68
GEMEINDE GROSSHANSDORF BEBAUUNGSPLAN NR. 3, 4. ÄNDERUNG Für das Gebiet "Martin-Meyer-Weg 2, 4, 4a und 6, Papenwisch 54, 56, 58, 58 a, 60, 62, 62a, 64 und 66, Sieker Landstraße 213, 215, 217, 219, 221 und 223 sowie Flurstück 2297 der Flur 1 der Gemarkung Schmalenbeck, (südöstlich Schulzentrum, südwest- lich Martin-Meyer-Weg, nordöstlich Sieker Landstraße, nordwestlich Papenwisch)" BEGRÜNDUNG Luftbild mit überlagerter Flurkarte und Abgrenzung des Plangeltungsbereiches (Quelle GIS) Entwurf - Exemplar für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 15.04.2019 - 20.05. 2019

BEBAUUNGSPLAN NR. 3, 4. ÄNDERUNG - grosshansdorf.de · Gemeinde Großhansdorf - Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Seite 1 1. Grundlagen für die Aufstellung

  • Upload
    others

  • View
    4

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: BEBAUUNGSPLAN NR. 3, 4. ÄNDERUNG - grosshansdorf.de · Gemeinde Großhansdorf - Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Seite 1 1. Grundlagen für die Aufstellung

GEMEINDE GROSSHANSDORF

BEBAUUNGSPLAN NR. 3, 4. ÄNDERUNG

Für das Gebiet "Martin-Meyer-Weg 2, 4, 4a und 6, Papenwisch 54, 56, 58, 58 a, 60,

62, 62a, 64 und 66, Sieker Landstraße 213, 215, 217, 219, 221 und 223 sowie Flurstück

2297 der Flur 1 der Gemarkung Schmalenbeck, (südöstlich Schulzentrum, südwest-

lich Martin-Meyer-Weg, nordöstlich Sieker Landstraße, nordwestlich Papenwisch)"

BEGRÜNDUNG

Luftbild mit überlagerter Flurkarte und Abgrenzung des Plangeltungsbereiches (Quelle GIS)

Entwurf - Exemplar für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 15.04.2019 - 20.05. 2019

Page 2: BEBAUUNGSPLAN NR. 3, 4. ÄNDERUNG - grosshansdorf.de · Gemeinde Großhansdorf - Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Seite 1 1. Grundlagen für die Aufstellung

Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde Großhansdorf

Inhaltsübersicht Seite 1. Grundlagen für die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 1 1.1 Gesetzliche Grundlagen 1 1.2 Plangrundlage 1 1.3 Planvorgaben 1 1.4 Nachsorgender Bodenschutz 1 1.5 Denkmalschutz 3 2. Lage und Abgrenzung des Plangeltungsbereiches 3 2.1 Beschreibung des Geltungsbereiches /Vorhandene Nutzungen 3 3. Planungsanlass und Planungserfordernis 3 3.1 Ziel und Zweck der Planung 5 4. Inhalt der Bebauungsplanänderung 5 4.1 Art der baulichen Nutzung 5 4.2 Maß der baulichen Nutzung, überbaubare Grundstücksflächen 6

Bauweise und Gebäudehöhe 4.2.1 Maß der baulichen Nutzung 6 4.2.2 Überbaubare Grundstücksflächen 7 4.2.3 Bauweise 7 4.2.4 Gebäudehöhen 7 4.3 Grünflächen 7 4.4 Erschließung 7 4.4.1 Verkehrliche Erschließung 7 4.4.2 Ver- und Entsorgung 8 5. Auswirkungen der Planung 9 5.1 Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes, der Landschaftspflege und des Artenschutzes 9 5.2 Immissionsschutz 10 6. Beschluss über die Begründung 11 Anlagen: 1. Berichtigung des Flächennutzungsplanes 2. Schalltechnische Untersuchung 3. Fachbeitrag für Belange des Umweltschutzes 4. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

Page 3: BEBAUUNGSPLAN NR. 3, 4. ÄNDERUNG - grosshansdorf.de · Gemeinde Großhansdorf - Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Seite 1 1. Grundlagen für die Aufstellung

Gemeinde Großhansdorf - Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Seite 1

1. Grundlagen für die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3

1.1 Rechtliche Grundlagen

• Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 3 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808)

• Die Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. No-vember 2017 (BGBl. I S. 3786)

• Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 29.7.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 29.05.2017 (BGBl. I S. 1298)

• Das Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) vom 24.02.2010 (GVOBl. S. 301), letzte berücksichtigte Änderung: mehrfach geändert (Art. 1 Ges. v. 27.05.2016, GVOBl. S. 162)

• Die Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) vom 22. Januar 2009, letzte berücksichtigte Änderung: mehrfach geändert (Art. 1 Ges. v. 14.06.2016, GVOBl. S. 369)

• Planzeichenverordnung - PlanZV vom 18. Dezember 1990 (BGBl. I 1991, S 58), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 13.05.2017 (BGBl. I, S. 1057)

1.2 Plangrundlage

Die Plangrundlage im Maßstab 1: 1.000 wurde vom Vermessungsbüro Sprick und Wachsmuth aus Ahrensburg erstellt und beglaubigt. 1.3 Planvorgaben

• Flächennutzungsplan

Im geltenden Flächennutzungsplan der Gemeinde Großhansdorf aus dem Jahre 1972 ist der überwiegende Bereich an der Straße Papenwisch als Wohnbaufläche (W) aus-gewiesen. Die Grundstücke an der Sieker Landstraße sind als Mischgebiet (MI) darge-stellt.

• Bebauungsplan

Der Bebauungsplan Nr. 3 für das Gebiet „Papenwisch – Kortenkamp – Kuckuckskamp – Himmelshorst – Roseneck Sieker Landstraße 213 – 233“ ist seit dem 15.08.1981 rechts-kräftig, wurde aber z.B. für den Bereich südöstlich der Straße Papenwisch durch die 3. Änderung aus dem Jahre 2014 ersetzt. Grundlage für diesen Bebauungsplan ist die Baunutzungsverordnung 1977. Festgesetzt ist mit Ausnahme der Grundstücke an der Sieker Landstraße und der Grundstücke Pa-penwisch Nr. 62 und 64, die als Mischgebiet ausgewiesen sind, ein allgemeines Wohn-gebiet (WA,) eine Fläche für den Gemeinbedarf „Schule“ und ein Sportplatz. Ein Aus-zug des Bebauungsplanes Nr. 3 kann der Abbildung 1 auf der nächsten Seite ent-nommen werden. 1.4 Nachsorgender Bodenschutz Der Fachdienst Boden- und Grundwasserschutz des Kreises Stormarn weist auf folgen-des hin:

Page 4: BEBAUUNGSPLAN NR. 3, 4. ÄNDERUNG - grosshansdorf.de · Gemeinde Großhansdorf - Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Seite 1 1. Grundlagen für die Aufstellung

Gemeinde Großhansdorf - Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Seite 2

"Im Planungsbereich befinden sich ein Altstandort und ein aktueller Betrieb. Der aktuel-le Betrieb ist eine Schlosserei, ist umweltrelevant und befindet sich auf dem Grundstück Martin-Meyer Weg 4a und einem bereits nicht mehr aktiven Teil auf Martin-Meyer-Weg 4. Sollte der Betrieb aufgegeben bzw. die Nutzung des Grundstücks geändert werden, ist die untere Bodenschutzbehörde des Kreises Stormarn zu informieren und für die neue Planung eine Stellungnahme gemäß Altlastenerlass des Landes Schleswig-Holstein einzuholen. Der Altstandort Papenwisch 56 wurde bewertet. Im Rahmen der aktuellen Nutzungen werden aktuell keine Probleme für die Nutzung angenommen. Bei Änderungen der Nutzung ist jedoch ebenfalls eine Stellungnahme der unteren Bodenschutzbehörde des Kreises Stormarn gemäß Altlastenerlass des Landes Schleswig-Holstein einzuholen. Sollten bei Erdarbeiten Bodenverunreinigungen angetroffen werden, ist die untere Bodenschutzbehörde des Kreises umgehend zu benachrichtigen und das ausgehobene Bodenmaterial gemäß den aktuellen technischen Richtlinien (zur Zeit LAGA M20) zu untersuchen und ordnungsgemäß zu verwerten oder zu entsorgen." Im Anschluss an den Text - Teil B wird zu Bodenfunden ein enstprechender Hinweis aufgenommen.

Abbildung 1: Auszug aus dem ursprünglichen Bebauungsplan Nr. 3

Page 5: BEBAUUNGSPLAN NR. 3, 4. ÄNDERUNG - grosshansdorf.de · Gemeinde Großhansdorf - Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Seite 1 1. Grundlagen für die Aufstellung

Gemeinde Großhansdorf - Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Seite 3

1.5 Denkmalschutz Das archäologische Landesamt weist regelmäßig auf folgendes hin: Wenn während Erdarbeiten Funde oder auffällige Bodenverfärbungen entdeckt wer-den, ist die Denkmalschutzbehörde unverzüglich zu benachrichtigen und die Fundstel-le bis zum Eintreffen der Fachbehörde zu sichern. Verantwortlich hierfür sind gem. § 15 DSchG der Grundstückseigentümer und der Leiter der Arbeiten. Eingetragene Baudenkmale sind im Plangebiet nicht vorhanden. 2. Lage des Plangebietes / Abgrenzung des Geltungsbereiches

Das Plangebiet liegt im Ortsteil Schmalenbeck an der Straße Papenwisch und umfasst den Bereich zwischen der Sieker Landstraße, dem Martin-Meyer-Weg und dem Schul-gelände. Es hat eine Größe von ca. 1,72 ha.

2.1 Beschreibung des Geltungsbereiches / Baustruktur und vorhandene Nutzungen

Der Plangeltungsbereich ist mit Ausnahme einer zuletzt als Werkstatt genutzten Halle auf dem rückwärtigen Teil des Grundstückes Martin-Meyer-Weg 2 und einem Ingeni-eurbüro durch Wohnnutzung geprägt. Alle Gebäude in dem Gebiet sind eingeschos-sig mit ausgebauten Dachgeschossen. Es dominieren Gebäude mit Satteldächern und Walmdächern. Die Grundstücke an der Sieker Landstraße sind mit Ausnahme des Eck-grundstückes (Nr. 223) am Papenwisch alle ca. 1.000 m² groß. Drei Grundstücke am Papenwisch (Nr. 58, 58a und 60) sind sogar knapp 2.000 m² groß, sind aber aufgrund der Vorgaben des bestehenden B-Planes nur unmittelbar an der Straße bebaubar. Der Rest der Grundstücke am Papenwisch und auch das Grundstück Martin-Meyer-Weg Nr. 2 sind deutlich kleiner. Unmittelbar westlich angrenzend liegt das Gelände des Schulzentrums der Gemeinde Großhansdorf. Die Haupterschließung des Schulgeländes für PKW und Busse erfolgt über den Martin-Meyer-Weg. Am Ende dieser Straße besteht neben einem Wende-platz für Busse auch ein Stellplatz für Lehrerfahrzeuge. Aufgrund der Lage unmittelbar an der Schule, am Papenwisch und an der Sieker Landstraße sowie im erweiterten Einzugsbereich der BAB A 1 ist das Plangebiet durch Lärm vom Schulgelände und besonders durch Verkehrslärm vorbelastet. 3. Planungsanlass und Planerfordernis

In den vergangenen Jahren gab es mehrfach Anfragen einzelner Anlieger im Plange-biet mit der Absicht einer Bebauung der rückwärtigen Grundstücksbereiche. Diese Anfragen mussten immer abgelehnt werden, da nach Vorgabe des bestehenden Be-bauungsplan Nr. 3 aus dem Jahre 1981 eine rückwärtige Bebauung nicht zulässig ist. Die Gemeindevertretung hat nun beschlossen, für das Gebiet die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 aufzustellen, um einerseits in dem Gebiet eine behutsame bau-liche Nachverdichtung auf den rückwärtigen Grundstücksteilen planungsrechtlich vor-zubereiten. Andererseits soll das Mischgebiet, in dem seit Planaufstellung kein Gewer-be angesiedelt werden konnte und somit der Planungszweck nie erfüllt wurde, in ein allgemeines Wohngebiet umgewandelt werden.

Page 6: BEBAUUNGSPLAN NR. 3, 4. ÄNDERUNG - grosshansdorf.de · Gemeinde Großhansdorf - Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Seite 1 1. Grundlagen für die Aufstellung

Gemeinde Großhansdorf - Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Seite 4

Abbildung 2: Vorhandenes Werkstattgebäude am Papen-wisch Nr. 4

Abbildung 3: Wohnbebebauung an der Sieker Landstraße Nr. 213 bis 217 mit dem zweigeschossi-gen Mehrfamilienwohnhaus Nr. 209 - 211 ganz links (mit Sirene)

Abbildung 4: Vorhandenes Eck-haus Sieker Landstraße Nr. 223 mit prägendem Buchenbestand

Page 7: BEBAUUNGSPLAN NR. 3, 4. ÄNDERUNG - grosshansdorf.de · Gemeinde Großhansdorf - Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Seite 1 1. Grundlagen für die Aufstellung

Gemeinde Großhansdorf - Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Seite 5

Die Gemeinde wird diesen Bebauungsplan auf der Grundlage von § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufstellen. Dies wird wie folgt begründet: • Es handelt sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, der u.a. städte-

baulich verträgliche Nachverdichtungen ermöglichen soll. • Die festgesetzte überbaubare Grundfläche ist deutlich kleiner als 20.000 m². • Durch diesen Bebauungsplan wird keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet,

die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach dem Landes-recht unterliegen.

• Es gibt keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter – der Gebiete von gemein-schaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes.

• Es gibt ferner keine Anhaltspunkte dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind.

3.1 Ziel und Zweck der Planung

Ziel und Zweck der Planung lassen sich für die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 wie folgt zusammenfassen: • Änderung der bisher als Mischgebiet ausgewiesenen Grundstücke in ein allge-

meines Wohngebiet, • Überarbeitung der Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplanes für das

Maß der baulichen Nutzung und die überbaubaren Flächen, • Festsetzung einzelner Baufenster für die rückwärtigen bisher nur als Gartenland

genutzten Grundstücksteile. 4. Inhalt des Bebauungsplanes

4.1 Art der baulichen Nutzung

Die jetzt festgesetzte Art der baulichen Nutzung als Mischgebiet an der Sieker Land-straße wird der tatsächlichen Nutzung als Wohngebiet nicht gerecht. Aus diesem Grunde sollen die Grundstücke Sieker Landstraße 213 - 223 im Rahmen dieser Ände-rung als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden. Zur Feinsteuerung der zulässigen Nutzungen in dem allgemeinen Wohngebiet werden im Textteil unter Nr. 1 einige Regelungen aufgenommen. So wird bestimmt, dass der Versorgung des Gebietes dienende Läden sowie Schank- und Speisewirtschaften nicht zulässig sind. Dies gilt auch für Anlagen zugunsten sportlicher Zwecke, für die im Plan-gebiet ebenfalls kein Bedarf gesehen wird. Ebenso ausgeschlossen werden die sonstigen in einem allgemeinen Wohngebiet aus-nahmsweise zulässigen Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Anlagen für Verwaltun-gen sowie Gartenbaubetriebe und Tankstellen. Ausnahmsweise zugelassen werden sonstige nicht störende Gewerbebetriebe und Anlagen für kirchliche und kulturelle Zwecke.

Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Die Festsetzungen dieses Bebauungsplanes zur Art der baulichen Nutzung weichen im Bereich der Sieker Landstraße von den Vorgaben des Flächennutzungs-

Page 8: BEBAUUNGSPLAN NR. 3, 4. ÄNDERUNG - grosshansdorf.de · Gemeinde Großhansdorf - Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Seite 1 1. Grundlagen für die Aufstellung

Gemeinde Großhansdorf - Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Seite 6

planes ab, da hier ein Mischgebiet dargestellt ist. Diese Abweichung ist im vorliegen-den Fall allerdings nicht problematisch und wird wie folgt begründet: Bei der vorliegenden Planung handelt es sich um einen Bebauungsplan zur Innenent-wicklung gemäß § 13 a Abs. 1 Nr. 2 BauGB. Der Gesetzgeber hat in § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB bestimmt, dass ein Bebauungsplan zur Innenentwicklung auch aufgestellt wer-den kann, wenn er von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweicht. Die Voraussetzungen dafür, dass die städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes durch die vorliegende Planung nicht beeinträchtigt wird, liegen zweifelsohne vor. Hierbei ist besonders zu berücksichtigen, dass der Bereich an der Sieker Landstraße aufgrund der vorhandenen Nutzung und auch der nördlich und östlich angrenzenden Bebauung eindeutig als Wohngebiet geprägt ist. Nach Maßgabe des BauGB wird der Flächennutzungsplan im Zusammenhang mit die-sem Bebauungsplan für den Bereich der Sieker Landstraße berichtigt. Ein formelles Ver-fahren ist hierfür nicht erforderlich. Als Anlage zu dieser Begründung ist zur Übersicht eine Berichtigung der Darstellungen des Flächennutzungsplanes für diesen Plangel-tungsbereich beigefügt. Hierbei handelt es sich um die 24. Änderung des Flächennut-zungsplanes.

4.2 Maß der baulichen Nutzung, überbaubare Grundstücksflächen, Bauweise und

Gebäudehöhe

4.2.1 Maß der baulichen Nutzung Wie bereits bisher nach Maßgabe des B-Planes Nr. 8 für die Grundstücke an der Sieker Landstraße vorgegeben, soll hier mit Ausnahme für das Grundstück Nr. 223 auch wei-terhin eine Zweigeschossigkeit zugelassen werden, zumal auch westlich angrenzend eine zweigeschossige Bebauung vorhanden ist und auf der gegenüberliegende Stra-ßenseits durch den B-Plan 40 zulässig ist. Die Zulässigkeit von zwei Vollgeschossen wird allerdings auf die vorderen Bereiche der Grundstücke begrenzt. Im rückwärtigen Be-reich und auch für die Grundstücke am Papenwisch und am Martin-Meyer-Weg wer-den entsprechend dem Bestand nur eingeschossige Gebäude zugelassen. Dies gilt ebenso für die Grundstücke Papenwisch 64 und 66, für die bisher eine zweigeschossige Bauweise zulässig ist. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Grundstücksgrößen wird anstelle einer GRZ eine überbaubare Grundfläche (GR) für die einzelnen Baufenster festgesetzt. Diese wird für die unmittelbar von der Straße erschlossenen Baufenster in den Gebieten WA1 und WA2 mit maximal 180 m² vorgegeben. Darüber hinaus ist gemäß § 19Abs. 4 BauNVO eine Überschreitung um 50 % zugunsten von Stellplätzen, Garagen sowie deren Zufahr-ten, Nebenanlagen oder von sonstigen versiegelten Flächen zulässig. Für die überbaubaren Grundstücksflächen im Gebiet WA3 wird eine GR von 150 m² zugelassen. Aufgrund der für diese rückwärtigen Grundstücke erforderlichen wesent-lich längeren Zufahrten bzw. Zuwegungen wird laut textlicher Festsetzung Nr. 2.2 eine maximale Versiegelung einschließlich der Flächen gemäß § 19Abs. 4 BauNVO1 bis zu 300 m² zugelassen. Durch eine Erweiterung der festgesetzten überbaubaren Flächen gegenüber dem be-stehenden B-Plan ist ein größeres Bauvolumen möglich. Dennoch bleibt das Maß der baulichen Nutzung bei dem jetzt zulässigen Maß der baulichen Nutzung, die einer GRZ

1 Hierzu gehören Stellplätze, Garagen und deren Zufahrten sowie Terrassen und sonstige versiegelte Flä-chen.

Page 9: BEBAUUNGSPLAN NR. 3, 4. ÄNDERUNG - grosshansdorf.de · Gemeinde Großhansdorf - Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Seite 1 1. Grundlagen für die Aufstellung

Gemeinde Großhansdorf - Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Seite 7

zwischen 0,17 und 0,3 entspricht, deutlich hinter den zulässigen Höchstwerten2 gemäß § 17 BauNVO zurück. Hiernach wäre eine GRZ bis zu 0,4 zulässig. 4.2.2 Überbaubare Grundstücksflächen

Die überbaubaren Grundstücksflächen, die im bestehenden B-Plan nur für die Berei-che unmittelbar an der Straße in erster Reihe festgesetzt sind, wurden für das Plange-biet grundlegend überarbeitet, um zusätzliche Bebauungsmöglichkeiten im rückwärti-gen Bereich der Grundstücke zu ermöglichen. Statt grenzüberschreitender überbau-barer Grundstücksflächen hat die Gemeinde wie in fast allen anderen neueren Be-bauungsplänen auch einzelne Baufenster grundstücksweise festgelegt, um größere im Verhältnis zum Bestand unmaßstäbliche Baukörper bei der Zusammenlegung einzelner Baugrundstücke auszuschließen.

4.2.3 Bauweise

Die Festsetzung einer Bauweise erübrigt sich, da aufgrund der Größe der einzelnen Baufenster ohnehin nur eine offene Bauweise realisierbar ist3. 4.2.4 Gebäudehöhen

Die Gebäudehöhe wird an der Sieker Landstraße im Gebiet WA2 unter Berücksichti-gung der zulässigen Zweigeschossigkeit auf max. 10,0 m festgesetzt. Für die Gebiete WA1 und WA3 gilt eine Höhenbegrenzung bis zu 8,50 m. Darüber hinaus sind sonstige untergeordnete Anlagen wie z. B. Schornsteine, Lüftungsanlagen, Antennen oder auch Fahrstuhlschächte zulässig, soweit durch diese die Höhe baulicher Anlagen um nicht nicht mehr als 1 m überschritten wird. Als Bezugshöhe gilt die Oberkante der Fahrbahn im Bereich der jeweiligen Grundstückszufahrt. 4. 3 Grünordnerische Festsetzungen Die drei großen vorhandenen ortsbildprägenden Buchen auf dem Eckgrundstück Sie-ker Landstraße 223 sowie die Eiche auf dem Grundstück Papenwisch 54 werden ge-mäß § 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB zur Erhaltung festgesetzt und sind bei Abgang zu erset-zen. Dies gilt auch für die zur Erhaltung festgesetzte Eingrünung des Schulparkplatzes am Wendeplatz vom Martin-Meyer-Weg. 4.4 Erschließung

4.4.1 Verkehrliche Erschließung

Das Plangebiet wird über die vorhandenen angrenzenden Straßen gut erschlossen. Eine Erschließung der rückwärtigen Grundstücksteile kann über private Zufahrten erfol-gen. Einer besonderen Festsetzung bedarf es hierfür nicht. Am Wendeplatz im Martin-Meyer-Weg befindet sich ein eingegrünter Schulparkplatz.

2 Gemäß § 17 Abs. 1 BauNVO betragen die Oberwerte in allgemeinen Wohngebieten 0,4 für die GRZ und 1,2 für die GFZ. 3 In der offenen Bauweise gemäß § 22 BauNVO sind Gebäude nur bis zu einer Länge von 50 m zulässig. Entsprechende Grenzabstände nach Maßgabe der Landesbauordnung (LBO) sind einzuhalten.

Page 10: BEBAUUNGSPLAN NR. 3, 4. ÄNDERUNG - grosshansdorf.de · Gemeinde Großhansdorf - Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Seite 1 1. Grundlagen für die Aufstellung

Gemeinde Großhansdorf - Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Seite 8

4.4.2 Ver- und Entsorgung

Die Ver- und Entsorgung des Plangebietes ist gesichert. Die AWSH (Abfallwirtschaft Südholstein GmbH) erfüllt im Auftrag des Kreises Stormarn, der öffentlich rechtlicher Entsorgungsträger ist, alle Aufgaben der Abfallentsorgung. In diesem Zusammenhang wird auf die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kreises Stormarn für die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushaltungen“ hingewiesen. Leitungen für die Trinkwasserversorgung und Schmutzwasserentsorgung mit Anschluss-möglichkeiten sind in den angrenzenden Straßen vorhanden. Die Entsorgung von Re-genwasser und Schmutzwasser wird durch die Hamburger Stadtentwässerung gewähr-leistet. Das Plangebiet liegt im Bereich eines Trennsielsystems, die dort vorhandenen Straßen sind vollständig besielt. Schmutzwasser: Das aus dem Plangebiet anfallende Schmutzwasser kann problemlos über das vorhandene Schmutzwassersiel ON 200 abgeleitet werden. Regenwasser: Die vorhandenen öffentlichen Regenwassersiele DN250 dienen über-wiegend der Entwässerung der Straßenflächen und sind hydraulisch ausgelastet. Die überwiegende Anzahl der Grundstücksanlieger bewirtschaftet das Oberflächenwasser auf ihren Grundstücken. Auf Grund der hydraulischen Situation sind weitere über Be-stand hinaus gehende Einleitmengen nicht zulässig. Somit ist das auf den neuen Bauflächen bzw. Baugrundstücken anfallende Oberflä-chenwasser dezentral zu bewirtschaften. Die Löschwasserversorgung in dem Gebiet kann durch vorhandene Hydranten vor den Grundstücken Sieker Landstraße 221, Martin-Meyer-Weg 6 und Papenwisch 63 (gegenüber Hausnummer 60) gewährleistet werden. Die Erschließung der rückwärti-gen überbaubaren Flächen wurde mit der örtlichen Feuerwehr abgestimmt. Für die mehr als 50 m von einer öffentlichen Verkehrsfläche entfernt liegenden Gebäude sind mindestens 3m breite gradlinige Zufahrten vorzuhalten. Im Anschluss an den Text-Teil B wurde hierzu ein entsprechender Hinweis aufgenommen. Die untere Wasserbehörde des Kreises Stormarn weist regelmäßig darauf hin, dass eine dauerhafte Grundwasserabsenkung bzw. -ableitung durch Kellerdrainagen einen nach Wasserrecht erlaubnispflichtigen Tatbestand darstellt. Da das Grundwasser ge-mäß Gesetzgebung unter besonderem Schutz steht und eine Grundwasserabsenkung durch bautechnische Maßnahmen vermeidbar ist (Bau einer sog. "Wanne"), kann eine

Abbildung 5: Eingegrünter Park-platz am Buswendeplatz im Hein-rich-Meyer-Weg

Page 11: BEBAUUNGSPLAN NR. 3, 4. ÄNDERUNG - grosshansdorf.de · Gemeinde Großhansdorf - Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Seite 1 1. Grundlagen für die Aufstellung

Gemeinde Großhansdorf - Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Seite 9

Erlaubnis im Allgemeinen nicht erteilt werden. Über Ausnahmen entscheidet die Was-serbehörde auf Antrag. Grundsätzlich wird empfohlen, bei hoch anstehendem Grundwasser auf den Bau eines Kellers zu verzichten. Kontrolldrainagen sind zulässig, soweit sie nicht zu einer dauerhaften Grundwasserabsenkung führen. Sie sind der Was-serbehörde mit Bauantragstellung zur Entscheidung einzureichen. Soweit eine Grundwasserabsenkung erforderlich wird, ist hierfür das Einvernehmen mit dem Fachdienst Boden- und Grundwasserschutz des Kreises Stormarn herzustellen. Die untere Wasserbehörde empfiehlt, die Größe der Erschließungsflächen nach Mög-lichkeit zu minimieren und in wassergebundener Bauweise herzustellen. Nieder-schlagswasser von befestigten Verkehrsflächen bzw. Zufahrten soll möglichst über die belebte Bodenzone oberflächig versickert werden. Versickerungsanlagen sind anzeigepflichtig. Die Anzeige ist vom Grundstückseigen-tümer bei der unteren Wasserbehörde des Kreises Stormarn einzureichen. In be-stimmten Fällen sind Versickerungsanlagen auch erlaubnispflichtig. Über Einzelheiten informiert die untere Wasserbehörde. 5. Auswirkungen der Planung

5.1 Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes, der Land-schaftspflege und des Artenschutzes

Nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen grundsätzlich die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes, der Landschafts-pflege und des Artenschutzes zu berücksichtigen. Dies gilt auch für Bebauungspläne im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB. Im Verfahren nach § 13 a Abs. 2 BauGB sind eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und die Ausarbeitung eines Umweltberichtes nach § 2a BauGB allerdings nicht erforderlich. Auch die Eingriffs-regelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz (vgl. § 1a Abs. 3 BauGB) gem. § 13 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB findet keine Anwendung. Aus diesem Grund sind Ausgleichs-maßnahmen im vorliegenden Fall nicht erforderlich. Die Gemeinde hat entschieden, einen freiwilligen Fachbeitrag zu den Umweltbelangen zu erstellen, in welchem die B-Planänderung auf mögliche erhebliche Umweltauswirkungen geprüft wird. Dieser Fachbeitrag4 vom Büro TGP ist als Anlage 3 dieser Begründung beigefügt. Zum Artenschutz: Zur Untersuchung artenschutzrechtlicher Fragen wurde ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag ebenfalls von dem Büro TGP aus Lübeck ausgearbeitet, der dieser Be-gründung als Anlage 4 beigefügt ist. Folgendes zusammenfassendes Ergebnis wurde dem Fachbeitrag auf Seite 16 ent-nommen:

"Eine Potenzialanalyse ergibt das potenzielle Vorkommen von 25 Brutvogelarten und weiteren drei Vogelarten, die das Untersuchungsgebiet nur zur Nahrungssuche nutzen. Das Gebiet weist kein besonderes Potenzial für Fledermausquartiere sowie keine bedeutsamen Nahrungsflächen für Fledermäuse auf. Die möglicherweise als Tagesversteck von Fledermäusen genutzten Bäume bleiben erhalten.

4 TRÜPER GONDESEN PARTNER, Lübeck. Fachbeitrag zu den Belangen des Umweltschutzes, 11.01.2019

Page 12: BEBAUUNGSPLAN NR. 3, 4. ÄNDERUNG - grosshansdorf.de · Gemeinde Großhansdorf - Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Seite 1 1. Grundlagen für die Aufstellung

Gemeinde Großhansdorf - Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Seite 10

Für die Arten, die nach den europäischen Richtlinien (FFH-RL, Anh. IV und europ. Vogelarten) geschützt sind, wird eine artenschutzrechtliche Betrachtung vorge-nommen. Für die im Untersuchungsgebiet potenziell vorkommenden Brutvogelarten Garten-rotschwanz und Grauschnäpper ist bei einer tatsächlichen Inanspruchnahme der vorgesehenen Baufenster eine Betroffenheit nicht auszuschließen. Bei einer Ent-nahme der für diese beiden Arten wertgebenden Strukturen (strukturreiche Gebü-sche und Bäume) kann es zu einem Verlust ganzer Brutreviere und damit einer Zer-störung oder zumindest Beschädigung ihrer Fortpflanzungsstätte im Sinne des § 44 BNatSchG kommen. Mit Ausgleichsmaßnahmen können die ökologische Funktion der Lebensstätten von Gartenrotschwanz und Grauschnäpper in einem solchen Fall erhalten bleiben, so dass die Notwendigkeit einer Ausnahme nach § 45 BNatSchG vermieden wird. Die übrigen Arten sind nicht mit einer Beschädigung ih-rer Fortpflanzungs- und Ruhestätte betroffen bzw. können durch die allgemeine Landschaftsentwicklung mit Gehölzzunahmen in die Umgebung ausweichen. Eine Verwirklichung des Bebauungsplanes würde demnach nicht gegen § 44 BNatSchG verstoßen. Bei potenziell vorhandenen Fledermäusen sind Fortpflanzungs- und Ru-hestätten nicht betroffen. Ein Verstoß gegen § 44 BNatSchG liegt bzgl. dieser Arten nicht vor. Die Bestimmungen des § 44 BNatSchG bilden kein unüberwindliches Hindernis zur Verwirklichung des Bebauungsplanes."

