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© 2017 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Autor: Anne Prankl / 22.03.2017 Baulohn Inhaltsverzeichnis Bereich: LOHN - Online-Seminar Nr. 715002 2 1. Ziel 3 2. Allgemeine Information 4 3. Stammdaten zur Abrechnung im Bauhauptgewerbe 4 3.1. Branchen und Tarifgebiete 5 3.2. Arbeitnehmermodelle 6 3.3. Lohnarten 7 3.4. Arbeitszeitmodelle 8 4. Aktivierung eines neuen Mandanten 9 5. Baulohn-Stammdaten einrichten 9 5.1. Mandanten-Tarifgebiete 12 5.2. Personaldaten 5.2.1. Register »Baulohn-Basis« 12 5.2.2. Register »Bauhauptgewerbe« 13 5.2.2.1. Personaldaten: Urlaub 13 5.2.2.2. Vorträge Urlaubskonto 14 22 6. Auszubildende im Bauhauptgewerbe 22 6.1. Personaldaten: Auszubildende 6.1.1. Ausbildungsbeginn im aktuellen Abrechnungsmonat 22 6.1.2. Bestehende Ausbildungsverhältnisse/Übernahme während der Ausbildung 22 6.1.3. Ausbildungsende/Abbruch der Ausbildung 23 6.1.4. Arbeitnehmer im Auslernjahr 23 23 6.2. Sonderfälle bei der Abrechnung von Auszubildenden 24 6.3. Erstattung der Ausbildungsvergütung und des Sozialaufwands

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© 2017 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KGAutor: Anne Prankl / 22.03.2017

Baulohn

Inhaltsverzeichnis

Bereich: LOHN - Online-Seminar Nr. 715002

21. Ziel

32. Allgemeine Information

43. Stammdaten zur Abrechnung im Bauhauptgewerbe

43.1. Branchen und Tarifgebiete

53.2. Arbeitnehmermodelle

63.3. Lohnarten

73.4. Arbeitszeitmodelle

84. Aktivierung eines neuen Mandanten

95. Baulohn-Stammdaten einrichten

95.1. Mandanten-Tarifgebiete

125.2. Personaldaten

5.2.1. Register »Baulohn-Basis« 12

5.2.2. Register »Bauhauptgewerbe« 13

5.2.2.1. Personaldaten: Urlaub 13

5.2.2.2. Vorträge Urlaubskonto 14

226. Auszubildende im Bauhauptgewerbe

226.1. Personaldaten: Auszubildende

6.1.1. Ausbildungsbeginn im aktuellen Abrechnungsmonat 22

6.1.2. Bestehende Ausbildungsverhältnisse/Übernahme während der Ausbildung 22

6.1.3. Ausbildungsende/Abbruch der Ausbildung 23

6.1.4. Arbeitnehmer im Auslernjahr 23

236.2. Sonderfälle bei der Abrechnung von Auszubildenden

246.3. Erstattung der Ausbildungsvergütung und des Sozialaufwands

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267. Abrechnungsdaten erfassen

267.1. Abrechnung der laufenden Bezüge

267.2. Vermögenswirksame Leistungen

7.2.1. Gewerblicher Arbeitnehmer (volljährig) 27

7.2.2. Poliere/Angestellte und Auszubildende 28

7.2.3. Erfassung ohne Überweisungsbetrag in Agenda LOHN 32

338. Urlaubsansparung/Urlaubsgewährung

338.1. Ansparung Urlaubstage

338.2. Ansparung Urlaubsvergütung

8.2.1. Mindesturlaubsvergütung (MUV) bei Arbeitsausfall ohne Lohnanspruch 34

8.2.1.1. Mindesturlaubsvergütung bei Saison-Kug (MUV-S-Kug) 34

8.2.1.2. Mindesturlaubsvergütung bei Krank ohne Lohnfortzahlung (MUV-Krank) 37

408.3. Manueller Stundenlohn zur Berechnung der Mindesturlaubsvergütung

418.4. Urlaubsgewährung

8.4.1. Urlaubsgewährung für gewerbliche Arbeitnehmer 43

8.4.2. Urlaubsgewährung für Angestellte/Poliere 45

8.4.3. Urlaubsgewährung für gewerblich Auszubildende 45

8.4.4. Urlaubsgewährung für kaufmännisch/technisch Auszubildende 45

469. 13. Monatseinkommen

479.1. Gewerbliche Arbeitnehmer (Vollzeit)

509.2. Angestellte und Poliere

519.3. Gewerblich/kaufmännisch Auszubildende

5210. Sozialkassenbeitrag

5310.1. Sozialkassenbeiträge der einzelnen Tarifgebiete für gewerbliche Arbeitnehmer

5410.2. Beitrag zur Zusatzversorgung Angestellte/Poliere

10.2.1. ZVK-Beitrag bei Steuerklasse VI 55

10.2.2. ZVK-Beitrag bei zweiten Dienstverhältnis 55

10.2.3. Entfall der ZVK-Beiträge für Angestellte 56

5610.3. Beitrag für Zusatzversorgung Auszubildende

5711. Winterbeschäftigungs-Umlage

5812. Saison-Kurzarbeitergeld und ergänzende Leistungen

5812.1. Abrechnung von Saison-Kurzarbeitergeld

6112.2. Mehraufwands-Wintergeld (MWG)

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12.2.1. Besonderheit für gewerbliche Arbeitnehmer im Abrechnungsmonat Dezember 61

12.2.2. Ermittlung und Berechnung von Mehraufwands-Wintergeld 61

6312.3. Zuschuss-Wintergeld (ZWG)

6513. Auswertungen nach der Monatsberechnung

6513.1. Urlaubsentwicklung

6513.2. SOKA-Liste

6613.3. Liste Meldeverfahren

6714. Meldeverfahren an die Sozialkassen

6714.1. Die einzelnen Meldungen an die Sozialkasse

14.1.1. Datensatz ANMEL – Arbeitnehmermeldung 67

14.1.2. Datensatz URMEL – Urlaubsmeldung 68

14.1.3. Datensatz RAMEL – Resturlaubsmeldung 69

7014.2. Datenübermittlung an Sozialkassen

7115. Sonstiges

7115.1. Zusätzliche Kalenderschlüssel für das Bauhauptgewerbe

7116. Agenda Baulohn in einem bestehenden Agenda-Mandat aktivieren

7216.1. Überprüfung der individuellen Lohnarten

7216.2. Erfasste Lohnbuchungen in Festbezug und Dialog

7316.3. Meldeverfahren in einem bestehenden Mandanten

7316.4. Vorträge für die Winterbauumlage

7416.5. Nachberechnungen/Korrekturen für Zeiträume VOR Baulohnaktivierung

7517. Arbeitshilfen

7517.1. Manuelles Berechnungsschema Urlaubsvergütung »aktuelles Jahr«

7617.2. Manuelles Berechnungsschema Urlaubsvergütung »Vorjahr«

7618. Wichtige Informationen

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Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KGOberaustraße 1483026 Rosenheim

Postfach 20 02 4583028 Rosenheim

Telefon:Fax:E-Mail:Internet:

Komplementärin:

Handelsregistereintrag:vertreten durch Geschäftsführer:

Chefredakteur:Redakteur:

08031 2561 008031 2561 [email protected]

Agenda Informationssysteme Verwaltungs GmbHRosenheim

Amtsgericht Traunstein, Handelsregister B 20318Dipl. Betriebswirt (FH) Manfred Kappel

Anja SteinAnne Prankl

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Seite 2Online-Seminar Nr. 715002

Ziel1.

Mit dem Spezialseminar »Baulohn« vermitteln wir Ihnen das notwendige Know-how, um Ihre Mitarbeiterim Bauhauptgewerbe effizient mit Agenda LOHN abrechnen zu können.

Speziell zugeschnitten ist der Seminarinhalt auf folgende Themenbereiche:

§ Anlage eines neuen Mandanten zur Abrechnung im Bauhauptgewerbe

§ Umstellung eines bestehenden Mandanten zur Abrechnung im Bauhauptgewerbe

§ Erläuterung der Umsetzung der tariflichen Vorgaben in Agenda LOHN

Die Seminarunterlage beinhaltet selbstverständlich alle im Seminar behandelten Themen und Beispiele.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß!Ihr Agenda-Team

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Seite 3Online-Seminar Nr. 715002

Allgemeine Information2.

Arbeitnehmer, die in Betrieben des Bauhauptgewerbes beschäftigt sind, unterliegen aufgrundzahlreicher tariflicher Regelungen spezieller Abrechnungsregeln. Umfangreichster Bestandteil derBaulohnabrechnung im Bauhauptgewerbe ist der Ablauf der Urlaubsansparung bzw. derUrlaubsgewährung.

Eine zentrale Rolle nehmen dabei die Sozialkassen des Bauhauptgewerbes ein:

§ SOKA-BAU (Wiesbaden)

§ Berliner Sozialkasse (Berlin)

Eine reibungslose Kommunikation ist daher Grundvoraussetzung, um eine korrekte Urlaubsabrechnungzu gewährleisten.

Neben der Urlaubsabrechnung deckt LOHN alle tariflichen Vorgaben zum Bauhauptgewerbe ab:

§ Sozialkassenbeiträge für Urlaub, Ausbildung und Zusatzversorgung

§ Erstattungen der Sozialkassen für Urlaub, Ausbildung und Wegegeld einschließlichSozialaufwand

§ Winterbeschäftigungs-Umlage

§ 13. Monatseinkommen

§ Vermögenswirksamen Leistungen (VWL)

§ Resturlaub bei Auszubildenden und jugendlichen Arbeitnehmern (Datensatz RAMEL)

§ Saison-Kug (einschließlich Erstattung durch die Bundesagentur für Arbeit)

§ Mehraufwands-Wintergeld und Zuschuss-Wintergeld(einschließlich Erstattung durch die Bundesagentur für Arbeit)

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Seite 4Online-Seminar Nr. 715002

Stammdaten zur Abrechnung im Bauhauptgewerbe3.

Branchen und Tarifgebiete3.1

Die Branche »Bauhauptgewerbe« ist in vier Tarifgebiete aufgeteilt.

§ Bundesgebiet West (ohne Berlin)

§ Bundesgebiet Ost (ohne Berlin)

§ Berlin West

§ Berlin Ost

Zu allen Tarifgebieten stellt Ihnen Agenda sämtliche tariflichen Berechnungsgrundlagen zur Verfügung: »Stammdaten I Baulohn | Branchen | Bauhauptgewerbe«.

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Seite 5Online-Seminar Nr. 715002

Arbeitnehmermodelle3.2

Grundlage für die Einstufung als gewerblicher Arbeitnehmer oder als Angestellter ist die tatsächlichausgeübte Tätigkeit des Beschäftigten.

Folgende Unterscheidungen werden im Baulohn getroffen:

§ Gewerbliche Arbeitnehmer

o über 18 Jahre (Stichtag ist der 01.01. des Urlaubsjahres)

o jugendlich (unter 18 Jahre)

§ Gewerblich Auszubildende

§ Kaufmännische oder technische Angestellte/Poliere

§ Kaufmännisch oder technisch Auszubildende

Am Sozialkassenverfahren nehmen nicht teil:

§ Kaufmännische oder technische geringfügig Beschäftigte

§ Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer

»Stammdaten I Baulohn | Arbeitnehmermodelle«

Die von Agenda ausgelieferten Arbeitnehmermodelle decken alle unterschiedlichen Arbeitnehmertypenab, die von den tariflichen Regelungen des Bauhauptgewerbes erfasst werden:

§ Gewerbliche Arbeitnehmer (volljährig)

§ Gewerbliche Arbeitnehmer (jugendlich)

§ Angestellte

§ Poliere

§ Gewerblich Auszubildende

§ Kaufmännisch Auszubildende

§ Auszubildende im Auslernjahr

§ Geringfügig Beschäftigte (gewerblich/volljährig)

§ Geringfügig Beschäftigte (angestellt)

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Seite 6Online-Seminar Nr. 715002

Lohnarten3.3

»Stammdaten I Lohnarten | Register: Baulohn«

Um eine korrekte Baulohnabrechnung zu gewährleisten, wurden die Definitionen der Lohnartenentsprechend erweitert:

Empfehlung

§ Wir empfehlen die Verwendung von Agenda-Lohnarten. Diese sind bereits für die korrekteBaulohnabrechnung vollständig vordefiniert. Im Nummernbereich 0450 bis 0499 stehenzusätzliche Lohnarten zur Baulohnabrechnung zur Verfügung.

