienean-forderungen nach § 4 einzuhalten, einHygienekonzept nach Maßgabe von § 5zuvor zu erstellen und eine Datenerhe-bung nach § 6 durchzuführen:

1. Hochschulen, Akademien nach demAkademiengesetz, Landesbibliothe-ken, Archive und Studierendenwerke,

2. Kunst- und Kultureinrichtungen so-wie Kinos,

3. Musikschulen, Kunstschulen und Ju-gendkunstschulen,

4. Pflegeschulen, Schulen für Gesund-heitsfachberufe, Fachschulen für So-zialwesen, Schulen für Tätigkeiten imRettungsdienst und Weiterbildungs-und Fortbildungsstätten der Pflege-und Gesundheitsfachberufe im Zu-ständigkeitsbereich des Sozialminis-teriums,

5. Fahrschulen einschließlich der Ab-nahme der theoretischen und prakti-schen Prüfungen,

6. sonstige Bildungseinrichtungen und -angebote jeglicher Art einschließlichder Durchführung von Prüfungen, so-weit nicht in § 16 Absatz 1 aufgeführt,

7. öffentliche und private Sportanlagenund Sportstätten einschließlich Fit-nessstudios und Yogastudios sowieTanzschulen und ähnliche Einrich-tungen,

8. Einzelhandelsbetriebe, mit Ausnah-me der Anforderungen des § 6,

9. Friseur-, Massage-, Kosmetik-, Son-nen-, Nagel-, Tattoo- und Piercingstu-dios sowie medizinische und nichtmedizinische Fußpflegeeinrichtun-gen,

10. das Gastgewerbe einschließlich gast-gewerblicher Einrichtungen und Leis-tungen im Sinne des § 25 Gaststätten-gesetz,

11.Vergnügungsstätten einschließlichSpielhallen, Spielbanken und Wett-vermittlungsstellen,

12. Beherbergungsbetriebe,

13. Messen und

14. Freizeitparks.

(2) Die Arbeitgeberin oder der Arbeitge-ber darf Informationen nach Absatz 1Nummer 5 nur für den Zweck der Ent-scheidung über den konkreten Arbeits-einsatz von Beschäftigten erheben, spei-chern und verwenden, wenn diese ihmmitteilen, dass sie zu der dort genanntenGruppe gehören; Beschäftigte sind zu ei-ner solchen Mitteilung nicht verpflichtet.Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeberhat diese Information zu löschen, sobaldsie für diesen Zweck nicht mehr erfor-derlich ist, spätestens aber eine Woche,nachdem diese Verordnung außer Krafttritt.

Abschnitt 4: Ansammlungen,Veranstaltungen und Versammlungen

§ 9 - Ansammlungen

(1) Ansammlungen von mehr als 20 Per-sonen sind untersagt.

(2) Ausgenommen von der Untersagungnach Absatz 1 sind Ansammlungen,wenn die teilnehmenden Personen aus-schließlich

1. in gerader Linie verwandt sind,

2. Geschwister und deren Nachkommensind oder

3. dem eigenen Haushalt angehören,

einschließlich deren Ehegatten, Lebens-partnerinnen oder Lebenspartner oderPartnerinnen oder Partner.

(3) Die Untersagung nach Absatz 1 giltferner nicht für Ansammlungen, die derAufrechterhaltung des Arbeits-, Dienst-oder Geschäftsbetriebs oder der sozialenFürsorge dienen.

§ 10 - Veranstaltungen

(1) Wer eine Veranstaltung abhält, hatdie Hygieneanforderungen nach § 4 ein-zuhalten, ein Hygienekonzept nach Maß-gabe von § 5 zuvor zu erstellen und eineDatenerhebung nach § 6 durchzuführen.Es gilt ein Zutritts- und Teilnahmeverbotnach § 7. Beim Abhalten der Veranstal-tung sind die Arbeitsschutzanforderun-gen nach § 8 einzuhalten.

(2) Absatz 1 findet keine Anwendung aufVeranstaltungen, deren Durchführungbereits nach § 9 Absätze 1 oder 2 zuläs-sig ist. Abweichend von Absatz 1 mussbei privaten Veranstaltungen mit nichtmehr als 100 Teilnehmenden kein Hy-gienekonzept nach § 5 erstellt werden.

(3) Untersagt sind

1. Veranstaltungen mit über 100 Teil-nehmenden bis einschließlich 31. Juli2020 und

2. Veranstaltungen mit über 500 Teil-nehmenden bis einschließlich 31. Ok-tober 2020.

Die zulässige Teilnehmerzahl erhöhtsich bis einschließlich 31. Juli 2020 auf250 Personen, wenn zusätzlich

1. den Teilnehmenden für die gesamteDauer der Veranstaltung feste Sitz-plätze zugewiesen werden und

2. die Veranstaltung einem im Vorhi-nein festgelegten Programm folgt.

Bei der Bemessung der Teilnehmerzahlbleiben Beschäftigte und sonstige Mit-wirkende an der Veranstaltung außer Be-tracht.

(4) Absätze 1 bis 3 finden keine Anwen-dung auf Veranstaltungen, die der Auf-rechterhaltung der öffentlichen Sicher-heit und Ordnung, der Rechtspflege oderder Daseinsfürsorge oder -vorsorge zudienen bestimmt sind, insbesondere aufVeranstaltungen und Sitzungen der Or-gane, Organteile und sonstigen Gremiender Legislative, Judikative und Exekuti-ve sowie Einrichtungen der Selbstver-waltung einschließlich von Erörterungs-terminen und mündlichen Verhandlun-gen im Zuge von Planfeststellungsver-fahren.

(5) Untersagt sind Tanzveranstaltungenmit Ausnahme von Tanzaufführungensowie Tanzunterricht und -proben.

(6) Veranstaltung im Sinne dieser Vor-schrift ist ein zeitlich und örtlich be-grenztes und geplantes Ereignis mit einerdefinierten Zielsetzung oder Absicht inder Verantwortung einer Veranstalterinoder eines Veranstalters, einer Person,Organisation oder Institution, an demeine Gruppe von Menschen gezielt teil-nimmt.

§ 11 - Versammlungen nachArtikel 8 des Grundgesetzes

(1) Abweichend von §§ 9 und 10 sindZusammenkünfte, die der Wahrneh-mung des Grundrechts auf Versamm-lungsfreiheit nach Artikel 8 des Grund-gesetzes zu dienen bestimmt sind, zuläs-sig.

(2) Die Versammlungsleitung hat auf dieEinhaltung der Abstandsregel nach § 2hinzuwirken. Die zuständigen Behördenkönnen weitere Auflagen, beispielsweisezur Einhaltung der Hygieneanforderun-gen nach § 4, festlegen.

(3) Versammlungen können verbotenwerden, sofern der Schutz vor Infektio-nen anderweitig, insbesondere durchAuflagen, nicht erreicht werden kann.

§ 12 - Veranstaltungen von Religions-und Weltanschauungsgemeinschaftensowie Veranstaltungen bei Todesfällen

(1) Abweichend von §§ 9 und 10 sindVeranstaltungen von Kirchen sowie Re-ligions- und Glaubensgemeinschaftenzulässig. Wer eine religiöse Veranstal-tung abhält, hat die Hygieneanforderun-gen nach § 4 einzuhalten sowie ein Hy-gienekonzept nach Maßgabe von § 5 zu-vor zu erstellen. Es gilt ein Zutritts- undTeilnahmeverbot nach § 7. Sätze 1 bis 3finden auf Veranstaltungen von Weltan-schauungsgemeinschaften entsprechen-de Anwendung.

(2) Abweichend von §§ 9 und 10 sindBestattungen, Urnenbeisetzungen undTotengebete zulässig. Wer eine solcheVeranstaltung abhält, hat die Hygienean-forderungen nach § 4 einzuhalten. Es giltein Zutritts- und Teilnahmeverbot nach §7.(3) Das Kultusministerium wird gemäß §32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch Rechts-verordnung weitere Vorgaben zum In-

Donnerstag, 25. Juni 2020Nummer 26 11

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Angebote oder Aktivitäten betreibtoder anbietet.

Teil 4 - Schlussvorschriften

§ 20 - Weitergehende Maßnahmen,Abweichungen

(1) Das Recht der zuständigen Behörden,weitergehende Maßnahmen zum Schutzvor Infektionen zu erlassen, bleibt vondieser Verordnung unberührt.

(2) Die zuständigen Behörden könnenaus wichtigem Grund im Einzelfall Ab-weichungen von den durch diese Ver-ordnung oder aufgrund dieser Verord-nung aufgestellten Vorgaben zulassen.

§ 21 - Inkrafttreten,Außerkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt am 1. Juli2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Coro-na-Verordnung vom 9. Mai 2020 (GBl.S. 266), die zuletzt durch Artikel 1 derVerordnung vom 16. Juni 2020 (notver-kündet gemäß § 4 des Verkündungsge-setzes und abrufbar unter http://www.ba-den-wuerttemberg.de/corona-verord-nung) geändert worden ist, außer Kraft.

(2) Abweichend von Absatz 1 treten die§§ 16 bis 18 sowie § 12 Absatz 3 am Tagnach der Verkündung in Kraft.

(3) § 10 Absätze 3, 4 und 6 treten am 31.Oktober 2020 außer Kraft. Im Übrigentritt diese Verordnung am 31. August2020 außer Kraft.

Stuttgart, den 23. Juni 2020

Die Regierung des LandesBaden-Württemberg:

KretschmannStrobl, Sitzmann, Dr. Eisenmann, Bauer,Untersteller, Dr. Hoffmeister-Kraut,Lucha, Hauk, Wolf, Hermann

einschließlich weiterer Anordnungenhierzu gemäß § 28 Absatz 1 IfSG vorzu-schreiben.

Teil 3 - Datenverarbeitung,Ordnungswidrigkeiten

§ 18 - Verarbeitungpersonenbezogener Daten

Das Sozialministerium und das Innenmi-nisterium werden gemäß § 32 Satz 2IfSG ermächtigt, durch gemeinsameRechtsverordnung nähere Einzelheitenzur Verarbeitung personenbezogenerDaten zwischen Gesundheitsbehörden,Ortspolizeibehörden und dem Polizei-vollzugsdienst zu regeln, soweit dies ausGründen des Infektionsschutzes erfor-derlich ist

1. zum Schutz der Beamtinnen und Be-amten des Polizeivollzugsdienstes so-wie der Beschäftigten der Ortspolizei-behörden vor Ansteckung bei Einsät-zen,

2. zur Anordnung, Durchführung, Über-wachung und zum Vollzug von Maß-nahmen nach dem Infektionsschutz-gesetz,

3. zur Verfolgung von Straftaten undOrdnungswidrigkeiten nach dem In-fektionsschutzgesetz und auf seinerGrundlage ergangener Rechtsverord-nungen und

4. zur Prüfung der Haft- oder Unterbrin-gungsfähigkeit sowie der Erforder-lichkeit einer isolierten Unterbrin-gung in Gewahrsamseinrichtungenund Justizvollzugsanstalten.

§ 19 - Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrig im Sinne des § 73 Ab-satz 1a Nummer 24 IfSG handelt, wervorsätzlich oder fahrlässig

1. entgegen § 2 Absatz 2 zu anderen Per-sonen den Mindestabstand von 1,5Metern nicht einhält,

2. entgegen § 3 Absatz 1 keine Mund-Nasen-Bedeckung trägt,

3. entgegen § 9 Absatz 1 an einer An-sammlung von mehr als zwanzig Per-sonen teilnimmt,

4. entgegen § 10 Absatz 1 Satz 1, § 12Absatz 1 Satz 2 oder § 12 Absatz 2Satz 2 eine Veranstaltung abhält,

5. einem Zutritts- oder Teilnahmeverbotnach § 10 Absatz 1 Satz 2, § 12 Ab-satz 1 Satz 3, § 12 Absatz 2 Satz 3oder § 14 Satz 2 zuwiderhandelt,

6. entgegen § 10 Absatz 1 Satz 3 oder §14 Satz 3 Arbeitsschutzanforderun-gen nicht einhält,

7. entgegen § 10 Absatz 3 Satz 1 oderAbsatz 5 eine Veranstaltung abhält,

8. entgegen § 11 Absatz 2 Satz 1 nichtauf die Einhaltung der Abstandsregelnach § 2 hinwirkt,

9. entgegen § 13 Nummer 1 einen Cluboder eine Diskothek oder entgegen §13 Nummer 2 eine Prostitutionsstätte,ein Bordell oder eine ähnliche Ein-richtung betreibt oder das Prostituti-onsgewerbe ausübt oder

10. entgegen § 14 Satz 1 Einrichtungen,

2. Einrichtungen für Menschen mit Pfle-ge- und Unterstützungsbedarf odermit Behinderungen,

3. Einrichtungen der Wohnungslosen-hilfe,

4. ambulant betreuten Wohnprojektender Wohnungslosenhilfe sowie voneinem Anbieter verantworteten ambu-lant betreuten Wohngemeinschaftennach dem Wohn-, Teilhabe- und Pfle-gegesetz,

5. Betreuungs- und Unterstützungsange-boten im Vor- und Umfeld von Pfle-ge,

6. Angeboten der Kinder- und Jugendar-beit sowie Jugendsozialarbeit,

7. Pflegeschulen, Schulen für Gesund-heitsfachberufe und Fachschulen fürSozialwesen in seiner Ressortzustän-digkeit,

8. Weiterbildungs- und Fortbildungs-stätten der Pflege- und Gesundheits-fachberufe sowie

9. Schulen für Tätigkeiten im Rettungs-dienst

zum Schutz vor einer Infektion mit demCoronavirus Bedingungen und Anforde-rungen, insbesondere Hygienevorgaben,festzulegen.

(4) Das Innenministerium wird gemäß §32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch Rechts-verordnung zum Schutz vor einer Infek-tion mit dem Coronavirus

1. für den Betrieb von Landeserstauf-nahmeeinrichtungen Bedingungenund Anforderungen, insbesondereauch Hygienevorgaben, und

2. die Absonderung von Personen, die ineine Landeserstaufnahmeeinrichtungneu oder nach längerer Abwesenheitaufgenommen werden,

festzulegen.

(5) Das Kultusministerium und das Sozi-alministerium werden gemäß § 32 Satz 2IfSG ermächtigt, durch gemeinsameRechtsverordnung für den Betrieb von

1. öffentlichen und privaten Sportanla-gen und Sportstätten einschließlichFitnessstudios und Yogastudios undder Durchführung sportlicher Wett-kämpfe sowie Tanzschulen und ähnli-chen Einrichtungen,

2. Bädern einschließlich Saunen und Ba-deseen mit kontrolliertem Zugang so-wie

3. Musikschulen, Kunstschulen und Ju-gendkunstschulen

sowie für entsprechende Angebote nach§ 14 Satz 1 Nummer 6 in der Ressortzu-ständigkeit des Kultusministeriums zumSchutz vor einer Infektion mit dem Coro-navirus Bedingungen und Anforderun-gen, insbesondere Hygienevorgaben,festzulegen.