Nach Einschätzung der Gemeinde ist aufgrund der vorhandenen großzügig geschnit-tenen Gartengrundstücke auch im Fall einer Bebauung nicht grundsätzlich davon aus-zugehen ist, dass die hier vorhandenen wertgebenden Strukturen (strukturreiche Ge-büsche und Bäume) komplett entfernt werden. Zudem werden erfahrungsgemäß Gär-ten neu angelegt und bieten mit den neuen Büschen und Bäumen gleichwertigen Ersatz. Deshalb kann auch unter Berücksichtigung neu entstehender Grünstrukturen ange-nommen werden, dass tatsächlich nicht ein Verlust "ganzer Brutreviere", sondern allen-falls von einzelnen Brutquartieren möglich ist. Ggfs. sind hierfür dann im Rahmen der konkreten Bebauung Ersatznistkästen als Ausgleichsmaßnahme vorzuhalten. 5.2 Immissionsschutz Das Plangebiet ist durch Straßenverkehrslärm, insbesondere von der Sieker Landstraße und dem Papenwisch sowie durch den erweiterten Einzugsbereich der BAB A 1 vorbe-lastet. Die Gemeinde hat deshalb eine schalltechnische Untersuchung5 in Auftrag gegeben, um die Geräuscheinwirkungen auf das Plangebiet beurteilen zu können. Die schalltechnische Untersuchung zeigt hierbei auf Seite 10 folgendes Ergebnis:

"Der Orientierungswert der DIN 18005 /1/ für allgemeine Wohngebiete wird flä-chendeckend überschritten. Die Bestandsgebäude sind im Straßennahbereich am Papenwisch Beurteilungspegeln über 65 dB(A) tags ausgesetzt. Nachts werden Be-urteilungspegel über 55 dB(A) an den Bestandsgebäuden am Papenwisch und der Sieker Landstraße prognostiziert. Die Schwelle der Gesundheitsgefährdung von 65 dB(A) tags wird im Plangebiet teilweise überschritten, die Schwellen nach gelten-der Rechtsauffassung von 70 dB(A) tags und von 60 dB(A) nachts im gesamten Plangebiet jedoch nicht erreicht bzw. überschritten. Im weiteren Plangebiet wer-den die orientierungsweise zur Beurteilung der Erheblichkeit der schalltechnischen

5 Lärmkontor GmbH, Hamburg, 20.04.2018: Schalltechnische Untersuchung zur 4. Änderung des B-Plans Nr. 3 der Gemeinde Großhansdorf

Page 13: BEBAUUNGSPLAN NR. 3, 4. ÄNDERUNG - grosshansdorf.de · Gemeinde Großhansdorf - Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Seite 1 1. Grundlagen für die Aufstellung

Gemeinde Großhansdorf - Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Seite 11

Belastung herangezogenen Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV /2/ für Wohn-gebiete im Tagzeitraum und für Mischgebiete im Nachtzeitraum eingehalten. Zu-dem weisen fast alle Gebäude lärmabgewandte Gebäudeseiten auf."

Die Gemeinde folgt den Empfehlungen der schalltechnischen Untersuchung und übernimmt die Vorschläge für textliche Festsetzungen im Text Teil B unter Nr. 6.1 - 6.3. So wird in Nr. 6.1 geregelt, dass die Luftschalldämmung der Außenbauteile nach der Gleichung 6 der DIN 4109-1: 2018-01 (Kapitel 7.1) zu bestimmen und im Zuge des Bau-genehmigungsverfahrens und des Baufreistellungsverfahrens nachzuweisen ist. Bei der Umsetzung sind hierbei die maßgeblichen Außenlärmpegel gemäß DIN 4109-1: 2018-01 und DIN 4109-2: 2018-01 gemäß der Nebenzeichnung 1 für schutzbedürftige Räume und in Nebenzeichnung 2 für die Räume, die überwiegend zum Schlafen genutzt wer-den können, zu berücksichtigen. Die Nebenzeichnungen sind hierbei Bestandteil vom Text Teil B . Zum Schutz der Nachtruhe sind für Schlafzimmer schallgedämmte Lüftungen nach Maßgabe der Festsetzung Nr. 6.2 vorzusehen. Der Text Nr. 6.3 schließlich regelt, dass von den Bestimmungen unter 6.1 und 6.2 abge-wichen werden kann, wenn im Rahmen eines Einzelnachweises ermittelt wird, dass aus der tatsächlichen Lärmbelastung geringere Anforderungen an den Schallschutz resul-tieren, z.B. durch die Grundrissorientierung von Schlafräumen. 6. Beschluss über die Begründung Die Begründung wurde von der Gemeindevertretung Großhansdorf in der Sitzung am …………………. gebilligt. Großhansdorf, den ........................... ...................................................................... (Voß) Bürgermeister Die Begründung wurde ausgearbeitet von der Planwerkstatt Nord - Büro für Stadtplanung und Planungsrecht Dipl.-Ing. Hermann S. Feenders - Stadtplaner Am Moorweg 13, 21514 Güster, Tel. 04158-890 277 Fax 890 276 E-Mail: [email protected] In Zusammenarbeit mit Trüper Gondesen Partner Landschaftsarchitekten BDLA An der Untertrave 17, 23552 Lübeck, Tel.: 0451 – 79882-01, Fax: 0451 – 79882-22, E-Mail: [email protected] Stand: 28.03.2019 (Entwurfsbeschluss)

Page 14: BEBAUUNGSPLAN NR. 3, 4. ÄNDERUNG - grosshansdorf.de · Gemeinde Großhansdorf - Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Seite 1 1. Grundlagen für die Aufstellung

Gemeinde Großhansdorf - Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Seite 12

Anlage 1 zur Begründung

24. Änderung des Flächennutzungsplanes durch Berichtigung Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großhansdorf im Rahmen der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 für das Gebiet: Gebiet "Martin-Meyer-Weg 2, 4, 4a und 6, Papenwisch 54, 56, 58, 58 a, 60, 62, 62a, 64 und 66, Sieker Landstraße 213, 215, 217, 219, 221 und 223 (südöstlich Schulzentrum, südwestlich Martin-Meyer-Weg, nordöstlich Sieker Landstraße, nordwestlich Papen-wisch)" im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB Auf der Grundlage von § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird der Flächennutzungsplan der Gemeinde für den unten dargestellten Teilbereich des Plangebietes der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 von einer gemischten Baufläche (M) in eine Wohnbau-fläche (W) geändert.

Übersichtsplan M. 1: 2.000 mit Darstellung der 24. Änderung des Flächennutzungspla-nes der Gemeinde Großhansdorf Diese Berichtigung wird mit Rechtskraft der 4. Änderung des B-Planes Nr. 3 rechtskräf-tig.

Page 15: BEBAUUNGSPLAN NR. 3, 4. ÄNDERUNG - grosshansdorf.de · Gemeinde Großhansdorf - Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Seite 1 1. Grundlagen für die Aufstellung

LÄRMKONTOR GmbH Altonaer Poststraße 13b 22767 Hamburg Bekannt gegebene Stelle nach § 29b BImSchG - Prüfbereich Gruppe V - Ermittlung von Geräuschen

Messstellenleiter Bernd Kögel

Geschäftsführer: Christian Popp (Vorsitz) / Ulrike Krüger (kfm.) / Bernd Kögel (techn.) AG Hamburg HRB 51 885

Telefon: 0 40 - 38 99 94.0 Telefax: 0 40 - 38 99 94.44

E-Mail: [email protected] http://www.laermkontor.de

Schalltechnische Untersuchung zur 4. Änderung des B-Plans Nr. 3 der Gemeinde Großhansdorf

Auftraggeber: Gemeinde Großhansdorf Bauamt Barkholt 64 22927 Großhansdorf

Projektnummer: LK 2018.085

Berichtsnummer: LK 2018.085.1

Berichtsstand: 20.04.2018

Berichtsumfang: 13 Seiten sowie 6 Anlagen

Projektleitung: Dipl.-Ing. Marion Krüger

Bearbeitung: Dr. Sebastian Schultz

Quelle

: Pla

nw

erksta

tt Nord

Anlage 2 zur Begründung

Page 16: BEBAUUNGSPLAN NR. 3, 4. ÄNDERUNG - grosshansdorf.de · Gemeinde Großhansdorf - Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Seite 1 1. Grundlagen für die Aufstellung

Schalltechnische Untersuchung zur 4. Änderung des B-Plans Nr. 3 der Gemeinde Großhansdorf

LÄRMKONTOR GmbH LK 2018.085.1 Seite 2 von 13

Inhaltsübersicht

1 Aufgabenstellung .................................................................................................... 3

2 Arbeitsunterlagen ................................................................................................... 3

3 Beurteilungsgrundlagen ......................................................................................... 4

3.1 Verkehr ............................................................................................................. 4

4 Berechnungsgrundlagen ........................................................................................ 5

5 Eingangsdaten Straßenverkehr ............................................................................. 5

6 Berechnungsergebnisse und Bewertung Verkehrslärm ...................................... 7

7 Schallschutz ............................................................................................................ 8

7.1 Hinweise zum Schallschutz .............................................................................. 8

7.2 Schutz vor Außenlärm – „maßgebliche Außenlärmpegel“ ................................ 8

8 FAZIT und Hinweise für Festsetzungen im Bebauungsplan ............................. 10

9 Anlagenverzeichnis............................................................................................... 12

10 Quellenverzeichnis ............................................................................................... 12

Page 17: BEBAUUNGSPLAN NR. 3, 4. ÄNDERUNG - grosshansdorf.de · Gemeinde Großhansdorf - Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Seite 1 1. Grundlagen für die Aufstellung

Schalltechnische Untersuchung zur 4. Änderung des B-Plans Nr. 3 der Gemeinde Großhansdorf

LÄRMKONTOR GmbH LK 2018.085.1 Seite 3 von 13

1 Aufgabenstellung

Die Gemeinde Großhansdorf plant die 4. Änderung des B-Plans Nr. 3. Der Plangel-

tungsbereich liegt südöstlich der Grundschule Schmalenbek und ist umgeben von der

Straße Papenwisch im Osten, dem Martin-Meyer-Weg und Kortenkamp im Norden so-

wie der Sieker Landstraße im Süden. Die in einiger Entfernung liegende Bundesautob-

ahn A1 im Osten sowie der Verlängerte Ostring und die Landesstraße L224 im Süden

wirken ebenfalls potentiell auf das Plangebiet ein.

Ziel der Planung ist die Ausweisung weiterer Baufenster innerhalb des Plangebietes, so

dass eine Nachverdichtung der bestehenden Wohnbebauung mit der Gebietsauswei-

sung eines allgemeinen Wochengebietes erfolgen kann.

Zur planungsrechtlichen Absicherung ist vorab eine schalltechnische Untersuchung er-

forderlich, die sich mit den Geräuscheinwirkungen durch den Straßenverkehrslärm auf

das Plangebiet auseinandersetzt. Schalltechnische Konfliktbereiche werden aufgezeigt

und beurteilt. Gegebenenfalls sind Vorschläge zu Schallschutzmaßnahmen zu erarbei-

ten.

2 Arbeitsunterlagen

Folgende Unterlagen standen für die Untersuchung zur Verfügung:

Tabelle 1: Bereitgestellte Unterlagen

Art der Unterlagen Datei-format

Übersen-dungsart

Bereitgestellt von Datum

Bebauungsplan Nr. 3 – Vor-entwurf 4. Änderung

PDF E-Mail Planwerkstatt Nord 11.04.2018

Straßenverkehrsdaten der BAB A1 (Analyse 2010)

Text E-Mail Bau- und Umweltamt Groß-

hansdorf 16.08.2016

Verkehrszählung der Straßen Papenwisch und Kortenkamp

Text E-Mail Bau- und Umweltamt Groß-

hansdorf 01.12.2016

Informationen zum Schwerver-kehrs-Anteil auf den betrachte-ten Straßen

Text E-Mail Bau- und Umweltamt Groß-

hansdorf 06.12.2016

Verkehrsbelastungsdaten der Straßen

- Babenkoppel,

- Alter Achterkamp

- Bartelskamp

(Zählung vom 24.02.2015 bis 10.03.2015)

PDF E-Mail Bau- und Umweltamt Groß-

hansdorf 16.03.2015

Page 18: BEBAUUNGSPLAN NR. 3, 4. ÄNDERUNG - grosshansdorf.de · Gemeinde Großhansdorf - Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Seite 1 1. Grundlagen für die Aufstellung

Schalltechnische Untersuchung zur 4. Änderung des B-Plans Nr. 3 der Gemeinde Großhansdorf

LÄRMKONTOR GmbH LK 2018.085.1 Seite 4 von 13

Art der Unterlagen Datei-format

Übersen-dungsart

Bereitgestellt von Datum

Verkehrsdaten für die Straßen BAB A1, verlängerter Ostring

(L 224) und Sieker Landstraße (entnommen der Lärmkartie-rung Schleswig-Holstein 2012, L 2011.198)

- hausintern LÄRMKONTOR GmbH 25.03.2015

3 Beurteilungsgrundlagen

3.1 Verkehr

Im Sinne einer lärmoptimierten städtebaulichen Planung sollten die Orientierungswerte

des Beiblattes 1 der DIN 18005, Teil 1 /1/ eingehalten werden.

Tabelle 2: Orientierungswerte nach DIN 18005 (Auszug)

Nutzung Orientierungswerte der DIN 18005

Tag (6-22 Uhr) Nacht (22-6 Uhr)

Reine Wohngebiete 50 dB(A) 40 dB(A)

Allgemeine Wohngebiete 55 dB(A) 45 dB(A)

Dorf- und Mischgebiete 60 dB(A) 50 dB(A)

Kern- und Gewerbegebiete 65 dB(A) 55 dB(A)

Idealerweise ist die Einhaltung der Orientierungswerte des Beiblattes 1 der

DIN 18005 /1/ anzustreben. Aus Sicht des Schallschutzes im Städtebau handelt es sich

hierbei um erwünschte Zielwerte, jedoch nicht um Grenzwerte. Der Belang des Schall-

schutzes ist bei der in der städtebaulichen Planung erforderlichen Abwägung als ein

wichtiger Planungsgrundsatz neben anderen Belangen zu verstehen. Dies bedeutet,

dass die Orientierungswerte lediglich als Anhalt dienen und dass von ihnen sowohl

nach oben als auch nach unten abgewichen werden kann.

