41
© 2019 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Autor: SUR / 11.12.2019 Baulohn für Garten- und Landschaftsbau Inhaltsverzeichnis Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1697 3 1. Ziel 3 2. Voraussetzungen 3 2.1. Betriebskontonummer bei der EWGaLa beantragen 3 2.2. Kug-Stammnummer bei Agentur für Arbeit beantragen 4 2.3. Arbeitszeitkonten führen 5 3. Vorgehensweisen 5 3.1. Baulohn aktivieren 6 3.2. Baulohn Stammdaten einrichten 9 3.3. Personaldaten einrichten 21 3.4. Jahressonderzahlung 24 3.5. Ausbildungs-Umlage 27 3.6. Winterbeschäftigungs-Umlage 28 3.7. Saison-Kug 30 3.8. Ergänzende Leistungen 31 3.9. Auswertungen 32 3.10. Meldeverfahren zur EWGaLa 34 4. Details 34 4.1. Manuelles Urlaubsgeld 37 4.2. GaLaBau in bestehenden Mandanten abrechnen 38 4.3. Lohnarten überprüfen und ergänzen 39 4.4. Vorträge für Lohnsteuerbescheinigung gewerbliche Arbeitnehmer 40 4.5. Nachberechnungen/Korrekturen für Zeiträume VOR Baulohnaktivierung 40 4.6. Saison-Kug Soll und Ist-Entgelt manuell anpassen

Baulohn für Garten- und Landschaftsbau · Autor: SUR / 01.10.2019 © 2019 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG 4 .7 K al e ndrf s ug 13 42 5. Wichtige Informationen 42

  • Upload
    others

  • View
    12

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

© 2019 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KGAutor: SUR / 11.12.2019

Baulohn für Garten- und Landschaftsbau

Inhaltsverzeichnis

Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1697

31. Ziel

32. Voraussetzungen

32.1. Betriebskontonummer bei der EWGaLa beantragen

32.2. Kug-Stammnummer bei Agentur für Arbeit beantragen

42.3. Arbeitszeitkonten führen

53. Vorgehensweisen

53.1. Baulohn aktivieren

63.2. Baulohn Stammdaten einrichten

93.3. Personaldaten einrichten

213.4. Jahressonderzahlung

243.5. Ausbildungs-Umlage

273.6. Winterbeschäftigungs-Umlage

283.7. Saison-Kug

303.8. Ergänzende Leistungen

313.9. Auswertungen

323.10. Meldeverfahren zur EWGaLa

344. Details

344.1. Manuelles Urlaubsgeld

374.2. GaLaBau in bestehenden Mandanten abrechnen

384.3. Lohnarten überprüfen und ergänzen

394.4. Vorträge für Lohnsteuerbescheinigung gewerbliche Arbeitnehmer

404.5. Nachberechnungen/Korrekturen für Zeiträume VOR Baulohnaktivierung

404.6. Saison-Kug Soll und Ist-Entgelt manuell anpassen

© 2019 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KGAutor: SUR / 11.12.2019

414.7. Kalendererfassung 24.12. und 31.12.

415. Wichtige Informationen

Autor: SUR / 11.12.2019 © 2019 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

Seite 3Info für Anwender Nr. 1697

Ziel1.

Das Info erklärt, welche Einstellungen und Änderungen vorzunehmen sind, wenn ein Mandat imBaunebengewerbe Garten- und Landschaftsbau beginnt bzw. ein Mandat bisher in Agenda LOHNmanuell für den Garten- und Landschaftsbau berechnet wurde und auf die automatische Agenda GaLa-Bauabrechnung umgestellt werden soll.

LOHN berechnet:

§ die Ausbildungs-Umlage und die Winterbeschäftigungs-Umlage durch die Einzugsstelle Garten-,Landschafts- und Sportplatzbau (EWGaLa)

§ die Winterbeschäftigungs-Umlage (WB-Umlage)

§ die Erstattung Saison-Kug (Saison-Kug)

§ die Erstattung der ergänzenden Leistungen (ZWG, MWG, Sozialversicherungsbeiträge)

§ die tarifliche Jahressonderzahlung im Juni und Dezember

§ die tariflichen vermögenswirksamen Leistungen (VWL)

Voraussetzungen2.

Betriebskontonummer bei der EWGaLa beantragen2.1.

Um an die Einzugsstelle Garten- und Landschaftsbau zu melden, benötigt man eineBetriebskontonummer bei der EWGaLa. Die Betriebskontonummer erhalten Sie durch Anmeldung desBetriebs im Online-Portal der EWGaLa:

https://www.ewgala.de/fragebogen-zur-umlagepflicht.aspx

Ihre Angaben werden von der EWGaLa geprüft. Danach wird Ihnen eine Arbeitgeber-Betriebskontonummer zugeteilt. Zu Fragen zur Prüfungsdauer, wenden Sie sich direkt an die EWGaLa.

Kug-Stammnummer bei Agentur für Arbeit beantragen2.2.

Die Kug-Stammnummer für Saison-Kug erhalten Sie von der Agentur für Arbeit. Ggf. wird dieStammnummer beim Einreichen des ersten Leistungsantrags vergeben.

Autor: SUR / 11.12.2019 © 2019 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

Seite 4Info für Anwender Nr. 1697

Arbeitszeitkonten führen2.3.

Im Garten- und Landschaftsbau kann eine tarifliche Jahresarbeitszeit in Verbindung mit einemverstetigten Monatslohn vereinbart werden. Der Arbeitgeber muss dann für jeden Arbeitnehmer übereinen Ausgleichszeitraum von 12 Monaten hinweg ein Arbeitszeitkonto (Ausgleichskonto) führen: Ausgleichszeiträume.

Des Weiteren haben Arbeitnehmer durch die Führung eines Arbeitszeitkontos in der Schlechtwetterzeitin vollen Umfang Anspruch auf die ergänzenden Leistungen (Zuschuss-Wintergeld), wenn zurVermeidung von Saison-Kug Stunden aus dem Arbeitszeitkonto herangezogen werden.

In Agenda LOHN steht Ihnen zur Umsetzung der Arbeitszeitregelung das Arbeitszeitmodell 21 zurVerfügung. Agenda-Arbeitszeitmodelle können nicht direkt verwendet werden. Die Modelle müssenkopiert und anschließend angepasst werden:

Arbeitszeitmodell 21 »Garten- und Landschaftsbau« kopieren

1. »Stammdaten | Arbeitszeitmodelle«.

2. Agenda-Arbeitszeitmodell 21 »Garten- und Landschaftsbau« markieren.

3. »Bearbeiten | Datensatz kopieren«.

4. Nummer größer 1000 vergeben. Ggf. Titel ändern.

5. Ggf. an die tariflichen bzw. betrieblichen Vereinbarungen anpassen + speichern.

HinweisDas Arbeitszeitmodell kann an die tariflichen Vereinbarungen erst nach Baulohnaktivierungangepasst werden.

Nr. 1630 Arbeitszeitmodell und Arbeitszeitkonto

HinweisWenn Sie in Ihrem Betrieb eigene Lohnarten verwenden (Lohnarten größer als 1000), passen Siediese Lohnarten für die Baulohnabrechnung über »Stammdaten | Lohnarten | Lohnart öffnen |Register: Baulohn« an.

Autor: SUR / 11.12.2019 © 2019 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

Seite 5Info für Anwender Nr. 1697

Vorgehensweisen3.

Baulohn aktivieren3.1.

Achtung

§ Sie können die Option in den nachfolgenden Monaten nicht mehr deaktivieren!

§ Die Baulohnaktivierung ist nur im aktuellen Abrechnungsmonat möglich.Eine rückwirkende Baulohnaktivierung ist nicht möglich.

Vorgehensweise

1. »Stammdaten I Mandanten Programmdaten | Register: Bau/Kug/ATZ/Tarife«.

