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32 © BAUHAUS GMBH ENTWICKELN-BAUEN-WOHNEN Vorwort Der Anwendungsbereich der Genehmigungsfreistellung ist mit der Hessischen Bauordnung (HBO) 2010 deutlich erweitert worden. In diesem Rahmen dürfen bauliche Anlagen und Ge- bäude, die keine Sonderbauten sind, ohne Baugenehmigung errichtet werden, wenn diese Bau- vorhaben uneingeschränkt dem Bebauungsplan, der HBO und den örtlichen Bauvorschriften ent- sprechen. Diese Voraussetzungen sind in Frankfurt allerdings selten erfüllt, so dass die Genehmi- gungsfreistellung in Frankfurt nur bei weniger als 1 % aller Bauvorhaben zum Tragen kommt. Für ein Bauvorhaben, das alle Anforderungen der Genehmigungsfreistellung erfüllt, sieht der Ge- setzgeber die Einreichung der erforderlichen Bauvorlagen bei der Gemeinde vor. Zuständig hierfür ist die Bauaufsicht Frankfurt – Beratung und Antragsannahme“. Die Bauauf- sicht prüft die mitgeteilten Bauvorhaben nicht. Sie kann aber innerhalb eines Monats nach Ein- gang der Bauvorlagen erklären, dass auch für ein genehmigungsfreigestelltes Bauvorhaben ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll. Erklärt sie dies nicht innerhalb eines Mo- nats, können Sie mit der Ausführung des Vorhabens beginnen. Worauf Sie achten sollten Für die Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Vorschriften ist die Bauherrschaft selbst verantwort- lich. Denken Sie also daran, dass Sie in eigener Verantwortung alle für Ihr Bauvorhaben erfor- derlichen Erlaubnisse und Genehmigungen nach anderen Rechtsbereichen, wie z.B. Denkmal- und Naturschutzrecht, einholen müssen. Dies gilt auch für die für Ihr Bauvorhaben eventuell er- forderlichen satzungsrechtlichen Genehmigungen (siehe Kapitel B12). Eine Auflistung der bei genehmigungsfreigestellten Bauvorhaben zu prüfenden Rechtsgebiete finden Sie in den Hand- lungsempfehlungen zur HBO, Anlage 1. Wenn Sie gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen und die Erleichterungen zum Bauen miss- brauchen, riskieren Sie viel. Sie müssen damit rechnen, dass die Bauaufsicht einen Baustopp oder andere Verfügungen (z.B. Beseitigungsanordnungen, Wiederherstellungsanordnung oder Nutzungsuntersagungen) erlässt. Darüber hinaus ist die Verhängung von Bußgeldern vorgese- hen, die bis zu 500.000 € betragen können. Ordnungswidrig verhält sich beispielsweise, wer ein Bauvorhaben, das nach § 56 HBO mittei- lungspflichtig ist, nicht der Bauaufsicht meldet. Eine Ordnungswidrigkeit begeht aber auch der, der ein genehmigungsfreigestelltes Bauvorhaben zwar mitgeteilt, die Voraussetzungen für die Genehmigungsfreistellung aber nicht einhält oder abweichend von den angezeigten Bauvorla- gen ausführt. Fundstelle des Handlungsempfehlungen im Internet: www.wirtschaft.hessen.de 1. FüR WELCHE BAUVORHABEN KOMMT DIE GENEHMIGUNGSFREISTELLUNG IN BETRACHT? Für die Genehmigungsfreistellung kommen folgende Bauvorhaben in Betracht: - bauliche Anlagen und Gebäude, die keine Sonderbauten sind, - Nebenanlagen und Nebengebäude zu den oben aufgeführten Bauvorhaben. Die Genehmigungsfreistellung findet bei dem Abbruch baulicher Anlagen keine Anwendung. § RECHTSGRUNDLAGE für die Genehmigungsfreistellung: § 56 HBO DEFINITION: Sonderbauten sind gemäß § 45 HBO bauliche Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung, sie sind aufgelistet unter § 2 Absatz 8 HBO. B2 gENEhMIgUNgsFREIsTEllUNg

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©BAUHAUSGMBH

ENTWICKELN-BAUEN-WOHNEN

Vorwort

DerAnwendungsbereichderGenehmigungsfreistellungistmitderHessischenBauordnung(HBO)2010deutlicherweitertworden.IndiesemRahmendürfenbaulicheAnlagenundGe-bäude,diekeineSonderbautensind,ohneBaugenehmigungerrichtetwerden,wenndieseBau-vorhabenuneingeschränktdemBebauungsplan,derHBOunddenörtlichenBauvorschriftenent-sprechen.DieseVoraussetzungensindinFrankfurtallerdingsseltenerfüllt,sodassdieGenehmi-gungsfreistellunginFrankfurtnurbeiwenigerals1%allerBauvorhabenzumTragenkommt.

