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15 Hygiene Institut Hamburg B. Amtliche Lebensmitteluntersuchung Leitungskonferenz HI/2 Abteilung Lebensmittel I HI/1 Verwaltung, Innere Betriebsorganisation HI/3 Abteilung Lebensmittel II HI/4 Abteilung Rückstände und Kontaminanten HI/6 Abteilung Bakteriologie HI/5 Abteilung für Hygiene HI/7 Abteilung für Immunologie, Viro- logie und Impfwesen HI/8 Abteilung Lebens- mittelhygiene und veterinärmedizinische Diagnostik Abteilungsleitungen HI/GF Geschäftsführer HI/WS Wissenschaftl. Sprecher HI/A Applikationsverwaltung HI/QS Qualitätssicherung HI/Ö Öffentlichkeitsarbeit HI/BS Betriebliche Steuerung AKS AKS AKS AKS Akkreditiertes Prüflaboratorium Register-Nr. AKS-P-10201-EU Staatliche Akkreditierungsstelle Hannover

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15

Hygiene Institut Hamburg

B.

AmtlicheLebensmitteluntersuchung

Leitungskonferenz

HI/2Abteilung

Lebensmittel I

HI/1Verwaltung, Innere

Betriebsorganisation

HI/3Abteilung

Lebensmittel II

HI/4Abteilung

Rückstände undKontaminanten

HI/6Abteilung

Bakteriologie

HI/5Abteilung für

Hygiene

HI/7Abteilung für

Immunologie, Viro-logie und Impfwesen

HI/8Abteilung Lebens-mittelhygiene und

veterinärmedizinischeDiagnostik

Abteilungsleitungen

HI/GFGeschäftsführer

HI/WSWissenschaftl. Sprecher

HI/AApplikationsverwaltung

HI/QSQualitätssicherung

HI/ÖÖffentlichkeitsarbeit

HI/BSBetriebliche Steuerung

AKSAKSAKSAKS Akkreditiertes PrüflaboratoriumRegister-Nr. AKS-P-10201-EU

Staatliche Akkreditierungsstelle Hannover

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Jahresbericht 1999

Inhaltsverzeichnis Teil B

I. Organisation und Aufgaben der amtlichen Lebensmitteluntersuchung im Hygiene InstitutHamburg ........................................................................................................................................... 19

1 Überwachungsaufgaben und Zuständigkeiten der Abteilungen................................................ 19

1.1 Norddeutsche Kooperation in der amtlichen Lebensmittel- und Bedarfsgegen-ständeüberwachung........................................................................................................ 21

2 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter................................................................................................ 22

3 Teilnahme an Ringversuchen und Laborvergleichsuntersuchungen ........................................ 23

4 Sachverständigen-, Ausbildungs- und Lehrtätigkeit.................................................................. 26II. Ergebnisse der Untersuchungen ...................................................................................................... 29

1 Statistische Aufschlüsselung der untersuchten Proben............................................................ 29

2 Erläuterung der Untersuchungsergebnisse nach ZEBS-Warengruppen .................................. 45

3 Bakteriologische Stufenkontrollen im Rahmen der Lebensmittelüberwachung........................ 68

4 Gentechnisch veränderte Lebensmittel..................................................................................... 68

5 Mykotoxine ................................................................................................................................ 69

5.1 Aflatoxine ........................................................................................................................ 69

5.2 Ochratoxin A ................................................................................................................... 73

6 Rückstände und Umweltschadstoffe......................................................................................... 75

6.1 Radioaktivitätsuntersuchungen, Amtliche Messstelle für Radioaktivität 02020.............. 75

6.2 Pestizidrückstände und organische Kontaminanten in Lebensmitteln pflanzlicherHerkunft .......................................................................................................................... 79

6.3 Pestizidrückstände und organische Kontaminanten in Lebensmitteln tierischerHerkunft .......................................................................................................................... 81

6.4 Pharmakologisch wirksame Stoffe ................................................................................. 85

6.5 Muttermilchuntersuchungen ........................................................................................... 87

6.6 Schwermetalle und Metalloide ........................................................................................ 89

6.7 Nitrat- und Nitrituntersuchungen in pflanzlichen Lebensmitteln...................................... 94

6.8 Untersuchung auf Bestrahlung ....................................................................................... 96

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Hygiene Institut Hamburg

Abbildungen und Tabellen

Abb. 2: Mikrobiologische Untersuchung von Speiseeis...................................................................... 57Abb. 3: Radioaktive Stoffe in Frischmilch - Jahresmittelwerte............................................................ 76Abb. 4: Aufnahme radioaktiver Stoffe mit der Gesamtnahrung.......................................................... 78Abb. 5: PCB’s und HxCDF in Aalen.................................................................................................... 84Abb. 6: Organochlorpestizide und PCB’s in Frauenmilch Hamburger Mütter..................................... 88

Tab. 1: Überwachungsaufgaben und Zuständigkeiten der Abteilungen............................................. 19Tab. 2: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter............................................................................................. 22Tab. 3: Teilnahme an Ringversuchen und Laborvergleichsuntersuchungen ..................................... 23Tab. 4: Auftragsstatistik des Lebensmittelbereichs, aufgeschlüsselt nach Auftragsanlässen ........... 29Tab. 5: Probenstatistik, aufgeschlüsselt nach ZEBS-Warengruppen................................................. 30Tab. 6: Probenstatistik Tabak und Tabakerzeugnisse ....................................................................... 38Tab. 7: Probenstatistik Bedarfsgegenstände...................................................................................... 38Tab. 8: Probenstatistik kosmetische Mittel ......................................................................................... 39Tab. 9: Probenstatistik weinrechtlich geregelte Erzeugnisse (Inland) ................................................ 39Tab. 10: Probenstatistik Auslandswein-Kontrolle (Einfuhruntersuchungen) und Überprüfungen

für Zolldienststellen................................................................................................................. 39Tab. 11: Probenstatistik Auslandsfleisch-Kontrolle (Einfuhruntersuchungen)...................................... 40Tab. 12: Einfuhruntersuchungen Hemmstoffe...................................................................................... 44Tab. 13: Ergebnisse der Tierartbestimmungen .................................................................................... 48Tab. 14: Biogene Amine in getrockneten Fischen................................................................................ 50Tab. 15: Überprüfung von Wein- und Spirituosenbetrieben ................................................................. 55Tab. 16: Aflatoxinuntersuchungen........................................................................................................ 72Tab. 17: Kontaminations- und Beanstandungsquoten bei untersuchten aflatoxinhaltigen

pflanzlichen Lebensmitteln ..................................................................................................... 73Tab. 18: Aflatoxinuntersuchungen bei ungeschälten Pistazien ............................................................ 73Tab. 19: Ochratoxin A-Untersuchungen ............................................................................................... 74Tab. 20: Gesamtcäsium in Lebensmitteln ............................................................................................ 76Tab. 21: Untersuchungen von Obst und Gemüse auf Organochlor- und Organophosphor-

pestizide ................................................................................................................................. 79Tab. 22: Untersuchungen auf Fungizide mit Dithiocarbamat-Wirkstoffen............................................ 80Tab. 23: Untersuchungen auf Rückstände an Dithiocarbamaten in Gemüse- und Obstproben .......... 80Tab. 24: Pestizidrückstände und organische Kontaminanten in Lebensmitteln tierischer

Herkunft .................................................................................................................................. 81Tab. 25: Tierarzneimittelrückstände: Anzahl und Herkunft der untersuchten Proben aus

Drittstaaten ............................................................................................................................. 85Tab. 26: Tierarzneimittelrückstände: Im Rahmen des NRKP untersuchte Proben aus Schlacht-

und Erzeugerbetrieben ........................................................................................................... 86Tab. 27: Schadstoffe in Muttermilch ..................................................................................................... 87Tab. 28: Schwermetalle und Metalloide in Importproben ..................................................................... 90Tab. 29: Schwermetalluntersuchungen ................................................................................................ 92Tab. 30: Nitrat in Honigmelonen........................................................................................................... 94Tab. 31: Nitrat in Salaten und Spinat.................................................................................................... 95Tab. 32: Untersuchung auf Bestrahlung............................................................................................... 96

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Jahresbericht 1999

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Hygiene Institut Hamburg

I. Organisation und Aufgaben der amtlichen Lebensmittel-untersuchung im Hygiene Institut Hamburg

1 Überwachungsaufgaben und Zuständigkeiten der AbteilungenIm folgenden werden die Aufgaben und Zustän-digkeiten aller Abteilungen oder Arbeitsbereichedes HI beschrieben, die mit Untersuchungen undlebensmittelrechtlichen Beurteilungen im Rah-men der amtlichen Lebensmittelüberwachungbefasst sind.

Für die einzelnen Zuständigkeitsbereiche sindaußerdem die verantwortlichen wissenschaft-lichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter benannt,die ihre Arbeit für den Berichtszeitraum 1999kommentieren. Sie stehen für eventuelle Rück-fragen interessierter Fachkolleginnen und-kollegen zur Verfügung.

Tabelle 1:

Abteilung Prüfleiter(in) Zuständigkeit

Dr. U. Coors(Abteilungsleiterin)

Chemische Untersuchungen von Milcherzeugnissen; Käse, Säug-lings- und Kleinkindernahrung, Novel Food

HI/2

Lebens-mittel I M. Wagler

(stv. Abteilungsleiterin)Chemische Untersuchungen von Fleischerzeugnissen, Fischer-zeugnissen, Krebs- und Weichtieren und Erzeugnissen daraus,Sportlernahrung, Nahrungsergänzungen, techn. Hilfsstoffen

Dr. D. Becker Molekularbiologische Untersuchungen

Dr. R. Benkmann Fette, Öle, Margarine, Butter, Suppen, Soßen, Mayonnaisen,Feinkostsalate, Fertiggerichte, Schlankheitsnahrung

D. Kokal Getreide, Getreideprodukte, Teigwaren, Eiprodukte, Brot, feineBackwaren, Kleingebäck, Zucker, Süßwaren, Pudding, Creme-speisen, Kakao, Schokolade, Speiseeis, Zusatzstoffe

Dr. B. Seiffert(Abteilungsleiterin)

Obst, Obstprodukte, süße Brotaufstriche, Honig, Gemüse, Gemü-seprodukte, Ölsaaten, Hülsenfrüchte, Schalenobst, Gewürze,Würzmittel

HI/3

Lebens-mittel II Dr. A. Hanke

(stv. Abteilungsleiterin)Weinrechtlich geregelte Erzeugnisse, Auslandsweinkontrolle, Bier,Spirituosen, sonstige alkoholische Getränke, Fruchtsäfte, alkohol-freie Erfrischungsgetränke, Mineral-, Quell- und Tafelwasser,Kaffee, Tee und daraus hergestellte Erzeugnisse

F. Dick Weinsachverständiger/Weinkontrolleur, Sensorik alkoholischerund alkoholfreier Getränke

Dr. J. Ertelt Reinigungs- und Pflegemittel für den häuslichen Bereich

Dr. B. Nackunstz Kosmetische Mittel, Bedarfsgegenstände und Spielwaren ausTextilien und/oder Leder mit Körperkontakt, Imprägnierungs- undAusrüstungsmittel für Bedarfsgegenstände mit Körperkontakt,Tabak und Tabakerzeugnisse

Dr. H. Swaczyna Mykotoxinuntersuchungen in pflanzlichen Lebensmitteln und Ge-tränken

Stand: Dezember 1999

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Jahresbericht 1999

Tabelle 1 (Fortsetzung)

Abteilung Prüfleiter(in) Zuständigkeit

Dr. Th. Kühn(Abteilungsleiter)

Untersuchung auf Strahlenbehandlung

Dr. E. Steeg(stv. Abteilungsleiterin)

Pestizide in Lebensmitteln tierischer Herkunft, schwerflüchtigeKontaminanten (Dioxine/Furane), strahleninduzierte Kohlenwas-serstoffe

HI/4

Rück-stände

undKontami-nanten Dr. Z. Sachde Schwermetall- und Metalloidkontaminanten

Dr. G. Dettweiler,E. Wölfing

Pestizide in pflanzlichen Lebensmitteln, Metallorganische Verbin-dungen, Leichtflüchtige Kontaminanten (Lösungsmittel)

Dr. Z. Sachde Amtliche Messstelle für Radioaktivität

Dr. S. Winkenwerder Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe, schwerflüchtigeKontaminanten (PAH’s)

HI/5

Hygiene

Dr. U. Sellenschlo Identifizierung von Schädlingen in Lebensmitteln

PD Dr. P. Roggentin,Prof. Dr. J. Bockemühl(Abteilungsleiter)

Mikrobiologie von pflanzlichen Lebensmitteln, Essenproben, Spei-seeis und Bedarfsgegenständen,Untersuchung von Fischen, Krebs- und Weichtieren (Einfuhr) aufSalmonellen und Vibrionen

HI/6

Bakterio-logie

Dr. Th. Kuczius,Dr. A. Lehmacher(stv. Abteilungsleiter)

Nachweis und Identifizierung von Enteritis-Erregern

Dr. E. Frese(Abteilungsleiter)

Milch und Milcherzeugnisse

Dr. B. Plettner(stv. Abteilungsleiterin)

Eiprodukte (Einfuhr), Amtliche Fleischuntersuchungen

HI/8

Lebens-mittel-

hygieneDr. A. Moll Fleisch, Fleischprodukte, Eier, Eiprodukte

Dr. H. Siems Fische, Krebs- und Weichtiere und Erzeugnisse daraus, Geflügelund Geflügelerzeugnisse, Tierartnachweis bei Lebensmitteln

Stand: Dezember 1999

Zu weiteren Zuständigkeiten der Prüfleiter der Abteilungen HI/5, HI/6 und HI/8 siehe unter den entsprechenden Teilen C und Ddieses Jahresberichts.

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Hygiene Institut Hamburg

1.1 Norddeutsche Kooperation in der amtlichen Lebensmittel- und Bedarfs-gegenständeüberwachung

Die norddeutschen Bundesländer Hamburg,Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Hol-stein haben in einem VerwaltungsabkommenVereinbarungen über eine enge länderübergrei-fende Zusammenarbeit der Untersuchungsein-richtungen und der Fachbehörde/Fachministeri-en auf dem Gebiet von Lebensmitteln, Tabaker-zeugnissen und Bedarfsgegenständen getroffen.Ziel dieses Abkommens ist insbesondere dieeffiziente Bündelung der personellen und appa-rativen Kapazitäten sowie des fachlichen Know-hows.

Das Abkommen beinhaltet in der Praxis für dieaufgeführten Arbeitsbereiche, dass Probenun-tersuchungen und deren gutachterliche Bewer-tung nur noch in den jeweils zuständigen Unter-suchungseinrichtungen durchgeführt werden. Eshat aber auch zur Konsequenz, dass die Fach-behörde/Fachministerien auf den Sachverstandin den jeweils zuständigen Vertragsländern zu-rückgreifen müssen, sofern die Fachkompetenzder eigenen Untersuchungseinrichtung abgege-ben worden ist.

Diese arbeitsteilige Schwerpunktsetzung kam1999 erstmalig in größerem Umfang in dennachfolgend aufgeführten Bereichen zum Tra-gen. Daneben erfolgte auch die wechselseitigeÜbernahme von Untersuchungen einzelner Pro-ben auf ausgewählte Analyten, wenn sie imRahmen von größeren Untersuchungsserien beieinem Vertragspartner mitbearbeitet werdenkonnten. Insgesamt wurden 396 Proben mit denbeiden Vertragsländern ausgetauscht.

Der Arbeitsbereich Mykotoxine im HygieneInstitut hat zuständigkeitshalber auch fürSchleswig-Holstein die Bestimmung und gut-achterliche Bewertung von Aflatoxinen sowie vonOchratoxin A in pflanzlichen Lebensmittelndurchgeführt.

Gleichermaßen wurden vom Hygiene Institut dieUntersuchungskapazitäten und die Sachver-ständigentätigkeit für Tabak und Tabakerzeug-nisse den Vertragspartnern zur Verfügung ge-stellt.

Für den Bereich der Bedarfsgegenstände hatHamburg einen großen Anteil des technischenund wissenschaftlichen Kompetenzprofils an diebeiden Vertragsländer abgegeben:- Bedarfsgegenstände zur Körperpflege- Bedarfsgegenstände mit Schleimhautkontakt- Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt- Verpackungsmaterial für kosmetische Mittel

und Tabakerzeugnisse- Spielwaren und Scherzartikel- Mittel und Gegenstände zur Insektenvertil-

gung in Räumen

Dies hatte zur Folge, dass die auf der Basis vongemeinsamen Halbjahresplanungen für 1999 inHamburg gezogenen Bedarfsgegenstände-Pro-ben der oben genannten Warengruppen vonMecklenburg-Vorpommern oder Schleswig-Hol-stein untersucht und gutachterlich bewertet wur-den.

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Jahresbericht 1999

2 Mitarbeiterinnen und MitarbeiterTabelle 2:

Abt. WissenschaftlichesPersonal

Technisches Personal Büro- und Verwal-tungspersonal

-HI/2- L: Dr. U. CoorsV: M. Wagler

Dr. D. BeckerDr. R. Benkmann

D. Kokal

H. AnabtawiC. BeckerD. CarstensenA. CremerI. FuhlendorfM. GluthU. HildebrandtS. KuczorraS. MezeleS. PlateChr.SchroederG. Woller

J. Schäfer

-HI/3- L: Dr. B. SeiffertV: Dr. A. Hanke

F. DickDr. J. ErteltDr. B. Nackunstz

K. PetroffDr. H. Swaczyna

D. BieligT. BrahmB. Bystry-NützmannM. FröseS. GrantzK. HeiseM. KnausH. KonopkaTh. NawoB. UlrichP. Wendt

N. KerimovaS. Fritz

-HI/301-(ProbenannahmeLebensmittel)

H. Schumacher

-HI/4- L: Dr. Th.KühnV: Dr. E. Steeg

Dr. G. DettweilerDr. Z. SachdeDr. S. Winkenwerder

E. Wölfing

R. BastijansE. DittusJ. DoeringJ. HeilmannM. Hemmerling-BüttnerM. KolodziejG. KrolA. KützI. LocknerCl. MascheH. MuschkeH. TreffenfeldtE. VißerM. WischnewskiB. WolfstellerR. Zerhau

I. Rowe

-HI/8- L: Dr. E. FreseV: Dr. B. Plettner

Dr. A. MollDr. H. SiemsDr. D. Zander-Schmidt

A. BößH. GrellB. HaffkeB. SchulzM. StamerCl.-D.TamkeChr.TorborgZ. Witkowski

R. EbbhardM. Kahlert

Stand: Dezember 1999 HI/5 und HI/6 siehe Teil D dieses Jahresberichtes.

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Hygiene Institut Hamburg

3 Teilnahme an Ringversuchen und LaborvergleichsuntersuchungenTabelle 3:

Ausrichter Art Matrix Parameter§35 ad hoc AG

Quant. PCRV-RV Soja gentechn. veränd. Soja (quant.)

§35 Milch RV H-Sahne, Molkenpul-ver, Frischkäse,Schmelzkäse, Stan-dardkontrollsubstanz(Acetanilid)

Stickstoff nach Kjeldahl

§35 Milch RV Casein Eiweiߧ35-AG Milch V-RV Markenbutter, Halbfett-

butter, Dreiviertel-Mischfett, Halb-Misch-fett

Fettbestimmung

§35-AG Milch RV Markenbutter, Halbfett-butter, Dreiviertel-Mischfett, Halb-Misch-fett

Fettbestimmung

BALUF Wien LVU Pistazien-Homogenat Aflatoxine B1, B2BgVV RV Krustentiere IndolBgVV LVU Blumenkohl NitratBgVV LVU Knollensellerie Arsen, Blei, Cadmium, Kupfer, Selen, Thal-

lium, Zink, NitratBgVV LVU Putenfleisch Arsen, Blei, Cadmium, Kupfer, Quecksilber,

Selen, ZinkBgVV RV Fleischsaft Salmonellen ELISABgVV RV Serum Brucellose ELISA

Brucellose SLABrucellose KBRBrucellose RBT

BgVV RV Serum ESP ELISABgVV, §35 AG Tier-arzneimittel-Rück-stände

RV Fleisch Chinolone (Ciprofloxacin, Enrofloxacin,Difloxacin, Marbofloxacin)

BgVV-ZEBS LVU Pistazien-Homogenat Aflatoxine B1, B2, G1, G2BgVV-ZEBS LVU Röstkaffee-Homogenat Ochratoxin ABgVV-ZEBS LVU Standardlösung Ochratoxin ABgVV-ZEBS LVU Heilbutt pp-DDD, β-Endosulfan, PCB 138, Parlar 26,

Parlar 50, β-HCH, Moschusketon, Endrin,PCB 153, cis-Chlordan

Bundesamt fürStrahlenschutz

RV Modelwasser, RealesWasser

Radionuklide, alle γ-Strahler

Bundesamt fürStrahlenschutz

RV Modelwasser, RealesWasser

Radionuklide, alle γ-Strahler

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Jahresbericht 1999

Tabelle 3 (Fortsetzung)

Ausrichter Art Matrix ParameterDGF LVU 2 Fritierfette Polym. Triglyceride, Säurezahl, Polare An-

teileDGF LVU 2 Pflanzenöle Säurezahl, Tocopherole, Polym. Triglyce-

rideDGF LVU 2 Streichfette,

1 FischölVitamin A

DGF LVU 2 Streichfette Vitamin E, ButtersäureDGF/GA Fett RV 3 Speiseöle Polym. TriglycerideEU/NFA, Uppsala LVU Gurke PestizideFAPAS LVU Erdnussmehl mit Wei-

zenmehl vermischtAflatoxine B1, B2, G1, G2

FAPAS LVU Weizenmehl Ochratoxin AIDF V-RV 3 Käse Trockenmasse, FettIDF RV 2 x 16 Käse Trockenmasse, FettLabor Diagnostik,Leipzig

RV Fleischsaft SALMOTYPE®-ELISA

LVU LVU Brühwurst Wasser, Fett, Rohprotein, Hydroxyprolin,Glutaminsäure, Mineralstoffe, Kochsalz

LVU LVU Backware Trockenmasse, Asche, Rohprotein, Fett,Butterfett, Cholesterin, Fructose

LVU LVU Kakaoerzeugnis Fett, Theobromin, Coffein, Saccharose,Glucose, Trockenmasse

LVU LVU Remoulade Fett, Wasser, PhosphatLVU LVU Ketchup pH-Wert, Gesamtsäure, Citronensäure,

Essigsäure, Milchsäure, Trockenmasse,Acesulfam K

LVU LVU Sauerkraut pH-Wert, Gesamtsäure, Milchsäure, Ascor-binsäure, Flücht. Säure, Kochsalz

LVU LVU Gemüsesaft Nitrat, Milchsäure, D-Milchsäure, L-Milch-säure, Flücht. Säure, Alkohol, Kochsalz

LVU LVU Wein rel. Dichte, Gesamtalkohol, vorh. Alkohol,Gesamtextrakt, vergärbare Zucker, Ge-samtsäure, Weinsäure, gesamt-Milchsäure,gesamt-Äpfelsäure, L-Äpfelsäure,L-Milchsäure, Citronensäure, freie schwef-lige Säure, gesamte schweflige Säure,Asche

LVU LVU Wein Glucose, Fructose, Glycerin, D-Äpfelsäure,D-Milchsäure, Sorbinsäure, FlüchtigeSäure, Natrium, Kalium, Magnesium, Cal-cium, Sulfat, Phosphat

LVU LVU Pflegecreme pH-Wert, Panthenol, Ethylparaben, Methyl-paraben, Phenoxiethanol

MSS A.Hüfner LVU Milch KeimzahlMSS A.Hüfner LVU Milch Keimzahl

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Hygiene Institut Hamburg

Tabelle 3 (Fortsetzung)

Ausrichter Art Matrix Parametermuva LVU 2 Frischkäse Trockenmasse, Fett, Eiweißmuva LVU 2 Schmelzkäse Trockenmasse, Fett, Eiweiß, Lactose, pH-

Wert, KochsalzPHLS LVU Nrn. 175 + 176 aerobe GKZ, Indikatororgan., Salmonella

sp., B. cereus, CampylobacterPHLS LVU Nr. 179 + 180 aerobe GKZ, Indikatororgan., Campylobac-

ter, L. monocytog., E. coli O157PHLS LVU Nr. 184 aerobe GKZ, Indikatororgan.PHLS LVU Nr. 185 aerobe GKZ, E. coli, B. cereus, Staph. au-

reus, CampylobacterPHLS LVU Nr. 186 aerobe GKZ, Indikatororgan., Staph. au-

reus, B. cereus, CampylobacterPHLS LVU Nr. 189 aerobe GKZ, E. coli, B. cereus, C. perfrin-

gens, L. monocytog.PHLS LVU Nr. 190 aerobe GKZ, Indikatororgan., L. monocy-

tog., B. cereus, C. perfringensPHLS LVU Nrn. 193 + 194 aerobe GKZ, Indikatororgan., Salmonella

sp., B. cereus, C. perfringensPHLS LVU Nrn. 197 + 198 aerobe GKZ, Indikatororgan., L. monocy-

tog., Campylobacter, E. coli O157VDLUFA RV 3 Käse SorbinsäureW & V / CHEK LVU Makrele HistaminW & V / CHEK LVU Feinkostsalat Benzoe-, SorbinsäureW & V / CHEK LVU Spinat NitratW & V / CHEK LVU Spinat NitratW & V / CHEK LVU 2 Biere Alkohol, StammwürzeW & V / CHEK LVU Muskatnusspulver Aflatoxin B1

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Jahresbericht 1999

4 Sachverständigen-, Ausbildungs- und Lehrtätigkeit4.1 Mitarbeit in GremienNormungsgremien• §35-AG Backwaren [Dr.Benkmann]• §35-AG Biogene Amine [Wagler]• §35-AG Chemische und physikalische Unter-

suchungsverfahren für Milch und Milchpro-dukte [Dr.Coors]

• §35-AG Entwicklung von molekularbiologi-schen Methoden zur Pflanzen- und Tierarten-differenzierung [Dr.Becker]

• §35-ad hoc AG Entwicklung quantitativer Me-thoden zur Identifizierung mit Hilfe gentechni-scher Methoden hergestellter Lebensmittel[Dr.Becker]

• §35-AG Muscheltoxine [Wagler]• §35-AG Vitamine [Dr.Coors]• DIN-AG Chemische und physikalische Milch-

untersuchungen [Dr.Coors]• DIN/CEN TC 275 Süßstoffe [Dr.Benkmann]• DIN/CEN TC 275 AA Vitamine

[Dr.Coors (stv. Obfrau)]• DIN/CEN TC 302 AA Milch und Milchpro-

dukte; Analysen- und Probenahmeverfahren[Dr.Coors]

• DIN/CEN TC 307 Fette, Öle und Ölsamen[Dr.Benkmann]

• Gemeinschaftsausschuss für die Analytik vonFetten, Ölen, Fettbegleitstoffen, verwandtenStoffe und Rohstoffen (GAFETT)[Dr.Benkmann]

• IDF/ISO/AOAC Group 301 Fette [Dr.Coors]• IDF/ISO/AOAC Group 502 Spezielle Zusatz-

stoffe und Vitamine [Dr.Coors]GDCh/BgVV-Arbeitsgruppen• BgVV-AG Arsen in Fischen [Dr.Sachde]• GDCh-AG Bedarfsgegenstände

[Dr.Nackunstz]• GDCh-AG Biochemische und molekularbiolo-

gische Analytik [Dr.Coors (korr.)]• GDCh-AG Fisch und Fischerzeugnisse

[Wagler]• GDCh-AG Fleischwaren [Wagler]• GDCh-AG Lebensmittelüberwachung

[Dr.Seiffert]• GDCh-AG Pestizide [Dr.Steeg (korr.)]• GDCh-AG Pharmakologisch wirksame Stoffe

[Dr.Winkenwerder (korr.)]Arbeitsgruppen auf Bundes- und/oder Länder-ebene• Arbeitsgemeinschaft lebensmittelchemischer

Sachverständiger der Länder und und desBundesgesundheitsamtes (ALS) [Dr.Coors]

- ALS-ad hoc AG Tabakwaren [Dr.Nackunstz]- ALS-AG Wein und Spirituosen [Dr.Hanke]- ALS-AG Diätetische Lebensmittel [Wagler]• Arbeitskreis Lebensmittelhygienischer Tier-

• ärztlicher Sachverständiger (ALTS) [Dr.Frese,Dr.Moll]

• Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Weinsach-verständiger (ASW) [Dick]]

• Ausschuss für Lebensmittelüberwachung(AfLMÜ) [Dr.Frese]

• Ausschuss Monitoring [Dr.Steeg, Dr.Kühn]- Analytiker-Expertengruppe Mykotoxine

[Dr.Swaczyna]- Analytiker-Expertengruppe Elemente und

Nitrat [Dr.Sachde]• Bund-Länder-Arbeitsgruppe Dioxine,

UAG Referenzmessprogramm[Dr.Steeg, Dr.Kühn]

• Bund-Länder-Arbeitsgruppe Rückstände vonPflanzenschutzmitteln und Schädlingsbe-kämpfungsmitteln (BLAPS) [Dr.Kühn]

- UAG Analytik der BLAPS [Dr.Dettweiler]• Arbeitskreis "Integriertes Mess und Informa-

tionssystem (IMIS)" des Länderausschussesfür Atomkernenergie [Dr.Sachde]

• Arbeitskreis für veterinärmedizinische Infekti-onsdiagnostik (AVID) [Dr.Plettner]

sonstige Gremien• Amtliche Butterprüfungen des Landes

Schleswig-Holstein [Dr.Benkmann, Dr.Coors]• Arbeitskreis der Qualitätssicherungsbeauf-

tragten Nord [Dr.Horstmann (stv. Vorsitz)]• Arbeitskreis Lebensmittelhygiene der DVG

[Dr.Frese, Dr.Moll]• Arbeitskreis Notfallstrahlenschutz in der Um-

gebung kerntechnischer Anlagen [Dr.Sachde]• Arbeitskreis Strahlenschutz-Vorsorgegesetz

Hamburg [Dr.Sachde]• Norddeutsche Kooperation der Länder

Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpom-mern und Hamburg bei der Lebensmittel-überwachung:

- Beschlussgremium [Dr.Seiffert, Dr.Kühn]- AG "Rückstände" [Dr.Kühn, Dr.Dettweiler,

Dr.Winkenwerder]- AG "Mykotoxine" [Dr.Swaczyna]- AG "Bedarfsgegenstände/kosmetische Mit-

tel/Tabakwaren" [Dr.Nackunstz]• Prüfungsausschuss für die Zweite lebensmit-

telchemische Staatsprüfung[Dr.Ertelt (Vorsitzender); Prüfer:Dr.Benkmann, Dr.Coors, Dr.Hanke, Kokal,Dr.Nackunstz, Dr.Seiffert, Wagler]

• Prüfungsausschuss für Lebensmittelkontrol-leure [Dr.Ertelt, Dr.Siems]

• Begutachter der staatlichen Akkreditierungs-stelle AKS Hannover [Dr.Horstmann,Dr.Zander-Schmidt]

• Begutachter der staatlichen Akkreditierungs-stelle des BMWA Wien [Dr.Horstmann]

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Hygiene Institut Hamburg

4.2 Qualitätsprüfungen8 amtliche Butterprüfungen, Ministerium für Er-

nährung, Landwirtschaft, Forsten und Fische-rei Schleswig-Holstein, Kiel[Dr.Benkmann, Dr.Coors]

1 DLG-Qualitätsprüfung für rohe Fleischerzeug-nisse und Konserven [Dr.Frese]

1 DLG-Qualitätsprüfung für Kochwürste, gegar-te Stückware und Schmalz [Dr.Moll]

1 DLG-Qualitätsprüfung für Fruchtgetränke,Obst- und Fruchtweine [Dick]

4.3 Betriebs- und Laborbegehungen1 Begehung von Laboratorien für das BMWA

Wien [Dr.Horstmann]

Zu den Betriebskontrollen durch den Weinsach-verständigen/Weinkontrolleur siehe Tabelle 15auf Seite 55.

4.4 Lebensmittelchemikerpraktikan-ten-Ausbildung

Ausbildung für das 2. Staatsexamen; normaleVerweilzeit 6 Monate:

Iris AltugEsther BethkeClaudia CollingroKai EndlerLutz GraffelmannClaudia HeiftSebastian JägerOlaf JansenFrank KarethBianca KirchnerAngelika LahrssenMartin LinkogelJohanna MackeMiriam MaleriusKathrin MeierHanco G. MierendorffAnja QuastNina RotzollBeate ScharfPetra SchmankeStefan SchmidtChristoph SippelChristiane TieblerBeatrix Ueberheide

4.4.1 Berufspraktische Fachseminarefür Lebensmittelchemiker-Prakti-kanten

Dr. R. Benkmann, „Fett, Öle, Fertiggerichte“,28.5., 11.6., 19.11., 10.12.

Dr. R. Benkmann, Dr. U. Coors, M. Wagler, „Be-sprechung von Übungsgutachten“, 16.4., 3.9.

Dr. U. Coors, „Milch und Milchprodukte“, 11.6.,10.12.

Dr. U. Coors, „Käse“, 18.6., 17.12.

F. Dick, „Sensorik“, 29.1., 16.7., 26.11.

F. Dick, „Technologie (Wein)“, 22.1., 9.7.

Dr. J. Ertelt, „Allgemeines Lebensmittelrecht“,wöchentlich ab August 99

Dr. J. Ertelt, „Amtliche Lebensmittelüberwachungund Sachverständigentätigkeit“, 18.11.

Dr. J. Ertelt, „Bedarfsgegenstände“, 8.1., 15.1.,25.6., 2.7., 26.11., 3.12.

Dr. J. Ertelt, „Kosmetische Mittel“, 25.6., 2.7.,3.12.

Dr. J. Ertelt, „Statistische Auswertung von Analy-sendaten“, 14.5., 12.11.

Dr. J. Ertelt, „Unterweisung nach der Gefahr-stoffverordnung“, 14.5., 12.11.

Dr. J. Ertelt, Dr. B. Nackunstz, „Besprechungvon Übungsgutachten“, 16.4., 10.9.

Dr. A. Hanke, „Besprechung von Übungsgutach-ten“, 5.3., 20.8.

Dr. A. Hanke, „Bier“, 26.2., 13.8.

Dr. A. Hanke, „Fruchtsäfte, Erfrischungsgeträn-ke“, 19.2., 6.8.

Dr. A. Hanke, „Honig“, 12.2., 30.7

Dr. A. Hanke, „Kaffee, Tee und Mineralwasser“,12.3., 27.8.

Dr. A. Hanke, „Spirituosen“, 5.2., 23.7.

Dr. A. Hanke, „Wein“, 21.5., 28.5., 19.11.

Dr. P. Horstmann, „Qualitätssicherung in Labora-torien und Betrieben“, 7.5., 16.12.

D. Kokal, „Brot und Feine Backwaren, Teigwa-ren, Kakao und -erzeugnisse, Süßwaren undSpeiseeis“, 29.1., 16.7.

D. Kokal, „Zusatzstoffe“, 22.1., 9.7.

Dr. B. Nackunstz, „Kosmetische Mittel“, 8.1.,15.1.

Dr. B. Nackunstz, „Tabak und Tabakerzeugnis-se“, 26.2., 21.5.

Dr. B. Seiffert, „Gemüse und Gemüseerzeugnis-se, Würzmittel“, 19.2., 6.8.

Dr. B. Seiffert, „Obst und Obsterzeugnisse, Kon-fitüren und süße Brotaufstriche“, 12.2., 30.7.

Dr. B. Seiffert, „Amtliche Lebensmittelüberwa-chung und Sachverständigentätigkeit“, 7.5.

