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Medieninhaber und Herausgeber: sparte.industrie der WKO Oberösterreich Hessenplatz 3 | 4020 Linz T 05-90909-4201 | F 05-90909-4209 E [email protected] | W http://wko.at/ooe/industrie Impressum/Offenlegung: W http://wko.at/ooe/industrie/Offenlegung Ausgabe 5 | 8. März 2016 Innovationstag 2016: OÖ Wirtschaft braucht exzellente Hochschulen Um die internationale Wettbewerbsfähigkeit auszubauen, müssen die oberösterreichischen Unternehmen ihre Innovationskraft weiter stärken. Dafür sind Hochschulen mit exzellenter Forschung und einer effizienten Lehre notwendig. Denn Bildung ist laut Stefan Pierer, Unternehmensgründer und CEO der KTM-Gruppe, der „zentrale Produktionsfaktor“ und die Absicherung der Zukunft der oberösterreichischen Betriebe. Dafür brauche es aber mehr Ingenieure und Universitätsabgänger in den MINT-Fächern sowie eine bedarfsgerechte Verteilung der Finanzierungsmittel. Dies bestätigte auch Sonja Hammerschmid, Präsidentin der Österreichischen Universitätenkonferenz, die zudem Zugangsbeschränkungen bei den Massenstudienfächern forderte. Vor 200 Teilnehmern des Innovationstages 2016, durchgeführt von der sparte.industrie und der Abteilung Wirtschaftspolitik und Außenwirtschaft der WKO Oberösterreich, diskutierten Wirtschaft, Wissenschaft und Politik über die langfristig notwendigen Rahmenbedingungen, Oberösterreich auch als Hochschulstandort attraktiver zu gestalten. Denn es nütze nichts, kluge Köpfe auszubilden, wenn diese ins Ausland abwandern. Oberösterreich als Produktions- und Exportbundesland braucht laut Günter Rübig, Obmann der sparte.industrie, genügend Fachkräfte im Bereich F&E und somit auch mehr Universitätsabsolventen. Das unterstrich auch Rudolf Trauner, Präsident der WKOÖ, für den die Erreichung einer oberösterreichischen F&E-Quote von 4 Prozent bis 2020 einen entscheidenden Faktor im internationalen Wettbewerb darstellt. VKB-Vorstandsdirektor Christoph Wurm betonte die Wichtigkeit von Innovation als zentralen Aspekt für Weiterentwicklung und Erneuerung. Um attraktiv zu bleiben, müssen sich die OÖ Hochschulen weiterentwickeln und ihr Profil schärfen, waren sich Landeshauptmann-Stellvertreter Thomas Stelzer, Helmut Kaufmann, Technologiesprecher der sparte.industrie, JKU-Rektor Meinhard Lukas und Johann Kastner von der FH OÖ einig.

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Ausgabe 5 | 8. März 2016

Innovationstag 2016: OÖ Wirtschaft braucht exzellente Hochschulen

Um die internationale Wettbewerbsfähigkeit auszubauen, müssen die oberösterreichischen Unternehmen ihre Innovationskraft weiter stärken. Dafür sind Hochschulen mit exzellenter Forschung und einer effizienten Lehre notwendig. Denn Bildung ist laut Stefan Pierer, Unternehmensgründer und CEO der KTM-Gruppe, der „zentrale Produktionsfaktor“ und die Absicherung der Zukunft der oberösterreichischen Betriebe. Dafür brauche es aber mehr Ingenieure und Universitätsabgänger in den MINT-Fächern sowie eine bedarfsgerechte Verteilung der Finanzierungsmittel. Dies bestätigte auch Sonja Hammerschmid, Präsidentin der Österreichischen Universitätenkonferenz, die zudem Zugangsbeschränkungen bei den Massenstudienfächern forderte. Vor 200 Teilnehmern des Innovationstages 2016, durchgeführt von der sparte.industrie und der Abteilung Wirtschaftspolitik und Außenwirtschaft der WKO Oberösterreich, diskutierten Wirtschaft, Wissenschaft und Politik über die langfristig notwendigen Rahmenbedingungen, Oberösterreich auch als Hochschulstandort attraktiver zu gestalten. Denn es nütze nichts, kluge Köpfe auszubilden, wenn diese ins Ausland abwandern. Oberösterreich als Produktions- und Exportbundesland braucht laut Günter Rübig, Obmann der sparte.industrie, genügend Fachkräfte im Bereich F&E und somit auch mehr Universitätsabsolventen. Das unterstrich auch Rudolf Trauner, Präsident der WKOÖ, für den die Erreichung einer oberösterreichischen F&E-Quote von 4 Prozent bis 2020 einen entscheidenden Faktor im internationalen Wettbewerb darstellt. VKB-Vorstandsdirektor Christoph Wurm betonte die Wichtigkeit von Innovation als zentralen Aspekt für Weiterentwicklung und Erneuerung. Um attraktiv zu bleiben, müssen sich die OÖ Hochschulen weiterentwickeln und ihr Profil schärfen, waren sich Landeshauptmann-Stellvertreter Thomas Stelzer, Helmut Kaufmann, Technologiesprecher der sparte.industrie, JKU-Rektor Meinhard Lukas und Johann Kastner von der FH OÖ einig.

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1. Auf Tuchfühlung mit dem „Traumberuf Technik“

Technik-Studium hautnah erleben und AHS-Schüler für Technik begeistern, das war Ziel von

„Traumberuf Technik“, einer Initiative der Sparte Industrie der WKOÖ an der Linzer Johannes

Kepler Universität.

Wie funktioniert die Mechanik eines Roboters und wie wird Nylon hergestellt? Antworten auf Fragen

wie diese fanden 3.000 Jungen und Mädchen der 7. AHS-Schulstufe, die an drei Tagen die Räumlichkei-

ten der JKU eroberten, um in die Welt von „Traumberuf Technik“ einzutauchen. In 18 verschiedenen

Workshops, Vorlesungen und den Messeparks, in denen sich neben der JKU und FH OÖ sowie die Mon-

tanuni präsentierten, wurde den Jugendlichen Technik nähergebracht, vorhandenes Interesse ver-

stärkt und neues geweckt.

„AHS-Absolventen werden für die Industrie immer wichtiger, da sie die besten Voraussetzungen für ein

Technikstudium mitbringen“, betonte Günter Rübig, Obmann der sparte.industrie. „Und Techniker

braucht Oberösterreich mehr als jemals zu vor – gerade in Hinblick auf Industrie 4.0, das nur mit pro-

fessionell ausgebildeten Mitarbeitern erfolgreich umgesetzt werden kann. Die Anzahl der Technikstu-

dienanfänger ist seit 2012 zwar um 20 Prozent gestiegen, leider ist das aber nach wie vor nur ein Trop-

fen auf dem heißen Stein.“ Schon jetzt biete nach Ansicht Rübigs die JKU zahlreiche attraktive Stu-

dien an. Er sei aber überzeugt, dass die Universität mit dem LIT einen guten Weg eingeschlagen hat,

neue Akzente zu setzen.

Auch die JKU ist von der Wichtigkeit von „Traumberuf Technik“ überzeugt. „Wir kämpfen nach wie vor

mit zu geringen Technikstudienabsolventenzahlen. Umso bedeutender sind Initiativen wie diese, da es

uns somit gelingt, AHS-Schüler auf Technik aufmerksam zu machen und bewusstes Interesse für die

Studien zu wecken“, unterstrich Rektor Meinhard Lukas. „Gerade dieses Jahr ist Traumberuf Technik

etwas Besonders: nicht nur, dass die Veranstaltung ihr zehnjähriges Jubiläum feiert, sondern weil zum

ersten Mal die technischen Studien unter dem Dach des LIT vereint sind.“

Technik – Beruf mit Zukunft

Dass analytisches Denken, Kreativität und Teamgeist – Eigenschaften, die AHS-Schüler auszeichnen -

optimale Voraussetzungen für erfolgreiche Techniker-Karrieren sind, bestätigt auch eine Umfrage der

Sparte Industrie. Denn 78 Prozent der Betriebe befürworten eine Kombination von AHS-Allgemeinbil-

dung und weiterführendem Technikstudium. „Die AHS wird langfristig gesehen, ein wichtiger Faktor

sein, Akademiker für die Industrie zu finden“, ist Rübig überzeugt. Insbesondere bei Mädchen soll

durch Initiativen wie „Traumberuf Technik“ das Interesse an Technik geweckt werden.