§ Auf die Anlage individueller Lohnarten sollte weitgehend verzichtet werden. Diese müssen vonIhnen zur Baulohnabrechnung eingerichtet und bei tariflichen Änderungen von Ihnen gepflegtwerden.

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Seite 7Online-Seminar Nr. 715002

Arbeitszeitmodelle3.4

Laut § 9 RTV kann zur Vermeidung von witterungsbedingten Kündigungen (§ 46 RTV) die Führungeines Arbeitszeitkontos für Ihre Arbeitnehmer vereinbart werden.

Arbeitszeitmodelle sind die Grundlage für die Einrichtung eines Arbeitszeitkontos. In Agenda LOHNsteht Ihnen zur Umsetzung der Arbeitszeitregelung das Arbeitszeitmodell 20 »Bauhauptgewerbe –Stunden und Beitragskonto« zur Verfügung. Kopieren Sie das Arbeitszeitmodell auf eine individuelleNummer und nehmen die entsprechenden Anpassungen vor.

Arbeitszeitmodell 20 »Bauhauptgewerbe« kopieren

1. »Stammdaten | Arbeitszeitmodelle«.

2. Agenda-Arbeitszeitmodell 20 »Bauhauptgewerbe« markieren.

3. »Bearbeiten | Datensatz kopieren«.

4. Nummer größer als 1000 vergeben. Ggf. Titel ändern + speichern.

5. Neu angelegtes Arbeitszeitmodell öffnen.

6. Ggf. an die vertraglichen (tariflichen) Vereinbarungen anpassen.

Weitere Details finden Sie im Info Nr. 1630 »Arbeitszeitmodell und Arbeitszeitkonto«.

HinweisVerwenden Sie in Ihrem Betrieb eigene Lohnarten (Lohnarten größer als 1000), passen Sie diese fürdie Baulohnabrechnung an: »Stammdaten | Lohnarten | Lohnart öffnen | Register: Baulohn«.

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Seite 8Online-Seminar Nr. 715002

Aktivierung eines neuen Mandanten4.

»Stammdaten I Mandanten-Programmdaten | Register: Bau/Kug/ATZ«

Option <Baulohn berechnen> aktivieren.

Stamm-Nr.-Kug (S-Kug) eintragen.

Zuständige Arbeitsagentur wählen.

HinweisBeim Speichern wird automatisch das aktuelle Abrechnungsdatum, in dem sich der Mandantbefindet, im Feld »Aktivierung Baulohn« eingetragen. Sie können keine Baulohn betreffendeNachberechnungen in Zeiträumen vor der Aktivierung des Agenda Baulohns durchführen.

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Seite 9Online-Seminar Nr. 715002

Baulohn-Stammdaten einrichten5.

Mandanten-Tarifgebiete5.1

»Stammdaten I Baulohn I Mandanten-Tarifgebiete«

Legen Sie über »Datei I Neu« ein neues Mandanten-Tarifgebiet an:

Baulohnbranche des Betriebs

Wählen Sie als Baulohnbranche das Bauhauptgewerbe.

Tarifgebiet

Wählen Sie aus den vier Tarifgebieten das für Sie zuständige Tarifgebiet.

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Seite 10Online-Seminar Nr. 715002

Erfassung der Betriebskontonummer

Für Betriebe und selbstständige Betriebsabteilungen, die zu den Sozialkassenverfahrenzugelassen sind, vergibt die SOKA-BAU eine achtstellige Betriebskontonummer. Unter dieserBetriebskontonummer wird der Betrieb oder die Betriebsabteilung bei der SOKA-BAU bzw. derSozialkasse Berlin geführt.

HinweisDie Betriebskontonummer ist für die Erzeugung von elektronischen Meldungen in AgendaLOHN zwingend erforderlich.

Zahlungsart der Beiträge an die ZVK und Saldierung

Vorbelegung: Überweisung

In Agenda Baulohn werden die Sozialkassenbeiträge mit den Erstattungsansprüchen an die SOKA-BAU automatisch verrechnet (Saldierungsverfahren).

Option: Sozialkassenbeitrag und Winterbeschäftigungs-Umlage in einer Summe überweisen

Aktivieren Sie die Funktion, wenn in die Saldierung auch die Winterbeschäftigungs-Umlageeinbezogen werden soll.

HinweisDie Einbeziehung der Winterbeschäftigungs-Umlage in die Saldierung müssen Sie mit einerschriftlichen Erklärung bei der SOKA-BAU anzeigen.

Automatische Berechnung des 13. Monatseinkommens

Diese Einstellung können Sie nur für die Tarifgebiete Bundesgebiet West und Berlin Westvornehmen, die eine Regelung zum 13. Monatseinkommen haben.

Vorbelegung: Keine Berechnung

Je nach Tarifvereinbarung wählen Sie eine der folgenden Möglichkeiten:

§ Keine Berechnung

§ Auszahlung in voller Höhe in einer Summe (November)

§ Auszahlung in voller Höhe in zwei Teilbeträgen (November/April)

§ Auszahlung Mindestbetrag nach Öffnungsklausel in einer Summe (November)

§ Auszahlung Mindestbetrag nach Öffnungsklausel in zwei Teilbeträgen (November/April)

HinweisDiese Einstellung können Sie nur in den Abrechnungsmonaten Mai bis November vornehmenbzw. ändern.

EDV-Erklärung zum Start der Baulohnabrechnung mit Agenda LOHN

Beim Speichern des Mandanten-Tarifgebiets erhalten Sie die EDV-Erklärung zur elektronischenDatenübermittlung.

Diese EDV-Erklärung ist zwingend mit der Unterschrift des Arbeitgebers des abzurechnendenBetriebs an die SOKA-BAU bzw. das Berliner Baugewerbe per Post oder Fax weiterzuleiten.

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Seite 12Online-Seminar Nr. 715002

Personaldaten5.2

Register »Baulohn-Basis«5.2.1

»Stammdaten | Personaldaten I Arbeitnehmer öffnen | Baulohn-Basis«

Nachdem Sie Agenda Baulohn in den Mandanten-Programmdaten aktiviert haben, wird in denPersonaldaten das Register »Baulohn-Basis« angezeigt:

Mandanten-Tarifgebiete auswählen

Ordnen Sie dem Mitarbeiter das angelegte Mandanten-Tarifgebiet zu. Die Branche zumMandanten-Tarifgebiet wird zusätzlich als Information angezeigt.

Arbeitnehmermodell wählen

Durch die Zuordnung des entsprechenden Arbeitnehmermodells legen Sie die tarifliche Grundlagefest, die Agenda Baulohn bei der Berechnung des Urlaubsgelds, der ZVK-Beiträge, der VWL usw.berücksichtigt.

Hinterlegung der ZVK-Arbeitnehmernummer

Erfassen Sie die 13-stellige Arbeitnehmernummer bei der Zusatzversorgungskasse (ZVK).

Für bereits bestehende Arbeitnehmer ist die Arbeitnehmernummer bei der Aktivierung derBaulohnberechnung von Agenda LOHN zwingend zu erfassen.

Bei neu angelegten Arbeitnehmern ist die Erfassung der Arbeitnehmernummer erst im zweitenAbrechnungsmonat erforderlich.

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Seite 13Online-Seminar Nr. 715002

Register »Bauhauptgewerbe«5.2.2

»Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: Bauhauptgewerbe«

Nachdem die erforderlichen Angaben im Register »Baulohn-Basis« erfasst sind, wird das Register»Bauhauptgewerbe« angezeigt:

Personaldaten: Urlaub5.2.2.1

1. Lohnarten zur Urlaubsauszahlung für gewerbliche Arbeitnehmer/gewerblich Auszubildende

Legen Sie einen Arbeitnehmer als gewerblichen Arbeitnehmer oder gewerblich Auszubildenden an,werden die Lohnarten für die Urlaubsauszahlung automatisch wie folgt vorbelegt:

Bei Urlaubsgewährung wird die Urlaubsvergütung dem Urlaubsanspruch des entsprechenden Jahreszugeordnet und mit den jeweiligen Lohnarten ausgezahlt.

2. Urlaubsermittlung für Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung

Urlaubsermittlung für schwerbehinderte Arbeitnehmer

Die Option <Urlaubsermittlung für schwerbehinderte Arbeitnehmer> dient der automatischenUrlaubsermittlung für schwerbehinderte Arbeitnehmer gemäß den tariflichen Grundlagen.

HinweisDer Grad der Behinderung des Arbeitnehmers muss laut Tarif mindestens 50 % betragen, damit dererhöhte Urlaubsanspruch berechnet werden kann.

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Seite 14Online-Seminar Nr. 715002

Vorträge Urlaubskonto5.2.2.2

»Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: Bauhauptgewerbe«

Um für Arbeitnehmer die aufgelaufenen und gewährten Urlaubsansprüche aus Bruttolohn,Mindesturlaubsvergütung Saison-Kug und Mindesturlaubsvergütung Krank vorzutragen, klicken Sie aufdie Schaltfläche <Vorträge/Korrektur und Statistik Urlaubskonto>.

Herkunft der Vorträge zum Urlaubskonto

Der Arbeitnehmer erhält beim Ausscheiden aus einem Baubetrieb einen Urlaubsnachweis mit allenerworbenen und bereits gewährten Urlaubsansprüchen des Vorarbeitgebers. DieserUrlaubsnachweis muss beim neuen Arbeitgeber zum Einpflegen der Urlaubsansprüche in dasAbrechnungssystem vorgelegt werden.

Auf den nächsten Seiten finden Sie ein Muster des Agenda-Urlaubsnachweises.

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Seite 17Online-Seminar Nr. 715002

Vorträge Urlaub aktuelles Jahr5.2.2.2.1

»Register: Vorträge Urlaub aktuelles Jahr«

Arten der Vorträge

Vorarbeitgeberwerte

§ Der Arbeitnehmer tritt neu in den Betrieb ein.

Eigene Vorträge wegen Systemwechsel

§ Der Arbeitnehmer wurde bereits im Mandanten mit der Software eines anderen Anbietersabgerechnet und wird nun auf Agenda LOHN umgestellt.

Die einzelnen Bereiche der Vorträge

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Seite 18Online-Seminar Nr. 715002

Erarbeiteter Urlaubsanspruch aktuelles Jahr

Beschäftigungstage:Einzutragen sind die aufgelaufenen Beschäftigungstage des aktuellen Jahres bis einschließlich desVormonats.

Bruttovergütung für Urlaubsberechnung:Einzutragen ist die aufgelaufene Bruttovergütung (ZVK-Brutto) des aktuellen Jahres biseinschließlich des Vormonats.

Angesparte Urlaubsvergütung (ohne Mindesturlaubsvergütung):Einzutragen ist die Urlaubsvergütung, die auf die Bruttovergütung entfällt.

Angesparte Urlaubstage:Einzutragen sind die Urlaubstage, die sich aus den Beschäftigungstagen des aktuellen Jahreserrechnen.

Gewährter Urlaub aus aktuellem Jahr

Ausgezahlte Urlaubsvergütung:Einzutragen sind die bereits ausgezahlten Urlaubsansprüche aus dem aktuellen Jahr.

Genommene Urlaubstage:Einzutragen sind die bereits genommenen Urlaubstage aus dem aktuellen Jahr.

Vorträge Mindesturlaubsvergütung (MUV) aktuelles Jahr

Mindesturlaubsvergütung für S-Kug:Einzutragen sind die MUV-Stunden und MUV-Beträge nur für die Monate Januar bis März desaktuellen Jahres.

Mindesturlaubsvergütung während Krankheit:Einzutragen sind alle MUV-Krank-Stunden und MUV-Beträge, die bisher durch Krankheit imgesamten aktuellen Jahr angefallen sind.

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Seite 19Online-Seminar Nr. 715002

Vorträge Urlaub Vorjahr/Vor-Vorjahr5.2.2.2.2

»Register: Vorträge Urlaub Vorjahr | Vor-Vorjahr«

Vorträge »Urlaub Vorjahr«

Gesamturlaubsanspruch aus Bruttolohn:(ohne Euro zu MUV krank, aber mit S-Kug Dez.xxxx – März xxxx und mit Urlaubstage)Einzutragen ist der Gesamturlaubsanspruch aus Bruttolohn des Vorjahres in Tagen und in Euroinkl. der Mindesturlaubsvergütung aus S-Kug Dezember Vor-Vorjahr bis März Vorjahr.

Gesamturlaubsanspruch aus Krankheit:Einzutragen sind die Stunden und Beträge aus Mindesturlaubsvergütung Krank des Vorjahres.