2. Option <Baulohn berechnen> aktivieren.

3. Stamm-Nr. Kug (S-Kug)/Abteilungs-Nr. Kug (S-Kug) eintragen.

4. Zuständige Arbeitsagentur wählen.

5. Speichern und schließen.

HinweisBeim Speichern wird automatisch das Datum im Feld »Aktivierung Baulohn« eingetragen.Nachberechnungen, die Baulohn betreffen, können nicht in den Zeitraum vor der Aktivierung Baulohn durchgeführt werden.

Autor: SUR / 11.12.2019 © 2019 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

Seite 6Info für Anwender Nr. 1697

Baulohn Stammdaten einrichten3.2.

Vorgehensweise

1. »Stammdaten I Baulohn I Mandanten-Tarifgebiete«.

2.

Baulohnbranche

1. Baulohnbranche des Betriebs wählen<Garten- und Landschaftsbau>.

2. Tarifgebiet des Betriebs wählen

§ <Bundesgebiet West>

§ <Bundesgebiet Ost>

Im Mandaten-Tarifgebiet sind die entsprechenden Berechnungsgrundlagen hinterlegt, die für dieeinzelnen Tarifgebiete gelten. Die Berechnungsgrundlagen sehen Sie ein unter »Stammdaten IBaulohn I Branchen I Garten- und Landschaftsbau | Tarifgebiet wählen | Gültig ab«.

Autor: SUR / 11.12.2019 © 2019 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

Seite 7Info für Anwender Nr. 1697

Allgemein

3. Betriebskontonummer

Für Betriebe und selbstständige Betriebsabteilungen, die überwiegend Arbeiten auf fremdenGrundstücken durchführen, sind aufgrund der Allgemeinverbindlichkeitserklärung der TarifverträgeBerufsbildung Ost und West durch den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung verpflichtet,ihren Betrieb beim Ausbildungsförderwerk Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (AuGaLa)anzumelden.

Die Einzugsstelle für die Winterbau- und Ausbildungsumlage (EWGaLa) hat es übernommen, imAuftrag des AuGaLa die Erfassung der Arbeitgeber und den Umlageeinzug vorzunehmen. DieEWGaLa vergibt bei einer Neuanmeldung des Betriebes eine sechsstellige Betriebskontonummer,unter der der Betrieb oder die Betriebsabteilung bei der AuGaLa geführt wird.

HinweisDie Hinterlegung der Betriebskontonummer ist für die Erzeugung von elektronischen Meldungenin Agenda LOHN an die EWGaLa zwingend erforderlich.

4. Zahlungsart der Beiträge an die EWGaLa

Vorbelegt: Überweisung

Wählbar: Scheck, Lastschrift

5. Berechnungsvorschriften

<Es besteht Beitragspflicht zur Zusatzversorgungskasse>Die Option ist standardmäßig aktiviert. Wenn keine Beitragspflicht zur AuGaLa (Ausbildungs-Umlage) besteht, Option deaktivieren.

<Winterbeschäftigungs-Umlage ist zu berechnen>Die Option ist von Agenda vorbelegt und kann nicht verändert werden.

HinweisSoll für Arbeitnehmer keine Winterbeschäftigungs-Umlage berechnet werden, muss das in denPersonaldaten über die Auswahl des Arbeitnehmermodells geschlüsselt werden.

Register: Baulohn Basis

Garten- und Landschaftsbau

6. Automatische Berechnung der Jahressonderzahlung

Auswahl für die automatische Berechnung der Jahressonderzahlung:

Vorbelegt: <Keine Berechnung>

Je nach Tarif,- bzw. Betriebsvereinbarungen können Sie folgende Auswahl treffen:

§ keine Berechnung

§ Auszahlung gemäß Tarif in zwei Teilbeträgen (Juni/Dezember)

§ Abweichende Auszahlung - monatlich

§ Abweichende Auszahlung - vierteljährlich

§ Abweichende Auszahlung - halbjährlich

§ Abweichende Auszahlung – jährlich

Datumsfeld: <Erster Auszahlungsmonat>Der erste Auszahlungsmonat dient der erstmaligen abweichenden Auszahlung derJahressonderzahlung.

Autor: SUR / 11.12.2019 © 2019 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

Seite 8Info für Anwender Nr. 1697

7. Kontrollkästchen <Wartefrist von 6 vollen Monaten nicht berücksichtigen>

Wurde dieses Kennzeichen gesetzt, wird die Jahressonderzahlung generell ohne die tariflicheWartefrist von 6 vollen Beschäftigungsmonaten zum gewählten Auszahlungsmonat berechnet.

Beispiel: Auszahlung gemäß Tarif in zwei Teilbeträgen (Juni/Dezember) Arbeitnehmer tritt zum01.03. ein. Das Kennzeichen <Wartefrist von 6 vollen Monaten nicht berücksichtigen>wurde gesetzt. Im Auszahlungsmonat Juni wird für unterjährig eingetreteneArbeitnehmer eine Jahressonderzahlung mit den geleisteten Stunden berechnet.

Autor: SUR / 11.12.2019 © 2019 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

Seite 9Info für Anwender Nr. 1697

Personaldaten einrichten3.3.

Register: Baulohn Basis3.3.1.

Nachdem Agenda Baulohn in den Mandanten-Programmdaten aktiviert wurde, wird in denPersonaldaten die Registerkarte »Baulohn-Basis« eingeblendet.

Vorgehensweise

1. »Stammdaten | Personaldaten I Arbeitnehmer öffnen | Register: Baulohn-Basis«.

2. Mandanten-Tarifgebiet entsprechend Tarifgebiet hinterlegen.

3. Branche zum Mandanten-Tarifgebiet wird als Info angezeigt.

4. Arbeitnehmermodell wählen.

Durch die Zuordnung des entsprechenden Arbeitnehmermodells wird definiert, welche tariflicheGrundlage zur Berechnung von ZVK-Beiträgen, Mehraufwands-Wintergeld/Zuschuss-Wintergeld,Winterbeschäftigungs-Umlage, Vermögenswirksame Leistungen und der Jahressonderzahlungherangezogen werden muss.

HinweisSoll für Arbeitnehmer kein Wintergeld oder Winterbeschäftigungs-Umlage berechnet werden, istdas über das jeweilige Arbeitnehmermodell auszuwählen.

Autor: SUR / 11.12.2019 © 2019 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

Seite 10Info für Anwender Nr. 1697

Register: GaLaBau3.3.2.

Durch die Zuordnung des Mandanten-Tarif-Gebiets und dem Arbeitnehmermodell wird das weitereRegister »GaLaBau« eingeblendet.

Vorgehensweise

1. »Stammdaten | Personaldaten I Arbeitnehmer öffnen | Register: GaLaBau«

2. Vorträge

Über die Schaltfläche <Vorträge und Statistik für Jahressonderzahlung und Urlaub> erfassen Siedie Vorträge für Urlaub und die Jahressonderzahlung und haben in der Statistik einen Überblicküber:

§ Alle Vorträge

§ Abgerechnete und korrigierte Werte

3. Jahressonderzahlung

Wählen Sie für die Arbeitnehmer die automatische Auszahlung für die Jahressonderzahlung aus.Wurde unter »Stammdaten I Baulohn I Mandanten-Tarifgebiete« die Auszahlung bereitsgewählt, hinterlegen Sie <Berechnung lt. Mandanten-Tarifgebiet>.

