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B 1162 Amtlicher Schulanzeiger FÜR DEN REGIERUNGSBEZIRK NIEDERBAYERN Nr. 10 Oktober 2011 Stadt Straubing Landkreis Kelheim Landkreis Dingolfing -Landau Landkreis Freyung- Grafenau Landkreis Landshut Stadt Landshut Stadt Passau Landkreis Regen Landkreis Rottal-Inn Landkreis Straubing- Bogen Landkreis Deggendorf Landkreis Passau

B 1162 Amtlicher Schulanzeiger - Bayern · Niederbayern eingesetzt. In der Fachrichtung Körperbehindertenpädagogik sind dies im Schuljahr 2011/2012 zwei Studienreferendarinnen

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363 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 10/2011

Inhalt

Fort- und Weiterbildung

Stellenausschreibungen

Allgemeine Bekanntmachungen

................................................................................................................................................. 365

Ausschreibung einer Fachberaterstelle ..................................................................................... 366

Verstärkung der Mobilen Reserve an Grund-, Haupt– und Mittelschulen

für das Schuljahr 2011/12 ......................................................................................................... 366

Stellenausschreibungen in anderen Regierungsbezirken ......................................................... 367

Situation an den niederbayerischen Förderschulen .................................................................. 368

Gebundene Ganztagsangebote an Schulen ............................................................................. 371

Hinweis: Siebte Änderung der Bekanntmachung über den Vollzug der Volksschul-

ordnung; hier: Formulare (Anlagen) .......................................................................................... 384

Lehrgang zur Ausbildung von Förderlehrern an Grund- und Haupt-/Mittelschulen .................... 385

Ausbildung von Fachlehrern an Volksschulen, Volksschulen zur sonderpädagogischen

Förderung und Realschulen...................................................................................................... 387

Hinweis: Rahmenprogramm für den Vorbereitungsdienst der Fachlehrer und Fach-

lehrerinnen ............................................................................................................................... 388

Staatliche Prüfung für Gebärdensprachdolmetscher 2011/2012 ............................................... 389

Stärkung der Eigenverantwortung beruflicher Schulen Schulversuch „Profil 21 – Be-

rufliche Schule in Eigenverantwortung“ ..................................................................................... 389

Informationen und Neuerungen bzgl. Fortbildungen zum Schuljahresbeginn 2011/12

vom Sportreferat der Regierung von Niederbayern ................................................................... 392

Informationen und Neuerungen bzgl. Schulsportwettbewerbe zum Schuljahres-

beginn 2011/12 vom Sportreferat der Regierung von Niederbayern ......................................... 393

Informationstag „Lernort Staatsregierung“ ................................................................................ 394

Pädagogische Betreuung von Schulklassen im Bayerischen Landtag ...................................... 396

Personalnachrichten

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Amtlicher Schulanzeiger Nr. 10/2011 364

Inhalt

Verschiedenes

Medien-Neuerscheinungen

Fachtag „INKLUSION –ANSPRUCH UND WIRKLICHKEIT“ .....................................................399

4. Bayerische Schultheatertage der Grund-, Mittel- und Förderschulen 2012 ...........................401

Bistum Regensburg: Seminarveranstaltungen im Fach Kath. Religionslehre 2011/12 ..............402

Fortbildungen des Religionspädagogischen Seminars Regensburg .........................................403

Fortbildungen des Schulpastoral Passau ..................................................................................407

Angebote zur Gesunderhaltung für Lehrerinnen und Lehrer an der Universität Passau

PACZion-Projekt .......................................................................................................................410

Schulsammlung für die Jugendherbergen in Bayern .................................................................414

Fahrradprüfung bestanden – doch ein paar Dinge gibt es da noch… .......................................415

Betriebe unterstützen den Nachwuchs......................................................................................416

Wichtig für Schulabgänger: Ausbildungssuche zählt bei der Rente! ..........................................416

Ab Seite ...................................................................................................................................417

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365 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 10/2011

Inhalt

Josef Schätz

Ltd. Regierungsschuldirektor

Bereichsleiter Schulen

Personalnachrichten

Ernennungen:

Mit Wirkung vom 01.09.2011 wurde Nicola Moritz-Holzapfel, KRin, zur Seminarrektorin und

Bernhard Thiel, KR, zum Seminarrektor ernannt.

Neue Fachberater, qualifizierte Beratungslehrer und Schulpsychologen

Wir gratulieren allen neuen Funktionsträgern und wünschen ihnen viel Erfolg in ihren neuen Tä-

tigkeitsbereichen.

Fachberatungen

Deggendorf Fachberatung Sport Martina Reiner, Lin

Freyung– Grafenau Fachberatung Verkehrser-ziehung, Unfallverhütung und Sicherheitserziehung

Bettina Butscher, Lin

Landshut Fachberatung Englisch HS Armin Köberl, L

Passau Fachberatung Verkehrser-ziehung, Unfallverhütung und Sicherheitserziehung

Fachberatung Englisch

Fachberatung Informatik

Roland Jäger, L Sigrid Stöckl, Lin Alexander Rauscher, L

Regen Fachberatung musisch-technisch

Günter Riedl, FL

Beratungsrektoren als qualifizierte Beratungslehrer

Regen (zuständig für die Schulamts-bezirke Regen, Straubing und Deggendorf)

Franz Grötzner, KR

Beratungsrektoren Schulpsychologie

Freyung-Grafenau Irene Marianne Winter, BRin

Kelheim Johannes Spieckermann, L

Landshut Doris Engelmann, Lin

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Amtlicher Schulanzeiger Nr. 10/2011 366

Inhalt

Verstärkung der Mobilen Reserve an Grund-, Haupt– und Mittelschulen für das Schuljahr 2011/12

Im November 2011 wird die Mobile Lehrerreserve durch die Einstellung von Aushilfslehrkräften

verstärkt. Auch diese Stellen werden zeitnah hierzu im Internet ausgeschrieben. Die angebotenen

Arbeitsverträge sind bis 31.07.2012 befristet.

Die ab November zu vergebenden Stellen sind in der ersten Oktoberhälfte einzusehen.

Direktlink: http://www.regierung.niederbayern.bayern.de/schulen/vs_nachruecker.php

Folgende Punkte sind besonders zu berücksichtigen:

Alle Stellen werden jeweils zu Wochenbeginn für drei Tage im Internetauftritt der Bezirksregie-

rungen ausgeschrieben. Dort sind auch Angaben über Einzelheiten sowie die zeitliche Abfolge

nachzulesen.

Für die oben aufgeführte Fachberaterstelle gelten folgende Termine für die Vorlage

der Gesuche:

1. Beim Staatlichen Schulamt: 26.10.2011

2. Bei der Regierung: 11.11.2011

Josef Schätz

Ltd. Regierungsschuldirektor

Bereichsleiter Schulen

Stellenausschreibungen

Fachberater/Fachberaterin für Umwelterziehung im Bereich der Staatli-chen Schulämter Landshut

Im Bereich der Staatlichen Schulämter Landshut ist zum nächst möglichen Zeitpunkt eine Fach-

beraterstelle für Umwelterziehung zu besetzen, zunächst befristet auf die Dauer von drei Schul-

jahren.

Der Fachberater/die Fachberaterin erhält für seine/ihre Tätigkeit Anrechnungsstunden gemäß Zif-

fer 3.3 der Bekanntmachung über die Unterrichtspflichtzeit der Lehrer und Fachlehrer an Grund-

und Hauptschulen (Siehe KMBek vom 28.05.2003 (KWMBl I S. 229), KMS vom 17.05.2004).

Für die Aufgaben der Fachberatung im Fach Umwelterziehung gilt die Dienstanweisung für die

Fachberatung bei den Staatlichen Schulämtern (KMBek vom 08.05.1995 Nr. IV/5-P 7027-4/47

798, KWMBl I S. 205).

Volksschule

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367 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 10/2011

Inhalt

Die Amtlichen Schulanzeiger der einzelnen Regierungsbezirke im Internet:

Oberbayern: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/bekanntmachung/osa

Niederbayern: http://www.regierung.niederbayern.bayern.de/schulen/schulanzeiger.htm

Oberpfalz: http://www.ropf.de/download/amtliche/index.php

Oberfranken: http://www.regierung.oberfranken.bayern.de/schulen/schulanzeiger

Mittelfranken: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/serv/download/downabt1/schulanzeiger/schulanzeiger.htm

Unterfranken: http://www.regierung.unterfranken.bayern.de/service/publikationen/13521/index.html

Schwaben: http://www.regierung.schwaben.bayern.de/Aufgaben/Bereich_4/Schulanzeiger/Schulanzeiger.php

Alle Regierungsbezirke veröffentlichen freie und frei werdende Funktionsstellen jeweils im amtli-

chem Schulanzeiger. Diese Stellen und auch die dort durch wiederholte Ausschreibung veröffent-

lichten Funktionsstellen (Zweite Ausschreibung) stehen grundsätzlich Bewerbern aus allen baye-

rischen Regierungsbezirken offen. Bitte informieren Sie sich deshalb in den im Internet aktuell

veröffentlichten, allen zugänglichen Amtlichen Schulanzeigern und beachten Sie die dort gesetz-

ten Fristen.

Stellenausschreibungen in anderen Regierungsbezirken

Bewerbungen sind parallel auch für mehrere Stellen möglich, auch in anderen Regierungsbezir-

ken.

Auf ausgeschriebene Hauptschulstellen können sich auch Grundschullehrer/innen bewerben,

allerdings haben Hauptschulbewerber Vorrang.

Wer bereits eine Einstellungszusage (z. B. auf eine bereits ausgeschriebene Stelle oder an ei-

ner Privatschule) erhalten hat, kann am Bewerbungsverfahren nicht teilnehmen.

Für das Auswahlverfahren gilt das Leistungsprinzip. Die ausgeschriebenen Stellen werden des-

halb nach Anstellungsnoten der Bewerberinnen und Bewerber vergeben.

Die Zusagen bzw. Absagen erfolgen per E-Mail.

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Amtlicher Schulanzeiger Nr. 10/2011 368

Inhalt

Allgemeine Bekanntmachungen

Situation an den niederbayerischen Förderschulen

Trend: Leichter Rückgang der Schüler - ansteigende Qualität an sonderpädagogi-schem Förderbedarf Der Rückgang der Schülerzahlen an Grund-, Haupt- und Berufsschulen wirkt sich nicht entspre-chend auf den Bereich der Förderschulen aus (Förderzentren geistige Entwicklung, Sonderpäda-gogische Förderzentren, Förderzentren körperliche und motorische Entwicklung, Schule für Kran-ke). Folglich sind die Förderangebote im stationären Bereich aufrecht zu erhalten oder sogar aus-zubauen. Die Nachfrage nach sonderpädagogischer Förderung im Rahmen der Mobilen Sonderpädagogi-schen Dienste steigt mehr als die für den Förderbereich zur Verfügung stehenden Personalres-sourcen. Die kooperativen, inklusiven Maßnahmen und Systeme treffen auf ein hohes Maß an Zustim-mung, was sich im Anstieg der Partnerklassen (ehemals Außenklassen) und Kooperationsklas-sen deutlich niederschlägt. Inklusion durch Kooperation Das reformierte Bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz verleiht Schülerinnen und Schü-lern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in hohem Maße die Möglichkeit der Beschulung und Förderung an einer allgemeinen Schule. Die Folge ist, dass Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf verstärkt in das allgemeine Schulwesen integriert werden. Die Staatsregierung hat für dieses Aufgabenfeld organisatorische und personelle Maßnahmen getroffen, um die bestehenden Förderschulen und die Grund- und Hauptschulen für die Inklusion durch Kooperation zu befähigen. Das bestehende Förderschulsystem fungiert dabei als fachlicher und personeller Unterstützer der Schulen mit dem Schulprofil Inklusion. Die stationären Angebote bleiben weiterhin als alternativer Lern- und Förderort bestehen. An den allgemeinen Schulen mit dem Schulprofil Inklusion werden Lehrkräfte für Sonderpädagogik in den Lehrkörper der allgemeinen Schulen eingebunden. Die vorgegebenen Rahmenbedingungen stellen keinen engen Gestaltungsrahmen dar. Sie sind vielmehr Handlungsfelder für eigenverantwortliches Gestalten von inklusiven Schulen. Gemäß der Intention der UN-Behindertenrechtskonvention muss die Förderarbeit für jedes Kind spürbar sein. Im Detail werden im Regierungsbezirk Inklusionsmaßnahmen wie folgt umgesetzt. 1. Inklusion einzelner Schülerinnen und Schüler an der Sprengelschule

Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf besuchen die allgemei-ne Schule. Diese Schülerinnen und Schüler werden durch die Mobilen Sonderpädagogi-schen Dienste gefördert.

2. Unterricht in Kooperationsklassen

In Kooperationsklassen werden im Durchschnitt ca. fünf Schülerinnen und Schüler mit son-derpädagogischem Förderbedarf in den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache und/oder emotionale und soziale Entwicklung zusammen mit Schülerinnen und Schülern ohne son-derpädagogischem Förderbedarf unterrichtet. Diese Kooperationsklassen werden verstärkt durch Mobile Sonderpädagogische Dienste unterstützt.

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369 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 10/2011

Inhalt

3. Partnerklassen (ehemals: Außenklassen) Schon seit vielen Jahren wird dieses Konzept praktiziert. Partnerklassen sind Außenklassen der Förderschulen an Volksschulen oder umgekehrt. In diesen Klassen werden Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf in bestimmten Fachbereichen gemeinsam und regelmäßig zum Teil lernzieldif-ferenziert unterrichtet.

4. Schulen mit dem Schulprofil Inklusion

Zum Schuljahr 2011/2012 sind bayernweit in einem ersten Schritt 41 Schulen mit dem Schul-profil Inklusion eingerichtet worden.

In Niederbayern wurden drei Schulen ausgewählt:

Landkreis Dingolfing-Landau: Grundschule Landau

Landkreis Kelheim: Grundschule Abensberg

Landkreis Passau: Mittelschule Vilshofen

Der Bereich Förderschulen stellt für diese Maßnahmen personelle Ressourcen zur Verfü-gung.

5. Klassen mit festem Lehrertandem

In diesen Klassen werden Schülerinnen und Schülern mit sehr hohem sonderpädagogi-schem Förderbedarf gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern ohne sonderpädagogi-schem Förderbedarf gemäß dem Zwei-Lehrer-Prinzip (eine Lehrkraft Volksschule und eine Lehrkraft Förderschule) unterrichtet. Im Schuljahr 2011/2012 wird in Niederbayern eine Klasse mit festem Lehrertandem an der Mittelschule Vilshofen eingerichtet.

Die vorgesehene Neuerung an den Grund– und Mittelschulen braucht eine äußerst intensive fach-liche Begleitung durch die Förderschulen auf der Ebene der Planung, der Organisation und der Umsetzung. Für das Schuljahr 2011/2012 stehen hierfür im Regierungsbezirk Niederbayern 153 zusätzliche Lehrerstunden aus dem Förderschulbereich zur Verfügung. Kooperation von Schule und Jugendhilfe Das System der Sonderpädagogischen Stütz- und Förderklassen entlastet den regulären Schulbe-trieb und optimiert das Förderangebot im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung. In Kooperation mit der Jugendhilfe steht Schülerinnen und Schülern mit umfassenden Verhal-tensauffälligkeiten auf der Basis der Lehrpläne für Grund- und Hauptschulen ein spezielles Lern- und Förderangebot ganztägig zur Verfügung Jede Klasse erhält ein zusätzliches Lehrerstundende-putat von 18 Stunden. Für das kommende Schuljahr sind an folgenden Schulen Stütz- und Förderklassen vorgesehen:

SFZ Hauzenberg (Außenstelle: Büchlberg)

SFZ Pocking

SFZ Passau

SFZ Vilshofen

SFZ Straubing Ganztagsangebote Die offenen und gebundenen Ganztagszüge an Förderschulen werden auch im Schuljahr 2011/2012 weiter ausgebaut.

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Amtlicher Schulanzeiger Nr. 10/2011 370

Inhalt

Josef Schätz

Ltd. Regierungsschuldirektor

Bereichsleiter Schulen

Gebundene Ganztagszüge sind an folgenden Sonderpädagogischen Förderzentren eingerichtet:

SFZ Landshut-Land

SFZ Kelheim-Thaldorf

SFZ Bogen

SFZ Bondruck

SFZ Dingolfing

SFZ Mallersdorf

SFZ Passau

SFZ Pocking

SFZ Regen

SFZ Viechtach

SFZ Landau

SFZ Landshut-Stadt

SFZ Schöllnach-Osterhofen

SFZ Vilshofen Vorbereitungsdienst für das Lehramt für Sonderpädagogik Im Regierungsbezirk Niederbayern sind im Schuljahr 2011/2012 wiederum sechs Studiensemina-re für das Lehramt für Sonderpädagogik für die sonderpädagogischen Fachrichtungen Gehörlo-senpädagogik / Schwerhörigenpädagogik, Sprachheilpädagogik, Lernbehindertenpädagogik (2x) und Geistigbehindertenpädagogik (2x) eingerichtet. Darüber hinaus werden erstmalig vier Stu-dienreferendarinnen und Studienreferendare der Fachrichtung Verhaltensgestörtenpädagogik in Niederbayern eingesetzt. In der Fachrichtung Körperbehindertenpädagogik sind dies im Schuljahr 2011/2012 zwei Studienreferendarinnen. Mit zwei Studienseminaren in der Fachrichtung Geistigbehindertenpädagogik wird vor dem Hin-tergrund von nur zehn Förderzentren für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung eine ge-wichtige Ausbildungsaufgabe über den eigenen Bedarf an Lehrkräften in dieser Fachrichtung hin-aus geschultert. Von den bayernweit neu beginnenden 330 Studienreferendarinnen und Studienreferendaren wer-den in Niederbayern 38 ausgebildet, das sind 11,5 %. Damit hat der Regierungsbezirk Niederbay-ern bei der Ausbildung der zukünftigen Sonderschullehrerinnen und Sonderschullehrern einen maßgeblichen Anteil. Hinzu kommen 29 Studienreferendarinnen und Studienreferendare, die sich im zweiten Dienst-jahr befinden und im Jahr 2012 die Zweite Staatsprüfung für das Lehramt für Sonderpädagogik ablegen werden. Die hohe Zahl an Studienreferendarinnen und Studienreferendaren in Niederbayern ist umso er-freulicher, weil damit auch eine gewisse Sicherung des Nachwuchses an Sonderschullehrkräften gewährleistet ist.

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371 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 10/2011

Inhalt

Gebundene Ganztagsangebote an Schulen Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 1. August 2011 Az.: III.5-5 O 4207-6a.19 336 Für eine ganztägige schulische Bildung, Förderung und Betreuung der Schülerinnen und Schüler können gemäß Art. 6 Abs. 5 Satz 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unter-richtswesen (BayEUG) gebundene Ganztagsangebote an Schulen in Form von eigenen Ganz-tagsklassen mit rhythmisierter Tages- und Unterrichtsgestaltung eingerichtet werden. Die Einrich-tung und die Ausstattung zur Deckung des zusätzlichen Personalaufwandes erfolgen auf Antrag des jeweiligen Schulaufwandsträgers durch den Freistaat Bayern im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen. Die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIII) bzw. der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) – Zwölftes Buch (XII) bleiben unberührt. Die Planungen zur Einrichtung gebundener Ganztagsan-gebote an öffentlichen Schulen erfolgen im Benehmen mit den Trägern der öffentlichen Jugend-hilfe. An staatlichen Schulen ist der Freistaat Bayern Träger der gebundenen Ganztagsangebote als einer besonderen Angebots- und Organisationsform des schulischen Unterrichts unter Einbezie-hung außerunterrichtlicher Angebote in schulischer Verantwortung. An kommunalen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft gewährt der Freistaat Bayern zur De-ckung des zusätzlichen Personalaufwandes für gebundene Ganztagsangebote im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel Zuwendungen nach Maßgabe dieser Bekanntmachung bzw. der Be-kanntmachung zur offenen Ganztagsschule für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 10 an staatlichen Schulen, kommunalen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft vom 21. April 2010 (KWMBl S. 154) und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen, insbeson-dere der Art. 23 und Art. 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) und den dazu erlasse-nen Verwaltungsvorschriften, oder ordnet diesen Schulen im Rahmen der gesetzlichen Bestim-mungen staatliche Lehrkräfte zu. Träger dieser gebundenen Ganztagsangebote ist der jeweilige kommunale oder freie Schulträger. Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus erlässt hierzu im Einzelnen folgende Bestimmun-gen: 1. Begriffsbestimmung und Geltungsbereich 1.1 Ein gebundenes Ganztagsangebot im Sinne dieser Bekanntmachung setzt voraus,

dass an mindestens vier Wochentagen ein ganztägiges Bildungs- und Betreuungsange-bot mit einem durchgehend strukturierten Aufenthalt an der Schule von täglich mehr als sieben Zeitstunden bereit gestellt wird, das für die Schülerinnen und Schüler an allen vier Wochentagen verpflichtend ist, dass die vormittäglichen und nachmittäglichen Akti-vitäten der Schülerinnen und Schüler in einem konzeptionellen Zusammenhang stehen, dass der Unterricht in einer eigenen Ganztagsklasse in rhythmisierter Form erteilt wird und dass das Bildungs- und Betreuungsangebot unter der Aufsicht und Verantwortung der Schulleitung organisiert und durchgeführt wird (Art. 57 Abs. 2 BayEUG).

1.2 Kinderhorte und sonstige Kindertageseinrichtungen im Sinne des Bayerischen Kinder-

bildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) sind keine gebundenen Ganztagsange-bote im Sinne dieser Bekanntmachung.

