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Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften | ISSN 0720-3489 | E 1041 | 67. Jahrgang | Gentner Verlag Är zteblatt Baden-Württemberg 12 | 2012 Foto: © Milan Klima, Neu-Isenburg www.aerzteblatt-bw.de

Baden-Württemberg · erzählt uns im New England Journal of Medicine, wie und warum sich diese Situation seit 1961 in den USA und dann auch weltweit radikal ver-änderte [1]. Die

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Page 1: Baden-Württemberg · erzählt uns im New England Journal of Medicine, wie und warum sich diese Situation seit 1961 in den USA und dann auch weltweit radikal ver-änderte [1]. Die

Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften | ISSN 0720-3489 | E 1041 | 67. Jahrgang | Gentner Verlag

ÄrzteblattBaden-Württemberg

12 | 2012

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Page 2: Baden-Württemberg · erzählt uns im New England Journal of Medicine, wie und warum sich diese Situation seit 1961 in den USA und dann auch weltweit radikal ver-änderte [1]. Die

Simponi® die erstemonatlich wirksame subkutane und patientenfreundliche Anti-TNF-Therapie

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Parästhesien, Kopfschmerzen, Hypertonie, Obstipation, Dyspepsie, gastroint. u. abdominale Schmerzen, Übelk., erhöhte ALT/GPT, erhöhte AST/GOT, Alopezie, Dermatitis, Juckreiz, Hautausschlag, Fieber, Asthenie, Rkt. a. d. Injektionsstelle (z. B. Erythem, Urtikaria, Induration, Schmerz, Bluterguss, Juckreiz, Reizung u. Paräs thesie), verzög. Wundheilung, Beschw. im Brustbereich. Gelegentlich: Sept. Schock, Sepsis, Tuberkulose, Infekt. d. unteren Atemw. (z. B. Pneumonie), opportunist. Infektionen (z. B. invasive Pilzinfekt. [Histoplasmose, Kokzidioidomykose, Pneumozystose], bakt., atyp. mykobakterielle Infektionen u. Protozoeninfekt.), Pyelonephritis, Abszess, bakt. Arthritis, infekt. Bursitis, Neubildungen (z. B. Haut-krebs, Plattenepithelkarzinom u. melanozyt. Muttermal), Leukopenie, Thrombozytopenie, Schilddrü-senerkr. (z. B. Hypothyreose, Hyperthyreose u. Kropf), Blutglukose erhöht, Lipide erhöht, demyelin. Erkr. (zentral u. peripher), Gleichgewichtsstör., Geschmacksstör., Sehstör. (z. B. verzerrtes Sehen u. vermind. Sehschärfe), Konjunktivitis, allerg. Reaktion am Auge (z. B. Juckreiz u. Reizung), dekomp. Herzinsuff. (Neuauftreten od. Verschlechterung), Arrhythmie, ischämische Koronararterienerkr., Thrombose (z. B. tiefe Venen- u. arterielle Thrombose), Raynaud-Syndrom, Erröten, Asthma u. verwandte Symptome (z. B. Keuchen u. bronch. Hyperaktivität), entz. Magen- und Darmerkr. (z. B. Gastritis u. Kolitis), gastroösopha-geale Refluxerkr., Stomatitis, Cholelithiasis, Lebererkr., Psoriasis (Neuauftreten o. Verschlechterung, palmar/plantar u. pustulös), Urtikaria, Vaskulitis (kutan), Harnblasenerkr., Brusterkr., Menstruationsstör., Knochenbrüche. Selten: Hepatitis-B-Reaktiv., Lymphom, Leukämie, Panzytopenie, schwerw. system. Überempfindlichkeitsr. (einschl. anaphyl. Reaktion), Vaskulitis (system.), Sarkoidose, interstit. Lun-generkr., Hautablösung, Lupus-ähnl. Syndrom, Nierenerkr. Unbekannt: Aplast. Anämie (beobachtet b. and. TNF-Blockern, jed. nicht i. klin. Studien m. Golimumab). Verschreibungspflichtig. Stand: 09/2012

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Anze

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Baden-WürttembergAmts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften 12 | 2012

Ärzteblattwww.aerzteblatt-bw.de

538 Die Krankheiten des Vincent van Gogh

540 Weltweit einmalige Gantry

540 KBV-Befragung zum Sicherstellungsauftrag

540 FU Berlin sucht ehemalige Doktoranden

541 Freiburger Nephrologe ausgezeichnet

541 Motivationsfaktor Berufsethos

542 Herausforderung Schiffsarzt

544 SWR: Skalpell bitte

544 Kunst & Kultur

546

548

565

Editorial528 Arzneimitteltherapiesicherheit

529 Lyrica: Neues Suchtmittel

529 Kollegialer Erfahrungs- austausch bildet

530 Bezirksärztekammer- Vertreterversammlungen

531 Hohe Auszeichnungen

532 Vertreterversammlung der Landesärztekammer

533 Entschließungen

534 Südschiene für den Patientenschutz

535 Ärztliche Leichenschau

535 MEDIZIN 2013

535 Präsidenten-Hotline

536 MAK: Neues Fortbildungs-programm

536 Neue Hygieneverordnung

537 Neues aus der Finanzwelt

Medizinhistorik

Kammern und KV

Wirtschaft

Vermischtes

Bekanntmachungen

Veranstaltungsübersicht

Impressum

Die BW-Bank präsentiert auf der Titelseite „Fantastische Anatomie“

von Prof. Dr. med. Milan Klima:

Hirnattacke

Das Gehirn des Menschen, das Organ mit der größten und leistungsfähigsten Ansamm-lung von Nervenzellen unter allen Lebewe-sen, hat uns zu dem gemacht, was wir sind: zu den mächtigsten Wesen auf diesem Pla-neten. Ob allerdings durch die Macht des Menschen die Erde erblüht oder zugrunde geht, bleibt ungewiss.

Im Gemälde aus dem Jahr 1994 ist das zarte und helle Nervengewebe gelb dargestellt. Es ist allerdings sehr anfällig und wird stets durch Attacken von außen bedroht, was die dunkelblauen imaginären Krankheitserreger und Waffen symbolisieren.

Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) ermöglicht auf der Titelseite des Ärzteblattes eine neue Sichtweise auf den menschlichen Körper. Alle Bilder entstammen dem beruflichen Umfeld von Ärztinnen und Ärzten. Die BW-Bank ver-deutlicht damit ihre enge Beziehung zur Ärzteschaft in Baden-Württemberg, nicht zuletzt, weil ihre Beratungsspezialisten für Heilberufe seit vielen Jahren kompetente Unterstützung und Beratung in allen wirt-schaftlichen Fragen von Medizinern bieten. Die BW-Bank ist mit knapp 200 Filialen in allen Landesteilen vor Ort. Beispielsweise in Schwäbisch Hall berät Sie Ihr Vermö-gensManager Heilberufe Christoph Hänle (Tel. 07 91 / 9 70 33-52, Fax -11) kompetent und umfassend.

Mehr Informationen zum Angebot für Heil-berufler oder zu Beratungsspezialisten in Ihrer Nähe erhalten Sie im Internet unter www.bw-bank.de/heilberufe oder telefo-nisch unter 07 11 / 1 24-4 90 95.

Qualitätsbericht 2011der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg

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528 ÄBW 12 • 2012

Editorial

Es ist heute kaum mehr vorstell-bar, dass es eine Zeit gab, in der weder in der Öffentlichkeit noch

innerhalb der Ärzteschaft ein klares Bewusstsein existierte, dass Medika-mente umschriebene bekannte wie vor allem auch stets noch unbekann-te Risiken für den Patienten bergen, und dass dieses Risiko bei gerade neu eingeführten Substanzen generell besonders hoch sein muss.

Ein international bekannter Ver-treter einer pharmakritischen thera-peutischen Rationalität, Jerry Avorn, erzählt uns im New England Journal of Medicine, wie und warum sich diese Situation seit 1961 in den USA und dann auch weltweit radikal ver-änderte [1]. Die Arzneimittelkommis-sion der deutschen Ärzteschaft hat im Gedenken an die Contergan-Katastro-phe schon auf die wichtigsten Weg-marken zu verbesserter Arzneimittel-sicherheit in Deutschland hingewie-sen (AVP 38, 1, 2011, Seite 2 bis 4). Avorn erinnert jetzt noch einmal an den hochverdienten Senator Ester Kefauver, der 1961 eine Gesetzge-bung in den Staaten bewirkte, die es der FDA erstmals (!) ermöglichte, im Rahmen eines Zulassungsverfahren den Hersteller zu zwingen, valide Daten zur Sicherheit und Wirksamkeit eines Arzneimittels vorzulegen, bevor es auf den Markt kommt.

Diese neuen Gesetzesvorschriften wurden seinerzeit in den USA scharf attackiert, weil sie „die Lebenskraft der (amerikanischen) pharmazeu-tischen Industrie bedrohen und sich zwischen die Patienten und ihre Ärzte die Bürokraten aus Washington drän-gen mit dem Ergebnis einer einge-schränkten Freiheit sowohl von Pati-enten wie der Ärzteschaft“ – eine si-cher typisch amerikanisch-republika-nische Positionierung.

1961 wurde weltweit eine Häu-fung von Phokomelien beobachtet, über deren Ursache erst einmal breit spekuliert wurde: Folgen der Atom-bombenversuche oder eines Toxins, das die Sowjetunion als Test für einen kommenden chemischen Krieg ge-gen den Westen in Umlauf gebracht hatte? Die letztere Vermutung resul-tierte aus der Beobachtung, dass in

Deutschland derartige Fehlbildungen praktisch nur in West- nicht aber in Ostdeutschland auftraten. Der Grund hierfür war freilich ein ganz anderer: In der DDR kam Contergan nicht auf den Markt. Die zuständigen Stellen hatten geprüft, ob der Import sinnvoll wäre, waren aber offenbar zum Schluss gekommen, dass dieses Mittel entbehrlich sei. Ob bei diesen Überle-gungen auch Sicherheitsbedenken eine Rolle spielten, ist uns nicht be-kannt.

Die Erkenntnis, die Widukind Lenz in Deutschland aufgrund seiner höchst primitiven Fall-Kontrollstudie gewann und dann wagte, öffentlich zu machen [2], wurde übrigens nur wenige Tage später ganz unabhängig von William McBride, einem Gynäko-logen in Australien, bestätigt [3]; wobei nur der Letztere sich traute, den inkriminierten Wirkstoff im Titel der Arbeit zu nennen. Beide Kollegen informierten die Herstellerfirma, die es aber zunächst ablehnte, „Conter-gan“ (in Australien „Distaval“) vom Markt zu nehmen.

Die USA haben es der Aufmerk-samkeit und Gewissenhaftigkeit ei-ner seinerzeit gerade erst in den Dienst der FDA getretenen Sachbear-beiterin, Francis Kelsey, zu verdan-ken, dass sie von diesem Unglück verschont wurden: Kelsey hatte den entsprechenden Zulassungsantrag

der Firma Grünenthal für „Kevadon“ zu bearbeiten, kam aber zum Schluss, dass die klinischen Daten zur Wirk-samkeit wie auch die tierexperimen-tellen Studien zur Sicherheit alles andere als überzeugend waren. Vor allem überraschte sie, dass die Daten zur Unbedenklichkeit bei Anwen-dung in der Schwangerschaft grotesk inadäquat waren, obwohl „Kevadon“ zur Therapie des Schwangerschafts-erbrechens vermarktet werden sollte. – Freilich gab es trotzdem Opfer der Katastrophe auch bei Amerikane-rinnen, die im Ausland das Präparat erworben hatten, oder unter den 20 000 Frauen, die von ihren Behand-lern in „Anwendungsbeobachtungs“-Studien einbezogen wurden, welche der Hersteller in den USA schon vor der erwarteten Zulassung initiiert hatte, um das Präparat schnell und wirksam am Markt zu platzieren.

Vieles hat sich seitdem in den USA und andernorts verändert und verbes-sert. In den USA wurde danach keine Kritik mehr am „Kefauver Act“ laut. Im Gegenteil: Das Gesetz wurde zum Grundstein für die Verantwortung und neuen Befugnisse der FDA, die in den folgenden Jahrzehnten immer weiter ausgebaut werden sollten. Dass dies allein nicht ausreicht, sondern dass diese Befugnisse auch stringent und vorausschauend genutzt werden müssen, haben andere Arzneimittels-kandale, wie unter anderem die be-wusste Verschleierung der Risiken von „Vioxx“ durch den Hersteller, deutlich gezeigt.

Prof. Dr. med. Bruno Müller-Oerlinghausen Wissenschaftlichen Beitrat

der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft

Pharmakritische therapeutische Rationalität 50 Jahre nach der Contergan-Katastrophe

Arzneimitteltherapiesicherheit

Prof. Dr. med. Bruno Müller-Oerlinghausen

Literatur[1] Avorn, J.: Learning about the safety of drugs

– a half-century of evolution. N Engl J Med 2011; 365: 2151–2153.

[2] Lenz, W.: Kindliche Missbildungen nach Medikament-Einnahme während der Gravi-dität? Dtsch Med Wochenschr 1961; 86: 2555–2556.

[3] McBride, W. G.: Thalidomide and congenital abnormalities. Lancet 1961; 278: 1358.

Bei diesem Beitrag han-delt es sich um einen Nachdruck aus „Arznei-verordnung in der Pra-xis“ Band 39, Ausgabe 5, September 2012, mit freundlicher Genehmi-gung der Herausgeber.

Frances Kelsey wird 1962 von John F. Kennedy für ihr Engagement gegen Thalidomid geehrt

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Kammern und KV

gigkeitspotenzial wie Benzodiazepi-nen, Barbituraten und Alkohol ent-spricht, ist auch von Lyrica® ein abhän-gigkeitsmachendes Potential zu ver-muten. Hierfür finden sich inzwischen zahlreiche Berichte aus der UAW-Da-tenbank der Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft.

Als besondere Gefahren beim Konsum gibt das Merkblatt eine aku-te Intoxikation und die Entwicklung einer Abhängigkeit an: Denn unter Hochdosiseinnahme von Lyrica® kann es zu vitalen Gefährdungen kommen, insbesondere bei fehlender Toleranz-bildung und bei Mischkonsum mit Opiaten, Alkohol und Benzodiazepi-nen. Hingegen ist bei Toleranzent-wicklung und regelmäßiger, über der zugelassenen Höchstdosis einge-nommener, täglicher Dosis, eine Abhängigkeitsentwicklung anzuneh-men. Der Entzug beginnt circa sechs

Stunden nach der letzten Einnahme und dauert je nach zuvor eingenom-mener Dosis ein bis zwei Wochen. Das Spektrum reicht von milden, ambu-lant beherrschbaren Verläufen über stationär behandlungsbedürftige, erhebliche vegetative Symptome mit Schwitzen, Tachykardie, Hypertensi-on und Unruhe mit schwerster Agi-tiertheit und Dysphorie sowie Schlaf-störungen, Übelkeit, Angst, Durchfall und grippeähnliche Symptome sowie Krampfanfälle.

Bei einer Vorgeschichte mit frü-herem oder aktuellem Substanzmiss-brauch bzw. Abhängigkeit sollte Pregabalin daher nur unter strenger Indikationsstellung und Überwa-chung verordnet werden, rät das Merkblatt.

Lyrica® (Pregabalin) steht im Ver-dacht, zu einer Abhängigkeit zu führen und wird vor allem von

Patienten mit Opiat- oder Mehrstoff-abhängigkeit missbräuchlich einge-setzt. Mit einem neuen Merkblatt informiert der Ausschuss „Sucht-medizin“ der Landesärztekammer Baden-Württemberg über klinische Erkenntnisse und Erfahrungen der letzten Jahre. Die Publikation ist im Internetauftritt der Landesärztekam-mer zu finden.

Das Präparat ist ein zugelassenes, rezeptpflichtiges Arzneimittel, das seit 2004 in Deutschland verfügbar ist. Es wird mit den Indikationen neuropa-thische Schmerzen, Epilepsie und ge-neralisierte Angststörungen einge-setzt. Wegen der mit der Einnahme verbundenen entspannenden und sedierenden Wirkung, die der anderer GABA-ergen Substanzen mit Abhän-

Lyrica® (Pregabalin) – Das Wichtigste für die Praxis im Überblick

Neues Suchtmittel

Weitere Infos:www.aerztekammer-bw.de C�(WebCode: 1401)

Qualitätszirkel aktiv. Ungefähr jedes dritte Mitglied der KVBW nimmt an einem Qualitätszirkel teil. Bis zu vier Punkte gehen auf das Fortbildungs-konto abhängig von der protokol-lierten Dauer der Zusammenkunft.

Für anerkannte Qualitätszirkel gelten Regeln wie mindestens vier Zusammenkünfte pro Jahr unter der Leitung eines QZ-Moderators. Eine Gruppengröße von neun gilt als ideal; es sollten jedoch mindestens fünf und maximal zwanzig Teilnehmer sein. Gegen einen geringfügigen Un-kostenbeitrag bildet die Manage-ment Akademie zum QZ-Moderator aus. 92 Moderatoren sind im vergan-genen Jahr neu dazu gekommen.

Hausärzte, dicht gefolgt von Psy-chotherapeuten, bestreiten die mei-sten Qualitätszirkel. Aber auch ein breites Spektrum von Fachärzten profitiert vom kollegialen Austausch. Auffallend ist die Tendenz zu spezia-lisierten Zirkeln wie ADHS. Am häu-

figsten bleiben die Fachgruppen da-bei unter sich. Interdisziplinäre Zirkel, mit Teilnehmern aus unterschied-lichen Fachrichtungen, sind in der Minderzahl. Innerhalb des Projekts „Frühe Hilfen“, der Vernetzung zum Schutz von Kleinkindern, sind inter-disziplinäre und sektorenübergreifen-de Zirkel ein zentrales Instrument. QZ-Moderatoren der KVBW wurden hierfür gemeinsam mit Mitarbeitern von Jugendämtern darin geschult, in Form von Tandems Familienfallbe-sprechungen durchzuführen.

Im Qualitätsbericht 2011 hat die KVBW alle ihre Qualitätssicherungs-maßnahmen zusammengefasst und ausgewertet. Der Bericht bietet span-nende Einblicke in die ambulanten Behandlungsstandards und schafft Transparenz und Sicherheit für die Patienten. Der Bericht ist im KVBW-Internetauftritt verfügbar.

Aus der vertragsärztlichen Ver-sorgung sind Qualitätszirkel (QZ) nicht mehr wegzudenken.

Das vor zwanzig Jahren eingeführte Instrument der Qualitätssicherung und -entwicklung hat sich nach an-fänglicher Skepsis etabliert: Die An-zahl der Qualitätszirkel konnte sich 2011 erneut um sechs Prozent stei-gern. Was viele nicht wissen: Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) fördert die QZ-Moderatoren mit einer Aufwands-pauschale und sorgt mit Fortbil-dungsangeboten für neue Impulse.

Qualitätszirkel sind ein Verfahren zur Verbesserung der Prozess- und Ergebnisqualität innerhalb eines selbstlernenden Systems, das auf Selbstverantwortung und eigener Motivation basiert. Diese freiwillige Evaluation der Arbeit am Patienten gehört mit zu den aussichtsreichsten Methoden der Qualitätssicherung. Aktuell sind knapp 900 anerkannte

Kassenärztliche Vereinigung legt Qualitätsbericht 2011 vor

Kollegialer Erfahrungsaustausch bildet Qualitätsbericht 2011der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg

Weitere Informationen:www.kvbawue.de C

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530 ÄBW 12 • 2012

Kammern und KV

Im November tagten in den vier baden-württembergischen Be-zirksärztekammern die Vertreter-

versammlungen. Im Mittelpunkt der Sitzungen stand der Bericht des jeweiligen Kammerpräsidenten zu aktuellen gesundheits- und berufs-politischen Themen.

Alle Bezirksärztekammer-Präsi-denten erinnerten an das mit Span-nung erwartete Urteil des Bundesge-richtshofs, das im Sommer endlich klargestellt hatte, dass Vertragsärzte weder Angestellte im Sinne des Straf-gesetzbuches noch Beauftragte der gesetzlichen Krankenkassen sind. Vor der Vertreterversammlung in Frei-burg bemängelte Südbadens Kam-merchef Dr. Christoph von Ascher-aden allerdings, dass die Presse das Urteil auf „Ärzte dürfen bestochen werden“ verkürzt hatte. „Dass der Arztberuf ein freier Beruf ist, wurde dabei zu wenig kommuniziert“, kriti-sierte Dr. von Ascheraden.

Auch der Honorarstreit mit den Krankenkassen war wichtiges Ele-ment aller Präsidenten-Berichte. In Reutlingen bekannte Dr. Michael Schulze: „Dass es den niedergelas-senen Ärzten gelungen ist, sich in einer massiven Protest- und Streikak-tion erfolgreich gegen das Diktat der Kassen zu wehren, hat mich gefreut. Es zeigt sich, dass es wichtig ist, dass die Ärzteschaft zusammensteht und sich solidarisch zeigt. Nur so wird es uns gelingen, von den Krankenkassen und der Politik wieder als echte Koo-perationspartner angesehen zu wer-den“, sagte Südwürttembergs Kam-merpräsident.

Die Präsidenten gingen auch auf den Transplantationsskandal ein, so sagte PD Dr. Christian Benninger in Karlsruhe: „Die jüngsten Vorfälle in der Transplantationsmedizin haben uns alle sehr betroffen gemacht.“ Und weiter: „Es wir schwer sein, verlorenes Vertrauen wieder zu gewinnen – die Bereitschaft zur Organspende ist deutlich gesunken und auch das ge-rade verabschiedete Transplantati-onsgesetz wird mit der ‚Entschei-dungslösung’ auf freiwilliger Basis an diesem Trend nichts ändern“, befürch-tete Nordbadens Präsident.

Dem omnipräsenten und wich-tigen Thema „Ärztemangel“ widmete sich in Stuttgart der Präsident der Bezirksärztekammer Nordwürttem-berg, Dr. Klaus Baier: „In den nächsten fünf Jahren werden in Nordwürttem-berg mindestens 500 Hausärzte ihren Beruf altershalber an den Nagel hängen. Etwa 50 junge Ärzte legen pro Jahr die Facharztprüfung für All-gemeinmedizin ab. Man muss kein Mathematiker sein, um zu erkennen, dass wir den Mangel nicht aufhalten können. Wir können ihn nur abmil-dern, indem wir den Wiedereinstieg oder die Fortsetzung sowie den er-folgreichen Abschluss der Weiterbil-dung insbesondere für Frauen för-dern.“

Da sich ein besonderer Mangel in der Allgemeinmedizin abzeichnet, berichtete Südwürttembergs Vizeprä-sident, Dr. Manfred Eissler, den Dele-gierten unter anderem über den Stand der Verbundweiterbildung: Er-freulicherweise bestehen in Süd-württemberg bereits zahlreiche Ver-träge mit Krankenhäusern. Mehrere Praxen in Reutlingen, wo eine erste Abfrage stattfand, hatten ebenfalls Kooperationsbereitschaft signalisiert. Weitere Verträge sind in Vorberei-tung. Ergänzend zur Verbundweiter-bildung bietet die Bezirksärztekam-mer Südwürttemberg Begleitsemi-nare in zwölf Themenblöcken an, die nicht nur für Weiterbildungsas-sistenten geeignet sind, sondern beispielsweise auch für Wiederein-steiger nach Familienpause, als Re-fresher oder zur Vorbereitung auf den Kassenärztlichen Notfalldienst.

Ferner wurde auf das WBmed-Programm hingewiesen. Dabei han-delt es sich um ein Portal zur elektro-nischen Planung der Weiterbildung, zur elektronischen Führung des Log-

buchs und zur elektronischen Kom-munikation von Weiterbildern und Weiterbildungsassistenten mit der Ärztekammer. Das Programm startete im Frühjahr 2012 offiziell in drei Be-zirksärztekammern und bildet inzwi-schen alle Weiterbildungsgänge ab; von 2013 an wird es flächendeckend in ganz Baden-Württemberg verfüg-bar sein.

In der Bezirksärztekammer Süd-baden war im Frühjahr intensiv über die Weiterbildungsbefugniserteilung sowie über die Einrichtung eines Weiterbildungskatasters diskutiert worden (das ÄBW berichtete). Jetzt wurde angeboten, im Rahmen eines Modellprojektes ein verpflichtendes Register zu etablieren. Im Sinne einer sofortigen Umsetzbarkeit und ra-schen Verfügbarkeit sollen Landes-ärztekammer-weit zunächst freiwilli-ge Angaben erhoben werden. Ziel ist es, die Mitglieder und insbesondere auch die Weiterbildungsassistenten umfassend betreuen und zielgenaue Angebote machen zu können. Sicher-gestellt werden soll auch, dass die Weiterbildungsassistenten für die nächste Runde der Evaluation der Weiterbildung direkt angesprochen werden können. Auf der Ebene der südbadischen Kammer wird zudem eine Verbesserung der Prüfungssitua-tion angegangen. Zwei Treffen mit den stellvertretenden Vorsitzenden des Weiterbildungsausschusses, die der Prüfungskommission vorsitzen, haben bereits stattgefunden. Und ab 2013 soll es sechs Prüferworkshops pro Jahr geben, um die Prüfungs-didaktik und -qualität weiter zu ver-bessern.

Wie in jedem Herbst standen in allen Vertreterversammlungen die Haushaltsberatungen an. Wegen der beengten Raumsituation der Bezirks-ärztekammer Nordbaden befassten sich die Delegierten in Karlsruhe da-bei auch mit dem Neubau eines Ver-waltungsgebäudes, den sie nach eingehender Prüfung befürworteten (siehe auch Bericht über die Vertreter-versammlung der Landesärztekam-mer).

OE

Jüngste Gesundheits- und Berufspolitik im Fokus

Bezirksärztekammer-Vertreterversammlungen

Dr. Christoph von Ascheraden

Dr. Klaus Baier

PD Dr. Christian Benninger

Dr. Michael Schulze

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ÄBW 12 • 2012 531

Kammern und KV

besserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Bei der Vertreter-versammlung waren die Kinder von Frau Dr. Schulenberg anwesend; ihre Tochter Eva nahm die Urkunde und die Albert-Fraenkel-Plakette in Empfang.

In Reutlingen wurde Dr. Burk-hard Dirks mit der Wilhelm- Griesinger-Medaille geehrt. Durch sein Engagement als Facharzt, Wissenschaftler, Hochschullehrer, Autor und Verbandsvertreter war er in seinem Wirken beispielgebend. An der Bezirksärztekammer Süd-württemberg hat er sich als Leiter notfallmedizinischer Kurse und als Fachgutachter und Prüfer in der Notfallmedizin engagiert. Ebenfalls mit der Wilhelm-Griesinger-Medaille wurde Dr. Hermann Hörtling aus-gezeichnet, der sich in beispiel-gebender Weise für die ärztliche Notfallhilfe engagiert hatte. Seit über zwölf Jahren profitiert insbe-sondere der Ausschuss Notfall-

reihe für Nicht-Notfallmediziner, ist als Fachgutachter, Weiterbilder und Prüfer aktiv und setzt sich auch auf berufspolitischer Ebene für die Inte-ressen der Ärzteschaft ein.

Bei der Vertreterversammlung in Stuttgart wurde Prof. Dr. Rainer Dierkesmann für sei-

nen unermüdlichen Einsatz als Refe-rent und Tagungsleiter auf dem Kongress MEDIZIN sowie als lang-jähriger Delegierter mit der Ehren-nadel der Bezirksärztekammer Nord-württemberg geehrt. Ebenfalls mit der Ehrennadel ausgezeichnet wurde Dr. Konrad Kleinknecht. Er war von 1998 bis 2007 Vorsitzender der Ärzteschaft Öhringen gewesen und hatte sich dadurch in die Kammer-arbeit eingebracht und für die berufs-politische Vertretung der Bezirks-ärztekammer vor Ort gesorgt.

In Freiburg wurde Dr. Jens-Uwe Folkens die Albert-Fraenkel-Plakette für sein außerordentliches Engage-ment verliehen. So war er Mitglied der Ausschüsse „Umwelt“ bzw. „Prävention und Umwelt“ sowie „Gewalt gegen Kinder“ der Landes-ärztekammer. Ferner hatte er sich als Mitglied in Vorstand und Ver-treterversammlung aktiv in die Arbeit der Bezirksärztekammer Südbaden eingebracht. Ebenfalls mit der Albert-Fraenkel-Plakette wurde Prof. Dr. Eugen Huber-Stentrup, Generalstaatsanwalt a. D., ausge-zeichnet. Von 1977 bis 2010 – mit einer längeren Unterbrechung wäh-rend seiner Tätigkeit als General-staatsanwalt – war er als Kammer-anwalt für die Bezirksärztekammer Südbaden tätig. In dieser Funktion hat er sich vielfältige Verdienste zum Wohl der südbadischen Ärzte-schaft erworben. Posthum wurde Dr. Helga Schulenberg mit der Albert-Fraenkel-Plakette ausgezeich-net. Sie war Anfang des Jahres ver-storben. Über zwanzig Jahre war sie Mitglied im Vorstand der Bezirks-ärztekammer Südbaden sowie über vier Wahlperioden Mitglied der Ver-treterversammlung der Landesärzte-kammer Baden-Württemberg ge-wesen. Über viele Jahre leitete sie den Ausschuss „Ärztinnen“ sowohl auf Bezirks- als auch auf Landes-ebene. Das besondere Anliegen von Dr. Schulenberg waren die Inte-ressen der Ärztinnen, ihre beruf- liche Förderung sowie die Ver-

Ehrungen in drei Bezirksärztekammern

Hohe Auszeichnungen

Prof. Dierkesmann, Kammerpräsident Dr. Baier, Dr. Kleinknecht (v. l.)

