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u.e.c. B E R L I N Abfallwirtschaftskonzept für den Landkreis Märkisch-Oderland ab 2013 O e t j e n - D e h n e & P a r t n e r U m w e l t - u n d E n e r g i e - C o n s u l t G m b H Levetzowstraße 10a 10555 Berlin Tel. 030 / 344 80 39 Fax 030 / 39 84 88 54 e-mail: uec@uec- berlin.de

AWK MOL ab2013 - Entsorgungsbetrieb Märkisch-Oderland1249/… · AWK Abfallwirtschaftskonzept AVP Abfallvermeidungsprogramm bspw. beispielsweise bzw. beziehungsweise ca. circa DSD

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u.e.c. B E R L I N

Abfallwirtschaftskonzept für den Landkreis Märkisch-Oderland ab 2013

O e t j e n - D e h n e & P a r t n e r U m w e l t - u n d E n e r g i e - C o n s u l t G m b H

Levetzowstraße 10a • 10555 Berlin • Tel. 030 / 344 80 39 • Fax 030 / 39 84 88 54 • e-mail: uec@uec-

berlin.de

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Inhalt

1. Einführung ............................................................................................................... 9

1.1. Vorbemerkung............................................................................................................ 9

1.2. Abfallwirtschaftliche Zielstellung ........................................................................... 10

2. Rechtliche Rahmenbedingungen ..................................................................... 12

2.1. EU-Recht .................................................................................................................... 12

2.2. Bundesrecht .............................................................................................................. 13

2.3. Landesrecht .............................................................................................................. 17

2.4. Kommunalrecht ........................................................................................................ 18

3. Strategische Umweltprüfung .............................................................................. 19

4. Strukturdaten des Landkreises Märkisch-Oderland ........................................ 20

4.1. Lage, Größe und Gliederung des Landkreises ................................................... 20

4.2. Bevölkerungsstruktur ................................................................................................ 22

4.3. Wirtschaftsstruktur ..................................................................................................... 25

5. Abfallwirtschaft im Landkreis Märkisch-Oderland .......................................... 27

5.1. Organisation der Abfallwirtschaft ......................................................................... 27

5.2. Entsorgungseinrichtungen des Landkreises Märkisch-Oderland .................... 28

5.3. Erfassungssysteme im Entsorgungsgebiet des EMO .......................................... 29

5.3.1. Erfassung der gemischten Siedlungsabfälle ....................................................... 29

5.3.2. Wertstofferfassung ................................................................................................... 31

5.3.3. Weitere Systeme zur Getrennterfassung ............................................................. 33

5.4. Ausgeschlossene Abfälle ........................................................................................ 35

5.5. Gebührensystem des Landkreises Märkisch-Oderland .................................... 35

5.6. Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit ........................................................... 37

6. Altdeponien .......................................................................................................... 38

7. Abfallaufkommen der Jahre 2005 bis 2011 ...................................................... 39

7.1. Entwicklung der Gesamtabfallmenge ................................................................ 39

7.2. Feste Siedlungsabfälle ............................................................................................ 40

7.3. Getrennt gesammelte Fraktionen ........................................................................ 42

7.3.1. Altpapier .................................................................................................................... 42

7.3.2. Leichtverpackungen und Altglas ......................................................................... 44

7.3.3. Grünabfälle ............................................................................................................... 45

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7.3.4. Andere getrennt gesammelte Fraktionen .......................................................... 46

7.4. Bau- und Abbruchabfälle ...................................................................................... 48

7.5. Produktionsspezifische Abfälle .............................................................................. 50

7.6. Herrenlose Abfälle .................................................................................................... 51

7.7. Sekundärabfälle ....................................................................................................... 52

7.8. Beseitigung und Verwertung im Landkreis Märkisch-Oderland ...................... 53

8. Abfallmengen: Basisprognose ........................................................................... 54

8.1. Entwicklung der Abfallmengen bis zum Jahr 2022 ............................................ 54

8.1.1. Gemischte und sonstige feste Siedlungsabfälle ................................................ 54

8.1.2. Sperrmüll .................................................................................................................... 55

8.1.3. PPK, LVP und Altglas ................................................................................................ 56

8.1.4. Grünabfälle ............................................................................................................... 56

8.1.5. Andere getrennt erfasste Fraktionen ................................................................... 57

8.1.6. Bau- und Abbruchabfälle ...................................................................................... 57

8.1.7. Produktionsspezifische Abfälle .............................................................................. 57

8.1.8. Sekundärabfälle ....................................................................................................... 58

8.2. Prognostiziertes Gesamtabfallaufkommen bis zum Jahr 2022 ........................ 58

9. Schwerpunktthemen der zukünftigen kommunalen Abfallwirtschaft ........... 61

9.1. Optimierung der Altpapiersammlung .................................................................. 61

9.1.1. Reporting ................................................................................................................... 62

9.1.2. Getrennte Ausschreibung und Vergabe von Sammlung und

Verwertung ................................................................................................................ 62

9.1.3. Interkommunale Zusammenarbeit ....................................................................... 63

9.1.4. Änderung des Preismodells .................................................................................... 63

9.2. Einführung einer einheitlichen Wertstofferfassung ............................................. 63

9.2.1. Bisheriger Diskussionsstand ..................................................................................... 64

9.2.2. Bestehende Wertstoffsammelsysteme ................................................................. 66

9.2.3. Wertstoffpotenzial im Restabfall des Landkreises Märkisch-Oderland .......... 71

9.2.4. Problematik der Fehlwürfe ..................................................................................... 72

9.2.5. Einführung einer Wertstofftonne anstelle der Sacksammlung im

Landkreis Märkisch-Oderland ................................................................................ 74

9.2.5.1. Modell 1: Separate Wertstofftonne in kommunaler Verantwortung ............. 75

9.2.5.2. Modell 2: Einheitliche Wertstofftonne mit geteilter Organisations- und

Finanzierungsverantwortung .................................................................................. 76

9.2.5.3. Modell 3: Ausweitung der Produktverantwortung ............................................. 81

9.2.6. Zusammenfassende Empfehlungen zum Ausbau der

Wertstofferfassung ................................................................................................... 82

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9.3. Separate Erfassung biologisch abbaubarer Abfälle ......................................... 84

9.3.1. Organikpotenzial im Restabfall des Landkreises Märkisch-Oderland ............ 85

9.3.2. Möglichkeiten der Entfrachtung biologischer Abfälle aus dem

Restabfall ................................................................................................................... 86

9.3.2.1. Vermeidung von Lebensmittelabfällen ............................................................... 86

9.3.2.2. Eigenkompostierung ................................................................................................ 87

9.3.2.3. Biotonne ..................................................................................................................... 87

9.3.3. Einführung einer Biotonne im Landkreis Märkisch-Oderland ........................... 92

9.3.3.1. Kosten für die Einführung der Biotonne ............................................................... 92

9.3.3.2. Entwicklung der Restabfallmenge bei Einführung einer Biotonne ................. 94

9.3.3.3. Zusammenfassende Bewertung des Systems Biotonne für den

Landkreis Märkisch-Oderland ................................................................................ 95

9.3.4. Intensivierung der separaten Grünabfallerfassung ........................................... 98

9.4. Anpassung des Gebührenabrechnungssystems ............................................. 100

9.5. Kommunale Erfassung von Bekleidungs- und Haustextilien ........................... 102

10. Handlungsempfehlung und Zeitplan der Umsetzung .................................... 104

10.1. Handlungsempfehlungen .................................................................................... 104

10.2. Zeitplan..................................................................................................................... 112

11. Anhang ............................................................................................................... 114

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Abbildungsverzeichnis

Bild 1-1: Grundsätze der Kreislaufwirtschaft nach novelliertem und bisherigem

Abfallrecht ................................................................................................................. 11

Bild 4-1: Gliederung des Landkreises Märkisch-Oderland ............................................... 20

Bild 4-2: Flächennutzung im Landkreis Märkisch-Oderland, Stand 2011 ...................... 21

Bild 4-3: Verkehrsstruktur des Landkreises Märkisch-Oderland ....................................... 21

Bild 4-4: Bevölkerungsentwicklung im Landkreis Märkisch-Oderland im Zeitraum

2000 bis 2011 und Prognose für die Jahre 2017 und 2022 (Anhang 11-1)..... 22

Bild 4-5: Bevölkerung des Landkreises Märkisch-Oderland nach Größenklassen

(Stand 2011) .............................................................................................................. 23

Bild 4-6: Bevölkerungszahl des Landkreises Märkisch-Oderland nach

Altergruppen (Stand 2011) ..................................................................................... 24

Bild 4-7: Anzahl der Haushalte nach Haushaltsgröße, Stand 2010 ................................ 24

Bild 4-8: Prozentuale Verteilung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten

am Arbeitsort Märkisch-Oderland nach zusammengefassten

Wirtschaftskreisen, Stand 2011 ............................................................................... 25

Bild 4-9: Entwicklung der Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten

im Landkreis Märkisch-Oderland im Zeitraum 2005 bis 2011 ........................... 26

Bild 7-1: Gesamtabfallaufkommen im Landkreis Märkisch-Oderland im Zeitraum

2005 bis 2011 ............................................................................................................. 39

Bild 7-2: Mengenentwicklung der über die MEAB GmbH entsorgten Abfälle,

2006 bis 2011 und vorläufige Schätzung für 2012 .............................................. 40

Bild 7-3: Aufkommen fester Siedlungsabfälle im Landkreis Märkisch-Oderland,

2005 bis 2011 und 2012 (Hochrechnung) ............................................................ 41

Bild 7-4: Preisentwicklung verschiedener Altpapiersorten (Quelle: EUWID) ................. 42

Bild 7-5: PPK-Menge gemäß Abfallbilanz des EMO, 2005 bis 2011 ................................ 43

Bild 7-6: LVP- und Altglasaufkommen im Landkreis Märkisch-Oderland, 2006 bis

2011 ............................................................................................................................. 44

Bild 7-7: Grünabfallaufkommen im Landkreis Märkisch-Oderland, 2005 bis 2011 ...... 45

Bild 7-8: Elektroaltgeräte- und Schrottaufkommen im Landkreis Märkisch-

Oderland. 2005 bis 2011 ........................................................................................ 46

Bild 7-9: Aufkommen sonstiger getrennt erfasster Abfälle im Landkreis Märkisch-

Oderland, 2005 bis 2011.......................................................................................... 47

Bild 7-10: Aufkommen der Bau- und Abbruchabfälle im Landkreis Märkisch-

Oderland, 2005 bis 2011.......................................................................................... 48

Bild 7-11: Aufkommen produktionsspezifischer Abfälle, 2005 bis 2011............................ 50

Bild 7-12: Aufkommen herrenloser Abfälle, 2005 bis 2011 ................................................. 51

Bild 7-13: Sekundärabfallaufkommen, 2005 bis 2011 ......................................................... 52

Bild 7-14: Prozentuale Verteilung der Abfälle zur Verwertung und der Abfälle zur

Beseitigung im Landkreis Märkisch-Oderland für das Jahr 2011 ..................... 53

Bild 8-1: Prognose eines Mengenkorridors für Haus- und Geschäftsmüll bis 2022 ...... 55

Bild 8-2: Abfallmengenentwicklung im Landkreis Märkisch-Oderland bis 2022 .......... 59

Bild 8-3: Entwicklung der Restabfallmenge zur Beseitigung bei der MEAB GmbH ..... 60

Bild 9-1: Geschätztes Wertstoffpotenzial im Haus- und Geschäftsmüll –

Landkreis MOL........................................................................................................... 72

Bild 9-2: Ergebnis der DSD-Fehlwurfstudie 2002 ................................................................. 73

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Bild 9-3: Abschätzung der Erfassungsmenge in einem einheitlichen

Wertstofferfassungssystem im Landkreis Märkisch-Oderland ab dem

Jahr 2015 – Werte gerundet ................................................................................... 74

Bild 9-4: Zusammensetzung der Mengen aus der einheitlichen Wertstofftonne

nach der Sortierung ................................................................................................. 77

Bild 9-5: Einwohnerspezifische Kosten im Entsorgungsgebiet des EMO für die

Wertstofferfassung in einer einheitlichen Tonne ................................................ 79

Bild 9-6: Entwicklung der Restabfallmenge zur Entsorgung bei der MEAB bei

Einführung der Wertstofftonne ab 2015, incl. dem örE-Anteil Sortierrest

von 7 Ma.-% der Gesamtmenge, im Vergleich zur Basisprognose ohne

Wertstofftonne .......................................................................................................... 80

Bild 9-7: Restabfallaufkommen zur Behandlung bei der MEAB GmbH im Fall der

Ausweitung der Produktverantwortung für Wertstoffe ab 2015 im

Vergleich zur Basisprognose ohne Wertstofftonne ............................................ 82

Bild 9-8: Organikmenge im Hausmüll des Landkreises Märkisch-Oderland,

Ergebnis der Hausmüllanalyse aus dem Jahr 1998............................................ 86

Bild 9-9: Garten- und Bioabfallaufkommen in Gebieten mit und ohne Biotonne ...... 88

Bild 9-10: Organik im Restabfall unterschiedlicher Siedlungsstrukturen .......................... 89

Bild 9-11. Entwicklung der Organikmengen bei Einführung der Biotonne ab dem

Jahr 2015 .................................................................................................................... 91

Bild 9-12: Einwohnerspezifisches Bio- und Grünabfallaufkommen im Freistaat

Sachsen im Jahr 2009 .............................................................................................. 92

Bild 9-13: Einwohnerspezifische Kosten bei flächendeckender Einführung der

Biotonne ab dem Jahr 2015 ................................................................................... 94

Bild 9-14: Auswirkung der Biotonne auf die Entwicklung der bei der MEAB zu

entsorgenden Restabfälle (ohne Effekt einer einheitlichen

Wertstoffsammlung) ................................................................................................ 95

Bild 9-15: Treibhausgas-Entlastung unterschiedlicher Behandlungsverfahren .............. 97

Bild 9-16: Standorte der Kompostierungen und Altdeponien im Landkreis

Märkisch-Oderland .................................................................................................. 99

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Tabellenverzeichnis

Tabelle 4-1: Bevölkerungszahl und Anzahl der Ämter sowie amtsfreien Städte und

Gemeinden des Landkreises Märkisch-Oderland nach Größenklassen

(Stand 2011) .............................................................................................................. 23

Tabelle 5-1: Entsorgungsdienstleistungen beauftragter Dritter ............................................. 27

Tabelle 5-2: Zugelassene Abfallsammelbehälter im Landkreis Märkisch-Oderland ......... 30

Tabelle 5-3: Bestand der Abfallbehälter für Haus- und Geschäftsmüll im

Entsorgungsgebiet des EMO (Hochrechnung für das Jahr 2012 mit

dem Stand 15.10.2012) ........................................................................................... 30

Tabelle 6-1: Wesentliche Zeiträume und Status der Altdeponien ........................................ 38

Tabelle 8-1: Annahmen der Abfallmengenprognose ............................................................ 58

Tabelle 9-1: Übersicht zu bestehenden Wertstofferfassungssystemen, teilweise

Pilotversuche (Quelle: UBA Texte 10/2011, ergänzt) ......................................... 67

Tabelle 9-2: Zusammensetzung der stoffgleichen Nichtverpackungen nach der

Sortierung ................................................................................................................... 78

Tabelle 9-3: Annahmen zur Abschätzung der erfassbaren Bioabfallmenge ..................... 90

Tabelle 9-4: Entsorgungswege der separat erfassten Bekleidungs- und

Haustextilmenge des Jahres 2007 ...................................................................... 103

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Abkürzungsverzeichnis

a Jahr

Abs. Absatz

Alu Aluminium

AWK Abfallwirtschaftskonzept

AVP Abfallvermeidungsprogramm

bspw. beispielsweise

bzw. beziehungsweise

ca. circa

DSD Duales System Deutschland GmbH

E Einwohner

€ Euro

EU Europäische Union

FKN Flüssigkeitskarton

ggf. gegebenenfalls

GM Geschäftsmüll

HH Haushalte

HM Hausmüll

incl. inklusive

insb. insbesondere

IWS Identifikations- und Wägesystem

LVP Leichtverpackungen

kg Kilogramm

km² Quadratkilometer

Komp. Kompostierung

Ma.-% Massenprozent

max. maximal

Mg Megagramm (Tonne)

MGB Müllgroßbehälter

min. minimal

mm Millimeter

NE-Metalle Nichteisenmetalle

örE öffentlich-rechtliche(r) Entsorgungsträger

p.a. per anno (pro Jahr)

PE Polyethylen (Kunststoffart)

PP Polypropylen

PPK Papier, Pappe, Kartonagen

PS Polystyrol

PU / PUR Polyurethan

rd. rund

SNVP Stoffgleiche Nichtverpackungen

u.a. unter anderem

Verg. Vergärung

vgl. vergleiche

WST Wertstofftonne

z.B. zum Beispiel

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1. Einführung

1.1. Vorbemerkung

Der Entsorgungsbetrieb Märkisch-Oderland (EMO) ist als Eigenbetrieb des Landkreises

Märkisch-Oderland organisatorisch, administrativ und finanzwirtschaftlich selbständig

und hat keine eigene Rechtspersönlichkeit. Der Eigenbetrieb übernimmt die Pflichten

des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers gemäß dem Brandenburgischen Abfall-

und Bodenschutzgesetz. Die Betriebsführung erfolgt entsprechend den gesetzlichen Vor-

schriften, insbesondere der Eigenbetriebsverordnung und gemäß den Bestimmungen

der Betriebssatzung in der jeweils gültigen Fassung.

Gemäß § 6 Abs. 1, 5 Brandenburgisches Abfall- und Bodenschutzgesetz (BbgAbfBodG)

ist der im Jahr 2006 gegründete Entsorgungsbetrieb Märkisch-Oderland als öffentlich-

rechtlicher Entsorgungsträger verpflichtet, Abfallwirtschaftskonzepte (AWK) über die

Verwertung und die Beseitigung der in seinem Gebiet anfallenden und ihm zu überlas-

senden Abfälle zu erstellen und mindestens alle fünf Jahre fortzuschreiben.

Das Abfallwirtschaftskonzept dient als Grundlage der kommunalen Abfallwirtschaftspla-

nung und hat vor allem nachzuweisen, dass die Entsorgungssicherheit für einen Zeitraum

von 10 Jahren gewährleistet ist. Da der Landkreis Märkisch-Oderland keine eigenen Ent-

sorgungsanlagen aktiv betreibt, für die Restabfallbeseitigung langfristige Verträge mit

der MEAB GmbH bestehen und alle sonstigen Entsorgungsdienstleistungen nach ent-

sprechenden Ausschreibungen an Dritte vergeben werden, wurde die Fortschreibung

des Abfallwirtschaftskonzeptes aus dem Jahr 1999 bislang zurückgestellt. Stattdessen

wurden seitdem verschiedene abfallwirtschaftliche Fragestellungen in verschiedenen

Untersuchungen analysiert, in den zuständigen Gremien des Landkreises diskutiert und

abgestimmt und dann vom EMO umgesetzt.

Am 1. Juni 2012 ist das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Kraft getreten. Dieses

neue Gesetz kann unterschiedliche Einflüsse auf die kommunale Abfallwirtschaft ausü-

ben. Der EMO hat sich deshalb entschlossen, diese Effekte zu analysieren und im Rah-

men der Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes für den Zeitraum bis zum Jahr

2022 darzustellen.

Hierzu wird zunächst der abfallwirtschaftliche Ist-Zustand für den Landkreis Märkisch-

Oderland aufgenommen. Hierzu zählen insbesondere die Organisation und die Struktur

der Abfallwirtschaft sowie die Darstellung der Abfallmengen der Jahre 2005 bis 2011. Die

Prognose des zukünftigen Abfallaufkommens wird bis zum Jahr 2022 erstellt.

Die sich aus der Gesetzesnovellierung ergebenen Veränderungen und Fragen insbe-

sondere hinsichtlich der Einführung eines einheitlichen Wertstoffsammelsystems bzw. der

separaten Erfassung von Bioabfällen werden anschließend vor dem Hintergrund der lo-

kalen Randbedingungen untersucht. Abschließend werden Empfehlungen und Maß-

nahmenpläne für die Weiterentwicklung der Abfallwirtschaft im Landkreis Märkisch-

Oderland dargelegt.

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1.2. Abfallwirtschaftliche Zielstellung

Gemäß § 1 KrWG1 ist die Förderung der Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen

Ressourcen und die Sicherstellung des Schutzes von Mensch und Umwelt bei der Erzeu-

gung und Bewirtschaftung von Abfällen das oberste Ziel der Abfallwirtschaft. Auf Län-

derebene greift der § 1 BbgAbfBodG dieses Ziel entsprechend auf und konkretisiert es.

Der Landkreis Märkisch-Oderland hat diese Vorgaben schlussendlich zu operationalisie-

ren und auf die regionalen Besonderheiten abzustimmen; hierzu dient die Abfallentsor-

gungssatzung.

Die bisher geltende dreistufige Abfallhierarchie – Vermeiden/Verwerten/Beseitigen (§ 4

Abs. 1 KrW-/AbfG2) – wurde auf Grundlage der europäischen Gesetzgebung durch die

Abfallrahmenrichtlinie3 (AbfRRL) und die Umsetzung in nationales Recht (Kreislaufwirt-

schaftsgesetz) auf nunmehr fünf Hierarchieebenen erweitert (Bild 1-1), mit dem Ziel, ins-

besondere die Wiederverwendung und stoffliche Verwertung von Abfällen zu intensivie-

ren.

Im Rahmen seiner Möglichkeiten und auf der Grundlage des geltenden Rechts kann der

Landkreis darauf Einfluss nehmen, Abfälle vorrangig zu vermeiden. Nicht vermeidbare

Abfälle sind nach § 6 Abs. 1 KrWG in erster Linie so vorzubereiten, dass diese wiederzu-

verwenden sind. Das bedeutet, dass Abfälle, die für eine Wiederverwendung geeignet

sind, sortenrein gesammelt werden müssen. Ist die Wiederverwendung nicht möglich,

sind stoffliche Verwertungsverfahren anderen, wie beispielsweise den energetischen

Verwertungsverfahren, vorzuziehen. Soweit die Verwertung von Abfällen technisch nicht

möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist, hat deren umweltverträgliche Beseitigung

zu erfolgen.

1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung

der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen vom 24. Februar 2012, BGBl. Nr. 10

vom 29.02.012, S. 212 2 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft

und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen vom 27. September 1994,

BGBl. I 1994 S. 2705 , aufgehoben 3 Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008

über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (Abfallrahmenrichtlinie), ABl. Nr. L 312

vom 22.11.2008 S. 3, Ber. ABl Nr. L 127 vom: 26.05.2009 S. 24

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Bild 1-1: Grundsätze der Kreislaufwirtschaft nach novelliertem und bisherigem Abfallrecht

Grundsätze der Kreislaufwirtschaft

Vermeidung Vorbereitung zur

Wiederverwendung Recycling

Beseitigung

Vermeidung

Verwertungstofflich oder energetisch

Beseitigung

gemäß § 4 Abs. 1 KrW-/AbfG - aufgehoben

gemäß § 6 Abs. 1 KrWG

Sonstige Verwertung*

* insbesondere energetische Verwertung und Bergvers atz

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2. Rechtliche Rahmenbedingungen

Abfallwirtschaftliche Aufgaben werden über eine Vielzahl von Gesetzen und Verord-

nungen auf EU-, Bundes- und Länderebene geregelt. Die Veränderungen der rechtli-

chen Rahmenbedingungen, für deren Umsetzung der Landkreis Märkisch-Oderland in

seinem Entsorgungsgebiet verantwortlich ist, und die die abfallwirtschaftliche Situation

im Landkreis wesentlich mit beeinflusst haben oder beeinflussen werden, sind im Folgen-

den kurz erläutert.

2.1. EU-Recht

Europäische Abfallrahmenrichtlinie

Die Richtlinie 2008/98/EG des europäischen Parlaments und des Rates über Abfälle und

zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (EU-Abfallrahmenrichtlinie) vom 19. November

2008 trat am 12. Dezember 2008 in Kraft. Folgende Neuerungen und Änderungen erge-

ben sich u.a. aus der Richtlinie:

• Die Abfallvermeidung soll verstärkt werden. Wesentliche Instrumente sind dabei ne-

ben der Produktverantwortung die Aufstellung von mit Zielvorgaben versehenen Ab-

fallvermeidungsprogrammen.

• Es sollen Maßnahmen zur Förderung der Wiederverwendung von Produkten und der

Vorbereitung zur Wiederverwendung, insbesondere durch Förderung der Errichtung

und Unterstützung von Wiederverwendungs- und Reparaturnetzen ergriffen werden.

• Die bisherige Abfallhierarchie wird hinsichtlich der Verwertung von Abfällen präzi-

siert, wodurch sich eine fünfstufige Hierarchie ergibt:

- Vermeidung,

- Vorbereitung zur Wiederverwendung,

- Recycling,

- sonstige Verwertung, z.B. energetische Verwertung, und

- Beseitigung.

Damit wird der Vorrang der stofflichen vor der energetischen Verwertung festge-

legt. Als stoffliche Verwertung gelten Verwertungsverfahren, durch die „Abfallmate-

rialien zu Erzeugnissen, Materialien oder Stoffen entweder für den ursprünglichen

Zweck oder für andere Zwecke aufbereitet werden“4. Die Abfallkompostierung o-

der -vergärung gilt als stoffliche Verwertung, nicht hingegen die Herstellung von Er-

satzbrennstoffen.

• Die Bioabfallverwertung wird durch eine eigenständige Regelung gestärkt. Es sollen

Maßnahmen zur Förderung der getrennten Sammlung von Bioabfällen zum Zweck

der Kompostierung oder Vergärung ergriffen werden. Zudem sollen in Hinblick auf

4 Artikel 3 Nr. 17 der Abfallrahmenrichtlinie

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13

die mögliche Erarbeitung einer eigenständigen Richtlinie die Potentiale einer Be-

handlung von Bioabfällen untersucht und Vorgaben für die Behandlung von Bioab-

fällen und Qualitätsstandards für Komposte und Gärrückstände erarbeitet werden.

• Die bis zum Jahr 2020 zu erreichende Recyclingquote für Papier, Metall, Glas und

Kunststoffe wird auf insgesamt mindestens 50 Ma.-%, für nicht gefährliche Bau- und

Abbruchabfälle auf mindestens 70 Ma.-% festgelegt.

• Zur Abgrenzung von Verwertung oder Beseitigung in Abfallverbrennungsanlagen

wird eine „Energieeffizienzformel“5 eingeführt, nach der für eine energetische Ver-

wertung in bestehenden Anlagen ein Wert von 60 % überschritten werden muss.

Die Abfallrahmenrichtlinie der EU erforderte eine Anpassung des Kreislaufwirtschafts- und

Abfallgesetzes sowie diverser Verordnungen des Abfallrechts. Die Umsetzung in deut-

sches Recht erfolgte mit dem Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung

der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen – Kreislaufwirtschaftsgesetz

(KrWG), das am 1. Juni 2012 in Kraft getreten ist und das bisher geltende Gesetz zur För-

derung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von

Abfällen – Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) aufhebt.

2.2. Bundesrecht

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz6 (KrWG), in Kraft seit 1. Juni 2012, bildet gemeinsam mit

den auf diesem Gesetz basierenden Rechtsverordnungen die rechtliche Grundlage der

Abfallwirtschaft und richtet sich an Erzeuger, Besitzer sowie Entsorger von Abfällen sowie

an die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, denen die Pflicht zur Entsorgung und

Überwachung ihnen überlassener Abfälle obliegt.

Das neue Gesetz beinhaltet folgende Eckpunkte:

• Einführung neuer Begriffsbestimmungen,

• Einführung einer fünfstufigen Abfallhierarchie,

• Stärkung der Abfallvermeidung,

• Verstärkung des Recyclings,

5 Energieeffizienzformel: Quotient aus der Energie, die durch Umwandlung in Strom, Dampf

und Wärme einer konkreten Nutzung zugeführt wird, dividiert durch die in eine Anlage

eingebrachte Energie in Form des Heizwerts der verbrannten Abfälle (Energieoutput dividiert

durch Energieinput). 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung

der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen vom 24. Februar 2012, BGBl. Nr. 10

vom 29.02.012, S. 212

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14

• Beibehaltung der dualen Entsorgungsverantwortung,

• Bürokratieabbau und effiziente Überwachung.

Die in der europäischen Abfallrahmenrichtlinie vorgegebenen Begriffsbestimmungen

wurden in der deutschen Gesetzesnovelle nahezu wortgleich aufgenommen. Neben ei-

ner Neudefinition des Abfallbegriffs (§ 3 Abs. 1 KrWG) konkretisiert der Gesetzesentwurf

u.a. das Ende der Abfalleigenschaft (§ 5 KrWG).

Zusätzlich wurden mit diesem Gesetz Definitionen zur gemeinnützigen und gewerblichen

Sammlung (§ 3 Abs. 17, 18 KrWG) eingeführt. Danach unterliegen Abfälle, die über diese

Sammelsysteme einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zugeführt wer-

den, nicht der Überlassungspflicht an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, so-

weit überwiegende öffentliche Interessen dieser Sammlung nicht entgegenstehen (§ 17

Abs. 2 Nr. 3, 4 KrWG).

Die legale Definition der gewerblichen Sammlung steht allerdings dem „Papierurteil“ des

Bundesverwaltungsgerichtes vom Juni 2009 entgegen und öffnet den Bereich der

Hausmüllentsorgung für private Entsorgungsunternehmen. In der Konsequenz kann dies

zum Beispiel für ein kommunales Unternehmen wie dem EMO bedeuten, dass Wertstof-

ferlöse aus der kommunalen getrennten Erfassung wegbrechen und dadurch die Ge-

bühren für die von kommunalen Unternehmen zu erbringenden abfallwirtschaftlichen

Aufgaben ansteigen. Dieser Teil des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist deshalb nach wie vor

stark umstritten.

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz beinhaltet ferner die von der EU geforderte fünfstufige Ab-

fallhierarchie (§ 6 KrWG), wonach die stoffliche Verwertung eindeutigen Vorrang vor der

energetischen Verwertung hat; § 8 KrWG regelt in diesem Zusammenhang die Rangfol-

ge und Hochwertigkeit der Verwertungsmaßnahmen.

Des Weiteren wird der Gesetzgeber ermächtigt, in einer entsprechenden Verordnung

Anforderungen an die gemeinsame Erfassung und Logistik von Abfällen und rücknah-

mepflichtigen Erzeugnissen in einer einheitlichen Wertstofftonne oder durch eine einheit-

liche Wertstofferfassung in vergleichbarer Qualität zu erlassen, soweit diese Abfälle

gleichartig sind oder auf gleichem Wege entsorgt werden (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 KrWG).

Um das Ressourcenpotential besser ausschöpfen zu können, sind außerdem ab dem

Jahr 2015 Bioabfälle, die einer Überlassungspflicht unterliegen, getrennt zu sammeln

(§ 11 KrWG); soweit die Verwertung dieser Abfälle technisch möglich und wirtschaftlich

zumutbar ist. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz definiert Bioabfälle als „biologisch abbauba-

re pflanzliche, tierische oder aus Pilzmaterialien bestehende

1. Garten- und Parkabfälle,

2. Landschaftspflegeabfälle,

3. Nahrungs- und Küchenabfälle aus Haushalten, aus dem Gaststätten- und Catering-

gewerbe, aus dem Einzelhandel und vergleichbare Abfälle aus Nahrungsmittelver-

arbeitungsbetrieben sowie

4. Abfälle aus sonstigen Herkunftsbereichen, die den in Nummer 1 bis 3 genannten Ab-

fällen ähnlich sind“ (§ 3 Abs. 7 KrWG).

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15

Spätestens ab dem 01. 01.2015 sind ferner Papier-, Metall-, Kunststoff- und Glasabfälle

getrennt zu sammeln (§ 14 KrWG). In diesem Zusammenhang sind ab dem Jahr 2020

Wiederverwendungs- und Recyclingquoten für Siedlungsabfälle einzuhalten. Aufgrund

des hoch entwickelten Standes der deutschen Entsorgungswirtschaft wurden hierfür an-

spruchsvollere Quoten festgelegt als in der Abfallrahmenrichtlinie gefordert.

Die Aufgabenverteilung hinsichtlich der Entsorgungsverantwortung bleibt bestehen. Die

in privaten Haushalten anfallenden Abfälle sind gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz dem-

nach auch weiterhin den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zu überlassen (§ 17

KrWG).

Die Vermeidung von Abfällen wird durch die Pflicht zur Erstellung von Abfallvermei-

dungsprogrammen (AVP) bis Ende des Jahres 2013 künftig stärker in den Vordergrund

treten. Vorgesehen ist die Erarbeitung eines bundesweiten AVP, an dem sich die Länder

beteiligen können. Das Programm soll der transparenten Darstellung von Abfallvermei-

dungszielen, bereits bestehender Abfallvermeidungsmaßnahmen sowie neuer Maß-

nahmen dienen (§ 33 KrWG).

Deponieverordnung

Am 16.07.2009 ist die novellierte Deponieverordnung7 (DepV) in Kraft getreten. Wesentli-

ches Ziel dieser Novellierung war die Vereinfachung des Deponierechts. Sie ersetzt nicht

nur die alte Deponieverordnung, sondern integriert zudem die Anforderungen der Ab-

fallablagerungsverordnung (AbfAblV), der Deponieverwertungsverordnung (Dep-

VerwV), der TA Abfall, der TA Siedlungsabfall sowie der ersten allgemeinen Verwaltungs-

vorschrift zum Grundwasserschutz. Zeitgleich wurden diese Verordnungen und Techni-

schen Anleitungen aufgehoben.

7 Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung - DepV) vom 27.04.2009,

BGBl. I Nr. 22 vom 29.04.2009, zuletzt geändert am 24.02.2012, S. 212

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16

Verpackungsverordnung

Die 5. Novelle der Verpackungsverordnung8 (VerpackV) ist am 01.01.2009 in Kraft getre-

ten. Wesentliches Ziel der Novelle ist es, die haushaltsnahe Entsorgung von Verkaufsver-

packungen dauerhaft sicherzustellen. Zu diesem Zweck sieht die Änderungsverordnung

vor, dass grundsätzlich alle Verpackungen, die zu privaten Endverbrauchern gelangen,

bei dualen Systemen zu lizenzieren sind. Zugleich soll die Transparenz bei der Entsorgung

von Verkaufsverpackungen erhöht und ein verbesserter Rahmen für den Wettbewerb

zwischen den Anbietern haushaltsnaher Rücknahmesysteme vorgegeben werden. Fer-

ner besteht jetzt die Möglichkeit, stoffgleiche Nichtverpackungen (§ 6 Abs. 4 VerpackV)

mit zu erfassen.

Gewerbeabfallverordnung

Bundesweit führte die Umsetzung der Bestimmungen der Gewerbeabfallverordnung9

(GewAbfV) seit dem Jahr 2003 dazu, dass gewerbliche Siedlungsabfälle sowie bestimm-

te Bau- und Abbruchabfälle in erheblichem Umfang verstärkt über privatrechtliche Un-

ternehmen einer Verwertung zugeführt und nicht mehr den öffentlich-rechtlichen Ent-

sorgungsträgern zur Beseitigung überlassen wurden.

