30
Autobahndirektion Nordbayern BAB A6 Abschnitt 260/ Station 5,104 bis Abschnitt 280 / Station 0,121 Unterlage 19.1.1 Bundesautobahn A 6 Heilbronn - Nürnberg östlich Triebendorf bis AS Schwabach-West 6-streifiger Ausbau von Bau-km 764+993 bis Bau-km 775+700 PROJIS-Nr.: 0900020250 FESTSTELLUNGSENTWURF Textteil zum Landschaftspflegerischen Begleitplan Aufgestellt: Autobahndirektion Nordbayern M. Weidinger-Knapp, Bauoberrätin Nürnberg, den 20.12.2018

FESTSTELLUNGSENTWURF - regierung.mittelfranken.bayern.de · A6 Heilbronn – Nürnberg Unterlage 19.1.1 östl. Triebendorf – AS Schwabach-West/ 6-streifiger Ausbau Textteil zum

  • Upload
    vandat

  • View
    223

  • Download
    2

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: FESTSTELLUNGSENTWURF - regierung.mittelfranken.bayern.de · A6 Heilbronn – Nürnberg Unterlage 19.1.1 östl. Triebendorf – AS Schwabach-West/ 6-streifiger Ausbau Textteil zum

Autobahndirektion Nordbayern BAB A6 Abschnitt 260/ Station 5,104 bis Abschnitt 280 / Station 0,121 Unterlage 19.1.1

Bundesautobahn A 6 Heilbronn - Nürnberg östlich Triebendorf bis AS Schwabach-West

6-streifiger Ausbau von Bau-km 764+993 bis Bau-km 775+700

PROJIS-Nr.: 0900020250

FESTSTELLUNGSENTWURF

Textteil zum

Landschaftspflegerischen Begleitplan

Aufgestellt: Autobahndirektion Nordbayern

M. Weidinger-Knapp, Bauoberrätin

Nürnberg, den 20.12.2018

Page 2: FESTSTELLUNGSENTWURF - regierung.mittelfranken.bayern.de · A6 Heilbronn – Nürnberg Unterlage 19.1.1 östl. Triebendorf – AS Schwabach-West/ 6-streifiger Ausbau Textteil zum

Bearbeitung Projekt-Nr. Datum

M. Voit, Landschaftsarchitekt ByAK S. Grüneberger, Dipl.-Ing. (FH) J. Franke, B.Eng.Landschaftsarchitektur L16/48 Dezember 2018

Page 3: FESTSTELLUNGSENTWURF - regierung.mittelfranken.bayern.de · A6 Heilbronn – Nürnberg Unterlage 19.1.1 östl. Triebendorf – AS Schwabach-West/ 6-streifiger Ausbau Textteil zum

A6 Heilbronn – Nürnberg Unterlage 19.1.1

östl. Triebendorf – AS Schwabach-West/ 6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP

WGF Landschaft 1

Inhaltsverzeichnis

Seite

1 Einleitung .............................................................................................................................................................. 3

1.1 Übersicht über die Inhalte des LBP ........................................................................................................... 3

1.2 Verweis auf den allgemeinen methodischen Rahmen ............................................................................... 3

1.3 Kurzbeschreibung des Planungsgebietes .................................................................................................. 4

1.4 Überblick über die Schutzgebiete und Schutzobjekte im Planungsgebiet ................................................. 5

1.5 Planungshistorie....................................................................................................................................... 6

2 Bestandserfassung ............................................................................................................................................. 7

2.1 Methodik der Bestandserfassung ............................................................................................................. 7

2.2 Definition und Begründung sowie Beschreibung und Bewertung der planungsrelevanten Funktionen bzw. Strukturen in den Bezugsräumen ................................................................................... 9

Bezugsraum im Plangebiet ....................................................................................................................... 9 2.2.1

3 Dokumentation zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen ............................. 11

3.1 Straßenbautechnische Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen ...................................................... 11

3.2 Vermeidungsmaßnahmen bei der Durchführung der Baumaßnahme..................................................... 11

3.3 Verringerung bestehender Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft ............................................ 12

4 Konfliktanalyse / Eingriffsermittlung ......................................................................................................... 12

4.1 Projektbezogene Wirkfaktoren und Wirkintensitäten ............................................................................. 13

4.2 Methodik der Konfliktanalyse ................................................................................................................. 14

5 Maßnahmenplanung ...................................................................................................................................... 14

5.1 Naturschutzfachlichen Maßnahmenkonzeptes unter Berücksichtigung agrarstruktureller Belange........ 14

5.2 Landschaftspflegerisches Gestaltungskonzept ....................................................................................... 16

5.3 Maßnahmenübersicht ............................................................................................................................ 16

6 Gesamtbeurteilung des Eingriffs ................................................................................................................. 17

6.1 Ergebnisse der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) ............................................................. 17

6.2 Betroffenheit von Schutzgebieten und -objekten ................................................................................... 17

Natura 2000-Gebiete .............................................................................................................................. 17 6.2.1

Weitere Schutzgebiete und –objekte ...................................................................................................... 17 6.2.2

6.3 Eingriffsregelung gem. § 15 BNatSchG ................................................................................................... 18

7 Erhaltung des Waldes nach Waldrecht ...................................................................................................... 18

7.1 Beanspruchung von Waldflächen ........................................................................................................... 18

7.2 Schutz des Waldbestandes und waldrechtlicher Ausgleich ..................................................................... 21

8 Literaturverzeichnis ......................................................................................................................................... 22

Page 4: FESTSTELLUNGSENTWURF - regierung.mittelfranken.bayern.de · A6 Heilbronn – Nürnberg Unterlage 19.1.1 östl. Triebendorf – AS Schwabach-West/ 6-streifiger Ausbau Textteil zum

A6 Heilbronn – Nürnberg Unterlage 19.1.1

östl. Triebendorf – AS Schwabach-West ,/6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP

WGF Landschaft 2

9 Anhang ............................................................................................................................................................... 23

9.1 Amtliche Biotopkartierung ..................................................................................................................... 23

9.2 Eigenkartierte Biotope ........................................................................................................................... 26

9.3 Bodendenkmäler .................................................................................................................................... 26

9.4 Ökoflächenkataster ................................................................................................................................ 27

Unterlagenverzeichnis

Unterlage 19.1.2 Bestands- und Konfliktplan Blatt 1 – 6 M 1 : 2.000

Unterlage 19.1.3 Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)

Unterlage 9.2 Maßnahmenplan Blatt 1 – 10 M 1: 2.000

Unterlage 9.3 Maßnahmenblätter

Unterlage 9.4 Tabellarische Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation

Page 5: FESTSTELLUNGSENTWURF - regierung.mittelfranken.bayern.de · A6 Heilbronn – Nürnberg Unterlage 19.1.1 östl. Triebendorf – AS Schwabach-West/ 6-streifiger Ausbau Textteil zum

A6 Heilbronn – Nürnberg Unterlage 19.1.1

östl. Triebendorf – AS Schwabach-West/ 6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP

WGF Landschaft 3

1 Einleitung

1.1 Übersicht über die Inhalte des LBP

Nach § 14 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) stellt der Ausbau der A 6 einen Eingriff in Natur und

Landschaft dar. Der Verursacher des Eingriffes ist nach § 15 BNatSchG verpflichtet,

vermeidbare Beeinträchtigungen zu unterlassen und

unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege

auszugleichen oder zu ersetzen.

Um die Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, auf das Landschaftsbild und den

Erholungswert der Landschaft als Lebensgrundlage des Menschen zu beurteilen, ist gem. § 17 Abs. 4 BNatSchG

ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) erforderlich.

Die Aufgabenstellung des LBP umfasst folgende Arbeitsschritte:

Inhaltliche und räumliche Festlegung des Untersuchungsrahmens

Erfassung der bestehenden Nutzungen und der landschaftsökologischen Gegebenheiten

Beurteilung des Planungsgebietes (PlanG) hinsichtlich der Bedeutung, Leistungsfähigkeit und

Empfindlichkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes

Optimierung der Planung im Sinne der Eingriffsvermeidung und -minimierung

Ermittlung konfliktmindernder Maßnahmen und des Ausmaßes der nicht vermeidbaren Beeinträchtigungen

Festlegung erforderlicher landschaftspflegerischer Maßnahmen für nicht vermeidbare Eingriffe durch

Kompensationsmaßnahmen

1.2 Verweis auf den allgemeinen methodischen Rahmen

Folgende Grundlagen werden bei der Bearbeitung des LBP berücksichtigt:

„Richtlinien zum Planungsprozess und für die einheitliche Gestaltung von Entwurfsunterlagen im

Straßenbau“ (RE, Ausgabe 2012)

„Richtlinien für die landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau“ (RLBP, Ausgabe 2011)

„Musterkarten für die einheitliche Gestaltung landschaftspflegerischer Begleitpläne im Straßenbau“

(Musterkarten LBP, Ausgabe 2011)

„Verordnung über die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft“ (Bayerische

Kompensationsverordnung – BayKompV vom 7. August 2013)

„Biotopwertliste zur Anwendung der Bayerischen Kompensationsverordnung“ (Stand: 31.03.2014)

„Vollzugshinweise zur Bayerischen Kompensationsverordnung vom 7. August 2013 für den staatlichen

Straßenbau – Vollzugshinweise Straßenbau“ (Fassung mit Stand 02/2014)

„Hinweise zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Wald für Eingriffe in Natur und Landschaft nach dem

Naturschutzrecht“ (Juli 2013)

„Kompensationsmaßnahmen im Wald – Gemeinsame Hinweise von StMUV und StMELF“ (Bayerisches

Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Schreiben vom 26.02.2018)

Page 6: FESTSTELLUNGSENTWURF - regierung.mittelfranken.bayern.de · A6 Heilbronn – Nürnberg Unterlage 19.1.1 östl. Triebendorf – AS Schwabach-West/ 6-streifiger Ausbau Textteil zum

A6 Heilbronn – Nürnberg Unterlage 19.1.1

östl. Triebendorf – AS Schwabach-West ,/6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP

WGF Landschaft 4

1.3 Kurzbeschreibung des Planungsgebietes

Das Planungsgebiet (PlanG) erstreckt sich entlang der A6 östlich der Ortschaft Triebendorf von Bau-km 764+993

bis zur AS Schwabach-West bei Bau-km 775+700. Es liegt überwiegend im Landkreis Roth in den Gemeinden

Kammerstein, Rohr und dem gemeindefreien Gebiet Dechenwald. Der westliche Teil des PlanG liegt im Landkreis

Ansbach in den Gemeinden Heilsbronn und Windsbach, der östliche Teil im Stadtgebiet Schwabach.

© Bayerische Vermessungsverwaltung

Das PlanG liegt im Naturraum Mittelfränkisches Becken in der Höhenlagen von ca. 370 m bis 430 m ü. NN

innerhalb des Flusswasserkörpers „Südliche Schwabach mit Nebengewässern bis Mündung und Mainbach“, im

Einzugsgebiet der Fließgewässer Schwabach, Aurach und Volkach.

Großflächig ist im PlanG als potenziell natürliche Vegetation der Flattergras-(Hainsimsen-) Buchenwald

anzunehmen. Zwischen Kitschendorf und Gaulnhofen sowie südlich Volkersgau und nordwestlich von

Kammerstein besteht als potenziell natürliche Vegetation der Pfeifengras-(Buchen-) Stieleichenwald im Komplex

mit Hainsimsen-Buchenwald; örtlich mit Torfmoos- oder Walzenseggen-Schwarzerlen-Bruchwald.

Die reale Vegetation wird im PlanG wesentlich bestimmt durch den Wechsel von Waldgebieten und

Offenlandflächen, welche ackerbaulich oder als Grünland bewirtschaftet werden. In einiger Entfernung zur

bestehenden Autobahn existieren Siedlungsflächen, die meist von Wald abgeschirmt werden.

Landwirtschaft

Die landwirtschaftlichen Nutzflächen werden zumeist intensiv bewirtschaftet und sind wenig Kleinstrukturen

gegliedert..

Forstwirtschaft

Das PlanG ist zu etwa 60% mit überwiegend Kiefernwäldern - ohne ausgeprägte Strauchschicht im Unterwuchs -

bestockt. Die Waldbestände sind in der Regel als strukturarme und z.T. als strukturreiche Altersklassen-

Nadelholzforste einzuordnen. Der Anteil an Laubwald- oder Mischwaldflächen ist gering.