M. Wagler, „Fleischerzeugnisse“, 4.6.

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Jahresbericht 1999

M. Wagler, „Fischerzeugnisse, Krebs- undWeichtiererzeugnisse“, 4.6.

M. Wagler, „Nahrungsergänzungsmittel, Sport-lernahrung“, 5.2., 23.7.

4.4.2 Lebensmittelchemische Staats-examen

Zweite Lebensmittelchemische Staatsprüfungnach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung fürLebensmittelchemiker vom 12.09.78 (HambGesVOBl. Nr.41 vom 21.09.78):

15 praktische Prüfungen eines Lebensmittels

15 praktische Prüfungen eines Bedarfsgegen-standes oder kosmetischen Mittels

15 mündliche Prüfungen in Lebensmittelrecht

4.5 Lebensmittelkontrolleursausbil-dung

Ausbildung im Rahmen der Fortbildungs- undPrüfungsordnung für Lebensmittelkontrolleure/Lebensmittelkontrolleurinnen vom 06.01.83:

Wiebke TiedemannThomas Eichmann

4.6 LaborhospitationenPraktikum Ausbildung zum Gesundheitsaufse-her:

Andreas Müller

CTA-Ausbildung (Betriebspraktikum für che-misch-technische Assistenz):

Farbia Basefat-NazariMarion GriffingHenning LenzStefanie Scheibel

Wirtschaftspraktikum (12. Klasse):

Kathrin FußSusanne Westphal

Wirtschaftspraktikum (11. Klasse):

Sebastian BiederlackTall Katz-Biletzky

Hospitation:

Irena KrögerVerena Koch

4.7 Vorträge, sonstige Ausbildungs-und Lehrtätigkeit

Dr. R. Benkmann, "Warenkunde in Verbindungmit aktuellen Rechtsfragen", Akademie füröffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf,Hamburg, 10., 16. und 23.11.1999

Dr. P. Horstmann, Jahrestagung für AKS-Begut-achterinnen und -Begutachter, Hannover,23.06.99

Dr. P. Horstmann, AKS-Begutachterschulung -Theoriekurs, Hannover, 24./25.06.99

Dr. P. Horstmann, AKS-Begutachterschulung -Praxisseminar, Lüneburg, 30.08.99 und27.09.99

Dr. Th. Kühn, „Schadstoffuntersuchungen inFrauenmilch“, AK Gesundheit, Hamburg,12.05.99

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Hygiene Institut Hamburg

II. Ergebnisse der Untersuchungen

1 Statistische Aufschlüsselung der untersuchten ProbenIn Teil B dieses Jahresberichts wird die gesamteArbeitsleistung der Abteilungen HI/2, HI/3, HI/4,HI/6 (Bereich Lebensmittelmikrobiologie) undHI/8 (Bereich Lebensmittelhygiene) für das Be-richtsjahr 1999 dargestellt.

Die vorangestellte Tabelle 4 "Auftragsstatistikdes Lebensmittelbereichs, aufgeschlüsselt nachAuftragsanlässen" stellt die Ergebnisse aller Ein-sendungen zusammen, für die vom HI Leistun-gen erbracht wurden. Für die Bezirke werdenPlan-, Verdachts-, Verfolgs- und Beschwerde-proben mit und ohne Erkrankung ausgewertet.

Aufgrund der besonderen Bedeutung Hamburgsals EU-Einlassstelle sind die Einsendungen derZolldienststellen und des Veterinäramts Grenz-dienst bei Importkontrollen gesondert ausge-wiesen.

Die Tabelle stellt die Schnittstelle zur "Einsen-der-Statistik" dar, die jährlich für die Wirtschafts-und Ordnungsämter der Bezirke als zuständige

Stellen für die amtliche Lebensmittelüberwa-chung und somit als Auftraggeber für das HIerstellt wird. Ergänzend hierzu sind einzelneLeistungen des HI gebündelt und abteilungs-übergreifend dargestellt. Die Ordnung nach wa-rengruppenorientierten und warengruppenüber-greifenden Aspekten stellt zusätzliche Auswer-tungen und Trendbetrachtungen zur Verfügung.

In der Tabelle 5 "Probenstatistik, aufgeschlüsseltnach ZEBS-Warengruppen", der der bundesweiteinheitliche ZEBS-Waren- und Beanstandungs-code zugrundegelegt ist, werden alle Probenerfasst, die sich aus den Einsendungen der Auf-traggeber ergeben haben, d.h. hier werden auchTeilproben einer Einsendung berücksichtigt,sofern diese zu differenzierten Untersuchungs-ergebnissen geführt haben. Daraus erklärt sich,warum die Zahl der Proben in dieser Statistikdeutlich höher ist als die Zahl der Einsendungen.

Tabelle 4: Auftragsstatistik des Lebensmittelbereichs, aufgeschlüsselt nach Auftragsanlässen

Zahl der Aufträge

davon nicht beanstandet

davon beanstandet und bemängel t

Beanstandungsquote

Planproben

Beanstandungsquote

Verdachtsproben

Beanstandungsquote

Verfolgsproben

Beanstandungsquote

Beschw

erdeproben

Beanstandungsquote

Erkrankungsproben

Beanstandungsquote

Importkontrollen

Beanstandungsquote

sonstige Anlässe

Warenkundlich orientierte Leistungen

1. pflanzliche Lebensmittel 1.427 1.043 384 27% 924 22% 85 38% 72 24% 93 59% 21 38% 325 36% 35

2. Lebensmittel tierischer Herkunft 2.697 2.386 311 12% 1.348 14% 139 36% 88 19% 60 78% 16 31% 1.020 0,4% 26

3. Getränke 352 170 182 52% 98 40% 38 75% 23 24% 16 43% 17 50% 123 77% 48

4. Bedarfsgegenstände 619 471 148 24% 644 24% 14 21% 7 29% 4 50% 6 33% - - 3

Warengruppenübergreifende Leistungen mit analytischem Schwerpunkt

5. Rückstände und Kontaminanten 1.838 1.733 105 6% 1.126 4% 66 11% 11 73% - - - - 632 4% 53

6. Lebensmittelbakteriologie 4.729 3.954 775 16% 3.358 18% 193 22% 460 27% 1 - 37 24% 680 0,1% -

Gesamt 11.662 9.757 1.905 7.498 16% 535 30% 661 27% 174 64% 97 33% 2.780 7% 165

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Jahresbericht 1999

Tabelle 5: Probenstatistik, aufgeschlüsselt nach ZEBS-WarengruppenZE

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LBM

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LBM

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n

§ 17

(1) 1

LM

BG

, mik

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rein

igun

g

n bea 1 2 3 4 5

01 Milch 611 (3) 67 (1) 11% 4

02 Milchprodukte 698 93 13% 12

03 Käse 295 45 15% 10

04 Butter 34 16 47%

05 Eier, Eiprodukte 242 (3) 6 (1) 2% 1

06 Fleisch warmblütiger Tiere 1.453 (26) 79 5% 4 25

07 Fleischerzeugnisse 389 (1) 86 22% 1 13

08 Wurstwaren 102 (2) 36 (1) 35% 4

10 Fische 3.231 66 2%

11 Fischerzeugnisse 636 (4) 56 (4) 9% 10

12 Krusten-, Schalen-, Weichtiereund Erzeugnisse

732 (4) 36 5% 1

13 Fette, Öle 242 (20) 37 15%

14 Suppen, Soßen 390 (15) 31 8% 5

15 Getreide 64 14 22% 1 3

16 Getreideprodukte, Backvor-mischungen

61 12 20% 1

17 Brote, Kleingebäck 41 13 32% 1 2

18 Feine Backwaren 153 48 31% 3

20 Mayonnaisen, em. Soßen,Salate

620 131 21% 3

21 Puddinge, Cremespeisen 40 6 15% 1 3

22 Teigwaren 122 59 48% 12

23 Hülsenfrüchte, Ölsamen,Schalenobst

264 (1) 93 35% 1

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Hygiene Institut H

amburg

Tabelle 5 (Fortsetzung)§ 17 (1) 1 LMBG, andere Ursachen

§ 17 (1) 2 LMBG, nachgemacht, wertgemindert

§ 17 (1) 5 LMBG, irreführend

§ 17 (1) 4 LMBG, unzul. Hinw. a. "naturrein"

§ 18 LMBG, unzul. gesundheitsbez. Angaben

VO n. § 19 LMBG, Verstoß gg. Kennzeichnung

§ 16 LMBG, Zusatzstoffe, fehlende Kenntl.

§ 11 (1) LMBG, Zusatzstoffe, unzul. Verwendg.

§ 14 (1) 1 LMBG, Höchstmengenüberschreitg.

§ 14 (1) 2 LMBG, unzul. Anwendung

§ 15 LMBG, FleischhygieneV

VO n. § 9 (4) LMBG, Schadstoffe, Höchstm.

Verstöße gg. sonst. Vorschr. LMBG oder VO

Verstöße gg. sonst. nationale Vorschr.

Verstöße gg. unmittelbar gelt. EG-Recht

Keine Übereinstimmung mit Hilfsnormen

67

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1011

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2021

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71

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33

296

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431

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1

616

2018

9611

721

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Jahresbericht 1999

Tabelle 5 (Fortsetzung)ZE

BS

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§ 17

(1) 1

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g

n bea 1 2 3 4 5

24 Kartoffeln, stärkereichePflanzenteile

52 (2) 1 (1) 2%

25 Frischgemüse 272 (8) 19 7% 2

26 Gemüseerzeugnisse 211 (22) 33 (15) 16% 3

27 Pilze 21 10 48% 1

28 Pilzerzeugnisse 9 3 33%

29 Frischobst 122 (3) 9 (1) 7% 1

30 Obstprodukte 98 16 16% 1

31 Fruchtsäfte 20 (6) 5 (1) 25% 1

32 Alkoholfreie Getränke 37 (15) 16 (9) 43%

33 Wein, Perlwein, Schaumwein 179 (36) 128 (20) 72%

34 Likörwein, Branntwein 40 (34) 3 8%

35 Weinhaltige Getränke etc. 1 1 100%

siehe auch Tabellen 9, 10

36 Bier, Rohstoffe zur Bierher-stellung 80 (48) 17 (12) 21% 3

37 Branntwein, Likör, Spirituosen 33 (17) 13 (9) 39%

39 Zucker 2

40 Honig, Brotaufstrich 455 (5) 192 42%

41 Konfitüren, Gelees, Marmela-den 19 13 68%

42 Speiseeis, -halberzeugnisse 644 230 36%

43 Süßwaren 28 1 4%

44 Schokoladen 28 3 11%

45 Kakao 12

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Hygiene Institut H

amburg

Tabelle 5 (Fortsetzung)§ 17 (1) 1 LMBG, andere Ursachen

§ 17 (1) 2 LMBG, nachgemacht, wertgemindert

§ 17 (1) 5 LMBG, irreführend

§ 17 (1) 4 LMBG, unzul. Hinw. a. "naturrein"

§ 18 LMBG, unzul. gesundheitsbez. Angaben

VO n. § 19 LMBG, Verstoß gg. Kennzeichnung

§ 16 LMBG, Zusatzstoffe, fehlende Kenntl.

§ 11 (1) LMBG, Zusatzstoffe, unzul. Verwendg.

§ 14 (1) 1 LMBG, Höchstmengenüberschreitg.

§ 14 (1) 2 LMBG, unzul. Anwendung

§ 15 LMBG, FleischhygieneV

VO n. § 9 (4) LMBG, Schadstoffe, Höchstm.

Verstöße gg. sonst. Vorschr. LMBG oder VO

Verstöße gg. sonst. nationale Vorschr.

Verstöße gg. unmittelbar gelt. EG-Recht

Keine Übereinstimmung mit Hilfsnormen

67

89

1011

1213

1415

1617

1819

2021

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Jahresbericht 1999

Tabelle 5 (Fortsetzung)ZE

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n

§ 17

(1) 1

LM

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igun

g

n bea 1 2 3 4 5

46 Kaffee, Kaffeeersatzstoffe,Kaffeezusätze

47 (1)

47 Tee, teeähnliche Erzeugnisse 26 (1) 3 12%

48 Säuglings- und Kleinkinder-nahrung

29 3 10%

49 Diätetische Lebensmittel 42 (1) 20 (1) 48% 3

50 Fertiggerichte, zubereiteteSpeisen

1.693 (52) 250 (2) 15% 1 39

51 Nährstoffkonzentrate, Ergän-zungsnahrung

17 (1) 16 (1) 94%

52 Würzmittel 49 23 47% 3

53 Gewürze 72 (2) 10 14%

54 Aromastoffe 1 (1)

56 Hilfsmittel aus Zusatzstoffen -

57 Zusatzstoffe -

59 Mineralwasser, Tafelwasser 23 (1) 5 22% 1

60 Tabak, Tabakerzeugnisse 69 13 19% siehe auch Tabelle 6

81 Bedarfsgegenstände i.S.v.§ 5(1)2-4 LMBG

-

82 Bedarfsgegenstände i.S.v.§ 5(1)5-6 LMBG

114 (1) 24 21%

83 Bedarfsgegenstände i.S.v.§ 5(1)7-9 LMBG

105 3 3%

siehe auch Tabelle 7

84 Kosmetische Mittel 200 (13) 72 (1) 36% siehe auch Tabelle 8

85 Spielwaren, Scherzartikel 28 14 50%

86 Bedarfsgegenstände i.S.v.§ 5(1)1 LMBG

149 36 24%siehe auch Tabelle 7

-- Tupfer-/Abstrichproben 297

-- sonstige Proben 26

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Hygiene Institut H

amburg

Tabelle 5 (Fortsetzung)§ 17 (1) 1 LMBG, andere Ursachen

§ 17 (1) 2 LMBG, nachgemacht, wertgemindert

§ 17 (1) 5 LMBG, irreführend

§ 17 (1) 4 LMBG, unzul. Hinw. a. "naturrein"

§ 18 LMBG, unzul. gesundheitsbez. Angaben

VO n. § 19 LMBG, Verstoß gg. Kennzeichnung

§ 16 LMBG, Zusatzstoffe, fehlende Kenntl.

§ 11 (1) LMBG, Zusatzstoffe, unzul. Verwendg.

§ 14 (1) 1 LMBG, Höchstmengenüberschreitg.

§ 14 (1) 2 LMBG, unzul. Anwendung

§ 15 LMBG, FleischhygieneV

VO n. § 9 (4) LMBG, Schadstoffe, Höchstm.

Verstöße gg. sonst. Vorschr. LMBG oder VO

Verstöße gg. sonst. nationale Vorschr.

Verstöße gg. unmittelbar gelt. EG-Recht

Keine Übereinstimmung mit Hilfsnormen

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Tabelle 5 (Fortsetzung)ZE

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igun

g

n bea 1 2 3 4 5

Gesamt 15.770 (349) 2.235 (80) 7 6 1 166

Von den vorgenannten Proben sind aufgrund spezieller Untersuchungsanforderungen eingegangen:

06-12

Auslandsfleischkontrolle 5.168 (35) 35 1% siehe auch Tabellen 11, 12 1

06 Bakt. Fleischuntersuchung 19 siehe auch Teil C,Tabellen 40, 41

31-37

Auslandsweinkontrolle 123 (1) 95 (1) 77% siehe auch Tabelle 10

40 Honig (Importkontrolle) 420 182 43% siehe auch Tabelle 11

42 Hygienekontrolle Speiseeis 580 203 35%

50 Hygienekontrolle Essen-proben

3.229 (2) 550 (2) 17% 2 74

Hygienekontrolle Sonder-programme

140 15

Koordiniert. Überwachungs-programm (EG)

5

Monitoring 131 23 18%

Nationaler Rückstands-kontrollplan

130

Tierarzneimittelrückstände 5 1 20%

Radioaktivitätsuntersuchun-gen

463 (4) 1 0.2%

Bestrahlung 42

Schadstoffe, Kontaminanten 57 23 40%

Pestizide 225 (8) 11 (1) 5% 1

Schwermetalle 188 (2) 1 1%

Mykotoxine 241 (3) 68 28%

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37

Hygiene Institut H

amburg

Tabelle 5 (Fortsetzung)§ 17 (1) 1 LMBG, andere Ursachen

§ 17 (1) 2 LMBG, nachgemacht, wertgemindert

§ 17 (1) 5 LMBG, irreführend

§ 17 (1) 4 LMBG, unzul. Hinw. a. "naturrein"

§ 18 LMBG, unzul. gesundheitsbez. Angaben

VO n. § 19 LMBG, Verstoß gg. Kennzeichnung

§ 16 LMBG, Zusatzstoffe, fehlende Kenntl.

§ 11 (1) LMBG, Zusatzstoffe, unzul. Verwendg.

§ 14 (1) 1 LMBG, Höchstmengenüberschreitg.

§ 14 (1) 2 LMBG, unzul. Anwendung

§ 15 LMBG, FleischhygieneV

VO n. § 9 (4) LMBG, Schadstoffe, Höchstm.

Verstöße gg. sonst. Vorschr. LMBG oder VO

Verstöße gg. sonst. nationale Vorschr.

Verstöße gg. unmittelbar gelt. EG-Recht

Keine Übereinstimmung mit Hilfsnormen

67

89

1011

1213

1415

1617

1819

2021

89757

1991

6195

828

452

6542

1137

5

181

105

11

1

51

9178

203

2470

2

15

11

21

1

1

206

11

91

56

953

10

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38Jahresbericht 1999

Tabelle 6: Probenstatistik Tabak und Tabakerzeugnisse

ZEBS

Warengruppe

Zahl der untersuchten Proben

davon: ( ) aus dem Vorjahr

Zahl der beanstandeten Proben

davon: ( ) aus dem Vorjahr

Prozentsatz

§ 20 LMBG, nicht zugelassene Stoffe

§ 22 LMBG, Werbeverbote

§§ 1, 2, 3, 5 TabakV, stoffl. Zusammensetzung

§§ 3, 5(5) TabakV, fehlende Kenntlichmachung

§§ 3a, 4 TabakV, Kennzeichnung

§ 23 u. sonst. Vorschriften des LMBG

nbea

%60

6163

6465

66

60Tabak,

Tabakerzeugnisse61

13

21

35

61

Tabelle 7: Probenstatistik Bedarfsgegenstände

ZEBS

Warengruppe

Zahl der untersuchten Proben

davon: ( ) aus dem Vorjahr

Zahl der beanstandeten Proben

davon: ( ) aus dem Vorjahr

Prozentsatz

§ 30 (1)-(3) LMBG, mikrobiol. Verunreinigung

§ 30 (1)-(3) LMBG, andere Ursachen

§ 8 LMBG, Verwechslungsgefahr mit Lebensmitteln

§ 31 LMBG, Übergang von Stoffen auf LM

Hygiene i. V. m. n. § 17 (1) 1 zu beanst. LM

ProduktVO's nach § 32 LMBG, stoffl. Beschaffenheit

ProduktVO's nach § 32 LMBG, Kennzeichnung

WRMG, GefahrstoffV, GerSichV, stoffl. Beschaffenh.

WRMG, GefahrstoffV, GerSichV, Kennzeichnung

Keine Übereinstimmung m. Hilfsnormen, stofflich

Keine Übereinstimmung m. Hilfsnormen, Kennz.

nbea

%30

3132

3334

3536

3738

3940

81Bedarfsgegenstände i.S.v.

§ 5(1)2-4 LMBG

-

82Bedarfsgegenstände i.S.v.

§ 5(1)5-6 LMBG

114(1)

24

215

41

14

83Bedarfsgegenstände i.S.v.

§ 5(1)7-9 LMBG

101

3

31

11

85Spielwaren, Scherzartikel

28

14

5014

86Bedarfsgegenstände i.S.v.

§ 5(1)1 LMBG

149

36

2415

271

gesamt

392(1)

77

206

154

281

30

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39

Hygiene Institut H

amburg

Tabelle 8: Probenstatistik kosmetische M

ittel

ZEBS

Warengruppe

Zahl der untersuchten Proben

davon: ( ) aus dem Vorjahr

Zahl der beanstandeten Proben

davon: ( ) aus dem Vorjahr

Prozentsatz

§ 24 LMBG, gesundheitsschädlich

§ 27 LMBG, irreführend

VO n. § 29 (1) LMBG, Kennzeichnung

§ 4 (2) KosmetikV, Kennzeichnung

§§ 25 u. 26 (2) LMBG, §§ 1 - 3 KosmetikV

Verstoß gg. sonst. Kennzeichnungsvorschr.

Verstoß gg. sonst. Vorschriften, stofflich

nbea

%50

5152

5354

5556

84Kosm

etische Mittel

200(13)

72(1)

362

451

181

81

Tabelle 9: Probenstatistik weinrechtlich geregelte Erzeugnisse (Inland)

ZEBS

Warengruppe

Zahl der untersuchten Proben

davon: ( ) aus dem Vorjahr

Zahl der beanstandeten Proben

davon: ( ) aus dem Vorjahr

Prozentsatz

VO n. §19 LMBG, Verstoß gg. Kennzeichnung

Verstöße gg. sonst. nationale Vorschr.

Verstöße gg. unmittelbar gelt. EG-Recht

Gesundheitlich bedenkliche Beschaffenheit

Nicht handelsübliche Beschaffenheit, sensor.

Unzulässige Behandlungsstoffe od. Verfahren

Grenz-/Richtwerte Bestandteile,Zutaten

Grenz-/Richtwerte Zusatzstoffe

Grenz-/Richtwerte Rückstände,Verunreinigungen

Irreführende Bezeichnung, Aufmachung

Nicht vorschriftsgemäße Bezeichung, Aufmachung

Verstoß gegen nationale Vorschr. anderer Länder

Verstöße gegen sonstige Rechtsvorschriften

nbea

%11

1920

7071

7273

7475

7677

7879

31Traubensaft

1(0)

1(0)

1001

33W

ein, Perlwein, Schaum

wein60

(35)37

(19)62

23

334

34Erzeugnisse aus W

ein37

(34)0

(0)0

35weinhaltige Getränke

1(0)

1(0)

1001

52W

einessig17

(0)9

(0)53

82

gesamt

116(69)

48(19)

4110

22

33

34

Tabelle 10: Probenstatistik Auslandswein-Kontrolle (Einfuhruntersuchungen) und Ü

berprüfungen fürZolldienststellen

31Traubensaft,

konz. Traubensaft1

(0)1

(0)100

11

33W

ein, Perlwein, Schaum

wein119

(1)91

(1)76

410

22

8450

34Erzeugnisse aus

Wein

3(0)

3(0)

1002

33

gesamt

123(1)

95(1)

771

14

102

487

53

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40

Jahresbericht 1999

Tabelle 11: Probenstatistik Auslandsfleisch-Kontrolle (Einfuhruntersuchungen

Herkunft Zahl

der

unt

ersu

chte

n Pr

oben

Zahl

der

bea

nsta

ndet

en P

robe

n

Bea

nsta

ndun

gsqu

ote

Rin

d

Lam

m

Kan

inch

en

Wild

Gef

lüge

l

n bea % n bea n n bea n n

Ägypten 7 5

Argentinien 234 1 0,4% 184 1 5 6

Australien 104 2 12 78 3

Bangladesch 24 1 4%

Brasilien 176 3 2% 57 1 104

Bulgarien 1

Chile 71 11

China 3.344 91 3% 27 1

El Salvador 7 2 29%

Fidschi 1

Ghana 26

Guatemala 6 1 17%

Indien 124 2 2%

Indonesien 26

Iran 8 2 25%

Israel 41 38

Japan 1

Kanada 47 10 21% 3

Korea, Republik 5

Kuba 5 1 20%

Kuwait 10

Libanon 2

Madagaskar 10

Malaysia 61

Malediven 2

Marokko 17

Mauritius 5

Mexiko 15

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41

Hygiene Institut Hamburg

Tabelle 11 (Fortsetzung)

Flei

schp

rodu

kte

Där

me

Fisc

h un

d Fi

sche

rzeu

gnis

se

Eier

, Eip

rodu

kte

Hon

ig

Milc

hpro

dukt

e, K

äse,

But

ter

Fert

igge

richt

e, F

eink

osts

alat

e

n bea n bea n bea n n bea n n

2

3 2 34

4 5

24 1

11 2 4

1

1 55 4

47 1 3.128 3 1 131 86 10

7 2

1

26

6 1

1 64 55 4 2

26

3 4 1 1 1

3

1

4 12 28 10

5

5 1

10

2

10

61

2

17

5

4 11

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42

Jahresbericht 1999

Tabelle 11 (Fortsetzung)

Herkunft Zahl

der

unt

ersu

chte

n Pr

oben

Zahl

der

bea

nsta

ndet

en P

robe

n

Bea

nsta

ndun

gsqu

ote

Rin

d

Lam

m

Kan

inch

en

Wild

Gef

lüge

l

n bea % n bea n n bea n n

Myanmar (Birma) 1Namibia 5

Neuseeland 122 11 82 24Österreich 20Pakistan 3

Papua-Neuguinea 15Paraguay 4 3

Peru 2Philippinen 72

Polen 7Rumänien 17 1 6%Rußland 26 2 8%Schweiz 1Senegal 6

Seychellen 9Singapur 9 2 22%Südafrika 26 2 8% 6 3

Syrien 1Taiwan 8 6 75%

TansaniaThailand 392 9 2% 161Türkei 184 73 40%

Uganda 1Uruguay 98 4 4% 72 7

Usbekistan 1Vereinigte Staaten 83 22

Vietnam 74 3 4%(undefiniert) 21 1 5% 2 1

5.567 216 4% 356 2 101 27 1 113 329

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Hygiene Institut Hamburg

Tabelle 11 (Fortsetzung)

Flei

schp

rodu

kte

Där

me

Fisc

h un

d Fi

sche

rzeu

gnis

se

Eier

, Eip

rodu

kte

Hon

ig

Milc

hpro

dukt

e, K

äse,

But

ter

Fert

igge

richt

e, F

eink

osts

alat

e

n bea n bea n bea n n bea n n

15

520

2 115

12

727

7 10 126 2

1699 2

17 21

8 6

40 188 9 31 30 152 73 1

13 2 2 14 21

8 51 266 1 8 2

2 14 2 1

58 2 70 1 3.907 29 126 422 181 47 11

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Jahresbericht 1999

Tabelle 12: Einfuhruntersuchungen Hemmstoffe

Probenart Anzahl der Proben davon positiv

Fleisch Rindfleisch 217

Därme – Rind 1

Kalbsleber 4

Lamm- /Schaffleisch 66

Hirschfleisch 29

Wildschweinfleisch 22

Kaninchenfleisch 9

Känguruhfleisch 2

RV-Fleisch 1

Fleischerzeugnisse Fleischextrakt 1

Corned Beef 2

Geflügel Hähnchenfleisch 194

Putenfleisch 54

Entenfleisch 40

Straußenfleisch 5

Gänsefleisch 2

Gänseleber 1

Geflügel 2

Fisch Kabeljaufilet 1

Zungenfilet 1

Atlantikzungen 1

Krusten- u. Schalentiere Hummer 1

Gesamt: 656 0

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Hygiene Institut Hamburg

2 Erläuterung der Untersuchungsergebnisse nach ZEBS-Waren-gruppen

01 MilchNeben 489 Konsummilchproben kamen 16Rohmilchproben als Vorzugsmilch zur Untersu-chung. Die Vorzugsmilchen bedurften keinerMaßregelung, während die Beanstandungsquotebei den Konsummilchproben mit 66 (13,5 %)gleichbleibend gegenüber den Vorjahren mit14,0 % in 1998 und 13,5 % in 1997 war.

Der höchste Anteil der Beanstandungen trat wieim Vorjahr bei den nicht standardisierten pasteu-risierten Vollmilchen mit 31,4 % auf. Es zeigtesich weiterhin eine ausgeprägte sensorischeAbweichung, die durch Lichtgeruch und-geschmack gekennzeichnet war. Dabei könnteeine solche durch Sonnen- oder Kunstlicht her-vorgerufene Veränderung der Milch durch dieBenutzung von lichtundurchlässigem Verpa-ckungsmaterial vermieden werden. Offensicht-lich ist aber die Verwendung von lichtundurch-lässigen Gefäßen eine Frage der Reinigung.

Verbraucherbeschwerden wegen Ge-schmacksabweichungen der Milchen konntenursächlich auf technologische Vorgänge undnicht auf Hygienemängel zurückgeführt werden.

Bei den pasteurisierten Frischmilchen ver-schiedener Fettgehaltsstufen lag die Beanstan-dungsquote mit 10,1 % erfreulich niedriger als imVorjahr (16 %). Die Milchen entsprachen vorAblauf des Mindesthaltbarkeitsdatums nichtmehr einer Frischware. Das Ergebnis der senso-rischen Prüfungen der Milchen in Anlehnung andas 5-Punkte-System der DLG zeigte wieder,dass bei fast der Hälfte der Proben in der Ge-schmacksbewertung durch Qualitätseinbußennicht die volle Punktzahl erreicht wurde.

02 MilchprodukteLose flüssige und geschlagene Sahnen wur-den aufgrund der hohen Beanstandungsquotenin 1998 von 39 % Schwerpunktuntersuchungenzugeführt. Erfreulicherweise fiel die Beanstan-dungsquote nur halb so hoch (19,3 %) aus.

Eine hohe Beanstandungsquote von 24,1 %innerhalb dieser Warengruppe wurde bei demProdukt „Saure Sahne“ ermittelt. Beanstan-dungsgründe betrafen hauptsächlich Wertmin-derungen durch sensorische Abweichungen.

Ein in Dänemark hergestelltes und mit einertürkischen Bezeichnung angebotenes sterilisier-tes Rahmerzeugnis wies erhebliche Kennzeich-nungsmängel in der Zutatenliste auf.

Joghurt mit den Gesundheitskräutern Johannis-kraut und Melisse wurde aufgrund des Johannis-

krautzusatzes (traditionelles Arzneimittel) alsnicht verkehrsfähig beurteilt. Die ausgelobte„beruhigende und ausgleichende“ Wirkung desProduktes stellt eine Irreführung i.S. des § 17Abs. 1 Nr. 5a LMBG dar.

Eine geöffnet eingelieferte Tetrabrik-Packungteilentrahmter Kondensmilch (Bewerdeprobe)war innen vollständig verschimmelt.

03 Käse17 Salzlakenkäse (Fetakäse) wurden schwer-punktmäßig bakteriologisch und auf die verwen-dete Tierart überprüft. Das Ergebnis zeigte, dasshier „einiges im Argen“ liegt.12 Proben (= 70 %) wiesen Hefengehalte von>500 000 bis 10 Millionen KBE/g auf. Der Befallwar bei diesen Proben auch organoleptischmehr oder weniger stark feststellbar. 4 von 12als Schafskäse bezeichnete Proben waren ausKuhmilch hergestellt (33 %), bei einem Feta-Käse fehlte die Angabe der Zutat Schafmilch.Insgesamt 12 der 17 Proben wiesen eine unvoll-ständige oder fehlerhafte Verkehrsbezeichnungauf.

Bei Sauermilchkäsen waren die Proben zweierHersteller aufgrund fehlerhafter Nährwertanga-ben zu beanstanden. Eine der Proben war mit„wenig Kalorien“ ausgelobt, der Gehalt über-schritt jedoch den für Erzeugnisse mit Hinweisauf einen niedrigen Brennwert festgelegtenHöchstgehalt von 50 Kcal/100 g erheblich. DieÜberprüfung auf Listeria monocytogenes ergabbei allen Sauermilchkäsen einen negativen Be-fund.

Ein „original geriebener Parmesan aus Hartkäseund Schmelzkäse“ wies Schimmelbefall auf undenthielt (ohne Kenntlichmachung!) die Zusatz-stoffe Citronensäure/Citrat und Diphosphat.Zu beanstanden war hier auch die Bezeichnungals „original geriebener Parmesan“. Unabhängigvon der Problematik des Begriffes Parmesan alsHerkunfts- oder Gattungsbezeichnung kann einderartiges Gemisch, das zudem auf der Verpa-ckung noch die Abbildung eines Hartkäse-stückes aufwies, nicht als „original Parmesan“bezeichnet werden.

Bei zwei weiteren geriebenen Käsen (Gratin-käse aus Mozzarella und Emmentaler und ge-riebener Mozzarella) war der für die Herstellungvon Mozzarella zulässige Zusatzstoff Citronen-säure nicht kenntlich gemacht.

Ein „hausgemachter Frischkäse aus Kräuternund Lachs“ aus dem Einzelhandel fiel durch eineintensive rötliche Färbung und einen sehr salzi-

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Jahresbericht 1999

gen Geschmack auf. Die Untersuchung ergab,dass hier einem Frischkäse Seelachsschnitzel inÖl (Lachsersatz) zugesetzt worden war. Eskonnten die für handelsüblichen Lachsersatzeingesetzten Farbstoffe E110 und E124, Ben-zoesäure und signifikante Mengen pflanzlichesÖl nachgewiesen werden.

Ein französischer Rohmilch-Camembert warnicht aus roher sondern erhitzter Milch herge-stellt worden.

Bei den im Berichtszeitraum zu Recht einge-lieferten Beschwerdeproben handelte es sichum:- Mozzarella mit lösungsmittelartigem Fremd-

geruch (Hefen)- Sour Cream mit Fremdkörper- verhefter Edamer- Cottage Cheese mit auffallenden roten,

stecknadelkopfgroßen Flecken auf der ge-samten Oberfläche (Hefen)

- Mainzerkäse mit wildem Schimmelbefall- Weichkäse mit Fremdschimmel

04 ButterNachdem im Jahr 1997 festgestellt worden war,dass lose Butter fast ausschließlich mit einerunvollständigen Kennzeichnung angeboten wur-de (s. Jahresbericht 1997), sollte im April stich-probenartig überprüft werden, ob sich die Situ-ation verändert hat. Dabei stellte sich heraus,dass nur eine einzige Butterprobe allen Kenn-zeichnungsforderungen entsprach. Im Gegen-satz zu 1997 waren zwar teilweise die Fettgehal-te deklariert, doch waren nur wenige Verkäuferloser Butter darüber informiert, dass mit derÄnderung der Zusatzstoffregelungen auch derZusatz von β-Carotin zur Winterbutter kenntlichgemacht werden muss. Mehrere Proben, die als"Markenbutter" bzw. mit dem Hinweis "frisch"angeboten wurden, waren wegen sensorischerMängel zu beanstanden. Überschreitungen desWassergehaltes konnten wie 1997 nicht festge-stellt werden.

05 Eier, EiprodukteEinfuhruntersuchungen wurden an 130 Pro-ben aus 65 Partien Eiprodukten durchgeführt. Inder Eiprodukte-Verordnung ist eine ausreichen-de Vorbehandlung der Eiprodukte, die zur Her-stellung von Lebensmitteln importiert werden,vorgeschrieben. Zugleich sind darin die Unter-suchungsmethoden festgelegt, mit Hilfe dererdiese Vorbehandlung überprüft werden soll.In keiner der untersuchten Proben konnten Sal-monellen, koagulase-positive Staphylokokkenoder erhöhte Gesamtkeimzahlen und Entero-bakteriazeengehalte nachgewiesen werden.

Eine Verbraucherbeschwerde über ein fauligesEi konnte zweifelsfrei aufgrund der Sensorik undeinem hochgradigen Befall mit Enterobakteria-zeen bestätigt werden.

Auf einer Packung Hühnereier fehlten sowohldas Mindesthaltbarkeitsdatum wie auch derKühlhinweis gemäß der Hühnereier-Verordnung.

Weißschalige Eier aus Freilandhaltung wiesenunter UV-Licht Cuticula-Veränderungen auf, wiesie für Eier aus Käfighaltung charakteristischsind.

Hart gekochte, gefärbte Eier hatten teilweiseaufgrund ungenügender Erhitzung linsengroßezähflüssige Stellen in der Dottermitte. Den siche-ren Schutz vor Salmonellen gewährleisten nurlange gekochte Eier, die aber häufig sensorischals zu trocken empfunden werden.

06 FleischVorverpacktes gekühltes Hackfleisch wicham Ende der Verbrauchsfrist sensorisch undbakteriologisch deutlich ab. Trotz der Verpak-kung mit Schutzatmosphäre ist die kontinuierli-che Einhaltung der vorgeschriebenen Tempera-tur „unter 2 °C“ bzw. „bei + 2 °C“ für eine län-gere Haltbarkeit dieses leicht verderblichen Er-zeugnisses zwingend erforderlich. Eine Unter-brechung der Kühlkette durch Auslieferung desProduktes in Fahrzeugen ohne Kühlung an denEinzelhandel führt bereits zu raschem Verderb.Drei der Proben des selben Herstellers wurdenmit der Angabe „besonders mager“ ausgelobt. Ineinem Fall entsprach der ermittelte Fettgehaltvon 16,3 % allerdings nicht einer fettreduziertenWare. Die Kennzeichnung aller 3 Proben enthieltzudem keine Nährwertkennzeichnung gemäßNKV, die durch diese nährwertbezogene Angabeerforderlich gewesen wäre. Auch waren die ge-mäß Richtlinie 94/65/EG bei Hackfleisch mitGenusstauglichkeitskennzeichen erforderlichenKennzeichnungselemente „Fettgehalt wenigerals ...“ und „Verhältnis zwischen Kollagen undFleischeiweiß weniger als ...“ nicht auf der Ver-packung angebracht.

