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BAUGRUNDERKUNDUNG / ALTLASTENTECHNISCHE UNTERSUCHUNG Erschließung Baugebiet Feldgeding "Steinfeldring" VORHABEN: Erschließung des Baugebiets "Steinfeldring" in Feldgeding AUFTRAGGEBER: BayernGrund Grundstücksbeschaffungs- und -erschließungs GmbH Ottostraße 21 80333 München GEFERTIGT VON: Crystal Geotechnik GmbH Dipl.-Geol. Silke Krause DATUM: 18. Februar 2013 PROJEKT-NR.: B 12523 ________________________ ___________________ Dipl.-Ing. Reinhard Schneider Dipl.-Geol. Silke Krause (Institutsleiter)

BAUGRUNDERKUNDUNG / …...Bereich der Bohrung B 2 eine schwere Rammsondierung ausgeführt. Aufgrund der dichten Lagerung der anstehenden Kiese konnte diese nur bis 2,10 m unter Geländeoberfläche

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BAUGRUNDERKUNDUNG /

ALTLASTENTECHNISCHE UNTERSUCHUNG

Erschließung Baugebiet Feldgeding "Steinfeldring"

VORHABEN: Erschließung des Baugebiets "Steinfeldring"

in Feldgeding AUFTRAGGEBER: BayernGrund Grundstücksbeschaffungs- und -erschließungs GmbH Ottostraße 21 80333 München GEFERTIGT VON: Crystal Geotechnik GmbH Dipl.-Geol. Silke Krause DATUM: 18. Februar 2013 PROJEKT-NR.: B 12523 ________________________ ___________________

Dipl.-Ing. Reinhard Schneider Dipl.-Geol. Silke Krause (Institutsleiter)

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Baugrundgutachten Baugebiet "Steinfeldring" in Feldgeding

CRYSTAL GEOTECHNIK Beratende Ingenieure und Geologen GmbH Hofstattstraße 28, 86919 Utting am Ammersee Seite 2 B12523

INHALTSVERZEICHNIS

1 BAUVORHABEN / VORGANG ........................................................................................ 4

1.1 Allgemeines .............................................................................................................. 4

1.2 Arbeitsunterlagen ..................................................................................................... 5

2 FELD- UND LABORARBEITEN ..................................................................................... 6

2.1 Feldarbeiten ............................................................................................................. 6

2.1.1 Bohrungen und Schürfe .................................................................................. 6

2.1.2 Schwere Rammsondierung ............................................................................. 7

2.1.3 Versickerungsversuche ................................................................................... 8

2.2 Bodenmechanische Laborversuche .......................................................................... 9

2.3 Chemische Laborversuche ..................................................................................... 10

3 BESCHREIBUNG DER UNTERGRUNDVERHÄLTNISSE........................................... 11

3.1 Morphologische Situation ....................................................................................... 11

3.2 Geologischer Überblick / Untergrundsituation ......................................................... 11

3.3 Beschreibung der Bodenschichten ......................................................................... 12

3.3.1 Auffüllungen .................................................................................................. 12

3.3.2 Quartäre Kiese .............................................................................................. 13

3.3.3 Qualitative Beurteilung der erkundeten Böden .............................................. 13

3.4 Grundwasserverhältnisse ....................................................................................... 14

4 BEWERTUNG DER AUFFÜLLUNGEN ....................................................................... 15

4.1 Vornutzung des Geländes ...................................................................................... 15

4.2 Belastung der Auffüllungen ..................................................................................... 15

4.3 Maßnahmen aufgrund des Vorhandenseins von Auffüllungen ................................ 16

5 ERDBAULICHE UND ERDSTATISCHE GRUNDLAGEN ........................................... 17

5.1 Bodenklassifizierung und Bodenparameter ............................................................. 17

5.2 Bettungsmodule für eine Plattengründung .............................................................. 19

5.3 Aufnehmbarer Sohldruck ........................................................................................ 20

6 HINWEISE ZUR BAUAUSFÜHRUNG (ERSCHLIESSUNG, BEBAUUNG, VERSICKERUNG) ......................................................................................................... 21

6.1 Allgemeines ............................................................................................................ 21

6.2 Kanalverlegung ....................................................................................................... 21

6.3 Straßen- bzw. Verkehrsflächenerstellung ............................................................... 23

6.4 Erstellung von Wohnhäusern .................................................................................. 26

7 VERSICKERUNG VON OBERFLÄCHENWASSER IN DEN UNTERGRUND........... 29

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8 SONSTIGE HINWEISE ................................................................................................. 31

9 SCHLUSSBEMERKUNGEN .......................................................................................... 31

TABELLEN Tabelle (1) Kennzeichnende Daten der Bohrungen ............................................................. 6

Tabelle (2) Kennzeichnende Daten der Schürfe .................................................................. 7

Tabelle (3) Kennzeichnende Daten der schweren Rammsondierung ................................... 8

Tabelle (4) Bodenmechanische Laborversuche ................................................................... 9

Tabelle (5) Ergebnisse der bodenmechanischen Laborversuche ......................................... 9

Tabelle (6) Bautechnische Eigenschaften der erkundeten Böden ...................................... 13

Tabelle (7) Bodenklassifizierung ........................................................................................ 17

Tabelle (8) Charakteristische Bodenparameter .................................................................. 18

Tabelle (9) Bettungsmodule für eine Plattengründung ....................................................... 19

Tabelle (10) Aufnehmbarer Sohldruck für Streifenfundamente in den quartären Kiesen ...... 20

Tabelle (11) Kennzeichnende Daten des Untergrundes ....................................................... 24

Tabelle (12) Mindestdicke des frostsicheren Straßenaufbaus nach RStO 01 für Stellplätze und Verkehrsflächen ....................................................................... 25

Tabelle (13) Durchlässigkeitsbeiwert kf für die Dimensionierung von Versickerungs- anlagen ............................................................................................................ 30

ANLAGEN (1) Lageplan mit Aufschlusspunkten und Bohrprofilen, M 1 : 1.000 (2) Profile der Bohrungen und der schweren Rammsondierung

(3) Schichtenverzeichnisse der Bohrungen

(4) Bodenmechanische Laborversuche

(5) Chemische Laborversuche

(5.1) Tabellarische Auswertung der Laborversuche (5.2) Original-Prüfbericht

(6) Auswertung der Versickerungsversuche

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1 BAUVORHABEN / VORGANG

1.1 Allgemeines

Die BayernGrund, Grundstücksbeschaffungs- und -erschließungs GmbH, München, beabsich-

tigt die Erschließung des Baugebiets "Steinfeldring" in Feldgeding. Zur Umsetzung dieses Vor-

habens werden Angaben zum Untergrund benötigt.

Mit der Planung dieses Bauvorhabens ist das Ing.-Büro Preuschl, Oberschleißheim, befasst.

Unser Ingenieurbüro, Crystal Geotechnik, wurde auf der Angebotsgrundlage vom 07. Novem-

ber 2012 über die Gemeinde Bergkirchen von der BayernGrund, Grundstücksbeschaffungs-

und -erschließungs GmbH, München, mit der Ausführung von Bohrarbeiten und einer Sondie-

rung, der ergänzenden Durchführung von Schürfen, der Ausführung von Laborversuchen so-

wie der Erstellung eines Baugrundgutachtens beauftragt.

Zur Erkundung der Untergrundverhältnisse wurden zunächst zwei Bohrungen und eine schwe-

re Rammsondierung ausgeführt. Da bei Ausführung der Bohrarbeiten im südlichen Bauge-

bietsbereich (B 1) Auffüllungen erkundet wurden, wurden ergänzend Schürfe zur näheren Er-

kundung der Ausdehnung der Auffüllung, der Mächtigkeit und der Zusammensetzung dieser

Schichten ausgeführt. An den, den Aufschlüssen entnommenen Bodenproben wurden dann

auch chemische Laboranalysen durchgeführt.

Im vorliegenden Gutachten werden die Ergebnisse der durchgeführten Feld- und Laborarbei-

ten dokumentiert und beurteilt. Es werden die maßgebenden Bodenklassen und Bodenpara-

meter sowie Tragfähigkeitswerte zur Bauwerksgründung angegeben. Weiterhin erfolgen erste

Angaben zur Ausbildung von Baugruben, zu Wasserhaltungsmaßnahmen, zur Gründung und

zur Bauwerkstrockenhaltung. Es wird auf die Möglichkeit der Versickerung von Oberflächen-

wasser in den Untergrund eingegangen. Es erfolgen Angaben zum erforderlichen Straßenauf-

bau und zur Kanalverlegung. Weiterhin wird auf die Ausdehnung und Belastung der vorhande-

nen Auffüllungen eingegangen.

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1.2 Arbeitsunterlagen

Zur Ausarbeitung des vorliegenden Gutachtens standen uns die nachfolgend genannten Ar-

beitsunterlagen und Informationen zur geplanten Maßnahme zur Verfügung:

[U1] Luftbild mit eingezeichnetem Baugebietsumriss als pdf-Datei; Gemeinde Bergkirchen

[U2] Flurkarte als dxf-Datei; Gemeinde Bergkirchen

[U3] Geologische Karte von Bayern, M 1 : 25.000, Blatt 7833 Fürstenfeldbruck; Hrsg.: Bayeri-

sches Geologisches Landesamt, München 1980

[U4] Angaben zur Messstelle Feldgeding Q 13 und zur Hochwassergefährdung aus dem

Niedrigwasser-Informationsdienst des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz

[U5] Die aktuell durchgeführten Feld- und Laborarbeiten

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2 FELD- UND LABORARBEITEN

2.1 Feldarbeiten

2.1.1 Bohrungen und Schürfe

Zur Erkundung der Untergrundverhältnisse wurden im Bereich des zu erschließenden Bauge-

bietes "Steinfeldring“ zunächst zwei Bohrungen bis 5 m unter Geländeoberfläche durch die Fa.