Page 7: FESTSTELLUNGSENTWURF - regierung.mittelfranken.bayern.de · A6 Heilbronn – Nürnberg Unterlage 19.1.1 östl. Triebendorf – AS Schwabach-West/ 6-streifiger Ausbau Textteil zum

A6 Heilbronn – Nürnberg Unterlage 19.1.1

östl. Triebendorf – AS Schwabach-West ,/6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP

WGF Landschaft 5

Siedlungsstruktur/ Sonderbauflächen/ Versorgungsflächen und -leitungen

Nah angrenzend und zum Teil auch innerhalb des PlanG liegen die Ortschaften Dechendorf, Schattenhof und

Haag. Südlich und nördlich der AS Schwabach-West befinden sich Gewerbegebiete. Nordöstlich von Albersreuth

befindet sich eine relativ großflächige Photovoltaik-Anlage.

Infrastruktur

Die B466 quert die A6 und fungiert als Zubringer zur AS Schwabach-West. Daneben unter- oder überqueren

folgende Gemeindeverbindungstraßen (GVS) die A6:

GVS Kitschendorf – Seitendorf

GVS Kitschendorf – Gaulnhofen

GVS Veitsaurach – Dechendorf

GVS Albersreuth – Dechendorf

GVS Kammerstein – Volkersgau

GVS Kammerstein – Oberreichenbach

Außerdem queren zwei öffentliche Feld- und Waldwege die Autobahn im Planungsabschnitt.

Weitere Infrastruktureinrichtungen sind:

kleinere Strom-Freileitungen, die östlich von Dechendorf und zwischen der Tank- & Rast-Anlage und der AS

Schwabach-West in Schneisen durch den Wald und über die Autobahn geführt werden

ein Motocrossgelände, autobahnparallel und nahe der GVS Kammerstein-Oberreichenbach

Altlasten

Im vorliegenden Planungsabschnitt sind keine Altlastenverdachtsflächen bekannt.

Vorhandene Beeinträchtigungen

Vorbelastungen im PlanG bestehen durch die Autobahn selbst und - im vergleichsweise geringen Umfang- durch

o. g. Infrastruktureinrichtungen.

1.4 Überblick über die Schutzgebiete und Schutzobjekte im Planungsgebiet

Landschaftsschutzgebiete

Das PlanG liegt teilweise in den folgenden Landschaftsschutzgebieten (LSG):

LSG 427.01 Südliches Mittelfränkisches Becken westlich der Schwäbischen Rezat und der Rednitz mit Spalter

Hügelland, Abenberger Hügelgruppe und Heidenberg

LSG 517.07 Volkachtal zwischen der Stadtgrenze und dem bebauten Gebiet des Ortsteils Unterreichenbach

LSG 517.05 Waldgebiet der Maisenlach

Weitere Schutzgebiete nach BNatSchG (Naturparke, Naturschutzgebiete) bzw. Schutzgebiete des europäischen

Schutzgebietes Natura 2000 sind im PlanG nicht ausgewiesen.

Amtliche Biotopkartierung

Die amtlich kartierten Biotope im PlanG sind im Landschaftspflegerischen Bestands- und Konfliktplan (LBKP)

dargestellt und im Anhang 9.1 näher beschrieben.

Page 8: FESTSTELLUNGSENTWURF - regierung.mittelfranken.bayern.de · A6 Heilbronn – Nürnberg Unterlage 19.1.1 östl. Triebendorf – AS Schwabach-West/ 6-streifiger Ausbau Textteil zum

A6 Heilbronn – Nürnberg Unterlage 19.1.1

östl. Triebendorf – AS Schwabach-West ,/6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP

WGF Landschaft 6

Eigenkartierte Biotope

Die im Zuge der Bestandsaufnahmen zu diesem LBP erfassten Biotope, die den Erfassungskriterien der amtlichen

Biotopkartierung entsprechen, sind ebenfalls im LBKP dargestellt und im Anhang 0 näher beschrieben.

Geschützte Biotope (§ 30 BNatSchG i.V.m. Art. 23 BayNatSchG)

Im PlanG sind folgende nach § 30 BNatSchG geschützt Biotope vorhanden:

Zwergstrauchheide und Extensivwiese südlich Volkersgau (Biotop-Nr. 6631-1028, Kürzel gem.

Biotopwertliste Z111-GC00BK)

Feuchtbiotopkomplex westlich Dechendorf, Teilfläche 01 (Biotop-Nr. 6631-1036, Kürzel gem. Biotopwertliste

G221-WN00BK)

Wasserschutz- und Überschwemmungsgebiete

Das Wasserschutzgebiet „Schwabacher Quellen“ verläuft im PlanG bei ca. Bau-km 771+730 bis 773+800.

Südöstlich der AS Schwabach-West befindet sich das Wasserschutzgebiet „Obermainbach“, großteils außerhalb

des PlanG.

Wassersensible Bereiche befinden sich im PlanG entlang der Volkach im Bereich Dechendorf sowie Richtung

Albersreuth im Bereich der Weiher und entlang des Weihergrabans nördlich von Kitschendorf.

Festgesetzte Überschwemmungsgebiete sind im PlanG nicht vorhanden (Informationsdienst

Überschwemmungsgefährdete Gebiete, LfU Bayern).

Kulturgeschichtlich bedeutsame Objekte

Als Bodendenkmal lt. Bayerischem Denkmalatlas ist zwischen der Tank- und Rastanlage Kammersteiner Land

und der AS Schwabach-West, in etwa 130 m Entfernung südlich des Straßenverlaufs der A6 eine Siedlung der

Bronzezeit, Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung (D-5-6631-0002, Benehmen nicht hergestellt) vermerkt.

Zudem bildet südöstlich der AS Schwabach-West, im Abstand von ca. 400 m zur A6, ein Grabhügel mit

Bestattungen vorgeschichtlicher Zeitstellung (D-5-6632-0009, Benehmen hergestellt) ein weiteres

Bodendenkmal innerhalb des PlanG. Beide Bodendenkmäler liegen außerhalb des Baufeldes, so dass

Beeinträchtigungen durch das Bauvorhaben ausgeschlossen werden können. (Anhang 9.3).

Ökoflächenkataster

Im PlanG bzw. dessen näherem Umfeld befinden sich bestehende Ausgleichs- und Ersatzflächen sowie

Ökokontoflächen, die im Bayerischen Ökoflächenkataster verzeichnet sind. (Anhang 9.4).

1.5 Planungshistorie

Im Rahmen der Projektbearbeitung fanden im September 2012 und Juni 2013 Abstimmungen vor Ort mit der

unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Roth, der höheren Naturschutzbehörde der Regierung von

Mittelfranken, den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ansbach und Roth sowie den Bayerischen

Staatsforsten Allersberg statt, bei denen u.a. die beabsichtigte Planung der Grünbrücke Dechenwald besprochen

wurde.

Die Bearbeitung der Planfeststellungsunterlagen begann in den Jahren 2016 und 2017 mit einer faunistischen

Erhebung der planungsrelevanten Arten(-gruppen) und einer Erhebung der Biotop- und Nutzungstypen (nach

BayKompV).

Der östlich angrenzende Ausbauabschnitt von der Anschlussstelle Schwabach-West bis zu Anschlussstelle Roth

wurde mit dem Beschluss vom 30.12.2011, Az.: 32-4354.1-1/10 der Regierung von Mittelfranken planfestgestellt

und befindet sich derzeit im Bau. Aus Gründen der Verkehrssicherheit war es erforderlich die hierbei vorgesehene

Ausbildung des Übergangs von vier auf sechs Fahrstreifen im Bereich der Anschlussstelle Schwabach-West vorab

provisorisch zu ändern. Hierzu hat die Regierung von Mittelfranken in Ergänzung zum Planfeststellungsbeschluss

vom 30.12.2011, Az.: 32-4354.1-1/10 mit Schreiben vom 01.02.2018, Az.: RMF-SG32-4354-1-33-7 ein Negativattest

Page 9: FESTSTELLUNGSENTWURF - regierung.mittelfranken.bayern.de · A6 Heilbronn – Nürnberg Unterlage 19.1.1 östl. Triebendorf – AS Schwabach-West/ 6-streifiger Ausbau Textteil zum

A6 Heilbronn – Nürnberg Unterlage 19.1.1

östl. Triebendorf – AS Schwabach-West ,/6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP

WGF Landschaft 7

erteilt. Dazu erfolgte auch eine Festlegung der erforderlichen landschaftspflegerischen Maßnahmen. Die

endgültige Ausbildung dieses Bereiches wird in der vorliegenden Planung behandelt.

Die Zwischenergebnisse des vorliegenden LBP wurden am 27.07.2018 bei der ABD-N mit der höheren

Naturschutzbehörde hNB MFr sowie den Ämtern für Landwirtschaft und Forsten AELF AN und AELF RH

abgestimmt.

Zur naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen auf der Liegenschaft Muna Langlau (Maßnahme 10E) erfolgte

ein gesonderter Ortstermin am 09.10.2018 mit der unteren Naturschutzbehörde uNB WUG, der hNB MFr, dem

AELF AN und AELF WUG und der BImA (Bundesforst).

2 Bestandserfassung

2.1 Methodik der Bestandserfassung

Das PlanG umfasst einen i.d.R. 800 m breiten Korridor (je ca. 400 m beidseitig der Autobahn), beinhaltet

zusätzlich die Baustellenzufahrten und entspricht den Erfordernissen zur Beurteilung von Natur und Landschaft

und den zu erwartenden Auswirkungen.

Die Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen (BNT) auf Grundlage der Biotopwertliste zur Bayerischen

Kompensationsverordnung (BayKompV) erfolgte durch WGF Landschaft im Jahr 2017..

Faunistische Erfassungen zu den Arten bzw. Artengruppen Xylobionte Käfer, Amphibien, Fledermäuse und

Brutvögel sowie eine Habitatstrukturerfassung (inkl. Erfassung von Höhlenbäumen) erfolgten im Zeitraum

Februar bis Juli 2017 durch das Büro ANUVA Stadt und Umweltplanung GbR.

Faunistische Erfassungen zur Zauneidechse erfolgten im Zeitraum Juli bis September 2016, die Erfassung von

Haselmäusen durch Aufhängen und Kontrolle von Niströhren erfolgte im Januar 2017 durch das Büro IVL - Institut

für Vegetationskunde und Landschaftsökologie.

Daneben sind in die Bestandserfassung folgende Daten- und Informationsgrundlagen eingeflossen:

Information Quelle Stand Anmerkung

Allgemeines

Kataster Bayerische Vermessungsverwal-tung

2017

Orthofotos Bayerische Vermessungsverwal-tung

2017

Schutzgebiete: Landschaftsschutz-gebiete

Bayerisches Landesamt für Um-welt (LfU)

22.08.2018

Waldfunktionen Bayerische Forstverwaltung: Waldfunktionskarte für den Landkreis Roth und die Stadt Schwabach

18.05.2018

Naturräumliche Gliederung

Fachinformationssystem Natur-schutz in Bayern– FIS-Natur Online (FIN-Web)

12/ 2010

Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt

Flora / Fauna LfU: Arten- und Biotopschutz-programm (ABSP) - Lkr. Roth

03/1995

LfU: Artenschutzkartierung (ASK)

2017

Page 10: FESTSTELLUNGSENTWURF - regierung.mittelfranken.bayern.de · A6 Heilbronn – Nürnberg Unterlage 19.1.1 östl. Triebendorf – AS Schwabach-West/ 6-streifiger Ausbau Textteil zum

A6 Heilbronn – Nürnberg Unterlage 19.1.1

östl. Triebendorf – AS Schwabach-West ,/6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP

WGF Landschaft 8

Information Quelle Stand Anmerkung

LfU: Amtliche bayerische Bio-topkartierung –TK 6631, TK 6632 und kleinteilig TK 6731

2009, 2010

Vegetation Biotop- und Nutzungstypen (WGF Landschaft)

08.06.2017 und 14.06.2017

nach Biotopwertliste zur BayKompV

Fauna Habitatstrukturen (ANUVA) 13.03./23.03. und 24.03.2017

Altbäume, Baumhöhlen, Totholz

Während der laubfreien Zeit

Xylobiote Käfer (ANUVA) 14. und 17.03.2017

Strukturkartierung, Fortpflanzungsstätten (Mulmhöhlen), 2 Begehungen

Vögel (ANUVA)

06.03. - 05.07.2017

12.02. - 04.04.2017

14.03. und 28.03.2017

Erfassung der Horste, Kontrolle der Horste auf Brutaktivität, bei geeigneter Witterung (kein Regen, wenig Wind)

Erfassung tagaktiver Vögel zwischen Anfang März und Anfang Juli, 8 Begehungen

Erfassung von Eulen zwischen Mitte Februar und Anfang April, 3 Begehungen

Erfassung von Rebhühnern von Anfang bis Ende März, 2 Begehungen

Amphibien (ANUVA) 04.04./30.04./13.05./25.05./13.06.2017

Erfassung von Amphibien an den vorhande-nen Stillgewässern, Suche nach Laich bzw. adulten Amphibien, Verhören von Froschlur-chen