FüreinBauvorhaben,dasalleAnforderungenderGenehmigungsfreistellungerfüllt,siehtderGe-setzgeberdieEinreichungdererforderlichenBauvorlagenbeiderGemeindevor.ZuständighierfüristdieBauaufsichtFrankfurt–„BeratungundAntragsannahme“.DieBauauf-sichtprüftdiemitgeteiltenBauvorhabennicht.SiekannaberinnerhalbeinesMonatsnachEin-gangderBauvorlagenerklären,dassauchfüreingenehmigungsfreigestelltesBauvorhabeneinBaugenehmigungsverfahrendurchgeführtwerdensoll.ErklärtsiediesnichtinnerhalbeinesMo-nats,könnenSiemitderAusführungdesVorhabensbeginnen.

worauf sie achten solltenFürdieEinhaltungalleröffentlich-rechtlichenVorschriftenistdieBauherrschaftselbstverantwort-lich.DenkenSiealsodaran,dassSieineigenerVerantwortungallefürIhrBauvorhabenerfor-derlichenErlaubnisseundGenehmigungennachanderenRechtsbereichen,wiez.B.Denkmal-undNaturschutzrecht,einholenmüssen.DiesgiltauchfürdiefürIhrBauvorhabeneventueller-forderlichensatzungsrechtlichenGenehmigungen(sieheKapitelB12).EineAuflistungderbeigenehmigungsfreigestelltenBauvorhabenzuprüfendenRechtsgebietefindenSieindenHand-lungsempfehlungenzurHBO,Anlage1.

WennSiegegengesetzlicheVorschriftenverstoßenunddieErleichterungenzumBauenmiss-brauchen,riskierenSieviel.Siemüssendamitrechnen,dassdieBauaufsichteinenBaustoppoderandereVerfügungen(z.B.Beseitigungsanordnungen,WiederherstellungsanordnungoderNutzungsuntersagungen)erlässt.DarüberhinausistdieVerhängungvonBußgeldernvorgese-hen,diebiszu500.000€betragenkönnen.Ordnungswidrigverhältsichbeispielsweise,wereinBauvorhaben,dasnach§56HBOmittei-lungspflichtigist,nichtderBauaufsichtmeldet.EineOrdnungswidrigkeitbegehtaberauchder,dereingenehmigungsfreigestelltesBauvorhabenzwarmitgeteilt,dieVoraussetzungenfürdieGenehmigungsfreistellungabernichteinhältoderabweichendvondenangezeigtenBauvorla-genausführt.

Fundstelle des Handlungsempfehlungen im Internet: www.wirtschaft.hessen.de

1. Für welche BAUVorhABen KoMMt dIe genehMIgUngsFreIstellUng In BetrAcht?

FürdieGenehmigungsfreistellungkommenfolgendeBauvorhabeninBetracht:- baulicheAnlagenundGebäude,diekeineSonderbautensind,- NebenanlagenundNebengebäudezudenobenaufgeführtenBauvorhaben.

DieGenehmigungsfreistellungfindetbeidemAbbruchbaulicherAnlagenkeineAnwendung.

§RECHTSGRUNDLAGEfürdieGenehmigungsfreistellung:§56HBO

DEFINITION:Sonderbautensindgemäߧ45HBObaulicheAnlagenundRäumebesondererArtoderNutzung,siesindaufgelistetunter§2Absatz8HBO.

B2gENEhMIgUNgsFREIsTEllUNg

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2. welche VorrAUssetzUngen Müssen genehMIgUngsFreIgestellte BAUVorhABen erFüllen?

DieGenehmigungsfreistellungtrittnurdannandieStelledesBaugenehmigungsverfahrens,wennallenachfolgendenVoraussetzungenerfülltsind:

Vorraussetzung 1: das Vorhaben liegt im geltungsbereich eines qualifizierten oder vorhabenbezogenen BebauungsplansEinqualifizierterBebauungsplanisteinalsSatzungerlassenerverbindlicherBauleitplan,dermindestensFestsetzungenüberdieArtderbaulichenNutzung(zumBeispielreinesoderallge-meinesWohngebiet,Gewerbe-oderIndustriegebiet),dasMaßderNutzung(z.B.ZahlderVollgeschosse,Geschossflächenzahl,Grundflächenzahl,Gebäudehöhe),dieüberbaubarenGrundstücksflächenunddieörtlichenVerkehrsflächenenthält.ImvorhabenbezogenenBebauungsplanhatsicheinTrägerverpflichtet,seinVorhabenaufderGrundlageeinesmitderStadtabgestimmtenVorhaben-undErschließungsplanesdurchzuführen.

Ob Ihr Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt und welche Festset-zungen dieser Bebauungsplan erhält, erfahren Sie bei der „Beratung und Antragsannahme“ der Bauaufsicht. Auskünfte über Bebauungspläne und andere planungsrechtliche Satzungen finden Sie auch im Auskunftssystem planAS unter www.stadtplanungsamt-frankfurt.de .

Vorraussetzung 2: das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans oder des Vorhabenplans in allen teilenSchongeringfügigeBefreiungenvomBauplanungsrechtmachendieDurchführungeinesBauge-nehmigungsverfahrenserforderlich.

Vorraussetzung 3: die erschließung im sinne des Baugesetzbuches ist gesichert.DieErschließungimSinnedesBaugesetzbuches,zuderimWesentlichenausreichendeStra-ßen,AnlagenzurVersorgungmitEnergieundTrinkwassersowieAbwasseranlagengehören,mussgesichertsein.DieErschließungmussspätestenszumZeitpunktderNutzungsaufnahmedesVorhabensgege-ben,d.h.beiderMitteilungmussderZeitpunktderErschließungabsehbarsein.Wirddiebau-licheAnlagevoraussichtlichnichtbiszurIngebrauchnahmeerschlossensein,istdasBauvorha-bengenehmigungspflichtig.