1.3 Ein gebundenes Ganztagsangebot im Sinne dieser Bekanntmachung kann an Grund-

schulen, Haupt- bzw. Mittelschulen, Sonderpädagogischen Förderzentren (Grund- und Hauptschulstufe), Förderzentren, Förderschwerpunkt Lernen (Grund- und Hauptschul-stufe), Realschulen, Wirtschaftsschulen und Gymnasien eingerichtet werden.

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Amtlicher Schulanzeiger Nr. 10/2011 372

Inhalt

2. Gebundene Ganztagsangebote an staatlichen Schulen 2.1 Genehmigungsvoraussetzungen 2.1.1 Gebundene Ganztagsangebote werden auf Antrag des Schulaufwandsträgers jeweils in

Form eines einzelnen Ganztagsklassenzuges (gebundener Ganztagszug) für alle Jahr-gangsstufen gemäß Nr. 2.2.1 oder für bestimmte Jahrgangsstufen der Schule gemäß Nr. 2.1.3 genehmigt. Ein Rechtsanspruch auf Genehmigung besteht nicht. Die Genehmi-gung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2.1.2 Voraussetzung für die Genehmigung eines gebundenen Ganztagszuges und für die Ein-

richtung einer gebundenen Ganztagsklasse ist, dass ein gebundenes Ganztagsangebot im Sinne der Nr. 1.1 und Nr. 1.3 vorliegt und folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

2.1.2.1 Das gebundene Ganztagsangebot gewährleistet ein Bildungs- und Betreuungsangebot

an mindestens vier Wochentagen mit einer Unterrichts- und Betreuungszeit von grund-sätzlich 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Im begründeten Einzelfall kann die Unterrichts- und Betreuungszeit bereits um 15.30 Uhr enden.

2.1.2.2 Das gebundene Ganztagsangebot beinhaltet eine tägliche Mittagsverpflegung, die

grundsätzlich für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend im Klassenverband stattfin-det.

2.1.2.3 Das gebundene Ganztagsangebot findet in der Verantwortung und unter der Aufsicht der

Schulleitung statt. Inhalt und Durchführung des gebundenen Ganztagsangebotes als ei-ner besonderen Angebots- und Organisationsform des schulischen Unterrichts entspre-chen den jeweils einschlägigen allgemeinen schulrechtlichen Bestimmungen. Der Bil-dungs- und Erziehungsauftrag gemäß Art. 1 BayEUG ist auch im Rahmen des gebunde-nen Ganztagsangebotes zu verwirklichen.

2.1.2.4 Dem gebundenen Ganztagsangebot liegt ein von der Schulleitung im Benehmen mit El-

ternbeirat und Schulforum sowie unter Beteiligung eines eventuellen Kooperationspart-ners gemäß Nr. 2.4.2 erarbeitetes pädagogisches Konzept für die ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote zugrunde. Das pädagogische Konzept muss dabei insbeson-dere folgende Inhalte und Gestaltungselemente berücksichtigen:

– Angebote und Maßnahmen zur individuellen schulischen Förderung – Intensivierungs-, Lern-, Übungs-, Differenzierungs- und Vertiefungseinheiten unter

Einbeziehung von Hausaufgaben – Angebote und Maßnahmen zur Vermittlung und Verbesserung sozialer und perso-

naler Kompetenzen – Förderung individueller Neigungen und Begabungen und Erziehung zu einer sinn-

vollen Freizeitgestaltung Im Rahmen der individuellen Förderung soll bedarfsgerecht ein besonderer Schwerpunkt auf einer nachhaltigen Sprachförderung der Schülerinnen und Schüler liegen. Daneben soll das pädagogische Konzept zusätzliche Schwerpunkte entsprechend dem jeweiligen Schulprofil sowie den besonderen Möglichkeiten oder Bedürfnissen an der jeweiligen Schule und in der jeweiligen Schulart enthalten (z. B. Sport, musische, ästhetische und künstlerische Bildung, Berufsorientierung, Gesundheitserziehung). Im pädagogischen Kon-zept sind darüber hinaus Angaben zu Inhalt und Umfang der Zusammenarbeit mit dem externen Personal bzw. mit externen Kooperationspartnern gemäß Nr. 2.4 zu machen.

2.1.2.5 Dem gebundenen Ganztagsangebot liegt als Organisationsprinzip eine rhythmisierte Ta-

ges- und Unterrichtsgestaltung zugrunde, die sich aus dem pädagogischen Konzept und

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373 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 10/2011

Inhalt

den jeweiligen Stundenplänen der gebundenen Ganztagsklassen ergeben muss. Rhyth-misierung setzt dabei voraus, dass im Rahmen der organisatorischen und räumlichen Möglichkeiten an der Schule ein zeitlich ausgewogener Wechsel zwischen Phasen der Anstrengung und der Erholung, der Bewegung und der Ruhe, der kognitiven und der praktischen Leistungen sowie zwischen unterschiedlichen Lehr- und Lernformen und Methoden stattfindet.

2.1.2.6 Für das gebundene Ganztagsangebot wird in der jeweiligen Jahrgangsstufe die erforder-

liche Mindestzahl von teilnehmenden Schülerinnen und Schülern zur Bildung einer ge-bundenen Ganztagsklasse erreicht. Maßgebend hierfür sind die für die jeweilige Schulart geltenden allgemeinen Bestimmungen zur Klassenbildung. An Grundschulen, Sonderpä-dagogischen Förderzentren und an Förderzentren, Förderschwerpunkt Lernen können gebundene Ganztagsklassen unter den hierfür allgemein geltenden Voraussetzungen auch in Form von jahrgangskombinierten Klassen eingerichtet werden. Soweit die Perso-nalausstattung von Schulen mit Lehrerstunden bezogen auf die jeweilige Klassenzahl erfolgt, darf die Einrichtung von Ganztagsklassen zu keiner höheren Zahl an Klassen in der betreffenden Jahrgangsstufe führen, als sich bei der Klassenbildung nach der Schü-lerzahl in der Jahrgangsstufe gemäß den jeweils gültigen Bestimmungen zur Klassenbil-dung ohne die Ganztagsklasse ergeben würde.

2.1.2.7 Der Schulaufwandsträger der Schule verpflichtet sich zur Übernahme des durch die Ein-

richtung und den Betrieb des gebundenen Ganztagsangebotes anfallenden zusätzlichen Sachaufwandes und zur Mitfinanzierung des Personalaufwandes gemäß Nr. 2.3.3.

2.1.2.8 Die Wahlfreiheit der Schülerinnen und Schüler bzw. der Erziehungsberechtigten zwi-

schen dem Besuch eines Ganztagsangebotes und der Halbtagsschule muss in jeder Jahrgangsstufe gewährleistet sein. Gebundene Ganztagsangebote können daher grund-sätzlich nur an mindestens zweizügigen Schulen eingerichtet werden. Durch eine Schü-lerprognose muss nachgewiesen werden, dass die Mehrzügigkeit der Schule mittelfristig gesichert ist. In Abweichung hiervon kann ein gebundenes Ganztagsangebot unter einer der folgenden Voraussetzungen auch an einer einzügigen Schule eingerichtet werden:

– An Grundschulen, Sonderpädagogischen Förderzentren und Förderzentren, Förder-

schwerpunkt Lernen können zur Gewährleistung der Wahlfreiheit Parallelklassen durch die Bildung von jahrgangskombinierten Klassen eingerichtet werden.

– Bei einer Zusammenarbeit mehrerer Mittelschulen in einem Schulverbund gemäß

Art. 32a BayEUG können die Bildungsangebote innerhalb des Verbundes durch das pädagogisch-fachliche Kooperationskonzept der Schulen und den Kooperationsver-trag der beteiligten Schulaufwandsträger dergestalt organisiert werden, dass das gebundene Ganztagsangebot an einem einzügigen Mittelschulstandort eingerichtet wird, während diejenigen Schülerinnen und Schüler, die kein ganztägiges Angebot in Anspruch nehmen möchten, einen anderen Mittelschulstandort innerhalb des Verbundes besuchen können.

– Die Einrichtung eines gebundenen Ganztagsangebotes für Mittlere-Reife-Klassen

nach Nr. 2.1.3 Buchst. b kann auch erfolgen, wenn an einer Schule oder innerhalb eines Schulverbundes nicht mehrere parallele Mittlere-Reife-Züge bestehen, sofern diejenigen Schülerinnen und Schüler in Mittlere-Reife-Klassen, die kein ganztägiges Angebot in Anspruch nehmen möchten, durch das Staatliche Schulamt einem ande-ren Schulstandort mit Mittlere-Reife-Klassen zugewiesen werden können.

– Hauptschulen, die noch nicht im Rahmen eines Schulverbundes gemäß Art. 32a

BayEUG zusammenarbeiten, können einen gebundenen Ganztagszug in Kooperati-on mit benachbarten Hauptschulen einrichten, wenn die zuständigen Schulauf-wandsträger hierzu eine Kooperationsvereinbarung über Organisation, Betrieb und Kostenübernahme für den gebundenen Ganztagszug einschließlich der Organisati-on und Finanzierung der notwendigen Schülerbeförderung schließen. Die Gewähr-

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Amtlicher Schulanzeiger Nr. 10/2011 374

Inhalt

leistung der Wahlfreiheit zwischen Ganztags- und Halbtagsschule erfolgt durch Zu-weisung der Schülerinnen und Schüler gemäß Art. 43 Abs. 2 BayEUG.

Daneben können unter den Voraussetzungen des Art. 32a Abs. 7 Sätze 2 und 3 BayEUG auf der Grundlage eines gesonderten Ganztagssprengels auf Antrag des Schulaufwands-trägers Grundschulen und Haupt- bzw. Mittelschulen eingerichtet werden, an denen bei Vollausbau des Ganztagsangebotes ausschließlich gebundene Ganztagsklassen beste-hen. Die Schülerinnen und Schüler, die kein ganztägiges Angebot in Anspruch nehmen möchten, besuchen in diesem Fall diejenige Grundschule oder Haupt- bzw. Mittelschule mit Halbtagsunterricht, in deren Sprengel sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Auch innerhalb eines Schulverbundes gemäß Art. 32a BayEUG können durch das päda-gogisch-fachliche Kooperationskonzept der Schulen und den Kooperationsvertrag der beteiligten Schulaufwandsträger Mittelschulen eingerichtet werden, an denen aus-schließlich gebundene Ganztagsklassen bestehen. Die Schülerinnen und Schüler, die kein ganztägiges Angebot in Anspruch nehmen möchten, besuchen in diesem Fall eine andere Mittelschule innerhalb des Schulverbundes mit Halbtagsunterricht.

2.1.3 Gebundene Ganztagszüge können durch den Schulaufwandsträger beantragt und nach

Maßgabe von Nr. 2.1.1 und Nr. 2.1.2 genehmigt werden

a) an Grundschulen für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 oder nur für die Jahrgangsstufen 1 und 2 bzw. nur für die Jahrgangsstufen 3 und 4 oder gemäß Nr. 2.1.2.6 in jahr-gangskombinierter Form,

b) an Haupt- bzw. Mittelschulen im Regelfall für die Jahrgangsstufen 5 bis 9 oder für

die Jahrgangsstufen 7 bis 10 bei Mittlere-Reife-Klassen oder im Einzelfall für eine geringere Zahl von Jahrgangsstufen,

c) an Sonderpädagogischen Förderzentren und Förderzentren, Förderschwerpunkt

Lernen jeweils gesondert für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 oder nur für die Jahr-gangsstufen 1 und 2 bzw. nur für die Jahrgangsstufen 3 und 4 in der Grundschulstu-fe oder für die Jahrgangsstufen 5 bis 9 oder im Einzelfall für eine geringere Zahl von Jahrgangsstufen in der Hauptschulstufe oder gemäß Nr. 2.1.2.6 in jahrgangskombi-nierter Form,

d) an Realschulen für die Jahrgangsstufen 5 und 6 mit der Möglichkeit einer nachfol-

genden Erweiterung auf die Jahrgangsstufen 7 bis 10, e) an Gymnasien für die Jahrgangsstufen 5 und 6 mit der Möglichkeit einer nachfol-

genden Erweiterung auf die Jahrgangsstufen 7 bis 10, f) an Wirtschaftsschulen in der Jahrgangsstufe 7.

2.2 Aufbau von gebundenen Ganztagszügen 2.2.1 Bei Genehmigung eines gebundenen Ganztagszuges kann in dem Schuljahr, auf das

sich die Genehmigung bezieht, der Aufbau des Ganztagszuges mit der Einrichtung einer gebundenen Ganztagsklasse beginnen. In jedem weiteren Schuljahr kann eine zusätzli-che gebundene Ganztagsklasse eingerichtet werden, bis der Vollausbau des gebunde-nen Ganztagszuges mit Ganztagsklassen in allen Jahrgangsstufen entsprechend der jeweiligen Antragstellung und Genehmigung erreicht ist. Es ist grundsätzlich nicht mög-lich, gebundene Ganztagsklassen in mehreren Jahrgangsstufen gleichzeitig neu einzu-richten. Der Aufbau des Ganztagszuges durch die Einrichtung einer zusätzlichen Ganz-tagsklasse je Schuljahr bedarf keiner erneuten Antragstellung und Genehmigung mehr.

2.2.2 Können in einem Schuljahr aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen in einzelnen

Jahrgangsstufen keine gebundenen Ganztagsklassen eingerichtet werden, gilt die erteil-

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375 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 10/2011

Inhalt

te Genehmigung des Ganztagszuges bis auf Widerruf unverändert fort, so dass in den folgenden Schuljahren davon weiterhin Gebrauch gemacht werden kann.

2.2.3 Die Entscheidung, in welcher Jahrgangsstufe mit dem Aufbau des gebundenen Ganz-

tagszuges begonnen wird, wird einvernehmlich von Schulleitung und Schulaufwandsträ-ger getroffen. Sie muss sich aus dem Antrag ergeben. Die Bestimmungen des jeweiligen Antragsverfahrens gemäß Nr. 2.10 können insoweit Einschränkungen vorsehen.

2.3 Personalausstattung und Finanzierung 2.3.1 Für nach Nr. 2.1 genehmigte und eingerichtete gebundene Ganztagsangebote werden

staatlichen Schulen im Rahmen der Personalausstattung durch das Staatsministerium für Unterricht und Kultus bzw. durch die Regierungen und Staatlichen Schulämter zur Abdeckung des zusätzlichen Personalaufwandes für gebundene Ganztagsklassen zu-sätzliche Lehrerwochenstunden zugewiesen. Die Zuweisung beträgt je gebundener Ganztagsklasse an

1) gemäß Nr. 1.3

Die zusätzlichen Lehrerwochenstunden sind ausschließlich für den Bedarf der gebunde-nen Ganztagsklassen einzusetzen. Sie werden grundsätzlich für unterrichtliche, unter-richtsnahe oder pädagogisch geleitete Bildungs- und Fördermaßnahmen (Angebote zur individuellen schulischen Förderung, Intensivierungs-, Übungs-, Differenzierungs- und Vertiefungsstunden) eingesetzt. Bei solchen Angeboten entspricht eine Lehrerwochen-stunde einem Einsatz der Lehrkraft im Umfang von 45 Minuten. Soweit die jeweilige Schule in ihrem individuellen pädagogischen Konzept den Einsatz von Lehrerwochenstunden vorsieht, die keine Vor- und Nachbereitungszeit erfordern, soll sie dafür eine abweichende Verrechnung dergestalt vorsehen, dass ein Einsatz im Umfang von bis zu 90 Minuten einer Stunde der Unterrichtspflichtzeit der Lehrkraft ent-spricht.

2.3.2 Für nach Nr. 2.1 genehmigte und eingerichtete gebundene Ganztagsangebote wird vom

Freistaat Bayern daneben ein Budget ausschließlich zur Abdeckung des zusätzlichen Personalaufwandes für gebundene Ganztagsklassen zur Verfügung gestellt. Es beträgt einheitlich 6.000 Euro je gebundener Ganztagsklasse und Schuljahr und steht für den Abschluss von Kooperations- und Einzelverträgen mit dem externen Personal bzw. mit externen Kooperationspartnern gemäß Nr. 2.4 zur Verfügung. Die Bewirtschaftung der Mittel obliegt der zuständigen Regierung. Der zusätzliche Sachaufwand für das gebun-dene Ganztagsangebot wird vom Schulaufwandsträger getragen.

2.3.3 Voraussetzung für die Personalausstattung der gebundenen Ganztagsklassen durch zu-

sätzliche Lehrerwochenstunden sowie für die Bereitstellung des Budgets gemäß Nr. 2.3.2 ist, dass der Schulaufwandsträger eine Pauschale zur Mitfinanzierung der Perso-nalkosten in Höhe von 5.000 Euro je gebundener Ganztagsklasse und Schuljahr an den Freistaat Bayern leistet. Die zuständige Regierung überwacht die Zahlung der Pauscha-

Grundschulen 12 zusätzliche Lehrerwochenstunden

Haupt- bzw. Mittelschulen 12 zusätzliche Lehrerwochenstunden

Förderschulen1) 12 zusätzliche Lehrerwochenstunden

Realschulen 8 zusätzliche Lehrerwochenstunden

Gymnasien 8 zusätzliche Lehrerwochenstunden

Wirtschaftsschulen 8 zusätzliche Lehrerwochenstunden

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Amtlicher Schulanzeiger Nr. 10/2011 376

Inhalt

le. Die Zahlung der Pauschale kann nicht durch anrechenbare Sach- oder Personalleis-tungen des Schulaufwandsträgers ersetzt oder abgegolten werden.

2.3.4 Ist der Schulaufwandsträger selbst Kooperationspartner gemäß Nr. 2.4.2, wird seine

Verpflichtung zur Mitfinanzierung gemäß Nr. 2.3.3 in der Weise berücksichtigt, dass die Pauschale zur Mitfinanzierung der Personalkosten in Höhe von 5.000 Euro je gebunde-ner Ganztagsklasse und Schuljahr bereits bei der Bereitstellung des Budgets gemäß Nr. 2.3.2 in Abzug gebracht wird. Der Kooperationsvertrag zwischen dem Freistaat Bay-ern und dem kommunalen Kooperationspartner kann mit Zustimmung der Schulleitung zusätzliche Förderangebote für Betreuungszeiten nach 16.00 Uhr, an einem weiteren Wochentag oder sonstige besondere Angebote vorsehen. Die Kosten für diese zusätzli-chen Angebote trägt der kommunale Kooperationspartner. Die zusätzlichen Förderan-gebote finden dann als schulische Veranstaltung statt.

2.3.5 Unberührt bleibt die Möglichkeit, dass der Schulaufwandsträger im Rahmen seiner Zu-

ständigkeit für die Förderung und Betreuung gemäß § 24 Abs. 2 SGB VIII oder der Ko-operationspartner gemäß Nr. 2.4.2 über das staatliche gebundene Ganztagsangebot zeitlich hinausgehende Förder- und Betreuungsangebote vorsieht. Solche zusätzlichen Förderangebote finden grundsätzlich nicht in staatlicher Trägerschaft und damit außer-halb der schulischen und staatlichen Verantwortung statt. Schulleitung und Schulauf-wandsträger bzw. Kooperationspartner sollen ihre Angebote jedoch aufeinander ab-stimmen.

Vereinbart und vergütet der Schulaufwandsträger mit einem freien gemeinnützigen Trä-ger im Sinne von Nr. 2.4.2 als Kooperationspartner ergänzende, über das staatliche Angebot hinausgehende Betreuungsangebote, um z. B. Betreuungszeiten nach 16.00 Uhr, an einem weiteren Wochentag oder sonstige besondere Angebote anzubieten, können diese als schulische Veranstaltung durch- oder fortgeführt werden, wenn Schul-leitung und zuständige Regierung dem ergänzenden Vertrag zwischen Schulaufwands-träger und Kooperationspartner zustimmen, die Anforderungen an das für diese Ange-bote eingesetzte Personal den Anforderungen gemäß Nr. 2.4.1 entsprechen und der Schulleitung für diese Angebote ein Weisungsrecht gegenüber dem Kooperationspart-ner eingeräumt wird.

2.4 Externes Personal in gebundenen Ganztagsangeboten 2.4.1 Das in gebundenen Ganztagsangeboten im Rahmen von Einzelverträgen oder von Ko-

operationsverträgen gemäß Nr. 2.4.2 eingesetzte externe Personal muss die Gewähr für einen angemessenen Umgang mit den Schülerinnen und Schülern bieten und über die für das jeweilige Bildungs- und Betreuungsangebot erforderliche Fachkompetenz verfügen. Die Schulleitung legt unter Beachtung der allgemeinen Sicherheitsbestim-mungen und der sonstigen, für Unterricht und Schulbetrieb geltenden Rechtsvorschrif-ten die Anforderungen an die erforderliche Fachkompetenz fest. Das eingesetzte Per-sonal muss darüber hinaus die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten und im Rahmen ihrer Tätigkeit in den gebun-denen Ganztagsangeboten die politische, weltanschauliche und religiöse Neutralität zu wahren. Personen, bei denen ein früheres Dienst- oder Arbeitsverhältnis durch den Freistaat Bayern, die Bundesrepublik Deutschland, ein Land oder eine andere Körper-schaft des öffentlichen Rechts wegen der Verletzung von dienst- oder arbeitsvertragli-chen Pflichten beendet wurde, kommen für eine Tätigkeit in den gebundenen Ganz-tagsangeboten nicht in Betracht. Der Schulleitung ist vor Aufnahme der Tätigkeit insbe-sondere ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorzulegen.