5 Begehungen, tagsüber als auch nachts + Beibeobachtungen wandernder Tiere

Fledermäuse (ANUVA) 12.06./22.06./03.07./27.07./06.08./13.08. 2017

12.07. bis 19.07./20.07. 2017

Transektkartierung, geeignete Witterung, Ultraschalldetektor mit Direktaufzeichnung mit integriertem GPS, 6 Begehungen

Stationäres Aktivitätsmonitoring, Horchbo-xen an den Unterführungen (5 Stellen), Aufnahmephase 1 Woche

Reptilien (IVL Hemhofen) 11.08./14.08./07.09./09.09./13.09.2016

Sichtbeobachtung, 4 Begehungen

Haselmaus (IVL Hemhofen) 18.10.2017/ Mitte Februar 2018

Potentialabschätzung, Habitatausstattung und Nahrungsangebot, 2 Begehungen

Keine Nachweise der Haselmaus im Zuge der Abschätzung. Es erfolgte eine Potential-abschätzung aufgrund der Habitatausstat-tung und des vorhandenen Nahrungsange-bots

Boden

Bodendenkmale Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (LfD): Bayeri-scher Denkmal-Atlas

12/ 2018

Bodenschätzung Bayernatlas 31.01.2018

Page 11: FESTSTELLUNGSENTWURF - regierung.mittelfranken.bayern.de · A6 Heilbronn – Nürnberg Unterlage 19.1.1 östl. Triebendorf – AS Schwabach-West/ 6-streifiger Ausbau Textteil zum

A6 Heilbronn – Nürnberg Unterlage 19.1.1

östl. Triebendorf – AS Schwabach-West ,/6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP

WGF Landschaft 9

Information Quelle Stand Anmerkung

Geologische Karte von Bayern 1:25.000

LfU: Umweltatlas Bayern 25.07.2018 Geologische Einheit: „Unterer Burgsand-stein“, kleinteiliger auch „Mittlerer Burgsandstein“ und „Talfüllung, polygene-tisch oder fluviatil“

Wasser

Überschwem-mungsgebiet, wassersensible Bereiche

LfU: Informationsdienst Über-schwemmungsgefährdete Ge-biete (IÜG)

12/ 2018

2.2 Definition und Begründung sowie Beschreibung und Bewertung der

planungsrelevanten Funktionen bzw. Strukturen in den Bezugsräumen

Für das relativ homogen ausgebildete PlanG wird ein Bezugsraum definiert.

Bezugsraum im Plangebiet 2.2.1

Biotopfunktion (B)

Im Bezugsraum befinden sich strukturarme Nadelholzforste mittlerer Ausprägung (N712) und stellenweise auch

strukturreiche Nadelholzbereichen (N722). Die Bestände werden von der Kiefer geprägt, die teilweise mit

Fichtenbeständen durchsetzt sind. Vor allem am östlichen Rand des PlanG, nahe der AS Schwabach-West, sind in

geringem Umfang Laubwaldbestände mittlerer Ausprägung (L62) zu finden, wobei südlich der Autobahn nahe

der Fahrbahn mehrere alte Eichen vorhanden sind, die Höhlen und Spalten aufweisen.

Das Verkehrsbegleitgrün beidseitig der Autobahn besteht aus regelmäßig gemähten Gras- und Krautfluren sowie

aus aufgepflanzten Gehölzbeständen, die mit dem seinerzeitigen Bau der Autobahn gepflanzt wurden.

Teilbereiche der Autobahn-Böschungen setzen sich aus mäßig artenreichen Gras- und Krautfluren (K121, K122)

sowie initialem Aufwuchs (B13) auf sandigem Untergrund zusammen.

Habitatfunktion (H)

Zauneidechse

Entlang der Autobahn wurden 10 Probeflächen festgelegt, die eine potenzielle Eignung als Lebensraum für

Zauneidechsen aufweisen. Die dortigen Strukturen setzen sich aus südexponierten Brache- und Ruderalflächen

mit teilweisen Initialgebüschen zusammen. Auf 7 der 10 Flächen gelang der Nachweis von Zauneidechsen.

Weitere streng geschützte Arten wie die Schlingnatter wurden entlang der A6 nicht beobachtet.

Haselmaus

Die Kontrolluntersuchungen mit Haselmauskästen und Nestsuchen im gesamten PlanG erbrachten keinen

Nachweis von Haselmäusen. Ein Vorkommen der Art kann daher sicher ausgeschlossen werden.

Fledermäuse

Im Zuge der Kartierungen konnten in den Wäldern auch Bäume erfasst werden, die Höhlen und Spalten

aufweisen, und die für Fledermäuse wichtige Habitate darstellen können. Mittels Horchboxen und

Transektbegehungen konnte eine relativ hohe Aktivität von Fledermäusen verzeichnet werden. Die

Unterführungen werden zum Unterfliegen der Autobahn genutzt.

Vögel

Die erfassten Habitatbäume im Waldgebiet können auch für höhlenbrütende Vogelarten wie Schwarzspecht und

Grünspecht Habitate darstellen. In den Waldflächen wurden im Zuge der Erhebungen Vogelarten wie Baumpieper

und Goldammer festgestellt. Außerhalb des Wirkbereichs der Bauarbeiten wurden des Weiteren der

Schwarzspecht sowie Nahrungsgäste und weit verbreitete Brutvogelarten erfasst. Die Habitatfunktion der

Page 12: FESTSTELLUNGSENTWURF - regierung.mittelfranken.bayern.de · A6 Heilbronn – Nürnberg Unterlage 19.1.1 östl. Triebendorf – AS Schwabach-West/ 6-streifiger Ausbau Textteil zum

A6 Heilbronn – Nürnberg Unterlage 19.1.1

östl. Triebendorf – AS Schwabach-West ,/6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP

WGF Landschaft 10

autobahnnahen Flächen unterliegt einer Vorbelastung durch den Verkehrslärm, weshalb im trassennahen Bereich

keine weiteren Reviere artenschutzrelevanter Arten festgestellt wurden.

Bodenfunktion (B)

Der Bereich zählt zur geologischen Einheit „Unterer Burgsandstein“, kleinteiliger auch zu „Mittlerer

Burgsandstein“ und „Talfüllung, polygenetisch oder fluviatil“.

Der Boden im PlanG besteht überwiegend aus Braunerde, unter Wald aus podsoliger Braunerde und Podsol-

Braunerde aus Reinsand. Stellenweise, v.a. in der Mitte des PlanG setzt sich der Boden aus Pseudogley und

Braunerde-Pseudogley aus Sand bis stellenweise Schluff und Lehm zusammen (Umweltatlas, 2018).

Die Speicher- und Reglerfunktion, d.h. die Fähigkeit des Bodens Stoffe zu binden, bevor diese in das Grundwasser

gelangen, ist bei den Sanden als gering und bei den Schluffen / Tonen als hoch einzustufen. Das Spektrum der

Bodenarten im PlanG reicht von anlehmigen Sanden bis hin zu Lehmen. Lehme finden sich vor allem auf den

Grünlandstandorten und in der Talaue der Volkach und weisen eine hohe Speicher- und Reglerfunktion auf. Auf

den landwirtschaftlich genutzten Flächen (vorwiegend Acker) finden sich anlehmige Sande mit geringer Speicher-

und Reglerfunktion sowie lehmige Sande und stark lehmige Sande, deren Spei-cher- und Reglerfunktion als

mittel eingestuft werden kann. Die Braunerden aus Sandstein auf den Waldstandorten weisen infolge der

geringen Basensättigung und des geringen Tongehalts eine geringe Fähigkeit zur Schadstoffakkumulation auf,

d.h. das Puffer- und Filtervermögen gegenüber Eintrag von Schadstoffen ins Grundwasser ist herabgesetzt.

Vorbelastungen der Böden bestehen durch intensiven Ackerbau (gestörte Bodenentwicklung, Erosion,

Verdichtung) sowie durch Schadstoffimmissionen (u. a. aus dem Verkehr).

Wasserfunktion (W)

Auf den Bereichen mit anlehmigen Sanden bis stark lehmigen Sanden kann die Grundwasserneubildung infolge

der Durchlässigkeit der Sande als hoch eingestuft werden. In den Gebieten mit Lehmen ist die

Grundwasserneubildung gering. Die Empfindlichkeit des Grundwassers gegenüber Schadstoffeinträgen ist

abhängig vom Grundwasserflurabstand und den überdeckenden Bodenschichten. Im Bereich der anlehmigen

Sande bis stark lehmigen Sande ist die Empfindlichkeit des Grundwassers gegenüber Schadstoffeinträgen als

hoch, auf den lehmigen Standorten als mittel bis gering einzustufen.

Nennenswerte Fließgewässer im Bezugsraum sind der Lanzenbach und die Volkach. Der Lanzenbach kreuzt die

Autobahn am Abschnittsbeginn mit der GVS Kitschendorf-Seitendorf und fließt in Richtung Süden hin zur

Aurach. Die Volkach entspringt westlich von Dechendorf und fließt in Richtung Nordosten weiter zur Schwabach.

Daneben gibt es einige kleinere Gräben. Des Weiteren gibt es einige Weiher und Weiherketten z.B. beidseitig der

GVS Kitschendorf - Gaulnhofen, nordwestlich Albersreuth, an der Volkach westlich von Dechendorf und innerhalb

der Wälder. Diese werden zur Fischzucht genutzt.

Klimafunktion (K)

Die Jahresmitteltemperatur im PlanG liegt zwischen 7°C und 8°C und die Jahresniederschlagssumme zwischen

650 mm und 750 mm.

Kleinklimatisch ist das Gebiet durch die dominierenden Wälder geprägt, in denen Temperaturschwankungen

weniger ausgeprägt sind als im Offenland. Gleichzeitig filtern sie Luftschadstoffe und produzieren Frischluft.

Diese Bedeutung für den regionalen Klimaschutz ist in der Waldfunktionskarte für die Wälder zwischen der Tank-

und Rastanlage Kammerstein und der AS Schwabach-West dargestellt.

Die Offenlandflächen mit niedriger Vegetationsdecke wie Grünland und Äcker wirken als wichtige

Kaltluftentstehungsgebiete, da die auf ihr lagernde Luft nachts stärker abkühlt und sie somit klimatisch

ausgleichend wirken. Diese Funktion ist gekoppelt an lokale Abflussbahnen, welche die Siedlungsgebiete mit

Frisch- und Kaltluft versorgen. Für das PlanG ist hier das Tal der Volkach, das durch die Ortschaft Dechendorf

verläuft, von Bedeutung.

Aufgrund des Fehlens großer Siedlungsflächen und damit von Überwärmungsbereichen, ist die klimatische und

lufthygienische Ausgleichsfunktion im PlanG von untergeordneter Bedeutung.

Page 13: FESTSTELLUNGSENTWURF - regierung.mittelfranken.bayern.de · A6 Heilbronn – Nürnberg Unterlage 19.1.1 östl. Triebendorf – AS Schwabach-West/ 6-streifiger Ausbau Textteil zum

A6 Heilbronn – Nürnberg Unterlage 19.1.1

östl. Triebendorf – AS Schwabach-West ,/6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP

WGF Landschaft 11

Landschaftsbildfunktion und Erholungsfunktion (L)

Das Landschaftsbild im PlanG ist zum einen von den mit Kiefern dominierten Nadelwaldbeständen und zum

anderen von intensiv landwirtschaftlich genutzten Acker- und Grünlandflächen bestimmt.

Die überwiegende Kiefernbestockung der Waldbestände stellt sich ist als gleichförmig dar. Innerhalb der meist

intensiv genutzten Acker- und Grünlandflächen fehlen meist gliedernde Gehölze, so dass ein eher weiträumiges

Landschaftsbilderleben gegeben ist. Strukturreichere, optisch ansprechende Bestände beschränken sich auf

vereinzelte Laub- oder Mischwälder, Feuchtflächen und Altgrasfluren. Die über Jahre gewachsenen

Laubgehölzbestände auf den Böschungen entlang der Autobahn binden diese in der freien Flur teilweise gut in

die Landschaft ein.

Die zusammenhängenden Waldflächen nördlich der A6 zwischen der GVS Kammerstein-Oberreichenbach und

der AS Schwabach-West sind lt. Waldfunktionsplan als Wald für die Erholung ausgewiesen. Grundsätzlich bieten

die Wälder für die örtliche Bevölkerung Möglichkeiten für die Erholung wie Spazierengehen, Radfahren, Joggen.