(6) Das Verkehrsministerium und dasSozialministerium werden gemäß § 32Satz 2 IfSG ermächtigt, durch gemeinsa-me Rechtsverordnung für

1. den öffentlichen und touristischenPersonenverkehr im Sinne des § 3 Ab-satz 1 Nummer 1 einschließlich gast-gewerblicher Leistungen im Sinne des

§ 25 Absatz 1 Satz 2 Gaststättengesetzund

2. die praktische Fahrausbildung und -prüfung sowie die praktischen Ausbil-dungsinhalte der Aus- und Weiterbil-dung der amtlich anerkannten Sach-verständigen und Prüferinnen undPrüfer für den Kraftfahrzeugverkehr

zum Schutz vor einer Infektion mit demCoronavirus Bedingungen und Anforde-rungen, insbesondere Hygienevorgaben,festzulegen.

(7) Das Wirtschaftsministerium und dasSozialministerium werden gemäß § 32Satz 2 IfSG ermächtigt, durch gemeinsa-me Rechtsverordnung für

1. den Einzelhandel,

2. das Beherbergungsgewerbe,

3. das Gastgewerbe einschließlich gast-gewerblicher Einrichtungen im Sinnedes § 25 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2Gaststättengesetz,

4. Messen und Spezialmärkte,

5. das Handwerk,

6. Friseur-, Massage-, Kosmetik-, Son-nen-, Nagel-, Tattoo- und Piercingstu-dios, medizinische und nicht medizi-nische Fußpflegeeinrichtungen,

7. Vergnügungsstätten und

8. Freizeitparks

zum Schutz vor einer Infektion mit demCoronavirus Bedingungen und Anforde-rungen, insbesondere Hygienevorgaben,festzulegen.

(8) Das Sozialministerium wird gemäß §32 Satz 2 IfSG ermächtigt, im Einver-nehmen mit dem jeweils zuständigenMinisterium durch Rechtsverordnungfür sonstige Einrichtungen, Betriebe,Angebote und Aktivitäten, die nicht indieser Vorschrift sowie in § 12 gesondertgeregelt sind, zum Schutz vor einer In-fektion mit dem Coronavirus Bedingun-gen und Anforderungen, insbesondereHygienevorgaben, festzulegen.

§ 17 - Ein- und Rückreisende

Das Sozialministerium wird gemäß § 32Satz 2 IfSG ermächtigt, durch Rechtsver-ordnung Regelungen für Ein- und Rück-reisende zur Bekämpfung des Coronavi-rus zu erlassen, insbesondere

1. die Absonderung von Personen, dieaus einem Staat außerhalb der Bun-desrepublik Deutschland einreisen, ingeeigneter Weise gemäß § 30 Absatz1 Satz 2 IfSG,

2. die Pflicht von Personen nach Num-mer 1 gemäß § 28 Absatz 1 Satz 1IfSG, sich bei den für sie zuständigenBehörden zu melden und auf das Vor-liegen der Voraussetzungen für dieAbsonderung hinzuweisen,

3. die Beobachtung von Personen nachNummer 1 gemäß § 29 IfSG und

4. berufliche Tätigkeitsverbote für Per-sonen nach Nummer 1 gemäß § 31IfSG einschließlich solcher, die sichgegen Personen richten, die ihrenWohnsitz außerhalb von Baden-Württemberg haben,

sowie Ausnahmen hiervon und Auflagen

ImpressumHerausgeber:Stadtverwaltung Winnenden

Verantwortlich für den gesamten amt-lichen und redaktionellen Teil i.S.d.P.Oberbürgermeister Hartmut Holzwarthoder Vertreter im Amt

Redaktion:Hauptamt der Stadt Winnenden,Telefon 07195/13-102, -103Telefax 07195/13-400E-Mail: [email protected]

Verlag, Gesamtherstellung, Vertrieb:Zeitungsverlag GmbH & Co.Waiblingen KGAlbrecht-Villinger-Straße 10,71332 WaiblingenTelefon 07151/566-0Telefax 07151/566-400

Erscheinung:wöchentlich donnerstags

Redaktionsschluss:freitags, 12 Uhr

Donnerstag, 25. Juni 2020 Nummer 2612

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Fraktionen imGemeinderat

Parteien

Schulen

SPD Fraktion

SPD Bürgersprechstunde mit RenateSanzenbacher am Donnerstag, 25.Juni 2020, von 18.00 bis 19.00 Uhr

Ihre guten Ideen und Anregungen fürWinnenden können Sie mir gerne mittei-len.Sie erreichen mich, Renate Sanzenba-cher, unter folgender Nummer: 07195/72833 oder unter der E-Mail [email protected]; Gestalten Sie mit.

ALIWinnenden

Ihr direkter Draht zur Alternativenund Grünen Liste Winnenden (ALI)Christoph Mohr ([email protected]) und Ih-rem Vertreter von Bündnis 90/DieGrünen im Landtag Willi Halder [email protected].

CDUStadtverband Winnenden

Telefonsprechstunde des CDU-Land-tagsabgeordneten Siegfried LorekSie haben ein persönliches Anliegen andie Politik? Der CDU-Landtagsabgeord-nete Siegfried Lorek MdL stellt sich Ih-ren Fragen und steht für ein Gespräch zurVerfügung. Die Telefonsprechstundefindet statt am

Freitag, 26. Juni 2020,von 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr.

Der Landtagsabgeordnete Siegfried Lo-rek ist zu dieser Zeit über die Telefon-nummer 0711/2063-8109 erreichbar.

SPD Ortsverein

Stadtradeln vom 21.06. bis 11.7.2020 -Machen Sie mit - Sie können gernebeim Team SPD Winnenden mitra-deln.Wir machen mit. Und Sie? Viele redenvon Gesundheit. Viele reden vom Ver-kehrsinfarkt in der Innenstadt. Viele re-den vom Klimawandel. Und was tun sie?

Mit dem Stadtradeln haben S i e dieMöglichkeit, Worten auch Taten folgenzu lassen. Einfach mal versuchen.

Alles hat auch eine politische Dimensionund so auch die Aktion Stadtradeln.Wir, die SPD-Fraktion, gehen davon aus,dass sich das Verhalten mit dem E-Bikedurchaus gravierend ändern kann undauch sollte. Wir haben angeregt, entspre-chende sichere Fahrradparkplätze in derInnenstadt vorzusehen. Die Verwaltungist noch nicht soweit. Wir, die SPD Frak-tion, haben auch gefordert einen realisti-schen Stellplatzschlüssel bei neuen Bau-gebieten vorzusehen, denn beim Slalom-fahren durch parkende Auto kommt kei-ne Freude auf, im Gegenteil. Stadtver-waltung und die Mehrheit des GR habenunseren Antrag leider abgelehnt.Wir, die SPD Fraktion sehen den Bauweiterer Parkhäuser sehr kritisch. Wirsagen stattdessen: Jede Fahrt in die Stadtohne Auto ist ein Gewinn, und zwar füruns alle. Wir sind für den Mobilitätsmix.Es gibt in Winnenden ein Fahrradkon-zept. Es könnte ja sein, dass Ihnen beimFahrradfahren Verbesserungswünscheauffallen. Lassen Sie uns diese bitte wis-sen. Danke.Bei Rückfragen dürfen Sie sich gerne anAndreas Seitz wenden. Seine Kontaktda-ten sind E-Mail: [email protected]. Mobil 0174 3104 565

Einladung: SPD Hauptversammlungam Freitag, den 24. Juli, um 19.00 Uhrin der Alten Kelter, WinnendenWir laden hiermit unsere Mitglieder so-wie Freunde recht herzlich zu unsererHauptversammlung ein und bitten umDein Kommen.

Die Tagesordnung lautet:A) BegrüßungB) Berichte/ Aussprachen/ Entlastungen

u.a.- Bericht vom Vorstand und der

Gemeinderatsfraktion,- Bericht des Kassierers

C) Ehrungen- Pause -D) Wahlen

- Vorstand- Delegierte für den Kreisparteitag

E) AnträgeF) Verschiedenes

Anträge? Anregungen? Bitte an AndreasHerfurth, 1. Vorstand, Tel.: 0171 6400854 oder [email protected] bzw. www.spd-winnenden.de

Die Corona-Vorschriften, wie Abstands-regeln und Hygienevorschriften, sind zubeachten. Wir erwarten eigenverant-wortliches Verhalten. Haftungsansprü-che können nicht geltend gemacht wer-den. Wir bitten um Anmeldung.

Unser meistgefragtes Produkt: Das Ba-sic-Set, bestehend aus drei Bienen-wachstüchern unterschiedlicher Größemit verschiedenen Designs.

Wie können wir einen Beitrag zum The-ma Nachhaltigkeit leisten? Dies war eineder zentralen Fragen, die wir uns bei derProduktfindung unserer Schülerfirmastellten. Wir, das sind 9 Schülerinnenund Schüler der Klasse 11 des Georg-Büchner-Gymnasiums.

Mit der finanziellen Unterstützung unse-rer Aktionäre gründeten wir im Rahmeneines Seminarkurses unter Leitung vonHerrn Bogucki die Schülerfirma beeco-logical: bee (zu Deutsch Biene) und eco-logical (ökologisch). Das Produkt, dassich gegen die anderen unzähligen Pro-duktvorschläge durchsetzen konnte, wa-ren Bienenwachstücher. Diese eignensich zum Einwickeln und Aufbewahrenvon Lebensmitteln und dienen somit alslanglebiger Ersatz für die herkömmlicheFrischhaltefolie. Gerade der umwelt-freundliche Aspekt überzeugte uns sehr.

Einmal wöchentlich in der Schule sowieauch in vielen Stunden unserer Freizeitbeschäftigen wir uns mit der Gründungund Weiterentwicklung unserer Schüler-firma.

Wie werden die Produkteunseren Ansprüchen gerecht?Viele Testversuche mussten durchge-führt werden, bis wir schließlich mit demEndprodukt zufrieden waren. Anschlie-ßend wurde jedes Bienenwachstuch ein-zeln von Hand hergestellt. Auch dasMarketing durfte nicht zu kurz kommen.Wir entwarfen unser Logo, Flyer sowieVerpackungen, erstellten unsere eigeneWebsite und unseren Account auf Ins-tagram und drehten ein Werbevideo. Ne-benbei musste jede Sitzung protokolliertund natürlich die finanzielle Situation

überwacht werden. Großen Anklangfanden unsere Bienenwachstücher aufdem Winnender Weihnachtsmarkt undam Tag der offenen Tür des Georg-Büchner-Gymnasiums, wo wir jeweilsmit einem Stand vertreten waren. DieCoronakrise traf leider auch unser Un-ternehmen hart. Die geplanten Messen inSindelfingen und Riga (Lettland) fielenaus. Auch weitere Verkäufe, wie zumBeispiel auf dem Winnender Wochen-markt, sind aufgrund der aktuellen Lagenicht gestattet. Jedoch gibt es die Mög-lichkeit, bis zum Ende des SchuljahresProdukte von beecological in unseremOnlineshop unter www.beecological.dezu erwerben. Weitere Informationen be-finden sich auf unserer Internetseite, aufunserem Instagram-Account @beecolo-gical.winnenden sowie auf www.junior-programme.de, dem Träger dieses Pro-jekts.Interessierte können sich bei weiterenFragen jederzeit per E-Mail an [email protected] an uns wenden.

Schülerfirma des Georg-Büchner-Gymnasiumsbeecological verkauft nachhaltige Wachstücher

Das Team des Unternehmens beecological.

FDPWinnenden & Berglen

Liberaler Dialog online am 2. Julimit Jochen Haußmann, MdLAm Donnerstag, 2. Juli 2020, findet um19:30 Uhr ein online Bürgerdialog mitJochen Haußmann statt, bei dem über ak-tuelle Themen gesprochen werden soll.Wir bitten um E-Mail-Anmeldung an [email protected] damit der Zu-gangscode zugeschickt werden kann.

Donnerstag, 25. Juni 2020Nummer 26 13

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Die Schülersprecher und Schülerspre-cherinnen der Stöckach Grundschule ha-ben sich in einer Videokonferenz über-legt, wie anderen Kindern während derCoronazeit Mut und Kraft geschenktwerden kann.

Gemeinsam haben sie einen handschrift-lichen Brief verfasst, welcher Tipps undIdeen für die anderen Kinder beinhaltet.Dieser Brief ist ein Zeichen dafür, dasswir nicht alleine sind und wir es gemein-sam schaffen die Zeit gut zu überstehen.

Der Schulsozialarbeiter und die Vertrau-enslehrerin der Stöckach Grundschule inWinnenden fanden die Idee so gut, dassSie gemeinsam mit den Schülerinnenund Schülern die Entscheidung getroffenhaben, den Brief zu veröffentlichen.

In diesem Sinne möchten wir allen Hoff-nung mit auf den Weg geben. Wir freuenuns darauf euch nun alle wieder nach undnach in der Schule antreffen zu können.

Die Stöckach-Grundschule macht Mut

Seniorennachrichten

Wegen dem Coronavirus finden momen-tan keine Seniorennachmittage und Aus-flüge des Seniorentreffs Birkmannswei-ler statt.Wir informieren Sie im Blickpunkt oderin der örtlichen Presse, sobald wiederVeranstaltungen angeboten werden.Das Leitungsteam wünscht Ihnen allesGute, bleiben Sie gesund und halten Sieauch weiterhin bitte Abstand.

SeniorentreffBirkmannsweiler

Jugendinfos

Spurensuche am Bodensee und in Oberschwaben

Vom 29. August bis 5. September 2020findet eine Jugendbegegnung in Ravens-burg statt. Dieses Angebot des Volks-bundes Deutsche Kriegsgräberfürsorgee.V. richtet sich an junge Menschen zwi-schen 18 und 26 Jahren, die diesen Som-mer nicht nur etwas erleben wollen, son-dern sich auch engagieren möchten.

Bei diesem einwöchigen Projekt bege-ben wir uns auf Spurensuche zum Thema„Der Krieg am See“. Wir beschäftigenuns mit den geschichtlichen Hintergrün-den zur Kriegsgräber- und GedenkstätteLerchenberg bei Meersburg und besu-chen die KZ-Gedenkstätte „ÜberlingerStollen“. Gemeinsam arbeiten wir aufdem Friedhof in Ravensburg und tragendazu bei, Kriegsgräber als Mahnmale für

bens in Deutschland werden immer weit-reichender, dennoch haben wir die Teil-nehmerzahl auf 15 Personen begrenzt.Bei der Planung steht Eure Gesundheitfür uns an erster Stelle. Wir beobachtendie Situation genau, stehen in Kontaktmit den jeweiligen Behörden und reagie-ren, falls nötig, kurzfristig.