2.4.2 Die Schulleitung kann im Benehmen mit dem Schulaufwandsträger außerunterrichtliche

Bildungs- und Betreuungsangebote einem freien gemeinnützigen Träger oder einer Kommune als Kooperationspartner übertragen. Hierzu wird auf Vorschlag der Schullei-tung ein Kooperationsvertrag zwischen dem freien Träger bzw. der Kommune und dem

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377 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 10/2011

Inhalt

Freistaat Bayern, vertreten durch die jeweils zuständige Regierung, geschlossen. Hier-für ist ausschließlich der in den Anlagen beigefügte Musterkooperationsvertrag zu ver-wenden (ANLAGE).

2.4.3 Der freie gemeinnützige Träger oder die Kommune führt die Bildungs- und Betreuungs-

angebote mit Personal, das durch den freien gemeinnützigen Träger oder die Kommu-ne beschäftigt wird, gemäß dem jeweiligen pädagogischen Konzept und dem im Ko-operationsvertrag vereinbarten Leistungsumfang durch. Die Schulleitung ist dem Ko-operationspartner gegenüber nach Maßgabe des Kooperationsvertrages weisungsbe-rechtigt.

2.4.4 Kommunale Kooperationspartner können kreisangehörige Gemeinden, Gemeindever-

bände, Verwaltungsgemeinschaften, kommunale Zweckverbände (Schulverbände), Landkreise und kreisfreie Städte sein, soweit deren Tätigkeit im Rahmen der gebunde-nen Ganztagsangebote nicht auf Gewinnerzielung gerichtet ist. Freie gemeinnützige Träger sind sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts und solche des priva-ten Rechts (z. B. eingetragener Verein, Stiftung, gemeinnützige GmbH) oder sonstige rechtsfähige Organisationen z. B. aus den Bereichen Jugendarbeit, Sport, Kultur und Ehrenamt, deren Tätigkeit nicht auf Gewinnerzielung gerichtet ist. Anhaltspunkte für mögliche Kooperationspartner können insoweit die zwischen dem Freistaat Bayern und der jeweiligen Organisation geschlossenen Rahmenvereinbarungen und Absichtserklä-rungen geben.

2.4.5 Die Schulleitung kann im Benehmen mit dem Schulaufwandsträger ergänzend oder al-

ternativ Einzelpersonen für die Bildungs- und Betreuungsangebote in den gebundenen Ganztagsklassen einsetzen. Hierzu wird auf Vorschlag der Schulleitung ein befristetes Beschäftigungs-, Honorar- oder Dienstverhältnis zwischen der Einzelperson und dem Freistaat Bayern, vertreten durch die jeweils zuständige Regierung, begründet. Hierfür sind ausschließlich die von der Regierung zur Verfügung gestellten Musterverträge und Formulare zu verwenden. Jedes Vertragsverhältnis setzt vor Aufnahme der Tätigkeit zwingend eine Befristungsvereinbarung voraus oder muss eine solche enthalten.

2.5 Anmeldung und Teilnahme 2.5.1 Die Wahlfreiheit zwischen Halbtagsschule und Ganztagsangeboten wird gewährleistet.

Die Schülerinnen und Schüler besuchen das Ganztagsangebot stets aufgrund einer freiwilligen Entscheidung ihrer Erziehungsberechtigten.

2.5.2 Die Schülerinnen und Schüler werden durch ihre Erziehungsberechtigten jeweils für ein

Schuljahr vor Beginn des Schuljahres zur verpflichtenden Teilnahme an einem gebun-denen Ganztagsangebot in einer Ganztagsklasse bei der Schulleitung angemeldet. Die Anmeldung und die Teilnahmeverpflichtung beziehen sich auf die gesamte Dauer der Bildungs- und Betreuungsangebote von mindestens vier Wochentagen mit Unterrichts- und Betreuungszeiten von grundsätzlich 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Die Schulleitung kann im Einvernehmen mit Elternbeirat und Schulforum und im Benehmen mit dem Schulauf-wandsträger über diese Mindestzeit hinausgehende verbindliche Unterrichts- und Betreuungszeiten festlegen.

2.5.3 Auf den Besuch einer Ganztagsklasse besteht kein Rechtsanspruch. Die Aufnahme

von Schülerinnen und Schülern kann insbesondere aufgrund der jeweils einschlägigen Bestimmungen zur Klassenhöchstzahl beschränkt werden. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft die Schulleitung nach pflichtgemäßem Ermessen auf der Grundlage pä-dagogischer, familiärer und sozialer Gesichtspunkte. Die für die Aufnahme entschei-dungserheblichen Gesichtspunkte und Auswahlkriterien sind den Erziehungsberechtig-ten zu Beginn des Anmeldungsverfahrens bekannt zu geben. Ablehnungsentscheidun-gen sind gegenüber den Erziehungsberechtigten auf Anfrage unter Berücksichtigung des Schutzes personenbezogener Daten anderer Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigten zu begründen.

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Amtlicher Schulanzeiger Nr. 10/2011 378

Inhalt

2.5.4 Für die Schülerinnen und Schüler besteht im Umfang der Anmeldung Anwesenheits- und Teilnahmepflicht. Es gelten insoweit die Bestimmungen der Schulordnungen für den Unterricht bzw. für schulische Veranstaltungen sowie für Erkrankungen, Befreiun-gen, Beurlaubungen und Abmeldungen während des Schuljahres.

2.6 Aufsichtspflicht 2.6.1 Für die Teilnahme an einem gebundenen Ganztagsangebot gelten die jeweiligen Be-

stimmungen der Schulordnungen zur Aufsicht während des Unterrichts bzw. bei schuli-schen Veranstaltungen. Die Gesamtverantwortung für die Erfüllung der Aufsichtspflicht über die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler trägt die Schulleitung.

2.6.2 Eine Übertragung der Aufsichtspflicht auf Lehrkräfte oder geeignete externe Kräfte ist

zulässig. Die Verpflichtung der Schulleitung nach Nr. 2.6.1 bleibt dabei unberührt. Sie ist insbesondere für Auswahl, Instruktion und Kontrolle der Aufsichtspersonen verant-wortlich und hat durch entsprechende organisatorische Vorkehrungen und Anordnun-gen eine durchgehende Aufsicht durch geeignete Kräfte zu gewährleisten. Auch beim Einsatz externer Kräfte sind die allgemeinen Sicherheitsbestimmungen und die sonsti-gen, für Unterricht und Schulbetrieb geltenden Rechtsvorschriften zu beachten.

2.7 Kostenfreiheit 2.7.1 Gebundene Ganztagsangebote sind für die Dauer der verpflichtend vorgesehenen Bil-

dungs- und Betreuungszeiten gemäß Nr. 2.1.2.1 von vier Wochentagen jeweils im Zeit-raum von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr – mit Ausnahme der Kosten für die Mittagsverpfle-gung – für die Schülerinnen und Schüler grundsätzlich kostenfrei.

2.7.2 Für zusätzliche Betreuungsangebote nach 16.00 Uhr oder für Betreuungsangebote an

einem weiteren Wochentag können mit den Erziehungsberechtigten Entgelte vereinbart werden. Die Entgelte sollen nach Art und Umfang der Inanspruchnahme dieses zusätz-lichen Angebotes bemessen sein und soziale Gesichtspunkte angemessen berücksich-tigen.

Soweit für gebundene Ganztagsklassen an Gymnasien, die am Schulversuch „Achtjähriges Gymnasium in Ganztagsform“ teilgenommen haben, im Schuljahr 2010/2011 wegen ihrer besonderen Ausgestaltung ein Elternbeitrag erhoben wurde, kann dies an diesen Gymnasien beibehalten werden.

2.8 Mittagsverpflegung

Die Mittagsverpflegung wird im Zusammenwirken von Schulaufwandsträger, Schullei-tung und gegebenenfalls einem externen Kooperationspartner organisiert. Schulleitung und Schulaufwandsträger können hierzu in eigener Verantwortung individuelle und auf die jeweiligen örtlichen Verhältnisse zugeschnittene pädagogische Lösungen entwi-ckeln. Die Betreuung während der Mittagszeit ist schulische Aufgabe. Für das Mittages-sen kann ein Teilnehmerbeitrag von den Erziehungsberechtigten erhoben werden. Die Schulen wirken daran im erforderlichen Umfang mit. Im Einvernehmen kann die Aufga-be auf Dritte, z. B. Kooperationspartner, Fördervereine oder Caterer übertragen wer-den.

2.9 Räumlichkeiten

Für gebundene Ganztagsangebote müssen geeignete Räume in ausreichender Zahl und Größe zur Verfügung stehen. Gebundene Ganztagsangebote finden grundsätzlich in der Schule statt. Mittagsverpflegung und außerunterrichtliche Angebote können auch in Einrichtungen stattfinden, die sich in unmittelbarer Erreichbarkeit zur Schule befinden.

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379 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 10/2011

Inhalt

2.10 Antragsverfahren und Genehmigung 2.10.1 Der Antrag auf Einrichtung eines gebundenen Ganztagsangebotes ist von der Schullei-

tung vorzubereiten und durch den Schulaufwandsträger zu stellen. Der Antrag ist bei Grundschulen, Haupt- bzw. Mittelschulen, Volksschulen zur sonderpädagogischen För-derung, Förderschwerpunkt Lernen, Sonderpädagogischen Förderzentren und Wirt-schaftsschulen auf dem Dienstweg bei der zuständigen Regierung, bei Realschulen und Gymnasien bei der zuständigen Dienststelle des Ministerialbeauftragten einzurei-chen. Die Antragstellung erfolgt grundsätzlich im Rahmen eines Ausschreibungsverfah-rens vor Beginn des Schuljahres, in dem der Aufbau des Ganztagsangebotes an der jeweiligen Schule beginnen soll. Der jeweils geltende Antragstermin, die einzelnen An-tragsbedingungen und die einzureichenden Antragsunterlagen werden den Schulen zu Beginn des jeweiligen Ausschreibungsverfahrens bekannt gegeben.

2.10.2 Die Genehmigung des gebundenen Ganztagsangebotes wird durch das Staatsministe-

rium für Unterricht und Kultus erteilt. Ein Rechtsanspruch auf Genehmigung besteht nicht. Die Entscheidung über die Genehmigung wird bei Einhaltung der Genehmigungs-voraussetzungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach Ermessen des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus getroffen. Die Bereitstellung der zusätzli-chen Lehrerwochenstunden und Mittel für die gebundenen Ganztagsklassen erfolgt durch das Staatsministerium für Unterricht und Kultus bzw. die zuständige Regierung.

2.10.3 Die Genehmigung kann bei Fehlen oder nachträglichem Wegfall der in Nr. 2.1 genann-

ten Genehmigungsvoraussetzungen ganz oder teilweise widerrufen werden. Die jeweils zuständigen Behörden und Beauftragten der Schulaufsicht sind in Ausübung ihrer allge-meinen schulaufsichtlichen Befugnisse insbesondere berechtigt, selbst oder durch Ver-treter die Durchführung der gebundenen Ganztagsangebote vor Ort zu überprüfen.

3. Gebundene Ganztagsangebote an kommunalen Schulen und Schulen in freier

Trägerschaft 3.1 Zuwendungsvoraussetzungen 3.1.1 Die Schulträger von kommunalen Schulen sowie von staatlich genehmigten und staat-

lich anerkannten Schulen in freier Trägerschaft können staatliche Zuwendungen für den Personalaufwand gebundener Ganztagsangebote in Form eines einzelnen Ganztags-klassenzuges (gebundener Ganztagszug) für alle Jahrgangsstufen gemäß Nr. 3.2.1 oder für bestimmte Jahrgangsstufen der Schule gemäß Nr. 3.1.4 oder für einzelne Ganztagsklassen beantragen. Ein Rechtsanspruch besteht insoweit nicht. Die Zuwen-dungen werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und nach Maßgabe der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Art. 23 und Art. 44 BayHO und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften, gewährt.

3.1.2 Für die Förderung gebundener Ganztagszüge an Grundschulen, Haupt- bzw. Mittel-

schulen, Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung, Förderschwerpunkt Ler-nen, und Sonderpädagogischen Förderzentren gelten dabei die nachfolgenden Bestim-mungen. Gebundene Ganztagsklassen an Realschulen, Gymnasien und Wirtschafts-schulen werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gemäß Nr. 3.1.4 der Be-kanntmachung zur offenen Ganztagsschule für Schülerinnen und Schüler der Jahr-gangsstufen 5 bis 10 an staatlichen Schulen, kommunalen Schulen und Schulen in frei-er Trägerschaft vom 21. April 2010 (KWMBl S. 154) gefördert. Gleiches gilt für gebun-dene Ganztagsklassen an Haupt- bzw. Mittelschulen, die bereits bis einschließlich des Schuljahres 2010/2011 Zuwendungen gemäß Nr. 3.1.4 der Bekanntmachung zur offe-nen Ganztagsschule erhalten haben.

3.1.3 Voraussetzung einer Zuwendung ist, dass ein gebundenes Ganztagsangebot im Sinne

von Nr. 1.1 und Nr. 3.1.2 Satz 1 vorliegt und folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

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Amtlicher Schulanzeiger Nr. 10/2011 380

Inhalt

3.1.3.1 Das gebundene Ganztagsangebot gewährleistet ein Bildungs- und Betreuungsangebot an mindestens vier Wochentagen mit einer Unterrichts- und Betreuungszeit von grund-sätzlich 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr und beinhaltet eine tägliche Mittagsverpflegung. Im be-gründeten Einzelfall kann die Unterrichts- und Betreuungszeit bereits um 15.30 Uhr en-den.

3.1.3.2 Das gebundene Ganztagsangebot findet in der Verantwortung und unter der Aufsicht

der Schulleitung statt. Inhalt und Durchführung des gebundenen Ganztagsangebotes als einer besonderen Angebots- und Organisationsform des schulischen Unterrichts entsprechen den für Schulen in privater Trägerschaft geltenden allgemeinen schulrecht-lichen Bestimmungen. Der Bildungs- und Erziehungsauftrag gemäß Art. 1 BayEUG ist auch im Rahmen des gebundenen Ganztagsangebotes zu verwirklichen.

3.1.3.3 Dem gebundenen Ganztagsangebot liegt ein von der Schulleitung erarbeitetes pädago-

gisches Konzept für die ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote zugrunde. Das pädagogische Konzept soll dabei insbesondere folgende Inhalte und Gestaltungsele-mente berücksichtigen:

– Angebote und Maßnahmen zur individuellen schulischen Förderung

– Intensivierungs-, Lern-, Übungs-, Differenzierungs- und Vertiefungseinheiten unter Einbeziehung von Hausaufgaben

– Angebote und Maßnahmen zur Vermittlung und Verbesserung sozialer und perso-naler Kompetenzen

– Förderung individueller Neigungen und Begabungen und Erziehung zu einer sinn-vollen Freizeitgestaltung

Im Rahmen der individuellen Förderung soll bedarfsgerecht ein besonderer Schwer-punkt auf einer nachhaltigen Sprachförderung der Schülerinnen und Schüler liegen. Daneben kann das pädagogische Konzept zusätzliche Schwerpunkte entsprechend dem jeweiligen Schulprofil sowie den besonderen Möglichkeiten oder Bedürfnissen an der jeweiligen Schule und in der jeweiligen Schulart enthalten (z. B. Sport, musische, ästhetische und künstlerische Bildung, Berufsorientierung, Gesundheitserziehung).

3.1.3.4 Dem gebundenen Ganztagsangebot liegt als Organisationsprinzip eine rhythmisierte

Tages- und Unterrichtsgestaltung zugrunde, die sich aus dem pädagogischen Konzept und den jeweiligen Stundenplänen der gebundenen Ganztagsklassen ergeben muss. Rhythmisierung setzt dabei voraus, dass im Rahmen der organisatorischen und räumli-chen Möglichkeiten an der Schule ein zeitlich ausgewogener Wechsel zwischen Pha-sen der Anstrengung und der Erholung, der Bewegung und der Ruhe, der kognitiven und der praktischen Leistungen sowie zwischen unterschiedlichen Lehr- und Lernfor-men und Methoden stattfindet.

3.1.4 Zuwendungen für gebundene Ganztagsangebote können durch den Schulträger bean-

tragt und nach Maßgabe von Nr. 3.1.1 und Nr. 3.1.3 bewilligt werden

a) an Grundschulen für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 oder nur für die Jahrgangsstufen 1 und 2 bzw. nur für die Jahrgangsstufen 3 und 4 sowie in jahrgangskombinierter Form,

b) an Haupt- bzw. Mittelschulen im Regelfall für die Jahrgangsstufen 5 bis 9 oder für

die Jahrgangsstufen 7 bis 10 bei Mittlere-Reife-Klassen oder im Einzelfall für eine geringere Zahl von Jahrgangsstufen,

c) an Sonderpädagogischen Förderzentren und Förderzentren, Förderschwerpunkt

Lernen in Form gebundener Ganztagszüge jeweils gesondert für die Jahrgangs-stufen 1 bis 4 oder nur für die Jahrgangsstufen 1 und 2 bzw. nur für die Jahrgangs-

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381 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 10/2011

Inhalt

stufen 3 und 4 in der Grundschulstufe oder für die Jahrgangsstufen 5 bis 9 oder im Einzelfall für eine geringere Zahl von Jahrgangsstufen in der Hauptschulstufe so-wie in jahrgangskombinierter Form.

3.1.5 Im Übrigen liegen die Organisation und inhaltliche Ausgestaltung des gebundenen

Ganztagsangebotes sowie der Abschluss von Kooperationsverträgen oder von Be-schäftigungsverhältnissen mit Einzelkräften in der Verantwortung der Schulleitung und des Schulträgers. Der Schulträger kann im Einzelfall auch die Förderung eines von Nr. 3.1.4 Buchst. a bis c abweichenden Ganztagsangebotes beantragen.

3.2 Aufbau von gebundenen Ganztagszügen 3.2.1 Bei einer Bewilligung von Zuwendungen für einen gebundenen Ganztagszug kann in

dem Schuljahr, auf das sich die Bewilligung bezieht, der Aufbau des Ganztagszuges mit der Einrichtung bzw. Förderung einer gebundenen Ganztagsklasse beginnen. In jedem weiteren Schuljahr kann eine zusätzliche gebundene Ganztagsklasse eingerich-tet bzw. in die staatliche Förderung einbezogen werden, bis der Vollausbau des gebun-denen Ganztagszuges mit Ganztagsklassen in allen Jahrgangsstufen bzw. des im Ein-zelfall beantragten und bewilligten Ganztagsangebotes erreicht ist. Es ist grundsätzlich nicht möglich, gebundene Ganztagsklassen in mehreren Jahrgangsstufen gleichzeitig neu einzurichten bzw. in die staatliche Förderung einzubeziehen. Der Aufbau des Ganztagszuges durch die Einrichtung bzw. Förderung einer zusätzlichen Ganztagsklas-se je Schuljahr bedarf keiner erneuten Antragstellung und Bewilligung mehr.

3.2.2 Können in einem Schuljahr aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen in einzelnen

Jahrgangsstufen keine gebundenen Ganztagsklassen eingerichtet werden, gilt die er-teilte Bewilligung des Ganztagszuges bis auf Widerruf unverändert fort, so dass in den folgenden Schuljahren davon weiterhin Gebrauch gemacht werden kann.

3.2.3 Die Entscheidung, in welcher Jahrgangsstufe mit dem Aufbau des gebundenen Ganz-

tagszuges begonnen wird, wird von Schulleitung und Schulträger getroffen. Sie muss sich aus dem jeweiligen Antrag ergeben.

3.3 Personalausstattung und Finanzierung 3.3.1 Für nach Nr. 3.1.1, Nr. 3.1.3 und Nr. 3.1.4 bewilligte und eingerichtete gebundene

Ganztagsangebote werden staatlich genehmigten Grundschulen und staatlich geneh-migten Haupt- bzw. Mittelschulen sowie den vorgenannten Förderschulen in freier Trä-gerschaft im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel staatliche Zuwendungen zur Ab-deckung des zusätzlichen Personalaufwandes in Form eines Festbetrages gewährt. Dieser beträgt je gebundener Ganztagsklasse und Schuljahr an

1) gemäß Nr. 1.3

Die Zuwendungen sind ausschließlich zur Abdeckung des zusätzlichen Personalauf-wandes für die gebundenen Ganztagsklassen einzusetzen. Die zweckentsprechende Mittelverwendung ist gegenüber der Bewilligungsbehörde nachzuweisen.

3.3.2 Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Stellen und Mittel werden für nach Nr. 3.1.1,

Nr. 3.1.3 und Nr. 3.1.4 bewilligte und eingerichtete gebundene Ganztagsangebote an staatlich anerkannten Grundschulen, an staatlich anerkannten Haupt- bzw. Mittelschu-len sowie an Sonderpädagogischen Förderzentren und Förderzentren, Förderschwer-punkt Lernen durch das Staatsministerium für Unterricht und Kultus bzw. durch die Re-

Grundschulen 21.500 Euro

Haupt- bzw. Mittelschulen 21.500 Euro

Förderschulen1)

25.000 Euro

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Amtlicher Schulanzeiger Nr. 10/2011 382

Inhalt

gierungen und Staatlichen Schulämter zur Abdeckung des zusätzlichen Personalauf-wandes anstelle der Förderung nach Nr. 3.3.1 grundsätzlich zusätzliche Lehrerwochen-stunden durch Zuordnung staatlicher Lehrkräfte bzw. Förderlehrer im Rahmen der ge-setzlichen Bestimmungen sowie eine staatliche Zuwendung in Form eines Festbetrages gemäß Nr. 3.4.3 zugewiesen werden. Die Zuweisung in Form von Lehrerwochenstun-den beträgt je gebundener Ganztagsklasse an

1) gemäß Nr. 1.3

Die zusätzlichen Lehrerwochenstunden sind ausschließlich für den Bedarf der gebun-denen Ganztagsklassen einzusetzen. Sie werden grundsätzlich für unterrichtliche, un-terrichtsnahe oder pädagogisch geleitete Bildungs- und Fördermaßnahmen (Angebote zur individuellen schulischen Förderung, Intensivierungs-, Übungs-, Differenzierungs- und Vertiefungsstunden) eingesetzt. Bei solchen Angeboten entspricht eine Lehrerwo-chenstunde einem Einsatz der Lehrkraft im Umfang von 45 Minuten. Soweit die jeweilige Schule in ihrem individuellen pädagogischen Konzept den Einsatz von Lehrerwochenstunden vorsieht, die keine Vor- und Nachbereitungszeit erfordern, soll sie dafür eine abweichende Verrechnung dergestalt vorsehen, dass ein Einsatz im Umfang von bis zu 90 Minuten einer Stunde der Unterrichtspflichtzeit der Lehrkraft ent-spricht.