Dr. Hörtling, Kammerpräsident Dr. Schulze, Dr. Dirks (v. l.)

Die drei Kinder von Dr. Schulenberg, Kammerpräsident Dr. von Ascheraden, Dr. Folkens, Kammervize Dr. Voshaar, Frau Huber-Stentrup, Prof. Huber-Stentrup

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medizin der Landesärztekammer von seiner Expertise. Ferner orga-nisiert er für die Fortbildungs-akademie der Bezirksärztekammer Südwürttemberg eine Seminar-

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Kammern und KV

Wie in jedem Herbst hatte sich die Vertreterversammlung (VV) der Landesärztekam-

mer Baden-Württemberg mit Haus-haltsdebatten zu befassen. Kammer-präsident Dr. Ulrich Clever informierte die Delegierten unter anderem über den Sachstand zum Bauprojekt der Landesärztekammer Baden-Württem- berg zur Beschaffung eines neuen Dienstgebäudes für die Bezirksärzte-kammer Nordbaden. Vor dem Hinter-grund der bekannten, sehr ange-spannten Raumsituation in Karlsruhe hatte die VV bereits vor einem Jahr die ernsthafte Gefahr gesehen, dass eine Weiterentwicklung der Bezirks-ärztekammer unter den gegebenen Umständen so wie bisher nicht mehr möglich war. Daher war seinerzeit bereits eine erste Gebäuderücklage zur Finanzierung des Vorhabens ge-bildet worden.

Ende November 2012 wurde den Kammerdelegierten nun ein Neubau-konzept vorgestellt, das Bedarf, Wirt-schaftlichkeit, voraussichtliche Ko-sten, Finanzierung, Zeitplan der Fer-tigstellung sowie die voraussicht-lichen Folgekosten beschrieb. Ausdrücklich wies Dr. Clever bei den Beratungen darauf hin, dass das Pro-jekt ohne Gefahr für den Beitragssatz geschultert werden könne. Nach eingehender Diskussion machte die VV daher den Weg für das Projekt frei, das nach den Worten des Kammer-präsidenten nicht nur für die nordba-dische Bezirksärztekammer, sondern auch für die Zukunft der Gesamtkör-perschaft besonders wichtig sei.

Den gesundheitspolitischen Teil seines Vortrags widmete Dr. Clever unter anderem den öffentlichkeits-wirksamen Aktivitäten der Landesärz-tekammer. So führte er aus, dass die Kammer hinsichtlich des baden-württembergischen Unterbringungs-gesetzes sehr kurzfristig reagiert und an vielerlei Fronten Druck gemacht hatte. Dazu gehörten ein lesens-wertes Editorial in der November-Ausgabe des Ärzteblattes Baden-Württemberg sowie ein Briefwechsel mit Sozialministerin Katrin Altpeter. Eine kurzfristige Lösung des Problems habe die Landesregierung inzwi-schen angekündigt, informiere Dr. Clever die Delegierten.

Der Kammerpräsident ging auch auf die immer noch nicht novellierte Gebührenordnung für Ärzte ein. Bei allen Bemühungen der Ärzteschaft, hier einen Fortschritt zu erzielen, gab sich Dr. Clever skeptisch, was die politische Umsetzbarkeit der ärzt-lichen Forderungen in dieser Legisla-turperiode angeht. Die Neuorganisa-tion des ärztlichen Notfalldienstes durch die Kassenärztliche Vereini-gung Baden-Württemberg begrüßte er. Durch den jetzt schon bestehen-den Ärztemangel – dessen Höhe-punkt ja erst noch kommen werde – gebe es keine andere Wahl, als Notdienstbezirke zu vergrößern und Patienten größere Anfahrtswege als bisher zuzumuten. Das habe inzwi-schen nicht nur für viel Unruhe in manchen Ärzteschaften geführt, son-dern bringe jetzt auch Bürgermeister und Patientenvertreter auf den Plan, die hier etwas forderten, was die schier kleinere Zahl der Ärzte nicht mehr hergebe. Die Kassenärztliche Vereinigung werde gezwungen sein, in ihren Planungen einen längeren und behutsamen Weg bei der not-wendigen Reform einzuplanen.

Mit Blick auf das kommende Pati-entenrechtegesetz wies Dr. Clever auf die seit 1. Dezember in Baden-Württ-

emberg geänderte Ärztliche Berufs-ordnung hin, die nach seinen Worten auch eine Patientenschutzordnung sei. Die Abschaffung der sogenannten „Praxisgebühr“ begrüßte der Kam-merchef ausdrücklich (das ÄBW be-richtete). An anderer Stelle wies er darauf hin, dass die Bezirksärzte-kammern bislang nur teilweise in die vom Sozialministerium eingerichte-ten „Gesundheitskonferenzen“ einge-bunden seien, ein größeres Engage-ment der Ärzteschaft in diesem Be-reich jedoch erwünscht und ange-strebt sei.

Sehr kritisch äußerte sich der Kammerpräsident zu den sogenann-ten „Chefarzt-Boni“. Wer es im System politisch ermögliche, dass beispiels-weise pro transplantiertem Organ ein Bonus fällig werde, der brauche sich nicht wundern, dass es auch Missbrauch gebe. Dass damit auch die Bereitschaft zur Organspende in den Keller sinke, machte den Kam-merpräsidenten mehr wütend als nur traurig.

Hinsichtlich der Krankenhausfi-nanzierung wies der Kammerchef darauf hin, dass in Baden-Württem-berg mehr als die Hälfte der noch bestehenden Krankenhäuser in den letzten Jahren rote Zahlen schrieben. Man habe im Landes-Krankenhaus-ausschuss nicht unbedingt den Ein-druck, dass die Kassen diese Tatsache interessiere, so Dr. Clever, vielmehr stünden dort die Auslastungszahlen im Vordergrund. Und das habe erheb-liche Auswirkungen auf die Beschäf-tigten: Stress pur und Zuwendung nur als zusätzliches Engagement, so die Beobachtung des Präsidenten, der bei dieser Gelegenheit allen Ärz-tinnen und Ärzten herzlich dankte, die sich diesem Druck in Klinik und Praxis täglich aussetzten. Ergänzend wies Dr. Clever darauf hin, dass es erneut Angriffe auf die hart er-kämpfte Tarifpluralität gebe, mit de-nen sich der Marburger Bund kon-frontiert sähe.

In seinem Bericht zur Lage ging Dr. Clever auch auf Kernaufgaben der Ärztekammern ein: Schon die Som-mer-VV hatte über die Herausforde-rungen und Entwicklungen in der

Kammer-Neubau in Nordbaden sowie aktuelle Gesundheitspolitik im Mittelpunkt

Vertreterversammlung der Landesärztekammer

Kammerpräsident Dr. Ulrich Clever

bei seinem Bericht vor der Vertreter-

versammlung

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ÄBW 12 • 2012 533

Kammern und KV

Weiterbildung diskutiert und eine Arbeitsgruppe „Weiterbildungs-Kata-ster und -Befugniserteilung“ einge-richtet. Diese hat sich inzwischen dafür ausgesprochen, eine Befra-gung aller Kammermitglieder zu ih-rer jeweiligen Weiterbildungssituati-on mit dem Versand des Erhebungs-bogens für den Kammerbeitrag zu verknüpfen. Über eine Regelüberprü-fung von Weiterbildungsbefugnissen werde derzeit nachgedacht. Ferner werde die Evaluation der Weiterbil-dung definitiv fortgesetzt; eine Ar-beitsgruppe der Bundesärztekam-mer erstelle aktuell ein neues Befra-gungskonzept.

Im Jahr 2004 war die Fortbil-dungsordnung der Landesärztekam-

mer Baden-Württemberg in Kraft getreten. Nach fast zehn Jahren sei nun aber zu prüfen, ob die Regelungen noch allen sich in der Zwischenzeit ergebenden Erforder-nissen (beispielsweise neue Fortbil-dungsmethoden) genügten, infor-mierte Dr. Clever. Deshalb habe die Bundesärztekammer den Entwurf einer neuen Muster-Fortbildungs-ordnung entwickelt, mit der sich die zuständigen Gremien der Landes-ärztekammer eingehend befasst hatten. Die VV begrüßte diese Vor-arbeiten und bat den Präsidenten, der Bundesärztekammer eine ent-sprechende Stellungnahme mit Än-derungen, Ergänzungen und An-regungen zur Muster-Fortbildungs-

ordnung zukommen zu lassen. Die Musterordnung soll auf dem Deut-schen Ärztetag 2013 konsentiert und dann voraussichtlich im Herbst 2013 auf Landesebene beraten werden.

Weitere Tagesordnungspunkte der VV waren unter anderem Ände-rungen an der Gebührenordnung und an den Regelungen der Entschädi-gung an Lehrkräfte für die Ausbildung von Medizinischen Fachangestellten. Ferner wurde aktuell über die Versor-gungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte informiert sowie über die Arbeit der Ethikkommission der Landesärztekammer.

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EntschließungenRegistrierung von Arzneimittelengpässen

Die Landes- und Bundesregierung werden aufgefordert, umgehend eine öffentlich zu-gängliche Registrierung von Arzneimitteleng-pässen zu installieren. Die gesetzliche Ver-pflichtung der pharmazeutischen Industrie zu hinreichender Bevorratung muss mit wirk-samen Sanktionen belegt werden.

Verurteilung unethischer Marktpolitik

Die unethische Marktpolitik der Firma Gen-zyme wird verurteilt. Die Zulassungsbehörden in Deutschland und Europa werden aufgefor-dert, ihre Entscheidung zu korrigieren.

Keine Einschränkung der Tarifpluralität

Die Bundesregierung, der Bundestag und der Bundesrat werden aufgefordert, die schon seit längerer Zeit gelebte und bewährte Realität der Tarifpluralität zu erhalten und nicht durch ein Gesetz einzuschränken.

Keine Änderung des § 66 SGB V

Die Bundesregierung wird aufgefordert, auf die vorgesehene Änderung des § 66 SGB V durch das Patientenrechtegesetz zu verzich-ten. Die bisherige Regelung ist für die Gewähr-leistung von Patientenrechten völlig ausrei-chend.

Deutschkenntnisse ausländischer Ärzte

Die Mitglieder der Kultus minister- und Ge-sundheitsminister-Konferenz werden aufge-fordert, zu gewährleisten, dass alle aus-ländischen Ärzte, die in Deutschland praktizie-ren, über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen.

Rechtsunsicherheit bei Zwangsbehandlung beenden

Gesetzgeber auf Landes- und Bundesebene werden aufgefordert, ohne Verzögerung klare gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine Behandlung schwerer psychischer Störungen, falls dies im Einzelfall erforderlich ist, auch ohne Einverständnis des Patienten ermöglichen.

Bonuszahlungen an Chefärzte

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft wird aufgefordert, nichtmedizinische Anreize wie umsatz- und fallzahlenorientierte Bonuszah-lungen aus ihren Beratungs- und Formulie-rungshilfen zu Chefarztverträgen zu entfernen. Der Gesetzgeber wird aufgefordert, gesetzlich zu regeln, dass die Kriterien für die Vergabe von Bonuszahlungen an die im Krankenhaus Beschäftigten von den Krankenhäusern jähr-lich veröffentlicht werden müssen.

Patientenrechtegesetz

Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Patientenrechtegesetz klar zu definieren, was unter „sprachkundig“ bei fremdsprachigen Patienten und bei gebrochen deutsch spre-chenden Personen unter Achtung ihrer per-sönlichen Würde zu verstehen ist, wie der Arzt sich rechtlich sicher von der Sprachkunde überzeugen kann bzw. unter welchen Um-ständen ein Arzt einen Dolmetscher hinzuzu-ziehen hat. Wenn dies rechtlich nicht zu defi-nieren ist, müssen haftungsrechtliche Folgen für den Arzt ausgeschlossen werden.

Zertifizierung für Medizinprodukte

Die Landes- und Bundesregierung werden aufgefordert, eine Neuausrichtung des euro-päischen Zertifizierungssysstems für Medizin-

produkte zu bewirken. Insbesondere Implan-tate dürfen dann nur noch durch eine euro-päische oder entsprechende nationale Behör-den zugelassen werden.

Rabattverträge bei Impfstoffen

Der Bundesgesetzgeber wird aufgefordert, den §132e SGB V so zu ändern, dass Rabatt-verträge bei Impfstoffen nur möglich sind, wenn eine unabhängige Stelle entsprechend dem Verfahren bei Medikamenten eine Aus-tauschbarkeit festgestellt hat.

Bürokratieabbau

Die Landesärztekammer soll einen Maßnah-menplan zum Abbau der bürokratischen Anforderungen an die ärztlichen Tätigkeiten entwickeln und in Beratungen mit geeig- neten Verhandlungspartnern eintreten, um Umsetzungsmöglichkeiten zu erarbeiten.

Vergütung nach Psychiatrie-Entgeltgesetz

Die im Psychiatrie-Entgeltgesetz getroffenen Vergütungsregelungen werden missbilligt.

Klinische Prüfungen mit Humanarzneimitteln

Der Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung über klinische Prüfungen mit Humanarzneimitteln und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/20/EG wird abgelehnt. Es muss Pflicht bleiben, klinische Arznei-mittelstudien einer Ethikkommission vorzu-legen.

Alle Entschließungen im Volltext einschließ-lich Begründungen sind im Internetauftritt der Landesärztekammer verfügbar:

www.aerztekammer-bw.de C

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534 ÄBW 12 • 2012

Kammern und KV

Härtefonds im Patientenrechtegesetz zu verankern, was bislang leider nicht gelungen ist. In Vertretung des er-krankten Vizepräsidenten der Be-zirksärztekammer Südwürttemberg, Herrn Dr. Manfred Eissler, der als Statistikbeauftragter der Gutachter-kommissionen in Baden-Württem-berg Zahlen und Fakten anhand der statistischen Auswertung der Bunde-särztekammer vortragen wollte, übernahm diesen Vortrag Matthias Felsenstein, Leiter der Abteilung Fortbildung und Qualitätssicherung der Landesärztekammer Baden-Württemberg. Er berichtete über die in den letzten zehn Jahren bundes-weit um zirka 10 Prozent angestie-genen Behandlungsfehlervorwürfe. In Baden-Württemberg werden rund ein Zehntel aller Behandlungsfehler-vorwürfe bei den vier Gutachter-kommissionen anhängig gemacht. Nur bei etwa einem Viertel der bear-beiteten Fälle stellen die Gutachter-kommissionen einen Behandlungs-fehler fest.

Im zweiten Teil der Veranstaltung stellte Dr. Jörg Schlachter das baden-württembergische Verfahren der Gutachterkommissionen vor, das durch die nahezu regelhaft durchge-führte Anhörung geprägt wird. Gera-de im mündlichen Erörterungstermin komme es immer wieder vor, dass Kommunikationsdefizite ausgeräumt werden können. Dr. Christian Schle-siger und Alban Braun, beides Mitar-beiter bei der Gutachterkommission der bayerischen Landesärztekammer, gaben dann aus ärztlicher und juris-tischer Sicht Einblicke in das Verfah-ren der bayerischen Gutachterstelle. Dort wird der Behandlungsfehlervor-wurf ausschließlich im schriftlichen Verfahren geprüft. Die am Verfahren beteiligten Parteien, zu denen in Bayern auch der Haftpflichtversi-cherer des Arztes gehört, erhalten dabei voll umfänglich Gelegenheit, sich in allen Stadien des Verfahrens schriftlich zu äußern. Der Behand-lung von Arzthaftungsfragen aus Sicht der Unabhängigen Patienten-beratung widmete sich Peter Frie-melt vom Gesundheitsladen Mün-chen. Die bayerische Gutachterstelle

pflegt einen regelmäßigen Kontakt mit dieser Einrichtung.

Am Ende der Veranstaltung stellte Prof. Bernulf Günther, der Vorsitzende der Gutachterstelle der bayerischen Landesärztekammer, den Anwe-senden ebenso eindrücklich wie sachkundig die ärztlichen und juristi-schen Aspekte vor, die es zu beachten gilt, wenn sich ein Behandlungsfehler ereignet hat. Mit einem kurzen State-ment erläuterte Dr. Schlesiger aus psychiatrisch-psychotherapeutischer Sicht ergänzend, wie ein betroffener Arzt mit dem Behandlungsfehlervor-wurf umgeht. Dabei schilderte er in sehr bedachten Worten die oft massiv belastenden Reaktionsweisen auf ärztlicher Seite wie Schlafstörungen, Überlastungssymptomatiken und Verzweiflung, Resignation neben Wut und Ärger.

Zum Abschluss hatte Annette Köllner von der Versicherungskam-mer Bayern dann noch Gelegenheit, aus der Sicht der Haftpflichtversi-cherer dem Auditorium zu erläutern, was zu tun ist, „wenn etwas schief gelaufen ist“. Auch von ihrer Seite wurde auf die Bedeutung einer guten Kommunikationskultur zwischen Arzt und Patient hingewiesen. Frau Köllner stellte klar, dass das Einräu-men eines Behandlungsfehlers kein Anerkenntnis im versicherungsver-tragsrechtlichen Sinn darstellt. Der Arzt darf allerdings gegenüber dem Patienten kein Anerkenntnis in der Form abgeben, dass er zusichert, dass für den Behandlungsfehler Scha-densersatz geleistet wird. Hierüber entscheidet allein der Versicherer. Wohl aber darf er anerkennen, dass es ein Problem gibt oder auch, dass ein noch genau zu klärenden Fehler eingetreten ist – eine wichtige und oftmals befriedende Forderung von Patienten.

Die teilweise lebhafte Diskussion mit dem Auditorium nach den einzel-nen Vorträgen hat den Veranstaltern gezeigt, dass die Themen gut ausge-wählt und von allgemeinem Interesse waren. Eine Fortsetzung der kammerü-bergreifenden Fortbildungsveranstal-tung ist geplant und wird dann in Ba-den-Württemberg stattfinden.

Erstmals haben die Gutachter-kommissionen der Landesärzte-kammer Baden-Württemberg

und die Gutachterstelle der Baye-rischen Landesärztekammer eine ge-meinsame Fortbildungsveranstal-tung durchgeführt. Das Symposium „Kooperation in Arzthaftungsfragen“, das Mitte November in München stattfand, spannte den Bogen von aktuellen Themen mit Bezug zur Arzt-haftung bis zur Darstellung der im Ablauf zwar unterschiedlichen, aber im Ergebnis identisch ausgerichteten Verfahren der beiden Einrichtungen. Gut besetzt blieb das aufmerksame zuhörende und kenntnisreiche Publi-kum durchgehend bis zum Ende.

Die Patientenbeauftragte des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit, Dr. Gabriele Hartl, selbst Chirurgin, startete den nachmittäglichen Vortragsreigen nach den eröffnenden Grußworten des Vizepräsidenten der bayerischen Landesärztekammer, Dr. Klaus Ott-mann, und des Präsidenten der ba-den-württembergischen Landesärz-tekammer, Dr. Ulrich Clever. Wie ein roter Faden zog sich der Begriff „Kommunikationsprobleme“ durch die Vorträge an diesem Nachmittag. Dr. Hartl berichtete über das Spek-trum ihrer Beratungstätigkeit und betonte dabei ausdrücklich, wie wertvoll die Arbeit der Schlichtungs-stellen bei Ärzte- und Zahnärztekam-mern als außergerichtliche Anlauf-stelle ist.

Rechtsanwältin Barbara Berner, Fachabteilungsleiterin der Rechtsab-teilung der Kassenärztlichen Bundes-vereinigung, die bislang für die Bundesärztekammer die Gutachter-kommissionen und Schlichtungsstel-len betreut hat, informierte das Au-ditorium sachkundig über den aktu-ellen Stand und die wesentlichen Inhalte des Patientenrechtegesetzes, das zum 1. Januar 2013 in Kraft treten soll. Dr. Ottmann selbst legte im An-schluss daran seine Gedanken zur Etablierung eines Hilfsfonds nach dem Vorbild des österreichischen Modells dar. Er erläuterte die Bemü-hungen unter anderem der A-Länder, einen verschuldensunabhängigen

Symposium zur Kooperation in Arzthaftungsfragen

Südschiene für den Patientenschutz

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Die Nutzung des Lernmodul ist nur für registrierte Anwender möglich. Nach erfolgreichem Abschluss einer Lerneinheit werden die erworbenen Fortbildungspunkte an den Elektro-nischen Informationsverteiler (EIV) gemeldet und über diesen dem Fort-bildungskonto des Teilnehmers zuge-schrieben. Sofern noch kein Konto bestand, wird dieses eingerichtet. Da-rüber hinaus erhält der Arzt eine Teil-nahmebescheinigung. Für die vollstän-dige Bearbeitung aller fünfzehn Lei-chenschau-Fälle können 45 Fortbil-dungspunkte erworben werden.

Nur noch bis Ende Januar 2013 steht baden-württember-gischen Kammermitgliedern

das online-Lermodul „Ärztliche Lei-chenschau“ mit 15 Fällen kostenlos auf der Website der Landesärztekam-mer zur Verfügung.

Diese virtuelle Leichenschau ba-siert auf Fällen des Instituts für Rechts-medizin am Universitätsklinikum Münster. Teilnehmer lernen und üben das systematisch und auch ökono-misch sinnvolle Diagnostizieren, die Interpretation der morphologischen Zeichen forensisch relevanter Gewalt-einwirkung, die richtige Klassifizie-rung der Todesart sowie das korrekte Erstellen der Todesbescheinigung.

Simulatortraining bietet Lernen und Üben

Ärztliche Leichenschau

Aktuelle Entwicklungen in der Medizin sowie in der gesell-schaftlichen Struktur stehen im

Fokus des 48. Ärztekongresses, der vom 25. bis zum 27. Januar 2013 im Rahmen der Fachmesse MEDIZIN stattfindet. Der demographische Wandel hin zu einer alternden Gesell-schaft und somit auch zu älter wer-denden Patienten erfordert Verände-rungen in der Versorgungsstruktur. Aus diesem Grund steht bei der ME-DIZIN im Januar das Thema „Alter“ im Mittelpunkt von Fachmesse und Kongress. Ärztinnen und Ärzte kön-nen auf dem Kongress, der von der Bezirksärztekammer Nordwürttem-berg veranstaltet wird, bis zu 20 CME-Punkte erwerben.

Die Diskussion um „die alternde Gesellschaft“ ist in der Öffentlichkeit überwiegend negativ konnotiert. Der Begriff „Überalterung“ suggeriert, es gebe zu viele alte Menschen. Aus diesem Grund ist es wichtig, vor allem niedergelassene Ärzte für dieses The-ma zu sensibilisieren und ausreichend Fortbildungsangebote in diesem Rah-men anzubieten. Dies hat sich die MEDIZIN im Januar auf die Fahnen geschrieben. Fortbildungsveranstal-

Thema „Alter“ steht im Mittelpunkt

MEDIZIN 2013

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Die Management Akademie der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (MAK) lädt gemeinsam mit der Deutschen Apotheker- und Ärztebank zu einer Fortbildungsveranstaltung für Mediziner ein.Veranstaltungstitel: Der Weg in die eigene Praxis – Ihr Zukunftsplan für mehr Freude im BerufZiele:Bei der Gründung einer eigenen Praxis ist neben der medizi-nischen Qualifikation auch unternehmerisches Know-how gefragt. Durch die neue Gesetzgebung hat sich der Gestaltungs-spielraum für junge Unternehmer enorm erweitert. In diesem Seminar zeigen wir, worin die Chancen einer Praxisgründung bestehen. Dabei gehen wir hauptsächlich auf die verschiedenen Möglichkeiten der ärztlichen Zusammenarbeit ein und erläutern die rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Veranstaltung bildet den Auftakt zu unserem mehrteiligen „Arbeitskreis Praxis-gründung/Praxisführung“. In insgesamt fünf Modulen erhalten Sie hier weitergehende Informationen zu allen wichtigen Fragen der Neuniederlassung – angefangen bei der Finanzierung bis hin zur Abrechnung.Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie im Internet unter www.mak-bw.de.Referent: •   Theo Sander, Rechtsanwalt, Diplom-Betriebswirt, 

Fachanwalt für Steuerrecht, Geschäftsführer IWP-Institut für Wirtschaft und Praxis Bicanski GmbH, Münster

Termin und Veranstaltungsort:•   16. Februar 2013 (10.00 Uhr bis ca. 14.00 Uhr)•   KVBW Stuttgart, Albstadtweg 11, 70567 StuttgartInformation und Anmeldung:•   Management Akademie der KV Baden-Württemberg, 

Telefon (07 11) 78 75-35 35, Fax (07 11) 78 75-48-38 88, E-Mail: [email protected]

•   oder Online-Anmeldung unter www.mak-bw.deTeilnahmegebühr:Die Teilnahme ist kostenlos, setzt jedoch eine Anmeldung voraus.

Veranstaltungshinweismanagement akademie

der Kassenärztlichen VereinigungBaden-Württemberg

Präsidenten-Hotline

Wo drückt Sie der Schuh und wie kann sich die Ärztekammer noch mehr für Sie stark machen? Haben

Sie Anregungen, Ideen oder vielleicht auch Kritik? – Die „Telefonsprechstunde“ von Kammerpräsident Dr. Ulrich Clever ermög-licht den Mitgliedern die direkte Kontakt-aufnahme. Am 18. Dezember wird der Prä sident der Landes ärztekammer Baden- Württemberg wieder von 12.00 bis 14.00 Uhr direkt an der Präsidenten- Hotline (07 11) 7 69 89-4 23 erreichbar sein. Rufen Sie an!

Weitere Infos:www.aerztekammer-bw.de C�(WebCode: 1700)

tungen, wie der jährlich stattfindende Ärztekongress, sind dabei von großer Bedeutung. Hier können sich prakti-zierende Ärztinnen und Ärzte mit möglichst geringem Zeitaufwand umfassend und aktuell fortbilden und gesundheitliche Probleme älterer Pa-tienten diskutieren. Insgesamt ver-mitteln auf dem Ärztekongress mehr als 170 Experten in über 70 Vorträgen Wissen zu aktuellen Entwicklungen in der MEDIZIN. Davon behandeln 31 Vorträge das Schwerpunktthema Alter. Das ausführliche Kongress-programm ist in dieser Ausgabe ab Seite 551 zu finden.

Zum ersten Mal findet die MEDI-ZIN zeitgleich zur neuen Fachmesse TheraPro statt.

Die TheraPro knüpft an den er-folgreichen Themenbereich Physio-therapie der MEDIZIN 2012 an und erweitert dieses Angebot nun auf eine eigene Messe. Damit pro-fitieren Besucher und Aussteller der MEDIZIN von Synergieeffekten mit der TheraPro. Die Vernetzung und der Austausch zwischen Arzt und Therapeut wird so gefördert und die Gesundheitsbranche stärker vernetzt.

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Kammern und KV

management akademieder Kassenärztlichen Vereinigung

Baden-Württemberg

2013SeminArprogrAmm

mehr An KompeTenz für die prAxiS

gramm zusammengestellt, das wert-volles Fachwissen und praxisorien-tiertes Know-how eng miteinander verbindet. So stehen über 270 Semi-nare aus den Bereichen Abrechnung, Betriebswirtschaft, Kommunikation, Praxisorganisation, Selbstmanage-ment und Qualitätsmanagement so-wie zur Qualitätssicherung und -för-derung zur Verfügung. Mit innova-tiven Angeboten und modernen Fortbildungskonzepten – wie zum

Beispiel der Ausbildung für Mitarbei-ter zur Fachkraft für Impfmanage-ment – setzt die MAK spannende Akzente und sorgt für viel Abwechs-lung im neuen Fortbildungsjahr. Die meisten Seminare sind von der Lan-desärztekammer und der Landespsy-chotherapeutenkammer Baden-Württemberg auf das Fortbildungs-zertifikat anerkannt.

Lebenslanges Lernen und regel-mäßige Fortbildungen gehören für Ärzte, Psychotherapeuten

und deren Praxismitarbeiter zum Berufsalltag. Kaum ein anderer Fach-bereich ist so vielen Änderungen unterworfen wie das Gesundheits-wesen. Daher hat die Management Akademie (MAK) der Kassenärzt-lichen Vereinigung Baden-Württem-berg für das kommende Jahr wieder ein reichhaltiges Fortbildungspro-

Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg mit umfangreichem Angebot

MAK: Neues Fortbildungsprogramm

Weitere Infos:www.mak-bw.de C

Ende Juli ist in Baden-Württem-berg die „Verordnung über die Hygiene und Infektions-

prävention in medizinischen Ein-richtungen“ (MedHygVO) in Kraft ge-treten. Die neue Verordnung gilt nicht nur für Krankenhäuser, sondern auch für Einrichtungen für Ambulantes Operieren, Vorsorge-, Reha bilitations- und Dialyse-Einrichtungen, Tageskli-niken und Arzt praxen, in denen inva-sive Eingriffe vorgenommen werden. Allerdings sind Arztpraxen, in denen invasive Eingriffe vorgenommen wer-den, im Gegensatz zu den anderen ge nannten Einrichtungen, nicht ver-pflichtet, eine hygienebeauftragte Ärztin oder hygienebeauftragten Arzt zu bestellen.