4. Lohnart zur Auszahlung Jahressonderzahlung

Agenda hat bereits die entsprechende Lohnart vorbelegt: Lohnart 0610 »Jahressonderzhlg. GaLa-Bau«

Autor: SUR / 11.12.2019 © 2019 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

Seite 11Info für Anwender Nr. 1697

5. Basis zur Stundenermittlung der Jahressonderzahlung:

Diese Option ist nur für folgende Arbeitnehmermodelle sichtbar:

§ Angestellte

§ Angestellte jugendlich

§ Auszubildende gewerblich und kaufmännisch

§ Geringfügig Beschäftigt angestellt

Wählen Sie die Option, welche Stunden zur Ermittlung der Jahressonderzahlung für die jeweiligenArbeitnehmer herangezogen werden sollen.

<Als geleistete Stunden die Sollarbeitszeit verwenden>

Diese Option verwendet als Basis die Stunden aus der hinterlegten Wochenarbeitszeit xArbeitstage. Ohne Abzug von Fehlzeiten wie z.B. Urlaub und Krankheit. Kürzung findet nur durcheinen untermonatigen Ein-/Austritt statt.

<Als geleistete Stunden die Anwesenheitsstunden verwenden>

Diese Option verwendet als Basis die tatsächlich geleisteten Stunden aus der Buchung desKalenders oder der Dialogerfassung. Diese Stunden beinhalten nur die produktiven Stunden ohneFehlzeiten z.B. Urlaub, Krankheit, Berufsschule usw.

Autor: SUR / 11.12.2019 © 2019 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

Seite 12Info für Anwender Nr. 1697

Vorträge und Statistik im Urlaubskonto3.3.3.

Erfassen Sie die Vorträge, bei:

§ Beginn eines neuen Mandats

§ Systemwechsel

HinweisTritt ein Arbeitnehmer neu in den Betrieb ein, sind keine Vorträge für Urlaub undJahressonderzahlung möglich. Bei einer Urlaubsberechnung erfassen Sie das Urlaubsgeld manuell.

Vorträge Urlaub und Jahressonderzahlung erfassen

»Stammdaten I Personaldaten I Arbeitnehmer öffnen | Register: GaLaBau | Schaltfläche: Vorträgeund Statistik für Jahressonderzahlung und Urlaub | Register: Vorträge Durchschnitt GaLaBau«

Urlaub

ErfassungsperiodeDie Erfassungsperiode wird automatisch mit dem Abrechnungsmonat befüllt, in dem zuletzt Vorträgeerfasst wurden.

»Periode«Die Periode wird automatisch von LOHN mit den letzten sechs Monaten vor der Startperiode mit LOHNbefüllt.

»Brutto«Für gewerbliche Arbeitnehmer muss das Brutto der letzten sechs Monate vor der Startperiode mitLOHN ohne Einmalbezüge eingetragen werden.

Autor: SUR / 11.12.2019 © 2019 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

Seite 13Info für Anwender Nr. 1697

»Tage«Für gewerbliche Arbeitnehmer müssen die Tage pro Monat für die letzten sechs Monate vor derStartperiode mit LOHN eingetragen werden. Bei Vollzeitbeschäftigten entspricht das pro Monat 21,67Tage.

Tage für Teilzeitkräfte

Jahressonderzahlung

»Periode«Die Periode wird automatisch von LOHN mit den letzten zwölf Monaten vor der Startperiode mit LOHNbefüllt.

»Geleistete Stunden«Für Gewerbliche, Angestellte und Auszubildende/jugendliche Arbeitnehmer müssen die tatsächlichgeleisteten Stunden vor der Startperiode mit LOHN vorgetragen werden, um diese bei der Berechnungund Auszahlung der Jahressonderzahlung zu berücksichtigen.

Beispiel: Mandatsübernahme oder Wechsel auf Baulohn zum Mai:Automatische Auszahlung der Jahressonderzahlung = <Auszahlung gemäß Tarif in zweiTeilbeträgen (Juni/Dezember)>

Lösung: Vorträge für die Jahressonderzahlung müssen von Januar bis April mit Stunden befülltwerden, damit diese zur Berechnung im Auszahlungsmonat Juni bei der Auszahlungberücksichtigt werden können.

Unterregister: Statistik

»Periode«Monat, für den der Datensatz gilt.

»Korrektur Periode«Monat, in dem Korrekturen oder Vorträge vorgenommen wurden.

Autor: SUR / 11.12.2019 © 2019 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

Seite 14Info für Anwender Nr. 1697

»Art«Vortrag = Manuell vorgetragene Werte für die einzelnen Perioden.Original = Jeweils abgerechneter Monat.Nachber. = Korrekturen über Nachberechnungen Bezüge/Nachberechnungen Personaldaten.

»Arbeitsentgelt«Arbeitsentgelt ohne einmaliger und sonstiger Bezüge. Durchschnitt als Basis zur Berechnung für Urlaubsentgelt.

»Stunden«Stunden aus der automatischen Ermittlung oder Vorträgen.Durchschnitt als Basis zur Berechnung der Jahressonderzahlung.

»Tage«Tage aus der automatischen Ermittlung oder Vorträgen.

»Fiktives Arbeitsentgelt«Bei Fehlzeiten durch Krankheit oder Saison-Kug werden die »ausgefallenen Stunden x demStundenlohn« fiktiv gebildet und zur Berechnung des Durchschnittswerts bei Urlaub mit herangezogen.

»Gewährte Urlaubstage«Gewährte Urlaubstage aus den jeweiligen Monaten.

»Ausgezahltes Urlaubsentgelt«Ausgezahltes Urlaubsentgelt berechnet aus dem Durchschnitt der letzten 6 Monate x gewährteUrlaubstage.

Register: Arbeitszeit3.3.4.

Die tarifliche Jahresarbeitszeit im Garten- und Landschaftsbau ist im Ausgleichszeitraum immer gleich.Die Wochenarbeitszeit beträgt 7,80 Std./Tag und 39 Std./Woche.

Ausgleichszeiträume

01.04.2018 – 31.03.2019 = 2.028,00 Std. = 169,00 Std./Monat : 21,67 Tage = 7,8 Std./Tag

01.04.2019 – 31.03.2020 = 2.043,60 Std. = 170,30 Std./Monat : 21,67 Tage = 7,8 Std./Tag

Die tariflichen Arbeitszeiten sehen Sie ein unter »Stammdaten | Baulohn | Branchen | Garten- undLandschaftsbau | Tarifgebiet wählen | Gültig ab | Register: Arbeitszeiten«.

Autor: SUR / 11.12.2019 © 2019 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

Seite 15Info für Anwender Nr. 1697

Wochenarbeitszeiten und Urlaubsverwaltung

1. »Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: Arbeitszeit«.

2. Wochenarbeitszeit hinterlegen.

Um nicht bei jedem Arbeitnehmer die Wochenarbeitszeit einzeln pro Tag zu hinterlegen, aktivierenSie die Option <Saisonal unterschiedliche Arbeitszeiten aus dem Tarifgebiet übernehmen>.

3. Arbeitszeitkonto hinterlegen.

4. Urlaubstage für das aktuelle und das Vorjahr hinterlegen.

HinweisVon den tariflichen Urlaubstagen können fünf in das Arbeitszeitkonto einerJahresarbeitszeitregelung zur Vermeidung des Bezugs von Saison-Kurzarbeitergeld eingestelltwerden. Im Garten- und Landschaftsbau können daher für die Schlechtwetterzeit 5 Tagetariflichen Urlaub mit dem an den Tag vorgesehenen Stunden in das Arbeitszeitkontoeingebracht werden. Erfassen Sie in diesem Fall die reduzierten Urlaubstage und tragen dieStunden als Vortrag im Arbeitszeitkonto vor.

5. Mindestlohn:<Mindestlohn gemäß Mindestlohngesetz (MiLoG)> steht für den Garten- und Landschaftsbau zurVerfügung: Nr. 1628 Mindestlohn.

Autor: SUR / 11.12.2019 © 2019 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

Seite 16Info für Anwender Nr. 1697

Vermögenswirksame Leistung3.3.5.

