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Unterlage 1 Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Freiburg B 33 / Abschnitt 6 / Station: NK 7614 020 bis 7714 014 (von0.080 bis 2.582) B 33 , 3-streifiger Ausbau zwischen Steinach und Haslach/West mit Umbau Anschluss Steinach PROJIS-Nr.: V.2311.B0033.A17 Feststellungsentwurf B 33 3-streifiger Ausbau Abschnitt Steinach – Haslach/West mit Umbau Anschluss Steinach ERLÄUTERUNGSBERICHT aufgestellt: Freiburg, den 16.06.2017 Regierungspräsidium Freiburg Abt. 4 Straßenwesen und Verkehr Ref. 44 Straßenplanung gez. Steinborn geprüft: Freiburg, den 16.06.2017 Regierungspräsidium Freiburg Abt. 4 Straßenwesen und Verkehr Ref. 44 Straßenplanung gez. Kaiser (Ltd. BD)

B 33 3-streifiger Ausbau ERLÄUTERUNGSBERICHT · Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg Regierungspräsidium Freiburg B 33, 3-streifiger Ausbau Straßenwesen und Verkehr zwischen

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Unterlage 1

Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Freiburg

B 33 / Abschnitt 6 / Station: NK 7614 020 bis 7714 014 (von0.080 bis 2.582)

B 33 , 3-streifiger Ausbau zwischen Steinach und Haslach/West

mit Umbau Anschluss Steinach PROJIS-Nr.: V.2311.B0033.A17

Feststellungsentwurf

B 33 3-streifiger Ausbau Abschnitt Steinach – Haslach/West

mit Umbau Anschluss Steinach

ERLÄUTERUNGSBERICHT

aufgestellt: Freiburg, den 16.06.2017 Regierungspräsidium Freiburg Abt. 4 Straßenwesen und Verkehr Ref. 44 Straßenplanung gez. Steinborn

geprüft: Freiburg, den 16.06.2017 Regierungspräsidium Freiburg Abt. 4 Straßenwesen und Verkehr Ref. 44 Straßenplanung gez. Kaiser (Ltd. BD)

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Bötzinger Straße 13, 79111 Freiburg

INHALTSVERZEICHNIS I

1  DARSTELLUNG DES VORHABENS 1 

1.1 Planerische Beschreibung 1.1.1  Art und Umfang der Baumaßnahme, Träger der Baulast, Vorhabenträger 4 

1.1.2  Lage im Territorium (kreisfreie Städte, Landkreise, Verwaltungsgemeinschaften,

Gemeinden) 4 

1.1.3  Lage im vorhandenen bzw. geplanten Straßennetz 5 

1.1.4  Bestandteil von Bedarfs- und Ausbauplanungen 5 

1.2 Straßenbauliche Beschreibung 5 1.2.1  Länge, Querschnitt 5 

1.3 Streckengestaltung 6

2  BEGRÜNDUNG DES VORHABENS 6 

2.1 Vorgeschichte der Planung mit Hinweisen auf vorausgegangene

Untersuchungen und Verfahren 2.1.1  Planungsentwicklung einschließlich Änderungen von Planungszielen im Verlauf der Planung

2.2 Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung 8

2.3 Besonderer naturschutzfachlicher Planungsauftrag (Bedarfsplan) 8

2.4 Verkehrliche und raumordnerische Bedeutung des Vorhabens 8 2.4.1  Ziele der Landesplanung/Raumordnung und Bauleitplanung 8 

2.4.2  Bestehende und zur erwartende Verkehrsverhältnisse 8 

2.4.3  Verbesserung der Verkehrssicherheit 9 

2.4.3.1  Vorhandene Sicherheitsdefizite (Trassierungsmängel, Erkennbarkeit und

Begreifbarkeit von Knotenpunkten usw.) 9 

2.4.3.2  Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit 9 

3  VERGLEICH DER VARIANTEN UND WAHL DER LINIE 10 

4  TECHNISCHE GESTALTUNG DER BAUMAßNAHME 10 

4.1 Ausbaustandard 10 4.1.1  Entwurfs und Betriebsmerkmale 10 

4.1.2  Vorgesehene Verkehrsqualität 10 

4.1.3  Gewährleistung der Verkehrssicherheit 10 

4.1.3.1  Angemessene Geschwindigkeiten 10 

4.1.3.2  Überprüfung der Maßnahme durch Auditverfahren 11 

4.2 Bisherige/zukünftige Straßennetzgestaltung 11

4.3 Linienführung 11

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4.3.1  Beschreibung des Trassenverlaufs 11 

4.3.2  Zwangspunkte 11 

4.3.2.1  Zwangspunkte, die die Linie im Grund- und Aufriss bestimmen, wie z.B. 11 

4.3.3  Linienführung im Lageplan 12 

4.3.4  Linienführung im Höhenplan 13 

4.3.5  Räumliche Linienführung und Sichtweiten 13 

4.3.5.1  Überprüfung der Sichtweiten unter Berücksichtigung von Sichthindernissen in den

Seitenräumen 13 

4.4 Querschnittsgestaltung 14

4.4.1  Querschnittselemente und Querschnittsbemessung 14 

4.4.1.1  Bestandteile des Regelquerschnittes 14 

4.4.1.2  Querneigung, Verwindung, Anrampung 15 

4.4.1.3  Entwässerung 15 

4.4.2  Fahrbahnbefestigung 16 

4.4.2.1  Bauklasse bzw. Erneuerungsklasse 16 

4.4.3  Böschungsgestaltung 16 

4.4.4  Hindernisse in Seitenräumen 16 

4.5 Knotenpunkte, Wegeanschlüsse und Zufahrten 17 4.5.1  Gestaltung und Bemessung der Knotenpunkte 17 

4.6 Besondere Anlagen 17

4.7 Ingenieurbauwerke 17 4.7.1  Brücken 17 

4.8 Lärmschutzanlagen 19 4.8.1  Tabellarische Übersicht der Lärmschutzanlagen mit: 19 

4.9 Öffentliche Verkehrsanlagen 19 4.9.1  Öffentlicher Personennahverkehr im Straßenkörper mit Angaben zu: 19 

4.10 Leitungen 19

4.10.1  Tabellarische Übersicht der: Leitungen der öffentlichen Versorgung,

Telekommunikationslinien, privaten Leitungen 19 

4.11 Baugrund/Erdarbeiten 20

4.12 Entwässerung 21 4.12.1  Geohydrologie/Vorflutverhältnisse 21 

4.12.2  Entwässerungsabschnitte 21 

4.12.3  Vorgesehene Entwässerungsmaßnahmen: 21 

4.12.3.1 Einleitung über Versickerungsanlagen in das Grundwasser 21 

4.12.3.2 Einleitung in oberirdische Gewässer 21 

4.13 Straßenausstattung 21 4.13.1  Grundsätze und Besonderheiten 21 

4.13.1.1 Verkehrszeichen (Beschilderung einschließlich Wegweisung und Markierung) 21 

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4.13.1.2 Schutzeinrichtungen, ggf. Verweis auf besondere bautechnische Maßnahmen siehe

Ziffer 6.3 22 

5  ANGABEN ZU DEN UMWELTAUSWIRKUNGEN 22 

5.1 Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit 22 5.1.1  Bestand 22 

5.1.2  Umweltauswirkungen 22 

5.2 Naturhaushalt 22 5.2.1  Tiere/ Pflanzen/ biologische Vielfalt 23 

5.2.2  Boden 23 

5.2.3  Wasser 23 

5.2.4  Klima/ Luft 23 

5.3 Landschaftsbild 23

5.4 Kulturgüter und sonstige Sachgüter 24

5.5 Artenschutz 24

5.6 Natura 2000-Gebiete 24

6  MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, MINDERUNG UND ZUM AUSGLEICH

ERHEBLICHER UMWELTAUSWIRKUNGEN NACH DEN FACHGESETZEN

24 

6.1 Lärmschutzmaßnahmen 24 6.1.1  Prüfung Anwendungsbereich der 16. BlmSchV (Neubau, wesentliche Änderung) 24 

6.2 Sonstige Immissionschutzmaßnahmen 25

6.3 Maßnahmen zum Gewässerschutz (Maßnahmen nach RiStWag) 25 6.3.1  Retentionsraumverlust und –ausgleich in Überschwemmungsgebieten 25 

6.4 Landschaftspflegerische Maßnahmen 26 6.4.1  Funktionale Ableitung der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen (Maßnahmenkonzept)

26 

6.4.2  Darstellung der Maßnahmen: 26 

6.4.2.1  Vermeidungsmaßnahmen 26 

6.4.2.2  Ausgleichsmaßnahmen und Ersatzmaßnahmen 27 

6.4.2.3  Schadensbegrenzungsmaßnahmen und Kohärenzsicherungsmaßnahmen aus dem

Natura 2000-Gebietsschutz 27 

6.4.2.4  Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen zur Erhaltung der ökologischen Funktion (CEF-

Maßnahmen) und kompensatorische Maßnahmen zur Sicherung eines günstigen

Erhaltungszustandes (FCS-Maßnahmen) des europäischen Artenschutzes 28 

6.5 Maßnahmen zur Einpassung in bebaute Gebiete 28

7  KOSTEN 28 

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8  VERFAHREN 28 

8.1 Angabe der gesetzlichen Grundlagen zur Erlangung des Baurechts 28

9  DURCHFÜHRUNG DER BAUMAßNAHME 28 

9.1 Zeitliche Abwicklung, insbesondere bei notwendigen, vor der

Baumaßnahme zu ergreifenden funktionserhaltenden Maßnahmen (CEF-

Maßnahmen), Schadensbegrenzungs- oder

Kohärenzsicherungsmaßnahmen 28

9.2 Bautabuflächen 28

9.3 Erschließung der Baustelle einschließlich Zuwegung zu den

Ingenieurbauwerken und einschließlich notwendiger

Gewässerquerungen während der Bauzeit 29

9.4 Umleitung längerer Dauer 29

9.5 Gewässerum- und -überleitungen während der Bauzeit 29

9.6 Umgang mit wassergefährdenden Stoffen 29

9.7 Umgang mit Altlasten 30

9.8 Angaben zur Kampfmittelfreiheit 30

9.9 Grunderwerb 30

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1 Darstellung des Vorhabens

Die Bundesstraße 33, auch Europastraße Nr. 531, durchquert von West nach Ost den Schwarzwald und ist eine überregional wichtige Fernstraßenverbindung zwischen Frankreich sowie dem Rheintal mit der A 5 im Westen und der Schwäbischen Alb sowie der Bodensee-autobahn A 81 im Osten. Im vorderen Kinzigtal lassen sich folgende Streckenabschnitte unterscheiden: 1. BAB 5 AS bis OG Elgersweier

Planung: 3-streifiger Neubau: L = 2,9 km

Verkehrsbelastung : Voraussichtlicher Verkehr rd. 20.000 Kfz/d Vorplanung Stadt Offenburg); Einstufung BVWP : 3-streifiger Neubau 2. Offenburg/Elgersweier – Gengenbach/Nord Zustand: einbahnig, zweistreifig, B = 8,60 m Verkehrsbelastung : 24.550 DTV, 9,1% SV (Zählung 2000) 35.000 DTV (Prognose 2015); Im Bau, Fertigstellung Frühjahr 2018 Einstufung BVWP : außerhalb BVWP 3. Gengenbach/Nord – Gengenbach/Süd Zustand : einbahnig, zweistreifig, B = 8,60 m Verkehrsbelastung : 20.000 DTV, 10,2% SV (Zählung 2000) 22.300 DTV (Prognose 2015) Planung : 3-streifiger Ausbau, L = 4,39 km, ohne Mitteltrennung

Im Planfeststellungsverfahren Einstufung BVWP : außerhalb BVWP 4. Gengenbach/Süd – Biberach/Nord Zustand : 3-streifiger Ausbau, (RQ 15,5 / 2+1) L = 5,6 km, ohne Mitteltrennung Verkehrsbelastung : 20.600 DTV (Prognose 2015) Fertiggestellt und unter Verkehr seit 1973 Einstufung BVWP : entfällt 5. Biberach/Nord – Steinach Zustand : 3-streifigiger Ausbau (RQ 15,5 / 2+1) L = 4,0 km, ohne Mitteltrennung Verkehrsbelastung : 16.500 DTV, 12,3% SV (Zählung 2000) 18.000 DTV (Prognose 2015) Fertiggestellt und unter Verkehr seit 2010 Einstufung BVWP : entfällt

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6 Steinach – Haslach/West Zustand : einbahnig, zweistreifig, B = 10,00 m L = 3,7 km; ohne Mitteltrennung Verkehrsbelastung : 16.500 DTV, 12,3% SV (Zählung 2000) 18.000 DTV (Prognose 2015) Vorbereitung Planfeststellung Einstufung BVWP : außerhalb BVWP 7. OU Haslach Zustand : Ortsdurchfahrt, einbahnig, zweistreifig Verkehrsbelastung : 21.000 Kfz/d (Zählung 2006) Planung 3-streifiger Ausbau Ortsumfahrung L = 3,6 km

Vorentwurf in Planung Einstufung BVWP : zweistreifiger Neubau VB

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Abbildung 1.1 zeigt die genannten Abschnitte zwischen Offenburg und Hausach auf einer Karte. Inhalt der vorliegenden Planung ist der Abschnitt 6 von Steinach bis Haslach im Kinzigtal.