Zwei Proben Gemischtes Hack eines Herstel-lers enthielten statt zur Hälfte Rind und Schweinjeweils eine der Tierarten nur in Spuren.

Ein Metzger verärgerte einen Kunden durch denVerkauf von verdorbenem und schimmelpilzbe-fallenem Hackfleisch, was nach dem Ergebnisder Nachprobenuntersuchung kein Einzelfallwar.

Beefsteakhack aus einer Fleischerei war mitSalmonella Derby kontaminiert. In Nachprobenwurden Salmonellen der Varietät S. Typhimu-rium nachgewiesen.

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Hygiene Institut Hamburg

Der häufigste Beanstandungsgrund bei Hack-fleisch war das Überschreiten der Verkehrsfris-ten gemäß § 5 der Hackfleisch-Verordnung inImbissen und Gaststätten, zumeist in Verbin-dung mit unerlaubtem bzw. unsachgemäßemEinfrieren.

Als nicht zum Verzehr geeignet wurden ganzeArgentinische Rinderfilets in Folienreife-packungen beurteilt, deren Oberfläche grünlichverfärbt war und deren Inneres sich als stickigund faulig erwies.

Als Beschwerdeprobe eingelieferte tiefgefroreneArgentinische Steaks fielen fast ein ganzesJahr vor Ablauf des MHD durch einen sauer-stechenden Geruch auf. Eine Verfolgsprobebestätigte den Mangel.

In zwei argentinischen Rindersteaks sowie ei-nem neuseeländischen Lammfilet, die im Rah-men einer bundesweiten Erhebung untersuchtwurden, ließen sich VTEC (Verotoxin-bildendeEscherichia coli) nachweisen.

Ein grün verfärbtes, fauliges Schweinefiletwurde aufgrund einer Verbraucherbeschwerdeeingeliefert. Das über ein Jahr zurückliegendeMindesthaltbarkeitsdatum des bei 0 °C ca. 4Wochen haltbaren Fleisches war im Handeldurch ein neues Etikett überklebt worden.

Eine Verbraucherin befand ein Kasseler Stiel-kotelett mit einer abgestorbenen großen Fliegezu Recht als ekelerregend.

Von 53 Proben rohes, frisches und gefrorenesGeflügel bzw. Geflügelteile sowie Geflügel-fleischerzeugnisse waren 13 (24,5 %) zu bean-standen.Mehr als die Hälfte der zu maßregelnden Probenwiesen mikrobielle Zersetzung und/oder erhebli-che sensorische Veränderungen auf. Der andereTeil der Beanstandungen bezog sich auf Ver-stöße gegen Kennzeichnungs- oder Bezeich-nungsvorschriften. Von diesen Maßregelungenwaren ausschließlich Hähnchenschenkel betrof-fen. Salmonellen wurden in dieser Erzeugnis-gruppe nur in zwei Geflügelfleischproben (1 ×S. Infantis und 1 × S. Livingstone) nachgewie-sen.

Im Rahmen der Einfuhruntersuchungen wurden656 Proben Fleisch- und Fleischerzeugnisse aufHemmstoffe mit negativem Ergebnis untersucht(siehe auch Tab. 12).

07 FleischerzeugnisseKatenschinken, als Scheibenware in einer Sta-pelpackung angeboten, wurde aufgrund einerVerbraucherbeschwerde eingeliefert. Bei den aufder Oberfläche entdeckten vermeintlichen„Schädlingen“ handelte es sich jedoch um grob

geschroteten Pfeffer. Die Ware war aber den-noch zu beanstanden, weil der Wassergehalt imMagerfleischanteil mit 71,3 % den festgesetztenHöchstwert von 68 % deutlich überschritt. DerSchinken war vor dem Einschweißen nicht langgenug gereift und somit nicht ausreichend abge-trocknet.

Ein Stück roher Schinken aus einer Schlachte-rei war von bis zu 8 mm langen lebenden Madenbesiedelt.

Eine Beschwerde bezog sich auf einen Land-rauchschinken deutscher Herstellung mit CMA-Gütezeichen. Die angeräucherte Schwarte trugeinen EG-Stempel aus Holland, was zur Verun-sicherung des Verbrauchers führte. Das Produktwar nicht zu beanstanden, da für die Vergabedes CMA-Gütezeichens bislang keine Verarbei-tung von Rohstoffen deutscher Herkunft gefor-dert wird.

Auch 1999 wurden wieder Kochpökelwaren ausPizzerien und anderen Speise-Restaurants un-tersucht, da festzustellen ist, dass bei der Her-stellung von Pizza, Croques etc. überwiegendFormfleischerzeugnisse Verwendung finden,obwohl auf den Speisekarten die Zutat als„Kochschinken“ deklariert wird. 9 von 10 Pro-dukten genügten nicht den lebensmittelrecht-lichen Anforderungen: In mehreren Fällen han-delte es sich um geformte, stärkehaltige Waremit bis zu 30 % Fremdwasser. Diese vorwiegendaus Dänemark und den Niederlanden bzw. Ita-lien stammenden Produkte, welche auch ge-schmacklich nicht vergleichbar sind mit hiesigenErzeugnissen, waren nicht nur auf den Speise-karten der Gastronomiebetriebe falsch bezeich-net. Mit Angaben wie „Aromalake“ oder „Brühe“im Zutatenverzeichnis wurde auch auf denKennzeichnungen der Originalgebinde auf dievon der Verkehrsauffassung abweichende Be-schaffenheit nicht ausreichend hingewiesen.Daneben war bei 4 Produkten die verwendeteGlutaminsäure nicht auf den Speisekarten ange-geben. Mit der Neufassung der ZZulV vom29.01.1998 ist bei Abgabe von Lebensmitteln inGaststätten auch die Verwendung von Ge-schmacksverstärkern auf den Speise- und Ge-tränkekarten kenntlich zu machen. Die Über-gangsregelung galt nur bis zum 28.10.1998. Ab1999 wurde daher verstärkt auf eine ordnungs-gemäße Angabe dieser Zusatzstoffgruppe ge-achtet.

Cevapcici aus der Gastronomie enthielt uner-laubte Zusätze von Nitritpökelsalz und Stärke.

08 WurstwarenBei als Frische Mettwurst bzw. Zwiebelmett-wurst bezeichneten Produkten wurde der Um-rötungsgrad geprüft, um festzustellen, ob es sich

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Jahresbericht 1999

um verkehrsfähige Wurstwaren handelt: DenUntersuchungsergebnissen zufolge waren alleeingelieferten Proben lange genug gereift, d.h.sie wiesen hinsichtlich dieses Kriteriums bereitsden Status einer Rohwurst auf. Die mikrobiologi-schen Profile und sensorischen Befunde ent-sprachen ebenfalls ausreichend fermentiertenErzeugnissen. Lediglich zwei Zwiebelmettwürstemußten aufgrund ihres sauren Geruchs undGeschmacks beanstandet werden. Salmonellenwurden in keiner der Würste nachgewiesen.

Als „Grillwürste“ wurden fast ausschließlich Thü-ringer Bratwürste eingeliefert. Die Beanstan-dungen betrafen in einem Fall eine unerlaubte,allerdings nur partielle Umrötung, in den anderenFällen die fehlende Kenntlichmachung von Zu-satzstoffen, insbesondere von Glutaminsäure/Glutamat.

Ein Wochenmarkt-Händler war offensichtlich mitder genauen Auflistung der Zusatzstoffe in denvon ihm angebotenen Brühwurst-Erzeugnis-sen überfordert: Die erforderliche Kenntlichma-chung von Geschmacksverstärkern, Diphosphatund Antioxidationsmitteln erfolgte pauschaldurch die Angabe „mit Zusatzstoffen“. Darüberhinaus fehlte die Angabe des verwendetenMilcheiweißes gänzlich.

Zwei als Fleischkäse und Wiener bezeichneteProben erwiesen sich zudem als reine Geflügel-fleischprodukte.

Verschiedene vorverpackte Brühwürste einesHerstellers enthielten nicht in der Zutatenlisteaufgeführtes Geflügelfleisch.

Von 5 Proben der bei einem ortsansässigenHersteller entnommenen Brühwürste in Fertig-packungen wiesen zwei beim Erreichen desangegebenen MHD bereits einen milchsaurenGeruch und Geschmack auf. Diese und zweiweitere der eingelieferten Proben waren auchhinsichtlich der Kennzeichnung nicht einwand-frei: In den Zutatenverzeichnissen fehlte dieAuflistung von Glucose, Milcheiweiß und Gluta-minsäure bzw. Glutamat. Die Landleberwurstwar mit einem zu geringen Fleischanteil herge-stellt worden; der BEFFE-Gehalt von 7,1 % ent-sprach nicht der allgemeinen Verkehrsauffas-sung.

Eine Röstzwiebelwurst wurde wegen einesvom Verbraucher darin vorgefundenen „Nager-zahnes“ eingesandt. Der Fund konnte nachForm und Größe als Schneidezahn einesJungschweines identifiziert werden.

Tabelle 13: Ergebnisse der Tierartbestimmungen

Probenart Anzahl Plan-proben

Verfolgs-proben

Verdachts-proben

Beschwer-deproben

Beanstan-dungen

Räucherlachs 4 4 1Wild u. -erzeugnisse 1 1Hasenteile 1 1Rohwurst 1 1Brühwurst 6 4 2 4Hackfleisch 7 3 1 3 2Kalbfleisch, -zuber. 1 1Flüssigblut 1 1Käse 19 18 1 5Kochschinken 1 1Sonstige 3 3

Gesamt 45 36 5 6 2 12

10 Fische121 Proben gekühlte und zum geringen Teil ge-frorene Fische und Fischzuschnitte wurdensensorisch und bakteriologisch sowie auf dasVorhandensein von Nematoden überprüft. In 30Fällen (24,8 %) wurden Beanstandungen ausge-sprochen. Auffällige sensorische Abweichungenmit entsprechenden bakteriologischen Befunden

fanden sich in zwei Proben Matjesheringe und ineiner Probe Schollen.Nematodenlarven (Anisakis bzw. Pseudoterra-nova sp.) in unterschiedlicher Zahl wurden in:- 18 von 36 Seelachsproben,- 2 von 10 Rotbarschproben, - 1 von 8 Kabeljauproben,

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- 1 von 4 Schellfischproben, - 1 von 20 Matjesheringsproben und jeweils in 1 Probe Stinte, Makrele, Zahn-brasse und Hecht gefunden. 20 Proben Schol-len, sechs Proben grüne Heringe, vier ProbenViktoriabarsche sowie Einzelproben andererFischarten waren nematodenfrei.

Aufgrund einer EU-Eilverordnung wurden auch1999 große Mengen an Fischen, Krebs- undWeichtieren sowie Erzeugnissen daraus ausdem asiatischen Raum, hauptsächlich der Volks-republik China, vom Veterinäramt Grenzdienstzur Untersuchung auf Salmonellen und patho-gene Vibrionen eingesandt. Näheres siehe TeilD III.2 dieses Jahresberichts.

11 FischerzeugnisseIn dieser vielschichtigen Produktgruppe wurdenu.a. 47 Proben Räucherlachs sowohl bei Pro-beneingang als auch am Ende des deklariertenMindesthaltbarkeitsdatums bei entsprechenderKühlschranklagerung und 38 als Einzelprobeneingeschickter Räucherlachs bzw. frischer, roherLachs aus der Produktion bakteriologisch unter-sucht. In sechs Proben wurden qualitativ Liste-ria monocytogenes nachgewiesen, d.h. diesegesundheitsschädlichen Keime blieben unter100 KBE/g Untersuchungsmaterial. Die sechsProben waren somit nach derzeitig gültiger Ver-kehrs- bzw. Rechtsauffassung nicht zu bean-standen.

Von den insgesamt 103 Proben geräucherterLachs (Räucherlachs und Graved Lachs in Fer-tigpackungen) wurden seltener bei der Ein-gangsuntersuchung als vielmehr mit Ablauf desMindesthaltbarkeitsdatums 13 Einsendungen(12,6 %) wegen sensorischer Abweichungenund/oder mikrobieller Belastungen gemaßregelt.

Sieben von 11 Proben ausländische, getrock-nete Fischerzeugnisse unterschiedlicher Artmussten wegen sensorischer Abweichungen inVerbindung mit einem Befall von Schimmelpilzenund auch wegen Kennzeichnungsmängeln be-anstandet werden.

Im Berichtszeitraum wurden im Rahmen derEinfuhrkontrolle 239 Thunfisch-, Sardinen- undMakrelenkonserven, daneben aber auch 80 dereingelieferten Proben Räucherlachs, 10 Sar-dellenfilets und Anchovis, 10 Trockenfische,1 Probe Rollmöpse und 7 Thunfisch-Ver-dachtsproben auf biogene Amine untersucht.Von den Konserven wies keine der Proben Auf-fälligkeiten auf. Bei fast allen Proben lagen dieermittelten Amingehalte bei oder unter 20 mg/kg.

Bei den Räucherlachsen wurden bei 7 Probendie sensorisch wahrnehmbaren Abweichungendurch die ermittelten Gehalte an biogenen Ami-nen bestätigt. Spitzenreiter war dabei ein auf

dem Fischmarkt gekauftes und als Beschwerde-probe eingeliefertes „Lachs Rückenfilet“ mit1.075 mg Cadaverin, 500 mg Histamin, 475 mgAgmatin, 400 mg Tyramin und 60 mg Putrescinim Kilogramm Fischfleisch.

Eine Probe Sardellen mit Gehalten von 35 mgPutrescin, 57 mg Tyramin, 198 mg Cadaverin,168 mg Histamin und 56 mg Agmatin im Kilo-gramm Fischfleisch, wies in sensorischer Hin-sicht jedoch nur geringfügige Mängel auf. Daswar der Anlass für die vergleichende Untersu-chung mehrerer Handelsprodukte: in keinerdieser Proben wurden Amingehalte ermittelt, dieüber 55 mg/kg lagen.

Die Beurteilung der Amingehalte getrockneterFische gestaltet sich nach wie vor schwierig, daz. B. aufgrund des teilweise vorhandenen Schim-melpilzbefalls eine unterstützende sensorischePrüfung nicht vorgenommen werden kann. Dadie Verkehrsbezeichnung der Produkte oft nur„Trockenfisch“ lautet, eine Herkunft nicht immerklar erkennbar ist und es sich gelegentlich nurum Teilstücke der ganzen Fische handelt, kannauch die Sammlung von Vergleichsdaten bishernur bedingt zur Beurteilung der Verkehrsfähig-keit herangezogen werden. Ein Stockfisch, ent-nommen in einem „Afro-Shop“, war hier die auf-fälligste Probe (siehe Tabelle 14).

Bei einem als Beschwerde eingelieferten Rot-lachs handelte es sich um Ware, die von einemdeutschen Importeur aus Alaska bezogen undim Versandhandel angeboten wurde. DemVerbraucher war aufgefallen, dass die Ware lautZutatenliste Natriumnitrit enthielt. Dieser Pökel-stoff darf gemäß ZZulV für ein derartiges Er-zeugnis nicht verwendet werden.

Verbraucherbeschwerden vom Altonaer Fisch-markt über verschiedene Räucherfischerzeug-nisse konnten wegen erheblicher sensorischerAbweichungen bestätigt werden. Andere Erzeug-nisse aus dieser Produktgruppe wie Bücklinge,ganze, geräucherte Makrelen, Kaviar einschließ-lich deutscher Kaviar und Fischerzeugnisse inGelee waren nicht zu maßregeln.

Von 19 Einsendungen Fischstäbchen musstenvier Proben wegen erheblicher sensorischerAbweichungen und 2 Proben Fischfrikadellenebenfalls wegen gravierender sensorischer Ab-weichungen in Verbindung mit einer erheblichenbakteriellen Kontamination beanstandet werden.

27 Gläser Sevruga-Kaviar eines ortsansässigenImport/Exportbetriebes wurden mikroskopischauf Fremdbestandteile untersucht. Die Ware wardem Abnehmer aufgefallen, weil sich in denGläsern, z. T. mit bloßem Auge erkennbar, blau-weiße Farbpartikel befanden. Es handelte sichum Lacksplitter, die offensichtlich beim Umfüllendes Kaviars aus der handelsüblichen, blau-

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lackierten 1,8 kg-Original-Stülpdeckeldose in diekleinen 25 bzw. 50 g-Gläser in die Ware gelangtwaren. Durch einen besonderen Wasch-Prozessdes Fischrogens gelang es der Firma, die stö-renden Teilchen zu entfernen, was durch die

nachfolgend erneute Durchmusterung mit Hilfeeiner Stereolupe bestätigt wurde. Hinsichtlich derBeurteilung der Qualität dieser arg strapaziertenWare wurde das Institut dann allerdings nichtmehr bemüht.

Tabelle 14: Biogene Amine in getrockneten Fischen

Verkehrs- Herkunft Putrescin Tyramin Cadaverin Histamin Agmatin Spermidin Sperminbezeichnung mg/kg mg/kg mg/kg mg/kg mg/kg mg/kg mg/kg

getr. Fisch Afrika <10 <10 21 <10 <10 18 18Dried Fish Asien 109 25 560 10 55 <10 19

Trockenfisch unbekannt <10 24 <10 <10 <10 24 23Baracuda Afrika <10 <10 <10 <10 <10 12 <10Stockfisch Afrika 1.120 401 4.531 <10 1.808 735 40Stockfisch Afrika 965 864 13.866 18 3.400 2.813 265

Trockenfisch Ghana <10 <10 <10 <10 <10 <10 12Makrelen Afrika <10 <10 <10 <10 <10 <10 <10

Trockenfisch Afrika 12 <10 20 <10 <10 <10 40Kabeljau unbekannt 73 73 178 16 13 11 23

12 Krebs- und WeichtiereAus der Erzeugnisgruppe Weichtiere undWeichtiererzeugnisse entsprachen 4 Einsendun-gen Weinbergschnecken wegen unzulässigerbzw. unzureichender Kennzeichnung nicht denlebensmittelrechtlichen Bestimmungen.

In der Produktgruppe Krebstiere und Krebstier-erzeugnisse war lediglich 1 Probe Langustenwegen sensorischer Abweichungen zu bean-standen.

22 Tiefsee-Garnelen-Proben, überwiegend alsTK-Ware eingeliefert, wurden im Rahmen ver-schiedener Untersuchungsschwerpunkte über-prüft: Die Qualität wurde, wie bereits im Vorjahr,durch vergleichende sensorische und chemisch-analytische Untersuchungen des Sandgehaltesüberprüft. Die Sandgehalte lagen zwischen 31und 770 mg/kg Garnelenfleisch. Eine Beanstan-dung erfolgte in keinem Fall, da kein Erzeugnisbei der Verkostung als auffallend sandig-knir-schend beurteilt wurde. Ziel dieser Untersuchun-gen war es auch, für das in den DLB-Leitsätzenfür Krebstiere und Erzeugnisse daraus als „prak-tisch frei von Sand“ beschriebene Beschaffen-heitsmerkmal einen Vorschlag für einen Höchst-gehalt an Sand zu erarbeiten. Anhand der Da-ten, die im Rahmen der Tätigkeiten der AG„Fisch und Fischerzeugnisse“ der Lebensmittel-chemischen Gesellschaft gesammelt wurden,wurde ein Gehalt von 500 mg Sand pro Kilo-gramm Feuchtgewicht als maximaler Wert vor-geschlagen. Die Arbeit ist inzwischen in der Zeit-

schrift Archiv für Lebensmittelhygiene veröffent-licht.

Die Bestimmung des Indol-Gehaltes, eines bak-teriellen bzw. enzymatischen Abbauproduktesder Aminosäure Tryptophan, diente ebenfalls derQualitätsüberprüfung von Garnelen. Sensorischfeststellbare Mängel lassen sich häufig nichtdurch die ermittelten Keimgehalte bestätigen, dadie Keime durch Verarbeitungsschritte wie z. B.Tiefgefrieren der Ware bereits weitgehend ab-getötet werden. Das Prüfkriterium Indol kanndaher bei Proben mit abweichenden, oft nichtnäher beschreibbaren geschmacklichen Fremd-noten, zur Ermittlung der Ursache mit herange-zogen werden, auch wenn es einen festgelegtenGrenzwert wie in den USA (250 µg/kg), inDeutschland zur Zeit noch nicht gibt. Drei sol-cher sensorisch auffälligen Proben wiesen auchhöhere Indolgehalte (216 bis 554 µg/kg) auf.

Drei der eingelieferten Tiger-Prawns waren mitSchwefeldioxid (17 bis 40 mg/kg) behandelt wor-den; die Angabe des Konservierungsstoffs imZutatenverzeichnis fehlte jedoch. Auch die weite-ren Beanstandungen betrafen die Kennzeich-nung: bei glasierter Ware fehlte der entspre-chende Hinweis; Garnelen mit Darminhalt wur-den als „entdarmt“ bezeichnet; ein Produkt mitwenig ausgeprägtem Garnelenaroma wurdedurch den Zusatz „Gourmet“ ausgelobt.

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13 Fette, Öle, Streichfette (ohne 04)Auch im Berichtszeitraum wurden wieder imRahmen einer Schwerpunktaktion in allen Ham-burger Bezirken Frittierfette und –öle entnom-men. Insgesamt wurden 63 gebrauchte Frittier-fette und 14 gebrauchte Frittieröle im HI unter-sucht. Die Proben stammten überwiegend ausImbissbetrieben (51) und Gaststätten bzw. Res-taurants (23). Der Anteil der als zum Verzehrnicht mehr geeignet bzw. als wertgemindert zubeurteilenden Proben lag mit 13 % bzw. 7 %deutlich unter den Vorjahreswerten und damitwieder auf dem Niveau der Jahre 1995-1997.Etwa 13 % der Proben wiesen geringfügigereMängel auf.

Die Untersuchung einer kleinen Auswahl vonnativen Olivenölen ergab keine Hinweise aufunerlaubte Herstellungsmethoden bzw. Ver-schnitt mit anderen Ölen. Eine Probe wies kurzvor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums eineüberhöhte Peroxidzahl auf, bei einer weiterenfehlte die notwendige Loskennzeichnung.

Ein pflanzliches Streichfett mit 65 % Fett wurdein einem Fernsehspot mit der Aussage"Schmeckt wie Butter" beworben. Diese Wer-bung wurde als irreführend beurteilt, von demgroßen, ortsansässigen Hersteller jedoch alszulässig angesehen. Die daraufhin entnomme-nen Proben wurden im Rahmen einer AmtlichenButterprüfung in Schleswig-Holstein von 22 But-tersachverständigen verkostet und die Aussageeinstimmig als unzutreffend bewertet. Der Her-steller erklärte, den entsprechenden Werbespotnicht mehr in der vorliegenden Form senden zulassen.

Mehrere Proben Schmalz waren aufgrund vonüberhöhten Säure- und Peroxidzahlen und sen-sorischen Auffälligkeiten als wertgemindert zubeurteilen. Eine fertigverpackte Probe Schwei-neschmalz wurde trotz der notwendigerweisehöheren Herstellungstemperaturen als "natur-belassen" ausgelobt.

14 Suppen und Soßen (nicht süße)In einer Frühlingssuppe wurden größere Men-gen Glutamat nachgewiesen, die in der Speise-karte nicht kenntlich gemacht waren. Eine alsBeschwerdeprobe eingelieferte Wan-Tan-Suppemusste wegen eines stark abweichenden, fauli-gen Geruchs als zum Verzehr nicht mehr geeig-net beurteilt werden und enthielt darüber hinauseine überhöhte Menge an Kochsalz.

15 GetreideEine Probe Dinkel wurde wegen des Befalls mittierischen Schädlingen (Dörrobstmotte – Plodiainterpunctella) beanstandet. In den Verfolgs-proben war kein Schädlingsbefall feststellbar.

16 GetreideerzeugnisseBei Früchtemüsli wurde in den Rosinenschweflige Säure nachgewiesen. Die Verwen-dung von geschwefelten Rosinen war aus derZutatenliste nicht zu entnehmen.

In einer Probe Müsli wurde ekelerregender In-sektenbefall durch Gespinst, Kot, zahlreicheLarven und Vollinsekten der Dörrobstmotte (Plo-dia interpunctella) nachgewiesen.

In einer Beschwerdeprobe Weizenmehl wurdenStaubläuse (Liposcelis devinatorius) nachge-wiesen.

17 Brot und KleingebäckAls zum Verzehr nicht geeignet (§ 17 Abs. 1 Nr.1 LMBG) wurden mehrere Baguette Brötchenund 2 Toastbrote mit massivem Schimmelbefallbeurteilt.

In Zwieback und Franzbrötchen befanden sicheingebackene Fremdkörper (Draht und Fasern).

Zwei Milchbrötchen wurden als irreführendbezeichnet beurteilt, weil der in der Richtlinie fürBrot und Kleingebäck zur Herstellung von Milch-brötchen angegebene Mindestwert von 50 lMilch auf 100 kg Mehl nicht eingehalten wordenwar.

In einem Sesambrötchen befanden sich einge-backene amerikanische Reismehlkäfer – Tribo-lium confusum.

Ein Schwarzbrot in Scheiben wies einen star-ken moderigen Geruch auf.

Als wertgemindert (§ 17 Abs. 1 Nr. 2b LMBG)wurde Zwieback beurteilt, der überlagert war(das Mindesthaltbarkeitsdatum war 6 Monateüberschritten).

18 Feine BackwarenSechs Proben Schmalzgebäck wurden in Sie-defetten gebacken, die infolge zu langer und/oder zu starker Erhitzung deutlich nachteilig ver-ändert waren.

Bei drei losen Torten wurden zugelassenekünstliche Farbstoffe nachgewiesen. Es fehltedie erforderliche Kenntlichmachung „mit Farb-stoff“ auf einem Schild auf oder neben der Ware.

Eine Apfeltasche und eine Zimt-Apfel-Taschewiesen einen starken Schimmelbefall auf.

Eine Torte fiel durch ihren stark fauligen Geruchauf.

Zwei überlagerte Chips-Proben schmecktenstark ranzig, seifig und muffig.

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Ebenfalls überlagert waren zwei Proben Weih-nachtsgebäck. Sie zeigten einen ähnlichensensorischen Befund wie die Chips.

In Keksen befand sich eine eingebackene Dörr-obstmotte – Plodia interpunctella. Eine DeutscheSchabe - Blattella germanica - wurde von uns ineinem Erdbeer-Himbeer-Kuchen nachgewie-sen.

Bei fünf Proben Frankfurter Kranz wurde dieBezeichnung als irreführend gekennzeichnet i. S.von § 17 Abs. 1 Nr. 5b LMBG beurteilt, weil fürdie Cremefüllung keine Buttercreme verwendetwurde, bzw. die Creme nur zum Teil mit Butterhergestellt wurde.

Ein Baumkuchen entsprach in seiner Zusam-mensetzung nicht den Anforderungen der Leit-sätze für Feine Backwaren. Danach enthältBaumkuchen nur Butter und kein anderes Fett.Die untersuchte Probe enthielt aber auchFremdfett.

Die Verwendung von kakaohaltiger Fettglasuranstelle von Schokoladenarten bei fünf ProbenMandelhörnchen wurde als Irreführung desVerbrauchers angesehen.Des weiteren wurde bei Mandelhörnchen die Er-satzmasse Persipan (Tocopherolmuster) nach-gewiesen, obwohl bei der Herstellung diesesGebäcks nur Mandelmasse verwendet werdendarf.

Vanilleschnitten müssen nach den Leitsätzenfür Feine Backwaren einen deutlich wahrnehm-baren Geruch und Geschmack nach Vanilleaufweisen, als Aromastoff ist nur Vanille und/oder Vanillearoma mit natürlichen Aromastoffenenthalten. Die Überprüfung von 15 lose in Bäckereien an-gebotenen Proben ergab, dass 10 Proben ein-deutig nur mit Vanillin aromatisiert wurden.Bei 4 Proben war aufgrund der geringen Vanil-lingehalte (2-7 mg Vanillin/kg) unter Berücksich-tigung möglicher oxidativer Veränderungen kei-ne sichere Aussage über die Art des Aroma-zusatzes möglich. Diese Proben wiesen einkaum bis garnicht wahrnehmbares Vanillearomaauf („sahnig-buttrige“ Note). Des weiteren ent-hielten drei Proben synthetische Farbstoffe, dienicht kenntlich gemacht waren. Die Gelbfärbung der anderen Proben war durchebenfalls nicht kenntlich gemachte natürlicheFarbstoffe bedingt.

20 Mayonnaisen, emulgierte Soßen,Feinkostsalate

Im Rahmen eines Untersuchungsschwerpunktes"Zusatzstoffe in emulgierten Soßen" sollten vor-zugsweise Mayonnaisen, Salatmayonnaisenund Remouladen von Hamburger Herstellern

und/oder lose Ware eingeliefert werden. Es wur-den 13 Proben in Fertigpackungen und 19 loseangebotene Soßen eingeliefert und vor allem aufihren Gehalt an Konservierungsstoffen und Sac-charin untersucht. Eine Höchstmengenüber-schreitung konnte bei keiner Probe festgestelltwerden. Von den fertigverpackten Proben, diezur direkten Abgabe an den Endverbraucherbestimmt waren, enthielt nur eine einzige Probegeringe Mengen an Konservierungsstoffen. Inkeiner dieser Proben konnte der Süßstoff Sac-charin nachgewiesen werden. Demgegenüberenthielten 10 der 19 lose angebotenen SoßenKonservierungsstoffe, die auf den Großgebindenkorrekt kenntlich gemacht waren, bei der Hälftedieser konservierten Produkte wurde jedochnicht in der vorgeschriebenen Weise auf dieKonservierungsstoffe hingewiesen. Insgesamt 5der 19 lose angebotenen Erzeugnisse enthieltenden Süßstoff Saccharin. Zwei lose Proben ent-hielten β-Carotin, in beiden Fällen war der Farb-stoff nicht deklariert worden.

Darüber hinaus wurde wie in der Vergangenheitfestgestellt, dass die lose abgegebenen Erzeug-nisse häufig nicht mit den korrekten Verkehrs-bezeichnungen angeboten wurden, obgleichdiese auf den Groß-/Originalgebinden enthaltenwaren.

Im Berichtszeitraum wurden in einem Bundes-land Nordsee-Krabbensalate mit Konservie-rungsstoffgehalten über 1500 mg/kg beanstan-det, wobei der Beurteilung die in der ZZulV fürFeinkostsalate festgelegte zulässige Höchst-menge zugrunde lag. Diese Beurteilungspraxiswird hier nicht geteilt. Nach hiesiger Auffassungdarf ein solches Produkt, das aus mindestens40 % Krabbenfleisch und (Salat-)Mayonnaisehergestellt wird, einen Konservierungsstoffgehaltvon 3600 bzw. 3000 mg/kg aufweisen, der sichaus den maximal zulässigen Höchstmengen inden beiden Zutaten errechnet. Vor diesem Hin-tergrund wurde im letzten Monat des Berichts-jahres damit begonnen, Nordseekrabbensalatezu untersuchen, die fast ausschließlich in Ham-burg hergestellt wurden. Dabei konnte festge-stellt werden, dass der größte Teil der eingelie-ferten Salate Konservierungsstoffgehalte zwi-schen 1500 und 2700 mg/kg aufwies. EineÜberschreitung der Höchstmenge von 3000 bzw.3600 mg/kg konnte in keinem Fall nachgewiesenwerden.

21 Puddinge, CremespeisenEine Beschwerdeprobe Vanillesoße roch undschmeckte deutlich nach Guajacol, einem Ab-bauprodukt (Zersetzungsprodukt) von Vanillinund war daher zum Verzehr nicht geeignet.

Der Beschwerdegrund bei einem Grießpuddingwaren hautartige, rötliche Verfärbungen in der

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Probe. Die mikrobiologische Untersuchung er-gab, dass diese durch Schimmelpilze aus demGenus Munilia hervorgerufen wurde.

23 Hülsenfrüchte, Ölsamen, Scha-lenobst

Linsen aus Kanada waren irreführend gekenn-zeichnet. Bei der Beschwerdeprobe eines ge-kochten Linseneintopfs handelte es sich statt umdie vom Verbraucher vermuteten Maden umkleine Würzelchen, die sich in Folge von Ein-weich-, Quellungs- und Keimvorgängen gebildethatten.

Durch Fraßstellen auffällig gewordene Nuss-Fruchtmischungen (Studentenfutter) einesHamburger Abpackbetriebs wurden mehrfachnachuntersucht. Auffälligkeiten ergaben sichkeine mehr.

Mandeln in verschiedenen Zerkleinerungsgra-den wiesen Gespinste und lebende Maden vonVorratsschädlingen auf.

Frische Schälnüsse waren völlig verschimmelt.

In einer Tüte gerösteter Erdnüsse befand sichein Fremdkörper, bei dem es sich um einenzusammengeklumpten Abrieb eines Maschi-nenteils gehandelt haben könnte.

Pistazien aus den USA wiesen erhebliche sen-sorische Mängel auf.

Hinsichtlich der durchgeführten Mykotoxinunter-suchungen wird auf den Abschnitt "Mykotoxin-untersuchungen" verwiesen.

24 Kartoffeln, stärkereiche Pflanzen-teile

Eine als „Plant Dioscorea“ gekennzeichneteProbe aus China erwies sich als ein Erzeugnisaus Yamswurzel.

25 FrischgemüseHonigmelonen und verschiedene Salatartenwurden auf ihren Nitratgehalt überprüft (sieheAbschnitt "Nitratuntersuchungen in pflanzlichenLebensmitteln).

26 Gemüseerzeugnisse, Gemüse-zubereitungen

Eine Beschwerdeführerin wurde durch ein Me-tallteil in einer Wachsbohnen-Konserve ge-schädigt. In einem Glas mit Gurkensticks be-fand sich ein Insekt. Weinblätter aus der Türkeiwiesen nicht näher zu identifizierende gelberunde Partikel auf.

Eine Beschwerdeprobe Möhrensaft enthielteinen sehr hohen Milchsäuregehalt in Verbin-dung mit einem erhöhten Bernsteinsäuregehalt

bei unauffälligem mikrobiologischem Befund.Offenbar war das Ausgangsmaterial nicht ein-wandfrei.

28 PilzerzeugnisseBei getrockneten Pilzen aus China und Thailandfehlte die Angabe der Pilzart.

29 FrischobstÄpfel wurden aufgrund ihres sortentypischenGeruchs vom Verbraucher als „lösungsmittelbe-handelt“ abgelehnt.

Eine Beschwerdeprobe Weintrauben wies keinemessbaren Rückstände an Pflanzenschutzmit-teln auf.

Kiwi-Früchte waren als verdorben zu beurteilen.Eine Apfelsinen-Probe wies an der Oberseiteder Früchte Insekteneinstiche und eingeschlos-sene Larven auf. Eine Steige Zitronen war völligdurchgeschimmelt.

30 ObsterzeugnisseIm Rahmen einer Schwerpunktsaktion Trocken-früchte wurden geschwefelte Aprikosen sowiePflaumen mit Sorbinsäure ohne Kenntlichma-chung festgestellt. Unbehandelte Muscat Dattelnwiesen Schädlingsbefall auf.

Bei Obstkonserven war die Zuckerkonzentrati-onsstufe nicht zutreffend angegeben. Weiterhinwaren fehlerhafte Nährwerttabellen oder irrefüh-rende bildliche Darstellungen festzustellen.

In einer Kirschkonserve befanden sich Maden.