Mindesturlaubsvergütung aus S-Kug für den Monat Dezember xxxx:Einzutragen sind hier die Stunden und ggf. berechneten Beträge aus dem Monat Dezember desVorjahres.

Vorträge »Urlaub Vor-Vorjahr«

Diese Urlaubsvorträge sind zu erfassen, wenn ein Arbeitnehmer noch Urlaubsansprüche ausMindesturlaubsvergütung Krank aus dem Vor-Vorjahr mit Beträgen und Tagen hat.

Diese Ansprüche verfallen erst zum 31.03. und werden nach dem Verfall nicht von der SOKA-BAUerstattet.

HinweisAb dem Abrechnungsmonat April werden eingetragene Werte in diesen Feldern, nicht mehr aufder Abrechnung ausgewiesen. Diese sind dann bereits verfallen und dürfen bei derUrlaubsgewährung nicht mehr herangezogen werden.

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Seite 20Online-Seminar Nr. 715002

Statistik Urlaub5.2.2.2.3

»Register: Statistik Urlaub«

In der Statistik Urlaub werden alle Vorträge, abgerechneten und korrigierten Werte des aktuellen Jahres,des Vorjahres und dem Vor-Vorjahr zur Ansicht abgebildet.

Nach der Monatsberechnung wird der aktuelle Monat mit den abgerechneten Werten abgebildet.

Bedeutung der unterschiedlichen Satzarten

Satzart Beschreibung

Vortrag Dieser Satz entsteht, wenn Urlaubswerte in den Registern »VorträgeUrlaub aktuelles Jahr« und »Vorträge Urlaub Vorjahr/Vor-Vorjahr«erfasst werden.

Original Dieser Satz entsteht nach der Monatsberechnung für den aktuellenMonat.

Nachber. Dieser Satz entsteht, wenn es für einen Monat zu einerNachberechnung kommt. Die Ursache (Nachberechnung Bezüge/Personaldaten oder Änderungen in den Urlaubsvorträgen) derNachberechnung ist dabei unerheblich.

Autom. Storno Dieser Satz entsteht, wenn eine Korrektur im Register »KorrekturUrlaub Vorjahr/Vor-Vorjahr« erfasst wird.

Rundung Dieser Satz entsteht ausschließlich in der Dezember-Abrechnungund rundet automatisch Bruchteile von Urlaubstagen kaufmännisch.

MUV-K-Tage Dieser Satz ermittelt automatisch mit der Januar-Abrechnung dieUrlaubstage, die auf den Urlaubsanspruch »MUV-Krank« für dasVor-Vorjahr entfallen.

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Seite 21Online-Seminar Nr. 715002

Kompaktübersicht Urlaubskonto

Über die Schaltfläche <Kompaktübersicht Urlaubskonto> können Sie den aktuellen Stand desUrlaubskontos ansehen und ggf. einen Urlaubsnachweis ausdrucken.

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Seite 22Online-Seminar Nr. 715002

Auszubildende im Bauhauptgewerbe6.

Personaldaten: Auszubildende6.1

»Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: Bauhauptgewerbe«

Ausbildungsbeginn im aktuellen Abrechnungsmonat6.1.1

Um in Agenda Baulohn Auszubildende anzulegen, die ihre Ausbildung im aktuellen Abrechnungsmonatbeginnen, hinterlegen Sie folgende Daten:

Tatsächlicher Ausbildungsbeginn

Vorläufiges Ausbildungsende

Bestehende Ausbildungsverhältnisse/Übernahme während der Ausbildung6.1.2

Bereits beim Start der Baulohnabrechnung mit Agenda LOHN bestehende Ausbildungsverhältnisse oderbei der Übernahme eines Auszubildenden während der Ausbildung müssen Sie die beiden Felder mitden Nummern 1 und 2 ebenso wie oben beschrieben erfassen. Nur so kann die erstattungsfähigeAusbildungsvergütung korrekt ermittelt werden.

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Seite 23Online-Seminar Nr. 715002

Ausbildungsende/Abbruch der Ausbildung6.1.3

Das Datum im Feld »Tatsächliche Ausbildungsende/Abbruch der Ausbildung« hinterlegen Sie erst,wenn der Auszubildende die Ausbildungsprüfung bestanden hat bzw. die Ausbildung abbricht.

Der Grund für das Ende bzw. eine Verlängerung der Ausbildung muss zwingend erfasst werden.Es ist im Meldesatz URMEL wie folgt zu melden:

Der Grund für das Ende bzw. eine Verlängerung der Ausbildung muss zwingend erfasst werden. Esist im Meldesatz URMEL wie folgt zu melden:

§ Abbruch der Ausbildung (Meldegrund 51)

§ Erfolgreiches Beenden der Ausbildung (Meldegrund 52)

§ Kurzzeitige Verlängerung (Meldegrund 53)

§ Langzeitige Verlängerung (Meldegrund 54)

Arbeitnehmer im Auslernjahr6.1.4

Das Kontrollkästchen <Arbeitnehmer ist im Auslernjahr> aktivieren Sie in folgenden Fällen:

§ Ausbildung wurde bereits vor Baulohnaktivierung in Agenda LOHN erfolgreich beendet

§ Ausbildung wurde beim Systemwechsel (Umstieg auf Agenda LOHN) bereits in der Softwareeines anderen Anbieters erfolgreich beendet

HinweisDie erforderliche RAMEL-Meldung wird im Januar des Folgejahres automatisch von LOHNerzeugt. Auf der Auswertung »Hinweise zur Abrechnung« wird ein entsprechender Hinweisausgegeben.

Sonderfälle bei der Abrechnung von Auszubildenden6.2

Auszubildender ist im feuerungstechnischen Gewerbe

Legen Sie fest, dass für gewerblich Auszubildende im feuerungstechnischen Gewerbe eine Ausbildungsvergütung in abweichender Höhe zur Ermittlung des erstattungsfähigen Betragsherangezogen wird.

Keine Erstattung der Ausbildungsvergütung durch SOKA-BAU

Für die Erstattung der Ausbildungsvergütung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

§ Der Ausbildungsvertrag muss für die Dauer von mindestens 24 Monaten abgeschlossenwerden.

§ Der Besuch überbetrieblicher Ausbildungsstätten muss gewährleistet sein.

§ Der Besuch der Berufsschule ist vorgesehen.

Ist dies nicht gegeben, unterdrücken Sie die Erstattung der Ausbildungsvergütung durch dieAktivierung des Kontrollkästchens <Keine Erstattung der Ausbildungsvergütung durch SOKA-BAU>.

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Seite 24Online-Seminar Nr. 715002

Individueller Erstattungsbetrag für die Ausbildungsvergütung

Soll in einzelnen Monaten von der automatischen Ermittlung der erstattungsfähigenAusbildungsvergütung abgewichen werden, geben Sie den gewünschten Erstattungsbetrag im Feld»Individueller Erstattungsbetrag für die Ausbildungsvergütung« vor. Agenda LOHN begrenzt diesenBetrag auf die jeweilige tarifliche Höchstgrenze der Ausbildungsvergütung.

In folgenden Fällen kann dies erforderlich sein:

§ Der Auszubildende befindet sich im 3. Ausbildungsjahr. Bei erfolgreichem Abschluss derPrüfung wird die Ausbildungsvergütung des ersten Monats des 3. Ausbildungsjahreserstattet.

§ Wurde dieser Monat nicht in Agenda LOHN abgerechnet, muss der individuelleErstattungsbetrag erfasst werden. Das kann unter folgenden Konstellationen der Fall sein:

§ Ausbildung wurde bereits vor Baulohnaktivierung in Agenda LOHN erfolgreichbeendet.

§ Ausbildung wurde beim Systemwechsel (Umstieg auf Agenda LOHN) bereits in derSoftware eines anderen Anbieters erfolgreich beendet.

Erstattung der Ausbildungsvergütung und des Sozialaufwands6.3

Die Erstattung der Ausbildungsvergütung und des Sozialaufwands wird von LOHN automatisch ermittelt.Die Anzahl der maximal möglichen erstattungsfähigen Ausbildungsvergütungen sehen Sie in den beidenTabellen.

Gewerblich Auszubildende

Ausbildungsjahr (AJ) Erstattung durch die Sozialkasse

1. Ausbildungsjahr(1. bis 10. Monat)

(11. bis 12. Monat)

Im 1. Jahr bis zum 10-fachen der monatlichen tarifvertraglichenAusbildungsvergütung + 20 % für Sozialaufwand

Keine Erstattung

2. Ausbildungsjahr(1. bis 6. Monat)

(7. bis 12. Monat)

Im 2. Jahr bis zum 6-fachen der monatlichen tarifvertraglichenAusbildungsvergütung + 20 % für Sozialaufwand

Keine Erstattung

3. Ausbildungsjahr(1. Monat)

Im 3. Jahr bis zum 1-fachen der monatlichen tarifvertraglichenAusbildungsvergütung + 20 % für Sozialaufwand

(Nur bei erfolgreich bestandener Prüfung)

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Kaufmännisch und technisch Auszubildende

Ausbildungsjahr (AJ) Erstattung durch die Sozialkasse

1. Ausbildungsjahr(1.bis 10. Monat)

(11.bis 12. Monat)

Im 1. Jahr bis zum 10-fachen der monatlichen tarifvertraglichenAusbildungsvergütung + 20 % für Sozialaufwand

Keine Erstattung

2. Ausbildungsjahr(1.bis 4. Monat)

(5. bis12. Monat)

Im 2. Jahr bis zum 4-fachen der monatlichen tarifvertraglichenAusbildungsvergütung + 20 % für Sozialaufwand

Keine Erstattung

3. Ausbildungsjahr Keine Erstattung

Die SOKA-BAU bzw. Sozialkasse Berlin erstattet maximal die ausbezahlte Ausbildungsvergütung,begrenzt auf die monatliche tarifliche Ausbildungsvergütung des jeweiligen Lehrjahres.

Es werden alle Lohnarten mit folgendem Kennzeichen herangezogen: »Stammdaten | Lohnarten | Register: Baulohn | Bereich: Ausbildungsvergütung«.

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Seite 26Online-Seminar Nr. 715002

Abrechnungsdaten erfassen7.

Abrechnung der laufenden Bezüge7.1

Bezüge wie Gehalt und Stundenlöhne erfassen Sie wie gewohnt in den Personaldaten:

§ Register »Kalender«

§ Register »Festbezüge«

§ Register »Dialog«

HinweisFür die Abrechnung der gewerblichen Arbeitnehmer empfehlen wir grundsätzlich die Erfassung imKalender!

Vermögenswirksame Leistungen7.2

In Agenda LOHN steht Ihnen in den Personaldaten im Register »Festbezüge« die Komforterfassung zurBerechnung der vermögenswirksamen Leistungen nach den geltenden Tarifgrundlagen zur Verfügung:

»Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Festbezüge«.

Im Bauhauptgewerbe regelt der Tarifvertrag die Gewährung von vermögenswirksamen Leistungen.

Dieser Tarifvertrag gilt nur im Bundesgebiet West und Berlin West.

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Gewerblicher Arbeitnehmer (volljährig)7.2.1

Für gewerbliche Arbeitnehmer im Bauhauptgewerbe ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmermonatlich eine vermögenswirksame Leistung im Sinne des Gesetzes zur Förderung derVermögensbildung in Höhe von 0,13 Euro je tatsächlich geleistete Arbeitsstunde(Arbeitgeberzuschuss) zu gewähren.

Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer gleichzeitig 0,02 Euro je geleistete Arbeitsstunde aus seinemArbeitslohn (Eigenleistung) im Wege der Umwandlung vom Arbeitgeber vermögenswirksam anlegenlässt.

Beispiel: Manfred Müller ist gewerblicher Arbeitnehmer und zahlt monatlich 35 Eurovermögenswirksame Leistungen in einen Bausparvertrag ein. Im AbrechnungsmonatOktober 2017 wurden 164 Arbeitsstunden erbracht.

Zuschuss Arbeitgeber 164 Std. x 0,13 Euro pro geleistete Std. 21,32 Euro

+ Eigenanteil Arbeitnehmer Differenz (35,00 Euro - 21,32 Euro AG-Anteil) 13,68,20 Euro

= Überweisung an Vermögensbildungsinstitut durch Arbeitgeber 35,00 Euro

Erfassung in Agenda LOHN

1. »Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Festbezüge«.