Aumann, Münsterhausen, am 03.12.2012 abgeteuft.

Zur Ermittlung des Durchlässigkeitsbeiwertes des Untergrunds wurde in jeder Bohrung ein

Versickerungsversuch ausgeführt.

Wie auch dem Bohrprofil der Bohrung B 1 zu entnehmen ist, wurden in der Bohrung B 1 Auf-

füllungen bis 2,3 m unter GOK festgestellt. Die Bohrung B 1 befindet sich in einer ehemaligen

Kiesgrube, die entsprechend den Angaben vor Ort nicht rückverfüllt wurde; es erfolgte aber

eine Humusandeckung.

Da nicht ausgeschlossen werden konnte, dass belastete Rückverfüllungen in der ehemaligen

Kiesgrube vorhanden sind, wurden zur Ermittlung der Ausdehnung und Mächtigkeit von mögli-

chen Auffüllungen im Bereich der ehemaligen Kiesgrube (Südbereich des Baugebiets) insge-

samt 22 Baggerschürfe ausgeführt. Die Baggerschürfe wurden im Beisein eines Vertreters

unseres Ingenieurbüros am 22.01.2013 durchgeführt. Die Ansatzpunkte der Bohrungen und

Schürfe können dem Lageplan in Anlage (1) entnommen werden.

Alle Aufschlussansatzpunkte wurden durch unser Ingenieurbüro mittels GPS eingemessen.

Die kennzeichnenden Daten dieser Aufschlüsse können den nachfolgenden Tabellen (1) und

(2) entnommen werden. Die erkundete Untergrundschichtung wird in den nachfolgenden Kapi-

teln näher beschrieben und beurteilt.

Tabelle (1) Kennzeichnende Daten der Bohrungen

Boh-rung

Ansatz-höhe

Aufschlusstiefe Auffüllungen Quartäre Kiese Grundwasser

mNN m u. GOK mNN m u. GOK mNN m u. GOK mNN m u. GOK mNN

B 1 490,26 5,00 485,26 2,30 487,96 5,00 485,26 1,72 488,54

B 2 492,17 5,00 487,17 -- -- 5,00 487,17 3,62 488,55

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Tabelle (2) Kennzeichnende Daten der Schürfe

Schurf Ansatzhöhe Humus / Oberboden (Auffüllungen)

Auffüllungen Quartäre Kiese (Endtiefen)

mNN m u. GOK mNN m u. GOK mNN m u. GOK mNN

SCH 1 490,21 0,80 489,41 -- -- 1,00 489,21

SCH 2 490,11 0,40 489,71 -- -- 0,70 489,41

SCH 3 490,09 0,60 489,49 -- -- 0,80 489,29

SCH 4 489,96 0,40 489,56 -- -- 0,60 489,36

SCH 5 490,05 0,10 489,95 -- -- 0,90 489,15

SCH 6 490,00 0,50 489,50 -- -- 0,80 489,20

SCH 7 490,23 0,50 485,73 -- -- 1,00 489,23

SCH 8 490,64 0,30 490,34 -- -- 0,50 490,14

SCH 9 490,09 0,401) 489,691) -- -- 1,10 488,99

SCH 10 490,09 0,40 489,69 -- -- 0,90 489,19

SCH 11 490,25 0,10 / 0,30

490,15 / 489,95

1,302) 488,952) 1,50 488,75

SCH 12 490,25 0,30 489,95 -- -- 0,50 489,75

SCH 13 490,30 0,50 489,80 -- -- 0,80 489,50

SCH 14 489,90 0,50 489,40 -- -- 0,70 489,20

SCH 15 490,03 0,801) 489,231) -- -- 1,10 488,93

SCH 16 490,29 0,50 489,79 -- -- 0,80 489,30

SCH 17 489,90 0,20 / 0,40

489,70 / 489,50

-- -- 0,80 489,49

SCH 18 490,04 0,80 489,24 -- -- 1,10 488,94

SCH 19 489,92 0,40 489,52 -- -- 0,60 489,32

SCH 20 489,82 0,60 489,22 -- -- 1,103) 488,723)

SCH 21 489,93 0,20 489,73 -- -- 0,90 489,03

SCH 22 490,03 0,50 489,53 -- -- 0,90 489,13

1) wenig Ziegelbruchstücke 2) zwischen 0,80 – 1,00 m Ziegelbruch 3) bei 0,80 m Wasser

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2.1.2 Schwere Rammsondierung

Zur Ermittlung der Lagerungsdichte des Untergrundes wurde ergänzend zu den Bohrungen im

Bereich der Bohrung B 2 eine schwere Rammsondierung ausgeführt. Aufgrund der dichten

Lagerung der anstehenden Kiese konnte diese nur bis 2,10 m unter Geländeoberfläche nie-

dergebracht werden. Die Lage der schweren Rammsondierung ist ebenfalls dem Lageplan in

Anlage (1) zu entnehmen.

Die wesentlichen Kenndaten der ausgeführten schweren Rammsondierung können nachfol-

gender Tabelle (3) entnommen werden; die Profile sind dem Bericht als Anlage (2.2) beige-

legt.

Tabelle (3) Kennzeichnende Daten der schweren Rammsondierung

Sondierung Ansatzhöhe Sondiertiefe kennzeichnender Eindringwiderstand n10 m u. GOK

mNN m u. GOK 0 – 1 1 – 2 > 2

DPH 2 (B 2) 492,17 2,101) 1 – 24 34 – 152 156

1) aufgrund dichter Lagerung kein tieferes Eindringen möglich

Wie der Tabelle und auch dem Profil der schweren Rammsondierung entnommen werden

kann, wurden bei DPH 2 überwiegend mitteldichte bis sehr dichte Lagerungsverhältnisse in

den quartären Kiesen angetroffen. Wie den Werten und dem Profil entnommen werden kann,

steigt die Lagerungsdichte mit zunehmender Tiefe stark an.

2.1.3 Versickerungsversuche

Zur Dimensionierung von Versickerungsanlagen wird der Durchlässigkeitsbeiwert des Unter-

grundes benötigt. Zur Ermittlung des Durchlässigkeitsbeiwertes wurde in beiden Bohrungen je

ein Versickerungsversuch in den natürlich anstehenden, quartären Kiesen durchgeführt. Die

Versuchsprotokolle mit Auswertung können Anlage (6) dieses Berichtes entnommen werden.

Nähere Angaben zur Möglichkeit der Versickerung von Oberflächenwasser in den Untergrund

erfolgen dann in Kapitel 7.4.

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2.2 Bodenmechanische Laborversuche

An fünf, den Bohrungen entnommenen, charakteristischen Bodenproben, wurden in unserem

bodenmechanischen Labor Grundlagenversuche zur näheren Bestimmung und Beurteilung

der anstehenden Böden durchgeführt.

Im Zusammenhang mit den Felduntersuchungen stehen damit Informationen zur Verfügung,

die eine Klassifizierung der erkundeten Böden und hierauf basierend eine näherungsweise

Zuordnung von Bodenparametern ermöglichen.

Die im Einzelnen durchgeführten Laboruntersuchungen sind in nachfolgender Tabelle (4) auf-

gelistet.

Tabelle (4) Bodenmechanische Laborversuche

Laborversuch DIN-Norm Anzahl

Bodenansprache DIN EN ISO 14688-1/2 5

Bodenansprache DIN 4023 5

Kornverteilung - Siebanalyse DIN 18123

5

Glühverlust DIN 18128 1

Die Ergebnisse der bodenmechanischen Laborversuche sind, getrennt für die abgegrenzten

und in Abschnitt 3.2 näher beschriebenen Schichthorizonte, in nachfolgender Tabelle (5) zu-

sammengestellt.

Tabelle (5) Ergebnisse der bodenmechanischen Laborversuche

Kenngröße Einheit Auffüllungen Quartäre Kiese

Kornverteilung

Feinkorn < 0,063 mm % 9,8 4,0 – 7,6

Sandkorn 0,063 – 2,0 mm % 17,1 17,3 – 34,2

Kieskorn 2,0 – 63,0 mm % 73,1 61,1 – 77,3

Organischer Anteil % 0,9 --

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Die Ergebnisse der durchgeführten, bodenmechanischen Laborversuche können im Einzelnen

auch der tabellarischen Zusammenstellungen in Anlage (5.1) sowie den jeweiligen Laborfor-

mularen entnommen werden. Die Wertung der Laborversuche erfolgt im Zusammenhang mit

der Beschreibung und Beurteilung der erkundeten Bodenschichten und der Zuordnung der

Bodenparameter in den nachfolgenden Kapiteln.

2.3 Chemische Laborversuche

Wie bereits erwähnt, wurden bei Abteufen der Bohrung B 1 bis 2,30 m unter Geländeoberflä-

che Auffüllungen festgestellt. Da eine chemische Belastung in Auffüllungen grundsätzlich nicht

ausgeschlossen werden kann, wurde eine der Bohrung entnommene Probe der Auffüllungen

auf den Parameterumfang des Eckpunktepapiers an der Feinfraktion < 2 mm untersucht.

Wie beschrieben, wurden zur Abklärung der Mächtigkeit und Ausdehnung dieser Auffüllungen

insgesamt 22 Schürfe ausgeführt. Wie den nachfolgenden Kapiteln noch entnommen werden

kann, wurden bei Ausführung der Schürfe überwiegend natürlich anstehende Kiese unter nach

erfolgtem Kiesabbau wieder aufgetragenem, humosem Oberboden / Mutterboden angetroffen.