Batteriegesetz

Mit dem Ziel den Schadstoffeintrag in Abfälle zu vermindern, richtet sich das Batteriege-

setz10 (BattG) an Hersteller, Vertreiber, Endverbraucher und eingeschränkt auch an die

öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Eine Mitwirkungspflicht der öffentlich-

rechtlichen Entsorgungsträger an der Sammlung von Altbatterien besteht mit dem neu-

en Gesetz nicht mehr11, jedoch wird mit § 13 BattG an die örE appelliert, Sammelsyste-

me beizubehalten oder neu einzurichten.

8 Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (Ver-

packungsverordnung - VerpackV) vom 21. August 1998, BGBl. I 1998, S. 2379, zuletzt geändert

am 24.02.2012, S. 212 9 Verordnung über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten

Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung - GewAbfV) vom 19. Juni 2002, BGBl. I

2002, S. 1938, zuletzt geändert am 24.02.2012, S. 212 10 Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung

von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz – BattG) vom 25. Juni 2009, BGBl. Nr. 36 vom

30.06.2009, S. 1582, zuletzt geändert am 24.02.2012, S. 212 11 Vergleich dazu § 9 BattV, wonach die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger verpflichtet

waren, Altbatterien zu erfassen und einem Rücknahmesystem zuzuführen.

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17

Altholzverordnung

Die Altholzverordnung12 regelt seit März 2003 die Anforderungen an die Verwertung und

Beseitigung von Altholz. Diese Verordnung gilt u.a. auch für die öffentlich-rechtlichen

Entsorgungsträger, soweit diese Altholz verwerten oder beseitigen.

Elektro- und Elektronikgerätegesetz

Am 24. März 2006 trat § 9 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes13 (ElektroG) in Kraft,

wonach die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger verpflichtet sind, Sammelstellen für

Altgeräte, die in privaten Haushalten anfallen, einzurichten (§ 9 Abs. 3 ElektroG).

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Von Bedeutung für die Abfallwirtschaft sind auch die europarechtlichen Vorschriften zur

Strategischen Umweltprüfung14 (SUP-RL 2001/42/EG), welche u.a. durch die Änderung

des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung15 (UVPG, 25.06.2005) in deutsches

Recht überführt wurden. Gemäß § 14 b Abs. 1 Nr. 2 UVPG besteht u.a. für Abfallwirt-

schaftskonzepte eine SUP-Pflicht, wenn diese einen Rahmen für Vorhaben setzen, die

nach Bundes- oder Landesrecht einer UVP-Pflicht oder einer Vorprüfung des Einzelfalls

zur Feststellung der UVP-Pflicht unterliegen und im Sinne von § 14 b Abs. 4 UVPG voraus-

sichtlich erhebliche Umweltwirkungen hervorrufen.

2.3. Landesrecht

12 Verordnung über Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Altholz

(Altholzverordnung - AltholzV) vom 15. August 2002, BGBl. I 2002, S. 3302, zuletzt geändert am

24.02.2012, S. 212 13 Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung

von Elektro- und Elektronikgeräten* (ElektroG - Elektro- und Elektronikgerätegesetz) vom 16.

März 2005, zuletzt geändert am 24.02.2012, S. 212 14 Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die

Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (SUP-Richtlinie), ABl. Nr. L

197 S. 30 vom 21.7.2001 15 Umweltverträglichkeitsgesetz (UVPG) vom 24. Februar 2010, BGBl. Nr. 7 vom 26.02.2010, S. 94,

zuletzt geändert am 24.02.2012 S. 212

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18

Brandenburgisches Abfall- und Bodenschutzgesetz

Am 13. Mai 2009 beschloss der Brandenburgische Landtag das neue Brandenburgische

Abfall- und Bodenschutzgesetz16 (BbgAbfBodG). Nach der Verkündung am 04. Juni 2009

trat es am 1. August 2009 in Kraft.

Das BbgAbfBodG dient der Förderung einer abfallarmen Kreislaufwirtschaft und der Si-

cherung der umweltverträglichen Abfallbeseitigung sowie der Förderung einer nachhal-

tigen Sicherung oder Wiederherstellung der Funktionen des Bodens (§ 1 Abs. 1 BbgAbf-

BodG). Eine neu eingeführte sogenannte Klimaschutzklausel, soll dazu beitragen, dass

bei der Umsetzung der Ziele der Kreislauf- und Abfallwirtschaft der Schutz der Atmosphä-

re und die Vorsorge für die Folgen der globalen Klimaerwärmung besonders zu berück-

sichtigen sind (§ 1 Abs. 2 Satz 2 BbgAbfBodG).

Dieses Gesetz beinhaltet Anforderungen an die Organisation der Abfallentsorgung auf

kommunaler Ebene sowie an die Abfallwirtschaftsplanung des Landes. Es regelt ferner

die Pflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, Festlegungen den Boden-

schutz betreffend und die Zuständigkeiten der Brandenburgischen Behörden.

2.4. Kommunalrecht

Abfallentsorgungssatzung des Landkreises Märkisch-Oderland

Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger haben gemäß § 8 Abs. 1 BbgAbfBodG die

ihnen obliegende Abfallentsorgung durch Satzung zu regeln. Der Landkreis Märkisch-

Oderland kommt dieser Pflicht mit der Satzung über die Abfallentsorgung des Landkrei-

ses Märkisch-Oderland17 nach.

Die Abfallentsorgungssatzung beinhaltet die Aufgaben der Abfallentsorgung und regelt

den Umfang der Entsorgungspflicht des Entsorgungsbetriebes Märkisch-Oderland (EMO)

als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger. Sie enthält Vorschriften zum Anschluss- und

Benutzungszwang sowie Ausnahmen davon. Ferner regelt die Abfallentsorgungssatzung

die Überlassung, Beförderung und Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten so-

wie Abfällen zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen.

Abfallgebührensatzung des Landkreises Märkisch-Oderland

Auf der Grundlage des § 9 BbGAbfBodG erhebt der Landkreis Märkisch-Oderland Ge-

bühren zur Deckung der Kosten, die dem Entsorgungsbetrieb Märkisch-Oderland (EMO)

16 Brandenburgisches Abfall- und Bodenschutzgesetz (BbgAbfBodG) vom 6. Juni 1997, GVBl.

1997, S. 40, zuletzt geändert am 15.07.2010, S. 1 17 Satzung über die Abfallentsorgung des Landkreises Märkisch-Oderland in der gültigen

Fassung

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19

als öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Abfallentsorgung entstehen. Die Ab-

fallgebührensatzung des Landkreises Märkisch-Oderland18 beinhaltet die Gebühren-

maßstäbe sowie die Gebühren-sätze und regelt ferner, wer gegenüber dem EMO zur

Zahlung von Gebühren verpflichtet ist.

Die Abfallentsorgungsgebühr für auf Wohngrundstücken und für auf saisongenutzten

Wochenend- und Gartengrundstücken anfallende Abfälle sowie für hausmüllähnliche

Gewerbeabfälle besteht aus Grundgebühr, Leistungsgebühr, Abfallbehältergebühr, Be-

hälterwechselgebühr und Holgebühr. Weitere Details sind den genannten Satzungen zu

entnehmen.

3. Strategische Umweltprüfung

Die Durchführung einer strategischen Umweltprüfung ist für dieses Abfallwirtschaftskon-

zept nicht erforderlich, da es keine Festlegungen mit Bedeutung für zukünftige Zulas-

sungsentscheidungen, insbesondere

- zum Bedarf,

- zur Größe,

- zum Standort,

- zur Beschaffenheit,

- zu Betriebsbedingungen von Vorhaben oder

- zur Inanspruchnahme von Ressourcen

enthält.

18 Abfallgebührensatzung des Landkreises Märkisch-Oderland in der gültigen Fassung

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20

4. Strukturdaten des Landkreises Märkisch-Oderland

4.1. Lage, Größe und Gliederung des Landkreises

Der Landkreis Märkisch-Oderland liegt im östlichen Teil des Landes Brandenburg zwi-

schen der Bundeshauptstadt Berlin im Westen und der Oder im Osten. Im Norden grenzt

der Landkreis Märkisch-Oderland an den Landkreis Barnim und im Süden an den Land-

kreis Oder-Spree sowie an die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder).

Auf einer Fläche von 2.150 km² (Stand 2011) gliedert sich der Landkreis Märkisch-

Oderland in 7 Ämter mit insgesamt 33 Gemeinden sowie weiteren 6 amtsfreien Ge-

meinden und 6 amtsfreien Städten (Bild 4-1). Die Kreisstadt ist Seelow.

Bild 4-1: Gliederung des Landkreises Märkisch-Oderland

Der Landkreis Märkisch-Oderland ist im Wesentlichen geprägt durch landwirtschaftliche

Flächen (rd. 61 %) sowie Waldflächen (rd. 24 %). Der Anteil der Gebäude und Freiflä-

chen beträgt lediglich etwa 6 % der Gesamtfläche19.

19 Statistischer Bericht A V 3 – j / 11 Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung im

Land Brandenburg 2011

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21

Bild 4-2: Flächennutzung im Landkreis Märkisch-Oderland, Stand 2011

Hinsichtlich der Verkehrsstruktur (Bild 4-3) verfügt der Landkreis Märkisch-Oderland über

vielfältige Möglichkeiten. Im süd-westlichen Teil des Landkreises verläuft die Autobahn

A 10. Auf der Nord-Süd-Achse verlaufen die Bundesstraße B 167 über Bad Freienwalde

und Seelow bis nach Lebus und die Bundesstraße B 168, die die Städte Eberswalde (LK

Barnim) und Cottbus über Prötzel und Müncheberg miteinander verbindet. Auf der

West-Ost-Achse verläuft im südlichen Teil des Landkreises Märkisch-Oderland die Bun-

desstraße B 1 / B 5 aus Berlin kommend bis zur deutsch-polnischen Grenze (Kostrzyn), im

nördlichen Teil des Landkreises die B 158 über Bad Freienwalde ebenfalls bis zur deutsch-

polnischen Grenze (Hohenwutzen).

Bild 4-3: Verkehrsstruktur des Landkreises Märkisch-Oderland

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22

4.2. Bevölkerungsstruktur

Die Bevölkerungsentwicklung ist für die Prognose zukünftiger Abfallmengen von wesent-

licher Bedeutung, da ein Rückgang der Bevölkerung beispielsweise gleichzeitig auch ei-

nen Rückgang des Abfallaufkommens bedeutet.

Im Landkreis Märkisch-Oderland sind die Bevölkerungszahlen seit dem Jahr 2003 wieder

leicht rückläufig. Vom Jahr 2003 (192.526 Einwohner) bis zum Jahr 2011

(189.673 Einwohner) sank die Bevölkerung um etwa 1,5 %. Im Vergleich dazu sind die

Einwohnerzahlen im gesamten Land Brandenburg im gleichen Zeitraum um etwa 2,6 %

zurückgegangen.

Das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg erwartet bis zum Jahr 2017 einen Bevölkerungs-

rückgang auf 187.090 Einwohner, bis zum Jahr 2022 wird ein Rückgang auf

183.690 Einwohner prognostiziert20. Nach den Angaben dieser Statistik sinkt die Bevölke-

rung im Landkreis Märkisch-Oderland zukünftig stärker als es in den vergangenen Jahren

der Fall war.

Bild 4-4: Bevölkerungsentwicklung im Landkreis Märkisch-Oderland im Zeitraum 2000 bis 2011 und Prognose für die Jahre 2017 und 2022 (Anhang 11-1)

Im Jahr 2011 lebten im Landkreis Märkisch-Oderland 189.673 Einwohner auf einer Fläche

von insgesamt rund 2.150 km². Mit einer durchschnittlichen Bevölkerungsdichte von rund

88 E/km² ist der Landkreis damit eher dünn besiedelt. Die Bevölkerungsdichte schwankte

20 Amt für Statistik Berlin-Brandenburg: Bevölkerungsprognose für das Land Brandenburg für den

Zeitraum 2009 – 2030, Mai 2010

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23

im betrachteten Jahr in den Ämtern zwischen 24 und 59 E/km² und betrug in einigen

amtsfreien Städten und Gemeinden insbesondere in der Nähe Berlins bis zu 846 E/km²

(Neuenhagen bei Berlin, Anhang 11-2).

Insgesamt lebten etwa 40 % der Bevölkerung (rund 75.000 Einwohner) in den 4 größten

amtsfreien Städten und Gemeinden des Landkreises. Etwa 30 % der Bevölkerung lebte

in Ämtern und amtsfreien Städten mit 5.000 bis 10.000 Einwohnern.

Bild 4-5: Bevölkerung des Landkreises Märkisch-Oderland nach Größenklassen (Stand 2011)

Tabelle 4-1: Bevölkerungszahl und Anzahl der Ämter sowie amtsfreien Städte und Gemeinden des Landkreises Märkisch-Oderland nach Größenklassen (Stand 2011)

< 5.000 E 5.000 - <10.000 E

10.000 - <15.000 E

15.000 - <20.000 E

> 20.000 E

Anzahl Ämter,

amtsfreie Städte

und Gemeinden

3 9 3 3 1

Einwohnerzahl 18.507 57.296 39.464 49.029 26.206

Das nachfolgende Bild 4-6 zeigt die Bevölkerungszahl in Abhängigkeit der Altersgruppe

mit Stand des Jahres 2011. Demnach ist die Gruppe der über 60-jährigen bereits größer

als die der unter 30-jährigen. Eine älter werdende Bevölkerung ist besonders im Hinblick

auf die Möglichkeiten der Umsetzung von Abfallwirtschaftsmaßnahmen zu berücksichti-

gen.

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24

Bild 4-6: Bevölkerungszahl des Landkreises Märkisch-Oderland nach Altergruppen (Stand 2011)

Die Einwohner des Landkreises Märkisch-Oderland lebten im Jahr 2010 in insgesamt

93.100 Haushalten unterschiedlicher Größe. Die Mehrheit der Bevölkerung lebt demnach

in 1- und 2-Personen-Haushalten, die zusammen 73 % aller Haushalte ausmachen. Insge-

samt ist die durchschnittliche Anzahl der Einwohner pro Haushalt rückläufig; lebten im

Jahr 2005 durchschnittlich noch 2,1 Einwohner je Haushalt, waren es 2010 noch 2,04 Ein-

wohner je Haushalt.

Bild 4-7: Anzahl der Haushalte nach Haushaltsgröße, Stand 2010

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der demografische Wandel auch vor dem

Landkreis Märkisch-Oderland nicht Halt macht21. Die Bevölkerungsentwicklung verläuft

räumlich stark differenziert und wird zukünftig die Disparitäten zwischen dem berlinnahen

Raum und dem ländlichen Raum weiter verschärfen. Im Umland von Berlin ist mit kon-

stanten bis leicht wachsenden

21 Demografiebericht des Landkreises Märkisch-Oderland, http://www.maerkisch-

oderland.de/cms/

upload/pdf/Broschueren/Demografiebericht/Vorwort_Demografische_Entwicklung.pdf

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25

Einwohnerzahlen zu rechnen. Im ländlichen Raum dagegen hält der Bevölkerungsrück-

gang weiter an.

4.3. Wirtschaftsstruktur

Mit Stand September 2011 gingen im Landkreis Märkisch-Oderland etwa

44.800 Personen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach22. Die größte

Branche ist mit etwa 45 % der Beschäftigten der Sektor „Sonstige Dienstleistungen“, ge-

folgt von den Sektoren „Handel, Gastgewerbe und Verkehr“ mit 28 % der Beschäftigten

und „Produzierendes Gewerbe“ mit 23 % der Beschäftigten. In der Branche „Land- und

Forstwirtschaft, Fischerei“ sind nur etwa 4 % der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten

tätig.

Bild 4-8: Prozentuale Verteilung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort Märkisch-Oderland nach zusammengefassten Wirtschaftskreisen, Stand 2011

Die Entwicklung der Wirtschaftsstruktur im Landkreis Märkisch-Oderland zeigt, dass die

Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten tendenziell leicht zunahm. Dieser

Trend spiegelt sich insbesondere in den Beschäftigtenzahlen der Branchen „Sonstige

Dienstleistungen“ und „Handel, Gastbewerbe und Verkehr“ wider.

22 Amt für Statistik Berlin-Brandenburg: Statistischer Bericht A VI 15 – vj 3 / 11

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort im Land Brandenburg 30. September

2011, Juni 2012

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Bild 4-9: Entwicklung der Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Landkreis Märkisch-Oderland im Zeitraum 2005 bis 2011

Die prozentuale Verteilung der Beschäftigten auf die einzelnen Wirtschaftszweige blieb

von der Entwicklung der Beschäftigtenzahlen dennoch nahezu unbeeinflusst.

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5. Abfallwirtschaft im Landkreis Märkisch-Oderland

5.1. Organisation der Abfallwirtschaft

Auf Grundlage des § 20 KrWG ist der EMO als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger für

die Verwertung und Beseitigung der in seinem Gebiet angefallenen und überlassenen

Abfälle aus privaten Haushalten sowie für die Beseitigung von Abfällen aus anderen

Herkunftsbereichen verantwortlich. Die Pflicht zur Entsorgung kann der EMO gemäß § 22

KrWG auf zuverlässige Dritte übertragen; die Verantwortlichkeit zur Erfüllung dieser Pflich-

ten bleibt davon jedoch unberührt.

Der EMO macht von diesem Recht Gebrauch und vergibt die nachfolgend aufgeführ-

ten Entsorgungsdienstleistungen an Drittunternehmen.

Tabelle 5-1: Entsorgungsdienstleistungen beauftragter Dritter

Entsorgungsdienstleistungen

- Sammlung und Beförderung von Hausmüll und hausmüllähnlichen Gewerbeabfäl-

len

- Behälteränderungsdienst sowie Bereitstellung und Betrieb eines Abfallsammelbehäl-

teridentifikations- und –wägesystems

- Vertrieb von Abfallsäcken, Laubsäcken und Banderolen für die Ast- und Strauch-

werkbündelsammlung

- Sammlung, Beförderung, Transport und Entsorgung von Sperrmüll und haushaltstypi-

schem Schrott

- Sammlung und Beförderung von Elektro- und Elektronikaltgeräten

- Sammlung, Beförderung, Transport und Verwertung kompostierbarer Abfälle

- Sammlung, Beförderung, Transport und Entsorgung schadstoffhaltiger Abfälle aus

privaten Haushalten sowie Sonderabfallkleinmengen aus anderen Herkunftsberei-

chen

- Sammlung, Beförderung, Transport und Verwertung von kommunalem Altpapier

sowie Behälteränderungsdienst für die Papiersammlung

- Entsorgung der Restabfälle des Landkreises Märkisch-Oderland

- Eingangskontrolle und Verwiegung der Abfallanlieferungen an der Abfallum-

schlagstation Rüdersdorf

Neben Planung, Steuerung, Überwachung und Dokumentation der Abfallentsorgung

gehören auch

• die Erstellung der Gebührenkalkulation, die Gebührenerhebung und der Gebühren-

einzug,

• die Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit,

• die Durchsetzung des Anschluss- und Benutzungszwanges,

• die Beseitigung verbostwidrig abgelagerter Abfälle,

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• die Ertüchtigung, Rekultivierung und Nachsorge der Deponien Neuenhagen, Wrie-

zen und Hennickendorf sowie

• die Überwachung der Rücklagenverwaltung der Deponie Seelow und die Verpflich-

tung zur Nachsorge ab dem 16. Nachsorgejahr

zu den Aufgaben des EMO gemäß Brandenburgischen Abfall- und Bodenschutzgeset-

zes

(BbgAbfBodG).

Die Entsorgung von Leichtverpackungen und Verpackungen aus Altglas ist nicht Be-

standteil der Entsorgungspflicht des EMO. Diese liegt gemäß Verpackungsverordnung in

der Verantwortung der Hersteller und Vertreiber dieser Verkaufsverpackungen bzw. der

Betreiber dualer Systeme.

5.2. Entsorgungseinrichtungen des Landkreises Märkisch-Oderland

Der Entsorgungsbetrieb Märkisch-Oderland betreibt nach der Schließung seiner Depo-

nien aktiv keine eigenen Entsorgungseinrichtungen mehr.

Für die Restabfallentsorgung nutzt der Landkreis stattdessen externe Kapazitäten in einer

mechanisch-biologischen Behandlungsanlage der MEAB GmbH. Im Entsorgungsvertrag,

der zum 31.12.2020 endet, wurde für die zu entsorgenden Abfallmengen ein Mengen-

korridor zwischen 29.719 Mg/a und 59.133 Mg/a festgelegt, dieser ist in insgesamt sechs

Mengenstaffeln aufgeteilt.

Folgende Abfälle aus dem Einzugsgebiet des EMO werden über die MEAB GmbH ent-

sorgt:

• Gemischte Siedlungsabfälle aus privaten Haushalten und dem Gewerbe sowie sons-

tige feste Siedlungsabfälle

• Sperrmüll aus dem Kleingewerbe

• Gemischte Bau- und Abbruchabfälle

• Produktionsspezifische Abfälle

• Sekundärabfälle

Die im Einzugsgebiet des EMO gesammelten Restabfälle werden auf der Abfallum-

schlagstation am Standort Rüdersdorf, zwischen Tasdorf und Herzfelde, umgeschlagen.

Betreiber der Abfallumschlagstation ist die MEAB GmbH.

Für Anlieferungen überlassungspflichtiger Abfälle, die in privaten Haushalten sowie in

Kleingewerbebetrieben des Landkreises in geringen Mengen angefallen sind, steht auf

der Abfallumschlagstation ein Kleinanliefererbereich zur Verfügung. Für Selbstanlieferun-

gen sind Gebühren gemäß Abfallgebührensatzung des Landkreises Märkisch-Oderland

zu entrichten.

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Für Wertstoffe (Altglas, PPK, LVP), Elektroaltgeräte, Gasentladungslampen, haushaltstypi-

schen Schrott sowie für CDs / CD ROMs / DVDs, leere PU-Schaumdosen und gebrauchte

Batterien und Akkus werden zusätzlich entsprechende Behälter zur Verfügung gestellt;

die Annahme dieser Abfälle ist kostenfrei. Im Kleinanliefererbereich ist die Anlieferung mit

Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen gestattet.

5.3. Erfassungssysteme im Entsorgungsgebiet des EMO

Im Entsorgungsgebiet des EMO erfolgt die Erfassung verwertbarer und zu beseitigender

Abfälle getrennt voneinander. Dafür stehen sowohl Bring- als auch Holsysteme zur Ver-

fügung. Das Angebot dieser Systeme umfasst eine regelmäßige Abfuhr von Abfallbehäl-

tern und –säcken für Haus- und Geschäftsmüll und Wertstoffe, die Abholung auf Bestel-

lung für einzelne Abfallarten wie beispielsweise Sperrmüll, die haushaltsnahe Sammlung

von Grünabfällen sowie die mobile Schadstoffsammlung für private Haushalte und die

Sammlung von Sonderabfallkleinmengen aus dem gewerblichen Bereich. Ferner be-

steht die Möglichkeit, bestimmte Abfälle und Wertstoffe aus dem privaten wie auch aus

dem gewerblichen Bereich an der Abfallumschlagstation Rüdersdorf selbst anzuliefern.

5.3.1. Erfassung der gemischten Siedlungsabfälle

Die Menge der gemischten Siedlungsabfälle umfasst alle zu beseitigenden Abfälle aus

privaten Haushalten (Hausmüll) sowie aus anderen Herkunftsbereichen (hausmüllähnli-

che Gewerbeabfälle), die hinsichtlich ihrer Eigenschaften und Inhaltsstoffe dem Haus-

müll ähnlich sind und auf gleichem Weg entsorgt werden können. Die hausmüllähnli-

chen Gewerbeabfälle werden aus statistischen Gründen in Geschäftsmüll und sonstige

hausmüllähnliche Gewerbeabfälle unterschieden. Geschäftsmüll beschreibt hierbei Ab-

fall aus gewerblichen Betrieben und öffentlichen Einrichtungen, der im Entsorgungsge-

biet des EMO separat erfasst und gemeinsam mit dem Hausmüll in einer Tour gesammelt

wird. Gemischte Siedlungsabfälle, die der Abfallbesitzer direkt an der Abfallum-

schlagstation Rüdersdorf übergibt, werden in der Abfallbilanz unter dem Begriff sonstige

hausmüllähnliche Gewerbeabfälle geführt.

Für die Sammlung von Haus- und Geschäftsmüll stehen die gemäß Abfallentsorgungs-

satzung des Landkreises Märkisch-Oderland zugelassenen Abfallbehälter zur Verfügung

(Tabelle 5-2).

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Tabelle 5-2: Zugelassene Abfallsammelbehälter im Landkreis Märkisch-Oderland

Abfallsammelbehälter Fassungsvermögen

Müllgroßbehälter (MGB) 120 Liter, 240 Liter, 1.100 Liter

Abfallsäcke mit der Aufschrift „Märkisch-

Oderland“

80 Liter

Pressmüllcontainer 10.000 Liter, 15.000 Liter, 20.000 Liter

Die Entleerung für 120 und 240 Liter MGB wird in einem 14-tägigen Rhythmus angeboten.

Abfallbehälter mit einem Fassungsvermögen von 1.100 Liter werden wöchentlich oder

bei Bedarf auch mehrmals wöchentlich entleert. Für die Abfallbehälter werden keine

Pflichtentleerungen vorgeschrieben.

Eine Auswertung der Daten zur Behälteraufstellung und -entleerung zeigt, dass im Ent-

sorgungsgebiet überwiegend 120 Liter MGB genutzt werden, die durchschnittlich nur al-

le 4 bis 5 Wochen für die Entleerung bereitgestellt werden.

Tabelle 5-3: Bestand der Abfallbehälter für Haus- und Geschäftsmüll im Entsorgungsgebiet des EMO (Hochrechnung für das Jahr 2012 mit dem Stand 15.10.2012)

Behältervolumen Behälterbestand Stück

Behälterentleerungen Anzahl

Anzahl der Leerungen pro Behälter und Jahr

120 Liter 67.605 789.637 11,7

240 Liter 5.312 70.567 13,3

1.100 Liter 2.422 133.499 55,1

Im Landkreis Märkisch-Oderland wurde zum 1.1.2004 für die Haus- und Geschäftsmüll-

fallentsorgung ein Identifikations- und Wägesystem (IWS) eingeführt. Sämtliche Haus-

müllbehälter sind dazu mit einem Chip ausgestattet, der eine eindeutige Zuordnung der

Abfälle zu deren Besitzer ermöglicht. Das Wiegen der Abfälle wird an den Sammelfahr-

zeugen durchgeführt. Bei der Leerung des Sammelbehälters wird das entleerte Gewicht

am Sammelfahrzeug registriert und zusammen mit Datum und Uhrzeit gespeichert. Die

im Bordcomputer enthaltenen Daten bilden sodann die Grundlage für die Abrechnung

der Leistungsgebühr.

Dieses System ist verursachergerecht und bietet einen Anreiz, Abfälle verstärkt zu ver-

meiden und zu verwerten. Die Abrechnung auf Basis der Abfallmasse anstatt nach Vo-

lumen oder der Anzahl der Entleerungen kann grundsätzlich zu einer flexibleren Nutzung

des angebotenen Abfuhrrhythmus führen. Ferner bietet es aus hygienischen Gründen

den Vorteil, auch nicht vollständig gefüllte Behälter zur Entleerung bereitzustellen. Die

durchschnittliche Entleerungshäufigkeit im Bereich der 120 und 240 Liter Behälter lässt

jedoch vermuten, dass diese Möglichkeiten eher selten genutzt werden.

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Neben der Überlassung des Haus- und Geschäftsmülls über das Holsystem haben sowohl

Privatpersonen als auch Gewerbetreibende die Möglichkeit, Restabfälle gegen die Ent-

richtung einer Gebühr an der Abfallumschlagstation Rüdersdorf selbst anzuliefern.

5.3.2. Wertstofferfassung

Die nachfolgend aufgeführten Wertstoffe werden im Entsorgungsgebiet des EMO mit Hil-

fe gut ausgebauter und benutzerfreundlicher Sammelsysteme getrennt voneinander er-

fasst.

• Papier, Pappe und Kartonagen (PPK)

Die Sammlung und Verwertung kommunaler Altpapiere aus privaten Haushalten, dazu

gehören Schreibpapier, grafische Papiere und Druckerzeugnisse, erfolgt im Entsor-

gungsgebiet des EMO gemeinsam mit Verpackungen aus Papier, Pappe und Kartona-

gen. Das Material in der kommunalen blauen Papiertonne unterliegt somit geteilten Zu-

ständigkeiten. Die Verwertung der Nichtverpackungen liegt in der Verantwortung des

EMO als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger. Der örE-Anteil beträgt gemäß vertrag-

licher Vereinbarungen 81,69 Ma.-% der Gesamterfassungsmenge, der übrige Anteil ent-

fällt auf die dualen Systeme.

Können aus der Papiervermarktung Erlöse erzielt werden, werden diese bei der Kalkula-

tion der Abfallgebühren kostenmindernd eingesetzt. Hier besteht für den Bürger also ein

Anreiz, Papier getrennt über das kommunale Erfassungssystem zu sammeln.

Die Papiererfassung bei Haushalten erfolgt im Landkreis Märkisch-Oderland flächende-

ckend und haushaltsnah (Holsystem). Für das Einsammeln und Befördern sind laut Sat-

zung blaue Abfallbehälter mit einem Fassungsvermögen von 240 und 1.100 Litern zuge-

lassenen, die wöchentlich (1.100 Liter MGB) bzw. in einem Rhythmus von 4 Wochen

(240 Liter MGB) geleert werden.

Papier aus Gewerbebetrieben ist nicht überlassungspflichtig. Hat ein Betrieb keine an-

derweitige Verwertungsmöglichkeit erschlossen, stellt der Entsorgungsbetrieb Märkisch-

Oderland auf Antrag jedoch einen Papierbehälter zur Verfügung, obwohl die Entsor-

gung von Papier aus Gewerbebetrieben nicht Bestandteil der Entsorgungspflichten des

EMO ist.

• Leichtverpackungen (LVP)

Gebrauchte Verkaufsverpackungen unterliegen nicht der Entsorgungspflicht des öffent-

lich-rechtlichen Entsorgungsträgers. Für die Entsorgung sind gemäß Verpackungsverord-

nung die Hersteller und Vertreiber bzw. die dualen Systembetreiber zuständig. Im Ein-

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zugsgebiet des Landkreises Märkisch-Oderland erfolgt die LVP-Erfassung haushaltsnah

für die gesamte Bevölkerung (Holsystem).

Für die Entsorgung kommen überwiegend (zu 80 %) Gelbe Säcke zum Einsatz, aber auch

Gelbe Tonnen mit einem Fassungsvermögen von 240 bzw. 1.100 Litern (letztere insbe-

sondere in Großwohnanlagen) werden den Bewohnern zur Verfügung gestellt. In der

Regel werden die Gelben Säcke sowie die 240 Liter MGB alle 14 Tage abgefahren, für

die 1.100 Liter MGB erfolgt die Leerung wöchentlich bzw. nach Bedarf.

• Altglas

Für Verpackungsabfälle aus Glas stehen im Landkreis Märkisch-Oderland in beinahe je-

der Ortsgemeinde Depotcontainer für die getrennte Sammlung von Weiß-, Grün- und

Braunglas zur Verfügung (Bringsystem).

Die Entsorgung von Glasverpackungen ist ebenfalls nicht Bestandteil der Entsorgungs-

pflichten des EMO. Hierfür sind die Hersteller und Vertreiber bzw. die dualen Systembe-

treiber zuständig.

Für PPK, LVP und Altglas stehen zusätzlich entsprechende Behälter auf der Abfallum-

schlagstation Rüdersdorf bereit, die Annahme erfolgt kostenlos.

• Kompostierbare Abfälle

Kompostierbare Abfälle bezeichnen biologisch verwertbare Gartenabfälle wie bei-

spielsweise Laub, Gras, Baum- und Strauchschnitt sowie biologisch verwertbare Küchen-

abfälle und Weihnachtsbäume.

Grundsätzlich können kompostierbare Abfälle im eigenen Garten in Eigenregie kompos-

tiert werden. Andernfalls bestehen die Möglichkeiten, Grünabfälle bei zugelassenen

Kompostierungsanlagen anzuliefern oder gebührenpflichtig im Rahmen der Grünabfall-

sammlung des Landkreises entsorgen zu lassen (Holsystem). Die Abholung der Grünab-

fälle erfolgt in den Orten und Gemeinden in den Monaten April bis November wenigs-

tens einmal alle 4 Wochen oder bei Bedarf auf Bestellung in weniger dicht besiedelten

Gebieten des Landkreises.

Für die Grünabfallsammlung des Landkreises Märkisch-Oderland werden für Laub und

Gras 80 Liter Abfallsäcke mit der Aufschrift „Märkisch-Oderland Grünabfallsammlung“

und für Ast- und Strauchwerk entsprechend beschriftete Banderolen für die Bündels-

ammlung gegen eine Gebühr ausgegeben.

Eine separate Erfassung von biologisch abbaubaren Abfällen in einem separat aufge-

stellten Sammelgefäß („Biotonne“) erfolgt im Entsorgungsgebiet des Landkreises Mär-

kisch-Oderland nicht. Insbesondere Küchenabfälle, welche nicht über eine Eigenkom-

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postierung verwertet werden, werden zusammen mit dem Hausmüll in einer mecha-

nisch-biologisch arbeitenden Restabfallbehandlungsanlage entsorgt.

5.3.3. Weitere Systeme zur Getrennterfassung

• Sperrmüll, Elektroaltgeräte und haushaltstypischer Schrott

Im Rahmen der Sperrmüllsammlung auf Abruf, die jeder private Haushalt bis zu dreimal

im Kalenderjahr nutzen kann, werden sperrige Gegenstände, Elektroaltgeräte sowie

haushaltstypischer Schrott23 im Auftrag des EMO eingesammelt und einer Verwertung

oder ordnungsgemäßen Beseitigung zugeführt. Die genannten Fraktionen sind getrennt

voneinander bereitzustellen.

Zusätzlich zur haushaltsnahen Abholung auf Abruf können Sperrmüll, Elektroaltgeräte

und haushaltstypischer Schrott auch direkt an der Abfallumschlagstation Rüdersdorf an-

geliefert werden. Gegen Vorlage der Sperrmüllkarte erfolgt die Entsorgung des Sperr-

mülls kostenlos, andernfalls ist eine gewichtsabhängige Gebühr zu entrichten. Elektroge-

räte und Schrott werden generell kostenlos entgegengenommen.

Sperrmüll aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushalten ist, soweit dieser kei-

ner Verwertung zugeführt werden kann, dem Entsorgungsbetrieb Märkisch-Oderland zu

überlassen und an der Abfallumschlagstation Rüdersdorf anzuliefern.

• Gefährliche Abfälle

Zu den in privaten Haushalten anfallenden gefährlichen Abfällen zählen unter anderem

Farben und Lacke sowie Reinigungs- und Lösemittel. Diese Abfälle werden über die mo-

bile Schadstoffsammlung erfasst (Bringsystem). Das Schadstoffmobil fährt nahezu jede

Ortschaft im Landkreis Märkisch-Oderland zweimal jährlich an, teilweise sogar samstags.