Nach allgemeiner Rechtsauffassung werden in der Regel die Grenzwerte der

16. BImSchV /2/ zur Beurteilung der Höhe des Ermessensspielraums herangezogen:

Page 19: BEBAUUNGSPLAN NR. 3, 4. ÄNDERUNG - grosshansdorf.de · Gemeinde Großhansdorf - Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Seite 1 1. Grundlagen für die Aufstellung

Schalltechnische Untersuchung zur 4. Änderung des B-Plans Nr. 3 der Gemeinde Großhansdorf

LÄRMKONTOR GmbH LK 2018.085.1 Seite 5 von 13

Tabelle 3: Grenzwerte nach 16. BImSchV (Auszug)

Nutzung Grenzwerte 16. BImSchV

Tag (6-22 Uhr) Nacht (22-6 Uhr)

Krankenhäuser, Schulen, Kur- und Altenheime 57 dB(A) 47 dB(A)

Reine und allgemeine Wohngebiete 59 dB(A) 49 dB(A)

Kern-, Dorf- und Mischgebiete 64 dB(A) 54 dB(A)

Gewerbegebiete 69 dB(A) 59 dB(A)

Nach derzeitigem Wissensstand kann davon ausgegangen werden, dass Lärmbelas-

tungen durch den Straßenverkehr oberhalb von 65 dB(A) (Mittelungspegel, tags) mit

hoher Wahrscheinlichkeit eine Risikoerhöhung für Herz-Kreislauf-Erkrankungen bewir-

ken. Oberhalb der Grenze von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts ist die Schwelle der

Gesundheitsgefährdung nach geltender Rechtsauffassung /3/ erreicht.

4 Berechnungsgrundlagen

Sämtliche Berechnungen erfolgten mit dem Programm IMMI, Version 2017 vom

28.02.2018 der Firma Wölfel Engineering GmbH + Co. KG. In einem 3-dimensionalen

Berechnungsmodell wurde das Umfeld des Bauvorhabens digital erfasst. Das Modell

enthält die vorhandenen Baukörper, die abschirmend oder reflektierend wirken, in ihrer

Lage und Höhe sowie die jeweiligen Schallquellen.

Die Berechnungen der Beurteilungspegel für die Straßen erfolgten nach der „Sechzehn-

ten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrs-

lärmschutzverordnung - 16. BImSchV)“ /2/ bzw. nach dem Teilstückverfahren der

„Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe 1990“ - RLS-90 /4/. Die für die

Straßen des Untersuchungsgebietes maßgeblichen zulässigen Höchstgeschwindigkei-

ten und Straßenoberflächen wurden entsprechend der genannten Grundlagen berück-

sichtigt und bei den Ermittlungen der Schallemissionen in Ansatz gebracht.

5 Eingangsdaten Straßenverkehr

Von Osten bzw. Südosten wirken die stark befahrene Bundesautobahn A1 sowie die

Straße Papenwisch und von Südwesten die Sieker Landstraße sowie der Verlängerte

Ostring auf das Untersuchungsgebiet ein. Westlich der A1 im Bereich Großhansdorf ist

eine Schallschutzeinrichtung in Form einer Wall-Wand-Kombination in einer Gesamthö-

he von 9 m vorhanden.

Page 20: BEBAUUNGSPLAN NR. 3, 4. ÄNDERUNG - grosshansdorf.de · Gemeinde Großhansdorf - Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Seite 1 1. Grundlagen für die Aufstellung

Schalltechnische Untersuchung zur 4. Änderung des B-Plans Nr. 3 der Gemeinde Großhansdorf

LÄRMKONTOR GmbH LK 2018.085.1 Seite 6 von 13

Die Verkehrsmengen (Analyse 2010) für die Bundesautobahn A1 und die Straße Ver-

längerter Ostring wurden von der Gemeinde Großhansdorf übermittelt und auf dem

Prognosehorizont 2030 mit 0,5% Zuschlag pro Jahr hochgerechnet.

Die Verkehrszahlen für die Straßen Babenkoppel, Alter Achterkamp und Bartelskamp

entstammen einer Verkehrszählung von 2015. Im November 2016 hat die Gemeinde

Großhansdorf zudem für die Straßen Papenwisch und Kortenkamp eine Verkehrszäh-

lung durchgeführt. Die Ergebnisse der Verkehrszählungen wurden mit 1% Zuschlag pro

Jahr auf den Prognosehorizont 2030 hochgerechnet.

Die Belastungszahlen der umliegenden Straßen sind in Tabelle 4 zusammengestellt.

Die Lage der bei den Berechnungen berücksichtigten Straßen ist der Anlage 1a zu ent-

nehmen.

Tabelle 4: Verkehrsdaten Prognose 2030 und Emissionspegel der umliegenden Straßen

Straße DTV

Lkw-Anteil [%] Straßen-

oberfläche DStrO [dB]

vzul Emissionspegel Lm,E

Tag Nacht

[Kfz/24 h] Tag Nacht [km/h] [dB(A)] [dB(A)]

Bundesautobahn A1 nördlich AS Ahrensburg

77.896 11 24,5 Beton -2 120 75,9 71,1

Bundesautobahn A1 südlich AS Ahrensburg

94.719 10 22,3 Beton -2 120 76,6 71,7

Papenwisch 8.529 10 3 Asphalt 0 50 62,9 52,6

Kortenkamp 1.180 1 1 Asphalt 0 30 47,8 40,4

Sieker Landstraße

10.890 1,88 3,0 Asphalt 0 50 60,4 53,7

Bartelskamp 845 1,0 1,0 Asphalt 0 30 46,4 39,0

Alter Achter-kamp

695 1,0 1,0 Asphalt 0 30 45,6 38,2

Babenkoppel 950 1,0 1,0 Asphalt 0 30 46,9 39,5

L224 15.310 4,6 7,4 Asphalt 0 60 64,6 57,0

Verlängerter Ostring Bereich AS Ahrensburg

20.729 4,6 7,4 Asphalt 0 60 65,9 58,3

Verlängerter Ostring Bereich AS Ahrensburg

20.729 4,6 7,4 Asphalt 0 90 68,8 60,9

Verlängerter Ostring Nordwestlich AS Ahrensburg

20.729 4,6 7,4 Asphalt 0 100 69,6 61,5

Erläuterungen: DTV: Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke vzul: zulässige Höchstgeschwindigkeit

Page 21: BEBAUUNGSPLAN NR. 3, 4. ÄNDERUNG - grosshansdorf.de · Gemeinde Großhansdorf - Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Seite 1 1. Grundlagen für die Aufstellung

Schalltechnische Untersuchung zur 4. Änderung des B-Plans Nr. 3 der Gemeinde Großhansdorf

LÄRMKONTOR GmbH LK 2018.085.1 Seite 7 von 13

6 Berechnungsergebnisse und Bewertung Verkehrslärm

Die aus dem Verkehrsaufkommen der anliegenden Straßen für den Tag- und Nachtzeit-raum resultierenden Beurteilungspegel im Plangeltungsbereich werden in Schallimmis-sionsplänen in den Anlagen 2a und b in einer Höhe von 5,4 m dargestellt.

Die Immissionsraster wurden in einer Auflösung von 2 x 2 m jeweils für den Tages- und Nachtzeitraum berechnet.

Zur Erläuterung der Schallimmissionen siehe „Beiblatt zur Darstellung von Schallimmis-sionsplänen – Verkehr“.

Am Tag sind im Plangebiet Beurteilungspegel zwischen 55 und 66 dB(A) prognostiziert worden (siehe Anlage 2a). Die höheren Beurteilungspegel stellen sich im Nahbereich der Sieker Landstraße und der Straße Papenwisch ein. Der Orientierungswert der DIN 18005 /1/ für allgemeine Wohngebiete von 55 dB(A) am Tag wird bis auf kleine Teilbereiche der gesamten Fläche des Änderungsgebietes des Bebauungsplanes über-schritten. Der orientierungsweise zur Beurteilung der Erheblichkeit der schalltechni-schen Belastung herangezogene Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV /2/ für Wohn-gebiete von 59 dB(A) tags wird hingegen in den durch die Bestandsbebauung abge-schirmten bzw. weiter von den Straßen entfernten Bereichen flächendeckend eingehal-ten.

In der Nacht sind im Plangebiet im Nahbereich der Sieker Landstraße und der Straße

Papenwisch Beurteilungspegel zwischen 54 und 60 dB(A) prognostiziert (siehe Anla-

ge 2b). Während die Bestandsgebäude im Straßennahbereich größtenteils Beurtei-

lungspegeln über 55 dB(A) ausgesetzt sind, sind im weiteren Plangebiet Beurteilungs-

pegel zwischen 49 und 54 dB(A) zu erwarten. Die höchsten Beurteilungspegel von 60

dB(A) werden nur an einem Bestandsgebäude im Kreuzungsbereich der Sieker Land-

straße / Papenwisch erreicht. Der Orientierungswert der DIN 18005 /1/ für allgemeine

Wohngebiete von 45 dB(A) in der Nacht wird im gesamten Plangebiet überschritten.

Der orientierungsweise zur Beurteilung der Erheblichkeit der schalltechnischen Belas-

tung herangezogene Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV /2/ für Wohngebiete von 49

dB(A) nachts wird nur an den lärmabgewandten Gebäudeseiten eingehalten.

Die Schwelle der Gesundheitsgefährdung von 65 dB(A) tags wird an den Bestandsge-

bäuden am Papenwisch überschritten. Die Schwellen nach geltender Rechtsauffassung

von 70 dB(A) tags und von 60 dB(A) nachts werden im gesamten Plangebiet nicht er-

reicht bzw. überschritten.

Page 22: BEBAUUNGSPLAN NR. 3, 4. ÄNDERUNG - grosshansdorf.de · Gemeinde Großhansdorf - Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Seite 1 1. Grundlagen für die Aufstellung

Schalltechnische Untersuchung zur 4. Änderung des B-Plans Nr. 3 der Gemeinde Großhansdorf

LÄRMKONTOR GmbH LK 2018.085.1 Seite 8 von 13

7 Schallschutz

7.1 Hinweise zum Schallschutz

Das Plangebiet ist durch Schall beaufschlagt. Die Hauptschallquelle stellt der Straßen-

verkehr dar. Die Schwelle der Gesundheitsgefährdung von 65 dB(A) tags wird im Plan-

gebiet teilweise überschritten, die Schwellen nach geltender Rechtsauffassung von 70

dB(A) tags und von 60 dB(A) nachts im gesamten Plangebiet jedoch nicht erreicht bzw.

überschritten.

Der anstehende Lärmkonflikt ist somit im Bauleitplanverfahren zu lösen, indem ein ge-

eignetes Schallschutzkonzept erarbeitet wird. Die Belange des Lärmschutzes sind im

Folgenden nach Priorität dargestellt:

1. Abstandsgebot § 50 BImSchG

2. Aktiver Lärmschutz (Wall oder Wand)

3. Passiver Lärmschutz: Schalloptimierte Grundrissgestaltung in Verbindung mit geeig-neter Schalldämmung der Fassaden / Fenster

Das Abstandsgebot sowie eine Schallschutzwand oder ein Wall als aktive Lärmschutz-

maßnahme stellen aus städtebaulichen Gründen sowie aus Gründen der Erschließung

keine angemessenen Lösungsansätze dar, zumal es sich in den betroffenen Bereichen

um Bestandsgebäude handelt.

Als letztes Hilfsmittel kommt die schalloptimierte Grundrissgestaltung in Verbindung mit geeigneter Schalldämmung der Fassaden / Fenster in Betracht (Punkt 3). Hierbei sind jedoch lärmabgewandte Gebäudeseiten sicherzustellen. Soweit dies nicht möglich ist, sollte der erforderliche Schallschutz der Wohn- und Schlafräume und Außenwohnberei-che in den betroffenen Gebäuden durch passive Schallschutzmaßnahmen entspre-chend der DIN 4109 /5, 6/ und zusätzlich schallgedämmte Lüftungseinrichtungen für Schlafräume und Kinderzimmer sichergestellt werden.

7.2 Schutz vor Außenlärm – „maßgebliche Außenlärmpegel“

Die öffentlich-rechtlich geschuldete Mindestanforderung an die Schalldämmung der Au-ßenbauteile für das Bauvorhaben innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungspla-nes Nr. 3 sind gemäß den Anforderungen der DIN 4109 einzuhalten und im Baugeneh-migungsverfahren nachzuweisen.

Im Januar 2018 wurde die neue DIN 4109: 2018-01 „Schallschutz im Hochbau“ /5/ ver-öffentlicht. Diese stellt den anzuwendenden technischen Stand zur Ermittlung des er-forderlichen Schalldämm-Maßes der Außenhülle eines Gebäudes dar.

Page 23: BEBAUUNGSPLAN NR. 3, 4. ÄNDERUNG - grosshansdorf.de · Gemeinde Großhansdorf - Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Seite 1 1. Grundlagen für die Aufstellung

Schalltechnische Untersuchung zur 4. Änderung des B-Plans Nr. 3 der Gemeinde Großhansdorf

LÄRMKONTOR GmbH LK 2018.085.1 Seite 9 von 13

Zum Schutz gegen Außenlärm werden in der DIN 4109-1:2018-01 „Schallschutz im Hochbau -Teil 1: Mindestanforderungen“ Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen festgesetzt. Zur Bestimmung der Anforderungen des gesamten bewer-teten Bau-Schalldamm-Maßes R’w,ges der Außenbauteile von schutzbedürftigen Räu-men ist die Ermittlung des „maßgeblichen Außenlärmpegels“ nach DIN 4109-2:2018-01 /6/ erforderlich.

Das gesamte bewertete Bau-Schalldamm-Maß wird dabei über den „maßgeblichen Au-ßenlärmpegel“ abzüglich eines Korrekturwertes für die zu schützende Raumart gemäß Gleichung (6) der DIN 4109-1:2018-01 gebildet.

Die erforderlichen gesamten bewerteten Bau-Schalldämm-Maße R’w,ges sind in Abhän-gigkeit vom Verhältnis der vom Raum aus gesehenen gesamten Außenfläche eines Raumes Ss zur Grundfläche des Raumes SG nach DIN 4109-2:2018-01 /6/, Gleichung (32) mit dem Korrekturwert KAL nach Gleichung (33) zu korrigieren. Das jeweilige ge-samte bewertete Schalldämm-Maß resultiert aus den einzelnen Schalldämm-Maßen der Teilflächen (z.B. Fenster, Wand, ggf. nach außen führenden Belüftungseinrichtungen). Darüber hinaus sind die Korrekturwerte gemäß Kapitel 4.4.1 der DIN 4109-2:2018-01 zu berücksichtigen.

Die maßgeblichen Außenlärmpegel nach DIN 4109, Teil 1, Abschnitt 7.2 ergeben sich gemäß Teil 2, Abschnitt 4.4.5

für den Tag aus dem zugehörigen Beurteilungspegel mit einem Zuschlag von 3 dB(A)

für die Nacht aus dem zugehörigen Beurteilungspegel mit einem Zuschlag von 3 dB(A) plus einem Zuschlag zur Berücksichtigung der erhöhten nächtlichen Störwirkung; dies gilt für Räume, die überwiegend zum Schlafen genutzt werden können.

Der Zuschlag zur Berücksichtigung der erhöhten nächtlichen Störwirkung zum besonde-ren Schutz des Nachtschlafs wird aus den nächtlichen Beurteilungspegeln mit einem Zuschlag von 10 dB gebildet, sofern die Pegeldifferenz zwischen Tag- und Nachtpegel unter 10 dB beträgt.

Für die Berücksichtigung potenziell möglichen Gewerbelärms wird gemäß DIN 4109 der für die jeweilige Gebietskategorie maßgebliche Immissionsrichtwert der TA Lärm /7/ herangezogen.