Wie wichtig die Veranstaltung für Oberösterreich ist, zeigt sich auch an der Liste der Sponsoren, die

Jahr für Jahr tatkräftig unterstützende zur Seite stehen. Neben der JKU und FHOÖ setzt sich auch der

Landesschulrat für OÖ maßgeblich für die Veranstaltung ein. Finanzielle Unterstützung erhält das Pro-

jekt durch das Land OÖ, die Sparkasse OÖ und die Architektenkammer OÖ und Salzburg. Mediale Part-

ner sind die OÖ Nachrichten und Life Radio.

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2. Kein Unfallversicherungsschutz

Kein Unfallversicherungsschutz bei Aufsuchen des Hausarztes während Krankenstand

Der Kläger hatte sich bei einem Arbeitsunfall im Jahr 2004 beim Hantieren mit einem Schraubenzieher

eine Stichverletzung an der Hand zugezogen, die zunächst komplikationslos verheilte. In der Folge

entwickelte sich aber an der Einstichstelle ein kleiner Knoten, der Ende November 2012 operativ ent-

fernt wurde. Während des anschließenden Krankenstandes fuhr der Kläger mit seinem PKW von seinem

Wohnhaus zur Ordination seines Hausarztes zur Kontrolle und zum Verbandwechsel. Auf dem Rückweg

wurde er bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt.

Die Vorinstanzen verneinten das Vorliegen eines gesetzlich geschützten Arbeitsunfalls.

Der Oberste Gerichtshof (Urteil vom 19.1.2016, 10 ObS 131/15k) teilte diese Rechtsansicht. Vorausset-

zung für den Unfallversicherungsschutz sei, dass der Arztweg in unmittelbarem Zusammenhang mit ei-

nem Weg des Versicherten von oder zur Arbeitsstätte stehe. Dies sei dann nicht der Fall, wenn das

Aufsuchen eines Arztes während des Krankenstandes erfolge. Auch ein Unfall, den ein Versicherter auf

einem Weg von der Behandlung wegen einer bei einem Arbeitsunfall erlittenen Verletzung während

eines Krankenstandes erleide, stehe nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Kein Unfallversicherungsschutz bei betrieblichem Fußballturnier

Die beiden Kläger verletzten sich bei einem betrieblichen Fußballturnier, das wie jedes Jahr vom Un-

ternehmen veranstaltet und vom Betriebsrat organisiert worden war. An diesem jährlich stattfinden-

den Fußballturnier beteiligten sich in verschiedenen Mannschaften insgesamt bis zu 150 Mitarbeiter

des Unternehmens. Dabei wird im Rahmen eines Turniers die siegreiche Mannschaft ermittelt. Bei der

Siegerehrung werden an alle Teilnehmer Sachpreise vergeben.

Anders als das Erstgericht, das im Sinne der Kläger entschieden hatte, verneinte das Berufungsgericht

den Unfallversicherungsschutz und wies das auf Gewährung einer Versehrtenrente gerichtete Klagebe-

gehren ab.

Der Oberste Gerichtshof (Urteil vom 19.1.2016, 10 ObS 141/15f) bestätigte die Entscheidung des Beru-

fungsgerichts und verwies in seiner Begründung darauf, dass auch regelmäßige sportliche Betätigungen

unter dem Schutz der Unfallversicherung stehen, wenn sie im Rahmen eines Betriebssports den täglich

wiederkehrenden Belastungen durch die Berufstätigkeit entgegenwirken sollen. Dies sei jedoch bei

dem nur einmal jährlich stattfindenden Fußballturnier nicht der Fall. Auch ein Unfallversicherungs-

schutz für sportliche Betätigungen im Rahmen einer „betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung“

komme im vorliegenden Fall nicht in Betracht, weil ein Unfallversicherungsschutz für solche sportli-

chen Aktivitäten nur dann bestehe, wenn der Wettkampfcharakter nicht im Vordergrund stehe.

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3. Annonce

Absolvent der Montanuniversität Leoben im Bereich Werkstoffwissenschaft, 28 J., sucht spannende Einstiegsposition. Bereits mehrere absolvierte Praktika in unterschiedlichen Bereichen wie Werkstoffwissenschaft, Bautechnik oder der Energiebranche sowie langjährige studentische Mitarbeit in der Arbeitsgruppe Korrosion an der Montanuniversität Leoben. Gute MS-Office- und AutoCAD-Kenntnisse. Ehrgeizig, teamfähig, verantwortungsbewusst. Zusätzliche Ausbildung als Strahlenschutzbeauftragter.

Nähere Informationen: Irina Haghofer, WKO Oberösterreich, E [email protected]

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1. WIFO-Studie beeinträchtigt den Industriestandort Oberösterreich

Unter dem verharmlosenden Titel „Subventionen und Steuern mit Umweltrelevanz in den

Bereichen Energie und Verkehr“ hat das Wirtschaftsforschungsinstitut (WIFO) eine Studie

veröffentlicht, die hohe Brisanz für Wirtschaft und Haushalte birgt.

„Die im Auftrag des Klima- und Energiefonds erstellte Studie steht in engem Konnex mit den

Ergebnissen der Pariser Klimakonferenz, aus denen von bestimmten Kreisen mehr herausgelesen wird

als tatsächlich beschlossen wurde“, kritisiert Erich Frommwald, Energiesprecher der sparte.industrie,

die tendenziöse, oberflächliche und stark vereinfachte Betrachtung. In diesem Zusammenhang von

Subventionen zu sprechen und alles nur unter dem Aspekt der Klimapolitik zu sehen, sei ein

problematischer Ansatz.

Kürzung der Energieabgabenvergütung für OÖ. Industrie fatal

Die energieintensive und exportorientierte OÖ. Industrie würde durch die geforderte Streichung der

Energieabgabenvergütung in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet. „Bei der

Energieabgabenvergütung von insgesamt rund 450 Millionen Euro pro Jahr handelt es sich nicht um ein

besonderes Privileg, sondern um eine sachlich gerechtfertigte Rückerstattung. Diese ist — abgestimmt

mit der Europäischen Union — zum Erhalt der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der

energieintensiven Industrie heute wichtiger denn je", ist Frommwald überzeugt.

Auch eine Mehrbelastung für die Umwelt kann aus der Energieabgabenvergütung nicht abgeleitet

werden, da jeder Unternehmer schon aus ureigenem Interesse auf eine größtmögliche Energieeffizienz

achtet. Gerade Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, können es sich nicht

leisten, im täglichen Geschäft auf die Realisierung wirtschaftlicher Einsparpotenziale zu verzichten.

Für den Energiesprecher völlig unverständlich ist zudem, dass die Rückvergütung für die

nichtenergetische Verwendung fossiler Energieträger in Frage gestellt wird. Diese Abgabenbefreiung

für den Einsatz von Strom, Kohle, Erdöl und Erdgas als Rohstoff in Höhe von 300 Mio. Euro pro Jahr

kommt zum überwiegenden Anteil Oberösterreich zugute, etwa für den Einsatz von Erdgas in der

Düngemittelerzeugung oder für den Kohleeinsatz in der Stahlindustrie. Diese unionsrechtlich

anerkannte Einschleifregelung wird unsinnigerweise als „Subvention“ gebrandmarkt. Gäbe es keine

Energiesteuer, wäre die Welt für das WIFO in Ordnung. Die Entlastung ist — auch wegen dem durch die

enormen Kosten für Emissionshandel, Energieeffizienzgesetz, Ökostromfinanzierung etc. ohnehin

laufend schlechter werdenden Umfeld — ein wesentlicher Wettbewerbsfaktor, ohne den diese

energieintensiven Unternehmen schon längst abgewandert wären.

„Von einem renommierten Wirtschaftsforschungsinstitut würde man sich erwarten, dass im Rahmen

einer Studienpräsentation auf die komplexen Verflechtungen zwischen Ökonomie und Ökologie

zumindest hingewiesen wird“, fordert Frommwald mehr Realismus bei künftigen Energie- und

klimapolitischen Überlegungen ein.