Vorraussetzung 4: das Vorhaben muss der hBo und den örtlichen Bauvorschriften ohne jede Abweichung entsprechen.ErfordertdasBauvorhabeneinebauordnungsrechtlicheAbweichungsentscheidung(z.B.Unter-schreitungderAbstandsfläche),istdieGenehmigungsfreistellungnichtmöglich;dasVorhabenistbaugenehmigungspflichtig.DasVorhabenmussalsovollständigdenAnforderungenderHBOentsprechen.HierzuzähltdasgesamtematerielleBauordnungsrechteinschließlichderSat-zungen,dieaufGrundderHBOerlassenwurden(z.B.Stellplatz-undStellplatzeinschränkungs-satzung,Vorgartensatzung,Baugestaltungssatzungen).

Fundstelle der Satzungen im Internet: www.bauaufsicht-frankfurt.de

Vorraussetzung 5: die Bauaufsicht Frankfurt darf innerhalb 1 Monats nicht erklären, dass ein genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll oder das Vorhaben nach § 15 Abs.1 satz 2 des Baugesetzbuches vorläufig untersagt wird.EineUntersagungkannu.a.dannerfolgen,wenndieÄnderungeinesBebauungsplanesbeab-sichtigtist,derVerdachtaufAltlastenbestehtodersonstigeGründefüreinGenehmigungsverfah-rensprechen.EineBegründungfürdieEntscheidungistnichtanzugeben.

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3. wAhlMöglIchKeIt

WennSiewünschen,dassIhrBauvorhaben,daseigentlichderGenehmigungsfreistellungzuzu-ordnenwäre,ineinemBaugenehmigungsverfahrengeprüftwerdensoll,könnenSieerklären,dassfürIhrVorhabendasVereinfachteBaugenehmigungsverfahren(KapitelB3)oderdasVoll-verfahren(KapitelB4)durchgeführtwerdensoll.DieseErklärungerfolgtdurcheineentsprechendeAngabeaufderRückseitedesBauantragsfor-mularsBAB01ausdemBauvorlagenerlass2007(Anlage1,Nr1.)

Fundstelle des Formulars im Internet: www.wirtschaft.hessen.de

Bestelladresse für das Formular: Kohlhammer/Deutsche Gemeindeverlag GmbH, Hessbrühlstraße 69 in 70565 Stuttgart (www.kohlhammer.de)

4. BAUVorlAgeBerechtIgUng

SowohlfürdieMitteilungvongenehmigungsfreigestelltenVorhabenalsauchfüreinenBauan-tragmüssenEntwurfsverfasserbauvorlageberechtigtsein.GeeignetsindEntwurfsverfassergrund-sätzlichdann,wennsiedienachfolgendenAnforderungenerfüllen.

Kleine BauvorlageberechtigungHandwerksmeisterdesBauhauptgewerbessindberechtigt,Mitteilungenvongenehmigungs-freigestelltenVorhabenundBauanträgeeinzureichenfür- Wohngebäudemitmax.2Wohneinheitenundinsgesamtmax.200m²Wohnfläche- eingeschossigegewerblicheGebäudenbismax.200m²Bruttogeschossflächeund3m Wandhöhe- kleinerelandwirtschaftlicheBetriebsgebäudederGebäudeklassen1-3bis200m²Brutto- GrundflächedesErdgeschosses- Garagenbis200m²Nutzfläche

große BauvorlagenberechtigungFürgrößereBauvorhabensinddiePersonenbauvorlageberechtigt,welchedieBerufsbezeich-nung„Architektin“oder„Architekt“führendürfenoderindieListederbauvorlageberechtigtenIn-genieureeingetragensind.

§RECHTSGRUNDLAGE:§49HBO,HessischesArchitekten-undStadtplanergesetz,Hes-sischesIngenieurkammergesetz

5. welche UnterlAgen BenötIgen sIe Für Ihre MItteIlUng Von genehMIgUngs- FreIgestellten VorhABen An dIe BAUAUFsIcht FrAnKFUrt?

DieuntenaufgeführtenUnterlagensindIhrerMitteilungvongenehmigungsfreigestelltenVorha-ben,fallsnachfolgendoderimRahmeneinesBeratungsgesprächesbeiderBauaufsichtnichtandersfestgelegt,in dreifacher Ausfertigungbeizufügen.

BittenummerierenSiedieeingereichtenAusfertigungendurchgehend

Vordruck „Mitteilung baugenehmigungsfreier Vorhaben“FürdieMitteilunggenehmigungsfreigestellterBauvorhaben,istderVordruck„Mitteilungbauge-nehmigungsfreierVorhaben“BAB33ausdemBauvorlagenerlass2007(Anlage1Nr.10)zuverwenden.

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B2gENEhMIgUNgsFREIsTEllUNg

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Fundstelle des Formulars im Internet: www.wirtschaft.hessen.de

Bestelladresse für die Formulare: Kohlhammer/Deutsche Gemeindeverlag GmbH, Hessbrühlstraße 69 in 70565 Stuttgart (www.kohlhammer.de)

Eine Hilfe für das Ausfüllen des Mitteilungsformulars finden Sie im Anhang dieser Broschüre.

statistischer erhebungsbogenFügenSieIhremAntragdenvollständigenFormularsatzzurBaustatistik(Erhebungsbogen)in1-facher Ausfertigungbei.BeiMaßnahmen,durchdieWohnraumentfällt,legenSiebitteaucheinenAbgangserhebungsbogenvor.

Fundstelle im Internet: www.statistik-hessen.de

Den Formularsatz erhalten Sie auch in der „Beratung und Antragsannahme“ der Bauaufsicht.

Kopie aus dem handels-/Vereinsregisterauszug/gesellschaftervertragLegenSiebittezumNachweisderVertretungsberechtigungeineKopieausdemHandels-/Ver-einsregisterbzw.Gesellschaftervertragin1-facher Ausfertigungvor,wennSieeinejuristischePersonodereinePersonenhandelsgesellschaftvertreten.

