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©BAUHAUSGMBH

ENTWICKELN-BAUEN-WOHNEN

Vorwort

DerAnwendungsbereichderGenehmigungsfreistellungistmitderHessischenBauordnung(HBO)2010deutlicherweitertworden.IndiesemRahmendürfenbaulicheAnlagenundGe-bäude,diekeineSonderbautensind,ohneBaugenehmigungerrichtetwerden,wenndieseBau-vorhabenuneingeschränktdemBebauungsplan,derHBOunddenörtlichenBauvorschriftenent-sprechen.DieseVoraussetzungensindinFrankfurtallerdingsseltenerfüllt,sodassdieGenehmi-gungsfreistellunginFrankfurtnurbeiwenigerals1%allerBauvorhabenzumTragenkommt.

FüreinBauvorhaben,dasalleAnforderungenderGenehmigungsfreistellungerfüllt,siehtderGe-setzgeberdieEinreichungdererforderlichenBauvorlagenbeiderGemeindevor.ZuständighierfüristdieBauaufsichtFrankfurt–„BeratungundAntragsannahme“.DieBauauf-sichtprüftdiemitgeteiltenBauvorhabennicht.SiekannaberinnerhalbeinesMonatsnachEin-gangderBauvorlagenerklären,dassauchfüreingenehmigungsfreigestelltesBauvorhabeneinBaugenehmigungsverfahrendurchgeführtwerdensoll.ErklärtsiediesnichtinnerhalbeinesMo-nats,könnenSiemitderAusführungdesVorhabensbeginnen.

worauf sie achten solltenFürdieEinhaltungalleröffentlich-rechtlichenVorschriftenistdieBauherrschaftselbstverantwort-lich.DenkenSiealsodaran,dassSieineigenerVerantwortungallefürIhrBauvorhabenerfor-derlichenErlaubnisseundGenehmigungennachanderenRechtsbereichen,wiez.B.Denkmal-undNaturschutzrecht,einholenmüssen.DiesgiltauchfürdiefürIhrBauvorhabeneventueller-forderlichensatzungsrechtlichenGenehmigungen(sieheKapitelB12).EineAuflistungderbeigenehmigungsfreigestelltenBauvorhabenzuprüfendenRechtsgebietefindenSieindenHand-lungsempfehlungenzurHBO,Anlage1.

WennSiegegengesetzlicheVorschriftenverstoßenunddieErleichterungenzumBauenmiss-brauchen,riskierenSieviel.Siemüssendamitrechnen,dassdieBauaufsichteinenBaustoppoderandereVerfügungen(z.B.Beseitigungsanordnungen,WiederherstellungsanordnungoderNutzungsuntersagungen)erlässt.DarüberhinausistdieVerhängungvonBußgeldernvorgese-hen,diebiszu500.000€betragenkönnen.Ordnungswidrigverhältsichbeispielsweise,wereinBauvorhaben,dasnach§56HBOmittei-lungspflichtigist,nichtderBauaufsichtmeldet.EineOrdnungswidrigkeitbegehtaberauchder,dereingenehmigungsfreigestelltesBauvorhabenzwarmitgeteilt,dieVoraussetzungenfürdieGenehmigungsfreistellungabernichteinhältoderabweichendvondenangezeigtenBauvorla-genausführt.

Fundstelle des Handlungsempfehlungen im Internet: www.wirtschaft.hessen.de

1. Für welche BAUVorhABen KoMMt dIe genehMIgUngsFreIstellUng In BetrAcht?

FürdieGenehmigungsfreistellungkommenfolgendeBauvorhabeninBetracht:- baulicheAnlagenundGebäude,diekeineSonderbautensind,- NebenanlagenundNebengebäudezudenobenaufgeführtenBauvorhaben.

DieGenehmigungsfreistellungfindetbeidemAbbruchbaulicherAnlagenkeineAnwendung.

§RECHTSGRUNDLAGEfürdieGenehmigungsfreistellung:§56HBO

DEFINITION:Sonderbautensindgemäߧ45HBObaulicheAnlagenundRäumebesondererArtoderNutzung,siesindaufgelistetunter§2Absatz8HBO.

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2. welche VorrAUssetzUngen Müssen genehMIgUngsFreIgestellte BAUVorhABen erFüllen?

DieGenehmigungsfreistellungtrittnurdannandieStelledesBaugenehmigungsverfahrens,wennallenachfolgendenVoraussetzungenerfülltsind:

Vorraussetzung 1: das Vorhaben liegt im geltungsbereich eines qualifizierten oder vorhabenbezogenen BebauungsplansEinqualifizierterBebauungsplanisteinalsSatzungerlassenerverbindlicherBauleitplan,dermindestensFestsetzungenüberdieArtderbaulichenNutzung(zumBeispielreinesoderallge-meinesWohngebiet,Gewerbe-oderIndustriegebiet),dasMaßderNutzung(z.B.ZahlderVollgeschosse,Geschossflächenzahl,Grundflächenzahl,Gebäudehöhe),dieüberbaubarenGrundstücksflächenunddieörtlichenVerkehrsflächenenthält.ImvorhabenbezogenenBebauungsplanhatsicheinTrägerverpflichtet,seinVorhabenaufderGrundlageeinesmitderStadtabgestimmtenVorhaben-undErschließungsplanesdurchzuführen.