Wir freuen uns sehr auf Deine Anmel-dung! Der Teilnahmebeitrag beträgt 140Euro. Im Preis enthalten sind Vollver-pflegung, Unterkunft und Programm.Weitere Informationen erhaltet Ihr unter:www.volksbund.de/nc/jugend-bildung/gs-workcamps/js-programm.html odertelefonisch unter der Telefonnummer07531-9052-0.

den Frieden zu erhalten. Der internatio-nale Aspekt soll auch in diesem Jahrnicht fehlen: Wir beschäftigen uns mitdem Schicksal der Fremdarbeiter amBodensee und werfen einen Blick auf dieSchweizer Seeseite.

Untergebracht sind wir in der Jugend-herberge „Veitsburg“ in Ravensburg. Inder gemeinsamen Freizeit genießen wirden Spätsommer in der landschaftlichschönen Region Oberschwabens, erkun-den das Dreiländereck Bodensee undlernen die schönen alten Städte Ravens-burg, Konstanz, Überlingen und Meers-burg kennen. Wir freuen uns auf dieseEntdeckungstour mit Euch!

Die Lockerungen des öffentlichen Le-

Rat und Hilfe

Corona-Schnelltests inden Rems-Murr-Kliniken

Eva Mayr-Stihl-Stiftung spendet 100.000Euro für Bosch-Schnelltest-Geräte

Rems-Murr-Kreis. Mit einer Spende inHöhe von 100.000 Euro unterstützt dieEva Mayr-Stihl-Stiftung die Rems-Murr-Kliniken beim Ausbau ihrer Kapa-zitäten für Corona-Schnelltests. Nach-dem die Stadt Waiblingen den Kontaktzur ortsansässigen Firma Bosch Health-care Solutions hergestellt hat, könnennun acht neue Covid-19-Schnelltestgerä-te für eine rasche Diagnose und somit ge-ringere Infektionsrisiken in den Rems-Murr-Kliniken angeschafft werden. DieCorona-Schnelltests haben eine CE-Kennzeichnung und liefern zuverlässigeErgebnisse nach der WHO-Richtlinie inunter zweieinhalb Stunden.

Weitere Informationen zu den Rems-Murr-Kliniken gibt es im Internet aufwww.rems-murr-kliniken.de

Donnerstag, 25. Juni 2020 Nummer 2614

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Kirchliche Nachrichten

BereitschaftsdiensteZahnärztlicher Notfalldienstjeweils von 10.00 bis 11.00 Uhr und von 17.00 bis 18.00 Uhr. Zentrale Notfall-dienstansage über Anrufbeantworter unter Telefon 07 11 / 7 87 77 44

SonntagsdienstderApotheken (jeweilsvon8.30bis8.30Uhr)Sie erfahren die Apotheken-Notdienste zu jeder Uhrzeit unter der kostenlosenTel.-Nr. 08000022833 oder unter: https://www.lak-bw.de/notdienstportal/

27. Juni 2020: Engel-Apotheke Waiblingen, Danziger Platz 1, 71332 Waiblin-gen (Süd)28. Juni 2020: Trauben Apotheke am Seeplatz Korb, Seestr. 14, 71404 Korb imRemstal und Apotheke Friedrich, Schillerstr. 58, 71336 Waiblingen (Bittenfeld)

Tierärztlicher Notdienstfür Fellbach, Waiblingen, Weinstadt, Winnenden, Kernen, Remshalden,Schwaikheim, Backnang, Schorndorf und Urbach

27. / 28. Juni 2020Dr. Sigle, Winnenden, Tel. 07195/71630Dr. Erath Leutenbach, Tel.-Nr. 07195/8407

Kurzfristige Änderungen nach Redaktionsschluss beim Sonntagsdienstder Apotheken und dem Tierärztlichen Notdienst sind nicht auszuschlie-ßen!

Notruf Rettungsdienst / Notarzt..............................................112Notruf Feuerwehr....................................................................112Notruf Polizei .........................................................................110Polizeirevier Winnenden ......................................................6 94-0Krankentransport.............. .................................................19 222Schlaganfall-Notruf .................................................................112Rems-Murr-Klinikum Winnenden ..................0 71 95 /59 13 40 00Fernwärme (Fernwärme WinnendenGmbH & Co.KG)...........................................07 11/ 9 55 91 89 77Gas (Netze BW GmbH) ..................................08 00 / 36 29 - 4 47Strom (Syna GmbH) ..........................................0 71 44/26 62 33Wasser (Stadtwerke Winnenden GmbH)....... ......01 71/6 55 53 69Kabelfernsehen(Baach u. Schelmenholz, primacom)...................03 41/42 37 20 00

Allgemeiner Notfalldienst..................................................116 117in der Notfallpraxis Winnenden im Rems-Murr-Klinikum WinnendenAm Jakobsweg 1 in 71364 Winnenden. Die Öffnungszeiten: Montag, Dienstagund Donnerstag: 18 Uhr bis 24 Uhr, Mittwoch und Freitag: 14 Uhr bis 24 Uhr.An Wochenenden und Feiertagen: 8 Uhr bis 24 Uhr.

EvangelischeKirchengemeinden

Winnenden28.06.2020 - 04.07.2020SchloßkircheSonntag

heute 10.30 Gottesdienst imStadtgarten (Krauß/Kaschler)

Paul-Schneider-HausSonntag

heute 10.30 Gottesdienstim Stadtgarten

Christophorus-HausSonntag

10.15 Gottesdienst (Dr. Braungart)BreuningsweilerSonntag

9.00 Gottesdienst (Dr. Braungart)HanweilerSonntag

wegen Umbau bis Oktoberkein Gottesdienst

PaulinenpflegeSonntag

bis 12. Juli Gottesdienst onlineKlinikum Schloß WinnendenSonntag

9.15 Gottesdienst im Andachtsraum(Gruhn)

Mittwoch17.00 Meditation am Abend

Rems-Murr-Klinikum -KrankenhauskapelleMittwoch

bis auf weiteres kein Abendgottes-dienst

Eingeladen wird zu

Gottesdiensten im StadtgartenSonntag, 28. JuniSonntag, 26. Juli

jeweils um 10.30 Uhr

(bei Bedarf Sitzgelegenheit mitbringen)

Wie Sie uns erreichen:Melanie SiegleTelefonisch: 01577/9782662Per E-Mail: [email protected]

Ihr CVJM Birkmannsweiler

Herzlich willkommen auf IhrerRadtour bei uns Pause zu machen!Unsere Kirchen sind, wie alle Kirchen,sonntags ganztägig geöffnet zur persönli-chen Andacht und Stille.

Dort kann jeder auch für sich auf dem ei-genen Handy die Hörpredigt von PfarrerGreb des jeweiligen Sonntags anhörenaufwww.ev.-kirchengemeinde-birkmanns-weiler-hoefen-baach.de

Hertmannsweiler und BürgSonntag, 28.06.20

10.15 Uhr Gottesdienst zum Jahres-fest der Paulinenpflege - KirchplatzHertmannsweiler - mit Posaunenchor(Weiß-Trautwein, David Kiai)20 Uhr Versammlung Württembergi-scher Christusbund im Gemeindehaus

Die Schloßkirche St. Jakobus istjeden 2. und 4. Sonntag in

den Monaten Juli bis Oktobervon 14.00 bis 16.00 Uhr

geöffnet.

Birkmansweiler undHöfen-BaachHöfenSonntag - 28. Juni

10.00 Gemeinsamer Gottesdienst imGemeindehaus mit Jörg Seibold

BirkmannsweilerSonntag - 28. Juni

10.00 Gemeinsamer Gottesdienst imGemeindehaus mit Jörg Seibold

Veranstaltungen im GemeindehausSonntag - 07. Juni

10.00 gemeinsamer Gottesdienst mitJörg Seibold mit Klaviermusik, ohneGesang!Gemäß Infektionsschutzauflagen sindmax. 50 Personen zugelassen. DieBestuhlung muss in vorgeschriebenenAbständen stattfinden. Sollte jemanddeshalb abgewiesen werden müssen,bitten wir um Ihr Verständnis.Bitte Mund-Nasenmasken mitbrin-gen.

Unser Gemeindehaus ist nach aktuel-lem Stand für Veranstaltungen weiter-hin geschlossen. Es finden auch keineGruppen und Kreise statt!

Bitte entnehmen Sie weitere Hinweise derTagespresse und unserer Homepage:ev-kirchengemeinde-birkmannsweiler-hoefen-baach.de

Wir stellen weiterhin für jeden Sonn-und Feiertag Audioaufnahmen von ge-sprochenen Gottesdiensten über unse-re obige Homepage ins Netz.

Außerdem bietet der KirchenbezirkWaiblingen sonntags um 10.00 Uhr eingottesdienstliches Format an, unter:hhtps://www.facebook.com/Kirchenbe-zirk.Waiblingen

Liebe Birkmannsweilermer,wir vom CVJM Birkmannsweiler sindeine Gruppe motivierter Jugendlicher undjunger Erwachsener, die nicht zur Coro-na-Risikogruppe gehören, und Sie des-halb gerne dabei unterstützen möchte, zuHause zu bleiben und damit Ihre Gesund-heit zu schützen.

Wen wir unterstützen möchten:• Ältere Menschen und Menschen mit

Vorerkrankungen oder geschwächtemImmunsystem, die zur Risikogruppe desCorona-Virus gehören und deren Fami-lienmitgliedern/Nachbarn/Bekannten esnicht möglich ist, zu unterstützen.

Was wir für Sie übernehmenkönnen:• Wöchentliche Lebensmitteleinkäufe• Wöchentliche Drogerieartikel-Einkäufe• Erledigungen in Apotheken

Wie wir vorgehen:• Sie schreiben uns eine detaillierte Ein-

kaufsliste und legen uns ausreichendBargeld bereit, welches wir bei Ihnenabholen.

• Wir liefern Ihnen die Einkäufe direktvor die Haustür und werfen Ihnen dasRückgeld und den Beleg in Ihren Brief-kasten.

Donnerstag, 25. Juni 2020Nummer 26 15

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Erntebittgottesdienste sind in der Evange-lischen Kirche seit der schweren Hun-gersnot im 1816 eingeführt worden, dem„Jahr ohne Sommer“ durch den Vulkan-ausbruch des Tambora in Indonesien. Sieerinnern daran, dass Menschen von Got-tes Schöpfung leben und darum betenmüssen, dass die Natur durch Regen, Son-ne und Fruchtbarkeit der Erde ausrei-chend Nahrung für alle schenkt. Dazu ge-hört auch die Wertschätzung der Arbeit inder Landwirtschaft, die heute alles dafürtut, dass morgen Essen auf den Tischkommt.

Samstag, 04.07.20ab 8 Uhr: Altpapiersammlung (findetvoraussichtlich bei uns statt!)

1. Gottesdienste am 28. Juni -Jahresfest PaulinenpflegeAn diesem Sonntag feiern wir traditionelldas Jahresfest der Paulinenpflege mit.Dieses Jahr kann es nicht in gewohnterWeise stattfinden. Dennoch soll es nichtausfallen. Daher feiern wir einen Pauli-nenpflegejahresfestgottesdienst in Hert-mannsweiler zusammen mit der Paulinen-pflege. Und daher wird David Kiai vonder Paulinenpflege den Gottesdienst ge-meinsam mit Pfarrer Weiß-Trautwein ge-stalten. Da wir in unsern Gottesdienstenals Vorsichtsmaßnahme weiterhin nichtsingen, gibt es das besondere Erlebnis,dass wir das in Gebärdensprache tun wer-den.

Wir sind mit dem Paulinenhof und derBlauen Arche eng verbunden. Beide Ein-richtungen der Paulinenpflege sind Teilunserer Gemeinde, nämlich im Gebiet desDegenhofs. Von daher ist uns dieser Got-tesdienst besonders wichtig. Er beginntum 10:15 Uhr auf dem Kirchplatz Hert-mannsweiler.

Bitte bringen Sie ihren eigenen Mund-Na-sen-Schutz mit (es sind aber auch Einmal-masken und Desinfektionsmittel vorhan-den) und, falls Sie gerne mögen, eine ei-gene Sitzgelegenheit. Die allgemeinenAbstandsregeln sind einzuhalten.

2. Hertmannsweiler Kirche ist sonntagsweiterhin geöffnet

Nach der guten Resonanz auf unsere ge-öffnete Kirche in Hertmannsweiler, jedenSonn- und Feiertag von 10-17 Uhr, setzenwir das fort. Damit besteht auch für Men-schen, die den Gottesdienst meiden wol-len oder müssen, die Möglichkeit, sonn-tags Besinnung zu finden. Zur Andachtliegt ein Gottesdienst aus mit Gebetenund einer Predigt. Die Hygieneregeln amEingang bitten wir unbedingt einzuhalten.

3. Altpapiersammlung 4.7.20Da wir für Hertmannsweiler und Bürg einInfektionsschutzkonzept ausgedacht ha-ben, können wir voraussichtlich die Alt-papiersammlung in unseren Ortschaftendurchführen. Wir setzen alles daran, IhrAltpapier zu entsorgen. Näheres steht imnächsten Blickpunkt.

4. Gruppen und KreiseGewissenhaft vorbereitet und mit aller ge-botenen Vorsicht lässt der Kirchenge-meinderat wieder Gruppen und Kreise inunseren Gemeinderäumen beginnen. Inseiner Junisitzung hat er festgelegt, dassdie Kinder- und Jugendarbeit in den ge-schlossenen Räumen nach den Sommer-ferien starten soll, nach einer vorgeschrie-benen Schulung aller verantwortlichenMitarbeiter. Die Gruppen und Kreise undChöre der Erwachsenen und die Musik-schule können dann starten, wenn sie einHygienekonzept erstellt haben und die je-weilige Leitung geschult ist. Private Fei-ern sind vorläufig noch nicht möglich, umeine Überbelegung zu vermeiden.Insgesamt sieben Verordnungen undSchutzkonzepte gilt es in unseren Ge-meinderäumen zu beachten, die der Kir-chengemeinderat alle gründlich zurKenntnis genommen hat und umsetzenwird, von der Corona-Verordnung für dieKinder- und Jugendarbeit über die fürMusikschulen bis zum Infektionsschutz-konzept der Kirchenmusik.