Abbildung 1.1 Karte Offenburg-Hausach mit den Ausbauabschnitten

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1.1 Planerische Beschreibung 1.1.1 Art und Umfang der Baumaßnahme, Träger der Baulast, Vorhabenträger

Der vorliegende Entwurf beinhaltet den Umbau der B 33 im Bereich „Anschluss Steinach“ bis Anschluss „Haslach-West“ zu einer zwei- bzw. dreistreifigen (2+1) Fahrbahn. Nach dem bereits ausgebauten nördlichen Abschnitt Biberach-Steinach kann wegen verschie-dener Bauwerke über eine Länge von ca. 1.500 m die 3-streifige Weiterführung nicht realisiert werden. In diesem Bereich ist die Fahrbahn bis zum Anschluss Steinach 10 m breit und gemäß den Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL, 2012) als 2-streifiger Straßen-querschnitt RQ 11,5 mit doppelten Fahrstreifenbegrenzungslinien (1,00 m breit) und beidseiti-gen Randstreifen von 1,00 m bereits saniert und um markiert worden. In Fortführung dieser abgeschlossenen Maßnahmen ist vorgesehen, den Anschluss Steinach durch das Anlegen von Ein- und Ausfädelungsstreifen zu optimieren. Dieser Umbau erstreckt sich über eine Länge von 300 m (Achse 300 Bau-km 0+080 / Station 0.80 bis Bau-km 0+380 / Station 0.380) und liegt zwischen den Bauwerken Nr. 7614 618 (Querung der L 103 / Mühl-bach, bis Bau-km 0+080) und Nr. 7614 625 (Kinzigbrücke ab Bau-km 0+500). Im Zuge des Ausbaus werden die vorhandenen 1,00 m hohen Lärmschutzwände erneuert und entsprechend der Lärmschutzverordnung (16. BlmSchV) im Bereich Steinach erhöht oder neu angeordnet. Der eigentliche 3-streifige Ausbau beginnt direkt nach der Kinzigbrücke BW-Nr. 7614 625 ab Bau- km 0+100 auf Achse 501 (Station 0.834) und endet direkt vor dem bestehenden Anschluss Haslach-West bei Bau- km 1+850 (NK 7714 014, Station 2.582). Die Anbindung an die bestehende B 33 bleibt unverändert. Der ursprünglich vorgesehene Anschluss unter dem Brückenbauwerk BW. Nr. 7714 614 mit Rampe zur bestehenden B 33 wurde wegen der nahen Zeitfolge der Umsetzung der Ortsum-fahrung Haslach und der Abriegelung der östlichen HQ 100 Überflutungsflächen im Gewerbe-gebiet verworfen. Die Gesamtstrecke ist je nach Maßnahme und Querschnitt in 3 Abschnitte unterteilt:

Abschnitt 1: Umbau Anschlussstelle Steinach mit Erneuerung und Erhöhung der Lärmschutzwand Abschnitt 2: Fahrbahnsanierung und Erhöhung der Lärmschutzwandwand Abschnitt 3: 3-streifiger Ausbau bis vor Anschluss Haslach-West

Vorhabens- und Kostenträger ist die Bundesrepublik Deutschland. Die Gemeinde Steinach beteiligt sich gemäß Vereinbarung vom 28.07.2011 an den Lärmschutzmaßnahmen, die über das gesetzlich vorgeschriebene Maß nach 16. BImSchV hinausgehen und zusätzlich zwecks Einhaltung der Orientierungswerte der DIN 18005 vorgesehen werden.

1.1.2 Lage im Territorium (kreisfreie Städte, Landkreise, Verwaltungsgemeinschaften,

Gemeinden)

Das Planungsgebiet liegt im Regierungsbezirk Freiburg, im südöstlichen Teil des Landkreises Ortenaukreis und verläuft über die Gemarkung der Gemeinde Steinach und Gemarkung Bollenbach, Stadt Haslach i. K. Der Anschluss Steinach liegt auf der Gemarkung Steinach.

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Die Kinzig bildet die Gemarkungsgrenze zwischen Steinach und Haslach-Bollenbach, somit liegt der gesamte 3-streifige Abschnitt auf Gemarkung Bollenbach. Der bestehende Anschluss Haslach Süd liegt auf Gemarkung Haslach.

1.1.3 Lage im vorhandenen bzw. geplanten Straßennetz

Die Lage des geplanten Ausbauabschnittes der B 33 zwischen Steinach und Haslach-West ist in Unterlage 2.1 (Übersichtskarte, M 1: 25.000) dargestellt. Der Übersichtslageplan (Unterlage 3.1) im Maßstab 1: 5.000 zeigt einen Überblick über die Ausbaustrecke mit den darin befindli-chen Bauwerken.

1.1.4 Bestandteil von Bedarfs- und Ausbauplanungen

Die für die Ausbildung eines dritten Fahrstreifens erforderlichen Flächen im Abschnitt zwischen Biberach und Haslach wurden zum Großteil bereits mit dem in den siebziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts durchgeführten Planfeststellungsverfahren gesichert. Grunderwerb wird in geringem Umfang erforderlich. Die heute vorhandenen 2 Fahrstreifen der B 33 stellen nach der Kinzigbrücke die beiden west-lichen Fahrstreifen dieses ursprünglich planfestgestellten 2-bahnig / 4-streifigen Neubaus dar und wurden als erster Bauabschnitt in den 80er Jahren des vorigen Jahrhunderts gebaut. Da jedoch ein 2-bahnig / 4-streifiger Ausbau der B 33 auf absehbare Zeit aus Kostengründen nicht realisiert werden könnte, jedoch auf Grund der heutigen Verkehrssituation und des Unfallgeschehens in den vergangenen Jahren aber dringender Handlungsbedarf besteht, soll der 3-streifige Ausbau mit RQ 15,5 als zügig umzusetzende Maßnahme zwischengeschaltet werden.

1.2 Straßenbauliche Beschreibung

1.2.1 Länge, Querschnitt

Die Gesamtlänge des auszubauenden Teilstückes der B 33 einschließlich der Lärmschutz-maßnahmen zwischen Steinach und Haslach-West beträgt 2.774 m und setzt sich wie folgt zusammen: Abschnitt 1: LS-Wand: (Achse 299) (0+120 – 0+300)+ (Achse 300) (0+000 – 0+090)= 270m Entspricht Stat. 3.949 – 4.129 u. 0.000 – 0.090 Umbau Anschluss Steinach: (Achse 300) (0+080 – 0+380) = 300 m Entspricht Stat. 0.080 – 0.380 Abschnitt 2: (Achse 300/501) (0+380 – 0+734) / Achse 501 (0+000 – 0+100) = 454 m Entspricht Stat. 0.380 – 0.834

Zwischenbereich AS Steinach – Beginn RQ 15.5: 454 m (nur Ummarkierung, Erneuerung der Brückenkappe, Schutzeinrichtung mit LS –Wand, ggf. FB-Sanierung)

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Abschnitt 3: (über die Achse 501/600) (0+100 – 1+850) = 1.750 m Entspricht Stat. 0.834 – 1.850 freie Strecke RQ 15,5 mit folgender Aufteilung :

(2+1) in Richtung Gengenbach (0+100 bis 1+820)

Geringfügige Anpassung rechter Fahrbahnrand auf Bestand (1+850 – 1+970) = 120 m Entspricht Stat. 1.850 – 1.970 Die vorhandene Fahrbahn der B 33 entspricht der westlichen Spur des planfestgestellten Ausbauquerschnitts von RQ 26 mit: 1,50 + 2,00 + 0,50 + 3,50 + 3,50 + 0,50 + 1,50 = 13,00 m Die künftige Querschnittsaufteilung entspricht der EKL 1, mit dem RQ 15,5 nach der RAL 2012 Bau-km 0+100 bis Bau-km 1+820 mit 1,50 + 0,50 + 3,50 + 3,25 + 1,00 + 3,50 + 0,75 + 1,50 = 15,50 m

1.3 Streckengestaltung

Es handelt sich bei vorliegender Maßnahme um eine Verbreiterung von etwa 2,50 m der vorhandenen Fahrbahn von (RQ 1+1) auf (RQ 2+1) und Ertüchtigung und Erhöhung von Lärmschutzwänden mit Ausbau des Anschlusspunktes Steinach.

2 Begründung des Vorhabens

2.1 Vorgeschichte der Planung mit Hinweisen auf vorausgegangene Untersuchungen

und Verfahren

Die Bundesstraße 33 Offenburg – Villingen-Schwenningen wurde im Streckenabschnitt zwischen Gengenbach und Haslach in den 80er Jahren des vorigen Jahrhunderts als 1. Bau-abschnitt eines später durchgängig vorgesehenen 4-streifigen Endausbaus bereits 2-streifig ausgebaut. Von Offenburg kommend ist die B 33 in einigen Abschnitten heute 3-streifig markiert bzw. ausgebaut; im Abschnitt OG-Elgersweier – Gengenbach-Nord wird sie zur Zeit sogar 2-bahnig / 4-streifig ausgebaut. Die Anschlussstellen sind als planfreie Knotenpunkte ausgebildet. In nachfolgender Tabelle ist die Unfallstatistik der letzten 11 Jahre aufgeführt. Die Tabelle zeigt, dass die Unfallhäufigkeit in den letzten Jahren leicht angestiegen ist. Die derzeitige Unfallsituation auf der B 33 im Bereich Steinach – Haslach-West zeigt auf freier Strecke keine definierten Unfallschwerpunkte. Von den 25 registrierten Unfällen sind 5 im Rampenbereich der Anschlussstelle Steinach auf die B 33 vorgefallen. Bei den Unfällen auf den Anschlussästen handelt es sich meist um Vorfahrtsmissachtungen bei den Einfahrten in B 33 (Stopstellen).