Tarifliches

Der Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen im Garten- und Landschaftsbau regelt denAnspruch auf Auszahlung der vermögenswirksamen Leistungen. Im Garten- und Landschaftsbauhaben alle Arbeitnehmer und Auszubildende Anspruch auf die Auszahlung von vermögenswirksamenLeistungen.

Die Anspruchshöhe richtet sich nach dem Arbeitnehmertyp:

Arbeitnehmertyp Anspruchshöhe VWL

Gewerbliche Arbeitnehmer 0,05 Euro pro tatsächlich geleisteter Stunde

Angestellte Pauschalbetrag in Höhe von 10,23 Euro

Auszubildende Pauschalbetrag in Höhe von 5,11 Euro

Bei Fehlzeiten muss der Pauschalbetrag für Angestellte und Auszubildende folgendermaßen gekürztwerden:

Angestellte:

5-Tage-Woche = 0,46 Euro pro Fehltag6-Tage-Woche = 0,41 Euro pro Fehltag

Auszubildende:

5-Tage-Woche = 0,23 Euro pro Fehltag6-Tage-Woche = 0,20 Euro pro Fehltag

Mit der Komforterfassung der Festbezüge in LOHN berechnen Sie die vermögenswirksamenLeistungen nach den geltenden Tarifgrundlagen.

Die Höhe des VWL-Arbeitgeberanteils und die Kürzungen bei Fehlzeiten für VWL je Arbeitnehmertypfinden Sie unter: »Stammdaten | Baulohn | Branchen | Garten- und Landschaftsbau | Tarifgebietwählen | Gültig ab | Register: VWL/Mindestlohn«.

HinweisDieser Tarifvertrag gilt nur im Bundesgebiet West.

Autor: SUR / 11.12.2019 © 2019 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

Seite 17Info für Anwender Nr. 1697

VWL erfassen

»Stammdaten | Personaldaten I Arbeitnehmer öffnen | Festbezüge| Festbezug neu | Buchungsart:VWL BAU1«.

Automatische Ermittlung Arbeitgeberzuschusses gemäß Tarif

Zu kennzeichnen, wenn der VWL-Arbeitgeberzuschuss für gewerbliche und angestellte Arbeitnehmerlaut Tarif errechnet werden soll. Eine manuelle Erfassung bei der Lohnart 0470 ist dann nicht möglich.

Fehltage gemäß Kalender beim Arbeitgeberzuschuss abziehen

Zu kennzeichnen, wenn der Arbeitgeberzuschuss der Vermögenswirksamen Leistungen für Fehltageautomatisch gekürzt werden sollen. Dieses Kennzeichen kann nur in Verbindung mit derAutomatischen Ermittlung des Arbeitgeberzuschusses gemäß Tarif verwendet werden.

Hinweise

§ Wenn der Überweisungsbetrag nicht erfasst wird, wird der ermittelte Arbeitgeberanteil zuzüglichdes Arbeitnehmeranteils gemäß Tarif als Überweisungsbetrag automatisch ermittelt.

§ »VWL Bau 2« und »VWL Bau 3« werden verwendet, wenn vermögenswirksame Leistungen anmehr als einen Vertragspartner überwiesen werden sollen.

Autor: SUR / 11.12.2019 © 2019 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

Seite 18Info für Anwender Nr. 1697

Urlaub3.3.6.

Urlaubstage Vollzeitbeschäftigte

Dem tariflichen Urlaub im Garten- und Landschaftsbau wird ein Jahresurlaubsanspruch von 30Arbeitstagen im Kalenderjahr zugrunde gelegt. Schwerbehinderte erhalten den imSchwerbehindertengesetz vorgesehenen zusätzlichen Urlaub von 5 Arbeitstagen.

Urlaubstage Teilzeitbeschäftigte

Für Teilzeitbeschäftigte wird der Urlaubsanspruch anteilig berechnet.

Der Teiler von 21,67 pro Monat (Vollzeit) wird dementsprechend anhand der Befüllung derWochenzeittabelle angepasst.

Der Monatsteiler entspricht bei einer Wochenarbeitszeit von:

5-Tage 21,67 Tage/Monat x 6 Monate 130,02 Tage

4-Tage 17,33 Tage/Monat x 6 Monate 103,98 Tage

3-Tage 13,00 Tage/Monat x 6 Monate 078,00 Tage

2-Tage 08,66 Tage/Monat x 6 Monate 051,96 Tage

1-Tag 04,33 Tage/Monat x 6 Monate 025,98 Tage

Urlaubsentgelt

Das auszuzahlende tarifliche Urlaubsentgelt pro Tag ermittelt sich wie folgt:

Arbeitsentgelt (nicht mitgerechnet Einmal- und Sonderzahlungen) der letzten vor Antritt des Urlaubsabgerechneten 26 Wochen bzw. 6 Monate (ohne den aktuellen Monat), geteilt durch 130 (Vollzeit),ergibt das Entgelt, dass pro Urlaubstag zu zahlen ist.

Der Durchschnitt bildet sich aus allen Lohnarten, für die unter »Stammdaten | Lohnarten | Lohnartöffnen | Register: Baulohn« die Option im Bereich »Urlaubsberechnung« aktiviert ist.

Zum Arbeitsentgelt zählt auch fiktives Arbeitsentgelt. Dies wird automatisch bei Fehlzeiten (z. B.Krankheit ohne Lohnfortzahlung, Saison-Kug) mit den ausgefallenen Stunden und dem Stundensatzmultipliziert und fließt in die Durchschnittsberechnung der letzten 26 Wochen bzw. 6 Monate zurBerechnung des Urlaubsentgelts ein.

HinweisSind Arbeitnehmer noch keine vollen 6 Monate im Betrieb beschäftigt, werden zur Berechnung desUrlaubsentgelts alle vorhandenen vollen Monate zur Berechnung herangezogen. Teilmonate diedurch Eintritte entstanden sind, werden nicht berücksichtigt.

Autor: SUR / 11.12.2019 © 2019 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

Seite 19Info für Anwender Nr. 1697

Urlaubsentgelt Angestellte/Auszubildende

Für Angestellte/Auszubildende im Garten- und Landschaftsbau wird bei der Gewährung vonUrlaubstagen üblicherweise das Gehalt normal weiterbezahlt. Soll für Angestellte/Auszubildende dasUrlaubsentgelt wie bei gewerblichen Arbeitnehmern über eine Lohnart auf der Abrechnungausgewiesen werden, gehen Sie wie in Manuelles Urlaubsgeld Nr. 3 vor.

1. Urlaub erfassen

»Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: Kalender«.

Zur Erfassung der Urlaubstage stehen folgende Kalenderschlüssel zur Verfügung:

§ Kalenderschlüssel 140 »Urlaub GaLaBau gewerbliche Arbeitnehmer (jugendlich/volljährig)«

§ Kalenderschlüssel 141 »Urlaub GaLaBau Angestellte/Auszubildende«

2. Abrechnung Brutto-Netto

1. »Bearbeitung | Monatsberechnung«.

2. »Auswertungen | Allgemeine Auswertung | Aktueller Monat | Abrechnungen Brutto-Netto«.

Autor: SUR / 11.12.2019 © 2019 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

Seite 20Info für Anwender Nr. 1697

Zur Auszahlung des Urlaubsentgelts für gewerbliche Arbeitnehmer ist in LOHN die Lohnart 0600»Urlaubsentgelt GaLaBau« fest definiert.

