Ausländerbeirat der Landeshauptstadt Mü · PDF fileHinweise und Tipps für Ihr Einbürgerungsverfahren in München In Zusammenarbeit mit dem Kreisverwaltungsreferat, Einbürgerungsbehörde

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  • Hinweise und Tipps fr Ihr Einbrgerungsverfahren in Mnchen

    In Zusammenarbeit mit dem Kreisverwaltungsreferat, Einbrgerungsbehrde

    Auslnderbeirat der Landeshauptstadt Mnchen

    Der Weg zur

    deutschen

    Staatsangehrigkeit

  • Der Weg zurdeutschen Staatsangehrigkeit

    Hinweise und Tipps fr Ihr Einbrgerungsverfahren in Mnchen

    In Zusammenarbeit mit dem Kreisverwaltungsreferat, Einbrgerungsbehrde

  • Gruwort ................................................................................................ 7

    Was bringt Ihnen die deutsche Staatsangehrigkeit? ........................ 8

    Welche Voraussetzungen mssen Sie erfllen? .................................. 9

    Die zwei Wege zur Einbrgerung ....................................................... 10

    Die Regelungen im Einzelnen ............................................................. 10

    Aufenthaltsdauer ................................................................................... 10

    Aufenthaltsstatus ................................................................................... 11

    Einkommen ........................................................................................... 11

    Deutschkenntnisse ................................................................................ 12

    Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung .............................. 13

    Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung ................... 15

    Aufgabe der bisherigen Staatsangehrigkeit ......................................... 16

    Das Einbrgerungsverfahren .............................................................. 17

    Kontakt .................................................................................................. 21

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    Inhaltsverzeichnis

  • Liebe Mnchnerinnen und Mnchner mit auslndischer Staatsangehrigkeit,viele von Ihnen leben schon seit vielen Jahren in Deutschland, haben Freunde gefunden, eine Familie gegrndet, arbeiten hier und prgen und gestalten so unser Land mit.

    Trotzdem haben Sie bis heute nicht die deutsche Staatsangehrigkeit ange-nommen und sind sich vielleicht auch nicht sicher, ob Sie diesen Schritt gehen sollten?

    Wir werben dafr, dass Sie sich einbrgern lassen und mchten Sie einladen, sich mit dem Thema Einbrgerung zu beschftigen.

    Uns ist bewusst, dass ein Staatsangehrigkeitswechsel fr Sie eine Entschei-dung von groer Bedeutung ist. Eine solche Entscheidung knnen Sie nur treffen, wenn Sie sich in Deutschland akzeptiert fhlen, sich mit Deutschland, mit den hier geltenden Rechten und Pflichten, mit den demokratischen Prinzipien auseinander gesetzt haben, sich ausreichend integrieren konnten und mit den deutschen Lebensverhltnissen identifizieren knnen.

    Wenn sich viele von Ihnen dann fr die Einbrgerung entscheiden, freuen wir uns sehr darber und heien Sie herzlich willkommen.

    Wir mchten Sie mit dieser Broschre informieren, motivieren und Sie auf Ihrem Entscheidungsweg zur Beantragung der deutschen Staatsangehrigkeit begleiten.

    Die deutsche Staatsangehrigkeit bietet Ihnen und Ihrer Familie neue Chancen und ermglicht, dass Sie gleichberechtigt am Leben in unserem Land teilhaben knnen.

    Christian Ude Nkhet Kivran Dr. Wilfried Blume-BeyerleOberbrgermeister Vorsitzende des Kreisverwaltungsreferent Auslnderbeirates

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    Gruwort

  • Der Weg zur deutschen Staatsangehrigkeit

    Sie erhalten u.a. folgende Brgerrechte:

    n das aktive und passive Wahlrecht

    n den freien Zugang zum ffentlichen Dienst

    n die Reisefreiheit ohne Visum in viele Lnder innerhalb und auerhalb Europas

    n den Schutz im Ausland durch die deutsche Auslandsvertretung.

    Mit der Annahme der deutschen Staatsangehrigkeit sind aber nicht nur Rechte, sondern auch Brgerpflichten verbunden.

    Auerdem ergibt sich ab Erwerb der deutschen Staatsangehrig-keit fr Sie die Mglichkeit als ehrenamtlicher Wahlhelfer und/oder Schffe ttig zu werden.

    Was bringt Ihnen die deutsche Staatsangehrigkeit?

    Rechte

    Pflichten

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  • Die Regelungen im Einzelnen

    n grundstzlich achtjhriger rechtmiger und gewhnlicher Aufenthalt

    n unbefristetes Aufenthaltsrecht(zum Beispiel: Niederlassungserlaubnis)

    n eigenes Einkommen, d.h. grundstzlich kein Bezug von ffentlichen Leistungen, wie Arbeitslosengeld II

    n grundstzlich keine Vorstrafen

    n Bekenntnis zu der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland

    n Bereitschaft, die bisherige Staatsangehrigkeit aufzugeben (Ausnahmen im Einzelfall)

    n ausreichende deutsche Sprachkenntnisse

    n Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhltnisse in Deutschland (Einbrgerungstest)

    Welche Voraussetzungenmssen Sie erfllen?