Der Gesamtpegel wird in energetischer Addition gemäß DIN 4109 gebildet.

Der „maßgebliche Außenlärmpegel“ ist im Bebauungsplan für schutzbedürftige Räume

sowie für die Räume, die überwiegend zum Schlafen genutzt werden können darzustel-len.

Der „maßgebliche Außenlärmpegel“ gemäß DIN 4109-1: 2018-01 ist mit den beiden Nebenbestimmungen für schutzbedürftige Räume (Nebenzeichnung 1) und für Räume,

Page 24: BEBAUUNGSPLAN NR. 3, 4. ÄNDERUNG - grosshansdorf.de · Gemeinde Großhansdorf - Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Seite 1 1. Grundlagen für die Aufstellung

Schalltechnische Untersuchung zur 4. Änderung des B-Plans Nr. 3 der Gemeinde Großhansdorf

LÄRMKONTOR GmbH LK 2018.085.1 Seite 10 von 13

die überwiegend zum Schlafen genutzt werden können (Nebenzeichnung 2) in den An-

lagen 2a und 2b dargestellt.

8 FAZIT und Hinweise für Festsetzungen im Bebauungsplan

Die Gemeinde Großhansdorf plant die 4. Änderung des B-Plans Nr. 3 mit dem Ziel der

Nachverdichtung innerhalb der Gebietsausweisung eines allgemeinen Wohngebietes

(WA). Das Plangebiet liegt im Osten des Ortsteils Schmalenbeck im Bereich der Sieker

Landstraße und der Straße Papenwisch.

Das Plangebiet ist durch Schall beaufschlagt. Die Hauptschallquellen stellt der Straßen-

verkehr dar.

Der Orientierungswert der DIN 18005 /1/ für allgemeine Wohngebiete wird flächende-

ckend überschritten. Die Bestandsgebäude sind im Straßennahbereich am Papenwisch

Beurteilungspegeln über 65 dB(A) tags ausgesetzt. Nachts werden Beurteilungspegel

über 55 dB(A) an den Bestandsgebäuden am Papenwisch und der Sieker Landstraße

prognostiziert. Die Schwelle der Gesundheitsgefährdung von 65 dB(A) tags wird im

Plangebiet teilweise überschritten, die Schwellen nach geltender Rechtsauffassung von

70 dB(A) tags und von 60 dB(A) nachts im gesamten Plangebiet jedoch nicht erreicht

bzw. überschritten. Im weiteren Plangebiet werden die orientierungsweise zur Beurtei-

lung der Erheblichkeit der schalltechnischen Belastung herangezogenen Immissions-

grenzwerte der 16. BImSchV /2/ für Wohngebiete im Tagzeitraum und für Mischgebiete

im Nachtzeitraum eingehalten. Zudem weisen fast alle Gebäude lärmabgewandte Ge-

bäudeseiten auf.

Zum Schutz vor Verkehrslärm werden für Neubauten und bauliche Erweiterungen fol-gende textliche Festsetzungen vorgeschlagen:

(1) Die Luftschalldämmung von Außenbauteilen ist nach Gleichung 6 der DIN 4109-

1: 2018-01 (Kapitel 7.1) zu bestimmen und im Zuge des Baugenehmigungsver-

fahrens und des Baufreistellungsverfahrens nachzuweisen. Zur Umsetzung von

Satz 1 sind die maßgeblichen Außenlärmpegel gemäß DIN 4109-1: 2018-01 und

DIN 4109-2: 2018-01 in der Nebenzeichnung 1 für schutzbedürftige Räume und

in Nebenzeichnung 2 für die Räume, die überwiegend zum Schlafen genutzt

werden können, festgesetzt.

(2) Im gesamten Plangebiet sind zum Schutz der Nachtruhe für Schlafzimmer

schallgedämmte Lüftungen vorzusehen, falls der notwendige hygienische Luft-

wechsel nicht auf andere, nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik,

geeigneten Weise sichergestellt werden kann.

(3) Von den Festsetzungen (1) und (2) kann abgewichen werden, wenn im Rahmen

eines Einzelnachweises ermittelt wird, dass aus der tatsächlichen Lärmbelastung

Page 25: BEBAUUNGSPLAN NR. 3, 4. ÄNDERUNG - grosshansdorf.de · Gemeinde Großhansdorf - Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Seite 1 1. Grundlagen für die Aufstellung

Schalltechnische Untersuchung zur 4. Änderung des B-Plans Nr. 3 der Gemeinde Großhansdorf

LÄRMKONTOR GmbH LK 2018.085.1 Seite 11 von 13

geringere Anforderungen an den Schallschutz resultieren, z.B. durch Grundriss-

orientierung von Schlafräumen.

(Hinweis: Die genannten DIN-Vorschriften können bei der Stadtverwaltung zu

den allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.)

Hamburg, 20. April 2018

i.V. Marion Krüger i.A. Sebastian Schultz LÄRMKONTOR GmbH LÄRMKONTOR GmbH

Page 26: BEBAUUNGSPLAN NR. 3, 4. ÄNDERUNG - grosshansdorf.de · Gemeinde Großhansdorf - Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Seite 1 1. Grundlagen für die Aufstellung

Schalltechnische Untersuchung zur 4. Änderung des B-Plans Nr. 3 der Gemeinde Großhansdorf

LÄRMKONTOR GmbH LK 2018.085.1 Seite 12 von 13

9 Anlagenverzeichnis

Anlage 1: Lageplan

Anlage 2a: Schallimmissionsplan für das Plangebiet Tag (06 - 22 Uhr)

Anlage 2b: Schallimmissionsplan für das Plangebiet Nacht (22 - 06 Uhr)

Anlage 3a: Nebenzeichnung 1: Außenlärmpegel für schutzbedürftige Räume

Anlage 3b: Nebenzeichnung 2: Außenlärmpegel für Räume, die überwiegend zum Schlafen genutzt werden können

Beiblatt zur Darstellung von Schallimmissionsplänen – Verkehr

10 Quellenverzeichnis

/1/ DIN 18005-1:2002-07- Schallschutz im Städtebau -Teil 1: Grundlagen und

Hinweise für die Planung vom Juli 2002, DIN - Deutsches Institut für Normung e.V., zu beziehen über Beuth Verlag GmbH

/2/ Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) „Verkehrslärmschutzverordnung vom 12. Juni 1990 (BGBI. I S.1036), die durch Ar-tikel 1 der Verordnung vom 18. Dezember 2014 (BGBI. I S. 2269) geändert wor-den ist“

/3/ BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2005 - 4 A 5.04

/4/ Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe 1990 - RLS-90 vom 14. April 1990, Verkehrsblatt, Amtsblatt des Bundesministers für Verkehr, VkBl. Nr. 7, unter lfd. Nr. 79

/5/ DIN 4109-1:2018-01 - Schallschutz im Hochbau - Teil 1: Mindestanforderun-gen vom Januar 2018, DIN - Deutsches Institut für Normung e.V., zu beziehen über Beuth Verlag GmbH

/6/ DIN 4109-2:2018-01 - Schallschutz im Hochbau - Teil 2: Rechnerische Nach-weise der Erfüllung der Anforderungen vom Januar 2018, DIN - Deutsches Institut für Normung e.V., zu beziehen über Beuth Verlag GmbH

Page 27: BEBAUUNGSPLAN NR. 3, 4. ÄNDERUNG - grosshansdorf.de · Gemeinde Großhansdorf - Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Seite 1 1. Grundlagen für die Aufstellung

Schalltechnische Untersuchung zur 4. Änderung des B-Plans Nr. 3 der Gemeinde Großhansdorf

LÄRMKONTOR GmbH LK 2018.085.1 Seite 13 von 13

/7/ Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-

Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998 (GMBl Nr. 26/1998 S. 503), geändert durch Verwaltungsvor-schrift vom 01.06.2017 (BAnz AT 08.06.2017 B5)

Page 28: BEBAUUNGSPLAN NR. 3, 4. ÄNDERUNG - grosshansdorf.de · Gemeinde Großhansdorf - Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Seite 1 1. Grundlagen für die Aufstellung

BAB

A1

Sieker Landstraße

L224

Pap

enw

isch

Verlängerter Ostring

Alter Achterkamp

Bab

enko

ppel

Bar

tels

kam

p

BAB A1 L224

0 10050Meter

Maßstab:

Projekt:

Planinhalt:

LÄRMKONTOR GmbH

Altonaer Poststraße 13 b 22767 HamburgTel.: 040 - 38 99 94.0 Fax: 040 - 38 99 94.44mail: [email protected]://www.laermkontor.de

Schalltechnische Untersuchung zur 4. Änderung des B-Plans Nr. 3 der Gemeinde Großhansdorf

Anlage 1: Lageplan

LK 2018.085 17.04.20182017(28.02.2018) Ref

Hr. SchultzBearbeiter:A31:3.000

Gemeinde GroßhansdorfBau- und UmweltamtBarkholt 6422927 Großhansdorf

Legende

Gebietsgrenze

Gebäude

Schallschutzwand

Straße

Hilfslinie

Page 29: BEBAUUNGSPLAN NR. 3, 4. ÄNDERUNG - grosshansdorf.de · Gemeinde Großhansdorf - Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Seite 1 1. Grundlagen für die Aufstellung

Pape

nwisc

h

Sieker Landstraße

Maßstab:

Projekt:

Planinhalt:

LÄRMKONTOR GmbH

Altonaer Poststraße 13 b 22767 HamburgTel.: 040 - 38 99 94.0 Fax: 040 - 38 99 94.44mail: [email protected]://www.laermkontor.de

Schalltechnische Untersuchung zur 4. Änderung des B-Plans Nr. 3 der Gemeinde Großhansdorf

Anlage 2a: Schallimmissionsplan für das Plangebiet Tagzeitraum (6-22 Uhr)

LK 2018.085 20.04.20182017(28.02.2018) Ref

Hr. SchultzBearbeiter:A31:869

Gemeinde GroßhansdorfBau- und UmweltamtBarkholt 6422927 Großhansdorf

Legende

Gebietsgrenze

Gebäude

Schallschutzwand

Straße

Hilfslinie

Beurteilungspegel Tag

≤ 50 dB(A)

> 50 - 55 dB(A)

> 55 - 57 dB(A)

> 57 - 59 dB(A)

> 59 - 60 dB(A)

> 60 - 64 dB(A)

> 64 - 65 dB(A)

> 65 - 69 dB(A)

> 69 - 70 dB(A)

> 70 dB(A)

Page 30: BEBAUUNGSPLAN NR. 3, 4. ÄNDERUNG - grosshansdorf.de · Gemeinde Großhansdorf - Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Seite 1 1. Grundlagen für die Aufstellung

Pape

nwisc

h

Sieker Landstraße

Maßstab:

Projekt:

Planinhalt:

LÄRMKONTOR GmbH

Altonaer Poststraße 13 b 22767 HamburgTel.: 040 - 38 99 94.0 Fax: 040 - 38 99 94.44mail: [email protected]://www.laermkontor.de

Schalltechnische Untersuchung zur 4. Änderung des B-Plans Nr. 3 der Gemeinde Großhansdorf

Anlage 2b: Schallimmissionsplan für das Plangebiet Nachtzeitraum (22-6 Uhr)

LK 2018.085 20.04.20182017(28.02.2018) Ref

Hr. SchultzBearbeiter:A31:869

Gemeinde GroßhansdorfBau- und UmweltamtBarkholt 6422927 Großhansdorf

Legende

Gebietsgrenze

Gebäude

Schallschutzwand

Straße

Hilfslinie

Beurteilungspegel Nacht

≤ 40 dB(A)

> 40 - 45 dB(A)

> 45 - 47 dB(A)

> 47 - 49 dB(A)

> 49 - 50 dB(A)

> 50 - 54 dB(A)

> 54 - 55 dB(A)

> 55 - 59 dB(A)

> 59 - 60 dB(A)

> 60 dB(A)

Page 31: BEBAUUNGSPLAN NR. 3, 4. ÄNDERUNG - grosshansdorf.de · Gemeinde Großhansdorf - Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Seite 1 1. Grundlagen für die Aufstellung

Pap

enw

isch

Sieker Landstraße

Maßstab:

Projekt:

Planinhalt:

LÄRMKONTOR GmbH

Altonaer Poststraße 13 b 22767 HamburgTel.: 040 - 38 99 94.0 Fax: 040 - 38 99 94.44mail: [email protected]://www.laermkontor.de

Schalltechnische Untersuchung zur 4. Änderung des B-Plans Nr. 3 der Gemeinde Großhansdorf

Anlage 3a: Nebenzeichnung 1: Außenlärmpegel für schutzbedürftige Räume

LK 2018.085 20.04.20182017(28.02.2018) Ref

Hr. SchultzBearbeiter:A31:869

Gemeinde GroßhansdorfBau- und UmweltamtBarkholt 6422927 Großhansdorf

Legende

Gebietsgrenze

Gebäude

Schallschutzwand

Straße

Hilfslinie

Isophone

Maßgeblicher Außenlärmpegel

≤ 55 dB(A)

> 55 - 60 dB(A)

> 60 - 65 dB(A)

> 65 - 70 dB(A)

> 70 - 75 dB(A)

> 75 - 80 dB(A)

> 80 dB(A)

Page 32: BEBAUUNGSPLAN NR. 3, 4. ÄNDERUNG - grosshansdorf.de · Gemeinde Großhansdorf - Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Seite 1 1. Grundlagen für die Aufstellung

Pap

enw

isch

Sieker Landstraße

Maßstab:

Projekt:

Planinhalt:

LÄRMKONTOR GmbH

Altonaer Poststraße 13 b 22767 HamburgTel.: 040 - 38 99 94.0 Fax: 040 - 38 99 94.44mail: [email protected]://www.laermkontor.de

Schalltechnische Untersuchung zur 4. Änderung des B-Plans Nr. 3 der Gemeinde Großhansdorf

Anlage 3b: Nebenzeichnung 2: Außenlärmpegel für Räume, die überwiegend zum Schlafen genutzt werden können

LK 2018.085 20.04.20182017(28.02.2018) Ref

Hr. SchultzBearbeiter:A31:869

Gemeinde GroßhansdorfBau- und UmweltamtBarkholt 6422927 Großhansdorf

Legende

Gebietsgrenze

Gebäude

Schallschutzwand

Straße

Hilfslinie

Isophone

Maßgeblicher Außenlärmpegel

≤ 55 dB(A)

> 55 - 60 dB(A)

> 60 - 65 dB(A)

> 65 - 70 dB(A)

> 70 - 75 dB(A)

> 75 - 80 dB(A)

> 80 dB(A)

Page 33: BEBAUUNGSPLAN NR. 3, 4. ÄNDERUNG - grosshansdorf.de · Gemeinde Großhansdorf - Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Seite 1 1. Grundlagen für die Aufstellung

Beiblatt zur Darstellung von Schallimmissionsplänen - Verkehr

LÄRMKONTOR GmbH Stand: 16.06.2016

Beurteilung Tag Nacht Darstellung

Bis zum folgenden Orientierungswert der

DIN 18005 sind die genannten Nutzungen

zulässig:

Bis zum folgenden Grenzwert der

16. BImSchV sind die genannten Nutzungen

zulässig:

dB (A) Farbe

Reine Wohngebiete (WR),

Wochenend- und Ferienhausgebiete

Krankenhäuser, Schulen, Alten- und

Kurheime

≤ 50 ≤ 40

Allg. Wohn- (WA), Kleinsiedlungs- (WS) u. Campingplatzgebiete, Friedhöfe, Kleingarten-

und Parkanlagen

> 50-55 > 40-45

Besondere Wohngebiete (WB),

Dorf- und Mischgebiete (MD und MI)

> 55-57 > 45-47

Reine Wohngebiete, allgemeine Wohn- und Kleinsiedlungsgebiete

> 57-59 > 47-49

Dorfgebiete, Kern- und Mischgebiete

> 59-60 > 49-50

Kerngebiete (MK) und Gewerbegebiete (GE)

> 60-64 > 50-54

Gewerbegebiete

> 64-65 > 54-55

> 65-69 > 55-59

> 69-70 > 59-60

Der als Abwägungsgrenze herangezogene Beurteilungspegel von 70 dB(A) tags bzw. 60 dB(A)

nachts für Wohnungsausweisungen wird größtenteils überschritten.