2. Als Buchungsart »VWL BAU 1« wählen.

3. Option <Automatische Ermittlung AG-Zuschuss gemäß Tarif> aktivieren.

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Seite 28Online-Seminar Nr. 715002

Darstellung auf der Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge

Poliere/Angestellte und Auszubildende7.2.2

Für Angestellte/Poliere und Auszubildende beträgt der Arbeitgeberzuschuss 23,52 Euro je Monat, wennvon den Arbeitnehmern gleichzeitig mindestens 3,07 Euro aus ihrem Monatsgehalt als Eigenleistung imWege der Umwandlung vom Arbeitgeber vermögenswirksam angelegt werden.

Kürzungen des Arbeitgeberzuschusses bei Fehltagen bei Poliere/Angestellte und Auszubildende

Abzüge je Fehltag bei einer 5-Tage-Woche beträgt 1,18 Euro

Abzüge je Fehltag bei einer 6-Tage-Woche beträgt 1,02 Euro

Beispiel 1: Angestellter ohne Fehlzeit:Die kaufmännische Angestellte Susanne Bauer zahlt monatlich 40,00 Eurovermögenswirksame Leistungen in einen Bausparvertrag ein. Der Arbeitgeberzuschussbeträgt 23,52 Euro.

Zuschuss Arbeitgeber 23,52 Euro

+ Eigenanteil Arbeitnehmer Differenz (40,00 Euro - 23,52 Euro AG-Anteil) 16,48 Euro

= Überweisung an Vermögensbildungsinstitut durch Arbeitgeber 40,00 Euro

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Erfassung in Agenda LOHN

1. »Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Festbezüge«.

2. Buchungsart wählen »VWL BAU 1«.

3. Option <Automatische Ermittlung AG-Zuschuss gemäß Tarif> anhaken.

Darstellung auf der Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge

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Seite 30Online-Seminar Nr. 715002

Beispiel 2: Angestellter mit Fehlzeit (5-Tage-Woche):Susanne Bauer hat im aktuellen Abrechnungsmonat 7 Tage unbezahlten Urlaub imKalender erfasst. Die Kürzung beträgt 7 Tage x 1,18 Euro = 8,26 Euro

Zuschuss Arbeitgeber 23,52 - Kürzung 8,26 Euro 15,26 Euro

+ Eigenanteil Arbeitnehmer Differenz (40,00 Euro - 15,26 Euro AG-Anteil) 24,74 Euro

= Überweisung an Vermögensbildungsinstitut durch Arbeitgeber 40,00 Euro

In Fällen von Kürzungen bleibt der Überweisungsbetrag immer gleich. Es erhöht sich der Eigenanteildes Arbeitnehmers um die Kürzung des Arbeitgeberzuschuss.

Erfassung in Agenda LOHN

1. »Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Festbezüge«.

2. Als Buchungsart »VWL BAU 1« wählen.

3. Option <Automatische Ermittlung AG-Zuschuss gemäß Tarif> aktivieren.

4. Option <Fehltage gemäß Kalender beim AG-Zuschuss abziehen> aktivieren.

5. Kalenderschlüssel »Unbezahlter Urlaub« im Kalender erfassen: »Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Kalender«.

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Darstellung auf der Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge

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Seite 32Online-Seminar Nr. 715002

Erfassung ohne Überweisungsbetrag in Agenda LOHN7.2.3

In Fällen von Kürzungen bleibt der Überweisungsbetrag immer gleich. Es erhöht sich der Eigenanteildes Arbeitnehmers um die Kürzung des Arbeitgeberzuschusses.

Wurde kein Überweisungsbetrag hinterlegt, werden automatisch der Arbeitgeberanteil und derArbeitnehmeranteil herangezogen.

Die Tabelle veranschaulicht diesen Zusammenhang beispielhaft:

Gewerbliche Arbeitnehmer Angestellter

Arbeitgeberanteil 21,32 Euro (164 x 0,13 Euro ) 23,52 Euro

Arbeitnehmeranteil 23,28 Euro (164 x 0,02 Euro) 03,07 Euro

Überweisung 24,60 Euro 26,59 Euro

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Seite 33Online-Seminar Nr. 715002

Urlaubsansparung/Urlaubsgewährung8.

Ansparung Urlaubstage8.1

Bei der Ansparung von Urlaubstagen gilt es Folgendes zu beachten:

§ Der Urlaubsanspruch für volljährige, gewerbliche Arbeitnehmer beträgt im Kalenderjahr30 Arbeitstage.

§ Für schwerbehinderte gewerbliche Arbeitnehmer (Grad der Behinderung mind. 50 %) erhöht sichder Urlaubsanspruch um 5 Tage auf insgesamt 35 Arbeitstage.

§ Der Urlaubsanspruch wird nach den in Betrieben des Bauhauptgewerbes zurückgelegtenBeschäftigungstagen (B.-Tg.) errechnet. Ausgenommen sind Tage, an denen der Arbeitnehmerder Arbeit unentschuldigt fernblieb, und unbezahlter Urlaub über 14 Kalendertage.

§ Volle Monate werden mit 30 Beschäftigungstagen gewertet. Eine Ausnahme bildet Berlin, wo dieAnzahl der Beschäftigungstage eines Monats den tatsächlichen Kalendertagen entspricht.

§ Nach jeweils 12 Beschäftigungstagen erwirbt ein gewerblicher Arbeitnehmer einen Urlaubstag.

§ Schwerbehinderte gewerbliche Arbeitnehmer erwerben hingegen nach 10,3 Beschäftigungstageneinen Urlaubstag.

§ Am Jahresende werden Bruchtage an Urlaub automatisch in Agenda LOHN kaufmännischgerundet.

Ansparung Urlaubsvergütung8.2

Die Höhe der angesparten Urlaubsvergütung ermittelt sich nach dem bis zum Urlaubsbeginnerarbeiteten Bruttolohn. Die angesparte Urlaubsvergütung steht für die bis zu diesem Zeitpunkterworbenen Urlaubstage zur Verfügung.

HinweisNicht zum Bruttolohn für die Urlaubsansparung gehören:

§ 13. Monatseinkommen

§ Weihnachtsgeld

§ Urlaubsabgeltungen

§ Abfindungen, die für die Beendigung des Arbeitsplatzes gezahlt werden

§ Arbeitgeberanteil zur tariflichen Zusatzrente (TZR)

Urlaubsermittlungfür volljährigegewerbliche Arbeitnehmer

Urlaubsermittlungfür schwerbehindertegewerbliche Arbeitnehmer

Urlaubsentgelt 13,68 % vom ZVK-Brutto 15,96 % vom ZVK-Brutto

Zus. Urlaubsgeld 20 % 20 %

Urlaubstage Pro 12 Beschäftigungstageeinen Tag Urlaubsanspruch

Pro 10,3 Beschäftigungstageeinen Tag Urlaubsanspruch

Die Urlaubsvergütung entspricht 120 %.

Sie setzt sich wie folgt zusammen:

§ Urlaubsentgelt = 100 %

§ Zusätzliches Urlaubsgeld = 020 %

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Seite 34Online-Seminar Nr. 715002

Mindesturlaubsvergütung (MUV) bei Arbeitsausfall ohne Lohnanspruch8.2.1

Agenda LOHN nimmt die Berechnung der Mindesturlaubsvergütung automatisch vor.

Gewerbliche Arbeitnehmer haben Anspruch auf Mindesturlaubsvergütung in folgenden Fällen:

§ Für jede Ausfallstunde wegen unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit, für diekein Lohnanspruch besteht (MUV-Krank).

§ Für jede Ausfallstunde im Zeitraum vom 1. Dezember bis 31. März, für die der ArbeitnehmerSaison-Kug (MUV-Saison-Kug) bezieht. Die ersten 90. Ausfallstunden mit Bezug von Saison-Kugbleiben unberücksichtigt.

Die Mindesturlaubsvergütung wird als Prozentsatz (siehe Tarifgebiet) des zuletzt gemeldetenBruttolohns pro lohnzahlungspflichtige Stunde (ausgezahlter Stunde) pro Ausfallstunde gewährt.

Mindesturlaubsvergütung bei Saison-Kug (MUV-S-Kug)8.2.1.1

Basis für die Berechnung der MUV-Saison-Kug ist i. d. R. die Lohnabrechnung aus dem MonatNovember (letzter Monat vor Schlechtwetterzeitraum). Die Mindesturlaubsvergütung wird nach folgenderFormel ermittelt:

MUV-Saison-Kug =(Gemeld. Bruttolohn - gemeld. Urlaubsvergütung) x Ausfallstunden x MUV-Prozentsatz

Gemeldete lohnzahlungspflichtige Stunden (ohne Urlaubsstunden)

Beispiel: Die Novemberabrechnung enthält die im Bild dargestellten Positionen.

Für die Berechnung von MUV-Saison-Kug werden alle Lohnarten berücksichtigt (die oben roteingerahmten), bei denen das Kontrollkästchen <Lohnart für Mindesturlaubsvergütung berücksichtigen>aktiviert ist.

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Seite 35Online-Seminar Nr. 715002

»Stammdaten | Lohnarten | Register: Baulohn«

Aus diesen abgerechneten Werten des Monats November ergibt sich folgende Berechnung für denStundensatz zur Ermittlung von MUV-Saison-Kug.

1. Ermittlung des Bruttostundenlohns für MUV-Saison-Kug

Formel

Bruttostundenlohn =Gemeldeter Bruttolohn - gemeldete Urlaubsvergütung

Gemeldete lohnzahlungspflichtige Stunden

Bruttostundenlohn =3.890,79 Euro - 1.213,70 Euro

= 19,122071 Euro

140 Stunden

2. Ermittlung der Ausfallstunden für MUV-Saison-Kug

Für die ersten 90 S-Kug-Ausfallstunden eines Schlechtwetterzeitraums (Dezember bis März) wird keineMUV-S-Kug angespart. Das nachfolgende Beispiel soll dies veranschaulichen.

Beispiel: Im Monat Dezember fielen insgesamt 120 Stunden wegen Saison-Kug aus.

Ausfallstunden = 120 Std. = 120 Std. - 90 Std. = 30 Std.Ausfallstunden = 30 Std. - 10,5 Std. Abgang AZK statt S-Kug = 19,5 Std.

Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf MUV-Saison-Kug von 19,5 Ausfallstunden miteinem Stundensatz von 19,129961 Euro.

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3. Berechnung des MUV-Betrags

MUV-Betrag = Bruttolohn x Ausfallstunden x MUV-Prozentsatz (lt. Tarifgebiet)

MUV-Betrag = 19,122071 Euro x 19,50 Stunden x 13,68 % = 51,01 Euro

Ergebnis

Der Arbeitnehmer erhält als Urlaubsausgleich wegen Saison-Kug im Monat Dezember einen Betrag inHöhe von 51,01 Euro auf seinem Urlaubskonto (MUV-Vergütung S-Kug) gutgeschrieben.

Verfügbarkeit und Verfall von MUV-Saison-Kug

Die angesparte Mindesturlaubsvergütung aus S-Kug ist erst ab dem April, also nach Ablauf desSchlechtwetterzeitraums verfügbar und wird damit erst ab diesem Zeitpunkt zur Ermittlung desTagessatzes für den Urlaub herangezogen.

MUV-Saison-Kug verfällt (wie auch die Urlaubsvergütung aus Bruttolohn) mit dem 31.12. des Jahres,das auf das Jahr der Ansparung folgt. MUV-Saison-Kug, das von 12/2016 bis 03/2017 angespart wurde,ist ab 4/2017 verfügbar und verfällt mit dem 31.12.2018.

Agenda LOHN berücksichtigt diese Besonderheit automatisch.

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Mindesturlaubsvergütung bei Krank ohne Lohnfortzahlung (MUV-Krank)8.2.1.2

Die Berechnung erfolgt im Prinzip auf die gleiche Weise wie die Berechnung des MUV-Saison-Kug.

Jedoch wird als Basis der zuletzt gemeldete Bruttostundenlohn vor der Krankheit ohne Lohnanspruchverwendet. Die Mindesturlaubsvergütung wird bei Krankheit ab der ersten Ausfallstunde gewährt.

Beispiel: Für den Mitarbeiter endet die Lohnfortzahlung am 12.12.2017.Ab dem 13.12.2017 ist die Mindesturlaubsvergütung zu ermitteln.