In Ausnahmefällen werden gefährliche Abfälle aus privaten Haushalten auf Antrag

auch direkt beim Abfallbesitzer abgeholt; dieser Service ist kostenpflichtig.

Zusätzlich können am Schadstoffmobil Batterien, Leuchtstofflampen und Elektrokleinge-

räte abgegeben werden.

Für Gewerbebetriebe bietet der Landkreis Märkisch-Oderland eine kostenpflichtige

Sammlung von Kleinmengen gefährlicher Abfälle an, unter der Voraussetzung, dass in

dem jeweiligen Betrieb nicht mehr als 2.000 kg gefährliche Abfälle pro Jahr anfallen. Die

Übergabe der Kleinmengen gefährlicher Abfälle kann nach Anmeldung und Entrich-

tung einer Anfahrtspauschale direkt beim Abfallbesitzer erfolgen (Holsystem). Andern-

falls sind diese Abfälle ebenfalls nach vorheriger Anmeldung den mobilen Sammelstel-

23 Kein haushaltstypischer Schrott sind unter anderem landwirtschaftliche Geräte, Kraftfahrzeu-

ge und Baustellenschrott.

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len zu überlassen (Bringsystem). Es werden über ein Kalenderjahr verteilt drei unter-

schiedliche Haltepunkte bekannt gegeben.

Auf der Abfallumschlagstation Rüdersdorf stehen für Gasentladungslampen, leere PU-

Schaumdosen sowie Akkus und Batterien, die ebenfalls gefährliche Substanzen enthal-

ten, zusätzlich entsprechende Sammelbehälter zur Verfügung.

Alle entgegengenommenen gefährlichen Abfälle werden einer umweltgerechten Ent-

sorgung zugeführt.

• CDs und DVDs

CDs, CD-ROMs und DVDs enthalten hochwertigen Kunststoff, den es hinsichtlich knapper

werdender Rohstoffe zu recyceln gilt. Seit Februar 2008 beteiligt sich der Landkreis Mär-

kisch-Oderland an der separaten Erfassung dieser Abfälle und hat mittlerweile vier

Sammelstellen eingerichtet. Die entsprechenden Sammelboxen befinden sich im Foyer

des Entsorgungsbetriebes Märkisch-Oderland, im Landratsamt in Seelow, auf der Abfall-

umschlagstation Rüdersdorf sowie im Bürgerbüro Strausberg.

• Bau- und Abbruchabfälle

Bau- und Abbruchabfälle, darunter gemischte Bau- und Abbruchabfälle, mineralische

Abfälle, Dämmmaterial sowie ausgewählte Bau- und Abbruchabfälle, die gefährliche

Stoffe enthalten, können in Kleinmengen (in Fahrzeugen mit zuglässigem Gesamtge-

wicht von bis zu 3,5 Tonnen) aus privaten Haushalten und dem Kleingewerbe auf der

Abfallumschlagstation Rüdersdorf angeliefert werden. Näheres dazu regelt die Ab-

fallentsorgungssatzung.

• Altreifen

Altreifen aus privaten Haushalten werden im Landkreis Märkisch-Oderland an der Ab-

fallumschlagstation Rüdersdorf sowie bei Altautoverwertern gegen die Entrichtung einer

Gebühr bzw. eines Entgeltes entgegengenommen.

• Alttextilien

Gut erhaltene Alttextilien können die Bewohner des Landkreises Märkisch-Oderland in

karitativen Einrichtungen kostenlos abgeben. Des Weiteren stehen im Einzugsgebiet des

EMO zahlreiche Altkleidercontainer zur Verfügung, eine Sammlung durch den Entsor-

gungsbetrieb erfolgt nicht.

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5.4. Ausgeschlossene Abfälle

Der Entsorgungsbetrieb Märkisch-Oderland kann auf Grundlage des § 7 Abfallentsor-

gungssatzung des Landkreises Abfälle von der Entsorgung bzw. vom Einsammeln und

Befördern ausschließen.

Der EMO macht von diesem Recht Gebrauch. Gemäß Abfallentsorgungssatzung sind

unter anderem gefährliche Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haus-

halten, bei denen jährlich mehr als 2.000 kg dieser Abfälle anfallen und Verpackungsab-

fälle, die der Rücknahmepflicht gemäß Verpackungs-Verordnung unterliegen, von der

Entsorgung ausgeschlossen. Weitere Details sind der Abfallentsorgungssatzung zu ent-

nehmen. Vollständig von der Entsorgung ausgeschlossene Abfälle sind vom Besitzer bzw.

Erzeuger dieser Abfälle ordnungsgemäß zu entsorgen.

Der Ausschluss vom Einsammeln und Befördern betrifft insbesondere Abfälle aus ande-

ren Herkunftsbereichen als den privaten Haushalten beispielsweise für Sperrmüll, Schrott,

Elektroaltgeräte, kompostierbare Abfälle, Bau- und Abbruchabfälle, aber auch für

Schlämme aus der Reinigung/Behandlung kommunaler Abwässer. Weitere Details sind

wiederum der Abfallentsorgungssatzung zu entnehmen.

5.5. Gebührensystem des Landkreises Märkisch-Oderland

Die Gestaltung eines Gebührensystems kann insbesondere dann zu einer Vermeidung

bzw. Verminderung von Restabfall beitragen, wenn die Kosten der Abfallwirtschaft mög-

lichst verursachergerecht umgelegt werden. Darüber hinaus wirken sich indirekte Len-

kungsinstrumente direkt positiv auf die Gebührenhöhe aus, z.B. durch Eigenkompostie-

rung sowie ein optimales Trennverhalten bei der Entsorgung von Haushaltsabfällen (PPK,

LVP und Altglas).

Der Entsorgungsbetrieb Märkisch-Oderland erhebt zur Deckung der entstehenden Kos-

ten für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abfallentsorgung Abfallentsorgungsge-

bühren, deren Höhe in der jeweils gültigen Abfallgebührensatzung des Landkreises Mär-

kisch-Oderland geregelt ist.

Die Abfallentsorgungsgebühren werden jährlich für die Entsorgung von auf Wohngrund-

stücken und saisongenutzten Wochenend- und Gartengrundstücken anfallenden Abfäl-

len sowie für die Entsorgung von hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen erhoben. Diffe-

renziert wird nach Grund-, Leistungs- und Abfallbehältergebühr sowie Gebühren für den

Behälterwechsel und das Abholen der Behälter vom Stellplatz.

Die in der Grundgebühr enthaltenen Leistungen umfassen

• die Entsorgung von Sperrmüll, Schadstoffen, Schrott, Weihnachtsbäumen und kom-

munalem Altpapier (*),

• die Sammlung von Elektroaltgeräten (*),

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• die Entsorgung von verbotswidrig abgelagerten Abfällen und Kraftfahrzeugen oder

Anhängern ohne gültige amtliche Kennzeichen,

• die Rekultivierung und Nachsorge der stillgelegten Deponien des Landkreises Mär-

kisch-Oderland,

• Verwaltungsaufwendungen und

• Aufwendungen für die Öffentlichkeitsarbeit und Abfallberatung.

(*) Diese Leistungen sind nicht in der Grundgebühr für die Entsorgung hausmüllähnlicher Gewer-

beabfälle enthalten.

Die Höhe der Grundgebühr richtet sich bei Wohngrundstücken nach der Anzahl der mit

Haupt- und Nebenwohnsitz gemeldeten Personen, bei saisonal genutzten Wochenend-

und Gartengrundstücken nach der Anzahl der das Grundstück regelmäßig nutzenden

Personen und bei Gewerbebetrieben nach der Anzahl der aufgestellten Behälter.

Die Leistungsgebühr wird verursachergerecht, unter Einsatz des Identifikations- und Wä-

gesystems, pro Kilogramm bereitgestellten und gesammelten Abfall erhoben. Bei der

einmaligen Nutzung von Abfallsäcken, Laubsäcken und Banderolen für die Ast- und

Strauchwerkentsorgung ist die Leistungsgebühr mit deren Erwerb zu entrichten, die Höhe

ist abhängig von der Anzahl der verwendeten Säcke bzw. Banderolen.

Für jeden aufgestellten zugelassenen Behälter wird ferner eine Abfallbehältergebühr er-

hoben. Diese Gebühr richtet sich sowohl nach der Anzahl als auch nach dem Fassungs-

vermögen und der Ausstattung (mit oder ohne Schwerkraftschloss) des genutzten Ab-

fallbehälters.

Für jedes Aufstellen, Austauschen und Abziehen eines Abfallbehälters erhebt der Entsor-

gungsbetrieb eine Behälterwechselgebühr; abgerechnet wird auf der Grundlage der

Anzahl der genannten Vorgänge.

Abfallbehälter können auf Antrag des Anschlusspflichtigen vom Stellplatz zur Entleerung

abgeholt werden. Die Höhe der hierfür erhobenen Holgebühr ist dabei abhängig vom

Behältervolumen und von der Entfernung zwischen Stellplatz und Fahrbahngrenze.

Weitere Details der einzelnen Gebühren sind der Satzung zu entnehmen.

Für die Bewohner des Landkreises Märkisch-Oderland betrug die durchschnittliche Ge-

bührenbelastung im Jahr 2010 knapp 40 Euro je Einwohner und Jahr. Demgegenüber

konnte für das Land Brandenburg im gleichen Jahr eine durchschnittliche Gebührenbe-

lastung in Höhe von 49 Euro/E,a ermittelt werden.

Weitere Gebühren sind für die Nutzung der Abfallumschlagstation Rüdersdorf und für die

Entsorgung von Kleinmengen gefährlicher Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen als

privaten Haushalten zu entrichten. Die Ermittlung der fälligen Gebühren erfolgt dabei

auf Grundlage der Art und Menge der angelieferten Abfälle, die Entsorgung von Altrei-

fen wird über die Stückzahl abgerechnet.

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5.6. Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit

Die Abfallwirtschaft umfasst mittlerweile ein sehr komplexes Aufgabengebiet, schon seit

langem geht es nicht mehr nur darum, Abfälle einfach zu beseitigen. Der Fokus liegt ins-

besondere in der Vermeidung und verstärkten Verwertung von Abfällen. Die Abfallbera-

tung und Öffentlichkeitsarbeit nimmt hierbei eine zentrale Position ein. Ihre Aufgabe ist

es, die Bürgerinnen und Bürger für abfallwirtschaftliche Themen wie beispielsweise die

sortenreine Trennung verwertbarer Abfälle zu sensibilisieren und zu motivieren. Eine wich-

tige Voraussetzung für den Erfolg der Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit ist insbe-

sondere eine bürgerfreundliche Bereitstellung entsprechender Informationen.

Die Abfallberatung des Entsorgungsbetriebes Märkisch-Oderland richtet sich an Privat-

haushalte, öffentliche Einrichtungen sowie Gewerbebetriebe und ist telefonisch, via

Email oder persönlich erreichbar. Neben Beratungstätigkeiten zu Fragen rund um die

Abfallentsorgung, -vermeidung und -verwertung fallen auch Pressearbeit sowie das

Entwerfen und Erstellen von Informationsmaterialien in diesen Aufgabenbereich.

Einmal im Jahr veröffentlicht der EMO den Abfallkalender mit allen wichtigen Informati-

onen über die richtige Entsorgung und Bereitstellung von Abfällen sowie den Terminen

für die Leerung der Abfallbehälter. Ferner beinhaltet der Abfallkalender eine Auflistung

der Ansprechpartner des EMO und die Kontaktdaten der vom EMO beauftragten Ent-

sorgungsunternehmen.

Ein weiteres zentrales Element ist der Internetauftritt24 mit einem vielfältigen Informati-

onsangebot. Insbesondere zu nennen sind die Bereitstellung der gebietsspezifischen Tou-

renpläne für die Abholung der Abfälle aus privaten Haushalten, eine Auflistung der Ver-

kaufsstellen für Banderolen und Abfallsäcke sowie der Online-Formularservice für z.B. die

Anmeldung zur Abfallentsorgung und die Bestellung der Sperrmüllabholung. Ferner wer-

den die aktuell gültigen Satzungen über die Abfallentsorgung und die Abfallentsor-

gungsgebühren des Landkreises sowie diverse andere Informationen wie beispielsweise

über das Identifikations- und Wägesystem der Haus- und Geschäftsmüllfallentsorgung

und Hinweise zur Eigenkompostierung online zur Verfügung gestellt.

Besonderes Engagement zeigt der EMO im Bereich Umweltpädagogik. Zahlreiche Pro-

jekte u.a. zur Getrenntsammlung und Kompostierung wurden in der Vergangenheit in

Zusammenarbeit mit Kindertagesstätten und Schulen durchgeführt. Ziel ist es, das Um-

weltbewusstsein von Kindern durch anschauliche Erklärungen und anhand praktischer

Beispiele nachhaltig positiv zu beeinflussen.

Einen weiteren Service bietet der EMO mit einer kompetenten Beratung im direkten Kon-

takt mit den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises. Die Mitarbeiter der Abfallbera-

tung begleiten beispielsweise die Touren der Schadstoffsammlung mit der Absicht, auf

diese Weise die Bürgerinnen und Bürger unmittelbar vor Ort im persönlichen Gespräch

über die ordnungsgemäße Entsorgung schadstoffhaltiger Abfälle aufzuklären sowie de-

24 http://www.maerkisch-oderland.de/abfallentsorgung/index.html

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ren Fragen zu beantworten. Das Angebot eines Vor-Ort-Services der Abfallberatung be-

steht ferner für die Gewerbebetriebe des Landkreises Märkisch-Oderland.

Das Angebot der Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit ist sehr umfangreich und soll

auch zukünftig auf diesem Niveau beibehalten werden.

6. Altdeponien

Im Landkreis Märkisch-Oderland befinden sich insgesamt vier ehemalige Siedlungsab-

falldeponien.

Auf den Deponien Wriezen, Seelow und Neuenhagen/Bad Freienwalde sind die Siche-

rungsmaßnahmen abgeschlossen, auf der Deponie Hennickendorf werden diese bis

zum Jahr 2013 andauern. Die Deponien Seelow und Wriezen wurden bereits in die 30

Jahre andauernde Nachsorgephase entlassen.

Tabelle 6-1: Wesentliche Zeiträume und Status der Altdeponien

Deponie Zeitraum der Ablagerung

Zeitraum der Sicherungsmaßnahmen

Status der Deponie

Wriezen 1979 - 1999 2001 bis 2003 Nachsorgephase

Hennickendorf 1976 - 2001 2007 bis 2013 Stilllegungsphase

Seelow 1966 - 2004 2006 bis 2008 Nachsorgephase

Neuenhagen/

Bad Freienwalde 1976 - 2005 1999 bis 2007 Stilllegungsphase

Der Entsorgungsbetrieb Märkisch-Oderland informiert mit Flyern über die Umsetzung der

Stilllegungskonzepte; ausführliche Fotodokumentationen dazu finden sich zudem auf der

Internetseite des Entsorgungsbetriebes Märkisch-Oderland.

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7. Abfallaufkommen der Jahre 2005 bis 2011

7.1. Entwicklung der Gesamtabfallmenge

Das Gesamtaufkommen der im Entsorgungsgebiet Märkisch-Oderland erfassten Abfälle

und Wertstoffe ist in dem Zeitraum von 2005 bis 2011 um 19 Ma.-% auf rd. 69.244 Mg/a

gesunken. Dabei gingen insbesondere die Mengen der Sekundärabfälle25 sowie Bau-

und Abbruchabfälle überproportional zurück.

Bild 7-1: Gesamtabfallaufkommen im Landkreis Märkisch-Oderland im Zeitraum 2005 bis 2011

In den nachfolgenden Kapiteln werden die einzelnen Abfallgruppen detaillierter darge-

stellt (siehe hierzu auch Anhang 11-3).

Die Menge der in der Anlage der MEAB GmbH entsorgten Restabfälle ist im betrachte-

ten Zeitraum insbesondere durch den massiven Rückgang der Sekundärabfälle um et-

wa 30 Ma.-% gesunken. Während im Jahr 2005 noch 46.566 Mg/a bei der MEAB entsorgt

wurden, waren es im Jahr 2011 nur noch 32.576 Mg/a. Für das Jahr 2012 ist nach einer

Hochrechnung anhand der Daten bis zum 15.10.2012 mit einem anhaltenden Absinken

der Restabfallmenge (30.152 Mg/a) zu rechnen.

Damit liegt das derzeitige Aufkommen der bei der MEAB GmbH zu beseitigenden Abfäl-

le im Bereich der untersten Mengenstaffel zwischen 29.719 Mg/a und 33.300 Mg/a (vgl.

Kapitel 5.2).

25 Sekundärabfälle sind z.B. Sortierreste aus Abfallaufbereitungsanlagen

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40

Bild 7-2: Mengenentwicklung der über die MEAB GmbH entsorgten Abfälle, 2006 bis 2011 und vorläufige Schätzung für 2012

7.2. Feste Siedlungsabfälle

Unter dem Begriff „Feste Siedlungsabfälle“ werden die gemischten Siedlungsabfälle (da-

runter Hausmüll, Geschäftsmüll, hausmüllähnliche Gewerbeabfälle), Sperrmüll und sons-

tige feste Siedlungsabfälle (u.a. Markt- und Straßenreinigungsabfälle) zusammengefasst.

Im Einzugsgebiet des EMO betrug das Gesamtaufkommen dieser Abfälle im Jahr 2011

insgesamt 35.895 Mg/a. Im Vergleich zum Jahr 2005 ist die Menge um insgesamt rund

8 Ma.-% gestiegen. Dies ist insbesondere auf einen kontinuierlichen Anstieg der Restab-

fallmengen aus privaten Haushalten und dem Kleingewerbe zurückzuführen und ist das

Resultat einer verstärkten Durchsetzung des Anschluss- und Benutzungszwanges. Aller-

dings zeigt die Hochrechnung für das Jahr 2012 mit 34.411 Mg/a aktuell ein Absinken der

Menge.

Das Siedlungsabfallaufkommen betrug im Jahr 2011 insgesamt 28.710 Mg/a, davon ent-

fielen 23.487 Mg/a auf Abfälle aus privaten Haushalten, 4.604 Mg/a sind dem Ge-

schäftsmüll, der ebenfalls über die Regelabfuhr erfasst wird, zuzuordnen und weitere

618 Mg/a wurden als sonstiger hausmüllähnlicher Gewerbeabfall an der Abfallum-

schlagstation Rüdersdorf angeliefert.

Die Abfallmenge aus privaten Haushalten stieg im betrachteten Zeitraum um ca.

5,7 Ma.-% auf 23.487 Mg/a im Jahr 2011 an. Unter Berücksichtigung der Einwohnerzahl

betrug das spezifische Hausmüllaufkommen somit 124 kg/E,a; anhand der hochgerech-

neten Daten für 2012 beträgt das einwohnerspezifische Aufkommen rund 120 kg/E,a.

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41

Zum Vergleich: der Durchschnitt des Landes Brandenburg wird für das Jahr 2011 mit

141 kg/E,a Hausmüll angegeben.

Bild 7-3: Aufkommen fester Siedlungsabfälle im Landkreis Märkisch-Oderland, 2005 bis 2011 und 2012 (Hochrechnung)

* Die Menge der sonstigen hausmüllähnlichen Gewerbeabfälle umfasst Selbstanlieferungen an die Abfall-

umschlagstation Rüdersdorf und die Menge herrenloser Abfälle.

Sperrmüll wird maßgeblich bei Privathaushalten erfasst (Jahr 2011: 6.082 Mg/a), dane-

ben fallen auch Kleinmengen aus dem gewerblichen Bereich an der Abfallum-

schlagstation an (Jahr 2011: 938 Mg/a). Die Gesamtsperrmüllmenge ist in den vergan-

genen 6 Jahren um etwa 22 Ma.-% gestiegen. Bestätigt sich die Hochrechnung für das

Jahr 2012, beträgt der Anstieg 8 Ma.-%.

Im Jahr 2011 wurden pro Einwohner etwa 32 kg Sperrmüll im Holsystem bei Privathaushal-

ten erfasst. Der Landkreis Märkisch-Oderland unterschreitet damit die durchschnittliche

Erfassungsmenge des Landes Brandenburg (Jahr 2011: 35 kg/E,a).

Das Aufkommen der sonstigen festen Siedlungsabfälle betrug in den vergangenen Jah-

ren durchschnittlich etwa 200 Mg/a, ein Großteil entfällt dabei auf die Marktabfälle

(Jahr 2011: rd. 119 Mg/a).

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42

7.3. Getrennt gesammelte Fraktionen

7.3.1. Altpapier

Altpapier ist ein international gehandelter Rohstoff, den Papierfabriken weltweit kontinu-

ierlich nachfragen. Da die Produktionskapazitäten in den letzten Jahren beispielsweise

im Land Brandenburg ausgebaut wurden (neue Produktionsanlagen entstanden in

Spremberg und Eisenhüttenstadt), kommt auch national der Rohstoffversorgung der

Wirtschaft mit Altpapier eine enorme Bedeutung zu.

Je nach Qualität der Sammelware werden gegenwärtig bis zu 90 Euro/Mg für Haushalts-

sammelware gezahlt. Nachdem es im zweiten Quartal 2008, ausgelöst durch die Effekte

der Finanzkrise, einen drastischen Preiseinbruch gab, wurden in den Jahren 2010/2011

wieder Preise wie zu den Hochzeiten in den Jahren 2000 und 2002 gezahlt. Nach Abzug

der Sammelkosten kann also in guten Jahren ein deutlicher Erlösüberschuss erzielt wer-

den, während beispielsweise in den Jahren 2008 bis 2009 die Erlöse den Sammelauf-

wand nicht gedeckt haben.

Bild 7-4: Preisentwicklung verschiedener Altpapiersorten (Quelle: EUWID)

Druckerzeugnisse, für deren Entsorgung nach geltendem Recht der öffentlich-rechtliche

Entsorgungsträger verantwortlich ist, werden gemeinsam mit Verpackungen aus Pappe,

Papier und Kartonagen in der blauen Tonne gesammelt und einer Verwertung zuge-

führt. Gemäß vertraglichen Vereinbarungen mit dem beauftragten Entsorgungsunter-

nehmen werden dem EMO knapp 82 Ma.-% der Gesamterfassungsmenge zugeordnet.

Die vom Drittbeauftragten an den EMO gemeldeten PPK-Gesamtmengen sind seit ei-

nem Höchststand im Jahr 2007 (15.058 Mg/a) kontinuierlich zurückgegangen. Die Sam-

0

20

40

60

80

100

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140

De

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6

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06

De

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6

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Au

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07

De

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8

Au

g.

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De

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8

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9

Au

g.

09

De

z. 0

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r. 1

0

Au

g.

10

De

z. 1

0

Ap

r. 1

1

Au

g.

11

De

z. 1

1

Ap

r. 1

2

Gemischte Ballen (1.02) Kaufhausaltpapier (1.04) Deinkingware (1.11) / Monatsverträge

Euro/Mg

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43

melmenge des Jahres 2011 in Höhe von 13.226 Mg/a liegt nunmehr unter der Menge

des Jahres 2005 (13.579 Mg/a).

Auch die einwohnerspezifische Gesamtmenge zeigt seit dem Höchststand im Jahr 2007

einen Rückgang um rd. 8 kg/E,a auf rund 70 kg/E,a, das entspricht einem Rückgang von

etwa 11 Ma.-%.

Bild 7-5: PPK-Menge gemäß Abfallbilanz des EMO, 2005 bis 2011

Dieser Rückgang kann unterschiedliche Ursachen haben. So korreliert die Entwicklung

tendenziell mit dem ebenfalls seit dem Jahr 2007 zurückgehenden Papierverbrauch in

Deutschland.

Der Vergleich mit Sammelergebnissen anderer öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

zeigt, trotz des geringfügigen Anstieges von 2010 auf 2011, dass der Landkreis im Jahr

2011 hinter dem Niveau des Landes Brandenburg zurückbleibt (Landesdurchschnitt im

Jahr 2011: 72 kg/E,a). Und dies, obwohl im Landkreis Märkisch-Oderland durch das ein-

gesetzte Identifikations- und Wägesystem für den Hausmüll ein hoher Anreiz zur getrenn-

ten Erfassung von Wertstoffen besteht. Möglich ist, dass in den einzelnen Landkreisen

Brandenburgs die Miterfassung von PPK aus gewerblichen Anfallstellen unterschiedlich

ausfällt.

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7.3.2. Leichtverpackungen und Altglas

Die LVP- und Altglasmengen haben sich auf ein relativ konstantes Niveau entwickelt. Bis

zum Jahr 2011 stieg die LVP-Menge auf 6.582 Mg/a an, das spezifische Aufkommen be-

trug etwa 35 kg/E,a und wies im Jahr 2011 eine geringe Steigerungsrate auf.

Bild 7-6: LVP- und Altglasaufkommen im Landkreis Märkisch-Oderland, 2006 bis 2011

Die Altglasmenge betrug im Jahr 20011 etwa 5.326 Mg/a, somit wurden rund 28 kg/E,a

Altglas separat erfasst. Die Sammelmengen von LVP und Altglas des Landkreises Mär-

kisch-Oderland zeigen im Vergleich mit anderen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträ-

gern durchschnittliche, im Fall der Altglaserfassung sogar überdurchschnittliche Ergeb-

nisse (Land Brandenburg 2011: LVP: 36 kg/E,a, Altglas: 26 kg/E,a).

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45

7.3.3. Grünabfälle

Die vom EMO angebotene Sammlung von Laub, Ast- und Strauchschnitt sowie Weih-

nachtsbäumen wurde von den Einwohnern des Landkreises Märkisch-Oderland in den

vergangenen Jahren verstärkt in Anspruch genommen.

Im betrachteten Zeitraum von 2005 bis 2011 konnte eine Steigerung der einwohnerspezi-

fischen Grünabfallmenge um insgesamt rd. 4 kg/E,a auf etwa 17 kg/E,a im Jahr 2011 re-

gistriert werden. Gegenüber dem Jahr 2005 stieg das Grünabfallaufkommen bis zum

Jahr 2011 somit um etwa 27 Ma.-% auf rund 3.200 Mg/a.

Bild 7-7: Grünabfallaufkommen im Landkreis Märkisch-Oderland, 2005 bis 2011

Garten- und Parkabfälle, die privat betriebenen Anlagen überlassen und dort kompos-

tiert werden, sind nicht Bestandteil der Abfallbilanzen des Entsorgungsbetriebes Mär-

kisch-Oderland. Ebenso statistisch nicht erfasst werden die Grünabfallmengen, die z.B.

von Gartenbesitzern selbst kompostiert werden. Je nach Grünflächenanteil und Bio-

masseproduktion fallen in ländlichen Gebieten bis zu 400 kg/E,a als Grünabfall an26, von

denen nur geringe Anteile über den Hausmüll entsorgt oder separat erfasst werden.

26 Oetjen-Dehne, R.: Verwertung biologischer Abfallstoffe durch Kompostierung und Vergärung,

1990

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7.3.4. Andere getrennt gesammelte Fraktionen

• Elektroaltgeräte und Schrott

Die Erfassungsmenge der Elektroaltgeräte ist seit dem Jahr 2005 angestiegen und hat

sich bis zum Jahr 2011 (rd. 686 Mg/a) fast verdreifacht. Die gesetzliche Vorgabe, bis zum

Ende des Jahres 2006 wenigstens 4 kg/E,a Altgeräte aus privaten Haushalten zu erfassen

(§ 1 Abs. 1 Satz 3 ElektroG), konnte bisher nicht bzw. nur sehr knapp (im Jahr 2010:

3,85 kg/E,a) erfüllt werden.

Die dem EMO überlassene Schrottmenge aus privaten Haushalten schwankte in den

Jahren 2005 bis 2011 zwischen 28 und 165 Mg/a. Durchschnittlich wurden jährlich pro

Einwohner 0,4 kg Altmetall erfasst. Schrottmengen, die der Abfallbesitzer privaten Ver-

wertungsunternehmen direkt übergibt, sind nicht Bestandteil der Abfallbilanz des EMO.

Bild 7-8: Elektroaltgeräte- und Schrottaufkommen im Landkreis Märkisch-Oderland. 2005 bis 2011

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• Sonstige getrennt gesammelte Abfälle

Unter der Rubrik sonstige getrennt erfasste Abfälle werden gefährliche Abfälle und Altrei-

fen zusammengefasst.

Das Aufkommen gefährlicher Abfälle schwankte im betrachteten Zeitraum zwischen 119

und 146 Mg/a, die einwohnerspezifische Erfassungsmenge liegt unter 1 kg/E,a.

Die Menge zu entsorgender Altreifen schwankte im betrachteten Zeitraum zwischen

14 Mg/a (Jahr: 2006) und 51 Mg/a (Jahr: 2011). Dabei handelte es sich fast ausschließ-

lich um illegal entsorgte Altreifen, im Mittel wurden bisher weniger als 0,5 Mg/a ord-

nungsgemäß an der Abfallumschlagstation Rüdersdorf gegen die Entrichtung einer Ge-

bühr abgegeben.

Bild 7-9: Aufkommen sonstiger getrennt erfasster Abfälle im Landkreis Märkisch-Oderland, 2005 bis 2011

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7.4. Bau- und Abbruchabfälle

Bau- und Abbruchabfälle umfassen mineralische Bauabfälle (u.a. Beton, Ziegel, Boden,

Steine), gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Asbest und Dämmmaterialien sowie sons-

tige Bau- und Abbruchabfälle (incl. Holz, Kunststoffe, Bitumengemische, gipshaltige Bau-

stoffe).

Das Gesamtaufkommen der Bau- und Abbruchabfälle sank von 2005 auf 2006 um

67 Ma.-% und schwankt seither zwischen 2.000 und 2.600 Mg/a. Dieser rapide Rückgang

steht im direkten Zusammenhang mit dem Ende der Ablagerung im Jahr 2005 auf der

letzten im Landkreis Märkisch-Oderland betriebenen Deponie in Neuenhagen. In der

Folge sank insbesondere die Menge mineralischer Bauabfälle von mehr als 4.700 Mg im

Jahr 2005 auf etwa 400 Mg in den darauffolgenden Jahren. Im Jahr 2010 wurden etwa

1.000 Mg mineralische Abfälle erfasst, mehr als die Hälfte davon wurden jedoch illegal

entsorgt.

Im Jahr 2011 betrug das Bau- und Abbruchabfallaufkommen insgesamt rund

2.300 Mg/a; für das Jahr 2012 ergibt die Hochrechnung ein niedrigeres Mengenauf-

kommen in Höhe von rund 1.900 Mg/a.

Bild 7-10: Aufkommen der Bau- und Abbruchabfälle im Landkreis Märkisch-Oderland, 2005 bis 2011

Das Aufkommen der gemischten Bau- und Abbruchabfälle dominiert seit dem Jahr 2006

das Gesamtaufkommen, es ist jedoch auch rückläufig. Im betrachteten Zeitraum sank

diese Menge auf rund 546 Mg im Jahr 2011.

Die überlassenen Mengen Asbest, Dämmmaterial sowie sonstiger Bau- und Abbruchab-

fälle betrugen in den vergangenen Jahren zusammen nicht mehr als 680 Mg/a. Im Jahr

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2011 wurden 133 Mg Asbest und Dämmmaterial und 530 Mg sonstige Bau- und Ab-

bruchabfälle erfasst.

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7.5. Produktionsspezifische Abfälle

Zu den produktionsspezifischen Abfällen, die dem EMO zur Entsorgung überlassen wer-

den, zählen insbesondere gemischte Verpackungsabfälle, aber auch Kunststoffabfälle

und -drehspäne sowie Aufsaug- und Filtermaterialien fallen hierunter.

Bild 7-11: Aufkommen produktionsspezifischer Abfälle, 2005 bis 2011

Das Gesamtaufkommen ist seit dem Jahr 2006 kontinuierlich gesunken, im Jahr 2011

wurden noch rd. 1.214 Mg dem EMO überlassen. Für das Jahr 2012 beträgt die hochge-

rechnete Jahresmenge nur noch 514 Mg, da insbesondere gemischte Verpackungen

anderweitig entsorgt werden.

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7.6. Herrenlose Abfälle

Innerhalb des betrachteten Zeitraums von 2005 bis 2011 wurde die höchste Menge ille-

gal abgelagerter Abfälle im Jahr 2010 mit insgesamt 1.096 Mg/a erfasst. Auffällig ist das

hohe Aufkommen mineralischer Bauabfälle in Höhe von ca. 638 Mg/a im Jahr 2010. Im

Jahr 2011 betrug die Gesamtmenge herrenloser Abfälle 709 Mg und ist damit ähnlich

hoch wie im Jahr 2009.

Bild 7-12: Aufkommen herrenloser Abfälle, 2005 bis 2011

Zu den regelmäßig illegal entsorgten Abfällen zählen insbesondere gemischte Sied-

lungsabfälle (Jahr 2011: 428 Mg/a), aber auch gefährliche Abfälle, Altreifen und Elekt-

roaltgeräte werden jedes Jahr als herrenloser Abfall erfasst.

Bezogen auf die Einwohner des Landkreises Märkisch-Oderland ergibt sich eine spezifi-

sche Menge in Höhe von 2 bis 6 kg/E,a.

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7.7. Sekundärabfälle

Die zur Entsorgung überlassenen Sekundärabfälle sind um 96 Ma.-% von mehr als

14.500 Mg im Jahr 2005 auf etwa 438 Mg im Jahr 2011 gesunken, für das Jahr 2012 wird

ein weiterer Rückgang auf nur noch 152 Mg geschätzt. Insbesondere Abfälle aus der

mechanischen Abfallbehandlung, die bis 2010 noch mit rund 500 Mg die stärkste Frakti-

on bildeten, sind auf 59 Mg im Jahr 2012 gesunken. Neben dem Rückgang von Verar-

beitungsmengen in den Sortieranlagen dürften vor allem kostengünstigere privatwirt-

schaftliche Entsorgungsmöglichkeiten ursächlich für den Rückgang sein. Das Aufkom-

men an Sieb-, Rechen- und Sandfangrückständen schwankte im Zeitraum von 2009 bis

2011 zwischen insgesamt 100 und 150 Mg/a.

Bild 7-13: Sekundärabfallaufkommen, 2005 bis 2011

Nicht spezifikationsgerechter Kompost wurde im Jahr 2006 von der Entsorgung durch

den EMO ausgeschlossen. Durch die Schließung der Deponie Neuenhagen entfiel ab

Jahr 2006 die Notwendigkeit, Mineralien für Deponiebaumaßnahmen anzunehmen.

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7.8. Beseitigung und Verwertung im Landkreis Märkisch-Oderland

Im Jahr 2011 wurden insgesamt etwa 53 Ma.-% der dem EMO überlassenen Abfälle und

der im Entsorgungsgebiet erfassten Verpackungsabfälle (DSD27-Mengen: PPK, LVP, Alt-

glas) einer Verwertung zugeführt. Mehr als die Hälfte davon entfielen auf die Wertstoffe

PPK (DSD- und örE-Menge), LVP und Altglas.

Mehr als 90 Ma.-% der beseitigten Abfälle entfielen auf die gemischten und sonstigen

festen Siedlungsabfälle. Nach der Restabfallbehandlung verwertete Fraktionen bleiben

bei dieser Betrachtung unberücksichtigt.