3.3.3 Für die Zuordnung der staatlichen Lehrkräfte bzw. Förderlehrer sind Art. 31 Abs. 5 bzw.

Art. 33 Abs. 2 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG) entsprechend anzuwenden. Daneben wird im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel eine staatli-che Zuwendung in Form eines Festbetrages gewährt. Dieser beträgt einheitlich 1.000 Euro je gebundener Ganztagsklasse und Schuljahr. Die Zuwendung ist ausschließlich zur Abdeckung des zusätzlichen Personalaufwandes für die gebundenen Ganztags-klassen einzusetzen. Die zweckentsprechende Mittelverwendung ist gegenüber der Be-willigungsbehörde nachzuweisen.

3.3.4 Bei der Bemessung der Festbetragsfinanzierung nach Nr. 3.4.1 und Nr. 3.4.3 ist bereits

ein Eigenbeitrag des jeweiligen Schulträgers zum Personalaufwand in Höhe von 5.000 Euro je gebundener Ganztagsklasse und Schuljahr in Abzug gebracht.

3.4 Personal in gebundenen Ganztagsangeboten

Die gebundenen Ganztagsangebote müssen von einer Lehrkraft oder sonstigen päda-gogischen Fachkraft (z. B. Erzieher, Sozialpädagoge) geleitet werden. Der Schulträger hat dafür Sorge zu tragen, dass das in den gebundenen Ganztagsklassen eingesetzte Personal die Gewähr für einen angemessenen Umgang mit den Schülerinnen und Schülern bietet und über die persönliche Eignung sowie die für das jeweilige Bildungs- und Betreuungsangebot erforderliche pädagogische und fachliche Kompetenz verfügt. Die Bestimmungen zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nach § 30a Bun-deszentralregistergesetz (BZRG) sind zu beachten. Im Übrigen entscheiden Schullei-tung und Schulträger nach dem jeweiligen pädagogischen Konzept über die Anforde-rungen an die Qualifikation des eingesetzten Personals.

3.5 Anmeldung und Teilnahme 3.5.1 Die Schülerinnen und Schüler werden durch ihre Erziehungsberechtigten mindestens

jeweils für ein Schuljahr vor Beginn des Schuljahres zur verpflichtenden Teilnahme an einem gebundenen Ganztagsangebot in einer Ganztagsklasse angemeldet. Die Anmel-

Grundschulen 12 zusätzliche Lehrerwochenstunden

Haupt- bzw. Mittelschulen 12 zusätzliche Lehrerwochenstunden

Förderschulen1) 12 zusätzliche Lehrerwochenstunden

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383 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 10/2011

Inhalt

dung und die Teilnahmeverpflichtung beziehen sich auf die gesamte Dauer der Bil-dungs- und Betreuungsangebote von mindestens vier Wochentagen mit Unterrichts- und Betreuungszeiten von grundsätzlich 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Schulträger und Schul-leitung können über diese Mindestzeit hinausgehende verbindliche Unterrichts- und Betreuungszeiten festlegen.

3.5.2 Für die Schülerinnen und Schüler besteht im Umfang der Anmeldung Anwesenheits-

und Teilnahmepflicht. 3.6 Teilnehmerbeitrag

Für gebundene Ganztagsangebote können an Schulen in freier Trägerschaft Teilneh-

merbeiträge von den Erziehungsberechtigten erhoben werden. Die Teilnehmerbeiträge

sollen nach Art und Umfang der Inanspruchnahme der Angebote bemessen und nach

sozialen Gesichtspunkten gestaffelt sein. 3.7 Räumlichkeiten

Für gebundene Ganztagsangebote müssen geeignete Räume in ausreichender Zahl

und Größe zur Verfügung stehen. Gebundene Ganztagsangebote finden grundsätzlich

in der Schule oder in Einrichtungen statt, die sich in unmittelbarer Erreichbarkeit zur

Schule befinden. 3.8 Antragsverfahren und Bewilligung 3.8.1 Der Antrag auf Förderung eines gebundenen Ganztagsangebotes ist von der Schullei-

tung vorzubereiten und durch den Schulträger zu stellen. Der Antrag ist auf dem Dienst-weg bei der zuständigen Regierung einzureichen. Die Antragstellung erfolgt grundsätz-lich im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens vor Beginn des Schuljahres, in dem der Aufbau bzw. die Förderung des Ganztagsangebotes an der jeweiligen Schule be-ginnen soll. Der jeweils geltende Antragstermin, die einzelnen Antragsbedingungen und die einzureichenden Antragsunterlagen werden den Schulen zu Beginn des jeweiligen Ausschreibungsverfahrens bekannt gegeben.

3.8.2 Die Bewilligung der Zuwendungen für das gebundene Ganztagsangebot wird durch das

Staatsministerium für Unterricht und Kultus erteilt. Sie ersetzt nicht die erforderliche Ge-nehmigung gemäß Art. 92 bzw. Art. 99 BayEUG. Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung einer staatlichen Förderung besteht nicht. Die Entscheidung über die Förderung wird bei Einhaltung der Zuwendungsvoraussetzungen im Rahmen der verfügbaren Haus-haltsmittel nach Ermessen des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus getroffen. Die Bereitstellung der zusätzlichen Lehrerwochenstunden und Mittel für die gebunde-nen Ganztagsklassen erfolgt durch das Staatsministerium für Unterricht und Kultus bzw. die zuständige Regierung.

3.8.3 Die Bewilligung kann bei Fehlen oder nachträglichem Wegfall der in Nr. 3.1 genannten

Zuwendungsvoraussetzungen ganz oder teilweise widerrufen werden. Die jeweils zu-ständigen Behörden und Beauftragten der Schulaufsicht sind in Ausübung ihrer allge-meinen schulaufsichtlichen Befugnisse insbesondere berechtigt, selbst oder durch Ver-treter die Durchführung der gebundenen Ganztagsangebote vor Ort zu überprüfen.

4. Schlussbestimmungen 4.1 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. August 2011 in Kraft. Mit Ablauf des 31. Juli 2011 tritt die Bekanntmachung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zum Modellprojekt „Gebundene Ganztagsgrundschulen“ vom 12. November 2007 (KWMBl I S. 427) außer Kraft.

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Amtlicher Schulanzeiger Nr. 10/2011 384

Inhalt

4.2 Anlagen

Die genannten Anlagen sind nicht im Amtsblatt veröffentlicht. Sie sind auf der Homepa-ge des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus unter www.stmuk.bayern.de- Minis-terium - Schule und Ausbildung - Ganztagsschule verfügbar.

Dr. Müller Ministerialdirigent Diese Bekanntmachung im Internet

Hinweis

Siebte Änderung der Bekanntmachung über den Vollzug der Volks-schulordnung; hier: Formulare Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 22. Juni 2011 Az.: IV.4-5 S 7422-4b.61 501 Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 25. No-vember 2004 (KWMBl I S. 431), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 15. November 2010 (KWMBl S. 540), wird geändert. Den vollständigen Wortlaut dieser Bekanntmachung finden Sie im Internet unter folgender Adres-se: https://www.verkuendung-bayern.de/kwmbl/jahrgang:2011/heftnummer:15/seite:160 Direktlink Anlagenverzeichnis: Anlage 12 Zwischenzeugnis für die Jahrgangsstufe 10 (Mittlere-Reife-Zug)

Anlage 13 Jahreszeugnis für die Jahrgangsstufe 10 (Mittlere-Reife-Zug)

Anlage 16 Zeugnis über den qualifizierenden Hauptschulabschluss

Anlage 17 Zeugnis über den qualifizierenden Hauptschulabschluss (Externe)

Anlage 18 Abschlusszeugnis über den mittleren Schulabschluss an der Mittelschule

Anlage 19 Abschlusszeugnis über den mittleren Schulabschluss an der Mittelschule (Externe)

Anlage 21a Zeugnis über den erfolgreichen Hauptschulabschluss der Praxisklasse

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385 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 10/2011

Inhalt

Lehrgang zur Ausbildung von Förderlehrern an Grund- und Haupt-/Mittelschulen Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 17. August 2011 Az.: IV.3-5 S 7040-4.74 463 1. Nach Art. 60 Abs. 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen

unterstützen die Förderlehrer den Unterricht und tragen durch die Arbeit mit Schülergrup-pen zur Sicherung des Unterrichtserfolgs bei. Sie nehmen besondere Aufgaben der Betreu-ung von Schülern selbständig und eigenverantwortlich wahr und wirken bei sonstigen Schulveranstaltungen und Verwaltungstätigkeiten mit.

2. Der nächste Lehrgang zur Ausbildung von Förderlehrern beginnt am 13. September 2012

am Staatsinstitut für die Ausbildung von Förderlehrern. 3. Die Ausbildung richtet sich nach der Studienordnung des Staatsinstituts für die Ausbildung

von Förderlehrern (Förderlehrerstudienordnung – FölSO) vom 24. Juni 2008 (GVBl S. 399) in der jeweils geltenden Fassung (BayRS 2038-3-4-9-1-UK). Sie umfasst eine dreijährige Ausbildung am Staatsinstitut für die Ausbildung von Förderlehrern und einen zweijährigen Vorbereitungsdienst.

Die Abschlussprüfung am Staatsinstitut vermittelt die Befähigung für den Eintritt in den Vor-bereitungsdienst der Förderlehrer.

4. Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung zum Förderlehrer sind:

a) Mindestalter von 16 Jahren b) Nachweis eines mittleren Schulabschlusses gemäß Art. 25 des Bayerischen Gesetzes

über das Erziehungs- und Unterrichtswesen.

Über die Auswahl der Teilnehmer entscheidet ein Eignungstest am Staatsinstitut. Er hat Wettbewerbscharakter. Das schriftliche Testverfahren findet am 12. Januar 2012, die Ge-spräche finden vom 27. Februar bis 2. März 2012 statt.

5. Ausbildungsförderung wird nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in der

jeweils geltenden Fassung geleistet, und zwar nach den für Schüler von Berufsfachschulen festgelegten Sätzen.

6. An die Ausbildung am Staatsinstitut schließt sich der Vorbereitungsdienst an. Er dauert

zwei Jahre und schließt mit der Abschlussprüfung ab, welche als Qualifikationsprüfung gilt. Während des Vorbereitungsdienstes nehmen die Förderlehreranwärter an Seminarveran-staltungen teil.

7. Das Staatsministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass aus der Zulassung zur Ausbil-

dung und dem Bestehen der Qualifikationsprüfung kein Anspruch auf die Einstellung als Förderlehrer und auf Verwendung im Staatsdienst hergeleitet werden kann. Die Übernahme der Bewerber richtet sich vielmehr nach den zu dieser Zeit besetzbaren Planstellen, den erzielten Noten und den allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis. Auch besteht kein Anspruch auf Verwendung in einem bestimmten Regierungsbezirk.

8. Die Ausbildung wird an zwei Ausbildungsorten durchgeführt:

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Amtlicher Schulanzeiger Nr. 10/2011 386

Inhalt

- Staatsinstitut für die Ausbildung von Förderlehrern – Abteilung I – Geschwister-Scholl-Platz 3 95445 Bayreuth

- Staatsinstitut für die Ausbildung von

Förderlehrern – Abteilung II – Heiliggeistgasse 1 85354 Freising

Bewerber richten ihre Gesuche bis spätestens 15. Dezember 2011 (Datum des Poststempels)

- für die Ausbildung in Bayreuth

an das Staatsinstitut für die Ausbildung von Förderlehrern – Abteilung I – Geschwister-Scholl-Platz 3 95445 Bayreuth Tel.: 0921 45499 Fax: 0921 41783 E-Mail: [email protected] http://www.foerderlehrer.info;

- für die Ausbildung in Freising

an das Staatsinstitut für die Ausbildung von Förderlehrern – Abteilung II – Heiliggeistgasse 1 85354 Freising Tel.: 08161 173570 Fax: 08161 40138484 E-Mail: [email protected] http://www.foerderlehrer-freising.de.

Den Gesuchen sind beizufügen:

a) Lebenslauf (tabellarisch);

b) Nachweis des unter Nr. 4b genannten mittleren Schulabschlusses (beglaubigte Zeug-nisabschrift);

c) ein erweitertes Führungszeugnis gemäß § 30a Abs. 1 des Bundeszentralregisterge-setzes (Belegart OE, nicht älter als sechs Monate), sofern sich der Studienbeginn am Staatsinstitut nicht unmittelbar an einen vorausgehenden Schulbesuch anschließt, so-wie eine Erklärung des Bewerbers, dass nach seiner Kenntnis gegen ihn kein straf-rechtliches Ermittlungsverfahren oder gerichtliches Strafverfahren wegen des Ver-dachts einer vorsätzlich begangenen Tat anhängig ist;

d) bei Bewerbern, die das 18. Lebensjahr zur Zeit der Anmeldung noch nicht vollendet haben, die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten;

e) bei deutschen Bewerbern amtlich beglaubigte Ablichtung der Lichtbildseite des Perso-nalausweises oder des Reisepasses;

f) bei Bewerbern, welche nicht Deutsche im Sinne des Art. 116 GG sind,

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387 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 10/2011

Inhalt

- der Nachweis, dass sie Angehörige eines Staates der Europäischen Union, ei-nes anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirt-schaftsraum oder eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Uni-on vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqua-lifikationen eingeräumt haben, sind oder

- die amtliche Bestätigung, dass ein Einbürgerungsantrag gestellt ist.

In diesen Fällen ist erforderlichenfalls die Kenntnis der deutschen Sprache auf muttersprachlichem Niveau nachzuweisen;

g) Rückporto (1,45 €) in Postwertzeichen.

Die Kosten für diese Unterlagen haben die Bewerber zu tragen.

9. Für Unterbringung und Verpflegung haben die Lehrgangsteilnehmer selbst zu sorgen. Kufner Ministerialdirigent Diese Bekanntmachung im Internet

Ausbildung von Fachlehrern an Volksschulen, Volksschulen zur son-derpädagogischen Förderung und Realschulen

Fachliche und pädagogische Ausbildung in den Fächern Werken / Technisches Zeichnen / Kommunikationstechnik / Kunsterziehung bzw. Sport Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 25. Juli 2011 Az.: IV.3-5 S 7032.3-4b.70 632 1. Fachliche und pädagogische Ausbildung in den Fächern Werken/ Technisches Zeichnen/

Kommunikationstechnik/ Kunsterziehung bzw. Sport. 1.1 Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus beginnt im Schuljahr 2012/13

eine weitere Ausbildung von Fachlehrern für Volksschulen, Volksschulen zur sonderpäda-gogischen Förderung und Realschulen. Die Ausbildung erfolgt gleichzeitig in den genann-ten Fächern. Alternativ zum Fach Kunsterziehung kann das Fach Sport gewählt werden. Die Ausbildung umfasst insgesamt vier Studienjahre. Nach drei Studienjahren werden die jeweiligen fachlichen Prüfungen abgeschlossen. Die Ausbildung richtet sich nach der Stu-dienordnung für das Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern (FISO) vom 9. August 2005 (GVBl S. 436, BayRS 2038-3-4-8-7-UK) in der jeweils geltenden Fassung.

1.2 Voraussetzungen für die Zulassung zur Fachausbildung sind, dass die Bewerber

- einen mittleren Schulabschluss gemäß Art. 25 des Bayerischen Gesetzes über das Er-ziehungs- und Unterrichtswesen besitzen (vgl. hierzu KMBek vom 30. April 2007, KWMBl I S. 207),

- für den Lehrerberuf körperlich geeignet sind,

- einen Eignungstest bestehen.

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Amtlicher Schulanzeiger Nr. 10/2011 388

Inhalt

1.3 Der Eignungstest soll über die vorhandene fachliche und persönliche Eignung des Bewer-bers Aufschluss geben. Er findet an der Ausbildungsstätte statt, die der Bewerber besuchen will. Für das Fach Sport ist ein zusätzlicher Eignungstest zu bestehen. Über die Termine und Inhalte informieren die Ausbildungsstätten.

Die endgültige Aufnahme ist vom Bestehen einer Probezeit abhängig. Die Probezeit endet am 15. Februar 2013.

2. Die formlosen Bewerbungen um Zulassung zur Ausbildung sind

- für die Ausbildungsstätte in Augsburg an das

Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern - Abteilung I - Henisiusstraße 1, 86152 Augsburg, Tel. 0821 153024-25, E-Mail: [email protected], http://www.fachlehrer-augsburg.de

- für die Ausbildungsstätte in Bayreuth an das

Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern - Abteilung V - Geschwister-Scholl-Platz 3, 95440 Bayreuth, Tel. 0921 41603, E-Mail: [email protected], http://www.fachlehrer.de

bis spätestens 30. September 2011 zu richten. Spätere Anmeldungen können aus organi-satorischen Gründen nicht mehr entgegengenommen werden.

3. Die Ausbildung ist grundsätzlich förderungsfähig nach dem Bundesausbildungsförderungs-

gesetz (BAföG) in der jeweils geltenden Fassung, und zwar nach den für Schüler an Berufs-fachschulen festgelegten Sätzen.

4. Für Unterbringung und Verpflegung haben die Lehrgangsteilnehmer selbst zu sorgen. 5. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Übernahme in den staatlichen Schul-

dienst nach Durchlaufen der Ausbildung am Staatsinstitut und des darauf folgenden zwei-jährigen Vorbereitungsdienstes nur nach Maßgabe des bestehenden Bedarfs und der je-weils gegebenen Planstellenlage möglich ist.

Kufner Ministerialdirigent Diese Bekanntmachung im Internet

Hinweis:

Rahmenprogramm für den Vorbereitungsdienst der Fachlehrer und Fachlehrerinnen Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 21. Juni 2011 Az.: IV.3-5 S 7111.1-4b.49 221 Inhalte der Bekanntmachung:

Ziele des Vorbereitungsdienstes

Gliederung des Vorbereitungsdienstes

Kompetenzbereiche und Inhalte der Ausbildung

Organisation und Gestaltung des Vorbereitungsdienstes Diese Bekanntmachung im Internet

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389 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 10/2011

Inhalt

Staatliche Prüfung für Gebärdensprachdolmetscher 2011/2012 Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 25. August 2011 Az.: IV.8-5 S 86151-4a.73 817 Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus bietet im Jahr 2011/2012 eine Staatli-che Prüfung für Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscher an. Die Prü-fung wird nach den Bestimmungen der Prüfungsordnung für Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscher (GDPO) vom 26. Oktober 2004 (GVBl S. 419), zuletzt geändert durch Verordnung vom 20. Mai 2011 (GVBl S. 378), durchgeführt. Einzelheiten über Zulassungsvoraussetzungen, Prüfungsgebühren, Prüfungsanforderungen etc. können über die Internetseite des Bayerischen Instituts zur Förderung der Kommunikation Gehör-loser und Hörbehinderter e. V., Gehörlosen Institut Bayern (GIB.), unter www.giby.de abgerufen werden. Die Anmeldung zur Prüfung ist auf einem Formblatt, das ab sofort beim Gehörlosen Institut Bay-ern angefordert werden kann, bis spätestens 29. September 2011 (Datum des Poststempels) beim Gehörlosen Institut Bayern, Fürther Straße 212, 90429 Nürnberg, einzureichen. Termin der schriftlichen Prüfung: 14. Oktober 2011 Zeitraum der praktischen Prüfung: 27. bis 29. Januar 2012 Die Prüfung findet am Bayerischen Institut zur Förderung der Kommunikation Gehörloser und Hör-behinderter e. V., Gehörlosen Institut Bayern (GIB.), Fürther Straße 212, 90429 Nürnberg, statt. Dr. Müller Ministerialdirigent Diese Bekanntmachung im Internet

Stärkung der Eigenverantwortung beruflicher Schulen Schulversuch „Profil 21 – Berufliche Schule in Eigenverantwortung“ Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2011 Az.: III.3-5 S 9641-7b.52 463 Der Schulversuch „PROFIL 21 – Berufliche Schule in Eigenverantwortung“ (Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 24. April 2006 (KWMBl I S. 102)), an dem insgesamt 24 bayerische berufliche Schulen teilgenommen haben, erprobt die Weiterent-wicklung von Eigenverantwortung der beruflichen Schulen als konsequente Fortsetzung der Inne-ren Schulentwicklung in Bayern. Durch die erweiterte Selbstständigkeit soll den individuellen Be-dürfnissen der einzelnen Schule stärker Rechnung getragen werden. Die Bekanntmachung Ausschreibung von PROFIL 21 – Berufliche Schule in Eigenverantwortung als Schulversuch vom 24. April 2006 (KWMBI I S. 102) tritt mit Ablauf des 31. Juli 2011 außer Kraft. Ergebnisse des Schulversuchs aus dem letzten Schuljahr sind in der folgenden Tabelle zu-sammenfassend dargestellt.