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Unfallstatistik B 33 für den Zeitraum 2004 bis 2015

Jahr VU T SV LV F AS1 VU = Verkehrsunfälle

2004 1 -- -- 0 1 0 T = Tote2005 1 -- 2 1 1 0 SV = Schwerverletzte2006 1 0 0 0 1 0 LV = Leichtverletzte2007 4 0 1 5 4 0 F = Freie Strecke2008 0 0 0 0 0 0 AS1 = Anschlussbereich Steinach

2009 1 0 0 0 0 12010 1 0 0 0 1 02011 5 0 0 2 3 22012 1 0 0 2 1 02013 2 0 1 1 1 12014 5 2 3 4 3 22015 3 0 1 3 3 0

Summe: 25 2 8 18 19 6 Die Unfälle der letzten Jahre im Streckenabschnitt Steinach - Haslach sind verteilt auf den Anschlusspunkt Steinach und den freien Abschnitt bis vor den Anschluss Haslach. Die vorhandene Trassierung der B 33 im vorliegenden Planungsabschnitt ist für eine 2-bahnig, 4-streifige Straße flüssig gehalten. Für die derzeitige 1-bahnig / 2-streifige Fahrbahn sind allerdings die Haltesichtweiten durch Lärmschutzwände und Böschungsbepflanzungen teil-weise an der unteren Grenze der erforderlichen Werte. Die Überholsichtweiten sind über den gesamten Abschnitt nicht gegeben. Der Anteil Schwerverkehre hat in den letzten Jahren in beiden Richtungen an Intensität zugenommen. Durch die Verkehrsverdichtung bilden sich hinter den Schwerlastfahrzeugen lange PKW-Kolonnen, der Überholungsdruck kann nicht abgebaut werden. In der Vergangenheit kam es immer wieder zu unüberlegten und riskanten Überholmanövern in beiden Richtungen mit Unfallfolgen. Aus diesem Grund wurde über den gesamten Planungsabschnitt ein Überholverbot angeord-net und die Strecke auf Tempo 80 km/h begrenzt. Eine weitere Tempobegrenzung auf 60km/h wurde für den vorhandenen Anschlussbereich Haslach verhängt.

2.1.1 Planungsentwicklung einschließlich Änderungen von Planungszielen im Verlauf

der Planung

Mit Planfeststellungsbeschluss vom 30.07.1979 wurde der Plan für den 4-streifigen (2-bah-nigen Neubau der B 33 zwischen Biberach und Haslach-West festgestellt. Jedoch wurde nur eine Fahrbahn in den 1980er Jahren gebaut. Das Straßenbauamt Offenburg hat im Jahre 1997 eine Verkehrsuntersuchung durchführen lassen. Um der dort prognostizierten Verkehrsbelastung gerecht zu werden, wurde im Jahre 2003 eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, welche die Ausbaumöglichkeiten der B 33 im Abschnitt Biberach-Haslach aufzeigen sollte. Der hier vorliegende Entwurf basiert auf den Ergebnissen dieser Studie.

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2.2 Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung

Für das Bauvorhaben wurden die Unterlagen für eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 UVPG erstellt (vgl. Unterlage 19.2, LBP-Erläuterungsbericht, Anhang). Nach Prüfung der Auswirkungen des Vorhabens liegen nach Ansicht des Vorhabenträgers die Voraussetzungen für einen Verzicht auf die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vor. Gründe hierfür sind die geringe Dimension des Vorhabens (Ausbaumaßnahme) bzw. die ermittelten vorhabenbedingten Eingriffe, die in Verbindung mit den im Landschaftspflegeri-schen Begleitplan vorgesehenen Vermeidungs-, Minimierungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaß-nahmen keine erheblichen Umweltauswirkungen durch das geplante Vorhaben erwarten las-sen.

2.3 Besonderer naturschutzfachlicher Planungsauftrag (Bedarfsplan)

Ein besonderer naturschutzfachlicher Planungsauftrag besteht für diese Maßnahme nicht.

2.4 Verkehrliche und raumordnerische Bedeutung des Vorhabens

2.4.1 Ziele der Landesplanung/Raumordnung und Bauleitplanung

Die B 33 stellt neben der B 31 eine der Hauptverbindungen dar, die diagonal vom Rheintal (Offenburg) zur Region Bodensee führt. Als Verbindungsachse in West-Ost-Richtung liegt ab Hausach (nächster Ort östlich von Haslach i.K.) die Priorität nicht mehr auf der B 33, sondern auf der B 294 nach Schiltach bis zur A 81 bei Rottweil. Um auch eine bessere und schnellere Erreichbarkeit der Kommunen und der dortigen Gewerbe- und Industriegebiete auf diesen Achsen und somit eine bessere Standortqualität der Wirtschaftsbetriebe zu gewährleisten, ist der 3-streifige Ausbau der B 33 im Kinzigtal äußerst wichtig. Dabei handelt es sich hierbei zu-sammen mit dem Abschnitt Gengenbach-Nord bis Gengenbach-Süd um die letzten, noch feh-lenden Ausbau-Abschnitte zwischen Offenburg und Haslach. Neu geplant werden derzeit die Anbindung der B 33 an die BAB 5 bei Elgersweier sowie die Ortsumfahrung von Haslach i.K.

2.4.2 Bestehende und zur erwartende Verkehrsverhältnisse

Nach den einschlägigen Verkehrsprognose-Modellen (z.B. Shell-Studie) ist in den kommen-den Jahren mit einer insgesamt leicht zunehmenden Verkehrsentwicklung zu rechnen. Dabei ist jedoch davon auszugehen, dass insbesondere der Schwerverkehr innerhalb der kommen-den 10 Jahre in diesem Streckenabschnitt deutlich zunehmen wird. Die vorhandene Verkehrsbelastung wurde der Verkehrsstärkenkarte 2010 entnommen (Zähl-stelle südlich Anschluss Steinach). Danach ergibt sich:

DTV vorh. Gesamtverkehr 16 170 Kfz/24h

Güterverkehr 2 729 Kfz/24h

Schwerverkehr 2 213 Kfz/24h

Aus Hochrechnung mit üblichen Verkehrszunahmen ergibt sich eine zu erwartende Verkehrs-stärke für das Jahr 2030 von ca. 18775 Kfz/24h. Daraus ergibt sich bei einem Schwerverkehrsanteil von 14% eine prognostizierte SV-Belastung von absolut 2629 Kfz/24h (18.775 Kfz/24h x 14%).

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Nach Tabelle 7 und 8 RAL 2012 wird die Leistungseinsatzgrenze für RQ 15,5 mit 12.000 Kfz/24h bis zu ca. 21.000 Kfz/24h definiert. Somit wird der geplante 3-streifige Ausbau den Anforderungen aus dem zu erwartenden regelmäßigen Verkehrsaufkommen gerecht. Da es sich um eine überregionale Straßenverbindung handelt, ist die B 33 nach den Richtli-nien für integrierte Netzgestaltung (RIN, 2008) sowie die RAL 2012 in die Straßenkategorie „LS I mit der Entwurfsklasse EKL 1 außerhalb bebauter Gebiete“ für Reisegeschwindigkeiten von 100-70 km/h einzuordnen.

2.4.3 Verbesserung der Verkehrssicherheit

2.4.3.1 Vorhandene Sicherheitsdefizite (Trassierungsmängel, Erkennbarkeit und Begreif-

barkeit von Knotenpunkten usw.)

Die Anlage der Ein- und Ausfädelungsstreifen am Anschluss Steinach entspricht nicht den RAL. Insbesondere das Auffahren auf die B 33 ist ohne Einfädelungsstreifen (mit Z 206 „Stop“) ein Sicherheitsrisiko. Fahrzeugführer müssen zuerst erkennen, dass keine Einfäde-lungsstreifen vorhanden sind und so rechtzeitig zum Stillstand kommen. Zusätzlich wird das Auffahren auf die B 33 vom Stand aus in den fließenden Verkehr deutlich erschwert.

2.4.3.2 Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit

Durch die Anlage von Einfädelungsstreifen in allen vier Quadranten werden die oben genann-ten Mängel behoben und die Verkehrssicherheit erhört. Bei der Ausbauplanung der B 33 mit einem RQ 15,5 (2+1) im Abschnitt Steinach-Haslach wurden auch die vorhandenen 2+1-streifigen Bereiche von Gengenbach bis Steinach bei der Bildung der neuen jeweiligen Abschnittslängen berücksichtigt. Durch die kurze Strecke des vorliegenden 3-streifigen Abschnitts ist es nicht sinnvoll einen Spurwechsel mit zwei Abschnit-ten zu bilden. Die Länge der Überholabschnitte würde unter 750 m liegen. Um den Überhol-druck befriedigen zu können sollten diese mindestens 1.000 m bis max. 2.000 m lang sein. Deshalb wird in Kauf genommen, dass der Querschnitt 2+1 in Richtung Gengenbach sich nach dem 2-streifigen 1,5 km langen Abschnitt nach dem Trogbauwerk wiederholt. Somit wird die verbleibende Strecke mit einer Länge von ca. 1720 m 2-streifig in Richtung Offenburg, 1-streifig in Richtung Haslach angelegt. Eine ca. 110 m lange Fahrbahnreduktion ergibt sich beim Übergang auf den 2-streifigen Abschnitt kurz vor der Kinzigbrücke. Eine „unkritische“ Wechselstelle ergibt sich am Bauende. Hier wird der Fahrstreifen Richtung Haslach in einen Linksabbiegestreifen Richtung Bollenbacher Straße und in einen Rechtsfahr-streifen in Richtung Haslach aufgeteilt, die jeweils in den Bestand übergehen. In Richtung Steinach weitet sich der Querschnitt zur Zweistreifigkeit auf. Je nach Ausbildung der weiterführenden Umgehung Haslach kann sich eine Verlängerung der 3-streifigen Strecke mit dem Hintergrund zweier Abschnitte 2+1 ergeben. Durch die Verbesserung des Verkehrsflusses und Verminderung des „Überholungsdrucks“ wird so die Verkehrssicherheit verbessert.

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3 Vergleich der Varianten und Wahl der Linie

Auf eine tiefgreifende Variantenuntersuchung konnte verzichtet werden. Wenn auch die Ver-breiterung der Fahrbahn um einen Fahrstreifen theoretisch in Richtung Westen oder Osten möglich ist, ergeben sich bei einer Verbreiterung zur Ostseite gravierende Eingriffe in das vor-handene Grabensystem, die Landwirtschaft und private Grundstücke. Auf der Westseite hin-gegen konnte ohne dauerhaften Grunderwerb und größere Eingriffe der zusätzliche Fahrstrei-fen untergebracht werden.

4 Technische Gestaltung der Baumaßnahme

4.1 Ausbaustandard

4.1.1 Entwurfs und Betriebsmerkmale

Der Ausbaustandard bzw. die neue Trassierung orientiert sich an der vorhandenen Trassie-rung der 1980er-Jahre. Diese wurde mit Ve = >100 km/h realisiert, was der vorgesehenen pla-nerischen Geschwindigkeit der Straßenkategorie LS I entspricht. Wenn man die B 33 in ihrer Gesamtheit betrachtet, handelt es sich um eine großräumige ca. 180 bis 200 km lange, teils anbaufreie Landstraße, die nach der RIN (Richtlinien für die integrierte Netzgestaltung RIN 2008) der Kategoriengruppe LS I, Fernstraße mit großräumiger Verbindungsfunktion zugeordnet ist. Im Bereich Offenburg – Donaueschingen weist die B 33 in Teilabschnitten die Charakteristik einer Überregionalen Straße (analog LS II) auf. Im vorlie-genden Bereich erfüllt sie außerdem als anbaufreie Straße eine zwischengemeindliche, flächenerschließende Verbindungsfunktion (Gewerbe- und Industriegebiet).

4.1.2 Vorgesehene Verkehrsqualität

Der vorliegende Abschnitt mit einer Länge von ca. 1,75 km soll durch einen dritten Fahrstrei-fen gemäß RQ 15,5, EKL 1 erweitert werden. Am Bauende erfolgt der Anschluss in Richtung Haslach über die bereits vorhandene Ausfahrtrampe, als Linksabbieger in Richtung Bollen-bach/Schnellingen und aus Richtung Haslach über das vorhandene Abfahrtsohr, welches über das vorhandene Brückenbauwerk der B 33 und über die vorhandene Kreuzung B 33/ K 5356/Bollenbacher Straße geführt wird. Durch die geplante Überholmöglichkeiten wird die Verkehrsqualität erhöht, die Geschwindigkeitsbeschränkung kann auf 100 km/h erhöht wer-den. Außerdem wird die Anschlussstelle Steinach durch Anlegen von Ein- und Ausfädelfahrstreifen in allen vier Quadranten erweitert, was sich positiv auf die Verkehrsqualität auswirkt.