Bild 7-14: Prozentuale Verteilung der Abfälle zur Verwertung und der Abfälle zur Beseitigung im Landkreis Märkisch-Oderland für das Jahr 2011

27 DSD (Duales System Deutschland) ist einer von insgesamt 10 Betreibern dualer Systeme und

wird der Einfachheit halber stellvertretend für alle Systembetreiber genannt.

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8. Abfallmengen: Basisprognose

Die Abfallmengenprognose dient als Planungsgrundlage für Entscheidungsprozesse hin-

sichtlich der kommunalen Abfallwirtschaft sowie der Abschätzung zur Gewährleistung

der Entsorgungssicherheit für die nächsten 10 Jahre. Auf Basis des dargestellten Abfal-

laufkommens im Landkreis Märkisch-Oderland wird eine Mengenprognose für den Zeit-

raum 2012 bis 2022 erstellt.

Unabhängig von zukünftigen gesetzlichen Neuerungen im Zusammenhang mit der No-

vellierung des deutschen Abfallrechts und damit einhergehenden Veränderungen be-

züglich des Aufkommens bestimmter Abfallströme wird zunächst eine Basisprognose er-

stellt. Auswirkungen auf die Mengenentwicklung, hervorgerufen beispielsweise durch die

Einführung einer einheitlichen Wertstofferfassung, werden zu einem späteren Zeitpunkt

analysiert.

Die prognostizierten Zahlenwerte werden in gerundeter Form angegeben, siehe hierzu

auch Anhang 11-5. Die der Basisprognose zugrunde gelegten Annahmen werden ge-

trennt nach einzelnen Abfallarten dargestellt.

Die Entwicklung der Abfallmengen wird im Wesentlichen durch die Entwicklung der Be-

völkerung beeinflusst. Gemäß der aktuellen Bevölkerungsprognose für das Land Bran-

denburg bis zum Jahr 2030, erstellt vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, gehen die

Einwohnerzahlen des Landkreises bis zum Jahr 2022 auf etwa 183.690 Einwohner zurück

(vgl. Kap. 4.2).

8.1. Entwicklung der Abfallmengen bis zum Jahr 2022

8.1.1. Gemischte und sonstige feste Siedlungsabfälle

Die Basis-Mengenprognose für Haus- und Geschäftsmüll wird für zwei Szenarien durchge-

führt (zu den Einflüssen abfallwirtschaftlicher Maßnahmen siehe weiter unten).

Maximalprognose: Der bisherige Trend zu steigenden einwohnerspezifischen Abfall-

mengen setzt sich nur noch gebremst fort, gegenüber 2011 steigt die

Menge im Prognosezeitraum bis 2022 noch um 2 kg/E,a an. Die absolu-

te Abfallmenge aus der Regelabfuhr sinkt durch die abnehmenden

Einwohnerzahlen bis zum Jahr 2022 um etwa 1,6 Ma.-%.

Minimalprognose: Der Anschlussgrad im Bereich Haus- und Geschäftsmüll kann nicht

weiter erhöht werden. Das spezifische Abfallaufkommen wird zudem

durch die Umsetzung von Abfallvermeidungsmaßnahmen oder ande-

re Effekte (z.B. Verringerung von Wandstärken entsorgter Produkte) im

Vergleich zum Basisjahr 2011 bis zum Jahr 2022 um 3 kg/E,a zurückge-

hen. Das absolute Aufkommen der Geschäftsabfälle sinkt ebenfalls

geringfügig.

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55

Im Ergebnis werden im Jahr 2022 pro Einwohner zwischen 117 und maximal 126 kg

Hausmüll erfasst. Zusammen mit dem über die Regelabfuhr erfassten Geschäftsmüll wird

sich die absolute Menge in einem Korridor zwischen 26.000 Mg/a und 27.700 Mg/a ent-

wickeln. Weitergehende Maßnahmen zur Wertstofferfassung würden einen weiteren

Mengenrückgang bewirken.

Bild 8-1: Prognose eines Mengenkorridors für Haus- und Geschäftsmüll bis 2022

Eine sichere Trendaussage für das Aufkommen hausmüllähnlicher Gewerbeabfälle, die

an der Abfallumschlagstation Rüdersdorf selbst angeliefert werden, ist nicht möglich. Es

wird unterstellt, dass dem EMO weiterhin eine weitgehend konstante Menge in Höhe

von rund 500 Mg/a überlassen wird, das entspricht dem durchschnittlichen Aufkommen

der vergangenen Jahre inklusive illegal abgelagerter gemischter Siedlungsabfälle.

Das Aufkommen sonstiger fester Siedlungsabfälle (darunter Marktabfälle, Straßenreini-

gungsabfälle) ist nicht abhängig von der Einwohnerentwicklung im Landkreis Märkisch-

Oderland. Unter Berücksichtigung der bisherigen Entwicklung wird der Prognose eine

durchschnittliche jährliche Menge von rund 175 Mg/a zugrunde gelegt.

8.1.2. Sperrmüll

Das System zur Erfassung von Sperrmüll aus Haushalten bleibt weiterhin bestehen, auch

Gewerbebetriebe haben weiterhin die Möglichkeit, Sperrmüll in Kleinmengen an der

Abfallumschlagstation Rüdersdorf anzuliefern.

Ausgehend vom einwohnerspezifischen Sperrmüllaufkommen der vergangenen fünf

Jahre wird pro Einwohner eine konstante Erfassungsmenge von rund 29 kg/E,a ange-

setzt. Für Sperrmüll aus dem gewerblichen Bereich wird ein konstantes Aufkommen in

Höhe von rund 800 Mg/a zugrunde gelegt.

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56

Insgesamt ergibt sich damit eine Sperrmüllmenge von 6.300 Mg/a im Jahr 2017 bzw.

6.200 Mg/a im Jahr 2022.

8.1.3. PPK, LVP und Altglas

Im Vergleich mit anderen Gebietskörperschaften erfolgt die Sammlung von Altglas und

LVP im Landkreis Märkisch-Oderland bereits auf hohem Niveau, bezogen auf die Ein-

wohner des Landkreises zeigt die Erfassung konstante Ergebnisse. Für die Basisprognose

wird angenommen, dass sich bei gleichbleibenden Sammelsystemen die spezifische Er-

fassungsmenge beider Fraktionen zukünftig nicht ändert. Für LVP werden konstant

34 kg/E,a, für Altglas konstant 28,6 kg/E,a zugrunde gelegt.

Bezüglich der getrennt erfassten Mengen Papier, Pappe und Kartonagen können ver-

schiedene Faktoren die Aufkommensbilanz beeinflussen. Es ist möglich, dass PPK noch

stärker als bisher dem Restabfall entzogen und der kommunalen Sammlung zugeführt

wird.

Steigende Preise für getrennt erfasstes Altpapier können aber auch zur Folge haben,

dass einzelne Haushalte ihr Altpapier nicht der zuständigen Kommune zur Verwertung

überlassen. In diesem Fall würde die bilanzierte Papiersammelmenge sinken, da privat-

wirtschaftlich erfasste Altpapiermengen statistisch nicht erfasst werden.

Trotz der geschilderten Unwägbarkeiten wird für die Basisprognose ein konstantes spezifi-

sches PPK-Aufkommen in Höhe von 69 kg/E,a angenommen. Insgesamt wird in der Ba-

sisprognose die separat erfasste Wertstoffmenge bis zum Jahr 2022 auf insgesamt rund

24.200 Mg/a zurückgehen, davon entfallen rund 12.800 Mg/a auf PPK (Gesamtmenge),

6.250 Mg/a auf LVP und 5.160 Mg/a auf Altglas.

8.1.4. Grünabfälle

Im Landkreis Märkisch-Oderland hat die Eigenkompostierung wie bisher auch künftig

Vorrang vor allen anderen Verwertungsmaßnahmen. Das Aufkommen separat erfasster

Grünabfälle wird insbesondere von der Ausgestaltung des Erfassungssystems, vom Erfolg

der Öffentlichkeitsarbeit und von der Höhe der zu entrichtenden Gebühren beeinflusst.

Die Entwicklung der vergangenen Jahre zeigt, dass dieses System von den Bürgerinnen

und Bürgern gut angenommen wird.

Die einwohnerspezifische Erfassungsmenge konnte auf etwa 17 - 19 kg/E,a gesteigert

werden, im Detail ergeben sich abhängig von den Witterungsbedingungen geringfügi-

ge Mengenschwankungen. Für die Basis-Prognose wird deshalb eine spezifische Menge

von 18 kg/E,a angenommen. Unter Berücksichtigung der Einwohnerentwicklung bleibt

das absolute Grünabfallaufkommen nahezu konstant und wird 2022 etwa 3.300 Mg/a

betragen.

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8.1.5. Andere getrennt erfasste Fraktionen

Nachfolgend werden die Abfälle zusammengefasst, deren Aufkommen in den vergan-

genen Jahren jeweils weniger als 800 Mg/a ausmachten und für die auch künftig keine

höheren Mengen zu erwarten sind. Dazu zählen Elektroaltgeräte, Schrott aus Haushal-

ten, gefährliche Abfälle und Altreifen.

Das einwohnerspezifische Aufkommen an Elektroaltgeräten ist im Zeitraum 2005 bis 2010

stetig angestiegen. Das gesetzlich festgelegte Ziel, mindestens 4 kg/E,a zu erfassen

(§ 1 Abs. 1 Satz 2 ElektroG), wurde im Jahr 2010 annähernd erreicht. Für den Prognose-

zeitraum wurde daher die gesetzliche Mindesterfassungsmenge zugrunde gelegt und für

die kommenden Jahre als konstant angenommen. Im Jahr 2020 ist unter Berücksichti-

gung der Bevölkerungsentwicklung ein Aufkommen in Höhe von etwa 740 Mg/a zu er-

warten.

Als Grundlage für die Prognose der Schrottmenge dient aufgrund der festgestellten

Schwankungsbreite das spezifische Mittel der vergangenen fünf Jahre (0,5 kg/E,a). Das

Schrottaufkommen des Jahres 2022 wird somit auf rund 90 Mg/a abgeschätzt.

Für die Mengenprognose gefährlicher Abfälle wurde ebenfalls der spezifische Mittelwert

der vergangenen Jahre herangezogen. Das durchschnittliche Aufkommen schadstoff-

haltiger Abfälle wird künftig rund 130 Mg/a betragen.

Das Altreifenaufkommen inklusive illegal abgelagerter Mengen wird auf jährlich 36 Mg/a

prognostiziert.

8.1.6. Bau- und Abbruchabfälle

Die dem EMO zur Entsorgung überlassene Menge der Bau- und Abbruchabfälle ist in

den vergangenen Jahren massiv zurückgegangen. Dafür sind in erster Linie wirtschaftli-

che Aspekte verantwortlich, da die kostendeckend kalkulierten Gebühren nicht mit pri-

vatwirtschaftlichen Entsorgungsangeboten konkurrieren können. Es ist davon auszuge-

hen, dass der Trend anhält und bis 2022 die Menge auf rund 1.450 Mg zurückgeht.

8.1.7. Produktionsspezifische Abfälle

Produktionsspezifische Abfälle werden überwiegend in der Verantwortung der Abfaller-

zeuger entsorgt. Die dem EMO überlassene Menge ist in den vergangenen Jahren zu-

rückgegangen, es kann von einer entsprechenden Fortsetzung dieser Entwicklung aus-

gegangen werden. Zukünftig wird das Aufkommen von Abfällen aus der Produktion auf

jährlich etwa 600 Mg/a abgeschätzt.

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8.1.8. Sekundärabfälle

Sofern nicht per Satzung ausgeschlossen ist der EMO zur Entsorgung von Sekundärabfäl-

len aus Behandlungsanlagen des Landkreises verpflichtet. In den vergangenen Jahren

ist die Sekundärabfallmenge, darunter überwiegend Abfälle aus der mechanischen Ab-

fallbehandlung, massiv zurückgegangen und spielt hinsichtlich des Gesamtaufkommens

zu beseitigender Abfälle nur noch eine untergeordnete Rolle. Der Vollständigkeit halber

wird für die Prognose ein konstantes Aufkommen in Höhe von rund 190 Mg/a zugrunde

gelegt.

8.2. Prognostiziertes Gesamtabfallaufkommen bis zum Jahr 2022

Die für die Basisprognose herangezogenen Entwicklungsperspektiven der einzelnen Ab-

fallfraktionen werden in der nachfolgenden Tabelle kurz zusammengefasst.

Tabelle 8-1: Annahmen der Abfallmengenprognose

Entwicklungsperspektiven bis zum Jahr 2022 - Basisprognose

Bevölkerung Rückgang der Bevölkerung

Gemischte Siedlungsabfälle

Maximalprognose: Die absolute Abfallmenge nimmt

aufgrund einer weiteren Durchsetzung des Anschluss-

und Benutzungszwanges im Bereich Haus- und Ge-

schäftsmüll um etwa 1,6 Ma.-% bzw. 2 kg/E,a zu.

Minimalprognose: Keine Erhöhung des Anschlussgrades,

verstärkte Umsetzung von Abfallvermeidungsmaßnah-

men senkt das spezifische Hausmüllaufkommen langfris-

tig um 3 kg/E,a

Sperrmüll

Die spezifische Sperrmüllmenge aus Haushalten und die

absolute Menge aus Gewerbebetrieben bleiben auf

dem Durchschnittsniveau der letzten fünf Jahre konstant

Wertstoffe (PPK, LVP, Altglas)

Keine Veränderung des Wertstoff-Sammelsystems; spezi-

fisches LVP-, PPK- und Altglasaufkommen bleiben kon-

stant

Grünabfälle Keine größere Steigerung ohne zusätzliche Maßnah-

men, im Mittel werden 18 kg/E,a erfasst.

Sonstige feste Siedlungsabfäl-

le

Konstantes Abfallaufkommen

Bau- und Abbruchabfälle Weiterhin sinkende überlassene Abfallmenge

Produktionsspezifische Abfäl-

le

Weiterhin sinkende überlassene Abfallmenge

Sekundärabfälle Weiterhin sinkende überlassene Abfallmenge

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Sonstige Konstantes Abfallaufkommen

Zusammenfassend bewirken die aufgezeigten Trends ein Absinken der absoluten Ab-

fallmengen. Abhängig von der Entwicklung bei Haus- und Geschäftsmüll fällt der zu er-

wartende Rückgang unterschiedlich stark aus. Im Ergebnis sinkt das Gesamtabfallauf-

kommen von rund 69.200 Mg im Jahr 2011 auf Mengen zwischen 63.600 und 65.300 Mg

im Jahr 2022.

Bild 8-2: Abfallmengenentwicklung im Landkreis Märkisch-Oderland bis 2022

Abfallart 2011 (Ist-Stand)

Mg/a

2017 (Prognose)

Mg/a

2022 (Prognose)

Mg/a

Gemischte Siedlungsabfälle

max. 28.710

28.500 28.200

Gemischte Siedlungsabfälle

min. 27.000 26.500

Sperrmüll 7.020 6.300 6.200

Sonstige feste Siedlungsabfälle 164 200 200

PPK / LVP / Altglas 25.135 24.700 24.200

Grünabfälle 3.232 3.400 3.300

Andere getrennt gesammelte

Fraktionen 1.039 1.000 1.000

Bau- und Abbruchabfälle 2.292 1.500 1.400

Abfälle aus der Produktion 1.214 600 600

Sekundärabfälle 438 200 200

Summe Maximalprognose 69.244

66.400 65.100

Summe Minimalprognose 64.900 63.600

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Die dem EMO überlassenen Abfälle zur Entsorgung bei der MEAB werden auf der Grund-

lage der getroffenen Prognoseannahmen künftig mit hoher Wahrscheinlichkeit den mit

der MEAB vertraglich vereinbarten unteren Mengenbereich zwischen 29.719 und

33.300 Mg/a unterschreiten. In welchem Jahr diese Mengenschwelle tatsächlich unter-

schritten wird, hängt von diversen Einflussfaktoren ab und lässt sich nicht genau prog-

nostizieren. Die Entwicklung der Gesamtmenge ist dabei maßgeblich abhängig von der

Einwohnerentwicklung und insofern auch von der Mengenentwicklung der gemischten

Siedlungsabfälle, welche mehr als 85 Ma.-% der zu behandelnden Abfälle ausmachen.

Bild 8-3: Entwicklung der Restabfallmenge zur Beseitigung bei der MEAB GmbH

Die Entsorgungssicherheit für die dem EMO zu überlassenden Abfälle ist zweifelsfrei bis

zum Ende der Vertragslaufzeit am 31.12.2020 gewährleistet. Um die Entsorgungssicher-

heit auch über diesen Zeitraum hinaus absichern zu können, ist die Entsorgungsleistung

rechtzeitig neu auszuschreiben.

Im Land Brandenburg befinden sich insgesamt 9 mechanisch-biologische bzw. mecha-

nische Restabfallbehandlungsanlagen mit einer Gesamtkapazität von ca. 1,1 Mio. Mg.

In der Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplans28 für das Land Brandenburg werden die

zu behandelnden Restabfallmengen öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger des Lan-

des Brandenburg im Jahr 2016 auf etwa 630.000 Mg/a prognostiziert. Des Weiteren wird

davon ausgegangen, dass etwa 110.000 Mg/a Restabfälle im Rahmen der Berliner Ab-

fallentsorgung in den Brandenburger Anlagen behandelt werden. Abfälle aus anderen

Bundesländern sind mengenmäßig von untergeordneter Bedeutung. Insgesamt ergibt

sich damit ein zu behandelndes Restabfallaufkommen in Höhe von 740.000 Mg/a. Dar-

aus wird deutlich, dass im Land Brandenburg auch zukünftig ausreichend Behandlungs-

kapazitäten für die Entsorgung von Restabfällen zur Verfügung stehen werden und der

EMO weiterhin auf externe Behandlungskapazitäten zurückgreifen kann.

28 Abfallwirtschaftsplan Land Brandenburg – Fortschreibung Teilplan Siedlungsabfälle,

Bekanntmachung im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 21 vom 30. Mai 2007

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9. Schwerpunktthemen der zukünftigen kommunalen Abfallwirtschaft

Die bisherigen Ausführungen zeigen, dass der EMO ein umfangreiches, gut funktionie-

rendes und effizientes Abfallwirtschaftssystem im Landkreis Märkisch-Oderland etabliert

hat, um Abfälle zu vermeiden, zu verwerten und umweltfreundlich zu beseitigen. Zudem

ist dieses System an die strukturellen Gegebenheiten angepasst und bietet den Abfaller-

zeugern ein hohes Maß an Komfort.

Die eingangs beschriebenen Änderungen gesetzlicher Grundlagen als auch die konse-

quente Weiterentwicklung der Abfallwirtschaft im Landkreis Märkisch-Oderland hin zur

Rohstoffwirtschaft stellen den EMO immer wieder vor die Frage, ob, und falls ja, wie das

bisher eingeführte, effiziente Abfallwirtschaftssystem optimiert werden kann.

Als Ergebnis der vorangehenden Untersuchung sowie der Diskussion mit dem EMO stel-

len sich für die nächste Planungsperiode vor allem vier Themenkomplexe, für die nach-

folgend die Optimierungsmöglichkeiten diskutiert werden.

9.1. Optimierung der Altpapiersammlung

Der EMO erfasst Wertstoffe einerseits mit dem Ziel eines nachhaltigen Klima- und Res-

sourcenschutzes. Andererseits gehört es auch zu seinen Aufgaben, einen stabilen Ge-

bührenhaushalt zu organisieren. Dazu tragen die Erlöse aus der Erfassung und Vermark-

tung von Altpapier bei.

Da der EMO auch künftig für die Erfassung und Verwertung von Altpapier aus Haushal-

ten zuständig ist und für die PPK-Erfassung ein hoch leistungsfähiges bürgerfreundliches

Holsystem etabliert hat, wird es auch künftig vor allem darum gehen, den wirtschaftli-

chen Erfolg des Sammelsystems zu optimieren. Hierzu gehört auch, privatwirtschaftliche

Konkurrenzsysteme, wie sie derzeit wieder in verschiedenen Teilen des Landkreises pro-

pagiert werden, mit den gebotenen Mitteln weiterhin zu unterbinden.

Ein weiterer Aspekt ist die Absicherung der Erlöse. Der EMO hat bislang – nach öffentli-

cher Ausschreibung – privatrechtliche Unternehmen mit der Erfassung und der Verwer-

tung von Altpapier (öffentlicher Anteil) für das gesamte Kreisgebiet beauftragt. Die ak-

tuellen Vertragskonditionen sehen für den Leistungsbereich Sammlung und Transport ei-

ne Kostentragung differenziert nach der Erfassungsmenge für PPK aus Haushalten vor. Im

Gegenzug erhält der Kreis einen ebenfalls mengenabhängigen, gestaffelten Vermark-

tungserlös. Da die zugrundeliegende Ausschreibung im Jahr 2008 erfolgte, also zu ei-

nem Zeitpunkt vergleichsweise niedriger Altpapiererlöse (siehe auch Bild 7-4), partizipiert

der EMO derzeit nicht von steigenden Vermarktungserlösen, trägt dafür aber auch nicht

das Risiko sinkender Erlöse. Allerdings ist die Sammelmenge derzeit nicht ausreichend,

um einen günstigeren Staffelpreis zu begründen. Im Ergebnis ist es bei den derzeitigen

Vertragskonditionen schwierig, im Saldo aus den Kosten für Sammlung und Transport

sowie den Vermarktungserlösen einen positiven Deckungsbeitrag zu erwirtschaften.

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Dieser aus kommunaler Sicht ungünstige Vertrag endet am 31.12.2014. Alternativen zur

bisherigen Vorgehensweise sollten daher zeitnah geprüft werden.

Im Folgenden werden ansatzweise einige Optimierungsmöglichkeiten aufgezeigt. Eine

detaillierte Prüfung der Alternativen unter wirtschaftlichen und (vergabe-)rechtlichen Kri-

terien wird im Zuge der Umsetzung dieses Abfallwirtschaftskonzeptes vorgenommen

(siehe auch Kapitel 10, Maßnahmenkonzept).

9.1.1. Reporting

Altpapier stellt ein Wirtschaftsgut dar, das es im Sinne der Gebührenzahler des Landkrei-

ses beispielsweise vor unerlaubten Zugriffen zu schützen gilt. Der EMO ist insofern gehal-

ten, das Aufkommen von kommunalem Altpapier zuverlässig zu ermitteln, um rechtzeitig

auf ungewöhnliche Ereignisse (z.B. Mengenrückgänge) reagieren und gegensteuern zu

können.

Eine in diesem Zusammenhang sinnvolle Maßnahme ist es, die bislang sporadischen

Kontrollen der Entleerungen zu automatisieren. Da die PPK-Sammelbehälter bereits

standardmäßig mit Chips für ein Identsystem ausgestattet sind – das bislang jedoch

nicht aktiviert ist – besteht die Möglichkeit, mit vertretbarem Kostenaufwand die benö-

tigte Software zu installieren und künftig die Entleerungen aufgestellter Behälter aufzu-

nehmen.

Des Weiteren werden mit dem Sammelsystem auch Verpackungen aus PPK erfasst, die

der Verpackungsverordnung unterliegen. Insofern ist es aus unserer Sicht sinnvoll, zu ge-

gebener Zeit zu überprüfen, ob der der Verpackungsverordnung unterliegende Anteil –

bisher mit 18,31 % angegeben – auch künftig die Verhältnisse korrekt wiedergibt. Hierzu

sind ggf. entsprechend qualifizierte Analysen durchführen zu lassen.

9.1.2. Getrennte Ausschreibung und Vergabe von Sammlung und Verwertung

Der EMO hat bislang zwar immer getrennte Preise für „Erfassung“ und „Verwertung“ in

den Ausschreibungen abverlangt, aber diese Preise dürften in letzter Konsequenz wenig

belastbar sein, weil Private in zulässiger Weise Mischkalkulationen vornehmen und des-

halb die getrennten Preise für Erfassung und Verwertung den tatsächlichen Kosten der

beiden Teilleistungen nicht entsprechen müssen. Vor diesem Hintergrund sollte geklärt

werden, ob die getrennte Ausschreibung und Vergabe nicht zu einer insgesamt günsti-

geren Lösung führt. Dies setzt allerdings voraus, dass für den Umschlag des gesammelten

Altpapiers eine entsprechende verkehrsgünstig gelegene Fläche bereitgestellt werden

kann.

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63

9.1.3. Interkommunale Zusammenarbeit

Um die Wettbewerbsintensität zu verbessern (Mengenbündelung) und nach Möglichkeit

auch Synergien bei der Vorbereitung und Durchführung von Ausschreibungen zu nut-

zen, kann eine interkommunale Zusammenarbeit auch auf dem Gebiet der Altpapier-

verwertung zielführend sein. Ob andere benachbarte Kommunen Interesse an einer sol-

chen Zusammenarbeit haben und ob sich diese auch noch auf andere Tätigkeiten er-

strecken kann, sollte zeitnah geprüft werden.

9.1.4. Änderung des Preismodells

Die Vorgabe eines über die Vertragslaufzeit fixen Erlöses kann je nach Marktsituation

zum Ausschreibungszeitpunkt zu ungünstigen Ergebnissen führen. Ein Bieter trägt das Risi-

ko nachlassender Erlöse und wird schon deshalb bestrebt sein, sich eher am „untersten

Niveau“ zu orientieren – also tendenziell ungünstig für den öffentlichen Auftraggeber.

Der Altpapiermarkt bietet dem EMO Chancen und Risiken. Um die Chancen stärker als

bislang zu nutzen, kann statt eines Fixpreises über die Vertragslaufzeit die Altpapiermen-

ge aufgeteilt und für einen wählbaren Anteil der Gesamtmenge ein aktueller und öf-

fentlich zugängiger Marktpreis vertraglich vereinbart werden. So kann beispielsweise auf

die Preisdarstellungen in der EUWID oder auf die vom statistischen Bundesamt veröffent-

lichten Indexpreise abgestellt werden. Bei steigenden Erlösen partizipieren der EMO und

damit der Gebührenzahler an der Entwicklung, bei sinkenden Erlösen trägt der EMO al-

lerdings auch einen Teil des Risikos. Ob es hier marktkonforme Sicherungsmöglichkeiten

für den EMO gibt, sollte geklärt werden. Andere Ausschreibungsmodelle (Vergabe von

Rahmenverträgen auf Basis von Indizes mit anschließenden mehrmaligen Minivergaben

innerhalb der Laufzeit der Rahmenverträge) sind bereits von anderen Kommunen

durchgeführt worden und sollten ebenfalls auf Übertragbarkeit geprüft werden.

Zusammenfassend bestehen gute Chancen, den wirtschaftlichen Erfolg der Verwertung

von Altpapier weiter zu optimieren.

9.2. Einführung einer einheitlichen Wertstofferfassung

Seit Einführung der getrennten Erfassung von Verpackungen im Jahr 1993 hat sich eine

zunehmende Anzahl von Bürgern gefragt, weshalb dieses Sammelsystem nicht auch für

die Erfassung von anderen Produkten aus Kunststoffen oder Metallen genutzt werden

kann. Der wirtschaftliche Hintergrund dieser Abgrenzung – das System zur Erfassung von

Verpackungen wird über Lizenzgebühren der Hersteller von Verpackungen finanziert

bzw. letztlich beim Kauf eines verpackten Produktes an der Einkaufskasse bereits bezahlt

– ist einem breiteren Kreis nur schwer verständlich zu machen. Insofern hat es immer

wieder Ansätze gegeben, Lösungen für eine gemeinsame Erfassung von Verpackungen

und sogenannten stoffgleichen Nichtverpackungen zu entwickeln.

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64

Nach der 5. Novelle der Verpackungsverordnung eröffnet deshalb nun auch das neue

Kreislaufwirtschaftsgesetz die Möglichkeit zur Einführung einer „einheitlichen Wertstoffer-

fassung“. Gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 3 KrWG wird die Bundesregierung ermächtigt, eine

Rechtsverordnung zu erlassen, um:

„Anforderungen an das Bereitstellen, Überlassen, Sammeln und Einsammeln von

Abfällen durch Hol- und Bringsysteme, jeweils auch in einer einheitlichen Wertstoff-

tonne oder durch eine einheitliche Wertstofferfassung in vergleichbarer Qualität

gemeinsam mit gleichartigen Erzeugnissen oder mit auf dem gleichen Wege zu

verwertenden Erzeugnissen, die jeweils einer verordneten Rücknahme nach § 25 un-

terliegen, festzulegen.“

Einfacher formuliert, bedeutet dies, dass Leichtverpackungen zukünftig gemeinsam mit

anderen Kunststoffen und Metallen erfasst werden können, die keine Verpackungen

sind und bisher formal von dieser Sammlung ausgeschlossen waren.

Ziel ist es, dadurch die noch im Restabfall vorhandenen Wertstoffe komfortabel und be-

nutzerfreundlich zu erfassen und im Anschluss mittels stofflicher Verwertung in den Wirt-

schaftskreislauf zu bringen. Im Übrigen dient dieses Konzept der Wertstofferfassung der

Umsetzung des auf Europäischer Ebene festgelegten Ziels, bis zum Jahr 2015 unter ande-

rem Metall- und Kunststoffabfälle separat zu sammeln.

Es muss an dieser Stelle jedoch festgestellt werden, dass das untergesetzliche Regelwerk

– also das „Wertstoffgesetz“ – derzeit noch nicht einmal als Entwurf vorliegt. Aus unserer

Sicht ist es daher zum momentanen Zeitpunkt zwar sinnvoll, sich weiter mit der Thematik

auseinanderzusetzen, eine unter Umständen nötige Änderung bestehender Strukturen ist

jedoch erst dann umzusetzen, wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen klar und ver-

lässlich definiert sind. Andernfalls läuft der EMO Gefahr, Fehlinvestitionen zu tätigen.

9.2.1. Bisheriger Diskussionsstand

Die Einführung einer einheitlichen Wertstofftonne oder einer einheitlichen Wertstofferfas-

sung vergleichbarer Qualität zur gemeinsamen Sammlung von Verpackungen und so-

genannten stoffgleichen Nichtverpackungen (SNVP) bietet nach wie vor Stoff für hefti-

ge Diskussionen zwischen der privaten Entsorgungswirtschaft und den öffentlich-

rechtlichen Entsorgungsträgern bezüglich der Frage, wer künftig für ein solches einheitli-

ches Sammelsystem zuständig sein soll.

Die Trägerschaft eben dieser einheitlichen Wertstofferfassung wird vom Gesetzgeber

nicht konkretisiert, nach der derzeit gültigen Verpackungsverordnung sind die Zustän-

digkeiten für die gesammelten Abfälle jedoch geteilt. Während die Verpackungen in

den Verantwortungsbereich der dualen Systembetreiber fallen, werden die stoffglei-

chen Nichtverpackungsmaterialien aus privaten Haushalten dem öffentlich-rechtlichen

Entsorgungsträger zugeordnet.

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Unter der Federführung des Umweltbundesamtes wurde im Jahr 2011 ein Planspiel zur

Fortentwicklung der Verpackungsverordnung durchgeführt. Zu den Teilnehmern gehör-

ten neben den Vertretern der Kommunen und der Entsorgungswirtschaft auch Händler,

Hersteller, Umweltverbände sowie Verbraucherinnen und Verbraucher. Unter Berück-

sichtigung der Interessen der betroffenen Kreise sollte dabei in möglichst vielen Detail-

fragen ein Konsens erzielt werden, insbesondere hinsichtlich Organisation und Finanzie-

rung der Sammlung, Sortierung und Verwertung der Wertstoffe. Die Ergebnisse des Plan-

spiels dienen als Grundlage für die Erarbeitung eines Regelungsentwurfes zur Novellie-

rung der Verpackungsverordnung bzw. einer Wertstoffverordnung.

In Vorbereitung auf das Planspiel wurde im Auftrag des Umweltbundesamtes eine Stu-

die29 zur idealen Zusammensetzung einer Wertstofftonne30 erarbeitet mit dem Ergebnis,

dass sich Verpackungen und stoffgleiche Nichtverpackungen aus Kunststoffen und Me-

tallen aufgrund ihrer stofflichen Eigenschaften für eine gemeinsame Sammlung und

Verwertung eignen. Die Miterfassung von Holz, Textilien, Batterien und Gummi bietet

dagegen weder ökologische noch ökonomische Vorteile und wird daher von den Auto-

ren nicht empfohlen. Für Elektrokleingeräte gilt die Monoerfassung als Vorzugsvariante.

Aufbauend auf diesen und weiteren Ergebnissen einer Studie zur Organisation, Träger-

schaft und Finanzierung einer einheitlichen Wertstofferfassung31 wurden im Rahmen des

Planspiels die nachfolgend aufgeführten Modelle intensiv diskutiert.

• Konzept A: Ausdehnung der Produktverantwortung auf stoffgleiche Nichtverpa-ckungen

Die gesamte Verantwortung bezüglich Erfassung, Sortierung und Ver-

wertung liegt bei den Herstellern und Vertreibern bzw. bei den dualen

Systemen. Die Finanzierung erfolgt über Lizenzentgelte.

• Konzept B: Wertstofftonne in vorrangiger Verantwortung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Die Organisation für die Erfassung von Leichtverpackungen und stoff-

gleichen Nichtverpackungsabfällen liegt im Verantwortungsbereich

der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE). Die Organisation

der Sortierung erfolgt durch die dualen Systeme. Die Erfassungsmenge

wird nach der Sortierung anteilig zwischen den Verantwortlichen auf-

geteilt (incl. anteilige Menge Sortierrest).

Die Auswirkungen der unterschiedlichen Modelle auf die Organisation und Struktur der

kommunalen Abfallwirtschaft des Landkreises Märkisch-Oderland werden nachfolgend

dargestellt.

29 Planspiel zur Fortentwicklung der Verpackungsverordnung, Teilvorhaben 1: Bestimmung der

idealen Zusammensetzung der Wertstofftonne, UBA Texte 08/2011 30 In den ersten Entwürfen zum Kreislaufwirtschaftsgesetz wurde, im Gegensatz zur nun in Kraft

getretenen Fassung, die Wertstofferfassung auf ein Tonnensystem eingeschränkt. 31 Planspiel zur Fortentwicklung der Verpackungsverordnung, Teilvorhaben 2:

Finanzierungsmodelle der Wertstofftonne, UBA Texte 10/2011

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9.2.2. Bestehende Wertstoffsammelsysteme

Die Idee einer einheitlichen Wertstofftonne ist nicht neu. In Deutschland wurden bereits

in den 90er Jahren in Karlsruhe (Wertstofftonne), Ludwigsburg (Grüne Tonne „flach und

rund“) sowie im Rhein-Neckar-Kreis (Grüne Tonne plus) haushaltsnahe Wertstoffsammel-

systeme eingeführt, welche sich bis heute etabliert haben. Dabei erfolgt die Erfassung

von Leichtverpackungen, stoffgleichen Nichtverpackungen sowie Papier, Pappe und

Kartonagen gemeinsam in einer Tonne, in Ludwigsburg gehört auch Behälterglas zum

Stoffkatalog der Tonne.

In Leipzig (flächendeckend seit 2004), Berlin (Pilotprojekt seit 2005) und Hamburg (flä-

chendeckend seit 2011) werden trockene Wertstoffe über das System Gelbe Tonneplus

bzw. die Hamburger Wertstofftonne gesammelt.