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Amtlicher Schulanzeiger Nr. 10/2011 390

Inhalt

Nr. Titel Kurzerläuterung

1 Aufbau und Pflege horizontaler und verti-kaler Bildungsnetz-werke

In dieser Maßnahme geht es um den Aufbau und die Pflege eines Netzwerks mit allen bildungs-, ausbildungs- und erziehungsverant-wortlichen Institutionen und Trägern einer Region zur Information und zur Erleichterung des Berufseinstiegs von Jugendlichen.

2 Virtueller Bildungs-campus

Das gesamte Bildungsangebot einer Region wird der Öffentlichkeit online transparent gemacht.

3 Dokumentenmanage-mentsystem/ Verwaltungsvereinfa-chung

Durch eine Verbesserung der Informationstechnologie und deren Abstimmung mit den schulischen Prozessen verbessern sich der Informationsfluss, die Qualität der Daten und das Verwaltungshan-deln.

4 Systematische Be-rufswahl

Eine systematische, mehrjährige Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die Berufswahl verdeutlicht die Tragweite der Ent-scheidung und erhöht die Chancen auf einen Ausbildungsplatz.

5 Modulare Beschulung von Jugendlichen ohne Ausbildungs-platz

Jeweils zwei JoA-Klassen werden parallel von drei Lehrkräften be-schult. Die Anwesenheit der drei Lehrkräfte ermöglicht eine hohe Flexibilität für themenbezogene, intensive Förderung.

6 Methodentraining mit Zertifizierung

Die Schülerinnen und Schüler erlangen Methodenkompetenz, die sie im Schul- und Berufsleben einsetzen können. Es besteht die Möglichkeit, diese Kompetenzen zertifizieren zu lassen.

7 Zertifikatsprüfung Tür-kisch

Die Schule bietet das Wahlfach Türkisch an und ermöglicht den Schülerinnen und Schülern die Teilnahme an einer Zertifikatsprü-fung, die sich an der Stufe I der KMK-Rahmenvereinbarung orientiert.

8 Zentrale Leistungser-hebungen an mehre-ren Schulen

Verschiedene Schulen derselben Schulart stimmen die didaktische Jahresplanung, die Erwartungshorizonte und die Bewertung von Prüfungen ab. Die Synergieeffekte schaffen Freiräume für andere pädagogische Arbeiten und sichern Standards.

9 Eigenverantwortliche Teamstunden

Die Schule gestaltet den Stundeplan so, dass sich Lehrerteams wöchentlich oder im Block zur Bearbeitung besonderer Herausfor-derungen treffen können. Teamstunden werden hälftig auf die Un-terrichtspflichtzeit angerechnet.

10 Familienfreundliche Schule

Schülerinnen und Schüler des Fachbereichs Hauswirtschaft und Kinderpflege übernehmen während schulinterner Lehrerfortbildun-gen im Haus die Betreuung der Kinder der Fortbildungsteilnehmer und das Catering.

11 Erweiterte Ausbil-dungsinhalte in der Kinderpflege – Arbeitsplatz Hort

Schülerinnen und Schüler werden mit den Lerninhalten der Grund-schule vertraut gemacht. Sie übernehmen eigenverantwortlich Betreuungsaufgaben an ausgewählten Grundschulen, die sie im Rahmen ihrer schulischen Ausbildung reflektieren.

12 Ausbildung in der Kin-derpflege mit Vertiefung in den Ar-beitsfeldern Krippe und Hort

Die Ausbildungsinhalte im Bildungsgang Kinderpflege werden komprimiert und erweitert durch Inhalte, die den Schülerinnen ver-besserte Chancen auf dem Arbeitsmarkt verschaffen.

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391 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 10/2011

Inhalt

Die Ergebnisse 1 bis 12 sind gemäß den Anlagen 1 bis 12 an entsprechenden beruflichen Schu-len in Bayern ab dem Schuljahr 2011/2012 zulässig. In den Anlagen sind die Schulen genannt, die die jeweilige Neuerung für ihre Ausbildungssituation erprobt haben. Die einzelnen Maßnah-men können auch eigenverantwortlich an die spezielle Ausbildungssituation der adaptierenden Schule angepasst werden. Downloads zu den Maßnahmen finden sich unter www.bildungspakt-bayern.de. Auf eine vertrauensvolle Einbeziehung des örtlichen Personalrats ist zu achten. Darüber hinaus wurden die im Folgenden aufgeführten good-practice-Lösungen erarbeitet. Nähe-re Informationen zu diesen einzelnen good-practice-Lösungen können auf der Homepage der Stiftung Bildungspakt unter www.bildungspakt-bayern.de eingeholt werden.

K u f n e r

Ministerialdirigent

Datei-Anlage(n):

Anlage 1: Aufbau und Pflege horizontaler und vertikaler Bildungsnetzwerke

Anlage 2: Virtueller Bildungscampus

Anlage 3: Dokumentenmanagementsystem – Verwaltungsvereinfachung

Anlage 4: Systematische Berufswahl

Anlage 5: Modulare Beschulung von Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz

Anlage 6: Methodentraining mit Zertifizierung

Anlage 7: Zertifikatsprüfung Türkisch

Anlage 8: Zentrale Leistungserhebungen an mehreren Schulen

Anlage 9: Eigenverantwortliche Teamstunden

Anlage 10: Familienfreundliche Schule

Anlage 11: Erweiterte Ausbildungsinhalte in der Kinderpflege – Arbeitsplatz Hort

Anlage 12: Ausbildung in der Kinderpflege mit Vertiefung in den Arbeitsfeldern Krippe und Hort

Nr. Titel Kurzerläuterung

1 Kollegiale Netzwerke zwischen Schulen

Die Schule als Ganzes und die jeweils beteiligten Kollegen profitieren von einem institutionalisierten Austausch über die Grenzen der Schule hinweg.

2 Pädagogisches Konzept zur Betreuung von Internats-schülern

Die Lebenssituation der Schüler wird unter anderem durch die Erarbeitung von sinnvollen Freizeitangeboten und einer ver-besserten Zusammenarbeit zwischen Internat und Schule ver-bessert.

3 Orientierungstag zum beruflichen Bildungsweg

An einem Orientierungstag werden Schüler und Eltern frühzei-tig und umfassend über die beruflichen Bildungswege und de-ren zahlreiche Anschlussmöglichkeiten informiert.

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Amtlicher Schulanzeiger Nr. 10/2011 392

Inhalt

Fort- und Weiterbildung

Sport

Termine

Schulung der neuen Fachberater Sport: 10. – 13.10.11 Riedenburg Feststehender Teilnehmerkreis

Weiterbildung Schwimmen II: 07.- 09.11.11 Hengersberg Dieser Reihen-LG schließt mit der Qualifikation zur Erteilung des Schwimmunterrichts in der Hauptschulstufe ab. Voraussetzung: Rettungsschwimmabzeichen Bronze + Weiterbildung Schwimmen Phase I

Sport für Einsteiger – wird von den Fachberatern Sport auf Schulamtsebene angeboten:

Dieser Halbtageslehrgang wendet sich an Lehrkräfte, die keine Sportausbildung haben und das Fach Sport unterrichten (müssen) - oder die dringend eine Auffrischung in Theo-rie und Praxis des Faches Sport benötigen.

Lehrgänge: Datum: Ort: Leitung: 12.10.2011 LA - MS Kronwinkl/Ast – Uwe Krause 20.10.2011 LA – Vilsbiburg – Maria Giglberger 25.10.2011 LA – GS Kronwinkl – Uwe Krause 20.10.2011 SR - Mitterfels - Markus Schedlbauer 19.10.2011 REG/FRG - Teisnach - Otto Kroner 27.10.2011 DEG - Deggendorf - Martina Reiner

Zeitgemäße Unterrichtsplanung am Bsp. 1.-2. Kl.: Laspo Lehrgang Nr. 81-902-03

Im Mittelpunkt des eintägigen LG stehen Stundenbilder für die Jhgst 1 und 2. Anhand eines einheitlichen Unterrichtsschemas wird den Teilnehmern eine Vielzahl an Praxis-bausteinen vermittelt, um GS durch einen „Bewegenden“ Sportunterricht einen erfolgrei-chen Zugang zur Bewegung zu ermöglichen.

24.11.2011 NDB: GS Rettenbach/DEG (Tageslehrgang: 8:30 Uhr – 17:00 Uhr)

Sicherheit im Schwimmen – Verbesserung der Rettungsfähigkeit:

81-901-11: 14.11.2011 Aidenbach 81-901-12: 08.12.2011 Mallersdorf-Pfaffenberg

Rettungsschwimmlehrgänge zum Erwerb des Rettungsschwimmabzeichen in Bronze:

Frühjahr 2012

2. Sichtung Sportklettern – und Weiterbildung Sportklettern

Änderung der Anmeldeanforderung an die Lehrkräfte: Neu: Sportstudium (Hauptfach od. Didaktik) wird jetzt nicht mehr vorausgesetzt – Zielgrup-pe jetzt: Lehr-/Fachlehrkräfte mit Ausbildung in Sport der Hauptschulstufe.

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393 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 10/2011

Inhalt

Sport

Schulsportwettbewerbe 2011/12

1. Meldung von Mittelschulverbünden

Ab dem Schuljahr 2011/12 dürfen nicht nur einzelne Schulen, sondern auch Mittelschul-

verbünde, als Schulverbund, Mannschaften zu den

Schulsportwettbewerben melden.

Das heißt, dass ein Mittelschulverbund, der z.B. aus

vier Schulen besteht, eine Mannschaft melden kann,

deren Teilnehmer Schüler/-innen aus allen vier Schu-

len sind. Die Teilnehmer können aber auch nur aus

drei, zwei oder einer Schule sein. Zu beachten ist,

dass pro Mittelschulverbund, wie bei allen anderen Schularten, pro Sportart und Wettkampfklasse maxi-

mal zwei Mannschaften gemeldet werden dürfen.

Die Meldung im Online-Meldesystem nimmt der als hauptverantwortlicher Verbundkoor-

dinator fungierende Schulleiter vor. Auf dem Online-Meldeformular für Mittelschulen müs-

sen die jeweiligen Schulen markiert werden, deren Teilnehmer die Mannschaften bilden.

Mittelschulen und Mittelschulverbünde können in allen Sportarten und Wettkampfklassen

melden. Beachten Sie dabei aber die Einhaltung der für eine Wettkampfklasse vorgeschrie-

benen Jahrgangsgrenze.

ACHTUNG: Sollte in Sportarten/Wettkampfklassen, die zum Bundesfinale des Wettbewerbs

JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA führen, eine Mittelschulverbundsmannschaft Landes-

sieger werden, so ist die Teilnahme am Bundesfinale gemäß der bundesweit geltenden Re-

gelungen nicht möglich.

2. Schulsport-Wettbewerbs-Broschüre

Diese Broschüre, die wichtige Informationen zu allen Mannschaftswettbewerben und zu-

sätzlichen Schulsportwettbewerben enthält, wird nicht mehr in gedruckter Form aufgelegt,

sondern ist nur noch online unter: www.laspo.de/broschuere abrufbar.

3. Meldetermin der Mannschaften

Stichtag der Meldungen für die Schulmannschaften ist wie immer der 15.10.2011.

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Amtlicher Schulanzeiger Nr. 10/2011 394

Inhalt

Informationstag „Lernort Staatsregierung“ Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 2. August 2011 Az.: LZ 3-5 3061 Auf Beschluss der Bayerischen Staatsregierung wird das Programm „Lernort Staatsregierung“ durch die Bayerische Landeszentrale bis auf weiteres fortgeführt. Im Rahmen verstärkter Bemü-hungen um die politische Bildung der Jugend werden die schon seit vielen Jahren mit großem Erfolg durchgeführten Besuche von Schulklassen an den Bayerischen Staatsministerien und an der Bayerischen Staatskanzlei auch in Zukunft angeboten. Der Informationstag „Lernort Staatsregierung“ will über Aufgaben und Arbeitsweisen der Bayeri-schen Staatsregierung (Exekutive) informieren. Die Jugendlichen sollen „vor Ort“ einen Einblick bekommen, wo Politik gemacht wird und wie der politische Entscheidungsprozess abläuft. In Ge-sprächen mit leitenden Beamten und nach Möglichkeit mit Mitgliedern des bayerischen Kabinetts wird ein Beitrag geleistet, die Distanz zwischen Jugend und Staat abzubauen. Teilnehmerkreis: An dem Programm können die 9. (und ggf. 10.) Klassen der Haupt- und Mittelschulen (ggf. auch Förderschulen), die 10. Klassen der Realschulen, Wirtschaftsschulen und Gymnasien sowie auch Kurse aus den 11. und 12. Jahrgangsstufen der Gymnasien teilnehmen. Es können sich auch interessierte Klassen der Fach- und Berufsoberschulen sowie anderer be-ruflicher Schulen für einen Besuch bei der Bayerischen Staatsregierung bewerben. Grundsätzlich kann sich jede Schule in jedem Schuljahr für einen Termin bewerben. Vorbereitung und Durchführung: Der Informationstag findet in der Landeshauptstadt München, dem Sitz der Bayerischen Staatsre-gierung, statt. Die inhaltliche Vorbereitung der eintägigen Informationsfahrt wird an den Schulen durchgeführt; verbindliche Richtschnur bilden dabei die Lehrplanvorgaben für den Bereich der politischen Bil-dung. Eine gründliche Vorbereitung der teilnehmenden Schüler ist Voraussetzung für die Teilnah-me. Die eingeladenen Gruppen erhalten von der Bayerischen Landeszentrale für politische Bil-dungsarbeit Hinweise und ggf. Materialien zur Vorbereitung. Die Informationstage selbst werden von der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit organisatorisch betreut und in-haltlich gestaltet. Die Kosten für die Verpflegung trägt die Landeszentrale, zu den Fahrtkosten wird ein Zuschuss gezahlt. Anträge auf Fahrtkostenzuschuss sind bei Terminen im ersten Schul-halbjahr bis zum Ende des Schuljahres, bei Terminen im zweiten Schulhalbjahr bis zum Ende des Kalenderjahres einzureichen. Zeitlicher Ablauf des Informationstages:

09.45 Uhr Ankunft an einem Staatsministerium oder an der Staatskanzlei

ca. 13.00 Uhr Mittagessen

ca. 16.00 Uhr Ende der Veranstaltung

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395 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 10/2011

Inhalt

Vorgesehenes Programm: – Vorstellung der Aufgaben und des Aufbaus des jeweiligen Ministeriums bzw. der Bayerischen

Staatskanzlei durch einen Beamten des Hauses

– Vortrag und Gespräch über einen Aufgabenschwerpunkt des Ressorts nach vorhergehender Absprache hinsichtlich der Wünsche und Interessen der Schüler

– ggf. Rundgang durch das Gebäude

– Nach Möglichkeit Gespräch mit dem/der Staatsminister(in)/Staatssekretär(in) oder deren Per-sönlichen Referenten

– Aufarbeitung der am Vormittag erhaltenen Informationen; Abschlussdiskussion

– Besichtigung der Bayerischen Staatskanzlei

Anmeldung: Zur Teilnahme an den Informationstagen können Schulen ab sofort ihre formlose Anmeldung richten an die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit Praterinsel 2 80538 München Fax : 089 2186-2180 E-Mail: mailto:[email protected] Weitere Informationen im Internet: www.politische-bildung-bayern.de unter: Veranstaltungen „Lernort Staatsregierung“

Die Meldung der Schule soll folgende Angaben enthalten:

– Schuladresse mit Telefon- und Faxnummer

– teilnehmende Klasse/Gruppe (Schülerzahl) und verantwortliche Lehrkraft

– ggf. gewünschter Zeitraum des Besuchs in München und bevorzugtes Ressort.

Jede Schule kann grundsätzlich pro Schuljahr nur eine Gruppe mit maximal 33 Schülern melden. Erwünscht sind auch klassenübergreifende Gruppen von interessierten Schülern aus einer Jahr-gangsstufe, oder z. B. Wahlkurse Politik und Zeitgeschichte o. ä., falls dies schulintern organisiert und genehmigt werden kann. Wir weisen darauf hin, dass es grundsätzlich nicht möglich ist, innerhalb eines Schuljahres eine Einladung sowohl zu einer Teilnahme am Programm „Lernort Staatsregierung“ als auch zu einem Landtagsbesuch im Rahmen der Pädagogischen Betreuung zu erhalten. Diese Einschränkung soll es erlauben, möglichst viele Bewerber zumindest einmal bei einem der Angebote zum Zuge kommen zu lassen. Nach der Anmeldung bei der Landeszentrale wird diese bei Berücksichtigung der Schule das Ressort, den endgültigen Termin und alle weiteren Verfahrensschritte mitteilen. Inkrafttreten, Außerkrafttreten: Diese Bekanntmachung tritt am 1. September 2011 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung vom 20. Oktober 2010 (KWMBl S. 529, StAnz Nr. 47) außer Kraft.

Dr. Ludwig S p a e n l e

Staatsminister Diese Bekanntmachung im Internet

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Amtlicher Schulanzeiger Nr. 10/2011 396

Inhalt

Pädagogische Betreuung von Schulklassen im Bayerischen Landtag Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 2. August 2011 Az.: LZ 3-5 3061 1. Besuche von Schülergruppen im Bayerischen Landtag

Der Bayerische Landtag leistet mit der Pädagogischen Betreuung von Schulklassen einen wichtigen Beitrag im Rahmen der politischen Bildung. In Ergänzung zum Sozialkundeunter-richt erhalten Schülerinnen und Schüler der verschiedenen Schularten unter Anleitung von Fachkräften einen lebendigen Eindruck von der Praxis parlamentarischer Arbeit. Ziel des Landtagsbesuches von Schulklassen ist es, bei jungen Menschen ein vertieftes Verständnis für die Erscheinungsformen und Spielregeln der modernen Demokratie zu fördern. Daraus soll die Einsicht erwachsen, dass unsere demokratische Ordnung einerseits Freiheitsrechte gewährt, andererseits aber auch vom Einzelnen die Bereitschaft erwartet, Verantwortung zu übernehmen.

Teilnehmerkreis

An dem Programm der Pädagogischen Betreuung können Klassen und Kurse aller Schular-ten teilnehmen, deren Lehrpläne die Bayerische Verfassung und das parlamentarische Re-gierungssystem behandeln (z. B. ab 8. Klasse Hauptschule bzw. ab 10. Klasse Realschule/Gymnasium). Zusätzlich bietet der Bayerische Landtag für Referendare und Lehrkräfte spe-zielle Fortbildungsveranstaltungen an, um sie mit den Aufgaben des Landtags und aktuellen Themen des Landesparlamentarismus vertraut zu machen.

Vorbereitung und Durchführung

Die Vorbereitung des Landtagsbesuches erfolgt an den Schulen. Zu diesem Zweck erhalten die Lehrkräfte der eingeladenen Klassen vom Landtagsamt auf Anforderung geeignete Un-terrichtsmaterialien. Ferner wird auf das Internetangebot des Landtags unter http://www.bayern.landtag.de verwiesen, das u. a. über aktuelle Sitzungspläne, Tagesordnungen und die Biographien der Abgeordneten informiert. Außerdem wird dort das Gesamtangebot an Unterrichtsmaterialien vorgestellt, das beim Bayerischen Landtag erhältlich ist. In seinem Internetauftritt (www.bayern.landtag.de) informiert der Bayerische Landtag unter dem Menüpunkt „Ihr Maximilianeum - Service“ jugendliche Nutzer, aber auch Bildungsein-richtungen über Arbeitsweise und Funktionen sowie aktuelle Veranstaltungen und Angebote des bayerischen Parlaments. Schulklassen, die den Landtag im Rahmen der Pädagogi-schen Betreuung besuchen, haben die Möglichkeit, geeignete Berichte und Bilder von ih-rem Besuch unter „Wir waren da!“ veröffentlichen zu lassen.

Die Erfahrung lehrt, dass eine gründliche Vorbereitung an der Schule die Voraussetzung für einen nutzbringenden Landtagsbesuch ist. Die Schülerinnen und Schüler erhalten im Maxi-milianeum eine Informationsmappe, die ein breites Spektrum an Themen (z. B. Mitwirkung in der Demokratie, Stellung der Abgeordneten, Organisation und Aufgaben des Parlaments, Bayern in Deutschland und Europa) aufgreift. Die Mappe ist auch für die Nachbereitung des Parlamentsbesuches im Unterricht geeignet. Sie wird durch ein Lehrerbegleitheft mit Ar-beitsanregungen und Arbeitsblättern ergänzt.

Eine Schülergruppe soll in der Regel die jeweilige Klassenstärke nicht überschreiten; bei kleineren Klassen oder Kursen ist eine Zusammenlegung mit Parallelklassen/-kursen mög-lich. Die Gruppe darf aber insgesamt nicht mehr als 35 Personen umfassen. Entsprechend den Richtlinien für Besuchergruppen erhalten Schulklassen einen Fahrtkostenzuschuss.

