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Ausstattung der Feuerwehren Stand August 2018 Regelungen zum Betriebshandbuch Digitalfunk BOS

Ausstattung der Feuerwehren · nung ein eigenständiges Arbeiten über den mitgeführten 2m-Funk möglich ist. Die Einsatzleitwagen „ELW 1“ werden maximal mit drei fest eingebauten

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Page 1: Ausstattung der Feuerwehren · nung ein eigenständiges Arbeiten über den mitgeführten 2m-Funk möglich ist. Die Einsatzleitwagen „ELW 1“ werden maximal mit drei fest eingebauten

Stand August 2018 Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration

Ausstattung

der Feuerwehren

Stand August 2018

Regelungen zum Betriebshandbuch

Digitalfunk BOS

Page 2: Ausstattung der Feuerwehren · nung ein eigenständiges Arbeiten über den mitgeführten 2m-Funk möglich ist. Die Einsatzleitwagen „ELW 1“ werden maximal mit drei fest eingebauten

Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Stand August 2018

Seite 2 Ausstattung der Feuerwehren

Inhaltsverzeichnis

1. Allgemeines ...................................................................................

2. Ausstattung der Feuerwehren ....................................................

2.1 Gemeindefeuerwehren .........................................................

2.1.1 Einsatz-Fahrzeuge .........................................................

2.1.2 Feuerwehrboote .............................................................

2.1.3 Sonstige Einsatzmittel ...................................................

2.1.4 Feuerwehrhäuser/Feuerwachen ..................................

2.1.5 Einsatzleiter ....................................................................

2.2 Anerkannte Werkfeuerwehren ............................................

2.2.1 Einsatz-Fahrzeuge .........................................................

2.2.2 Sonstige Einsatzmittel ...................................................

2.2.3 Feuerwehrhäuser/Feuerwachen ..................................

2.2.4 Einsatzleiter ....................................................................

2.3 Besondere Funktionen/Geräte ...........................................

2.3.1 Feuerwehrtechnische Beamte nach Feuerwehr-

gesetz, Leiter der Feuerwehren der Stadtkreise

und deren Stellvertreter .................................................

2.3.2 Relaisfunkstellenbeauftragte .........................................

2.3.3 Geräte für die Ausbildung im Kreis ............................

2.3.4 Ersatzgeräte ....................................................................

3. Rückfallebene in Integrierten Leitstellen .................................

3.1 Ortsfeste Funkgeräte über die Luftschnittstelle als

Rückfallebene .........................................................................

3.2 Ersatzgerät für die Rückfallebene in Integrierten

Leitstellen ................................................................................

3.3 Poolgeräte in Integrierten Leitstellen .................................

4. Schlussbemerkung .......................................................................

Anhang

Funkausstattung Feuerwehr ...........................................................

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Stand August 2018 Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration

Seite 3 Ausstattung der Feuerwehren

Feuerwehren der Stadtkreise dem Regierungspräsidium zur Ab-

stimmung und Entscheidung vorzulegen.

2. Ausstattung der Feuerwehren

2.1 Gemeindefeuerwehren

2.1.1 Einsatz-Fahrzeuge

Alle Feuerwehr-Einsatzfahrzeuge sind grundsätzlich mit einem

fest eingebauten digitalen Fahrzeugfunkgerät (MRT), gegebenen-

falls mit einer Zweit-Besprecheinrichtung, auszustatten. Für

Einsatzleitwagen gelten die unten stehenden ergänzenden Festle-

gungen. Das Mitführen von digitalen Handsprechfunkgeräten

(HandheldRadioTerminal – HRT) ist grundsätzlich nicht not-

wendig, da der Einsatzstellenfunk in Baden-Württemberg im

analogen 2m-Bereich erhalten bleibt (s. oben unter 1.). Bei Ein-

sätzen in Nachbarbundesländern, die auch den Einsatzstellen-

funk in den Digitalfunk migrieren, können die auf den Einsatz-

leitwagen als „Pool“ mitgeführten Handsprechfunkgeräte ge-

nutzt werden, sofern nicht durch eine taktische Abschnittstren-

nung ein eigenständiges Arbeiten über den mitgeführten 2m-

Funk möglich ist.

Die Einsatzleitwagen „ELW 1“ werden maximal mit drei fest

eingebauten digitalen Fahrzeugfunkgeräten (MRT) ausgestattet.