3 Dokumentation zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen

3.1 Straßenbautechnische Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Optimierung des Baufelds

Der 6-streifige Ausbau erfolgt überwiegend einseitig-südseitig, lediglich ab der Tank- und Rastanlage

Kammersteiner Land bis zum Abschnittsende wird der Ausbau mehr oder symmetrisch durchgeführt.

Die Breite des Baufelds beträgt aufgrund des o. g. einseitig-südseitigen Ausbaus bis zu ca. 85 – 95 m und im

Bereich des symmetrischen Ausbaus ca. 65 – 75 m.

Das Baufeld wurde im Zuge der Planung auf das notwendige Maß und mit dem Ziel der Minimierung von

Eingriffen begrenzt.

Rückbauflächen, Renaturierungsflächen

Nicht mehr benötigte Autobahnflächen werden entsiegelt und zusammen mit nicht mehr benötigten

Nebenflächen renaturiert. Die trifft aufgrund des o. g. einseitig-südseitgen Ausbaus auf einen Großteil des

Planungsabschnittes zu. Die betroffenen renaturierten Flächen werden für die naturschutzrechtliche

Ausgleichsmaßnahme 6 A (Autobahnbegleitendes Vernetzungsbiotop) sowie für Gestaltungsmaßnahmen

genutzt.

Auflassung bestehender Kleinparkplätze

Der bei Bau-km 768+930 gelegene Kleinparkplatz Dechenwald (Richtungsfahrbahn Nürnberg) sowie der bei Bau-

km 768+850 gelegene Kleinparkplatz Hochstraße (Richtungsfahrbahn Heilbronn) werden aufgelassen; die

renaturierten Flächen werden für die Ausgleichsmaßnahme 8 A (Waldausgleich Parkplatz Dechenwald) genutzt.

3.2 Vermeidungsmaßnahmen bei der Durchführung der Baumaßnahme

V Jahreszeitliche Beschränkung von Holzungen:

Um Verbotstatbestände für die Vögel während der Brutzeit zu vermeiden, erfolgen Holzungen nur im

Zeitraum von Anfang Oktober bis Ende Februar, d.h. außerhalb der Brutzeit von Vögeln.

Um Verbotstatbestände für höhlenbrütende Fledermausarten zu vermeiden, erfolgt die Holzung

potenzieller Quartierbäume mit geeigneten Höhlen und Spalten nur Zeitraum zwischen Anfang Oktober

und Ende Oktober. Dabei werden die potenziellen Quartierbäume durch Fixieren langsam umgelegt. Die

abgelegten Stämme bleiben mindestens eine Nacht liegen, so dass evtl. in den Baumhöhlen

vorkommende Fledermäuse entweichen können.

Page 14: FESTSTELLUNGSENTWURF - regierung.mittelfranken.bayern.de · A6 Heilbronn – Nürnberg Unterlage 19.1.1 östl. Triebendorf – AS Schwabach-West/ 6-streifiger Ausbau Textteil zum

A6 Heilbronn – Nürnberg Unterlage 19.1.1

östl. Triebendorf – AS Schwabach-West ,/6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP

WGF Landschaft 12

V Biotopschutzzaun:

Zum Schutz der an das Baufeld angrenzenden und durch das Baugeschehen gefährdeten ökologisch

wertvollen Vegetationsbestände werden benachbarte Flächen durch das Errichten und Vorhalten von

Biotopschutzzäunen geschützt. Der Abbau erfolgt nach Beendigung der Baumaßnahme.

2.1 V Fledermaus-Schutzmaßnahmen:

Die Unterführungen werden auch bauzeitlich immer so weit offen gehalten, dass Fledermäuse diese zum

Unterfliegen der Autobahn weiterhin nutzen können.

2.2 V Zauneidechsen-Schutzmaßnahmen:

Um die Tötung von Zauneidechsen vor allem im Zuge der Baufeldfreimachung zu vermeiden, werden die

Tiere vor Beginn der Erdarbeiten im Baufeld abgefangen und in die vorbereiteten Lebensraumstrukturen

(s. Maßnahme 5 A FCS) gebracht.

3.3 Verringerung bestehender Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft

Entwässerung

Für das Schutzgut Wasser ergeben sich erhebliche Verbesserungen durch den Bau von Absetz- und

Rückhaltebecken (ASB+RHB). Durch die Reinigungswirkung im ASB minimiert sich künftig der Eintrag

von Schadstoffen in Grund- und Oberflächengewässer. Durch die gedrosselte Abgabe des Wassers aus

den RHB werden die natürlichen Vorfluter künftig vor Überlastung geschützt.

Auch für das Schutzgut Boden bewirkt die Neuordnung der Entwässerung eine Vermeidung von

Schadstoffeintrag in die Böden.

Grünbrücke Dechenwald

Die vorgesehene Grünbrücke Dechenwald mindert erheblich die bestehende Zerschneidungswirkung der

Autobahn bzw. bewirkt eine wesentliche Verbesserung der ökologischen Austauschbeziehungen,

insbesondere für Großsäuger, sowie für den Biotopverbund insgesamt.

4 Konfliktanalyse / Eingriffsermittlung

Mit dem eigentlichen 6-streifigen Ausbau der Autobahn verbunden sind folgende weitere Baumaßnahmen:

Anpassung der Verzögerungs- und Beschleunigungsspuren der AS Schwabach-West an den neuen

Fahrbahnquerschnitt, die vorhandene Knotenpunktgestaltung der AS bleibt unverändert bestehen

Neubau der vorhandenen Straßenunter- und Überführungen (teilweise mit Verlegung)

BW 766b - Unterführung der Gemeindeverbindungsstraße Kitschendorf – Gaulnhofen

BW 767a - Überführung eines öffentlichen Feld- und Waldweges

BW 769b - Überführung eines öffentlichen Feld- und Waldweges

BW 770b - Unterführung der Gemeindeverbindungsstraße Albersreuth-Dechendorf

BW 771a - Unterführung der Gemeindeverbindungsstraße Kammerstein-Volkersgau

BW 773f - Unterführung der Gemeindeverbindungsstraße Kammerstein-Oberreichenbach

BW 775a - Überführung eines öffentlichen Feld- und Waldweges

BW 775b - Unterführung der Bundesstraße B 466 Gunzenhausen-Schwabach

Bau von Lärmschutzanlagen

Lärmschutz-Wall bzw. Lärmschutz-Wall-Wand-Kombination im Bereich der Ortschaft Dechendorf bei

Bau-km 768+940 - 769+680 (links der A 6)

Lärmschutz-Wall im Bereich der Ortschaft Haag bei Bau-km 773+920 - 774+200 (rechts der A 6)

Page 15: FESTSTELLUNGSENTWURF - regierung.mittelfranken.bayern.de · A6 Heilbronn – Nürnberg Unterlage 19.1.1 östl. Triebendorf – AS Schwabach-West/ 6-streifiger Ausbau Textteil zum

A6 Heilbronn – Nürnberg Unterlage 19.1.1

östl. Triebendorf – AS Schwabach-West ,/6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP

WGF Landschaft 13

Lärmschutz-Wall bzw. Lärmschutz-Wall-Wand-Kombination bzw. Lärmschutz-Wand im Bereich der

Ortschaft Haag und AS Schwabach-West bei Bau-km 774+800 - 776+000 (rechts der A 6)

Bau von je sechs Absetz- und Regenrückhaltebecken (ASB+RHB)

Seitenentnahme Fahrtrichtung Nürnberg beidseitig der GVS Veitsaurach – Dechendorf

Grünbrücke Dechenwald

4.1 Projektbezogene Wirkfaktoren und Wirkintensitäten

Durch das Vorhaben sind unter Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen folgende Auswirkungen zu

erwarten:

Wirkfaktor Wirkzone, -intensität und -dimension

Baubedingte Projektwirkungen

Bauzeitliche, vorübergehende Flächeninanspruchnahme (von Böden und Vegetationsbeständen durch Versiegelung, Überbauung, Umlagerung)

Entlang des gesamten Streckenabschnitts sind beidseitig der Autobahn großflächige Eingriffe in bestehende Flächen des Verkehrsbegleitgrüns und Waldflächen für das Baufeld erforderlich.

Beidseits der Autobahn sind Baustraßen erforderlich. Sofern diese nicht auf bereits asphaltierten Wegen genutzt werden, werden die Baustraßen asphaltiert und nach Beendigung der Baumaßnahmen rückgebaut.

Durch die Vermeidungsmaßnahme 1.3 V (Biotopschutzzaun) können weitere Eingriffe in wertvolle Vegetationsflächen vermieden werden.

Vorübergehend beanspruchte Vegetationsbestände werden nach Ende der Baumaßnahme wiederhergestellt.

Bauzeitliche Gefahr der Tötung von Tieren

Durch die Baumaßnahmen ist die Gefahr der Tötung von Tieren gegeben. Dies betrifft potenziell Fledermäuse, Zauneidechsen und Brutvögel.

Durch die Vermeidungsmaßnahmen 1.1 V und 1.2 V (Jahreszeitliche Beschränkung von Holzungen bzw. Erdarbeiten) sowie die Schutzmaßnahmen 2.1 V (Offenhalten der Unterführungen für Fledermäuse) und 2.2 V (Abfangen und Umsetzen von Zauneidechsen) können in Bezug auf die Tiergruppen Fledermäuse, Zauneidechsen und Vögel bauzeitliche Tötungen (= artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG) vermieden werden.

Bauzeitliche, vorübergehende Benachbarungs-/ Immissionswirkungen (Lärm, Erschütterungen, Schadstoffimmissionen)

Durch den Baubetrieb ergeben sich vorübergehend hohe Beeinträchtigungen durch Lärm, Erschütterungen und Schadstoffimmissionen, welche Auswirkungen auf die vorhandenen Vögel und Fledermäuse haben könnte.

Nächtliche Bauaktivität (nicht vorgesehen)

Gewässerveränderung Das auf den befestigten Flächen des Planungsabschnittes anfallende Wasser wird weitest möglich getrennt vom Oberflächenwasser aus den Außeneinzugsgebieten in Rinnen, Mulden und Rohrleitungen gesammelt und abgeleitet. Vor Einleitung in den jeweiligen Vorfluter erfolgt die Reinigung in einem Absetzbecken.

Anlagebedingte Projektwirkungen

Dauerhafte Neu-Versiegelung von Böden

Durch den 6-streifigen Ausbau der BAB A6 erfolgt eine Neuversiegelung von Flächen südseitig der Autobahn. Zusätzlich werden Flächen durch den Neubau von Regenrückhaltebecken neu versiegelt. Durch Verlagerung der Autobahn nach Süden wird im Norden eine Fahrbahn zurückgebaut, wodurch eine Entsiegelung der Asphaltdecke entsteht.

Neuversiegelung ca. 20,14 ha

Entsiegelung ca. 7,46 ha

Page 16: FESTSTELLUNGSENTWURF - regierung.mittelfranken.bayern.de · A6 Heilbronn – Nürnberg Unterlage 19.1.1 östl. Triebendorf – AS Schwabach-West/ 6-streifiger Ausbau Textteil zum

A6 Heilbronn – Nürnberg Unterlage 19.1.1

östl. Triebendorf – AS Schwabach-West ,/6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP

WGF Landschaft 14

Wirkfaktor Wirkzone, -intensität und -dimension

Dauerhafte Überbauung / Versiegelung von Vegetationsbeständen und Tierlebensräumen

Dauerhafter Verlust von strukturarmen bis strukturreichen Nadelholzforsten und Laub(misch)wäldern, Grünland, Hecken- und Gebüschstrukturen, sowie artenarmen bis mäßig artenreichen Säume und Staudenfluren

Dauerhafter Verlust von Quartierbäumen für höhlenbrütende Vogel- und Fledermausarten.

Baubedingter Verlust von Zauneidechsen-Lebensräumen.

Dauerhafte Überbauung und Umlagerung von Böden

Durch die Anpassung des Geländes (Böschungen, Entwässerungsmulden, etc.) an die neue Fahrbahn sowie die Errichtung von zusätzlichen Regenrückhaltebecken entsteht eine zusätzliche Inanspruchnahme von Fläche.

Zerschneidungs- und Trenneffekte Die Verbreiterung der Fahrbahn der BAB A6 auf 6 Streifen bedingt eine Verbreiterung der Trennwirkung der Straße auf Fledermausbahnen.

Betriebsbedingte Projektwirkungen

Schadstoffimmissionen Infolge des Ausbaus der Fahrbahn dehnt sich die Beeinträchtigungszone Richtung Süden um die Breite der neuen Fahrbahnen aus. Im Gegenzug ergibt sich durch Rückbau der nordseitigen Fahrspuren eine Entlastung der dortigen Bereiche.