Der Kirchengemeinderat ist sich seinerVerantwortung bewusst und freut sich zu-gleich und dankbar darüber, wie koopera-tiv alle Verantwortlichen und die ganzeGemeinde bisher die notwendigen Maß-nahmen mitgetragen hat und in großerKreativität das Gemeindeleben aufrecht-erhalten hat.Gestärkt durch Gottes Heiligen Geistkommen wir Schritt für Schritt weiter vo-ran, zu Gottes Lob und zu Nutzen undFreude der Menschen.

5. Unterstützung von Haus zu HausSie gehören zur Risikogruppe oder sindQuarantäne? Oder Sie haben Schwierig-keiten, Ihre Einkäufe und Besorgungen zuerledigen? Wir helfen gerne!Was? Einkaufen, den Hund Gassi füh-ren, Apothekengänge.Wer? Ein Team von Freiwilligen unse-rer Kirchengemeinden und vom Bürg-Verein.Wo? In Hertmannsweiler und in Bürg.Wie? Unter Beachtung aller Spielregelnvon Hygiene- und Quarantänevorschrif-ten. Bitte respektieren Sie diese selbst.Wohin wenden? Wer Unterstützungbraucht, einfach beim Pfarramt melden:07195-920757 oder [email protected] kooperieren mit dem BürgVerein inBürg sowie mit dem Hofladen des Pauli-nenhofs und dem DiakoniefördervereinHertmannsweiler-Bürg.

Wir möchten weiterhin alle ausdrück-lich dazu ermutigen, auch im eigenenUmfeld die Augen nach hilfsbedürfti-gen Menschen offen zu halten, selbstUnterstützung anzubieten oder auf dieUnterstützungsmöglichkeiten unsererGemeinde hinzuweisen.

Wenn das Amen laut gehupt wirdErntebittgottesdienst mit TraktorenEs regnete kräftig. „Der Regen passt heu-te besonders gut, weil Regen Segen fürdie Natur bedeutet“, betonten PfarrerHartmut Greb und Pfarrer Hans PeterWeiß-Trautwein gleich am Anfang einesbesonderen Gottesdienstes. Denn derdiesjährige Erntebittgottesdienste derEvangelischen Kirchengemeinden Hert-mannsweiler-Bürg und Birkmannsweiler-Höfen wurde an drei Stellen in Birk-mannsweiler, Höfen und beim Degenhofgefeiert. Johannes Klein und IsoldeWöhrle-Nachtrieb hatten den Altar mitErntekrone und Erntestrauß auf einemAnhänger aufgebaut, gezogen von einemsilbernen Lamborghini-Traktor. Der Altarwanderte dann von Ort zu Ort.Höhepunkt war die letzte Station. Dennauf einer großen Wiese des Paulinenhofsam Brunnbächle waren Traktorfahrer auf-gefordert, mit ihrem Fahrzeug teilzuneh-men. Der Posaunenchor spielte standes-gemäß mit Corona-Abstand auf Treckernund Anhängern verteilt und den Regen-güssen trotzend. Als die Pfarrer zum Se-gen einluden, das Amen nicht nur zu spre-chen, sondern auch zu hupen, gab es einnicht enden wollendes Hupkonzert. Hu-pen und Posaunen zur Ehre Gottes, dafreuten sich die trotz Nässe so zahlreichgekommenen Besucher, inklusive einemHund und einer Katze.Pfarrer Weiß-Trautwein sprach die Gebe-te um eine gute Ernte. Pfarrer Greb hieltdie Predigt über das notwendige Vertrau-en zu Gott, der uns mit allem Notwendi-gen Tag für Tag versorgt. Nicht nur einTeilnehmer befand am Ende: „Solch ei-nen Gottesdienst könnten wir öfter feiern,nicht nur wegen Corona.“

KatholischeKirchengemeinden27.06.2020 bis 05.07.2020Winnenden, St. Karl BorromäusKircheSonntag, 28.06.

10.30 Uhr EucharistiefeierMittwoch, 01.07.

19.00 Uhr Gottesdienst des ökumeni-schen Krankenhaus-Seelsorgeteamsin der Krankenhauskapelle desRems-Murr-Klinikums Winnenden

Donnerstag, 02.07.09.00 Uhr Eucharistiefeier

Sonntag, 05.07.10.30 Uhr Wort-Gottes-Feier mitKommunion

Breuningsweiler, ev. JakobskircheSonntag, 05.07.

09.00 Uhr Eucharistiefeier

Veranstaltungen

Homepage: http://www.borromaeus.se-winnenden.de/

Gottesdienste in den Rems-Murr-Kli-niken Winnenden und SchorndorfDie in den letzten Monaten ausgesetztenGottesdienste finden in den jeweiligenKapellen der Kliniken wieder statt:• Mittwochs um 19.00 Uhr im Rems-

Murr-Klinikum Winnenden• Samstags um 19.30 Uhr im Rems-Murr-

Klinikum Schorndorf

Gottesdienst-Hinweise:Seit einiger Zeit feiern wir nur in Winnen-den St. Karl Borromäus Gottesdienste ineingeschränkter Form. Diese finden don-nerstags um 9.00 Uhr und sonntags um10.30 Uhr statt.

Für die Sonntags-Gottesdienste bitten wirum telefonische Reservierung im Pfarr-büro, da nur einer bestimmten Anzahl vonPersonen Einlass gewährt werden kann.Reservierungen sind möglich für sonn-tags jeweils bis Freitag 12.00 Uhr.

Die pastoralen Mitarbeiterinnen und Mit-arbeiter sind unter ihrer Telefonnummerund Mailadresse (siehe Homepage) inseelsorgerlichen Fragen erreichbar.Die Kirche ist nach wie vor jeden Tag von09.00 - 17.00 Uhr geöffnet, um Gläubigendie Möglichkeit zum Gebet zu geben.

TafelladenUnsere Kirchengemeinde unterstützt wei-terhin den Tafelladen in Winnenden. DerSpenden-Korb steht durchgängig in derKirche und wir bitten um Gaben, die Sieeinfach in den Korb legen dürfen.Herzlichen Dank für Ihre Solidarität!

Evangelisch-methodistische KircheJesus Christus spricht: „Der Menschen-sohn ist gekommen, um Verlorene zu su-chen und zu retten. Lukas 19, 10

Gottesdienste auf unserem Bezirk inder Corona-Zeit

Sonntag, 28.06.202010.00 Uhr Gottesdienst in der Jubilä-umskirche in WinnendenPastorin E. Kurz i.R. (es können max.50 Personen teilnehmen)10.00 Uhr Gottesdienst im Freien aufdem Schulhof der Grundschule inBirkmannsweiler (wer will, darf sichgerne einen Stuhl mitbringen, es kön-nen maximal 100 Personen teilneh-men) Pastor Th. Mozer09.00 Uhr Gottesdienst in Rettersburgin der Glaubenskapelle (es kön-nen maximal 13 Personen teilneh-men) Pastor Th. Mozer

Beim Gottesdienst werden wir die Ab-standsregeln und die Hygienevorschriftenumsetzen. Bitte Mundschutz mitbringen.Desinfektionsmittel steht zum Schutz be-reit. Der Gottesdienst wird von der Zeither, verkürzt sein.

Weiter Informationen erhalten Sie unterwww.emk-winnenden.de

Ansprechpartner:Pastor, Thomas Mozer,Telefon 07195/22 15E-Mail: thomas [email protected]

AsarjaWinnenden e.V.Während der Coronazeit findet unserwöchentlicher Feier.Abend per YouTu-be-Livestream statt. Alle Interessiertensind herzlich zu diesem Online-Gottesdienst eingeladen.Wir „treffen“uns immer dienstags um20.00 Uhr unter asarja.de/livestream.Informationen zu Referent/in und The-men des Abends können Sie jederzeitunserem Veranstaltungskalender aufararja.de entnehmen.Lassen Sie sich einladen und schaltenSie sich zu.Wir freuen uns auf Sie!

Donnerstag, 25. Juni 2020 Nummer 2616

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Aus den Vereinen

Neuapostolische KircheIm Mühlrain 27

Sonntag, 28.06.202010.00 Uhr: Live-Stream-Gottesdienst.Der Live-Stream-Gottesdienst kannvia Youtube-Channel der Neuaposto-lischen Kirche empfangen werden.Alle Gemeindemitglieder und alle in-teressierten Teilnehmer sind dazuganz herzlich eingeladen.

Mittwoch, 01.07.202019.30 Uhr: Örtliche Andacht mit Per-

fon-Einwahlmöglichkeit aus unsererKirche in WinnendenDie Präsenz-Gottesdienste in unsererKirchengemeinde in Winnenden wer-den nach gegenwärtigem Stand undabhängig von der dann aktuellen Si-tuation ab dem 5. Juli wieder stattfin-den. Weitere Informationen dazu ge-ben wir rechtzeitig bekannt.

Weitere Informationen finden Sie im In-ternet unter www.nak-sued.de.Alle Mitbürger sind herzlich willkom-men.

Vomi – ChristlichesZentrum WinnendenSchorndorfer Str. 43 - 45

Sonntag09.30 Uhr Gottesdienst11.15 Uhr Gottesdienst

Zu den Gottesdiensten ist eine Anmel-dung über www.vomi.de erforderlich.Unsere Gottesdienste sind auch weiterhinonline ab 9.30 Uhr über youtube abrufbar.Aktuelle Infos auf www.vomi.de,[email protected] oder unter 07195-63598.

anamed – Aktion Natürliche Medizin

Anamed hilft Kamerun, zerrissen zwischen Krieg und CoronaEin Bericht von Heide Kutzner, Pressesprecherin des Vereins anamed international

Waisenkinder inmitten von Corona,Krieg und Wassermangel: Das Lebenin Kamerun ist hart.

Das Wissen von Heilern und von Profes-soren irgendwie zusammenbringen: DieUniversität in Yaounde, hier durch Pro-fessor Lantum, berät die nationale ana-med Gruppe.

wird, kann die elektrische Wasserpumpenicht arbeiten, die das Trinkwasser fürHaus- und Gartenarbeit zutage fördert.Deshalb ist die Freude groß, dass nuneine zusätzliche aber handbetriebenePumpe gespendet wurde. Schulunter-richt ist in Kriegszeiten nicht möglich, dadie Kinder in das Kreuzfeuer sich be-kämpfender Truppen geraten können.Sister Ann engagiert deshalb immer wie-der eine vorübergehend tätige Lehrkraftfür z.B. eine Woche, damit die ohnehinschon benachteiligten Kinder wenigs-tens das nicht verlernen, was sie sichschon angeeignet haben. Statt den vorge-sehenen 30 Kindern beherbergt das Wai-senhaus im Moment 179 Menschen,denn es sind auf Befehl der Regierungviele mittellose Flüchtlinge aus zerstör-ten Dörfern samt Sicherheitskräften zurBewachung im Gebäude untergebracht.Viele von ihnen sind traumatisiert undmussten zunächst eingekleidet werden.Diese bürgerkriegsähnlichen Zustände,das ohnehin in Kamerun verbreitete HIV-Virus (5,1% Erkrankte), der Ebola-Fie-ber-Ausbruch der Jahre 2014/15 und nundas Sars-CoV-2-Virus verschlimmerndie Situation maßgeblich, so dass dieMenschen hier am Rande der Verzweif-lung stehen.Das Waisenhaus ist ein Spendenprojektund trägt sich durch finanzielle Unter-stützungen aus Deutschland. Sister Annsteht in engem Kontakt zu anamed inter-national e.V. Unser Verein finanziert da-bei mitten im Krieg wenigstens das Al-lernotwendigste: Nahrungsmittel,Schulunterricht, Schulmaterial, Dünger,Pflanzen und Schutzzäune. Unter demBetreff „Kamerun“ findet Ihre Spendean anamed international sofort den Wegdorthin zur Unterstützung:Anamed international e.V.; Kreisspar-kasse Waiblingen, KontonummerDE12 6025 0010 0007 21069;BIC SOLADES1WBN

Das Waisenhaus „Garden for Educati-on and Healing“ (GEH) liegt in Bamenda,der Haupt-stadt der englisch-sprachigenRégion Nord-Ouest. Es wird geleitet vonSister Ann Emmanuel, einer presbyte-rianischen Diakonisse kamerunischerHerkunft. Sie ist der gute Engel des Wai-senhauses, das sie seit 2001 zusammen mitReverend Pastor Samuel Ngnitedem leitet.Mit den von ihr gezüchteten Hühnern undGänsen, so mancher Reisspende und selbstangebauten Gemüsen gelingt es ihr, dievielen hungrigen Mäuler zu stopfen. Alsüberzeugte Christin klammert sie sich festan Gottes Zusagen von der Rettung derÄrmsten und lässt sich immer wieder aufdiesen völlig uneigennützigen Überle-benskampf ein. Neben der Versorgung derWaisenkinder in der Einrichtung ist sie zu-dem für etwa 750 elternlose Kinder in derRegion verantwortlich, die in ärmlichenVerhältnissen, z.B. in Pflegefamilien auf-wachsen. - In einer Erdgrube stehen meh-rere Kinder mit hochgekrempelten Hosen-beinen und stampfen den Lehm. Dieserwird danach in der Sonne zu Ziegelsteinengetrocknet, wobei stets darauf zu achtenist, dass die Baumaterialien durch denplötzlichen, allmittäglichen Regengussnicht wieder zerstört werden. Die Bewoh-ner des Waisenhauses des GEH sind es ge-wohnt, bei allen Arbeiten mitzuhelfen. Siesollen hier eine sichere und liebevolle Hei-mat finden, in der sie wie in einer Großfa-milie zusammenleben können, Feldarbeit,handwerkliche und hauswirtschaftlicheTätigkeiten erlernen und sich ein Grund-wissen in Heilpflanzenkunde aneignen.Durch ein anamed - Seminar in Kumbo/

Kamerun 1996 wurde Sister Ann in Natur-heilkunde geschult. Auf ihre Einladunghin organisierte im Jahr 1997 der Pharma-zeut Dr. Hans-Martin Hirt, Gründer vonAnamed international e.V. (Aktion Na-türliche Medizin in den Tropen), bei ihr inBamenda ein Seminar. Die Teilnehmergründeten daraufhin die Gruppe „anamedKamerun“. Hirt arbeitet seit über 30 Jah-ren in der Heilpflanzenforschung und un-terstützt die Bevölkerung in Entwick-lungsländern. Die Arbeit von anamed fühltsich christlichen Überzeugungen ver-pflichtet; sie sieht in Jesus den vorbildlichwirkenden Arzt, den ganzheitlichen, un-dogmatischen und pragmatischen Heilerund Erlöser. Anamed stellt sich in denDienst verarmter und benachteiligterMenschen und will zu einer eigenverant-wortlichen, selbstbefähigten, Gesund-heits- und Nahrungsvorsorge beitragen.Auf dem Waisenhaus-Gelände in Bamen-da entstand ein anamed Krankenhaus,das mit Naturmedizin zu heilen versucht(nach dem ABC Prinzip des Vereins, daszunächst die Krankheit analysiert, dannauf biologische Weise behandelt undschließlich eine chemische Behandlungdurchführt, wenn nötig.) Hier befindet sichheute auch die anamed-Zentrale des Lan-des und Sister Ann veranstaltet zwei Maljährlich in Zusammenarbeit mit dem Ver-ein Fortbildungsseminare für Interessier-te, Ärzte, HeilerInnen und Pflegekräfte zuAnbau und Anwendung von natürlicherMedizin.Doch die Situation im Lande ist derzeitkatastrophal. In Bamenda herrscht oft„Ghost Town“, ein für mehrere Wochen-tage erlassenes Ausgehverbot als Blocka-de des öffentlichen Lebens, an das die Be-völkerung sich strikt halten muss, da an-sonsten massive Strafen drohen bis hin zuErschießungen und sadistischen Mordenauf offener Straße. Immer wieder sind Ge-wehrschüsse zu hören. Märkte wurden ab-gebrannt, um das Versammlungsverbotdurchzusetzen. Das Internet wird in denbetreffenden Gebieten zeitweise abge-schaltet, um Kontakte und Koordinations-möglichkeiten zu unterbinden. Zu demetwa 17 km entfernten Farmland, auf demGemüse und Heilpflanzen gezogen wer-den, können die Waisenhausbewohnernicht gelangen, weil sie sonst in dieSchusszone zwischen französischsprachi-gen Soldaten und englisch-sprechendenSeparatisten geraten. Da der Strom durchdie Regierung immer wieder abgedreht

Die Leiterin vonanamed Kame-run, Sister Anne,versucht Brückenzu bauen, nichtnur im Urwald,sondern auchzwischen verfein-deten Gruppen.