Ob Ihr Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt und welche Festset-zungen dieser Bebauungsplan erhält, erfahren Sie bei der „Beratung und Antragsannahme“ der Bauaufsicht. Auskünfte über Bebauungspläne und andere planungsrechtliche Satzungen finden Sie auch im Auskunftssystem planAS unter www.stadtplanungsamt-frankfurt.de .

Vorraussetzung 2: das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans oder des Vorhabenplans in allen teilenSchongeringfügigeBefreiungenvomBauplanungsrechtmachendieDurchführungeinesBauge-nehmigungsverfahrenserforderlich.

Vorraussetzung 3: die erschließung im sinne des Baugesetzbuches ist gesichert.DieErschließungimSinnedesBaugesetzbuches,zuderimWesentlichenausreichendeStra-ßen,AnlagenzurVersorgungmitEnergieundTrinkwassersowieAbwasseranlagengehören,mussgesichertsein.DieErschließungmussspätestenszumZeitpunktderNutzungsaufnahmedesVorhabensgege-ben,d.h.beiderMitteilungmussderZeitpunktderErschließungabsehbarsein.Wirddiebau-licheAnlagevoraussichtlichnichtbiszurIngebrauchnahmeerschlossensein,istdasBauvorha-bengenehmigungspflichtig.

Vorraussetzung 4: das Vorhaben muss der hBo und den örtlichen Bauvorschriften ohne jede Abweichung entsprechen.ErfordertdasBauvorhabeneinebauordnungsrechtlicheAbweichungsentscheidung(z.B.Unter-schreitungderAbstandsfläche),istdieGenehmigungsfreistellungnichtmöglich;dasVorhabenistbaugenehmigungspflichtig.DasVorhabenmussalsovollständigdenAnforderungenderHBOentsprechen.HierzuzähltdasgesamtematerielleBauordnungsrechteinschließlichderSat-zungen,dieaufGrundderHBOerlassenwurden(z.B.Stellplatz-undStellplatzeinschränkungs-satzung,Vorgartensatzung,Baugestaltungssatzungen).

Fundstelle der Satzungen im Internet: www.bauaufsicht-frankfurt.de

Vorraussetzung 5: die Bauaufsicht Frankfurt darf innerhalb 1 Monats nicht erklären, dass ein genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll oder das Vorhaben nach § 15 Abs.1 satz 2 des Baugesetzbuches vorläufig untersagt wird.EineUntersagungkannu.a.dannerfolgen,wenndieÄnderungeinesBebauungsplanesbeab-sichtigtist,derVerdachtaufAltlastenbestehtodersonstigeGründefüreinGenehmigungsverfah-rensprechen.EineBegründungfürdieEntscheidungistnichtanzugeben.

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3. wAhlMöglIchKeIt

WennSiewünschen,dassIhrBauvorhaben,daseigentlichderGenehmigungsfreistellungzuzu-ordnenwäre,ineinemBaugenehmigungsverfahrengeprüftwerdensoll,könnenSieerklären,dassfürIhrVorhabendasVereinfachteBaugenehmigungsverfahren(KapitelB3)oderdasVoll-verfahren(KapitelB4)durchgeführtwerdensoll.DieseErklärungerfolgtdurcheineentsprechendeAngabeaufderRückseitedesBauantragsfor-mularsBAB01ausdemBauvorlagenerlass2007(Anlage1,Nr1.)

Fundstelle des Formulars im Internet: www.wirtschaft.hessen.de

Bestelladresse für das Formular: Kohlhammer/Deutsche Gemeindeverlag GmbH, Hessbrühlstraße 69 in 70565 Stuttgart (www.kohlhammer.de)

4. BAUVorlAgeBerechtIgUng

SowohlfürdieMitteilungvongenehmigungsfreigestelltenVorhabenalsauchfüreinenBauan-tragmüssenEntwurfsverfasserbauvorlageberechtigtsein.GeeignetsindEntwurfsverfassergrund-sätzlichdann,wennsiedienachfolgendenAnforderungenerfüllen.

Kleine BauvorlageberechtigungHandwerksmeisterdesBauhauptgewerbessindberechtigt,Mitteilungenvongenehmigungs-freigestelltenVorhabenundBauanträgeeinzureichenfür- Wohngebäudemitmax.2Wohneinheitenundinsgesamtmax.200m²Wohnfläche- eingeschossigegewerblicheGebäudenbismax.200m²Bruttogeschossflächeund3m Wandhöhe- kleinerelandwirtschaftlicheBetriebsgebäudederGebäudeklassen1-3bis200m²Brutto- GrundflächedesErdgeschosses- Garagenbis200m²Nutzfläche

große BauvorlagenberechtigungFürgrößereBauvorhabensinddiePersonenbauvorlageberechtigt,welchedieBerufsbezeich-nung„Architektin“oder„Architekt“führendürfenoderindieListederbauvorlageberechtigtenIn-genieureeingetragensind.