Fahrzeugfunkgeräte im analogen 4m-Band verbleiben bis zum

Abschluss der Migration in den Digitalfunk BOS in den Einsatz-

leitfahrzeugen. Bei neuen Fahrzeugen ist hierfür eine Ausstat-

tung mit zwei analogen 4m-Einbaufunkgeräten vorzusehen. Fest

eingebaute 2m-Band Funkgeräte verbleiben zur Anbindung des

Einsatzstellenfunks dauerhaft in den Einsatzleitfahrzeugen bzw.

werden weiterhin vorgesehen. Neben zwei Handsprechfunkgerä-

ten für den Einsatzstellenfunk im analogen 2m-Band sind zwei

digitale Handsprechfunkgeräte (HRT) vorzusehen. Die digitalen

Handsprechfunkgeräte dienen gleichzeitig als Poolgeräte für

Einsätze in Bereichen, die einen anderen Migrationsstand haben

bzw. auch den Einsatzstellenfunk in den Digitalfunk migriert

haben.

Die Einsatzleitwagen „ELW 2“ werden maximal mit vier fest

eingebauten digitalen Fahrzeugfunkgeräten (MRT) ausgestattet.

Fahrzeugfunkgeräte im analogen 4m-Band verbleiben bis zum

Abschluss der Migration in den Digitalfunk BOS in den Einsatz-

leitfahrzeugen. Bei neuen Fahrzeugen ist hierfür eine Ausstat-

tung mit drei analogen 4m-Einbaufunkgeräten vorzusehen; fest

eingebaute 2m-Band Funkgeräte verbleiben zur Anbindung des

Einsatzstellenfunks dauerhaft in den Einsatzleitfahrzeugen. Ne-

ben zehn Handsprechfunkgeräten für den Einsatzstellenfunk im

analogen 2m-Band sind fünf digitale Handsprechfunkgeräte

(HRT) vorzusehen. Die Handsprechfunkgeräte dienen als Pool-

geräte für Einsätze in Bereichen, die einen anderen Migrations-

1. Allgemeines

Mit der Einführung des Digitalfunks BOS steht den Behörden

und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (Digitalfunk BOS)

ein einheitliches, gemeinsames Funknetz zur Verfügung. Im

Einsatzbereich der Feuerwehren stellt der Digitalfunk BOS den

Ersatz des bisherigen 4m-Funks dar. Der Einsatzstellenfunk

wird in unveränderter Form weiterhin im analogen 2m-Band

abgewickelt, solange die dafür benötigten Frequenzen zur Ver-

fügung stehen. Die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr in Baden-

Württemberg werden daher für den Funkverkehr zwischen

Fahrzeugen und zur Leitstelle mit Digitalfunkgeräten ausgestat-

tet. Für den Einsatzstellenfunk werden – entgegen den Festle-

gungen in den Normen des DIN/EN – weiterhin Handsprech-

funkgeräte im 2m-Band vorgesehen. Die Anzahl muss mindes-

tens der in den DIN/EN-Normen festgelegten Anzahl entspre-

chen.

Die oben beschriebene Migration vom 4m-Analog- zum Digital-

funk BOS beginnt für Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastro-

phenschutz mit der vollumfänglichen Implementierung des Di-

gitalfunks in den Systemen der zuständigen Integrierten Leitstel-

len.

Es wird empfohlen, vorhandene 4m-Funkgeräte in Einsatzfahr-

zeugen und Feuerwehrhäusern bis auf Weiteres parallel in Be-

trieb zu halten und nicht zurückzubauen. Sie können im Rah-

men der Migration in den Digitalfunk BOS zur Einbindung

noch nicht ausgestatteter Einheiten und als Redundanzsystem

dienen.

Zur Teilnahme am Digitalfunk BOS wird eine in das Funkgerät

eingelegte und personalisierte BOS-Sicherheitskarte benötigt.

Sie dient der eindeutigen Zuordnung eines Funkteilnehmers und

Zuweisung eines Krypto-Schlüssels. Die BOS-Sicherheitskarten

werden von den Technischen Betriebsstellen Digitalfunk aus-

schließlich für die Nutzung entsprechend der Festlegungen der

BOS-Funkrichtlinie und ergänzenden funkbetrieblichen Rege-

lungen an die berechtigten Behörden und Organisationen mit

Sicherheitsaufgaben ausgegeben. Das vorliegende Dokument

macht Vorgaben über die zulässige Anzahl an Funkgeräten für

die Feuerwehren und legt damit auch die mögliche Ausstattung

mit Sicherheitskarten fest. Das Verfahren zur Beantragung und

Zuteilung der BOS-Sicherheitskarten wird in einer separaten

Veröffentlichung beschrieben.