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397 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 10/2011

Inhalt

Programmablauf

– Einführung in Aufbau und Arbeitsweise des Parlaments – Besuch des Plenums oder eines Ausschusses – Gespräch mit Abgeordneten der Fraktionen – ggf. Führung durch das Maximilianeum – Einladung zu einem Imbiss

Anmeldung Schulen können ihre formlose schriftliche Anmeldung richten an: Bayerischer Landtag – Landtagsamt Referat P V: Öffentlichkeitsarbeit, Besucher Sachbereich Pädagogische Betreuung Maximilianeum 81627 München Tel.: 089 4126-2336 oder 2234 Fax: 089 4126-1234 oder 1767 E-Mail: [email protected] Die schriftliche Anmeldung soll folgende Angaben enthalten:

– Schuladresse mit Telefon- und Faxnummer sowie ggf. E-Mail-Adresse – Klassenstufe und Schülerzahl – Name der verantwortlichen Lehrkraft – gewünschter Zeitraum des Landtagsbesuchs

Das Landtagsamt teilt bei Berücksichtigung der Meldung der Schule den endgültigen Termin mit. Hat eine Schule einen Besuchstermin erhalten, kann sie im laufenden und im darauf fol-genden Schuljahr von der Pädagogischen Betreuung nicht mehr berücksichtigt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass es nicht möglich ist, innerhalb eines Schuljahres eine Ein-ladung zu einem Landtagsbesuch im Rahmen der Pädagogischen Betreuung und zu einer Teilnahme am Programm „Lernort Staatsregierung“ zu erhalten. Diese Einschränkung soll es erlauben, möglichst viele Bewerber zumindest einmal zum Zuge kommen zu lassen.

Das Landtagsamt erwartet von den Gruppen, die zu einem Besuch eingeladen werden, in-haltliches Interesse und ein dem Parlament angemessenes Verhalten.

2. Angebot eines Planspiels für Schulklassen – „Der Landtag sind wir!“

Im Schuljahr 2011/12 bietet die „Pädagogische Betreuung im Bayerischen Landtag“ erneut ein Planspiel für Schulklassen unter dem Titel „Der Landtag sind wir!“ an. Im Rahmen die-ses ca. drei- bis vierstündigen Planspiels schlüpfen die jugendlichen Teilnehmerinnen/Teilnehmer in die Rollen von Abgeordneten und lernen am Beispiel eines konkreten Ge-setzgebungsverfahrens Arbeitsweise und Funktion der Gremien des Bayerischen Landtags kennen. Das Angebot richtet sich an die Klassenstufen 8 bis 13, darunter bevorzugt an diejenigen Jahrgangsstufen, in denen das politische System in Bayern und das bayerische Parlament Gegenstand des Sozialkunde-Unterrichts sind (z. B. an die 8. Jahrgangsstufe der Haupt-schule oder an die 10. Jahrgangsstufe in Realschule und Gymnasium). Das Planspiel wur-de in Zusammenarbeit mit dem Landtagsamt von der „Forschungsgruppe Jugend und Euro-pa“ des Centrums für angewandte Politikforschung (C-A-P) in München entwickelt.

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Amtlicher Schulanzeiger Nr. 10/2011 398

Inhalt

Teilnehmen kann eine Schule mit bis zu zwei Schulklassen aus einer (!) Jahrgangsstufe (d. h. mit insgesamt bis zu etwa 70 Schülerinnen und Schülern; ideal: ca. 50 Schülerinnen/Schüler). Schulen, die im Rahmen des Besuchsprogramms der „Pädagogischen Betreuung im Bayerischen Landtag“ (s. o.) für das Schuljahr 2011/2012 eine Einladung erhalten ha-ben, werden für das Planspiel (zunächst) nicht berücksichtigt. Gleiches gilt für die Schulen, die im Rahmen des Programms „Lernort Staatsregierung“ (Landeszentrale für politische Bildungsarbeit) einen Besuchstermin erhalten. Diese Einschränkungen verfolgen das Ziel einer möglichst gerechten Verteilung des Planspielangebots sowie der Termine für die bei-den Besuchsprogramme auf alle Schulen und Regionen des Freistaates. In der Regel wird das Planspiel an den Schulen durchgeführt. Dazu sind entsprechende Räumlichkeiten erforderlich (v. a. ein größerer Tagungsraum für die „Plenarversammlung“). Nach der erfolgreichen Bewerbung einer Schule beim Landtagsamt wird in Absprache von C-A-P und Schule ein Termin für die Durchführung festgelegt. Dabei werden auch die not-wendigen organisatorischen Rahmenbedingungen geklärt. Das Planspiel selbst wird vor Ort von entsprechend geschulten Honorarkräften des C-A-P geleitet. Kosten für die Schule ent-stehen nicht. Eine organisatorische Unterstützung seitens der Lehrkräfte wird allerdings vor-ausgesetzt. Für die Durchführung des Planspiels im Maximilianeum selbst stehen nur wenige Termine im Jahr zur Verfügung. Die Auswahl für die Teilnahme nimmt die „Pädagogische Betreuung im Bayerischen Land-tag“ in Abstimmung mit den regionalen Abgeordneten vor. Wesentliche Auswahlkriterien sind – neben den oben dargelegten Einschränkungen – der Zeitpunkt der Anmeldung, eine gerechte Verteilung der Termine auf die Schularten und die angemessene Berücksichtigung aller bayerischen Regierungsbezirke. Interessenten bewerben sich bitte schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) beim Bayerischen Landtag Landtagsamt (s. u.). Die Bewerbung kann formlos sein, muss aber enthalten:

– Adresse und Kommunikationswege (Telefon-/Fax-Nummer, ggf. E-Mail-Adresse) der

Schule – Name der verantwortlichen Lehrkraft, die auch als Ansprechpartner fungiert – Angaben zum gewünschten (möglichst nicht zu eng gewählten) Zeitraum, in dem das

Planspiel durchgeführt werden soll – ggf. den Hinweis auf das Interesse der Schule, alternativ an einem Planspiel im Maximi-

lianeum teilzunehmen – sonstige Hinweise (z. B. nicht gewünschte Termine)

Anmeldung Schulen richten ihre Anmeldung an: Bayerischer Landtag – Landtagsamt Referat P V: Öffentlichkeitsarbeit, Besucher Sachbereich Pädagogische Betreuung Maximilianeum 81627 München Tel.: 089 4126-2336 oder 2234 Fax: 089 4126-1234 oder 1767 E-Mail: [email protected] Zusätzliche Informationen Beim „Centrum für angewandte Politikforschung“ (C-A-P) (Tel.: 089 2180-1340, Frau Dr. Winter-Berke) können im Vorfeld einer geplanten Anmeldung weitere Informationen einge-holt werden.

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399 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 10/2011

Inhalt

3. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt am 1. September 2011 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bekannt-machung vom 20. Oktober 2010 (KWMBl S. 530, StAnz Nr. 47) außer Kraft.

Dr. Ludwig S p a e n l e Staatsminister Diese Bekanntmachung im Internet

Fachtag „INKLUSION – ANSPRUCH UND WIRKLICHKEIT“

Einladung zum bayernweiten Fachtag

zum Thema: Schulische Inklusion

Am Samstag den 15.10.2011 in Regensburg, Bischof-Wittmann-Schule (FZ-GE), Johann-Hösl-Str. 2 Dauer: 09:30 bis ca. 15:30 Uhr

Inhalt

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Amtlicher Schulanzeiger Nr. 10/2011 400

Inhalt Inhalt

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401 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 10/2011

Inhalt

4. Bayerische Schultheatertage der Grund-, Mittel- und Förderschulen 2012 Im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus veranstaltet die Regie-rung von Schwaben in enger Zusammenarbeit mit PAKS, dem Pädagogischen Arbeitskreis Schultheater e.V., die 4. Bayerischen Schultheatertage der Grund-, Mittel- und Förderschulen. Sie stehen unter dem Motto „Theater im Fluss“ und finden in Neusäß/Augsburg statt.

Die Schultheatertage beginnen - am Montag, 16.07.2012, (Anreise zwischen 13:00 und 15:00 Uhr) - und enden am Donnerstag, 19.07.2012 um 15.00 Uhr nach der Abschlussveranstaltung.

Es wird erwartet, dass alle Gruppen an der Abschlussveranstaltung teilnehmen. Die Eröffnungs-veranstaltung findet am Montag um 19:00 Uhr statt. Das erste Stück wird bereits um 16:00 Uhr gezeigt. Ziel der Theatertage ist es, Schultheatergruppen und Spielleiterinnen und Spielleitern aus Bayern die Möglichkeit zu geben, viele verschiedene Produktionen zu sehen und ihre eigenen vorzustel-len. Dabei soll der Erfahrungsaustausch eine wichtige Rolle spielen. In Werkstätten sowohl für Schülerinnen und Schüler als auch für Lehrerinnen und Lehrer sollen neue Spielansätze/Spielideen, methodische und didaktische Grundlagenübungen für die Theaterarbeit vermittelt werden. Sie werden von erfahrenen Spielleiterinnen und Spielleitern des Pädagogischen Arbeits-kreises Schultheater (PAKS) geleitet. Damit dienen diese Theatertage auch schwerpunktmäßig der Fortbildung der Lehrkräfte. Die Veranstaltung besitzt keinen Wettbewerbscharakter, sondern versteht sich als Theaterfesti-val, bei dem möglichst alle Formen des personalen, figuralen und medial-technischen Spiels ge-zeigt werden. Je nach Bewerbungslage soll aus jedem Regierungsbezirk mindestens eine Spiel-gruppe eingeladen werden. Als Richtzahl für die Größe einer Spielgruppe gilt die Zahl 15. Die Beiträge müssen nicht thematisch auf das Motto „Theater im Fluss“ abgestimmt sein. Die Unterbringung aller Teilnehmer und deren Begleitpersonen erfolgt in den Klassenzimmern der Eichenwaldschule in Neusäß. Die Verpflegung erfolgt in der Eichenwaldschule bzw. auf dem Gelände der Spielstätten. Die Kosten für die Verpflegung tragen die Teilnehmer selbst. Die Auf-sicht obliegt den verantwortlichen Spielleiterinnen und Spielleitern der jeweiligen Theatergruppe. Jede Gruppe muss mit mindestens einer zusätzlichen Begleitperson anreisen, da die Theater-gruppen während der Spielleiterbesprechungen beaufsichtigt werden müssen. Eine nur zeitwei-se Teilnahme einzelner Gruppen ist nicht vorgesehen.

Die Bewerbungsunterlagen sind bis spätestens 09.12.2011 formlos und unverbindlich per Post oder e-mail anzufordern bei:

Julia Dlugosch Reischlestraße 34 86153 Augsburg Telefon: 0821/ 248 65 45 email: [email protected]

Inhalt

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Amtlicher Schulanzeiger Nr. 10/2011 402

Inhalt Inhalt

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403 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 10/2011

Inhalt

Fortbildungen des Religionspädagogischen Seminars Regensburg Okt – Nov 2011 Von der Lust an der Sprache zur Leichtigkeit des Sprechens. Ein integratives Sonanztraining. Die Schüler/innen sind laut, die Luft im Klassenzimmer ist trocken und der Lehrer oder die Lehre-rin müde und abgespannt: beste Voraussetzungen, dass der Stress bald auf die Stimme schlägt. Es beginnt mit einem leichten Räusperzwang und führt über permanente Heiserkeit bis zum To-talausfall der Stimme. Für Lehrer/innen ist die Stimme aber das wichtigste Instrument im Klassenraum. Die Qualität des Unterrichts nimmt ab, sobald Pädagoginnen und Pädagogen unter Stimmstörungen leiden. Damit es nicht soweit kommt, kann durch gezieltes Training und eine Pflege der Stimme vorgebeugt werden. Das „Integrative Sonanztraining“ bietet Impulse, die verschiedenen Aspekte des Stimmausdrucks deutlicher wahrzunehmen und gezielt für die Kommunikation zu nutzen. Dabei liegt der Fokus des Trainings auf der Erweiterung der Beweglichkeit und der Tragfähigkeit der Stimme und den vorbeugenden Maßnahmen zur Stimmschonung und -erholung. Inhalte des Trainings sind:

Analyse der „Stimmheimat“ und der Sprechmuster Koordinationsübungen zur Sprechtechnik Training gegen stressbasierte Reaktionsketten Balancierung der Atem-Körper-Stimme-Rhythmik Impulse zur Stimmpflege.

Referent: Dietmar Rebmann, München Trainer und Sprecher im Hörfunk Termin: Mo., 24.10.2011 9.00 - 16.00 Uhr Ort: Religionspädagogisches Seminar Regensburg Weinweg 31, 93049 Regensburg Leitung: Peter Gaschler, SR i.K., RPS Regensburg TN-Zahl: max. 12 Kosten: 25,- € (Kursgebühr und Mittagessen) Anmeldung: über FIBS Anmeldeschluss: 10.10.2011 Kirche in der Ganztagsschule Informationsveranstaltung für Religionslehrkräfte, pastorale Mitarbeiter/-innen, Mitarbeiter/innen der Kirchlichen Jugendarbeit Die Schulen durchlaufen derzeit eine radikale Veränderung. Ihre neuen zeitlichen Strukturen und inhaltlichen Angebote haben großen Einfluss auf das Leben der Kinder und Jugendlichen, vor allem an den Ganztagsschulen. Auch wenn die Mehrheit der Kinder und Jugendlichen noch ganz „normale“ Regelklassen besucht und damit genauso viel oder wenig Freizeit wie vor Einführung der Ganztagsschule hat, hat dennoch die Schule enorme Auswirkungen auf ihr Leben und damit auf ihre Freizeit. Dies beeinflusst zum Teil auch ihr Engagement in der Pfarrei und Jugend(verbands)arbeit. Wenn das kirchliche Angebot Kinder und Jugendliche erreichen möchte, wenn es vor allem auch Milieus erreichen möchte, die es in der Jugendarbeit ansonsten nur wenig antrifft, kann ein kirchli-ches Engagement gerade in den Ganztagsschulen gewinnbringend sein. Ob und wie dies gelin-gen kann, wird derzeit im diözesanen Pilotprojekt „LebensWerte Schule“ versucht. Die Ansätze eines Engagements von Kirche in den verschiedenen Formen von Ganztagsschulen sind inzwischen vielfältig und von ganz unterschiedlichen Erfahrungen geprägt.

Inhalt

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Amtlicher Schulanzeiger Nr. 10/2011 404

Inhalt

In dieser Informationsveranstaltung werden Ihnen folgende Inhalte vorgestellt: Formen der Ganztagsschule und konkrete Anknüpfungspunkte für kirchliches Engagement, Möglichkeiten und Schwierigkeiten, notwendige Voraussetzungen für gelingende Kooperation, konkrete Beispiele der Kooperation zwischen Kirche und Ganztagsschule aus der Diözese Re-gensburg und anderen Diözesen.

Darüber hinaus haben natürlich ganz konkreten Fragen und Anliegen ihren Platz. Referentin: Susanne Noffke, Abteilung Schulpastoral und Ganztagsschule, Bischöfl. Schulreferat Regensburg Termin: Di., 25.10.2011 Zeit: 15.30 – ca. 17.00 Uhr Ort: Religionspädagogisches Seminar Regensburg Weinweg 31, 93049 Regensburg Anmeldung: über FIBS Anmeldeschluss: 12.10.2011 „Auf einmal ist alles anders“ - Umgang mit Tod und Trauer an der Schule Der plötzliche Tod von Schülerinnen und Schülern oder anderen Angehörigen einer Schulfamilie kann die Schule in vielfältiger Weise erschüttern. Um Sie als Lehrer/in im Umgang mit solchen Situationen zu unterstützen, bietet die Krisenseel-sorge im Schulbereich (KiS) der Diözese Regensburg im Schuljahr 2011/12 an verschiedenen Orten der Diözese Fortbildungen an. In diesen Veranstaltungen erhalten Sie Informationen über Unterstützungssysteme bei Todesfäl-len an Schulen und erfahren Möglichkeiten der Begleitung von einzelnen unterschiedlich betroffe-nen Schülern und Klassen, um im traurigen Ernstfall selbst kompetent agieren zu können. Die folgenden Angaben gelten für alle nachfolgend aufgeführten Fortbildungen: Referent/innen: alle Referent/innen sind Religionslehrkräfte i.K. und Mitarbeiter/innen der Krisenseelsorge im Schulbereich (KiS) der Diözese Regensburg Zeit: jeweils 14.30 – 17.00 Uhr Zielgruppe: Lehrkräfte an Grund-, Haupt- und Mittelschulen Max. TN-Zahl: 25 Anmeldung: über FIBS (jeweiliges FIBS-Stichwort: s.u.) Ort: Mittelschule Ittling, Region Straubing Termin: Di., 11.10.2011 Referentin: Diana Margeth, Notfallseelsorgerin FIBS-Stichwort: SP002 Anmeldeschluss: 04.10.2011 Ort: Grund- und Mittelschule Bodenmais Termin: Di., 18.10.2011 Referentin: Marion David FIBS-Stichwort: SP003 Anmeldeschluss: 11.10.2011

Inhalt

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405 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 10/2011

Inhalt

Ort: Volksschule Essenbach Termin: Di., 15.11.2011 Referent: Wolfgang Wenninger FIBS-Stichwort: SP005 Anmeldeschluss: 08.11.2011 Ort: Grund- und Mittelschule Eggenfelden Termin: Mi., 25.01.2012 Referentin: Marion David FIBS-Stichwort: SP006 Anmeldeschluss: 18.01.2012 Ort: Mittelschule Plattling Termin: Di., 03.07.2012 Referentin: Marion David FIBS-Stichwort: SP009 Anmeldeschluss: 26.06.2012 Streitschlichter ausbilden und betreuen Streitschlichter gehören an vielen Schulen aller Schularten inzwischen zur festen Einrichtung und sind Bestandteil einer modernen Schulkultur. Schüler/innen können eigenverantwortlich Konflikte zwischen Mitschülern klären und zusammen mit den Betroffenen Lösungen erarbeiten. Dieser dreiteilige Kurs gibt den betreuenden Lehrkräften und Schulsozialarbeiter/innen das not-wendige Know-how, um eine solche Gruppe an ihrer Schule zu etablieren und den Schüler/innen die Grundzüge einer erfolgreichen Mediation zu vermitteln. Die Fortbildung ist für Lehrer/innen und Schulsozialarbeiter/innen aller Schularten. Tandems wer-den bevorzugt berücksichtigt. Referenten: Christine Troidl, Dipl. Rel.-Päd. (FH); Mediatorin (IMS) Werner Viehhauser, Dipl. Rel.-Päd. (FH); Kath. Ehe-, Familien und Lebens- berater, Schulpastoral-Beauftragter Termine: Do., 13.10.2011 15:00 bis 21:00 Uhr und Fr., 14.10.2011 9.00 bis 16.30 Uhr Fr., 11.11. 2011 9.00 bis 16.30 Uhr Fr., 02.12.2011 9.00 bis 16.30 Uhr Zielgruppe: Lehrkräfte aller Schularten; Religionslehrer/innen; Mitarbeiter/innen der Jugendarbeit an Schulen (JaS) Ort: Tagungshaus St. Pirmin – Abtei Niederaltaich Leitung: Werner Viehhauser Kosten: 160,00 € Bitte mit dem zuständigen Dienstvorgesetzten klären, ob die Fortbildung für Sie bezuschusst werden kann. Max. TN-Zahl: 20 Anmeldung: über FIBS (Stichwort: SP010) Anmeldeschluss: 01.10.2011 Rhythmische Stundenstarter Stundenwechsel – hinein in die neue Klasse und erst mal für Ordnung und Aufmerksamkeit sor-gen. Das tägliche Programm aller Fachlehrkräfte an allen Schularten. Möglichkeiten, die Aufmerk-samkeit der Schüler auf sich zu ziehen gibt es viele: einfach Schweigen und Warten, sich begrü-ßen lassen und grüßen, einen Ton anschlagen, ein Pfiff, eine Tafelanschrift, … Eine gute Möglichkeit, gemeinsam harmonisch in die Stunde zu starten sind kurze rhythmische Trommeltakte, Sprechgesänge oder Lieder mit Bewegung. „Musik verbindet“ lautet eine alte

Inhalt

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Amtlicher Schulanzeiger Nr. 10/2011 406

Inhalt

Weisheit, und in diesem Sinne wird Gabi Fröschl ihre langjährigen positiven Erfahrungen mit die-sen kurzen und leicht erlern- und anwendbaren Takten an Kolleg/-inn/en aller Schularten weiter-geben. Eine musikalische Vorbildung ist nicht notwendig. Bereitschaft zum Mitmachen und Spaß erleben wird vorausgesetzt. Referentin: Gabi Fröschl, Musiklehrerin Termin: Mi., 26.10.2011 Zeit: 16.00 bis 18.30 Uhr Ort: Gymnasium Seligenthal, Landshut Leitung: Werner Viehhauser, Dipl. Rel.-Päd. (FH), Schulpastoral-Beauftragter Kosten: 5,00 € Max. TN: 20 Anmeldung: über FIBS (Stichwort: SP011) Anmeldeschluss: 17.10.2011 Kollegiale Beratung – professionelle gegenseitige Unterstützung und kontinuierliche Be-gleitung im beruflichen Alltag Lehrerinnen und Lehrer sind die überwiegende Zeit in ihrer Arbeit allein: Vor und mit der Klasse, in Einzelgesprächen mit Schülern oder Eltern usw. Profunder und gewinnbringender regelmäßi-ger kollegialer Austausch, der über ein kurzes – mehr oder weniger konstruktives – Gespräch hi-nausgeht, geschweige denn professionelle Supervision sind leider immer noch selten. Doch gerade in einem Beruf, bei dem es beinahe täglich zu schwierigen Situationen, manchmal Konflikten mit anderen, manchmal auch „nur“ eigenen inneren Konflikten kommt, ist es wichtig, regelmäßig Zeit für eine berufsbezogene Reflexion und Beratung zu haben – sie sich zu nehmen. Kollegiale Beratung ist eine Form der Beratung in Gruppen, mit deren Hilfe schwerpunktmäßig berufsbezogene Alltagsprobleme, die die Gruppenmitglieder liefern, in einer klar strukturierten Form mit einem bestimmten Ablauf bearbeitet werden. Dazu gibt es verschiedene Modelle. Wir werden das sog. „Heilsbronner Modell“ verwenden. Themen der kollegialen Beratung können alle Interaktions-, Beziehungs-, Persönlichkeits- und Institutionsprobleme sein, die das Berufsfeld eines Teilnehmers oder einer Teilnehmerin bestim-men. Kollegiale Beratung (auch Intervision) ist keine Therapie und kein Seelenstriptease, sondern ein zielgerichtetes kollegiales Coaching mit Struktur und Methode. Interesse?