§RECHTSGRUNDLAGE:§49HBO,HessischesArchitekten-undStadtplanergesetz,Hes-sischesIngenieurkammergesetz

5. welche UnterlAgen BenötIgen sIe Für Ihre MItteIlUng Von genehMIgUngs- FreIgestellten VorhABen An dIe BAUAUFsIcht FrAnKFUrt?

DieuntenaufgeführtenUnterlagensindIhrerMitteilungvongenehmigungsfreigestelltenVorha-ben,fallsnachfolgendoderimRahmeneinesBeratungsgesprächesbeiderBauaufsichtnichtandersfestgelegt,in dreifacher Ausfertigungbeizufügen.

BittenummerierenSiedieeingereichtenAusfertigungendurchgehend

Vordruck „Mitteilung baugenehmigungsfreier Vorhaben“FürdieMitteilunggenehmigungsfreigestellterBauvorhaben,istderVordruck„Mitteilungbauge-nehmigungsfreierVorhaben“BAB33ausdemBauvorlagenerlass2007(Anlage1Nr.10)zuverwenden.

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Fundstelle des Formulars im Internet: www.wirtschaft.hessen.de

Bestelladresse für die Formulare: Kohlhammer/Deutsche Gemeindeverlag GmbH, Hessbrühlstraße 69 in 70565 Stuttgart (www.kohlhammer.de)

Eine Hilfe für das Ausfüllen des Mitteilungsformulars finden Sie im Anhang dieser Broschüre.

statistischer erhebungsbogenFügenSieIhremAntragdenvollständigenFormularsatzzurBaustatistik(Erhebungsbogen)in1-facher Ausfertigungbei.BeiMaßnahmen,durchdieWohnraumentfällt,legenSiebitteaucheinenAbgangserhebungsbogenvor.

Fundstelle im Internet: www.statistik-hessen.de

Den Formularsatz erhalten Sie auch in der „Beratung und Antragsannahme“ der Bauaufsicht.

Kopie aus dem handels-/Vereinsregisterauszug/gesellschaftervertragLegenSiebittezumNachweisderVertretungsberechtigungeineKopieausdemHandels-/Ver-einsregisterbzw.Gesellschaftervertragin1-facher Ausfertigungvor,wennSieeinejuristischePersonodereinePersonenhandelsgesellschaftvertreten.

Weitere Informationen zu gesetzlichen Vertretungen finden Sie in Kapitel A2, Punkt 1.

handlungsvollmachtDieBauherrschaftkanneineanderePersonbevollmächtigen,Handlungenvorzunehmen,diedieMitteilungvongenehmigungsfreigestelltenVorhabenbetreffen.WennSievonderBauherr-schaftalsBevollmächtigte/rernanntwurden,legenSieeineentsprechendeHandlungsvollmachtin1-facher AusfertigungimOriginalvor.SolltedieBauherrschafteinejuristischePersonseinoderausmehrerenPersonenbestehen,istimmereinenatürlichePersonalsHandlungsbevollmächtigtezubenennen.EinenspeziellfürdieBauantragstellungentwickeltenVollmachtsvordruckfindenSieimKapitel„Formulare“aufderIn-ternetseitederBauaufsichtFrankfurt.

Fundstelle im Internet: www.bauaufsicht-frankfurt.de

Weitere Informationen zu Bevollmächtigungen finden Sie in Kapitel A2, Punkt 2.

nachweis der BauvorlagenberechtigungBittelegenSieunseinenNachweisfürIhreBauvorlageberechtigungin1-facher Ausfertigungvor.

Baulasten in KopieBitteinformierenSiesichbeider„BeratungundAntragsannahme“imVorfeldzurEinreichungderMitteilungdarüber,obaufIhremGrundstückeineBaulastliegt.IstdiesderFall,fügenSiebitteeinenAuszugausdemBaulastenverzeichnisbei.

Weitere Informationen zu Baulasten erhalten Sie in Kapitel B9.

liegenschaftsplanEinLiegenschaftsplanistauseinaktuellerAuszugausderLiegenschaftskarte.DerMaßstabbe-trägtimAllgemeinen1:500.KleinereMaßstäbesindnurzulässig,wenndieDarstellunghinrei-chendklarist;siedürfen1:1000nichtunterschreiten.DerLiegenschaftsplanmussaußerdemBaugrundstückdiebenachbartenunddiesonstigenfür

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dieöffentlich-rechtlicheBeurteilungbedeutsamenumliegendenGrundstückeinklusivedertatsäch-lichvorhandenenBebauungsowiedieangrenzendenöffentlichenVerkehrsflächenenthalten.