Folgende Schritte sind für die korrekte Abwicklung erforderlich:

1. Kalendererfassung

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Daraus resultiert folgende Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge

2. Ermittlung des Stundensatzes

Bruttostundenlohn =Gemeld. Bruttolohn

= 1.320 Euro

= 22 Euro

Gemeld. lohnzahl.spfl. Std. 60 Stunden

Bei der Ermittlung der Bruttolohns werden die Lohnarten mit der gleichen Schlüsselung wie zuMUV-Saison-Kug herangezogen.

3. Ermittlung der Ausfallstunden

Kalenderwoche 50: 22 Std.

Kalenderwoche 51: 38 Std.

Kalenderwoche 52: 38 Std.

Gesamt: 98 Std.

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4. Berechnung des MUV-Krank-Betrags

MUV-Betrag = Bruttostundenlohn x Ausfallstunden x MUV-Prozentsatz (lt. Tarifgebiet)

MUV-Betrag = 22 Euro x 98 Stunden x 13,68 % = 294,94 Euro

Ergebnis

Der Arbeitnehmer erhält als Urlaubsausgleich wegen Krankheit ohne Lohnfortzahlung einen Betrag inHöhe von 294,94 Euro für den abgerechneten Monat auf seinem Urlaubskonto (MUV-Vergütung Krank)gutgeschrieben.

Verfügbarkeit und Verfall von MUV-Krank

Die angesparte Mindesturlaubsvergütung aus Krank ist sofort nach der Ansparung verfügbar.

MUV-Krank verfällt allerdings erst mit dem 31.03. des übernächsten Jahres, das auf das Jahr derAnsparung folgt. Das in 01/2017 angesparte MUV-Krank ist sofort ab 1/2017 verfügbar und verfällt mitdem 31.03.2019. Eine Abgeltung durch die SOKA-BAU ist dafür nicht möglich!

LOHN berücksichtigt diese Besonderheit automatisch.

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Manueller Stundenlohn zur Berechnung der Mindesturlaubsvergütung8.3

Sie haben die Möglichkeit, den Stundenlohn manuell zur Berechnung der Mindesturlaubsvergütunganzupassen: »Stammdaten | Personaldaten | Register: Bauhauptgewerbe I Unterregister: Urlaub/Ausbildung I Bereich: Mindesturlaubsvergütung«.

Gründe für die manuelle Erfassung:

§ wenn bei Systemwechsel kein Bezugsmonat (MUV-S-Kug = Nov./ MUV-Krank = letzter Verdienstvor Krankengeld) vorliegt

§ der errechnete Stundenlohn nicht mit dem ermittelten von der SOKA-Bau übereinstimmt.

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Urlaubsgewährung8.4

Die verfügbare Urlaubsvergütung richtet sich nach dem bis zum Urlaubsbeginn verdienten Bruttolohnund steht für die bis zu diesem Zeitpunkt erworbenen Urlaubstage zur Verfügung.

Für die Berechnung und Auszahlung der Urlaubsvergütung im Bauhauptgewerbe müssen die dafürvorgesehenen Kalenderschlüssel zwingend über den Kalender erfasst werden.

Übersicht der Lohnarten zur Berechnung von Urlaubsgeld und zusätzliches Urlaubsgeld

In Abhängigkeit des in den Personaldaten erfassten Arbeitnehmermodells lässt LOHN nur die Erfassungdes entsprechenden Kalenderschlüssels zu:

Kalenderschlüssel

150 Urlaub Bauhauptgewerbe, gewerbliche Arbeitnehmer (volljährig)

151 Urlaub Bauhauptgewerbe, gewerbliche Auszubildende

152 Urlaub Bauhauptgewerbe, kaufmännische/technische Auszubildende

153 Urlaub Bauhauptgewerbe, jugendliche gewerbliche Arbeitnehmer

154 Urlaub Bauhauptgewerbe, Poliere/kaufmännische Angestellte

155 Urlaub Bauhauptgewerbe, Arbeitnehmer im Auslernjahr

Gewerblicher Arbeitnehmer (volljährig)

Periode Lohnart Bezeichnung

Aktuelles Jahr 0480 + 0481Urlaubsentgelt Bau aktuelles Jahr + Zus. Urlaubsgeld Bauaktuelles Jahr

Vorjahr 0482 + 0483 Urlaubsentgelt Bau Vorjahr + Zus. Urlaubsgeld Bau Vorjahr

Vor-Vorjahr 0478 + 0479Urlaubsentgelt Bau Vor-Vorjahr + Zus. Urlaubsgeld Bau Vor-Vorjahr

Urlaubstag 0161 Urlaubstage mtl. genommen

Gewerblich Auszubildende

Periode Lohnart Bezeichnung

Aktuelles Jahr 0481Zus. Urlaubsgeld Bau aktuelles Jahr (1,14% vom Azubi-Gehalt/Urlaubstag)

Urlaubstag 0161 Urlaubstage mtl. genommen

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Kaufmännisch oder technisch Auszubildende

Periode Lohnart Bezeichnung

Aktuelles Jahr 0485 Zus. Urlaubsgeld kaufm. Azubi (16 Euro pro Urlaubstag)

Urlaubstag 0161 Urlaubstage mtl. genommen

Jugendlich gewerbliche Arbeitnehmer

Periode Lohnart Bezeichnung

Aktuelles Jahr 0486 + 0487 Urlaubsentgelt jugendlich + Zus. Urlaubsgeld jugendlich

Urlaubstag 0161 Urlaubstage mtl. genommen

Poliere/kaufmännisch Angestellte

Periode Lohnart Bezeichnung

Aktuelles Jahr 0488 Zus. Urlaubsgeld Poliere/Angestellte (19 Euro pro Arbeitstag)

Urlaubstag 0161 Urlaubstage mtl. genommen

Auszubildende im Auslernjahr (gewerbliche Arbeitnehmer)

Periode Lohnart Bezeichnung

Aktuelles Jahr 0490 + 0491 Urlaubsentgelt Auslernjahr + Zus. Urlaubsgeld Auslernjahr

Urlaubstag 0161 Urlaubstage mtl. genommen

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Urlaubsgewährung für gewerbliche Arbeitnehmer8.4.1

Beispiel: Herr Müller nimmt im Abrechnungsmonat November 5 Urlaubstage aus dem aktuellen Jahr.Die Erfassung erfolgt im Kalender mit dem Kalenderschlüssel 150 »UrlaubBauhauptgewerbe, gewerblicher Arbeitnehmer (volljährig)«.

Der Tagessatz für die gewährten Urlaubstage ermittelt sich wie folgt:

1. Lohnabrechnung des Vormonats (10/2017) mit Resturlaubswerten des aktuellen Jahres

»Auswertungen | Allgemeine Auswertungen I 10-Oktober I Abrechnungen Brutto-Netto«

Resturlaubsvergütung aus dem Vormonat 10/2017 beträgt 3.153,51 Euro mit 12 Urlaubstagen

2. SOKA-Liste des aktuellen Monats 11/2017

»Auswertungen | Allgemeine Auswertungen I Aktueller Monat I Baulohn I SOKA-Liste«

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3. Manuelles Berechnungsschema Urlaubsgeld »aktuelles Jahr« in vier Schritten

1. Schritt: Ermittlung angesparte Urlaubsvergütung

SOKA-Brutto akt. Monat (SOKA-Liste) 3.890,79 Euro

- Urlaubsentgelt und zus. Urlaubsgeld akt. Monat 1.213,70 Euro

= vermindertes SOKA-Brutto 2.677,09 Euro x 13,68 % = 366,23

+ Rest Urlaubsvergütung Vormonat 3.153,51

= Urlaubsvergütung gesamt 3.519,74

2. Schritt: Ermittlung angesparte Urlaubsvergütung

Anspruch UrlaubstageVorjahr

+ erwirtschaftete U-Tageakt. Monat

= Urlaubstage Anspruch gesamt

12,00 Tage + 2,50 Tage = 14,50 Tage

3. Schritt: Berechnung des Urlaubstagessatzes

Urlaubsvergütunggesamt

/ Urlaubstage Anspruchgesamt

= Tages-satz

x gewährte Urlaubstage akt. Monat

= Urlaubsentgelt

3.519,74 Euro / 14,50 Tage = 242,74 Euro x 5 Tage = 1.213,70 Euro

4. Schritt: Darstellung auf der Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge November 2017

Lohnabrechnung des aktuellen Abrechnungsmonats:

LOHN teilt die ermittelte Urlaubsvergütung wie folgt auf:

Gezahlte Urlaubsvergütung gesamt entspricht: 1.213,70 Euro = 120 %

Urlaubsentgelt: 1.011,42 Euro = 100 %

Zus. Urlaubsgeld: 0.202,28 Euro = 020 %

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Urlaubsgewährung für Angestellte/Poliere8.4.2

Kaufmännische Angestellte haben einen Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen im Jahr. Das zusätzlicheUrlaubsgeld beträgt pro gewährten Urlaubstag 19 Euro.

Urlaubsgewährung für gewerblich Auszubildende8.4.3

Gewerblich Auszubildende haben einen Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen im Jahr. Das zusätzlicheUrlaubsgeld beträgt pro gewährten Urlaubstag 1,14 % vom Ausbildungsgehalt.

Urlaubsgewährung für kaufmännisch/technisch Auszubildende8.4.4

Kaufmännisch oder technisch Auszubildende haben einen Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen imJahr. Das zusätzliche Urlaubsgeld beträgt pro gewährten Urlaubstag 16 Euro.

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13. Monatseinkommen9.

»Stammdaten I Personaldaten I Arbeitnehmer öffnen I Register: Bauhauptgewerbe«

Die Berechnung des 13. Monatseinkommens wird in einem eigenen Tarifvertrag (Tarifvertrag über dieGewährung eines 13. Monatseinkommens im Bauhauptgewerbe) geregelt. Dieser findet nur imBundesgebiet West und Berlin West Gültigkeit.

Nachstehend auszugsweise die wichtigsten Eckpunkte des Tarifvertrags:

§ Das Arbeitsverhältnis muss am 30. November des lfd. Kalenderjahres (Stichtag) mindestenszwölf Monate (Bezugszeitraum) ununterbrochen bestehen.

§ Die Arbeitnehmer, die am Stichtag noch keine zwölf, jedoch mindestens drei Monateununterbrochen beschäftigt waren, haben pro vollen Beschäftigungsmonat Anspruch auf einZwölftel des13. Monatseinkommens. Der Anspruch besteht nur, wenn im Bezugszeitraum an mindestens10 Arbeitstagen eine Arbeitsleistung erbracht wurde.

Es besteht kein Anspruch bei Kündigung durch Arbeitnehmer vor Erreichen des Stichtags (30.November) außer im Insolvenzfall oder bei Rentenbezug.

Anspruchshöhe des 13. Monatseinkommens

Tarif Öffnungsklausel/Mindestauszahlung Nov.

Gewerbliche Arbeitnehmer 93 GTL 780 Euro/520 Euro

Angestellte/Poliere 55 % des Tarifs 780 Euro/520 Euro

Auszubildende 301,66 Euro 170 Euro

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Kürzungen des 13. Monatseinkommens

Kürzung des 13.Monatseinkommens bei einem gewerblichen ArbeitnehmerNach § 2 Abs. 7 des Tarifvertrags über die Gewährung eines 13. Monatseinkommens im Bauhauptgewerbe

Krankheit Für die ersten drei TageKrankheit

je Ausfalltag 2 GTL

Ab der vierten Krankheitswoche je Ausfalltag 2 GTL

Unentschuldigtes FehlenFür jeden unentschuldigtenFehltag

je Ausfalltag 2 GTL

Max. Kürzung gem. Tarif max. 28 GTL

Max. Kürzung gem.Öffnungsklausel

max. 16 GTL

HinweisKrankheitsbedingte Ausfalltage wegen Arbeitsunfall werden bei der Kürzung nicht berücksichtigt!

Nachfolgend finden Sie eine Beschreibung der Besonderheiten bei den einzelnen Arbeitnehmertypen:

Gewerbliche Arbeitnehmer (Vollzeit)9.1

Im Tarifvertrag über die Gewährung eines 13. Monatseinkommens haben gewerbliche Arbeitnehmerderen Arbeitsverhältnis am 30. November des laufenden Kalenderjahres (Stichtag) mindestens 12Monate ununterbrochen besteht, Anspruch auf 93 Gesamt-Tariflohnstunden. Aufgrund von Fehlzeitendürfen max. 28 Gesamt-Tariflohnstunden gekürzt werden.

Beispiel: Der gewerbliche Arbeitnehmer Manfred Müller ist am Stichtag (30.11.) 12 Monatebeschäftigt.