Da es in der Ärzteschaft derzeit Unsicherheiten wegen Begehungen durch Mitarbeiter von Regierungsprä-sidien und Landratsämtern gibt und weitere angekündigt sind, versuchen Kassenärztliche Vereinigung und Lan-desärztekammer gemeinsam mit dem Sozialministerium, eine klare Benennung der zu begehenden Ein-richtungen zu erreichen. Damit könnten sich die Betroffenen auf die aufwändigen und massiv belasten-den Besuche vorbereiten. Ergänzend soll ein Leitfaden erstellt werden, der die genauen Spielregeln für alle Be-teiligten benennt.

Für die hygienebeauftragte Ärztin bzw. den hygienebeauftragten Arzt wird keine Facharztqualifikation vo-rausgesetzt. Es genügt der Nachweis einer zweijährigen Berufserfahrung und der Nachweis über die Teilnahme an einer 40-stündigen Fortbildung zum Erwerb der Qualifikation „Hygie-nebeauftragter Arzt“. Diese Qualifika-tion wird in Baden-Württemberg auch von den vier Bezirksärztekam-mern angeboten.

Bezirksärztekammern bieten Qualifikation zum „hygienebeauftragten Arzt“

Neue Hygieneverordnung

Weitere Infos:www.aerztekammer-bw.de C�(WebCode: 1800)

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Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) in Pforzheim startet mit ihrer Vortragsreihe 2013 für Mediziner.Der erste Vortrag befasst sich mit aktuellen Änderungen im Medizinrecht und trägt den Titel: Auswirkungen des Patientenrechtegesetzes 2013 auf die Arzthaftung und Neues im Werberecht für Ärzte Vortragsinhalte: •   Risiken ärztlicher Tätigkeit und deren Vermeidungsstrategien 

unter der neuen Rechtslage•   Behandlungsfehlerhaftung, Schnittstellenproblematik 

bei Zusammenarbeit mehrerer Ärzte•   Fehlerquellen bei Patientenaufklärungen und Dokumentation•   Haftungsrisiken im Arbeitsvertrag, bei Datenschutz 

oder im Berufsrecht•   Darstellung der Neuerungen im ärztlichen Werberecht•   Praxisbeispiele anhand aktueller Urteile•   Diskussion/Beantwortung von Fragen des ZuhörerkreisesReferentin:Jutta Dillschneider, Fachanwältin für Medizin- und Arbeitsrecht (Kanzlei Tiefenbacher, Heidelberg)Termin und Veranstaltungsort:Mittwoch, 6. Februar 2013 um 18.30 UhrBW-Bank Pforzheim, Poststr. 2-4, 75172 PforzheimInformation und Anmeldung:BW-Bank Pforzheim, Melanie Pfirmann, Telefon (0 72 31) 3 06-2 59, E-Mail: [email protected]ühr: kostenfrei

Veranstaltungshinweis

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Wirtschaft

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Mission Investing: Anliegen und Anlage verbinden

Stifter verfolgen hauptsächlich ideelle Anliegen. Hierfür setzen sie oft ein beträchtliches Vermögen ein, um mit dessen Kapitalerträgen langfristig ihre Ziele zu verwirklichen. In Phasen eines historisch niedrigen Zinsniveaus lassen sich aber für den Stiftungszweck kaum noch ausreichende Erträge erzie-len. Neue Denkansätze sind gefragt. „Mission Investing“ könnte eine Lösung sein.

In den USA ist Mission Investing ein häufig genutzter Ansatz: Nicht nur die Erträge fließen in die Zweckerfül-lung. Bereits die Anlage des Stiftungs-vermögens orientiert sich am Stif-tungsanliegen. Laut Bundesverband Deutscher Stiftungen verfährt dort schon jede siebte Stiftung nach die-sem Prinzip. In Deutschland ist dage-gen Mission Investing noch ver-gleichsweise wenig verbreitet. Ein Grund dafür könnten unterschied-liche gesetzliche Regularien sein: In den Vereinigten Staaten müssen Stiftungen jährlich fünf Prozent des Vermögens ausgeben.

Demgegenüber sind deutsche Stiftungen verpflichtet, ihren Vermö-gensstock zu erhalten. Dadurch haben sie in der Vermögensanlage weniger Freiheiten. Aktuell kommt erschwe-rend ein anspruchsvolles Kapitalmark-tumfeld hinzu: Die Zinsen sind äußerst niedrig, was für die Verantwortlichen

zugleich weniger Spielraum in der Umsetzung der Stiftungsziele bedeu-tet. Gerade für kleinere Stiftungen wird es schwieriger, Förderungen in glei-cher Höhe fortzuführen. Spätestens jetzt stellt sich die Frage, ob beispiels-weise ein Kindergarten, der bereits langjährig unterstützt wird, nicht auch ein Darlehen aus Stiftungsmitteln er-halten kann. Andere Möglichkeiten für zweckbezogene Investments wären, mithilfe des Stiftungskapitals Kredite an Studenten zu vergeben, in medizi-nische Forschungseinrichtungen zu investieren oder sich an Sozialunter-nehmen zu beteiligen.

Wie Mission Investing in der Pra-xis aussehen kann, zeigt folgendes Beispiel der Eberhard von Kuenheim Stiftung der BMW AG. In ihren Pro-jekten entwickelt und erprobt sie unternehmerische Lösungsmodelle für gesellschaftsrelevante Fragestel-lungen. Um die Wirkungstiefe der Stiftungsarbeit zu vergrößern, soll das Vermögen durch eine im Einklang mit den Förderzwecken stehende Anla-gestrategie neu strukturiert werden. Neben der Ausrichtung an spezi-fischen Nachhaltigkeitskriterien hat die Stiftung deshalb mit dem schritt-weisen Aufbau eines speziell zweck-bezogenen Anlageportfolios begon-nen. Sie investiert beispielsweise in einen Bildungsfonds. Mittelfristig sollen fünfzehn Prozent des Stiftungs-vermögens wirkungsorientiert ange-legt werden.

Auch andere Stiftungen wollen diesem guten Beispiel folgen. Zahl-reiche Fachleute befürworten des-halb eine weitere Verbesserung der Rahmenbedingungen. Einen viel-versprechenden Anfang hat der Bundesverband mit der Veröffentli-chung der Studie „Mission Investing im deutschen Stiftungssektor“ im Sommer gemacht. Darin wird auf Basis von zwanzig Interviews gezeigt, wie Stiftungen ihre Vermögensan-lage auf ihre Ziele neu ausrichten können. Allerdings sind Direktinvesti-tionen durch Darlehensvergabe, Zeichnung von Anteilen an Bildungs- oder Social Venture Funds nicht immer einfach zu gestalten – zu- mal für ehrenamtliche Stiftungs-vorstände. So wird der Verband in einem nächsten Schritt einen Exper-tenkreis etablieren. Angesprochen sind unter anderem Stiftungsver-antwortliche, Rechtsanwälte, Steuer-berater, Stiftungsbehörden, Sozial-unternehmer sowie Finanzdienst-leister. In der Runde werden wichtige Fragestellungen dieser Anlagestra-tegie mit den Stiftungsbehörden diskutiert, Leitlinien für die Kultur eines zweckbezogenen Investierens verabschiedet und innovative Lö-sungskonzepte erarbeitet. Mit die- sen Akteuren kann es gelingen, die Wirkung von Stiftungsleistun- gen im Sinne eines ganzheitlichen Stiftungsmanagements zu verviel-fachen.

Informationen der Baden-Württembergischen Bank

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Mirjam SchwinkLeiterin Stiftungs- managementBaden-Württem- bergische BankTelefon (07 11) 1 24-7 34 28Telefax (07 11) 1 24-7 31 06E-Mail: mirjam.schwink@ bw-bank.dewww.bw-bank.de/ stiftungen

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Medizinhistorik

Vincent van Gogh (Abbildungen 1 und 2) wurde am 30. März 1853 in Groot-Zundert, Nieder-

lande, geboren und verstarb am 29. Juli 1890 in Auvers-sur-Oise an den Folgen eines in suizidaler Absicht er-folgten Schusses.

Vincent war der Erstgeborene ei-ner niederländischen Pfarrersfamilie und hatte fünf Geschwister. Den end-gültigen Entschluss, Künstler zu wer-den, fasste er erst 1880 im Alter von 27 Jahren. In der Zeit davor arbeitete er unter anderem als Kunsthändler und Wanderprediger. Trotz des späten Entschlusses entstanden in diesen letzten zehn Jahren, die ihm noch bis zu seinem Tod blieben, mehr als 1800 Gemälde und Zeichnungen. Dabei verfiel er in regelmäßigen Abständen in eine Art „Arbeitsfieber“, wobei er in sehr kurzer Zeit einige seiner beein-druckendsten Gemälde erstellte. Fi-nanziell war Vincent bis zuletzt von seinem jüngeren Bruder Theo abhän-gig, mit dem er einen sehr intensiven Briefverkehr aufrechterhielt und auch den persönlichen Kontakt pflegte. Vincent lebte in sehr ärmlichen Ver-hältnissen, ernährte sich schlecht und verfiel später darüber hinaus dem Absinth, dem er auch einige seiner Gemälde widmete (Abbildung 3) [1].

Jugend und Leben des Künstlers

Bereits vor Vincent van Goghs Geburt wurde von seinen Eltern ein wahrscheinlich schwerwiegender Fehler begangen, der ihn später stark beeinflussen sollte: Am 30. März 1852, genau ein Jahr vor seiner Geburt, gebar seine Mutter ein totes Kind im elterlichen Pfarrhaus, in welchem auch er selbst geboren wurde. Das Kind wurde auf dem Friedhof, der in der Nähe des Hauses war, beigesetzt. Der Name der Totgeburt war Vincent van Gogh.

Der junge Vincent, der ein klas-sisches „Ersatzkind“ war, konnte so ständig einen Grabstein bewundern, auf dem er seinen Namen sowie sei-nen Geburtstag datiert auf exakt ein Jahr vor seinem eigenen lesen konn-te. Dies führte vermutlich zu einem traumatischen, womöglich charakter-

bildenden Erlebnis Vincents. Anzu-nehmen ist, dass dies einer der Fak-toren war, weshalb er ein schwieriges, eigenbrötlerisches und introvertiertes Kind gewesen sein soll.

Aufgewachsen ist Vincent in sei-nem Heimatdorf Groot-Zundert nahe der belgischen Grenze, in dem er bis 1868 auch die Schule besuchte. Den Einstieg in das Berufsleben fand er als Kunsthändler bei seinem Onkel, der in Den Haag eine gut gehende Kunst-galerie besaß. Dies bot ihm den ersten wirklichen Kontakt zur damaligen zeitgenössischen Kunst und zu deren Künstlern.

1873 verliebte er sich unglücklich auf einer Geschäftsreise in London in die Tochter seines dortigen Wirtes. Zu allem Überfluss entließ ihn weni-ge Jahre später auch noch der Nach-folger seines Onkels, sodass Vincent nun arbeits- und mittellos wurde. Nach einem kurzen Zwischenaufent-halt in Paris ging er zurück nach London und arbeitete als Hilfslehrer. Sein Einkommen war zu gering, um davon gut leben zu können, sodass er in den Armenvierteln der Stadt leben musste.

Er litt sehr unter den harten Be-dingungen und beschloss 1876, zu-rück zu seinen Eltern zu ziehen. Dort angekommen, begann er ein Theolo-giestudium, das er jedoch schon nach kurzer Zeit wieder abbrach, da er hinsichtlich Religion und Gott andere Auffassungen vertrat. Vincent zog nach Borinage bei Mons in Belgien und arbeitete dort als Wanderpredi-ger. Jedoch übte er dies so selbstlos aus, dass er Gefahr lief, sich selbst vollkommen aufzugeben. Auch das wenige Brot, das er hatte, teilte er mit einer schwangeren Prostituierten, die er bei sich wohnen ließ und später auch heiraten wollte. Bereits zwei Jahre darauf, 1878, kehrte er zu seinen Eltern zurück.

Van Gogh verließ das Elternhaus 1881 nach einem heftigen Streit mit seinen Eltern vollkommen mittellos. Von da an kümmerte sich sein jün-gerer Bruder Theo um Vincent. Im Jahre 1885 verstarb Vincents Vater überraschend an Syphilis. Vincent verließ Holland, um in Paris als Künst-ler zu arbeiten, jedoch ohne Erfolg. Frustriert hierüber begann er zu trinken und verfiel dem Absinth.

1888 verließ er Paris wieder, um im Süden Frankreichs eine Künstler-kolonie zu gründen. Paul Gauguin folgte schließlich Vincents Einladung und arbeitete nun mit ihm zusam-men. Andere Maler, die Vincent ein-lud, zeigten jedoch nur wenig oder kein Interesse. Nach einigen Wochen der Zusammenarbeit kam es jedoch zwischen Paul Gauguin und Vincent zu einem heftigen Streit, bei dem van Gogh einen Teil seines Ohres verlor. Ob es nun Gauguin war, der van

Waren bedeutsame Werke den Nervenleiden des Künstlers geschuldet?

Die Krankheiten des Vincent van Gogh

Literaturverzeichnis[1] Hein. J., Lobbedey, L.,

Neumärker, K. J. Absinth – neue Mode, alte Probleme. Deutsches Ärzteblatt 2001;

98 (42): A2716-2724.[2] Walther, I. F., Metzger,

R. Vincent van Gogh: Sämtliche Gemälde. Benedikt

Taschen Verlag, 1997, Köln, Lissabon, London, New York,

Paris, Tokio.[3] Otte, A. Genie und Wahnsinn

in der Musik? Baden-Württem-bergisches Ärzteblatt 2009;

64 (9): 380-381.Weitere Literatur beim Verfasser.

Abbildung 1: Vincent van Gogh im Alter von 19 Jahren.

Abbildung 2: Vincent van Gogh: Selbstportrait, 1889. Dieses Porträt entstand während Vincents Aufenthalt im Hospital Saint-Paul in Saint- Rémy-de-Provence und verdeutlicht eindrucksvoll seine Verlorenheit, seine düstere Stimmung.

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Medizinhistorik

Goghs Ohr mit seinem Degen ab-schlug, oder er selbst sich dieses im Wahn abtrennte, ist allerdings nicht bekannt. Möglich ist auch, dass van Gogh sich in suizidaler Absicht in die Halsschlagader stechen wollte und es dabei zu dieser Verletzung kam.

1889 ließ er sich freiwillig in eine Nervenanstalt einweisen, da er unter Halluzinationen litt und befürchtete, den Verstand zu verlieren. Während seines einjährigen Aufenthaltes in der Nervenanstalt Hospital Saint-Paul in Saint-Rémy-de-Provence entstan-den etwa 160 Ölgemälde und Zeich-nungen, darunter auch eine große Anzahl an erstaunlichen Meister-werken.

Im Jahr 1890 folgte er der Einla-dung seines Freundes Camille Pis-sarro, zu ihm nach Auvers-sur-Oise, das nördlich von Paris gelegen ist, zu kommen. Da sich sein Geisteszustand kaum merklich, wenn überhaupt, besserte, begab sich Vincent dort in Behandlung durch den Arzt Dr. Gachet, mit dem auch Pissarro be-freundet war.

Am 29. Juli 1890 verstarb Vincent an den Folgen eines sich selbst zuge-fügten Schusses.

Gesundheitliche Schwierigkeiten

Vincent van Gogh ging in seiner künstlerischen Arbeit so auf, dass er oft bis zur Erschöpfung malte. Als er nach einem besonders intensiven Arbeitsmarathon an einer Augenent-zündung litt, schrieb er seinem Bru-der Theo: „… die Wimpern klebten immerfort zusammen, und das Sehen strengt mich an, und es ist mir trüb vor Augen … Ich sehe jetzt um die Augen und im Gesicht genau so aus, als hätte ich fürchterlich gebummelt, was natür-

lich nicht der Fall ist…“ (Brief 264, im Jahr 1883)

Weiterhin berichtete er in mehre-ren Briefen von Anfällen beziehungs-weise von „Schwächeanfällen“ oder „Übel“, die ihn zu Boden warfen und außer Gefecht setzten: „Ein paar Schwächezustände könnten mich der-artig zu Boden werfen, dass ich lange Zeit nicht wieder obenauf käme.“ (Brief 443, im Jahr 1886)

Auch in späteren Briefen war von Schwächezuständen und Anfällen die Rede, die ihn für „lange Zeit (…) zu Boden“ warfen. Generell ist in seinen Briefen häufig von anfallartigen Er-scheinungen die Rede, was die Ver-mutung nahe legt, dass Vincent van Gogh an Epilepsie gelitten haben könnte.

Van Goghs behandelnder Arzt stellte genau diese Diagnose „Epilep-sie“. 1956 stellte der große Epilepto-loge Henri Gastaut retrospektiv eben-falls die Diagnose einer Temporallap-penepilepsie durch exzessiven Ab-sinth-Genuss und bestätigte damit die ursprüngliche Diagnose durch van Goghs Arzt.

Vincents Arbeitsrausch stand of-fenbar in engem Zusammenhang mit seinen Schüben von Anfällen, nach denen es im Anschluss immer wieder Zeiten großer Kreativität, Arbeitslust und Klarheit gab. Während dieser sich abwechselnden Phasen von An-fällen und Schaffensperioden, die er in Saint-Rémy auskurierte, entstan-den einige seiner bedeutendsten Werke wie „Das Weizenfeld mit Zy-pressen“ (Abbildung 4) oder „Die Sternennacht (Zypressen und Dorf )“ (Abbildung 5).

Jedoch gibt es noch viele weitere Verdachtsdiagnosen im Fall Vincent van Gogh, die sich aufgrund seiner vielfachen beschriebenen Symptome ergeben:•   Schizophrenie:  Vincents  Schlafstö-

rungen, Wahnsymptomatik, Verfol-gungswahn

•   Meniére-Erkrankung:  Schwindel-Attacken und Tinnitus – es gibt Vermutungen, dass sich Vincent im „Hörwahn“ das Ohr abschneiden wollte, um sein Leiden zu mindern

•   Bipolare  Störung:  Vincents  unter-schiedliche Stimmungen mit unter-schiedlichen Malstilen identischer Bilder, die während desselben Mo-nats angefertigt wurden, siehe beispielsweise seine Selbst- und Fremdporträts aus den Jahren 1888/1889 [2]

•   Angst-Psychose:  Vincents  oft  be-richtete Angst, vergiftet zu werden

•   Neurosyphilis:  Wahnvorstellungen, Halluzinationen, Vincents Kontakt zu Prostituierten

Fazit

Die Tragik vieler Künstler aus der Malerei und der Musik ist auch bei Vincent van Gogh zu finden: zu Leb-zeiten unverstanden und finanziell oft mittellos. In der Tat wurden von Vin-cent zu Lebzeiten nur wenige Bilder verkauft. Ob die bedeutsamen Werke Vincent van Goghs – die heute zu astronomischen Summen veräußert werden – letztlich seinen unter-schiedlichen Nervenleiden geschul-det sind, können wir heute nicht mit Sicherheit sagen. Sicherlich sind seine Bilder aber einem genialen Geist entsprungen, und nicht selten liegen Genie und Wahnsinn bei Künstlern eng zusammen [3].

Willi Duttenhöfer, Prof. Dr. med. Andreas Otte

Abbildung 3: Vincent van Gogh: Cafétisch mit Absinth, 1887.

Abbildung 4: Vincent van Gogh: Weizenfeld mit Zypressen, 1889.

Abbildung 5: Vincent van Gogh: Sternennacht (Zypressen und Dorf), 1889

Die vorliegende Arbeit ist aus einem Referat des Erstautors im Rahmen der Lehrveranstaltung Neurowissenschaften im Studiengang Medizin- technik an der Hochschule Offenburg im Sommer- semester 2012 entstanden.

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Vermischtes

Die Gantry: Gigantische

Stahlkonstruktion mit hoher Präzision

noch höchstens einen Millimeter vom Ziel ab.

Die Behandlung im HIT ist Teil des Therapiekonzepts des gemeinsam von Universitätsklinikum und DKFZ betriebenen Nationalen Centrums für Tumorerkrankungen NCT. Ziel ist es, jedem Krebskranken eine interdiszi-plinäre, individuell zugeschnittene Krebstherapie anzubieten. Durch die-se Zusammenarbeit sollen Ergebnisse der Grundlagenforschung in neue Therapiekonzepte umgesetzt wer-den.

Das HIT war im November 2009 eröffnet worden. Die drei Therapie-bestrahlungsplätze und ein For-schungsbestrahlungsplatz sind seit-

dem schrittweise in Betrieb gegan-gen; rund 1200 Patienten konnten bislang behandelt werden. Die Anla-ge mit den Dimensionen eines halb-en Fußballfeldes war zu gleichen Teilen vom Bund und vom Universi-tätsklinikum Heidelberg mit insge-samt rund 119 Millionen Euro finan-ziert worden.

Das Heidelberger Ionenstrahl-Therapiezentrum HIT am Uni-versitätsklinikum hat Ende

Oktober seine weltweit einmalige Gantry (Strahlführung) feierlich in Betrieb genommen. Mit dem um 360 Grad drehbaren, 25 Meter langen und 670 Tonnen schweren Gerät können Tumoren sehr präzise und effektiv aus jeder Richtung mit Schwerionen oder Protonen bestrahlt werden, auch wenn sie tief im Körperinneren liegen oder von strahlenempfind-lichem Gewebe umgeben sind. Der Strahl erreicht den Patienten mit bis zu drei Vierteln der Lichtgeschwin-digkeit, kann bis zu 30 Zentimeter ins Gewebe eindringen und weicht den-

Gigantisches Gerät mit höchster Präzision in Betrieb genommen

Weltweit einmalige Gantry

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Gantry-Bestrahlungsplatz: Der Patient wird auf einem Bestrahlungstisch gelagert, der von einem computer-gesteuerten Roboter exakt eingestellt wird. Eine speziell angefertigte Kunststoffmaske dient der Fixierung während der Bestrahlung.

Mitte November startete die Kassenärztliche Bundesver-einigung (KBV) eine bundes-

weite Befragung aller rund 150 000 Vertragsärzte und Vertragspsycho-therapeuten in Deutschland. Im Mit-telpunkt stand dabei der Sicherstel-lungsauftrag – und damit die grund-sätzliche Frage, ob und unter welchen Bedingungen die niedergelassenen

Ärzte und Psychotherapeuten die ambulante Versorgung in Zukunft si-chern können.

Jahrzehntelang war der Sicher-stellungsauftrag ein Garant für das Funktionieren des Systems. Die Pati-enten hatten stets die Gewissheit, dass sie zu jeder Zeit und an jedem Ort unabhängig von ihrem Status und von ihrer Krankenkasse einen Arzt oder Psychotherapeuten ihrer Wahl aufsuchen können. Die Ärzte und Psychotherapeuten konnten si-cher sein, dass sie Versicherte aller Kassen behandeln und unbefristet ambulant tätig sein können. Dafür sollten sie eine faire Vergütung erhal-ten, ohne dass sich die Krankenkas-sen in das Arzt-Patienten-Verhältnis einmischen. Doch dieser historische Kompromiss trägt nach Auffassung der KBV nicht mehr. Statt Freiberuf-lichkeit und Therapiefreiheit bestim-men mittlerweile Spardiktate, Re-gresse und bürokratische Hürden den Alltag der Vertragsärzte und Ver-tragspsychotherapeuten. Eine plan-bare und angemessene Vergütung gibt es nicht.

Bei der Befragung ging es um eine Richtungsentscheidung mit drei Optionen: 1. Es bleibt alles wie es ist; die Ärzte-

schaft behält den Sicherstellungs-auftrag unter den derzeitigen Rahmenbedingungen.

2. Es sind Veränderungen notwen-dig; die Ärzteschaft behält den Sicherstellungsauftrag, wenn be-stimmte Bedingungen erfüllt wer-den.

3. Es ist ein anderes System erforder-lich; der Sicherstellungsauftrag wird in andere Hände außerhalb der ärztlichen Selbstverwaltung gelegt. Die Vertreterversammlung der

KBV hatte Bedingungen formuliert, die in den nächsten fünf Jahren er-füllt sein sollten, damit die Ärzte-schaft den Sicherstellungsauftrag weiter erfüllen kann. Bei der Be-fragung konnten sich Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten da-zu äußern, wie wichtig ihnen diese Punkte sind.

Wichtige Richtungsentscheidung der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten

KBV-Befragung zum Sicherstellungsauftrag

Weitere Infos:www.kbv.de C

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Wurden Sie, Ihre Freunde oder Bekannten an der Freien Universität Berlin promoviert? Dann würden wir Sie gerne anlässlich des 25- oder 50- jährigen Jubiläums

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Vermischtes

kungen der Nierenfiltereinheiten be-fasst. Ausgezeichnet wurde er jetzt für die bahnbrechenden Beiträge zur Aufklärung der Struktur und Funktion des Nierenfilters, die er gemeinsam mit seinem Team (Foto) erarbeitet hat. Er entwickelte teilweise völlig neue Techniken; so ist es ihm beispielswei-se gelungen, menschliche Nierenmo-leküle in sogenannte Modellorganis-men wie den Fadenwurm und die Fruchtfliege einzubringen. Diese Er-kenntnisse haben zu einem neuen Verständnis von Nierenerkrankungen geführt und sollen, so hofft der Wis-senschaftler, zu innovativen Therapie-ansätzen für Patienten mit Nierener-krankungen führen.

Bei der Jahreskonferenz der Amerikanischen Gesellschaft für Nierenheilkunde in San Die-

go erhielt Prof. Dr. Tobias Huber aus Freiburg den Young Investigator Award 2012. Dieser Wissenschafts-preis wird einmal im Jahr an einen herausragenden Wissenschaftler ver-geben und gilt weltweit als die be-deutendste Auszeichnung für Nieren-forscher unter 45 Jahren.

Prof. Huber ist Geschäftsführen-der Oberarzt der Klinik für Nephrolo-gie und Allgemeinmedizin am Univer-sitätsklinikum Freiburg, wo er seit mehreren Jahren eine sehr erfolg-reiche Forschergruppe leitet, die sich mit der Struktur und den Erkran-

International renommierter Preis in der Nierenheilkunde geht nach Südbaden

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Ärzte, die sich durch ihre Arbeit ausgebrannt fühlen oder am Ende eines Arbeitstages völlig

erledigt sind, vertreten trotzdem am häufigsten die Meinung, dass die Medizin eine Berufung ist. Dies ist das Ergebnis einer vertieften Analyse des „Ärztemonitors“ von Kassenärztlicher Bundesvereinigung, NAV-Virchow-Bund und Brendan-Schmittmann-Stiftung.

Bei der Untersuchung konnte gezeigt werden, dass Befragte, die Merkmale eines Burn-outs aufweisen, bestimmte Antwortmuster erkennen lassen. Während die „Burn-out-Grup-pe“ die Medizin zwar als Berufung begreift, zeigt sie sich im Vergleich zu den restlichen Befragten deutlich unzufriedener. So gaben die Mitglie-

der dieser Gruppe deutlich seltener an, den Beruf erneut ergreifen zu wollen, dass die Erwartungen aus dem Studium erfüllt worden seien, Spaß an der Arbeit zu haben, die Ar-beit als nützlich zu erachten oder das Gefühl der Selbstbestimmtheit im Beruf zu haben.

Sehr ähnlich stellt sich die Situati-on bei der Zufriedenheit mit der Tätig-keit dar. Unter den Ärzten, die Burn-out-Aspekte erkennen ließen, gaben deutlich weniger an, mit ihrer Praxis-organisation und ihrer Arbeit zufrie-den zu sein und zur Wahrnehmung ihrer persönlichen Interessen genü-gend Zeit zu haben. Dagegen bejahte diese Gruppe andere Fragen häufiger im Vergleich zum Rest der Befragten, so wegen beruflicher Verpflichtungen

oft die Pläne für private oder Famili-enaktivitäten ändern zu müssen und dass die Anforderungen der Arbeit ihr Privat- oder Familienleben stören.

Einen ähnlichen Trend ergaben die Fragen nach der wirtschaftlichen Situ-ation. Mit dieser und dem monatlichen Einkommen waren überlastete Ärz-tinnen und Ärzte unzufrieden. Der hohe Arbeitsaufwand, als ein Aspekt eines möglichen Burn-outs, konnte ebenfalls abgebildet werden. Die Be-fragten der untersuchten Gruppe ha-ben mit Blick auf die Vergleichsgrup-pen sowohl die durchschnittlich läng-ste wöchentliche Arbeitszeit als auch die höchste Patientenanzahl. Lediglich beim Zeiteinsatz pro Patient ließen sich keine relevanten Unterschiede zum Durchschnitt zeigen.

Ausgebrannte Ärzte verstehen Medizin als Berufung

Motivationsfaktor Berufsethos

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Vermischtes

Schiffsärzte arbeiten nicht nur dort, wo andere Urlaub machen. Sie sitzen sogar mit ihren Pati-

enten buchstäblich „in einem Boot“. Schiffsärzte sind ihren Patienten da-mit wesentlich näher, als es allen an-deren Ärzten jemals gelingen kann. Sie sind im Rahmen ihrer Tätigkeit, je nach Schiffstyp, für zwei Personen-gruppen verantwortlich: Alle an Bord eingesetzten Ärzte sind zunächst einmal Hausarzt für die Besatzung. Und diejenigen, die auf Forschungs- oder Kreuzfahrtschiffen eingesetzt sind, kümmern sich zusätzlich um die eingeschifften Passagiere bzw. Wissenschaftler.