zusätzlich ist der liegenschaftsplan durch folgende Angaben zu ergänzen:a) KennzeichnungdesBaugrundstückesdurcheinegelbeUmrandung,b) MaßstabsgerechteEintragungdesantragsgegenständlichenVorhabensinRotmitAngabe derAußenmaßeundderVermaßungaufdemGrundstück,c) OrtsvergleichfürdasBaugrundstückunddieNachbargrundstücke: GegenstanddesOrtsvergleichsisteineÜberprüfung,obimAuszugausderLiegenschafts- karteallerelevantenbaulichenAnlagendargestelltsind.FehlendeObjektewerdenvorOrt erfasstundindenAuszugausderLiegenschaftskarteübernommen,nichtmehrvorhandene Objektewerdenentsprechendgekennzeichnet(diesgiltinsbesonderefürGebäude,die baugenehmigungsfreierrichtetoderbeseitigtwerdenoderwurden),d) AngabenzurHöhenlagedesBaugrundstücksimVerhältniszuNormalnull(NN),e) ÜbertragungderplanungsrechtlichenFestsetzungenausdemBebauungsplan, wenndiesebeurteilungsrelevantsind.

Für die erforderliche ergänzung der Inhalte des liegenschaftsplanes ist grundsätzlich der/die Bauherr/in oder der von ihm/ihr beauftragte entwurfsverfasser/in verantwortlich.

Auszug aus dem grundstücksnachweis¹DerAuszugausdemGrundstücksnachweisenthältdieBezeichnungdesBaugrundstückesundderbenachbartenGrundstückeimGrundbuchundLiegenschaftskatastersowieAngabenzuweiterenGrundstückseigenschaftenundEigentumsverhältnissen.

Den Auszug aus dem Grundstücksnachweis und den Liegenschaftsplan bis zu einer maxima-len Größe von DIN A3, erhalten Sie, wenn Sie ein konkretes Vorhaben planen, kostenlos in Verbindung mit der „Beratungsmappe“ (siehe Kapitel A1) bei der „Beratung und Antragsannah-me“ der Bauaufsicht (Mo, Di, Do und Fr von 8.30- 12.30 Uhr), in der Kurt-Schumacher-Straße 10, Frankfurt am Main, große Kundenhalle, Empore.Gebührenpflichtige Bestellungen sind postalisch oder telefonisch beim Stadtvermessungsamt (nur Liegenschaftspläne!) unter der Nummer 069/212-33326 bzw. per E-mail unter [email protected], bei einem Sachverständigen für Vermessungswesen/Vermessungs-ingenieur bzw. beim Amt für Bodenmanagement, Anlaufstelle Frankfurt am Main, Walter-Möller-Platz 1 (Nordwestzentrum, 1.OG), 60349 Frankfurt am Main, möglich.

FreiflächenplanBeiallenVorhaben(auchNutzungsänderungen),durchdiedieFreifläche(z.B.beiderHerstel-lungvonzusätzlichenStellplätzen)verändertwird,istzurBeurteilungderAußenanlagengestal-tung,derFeuerwehrzu-undumfahrten,derVerkehrserschließungusw.einFreiflächenplanmiteinzureichen.DerFreiflächenplanstelltdiegeplanteNutzungderFreiflächennachLage,ArtundGrößedar.Hierzugehöreninsbesondere:a) Versiegelte,befestigteundbegrünteFlächenmitArtderBefestigungundderBegrünung entsprechenddenFestsetzungendesjeweilsgültigenBebauungsplanesb) SchützenswerterBaumbestandaufdemBaugrundstückgemäßBaumschutzsatzung*der StadtFrankfurtamMain,imZusammenhangmitdengeplantenundbestehendenbaulichen Anlagen,c) BarrierefreiheitaufdemBaugrundstück,d) Spielplätzenach§8HBO,e) Lager-,Arbeits-undVerkehrsflächensowieBetriebshofflächenz.B.fürdasBe-undEntladen vonLKW´sundhauswirtschaftlicheFlächen,

¹„AuszugausdemFlurstücks-/Eigentümerverzeichnis“gemäßBauvorlagenerlass2007

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f) StellplätzefürKraftfahrzeugeundAbstellplätzefürFahrräder,g) PlätzefürAbfall-undWertstoffbehälter,h) Aufstell-undBewegungsflächenfürdieFeuerwehraufdemBaugrundstück,

Fundstelle der Baumschutzsatzung* im Internet: www.umweltamt.stadt-frankfurt.de

BauzeichnungenBeiderErstellungderBauzeichnungensinddiegültigenNormenzubeachten.ErstellenSiedieBauzeichnungengrundsätzlichimMaßstab1:100,inbegründetenEinzelfällenkönnenauchMaßstäbe1:50oder1:200akzeptiertwerden.GebenSieimmerdenMaßstabindenBauzeichnungenan.DieBauzeichnungenmüssenaufdauerhaftemPapierhergestellt,dieEintragungendokumentenechtdauerhaftsicht-undlesbarsein.Zusammengeklebtebzw.überklebtePlänekönnenwirnichtakzeptieren.FaltenSiediePläneaufdieGrößeDINA4(210x297mm)miteinem2,5cmbreiten,gelochten heftrand.WählenSieIhrenPlankopfso,dassmindestenseinehalbeDINA4SeitefürStempelmitGenehmigungsvermerkenfreibleibt.IndenBauzeichnungensindalleTeilederbaulichenAnlage,NutzungenundVerände-rungenderGeländeoberflächemitHöhenangaben,diezurBeurteilungderZulässigkeitdesVor-habensvonBedeutungsind,darzustellen.