In der Gelben Tonneplus wie auch in der Hamburger Wertstofftonne werden zusätzlich zu

den Verpackungen stoffgleiche Nichtverpackungen, aber auch Holz (nur Berlin), Spiel-

zeug und Elektrokleingeräte (in Hamburg nur bei Pilotversuch) separat erfasst und einer

Verwertung zugeführt; eine Miterfassung von PPK oder Altglas erfolgt nicht. Die Erfah-

rungen beider Sammelsysteme ergaben, dass im Vergleich zur Gelben Tonne Standard

rund 5-7 kg Wertstoffe je Einwohner und Jahr32 33 zusätzlich erfasst werden.

Andere Modellversuche zielen nicht nur auf eine Optimierung der Wertstofferfassung ab,

sondern auch auf die Installation eines für den Bürger komfortableren und leichter ver-

ständlicheren Erfassungssystems bspw. durch die Reduzierung der Anzahl unterschiedli-

cher, haushaltsnaher Sammelbehälter. Zu diesen alternativen Erfassungssystemen zählen

„Sack im Behälter“ (SiB), „Gelb in Grau / Zebratonne“ (GiG) und „Nasse Tonne / Trocke-

ne Tonne“.

Im Gegensatz zu den Bestrebungen, die Anzahl der Wertstoffsammelbehälter entweder

zu reduzieren oder vorhandene LVP-Sammelbehälter für weitere trockene Wertstoffe zu

nutzen, existieren ferner kommunale Systeme für die Erfassung stoffgleicher Nichtverpa-

ckungen in separaten Behältern (z.B. O-Tonne in der Region Hannover, Orange Box in

Berlin) parallel zur LVP-Sammlung.

Im Hinblick auf die Organisationsverantwortung können die bereits bestehenden Wert-

stoffsammelsysteme in 5 Gruppen eingeteilt werden (Tabelle 9-1).

32 Schneider, I.: Hamburger Wertstofftonne, ohne Jahresangabe 33 u.e.c. Berlin GmbH, HTP Ingenieurgesellschaft: Wissenschaftliche Begleitung zur Einführung

der „Gelben Tonneplus“ bei ausgewählten Standplätzen in Geschosswohnungsbauten im

Land Berlin, Schlussbericht, im Auftrag der ALBA Recycling GmbH, Januar 2005

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Tabelle 9-1: Übersicht zu bestehenden Wertstofferfassungssystemen, teilweise Pilotversuche (Quelle: UBA Texte 10/2011, ergänzt)

Grup-pe

Organisationsver-antwortung (Erfassung)

Finanzierung der Kosten für SNVP

Bemessung der Finanzierung der SNVP-Mengen für Erfassung und

Sortierung

Gebiete Bemerkung

1

örE

(§ 6 Abs. 4 Satz 5

VerpackV)

Abfallgebühren

- Vereinbarungen zwischen Samm-

ler, Sortierer und dualen System-

betreibern

Rhein-Neckar-Kreis,

Landkreis und Stadt

Karlsruhe

Die Wertstofferfassung gab es bereits

vor Einführung der Rücknahmepflicht für

LVP; das duale System wurde in die

kommunale Wertstofferfassung inte-

griert.

2

Duale Systeme

(§ 6 Abs. 4 Satz 7

VerpackV)

Abfallgebühren

- Pauschalbetrag an alle System-

betreiber, Aufteilung nach Clea-

ringanteilen

- örE ist 10. Kostenträger in der

Sammlung

- Noch nicht abschließend ver-

handelt

Leipzig, Hamburg,

Landkreis Aurich

3 Duale Systeme

und örE Abfallgebühren

- noch nicht abschließend verhan-

delt Dortmund, Bochum

Dieses Modell ist nur möglich, wenn der

kommunale Entsorger den Erfassungs-

vertrag für LVP hält; es besteht keine

Vereinbarung einer Mitbenutzung.

4 Gewerbliche

Sammlung Mieter

- Sammler hat Verträge mit Woh-

nungsbaugesellschaften Berlin

Es bestehen bilaterale Vereinbarungen

zwischen dem Sammler und den Woh-

nungsbaugesellschaften zur Erfassung

von SNVP. Dieses Sammelsystem ist

nach neuer Rechtslage nur noch in

Ausnahmefällen möglich.

5 örE und duale Sys-

teme separat

Kassel, Berlin, Saar-

brücken, Osnab-

Die Erfassung der SNVP durch kommu-

nale Entsorger erfolgt parallel zur LVP-

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rück, München Erfassung durch die Betreiber dualer

Systeme.

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Die Finanzierung der Erfassung, Sortierung und Verwertung der Abfallströme einer ein-

heitlichen Wertstofftonne fällt wie die Organisation dieser Aufgaben nach geltendem

Recht in unterschiedliche Verantwortungsbereiche. Während die Entsorgungskosten der

Leichtverpackungen über Lizenzgebühren, die der Verbraucher bereits beim Kauf be-

zahlt, gedeckt werden, muss die Entsorgung der stoffgleichen Nichtverpackungen über

die kommunalen Abfallgebühren finanziert werden.

Eine Separierung von Verpackungs- und stoffgleichen Nichtverpackungsabfällen ist je-

doch momentan technisch nicht möglich und bietet auch aufgrund gemeinsamer Ver-

wertungswege weder ökologische noch ökonomische Vorteile. Eine Zuordnung der Ent-

sorgungskosten für stoffgleiche Nichtverpackungen kann nur anhand korrespondieren-

der Mengen erfolgen. Der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger erhält dabei die Men-

ge der Abfälle, die innerhalb seines Entsorgungsgebietes in seinen Verantwortungsbe-

reich fallen. Die Höhe des jeweiligen Anteils kann entweder konkret durch Sortieranaly-

sen im Entsorgungsgebiet oder auf der Grundlage von bundesweiten Durchschnittswer-

ten ermittelt werden.

Folgende Modelle hinsichtlich der Mengenteilung werden im Fall geteilter Organisations-

und Finanzierungsverantwortung derzeit in Fachkreisen diskutiert34 35:

• Realteilung vor der Sortierung

Im Anschluss an die Sammlung (teilweise auch be-

reits vor der Sammlung, so z.B. ab 2013 in Berlin) wird

das Wertstoffgemisch real zwischen dem örE und

den Systembetreibern entsprechend eines verein-

barten Mengenschlüssels aufgeteilt.

Jeder der Verantwortlichen verfügt somit über ein

Gemisch aus Leichtverpackungen und stoffglei-

chen Nichtverpackungen. Zur Erfüllung der Quoten

für die Verwertung von Verpackungen müssen un-

ter Umständen weitere Vereinbarungen zwischen

den Akteuren getroffen werden.

An den Kosten für die Sammlung sind beide Akteu-

re zu beteiligen. Anteilig werden Erstattungskosten

an den jeweiligen Verantwortlichen gezahlt.

Systembetreiber und örE sind sowohl für die Sortie-

rung als auch für die Verwertung der ihnen zu-

stehenden Mengen verantwortlich.

34 Siehe Fußnote 31 35 In den nachfolgenden Abbildungen wird „DSD“ stellvertretend für alle Systembetreiber

genannt.

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u.e.c. 70 B E R L I N

Dieses Modell setzt voraus, dass der örE über Sortier-

kapazitäten verfügt oder diese beschaffen kann.

• Realteilung nach der Sortierung

Die Mengenteilung erfolgt im Anschluss an die Sor-

tierung. Die einzelnen Wertstofffraktionen werden

dabei real zwischen dem örE und den Systembe-

treibern entsprechend eines vereinbarten Mengen-

schlüssels aufgeteilt.

An den Kosten für die Erfassung und Sortierung sind

beide Akteure zu beteiligen. Anteilig werden Erstat-

tungskosten an den jeweiligen Verantwortlichen

gezahlt.

Die Akteure sind für die Verwertung der ihnen zufal-

lenden Mengen verantwortlich.

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u.e.c. 71 B E R L I N

• Virtuelle Teilung nach der Sortierung

Bei diesem Konzept übernehmen die dualen Sys-

tembetreiber auch die Verwertung der stoffglei-

chen Nichtverpackungen. Für die dem örE zufal-

lenden Mengen sind entsprechende Verwertungs-

nachweise zu erbringen.

Verwertungserlöse bzw. -kosten sind durch Aus-

gleichszahlungen an den bzw. vom öffentlich-

rechtlichen Entsorgungsträger zu erstatten. Dafür

sind Verhandlungen mit jedem der 10 Systembe-

treiber erforderlich.

Nachteilig ist, dass der örE aufgrund mangelnder

Kenntnis über die Kosten für die Verwertung bzw.

Entsorgung nur schwer nachvollziehen kann, ob

eventuelle Zahlungsaufforderungen gerechtfertigt

sind.

An den Kosten für die Erfassung und Sortierung sol-

len beide Akteure beteiligt werden. Anteilig werden

Erstattungskosten an den Verantwortlichen gezahlt.

9.2.3. Wertstoffpotenzial im Restabfall des Landkreises Märkisch-Oderland

Da die Zusammensetzung des Restabfalls des Landkreises Märkisch-Oderland seit länge-

rem nicht mehr untersucht wurde, kann das Wertstoffpotential derzeit nur ansatzweise

anhand von Untersuchungsergebnissen anderer Landkreise quantifiziert werden. Die Er-

gebnisse von Hausmüllanalysen36 vergleichbarer Landkreise und Abfallzweckverbände

des Landes Brandenburg lassen darauf schließen, dass der Wertstoffanteil bestehend

aus Kunststoffen, Metallen37 und Verbunden in Form von Verpackungen und stoffglei-

chen Nichtverpackungen im Haus- und Geschäftsmüll des Landkreises Märkisch-

Oderland noch etwa 8 Ma.-% beträgt. Bezug nehmend auf die Studie zur idealen Zu-

sammensetzung der Wertstofftonne38 sollen weitere trockene Wertstoffe, z.B. Holz und

36 Hausmüllanalyse Landkreis Oder-Spree 2007, Hausmüllanalyse Südbrandenburgischer

Abfallzewckverband (SBAZV) 2010/2011 37 Die Miterfassung von Metallen, die nicht der Verpackungsverordnung unterliegen, in einem

einheitlichen Sammelsystem hätte für das Abfallwirtschaftssystem des EMO zur Folge, dass bei

der Abfallbehandlung weniger Metalle maschinell aussortiert werden können. In der Summe

würde sich somit kein Mehr an verwertbaren Metallen ergeben. Insofern kann der EMO

überlegen, ob vorerst auf eine Miterfassung von Metallen verzichtet wird. 38 Planspiel zur Fortentwicklung der Verpackungsverordnung, Teilvorhaben 1: Bestimmung der

idealen Zusammensetzung der Wertstofftonne, UBA Texte 08/2011

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u.e.c. 72 B E R L I N

Textilien, nicht über dieses System erfasst werden und bleiben für die Modellbetrachtung

unberücksichtigt.

Bei einem spezifischen Haus- und Geschäftsmüllaufkommen von 148 kg/E,a (Jahr: 2011)

beträgt das Wertstoffpotenzial somit rund 12 kg/E,a, davon entfallen mehr als die Hälfte,

etwa 7 kg/E,a auf die stoffgleichen Nichtverpackungen.

Bild 9-1: Geschätztes Wertstoffpotenzial im Haus- und Geschäftsmüll – Landkreis MOL

Erfahrungsgemäß kann nicht das gesamte Potenzial aus dem Restmüll abgeschöpft

werden. Die erfassbare Menge ist in erster Linie von der Motivation der Bevölkerung ab-

hängig, sich an diesem System zu beteiligen.

Nach unserer Erfahrung kann unterstellt werden, dass sich etwa 2/3 der Einwohner des

Landkreises an diesem System beteiligen und im Mittel 65 Ma.-% der im Restabfall ent-

haltenen Wertstoffe tatsächlich in das vorgesehene System separieren.

9.2.4. Problematik der Fehlwürfe

Bei einer Mengenbetrachtung darf der Anteil an Fehlwürfen, also nicht systemkonfor-

men Materialien wie beispielsweise Textilien, Restabfall, Altglas oder Batterien, der von

den Nutzern absichtlich oder versehentlich in das falsche Sammelsystem gegeben wird,

nicht unberücksichtigt bleiben.

Zum einen ist das ein Problem des Wertstoffsammelsystems, das solche Fehlbefüllungen

erleichtern oder erschweren kann.

Im Entsorgungsgebiet des EMO werden die Leichtverpackungen noch überwiegend im

Gelben Sack erfasst. Eine Studie des Sächsischen Landesamtes für Umwelt und Geologie

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u.e.c. 73 B E R L I N

zu den Fehlwürfen im Gelben Sammelsystem kommt zu dem Ergebnis, dass verglichen

mit dem Inhalt des Gelben Sackes bei einer Gelben Tonne sowohl die Erfassungsmenge

ansteigt als auch die Verunreinigungen größer werden. Der Fehlwurfanteil in der Gelben

Tonne beträgt demnach etwa 25 Ma.-% (ohne SNVP), im Gelben Sack sind nur etwa

13 Ma.-% (ohne SNVP) den Fehlwürfen zuzuordnen. Mit welchem Erfassungssystem die

zusätzlichen Wertstoffe künftig zusammen mit der LVP-Fraktion zu erfassen sind, wird vom

Gesetzgeber nicht festgelegt. Somit können sowohl ein Tonnensystem als auch ein Sack-

sammelsystem oder andere qualitativ vergleichbare einheitliche Erfassungssysteme zum

Einsatz kommen.

Bild 9-2: Ergebnis der DSD-Fehlwurfstudie 200239

Zum anderen ist im Landkreis Märkisch-Oderland als Besonderheit die verursacherge-

rechte und mengengenaue Erhebung der Restabfallentsorgungsgebühren (Identifikati-

ons- und Wägesystem) zu beachten. Wird einem Haushalt ein neues Wertstoffsammel-

gefäß zur Verfügung gestellt, könnte dieser geneigt sein, seine mengenbezogenen Ent-

sorgungskosten durch Fehlbefüllungen zu senken. Dieser Aspekt ist vor allem bei einer

möglichen Einführung eines Behältersystems für Wertstoffe zu berücksichtigen. Noch hö-

here Fehlwurfanteile durch Mengenverschiebungen aus der Restmülltonne in die Wert-

stofftonne könnten sonst die (ungewollte) Folge sein.

Wenn also im Folgenden eine Mengenabschätzung vorgenommen wird, gilt diese im-

mer unter der Prämisse, dass Fehlbefüllungen durch geeignete Maßnahmen unterbun-

den werden und eine Wertstofftonne auf diese Weise das Ziel – Erfassung zusätzlicher

Wertstoffe – auch erfüllt.

Dies vorausgeschickt, können im Entsorgungsgebiet des EMO zusätzliche Wertstoffe (incl.

üblicher Fehlwürfe) in einem Umfang von etwa 7 kg/E,a aus dem Restabfall abge-

schöpft werden. Zusammen mit der im Rahmen der LVP-Sammlung prognostizierten

einwohnerspezifischen Wertstoffmenge von 34 kg/E,a würde sich die einwohnerspezifi-

sche Erfassungsmenge für Wertstoffe in Form von Kunststoffen, Metallen und Verbunden

39 DSD-Fehlwurfstudie 2002, Sächsisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Oktober 2004

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u.e.c. 74 B E R L I N

spätestens ab dem Jahr 2015 auf etwa 41 kg/E,a erhöhen. Diese Mengen setzen insbe-

sondere voraus, dass das Sammelsystem so konfiguriert und kontrolliert wird, dass die

Nutzer das System nicht zur „Restabfallentsorgung“ missbrauchen.

Bild 9-3: Abschätzung der Erfassungsmenge in einem einheitlichen Wertstofferfassungssystem im Landkreis Märkisch-Oderland ab dem Jahr 2015 – Werte gerundet40

9.2.5. Einführung einer Wertstofftonne anstelle der Sacksammlung im Landkreis Mär-kisch-Oderland

Der Gesetzgeber schreibt ab Januar 2015 die separate Sammlung u.a. von Metall- und

Kunststoffabfällen (§ 14 Abs. 1 KrWG) vor und ermächtigt die Bundesregierung, eine

Verordnung zu erlassen, um Anforderungen an das Bereitstellen, Überlassen, Sammeln

und Einsammeln von Abfällen durch Hol- und Bringsysteme, jeweils auch in einer einheit-

lichen Wertstofftonne oder durch eine einheitliche Wertstofferfassung in vergleichbarer

Qualität gemeinsam mit gleichartigen Erzeugnissen oder mit auf dem gleichen Wege zu

verwertenden Erzeugnissen (…) festzulegen (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 KrWG).

Da eine derartige Verordnung noch nicht vorliegt und nach der 5. Novelle der Verpa-

ckungsverordnung die sogenannten stoffgleichen Nichtverpackungen der Zuständigkeit

des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers unterliegen, sind auch separate kommu-

nale Sammelsysteme denkbar.

Nachfolgend wird aufgezeigt, welche Möglichkeiten der Wertstofferfassung (separate

oder gemeinsame Erfassung mit Leichtverpackungen, in kommunaler oder privater Re-

gie) sich für den Landkreis Märkisch-Oderland eignen. Dazu werden zunächst die Aus-

wirkungen der Umstellung auf ein Tonnensystem diskutiert und die im Planspiel entwickel-

40 Ist-Wert LVP-Menge 2011: 34,7 kg/E,a

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u.e.c. 75 B E R L I N

ten Modelle aufgegriffen. Des Weiteren werden die Auswirkungen der veränderten

Mengenströme auf andere Entsorgungsstrukturen, insbesondere die Restabfallentsor-

gung, quantifiziert. Dabei wird auch überprüft, ob ein Rückgang in den Restabfallmen-

gen eine Verletzung der vereinbarten Rahmenbedingungen zur Restabfallentsorgung

verursacht.

Mit Einführung der Wertstofftonne sind je nach Systemgestaltung auch vielfältige Kosten

verbunden, wie z.B. Behälterkosten, Transportkosten, Sortierkosten. Inwiefern sich diese

auf die bestehenden Gebühren auswirken, wird ebenfalls untersucht.

Folgende Modelle werden betrachtet:

• Modell 1: Separate Wertstofftonne in kommunaler Verantwortung

• Modell 2: Einheitliche Wertstofftonne mit geteilter Organisations- und Finanzie-

rungsverantwortung

• Modell 3: Ausweitung der Produktverantwortung

9.2.5.1. Modell 1: Separate Wertstofftonne in kommunaler Verantwortung

Parallel zur LVP-Sammlung wird eine separate Wertstofftonne eingeführt. Die Organisati-

ons- und Finanzierungsverantwortung liegt komplett in kommunaler Hand. Separate

Tonnen sind den privaten Haushalten flächendeckend zur Verfügung zu stellen. Zum

Stoffkatalog der Wertstofftonne zählen Kunststoffe, Verbunde und Metalle, aber jeweils

keine Verpackungen.

Das Potenzial dieser Nicht-Verpackungsmaterialien im Haus- und Geschäftsmüll des

Landkreises Märkisch-Oderland beträgt etwa 7 kg/E,a. Bezogen auf die künftig zu erwar-

tenden Einwohnerzahlen handelt es sich hierbei um eine absolute Erfassungsmenge in

Höhe von rund 1.300 Mg/a. Da für die Wertstoffe aus dem (klein-)gewerblichen Bereich

keine Überlassungspflicht besteht und auch nicht zu erwarten ist, dass das gesamte Po-

tenzial aus dem Restmüll abgeschöpft werden kann, muss tatsächlich von weniger als

1.300 Mg/a Wertstoffe in der kommunalen Tonne ausgegangen werden.

Aufgrund dieser geringen Jahresmenge wäre es aus wirtschaftlichen Gründen nicht

sinnvoll, ein separates Wertstofftonnensystem einzuführen.

Zudem weist dieses Modell einen entscheidenden Nachteil auf. Durch eine weitere Ton-

ne findet keine Vereinfachung der Wertstofferfassung statt. Im Gegenteil, ein zusätzlicher

Behälter wird den Bürgerinnen und Bürgern mehr Aufmerksamkeit und Motivation abver-

langen als ein 1-Tonnen-System. Ferner unterstützt dieses Modell nicht die vom Gesetz-

geber aktuell angestrebte gemeinsame Erfassung von Verpackungen und stoffgleichen

Nichtverpackungen.

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9.2.5.2. Modell 2: Einheitliche Wertstofftonne mit geteilter Organisations- und Finan-zierungsverantwortung

• Modellbeschreibung

Der Inhalt einer einheitlichen Wertstofftonne, in der Verpackungen und Nicht-

Verpackungen gemeinsam erfasst werden, unterliegt nach derzeit geltendem Recht

geteilten Zuständigkeiten. In Vorbereitung auf das Planspiel wurden zwei Varianten einer

einheitlichen Wertstofftonne mit geteilten Zuständigkeiten erarbeitet41:

a) Die Wertstofftonne unter vorrangiger Verantwortung der dualen Systembetreiber.

b) Die Wertstofftonne unter vorrangiger Verantwortung des öffentlich-rechtlichen Ent-

sorgungsträgers.

Der wesentliche Unterschied zwischen beiden Varianten besteht in der Koordinations-

verantwortung für die Erfassung der Wertstoffe. Während in Variante a) diese Aufgabe

den dualen Systembetreibern obliegt, ist in Variante b) der öffentlich-rechtliche Entsor-

gungsträger dafür verantwortlich und kann die Wertstofferfassung selbst ausführen oder

Dritte mit der Ausführung beauftragen.

Für die Sortierung könnten in beiden Fällen die Betreiber dualer Systeme zuständig sein.

Da der Landkreis Märkisch-Oderland keine eigenen Sortierkapazitäten vorhält, ist die

Übertragung dieser Aufgabe nicht zu seinem Nachteil.

Im Anschluss an die Sortierung werden die Fraktionen real anteilig auf beide Akteure

aufgeteilt. Eine Mengenteilung vor der Sortierung wird aufgrund fehlender Sortierkapazi-

täten im Landkreis ausgeschlossen; die virtuelle Mengenteilung nach der Sortierung wird

wegen unzureichender Nachvollziehbarkeit der Ausgleichszahlungen zwischen den Akt-

euren nicht berücksichtigt.

Die LVP-Sammlung erfolgt gemäß der Systemvereinbarung für das Duale System im Ent-

sorgungsgebiet des EMO flächendeckend haushaltsnah und überwiegend (zu 80 %) mit-

tels Gelben Sack. Ist zukünftig eine Tonne als Sammelbehälter vorzuhalten, muss das Er-

fassungssystem flächendeckend auf die Behältersammlung umgestellt werden. Bereits

vorhandene Gelbe Tonnen mit einem Fassungsvermögen von 240 Litern und 1.100 Litern

könnten umdeklariert und für die Wertstoffsammlung verwendet werden, weitere Behäl-

ter sind vom Verantwortlichen zur Verfügung zu stellen. Das haushaltsnahe Holsystem

und die Abfuhrrhythmen, 14-tägig für 240 Liter Müllgroßbehälter (MGB) sowie wöchent-

lich für 1.100 Liter MGB, werden beibehalten.

Die Kosten für die Umstellung von Sack auf Tonne sind wie die Kosten für die Erfassung

und Sortierung der Wertstoffe von beiden Akteuren anteilig zu tragen. Im Fall der stoff-

gleichen Nichtverpackungen erfolgt die Finanzierung über die Müllgebühren. Die Ent-

sorgung der Leichtverpackungen wird auch weiterhin über die Lizenzentgelte finanziert.

41 Planspiel zur Fortentwicklung der Verpackungsverordnung, Teilvorhaben 2:

Finanzierungsmodelle der Wertstofftonne, UBA Texte 10/2011

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u.e.c. 77 B E R L I N

• Zusammensetzung der Wertstoffmenge nach der Sortierung

Im Anschluss an die Sortierung liegen die Fraktionen Weißblech, Aluminium, Folien, Stan-

dardverpackungspolymere42, Mischkunststoffe und Flüssigkeitskartons (FKN) vor, außer-

dem entsteht ein Sortierrest. Mit Ausnahme der FKN-Fraktion befinden sich in allen Wert-

stofffraktionen sowohl örE- als auch DSD-Mengen. Die nachfolgende Abbildung zeigt

die Zusammensetzung der Wertstofffraktionen nach der Sortierung. So setzt sich bei-

spielsweise die Fraktion Mischkunststoffe zu etwa ¼ aus stoffgleichen Nichtverpackun-

gen zusammen (entspricht etwa 7,8 Ma.-% bezogen auf die gesamte Erfassungsmen-

ge).

Bild 9-4: Zusammensetzung der Mengen aus der einheitlichen Wertstofftonne nach der Sortierung43

Insgesamt entfallen etwa 54 Ma.-% der Gesamtmenge auf die Leichtverpackungen,

etwa 19 Ma.-% sind den stoffgleichen Nichtverpackungen zuzuordnen. Die stoffliche Zu-

sammensetzung der stoffgleichen Nichtverpackungen ist in Tabelle 9-2 dargestellt.

42 Standardverpackungspolymere umfassen Kunststoffprodukte, wie Haushalts- und Spielwaren,

die in den vorhandenen Verwertungsstrukturen des LVP-Getrennterfassungssystems

maßgeblich den Produktspezifikationen Polypropylen (PP) und Polyethylen (PE) zugeordnet

sind. 43 Planspiel zur Fortentwicklung der Verpackungsverordnung, Teilvorhaben 1: Bestimmung der

idealen Zusammensetzung der Wertstofftonne, UBA Texte 08/2011

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Tabelle 9-2: Zusammensetzung der stoffgleichen Nichtverpackungen nach der Sortierung

Wertstofffraktionen - SNVP

Massen-Anteil an der SNVP-Menge

Massen-Anteil an der Gesamtmenge

Weißblech 21 % 4,0 %

Alu 8 % 1,5 %

Folien 17 % 3,2 %

Standardverpackungs-

polymere 13 % 2,5 %

sonstige Kunststoffe 41 % 7,8 %

FKN + PPK/PPK-Verbunde 0 % 0,0 %

Summe SNVP 100 % 19,0 %

Da Sortierreste auch schon vor der gemeinsamen Erfassung von LVP und SNVP im gel-

ben Sammelsystem anfielen und von den Betreibern dualer Systeme zu entsorgen wa-

ren, werden diese ebenfalls nur anteilig dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger

zugeordnet, hier: 7 Ma.-% der Gesamtmenge.

Insgesamt können dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger somit etwa 26 Ma.-%

der Gesamtmenge zugeordnet werden.

• Finanzierungskonzepte

Auf der Grundlage der Zusammensetzung der Wertstoffe nach der Sortierung werden 2

mögliche Finanzierungskonzepte erstellt, diese Konzepte sind äquivalent auf die Modelle

2 a) und 2 b) anwendbar. Für die Kostenschätzung wurde die gesetzliche Umsatzsteuer

in Höhe von 19 % berücksichtigt.

- Finanzierungskonzept 1: Der Landkreis Märkisch-Oderland beteiligt sich mit rund 26% an den anfallenden

Kosten für die Erfassung und Sortierung der Wertstoffe. Hierbei werden die SNVP

(19 Ma.-%) sowie ein anteiliger Sortierrest (7 Ma.-%) berücksichtigt.

Für die Realteilung der Wertstoffe nach der Sortierung werden die in Bild 9-4 darge-

stellten örE-Anteile der einzelnen Wertstofffraktionen zugrunde gelegt.

- Finanzierungskonzept 2: Der Landkreis Märkisch-Oderland beteiligt sich mit rund 17% an den Kosten für die

Erfassung und Sortierung der Wertstofftonne. Dies entspricht dem Anteil der zusätz-

lich erfassten Menge in der Wertstofftonne (etwa 7 kg/E,a) bezogen auf die Ge-

samterfassungsmenge der Wertstofftonne (etwa 41 kg/E,a).

Der EMO ist für die Entsorgung des ihm zufallenden Sortierrestanteils verantwortlich

(rund 7 Ma.-% der Gesamtmenge). Weitere 10 Ma.-% der Gesamtmenge erhält der

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u.e.c. 79 B E R L I N

EMO in Form von verwertbaren Fraktionen, entsprechend der in Tabelle 9-2 darge-

stellten Zusammensetzung der SNVP.

Für beide Finanzierungskonzepte werden für die Umstellung des Behältersystems von

Sack auf Tonne Mehrkosten von jeweils 10 ct/E,a zugrunde gelegt.

Je nach Finanzierungsmodell kann der finanzielle Aufwand für die Erfassung und Verwer-

tung/Entsorgung kommunaler Wertstoffmengen (incl. Sortierrest) pro Einwohner zwischen

ca. 1,80 und 2,50 Euro/E,a betragen. Die in den Finanzierungskonzepten in Ansatz ge-

brachten spezifischen Kosten und Erlöse sind dem Anhang 11-6 zu entnehmen.

Bild 9-5: Einwohnerspezifische Kosten im Entsorgungsgebiet des EMO für die Wertstofferfassung in einer einheitlichen Tonne

Ob tatsächlich höhere Erfassungskosten anfallen, ist nicht zuletzt abhängig vom mögli-

chen Verhandlungsspielraum, das gilt auch in Bezug auf die Kosten der Sortierrestent-

sorgung (Ansatz: MEAB-Kosten für die Restabfallentsorgung 2011). Zudem wird die sich

abzeichnende verstärkte Nachfrage nach Sekundärrohstoffen die Kosten der Wertstoff-

tonne möglicherweise positiv beeinflussen.

• Auswirkungen auf die Restabfallmenge zur Entsorgung bei der MEAB GmbH

Die flächendeckende Einführung der Wertstofftonne führt spätestens ab dem Jahr 2015

zu einer Reduzierung der Haus- und Geschäftsmüllmenge um etwa 7 kg/E,a. Im An-

schluss an die Sortierung der Wertstofftonne erhält der EMO anteilig einen Sortierrest zu-

rück, für dessen Entsorgung der Betrieb verantwortlich ist. Im Fall der dargestellten Kon-

zepte handelt es sich hierbei um rund 7 Ma.-% des Gemisches in der Wertstofftonne, d.h.

bei einer spezifischen Gesamtmenge des Wertstoffsammelgemisches von 41 kg/E,a

werden rund 2,9 kg/E,a als Sortierrest dem EMO zugeordnet.

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Hinsichtlich der Basisprognose wird für das Jahr 2022 eine Restabfallmenge zwischen

28.600 und 30.300 Mg vorhergesagt (vgl. Bild 8-3, Kapitel 8.2). Mit Einführung einer Wert-

stofftonne sinkt das Restabfallaufkommen im Vergleich zur Basisprognose ab dem Jahr

2015 und entwickelt sich bis zum Jahr 2022 in einem Mengenkorridor zwischen 27.800

und 29.600 Mg/a.

Unter den getroffenen Annahmen zum Model einheitliche Wertstofftonne (Höhe der

Restabfallreduzierung, Fehlwurfanteil in der Wertstofftonne) wird die untere Grenze der

von der MEAB GmbH zu entsorgenden Restabfallmenge somit voraussichtlich spätestens

ab dem Jahr 2018 unterschritten.

Bild 9-6: Entwicklung der Restabfallmenge zur Entsorgung bei der MEAB bei Einführung der Wertstofftonne ab 2015, incl. dem örE-Anteil Sortierrest von 7 Ma.-% der Gesamtmenge, im Vergleich zur Basisprognose ohne Wertstofftonne

Es kann ferner nicht ausgeschlossen werden, dass es bei der jetzigen mengenscharfen

Gebührenabrechnung für die Entsorgung der Restabfälle zu weiteren Mengenverschie-

bungen und vermehrten Fehlwürfen in die Wertstofftonne kommt, insbesondere weil das

Wertstofferfassungssystem kostengünstiger als die Restmüllentsorgung angeboten wird.

Neben einer die Einführung einer Wertstofftonne begleitenden intensiven Öffentlich-

keitsarbeit wäre zudem zu prüfen, ob das derzeitige System der Gebührenabrechnung

aufrechterhalten werden kann bzw. muss oder ob die Aufgabe des Wägesystems nicht

nur kostengünstiger ist, sondern auch einen positiven Effekt auf die Zusammensetzung

und die Mengen der getrennt voneinander zu erfassenden Restabfälle und Wertstoffe

ausübt.

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• Auswirkungen auf die Abfallentsorgungsgebühren

Durch eine verstärkte Wertstofferfassung wird die Hausmüllmenge und damit auch der

auf die reine Entsorgung entfallende Gebührenanteil sinken. Inwieweit sich die Reduzie-

rung der Wertstoffe im Restmüll (z.B. bei Miterfassung von Metallen) auf die Entsorgungs-

kosten auswirkt, ist derzeit nicht hinreichend genau abschätzbar. Es ist durchaus mög-

lich, dass Anlagenbetreiber aufgrund verminderter Wertstofferlöse ihre spezifischen Prei-

se erhöhen. Ein zusätzlicher Einspareffekt durch die Anpassung des Restabfallbehältervo-

lumens ist aufgrund der vergleichsweise niedrigen Restabfallreduzierung von etwa

7 kg/E,a nicht zu erwarten.

Der vergleichsweise geringe Mengenrückgang führt ohnehin nicht notwendigerweise zu

einer Verminderung der einwohnerspezifischen Kosten. So bewirken sinkende Einwoh-

nerzahlen auch relative Steigerungen, da die umgelegten Kostenbestandteile künftig

von immer weniger Einwohnern getragen werden müssen. Vor diesem Hintergrund wird

davon ausgegangen, dass die gesteigerte Wertstofferfassung keine Entlastung der

Hausmüllgebühren bewirken wird.

Ob die einwohnerspezifischen Mehrkosten reduziert werden können, hängt letztendlich,

wie bereits erwähnt, von den Handlungsspielräumen der Beteiligten ab. So könnten bei-

spielsweise die Kosten für die Umstellung von Sack auf Tonne für den örE ganz wegfallen

und die Kosten insbesondere für die Entsorgung der Sortierreste, aber auch für die Erfas-

sung und ggf. für die Sortierung der Wertstoffe ein niedrigeres Preisniveau annehmen.

9.2.5.3. Modell 3: Ausweitung der Produktverantwortung

Dieses Modell stand unter anderem im Mittelpunkt der Diskussionen des Planspiels zur

Fortentwicklung der Verpackungsverordnung. Der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträ-

ger wäre bei diesem Modell sowohl bei der Organisation als auch bei der Finanzierung

der Wertstofferfassung und -verwertung nicht beteiligt.

Für den Landkreis Märkisch-Oderland ergäbe sich hieraus ein Rückgang der bei der ME-

AB GmbH zu behandelnden Restabfallmenge. Ausgehend von der Abfallmengenprog-

nose für den Landkreis und der in einer einheitlichen Wertstofftonne zusätzlich erfassba-

ren Menge von etwa 7 kg/E,a Verpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen

(incl. üblicher Fehlwürfe) ist bis zum Jahr 2022 ein Rückgang des Restabfallaufkommens

auf rund 29.000 bis 27.300 Mg/a zu erwarten. Im Vergleich zur Basisprognose sinkt bei ei-

ner Ausweitung der Produktverantwortung das von der MEAB GmbH zu entsorgende

Restabfallaufkommen um rund 4,5 Ma.-%.