> 70 > 60

Page 34: BEBAUUNGSPLAN NR. 3, 4. ÄNDERUNG - grosshansdorf.de · Gemeinde Großhansdorf - Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Seite 1 1. Grundlagen für die Aufstellung

Fachbeitrag zu den Belangen des Umweltschutzes zur

4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Großhansdorf

Für das Gebiet: Martin-Meyer-Weg 2, 4, 4a und 6, Papenwisch 54, 56,

58, 58a, 60, 62, 62a, 64 und 66, Sieker Landstraße 213, 215, 217,

219, 221 und 223 (südöstlich Schulzentrum, südwestlich Martin-Meyer-

Weg, nordöstlich Sieker Landstraße, nordwestlich Papenwisch)

Anlage 3 zur Begründung

Page 35: BEBAUUNGSPLAN NR. 3, 4. ÄNDERUNG - grosshansdorf.de · Gemeinde Großhansdorf - Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Seite 1 1. Grundlagen für die Aufstellung

Auftraggeber

Gemeinde Großhansdorf Bau- und Umweltamt Barkholt 64 22927 Großhansdorf

Auftragnehmer

TGP Trüper Gondesen Partner Landschaftsarchitekten BDLA An der Untertrave 17 23552 Lübeck Fon 0451 79882-0 Fax 0451 79882-22 [email protected] www.tgp-la.de

Bearbeitung

Leah Dittmer Lübeck, 11. Januar 2019

Page 36: BEBAUUNGSPLAN NR. 3, 4. ÄNDERUNG - grosshansdorf.de · Gemeinde Großhansdorf - Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Seite 1 1. Grundlagen für die Aufstellung

Gemeinde Großhansdorf Fachbeitrag Umweltbelange zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3

TGP

1

INHALTSVERZEICHNIS

1 EINLEITUNG 2

2 ZIELE UND FESTSETZUNGEN DES BEBAUUNGSPLANES 2

3 IN EINSCHLÄGIGEN FACHGESETZEN UND FACHPLÄNEN FESTGELEGTE ZIELE DES UMWELTSCHUTZES 3

4 BAU-, ANLAGE- UND BETRIEBSBEDINGTE WIRKUNGEN 3

4.1 Baubedingte Wirkungen 3

4.2 Anlagebedingte Wirkungen 3

4.3 Betriebsbedingte Wirkungen 4

5 BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELTAUS-WIRKUNGEN, MASSNAHMEN ZUR VERMEIDUNG UND MINIMIERUNG 4

5.1 Menschen (Wohnen und Erholen) 4

5.2 Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt 5

5.3 Fläche und Boden 10

5.4 Wasser 11

5.5 Luft und Klima 11

5.6 Landschaft 11

5.7 Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter 12

5.8 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern 12

6 ARTENSCHUTZRECHTLICHE PRÜFUNG 12

7 ZUSAMMENFASSUNG 13

8 LITERATUR 14

Page 37: BEBAUUNGSPLAN NR. 3, 4. ÄNDERUNG - grosshansdorf.de · Gemeinde Großhansdorf - Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Seite 1 1. Grundlagen für die Aufstellung

Gemeinde Großhansdorf Fachbeitrag Umweltbelange zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3

TGP

2

1 EINLEITUNG

Für Bebauungspläne mit einer festgesetzten zulässigen Grundfläche von weniger als 20.000

Quadratmetern kann ein Bebauungsplan in einem beschleunigten Verfahren gemäß § 13a

BauGB aufgestellt werden. Es ist überschlägig zu prüfen, ob der B-Plan keine erheblichen

Umweltauswirkungen hat. Die Gemeinde hat entschieden, einen freiwilligen Fachbeitrag zu

den Umweltbelangen zu erstellen, in welchem die B-Planänderung auf mögliche erhebliche

Umweltauswirkungen geprüft wird.

2 ZIELE UND FESTSETZUNGEN DES BEBAUUNGSPLANES

Im Interesse einer innerstädtischen Verdichtung sieht die Gemeinde ein Planerfordernis zur

Überarbeitung des Bebauungsplanes Nr. 3, um im Geltungsbereich der 4. Änderung

insbesondere bei den größeren Grundstücken auch im rückwärtigen Bereich eine bauliche

Entwicklung zuzulassen. Zudem werden die Festsetzungen zur verkehrlichen Erschließung

geringfügig überarbeitet. Die Art und das Maß der baulichen Nutzung wird gegenüber dem

Ursprungsbebauungsplan Nr. 3 verändert. Das Mischgebiet II gemäß § 6 BauNVO im

Südwesten wird mit der Änderung als allgemeines Wohngebiet WA2 gemäß § 6 BauNVO

festgesetzt. Folglich finden sich im Geltungsbereich ausschließlich Allgemeine Wohngebiete.

Die Steuerung der zulässigen Nutzungen im Wohngebiet erfolgt im Text unter Nr. 1. Die

zulässige Zahl der Vollgeschosse bleibt mit I oder II unverändert. Im B-Plan Nr. 3 liegt die

festgesetzte Grundflächenzahl zwischen 0,15 und 0,3, die Änderung sieht nunmehr maximal

zulässige Grundflächen von 180 m² für die Baufenster in erster Reihe und von 150 m² für die

Baufenster in zweiter Reihe vor. Für die Baugrundstücke in zweiter Reihe (entspricht WA3 der

Planzeichnung) ist gemäß Nr. 2.2 eine Überschreitung dieses Wertes durch benötigte

Grundflächen gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO (Garagen, Stellplätze, Zufahrten) bis zu

einer Fläche von 300 m² zulässig. Die Festsetzung der Gebäudehöhe von 10 bzw. 8,5 m soll

eine höhere Bebauung unter Berücksichtigung des Gebäudebestands ausschließen.

Ziel und Zweck der Planung lassen sich für die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 wie

folgt zusammenfassen:

Überarbeitung der festgesetzten überbaubaren Flächen unter Berücksichtigung der

vorhandenen Bebauung zugunsten zusätzlicher baulicher Entwicklungsmöglichkeiten

insbesondere für die größeren Grundstücke,

Aufnahme von Regelungen zu der Zahl der zulässigen Wohnungen pro Wohngebäude,

Festsetzungen gestalterischer Vorgaben im Hinblick auf Fassaden, Dachform und

Dachneigung sowie Art der Bedachung,

Teilweise Sicherung landschaftsbildprägender Bäume sowie von Bepflanzungen mit

optisch trennender Wirkung,

Festsetzungen zum Immissionsschutz,

Page 38: BEBAUUNGSPLAN NR. 3, 4. ÄNDERUNG - grosshansdorf.de · Gemeinde Großhansdorf - Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Seite 1 1. Grundlagen für die Aufstellung

Gemeinde Großhansdorf Fachbeitrag Umweltbelange zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3

TGP

3

Aufnahme von artenschutzrechtlichen Hinweisen gemäß § 44 BNatSchG (u.a. zu

Bauzeitenregelung, Prüfung auf Fledermausquartiere),

Aufnahme von Hinweisen und Empfehlungen zu den Aspekten Versiegelung,

Oberbodenschutz, Grundwasserschutz, Verwendung regenerativer Energien,

Baumschutz, Bodenfunden und Grundstückszufahrten bei Gebäuden in zweiter Reihe.

3 IN EINSCHLÄGIGEN FACHGESETZEN UND FACHPLÄNEN FESTGELEGTE ZIELE DES UMWELTSCHUTZES

Im Regionalplan für den Planungsraum I (1998) ist die Gemeinde als Stadtrandkern

2. Ordnung ausgewiesen. Großhansdorf liegt in der Siedlungsachse Hamburg – Ahrensburg –

Bargteheide – Bad Oldesloe.

Der Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum I (1998) trifft keine Aussagen zum

Plangebiet.

Der Landschaftsplan der Gemeinde Großhansdorf (1993) stellt für den Geltungsbereich der B-

Planänderung nichts dar, da der B-Plan Nr. 3 bereits vor Inkrafttreten des Landschaftsplans

gültig war.

Weitere Pläne bzw. rechtliche Vorgaben, die aus Sicht des Umweltschutzes wesentlich sind,

sind nicht zu nennen. Natura 2000-Gebiete sowie Schutzgebiete nach BNatSchG werden

durch den B-Plan nicht berührt.

Im Sinne des § 1a (2) BauGB trägt die Sicherung innerörtlicher Nachverdichtung durch den

Bebauungsplan der Forderung Rechnung, mit Bodenflächen sparsam umzugehen.

4 BAU-, ANLAGE- UND BETRIEBSBEDINGTE WIRKUNGEN

4.1 Baubedingte Wirkungen

Als baubedingt werden die temporär während der Bauzeit durch Bautätigkeiten entstehenden

Wirkungen bezeichnet. Flächenverluste werden bei den anlagebedingten Wirkungen

betrachtet. Es wird davon ausgegangen, dass die Flächeninanspruchnahme während der

Bauzeit über die geplanten dauerhaften Nutzungen nicht hinausgeht. Die übrigen Wirkungen

treten nur temporär auf und können vernachlässigt werden. Deshalb erfolgt im Umweltbericht

keine weitere Betrachtung der potenziellen Auswirkungen. Sie sind unerheblich.

4.2 Anlagebedingte Wirkungen

Unter anlagebedingten Wirkungen werden die direkten Umwelteffekte verstanden, die durch

das Vorhaben verursacht werden.

Die Intensität der anlagebedingten Effekte ist u.a. abhängig

Page 39: BEBAUUNGSPLAN NR. 3, 4. ÄNDERUNG - grosshansdorf.de · Gemeinde Großhansdorf - Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Seite 1 1. Grundlagen für die Aufstellung

Gemeinde Großhansdorf Fachbeitrag Umweltbelange zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3

TGP

4

vom Flächenverbrauch,

von dem Versiegelungsgrad,

von Art und Größe der vorgesehenen Bauwerke.

Wesentlichste anlagebedingte Wirkung ist der direkte Flächenverlust. In Tabelle 1 werden die

möglichen Wirkfaktoren und Auswirkungen auf die Schutzgüter aufgeführt.

Tabelle 1: Übersicht über die wesentlichen potenziellen anlagebedingten Wirkfaktoren und Wirkungen

Wirkfaktor / Wirkung Auswirkung Betroffene Schutzgüter

Bauwerke,

Erschließungs-flächen

Flächenbe-anspruchung

Verlust von Grünfläche, unverbautem Freiraum

Biotopverlust, Veränderung der Standortverhältnisse

Bodenverlust/-degeneration/ Teilversieglung

Verringerung der Versickerungsrate

Veränderung kleinklimatischer Verhältnisse/Beschattung

Verlust von Landschaftselementen

Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit

Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

Fläche; Boden

Wasser

Klima und Luft

Landschaft

Bauwerks-gründung, Überbauung, Regenwasser-bewirtschaftung

Grundwasser-beeinflussung

Verringerung der Versickerungsrate Wasser; Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

4.3 Betriebsbedingte Wirkungen

Betriebsbedingte Wirkungen bleiben auf den Vorhabensstandort beschränkt und können in

ihrer Wirkung vernachlässigt werden.

5 BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELTAUS-WIRKUNGEN, MASSNAHMEN ZUR VERMEIDUNG UND MINIMIERUNG

5.1 Menschen (Wohnen und Erholen)

Der Plangeltungsbereich liegt im Süden der Gemeinde Großhansdorf. Das Gebiet ist im

südlichen, östlichen und nördlichen Randbereich geprägt durch eine durchgrünte

Wohnhausbebauung, dabei handelt es sich vornehmlich um ein- bis zweigeschossige Ein-

oder Mehrfamilienhäuser. Entlang der Sieker Landstraße stehen sechs Wohnhäuser, entlang

der Straße Papenwisch acht Wohnhäuser (davon eines in zweiter Reihe) und entlang des

Martin-Meyer-Weges drei Wohnhäuser. An die Wohnbebauung schließen großflächige Gärten

mit einigen Schuppen / Gartenhäuschen sowie vereinzelt stehenden Nadel-, Obst- und

Laubbäumen an. Die Gebäude stehen entsprechend der überbaubaren Grundstücksfläche

des B-Planes Nr. 3 (rechtskräftig seit 15.08.1981) im vorderen Bereich der Grundstücke. Die

Page 40: BEBAUUNGSPLAN NR. 3, 4. ÄNDERUNG - grosshansdorf.de · Gemeinde Großhansdorf - Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Seite 1 1. Grundlagen für die Aufstellung

Gemeinde Großhansdorf Fachbeitrag Umweltbelange zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3

TGP

5

im B-Plan als „zukünftig fortfallend“ markierten Gebäude bzw. Gebäudeteile in den hinteren

Grundstücksbereichen im Norden des Geltungsbereiches sind noch immer erhalten. Eine

gesamthafte Hinterbebauung mit freistehenden Gebäuden gibt es bisher jedoch nicht. Der

überwiegende Teil der sehr tiefen Grundstücke hat eine Größe von mehr als 1.000 m².

Im Nordwesten grenzt das Gebiet an die Friedrich Junge-Schule, die Zufahrt mit Wendekreis

für die Schulbusse befindet sich teilweise innerhalb des Geltungsbereichs. Durch den Schul-

und Busbetrieb bestehen Vorbelastungen aufgrund von Schul- und Verkehrslärm. Eine weitere

Belastung geht von der Autobahn A1 aus, welche in einer Entfernung von etwa 250 m zum

Gebiet verläuft und im Gebiet schwach zu hören ist.

Die B-Planänderung sieht die Beibehaltung der Nutzung als Wohngebiet vor, die Erhöhung

der Anzahl an freistehenden Wohnhäusern bedingt keine immissionsschutzrechtlichen

Konflikte.

Die Erschließung erfolgt über das bestehende Straßennetz. Die vorgesehene Wohnbebauung

in zweiter Reihe liegt mehr als 50 m von den umgebenden öffentlichen Straßen entfernt,

sodass hier Zufahrten geschaffen werden müssen. Die zusätzliche Bebauung führt nicht zu

einer signifikanten Erhöhung der Verkehre auf den drei das Plangebiet umgebenden Straßen.

Die starke Durchgrünung des Plangebietes mit großen, überwiegend eingewachsenen

Gehölzstrukturen wird durch die Festsetzungen im B-Plan nicht wesentlich eingeschränkt. Der

prägende Baumbestand wurde weitestgehend bei der Festlegung der überbaubaren Flächen

berücksichtigt. Erhaltungsfestsetzungen werden für einzelne prägende Bäume im

Randbereich formuliert, für den weiteren Baumbestand im Plangebiet ist bei einer Fällung das

Ausgleichserfordernis gemäß der gültigen Baumschutzsatzung zu prüfen. Durch die

Anreihung der Baufenster bleibt der Charakter des Siedlungsbereiches mit großen Gärten

bestehen.