Erfassung in Agenda LOHN

1. Folgende Einstellung wurde für das 13. Monatseinkommen getroffen: »Stammdaten | Personaldaten | Register: Bauhauptgewerbe | Bereich: 13. MEK/Sonstiges«.

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2. Der Arbeitnehmer hat am Stichtag einen Stundenlohn von 19,00 Euro: »Stammdaten | Personaldaten | Register: Firma | Feld: Lohn 1«.

3. Er arbeitet von Montag bis Freitag und war im Bezugszeitraum (1.12.-30.11.) an folgenden Tagenerkrankt:

10.07.2017 bis 14.07.2017 = 15 Tage (Erkältung)16.08.2017 bis 31.08.2017 = 12 Tage (Knieverletzung)11.09.2017 bis 30.09.2017 = 15 Tage (Unfall an der Baustelle, Betriebsunfall)

4. Folgende krankheitsbedingten Ausfalltage mit Anspruch auf Entgeltfortzahlung können vom13. Monatseinkommen abgezogen werden:

Symbole

nicht anrechenbar

anrechenbar

Samstag und Sonntag werden nicht berücksichtigt, da es keine Arbeitstage sind!

Krankheit 1

10.07. bis 14.07.2017 = 3 Tage je 2 Gesamttarifstundenlohn (GTL) abziehbar, insgesamt 6 GT

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Krankheit 2

16.08. bis 31.08.2017 = 3 Tage je 2 Gesamttarifstundenlohn (GTL) abziehbar, insgesamt 6 GT

Krankheit 3

11.09. bis 30.09.2017 = 15 Tage (Betriebsunfall)

Arbeitsunfälle sind generell nicht anrechenbar und dürfen nicht abgezogen werden.

Es können insgesamt 12 GTL abgezogen werden.

5. Die Berechnung des Monatseinkommens ermittelt sich wie folgt:

a) Gesamtanspruch: 93 GTL abzgl. 12 GTL (6 + 6) = 81 GTL x 19 Euro= 1.539,00 Euro

b) Bei Auszahlung in voller Höhe in einer Summe (November)= 1.539,00 Euro

c) Bei Auszahlung in voller Höhe in zwei Teilbeträgen (Nov.+ April) 1.539 Euro / 2= 769,50 Euro

Brutto-Netto Abrechnung für November bei Auszahlung in zwei Teilbeträgen

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Angestellte und Poliere9.2

Dem Tarifvertrag über die Gewährung eines 13. Monatseinkommens haben Angestellte und Poliere,deren Arbeitsverhältnis am 30. November des laufenden Kalenderjahres (Stichtag) mindestens 12Monate ununterbrochen besteht, Anspruch auf ein 13. Monatseinkommen in Höhe von maximal 55 %ihres Tarifgehalts.

HinweisDauert das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers am Stichtag 30.11. noch nicht 12 Monate, hat erAnspruch auf 1/12 des 13. Monatseinkommen je vollen Beschäftigungsmonat, wenn seine

Beschäftigung länger als 3 Monate ununterbrochen besteht.

Beispiel: Die Arbeitnehmerin Susanne Bauer ist am Stichtag (30.11.) 11 Monate beschäftigt (Eintrittam 01.01.).

Erfassung in Agenda LOHN

1. Folgende Einstellung wurde für das 13. Monatseinkommen getroffen: »Stammdaten | Personaldaten | Bauhauptgewerbe | 13. MEK/Sonstiges«.

2. Das Feld »Monatsgehalt als Basis für das 13.Monatseinkommen« ist für die Berechnung des 13.Monatseinkommens zwingend zu erfassen.

3. Die Berechnung des 13. Monatseinkommens ermittelt sich wie folgt:

a) Gesamtanspruch = Gehalt 4.000 Euro x 55 % = 2.200 Euro

b) Davon entspricht 11/12 von 2.200 Euro (Februar bis November, der Januar zählt nicht)

dem 13. Monatseinkommen = 2.016,67 Euro

c) Bei Auszahlung in voller Höhe in zwei Teilbeträgen (November + April) =1.901,72 Euro / 2 = 1.008,34 Euro

Brutto-Netto Abrechnung für November bei Auszahlung in zwei Teilbeträgen

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Gewerblich/kaufmännisch Auszubildende9.3

Dem Tarifvertrag über die Gewährung eines 13. Monatseinkommens haben gewerblich oderkaufmännisch Auszubildende, deren Arbeitsverhältnis am 30. November des laufenden Kalenderjahres(Stichtag) mindestens 12 Monate ununterbrochen besteht, Anspruch auf ein 13. Monatseinkommen inHöhe von maximal 301,66 Euro.

HinweisDauert das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers am Stichtag 30.11. noch nicht 12 Monate, hat erAnspruch auf 1/12 des 13. Monatseinkommens je vollen Beschäftigungsmonat, wenn seine

Beschäftigung länger als 3 Monate ununterbrochen besteht.

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Sozialkassenbeitrag10.

Definition der Bruttolohnsumme

Die monatliche Bruttolohnsumme (ZVK-Brutto) des Arbeitnehmers wird durch die Addition derabgerechneten Lohnarten ermittelt, die im Lohnartenstamm im Register »Baulohn« im Bereich»Beitragsberechnung« gekennzeichnet sind.

»Stammdaten | Lohnarten I Register Baulohn«.

Zur Bruttolohnsumme zählt:

§ der steuerpflichtige Bruttoarbeitslohn, der auf der Lohnsteuerbescheinigung einzutragen und andas Finanzamt zu melden ist, einschließlich der Sachbezüge, die nicht pauschal nach § 40 EStGversteuert werden

§ Bezüge nach §§ 40a, 40b und 52 Abs. 52a EStG pauschal zu versteuernder Bruttoarbeitslohn

§ Bruttoarbeitslohn, der bei gewerblich geringfügiger Beschäftigung erzielt wird (Minijob)

Nicht zur Bruttolohnsumme zählt:

§ Arbeitgeberanteil zur Finanzierung einer tariflichen Zusatzrente (TZR)

§ 13. Monatseinkommen oder eine Zahlung gleichen Charakters (z. B. Jahressonderzahlung,Weihnachtsgeld)

§ Urlaubsabgeltungen

§ Abfindungen, die für die Beendigung des Arbeitsplatzes gezahlt werden

§ Beiträge zur Gruppenunfallversicherung

Arbeitgeber des Bauhauptgewerbes, die tariflich zur Teilnahme am Sozialkassenverfahren verpflichtetsind, haben die festgelegten Leistungen im Urlaubs-, Berufsausbildungs- und Rentenbeihilfeverfahrendurch Beiträge zu finanzieren.

Die Sozialkassenbeiträge werden für gewerbliche Arbeitnehmer als Prozentsatz vom Bruttolohn erhobenund an die SOKA-BAU monatlich abgeführt.

Agenda LOHN berechnet automatisch aus der Bruttolohnsumme die anfallenden Beiträge zur ZVK.

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Sozialkassenbeiträge der einzelnen Tarifgebiete für gewerblicheArbeitnehmer

10.1

Sozialkassenbeitrag 2017

BundesgebietWest

BundesgebietOst

BerlinWest

BerlinOst

Beitragssatz gesamt 20,40 % 17,20 % 26,55 % 23,35 %

Darin enthalten:

Urlaub 15,50 % 14,50 % 14,50 % 14,50 %

Berufsbildung 2,10 % 02,10 % 01,65 % 01,65 %

Zusatzversorgung 3,80 % 00,60 % 03,20 % 00,60 %

Sozialaufwand ./. ./. 06,60 % 06,60 %

Beispiel: Bei einem gewerblichen Arbeitnehmer im Bundesgebiet West mit einem Bruttolohn über3.460,32 Euro (ZVK-Brutto) ermittelt sich der Sozialkassenbeitrag wie folgt:

Berechnung der einzelnen ZVK-Beiträge

ZVK-Brutto3.460,32 Euro

Urlaub 14,50 %Berufsbildung 2,10 %Zusatzversorgung 3,80 %

= 501,75 Euro= 72,67 Euro= 131,49 Euro

Ges.Beitrag SOKA 20,40 % = 705,91 Euro

1. Darstellung der Zusatzversorgung auf der Abrechnung der Brutto-/Nettobezüge

»Auswertungen | Allgemeine Auswertungen I Aktueller Monat I Abrechnungen Brutto Netto«

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Seite 54Online-Seminar Nr. 715002

Ausweis der Sozialkassenbeiträge auf der SOKA-Liste

»Allgemeine Auswertungen I Aktueller Monat I Baulohn I SOKA-Liste«

Beitrag zur Zusatzversorgung Angestellte/Poliere10.2

Der Arbeitgeber hat für Angestellte und Poliere Beiträge für die Zusatzversorgung abzuführen. Seit01.01.2016 gilt die Zusatzversorgung auch in den neuen Bundesländern.

Bundesgebiet West (ohne Berlin) und Berlin West – Angestellte/Poliere

Die Festbeiträge betragen:

§ Monatsbeitrag = 79,50 Euro

§ Tagesbeitrag = 73,98 Euro (arbeitstäglich und max. 20 Arbeitstage bei Teilmonaten)

Bundesgebiet Ost (ohne Berlin) und Berlin Ost – Angestellte/Poliere

Die Festbeiträge betragen:

§ Monatsbeitrag = 25,00 Euro

§ Tagesbeitrag = 21,25 Euro (arbeitstäglich und max. 20 Arbeitstage bei Teilmonaten)

Agenda LOHN berechnet automatisch die Monats-, und Tagesbeiträge bei Ein- und Austritten. Ruht dasArbeitsverhältnis wegen Elternzeit, sind keine Beiträge an die SOKA-BAU abzuführen.

Bei einer Verminderung oder Wegfall des Gehaltes wegen Unterbrechungen wie Krankheit mitKrankengeldbezug oder Mutterschutz muss der Arbeitgeber grundsätzlich weiterhin die Beiträge an dieSOKA-BAU entrichten, solange das Arbeitsverhältnis besteht.

Diese Regelung schließt folgende Arbeitnehmertypen aus:

§ Angestellte in einem geringfügigen Arbeitsverhältnis

§ Angestellte in Elternzeit

§ Gesellschafter und leitende Angestellte nach § 5 (2) Nr. 1 - 4 und (3) des BetrVG

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ZVK-Beitrag bei Steuerklasse VI10.2.1

Generell sind Beiträge für die Zusatzversorgung zur Zukunftssicherung des Arbeitgebers für denArbeitnehmer im ersten Dienstverhältnis steuerfrei. Die Steuerfreiheit der Beiträge ist auf 4 % derBeitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung der Arbeitnehmer beschränkt.

Angestellte im Bauhauptgewerbe haben einen tariflich festgelegten ZVK-Beitrag (ab 2016: 79,50 Euro).Somit kann in einem zweiten Dienstverhältnis der ZVK-Beitrag doppelt eingezogen werden.

ZVK-Beitrag bei zweiten Dienstverhältnis10.2.2

In einem zweiten Dienstverhältnis eines Arbeitnehmers mit Steuerklasse VI wird der Beitrag für dieZusatzversorgung steuerpflichtig. Die Steuerpflicht wird in Agenda LOHN automatisch berücksichtigtund mit der Lohnart 0451»Beitrag ZVK St./SV-pfl.« ausgewiesen.

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Seite 56Online-Seminar Nr. 715002

Entfall der ZVK-Beiträge für Angestellte10.2.3

In Agenda LOHN können Sie für Angestellte in einem zweiten Dienstverhältnis die Beitragspflichtunterdrücken: »Stammdaten I Personaldaten I Arbeitnehmer öffnen I Register: Bauhauptgewerbe IUnterregister: 13. MEK/Sonstiges I Bereich: ZVK Beitrag für Angestellte«.

Es erfolgt kein Ausweis der Lohnart 0451 »Beitrag ZVK St./SV-pfl.« auf der Lohnabrechnung.

HinweisNur auf Antrag des Arbeitgebers an die Sozialkasse kann für Angestellte in einem zweitenArbeitsverhältnis mit der Lohnsteuerklasse VI die Beitragspflicht entfallen (VTV § 16 Abs. 2).