4.1.3 Gewährleistung der Verkehrssicherheit

4.1.3.1 Angemessene Geschwindigkeiten

Die derzeitige Geschwindigkeitsbeschränkung auf dem gesamten Streckenabschnitt kann nach Ausbau der Gesamtmaßnahme entsprechend der Netzfunktion auf 100 km/h eingerichtet werden. Durch den neuen 3-streifigen Abschnitt können sichere Überholungsvorgänge in Richtung Offenburg erfolgen. Im Bereich Anschluss Haslach/West werden die Geschwindig-keiten entsprechend angepasst. Der Anschluss Steinach bleibt in seinen durchgehenden

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Fahrstreifen weiterhin 2-streifig, jedoch werden die Fahrstreifen durch einen 1,00 m breiten Mittelstreifen getrennt. Die beidseitigen Randstreifen außerhalb des Knotenpunktes werden mit einer Breite von 1,00 m abmarkiert. Weiter werden die Seitenräume durch Schutzeinrichtungen gesichert.

4.1.3.2 Überprüfung der Maßnahme durch Auditverfahren

Die Planung wurde im Entwurfsstadium einem Sicherheitsaudit unterzogen. Die Prüfergebnis-se sowie Kritikpunkte wurden in der weiteren Planung eingearbeitet und berücksichtigt.

4.2 Bisherige/zukünftige Straßennetzgestaltung

Durch die vorliegende Maßnahme ergeben sich in diesem Bereich keine Veränderungen im vorhandenen Straßennetz.

4.3 Linienführung

4.3.1 Beschreibung des Trassenverlaufs

Anschluss Steinach: Beginn der Maßnahme Abschnitt 1 ist bei Stat. 0.080 nach dem Netzknoten 7614 020 ca. 100 m vor dem Anschlusspunkt Steinach und endet bei Stat. 0.380 und stellt den Umbau des Anschlusses Steinach dar. Die Trassierung der B 33 entspricht dem Bestand. Es werden lediglich die Aus- und Einfahrtsfahrstreifen optimiert und die bestehenden Lärmschutzwände nach den Richtlinien erneuert und erhöht. 3-streifiger Ausbau: Der 3-streifige Abschnitt beginnt bei Stat. 0.834 mit Bau-km 0+100 (Achse 501) und endet vor dem Knotenpunkt NK 7714 014B bei Stat. 2.582 und Bau-km 1+850 (Achse 735) vor den Aus- und Einfahrtsrampen in-/aus Richtung Haslach. Die neue Trassierung orientiert sich an der vorhandenen Trassierung der 80er-Jahre des vorigen Jahrhundert. Diese wurde mit Ve = >100 km/h realisiert, was der vorgesehenen planerischen Geschwindigkeit der Straßenkategorie LS I bzw. EKL I entspricht. Der neue östl. Fahrbahnrand wird mit einem geringen Abstand zum vorhandenen Fahrbahn-rand angehalten, damit keine Überschneidungen des neuen Fahrbahnrandes (Hocheinbau) mit dem vorhandenen entstehen. Die Ausweisung des 3. Fahrstreifens erfolgt ausschließlich nach Westen zur Kinzig hin.

4.3.2 Zwangspunkte

4.3.2.1 Zwangspunkte, die die Linie im Grund- und Aufriss bestimmen, wie z.B.

4.3.2.1.1 Orte, Elemente der Topographie, andere Infrastrukturanlage, geschützte Objekte

Auf dem gesamten Streckenabschnitt wird die neue Achskonstruktion am Bestand orientiert. Das bedingt, dass 3 Brückenbauwerke in ihrer Lage zu berücksichtigen sind.

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In Abschnitt 2 wurde anhand der Vermessung im Bauwerksbereich eine Bezugsachse kon-struiert. In Abschnitt 3 wurde versucht, den bestehenden östlichen Fahrbahnrand mit geringem Toleranzmaß nachzukonstruieren. Es ist nicht gelungen die Radien- und Klothoidenkonstrukti-onen exakt nach Richtlinien zu kombinieren, da im Bestand eine gewisse Unstetigkeit vorhan-den ist. Dies trifft z.B. für den Bereich 0+680 zu. Dort mussten Klothoiden durch eine Radien-konstruktion ersetzt werden, um ein Abdriften von der vorhandenen Trasse zu vermeiden. Die kleinsten verwendeten Radien liegen jedoch über den empfohlenen Mindestradien.

4.3.3 Linienführung im Lageplan

Da die neue Trassenführung weitestgehend der vorhandenen folgt, ergeben sich folgende Mindestparameter: Rmin = 680 m, Amin = 230 m, HWmin = 19.000 m, HKmin = 12.000 m Abschnitt 1, Umbau Anschluss Steinach (Planunterlage 7.1) Der Anschluss Steinach wird von Norden und Westen durch die Bauwerke über den Mühl-bach, im Osten durch das Kinzigvorland eingeengt. Derzeit ist die Ausfahrt von Norden mit einem Ausfahrtskeil ausgerüstet; dieser wird zu einem Auffädelungsstreifen (Rand 1) unter Ausnutzung der zur Verfügung stehenden Länge bis zum Bauwerk Nr. 7614 618 ausgebaut. Die etwas keilförmige Ausfahrt (Rand 3) von Haslach kommend wird ebenfalls zu einem klas-sischen Ausfädelungsstreifen umgebaut. Da sie vorhanden und mit ca. 150 m ausreichend lang ist, wird diese lediglich auf Fahrstreifenbreite ausgebaut, wobei der Eingriff ins Kinzigvor-land auf das Nötigste reduziert werden soll. Die Einfahrten sind derzeit mit STOP-Zeichen (Z 206) versehen, da entsprechende Einfäde-lungsstreifen fehlen. Der östliche Einfädelungsstreifen (Rand 4) kann durch Verlegen der Ein-fahrt und Ausnutzung der Länge bis zur Flügelwand Bauwerk Nr. 7614 618 mit einer Länge von ca. 75 m ausgelegt werden. Da der Anschluss am Außenbogen angeordnet ist, sind die Sichtweiten für die einfahrenden Verkehrsteilnehmer von Haslach kommend optimal und lie-gen bei über 300 m. Auch der westliche Anschlussast wird optimiert; der Einfädelungsstreifen (Rand 2) aus dem westlichen Anschlussast in Richtung Haslach wird mit einer Länge von ca. 150 m ausgebildet. Die dort vorhandene Lärmschutzwand mit einer Höhe von 1,00 m wird im Bereich der Ein- und Ausfädelungsstreifen abgebaut und mit einer Höhe von 2,00 m über der Gradiente neu errich-tet (Achse 300, Bau-km 0+090 bis 0+380). Abschnitt 2, Zwischenbereich AS Steinach bis Beginn RQ 15.5 Abschnitt 2 mit einer Länge von 454 m führt über die Kinzigbrücke mit einer Fahrbahnbreite von 10,00 m; hier werden die Fahrstreifen entsprechend dem neuen Straßenquerschnitt mar-kiert und ggf. die Fahrbahndecke der Brücke erneuert. Der Streckenabschnitt Biberach – Steinach wurde in den Bauwerksbereichen bereits saniert und mit folgenden Fahrbahnbreiten markiert: Randstreifen : 1,00 m Fahrbahn : 3,50 m Mittelstreifen : 1,00 m Fahrbahn : 3,50 m Randstreifen : 1,00 m

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Diese Querschnittsmarkierung wird über den Anschluss Steinach hinaus bis zum Beginn des 3-streifigen Ausbaus ausgeführt. Die vorhandene Lärmschutzwand einschl. der Schutzeinrichtung wird von Bau-km 0+490 (Achse 300) bis in den 3. Abschnitt (Achse 501) Bau-km 0+110 auf 2,50 m Höhe erneuert. Abschnitt 3, 3-streifiger Ausbau Nach der Kinzigbrücke erfolgt die Anpassung und Aufweitung des 2-streifigen auf den 2+1-streifigen Querschnitt. Dieser Querschnitt wird über eine Länge von 1.590 m von Bau-km 0+230 bis Bau-km 1+820 angewandt. Die 2-Streifigkeit erfolgt aus Richtung Haslach nach Offenburg und endet mit einer 120 m langen Übergangsstrecke vor der Kinzigbrücke. In Rich-tung Haslach folgt bei Bau-km 1+820 die „unkritische Wechselstelle“ mit Anpassung an den Bestand. Um einen Eingriff auf der Ostseite zu vermeiden, wurde über die gesamte Strecke der östliche neue Fahrbahnrand mit einem Mindestabstand von ca. 0,10 m vom vorhandenen Fahrbahn-rand trassiert. Dadurch sollen auch Überlagerungen neuer mit bestehendem Fahrbahnrand vermieden werden. Da die Trassierung im Wesentlichen so erfolgte, konnte die Radien- und Klothoidenfolge nicht exakt eingehalten werden, ist in Anlehnung an die Richtlinien konstruiert. Im Zuge des neuen Querschnittes RQ 15,5 ist die Erneuerung und Erhöhung der vorh. Lärm-schutzwand entlang des westlichen Straßenrandes von Bau-km 0+110 bis Bau-km 0+400 mit einer Höhe von 3,00 m erforderlich. Weitere Einzelheiten sind der Vereinbarung zwischen der Gemeinde und dem Baulastträger vom 21./28.07.2011 zu entnehmen. Der Anschluss Haslach/West (Planunterlage 5.4) verbleibt in seiner heutigen Form und Lage.

4.3.4 Linienführung im Höhenplan

Die Gradientenlage, Querneigungen und Sichtweiten bleiben über die gesamten Teilstrecken bis auf wenige geringfügige Anpassungen in ihrer heutigen Lage erhalten und werden nicht negativ beeinflusst. Auf der freien Strecke beträgt die geringste Längsneigung, im Bestand wie auch künftig, ca. 0,14%.

4.3.5 Räumliche Linienführung und Sichtweiten

4.3.5.1 Überprüfung der Sichtweiten unter Berücksichtigung von Sichthindernissen in den Seitenräumen

Der gesamte Streckenabschnitt wird in seiner Verkehrscharakteristik durch den geplanten neuen RQ 15,5 gegenüber dem bestehenden 2-streifigen Querschnitt umfunktioniert. In den Abschnitten 1 und 2 wird auch künftig ein Überholen in beiden Fahrrichtungen mittels durchgezogenem 1 m breiten Mittelstreifen (Fahrstreifenbegrenzung) unterbunden. Im daran anschließenden Abschnitt 3 ist ein Überholen durch den 2+1er Querschnitt in Richtung Offen-burg gegeben. Der Fahrstreifen in Richtung Haslach bleibt weiterhin einstreifig und es kann in diese Richtung nicht überholt werden. Die erforderliche Haltesichtweite ist durch die gestreck-te Linienführung in den Abschnitten 1 und 3 gewährleistet.

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Im Abschnitt 2 -Brückenbereich über die Kinzig- ist die erforderliche Haltesichtweite von ca. 185 m in Richtung Haslach mit ca. 160 m geringfügig unterschritten. Die vorhandene Halte-sichtweite ist im diesem Bereich schon im Bestand durch die vorhandene Lärmschutzwand auf der Brückenkappe nicht gegeben. Die bestehende Wand hat eine Höhe von bis zu 1,25 m über Fahrbahn; bei einer Augenhöhe von 1,00 m ist somit die Sicht versperrt. Im Zuge der Maßnahme wird diese LS-Wand auf 2,50 m erhöht, so dass sich auch künftig die Haltesichtweiten nicht verbessern. Ein Umbau der Brücke wäre aus statischen und Kosten-gründen unverhältnismäßig.