Weitere Informationen zu gesetzlichen Vertretungen finden Sie in Kapitel A2, Punkt 1.

handlungsvollmachtDieBauherrschaftkanneineanderePersonbevollmächtigen,Handlungenvorzunehmen,diedieMitteilungvongenehmigungsfreigestelltenVorhabenbetreffen.WennSievonderBauherr-schaftalsBevollmächtigte/rernanntwurden,legenSieeineentsprechendeHandlungsvollmachtin1-facher AusfertigungimOriginalvor.SolltedieBauherrschafteinejuristischePersonseinoderausmehrerenPersonenbestehen,istimmereinenatürlichePersonalsHandlungsbevollmächtigtezubenennen.EinenspeziellfürdieBauantragstellungentwickeltenVollmachtsvordruckfindenSieimKapitel„Formulare“aufderIn-ternetseitederBauaufsichtFrankfurt.

Fundstelle im Internet: www.bauaufsicht-frankfurt.de

Weitere Informationen zu Bevollmächtigungen finden Sie in Kapitel A2, Punkt 2.

nachweis der BauvorlagenberechtigungBittelegenSieunseinenNachweisfürIhreBauvorlageberechtigungin1-facher Ausfertigungvor.

Baulasten in KopieBitteinformierenSiesichbeider„BeratungundAntragsannahme“imVorfeldzurEinreichungderMitteilungdarüber,obaufIhremGrundstückeineBaulastliegt.IstdiesderFall,fügenSiebitteeinenAuszugausdemBaulastenverzeichnisbei.

Weitere Informationen zu Baulasten erhalten Sie in Kapitel B9.

liegenschaftsplanEinLiegenschaftsplanistauseinaktuellerAuszugausderLiegenschaftskarte.DerMaßstabbe-trägtimAllgemeinen1:500.KleinereMaßstäbesindnurzulässig,wenndieDarstellunghinrei-chendklarist;siedürfen1:1000nichtunterschreiten.DerLiegenschaftsplanmussaußerdemBaugrundstückdiebenachbartenunddiesonstigenfür

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dieöffentlich-rechtlicheBeurteilungbedeutsamenumliegendenGrundstückeinklusivedertatsäch-lichvorhandenenBebauungsowiedieangrenzendenöffentlichenVerkehrsflächenenthalten.

zusätzlich ist der liegenschaftsplan durch folgende Angaben zu ergänzen:a) KennzeichnungdesBaugrundstückesdurcheinegelbeUmrandung,b) MaßstabsgerechteEintragungdesantragsgegenständlichenVorhabensinRotmitAngabe derAußenmaßeundderVermaßungaufdemGrundstück,c) OrtsvergleichfürdasBaugrundstückunddieNachbargrundstücke: GegenstanddesOrtsvergleichsisteineÜberprüfung,obimAuszugausderLiegenschafts- karteallerelevantenbaulichenAnlagendargestelltsind.FehlendeObjektewerdenvorOrt erfasstundindenAuszugausderLiegenschaftskarteübernommen,nichtmehrvorhandene Objektewerdenentsprechendgekennzeichnet(diesgiltinsbesonderefürGebäude,die baugenehmigungsfreierrichtetoderbeseitigtwerdenoderwurden),d) AngabenzurHöhenlagedesBaugrundstücksimVerhältniszuNormalnull(NN),e) ÜbertragungderplanungsrechtlichenFestsetzungenausdemBebauungsplan, wenndiesebeurteilungsrelevantsind.

Für die erforderliche ergänzung der Inhalte des liegenschaftsplanes ist grundsätzlich der/die Bauherr/in oder der von ihm/ihr beauftragte entwurfsverfasser/in verantwortlich.

Auszug aus dem grundstücksnachweis¹DerAuszugausdemGrundstücksnachweisenthältdieBezeichnungdesBaugrundstückesundderbenachbartenGrundstückeimGrundbuchundLiegenschaftskatastersowieAngabenzuweiterenGrundstückseigenschaftenundEigentumsverhältnissen.

Den Auszug aus dem Grundstücksnachweis und den Liegenschaftsplan bis zu einer maxima-len Größe von DIN A3, erhalten Sie, wenn Sie ein konkretes Vorhaben planen, kostenlos in Verbindung mit der „Beratungsmappe“ (siehe Kapitel A1) bei der „Beratung und Antragsannah-me“ der Bauaufsicht (Mo, Di, Do und Fr von 8.30- 12.30 Uhr), in der Kurt-Schumacher-Straße 10, Frankfurt am Main, große Kundenhalle, Empore.Gebührenpflichtige Bestellungen sind postalisch oder telefonisch beim Stadtvermessungsamt (nur Liegenschaftspläne!) unter der Nummer 069/212-33326 bzw. per E-mail unter [email protected], bei einem Sachverständigen für Vermessungswesen/Vermessungs-ingenieur bzw. beim Amt für Bodenmanagement, Anlaufstelle Frankfurt am Main, Walter-Möller-Platz 1 (Nordwestzentrum, 1.OG), 60349 Frankfurt am Main, möglich.