Beitrag für Zusatzversorgung Auszubildende10.3

Seit Anfang 2016 wurde ein Festbetrag für gewerblich oder kaufmännisch Auszubildende inGesamtdeutschland eingeführt:

§ Monatsbeitrag: 20,00 Euro

§ Der Monatslohn wird ohne Kürzung, auch bei Teilmonaten, fällig

In diesem Fall ist darauf zu verweisen, dass der Beitrag zur Zusatzrente für Auszubildende nicht vomArbeitgeber zusätzlich abzuführen ist. Die Finanzierung erfolgt über den ZVK-Beitrag von 2,1 % desArbeitgebers. Durch Verrechnung zwischen der Sozialkasse und der ZVK erfolgt die Gutschrift des ZVK-Beitrages auf dem jeweiligen Arbeitnehmerkonto.

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Winterbeschäftigungs-Umlage11.

Die Winterbeschäftigungs-Umlage wird ganzjährig zur Finanzierung der ergänzenden Leistungen imSchlechtwetterzeitraum erhoben.

Diese ergänzenden Leistungen sind:

§ Zuschuss Wintergeld

§ Mehraufwands-Wintergeld

Die SOKA-BAU leitet als Einzugsstelle die Winterbeschäftigungs-Umlage an die Bundesagentur fürArbeit entsprechend weiter.

Die Umlage ist aus der Bruttolohnsumme (ZVK-Brutto) aller gewerblichen Arbeitnehmer zu berechnenund setzt sich wie folgt zusammen:

Winterbeschäftigungs-Umlage

Arbeitgeberanteil 1,2 %+ Arbeitnehmeranteil 0,8 %

= Gesamt 2,0 %

Die Berechnung der Winterbeschäftigungs-Umlage wird durch die Zuordnung des entsprechendenMandanten-Tarifgebietes und des Arbeitnehmermodells beim Arbeitnehmer automatisch von AgendaLOHN ermittelt. Der Arbeitnehmeranteil wird auf der Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge desgewerblichen Arbeitnehmers vom Netto abgezogen und zusätzlich mit auf der Lohnsteuerbescheinigungausgewiesen.

Ausweis der Winterbeschäftigungs-Umlage auf der Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge

»Auswertungen I Allgemeine Auswertungen I Abrechnungen Brutto-Netto«

1. Ausweis der Winterbeschäftigungs-Umlage auf der Lohnsteuerbescheinigung

»Auswertungen I Allgemeine Auswertungen I LSt-Bescheinigungen«

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Saison-Kurzarbeitergeld und ergänzende Leistungen12.

Das Saison-Kurzarbeitergeld ist eine Sonderreglung zum regulären konjunkturellen Kurzarbeitergeld.Die Agentur für Arbeit gewährt Arbeitnehmern Saison-Kug, wenn in Betrieben oder Betriebsabteilungendie regelmäßige, betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit aufgrund eines saisonbedingtenArbeitsausfalls vorübergehend gekürzt wird.

Dabei hat der Bezug von Saison-Kug Vorrang gegenüber dem konjunkturellen Kurzarbeitergeld.Dementsprechend wird in der Schlechtwetterzeit auch bei konjunkturell bedingtem Arbeitsausfall nurSaison-Kug gezahlt.

Zusätzlich haben Arbeitgeber einen Anspruch auf Erstattung für die allein getragenen Beiträge zurSozialversicherung bei pflichtversicherte Bezieher von Saison-Kurzarbeitergeld.

Der Anspruchszeitraum – die sogenannte Schlechtwetterzeit – für Saison-Kurzarbeitergeld ist vom 1.Dezember bis 31. März. Der Ausfall muss saisonbedingt sein. Das heißt, es muss auf diewitterungsbedingten und wirtschaftlichen Verhältnisse (Auftragsmangel o. Ä.) im Anspruchszeitraumzurückzuführen sein.

HinweisMit der gesetzlichen Neuregelung ab 01.01.2017 ist die Anzeigepflicht vollständig entfallen. Für denBezug des Saison-Kurzarbeitergeldes (Saison-Kug), egal durch welchen Ausfall verursacht, müssenkünftig nur noch die entsprechenden Abrechnungsunterlagen eingereicht werden. Aufzeichnungen,die Gründe für die Arbeitsausfälle belegen, sind auch weiterhin aufzubewahren.

Abrechnung von Saison-Kurzarbeitergeld12.1

Saison-Kurzarbeitergeld (S-Kug) erfassen Sie über den Kalender mit folgenden Kalenderschlüsseln:

Kalenderschlüssel

210 Saison-Kurzarbeit, witterungsbedingte Ausfallstunden

211 Saison-Kurzarbeit, witterungsbedingter Ausfall unter 1 Stunde

212 Saison-Kurzarbeit, Ausfallstunden während LFZ bei Beginn LFZ vor S-Kug-Zeitraum

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Erfassung in LOHN

1. Erfassen Sie den Stundensatz zur Ermittlung von S-Kug in den Personaldaten: »Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: Sonstiges«.

2. Erfassung der S-Kug Stunden im Kalender: »Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: Kalender«.

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Seite 60Online-Seminar Nr. 715002

Darstellung des ausgezahlten S-Kug auf der Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge

Auf der Abrechnungsliste der Agentur für Arbeit werden das S-Kug und die ergänzenden Leistungenaufgeführt: »Auswertung | Allgemeine Auswertungen | Kurzarbeit I KUG-Arbeitsamt«.

HinweisIn der Abrechnungsliste Saison-Kug »KUG-Arbeitsamt« wird nun in der »Spalte 12« der individuelleZusatzbeitrag der Krankenkasse ausgewiesen. Dies dient vor allem zu Informationszwecken fürmögliche Prüfungen der Beitragserstattung von der Agentur für Arbeit.

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Seite 61Online-Seminar Nr. 715002

Mehraufwands-Wintergeld (MWG)12.2

Das Mehraufwands-Wintergeld in Höhe von 1,00 Euro wird für jede geleistete Arbeitsstunde in der Zeitvom 15.12 bis 28./29.02. bezahlt. Anspruchsberechtigt sind ausschließlich gewerbliche Arbeitnehmer.

Für die Gewährung von Mehraufwands-Wintergeld werden alle Lohnarten berücksichtigt, bei denen dasKontrollkästchen <Abgerechnete Stunden der Lohnart bei Gewährung von Mehraufwands-Wintergeldberücksichtigen> aktiviert ist.

»Stammdaten | Lohnarten | Register: Baulohn«

Besonderheit für gewerbliche Arbeitnehmer im Abrechnungsmonat Dezember12.2.1

Um das Mehraufwands-Wintergeld für gewerbliche Arbeitnehmer im Monat Dezember – Gewährung abdem 15.12. – korrekt zu ermitteln, müssen die gearbeiteten Stunden zwingend über den Kalendererfasst werden.

HinweisAngestellte/Poliere und Auszubildende haben keinen Anspruch auf Mehraufwands-Wintergeld.

Ermittlung und Berechnung von Mehraufwands-Wintergeld12.2.2

Für das Mehraufwands-Wintergeld werden folgende Obergrenzen zur automatischen Berechnungherangezogen:

Dezember: maximal 90 Stunden

Januar: maximal 180 Stunden

Februar: maximal 180 Stunden

Agenda LOHN ermittelt anhand der definierten Lohnart für »BAULOHN« (z. B. Stundenlohn) diemöglichen MWG-Stunden und berechnet automatisch mit der Lohnart »MAWG« das Mehraufwands-Wintergeld.

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Wichtiger HinweisUm eine korrekte Berechnung des Mehraufwands-Wintergeldes im Dezember zu erhalten, ist es zwingend erforderlich, die Abrechnungsdaten für Dezember über den Kalender zu erfassen. DieAbrechnungsdaten für die Monate Januar und Februar können alternativ auch über den Dialogerfasst werden.

Beispiel DezemberHerr Müller hat im Dezember 22 Stunden gearbeitet. Ab dem 15. Dezember sind 22Stunden mit Stundenlohn im Kalender erfasst. Die Lohnart »MAWG« für Mehraufwands-Wintergeld wird mit 22 Stunden ausgezahlt.

Kalendererfassung im Dezember

»Stammdaten I Personaldaten I Arbeitnehmer öffnen I Register: Kalender«

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Seite 63Online-Seminar Nr. 715002

Darstellung auf der Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge für Dezember

Zuschuss-Wintergeld (ZWG)12.3

Das Zuschuss-Wintergeld in Höhe von 2,50 Euro wird für jede in der Schlechtwetterzeit (Dezember bisMärz) ausgefallene Arbeitsstunde gewährt, wenn zur Vermeidung von Saison-KurzarbeitergeldStunden aus dem Arbeitszeitkonto eingebracht werden.

HinweisAnspruchsberechtigt sind ausschließlich gewerbliche Arbeitnehmer.

LOHN berechnet das Zuschuss-Wintergeld mit der Lohnart »ZUWG« automatisch, wenn Stunden zurVermeidung von S-Kug aus dem Arbeitszeitkonto entnommen werden.

Voraussetzung

Führung eines Arbeitszeitkontos mit entsprechendem Arbeitszeitguthaben, das zur Vermeidung von S-Kug eingebracht werden kann.

Von Agenda steht Ihnen hierzu das Arbeitszeitmodell mit der Nummer 20 »Bauhauptgewerbe –Stunden- und Betragskonto« zur Verfügung.

»Stammdaten I Arbeitszeitmodelle | Arbeitszeitmodell öffnen | Register: Baulohn«

Wenn Sie mit dem Arbeitnehmer vereinbaren, dass das Arbeitszeitkonto zur Vermeidung von S-Kugauch negativ werden kann, dann aktivieren Sie das Kontrollkästchen <Bis zur Stundenuntergrenze darfdas Arbeitszeitkonto zur Vermeidung von Saison-Kug negativ werden>.

Weitere Details: Info Nr. 1630 »Arbeitszeitmodell und Arbeitszeitkonto«.

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Umsetzung in Agenda LOHN

»Stammdaten I Personaldaten I Arbeitnehmer öffnen I Register: Kalender«

Mit dem Kalenderschlüssel 210 »Saison-Kurzarbeit« erfassen Sie die Ausfallstunden für Saison-Kug.

Darstellung auf der Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge

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Seite 65Online-Seminar Nr. 715002

Auswertungen nach der Monatsberechnung13.

Nach der Monatsberechnung stehen Ihnen für den Baulohn spezielle Auswertungen zur Verfügung: »Auswertungen | Allgemeine Auswertungen | Aktueller Monat I Baulohn«.

Urlaubsentwicklung13.1

Die Urlaubsentwicklung ist eine Übersicht, die für alle gewerblichen Arbeitnehmer den angespartenUrlaub bis zurück ins Vor-Vorjahr aufführt.

Die Urlaubsansprüche für Mindesturlaubsvergütung aus Saison-Kug und Mindesturlaubsvergütung fürKrankheit sind gesondert aufgelistet.

»Auswertungen | Allgemeine Auswertungen | Aktueller Monat I Baulohn I Urlaubsentwicklung«.

SOKA-Liste13.2

In der SOKA-Liste werden alle Arbeitnehmer mit den Beiträgen zur Zusatzversorgung (ZVK) und derUrlaubskasse (ULAK) aufgelistet:

§ Die Auszubildenden werden mit den Ausbildungsvergütungen und des Sozialaufwands in denErstattungsmonaten aufgelistet.

§ Für gewerbliche Arbeitnehmer sind der monatliche Urlaubszuwachs und das gewährteUrlaubsgeld aus dem aktuellen Monat aufgelistet.

§ Die Auflistung der Winterbeschäftigungs-Umlage für den Arbeitgeber/Arbeitnehmer.

Zusätzlich entnehmen Sie der Auswertung den Zahlbetrag bzw. das Guthaben für die SOKA-BAU: »Auswertungen | Allgemeine Auswertungen | Aktueller Monat I Baulohn I SOKA-Liste«.

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Liste Meldeverfahren13.3

In der Liste Meldeverfahren sind alle im Berechnungsmonat erzeugten arbeitnehmerbezogenenMeldungen enthalten. Je Meldeart wird eine eigene Auswertung erzeugt: »Auswertungen | AllgemeineAuswertungen | Aktueller Monat I Baulohn I Meldeverfahren«.

Arbeitnehmermeldungen ANMEL

Urlaubsmeldungen URMEL

Resturlaubsmeldung RAMEL

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Meldeverfahren an die Sozialkassen14.

Alle auf der Auswertung »Meldeverfahren« dargestellten Meldevorgänge werden als elektronischerDatensatz erzeugt und stehen zur Übermittlung an die Sozialkassen zur Verfügung. Die Übermittlungerfolgt über das Agenda-Rechenzentrum.