4.4 Querschnittsgestaltung

4.4.1 Querschnittselemente und Querschnittsbemessung

4.4.1.1 Bestandteile des Regelquerschnittes

Für die Bestimmung des Querschnitts wurde die Verkehrsbelastung DTV2010 von 16.170 Kfz/24h, mit einer Güterverkehrsmenge von 2.729 Kfz/24h und einem Schwerverkehr von 2.213 Kfz/24h herangezogen. (siehe Pkt. 2.4.1). Dementsprechend kommt ein RQ 15,5 der EKL 1 mit folgender Querschnittsaufteilung zum Einsatz (siehe Pkt. 4.1.1) :

1,50 + 0,75 + 3,50 + 1,00 + 3,25 + 3,50 + 0,50 + 1,50 = 15,50 m

Bankett R Fstr 1 vM Fstr 2 Fstr 3 R Bankett

Abschnitt 1 und 2 Unter der den gegebenen Voraussetzungen einer bestehenden Fahrbahnbreite aus dem zur Hälfte fertiggestellten zweibahnigen RQ 26 (nach damals gültigen Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Querschnitte, RAS-Q) von 10,00 m ergibt sich eine neue Fahrbahnauftei-lung von:

Abschnitt 1: Bereich Anschluss Steinach

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Abschnitt 2: Bereich der Kinzigbrücke

Abschnitt 3: Bereich mit Überholfahrstreifen

4.4.1.2 Querneigung, Verwindung, Anrampung

Da der Fahrbahnaufbau im Hocheinbau erfolgt, geben die vorhandenen Querneigungen und Verwindungen die neue Flächengestaltung entsprechend vor. Unterschreitungen der Min-destmaße von 2,5% sowie der Anrampungen sind nicht vorhanden.

4.4.1.3 Entwässerung

Die Entwässerung der Fahrbahn erfolgt soweit keine Randeinfassungen vorgesehen sind breitflächig über das Bankett und Böschung in Versickerungsmulden. Bei Randeinfassungen punktuell über Reinigungsfilterschächte mit Ableitung in das anstehende Gelände oder Vorflu-ter.

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4.4.2 Fahrbahnbefestigung

4.4.2.1 Bauklasse bzw. Erneuerungsklasse Der vorhandene Fahrbahnaufbau erfolgte nach Bauweisen von vor 1975 und entspricht etwa der heutigen Belastungsklasse Bk 10 (gemäß Richtlinien für Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO), Ausgabe 2012. Dies wurde anhand von Bohrkernentnahmen bestätigt und stellt sich wie folgt dar: Asphaltdeckschicht 4,0 cm (SMA 11S; 25/55-55A) Asphaltbinderschicht 8,0 cm (AC 16 BS; 25/55-55A) Asphalttragschicht 12,0 cm (AC 32 TS; 50/70) Frostschutzschicht 46,0 cm 0/45 mm Gesamtaufbau 70,0 cm Eine Überprüfung der dimensionierungsrelevanten Beanspruchung B nach RStO 12 unter Berücksichtigung der best. Fahrbahn bei einem SV-Anteil von 14% hat ergeben, dass die Bauklasse BK 10 für einen Beurteilungszeitraum von 30 Jahren nicht ausreichend ist. Dies gilt für eine gleichbleibende jährliche Zunahme des Verkehres ≥ 0,5%. Es erfolgt also eine Erhö-hung auf Bauklasse Bk 32 nach Tafel 1(siehe Unterlage 14). Somit erfolgt der neue Fahrbahnaufbau (Verbreiterungs-, Ein- u. Ausfädelfahrstreifen) nach RStO 12, Tafel 1, Bauklasse Bk 32, Zeile 1 und den gültigen ETV-StB BW mit: Asphaltbeton 4,0 cm (SMA 11S; 25/55-55A) Asphaltbinder 8,0 cm (AC 16 BS; 25/55-55A) Asphalttragschicht 18,0 cm (AC 32 TS; 50/70) Frostschutzschicht 40,0 cm 0/45 mm Gesamtaufbau 70,0 cm Gemäß Prüfbericht Nr. 20009 vom 30.09.2009 wird für die Ertüchtigung des bestehenden Fahrbahnbereichs ein Abfräsen der alten Deckschicht und Teile der vorhandenen Binder-schicht in einer Dicke von 6 cm sowie der Einbau von 8 cm Asphaltbinder (AC 16BS; 25/55-55A) plus 4 cm Asphaltdeckschicht (SMA 11S; 25/55-55A) vorgeschlagen

4.4.3 Böschungsgestaltung

Die bestehende östliche Böschung hat eine Neigung von 2:1. Auf der Westseite zur Kinzig hin erhält die Böschung eine Neigung von 1:1,5. Im Bereich von Bau-km 0+825 bis 1+070 ist eine Blocksteinmauer mit Höhe H = 1,0 m vorgesehen. Auf der Ostseite der Böschung bleibt die vorhandene Bepflanzung, soweit diese nicht durch Baumaßnahmen entfernt werden muss, erhalten. Ansonsten werden diese gemäß dem Landschaftspflegerischen Begleitplan be-pflanzt.

4.4.4 Hindernisse in Seitenräumen

Die erforderliche Betriebsausstattung wird entsprechend den gültigen Regelwerken vorge-nommen. in den Abschnitten mit Lärmschutzwänden, Brücken, Schildermasten und Dammhöhen > 3,0 m sowie im Bereich der Blocksteinmauer wird eine Schutzeinrichtung angeordnet. Bei

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nahen Standorten von Bäumen sind die Schutzeinrichtungen zu verstärken oder die Bäume zu fällen und zu ersetzen.

4.5 Knotenpunkte, Wegeanschlüsse und Zufahrten

4.5.1 Gestaltung und Bemessung der Knotenpunkte

Der Anschluss Steinach ist im Bestand in den Einfahrten als Stoppstelle und in den Ausfahrten als Ausfahrtskeil ausgebildet. Auf der Nordseite des Knotenpunktes können die Ein- und Aus-fädelungsstreifen wegen des nahe stehenden Brückenbauwerks BW 7614 618 (Abstand zum Knotenpunkt ca. 70 m) nicht mit der regelkonformen Länge ausgebildet werden. Durch folgende Maßnahmen aber kann der Knotenpunkt hinsichtlich Verkehrsabwicklung und Verkehrssicherheit aufgewertet/verbessert werden: Die durchgehende Fahrbahn erhält im Anschlussbereich Steinach eine Ummarkierung auf den neuen 2-streifigen Querschnitt und wird durch Anbau von Ein- und Ausfädelungsstreifen ertüchtigt. Die Ein-/Ausfädelungsstreifen werden - soweit die Brückenbauwerke dies ermögli-chen – auf nördlicher Seite des Knotenpunktes in maximaler Länge ausgebaut. Um dies zu erreichen, wird die östliche Anschlussrampe so weit wie möglich in Richtung Kinzig verscho-ben, dadurch erhält der Einfädelungsstreifen die entsprechenden Radien in Richtung Gengen-bach. Die südlichen Ein- /Ausfädlungsstreifen können mit der Regellänge von 150 m ausgebil-det werden (siehe auch Pkt. 4.3.3, Abschnitt 1 Umbau AS Steinach). Durch das Anlegen von Ein- und Ausfädelungsstreifen werden die Lärmschutzwände von der Fahrbahn weiter abgerückt, was die Sicht entsprechend verbessert.

4.6 Besondere Anlagen

-entfällt-

4.7 Ingenieurbauwerke

4.7.1 Brücken

Sämtliche Brücken- und Durchlassbauwerke im Planungsbereich wurden hinsichtlich der Not-wendigkeit einer Verbreiterung überprüft. Durch den 3-streifigen Ausbau werden Maßnahmen an folgenden Bauwerken erforderlich: Bauwerk-Nr. 2: 7614 618 Erneuerung der Distanzschutzplanke, Erneuerung der Kappe und Erhöhung der Lärmschutzwand auf 2,00 m, ggf.

Fahrbahnsanierung Bau-Km 0+290 bis 0+300 (Achse 299) Bau-Km 0+000 bis 0+090 (Achse 300)

Bauwerk-Nr. 5: 7614 625 Erneuerung der Distanzschutzplanke, Erneuerung der Kappe und Erhöhung der Lärmschutzwand auf 2,50 m, ggf.

Fahrbahnsanierung Bau-Km 0+490 bis 0+734,026 (Achse 300) Bau-Km 0+000 bis 0+110 (Achse 501)

Bauwerk-Nr. 7: 7714 622 Verbreiterung der Fußgängerunterführung

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bei Steinach, Bau-Km 0+455 (Achse 501) Bauwerk-Nr. 8: 7714 613 Verbreiterung der Wirtschaftswegunterführung

bei Steinach, Bau-Km 1+341 (Achse 501) Beschreibung der Maßnahmen: Bauwerk 2 : Erneuerung der Lärmschutzwand auf der Westseite Im Zuge des 3-streifigen Ausbaus der B 33 wird auf dem bestehenden Bauwerk (BW-Nr: 7614 618) die vorhandene 1,00 m hohe Lärmschutzwand auf der Westseite abgebrochen und durch eine neue 2,00 m hohe Lärmschutzwand ersetzt, außerdem wird aus konstruktiven Gründen die vorhandene Kappe erneuert und die Fahrbahn ggf. saniert. Der Querschnitt des Bauwerks besteht aus Plattenbalken und der Überbau aus Spannbeton mit einer Fahrbahnbreite von 10,00 m und einer Nutzbreite von 13,50 m. Das Bauwerk hat eine Gesamtlänge von 89,37 m und gliedert sich in drei Felder. Bauwerk 5: Erneuerung der Lärmschutzwand auf der Westseite Im Zuge des 3-streifigen Ausbaus der B 33 wird auf dem bestehenden Bauwerk (BW-Nr: 7614 625) die vorhandene 1,00 m hohe Lärmschutzwand auf der Westseite abgebrochen und durch eine neue 2,50 m hohe Lärmschutzwand ersetzt. Bei dem Bauwerk handelt es sich um eine längs und quer vorgespannte Hohlkastenbrücke mit einer Fahrbahnbreite von 10,00 m und einer Nutzbreite von 13,50 m. Das Bauwerk hat eine Gesamtlänge von 308 m und gliedert sich in sieben Felder. Bauwerk 7: Verbreiterung Fußwegunterführung bei Steinach Die bestehende Einfeldbrücke (BW-Nr. 7714 622) ist um ca. 3,75 m nach Westen zu verbrei-tern, um die im Zuge des 3-streifigen Ausbaus der B 33 erforderlichen Fahrspuren aufnehmen zu können. Das Bauwerk ist als Stahlbetonhalbrahmen erstellt und auf dem anstehenden trag-fähigen Baugrund flach gegründet. Die lichte Weite beträgt ca. 3,00 m. Der Überbau wird aus konstruktiven Gründen erneuert, die Widerlager werden verlängert und die Kappen erneuert. Bauwerk 8: Verbreiterung Wirtschaftswegunterführung bei Steinach Die bestehende Einfeldbrücke (BW-Nr. 7714 613) ist um ca. 3,60 m nach Westen zu verbrei-tern, um die im Zuge des 3-streifigen Ausbaus der B 33 erforderlichen Fahrspuren aufnehmen zu können. Das Bauwerk ist als Rahmen mit Massivplatte aus Stahlbeton mit Betongelenken erstellt und auf dem anstehenden tragfähigen Baugrund flach gegründet. Die lichte Weite beträgt ca. 5,50 m. Der Überbau wird aus konstruktiven Gründen komplett erneuert.

4.7.1.1.1 Bemessungshochwasser/schadloser Hochwasserabfluss, Mittelwasserstand

Bei einem HQ 100-Ereignis liegt der Wasserspiegel bei allen betroffenen Brückenbauwerken unterhalb Unterkante Brückenüberbau. Die Radweg- und die Wirtschaftswegunterführung werden von der Bollenbacher Seite geflutet und bis ca. ⅓ eingestaut. Während durch die Nei-gung des Gehweges das Wasser zurück wieder auf die Bollenbacher Seite fließt, liegt die Fahrbahn der Wirtschaftswegunterführung unter dem Bauwerk in einer Senke mit Rückhalte-kanal SB DN 800 mm und einer Länge von ca. 17 m. Die Wanne wird über eine Pumpenanla-ge in den Entwässerungsgraben auf der Ostseite entleert.