Eine Probe „Pflaumen in Salzlake“ wies einenKochsalzgehalt von 22,5 Gew. % auf. Es fehltejedoch ein Hinweis, dass die Früchte nur nachWässerung verwendet werden können und dieAufgussflüssigkeit zu verwerfen ist.

31 Fruchtsäfte, Fruchtnektare32 Alkoholfreie GetränkeIm Bereich der alkoholfreien Getränke habensich 1999 zahlreiche Verbraucherbeschwerdenergeben. Der vermeintliche Coca-Cola-Skandalin Belgien hat die Sensibilität einzelner Verbrau-cher besonders angesprochen. Die vorgebrach-ten Beschwerdeproben bezogen sich insbeson-dere auf „Light“-Getränke oder auf Erfrischungs-getränke, deren sensorischer Gesamteindruckunharmonisch und „künstlich“ erschien. Es hatsich gezeigt, dass insbesondere die süßstoffhal-tigen Getränke aufgrund ihres arteigenen, leichtpelzig wirkenden Nachgeschmacks geeignetsind, beim Verbraucher die Assoziation einernicht rechtmäßigen Herstellung zu erwecken.

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33 Weine, Schaumwein34 Erzeugnisse aus WeinIm Rahmen der Einfuhruntersuchungen wur-den 122 Proben aus 12 verschiedenen Drittlän-dern und Reimporte für Erzeugnisse aus 3 ver-schiedenen Mitgliedstaaten untersucht. Für 28Partien konnte nach abgeschlossener Untersu-chung und Begutachtung einer unmittelbarenZulassung zum Verbringen ins Inland zuge-stimmt werden. 94 (77 %) der überprüften Wein-partien wurden beanstandet, davon 11 (9 %)aufgrund ihrer stofflichen Beschaffenheit. Unzu-lässige Überschreitung der SO2-Höchstmengeoder des Gesamtalkoholgehaltes sowie Nicht-einhaltung der Vorgaben hinsichtlich Gesamt-säure, Citronensäure, Fluorid und überschüssi-gem Natrium zählten zu den Gründen der Bean-standung. Ein Wein aus Chile wurde wegen desVerdachts auf Rot-Weiss-Verschnitt abgelehntsowie ein Erzeugnis aus Südafrika, das sich ausfranzösischem und südafrikanischem Rotweinzusammensetzte.

Knapp die Hälfte der Untersuchungsanträgewurde aufgrund fehlender oder offensichtlichfehlerhafter Einfuhrdokumente (V.I.1) von denZolldienststellen veranlasst. Besondere Prob-leme ergaben sich für Erzeugnisse aus der Uk-raine, da nicht unerhebliche Zweifel an der Echt-heit der V.I.1-Dokumente entstanden sind.

Die am häufigsten zu verzeichnenden Kenn-zeichnungsmängel waren die fehlende Impor-teurs- oder Los-Kennzeichnung sowie unzuläs-sige oder irreführende Angaben.

Im Rahmen der Inlandsweinkontrolle Ham-burgs wurden georgische und kroatische Weineuntersucht, die anteilig aufgrund erheblicherKennzeichnungsmängel auffielen.

Arbeitsbericht desWeinsachverständigen/WeinkontrolleursBei der Außendiensttätigkeit des Weinsach-verständigen (Weinkontrolleurs) in Zusammen-arbeit mit dem zuständigen Außendienst desBezirksamtes Hamburg-Mitte wurden im Be-richtszeitraum 4.463 Flaschen deutlich oxidati-ven und trüben Weinen verschiedener Her-künfte und Jahrgänge aufgefunden, die aus demVerkehr genommen wurden. Die größten fehler-haften Bestände fanden sich im Lager einesImporteurs von Drittlandserzeugnissen.

Die Hamburger Weinkontrolle wurde durch Hin-weise der Überwachungsbehörden aus Rhein-land-Pfalz, Hessen und Bayern auf nicht ver-kehrsfähige Erzeugnisse aus Italien (Rotwein)aufmerksam gemacht, denen Glycerin zuge-setzt worden war. Je sechs Flaschen Barolo undBrunello di Montalcino wurden in zwei Einzel-

handelsgeschäften sichergestellt. Bei der Über-prüfung der Hamburger Italien-Importeure fan-den sich keine Erzeugnisse mit Glycerin-Zusatz.

In einem Laden wurden im sogenannten "Offen-verkauf" Likörwein unter der irreführenden Be-zeichnung "Port. Likörwein" angeboten. DasErzeugnis erwies sich jedoch nach der Über-prüfung als Likörwein aus Portugal und nicht alsQualitätslikörwein b.A. mit der Herkunft Porto.

Im Rahmen der Buchführungskontrollenwurde bei zwei Importeuren festgestellt, dass dieDokumente in Kopie von Drittlandserzeugnissen(VI1-Dokumente) der zuständigen Stelle nicht inder Form zugestellt wurden, wie es § 22 derWein-Überwachungs-Verordnung vorsieht.

Bei der Überprüfung der Kennzeichnung vonweinrechtlich geregelten Erzeugnissen fandensich zahlreiche Mängel, die hier auszugsweiseaufgeführt werden:

- Bei 14 Drittlandserzeugnisssen fehlte in derFirmenangabe die Gemeinde oder der Ortsteil,in dem die verantwortliche Firma ihren Haupt-sitz hat. Fast ebenso häufig (12mal) fehlten dieImporteursangaben bei Erzeugnissen, die aus-serhalb der Mitgliedsstaaten abgefüllt wordenwaren.

- Desweiteren war die Loskennzeichnungsver-ordnung in 73 Fällen mangelhaft umgesetztbzw. nicht beachtet worden.

- Zwei chilenische Weine führten die nur fürspanische Qualitätsweine b.A. vorgeseheneAngabe "Gran Reserva" sowie Angaben zurgehobenen Qualität wie z.B. „Selection“, „Re-servé“, „Premium“ und Hinweise zum „Bor-deaux-Style“.

- Sechs südafrikanische Erzeugnisse fielengleichfalls durch ihre nicht erlaubten Hinweisezur gehobenen Qualität wie „Premium-Wine“,„Special-Selection“, „Spätlesecharakter“ und„Special-Quality“ auf.

- In fünf Fällen fanden sich bei Drittlandsweinen,deren Abfüllungen in der EU vorgenommenworden waren, die Abfüllerhinweise in engli-scher bzw. in romanischer Sprache, so dassder überwiegende Teil der Verbraucher nichtzwingend auf die Art der Verantwortlichkeit desan der Vermarktung Beteiligten schließenkonnte.

- Vier kalifornische Weine führten die unzuläs-sigen Hinweise „contens sulfits“ im Etikett,ebenso die in der EU nicht vorgesehenen undsomit nicht erlaubten Warnungshinweise„Gouverment Warning.“

- Eine Weinhandlung handelte irreführend mitdem Hinweis auf einem Werbeschild „Feder-weißer aus Deutschland – aus ökologischem

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Anbau“. Die Recherchen bei den Kollegen imAnbaugebiet ergaben, dass es sich um ein Er-zeugnis handelte, dessen Herstellung jedochnicht entsprechend den Vorgaben der Öko-Verordnung erfolgt war.

- 150 Flaschen Deutscher Sekt in Piccolo-Fla-schen wurden von einer Werbeagentur umeti-kettiert in „Champagner Apè Dede brut“.

- Deutsche Weine führten die verbotenen Be-zeichnungen: „Spargelwein“, „Premium-Wein“sowie „Blauer Riesling“.

- Ein italienischer Tafelwein wurde im Offen-weinverkauf nur als „Rotspon“ ohne die vorge-schriebene Verkehrsbezeichnung „Tafelweinaus Italien“ angeboten.

- Zwei italienische Tafelweine zierten sich mitHinweisen auf die Rebsorten, obwohl dasKennzeichnungsrecht der Gemeinschaft die-ses Privileg nur Erzeugnissen mit geographi-scher Herkunft, die kleiner ist als der Mitglied-staat, zugesteht.

Die Überprüfung von 21 Gastronomiebetriebenhinsichtlich der Getränkeangebote und den ent-sprechenden Getränkekarten ergab folgendes:

Auffallend häufig musste festgestellt werden,dass die Angebote auf den Getränkekarten nichtidentisch waren mit den entsprechenden vorrätiggehaltenen Erzeugnissen.

- Perlweine wurden als Weine deklariert.

- Hauswein bzw. Vino da Casa rot/weiß ohneweitere Angaben zierten die Getränkekarten

- Bei Rebsortenweinen aus Ländern der EUfehlte die Qualtätsbezeichnung.

- Landweine wurden als Qualitätsweine, bzw.Qualitätsweine als Landweine in der Geträn-kekarte offeriert.

- Die Art des Erzeugnisses bei offenen Weinenwurde auf den Getränkekarten mit Begriffenwie: „mild“, „herb“, „leicht herb“ angegeben,obwohl der Gesetzgeber für den jeweiligenRestzuckergehalt normierte Begriffe für Ge-schmacksangaben vorsieht.

- Bei der Veranstaltung „Alstervergnügen“ wurdean zwei Ständen Federweißer angeboten ohneBennenung des Herkunftslandes „Italien“.

- In vier Fällen fanden sich jeweils weinrechtli-che Erzeugnisse in der Gaststätte, die zumVerkauf bereitgehalten, jedoch in keinemPreisverzeichnis aufgeführt waren.

- In einem Speiserestaurant führte die Geträn-kekarte den Hinweis: „Weine ständig wech-selnd“

- In 20 Betrieben wurden unter der Bezeichnung"Saft" fälschlicherweise Nektare und teilweiseauch Fruchtsaftgetränke angeboten.

Die sensorische Bewertung sämtlicher Geträn-ke, die in der Abteilung angestellt wurden, stellteauch in diesem Jahr einen wichtigen Beitrag fürdie Beurteilung der Produkte dar.

Alle eingelieferten vier Wein-Beschwerdepro-ben zeigten keine auffällige oder abzulehnendestofflichen Beschaffenheit.

Im Rahmen der Norddeutschen Kooperationunterstützte der Berichterstatter in Schleswig-Holstein die amtliche Weinüberwachung derKreise/kreisfreien Städte im letzten Quartal desBerichtszeitraumes.

Tabelle 15: Überprüfung von Wein- und Spirituosenbetrieben in Hamburg und Schleswig-Holstein

Struktur der Betriebe Anzahl d.Kontrollstellen

1. Abfüller, Hersteller, Großimporteure, Weinbrand- und Traubensaftabfüller 18 HH + 9 SH2. Industrielle Weinverwertung, (Essig- u. Würzmittelherstellung) 2 HH3. Fach-, Einzel- und Großhandel mit geringen Eigenimporten (klassischer

Hamburger Weinhandel)65 HH + 8 SH

4. Lebensmitteleinzelhandel, Lebensmittelketten, Supermärkte, Feinkost-geschäfte, Drogerien, sogenannte "Bioläden"

66 HH + 1 SH

5. Getränkemärkte, Kioske u. Tankstellen, Partiewarenhandel 19 HH + 2 SH6. Gastronomiebetriebe 21 HH7. Handelsagenturen (Vertrieb ohne Lagerhaltung) 3 HH8. Speditionen 1 HH + 1 SH9. Ausstellungen, Ausschank an Weinständen, Verkaufsveranstaltungen an 20 Tagen

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Jahresbericht 1999

36 BierIm Mittelpunkt der Überwachung standen meh-rere Verbraucherbeschwerden. In einigen Pro-ben gaben Fremdbestandteile Anlass zu Bean-standungen, in anderen wurden Zweifel an derEchtheit des Markenbieres erhoben.

37 Branntweine, Liköre, Spirituosen,spirituosenhaltige Getränke

Schwerpunkt der Untersuchungen waren Calva-dos-Proben. Auffällig wurde die Produktgruppedurch eine Verbraucherbeschwerdeprobe, dieweit über 200 mg/100ml r.A. Essigsäureethyl-ester enthielt und sensorisch durch einen soge-nannten „UHU“-Ton auffiel. Die Untersuchungenmehrerer Proben aus dem unteren Preisniveauergaben, dass dieser Sachverhalt nicht als han-delsübliche Beschaffenheit anzusehen ist.

40 Honige, BrotaufstricheVon 4 Verbraucherbeschwerden waren 3 Pro-ben auffällig: ein Heidehonig enthielt nur anteiligHeidetracht, ein Wildblütenhonig und ein Blü-tenhonig wiesen fehlende bzw. unvollständigeKennzeichnung auf.

Seit 1998 werden kontinuierlich Honigprobenvom Veterinäramt Grenzdienst zur Untersu-chung und Begutachtung eingesandt. Es handeltsich dabei überwiegend um Rohware, die einerEinfuhrkontrolle unterzogen wird. 1999 gingen323 Aufträge ein. Ein Auftrag setzt sich in derRegel aus zwei, bei Wabenhonigen häufig auszehn Einzelproben zusammen. Die folgendenZahlen beziehen sich auf die Anzahl der Auf-träge.

Schwerpunkt der Einfuhruntersuchungen imJahr 1999 bildeten Honige aus China, der Türkeiund Kanada.

Von 154 Honigen aus China waren 45 Probennicht einfuhr- und verkehrsfähig. Allein bei 76 %war eine abgestoppte Gärung nachweisbar.Darunter ist die in China praktizierte Verfah-rensweise zu verstehen: Honige werden unreif,d.h. mit hohem Wassergehalt geerntet. Bei ge-eignetem mikrobiologischem Potential (gärfähigeHefen) kommt es in diesem zuckerreichen Me-dium zur Gärung. Dabei bilden sich leichtflüch-tige Verbindungen wie Ethanol, Kohlendioxidsowie die organischen Säuren Milch- und Essig-säure und das schwerflüchtige Glycerin. DieHonige werden exportfähig gemacht, indem dervormals hohe Wassergehalt des unreifen Honigsbei schonenden Temperaturen gesenkt wird(Vakuumtrocknung). Durch den so erreichtenerniedrigten Wassergehalt werden Wachstumund Stoffwechselprozesse der Hefen unterbun-

den (gestoppt). Weitere Folgen der thermischenBehandlung sind der weitgehende Entzug derflüchtigen Gärungsprodukte. Typische Erschei-nungen einer aktiven Gärung wie Blasenbildungoder Schäumen (Treiben) sind nicht mehr fest-stellbar. Fehlaromen (Sauerkrautnote) traten nurbei 24 % dieser Honige als sensorisch auffälligin Erscheinung.

Die Beweisführung dieses Sachverhalts ist durchdie mikroskopische Analyse (Hinweis auf ver-mehrte Hefen) in Verbindung mit einem gleich-zeitig deutlich erhöhten Glyceringehalt zweifels-frei möglich.

Von 60 Honigen aus der Türkei waren 11 auf-fällig: 7 Proben aufgrund zu geringer Diastase-zahlen und 2 wegen fehlerhafter bzw. unzurei-chender Kennzeichnung.

Alle 5 Wabenhonige und 3 Honige mit Waben-teilen waren nicht verkehrsfähig: Die Wabenge-rüste wiesen ausnahmslos eine vorgefertigteMittelwand auf und waren mittel bis dunkelbraun.Darüberhinaus waren nicht alle Wabenstückevollständig verdeckelt. Bei 2 Proben handelte essich um Zuckerfütterungshonige.

Aus Kanada wurden ausschließlich Klee- bzw.Raps-Klee-Honige untersucht. Von 29 Probenfielen 5 aufgrund von Diastasezahlen auf, diedeutlich unter dem Grenzwert der Honig-Ver-ordnung lagen. Die Ursache hierfür scheinttrachtspezifisch zu sein, da die HMF-Gehaltenicht auffällig waren.

41 Konfitüren, Gelees, MarmeladenDie Überprüfung von Konfitüren, Gelees undFruchtaufstrichen aus eigener Herstellung wurdefortgesetzt. Häufig waren nur Rudimente dervorgeschriebenen Kennzeichnung auf den Glä-sern zu finden.

Die "Zweitnutzung" von Gläsern und Deckeln zurAbfüllung der selbstgefertigten Ware führt zu-weilen zu sensorischen Fehlern (Fremdgerüchez.B. durch Gurkengläser) oder zur Irreführungder Verbraucher, da nicht passende bildlicheDarstellungen (z.B. Abbildung von nicht verwen-deten Früchten) oder Prägungen (z.B. Mindest-haltbarkeitsdaten oder Loskennzeichnungen)übernommen wurden.

Der Hinweis „ohne Konservierungsstoffe“ wurdebei Konfitüren extra mehrfach unzulässigerweisewerbend herausgestellt.

Fruchtaufstriche wurde von einem Verbraucherwegen einer Uhu-Note abgelehnt. Die vorge-stellten Erzeugnisse erwiesen sich als gärig undverdorben.

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42 SpeiseeisMilchspeiseeis wurde mit künstlichen Farbstof-fen ohne Kenntlichmachung in den Verkehr ge-bracht.

11 von 15 Proben Stracciatella-Speiseeis ent-hielten statt Schokoladensplitter schokoladen-

artige Splitter aus kakaohaltiger Fettglasur. DieVerwendung von kakaohaltiger Fettglasur ist hierin geeigneter Weise kenntlich zu machen. Eineentsprechende Kenntlichmachung war bei allen11 Proben nicht vorgenommen worden.

Zur mikrobiologischen Untersuchung von Spei-seeis siehe Teil D III.2 dieses Jahresberichtes.

1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999Jahr

0

20

40

60

80

100%

0

400

800

1200

1600

2000n

beanstandet bemängelt n.b. Probenzahl

Abbildung 2: Mikrobiologische Untersuchung von Speiseeis

43 SüßwarenEine türkische Süßware ist aufgrund einesSchädlingsbefalls (Dörrobstmotte – Plodia inter-punctella) als zum Verzehr nicht geeignet nach §17 (1) 1 LMBG beurteilt worden.

44 SchokoladeBei Schokoladeproben ergaben sich wie in denvergangenen Jahren Beanstandungen wegenVerunreinigung mit Schadinsekten (Kot, Ge-spinste, Larven, Raupen und Motten).

Bei den Insekten handelte es sich um die Dörr-obst-Motte - Plodia interpunctella und die Tropi-sche Speichermotte – Ephistia cautella.

48 Säuglings- und KleinkindnahrungDer Inhalt mehrerer Packungen einer Dauer-Milchnahrung mit unterschiedlichem MHD wieseinen auffallend fischigen Geruch auf. Ermitt-lungen beim Hersteller ergaben, dass dort be-reits weitere Reklamationen vorlagen und ent-sprechende Untersuchungen veranlasst wordenwaren.

Baby-Kekse eines türkischen Herstellers warenausschließlich fremdsprachlich gekennzeichnet.

Eine als „käsig“ eingelieferte BeschwerdeprobeFrüchte-Zubereitung mit Joghurt war dem Un-tersuchungsbefund nach unauffällig.

49 Diätetische LebensmittelBei Diabetiker-Backwaren wurden wie in denletzten Jahren schwerpunktmäßig die Nährstoff-gehalte und die Kennzeichnung überprüft.

Zwei lose für Diabetiker angebotene Back-waren wiesen Mängel in der Angabe der Nähr-werte, Brennwerte und verschiedener andererfür diätetische Lebensmittel notwendige Kenn-zeichnungen auf.

Die Überprüfung einer Beschwerdeprobe „Diät-Schnecke“, die von einer Diabetikerin aufgrunderheblicher gesundheitlicher Beschwerden nachdem Verzehr eingeliefert wurde, und der ent-sprechenden Verfolgsproben ergab, dass dasProdukt große Mengen an Saccharose und In-vertzucker enthielt.Die Backware war mit einer Füllung aus nicht fürDiabetiker geeignetem Marzipan hergestellt wor-den. Die Proben wurden nach § 8 (1) LMBGbeanstandet und der Verkauf umgehend ge-stoppt.

Ein in Deutschland hergestelltes Diät-Speiseölmit besonders hohem Anteil an mittelkettigenFettsäuren enthielt die zugesetzten Vitamine Aund D, obgleich für eine derartige Vitaminierungkeine Ausnahmegenehmigung nach § 37 LMBGvorlag. Darüber hinaus lag der Anteil der mittel-kettigen Fettsäuren deutlich unter dem in derRichtlinie des Diätverbandes angegebenen An-teil von 90 %.

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Jahresbericht 1999

Die entsprechende Diätmargarine des gleichenHerstellers enthielt ebenfalls deutlich wenigermittelkettige Fettsäuren als von der genanntenRichtlinie gefordert. Außerdem wies die Zuta-tenliste einige Mängel auf.

50 Fertiggerichte, zubereitete Spei-sen

Reste einer Thunfischpizza wurden von einemVerbraucher eingeliefert, da bei ihm nach demVerzehr der Pizza Brennen und eine Schwellungder Schleimhäute sowie Durchfall auftraten. Derverbliebene Thunfischanteil der Pizza, die voneinem Bringdienst hergestellt und geliefert wor-den war, wurde auf Histamin untersucht undwies einen Gehalt von 1500 mg/kg auf, der alsgesundheitsschädigend im Sinne des § 8 LMBGbeurteilt wurde.

Bei einer tiefgefrorenen Fertigpizza, deren Be-lag laut Zutatenliste auch Formfleisch-Hinter-schinken enthielt, wurde diese Zutat auf derSchauseite und unterhalb einer weiteren mehr-farbigen Abbildung mit den Begriffen "gekochterSchinken" und "zarter Kochschinken" ausgelobt.Inzwischen verwendet der Hersteller für dasProdukt keinen Formfleisch-Schinken mehr.

In einem Fertiggericht aus einem China-Imbisswurde von einem Verbraucher eine Raupe ent-deckt. Bei der Überprüfung der verwendetenZutaten stellte sich heraus, dass in zwei DosenTomatenpaprika griechischer Herkunft Motten-raupen der gleichen Art enthalten waren.

Mehrere Proben Sandwich, die in Tankstellenals fertigverpackte Waren angeboten wurden,wiesen verschiedene Kennzeichnungsmängelauf. Einige waren aufgrund ihres Keimgehaltesin Verbindung mit einem abweichenden Geruch/Geschmack als wertgemindert zu beurteilen.

Ebenfalls in einer Tankstelle angebotene belegteBrötchenhälften, die von einer Firma hergestelltund auf einer Pappunterlage mit Klarsichtfolieverpackt angeliefert wurden, enthielten keinerleiKennzeichnungselemente, obgleich es sich umFertigpackungen handelte.

Zur mikrobiologischen Untersuchung von Fertig-gerichten siehe Teil D III.2 dieses Jahresberich-tes.

51 Nährstoffkonzentrate und Ergän-zungsnahrung

In dieser Warengruppe gaben wieder überwie-gend irreführende und unzulässige gesundheits-bezogene Angaben sowohl auf den Original-gebinden als auch im Werbematerial (Faltblätter,Broschüren, Kataloge, Anzeigen, etc.) Anlasszur Beanstandungen:

Blütenpollen + Gelee Royal Kapseln mit Wirk-stoffmengen von 1 g bzw. 0,06 g und einemdeklarierten Energiegehalt von 62,72 kJ in derempfohlenen Tagesdosis sollten dem Nachlas-sen von Vitalität und Leistungsfähigkeit, Abge-spanntheit, Konzentrationsmangel entgegen-wirken können, und Zur Aktivierung des Zell-stoffwechsels und damit des gesamten Orga-nismus dienen.

Gelee-Royale wurde mit folgenden Aussagenbeworben: Verwendung: ca. 1 g/tägl. als Nah-rungszugabe, oder auf d. Zunge zergehen las-sen. Gelee Royale schenkt dem OrganismusEnergie, fördert das Wohlbefinden und mobili-siert die körpereigenen Kräfte. Besonders wohl-tuend und stärkend für Menschen in der zweitenLebenshälfte. Das Produkt wurde beanstandet,weil es als Nahrungsergänzung dem Körperkeinen ernährungsphysiologisch nennenswertenBeitrag liefert und es zudem mit den Hinweisenauf eine tonisierende Wirkung den Anscheineines Arzneimittels erhält.

Die Werbeaussage Bei geistiger Überanstren-gung kann sich eine erhöhte Lecithin-Zufuhrgünstig auswirken und ebenso kann bei regel-mäßigem Verzehr die Erholungszeit der Muskelnverkürzt werden. bei Lecithin-Kapseln wurdenals wissenschaftlich nicht hinreichend gesichertbeurteilt. Dass die Kapseln, wie auf der Packungangegeben, schleimhautschonend und reizloseinnehmbar seien, wird bei Lebensmit-teln/Nahrungsergänzungsmitteln als selbstver-ständlich angesehen.

Grapefruit-Ballaststoff-Tabletten enthieltenAuslobungen wie Sie überwinden Hungergefühleleichter. ... fördert das Sättigungsgefühl beigleichzeitig reduzierter Nahrungsaufnahme undFaserstoffe regen die Verdauung an. DiesenAngaben zufolge sollte das Produkt nicht über-wiegend zum Zwecke der Ernährung und/oderdes Genusses verzehrt werden, so dass einInverkehrbringen als Nahrungsergänzungsmittelals unzulässig zu beurteilen war.

Auf der Verpackung von Raucher-Vitaminenbefanden sich folgende Aussagen: Mit Schutz-stoff Nicotinamid und Biokatalysatoren. Der Or-ganismus des Rauchers hat einen wesentlichhöheren Bedarf an Schutzstoffen aus der Nah-rung. Bioflavonoide aus Früchten fördern dieVitaminaufnahme und erhöhen so die Schutz-funktion. Da allgemein bekannt ist, dass dasRauchen der Gesundheit schadet (Pflichtangabeauf der Kennzeichnung von Tabakwaren), deu-ten diese Angaben darauf hin, dass der Raucherdurch die in dem Produkt enthaltenen Schutz-stoffe den aus der Konsumierung von Tabakwa-ren resultierenden Schaden abwehren kann. Eshandelt sich demnach um Aussagen, die sich

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auf die Verhütung von Krankheiten beziehen,welche entsprechend § 18 LMBG jedoch ver-boten sind.

Die auf der Verpackung von Carotin-Kapselnangebrachte Angabe ... gut geeignet auch zurUnterstützung der Sonnenbräunung wurde alsirreführend beurteilt: Vergleichbare Produkte mitgleichartigen Werbeaussagen sind als Arznei-mittel für prophylaktische und therapeutischeAnwendungen im Verkehr.

Mate-Extrakt-Kapseln sollen vor den Mahlzei-ten oder bei Verspüren eines Hungergefühlseingenommen werden. Sie dienen somit also derSättigung, nicht aber dem Genuss und/oder derErnährung, d.h. der Aufnahme von ernährungs-physiologisch notwendigen Stoffen.

Ein als Nahrungsergänzungsmittel angebotenesErzeugnis wurde als Darm-Fit bezeichnet.Schon durch diese Bezeichnung ist erkennbar,dass der vorrangige Verwendungszweck in derBeeinflussung von Körperfunktionen, hier derDarmtätigkeit liegt. Mit dieser Zweckbestimmungist das Produkt als Lebensmittel nicht verkehrs-fähig.

Auch getrocknetes Gemüse wird gerne zur Nah-rungsergänzung angeboten. Spargel-Kautab-letten sollten laut Packungsaufdruck die Vital-stoffe des konzentrierten Spargels enthalten. Umwelche speziellen Nährstoffe es sich dabei han-delt, wurde allerdings nicht erläutert.

Als Thymo-Drink wurde eine wässrige Lösungin 5 ml-Portionsfläschchen angeboten. EinFläschchen pro Tag wurde als Verzehrsmengeempfohlen. Außer der Bezeichnung zur Nah-rungsergänzung und einer mangelhaften Auf-listung der Zutaten (Thymus, zwei Mineralstoffeund zwei Vitamine), befanden sich auf der Ver-packung keine weiteren Angaben dahingehend,welchem Zweck die ergänzende Zufuhr diesesProduktes dienen sollte. Auf Nachfrage beimortsansässigen Hersteller wurde mitgeteilt, dassder Thymodrink 1 mg/ml Thymuseiweiß enthältund somit eine natürliche Ergänzung des Be-darfs an Thymus darstellt. Das Produkt wurdeals Nahrungsergänzungsmittel als nicht ver-kehrsfähig beurteilt.

52 WürzmittelDie Essigpalette eines großen Hamburger Im-porteurs wurde überprüft. Dabei konnten Mängelin der Kennzeichnung angesprochen und abge-stellt werden. Bei der Überprüfung von anderenHandelsproben war anteilig die Schwefelungnicht kenntlich gemacht, die Verkehrsbezeich-nung nicht zutreffend oder die Loskennzeich-nung fehlte.

Eine Beschwerdeprobe „Essig für Sushi“, diewegen darin schwimmender Insekten vorgestelltworden war, erwies sich als essigsäurehaltigeZubereitung (Gesamtsäure 2,7%) mit Zusätzenvon Zucker (3,8 Gew%) und Salz (5,9 Gew%).

In einer Beschwerde von 3 Proben Senf befan-den sich Fliegen und Bakterien.

53 GewürzeEs wurden Beschwerdeproben von gemahlenemZimt eingeliefert aufgrund von festgestelltenFremdnoten. In diesen Proben wurde Styrol mitKonzentrationen zwischen 26 mg/kg und 30mg/kg nachgewiesen.

Bei den auf Mykotoxine untersuchten Gewürzenwiesen mehrere Proben Unkorrektheiten in derKennzeichnung auf.

Hinsichtlich der durchgeführten Mykotoxinunter-suchungen wird auf den Abschnitt "Mykotoxine"verwiesen.

59 Mineral- und TafelwasserIm Laufe des Jahres wurden wieder mehrereVerbraucherbeschwerdeproben eingeliefert, beiden Schwebeteilchen oder ein feiner Nieder-schlag erkennbar waren.

60 Tabak und Tabakerzeugnisse10 Proben Schnupftabak wurden auf Campherund Menthol, auf Polyole als Feuchthaltemittel,auf Konservierungsstoffe und auf ihrem Was-sergehalt hin untersucht. 7 Proben waren mitCampher und/oder Menthol aromatisiert. Polyoleund Konservierungsstoffe waren nicht nach-weisbar. 4 Proben, bei denen es sich nach An-gaben des Lebensmittelkontrolleurs um „Laden-hüter“ handelte, wurden wegen mangelhafterKennzeichnung beanstandet. So fehlten derbesondere Warnhinweis und der allgemeineWarnhinweis war schlecht lesbar, da er als Prä-gung auf der Verpackung angebracht und auchbei guten Lichtverhältnissen wegen des fehlen-den kontrastierenden Hintergrundes nur schlechtzu lesen war.

5 Proben Kautabak wurden auf Polyole alsFeuchthaltemittel, auf Konservierungsmittel undauf ihrem Wassergehalt hin untersucht. In allenProben war Benzoesäure als Konservierungs-stoff enthalten, Polyole waren nicht nachweisbar.1 Probe wurde wegen des fehlenden besonde-ren Warnhinweises beanstandet.

16 Proben Zigarren/Zigarillos wurden auf Farb-stoffe und Konservierungsstoffe untersucht. 8Proben enthielten Sorbinsäure in Gehalten biszu 15 mg/kg; diese geringen Mengen sind wahr-scheinlich auf die Verwendung von tabakhaltigenKunstumblättern zurückzuführen, die mit Sorbin-

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Jahresbericht 1999

säure konserviert werden dürfen. In 3 Probenwurde als färbende Komponente Gelbholzextraktnachgewiesen. 2 Proben Zigarren, die auf Hel-goland gezogen wurden, wurden wegen fehlen-der allgemeiner und besonderer Warnhinweisebeanstandet.

24 Proben Zigaretten wurden auf die Gehaltefür Nikotin und Trockenkondensat im Rauchuntersucht. In zwei Proben wurden Gehalte er-mittelt, die deutlich über den auf den Packungendeklarierten Werten lagen. Da die Bestimmun-gen nur jeweils aus einer Grundgesamtheit von4 Packungen erfolgte und Tabakblätter einenatürliche Variation in den Gehalten ihrer In-haltsstoffe aufweisen, wurde eine Probenzie-hung gemäß Vorgabe der § 35-Methode direktbeim Hersteller angeregt, um zufällige Über-schreitungen der deklarierten Gehalte auszu-schließen.

In einer Probe Zigaretten mit stark gefärbtemZigarettenpapier wurden zwei Farbstoffe nach-gewiesen, die nicht zur Färbung von Zigaretten-papier zugelassen sind. Die Kennzeichnung derProbe wurde ebenfalls beanstandet, da die vor-geschriebenen Warnhinweise nur in englischerSprache angebracht waren.

Nachdem es in den vergangenen Jahren zuhäufigen Beanstandungen hinsichtlich derschlechten Lesbarkeit der Warnhinweise aufZigarettenverpackungen gekommen ist, fielen imBerichtsjahr nur noch 3 von 28 Zigarettenpa-ckungen auf, bei denen die Warnhinweise alsmatter, goldfarbener Druck auf farblich verlau-fendem Hintergrund nur schwer lesbar war.

Eine Beschwerdeprobe Filterzigaretten wurdezur Untersuchung eingeliefert, weil der Tabakca. 1 cm lange Fasern enthielt, die beim Rau-chen den Filter zusetzten, so dass kein Rauchmehr inhaliert werden konnte. Nach unserenUntersuchungen handelte es sich um pflanzlicheFasern. In einer Stellungnahme teilte der Her-steller der Zigaretten mit, dass die Fasern ausBaumwoll- oder Jutegarn bestanden, das zumZunähen der Jutesäcke verwendet wird, in de-nen die Tabakballen verschickt werden.

82 Bedarfsgegenstände mit Körper-kontakt und zur Körperpflege

82 81 BekleidungJeanskleidung war in den letzten Jahren ver-mehrt Anlass zu Verbraucherbeschwerden, dieeine starke Farblässigkeit oder einen unange-nehmen Geruch nach Chlor betrafen. Daherwurden 17 Jeanshosen einfacher Qualität vonWochenmarktständen auf ihre Farblässigkeit,auf Formaldehyd und auf Reste des als Bleich-mittel verwendeten Hypochlorits untersucht. Zur

Überprüfung der Farblässigkeit wurden die zer-schnittenen Proben für 1 Stunde in warmemWasser bei 40 ˚C geschüttelt. Alle Proben ga-ben beim Test auf Farblässigkeit keinen Farb-stoff ab, Formaldehyd war in den Proben eben-falls nicht nachweisbar. Eine Probe fiel schonsensorisch durch einen deutlichen Geruch nachChlor auf, der iodometrisch bestimmte Gehalt anHypochlorit betrug 250 mg/kg. Wegen fehlenderRechtsgrundlagen konnte der Hersteller nuraufgefordert werden, die Nachbehandlung derJeanshosen vor Abgabe an den Verbrauchergründlicher vorzunehmen, damit Reste an Tex-tilhilfsmitteln nicht mehr im Gewebe verbleiben.

9 Proben Textilturnschuhe einfacher Qualitätwurden auf Formaldehyd untersucht, und zwargetrennt nach dem Stoff des Turnschuhs undder jeweiligen Innensohle aus Textilgewebe. In 5Schuhen wurde Formaldehyd nachgewiesen,dabei waren die Gehalte im Stoff stets geringerals die Gehalte in der Innensohle. Die Gehalteim Stoff lagen zwischen 4 und 19 mg/kg Stoff,während die in der Innensohle bei 63 bis 157mg/kg lagen. Nach der Gefahrstoff-Verordnungist ein Hinweis auf eine Behandlung mit Formal-dehyd erst ab einem Gehalt von 1500 mg/kgnötig.

Die allergene Wirkung von Dispersionsfarbstof-fen ist in der Literatur eingehend mit Fallbei-spielen beschrieben worden. Besonders Leg-gings und Feinstrumpfhosen gaben immer wie-der Anlass zu positiven Befunden. Von 5 ProbenFeinstrumpfhosen wurde in einer Probe derallergieauslösende Dispersionsfarbstoff Disper-sionsgelb 3 nachgewiesen. Wegen der geringenProbenanzahl ist ein Vergleich mit den Ergeb-nissen der letzten Jahre leider nicht möglich.