Berechnungsgrundlage

»Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register GaLaBau | Schaltfläche: Vorträgeund Statistik für Jahressonderzahlung und Urlaub | Unterregister Statistik«

Arbeitsentgelt letzte 6 Monate ohne aktuellen Abrechnungsmonat = Urlaubsentgelt pro Tag

Arbeitstage letzte 6 Monate

19.266,00 Euro = 148,18 Euro

130,02

Urlaubsentgelt pro Tag x aktuell genommene Urlaubstage = Urlaubsentgelt

148,18 Euro x 2 = 296,36 Euro

Autor: SUR / 11.12.2019 © 2019 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

Seite 21Info für Anwender Nr. 1697

Jahressonderzahlung3.4.

Im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau hat jeder Arbeitnehmer in jedem Jahr Anspruch auf eineJahressonderzahlung im Juni und Dezember nach Maßgabe der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden.

Tarifliches

Anspruchsvoraussetzung

Der Anspruch kann erstmals nach einer sechsmonatigen ununterbrochenen Beschäftigung indemselben Betrieb geltend gemacht werden (Wartezeit).

Folgende Arbeitnehmertypen haben Anspruch auf eine Auszahlung der Jahressonderzahlung:

§ Gewerbliche Arbeitnehmer (volljährige/jugendliche)

§ Angestellte (volljährige/jugendliche)

§ Auszubildende (gewerbliche/kaufmännische)

Ausnahme

Praktikanten und Volontäre.

Abrechnungszeitraum und Fälligkeit

Die Auszahlung erfolgt in zwei Teilbeträgen Juni/Dezember:

§ Auszahlung in Höhe des Betrages, nach Maßgabe der tatsächlich geleisteten Arbeitsstundenunter Zugrundelegung der Monate Januar bis Juni, mit der Entgeltzahlung für Juni.

§ Auszahlung in Höhe des Betrages, nach Maßgabe der tatsächlich geleisteten Arbeitsstundenunter Zugrundelegung der Monate Juli bis Dezember, mit der Entgeltzahlung für Dezember.

Die Auszahlung erfolgt anteilig bei Austritt im Austrittsmonat, nach Ende der Wartezeit:

§ Auszahlung in Höhe des Betrages, nach Maßgabe der tatsächlich geleisteten Arbeitsstundenbis einschließlich den Stunden der letzten Entgeltzahlung im Austrittsmonat.

Höhe der Stundensätze

Gewerbliche Arbeitnehmer = 0,31 Euro pro tatsächlich geleistete Arbeitsstunde

Angestellte = 0,26 Euro pro tatsächlich geleistete Arbeitsstunde

Auszubildende/jugendliche = 0,15 Euro pro tatsächlich geleistete Arbeitsstunde

HinweisDie Auszahlungsmonate und die Wartefrist von 6 Monaten können durch betrieblicheVereinbarungen abweichen: Baulohn Stammdaten einrichten, Nr. 7

Autor: SUR / 11.12.2019 © 2019 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

Seite 22Info für Anwender Nr. 1697

Schlüsselung für Jahressonderzahlung

1. Je nach Tarif- bzw. Betriebsvereinbarungen Auswahl treffen:»Stammdaten | Baulohn | Mandaten-Tarifgebiet | Auswahl: Garten- und Landschaftsbau«.

HinweisDie Auswahl, die Sie hier treffen, gilt für alle Arbeitnehmer.

2. »Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: GaLaBau«.

Bei Gewerblichen Arbeitnehmern:Im Bereich Jahressonderzahlung <Berechnung lt. Mandanten-Tarifgebiet> wählen.

HinweisWenn für einzelne Arbeitnehmer die Jahressonderzahlung abweichend vom Tarifgebiet desBetriebs ausgezahlt werden soll, nehmen Sie beim betreffenden Arbeitnehmer im BereichJahressonderzahlung eine andere Schlüsselung vor.

LOHN berechnet automatisch die Jahressonderzahlung mit den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden.Die Auszahlung der Jahressonderzahlung findet mit der Agenda Lohnart 0610 »Jahressonderzhlg.GaLa-Bau« statt. Die Basis der geleisteten Arbeitsstunden fließt monatlich in die Statistik zurErmittlung und Auszahlung der Jahressonderzahlung ein.

HinweisAls Basis der tatsächlich geleisteten Stunden für Angestellte und Auszubildende schlüsseln Sie wiein Register: GaLaBau, Punkt 5.

Autor: SUR / 11.12.2019 © 2019 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

Seite 23Info für Anwender Nr. 1697

Beispiel:

§ Arbeitnehmer Schnell = gewerblicher Arbeitnehmer

§ Jahressonderzahlung gemäß Tarif in zwei Teilbeträgen (Juni/Dezember)

§ Aktueller Abrechnungsmonat Dezember: 132,60 Stunden

»Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register GaLaBau | Schaltfläche: Vorträgeund Statistik für Jahressonderzahlung und Urlaub | Unterregister: Statistik«

Insgesamt sind einschließlich des Abrechnungsmonats Dezember 936,00 produktive Stundenberechnet.

Abrechnung Brutto-Netto

Produktive Stunden 936,00 x 0,31 Euro = 290,16 Euro

Autor: SUR / 11.12.2019 © 2019 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

Seite 24Info für Anwender Nr. 1697

In den Auszahlungsmonaten der Jahressonderzahlung erstellt LOHN eine Liste mit der Übersicht dereinzelnen Arbeitnehmern und der auszuzahlenden Jahresonderzahlung.

»Allgemeine Auswertung | Baulohn«

Ausbildungs-Umlage3.5.

Die Ausbildungs-Umlage beträgt 0,80 % der Bruttolohnsumme aller gewerblichen Arbeitnehmer.

Umlagepflichtige Betriebe

Alle Arbeitgeber des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus, in deren Betrieben bzw.Betriebsabteilungen überwiegend Arbeiten auf fremden Grundstücken ausgeführt werden und die derUnfallversicherungspflicht bei der Gartenbau-Berufsgenossenschaft unterliegen, sind verpflichtet, ihrenBetrieb beim Ausbildungsförderwerk Garten- Landschafts- und Sportplatzbau e.V. (AuGaLa), in BadHonnef, anzumelden und am Umlageverfahren (Ausbildungs-Umlage) teilzunehmen.

Im Gegensatz zur Einbeziehung in die Sonderformen des Kurzarbeitergeldes zur Förderung derWinterbeschäftigung besteht die Melde- und Abgabepflicht zum AuGaLa auch für Betriebe, die nichtüberwiegend bauliche Tätigkeiten ausführen und deren hauptsächliche Arbeitsgebiete damit imBereich von Pflegearbeiten liegen, z. B. die Pflege von Grünanlagen, die Baumsanierung oderBaumpflege.

Zweck der Ausbildungs-Umlage

Förderung des Nachwuchses der Branche.

Zur Erhebung der Umlage ist nicht relevant, ob selbst Ausbildungsmaßnahmen in einem Betriebdurchgeführt werden oder nicht. Ebenfalls ist es für die Umlageerhebung unerheblich, ob der Betriebausbilden darf oder nicht.

Autor: SUR / 11.12.2019 © 2019 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

Seite 25Info für Anwender Nr. 1697

Umlagepflichtige Arbeitnehmer

Die Umlage umfasst alle gewerblichen Beschäftigten, unabhängig von derenSozialversicherungspflicht. Daher sind auch Zahlungen an Aushilfen, Studenten und Schüler die einegewerbliche Arbeit ausführen, in die Lohnsumme einzubeziehen. Ebenso sind zu berücksichtigen:

§ Reinigungspersonal

§ Maschinenfachleute

§ Rentner

§ Familienangehörige, wenn deren Tätigkeit über den Rahmen der familienrechtlichenVerpflichtung hinausgeht und eine Entlohnung vergleichbar mit fremden Arbeitskräften erfolgt

§ ABM-Kräfte

§ Saison-Arbeitskräfte

§ Ein-Euro-Jobs

§ Grenzgänger mit Freistellungsbescheinigung (Doppelbesteuerungsabkommen)

Keine Beitragspflicht besteht für:

§ Angestellte

§ Auszubildende und Umschüler mit eingetragenen Ausbildungsverträgen, wenn die Tätigkeit aufdie Ausbildung und nicht auf den Gelderwerb abgestellt ist.