Da es sich bei dem Humus um aufgetragenes und damit aufgefülltes Material handelt, wurde

ebenfalls eine Mischprobe des Humus aus allen Schürfen dem o.g. Analysenumfang zuge-

führt. Des Weiteren wurde eine gesonderte Humusprobe aus dem Schurf SCH 15 hinsichtlich

der chemischen Belastung analysiert, da im unteren Bereich dieses Humushorizontes Ziegel-

bruchstücke festgestellt wurden.

Eine tabellarische Auswertung der chemischen Laboranalysen kann Anlage (5.1) entnommen

werden. Die Original-Prüfberichte sind diesem Bericht als Anlage (5.2) beigelegt.

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3 BESCHREIBUNG DER UNTERGRUNDVERHÄLTNISSE

3.1 Morphologische Situation

Das Baugebiet “Steinfeldring“ in Feldgeding befindet sich am nordwestlichen Ortsrand. Die

umgebende Geländemorphologie ist relativ eben; ein leichtes, terrassenförmiges Ansteigen

Richtung Norden ist festzustellen. Im südlichen Bereich des geplanten Baugebietes, der die

Flur-Nr. 404/2 und 404/3 umfasst, wurde ehemals Kies abgebaut. Eine Wiederauffüllung

außer dem Auftrag der Humusschicht fand nicht statt, so dass die Geländemorphologie auf

diesen Flurstücken des Baugebiets unterhalb der natürlichen liegt. Der nördliche Teil des Bau-

gebiets, in dem die Bohrung B 2 abgeteuft wurde, liegt um ca. 2 m oberhalb der südlichen

Baugebietsfläche. Weiter westlich des Baugebietes befinden sich offene Wasserflächen, die

ebenfalls durch eine ehemalige Kiesausbeutung entstanden sind.

3.2 Geologischer Überblick / Untergrundsituation

Die beschriebene Verebnungsfläche bei Feldgeding wird durch ausgedehnt verbreitete, hoch-

würmglaziale Schotter der Niederterrasse, die während und nach der letzten Eiszeit abgela-

gert wurden, gebildet. Diese lagern den tertiären Sedimenten, die als Schluffe, Tone und San-

de ausgebildet sind, auf. Entsprechend dieser allgemeinen, geologischen Situation werden

unter dem Mutterboden bis in größere Tiefe die quartären Kiese, wie auch in Bohrung B 2 er-

kundet, angetroffen. Diese quartären Kiese wurden auch in der Bohrung B 1 unterhalb der

Auffüllungen festgestellt und wurden ebenfalls in allen ausgeführten Schürfen unmittelbar

unterhalb des Mutterbodenhorizontes festgestellt.

Die bei den Aufschlussarbeiten nicht erkundeten, tertiären Sedimente werden erst in größerer

Tiefe, ab ca. 10 m unter Gelände, erwartet.

In den quartären Kiesen konnte sich ein weit ausgedehntes Grundwasservorkommen bilden,

dessen Grundwasserstauer die tertiären Sedimente bilden. Die Grundwasserfließrichtung wird

annähernd Amper-parallel aus Südwesten nach Nordosten abgeschätzt.

Wie auch die vielen, offen liegenden Wasserflächen und die morphologische Situation im süd-

lichen Teil des Baugebietes belegen, wurden die Kiese in der Vergangenheit oftmals abge-

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baut. Ein Teil der Kiesgruben wurde rückverfüllt. Der Grundwasserspiegel ist demzufolge in

weiten Bereichen sehr oberflächennah zu erwarten.

Obwohl die Aussage vorlag, dass im südlichen Bereich des Bebauungsgebietes, in dem die

ehemalige Kiesgrube betrieben wurde, keine Rückverfüllung stattfand, konnte, nachdem in der

Bohrung B 1 bis 2,30 m unter Ansatzpunkt Auffüllungen angetroffen wurden, nicht ausge-

schlossen werden, dass künstliche Auffüllungen auch über eine größere Fläche vorliegen,

was mit den vielen beschriebenen Schürfen näher untersucht wurde. Nähere Angaben zu den

Auffüllungen können auch dem nachfolgenden Kapitel 4 entnommen werden.

3.3 Beschreibung der Bodenschichten

3.3.1 Auffüllungen

Wie im nachfolgenden Kapitel 4 noch beschrieben wird, wurden Auffüllungen nur in der Boh-

rung B 1 bzw. im benachbart liegenden Schurf SCH 11 bis 1,30 m bzw. 2,30 m unter Gelände-

oberfläche erkundet. Die Auffüllungen werden, ausgehend von der Nordseite des Schurfes

SCH 11, bis in eine Entfernung von 2,50 m angetroffen. Im Bereich der Schürfe SCH 12 und

SCH 17 konnten diese Auffüllungen bereits nicht mehr erkundet werden. Es war erkennbar,

dass die Auffüllungsmächtigkeit Richtung Straße zunimmt. Die Auffüllungen sind als sandige,

schluffige, teils humose Kiese mit Ziegelbruchstücken ausgebildet. Der geschätzte Anteil der

Ziegelbruchstücke kann in bestimmten Horizonten bei > 30 % liegen.

Die Lagerungsdichte dieser kiesigen Auffüllungen wird mit locker abgeschätzt.

Es wird ebenfalls nochmals darauf hingewiesen, dass der im ehemaligen Kiesgrubenbereich

aufgetragene Humus nicht natürlich gewachsen ist und damit im Bereich der Flur-Nr. 404/2

und 404/3 ebenfalls als Auffüllung einzustufen ist. Der Humus in diesem Bereich war aber un-

auffällig und hat eine natürliche Ausbildung. Lediglich in Schurf SCH 15 wurde im unteren

Horizont des Humus im Übergangsbereich zu den natürlich anstehenden Kiesen Ziegelbruch-

stücke festgestellt.

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3.3.2 Quartäre Kiese

Die quartären Kiese wurden in der Bohrung B 2 unterhalb des Mutterbodens bis Bohrendteufe

und in der Bohrung B 1 als Unterlagerndes der Auffüllungen bis Bohrendteufe sowie in allen

ausgeführten Schürfen unterhalb des Mutterbodenhorizontes erkundet. Die quartären Kiese

sind als sandige bis stark sandige, meist schwach schluffige, teils schwach steinige Kiese aus-

gebildet. Rollkieslagen ohne Feinkornanteil können hier ebenfalls auftreten. Die Lagerung der

quartären Kiese ist bereits ab geringer Tiefe als etwa mitteldicht bis dicht einzustufen, wobei

entsprechend der ausgeführten, schweren Rammsondierung die Lagerungsdichte bereits ab

ca. 1,50 m bis 2,00 m Tiefe von mitteldicht auf sehr dicht ansteigt.

3.3.3 Qualitative Beurteilung der erkundeten Böden

In nachfolgender Tabelle (6) werden die bodenmechanischen und bautechnischen Eigen-

schaften der erkundeten und zuvor beschriebenen Böden zusammengestellt und qualitativ be-

wertet.

Tabelle (6) Bautechnische Eigenschaften der erkundeten Böden

Bewertungskriterien Auffüllungen Quartäre Kiese

Tragfähigkeit mittel – gering gut – sehr gut

Kompressibilität mittel – hoch gering

Standfestigkeit mittel – gering gering

Wasserempfindlichkeit mittel gering

Frostempfindlichkeit / Klasse nach ZTV E-StB 09

mittel – stark F2 – F3

nicht – mittel F1 – F2

Fließempfindlichkeit bei Wasserzufluss

mittel mittel

Lösbarkeit leicht – schwer bzw. leicht bis schwer lösbarer Fels1)

leicht – mittelschwer, schwer2)

1) beim Vorhandensein von mineralischen und nichtmineralischen Grobanteilen / Fremdbestandsanteilen (z.B. Beton- und Ziegelbruch) 2) auch in den gewachsenen Kiesen sind Grobeinlagerungen und verfestigte Abschnitte möglich und zu beachten

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3.4 Grundwasserverhältnisse

Die quartären Kiese sind von einem ausgeprägten, etwa aus Süd-Süd-Westen nach Nord-

Nord-Osten annähernd Amper-parallel fließenden Grundwasservorkommen erfüllt. Wie zu er-

warten, wurde auch in den beiden Bohrungen Grundwasser bei 1,72 m unter GOK (B 1) bzw.

3,62 m unter GOK (B 2) erkundet. Damit lag der Grundwasserspiegel zum Bohrzeitpunkt hier

bei etwa 488,55 mNN. Bei Ausführung der Schürfe wurde im Schurf SCH 20 auf ca.

489,00 mNN Wasser erkundet.

Zur Abschätzung der Grundwasserschwankungen wird die über den Zeitraum August 2001 bis

Januar 2013 beobachtete Grundwassermessstelle Feldgeding Q 13, die sich in einer Entfer-

nung von ca. 500 – 600 m nördlich des Baugebiets befindet, herangezogen. Demnach lag der

Wasserspiegel zum Bohrzeitpunkt am 03.12.2012 bei - 0,70 m unter dem höchsten, an dieser

Messstelle beobachteten Grundwasserspiegel und + 0,03 m über dem Mittelwasserspiegel

dieser Messstelle. Damit können die erkundeten Grundwasserspiegel zum Bohrzeitpunkt von

etwa 488,55 mNN unseres Erachtens dem Mittelwasserspiegel gleichgesetzt werden. Zur Ab-

schätzung des Hochwasserspiegels sollte allerdings ein Aufschlag auf den Mittelwasser-

spiegel von zumindest 1,20 – 1,50 m angesetzt werden, da die Messstelle Feldgeding Q 13

erst seit 2001 beobachtet wird und damit hohe Grundwasserstände in den zurückliegenden

Jahrzehnten nicht berücksichtigt wurden. Wir empfehlen deshalb, den höchsten Grundwasser-

spiegel für den Bereich des Baugebiets auf etwa 490,00 mNN festzulegen. Damit liegt er im

nördlichen, höher liegenden Baugebietsbereich bei ca. 2 m unter Geländeoberfläche; im südli-

chen, tiefer liegenden, teils abgetragenen Baugebietsbereich ist mit Grundwasser im Hoch-

wasserfall ab ca. Geländeoberfläche zu rechnen.