Arbeitshandschuhe aus Textil/Leder-Mischun-gen wurden wie schon in den Jahren zuvor aufeluierbare Chrom(VI)-Verbindungen untersucht.Chrom(VI)-Gehalte im Leder sind auf Verunrei-nigungen des Chrom(III)-haltigen Gerbstoffsoder auf Umwandlungsprozesse während derGerbung zurückzuführen. Chrom(VI)-Verbindun-gen haben selbst keine gerbende Wirkung, wer-den aber in löslicher Form als mutagen einge-stuft. In allen Proben waren eluierbareChrom(VI)-Verbindungen nachweisbar. In 7 von18 Proben lagen die Chrom(VI)-Gehalte über 10mg/kg, der höchste Gehalt lag bei 98 mg/kg.

Auch im Berichtsjahr kam es wieder zu zahlrei-chen Verbraucherbeschwerden, die Textilienbetrafen.

So wurde ein Pullover eingeliefert, weil die Be-schwerdeführerin vermutete, dass der Pullovermit Lindan belastet war. Laut ärztlichem Attestwurde im Körper der Beschwerdeführerin Lindannachgewiesen. Bei der Prüfung möglicher Lin-

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danquellen war man auf den Pullover gestoßen,da die Lindangehalte zurückgingen, nachdemdie Beschwerdeführerin auf das Tragen desPullovers verzichtet hatte. Der Pullover bestandaus einem Wolle/Polyacryl-Gemisch, so dasszumindest theoretisch die Möglichkeit einer Lin-dankontamination über die Wolle bestand, daSchafe vor der Schur zur Abtötung von Unge-ziefer im Fell gelegentlich durch Desinfektions-bäder geschickt werden. Die Untersuchung überGC/MS ergab jedoch, dass in dem Pullover keinLindan enthalten war.

Ferner wurde ein Paar Damenschuhe als Be-schwerdeprobe eingereicht, weil es bei der Be-schwerdeführerin nach dem Tragen der Schuhezum Anschwellen der Füße, verbunden mitschmerzhaftem Juckreiz und Hautrötung, ge-kommen war. Die beschriebenen Symptomewaren streng auf den Bereich begrenzt, der indirektem Kontakt mit dem Leder stand und deu-teten auf eine Kontaktallergie hin. Daher wurdendie Schuhe auf Formaldehyd und eluierbareChrom-VI-Verbindungen, von denen die allergi-sierende Wirkung bekannt ist, untersucht. So-wohl im Schuhleder, als auch in der Einlege-sohle war Formaldehyd in geringen Mengen von10 und 17 mg/kg nachweisbar. EluierbareChrom-VI-Verbindungen waren nicht nachweis-bar. Der Beschwerdeführerin wurde empfohlen,sich von einem Allergologen auf eine vorhan-dene Allergie gegenüber Formaldehyd testen zulassen. Es wurde angeregt, der Herstellerfirmaden Untersuchungsbefund mitzuteilen und sie zueiner Stellungnahme hinsichtlich der Verbrau-cherbeschwerde aufzufordern.

Eine weitere Beschwerdeprobe einer Jeans-hose, die nach Chlor roch, führte beim Be-schwerdeführer beim Waschen der Hose zuAugenreizungen und Atemnot. Da es sich umeine vorgebleichte Hose handelte, bestand derVerdacht auf Restmengen an Hypochlorit, wel-ches als Bleichmittel verwendet wird. Da dieHose bereits gewaschen wurde, konnte bei derEinlieferung zur Untersuchung kein Geruch nachChlor mehr festgestellt werden. Eine als Ver-dachtsprobe entnommene Hose dergleichen Artroch aber ebenfalls deutlich nach Chlor. DerHersteller wurde zu einer gründlicheren Nach-behandlung der Ware aufgefordert.

82 83 AccessoiresUhrenarmbänder und Ringe aus Metall kom-men mit dem Körper nicht nur vorübergehend inKontakt und können bei entsprechend dispo-nierten Personen Kontaktallergien auslösen.Nach Angaben aus der Fachpresse leiden in-zwischen etwa 20 und 30 % der Bevölkerungunter einer Nickel-Allergie. Allergien gegenüberNickel sind besonders bei Frauen weitverbreitet.Nach Untersuchungen aus Schweden kommt es

jedoch selbst bei Nickel-Allergikern nicht zurAusbildung von Kontaktallergien, sofern die Ni-ckelabgabe den in der Bedarfsgegenstände-Verordnung (BedV) festgelegten Grenzwert von0,5 µg/cm2/Woche nicht überschreitet.

Bei 5 Uhrenarmbändern und 3 Fingerringen ausMetall lag der an Schweißsimulanz abgegebeneNickelgehalt jeweils unter dem Grenzwert derBedV.

Für die Herstellung von Piercingschmuck darfnach den Bestimmungen der BedV Nickel nichtverwendet werden, da die Gefahr, eine Nickel-Allergie auszulösen, durch den direkten Kontaktmit der Blutbahn beim Piercen besonders hochist.

In 3 von 4 Proben wurden Nickelgehalte zwi-schen 11,3 und 15,7 % bestimmt. Die Probenwurden wegen des Verstoßes gegen die Be-stimmungen der BedV beanstandet. In einemZusatzversuch wurde jeweils auch die Nickel-abgabe an das Schweißsimulanz ermittelt. Beiallen 3 Proben lag die Nickelabgabe unter demfür Bedarfsgegenstände mit nicht nur vorüber-gehendem Körperkontakt, wie z.B. Mode-schmuck, geltenden Grenzwert von 0,5 µg/cm2/Woche. Die Nickelabgabe aus Chrom/Nickel-Stahl hängt sehr stark vom Nickelgehalt ab.Während bei einem Nickelgehalt zwischen 8 und10 % eine ausgezeichnete Beständigkeit gegen-über einer Nickelabgabe gegeben ist, erweistsich Edelstahl mit ca. 2 % Nickel als instabil undgibt deutliche Mengen an Nickel ab.

82 84 HygieneerzeugnisseNach den Hinweisen des BGVV zur Beurteilungvon Hygienepapieren dürfen im Fertigerzeugnisu.a. nicht mehr als 2 mg polychlorierte Biphenyle(PCB’s) pro Kilogramm enthalten sein. In 10Proben Toilettenpapier wurde der Grenzwertfür PCB’s nicht überschritten. Es fiel auf, dasssehr helle bzw. weiße Papiere frei von PCB’swaren, während in Recycling-Papieren geringePCB-Gehalte ermittelt wurden.

82 91 Bedarfsgegenstände zur Körper-pflege

In den vergangenen Jahren kam es häufig zuVerbraucherbeschwerden über Bedarfsgegen-stände zur Körperpflege aus Naturborsten(Bürsten, Pinsel, Massageartikel), da diesedurch einen deutlichen Geruch nach Naphthalinauffielen. Das BGVV hat die Abgabe von Naph-thalin aus Bedarfsgegenständen aus Natur-borsten gesundheitlich bewertet und empfohlen,im Falle von Naphthalinabgaben über 5 µg/g dieHersteller der betroffenen Bedarfsgegenständeauf die Grundsätze des vorbeugenden Verbrau-cherschutzes hinzuweisen mit dem Ziel, die

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Kontamination unter den genannten Wert zusenken.

In 20 Proben (Haarbürsten und Puderpinsel)wurde die Migration des Naphthalins in Wasserbestimmt. Alle 20 Proben wiesen eine Naphtha-lin-Migration über 5 µg/g auf. Den Herstellernwurde empfohlen, die Kontamination unter dentechnisch erreichbaren Wert zu senken. Auffälligwar bei allen Proben, dass sie im trockenenZustand nur gering nach Naphthalin rochen; erstim feuchten Zustand trat der typische Geruchdeutlich zu Tage.

82 92 Bedarfsgegenstände mit Mund-schleimhautkontakt

Babybeißringe aus weichmacherhaltigen Hoch-polymeren sind seit längerem in der Diskussion,weil durch den intensiven Kontakt beim bestim-mungsgemäßen Gebrauch dieser Artikel Weich-macher aus dem Kunststoff extrahiert werdenund in den kindlichen Organismus gelangen. Sowurde die Verwendung von Phthalsäureesternzur Herstellung von Babybeißringen und anderenBabyartikeln aus Kunststoff, die für Kinder unter36 Monaten bestimmt sind, mit der SechstenVerordnung zur Änderung der BedV vom 7. März2000 verboten.

10 Beißringe wurden auf die Art des verwende-ten Kunststoffs und ggf. auf Art und Gehalt desWeichmachers untersucht. Bei 8 Beißringenhandelte es sich um solche aus weichem Kunst-stoffmaterial mit einer Flüssigkeitsfüllung. Eineaus den USA stammende Probe bestand ausweichmacherhaltigem PVC mit 42 % Etherex-trakt und Diisodecylphthalat als Weichmacher.Der Vertreiber wurde auf das geplante Verbotder Verwendung von Phthalsäureestern bei derHerstellung von Babybeißringen hingewiesen.

83 Bedarfsgegenstände zur Reini-gung und Pflege sowie sonstigeHaushaltschemikalien

Fleckenwässer und -pasten sind gefährlicheZubereitungen im Sinne der Gefahrstoffverord-nung. Sie enthalten zumeist Mischungen ausorganischen Lösungsmitteln (Benzin, Toluol,Trichlorethylen u.s.w.). 7 eingelieferte Probenerfüllten die Kennzeichnungsvorschriften fürLösemittel nach der Gefahrstoffverordnung. Inallen Fällen wurden die Gefahrensymbole undGefahrenbezeichnungen, die Hinweise auf diebesonderen Gefahren (R-Sätze) und die Sicher-heitsratschläge (S-Sätze), ordnungsgemäß an-gegeben.

Zur Entfernung von Kalkablagerungen (Heiß-wasserkocher, Kaffeemaschinen) eignen sichEntkalkungsmittel. Zumeist enthielten 9 pul-verförmige Entkalker Zitronensäure, Zitronen-

säure und Kochsalz oder Zitronensäure mit Ami-dosulfonsäure. Um mögliche gesundheitlicheGefahren für die Verbraucher abzuwenden, hat-ten die Hersteller ausführliche Gebrauchsan-weisungen, Gefahrenhinweise und Sicherheits-ratschläge auf der Etikettierung der Verpackun-gen angebracht.

Nach der Gefahrstoffverordnung müssen Haus-haltsreiniger, die mehr als 0,1 % Formaldehydenthalten, durch die Angabe "Enthält Formal-dehyd" gekennzeichnet sein. Bei einem geprüf-ten Allzweckreiniger wurde der Grenzwert nichtüberschritten.

Rohr- und Abflussreiniger enthalten die Che-mikalien Ätznatron oder Ätzkali in einer Konzen-tration bis 99 %. Natriumhydroxid bzw. Kalium-hydroxid sind stark ätzende Laugen und erfor-dern auf Grund ihrer toxischen Eigenschaftendie Kenntlichmachung mit dem GefahrensymbolC in Verbindung mit der Gefahrenbezeichnung"ätzend" sowie den Hinweis auf besondere Ge-fahren "Verursacht schwere Verätzungen" unddie Angabe "Darf nicht in die Hände von Kinderngelangen". Alle Angaben sind in deutscher Spra-che und ihrem Wortlaut entsprechend auf derVerpackung der Erzeugnisse anzugeben. Bei 5Proben wurden die genannten Anforderungenerfüllt und kindergesicherte Verschlüsse warenangebracht worden. Bei 5 Proben lag der pH-Wert unterhalb von 8; gesundheitliche Gefahrendurch Verätzungen waren auszuschließen.

Hypochlorithaltige Haushaltsreiniger sindkeine unbedenklichen Bedarfsgegenstände.Was die Kennzeichnung der Packungen zumSchutz des Verbrauchers betrifft, besteht vonder Industrie und den Vertreibern dieser Mitteldie freiwillige Vereinbarung über hypochlorithal-tige Haushaltsreiniger. Hiernach müssen die Er-zeugnisse mit einem Gehalt an Salzen der un-terchlorigen Säure von mehr als 10 g/kg undnicht mehr als 50 g/kg, berechnet als aktivesChlor, und der zusätzlichen Alkalireserve vonmindestens 100 Millimol Salzsäure pro Produktu.a. mit den Warnhinweisen "Nicht zusammenmit Säuren und sauren Reinigern, z.B. säure-haltigen WC-Reinigern und Entkalkern, verwen-den" oder "Nie zusammen mit anderen Reini-gern verwenden" versehen werden. DieserWarnhinweis ist durch den Satz: "Es können ge-fährliche Dämpfe (Chlor) entstehen." zu ergän-zen. Die Erzeugnisse dürfen nur in kindergesi-cherten Packungen gemäß DIN 55559 mit ei-nem entsprechenden Warnhinweis (z.B. "VonKindern fernhalten!") in den Handel gebrachtwerden. Hypochlorithaltige Haushaltsreinigersind nicht mehr im Umfang wie vor Jahren an-zutreffen. Bei einem aus der Türkei importiertenhypochlorithaltigen Haushaltsreiniger war der

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Wert der zusätzlichen Alkalireserve weit unter-schritten.

WC-Beckensteine in Form von WC-Duftspü-lern, Nachfüllsteinen und Duftsteinen werden di-rekt in die WC-Schüssel (WC-Becken) einge-hängt. Mit ihrer Anwendung soll dem Badezim-mer ein fruchtig-frischer WC-Duft verliehen unddie Toilette gleichzeitig hygienisch rein gehaltenwerden. Dabei handelt es sich stofflich meist umZubereitungen u.a. mit anionischen und nicht-ionogenen Tensiden als Waschrohstoffe, Duft-stoffe, anorganische Salze, Farbstoffe undp-Dichlorbenzol als Desinfektionsstoff. WC-Be-ckensteine zählen als Reinigungs- und Pflege-mittel für den häuslichen Bedarf. Neben denBestimmungen des LMBG sind für die Beurtei-lung das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz mitseinen Verordnungen heranzuziehen, weil WC-Beckensteine gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 diesesGesetzes erfahrungsgemäß nach Gebrauch inGewässer gelangen. Hier wurden 5 WC-Beckensteine auf die Untersuchungsparameteranionische, kationische und nichtionogene Ten-side und p-Dichlorbenzol geprüft. Die Probenenthielten in allen Fällen anionische und nich-tionogene Tenside. Kationische Tenside konntenbei einer Probe nachgewiesen werden. Derdesinfizierend wirkende Stoff p-Dichlorbenzolkonnte in 2 WC-Beckensteinen festgestellt wer-den. Auf der Packung dieser Proben wurde allevorgeschriebenen Kennzeichnungselemente vondem Hersteller erfüllt sowie Gebrauchsanwei-sungen beigegeben. Soweit es die stofflicheZusammensetzung erforderlich machte (Ver-wendung von p-Dichlorbenzol), wurden das Ge-fahrensymbol für "reizend" und Warnhinweisewie "Darf nicht in die Hände von Kindern gelan-gen" angebracht.

Hier wurden 6 flüssige Silberputzmittel undzwei Silberputztücher von deutschen Herstel-lern auf die Untersuchungsparameter pH-Wert,anionische, kationische und nichtionogene Ten-side und Thioharnstoff kontrolliert. Die flüssigenProben enthielten in saurer wässriger Lösunganionische und/oder nichtionogene Tenside.Kationische Tenside konnten nicht nachgewie-sen werden. Die ermittelten pH-Werte wiesenpH-Werte zwischen kleiner 1,0 und 2,8 auf. DerKomplexbildner Thioharnstoff konnte festgestelltwerden. Auf den Packungen der Proben wurdenvon den Herstellern alle vorgeschriebenenKennzeichnungselemente erfüllt sowie Ge-brauchsanweisungen beigegeben. Sofern es diestoffliche Zusammensetzung erforderlich machte(bei dem pH-Wert kleiner 1,5), wurden diePackungen kindergesichert und Warnhinweisewie "Nicht mit Augen, Haut und Schleimhaut inBerührung bringen. Bei Kontakt gründlich mitWasser spülen. Von Kindern fernhalten." ange-bracht.

Raumsprays sollen unangenehme Gerüche inRäumen durch ihren Eigengeruch überdecken.Nitro-Moschusverbindungen gehörten lange Zeitzu den wichtigsten synthetischen Parfümgrund-stoffen für Körperpflege- und Waschmittel. Nitro-Moschusverbindungen werden vom menschli-chen Körper nur schwer abgebaut und reichernsich daher im Körper an. Die akute Toxizität istzwar gering, doch weisen Tierversuche auf neu-rotoxische, sowie cancerogene oder mutageneWirkungen hin. Ihr Nachweis in Fettgewebe,Muttermilch, Fischen und Trinkwasser führtedazu, dass die drei Verbindungen MoschusAmbrette, Moschus Mosken und Moschus Ti-beten nicht mehr zur Herstellung kosmetischerMittel verwendet werden dürfen.

In einem von 10 untersuchten Raumsprayswurde Moschus-Xylol nachgewiesen. Moschus-Xylol zählt zwar nicht zu den für kosmetischeMittel verbotenen Substanzen, allerdingsempfielt der Industrieverband Körperpflege- undWaschmittel (IKW) seinen Mitgliedsfirmen, ausGründen des vorbeugenden Gesundheitsschut-zes auch auf die Verwendung von Moschus-Xylol in kosmetischen Mittel und Wasch- undreinigungsmitteln zu verzichten. Der Herstellerwurde auf die Empfehlung des IKW hingewie-sen.

84 Kosmetische MittelBleichcremes für die Haut enthalten in der Re-gel Hydrochinon als Wirkstoff. 9 Cremes, die ausAfro- oder Asien-Shops stammten, wurden aufden Gehalt an Hydrochinon und auf die Kenn-zeichnung mit Warnhinweisen untersucht. Derzulässige Grenzwert von 2 % für Hydrochinonwurde im Gegensatz zu den vergangenen Jah-ren von allen Proben eingehalten. Mängel gabes aber bei der Deklaration: Die Warnhinweisezum Schutz der Gesundheit und die Angabe desMindesthaltbarkeitsdatums erfolgte entweder garnicht oder nur in englischer oder französischerSprache, es fehlte die Angabe in deutscherSprache gemäß der Kosmetik-Verordnung.

Ein „2 in 1-Produkt“, bei dem es sich primär umeinen Badezusatz zur Reinigung handelte, deraber überwiegend mit Werbeaussagen versehenwar, wie sie für Bodylotionen verwendet werden,wurde als Beschwerdeprobe eingereicht, da esnach Anwendung zur Hautrötung und Ablösungder Haut kam. Da in der Deklaration die haut-pflegenden Wirkungen des Mittels gegenüberder reinigenden Wirkung hervorgehoben wurdenund eine eindeutige Bezeichnung des Verwen-dungszwecks fehlte, hatte die Beschwerdeführe-rin das Produkt unverdünnt zur Pflege einer ver-schorften Operationsnarbe angewendet. DieBeschwerdeprobe fiel gegenüber der Verfolgs-probe durch einen deutlich sauren pH-Wert von

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2,3 und eine geringere Dichte auf. Wodurch dieabweichenden Werte verursacht wurden, ließsich weder aus den Inhaltsstoffen, noch aus derinternen Qualitätskontrolle der Herstellerfirmanachvollziehen. Die Probe wurde wegen derfehlenden Angabe des Verwendungszweckesbeanstandet.

Nagellackentferner werden in Kosmetik- undNagelstudios viel verwendet; bei der Anwendungverdunsten die Lösungsmittel in die Raumluft.Da es sich bei organischen Lösungsmitteln u. U.um solche mit gesundheitsschädigenden Wir-kungen handeln kann, wurde eine Serie von 16Proben auf ihre Lösungsmittel-Zusammenset-zung untersucht. Als Lösungsmittel waren Ethyl-acetat, Ethanol und Aceton nachweisbar, Verun-reinigungen mit Methanol oder Benzol kamennicht vor. Im Gegensatz zu früheren Untersu-chungen fiel auf, dass in der Probenserie keinProdukt enthalten war, welches Toluol alsHauptkomponente enthielt. Vielfach wird inzwi-schen auch ein freiwilliger Warnhinweis angege-ben, dass bei der Anwendung nicht gerauchtwerden oder das Produkt von Kindern fern-gehalten werden soll.

Kosmetikartikel eines französischen Herstellerswurden mit der Bezeichnung hypoallergen aus-gelobt, obwohl in den Produkten allergieauslö-sende Stoffe wie Parabene, Chlorhexidine Diglu-conate oder Duftstoffe enthalten waren. ZurProblematik der Auslobung mit dem Begriff „hy-poallergen“ hat das SCCNFP der EU bereits1998 von der Verwendung des Begriffs abgera-ten, da die Kosmetikindustrie verpflichtet ist si-cherzustellen, dass ihre Produkte für die Allge-meinheit unbedenklich sind. Die Aussage „hypo-allergen“ wurde daher als zur Irreführung geeig-net beanstandet.

Auf Grund einer Mitteilung des Staatlichen Be-darfsgegenstände Untersuchungsamtes Lüne-burg über hohe Methanolgehate in türkischenDuftwässern wurden 14 Proben aus dem türki-schen Einzelhandel untersucht. Zwei Probenfielen wegen zu hoher Methanolgehalte auf; dieProben enthielten jeweils 29 % Methanol, bezo-gen auf den Ethanolgehalt und damit die sechs-fache Menge des zugelassenen Grenzwertesvon 5 % Methanol, bezogen auf den Ethanolge-halt. 13 der 14 Proben wurden wegen mangel-hafter Deklaration beanstandet, so fehlten z. B.die Angabe des in der EU ansässigen Verant-wortlichen, die Liste der Bestandteile, die An-gabe des Verwendungszwecks oder die Angabeder Füllmenge gemäß der Fertigpackungs-Ver-ordnung.

Insektenabwehrmittel sollen vor Insektensti-chen schützen, indem sie den natürlichenSchweißgeruch des Menschen durch ihren Ei-gengeruch überdecken und so anfliegende In-

sekten vertreiben, bevor diese die Haut berührenund zustechen können. Während in früherenJahren häufig synthetische Repellents wie z.B:Diethyltoluamid (DEET) eingesetzt wurden, wer-den heutzutage vielfach etherische Öle wieCitronellöl, Zedernholzöl, Nelkenöl oder Laven-delöl mit gutem Erfolg zum Schutz vor Stech-mücken verwendet. 7 von 10 Proben enthieltenGemische etherische Öle in unterschiedlichenZusammensetzungen. 3 Proben, die in der De-klaration neben dem Schutz vor Stechmückenund Bremsen auch mit dem Schutz vor Zecken-bissen warben, enthielten DEET als wirksameSubstanz. Da Zecken beim Biss Krankheitenübertragen können, werden Repellents, die ge-gen Zeckenbisse wirken sollen, den Arzneimit-teln zugeordnet. Die Proben wurden beanstan-det, weil sie gemäß der Deklaration zu den Arz-neimittel zu zählen sind und die für Arzneimitteltypischen Kennzeichnungselemente fehlten.

Lösungsmittelhaltige Kosmetika wurden auf ihreLösungsmittelzusammensetzung und auf even-tuelle Lösungsmittelverunreinigungen unter-sucht. Parfüms für Kinder enthielten Ethanol inMengen bis zu 60 Vol%, Methanol war nichtnachweisbar. Der Ethanolgehalt ist damit demvon Parfüms für Erwachsene vergleichbar. ImGegensatz zu früheren Untersuchungen wurdenkeine Kinderparfüms eingeliefert, die nur Was-ser, aber keinen Alkohol als Lösungsmittel ent-hielten. After shave-Rasierwässer enthieltenebenfalls nur Ethanol, aber kein Methanol alsVerunreinigung des Lösungsmittels.

Bei Oxidationshaarfarben handelt es sich umGemische farbloser Farbstoffvorstufen, die inder alkalischen Anwendungslösung in das ge-quollene Haar hineindiffundieren und dort mitWasserstoffperoxid als Oxidationsmittel zu Ver-bindungen oxidiert werden, die ihrerseits mitsogenannten Kupplern zu großen Farbstoffmo-lekülen reagieren, die die permanente Färbungdes Haares bewirken. Als Farbstoffvorstufen undals Kuppler werden in der Regel aromatischeAmine eingesetzt. 2,5-Diaminotoluol wurde in 12untersuchten Proben als farbgebende Kompo-nente eingesetzt, als Kuppler dienten überwie-gend p-Phenylendiamin und α-Naphthol. Da esbei nicht sachgerechter Anwendung der Oxidati-onshaarfarben zu Gesundheitsschäden kommenkann, sind nach der Kosmetik-Verordnung um-fangreiche Warnhinweise und Anwendungsbe-dingungen auf der Packung erforderlich. AllenProben lag eine ausführliche Anleitung in schrift-licher und bildlicher Form bei, die Warnhinweisewurden vollständig in der Deklaration aufgeführt.

Kosmetische Mittel gegen Hautunreinheitensollen die Haut gründlich reinigen und über-schüssiges Fett entfernen. Zusätzlich werdenbacterizid oder keratolytisch wirkende Stoffe

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eingesetzt. 14 Proben (Gesichtswässer, Mas-ken, Reinigungslotionen) wurden auf bacterizideStoffe untersucht. In 2 Proben war Salicylsäurein Gehalten über dem Grenzwert von 0,5 %nachweisbar, weiterhin wurde Trichlosan,Chlorhexidin und Salicylsäure unter 0,5 % nach-gewiesen. Daneben wurden zur Konservierungder Mittel pHB-Ester und Benzoesäure verwen-det.

Haarwässer enthalten in wässrig-alkoholischerLösung je nach beabsichtigter Wirkung z.B.pflegende, adstringierende oder entzündungs-hemmende Wirkstoffe. 14 Haarwässer wurdenauf spezielle Wirkstoffe untersucht. 5 Proben miteiner Auslobung gegen Schuppen enthieltenSalicylsäure in geringen Gehalten. Weiterhinwurden rückfettende oder kühlende Wirkstoffenachgewiesen.

Haarglättungs- oder Haarentkräuselungsmittelwerden in der Regel zusammen mit Fixier-Lo-tionen, Shampoos und Conditioner als Set inAfro- und Asien-Shops in den Verkehr gebracht.Die Entkräuselungsmittel werden in der Regeldirekt von den Afro-Shop-Inhabern aus den USAoder Nigeria importiert. Zur Entkräuselung wirddas Mittel in Form einer Creme strähnchenweiseauf das Haar aufgebracht und nach einer Ein-wirkzeit von bis zu 30 Minuten mit dem beilie-genden Shampoo ausgewaschen. Als Wirkstoffewerden in den Entkräuselungsmitteln Natrium-oder Calciumhydroxid eingesetzt. Bei 6 von 8untersuchten Proben lag der pH-Wert des Ent-kräuselungsmittels über pH 12 und der Gehaltan Natriumhydroxid zwischen 1,5 und 7,0 %.Laut Kosmetik-Verordnung ist Natriumhydroxidzu maximal 2 % in Entkräuselungsmitteln zu-gelassen, die für die allgemeine Verwendung inden Verkehr gebracht werden. Bei zu häufigerund/oder zu langer Einwirkzeit der Mittel sindHaarschäden durch die hohen Gehalte an Natri-umhydroxid vorprogrammiert. 7 von 8 Probenwurden wegen der Überschreitung des zulässi-gen Natriumhydroxid-Gehaltes oder fehlenderAngabe der Warnhinweise gemäß der Kosmetik-Verordnung beanstandet.

In arabischen Ländern und auf dem indischenSubkontinent schmücken Frauen und Mädchenihre Haut traditionell mit kunstvollen Mustern, diemit Hennapaste auf Hände und Füße aufgetra-gen werden. In der Literatur sind verschiedeneFälle der Gesundheitsgefährdung durch die Fär-bung mit Hennapasten beschrieben worden, weildie Pasten mit p-Phenylendiamin verunreinigtwaren bzw. p-Phenylendiamin zur tieferen Fär-bung den Pasten zugesetzt wurde. Im Zuge derTattoo-Welle sind diese temporären Tattoosauch in Deutschland besonders bei Jugendli-chen sehr populär. Auf dem Markt werden so-wohl traditionelle Hennapasten und –lösungen,

als auch Tattoostifte angeboten, die rein äußer-lich mit Filzstiften vergleichbar sind. In 4 ProbenHennapaste, die in Indien oder Pakistan herge-stellt wurden, war Lawson als typische Farb-komponente des Henna nachweisbar, p-Pheny-lendiamin war in keiner der Proben enthalten. 9Proben der Tattoostifte enthielten als farbge-bende Komponenten zugelassene Kosmetik-farbstoffe, p-Phenylendiamin war ebenfalls inallen Proben nicht nachweisbar.

Auf Grund einer Mitteilung über zu hohe Gehaltean Borsäure in Badetabletten wurden 8 Probenauf Borsäure und Konservierungsstoffe unter-sucht. In keiner Probe war Borsäure enthalten,Grenzwertüberschreitungen der Konservie-rungsstoffe kamen nicht vor.

Die Reste eines Eyeliners wurden als Be-schwerdeprobe eingereicht, da es nach Kontaktdes Eyeliners mit dem Auge zu einer ärztlichbescheinigten Verätzung der Hornhaut gekom-men war. Auf Grund der geringen Probenmengewaren nur orientierende Untersuchungen mög-lich. Der pH-Wert lag zwischen 5 und 6 undzeigte keine Auffälligkeiten. Da die Beschwer-deführerin an einer Chromat-Allergie litt, wurdeauf das Vorliegen von Chrom (III)- undChrom(VI)-Verbindungen geprüft. LöslicheChrom-Verbindungen waren nicht nachweisbar.Nach Angaben der Inhaltsstoffliste waren in demEyeliner u.a. Catechu und Diazolidinyl Urea ent-halten. Catechu ist ein harzähnlicher Extrakt,den man durch Auskochen und Eindicken desKernholzes von Akazia catechu erhält und dereinen hohen Gehalt an kondensierten Gerbstof-fen und Flavonolen aufweist. Gelangen gerb-stoffhaltige Substanzen in das Auge, so sindBeschwerden der beschriebenen Art nicht aus-zuschließen, zumal das Auge sehr empfindlichauf das Eindringen von Fremdkörpern reagiert.Da der Konservierungsstoff Diazolidinyl urea zuden Formaldehyd-abspaltenden Stoffen zählt,war auch eine allergie-ähnliche Reaktion nichtauszuschließen. Worauf die gesundheitlichenBeschwerden zurückzuführen waren, ließ sichletztendlich nicht feststellen.

Eine Probe Haarshampoo wurde als Beschwer-deprobe zur Untersuchung eingeliefert, da esnach Augenkontakt mit dem Shampoo zu einembrennenden Gefühl in den Augen gekommenwar, welches auch nach dem Ausspülen anhielt.Der in dem Shampoo ermittelte pH-Wert von 5,4war für Shampoos üblich und stand im Einklangmit der Auslobung „hautfreundlich“. In einemHauttest (Auftragen des unverdünnten Sham-poos auf die Armbeuge) konnten nach ca. 15min. Kontaktzeit keine Hautrötungen festgestelltwerden. Die analytischen Daten zeigten keineAuffälligkeiten. Es wurde darauf hingewiesen,dass es bei Kontakt von tensidhaltigen Produk-

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ten mit den Augen abhängig vom eingesetztenTensidtyp und der Menge, die in das Auge ge-langt ist, zu unterschiedlich starken Beeinträchti-gungen der beschriebenen Art kommen kann.

85 Spielwaren und ScherzartikelBei Fingermalfarben handelt es sich um wäss-rig-pastöse Produkte, die im wesentlichen ausPigmenten oder Farbstoffen, einem Bindemittelund Konservierungsstoffen bestehen. Sie sindbesonders bei kleinen Kindern ab etwa 2 Jahrenzum großflächigen Malen beliebt. Dabei kommtes bestimmungsgemäß zu einem direkten Kon-takt mit der Haut; ein Kontakt zur Mundschleim-haut durch Lecken oder Verschlucken der Far-ben ist auch unter Aufsicht von Erwachsenennicht immer vermeidbar. Fingermalfarben fielenwiederholt wegen hoher Gehalte an primärenaromatischen Aminen auf. Es existiert zur Zeitkeine rechtliche Regelung zur Beurteilung derGehalte in Fingermalfarben, sondern lediglichein Entwurf zum europäischen Normenwerk zurSicherheit von Spielzeug, in dem ein Richtwertvon 25 mg primäre aromatische Amine/kg Fin-germalfarbe vorgesehen ist.

Von 10 untersuchten Proben, die sich aus je-weils mehreren Einzelfarben zusammensetzten,fielen 5 Proben auf, da sie den Richtwert von 25mg/kg deutlich überschritten (104 mg/kg bis 513mg/kg). Die hohen Gehalte traten bei den Far-ben gelb und rot auf, die Farben blau und grünenthielten primäre aromatische Amine unter 25mg/kg.

Babygreifspielzeug aus Kunststoff für Kinderunter 36 Monaten wurde analog zu den obenerwähnten Babybeißringen auf die Kunststoffartund evtl. verhandene Weichmacher untersucht.Bei den Proben handelte es sich um Kunststoff-tiere und Badewannenbücher. Von den 14 Pro-ben bestanden 9 Proben aus weichmacherhalti-gem PVC mit Phthalsäureestern als Weichma-cher. Die Etherextrakte betrugen zwischen 24und 42 %. Es fiel auf, dass alle Badewannenbü-cher und Badewannenenten aus weichmacher-haltigem PVC bestanden. Auch hier wurden dieVertreiber auf die bevorstehende Regelung desVerbots der Verwendung von Phthalsäureesternhingewiesen.

86 Bedarfsgegenstände mit Lebens-mittelkontakt

Aus Lebensmittel-Bedarfsgegenständen ausKeramik können, insbesondere wenn es sich umAufglasuren handelt, beim Gebrauch löslicheBlei- oder Cadmiumverbindungen abgegebenwerden, die dann zusammen mit dem Lebens-mittel verzehrt werden.

20 Proben (Tassen, Becher und Teller), dieüberwiegend aus Südostasien importiert wurden,wurden auf die Abgabe von Blei- und Cadmium-verbindungen untersucht. In 4 Proben wurdenerhöhte Abgaben festgestellt, bei weiteren 11Proben fehlte die Angabe des Herstellers gemäßder BedV.

Von Lebensmittel-Bedarfsgegenständen ausMetall, vorwiegend Bestecke und Küchenge-räte, wurde die Nickel-, Chrom- und Eisenläs-sigkeit bestimmt. Bei Artikeln minderer Qualitätkann es beim Gebrauch zur Abgabe derSchwermetalle an Lebensmittel kommen.

Von 24 untersuchten Proben wiesen vier einedeutliche Eisenlässigkeit und weitere fünf Pro-ben eine Nickellässigkeit auf, die nicht mehr alstechnisch unvermeidbar beurteilt wurde. 8 Pro-ben fielen durch eine fehlende Herstellerangabeauf.

Weichmacherhaltige Kunststoff-Folien sindzum Verpacken von fettreichen Lebensmitteln,wie z.B. Käse, nicht geeignet, da der Weichma-cher aus der Folie herausgelöst und in das Le-bensmittel übergehen kann. Alternativen in Formvon weichmacherfreien oder Folien mit geringemWeichmachergehalten stehen dem Markt alssogenannte „Käsefolien“ zur Verfügung.

4 von 24 Folien zum Verpacken von Käse wur-den gemäß § 31 LMBG beanstandet, da sie ausweichmacherhaltigen PVC bestanden. AlsWeichmacher wurde Di-(2-ethylhexyl)-adipatverwendet. Die Etherextrakte betrugen zwischen26,0 und 30,8 %. In 3 Fällen bestand die Folieaus einem Copolymerisat aus Vinylidenchloridund 1-Dichlorethylen mit Acetyltributylcitrat alsWeichmacher. Bei den restlichen Folien han-delte es sich um weichmacherfreie Polyolefine,im wesentlichen um Polyethylen.

Bunt bedruckte Papiertüten zum Verpackenvon Lebensmitteln, die von Bäckereien, Metz-gereien und von Obst- und Gemüseständen aufWochenmärkten stammten, wurden auf Formal-dehyd und Glyoxal, Blei, Cadmium und Queck-silber und auf Konservierungsmittel im Wasser-extrakt geprüft. Weiterhin wurde ein Ausbluttestfür Farbstoffe und optische Aufheller durchge-führt.