§ Praktikantenvergütungen sind nur dann nicht umlagepflichtig, wenn es sich um ein Praktikumfür immatrikulierte Studenten handelt und der Praktikantenvertrag alle Merkmale einesAusbildungsverhältnisses beinhaltet.

Autor: SUR / 11.12.2019 © 2019 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

Seite 26Info für Anwender Nr. 1697

Definition Bruttolohnsumme

Grundlage für die Berechnung ist die gesamte betriebliche Bruttolohnsumme aller gewerblichenArbeitnehmer. Der Bruttolohn ist der in die Lohnsteuerbescheinigung einzutragende Betrag. DieKriterien für die der Umlageberechnung zugrunde liegenden Bruttolohnsumme sind für dieWinterbeschäftigungs- und Ausbildungs-Umlage gleich.

Zum Bruttolohn gehören auch

§ Beiträge zur Direktversicherung und zur »Riester-Rente« (sofern sie steuerpflichtig sind)

§ Sachbezüge, die nicht nach § 40 EStG versteuert werden

§ Urlaubsabgeltungen

§ Monatsgehalt, Urlaubs- und Weihnachtsgeld

§ Leistungsprämien

§ Vermögenswirksame Leistungen

§ Sonderzahlungen

§ Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge (sofern sie steuerpflichtig sind)

§ Abfindungen

§ Wegegeld

§ Auslösung (sofern sie steuerpflichtig ist)

§ Geldwerter Vorteil bei Kraftfahrzeugüberlassung zum privaten Gebrauch

§ Vom Arbeitgeber übernommene Kosten des Arbeitnehmers (z. B. Geldbußen,Kontoführungsgebühren, Steuern und Versicherungen)

§ Einkünfte der geringfügig Beschäftigten

§ Zahlungen an Aushilfen und Teilzeitkräfte, auch wenn eine persönlicheFreistellungsbescheinigung des Finanzamts vorliegt

§ die nach §§ 40a, 40 b und 52 Abs. 52a EStG pauschal zu versteuernden Arbeitsentgelte

Nicht einzubeziehen sind

§ Beiträge zur Altersvorsorge, die durch Gehaltsverzicht (= Entgeltumwandlung) gezahlt werden,sowie Beiträge zur Gruppenunfallversicherung.

§ Leistungen des Arbeitgebers, die gemäß § 40 Abs. 2 EStG pauschal versteuert werden (z. B.Essenszuschüsse und Fahrtkostenabgeltungen), sowie Mehraufwands-Wintergeld, Zuschuss-Wintergeld und Saisonkurzarbeitergeld (Saison-Kug).

Schlüsselung der Lohnarten in LOHN

Der Bruttolohn aus der sich die Ausbildungs-Umlage und die Winterbeschäftigungs-Umlage berechnet,wird aus der Schlüsselung der Lohnarten ermittelt.

»Stammdaten | Lohnarten | Lohnart öffnen | Register: Baulohn | Option im Bereich:Beitragsberechnung«

HinweisLOHN berechnet die Ausbildungs-Umlage automatisch: Baulohn Stammdaten einrichten, Nr. 5.

Autor: SUR / 11.12.2019 © 2019 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

Seite 27Info für Anwender Nr. 1697

Winterbeschäftigungs-Umlage3.6.

Umlagepflichtige Betriebe

Alle Betriebe und selbstständigen Betriebsabteilungen des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus,die überwiegend (mindestens 50 % der betrieblichen Arbeitszeit) bauliche Tätigkeiten ausführen, sindgemäß §§ 354 ff. SGB III i. V. mit der Winterbeschäftigungs-Verordnung verpflichtet, als Betriebe desBaugewerbes die Winterbeschäftigungs-Umlage an die Bundesagentur für Arbeit abzuführen.

Zweck der Winterbeschäftigungs-Umlage

Die Winterbeschäftigungs-Umlage wird ganzjährig zur Finanzierung der ergänzenden Leistungen imSchlechtwetterzeitraum erhoben. Die EWGaLa fungiert hier als Einzugsstelle für die Bundesagentur fürArbeit, an die die Winterbau-Umlage weitergeleitet wird.

Umlagepflichtige Arbeitnehmer und Aufteilung im Garten- und Landschaftsbau

Die Winterbeschäftigungs-Umlage beträgt insgesamt 2,00 % und berechnet sich aus demumlagepflichtigen Bruttoarbeitsentgelt aller gewerblichen Arbeitnehmer.

Die Winterbeschäftigungs-Umlage setzt sich aus einem Arbeitgeber- und einem Arbeitnehmeranteilzusammen.

Aufteilung

Arbeitnehmeranteil: 0,80 %

Arbeitgeberanteil: 1,05 % Winterbeschäftigungs-Umlage + 0,15% Bearbeitungsgebühr

HinweisLOHN berechnet die Winterbeschäftigungs-Umlage automatisch:

Baulohn Stammdaten einrichten, Nr. 6.

Autor: SUR / 11.12.2019 © 2019 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

Seite 28Info für Anwender Nr. 1697

Saison-Kug3.7.

Die Schlechtwetterzeit in der Saison-Kug abgerechnet werden kann beginnt zum 01.12. und endet zum31.03. Nachfolgend wird erklärt, welche ergänzenden Leistungen in der Schlechtwetterzeit von derAgentur für Arbeit erstattet werden können.

Erfassung im Kalender

AchtungAktivieren Sie für Stundenlohnempfänger die Option <Stundenlöhner> in den Personaldaten:

»Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: Sonstiges«.

1. »Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register Kalender«.

Zur Erfassung von Saison-Kug stehen Ihnen folgende Kalenderschlüssel zur Verfügung:

§ 210 »Saison-Kurzarbeit, witterungsbedingte Ausfallstunden«

§ 211 »Saison-Kurzarbeit, witterungsbedingter Ausfall unter 1 Stunde«

§ 212 »Saison-Kurzarbeit, Ausfallstunden während LFZ bei Beginn LFZ vor S-KUG-Zeitraum«

2. »Bearbeitung | Monatsberechnung«.

Autor: SUR / 11.12.2019 © 2019 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

Seite 29Info für Anwender Nr. 1697

3. »Auswertung | Allgemeine Auswertungen | Aktueller Monat | Abrechnung Brutto-Netto«.

4. »Auswertung | Allgemeine Auswertungen | Aktueller Monat | Kurzarbeit | KUG - Arbeitsamt«

Nr. 1610 Kurzarbeitergeld und Saison-Kurzarbeitergeld in Agenda LOHN

HinweisLOHN berechnet die Auszahlung von Saison-Kug automatisch bei Erfassung der entsprechendenKalenderschlüssel.

Autor: SUR / 11.12.2019 © 2019 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

Seite 30Info für Anwender Nr. 1697

Ergänzende Leistungen3.8.

Während der Schlechtwetterzeit (vom 01.12. bis 31.03.) können die Leistungen für folgende Zeiträumegeltend gemacht werden:

Mehraufwands-Wintergeld (MWG)

Zeitraum 15.12. bis 28./29.02.

Höhe 1,00 Euro pro geleisteter/produktiver Stunde

Höchstgrenzen

Dezember: max. 90 Stunden

Januar max. 180 Stunden

Februar max. 180 Stunden

Zuschuss-Wintergeld (ZWG)

Zeitraum 01.12. bis 31.03.

Höhe 2,50 Euro pro herangezogener Arbeitszeitkonto-Stunde zur Vermeidung von Saison-Kug

Erstattung Sozialaufwand auf Saison-Kug

Zeitraum 01.12. bis 31.03.