Lärm Infolge des Ausbaus wird ein erhöhtes Verkehrsaufkommen erwartet. Zusätzlich zum Ausbau erfolgt die Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzwälle und –wände). Somit wird keine wesentliche Änderung der Lärmemissionen durch den Straßenverkehr erwartet.

4.2 Methodik der Konfliktanalyse

Im Rahmen der Konfliktanalyse werden die unvermeidbaren, erheblichen Beeinträchtigungen der

planungsrelevanten Funktionen, die sich aus dem Ausbauvorhaben ergeben, ermittelt. Dabei sind

Betroffenheiten der Biotopfunktion (B), der Habitatfunktion (H), der Bodenfunktion (Bo), der Klimafunktion (K)

sowie der Landschaftsbild- und Erholungsfunktion (L) gegeben.

Der Kompensationsbedarf für die flächenbezogen abgrenzbaren, erheblichen Beeinträchtigungen der

Biotopfunktion wurde anhand des Biotopwertverfahrens gemäß Bayerischer Kompensationsverordnung

(BayKompV) ermittelt.

Dabei ergibt sich gem. BayKompV ein Kompensationsbedarf von 1.402.210 Wertpunkten.

Die unvermeidbaren Konflikte sind in den Maßnahmenblättern und der tabellarischen Gegenüberstellung von

Eingriff und Kompensation (Unterlage 9.3 und 9.4) beschrieben und im Bestands- und Konfliktplan (Unterlage

19.1.2) dargestellt.

5 Maßnahmenplanung

5.1 Naturschutzfachlichen Maßnahmenkonzeptes unter Berücksichtigung agrarstruktureller

Belange

Artenschutzrechtlicher Ausgleich

4 A CEF Ersatzquartiere für Vögel und Fledermäuse

Vor der Holzung des Baufeldes wird die Habitatqualität in den umliegenden Waldflächen optimiert. Es

werdem 20 geeignete Bäume aus der Nutzung genommen und auf der Südseite freigestellt, um eine

verbesserte Anflugsituation für den Schwarzspecht herzustellen. Zudem werden 6 Fledermauskästen/

Nistkästen aufgehängt und 6 Baumhöhlen gebohrt.

Page 17: FESTSTELLUNGSENTWURF - regierung.mittelfranken.bayern.de · A6 Heilbronn – Nürnberg Unterlage 19.1.1 östl. Triebendorf – AS Schwabach-West/ 6-streifiger Ausbau Textteil zum

A6 Heilbronn – Nürnberg Unterlage 19.1.1

östl. Triebendorf – AS Schwabach-West ,/6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP

WGF Landschaft 15

A FCS Ersatzlebensraum für Zauneidechsen „Im Irrlbach“:

Durch Einbringen von Totholz sowie Anlage von Sand- und Steinschüttungen auf einer bestehenden

Ausgleichsfläche werden vorgezogen Lebensraumstrukturen für Reptilien geschaffen. Die an der Strecke

abgefangenen Tiere werden in diese Fläche gebracht.

Naturschutzrechtlicher Ausgleich

Die Ausgleichsfläche 6 A (Autobahnbegleitendes Vernetzungsbiotop) entsteht - infolge des einseitigen

Ausbaus nach Süden - im westlichen Teil des Planfeststellungsabschnitts durch den Rückbau erheblicher

Teile der alten Autobahn auf der Nordseite auf eine Länge von ca. 3,6 km und einer Breite bis zu 20 m.

und einem Mindestabstand zur neuen Autobahnvon 15 m. Durch Anlage von Waldrändern an

bestehende Waldbestände, Pflanzung von Baum-/ Strauchhecken und Einzelbäumen sowie Entwicklung

magerer Gras- und Krautfluren auf sandigen, nährstoffarmen Standorten wird die Fläche zu artenreichen

Biotopstrukturen aufgewertet. Zudem werden durch die Anlage von Sand- und Steinschüttungen sowie

das Einbringen von Totholz wertvolle Lebensraumstrukturen für Zauneidechsen geschaffen, deren

Lebensräume durch die Baumaßnahme temporär bzw. dauerhaft beansprucht werden. Damit werden

wertgebende Funktionen des Naturhaushalts, die durch den Bau temporär beeinträchtigt werden, vor

Ort dauerhaft ausgeglichen und verbessert.

Die Ausgleichsfläche 7 A (Grünbrücke Dechenwald) mindert erheblich die bestehende Zerschneidung

von Lebensräumen/ Wanderkorridoren und stellt somit eine wesentliche Verbesserung der ökologischen

Austauschbeziehungen, insbesondere für Großsäuger sowie für den Biotopverbund insgesamt dar. Die

vorgesehene Bepflanzung und der vorgesehene Irritationsschutz sollen einen möglichst natürlichen

Anschluss an den angrenzenden Waldlebensraum gewährleisten und baldmöglichst

Deckungsmöglichkeiten, u. a. für die Wildkatze, bieten.

Die Ausgleichsfläche 8 A (Waldausgleich Parkplatz Dechenwald) schließt mit der Pflanzung und

Entwicklung von Wald bzw. Waldrand auf dem ehemaligen Parkplatz an vorhandene Waldflächen an.

Durch Entnahme von nicht standortgemäßen Nadelbäumen aus dem Bestand sowie Pflanzung von

standortheimischen Laubgehölzen wird eine Entwicklung zu Wald bzw. Waldrand mit hohem

Laubholzanteil angestrebt.

Die Ausgleichsfläche 9 A (Bannwald-Ersatz Laubenhaid) entwickelt auf landwirtschaftlich genutzten

Acker- und Grünlandflächen Wald inkl. Waldrand, der direkt an einen bestehenden Bannwald-Bestand

anschließt. Somit wird der dauerhafte Verlust von Bannwald gem. Bayerischem Waldgesetz

ausgeglichen (s. Kap. 7).

Die Ersatzfläche 10 E (Waldumbau Muna Langlau) befindet sich im Eigentum der Bundesrepublik und

wird bewirtschaftet durch den Bundesforstbetrieb Hohenfels und ist zur Nutzung als

Kompensationsflächenpool vorgesehen.

Die Einbeziehung dieser Maßnahme entspricht § 15 (3) BNatSchG, wonach vorrangig zu prüfen ist, ob der

Ausgleich durch Pflege- und Bewirtschaftungsmaßnahmen erbracht werden kann, um möglichst zu

vermeiden, dass Flächen aus der Nutzung genommen werden. Dabei wird die vom Gesetzgeber in § 15

(2) geschaffene räumliche Flexibilität für Ersatzmaßnahmen genutzt: die geplante Maßnahme liegt rund

20 km vom Eingriffsort entfernt im selben Naturraum.

Die Maßnahme entspricht weiterhin § 8 (7) BayKompV, wonach Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen bei

Vorhaben der öffentlichen Hand auf Grundstücken, die im Eigentum des jeweiligen Vorhabenträgers

stehen, zu verwirklichen sind.

Die dort geplante Maßnahme hat den Umbau bzw. die Schaffung standortgerechter Waldbestände auf

bereits bestehenden Waldflächen südöstlich des kleinen Brombachsees zum Ziel. Die überwiegend

nadelholzdominierten Waldflächen werden durch Entnahme standortfremder Baumarten,

Nachpflanzungen mit standortgerechten Laubbaumarten sowie Erhalt bereits geeigneter Strukturen zu

Page 18: FESTSTELLUNGSENTWURF - regierung.mittelfranken.bayern.de · A6 Heilbronn – Nürnberg Unterlage 19.1.1 östl. Triebendorf – AS Schwabach-West/ 6-streifiger Ausbau Textteil zum

A6 Heilbronn – Nürnberg Unterlage 19.1.1

östl. Triebendorf – AS Schwabach-West ,/6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP

WGF Landschaft 16

wertvollen Laubholzwäldern aufgewertet. Kleinflächig wird eine Entwicklung zu standortgerechten

Kiefernwäldern sowie die Anlage und Entwicklung von artenreichen Grünländern angestrebt.

Berücksichtigung agrarstruktureller Belange

Die Ausgleichsmaßnahmen 6 A, 7 A und 8 A finden innerhalb des Autobahngrundstücks auf Flächen des

Verkehrsbegleitgrüns bzw. auf zurückzubauenden Parkplatzflächen statt. Die großflächige Ersatzmaßnahme 10 E

liegt auf einer ehemaligen militärisch genutzten Liegenschaft.

Alle diese Maßnahmen beanspruchen keine landwirtschaftlichen Nutzflächen; agrarstrukturelle Belange sind

nicht betroffen.

Auf der Fläche 9 A ist die Entwicklung von Wald als Bannwald-Ersatz auf landwirtschaftlich genutzten Flächen

(Acker, Grünland) vorgesehen. Die Fläche besitzt eine Ackerzahl von 43 und liegt somit über dem

Durchschnittswert des Landkreises Roth von 37. Die Fläche wird dennoch gewählt, da hier das Kriterium der Lage

angrenzend an den Bannwald als vorrangig angesehen wird. Die Flächengröße beträgt lediglich 0,6 ha.

5.2 Landschaftspflegerisches Gestaltungskonzept

Mit den geplanten Gestaltungsmaßnahmen 3 G (Pflanzung von Gehölzen gebietseigener Herkunft) soll das

Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt werden und die Autobahn inkl. Lärmschutzwällen- und -

wänden in die Umgebung eingebunden werden.

Die Maßnahme 3 G umfasst auch die Pflanzung von Wald und Waldrand an bestehenden Wald. Zudem erfolgen

Ansaat von Landschaftsrasen und Entwicklung magerer Gras- und Krautfluren auf den sonstigen unbefestigten

Nebenflächen mit Saatgut gebietseigener Herkunft. In Bereichen, an denen die BAB direkt an die offene

Landschaft bzw. dicht an bestehende Siedlungen angrenzt, erfolgt eine Pflanzung von Obst- bzw. Einzelbäumen

entlang der Fahrbahn.

5.3 Maßnahmenübersicht

Die vorgesehenen Maßnahmen zur Gestaltung (G) sowie zum Ausgleich (A) und Ersatz (E) sind in Unterlage 9.2 –

Landschaftspflegerischer Maßnahmenplan (LMP) dargestellt und in Unterlage 9.3 –Maßnahmenblätter erläutert.

Maßnahme Nummer

Kurzbeschreibung der Maßnahme Dimension

Umfang Wertpunkte nach

BayKompV

G - Gestaltungsmaßnahmen

3 G Autobahn- / Straßenbegleitgrün – Gestaltung der Baustrecke ---

Artenschutzmaßnahmen

4 A CEF Ersatzquartiere für Vögel und Fledermäuse und ca. 20 St. ---

5 A FCS Ersatzlebensraum für Zauneidechsen „Im Irrlbach“ 2,03 ha ---

A/E – Ausgleichs-/Ersatzmaßnahmen

6 A Autobahnbegleitendes Vernetzungsbiotop 48.048 m² 223.762 WP

7 A Grünbrücke Dechenwald 10.698 m² 371.030 WP

8 A Waldausgleich Parkplatz Dechenwald 7.659 m² 45.399 WP

9 A Bannwald-Ersatz Laubenhaid 6.000 m² 32.060 WP

10 E Waldumbau Muna Langlau 132.243 m² 737.661 WP

Umweltbaubegleitung

Page 19: FESTSTELLUNGSENTWURF - regierung.mittelfranken.bayern.de · A6 Heilbronn – Nürnberg Unterlage 19.1.1 östl. Triebendorf – AS Schwabach-West/ 6-streifiger Ausbau Textteil zum

A6 Heilbronn – Nürnberg Unterlage 19.1.1

östl. Triebendorf – AS Schwabach-West ,/6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP

WGF Landschaft 17

Zur Sicherung der fachlich korrekten Umsetzung der vorgesehenen landschaftspflegerischen Vermeidungs- sowie

naturschutzfachlichen und artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen ist eine Umweltbaubegleitung

vorgesehen.

6 Gesamtbeurteilung des Eingriffs

6.1 Ergebnisse der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)

In der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP, Unterlage 19.3) wurden die artenschutzrechtlichen

Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG bezüglich der gemeinschaftsrechtlich geschützten

Arten (alle europäischen Vogelarten, Arten des Anhangs IV FFH-Richtlinie), die durch den Ausbau der BAB A6

erfüllt werden können, ermittelt und dargestellt. Ferner wurden die naturschutzfachlichen Voraussetzungen für

eine Ausnahme von den Verboten gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG geprüft.