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4.8 Lärmschutzanlagen

4.8.1 Tabellarische Übersicht der Lärmschutzanlagen mit:

Bauwerk-Nr. 1: 7614 634 Erneuerung und Erhöhung Lärmschutzwand auf 2,00 m, Bau-Km 0+120 bis 0+0+290 (Achse 299/300) Bauwerk-Nr. 2: 7614 635 Verlegung und Erhöhung Lärmschutzwand auf 2,00 m, Bau-Km 0+090 bis 0+177 (Achse 300) Bauwerk-Nr. 3: 7614 636 Verlegung und Erhöhung Lärmschutzwand auf 2,00 m, Bau-Km 0+192 bis 0+490 (Achse 300) Bauwerk-Nr. 4: 7614 625 Erneuerung der Distanzschutzplanke, Sicherung der Kappe über Zuganker und Erhöhung der

Lärmschutzwand auf 2,50 m ggf. Fahrbahnsanierung Bau-Km 0+490 bis 0+734,026 (Achse 300) Bau-Km 0+000 bis 0+110 (Achse 501)

Bauwerk-Nr. 5: 7614 659 Erneuerung und Erhöhung der Lärmschutzwand auf 3,00 m, Bau-Km 0+110 bis 0+400 (Achse 501)

Bauwerk-Nr. 6: 7614 659 Erneuerung und Erhöhung der Lärmschutzwand auf 3,00 m, Bau-Km 0+110 bis 0+400 (Achse 501)

4.9 Öffentliche Verkehrsanlagen

4.9.1 Öffentlicher Personennahverkehr im Straßenkörper mit Angaben zu:

Auf dem Streckenabschnitt befindet sich kein ÖPNV-Verkehr. Dieser verläuft auf den Parallel-straßen K 5356, L 103 und K 5358 die Biberach, Steinach und Haslach verbindet.

4.10 Leitungen

4.10.1 Tabellarische Übersicht der Leitungen der öffentlichen Versorgung, Telekommu-

nikationslinien, privaten Leitungen

Die Trassen der Ver- und Entsorgungsleitungen (Gas, Wasser, Strom, Telefon, Abwasser) liegen -angepasst an den 2-bahnig / 4-streifigen Ausbau der B 33- im Wesentlichen im östli-chen Wirtschaftsweg und somit außerhalb des hier beschriebenen Baubereichs. Leitungssi-cherungen werden dennoch nötig bei ca.: AS – Steinach-West : Bau-Km 0+320 = Telekom / LWL-Leitung kreuzt die B 33. Durch Ausbau des Einfädelungsstreifens wird Leitungssicherung erforderlich 3-streifigen Streckenabschnitt : Bau-Km 0+455 = Telekom / LWL-Leitung in Fußgängerunterführung,

Sicherung durch Bauwerksverbreiterung erforderlich

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Bau-Km 1+340 = Wirtschaftswegunterführung, vorh. Schaltkasten (KVP) der Pumpanlage auf der Ostseite bleibt erhalten. Vorh. Bauwerksentwässerung wird durch die Bauwerksverbreiterung angepasst Bau-Km 1+555 = vorh. Rohrdurchlass Beton DN 300 wird um ca. 3 m verlängert Bau-Km 1+565 = rechts vorh. Löschwasser-Befüllungsstutzen ist um ca.

2 m in Richtung Kinzig zu verlängern Bau-Km 1+660 = Querdole Beton DN 300 rechts ist um ca. 3 m zu verlängern Bau-Km 1+760 = rechts Trinkwasserleitung DN 250 ist auf ca. 5 m Länge durch Bau des 3. Fahrstreifens zu sichern Bau-Km 1+830 = Mischwasserleitung DN 400 der VG-Haslach im Bereich des 3. Fahrstreifens ist zu sichern Grundsätzlich sind bei der Ausführung die Vorgaben der Versorgungsträger bezüglich einzu-haltender Sicherheitsabstände bei 110-KV-Freileitungen zu beachten. Dies gilt insbesondere bei: Anschluss Steinach und bei BW-Nr.: 7614 625 In Bereichen der Erneuerung von Lärmschutzwänden Brückenverbreiterung BW-Nr.: 7714 622 Die Kostentragung für die Maßnahmen an den bestehenden Leitungen erfolgt nach jeweiliger Vereinbarung.

4.11 Baugrund/Erdarbeiten

Da die Bauflächen teilweise bereits für einen 2-bahnig / 4-streifigen Ausbau der B 33 vorberei-tet sind, ist nicht mit erschwerten Bedingungen oder/und schwierigen Bodenverhältnissen zu rechnen. Erdarbeiten fallen nur in relativ geringem Umfang an, um die in Hochlage verlaufen-de B 33 zu verbreitern und die Böschungen anzupassen. Das Material muss zugeliefert werden. Bei den Untergrunduntersuchungen im Zuge der Versickerungsmöglichkeiten wurde ein Grundwasserstand von ca. 1,40 m unter OK Gelände gemessen was einem Abstand zur Fahrbahnoberkante von ca. 3,50 m entspricht. Der Oberboden wird abgetragen und soweit möglich seitlich oder innerhalb der Baustelle in Mieten gelagert und wieder eingebaut. Baustelleneinrichtungen, insbesondere für die Bauwerke, können innerhalb der Fahrbahnflä-chen bereitgestellt werden. Es bieten sich auch die Flächen innerhalb des Anschlusses Haslach West an.

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4.12 Entwässerung

4.12.1 Geohydrologie/Vorflutverhältnisse

Das Projektgebiet liegt im mittleren Schwarzwald, im Kinzigtal. Der Untergrundaufbau ist durch kristalline Gesteine geprägt. In der Talniederung der Kinzig wurden im Quartär kiesig-sandige Lockersteinsedimente abgelagert. Die Kiesschichten erreichen nach vorhandenen Unterlagen Mächtigkeiten von bis zu 10 m. Darunter beginnt voraussichtlich die Festgesteinsverwitte-rungszone. Innerhalb der sandig-kiesigen Horizonte ist ein Grundwasserkörper ausgebildet. Der Grundwasserflurabstand beträgt im Talgrund meist nur 1 bis 2 m. Vorfluter ist im An-schlussbereich Steinach der Mühlebach und im Weiteren die Kinzig über den Durchlass Bol-lenbacher Graben bei Bau-km 0+890.

4.12.2 Entwässerungsabschnitte

Das anfallende Niederschlagswasser soll nach Möglichkeit vor Ort über einfache Reinigungs-anlagen in das Grundwasser abgeleitet werden. In der Unterlage 8.1 bis 8.4 sind die einzelnen Einzugsgebiete eingetragen.

4.12.3 Vorgesehene Entwässerungsmaßnahmen:

4.12.3.1 Einleitung über Versickerungsanlagen in das Grundwasser

Grundsätzlich kann die Maßnahme in zwei Abschnitte unterteilt werden. Der 1. Abschnitt ist der Bereich Anschluss Steinach bis Brücke über die Kinzig. Der 2. Abschnitt beinhaltet den restlichen 3-streifigen Abschnitt bis Bauende. Die Maßnahme liegt außerhalb von Wasserschutzgebieten. Deshalb kann das vorhandene Entwässerungssystem grundsätzlich beibehalten werden; das heißt, dass auch künftig die Fahrbahn breitflächig über die Bankette in längs laufende Mulden oder über Böschungen ent-wässert und vor Ort versickert wird. In dem 3-streifigen Abschnitt bedarf es nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 NiedSchlWasBesV BW einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Vorgespräche über die Entwässerungsmöglichkeiten wurden mit der unteren Wasserbehörde beim Landratsamt Ortenaukreis geführt, die Planung baut darauf auf.

4.12.3.2 Einleitung in oberirdische Gewässer

Im Anschlussbereich Steinach wird das Niederschlagswasser in Straßeneinläufen aufgenom-men und mittels Substratfiltern z.B. der Firma Funke gereinigt und über eine Anschlussleitung in den Mühlegraben geleitet.

4.13 Straßenausstattung

4.13.1 Grundsätze und Besonderheiten

4.13.1.1 Verkehrszeichen (Beschilderung einschließlich Wegweisung und Markierung)

Die Markierung und Beschilderung erfolgt nach Richtlinien für die Markierung von Straßen (RMS) und entsprechend Straßenverkehrsordnung (STVO) für RQ 15.5.

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4.13.1.2 Schutzeinrichtungen, ggf. Verweis auf besondere bautechnische Maßnahmen sie-

he Ziffer 6.3

Wo erforderlich, werden Schutzeinrichtungen gemäß der RPS 2009 vorgesehen und ergänzt. Im Bereich der Bebauung von Steinach werden Lärmschutzmaßnahmen erforderlich. Weitere Ausstattungselemente sind nicht vorgesehen. Da bei einbahnig dreistreifigen Querschnitten an der einstreifigen Fahrtrichtung die Anlage einer Nothaltebucht erforderlich ist, wird ca. 80 m nach der Kinzigbrücke bei ca. Bau-km 0+150 eine solche eingerichtet. Diese wird am östlichen Fahrbahnrand angeordnet. Eine An-ordnung auf der Westseite würde einen Eingriff in die Lärmschutzwand erfordern. Die Not-bucht stellt gleichzeitig eine Standfläche zu Revisionszwecken an dem Brückenbauwerk Nr: 7614 625 dar. Die Geometrie entspricht der RAL 2012 Bild 46 mit Fahrzeug-Rückhaltesystem mit einer Gesamtlänge von 112 m. Die bei Bau-Km 1+620 beidseitig vorhandenen Nothaltebuchten werden nicht aufgegeben und stellen so eine zusätzliche Sicherheitseinrichtung dar, wobei die westliche Nothaltebucht am neuen Fahrbahnrand mit einer Länge von 84 m neu errichtet wird. Die Buchtbreiten betragen 3,00 m. Die vorhandene Notrufsäule an der westlichen Haltebucht wird umgesetzt.

5 Angaben zu den Umweltauswirkungen

5.1 Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit

5.1.1 Bestand

Die B 33 verläuft zunächst am nördlichen und östlichen Siedlungsrand von Steinach (Wohn-, Mischgebiet sowie Grün- und Sportflächen), danach am westlichen Siedlungsrand von Bollen-bach, einem Ortsteil von Haslach (Wohn- und Mischgebiete).

5.1.2 Umweltauswirkungen

Im Zuge des geplanten Vorhabens sind keine erheblichen Zusatzbeeinträchtigungen für den Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit zu erwarten, da durch die geplante Ausbaumaßnahme keine erheblichen Verkehrszunahmen zu erwarten sind. Im Rahmen des Bauvorhabens erfolgt abschnittsweise die Erhöhung von Lärmschutzwänden, sodass sogar Verbesserungen gegenüber der heutigen Situation eintreten.

5.2 Naturhaushalt

Die Funktionen des Naturhaushaltes und die vorhabenbedingten Auswirkungen werden über die separate Darstellung der Funktionsbereiche Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser und Klima / Luft erfasst und bewertet. Die ausführliche Erfassung und Bewertung des Bestands sowie der ermittelten Eingriffe ist dem Landschaftspflegerischen Begleitplan (Unterlage 19.2) sowie dem Bestands- und Kon-fliktplan (Unterlage 19.1) zu entnehmen.

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5.2.1 Tiere/ Pflanzen/ biologische Vielfalt

Im Eingriffsbereich sind überwiegend gering- bis mittelwertige Biotopstrukturen anzutreffen. Den größten Anteil haben dabei straßenbegleitende Grünflächen (Bankette, Böschungen, sonstige Randstreifen), auf denen jedoch teilweise wertvolle Baum- und Gehölzbestände stocken (z.T. gesetzlich geschützte Biotopflächen). Weiterhin sind Randbereiche von an die B 33 angrenzenden, überwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen (Wiesen, Weiden, Obstplantage) betroffen. Im Zuge der Baumaßnahme werden bau- und anlagebedingt ca. 4,7 ha Flächen beansprucht. Hierdurch ergeben sich Beeinträchtigungen, die je nach betroffener Biotopfläche als gering, mittel und hoch beurteilt wurden.