Höhe 100 % Erstattung der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung.

Mit dem Leistungsantrag für Saison-Kug werden die ergänzenden Leistungen bei der zuständigenBundesagentur für Arbeit beantragt.

HinweisLOHN berechnet die ergänzenden Leistungen automatisch bei der Erfassung der Kalenderschlüsselfür Saison-Kug im Kalender bzw. Stundenlohn im Schlechtwetterzeitraum.

Autor: SUR / 11.12.2019 © 2019 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

Seite 31Info für Anwender Nr. 1697

Auswertungen3.9.

»Auswertungen | Allgemeine Auswertungen | Aktueller Monat I Baulohn«.

Folgende Auswertungen stehen nach der Monatsberechnung zur Verfügung:

SOKA-Liste

Auf der SOKA-Liste werden alle umlagepflichtigen gewerblichen Arbeitnehmer einzeln aufgeführt. DieListe enthält die Aufstellung aller abzuführenden Umlagen.

Meldeverfahren (Bruttolohnsummenmeldung zur EWGaLa)

Auf der Liste Meldeverfahren werden alle gewerblichen Arbeitnehmer zu einer Bruttolohnsummeaddiert und mit der Anzahl der dazugehörigen gewerblichen Arbeitnehmer an die EWGaLa gemeldet.Zusätzlich wird ausgewiesen, ob es sich um eine Erstmeldung oder eine Korrekturmeldung handelt.

Siehe Meldeverfahren

Agenda LOHN erstellt neben den allgemeinen Auswertungen auch:

§ Anträge Saison-Kug an die Bundesagentur für Arbeit

§ Erstattung Saison-Kug

§ Erstattung der ergänzenden Leistungen (MWG, ZWG, Sozialversicherungsbeiträge)

Der Leistungsantrag und die zugehörige Abrechnungsliste zur Einreichung bei der Bundesagentur fürArbeit steht unter »Auswertungen | Allgemeine Auswertungen | Aktueller Monat | Ordner: Kurzarbeit«zum Druck zur Verfügung: Saison-Kug.

Autor: SUR / 11.12.2019 © 2019 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

Seite 32Info für Anwender Nr. 1697

Meldeverfahren zur EWGaLa3.10.

1. Bruttolohnsummenmeldung

Die Meldung der monatlichen Bruttolohnsumme zur EWGaLa ist nur auf elektronischem Weg möglich.Die Bruttolohnsummenmeldung ist eine Gesamtmeldung aller abgerechneten Bruttolöhne gewerblicherArbeitnehmer. Korrekturen werden daher immer auf Basis der Erstmeldung bzw. Korrekturmeldungerzeugt und gemeldet.

Beispiel: Abrechnungsmonat AugustBruttolohnsumme: € 13.250,50 | Anzahl der gew. AN: 10 | Meldemonat: August | Art: Erstmeldung

Abrechnungsmonat SeptemberNachberechnung von € 1.000 Bruttolohn in August:Bruttolohnsumme: € 14.250,50 | Anzahl der gew. AN: 10 | Meldemonat: August | Art: KorrekturLOHN erstellt die monatliche Bruttolohnsummenmeldung bei der Monatsberechnungautomatisch.

2. Fälligkeit und Abführung der Umlage

Die Meldungen der monatlichen Lohnsummen müssen zum 20. des Folgemonats der EinzugsstelleGarten- und Landschaftsbau, Bad Honnef vorliegen.

§ Die Übermittlung an das Agenda-Rechenzentrum muss am Fälligkeitstag bis spätestens 16:00Uhr erfolgt sein.

Die Übermittlung vom Agenda-Rechenzentrum an die EWGaLa erfolgt amFälligkeitstag um 16:00 Uhr!

§ Lohnsummenmeldungen müssen auch gemeldet werden, wenn keine Bruttolohnsumme unddazu keine Arbeitnehmer im Meldemonat vorlagen. Die erforderliche Nullmeldung erstellt LOHNautomatisch in Monaten ohne Bruttolohn.

Die Zahlung der Umlage ist bis zum 20. des Folgemonats auf das Konto der Einzugsstelle Garten- undLandschaftsbau, Bad Honnef vorzunehmen.

Nr. 86224 Zentrale Datenübermittlung

Autor: SUR / 11.12.2019 © 2019 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

Seite 33Info für Anwender Nr. 1697

3. Übermittlung in LOHN

»Transfer | DEÜV-Dateien senden« gestartet.

Durch Aktivierung des Kontrollkästchens <Baulohn-Meldungen> und Klick auf <Senden> werden dieMeldungen an das Agenda-Rechenzentrum zur Übermittlung an die EWGaLa übertragen.

HinweisMeldungen, die in den Vormonaten nicht versendet wurden, werden beim Senden im aktuellenMonat mit an das Agenda-Rechenzentrum übermittelt und zur EWGaLa weitergeleitet.

Um die Meldungen vorab zu überprüfen, klicken Sie auf Inhalte anzeigen. Es erscheint eine detaillierteÜbersicht der zu übermittelnden Meldung:

Hinweise

§ Die an das Agenda-Rechenzentrum übertragenen Daten stehen im »Baulohn-Meldeprotokoll«: »Transfer | Baulohn Meldeprotokoll«. Nr. 86224 Zentrale Datenübermittlung.

§ Das Agenda-Rechenzentrum versendet die Daten zur EWGaLa an 4 Terminen im Monat:10., 15., 20., Monatsletzter jeweils um 16 Uhr.

Autor: SUR / 11.12.2019 © 2019 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

Seite 34Info für Anwender Nr. 1697

Details4.

Manuelles Urlaubsgeld4.1.

Für gewerbliche Arbeitnehmer, die neu in den Betrieb eintreten und im aktuellen AbrechnungsmonatUrlaub in Anspruch nehmen, kann zur Berechnung des Urlaubsentgelts kein Durchschnitt der letzten6 Monate herangezogen werden.

Bei der Monatsberechnung erscheint in den »Hinweisen zur Abrechnung« folgende Meldung für dieseArbeitnehmer:

In diesem Fall erfassen Sie das Urlaubsentgelt für diese Tage mit den dafür vorgesehenen Stunden proTag x Stundenlohn manuell im Feld »Faktor« im Kalender.

1. Gewerbliche Arbeitnehmer bei Neueintritten

1. »Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: Kalender«.

2. »Bearbeitung | Monatsberechnung«.

Autor: SUR / 11.12.2019 © 2019 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

Seite 35Info für Anwender Nr. 1697

3. »Auswertungen | Allgemeine Auswertung | Aktueller Monat | Abrechnungen Brutto-Netto«.

HinweisWerden im Folgemonat erneut Urlaubstage gewährt, ist die manuelle Erfassung desUrlaubsentgelts im Kalender nicht mehr erforderlich.

2. Abweichender Tagessatz vom Durchschnittswert

Soll zur Berechnung des Urlaubsentgelts für gewerbliche Arbeitnehmer in Ausnahmefällen nicht aufden Durchschnitt der letzten 6 Monate zurückgegriffen werden, erfassen Sie den abweichendenTagessatz wie oben beschrieben im Register »Kalender« im Feld »Faktor«.

Autor: SUR / 11.12.2019 © 2019 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

Seite 36Info für Anwender Nr. 1697

3. Manuelles Urlaubsgeld Angestellte/Auszubildende

Um Urlaubsentgelt für Angestellte auf der Abrechnung abzubilden, muss das Urlaubsgeld manuellermittelt und im Kalender mit der Lohnart 0600 »Urlaubsentgelt GaLaBau« erfasst werden.

1. »Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: Kalender«.Erfassung des Kalenderschlüssels 141 »Urlaub GaLaBau Angestellte/AuszubildendeArbeitnehmer« und die Erfassung der Lohnart 0600 mit dem Faktor pro Urlaubstag.