Das Land Kamerun liegt in Zentralafri-ka und erstreckt sich vom AtlantischenOzean in ost-nördlicher Richtung insafrikanische Innere. Es gilt als „Afrika inMiniatur“, weil es alle Klimazonen desKontinents in sich vereint. Von der Küstesteigt die Landschaft in mehreren Stufenimmer weiter an bis hin zum Adamaoua-Gebirge mit dem 4095 m hohen Kame-runberg, einem aktiven Vulkan. Durchseine guten und fruchtbaren Böden, aus-reichend Wasser und das wachstumsför-dernde tropische Klima ist das Land bes-tens für Ackerbau geeignet. Große Re-genwaldgebiete liefern viele natürlicheRohstoffe. Bodenschätze wie Erdöl, Ei-senerz, Bauxit, Gold und Diamantenwerden abgebaut.Das im 15. Jhdt. durch portugiesischeSeefahrer als „Rios dos Camarões“ be-nannte Land - nach den im Fluss Wourizahlreich angetroffenen Krabben --warzunächst eine deutsche Kolonie und wur-de im Versailler Vertrag 1919 als Völker-bundsbesitz im Verhältnis 4:1 unterFranzosen und Engländern aufgeteilt.Dem seit 1982 herrschenden PräsidentPaul Biya gelingt es nicht, das Land ausder angespannten wirtschaftlichen undsozialen Lage herauszuführen, die Mei-nungs- und Pressefreiheit sind stark ein-geschränkt und gegen politische Gegnerwird hart vorgegangen. Die sich mit 20%in der Minderheit befindliche englisch-sprachige Bevölkerung lebt im Westenund wird von der frankophonen Mehrheit(80%) schikaniert, unterliegt starken Re-pressionen und es kommt zu Plünderun-gen, Morden und Vergewaltigungen.

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Innenstadt und Schelmenholz

ADFC WinnendenKreisverband Rems-Murr

Winnender Feierabendtouren:Jeden Montag von April bis September -außer an Feiertagen - führt der ADFCdurch unsere schöne Landschaft. DieTouren dauern ca. 2 bis 2 ½ Stunden,sind 30 bis 35 km lang und für durch-schnittlich trainierte Radler*innen geeig-net. Pedelec-Fahrer*innen sind auchwillkommen.

Start ist jeweils um 17.30 Uhr an derHermann-Schwab-Halle, eine Anmel-dung ist nicht erforderlich.

Bitte beachten Sie: Die Abstandsregelnsind einzuhalten. Personen, die zur Risi-kogruppe bezüglich Covid-19 gehören,werden gebeten, selbst einzuschätzen, obsie das Restrisiko für eine Ansteckungwährend der Veranstaltung auf sich neh-men möchten.Fragen dazu beantwortet Hans Su-kowski, schreiben Sie an [email protected]

Weitere Touren:Ab Juli beginnen auch wieder Halbtages-und Tagestouren. Die Teilnahme ist kos-tenlos. Welche Touren stattfinden, erfah-ren sie hier im Blickpunkt und auf unse-rer Homepage. Eine Anmeldung zu die-sen Touren ist zwingend erforderlich, dieTeilnehmerzahl ist begrenzt.

Termine:Noch bis 11. Juli: STADTRADELN imRems-Murr-Kreis. Bitte treten Sie demTeam „ADFC Winnenden“ bei. Hierkönnen Sie sich registrieren: https://www.stadtradeln.de/winnenden

29. Juni: Feierabendtour,17.30 Uhr Hermann Schwab-Halle

6. Juli: Feierabendtour,17.30 Uhr Hermann Schwab-Halle

13. Juli: Feierabendtour,17.30 Uhr Hermann Schwab-Halle

19. Juli: Zum Schönbuchturm,85 km, 9 Uhr Bahnhof Winnenden

Weitere Informationen unter www.adfc-bw.de/rems-murr

Eine Welt Winnendenund Umgebung e.V.

Sommer, Sonne, Soulbottle - fair undnachhaltig in den Sommer

Hängematten von Globo und ContigoDie Fair-Trade-Hängematten von Globosind aus Baumwolle, handgewebt oder -geknüpft in El Salvador. Durch ihre ge-knüpften Liegeflächen sind sie beson-ders dehnbar und passen sich dem Kör-per perfekt an.

Globo ist Mitglied im Forum Fairer Han-del und ihre Arbeit entspricht „in allen

Kriterien der“ (Weltladen-Dachver-band). Seit Mitte 2017 sind sie offiziellesMitglied der WFTO (World Fair TradeOrganization).

In der Auswahl der Partnerbetriebe ste-hen die folgende Kriterien im Vorder-grund:

• Eine gerechte und angemessene Bezah-lung der Arbeit

• Ökologisch sinnvolle Produktion (Ma-terialverwendung, Umgang mitRessourcen, Abfallverwertung)

• Soziales Engagement (Kinderbetreu-ung, Förderung von Schulen)

Die Hängematten von Contigo werdenin Zentral- und Südamerika produziert.Der Handelspartner Exportexa aus Ko-lumbien, startete 2004 als Handelsunter-nehmen für Garne. Die steigende Nach-frage von Textilwaren erlaubte es, 2008eigene Maschinenwebstühle anzuschaf-fen und selbst eine Produktion von Hän-gemöbeln aufzubauen. Die Mitarbeitererhalten Gehälter, die mindestens 20 %oberhalb des Mindestlohns liegen. Allegesetzlichen Sozialleistungen, wie Kran-ken- und Rentenversicherung, Urlaubund Bonuszahlungen werden geleistet.Das Einflechten der Zöpfchen, welchedie Aufhängeschnüre tragen, ist reineHandarbeit. Näharbeiten werden beidichter Auftragslage außer Haus an Näh-werkstätte in Barranquilla vergeben.

SONNENGLAS®Mit dem SONNENGLAS® wird Lichterzeugt: ein Leben lang, nachhaltig, um-weltbewusst und ganz individuell. Überseine Solarzellen im Deckel speichert eswährend des Tages Energie, die esnachts in Form von Licht wieder abgibt.Diese Methode der Lichterzeugung stellteinen einfachen Weg dar, umweltbe-wusst zu leben und macht einfach Spaß,denn das Innere der Solarlaterne lässtsich ganz individuell dekorieren. Idealals Gartenbeleuchtung, für den roman-tisch gedeckten Tisch, Grillpartys, zumCamping, zur Dekoration, oder bei Out-door-Aktivitäten. Und das ist noch langenicht alles: Das SONNENGLAS® ist einechtes Fair-Trade Produkt aus Südafrika.Seine Produktion hat bisher über 65Vollzeit-Arbeitsplätze für zuvor arbeits-lose Männer und Frauen aus Alexandraund Soweto geschaffen; sie stellen jedeseinzelne SONNENGLAS® in Johannes-burg in liebevoller Handarbeit her.

Soul BottlesDie Soul Bottles sind die perfektenTrinkflaschen für alle, die nachhaltig undplastikfrei leben und trotzdem nicht aufStyle und Design verzichten möchten!

Weitere Infos im Weltladen, Schloßstr.9; Winnenden

ÖffnungszeitenMontag - Freitag9.00 Uhr bis 18.00UhrMittwoch9.00 Uhr bis 13.00 UhrSamstag9.30 Uhr bis 13.30 Uhr

Kleingärtner &BlumenfreundeAusschuss - und Pächterfest

Leider müssen wir auch unser Aus-schuss- und Pächterfest ausfallen lassen.Immerhin sind jetzt wieder Treffen von10 Personen erlaubt. Das heißt, wir kön-nen wieder mit unserer Vereinsarbeit be-ginnen.Demnächst werden sich unsere Aus-schussmitglieder wieder treffen und ei-nen neuen Terminplan ausarbeiten.Ansonsten hoffen wir, dass sich die Ein-schränkungen weiterhin schnell lockern.Wir wünschen unseren Mitgliedern eingesundes Zusammensein und eine guteLaune.

Rad-Club ´93WinnendenAlle regelmäßigen und geführten Aus-fahrten ab Hermann-Schwab-Halle:

Mountainbike:Samstag, 14.00 Uhr, mit max. 10 Perso-nen pro Gruppe.

Rennrad:Mittwoch, 17.30 Uhr, mit max. 10 Perso-nen pro GruppeSonntag, 9.00 Uhr, mit max. 10 Personenpro Gruppe

Gäste mit E-Bike sind bei allen Ausfahr-ten willkommen, Helmpflicht.

Training im Bikepark:Dienstag 17.30 Uhr, mit max. 10 Perso-nen pro Gruppe

Die Abstandsregeln sind einzuhalten.

Homepage: www.radclub93.de,bikepark-winnenden.de

SportvereinigungWinnenden 1848 e.V.Geschäftsstelle | SPORTPARKAlbertviller Str. 58, & 07195/58355-0Mail: [email protected]

Mitgliederversammlung 2020Mitgliederversammlung der SV Win-nenden 1848 e. V.Donnerstag, 02. Juli 2020, 19.30 Uhr, inder Hermann-Schwab-Halle, Winnen-den, Albertviller Straße 11, 71364 Win-nenden

Tagesordnung:Top 1: BegrüßungTop 2: Bericht des 1. VorsitzendenTop 3: Bericht des Vorstands FinanzenTop 4: Bericht der KassenprüferTop 5: Bericht des Vorstands Bau

und LiegenschaftenTop 6: Bericht des Senioren-

beauftragten

Top 7: Aussprache der BerichteTop 8: EntlastungenTop 9: Neuwahlen Vorstand und Se-

niorenbeauftragterTop 10: Haushalt 2020Top 11: Antrag: Satzungsänderungen*Top 12: Vereinsheim

* Die Satzungsänderungen stehen alsDownload auf der Homepage der SVWinnenden 1848 e. V. zur Verfügungoder können in der Geschäftsstelle abge-holt werden. Die Mitglieder sind zu die-ser Versammlung ganz herzlich eingela-den.Anträge müssen eine Woche vor derMitgliederversammlung schriftlich mitBegründung eingereicht werden.

SPORTPARKKontakt: Fon.: 07195 58355 0Mail: [email protected]Öffnungszeiten:Montag bis Freitag: 8.00 - 22.00 UhrSamstag sowie an Sonn- und Feiertagen:10.00 - 18.00 Uhr

Herzlich WILLMOMMENim SPORTPARK!

Damit ein gemeinsames Trainieren, un-ter Beachtung der Grundsätze des Infek-tionsschutzes in den Räumlichkeiten desSPORTPARK, möglich ist, müssen alleMitglieder zwingend, die veröffentlich-ten und im SPORTPARK ausgehängtenRegeln zu beachten. All Ihre Fragen be-antworten die Mittarbeiter vor Ort gernepersönlich.

Vorübergehendes Kursprogramm imSPORTPARK

Bitte beachtet, dass wir aufgrund der ak-tuellen Auflagen nur eine begrenzte An-zahl an Kursteilnehmern zulassen kön-nen. Die max. Teilnehmerzahl pro Kursist auf 10 Personen limitiert.Deshalb ist eine Kursanmeldung zwin-gend erforderlich:- per Telefon: 07195 583 550 (E-Mail-

Anmeldungen werden NICHT berück-sichtigt!)

- vor Ort im SPORTPARKEs gibt keine Warteliste und die Anmel-dungen zu den Kursen können max. 1Woche im Voraus erfolgen.Wenn eine Teilnahme trotz Anmeldungnicht möglich ist, bitten wir Euch abzu-sagen.Und zuletzt möchten wir Euch bitten,max. 10 min vor Kursbeginn im SPORT-PARK zu sein und ein großes Handtuchmitzubringen. Gerne könnt Ihr auch eureeigene Matte mitbringen.

WINNers DomeAb sofort finden wieder die offenenStunden im WINNers Dome, Deutsch-lands größter Bewegungslandschaft, zuden regulären Zeiten statt:• Mittwochs von 18.00 bis 20.00 Uhr• Samstags von 10.45 bis 12.45 Uhr• Sonntags von 10.45 bis 12.45 Uhr

Eine telefonische Voranmeldung für dieoffenen Stunden ist bis auf weitereszwingend unter 07195/583 55 0 erfor-

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Birkmannsweiler

der Kinder in den verschiedenen Alters-gruppen angepasst. Betreut werden dieKinder von einem erfahrenen Sport- undÜbungsleiterteam.

LeichtathletikBei der Challenge in Heilbronn am19.06.2020 lief Jens vom SV-Winnen-den im Alleingang zum Sieg in 1:51,70Min. über 800 m. Das Rennen dient derVorbereitung auf die 1500 m in Bern(Schweiz) am 27.06.2020 und als Ein-stieg in die Saison.

Trotz Corona und Prüfungsvorbereitungvon Jens zur Abschlussprüfung seinerLehre ist er in einer guten Form. Das Zielist in Bern im ersten offiziellen Rennengleich eine Bestzeit zu laufen.