FreiflächenplanBeiallenVorhaben(auchNutzungsänderungen),durchdiedieFreifläche(z.B.beiderHerstel-lungvonzusätzlichenStellplätzen)verändertwird,istzurBeurteilungderAußenanlagengestal-tung,derFeuerwehrzu-undumfahrten,derVerkehrserschließungusw.einFreiflächenplanmiteinzureichen.DerFreiflächenplanstelltdiegeplanteNutzungderFreiflächennachLage,ArtundGrößedar.Hierzugehöreninsbesondere:a) Versiegelte,befestigteundbegrünteFlächenmitArtderBefestigungundderBegrünung entsprechenddenFestsetzungendesjeweilsgültigenBebauungsplanesb) SchützenswerterBaumbestandaufdemBaugrundstückgemäßBaumschutzsatzung*der StadtFrankfurtamMain,imZusammenhangmitdengeplantenundbestehendenbaulichen Anlagen,c) BarrierefreiheitaufdemBaugrundstück,d) Spielplätzenach§8HBO,e) Lager-,Arbeits-undVerkehrsflächensowieBetriebshofflächenz.B.fürdasBe-undEntladen vonLKW´sundhauswirtschaftlicheFlächen,

¹„AuszugausdemFlurstücks-/Eigentümerverzeichnis“gemäßBauvorlagenerlass2007

B2gENEhMIgUNgsFREIsTEllUNg

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f) StellplätzefürKraftfahrzeugeundAbstellplätzefürFahrräder,g) PlätzefürAbfall-undWertstoffbehälter,h) Aufstell-undBewegungsflächenfürdieFeuerwehraufdemBaugrundstück,

Fundstelle der Baumschutzsatzung* im Internet: www.umweltamt.stadt-frankfurt.de

BauzeichnungenBeiderErstellungderBauzeichnungensinddiegültigenNormenzubeachten.ErstellenSiedieBauzeichnungengrundsätzlichimMaßstab1:100,inbegründetenEinzelfällenkönnenauchMaßstäbe1:50oder1:200akzeptiertwerden.GebenSieimmerdenMaßstabindenBauzeichnungenan.DieBauzeichnungenmüssenaufdauerhaftemPapierhergestellt,dieEintragungendokumentenechtdauerhaftsicht-undlesbarsein.Zusammengeklebtebzw.überklebtePlänekönnenwirnichtakzeptieren.FaltenSiediePläneaufdieGrößeDINA4(210x297mm)miteinem2,5cmbreiten,gelochten heftrand.WählenSieIhrenPlankopfso,dassmindestenseinehalbeDINA4SeitefürStempelmitGenehmigungsvermerkenfreibleibt.IndenBauzeichnungensindalleTeilederbaulichenAnlage,NutzungenundVerände-rungenderGeländeoberflächemitHöhenangaben,diezurBeurteilungderZulässigkeitdesVor-habensvonBedeutungsind,darzustellen.

HINWEIS:BeiTeilabbrüchen,diemiteinemNeu-bzw.Umbaueinhergehen,sinddieabzubrechendenBauteileindenBauzeichnungeneindeutigzukennzeichnen.DieskönnenSieentwedermitei-nerfarblichenDarstellung(Abbruch=gelb,Neubau=rot),odermiteinerSchraffurvornehmen.

die Bauzeichnungen bestehen in der regel aus:a) Grundrissen,b) SchnittendurchGebäudeundGeländeoberfläche,c) Ansichten,ggf.mitDarstellungderunmittelbarenNachbargebäude.

grundrisseStellenSiebitteallevonderBaumaßnahmebetroffenenundalleweiterenfürdieBeurteilungdesGesamtvorhabensrelevantenGrundrissemitdervorgesehenenNutzungderRäumedar.BeiNutzungsänderungenistauchdiegenehmigteAltnutzungeindeutiganzugeben(zumBeispieldurcheinegelbeKennzeichnung!).AlleGrundrissesindzuvermaßen,miteinemNordpfeilunddenSchnittlinienentsprechenddenSchnittenzuversehen.DarüberhinausmüssenGrundrissemindestensfolgendeDarstellungenbeinhalten:- Treppen,- Raumgrößen(Nutzflächen),- AbmessungundKennzeichnungderEinstellplätzeundFahrgassen.

schnitteStellenSiebittealleSchnittedar,diezurBeurteilungdesVorhabenserforderlichsind.Dazuge-hörenauchLängsschnitteundSchnitte,ausdenenderAnschluss,dieGründungundggf.derGrenzverlaufvonangrenzendenGebäudenersichtlichist.IndenSchnittensindallerelevantenHöhenimBezugaufNormalnull(NN)anzugeben.Zudemsindin schnitten und Ansichten dievorhandenenundgeplantenGeländeoberflächenzwi-schenbaulichenAnlagenundGrundstücksgrenzenvermaßtdarzustellen.VergessenSiebittenichtdieDetailswieabgehängteDecken,Kamine,Abluftschächte,Dachflä-chenfensterusw.mitdarzustellen.FührenSiemindestenseinenSchnittdurchdieTreppeundggf.durchBalkoneundDachgauben.

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AnsichtenZeichnenSieallebetroffenenAnsichten.BeigeschlossenerundhalboffenerBauweisesindmin-destenszweiFensterachsenderNachbarfassadenmitdarzustellen.BittegebenSieinderZeichnungdiejeweilige himmelsrichtung(z.B.AnsichtSüd)an.

Bau- und nutzungsbeschreibung

BaubeschreibungDieBaubeschreibungisteineformloseBeschreibungderbeabsichtigtenBauausführungundderbaulichenEigenschaftenIhresBauvorhabens,dieindenBauzeichnungennichtdarstellbarsind.DieBaubeschreibungnimmtunmittelbarBezugaufdieGebäudeklasseundzudenbaulichenBesonderheiten.