Das Baugebiet liegt aber nach Unterlage [U4] nicht in einem Überschwemmungsgebiet oder

wassersensiblen Bereich.

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4 BEWERTUNG DER AUFFÜLLUNGEN

4.1 Vornutzung des Geländes

Wie bereits beschrieben, wurde im Bereich der Flur-Nr. 404/2 und 404/3 ehemals ein Kies-

abbau betrieben. Da außer im Bereich der Bohrung B 1 und des Schurfs SCH 11 keine Wie-

derauffüllung der Kiesgrube stattfand, liegt die heutige Geländemorphologie unterhalb der na-

türlichen Geländeoberfläche. Im nördlichen Baugebietsbereich ist die natürliche Geländemor-

phologie vorhanden.

4.2 Belastung der Auffüllungen

In der Bohrung B 1 wurden Auffüllungen bis 2,30 m unter Geländeoberfläche angetroffen, die

als sandige, schluffige, humose Kiese mit Ziegelresten ausgebildet waren. Diese Auffüllungen

wurden ebenfalls bei Ausführung des Schurfs SCH 11 festgestellt. In den Schürfen SCH 12

und SCH 17 wurden diese Auffüllungen bereits nicht mehr angetroffen. Im Schurf SCH 11

waren die Auffüllungen bis 1,30 m feststellbar, wobei die Unterkante der Auffüllungen in Rich-

tung Straße abfiel. Teilweise stieg in der Auffüllungen der Ziegelbruchanteil auf ≥ 30 % an; bei

einem Anteil ab > 10 % ist der Boden als Bauschutt einzustufen. In den übrigen, ausgeführten

Schürfen wurden, wie beschrieben, unter dem aufgetragenen Mutterboden nur die natürlich

anstehenden Kiese erkundet. Deshalb kann etwa davon ausgegangen werden, dass sich die

Auffüllungen auf den im Lageplan in Anlage (1) eingezeichneten Bereich unmittelbar bei Boh-

rung B 1 und Schurf SCH 11 beschränken.

Zur Ermittlung der Belastungen der Auffüllungen wurde eine der Bohrung B 1 entnommene

Bodenproben der Analyse zugeführt. Wie der tabellarischen Auswertung in Anlage (5.1) zu

entnehmen ist, wird der Zuordnungswert Z 0 des Eckpunktepapiers unterschritten; die Vorsor-

gewerte der Bundesbodenschutzverordnung werden ebenfalls unterschritten. Damit konnten

in den Auffüllungen keine Belastungen nachgewiesen werden. Es ist keine Gefährdung des

Grundwassers zu erkennen. Es ist ebenfalls nicht die Entstehung einer schädlichen Bodenver-

änderung zu befürchten. Bei einem Anteil von > 5 % mineralischer Fremdbestandteile (Ziegel-

und Betonbruch) ist aber eine Einstufung zum Zuordnungswert Z 1.1 nach Eckpunktepapier

erforderlich.

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Bei Ausführung der Schürfe wurden nur im Schurf SCH 15 anthropogene, mineralische

Fremdbeimengungen (Ziegelbruch) im unteren Bereich der Humusauflage festgestellt. Eine

Probe dieses Horizontes wurde ebenfalls der Analyse zugeführt.

Um ausschließen zu können, dass der aufgetragene Humus Belastungen enthält, wurde

ebenfalls eine Mischprobe der Humusauflage der Analyse zugeführt. Zur Erstellung der Misch-

probe wurden dem Humushorizont jedes Schurfs 3 – 5 Einzelproben entnommen.

Wie auch der tabellarischen Auswertung in Anlage (5.1) zu entnehmen ist, werden auch bei

den beiden analysierten Humusproben die Vorsorgewerte der Bundesbodenschutzverordnung

unterschritten; die Bodenproben sind dem Zuordnungswert Z 0 nach Eckpunktepapier zuzu-

ordnen. Damit war keine Belastung in der Humusauflage erkennbar. Es besteht keine Gefahr

für das Grundwasser. Das Entstehen einer schädlichen Bodenveränderung kann mit den

untersuchten Proben ausgeschlossen werden.

4.3 Maßnahmen aufgrund des Vorhandenseins von Auffüllungen

Wie zuvor beschrieben, beschränken sich die erkundeten Auffüllungen auf einen relativ eng

umrissenen Bereich um die Bohrung B 1 und den Schurf SCH 11. Da es sich bei den ausge-

führten Schürfen jedoch um ein stichpunktartiges Verfahren handelt, kann prinzipiell nicht aus-

geschlossen werden, dass in anderen Grundstücksbereichen Auffüllungen zumindest örtlich

noch vorhanden sind. Die festgestellten Auffüllungen wurden über eine Bodenprobe analy-

siert. Wir empfehlen, beim erforderlichen Aushub die Auffüllungen bzw. auffälliges Boden-

material getrennt nach Ausbildung und organoleptischer Auffälligkeit auf Haufwerke zur Be-

probung und Ausführung einer Deklarationsanalyse zu lagern und dann das jeweilige Material

nach den Ergebnissen dieser Analyse zu entsorgen bzw. wiederzuverwerten.

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5 ERDBAULICHE UND ERDSTATISCHE GRUNDLAGEN

5.1 Bodenklassifizierung und Bodenparameter

In den Abschnitten 2 und 3 wurden die im Rahmen der Baugrunderkundung angetroffenen Bo-

denschichten näher beschrieben und beurteilt. Im Folgenden werden die für den Erdbau not-

wendigen Bodenklassen und die für erdstatische Berechnungen erforderlichen Bodenparame-

ter angegeben.

Bodenklassifizierung

Tabelle (7) Bodenklassifizierung

Bodenschicht Bodenart DIN 4023

Bodengruppe DIN 18196

Bodenklasse DIN 18300

Mutterboden Mu OH / OU 1

Auffüllungen

- Kies, sandig, schwach schluffig bis schluffig, teils schwach humos

A [G, s, u’ – u, teils h’]

GU / GU* 3 / 4 5 – 71)

Quartäre Kiese

- Kies, sandig bis stark sandig, meist schwach schluffig, teils schwach steinig

G, s – s*, meist u’, teils x’

GI / GW / GU 3

- Grobeinlagerungen, verfestigte Bereiche X, Y, Gst -- 5 – 7

1) beim Vorhandensein von z.B. mineralischen Fremdbestandteilen (Beton- und/oder Ziegelbruch)

Bei den in Tabelle (7) beschriebenen Böden handelt es sich um die erkundeten und überwie-

gend zu erwartenden Bodenschichten. Werden Schichten mit einem höheren, organischen

Anteil, z.B. unterhalb des Mutterbodenhorizontes und oberhalb des Kieshorizontes, oder bin-

dige Schichten mit einer ≤ breiigen Konsistenz angetroffen, sind diese der Bodenklasse 2

(fließende Böden) nach DIN 18300 zuzuordnen.

Prinzipiell kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Bereich der Auffüllungen auch Grob-

einlagerungen, z.B. Betonbrocken, Ziegelbruch etc., angetroffen werden. Werden Grobeinla-

gerungen in den Auffüllungen und in den Kiesen festgestellt bzw. sollten die quartären Kiese

verfestigt sein, sind in Abhängigkeit von der Größe der Komponenten hier auch die Boden-

klassen 5 – 7 nach DIN 18300 zu berücksichtigen.

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Bodenparameter

In nachfolgender Tabelle (8) werden für die erkundeten Bodenschichten charakteristische Bo-

denkennwerte für erdstatische Berechnungen für die überwiegend erkundeten Böden ange-

geben.

Tabelle (8) Charakteristische Bodenparameter

Bodenschicht Lagerung / Konsistenz

γγγγ kN/m³

γγγγ' kN/m³

ϕϕϕϕ'k °

c'k kN/m²

Es,k MN/m²

kf m/s

Auffüllungen

- Kies, sandig, schwach schluffig bis schluffig, teils schwach humos

locker 19 10 27,5 0 – 3 30 – 50 10-4

Quartäre Kiese

- Kies, sandig bis stark sandig, meist schwach schluffig, teils schwach steinig

mitteldicht – dicht

20 – 22 11 – 14 35,0 – 37,5

0 60 – 120 ≤ 10-2

Die in Tabelle (8) angegebenen, charakteristischen Rechenmittelwerte basieren auf den vor-

liegenden Untersuchungsergebnissen und auf Erfahrungswerten mit vergleichbaren Böden.

Die Parameter gelten für die anstehenden Schichten im ungestörten Lagerungsverband.

Die angegebenen Durchlässigkeitsbeiwerte (kf-Werte) sind für eine Wasserentnahme zu ver-

stehen und als grobe Anhaltswerte zu betrachten. Insbesondere in den Auffüllungen kann es

zu größeren Schwankungen hinsichtlich des Durchlässigkeitsbeiwertes kommen. Ebenso

kann der Durchlässigkeitsbeiwert innerhalb von Rollkieslagen in den gewachsenen Kiesen

deutlich über dem in der Tabelle genannten Wert liegen.

Der für die Versickerung maßgebende Durchlässigkeitsbeiwert ist Kapitel 7.4 zu entnehmen.