Die Einhaltung der Vorgaben dieses Ausstattungskonzeptes

wird im Rahmen der Beantragung der erforderlichen BOS-

Sicherheitskarten für die Geräte geprüft. Für Endgeräte, die

nicht mit diesem Konzept übereinstimmen, wird keine BOS-

Sicherheitskarte erteilt. Damit ist der Betrieb dieser Geräte im

Digitalfunk BOS nicht möglich.

Besteht über diese Festlegungen hinaus im Einzelfall ein be-

gründeter taktischer Bedarf für weitere Funkgeräte bzw. BOS-

Sicherheitskarten, ist ein Antrag mit der Begründung für diesen

weiteren Bedarf über den Kreisbrandmeister bzw. Leiter der

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Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Stand August 2018

Seite 4 Ausstattung der Feuerwehren

Die Ausstattung der Werkfeuerwehren mit Endgeräten des Digi-

talfunks BOS bezieht sich ausschließlich auf staatlich anerkannte

Werkfeuerwehren, da nur sie als Berechtigte im Sinne der BOS-

Funkrichtlinie aufgeführt sind. Sonstige nicht anerkannt nicht-

öffentliche Feuerwehren sind hingegen nicht berechtigt.

2.2.1 Einsatz-Fahrzeuge

Alle Feuerwehr-Einsatzfahrzeuge sind grundsätzlich mit einem

fest eingebauten digitalen Fahrzeugfunkgerät (MRT), gegebenen-

falls mit einer Zweit-Besprecheinrichtung, auszustatten. Für

Einsatzleitwagen gelten die unten stehenden ergänzenden Festle-

gungen. Das Mitführen von digitalen Handsprechfunkgeräten

(HandheldRadioTerminal – HRT) ist grundsätzlich nicht not-

wendig, da der Einsatzstellenfunk in Baden-Württemberg im

analogen 2m-Bereich erhalten bleibt (s. oben unter 1.). Für Ein-

satzleitwagen der anerkannten Werkfeuerwehren können die

gleichen Festlegungen wie für Gemeindefeuerwehren angewandt

werden.

2.2.2 Sonstige Einsatzmittel

Sofern sonstige Einsatzmittel (bspw. Abrollbehälter) entspre-

chend ihrem Nutzungszweck mit Funkgeräten für den netzge-

bundenen Betrieb im Digitalfunk BOS (TMO) ausgestattet wer-

den sollen, der Festeinbau eines Funkgeräts vergleichbar mit der

unter 2.1.1 beschriebenen Ausstattung von Feuerwehrfahrzeu-

gen aber nicht zweckmäßig ist, kann statt dessen ein Koffergerät

oder ein Handsprechfunkgerät mit Aktiv-Halterung vorgesehen

werden. Die mobilen Funkgeräte sind im Feuerwehrhaus bereit

zu halten, um ein Abhandenkommen zu verhindern.

2.2.3 Feuerwehrhäuser/Feuerwachen

Jedes Feuerwehrhaus und jede Feuerwache kann mit einem orts-

festen Digitalfunk-Funkgerät (FixedRadioTerminal – FRT) aus-

gestattet werden. In begründeten Fällen können maximal zwei

ortsfeste Funkanlagen betrieben werden. Die Hinweise und Ver-

fahrensabläufe zur Planung, Installation und Anmeldung von

ortsfesten Funkanlagen sind zu beachten.

2.2.4 Einsatzleiter

Je anerkannte Werkfeuerwehr kann ein digitales Handfunkgerät

als Poolgerät für den diensthabenden Einsatzleiter betrieben

werden.

2.3 Besondere Funktionen/Geräte

2.3.1 Feuerwehrtechnische Beamte nach Feuerwehr-

gesetz, Leiter der Feuerwehren der Stadtkreise

und deren Stellvertreter

stand haben bzw. auch den Einsatzstellenfunk in den Digital-

funk migriert haben.

Sofern MTW zu Einsatzleitzwecken verwendet werden und

dabei die Nutzung von zwei netzgebundenen Funkverkehrs-

kreisen erforderlich ist, können diese MTW im Zuge der Digi-

talfunkausstattung in Abstimmung mit dem Kreisbrandmeister

mit zwei digitalen Fahrzeugfunkgeräten (MRT) ausgestattet wer-

den.