Die nachfolgende Abbildung veranschaulicht den Vergleich zwischen prognostiziertem

Restabfallaufkommen mit und ohne Ausweitung der Produktverantwortung sowie der bis

zum Jahr 2020 vertraglich vereinbarten Mindestmenge zur Behandlung bei der MEAB

GmbH.

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u.e.c. 82 B E R L I N

Bild 9-7: Restabfallaufkommen zur Behandlung bei der MEAB GmbH im Fall der Ausweitung der Produktverantwortung für Wertstoffe ab 2015 im Vergleich zur Basisprognose ohne Wertstofftonne

Kommt es stärker als angenommen zu Fehlbefüllungen in den Wertstofftonnen, könnte

die Mindestmenge auch noch stärker unterschritten werden.

Es sei noch einmal darauf hingewiesen, dass für den Fall der Unterschreitung der unters-

ten Mindestmenge keine vertragliche Vereinbarung zwischen der MEAB GmbH und

dem Entsorgungsbetrieb besteht. Die Vertragspartner sollten diesbezüglich eine Lösung

finden, die nicht zu Mehrkosten für den EMO bzw. den Gebührenzahler führt.

Erhöhen die Betreiber von Anlagen zur Restabfallentsorgung durch den Mangel an erlö-

serzielenden Sekundärrohstoffen die Preise, können im schlechtesten Fall die Abfallge-

bühren des Landkreises Märkisch-Oderland ansteigen.

9.2.6. Zusammenfassende Empfehlungen zum Ausbau der Wertstofferfassung

Gemäß § 14 Abs. 1 KrWG sind Papier-, Metall-, Kunststoff- und Glasabfälle zum Zweck

des ordnungsgemäßen, schadlosen und hochwertigen Recyclings spätestens ab dem 1.

Januar 2015 getrennt zu sammeln, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zu-

mutbar ist. Für die Festlegung von Anforderungen an die Erfassung dieser Abfälle, jeweils

auch in einer einheitlichen Wertstofftonne oder durch ein qualitativ vergleichbares ein-

heitliches Wertstofferfassungssystem, enthält das Kreislaufwirtschaftsgesetz eine Verord-

nungsermächtigung (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 KrWG). Ob und wie eine solche Verordnung aus-

gestaltet wird und wann sie ggf. in Kraft tritt, ist momentan noch nicht mit hinreichender

Sicherheit einzuschätzen.

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u.e.c. 83 B E R L I N

Sammelsysteme für die getrennte Erfassung von Glas, Papier und Pappe, aber auch Me-

tall- und Kunststoffverpackungen haben sich in Deutschland bereits erfolgreich etabliert

und werden auch im Landkreis Märkisch-Oderland eingesetzt. Bisher nicht flächende-

ckend separat erfasst wurden stoffgleiche Nichtverpackungen insbesondere aus Kunst-

stoff und Metall. Bezüglich der Metalle ist jedoch festzuhalten, dass diese bei der Abfal-

laufbereitung in der vertraglich gebundenen mechanisch-biologischen Abfallbehand-

lungsanlagen mit hohem Wirkungsgrad abgetrennt und vermarktet werden.

Die Erfassung von Nichtverpackungs-Wertstoffen in einem Tonnensystem, unabhängig

davon, ob diese Sammlung separat in einer kommunalen Tonne oder gemeinsam mit

der LVP-Fraktion in einer einheitlichen Wertstofftonne erfolgt, eignet sich im Landkreis

Märkisch-Oderland aufgrund des derzeit bestehenden Gebührenabrechnungssystems

nicht.

Hauptgrund für diese Einschätzung ist, dass die Bereitstellung eines neuen bzw. die Er-

weiterung des Sammelkatalogs eines bestehenden kostengünstigeren Wertstoffsam-

melgefäßes in Verbindung mit der mengengenauen Erhebung der Restabfallentsor-

gungsgebühren im Landkreis Märkisch-Oderland zu sehr hohen Fehlwurfanteilen durch

Mengenverschiebungen aus der Restmülltonne in die Wertstofftonne führen wird. Die für

die Sammlung erforderliche Qualität würde somit nicht erreicht werden.

Um dennoch eine benutzerfreundliche und haushaltsnahe Wertstofferfassung zu ermög-

lichen, bietet sich die Mitbenutzung der überwiegend im Landkreis Märkisch-Oderland

eingesetzten Gelben Säcke an (§ 6 Abs. 4 Satz 7 VerpackV). Mit den Systembetreibern

ist zu klären, ob die Miterfassung stoffgleicher Kunststoffe ausreichend ist, da Metalle be-

reits jetzt durch die Aussortierung bei der Restabfallbehandlung in hoher Menge und

Reinheit verwertet werden. Für die Beibehaltung der Sacksammlung spricht, dass auf-

grund des begrenzten Volumens und der besseren Kontrollierbarkeit des Inhaltes weitaus

weniger Fehlwürfe zu erwarten sind.

Der Inhalt des Wertstoffsackes fällt nach geltendem Recht sowohl in den Verantwor-

tungsbereich der Systembetreiber als auch in den des EMO, somit sind beide Akteure für

die Finanzierung der Erfassung, Sortierung und Verwertung der Abfallströme verantwort-

lich. Die Kosten für die Entsorgung der stoffgleichen Nichtverpackungen sind über die

Abfallgebühren zu finanzieren und anhand korrespondierender Mengen zu ermitteln.

Das Verhältnis zwischen Verpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen sollte im

Vorfeld im Rahmen eines Sammelversuches oder auf der Grundlage von bundesweiten

Durchschnittswerten bestimmt werden. Da der Landkreis Märkisch-Oderland keine eige-

nen Sortierkapazitäten vorhält, empfiehlt sich für den EMO eine virtuelle Teilung der

Mengenströme nach der Sortierung.

Die Neuerrichtung von Wertstoffhöfen im Landkreis Märkisch-Oderland, die ausschließ-

lich dem Zweck der Annahme und des Umschlags von werthaltigen Abfällen dienen,

wird aus wirtschaftlichen Gründen nicht empfohlen.

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9.3. Separate Erfassung biologisch abbaubarer Abfälle

Bioabfälle, die im Landkreis Märkisch-Oderland mengenmäßig relevant vor allem in Gär-

ten und in deutlich geringerer Menge in den Küchen der Haushalte anfallen, stellen – so-

fern sie nicht vermieden werden können – grundsätzlich eine nutzbare Ressource dar.

Durch die Eigenkompostierung verbleiben die Humus- und Nährstoffe in den Gärten,

gleichzeitig werden keine transportbedingten klimarelevanten Emissionen verursacht.

Können organische Abfälle, z.B. jahreszeitlich bedingt, nicht selbst verwertet werden,

können diese Anteile bereits jetzt dem EMO zur Verwertung überlassen werden.

Um die Nutzung von Bioabfällen zu intensivieren, enthält der § 11 Abs. 1 KrWG folgerich-

tig eine grundsätzliche Verpflichtung zur Getrenntsammlung von Bioabfällen, die einer

Überlassungspflicht unterliegen, spätestens ab dem 1. Januar 2015. Diese Verpflichtung

gilt, soweit dies zur Erfüllung der Grundpflichten zur Verwertung (§ 7 KrWG) sowie zur

Wahrung der Rangfolge und des Hochwertigkeitsgebots der Verwertungsmaßnahmen

(§ 8 KrWG) erforderlich ist. Dabei sind ausdrücklich die technischen Möglichkeiten sowie

die wirtschaftliche Zumutbarkeit zu berücksichtigen (§ 7 Abs.4 KrWG). Auf privat genutz-

ten Grundstücken ist die Eigenkompostierung weiterhin gestattet.

Bioabfälle definiert der Gesetzgeber als biologisch abbaubare pflanzliche, tierische o-

der aus Pilzmaterial bestehende

- Garten- und Parkabfälle,

- Landschaftspflegematerialien,

- Nahrungs- und Küchenabfälle aus Haushalten, dem Gaststätten- und Cateringge-

werbe, dem Einzelhandel und vergleichbare Abfälle aus Nahrungsmittelverarbei-

tungsbetrieben sowie

- Abfälle aus sonstigen Herkunftsbereichen, die den in Nummer 1 bis 3 genannten Ab-

fällen nach Art, Beschaffenheit oder stofflichen Eigenschaften vergleichbar sind.

Im Entsorgungsgebiet des EMO hat die Eigenkompostierung biologisch abbaubarer Ab-

fälle Vorrang vor allen anderen Verwertungsmaßnahmen. Ferner werden flächende-

ckend Laubsäcke sowie Ast- und Strauchwerk separat erfasst. Im Jahr 2011 betrug die

Menge separat erfasster biologisch abbaubarer Abfälle insgesamt rund 3.200 Mg/a

bzw. 17 kg/E,a.

Insbesondere Küchenabfälle werden, soweit diese nicht in Eigenregie kompostiert wer-

den können, zusammen mit dem übrigen Hausmüll in der Restmülltonne entsorgt. Ge-

mäß der Formulierung im Kreislaufwirtschaftsgesetz, sind genau diese Abfälle zukünftig

separat zu erfassen, beispielsweise in einer Biotonne.

Anforderungen an die getrennte Sammlung von Bioabfällen können von der Bundesre-

gierung in einer entsprechenden Verordnung festgelegt werden (§ 11 Abs. 2 KrWG). Die

Gesetzeslage ist bisher diesbezüglich noch nicht konkretisiert worden, auch wurde die-

ses Thema im Rahmen der Novellierung der Bioabfallverordnung nicht aufgegriffen.

Ob die Einführung einer Biotonne für den Landkreis Märkisch-Oderland erforderlich und

technisch möglich sowie wirtschaftlich zumutbar ist, wird im Folgenden diskutiert.

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u.e.c. 85 B E R L I N

9.3.1. Organikpotenzial im Restabfall des Landkreises Märkisch-Oderland

Das im Restabfall enthaltene Organikpotenzial wird hilfsweise auf Basis von Restmüllana-

lysen44 anderer Landkreise und Abfallzweckverbände abgeschätzt. Je nach Strukturtyp

schwankt der Organikanteil im Restabfall zwischen 22 und 52 Ma.-% (Restmüll > 40 mm).

Die niedrigsten Organikgehalte sind im Restabfall ländlicher Siedlungsgebiete nach-

weisbar, die höchsten Organik-Anteile wurden im Restabfall aus Stadtgebieten ermittelt.

In nahezu allen Siedlungsstrukturen dominieren die Küchenabfälle mit einem Anteil von

mehr als 70 Ma.-% bezogen auf die Organikmenge im Restabfall (siehe hierzu in Kapitel

9.3.2.3 Bild 9-10).

Ausgehend von diesen Ergebnissen wird das Organikpotenzial der im Landkreis Mär-

kisch-Oderland anfallenden Haus- und Geschäftsabfälle auf rund 38 Ma.-% abge-

schätzt, für die Küchenabfälle wird ein Anteil von rund 28 Ma.-% der Restabfallmenge

zugrunde gelegt. Da im Landkreis Märkisch-Oderland durch das eingesetzte Wiegesys-

tem ein hoher Anreiz zur Mengenminderung besteht, kann dieser Anteil als auch das

Verhältnis von Küchen- zu Gartenabfall in Wirklichkeit anders ausfallen. Sicherheit kann

nur eine Sortieranalyse schaffen.

Die Haus- und Geschäftsmüllmenge des Jahres 2011 betrug insgesamt 28.092 Mg/a, das

entspricht rund 148 kg/E,a. Gemäß der getroffenen Annahmen zum Organikpotenzial im

Restabfall wären dann im Jahr 2011 rund 56 kg/E,a Organikabfälle (rund 10.700 Mg/a)

mit dem Haus- und Geschäftsmüll entsorgt worden, davon sind etwa 41 kg/E,a (rund

7.900 Mg/a) den Küchenabfällen zuzuordnen. Insgesamt liegt die berechnete Organik-

menge unter der mittleren Menge des Jahres 1998 in Höhe von rund 62,4 kg/E,a. Dieser

Rückgang ist angesichts der Einführung des Ident- und Wägesystems plausibel.

Zu beachten ist, dass das durchschnittliche Bioabfallaufkommen als Teil des Hausmülls

unter anderem in Abhängigkeit von der Siedlungsstruktur starken Schwankungen unter-

liegt, wie bereits die Hausmüllanalysen aus dem Jahr 1998 für den Landkreis Märkisch-

Oderland zeigten.

44 2. Fortschreibung des integrierten Abfallwirtschaftskonzeptes für den Landkreis Oder-Spree für

den Zeitraum 2008 bis 2017, S. 28 ff;

SHC GmbH, Hausmüllanalyse 2010/11 Südbrandenburgischer Abfallzweckverband, S. 26 – 28;

Witzenhausen Institut, Durchführung von Restmüllanalysen im Landkreis Rendsburg-

Eckernförde, August 2009

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Bild 9-8: Organikmenge im Hausmüll des Landkreises Märkisch-Oderland, Ergebnis der Hausmüllanalyse aus dem Jahr 199845

Ferner sei darauf hingewiesen, dass ein beträchtlicher Teil der insgesamt bei Haushalten

anfallenden Küchen- und Grünabfälle derzeit nicht als Abfall in Erscheinung tritt. Ausge-

hend von älteren Untersuchungen aus dem Landkreis Perleberg46 kann das insgesamt

anfallende Biomassepotenzial vor allem aufgrund der Gartenabfälle grob auf rund 330

kg/E,a veranschlagt werden, davon gelangen dann also weniger als 20 % in den Rest-

müll, rund 5 % werden getrennt als Grünabfall erfasst und mehr als 70 % verbleiben in

den Gärten und anderen Anfallstellen.

9.3.2. Möglichkeiten der Entfrachtung biologischer Abfälle aus dem Restabfall

9.3.2.1. Vermeidung von Lebensmittelabfällen

Nach den bisherigen Überlegungen fallen im Durchschnitt rund 41 kg je Einwohner und

Jahr als sogenannte Küchenabfälle an. Neben Putz- und Schälresten bestehen diese

auch aus Lebensmittelabfällen47. Hier sind die Verbraucher gefordert, nicht nur Abfälle

zu vermeiden, sondern auch Geld für weggeworfene Lebensmittel zu sparen. Seitens

des EMO kann über die Öffentlichkeitsarbeit hierzu ein unterstützender Beitrag geleistet

werden.

45 u.e.c. Berlin: Abfallwirtschaftskonzept Märkisch-Oderland, 1999 46 Oetjen-Dehne, R., Räumlich differenzierte Strategien zur Bioabfallverwertung:

Eigenkompostierung, Grün- und Bioabfallerfassung – Erfahrungen und Schlußfolgerungen des

Pilotprojektes Perleberg, 1995 47 Siehe Kranert et.al. (Ermittlung der weggeworfenen Lebensmittelmengen und Vorschläge zur

Verminderung der Wegwerfrate bei Lebensmitteln in Deutschland; Studie im Auftrag des

BMELV, 2012), der für die Bundesrepublik ein Aufkommen in Höhe von rund 61 kg/E,a an

Lebensmittelabfällen abschätzt, von denen 47 % vermeidbar wären – damit könnten

beachtliche 200 Euro pro Kopf und Jahr bei Lebensmittelausgaben eingespart werden.

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9.3.2.2. Eigenkompostierung

Die sowohl ökologischste als auch kostengünstigste Alternative der Bioabfallentfrach-

tung aus dem Restabfall stellt die Eigenkompostierung dar. Aus Sicht des öffentlich-

rechtlichen Entsorgungsträgers führt die Eigenkompostierung zugleich zu einer wirksa-

men Abfallvermeidung, da organische Abfälle, die auf privat genutzten Grundstücken

verbleiben, nicht in das Regime der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung fallen. Fer-

ner werden auf diese Weise keine Kosten für Sammlung, Transport und Verwertung ver-

ursacht.

Seit den 90er Jahren hat sich die Gartennutzung im Landkreis Märkisch-Oderland derart

verändert, dass Nutzgärten zu Ziergärten mit Rasenflächen umgestaltet wurden. Damit

verringerte sich sowohl die Fläche für die Kompostherstellung als auch die Fläche für die

Kompostaufbringung. Dennoch ist davon auszugehen, dass gerade in ländlichen Struk-

turen auch weiterhin ein Großteil der biologisch abbaubaren Abfälle in Eigenregie ver-

wertet wird. Perspektivisch kann davon ausgegangen werden, dass eine Steigerung der

Eigenkompostierung kaum noch möglich ist; die zunehmende Überalterung der Bevöl-

kerung kann langfristig sogar einen gegenteiligen Effekt ausüben.

9.3.2.3. Biotonne

Sollen organikhaltige Abfälle dem Restabfall entzogen werden, können diese alternativ

in einer Biotonne separat erfasst werden. In Abhängigkeit der Ausgestaltung der Gebüh-

renstruktur (zusätzliche Gebühren oder Einsparmöglichkeiten), der Anschlussbedingun-

gen (freiwillig oder Anschluss- und Benutzungszwang) und des bereitgestellten Behälter-

volumens variieren die Erfassungsmengen der Biotonne bezüglich Quantität und Quali-

tät.

Ein geringer Störstoffanteil, aber auch eine geringere Erfassungsmenge bei geringem

Anschlussgrad ist bei einer freiwilligen Nutzung der Biotonne zu erwarten, während die

Durchsetzung des Anschluss- und Benutzungszwanges höhere Erfassungsmengen, aber

auch einen größeren Anteil an Störstoffen mit sich bringt.

Die Zusammensetzung des Inhaltes der Biotonne ist abhängig von der Jahreszeit, der Be-

siedlungsdichte sowie den Möglichkeiten der Gartennutzung. In Ballungsgebieten ohne

Gartennutzung überwiegt der Anteil der Küchenabfälle, dagegen kann der Anteil an

Gartenabfällen in aufgelockerten Gebietsstrukturen mit Gartennutzung insbesondere in

den Monaten Mai bis November mehr als 80 Ma.-% betragen.48 49 50

48 Kanthak & Adam GbR: Endbericht Probenahme und Analyse von BIOGUT und Laubsäcken

zur Aktualisierung der 1999 durchgeführten Untersuchungen, erstellt für die BSR, Juli 2008 49 Aufwand und Nutzen einer optimierten Bioabfallverwertung hinsichtlich Energieeffizienz,

Klima- und Ressourcenschutz, UBA-Texte 43/2010 50 Dipl.-Biol. Bitz-Homberg, M.: Die Biotonne im Saarland

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Das bedeutet, dass bei Vorhandensein einer Biotonne insbesondere Gartenabfälle, die

bisher über die Grünabfallsammlung erfasst wurden oder im Garten verblieben, in die

Biotonne verschoben werden. Die nachfolgende Abbildung veranschaulicht diesen

Sachverhalt noch einmal. Das Aufkommen an getrennt erfassten Gartenabfällen ist in

Gebieten, die eine Biotonne anbieten deutlich geringer als in Gebieten ohne diese Art

der separaten Bioabfallsammlung51.

Bild 9-9: Garten- und Bioabfallaufkommen in Gebieten mit und ohne Biotonne52

Die tatsächlich abschöpfbare Menge organischer Abfälle aus dem Restabfall ist dage-

gen eher gering. Im Rahmen von Abfallanalysen im Bundesland Rheinland-Pfalz53 konn-

te festgestellt werden, dass der Organikgehalt im Restabfall bei vorhandener Biotonne

durchschnittlich nur zwischen 10 und 15 Ma.-% niedriger ist.

Ähnliche Ergebnisse liefert auch der Vergleich von Hausmüllanalysen unterschiedlicher

Siedlungsstrukturen mit und ohne Biotonne (Bild 9-10). Die Siedlungsstrukturen Stadt und

Stadtrand ohne separate Bioabfallerfassung weisen gegenüber vergleichbaren Sied-

lungsstrukturen mit Biotonne einen bis zu 20 Ma.-% höheren Organikanteil im Restabfall

auf.

51 Dipl. Biol. Sprick, W., Dipl.-Ing. Tappen, I., Dr.-Ing. Kern, M. (Witzenhausen Institut GmbH):

Analyse und Bewertung des unterschiedlichen Abfall- und Wertstoffaufkommens in den

Landkreisen und kreisfreien Städten in Rheinland-Pfalz, Dezember 2006 52 Siehe Fußnote 51 53 Siehe Fußnote 51

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Bild 9-10: Organik im Restabfall unterschiedlicher Siedlungsstrukturen54

Für die im Entsorgungsgebiet des EMO erfassbaren Bioabfallmengen werden zwei Vari-

anten untersucht und dafür die in Tabelle 9-3 dargestellten Annahmen zugrunde gelegt.

Die Varianten unterscheiden sich bezüglich der Abschöpfungsrate der Organikmenge

aus dem Restabfall, insbesondere Küchenabfall, und der Höhe der aus der Eigenkom-

postierung, der separaten Grünabfallsammlung und anderer Anfallstellen verlagerten

Mengen in die Biotonne.

• Variante A: Die Abschöpfungsrate der im Restabfall enthaltenen Küchenabfall-

menge (41 kg/E,a; vgl. Kapitel 9.3.1) beträgt 15 Ma.-% (entspricht rund

6 kg/E,a). Mengenverschiebungen aus anderen Sammel- und Verwer-

tungssystemen in die Biotonne betragen insgesamt 13 kg/E,a; davon

entstammen 3 kg/E,a aus der Eigenkompostierung.

• Variante B: Im Vergleich zu Variante A sind die Abschöpfungsrate für Küchenab-

fall mit 30 Ma.-% (entspricht 12 kg/E,a) und die Mengen der Stoffstrom-

verlagerungen aus Eigenkompostierung, separater Grünabfallerfas-

sung und anderen Anfallstellen (zusammen 27 kg/E,a) insgesamt höher

kalkuliert (Tabelle 9-3).

54 u.e.c. Berlin, Auswertung diverser Hausmülluntersuchungen

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Tabelle 9-3: Annahmen zur Abschätzung der erfassbaren Bioabfallmenge

Variante A Variante B

Entfrachtung aus Haus- und

Geschäftsmüll 6 kg/E,a 12 kg/E,a

Stoffstromverlagerung

aus der Eigenkompostie-

rung

3 kg/E,a 7 kg/E,a

aus der Grünabfallsamm-

lung und anderen Anfallstel-

len

10 kg/E,a 20 kg/E,a

Summe 19 kg/E,a 39 kg/E,a

Der daraus resultierende Mengenkorridor deckt die Effekte unterschiedlicher Beteili-

gungspflichten, Gebührengestaltungen und bereitgestellter Behältervolumina ab. Dabei

wurde aber bewusst darauf verzichtet, eine Variante mit hohen Erfassungsmengen wie

in einigen ländlichen Gebieten Westdeutschlands zu kalkulieren.

Je Einwohner und Jahr können somit etwa 6 kg (Variante A) bis rund 12 kg (Variante B)

biologisch abbaubare Küchenabfälle aus dem Restmüll abgeschöpft werden. Zusam-

men mit den zu erwartenden Stoffstromverlagerungen könnten mit Einführung der Bio-

tonne im Jahr 2015 in dieser gemäß Variante A rund 3.600 Mg/a55 (ca. 19 kg/E,a) und

gemäß Variante B rund 7.300 Mg/a56 (ca. 39 kg/E,a) erfasst werden. Dabei entfallen et-

wa 70 Ma.-% des Inhaltes der Biotonne auf Abfälle, die ansonsten in Eigenregie kompos-

tiert oder über die separate Grünabfallsammlung entsorgt worden wären, d.h. von 3 kg

biologisch abbaubaren Abfällen der Biotonne entfällt lediglich 1 kg auf den aus dem

Restabfall separierten Küchenabfall.

Das Angebot der separaten Sammlung von Grünabfällen soll auch nach der Einführung

einer Biotonne zur Verfügung stehen. Infolge der Bereitstellung einer Biotonne ist durch

die Verlagerung von Grünabfällen in dieses Sammelsystem mit einem Absinken der se-

parat erfassten Grünabfallmenge zu rechnen. Wurden im Jahr 2011 noch rund 17 kg/E,a

(rund 3.200 Mg/a) separat über die Grünabfallsammlung erfasst, so sind in Variante A

einwohnerspezifische Erfassungsmengen in Höhe von 10 kg/E,a (rund 1.900 Mg im Jahr

2015) und in Variante B von 8 kg/E,a (rund 1.500 Mg im Jahr 2015) zu erwarten57.

Nach Einführung der Biotonne würde sich das Gesamtaufkommen biologisch abbauba-

rer Abfälle aus Biotonne und Grünabfallsammlung um bis zu 172 Ma.-% erhöhen und sich

in einem Bereich zwischen 5.300 Mg/a und 8.800 Mg/a entwickeln.

55 Prognostizierte Einwohnerzahl im Jahr 2015 im Landkreis Märkisch-Oderland: 188.030

Einwohner 56 Siehe Fußnote 55 57 u.e.c. Berlin, eigene Abschätzung

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Bild 9-11. Entwicklung der Organikmengen bei Einführung der Biotonne ab dem Jahr 2015

Der guten Ordnung halber sei nochmals darauf hingewiesen, dass es durchaus auch

möglich ist, Erfassungsmengen von bis zu 200 kg/E,a58 und mehr durch eine entspre-

chende Gestaltung des Sammelsystems zu generieren. Derartige Mengen stammen

dann aber eben nicht aus dem bisherigen Abfallregime, sondern kommen im Wesentli-

chen durch die Aufgabe der Eigenkompostierung zustande.

Inwiefern sich Angebot und Ausgestaltung einer Biotonne und die Abgabemöglichkei-

ten für Grünabfälle auf die Erfassungsmengen auswirken, verdeutlicht die nachfolgende

Abbildung zum Bio- und Grünabfallaufkommen am Beispiel des Freistaates Sachsen.

In den Landkreisen Görlitz und Bautzen sind die Bewohner flächendeckend an die Bio-

tonne angeschlossen, die Grünabfallsammlung erfolgt teilweise ebenfalls über die Bio-

tonne. Das erklärt die überdurchschnittlich hohen Erfassungsmengen in der Biotonne

und die niedrigen separat erfassten Grünabfallmengen. Der Landkreis Görlitz erreicht so

eine Gesamterfassungsmenge biologisch abbaubarer Abfälle in Höhe von knapp

100 kg/E,a.

In den Landkreisen Nordsachsen, Erzgebirgskreis, Vogtlandkreis und Meißen wird die Bio-

tonne dagegen nur teilweise oder gar nicht bereitgestellt, es besteht jedoch die Mög-

lichkeit, Grünabfälle über ein Hol- und/oder Bringsystem überwiegend kostenfrei entsor-

gen zu lassen. In diesen Landkreisen ist das einwohnerspezifische Grünabfallaufkommen

entsprechend hoch. Das Gesamtaufkommen biologisch abbaubarer Abfälle ist dage-

58 So wurden beispielsweise im Altlandkreis Mittlerer Erzgebirgskreis im Jahr 2008 etwa 177 kg/E,a

Grünabfall erfasst. Ursache für diese hohen Mengen ist die gebührenfreie Annahme der

Abfälle vorwiegend an den durch die Städte und Gemeinden betriebenen Plätzen. Für den

Grünabfall fallen Verwertungskosten durch die gebührenfreie, flächendeckende Sammlung

von fast 600.000 Euro/a an (entspricht ca. 6,90 Euro/E,a).

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gen im Mittel niedriger als in den Landkreisen mit flächendeckendem Angebot einer Bi-

otonne.

Bild 9-12: Einwohnerspezifisches Bio- und Grünabfallaufkommen im Freistaat Sachsen im Jahr 200959

Menge und Zusammensetzung der Biotonne werden somit nicht allein durch die jahres-

zeitlichen Schwankungen beeinflusst, sondern vielmehr durch die Ausgestaltung des

Sammelsystems. Neben der Gebietsstruktur (ländlich/städtisch, Bevölkerungsdichte) stel-

len das Gebührensystem für die Abfallentsorgung im Zusammenhang mit der Möglich-

keit der Befreiung von Anschluss- und Benutzungszwang wichtige Faktoren dar, die über

Effizienz und Wirtschaftlichkeit des Systems Biotonne entscheiden.

9.3.3. Einführung einer Biotonne im Landkreis Märkisch-Oderland

9.3.3.1. Kosten für die Einführung der Biotonne

Die Höhe der Gebühren für die separate Erfassung organischer Abfälle in einer Biotonne

bildet einen wichtigen Einflussfaktor hinsichtlich des Sammelerfolges. Wird die Biotonne

im Landkreis Märkisch-Oderland eingeführt, so sind Kosten für die Bereitstellung entspre-

chender Abfallbehälter sowie für die Erfassung und Verwertung der Bioabfälle zu be-

rücksichtigen.

Im Folgenden werden die absoluten Entsorgungskosten für die Varianten A und B ermit-

telt. Für die Kostenschätzung wurde die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von 19 % be-

rücksichtigt.

59 Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie: Siedlungsabfallbilanz 2009

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Aus hygienischen Gründen sollten die Biotonnen in einem 2-wöchigen Rhythmus geleert

werden. In der Regel sind nicht 100 % der Bevölkerung an die Sammlung angeschlossen,

so dass gerade in aufgelockerten Siedlungsstrukturen vergleichsweise weite Strecken zu-

rückgelegt werden müssen und der finanzielle Aufwand für Sammlung und Transport der

Bioabfälle dadurch in einem eher ungünstigen Verhältnis zur Erfassungsmenge steht.

Für die Kostenschätzung werden Sammel- und Transportkosten in Höhe von 53 Euro/Mg

zugrunde gelegt. Dies entspricht den Sammel- und Transportkosten für Haus- und Ge-

schäftsmüll. Aus den oben genannten Gründen wären im Landkreis Märkisch-Oderland

eher höhere Kosten (bis zu + 30 %) zu erwarten.

Die Verwertungskosten schwanken je nach Komplexität und Zielrichtung der Behand-

lungsmöglichkeit zwischen 30 Euro/Mg für die Kompostierung in Einfachstanlagen und 60

– 90 Euro/Mg für eine hochwertigere Verwertung in Anlagen in Kombination aus Vergä-

rung und Kompostierung. Letzteres Verfahren soll im Vergleich zu einer einfachen Kom-

postierung einen größeren Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz60 leisten, da neben

der stofflichen Verwertung des Kompostes als Bodenverbesserer und Nährstofflieferant

Biogas energetisch verwertet und zur Erzeugung von Wärme sowie elektrischer Energie

genutzt wird.

In Abhängigkeit der Erfassungsmenge und der Art der anschließenden Behandlung

ergibt sich für die flächendeckende separate Erfassung je Einwohner ein finanzieller

Aufwand in Höhe von etwa 1,60 bis 5,20 Euro pro Jahr. Die der Abschätzung zugrunde

liegenden spezifischen Kosten sind dem Anhang 11-7 zu entnehmen.

60 Aufwand und Nutzen einer optimierten Bioabfallverwertung hinsichtlich Energieeffizienz,

Klima- und Ressourcenschutz, UBA-Texte 43/2010

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Bild 9-13: Einwohnerspezifische Kosten bei flächendeckender Einführung der Biotonne ab dem Jahr 2015

Ein Teil der Kosten für die Biotonne kann durch die Reduzierung des Restmülls kompen-

siert werden. Allerdings entfallen nur etwa 30 Ma.-% des Inhaltes der Biotonne auf die

Küchenabfälle (je nach Variante 6 bis 12 kg/E,a; vgl. Kapitel 9.3.2.3). Wie bereits zur

Thematik der Wertstofferfassung ausgeführt, sollte zum gegenwärtigen Zeitpunkt schon

aus kaufmännischer Vorsicht keine Kostenreduzierung aus der Restabfallentsorgung ge-

gengerechnet werden.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Einführung einer Biotonne zu einer Gebüh-

renerhöhung führen wird.

9.3.3.2. Entwicklung der Restabfallmenge bei Einführung einer Biotonne

Die Abschöpfung von Küchenabfällen aus dem Haus- und Geschäftsmüll führt analog

zu einer Verringerung der bei der MEAB GmbH zu entsorgenden Restabfallmenge. Das

Bild 9-14 zeigt, dass selbst ausgehend vom Maximalszenario der Basisprognose und einer

niedrigen Abschöpfungsrate aus dem Restabfall (Biotonne Variante A; vgl. Kapitel

9.3.2.3) damit zu rechnen ist, dass die unterste Mengenstaffel bereits bei der Einführung

der Biotonne ab dem Jahr 2015 unterschritten werden würde.

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u.e.c. 95 B E R L I N

Bild 9-14: Auswirkung der Biotonne auf die Entwicklung der bei der MEAB zu entsorgenden Restabfälle (ohne Effekt einer einheitlichen Wertstoffsammlung)

Insgesamt würde sich die Gesamtrestabfallmenge im Vergleich zur Restabfallmenge

ohne Biotonne im Landkreis Märkisch-Oderland maximal um etwa 8 Ma.-% (ca.

2.200 Mg/a, Biotonne Variante B) reduzieren. Negative Auswirkungen für den Betrieb der

MBA wären hinsichtlich der biologischen Abbauprozesse durch den Wegfall dieser ver-

gleichsweise niedrigen Menge jedoch nicht zu erwarten.

9.3.3.3. Zusammenfassende Bewertung des Systems Biotonne für den Landkreis Mär-kisch-Oderland

Gemäß § 11 KrWG sind Bioabfälle, die einer Überlassungspflicht unterliegen, ab Januar

2015 getrennt zu sammeln, soweit die Verwertung dieser Abfälle technisch machbar

und wirtschaftlich zumutbar ist. Da der Landkreis Märkisch-Oderland für Grünabfälle be-

reits erfolgreich eine separate Sammlung eingeführt hat, gilt diese Regelung insbeson-

dere für die in privaten Haushalten anfallenden Küchenabfälle, die nicht in Eigenregie

kompostiert werden können und zusammen mit dem übrigen Hausmüll in der Restmüll-

tonne entsorgt werden.

Das Kriterium der technischen Machbarkeit bietet hinsichtlich der etablierten Verwer-

tungsverfahren für biologische Abfälle – Vergärung und/oder Kompostierung – wenig

Spielraum für Diskussionen. Diese Verfahren sind Stand der Technik und somit im Umkehr-

schluss auch technisch machbar.

Die Verwertung des Inhaltes der Biotonne, etwa durch eine einfache und kostengünsti-

ge Kompostierung, ist aufgrund mangelnder Klimaeffizienz nicht als Vorzugsverfahren zu

betrachten. Für die Alternative die Bioabfälle durch hochwertigere Behandlungsverfah-

ren nicht nur stofflich, sondern auch energetisch zu verwerten, ist jedoch ein viel höherer

finanzieller Aufwand zu leisten.

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u.e.c. 96 B E R L I N

Die wirtschaftliche Zumutbarkeit hält der Gesetzgeber dann für gegeben, wenn die mit

der Verwertung dieser separat erfassten Abfälle verbundenen Kosten nicht außer Ver-

hältnis zu den Kosten stehen, die für eine Abfallbeseitigung zu tragen wären (§ 7 Abs. 4

Satz 3 KrWG).

Für die wirtschaftliche Beurteilung des Systems Biotonne ist jedoch u.a. die Bezugsgröße

von wesentlicher Bedeutung61.