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5.2 Bettungsmodule für eine Plattengründung

Da, wie beschrieben, insbesondere im südlichen Baugebietsbereich, im tiefer liegenden Ge-

ländebereich mit dem Auftreten von Grundwasser nahe der Geländeoberfläche zu rechnen ist,

bietet es sich an (da eine wasserdichte Ausbildung der Einfamilienhäuser unter GOK erforder-

lich wird), diese mittels Bodenplatte zu gründen. Für eine Gründung mittels Bodenplatte wer-

den zur statischen Berechnung nachfolgend die erforderlichen Bettungsmodule ks angegeben.

Diese können im Sinne einer elastischen Federsteifigkeit des Untergrundes verstanden

werden.

Der tatsächlich wirksame Bettungsmodul hängt neben dem Untergrund auch von der jeweili-

gen Breite und Größe der Lasteintragung und von der Dicke und Steifigkeit der Bodenplatte

ab. Die in nachfolgender Tabelle (9) angegebenen Bettungsmodule sind als sinnvolle Anhalts-

werte für die geplanten Gründungen anzusehen. Werden genauere Angaben erforderlich, kön-

nen die Bettungsmodule auch unter Zugrundelegung der in Tabelle (8) angegebenen Boden-

parameter und unter Berücksichtigung der letztendlichen Gründungsform und Belastung nach

der Formel ks = mittlere Bodenpressung / mittlere Setzung (MN/m³) berechnet werden.

Tabelle (9) Bettungsmodule für eine Gründungen

Art der Belastung Bettungsmodul (MN/m³) (für Gründung gemäß den

Angaben in Kapitel 5)

bei Gründung in den ≥ mitteldicht gelagerten, quartären Kiesen

• Flächenlast (Platte, z.B. EFH) Lastniveau: 40 – 80 kN/m² • Linienlast (Wände / Kanäle) Lastniveau: 60 – 120 kN/m²

10 – 20

20 – 30

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5.3 Aufnehmbarer Sohldruck

Für die Gründung von Fundamenten in den quartären Kiesen wird nachfolgend der aufnehm-

bare Sohldruck angegeben.

Tabelle (10) Aufnehmbarer Sohldruck für Streifenfundamente in den quartären Kiesen

kleinste Einbindetiefe aufnehmbarer Sohldruck in kN/m² für Streifenfundamente b bzw. b‘ d (m) 0,50 m 0,75 m 1,00 m 1,25 m

0,50 170 200 230 260

≥ 1,00 270 300 330 360

Die Angaben gelten für mittige, lotrechte Belastung der Fundamente. Bei außermittiger bzw.

schräger Lasteintragung ist eine Abminderung der Werte gemäß den Maßgaben der DIN 1054

vorzunehmen oder sind die zulässigen Sohlspannungen mit Grundbruch- und Setzungsbe-

rechnungen nachzuweisen. Bei Einzelfundamenten mit einem Seitenverhältnis a/b < 2,0

können die Tabellenwerte um maximal 20 % erhöht werden.

Die in Tabelle (10) angegebenen, aufnehmbaren Sohldrücke sind unter Berücksichtigung des

Grundbruch-Tragverhaltens und der zu erwartenden Setzungen berechnet werden. Was das

Grundbruch-Tragverhalten angeht, ist von Bedeutung, inwiefern die Fundamente bzw. die sich

darunter ausbildenden Bruchkörper bis in das Grundwasser hineinreichen. Auf der sicheren

Seite liegend, wurde bei den vorstehenden Angaben ein Grundwassereinfluss bis nahe GOK

berücksichtigt.

Bei Einhaltung der o.g. Werte ist mit Setzungen von 0,5 – 1,5 cm zu rechnen.

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6 HINWEISE ZUR BAUAUSFÜHRUNG (ERSCHLIESSUNG, BEBAUUNG, VERSICKERUNG)

6.1 Allgemeines

Nachfolgend werden die aus bodenmechanischer und geotechnischer Sicht erforderlichen

Hinweise für die Erschließung (Kanalverlegung, Straßen- bzw. Verkehrsflächenerstellung) auf-

bereitet. Es erfolgen weiterhin Angaben zur Erstellung von Gebäuden (Hinweise zu Baugru-

ben, Verbau, Bauwerksgründung etc.) und es wird auf die Möglichkeiten zur Versickerung von

Oberflächenwasser in den Untergrund eingegangen.

6.2 Kanalverlegung

Zur Erschließung des Baugebiets wird auch die Verlegung von Kanälen erforderlich. Nach

Aussage des Planers wird der Kanal in der Steinfeldstraße bis ca. 1,50 m unter Geländeober-

fläche einbinden; im höher liegenden Baugebietsbereich wird die Einbindetiefe bei ca. 3,50 m

unter Geländeoberfläche liegen. Damit liegt das Gründungsniveau mit Ausnahme des Be-

reichs mit den erkundeten Auffüllungen um die Bohrung B 1 und die Schürfe SCH 11 und

SCH 12 in den gut bis sehr gut tragfähigen, ≥ mitteldicht gelagerten, quartären Kiesen. Damit

dürfte das Gründungsniveau über nahezu den gesamten Bereich des Baugebiets etwa auf

Höhe des angegebenen, mittleren Wasserspiegels bzw. knapp bereits im Grundwasser zu lie-

gen kommen.

Baugrube / Verbau

Da bei einer Erschließung vor der Bebauung der Grundstücke ausreichende Platzverhältnisse

vorliegen und der Kanal im Bereich mit niedrigerer Geländeoberfläche nur eine geringe Ein-

bindetiefe hat, kann zumindest in diesem Bereich der Kanal in einer geböschten Baugrube

verlegt wreden. Dabei ist in den anstehenden Böden ein Böschungswinkel von ≤ 45° zur Hori-

zontalen einzuhalten. Diese Böschungsneigung von maximal 45° ist bei einer Baugrubentiefe

von ≥ 1,25 m vorzusehen. Die Böschungskronen sind dabei frei von Lasten zu halten. Andern-

falls wären Standsicherheitsnachweise und voraussichtlich zusätzliche Sicherungsmaßnah-

men notwendig. Die weiteren Maßgaben der DIN 4124 sind zwingend zu beachten.

Soll die Menge des Aushubs reduziert werden und bei tieferer Einbindung unter GOK können

die Kanäle im Schutz eines im Kanalbau üblichen Stahlplattenverbaus verlegt werden. Auf-

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grund der relativ gering standfesten Kiese ist besonders darauf zu achten, dass der Verbau

dabei in allen Bereichen kraftschlüssig abgeteuft wird. Es wird auch ein kraftschlüssiger, ab-

schnittsweiser Rückbau mit Rückverfüllung erforderlich. Im Nahbereich von bestehenden Bau-

werken oder Bauteilen (Abstand zur Kanaltrasse ≤ Aushubtiefe) können zusätzliche Erforder-

nisse notwendig werden, um die Standsicherheit dieser Bauteile nicht zu gefährden und mögli-

che, negative Bewegungen zu minimieren. In diesem Zusammenhang sind ggf. Unterfan-

gungsmaßnahmen kritischer Bauteile oder Bauwerke notwendig oder wird z.B. ein Vorgehen

in kurzen Abschnitten in diesen Bereichen notwendig. Entsprechende Maßnahmen können

z.B. im Nahbereich zum vorliegenden Bestand erforderlich werden. Wir empfehlen, in kriti-

schen Abschnitten das diesbezügliche Vorgehen vor Ort mit dem Geotechniker im Detail fest-

zulegen.

Wasserhaltung

Wie zuvor beschrieben, ist davon auszugehen, dass bei den genannten Einbindetiefen auch

im Baugebietsbereich mit niedriger Geländehöhe bei annähernd mittleren Wasserständen

unter Berücksichtigung eines Zuschlags für den Bauzustand die Aushubsohlen etwa auf Höhe

des Grundwasserniveaus zu liegen kommen. Es ist davon auszugehen, dass anfallendes

Oberflächenwasser größtenteils über die kiesige Baugrubensohle versickert werden kann. Le-

diglich nach Starkregenereignissen kann hier in Bereichen mit höherem Feinkornanteil in den

quartären Kiesen ein zeitlich sehr begrenzter Aufstau eintreten. Auch bei Grundwasserstän-

den knapp unterhalb der Aushubsohle kann es möglich sein, dass das anfallende Oberflä-

chenwasser nicht über die Sohle versickert werden kann.

Ist eine Versickerung über die Aushubsohle nicht möglich bzw. binden die Aushubsohlen in

das Grundwasserniveau ein, ist eine offene Wasserhaltung im Kanalgraben zu installieren.

Hierzu wird der Einbau von feinkornarmem Kiesmaterial (Feinkornanteil < 5 %; Sandanteil

< 10 %) bzw. Kies der Körnung 16/32 mm erforderlich. Es müssen ausreichend dimensionierte

Dränageleitungen und Pumpensümpfe bzw. Schachtbrunnen mit Pumpen eingebaut werden.

Die zu fördernden Wassermengen hängen deutlich von der erforderlichen GW-Absenkung ab.

Wir empfehlen bezüglich der abzuleitenden Wassermengen eine gestaffelte Ausschreibung.

Es ist aber zu beachten, dass schon bei geringen Absenkbeträgen in den anstehenden, gut

durchlässigen Kiesen erhebliche Wassermengen abzupumpen sind. Bei einer erforderlichen

Grundwasserabsenkung von 0,5 m ermitteln sich hierbei überschlägig für etwa 50 m

Kanallänge bereits Wassermengen in einer Größenordnung von 60 – 100 l/s. Bei erforderli-

chen, höheren Absenkzielen müsste dann eine geschlossene Wasserhaltung mit Brunnen,

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unterstützt mit einer offenen Wasserhaltung, installiert werden oder wären geschlossene Sys-

teme (z.B. ein dichter Spundwandverbau mit Sohlabdichtung) erforderlich, um die Wasser-

mengen zu reduzieren. Erforderliche Einbindungen unter das Grundwasserniveau sind des-

halb auf ein Minimum zu reduzieren. Wird bereichsweise eine stärkere Einbindung unter das

Grundwasser erforderlich, wird es auch notwendig, die Wasserhaltungsmaßnahmen detailliert

zu berechnen und im Hinblick auf die erforderliche Grundwasserabsenkung und -ableitung

detailliert zu planen.