2.1.2 Feuerwehrboote

Sofern Feuerwehrboote entsprechend ihrem Nutzungszweck

mit Funkgeräten für den netzgebundenen Betrieb im Digital-

funk BOS (TMO) ausgestattet werden sollen, der Festeinbau

eines Funkgeräts vergleichbar mit der unter 2.1.1 beschriebenen

Ausstattung von Feuerwehrfahrzeugen aber nicht zweckmäßig

ist, weil die Boote beispielsweise ohne verschließbaren Aufbau

im Wasser liegen, kann statt dessen ein Koffergerät oder ein

Handsprechfunkgerät mit Aktiv-Halterung vorgesehen werden.

Die mobilen Funkgeräte sind im Feuerwehrhaus bereit zu hal-

ten, solange das Boot nicht genutzt wird, um ein Abhanden-

kommen zu verhindern.

2.1.3 Sonstige Einsatzmittel

Sofern sonstige Einsatzmittel (bspw. Abrollbehälter) entspre-

chend ihrem Nutzungszweck mit Funkgeräten für den netzge-

bundenen Betrieb im Digitalfunk BOS (TMO) ausgestattet wer-

den sollen, der Festeinbau eines Funkgeräts vergleichbar mit der

unter 2.1.1 beschriebenen Ausstattung von Feuerwehrfahrzeu-

gen aber nicht zweckmäßig ist, kann statt dessen ein Koffergerät

oder ein Handsprechfunkgerät mit Aktiv-Halterung vorgesehen

werden. Die mobilen Funkgeräte sind im Feuerwehrhaus bereit

zu halten, um ein Abhandenkommen zu verhindern.

2.1.4 Feuerwehrhäuser/Feuerwachen

Feuerwehrhäuser und Feuerwachen werden in der Regel mit

einem ortsfesten digitalen Funkgerät (FixedRadioTerminal –

FRT) ausgestattet. In begründeten Fällen können in Feuerwehr-

häusern/Feuerwachen, die als Feuerwehrführungshaus bzw. als

Abschnittsführungshaus (vgl. Konzept nach LG 104 der LFS

BW) maximal zwei ortsfeste Funkanlagen betrieben werden. Die

Hinweise und Verfahrensabläufe zur Planung, Installation und

Anmeldung von ortsfesten Funkanlagen sind zu beachten.

2.1.5 Einsatzleiter

Je Gemeinde kann ein digitales Handsprechfunkgerät als Pool-

gerät für den diensthabenden Einsatzleiter vorgehalten werden.

2.2 Anerkannte Werkfeuerwehren

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Stand August 2018 Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration

Seite 5 Ausstattung der Feuerwehren

vorzuhalten, die über die „Luft“ in das Netz eingebunden sind.

Da diese die umliegende(n) Basisstation(en) belasten, ist ihr Be-

trieb nur zulässig, wenn die Drahtanbindung ausfällt. Ihre An-

zahl ist auf das taktisch zwingend erforderliche Maß zu be-

schränken. Unter Berücksichtigung dieser Vorgabe ergibt sich

folgender Bedarf:

ein Funkgerät für die Betriebsgruppe der Feuerwehr im

Stadt- bzw. Landkreis

ein Funkgerät für die Betriebsgruppe des Rettungsdienstes

ein Funkgerät für die Betriebsgruppe des Bevölkerungsschut-

zes

ein Gerät zbV

ein Gerät für Status/SDS

ein Gerät für Notruf

Sollte eine Integrierte Leitstelle für mehrere Rettungsdienstberei-

che bzw. Stadt- und Landkreise bereichsübergreifend tätig sein,

sind für jeden Rettungsdienstbereich bzw. Stadt- und Landkreis

folgende zusätzliche ortsfeste Funkgeräte vorzusehen:

ein Funkgerät für die Betriebsgruppe der Feuerwehr im

Stadt- bzw. Landkreis

ein Funkgerät für die Betriebsgruppe des Rettungsdienstes

ein Funkgerät für die Betriebsgruppe des Bevölkerungsschut-

zes

Um eine möglichst geringe Netzbelastung zu erzielen, ist die

Ausstattung der Integrierten Leitstellen bereits während der Pla-

nung über die Abteilung 6 des Ministerium für Inneres, Digitali-

sierung und Migration mit der Koordinierenden Stelle und der

Autorisierten Stelle Digitalfunk Baden-Württemberg abzustim-

men.