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2. Wirtschaftskammer zieht Bilanz nach einem Jahr Energieeffizienzgesetz: Wirtschaft hat

alle Einsparziele erfüllt

Der 14.2.2016 war der erste „Zahltag“ gemäß dem neuen Energieeffizienzgesetz. Nunmehr haben

Wirtschaftsministerium und Monitoringstelle die Ergebnisse präsentiert. Dazu die Bewertung der

Wirtschaftskammer: „Erfreulich ist, dass die Einsparverpflichtungen nicht nur erfüllt, sondern sogar

übertroffen wurden, und die Kosten der Zielerreichung etwa auf ein Viertel früherer Befürchtungen

reduziert werden konnten“, sagt Stephan Schwarzer, Leiter der WKÖ-Abteilung Umwelt- und

Energiepolitik. „Verbesserungen im organisatorischen und technischen Bereich sowie die Ergänzung

des Methodenhandbuchs durch weitere Maßnahmentypen können den Dokumentationsaufwand für die

Wirtschaft weiter verringern“, regt Schwarzer an.

Für das erste Verpflichtungsjahr konnten zwei Maßnahmenjahrgänge herangezogen werden, um den

Start des aufwändigen Systems zu erleichtern. Wenn heuer die Ziele deutlich übertroffen werden

konnten, so kann man somit nicht ohne weiteres darauf schließen, dass dies auch in den Folgejahren

der Fall sein wird.

Die anerkennenswerten heurigen Einsparergebnisse waren möglich, weil „in letzter Sekunde“ die

dringend benötigten Anrechnungsmodalitäten festgelegt wurden. Schwarzer: „Ohne diese Partitur, in

die wichtige Anliegen und Vorschläge der Wirtschaftskammer eingeflossen sind, hätte das Orchester

das Musikstück nicht so wohlklingend aufführen können.“ Damit entstand jene Rechts- und

Planungssicherheit, die Voraussetzung jeglicher Investitionen in Effizienzmaßnahmen ist.

Verhandlungserfolg trägt Früchte

Das Herzstück des Energieeffizienzgesetzes (EEffG) ist die Übertragung von

Energieeffizienzmaßnahmen. Denn die Energielieferanten können ihre Einsparverpflichtungen im

Regelfall nur durch Erwerb von Maßnahmen bei Dritten erfüllen. Die Wirtschaftskammer konnte

erreichen, dass Betriebe, die Maßnahmen gesetzt haben, diese für spätere Jahre zurücklegen können.

Auf ein Ablaufdatum wurde verzichtet.

Weitere Reduktion des Meldeaufwandes geboten und möglich

Das Einmelden von tausenden Maßnahmen ist mit entsprechendem administrativen Aufwand

verbunden, denn es müssen Daten erhoben, Unterlagen zusammengestellt und Meldeformulare

ausgefüllt werden. Erfreulicherweise hat die Maßnahmendatenbank den Anforderungen im

Wesentlichen Stand gehalten. Dennoch gibt es Verbesserungsmöglichkeiten im technisch-

organisatorischen Bereich, bei der Abstimmung der Meldeinhalte und vor allem auch bei der

anzustrebenden Bündelung breitenwirksamer Maßnahmen, um von individuellen Eingaben

wegzukommen.

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Die Wirtschaft begrüßt, dass die Monitoringstelle und das Wirtschaftsministerium als deren

Auftraggeber dazu bereits Bereitschaft signalisiert haben. Je geringer die Transaktionskosten sind,

desto stärker wirken die zu erzielenden Erlöse als Anreize für die Maßnahmensetzer. Ein weiterer Weg

zur Minimierung des Meldeaufwands ist die Erweiterung der vorweg anerkannten Methoden für

Effizienzmaßnahmen.

3. Thermische Sanierung 2016

Die diesjährige Förderaktion „Thermische Sanierung“, für die 43,5 Mio EUR aus dem Budget zur

Verfügung gestellt werden, startet mit 3. März 2016.

Aufgrund dieser budgetären Restriktion gibt es bei den Förderungen im privaten Wohnbau einige

Änderungen zum Vorjahr:

NEU: Mustersanierung im Bereich „Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus“ (EFH) mit höherer Förderung

im mehrgeschossigen Wohnbau (MGW) nur „Umfassende Sanierungen klimaaktiv Standard“

neuer HWB-Grenzwert bei „Umfassender Sanierung guter Standard“ (lt. OIB 2015): 69 kWh/m²

Einführung „Teilsanierung 50%“ im EFH; keine Einzelbaumaßnahmen und keine Teilsanierung 20% bzw. 30%

Förderung für Heizungsumstellung nur bei Mustersanierung

höherer Zuschlag für Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen; kein Zuschlag für Energieausweis und Holzfenster

Anpassung der Förderungspauschalen

Die Förderung für gewerblich genutzte Gebäude bleibt im Großen und Ganzen unverändert,

lediglich bei den Zuschlagsmöglichkeiten gibt es Anpassungen, damit ein Gleichklang mit dem privaten

Bereich hergestellt wird. Weiters ist - je nach Umsetzungsstand im jeweiligen Bundesland - betreffend

„Anforderungen an den Heizwärmebedarf“ die Fassung 2011 oder 2015 der OIB-Richtlinie 6

anzuwenden.

Hier finden Sie die Informationsblätter bzw. online unter www.sanierung16.at.

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4. Begutachtung zur Stromnetztarifstruktur 2.0

Die aktuellen Entwicklungen bei der dezentralen Stromerzeugung stellen nicht nur die

Energiewirtschaft hinsichtlich der Erhaltung der Systemstabilität durch den dringend notwendigen

Netzausbau und ausreichende Regelenergie-Bewirtschaftung vor große Herausforderungen.

Die zunehmende Eigenerzeugung etwa durch Photovoltaik und Wind hat auch massive Auswirkung auf

die Netzkosten und stellt bisherige Prämissen und Regelungen zur verursachungsgerechten und fairen

Aufteilung auf die einzelnen Netzbenutzer in Frage. Neue Anforderungen ergeben sich auch durch die

geforderte höhere Flexibilität etwa durch „dynamische Entgelte“ und durch den Roll-Out von

„Intelligenten Zählern“.

Die E-Control hat daher ein Konsultationspapier zur Weiterentwicklung der Netzentgeltstruktur

erstellt, das verschiedene Empfehlungen aufgreift und als Basis für eine breite Diskussion dienen soll.

Die sparte.industrie der WKOOE stellt Ihnen die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung mit der

Bitte um allfällige Stellungnahme bis

Dienstag, 26.4.2016 an [email protected]

Hinweis zur Begutachtung

Die bei Netzbetreibern und Regelzonenführern anfallenden Kosten für den Ausbau und den Betrieb der

Übertragungs- und Verteilnetze sind von den Netzbenutzern über Systemnutzungsentgelte zu

bezahlen, welche jährlich von der Regulierungskommission der E-Control Austria festgesetzt werden.

Mit den Systemnutzungsentgelten werden diese Kosten nach den Grundsätzen der Gleichbehandlung

aller Systembenutzer, der Kostenorientierung, der weitestgehenden Verursachungsgerechtigkeit und

der effizienten Nutzung elektrischer Energie sowohl auf Einspeiser als auch auf Entnehmer umgelegt.

Bei der Gestaltung der Entgeltstruktur sind diese zum Teil widerstreitenden Grundsätze so gut als

möglich in Einklang zu bringen.

Darüber hinaus soll die Entgeltstruktur verständlich und die Kostenbelastung für Netzbenutzer

nachvollziehbar gestaltet werden. Im Sinne der Planbarkeit von Belastungen sollten die

Systemnutzungsentgelte keinen allzu großen Schwankungen unterliegen. Weiters sollen

Systemnutzungsentgelte die effiziente Nutzung der Elektrizitätsinfrastruktur forcieren, die

Systemeffizienz erhöhen und gleichzeitig Anreize zur Ressourcenschonung bieten.

Link zum Konsultationspapier

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5. EUREM Aufbaulehrgang „Transport“

Das Bundesenergieeffizienz-Gesetz (EEffG) verpflichtet große Unternehmen ein Energieaudit

durchzuführen, sofern sie nicht ein Energiemanagementsystem einrichten. Die Durchführung der

Energieaudits darf nach dem Gesetz nur von Experten, die nach § 17 EEffG qualifiziert sind, erfolgen.

Die Qualifikation für die Durchführung von Energieaudits wird mit einem Punktesystem bewertet. Die

erforderlichen 20 Punkte sind aus den Bereichen „Ausbildung“ und „praktische Erfahrung“

nachzuweisen.

Die Absolvierung des EUREM-Basislehrgangs bringt im Auditbereich „Transport“ den Nachweis von 2

Punkten mit sich. Der hier angebotene EUREM-Aufbaulehrgang ist nach den Vorgaben des BMWFW

konzipiert und trägt die restlichen 4 „Ausbildungs“-Punkte zum Kompetenznachweis für den

Auditschwerpunkt „Transport“ bei.