5.2.2 Boden

Die Böden im Plangebiet sind durch ihre Lage im Kinzigtal geprägt und haben sich überwie-gend aus Schwarzwaldschottern bzw. Auensanden und Lehmen entwickelt. Im Eingriffsbe-reich sind überwiegend jedoch die anthropogen stark überprägten Böden (Straßenkörper, Hochwasserdamm etc.) betroffen. Im Zuge des geplanten Straßenausbaus erfolgen zusätzliche Bodenversiegelungen in einem Gesamtumfang von ca. 0,5 ha. Diese werden als hohe Beeinträchtigungen beurteilt.

5.2.3 Wasser

Im Plangebiet verläuft die Kinzig zunächst östlich, dann westlich der B 33. Das Gewässer ist durch den geplanten Ausbau der B 33 nicht betroffen, auch die Brücke über die Kinzig wird (mit Ausnahme der dortigen Lärmschutzwand und Brückenkappen) nicht verändert. Entlang der Kinzig ist ein Überschwemmungsgebiet ausgewiesen, weiterhin verläuft die HQ 100 Linie (Hochwassergefahrenkarte) im Randbereich des geplanten Straßenausbaus. Trinkwasserschutzrelevante Flächen befinden sich nicht im Plangebiet. Das nächstgelegene Wasserschutzgebiet liegt in ca. 1,2 km Entfernung nordöstlich von Steinach (WSG Zell a.H.- Unterentersbach). Die Auswirkungen durch das geplante Vorhaben beschränken sich auf eine Gefahr von bau-bedingten Beeinträchtigungen. Diese können durch entsprechende Maßnahmen vermieden werden. Flächeninanspruchnahmen im Überschwemmungsgebiet bzw. innerhalb der HQ 100 Linie konnten durch Maßnahmen zur steileren Böschungsgestaltung vermieden werden.

5.2.4 Klima/ Luft

Das Kinzigtal besitzt vor allem aufgrund seines ausgeprägten Berg-Tal-Windsystems lufthygi-enische Bedeutung. Die offenen landwirtschaftlichen Flächen der Talsohle erfüllen wichtige Funktionen bei der Kaltluftbildung, die bewaldeten Hangflächen unterstützen die Frischluftzu-fuhr. Für das Schutzgut ergeben sich lediglich geringe Beeinträchtigungen (vorübergehende Belas-tungen durch die Baustelle).

5.3 Landschaftsbild

Der Untersuchungsraum liegt im Naturraum „Kinzig-Wolfach-Wald“ (Naturräumliche Gliede-rung Deutschlands, Blatt 177 Offenburg 1967), einer Untereinheit des Mittleren Talschwarz-

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waldes. Landschaftsprägende Strukturen im Talraum sind die Kinzig mit beidseitigen Vorlän-dern und Schutzdämmen, die Grünlandnutzung sowie die Sonderkulturen in Form von Obst-plantagen. Kleinstrukturen wie Gebüsche und Gehölze sind, außer auf den Böschungen ent-lang der B 33, kaum noch vorhanden.

5.4 Kulturgüter und sonstige Sachgüter

Entsprechend der aktuell vorliegenden Daten sind im Plangebiet keine denkmalgeschützten Flächen oder Strukturen zu erwarten.

5.5 Artenschutz

Für die Baumaßnahme wurde ein Artenschutzrechtliches Gutachten erstellt (siehe Unterlage 19.2 LBP-Erläuterungsbericht, Anhang). Hierbei erfolgten faunistische Untersuchungen zu den Arten der Brutvögel, Reptilien, Libellen, Fledermäuse, Amphibien, Heuschrecken und der Ha-selmaus. Als Ergebnis des Artenschutzgutachtens ist festzuhalten:

Durch Bauzeitenbeschränkung (Entfernen der Gehölze im Winter) ist ein Töten oder Verletzen von Individuen (Vögel) während der Bauzeit nahezu ausgeschlossen (BNatSchG § 44 Abs. 1, Satz 2). Aufgrund der erheblichen Vorbelastung verschlechtert sich die Störung nicht signifi-kant. Die ökologische Funktion des Lebensraums (BNatSchG § 44 Abs. 1, Satz 3) bleibt wie zuvor bestehen. Durch die Umpflanzung der Hecken (CEF-Maßnahme) bzw. Anlage von Wilden Hecken in Verbindung mit ggfs. erforderlichen Haselmauskästen werden vorgezogen vor Bau-beginn neue Fortpflanzungs- und Ruhestätten hergestellt. Werden alle Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen umgesetzt, treten durch die Bau-maßnahme keine Verbotstatbestände nach BNatSchG § 44 ein.

5.6 Natura 2000-Gebiete

Im Wirkungsbereich der Baumaßnahme liegen weder FFH- noch Vogelschutzgebiete. Mögli-che Beeinträchtigungen können somit ausgeschlossen werden

6 Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich erhebli-

cher Umweltauswirkungen nach den Fachgesetzen

6.1 Lärmschutzmaßnahmen

6.1.1 Prüfung Anwendungsbereich der 16. BlmSchV (Neubau, wesentliche Änderung)

Für die Genehmigung des vorliegenden Entwurfs sind im Zusammenhang mit dem 3-streifigen Ausbau der B 33 und dem Umbau des Anschlusses Steinach Lärmschutzmaßnahmen erfor-derlich. Dementsprechend unterliegt das Vorhaben den Vorschriften der Verkehrslärmschutz-verordnung (16. BlmSchV). Der Umbau der Anschlussstelle Steinach mit Bau von Ein- und Ausfädelstreifen stellt nach der 16.BlmSchV einen erheblichen Eingriff dar.

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Bei dem 3-streifigen Ausbau handelt es sich um eine „bauliche Erweiterung um einen durch-gehenden Fahrstreifen“. Die vorhandene, 1 m hohe Lärmschutzwand im Bereich des Anschlusses Steinach muss wegen der Anlage neuer Ein-, und Ausfädelstreifen entfallen und wird zwischen Ende Einfä-delspur und Brücke entsprechend erneuert und auf 2,00 m erhöht (s. Unterlage 17). Die Erhö-hung bzw. Erneuerung der vorhandenen Lärmschutzwand ist über das gesamte Brückenbau-werk über die Kinzig (BW-Nr. 7614 625) geplant. Aus statischen Gründen kann maximal eine 2,50 m hohe Lärmschutzwand ausgeführt werden. Im weiteren Verlauf wird die Lärmschutzwand bis Station 0+200 mit einer Höhe von 2,50 m und danach bis Station 0+400 mit einer Höhe von 2,00 m erforderlich, wobei die Gemeinde durch das westlich der Kinzig gelegene Baugebiet „Mittelgrün“ laut Gemeinderatsbeschluss vom 01.03.2010 eine Erhöhung um jeweils 0,50 m / 1.00 m auf 3,00 m wünscht. Für die restliche Strecke ist kein weiterer Lärmschutz erforderlich. Im Jahr 2011 wurde diesbezüglich mit der Gemeinde Steinach eine Vereinbarung geschlossen. Passive Lärmschutzmaßnahmen sind für 3 Gebäude an den der B 33 zugewandten Giebelsei-ten erforderlich. Die Kosten für eine weitere Erhöhung der Lärmschutzwand wären gegenüber passiven Lärmschutzmaßnahmen in diesen Fall unverhältnismäßig hoch (siehe Unterlage 17). Für die über die gesetzliche Regelung der 16. BlmSchV hinausgehende zusätzliche Erhöhung der Lärmschutzwand übernimmt die Gemeinde Steinach die anteiligen Kosten. Es verbleiben in Steinach 3 Gebäude und in Bollenbach 5 Gebäude mit einer geringfügigen Grenzwertüberschreitung, die ggf. passiv geschützt werden. Nähere Angaben finden sich in Unterlage 17.

6.2 Sonstige Immissionschutzmaßnahmen

-entfällt-

6.3 Maßnahmen zum Gewässerschutz (Maßnahmen nach RiStWag)

6.3.1 Retentionsraumverlust und –ausgleich in Überschwemmungsgebieten

Nach derzeitigem Hochwassermodell fließt das Hochwasser aus Richtung Osten unter dem Bauwerk 7714 614 (Überführung alte B 33) durch, überflutet den Anschluss Haslach-West und staut sich danach in nördlicher Richtung über das Anschlussohr in das Gewann Oberlänge ein. Ein zweiter Abfluss geht über die B 33 bis ca. Bau-km 1+570 und fließt bei den Notbuch-ten auf die Bollenbacher Seite wieder ab. Im Zuge der Planung musste deshalb auf die Hochwassergefahrenkarte mit HQ100 eingegan-gen werden. Die Überflutungsflächen von HQ100 wurden in die Planunterlagen übernommen. Für die Kinzig wurde von der Hydrotec Ingenieurgesellschaft für Wasser und Umwelt mbH im Rahmen des Projekts „2D-Modellierung des Mittel-/Oberlaufes der Kinzig einschließlich Deichbreschenberechnung“ (HWGK) das Hochwassermodell HQ100 berechnet. Die Ergebnisse wurden in die vorliegende Planung übernommen. Im Zuge der weiteren Entwurfsplanung

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wurde die Hydrotec Ingenieur GmbH beauftragt weitere Berechnungen zur Ermittlung der Auswirkungen des 3-streifigen Ausbaus der B 33 zu insbesondere im Bereich der ehemals geplanten Rampenabfahrt südlich des Brückenbauwerks der alten B 33 zu untersuchen. Die Abfahrtsrampe ist mittlerweile nicht mehr Gegenstand der Planung. Bei einer Beibehaltung der ehemals vorgesehenen Auffahrtsrampe wäre mit einer Wasser-spiegelerhöhung von ca. 20 cm zu rechnen, wobei der Abfluss über die Schnellinger Straße in nördlicher Richtung durch die vorhandene Bebauung erfolgen würde. Durch den Entfall dieser Rampe bleibt der Anschluss unverändert bestehen und auch die heutigen Abflussbedingun-gen bleiben somit erhalten. Im Bereich des Dammweges Bau-km 0+820 bis 1+020 war vorgesehen, diesen zur Kinzig hin zu verlegen. Die dadurch geplante kinzigseitige Dammwegböschung hätte in die Über-schwemmungsflächem des HQ100 eingegriffen. Als Ergebnis einer Besprechung mit dem Referat 53.1 Gewässer 1. Ordnung, des RP-Freiburg, wurde darauf hingewiesen, dass der Eingriff in das Abflussprofil Strömungsveränderungen hervorrufen kann und das verlorenge-gangene Volumen von über ca. 500 m³ ortsnah zu ersetzen ist. Durch Abfangen der Böschung mit einer Naturblocksteinmauer im vorgenannten Bereich kann auf eine Dammwegverlegung verzichtet werden. Auf einen Eingriff durch die Baustellenverkehrsführung in das HQ100 Abflussprofil kann durch die vorgesehene Abstützungsmaßnahme (siehe Unterlage 14, Plan 2) ebenfalls verzichtet werden. Demnach ist ein Eingriff in die HQ100 Überflutungsflächen bzw. das Abflussprofil der Kinzig nicht geplant.

6.4 Landschaftspflegerische Maßnahmen

6.4.1 Funktionale Ableitung der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen (Maßnah-

menkonzept)

Die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen sind überwiegend im Trassenbereich und auf den unmittelbar angrenzende Flächen vorgesehen (z.B. Ersatzpflanzungen auf den neuen Böschungen). Darüber hinausgehende Ausgleichsmaßnahmen zur Deckung des ermittelten Ausgleichsbe-darfs bieten sich einerseits vor Ort nicht an, andererseits sind Maßnahmen aufgrund beste-hender Vorbelastungen an der B 33 auch nicht sinnvoll. Zur Kompensation aller Resteingriffe sowie des time-lag-Effektes wird eine Ersatzmaßnahme umgesetzt (Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit des Steinacher Wehrs). Die detaillierte Ausarbeitung der vorgesehenen Maßnahmen kann dem Landschaftspflegeri-schen Begleitplan (Unterlage 19.2) sowie den LBP- Maßnahmenplänen (Unterlage 9, Plan 1-5) entnommen werden.