Untersuchungsergebnisse von Hausmüllanalysen im Bundesgebiet zeigten für unter-

schiedliche Siedlungsstrukturen mit und ohne Biotonne, dass die Bereitstellung einer Bio-

tonne weniger zu der eigentlich erwünschten Abschöpfung biologisch abbaubarer An-

teile aus dem Restmüll führt, sondern viel mehr zu einer Mengenverschiebung der sonst

in Eigenregie kompostierten oder im Rahmen der Grünabfallsammlung erfassten (Gar-

ten-)Abfälle in die Biotonne (Bild 9-10, Kapitel 9.3.2.3). Bei einer Separierung von etwa 6 –

12 kg/E,a Küchenabfall im Landkreis Märkisch-Oderland müssten de facto für jedes Kilo-

gramm Küchenabfall, das aus dem Hausmüll entfernt wird, rund 3 kg biologisch abbau-

bare Abfälle miterfasst und behandelt werden.

Die mengenspezifischen Kosten für die Erfassung und Behandlung der Gesamtheit der in

der Biotonne gesammelten Abfälle könnten für ein hochwertiges Verwertungsverfahren

(Kombination Vergärung/Kompostierung) bis zu 130 Euro/Mg Bioabfall betragen. Wer-

den die anfallenden Kosten jedoch allein auf die aus dem Restabfall separierte Kü-

chenabfallmenge bezogen, würden sich im konkreten Fall mengenspezifische Kosten

von mehr als 400 Euro/Mg Küchenabfall62 ergeben. Dem gegenüber stehen Restabfall-

beseitigungskosten, die derzeit bei etwa 95 Euro/Mg63 liegen64.

Für das zusätzliche Bereitstellen einer Biotonne wird somit keine Kostenneutralität er-

reicht. Aufgrund des zusätzlich zu erwartenden Anteils an organischen Abfällen in der

Biotonne – Abfälle, die vor der Einführung nicht Bestandteil des Abfallregimes des EMO

waren – kommt es vielmehr zu einer überproportionalen Kostensteigerung, die die wirt-

schaftliche Zumutbarkeit des Verwertungsverfahrens im Vergleich zu einer Beseitigung in

Frage stellt.

Ferner sei auch darauf hingewiesen, dass im Landkreis Märkisch-Oderland die Eigen-

kompostierung noch immer einen hohen Stellenwert besitzt. Mit der Einführung einer Bio-

tonne wird die, im Vergleich zu anderen Verwertungsmaßnahmen, ökologischste Me-

thode der Bioabfallbehandlung und zugleich eine der wirksamsten Maßnahmen der ak-

tiven Abfallvermeidung stark zurückgedrängt.

61 Dipl.-Ing. Meyer, U. (ATUS GmbH), Pflicht zur Biotonne – abfallwirtschaftlich hinterfragt,

Tagungsunterlagungen DGAW, 2011 62 Siehe auch Fußnote 51 63 Kosten der Restabfallbeseitigung (brutto) incl. Kosten für den Transport zur Anlage und für die

Behandlung der Abfälle. 64 Mögliche Einspareffekte, die ggf. aus der Reduzierung der Restabfallmenge resultieren, sind

hierbei nicht berücksichtigt.

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u.e.c. 97 B E R L I N

Anfallende Restabfälle werden im Entsorgungsgebiet des EMO, dem Konzept des Bran-

denburger Weges folgend, derzeit in einer mechanisch-biologisch arbeitenden Anlage

behandelt. Einer aktuellen Studie65 zufolge erweist sich die mechanisch-biologische Ab-

fallbehandlung im Vergleich zur Kompostierung und Vergärung, hinsichtlich einer Redu-

zierung stark klimabeeinflussender Treibhausgase, dennoch als effizienter.

Bild 9-15: Treibhausgas-Entlastung unterschiedlicher Behandlungsverfahren66

Die für die Behandlung getrennt erfasster Bioabfälle in Deutschland angewendeten

Kompostierungs- und Vergärungsverfahren67 erzielen im Vergleich zur mechanisch-

biologischen Behandlung des organischen Teilstroms jeweils eine niedrigere Treibhaus-

gas-Entlastung68. Der Substitutionseffekt ist zwar insbesondere für die Vergärung auf-

grund der energetischen Verwertung des entstehenden Biogases und der daraus resul-

tierenden nutzbaren elektrischen Energie und Wärme am höchsten, allerdings entwei-

chen vor allem beim Umgang mit den Gärresten klimawirksame Treibhausgase, darunter

maßgeblich Methan.

Im Ergebnis ist die Vergärung aus ökologischer Sicht besser als die Kompostierung, aber

nicht besser als die mechanisch-biologische Behandlung. Für den Landkreis Märkisch-

Oderland ergibt sich somit kein ökologischer Nachteil, wird die Biotonne nicht einge-

führt.

65 Vogt, R., Knappe, F. (ifeu Institut), Optimierung der Verwertung organischer Abfälle

(FKZ 3709 33 340) – Ergebnisse einer Bilanzstudie, 2012 66 Siehe Fußnote 65 67 Hierfür wurde die durchschnittliche Situation der Kompostierung bzw. Vergärung (incl.

Kompostierung des Gärrestes) in Deutschland zugrunde gelegt. 68 Unter Berücksichtigung der langfristigen Kohlenstoffspeicherung bei der Kompostanwendung

in der Landwirtschaft bzw. der Deponierung der Reste der mechanisch-biologischen

Behandlung.

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u.e.c. 98 B E R L I N

Zusammenfassend kann hinsichtlich der Einführung einer Biotonne im Landkreis Märkisch-

Oderland folgendes festgehalten werden:

• Die separate Sammlung von Bioabfällen führt zu einem finanziellen Mehraufwand für

die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Märkisch-Oderland, der, gemessen an

der voraussichtlich aus dem Restabfall erfassbaren Küchenabfallmenge, überpro-

portional ansteigt und in keinem tolerierbarem Verhältnis zu den Kosten der Abfall-

beseitigung steht.

• Unter Klimaschutzaspekten ist die separate Erfassung und Behandlung der Bioabfälle

zum Zweck der Vergärung oder Kompostierung im Vergleich zu einer Behandlung in

einer mechanisch-biologisch arbeitenden Anlage nicht erforderlich.

• Letztlich ist die Rechtslage hinsichtlich der Anforderungen an die getrennte Samm-

lung von Bioabfällen noch völlig unklar. Das untergesetzliche Regelwerk mit entspre-

chenden Vorgaben liegt bisher nicht vor.

Eine flächendeckende Einführung der Biotonne ist im Landkreis Märkisch-Oderland vor-

erst nicht zu empfehlen. Jedoch sollte die Entwicklung der Rechtslage zu diesem Thema

weiterhin beobachtet werden, um ggf. rechtzeitig entsprechende Maßnahmen ergrei-

fen zu können.

9.3.4. Intensivierung der separaten Grünabfallerfassung

Im Landkreis Märkisch-Oderland werden Laub, Grasschnitt sowie Äst- und Strauchwerk in

den Monaten April bis November haushaltsnah im Auftrag des EMO gesammelt. Die

Sammlung erfolgt dabei mindestens einmal alle 4 Wochen oder in weniger dicht besie-

delten Regionen bei Bedarf auf Abruf.

Das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg führt für

den Landkreis Märkisch-Oderland 7 privat betriebene Kompostierungsanlagen bzw.

Kompostplätze auf, an denen Grünabfälle selbst angeliefert werden können. Insgesamt

4 dieser Anlagen befinden sich im Westen des Landkreises nahe der Stadt Berlin in Rü-

dersdorf, Eggersdorf sowie Hoppegarten und Dahlwitz-Hoppegarten. Sie decken einen

dicht besiedelten jedoch flächenmäßig kleinen Teil des Landkreises ab. Jeweils ein wei-

terer Kompostplatz steht im Norden, im Osten und Südosten des Landkreises zur Verfü-

gung (Bild 9-16).

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u.e.c. 99 B E R L I N

Bild 9-16: Standorte der Kompostierungen und Altdeponien im Landkreis Märkisch-Oderland

Das Angebot der haushaltsnahen Grünabfallerfassung durch den EMO wird angesichts

der im Zeitraum der Jahre 2005 bis 2011 tendenziell gestiegenen Erfassungsmengen (vgl.

Kapitel 7.3.3) von den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises gut angenommen; aus-

gehend vom Jahr 2005 ist im Jahr 2011 eine um etwa 27 Ma.-% höhere Sammelmenge

registriert worden.

Der Vergleich mit der durchschnittlich im Land Brandenburg erfassten Grünabfallmenge

in Höhe von rund 41 kg/E,a im Jahr 2011 zeigt aber auch, dass dieses Ergebnis noch weit

unter dem Niveau einiger anderer örE liegt. Die relativ niedrige Erfassungsmenge des

EMO und die Tatsache, dass bisher keine getrennte Erfassung biologisch abbaubarer

Abfälle über eine Biotonne stattfindet, ist jedoch auch ein Indiz dafür, dass ein Großteil

der in den Gärten anfallenden Grünabfallmengen in Eigenregie kompostiert oder an ei-

ner der im Landkreis befindlichen Kompostierungsanlagen abgegeben wird.

Angesichts einer immer älter werdenden Bevölkerung im Landkreis Märkisch-Oderland

ist anzunehmen, dass das Angebot des EMO einer zwar gebührenpflichtigen jedoch

haushaltsnahen Grünabfallerfassung künftig stärker als bisher genutzt wird. Momentan

werden im Auftrag des EMO die Grünabfälle im dafür vorgesehenen Sack oder als Bün-

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u.e.c. 100 B E R L I N

del in den Orten und Gemeinden im Zeitraum April bis November wenigstens einmal alle

4 Wochen oder in weniger dicht besiedelten Gebieten des Landkreises bei Bedarf auf

Bestellung abgeholt.

Langfristig ist zu prüfen, ob das derzeit angebotene Sammelintervall für das ganze

Sammelgebiet oder ggf. nur für stark dem demografischen Wandel unterworfene Regi-

onen in den Spitzenzeiten im Frühjahr und Herbst auf eine 2-wöchige Abfuhr erhöht wer-

den sollte. Ferner wird angeregt mit entsprechender Aufklärungsarbeit die Verbrennung

von Grünabfällen auf dem eigenen Grundstück zu unterbinden. Dieses würde nicht nur

zu einer intensiveren Nutzung der Grünabfallerfassung führen, sondern wäre auch unter

ökologischen Gesichtspunkten sinnvoll, da Feinstaubemissionen erheblich reduziert wer-

den könnten. Zudem führt insbesondere die Verbrennung unzureichend getrockneter

Materialien zur Bildung von Rauchschwaden im Zusammenhang mit der Freisetzung ge-

sundheitsschädlicher Verbindungen, wie beispielsweise Polyzyklische aromatische Koh-

lenwasserstoffe (PAK).

Mit Hinweisen zu den Verwertungswegen und zum Nutzen der separaten Grünabfallbe-

reitstellung ist die Öffentlichkeitsarbeit ein wichtiger Baustein hin zu einer Intensivierung

der Grünabfallerfassung.

9.4. Anpassung des Gebührenabrechnungssystems

Im Landkreis Märkisch-Oderland kommt für die Erhebung der Restabfallentsorgungsge-

bühren ein Identifikations- und Wägesystem zum Einsatz. Die Kosten werden nicht nur

verursachergerecht, sondern auch mengengenau umgelegt.

Dieses System bietet insbesondere durch die Verwiegung der Abfälle einen starken An-

reiz zur Abfallvermeidung und -verwertung. Für eine Reduzierung der Entsorgungskosten,

wird der einzelne Bürger bestrebt sein, möglichst wenig Restabfall zu produzieren und

günstigere bzw. kostenlos angebotene Wertstoffsammelsysteme verstärkt mitnutzen.

Negativer Nebeneffekt ist jedoch, dass mit der Bereitstellung eines im Vergleich zur

Restmüllentsorgung günstigeren Sammelgefäßes für Wertstoffe die Bereitschaft, durch

Fehlbefüllungen die mengenbezogenen Entsorgungskosten zu senken, steigt. Mülltou-

rismus und ein Anstieg illegaler Abfallentsorgungen können ebenfalls ein Resultat dieser

Art der Gebührenerhebung sein.

Diese Aspekte sind vor allem bei einer möglichen Erweiterung bzw. Bereitstellung der ge-

trennten Sammlung von trockenen Wertstoffen oder Bioabfällen zu berücksichtigen. Ho-

he Fehlwurfanteile durch Mengenverschiebungen aus der Restmülltonne könnten sonst

die (ungewollte) Folge sein.

Die Abrechnung auf Basis der Abfallmasse anstatt nach Volumen oder der Anzahl der

Entleerungen kann grundsätzlich zu einer flexibleren Nutzung des angebotenen Abfuhr-

rhythmus führen. So können auch nicht vollständig gefüllte Behälter zur Entleerung be-

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reitgestellt werden; insbesondere in den Sommermonaten kann dies aus hygienischen

Gründen sehr vorteilhaft sein. Die Entleerung nicht vollständig gefüllter Abfallbehälter

führt allerdings zu einer eher ineffizienten Sammelleistung für dieses ohnehin finanziell

sehr aufwendige System der Registrierung und Verwiegung.

Bei einem reinen Identifikationssystem erfolgt die Abrechnung auf Basis der Häufigkeit

und des Volumens der geleerten Behälter. Um die Gebühren möglichst niedrig zu hal-

ten, wird der Gebührenzahler den Behälter nur dann zur Leerung bereitstellen, wenn

dieser voll ist. Die Sammelleistung wäre wesentlich effektiver. Die Behälterbereitstellung

ist weiterhin flexibel, da jeder Haushalt individuell über das Ob und Wann der Behälter-

entleerung entscheiden kann. In weniger dicht besiedelten Landkreisen, wie dem Land-

kreis Märkisch-Oderland, kann diese Flexibilität jedoch zu sehr inhomogenen Sammel-

gebieten führen. Um einer Erhöhung der spezifischen Sammelkosten entgegenzuwirken,

ist zu prüfen, ob der Abfuhrrhythmus entsprechend angepasst werden kann.

Bereits jetzt zeigt sich, dass der im Landkreis Märkisch-Oderland für die Restabfallentsor-

gung angebotene 2-wöchige Abfuhrrhythmus eher selten genutzt wird. Die Auswertun-

gen der Statistiken über Behälterbestand und Anzahl der Leerungen zeigen, dass die 120

und 240 Liter MGB durchschnittlich nur alle 4 bis 5 Wochen zur Entleerung bereitgestellt

werden.

Zusammenfassend kann bei der jetzigen mengenscharfen Gebührenabrechnung für die

Entsorgung der Restabfälle nicht ausgeschlossen werden, dass es, insbesondere im Hin-

blick auf die zukünftig getrennt zu erfassenden Wertstoffe, zu Mengenverschiebungen

und vermehrten Fehlwürfen in die jeweiligen Wertstoffsammelsysteme kommt, vor allem

weil diese kostengünstiger als die Restmüllentsorgung angeboten werden würden.

Für den Landkreis Märkisch-Oderland wäre daher zu prüfen, ob das derzeitige System

der Gebührenabrechnung aufrechterhalten werden kann bzw. muss oder ob die Auf-

gabe des Wägesystems nicht nur kostengünstiger ist, sondern auch einen positiven Ef-

fekt auf die Zusammensetzung und die Mengen der getrennt voneinander zu erfassen-

den Restabfälle und Wertstoffe ausübt. Für eine verursachergerechte Gebührenerhe-

bung ist das Identifikationssystem in jedem Fall beizubehalten.

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9.5. Kommunale Erfassung von Bekleidungs- und Haustextilien

Gebrauchte Altkleider69 und Haustextilien70 stellen einen Wertstoff dar und werden je

nach Qualität wieder- oder weiterverwendet, dienen der Faser-Rückgewinnung oder

werden bei zu starker Verschmutzung energetisch verwertet.

Im Landkreis Märkisch-Oderland erfolgt die Altkleidersammlung bislang auf Initiative kari-

tativer Einrichtungen sowie im Rahmen gewerblicher Sammlungen. Da Alttextilien attrak-

tive Erlöse von durchschnittlich bis zu 200 Euro pro Tonne erzielen können, kann eine vom

öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger organisierte Sammlung gegebenenfalls zur Ent-

lastung des Gebührenhaushaltes beitragen.

Da die Sammelmengen der im Landkreis Märkisch-Oderland tätigen karitativen Einrich-

tungen und kommerziellen Unternehmen nicht Bestandteil kommunaler Statistiken sind,

wird zur Abschätzung der im Entsorgungsgebiet des EMO potenziell erfassbaren Alttex-

tilmenge auf das in der Bundesrepublik Deutschland erfasste Alttextilaufkommen abge-

stellt. Ferner werden Alttextilien über den Hausmüll entsorgt. Um auch diesen Umstand zu

berücksichtigen, wurden Ergebnisse von Hausmüllanalysen vergleichbarer Landkreise

hinsichtlich des textilen Anteils ausgewertet.

Bundesweit wurden im Jahr 2007 rund 750.000 Mg Bekleidungs- und Haustextilien über

die Straßensammlung (Anteil 20 %) und Depotcontainer (Anteil 80 %) gesammelt. Bezo-

gen auf die Einwohnerzahl Deutschlands wurden demnach durchschnittlich 9 kg Alttex-

tilien je Einwohner und Jahr getrennt vom übrigen Abfall erfasst71.

Darüber hinaus zeigen die Untersuchungsergebnisse72 anderer Landkreise, dass die Tex-

tilmenge im häuslichen Restabfall (darunter teilweise Altschuhe) zwischen 2 und 9 kg/E,a

beträgt. Ob und wie viele dieser Textilien noch hätten wieder- bzw. weiterverwendet

oder stofflich verwertet werden können, wären diese getrennt erfasst worden, ist den

Hausmüllanalysen nicht zu entnehmen.

Vor diesem Hintergrund wird für den Landkreis Märkisch-Oderland eine potenziell sepa-

rat erfassbare Alttextilmenge von 9 bis 11 kg/E,a abgeschätzt, dies entspricht rund 1.700

bis 2.100 Mg/a (Einwohnerzahl 2011).

Während wieder- bzw. weiterverwendbare Bekleidungs- und Haustextilien durchaus at-

traktive Erlöse erzielen können, sind für die energetische Verwertung von Alttextilien ggf.

Zuzahlungen zu leisten. Die nachfolgende Tabelle zeigt eine Verteilung der bundesdeut-

69 Hierzu zählen: Kleider, Schuhe sowie Accessoires wie Gürtel, Mützen, Schals, Tücher und auch

Handtaschen etc. 70 Hierzu zählen: Bettwäsche, Handtüscher, Tischdecken etc. 71 Heinz, B. (bvse e.V.): Textilrecycling in Deutschland-Zahlen und Fakten, Symposium „Textile

Wege“, 26.11.2010, LVR-Freilichtmuseum Lindlar 72 Hausmüllanalysen: Südbrandenburgischer Abfallzewckverband (SBAZV) 2010/2011, Landkreis

Oder-Spree 2007, Landkreis Uckermark 2000, AWV Ostthüringen 2008, Landkreis Rügen 2006,

Landkreis Cuxhaven 2003,

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u.e.c. 103 B E R L I N

schen Alttextilsammelmenge auf die einzelnen Entsorgungswege für das Jahr 2007.

Demnach könnten für rund 59 Ma.-% der Gesamtsammelmenge vergleichsweise hohe

Erlöse erzielt werden. Bezogen auf die potentiell erfassbare Alttextilmenge im Landkreis

Märkisch-Oderland, handelt es sich hierbei um etwa 1.000 bis 1.300 Mg/a.

Tabelle 9-4: Entsorgungswege der separat erfassten Bekleidungs- und Haustextilmenge des Jahres 200773

Entsorgungswege Menge in Mg Anteil in Ma.-%

Wieder-/Weiterverwendung 442.500 59

stoffliche/energetische Verwer-

tung

232.500 31

Abfall zur Beseitigung 75.000 10

Summe 750.000 100

Den Erlösen sind die Kosten für die Sammlung, den Transport und den Umschlag der

Sammelmenge gegenüberzustellen. Hinzu kommen ggf. die Kosten für die Bereitstellung

entsprechender Sammelbehälter.

Ob sich eine vom EMO organisierte Sammlung von Bekleidungs- und Haustextilien tat-

sächlich entlastend auf den Gebührenhaushalt auswirkt, ist hinsichtlich der erzielbaren

Erlöse sowie der anfallenden Kosten einer genaueren Prüfung zu unterziehen.

73 Siehe Fußnote 71

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u.e.c. 104 B E R L I N

10. Handlungsempfehlung und Zeitplan der Umsetzung

Der Landkreis Märkisch-Oderland verfügt über ein modernes und gut ausgebautes Ab-

fallwirtschaftssystem. Die Möglichkeiten zur separaten Sammlung von Leichtverpackun-

gen, Altglas, PPK, Grünabfällen, aber auch Sperrmüll und gefährlichen Abfällen sind be-

nutzerfreundlich gestaltet und werden von den Einwohnern des Landkreises überwie-

gend genutzt. Insbesondere im Bereich LVP und Altglas werden überdurchschnittliche

Sammelergebnisse erzielt.

Insgesamt leistet der Entsorgungsbetrieb Märkisch-Oderland in vielfältiger Weise bereits

jetzt einen wichtigen Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz. Ein Ziel, das auch zukünf-

tig zu verfolgen ist.

Handlungsbedarf besteht insbesondere hinsichtlich der sich ändernden abfallrechtli-

chen Rahmenbedingungen. Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz74 sieht vor, ab dem

Jahr 2015 Abfälle aus Papier, Metall, Kunststoff und Glas zum Zweck des ordnungsge-

mäßen, schadlosen und hochwertigen Recyclings getrennt zu sammeln, ggf. auch in ei-

ner einheitlichen Wertstofftonne oder durch eine einheitliche Wertstofferfassung in ver-

gleichbarer Qualität (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 KrWG), soweit dies technisch möglich und wirt-

schaftlich zumutbar ist (§ 14 Abs. 1 KrWG). Ferner sind ebenfalls ab dem Jahr 2015 Bioab-

fälle, die einer Überlassungspflicht unterliegen75, unter der Maßgabe der technischen

Möglichkeit und wirtschaftlichen Zumutbarkeit getrennt zu sammeln (§ 11 Abs. 1 KrWG).

10.1. Handlungsempfehlungen

• Erfassung trockener Wertstoffe

Die gemeinsame Erfassung von Verpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen

stellt einen positiven Ansatz hinsichtlich der Optimierung der Wertstofferfassung dar. Die

Unterscheidung in Verpackungen für das Gelbe Sammelsystem und Abfällen gleichen

Materials, die jedoch für die Restabfallsammlung bestimmt sind, führte in der Vergan-

genheit stets zu Verwirrung, Unverständnis und unter Umständen zur Aufgabe der Abfall-

trennung. Das System einer einheitlichen Wertstoffsammlung, wie bspw. die Wertstoff-

tonne / der Wertstoffsack, ist dagegen sehr komfortabel und vereinfacht aus Sicht der

Bürger die Abfalltrennung maßgeblich.

74 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung

der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen vom 24. Februar 2012, BGBl. Nr. 10

vom 29.02.012, S. 212 75 Abfälle aus privaten Haushalten sind nach Bundesrecht dem öffentlich-rechtlichen

Entsorgungsträger zu überlassen, soweit die Abfallbesitzer zu einer Verwertung auf den von

ihnen im Rahmen der privaten Lebensführung genutzten Grundstücken nicht in der Lage sind

oder diese nicht beabsichtigen (§ 17 Abs. 1 KrWG)

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u.e.c. 105 B E R L I N

Gemäß den Formulierungen im Kreislaufwirtschaftsgesetz sind Wertstoffe, wie bspw. Me-

tall- und Kunststoffabfälle, ab Januar 2015 getrennt zu sammeln. Wie die einheitliche

Wertstoffsammlung hinsichtlich der derzeit geteilten Zuständigkeiten zukünftig organisiert

werden soll, ist noch nicht abschließend geklärt.

Die Erfassung von Nichtverpackungs-Wertstoffen in einem Tonnensystem ist für den

Landkreis Märkisch-Oderland aufgrund des derzeit bestehenden Gebührenabrech-

nungssystems nicht zu empfehlen. Zu groß ist der Anreiz, durch Fehlbefüllungen die Kos-

ten der Restabfallentsorgung einzusparen.

Stattdessen sollte die einheitliche Wertstoffsammlung auf der Grundlage der Mitbenut-

zung in den überwiegend zum Einsatz kommenden Gelben Säcken in Betracht gezogen

werden. Dieses Konzept ist ebenfalls sehr benutzerfreundlich und aufgrund des begrenz-

ten zur Verfügung gestellten Volumens sowie der besseren Kontrollierbarkeit des Inhaltes

weniger anfällig gegenüber Fehlwürfen. Um die Mehrkosten möglichst niedrig zu halten

bzw. um das Sammelsystem kostenneutral anbieten zu können, sollte der EMO bereits im

Vorfeld erste Gespräche mit den Systembetreibern führen und die Randbedingungen

für eine Mitbenutzung abklären.

Die Entsorgung des Anteils der Sortierreste, für die der EMO dann verantwortlich wäre,

könnte der MEAB GmbH überlassen werden. Allerdings wären dann die Konditionen für

diese Menge neu auszuhandeln. Eine Entsorgung zu den aktuellen Preisen der Restab-

fallentsorgung ist nicht wirtschaftlich.

Wie sich das Gebührensystem auf die Restabfallerfassung bei gleichzeitiger Einführung

einer kostengünstigeren Wertstofferfassung auswirkt, kann nicht vorhergesagt werden.

Vorausgesetzt die Einführung wird durch eine intensive Öffentlichkeitsarbeit begleitet,

kann es ggf. notwendig sein, das Gebührensystem anzupassen und in diesem Zusam-

menhang das Wägesystem aufzugeben (vgl. auch Unterpunkt Identifikations- und Wä-

gesystem für Restabfall).

Die Neuerrichtung von Wertstoffhöfen im Landkreis Märkisch-Oderland, die ausschließ-

lich dem Zweck der Annahme und des Umschlags von werthaltigen Abfällen dienen,

wird aus wirtschaftlichen Gründen nicht empfohlen.

• Separate Erfassung biologisch abbaubarer Abfälle

Die Eigenkompostierung hat im Landkreis Märkisch-Oderland einen hohen Stellenwert

und stellt eine der wirksamsten Maßnahmen dar, Abfälle zu vermeiden. Vor dem Hinter-

grund einer immer älter werdenden Bevölkerung und der Veränderung der Gartennut-

zung, weg von Nutzgärten hin zu Ziergärten mit überwiegendem Anteil an Rasenflä-

chen, ist zukünftig nicht davon auszugehen, dass die Aktivitäten zur Eigenkompostierung

noch wesentlich gesteigert werden können. Ziel muss es demnach sein, den jetzigen

Stand durch intensive Öffentlichkeitsarbeit aufrecht zu erhalten.

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u.e.c. 106 B E R L I N

Der Anstieg der separat erfassten Grünabfallmenge, witterungsbedingte Schwankun-

gen außen vor gelassen, spiegelt den wachsenden Erfolg dieses Sammelsystem wider.

Die separate Grünabfallsammlung ist auch zukünftig beizubehalten. Langfristig ist zu prü-

fen, ob das derzeit angebotene Sammelintervall für das ganze Sammelgebiet oder ggf.

nur für stark dem demografischen Wandel unterworfene Regionen in den Spitzenzeiten

im Frühjahr und Herbst auf eine 2-wöchige Abfuhr erhöht werden sollte. Ferner wird an-

geregt, im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit die Verbrennung von Grünabfällen auf

dem eigenen Grundstück zu unterbinden. Dies würde nicht nur zu einer intensiveren Nut-

zung der Grünabfallerfassung führen, sondern wäre auch unter ökologischen Gesichts-

punkten, zur Vermeidung von Feinstaubemissionen und gesundheitsschädlichen Verbin-

dungen, sinnvoll.

Die vorhergehenden Betrachtungen zur Einführung einer Biotonne im Landkreis Mär-

kisch-Oderland haben gezeigt, dass die technischen Möglichkeiten einer anzustreben-

den hochwertigen Verwertung der in der Biotonne gesammelten Abfälle durchaus ge-

geben sind. Die wirtschaftliche Zumutbarkeit muss hingegen kritischer hinterfragt wer-

den, insbesondere weil die Einführung der Biotonne weniger zu der eigentlich erwünsch-

ten Abschöpfung biologisch abbaubarer Anteile aus dem Restmüll führen würde, son-

dern viel mehr zu einer Mengenverschiebung der sonst in Eigenregie kompostierten oder

im Rahmen der Grünabfallsammlung erfassten (Garten-)Abfälle in die Biotonne. Damit

wären nicht nur die im Hausmüll anfallenden Bioabfallmengen zu sammeln und zu ver-

werten; insgesamt steigt das zu entleerende Behältervolumen.

Für das zusätzliche Bereitstellen einer Biotonne kann keine Kostenneutralität erreicht

werden. Aufgrund des relativ großen Anteils der Bioabfälle, die nicht aus dem bisherigen

Abfallregime des EMO stammen, kommt es vielmehr zu einer überproportionalen Kos-

tensteigerung, die die wirtschaftliche Zumutbarkeit des Verwertungsverfahrens im Ver-

gleich zu einer Beseitigung in Frage stellt.

Anfallende Restabfälle werden im Entsorgungsgebiet des EMO, dem Konzept des Bran-

denburger Weges folgend, derzeit in einer mechanisch-biologisch arbeitenden Anlage

behandelt. Würden die biologischen abbaubaren Abfälle dagegen in einer Vergä-

rungsanlage behandelt werden, wäre der Substitutionseffekt aufgrund der energeti-

schen Verwertung des entstehenden Biogases und der daraus resultierenden nutzbaren

elektrischen Energie und Wärme zwar vergleichsweise bedeutend höher, allerdings

entweichen vor allem beim Umgang mit den Gärresten klimawirksame Treibhausgase,

darunter maßgeblich Methan.

Im Ergebnis ist die Vergärung aus ökologischer Sicht besser als die Kompostierung, aber

nicht besser als die mechanisch-biologische Behandlung. Für den Landkreis Märkisch-

Oderland ergibt sich somit kein ökologischer Nachteil, wird die Biotonne nicht einge-

führt.

Zusammenfassend kann hinsichtlich einer Einführung der Biotonne im Landkreis Märkisch-

Oderland folgendes festgehalten werden:

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u.e.c. 107 B E R L I N

• Die separate Sammlung von Bioabfällen führt zu einem finanziellen Mehraufwand für

die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Märkisch-Oderland, der, gemessen an

der voraussichtlich aus dem Restabfall erfassbaren Küchenabfallmenge, überpro-

portional ansteigt und in keinem tolerierbarem Verhältnis zu den Kosten der Abfall-

beseitigung steht.

• Aus Sicht des Klimaschutzes ist die separate Erfassung und Behandlung der Bioabfäl-

le zum Zweck der Vergärung oder Kompostierung im Vergleich zu einer Behandlung

in einer mechanisch-biologisch arbeitenden Anlage nicht erforderlich.

• Letztlich ist die Rechtslage hinsichtlich der Anforderungen an die getrennte Samm-

lung von Bioabfällen noch völlig unklar. Das untergesetzliche Regelwerk mit entspre-

chenden Vorgaben liegt bisher nicht vor.

Eine flächendeckende Einführung der Biotonne ist im Landkreis Märkisch-Oderland vor-

erst nicht zu empfehlen. Jedoch sollte die Entwicklung der Rechtslage weiterhin beo-

bachtet werden, um rechtzeitig entsprechende Maßnahmen ergreifen zu können.

• Optimierung der Erfassung und Verwertung von Papier

Die demographische Entwicklung und der tendenziell zu erwartende Einwohnerrück-

gang im Landkreis Märkisch-Oderland (bis zum Jahr 2022 sinkt die Einwohnerzahl im Ver-

gleich zum Stand 2011 um etwa 3,2 % auf rund 183.700 Einwohner) führen langfristig zu

einem Rückgang künftiger Abfallmengen. Blieben die Fixkosten der Abfallwirtschaft un-

verändert, würden allein aus dem Einwohnerrückgang steigende Abfallgebühren resul-

tieren. Maßnahmen, wie beispielsweise die separate Erfassung trockener Wertstoffe aus

dem Restabfall verstärken diesen Effekt zusätzlich. Der öffentliche Druck, die Gebühren

für die Abfallbewirtschaftung niedrig und stabil zu halten, ist unter diesen Umständen be-

sonders groß.

Mögliche Erlöse aus der Erfassung und Vermarktung von Altpapier können dazu beitra-

gen, steigende Abfallgebühren teilweise zu kompensieren. Derzeit stellt sich ein Gebüh-

ren entlastender Effekt jedoch nicht ein. Grund dafür sind die seit dem Jahr 2007 sinken-

den Altpapiermengen im Entsorgungsgebiet des EMO zusammen mit einer aus kommu-

naler Sicht ungünstigen Vertragssituation.

Mit Blick auf das Auslaufen des bestehenden Vertrages über die Sammlung und Verwer-

tung des kommunalen Altpapiers zum 31.12.2014 ergeben sich für den EMO folgende

Maßnahmen zur Optimierung der Altpapiererfassung und –verwertung:

- Zuverlässige Ermittlung der kommunalen Altpapiermenge

Momentan werden dem EMO 81,69 Ma.-% der erfassten PPK-Menge zugewie-

sen. Dieser Wert ist ggf. durch entsprechend qualifizierte Analysen auf Aktualität

zu prüfen.

- Automatische Registrierung der Entleerung bereitgestellter PPK-Behälter

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u.e.c. 108 B E R L I N

Die PPK-Sammelbehälter sind bereits standardmäßig mit Chips für ein Identsys-

tem ausgestattet. Diese Chips könnten mit vertretbarem Kostenaufwand für die

benötigte Software aktiviert werden.

- Getrennte Ausschreibung und Vergabe der Leistungen Sammlung und Verwer-

tung

Es ist zu prüfen, ob die getrennte Ausschreibung und Vergabe dieser Leistungen

insgesamt zu einer günstigeren Lösung führt. Für die Erfassung der PPK-Fraktion

wird der wirtschaftlichste Bieter für einen befristeten Zeitraum von etwa 3 bis 5

Jahren beauftragt.

Für den Leistungsbereich Verwertung des kommunalen Altpapiers wird empfoh-

len einen Zeitraum von nicht mehr als etwa 1,5 Jahren auszuschreiben und an

den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Insbesondere in Zeiten sich erholender

Märkte sind lange Vertragslaufzeiten hinderlich, wenn es darum geht gute Erlöse

zu erzielen.

- Interkommunale Zusammenarbeit

Es ist zu prüfen, ob bei benachbarten Kommunen Interesse an einer interkom-

munalen Zusammenarbeit zumindest auf dem Gebiet der Altpapierverwertung

besteht. Ziel soll es sein, für alle Beteiligten eine win-win-Situation hinsichtlich

Mengen und Erlösen zu erzielen.