Weiterführende Dokumente

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1. Industrie unterstützt Vorschläge zur Abschaffung der kalten Progression

Das von Finanzminister Hans Jörg Schelling präsentierte Konzept zur Bekämpfung der kalten Progression stößt auf positive Reaktionen seitens der Wirtschaft. Es sieht eine automatische Anpassung der Tarifstufen der Einkommensteuer vor, wenn die Inflationsentwicklung einen Grenzwert von fünf Prozent überschreitet. Dadurch würde es im Durchschnitt alle drei Jahre eine automatische Anpassung geben. Die Neuregelung soll ab dem Jahr 2017 gelten.

Unter kalter Progression versteht man die Steuermehrbelastung, die im zeitlichen Verlauf entsteht, wenn die Eckwerte eines progressiven Steuertarifes nicht an die Preissteigerungsrate angepasst werden. In vielen Staaten existieren verbindliche Regelungen zum Abbau der kalten Progression. Dabei werden der Einkommensteuertarif und wichtige Steuerabzugsbeträge regelmäßig an die allgemeine Preisentwicklung oder die durchschnittliche Einkommensentwicklung angepasst. Dieses Verfahren wird auch als Indexierung bezeichnet. Eine gesetzlich vorgeschriebene Indexierung des Einkommensteuertarifs gibt es beispielsweise in den USA, Kanada, Belgien, Dänemark und den Niederlanden.

Die Abschaffung der kalten Progression kostet allerdings laut Berechnung des BMF 400 Mio. Euro pro Jahr. Es bleibt daher abzuwarten, ob diese Regelung tatsächlich verwirklicht wird.

„Die sparte.industrie freut sich, wenn die langjährige Forderung nach Abschaffung der kalten Progression endlich umgesetzt wird. Außerdem kann man sich bei zukünftigen Reformschritten auf die Umsetzung eines wachstumsfreundlichen Steuersystems konzentrieren und braucht nicht mehr über die Tarifentlastung zu streiten“, meint Anette Klinger, Steuersprecherin der sparte.industrie.

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2. Zoll und Umsatzsteuer bei Import/Export in der Praxis

Tipps für Unternehmen zum neuen Unionszollkodex sowie bei Reihen- und Exportgeschäften

Dienstag 29. März 2016 13:30 Uhr - 15:30 Uhr WKO Oberösterreich Hessenplatz 3 4020 Linz

Wir laden Sie sehr herzlich zu unserer Informationsveranstaltung „Zoll und Umsatzsteuer in der Praxis“ ein. Ab 1.5.2016 ist der neue Unionszollkodex anwendbar, der zu einer weitreichenden Reform des derzeit in der EU geltenden Zollrechts führt. Darüber hinaus werden Ihnen Steuerexperten die neuesten Steuertipps für Ihre Import- und Exportgeschäfte präsentieren.

Programm:

Eröffnung: Mag. Angelika Sery-Froschauer, Vizepräsidentin WKOÖ

Die wichtigsten Änderungen durch den neuen Unionszollkodex (UZK) Vortragender: Herbert Herzig, Wirtschaftskammer Österreich

Handlungsempfehlungen und Tipps für die zollrechtliche Praxis

Notwendige (Anpassungs)Maßnahmen im Unternehmen

Ist der AEO für mein Unternehmen erforderlich?

Welche Änderungen/ Vorteile ergeben sich für AEO-Inhaber

Vortragender: Klaus Gasperlmair, G. Englmayer, Zoll und Consulting

Umsatzsteuerliche Reihen- und Exportgeschäfte

Geänderte Vorgaben der Finanzverwaltung und der Rechtsprechung bei Nachweispflichten

Neue Zuordnungskriterien für bewegte Lieferungen bei Reihengeschäften

Vortragende: Dr. Hannes Gurtner und Dr. Peter Pichler, LeitnerLeitner

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Bitte um Anmeldung unter [email protected] bis 21.3.2016.

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3. Nachweis der Besteuerung bei missglückten Dreiecksgeschäften

„Missglückt“ ein Dreiecksgeschäft (siehe Pkt. 13 Erlass des BMF vom 22.10.2015, BMF-010219/0373-VI/4/2015) und sind die Tatbestandsvoraussetzungen der Vereinfachungsregel des Art. 25 UStG daher nicht gegeben, entsteht die Steuerschuld für den eine österreichische UID verwendenden Erwerber aufgrund von Art. 3 Abs. 8 zweiter Satz UStG in Österreich. Dies gilt solange, bis der Erwerber nachweist, dass der Erwerb durch den im ersten Satz bezeichneten Mitgliedstaat besteuert worden ist.

Kommt im Empfängerland nach dessen nationalem Recht die Vereinfachungsregel für Dreiecksgeschäfte trotzdem zur Anwendung, reicht es für den Nachweis iSd Art. 3 Abs. 8 zweiter Satz UStG, wenn die korrekte Besteuerung im Empfängerland nach dessen Recht nachgewiesen werden kann (d.h. insbesondere – wie bei Dreiecksgeschäften vorgesehen – die Versteuerung iSd Art. 25 Abs. 5 UStG durch den Empfänger). Darüber ist eine Bestätigung der Finanzverwaltung des anderen Mitgliedstaates beizubringen. Ist dies nicht möglich, können auch andere Nachweise der nach dem Recht des anderen Mitgliedstaates korrekten steuerlichen Berücksichtigung beim Abnehmer genügen, welche es der Finanzverwaltung ermöglichen, die korrekte Besteuerung im Empfängerland leicht nachzuvollziehen (wie z.B. Steuerbescheide bzw. in Ermangelung solcher auch Steuererklärungen des Empfängers, jeweils samt nachvollziehbaren Unterlagen aus dem Rechnungswesen des Empfängers, die u.a. nachweisen, dass der Steuerbetrag im Steuerbescheid bzw. der Steuererklärung berücksichtigt wurde), wenn sichergestellt ist, dass die Finanzverwaltung im Empfängerland Kenntnis vom konkreten Sachverhalt und von seinem Besteuerungsrecht hat. (BMF-Anfragebeantwortung vom 1.3.2016)

4. Begutachtung: VO-Entwurf zur Durchführung des Kontenregister- und Konteneinschaugesetz

Bei uns liegt der oben angeführte Verordnungsentwurf zur Durchführung des Kontenregister- und Konteneinschaugesetzes zur Begutachtung und mit der Bitte um allfällige Stellungnahmen bis spätestens 10. März 2016 auf. ([email protected])

5. Begutachtung: Kapitalabfluss-Durchführungsverordnung

Bei uns liegt der oben angeführte Entwurf mit der Bitte um allfällige Stellungnahme bis Donnertag, 10.03.2016 auf.([email protected])

6. Bewertung & Due Diligence von mittelständischen Unternehmen

Nähere Informationen finden Sie in der Rubrik Wirtschaftsrecht.

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1. Industrie 4.0 als Chance für neue Geschäftsmodelle

Es ist nicht die stärkste Spezies, die überlebt, auch nicht die intelligenteste, aber diejenige, die am anpassungsfähigsten auf Veränderungen reagiert (Charles Darwin).

Bisher hat man unter Industrie 4.0 - benannt auch als 4. Industrielle Revolution – hauptsächlich die Digitalisierung/Vernetzung von Produktionsmaschinen verstanden. Nun erkennt man, dass bei konse-quenter Umsetzung auch neue interessante Geschäftsmodelle realisiert werden können.

Neue Geschäftsfelder und Märkte basieren auf Daten. Nicht mehr allein die Hardware (Produkte aus Stahl, Aluminium, Holz und Kunststoff usw.) sind die Grundlage für die Märkte von morgen sondern Dienstleistungen, die aus dem Sammeln von Daten und deren sinnvoller Auswertung/Analyse resultie-ren.

Dazu einige Beispiele:

Thyssen–Krupp ist nicht nur ein Stahlwerk. Es erzeugt auch Aufzüge. Auch in dieser Sparte kommt Industrie 4.0 zum Einsatz. Vernetzte Aufzüge senden ihre Bewegungsdaten in die Cloud. Sie werden mit historischen Daten, Erfahrungswerten bezüglich Abnützung von Bauteilen verglichen. Das Sys-tem liefert in Echtzeit Informationen über den aktuellen Zustand eines Aufzuges, erforderliche Re-paraturen und den vorbeugenden Austausch von Komponenten. Durch die optimierte, vorrausschau-ende Wartung sollen die Ausfallszeiten um die Hälfte sinken und der Aufwand für den Service deut-lich abnehmen. Konnten die Techniker bisher erst reagieren, wenn ein Aufzug bereits ausgefallen war, werden sie jetzt bereits tätig, bevor aufwendige Reparaturen notwendig werden. Damit ergibt sich für Thyssen–Krupp ein völlig neues Geschäftsmodell, das seinen vernetzten Kunden wesentliche finanzielle Vorteile bringt, weil der Wartungs- und Reparaturaufwand sinkt.