§RECHTSGRUNDLAGEzudenGebäudeklassen:§2Abs.3HBO

nutzungsbeschreibungFürBüros,Schank-undSpeisewirtschaften,Läden,Kindertagsstätten,Industrie-undHandwerks-betriebesowiesonstigegewerblicheAnlagenisteineformloseNutzungsbeschreibungerforder-lich.SiemussFolgendesenthalten:- MaximaleAnzahlderNutzer,- Öffnungs-/Betriebszeiten,- GenaueBeschreibungdergewerblichenTätigkeit,ggf.derAbläufe,- ArtderzulagerndenMaterialien.

stellplatznachweisDerStellpatznachweisbestehtinderRegelauseinerStellplatzberechnungundeinemzeichne-rischenNachweisderrealherzustellendenStellplätzefürKraftfahrzeuge.DieAnzahlderStell-plätzerichtetsichnachderStellplatzsatzungundderStellplatzeinschränkungssatzungderStadtFrankfurtamMain.AuseinernachvollziehbarenStellplatzberechnungmüssensowohldienachderStellplatzsatzungnotwendigenStellplätzealsauchdienachderStellplatzeinschränkungssatzungeinzuschränken-denStellplätzehervorgehen.VergessenSiebittenichtdiezusätzlicherforderlichenKfz-Stellplät-zefürBehindertenachzuweisen.BeiderNutzflächenermittlungfürdienutzflächenbezogenenStellplatzberechnungenistdieDIN277inderjeweilsaktuellenFassunganzuwenden.ImFallevonNutzungsänderungen,An-undUmbautenoderNeubautenaufbereitsbebautenGrundstücken,stellenSiebittedieneuoderzusätzlichnachzuweisendenStellplätzedenbereitsvorhandenen,genehmigtenStellplätzenge-genüber.BitteprüfenSieimVorfelddieAnzahlderbishergenehmigtenundvorzuhaltendenStellplätzeanhanddermaßgeblichenBaugenehmigungen.MitderNovellierungderHBO2010istdieZahlungderrechtlicherzwungenenAblösefürStellplätze,dienachderStellplatzeinschränkungssatzungnichthergestelltwerdendürfen,entfal-len.Die Bauaufsicht hat eine „Leitfaden zur Stellplatz- und Stellplatzeinschränkungssatzung“ erar-beitet, die Ihnen als Hilfe im Umgang mit der Stellplatz- und Stellplatzeinschränkungssatzung im Internet unter www.bauaufsicht-frankfurt.de zur Verfügung steht.

nachweis der FahrradabstellplätzeBitteweisenSiediefürIhrGebäude/IhreNutzungerforderlichenFahrradabstellplätzefürBesu-cherundBeschäftigtenach.DieZahlderAbstellplätzewirdimEinzelfallnachdemtatsäch-

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lichenBedarfermittelt.DabeisinddieRichtzahlenderOberstenBauaufsichtsbehördezugrundezulegen.NähereshierzufindenSieauchindemzuvorgenanntenLeitfaden. Fundstelle der Satzungen im Internet: www.bauaufsicht-frankfurt.de

Akteneinsicht in abgeschlossene Baugenehmigungsvorgänge können Sie im Archiv der Bau-aufsicht, Zimmer K230, montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr, nehmen.Beachten Sie bitte, dass Sie aus Gründen des Datenschutzes Bauakten nur einsehen dürfen, wenn Sie Eigentümer des Grundstücks sind. Ansonsten benötigen Sie eine Einverständniserklä-rung oder Vollmacht des Eigentümers. Um das Grundstückseigentum nachzuweisen, legen Sie uns bitte einen (unbeglaubigten) Grundbuchauszug vor, der nicht älter als 1 Monat ist.

Berechnung des BruttorauminhaltesAlsGrundlagefürdieBerechnungengiltdieDIN277inderjeweilsneuestenFassung.

BeiderBerechnungsinddieBrutto-RauminhaltefürdieunterschiedlichenNutzungengetrenntaufzuführen(zumBeispiel:Wohn-undGeschäftshausmitTiefgarage:BRI1=Wohnungen,BRI2=gewerblichgenutzteEinheiten,BRI3=Tiefgarage).DerBruttorauminhaltunddieBauko-stensindimmergetrenntaufzuführen.KellerräumeinTiefgaragengeschossenkönnenderjeweilszugehörigenNutzungzugeschlagenwerden.

Fundstelle im Internet: www.bauaufsicht-frankfurt.de

Berechnung der Bruttogrundfläche und der nutzfläche AlsGrundlagefürdieBerechnungengiltdieDIN277inderjeweilsneuestenFassung.

Fundstelle im Internet: www.bauaufsicht-frankfurt.de

Berechnung des Maßes der baulichen nutzungBitteermittelnSiedieGrundflächenzahl,dieGeschossflächenzahlunddieBaumassenzahlnachderjeweilsgeltendenBaunutzungsverordnung.

§RECHTSGRUNDLAGE:§§16ff.BauNVO.

Fundstelle im Internet: www.stadtplanungsamt-frankfurt.de

nachweis der nichtvollgeschossigkeitInweitenTeilendesFrankfurterStadtgebietesdürfenGebäudenurmiteinermaximalzulässigenAnzahlvonVollgeschossen,gemäßdenjeweilsrechtsverbindlichenBebauungsplänen,errichtetwerden.BeiderErmittlungdermaximalzulässigenAnzahlderVollgeschosseistzuberücksichtigen,obDach-oderKellergeschossalsVollgeschossegelten.GeradebeieinerAufstockung,einerDach-erhöhungodereinemhochangesetztenKellergeschossmitAufenthaltsräumenistdiesausdenBauvorlagennichtimmereindeutigerkennbar.IndiesenFällenisteinNachweisvorzulegen,dassessichbeidenKeller-bzw.DachgeschossenumkeinVollgeschossimSinnedes§2Abs.4derHBOhandelt.