Für das Schutzgut Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit sind keine

erheblichen nachteiligen Auswirkungen zu erwarten.

5.2 Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

Das Gebiet wurde am 09. Januar 2019 begangen. Dabei wurde insbesondere auf Strukturen

geachtet, die für Anhang IV-Arten und Vögel von Bedeutung sind. Die wesentlichen

Ergebnisse der faunistischen Potenzialanalyse und artenschutzfachlichen Betrachtung (siehe

TGP 2019) werden im Folgenden in Kurzform dargestellt.

Vegetation

Das Gebiet ist im südlichen, östlichen und nördlichen Randbereich geprägt durch eine

durchgrünte Wohnhausbebauung, dabei handelt es sich vornehmlich um ein- bis

zweigeschossige Ein- oder Zweifamilienhäuser. Hinter den Wohnhäusern liegen großflächige

Gärten mit vereinzelt stehenden Nadel- und Obstbäumen sowie wenigen Birken. Es handelt

sich überwiegend um Ziergärten mit Rasen und immergrünen Gehölzen. Der westliche

Randbereich wird durch eine von Nadelgehölzen dominierte Baumreihe geprägt, welche das

Untersuchungsgebiet von der benachbarten Friedrich Junge-Schule trennt. Im Nordwesten

Page 41: BEBAUUNGSPLAN NR. 3, 4. ÄNDERUNG - grosshansdorf.de · Gemeinde Großhansdorf - Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Seite 1 1. Grundlagen für die Aufstellung

Gemeinde Großhansdorf Fachbeitrag Umweltbelange zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3

TGP

6

befinden sich ein asphaltierter Parkplatz sowie Wendekreise für jeweils PKW und Schulbusse.

Der Parkplatz wird durch Heckenstrukturen von der Bebauung getrennt, hierbei handelt es

sich um 2 bis 2,5 m hohe Hecken aus Hainbuche sowie Gewöhnlicher Berberitze. Zudem

steht hier am Durchgang zur Schule eine sehr markante Kastanie mit über einem Meter

Stammdurchmesser. Gewässer finden sich im Gebiet lediglich in Form von zwei künstlich

angelegten Gartenteichen. Die biologische Vielfalt des Gebiets wird als gering bis mäßig

eingeschätzt. Ortsbildprägende und ökologisch hochwertige einheimische Laubbäume werden

über die textliche Festsetzung Nr. 5 der B-Planänderung gesichert. Insgesamt ist der

Baumbestand im Gebiet über die Baumschutzsatzung abgedeckt. Der Verlust von Bäumen,

welche nach der Baumschutzsatzung geschützt sind, ist demnach durch eine entsprechende

Neupflanzung auszugleichen.

Die geplante zusätzliche Bebauung in den hinteren Bereichen der Grundstücke zur Sieker

Landstraße hin ist überwiegend auf bestehenden Rasenflächen vorgesehen. Umgebende

Hecken- und Gehölzstrukturen können möglicherweise erhalten bleiben. Die zu entfernenden

Bäume fallen nicht unter die Baumschutzsatzung (Nadelbäume, Obstbäume, Birken). Je nach

Lageverlauf der Zufahrten gehen hier weitere Gehölzstrukturen verloren. Bei einer Bebauung

in zweiter Reihe zu den Häusern entlang des Papenwischs gehen zudem mehrere

Nadelgehölze sowie möglicherweise eine Birke verloren. Weitere Eingriffe in wertgebende

Biotope sind nicht zu erwarten. Natura 2000-Gebiete oder sonstige Schutzgebiete werden

durch den B-Plan nicht berührt.

Zum Schutz der landschaftsbestimmenden bzw. nach Baumschutzsatzung geschützten

Einzelbäume sind die schadensbegrenzenden Maßnahmen nach den entsprechenden

Regelwerken DIN 18920 (Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen

bei Baumaßnahmen) und in Anlehnung an die RAS-LP4 (Richtlinie für die Anlage von

Straßen) durchzuführen.

Abbildung 1: Untersuchungsgebiet in rot umrandet (Luftbild: BingMaps 2018)

Page 42: BEBAUUNGSPLAN NR. 3, 4. ÄNDERUNG - grosshansdorf.de · Gemeinde Großhansdorf - Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Seite 1 1. Grundlagen für die Aufstellung

Gemeinde Großhansdorf Fachbeitrag Umweltbelange zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3

TGP

7

Brutvögel

Die potenziell vorhandenen Brutvogelarten sind in Tabelle 2 dargestellt. Es wird dargestellt, ob

die Art im Untersuchungsgebiet Brutvogel (b) sein kann oder diesen Bereich nur als Teilrevier

(tr) oder als Nahrungsgast (ng) nutzen kann. Das Teilrevier wird dann angenommen, wenn die

Art zwar im Untersuchungsgebiet brüten kann, das Untersuchungsgebiet aber viel zu klein für

ein ganzes Revier ist. Die Art muss weitere Gebiete in der Umgebung mit nutzen.

Es kommt eine Art potenziell vor, die nach Roter Liste Schleswig-Holsteins (KNIEF et al. 2010)

auf der Vorwarnliste verzeichnet ist, hierbei handelt es sich um den Grünspecht. Die potenziell

vorkommenden Arten Gartenrotschwanz und Grauschnäpper sind in der deutschlandweiten

Roten Liste nach GRÜNEBERG et al. (2015) auf der Vorwarnliste verzeichnet, in der

vorgehenden Liste von SÜDBECK et al. (2007) gelten die zwei Arten noch als ungefährdet. In

Schleswig-Holstein hingegen ist der Status dieser beiden Arten weiterhin „ungefährdet“.

Größere Horste von Greifvögeln befinden sich nicht im Untersuchungsgebiet, so dass deren

Brutvorkommen ausgeschlossen werden können.

Alle Vogelarten sind nach § 7 BNatSchG als „europäische Vogelarten“ besonders geschützt.

Der Grünspecht und die als Nahrungsgäste potenziell vorkommenden Greifvögel und Eulen

sind nach BArtSchV streng geschützt.

Tabelle 2: Artenliste der potenziell vorkommenden Vogelarten

St. SH D § Anm. Trend

Gehölzbrüter

Amsel, Turdus merula b - - /

Blaumeise, Parus caeruleus b - - Hö +

Buchfink, Fringilla coelebs b - - /

Gartenrotschwanz, Phoenicurus phoenicurus b - V Hö +

Gimpel, Pyrrhula pyrrhula b - - +

Grauschnäpper, Muscicapa striata b - V Hö /

Grünfink, Carduelis chloris b - - /

Heckenbraunelle, Prunella modularis b - - +

Klappergrasmücke, Sylvia curruca b - - +

Kohlmeise, Parus major b - - Hö +

Misteldrossel, Turdus viscivorus b - - /

Mönchsgrasmücke, Sylvia atricapilla b - - +

Rotkehlchen, Erithacus rubecula b - - /

Schwanzmeise, Aegithalos caudatus b - - +

Singdrossel, Turdus philomelos b - - /

Tannenmeise, Parus ater b - - Hö +

Wintergoldhähnchen, Regulus regulus b - - +

Zaunkönig, Troglodytes troglodytes b - - +

Zilpzalp, Phylloscopus collybita b - - +

Arten mit großen Revieren

Buntspecht, Dendrocopos major b - - Hö +

Page 43: BEBAUUNGSPLAN NR. 3, 4. ÄNDERUNG - grosshansdorf.de · Gemeinde Großhansdorf - Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Seite 1 1. Grundlagen für die Aufstellung

Gemeinde Großhansdorf Fachbeitrag Umweltbelange zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3

TGP

8

St. SH D § Anm. Trend

Eichelhäher, Garrulus glandarius b/tr - - +

Elster, Pica pica b/tr - - /

Grünspecht, Picus viridis b/tr V - § Hö +

Habicht , Accipiter gentilis ng - - § /

Rabenkrähe, Corvus corone b/tr - - /

Ringeltaube, Columba palumbus b/tr - - /

Sperber, Accipiter nisus ng - - § +

Waldkauz, Strix aluco ng - - § Hö /

St: Status im Untersuchungsgebiet: b: Brutvogel; tr: Teilrevier, d.h. Flächen der Umgebung müssen mitgenutzt

werden; ng: Nahrungsgast; § = sind die nach § 7 (2) Nr. 14 BNatSchG streng geschützten Arten; SH: Rote-Liste-

Status nach KNIEF et al. (2010) und D: nach GRÜNEBERG et al. (2015). - = ungefährdet, V = Vorwarnliste, 3 =

gefährdet; Anm. Hö = Höhlen- und Nischenbrüter; Trend = kurzfristige Bestandsentwicklung nach KNIEF et al.

(2010): - = Rückgang, / = stabil, + = Zunahme

Auswirkungen auf potenziell vorkommende Brutvögel

Durch den Verlust einiger Bäume und der großen Gärten, verlieren die Tabelle 2 aufgeführten

potenziellen Brutvogelarten zumindest Teile ihres potenziellen Lebensraumes.

Die Arten mit großen Revieren können in die Umgebung ausweichen. Die Arten Buntspecht,

Eichelhäher, Elster, Rabenkrähe und Ringeltaube kommen flächendeckend in Schleswig-

Holstein vor und auch in Hamburg nimmt ihr Bestand zu. Diese sehr anpassungsfähigen Arten

können problemlos auf umgebende Flächen ausweichen und zudem auch die neu

entstehenden Gärten teilweise nutzen. Gleiches gilt für den Grünspecht, der in der

landesweiten Roten Liste auf der Vorwarnliste geführt wird, sowie für Greifvögel und Eulen.

Insgesamt führt der Verlust von verfügbaren Flächen im Plangebiet nicht zu Verminderungen

der Populationen oder Beschädigungen eventuell außerhalb des Untersuchungsgebietes

liegender Fortpflanzungsstätten.

Am stärksten betroffen sind die Arten, die im Siedlungsbereich nur vorkommen, wenn dieser

einen naturnahen Gehölz-Offenland-Charakter einschließlich größerer Bereich mit vielfältigen

Strukturen aufweist („ungepflegter“ Garten). Gartenrotschwanz und Grauschnäpper sind mit

ihren Brutplätzen an naturnahe Gärten mit strukturreichen Gebüschen oder Bäumen

gebunden. Durch die Umgestaltung der Gärten und die Siedlungsverdichtung gehen die

notwendigen Strukturen für diese potenziell vorkommenden Arten verloren. Die Arten

Gartenrotschwanz und Grauschnäpper sind mittlerweile in der bundesweiten Roten Liste in

der Vorwarnliste zu finden, in Schleswig-Holstein ist ihr Bestand jedoch weiterhin ungefährdet.

Zur Minimierung der Beeinträchtigungen sollten nach Möglichkeit wertgebende Strukturen

erhalten bleiben und die Entfernung von Gehölzen nach Möglichkeit auf das nötigste Maß

begrenzt werden.

Bei einer Ausnutzung der Baufelder kommt es zu einem Verlust von Fläche für die übrigen

Arten der Gehölze, wodurch sich die Revieranzahl vermindert. Insgesamt können diese

anpassungsfähigen Arten jedoch auch weiterhin die neu entstehenden Gärten nutzen oder auf

die ebenfalls gehölzreiche Umgebung ausweichen. Der Gehölzanteil in Schleswig-Holstein

nimmt im Allgemeinen zu, sodass langfristig kontinuierlich Ausweichmöglichkeiten für die

Page 44: BEBAUUNGSPLAN NR. 3, 4. ÄNDERUNG - grosshansdorf.de · Gemeinde Großhansdorf - Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Seite 1 1. Grundlagen für die Aufstellung

Gemeinde Großhansdorf Fachbeitrag Umweltbelange zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3

TGP

9

ungefährdeten und nicht auf der Vorwarnliste verzeichneten Gehölzvogelarten im Umfeld

entstehen.

Alle mit Revierverlusten betroffenen Arten sind noch weit verbreitet. Der Verlust einzelner

Brutreviere würde nicht zu einem ungünstigen Erhaltungszustand und damit Gefährdung der

Arten führen. Da es sich um störungsunempfindliche Arten handelt, sind keine Störwirkungen

durch Baumaßnahmen zu erwarten. Die Baufeldfreimachung erfolgt gemäß Festsetzungen

der B-Planänderung außerhalb der Vogelbrutzeit in der Zeit vom Oktober bis Februar.

Fledermäuse

Aufgrund der Verbreitungsübersichten in BORKENHAGEN (2011) kommen im Raum

Großhansdorf die in Tabelle 3 aufgeführten Arten vor. Alle potenziell vorkommenden

Fledermausarten sind im Anhang IV (streng zu schützende Tier- und Pflanzenarten von

gemeinschaftlichem Interesse) der FFH-Richtlinie aufgeführt und damit auch nach § 7

BNatSchG streng geschützt.

Tabelle 3: Potenziell aufgrund ihrer Verbreitung vorkommende Fledermausarten

Art Kommentar RL-D RL-SH

Braunes Langohr

Plecotus auritus

Waldfledermaus, auch in Parks und Gärten. Quartiere in

Bäumen und Gebäuden. V V

Breitflügelfledermaus

Eptesicus serotinus

Typische Fledermaus der Siedlungen, auch im Wald

jagend. Quartiere nur in Gebäuden. G 3

Fransenfledermaus

Myotis nattereri

In Wäldern und im Siedlungsbereich. Nutzt Höhlen in

Bäumen und in Gebäuden - V

Großer Abendsegler

Nyctalus noctula

Waldart, Quartiere nur in größeren Bäumen

(Spechthöhlen) oder in Gebäuden. V 3

Kleiner Abendsegler

Nyctalus

jagt außerhalb der Wälder. Nutzt Höhlen in Bäumen und in

Gebäuden. Selten D 2

Rauhautfledermaus

Pipistrellus nathusii Waldfledermaus. Quartiere in Bäumen. - 3

Wasserfledermaus

Myotis daubentoni

An Gewässer gebunden, Quartiere überwiegend in

Bäumen in Gewässernähe. - *

Zwergfledermaus /

Pipistrellus p.

Verbreitete Siedlungs- und Waldfledermaus, seltener im

Waldinneren. Quartiere in Gebäuden oder seltener in

Bäumen.

- *

RL D = Rote Liste der Säugetiere Deutschlands (MEINIG et al. 2009); RL SH = Rote Liste der Säugetiere Schleswig-

Holsteins (BORKENHAGEN 2014); 2 = stark gefährdet; 3 = gefährdet; V = Vorwarnliste; G = Gefährdung anzunehmen,

D = Daten defizitär; * = ungefährdet; - = nicht auf der Roten Liste geführt.

Die Wohnhäuser im Gebiet sind alle noch bewohnt und werden dementsprechend gepflegt,

daher sind hier Vorkommen von Fledermäusen unwahrscheinlich und es besteht kein

besonderes Potenzial für Fledermausquartiere. Kurzzeitiger Leerstand (aktuell bei zwei

Wohnhäusern) kann an dieser Stelle vernachlässigt werden, da die Häuser voraussichtlich

sehr zeitnah wieder bewohnt sein werden. Die Bäume der Gärten weisen keine erkennbaren

Page 45: BEBAUUNGSPLAN NR. 3, 4. ÄNDERUNG - grosshansdorf.de · Gemeinde Großhansdorf - Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Seite 1 1. Grundlagen für die Aufstellung

Gemeinde Großhansdorf Fachbeitrag Umweltbelange zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3

TGP

10

Höhlen auf, die für Fledermäuse geeignet wären. Die markanten Einzelbäume in den

Randbereichen des Gebiets (Buchen, Kastanie) weisen aufgrund ihres Alters bzw.