Das Unternehmen SEW Eurodrive erzeugt Elektromotoren und Getriebe (Umsatz 2,7 Mrd. Euro). Das Unternehmen in Bruchsal hat eine Modellfabrik errichtet, in der es die vernetzte Fertigung auspro-biert und Erfahrungen sammelt. Bisherige Erkenntnisse: Routinejobs werden eher wegfallen. Viele Mitarbeiter müssen neue Qualifikationen erwerben, da ihre Aufgaben komplexer werden. In Zukunft wird das Geschäft in etwa gleicher Größenordnung mit Systemen, also Dienstleistungen, Software und Beratung für die Kunden ausgebaut.

Der Roboterhersteller Kuka hat die Chance erkannt, durch die Auswertung/Analyse von Daten die Nachfrage von Ersatzteilen zu bündeln sowie in Zukunft auch die Wartung fremder Anlagen zu über-nehmen. Man überlegt, in Zukunft Anlagen beim Kunden zu betreiben, ohne sie an ihn zu verkau-fen.

Der Maschinenhersteller Trumpf hat eine Tochtergesellschaft gegründet, die eine herstellerunab-hängige Plattform zur Produktionssteuerung vor allem für mittelständische Hersteller anbietet.

Durch den Einsatz von 3D Druckern ist es in Zukunft möglich, dass Fahrzeughersteller autorisierten KFZ Händlern den Ausdruck einfacher Kunststoff- und Metallteile erlauben. Die defekten Teile können vor Ort ausgedruckt werden. Dies reduziert die Lagerhaltungskosten beim Fahrzeughersteller, reduziert die Transportkosten und ermöglicht kürzere Wartezeiten bei Reparaturen.

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Zu beachten ist, dass branchenfremde Wettbewerber das unternehmenseigene Geschäftsmodell in Zu-kunft attackieren können. Damit rechnet jedes zweite Unternehmen in Deutschland. Deshalb ist es un-bedingt erforderlich, neue Geschäftsmodelle so rasch als möglich zu entwickeln, bei denen die fachli-che Kompetenz kombiniert wird mit den Möglichkeiten von Industrie 4.0.

Autor: Prof. Dr. Christian Freilinger

2. Kooperationsforum Leichtbau

Leichtbau ist eines der wichtigsten und zukunftsträchtigsten Technologiefelder. Das Kooperationsfo-rum „Leichtbau“ setzt sich daher mit diesem Wachstumsmarkt auseinander und bietet neben Vorträ-gen von Leichtbauexperten der TU München, der voestalpine und der FACC auch die Möglichkeit zu bilateralen Gesprächen mit ausgewiesenen Kompetenzträgern aus Wirtschaft und Wissenschaft.

Nutzen Sie die Möglichkeit, sich über Leichtbautrends aus erster Hand zu informieren und das gebün-delte Wissen hochkarätiger Experten einzuholen.

Das Kooperationsforum „Leichtbau“ ist eine Veranstaltung der WKO Oberösterreich und der IHK Nie-derbayern in Zusammenarbeit mit der Business Upper Austria, A2LT-Austrian Advanced Lightweight Technology, MAI Carbon und Leichtbau-Cluster Landshut.

Termin: Dienstag, 19. April 2016, Check-In ab 13:00 Uhr Ort: WKO Oberösterreich, Hessenplatz 3, 4020 Linz

Nähere Infos und Anmeldung: https://www.b2match.eu/leichtbau2016

3. Marktsondierungsreise: Forschungs- und Wissenskooperation mit Finnland

Finnland ist eine der aktivsten Forschungslandschaften in Europa mit vielen interessanten Forschungs-organisationen und innovativen Unternehmen. Das Land bietet auch für ausländische Unternehmen viele Kooperationsmöglichkeiten. Die AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA veranstaltet daher eine Marktson-dierungsreise „Forschungs- und Wissenskooperation mit Finnland“ vom 30.5 bis 2.6.2016.

Durch die Reise haben Sie Chance, Informationen über finnische Forschungsbetriebe zu erhalten und beim Besuch wichtiger Forschungseinrichtungen und ausgewählter forschungsintensiver Unternehmen erste Kontakte für zukünftige Kooperationen zu knüpfen.

Sie erhalten einen Überblick über eine der aktivsten Forschungslandschaften Europas, erste Kontakte zu Forschungseinrichtungen und industriellen Kooperationspartnern und lernen auch Finnland außer-halb der Hauptstadtregion kennen.

Nähere Infos und Anmeldung: https://www.wko.at/Content.Node/Veranstaltungsdetail-seite.html?vaid=5cd5c817-0a89-4fd8-97e3-ebcf29a9aeef

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4. TIM Patentberatung & Patentrecherche

TIM bietet monatlich einen Sprechtag (>> Termine) zum Thema Patentberatung & Patentrecherche an. In der jeweils 1-stündigen Beratung stehen ein Patentanwalt, ein Recherche-Experte sowie ein TIM-Berater gemeinsam als Ansprechpartner zur Verfügung um folgende Themenstellungen zu behandeln:

Patentanwalt (bzw. Expertin Technisches Büro) Rechtliche und verfahrenstechnische Fragen zum Patent Einschätzen der Schützbarkeit Schutzrechtsverletzung Lizenz

Recherche-Experte Grobrecherche in Patentdatenbanken

TIM-Berater Beratung zu technischen Fragen der Entwicklung Kooperation mit ExpertInnen von Forschungseinrichtungen Erstberatung F&E-Förderungen

Nähere Infos und Anmeldung unter: http://tim.at/99_DEU_HTML.php

5. F&E-Förderung: einfachere Kostenabrechnung mit Laborstundensatz

Zur einfacheren Kostenerfassung bei der Nutzung von F&E-Anlagen bietet die FFG neben der schon bis-her möglichen Abrechnungen der anteiligen Abschreibung und Maschinenstundensätzen jetzt neu den „Laborstundensatz“. Dessen Nutzung ist dann interessant, wenn eine größere Zahl von Maschinen und Anlagen eine räumliche oder inhaltliche Einheit bilden (z.B. Chemielabor, Maschinencluster, Werk-stätte, Messstand) und deren getrennte Abrechnung einen hohen Aufwand verursacht.

Als „Labor“ gelten räumliche oder fachlich geschlossene Einheiten die in der betrieblichen Kosten-rechnung als eigene Kostenträger/Kostenstelle erfasst und der FFG als solche genannt sind. Für den Laborstundensatz sind die Ist-Kosten des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres heranzuziehen. Ty-pische Laborkosten sind Abschreibungen, Mieten, Betriebskosten, Hilfs- und Betriebsstoffe, Kosten für Wartung & Instandhaltung (u.a. auch Personalkosten). Der Verteilungsschlüssel für die Detailkosten (z.B. Miete, Betriebskosten, Hilfs- und Betriebsstoffe, Energie) muss plausibel und nachweisbar sein. Als Stundenteiler sind die Ist-Anwesenheitszeiten aller MitarbeiterInnen heranzuziehen, die dieses „La-bor“ nutzen. Der Vorteil dieser Methode liegt im einfachen Nachweis der Kosten, da keine getrennte Erfassung der Maschinen erforderlich ist. Für jede Stunde, die eine oder ein der Laboreinheit zugeord-nete MitarbeiterIn im Projekt arbeitet, kann eine Stunde des Laborstundensatzes angesetzt werden. Wenn Sie Interesse an der Abrechnung eines Laborstundensatzes haben, wenden Sie sich bitte an den/die FFG-BetreuerIn für Ihr Projekt.