Hinsichtlich Formaldehyd, Glyoxal, Schwerme-talle und Konservierungsstoffe waren keineAuffälligkeiten zu verzeichnen. Bei einer von 14Proben blutete der Farbstoff gegenüber 0,5%iger Sodalösung als Simulanz aus. Da die Tütezum Verpacken eines trockenen, nicht fettendenLebensmittels (Baguette-Brot) diente, wurdekeine Beanstandung gemäß § 31 LMBG ausge-sprochen.

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Essstäbchen aus Holz, die aus Asienlädenoder Chinarestaurants stammten, wurden aufPentachlorphenol (PCP) untersucht und einemAusbluttest der Farbstoffe in 3 %ige Essigsäureals Lebensmittelsimulanz unterworfen.

PCP war in keiner Probe nachweisbar. 2 von 17Proben fielen durch die Abgabe einer gelblich-braunen Farbe auf und wurden im Sinne von§ 31 LMBG beurteilt. Es handelte sich bei denProben um schwarz lackierte Essstäbchen. Hin-sichtlich der Kennzeichnung waren viele Stäb-chen nur mit asiatischen Abbildungen undSchriftzeichen, aber nicht mit einer Kennzeich-nung des Herstellers versehen.

Trinkflaschen aus Kunststoff, die insbeson-dere im Sport- und Freizeitbereich vielfach ver-wendet werden, wurden auf die Art des verwen-deten Kunststoffs und auf die Globalmigrationuntersucht.

Vielen Trinkflaschen haftete ein typischer Ge-ruch nach Kunststoff an, der aber in den meistenFällen nach einer haushaltsüblichen Reinigungverschwand. In keinem Fall konnte ein Übergangim Sinne des § 31 LMBG auf das SimulanzWasser festgestellt werden. Positiv zu bewertenist der Trend, dass bei Trinkflaschen mit Fahr-radhalterung das Befestigungsmaterial in vielenFällen nicht mehr aus Gummi besteht, da in denvergangenen Jahren der unangenehme Geruchnach Gummi auch durch gründliches Reinigennicht zu entfernen war und die Getränke in ihrem

Geruch und Geschmack negativ beeinflusstwurden.

Haushaltsfolien oder Gefrierbeutel ausKunststoff wurden auf die Art des verwendetenKunststoffs und hinsichtlich ihrer Globalmigrationuntersucht. Als Simulanzlösemittel wurde 95%iges Ethanol gewählt, die Migration erfolgte beiRaumtemperatur über eine Dauer von 24 Stun-den. Alle untersuchten Proben bestanden ausPolyethylen, die Globalmigration lag jeweils weitunter dem Grenzwert von 10 mg/dm2.

Papier, Kartons und Pappen für Backzwecke(Backpapier, Papierförmchen für Muffins oderPralinen) wurden auf Formaldehyd, Glyoxal,optische Aufheller und Chrom(VI)-Verbindungenuntersucht.

Hinsichtlich Formaldehyd, Glyoxal und optischeAufheller waren alle Proben unauffällig. GemäßEmpfehlung XXXVI/2 der Kunststoff-Kommis-sion des BgVV dürfen Chrom(III)-chloridkom-plexe mit gesättigten geradkettigen Fettsäurender Kettenlänge C14 und darüber als Mittel zurOberflächenveredlung der dem Füllgut zuge-wandten Seite verwendet werden. Im Heißwas-serextrakt dürfen nicht mehr als 4,0 µgChrom(III)/dm2, jedoch kein Chrom(VI) nach-weisbar sein. Bei zwei Proben konnte der an-fangs bestehende Verdacht, es könntenChrom(VI)-Verbindungen nachweisbar sein,nicht bestätigt werden.

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Jahresbericht 1999

3 Bakteriologische Stufenkontrollen im Rahmen der Lebensmittel-überwachung

Im Berichtszeitraum wurden 257 bakteriologi-sche Stufenkontrollproben durch Amtstierärzteund Lebensmittelkontrolleure in fleischverarbei-tenden Herstellungsbetrieben entnommen unduntersucht. Derartige Stufenkontrollen werdenentweder routinemäßig durchgeführt oder dann,wenn ein Betrieb hygienische Mängel erkennenläßt. In diesen Fällen werden Abstriche (Tupfer-proben) von Wänden und Arbeitsgeräten vorge-

nommen. Sofern bei diesen UntersuchungenKrankheitserreger ermittelt werden, wird derbetreffende Lebensmittelbetrieb geschlossenund erst wieder geöffnet, wenn sich nach er-folgter Desinfektion keine Krankheitserregermehr nachweisen lassen.

Salmonellen wurden in diesem Jahr bei denbakteriologischen Stufenkontrollen nicht nach-gewiesen.

4 Gentechnisch veränderte LebensmittelGentechnische Verfahren werden bei der Her-stellung von Lebensmitteln immer häufiger an-gewendet. In Ländern wie USA, Kanada undArgentinien werden gentechnisch veränderteNutzpflanzen in immer stärkerem Maße ange-baut und vermarktet. In der EU gibt es inzwi-schen Vermarktungszulassungen für Produkteaus gentechnisch veränderten Sojabohnen undverschiedenen gentechnisch veränderten Mais-sorten.

Herbizidresistente Sojabohnen und insekten-resistenter Mais wurden von der EU zur Ver-marktung auch als Lebensmittel zugelassen.Nach der EU-Verordnung 1139/98 der Kommis-sion vom 26.5.1998 müssen Nahrungsmittel, dieaus gentechnisch veränderten Organismen(GVO) bestehen bzw. in denen sich Nuklein-säure oder Proteine von GVO’s nachweisenlässt, gekennzeichnet werden. Die Kennzeich-nung soll mit den Worten „aus genetisch verän-derten Sojabohnen hergestellt“ bzw. „aus gene-tisch verändertem Mais hergestellt“ erfolgen.Eine Überprüfung der Kennzeichnung und dieUntersuchung sind eng miteinander verknüpft.Eine Arbeitsgruppe des Bundesinstituts für dengesundheitlichen Verbraucherschutz und Veteri-närmedizin (BgVV) hat deshalb Nachweisver-fahren für die amtliche Lebensmittelkontrolleentwickelt (amtliche Sammlung von Analyse-methoden nach § 35 LMBG), mit denen die ge-setzlichen Vorgaben überwacht werden können.Derartige Überwachungen werden von den ein-zelnen Lebensmittelüberwachungsbehörden dereinzelnen Bundesländer durchgeführt.

Spezifische Nachweisverfahren für die gentech-nisch veränderte Sojabohne der Fa. Monsanto,sowie für insektenresistenten Mais der Fa. No-vartis stehen zur Verfügung. In Hamburg wurdenim Berichtszeitraum hauptsächlich Soja-

erzeugnisse (Sojadrinks, Tofuerzeugnisse) un-tersucht. Von den untersuchten Proben warenimmerhin 13 % positiv für den Nachweis vongentechnisch veränderter Nukleinsäure (in Tofu,Sojabrot, Vollsojaflocken [zur gewerblichenWeiterverarbeitung] und Sojaspeisekleie). Eineder EU-Verordnung 1139/98 entsprechendeKennzeichnung war in keinen Fall erfolgt. Inallen Fällen wurden die betroffenen Herstellerbzw. die verantwortlichen Inverkehrbringer inForm eines Gutachtens über den Sachverhalt inKenntnis gesetzt.

Aufgrund des bislang verwendeten qualitativenAnalyseverfahrens konnte bei den positivenBefunden nicht ausgeschlossen werden, dass essich bei den positiven Befunden um zufälligeunvermeidbare Kontaminationen in geringen,technisch unvermeidbaren Mengen handelt, wiesie z. B. im Rahmen von Transport, Lagerung,Vermahlen der Sojabohnen oder bei der Her-stellung des Endproduktes durchaus vorkom-men können. Um diesem Sachverhalt zukünftigRechnung zu tragen, wurde Anfang 1999 einneues analytisches Gerät beschafft, womit esmöglich ist, den relativen prozentualen Anteil anGVO’s in Lebensmittelproben zu bestimmen. DieEU hat mit der Verordnung (EG) Nr. 49/2000vom 10. Januar 2000 einen Schwellenwert von1 % für zufällige unvermeidbare Kontaminationfestgelegt. Wird dieser Wert überschritten isteine entsprechende Kennzeichnung des Pro-duktes vorgeschrieben.

Eng verbunden mit der voraussichtlichen Fest-setzung eines Grenzwertes ist die Verfügbarkeiteines valdierten quantitativen Analyseverfahrens.Unter Federführung des BgVV wird z. Zt. einesolche Methode entwickelt und in Laborver-gleichuntersuchungen getestet.

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Hygiene Institut Hamburg

5 MykotoxineEntsprechend der in der Norddeutschen Koope-ration vereinbarten arbeitsteiligen Schwerpunkt-setzung werden im Hygiene Institut Hamburgausschließlich die Bestimmung und gutachterli-che Bewertung von Aflatoxinen und OchratoxinA in pflanzlichen Lebensmitteln und in Getränkendurchgeführt.

Im Jahr 1999 wurden 146 Lebensmittelprobenauf ihren Aflatoxingehalt untersucht.

Die EU-Richtlinie 98/53/EG gibt für verschiedeneLebensmittel Probenahmepläne vor. Insbeson-dere bei Pistazien aber auch bei Erdnüssen,Mandelkernen, Haselnussmehlen, sowie beiTrockenfeigen wurden ganze Partien von bis zu25.000 kg beprobt. Hierbei fallen Sammelprobenvon bis zu 30 kg an. Diese Sammelproben wer-den in sog. Teilsammelproben zu max. 10 kgaufgeteilt, die jeweils gesondert vorbereitet unduntersucht werden müssen, so dass mithin zurBeurteilung einer Gesamtpartie bis zu 3 Teil-sammelproben à 10 kg zu analysieren sind.

Die Anzahl der auf Aflatoxine untersuchten Ein-zelproben erhöhte sich dabei um 87 auf insge-samt 233 Einzelproben.

Auf Ochratoxin A (OTA) wurden 43 Lebensmit-telproben mit 57 Einzelproben untersucht. Dabeiwurde OTA in den durch das Monitoring-Pro-gramm vorgegebenen Getreideerzeugnissensowie in Roh- und Röstkaffee bestimmt.

Zusammen sind es somit 189 Lebensmittelpro-ben mit 280 Einzelproben, die 1999 im HI aufMykotoxine untersucht wurden.

Gegenüber 1998 bedeutete dieses bei den Un-tersuchungen eine Steigerung um ca. 9 %, wo-bei sowohl die Teilnahme an 7 Laborvergleichs-untersuchungen als auch der Aufwand an Me-thodenentwicklung – insbesondere für die OTA-Bestimmungen in der Matrix Kaffee – noch alszusätzliche Aufgaben zu erwähnen sind.

5.1 AflatoxineAufgrund der im Tierversuch für diese Schim-melpilzgifte festgestellten hohen Kanzerogenitätwurden vom Gesetzgeber Höchstmengen erlas-sen, die seit dem 01.01.99 für Trocken- undSchalenfrüchte, Milch und Milcherzeugnissesowie für Getreide und Getreideverarbeitungser-zeugnisse EU-weit in der Verordnung (EG) Nr.194/97 harmonisiert worden sind. Diese sog.Kontaminanten-Verordnung unterscheidet zwi-schen direkt zum Verzehr bestimmten Produktenund Erzeugnissen, die noch bestimmten zuge-lassenen Verfahren unterzogen werden, durchdie die Aflatoxingehalte verringert werden kön-nen. Für letztere Produkte gelten höhere Afla-toxin-Grenzwerte als für die direkt zum Verzehrbestimmten Lebensmittel. Eine Sonderstellungbei den noch einer Sortierung zu unterziehendenSchalenobstarten nehmen zudem die Erdnüsseein, für die auf Grund der effektiven Sortier-verfahren noch höhere Grenzwerte zugelassensind.

Für die übrigen Lebensmittel, ausgenommenSäuglingsnahrung, gelten die in der Mykotoxin-Höchstmengenverordnung festgelegten Höchst-mengen.

Der Schwerpunkt wurde erneut auf die Bestim-mung der bereits gesetzlich verbindlich geregel-ten Aflatoxin-Gehalte gelegt und dabei vornehm-lich wiederum Lebensmittel untersucht, die be-reits in den vergangenen Jahren als problema-tisch erkannt worden waren.

In der Tabelle 16 sind die auf Aflatoxine unter-suchten Lebensmittel sowie die an diesen er-mittelten Befunde aufgeführt, während in derTabelle 17 die Kontaminations- und die Bean-standungsquoten für einige problematische Le-bensmittel aufgelistet wurden.

Speziell für Pistazien in der Schale wurden dieUntersuchungsergebnisse der durchgeführtenAflatoxinbestimmungen auch für dieses Jahr inder Tabelle 18 aufgelistet.

Von den 146 untersuchten Lebensmitteln waren56 Proben ohne Befund, während in 91 Le-bensmitteln Aflatoxine nachweisbar waren.

Zu beanstanden oder zu bemängeln waren 33Lebensmittel (23 %). Die im Vergleich zum Vor-jahr insgesamt niedrigere Beanstandungsquoteist zum einen durch niedrigere Beanstandungs-quoten einzelner Lebensmittel (Erdnüsse, Man-delmehle), zum anderen aber auch durch verän-derte Schwerpunktsetzung zu erklären: 1999wurden z.B. weniger bzw. keine Proben Chillies-gewürz oder Paranüsse untersucht, dafür aberz.B. Ölsaaten, Getreideerzeugnisse und Tro-ckenobst.

Gewürze4 von 7 Proben türkischer Paprikagewürze wa-ren mit mit Aflatoxinen kontaminiert und die Be-anstandungsquote betrug 43 % (1998: 9 %). Die3 beanstandeten Proben wiesen Aflatoxin B1-Gehalte von 3,5 µg/kg, 4,9 µg/kg und 48 µg/kgauf.

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Jahresbericht 1999

Paprikagewürze hiesiger Hersteller waren dage-gen hinsichtlich Aflatoxinen in keinem Falle zubeanstanden.

Bei den untersuchten Chillies-Gewürzen wieseine von 2 Proben ausländischer Hersteller ei-nen Gehalt von knapp 26 µg Aflatoxin B1/kg auf.Die Ware war als Verfolgsprobe zu einer Ende1998 entnommenen Probe gezogen worden. Siestammte aus Malawi, der Importeur hatte seinenSitz in Großbritannien.

Eine Probe gemahlener Curcuma eines nord-deutschen Herstellers fiel mit 4,1 µg AflatoxinB1/kg auf. Auch in dem vom gleichen Herstellerstammenden Currypulver wurde ein erhöhterAflatoxin B1-Gehalt von 1 µg/kg festgestellt. AlsUrsache kam die Verwendung kontaminierterZutaten (hier neben dem schon erwähnten Cur-cuma auch noch Paprika- oder Chilliespulver) inBetracht.

SchalenobstBei auf Aflatoxine untersuchtem Schalenobst lag1999 ein wesentlicher Untersuchungsschwer-punkt wiederum auf Pistazien.

Insgesamt betrug bei Pistazien in Schale (Her-kunft vornehmlich Iran, daneben auch Kalifor-nien sowie nicht näher definierte Herkünfte) dieKontaminationsquote 88 % und die Beanstan-dungsquote 59 %, was vor allem auf die irani-schen Partien zurückzuführen ist.

Einfuhrkontrolle iranischer PistazienDie Umsetzung der „Zweiten Verordnung überdie Einfuhr von Pistazien mit Ursprung oder Her-kunft aus dem Iran“ vom 19.06.1998 wurde imBerichtsjahr weiter nach dem zu Beginn desJahres 1998 festgelegten Verfahren vorgenom-men, das in Kooperation der hiesigen oberstenLebensmittelüberwachungsbehörde (AbteilungGesundheitlicher Verbraucherschutz der Be-hörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales) mitder Oberfinanzdirektion, den betroffenen Wirt-schafts- und Ordnungsämtern und dem HI er-stellt wurde.

Dieses im Jahresbericht 1998 ausführlich darge-stellte Verfahren sieht folgende Eckpunkte vor:

- Die Beprobung und die Nämlichkeitsprüfungjeder zur Einfuhr vorgesehenen Partie irani-scher Pistazien erfolgen – in einem Probe-nahmeprotokoll dokumentiert - stets unteramtlicher Aufsicht.

- Jede Untersuchungsprobe wird amtlich ver-plombt, ausschließlich in eines der drei vonder Fachbehörde zugelassenen Handelsla-bors oder in das HI verbracht und untersucht.

- Das HI wird von jeder Probenahme durchsofortige Zusendung der Probenahmeproto-kolle unterrichtet.

- Die Einfuhr wird vom Importeur beim HI be-antragt. Hier werden sämtliche Unterlagenabgeprüft und der zuständigen Zolldienststelleein Befund über die Einfuhrtauglichkeit derPartie zugestellt.

• Zertifizierung

Insgesamt wurden im Jahr 1999 in der FreizoneHamburgs (Freihafen, Flughafen) 1.375 Partieniranischer Pistazien in Schale (insgesamt 32.000t) und 150 Partien Pistazienkerne (insgesamtrund 1.458 t) zwecks Kontrolle zur Einfuhr in dieEU beprobt und untersucht.

Dem Hygiene Institut Hamburg wurden die Un-terlagen von 1.185 Partien iranischer Pistazien(1.042 Partien Pistazien in Schale und 143 Par-tien Pistazienkerne) zur Prüfung und Zertifizie-rung vorgelegt.

333 Partien Pistazien in Schale mit insgesamtca. 8000 t (24 % der beprobten Partien), 7 Par-tien Pistazienkerne mit insgesamt ca. 69 t (5 %der beprobten Partien) wurden -offenbar aufGrund überhöhter Aflatoxingehalte- nicht zurZertifizierung vorgeführt und somit nicht in dieEU eingeführt.

• Eigene Untersuchungen

Insgesamt 24 Partien iranischer Pistazien in derSteinschale (zusammen 72 Einzelproben) wur-den vom HI selbst untersucht. Davon waren 17Partien (71 %) zu beanstanden (Tabelle 18). Eswurden in den Einzelproben der beanstandetenPartien überhöhte Aflatoxin B1-Gehalte von3,0 µg/kg über 10 – 50 µg/kg und in Einzelfällenbis zu 148 und 220 µg/kg festgestellt. Dabei istdarauf hinzuweisen, dass sämtliche im HIdurchgeführten für eine Einfuhr relevanten Un-tersuchungen auf wenigstens 2 unabhängigenAufarbeitungen und Bestimmungen je Teilsam-melprobe basieren.

Auffällig sind die Diskrepanzen zwischen denRückweisungsquoten iranischer Pistazienpartienin Schale von einerseits hauptsächlich auf freienLaboratorien beruhenden Untersuchungen miteiner Gesamt-Rückweisungsquote von 333 aus1.375 Partien (24 %) und andererseits dem Hy-giene Institut Hamburg mit einer Rückweisungs-quote von 17 aus 24 Partien (71 %).

Bestätigt wurde diese Auffälligkeit sowohl durchdie Ergebnisse von Nachbeprobungen von 5verdächtigen und bereits durch ein Handelslaboruntersuchten Partien Anfang 1999 als auch beieiner Parallelbeprobung an 8 Partien im Herbst1999.

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Hygiene Institut Hamburg

Bei den 5 erstgenannten Partien mussten 4 der5 Partien auf Grund der Untersuchungsergeb-nisse abgelehnt werden, während die Rückwei-sungsquote des Handelslabors mit 2 der 5 Par-tien nur 40 % betrug.

Bei den 8 parallelbeprobten Partien mussten 4(50 %) vom HI beanstandet werden, währenddas Handelslabor nur 3 von 8 Partien (38 %)abwies.

Bei 3 vom HI untersuchten Partien iranischerPistazienkerne war keine Partie aflatoxinfreiund eine Partie mit einem Aflatoxin B1-Gehaltvon über 10 µg/kg in einer der Teilproben zubeanstanden, während die Beanstandungsquoteder Handelslabors bei diesen Erzeugnissen beiknapp 5 % lag (siehe oben).

Zusammenfassend ist anzumerken, dass auch1999 bei iranischen Pistazien keine nennens-werte Qualitätsverbesserung hinsichtlich desAflatoxingehaltes festzustellen ist.

Um den Anteil eigener amtlicher Untersuchun-gen zur Beurteilung der Einfuhrfähigkeit der ira-nischen Pistazien deutlich zu verstärken, werdenim HI Maßnahmen zur Verbesserung des Pro-bendurchsatzes umgesetzt (personelle Verstär-kung der Arbeitsgruppe, Neueinrichtung einesgeeigneteren Probenvorbereitungsraumes sowieAnschaffung zusätzlicher Geräte zur Bestim-mung der Aflatoxine).

Kalifornische PistazienIn 2 von 5 untersuchten Partien kalifornischerPistazien waren Aflatoxine überhaupt nichtnachweisbar und in den 3 übrigen Partien wurdekeine Höchstmengenüberschreitung festgestellt(Tabelle 18), obwohl eine Partie erhebliche wa-renkundliche Mängel aufwies.

Pistazien aus dem EinzelhandelIn 5 aus dem Einzelhandel in Mengen von 300bis ca. 1.000 g entnommenen Pistazienproben(3 × geröstete und gesalzene von türkischenImporteuren bezogene Ware, 2 × geröstete undgesalzene von einem in Luxemburg ansässigenImporteur bezogene Ware) waren in jeder ProbeAflatoxine nachweisbar. Bei 3 dieser Proben

wurden – teilweise deutliche – Höchstmengen-überschreitungen bei Aflatoxin B1 festgestellt(3 µg/kg, 17 µg/kg, 25 µg/kg).

Es ist darauf hinzuweisen, dass die hier relativkleinen Sammelprobenmengen keine sicherenRückschlüsse auf die ursprüngliche Gesamtpar-tie zulassen.

Andere Arten von SchalenobstAuf Grund von Beanstandungen bei Ware ausdem Einzelhandel wurden bei einem hiesigenImporteur 5 zurückgesandte Partien gemahlenerHaselnüsse (Partiegröße jeweils 15.000 Beutel à200 g entspr. 3.000 kg) gemäß der EU-Probe-nahmerichtlinie beprobt und in den jeweils 2Einzelproben (2 × 9 kg) nach entsprechenderVorbereitung die Aflatoxingehalte bestimmt.Jede der 5 Partien wies Höchstmengenüber-schreitungen an Aflatoxinen auf (Aflatoxin B1-Gehalte der Einzelproben zwischen 5 und22 µg/kg).

Das Verfahren gegen die betroffene Firmawurde von der zuständigen Staatsanwaltschaftinzwischen eingestellt, und die beanstandeten 5Partien wurden laut Mitteilung der zuständigenLebensmittelüberwachungsbehörde an den inder Türkei ansässigen Ablader zurückgesandt.Von 11 aus dem Einzelhandel entnommenenProben war nur eine zu beanstanden (6 µgAflatoxin B1/kg).

Während bei gemahlenen Mandeln die Kontami-nationsrate 1998 bei 13 von 21 Proben (62 %)und die Beanstandungsquote bei 7 von 21 Pro-ben (33 %) lagen, waren 1999 von 23 aus demEinzelhandel entnommenen Proben sogar 19(83 %) kontaminiert. Höchstmengenüberschrei-tung wies mit 2,3 µg Aflatoxin B1/kg aber vonden 23 Proben nur noch eine einzige (4 %) auf.

Andere ProdukteVon hier untersuchten Ölsaaten (Kürbiskerne,Sonnenblumenkerne, Leinsaat), Getreide, Ge-treideerzeugnissen, Marzipan, Nougatcremesund Trockenobst war keine Probe zu beanstan-den. Leichtere Kontaminationen wurden aller-dings bei Marzipan, Trockenfeigen und in Nuss-nougatcremes festgestellt (Tabelle 16).

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Jahresbericht 1999

Tabelle 16: Aflatoxinuntersuchungen

Anzahl der Proben / Partien* mit Aflatoxingehalten(Angabe in µg/kg)

AnzahlProben

bzw.Partien*

Afla-toxin

haltigeProbenPartien*

bem./bea.

Proben/Partien*

B10

B1>0-2

B12-4

B14-50

B1>50

Σ0

Σ>0-4

Σ4-8

Σ8-100

Σ>100

GewürzeChillies 4 3 1 1 2 - 1 - 1 2 - 1 -Curcuma 1 1 1 - - - 1 - - - 1 - -Curry 2 2 - - 2 - - - - - 2 - -Muskat 2 1 - 1 1 - - - 1 1 - - -Paprika 12 7 3 5 4 1 2 - 5 5 1 1 -Pfeffer 3 2 - 1 2 - - - 1 2 - - -ÖlsaatenKürbiskerne mitu. ohne Schale

4 - - 4 - - - - 4 - - - -

Leinsamen 1 - - 1 - - - - 1 - - - -Sonnenblu-menkerne

1 - - 1 - - - - 1 - - - -

SchalenobstErdnüsse inSchale

2* - - 2* - - - - 2* - - - -

Pistazien inSchale

34* 30* 20* 4* 10* 5* 13* 2* 4* 13* 3* 13* 1*

Erdnusskerne 3 2 - 1 2 - - - 1 2 - - -Haselnußkerne 4 1 - 3 1 - - - 3 1 - - -Mandelkerne 4 1 - 3 1 - - - 3 1 - - -Pistazienkerne 3* 3* 1* - 2* 1* - - - 2* 1* - -Haselnussmehl 17* 11* 6* 8* 3* - 6* - 6* 5* - 6* -Mandelmehl 23 19 1 4 18 1 - - 4 18 1 - -Süße BrotaufstricheMandelnougat-creme

1 - - 1 - - - - 1 - - - -

(Hasel)nuss-nougatcreme

9 4 - 7 2 - - - 5 4 - - -

SüßwarenMarzipan 2 2 - - 2 - - - - 2 - - -Getreide/Getr.-erzeugnisseMaiskörner 1 - - 1 - - - - 1 - - - -Buchweizen-mehl

6 - - 6 - - - - 6 - - - -

Cornflakes 1 - - 1 - - - - 1 - - - -TrockenobstTrocken-aprikosen

1 - - 1 - - - - 1 - - - -

Trockenfeigen 4* 2* - 2* 2* - - - 2* 2* - - -Trockenmisch-obst

1 - - 1 - - - - 1 - - - -

Gesamt 146 91 33* bei diesen Zahlenangaben sind ganze Partien enthalten, die aus bis zu jeweils 3 Teilsammelproben bestehen

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Hygiene Institut Hamburg

Tabelle 17: Kontaminations- und Beanstandungsquoten bei untersuchten aflatoxinhaltigen pflanzlichenLebensmitteln

Anzahluntersuch-ter Proben

Anzahlkontami-nierterProben

Kontamina-tionsquote

Anzahlbeanstan-

deterProben

Beanstan-dungs-quote

Chillies-Gewürz 4 3 75% 1 25%Curcuma-Gewürz 1 1 100% 1 100%Paprika-Gewürz 12 7 58% 3 25%Pistazien in der Schale(alle Herkünfte)

34 30 88% 20 59%

Pistazienkerne 3 3 100% 1 33%Haselnüsse, gemahlen 17 11 65% 6 35%Mandeln, gemahlen 23 19 83% 1 4%

Tabelle 18: Aflatoxinuntersuchungen bei ungeschälten Pistazien

Anzahl derPartien

Anzahl derProben

Anzahl derbeanstandeten

Partien

Beanstandungs-Quote der Partien

Einfuhruntersuchungen fürPartien iranischer Pistazien 24 72 17 71%

Untersuchung nachbeprobterPartien iranischer Pistazien 5 15 4 80%

Untersuchung parallelbeprob-ter Partien iranischer Pista-zien

8 24 4 50%

Prüfung von Partien kalifor-nischer Pistazien 5 15 - 0%

Untersuchung von eingeliefer-ten Kleinmengen aus demEinzelhandel

5 5 3 60%

5.2 Ochratoxin ABei Ochratoxin A handelt es sich um ein Myko-toxin, welches im Unterschied zu den Aflatoxinenauch in pflanzlichen Erzeugnissen hiesigen Ur-sprungs vorkommt.

Gesetzliche Höchstmengen für Ochratoxin Asind in der BR Deutschland bislang noch nichterlassen, auf EU-Ebene werden derzeit Höchst-gehalte für Ochratoxin A von 5 µg/kg bei ganzenGetreidekörnern (inkl. Reis und Buchweizen)und von 3 µg/kg bei Getreideerzeugnissen dis-kutiert.

In der Tabelle 19 sind die Ergebnisse der 1999im HI durchgeführten Ochratoxinuntersuchungenzusammenfassend aufgelistet.

Es wurden 16 Getreideerzeugnisse (5 Buch-weizenmehlproben und 11 Proben Haferflocken)untersucht.

Alle 5 Buchweizenmehle waren ochratoxinhaltig,3 dieser Proben enthielten Gehalte über 3 µgOchratoxin A pro kg (3,3 µg/kg, 4,1 µg/kg und4,7 µg/kg).

Bei den 11 untersuchten Haferflockenprobenwar in allen Proben Ochratoxin A mit Gehaltenzwischen 0,3 und 1,0 µg/kg enthalten.

Die 7 untersuchten Proben Rohkaffee stamm-ten aus jeweils mehrere Tonnen umfassendenPartien und bestanden aus je 3 Einzelproben à10 kg.

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Jahresbericht 1999

5 dieser Proben (Herkunft: mittel- und südameri-kanische Staaten sowie Indien und Uganda), diein der Freizone Hamburg entnommen wurdenund für einen in Hamburg ansässigen Verarbei-tungsbetrieb bestimmt waren, enthielten durch-schnittlich Mengen zwischen 0,3 und 0,6 µgOTA/kg. Lediglich die aus Uganda stammendeProbe wies einen etwas höheren OTA-Gehaltvon 0,93 µg/kg auf.

Bei 2 weiteren Rohkaffeeproben aus unter-schiedlichen Röstereien handelte sich jeweilsum Mischherkünfte (Laos und Afrika bzw. Brasi-lien und Nicaragua). Beide Proben wurden un-mittelbar vor der Röstung entnommen, anschlie-ßend wurde auch jeweils eine Probe aus derRöstware gezogen. Bei der aus Laos/Afrikastammenden Ware wurde bei einem Gehalt von0,67 µg OTA/kg Rohware in der Röstware keinOTA mehr festgestellt, was in diesem Fall aufeinen praktisch vollständigen Abbau des OTA

deutete. Dagegen enthielt das Röstprodukt ausder aus Brasilien/Nicaragua stammenden Warebei einem Ausgangsgehalt der letzteren von2,1 µg OTA/kg immer noch 1,8 µg/kg. Ob diesesErgebnis darauf beruht, dass bei dem in dieserRösterei angewandten Verarbeitungsverfahrendas OTA kaum abgebaut wird, oder ob andereErklärungen für diesen Befund heranzuziehensind, konnte noch nicht geklärt werden.

1999 wurden insgesamt 20 Proben Röstkaffee,davon 1 Probe aus einem sog. Dritte-Welt-La-den (Herkunft: Bolivien) untersucht. Dabei wur-den OTA-Gehalte in 7 Proben festgestellt. Außerder oben genannten Probe mit 1,8 µg OTA/kgund dem Dritte-Welt-Kaffee mit 0,8 µg OTA/kgwurden in den 5 anderen Proben Mengen anOchratoxin A von 0,4 µg/kg, 1,3 µg/kg, 0,8 µg/kgund 2 × je 1,1 µg OTA/kg ermittelt. Gesundheit-lich als bedenklich war noch keiner der ochrato-xinhaltigen Röstkaffees zu beurteilen.

Tabelle 19: Ochratoxin A-Untersuchungen

Bezeichnung Gesamt-Anzahl der

Proben/Partien

Anzahl der OTA-haltigen

Proben/Partien

davonniedrigster Wert

(µg/kg)

davonhöchster

Wert (µg/kg)

bem./beaProben/Partien

Buchweizenmehl 5 5 0,6 4,1 2Haferflocken 11 11 0,3 1,0 -Rohkaffee 7* 7* 0,3 2,1 -Röstkaffee 20 7 0,4 1,8 -Gesamt 43 30 2

* bei diesen mit Stern gekennzeichneten Zahlenangaben sind ganze Partien enthalten, die aus bis zu jeweils 3Teilsammelproben bestehen.

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Hygiene Institut Hamburg

6 Rückstände und Umweltschadstoffe

6.1 Radioaktivitätsuntersuchungen,Amtliche Messstelle für Radioaktivität 02020

Die Kontamination von im Rahmen der konti-nuierlichen Überwachung von Lebensmitteln undBedarfsgegenständen mit Radionukliden (u.a.Cäsium-134, Cäsium-137 und Strontium-90)untersuchten Proben ist im Vergleich zum Vor-jahr leicht abgeklungen bzw. unverändert geblie-ben. Schwerpunkt der Überwachungsmaßnah-men sind im dreizehnten Jahr nach dem Ereignisvon Tschernobyl Messprogramme für den Bundund das Land Hamburg. Dabei sind die festge-legten Messprogramme des Bundes und derLänder aufeinander abgestimmt.

Die Vorgaben des Messprogrammes für dasLand Hamburg erfolgt ebenfalls auf der Grund-lage des "Gesetzes zum vorsorgenden Schutzder Bevölkerung gegen Strahlenbelastung(Strahlenschutzvorsorgegesetz - StrVG)".

Das Messprogramm zur Überwachung von ra-dioaktiven Stoffen in Lebensmitteln ergibt sichnach dem Warenkorbprinzip. Wie in den ver-gangenen Jahren wurden Grundnahrungsmittelwie Milch, Fleisch, Fisch, Gemüse und Getreideuntersucht sowie Muttermilch von HamburgerFrauen. Ebenfalls wurden Lebensmittel mit sai-sonalen Schwerpunkten wie Wildfleisch, Wald-pilze, Nüsse, Oster-/Weihnachtsschokoladen,sowie Verdachtsproben, die von Bürgern einge-reicht wurden, geprüft.

Nach § 3 Abs. 1 des Strahlenschutzvorsorge-gesetzes (StrVG) im Rahmen des IntegriertenMess- und Informationssystems zur Überwa-chung der Umweltradioaktivität (IMIS) wurdenLebensmittelproben, Freilandgemüse, Frisch-obst, Getreide, Babynahrung, importierte Roh-tabake und Arzneimittelausgangsstoffe unter-sucht. Für diese Messungen sind Art, Umfangund Entnahmetermin vom BMU festgeschrieben.

Das Messprogramm enthält damit verbindlicheVorgaben für die Durchführung der routinemä-ßigen Überwachungsmaßnahmen durch diezuständigen Behörden des Bundes und der Län-der und stellt damit ein bundeseinheitliches Vor-gehen sicher.

An die umfangreichen Untersuchungsprogammeschließen sich auch Bewertung der Ergebnisse,Unterrichtung und Beratung der Behördenleitungund Informationsweitergabe an die Öffentlichkeitan.

GrenzwerteDie maximale kumulierte Radioaktivität von Cä-sium-134 und -137 darf nach der Verordnung(EWG) Nr. 737/1990 über die Einfuhrbedingun-gen für landwirtschaftliche Erzeugnisse mit Ur-sprung in Drittländern nach dem Unfall im Kern-kraftwerk Tschernobyl folgende Werte nichtüberschreiten:

• 370 Becquerel pro Kilogramm für Milch undMilcherzeugnisse, sowie speziell Lebensmittelfür die Ernährung von Kleinkindern währendder vier bis sechs ersten Lebensmonate.

• 600 Becquerel pro Kilogramm für alle anderenLebensmittel.

Die Verordnung (EURATOM) Nr. 3954 für Ra-dioaktivität in Nahrungs- und Futtermitteln imFalle eines nuklearen Unfalls oder einer anderenradiologischen Notstandssituation, geändertdurch die Verordnung Nr. 2218/89 vom18.07.1989 und ergänzt durch die Verordnung(EURATOM) Nr. 770/90 der EG-Kommissionvom 29.03.1990, regelt die höchstzulässigeKontamination der Radionuklide Jod, Gesamt-cäsium, Strontium und Plutonium.

ErgebnisseNach den Vorgaben der Messprogramme wur-den 483 Proben (330 aus Deutschland und 153aus dem Ausland) gammaspektrometrisch aufradioaktive Stoffe untersucht. Davon waren 65Proben aus EU-Ländern, 69 Proben aus Dritt-ländern sowie 19 Proben unbekannter Herkunft.