Die aktuelle Bestzeit beträgt 3:42,41Min. auf 1500 m.Sabrina Lamparter vom SV-Winnendenlief auf 1500 m eine persönliche Bestzeitvon 5:06,87 Min.Beide Zeiten sind nicht bestenlistenfä-hig.

derlich und kann max. 1 Woche im Vo-raus erfolgen. Die Plätze sind begrenzt.Bitte denkt beim ersten Besuch unbe-dingt an die Einverständniserklärung. Eskönnen jeweils NUR die oben angegebe-nen Zeitfenster von 2h für 14,00 € reser-viert werden.

Die Buchung von Kindergeburtstagen istebenfalls möglich. Aktuell bieten wirNUR folgende Pakete an:

Nutzungsgebühr für Gruppe bis max.8 Kinder + 2 Erwachsene:1h = 80,00 €1,5h = 110,00 €2h = 130,00 €

Nutzungsgebühr für Gruppe bis max.10 Kinder + 2 Erwachsene:1h = 110,00 €1,5h= 150,00 €2h= 185,00 €

Unter www.sv-winnenden.de haben Sieüber das Buchungstool die Möglichkeit,die Bewegungslandschaft der SV Win-nenden 1848 e.V. für Veranstaltungen,z.B. Kindergeburtstage & Gruppen-events zu buchen.

WINNers RehaVorübergehendes Rehakurs-programm im SPORTPARKDas vorübergehende Rehakurspro-gramm im SPORTPARK, mussten wiran die COVID 19 Situation anpassen.Bitte beachtet, dass wir aufgrund derEinhaltung der Landesverordnung gegendie Ausbreitung des Coronavirus und dieuns zur Verfügung stehenden räumli-chen Möglichkeiten nur 10 Kurse anbie-ten können. Aufgrund der aktuellen Auf-lagen ist die Teilnehmerzahl pro Kursauf 10 verbindliche Anmeldungen fest-gelegt.Alle Kurse im vorübergehenden Re-hakursprogramm vom 15.6.20 sindderzeit belegt.

Nachfrage zu freigewordenen Plätzenper Telefon im Sportpark zu den übli-chen Öffnungszeiten.

Sport und Spaß-Camp findet auch indiesem Jahr statt!

Anmeldungen sind ab sofort über dieHomepage möglich.Im Sport & Spaß-Camp 2020 erwartenEuch in den Sommerferien wieder viel-seitige, abwechslungsreiche und nichtganz alltägliche Ferientage im Sportzen-trum Winnenden. In der Umgebung,nahe zur Natur, bieten sich viele Mög-lichkeiten gemeinsam spannende undsportliche Aktivitäten in der Gruppe zuerleben und zusammen lustige und ab-wechslungsreiche Tage zu verbringen.

Unter fachlicher Anleitung können dieKinder vielfältige Bewegungsangeboteerleben und ausprobieren und Ihre Krea-tivität beim Basteln oder Malen entfal-ten.

Ausgangspunkt für die verschiedenensportlichen und außersportlichen Aktivi-täten während des Sport & Spaß-Campsist das Sportzentrum in Winnenden.Treffpunkt ist jeden Morgen in der Al-fred-Kärcher-Sporthalle. Die Aktivitätensind auf die individuellen Bedürfnisse

TageselternvereinWinnenden u. Umgebung e.V.

Unsere Fachberaterinnen der Kinderta-gespflege sind während unserer Sprech-zeiten montags 18-19 Uhr und donners-tags 9-11 Uhr telefonisch, sowie per E-Mail erreichbar.

Tageseltern Winnendenund Umgebung e.V.Mühltorstraße 25, 71364 Winnenden07195 97 93 -79/ -78/ [email protected]

TennisclubWinnendenMitgliederversammlung am 9. Juli um19 UhrDie aufgrund der Corona-Pandemie ver-schobene Mitgliederversammlung findetnun am Donnerstag, 9. Juli 2020, um 19Uhr auf der Terrasse des TC Winnendenstatt. Die Mitgliederversammlung kannauch Online am Computer verfolgt wer-den. Auf der Tagesordnung stehen nebenWahlen des 2. Vorsitzenden, des Vor-stands Sport Aktive, des Vorstands SportJugend, der Beigeordneten und des Kas-senprüfers auch die Festsetzung des Jah-resbeitrags und der Aufnahmegebühr.Förmliche Anträge müssen bis spätes-tens 6. Juli unter [email protected] sein.

Spielbetrieb TCWAlle Plätze des TC Winnenden könnenbespielt werden, auch durch Gastspieler.Seit dem 4. Juni ist auch wieder das Dop-pelspielen sowie die Nutzung der Hallegestattet. Das Buchungssystem wurdeauf online umgestellt. Es kann nur ge-spielt werden, wenn die Spieler sich vor-ab einen Platz reserviert haben. Auchbeim Doppel müssen alle 4 Spieler ein-getragen werden! Die Buchung ist über

die Homepage unter www.tcwinnen-den.de zugänglich. Bitte beachten Sie dieHygiene- und Abstandsregeln vor Ort.Duschen und Umkleide können vorerstnicht genutzt werden.

Verbandsrunde Sommer 2020Die reguläre Verbandsrunde wurde auf-grund der Corona-Pandemie und der da-mit verbundenen Einschränkungen abge-sagt. Es wird stattdessen eine freiwilligeWTB-Wettspielrunde geben. Für dieje-nigen, die nicht spielen, sei besondersauf die Möglichkeit der Festschreibungder LK hingewiesen. Für den TC Win-nenden treten die Herren 1, die Herren 2die Herren 30, die Herren 55 und dieHerren 70 an. Hinzu kommen Junioren 1und 2 und Juniorinnen 1.Spieltermine Heimspiele TCW:Sa, 27.06. um 10 Uhr: Junioren 1 TCW- TC BW Vaihingen-Rohr 1Sa, 27.06. um 9.30 Uhr: Junioren 2TCW - TSG Backnang Tennis 1So, 28.06. um 10 Uhr: Herren 1 TCW -TC Weissenhof 1

JugendtrainingDas Sommertraining der Jugend findetmit über 60 Teilnehmern statt. Trainingist täglich in Gruppen bis vier Personenunter Anleitung des Trainerteams mög-lich. Wer noch einsteigen möchte, kanndies jederzeit tun.

Schnuppermitgliedschaft undSchnuppertrainingWer als Quereinsteiger, Neustarter oderNeumitglied den Weg in den Tennnis-club sucht, kann im ersten Jahr eineSchnuppermitgliedschaft abschließen.Der Preis für eine Saison beträgt für Er-wachsene 200 Euro und für Jugendliche100 Euro. Es kann jederzeit gestartetwerden, auch im Juni oder Juli. Schnup-permitglieder erhalten einen Gutscheinfür ein attraktives Gruppentraining undkönnen Tennis spielen, so oft sie wollen.Info und Anmeldung unter [email protected]

Vereinsrestaurant „Da Sole“Seit dem 18. Mai ist die Bewirtung unse-res Clubhauses und damit der einge-schränkte Aufenthalt auf der Terrassemöglich. Genießen Sie die besondere ita-lienische Küche täglich ab 17 Uhr außeran Sonn- und Feiertagen.

Ein Besuch ist nur mit vorheriger Reser-vierung möglich (Tel.: 07195/3127)

Verein der Hunde-freunde WinnendenInformationen zum Übungsbetrieb

Der Übungsbetrieb findet unter Einhal-tung entsprechenden Hygiene- und Ab-standsregelungen statt.

Für das Basistraining bitten wir die Teil-nehmer vorher Kontakt mit der erstenAusbildungsleiterin Andrea Küttner([email protected])aufzuneh-men - ohne Anmeldung ist kein Trainingmöglich.

Die Teilnehmer der THS-Gruppe mel-den sich bei der zuständigen Übungslei-terin an.

Unser Vereinsheim (Hundehütte) bleibtgeschlossen.

Wir bitten um Beachtung der geltendenHygiene-und Abstandsregelungen.

TrainingszeitenBasis1: Sonntag 10.30 -11.30 UhrBasis2: Sonntag 11.30-12.30 Uhr undDienstag ab 19 UhrTHS: Mittwoch 18.00 Uhr und Freitag18.30 Uhr

Wir freuen uns auf Euer Kommen.

Weitere Informationen auf unsererHomepage unter vdh.winnenden.jimdo-free.com

Der Vorstand

Öffnungszeiten:Dienstag, Donnerstag und Samstag von10.00 - 12.00 Uhr.

Ansprechpartner Ulrich Vogel, Telefon:07195/580462, oder perE-Mail: [email protected]: www.winnender-tafel.de

TennisvereinBirkmannsweiler

GeschäftsstelleTalaue 31, Telefon 97 01 50,Fax 97 01 52.www.tv-birkmannsweiler.de,E-Mail: [email protected] flexibel nach Vereinba-rung. Rufen Sie unter 07151-207401(Peter Dinkelacker) während der übli-chen Geschäftszeiten (9-17 Uhr) an undsprechen Sie einen Termin mit uns ab.Möglicherweise lässt sich Ihr Anliegenauch gleich telefonisch regeln.TVB-Sportgaststätte, öffentlicheGaststätte - Telefon 07195/9577821oder 0171/3703069Die Gaststätte ist wieder geöffnet.Renata und Dragan Skoric freuen sichauf Ihren Besuch. Sie bieten regionaleund internationale Küche. Die Öffnungs-zeiten: Montag bis Freitag ab 17.00 Uhr(warme Küche 17.30 Uhr - 22.00 Uhr),Sonn- und Feiertage 11.30 - 21.00 Uhr,Samstag ist Ruhetag. Selbstverständlichkönnen für Feiern aller Art jederzeit spe-zielle Termine vereinbart werden.Bitte auf jeden Fall reservieren, damitwir auch sicher einen Platz für Sie ha-ben. Vorgeschriebene Auflagen müs-sen wir erfüllen, dazu gehört auch,dass wir Ihre Personalien festhalten,um mögliche Infektionsketten nach-weisen zu können.Wir bitten Sie um Verständnis!

Hinweis an unsere aktiven Mitglieder:Um aktuell unsere Anlage nutzen zu

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Breuningsweiler

Hanweiler

Hertmannsweiler

Wissenswertes

können, müssen alle Belegungen zwin-gend über unser Platzbelegungssystemgemacht werden. Dazu benötigen SieZugangsdaten. Bitte fordern Sie recht-zeitig Ihre Zugangsdaten an. Registrie-rung unter https://hallenbuchung.tv-birk-mannsweiler.de/de/registrieren

Das Doppelspiel ist wieder zugelassenSeit 2 Wochen ist das Doppelspiel wie-der zugelassen. Nehmen Sie die Mög-lichkeit wahr. Bitte denken Sie daran,dass alle Mitspieler in das Belegungstooleingetragen werden müssen. Bei Gästenist auch die Eingabe einer Telefonnum-mer erforderlich.Die Daten werden nach 4 Wochen wie-der gelöscht.

Unsere Tennishalle hat einen neuenBodenAnfang der Woche wurden die Arbeitenwegen des neuen Teppichbodens in un-serer Halle fertig gestellt. Das verwende-te Garn ist komplett aus recyceltem Ma-terial hergestellt. Es handelt sich dabeium das Spitzenmodell FIRST LINE1400 der Firma BTS SportsystemeGmbH, einem gelenkschonenden Belagmit sandplatzähnlichem Absprungver-halten. Auch optisch macht der Bodenwas her.Fragen Sie bei unserer Geschäftsstelle(07151-207401) nach freien Stunden.

Corona WettspielrundeAb 27. Juni startet die Corona Wettspiel-runde. Wir beteiligen uns mit 5 Mann-schaften am Spielbetrieb. Nach aktuel-lem Stand ist das Zuschauen leider nichterlaubt.

Besuchen Sie auch unsere Webseiteunter www.tv-birkmannsweiler.de

VfR -Verein für RasenspieleBirkmannsweiler e.V. 1938VfR GeschäftsstelleUnsere Geschäftsstelle ist regelmäßigmittwochs von 18.00 bis 19.00 Uhr be-setzt. Bitte stellen Sie Ihre Anfrage trotz-dem vorrangig über den Anrufbeantwor-ter oder per Mail. Kontakt: www.vfr-bmw.de, [email protected] oder Tel.:07195-4109700, Fax: 07195-4109707

Vereinsheim Talaue wieder geöffnetDie Gaststätte Talaue ist wieder geöff-net, zusätzlich geht der Abholbetriebweiter. Öffnungszeiten sind Di. bis Fr.von 11.30 bis 14.00 Uhr und von 16.30bis 23.00 Uhr. Samstags von 17.00 bis23.00 Uhr. Sonn- und Feiertags von11.00 bis 21.00 Uhr. Selbstverständlichmüssen wir das allgemeine Hygienekon-zept eingehalten. Weitere Informationenauf www.talaue.de.

Ab sofort wieder Sportabzeichentrai-ning und -abnahme im Herbert-Win-ter-StadionJeden Dienstag von 17.00 bis 18.30 Uhrgibt es Training und Abnahme der leicht-athletischen Disziplinen für das Sportab-zeichen im Herbert-Winter-Stadion. Prü-fer ist Richard Braun im Auftrag desStadtverbandes für Sport. Hier ist jeder-mann/frau willkommen, auch Bewerber/innen für Berufe mit Sportanforderungenwie z.B. für den Polizeidienst.

Neue Rehasport-Kurse beim VfRBeim VfR beginnen bis zu sechs neueRehasport-Kurse. Der Einstieg ist ohneWartezeit möglich. Voraussetzung istein Rehasport-Rezept Ihres Arztes.Kurszeiten und Anmeldemöglichkeitenfinden Sie auf der VfR-Homepage unterwww.vfr-bmw.de.

Kontaktaufnahme direkt bei unserer Re-hasport-Übungsleiterin Christina Sebul-ke, E-Mail [email protected], Tel. 0152 3375 2072.

MGV „Sängerlust“Breuningsweiler e.V.SingstundeAufgrund des immer noch aktuellen Co-rona-Risikos und zum Schutz unsererSänger findet am kommenden Freitag,26.06.20, auch wieder keine Singstundestatt.

Hinweis für unsere SängerDas Infoportal auf unserer MGV Home-page ist eingerichtet, es können nun allewichtigen Informationen und Hinweiseabgerufen werden. Der Zugang auf dieSeite ist mit einem Passwort möglich. In-formationen zum Erhalt des jeweiligenPasswortes folgen.Haltet bitte alle durch.

Wir wünschen allen unseren Sängern mitFamilien, Freunden und Gönnern, dasssie gesund bleiben und wir uns bald wie-der gemeinsam in unserer Sängerstubetreffen können und fröhliche Lieder inlustiger Runde singen können.