Weitere Informationen finden Sie in den FAQ zum Kostenleitfaden der FFG im Punkt „Laborstunden-satz“: www.ffg.at/recht-finanzen/kostenleitfaden-2-faq

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1. E x p o r t p r e i s 2 0 1 6 – Bewerbung bis 15. MÄRZ 2016 verlängert

Der von der WKÖ gemeinsam mit dem Wirtschaftsministerium BMWFW seit 1994 verliehene "Österreichische Exportpreis" wird auch im Jahr 2016 fortgesetzt. Er ist die Auszeichnung und Würdigung überdurchschnittlichen Engagements und Erfolges österreichischer Unternehmer auf den Auslandsmärkten. Die Verleihung des Österreichischen Exportpreises – in Gold, Silber und Bronze – jeweils in den Kategorien Handel, Gewerbe und Handwerk, Industrie, Tourismus, Information und Consulting und Verkehr sowie begleitet vom „Global Player Award“ findet am 21. Juni 2016 im Wiener MuseumsQuartier statt.

Alle exportorientierten österreichischen Industrieunternehmen sind eingeladen, sich online auf http://wko.at/exportpreis mit dem Ausfüllen des Fragebogens für die Kategorie INDUSTRIE des „EXPORTPREISES 2016" zu bewerben. Die Ausschreibungsfrist endet am 15. März 2016. Die Exportpreis - Kriterien sind:

Vorliegen einer gezielten Exportmarketingstrategie

Wesentlicher Anteil des Exports an den gesamten Unternehmensaktivitäten

Steigerung des Exportanteils, zumindest aber seine Erhaltung in schwierigen Märkten

Risikobereitschaft und Innovationsfreudigkeit im Exportmarketing

Überwindung besonderer Probleme in der Marktbearbeitung (die sich aus der Konkurrenz oder der Nachfragesituation bzw. aus dem Produkt oder aus dem außenwirtschaftlichen Umfeld ergeben)

Erfolgreiche Marktnischenpolitik oder Vermarktung besonders Österreich spezifischer Erzeugnisse

Die Exportpreis-Sieger in der Kategorie „Industrie“ in den letzten Jahren waren die Zizala Lichtsysteme GmbH (2011), im Jahr 2012 nach einer fünfjährigen Pause zum zweiten Mal die Fa. Starlinger & Co GmbH, 2013 die Bertsch Holding aus Vorarlberg, 2014 die Doppelmayr Seilbahnen GmbH aus Wolfurt und im Vorjahr die Doka GmbH aus Amstetten.

Die Außenwirtschaft Austria hat ein kurzes Teaser-Video produziert, das unter https://www.youtube.com/watch?v=IDPKaOG_2oI direkt abrufbar ist. Der Film ist auch auf dem youtube-channel der Außenwirtschaft Austria hinterlegt: https://www.youtube.com/user/aussenwirtschaft/videos

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2. Branchenforum Marktchancen Medizin- und Gesundheitstechnik in den USA/Kanada

Der Weltmarkt für Medizintechnologie betrug 2012 rund 220 Mrd. Euro. Die USA halten mit 90 Mrd. Euro oder rund 40 Prozent den mit Abstand größten Weltmarktanteil. Kanada rangiert auf dem weltweit 9. Platz. Beide Länder stellen für österreichische Exportfirmen einen attraktiven Absatzmarkt dar.

Informieren Sie sich - im Rahmen dieses halbtägigen Branchenfokus - über die Marktbedingungen, Zulassungs- und Refundierungssysteme in den USA und Kanada. Ein spezieller Fokus wird auf E-Health, Digital Medicine, Fragen zur FDA Registrierung und Produkthaftung liegen.

Im Anschluss an die Präsentationen besteht die Möglichkeit für Einzelgespräche mit den Vortragenden.

Das Export Center OÖ – eine Initiative der WKO Oberösterreich und des Landes Oberösterreich – organisiert – im Rahmen der Internationalisierungsoffensive go-international - in Zusammenarbeit mit der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA und dem Medizintechnik-Cluster am 21. März 2016 ab 09:00 Uhr das Branchenforum „Marktchancen Medizin- und Gesundheitstechnik in den USA/Kanada“.

Nutzen Sie die Chancen und holen sich am 21. März 2016 Informationen aus erster Hand!

Information und Anmeldung: Export Center OÖ E [email protected] T 05 90 909 3456 W exportcenter.at

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3. Antidumpingverfahren: Verbindungselemente Eisen oder Stahl, China, Malaysia

Gegen Einfuhren von Verbindungselemente aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in China, ausgeweitet auf Malaysia bestehen endgültige Antidumpingmaßnahmen, zuletzt im März 2015 verlängert.

Dieses Antidumpingverfahren war Gegenstand eines von China angestrengten Untersuchungsverfahrens bei der WTO. Die WTO-Berufungsbehörde hat nun festgestellt, dass das von der Europäischen Kommission durchgeführte Verfahren mit verschiedenen Bestimmungen des Antidumpingübereinkommens nicht in Einklang zu bringen ist.

Die Europäische Kommission gibt daher mit Durchführungsverordnung (EU) 2016/278, Amtsblatt L 52 vom 27.2.2016 die Aufhebung der endgültigen Antidumpingzölle auf Einfuhren bestimmter Verbindungselemente aus Eisen oder Stahl, ausgenommen aus nicht rostendem Stahl, d. h. Holzschrauben (ausgenommen Schwellenschrauben), gewindeformende Schrauben, andere Schrauben und Bolzen mit Kopf (auch mit dazugehörenden Muttern oder Unterlegscheiben, aber ohne aus vollem Material gedrehte Schrauben mit einer Stiftdicke von 6 mm oder weniger und ohne Schrauben und Bolzen zum Befestigen von Oberbaumaterial für Bahnen), und Unterlegscheiben , eingereiht unter den Tarifnummern 7318 12 90, 7318 14 91, 7318 14 99, 7318 15 59, 7318 15 69, 7318 15 81, 7318 15 89, ex 7318 15 90, ex 7318 21 00 und ex 7318 22 mit Ursprung in China, ausgeweitet auf aus Malaysia, bekannt. Das betreffende Antidumpingverfahren wird eingestellt.

Die Verordnung trat am 27.2.2016 in Kraft. Bereits erhobene Antidumpingzölle werden nicht erstattet.

4. Zoll und Umsatzsteuer bei Import/Export in der Praxis

Nähere Details finden sie unter der Rubrik Steuern.

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1. Recycling-Baustoffverordnung BGBl. II Nr. 181/2015

BMLFUW veröffentlicht FAQs

Das BMLFUW hat ergänzend zur Recycling-Baustoffverordnung FAQs veröffentlicht. Diese sind wie auch die Erläuterungen und die relevante ÖNORM B 3151 unter https://www.bmlfuw.gv.at/greentec >Abfall und Ressourcenmanagement > Rechtsgrundlagen > AWG-Verordnungen > Recycling-Baustoffverordnung abrufbar.

2. Energie-Infrastrukturgesetz sowie Änderung des Umweltverträglichkeitsprüfungs-gesetzes

Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für Energie-Infrastruktureinrichtungen von gemeinsamem Interesse

Mit BGBl. I Nr. 4/2016 gelten neue Vorschriften, die in erster Linie begleitende Regelungen zur Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 347/2013 zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur darstellen. Zusätzlich wird Nachbarn in Feststellungsverfahren nach dem UVP-Gesetz eine Beschwerdemöglichkeit gegeben. Letzteres ist aufgrund der Judikatur des Europäischen Gerichtshofs erforderlich.

Vorrangiges Ziel des Energie-Infrastrukturgesetzes ist es, Genehmigungsverfahren für Energie-Infrastruktureinrichtungen von gemeinsamen Interessen zu beschleunigen. Das können beispielsweise bestimmte Hochspannungsfreileitungen, Stromspeicheranlagen oder Gasleitungen samt Nebenanlagen sein. Für die Genehmigung solcher Vorhaben bzw. für die Koordination im Genehmigungsverfahren wird der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft als Energie-Infrastrukturbehörde festgelegt. Genehmigungsverfahren werden in einen Vorantragsabschnitt und den formalen Genehmigungsabschnitt geteilt. Bereits im Vorantragsabschnitt soll das Vorhaben öffentlich erörtert und die erforderlichen Unterlagen für das weitere Genehmigungsverfahren festgelegt werden. Je nachdem, ob ein Vorhaben UVP-pflichtig ist oder nicht, sind die Verfahrensvorschriften im Energie-Infrastrukturgesetz oder in einem neu eingefügten sechsten Abschnitt des UVP-G 2000 enthalten.

Für die Sicherung des Ausbaus von Leitungsanlagen können per Verordnung Beschränkungen bzw. Bedingungen für Neu-, Um- und Einbauten im Trassenplanungsgebiet festgelegt werden.