Gemäß § 3 StrVG waren 184 Proben aufGamma-Strahler zu untersuchen. Wegen desweiter stark abgeklungenen Kontaminationspie-gels ist die Verlängerung der Messzeit notwen-dig geworden, um die geforderten Nachweis-grenzen (kleiner als 0,2 Bq/kg bzw. Bq/l fürGamma-Strahler bezogen auf Co-60) zu erhal-ten.Die Pflichtuntersuchung von 31 Proben aufStrontium-90 konnten in diesem Jahr nichtdurchgeführt werden.

In der nachfolgenden Tabelle sind die Probenaufgeführt, bei denen eine Radioaktivität über2 Bq/kg Gesamtcäsium festgestellt wurde:

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Jahresbericht 1999

Tabelle 20: Gesamtcäsium in Lebensmitteln über 2 Bq/kg

ZEBS Produkt Proben-zahl

Inland Ausland >2 Bq/kgInl./Ausl.

Median-wert

Bq/kg

Maximal-wert

Bq/kg

Bemerkungen

06 Wild 9 - 9 - / 1 - 120,3 Rehkeule, Frankreich

10 Seefische 21 12 9 3 / - 6,5 16,2 Dorsch, Ostsee

27 Waldpilze 4 2 2 2 / - 106,9 202,0 Maronen, Hexen-röhrling, Inland(Heide)

40 Honig 2 2 - 1 / - 35,3 50,9 Heidehonig

47 Tee, schwarz 3 - 3 - / 1 - 117,3 Schwarztee, Türkei

-- Arzneimittel-ausgangs-stoffe

5 - 5 - / 2 9,8 15,5 Pfefferminze,BulgarienSchafgarbe, Polen

• Milch39 pasteurisierte Vollmilchproben aus dem Han-del wurden im Rahmen des Landesprogrammes,sowie 13 Rohmilchproben im Rahmen des Bun-desprogrammes von zwei Hamburger Referenz-Bauernhöfen untersucht. Dabei lagen die Werte

von Gesamtcäsium unterhalb der Labornach-weisgrenze von 0,2 Bq/l. Die Jahresmittelwerteunserer Untersuchungsergebnisse (seit 1961)sind in der folgenden Abbildung dargestellt:

Bq/l

61 65 70 75 80 85 90 95 99Jahr

0

1

2

3

4

5

6

7

8 Strontium 90Gesamtcäsium

Abbildung 3: Radioaktive Stoffe in Frischmilch - Jahresmittelwerte

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Hygiene Institut Hamburg

• Humanmilch Hamburger FrauenDie ermittelten Gehalte an Radionukliden fürGesamtcäsium und Kalium-40 in 14 Mutter-milchproben von Hamburger Frauen lagen beiallen Proben unter der Labornachweisgrenze, sodass sich für das Jahr 1999 wie in den Vorjahrenkeine signifikanten Gehalte an Gesamtcäsiumergaben.Weiteres zu Muttermilchuntersuchungen s. Ab-schnitt 6.5.

• Baby- und KleinkindernahrungIm Rahmen des IMIS-Messprogramms für denNormalbetrieb sowie des Landesprogrammswurden Radioaktivitätsbestimmungen an Säug-lings- und Kleinkindernahrung durchgeführt. Diemeisten Werte der 14 auf Radiocäsium unter-suchten Proben (Gemüse-, Milch- oder Fleisch-basis) lagen unter der Labornachweisgrenze von0,2 Bq/kg.

• Fisch2 Süßwasserfische aus der Hamburger Teich-wirtschaft, 12 Seefische aus der Nord- und Ost-see, sowie 9 Seefische aus dem Atlantik undMittelmeer wiesen geringe Belastung mit Radio-nukliden auf, während bei den Fischen aus derOstsee, wie Kabeljau, noch vereinzelt über-durchschnittliche Gesamtcäsiumgehalte bis zu16 Bq/kg auftraten.

• Fleisch, WildSchlachttiere, Geflügel und Wild aus Nord-deutschland und dem Ausland waren wenigbelastet.

Bei allen untersuchten Proben wie Rind-, Kalb-,und Lammfleisch sowie Geflügel aus Nord-deutschland ebenso wie bei 8 Wildfleischprobenaus dem Ausland lag der Gehalt an Radio-cäsium unter der Labornachweisgrenze von0,2 Bq/kg.

Hingegen wies eine Probe französische Reh-keule Cäsiumgehalte von 120 Bq/kg auf.

• HonigEs wurden zwei Proben Heidehonig untersucht.Beide Proben wiesen relativ hohe Gehalte anRadiocäsium (bis 50,9 Bq/kg) auf.

• Frischobst- und GemüseDie Messergebnisse für Freilandgemüse,Frischobst und Kartoffeln aus dem Hamburger

Raum und aus anderen Gebieten Deutschlands(65 Proben) sowie aus dem Ausland (27 Proben)ergaben keine nennenswerte Radioaktivitäten.Alle Proben lagen unter der Nachweisgrenze von0,2 Bg/kg.

• PilzeWaldpilze, insbesondere Maronen aus dem In-land, wiesen weiterhin höhere Gehalte an Ra-diocäsium auf und liegen damit deutlich höherals in anderen Lebensmitteln.

Es wurden 2 inländische und 2 ausländischeProben auf ihren Radiocäsiumgehalt untersucht.Während die Pilze aus dem Ausland kaum Akti-vitäten aufwiesen, wurde bei dem inländischenHexenröhrling und den Maronen relativ hoheGehalte von bis zu 202 Bq/kg ermittelt.

• TeeEs wurden 2 Proben schwarzer Tee aus derTürkei und 1 Probe aus Indien untersucht. Beieiner Probe aus der Türkei wurde ein Gehalt anGesamtcäsium von 117 Bq/kg festgestellt.

• ArzneimittelausgangsstoffeBei der Untersuchung von 5 Arzneimittelaus-gangsstoffen wurden Cäsiumgehalte von4 Bq/kg in Pfefferminze aus Bulgarien und15 Bq/kg in Schafgarbe aus Polen gemessen.

• GesamtnahrungZur Ermittlung einer mittleren täglichen Auf-nahme der Radionuklide Cäsium-134 und Cä-sium-137 sowie des natürlich vorkommendenKalium-40 und somit zur Abschätzung der Ra-dioaktivitätsbelastung der Bevölkerung in derGesamtnahrung wurden 1999 wie in den ver-gangenen Jahren 52 Wochensammelproben derPersonaltagesverpflegung einer HamburgerKantine zugrundegelegt.

Bei der Berechnung der Radioaktivitätszufuhrwird von einem mittleren Tagesverzehr von2,3 kg pro Tag und Person ausgegangen.

Die Radioaktivitätsüberwachung in der Gesamt-nahrung findet in Hamburg seit 1963 statt. DieUntersuchungen von 1999 zeigen, dass die Be-lastung der Gesamtnahrung im Durchschnittunterhalb der Labornachweisgrenze liegt.

Die nachfolgende graphische Darstellung spie-gelt die jährliche Radionuklidzufuhr pro Personund Jahr mit der Gesamtnahrung von 1963 bis1999 wieder:

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Jahresbericht 1999

63 65 70 75 80 85 90 95 99Jahr

0

1

2

3

4

5

Bq/a.P. in Tausend

Strontium 90Gesamtcäsium

Abbildung 4: Aufnahme radioaktiver Stoffe mit der Gesamtnahrung

• FazitDie Ergebnisse der Messung des Jahres 1999zeigen, dass die in Hamburg erzeugten undangebotenen Lebensmittel und Bedarfsgegen-stände nur noch äußerst geringe Gehalte künstli-cher radioaktive Stoffe aufweisen. Das bedeutetbezüglich der Aufnahme von Nahrungsmittelnpflanzlichen und tierischen Ursprungs keine bzw.nur sehr geringe Aktivitätskonzentrationen anRadiocäsium (im Bereich der Labornachweis-grenze von 0,2 Bq/kg bzw. Bq/l bezogen aufCobalt-60).

Wegen Personalengpässen konnten die Pflicht-untersuchungen sowohl des Bundesprogramms(IMIS) als auch des Landesprogramms aufStrontium-90 in Jahr 1999 leider nicht erfülltwerden.

Sofern keine neuen radiologischen Ereignissemit Breitenwirkung eintreten, ist hinsichtlich derStrahlenbelastung in den kommenden Jahrenkeine nennenswerte Aufnahme von Radiocä-sium und durch Verzehr von Lebensmitteln zuerwarten.

• Bundesweite IMIS-Übung nach § 3 StrVGAm 1. Juni 1999 fand eine unangekündigte bun-desweite Übung zum IMIS-Intensivbetrieb nach§ 3 StrVG, über einen hypothetischen kerntech-nischen Unfall in einem norwegischen Kernkraft-werk statt. Die Länder waren wie im Vorjahrgehalten, ihre Probenahmeorganisation vorsorg-lich in Alarmbereitschaft zu versetzen.

Die Beprobung erfolgte durch die Lebensmittel-kontrolleure an Probenahmeorten des Routine-messprogramms.

Die Übung hat gezeigt, dass die Radioaktivitäts-überwachung im Intensivbetrieb nach § 3 StrVGgut funktioniert.

Erkenntnisse der IMIS-Übungen 98 und 99 sind/werden in den Alarmplan für die beiden Ham-burger Messstellen für Radioaktivität (LMST-01der Umweltbehörde und LMST-02 der BAGS)eingearbeitet; in diesem werden sowohl die Auf-gaben der Messstellen nach Strahlenschutz-vorsorgegesetz als auch die Aufgaben im Rah-men des Katastrophenschutzes (Messkonzeptzur Lageermittlung bei erheblicher Freisetzungradioaktiver Stoffe in den KernkraftwerkenKrümmel und Stade) miteinander abgestimmtund dargestellt.

• KatastrophenschutzübungDes weiteren hat die Messstelle an einer Katas-trophenschutzübung der Zentralen Auswerte-und Meldestelle (ZAM) für Hamburg teilgenom-men. Gegenstand der Übung war die Erfassungeiner radiologischen Lage im hamburgischenTeil der Mittel- und Außenzone bei einem ange-nommenen Unfall in einem nahegelegenenKernkraftwerk nach Handlungsanweisungen undMesskonzept der ZAM.

Der Ablauf der Übung, die gemeinsam mit derLandesmessstelle der Umweltbehörde durchge-führt worden ist, hat nach übereinstimmenderEinschätzung der Beteiligten gezeigt, dass dieZAM in der bestehenden Struktur und mit den ihrverfügbaren Informationsquellen in der Lage ist,eine radiologische Lage zu erfassen, zu doku-mentieren und an die ZKD weiterzuleiten.

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6.2 Pestizidrückstände und organische Kontaminanten in Lebensmittelnpflanzlicher Herkunft

Insgesamt wurden 215 Lebensmittelprobenpflanzlicher Herkunft auf die Rückstände vondurchschnittlich etwa 190 verschiedenen Pflan-zenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln(PSM) untersucht. Darin enthalten sind auch 35Proben für das nationale Monitoringprogrammbzw. für das koordinierte Überwachungspro-gramm der EU. Der hierfür notwendige Unter-suchungsaufwand belief sich auf 330 diskreteProbenaufarbeitungen.

Im Einzelnen handelte es sich bei den unter-suchten Proben um Frischgemüse (116 Proben),Frischobst (86), Ölsaaten (10) und Tee (3). Be-züglich ihrer Herkunft stammten die Waren aus25 verschiedenen Ländern. Etwa ein Drittel da-

von kam aus Deutschland (incl. 7 % der Probenvon im Land Hamburg ansässigen Erzeugern)und 45 % aus dem übrigen EU-Gebiet mit denHaupterzeugerländern Spanien und Italien.Hauptlieferanten aus dem Kreis der Nicht-EU-Staaten waren Südafrika und die Türkei.

Bei 52 % der Proben waren Rückstände fest-stellbar, bei 25 % der Proben Rückstände meh-rerer PSM. Die Zahl der aufgefundenen, ver-schiedenen Wirkstoffe belief sich auf 48, die derquantifizierten Einzelbefunde auf 214. Bei ins-gesamt 15 Proben mußte eine Beanstandungwegen Höchstmengenüberschreitung (n = 10)bzw. wegen irreführender/fehlender Kennzeich-nung (n = 5) ausgesprochen werden (= 7,0 %).

6.2.1 Organochlor- und OrganophosphorpestizideObst- und Gemüseproben, überwiegend vomHamburger Obst- und Gemüsegroßmarkt, bilde-ten auch in diesem Jahr den Schwerpunkt beiden Rückstandsuntersuchungen auf PSM mitOrganochlor- und Organophosphorwirkstoffen(OCP und OPP). Aus Tabelle 21 ist der Unter-suchungsumfang sowie die Verteilung nach In-land/ Ausland und nach Obst/ Gemüse ersicht-

lich. Die Daten zeigen deutlich, dass frischesObst stärker mit Rückständen belastet ist alsFrischgemüse. Dies gilt sowohl für die Anzahlder nachweisbaren PSM (30 verschiedeneStoffe in Obst vs. 25 Pestizide in Gemüse) alsauch für die Konzentrationen. Die Pestizidhäu-figkeit war im Vergleich mit Auslandsware beieinheimischen Produkten etwas geringer.

Tabelle 21: Untersuchungen von Obst und Gemüse auf Organochlor- und Organophosphorpestizide

Summe % Import % Inland %Untersuchungen insgesamt 202 100 138 100 64 100

davon Obst / Gemüse 86 / 116 43 / 57 67 / 71 46 / 54 19 / 45 35 / 65

Proben mit Rückständen > Hm¹ 6 3,0 5 3,6 1 1,6davon Obst / Gemüse 2 / 4 1,0 / 2,0 2 / 3 1,5 / 2,1 0 / 1 0 / 1,6

Proben mit Rückständen < Hm¹ 98 48,5 77 55,8 21 32,8davon Obst / Gemüse 52 / 46 25,7 / 22,8 40 / 37 29,0 / 26,8 12 / 9 18,8 / 14,0

¹ Jeweils gesetzlich zulässige Höchstmengen entsprechend der Rückstands-Höchstmengenverordnung - RHmV -vom 01.09.1994 in der jeweils gültigen Fassung (3. ÄVO bzw. ab 27.02.1999 die 4. ÄVO).

Der im Berichtszeitraum in und auf Obst mit 12Befunden am häufigsten aufgefundene Rück-stand war Captan. Dieses Fungizid trat häufig inKernobst (5 ×) und Beerenfrüchten (5 ×) auf,vereinzelt auch in Steinobst (2 ×). Alle Befundelagen unterhalb der jeweils geltenden Höchst-mengen. Den höchsten Gehalt mit 0,50 mgCaptan/kg wies eine Apfelprobe aus Deutsch-land auf, die aus kontrolliertem Anbau stammte.

Beanstandet wurden Papaya (0,490 mg Thia-bendazol/kg) und Weintrauben (0,140 mg Fen-propathrin/kg).

Der im Berichtszeitraum in und auf Gemüse amhäufigsten festgestellte Wirkstoff (25 Befunde)

war Endosulfan. Er fand sich in 85 % der unter-suchten Melonen (17 von 20) sowie in Zucchini(2 ×), Auberginen, Bohnen, Broccoli, Eichblatt-salat und Erbsen (jeweils 1 ×). Die quantifiziertenGehalte an Gesamt-Endosulfan lagen im Be-reich zwischen der Nachweisgrenze (0,002mg/kg) und 0,311 mg/kg (Median bei 0,020 mg/kg).

Beanstandet wurden Chinakohl (0,200 mg Ipro-dion/kg), Melonen (0,287 mg Thiabendazol/kg),Staudensellerie (0,360 mg Procymidon/kg) undCherry-Tomaten (0,460 mg Chlozolinat/kg).

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Jahresbericht 1999

6.2.2 Fungizide mit Dithiocarbamat-WirkstoffenVon 128 untersuchten Proben mußten nur zwei(Mango und Papaya) wegen Höchstmengen-überschreitung beanstandet werden. Die sichdaraus ergebende Quote liegt bei etwa 1,6 %,die Befundhäufigkeit allerdings bei 14 % (s. Ta-

belle 23). In Tabelle 23 ist das Untersuchungs-programm von 1999 detailliert nach Obst- undGemüseproben aufgeschlüsselt. Bei etwa 60 %der Fälle mit Befunden war noch mindestens einzweites anderes PSM vorhanden.

Tabelle 22: Untersuchungen auf Fungizide mit Dithiocarbamat-Wirkstoffen

Summe % Import % Inland %Untersuchungen insgesamt: 128 100 69 100 59 100

Befunde mit Rückständen > HM ¹ 2 1,6 2 2,9 - 0

Befunde mit Rückständen < HM ¹ 16 12,5 16 23,2 - 0

¹ Gesetzlich zulässige Höchstmengen entsprechend der Rückstands-Höchstmengenverordnung - RHmV vom 01.09.1994in der jeweils gültigen Fassung (3. ÄVO bzw. ab 27.02.1999 die 4. ÄVO).

Tabelle 23: Untersuchungen auf Rückstände an Dithiocarbamaten in Gemüse- und Obstproben

Probenart Untersu-chungen

Inland Aus-land

ohneRückst.

< HM < HMmit Mehr-

fachbefund

> HM

Gemüse (64 Proben)Salate 18 12 6 14 4 3 -Blattgemüse,außer Salate

9 7 2 7 1 - -

Sproßgemüse 6 2 4 6 - - -Fruchtgemüse 25 8 17 22 3 3 -Wurzelgemüse 6 5 1 6 - - -Obst (54 Proben)Beerenobst 16 8 8 14 2 2 -Kernobst 12 8 4 10 2 - -Steinobst 19 3 16 17 2 1 -Zitrusfrüchte 1 - 1 1 - - -sonstige Früchte 6 - 6 4 2 1 2

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6.3 Pestizidrückstände und organische Kontaminanten in Lebensmittelntierischer Herkunft

6.3.1 Pestizidrückstände

Tabelle 24: Verteilung der insgesamt untersuchten Proben auf Pestizidrückstände (n =333)

ZEBS/Probenart Plan-proben

Gezieltentn.

Proben

Inland Proben>HM

Aus-land

davonEinfuhr-

Kon-trollen*

Proben>HM

01-02 Milch, -produkte 13 - 11 - 2 2 -03 Käse 10 - 10 - - - -05 Eier - 20 - - 20 - -06 Fleisch

Rind 66 - 1 - 65 65 1Darm, Rind 9 - - - 9 9 -Schwein - 4 - - 4 - -Darm, Schwein 39 - - - 39 39 1Schaf/Lamm 21 - - - 21 21 -Darm, Schaf 16 - - - 16 16 -Andere Därme 1 - - - 1 1 -Kaninchen 12 - - - 12 12 1Geflügel 22 - - - 22 12 -Wild 42 - - - 42 42 -Strauß 7 - - - 7 7 -

08 WurstwarenHähnchenbrustpastete - 1 - - 1 - -

10-11 Fisch, -erzeugnisseViktoriabarsch - 13 - - 13 - -Sonstige Fische 1 - - - 1 1 -Geräucherte Makrele 10 - 10 - - - -Thunfischerzeugnisse 10 - 2 - 8 - -Wissenschaftliche Untersuchungen, ElbfischeAal 20 - 20 20 - - -Zander 15 - 15 - - - -

12 Krebs- und Weichtiere 2 - - - 2 2 -40 Honig 17 - - - 17 17 -Gesamt 333 38 69 20 302 246 3*Einfuhrkontrollen an der EU-Grenzkontrollstelle Hafen Hamburg

Der überwiegende Anteil der Proben (66 %)wurde im Rahmen der Einfuhrkontrollen unter-sucht, 3 Proben von 246 insgesamt untersuch-ten Proben (1,2 %) entsprachen nicht den recht-lichen Anforderungen der Bundesrepublik. Eshandelte sich um je eine Probe Rindfleisch aus

Argentinien (Endosulfan), Kaninchen aus China(β-HCH) und Schweinedärme aus China (Dico-fol). Daneben wiesen die 20 Proben ElbaaleHöchstmengenüberschreitungen auf (alle Aale:HCB, ein Aal: zusätzlich β-HCH, ein Aal: zusätz-

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Jahresbericht 1999

lich β-HCH, PCB 138 und Endosulfan), siestammten jedoch nicht aus dem Handel.

• Milch, Käse, MilchprodukteNeben der Milch aus Beständen HamburgerBetriebe (n=13), die auch 1999 unauffällig war,wurde im Rahmen des bundesweiten Monito-rings Camembert (n=10) untersucht, der eben-falls nur in Spuren belastet war. Zwei ProbenMilchpulver aus Polen waren praktisch rück-standsfrei.

• Eier / Belgischer PCB/PCDD/F-Skandal

Am 28.05.99 wurde über die Presse und eineEU-Schnellwarnung bekannt, dass Hühner undHühnereier aus Belgien hoch mit PCDD/F be-lastet sein können. In Hamburg wurden u.a.daraufhin am 02.06. größere Mengen an belgi-schen Hühnereiern beschlagnahmt und dem HIzur Untersuchung überstellt. Eier des betroffe-nen Betriebes wurden in Hamburg in großenMengen angeboten und verzehrt. Aufgrund ers-ter Informationen aus Belgien und aufgrund desZeitdrucks durch ein enormes Presseinteressewurde ein PCB-Screening vorgeschaltet, dasVerteilungsmuster der 17 2.3.7.8-Kongenere ließauf eine ursächliche Belastung mit PCB’sschließen. Erste Entwarnungen konnten darauf-hin am 08.06. betreffs dieser Eier ausgespro-chen werden. Die Untersuchungen von insge-samt 20 Proben verschiedener Abpackdatenergaben normal niedrige Belastungen:

- 0,007 bis 0,106 mg Summe PCB/kg Fett(Median 0,017) oder

- 0,73 bis 8,06 ng Summe PCB/g Frischsubs-tanz (Median 0,00149)(Summe der PCB-Kongenere 28, 52, 101,118, 138, 153, 180)und

- 0,53 bis 0,71 ng WHO-Teq/g Fett.

Die jeweiligen Höchstmengen der SHmV wurdendabei von den einzelnen PCB-Kongeneren zumaximal 10 % ausgenutzt, auch die Höchstmen-gen/Eingriffswerte, die ab dem 09.06 in denVerordnungen zum Schutz der Verbraucher vorGefährdung durch Dioxine in bestimmten Le-bensmitteln tierischer Herkunft fixiert wurden,wurden auch nicht annähernd erreicht (PCDD/F:5 pg WHO-Teq/g Fett, 200 ng Summe PCB/gFS).

Auch vier Proben belgisches Schweinefleischund eine Probe belgische Hähnchenfleischpas-tete waren unauffällig und entsprachen den o.g.rechtlichen Anforderungen

• Fleisch und FleischerzeugnisseRindfleisch aus Argentinien (n=32), Brasilien(n=12), Paraguay (n=1), Uruguay (n=19), USA(n=1) [alle Proben Einfuhrkontrollen] undDeutschland (n=1, NRKp) zeigten i.d.R. Belas-tungen im Spurenbereich. Vereinzelt positiveBefunde über 0,01 mg/kg Fett ergaben sich wiein den vergangenen Jahren für Endosulfan inRindfleisch aus Argentinien (Gehalte von 0,012bis 0,212 mg/kg Fett in 4 von 32 Proben,Höchstmenge 0,1 mg/kg Fett), eine Probemusste beanstandet werden. Auffällig hohe Ge-halte wurden ebenso für Cypermethrin in Rind-fleisch aus Argentinien (Gehalte von 0,018 bis0,146 mg/kg Fett in 8 von 32 Proben, Höchst-menge 0,2 mg/kg Fett) und Uruguay (Gehalt0,086 mg/kg Fett in 1 von 19 Proben) bestimmt.In allen anderen Proben war Cypermethrin nichtnachweisbar. Die erhöhten Befunde ließen keineAbhängigkeit vom Herkunftsbetrieb oder vomProbenahmezeitpunkt erkennen. Aufgrund derWirkung und des Anwendungsspektrums wärefür beide Substanzen eher eine Behandlung derTiere gegen Ektoparasiten als eine endogeneBelastung denkbar.

Auch 1999 wurden in Schaffleisch aus Neu-seeland (n=18) erhöhte Gehalte an Gesamt-DDT, allerdings unterhalb der Höchstmenge,bestimmt (Min. 0,004; Max. 0,812; Median0,058 mg/kg Fett; Höchstmenge 1 mg/kg Fett),während die 3 Proben aus Uruguay völlig un-belastet waren.

Seit 1995 werden im Rahmen der Einfuhrkon-trollen immer wieder überhöhte Gehalte an Or-ganochlorverbindungen in Proben aus Chinabestimmt. So mussten auch 1999 eine von ins-gesamt 12 Proben chinesisches Kaninchen(0,026 mg β-HCH/kg FS, Höchstmenge 0,01)und eine von insgesamt 7 Proben Schweine-dickdärme aus China (0,107 mg Dicofol/kg FS,Höchstmenge 0,05) aufgrund von Höchstmen-genüberschreitungen beanstandet werden.

Erfreulich war 1999 hingegen die weitere Ent-wicklung bei gesalzenen Schafsdärmen. Nachhäufigen Beanstandungen von pakistanischenDärmen in den Jahren 1995 und 1996 entspre-chen die Proben nun seit 3 Jahren den rechtli-chen Anforderungen. 1999 wurden nur in 2 Pro-ben (Pakistan, Usbekistan) nennenswerte Men-gen an α-HCH bestimmt (0,017 mg/kg FS und0,011 mg/kg FS; Höchstmenge 0,02 mg/kg FS).Auch die untersuchten Rinderdärme undSchweinedünndärme waren allerdings bei wie-derum vereinzelten Positivbefunden für Cyper-methrin niedrig belastet.

Geflügel wurde im Rahmen der Einfuhrkontrol-len (n=12) und im bundesweiten Monitoring

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(Pute, n=10)untersucht, es ergaben sich generellsehr niedrige Belastungen.

Auch Importe von Hasen (n=4, alle Argentinien)und Känguruhfleisch (n=4, alle Australien)wiesen Belastungen allenfalls im Spurenbereichauf, während in Straußenfleisch (n=7, alle Süd-afrika), Wildschwein (n=27, alle Australien) undHirsch (Australien: n=27, Neuseeland: n=5) z. T.erwähnenswerte Gehalte an Gesamt-DDT be-stimmt wurden, die aber sämtlich unterhalb derentsprechenden Höchstmengen lagen. Wie auchin den vorangegangenen Jahren war das syn-thetischen Pyrethroid Flumethrin in Straußen-fleisch aus Südafrika nicht nachweisbar.

• Fische und Fischerzeugnisse,Weichtiere

Schwerpunkte lagen 1999 auf dem bundeswei-ten Monitoring (je 10 Proben geräucherte Ma-krele und Thunfischerzeugnisse) und auf einemElbfisch-Monitoring (20 Proben Aal und 15 Pro-ben Zander) in Zusammenarbeit mit der ARGE-ELBE. Ergebnisse werden von den beiden Or-ganisationen publiziert und im Zusammenhangmit Ergebnissen anderer Bundesländer bewer-tet.

Ende März / Anfang April 1999 wurde bekannt,dass Fischer im Viktoriasee Pestizide zum „gift-

fischen“ benutzt haben sollen. An Wirkstoffenwurden Amitraz, Diazinon, Endosulfan undChlorfenvinphos genannt. Die EU hatte darauf-hin am 12.04. die Einfuhren zeitlich ausgesetzt.In Hamburg wurden 3 t Viktoriabarsch sicherge-stellt, die vor dem 12.04. eingeführt worden wa-ren. Die untersuchten 13 Proben Viktoriabarschwaren jedoch hinsichtlich ihrer Kontamination mitPestiziden (einschließlich der o.g. Stoffe) un-auffällig.

• Weitere LebensmittelDie Bestimmung von 17 Stichproben Honig imRahmen der Importkontrollen ergaben Gehalte,die in der Regel weit unter 0,01 mg/kg lagen.Neben Spuren der persistenten Organochlor-verbindungen (z. B. HCH's) und Spuren vonFungiziden oder Insektiziden, die ebenso überAnwendungen in der Umwelt in den Honig ge-langen können (z. B. Dichlorvos oder Dichloflu-anid) wurden vor allem akarizid wirksame Sub-stanzen gefunden (Brompropylat, Chlordimeformund Coumaphos). Das für die Behandlung vonHonigbienen ohne Rückstandshöchstmengezugelassene τ-Fluvalinat wurde als einzigerWirkstoff mit Gehalten über 0,01 mg/kg be-stimmt (in 2 von 2 untersuchten Honigen aus derTürkei: 0,021 und 0,051 mg/kg, in 1 von 1 unter-suchten amerikanischen Honig: 0,031 mg/ kg).

6.3.2 PCDD/FNeben den Eiern (Ergebnisse s.o.) wurden auch1999 in Weiterführung der Monitoringprogrammevon 89, 91 und 95 (Brassenmonitoring imLängsprofil der Elbe) Elbfische auf ihre Gehaltean polychlorierten Dibenzodioxinen und Diben-zofuranen untersucht.

Das Untersuchungsmaterial stammt aus demOrganochlorpestizid / PCB - Untersuchungspro-gramm, das in Zusammenarbeit mit der ARGE-ELBE durchgeführt wurde (s.o.). Es wurden 6Aale mit mittleren Belastungen an Organochlor-pestiziden und PCB’s ausgewählt, alle wurdenim Juni 1999 in Hamburg im Kattwykhafen ge-fangen.

Die Belastungen der Aale liegen zwischen 5,65und 30,98 pg WHO-TEQ im g Fett (entspre-chend 4,85 – 26,78 pg I-TEQ oder 3,12 – 15,15pg BGA-TEQ im g Fett) oder 1,73 bis 6,94 pgWHO-TEQ im g FS (entsprechend 1,49 – 6,00pg I-TEQ oder 0,96 – 3,39 pg BGA-TEQ im gFS). Damit liegen die Gehalte in einer mit denfrüher untersuchten Brassen vergleichbarenGrößenordnung, zugrundelegt wurde der Frisch-substanzbezug (Brassen: 0,45 bis 7,35 pg BGA-TEQ im g FS, 22 Proben).

Alle Aale zeigen das für diese Fischart typischeVerteilungsmuster der 17 Einzelkongenere. An-

ders als bei Brassen, mit einem Maximum derBelastung für das 2.3.7.8-TCDF, liegen beim Aaldie Maxima der Belastung bei den Penta- undHexafuranen. Vergleiche mit Aalen andererFlüsse zeigen bei annähernd gleicher Verteilungder Dioxin-Kongenere untereinander und ver-gleichbaren Höhen der Belastung an 2.3.4.7.8-PCDF besonders erhöhte Gehalte an den he-xachlorierten Furanen. Diese Musterverschie-bung ist typisch für die Elbe in Hamburg. Auchdie Brassen zeigten im Stromverlauf in Hamburgansteigende Gehalte an den hexachloriertenFuranen. PCB’s und Prozesse der Metallverar-beitung sind als Quellen für eine solchePCDD/F-Belastungen bekannt, ihre Muster wer-den von den niedrig chlorierten Furanen domi-niert (in steigender Reihenfolge: HxCDF, PeCDFund TCDF).

Obwohl generell von einer Biotransformationausgegangen werden muss, wurde diese Kor-relation in der Belastungshöhe und im Vertei-lungsmuster auch z.B. im belgischen Dioxin-skandal mit der Kontaminationsquelle PCB’s beiFleisch und Eiern nachgewiesen. Deren Musterwurden ebenso von den niedrig chlorierten Fu-ranen dominiert (in steigender Reihenfolge:TCDF, HxCDF, und PeCDF).

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Jahresbericht 1999

Auch für die hier untersuchten Elbaale wurdenpositive Wechselbeziehungen zwischen derBelastungshöhe an PCB’s und den PCDD/Fermittelt, insbesondere für die hexachloriertenFurane.

Weitere Zusammenhänge in der Höhe der Be-lastungen an PCDD/F und den Organochlor-pestiziden konnten nicht nachgewiesen werden.

Summe PCB (mg/kg Fett x 10 ) und Summe HxCDF (pg/g Fett)

0,010,020,030,040,050,060,070,0

9240 9241 9242 9245 9247 9256

PCB'sHxCDF

Abb. 5: PCB’s und HxCDF in Aalen

6.3.3 Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAH)Unter der Bezeichnung "Polycyclische aromati-sche Kohlenwasserstoffe" versteht man eineStoffgruppe, deren Einzelsubstanzen jeweils aushochkondensierten, aromatischen Ringsystemenbestehen. Sie entstehen bei der unvollständigenVerbrennung von organischem Material und sinddaher ubiquitär in der Umwelt verbreitet. AlsLeitsubstanz sowohl in Bezug auf die Kanzero-genität, die Analytik als auch die rechtliche Be-urteilung dient die Substanz Benzo(a)pyren.

Eine Höchstmengen-Regelung für Benzo(a)-pyren in Lebensmitteln erfolgt lediglich über dieAromenVO und die KäseVO. Gemäß dieserVerordnungen darf ein Gehalt von 1 µg/kgBenzo(a)pyren in geräuchertem Fleisch bzw. ingeräucherten Fleischerzeugnissen sowie 1 µg/kg in geräuchertem Käse nicht überschrittenwerden.

• Benzo(a)pyren in geräuchertem FischEs wurden 2 Proben geräucherter Fisch unter-sucht. Es handelte sich hier um sehr trockene,dunkelbraune Fisch-Proben ohne eigentlichesFischfleisch, die in Bezug auf ihre durch dieTrocknung harte Konsistenz keine Ähnlichkeitmit den in Europa handelsüblichen Räucher-fischen haben. Beide Proben stammten ausGhana.

Die Untersuchung zeigte eine nahezu identischeBelastung beider Proben mit Benzo(a)pyren.Eine Probe wies einen Gehalt von 27 µg/kg unddie andere eine Konzentration von 29 µg/kgBenzo(a)pyren auf.

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6.4 Pharmakologisch wirksame StoffeHöchstmengen für Tierarzneimittelrückstände inNahrungsmitteln tierischen Ursprungs sowieAnwendungsverbote für bestimmte Stoffe wer-den gemeinschaftsweit geregelt über die Ver-ordnung (EWG) Nr. 2377/90. Hiervon unbe-nommen gilt entsprechend der Richtlinie96/22/EG für Stoffe mit hormonaler bzw. thyre-ostatischer Wirkung sowie für β-Agonisten eingenerelles Anwendungsverbot als Wachstums-förderer in der Tiermast.

Der Schwerpunkt der Untersuchungen aufpharmakologisch wirksame Stoffe lag auf derPrüfung von Import-Proben, die vom Veterinär-amt Grenzdienst bei der Einfuhr über den Ham-burger Hafen entnommen werden. Außerdemwurden die aufgrund des Nationalen Rück-standskontrollplanes geforderten Untersuchun-gen an Proben vom Schlachthof und an Probenaus dem lebenden Tierbestand durchgeführt.

6.4.1 Import-UntersuchungenDa über den Hamburger Hafen ein großer Teilder Lebensmittel-Importe - insbesondere dieEinfuhr aus Drittländern - abgewickelt wird, istdie Überwachung dieser Proben von überregio-naler Bedeutung. In Absprache mit dem Grenz-dienst wurde ein Probenplan erstellt, der eineregelmäßige stichprobenartige Probenziehung

über das Spektrum der importierten Lebensmit-tel vorsieht.

Insgesamt wurden 144 aus Drittstaaten impor-tierte Proben auf verschiedene pharmakologischwirksame Stoffe untersucht. Sie wurden bei derEinfuhr vom Veterinäramt Grenzdienst entnom-men und uns zur Untersuchung übersandt.