Gründung

Entsprechend den ausgeführten Baugrunderkundungen liegt das Gründungsniveau der Ka-

näle weitgehend innerhalb der gut tragfähigen, quartären Kiese. Die Gründung der Kanäle

kann damit direkt auf den quartären Kiesen bzw. der für die Wasserhaltung erforderlichen Fil-

terkiesschicht unter Einbau des statisch erforderlichen Rohrauflagers nach Verdichtung der

Aushubsohle erfolgen. Es ist dabei bei sachgerechter Ausführung nur mit geringen Setzungen

im 0,5- bis 1,5 cm-Bereich zu rechnen.

In Bereichen, in denen der Kanal in den Auffüllungen zu liegen kommen sollte, wird der

Einbau eines ≥ 0,40 m starken Kieskoffers aus gut gestuftem Kies-Sand-Material (Feinkornan-

teil < 5 %) erforderlich; stärker humose, bindige Auffüllungen sind dann auch tiefer reichend

auszukoffern.

6.3 Straßen- bzw. Verkehrsflächenerstellung

Zur Erschließung des Baugebiets wird die Erstellung von Straßen und Verkehrsflächen erfor-

derlich.

Untergrund

Zur Erstellung eines ausreichend verformungsarmen, tragfähigen und frostsicheren Straßen-

oberbaus sind auch die Untergrundverhältnisse maßgebend. Wie beschrieben, wurden im Be-

bauungsplanbereich durch die Bohrungen und auch die ausgeführten Schürfe mit Ausnahme

des beschriebenen Bereichs bei der Bohrung B 1 und den Schürfen SCH 11 und SCH 12

unter Mutterboden bis Bohrendteufe quartäre Kiese erkundet.

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Die im Hinblick auf die Straßenerstellung maßgebende Untergrundzusammensetzung kann

nachfolgender Tabelle (11) entnommen werden.

Tabelle (11) Kennzeichnende Daten des Untergrundes

Aufschluss Bodenart ab GOK bzw. unter Decklagen

Bodengruppe DIN 18196

Frostempfindlichkeitsklasse nach ZTV E-StB 09

B 1 - 2,30 m Auffüllungen - 5,00 m Quartäre Kiese

GU / GU* GI / GW / GU

F2 / F3 F1 / F2

B 2 - 5,00 m Quartäre Kiese GI / GW / GU F1 / F2

Wie Tabelle (11) zu entnehmen ist, sind die quartären Kiese den Frostempfindlichkeitsklassen

F1 bzw. F2 (nicht bzw. gering bis mittel frostempfindlich) nach ZTV-E StB 09 zuzuordnen. Auf

der sicheren Seite liegend sollte deshalb unseres Erachtens die Frostempfindlichkeitsklasse

F2 für den Untergrund außerhalb der Auffüllungen berücksichtigt werden. Die Kiese der Auf-

füllungen sind den Frostempfindlichkeitsklassen F2 bzw. F3 zuzuordnen. Stehen im Bereich

des Planums die bei B 1 erkundeten, kiesigen Auffüllungen an, wird zum Erreichen des erfor-

derlichen Verformungsmoduls auf dem Planum voraussichtlich ein Bodenaustausch in einer

Stärke von 0,25 – 0,40 m erforderlich, so dass für den Bereich der Auffüllungen für das Pla-

num bzw. den anstehenden Untergrund dann ebenfalls die die Frostempfindlichkeitsklasse F2

zu berücksichtigen ist.

Frostsicherer Straßenaufbau

Zur Ermittlung der erforderlichen Dicke des frostsicheren Straßenaufbaus ist das Trag- und

Verformungsverhalten sowie die Frostempfindlichkeit des Untergrundes zu betrachten. Der

frostsichere Straßenaufbau ist so auszuführen, dass auch während der Frost- und Auftau-

perioden keine schädlichen Verformungen am Oberbau entstehen.

Für die erforderliche Mindestdicke des frostsicheren Straßenaufbaus empfehlen wir deshalb,

die in nachfolgender Tabelle (12) zusammengestellten Werte, welche nach RStO 01 festge-

legt wurden, in Ansatz zu bringen. Dabei ist, wie zuvor beschrieben, die Frostempfindlichkeits-

klasse F2 nach ZTV E-StB 09 für den Untergrund zu berücksichtigen.

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Tabelle (12) Mindestdicke des frostsicheren Straßenaufbaus nach RStO 01 für Stellplätze und Verkehrsflächen

Frostempfindlichkeits- klasse des Unterbaus

Bauklasse / Richtwert frostsicherer Aufbau

Zuschlag auf- grund Frostein- wirkungszone III

Summe Mindestdicke frostsicherer

Straßenaufbau [- / cm] [cm] [cm]

F2 III – IV / 50 + 15 65

F2 V – VI / 40 + 15 55

Wie Tabelle (11) entnommen werden kann, ist in Abhängigkeit von der zu berücksichtigenden

Bauklasse die Mindestdicke des frostsicheren Straßenaufbaus mit zumindest 55 cm bzw.

65 cm umzusetzen. Diese Schichtstärke muss im Bereich mit tiefer liegender Geländeober-

kante (südlicher Baugebietsbereich) um + 5 cm erhöht werden, um ungünstige Wasserverhält-

nisse zu berücksichtigen; wir empfehlen, diesen Zuschlag generell zu berücksichtigen. Die in

der Tabelle genannten Schichtstärken können dann ggf. um - 5 cm in Abhängigkeit von der

Ausbildung der Randbereiche und der Entwässerungseinrichtungen reduziert werden.

Gründung des Straßenoberbaus / erforderliche Tragfähigkeit

Wie beschrieben, sind auf Höhe des Planums der Straßen- und Verkehrsflächen frostempfind-

liche Böden der Frostempfindlichkeitsklasse F2 zu erwarten. Gemäß ZTV-E StB 09 ist auf

dem Planum bei frostempfindlichem Untergrund bzw. Unterbau ein Verformungsmodul von

Ev2 ≥ 45 MN/m² nachzuweisen. Bei den erkundeten, quartären Kiesen ist davon auszugehen,

dass dieser Verformungsmodul nach Verdichtung der Planumsoberfläche erreicht wird. Ein

Bodenaustausch wird nur in dem Bereich, in dem die beschriebenen Auffüllungen auf Pla-

numshöhe anstehen, oder bei bereichsweise bindigen Decklagen oder im Oberen anstehen-

den, stärker bindigen Kiesen erforderlich. Wie beschrieben, ist in entsprechenden Abschnitten

von einer Bodenaustauschmächtigkeit von i.M. 0,30 m auszugehen. Das im Zusammenhang

mit dem Bodenaustausch einzubauende Kiesmaterial ist lagenweise (Lagenstärke ≥ 0,30 m)

verdichtet (Verdichtungsgrad DPr ≥ 100 %) einzubauen.

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Verdichtungsanforderungen an die frostsichere Tragschicht

Nach Einbau und Verdichtung der frostsicheren Tragschicht muss, ausgehend von einem Ver-

formungsmodul auf dem Planum von mindestens Ev2 ≥ 45 MN/m² ein Verformungsmodul von

zumindest Ev2 ≥ 120 MN/m² bzw. Ev2 ≥ 150 MN/m² unter der Asphaltschicht erreicht werden.

Der Verhältniswert der Verformungsmodule Ev2/Ev1 darf nicht größer als 2,2 sein. Höhere Ver-

hältniswerte Ev2/Ev1 von 2,2 sind nur zulässig, wenn der Ev1-Wert mindestens 60 % des gefor-

derten Ev2-Wertes beträgt.

Der Verdichtungsgrad der frostsicheren Tragschicht muss bei DPr ≥ 100 % liegen.

Es sind Baustoffgemische und Böden nach TL-SoB StB 04 zu verwenden.

6.4 Erstellung von Wohnhäusern

Nachfolgend wird davon ausgegangen, dass für die geplanten Ein- und Mehrfamilienhäuser

eine Unterkellerung und damit Einbindetiefen von ca. 2,00 – 3,00 m unter GOK umzusetzen

sind.

Bei den genannten Einbindetiefen, aber auch bei Erstellung der Wohngebäude ohne Unterkel-

lerung gründen diese nach Entfernung der Mutterbodenauflage in den quartären Kiesen. Wie

beschrieben, ist mit einem Hochwasserstand des Grundwassers auf zumindest ca.

490,00 mNN zu rechnen. Dies bedeutet, dass in Abhängigkeit von der Geländeoberfläche und

der Einbindetiefe der Gebäude diese unter den Grundwasserspiegel für den Hochwasserstand

einbinden. Auch im Baugebietsbereich mit höher liegender Geländeoberfläche ist davon

auszugehen, dass eine Einbindung unter die Grundwasseroberfläche in Abhängigkeit vom

Gründungsniveau des Wohngebäudes erfolgt.

Baugrube / Verbau

Bei ausreichenden Platzverhältnissen ist die Ausbildung geböschter Baugruben möglich. Hier

wären ab einer Baugrubentiefe von ≥ 1,25 m in den quartären Kiesen Böschungsneigungen

von maximal 45° vorzusehen. Die Böschungskronen sind dabei frei von Lasten zu halten.