HINWEIS:BeiTeilabbrüchen,diemiteinemNeu-bzw.Umbaueinhergehen,sinddieabzubrechendenBauteileindenBauzeichnungeneindeutigzukennzeichnen.DieskönnenSieentwedermitei-nerfarblichenDarstellung(Abbruch=gelb,Neubau=rot),odermiteinerSchraffurvornehmen.

die Bauzeichnungen bestehen in der regel aus:a) Grundrissen,b) SchnittendurchGebäudeundGeländeoberfläche,c) Ansichten,ggf.mitDarstellungderunmittelbarenNachbargebäude.

grundrisseStellenSiebitteallevonderBaumaßnahmebetroffenenundalleweiterenfürdieBeurteilungdesGesamtvorhabensrelevantenGrundrissemitdervorgesehenenNutzungderRäumedar.BeiNutzungsänderungenistauchdiegenehmigteAltnutzungeindeutiganzugeben(zumBeispieldurcheinegelbeKennzeichnung!).AlleGrundrissesindzuvermaßen,miteinemNordpfeilunddenSchnittlinienentsprechenddenSchnittenzuversehen.DarüberhinausmüssenGrundrissemindestensfolgendeDarstellungenbeinhalten:- Treppen,- Raumgrößen(Nutzflächen),- AbmessungundKennzeichnungderEinstellplätzeundFahrgassen.

schnitteStellenSiebittealleSchnittedar,diezurBeurteilungdesVorhabenserforderlichsind.Dazuge-hörenauchLängsschnitteundSchnitte,ausdenenderAnschluss,dieGründungundggf.derGrenzverlaufvonangrenzendenGebäudenersichtlichist.IndenSchnittensindallerelevantenHöhenimBezugaufNormalnull(NN)anzugeben.Zudemsindin schnitten und Ansichten dievorhandenenundgeplantenGeländeoberflächenzwi-schenbaulichenAnlagenundGrundstücksgrenzenvermaßtdarzustellen.VergessenSiebittenichtdieDetailswieabgehängteDecken,Kamine,Abluftschächte,Dachflä-chenfensterusw.mitdarzustellen.FührenSiemindestenseinenSchnittdurchdieTreppeundggf.durchBalkoneundDachgauben.

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AnsichtenZeichnenSieallebetroffenenAnsichten.BeigeschlossenerundhalboffenerBauweisesindmin-destenszweiFensterachsenderNachbarfassadenmitdarzustellen.BittegebenSieinderZeichnungdiejeweilige himmelsrichtung(z.B.AnsichtSüd)an.

Bau- und nutzungsbeschreibung

BaubeschreibungDieBaubeschreibungisteineformloseBeschreibungderbeabsichtigtenBauausführungundderbaulichenEigenschaftenIhresBauvorhabens,dieindenBauzeichnungennichtdarstellbarsind.DieBaubeschreibungnimmtunmittelbarBezugaufdieGebäudeklasseundzudenbaulichenBesonderheiten.

§RECHTSGRUNDLAGEzudenGebäudeklassen:§2Abs.3HBO

nutzungsbeschreibungFürBüros,Schank-undSpeisewirtschaften,Läden,Kindertagsstätten,Industrie-undHandwerks-betriebesowiesonstigegewerblicheAnlagenisteineformloseNutzungsbeschreibungerforder-lich.SiemussFolgendesenthalten:- MaximaleAnzahlderNutzer,- Öffnungs-/Betriebszeiten,- GenaueBeschreibungdergewerblichenTätigkeit,ggf.derAbläufe,- ArtderzulagerndenMaterialien.

stellplatznachweisDerStellpatznachweisbestehtinderRegelauseinerStellplatzberechnungundeinemzeichne-rischenNachweisderrealherzustellendenStellplätzefürKraftfahrzeuge.DieAnzahlderStell-plätzerichtetsichnachderStellplatzsatzungundderStellplatzeinschränkungssatzungderStadtFrankfurtamMain.AuseinernachvollziehbarenStellplatzberechnungmüssensowohldienachderStellplatzsatzungnotwendigenStellplätzealsauchdienachderStellplatzeinschränkungssatzungeinzuschränken-denStellplätzehervorgehen.VergessenSiebittenichtdiezusätzlicherforderlichenKfz-Stellplät-zefürBehindertenachzuweisen.BeiderNutzflächenermittlungfürdienutzflächenbezogenenStellplatzberechnungenistdieDIN277inderjeweilsaktuellenFassunganzuwenden.ImFallevonNutzungsänderungen,An-undUmbautenoderNeubautenaufbereitsbebautenGrundstücken,stellenSiebittedieneuoderzusätzlichnachzuweisendenStellplätzedenbereitsvorhandenen,genehmigtenStellplätzenge-genüber.BitteprüfenSieimVorfelddieAnzahlderbishergenehmigtenundvorzuhaltendenStellplätzeanhanddermaßgeblichenBaugenehmigungen.MitderNovellierungderHBO2010istdieZahlungderrechtlicherzwungenenAblösefürStellplätze,dienachderStellplatzeinschränkungssatzungnichthergestelltwerdendürfen,entfal-len.Die Bauaufsicht hat eine „Leitfaden zur Stellplatz- und Stellplatzeinschränkungssatzung“ erar-beitet, die Ihnen als Hilfe im Umgang mit der Stellplatz- und Stellplatzeinschränkungssatzung im Internet unter www.bauaufsicht-frankfurt.de zur Verfügung steht.