- Änderung des Preismodells

Werden über die Länge der Vertragslaufzeit fixe Erlöse für die Altpapierverwer-

tung festgelegt, entgehen dem Entsorgungsbetrieb unter Umständen relevante

Einnahmen. Anstatt eines Fixpreises kann für einen wählbaren Anteil der Ge-

samtmenge ein aktueller und öffentlich zugängiger Marktpreis vertraglich ver-

einbart werden. Während bei steigenden Erlösen der Entsorgungsbetrieb und

damit auch der Gebührenzahler seine Chancen stärker als bisher nutzen kann,

trägt der EMO in Zeiten sinkender Erlöse auch einen Teil des Risikos. Ob es hier

marktkonforme Sicherungsmöglichkeiten für den EMO gibt, sollte geklärt werden.

Bis zum Zeitpunkt der Neuausschreibung sollten die Überlegungen und Untersuchungen

der oben genannten Punkte abgeschlossen und ausgewertet sein.

• Sortieranalyse

Im Landkreis Märkisch-Oderland wurde zuletzt im Jahr 1998 eine Hausmüllanalyse

durchgeführt. Insbesondere im Hinblick auf die mögliche Einführung von Sammelsyste-

men zur getrennten Erfassung von Abfällen ist eine erneute Analyse der Zusammenset-

zung der im Landkreis Märkisch-Oderland anfallenden Restabfälle zu empfehlen.

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u.e.c. 109 B E R L I N

• Restabfallsammlung und -entsorgung

Der EMO bietet für die Restabfallsammlung der 120 und 240 Liter MGB einen 2-wöchigen

Abfuhrrhythmus an, der aufgrund der mengengenauen Gebührenabrechnung ohne

Mehrkosten genutzt werden könnte. Tatsächlich zeigen die Auswertungen der Statistiken

zu Behältergestellung und Abfuhr aber, dass beide Behältergrößen durchschnittlich nur

etwa alle 4 bis 5 Wochen zur Leerung bereitgestellt werden. Aus Gründen der Kosteneffi-

zienz, aber auch aus ökologischer Sicht, sollte die Umstellung des Abfuhrrhythmus von

einer 2-wöchigen auf eine 4-wöchige Leerung geprüft werden.

Für die Restabfallentsorgung bedient sich der EMO externer Kapazitäten im Land Bran-

denburg. Aufgrund ausreichender zur Verfügung stehender Entsorgungskapazitäten im

Land Brandenburg kann die Entsorgungssicherheit der im Entsorgungsgebiet des EMO

anfallenden und ihm zu überlassenden Abfälle auch nach Beendigung des Entsor-

gungsvertrages mit der MEAB GmbH über das Jahr 2020 hinaus gewährleistet werden.

Ausschreibung und Vergabe der Leistung Entsorgung der Restabfälle hat rechtzeitig zu

erfolgen.

Auf der Grundlage der getroffenen Prognoseannahmen werden die dem EMO überlas-

senen Abfälle zur Entsorgung bei der MEAB künftige mit hoher Wahrscheinlichkeit den

mit der MEAB vertraglich vereinbarten unteren Mengenbereich zwischen 29.719 und

33.300 Mg/a unterschreiten. Diese Entwicklung wird durch Mengenverschiebungen in

Folge der Einführung neuer oder erweiterter Wertstoffsammelsysteme zusätzlich verstärkt.

Der EMO sollte daher vorbeugend eine Vereinbarung mit der MEAB GmbH treffen. Bis-

lang gibt es für diesen Fall keine vertragliche Regelung. Mehrkosten für den Entsor-

gungsbetrieb bzw. den Gebührenzahler dürfen dabei nicht entstehen.

• Durchsetzung des Anschluss- und Benutzungszwanges für die Restabfallentsorgung

Satzungsgemäß besteht für die Besitzer von Grundstücken, auf denen überlassungs-

pflichtige Abfälle anfallen, die Pflicht, dieses Grundstück an die öffentliche Abfallentsor-

gung anzuschließen und die Abfallentsorgung des EMO gemäß Abfallentsorgungssat-

zung zu benutzen. Noch immer sind jedoch zahlreiche Grundstücke nicht an die öffent-

liche Abfallentsorgung angeschlossen. Um einer widerrechtlichen Entsorgung der dort

anfallenden Abfälle und damit der Umlage der durch die Entsorgung entstehenden Kos-

ten auf jeden Einzelnen entgegenzuwirken, ist der EMO bestrebt den Anschluss- und Be-

nutzungszwang wirksam durchzusetzen. Diese Maßnahme ist fortzuführen.

• Identifikations- und Wägesystem für Restabfall

Ein Identifikationssystem bietet den Vorteil einer verursachergerechten Gebührenab-

rechnung und schafft einen hohen Anreiz zur Abfallvermeidung und –verwertung. Ist zu-

dem ein Wägesystem installiert, kann der angebotene Abfuhrrhythmus grundsätzlich fle-

xibler genutzt werden als dies bei der Abrechnung nach dem abgefahrenen Volumen

bzw. der Anzahl der Entleerungen der Fall ist.

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u.e.c. 110 B E R L I N

Dennoch ist zu prüfen, ob aus Kostengründen nicht auch ein reines Identifikationssystem

eingesetzt werden kann. Die Abrechnung würde dann auf Basis der Häufigkeit und des

Volumens der geleerten Behälter erfolgen. Um die Gebühren möglichst niedrig zu hal-

ten, wird der Gebührenzahler den Behälter nur dann zur Leerung bereitstellen, wenn

dieser voll ist. Die Sammelleistung wäre wesentlich effektiver.

Jeder Haushalt kann weiterhin individuell über das Ob und Wann der Behälterentlee-

rung entscheiden. Es ist davon auszugehen, dass der derzeit angebotene 14-tägige Ab-

fuhrrhythmus für 120 und 240 Liter MGB bei einer volumenabhängigen Gebührenab-

rechnung eher selten genutzt wird. Bereits jetzt erfolgt die Abfuhr dieser Behälter ledig-

lich etwa alle 4 Wochen. Der Abfuhrrhythmus wäre entsprechend anzupassen.

• Kommunale Erfassung von Bekleidungs- und Haustextilien

Im Landkreis Märkisch-Oderland erfolgt die Altkleidersammlung bislang durch karitative

und kommerzielle Unternehmen. In Abhängigkeit der Qualität der Alttextilien lassen sich

attraktive Erlöse von durchschnittlich bis zu 200 Euro pro Tonne erzielen.

Für den Landkreis Märkisch-Oderland kann eine potenziell separat erfassbare Alttextil-

menge von 9 bis 11 kg/E,a abgeschätzt werden. Dies entspricht rund 1.700 bis

2.100 Mg/a (Einwohnerzahl 2011), wovon rund 59 Ma.-% (ca. 1.000 bis 1.300 Mg/a) wie-

der- bzw. weiterverwendbar sind und höhere Erlöse erzielen.

Den Erlösen sind die Kosten für die Sammlung, den Transport und den Umschlag der

Sammelmenge gegenüberzustellen. Hinzu kommen ggf. die Kosten für die Bereitstellung

entsprechender Sammelbehälter.

Ob sich eine vom EMO organisierte Sammlung von Bekleidungs- und Haustextilien tat-

sächlich entlastend auf den Gebührenhaushalt auswirken würde, ist hinsichtlich der er-

zielbaren Erlöse sowie der anfallenden Kosten für die Erfassung, den Umschlag und ggf.

für die Bereitstellung der Sammelbehälter einer genaueren Prüfung zu unterziehen.

• Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit

Das Angebot der Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit einschließlich des Internetauf-

trittes ist sehr umfangreich und umfasst neben der persönlichen, telefonischen und vor-

Ort-Beratung zahlreiches Informationsmaterial rund um die Themen Abfallvermeidung

und Abfallentsorgung. Insbesondere das umweltpädagogische Konzept, welches be-

reits Kindern im Vorschulalter den bewussten Umgang mit Abfällen näher bringt, sollte

zukünftig fortgeführt werden.

Abfallvermeidung bleibt weiterhin ein zentrales Thema. Insgesamt ist das bestehende

umfangreiche Angebot der Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit weiterhin aufrecht

zu erhalten.

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10.2. Zeitplan

Maßnahme Empfehlung Umsetzung

Erfassung trockener Wertstoffe - einheitliche Wertstoffsammlung durch Mitbenutzung der Gelben

Säcke

- Randbedingungen der Mitbenutzung mit den Systembetreibern

klären

Prüfung 2013 / 2014

Realisierung bis 2015

Separate Erfassung biologisch ab-

baubarer Abfälle

- Aktivitäten zur Eigenkompostierung aufrecht erhalten

- Intensivierung der Grünabfallerfassung

- Unterbinden von Grünabfallverbrennungen auf privaten Grund-

stücken

- Entwicklung der Rechtslage hinsichtlich einer Konkretisierung von

Anforderungen zur getrennten Sammlung von Bioabfällen be-

obachten (vorerst KEINE Biotonne)

umgehend

Optimierung der Erfassung und Ver-

wertung von Papier

- Zuverlässige Ermittlung der kommunalen Altpapiermenge

- Aktivierung des Identsystems für PPK-Sammelbehälter 2013

- Untersuchungen zur Optimierung der Erlössituation / Prüfung wirt-

schaftlicher und vergaberechtlicher Kriterien hinsichtlich der ge-

trennten Ausschreibung und Vergabe der Leistungen Sammlung

und Verwertung / Prüfung der Möglichkeiten zur Bereitstellung ei-

ner verkehrsgünstigen Umschlagfläche

- Interesse benachbarter Kommunen hinsichtlich einer interkom-

munalen Zusammenarbeit zumindest auf dem Gebiet der Altpa-

pierverwertung prüfen

- Marktkonforme Möglichkeiten für die Änderung des Preismodells

prüfen

2013 / 2014

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Maßnahme Empfehlung Umsetzung

- Getrennte Ausschreibung der Leistungen Sammlung und Verwer-

tung spätestens Anfang 2014

Sortieranalyse - Sortieranalyse des Restabfalls insbesondere zur Ermittlung des bio-

logisch abbaubaren Anteils 2013

Restabfallsammlung und -entsorgung - Umstellung des Abfuhrrhythmus von einer 2-wöchigen auf eine 4-

wöchige Abfuhr ist zu prüfen

- Treffen einer Vereinbarung mit der MEAB GmbH für den sehr

wahrscheinlichen Fall einer Unterschreitung der anzuliefernden

Restabfallmindestmenge

2012 / 2013

- Ausschreibung und Vergabe der Leistung Entsorgung der Restab-

fälle spätestens Anfang 2020

Durchsetzung des Anschluss- und Be-

nutzungszwanges für die Restab-

fallentsorgung

- Weiterführende Umsetzung des Anschluss- und Benutzungszwan-

ges fortlaufend

Identifikations- und Wägesystem für

Restabfall

- Prüfung des Einsatzes eines reinen Identifikationssystems und ggf.

der Möglichkeit der Umstellung des Abfuhrrhythmus auf ein län-

geres Intervall

2012 / 2013

Kommunale Erfassung von Beklei-

dungs- und Haustextilien

- Prüfung der Einführung einer kommunalen Alttextilsammlung hin-

sichtlich der anfallenden Kosten und erzielbaren Erlöse 2013

Abfallberatung und Öffentlichkeitsar-

beit

- das bestehende umfangreiche Angebot der Abfallberatung und

Öffentlichkeitsarbeit weiterhin aufrecht zu erhalten fortlaufend

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114

11. Anhang

Anhang 11-1: Entwicklung der Einwohnerzahl und –dichte im Landkreis Märkisch-

Oderland im Zeitraum 2000 bis 2011 und Prognosewerte bis zum

Jahr 2022 ........................................................................................................... 115

Anhang 11-2: Bevölkerungszahl, Fläche und Bevölkerungsdichte der Ämter sowie

amtsfreien Städten und Gemeinden des Landkreises Märkisch-

Oderland, Stand 2011 .................................................................................... 116

Anhang 11-3: Abfallaufkommen – Landkreis Märkisch-Oderland, 2005 bis 2011 ........ 117

Anhang 11-4: Aufkommen herrenloser Abfälle im Landkreis Märkisch-Oderland,

2005 bis 2011 (zusammengefasst)................................................................ 122

Anhang 11-5: Abfallmengenprognose – Landkreis Märkisch-Oderland, 2017 und

2022 .......................................................................................................................... 123

Anhang 11-6: Finanzierungskonzepte bei Einführung einer einheitlichen

Wertstofftonne ab dem Jahr 2015 – Angaben: brutto ............................ 126

Anhang 11-7: Kosten bei flächendeckender Einführung der Biotonne unter

Berücksichtigung unterschiedlicher Sammelmengen und

Verwertungsmöglichkeiten – Angaben in brutto, fett gedruckte

Werte gerundet ............................................................................................... 129

Abweichungen sind auf Rundungsfehler zurückzuführen.

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Anhang 11-1: Entwicklung der Einwohnerzahl und –dichte im Landkreis Märkisch-Oderland im Zeitraum 2000 bis 2011 und Prognosewerte bis zum Jahr 2022

Jahr Einwohnerzahl Einwohnerdichte

2000 189.136 88,0

2001 190.471 88,6

2002 191.492 89,1

2003 192.526 89,5

2004 192.131 89,4

2005 192.122 89,4

2006 191.988 89,3

2007 191.640 89,1

2008 191.241 88,9

2009 191.067 88,9

2010 190.502 88,6

2011 189.670 88,2

2012 189.750 88,3

2013 189.140 88,0

2014 188.610 87,7

2015 188.030 87,5

2016 187.580 87,2

2017 187.090 87,0

2018 186.600 86,8

2019 186.020 86,5

2020 185.340 86,2

2021 184.560 85,8

2022 183.690 85,4

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116

Anhang 11-2: Bevölkerungszahl, Fläche und Bevölkerungsdichte der Ämter sowie amtsfreien Städten und Gemeinden des Landkreises Märkisch-Oderland, Stand 2011

Ämter und amtsfreie Städte und Gemein-den

Bevölke-rung am

01.01.2011

Anteil Einwohner

[%]

Fläche

[km²]

Anteil Fläche

[%]

Bevölkerungs-dichte [E/km²]

Amt Falkenberg-Höhe 4.660 2,4% 173 8,0% 27

Amt Golzow 5.699 3,0% 152 7,1% 37

Amt Lebus 6.398 3,4% 154 7,2% 42

Amt Märkische

Schweiz 9.101 4,8% 155 7,2% 59

Amt Neuhardenberg 4.550 2,4% 150 7,0% 30

Amt Seelow-Land 4.968 2,6% 189 8,8% 26

Amt Barnim-

Oderbruch 6.923 3,6% 286 13,3% 24

Fredersdorf-

Vogelsdorf 12.801 6,7% 16 0,7% 800

Hoppegarten 16.802 8,8% 32 1,5% 525

Letschin 4.329 2,3% 141 6,6% 31

Neuenhagen bei Ber-

lin 16.911 8,9% 20 0,9% 846

Petersha-

gen/Eggersdorf 13.875 7,3% 18 0,8% 771

Rüdersdorf bei Berlin 15.316 8,0% 70 3,3% 219

Altlandsberg, Stadt 8.806 4,6% 106 4,9% 83

Bad Freienwalde

(Oder), Stadt 12.788 6,7% 131 6,1% 98

Müncheberg, Stadt 7.150 3,8% 152 7,1% 47

Seelow, Stadt 5.540 2,9% 42 2,0% 132

Strausberg, Stadt 26.206 13,8% 68 3,2% 385

Wriezen, Stadt 7.679 4,0% 95 4,4% 81

Summe / Durchschnitt 190.502 100,0% 2.150 100,0% 88,6

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117

Anhang 11-3: Abfallaufkommen – Landkreis Märkisch-Oderland, 2005 bis 2011

Abfall-schlüssel-Nr.

Bezeichnung 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011

Mg/a Mg/a Mg/a Mg/a Mg/a Mg/a Mg/a

Feste Siedlungsabfälle 200301 gemischte Siedlungsabfälle

Hausmüll (Sammlung) 22.212,57 22.432,89 22.528,69 22.456,80 23.222,91 23.307,43 23.487,39

kg/E,a 115,6 116,8 117,6 117,4 121,5 122,3 123,8

Geschäftsmüll 4.532,25 4.531,85 4.616,15 4.486,08 4.637,15 4.656,11 4.604,57

Summe Haus- und Geschäftsmüll 26.744,82 26.964,74 27.144,84 26.942,88 27.860,06 27.963,54 28.091,96

hausmüllähnliche Gewerbeabfälle (Selbstanlieferer incl. Illegaler Mengen) 525,72 455,17 607,55 417,89 645,85 420,61 618,34

Summe gemischte Siedlungsabfälle 27.270,54 27.419,91 27.752,39 27.360,77 28.505,91 28.384,15 28.710,30

200307 Sperrmüll Sperrmüll aus Haushalten 5.271,44 5.074,90 5.517,14 5.350,80 5.361,85 5.737,09 6.082,29

kg/E,a 27,44 26,43 28,79 27,98 28,06 30,04 32,07

Sperrmüll aus Gewerbe 501,64 772,46 645,78 1.087,83 788,77 830,89 937,98

Summe Sperrmüll 5.773,08 5.847,36 6.162,92 6.438,63 6.150,62 6.567,98 7.020,27

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Abfall-schlüssel-Nr.

Bezeichnung 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011

Mg/a Mg/a Mg/a Mg/a Mg/a Mg/a Mg/a

sonstige feste Siedlungsabfälle 200302 Marktabfälle 118,78 126,94 129,96 142,90 138,16 139,91 118,89

200303 Straßenreinigungsabfälle 39,72 38,86 194,52 29,32 29,28 43,11 39,70

200306 Abfälle aus der Kanalreinigung

1,35 0,38 0,00

200202 Boden und Steine 99,26

200203 andere nicht biologisch abbaubare Abfälle 1,42 0,76 3,56 5,80 5,66 7,16 5,86

Summe sonstige feste Siedlungsabfälle 259,18 166,56 328,04 178,02 174,45 190,56 164,45

Summe Feste Siedlungsabfälle 33.302,80 33.433,83 34.243,35 33.977,42 34.830,98 35.142,69 35.895,02

getrennt gesammelte Fraktionen 150101 PPK 13.578,91 14.235,36 15.058,28 14.353,08 13.110,68 12.826,82 13.226,53

kg/E,a 70,68 74,15 78,58 75,05 68,62 67,33 69,73

davon örE-Anteil 11.092,61 11.628,87 12.301,11 11.725,03 10.710,12 10.478,23 10.804,80

kg/E,a 57,74 60,57 64,19 61,31 56,05 54,87 56,97

davon DSD-Anteil 2.486,30 2.606,49 2.757,17 2.628,05 2.400,56 2.348,59 2.421,73

kg/E,a 12,94 13,58 14,39 13,74 12,56 12,30 12,77

150106 LVP 6.271,00 4.973,00 6.321,00 6.427,00 6.448,00 6.169,00 6.582,00

kg/E,a 32,64 25,90 32,98 33,61 33,75 32,38 34,70

150107 Glas 4.719,00 5.479,00 5.450,00 5.529,00 5.422,00 5.241,00 5.326,00

kg/E,a 24,56 28,54 28,44 28,91 28,38 27,51 28,08

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119

Abfall-schlüssel-Nr.

Bezeichnung 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011

Mg/a Mg/a Mg/a Mg/a Mg/a Mg/a Mg/a

200140 Altmetall (Schrott aus Sperrmüll) 121,44 35,98 51,56 28,00 47,00 120,02 165,00

kg/E,a 0,63 0,19 0,27 0,15 0,25 0,63 0,87

Elektroaltgeräte (incl. Illegaler Abfälle) 281,81 342,85 358,90 413,12 618,82 734,68 686,00

kg/E,a 1,47 1,79 1,87 2,16 3,24 3,85 3,62

200201 biologisch abbaubare Abfälle (Grünabfälle incl. illegaler Mengen)

2.552,62 2.970,88 3.249,40 3.108,30 3.739,47 3.708,15 3.231,99

kg/E,a 13,29 15,47 16,96 16,25 19,57 19,42 17,04

schadstoffhaltige Abfälle (incl. Illegaler Mengen) 145,80 118,64 124,64 131,95 146,27 122,85 136,02

kg/E,a 0,76 0,62 0,65 0,69 0,77 0,64 0,72

160103 Altreifen (incl. Illegaler Mengen) 15,30 13,65 29,30 19,91 16,75 44,92 51,82

sonstige hausmüllähnliche Abfälle 33,20 100,74 107,62 70,54 44,12 26,90 0,00

Summe getrennt gesammelte Fraktio-

nen 27.719,08 28.270,10 30.750,70 30.080,90 29.593,11 28.994,34 29.405,00

Bau- und Abbruchabfälle (incl. herrenloser Mengen)

1701 Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik so-wie Gemische daraus (im Text be-zeichnet als mineralische Bauabfälle)

4.582,52 209,38 280,58 426,10 287,78 885,85 515,26

1702 Kunststoffe, Glas, Holz (im Text bezeich-net als sonst. Bau- und Abbruchabfälle)

920,38 274,16 237,50 199,08 175,06 200,70 253,98

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120

Abfall-schlüssel-Nr.

Bezeichnung 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011

Mg/a Mg/a Mg/a Mg/a Mg/a Mg/a Mg/a

1703 Bitumengemische, Kohlenteer und teerhaltige Produkte (im Text: sonstige Bau- und Abbruchabfälle)

42,02 53,74 86,17 113,50 131,81 108,18 158,32

1705 Boden, Steine und Baggergut (im Text: mineralische Bauabfälle) 174,52

8,40 64,10 119,10 31,38

1706 Dämmmaterial und asbesthaltige Bau-stoffe

148,25 119,42 96,90 105,47 73,45 78,06 133,48

1708 Baustoffe auf Gipsbasis (im Text: sonsti-ge Bau- und Abbruchabfälle)

7,49 31,08 34,14 36,76 57,28 79,56 117,44

170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle 1.762,05 2.478,99 1.430,61 1.672,58 1.263,02 1.060,71 1.081,85

Summe Bau- und Abbruchabfälle 7.637,23 3.166,77 2.165,90 2.561,89 2.052,50 2.532,16 2.292,00

produktionsspezifische Abfälle

020104 Kunststoffabfälle (ohne Verpackungen) 85,88 277,08 257,48 266,42 361,80 197,62 262,00

120105 Kunststoffspäne und -drehspäne 98,04 86,66 172,64 153,68 111,78 161,82 225,94

150101 Verpackungen aus Papier und Pappe 13,50 0,18

150102 Verpackungen aus Kunststoff 17,49 13,06 13,14 15,10 14,86 15,52 22,64

150106 gemischte Verpackungen 1.194,82 2.187,48 1.553,06 1.246,02 1.112,21 892,28 690,82

180104 / 140101

"medizinische Abfälle" 314,30 363,59 170,25

030307 mechanisch abgetrennte Abfälle aus der Auflösung von Papier- und Papp-abfällen

469,80 127,03

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121

Abfall-schlüssel-Nr.

Bezeichnung 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011

Mg/a Mg/a Mg/a Mg/a Mg/a Mg/a Mg/a

150203

Aufsaug- und Filtermaterialien, Wisch-tücher und Schutzkleidung mit Aus-nahme derjenigen, die unter 15 02 02 fallen

13,46 8,54 17,34 12,00 13,92 13,52 12,50

040221 Abfälle aus unbehandelten Textilfasern 18,14

Summe produktionsspezifische Abfälle 2.225,43 3.063,62 2.183,91 1.693,22 1.614,57 1.280,76 1.214,00

Sekundärabfälle

190801 Sieb- und Rechenrückstände 357,78 479,92 151,72 89,48 86,78 84,18 83,48

190802 Sandfangrückstände 7,84 55,64 56,68 51,56 25,26 70,92 53,06

191209 Mineralien 3.284,78

191212 Abfälle aus der mech. Abfallbehand-lung 9.868,80 10.427,48 9.916,04 6.221,92 3.053,66 505,54 301,76

190503 nicht spezifikationsgerechter Kompost 1.026,64

Summe Sekundärabfälle 14.545,84 10.963,04 10.124,44 6.362,96 3.165,70 660,64 438,00

Summe Gesamtabfälle 85.430,38 78.897,36 79.468,30 74.676,39 71.256,86 68.610,59 69.244,00

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Anhang 11-4: Aufkommen herrenloser Abfälle im Landkreis Märkisch-Oderland, 2005 bis 2011 (zusammengefasst)

Abfallart 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011

Mg/a Mg/a Mg/a Mg/a Mg/a Mg/a Mg/a

gemischte Siedlungsabfälle 358,44 416,52 314,60 293,77 468,40 277,35 428,70

Elektroaltgeräte 28,14 69,54 7,91 7,37 6,80 12,83 10,35

Altreifen 15,30 13,45 29,04 19,81 15,63 44,60 51,06

Altfahrzeuge 16,00 10,00 6,00 3,00 0,00 0,00 0,00

mineralische Bau- und Abbruchabfälle 13,30 65,80 26,95 67,55 64,10 637,85 31,38

Sonstige Bau- und Abbruchabfälle 2,70 6,74 7,78 8,32 75,66 80,80 106,62

gefährliche Abfälle (ohne Altfahrzeuge) 43,55 291,62 62,08 74,45 57,48 42,38 80,82

Sonstige Abfälle (u.a. Sperrmüll) 0,80 7,20 6,58 12,25 1,75 0,25 0,38

Summe 478,23 880,87 460,94 486,52 689,82 1.096,06 709,30

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Anhang 11-5: Abfallmengenprognose – Landkreis Märkisch-Oderland, 2017 und 2022

Abfall-schlüssel-Nr.

Bezeichnung 2011 2017 2022

Mg/a Mg/a Mg/a

Feste Siedlungsabfälle

200301 gemischte Siedlungsabfälle

Maximalprognose

Hausmüll (Sammlung) 23.487 23.400 23.100

Geschäftsmüll 4.605 4.600 4.600

Summe Haus- und Geschäftsmüll 28.092 28.000 27.700

Minimalprognose

Hausmüll (Sammlung) 23.487 22.000 21.500

Geschäftsmüll 4.605 4.500 4.500

Summe Haus- und Geschäftsmüll 28.092 26.500 26.000

hausmüllähnliche Gewerbeabfälle

(Selbstanlieferer, incl. illegaler M.) 618 500 500

Summe gemischte Siedlungsabfälle – Maximalprognose

28.710 28.700 28.200

Summe gemischte Siedlungsabfälle – Minimalprognose

28.710 27.000 26.500

200307 Sperrmüll

Sperrmüll aus Haushalten 6.082 5.500 5.400

Sperrmüll aus Gewerbe 938 800 800

Summe 7.020 6.300 6.200

sonstige feste Siedlungsabfälle

200302 Marktabfälle 119 134 134

200303 Straßenreinigungsabfälle 40 35 35

200306 Abfälle aus der Kanalreinigung 0 0 0

200203 andere nicht biologisch abbaubare

Abfälle 6 6 6

Summe (gerundet) 164 175 175

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124

Abfall-schlüssel-Nr.

Bezeichnung 2011 2017 2022

Mg/a Mg/a Mg/a

Summe Feste Siedlungsabfälle – Maximalprognose (gerundet)

35.895 35.000 34.600

Summe Feste Siedlungsabfälle – Minimalprognose (gerundet)

35.895 33.500 32.900

Getrennt gesammelte Fraktionen

150101 PPK 13.227 13.000 12.800

davon örE-Anteil 10.805 10.700 10.500

davon DSD-Anteil 2.422 2.400 2.300

150106 LVP 6.582 6.400 6.200

150107 Glas 5.326 5.300 5.200

200140 Altmetall (Schrott aus Sperrmüll) 165 90 90

diverse Elektroaltgeräte (incl. Illegaler M.) 686 750 740

200201 biologisch abbaubare Mengen

(Grünabfälle incl. illegaler Mengen) 3.232 3.400 3.300

diverse schadstoffhaltige Abfälle (incl. Illega-

ler M.) 136 130 130

160103 Altreifen (incl. illegaler Mengen) 52 40 40

Summe (gerundet) 29.516 29.100 28.500

Bau- und Abbruchabfälle (incl. Herrenlose Abfälle)

1701 Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik

sowie Gemische daraus 515 450 450

1702 Kunststoffe, Glas, Holz 254 250 250

1703 Bitumengemische, Kohlenteer und

teerhaltige Produkte 158 160 160

1705 Boden, Steine und Baggergut 31 30 30

1706 Dämmmaterial und asbesthaltige

Baustoffe 133 100 100

1708 Baustoffe auf Gipsbasis 117 120 120

170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle 1.082 400 300

Summe (gerundet) 2.292 1.500 1.400

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125

Abfall-schlüssel-Nr.

Bezeichnung 2011 2017 2022

Mg/a Mg/a Mg/a

Produktionsspezifische Abfälle

020104 Kunststoffabfälle (ohne Verpackun-

gen) 262 260 260

120105 Kunststoffspäne und -drehspäne 226 230 230

150102 Verpackungen aus Kunststoff 23 10 10

150106 gemischte Verpackungen 691 100 100

150203 Aufsaug- und Filtermaterialien etc. 12 12 12

Summe (gerundet) 1.214 600 600

Sekundärabfälle

190801 Sieb- und Rechenrückstände 83 80 80

190802 Sandfangrückstände 53 50 50

191212 Abfälle aus der mechanische Abfall-

behandlung 302 50 50

Summe (gerundet) 438 200 200

Summe Gesamtabfälle – Maximalprognose 69.244 66.400 65.300

Summe Gesamtabfälle – Minimalprognose 69.244 64.900 63.600

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Anhang 11-6: Finanzierungskonzepte bei Einführung einer einheitlichen Wertstofftonne ab dem Jahr 2015 – Angaben: brutto

Einheit Finanz.-Konzept 1

Finanz.-Konzept 2

Einwohnerzahl 2015 E 188.030 188.030

zusätzliche Sammelmenge kg/E,a 7 7

LVP-Sammelmenge kg/E,a 34 34

Sammelmenge Wertstofftonne (WST) kg/E,a 41 41

Sammelmenge WST Mg/a 7.700 7.700

zu berücksichtigender örE-Anteil

örE-Anteil (SNVP+Rest) in WST % 26 % 18 %

örE-Anteil an Sortierrest % 7 % 7 %

örE-Anteil an Wertstoffen % 19 % 11 %

Wertstofffraktionen - örE-Anteil

Weißblech % 4,0 % 2,3 %

Alu % 1,5 % 0,8 %

Folien % 3,2 % 1,8 %

Standard-VP-Polymere % 2,5 % 1,5 %

sonstige Kunststoffe % 7,8 % 4,5 %

FKN + PPK/PPK-Verbunde % 0,0 % 0,0 %

Summe % 19 % 11 %

Reduzierung Sammelmenge Haus- und

Geschäftsmüll (HM/GM) kg/E,a 7 7

Reduzierung Sammelmenge HM/GM Mg/a 1.316 1.316

Kosten für die Umstellung von Sack auf Tonne

Umstellung von Sack auf Tonne Euro/E,a 0,10 0,10

Kosten für die Erfassung

spez. Erfassungskosten incl. Umschlag Euro/Mg 120 120

Erfassungskosten incl. Umschlag Euro/a 924.000 924.000

örE-Kosten Euro/a 240.425 157.080

spez. örE-Kosten Euro/E,a 1,28 0,84

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Einheit Finanz.-Konzept 1

Finanz.-Konzept 2

Kosten für die Sortierung

spez. Sortierkosten ohne Entsorgung Sor-

tierreste (SR) Euro/Mg 100 100

Sortierkosten ohne Entsorgung SR Euro/a 770.000 770.000

örE-Kosten Euro/a 200.354 130.900

spez. örE-Kosten Euro/E,a 1,07 0,70

Kosten für den Transport ab Sortieranlage - nur Wertstoffe

Transportkosten Euro/Mg 10 10

zu transportierende Menge - örE-Anteil % der WST 19% 10%

zu transportierende Menge - örE-Anteil Mg/a 1.463 768

örE-Kosten Euro/a 14.630 7.685

spez. örE-Kosten Euro/E,a 0,08 0,04

Kosten / Erlöse für die Verwertung

spez. Kosten/Erlöse für Wertstoffe

Weißblech Euro/Mg -120 -120

Alu/NE-Metalle Euro/Mg -40 -40

Folien Euro/Mg -40 -40

Kunststoffarten Euro/Mg -180 -180

Mischkunststoffe Euro/Mg 60 60

örE-Erlös / örE-Kosten Euro/a -50.745 -26.666

spez. örE-Kosten / -Erlöse für Wertstoffe Euro/E,a -0,27 -0,14

Kosten für die Sortierrestentsorgung

spez. Kosten Transport / Entsorgung (ME-

AB) für > 29.719 - 33.300 Mg/a - brutto Euro/Mg 99 99

anzurechnender Anteil örE % 7% 7%

Menge Sortierrest Mg/a 541 541

örE-Kosten Euro/a 53.513 53.513

spez. örE-Kosten Euro/E,a 0,28 0,28

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Einheit Finanz.-Konzept 1

Finanz.-Konzept 2

Gesamtkosten

Umstellung von Sack auf Tonne Euro/E,a 0,10 0,10

Erfassungskosten Euro/E,a 1,28 0,84

Sortierkosten Euro/E,a 1,07 0,70

Vermarktung Wertstoffe incl. Transport Euro/E,a -0,19 -0,10

Entsorgungskosten Sortierrest Euro/E,a 0,28 0,28

örE-Kosten Wertstofftonne (gerundet) Euro/E,a 2,50 1,80

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Anhang 11-7: Kosten bei flächendeckender Einführung der Biotonne unter Berücksichtigung unterschiedlicher Sammelmengen und Verwertungsmöglichkeiten – Angaben in brutto, fett gedruckte Werte gerundet

Einheit Variante A Variante B

Einwohnerzahl 2015 E 188.030 188.030

Sammelmenge Biotonne kg/E,a 19 39

Davon Bio aus Restabfall kg/E,a 6 12

Davon Bio aus Eigenkompostie-

rung kg/E,a 3 7

Davon Bio aus Grünabfallsamm-

lung u.a. Anfallstellen kg/E,a 10 20

Reduzierung Sammelmenge Haus-

und Geschäftsmüll (HM/GM) kg/E,a 6 12

Sammelmenge Biotonne Mg/a 3.600 7.300

Reduzierung Sammelmenge Haus-

und Geschäftsmüll (HM/GM) Mg/a 1.100 2.300

Kosten für die Erfassung BIO

spez. Erfassungskosten incl. Um-

schlag Euro/Mg 53 53

Erfassungskosten incl. Umschlag Euro/a 188.030 394.863

spez. Kosten pro Einwohner Euro/E,a 1,00 2,10

Kosten für die Behandlung

Einfache Kompostierung Euro/Mg 30 30

Euro/a 112.818 225.636

spez. Kosten einf. Komp. Euro/E,a 0,60 1,20

Kombination Verg./Komp. Euro/Mg 80 80

Euro/a 282.045 582.893

spez. Kosten Verg./Komp. Euro/E,a 1,50 3,10

Gesamtkosten

Kosten für die Erfassung BIO Euro/E,a 1,00 2,10

Kosten für die einf. Kompostierung Euro/E,a 0,60 1,20

Kosten für die Kombination

Verg./Komp. Euro/E,a 1,50 3,10

Summe - Kosten Kompostierung Euro/E,a 1,60 3,30

Summe- Kosten Kombi. Verg./Komp. Euro/E,a 2,50 5,20