3.2 Ersatzgeräte für die Rückfallebene in

Integrierten Leitstellen

Für den Fall, dass ein fest eingebautes Funkgerät (FRT) für die

Nutzung in der Rückfallebene der Leitstelle zur Reparatur gege-

ben werden muss, kann jede Leitstelle ein Ersatzgerät, das im

Normalbetrieb nicht verwendet wird, als Ausfallersatz vorhalten.

3.3 Poolgeräte in Integrierten Leitstellen

In Integrierten Leitstellen kann ein Funkgerätepool in Zustän-

digkeit der Integrierten Leitstelle vorgehalten werden. Dieser

Pool kann maximal fünf Handsprechfunkgeräte und ein Koffer-

gerät umfassen. Die Geräte tragen eine der Leitstelle zugeordne-

te OPTA.

4. Schlussbemerkung

Diese Ausführungen geben den aktuellen Stand der Umsetzung

auf der Grundlage entsprechender Beschlussfassungen wieder

Die Dienstfahrzeuge der feuerwehrtechnischen Beamten nach

Feuerwehrgesetz und der Leiter der Feuerwehren in den Stadt-

kreisen werden mit einem fest eingebauten Fahrzeugfunkgerät

ausgestattet, sofern sie der gültigen Norm für Kommandowagen

entsprechen.

Die feuerwehrtechnischen Beamten, die Leiter der Feuerwehren

der Stadtkreise und ihre Stellvertreter erhalten jeweils ein digita-

les Handsprechfunkgerät.

In der Dienststelle der feuerwehrtechnischen Beamten nach

Feuerwehrgesetz und der Leiter der Feuerwehren in den Stadt-

kreisen kann bei Bedarf eine ortsfeste Funkanlage installiert

bzw. ein Koffergerät betrieben werden. Hierfür sind gegebenen-

falls die Hinweise und das Verfahren zur Planung, Installation

und Anmeldung von ortsfesten Funkanlagen zu beachten.

2.3.2 Relaisfunkstellenbeauftragte

Die Landkreise können für die Relaisfunkstellenbeauftragten bei

Bedarf und ausschließlich für die Nutzung zur Erfüllung der

Aufgaben in diesem Bereich je ein Handsprechfunkgerät vorhal-

ten.

2.3.3 Geräte für die Ausbildung im Kreis

Für die Sprechfunkausbildung können in einem Stadt- bzw.

Landkreis bis zu maximal zehn Koffergeräte vorgehalten wer-

den.

2.3.4 Ersatzgeräte

Für den Fall, dass ein Fahrzeugfunkgerät zur Reparatur gegeben

werden muss, kann jede Feuerwehr je angefangene 50 vorhan-

dene eingebaute Funkgeräte ein Ersatzgerät, das im Normalbe-

trieb nicht verwendet wird, als Ausfallersatz vorhalten. Für die-

ses Funkgerät ist keine eigene BOS-Sicherheitskarte erforder-

lich, da gegebenenfalls die BOS-Sicherheitskarte des zur Repara-

tur gegebenen Funkgerätes eingesetzt wird.

3. Rückfallebene in Integrierten

Leitstellen

3.1 Ortsfeste Funkgeräte über die Luft-

schnittstelle als Rückfallebene

Im Normalbetrieb sind die Integrierten Leitstellen über „Draht“

direkt mit dem Digitalfunknetz verbunden und können so res-

sourcenschonend die notwendigen Gesprächsgruppen bedienen.

Für den Fall des Ausfalls der Drahtanbindung ist eine entspre-

chende Anzahl an ortsfesten Funkgeräten als Rückfallebene

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Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Stand August 2018

Seite 6 Ausstattung der Feuerwehren

und berücksichtigen die momentanen technisch-betrieblichen

Möglichkeiten. Sie werden im Verlauf der Umsetzung, aufbau-

end auf den gewonnenen Erfahrungen, gegebenenfalls sukzessi-

ve fortgeschrieben. Alle Beteiligten werden gebeten, sich kon-

struktiv an der Fortschreibung dieser Regelungen zu beteiligen.

Bildnachweis:

Titelseite: Fotolia (links), Tom Bilger (Mitte, rechts)

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Anhang

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