nachweis der FahrradabstellplätzeBitteweisenSiediefürIhrGebäude/IhreNutzungerforderlichenFahrradabstellplätzefürBesu-cherundBeschäftigtenach.DieZahlderAbstellplätzewirdimEinzelfallnachdemtatsäch-

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lichenBedarfermittelt.DabeisinddieRichtzahlenderOberstenBauaufsichtsbehördezugrundezulegen.NähereshierzufindenSieauchindemzuvorgenanntenLeitfaden. Fundstelle der Satzungen im Internet: www.bauaufsicht-frankfurt.de

Akteneinsicht in abgeschlossene Baugenehmigungsvorgänge können Sie im Archiv der Bau-aufsicht, Zimmer K230, montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr, nehmen.Beachten Sie bitte, dass Sie aus Gründen des Datenschutzes Bauakten nur einsehen dürfen, wenn Sie Eigentümer des Grundstücks sind. Ansonsten benötigen Sie eine Einverständniserklä-rung oder Vollmacht des Eigentümers. Um das Grundstückseigentum nachzuweisen, legen Sie uns bitte einen (unbeglaubigten) Grundbuchauszug vor, der nicht älter als 1 Monat ist.

Berechnung des BruttorauminhaltesAlsGrundlagefürdieBerechnungengiltdieDIN277inderjeweilsneuestenFassung.

BeiderBerechnungsinddieBrutto-RauminhaltefürdieunterschiedlichenNutzungengetrenntaufzuführen(zumBeispiel:Wohn-undGeschäftshausmitTiefgarage:BRI1=Wohnungen,BRI2=gewerblichgenutzteEinheiten,BRI3=Tiefgarage).DerBruttorauminhaltunddieBauko-stensindimmergetrenntaufzuführen.KellerräumeinTiefgaragengeschossenkönnenderjeweilszugehörigenNutzungzugeschlagenwerden.

Fundstelle im Internet: www.bauaufsicht-frankfurt.de

Berechnung der Bruttogrundfläche und der nutzfläche AlsGrundlagefürdieBerechnungengiltdieDIN277inderjeweilsneuestenFassung.

Fundstelle im Internet: www.bauaufsicht-frankfurt.de

Berechnung des Maßes der baulichen nutzungBitteermittelnSiedieGrundflächenzahl,dieGeschossflächenzahlunddieBaumassenzahlnachderjeweilsgeltendenBaunutzungsverordnung.

§RECHTSGRUNDLAGE:§§16ff.BauNVO.

Fundstelle im Internet: www.stadtplanungsamt-frankfurt.de

nachweis der nichtvollgeschossigkeitInweitenTeilendesFrankfurterStadtgebietesdürfenGebäudenurmiteinermaximalzulässigenAnzahlvonVollgeschossen,gemäßdenjeweilsrechtsverbindlichenBebauungsplänen,errichtetwerden.BeiderErmittlungdermaximalzulässigenAnzahlderVollgeschosseistzuberücksichtigen,obDach-oderKellergeschossalsVollgeschossegelten.GeradebeieinerAufstockung,einerDach-erhöhungodereinemhochangesetztenKellergeschossmitAufenthaltsräumenistdiesausdenBauvorlagennichtimmereindeutigerkennbar.IndiesenFällenisteinNachweisvorzulegen,dassessichbeidenKeller-bzw.DachgeschossenumkeinVollgeschossimSinnedes§2Abs.4derHBOhandelt.

§RECHTSGRUNDLAGEzurDefinitiondesBegriffs"Vollgeschoss“:§2Abs.4HBO

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Unterzeichnung der BauvorlagenDasMitteilungsformularistsowohlvonderBauherrschaftalsauchvonderfürdenEntwurfver-antwortlichenPerson(Entwurfsverfasser/in)zuunterschreiben.

AlleerforderlichenBauvorlagensindvonderfürdenEntwurfverantwortlichenPerson(Entwurfs-verfasser/in)zuunterschreiben.Mindestens2Aktenexemplaremüssenmitoriginalunter-schriftenversehensein,dierestlichenAusfertigungenkönneninKopienbeigefügtwerden.

AlleBauvorlagenzudenFachentwürfensindvonderhierfürverantwortlichenPerson(Fachpla-ner/in)zuunterschreiben.Mindestens2Aktenexemplaremüssenmitoriginalunterschriftenver-sehensein,dierestlichenAusfertigungenkönneninKopienbeigefügtwerden.