Besuchen Sie unsere Homepage:http://www.mgv-breuningsweiler.de

Männergesangverein„Eintracht“ Hanweiler... der Chor für Hanweiler und das Schelmenholz

Liebe Sänger, wir haben die Zustim-mung der Stadt Winnenden erhalten, vo-rübergehend Chorproben in der Hanwei-ler Kelter durchzuführen, unter Einhal-tung der aktuellen Landesverordnungenund dem detaillierten Hygienekonzeptdes Schwäbischen Chorverbandes.

Nach 3 Monaten Pause dürfen sich alleSänger des Vereins, die es möchten, am25.6. um 18.30 an der Kelter einfinden(mit Mund-Nase-Schutz), damit wir biszum Beginn um 19.00 Uhr genügendZeit haben, um den Ablauf und die Ver-haltensregeln zu besprechen und zu zei-gen. In der Ausschusssitzung am 23.6.werden/wurden weitere Details dazu ge-klärt.

Wir sind alle gespannt wie es klingt,wenn 19 Männerstimmen mit großemAbstand in der luftigen Kelter ein neuar-tiges Klangerlebnis erzeugen werden.

BürgervereinHertmannsweiler e.V.

Mitgliederversammlung vor dem Fried-hof (oberer Eingang) ein. Einziger Ta-gesordnungspunkt: Bau der Ausseg-nungshalle.Bei dieser Gelegenheit kann die Baustel-le besichtigt werden, auch ein kleinerImbiss und Getränke werden angeboten.

Baubeginn / Einladung zur außeror-dentlichen Mitgliederversammlung

Die lange Zeit des Wartens hat ein Ende:am 18. Juni begannen offiziell die Bauar-beiten der Aussegnungshalle auf demFriedhof Hertmannsweiler. Der symboli-sche erste Baggerbiss erfolgte in Anwe-senheit von Oberbürgermeister Holz-warth, weiteren Vertretern der Stadt unddes Bürgervereins sowie Bürgern. In denkommenden Wochen werden dann Zugum Zug die weiteren Gewerke ausge-führt.

Für den 16. Juli, 18.00 Uhr, lädt der Bür-gerverein zu einer außerordentlichen

winzer-Onlineshop unter www.jungwin-zer-stuttgart.com/shop erhältlich undkönnen analysierend und kommentie-rend auf dem heimischen Sofa verkostetwerden. Die Abstimmung der Favoritenerfolgt vom 3. bis 19. Juli per Online–Voting. Die vier Sortensieger werdendann ein eigenes 4er-Paket bilden und imAugust am Finaltag gegeneinander an-treten.

„Mit diesem Turnier wollen wir in bei-derlei Hinsicht Ersatz schaffen. Zum ei-nen für die Fußball-Europameisterschaftund zum anderen natürlich für das Stutt-garter Weindorf. Mit dem „JungwinzerCup 2020“ verbinden wir beides mitei-nander und hoffen, so wenigstens etwasTurnierfeeling und Weingenuss in dieWohnzimmer transportieren zu können“,sagt Christoph Kern, Geschäftsführerder Jungwinzer Stuttgart. ProfessionelleVideovorstellungen der Jungwinzer wer-den über die sozialen Netzwerke zur Ein-stimmung auf die Gruppenphase gesen-det.

Terminplan:• Gruppenphase: Online-Voting ab Frei-

tag, 3. Juli bis Sonntag, 19. Juli 2020.Pakete ab sofort im Online-Shop unterwww.jungwinzer-stuttgart.com/shop

• Halbfinale und Finale: Live-Stream amFreitag, 7. August 2020, 19 Uhr

Die Jungwinzer Stuttgart, bekannt vonder Jungwinzer-Laube auf dem Stuttgar-ter Weindorf, müssen neben dem Ausfallder Fußball-Europameisterschaft in die-sem Jahr auch die Absage des StuttgarterWeindorfs verkraften. Um dennoch nichtgänzlich auf alle Veranstaltungen ver-zichten zu müssen, veranstaltet die Jung-winzer-Gruppe - bestehend aus jungenWeinmachern aus Stuttgart und demRemstal - mit dem „Jungwinzer Cup2020“ ein ganz neuartiges Event.

Unter dem Motto „16 Jungwinzer - 4Weinkategorien - 1 Turnier“ treten dieJungwinzer/-innen in einem interaktivenTurnier gegeneinander an. Dabei kommtes in der Gruppenphase zu Duellen zwi-schen verschiedenen Riesling- und Sau-vignon Blanc-Weinen sowie Rose- undweißen Burgunder-Weinen. Start desOnline-Votings für die Gruppenphase istam 3. Juli 2020. Der Champion der Jung-winzerweine wird anschließend - imK.O. Modus - im Halbfinale und Finaleam 7. August ausgespielt. Das Finale umden „wichtigsten Wanderpokal in derWeinwelt“ wird zudem per Live-Streamdirekt aus dem SoccerOlymp Fellbachauf dem lnstagramprofil der Jungwinzer@jungwinzerstuttgart übertragen. An-pfiff ist um 19 Uhr.

Die preiswerten 4er-Weinpakete für dieGruppenphase sind ab sofort im Jung-

16 Jungwinzer – 4 Weinkategorien – 1 TurnierStuttgarter und Remstaler Jungwinzer treten ab 3. Juli 2020 beim interaktiven

„Jungwinzer Cup 2020“ mit ihren Weinen gegeneinander an

SV Hertmannsweiler

Gymnastik:Aufgrund der aktuellen Lage bietet dieGymnastik-Abteilung derzeit an:Erwachsene gemischt - Outdoor:Montag: 18.00 Uhr und 19.00 Uhr sowiemittwochs ab 18.00 UhrRückenfit: Mittwoch: 19.00 UhrAlles findet auf dem Sportplatz in Hert-mannsweiler ohne Voranmeldung statt.Bitte eigene Matte oder Handtuch mit-bringen. Rückfragen unter [email protected].

Jahrgang 46/47Das Treffen am 26. Juni 2020 im Zillhardtshof sowie andere geplante Treffen

können leider wegen den Corona-Beschränkungen nicht stattfinden.

Die Vorauszahlungen für die Ausflüge werden beim nächstmöglichenTreffen zurückbezahlt.

Wir wünschen euch eine gute Zeit und bleibt gesund.

Donnerstag, 25. Juni 2020 Nummer 2620

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Donnerstag, 25. Juni 2020Nummer 26 21

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Das Feuerwehrmuseum hat wieder für Sie geöffnet. Foto: Stephan Haase

Attraktives, national und internationalausgezeichnetes Feuerwehrmuseum,Brandschutz und Feuerwehrgeschichteüber 250 Jahre auf 2 000 Quadratme-tern, Sammlungen von Ledereimer undLöschkübel, tragbaren und fahrbarenLeitern, Kleinlöschgeräte sowie 17Handdruck-Feuerspritzen, Helmsamm-lung mit über 700 in- und ausländi-schen Feuerwehrhelmen, Uniformen,Orden und Ehrenzeichen, Alarmie-rungsgeräte, 15 Feuerwehrfahrzeuge,vom Beginn der Motorisierung derFeuerwehr bis heute.Neben abwechselnden Sonderausstel-lungen wird für Kinder eine attraktiveSpielecke mit Mal- und Basteltisch so-wie einem Kinderfeuerwehrauto gebo-ten. Selbstverständlich ist, dass Kinderin einem echten Oldtimer Platz nehmendürfen.Das Feuerwehrmuseum Winnenden istunter Berücksichtigung infektions-

Feuerwehrmuseum Winnendenwieder geöffnet

schützender Maßnahmen zu den nor-malen Öffnungszeiten für Besucher ge-öffnet. Gruppenführungen sind nichtmöglich. Einzelbesucher können sichmit Hilfe von kostenlos zur Verfügunggestellten Audio Guides, in deutscheroder englischer Sprache, durch das Mu-seum führen lassen. Diese werden nachjedem Gebrauch desinfiziert. Schutz-masken sind mitzubringen.

Öffnungszeiten:Samstag und Sonntag, 10.00 - 12.30Uhr. An Feiertagen ist das Museum ge-schlossen.

Bei Fragen zum Museumsbesuch kön-nen Sie uns unter Telefon 07195977544 oder E-Mail: [email protected] jederzeit erreichen.

Weitere Infos unter: www.feuerwehrmuseum-winnenden.de.

Kultur

Initiative Stadtmuseum WinnendenGuten Tag liebe Museumsfreunde,

der Storchenkeller der Volksbank ist leider wegen Corona noch für die Öffent-lichkeit gesperrt.Der Vortrag mit Bildern von Hans Kuhnle: „Alte Gaststätten in Birkmannswei-ler“ und „Die Geheimnisse der Nacktkultur“ am 8. Juli fällt aus und wird so baldwie wieder möglich nachgeholt.

Dies trifft auch für alle weiteren geplanten Veranstaltungen, wie die Bilderaus-stellungen mit Paul Haag und Alfons Hauber, den Vortrag von Michael Seiz:„Der Winnender Heiner Seiz im 2. Weltkrieg“. Sein Sohn Michael Seiz liest ausseinen Briefen von der Front an die Heimat und Diethard Fohr: 75 Jahre Kriegs-ende in Winnenden, Film - Stunde Null, das Kriegsende in Winnenden, zu.

Zu einer netten Begegnung nach 75 Jahren kam es im Haus von Willy Bihlmeyerin Birkmannsweiler. Rudolf Weber wohnt in Büsnau und war 1944/45 bei seinerOma in Birkmannsweiler evakuiert. Die beiden Klassenkameraden konnten vielealte Erlebnisse austauschen. Diethard Fohr hat sie in kurzen Filmchen festgehal-ten.

Die beiden 86-jährigen Schulkameraden von 1944/45, Willy Bilhlmeyer ausBirkmannsweiler und Rudolf Weber heute aktiver Heimatforscher in Büsnau,tauschen ihre Erinnerungen aus. Foto: Privat

Eine virtuelle Ausstellung des StadtarchivsWinnenden 25. Mai – 17. Juli 2020

Hand-Point-Right https://www.winnenden.de

„EIN RÜHMLICHST BEKANNTER SOHNUNSERER STADT“ ERINNERUNG AN LEBEN UND WERKDES LANDSCHAFTSMALERS JULIUS KORNBECK (1839 1920)

Donnerstag, 25. Juni 2020 Nummer 2622

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Bildrechte: Evangelische Kirchengemeinde Winnenden.

Orchesterwerke wie das Bachsche Weih-nachtsoratorium, das Mozart-Requiem,die Werke Mendelssohns und HartmutSeidlers Oratorium Gott rufet noch sindPerlen unserer Kultur, um die sich dieKirchenmusik immer wieder bemüht.So freut sich die Winnender Kantorei,dass sie in der letzten Juni-Woche denProbenbetrieb in Kleingruppen wieder-aufnehmen kann. Sie tut dies mit einemeigens für das Albrecht-Bengel-Hausentwickelten Hygienekonzept. Kinder-chöre und Kleiner Chor treffen sich imSommer zu einem Offenen Singen. Daweiterhin die freigegebenen Sitzplätze inder Schlosskirche beschränkt sind - esgibt ca. 30 Einzelplätze, mit Paaren be-setzt 60, die Emporen sind noch immergeschlossen - müssen leider auch zahl-reiche geplante Kirchenmusikveranstal-tungen ausfallen. In den Sommermona-ten abgesagt sind die fünf SommerlichenOrgelmusiken und die MusikalischenPilgerreisen. Sie fallen ersatzlos aus. Die

Seit einigen Wochen ist es immer wiederauch in den Medien Thema, dass die Vi-ruspandemie für die kulturtreibendenEinrichtungen und Vereine große Aus-wirkungen hat. So leidet auch ganz be-sonders die evangelische Kirchenmusikan der Schlosskirche unter den Auswir-kungen. Natürlich ist die Kirchenmusiknicht system-relevant wie es z.B. produ-zierende Betriebe oder das Schulwesensind. So produziert ein großer Chor wiedie Winnender Kantorei zugegebener-maßen kein Toilettenpapier und keineDesinfektionsmittel. Aber, der Chor istdennoch ein Kraftwerk, das durch dasMusizieren Zusammenhalt, Gemein-schaftserlebnisse und Glücksgefühle imÜberschwang hervorbringt. Große Chor-

Schlosskirche: Kirchenmusik in Coronazeiten

Gastorganisten 2020 werden auf 2021eingeladen. Die für den Herbst erstmalsgeplante Nacht der Kirchenmusik ent-fällt auch. Sie wäre ein Konzertevent mitkleiner Bewirtung vor der Kirche gewe-sen. Für alle weiteren Konzerte stehtnoch keine Entscheidung fest. Die Ver-antwortlichen verfolgen die Situationaufmerksam.

Nachdem im Gottesdienst der Schloss-kirche erstmals wieder vier bis sechsSingstimmen auftreten dürfen, plantKantor Gerhard Paulus für jeden Sonn-tag den Einsatz einer kleinen Vorsänger-gruppe. Bei den Gottesdiensten im Frei-en spielen die Blechbläser. Mit vielenkostbaren Musikerlebnissen im Herzengeht die Kirchenmusik geduldig undauch zuversichtlich in die kommendenMonate.

Bleiben Sie gesund! Halten Sie Abstand!Beste Grüße: GERHARD PAULUS.

Adlerplatz 371364 WinnendenTel. 0 71 95 / 9 06 66 20Fax 0 71 95 / 9 06 66 24www.stadtbuecherei.winnenden.de

StadtbüchereiWinnendenTreffpunkt für Wissen und Unterhaltung

Bis 30.06.2020 reduzierteÖffnungszeiten derStadtbücherei WinnendenMo.-Do. 10 - 13 Uhr und 14 - 17 Uhr / Fr.geschlossen / Sa. 10 - 13 Uhr.

Bitte beachten Sie weiterhin die bereitsveröffentlichten Hygienevorschriften.Diese können Sie auch auf der Startseiteder Stadtbücherei unter www.stadtbu-echerei.winnenden.de einsehen.

Ab 01.07.2020 gelten unsereneuen Öffnungszeitendie wir aufgrund unserer Besucherum-frage an die Leserbedürfnisse angepassthaben. Wir starten ab Juli mit Ihnen inden Wochenend-Freitag. Auch dieSamstagsöffnungszeiten wurden um einehalbe Stunde verlängert.

Mo. 10 - 12 Uhr und 13.30 - 18.30 UhrDi. 10 - 12 Uhr und 13.30 - 18.30 UhrMi. geschlossenDo. 10 - 18.30 UhrFr. 13.30 - 18.30 UhrSa. 10 - 13.30 Uhr

MedienRomane

Anna Katharina Hahn:Aus und davonElisabeth hat ihren Mann nach einemSchlaganfall wieder auf die Beine ge-bracht, jetzt ist er mit einer anderen ver-duftet. Während ihre geschiedene Toch-ter Cornelia einen USA-Trip unter-nimmt, hütet Elisabeth ihre Enkel Stellaund Bruno, doch eines Tages kommtBruno nicht von der Schule heim ...