Andernfalls wären Standsicherheitsnachweise und voraussichtlich zusätzliche Sicherungs-

maßnahmen notwendig. Die weiteren Maßgaben der DIN 4124 sind zu beachten.

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Um stärkere Oberflächenerosionen und Standfestigkeitsverluste bei über einem längeren Zeit-

raum verbleibenden Baugrubenböschungen zu vermeiden, ist generell eine Oberflächensiche-

rung der Böschungen sinnvoll bzw. erforderlich. Diese kann z.B. durch Auflegen von starken

Kunststofffolien, welche mit Betonstahlmatten und Stahlstiften gesichert werden, erfolgen.

In Bereichen, in denen die quartären Kiese extrem “rollig“, d.h. sehr gering standfest sind, ist

die genannte Böschungsneigung noch zu reduzieren.

Wasserhaltung

Wie beschrieben, ist von einem Mittelwasserstand von ca. 488,55 mNN auszugehen. Für den

Bauzeitraum sollte ein + 0,50 m über dem genannten Mittelwasserspiegel liegender Grund-

wasserstand, d.h. ein Wasserstand bei ca. 489,00 mNN, berücksichtigt werden. Der Hochwas-

serstand ist bei zumindest 490,00 mNN anzusetzen. Dies bedeutet, dass bei dem zu berück-

sichtigenden Wasserspiegel für den Bauzeitraum bei einer Unterkellerung der Bauwerke im

tiefer gelegenen Geländebereich diese in Abhängigkeit von der letztendlichen Gründungskote

bis zu 1,5 m und mehr in das Grundwasser einbinden. Im höher gelegenen Baugebietsbereich

dürfte der Grundwasserspiegel im Bereich der Bodenplatte zu liegen kommen. In Abhän-

gigkeit von der Einbindetiefe der geplanten Wohnhäuser und des Grundwasserspiegels zum

Bauzeitraum werden bei Errichtung eines Kellergeschosses umfangreiche Wasserhaltungs-

maßnahmen erforderlich.

Bereits bei einer begrenzten Einbindung in den Grundwasserspiegel von ≤ 0,5 m ist in diesem

Zusammenhang für die Grube eines Einfamilienhauses mit abzupumpenden Wassermengen

in einer Größenordnung von etwa Q = 60 – 100 l/s und mehr zu rechnen. Bei einer Einbinde-

tiefe in den Grundwasserspiegel von 1,0 – 1,5 m liegen die Wassermengen theoretisch bereits

deutlich über 200 – 300 l/s und sind dann mit normalen Wasserhaltungsmaßnahmen nicht

mehr beherrschbar. Offene Wasserhaltungen müssten dann mit geschlossenen Wasserhal-

tungsmaßnahmen (Brunnenwasserhaltungen) und ggf. dicht ausgebildeten Verbauten unter-

stützt werden.

Bis zu einer erforderlichen Grundwasserabsenkung von etwa 0,5 m sind zur Grundwasserab-

senkung offene Wasserhaltungsmaßnahmen mit gut durchlässigen Filterkiesschichten (d ≥

0,30 m; ausgefilterten Dränageleitungen und mehreren Pumpensümpfen mit Pumpen) denk-

bar. Für stärkere Grundwasserabsenkungen wären dann zusätzlich geschlossene Wasserhal-

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tungssysteme (Brunnen etc.) erforderlich, was dann näher zu dimensionieren und zu planen

wäre.

Wir empfehlen, aufgrund der Wasserhaltungsproblematik eine stärkere Einbindung der Bau-

werke und Baugruben von mehr als 0,5 m unter den Grundwasserspiegel zu vermeiden;

andernfalls werden, wie beschrieben, erhebliche Mehraufwendungen bis hin zu dichten Bau-

grubenumschließungen, Brunnenwasserhaltungen etc. notwendig.

Bauwerksgründung

Wie beschrieben, stehen unter dem Mutterboden bis in größere Tiefe die gut tragfähigen,

quartären Kiese an. Lediglich im erkundeten Bereich in Bohrung B 1 und den Schürfen

SCH 11 und SCH 12 sind über eine relativ geringe Ausdehnung nach den Erkundungen kie-

sige Auffüllungen zu erwarten. Die Gründung von Fundamenten bzw. der Bodenplatten kann

direkt auf bzw. in diesen quartären Kiesen unter Nachverdichtung der Aushubsohle (DPr ≥

100 %) mit geeignetem Gerät auf der für die Wasserhaltung beschriebenen Filterkiesschicht

erfolgen. In schluffigen Kiesabschnitten bzw. im Bereich der Auffüllungen wird zusätzlich der

Einbau einer Kiestragschicht (z.B. mit Kies der Gruppe GW nach DIN 18196) von ≥ 0,40 m

Stärke unter den Fundamenten bzw. der empfohlenen Bodenplatten für die Häuser erforder-

lich. Eventuell örtlich anstehende, tiefer reichende, gering tragfähige, bindige oder organische

Böden sind ebenfalls komplett unter Gründungen auszutauschen. Zur Gründung können die in

Tabelle (9) bzw. (10) genannten Bettungsmodule bzw. bei Gründung von Einzel- und Streifen-

fundamenten die dort genannten Sohldrücke in Ansatz gebracht werden. Bei Ausführung in

sachgerechter Weise ist nur mit geringen Setzungen für übliche Einfamilienhäuser von ca.

1 – 2 cm zu rechnen.

Oberflächennah gegründete Bodenplatten bzw. Fundamente können ebenfalls auf den ge-

nannten Kiesen gegründet werden. Stehen unter der angetroffenen Mutterbodenschicht noch

Decklagen an, sind diese in ihrer gesamten Mächtigkeit auszukoffern und gegen geeignetes

Kies-Sand-Material auszutauschen. Weiterhin sei bei einer Flachgründung noch auf eine aus-

reichend frostsichere Gründungstiefe hingewiesen, die wir vorliegend mit etwa 1,0 m unter

GOK empfehlen würden. Wird diese Gründungstiefe bei oberflächennahen Flachgründungen

nicht eingehalten werden, wird eine entsprechend auszubildende Frostschürze oder werden

alternative Maßnahmen erforderlich.

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Die genannten Angaben gelten für eine Gründung mittels Platte oder mittels Streifen- und Ein-

zelfundamenten.

Bauwerkstrockenhaltung / Auftriebssicherung

Angaben zum genannten Hochwasserstand können den vorherigen Kapiteln entnommen

werden. Bauwerksteile, die unter den genannten Hochwasserspiegel einbinden, sind wasser-

dicht (z.B. weiße Wanne) gegen drückendes Wasser und auftriebssicher bis zur angegebenen

Hochwasserkote bei 490,00 mNN und einem zu berücksichtigenden Sicherheitszuschlag von

zumindest 0,5 m bzw. noch darüber, wenn höhere Überflutungswasserspiegel bekannt sein

sollten, auszubilden. Bei Einbindung unter den maximalen Grundwasserspiegel sind auch

Lichtschächte, Kelleraußentreppen etc. wasserdicht mit dem Kellergeschoss zu verbinden und

durch ein geschlossenes, separates System zu entwässern. Die Ausbildung hat auftriebs-

sicher für alle Bauzustände und auch den Endzustand zu erfolgen.

Wir empfehlen für das vorliegende Baugebiet auch im höheren Abschnitt generell eine was-

serdichte Ausbildung der Kellergeschosse bis Geländeoberkante.

7 VERSICKERUNG VON OBERFLÄCHENWASSER IN DEN UNTERGRUND

Im Bereich des Bebauungsplangebiets “Steinfeldring“ in Feldgeding ist es vorgesehen, soweit

wie möglich, anfallendes Oberflächenwasser in den Untergrund zu versickern. Maßgebend für

die Dimensionierung von Versickerungsanlagen ist dabei der Durchlässigkeitsbeiwert des

Untergrundes.

Zur unmittelbaren Bestimmung des Durchlässigkeitsbeiwertes für die Versickerung wurden in

den beiden Bohrungen Versickerungsversuche durchgeführt. Da eine Versickerung über auf-

gefüllte Schichten nicht möglich ist, wurde im Bereich der Bohrung B 1 der Versickerungsver-

such unterhalb der Auffüllungen und damit im Grundwasser ausgeführt. Der Versickerungs-

versuch in der Bohrung B 2 wurde oberhalb des Grundwasserspiegels ausgeführt. Beide Ver-

sickerungsversuche fanden in den quartären Kiesen statt.

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Ergänzend wurden zur Angabe des Durchlässigkeitsbeiwerts dieser auch aus den vorliegen-

den Kornverteilungskurven der quartären Kiese ermittelt. Unter Berücksichtigung der ver-

suchsabhängigen Korrekturwerte wurde der nachfolgend genannte Bemessungs-Durchlässig-

keitsbeiwert ermittelt. Der in nachfolgender Tabelle (13) genannte Bemessungs-Durchlässig-

keitsbeiwert ist für die Dimensionierung von Versickerungsanlagen in den quartären Kiesen

oberhalb des Grundwasserspiegels und im Baugebietsbereich mit höher gelegener Gelände-

oberfläche ab ca. 1,80 m unter Geländeoberfläche anzusetzen. Im höher gelegenen Bauge-

bietsbereich sollte die Versickerungsanlage ausreichend tief in die Kiese ab 1,80 m unter Ge-

ländeoberfläche einbinden, da die darüber liegenden, quartären Kiese entsprechend den vor-

liegenden Kornverteilungskurven einen deutlich geringeren Durchlässigkeitsbeiwert (ca. kf =

7 ⋅ 10-5 m/s) aufgrund des hohen Sandanteils aufweisen.