Diese Nähe zum Patienten er-weist sich in der Regel als sehr hilf-reich. Selbst auf großen Kreuzfahrt-schiffen, die von der Anzahl an Be-satzungsmitgliedern und Passagie-ren an Kleinstädte erinnern, lassen sich die Hilfesuchenden ohne großen Aufwand praktisch täglich wieder einbestellen. Das verbessert die Mög-lichkeiten zu einer guten Nachsorge erheblich. Und Besatzungsmitglieder, die eher zum Dissimulieren neigen, können direkt an ihrem Arbeitsplatz aufgesucht und betreut werden. Ein Luxus, den man an Land nicht häufig finden wird.

Die in einer Allgemeinarztpraxis eher gängige Verschreibungspraxis kann an Bord oft deutlich minimiert werden. Der Arzt kann in vielen Fällen auf den Einsatz von Medikamenten verzichten, da er sich täglich ein Bild seines Patienten verschaffen kann.

Das gibt sowohl Arzt wie auch Patient ein zusätzliches Maß an Sicherheit. Die Kehrseite der Medaille: Der Schiffsarzt muss rund um die Uhr er-reichbar sein. Das kann auf großen Schiffen mit zwei Kollegen und einem guten Pflegeteam, die sich die Dien-ste teilen, erträglich sein. Ist man Einzelkämpfer, kann das je nach Pati-entengut zu einer großen Herausfor-derung werden.

Das Gros des Tagesgeschäfts machen nach wie vor die allgemein-medizinischen Konsultationen aus. Spektakulärer – und deshalb aus Presse und Fernsehen besser be-kannt – sind die – erfreulicherweise selteneren – Notfalleinsätze. Und hier beginnen die Schwierigkeiten. Wann entwickelt sich ein unklares all-gemeinmedizinisches Problem zu einem Notfall?

Der Internist und Arbeitsmedizi-ner Dr. Tobias Riemer berichtet von einer Patientin, die ihn auf der See-reise vom Schwarzen Meer nach Kanada in Atem gehalten hat. Nach einem ausgedehnten Bad in der Mit-tagssonne klagte die frisch zugestie-gene Reisende über vermehrte Mü-digkeit, die sie selbst dem Jetlag zu-schrieb. Bei der Vorstellung im Schiffshospital am Folgetag fühlte sie sich in keinster Weise ausgeschlafen. Im Gegenteil war sie schläfriger als jemals zuvor.

Die klinische Untersuchung zeigte keine Hirndruckzeichen, das einge-schränkt mögliche Labor – an Elektro-lyten ließ sich nur Kalium bestimmen – war unauffällig. Die Patientin wurde stationär im Schiffshospital aufge-nommen und fiel innerhalb weniger Stunden in ein nicht beatmungs-pflichtiges Koma.

Was tun? Die Vorgeschichte na-hezu unbekannt, keine Fachkollegen für ein Konsil, keine ausgedehnten Diagnostikmöglichkeiten wie CCT und keine Intensivstation außer der bordeigenen weit und breit. Als Verdachtsdiagnosen: Sonnen-stich, Drogenabusus, Apoplex oder Hirnblutung.

Hier beginnt dann zusätzlich zur medizinischen Tätigkeit die Manage-mentaufgabe: Herstellen des Kon-

takts zu potenziell aufnehmenden Krankenhäusern an der amerika-nischen Ostküste, Organisieren eines Rücktransports ins Heimatland mit einem Assistance-Unternehmen so-wie Kontaktaufnahme und Koordina-tion des weiteren Vorgehens mit den Verwandten der Patientin zu Hause. „Ein furchtbarer bürokratischer Auf-wand“, so Dr. Riemer.

Um es kurz zu machen: Die Patientin wurde ausgeschifft, mit einem Rettungswagen ins Kranken-haus gefahren und dort untersucht. Dabei klarte sie auf, die neurolo-gische Diagnostik blieb jedoch er-gebnislos und das CCT ohne patho-logischen Befund. Die Verdachtsdia-gnose der Kollegen an Land lautete Alkoholentzugssyndrom; die Patien-tin wurde entlassen. Trotz ihrer ein-geschränkten Englisch-Kenntnisse fand die Dame den Weg zurück zum Hafen und setzte die Seereise bis zum geplanten Ende ohne weitere Auf-fälligkeiten fort.

Aus eigener Erfahrung möchte ich über die zweite Patientengruppe, die Besatzungsangehörigen, berich-ten: Diese Mitarbeiter, die auf einem Schiff häufig aus bis zu 54 verschie-denen Ländern stammten, sehen bei ihren oft ein Jahr dauernden Heuer-

Auf Tuchfühlung mit Besatzung und Passagieren

Herausforderung Schiffsarzt

Die Queen Mary 2 beim Einlaufen in den Ham-

burger Hafen (Foto: Ch. Sevenich)

Potenzieller Patient: Müllentsorgung auf der Queen Mary 2

Ein Kreuzfahrtsegler als Arbeitsplatz

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Vermischtes

zeiten meist keinen Arzt an Land und sind deshalb besonders vom Engage-ment und der Zivilcourage des einge-setzten Schiffsarztes abhängig. Das Vertrauen dieser Menschen zu ge-winnen ist nicht ganz einfach. Und vielen Kollegen gelingt das auch nicht, wenn sie nicht aktiv an die Arbeitsplätze der Besatzung heran-treten und sich sichtlich für die Tätig-keit und auch für das Leben der ihnen Anvertrauten interessieren. Umso erfreulicher ist es dann für einen echten Hausarzt, wenn er oder sie bei der Mannschaft Vertrauen gewinnt, therapeutisch aber auch präventiv tätig werden darf.

Ich freue mich noch Jahre später über den Anruf eines Decksmanns der Lilli Marleen: Der junge Mann war seit Jahren nicht geimpft worden und hatte auf einer gemeinsamen Seerei-se zum Teil Auffrischimpfungen und zum Teil die ersten Dosen der Grun-dimmunisierung für Impfungen nach dem STIKO-Schema erhalten. „Doc, Sie haben uns damals geimpft. Sind wir nun wieder dran?“ Ja, sie waren und haben dann auf ihrem neuen Schiff den Abschluss der Grundimmu-nisierung erfahren.

Nach den Schwerpunkten seiner Tätigkeit befragt, resümiert Dr. Rie-mer: Gerade auf Kreuzfahrtschiffen sind Kinder ein großer Teil der Pati-enten. Häufigstes Krankheitsbild sei der Sonnenbrand, die größte Krank-heitsgruppe sei dem HNO-Bereich zuzuordnen. Bei den Besatzungsmit-gliedern seien Ekzeme häufig, bei den Maschinisten zusätzlich noch abszedierende Infektionen der Haut. Passagiere klagten oft über Zahn-schmerzen. In der Regel sei die Schmerztherapie an Bord schaffbar. Die Beratung und in einigen Fällen

die Therapie fände allerdings, auch wenn Zahnärzte unter den Passagie-ren seien, fast ausschließlich bei zahnärztlichen Kollegen an Land statt. Einer meiner eigenen Patienten entwickelte durch eine entzündete Zahnwurzel innerhalb eines Tages starke Schmerzen, die mit Höchstdo-sen von NSAR und einem niedrigpo-tenten Opioid nicht adäquat gelin-dert werden konnten. Erst die Trepa-nation des Zahns – die Technik hatte ich während meiner Ausbildung zum Schiffsarzt der Marine gelernt – führte zu einer sofortigen Schmerz-linderung. An Bord würden solche Zähne nur provisorisch verschlossen, die Endbehandlung den zahnärzt-lichen Kollegen an Land überlassen. Aus dem Gebiet der Allgemeinchirur-gie sei die Abszessspaltung der häu-figste Eingriff, der Traumatologe im Schiffsarzt habe sich hauptsächlich um Distorsionen, meist des Sprung-gelenks, gelegentlich auch um Frak-turen zu kümmern.

Zum Aufgabenbereich des Schiffsarztes gehört aber auch der große Bereich der Hygiene. Und zwar außer der Hygiene im Hospital, ge-meinsam mit anderen Abteilungen an Bord, auch die Trinkwasser- und die Küchenhygiene. Unspektaku-lär, solange nichts passiert. Aber äu-ßerst unangenehm, wenn sich der Schiffsarzt nach einem Noro-Virus-Ausbruch und entsprechenden Schlagzeilen der Boulevardpresse kritischen Fragen zum Hygienema-nagement gefallen lassen muss. „Sollte es dennoch einmal zu einem Ausbruch kommen – und hundert-prozentig kann man sich dagegen nicht schützen“, so Bettina Gau, Ärztin an der Uniklinik Kiel und ehemalige Hamburger Hafenärztin,

„müssen unverzüglich die bordeige-nen Ausbruchspläne umgesetzt wer-den. Hier gilt es, alle Kontrollmaßnah-men bei Infektionskrankheiten an Bord durch Diagnostik, Desinfektion, Isolation und eventuell Quarantäne anlassbezogen und mit Augenmaß umzusetzen.“

Auch wenn Notfälle vergleichs-weise selten auftreten, bleiben sie einfach besser im Gedächtnis. Der COPD-Patient, der nach tagelangen frustranen Therapieversuchen an Bord doch ausgeschifft werden muss-te. Und die Patientin mit der TIA, die in der Ostsee mitten in der Nacht ausgeflogen wurde. Und alle Kolle-gen sind sich einig, dass sie bisher Glück hatten. Dass das Wetter gut genug war für einen Hubschrauber-start, dass die Entfernung zum nächstgelegenen Land so kurz war, dass die Reichweite des Helikopters ausreichte, dass ein Patient solange stabilisiert werden konnte, bis das Schiff einen geeigneten Hafen an-laufen konnte.

Dr. Frank Heblich

Hospital des Kreuzfahrt-schiffes AIDALuna

Hospital des Forschungs-schiffes Planet

Die schiffsärztliche Tätigkeit gehört zu einer der anspruchsvollsten Sparten in der Medizin. Leider fühlen sich die Wenigsten auf ihren ersten Fahrten hinreichend vorbereitet. Mit dem Zertifikat „Maritime Medizin“ hatte die Ärztekammer Schleswig-Holstein im Jahr 2001 erstmals ein qualitativ hochwertiges Curriculum zur Ausbildung von Schiffsärzten erstellt (an dem sich die Schiffsarztausbildung der Marine seitdem orientierte). Leider wurde diese Weiterbildung unter anderem aufgrund fehlender Ausbildungseinrichtungen im Frühjahr 2012 abgeschafft.

Der Autor des nebenstehenden Beitrags hat ein auf dem Zertifikat basierendes und modular aufgebautes Ausbildungskonzept entwickelt und bietet für angehende Schiffs ärzte grundlegende und weiterführende Kurse an.

Weitere Infos:www.schiffsarztlehrgang.de C

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Vermischtes

ÄBW 02  • 2012544

Dresdner und Leipziger Kunst zwischen Dix und Tübke

Galerieverein Leonberg

11. 01. bis 24. 02. 2013

Die Ausstellung präsentiert u. a. Werke aus der privaten Kunstsammlung des Leonberger Arztes Dr. Roman Weiske. Im Mittelpunkt stehen Arbei-ten von Max Schwimmer, einem bekannten Buchillustrator, Zeichner, Grafiker, Maler und Karikaturisten der ersten Hälfte und Mitte des 20. Jahrhunderts. Mit seinen Leipzig-Dresdner Künstlerkollegen, Ernst Hassebrauk und Hans Theo Richter, gehört er zu den „Großvätern“ der Leipziger Schule. Ihre Werke gewähren einen seltenen Einblick in die sächsische Kunst zwi-schen Gegenständlichkeit und Abstraktion. Der zeitliche Rahmen liegt hauptsächlich zwischen den 1930er und 1960er Jahren und wird durch Otto Dix und Werner Tübke gesetzt.

Mythos Atelier

Staatsgalerie, Stuttgart

bis 10. 02. 2013

Das Atelier, ein Ort des Schaffens und der Kre-ativität. Seit dem 19. Jahrhundert bis in die Gegenwart beschäftigen sich Künstler mit diesem Motiv. Circa 200 Werke wurden von den Kuratorinnen der Ausstellung ausgewählt, die dieses zentrale Bildthema präsentieren. Neben Arbeiten aus der Sammlung der Staatsgalerie sind Werke aus der ganzen Welt in dieser Schau vereint, beispielsweise aus dem Museum of Modern Art, New York, dem Musée d’Orsay, Paris und der Tate, London. Zu sehen sind Fo-tografien, Radierungen, Zeichnungen, Gemäl-de und Skulpturen, aber auch Installationen und die originalgetreue Rekonstruktion des Künstlerateliers von Piet Mondrian, dem Mitbe-gründer der abstrakten Malerei.

Ausstellungen in baden-württembergischen Museen

Kunst & Kultur

Menschen des 20. und 21. Jahrhunderts

Städtische Galerie, Bietigheim-Bissingen

bis 06. 01. 2013

August Sander war einer der bedeutendsten Wegbereiter der modernen Fotografie und Vertreter der dokumentarischen, sachlich-kon-zeptuellen Richtung. In einem in der Fotogra-fiegeschichte einzigartigem Projekt vereinigte er mehr als 600 Porträts, die er unter beruf-lichen, sozialen und familiären Gesichtspunkten ordnete. Damit hat er bis heute gültige ästhe-tische und konzeptionelle Maßstäbe gesetzt. Die Ausstellung zeigt eine Auswahl von rund 70 Aufnahmen, die Fragen aufwerfen, die das Genre des fotografischen Porträts – der Doku-mentation, Inszenierung, Selbstdarstellung, der Attribute und des Umraums – betreffen als auch die (Un-) Möglichkeit des künstlerischen Ent-wurfs eines Gesellschafts- und Zeitbildes.

Weitere Infos:www.bietigheim-bissingen.de CWeitere Infos:

www.staatsgalerie.de C Weitere Infos:www.galerieverein-leonberg.de C

544 ÄBW 12  • 2012

Dresdner und Leipziger Kunstzwischen Dix und Tübkeaus der Sammlung Dr. Roman Weiske

und Aquarelle von Hans Peter Hund

Ausstellung im Galerieverein Leonberg vom 11. Januar bis 24. Februar 2013

Veranstalter: Stadt Leonberg und Galerie am Sachsenplatz, Leipzig

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Im vergangenen Sommer drehte das SWR-Fernsehen am Deutschen Herzkompetenz Zentrum des Uni-

versitätsklinikums Tübingen die Pilot-folge des neuen Gesundheitsmaga-zins „Skalpell bitte“. Ende November wurde die Sendung ausgestrahlt, mit der das SWR Fernsehen seinen Zu-schauern erstmals ermöglichte, eine Herz-Operation in einer deutschen Klinik unter Live-Bedingungen zu verfolgen.

Vier Kameras dokumentierten das Geschehen und übertrugen es direkt

in ein eigens eingerichtetes Sendestu-dio im Foyer der Uniklinik. Die Ärztin Dr. Susanne Holst, bekannt aus „Ta-gesthemen“ und „Ratgeber Gesund-heit“ im Ersten, erklärte das Gesche-hen und führte durch die Sendung. Zusätzlich kommentierte der Leiter der Tübinger Herzchirurgie, Prof. Dr. Christian Schlensak, den Operations-verlauf im Studio. So konnten die Zu-schauer Schritt für Schritt miterleben, wie bei einem 60-jährigen Patienten verstopfte Herzkranzarterien mit By-pässen überbrückt werden. Kardiolo-

ge Prof. Dr. Axel Bauer erläuterte zu-dem das Vorgehen bei einer Herzka-theteruntersuchung und weitere Ex-perten aus der Klinik gaben wertvolle Informationen rund um das Thema Herzgesundheit und erklärten diese anschaulich mit Hilfe von Animati-onen und Anatomiemodellen.

SWR zeigt Herzoperation unter Live-Bedingungen

Skalpell bitte

Höchste Präzision im Operationssaal bei der SWR-Sendung

Weitere Infos:www.swr.de/skalpell-bitte C

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24. 01. 201321. 02. 2013

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Interdisziplinäre Bad Schönborner Schmerzkonferenzenjeweils: Referat – Patienten- vorstellung – DiskussionDr. Ina Ilkhanipur, Gernsbach, Hormone und SchmerzDr. Daniela Weis, Bruchsal, Rheumatologische Schmerztherapie – State of the artDr. Birgit Zöller, HeidelbergNaturheilkundliche Kopfschmerz-behandlung – ein UpdateFariborz Ilkhan, Gernsbach, Balneologie und SchmerzPD Dr. Sigrid Schuh-Hofer, Mannheim, Pathophysiologie neuropathischer SchmerzenDr. Uwe Henß, Wald-Michelbach, V. von Weizsäcker: Das Missliche am SchmerzDr. Gabriele Hecker, Baden-Baden, Migration und Schmerz

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CED-UpdateNeue medikamentöse OptionenEndoskopie und Colitis-assoziiertes Karzinom Leber und CED

Tübingen Universitätsklinikum Konferenzzentrum, Geb. 520Anmeldung und Auskunft:angelika.gohde@ med.uni-tuebingen.de

Universitätsklinikum Tübingen, Innere Medizin 1 Prof. N. Malek, Prof. M. GötzRobert-Bosch-Krankenhaus StuttgartProf. E. Stange, PD J. Wehkamp

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Prof. Dr. med. med. Tilo BiedermannUniversitäts-Hautklinik TüibingenTel. (0 70 71) 29-8 51 19Fax (0 70 71) 29-41 17E-Mail: [email protected]

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Der psychotherapeutische Prozess4. Münsterlinger TagungPsychotherapie in der Psychiatrie und Psychosomatik

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Zum Gedenken

Dr. med. Margarita Röhrle, Wangen * 22. 03. 1919 † 06. 07. 2012Dr. med. Hans Lehr, Schramberg * 09. 04. 1922 † 08. 09. 2012Dr. med. Josef Wilhelm, Pfullingen * 13. 02. 1919 † 19. 09. 2012Dr. med. Elisabeth Allgeier, Lörrach * 24. 10. 1946 † 29. 09. 2012Dr. med. Dorothea Bertling, Daisendorf * 11. 09. 1958 † 01. 10. 2012Dr. med. Udo Deterts, Kandern * 18. 06. 1921 † 04. 10. 2012Dr. med. Peter Lyncker, Überlingen * 02. 07. 1941 † 04. 10. 2012Dr. med. Georg Zimmermann, Eggenstein-Leopoldshafen * 26. 02. 1951 † 05. 10. 2012Dr. med. Gabriele Daikeler-Meurer, Freiburg * 16. 02. 1948 † 06. 10. 2012Dr. med. Thomas Langhammer, Ulm * 14. 09. 1979 † 06. 10. 2012Prof. Dr. med. Friedrich Hirsch, Herbolzheim * 15. 12. 1946 † 09. 10. 2012Prof. Dr. med. Wolfgang Bister, Karlsruhe * 25. 02. 1922 † 11. 10. 2012Prof. Dr. med. Hans Hermann Marx, Stuttgart * 24. 08. 1920 † 16. 10. 2012Prof. Dr. med. Diethard Steichele, Weingarten * 13. 04. 1932 † 25. 10. 2012Dr. med. Ulrich Sarnau, Karlsruhe * 28. 06. 1923 † 26. 10. 2012Dr. med. Dieter Maurer, Tuttlingen * 21. 08. 1934 † 27. 10. 2012Prof. Dr. med. Erwin Kraft, Stuttgart * 19. 10. 1924 † 28. 10. 2012Dr. med. Bernd Süssmann, Elchingen * 27. 03. 1951 † 28. 10. 2012Dr. med. Berthold Reichenbach, Staufen * 14. 05. 1947 † 30. 10. 2012

Wir trauern um unsere Kolleginnen und Kollegen

548 ÄBW 12 • 2012

Landesausschuss Ärzte/KrankenkassenGeschäftsstelle: Albstadtweg 11 70567 Stuttgart (Möhringen) Telefon (07 11) 78 75-21 54 Fax (07 11) 78 75-21 21

Feststellung von Überversorgung

Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für Baden-Württemberg stellt mit Beschluss vom 23. Oktober 2012 gemäß § 103 Abs.1 Satz 1 SGB V i. V. mit § 16 b Abs. 1 Ärzte-ZV arztgruppenbezogen für nach-stehende Planungsbereiche nach Maßgabe der Planungsblätter (Anlage 4 Bedarfsplanungs- Richtlinie) Überversorgung fest:Anästhesisten:Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/Rastatt, Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hoch-schwarzwald, Calw, Emmendin-gen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg, Freudenstadt, Göppingen, Heidelberg, Heidenheim, Land-kreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis, Stadt Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, Main- Tauber-Kreis, Mannheim, Neckar-Odenwald-Kreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Schwäbisch Hall, Schwarzwald-Baar-Kreis, Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm, Waldshut, Zollernalbkreis.Augenärzte:Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/Rastatt, Biberach, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Esslingen, Freiburg, Freudenstadt, Göppingen, Heidelberg, Heiden-heim, Stadt Heilbronn, Stadt Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Mannheim, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforz-heim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Schwäbisch Hall,

Schwarzwald-Baar-Kreis, Sigmaringen, Tübingen, Tuttlingen, Ulm, Waldshut, Zollernalbkreis.Chirurgen:Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/Rastatt, Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hoch-schwarzwald, Calw, Emmendin-gen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg, Freudenstadt, Göppingen, Heidelberg, Heidenheim, Land-kreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis, Stadt Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, Main- Tauber-Kreis, Mannheim, Neckar-Odenwald-Kreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Schwäbisch Hall, Schwarzwald-Baar-Kreis, Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm, Waldshut, Zollernalbkreis.Fachärztlich tätige Internisten:Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/Rastatt, Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hoch-schwarzwald, Calw, Emmendin-gen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg, Freudenstadt, Göppingen, Heidelberg, Heidenheim, Land-kreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis, Stadt Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, Main- Tauber-Kreis, Mannheim, Neckar-Odenwald-Kreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Schwäbisch Hall, Schwarzwald-Baar-Kreis, Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm, Waldshut, Zollernalbkreis.Frauenärzte:Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/Rastatt, Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hoch-schwarzwald, Calw, Emmendin-gen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg, Freudenstadt, Göppingen, Heidelberg, Heidenheim, Land-kreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis, Landkreis Karlsruhe, Stadt Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Mannheim, Neckar-Odenwald-Kreis, Ortenau-kreis, Ostalbkreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis,

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Bekanntmachungen

Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Schwäbisch Hall, Schwarzwald-Baar-Kreis, Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm, Waldshut, Zollernalbkreis.HNO-Ärzte:Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/Rastatt, Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hoch-schwarzwald, Calw, Emmendin-gen, Esslingen, Freiburg, Freudenstadt, Heidelberg, Land-kreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Landkreis Karlsruhe, Konstanz, Main-Tauber-Kreis, Mannheim, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Schwäbisch Hall, Schwarzwald-Baar-Kreis, Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm, Waldshut, Zollernalbkreis.Hautärzte:Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/Rastatt, Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hoch-schwarzwald, Emmendingen, Esslingen, Freiburg, Freudenstadt, Göppingen, Heidelberg, Heiden-heim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis, Stadt Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Mannheim, Neckar-Odenwald-Kreis, Ortenau-kreis, Ostalbkreis, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Schwäbisch Hall, Schwarzwald-Baar-Kreis, Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen, Ulm, Waldshut.Kinderärzte:Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/Rastatt, Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hoch-schwarzwald, Calw, Emmendin-gen, Enzkreis, Freiburg, Freuden-stadt, Göppingen, Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis, Stadt Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Mannheim, Neckar-Odenwald-Kreis, Ortenau-kreis, Ostalbkreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Schwäbisch Hall, Schwarzwald-Baar-Kreis, Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm, Waldshut.

Nervenärzte:Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/Rastatt, Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hoch-schwarzwald, Calw, Emmendin-gen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg, Freudenstadt, Göppingen, Heidelberg, Heidenheim, Land-kreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis, Stadt Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, Main- Tauber-Kreis, Mannheim, Neckar-Odenwald-Kreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Schwäbisch Hall, Schwarzwald-Baar-Kreis, Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm, Waldshut, Zollernalbkreis.Orthopäden:Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/Rastatt, Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hoch-schwarzwald, Calw, Emmendin-gen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg, Freudenstadt, Göppingen, Heidelberg, Landkreis Heilbronn, Hohenlohekreis, Stadt Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, Main- Tauber-Kreis, Mannheim, Neckar-Odenwald-Kreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Schwäbisch Hall, Schwarzwald-Baar-Kreis, Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm, Waldshut, Zollernalbkreis.Psychotherapeuten:Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/Rastatt, Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hoch-schwarzwald, Calw, Emmendin-gen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg, Freudenstadt, Göppingen, Heidelberg, Heidenheim, Land-kreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis, Stadt Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, Main- Tauber-Kreis, Mannheim, Neckar-Odenwald-Kreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Schwäbisch Hall, Schwarzwald-Baar-Kreis,

Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm, Waldshut, Zollernalbkreis.Radiologen:Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/Rastatt, Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hoch-schwarzwald, Calw, Emmendin-gen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg, Freudenstadt, Göppingen, Heidelberg, Heidenheim, Land-kreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis, Stadt Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, Main- Tauber-Kreis, Mannheim, Neckar-Odenwald-Kreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Schwäbisch Hall, Schwarzwald-Baar-Kreis, Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm, Waldshut, Zollernalbkreis.Urologen:Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/Rastatt, Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hoch-schwarzwald, Calw, Emmendin-gen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg, Freudenstadt, Göppingen, Heidelberg, Heidenheim, Land-kreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis, Stadt Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, Main- Tauber-Kreis, Mannheim, Neckar-Odenwald-Kreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Schwäbisch Hall, Schwarzwald-Baar-Kreis, Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm, Waldshut, Zollernalbkreis.HausärzteAlb-Donau-Kreis, Baden-Baden/Rastatt, Breisgau-Hochschwarz-wald, Freiburg, Heidelberg, Heidenheim, Lörrach, Ortenau-kreis, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Rhein-Neckar-Kreis, Schwäbisch Hall, Sigmaringen, Ulm.

Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen

Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für Baden-Württemberg stellt mit Beschluss vom 23. Oktober 2012 gemäß § 103 Abs. 3 SGB V i. V. mit § 16 b Abs. 3 Ärzte-ZV fest, dass für bestimmte Arztgruppen in einzelnen Planungsbereichen in Baden-Württemberg die Voraus-setzungen für eine Überversor-gung entfallen sind. Er hebt daher arztgruppenbezogen für die nachstehenden Planungs-bereiche die mit früheren Beschlüssen angeordneten Zulassungsbeschränkungen auf. Der Landesausschuss versieht mit verbindlicher Wirkung für die Zu-lassungsausschüsse seine Aufhe-bungsbeschlüsse mit der Auflage, dass Zulassungen – soweit sie bei der Ermittlung des Versor-gungsgrades zu berücksichtigen sind – nur in einem solchen Um-fang erfolgen dürfen, bis für die Arztgruppe Überversorgung ein-getreten ist. Zulassungen nach § 101 Abs.1 Satz 1 Nr. 4 SGB V und Anstellungen nach § 101 Abs.1 Satz 1 Nr. 5 SGB V sind vorrangig umzuwandeln und bei der Arztzahl der jeweiligen Arzt-gruppe mitzurechnen, wobei die Zulassungen nach Nr. 4 den Anstellungen voran gehen. Maßgeblich für die Beendigung der Zulassungs- und Leistungs-begrenzung ist die Reihenfolge der jeweils längsten Dauer der gemeinsamen Berufsausübung oder der Anstellung. Ist danach noch keine Überversorgung ein-getreten, ist über entsprechende Anträge auf (Neu-)Zulassung zu entscheiden, die mit den nach § 18 Ärzte-ZV erforderlichen Unterlagen innerhalb einer Bewerbungsfrist bis ein-schließlich 28. Januar 2013 beim jeweils zuständigen Zulas-sungsausschuss eingegangen sind. Die Entscheidung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der beruflichen Eignung, der Dauer der bisherigen ärztlichen Tätig-keit, des Approbationsalters und der Dauer der Eintragung in die Warteliste für den jeweiligen Planungsbereich. Bei hiernach gleicher Eignung von Bewerbern

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Bekanntmachungen

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soll die räumliche Wahl des Vertragsarztsitzes im Hinblick auf die bestmögliche Patientenver-sorgung berücksichtigt werden. AugenärzteBöblingen.HNO-ÄrzteGöppingen.HautärzteCalw.KinderärzteEsslingen.OrthopädenHeidenheim, Stadt Heilbronn.HausärzteKonstanz.

Anordnung von Zulassungsbeschränkungen

Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom 23. Oktober 2012 festge-stellt, dass für bestimmte Arzt-gruppen in Baden-Württemberg zusätzlich zu seinen früher getroffenen Feststellungen eine Überversorgung vorliegt. Er ordnet daher gemäß § 103 Abs. 1 Satz 2 SGB V i. V. mit § 16 b Abs. 2 Ärzte-ZV mit verbindlicher Wirkung für die jeweiligen Zulassungsausschüsse weitere Zulassungsbeschränkungen an, und zwar für die nachstehenden Planungsbereiche:AugenärztePforzheim.KinderärzteGöppingen.UrologenMannheim.HausärzteAlb-Donau-Kreis, Ortenaukreis, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis.