Unter der Voraussetzung, dass die in der saP genannten Vermeidungsmaßnahmen sowie die CEF-Maßnahme zu

Gunsten des Schwarzspechts (s. Unterlage 19.1.3) durchgeführt werden, entstehen außer bei der Zauneidechse

bei allen relevanten Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und allen Vogelarten gem. Art. 1 der

Vogelschutzrichtlinie keine Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG.

Trotz der Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen (Entwertung des Lebensraums vor Baubeginn, Abfang und

Umsiedeln) ist bei der Zauneidechse als Tierart des Anhang IV FFH-RL durch den Ausbau der A 6 der

Verbotstatbestand des § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 des BNatSchG erfüllt. Die Prüfung der naturschutzfachlichen

Voraussetzungen der Ausnahmeregelung nach § 45 Abs. 7 BNatSchG ergibt, dass keine zumutbaren Alternativen

vorhanden sind und das Vorhaben zu keiner nachhaltigen Verschlechterung des Erhaltungszustandes der

Zauneidechse führt bzw. dass ich der jetzige lokal günstige Erhaltungszustand aufgrund des geplanten Vorhabens

nicht verschlechtern wird.

Die naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine ausnahmsweise Zulassung des Vorhabens nach § 45 Abs. 7

BNatSchG liegen damit vor.

6.2 Betroffenheit von Schutzgebieten und -objekten

Natura 2000-Gebiete 6.2.1

Im PlanG und dessen näherer Umgebung liegen keine Schutzgebiete des europäischen Schutzgebietsnetzes

Natura 2000.

Das nächstgelegene FFH-Gebiet 6632-371 „Rednitztal in Nürnberg“ befindet sich in ca. 5,5 km Entfernung

nordöstlich der AS Schwabach-West. Aufgrund der weiten Entfernung zum Vorhaben sind erhebliche

Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele und maßgeblichen Bestandteile des Gebiets auszuschließen.

Weitere Schutzgebiete und –objekte 6.2.2

Zwischen der Tank- und Rastanlage Kammersteiner Land und der AS Schwabach-West befindet sich das

Landschaftsschutzgebiet „Südliches Mittelfränkisches Becken westlich der Schwäbischen Rezat und der Rednitz

mit Spalter Hügelland, Abenberger Hügelgruppe und Heidenberg (LSG West)“.

Der Schutzzweck des Schutzgebietes beinhaltet die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu gewährleisten

bzw. wiederherzustellen; die Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes zu erhalten und den

besonderen Erholungswert für die Allgemeinheit zu bewahren oder zu verbessern.

Mit dem Ausbauvorhaben sind kleinflächig temporäre sowie dauerhafte Eingriffe in Teile des

Landschaftsschutzgebietes verbunden. Temporäre Baustellenzufahrten werden nach Ende der Baumaßnahme

wieder zurückgebaut. Durch die Ansaat und Gehölzpflanzungen der Gestaltungsmaßnahme 3 G beidseitig der

Page 20: FESTSTELLUNGSENTWURF - regierung.mittelfranken.bayern.de · A6 Heilbronn – Nürnberg Unterlage 19.1.1 östl. Triebendorf – AS Schwabach-West/ 6-streifiger Ausbau Textteil zum

A6 Heilbronn – Nürnberg Unterlage 19.1.1

östl. Triebendorf – AS Schwabach-West ,/6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP

WGF Landschaft 18

Autobahn wird das Landschaftsbild wiederhergestellt, wodurch der Schutzzweck des Gebietes keine erheblichen

Beeinträchtigungen erfährt.

Weitere Schutzgebiete nach BNatSchG sind im PlanG nicht vorhanden.

6.3 Eingriffsregelung gem. § 15 BNatSchG

Die sich aus dem 6-streifigen Ausbau ergebenden, unvermeidbaren Beeinträchtigungen von Natur und

Landschaft ergeben einen naturschutzfachlichen Kompensationsbedarf in Höhe von 1.402.210 Wertpunkten

gem. BayKompV.

Mit den vorgesehenen naturschutzfachlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (6 A – 9 A, 10 E) können die

Eingriffe in die beeinträchtigten Biotopstrukturen vollständig ausgeglichen bzw. ersetzt werden. Die genannten

Maßnahmen umfassen eine Fläche von 204.648 m², die einen Umfang von insgesamt 1.409.912 Wertpunkten gem. BayKompV entsprechen. Die Funktionen der Schutzgüter Boden, Wasser, Klima und Luft sind durch die

naturschutzfachlichen Ausgleichsmaßnahmen abgedeckt.

Nicht flächenbezogen bewertbare Beeinträchtigungen betreffen die Habitatfunktion und das Landschaftsbild.

Artenschutzrechtlich relevanten Beeinträchtigungen wird mit den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen

entgegengewirkt. Durch die CEF- bzw. FCS-Maßnahmen 4 A CEF und 5 A FCS werden Ersatzlebensräume für den

Schwarzspecht und die Zauneidechse geschaffen.

Nach Ende der Baumaßnahmen wird das Landschaftsbild mit den vorgesehenen landschaftsgestalterischen

Maßnahmen wiederhergestellt bzw. neu gestaltet (3 G).

Insgesamt wird der durch das Vorhaben verursachte Eingriff in Natur und Landschaft mithilfe der

Vermeidungs-, Gestaltungs-, Artenschutz-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vollständig kompensiert.

7 Erhaltung des Waldes nach Waldrecht

7.1 Beanspruchung von Waldflächen

Das PlanG liegt gemäß Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) benachbart zum Verdichtungsraum

Nürnberg / Fürth / Erlangen/ Schwabach im „Allgemeinen Ländlichen Raum“

Abb. 1: Auszug Strukturkarte LEP Bayern

Lage des PlanG Stand: 1. März 2018

Page 21: FESTSTELLUNGSENTWURF - regierung.mittelfranken.bayern.de · A6 Heilbronn – Nürnberg Unterlage 19.1.1 östl. Triebendorf – AS Schwabach-West/ 6-streifiger Ausbau Textteil zum

A6 Heilbronn – Nürnberg Unterlage 19.1.1

östl. Triebendorf – AS Schwabach-West ,/6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP

WGF Landschaft 19

Gemäß LEP sollen große zusammenhängende Waldgebiete, Bannwälder und landeskulturell oder ökologisch

besonders bedeutsame Wälder vor Zerschneidungen und Flächenverlusten bewahrt und die Waldfunktionen

gesichert und verbessert werden (G 5.4.2 LEP).

Laut Regionalplan Region Nürnberg „ ...ist anzustreben, dass auch die außerhalb des großen

Verdichtungsraumes Nürnberg/Fürth/Erlangen liegenden größeren zusammenhängenden und noch weitgehend

geschlossenen Waldgebiete vor weiteren Zerschneidungen durch Infrastruktureinrichtungen und andere

Nutzungsänderungen bewahrt werden.“ (G 5.4.4.1). Ebenso formuliert es der Regionalplan Region

Westmittelfranken: „Die großen zusammenhängenden Waldgebiete in den Naturräumen […] Mittelfränkisches

Becken […] gilt es möglichst vor Zerschneidungen und Flächenverlusten zu bewahren“. (5.4.4.1 (G).

Mit dem bestandsnahen Ausbau der Aurobahn wird diesem Grundsatz Rechnung getragen.

Des Weiteren ist es lt. Regionalplan Region Nürnberg „ ... von besonderer Bedeutung, dass die ökologisch

verarmten Nadelwaldbestände, insbesondere im Mittelfränkischen Becken […] durch Hebung des

Laubwaldanteiles wieder in naturnahe und damit ökologisch reichhaltigere Wälder übergeführt werden“.

(G 7.1.4.2).

Die Waldflächen zwischen der GVS Kammerstein – Unterreichenbach und der AS Schwabach-West besitzen

gemäß Waldfunktionsplan (Region Nürnberg) „besondere Bedeutung für den regionalen Klimaschutz“, „... für

den Lärmschutz“ und „... „für die Erholung“. Darüber hinaus sind sie als Bannwald im Waldfunktionsplan

ausgewiesen.

Auszug Waldfunktionskarte

Waldfunktionskarte für den Landkreis Roth und die Stadt Schwabach

Page 22: FESTSTELLUNGSENTWURF - regierung.mittelfranken.bayern.de · A6 Heilbronn – Nürnberg Unterlage 19.1.1 östl. Triebendorf – AS Schwabach-West/ 6-streifiger Ausbau Textteil zum

A6 Heilbronn – Nürnberg Unterlage 19.1.1

östl. Triebendorf – AS Schwabach-West ,/6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP

WGF Landschaft 20

Das öffentliche Interesse an der Erhaltung des Waldes besteht u.a. durch die im Waldfunktionsplan dargestellten

Waldfunktionen. Dem gegenüber steht das öffentliche Interesse am Ausbau der Autobahn, sodass die Erlaubnis

zur Änderung der Nutzungsart (Rodung), ggf. unter Auflagen, erteilt werden kann.

Die Erlaubnis ist zu erteilen, sofern Nachteile für die Schutzfunktion des Waldes nicht zu befürchten sind und

wenn die Erholungsfunktion des Waldes nicht geschmälert wird. Im Bannwald kann die Erlaubnis erteilt werden,

wenn sichergestellt ist, dass angrenzend an den vorhandenen Bannwald ein Wald neubegründet wird, der

hinsichtlich seiner Ausdehnung und seiner Funktionen dem zu rodenden Wald annähernd gleichwertig ist oder

gleichwertig werden kann.1

Für den vorliegenden Ausbau der A6 muss Wald im Sinne des Art. 2 BayWaldG gerodet werden. Infolge der

überwiegend einseitigen Verbreiterung nach Süden sind flächenhafte Eingriffe in Waldbestände unvermeidbar.

Um Wald nur im unbedingt notwendigen Umfang zu beanspruchen, wird das Baufeld begrenzt und es werden bei

Bedarf während der Bauzeit Biotopschutzzäune (Maßnahmen 1.3 V) aufgestellt, um an das Baufeld grenzende,

durch das Baugeschehen gefährdete Waldflächen zu schützen.

Davon unberührt bleibt - auch während der Bauzeit - die Verpflichtung zur Aufrechterhaltung von Zu- und

Abfahrten zur Waldbewirtschaftung.

Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über den Umfang der beanspruchten Waldflächen:

Betroffenes Waldge-biet

Gebietskulisse gem. Waldfunktionsplan Vorübergehende

Inanspruchnahme Rodung

Dechenwald

Baderslohe

Wolfslohe

Schattenlohe

Ohne besondere Bedeutung 7,06 ha 10,47 ha

Laubenhaid

(östlich GVS Kammer-Bannwald, rechtskräftig 0,57 ha 0,55 ha

1 Art.9 Abs.6 BayWaldG

Page 23: FESTSTELLUNGSENTWURF - regierung.mittelfranken.bayern.de · A6 Heilbronn – Nürnberg Unterlage 19.1.1 östl. Triebendorf – AS Schwabach-West/ 6-streifiger Ausbau Textteil zum

A6 Heilbronn – Nürnberg Unterlage 19.1.1

östl. Triebendorf – AS Schwabach-West ,/6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP

WGF Landschaft 21

Betroffenes Waldge-biet

Gebietskulisse gem. Waldfunktionsplan Vorübergehende

Inanspruchnahme Rodung

stein – Oberreichenbach bis Bauende)

besondere Bedeutung:

- für den regionalen Klimaschutz

- für den Lärmschutz

- für die Erholung Stufe II

Summe 7,63 ha 11,02 ha

Wie die o.g. Tabelle zeigt, wird Wald im Umfang von 11,02 ha dauerhaft für das Ausbauvorhaben gerodet, davon

0,55 ha Bannwald und 10,47 ha Wald ohne besondere Bedeutung.

.

7.2 Schutz des Waldbestandes und waldrechtlicher Ausgleich

Die vorübergehend in Anspruch genommenen Waldflächen werden nach Ende der Baumaßnahmen

wiederhergestellt.

Für den dauerhaften Verlust von Bannwald wird gemäß gemeinsamer Abstimmung vom 27.07.2018 mit dem

AELF Ansbach eine flächengleiche Ersatzaufforstung geleistet. Gemäß § 9 Abs. 6 BayWaldG erfolgt die

Bannwald-Ersatzaufforstung im Anschluss an den bestehenden Bannwald „Laubenhaid“ (Maßnahme 9 A).

Darüber hinaus besteht keine Forderung nach weitergehenden Ersatzaufforstungen, nachdem trotz des

geplanten Ausbauvorhabens die genannten Waldgebiete ihre Waldfunktionen weiterhin erfüllen können.

Im Zuge des Ausbauvorhabens werden allerdings die aufgelassenen Kleinparkplätze als Wald-Ausgleichsflächen

angelegt.(Maßnahme 8 A).