Unabhängig von den Regelungen für Energie-Infrastrukturvorhaben von gemeinsamen Interesse bekommen Nachbarn ein Beschwerderecht beim Bundesverwaltungsgericht in Feststellungsverfahren mit dem Ergebnis, dass für ein Vorhaben keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.

Weiters erfolgen Änderungen im UVP-G 2000, die den Einsatz von nichtamtlichen Sachverständigen in allen Phasen von UVP-Verfahren ermöglichen. Bisher war das nur im Genehmigungsverfahren selbst möglich, nicht aber in Feststellungs- bzw. Vorverfahren.

Schließlich gibt es eine übersichtlichere Darstellung und Ergänzung bei Ausbaumaßnahmen an Bundesstraßen, bei denen schutzwürdige Gebiete berührt werden.

Das Energie-Infrastrukturgesetz und das UVP-G 2000 treten am 24. Februar 2016 in Kraft. Für beide Gesetze gibt es Übergangsbestimmungen.

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BU 2 von 4

3. Änderung von Anhang XVII der REACH-Verordnung hinsichtlich Cadmium - Beschränkungen für Cadmium in Anstrichmitteln und Farben

Anhang XVII der REACH-Verordnung enthält bereits eine Reihe von Beschränkungen für die Verwendung von Cadmium in Farben und Anstrichmitteln. Bisher ist lediglich die Verwendung von cadmiumhaltigen Anstrichfarben und Lacken verboten.

Dieses Verbot wird mit der Änderung von Anhang XVII (EU) 2016/217 auch auf das Inverkehrbringen ausgeweitet. Gleichzeitig wird der zulässige Cadmiumgehalt in solchen Anstrichfarben und Lacken generell auf max. 0,01 Gewichtsprozent konkretisiert. Bisher galt dafür praktisch eine "Nullkonzentration".

Die übrigen Beschränkungen für Cadmium in Anstrichmitteln und Farben bleiben unverändert.

Von der Änderung betroffen sind Unternehmen, die cadmiumhaltige Anstrichfarben und Lacke in Verkehr bringen.

Die Änderung tritt am 8. März 2016 in Kraft.

4. Begrenzung der Emission von luftverunreinigenden Stoffen aus Anlagen zur Erzeugung von Eisen und Stahl 2016 - Emissionsbegrenzung von Luftschadstoffen

Die aktuelle Verordnung BGBl. II Nr. 54/2016 ersetzt eine entsprechende Verordnung aus dem Jahr 1997.

Diese Verordnung regelt insbesondere die Emissionsbegrenzung von Luftschadstoffen bei Betrieben von Anlagen zur Erzeugung von Eisen und Stahl. Verschärft werden vor allem bestimmte Maßnahmen zur Reduktion der Staubemissionen. Aktualisiert werden auch bestimmte Regelungen zu Emissionsmessungen.

Betroffen sind Unternehmen, die Anlagen zur Erzeugung von Eisen und Stahl betreiben.

Die Emissionsverordnung Eisen und Stahl 2016 ist am 25. Februar 2016 in Kraft getreten. Für bereits genehmigten Anlagen gibt es Übergangsregelungen.

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BU 3 von 4

5. Begutachtung: Änderung der Begasungssicherheitsverordnung geplant

Die Begasungssicherheitsverordnung enthält Bestimmungen für die Schädlingsbekämpfung mit giftigen Gasen. Das Lebensministerium plant nun eine Änderung dieser Verordnung. Wesentliche Inhalte der Änderung sind:

Anpassungen an die CLP-Verordnung und an die Änderungen der giftrechtlichen Bestimmungen im Chemikaliengesetz 1996

Klarstellungen zum Anwendungsbereich und ausdrückliche Ausnahme für bestimmten Desinfektionsmaßnahmen

Ergänzungen und Klarstellungen bei den Bestimmungen über Begasungsleiter

Anpassung der Bestimmungen über die Verwendung von Brommetahn an die aktuellen EU-rechtlichen Vorschriften

Einführung eines Meldeformulars für Begasungen

Stellungnahmen müssen bis 21. März 2016 beim Umweltservice (E [email protected]) eintreffen, damit wir sie in der laufenden Begutachtung berücksichtigen können.

Begutachtungsunterlagen und Link zur derzeit geltende Fassung unter wko.at/ooe/service-umweltnews.

6. Veranstaltung am 11.3.2016: Octopus – Datenbank zur Information über verwendete Materialien hinsichtlich REACH, ROHS etc.

Jedes Unternehmen ist verpflichtet, zu den in Verkehr gebrachten Produkten bestimmte Informationen über Inhaltsstoffe nach der REACH-Verordnung, den Bestimmungen über Elektroaltgeräte (ROHS) und gegebenenfalls weitere Rechtsgebiete einzuholen. Das gilt auch für Komponenten wie elektronische Bauteile, Gehäuseteile, Kunststoffe etc.

Die Octopus-Datenbank soll speziell kleine und mittlere Betriebe aus der Elektro- und Elektronikindustrie, aber auch anderen Industriezweigen, bei der Beschaffung dieser Informationen unterstützen. Die Veranstaltung „Compliance für REACH, ROHS und Conflict Minerals US und EU – Anforderungen, Lösungen und Best Practice“ am 11. März 2016 von 9:00 bis 12:00 in der WKO Oberösterreich informiert Sie über die rechtlichen Anforderungen an solche Betriebe hinsichtlich Informationen über Inhaltsstoffe der verarbeiteten Materialien und Komponenten sowie über die Initiative Octopus.

Zielgruppe sind GeschäftsführerInnen, Verantwortliche aus den Bereichen Einkauf, Supply Management, Logistik, Supply Chain Management sowie Umwelt aus der nicht-chemischen Industrie.

Nähere Informationen finden Sie im Programm.

Anmeldungen zu dieser kostenlosen Veranstaltung bitte unter [email protected].

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Ausgabe 5 | 8.3.2016

DI Peter Mayr | T 05-90909-3633

BETRIEB UND UMWELT DI Christian Gojer | T 05-90909-3632

Medieninhaber und Herausgeber:

sparte.industrie der WKO Oberösterreich

Hessenplatz 3 | 4020 Linz

T 05-90909-4201 | F 05-90909-4209

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Impressum/Offenlegung: W http://wko.at/ooe/industrie/Offenlegung

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7. Umweltaspekte für Baubetriebe – Streifzug durch Abfall-, Wasser- und Naturschutzrecht

Donnerstag, 14. April 2016, 13:00 bis 15:45 Uhr WKO Oberösterreich, Hessenplatz 3, 4020 Linz

Bautätigkeit hat eine hohe Umweltwirksamkeit. Neben den baurechtlichen Bestimmungen sind auch das Abfallrecht, das Naturschutzrecht und das Wasserrecht zu beachten. Relevant sind Bestimmungen wie zB

Recycling-Baustoffverordnung

Abfallwirtschaftsgesetz mit Aufzeichnungspflichten

Sammler-/Behandlererlaubnis

Altlastensanierungsgesetz (Altlastenbeitrag)

Wasserrecht bei Baustelleneinrichtung (zB Situierung von Betriebs-/Baustellentankstellen).

Weiters sind allfällige Vorgaben aus dem Naturschutzrecht (wie zB Auflagenerfüllung Anzeige, Bewilligung, Zustimmung, ökologische Bauaufsicht) zu berücksichtigen.

In dieser Veranstaltung erhalten Sie einen Überblick über die einzuhaltenden Bestimmungen. Einfach informieren – einfach anmelden per E-Mail unter [email protected] bis 11. April 2016.

Teilnahmegebühr: EUR 49,--

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Ausgabe 5 | 8.3.2016

WIRTSCHAFTSPANORAMA Mag. Gabriele Egger | T 05-90909-4210

Medieninhaber und Herausgeber:

sparte.industrie der WKO Oberösterreich

Hessenplatz 3 | 4020 Linz

T 05-90909-4201 | F 05-90909-4209

E [email protected] | W http://wko.at/ooe/industrie

Impressum/Offenlegung: W http://wko.at/ooe/industrie/Offenlegung

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1. Mega-Maut? Nein danke! Österreich hat das höchste verkehrsspezifische Steuer- und Abgabenniveau innerhalb der EU. Dennoch ist auf Ebene der Bundesländer die zusätzliche Einführung einer flächendeckenden LKW- und Busmaut für alle Landes- und Gemeindestraßen in Diskussion.

Expertenberechnungen zufolge würde dies zusätzlich 30 Cent je Kilometer für alle Fahrten im niederrangigen Straßennetz bedeuten und sich auf den Konsumenten mit Belastungen im Ausmaß von 77 € pro Kopf/Jahr auswirken.