Feststellung der Mindest-versorgungsanteile für die Gruppe der Psychotherapeuten

Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für Baden-Württemberg stellt mit Beschluss vom 23. Oktober 2012 gemäß § 101 Abs. 4 Satz 5 SGB V i. V. mit § 22 Abs. 1 und Anlage 2.4 der Bedarfsplanungs-Richtlinie fest, dass in den nachstehenden Planungsbereichen für ärztliche Psychotherapeuten ein Mindest-versorgungsanteil in Höhe von 25 Prozent und für Leistungser-bringer, die ausschließlich Kinder

und Jugendliche psychothera-peutisch behandeln, ein Mindest-versorgungsanteil in Höhe von 20 Prozent noch nicht ausgeschöpft ist: Ärztliche PsychotherapeutenAlb-Donau-Kreis, Stadt Heilbronn, Ostalbkreis, Tuttlingen.Leistungserbringer, die ausschließlich Kinder und Jugendliche psycho-therapeutisch behandelnStadtkreis Karlsruhe, Pforzheim.

Der Zulassungsausschuss darf bis zur Höhe der in den Planungsblättern ausgewiesenen Anzahl Zulassungen erteilen. Zulassungen nach § 101 Abs.1 Satz 1 Nr. 4 SGB V und Anstel-lungen nach § 101 Abs.1 Satz 1 Nr. 5 SGB V sind dabei jeweils vorrangig umzuwandeln, wobei die Zulassungen nach Nr. 4 den Anstellungen voran gehen. Maßgeblich für die Beendigung der Zulassungs- und Leistungs-begrenzung ist die Reihenfolge der jeweils längsten Dauer der gemeinsamen Berufsausübung oder der Anstellung. Ist danach der vorgesehene Mindestversor-gungsanteil noch nicht ausge-schöpft, ist über entsprechende Anträge auf (Neu-)Zulassung zu entscheiden, die mit den nach § 18 Ärzte-ZV erforderlichen Unterlagen beim jeweils zustän-digen Zulassungsausschuss ein-gegangen sind. Die Entscheidung erfolgt nach pflichtgemäßem Er-messen unter Berücksichtigung der beruflichen Eignung, der Dauer der bisherigen ärztlichen/psychotherapeutischen Tätigkeit, des Approbationsalters und der Dauer der Eintragung in die Warteliste für den jeweiligen Planungsbereich. Bei hiernach gleicher Eignung von Bewerbern soll die räumliche Wahl des Vertragsarztes/-psychothera-peuten im Hinblick auf die best-mögliche Patientenversorgung berücksichtigt werden.

Stuttgart, 23. 10. 2012Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für Baden-WürttembergDr. Raible,Vorsitzender

Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg

Landesärztekammer Baden-WürttembergGeschäftsstelle: Jahnstraße 40 70597 Stuttgart (Degerloch) Telefon (07 11) 7 69 89-0 Fax (07 11) 7 69 89-50

Weitere Infos unter www.laek-bw.de

Bedarfsplan

Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg hat nach Maßgabe der vom gemeinsamen Bundesausschuss erlassenen Bedarfsplanungsrichtlinie im Einvernehmen mit den Landes-verbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen den Be-darfsplan über den Stand der vertragsärztlichen Versorgung zum 31. 12. 2011 aufgestellt. Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für Baden-Württemberg hat ihn gemäß § 99 Abs. 3 SGB V in seiner Sitzung am 23. Oktober 2012 beraten. Das Sozialministerium hat den vorgelegten Bedarfsplan nicht beanstandet. Der Bedarfs-plan liegt für alle Interessenten bei der Kassenärztlichen Ver-einigung Baden-Württemberg zur Einsichtnahme aus.

Kurs zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz gemäß § 18 a Abs. 2 RöV

Zielgruppe:Ärzte und Ärztinnen sowie medi-zinisch-technische Angestellte, deren berufliches Betätigungs-feld im Umgang mit Röntgen-strahlen liegt.

Termin:Dienstag, 26. Februar 2013, ca. 11.00 Uhr s. t. bis ca. 19.00 Uhr.

Seminarziel:Bescheinigung zum Erhalt der Fachkunde (der Kurs ist gemäß § 18 a Abs. 2 RöV).Der Kurs ist von der Zentralen Stelle für die Vollzugsunterstüt-zung beim Gewerbeaufsichtsamt Stuttgart als zuständiger Stelle anerkannt.

Kursinhalte:– Arbeitsweise der Ärztlichen

Stelle: Normen – Arbeitsweise der Ärztlichen

Stelle: Anforderungen, Gonadenschutz, Einstelltechniken

– Konstanzprüfungen: Filmverarbeitung, Prüfkörper, Mammographie

– Anwendung ionisierender Strahlung, Röntgen-verordnung, Diagnostische Referenzwerte

– Physikalische Grundlagen (Dosisbegriffe, Dosisgrenz-werte, Dosis-CT): Äquivalentdosis, CTDI, DLP, Rechtfertigung

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Bekanntmachungen

Arztberuf – Familie – Zukunft

Ein Symposium über Widersprüche und Möglichkeiten

Eine Veranstaltung des Aus-schusses „Arztberuf und Familie“ der Landesärztekammer Baden-Württemberg

Mit Blick auf den Ärztemangel soll die Frage im Vordergrund stehen, wie der Arztberuf in Klinik und Praxis attraktiver werden kann.Zielgruppe des Symposiums sind Medizinstudenten, Weiter-bildungsassistenten, junge Fach-ärzte, Wiedereinsteiger/innen, Personalverantwortliche und Ausbilder in den Kliniken. In den Referaten werden sowohl die Erfahrungen älterer Ärzte/Ärz-tinnen dargestellt, als auch die Bedürfnisse/Anforderungen im heutigen beruflichen Alltag ab-gebildet. Zentrales Thema bildet die Vereinbarkeit des Arztberufes mit der Familie und deren Realisierungsmöglichkeiten in der Praxis.Was muss und kann getan werden, um die ärztliche Berufszufriedenheit und die Lebensqualität zu erhöhen?

Termin:Samstag, 27. 04. 201310.00–ca. 16.00 Uhr

Veranstalter: Landesärztekammer Baden-WürttembergVeranstaltungsort: Bezirksärzte-kammer Nordwürttemberg, Stuttgart-DegerlochGebühr: 50,– Euro

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Landesärztekammer Baden-WürttembergFrau MangoldAbteilung Fortbildung und QualitätssicherungJahnstraße 4070597 StuttgartTelefon (07 11) 7 69 89-24Fax (07 11) 7 69 89-82E-Mail: [email protected]: www.aerztekammer-bw.de

– Leitlinien der Bundesärzte-kammer: Film-Foliensysteme, Einblendung, Bildqualität

– Was ist neu in der digitalen Welt

– Aktuelle Rechtsvorschriften: Die neue Röntgenverordnung

– Repetitorium – Abschlusstestat für RöV

Kursleitung:PD Dr. Hans Hawighorst

Veranstaltungsort:Landesärztekammer Baden-Württemberg, Jahnstraße 38a, 70597 Stuttgart-Degerloch, großer Sitzungssaal

Teilnahmegebühr:100 Euro; Gebühreneinzug erfolgt vor Ort in bar.

Kursrücktritt:Bei einer Stornierung bis drei Wochen vor Kursbeginn in schriftlicher Form wird eine Bearbeitungsgebühr von 30 Euro berechnet. Bei Abmeldungen danach und bei Nichterscheinen wird die volle Seminargebühr erhoben. Der Veranstalter hat das Recht, bei nicht ausreichender Beteiligung die Veranstaltung abzusagen. Weitergehende An-sprüche hat der Teilnehmer nicht.

Anmeldung:Eine schriftliche Anmeldung unter Angabe von Name, Adresse, Wohnort, Telefon/Fax oder E-Mail bei Frau Gabriele Fehrs, Ärztliche Stelle, Telefon (07 11) 7 69 89 67, Fax (07 11)7 69 89 75, E-Mail: [email protected], ist erforderlich. Die Teilnehmer-zahl ist begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

Bezirksärzte- kammer Nordwürttemberg

Geschäftsstelle: Jahnstraße 5 70597 Stuttgart (Degerloch) Telefon (07 11) 7 69 81-0 Fax (07 11) 7 69 81-5 00

Kongress-Vorankündigung

„MEDIZIN 2013“ vom 25.–27. Januar 2013 in der Messe Stuttgart

48. Süddeutscher Kongress für aktuelle Medizin der Bezirks-ärztekammer Nordwürttemberg mit Fachmesse für Medizin-technik, Pharmazie, Praxis- und KlinikbedarfTagungsort: Internationales Congresscenter (ICS), Messe Stuttgart

Kongress-TagesübersichtFreitag, 25. Januar 2013, 9.00–18.00 Uhr

Zwangsbehandlung – …und bist du nicht willig, so brauch ich Gewalt!9.00–12.45 UhrDr. med. E. Bühler, Kirchheim unter TeckWann ist eine Atemwegs-erkrankung eine Berufs-krankheit?9.00–10.30 UhrPD Dr. med. Dipl.-Biol. M. Korn, WalddorfhäslachMalnutrition im Alter: Erkennen und therapieren9.00–10.30 UhrProf. Dr. med. S. C. Bischoff, StuttgartAktuelles zur Fußgesundheit – mit praktischen Übungen – Teil I + II9.00–10.30 Uhr und 11.15–12.45 UhrDr. med. Dr. h. c. M. Gabel, Stuttgart

Allergien, Lungen- und Hauterkrankungen im Alter – hat sich was geändert?9.00–10.30 UhrK. Pleyer, Davos-WolfgangImmer älter, längere Lebens-arbeitszeit und chronisch krank – was kann man tun?11.15–12.45 UhrK. Pleyer, Davos-WolfgangFrailty und Sarkopenie – Schlüsselkonzepte der Geriatrie9.00–10.30 UhrDr. med. M. Runge, EsslingenFortbildung für Notärzte – Notfallmedizin beim alten Patienten – Teil I – IV9.00–10.30 Uhr, 11.15–12.45 Uhr, 14.15–15.45 Uhr und 16.30–18.00 UhrDr. med. E. Kehrberger, OstfildernDr. med. A. Henn-Beilharz, StuttgartDr. rer. nat. Dr. med. B. Dirks, UlmHNO im Alter11.15–12.45 UhrDr. med. U. Schuss, StuttgartDer statistische Test und seine Bedeutung für den niedergelassenen Arzt11.15–12.45 UhrProf. Dr. phil. W. Gaus, UlmÄußere Anwendungen in der Inneren Medizin und hausärztlichen Praxis11.15–12.45 UhrDr. med. H. Merckens, FilderstadtEthische Konflikte in der Praxis – wie können wir eine gut begründete Lösung finden? – Teil I + II14.15–15.45 Uhr und 16.30–18.00 UhrDr. med. U. Schuss, StuttgartModerne Urologie – Lebens-qualität im Alter – Teil I + II14.15–15.45 Uhr und 16.30–18.00 UhrDr. med. V. Laible, StuttgartPrävention in der Medizin – sinnvoll oder überflüssig?14.15–15.45 UhrProf. Dr. med. Dr. h. c. W. G. Zoller, StuttgartSonographie-Forum 2013 – Fit für die Praxis – Teil I + II14.15–15.45 Uhr und 16.30–18.00 UhrPD Dr. med. E. Fröhlich, StuttgartDr. med. W. Heinz, LeonbergDr. med. W. Bohle, StuttgartDr. med. K. Dirks, Stuttgart

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Bekanntmachungen

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Die Fraktur des alten Menschen – mehr als Schrauben und Zement14.15–15.45 UhrPD Dr. med. M. R. Sarkar, StuttgartProf. Dr. med. E. Hartwig, KarlsruheSucht und Substitution – Teil I + II – Alkohol und Glücksspiel14.15–15.45 Uhr und 16.30–18.00 UhrDr. med. M. Parys, StuttgartUpdate – Reisen im Alter16.30–18.00 UhrDr. med. H. Scherbaum, TübingenVerkehrsbedingte Luftbelastungen und gesund-heitliche Schädigungen16.30–18.00 UhrDr. med. M. P. Jaumann, Göppingen

Samstag, 26. Januar 2013, 9.00–18.00 Uhr

Sucht und Substitution – Teil III – VI – Illegale Drogen9.00–10.30 Uhr, 11.15–12.45 Uhr, 14.15–15.45 Uhr und 16.30–18.00 UhrDr. med. M. Parys, StuttgartPsychische Probleme von Kindern in Kindergarten und Grundschule – Teil I + II9.00–10.30 Uhr und 11.15–12.45 UhrDr. med. K. Pölzelbauer, HeilbronnAktuelle Entwicklungen in der Geriatrie9.00–10.30 UhrProf. Dr. med. R. Lobmann, StuttgartPraktische Geriatrie – Hormone, Ernährung und Me-dikamenteneinnahme im Alter11.15–12.45 UhrProf. Dr. med. R. Lobmann, StuttgartUmgang mit Sterben und Tod in der Psychoonkologie – Teil I + II9.00–10.30 Uhr und 11.15–12.45 UhrDr. med. I. Klapproth, EsslingenMöglichkeiten der Homöopa-thie im höheren Lebensalter – Teil I + II9.00–10.30 Uhr und 11.15–12.45 UhrDr. med. J. de Laporte, Esslingen

Der kardiologische Notfall in der Praxis – Teil I + II9.00–10.30 Uhr und 11.15–12.45 UhrProf. Dr. med. B.-D. Gonska, KarlsruheProf. Dr. med. M. Leschke, EsslingenFortbildung für Notärzte und Rettungsassistenten – Teil I + II9.00–10.30 Uhr und 11.15–12.45 UhrJ. Windisch, StuttgartFortbildung für Notärzte und Rettungsassistenten – Teil III + IV – Fokussierter Ultra-schall in der Notfallmedizin 14.15–15.45 Uhr und 16.30–18.00 UhrDr. med. W. Heinz, LeonbergT. Kaneko, NeuruppinPsychosomatik und Alter – Teil I + II14.15–15.45 Uhr und 16.30–18.00 UhrProf. Dr. med. A. Eckhardt-Henn, StuttgartPädiatrie – Teil I + II14.15–15.45 Uhr und 16.30–18.00 UhrProf. Dr. med. M. Teufel, BöblingenUpdate Endokrinologie und Diabetes14.15–15.45 UhrProf. Dr. med. M. Kellerer, StuttgartFortbildung für D-Ärzte – Verletzungen im Kindes- und Jugendalter – Teil I + II14.15–15.45 Uhr und 16.30–18.00 UhrProf. Dr. med. U. Stöckle, TübingenDr. med. J. Rether, TübingenProf. Dr. med. T. Wirth, StuttgartPD Dr. med. F. F. Fernandez, StuttgartNieren- und Hochdruck-krankheiten im Alter – was ist zu beachten?14.15–15.45 UhrDr. med. K.-D. Hanel, GöppingenKardiozirkulatorische Notfallsituationen – EKG-Quiz14.15–18.00 UhrDr. med. A. Dorsch, Haimhausen

Hüftgelenksdeformitäten – Dysplasien – Chancen der rekonstr. Hüft-Becken-Aceta-bulum Chirugie als Alternative zur Hüftendoprothese16.30–18.00 UhrPD Dr. med. F. F. Fernandez, StuttgartUpdate Augen16.30–18.00 UhrPD Dr. med. G. Sauder, Stuttgart

Sonntag, 27. Januar 2013, 9.00–12.45 Uhr

Sucht und Substitution – Teil VII – VIII – Jugend/Helfer/Alter9.00–10.30 Uhr und 11.15–12.45 UhrDr. med. M. Parys, StuttgartPsyche und Alter – Teil I + II9.00–10.30 Uhr und 11.15–12.45 UhrDr. med. A. Hendrischke, AalenNotfallplanung für Kliniken (Notfallhandbuch)9.00–10.30 UhrProf. Dr. med. K. Ellinger, RavensburgSonoUpdate Bewegungsappa-rat (Schulter, Knie, OSG) unter besonderer Berücksichtigung des alten Patienten – Teil I + II9.00–10.30 Uhr und 11.15–12.45 UhrProf. Dr. med. B. Friemert, UlmUpdate Gastroenterologie und Hepatologie11.15–12.45 UhrProf. Dr. med. M. Geißler, EsslingenDr. med. W. Vogt, EsslingenUpdate kardiovaskuläre Probleme beim älteren Menschen – Teil I + II9.00–10.30 Uhr und 11.15–12.45 UhrProf. Dr. med. B.-D. Gonska, KarlsruheProf. Dr. med. M. Leschke, Esslingen

Gynäkologie im Alter – Teil I + II9.00–10.30 Uhr und 11.15–12.45 UhrProf. Dr. med. H. Meden, RichterswilProf. Dr. med. A. Hettenbach, GöppingenPädiatrische Notfallsituationen – Teil I + II9.00–10.30 Uhr und 11.15–12.45 UhrDr. med. A. Dorsch, HaimhausenHerausforderung Krebs im Alter – Der individuelle Lebensplan als Richtschnur11.15–12.45 UhrDr. med. S. Hiller, FilderstadtUpdate Onkologie für Haus- und Fachärzte9.00–10.30 UhrProf. Dr. med. G. Becker, Göppingen

Mit der Teilnahme am Ärzte-kongress können Ärzte an allen drei Veranstaltungstagen bis zu 20 Fortbildungspunkte sammeln.Änderungen und Ergänzungen des Programms bleiben vorbehalten.Allen Ärztinnen und Ärzten in Baden-Württemberg wird das ausführliche Programm mit Anmeldeformular im Dezember zugesandt.Auskunft zum Kongressinhalt:Bezirksärztekammer NordwürttembergKompetenz-Zentrum Allgemeine Kammeraufgaben – FortbildungFrau Lisa ObjartelJahnstraße 5, 70597 Stuttgart(07 11) 7 69 81-5 62E-Mail: [email protected]

Anmeldung zum Kongress:www.messe-stuttgart.de/medizin

Voranmeldung empfehlenswert, da begrenzte Teilnehmerzahl.Herr Carsten Hartig, E-Mail: [email protected]

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Bekanntmachungen

Kassenärztliche Vereinigung Baden-WürttembergBezirksdirektion Stuttgart Albstadtweg 11 70567 Stuttgart (Möhringen) Telefon (07 11) 78 75-0 Fax (07 11) 78 75-32 74

Die zur Nachbesetzung aus-geschriebenen Vertragsarztsitze aller Gebiete in Baden- Württemberg mit Zulassungs-beschränkungen finden Sie ab sofort nur noch auf der Home-page der Kassenärztlichen Ver-einigung Baden-Württemberg www.kvbawue.de

Die Übersicht der ausgeschrie-benen Vertragsarztsitze kann man bequem über einen Button direkt auf der Website anklicken.

Eine Veröffentlichung im Baden-Württembergischen Ärzteblatt erfolgt nicht mehr. Hintergrund ist eine neue Rechtslage, die zum 1. Januar 2013 in Kraft tritt. (ergo 3/2012 berichtete). Demnach muss der Antrag zur Nach-besetzung eines Vertragsarzt-sitzes ab dem kommenden Jahr beim Zulassungsaus-schuss gestellt werden. Dieser entscheidet, ob der Vertrags-arztsitz in einem Planungs-bereich, für den Zulassungs-beschränkungen angeordnet sind, weitergeführt werden soll. Ist dies der Fall, hat die KV den Vertragsarztsitz unver-züglich auszuschreiben.Die bisherige Rechtslage, nach der der Vertragsarzt seinen Antrag bei der KV stellen musste, endet zum 31. 12. 2012.

Termine des Zulassungsausschusses für Ärzte, Psychotherapeuten und Ermächtigungen, Regierungsbezirk Stuttgart für das Jahr 2013

Der Zulassungsausschuss für Ärzte wird anlässlich der nach-folgenden Sitzungstermine über Zulassungsangelegenheiten von Ärzten, Psychotherapeuten und Ermächtigungsangelegenheiten beraten und entscheiden:

Sitzungstermine für Ärzte und Psychotherapeuten:Dienstag, 5. Februar 2013Zulassung/PsychotherapeutenMittwoch, 27. Februar 2013Zulassung/ÄrzteMittwoch, 13. März 2013Zulassung/ÄrzteMittwoch, 17. April 2013Zulassung/ÄrzteMittwoch, 22. Mai 2013Zulassung/PsychotherapeutenMittwoch, 12. Juni 2013Zulassung/ÄrzteMittwoch, 17. Juli 2013Zulassung/ÄrzteMittwoch, 14. August 2013Zulassung/PsychotherapeutenMittwoch, 4. September 2013Zulassung/ÄrzteMittwoch, 2. Oktober 2013Zulassung/ÄrzteDonnerstag, 24. Oktober 2013Zulassung/PsychotherapeutenMittwoch, 20. November 2013Zulassung/ÄrzteDonnerstag, 5. Dezember 2013Zulassung/Ärzte

Sitzungstermine für Ermäch-tigungsangelegenheiten:Mittwoch, 13. Februar 2013ErmächtigungMittwoch, 20. März 2013ErmächtigungMittwoch, 8. Mai 2013ErmächtigungMittwoch, 19. Juni 2013ErmächtigungMittwoch, 24. Juli 2013ErmächtigungMittwoch, 18. September 2013ErmächtigungMittwoch, 30. Oktober 2013ErmächtigungDonnerstag, 12. Dezember 2013Ermächtigung

Der Zulassungsausschuss für Ärzte behält sich Änderungen der Sitzungen aus wichtigem Grund vor.Unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgeschriebenen Ladungsfristen zur mündlichen Verhandlung sollten Antrags-unterlagen spätestens vier Wochen vor dem jeweiligen Sitzungstermin der Geschäfts-stelle des Zulassungsausschusses für Ärzte vorliegen. Die Anträge sind an die folgende Adresse zu richten:Zulassungsausschuss für ÄrzteGeschäftsstelle bei derKassenärztliche Vereinigung Baden-WürttembergBezirksdirektion StuttgartPostfach 80 06 0870506 Stuttgart.

Nadine LäßkerRechtsassessorinGeschäftsstelleZulassungsausschuss für Ärzte

Bezirksärzte- kammer Nordbaden

Geschäftsstelle: Keßlerstraße 1 76185 Karlsruhe Telefon (07 21) 59 61-0 Fax (07 21) 59 61-11 40

Fortbildungsseminar für Ärztinnen und Ärzte nach der Familienpause

Veranstaltung des Ausschusses Ärztinnen der Bezirksärzte-kammer Nordbaden in Zusam-menarbeit mit der Ärzteschaft Heidelberg, der Medizinischen Fakultät der Universität Heidel-berg und der IB-GIS mbH Medi-zinische Akademie Mannheim

Zweiter Teil: 25. Februar bis 8. März 2013Beide Teile sind unabhängig voneinander. Der zweite Teil kann auch gebucht werden, wenn der erste Teil nicht besucht worden ist. Vorlesungszeiten: in der Regel zwischen 9.00 und 15.00 UhrSeminarort: Gästehaus des Max-Planck-Instituts für Medizinische Forschung, Gerhard-Hauptmann-Straße 36, 69120 HeidelbergSeminargebühr: 550,– Euro für den zweiwöchigen SeminarteilFortbildungspunkte: 60 Fort-bildungspunkte pro Seminarteil sind von der Landesärztekammer vergeben worden.Information und Anmeldung:Frau Astrid Papke-Schärf, IB Medizinische Akademie Mannheim, Janderstraße 6, 68199 Mannheim, Telefon (06 21) 8 33 42-22, E-Mail: astrid.papke-schaerf@ ib-med-akademie.deFrau Heidi Vath, Ärzteschaft Heidelberg, Telefon (0 62 21) 53 88-2 22, E-Mail: [email protected]. Bärbel Kuhnert-Frey, E-Mail: [email protected]

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554 ÄBW 12 • 2012

Bekanntmachungen

554

Satzung zur Änderung der Notfalldienstordnung der Bezirksärztekammer Nordbaden (NfD-NB)

Vom 21. 11. 2012

Aufgrund von §§ 9, 30 und 31 des Heilberufe-Kammergesetzes in der Fassung vom 16. 03. 1995 (GBl. S. 314), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. 06. 2010 (GBl. S. 427) in Verbindung mit § 26 der Berufsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg vom 19. September 2007, zuletzt geändert durch Satzung vom 24. 10. 2012 (ÄBW 2012, S. 501) hat die Vertreterversammlung der Bezirksärzte-kammer Nordbaden am 10. 11. 2012 die folgende Satzung beschlossen:

§ 1Änderung der Notfalldienstordnung (NfD-NB)

Die Notfalldienstordnung der Bezirksärztekammer Nordbaden (NfD-NB) vom 20. 11. 2009 (ÄBW S. 538), geändert durch Satzung vom 6. 12. 2010 (ÄBW 2011, S. 67) wird wie folgt geändert:

1. § 2 wird gestrichen.

2. Nach § 4 Absatz 1, Satz 2 wird folgender Satz 3 angefügt:

Die Notfalldienstbereiche können auch das Gebiet oder Teile des Gebiets mehrerer Ärzteschaften umfassen. Notfalldienstbereiche, die Teile des Gebietes einer anderen Bezirksärztekammer in Baden-Württemberg einschließen, können gebildet werden, wenn die Sat-zungen der be troffenen Bezirksärztekammern dies vorsehen und deren Vorstände dem zugestimmt haben.

3. Nach § 4 Absatz 2, Satz 1 wird folgender neuer Satz 2 eingefügt:

Dem örtlichen Notfalldienstbeauftragten obliegt im Rahmen des § 1 Absatz 2 die Organisation des Notfalldienstes einschließlich der Er stellung der Dienstpläne.

Der bisherige Satz 2 wird Satz 3 und wird wie folgt neu gefasst:

Er wirkt insbesondere darauf hin, dass die von den Notfalldienstbe-auftragten der Kassenärztlichen Vereinigung erstellten Dienstpläne um diejenigen Ärzte ergänzt werden, die ausschließlich auf berufs-rechtlicher Grundlage zur Teilnahme am ärztlichen Notfalldienst verpflichtet sind. gehört hier ein Punkt nach „sind“ hin?

Der bisherige Satz 3 und Satz 4 werden gestrichen.

4. § 4 werden folgende Absätze 3 und 4 angefügt:

(3) Für jede Ärzteschaft wird in der Regel ein Kreisbeauftragter be-nannt. Im Ausnahmefall können auch mehrere Kreisbeauftragte be-nannt werden. Der Kreisbeauftragte soll ein zur Teilnahme am Not-falldienst verpflichteter niedergelassener Arzt sein. Über die Benen-nung und die Abberufung von Kreisbeauftragten entscheidet die Bezirksärztekammer im Benehmen mit den Vorständen der örtlich betroffenen Ärzteschaften.

Dem Kreisbeauftragten obliegen insbesondere

– die Koordinierung der Notfalldienstpläne auf Kreisebene,– die vorbereitenden Tätigkeiten zur Einrichtung besonderer gebiets-

ärztlicher Notfalldienste,– die Entscheidung von Anträgen auf Befreiung von der Teilnahme

am Notfalldienst, außer in den Fällen nach § 6 Abs. 5,

– der Ausschluss eines Arztes von der Teilnahme am Notfalldienst in unaufschiebbaren Fällen,

– die einvernehmliche Änderung oder Zusammenlegung von Not-falldienstbereichen, die innerhalb eines Stadt- und Landkreises liegen; ist diese nicht herbeizuführen, entscheidet die Notfall-dienst-Kommission, wenn eine solche nicht besteht, der Vorstand der Bezirksärztekammer,

– sowie alle erstinstanzlichen Entscheidungen, die ihm nach dieser Notfalldienstordnung zugewiesen sind oder die im Zusammen-hang mit der Teilnahme am Notfalldienst stehen.

(4) Die Bezirksärztekammer kann eine Notfalldienstkommission einsetzen, die den Vorstand in allen Fragen des ärztlichen Notfall-dienstes berät und die nach dieser Notfalldienstordnung übertra-genen Aufgaben wahrnimmt. Im Rahmen einer Vereinbarung nach § 12 kann eine gemeinsame Notfalldienstkommission mit der Kas-senärztlichen Ver einigung Baden-Württemberg eingerichtet werden.

5. § 5 Absätze 3 und 4 werden wie folgt neu gefasst:

(3) Der organisierte ärztliche Notfalldienst dauert von Montag bis Freitag in der Regel von 19.00 Uhr bis zum Folgetag 8.00 Uhr, Mitt-wochs kann der Dienst bereits um 13.00 Uhr beginnen. Am Wochen-ende und an gesetzlichen Feiertagen sowie am 24. und am 31. De-zember dauert der Dienst in der Regel von 8.00 Uhr bis 8.00 Uhr des Folgetages. In Ausnahmefällen können abweichende Regelungen vom örtlichen Notfalldienstbeauftragten in Abstimmung mit der Notfalldienst-Kommission, wenn eine solche nicht besteht, in Abstim-mung mit der Bezirksärztekammer festgelegt werden

(4) Der örtliche Notfalldienstbeauftragte kann im Benehmen mit dem Kreisbeauftragten bis zu drei außerordentliche Notfalldiensttage je Notfalldienstbereich im Kalenderjahr festsetzen. Die Notfalldienst-kommission, wenn eine solche nicht besteht, die Bezirksärztekammer, ist darüber vorab zu informieren.