Tabelle (13) Durchlässigkeitsbeiwert kf für die Dimensionierung von Versickerungsanlagen

versickerungsfähiger Untergrund Bemessungs-Durchlässigkeitsbeiwert kf (m/s)

quartäre Kiese (oberhalb des Grundwassers)1) 5 ⋅ 10-4

1) ab 1,80 m unter GOK im höher gelegenen Bereich des Baugebietes

Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass im Allgemeinen ein Mindestabstand zwischen dem

höchstem Grundwasserspiegel und der Sohle des Versickerungselements von ≥ 1,0 m einzu-

halten ist. Unter Bezug auf die jetzige Geländeoberfläche im niedrigeren Baugebietsbereich

dürfte dieser Abstand nicht durchgehend einzuhalten sein. Diesbezüglich werden Absprachen

mit den zuständigen Fachbehörden erforderlich.

Bei der Dimensionierung der Versickerungsanlagen ist weiterhin zu berücksichtigen, dass

aufgrund von Schwankungen im Feinkorn- und Sandanteil innerhalb der quartären Kiese auch

Bereiche mit geringerem Durchlässigkeitsbeiwert auftreten können. Wir empfehlen deshalb,

die Versickerungsanlage ausreichend zu dimensionieren oder einen jederzeit rückstaufreien

Überlauf, z.B. eine Vorflut, vorzusehen. Die Versickerungsanlagen sind unter Berücksichti-

gung der Maßgaben der ATV-DVKW-Merkblätter M 153 und A 138 zu dimensionieren; die be-

stehende und geplante Bebauung ist ebenfalls zu beachten; negativer Wassereinstau ist zu

vermeiden.

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8 SONSTIGE HINWEISE

Bauwerksstatik

Zur Ermittlung der Erddrücke auf Verbauten und Bauwerke und für sonstige statische Berech-

nungen sind die in Abschnitt 5 angegebenen Bodenparameter maßgebend. Die dort gemach-

ten, weiteren Angaben sind zu beachten.

Filterkiesschichten

Wird es erforderlich, Filterkiesschichten für eine Wasserhaltung einzubauen, kann gut ge-

stufter, hohlraumreicher Frostschutzkies der Gruppe GW nach DIN 18196 mit geringem Sand-

anteil (Feinkornanteil < 5 %, Sandanteil < 10 %) bzw. besser Kies der Körnung 16/32 mm vor-

gesehen werden. In Bereichen, in denen die anstehenden, quartären Kiese feinkörnig bzw.

sehr sandig ausgebildet sind bzw. in denen Sand- oder auch Schlufflagen innerhalb der

quartären Kiese auftreten, ist zwischen dem anstehenden Untergrund und den Filterkies-

schichten eine geotextile Trennlage (Vlies ≥ GRK 3) einzubauen.

Arbeitsraumverfüllung

Zur Verfüllung der Arbeitsräume sind die quartären Kiese gut geeignet. Nach erfolgtem Aus-

hub sind diese aber insbesondere bei etwas schluffigerer oder sandigerer Ausbildung für den

Wiedereinbau gegen Witterungseinflüsse, z.B. durch das Auflegen von Folien, zu schützen.

Die Verfüllung der Arbeitsräume muss lagenweise (Lagenstärke ≤ 0,40 m) bei ausreichender

Verdichtung (DPr ≥ 100 %) erfolgen.

Im Weiteren ist das “Merkblatt über den Einfluss der Hinterfüllung auf Bauwerke“ der For-

schungsgesellschaft für das Straßenwesen zu beachten. Im Bereich von befestigten Straßen

und Plätzen sind die Anforderungen der ZTV-E StB 09 einzuhalten.

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9 SCHLUSSBEMERKUNGEN

Im Rahmen des vorliegenden Berichtes wurden die Ergebnisse der ausgeführten Feld- und

Laborarbeiten zur Baugrunderkundung für die Erschließung des Baugebiets "Steinfeldring" im

Ortsgebiet Feldgeding der Gemeinde Bergkirchen zusammengestellt und erläutert. Die erkun-

dete Untergrund- und Grundwassersituation wurde beschrieben und beurteilt. Zulässige, auf-

nehmbare Sohldrücke und Bettungsmodule und weitere erdstatische Kennwerte wurden ange-

geben. Des Weiteren erfolgten Angaben zum Vorhandensein von Auffüllungen und zur Mög-

lichkeit der Versickerung von Oberflächenwasser in den Untergrund.

Zur Baugrunderkundung wurden zwei Bohrungen, eine schwere Rammsondierung und zur

Erkundung der Ausdehnung der Auffüllungen 22 Baggerschürfe ausgeführt. Unter Mutterbo-

den, der im Baugebietsbereich mit niedrig gelegenerem Ansatzpunkt künstlich wieder aufge-

tragen wurde, wurden bis zur Erkundungsendteufe gut tragfähige, quartäre Kiese in überwie-

gend > mitteldichter bis sehr dichter Lagerung erkundet. Im Baugebietsbereich mit niedrigerer

Geländeoberfläche ist ab ca. Geländeoberfläche im Hochwasserfall mit Grundwasser zu

rechnen. Im höher gelegenen, nördlichen Baugebietsbereich ist mit Grundwasser ab ca. 2,0 m

unter Geländeoberfläche im Hochwasserfall zu rechnen. Bei Erstellung von unterkellerten

Gebäuden werden, insbesondere im Bereich mit niedriger Geländeoberfläche, umfangreiche,

bei stärker Einbindung unter GW erhebliche Wasserhaltungsmaßnahmen etc. erforderlich,

weshalb eine Begrenzung der Einbindetiefe von Bauwerken in das Grundwasser für erforder-

lich erachtet wurde.

Die bei Ausführung der Bohrung B 1 erkundeten Auffüllungen weisen nur eine geringe Aus-

dehnung auf. Diese Auffüllungen sowie der aufgetragene Humus im ehemaligen Kiesgruben-

bereich weisen entsprechend den ausgeführten Analysen keine nennenswerten Belastungen

auf.

Bei allen Aushub- und Gründungsarbeiten sind die aktuellen Bodenschichten mit den Ergeb-

nissen der vorliegenden Baugrunderkundung zu vergleichen. Bei Abweichungen des Unter-

grundes bzw. in allen Zweifelsfällen bezüglich Baugrund und Gründung ist ein Baugrundsach-

verständiger einzuschalten.

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Zum Zeitpunkt der Ausarbeitung dieses Berichtes lagen uns die genannten Arbeitsunterlagen

vor. Da dem Baugrundsachverständigen derzeit nicht alle relevanten Gesichtspunkte der

Planung und Bauausführung bekannt sein können und weiterhin die punktuellen Baugrundauf-

schlüsse nur örtlich begrenzte Aussagen liefern, erhebt dieser Bericht keinen Anspruch auf

Vollständigkeit hinsichtlich aller bodenmechanischen Detailpunkte und auch hinsichtlich der

angegebenen Ausdehnung von Auffüllungen. Abweichungen der Untergrundverhältnisse,

auch im Hinblick auf die Belastungen, sind zwischen und außerhalb der Aufschlusspunkte

nicht auszuschließen.

Es wird weiterhin davon ausgegangen, dass die an Planung und Bauausführung beteiligten In-

genieure unter Zugrundelegung der hier aufgezeichneten Daten und Angaben alle erforder-

lichen Nachweise etc. entsprechend den Regeln der Bautechnik führen.

Für weitere geotechnische Beratungen und/oder erdstatische Berechnungen im Zuge dieses

Projektes stehen wir gerne zur Verfügung.

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21

17a

22

23

52230/1

3031

34

138

33/2

25

30/2

404

24

27

406/1

406/2

6/3

L

ä

n

g

e

1

14

24/26

24/29

402/3

402/7

19

20

22

12

6

17

6

7

8a8

24

1

36/1

2

355/4

355/5

8

4 400/1

24/11

24/10

24/9

24/8

24/7

24/22

24/21

24/20

24/24

24/23

13

11 9

15

13

11

3

3

400/4400/3

24/25

388/5

388/4

388/3

388/2

15

24/28

24/19

1

2

24/6

18/1

18

16

24/15

404/1

403/1

24/2

24/4

24/5

24/13

24/14

5

3

4

2

12

10

139

24/12

24/1724/16

402/4

402/6

24/1

24/18

Steinfeldstr.

Am

Gries

388

17

33

33/1

18

4

2

354/5

18

15

353

385

10

4

3

24/3

57

406

385/1

388/9

388/10

22/1

3

1

22/322

25

Bergkirchner S

tr.

27

404/2

27/1

404/3

387

386

386/1

Fürstenfelder Str.

29

29/2

24/27

9

388/1

354/6

2a

3a 354/7

401

6

3

11

2221

18

1920

1716

15

14 1312

10 9

8

3 4

2

1

7

6

5

DPH2

B2

B1

Legende

Bohrung

schwere Rammsondierung

Schurf

Auffüllungen

0.00m 0.50m H/U,s,g'

1.80mG,s*,u'

3.00mG,s,u',x'

5.00m

G,s,u'

Endtiefe

GW 3.62m(03.12.2012)

GW 3.70m(03.12.2012)

B 2Ansatzpunkt: 492.17 mNN

0.00m 0.30m H/S,u,g'A

A A

2.30m

5.00m

G,s,u'

Endtiefe

GW 1.72m(03.12.2012)

GW 1.90m(03.12.2012)

A (G,s,u,h,Ziegelreste)

B 1Ansatzpunkt: 490.26 mNN

H/B = 420 / 594 (0.25m²) Allplan 2011

1 1

SK

B 12523

BayernGrund Grundstücksbeschaffungs- und -erschließungs-GmbH

CH/TH

Baugebiet Feldgeding “Steinfeldring"

15.02.2013

Lageplan mit Aufschlusspunkten und Bohrprofilen

M 1:1000 (1:100)

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