Die einzelnen Meldungen an die Sozialkasse14.1

Folgende Meldearten werden an die SOKA-BAU oder Sozialkasse Berlin automatisch in Agenda LOHNerzeugt:

§ Arbeitnehmermeldungen (ANMEL)

§ Urlaubsmeldungen (URMEL)

§ Resturlaubsmeldungen (RAMEL)

Nachfolgend eine Übersicht über die Meldearten:

Datensatz ANMEL – Arbeitnehmermeldung14.1.1

Wird ein Arbeitnehmer ab der Baulohnaktivierung neu angelegt, wird automatisch eineArbeitnehmermeldung (ANMEL) erzeugt.

Die elektronische Meldung enthält für die Arbeitnehmermeldung (ANMEL) folgende Inhalte:

§ Betriebskontonummer

§ Arbeitnehmernummer ZVK

§ Meldegrund/Meldeart

§ Beginn der Beschäftigung mit Datum

§ Beendigung der Beschäftigung mit Datum

§ Geburtsdatum

§ Tätigkeitsschlüssel

§ Bankverbindung

§ Arbeitnehmergruppe

Eine ANMEL wird erstellt, wenn einer oder mehrere der in der Tabelle auf der nächsten Seiteaufgeführten Meldetatbestände anfallen. Der entsprechende Meldegrund wird automatisch von LOHNgeneriert:

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Seite 68Online-Seminar Nr. 715002

Meldegrund Meldeschlüssel

0010 An- oder Abmeldung eines Arbeitnehmers

0011 Ende der Ausbildung

0015 Adressmeldung oder Namensänderung (z. B. Name, Anschrift)

0020 Wehrpflicht

0025 Zivildienst

0027 Pflegezeit

0028 Elternzeit

0030 Schwerbehinderung

0042 Abmeldung wegen Tod

0070 Wechsel von SOKA-BAU zur Sozialkasse Berlin

0072 Wechsel von Sozialkasse Berlin zur SOKA-BAU

HinweisFür Auszubildende wird keine automatische Anmeldung (ANMEL) erzeugt. Die Anmeldung derAuszubildenden erfolgt bei der SOKA-BAU über die Einreichung bzw. Registrierung desAusbildungsvertrags.

Datensatz URMEL – Urlaubsmeldung14.1.2

Die Meldung URMEL wird monatlich für alle gewerblichen Arbeitnehmer und Auszubildende erstellt.

Die elektronische Meldung enthält für die Urlaubsmeldung (URMEL) folgende Inhalte:

§ Betriebskontonummer

§ Arbeitnehmernummer ZVK

§ Meldegrund/Meldeart

§ Beschäftigungstage

§ Bruttolohn

§ Gewährter Urlaub in Tage und Vergütung

§ Mindesturlaubsvergütung Krank in Stunden und Betrag

§ Mindesturlaubsvergütung S-Kug in Stunden und Betrag

§ Gezahlte Stunden

Für das Berliner Bauhauptgewerbe wird ausgewiesen:

§ Wegegeld

§ Lohngruppe

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Meldegrund Meldeart

01 Monatliche Meldung

11 Urlaubsabgeltung wegen Rente

22 Urlaubsabgeltung bei Eintritt in die Altersteilzeit

50 Monatsmeldung für Auszubildende

51 Abbruch der Ausbildung

52 Erfolgreiches Beenden der Ausbildung (Abschlussprüfung)

53 Kurzzeitige Verlängerung, weil Prüfung nach Ausbildungsende stattfindet

54 Langfristige Verlängerung wegen Wiederholung der Prüfung

HinweisSofern bei einem Auszubildenden keine Arbeitnehmernummer eingetragen wird, werden keineMeldungen (URMEL) erzeugt. Wenn die Arbeitnehmernummer in einem späterenAbrechnungsmonat nachgepflegt wird, erstellt LOHN automatisch die URMEL-Sätze für dieVormonate.

Datensatz RAMEL – Resturlaubsmeldung14.1.3

Die Meldung RAMEL wird im Monat Januar des Folgejahres erstellt, bei

§ jugendlichen Arbeitnehmer, die im lfd. Kalenderjahr volljährig werden und deren Arbeitsverhältnisüber den 31.12. hinaus besteht.

§ Auszubildenden im Auslernjahr, die im lfd. Kalenderjahr die Ausbildung beenden undanschließend in ein Arbeitsverhältnis übernommen wurden, das über den 31.12. hinaus besteht.

Die elektronische Meldung enthält für die Resturlaubsmeldung (RAMEL) folgende Inhalte:

§ Arbeitnehmernummer ZVK

§ Betriebskontonummer

§ Annahmestelle

§ Resturlaubstage

§ Resturlaubsanspruch

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Datenübermittlung an Sozialkassen14.2

Agenda LOHN ordnet die elektronischen Meldungen automatisch einer der für den Betrieb zuständigenSozialkasse zu:

§ SOKA-BAU Wiesbaden

§ Sozialkasse Berlin (SKB)

Die entsprechende Sozialkasse wird dabei aus dem in den Personaldaten hinterlegten Mandanten-Tarifgebiet und dem dort verwendeten Tarifgebiet abgeleitet.

Über die Zentrale Datenübermittlung (ZDÜ) werden die erstellten Meldedaten über das Agenda-Rechenzentrum übermittelt.

»Transfer | DEÜV-Dateien senden«.

Das Baulohn Meldeprotokoll gibt Ihnen eine detaillierte Übersicht über alle an das AgendaRechenzentrum gesendeten Daten: »Transfer | Baulohn Meldeprotokoll«.

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Sonstiges15.

Zusätzliche Kalenderschlüssel für das Bauhauptgewerbe15.1

Es stehen folgende zusätzliche Kalenderschlüssel zur Verfügung:

Kalenderschlüssel

60 Arbeitsfrei ohne Lohnanspruch (24.12./31.12.) im Bauhauptgewerbe)

61 Sozialtag – bezahlt (Heirat, Geburt Kind, Beerdigung)

62 Lehrgang, Berufsschule usw.

Diese Kalenderschlüssel kürzen weder die Sozialversicherungstage noch die Beschäftigungstage!

Agenda Baulohn in einem bestehenden Agenda-Mandat aktivieren16.

Nachfolgend wird erklärt, welche Einstellungen und Änderungen vorzunehmen sind, wenn Sie einMandat bisher in Agenda LOHN manuell für Baulohn ergänzt haben und dieses Mandat jetzt auf dieautomatische Agenda-Baulohnabrechnung umstellen möchten.

Bisher (ohne Agenda Baulohn)

§ Manuelle Berechnung aller baulohnrelevanten Daten in Agenda LOHN

§ Manuelle Übermittlung der monatlichen arbeitnehmerbezogenen Meldungen über das Onlinesoftware»MINT« der SOKA-BAU

Jetzt (Aktivierung von Agenda Baulohn ab Programm-DVD Oktober 2015):

§ Automatische Berechnung aller baulohnrelevanten Daten mit Agenda LOHN

§ Übermittlung der monatlichen arbeitnehmerbezogenen Meldungen über das Agenda-Rechenzentruman die SOKA-BAU

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Überprüfung der individuellen Lohnarten16.1

Individuelle Lohnarten

Lohnarten, die ursprünglich für die »manuelle Baulohnabrechnung« angelegt und abgerechnet wurden,müssen entsprechend definiert werden.

»Stammdaten | Lohnarten | Register: Baulohn«.

HinweisWir empfehlen die Verwendung von Agenda-Lohnarten. Diese sind bereits für die korrekteBaulohnabrechnung vollständig definiert.

Erfasste Lohnbuchungen in Festbezug und Dialog16.2

Manuelle Lohnbuchungen für baulohnrelevante Tatbestände müssen aus den Festbezügen bzw. demDialog vor der ersten Abrechnung mit Baulohnaktivierung gelöscht werden, da diese automatischberechnet werden.

Insbesondere betrifft das folgende Lohnbuchungen:

§ Winterbeschäftigungs-Umlage Arbeitnehmer

§ Mehraufwands-Wintergeld und Zuschuss-Wintergeld

§ Berechnung der AZK-Vorausleistung zur Vermeidung von S-Kug

§ ZVK-Beiträge

§ Vermögenswirksame Leistungen

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Seite 73Online-Seminar Nr. 715002

Meldeverfahren in einem bestehenden Mandanten16.3

Arbeitnehmer mit einem Eintritt vor der Aktivierung von Agenda Baulohn in den Mandanten-Programmdaten erhalten keine Arbeitnehmermeldung ANMEL. Agenda LOHN geht davon aus, dassdiese in der Zeit der manuellen Baulohnabrechnung über MINT erstellt wurden.

Wird ein Arbeitnehmer ab der Baulohnaktivierung neu angelegt, wird automatisch eineArbeitnehmermeldung (ANMEL) erzeugt.

Vorträge für die Winterbauumlage16.4

Für einen vollständigen Ausweis der Winterbauumlage auf folgenden Auswertungen:

§ Lohnsteuerbescheinigung

§ Verdienstbescheinigung auf der Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge

erfassen Sie die gesamten aufgelaufenen Werte der Winterbau-Umlage mit der Agenda Lohnart WBAN»Winterbauumlage AN« in der Dialogerfassung.

Anschließend erfassen Sie analog mit der Agenda Lohnart WBGG »WB-Umlage AN Gegenbu.« eineGegenbuchung mit diesem Betrag.

Nachfolgend beispielhaft das Ergebnis:

Lohnabrechnung

Der gesamte Wert der Winterbau-Umlage wird auf der Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge in derVerdienstbescheinigung im Feld »Winterbauumlage AN« ausgewiesen.

Lohnsteuerbescheinigung

Auch hier wird die Winterbau-Umlage in der vollständigen Höhe ausgewiesen:

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Seite 74Online-Seminar Nr. 715002

Nachberechnungen/Korrekturen für Zeiträume VOR Baulohnaktivierung16.5

Erfolgen Nachberechnungen bzw. Korrekturen für Zeiträume vor der Aktivierung von Agenda Baulohn,werden für diese Monate keine baulohnrelevanten Tatbestände berücksichtigt.

Das bedeutet, dass weder Meldungen für die SOKA-BAU erstellt noch Beiträge berechnet werden oderAnsparungen/Auflösungen im Urlaubskonto erfolgen.

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Seite 75Online-Seminar Nr. 715002

Arbeitshilfen17.

Manuelles Berechnungsschema Urlaubsvergütung »aktuelles Jahr«17.1

Ermittlung der verfügbaren Urlaubsvergütung

SOKA-Brutto akt. Monat (SOKA-Liste) Euro

./. Urlaubsentgelt und zus. Urlaubsgeld akt. Monat Euro

= vermindertes SOKA-Brutto Euro x 13,68 % = Euro

+ Rest Urlaubsvergütung Vormonat Euro

= Urlaubsvergütung gesamt Euro

Ermittlung der verfügbaren Urlaubstage

Anspruch Urlaubstage Vormonat + erwirtschaftete U-Tageakt. Monat

= Urlaubstage Anspruch gesamt

Berechnung des Urlaubstagessatz

Urlaubsvergütunggesamt

UrlaubstageAnspruch gesamt

=Tagessatz

x genommeneUrlaubstage akt.Monat

= Urlaubsentgeltund zus.Urlaubsgeld

Euro Euro Euro

LOHN teilt die ermittelte Urlaubsvergütung wie folgt auf:

Gezahlte Urlaubsvergütung gesamt entspricht 120 %: ______________ Euro

Urlaubsentgelt = 100 %: ______________ Euro

Zus. Urlaubsgeld = 20 %: ______________ Euro

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Seite 76Online-Seminar Nr. 715002

Manuelles Berechnungsschema Urlaubsvergütung »Vorjahr«17.2

UrlaubsvergütungVorjahr

/ UrlaubstageVorjahr

=Tagessatz

x genommeneUrlaubstage akt.Monat

= Urlaubsentgelt undzus.Urlaubsgeld

Euro Euro Euro

LOHN teilt die ermittelte Urlaubsvergütung wie folgt auf:

Gezahlte Urlaubsvergütung gesamt entspricht 120 %: ______________ Euro

Urlaubsentgelt = 100 %: ______________ Euro

Zus. Urlaubsgeld = 20 %: ______________ Euro

Wichtige Informationen18.

Nr. 1610 »Zusatzmodul: Kurzarbeit«

Nr. 1632 »Agenda-Baulohn in einem bestehenden Agenda-Mandat aktivieren«

Nr. 1630 »Arbeitszeitmodell und Arbeitszeitkonto«

Nr. 1631 »Baulohn für Bauhauptgewerbe«