Die erste Veranstaltung ist eine Einführung in die Kollegiale Beratung nach dem Heils-bronner Modell. Wenn genügend Personen an einem OrtInteresse haben, können weite-re regelmäßige Termine dann in einer festen Gruppe geplant werden, die sich vierteljähr-lich an einem Nachmittag trifft. Referentin: Susanne Noffke, Supervisorin und Coach (IN, GPS), NLP-Lehrtrainerin (DVNLP), Erfahrung als Lehrerin und Supervisorin Termine: Einführungs-Veranstaltungen (nähere Angaben zu den Orten in FIBS und auf der Homepage: www.schulpastoral-regensburg.de) Orte und Termin: Landshut: Do., 17.11.2011 (FIBS-Stichwort: SP013) Straubing: Do., 24.11.2011 (FIBS-Stichwort: SP014) Zeit: jeweils 15.00 – 17.30 Uhr Max. TN-Zahl: 12 Anmeldung: über FIBS Anmeldeschluss: jeweils 2 Wochen vorher „Wie sag‘ ich’s meinen Kollegen?“ Umgang mit Konflikten und belastenden Gesprächsthemen Immer wieder erlebt man im Schulalltag Situationen, in denen man sich aufgefordert fühlt, mit Kolleg/inn/en oder Schulleiter/inne/n Themen anzusprechen, die einem persönlich als schwierig und heikel erscheinen. Diese Anlässe, etwas anzusprechen, mögen für Außenstehende nicht so wichtig erscheinen, stellen aber doch den einen oder anderen vor ein Problem: Wie formuliere ich

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407 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 10/2011

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mein Anliegen? Wann sage ich es am besten? Was ist, wenn mich der andere zurückweist? Die Teilnehmer üben hier, sich auf solche Gespräche vorzubereiten und gewinnen mehr innere Sicherheit. Methodisch orientiert sich der Kurs am Konzept der gewaltfreien Kommunikation nach M. Rosenberg. Dieses Angebot richtet sich vor allem an Verbindungslehrer/innen aller Schularten, kann aber auch von allen anderen Lehrer/innen besucht werden. Es ist dreiteilig angelegt, weil das Erpro-ben und Üben der Gesprächstechnik ausreichend Zeit verlangt. Es können aber auch einzelne Veranstaltungen besucht werden. Referent: Werner Viehhauser, Dipl. Rel.-Päd. (FH); Kath. Ehe-, Familien- und Lebensberater Termine: a) Mi., 23.11.2011 b) Mi., 18.01.2012 c) Mi., 21.03.2012 Zeit: jeweils von 16:00 bis 18:30 Uhr Ort: Sonderpädagogisches Förderzentrum Landshut-Land (Ergolding) Max. TN-Zahl: 10 Anmeldung: über FIBS (FIBS-Stichwort: SP016) Anmeldeschluss: 16.11.2011

Aus der Praxis, für die Praxis Fortbildung Kombi-Klassen

Die schulische Landschaft verändert sich. Jahrgangs- und klassenübergreifende Lerngruppen gehören zu-nehmend zum Alltag des Religionslehrers. Der Nachmittag dient dem Austausch und der Information und will Hilfen für die Praxis bereitstellen. Zeit: Mittwoch, 12.10.2011, 15 – 17:30 Uhr Ort: Hauptschule Arnstorf Leitung: Carola Weiner, Religionslehrerin i.K., Referentin für Ausbildung Anmeldung: bis Dienstag, 04.10.2011 über Fibs Kosten: 3,00 € Filme zur Bibel für die Grundschule

Ausgewählte Filmbeispiele werden entsprechenden Lehrplanthemen zugeordnet. Mit Angeboten erprobter Methoden für den Einsatz im Unterricht ist die Einbindung in die Praxis gewähr-leistet. Zeit: Montag,24.10.2011, 19:30 – 21 Uhr, Donnerstag, 27.10.2011, 19:30 – 21 Uhr Ort: Lurago Saal, Domplatz 7, Passau Leitung: Josef Duschl, Leiter Domladen & Mediothek Passau Anmeldung: bis Montag, 17. bzw. Mittwoch, 19.10.2011 über Fibs Schulung Medientechnik mit Laptop, Beamer und Digitalkamera – als Arbeitsgerät für den RU

Zeit: Mittwoch, 26.10.2011, 15 – 17 Uhr Ort: Kleiner Filmsaal Mediothek Leitung: Josef Duschl, Leiter Domladen und Mediothek Passau Kosten: werden von der Mediothek übernommen TN-zahl: 16 Anmeldung: bis Dienstag, 18.10.2011 über Fibs

Fortbildungen des Schulpastoral Passau Okt – Nov 2011

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Amtlicher Schulanzeiger Nr. 10/2011 408

Inhalt

Lernwerkstatt Religiöse Lernprozesse anleiten will gelernt sein!

Universitäre Veranstaltungen liefern religionspädagogisches und -didaktisches Grundlagenwissen und ge-ben prinzipielle Richtungen vor, können aber nur bedingt in die Praxis einführen. Hier knüpft die „Lernwerkstatt Religion“ ergänzend an: Verschiedene Referenten laden dazu ein, neue Unterrichtsformen und Methoden kennen zu lernen und auszuprobieren. Dabei wird ein dreifacher Theorie-Praxis-Zusammenhang angestrebt: 1. Thema: Aktuelle didaktische Fragestellungen und Konzepte werden auf ihre Praxistauglichkeit hin

untersucht. 2. Leitung: Die Referenten sind reflektierende Religionspädagogen aus Universität, Lehrerbildung und

Schulen verschiedener Schularten und für verschiedene Altersstufen. 3. Teilnehmer: Studierende, Referendare und Lehrkräfte können teilnehmen und die methodischen Frage-

stellungen auf ihrem jeweiligen Erfahrungs- und Lebenshintergrund reflektieren. Zeit: Montag, 18 – ca. 20:00 Uhr

31.10.2011: Christlich leben 12.12.2011: Christlich handeln 21.11.2011: Christlich denken 23.01.2012: Christlich glauben

Ort: Universität Passau, Gebäude KT, Hörsaal 2

Anmeldung: am Lehrstuhl, per E-Mail, Telefon oder in die Liste (Aushang an der Lernwerkstatt) Informationen unter: Prof. Dr. Hans Mendl/ Akad. Oberrat Rudolf Sitzberger Lehrstuhl für Religionspädagogik und Didaktik des Religionsunterrichts Gebäude KT, Michaeligasse 13, Zimmer 69, 94032 Passau Telefon: 0851 509 2110, Telefax: 0851 509-2003 E-Mail: [email protected] Homepage: http://www.uni-passau.de/mendl FORUM THEOLOGIE FÜR ALLE:

Christentum als Quelle abendländischen Denkens. Aspekte einer christlichen Ideengeschichte Europas Gibt es eine christliche Legitimität der Neuzeit oder ist diese als Gegenbewegung zum Christentum zu cha-rakterisieren? Die Vorträge des diesjährigen Forums Theologie für alle versuchen aufzuzeigen, wie sehr das Christentum für alle Bereiche unseres gegenwärtigen Welt- und Lebensverständnisses prägend gewor-den ist. In diesem Sinne wollen die Vorträge für eine christliche Legitimität der Neuzeit plädieren.

Zeit: jeweils Mittwoch, 18 – 19:30 Uhr Ort: HS 3 Philosophicum (Innstraße 25) Programmänderung möglich Filme zur Bibel für die Hauptschule

Ausgewählte Filmbeispiele werden entsprechenden Lehrplanthemen zugeordnet. Mit Angeboten erprobter Methoden für den Einsatz im Unterricht ist die Einbindung in die Praxis gewähr-leistet. Zeit: Montag, 14.11.2011, 19:30 – 21 Uhr Ort: Lurago Saal, Domplatz 7, Passau Leitung: Josef Duschl, Leiter Domladen und Mediothek Passau Anmeldung: bis Montag, 07.11.2011 über Fibs

09.11.2011 Professor Dr. Hermann Stinglhammer „Der Nominalismus (15. Jhd.) – die Geburtsstunde moderner Freiheit“

23.11.2011 Professor Dr. Otto Schwankl „Die Bibel als Buch Europas“

07.12.2011 Professor DDr. Peter Fonk „Christentum und modernes Ethos“

18.01.2012 Professor Dr. Isidor Baumgartner „Christliche Caritas als Prägekraft europäischer Kultur“

01.02.2012 Professor Dr. Jan-Heiner Tück, Universität Wien „Eucharistie als Sakrament der Gabe“

Inhalt

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409 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 10/2011

Inhalt

Schulpastoral Schulgottesdienste vorbereiten und feiern - Gestaltung von Wort-Gottes-Feiern im schulischen Kontext

Inhalte der Fortbildung: Schulgottesdienste – wozu eigentlich? Ein kleiner Überblick über Gottesdienstformen Die Struktur eines Schulgottesdienstes Schritte zu einem gelungenen Schulgottesdienst Methoden zur Aneignung eines Bibeltextes im Team Rechtliches rund um Schulgottesdienste Empfehlenswerte Literatur

Zeit: Dienstag, 25.10.2011, 9 – 16:30 Uhr Ort: spectrumKIRCHE – Exerzitien- und Bildungshaus auf Mariahilf Leitung: Josef Zimmermann, Referent für Schulpastoral Referent: Walter Peukert, Leiter des Schulpastoralen Zentrums Fürstenried Kosten: 12,00 € TN-Zahl: 17 Anmeldung: bis Freitag, 14.10.2011 über Fibs Streitschlichter ausbilden und betreuen

Die Konzeption des Streitschlichterprogramms ist eine Vermittlung zwischen Konfliktparteien durch unpar-teiische Personen. Von Streitschlichtern spricht man generell, wenn Kinder und Jugendliche ihren gleichalt-rigen oder jüngeren Mitschülern helfen, Konflikte friedlich beizulegen. Die Streitschlichtermodelle haben in Deutschland seit Beginn der 90er Jahre hauptsächlich von den Haupt- und Grundschulen ihren Ausgang genommen, wurde wenig später jedoch auch erfolgreich an den Real-schulen und Gymnasien praktiziert. Es werden Ihnen grundlegende Kenntnisse über eine erfolgreiche Konfliktberatung, sowie Aufbau, Ablauf und Durchführung einer Streitschlichterausbildung für SchülerInnen an der Schule vermittelt. Neben der Konzeptvermittlung liegt der Schwerpunkt auf praktischen Übungen und Rollenspielen. Diese Ausbildung richtet sich an alle, die in ihrem beruflichen Kontext (z. B. Lehrer, Sozialpädagogen, Erzie-her, etc.) mit Konflikten umgehen müssen und Interesse daran haben an der Schule Streitschlichter auszubil-den. Zeit: Donnerstag, 10.11.2011, 9 Uhr bis Freitag, 11.11.2011, 13 Uhr Ort: spectrumKIRCHE – Exerzitien- und Bildungshaus auf Mariahilf Referentin: Erdmute Fischer, Dipl. Sozialpädagogin und Religionslehrerin i.K. Kosten: 60,00 € (Verpflegung und Übernachtung) TN-Zahl: 15 Anmeldung: bis Donnerstag, 20.10.2011 über Fibs Wenn der Tod die Schule berührt

Die Fortbildung wird monatlich regional angeboten und möchte Lehrkräfte aller Schularten über Interventi-onsmöglichkeiten und Hilfen bei plötzlichem Tod informieren. Inhalte des Nachmittags sind:

Meine persönliche Erfahrung mit Verlust, Sterben und Tod Psychotraumatologie: Wie reagieren Menschen, vor allem Kinder und Jugendliche, wenn sie dem Tod begegnen? Was tun, wenn’s bei uns passiert? Kriseninterventionspläne helfen weiter Ins Reden und ins Handeln kommen: Rituale und Gedenkfeiern Bereits im Vorfeld: Eigene Ressourcen entwickeln Ein schulinternes Krisenteam entsteht Kennenlernen von unterstützenden Systemen

Zeit: jeweils 15 – 18 Uhr

Mittwoch, 05.10.2011: Neuötting, Pestalozzischule – Sonderpädagogisches Förderzentrum, Dienstag, 15.11.2011: Vilshofen, Mittelschule St. Georg Montag, 12.12.2011: Passau, Gisela-Schulen Niedernburg Dienstag, 17.01.2012: Ruhstorf, Musikhauptschule Dienstag, 07.02.2012: Hauzenberg, Sportmittelschule Montag, 12.03.2012: Regen, Berufsschule Dienstag, 17.04.2012: Schönberg, Dietrich-Bonhoeffer-Schule

Inhalt

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Amtlicher Schulanzeiger Nr. 10/2011 410

Inhalt

Mit PACZion gesund bleiben!

Angebote zur Gesunderhaltung für Lehrerinnen und Lehrer / Lehramtsstudierende aller Schularten

Montag, 14.05.2012: Pfarrkirchen, Betty-Greif-Schule – Sonderpädagogisches Förderzentrum Montag, 18.06.2012: Lalling, Mittelschule Dienstag, 26.06.2012: Landau, Montessorischule

Referenten: Josef Zimmermann und KiS-Mitarbeiter/innen Kosten: 3,00 € Anmeldung: bis jeweils eine Woche vorher über Fibs Wenn Eltern schwer krank werden

Wie wir Schülerinnen und Schüler unterstützen können, deren Eltern eine schwere oder tödliche Krankheit haben. Zeit: Montag, 07.11.2011, 9 – 16 Uhr Ort: spectrumKIRCHE – Exerzitien- und Bildungshaus auf Mariahilf Leitung: Josef Zimmermann, Referent für Schulpastoral Referentin: Heide Tartler, Realschullehrerin, Leiterin Kriseninterventionsteam der Malteser Gröbenzell Anmeldung: bis Donnerstag, 20.10.2011 über Fibs Kosten: 12,00 € TN-Zahl: 25

Inhalt

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411 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 10/2011

Inhalt

Die neue Rückenschule - gegen das Kreuz mit dem Kreuz 10 Kurseinheiten zum Vorbeugen von Rückenproblemen mit präventiven Entspannungstechniken Beginn: Donnerstag, 10.11.2011 Ende: Donnerstag, 26.01.2012 Zeit: 18.15 - 19.15 Uhr Leitung: Robert Kraushaar, Dipl. Fitnessökonom Max. TN: 10 Anmeldeschluss: Mittwoch, 02.11.2011

Die neue Rückenschule - gegen das Kreuz mit dem Kreuz 10 Kurseinheiten zum Vorbeugen von Rückenproblemen mit präventiven Entspannungstechniken Beginn: Donnerstag, 01.12.2011 Ende: Donnerstag, 16.02.2012 Zeit: 17 - 18 Uhr Leitung: Robert Kraushaar, Dipl. Fitnessökonom Max. TN-Zahl: 10 Anmeldeschluss: Mittwoch, 23.11.2011

Lehrerspezifisches Ganzkörpertraining zur Stabilisierung des Halteapparats 10 Kurseinheiten zum systematischen Ganzkörpertraining mit Bewegungselementen von Pilates Beginn: Dienstag, 08.11.2011 Ende: Dienstag, 24.01.2012 Zeit: 18 - 19 Uhr Leitung: Christa Hasmaier, Physiotherapeutin Max. TN-Zahl: 10 Anmeldeschluss: Montag, 01.11.2011

Tai-Chi Chuan - Bewegung und Entspannung 10 Kurseinheiten zum Erlernen der Tai-Chi Chuan Bewegungsübungen zur Stärkung des Immunsystems Beginn: Montag, 07.11.2011 Ende: Montag, 30.01.2012 Zeit: 19 - 19.45 Uhr Leitung: Kurt Hafen, Tai-Chi-Lehrer Max. TN-Zahl: 6 Anmeldeschluss: Freitag, 28.10.2011

Yoga zum Wohlfühlen – Fortsetzungskurs (Unkostenbeitrag 70 €) 7 Kurseinheiten zur Schulung einer korrekten Körperhaltung und Atmung, zum positiven Denken, zur Meditation und Tiefenentspannung Beginn: Dienstag, 13.09.2011 Ende: Dienstag, 25.10.2011 Zeit: 18.30 - 20 Uhr Leitung + Anmeldung: Corinna Meurer, Yoga-Lehrerin, Tel. 0179 - 2961086 Max. TN-Zahl: 10 Zusätzl. Materialien: Decke, bequeme Kleidung, dicke Socken

Yoga zum Wohlfühlen - auch für Anfänger; Ort: Grundschule Hacklberg / Passau 7 Kurseinheiten zur Schulung einer korrekten Körperhaltung und Atmung, zum positiven Denken, zur Meditation und Tiefenentspannung Beginn: Montag, 07.11.2011 Ende: Montag, 19.12.2011 Zeit: 18.30 - 20 Uhr Ort: GS Hacklberg / Passau, Mehrzweckraum, 94034 Passau, Schulstraße 46 Leitung: Corinna Meurer, Yoga-Lehrerin Max. TN-Zahl: 10 Anmeldeschluss: Freitag, 28.10.2011 Zusätzl. Materialien: Decke, bequeme Kleidung, dicke Socken

Hatha-Yoga: Vitale Gelassenheit - mehr Vitalität und Entspannung im Alltag - Anfänger-kurs (Unkostenbeitrag 60 €) 6 Kurseinheiten auf der Grundlage von Hatha Yoga Beginn: Mittwoch, 14.09.2011 Ende: Mittwoch, 19.10.2011 Zeit: 17.30 - 19 Uhr Leitung + Anmeldung: Antonia Dittrich, Yoga-Lehrerin (BDY), Tel. 08551/ 915275 Max. TN-Zahl: 10

Inhalt

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Amtlicher Schulanzeiger Nr. 10/2011 412

Inhalt

Hatha-Yoga: Vitale Gelassenheit – mehr Vitalität und Entspannung im Alltag II - Fortge-schrittene (Unkostenbeitrag 60 €) 6 Kurseinheiten auf der Grundlage von Hatha Yoga Beginn: Mittwoch, 14.09.2011 Ende: Mittwoch, 19.10.2011 Zeit: 19.15 - 20.45 Uhr Leitung + Anmeldung: Antonia Dittrich, Yoga-Lehrerin (BDY), Tel. 08551/ 915275 Max. TN-Zahl: 10

Entspannungsmöglichkeiten im schulischen Alltag; Ort: Grundschule Fürstenstein 3 Kurseinheiten zur progressiven Muskelentspannung Termine: Mittwoch, 18.01.2012 , Dienstag, 24.01.2012 und Mittwoch, 01.02.2012 Zeit: jeweils 16 - 17.30 Uhr Ort: GS Fürstenstein, 94538 Fürstenstein, Am Jahnweg (Neubau) Leitung: Franziska Solger-Heinz, Gesundheitspädagogin Max. TN-Zahl: 10 Anmeldeschluss: Dienstag, 10.01.2012

Schulische Konflikte professionell klären 2 Kurseinheiten mit praktischen Übungen zur positiven Nutzung des Potenzials von Konflikten Termine: Dienstag, 13.12.2011 und Montag, 13.02.2012 Zeit: jeweils von 15 - 18 Uhr Leitung: Alexandra Schuster-Grill, Lehrerin und Konfliktmoderatorin/ Susanne Miesera, NLP-Practitioner Max. TN-Zahl: 15 Anmeldeschluss: Montag, 05.12.2011

Stimmlich fit im Unterricht: Sprechtraining für Lehrkräfte 2 Kurseinheiten zur Gesunderhaltung und Pflege der Sprechstimme Termine: Freitag, 18.11.2011 und Freitag, 20.01.2012 Zeit: jeweils von 16:00 - 20:00 Uhr Leitung: Sabine Novy, Sprecherzieherin univ. Max. TN-Zahl: 10 Anmeldeschluss: Donnerstag, 10.11.2011

„Atem-Organe-Laute“ - Entspannung durch richtiges Atmen; der Atem als Vermittler zwi-schen Leib und Seele 1 Kurseinheit zum Erfahrbaren Atem (nach Prof. Ilse Middendorf) und den Heilenden Lauten (nach Mantak Chia) Termin: Samstag, 12.11.2011 Zeit: 10 - 16.30 Uhr Leitung: Martha Sammer, Dipl. Atempädagogin Max. TN-Zahl: 10 Anmeldeschluss: Freitag, 04.11.2011 Zusätzl. Materialien: bequeme Kleidung, dicke Socken

Stressbewältigung und -verhinderung durch Quantenheilung bei Lehrern 1 Kurseinheit zur Transformation von Stress- und Konfliktsituationen innerhalb und außerhalb des Klassenzimmers Termin: Samstag, 11.02.2012 Zeit: 10 - 16 Uhr Leitung: Jörg Tacke, Dr. oec. (HSG) Dipl.Ing. Max. TN-Zahl: 12 Anmeldeschluss: Freitag, 03.02.2012

Anmeldung / Kosten Die Anmeldung erfolgt per Mail bei Frau Dr. Doris Cihlars ([email protected]) oder bei den jeweiligen Referenten (siehe Ausschreibung) und ist verbindlich. Die Teilnahme an den jeweiligen Kursen ist für Sie kos-tenlos (außer bei Kursen mit Unkostenbeitrag; siehe Aus-schreibung), die Kosten für die Veranstaltungen werden vom EU-Projekt PACZion getragen.