6. § 6 Absatz 2 Satz 3 wird wie folgt neu gefasst:

Liegen die weiteren Tätigkeitsorte in anderen Notfalldienstbereichen, so besteht grundsätzlich auch dort die Verpflichtung zur Teilnahme am ärztlichen Notfalldienst; dabei gelten folgende Anrechnungsfak-toren:

bei einer Tätigkeit

a) bis zehn Stunden pro Woche 0,25b) über zehn Stunden bis zwanzig Stunden pro Woche 0,50c) über zwanzig Stunden bis dreißig Stunden pro Woche 0,75d) über dreißig Stunden pro Woche 1,00.

7. Nach § 6 Absatz 2 werden folgende Absätze 2a) und 2 b) eingefügt:

(2a) Angestellte Ärzte, die eine Facharztbezeichnung im Sinne des 6. Abschnittes des Heilberufe-Kammergesetzes führen, sind am Pra-xissitz des Arbeitgebers zur Teilnahme am Notfalldienst verpflichtet. Je nach der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit führt dies zur antei-ligen Teilnahmeverpflichtung am ärztlichen Notfalldienst. Dabei gelten folgende Anrechnungsfaktoren:

bei einer Tätigkeita) bis zehn Stunden pro Woche 0,25b) über zehn Stunden bis zwanzig Stunden pro Woche 0,50c) über zwanzig Stunden bis dreißig Stunden pro Woche 0,75d) über dreißig Stunden pro Woche 1,00.

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Bekanntmachungen

(2b) Niedergelassene Ärzte, die ausschließlich auf der Grundlage des Heilberufe-Kammergesetzes, der Berufsordnung und nach dieser Satzung zur Teilnahme am Notfalldienst verpflichtet sind, werden nach ihrem Tätigkeitsumfang zum Notfalldienst herangezogen. Der Tätig-keitsumfang bemisst sich nach der Höhe des Kammerbeitrages im Vorjahr. Bei Ärzten, die neben der Niederlassung noch andere ärztliche Tätigkeiten ausüben, wird auf der Grundlage der beitragsrelevanten Einkünfte aus niedergelassener Tätigkeit ein fiktiver Kammerbeitrag ermittelt. Auf der Grundlage des nach den Sätzen 2 und 3 bestimmten Kammerbeitrages gelten für die Verpflichtung zur Teilnahme am ärzt-lichen Notfalldienst folgende Anrechnungsfaktoren:

Bei einem Kammerbeitrag von

a) mindestens in Höhe des durchschnittlichen Kammerbeitrages aller niedergelassenen Ärzte 1,0

b) mindestens in Höhe des halben durchschnittlichen Kammerbei-trages aller niedergelassenen Ärzte 0,5

c) mindestens in Höhe von einem Viertel des durchschnittlichen Kammerbeitrages aller niedergelassenen Ärzte 0,25.

Für alle anderen niedergelassenen Ärzte gilt der Anrechnungsfaktor 0,1. Der Vorstand stellt alljährlich den durchschnittlichen Kammerbei-trag aller niedergelassenen Ärzte fest.

8. § 8 wird wie folgt neu gefasst:

§ 8Befreiung und Ausschluss

(1) Eine Befreiung von der Teilnahme am ärztlichen Notfalldienst ganz, teilweise oder vorübergehend erfolgt nur aus schwerwie-genden Gründen unter den Voraussetzungen des § 26 Absätze 2–4 der Berufsordnung der Landesärztekammer wenn es die örtlichen Verhältnisse gestatten und die Sicherstellung des Notfalldienstes durch die Befreiung nicht gefährdet wird. Das Erreichen eines be-stimmten Lebensalters, belegärztliche oder berufspolitische Tätig-keiten oder fehlende aktuelle Kenntnisse und Fähigkeiten für die Durchführung des Notfalldienstes sind keine schwerwiegenden Gründe im Sinne des Satzes 1.

(2) Der Antrag auf Befreiung vom Notfalldienst ist schriftlich an den Kreisbeauftragten, wenn ein solcher nicht bestellt ist, an die Bezirks-ärztekammer zu richten. Der Antragsteller kann die Begründung des Antrages direkt der Notfalldienst-Kommission, wenn eine solche nicht besteht, dem Vorstand der Bezirksärztekammer vorlegen.

(3) Der Kreisbeauftragte kann die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangen. Die Notfalldienst-Kommission oder in Widerspruchsfällen die Vorstände der Bezirksärztekammer und der Landesärztekammer können in Zweifelsfällen den Gesundheitszustand durch von ihnen zu benennende Ärzte begutachten lassen.

(4) In begründeten Fällen kann der Kreisbeauftragte einen Befrei-ungsantrag der Notfalldienst-Kommission, wenn eine solche nicht besteht, dem Vorstand der Bezirksärztekammer zur Entscheidung vorlegen. Im Fall des Absatzes 2 Satz 2 hat der Kreisbeauftragte den Befreiungsantrag der Notfalldienst-Kommission, wenn eine solche nicht besteht, dem Vorstand der Bezirksärztekammer vorzulegen.

(5) Der Kreisbeauftragte hat die Bezirksärztekammer, den betrof-fenen Notfalldienstbeauftragten und soweit eine Notfalldienst-Kommission besteht, auch diese über erfolgte Befreiungen zu infor-mieren.

(6) Die Notfalldienst-Kommission, wenn eine solche nicht besteht, der Vorstand der Bezirksärztekammer, entscheidet über den Aus-schluss von der persönlichen Durchführung des Notfalldienstes, wenn Gründe vorliegen, die den betreffenden Arzt für die Durchführung des Notfalldienstes ungeeignet erscheinen lassen. In diesen Fällen ist der betreffende Arzt verpflichtet, auf seine Kosten einen geeigneten Vertreter zu bestellen. In unaufschiebbaren Fällen kann die Entschei-dung auch vom Kreisbeauftragten getroffen werden. Der Vorstand der Bezirksärztekammer und soweit eine Notfalldienst-Kommission eingesetzt ist auch diese, sind von der Entscheidung unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Die Notfalldienst-Kommission hat den Vorstand der Bezirksärztekammer über erfolgte Ausschlüsse zu informieren.

9. In § 10 Absatz 3 Satz 1 wird der Verweis auf § 2 Absatz 2 durch den Verweis auf § 12 ersetzt.

10. § 11 Absatz 1 wird wie folgt neu gefasst:

(1) Ärzte, die ausschließlich auf der Grundlage des Heilberufe-Kammergesetzes, der Berufsordnung der Landesärztekammer und nach dieser Satzung zur Teilnahme am Notfalldienst verpflichtet sind, können gegen Maßnahmen der Notfalldienstbeauftragten, der Kreisbeauftragten und der Notfalldienst-Kommission den Vorstand der Bezirksärztekammer anrufen. Gegen Entscheidungen des Vor-standes kann innerhalb eines Monates nach Bekanntgabe der Ent-scheidung Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich bei der Bezirksärztekammer zu erheben. Die Entschei-dung, gegen die sich der Widerspruch richtet, ist anzugeben. Der Widerspruch soll begründet werden.

11. Nach § 11 wird folgender § 12 eingefügt:

§ 12Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung

Die Bezirksärztekammer kann mit der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg Verträge über die gemeinsame Organisation und Durchführung des ärztlichen Notfalldienstes schließen

§ 2Erlaubnis zur Neubekanntmachung

Der Präsident kann den Wortlaut dieser Satzung in der im Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden Fassung mit neuer Paragraphenfolge neu bekannt machen sowie Unstimmigkeiten des Wortlauts beseitigen.

§ 3Inkrafttreten

Die Satzung tritt am ersten Tag des auf die Bekanntmachung im Ärzte-blatt Baden-Württemberg folgenden Monats in Kraft.

Vorstehende Satzung zur Änderung der Notfalldienstordnung der Bezirks-ärztekammer Nordbaden (NfD-NB) wird gemäß § 9 Abs. 3 des Heilberufe-Kammergesetzes in der Fassung vom 16. März 1995 (GBl. S. 314), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des Landespflege-gesetzes und anderer berufsrechtlicher Vorschriften vom 15. Juni 2010 (GBl. S. 427, 431) nach Genehmigung durch das Ministerium für Arbeit und Sozial- ordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg mit Erlass vom 19. 11. 2012, Az: 34-5415.2-1.5.2, hiermit ausgefertigt und bekannt gemacht.

Karlsruhe, den 21. 11. 2012

PD Dr. med. Christian BenningerPräsident

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Bekanntmachungen

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Fortbildung: Aus Fehlern lernen – ärztliche Organisationsfehler aus juristischer und ärztlicher Sicht

Referenten: Herr VRaOLG a.D. sowie Vorsit-zender der Gutachterkommission für Fragen ärztlicher Haftpflicht der Bezirksärztekammer Nordbaden Peter GlanzmannHerrn Prof. Dr. Martin Hansis, Geschäftsführer des Städtischen Klinikums Karlsruhe

Die Akademie für Ärztliche Fort-bildung der Bezirksärztekammer Nordbaden veranstaltet am 07. 02. 2013 eine Fortbildung zum Thema „Aus Fehlern lernen – ärztliche Organisationsfehler aus juristischer und ärztlicher Sicht“. Neben der Fokussierung eines adäquaten Umgangs mit dem Patienten und dessen Angehöri-gen werden juristische Belange des Haftungsrechts sowie Be-weislastfragen Thema der Fort-bildung sein. Hierzu werden un-ter anderem Aspekte der Haftung diverser Organisationsmängel unter der Berücksichtigung des neuen Patientenrechtegesetzes näher beleuchtet. Fragen nach den Verantwortlichkeiten im jeweiligen Organisationssystem sowie der evtl. gegebenen Beweislast des Arztes bzw. des Patienten an Organisations-mängel werden ebenfalls Inhalt der Fortbildung sein.Neben der Aufarbeitung aller Vorwürfe – seien diese nun ge-rechtfertigt oder nicht – gehört die Suche nach systematischen sowie systemischen Problemen im medizinischen Arbeitsablauf zu den wichtigsten Faktoren einer positiven Fehlerkultur. Um zukünftige Organisations-fehler zu vermeiden und fehler-resistente Arbeitsabläufe zu etablieren, ist eine objektive Be-trachtung hausinterner Arbeits-prozesse unabdingbar.

Mit Herrn Vorsitzender Richter am OLG Karlsruhe a. D. Peter Glanzmann, Vorsitzender der Gutachterkommission für Fragen ärztlicher Haftpflicht der Bezirks-ärztekammer Nordbaden sowie Herrn Prof. Dr. Martin Hansis, Geschäftsführer des Städtischen Klinikums Karlsruhe und Spezia-list für Fragen zum Arzthaftungs-recht, stehen für die Fortbildung zwei hervorragende Referenten zur Verfügung.

Termin:Donnerstag, den 7. Februar 201320.00 Uhr–ca. 22.00 Uhr

Veranstaltungsort: Ärztehaus Karlsruhe, Keßlerstr. 1, 76185 Karlsruhe, Karl-Wilhelm-Maurer-Saal (1. OG)

Gebühr: 20,– Euro

Fortbildungspunkte: Die Fortbildung ist mit 2 Punkten bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg angemeldet.

Programm und Anmeldung:Bezirksärztekammer Nordbaden, Akademie für Ärztliche Fortbildung, Frau Saiah, Keßlerstr. 1, 76185 Karlsruhe, Telefon (07 21) 59 61-13 60, Fax -13 59, E-Mail: [email protected]

Teilnahmebedingungen:Eine Stornierung der Anmeldung ist bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Sie hat in schriftlicher Form per Post, Telefax oder E-Mail zu erfolgen. Nach Ablauf der Stornierungsfrist ist auch bei unverschuldeter Nichtteilnahme die volle Gebühr zu entrichten. Die Akademie behält sich vor, die Veranstaltung bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spä-testens 14 Tage vor Kursbeginn abzusagen.

Weitere Informationen: www.aerztekammer-bw.de

Hygienebeauftragter Arzt

Die Fortbildung wird vom Städtischen Klinikum Karlsruhe in Kooperation mit der Bezirksärzte-kammer Nordbaden angeboten und durchgeführt. Die Teilnah-mebescheinigung für den Fort-bildungskurs erteilt die Ärzte-kammer.Nach der Verordnung des Sozial-ministeriums über die Kranken-haushygiene in Baden-Württem-berg vom 15. Dezember 2010 sind die Träger der Kranken-häuser verpflichtet, hygiene-beauftragte Ärzte zu bestellen bzw. zu beschäftigen. Zum hygienebeauftragten Arzt kann nur bestellt werden, wer über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung verfügt und spezielle Kenntnisse auf dem Gebiet der Hygiene und medizi-nischen Mikrobiologie in Fort-bildungskursen erworben hat. Die Mindestanforderung ist der Besuch eines 40-stündigen Grundkurses nach dem Curricu-lum der Bundesärztekammer.

Termine:24.–28. Juni 20134.–8. November 2013jeweils Montag bis Freitag

Zeit: 9.00 s.t.–16.30 Uhr

Leitung: Dr. med. Eberhard Kniehl, Leiter der Abteilung für Mikrobiologie und Krankenhaus-hygiene, Städtisches Klinikum Karlsruhe

Ort: Städtisches Klinikum Karlsruhe gGmbH, Moltkestr. 90, 76133 Karlsruhe

Gebühr: 550,– Euro

Fortbildungspunkte: 40Eine Anmeldung ist erforderlich. Die Teilnehmerzahl ist auf 25 begrenzt.

Auskunft und Anmeldung: Fachlicher Ansprechpartner: Dr. Eberhard Kniehl, Telefon (07 21) 9 74-18 01, E-Mail: eberhard.kniehl@ klinikum-karlsruhe.de Anmeldung und Organisation: Geschäftsstelle BBz, Telefon (07 21) 9 74-75 40, E-Mail: [email protected]

Kassenärztliche Vereinigung Baden-WürttembergBezirksdirektion Karlsruhe Keßlerstraße 1 76185 Karlsruhe Telefon (07 21) 59 61-0 Fax (07 21) 59 61-13 50

Die zur Nachbesetzung aus-geschriebenen Vertragsarztsitze aller Gebiete in Baden- Württemberg mit Zulassungs-beschränkungen finden Sie ab sofort nur noch auf der Home-page der Kassenärztlichen Ver-einigung Baden-Württemberg www.kvbawue.de

Die Übersicht der ausgeschrie-benen Vertragsarztsitze kann man bequem über einen Button direkt auf der Website anklicken.

Eine Veröffentlichung im Baden-Württembergischen Ärzteblatt erfolgt nicht mehr. Hintergrund ist eine neue Rechtslage, die zum 1. Januar 2013 in Kraft tritt. (ergo 3/2012 berichtete). Demnach muss der Antrag zur Nach-besetzung eines Vertragsarzt-sitzes ab dem kommenden Jahr beim Zulassungsaus-schuss gestellt werden. Dieser entscheidet, ob der Vertrags-arztsitz in einem Planungs-bereich, für den Zulassungs-beschränkungen angeordnet sind, weitergeführt werden soll. Ist dies der Fall, hat die KV den Vertragsarztsitz unver-züglich auszuschreiben.Die bisherige Rechtslage, nach der der Vertragsarzt seinen Antrag bei der KV stellen musste, endet zum 31. 12. 2012.

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Bekanntmachungen

Termine des Zulassungsausschusses für Ärzte, Psychotherapeuten und Ermächtigungen, Regierungsbezirk Karlsruhe für das Jahr 2013

Der Zulassungsausschuss für Ärzte wird anlässlich der nach-folgenden Sitzungstermine über Zulassungsangelegenheiten von Ärzten und Psychotherapeuten beraten und entscheiden:

Sitzungstermine für Ärzte und Psychotherapeuten:Donnerstag, 30. Januar 2013Zulassungen/PsychotherapeutenMittwoch, 20. Februar 2013Zulassungen/ÄrzteMittwoch, 27. März 2013Zulassungen/ÄrzteMittwoch, 24. April 2013Zulassung/PsychotherapeutenMittwoch, 15. Mai 2013Zulassungen/ÄrzteMittwoch, 26. Juni 2013Zulassungen/ÄrzteMittwoch, 3. Juli 2013Zulassungen/PsychotherapeutenMittwoch, 7. August 2013Zulassungen/ÄrzteMittwoch, 11. September 2013Zulassungen/ÄrzteMittwoch, 18. September 2013Zulassungen/PsychotherapeutenMittwoch, 13. November 2013Zulassungen/ÄrzteMittwoch, 27. November 2013Zulassungen/PsychotherapeutenMittwoch, 11. Dezember 2013Zulassungen/Ärzte.

Sitzungstermine für Ermäch-tigungsangelegenheiten:Mittwoch, 20. März 2013ErmächtigungMittwoch, 19. Juni 2013ErmächtigungMittwoch, 25. September 2013ErmächtigungMittwoch, 4. Dezember 2013Ermächtigung

Der Zulassungsausschuss für Ärzte behält sich Änderungen der Sitzungen aus wichtigem Grund vor.Unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgeschriebenen Ladungsfristen zur mündlichen Verhandlung sollten Antrags-unterlagen spätestens vier Wochen vor dem jeweiligen Sitzungstermin der Geschäfts-stelle des Zulassungsausschusses für Ärzte vorliegen. Die Anträge sind an die folgende Adresse zu richten:Zulassungsausschuss für ÄrzteGeschäftsstelle bei derKassenärztlichen Vereinigung Baden-WürttembergBezirksdirektion KarlsruhePostfach 21 07 5376157 Karlsruhe.

Helmut BeyrleDipl.-Verwaltungswirt (FH)GeschäftsstelleZulassungsausschuss für Ärzte

Bezirksärzte- kammer Südbaden

Geschäftsstelle: Sundgauallee 27 79114 Freiburg/Br. Telefon (07 61) 6 00 47-0 Fax (07 61) 89 28 68

Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung Südbaden

Ausführliche Informationen/ Anmeldeformulare finden Sie auf unserer Homepage www.baek-sb.de/akademieAlle Veranstaltungen sind von der Landesärztekammer Baden-Württemberg anerkannt und auf das Fortbildungs-zertifikat anrechenbar.

Achtsamkeitsbasierte Stressbewältigung für Ärztinnen und Ärzte – Tagesworkshop

Leitung: Frau Dr. Hendrikje Posch, Freiburg; Frau Dipl.-Ing. Anke Wunderlich, FreiburgAchtsamkeit hilft, im Trubel des Alltags gelassen zu bleiben und sich in dem Vielerlei der Anforde-rungen nicht zu verlieren. Dieser Tagesworkshop lädt ein zum Innehalten, Entschleunigen und Wieder-zu-sich-kommen. Er richtet sich an ÄrztInnen, Thera-peutInnen und MitarbeiterInnen, die eine Haltung der Achtsamkeit in ihr Leben und ihren Berufsall-tag integrieren möchten. Im Vor-dergrund stehen Achtsamkeits-übungen und der Transfer in den beruflichen Alltag. Seminarinhalte:– Atem- und Gehmeditation – Achtsames Yoga – Informationen zur achtsamen

Stressbewältigung – Übungen zur Alltagsachtsam-

keit, z. B. achtsames Essen– Achtsamkeit in der Kommuni-

kation – eine angeleitete Körper-

meditation (body-scan)

Achtsamkeit im Alltag:– ermöglicht in stressigen Zeiten

gut für sich zu sorgen– öffnet den Blick für

das Wesentliche und hilft Prioritäten klären

– fördert Wertschätzung für die eigene Gesundheit als kostbare Ressource

– beugt Burnout-Situationen vor – führt zu Vertrauen und

Gelassenheit bei allem TunTermin:Samstag, 26. April 2013Zeit: 10.00 s.t.–16.00 UhrOrt: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, FreiburgEntgelt: 100,– Euro

Motivierende Gesprächsführung - Workshop

Leitung: Dr. med. Andreas Jähne, Dr. med. Götz Fabry, FreiburgMotivierende Gesprächsführung (Motivational Interviewing, MI) ein von Miller und Rollnick (Lambertus, 2004) für die Sucht-behandlung entwickeltes Verfah-ren, wurde in den vergangenen Jahren für andere Gesundheits-bereiche weiterentwickelt. Die Wirksamkeit dieser 3 bis 5-minütigen Kurzinterventionen (KI) konnte in zahlreichen Studien nachgewiesen werden.Mithilfe klar strukturierter KI-Module kann die Anwendung Motivierender Gesprächsführung als Kurzintervention für Praxis und Klinik im Workshop geübt werden, was den Behandlern eine effizientere Gesprächs- und Patientenführung ermöglicht. Ziel ist die Vermittlung theore-tischer und praktischer Grund-lagen der Motivierenden Ge-sprächsführung für den Einsatz im Arbeitsfeld der Teilnehmer zur Motivierung von Patienten hinsichtlich gesundheitsförder-lichen Verhaltens wie zum Bei-spiel Medikamenten-Compliance, Ernährung/Diät, Sport/Bewe-gung, Alkoholkonsum/Rauchen.Im Rahmen der Kursweiterbil-dung Suchtmedizin zur Erlan-gung der Zusatzbezeichnung bieten wir diesen Seminartag für alle interessierten Ärztinnen und Ärzte an.

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558 ÄBW 12 • 2012

Bekanntmachungen

558

Termin:Freitag, 15. März 2013Zeit: 9.00 s.t.–18.00 UhrOrt: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, FreiburgEntgelt: 120,– Euro

Kursweiterbildung Suchtmedizin zur Erlangung der Zusatz-bezeichnung gemäß WBO 2006

Leitung: Dr. Rüdiger Gellert, Freiburg und Dr. Friedemann Hagenbuch, Zentrum für Psychiatrie Emmendingen Suchttherapie geht alle an! Abhängigkeitserkrankungen begegnen beinahe täglich jeder Ärztin, jedem Arzt, ob in der Praxis oder im Krankenhaus tätig. Besonders der Substanzmiss-brauch von Alkohol, Nikotin, stimulierenden Substanzen und auch Medikamenten bei Jugend-lichen stellt eine unübersehbare Herausforderung für die Ärzte-schaft insgesamt dar.Suchtmedizin ist deshalb eine Querschnittsaufgabe für alle Fachgebiete, und sie ist keines-wegs auf den relativ kleinen Kreis der Drogenabhängigen be-schränkt. Die Fähigkeit zum Er-kennen einer möglichen Abhän-gigkeitserkrankung bzw. Gefähr-dung – sei es nun durch Alkohol, Medikamente oder Drogen – gehört zum notwendigen Rüst-zeug aller Ärztinnen und Ärzte.In der aktuellen Weiterbildungs-ordnung 2006 ist die Sucht-medizin als Zusatzweiterbildung geführt und beinhaltet eine 50-stündige Kursweiterbildung mit abschließender Prüfung. Ab 2013 wird das Seminar als Wochenkurs angeboten. Die Module (Bausteine I – V Grundlagen I + II, Alkohol/Tabak/Medikamente, Illegale Drogen, Wahlthemen und Motivierende Gesprächsführung) können esondert gebucht werden.Termin:11.–15. März 2013Zeit: Montag–Freitag, 9.00–18.00 UhrOrt: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, FreiburgEntgelt: 550,– Euro komplett, 120,– Euro pro Tag

Hygienebeauftragter Arzt

Nach der Verordnung des Sozial-ministeriums über die Kranken-haushygiene in Baden-Württem-berg vom 15. Dezember 2010 sind die Träger der Kranken-häuser verpflichtet, hygiene-beauftragte Ärzte zu bestellen bzw. zu beschäftigen. Die erfor-derliche Anzahl der zu bestel-lenden Ärzte ist vom Infektionsri-siko innerhalb des Kranken-hauses abhängig und nicht allein an der Anzahl der Betten festzu-machen. In Einrichtungen mit mehreren Fachabteilungen mit besonderen Risiken für nosoko-miale Infektionen (beispielsweise Hämatologie, Onkologie, Internis-tische Intensivmedizin, Chirurgie mit Intensivstation, Neurochirur-gie, Pädiatrie) soll jede Abteilung einen hygienebeauftragten Arzt benennen. Soweit aufgrund der Aufgabenstellung des jeweiligen Fachgebietes davon auszugehen ist, dass die Gefahr nur in gerin-gem Umfang gegeben ist, kann von einer Benennung abgesehen werden. Für die Wahrnehmung seiner Aufgaben ist der hygiene-beauftragte Arzt in vollem Um-fang freizustellen.Zum hygienebeauftragten Arzt kann nur bestellt werden, wer über eine mindestens zwei-jährige Berufserfahrung verfügt und spezielle Kenntnisse auf dem Gebiet der Hygiene und medizi-nischen Mikrobiologie in Fort-bildungskursen erworben hat. Die Mindestanforderung ist der Besuch eines 40-stündigen Grundkurses nach dem Curricu-lum der Bundesärztekammer.Termin:18.–22. März 2013Zeit: Montag–Freitag, 9.00 s.t.–ca.18.00 UhrOrt: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, FreiburgEntgelt: 600,– Euro

Medizinische Hypnose für Ärzte

Leitung: PD Dr. Uwe H. Ross, FreiburgEinführungskursIn diesem einführenden Work-shop werden auf der Basis aktueller neurophysiologischer Erkenntnisse wirkungsvolle Ad-hoc-Interventionen der modernen Hypnose bei akuten und chronischen Schmerzen, somatoformen Störungen, Schlaf-störungen, Spannungszuständen, nichtorganischen Schwindel-beschwerden und Tinnitus prak-tisch erfahrbar vermittelt. In der täglichen Praxis angewendet, können die Beschwerden für den Patienten durch Hypnose-Tech-niken unmittelbar erlebbar redu-ziert werden. Wesentlicher Vorteil hypnotherapeutischer Ansätze in der Behandlung dieser Stö-rungen ist zudem, dass sie – konsequent ressourcen- und lösungsorientiert eingesetzt – vermehrt die unwillkürlich- unbewusste Erlebnisebene des Patienten einbeziehen und unter anderem bei Schmerz objek-tivierbare psychobiologische Wirkungen entfalten. Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwerben methodische Fertig-keiten in der Anwendung spezi-eller Hypnose-Techniken zur Beschwerdeminderung und zur Aktivierung innerer Ressourcen bei psychosomatischen Stö-rungen sowie bei Spannungs-zuständen, zum Beispiel vor medizinischen Eingriffen.Termin:Samstag, 6. April 2013Zeit: 9.00 s.t.–16.00 UhrOrt: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, FreiburgEntgelt: 100,– Euro

Notarztseminar zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“ gemäß Curriculum der Bundesärztekammer

Die Teilnehmer erhalten eine qualitativ hochwertige Ausbil-dung im Bereich der Notfall-medizin auf Grundlage aktueller internationaler Richtlinien wie ERC und ATLS Algorithmen. Sichergestellt wird ein hoher Anteil an praktischen Übungen und Simulationen in Klein-

gruppen. Einbezogen werden zudem alle an der Notfallversor-gung beteiligten Organisationen wie Feuerwehr und Polizei.Termin:8.–16. Juli 2013 Zeit: Montag–Dienstag (ohne Sonntag), 8.00 s.t.–ca. 18.30 Uhr Leitung: Prof. Dr. med. Hartmut Bürkle, Dr. med. Axel Schmutz, Dr. med. Armin Welle, Universi-tätsklinikum Freiburg; Jürgen Weber, simed, FreiamtOrt: FreiburgEntgelt: 800,– Euro

Refresher-Kurs Notfalltraining für Notärzte

Leitung: Dr. Stefan Leisinger, Emmendingen Diese modulare Seminarreihe wendet sich an Ärztinnen und Ärzte, die vor längerer Zeit die Zusatzqualifikation Notfall-medizin/Fachkundenachweis Rettungsdienst erworben haben, jedoch aufgrund ihrer beruf-lichen und/oder privaten Situa-tion nicht wirklich in diesem Ein-satzbereich tätig sein konnten. Die schnelle, gezielte und effek-tive Intervention und die sich ständig verändernden Therapie-Leitlinien erfordern es, für eine optimale und sichere Patienten-versorgung auf dem neuesten Stand zu sein. Mit diesem viertägigen praxis-orientierten Refresher-Seminar bringen wir Sie auf den Lei-stungsstand, der heute nach Meinung aller Fachgesellschaften erwartet werden muss. Nach diesem Training sind Sie in der Lage, mit den notwendigen Fertigkeiten selbstsicher die geläufigen Notfallsituationen zu beherrschen.Vorträge und Diskussionen sowie Erfahrungssammlung, Praxis-training und Fallbesprechungen sorgen für die Einbindung aller Anwesenden.Termine:Teil 1: 12./13. April 2013Teil 2: 3./4. Mai 2013Zeit: Freitag/Samstag, 9.00 s.t.–ca. 18.30 UhrOrt: FreiburgEntgelt: 400,– Euro (Teil 1 und Teil 2)

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Bekanntmachungen

Notfalltraining für Ärzte

Leitung: Dr. Stefan Leisinger, EmmendingenGrundkursDer plötzliche Herztod ist eine der häufigsten Todesursachen in der Bundesrepublik Deutschland. Die sofortige effiziente und gut strukturierte erweiterte Reanima-tion mithilfe eines guten Atem-wegsmanagements, unterstützt durch Defibrillation und Notfall-medikation, ist dann der Über-lebensfaktor Nr. 1 für diese Patienten.Neben einer Einführung in die medizinischen Grundlagen erhal-ten Sie in diesem Seminar auch die Möglichkeit eines Intensiv-trainings zur erweiterten cardio-pulmonalen Reanimation gemäß den gültigen Standards des European Resuscitation Council und der Bundesärztekammer.Programm:Medizinische Grundlagen – Basistherapie – CPR – Venenzugänge – Beatmung – Elektrotherapie Termin:Samstag, 16. Februar 2013Zeit: 9.00 s.t.–17.00 UhrOrt: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, FreiburgEntgelt: 100,– Euro

Kardiozirkulatorische Notfälle

Herzrhythmusstörungen gehören neben den Krebserkrankungen zu den häufigsten Todesursa-chen. In Deutschland sterben nach Schätzungen jährlich zwischen 70 000 und 80 000 Menschen den rhythmogen bedingten plötzlichen Herztod. Nur wenige Patienten überleben dank rechtzeitig eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen. Dieses Seminar vermittelt den teilnehmenden Ärztinnen und Ärzten die sichere Fähigkeit, lebensbedrohliche Rhythmus-störungen rasch zu erkennen und geeignete Sofortmaß-nahmen einzuleiten.