6.4.2 Darstellung der Maßnahmen:

6.4.2.1 Vermeidungsmaßnahmen

Zur Vermeidung und Minimierung von Eingriffen durch den geplanten Straßenausbau sind im Landschaftspflegerischen Begleitplan (Unterlage 19.2) folgende Maßnahmen vorgesehen:

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V 1: Reduzierung der Beanspruchung von Flächen für Baustraßen u.ä. auf ein Mindestmaß; Ausweisung von Tabuflächen in naturschutzfachlich wertvollen Bereichen (Magerrasen auf den Kinzigdämmen, nach § 33 NatSchG geschützt).

V 2: Erhaltung vorhandener Biotopstrukturen (Feldhecken und -gehölze) auf Straßen-böschungen und unmittelbar angrenzenden Flächen durch geeignete Schutzmaßnah-men.

V 3: Rekultivierung vorübergehend in Anspruch genommener Flächen für Baustraßen u.ä.

V 4: Bauzeitenbeschränkung und Vergrämung; Abstimmen der Bauzeiten auf die Fort-pflanzungs- und Aufzuchtzeiten von Vögeln und Reptilien.

V 5: Anlage von Wilden Hecken und Anbringen von Kästen für Haselmäuse (CEF-Maßnahmen).

V 6: Nach § 33 geschützte Bereiche und wertvollen Lebensräume für Reptilien und Vögel als Tabuflächen ausweisen

V 7: Anlage von Reptilienschutzzäunen V 8: Anlage von 3 Steinriegeln (CEF-Maßnahme) und Bereitstellen von CEF-Flächen

mit insgesamt 2.880m².

6.4.2.2 Ausgleichsmaßnahmen und Ersatzmaßnahmen

Zum Ausgleich der ermittelten Eingriffe sind folgende Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen:

A 1: Pflanzung von Hecken zwischen Fahrbahn und seitlichen Parallelwegen/Damm (450 m2).

A 2: Flächenhafte Pflanzung von Bäumen und Sträuchern auf Straßennebenflächen (6.200 m2).

A 3: Pflanzung von Einzelbäumen, Baumreihen und Baumgruppen (36 Stück), A 4: Ansaat von Landschaftsrasen auf Böschungen (7.200 m2), A 5: Berankung von Lärmschutzwänden (600 m), A 6: Entsiegelung befestigter Flächen (700 m2), A 7: Entsiegelung und Rekultivierung der vorübergehend als Baustraßen genutzten

Bereiche (3.300m²)

Zur Kompensation der ermittelten Resteingriffe sowie des time-lag-Effektes ist die Umsetzung der Ersatzmaßnahme E 1 vorgesehen:

E 1: Wiederherstellung der Durchgängigkeit in der Kinzig bei Steinach am „Steinacher Wehr“ (Stadtwerke Haslach).

6.4.2.2.1 Ersatzzahlung Es sind keine Ersatzzahlungen vorgesehen.

6.4.2.3 Schadensbegrenzungsmaßnahmen und Kohärenzsicherungsmaßnahmen aus

dem Natura 2000-Gebietsschutz

Da im Wirkungsbereich der Baumaßnahme keine Natura 2000-Gebiete liegen, ergibt sich kein Bedarf an Maßnahmen zur Schadensbegrenzung bzw. Kohärenzsicherung.

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6.4.2.4 Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen zur Erhaltung der ökologischen Funktion

(CEF-Maßnahmen) und kompensatorische Maßnahmen zur Sicherung eines

günstigen Erhaltungszustandes (FCS-Maßnahmen) des europäischen Artenschut-

zes

Aufgrund der Durchführung von CEF-Maßnahmen in Form von Lebensraumaufwertungen stehen für die Haselmaus, Brutvögel (wilde Hecke, Nistkästen) und Zauneidechse (Steinriegel) vor dem Eingriff neue Lebensräume zur Verfügung, die während des Eingriffs von diesen betroffenen Arten genutzt werden können. Für diese Arten bleibt die ökologische Funktion von Ruhe- und Fortpflanzungsstätten im räumlichen Zusammenhang bestehen.

6.5 Maßnahmen zur Einpassung in bebaute Gebiete

-entfällt-

7 Kosten

-entfällt-

8 Verfahren

8.1 Angabe der gesetzlichen Grundlagen zur Erlangung des Baurechts

Zur Erlangung des Baurechts ist die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach §17ff Bundesfernstraßengesetz (FStrG) erforderlich.

9 Durchführung der Baumaßnahme

9.1 Zeitliche Abwicklung, insbesondere bei notwendigen, vor der Baumaßnahme zu

ergreifenden funktionserhaltenden Maßnahmen (CEF-Maßnahmen), Schadensbe-

grenzungs- oder Kohärenzsicherungsmaßnahmen

-entfällt-

9.2 Bautabuflächen

-entfällt-

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9.3 Erschließung der Baustelle einschließlich Zuwegung zu den Ingenieurbauwerken

und einschließlich notwendiger Gewässerquerungen während der Bauzeit

Aufgrund der Baumaßnahmen an sämtlichen Brückenbauwerken und Lärmschutzwänden, zusätzlich zu den Straßenbauarbeiten, wird die zeitliche Abwicklung der Maßnahme auf ca. 2 Jahre geschätzt. Deswegen soll zur Entlastung der Anwohner die Verkehrsführung während der Bauzeit nicht durch den Ort Steinach geführt werden, sondern über die Bautrasse. Der Ausführungstermin ist für den Zeitraum 2020 bis 2023 vorgesehen, sofern die Mittelzu-weisung aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung steht. Verkehrsführung (Baustellenverkehrsführung) Zur Aufrechterhaltung des Verkehrs während der Bauzeit und aufgrund fehlender Alternativen ist vorgesehen, eine ca. 16,50 m bis 17,00 m breite Trasse für die Baustellenverkehrsführung wie in Planunterlage 5.2 bis 5.4 dargestellt, um die einzelnen Verkehrsphasen geordnet abwi-ckeln zu können. Während der gesamten Bauzeit soll der Verkehr in Richtung Haslach über die B 33 geführt werden. Der Verkehr in Richtung Offenburg wird über die Baustelle und ab der Fußgängerunterführung bei Bau-km 0+400 separat über die Wirtschaftswegtras-se/Ortsverbindungsstraße zur Anschlussstelle L 103 geleitet. Von hier aus kann der Verkehr individuell über die B 33 oder über die K 5336 in Richtung Biberach zur Anschlussstelle B 33/ B 415 geführt werden. Lediglich für die Verbreiterung der beiden Unterführungsbauwerke wird eine Verlegung der gesamten Baustellenverkehrsführung als Umfahrung in das östliche landwirtschaftliche Gelände verlegt (siehe rot gestrichelte Trasse in Unterlage 5.2 bis 5.4). Hierbei sind Schutz-einrichtungen an dem 110-KV Freileitungsmast bei 0+460 links erforderlich. Um Eingriffe in die HQ100 Querschnitte zu vermeiden, ist vorgesehen, den seitlichen Ab-schluss mittels Sonderkonstruktion (Big Bag mit Betonkappe mit rückwärtiger Verankerung) so zu gestalten, dass kein Eingriff erforderlich wird. Am Bauende kann die Baustellenverkehrsführung problemlos für jede Bauphase an den Bestand angepasst werden. Die Erschließung der Baustelle ist jederzeit über die B 33 und L 103 gewährleistet. Für die Andienung der Bauwerke und Baufelder stehen Flächen zur Verfügung. Die Freileitungsab-stände zu Kran und Baumaschinen sind zu beachten.

9.4 Umleitung längerer Dauer

-entfällt-

9.5 Gewässerum- und -überleitungen während der Bauzeit

-entfällt-

9.6 Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

-entfällt-

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9.7 Umgang mit Altlasten

Da die Verbreiterung auf die 3-Streifigkeit auf der für zweibahnigen Endausbau vorgesehenen Fläche geplant ist, ist mit Altlasten nicht zu rechnen.

9.8 Angaben zur Kampfmittelfreiheit

Da die für die Baumaßnahme beanspruchten Flächen, bereits in den 1980 Jahren durch den Straßenbau beansprucht wurden, ist davon auszugehen, dass keine Kampfmittel vorhanden sind. Die Kampfmittelauskunft wird zeitlich aktuell zur Ausführung eingeholt.

9.9 Grunderwerb

Es wird für die Baumaßnahme Erwerb von Grund und Boden erforderlich. Der Grunderwerb erstreckt sich lediglich auf vorübergehende Inanspruchnahme von Flächen für Lagerung von Materialien und Baustellenverkehrsführung und Zuwegungen der Landwirte zu ihren Grund-stücken. Die landwirtschaftlichen Flächen werden nach ihrer Inanspruchnahme wieder in ihren ursprünglichen Zustand hergestellt und entschädigt.

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Abkürzungsverzeichnis: AC Asphaltmischgutart

Amin Mindestklothoide

AS Anschluss

B Bundesstraße

Bau-km Baukilometer

BImSchV Bundes-Immissionsschutzverordnung

Bk Belastungsklasse

BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz

BVWP Bundesverkehrswegeplan

BW-Nr. Bauwerksnummer

CEF- Maßnahme vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen

DN Durchmesser

DTV Durchschnittlicher täglicher Verkehr

EKL Entwurfsklasse

ETV-StB-BW Ergänzungen zu den Technischen Vertragsbedingungen im

Straßenbau Baden-Württemberg

etc. et cetera

FB Fahrbahn

FCS-Maßnahme Maßnahmen zur Sicherung des Erhaltungszustandes

FFH Fauna-Flora-Habitat

FStr Bundesfernstraßen

FStrG Bundesfernstraßengesetz

ggf. gegebenen Falls

ha Hektar

HKmin kleinster Kuppenhalbmesser

HQ100 Jahrhunderthochwasser

HWGK Hochwassergefahrenkarte

HWmin kleinster Wannenhalbmesser

Kfz/24h Fahrzeuge pro 24 Stunden

Kfz/d Fahrzeuge pro Tag

KVP Kreisverkehrsplatz

L Landesstraße

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LBP Landschaftspflegerischer Begleitplan

LS I Landstraße der Verbindungsfunktionsstufe I

LS-Wand Lärmschutzwand

LWL Lichtwellenleiter

M Meter

vM verkehrstechnischer Mittelstreifen

m² Quadratmeter

MHW mittleres Hochwasser

NatSchG Naturschutzgesetz

NiedSchlWasBesV BW Niederschlagswasserbeseitigungsverordnung Baden-Württemberg

NK Netzknoten (Nummer einer Straßenkreuzung / Straßeneinmün-

dung)

OG Offenburg

OK Oberkante

OU Ortsumfahrung

ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr

Pkt. Punkt

R Randstreifen

RAL Richtlinie für die Anlage von Landstraßen

RIN Richtlinie für die integrierte Netzgestaltung

RiStWag Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in

Wasserschutzgebieten

Rmin Mindestradius

RMS Richtlinie für die Markierung von Straßen

RPS Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-

Rückhaltesysteme

RQ Regelquerschnitt einer Straße

RStO Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaus von

Verkehrsflächen

SB Stahlbeton

SMA Splittmastixasphalt

Stat Station

StVO Straßenverkehrsordnung

SV Schwerverkehr

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TS Tragschicht

UVPG Umweltverträglichkeitsprüfung

VB Vordringlicher Bedarf

Ve Entwurfsgeschwindigkeit

VG Verwaltungsgemeinschaft

WSG Wasserschutzgebiet

z.T. zum Teil