2. »Bearbeitung | Monatsberechnung«.

3. »Auswertungen | Allgemeine Auswertung | Aktueller Monat | Abrechnungen Brutto-Netto«.

HinweisDas Gehalt muss in diesem Fall manuell um das ausgezahlte Urlaubsentgelt gekürzt werden.

Autor: SUR / 11.12.2019 © 2019 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

Seite 37Info für Anwender Nr. 1697

GaLaBau in bestehenden Mandanten abrechnen4.2.

1. Allgemein

Die Vorgehensweise einen bestehenden Mandanten auf Garten- und Landschaftsbau umzustellen,erfolgt in allen grundlegenden Schritten nach der bereits beschriebenen Vorgehensweise.

Achten Sie darauf, dass zur Erfassung der Urlaubsvorträge das Arbeitsentgelt und die Arbeitstage fürdie gewerblichen Arbeitnehmer vorgetragen sind.

Achten Sie darauf, dass für die Vorträge der Jahressonderzahlung die produktiven Stunden für diegewerblichen Arbeitnehmer und Angestellten zur korrekten Berechnung des Urlaubsentgelts und derJahressonderzahlung vorliegen.

2. Empfehlung

Verwenden Sie ausschließlich Agenda-Lohnarten für Garten- und Landschaftsbau (Lohnarten mitNummer < 1000).

Wenn das bestehende Mandat bisher manuell für Garten- und Landschaftsbau abgerechnet wurde,löschen Sie alle manuellen Lohnarten aus den Festbezügen bzw. dem Dialog.

LOHN berechnet ab der Aktivierung von Baulohn automatisch alle relevanten Tatbestände für denGarten- und Landschaftsbau.

Insbesondere betrifft das folgende Lohnbuchungen:

§ Winterbeschäftigungs-Umlage AN

§ Mehraufwands-Wintergeld und Zuschuss-Wintergeld

§ Berechnung der AZK-Vorausleistung zur Vermeidung von S-Kug

§ Vermögenswirksame Leistungen

Autor: SUR / 11.12.2019 © 2019 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

Seite 38Info für Anwender Nr. 1697

Lohnarten überprüfen und ergänzen4.3.

1. Empfehlung

Wir empfehlen die Verwendung von Agenda Lohnarten. Diese sind bereits für die korrekteBaulohnabrechnung vollständig geschlüsselt.

2. Individuelle Lohnarten

Lohnarten, die ursprünglich für die »manuelle Baulohnabrechnung« angelegt und abgerechnet wordensind, müssen entsprechend für den Garten und Landschaftsbau geschlüsselt werden.

»Stammdaten | Lohnarten | Lohnart öffnen | Register: Baulohn«

Wichtig zur Berechnung von

§ Ausbildungs-Umlage/Winterbau-Umlage Beitragsabrechnung

<Lohnart ist pflichtig für Sozialkassenbeitrag und Winterbeschäftigungsumlage>.

§ Tarifliches Urlaubsentgelt Urlaubsberechnung

<Lohnart bei 6-Monats-Durchschnitt für GaLa-Bau berücksichtigen>.

§ Mehraufwands-Wintergeld Mehraufwands-Wintergeld

<Abgerechnete Stunden der Lohnart bei Gewährung von Mehraufwands-Wintergeldberücksichtigen>.

§ Vermögenswirksame Leistungen Vermögenswirksame Leistungen

<Abgerechnete Stunden der Lohnart für Arbeitgeber-Anteil VWL berücksichtigen>.

Autor: SUR / 11.12.2019 © 2019 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

Seite 39Info für Anwender Nr. 1697

Vorträge für Lohnsteuerbescheinigung gewerbliche Arbeitnehmer4.4.

Winterbeschäftigungs-Umlage auf Lohnsteuerbescheinigung und Abrechnung Brutto-Netto

Um bereits manuell abgerechnete Winterbau-Umlage für Arbeitnehmer auf derLohnsteuerbescheinigung ausweisen zu lassen, erfassen Sie die gesamten aufgelaufenen Werte derWinterbau-Umlage mit der Agenda Lohnart WBAN »Winterbauumlage AN« in der Dialogerfassung.

Anschließend erfassen Sie analog eine Gegenbuchung mit der Agenda Lohnart WBGG »WB-UmlageAN Gegenbu.« in gleicher Höhe:

»Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: Dialog«

Abrechnung Brutto-Netto

Die gesamten Vorträge der Winterbauumlage werden auf der Abrechnung Brutto-Netto in demvorgesehenen Feld »Winterbauumlage AN« ausgewiesen.

Lohnsteuerbescheinigung

Die monatliche Winterbau-Umlage wird mit Agenda Baulohn automatisch ermittelt und auf derLohnsteuerbescheinigung mit den Vorträgen in den nicht amtlich belegten Zeilen des Ausdrucks derLohnsteuerbescheinigung ausgewiesen.

Autor: SUR / 11.12.2019 © 2019 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

Seite 40Info für Anwender Nr. 1697

Nachberechnungen/Korrekturen für Zeiträume VOR Baulohnaktivierung4.5.

Erfolgen Nachberechnungen bzw. Korrekturen für Zeiträume vor der Aktivierung von Agenda Baulohn,werden für diese Monate keine baulohnrelevanten Tatbestände berücksichtigt. Das bedeutet, dassweder Meldungen für die EWGaLa erstellt noch Beiträge berechnet werden oder Ansparungen derDurchschnitte im Urlaubskonto erfolgen.

Saison-Kug Soll und Ist-Entgelt manuell anpassen4.6.

Entsprechende Lohnart anlegen

»Stammdaten | Lohnarten«

1. Kopieren Sie die Lohnart 0290 »Erhöhung Istentgelt (KUG)«.

2. Ändern Sie die Bezeichnung in »Korr.Soll/Ist Entgelt«.

3. Erfassen Sie folgende Einstellungen im Register »Besonderheiten«:

4. Kopieren Sie die Lohnart 0291 »Korr. Erhöhung Istentgelt«.

5. Verknüpfen Sie beide individuelle Lohnarten: »Stammdaten | Folgelohnarten | «.

Beispiel: Lohnart 0290 »Erhöhung Istentgelt (KUG)« = Individuelle Lohnart 1024Lohnart 0291 »Korr. Erhöhung Istentgelt« = Individuelle Lohnart 1025

Autor: SUR / 11.12.2019 © 2019 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

Seite 41Info für Anwender Nr. 1697

In den Personaldaten erfassen

Aktueller Abrechnungsmonat

»Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: Dialog«

Vergangene Abrechnungszeiträume

»Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Schaltfläche: Nachberechnung Bezüge«

HinweisBei der Erfassung müssen Sie sich dem Betrag des Soll- und Ist-Entgelts schrittweise annähern.

Kalendererfassung 24.12. und 31.12.4.7.

Weihnachten und Silvester an Arbeitstagen

Wenn der 24.12. und 31.12. auf Arbeitstage fallen, erfassen Sie für die Arbeitnehmer folgendeKalenderschlüssel:

§ 101 bis 108 »Stundenlohn 1 bis 8« mit der Lohnart 0457 »Sozialtag Bau (Std.)«

oder

§ 140 »Urlaub GaLaBau, gewerbliche Arbeitnehmer (jugendlich/volljährig)«

HinweisWenn für beide Tage jeweils ein halber Tag Urlaub und ein halber Tag Stundenlohn berechnet

werden soll, erfassen Sie zuerst einen der beiden Kalenderschlüssel und klicken dann auf ,um einen zweiten Kalendereintrag für den entsprechenden Tag zu erfassen.

Wichtige Informationen5.

Nr. 1610 Kurzarbeitergeld und Saison-Kurzarbeitergeld in Agenda LOHN

Nr. 1649 Kalender in Agenda LOHN