Innerhalb des autobahnbegleitenden Vernetzungsbiotops (Maßnahme 6 A) entstehen neue Waldrandstrukturen,

die an bestehende Waldbestände anschließen.

Weiterhin sind umfangreiche Waldumbaumaßnahmen in der Ersatzfläche „Muna Langlau“ vorgesehen

(Maßnahme 10 E).

Wald-Maßnahmen Fläche nach Waldrecht

anrechenbare Größe

6 A Autobahnbegleitendes Vernetzungsbiotop 4,80 ha 1,57 ha*

8 A Waldneubegründung Wald-Ausgleich Parkplatz „Dechenwald“

0,77 ha 0,77 ha

9 A Waldneubegründung Bannwald-Ersatz „Laubenhaid“

0,60 ha 0,60 ha

10 E Waldumbau „Muna Langlau“

13,22 ha 12,44 ha*

Gesamt 19,39 ha 15,38 ha

* anrechenbare Fläche beinhaltet nur die Waldflächen, ausgenommen sind Offenlandbiotope

Page 24: FESTSTELLUNGSENTWURF - regierung.mittelfranken.bayern.de · A6 Heilbronn – Nürnberg Unterlage 19.1.1 östl. Triebendorf – AS Schwabach-West/ 6-streifiger Ausbau Textteil zum

A6 Heilbronn – Nürnberg Unterlage 19.1.1

östl. Triebendorf – AS Schwabach-West ,/6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP

WGF Landschaft 22

8 Literaturverzeichnis

BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT:

Bayerische Kompensationsverordnung (BayKompV). Arbeitshilfe zur Biotopwertliste - Verbale

Kurzbeschreibungen. Stand Juli 2014.

BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ:

Biotopwertliste zur Anwendung der Bayerischen Kompensationsverordnung (Stand: 31.03.2014)

Hinweise zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Wald für Eingriffe in Natur und Landschaft nach dem

Naturschutzrecht. Stand 07/2013.

Kompensationsmaßnahmen im Wald – Gemeinsame Hinweise von StMUV und StMELF (Schreiben vom

26.02.2018)

BAYERISCHE STAATSREGIERUNG:

Verordnung über die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft (Bayerische

Kompensationsverordnung – BayKompV) vom 7. August 2013

BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, BAU UND STADTENTWICKLUNG (BMVBS):

Richtlinien zum Planungsprozess und für die einheitliche Gestaltung von Entwurfsunterlagen im Straßenbau

(RE, Ausgabe 2012)

Richtlinien für die landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau (RLBP, Ausgabe 2011)

Musterkarten für die einheitliche Gestaltung landschaftspflegerischer Begleitpläne im Straßenbau

(Musterkarten LBP, Ausgabe 2011)

OBERSTE BAUBEHÖRDE IM BAYERISCHEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN, FÜR BAU UND VERKEHR:

Vollzugshinweise zur Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV) vom 7. August 2013 für den

staatlichen Straßenbau – Vollzugshinweise Straßenbau (Fassung mit Stand 02/2014)

BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN, FÜR LANDESENTWICKLUNG UND HEIMAT:

Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP). Teilfortschreibung vom 01.03.2018.

PLANUNGSVERBAND REGION NÜRNBERG:

Regionalplan Region Nürnberg (7)

REGIONALER PLANUNGSVERBAND WESTMITTELFRANKEN:

Regionalplan Region Westmittelfranken (8)

BAYERISCHE FORSTVERWALTUNG (2018):

Waldfunktionskarte für den Landkreis Roth und die Stadt Schwabach.

DR. H. M. SCHOBER GESELLSCHAFT FÜR LANDSCHAFTSARCHITEKTUR (2017):

Liegenschaft Langlau, Regierungsbezirk Mittelfranken (Liegenschafts-Nr. 0930026), Flächendeckende

Potenzialerhebung für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf Basis der BayKompV

FORSCHUNGSGESELLSCHAFT FÜR STRASSEN- UND VERKEHRSWESEN (2017):

Merkblatt zur Anlage von Querungshilfen für Tiere und zur Vernetzung von Lebensräumen an Straßen

(Entwurf)

Waldgesetz für Bayern (BayWaldG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juli 2005 (GVBl. S. 313,

BayRS 7902-1-L), das zuletzt durch § 1 Nr. 392 der Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBl. S. 286) geändert

worden ist

Page 25: FESTSTELLUNGSENTWURF - regierung.mittelfranken.bayern.de · A6 Heilbronn – Nürnberg Unterlage 19.1.1 östl. Triebendorf – AS Schwabach-West/ 6-streifiger Ausbau Textteil zum

A6 Heilbronn – Nürnberg Unterlage 19.1.1

östl. Triebendorf – AS Schwabach-West ,/6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP

WGF Landschaft 23

9 Anhang

9.1 Amtliche Biotopkartierung

Biotop-Nr. / Teilfläche

Stand Beschreibung

6631-0026

-002

-004

-007

17.09.1991

Aktualisie-rung

24.02.2010

HECKEN UND ALTGRASFLUREN UM DECHENDORF

Hecken und Altgrasfluren in kleinteiliger Feldflur um Dechendorf.

Numerierung von West nach Ost.

Hecken: zur Ausbildung gelangen in der Mehrzahl (Teilflächen 02, 03, 05, 06,

011, 012) homogene kompakte und dichte Schlehenhecken auf Ackerrainen oder

an Wegen; sie sind vergesellschaftet z.T. mit höheren Anteilen an Holunder oder

Wildrose. Infolge der Düngerbeeinflussung sind die Krautsäume durchwegs nitrophil geprägt, im Bestandsinneren fehlt eine Krautschicht weitgehend; selten sind die Säu-me von Wirtschaftsgräsern (Quecke, Glatthafer und Knaulgras) geprägt.

Besonderheiten: Teilfläche 06, teilweise lichter, jüngerer Schlehenaufwuchs, teilweise dichte Schlehenhecke am Ostrand von mächtiger Alteiche begrenzt.

Teilfäche 07: außerordentlich mächtige und landschaftsbildprägende Eichenbaum-

hecke, welche von sehr dichtem Haselstrauchunterwuchs begleitet wird.

Altgras: Teilfläche 01 und 04: süd- bzw. südwestexponierte Ranken zwischen Acker-standorten bzw. zwischen Acker und Weg (Teilfläche 01); zur Ausbildung gelangen überwiegend glatthafer- und straußgrasreiche Gesellschaften mit höheren Anteilen an Schafgarbe, Mausohrhabichtskraut, Heidenelke und Tüpfeljohanniskraut, punktuell mit Ansätzen auch zu Magerrasen bodensauer. Pufferstreifen bei Altgrasbeständen wünschenswert.

Allgemein:

bei den Heckenstrukturen in Hofnähe sind randliche Ablagerungen von Baumateria-lien, Brennholz und Altmaschinien Usus. Der Ort ist durch zahlreiche Obstgärten und Einzelbäume sehr gut in die Landschaft eingebunden.

6631-1026

-001

-002

-003

-004

24.09.2009 Magere Altgrasbestände nördlich Schattenhof

Die Flächen befinden sich auf den bis zu 5 m hohen, geschütteten Wällen und den Anschlussflächen um die Tank- und Rastanlage Kammersteiner Land der A7 angren-zend an den Kiefernforst.

Die Wälle und Anschlussflächen sind Rohbodenstandorte ohne Oberbodenauftrag. Es haben sich krautarme Altgrasbestände mit Straußgras, Rotschwingel und Drahtschmiele gebildet auf denen sich der Besenginster als Sukzessionsgehölz mit einem Deckungsgrad von bis zu 50% ausgebreitet hat. Daneben Aufkommen anderer Gehölzarten wie Salweide, Zitterpappel und Kiefer. An Magerkeitszeigern sind neben den Grasarten Wiesenflockenblume, Kronwicke, Sichelklee mit Stetigkeit vertreten, Leguminosen sind vor allem am Unterhang mit hohem Anteil vertreten. Am Hangfuß sind Landreitgras, Lupinen und Ruderalarten (Rainfarn) eingestreut (sonstige Flächen-anteile).

Hier auch Gehölzpflanzungen mit Ahorn, Esche, Vogelbeere.

In TF3 ist Anteil an Krautarten auf dem Wall deutlich geringer, z.T. offene Bodenberei-che (sonstige Flächenanteile). Die im Westen anschließenden ebenen Flächen (auch TF 4) werden von Extensivgrünland mit Rotschwingel und Straußgras eingenommen. Auch hier Ginsteraufkommen jedoch mit deutlich geringerem Deckungsgrad. Stellen-weise kommen Ruderalarten wie Ackerkratzdistel, Rainfarn zur Dominanz (sonstige Flächenanteile), staunasse Flächen sind binsenreich.

6631-1028

-001

24.09.2009 Zwergstrauchheide und Extensivwiese südlich Volkersgau

Die Fläche liegt auf einer Freileitungstrass, die als breite Schneise durch den Kiefern-forst verläuft und grenzt an Wald, Wiesen und Ackerflächen.

Ausgebildet sind grasreiche Besenginsterheidebestände mit Rotem Straußgras und Rotschwingel, arm an sonstigen Magerkeitszeigern und Krautarten, sowie Besenhei-debestände mit Beimischung von Preisel- und Heidelbeere; hier vereinzelt Kiefernauf-

Page 26: FESTSTELLUNGSENTWURF - regierung.mittelfranken.bayern.de · A6 Heilbronn – Nürnberg Unterlage 19.1.1 östl. Triebendorf – AS Schwabach-West/ 6-streifiger Ausbau Textteil zum

A6 Heilbronn – Nürnberg Unterlage 19.1.1

östl. Triebendorf – AS Schwabach-West ,/6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP

WGF Landschaft 24

Biotop-Nr. / Teilfläche

Stand Beschreibung

wuchs. Im Norden, in den Randbereichen des Waldes und im Übergang zum Grünland artenarme Extensivwiese mit Kleinem Habichtskraut, Frühlingsfingerkraut und Herbst-löwenzahn.

6631-1033

-001

25.09.2009 Verlandungsvegetation und Weidengebüsche südlich Gaulnhofen

Zwei seit langer Zeit nicht mehr bewirtschaftete Teiche am Waldrand unter einem lichten Gehölzbestand.

In beiden Teichen Reste von Großseggenried mit Sumpf- und Blasensegge mit einge-streuten Hochstauden (Gilbweiderich und Wolfstrapp) sowie Verlandungsröhricht mit Rohrglanzgras und Rohrkolben. Weite Teile des ehemaligen Teichbodens werden von Weidengebüschen und Pappelaufwuchs (sonstige Flächenanteile) eingenommen.

6631-1036

-001

-002

-003

29.09.2009 Feuchtbiotopkomplex westlich Dechendorf

Die Flächen liegen in dem schmalen Wiesentälchen der Volkach und in den angrenzen-den flachen Hangbereichen; Waldreste, Wiesen, Ackerflächen und Gehölzbestände grenzen an.

TF1: Nasswiesen und Hochstaudenfluren beidseits des Grabenlaufs; auf den quelligen Hangbereichen sind binsenreiche Bestände mit Sumpfsegge, Zweizeilige Segge und Sumpfschachtelhalm ausgebildet die im Oberhang in grasreiche Intensivwiesen über-gehen. Während die oberen Bereiche regelmäßig gemäht werden, verbrachen die Flächen entlang des Bachgrabens; hier vor allem Sumpfseggenbestände und Mäde-süß-Brennnessel-Hochstaudenfluren als bis zu 4 m breiter, artenarmer Saum. Entlang des Bachgrabens stocken einzelne hohe Baumweiden. Auf der Nordseite befindet sich eine Fichten-Kiefernreihe auf der Fläche (sonstige Flächenanteile).

TF2: Artenarmer Waldsimsen-Brennessel-Bestand an einem quelligen Hang, umgeben von Nadelforst.

TF3: Artenarme Nasswiese umgeben von Intensivwiesen und angrenzend an eine Ackerfläche.

Wechselnde Dominanzbereiche mit Waldsimse, Zweizeilige Segge oder Flatterbinse inselartig innerhalb einer Fettwiese (sonstige Flächenanteile).

6631-1041

-010

27.08.1991

Aktualisie-rung

24.02.2010

HECKEN UND BEGLEITVEGETATION UM HAAG

Hecken und Begleitvegetation am südöstlichen Kartenblattrand um Haag. Zur Aus-bildung kommen überwiegend relativ artenarme kürzere Heckenstücke entweder im Kontaktbereich zur angrenzenden Siedlung, an Wegen oder an Grundstücksgrenzen.

Numerierung von West nach Ost.