Besondere hinweiseFürdasordnungsgemäßeIneinandergreifenallerFachentwürfeistder/dieEntwurfsverfasser/inverantwortlich.Er/SiehatdieÜbereinstimmungderFachentwürfemitderEntwurfsplanungschriftlichzubestätigen(„Übereinstimmungserklärung“).

6. welche genehMIgUngen AUs Anderen rechtsBereIchen BenötIgen sIe Für Ihr BAUVorhABen?

DadieBauaufsichtdasBauvorhabennichtineinemGenehmigungsverfahrenprüft,müssenSieselbstdieöffentlich-rechtlichenVorschriftenbeachten.FolgendeGenehmigungenkönnenunterUmständenauchfürIhrBauvorhabenerforderlichwerden:

denkmalschutzrechtliche genehmigungBeiBauvorhabenaufeinemdenkmalgeschütztenGrundstückempfehlenwirdringend,vorBau-beginnbeimDenkmalamtderStadtFrankfurtamMainabzuklären,obeinedenkmalschutzrecht-licheGenehmigungerforderlichist.

Das Denkmalamt finden Sie in der Kurt-Schumacher-Straße 10, 60311 Frankfurt am Main, Tel. 069/21236199.

§RECHTSGRUNDLAGE:HessischesDenkmalschutzgesetz,abzurufenüberwww.hessenrecht.hessen.de

genehmigung aufgrund einer erhaltungssatzungDieErhaltungssatzungenschreibeninformellfestgesetztenGebieteneinenbesonderssorgfäl-tigenUmgangmitdeneinzelnenBautenvor.SelbstfüransonstenbaugenehmigungsfreieMaß-nahmen,wiedasDeckeneinesDachesoderdieAnbringungeinerWärmedämmungbenötigenSieimGeltungsbereicheinerErhaltungssatzungeinesatzungsrechtlicheGenehmigung.DiesenAntragmüssenSiegesondertvonderMitteilungfürdieGenehmigungsfreistellungbeiderBau-aufsichtstellen.(SieheKapitelB12)

Ob Sie für Ihr Bauvorhaben eine Genehmigung nach der Erhaltungssatzung benötigen, er-fahren Sie bei der „Beratung und Antragsannahme“ der Bauaufsicht Frankfurt. Dort erhalten Sie auch das Antragsformular.

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sanierungsrechtliche genehmigungFallssichIhrBauvorhabenineinemSanierungsgebietodereinemEntwicklungsgebietbefindet,benötigenSieeinesanierungsrechtlicheGenehmigung.FürdieErteilungistdasStadtplanungs-amtFrankfurtzuständig.ObdiesfürdieLageIhresGrundstückeszutrifft,erfahrenSieebenfallsbeimStadtplanungsamt.

Stadtplanungsamt, Kurt-Schumacher-Straße 10, 60311 Frankfurt am Main, Tel. (069) 212-34871, E-mail: [email protected]

BaumfällgenehmigungFürdieFällungvonnachderBaumschutzsatzungderStadtFrankfurtgeschütztenBäumen,benö-tigenSieeineBaumfällgenehmigung.WirempfehlenIhnen,erforderlicheBaumfällungenfrühzei-tiginIhrePlanungeneinzubeziehenundsichmitdemUmweltamtundderBauaufsichtabzustim-men.

Untere Naturschutzbehörde beim Umweltamt, Galvanistraße 28, 60486 Frankfurt am Main, Tel. (069) 212-39100, E-mail: [email protected]

wasserrechtliche erlaubnis für Bauvorhaben in überschwemmungsgebieten, trinkwasserschutzgebieten oder bei grundwasserberührungWendenSiesichhierfürandieUntereWasserbehördebeimUmweltamtFrankfurt.

Untere Wasserbehörde beim Umweltamt, Galvanistraße 28, 60486 Frankfurt am Main, Tel. (069) 212-39100, E-mail: [email protected]

Anforderungen an Arbeitsstätten nach der ArbeitsstättenverordnungAuchwennderArbeitsschutzinderGenehmigungsfreistellungnichtgeprüftwird,sinddieBe-langedesbaulichenArbeitsschutzesbeiderPlanungvonVorhabenimmerdannzuberücksichti-gen,wennfürdiespätereNutzungdieBeschäftigungvonArbeitnehmerinnenundArbeit-nehmernvorgesehenbzw.nichtauszuschließenist.WeitereInformationenzudieserThematikfindenSieimBauvorlagenerlass,Anlage3,Nr.1.

Fundstelle des Bauvorlagenerlasses im Internet: www.wirtschaft.hessen.de

erlaubnis zum Betrieb eines gaststättengewerbesFüreineGaststättenkonzessionwendenSiesichbitteandasOrdnungsamtderStadtFrankfurt.

Ordnungsamt Frankfurt, Service-Center Gaststätten, Kleyerstraße 86, 60326 Frankfurt am Main, Tel. (069) 212 42514, E-mail: [email protected]

6. BeIsPIel Für VorzUlegende BAUVorlAgen

DienachfolgendeListesollIhnenalsOrientierungdienen,welcheBauvorlagenderMitteilungeinesgenehmigungsfreigestelltenBauvorhabensimRegelfallbeizufügensind.ObdieseBauvor-lagenauchinIhremkonkretenEinzelfallvorzulegensind,erfahrenSiebeiderVorberatunginder„BeratungundAntragsannahme”derBauaufsicht.