Programm:Rhythmusstörungen – Elektro-therapie – Notfallmedikamente – EKG-Simulation – Fallbespre-chung Kreislauf – Mega-Code-Traing Erw. gemäß ERC – Airway-Management (Larynx-maske; Combitube etc.)Termin:Samstag, 16. März 2013Zeit: 9.00 s.t.–17.00 UhrOrt: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, FreiburgEntgelt: 100,– Euro

Traumatologische Notfälle

Erleiden Personen akute Gewalt-einwirkungen, zum Beispiel aufgrund von Verkehrsunfällen oder im Rahmen einer Schläge-rei, werden häufig Verletzungs-muster zu spät erkannt. Es ver-streicht wertvolle Zeit, in der der Patient nicht die benötigte Behandlung erhält.Dieses Seminar soll teilneh-mende Ärztinnen und Ärzte in die Lage versetzen, akute Lebensgefahr bei durch Trauma verletzten Notfallpatienten abzuwenden sowie die Vitalfunk-tionen zu sichern. Durch rasches Erfassen der traumatischen Gesamtbelastung und geeignete therapeutische Maßnahmen ist es möglich, den Patienten zu stabilisieren.Programm:Unfallmechanismen – Primary/Secondary Survey – Schädel-Hirn-Trauma – Wirbelsäulen-trauma – Extremitätentrauma – Thoraxtrauma – Abdominal-trauma – Bodycheck – Immobili-sation – Fallbesprechung Trauma – Primary & Secondary survey – Mega-Code-Training Erw. gemäß ERCTermin:Samstag, 8. Dezember 2012Zeit: 9.00 s.t.–17.00 UhrOrt: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, FreiburgEntgelt: 100,– Euro

Pädiatrische Notfälle

Notfälle mit Kindern stellen hohe Anforderungen an die beteiligten Helfer. Sie erfordern spezielle Kenntnisse und bedeuten eine hohe emotionale Belastung. Unsicherheiten resultieren häufig aus lückenhaften pädiatrischen Kenntnissen und Fertigkeiten.Dieses Seminar vermittelt allen in diesem Bereich Tätigen die nötige Routine und das entspre-chende Hintergrundwissen, um in Zukunft in solchen Situationen richtig reagieren zu können.Programm:Anatomische und physiologische Besonderheiten – Pädiatrische Notfallsituationen/Anamnese-erhebung, Intubation, Airway-management – Intraossäre Infu-sion/Dehydration – Reanimation (PALS), nach ILCOR 2000Termin:Samstag, 6. Juli 2013Zeit: 9.00 s.t.–17.00 UhrOrt: FreiburgEntgelt: 100,– Euro

Notfalltraining Arztpraxis für Arzt und Praxisteam

Leitung: Dr. Stefan Leisinger, EmmendingenImmer wieder kommt es in Arzt-praxen zu Notfallsituationen. Das Praxisteam wird dann vor eine sehr schwierige Aufgabe gestellt. Dieses Seminar vermittelt allen in diesem Bereich Tätigen die erforderliche Routine und das nötige Hintergrundwissen, um in Zukunft in solchen Situationen richtig reagieren zu können.Programm:Vermittlung gültiger Standards der Herz-Lungen-Wieder-belebung/Algorithmen der Patientenversorgung, Übung invasiver MaßnahmenTermin:Mittwoch, 17. April 2013Zeit: 15.00 s.t.–19.00 UhrOrt: FreiburgEntgelt: 75,– Euro pro Person

Fallseminar Palliativmedizin

Leitung: PD Dr. Gerhild Becker, Univ.-Klinik, FreiburgDas Kursangebot wendet sich an Ärztinnen und Ärzte in Klinik und Praxis, die bereits den Basiskurs Palliativmedizin (40 Kursein-heiten) erfolgreich absolviert haben und sich in der Betreuung Schwerkranker und Sterbender besonders engagieren möchten.Das Fallseminar ist multidiszipli-när konzipiert und beachtet die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e. V. und der Bundesärztekam-mer, die in Zusammenarbeit mit anderen medizinischen Fachge-sellschaften erarbeitet wurden. Weiterhin werden Kursinhalte des German Program in Palliative Care Education genutzt (Ver-bundprojekt der durch die Deut-sche Krebshilfe geförderten Aka-demien für Palliativmedizin in Zusammenarbeit mit der Harvard Medical School, Center for Palliative Care, Boston, USA und der Christopherus Akademie, Interdisziplinäres Zentrum für Palliativmedizin der Universität München). Die wissenschaftliche Leitung erfolgt durch PD Dr. med. Dipl.-Theol. Dipl.-Caritas-wiss. G. Becker, Master of Science in Palliative Care (King’s College London) und Oberärztin der Palliativstation der Universitäts-klinik Freiburg.Das Fallseminar besteht aus 3 Modulen à 40 Kurseinheiten, die sich über jeweils fünf Tage erstrecken.Modul 1Der schwerkranke, sterbende Patient, sein soziales Umfeld und das behandelnde Team Modul 2Der individuelle Prozess des Sterbens im gesellschaft-lichen Kontext Modul 3Professionelles Handeln in der Palliativmedizin Termine:Modul 1: 10.–14. Juni 2013Modul 2: 4.–8. November 2013Modul 3: 2.–6. Dezember 2013Zeit: jeweils Montag bis Freitag, 9.00 s.t.–ca. 17.30 UhrOrt: FreiburgEntgelt: 550,– Euro pro Modul

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Bekanntmachungen

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Psychosomatische Grundversorgung

Die aktuelle Weiterbildungsord-nung schreibt für nahezu alle Fachgebiete den Erwerb von Kenntnissen in psychosoma-tischer Grundversorgung vor. Diese Qualifikation kann durch Teilnahme an den Kursen ent-sprechend den jeweiligen Vorga-ben der WBO erworben werden.Die Vorgaben beinhalten bei-spielsweise für KollegInnen in 5-jähriger Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin Kenntnisse über 80 Stunden Psychosomatik: 20 Stunden Theorie, 30 Stunden verbale Intervention sowie 30 Stunden Balint-Gruppenarbeit. Diese werden durch den Besuch von 10 Samstagsterminen à 8 Stun-den nach eigener Wahl nach-gewiesen. Alternativ können auch 5 Samstagsveranstaltungen mit dem Wochenkurs PGV kom-biniert werden. Dieser findet dreimal pro Jahr in der Reha- Klinik Glotterbad bei Freiburg statt. Die Leistungen nach den EBM-Ziffern 35100/35110 (Theorie-seminare, Reflexion der Arzt- Patient-Beziehung, verbale Inter-ventionstechniken) dürfen nur von Ärzten erbracht werden, die eine Qualifikation durch Teil-nahme an einem 80-stündigen Seminar erworben haben (z. B. 10 Samstagstermine des vorlie-genden Curriculums, bei Kombi-nation mit dem Blockkurs sind die Vorgaben der Psychothera-pievereinbarung bez. der Balint- oder patientenbezogenen Selbst-erfahrungsgruppen zu beachten).Im Rahmen der Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung (HZV) ist das Seminar PGV für die Qualifikation Psychosomatik anrechenbar. Samstagsveranstaltungen (8 Stunden)26. Januar 2013Grundprinzipien des Erkennens und der Behandlung psychischer und psychosomatischer Störungsbilder 9. März 2013Psychische Erkrankungen im höheren Lebensalter20. April 2013Chronische Schmerzen: Kopfschmerzen

8. Juni 2013Frauenspezifische seelische Störungen6. Juli 2013Posttraumatische BelastungsstörungenZeit: jeweils 9.00 s.t.–16.30 UhrOrt: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, FreiburgEntgelt: 90,– Euro pro Samstag

Wochenkurs (40 Stunden)Termine:25. Februar–1. März 2013 oder17.–21. Juni 2013Zeit: Montag–Freitag, 9.00 s.t.–16.30 UhrOrt: Rehaklinik Glotterbad, GlottertalEntgelt: jeweils 400,– Euro

Spezielle Schmerztherapie gemäß Kursbuch der Bundesärztekammer 2008

Konzeption/Programmdurchfüh-rung: Interdisziplinäres Schmerz-zentrum der Universität Freiburg (ISZ)/Arbeitsgemeinschaft nieder-gelassener Schmerztherapeuten in Südbaden e. V. (ANSIS)Organisation/Leitung: Bezirksärztekammer SüdbadenDie Schmerztherapie hat in den letzten Jahren große Fortschritte gemacht: Sowohl die interdiszi-plinären, multimodalen Versor-gungsstrukturen, die Etablierung zahlreicher Leitlinien, die Präsenz in der curricularen studentischen Lehre und pflegerischen Weiter-bildung, aber auch die Imple-mentierung eines Europäischen Aktionsplanes (A Road Map for Action, September 2011) zur Ver-besserung der Schmerzversor-gung in Europa unterstreichen diese wichtigen Entwicklungen.Die Behandlung des Schmerzes in seiner Komplexität erfordert spezielle Grundlagen, die Ihnen im Rahmen des Curriculums „Spezielle Schmerztherapie“ näher gebracht werden sollen. Unter der Leitung der Bezirks-ärztekammer Freiburg haben wir in diesem Jahr zwei Ziele ver-folgt: Zum Einen tragen wir mit einem ausgesprochen multi- professionellen Programm der interdisziplinären Behandlung Rechnung, zum Anderen spiegelt die enge Zusammenarbeit und

Mitwirkung niedergelassener und in der Klinik tätiger Schmerz-therapeuten bei der Programm-gestaltung und -durchführung alle Aspekte der schmerzthera-peutischen Versorgung wider.Der diesjährige Kurs kann als Ge-samtkurs zum Erwerb der Zusatz-bezeichnung „Spezielle Schmerz-therapie“ und als Voraussetzung zur Erlangung der Zusatzbezeich-nung Akupunktur absolviert wer-den. Prinzipiell sind alle Blöcke aber auch einzeln buchbar und können zur eigenen Fortbildung und im Rahmen einer zeitlich und örtlich frei wählbaren Staffe-lung durchgeführt werden.Die Therapie von Schmerzen ist eine grundlegende ärztliche Auf-gabe, deren Bedeutung aufgrund gesellschaftlicher und demogra-fischer Gegebenheiten zunimmt. Wir hoffen Ihr Interesse geweckt zu haben und freuen uns auf Ihre Teilnahme.Termine:Teil 3: 25./26. Januar 2013Teil 4: 22./23. Februar 2013Zeit: Freitag/Samstag, 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, FreiburgEntgelt: pro Block 200,– EuroBlöcke können einzeln gebucht werden.Für die Abrechnung von Leistun-gen der Akupunktur wird von der KV u. a. die Teilnahme an einem Kurs über 80 Stunden Schmerz-therapie gefordert.

Internationale Arbeitseinsätze und Rückkehrermedizin (14 Std.)

Leitung: Dr. Rosemarie Mazzola, FreiburgNicht nur im privaten Sektor zeigen Reisen in tropische und subtropische Länder eine stetig steigende Tendenz. Auch auf beruflicher Ebene haben Aktivi-täten der Firmen im Ausland und damit erforderliche berufliche Reisen in Länder mit – nach ArbMedVV – besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen eine zunehmende Bedeutung. Mit Inkrafttreten der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsor-ge (ArbMedVV) am 24. 08. 2008 ist die bis dahin vorgeschriebene Ermächtigung durch die Landes-verbände der Berufsgenossen-

schaften entfallen. Der Arbeit-geber muss zur Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorge-untersuchungen einen Arzt oder eine Ärztin mit der Gebietsbe-zeichnung „Arbeitsmedizin“, mit der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ oder mit der Zusatzbezeichnung „Tropen-medizin“ beauftragen. Nun kann ein wesentlich größerer Kreis an Arbeits- und Betriebsmedizinern diese Vorsorgeuntersuchung durchführen.Dies erfordert eine hohe Eigen-verantwortlichkeit zur ausrei-chenden und qualitätsgesicher-ten reisemedizinischen Fortbil-dung. Nach der ArbMedVV §7 (1) gilt der Grundsatz, dass ein Arzt oder Ärztin, der oder die nicht über die erforderlichen Fachkenntnisse oder die spe-ziellen Anerkennungen oder Aus-rüstungen verfügt, Ärzte oder Ärztinnen hinzuziehen soll, die diese Anforderungen erfüllen. Für diejenigen Arbeits- und Betriebsmediziner, die sich in dieser Richtung weiter qualifi-zieren und reisemedizinische Fachkenntnisse erwerben wollen, bietet die Ärztekammer zusätz-lich zum Basisseminar Reisemedi-zin das 2-tägige Aufbauseminar „Internationale Arbeitseinsätze und Rückkehrermedizin“ an.Die beiden Themenblöcke ent-sprechen den Aufbaumodulen 6 und 12 des Fachzertifikats Reisemedizin des DFR und sind somit auch für alle anderen Ärztinnen und Ärzte interessant, die sich verstärkt der Reisemedi-zin in ihrer Praxis widmen und das Fachzertifikat Reisemedizin des DFR (Deutschen Fachver-bands Reisemedizin) erwerben möchten.Termin:26.–27. April 2013Zeit: Freitag/Samstag, ganztägigOrt: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, FreiburgEntgelt: 190,– Euro

Bitte Programme und Anmeldeformulare anfordern!Akademie für Ärztliche Fort- und Weiterbildung Südbaden, Sundgauallee 27, 79114 Freiburg, Telefon (07 61) 6 00-47 36/47 37/ 47 38/47 39, Fax (07 61) 6 00-47 44, E-Mail: [email protected]; www.baek-sb.de/akademie

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Bekanntmachungen

Bezirksärzte- kammer Südwürttemberg

Geschäftsstelle: Haldenhaustraße 11 72770 Reutlingen Tel. (0 71 21) 9 17-24 15/-24 16 Fax (0 71 21) 9 17-24 00

Die zur Nachbesetzung aus-geschriebenen Vertragsarztsitze aller Gebiete in Baden- Württemberg mit Zulassungs-beschränkungen finden Sie ab sofort nur noch auf der Home-page der Kassenärztlichen Ver-einigung Baden-Württemberg www.kvbawue.de

Die Übersicht der ausgeschrie-benen Vertragsarztsitze kann man bequem über einen Button direkt auf der Website anklicken.

Eine Veröffentlichung im Baden-Württembergischen Ärzteblatt erfolgt nicht mehr. Hintergrund ist eine neue Rechtslage, die zum 1. Januar 2013 in Kraft tritt. (ergo 3/2012 berichtete). Demnach muss der Antrag zur Nach-besetzung eines Vertragsarzt-sitzes ab dem kommenden Jahr beim Zulassungsaus-schuss gestellt werden. Dieser entscheidet, ob der Vertrags-arztsitz in einem Planungs-bereich, für den Zulassungs-beschränkungen angeordnet sind, weitergeführt werden soll. Ist dies der Fall, hat die KV den Vertragsarztsitz unver-züglich auszuschreiben.Die bisherige Rechtslage, nach der der Vertragsarzt seinen Antrag bei der KV stellen musste, endet zum 31. 12. 2012.

Kassenärztliche Vereinigung Baden-WürttembergBezirksdirektion Freiburg Sundgauallee 27 79114 Freiburg/Br. Telefon (07 61) 88 40 Fax (07 61) 8 84-41 45

Termine des Zulassungsausschusses für Ärzte und Psychotherapeuten, Regierungsbezirk Freiburg für das Jahr 2013

Der Zulassungsausschuss für Ärzte wird anlässlich der nach-folgenden Sitzungstermine über Zulassungsangelegenheiten von Ärzten und Psychotherapeuten beraten und entscheiden:

Mittwoch, 23. Januar 2013Zulassungen/ÄrzteMittwoch, 20. Februar 2013Zulassungen/ÄrzteMittwoch, 13. März 2013Zulassungen/ÄrzteMittwoch, 20. März 2013Zulassungen/PsychotherapeutenMittwoch, 17. April 2013Zulassungen/ÄrzteMittwoch, 15. Mai 2013Zulassungen/ÄrzteMittwoch, 19. Juni 2013Zulassungen/ÄrzteMittwoch, 26. Juni 2013Zulassungen/PsychotherapeutenMittwoch, 17. Juli 2013Zulassungen/ÄrzteMittwoch, 21. August 2013Zulassungen/ÄrzteMittwoch, 18. September 2013Zulassungen/ÄrzteMittwoch, 25. September 2013Zulassungen/PsychotherapeutenMittwoch, 16. Oktober 2013Zulassungen/ÄrzteMittwoch, 13. November 2013Zulassungen/ÄrzteMittwoch, 4. Dezember 2013Zulassungen/PsychotherapeutenMittwoch, 11. Dezember 2013Zulassungen/Ärzte

Der Zulassungsausschuss für Ärzte behält sich Änderungen der Sitzungen aus wichtigem Grund vor.Unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgeschriebenen Ladungsfristen zur mündlichen Verhandlung sollten Antrags-unterlagen spätestens vier Wochen vor dem jeweiligen Sitzungstermin der Geschäfts-stelle des Zulassungsausschusses für Ärzte vorliegen. Die Anträge sind an die folgende Adresse zu richten:Zulassungsausschuss für ÄrzteGeschäftsstelle bei derKassenärztlichen Vereinigung Baden-WürttembergBezirksdirektion FreiburgPostfach 62 6979038 Freiburg.

Dieter RohlederDipl.-Verwaltungswirt (FH)GeschäftsstelleZulassungsausschuss für Ärzte

Bezirksberufsgericht für Ärzte in Reutlingen

Durch Verfügung des Ministe-riums für Arbeit und Sozialord-nung, Familie, Frauen und Seni-oren Baden-Württemberg vom 29. 10. 2012 – Az. 34-5415.2-1.2 – wurden im Einvernehmen mit dem Justizministerium Baden-Württemberg gemäß § 21 Abs. 4 i. V. m. § 8 Abs. 2 des Heilberufe-Kammergesetzes i. d. F. vom 16. März 1995 (GBl. S. 314), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. Juni 2010 (GBl. BW v. 22. 06. 2010 S. 427, S. 431) mit Wirkung vom 17. November 2012 für die Dauer von fünf Jahren

HerrDr. med. Hagen RennerTalstr. 1572072 Tübingen

zum 1. Beisitzer

und

FrauDr. med. Gudrun KunzGumpper Weg 1772766 Reutlingen

zur 2. Beisitzerin

des Bezirksberufsgerichts für Ärzte in Reutlingen bestellt.

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Bekanntmachungen

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Kurse der Bezirksärztekammer Südwürttemberg

Fortbildungs-CD-ROM „Palliativmedizin“

Ärztinnen und Ärzte dürfen frei entscheiden, in welcher Fort-bildungskategorie sie ihre Fort-bildung absolvieren und CME-Punkte sammeln möchten. Mithilfe der von der Bezirksärzte-kammer Südwürttemberg entwickelten Fortbildungs-CD-ROM „Palliativmedizin“ können 10 Fortbildungspunkte erworben werden.Der Preis pro CD-ROM beträgt 39,– Euro.

Fortbildungs-Doppel-DVD „Internet- und PC-Spielsucht – Risiko ohne Altersbeschränkung?“

Am 29. 09. 2010 hat die Bezirk-särztekammer Südwürttemberg in Zusammenarbeit mit der Uni-versitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psycho-therapie Tübingen eine Fortbil-dungsveranstaltung mit dem Thema „Internet- und PC-Spiel-sucht – Risiko ohne Altersbe-schränkung?“ durchgeführt. In den Beiträgen wurde ein Spiel exemplarisch beschrieben, Spiel-sucht aus der Sicht betroffener Eltern und des Kinder- und Jugendpsychiaters dargestellt, Aspekte von PC-Spiel und Gewalt aufgezeigt, die ambulante Thera-pie von PC-Spielsucht erläutert und die Möglichkeiten der Sucht-prävention benannt. Diese Veranstaltung wurde in Bild und Ton aufgezeichnet und in einer Fortbildungs-Doppel-DVD verarbeitet. Bei richtiger Beantwortung von 70 Prozent der beiliegenden Fragen, die sich auf die Beiträge beziehen, können vier Fortbildungspunkte erworben werden. Der Preis pro Doppel-DVD beträgt 34,50 Euro.

40-Stunden-Grundkurs zum Erwerb der Qualifikation „Hygienebeauf-tragter Arzt“ nach dem Curriculum der Bundesärztekammer „Krankenhaushygiene“ – Modul I

Das Sozialministerium Baden-Württemberg hat am 20. Juli 2012 eine Verordnung über die

Hygiene und Infektionspräven-tion in medizinischen Einrich-tungen (MedHygVO) erlassen, die am 31. 07. 2012 in Kraft getreten ist und die unter anderem vor-sieht, dass zur Sicherstellung der organisatorischen und per-sonellen Voraussetzungen für die Einhaltung der anerkannten Regeln der Hygiene und Durch-führung notwendiger hygie-nischer Maßnahmen, die Leiter von Krankenhäusern, Einrich-tungen für ambulantes Operie-ren, Vorsorge- oder Rehabilita-tionseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, Dialyseein-richtungen sowie Tageskliniken verpflichtet sind, hygienebeauf-tragte Ärztinnen und Ärzte zu bestellen. Für die Qualifikation ist eine mindestens zweijährige Berufs-erfahrung sowie der erfolgreiche Besuch eines 40-stündigen Grundkurses erforderlich, den die Bezirksärztekammer Südwürttemberg im Ärztehaus Reutlingen anbietet:Termin:7.–11. Januar 2013 (Mo–Fr)Leitung: PD Dr. med. Klaus Schröppel, Institut für Medizi-nische Mikrobiologie und Hygiene, Universitätsklinikum TübingenMindestteilnehmerzahl: 30Kursgebühr: 600,– EuroPunkte: 40

Psychoonkologie 2013 – psychologische Begleitung von und heilsamer Umgang mit Krebspatienten– schwierige Gespräche auf dünnem Eis

Programm:9.00–9.15 UhrBegrüßung der TeilnehmerHerr Dr. Michael Schulze, Tübingen 9.15–10.30 UhrPatienten aus anderen Kulturen – andere ErwartungenReferentin: B. Serap Tari, Diplom Biologin, Psycho-Onkologin (DKG), München10.30–11.45 UhrIm Schutz wohlwollender AufmerksamkeitReferent: Dr. Peter Weyland, Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Ingoldingen

11.45–12.15 UhrPause12.15–13.30 UhrAngehörige in ExtremsituationenReferent: Dr. Bernhard Berger, Facharzt für Strahlentherapie, ZusatzbezeichnungPalliativmedizin, Tübingen13.30–14.00 UhrDiskussion mit den ReferentenLeitung: Herr Dr. Michael Schulze, TübingenTermin:Samstag, 19. Januar 20139.00–14.00 Uhr(Anmeldungs-Nr. 18/2013)Leitung: Dr. med. Michael Schulze, Präsident der Bezirksärzte-kammer SüdwürttembergOrt: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 50,– EuroWird bei der KV BW zur Aner-kennung als Pflichtfortbildung auf das DMP Mamma-Carcinom angemeldet. Punkte: 6

Rhetorik und Präsentation

Termin:Samstag, 26. Januar 20139.00–18.00 Uhr(Anmeldungs-Nr. 29/2013)Leitung: Ursel Bachmann, Managementtraining und Coaching, UlmOrt: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 ReutlingenMindestteilnehmerzahl: 8Gebühr: 120,– EuroPunkte: 11Die Anmeldung wird fünf Tage vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis drei Tage vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteil-nehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

Power Point-Seminar

Termine:Samstag, 26. Januar 20139.00–12.00 Uhr(Anmeldungs-Nr. 15/2013)

Samstag, 26. Oktober 20139.00–12.00 Uhr(Anmeldungs-Nr. 25/2013)Leitung: Dr. med. Peter Benk, Leiter Medizincontrolling und Abrechnung der Oberschwaben-klinik RavensburgOrt: Handwerkskammer Reutlingen, Bildungsakademie Tübingen, Raichbergstr. 87, 72072 TübingenMindestteilnehmerzahl: jeweils 8Gebühr: jeweils 50,– EuroPunkte: jeweils 5Die Anmeldung wird fünf Tage vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis drei Tage vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteil-nehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

Seminar zur Förderung der Weiter-bildung in der Allgemeinmedizin

Seit einigen Jahren ist die Entwicklung der hausärztlichen Versorgung vor allen Dingen in ländlichen Gebieten auf be-kannte Weise besorgniserregend. Um wieder mehr Ärztinnen und Ärzte zu motivieren, sich in der Weiterbildung für das Fach Allge-meinmedizin zu entscheiden, wurde bereits im Dezember 2009 zwischen der Deutschen Kran-kenhausgesellschaft, der Kas-senärztlichen Bundesvereinigung, dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen, im Einvernehmen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung und im Benehmen mit der Bundesärzte-kammer eine Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin in der ambulanten und stationären Versorgung geschlossen.Der Vorstand der Bezirksärzte-kammer Südwürttemberg hat in diesem Zusammenhang be-schlossen, Ärztinnen und Ärzten in der Weiterbildung Allgemein-medizin ein begleitendes Schu-lungsprogramm anzubieten, welches in 12 Themenblöcke gegliedert ist und an vier bis fünf Fortbildungstagen pro Jahr durchgeführt wird (ca. eine

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Bekanntmachungen

Fortbildung pro Quartal). Die Teil-nahme an diesen Fortbildungs-veranstaltungen ist auch Wieder-einsteigern, Refreshern und Kammermitgliedern in Vorberei-tung auf den Kassenärztlichen Notdienst möglich. Termine und Themen für 2012/2013:jeweils Samstag, 9.00–16.00 Uhr23. Februar 2013Prävention und Nachsorge(Anmeldungs-Nr. 10/2013)27. April 2013Das kranke Kind(Anmeldungs-Nr. 11/2013)15. Juni 2013Praktische Übungen im Doc Lab UKT(Anmeldungs-Nr. 16/2013)21. September 2013Wundversorgung und kleine Chirurgie(Anmeldungs-Nr. 12/2013)7. Dezember 2013Häufige psychische Störungen in der Hausarztpraxis(Anmeldungs-Nr. 13/2013)Leitung: Dr. med. Hans-Otto Bürger, niedergelassener Facharzt für Allgemeinmedizin und Innere Medizin, Zusatzbezeichnung Notfallmedizin, VogtOrt: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 ReutlingenGebühr: Wir bitten um eine Gebühr von 20,– Euro pro Teil-nehmer für Tagungsgetränke und Pausenimbiss. Die Gebühr ist am Tag der Veranstaltung bar bei der Registrierung zu entrichten.Punkte: 8/9 je Fortbildungstag

Homepage für Ärzte – Grundkurs

Das Seminar vermittelt die tech-nischen Kenntnisse, die erforder-lich sind, damit Ärztinnen und Ärzte ihre eigene Homepage selbst erstellen sowie pflegen und aktualisieren können. Grundkenntnisse in Windows XP oder Windows Vista sind Voraus-setzung.Termine:Samstag, 23. Februar 20139.00–15.00 Uhr(Anmeldungs-Nr. 26/2013)Samstag, 22. Juni 20139.00–15.00 Uhr(Anmeldungs-Nr. 27/2013)Samstag, 23. November 20139.00–15.00 Uhr(Anmeldungs-Nr. 28/2013)

Leitung: Dr. Oleg Subkov, Dipl.-Volkswirt, Schwerpunkt Informationstechnologie, DettenhausenOrt: Handwerkskammer Reutlingen, Bildungsakademie Tübingen, Raichbergstr. 87, 72072 TübingenMindestteilnehmerzahl: jeweils 8Gebühr: jeweils 99,– EuroPunkte: jeweils 10Die Anmeldung wird fünf Tage vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis drei Tage vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteil-nehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

„Qualifikation Tabakentwöhnung“ als Blended-Learning-Maßnahme

Die Veranstaltung zur „Qualifika-tion Tabakentwöhnung“ in der neuen Lernform des „Blended Learning“ verbindet elektro-nisches Lernen und einen Prä-senzteil und vereint damit die Vorteile beider Fortbildungs-methoden. Das Curriculum „Qualifikation Tabakentwöhnung“ wurde von der Bundesärzte-kammer eigens für diese Lern-form entwickelt. Es besteht aus 20 Unterrichtseinheiten. 4 Stunden entfallen auf eine ein-führende Präsenzveranstaltung, ein 8-Stunden-Block auf ein online gestütztes Selbststudium in einem Zeitraum von circa 6 Wochen und weitere 8 Stunden auf eine ganztägige abschlie-ßende Präsenzveranstaltung.Ziel dieser Qualifikationsmaß-nahme zur Tabakentwöhnung ist es, Ärzten detaillierte Informa-tionen zu den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und den gesundheitlichen Aspekten des Tabakkonsums zu vermitteln, ihre Kenntnisse für eine erfolgreiche Ansprache, Motivierung und The-rapie ihrer rauchenden Patienten zu vertiefen und praktische Hilfestellung bei der Einführung von Raucherberatungen und Entwöhnungsbehandlungen in der ärztlichen Praxis oder Klinik zu bieten.