Inhalt

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413 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 10/2011

Inhalt

Veranstaltungsort (außer anderer angegebener Ort): Lehrergesundheitswerkstatt der Universität Passau Lehrstuhl für Schulpädagogik Karlsbader Str. 11a, D - 94036 Passau Raum 103, 1. Stock (rechter Hauseingang) Anfahrtsplan:

Von der Autobahn A 3:

Abfahrt „Passau Süd“, Richtung Passau Stadtmitte über die Neuburger Straße;

Veranstalter / Organisation

Prof. Dr. Norbert Seibert (Projektleiter EU-Projekt PACZion) Lehrstuhl für Schulpädagogik, Universität Passau Innstraße 25, D - 94032 Passau Tel. 0851 / 509-2640; [email protected]

Dr. Doris Cihlars (Koordination EU-Projekt PACZion) Arbeitsbereich Lehrergesundheit und Berufszufrieden- heit am Lehrstuhl für Schulpädagogik, Universität Passau Karlsbader Straße 11a, D - 94036 Passau Tel. 0851 / 509-2646; [email protected]

Inhalt

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Amtlicher Schulanzeiger Nr. 10/2011 414

Inhalt

Verschiedenes

Vom 14. bis 27. November 2011 läuft wieder

die jährliche Schulsammlung für die bayeri-

schen Jugendherbergen. Als Partner der

Schulen leisten die Jugendherbergen seit

über 100 Jahren einen bedeutenden Beitrag

zur Förderung des sozialen Lernens und

Handelns junger Menschen. In dieser Traditi-

on setzt der Landesverband Bayern im Deut-

schen Jugendherbergswerk (DJH) auf die

Qualität am „Lernort Jugendherberge“ und

modernisiert die Häuser und ihre Seminarbe-

reiche grundlegend, um auch weiterhin att-

raktive, preiswerte Unterkünfte anbieten zu

können.

Noch heute ist der Grundgedanke der Ju-

gendherbergen so lebendig wie vor 100 Jah-

ren: Junge Menschen sollten, unabhängig

vom Geldbeutel, die Welt entdecken, Ge-

meinschaft erleben und dabei den Horizont

erweitern. Die Erlöse aus der jährlichen

Schulsammlung sind ein wichtiger Beitrag,

um auch in Zukunft ein ansprechendes Ju-

gendherbergsnetz mit attraktiven Häusern

und interessanten Programmen bieten zu

können. Im September 2011 wird das neue

„Haus Untersberg“ an der Jugendherberge

Berchtesgaden eröffnet. Ein idealer Lernort

für sportbegeisterte Klassen. Der benachbar-

te Hochseilgarten und Kanutouren machen

die Klassenfahrt zu einem ganz besonderen

Gemeinschaftserlebnis. Die Jugendherber-

gen in Passau, Regensburg und Landshut

sind für weitere drei Jahre mit dem Prädikat

„Kultur|Jugendherberge“ ausgezeichnet wor-

den und haben ein großes Angebot an kultu-

rellen Programmen für verschiedene Jahr-

gangsstufen.

Seit einigen Jahren investiert der DJH Landes-

verband Bayern verstärkt in die Sanierung des

gesamten Herbergsnetzes, um Schulklassen

weiterhin optimale Bedingungen für ihren Auf-

enthalt bieten zu können. Die Einnahmen aus

der Schulsammlung sind daher ein wichtiges

finanzielles Standbein für die bayernweiten In-

vestitionen zur Instandhaltung und umfangrei-

chen Modernisierung, derzeit insbesondere in

Berchtesgaden, Nürnberg und Lenggries.

Im vergangenen Jahr sammelten bayerische

Schülerinnen und Schüler mehr als 215.000 Eu-

ro. Auf ein ähnlich starkes Ergebnis hoffen die

Jugendherbergen auch 2011.

Die zweiwöchige Sammlung, deren Unterlagen

die Lehrkräfte rechtzeitig erhalten, wird vom 14.

bis 27. November 2011 stattfinden.

Für das große Engagement aller beteiligten

Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte

bedanken sich die Jugendherbergen in Bayern

schon jetzt ganz herzlich.

PRESSESTELLE

Markus Achatz (Fachbereichsleiter)

Annika Klauer

Mauerkircherstraße 5

81679 München

Tel.: 089 / 92 20 98 -35 / -26

Abt.-Fax: 089 / 92 20 98 -50

E-Mail: [email protected]

[email protected]

Schulsammlung für die Jugendherbergen in Bayern

Hoffnung auf ein starkes Ergebnis für gute Lernbedingungen

Inhalt

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415 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 10/2011

Inhalt

Endlich: Die Fahrradprü-

fung in der Grundschule ist

geschafft – nun wollen die

Kinder auch loslegen und

alleine zur Schule radeln.

Schließlich haben sie be-

wiesen, dass sie zum Bei-

spiel die Verkehrsregeln

beherrschen, lenken und bremsen können.

An ein paar Dinge sollten Kinder und Eltern

vorher aber noch denken. Wohin zum Bei-

spiel mit dem Ranzen? „Die Schultasche

sollte im Fahrradkorb liegen und zusätzlich

mit einem Gurt oder Expander gesichert

sein, damit sie nicht herunterfällt“, sagt Elmar

Lederer, Geschäftsführer des Bayerischen

Gemeindeunfallversicherungsverbandes und

der Bayerischen Landesunfallkasse. Vom

Gepäckträger kann der Schulranzen leicht

herunterrutschen – das führt dann schnell zu

einem Unfall. Wird der Ranzen auf dem Rü-

cken getragen, kann er den Schüler beim

Fahren behindern und den Rücken bei einem

Sturz zusätzlich verletzen.

Eine andere Sache sind Hosenschutzringe

oder -klammern. Sie sollen verhindern, dass

das Hosenbein in die ölige Kette gerät, das

Rad unvermittelt blockiert und der Fahrer

stürzt. „Klammern oder Hosenschutzringe

sind vernünftig, gelten bei den Kindern aber als

uncool“, sagt Lederer. Eher akzeptiert und sinn-

voller vom Sicherheitsaspekt her sind modische

Bänder aus reflektierendem Material, die sich

selbständig aufrollen und eng am Hosenbein

sitzen („Klackband“ / „Schnappband“).

Bevor die Kinder starten, sollten zumindest

Bremsen, Reifenprofil, Licht und Reflektoren

sowie die Klingel überprüft werden: Greifen die

Bremsen gut? Hat der Reifen noch genug Profil

und: Sind Lichtanlage und Reflektoren sauber

und funktionsfähig? Ist die Klingel mit dem Dau-

men leicht zu erreichen und helltönend?

Der Bayerische Gemeindeunfallversicherungs-

verband und die Bayerische Landesunfallkasse

sind die gesetzlichen Unfallversicherungsträger

für Bayern mit Ausnahme der Landeshauptstadt

München. Bei ihnen sind rund 2,3 Millionen

Schüler, Kinder in Kindertageseinrichtungen

und bei Tagespflegepersonen sowie Studieren-

de automatisch versichert, während des Be-

suchs der Einrichtungen sowie auf den damit

zusammenhängenden Wegen. Die Kosten für

die gesetzliche Unfallversicherung tragen die

Kommunen bzw. der Freistaat Bayern. Bei ver-

sicherten Unfällen erhalten die Betroffenen alle

notwendigen medizinischen Heilbehandlungen

und Rehabilitationsmaßnahmen sowie gegebe-

nenfalls auch eine Rente.

Fahrradprüfung bestanden – doch ein paar

Dinge gibt es da noch…

Präventionskampagne „Risiko raus!“ der

gesetzlichen Unfallversicherung

Unter www.risiko-raus.de, Rubrik: Infomaterial,

kann die Broschüre „Sicher mit dem Rad zur

Schule“ kostenlos heruntergeladen werden.

Inhalt

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Amtlicher Schulanzeiger Nr. 10/2011 416

Inhalt

Im Rahmen der Ausbildung unterstützen

viele Betriebe den Nachwuchs (Siehe

Grafik):

Mehr als ein Drittel der Unternehmer bie-

tet Nachhilfe und betriebsinternen Stütz-

unterricht für seine Auszubildenden an,

um sie erfolgreich zu Abschluss zu füh-

ren. Besonders häufig bekommen lern-

beeinträchtigte Jugendliche und Auszu-

bildende ohne Schulabschluss Extra-

Unterricht durch den Betrieb.

Betriebe unterstützen den Nachwuchs

Wichtig für Schulabgänger: Ausbildungssuche zählt bei der Rente!

Vor kurzer Zeit haben wieder viele junge Menschen ihre Schullaufbahn beendet. Nicht alle wer-

den sofort einen Ausbildungsplatz finden. Die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung

in Bayern empfehlen in diesem Fall, die Ausbildungssuche bei der Agentur für Arbeit zu melden.

Auch ohne Anspruch auf finanzielle Unterstützung von der Agentur für Arbeit kann die Ausbil-

dungsplatzsuche als sogenannte Anrechnungszeit in der Rentenversicherung berücksichtigt wer-

den. Dies gilt für Schulabgänger, die zwischen 17 und 25 Jahre alt sind und sich bei der Agentur

für Arbeit mindestens einen Kalendermonat ausbildungssuchend melden.

Mehr Informationen zum Thema und eine persönliche und kostenlose Beratung erhält man in al-

len Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung und am Bürgertelefon

unter 0800 1000 48088. Über www.deutsche-rentenversicherung-in-bayern.de gelangt man auf

die Startseite des jeweiligen Regionalträgers, wo man schnell und unkompliziert die Adressen der

Beratungsstellen findet.

Inhalt

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417 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 10/2011

Inhalt

Medien-Neuerscheinungen

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nachfolgenden Besprechungen und Hinweise

keine Genehmigung der betreffenden Bücher zum Unterrichtsgebrauch durch die Schüler darstel-

len. Die Rezension gibt nicht die Meinung der Regierung wieder.

Menzel, B./Menzel, P.: Experimentieren in der Grundschule I, Wasser,

Luft, Erde, 1.-4. Schuljahr, Oldenbourg Schulbuchverlag München 2010,

ISBN 978-3-637-01105-2, 56 Seiten DIN A4 im Heftordner; 17,95 Euro

Kann Wasser klettern? Lässt sich Luft sichtbar machen? Und wie bringt

man ein Gummibärchen zum Tauchen? – Dieser Band enthält eine Fülle

an Experimenten zu den Bereichen Wasser, Luft und Erde. Sämtliche

Versuche werden Schritt für Schritt erläutert und können selbstständig

von den Kindern durchgeführt werden. Die einleitenden Tipps rund ums

Experimentieren unterstützen Sie bei der Vorbereitung und Umsetzung.

Darüber hinaus bietet Ihnen der Lehrerkommentar auch Hinweise zur

Auswertung der Versuche, die für alle vier Grundschuljahre geeignet sind.

Menzel, B./Menzel, P.: Experimentieren in der Grundschule II, Licht

und Schatten, Luft und Feuer, Schall, Magnet, Strom, Oldenbourg Schul-

buchverlag München 2010, ISBN 978-3-637-01106-9, 56 Seiten DIN A4

im Heftordner; 17,95 €.

Wecken Sie auch mit dem zweiten Band den kindlichen Forscherdrang!

Auch dieser Titel bietet wieder spannende Experimente für das 1. bis 4.

Schuljahr, die sich einfach umsetzen lassen. Hier liegt der Schwerpunkt

auf den Themen Licht und Schatten, Luft und Feuer, Magnet und Strom.

Sämtliche Versuche werden übersichtlich dargestellt und leicht verständ-

lich erklärt. So können die Kinder weitgehend selbstständig arbeiten und

forschen.

Duscher, Sandra: Grammatikforscher I, Wörter und Wortarten, 2. bis 4.

Schuljahr, Oldenbourg Kopiervorlagen München 2010, ISBN 978-3-637-

01109-0, 60 Seiten DIN A4 im Heftordner, 17,95 €.

Den Aufbau und die Besonderheiten unserer Sprache entdecken, damit

experimentieren, Sprachgefühl weiterentwickeln und gewonnene Erkennt-

nisse bewusst nutzen – das alles macht ein Grammatikforscher!

Band I enthält fertig ausgearbeitete Bausteine zu verschiedenen Themen

der Wortgrammatik. Die kopierfähigen Materialien können abhängig von

der Klassensituation verändert oder direkt im Unterricht eingesetzt wer-

den und eignen sich auch hervorragend zur Differenzierung. Eine kurze

fachdidaktische Einführung und ein Bogen zur Dokumentation von Gram-

matikkompetenzen Ihrer Schüler runden das praxisbezogene Angebot ab.

Inhalt

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Amtlicher Schulanzeiger Nr. 10/2011 418

Inhalt

Duscher, Sandra: Grammatikforscher II, Sätze, Satzarten, Satzglieder,

2. bis 4. Schuljahr, Oldenbourg Kopiervorlagen München 2010, ISBN

978-3-637-01110-6, 55 Seiten DIN A4 im Heftordner, 17,95 €.

Der Grammatikforscher ist wieder am Werk und nimmt sich im zweiten

Band die Sätze vor. Dieser Titel enthält fertig ausgearbeitete Bausteine

zu verschiedenen Themen der Satzgrammatik. Die Kinder entdecken

damit Aufbau und Besonderheiten unserer Sprache. Sie nutzen die neu-

en Erkenntnisse, experimentieren und entwickeln ihr Sprachgefühl wei-

ter. Die kopierfähigen Materialien können direkt im Unterricht eingesetzt

werden und eignen sich erneut hervorragend zur Differenzierung. Auch

der zweite Band beinhaltet eine fachdidaktische Einführung, einen Bo-

gen zur Dokumentation von Grammatikkompetenzen Ihrer Schüler und

am Ende winkt das Grammatikforscher-Diplom.

Basis-Bibliothek Schulleitung

Schule führen: Wissen – Kommunizieren – Handeln

ISBN 978-3-407-25561-7

Beltz Verlag Weinheim 2011, 976 Seiten, 128,- €.

Die folgenden fünf Titel erhalten Sie zum Sonderpreis gesammelt in ei-

nem Schuber. Dieser enthält das Grundlagenwissen, welches für eine

erfolgreiche Schulleitung gebraucht wird. Ideal ist diese Sammlung auch

für diejenigen, die überlegen, Schulleiter zu werden, oder die Verantwor-

tung in der erweiterten Schulleitung übernehmen. Folgende Einzelbände

sind enthalten:

Reinhold Miller, Selbst-Coaching für Schulleiter Ein Arbeits- und

Trainingsbuch, die Themen: Führung, Kommunikation, Motivation,

Beurteilungen, Zeitmanagement, Planung und Organisation, Öffent-

lichkeitsarbeit usw. Elmar Philipp/Hans-Günter Rolff, Schulprogramme und Leitbilder

entwickeln Das Standardwerk erläutert die einzelnen Schritte der

Programmarbeit, von der Planung über Steuergruppen bis zur Eva-

luation. Elmar Philipp/Helmolt Rademacher, Konfliktmanagement im Kollegi-

um Neben den theoretischen Grundlagen finden Sie hier Methoden,

Übungen und Instrumente für Kommunikation und Gesprächsfüh-

rung, Mediation, Konfliktbearbeitung in und zwischen Gruppen, kol-

legiales Team-Coaching. Claus G. Buhren/Hans-Günter Rolff, Personalmanagement für die

Schule Das Handbuch zeigt, wie sich Schul- und Unterrichtsqualität

durch gezieltes Personalmanagement verbessern lässt. Es enthält

eine Vielzahl an Beispielen und Anregungen aus der schulischen

Praxis. Michael Schratz/Manfred Iby/Edwin Radnitzky, Qualitätsentwicklung

Vom Einstieg in die Qualitätsentwicklung über die Klärung von Leit-

bild und Qualitätsansprüchen bis zur Erstellung, Umsetzung und

Überprüfung des Schulprogramms - Sie finden in diesem Band eine

Fülle von Methoden, Anwendungsbeispielen und Benutzerleitfäden.

Inhalt

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419 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 10/2011

Inhalt

Schulmagazin 5-10, 09/2011 Persönlichkeitsbildung in Schule und Unterricht; ein vernachlässigtes Thema? ● Personalisierender Unterricht ● Schreiben mit spitzer Feder; Spielen mit Sprache macht Spaß ● Die S-Schreibung ● Der Verkäufer und der Elch ● Jud Süß – 1940 und 2011; Absicht und (Aus-)Wirkung eines Propagandafilms ● 9/11 Changing the world ● Black Molly und Antennenwels; Das Klassenzimmeraquarium als Beitrag zur Selbststän-digkeitserziehung ● Wir entwerfen unser Klassenlogo ● Wenn Schuhen Fühler und Flügel wachsen … ; Ein fächerübergreifendes Kunstprojekt ● Von Silberhelmen und -Jungspunden ● Cybermobbing (Teil 1)

Grundschulmagazin, 5/2011 Mündlichkeit: Sprechen und Gespräche führen ● Waldgeister-Geschichten ● »Wir sprechen miteinander, um was von uns zu lernen!« ● Rechtschreibgespräche und Mathekonferenzen ● »Inquiry« als neue Methode des Philosophierens; Gesprächsmethoden in der 1. bis 4. Jahrgangsstufe ● Verstehen und Verständigung ● Statt Monotonie: Ab-wechslung im Erzählkreis ● Erzählen im Morgenkreis ● Geometrie und Kunst ● Die philosophische Haltung; Philosophieren mit Kindern (Teil 2) ● Das Trainingsprogramm KlasseTeam ● Unterwegs zum Tausendfüß-lerhaus; Methodische Möglichkeiten der Liederarbeitung ● Üben mit Köpfchen im Musikunterricht; Übung macht den Meister – aber wie meistert man das Üben?

Fördermagazin 5/2011 Energiebilanz im Gleichgewicht? ● FIT in die Zukunft!; Das Pausenbrot, Ernährungs- und Bewegungsspiele ● Mehr POWER durch Obst und Gemüse ● Zuckeralarm!; Gesundheitsförderung in der Schule ● Syste-mische Vernetzung – Ressource pädagogischer Arbeit ● Kinder brau-chen Bewegung ● Keine Angst vor dem Prozentrechnen ● Drachen-stark; Ein bewegungsorientiertes Projekt zur Leseförderung ● „…, we-gen ich immer Licht anmache.“; Verbessern sprachlicher Fähigkeiten – Nebensatzerwerb ● Are you sporty?; Das modale Hilfsverb „can“

Sache – Wort – Zahl 09/2011; Themenheft „Älter und größer werden “

Älter werden, kompetenter werden – Entwicklungsprozesse im Grund-

schulalter ● „… hab ein anderes Zimmer und einen eigenen Fernseher

…“ – Der Blick in die Zukunft als Bildungsaufgabe im Sachunterricht

Materialien: Florian und Melissa; Was will ich eigentlich? ● Kindern hel-

fen, ihre Sprachlernprozesse wahrzunehmen. Materialien: Erinnerst du

dich?; Was du schon gelernt hast; Zwei Texte vergleichen ● Älter und

größer – Mathematische Fähigkeiten – von Geburt an (Material) ● Älter

und größer werden – Texte und eigene Erfahrungen (11 Materialien) ●

Assoziationsfehler – Ein unterschätzter Schülerfehler? (Material)

Inhalt

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Amtlicher Schulanzeiger Nr. 10/2011 420

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Online-Plattformen:

4teachers.de bietet eine einfache Möglichkeit, eigene Unterrichtsmateri-alien auf dieser Plattform zu veröffentlichen und zum Tausch anzubie-ten. Darüber hinaus gibt es ein umfangreiches Linkportal für die weitere Internetrecherche, einen großen Forenbereich für den Gedankenaus-tausch u.v.m. Aktuell: Neues 4teachers-Layout online! ● Unterrichtsreihen Deutsch ● Myrtel und Bo - das multisensuelle Deutschlernkonzept

Lehrer-online: Unterrichtsmaterialien, Fachmedienrezensionen, Link-sammlungen und mehr - was Sie zum Unterrichten mit digitalen Medien benötigt. Aktuell: Tutorial: Paint.NET ● Kinderarbeit im 19. Jahrhundert ● How to make them talk: Sprechen erfolgreich anbahnen ● Die Geschichte der Mauer - unsere Geschichte

ISB - Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung Das ISB ist eine zentrale Einrichtung zur Beratung und Unterstützung aller an guter Schule Beteiligten. Es gibt Impulse zur qualitativen Weiter-entwicklung des bayerischen Schulwesens. Aktuell: Informationen zu den Jahrgangsstufenarbeiten ● Neuer Leiter der Abteilung Berufliche Schulen ● In eigener Sache: Projekt- und Pres-semitarbeiter/in für die SchulKinoWoche Bayern 2012 gesucht ● EIN-STIEG Abi München ● Aktualisiert: Das Kreisinformationssystem der Bildungsberichterstattung ● Ausschreibung: Deutscher Schulpreis 2012

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421 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 10/2011

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HERAUSGEBENDER, VERLAG UND DRUCK:

Regierung von Niederbayern, Bereich Schulen, Regierungsplatz 540, 84028 Landshut

BEZUGSBEDINGUNGEN: Der Amtliche Schulanzeiger erscheint monatlich. Der laufende Bezug ist nur durch Bestellung bei

der Regierung möglich. Abbestellungen müssen bis spätestens 30.04. bzw. 31.10. jeden Jahres der Regierung vorliegen, damit sie

zum 30.06. bzw. 31.12. wirksam werden.

BEZUGSPREIS: Halbjährlich 17 EUR (34 EUR jährlich). Der Preis dieser Einzelnummer beträgt 3 EUR zuzüglich Versandkosten.

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