Erheblich nachteilige Auswirkungen für den heimischen Standort, Binnenkonjunktur, Wettbewerbsfähigkeit, für Wachstum und vor allem für die Regionen/regional geprägte Wertschöpfungsketten wären dabei unvermeidbar.

Mit einer breit angelegten Kampagne will die WKO diese Maßnahmen verhindern.

Inhaltliche Details dazu finden Sie im Folder.

2. TTIP: Ja zu neuen Chancen für Österreich. Zuerst Verhandeln. Dann Entscheiden.

Seit dem Sommer 2013 laufen zwischen der EU und den USA Verhandlungen für eine gemeinsame transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (Transatlantic Trade and Investment Partnership, kurz TTIP).

Bei diesem Handelsabkommen geht es darum, den Handel mit Waren, Dienstleistungen und Investitionen zu vereinfachen:

den gegenseitigen Marktzugang zu erleichtern, ungerechtfertigte Handelshemmnisse zu beseitigen und geltende Handelsregeln zu verbessern, zB. Zollvorschriften und -verfahren, die besonderen Anliegen von KMU im internationalen Handel, die Transparenz von Gesetzen und anderen Vorschriften, der Schutz geistiger Eigentumsregeln, die Versorgung mit Rohstoffen, eine bessere Zusammenarbeit in Wettbewerbs- oder Energiefragen.

Angesichts der in Österreich sehr emotional geführten Auseinandersetzung um TTIP ist eine Versachlichung der Debatte unbedingt notwendig. Fakten, nicht Mythen müssen im Zentrum stehen.

Die wichtigsten Daten und Fakten zu TTIP auf einen Blick: www.wko.at/ttip-factsheet

Zusätzlich stellen wir Ihnen zwei Argumentarien zu den wichtigsten Fragen rund um TTIP zur Verfü-gung: www.wko.at/ttip-argumentarium und www.wko.at/ttip-mythenentkräften.

Vertiefende Informationen zu TTIP finden Sie unter: www.wko.at/ttip.

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Ausgabe 5 | 8.3.2016

WIRTSCHAFTSPANORAMA Mag. Gabriele Egger | T 05-90909-4210

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sparte.industrie der WKO Oberösterreich

Hessenplatz 3 | 4020 Linz

T 05-90909-4201 | F 05-90909-4209

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Für Fragen steht Ihnen die Abteilung für Finanz- und Handelspolitik der WKÖ [email protected] zur Verfügung.

Es geht darum, TTIP aktiv und stark im Sinne Österreichs und der EU mit den USA zu verhandeln. Set-zen wir uns dafür gemeinsam ein und nützen wir unsere Chancen! Am Ende gilt es dann das Verhand-lungsergebnis sorgfältig auf den gegenseitigen Nutzen zu prüfen.

3. Sonderflug ab Linz zur Messe K am 20. Oktober 2016 Die weltweit bedeutendste Messe der Kunststoff- und Kautschukindustrie präsentiert 2016 wieder das gesamte Angebotsspektrum der Branche: vom neuesten Stand der Technik über wegweisende Innovationen bis hin zu visionären Entwicklungen.

Das absolute Branchenhighlight und Ausgangspunkt richtungsweisender Entscheidungen für Produkt-, Prozess- und Problemlösungen in der Kunststoffverarbeitung sein. Die beste Basis für Ihr Business.

Das Reisebüro JETWAY Reisen bietet mit einem Tagesflug eine komfortable Möglichkeit, die Messe K am Donnerstag, 20. Oktober 2016 zu besuchen und das direkt ab Linz. Anmeldung mit diesem Formular.

Nähere Informationen erhalten Sie bei JETWAY Reisen, Herrn Neurauter, Dametzstr. 38, 4020 Linz, T 0732-785004, E [email protected], W www.columbus-reisen.at

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Ausgabe 5 | 8.3.2016

WIRTSCHAFTSRECHT Dr. Ernst Grafenhofer | T 05-90909-4241

Medieninhaber und Herausgeber:

sparte.industrie der WKO Oberösterreich

Hessenplatz 3 | 4020 Linz

T 05-90909-4201 | F 05-90909-4209

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Impressum/Offenlegung: W http://wko.at/ooe/industrie/Offenlegung

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1. Begutachtung: Oö. Bautechnikgesetz-Novelle 2016

Bei uns liegt der oben angeführte Entwurf mit der Bitte um allfällige Stellungnahme.

Die EU-Kommission hat gegen Österreich ein Vertragsverletzungsverfahren wegen mangelnder Umsetzung der EU-Gebäude-RL eingeleitet. Der Grund liegt in der mangelnden Umsetzung jener Bestimmungen, mit denen die Qualität der Energieausweise überprüft werden soll. Mit dem vorliegenden Entwurf soll dies beseitigt werden.

Laut den Erläuterungen geht man für eine ausreichende Stichprobe von einem „Kontrollbedarf von jährlich etwa 400 Energieausweisen“ aus, wobei aufgrund der ohnehin bereits zu kontrollierenden Energieausweise im Rahmen der Wohnbauförderung eine zusätzliche „Überprüfung von 250 bis 300 Energieausweisen im Jahr“ durch die Landesregierung angenommen wird.

Nähere Informationen finden Sie hier: Bautechnikgesetz-Novelle-2016.

Bitte um allfällige Stellungnahme bis Donnerstag, 10.3.2016 ([email protected])

2. Förderaktion „Thermische Sanierung 2016“: Start am 3.3.2016

Die diesjährige Förderaktion „Thermische Sanierung“, für die 43,5 Mio. EUR aus dem Budget zur Verfügung gestellt werden, startet mit 3. März 2016.

Aufgrund dieser budgetären Restriktion gibt es bei den Förderungen im privaten Wohnbau einige Änderungen zum Vorjahr:

NEU: Mustersanierung im Bereich „Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus“ (EFH) mit höherer Förderung

im mehrgeschoßigen Wohnbau (MGW) nur „Umfassende Sanierungen klimaaktiv Standard“

neuer HWB-Grenzwert bei „Umfassender Sanierung guter Standard“ (lt. OIB 2015): 69 kWh/m²

Einführung „Teilsanierung 50 Prozent“ im EFH; keine Einzelbaumaßnahmen und keine Teilsanierung 20 Prozent bzw. 30 Prozent

Förderung für Heizungsumstellung nur bei Mustersanierung

höherer Zuschlag für Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen; kein Zuschlag für Energieausweis und Holzfenster

Anpassung der Förderungspauschalen

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Ausgabe 5 | 8.3.2016

WIRTSCHAFTSRECHT Dr. Ernst Grafenhofer | T 05-90909-4241

Medieninhaber und Herausgeber:

sparte.industrie der WKO Oberösterreich

Hessenplatz 3 | 4020 Linz

T 05-90909-4201 | F 05-90909-4209

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Die Förderung für gewerblich genutzte Gebäude bleibt im Großen und Ganzen unverändert, lediglich bei den Zuschlagsmöglichkeiten gibt es Anpassungen, damit ein Gleichklang mit dem privaten Bereich hergestellt wird. Weiters ist - je nach Umsetzungsstand im jeweiligen Bundesland - betreffend „Anforderungen an den Heizwärmebedarf“ die Fassung 2011 oder 2015 der OIB-Richtlinie 6 anzuwenden.

Die Informationsblätter sowie eine Aufstellung der förderfähigen Kosten sind beiliegend bzw. online unter www.sanierung16.at.

3. Bewertung & Due Diligence von mittelständischen Unternehmen

Wir informieren Sie kompakt aus Praktikersicht über die Besonderheiten bei der Bewertung und Due Diligence mittelständischer Unternehmen. Als Verkäufer erfahren Sie, welche Faktoren den Kaufpreis nach unten oder nach oben treiben. Als Käufer erhalten Sie einen Überblick, wie Werttreiber identifiziert und Wertkiller im Kaufpreis berücksichtigt werden.

Zu diesem Thema wird folgender Veranstaltungstermin angeboten.

Bewertung & Due Diligence von mittelständischen Unternehmen Do, 28.4.2016, 16.00 - 18.00 Uhr WIFI Linz, Wiener Str. 150, 4021 Linz

Preis: WKOÖ-Mitglieder: EUR 49,-- Nicht-Mitglieder: EUR 59,--

Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte der beigefügten Vorankündigung Bewertung & Due Diligence.