Die Teilnahme an diesem Kurs befähigt zur Einzeltherapie. Die Präsenzteile werden im Ärztehaus Reutlingen durchgeführt. Termine: Mittwoch, 6. Februar 201314.00–17.30 UhrEinführungSamstag, 23. März 20139.00–16.00 UhrAbschlussveranstaltung(Anmeldungs-Nr. 22/2013)Mittwoch, 25. September 201314.00–17.30 UhrEinführungSamstag, 30. November 20139.00–16.00 UhrAbschlussveranstaltung(Anmeldungs-Nr. 23/2013)Leitung: Prof. Dr. med. Batra, stellv. Ärztlicher Direktor, Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, TübingenOrt: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 ReutlingenMindestteilnehmerzahl: jeweils 25Gebühr: jeweils 190,– EuroPunkte: jeweils 20Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteil-nehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

40-Stunden-Kurs „Palliativmedizin“ nach der Weiterbildungsordnung

In der neuen Weiterbildungsord-nung der Landesärztekammer Baden-Württemberg, die am 1. Mai 2006 in Kraft getreten ist, wurde die Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“ eingeführt. Zum Erwerb dieser Zusatzbe-zeichnung ist unter anderem die Absolvierung eines 40-stündigen Kurses erforderlich, für welchen die Bundesärztekammer ein Curriculum festgelegt hat.Termine:Freitag, 15. März 201314.00–17.30 UhrSamstag, 16. März 20139.00–17.30 Uhr

Sonntag, 17. März 20139.00–15.00 UhrFreitag, 12. April 201314.00–18.00 UhrSamstag, 13. April 20139.00–17.00/18.00 UhrSonntag, 14. April 20139.00–14.15 Uhr(Anmeldungs-Nr. 6/2013)Leitung: Dr. med. Rolf Segiet, Facharzt für Innere Medizin, Zusatzbezeichnung PalliativmedizinOrt: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 ReutlingenMindestteilnehmerzahl: 35 PersonenGebühr: 440,– EuroPunkte: 40Die Anmeldung wird vier Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteil-nehmerzahl vier Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

Fallseminare „Palliativmedizin“

Zum Erwerb der Zusatzbezeich-nung „Palliativmedizin“ ist unter anderem der Nachweis einer 12-monatigen Tätigkeit bei einem Weiterbildungsbefugten erforderlich oder 120 Stunden Fallseminare einschließlich Supervision.Für diejenigen Ärztinnen und Ärzte, die diese Möglichkeit in Betracht ziehen, werden Fallseminare, Module I bis III, angeboten.Termine:Modul I: 22.–25. Juni 2013 (Sa–Di)Modul II: 26.–29. Juni 2013 (Mi–Sa)(Anmeldungs-Nr. 4/2013) Modul I: 12.–15. Oktober 2013 (Sa–Di)Modul II 16.–19. Oktober 2013 (Mi–Sa)(Anmeldungs-Nr. 7/2013) Gebühr Module I und II: jeweils 890,– EuroTermine: Modul III: 24.–27. April 2013 (Mi–Sa)(Anmeldungs-Nr. 3/2013)

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Bekanntmachungen

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Modul III: 25.–28. September 2013 (Mi–Sa)(Anmeldungs-Nr. 5/2013) Gebühr Modul III: jeweils 440,– EuroTeilnehmerzahl: jeweils 20 PersonenOrt: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Punkte: 40 je ModulDie Anmeldung wird vier Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteil-nehmerzahl vier Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

60-stündiges Basiscurriculum „Geriatrische Grundversorgung“ der Bundesärztekammer

Die demografische Entwicklung in der Bundesrepublik Deutsch-land in den nächsten Jahr-zehnten wird es mit sich bringen, dass Ärztinnen und Ärzte der meisten Fachgebiete zunehmend ältere Menschen unter ihren Pati-entinnen und Patienten haben werden. In den Weiterbildungs-gängen vieler Fachgebiete sind geriatrische Fragen und die be-sonderen Probleme des älteren Patienten nicht sehr ausführlich berücksichtigt. An der Geriatrie interessierte Ärztinnen und Ärzte können seit geraumer Zeit die Zusatzweiterbildung „Geriatrie“ nach der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg erwerben. Sie sieht aber eine Weiterbildungszeit von 18 Monaten bei einem zur Wei-terbildung befugten Facharzt vor und ist inhaltlich so umfangreich, dass sie fast nur von den Fach-ärztinnen und Fachärzten für Allgemeinmedizin und Innere Medizin gewählt wird.Die Bundesärztekammer hat jetzt ein 60-stündiges Basiscurriculum „Geriatrische Grundversorgung“ entwickelt, das sich an die Ärz-tinnen und Ärzte aller Fachge-biete richtet, die die Zusatzbe-zeichnung Geriatrie nicht erwer-ben wollen, aber Ihre Kenntnisse über wesentliche Aspekte bei der

Behandlung älterer Menschen vertiefen wollen. Es ist in neun Module gegliedert, die als Ge-samtpaket oder unabhängig von-einander einzeln absolviert wer-den können. Durch die bundes-einheitliche Struktur ist es auch möglich, die verschiedenen Module im Bereich anderer deutscher Ärztekammern zu ergänzen. Da die Inhalte und die Zeitdauer der Module sehr unterschiedlich sind, bewegt sich die Teilnahmegebühr in einem Rahmen von 50 bis 110 Euro.Termine: Freitag, 7. Juni 201314.00–18.15 UhrSamstag, 8. Juni 20139.00–18.00 UhrSonntag, 9. Juni 20139.00–13.15 UhrFreitag, 28. Juni 201314.00–17.15 UhrSamstag, 29. Juni 20139.00–17.45 UhrSonntag, 30. Juni 20139.00–14.00 UhrFreitag, 19. Juli 201314.00–17.30 UhrSamstag, 20. Juli 20139.00–17.30 UhrSonntag, 21. Juli 20139.00–13.00 Uhr(Anmeldungsnummer 21/2013)Leitung: Dr. med. Rolf Segiet, Facharzt für Innere Medizin, Zusatzbezeichnung PalliativmedizinOrt: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Punkte: Bei der Landesärzte-kammer Baden-Württemberg beantragt.

Baustein Psychotherapie (Verhaltenstherapie) im Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie

Für die Weiterbildung zum Arzt für Psychiatrie und Psychothera-pie sowie für die Zusatzbezeich-nung Psychotherapie sind nach den Richtlinien der Landesärzte-kammern theoretische und prak-tische Bausteine erforderlich. Dabei werden drei Blockkurse mit je 50 Stunden angeboten, welche – thematisch aufeinander aufbauend – im Abstand von einem Jahr angeboten werden. Die Kurse werden jedes Jahr an drei verschiedenen Standorten durchgeführt, sodass in jedem

Jahr alle Kursteile entweder in Hornberg (Schwarzwald), Bamberg oder Borkum angeboten werden. Die Bezirksärztekammer Süd-württemberg führt in Zusam-menarbeit mit der Universitäts-klinik für Psychiatrie und Psycho-therapie die Kurse für den Erwerb des Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie sowie für die Zusatzbezeichnung Psychotherapie durch. Die Wei-terbildungsangebote umfassen Theoriekurse, Entspannungs-verfahren, Selbsterfahrung und Fallsupervision und decken damit wichtige Inhalte entsprechend den Anforderungen der Richt-linien der Landesärztekammer Baden-Württemberg ab. Termine:Kurs 3: 26. Mai–1. Juni 2013Leitung: Prof. Dr. med. Anil Batra, stellv. Ärztlicher Direktor, Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, TübingenOrt: Welcome Hotel Bamberg, Mußstr. 7, 96047 BambergGebühr: 600,– EuroPunkte: Bei der Bayerischen Landesärztekammer beantragt.Kurs 1: 29. September– 5. Oktober 2013Leitung: Prof. Dr. med. Batra, stellv. Ärztlicher Direktor, Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, TübingenOrt: Hotel Schloss Hornberg, Auf dem Schlossberg 1, 78132 HornbergGebühr: 600,– EuroPunkte: Bei der Landesärzte-kammer Baden-Württemberg beantragt.

16. Gesundheitsforum Südwürttemberg

„Immuntherapie – zwischen Erfolg und Enttäuschung“

Programm:10.00–10.15 UhrBegrüßung Dr. med. Michael Schulze, Präsident der Bezirksärzte-kammer Südwürttemberg10.15–10.35 UhrDie verschiedenen Ansätze der Immuntherapie gegen KrebsReferent: Prof. Dr. med. Lothar Kanz, Facharzt für Innere Medizin, Ärzt-licher Direktor, Innere Medizin II, Medizinische Universitätsklinik Tübingen

10.35–11.05 UhrImmuntherapie bei gynäkologischen Tumoren – eine Erfolgsgeschichte?Referent: Prof. Dr. med. Diethelm Wallwiener, Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Ärztlicher Direktor, Universitäts-Frauenklinik Tübingen11.05–11.25 UhrDas kolorektale Karzinom, seine Antikörper und die ImpfungReferent: Prof. Dr. med. Nisar Malek, Facharzt für Innere Medizin, Ärzt-licher Direktor, Innere Medizin I, Medizinische Universitätsklinik Tübingen11.25–11.45 UhrAntikörper beim Melanom – eine Chance für die PatientenReferent: Prof. Dr. med. Claus Garbe, Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten, Leitender Oberarzt, Universitäts-Hautklinik Tübingen 11.45–12.05 UhrDie Immuntherapie bei LeukämienReferent: Prof. Dr. med. Jochen Greiner, Facharzt für Innere Medizin, Oberarzt, Klinik für Innere Medi-zin III, Universitätsklinikum Ulm 12.05–12.35 UhrMittagspause12.35–12.55 UhrAntikörper bei Nierenzell- und Prostata-Ca – Hoffnung für die Zukunft?Referent: (angefragt) Dr. med. Florian Jentzmik, Fach-arzt für Urologie, Oberarzt, Urolo-gische Universitätsklinik Ulm 12.55–13.15 UhrImmuntherapie bei Autoimmunerkrankungen am Beispiel RheumaReferent: PD Dr. med. Andreas Viardot, Facharzt für Innere Medizin, Oberarzt, Klinik für Innere Medi-zin III, Universitätsklinikum Ulm 13.15–13.35 UhrAutoimmunerkrankungen am Beispiel Morbus CrohnReferent: Prof. Dr. med. Martin Götz, Facharzt für Innere Medizin, Innere Medizin I, Medizinische Universitätsklinik Tübingen

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13.35–13.55 UhrImmuntherapie – neue Wege oder vor allem teure Wege? Referent: Prof. Dr. med. Jochen Greiner, Facharzt für Innere Medizin, Oberarzt, Klinik für Innere Medi-zin III, Universitätsklinikum Ulm 13.55–14.15 UhrDie Finanzierung im stationären BereichReferent: Dr. med. Peter Dirschedl, Leiter des Fachbereichs Kranken-haus und ambulante Vergütung des MDK Baden-Württemberg, Lahr14.15–14.35 UhrEthische Aspekte einer teuren Therapie bei knappen Ressourcen Referent: N. N.14.35–15.00 UhrDiskussion mit den ReferentenTermin:Samstag, 20. April 201310.00–15.00 Uhr(Anmeldungs-Nr. 17/2013)Leitung: Dr. med. Michael Schulze, Präsident der Bezirksärzte-kammer SüdwürttembergOrt: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: Wir bitten um eine Ge-bühr von 10,– Euro pro Teilneh-mer für Tagungsgetränke und Pausenimbiss. Die Gebühr ist am Tag der Veranstaltung bar bei der Registrierung zu entrichten.Punkte: 6

Notfallmanagement – Fortbildungen in Ihrer Arztpraxis

– individuell– nach AbspracheDr. med. Karl-Otto Walz, Neue Str. 72, 89073 Ulm

Auskunft/Anmeldung:Akademie für Ärztliche Fortbildung bei der Bezirksärzte-kammer Südwürttemberg, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen, Telefon (0 71 21) 9 17-24 15 oder -24 16, Fax (0 71 21) 9 17-24 00, E-Mail: [email protected]

Die zur Nachbesetzung aus-geschriebenen Vertragsarztsitze aller Gebiete in Baden- Württemberg mit Zulassungs-beschränkungen finden Sie ab sofort nur noch auf der Home-page der Kassenärztlichen Ver-einigung Baden-Württemberg www.kvbawue.de

Die Übersicht der ausgeschrie-benen Vertragsarztsitze kann man bequem über einen Button direkt auf der Website anklicken.

Eine Veröffentlichung im Baden-Württembergischen Ärzteblatt erfolgt nicht mehr. Hintergrund ist eine neue Rechtslage, die zum 1. Januar 2013 in Kraft tritt. (ergo 3/2012 berichtete). Demnach muss der Antrag zur Nach-besetzung eines Vertragsarzt-sitzes ab dem kommenden Jahr beim Zulassungsaus-schuss gestellt werden. Dieser entscheidet, ob der Vertrags-arztsitz in einem Planungs-bereich, für den Zulassungs-beschränkungen angeordnet sind, weitergeführt werden soll. Ist dies der Fall, hat die KV den Vertragsarztsitz unver-züglich auszuschreiben.Die bisherige Rechtslage, nach der der Vertragsarzt seinen Antrag bei der KV stellen musste, endet zum 31. 12. 2012.

Kassenärztliche Vereinigung Baden-WürttembergBezirksdirektion Reutlingen Haldenhaustraße 11 72770 Reutlingen Telefon (0 71 21) 9 17-0 Fax (0 71 21) 9 17-21 00

Termine des Zulassungsausschusses für Ärzte und Psychotherapeuten, Regierungsbezirk Reutlingen für das Jahr 2013

Der Zulassungsausschuss für Ärzte wird anlässlich der nach-folgenden Sitzungstermine über Zulassungsangelegenheiten von Ärzten und Psychotherapeuten beraten und entscheiden:

Dienstag, 29. Januar 2013Zulassungen/ÄrzteDienstag, 26. Februar 2013Zulassungen/Ärzte/ PsychotherapeutenDienstag, 19. März 2013Zulassungen/ÄrzteDienstag, 23. April 2013Zulassungen/Ärzte/ PsychotherapeutenDienstag, 14. Mai 2013Zulassungen/ÄrzteDienstag, 18. Juni 2013Zulassungen/Ärzte/ PsychotherapeutenDienstag, 16. Juli 2013Zulassungen/ÄrzteDienstag, 24. September 2013Zulassungen/Ärzte/ PsychotherapeutenDienstag, 22. Oktober 2013Zulassungen/ÄrzteDienstag, 19. November 2013Zulassungen/Ärzte/ PsychotherapeutenDienstag, 17. Dezember 2013Zulassungen/Ärzte

Der Zulassungsausschuss für Ärzte behält sich Änderungen der Sitzungen aus wichtigem Grund vor.Unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgeschriebenen Ladungsfristen zur mündlichen Verhandlung sollten Antrags-unterlagen spätestens vier Wochen vor dem jeweiligen Sitzungstermin der Geschäfts-stelle des Zulassungsausschusses für Ärzte vorliegen. Die Anträge sind an die folgende Adresse zu richten:Zulassungsausschuss für ÄrzteGeschäftsstelle bei derKassenärztlichen Vereinigung Baden-WürttembergBezirksdirektion ReutlingenPostfach 41 51 72772 Reutlingen.

Monique LitzkowyDipl.-Verwaltungswirtin (FH)GeschäftsstelleZulassungsausschuss für Ärzte

Impressum

Herausgeber:Landesärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung Baden-WürttembergHerausgebergremium:Dr. med. Ulrich Clever (Vorsitzender), Dr. med. Norbert Metke (stellv. Vorsitzender), Dr. med. Klaus Baier (Rechnungsführer), Dr. med. Christoph von Ascheraden, PD Dr. med. Christian Benninger, Dr. med. Frank-Dieter Braun, Dr. med. Johannes Fechner, Dr. med. Michael Schulze, Dr. med. Anne Gräfin VitzthumVerantwortlicher Chefredakteur:Dr. med. Oliver Erens (OE)Anschrift Redaktion:Jahnstraße 38 A, 70597 Stuttgart Postfach 70 03 61, 70573 Stuttgart Telefon +49 (0) 711 / 7 69 89-45 Telefax +49 (0) 711 / 7 69 89-8 59 [email protected] und Auftragsmanagement:Alfons W. Gentner Verlag GmbH & Co. KG Forststraße 131, 70193 Stuttgart Postfach 10 17 42, 70015 Stuttgart,Anzeigenleitung:Angela Grüssner Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-8 27 Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72-7 27 [email protected]:Angela Grüssner (Leitung) Telefon +49 (0) 711 / 6 367 2-8 27 [email protected] Beck Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-8 61 Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72-7 60 [email protected]:Walter Karl Eder (verantwortlich) Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-8 36 Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72-7 36 [email protected]. Zt. ist Anzeigenpreisliste Nr. 55 vom 1. 1. 2012 gültig.Layout und Gestaltung: GreenTomato GmbH, StuttgartDruck: Vogel Druck und Medienservice GmbH & Co. KG, HöchbergInternet: www.aerzteblatt-bw.deBezugspreise:Inland: jährlich 112,80 € zzgl. Versand kosten 19,80 € (inkl. der jeweils gül tigen MwSt.). EU-Länder- Empfänger mit UST-ID-Nr. und Ausland: jährlich 112,80 € zzgl. Versandkosten 27,60 € EU-Länder ohne UST-ID-Nr.: jährlich 112,80 € zzgl. Versandkosten 27,60 € zzgl. MwSt. (Export- oder Importland). Einzelheft: 15,00 € zzgl. Versandkosten.Bei Neubestellungen gelten die zum Zeitpunkt des Bestell-eingangs gültigen Bezugspreise. Durch den Kammerbeitrag ist der Bezugspreis für Mitglieder der Landesärztekammer Baden-Württemberg abgegolten.Bezugsbedingungen:Bestellungen sind jederzeit beim Leserservice oder bei Buchhand-lungen im In- und Ausland möglich. Abonnements ver längern sich um ein Jahr, wenn sie nicht schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Bezugsjahres beim Leserservice gekündigt werden. Die Abonnementpreise werden im Voraus in Rechnung gestellt oder bei Teilnahme am Lastschriftverfahren bei den Kreditinstituten abgebucht.Redaktionsschluss für redaktionelle Beiträge ist jeweils der 15. des vorangehenden Monats. Mit Namen und Signum des Verfassers gezeichnete Artikel entsprechen nicht unbedingt der Meinung der Schriftleitung. Für unverlangt eingesandte Manu-skripte übernehmen Schriftleitung und Verlag keine Haftung. Bei Ein sendungen an die Schriftleitung wird das Einverständnis zur vollen oder auszugsweisen Veröffent lichung vor ausgesetzt. Die Redaktion behält sich Kürzungen von Leserbriefen vor.Die systematische Ordnung der Zeitschrift sowie alle in ihr enthaltenen einzelnen Beiträge und Abbildungen sind urheber-rechtlich geschützt. Mit der Annahme eines Beitrages zur Veröffentlichung erwirbt der Verlag vom Autor umfassende Nutzungsrechte in inhaltlich unbeschränkter und ausschließ-licher Form, insbesondere Rechte zur weiteren Vervielfältigung und Verbreitung zu gewerblichen Zwecken mit Hilfe mecha-nischer, digitaler oder anderer Verfahren. Kein Teil dieser Zeit-schrift darf außerhalb der engen Grenzen urheberrechtlicher Ausnahmebestimmungen ohne schriftliche Einwilligung des Verlages in irgendeiner Form – durch Fotokopie, Mikrofilm oder andere Verfahren – reproduziert oder in eine von Maschinen, insbesondere von Datenverarbeitungsanlagen verwendbare Sprache übertragen werden.Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Waren-bezeichnungen u. dgl. in dieser Zeitschrift berechtigt nicht zu der Annahme, dass solche Namen ohne weiteres von jedermann benutzt werden dürfen; oft handelt es sich um gesetzlich geschützte eingetragene Warenzeichen, auch wenn sie nicht als solche gekennzeichnet sind.Erscheinungsweise:12 Ausgaben pro Jahr jeweils zur MonatsmitteISSN 0720-3489

Hinweis:Die Änderung der Zustelladresse für das ÄBW ist bitte ausschließlich an die zuständige Bezirks ärztekammer zu melden.

So erreichen Sie direkt unseren LeserservicePostfach 91 61, 97091 WürzburgTelefon +49 (0) 711 / 6 36 72-4 07 Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72-4 14E-Mail: [email protected]

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SIMPONI®

SIMPONI® 50 mg Injektionslösung in vorgefülltem Injektor/ SIMPONI® 50 mg Injektionslösung in einer FertigspritzeWirkstoff: Golimumab. Zusammensetzung: Ein mit 0,5 ml vorgefüllter Injektor zum Einmalgebrauch/Eine 0,5-ml-Fertigspritze enth.: Arzneil. wirks. Bestandt.: 50 mg Golimumab. Sonst. Bestandt.: Sorbitol (E 420), L-Histidin, L-Histidin-Monohydrochlorid-Monohydrat, Polysorbat 80, Wasser für Injektionszwecke. Anwendungsgebiete: Rheumatoide Arthritis (RA): SIMPONI® ist in Komb. mit Methotrexat (MTX) indiziert zur: Behandl. der mittelschweren bis schweren aktiven RA b. Erwachsenen, wenn d. Ansprechen auf eine Therapie mit krankheitsmod. Antirheumatika (DMARDs), einschl. MTX, unzureichend gewesen ist. Behandl. der schweren, aktiven und progredienten RA b. Erwachsenen, die zuvor nicht mit MTX behandelt worden sind. SIMPONI® verringert in Komb. mit MTX die in Röntgenaufn. bestimmte Progres-sionsrate von Gelenkschäden und verbessert die körperl. Funktionsfähigkeit. Psoriasis-Arthritis (PsA): SIMPONI® ist zur Anwendung als Monotherapie od. in Komb. mit MTX zur Behandl. der aktiven u. fortschreitenden PsA b. Erwachsenen indiziert, wenn d. Ansprechen auf eine vorhergehende Therapie mit krankheitsmod. Antirheumatika (DMARD) unzureichend gewesen ist. SIMPONI® verringert nach-weislich die Progressionsrate d. periph. Gelenkschäden und verbessert die körperl. Funktionsfähigkeit. Ankylosierende Spondylitis (AS): SIMPONI® ist angezeigt zur Behandl. der schweren, aktiven AS b. Erwachsenen, die auf eine konvent. Therapie unzureichend angesprochen haben. Gegenanzeigen: Überempfindl. geg. d. Wirkstoff od. sonst. Bestandt., aktive Tuberkulose (TB) od. andere schwerwieg. Infekt. wie Sepsis u. opportunist. Infekt., mittelschwere od. schwere Herzinsuff. (NYHA III/IV). Vors. bei: Pat. unter 18 J. Pat. m. Nieren- od. Leberfunktionsstörungen. Pat. müssen vor, während und nach d. Behandl. m. SIMPONI® engmaschig auf Infektionen, einschl. Tuberkulose, überwacht werden. Bei Dia-gnost. e. latenten TB Beginn e. Anti-TB-Ther. vor SIMPONI® Ther. Vors. b. Pat. m. chron. Infekt. bzw. m. einer anamn. bekannten rezidivierenden Infekt. sowie Pat., die i. Gebieten gewohnt haben od. i. Gebiete gereist sind, i. denen systemische Mykosen, z. B. Histoplasmose, Kokzidioidomykose od. Blastomykose, endem. vorkommen. Unters. auf HBV vor Ther.beginn. Überw. v. Hep.-B-Dauerträgern während u. meh-rere Mon. nach Behandl. Ther.abbruch b. HBV-Reaktiv. Vors. b. Pat. m. malignen Erkr. in d. Vorgeschichte, b. Pat. m. leichter, mittelschwerer b. schwerer chron.-obstruktiver Lungenerkr., b. Pat. mit erhöhtem Risiko f. maligne Erkr. infolge starken Rauchens, b. Pat. m. Herzinsuff. NYHA I/II. Sorgf. Nutzen-Risiko-Abwäg. b. Pat. mit vorbest. demyelin. Erkr. Keine Komb. mit Anakinra od. Abatacept od. Lebendimpf-stoffen. B. älteren Pat. Vors. u. bes. Aufmerksamkeit bezügl. d. Auftretens v. Infektionen. Vors. b. Kdr. u. Jugendl.: Erhöhtes Risiko für die Entwicklung maligner Erkrankungen unter TNF-Blocker-Ther. mögl. Vors. b. Pat. mit eingeschr. Leberfkt. Sorgf. Nutzen-Risiko-Abwäg. b. Schwangeren. Zuverl. Empfängnisverhü-tungsmaßn. bzw. Abstillen während u. mind. 6 Mon. n. Ther. erforderl. Plazentagängig; erhöht. Infekti-onsrisiko bei Säuglingen, die in utero Golimumab ausgesetzt waren, möglich. Lebendimpfstoff bei die-sen Säuglingen ist für 6 Monate nach d. letzten währen d. Schwangerschaft erfolgten Golimumab-Injektion nicht empf. Warnhinw.: Enthält Sorbitol. Nadelkappe enthält latexhaltigen Kau-tschuk. Nebenwirkungen: Sehr häufig: Infektion d. oberen Atemw. (Nasopharyngitis, Pharyngitis, Laryn-gitis u. Rhinitis). Häufig: Bakt. Infektionen (z. B. Entz. d. Unterhautzellgewebes), virale Infektionen (z. B. Grippe u. Herpes), Bronchitis, Sinusitis, oberfl. Pilzinfekt., Anämie, allerg. Reaktionen (Bronchos-pasmus, Überempfindl., Urtikaria), Auto-Antikörper-Positiv, Depression, Schlaflosigkeit, Schwindel,

Parästhesien, Kopfschmerzen, Hypertonie, Obstipation, Dyspepsie, gastroint. u. abdominale Schmerzen, Übelk., erhöhte ALT/GPT, erhöhte AST/GOT, Alopezie, Dermatitis, Juckreiz, Hautausschlag, Fieber, Asthenie, Rkt. a. d. Injektionsstelle (z. B. Erythem, Urtikaria, Induration, Schmerz, Bluterguss, Juckreiz, Reizung u. Paräs thesie), verzög. Wundheilung, Beschw. im Brustbereich. Gelegentlich: Sept. Schock, Sepsis, Tuberkulose, Infekt. d. unteren Atemw. (z. B. Pneumonie), opportunist. Infektionen (z. B. invasive Pilzinfekt. [Histoplasmose, Kokzidioidomykose, Pneumozystose], bakt., atyp. mykobakterielle Infektionen u. Protozoeninfekt.), Pyelonephritis, Abszess, bakt. Arthritis, infekt. Bursitis, Neubildungen (z. B. Haut-krebs, Plattenepithelkarzinom u. melanozyt. Muttermal), Leukopenie, Thrombozytopenie, Schilddrü-senerkr. (z. B. Hypothyreose, Hyperthyreose u. Kropf), Blutglukose erhöht, Lipide erhöht, demyelin. Erkr. (zentral u. peripher), Gleichgewichtsstör., Geschmacksstör., Sehstör. (z. B. verzerrtes Sehen u. vermind. Sehschärfe), Konjunktivitis, allerg. Reaktion am Auge (z. B. Juckreiz u. Reizung), dekomp. Herzinsuff. (Neuauftreten od. Verschlechterung), Arrhythmie, ischämische Koronararterienerkr., Thrombose (z. B. tiefe Venen- u. arterielle Thrombose), Raynaud-Syndrom, Erröten, Asthma u. verwandte Symptome (z. B. Keuchen u. bronch. Hyperaktivität), entz. Magen- und Darmerkr. (z. B. Gastritis u. Kolitis), gastroösopha-geale Refluxerkr., Stomatitis, Cholelithiasis, Lebererkr., Psoriasis (Neuauftreten o. Verschlechterung, palmar/plantar u. pustulös), Urtikaria, Vaskulitis (kutan), Harnblasenerkr., Brusterkr., Menstruationsstör., Knochenbrüche. Selten: Hepatitis-B-Reaktiv., Lymphom, Leukämie, Panzytopenie, schwerw. system. Überempfindlichkeitsr. (einschl. anaphyl. Reaktion), Vaskulitis (system.), Sarkoidose, interstit. Lun-generkr., Hautablösung, Lupus-ähnl. Syndrom, Nierenerkr. Unbekannt: Aplast. Anämie (beobachtet b. and. TNF-Blockern, jed. nicht i. klin. Studien m. Golimumab). Verschreibungspflichtig. Stand: 09/2012

Bitte lesen Sie vor Verordnung von SIMPONI® die Fachinformation!

Pharmazeutischer Unternehmer:Janssen Biologics B.V., Einsteinweg 101, 2333 CB Leiden, Niederlande

Lokaler Ansprechpartner:MSD SHARP & DOHME GMBH, Lindenplatz 1, 85540 Haar

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