4
Ausnahmeregelung beim Mindestlohn für unter 18-Jährige ist verfassungswidrig Nachricht von Jutta Krellmann, 30. Juni 2014 Auswertung einer Antwort der Bundesregierung auf eine Schriftliche Frage von Jutta Krellmann im Juni 2014 29 Prozent der rund 453.000 Beschäftigten unter 18 Jahren befanden sich im Juni 2013 in einer Ausbildung. Lediglich zwei Prozent (9.200) waren sozialversicherungspflichtig beschäftigt und nicht in Ausbildung. Mit knapp 70 Prozent geht der größte Teil der Beschäftigten unter 18 Jahren einer geringfügigen oder kurzfristigen Beschäftigung nach. Dabei dürfte es sich in aller Regel um Minijobs neben der Schule und um Ferienjobs handeln. Knapp 60 Prozent der 314.000 ausschließlich geringfügig oder kurzfristig Beschäftigten sind in vier Wirtschaftszweigen zu finden: erstens im Handel (u.a. Groß- und Einzelhandel, KFZ), zweitens im Gastgewerbe, drittens im Bereich Information und Kommunikation und viertens im Verkehr und der Lagerei. In allen vier Wirtschaftszweigen sind deutlich mehr Minijobs und kurzfristig Beschäftigte als Azubis

Ausnahmeregelung beim Mindestlohn für unter 18-Jährige · PDF fileAusnahmeregelung beim Mindestlohn für unter 18-Jährige ist verfassungswidrig Nachricht von Jutta Krellmann, 30

  • Upload
    phamtu

  • View
    214

  • Download
    1

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Ausnahmeregelung beim Mindestlohn für unter 18-Jährige · PDF fileAusnahmeregelung beim Mindestlohn für unter 18-Jährige ist verfassungswidrig Nachricht von Jutta Krellmann, 30

Ausnahmeregelung beim Mindestlohnfür unter 18-Jährige istverfassungswidrigNachricht von Jutta Krellmann, 30. Juni 2014

Auswertung einer Antwort der Bundesregierung aufeine Schriftliche Frage von Jutta Krellmann im Juni2014

29 Prozent der rund 453.000 Beschäftigten unter 18Jahren befanden sich im Juni 2013 in einerAusbildung. Lediglich zwei Prozent (9.200) warensozialversicherungspflichtig beschäftigt und nicht in Ausbildung. Mit knapp 70 Prozent geht der größteTeil der Beschäftigten unter 18 Jahren einergeringfügigen oder kurzfristigen Beschäftigung nach.Dabei dürfte es sich in aller Regel um Minijobs nebender Schule und um Ferienjobs handeln.

Knapp 60 Prozent der 314.000 ausschließlichgeringfügig oder kurzfristig Beschäftigten sind in vierWirtschaftszweigen zu finden: erstens im Handel (u.a.Groß- und Einzelhandel, KFZ), zweitens imGastgewerbe, drittens im Bereich Information undKommunikation und viertens im Verkehr und derLagerei. In allen vier Wirtschaftszweigen sind deutlichmehr Minijobs und kurzfristig Beschäftigte als Azubis

Page 2: Ausnahmeregelung beim Mindestlohn für unter 18-Jährige · PDF fileAusnahmeregelung beim Mindestlohn für unter 18-Jährige ist verfassungswidrig Nachricht von Jutta Krellmann, 30

unter 18 Jahren zu finden. Die Zahl dersozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die keinerAusbildung nachgehen, ist verschwindend gering.

O-Ton Jutta Krellmann:

"Die Bundesregierung liefert selbst die Belege dafür,dass die Verweigerung des Mindestlohns fürJugendliche unter 18 Jahren pure Willkür und eineDiskriminierung am Arbeitsmarkt ist. Dadurch werdenSchüler bestraft, die einen Minijob oder Ferienjobhaben. Die Regelung ist unserer Auffassung nachverfassungswidrig, denn es gibt die Gruppe vonJugendlichen nicht, die davor geschützt werdenmüsste, einen Ausbildungsplatz zu verweigern. DieSPD brauchte nur Bauernopfer, um von der CDU/CSUdie Zustimmung für den Mindestlohn zu bekommen.“

Ergebnisse im Einzelnen:

Insgesamt gab es im Juni 2013 rund 453.000Beschäftigte unter 18 Jahren. Davon waren:

knapp 130.000 Auszubildende,

rund 9.200 sozialversicherungspflichtigBeschäftigte,

212.000 ausschließlich in einem Minijob,

102.000 ausschließlich in einer kurzfristigenBeschäftigung,

Das bedeutet: gut 69 Prozent der Beschäftigtenunter 18 Jahren gehen ausschließlich einergeringfügigen oder kurzfristigen Beschäftigungnach (in der Regel dürfte es sich um Schüler-und Ferienjobs handeln), weitere 29 Prozentbefinden sich in einer Ausbildung und lediglich 2Prozent üben eine sozialversicherungspflichtige

Page 3: Ausnahmeregelung beim Mindestlohn für unter 18-Jährige · PDF fileAusnahmeregelung beim Mindestlohn für unter 18-Jährige ist verfassungswidrig Nachricht von Jutta Krellmann, 30

Beschäftigung aus.

In den folgenden Branchen gibt es die meistenMinijobber unter 18 Jahren:

Handel (Groß- und Einzelhandel), Handel mitKraftfahrzeugen, Instandhaltung und Reparaturvon Kfz: 52.000 ausschließlich geringfügigBeschäftigte und 13.000 ausschließlichkurzfristig Beschäftigte (25.000Auszubildenden). In diesem Wirtschaftszweigsind 20,7 Prozent aller ausschließlich geringfügigoder kurzfristig Beschäftigten unter 18 Jahrentätig.

Gastgewerbe: 35.000 ausschließlich geringfügigBeschäftigte und 4.000 ausschließlich kurzfristigBeschäftigte (5.000 Auszubildenden). In diesemWirtschaftszweig sind 12,5 Prozent allerausschließlich geringfügig oder kurzfristigBeschäftigten unter 18 Jahren zu finden.

Information und Kommunikation (u.a.Verlagswesen, Telekommunikation): 25.000ausschließlich geringfügig Beschäftigte (850Auszubildenden). Hier sind 13,2 Prozent allerausschließlich geringfügig oder kurzfristigBeschäftigten unter 18 Jahren tätig.

Verkehr und Lagerei: 22.000 ausschließlichgeringfügig Beschäftigte und 14.000ausschließlich kurzfristig Beschäftigten (2.800Auszubildenden). In diesem Wirtschaftszweigarbeiten wiederum 11,4 Prozent allerausschließlich geringfügig oder kurzfristigBeschäftigten unter 18 Jahren.

Das bedeutet: In diesen vier Wirtschaftszweigensind rund 58 Prozent aller ausschließlichgeringfügig oder kurzfristig Beschäftigten unter

Page 4: Ausnahmeregelung beim Mindestlohn für unter 18-Jährige · PDF fileAusnahmeregelung beim Mindestlohn für unter 18-Jährige ist verfassungswidrig Nachricht von Jutta Krellmann, 30

18 Jahren zu finden.

linksfraktion.de, 30. Juni 2014