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  • Der Weg zur deutschen Staatsangehrigkeit

    Wir unterscheiden zwischen der Anspruchseinbrgerung und der Ermessenseinbrgerung. Es gelten teilweise unterschied-liche Voraussetzungen.

    ber Anspruchseinbrgerungen entscheidet das Kreisverwaltungs-referat und ber Ermessenseinbrgerungen die Regierung von Oberbayern.

    n 10 des Staatsangehrigkeitgesetzes(StAG) fordert fr die Anspruchseinbrgerung grundstzlich einen achtjhrigen rechtmigen und gewhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland.

    n Ehegatten und Kinder knnen mit Ihnen zusammen einge-brgert werden, auch wenn sich diese noch keine acht Jahre in Deutschland aufhalten. So gengt fr Ihren Ehegatten/Ihre Ehegattin ein Aufenthalt im Inland von vier Jahren, wenn Ihre Ehe bereits seit mindestens zwei Jahren besteht.

    n Fr Kinder, die noch nicht 16 Jahre alt sind, ist eine Miteinbrge-rung im Normalfall nach drei Jahren mglich.

    n Verkrzungen der erforderlichen Aufenthaltszeiten sind auch in anderen Fllen mglich. So kann zum Beispiel nach erfolg-reicher Teilnahme an einem Integrationskurs die Frist auf sieben Jahre verkrzt werden.

    Die zwei Wege zur Einbrgerung

    Die Regelungen im Einzelnen

    Aufenthaltsdauer

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  • Die Regelungen im Einzelnen

    n Bei Ermessenseinbrgerungen nach den Vorschriften der 8 und 9 StAG gelten fr bestimmte Personengruppen (z.B. Asylberechtigte, Ehegatten von deutschen Staats-angehrigen) teilweise krzere Aufenthaltszeiten.

    n Fr die Einbrgerung bentigen Sie ein unbefristetes Aufent-haltsrecht. Dieses haben Sie, wenn Sie zum Beispiel im Besitz einer Niederlassungserlaubnis sind.

    n Eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung ist nicht ausrei-chend. Auch eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausbildung oder fr ein Studium oder fr einen vorbergehenden Aufenthalt aus humani tren Grnden ist kein unbefristetes Aufenthaltsrecht.

    n Fr Staatsangehrige der EU und Brger/innen der Schweiz gelten Sonderregelungen.

    n Fragen zu Ihrem Aufenthaltsstatus und eventuelle nderungsmglichkeiten knnen Sie per E-Mail an die Auslnderbehrde des Kreisverwaltungsreferates [email protected] richten.

    n Sie mssen fr die Sicherung des Lebensunterhalts fr sich und Ihre Angehrigen ohne Inanspruchnahme von ffentlichen Leistungen wie z.B. Arbeitslosengeld II aufkommen knnen.

    n Falls Sie ffentliche Mittel beziehen und dies nicht selbst zu vertreten haben (z.B. bei Krankheit), bercksichtigen wir das soweit wie mglich. Das gilt allerdings grundstzlich nur fr die Anspruchseinbrgerung.

    Aufenthaltsstatus

    Einkommen

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  • Der Weg zur deutschen Staatsangehrigkeit

    n Wesentliche Voraussetzung fr die Einbrgerung ist auch der Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse in Wort und Schrift.

    n Die erforderlichen Sprachkenntnisse knnen Sie unter anderem nachweisen durch:

    das Zertifikat Deutsch im Sprachniveau B1 des Euro-pischen Referenzrahmens oder ein gleichwertiges Sprach-diplom,

    den vierjhrigen erfolgreichen Besuch einer deutsch-sprachigen Schule (Versetzung in die nchsthhere Klasse),

    den erfolgreichen Hauptschulabschluss oder einen gleich-wertigen bzw. hheren deutschen Schulabschluss,

    die Versetzung in die zehnte Klasse einer weiterfhrenden deutschsprachigen Schule (Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule) oder

    den erfolgreichen Abschluss eines Studiums an einer deutschsprachigen Hochschule oder Fachhochschule oder den Abschluss einer deutschen Berufsausbildung.

    n Bei der Ermessenseinbrgerung kann der Sprachnachweis ggf. auch durch Ablegung des Test Deutsch bei der Volks-hochschule nachgewiesen werden. Dieser entspricht dem Sprachniveau A2+ und liegt damit unter den Anforderungen des Zertifikat Deutsch bei der Anspruchseinbrgerung.

    Deutschkenntnisse

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  • Die Regelungen im Einzelnen

    Seit September 2008 mssen im Einbrgerungsverfahren auch Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhltnisse in Deutschland (Einbrgerungstest) nachgewiesen werden!

    Der neue Einbrgerungstest muss genauso wie die Sprachprfung bestanden werden.

    Es handelt sich hierbei um einen schriftlichen Multiple-Choice-Test mit 33 Fragen.

    Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung

    Mnchner Volkshochschule (MVHS)Geschftsfhrung und Verwaltung:Gasteig, Kellerstrae 6, Eingang Rosenheimer Strae 5Telefonzentrale (0 89) 4 80 06-0Infothek (0 89) 4 80 06-62 20Homepage: www.mvhs.deE-Mail: [email protected]

    Bundesamt fr Migration und FlchtlingeHomepage: www.integration-in-deutschland.de

    GoetheinstitutSonnenstrae 25, 80331 MnchenTelefonzentrale: (0 89) 55190-30Homepage: www.goethe.de E-Mail: [email protected]

    Hilfe beim Erwerb der Sprachkenntnisse und/oder den Kenntnissen der Rechts- und Gesellschaftsord-nung und der Lebensverhltnisse in Deutschland knnen Sie unter anderem erhalten bei:

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  • Der Weg zur deutschen Staatsangehrigkeit

    Die Prfungsdauer be