Teilfläche 01: dichte kompakte Haselhecke als Einfriedung von Aussiedlerhof. Die angrenzenden Baumhecken wurden wegen fehlender Qualität nicht erfaßt.

Teilflächen 02 - 08: westlich um Haag in der Feldflur an Rainen stockend: relativ schma-le, nur 1-2 m breite artenarme Schlehenhecken mit einzeln eingestreuten Rosen und Holundern auf Ackerterrassen. Alter: meist jüngere, kaum vergreiste Ausbildungen jedoch durch Beeinträchtigung der angrenzenden Nutzung auch aufgekahlt.

Teilfläche 06: Schlehenhecke am Privatgrundstück, welche von einzelnen Kiefern und Eichen überstellt ist.

Teilfläche 09, 011, 013-015: teilweise strauch-, teilweise eichenreiche Baumhecken auf Rain zwischen Acker, Graben und Weg. Alte, grabenferne Pflanzung zwischen Acker (Norden) und Grünland; von der Biotoptypenansprache Mischung zwischen gewässer-begleitendem Gehölzsaum und Hecke. Dominanz von Alteichen mit Stockausschlägen von Bruchweiden. Im Unterwuchs Holunder und punktuell auch höherer Anteil Grauer-le.

Teilfläche 010: Eichenbaumhecke mit Schlehenunterwuchs.

Teilfläche 012: lichte Eichenbaumhecke zwischen Straße und Hofstelle mit Ablagerun-gen von organischem Unrat; spärlicher Unterwuchs aus Schlehe und Holunder.

In Bezug auf die Krautschicht der Hecken ist festzustellen, daß sie in der Regel relativ artenarm und stark nitrophil beeinflußt sind, abschnittsweise höherer Anteil an Wirt-schaftsgräsern wie Glatthafer oder Knaulgras sowie Klettenkerbel und Beifuß.

Teilflächen 016, 017: beidseits eines Feldweges liegende bis zu 8 m breite Raine. Im Westen der südlichen Struktur kompakte Schlehenhecke mit eingestreuten Salweiden, auf der Nordseite lückig werdend. Im übrigen Bereich Altgrasbestände; im Bereich der Teilfläche 016 mit Horstrotschwingel, Schafschwingel; stark bultig ausgeprägte Struk-

Page 27: FESTSTELLUNGSENTWURF - regierung.mittelfranken.bayern.de · A6 Heilbronn – Nürnberg Unterlage 19.1.1 östl. Triebendorf – AS Schwabach-West/ 6-streifiger Ausbau Textteil zum

A6 Heilbronn – Nürnberg Unterlage 19.1.1

östl. Triebendorf – AS Schwabach-West ,/6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP

WGF Landschaft 25

Biotop-Nr. / Teilfläche

Stand Beschreibung

turen; in den übrigen straußgrasreich mit Rundblättriger Glockenblume, Heidenelke, Pimpernelle und Heidekraut. Im Bereich dieser Strukturen Gehölzaufwuchs bzw. jün-gere Anpflanzung von Weißdorn, Schlehe und Rosa.

6631-1062

-001

17.09.2009 Extensivwiese in der Auffahrtsschleife der AS Schwabach-West

Die wenig typische Extensivwiese grenzt an Gehölze innerhalb der Auffahrtsschleifen. Die Fläche ist in den meisten Bereichen artenreich und krautreich (Spitz-Wegerich, Wiesen-Labkraut). Eingestreut sind auch Arten der Sandmagerrasen, wie Schaf-Schwingel, Kleiner Sauer-Ampfer, Hasen-Klee, Besen-Heide und Färber-Ginster. Wei-tere typische Arten sind Glatthafer, Hornklee, Margerite, Goldhafer, Wiesen-Flockenblume und Wolliges Honiggras. Größere Teilbereiche sind ruderalisiert (Rain-farn, Acker-Kratzdistel, Beifuß). Artenarme Teilbereiche mit hohem Anteil an Ruderal-Arten oder grasreiche Teilbereiche ohne Zeigerarten wurden als "Sonstige Flächenan-teile" verschlüsselt. In Teilbereichen leichte Verbuschung mit Rosen und anderen Sträuchern.

Das Biotop setzt sich im Osten auf TK 6632 fort.

6631-1063

-001

13.10.2009 Magere Altgrasfluren und Gehölzinitial südlich Gaulnhofen

Südexponierte Böschung entlang der BAB A7

Hanganschnitt mit Ausblidung einer grasgeprägten, mageren Altgrasflur; dominante Arten sind Rotstraußgras, Rot- und Schafschwingel, Kräuter sind nur mit geringer Dekung beteiligt (Johanniskraut, Kleiner Sauerampfer). Regelmäßig vorhanden sind moosige Zwischenflächen, z.T. mit kleinflächig offenen Sandstellen. Im Mittel- und Oberhang Besenginstergebüsche und einzelner Gehölzaufwuchs (Eichen).

Im Unterhang Störungszeiger wie Ackerkratzdistel.

6632-1043

-001

-002

24.10.2009 Extensivwiesen in den Auffahrtsschleifen der AS Schwabach-West

Die wenig typischen Extensivwiesen grenzen an Gehölze innerhalb der Auffahrtsschlei-fen. Typische Arten sind Glatthafer, Wiesen-Labkraut, Spitz-Wegerich, Hornklee, Margerite, Goldhafer, Wiesen-Flockenblume, Schaf-Schwingel und Wolliges Honig-gras. Größere Teilbereiche sind ruderalisiert (Rainfarn, Acker-Kratzdistel, Beifuß). Artenarme Teilbereiche mit hohem Anteil an Ruderal-Arten oder grasreiche Teilbe-reich ohne Zeigerarten wurden als "Sonstige Flächenanteile" verschlüsselt. In Teilbe-reichen leichte Verbuschung mit Rosen und anderen Sträuchern.

TF 01 ist in den meisten Bereichen artenreich und krautreich (Spitz-Wegerich, Wiesen-Labkraut). Eingestreut sind auch Arten der Sandmagerrasen, wie Schaf-Schwingel, Kleiner Sauer-Ampfer, Hasen-Klee, Besen-Heide und Färber-Ginster.

TF 02 ist relativ artenarm und in Teilbereichen krautreich (Spitz-Wegerich, Wiesen-Labkraut, Echtes Labkraut, Klee).

TF 01 setzt sich im Westen auf TK 6631 fort.

6731-1065

-001

11.05.2010 Aufgelassener Teich westlich Albersreuth

Im Forst westlich Albersreuth liegt ein aufgelassener, nicht mehr bespannter Fisch-teich. Im Osten grenzt auf der anderen Seite des Uferwalles ein intensiv genutzter Forellenteich an. Von Südwesten fließt dem Teich ein Waldgraben mit geringer Was-serführung zu. Ein Teichauslass / Mönch ist nicht zu erkennen. Auf dem sumpfigen Teichboden wächst ein Seggenried mit Blasensegge, Flatterbinse und etwas Grauseg-ge. Eingestreut sind feuchte Hochstaudenfluren mit Gewöhnlichem Gilbweiderich und Blutweiderich. Kleinflächig ist Röhricht mit Rohrglanzgras und Aufrechtem Igelkolben vorhanden. Örtlich kommt das Sumpf-Blutauge vor. Auf dem gesamten Teichboden ist initialer Aufwuchs von Gehölzen mit Ohrweide, Hängebirke und Waldkiefer vorhanden.

Page 28: FESTSTELLUNGSENTWURF - regierung.mittelfranken.bayern.de · A6 Heilbronn – Nürnberg Unterlage 19.1.1 östl. Triebendorf – AS Schwabach-West/ 6-streifiger Ausbau Textteil zum

A6 Heilbronn – Nürnberg Unterlage 19.1.1

östl. Triebendorf – AS Schwabach-West ,/6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP

WGF Landschaft 26

9.2 Eigenkartierte Biotope

Biotop-Nr. Biotoptyp(en) Kurzbeschreibung

Ö 01 WX Naturnahes, mesophiles Gebüsch im Anschluss an Kiefernwald beiderseits einer Waldwegüberführung, nordseitig der A6. Gehölze: Eiche, Eberesche, Pappel.

Ö 02 WH Naturnahe Hecke auf Böschung beiderseits einer Waldwegüberführung, südseitig der A6. Gehölze: Hasel, Wildrose, Schlehe, Eberesche, Eiche (jung), Zitterpappel, Birke, auch Kiefer.

Ö 03 VU Teich am Rand eines Kiefernwaldes und sonst von Intensivgrünland umgeben. Ufer bleibt ein schmaler Streifen ungemäht. Im Teich kommt die Gelbe Teichrose vor, sowie Algen und Wasserlinsen.

Ö 04 GH Aufgelassener Teich nahe einer Kreisstraße im Kiefernwald, mit feuchter Hochstau-denflur bewachsen (Braunwurz, Binsen, Gilbweiderich, Minze, u.a.)

Ö 05 WH Naturnahe Hecken entlang einer Kreisstraße nordseitig einer Unterführung der A6. Gehölze: Birke, Feldahorn, Schlehe, Hasel, Weißdorn.

Ö 06 VH, VU, XU, SI Tümpel am Überlauf des Rückhaltebeckens nordseitig der A6, großflächig mit Schilf-rohr bewachsen, kleiner Freiwasserbereich, im Anschluss nasse Initialvegetation (Binsen)

9.3 Bodendenkmäler

Bodendenkmal im PlanG Geofachdaten: © Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

Geobasisdaten: © Bayerische Vermessungsverwaltung 2018

Denkmalnummer Beschreibung Verfahrensstand

D-5-6631-0002 Siedlung der Bronzezeit, Grabhügel vorgeschichtlicher Zeit-stellung.

Benehmen nicht hergestellt.

D-5-6631-0002

nicht im PlanG

.00

Page 29: FESTSTELLUNGSENTWURF - regierung.mittelfranken.bayern.de · A6 Heilbronn – Nürnberg Unterlage 19.1.1 östl. Triebendorf – AS Schwabach-West/ 6-streifiger Ausbau Textteil zum

A6 Heilbronn – Nürnberg Unterlage 19.1.1

östl. Triebendorf – AS Schwabach-West ,/6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP

WGF Landschaft 27

9.4 Ökoflächenkataster

Ökoflächen gem. Bayerischem Ökoflächenkataster bei Kitschendorf

Geofachdaten: © Bayerisches Landesamt für Umwelt 2018

Geobasisdaten: © Bayerische Vermessungsverwaltung 2018

Ökoflächen gem. Bayerischem Ökoflächenkataster im Bereich „Kammersteiner Land“

Geofachdaten: © Bayerisches Landesamt für Umwelt 2018

Geobasisdaten: © Bayerische Vermessungsverwaltung 2018

136586

136587

136590

.00

136588

außerhalb des UG

184093

135440

135439

außerhalb des UG

78897

Page 30: FESTSTELLUNGSENTWURF - regierung.mittelfranken.bayern.de · A6 Heilbronn – Nürnberg Unterlage 19.1.1 östl. Triebendorf – AS Schwabach-West/ 6-streifiger Ausbau Textteil zum

A6 Heilbronn – Nürnberg Unterlage 19.1.1

östl. Triebendorf – AS Schwabach-West ,/6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP

WGF Landschaft 28

Ökoflächen gem. Bayerischem Ökoflächenkataster im Bereich der AS Schwabach-West

Geofachdaten: © Bayerischs Landesamt für Umwelt 2018

Geobasisdaten: © Bayerische Vermessungsverwaltung 2018

Objekt-nummer

Flächentyp Bezeichnung des Eingriffs

136586 Ausgleichs- und Ersatzfläche Kitschendorf

136587 Ausgleichs- und Ersatzfläche Unbekannt, fehlender Eintrag in LfU-Datenbank vom März 2018

136588 Ausgleichs- und Ersatzfläche Unbekannt, fehlender Eintrag in LfU-Datenbank vom März 2018

136590 Ausgleichs- und Ersatzfläche Kitschendorf

78897 Ausgleichs- und Ersatzfläche S-100-04 Weingässchen I

135439 Ausgleichs- und Ersatzfläche Wohnbebauung an der Wolkersdorfer Hauptstraße

135440 Ausgleichs- und Ersatzfläche Wohnbebauung an der Wolkersdorfer Hauptstraße

184093 Ausgleichs- und Ersatzfläche Bebauungsplan Nr. 10 Kleinschwarzenlohe 1. Änderung

7367 Ausgleichs- und Ersatzfläche S-92-98 (städtebaulicher Vertrag)

134866 Ausgleichs- und Ersatzfläche Keine Angabe

151291 Ökokonto Keine Angabe

7367

außerhalb des UG

außerhalb des UG

151291

134866