Liza Marklund: Die PerlenfarmKiona lebt als Perlentaucherin auf derSüdseeinsel Manihiki. Nach einem Zy-klon findet sie in einem gestrandeten Se-gelboot einen verletzten Mann. Kionapflegt ihn gesund und verliebt sich in ihn,doch eines Tages verschwindet er ein-fach. Kiona macht sich auf die Suche,quer durch viele Kontinente ...

DVD für Kinder

Der kleine Rabe Socke:Das große Rennen

DVD für Erwachsene

Jojo RabbitLittle Women

Hörbücher für Jugendliche:

Suzanne Collins:Das Lied von Vogel und SchlangeBei den 10. Hungerspielen werden den24 Delinquenten Mentoren aus der Ab-schlussklasse der Akademie an die Seitegestellt. Der 18-jährige Coriolanus Snow

ja einfach nur ein unauffälliges Lebenführen, vergessen, was man ihr zur Lastgelegt hat, wenn möglich wieder Kon-takt zu ihrem jüngeren Bruder bekom-men. Doch dann geschieht wieder einMord, der Nadja in die Schuhe gescho-ben werden soll …

Quelle: ekz.bibliotheksservice GmbHNähere Informationen über den Inhaltder Medien, den Ausleihstatus (verfüg-bar / entliehen) und vieles mehr gibt esdirekt in der Stadtbücherei Winnenden(Adlerplatz 3), telefonisch unter Tel. 90666 20 oder im Internet unterwww.stadtbuecherei.winnenden.de imOnline-Katalog.

Gabriella Engelmann:Zu wahr, um schön zu sein„Wenn etwas kaputt ist, muss man es re-parieren!“ 45 Jahre lang hat Caro nachdiesem Motto ihr Leben ausgerichtet bisdie Hamburgerin ausgerechnet am Tagihrer Silber-Hochzeit urplötzlich vor denScherben ihrer Ehe steht. Caro verliertnach dem Mann auch noch ihren Job, ihr15-jähriger Sohn Felix baut ordentlichMist und Caros esoterisch angehauchteHippie-Mutter kommentiert all das mitnervigen Kalendersprüchen…

Romy Hausmann: Martha schläftNach langer Haft entlassen, möchte Nad-

bekommt die Kandidatin des verkom-mensten Distrikts zugeteilt - Lucy Gray,eine wahre Kämpfernatur ... Prequel zu„Die Tribute von Panem“.

Hörbücher

Petra Durst-Benning: Die Fotografin -Die Welt von morgenNach dem Tod ihres Onkels arbeitetMimi wieder als Wanderfotografin. InMünsingen erwerben sie und ihr Ge-schäftspartner Anton Anteile an einerDruckerei und starten beruflich neudurch. Währenddessen erlebt MimisFreundin Bernadette die größte Enttäu-schung ihres Lebens ...

Donnerstag, 25. Juni 2020Nummer 26 23

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Video-Meetings - welche Plattform istdie richtige für mich?Seit der Corona-Krise erhalten Video-Konferenz-Plattformen verstärkten Zu-lauf. In diesem Online-Seminar wirdeine Auswahl von Plattformen im Ver-gleich vorgestellt. Steffen Demuth, Mitt-woch, 8. Juli, 18.00 bis 20.15 Uhr.(M51030)

Präsenzkurse

Kids am SmartphoneDieser Vortrag zeigt Eltern verschiedeneMöglichkeiten und Einstellungen, wieKinderschutz auf Android-Smartphonesfunktionieren kann und wie Online-Akti-vitäten im Blick behalten werden kön-nen. Matthias Weller, Mittwoch, 1. Juli,19.00 bis 20.30 Uhr, vhs. (M51005) AmMittwoch, 8. Juli, 19.00 bis 20.30 Uhr,können Sie in einem weiteren Kurs ge-meinsam mit Matthias Weller den Kin-derschutz auf den Smartphones IhrerKinder installieren und aktivieren.(M51006)

Problemloser Umgang mit derOverlock-MaschineIn diesem Kurs für Einsteigende und Ge-übte werden Ihnen Tipps und Kniffe mitder Overlock-Maschine gezeigt. HildeLutz, Einführung Mittwoch, 1. Juli,17.30 Uhr, vhs Wiesenstraße, Praxister-min Samstag, 4. Juli, 9.30 bis 14.00 Uhr,vhs. (M20806)

Florale Sommerkränze für Tisch undTürVerschönern Sie Ihr Zuhause mit Ihremselbst gearbeiteten Kranz. Ob Kleben,Winden, Stecken oder Drahten, Sie erler-nen viele hilfreiche Tipps und Tricks.Das Material wird im Kurs gestellt undnach Verbrauch abgerechnet. ManuelaOstertag, Freitag, 3. Juli, 18.00 bis 21.00Uhr, vhs. (M20712)

Sommersträuße bindenMit Florist-Meisterin Manuela Ostertag,Freitag, 10. Juli, 18.00 bis 21.00 Uhr,vhs. (M20714)

Artenvielfalt in ehemaligen Weinber-gen - ein Spaziergang am WaiblingerBergDer Waiblinger Berg im WinnenderStadtteil Schelmenholz wurde früher alsWeinberg genutzt. Nach Niedergang desWeinanbaus ergriff die Natur wieder Be-sitz von den Flächen. Auf einem Panora-maweg oberhalb des WohngebietesWaiblinger Berg wollen wir auf botani-sche Entdeckungsreise gehen. Dr. Ro-bert Boehm, Dienstag, 7. Juli, 17.00 bis19.00 Uhr, Treffpunkt Kreuzung Linsen-halde/Waiblinger Berg. (M10808)

Bildbearbeitung mit AdobePhotoshop ElementsMit der leistungsfähigen Bildbearbei-

tungssoftware erschließen sich in der di-gitalen Fotografie künstlerisch kreativeGestaltungsmöglichkeiten. MichaelKurz, 3 Termine, ab Dienstag, 7. Juli,19.00 bis 21.30 Uhr, vhs. (M25099)

Schwimmendes Seminar:Entdeckungsreise auf dem NeckarDie Teilnehmenden entdecken auf derFahrt von Cannstatt bis Marbach mit ei-nem Referenten der Akademie für Natur-und Umweltschutz vom Schiff ausmächtig aufragende Weinbergterrassen,steil zum Fluss abfallende, dschungelar-tige Waldhänge, den vorbeifliegendenEisvogel, aber auch Wasser-, Kohle-, Öl-und andere Kraftwerke. Kinder ab 8 Jah-ren können teilnehmen. Herdana Stöhr,Samstag, 11. Juli, 9.40 bis 16.10 Uhr,Treffpunkt Bahnhof Winnenden.(M10710) Anmeldung bis 30.06.2020

Familienrat: gelebte DemokratieUnter Familienrat versteht man die re-gelmäßige Zusammenkunft aller Famili-enmitglieder, in der wichtige Angelegen-heiten besprochen werden. Wie der Ab-lauf des Familienrates konkret aussiehtund in die Praxis umgesetzt werdenkann, erfahren Sie in diesem Kurs. Caro-la Flohr, Donnerstag, 23. Juli, 19.00 bis21.15 Uhr, vhs Wiesenstraße. (M10519)

Gesundheit

Selbstheilungskräfte durchErnährung aktivierenDurch unseren Lebensstil und unsere Er-nährung können wir unsere Selbsthei-lungskräfte aktivieren und unsere biolo-gische Uhr messbar verjüngen. Vortragvon Annette Freder, Dienstag, 30. Juni,19.00 bis 21.00 Uhr, vhs Wiesenstraße.(M31044)

Kurse für einen bewegten Sommer

Bones for LifeGundi Braun-Stützlein, 4 Termine, 18.30bis 19.45 Uhr, 30. Juli bis 4. August.(M32319)

Einführung in die YogameditationDaniela Köhler, 6 Termine, dienstags,18.30 bis 20.00 Uhr, ab 4. August.(M32378)

Qigong für Anfänger undFortgeschritteneWolfgang Brucker, 5 Termine, 9.00 bis11.00 Uhr, 3. bis 7. August, vhs.(M32311)

Sommerkurse im SchlossparkWinnenden

Kundalini YogaMargot Woldt, 6 Termine dienstags,16.00 bis 17.00 Uhr, ab 28. Juli.(M32377)

Power Fit Mix7 Termine, mittwochs, 18.30 bis 19.30Uhr, ab 29. Juli. (M33168)

Lach-YogaIlsebyll Beutel-Spöri, 3 Termine, 3., 5.und 7. August, 10.00 bis 11.00 Uhr.(M33339)

Yoga im ParkDaniela Köhler, 6 Termine, freitags,18.30 bis 20.00 Uhr, ab 7. August.(M32320)

So erreichen Sie uns

vhs-GeschäftsstelleMarktstr. 47, 71364 Winnenden, Tel.07195 1070-0, [email protected]

Öffnungszeiten ServicebüroMo, Di, Do, Fr: 10 bis 12 UhrMi 8 bis 10 UhrMo und Do: 16 bis 18 UhrRund um die Uhr informieren und an-melden: www.vhs-winnenden.de

So geht es weiter:digital und analog

Die ersten Kurse vor Ort haben wiederbegonnen. Wir freuen uns mit den Teil-nehmenden und Kursleitenden, dass un-ser Angebot damit wieder vielfältigerwird.Da unsere Raumkapazitäten durch dieCorona-Vorgaben sehr begrenzt sind,können wir nicht alle Kurse vor Ort an-bieten. Manche finden deshalb weiterhinonline statt. Auf unserer Internetseite fin-den Sie unser aktuelles Angebot - analogund digital.

Stadtradeln - jetzt noch einsteigen

Bis 11. Juli findet im Rems-Murr-Kreisdas Stadtradeln statt. Es treten dabeiverschiedene Teams gegeneinander an.Ziel ist es, dass jedes Team in der Zeitmöglichst viele Radkilometer sammeltund so einen Beitrag zu Umweltschutzund Gesundheitsförderung leistet. Wirhaben das Team „Volkshochschule Win-nenden e.V.“ angemeldet. Unterwww.stadtradeln.de/rems-murr-kreiskönnen Sie sich anmelden. Wählen Sieals Ort „Winnenden“ und dann „Volks-hochschule“ aus.

Aktuelle Onlinekurse

Der Kursbesuch ist möglich mit einemTablet, Smartphone, PC oder Laptop mitKamera und Mikrofon. Wenn Sie sichfür einen Kurs angemeldet haben, be-kommen Sie einen Link und eine Anlei-tung, wie Sie sich direkt in den Online-Kursraum einwählen.

„Meine Welt ist die Farbe“ -die Künstlerin Ida KerkoviusIda Kerkovius (1879-1970) war Schüle-rin von Adolf Hölzel an der StuttgarterAkademie und studierte am Bauhaus inWeimar. Ulla Groha stellt Leben undWerk der Künstlerin vor. Dies kann alsVorbereitung auf einen individuellen Be-such der Ida-Kerkovius-Ausstellung (bis13.09.20) in der Stuttgarter Staatsgaleriedienen. Donnerstag, 2. Juli, 18.30 bis20.00 Uhr. (M20432)

Videokonferenzen in Zoom - Einfüh-rung für ModeratorenWie Sie eine Besprechung planen, dazueinladen und was bei der Durchführungder Online-Konferenz zu beachten ist.Onlinekurs mit Steffen Demuth, Montag,6. Juli, 18.00 bis 20.15 Uhr. (M51020)

CoretrainingTanja Gallinat, 6 Termine, dienstags, ab28. Juli, 18.00 bis 19.00 Uhr. (M33180)

Total Body WorkoutTanja Gallinat, 6 Termine, donnerstags,ab 30. Juli, 18.30 bis 19.30 Uhr.(M33181)

Bauch-Beine-RückenTanja Gallinat, 6 Termine, donnerstags,ab 30. Juli, 19.45 bis 20.45 Uhr.(M33183)

Sprachen

Easy Talking, B1Anja Feyhl, 5 Termine, montags, 19.00bis 20.30 Uhr, vhs. (M42217)

Englisch für den Beruf -Intensivkurs, B1Anja Sanders-Kick, donnerstags, 18.30bis 20.45 Uhr, vhs Wiesenstraße.(M42207)

Spanisch A1Osvaldo Calle Quiñonez, mittwochs,18.00 bis 19.30 Uhr, vhs. (M45013)

Französisch Konversation, B2Muriel Kälberer, donnerstags, 18.15 bis19.45 Uhr, vhs Wiesenstraße. (M43301)

Conversation et Jeux, B1Ginette Conseil-Ihle, mittwochs, 10.00bis 11.30 Uhr, vhs. (M43201)

Französische Lektüre undDiskussionBénédicte Duprat, donnerstags, 8.30 bis10.00 Uhr. (M43105)

Französisch mit Spaß undAbwechslung, A1Bénédicte Duprat, donnerstags, 10.15bis 11.45 Uhr. (M43009)

Russisch für Beruf und Reise, A1Nina Schaffer, dienstags, 18.00 bis 19.30Uhr, vhs Wiesenstraße. (M48403)

Sprachkurse im Sommer

Französisch für den UrlaubKompaktkurs für Anfänger ohne Vor-kenntnisse. Isabella Quota, 3 Termine,27. bis 29. Juli, 18.00 bis 20.15 Uhr, vhsWiesenstraße. (M43001)

Französisch für den UrlaubKompaktkurs. Sie möchten Ihre einge-rosteten Französischkenntnisse auffri-schen? Wir wiederholen und erweiterndie sprachlichen und landeskundlichenThemen, die Ihnen auf Ihrer Reise be-gegnen werden, damit Sie sich bei IhrenUnternehmungen sicher und wohl füh-len. Isabella Quota, 3 Termine, 30. Julibis 3. August, vhs Wiesenstraße.(M43101)

Griechisch für den UrlaubKompaktkurs für Anfänger ohne Vor-kenntnisse. Martha Marini, 3 Termine,27. bis 29. Juli, 18.00 bis 20.15 Uhr, vhsWiesenstraße. (M47001)

„Sightseeing“ (Englisch A2)Dieser Kompaktkurs führt mit Hörtextenaus Reise und Alltag durch die englischeSprache. Mit den richtigen Vokabelnund Redewendungen rund um das The-ma Urlaub üben wir aktiv. Anja Feyhl, 3Termine, 29. bis 31. Juli, 18.00 bis 20.15Uhr, vhs. (M42103)

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Donnerstag, 25. Juni 2020 Nummer 2624