Tabelle 25: Anzahl und Herkunft der untersuchten Proben aus Drittstaaten

Wirkstoffe Anzahl Herkunft der ProbenFleisch/-erzeugnisse Hormone/Anabolika 40 USA, Argentinien, Uruguay, Neuseeland, Australien Antibiotika 10 Argentinien, Neuseeland, Uruguay Antiparasitika 25 Argentinien, Neuseeland, Uruguay, Brasilien, AustralienGeflügel β-Agonisten und Hormone 13 Thailand, Brasilien, Israel Antibiotika 4 Thailand, Brasilien, Israel Nitrofurane 42 Thailand, Brasilien, IsraelWachteileier Antibiotika 4 ThailandEipulver Nitrofurane 1 USAKrustentiere Hormone 5 Thailand, Indien, Myanmar

• Fleisch und FleischerzeugnisseBei den 75 untersuchten Proben Fleisch undFleischerzeugnisse handelt es sich überwiegendum Rindfleisch aus Südamerika und Lamm-bzw. Schaffleisch aus Neuseeland und Austra-lien. Untersucht wurde auf hormonell wirksameStoffe (Diethylstilbestrol, 19-Nortestosteron,Methyltestosteron, Zeranol und Trenbolon), Anti-biotika (Tetracycline, Sulfonamide und Chino-lone) und Antiparasitika (Ivermectin, Abamectin,Doramectin, Eprinomectin und Moxidectin). In

einer Probe Rindfleisch aus Brasilien wurdenSpuren von Doramectin nachgewiesen.

• GeflügelEs wurden 59 Proben Geflügel untersucht. Dabeihandelt es sich überwiegend um Importe ausThailand und Brasilien. Zur Untersuchung kaminsbesondere Hähnchenfleisch, vereinzelt auchPuten- und Entenfleisch. Geprüft wurde aufNitrofurane, Kokzidiostatika, Antibiotika, β-Ago-nisten und hormonell wirksame Stoffe

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Jahresbericht 1999

(Diethylstilbestrol, 19-Nortestosteron und Me-thyltestosteron).

In einer Probe Hähnchenbrust aus Thailandwurden 5 µg/kg Nicarbazin festgestellt. Nicarba-zin ist zur Verhütung der Kokzidiose als Futter-mittelzusatzstoff bei Masthühnern zugelassen.Eine Höchstmengenregelung gibt es für diesenStoff bisher nicht. Daher ist eine Beanstandungnur möglich, wenn die vorgeschriebene Warte-zeit nach Anwendung des Stoffes nicht ein-gehalten wurde. Dieses ist jedoch aufgrund desgeringen Nicarbazin-Gehaltes nicht anzuneh-men.

• WachteleierBei einer Verdachtsprobe Wachteleier ausThailand, die beim Importeur direkt entnommenwurde, erfolgte eine Untersuchung auf Chlor-amphenicol und Nicarbazin. Es konnten 131 µg/kg Nicarbazin nachgewiesen werden. Die An-wendung von Nicarbazin bei Wachteln ist - im

Gegensatz zu Masthühnern - in Deutschlandnicht zugelassen. Die Probe wurde daher bean-standet.

Vom Veterinäramt Grenzdienst wurden an-schließend 3 weitere Proben Wachteleier imFreihafen nach dem Eintreffen aus Thailandentnommen und uns zur Untersuchung über-stellt. In keiner dieser Proben waren Chlor-amphenicol oder Nicarbazin nachweisbar.

• EipulverEine Probe Hühnereigelbpulver aus USA wurdeauf Nitrofurane, Nicarbazin und Clopidol unter-sucht. Es waren keine Rückstände nachweisbar.

• KrustentiereAuch die untersuchten Krustentiere wiesen keineRückstände auf. Zur Untersuchung kamen ins-besondere Garnelen aus Thailand und Indien.Geprüft wurde auf hormonell wirksame Stoffe(19-Nortestosteron und Methyltestosteron).

6.4.2 Nationaler Rückstandskontrollplan (NRKP)Die Rückstandsuntersuchungen an Schlacht-tieren und Tieren aus Erzeugerbetrieben werdendetailliert durch den Nationalen Rückstandskon-trollplan vorgegeben. Vorgeschrieben ist hiersowohl die Mindestzahl der zu untersuchendenStichproben als auch die Art der Wirkstoffe, aufdie bei bestimmten Tierarten geprüft werdenmuss. Die Anzahl der in einem Jahr zu untersu-chenden Proben beruht auf den Schlachtzahlenbzw. auf dem Tierbestand des jeweiligen Vor-jahres.

Insgesamt wurden 16 Proben auf der Grundlagedes NRKP untersucht. 13 Proben stammten aus

den Hamburger Schlachtbetrieben und 3 Probenaus dem lebenden Tierbestand. Rückstände anpharmakologisch wirksamen Stoffen wurdenweder bei den Proben vom Schlachthof noch beiProben aus den Erzeugerbetrieben nachgewie-sen.

Die gemäß NRKP vorgegebenen Untersuchun-gen auf Gestagene (1 Probe) und Phenylbuta-zon (2 Proben) wurden im Rahmen der Nord-deutschen Kooperation von der Lebensmittel-und Veterinäruntersuchungsanstalt des LandesSchleswig-Holstein in Neumünster übernommen.

Tabelle 26: Im Rahmen des NRKP untersuchte Proben aus Schlacht- und Erzeugerbetrieben

Rinder Kühe Färsen Schweine SummeSchlachthof:Gestagene - - 1 - 1β-Agonisten 2 1 - 1 4Chloramphenicol 1 1 - - 2Tetracycline 1 1 - 1 3Avermectine - 1 - 1 2Phenylbutazon - 1 - - 1Erzeugerbetrieb:β-Agonisten 1 - - - 1Chloramphenicol 1 - - - 1Phenylbutazon 1 - - - 1Summe: 7 5 1 3 16

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6.5 MuttermilchuntersuchungenSeit der Erarbeitung von Richtlinien für Schad-stoffe in Muttermilch durch die Deutsche For-schungsgemeinschaft (DFG) im Jahre 1984 wirddie Milch Hamburger Mütter kontinuierlich aufOrganochlorpestizide, PCBs, Schwermetalle undMetalloide untersucht (weitere Untersuchung aufRadionuklide siehe Kap. 6.1).

Eine Beurteilung der Schadstoffbelastung inMuttermilch erfolgte in Mitteilung XII der Kom-mission zur Prüfung von Rückständen in Le-bensmitteln der DFG1, deren Richtwertempfeh-lungen das BGA gefolgt ist (siehe Abb. 6). Darinstellt die Kommission fest, daß aufgrund dervorliegenden Daten und toxikologischen Er-kenntnisse und unter Abwägung eines Nutzen-Risiko-Vergleichs eine viermonatige Periode desVollstillens für den Säugling optimal ist.

Bei keiner der 21 Muttermilchproben, die 1999untersucht wurden, erreichten oder überschrittendie Analysendaten die empfohlenen BGA-Richt-werte für persistente Organochlorverbindungen,selbst wenn eine Tagesaufnahme von 850 mlMuttermilch bei mehr als vier Monate gestilltenSäuglingen angenommen wird (siehe Abb. 6).

Zur Beurteilung der Schwermetall- und Metalloid-Gehalte liegen keine offiziellen Richtwerte vor.Die von uns ermittelten Schwermetall- und___________________1. Rückstände und Verunreinigungen in Frauenmilch,Verlag Chemie, Weinheim 1984

Arsengehalte liegen ebenso wie in den Vorjah-ren in der Größenordnung, die für das jeweiligeElement von der DFG-Kommission in ihrer Mit-teilung1 berichtet wird. Dies gilt erfreulicherweiseauch weiterhin für Blei, Cadmium und Quecksil-ber. Für diese hat die Kommission zur orientie-renden Abschätzung die beobachteten Belas-tungsbereiche einer (vom ADI-Wert für Erwach-senen) abgeleiteten "duldbaren Konzentration"gegenübergestellt (a.a.O. S. 60). Die in Ham-burg 1999 ermittelten mittleren Gehalte lagenüberwiegend unter der jeweiligen Bestimmungs-grenze und damit deutlich unter diesen "duldba-ren Konzentrationen".

Dies gilt auch, wenn man die Schwermetall-Richtwerte für Milch zum Vergleich heranzieht.Nur der jeweilige Maximalgehalt von Blei bzw.Cadmium oder Quecksilber lag in der Größen-ordnung des entsprechenden Richtwertes fürKonsummilch.

Die Kommission kommt zu dem Schluß, daß beiAufnahme derartig gering belasteter Muttermilchgesundheitliche Risiken für die Säuglinge nichtzu erwarten bzw. zu erkennen sind (a.a.O. S.82).

Erfreulicherweise sinkt die Belastung der per-sistenten Organochlorverbindungen seit Jahrenkontinuierlich. Dieser bundesweit statistischsignifikante Trend wird auch in den 1999 unter-suchten Proben Hamburger Mütter beobachtet,auch wenn sich bei den PCBs ein den beidenVorjahren nominal gleicher Jahresmittelwert allerProben errechnet.

Tabelle 27: Schadstoffe in Muttermilch

Schwermetalle mg/kg Pestizide mg/kg Fettmax. Median min. max. Median

Blei 0,05 <0,01 HCB 0,020 0,228 0,039Cadmium 0,001 <0,001 α-HCH n.n. 0,002 n.n.

Quecksilber 0,014 0,002 β-HCH 0,012 0,076 0,026Arsen 0,015 <0,01 Lindan n.n. 0,012 0,001Kupfer 3,61 0,38 δ-HCH n.n. n.n. n.n.Eisen 3 1 Summe DDT 0,038 0,545 0,193Selen 0,061 0,008 Summe PCB × 1,64 0,153 1,089 0,420Nickel 0,253 0,040 Moschusxylol n.n. 0,055 0,006Chrom 0,055 0,013 Moschusketon n.n. 0,007 0,003Zink 3,4 1,4 Parlar 50 n.n. 0,007 n.n.

PCB 118 n.n. 0,027 0,011Dieldrin n.n. 0,011 0,005

Chlordan n.n. 0,033 0,009Heptachlorepoxid n.n. 0,012 0,006

untersuchte Proben: 21 n.n. = nicht nachweisbar, NWG i.d.R.: 0,0005 mg/kg Fett

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Jahresbericht 1999

Organochlorpestizide und PCB’s in Frauenmilch Hamburger MütterEntwicklung 1985-1999

0

0,1

0,2

0,3

0,4

0,5

0,6

0,7

0,8

0,9

1

1,1

HCB a-HCH b-HCH Lindan DDT' s PCB 's

mg/

kg M

ilchf

ett

HCB αααα-HCH ββββ-HCH Lindan DDT’s PCB‘s

BgVV-Richtwerte bei einer Aufnahme von:850 ml/Tag 1,2 9,6 1,9 19,1 9,6 1,9

250 ml/Tag 4,9 40,7 8,1 81,3 40,7 8,1

Ausschöpfung der BgVV-Richtwerte bei einer Aufnahme von:850 ml/Tag 3,2% 0% 1,4% 0,005% 2,0% 22,1%

250 ml/Tag 0,8% 0% 0,3% 0,001% 0,5% 5,2%

Abbildung 6:

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6.6 Schwermetalle und MetalloideIm Rahmen der Überwachung von toxischenSchwermetallen und Metalloiden, sowie zur Er-fassung von essentiellen Elementen in Lebens-mitteln und Bedarfgegenständen laufen zur Zeitin Hamburg verschiedene Untersuchungspro-gramme.

Zur Beurteilung wurden das Gesetz über denVerkehr mit Lebensmitteln, kosmetischen Mit-teln, Bedarfsgegenständen und Tabak-Erzeug-nissen (LMBG) und dazu erlassene Verordnun-gen, sowie die vom BgVV bekanntgegebenenRichtwerte von 5/97 herangezogen.

Die Überwachungsprogramme umfassten Pro-ben wie:

• die im Rahmen des Monitorings gemäß derAllgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durch-führung des Lebensmittel-Monitorings für 1999(AVV-LM).

• pflanzliche und tierische Lebensmittel imRahmen des Landesprogramms z.B.- Gemüse und Obst vom Großmarkt Ham-

burg, Fische aus der Nord-/Ostsee,

- Importüberwachung von Fleisch, Seefischenund Kaviar, sowie Gesamtnahrung.

• Untersuchung von Humanmilch von Hambur-ger Frauen, Baby- und Kleinkindernahrungsowie landwirtschaftliche Erzeugnisse ausdem Bereich der ehemaligen Spülfelder imHamburger Raum.

• Lebensmittel mit saisonalen Schwerpunktenwie Waldpilze, Weihnachts- und Osterschoko-lade usw.

Im Jahr 1999 wurden 605 Proben mit über 2.431Einzelbestimmungen u.a. auf Blei, Nickel, Cad-mium, Quecksilber, Arsen, Selen, Thallium, Zink,Kupfer, Chrom, Silber, Aluminium, Zinn undEisen untersucht.

Bei 17 Proben entsprechend 2,8 % wurde eineBeanstandung ausgesprochen.

In Tabelle 29 findet sich die Ergebniszusam-menstellung dieser Untersuchungen.

6.6.1 Lebensmittel tierischer Herkunft• Fleisch und InnereienIm Rahmen des Nationalen Rückstandskontroll-planes wurde eine Probe Leber vom Rind aufBlei und Cadmium untersucht. Die Werte lagenim Bereich der jeweiligen Labornachweisgrenze.

4 Proben Hähnchenbrustfleisch aus Chile undBrasilien wurden auf Arsen untersucht. Die Er-gebnisse waren niedrig und unauffällig.

• Fisch und FischerzeugnisseIm Jahr 1999 wurden im Rahmen des Lebens-mittel-Monitorings 10 geräucherte Makrelen undThunfischdosen in eignem Saft sowie Fische ausNord/Ostsee gemäß Landesprogramm, wie He-ring, Kabeljau, Makrele, Schellfisch, Scholle undLachs auf Schwermetalle und Metalloide unter-sucht. In allen Fällen wurden die geltendenGrenzwerte bzw. BgVV-Richtwerte nicht über-schritten.

Im Bereich der amtlichen Einfuhrkontrollen undim Auftrag des Veterinäramtes Grenzdienst,Grenzkontrollstelle Hamburger Hafen, wurden36 Seefischproben, 15 Haifisch-, 16 Butterfisch-,4 Schwertfische und 1 Thunfischprobe aufQuecksilber untersucht. Von diesen wurden 11wegen Überschreitung des Grenzwertes nachder Schadstoff-Höchstmengenverordnung, An-hang zu §1a der VO, Liste B, in Verbindung mit§ 17 (1) 1 LMBG beanstandet (s. Tabelle 28).

Im Rahmen der wiederholten Sonderuntersu-chung von Elbfischen wurden im Auftrage derWassergütestelle -ARGE ELBE-

20 Aale und 15 Zander wurden auf Schadstoffewie Blei, Cadmium und Quecksilber untersucht.

2 Aale und 3 Zander wurden wegen Über-schreitung des Grenzwertes für Quecksilber von1.0 mg/kg bzw. 0,5 mg/kg beanstandet.

• Krusten-, Schalen- und WeichtiereIm Jahr 1999 wurden 131 Proben u.a. Tintenfi-sche, Meeresfrüchtecocktails und Calmaremeistens aus dem asiatischen Raum auf Cad-mium untersucht.

11 Proben davon aus Thailand wurden wegenÜberschreitung des doppelten BgVV-Richtwertesvon 0,5 mg/kg für Cadmium nach § 17 (1) 1LMBG beanstandet und durften nicht eingeführtund vermarktet werden.

Zwölf weitere Proben haben den einfachenRichtwert überschritten, wurden aber nicht bean-standet.

• KaviarIm Rahmen der Grenzüberwachung von Import-waren wurden 10 Kaviarproben aus Iran, Türkeiund Russland auf ihren Gehalt an Borsäure, dieals Konservierungsmittel zugesetzt wird, unter-sucht. Eine Probe aus dem Iran (Borsäuregehalt11,2 g/kg) überschritt die nach ZzulV festgelegte

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Höchstmenge von 4 g Borsäure/kg um das Viel-fache und wurde beanstandet. Die Einfuhr undVermarktung dieser Kaviarprobe in die Bundes-republik Deutschland wurde untersagt.

Tabelle 28: Schwermetalle und Metalloide in Importproben (Grenzkontrollstelle))

Lebensmittel / Element Proben-anzahl

davon RW- oder GW-Überschreitungen (Land)

Bemerkungen

Haifische / Quecksilber 16 2 (Südafrika) beanstandetButterfische / Quecksilber 16 8 (Taiwan / Singapur) beanstandetSchwertfische / Quecksilber 4 2 (Taiwan / Indonesien) beanstandetAnderte Fische / Cadmium 2 0 (Philippinen / Taiwan)Tintenfische / Cadmium 74 6 (Thailand / Uruguay) beanstandetMeeeresfrüchte / Cadmium 30 5 (Thailand) beanstandetKaviar / Borsäure 10 1 (Iran / Rumänien) beanstandetHähnchenbrust / Arsen 5 0 (Brasilien / Chile)

6.6.2 Pflanzliche LebensmittelZur Überwachung der Märkte und Großmärkte inHamburg wurde Freilandgemüse, Frischobst ausden Anbaugebieten des ”Alten Landes” und der”Vier- und Marschlande”, aus ökologischemAnbau sowie weitere Obst- und Gemüseerzeug-nisse aus dem In- und Ausland auf Schadstoffeu.a. auf Schwermetalle und Metalloide unter-sucht.

Die Blei- und Cadmiumgehalte lagen bei allenProben weit unter den entsprechenden BgVV-Richtwerten bzw. unter den Labornachweisgren-zen.

Wenig kontaminiert waren ebenfalls die meistenObst- und Gemüseerzeugnisse und Hülsen-früchte aus dem In- und Ausland.

Die in den Vorjahren durchgeführten Getreide-untersuchungen von Spülfeldern fand 1999 nichtstatt, da nach Auskunft der örtlichen Überwa-chungsbehörden zur Zeit dort nur Futtermittel-getreide angebaut wird.

Elf Leinsaatproben(Leinsamen) im Rahmen desMonitoringprogamms wurden untersucht.

Fünf Proben haben den einfachen BgVV-Richt-wert für Cadmium von 0,3 mg/kg überschritten.Eine Beanstandung kann erst bei doppelterRichwertüberschreitung erfolgen.

Die Ursache für einen auffällig hohen Bleibefundin einer Kaffeeprobe konnte bislang noch nichtgeklärt werden und wird weiter ermittelt.

• KonservenEs wurde in einem Messprogramm (Service-Proben) die Gehalte an Schutzlackierung vonKonserven, z.B. Zinn und Aluminium, insbeson-dere Dosen mit exotischen Früchten überprüft.

Die ermittelten Zinn- und Aluminiumwerte von 17Proben lagen in dem Bereich, der auch bei an-deren Dosenkonserven erreicht und toleriertwird. Die Zinnwerte lagen zwischen 2 -127 mg/kg und die Alumiumwerte zwischen0,05 - 1,6 mg/kg.

Zur Zeit werden im Codex-Komitee für Lebens-mittelzusatzstoffe und Kontaminanten Höchst-werte für Zinn in Konserven von 200 mg/kg fürflüssige Lebensmittel bzw. 250 mg/kg für festeLebensmittel diskutiert.

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6.6.3 Bewertung der ErgebnisseFür die toxikologische Bewertung eignen sich dievon der FAO/WHO vorgeschlagenen Grenz-werte, die vorläufig duldbaren wöchentlichenAufnahmemengen für eine 70 kg schweremännliche sowie 58 kg schwere weibliche Per-son. Orientierungshilfen können aber auchRichtwerte des BgVV für pflanzliche und tieri-sche Lebensmittel bieten.

• CadmiumHöhere Gehalte wurden wie im letzten Jahr inTintenfischen und Meeresfrüchten aus Südost-asien festgestellt.

Bei der Beurteilung von Schadstoffen in Le-bensmitteln ist Cadmium als besonders kritischzu bewerten. Auf Grund der Gesundheitsrisikendurch Cadmium empfiehlt die FAO/WHO täglichnicht mehr als 1 µg/kg Körpergewicht aufzu-nehmen. Höhere Cadmiumgehalte wurden imBereich Krusten-/Schalen-/Weichtierproben er-mittelt, so dass hier bei einseitigen Ernährungs-gewohnheiten eine Überschreitung dieses emp-fohlenen Aufnahmewertes denkbar ist.

• BleiAlle hier untersuchten Lebensmittel (pflanzlichund tierisch) wiesen Bleigehalte unter den jewei-ligen Richtwerten des BgVV’s 1997, so dass dievon der FAO/WHO empfohlene wöchentliche

maximale tolerierbare orale Bleiaufnahme von 3mg/Person (dies entspricht einer Bleimenge von430 µg/Tag/Person) deutlich unterschritten wur-de.

• QuecksilberDie meisten Grenzwert-Überschreitungen fürQuecksilber, gemäß Schadstoffhöchstmengen-Verordung, wurden bei importierten Seefischenfestgestellt. In den anderen Fällen lagen dieWerte deutlich unter diesem Grenzwert bzw.unter dem Richtwert für Quecksilber.

Damit liegen im allgemeinen die ermittelten Er-gebnisse unter der vorläufigen duldbaren wö-chentlichen Aufnahmenge für Quecksilber von290 µg/Person.

• ArsenDie Arsengehalte lagen ebenfalls bei allen Le-bensmitteln wie Gemüse, Obst, Geflügel usw.(Ausnahme Nord-/Ostseefische von bis 10mg/kg) unter der Labornachweisgrenze von 0,01mg/kg.

Gestützt auf die hier festgestellten Gehalte anSchwermetallen und Metalloiden in den unter-suchten Proben bestehen mit einigen Ausnah-men keine gesundheitlichen Bedenken durchVerzehr von den angebotenen Lebensmitteln.

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Jahresbericht 1999

Tabelle 29: Schwermetalluntersuchungen 1999 (Angaben in mg/kg)

BleiZEBS Bezeichnung Programm Herkunftn x̂ max. RW

01 Humanmilch Landesprogramm Hamburg 21 0,02 0,0503 Käse Monitoring In-/Ausland 11 0,05 0,11 0,2506 Geflügelfleisch Importüberwachung Ausland 11 0,04 0,22 0,507 Fleischerzeugnisse Landesprogramm Inland 9 0,23 0,27 0,510 Haifische/Schwertfisch Importüberwachung Ausland10 Fische, Plattfische Nord-/Ostsee In-/Ausland 15 0,02 0,13 0,510 Seefische/Butterfisch Importüberwachung Ausland10 Fische; Aale ARGE - Elbe Inland 21 0,03 0,08 0,510 Fische; Zander ARGE - Elbe Inland 15 0,04 0,13 0,511 Fischkonserven Monitoring Ausland 17 0,03 0,12 0,511 Fischkonserven Landesprogramm In-/Ausland 10 0,02 0,04 0,511 Kaviar Importüberwachung Ausland12 Krusten-Schalen-Weicht. Importüberwachung Ausland 3 0,20 0,23 0,512 Tintenfisch Importüberwachung Ausland14 Suppen Landesprogramm Inland 3 0,22 0,4323 Leinsaat/ Leinsamen Monitoring In-/Ausland 11 0,03 0,0723 Nüsse/ Mandeln Monitoring In-/Ausland 16 0,00 0,94 0,524 Kartoffeln Landesprogramm Inland 3 0,04 0,05 0,2525 Blattgemüse Landesprogramm In-/Ausland 18 0,01 0,07 0,825 Wurzelgemüse Landesprogramm In-/Ausland 2 0,03 0,2525 Sprossgemüse Landesprogramm In-/Ausland 6 0,04 0,05 0,525 Fruchtgemüse Landesprogramm In-/Ausland 35 0,01 0,04 0,2526 Gemüseerzeugn. Landespr./Monitoring In-/Ausland 13 0,05 0,52 0,2528 Pilzkonserven Landesprogramm In-/Ausland 5 0,07 0,0229 Frischobst Landesprogramm Inland 10 0,01 0,02 0,529 Südfrüchte Landesprogramm Ausland 2 0,03 0,530 Fruchtkonserven Landespr./Service Ausland42 Speiseeis Landesprogramm Inland 9 0,02 0,0344 Schokolade Landesprogramm Inland 10 0,21 0,3146 Kaffee, geröstet Landespr./Monitoring Ausland 10 0,34 411,046 Kaffee, roh Landespr./Monitoring Ausland 10 0,05 0,1747 Tee Landesprogramm Ausland 11 0,87 1,9048 Kleinkindnahrung Landesprogramm Inland 6 0,0149 Diätet.Lebensm. Landesprogramm Inland 3 0,12 0,1450 Weinblätter, gefüllt Landesprogramm Ausland 5 0,06 0,2050 Wochenkost Landesprogramm Hamburg 52 0,04 0,2253 Gewürze Landesprogramm Ausland 13 0,44 1,4259 Mineralwasser** Monitoring Inland 10 0,0001 0,0001

Legende:n Probenzahlx̂ Medianwertmax. höchster MesswertRW Richtwert (BgVV) bzw. Grenzwert (SHmV)** Angabe in mg/l

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Tabelle 29 (Fortsetzung)

Cadmium Quecksilber Arsen Untersuchungen aufn x̂ max. RW n x̂ max. RW n x̂ max. andere Elemente

21 0,010 0,010 21 0,003 0,014 21 0,005 0,015 21Fe;21Cu;21Zn;21Se;21Ni;21Cr

11 0,005 0,008 0,05 11 0,005 0,008 1 Cu

11 0,002 0,134 0,1 11 0,010 0,056 0,01 16 0,024 0,086 11 CU, 11 Zn, 11 Fe, 11 Se

9 0,005 0,009 0,1 9 Fe;9Cu;9 Zn

20 0,694 2,151 1,015 0,003 0,021 0,1 15 0,039 0,088 0,5 15 0,975 10,47 10 Se

17 0,704 2,151 0,521 0,004 0,021 0,1 21 0,057 1,121 0,5 19Fe;19Cu;19Zn,19 SE

15 0,001 0,003 0,1 15 0,365 0,635 0,5 19Fe;19Cu;19Zn,19 SE

18 0,013 0,077 0,1 16 0,149 0,600 0,5 14 0,202 0,628 10Fe;18Cu;18Zn; 140Se

11 0,008 0,108 0,1 10 0,069 0,159 0,5 10 0,705 0,997 2Fe;10Cu;10Zn; 10Se

10 Borsäure ( Grenzwert : 4g)

30 0,394 1,691 0,5 3 0,100 0,153 0,5 3 0,080 0,450 3Fe;3Cu;3Zn; 3Se

74 0,155 5,988 0,53 0,033 6Fe;6Cu;6Zn

11 0,183 0,486 0,3 9Fe;11Cu;7Zn

16 0,029 0,073 0,05 16Fe;16Cu;16Zn

3 0,020 0,023 0,1 3Fe;3Cu;3Zn

18 0,009 0,040 0,1 18Fe;18Cu;18Zn

2 0,173 0,1 2Fe;2Cu;2Zn

6 0,004 0,015 0,1 5Fe;6Cu;6Zn

35 0,003 0,012 0,1 35Cu;35Zn, 9 Fe

13 0,006 0,091 0,1 11Fe;11Cu;11Zn

5 0,004 0,048 5Fe;5Cu;5Zn

10 0,006 0,024 0,05 10Fe;10Cu;10Zn

2 0,020 0,05 5Fe;5Cu;5Zn

39Al, 56 SN

6 Ag

10 0,014 0,450 0,3 10Fe;10Cu;10Zn, 10 Ni

10 0,037 2,043 10Fe;10Cu;106Zn

5 0,011 0,017 10Ni

11 0,036 0,075 8 0,089 0,341 10Fe;10Cu;10Zn;10Ni

6 0,014 0,026 6 <0,01 6Fe;6Cu;6Zn;6Se

3 0,005 3Fe;3Cu;3Zn

5 0,006 0,010 5Fe;5Cu;5Zn

52 0,009 0,037 52Fe;52Cu;52Zn;52Ni;52Cr

13 0,107 0,288 13Fe;13Cu;13Zn;9Ni

10 0,0001 0,0002 10 0,0004 0,0009 10 0,0025 0,005 10Fe;10Cu;10Zn;10Ni, 10Mn, 10Cr

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Jahresbericht 1999

6.7 Nitrat- und Nitrituntersuchungen in pflanzlichen LebensmittelnAuch im Jahr 1999 wurden Salate und Spinatvom Großmarkt und von regionalen Anbauge-bieten auf den Nitratgehalt hin untersucht.

Dabei wurden nicht nur Salate der Gattung undArt Lactuca sativa, sondern auch andere Er-zeugnisse untersucht, die gleichfalls als SalateVerwendung finden. Diese Erzeugnisse sind inder EU-Kontaminantenverordnung bisher nicht

berücksichtigt, obwohl sie durchaus beachtens-werte Nitratgehalte aufweisen können.

Im Rahmen des Monitoring-Programms 1999wurden Honigmelonen auch auf Nitrat unter-sucht.

Tabelle 30: Nitrat in Honigmelonen

Entnahme-datum

Proben-entnahmeort

Proben-bezeichnung

Sorte/Marke Herkunft Nitratmg/kg

12.04.99 Großmarkt Honigmelonen Monte Verde Costa Rica 5419.04.99 Einzelhandel Honigmelonen Sunlight Spanien 6719.04.99 Einzelhandel Honigmelonen MAISA Brasilien 5010.05.99 Großmarkt Honigmelonen Amarillo „Ejidomar“ Spanien 13910.05.99 Großmarkt Honigmelonen Amarillo „Motjen“ Spanien 43807.06.99 Großmarkt Honigmelonen Monte Verde Spanien 8807.06.99 Großmarkt Honigmelonen Amarillo Spanien 51208.06.99 Einzelhandel Honigmelonen Julietta Spanien 19608.06.99 Einzelhandel Honigmelonen ? ? 67016.06.99 Wochenmarkt Honigmelonen „Rosegar“ Spanien 25705.07.99 Großmarkt Honigmelonen Galia „Ole“ Spanien 5505.07.99 Großmarkt Honigmelonen „Sol de Aguilas“ Spanien 12319.07.99 Großmarkt Honigmelonen „Rumba“ Spanien 6119.07.99 Großmarkt Honigmelonen „Rosegar“ Spanien 709.08.99 Großmarkt Honigmelonen „Canaleros“ Spanien 4209.08.99 Großmarkt Honigmelonen Futuro „Vitifruits“ Frankreich 6323.08.99 Einzelhandel Honigmelonen ? Italien 13231.08.99 Einzelhandel Honigmelonen „Melo de Moncofa“ Spanien 4506.09.99 Großmarkt Honigmelonen Amarillo „Carlencas“ Spanien 4606.09.99 Großmarkt Honigmelonen „Abemar“ Spanien 15

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Hygiene Institut Hamburg

Tabelle 31: Nitrat in Salaten und Spinat

Entnahme-datum

Proben-entnahmeort

Proben-bezeichnung

Gattung und Art Herkunft Nitratmg/kg

03.06.99 Wochenmarkt Kopfsalat Lactuca sativa var.capitata(Compositae)

Deutschland 214

03.06.99 Wochenmarkt Feldsalat Vareranella locusta(Valerianaceae)

Deutschland 926

09.06.99 Wochenmarkt Römersalat Lactuca sativa var. longifolia(Compositae)

Deutschland(Moorwerder)

1.545

09.06.99 Wochenmarkt Eisbergsalat Lactuca sativa var. capitata(Compositae)

Deutschland(Moorwerder)

539

21.06.99 LM-Einzel-handel

Eisbergsalat Lactuca sativa var. capitata(Compositae)

Deutschland 729

21.06.99 LM-Einzel-handel

Kopfsalat Lactuca sativa var. capitata(Compositae)

Deutschland 1.572

24.06.99 Wochenmarkt Kopfsalat Lactuca sativa var. capitata(Compositae)

Deutschland(Bardowick)

620

24.06.99 Wochenmarkt Eichblattsalat Lactuca sativa var. crispa(Compositae)

Deutschland(Bardowick)

1.054

29.06.99 Wochenmarkt Kopfsalat Lactuca sativa var. capitata(Compositae)

Deutschland 475

13.08.99 Gartenbau Lollo Rosso Lactuca sativa var. crispa(Compositae)

Deutschland(Vierlande)

2.150

13.08.99 Gartenbau Lollo Bionda Lactuca sativa var. crispa(Compositae)

Deutschland(Vierlande)

918

13.08.99 Gartenbau Eichblattsalat Lactuca sativa var. crispa(Compositae)

Deutschland(Vierlande)

1.332

13.08.99 Gartenbau Frisee Salat Cichorium endivia(Compositae)

Deutschland(Vierlande)

1.546

13.08.99 Gartenbau Römersalat Lactuca sativa var. longifolia(Compositae)

Deutschland(Vierlande)

330

18.10.99 Großmarkt Radiccio Cichorium intybus var. foliosum(Compositae)

Italien 289

18.10.99 Großmarkt Eisbergsalat Lactuca sativa var. capitata(Compositae)

Spanien(Almeria)

779

25.10.99 Großmarkt Cima di Rapa(Stengelkohl)

Brassica rapa var. cymosa(Cruciferae)

Italien(Puglia)

3.103

25.10.99 Großmarkt Frisee Cichorium endivia(Compositae)

Italien 943

08.11.99 Großmarkt Römersalat Lactuca sativa var. longifolia(Compositae)

Italien 1.902

08.11.99 Großmarkt Spinat Spinacia oleraceae(Chenopodiaceae)

Italien(Toscana)

2.534

08.11.99 Großmarkt Kopfsalat Lactuca sativa var. capitata(Compositae)

Belgien 2.983

08.11.99 Großmarkt Lollo Bianco Lactuca sativa var. crispa(Compositae)

Italien (RivieraLigure)

3.336

08.11.99 Großmarkt Lollo Rosso Lactuca sativa var. crispa(Compositae)

Spanien(Almeria)

2.180

08.11.99 Großmarkt Rucola Eruca vesicaria ssp. sativa(Cruciferae)

Spanien (Costadi Mezzate)

3.791

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Jahresbericht 1999

6.8 Untersuchung auf Bestrahlung1999 wurden im HI 56 Handelsproben, entspre-chend 71 verschiedenen Einzel-Proben, aufBehandlung mit ionisierender Strahlung geprüft.

Die Untersuchungen wurden mittels Elektronen-spinresonanz (ESR) und/oder Thermoluminis-zensdetektion (TLD) durchgeführt.

In der Bundesrepublik wird mit § 13 LMBG dieBehandlung von Lebensmitteln mit ionisierenderStrahlung und deren Inverkehrbringen sowie mit§ 47 deren Einfuhr untersagt. In vielen Staatenist die Strahlenbehandlung verschiedener Le-bensmittelgruppen aus Hygiene- und Konservie-rungserwägungen erlaubt und wird teilweiseauch praktiziert. Zur Harmonisierung diesesBereichs wurden am 22.2.99 eine EU-Richtlinie(1999/2/EG) sowie mit RL 1999/3/EG eine Ge-meinschaftsliste von mit ionisierenden Strahlen

behandelten Lebensmitteln und Lebensmittelbe-standteilen verabschiedet, die jeweils noch innationales Recht umzusetzen sind. Danach istgemeinschaftsweit zunächst nur die Zulassungder Bestrahlung getrockneter aromatischerKräuter vorgesehen.

Aufgrund dieser Entwicklung lag der Untersu-chungsschwerpunkt weiterhin auf Gewürzen undaromatisen Kräutern, da bei zugelassener Be-strahlung eine entsprechende Kennzeichnungerfolgen muss. Die einzelnen Anteile von Mi-schungen wurden je nach Eignung mittels ESRoder TLD getrennt auf Strahlenbehandlung un-tersucht.

Eine Behandlung mit ionisierender Strahlungkonnte in keinem Fall nachgewiesen werden.

Tabelle 32: Untersuchung auf Bestrahlung

Herkunft Einfuhr-Warengruppe N

Inland Ausland undef. KontrolleESR1 TLD2 bestrahlt

Fleisch 8 - 8 - 8 8 - -Krustentiere 6 - 6 - 6 5 1 -Trockengemüse 3 - 3 - - 3 - -Kräutertees- Einzelbestandteile

816

- - 816

- 816

- -

Gewürze- Einzelbestandteile

3138

1522

1010

66

- 3138

1010

-

Gesamt Proben- Einzelproben

5671

1522

2727

1422

1414

5570

1111

-

1 Untersuchungsmethode ESR, Anzahl der Proben2 Untersuchungsmethode TLD, Anzahl der Proben

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