§RECHTSGRUNDLAGEzurDefinitiondesBegriffs"Vollgeschoss“:§2Abs.4HBO

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Unterzeichnung der BauvorlagenDasMitteilungsformularistsowohlvonderBauherrschaftalsauchvonderfürdenEntwurfver-antwortlichenPerson(Entwurfsverfasser/in)zuunterschreiben.

AlleerforderlichenBauvorlagensindvonderfürdenEntwurfverantwortlichenPerson(Entwurfs-verfasser/in)zuunterschreiben.Mindestens2Aktenexemplaremüssenmitoriginalunter-schriftenversehensein,dierestlichenAusfertigungenkönneninKopienbeigefügtwerden.

AlleBauvorlagenzudenFachentwürfensindvonderhierfürverantwortlichenPerson(Fachpla-ner/in)zuunterschreiben.Mindestens2Aktenexemplaremüssenmitoriginalunterschriftenver-sehensein,dierestlichenAusfertigungenkönneninKopienbeigefügtwerden.

Besondere hinweiseFürdasordnungsgemäßeIneinandergreifenallerFachentwürfeistder/dieEntwurfsverfasser/inverantwortlich.Er/SiehatdieÜbereinstimmungderFachentwürfemitderEntwurfsplanungschriftlichzubestätigen(„Übereinstimmungserklärung“).

6. welche genehMIgUngen AUs Anderen rechtsBereIchen BenötIgen sIe Für Ihr BAUVorhABen?

DadieBauaufsichtdasBauvorhabennichtineinemGenehmigungsverfahrenprüft,müssenSieselbstdieöffentlich-rechtlichenVorschriftenbeachten.FolgendeGenehmigungenkönnenunterUmständenauchfürIhrBauvorhabenerforderlichwerden:

denkmalschutzrechtliche genehmigungBeiBauvorhabenaufeinemdenkmalgeschütztenGrundstückempfehlenwirdringend,vorBau-beginnbeimDenkmalamtderStadtFrankfurtamMainabzuklären,obeinedenkmalschutzrecht-licheGenehmigungerforderlichist.

Das Denkmalamt finden Sie in der Kurt-Schumacher-Straße 10, 60311 Frankfurt am Main, Tel. 069/21236199.

§RECHTSGRUNDLAGE:HessischesDenkmalschutzgesetz,abzurufenüberwww.hessenrecht.hessen.de

genehmigung aufgrund einer erhaltungssatzungDieErhaltungssatzungenschreibeninformellfestgesetztenGebieteneinenbesonderssorgfäl-tigenUmgangmitdeneinzelnenBautenvor.SelbstfüransonstenbaugenehmigungsfreieMaß-nahmen,wiedasDeckeneinesDachesoderdieAnbringungeinerWärmedämmungbenötigenSieimGeltungsbereicheinerErhaltungssatzungeinesatzungsrechtlicheGenehmigung.DiesenAntragmüssenSiegesondertvonderMitteilungfürdieGenehmigungsfreistellungbeiderBau-aufsichtstellen.(SieheKapitelB12)

Ob Sie für Ihr Bauvorhaben eine Genehmigung nach der Erhaltungssatzung benötigen, er-fahren Sie bei der „Beratung und Antragsannahme“ der Bauaufsicht Frankfurt. Dort erhalten Sie auch das Antragsformular.

B2gENEhMIgUNgsFREIsTEllUNg

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sanierungsrechtliche genehmigungFallssichIhrBauvorhabenineinemSanierungsgebietodereinemEntwicklungsgebietbefindet,benötigenSieeinesanierungsrechtlicheGenehmigung.FürdieErteilungistdasStadtplanungs-amtFrankfurtzuständig.ObdiesfürdieLageIhresGrundstückeszutrifft,erfahrenSieebenfallsbeimStadtplanungsamt.

Stadtplanungsamt, Kurt-Schumacher-Straße 10, 60311 Frankfurt am Main, Tel. (069) 212-34871, E-mail: [email protected]

BaumfällgenehmigungFürdieFällungvonnachderBaumschutzsatzungderStadtFrankfurtgeschütztenBäumen,benö-tigenSieeineBaumfällgenehmigung.WirempfehlenIhnen,erforderlicheBaumfällungenfrühzei-tiginIhrePlanungeneinzubeziehenundsichmitdemUmweltamtundderBauaufsichtabzustim-men.

Untere Naturschutzbehörde beim Umweltamt, Galvanistraße 28, 60486 Frankfurt am Main, Tel. (069) 212-39100, E-mail: [email protected]

wasserrechtliche erlaubnis für Bauvorhaben in überschwemmungsgebieten, trinkwasserschutzgebieten oder bei grundwasserberührungWendenSiesichhierfürandieUntereWasserbehördebeimUmweltamtFrankfurt.