Page 11: B2 gENEhMIgUNgsFREIsTEllUNg - bauaufsicht … · 3. wAhlMöglIchKeIt Wenn Sie wünschen, dass Ihr Bauvorhaben, das eigentlich der Genehmigungsfreistellung zuzu-ordnen wäre, in einem

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Art der Bauvorlage Anzahl 1. Vordruck„MitteilungbaugenehmigungsfreierVorhaben“BAB33 1 2. StatistischerErhebungsbogen 1 3. KopiedesHandels-/Vereinsregisterauszugs/Gesellschaftervertrags 1 4. HandlungsvollmachtenimOriginal 1 5. NachweisderBauvorlageberechtigung 1 6. BaulasteninKopie 1 7. Liegenschaftsplan(BeiNeubautenisteinezusätzlicheKopieerforderlich) 3(+1) 8. AuszugausdemGrundstücksnachweis 4 9. Freiflächenplan(BeiNeubautenisteinezusätzlicheKopieerforderlich) 3(+1) 10. Grundrisse 3 11. Schnitte 3 12. Ansichten 3 13. FormloseBau-undNutzungsbeschreibung 3 14. Stellplatznachweis 3 15. NachweisderFahrradabstellplätze 3 16. BerechnungdesBruttorauminhalts 3 17. BerechnungderBruttogrundflächeundderNutzfläche 3 18. BerechnungdesMaßesderbaulichenNutzung 3 19. NachweisderNichtvollgeschossigkeit 3

7. wAnn KAnn MIt deM BAUVorhABen Begonnen werden?

SiekönnenmitdemBaubeginnen,wennSievonderBauaufsichteineBestätigungerhaltenha-ben,dasskeinBaugenehmigungsverfahrenfürIhrBauvorhabendurchgeführtwerdenmuss.EinBaubeginnistauchdannmöglich,wennSieinnerhalb eines Monats keine erklärungderBauaufsichtüberdieErforderlichkeiteinesBaugenehmigungsverfahrenserhaltenhaben.

Die 1-Monatsfrist beginnt mit dem Eingang Ihrer Mitteilung und aller erforderlichen Bauvorla-gen bei der Bauaufsicht. Den Beginn der Frist können Sie der Eingangsbestätigung entnehmen.

8. wAs sIe während der BAUMAssnAhMe BeAchten Müssen!

Anzeige des Baubeginns und der FertigstellungDerBaubeginnistmindestens1WochevorherderBauaufsichtFrankfurtschriftlichmitzuteilen.DieFertigstellungdesRohbausunddieabschließendeFertigstellungdesGebäudessindderBauaufsichtmindestens2WochenvorherunterAngabedesZeitpunktsderFertigstellunganzu-zeigen.BitteverwendenSiehierfürdieFormulareausdemBauvorlagenerlass.

Fundstelle der Formulare im Internet: www.wirtschaft.hessen.de

Ausführliche Informationen zum Baubeginn und zur Fertigstellung finden Sie im Kapitel B13 dieser Broschüre.

Bautechnische nachweiseVorBaubeginn,spätestensjedochvorAusführungderjeweiligenBauabschnitte,müssenderBauaufsichtdieerforderlichenbautechnischenNachweisevorliegen.

§RECHTSGRUNDLAGE:§§59,65HBO

AusführlicheInformationenzudenbautechnischenNachweisenfindenSieimKapitelB13dieserBroschüre.

B2gENEhMIgUNgsFREIsTEllUNg

Page 12: B2 gENEhMIgUNgsFREIsTEllUNg - bauaufsicht … · 3. wAhlMöglIchKeIt Wenn Sie wünschen, dass Ihr Bauvorhaben, das eigentlich der Genehmigungsfreistellung zuzu-ordnen wäre, in einem

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Benutzung vor FertigstellungMöchtenSieIhrGebäudeschonvorderFertigstellungnutzen,müssenSiediesspätestenseineWochevorherderBauaufsichtmitteilen.DievorzeitigeBenutzungistzulässig,wenndieBauauf-sichtnichtinnerhalbeinerWochedieNutzungwegenBedenkengegendieöffentlicheSicher-heitundOrdnunguntersagt.

§RECHTSGRUNDLAGE:§74Abs.7HBO

9. wIe lAnge gIlt eIne BAUAnzeIge Für eIn FreIgestelltes VorhABen?

WilldieBauherrschaftmitderAusführungdesVorhabensmehralsdreiJahre,nachdemdieWartefristzurForderungeinesBauantragesverstrichenodernachdemdieFreistellungserklärungderBauaufsichtzugegangenist,beginnen,mussdasVorhaben,wievorstehendbeschrieben,erneutangezeigtwerden.

§RECHTSGRUNDLAGE:§56Abs.3Satz5HBO


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