Untere Wasserbehörde beim Umweltamt, Galvanistraße 28, 60486 Frankfurt am Main, Tel. (069) 212-39100, E-mail: [email protected]

Anforderungen an Arbeitsstätten nach der ArbeitsstättenverordnungAuchwennderArbeitsschutzinderGenehmigungsfreistellungnichtgeprüftwird,sinddieBe-langedesbaulichenArbeitsschutzesbeiderPlanungvonVorhabenimmerdannzuberücksichti-gen,wennfürdiespätereNutzungdieBeschäftigungvonArbeitnehmerinnenundArbeit-nehmernvorgesehenbzw.nichtauszuschließenist.WeitereInformationenzudieserThematikfindenSieimBauvorlagenerlass,Anlage3,Nr.1.

Fundstelle des Bauvorlagenerlasses im Internet: www.wirtschaft.hessen.de

erlaubnis zum Betrieb eines gaststättengewerbesFüreineGaststättenkonzessionwendenSiesichbitteandasOrdnungsamtderStadtFrankfurt.

Ordnungsamt Frankfurt, Service-Center Gaststätten, Kleyerstraße 86, 60326 Frankfurt am Main, Tel. (069) 212 42514, E-mail: [email protected]

6. BeIsPIel Für VorzUlegende BAUVorlAgen

DienachfolgendeListesollIhnenalsOrientierungdienen,welcheBauvorlagenderMitteilungeinesgenehmigungsfreigestelltenBauvorhabensimRegelfallbeizufügensind.ObdieseBauvor-lagenauchinIhremkonkretenEinzelfallvorzulegensind,erfahrenSiebeiderVorberatunginder„BeratungundAntragsannahme”derBauaufsicht.

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Art der Bauvorlage Anzahl 1. Vordruck„MitteilungbaugenehmigungsfreierVorhaben“BAB33 1 2. StatistischerErhebungsbogen 1 3. KopiedesHandels-/Vereinsregisterauszugs/Gesellschaftervertrags 1 4. HandlungsvollmachtenimOriginal 1 5. NachweisderBauvorlageberechtigung 1 6. BaulasteninKopie 1 7. Liegenschaftsplan(BeiNeubautenisteinezusätzlicheKopieerforderlich) 3(+1) 8. AuszugausdemGrundstücksnachweis 4 9. Freiflächenplan(BeiNeubautenisteinezusätzlicheKopieerforderlich) 3(+1) 10. Grundrisse 3 11. Schnitte 3 12. Ansichten 3 13. FormloseBau-undNutzungsbeschreibung 3 14. Stellplatznachweis 3 15. NachweisderFahrradabstellplätze 3 16. BerechnungdesBruttorauminhalts 3 17. BerechnungderBruttogrundflächeundderNutzfläche 3 18. BerechnungdesMaßesderbaulichenNutzung 3 19. NachweisderNichtvollgeschossigkeit 3

7. wAnn KAnn MIt deM BAUVorhABen Begonnen werden?

SiekönnenmitdemBaubeginnen,wennSievonderBauaufsichteineBestätigungerhaltenha-ben,dasskeinBaugenehmigungsverfahrenfürIhrBauvorhabendurchgeführtwerdenmuss.EinBaubeginnistauchdannmöglich,wennSieinnerhalb eines Monats keine erklärungderBauaufsichtüberdieErforderlichkeiteinesBaugenehmigungsverfahrenserhaltenhaben.

Die 1-Monatsfrist beginnt mit dem Eingang Ihrer Mitteilung und aller erforderlichen Bauvorla-gen bei der Bauaufsicht. Den Beginn der Frist können Sie der Eingangsbestätigung entnehmen.

8. wAs sIe während der BAUMAssnAhMe BeAchten Müssen!

Anzeige des Baubeginns und der FertigstellungDerBaubeginnistmindestens1WochevorherderBauaufsichtFrankfurtschriftlichmitzuteilen.DieFertigstellungdesRohbausunddieabschließendeFertigstellungdesGebäudessindderBauaufsichtmindestens2WochenvorherunterAngabedesZeitpunktsderFertigstellunganzu-zeigen.BitteverwendenSiehierfürdieFormulareausdemBauvorlagenerlass.

Fundstelle der Formulare im Internet: www.wirtschaft.hessen.de

Ausführliche Informationen zum Baubeginn und zur Fertigstellung finden Sie im Kapitel B13 dieser Broschüre.

Bautechnische nachweiseVorBaubeginn,spätestensjedochvorAusführungderjeweiligenBauabschnitte,müssenderBauaufsichtdieerforderlichenbautechnischenNachweisevorliegen.

§RECHTSGRUNDLAGE:§§59,65HBO

AusführlicheInformationenzudenbautechnischenNachweisenfindenSieimKapitelB13dieserBroschüre.

B2gENEhMIgUNgsFREIsTEllUNg

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Benutzung vor FertigstellungMöchtenSieIhrGebäudeschonvorderFertigstellungnutzen,müssenSiediesspätestenseineWochevorherderBauaufsichtmitteilen.DievorzeitigeBenutzungistzulässig,wenndieBauauf-sichtnichtinnerhalbeinerWochedieNutzungwegenBedenkengegendieöffentlicheSicher-heitundOrdnunguntersagt.

§RECHTSGRUNDLAGE:§74Abs.7HBO

9. wIe lAnge gIlt eIne BAUAnzeIge Für eIn FreIgestelltes VorhABen?

WilldieBauherrschaftmitderAusführungdesVorhabensmehralsdreiJahre,nachdemdieWartefristzurForderungeinesBauantragesverstrichenodernachdemdieFreistellungserklärungderBauaufsichtzugegangenist,beginnen,mussdasVorhaben,wievorstehendbeschrieben,erneutangezeigtwerden.

§RECHTSGRUNDLAGE:§56Abs.3Satz5HBO