Stammdurchmessers ein gewisses Potenzial für Fledermausquartiere (insbesondere

Tagesverstecke) auf. Im Gebiet konnten keine Strukturen mit mindestens mittlerer Bedeutung

als potenzielles Jagdgebiet erfasst werden.

Auswirkungen auf potenziell vorkommende Fledermäuse

Potenzielle Quartierbäume sowie potenziell bedeutsame Nahrungsflächen sind im von

Baumaßnahmen betroffenen Teil des B-Plangebietes nicht vorhanden und werden daher nicht

beeinträchtigt. Die Einzelbäume, in denen Tagesverstecke nicht ausgeschlossen werden

können, bleiben erhalten. Aufgrund ihres großen Aktionsradius können die potenziell

vorhandenen Fledermausarten zudem ausweichen (z.B. in Waldflächen ca. einen Kilometer

nördlich).

Vor Abriss- oder Sanierungsarbeiten von Gebäuden sowie vor Baumfällungen ist trotz dessen

eine Prüfung auf Fledermausbesatz bzw. –quartiere durchzuführen.

Weitere Arten des Anhang IV

Vorkommen der Haselmaus sind aufgrund ungeeigneter Habitate nicht zu erwarten, die

vorhandenen Hecken entsprechen in ihrer Strukturausprägung nicht den

Lebensraumansprüchen der Haselmaus und/oder sind zu verschattet. Für das Vorkommen

des Eremiten erforderliche große Bäume mit großen Höhlungen sind ebenfalls nicht

vorhanden. Andere Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sind nicht zu erwarten, da die

übrigen Arten des Anhangs IV sehr spezielle Lebensraumansprüche haben (Moore, alte

Wälder, spezielle Gewässer, marine Lebensräume), die hier nicht erfüllt werden. Da keine

entsprechenden Gewässer vorhanden sind, können Lebensstätten von Amphibien und

Fischen, zumal solchen des Anhangs IV der FFH-Richtlinie, ausgeschlossen werden.

5.3 Fläche und Boden

Die Bodenverhältnisse in der Gemeinde Großhansdorf variieren kleinteilig sehr stark. Aktuelle

Bodenuntersuchungen für den Geltungsbereich liegen nicht vor. Gemäß der

Bodenübersichtskarte (siehe Landwirtschafts- und Umweltatlas, LLUR 2018) findet sich im

Gebiet als Leitbodentyp die Parabraunerde mit den Begleitbodentypen Pseudogley-

Parabraunernde, Pseudogley-Kolluvisol sowie Pseudogley. Die infolge der Moränenbildung

vorherrschenden lehmigen Sandböden und Parabraunerden weisen dem Landschaftsplan

zufolge ein mittleres Biotopentwicklungspotenzial auf.

Es gibt keine Hinweise darauf, dass im Plangeltungsbereich mit Vorkommen von

Altstandorten, Altablagerungen oder schädlichen Bodenverunreinigungen zu rechnen ist.

Angesichts der Grundstücksgrößen von vielfach 1.000 oder mehr m² begünstigen die

zulässigen Grundflächen von 180 bzw. 150 m² eine Minimierung der Bodenbeeinträchtigungen

durch Versiegelung. Zudem wird in den textlichen Festsetzungen zur weitestgehenden

Sicherung der Bodenfunktionen die Verwendung von wasser- und luftdurchlässigen

Page 46: BEBAUUNGSPLAN NR. 3, 4. ÄNDERUNG - grosshansdorf.de · Gemeinde Großhansdorf - Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Seite 1 1. Grundlagen für die Aufstellung

Gemeinde Großhansdorf Fachbeitrag Umweltbelange zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3

TGP

11

Oberflächenbefestigungen empfohlen. Insgesamt kommt es durch die Vergrößerung sowie die

Schaffung neuer Baufenster gegenüber dem Ursprungsplan jedoch zu einer zusätzlichen

Versiegelung. Durch die zusätzliche Versiegelung gehen im Hinblick auf das Schutzgut Boden

keine Flächen mit besonderer Bedeutung für den Naturschutz verloren.

Eine erhebliche Zunahme des Ziel- und Quellverkehrs ist aufgrund des geringen Umfangs

möglicher neuer Gebäude nicht zu erwarten, sodass hinsichtlich möglicher Schadstoffeinträge

keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten sind.

5.4 Wasser

Oberflächengewässer finden sich im Gebiet in Form von zwei Gartenteichen. Eingriffe in diese

können durch die geplanten Festsetzungen ausgeschlossen werden, da die Teiche nicht im

Bereich von Baufenstern oder möglichen Zufahrtswegen liegen.

Hinsichtlich des Grundwassers liegen genauere Untersuchungen für den Geltungsbereich

nicht vor.

Nachteilige Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser ergeben sich durch die potenziell

mögliche Erhöhung der Versiegelung durch Gebäude, Nebenflächen und Zufahrten. Diese

Beeinträchtigungen werden jedoch durch die Beschränkung der Grundflächenzahl auf 150

bzw. 180 m² minimiert und sind insgesamt nicht erheblich. Eine erhebliche betriebsbedingte

Belastung des Grundwassers durch Stoffeinträge ist ebenfalls nicht zu befürchten.

5.5 Luft und Klima

Durch die im Geltungsbereich zulässige Bebauung ist weder eine erhebliche Beeinträchtigung

des Lokalklimas noch eine erhebliche Verschlechterung der Luftqualität zu erwarten.

5.6 Landschaft

Der Plangeltungsbereich besteht aus stark durchgrünten Flächen mit randlich stehenden ein-

/zweigeschossigen Ein- und Mehrfamilienhäusern. Im Norden finden sich Verkehrsflächen

(Wendekreis und Parkplatz). Das Gebiet weist insbesondere im Zentrum umfangreiche

Gehölzbestände auf, dabei handelt es sich zum überwiegenden Teil um Nadelgehölze. Die

gehölzreiche Ausprägung der Gärten findet sich in weiten Teilen Großhansdorfs und ist als

ortstypisch zu bezeichnen.

Durch die Festsetzungen der B-Planänderung hinsichtlich der baulichen Höhe, der Fassaden

sowie der Dachgestaltung können größere, unmaßstäbliche und gebietsuntypische Gebäude

vermieden werden. Somit ist davon auszugehen, dass sich die geplante Bebauung in die

ortsübliche Bauweise des Umfelds einfügt. Prägende Einzelbäume im Straßenrandbereich

innerhalb des Plangebiets werden zur Erhaltung festgesetzt. Die stärkste Veränderung im

Hinblick auf das Landschaftsbild wird durch die Überplanung der Gärten im Zentrum

entstehen. Diese Flächen sind jedoch von außen kaum einsehbar und sind daher nur von

Page 47: BEBAUUNGSPLAN NR. 3, 4. ÄNDERUNG - grosshansdorf.de · Gemeinde Großhansdorf - Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Seite 1 1. Grundlagen für die Aufstellung

Gemeinde Großhansdorf Fachbeitrag Umweltbelange zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3

TGP

12

allgemeiner Bedeutung. Erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft sind nicht zu

erwarten.

5.7 Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter

Im Plangebiet sind keine archäologischen Denkmäler oder Baudenkmäler bekannt. Kultur- und

sonstige Sachgüter sind durch die Planung nicht betroffen.

5.8 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern

Im Wesentlichen sind im konkreten Fall folgende Wechselwirkungen zu berücksichtigen:

Schutzgut Wechselwirkungen mit anderen Schutzgütern

Menschen - Schutzgüter Pflanzen, Tiere, Boden, Wasser, Klima/Luft und Landschaft bilden die Lebensgrundlage des Menschen

Pflanzen - Abhängigkeit der Vegetation von den abiotischen Standorteigenschaften (Bodenform, Grundwasserflurabstand)

- Bestandteil/Strukturelement des Landschaftsbildes

- anthropogene Vorbelastungen von Pflanzen/ Biotopstrukturen (Überbauung, Standortveränderungen)

Tiere - Abhängigkeit der Tierwelt von der biotischen und abiotischen Lebensraumausstattung (Vegetation/ Biotopstruktur, Biotopvernetzung, Boden, Wasserhaushalt)

- anthropogene Vorbelastungen von Tieren und Tierlebensräumen (Störung, Verdrängung)

Boden - Abhängigkeit der Bodeneigenschaften von den geologischen, geomorphologischen, wasserhaushaltlichen und vegetationskundlichen Verhältnissen

- Boden als Lebensraum für Tiere und Menschen, als Standort für Biotope u. Pflanzengesellschaften sowie in seiner Bedeutung für den Landschaftswasserhaushalt (Grundwasserneubildung, Retentionsfunktion, Grundwasserschutz, Grundwasserdynamik)

- Boden in seiner Bedeutung für den Wasserhaushalt (Grundwasserneubildung, Retentionsfunktion, Grundwasserschutz, Grundwasserdynamik)

- anthropogene Vorbelastungen (Bearbeitung, Stoffeinträge, Verdichtung, Versiegelung)

Grundwasser - Abhängigkeit der Grundwasserneubildung von bodenkundlichen, vegetationskundlichen und nutzungsbezogenen Faktoren

- anthropogene Vorbelastungen des Grundwassers (Nutzung, Stoffeintrag)

Klima / Luft - im konkreten Fall aufgrund der Kleinflächigkeit des Plangebietes keine relevanten Wechselwirkungen zu erwarten

Landschaft - Abhängigkeit des Landschaftsbildes von den Landschaftsfaktoren Relief und Vegetation/ Nutzung

- Grundlage für die Erholung des Menschen

- anthropogene Vorbelastungen des Landschaftsbildes und Landschaftsraumes (Überformung)

Die für das Vorhaben relevanten Wechselwirkungszusammenhänge und funktionalen

Beziehungen innerhalb von Schutzgütern und zwischen Schutzgütern sind im Rahmen der

schutzgutbezogenen Auswirkungsprognose berücksichtigt. Voraussichtlich treten keine

erheblichen Beeinträchtigungen infolge der Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern

durch Addition oder Potenzieren der Wirkungen auf.

6 ARTENSCHUTZRECHTLICHE PRÜFUNG

Von den im Untersuchungsgebiet potenziell vorkommenden Brutvogelarten sind

Gartenrotschwanz und Grauschnäpper bei einer tatsächlichen Inanspruchnahme der

Page 48: BEBAUUNGSPLAN NR. 3, 4. ÄNDERUNG - grosshansdorf.de · Gemeinde Großhansdorf - Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Seite 1 1. Grundlagen für die Aufstellung

Gemeinde Großhansdorf Fachbeitrag Umweltbelange zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3

TGP

13

Baufelder in zweiter Reihe dann betroffen, wenn die für die Arten wertgebenden

Gehölzstrukturen entfernt werden. Ein aus diesem Biotopverlust bedingter Verlust von

Brutrevieren und damit eine Zerstörung oder zumindest Beschädigung von

Fortpflanzungsstätten im Sinne des § 44 BNatSchG kann folglich nicht ausgeschlossen

werden. Kommt es zu einer Beschädigung des Lebensraumes, so wäre zur Erhaltung der

Funktionen der Flächen ein artenschutzrechtlicher Ausgleich notwendig. Sinnvolle

Maßnahmen sind die Schaffung von Streuobstwiesen, Gestaltung von waldrandähnlichen

Strukturen oder dichteren Gebüschen. Mit dem Angebot von Nisthilfen kann in jungen Stadien

dieser Lebensräume die Ansiedlung unterstützt werden.

Mit Ausgleichsmaßnahmen können die ökologische Funktion der Lebensstätten von

Gartenrotschwanz und Grauschnäpper erhalten bleiben, so dass die Notwendigkeit einer

Ausnahme nach § 45 BNatSchG vermieden werden kann. Die übrigen Arten sind nicht mit

einer Beschädigung ihrer Fortpflanzungs- und Ruhestätte betroffen bzw. können durch die

allgemeine Landschaftsentwicklung mit Gehölzzunahmen in die Umgebung ausweichen. Eine

Verwirklichung des Bebauungsplanes würde demnach nicht gegen § 44 BNatSchG verstoßen.

Bei potenziell vorhandenen Fledermäusen sind Fortpflanzungs- und Ruhestätten nicht

betroffen. Ein Verstoß gegen § 44 BNatSchG liegt bzgl. dieser Arten nicht vor.

Die Bestimmungen des § 44 BNatSchG bilden kein unüberwindliches Hindernis zur

Verwirklichung des Bebauungsplanes (TGP 2019).

7 ZUSAMMENFASSUNG

Die Gemeinde beabsichtigt im Zuge der 4. Änderung des B-Plan Nr. 3 die Nachverdichtung

eines Wohngebietes im Süden der Gemeinde.

Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Schutzgüter Menschen, insbesondere die

menschliche Gesundheit, Wasser, Klima und Luft, Landschaft sowie Kulturelles Erbe und

sonstige Sachgüter sind nicht zu erwarten.

Werden im Zuge der tatsächlichen Inanspruchnahme strukturreiche Gebüsche oder Bäume

entnommen, so führt dies zu Biotopverlusten und Revierverluste der potenziell im Gebiet

vorkommenden Arten Gartenrotschwanz und Grauschnäpper können nicht ausgeschlossen

werden. Bei Eintreten dieses artenschutzrechtlichen Konflikts wären artspezifisch geeignete

Ausgleichsmaßnahmen zur Vermeidung von Verbotsverstößen vorzusehen.

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes führen zu einer Erhöhung der potenziell

überbaubaren Flächen.

Bei Anwendung der Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen sind keine erheblichen

nachteiligen Umweltauswirkungen durch das Vorhaben zu erwarten.

Page 49: BEBAUUNGSPLAN NR. 3, 4. ÄNDERUNG - grosshansdorf.de · Gemeinde Großhansdorf - Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Seite 1 1. Grundlagen für die Aufstellung

Gemeinde Großhansdorf Fachbeitrag Umweltbelange zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3

TGP

14

8 LITERATUR

BORKENHAGEN, P. (2014): Die Säugetiere Schleswig-Holsteins – Rote Liste. – Ministerium für

Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-

Holstein (Hrsg.), 122 S., Flintbek.

BORKENHAGEN, P. (2011): Die Säugetiere Schleswig-Holsteins. Husum, 664 S.

GRÜNEBERG, C., H.-G. BAUER, H. HAUPT, O. HÜPPOP, T. RYSLAVY & P. SÜDBECK (2015): Rote

Liste der Brutvögel Deutschlands. Berichte zum Vogelschutz 52: 19-67.

KNIEF, W., R.K. BERNDT, B. HÄLTERLEIN, K. JEROMIN, J.J. KIECKBUSCH, B. KOOP (2010): Die

Brutvögel Schleswig-Holsteins. Rote Liste. Flintbek, 118 S.

MEINIG, H, P. BOYE & R. HUTTERER (2009): Rote Liste und Gesamtartenliste der Säugetiere

(Mammalia) Deutschlands, Bearbeitungsstand Oktober 2008. – Naturschutz und

Biologische Vielfalt 70 (1):115-153.

TGP – TRÜPER GONDESEN PARTNER (2019): Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur 4.

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Großhansdorf

SÜDBECK, P., H.- G. BAUER, M. BOSCHERT, P. BOYE & W. KNIEF (2007): Rote Liste der

Brutvögel Deutschlands. Berichte zum Vogelschutz 44:23-8

Page 50: BEBAUUNGSPLAN NR. 3, 4. ÄNDERUNG - grosshansdorf.de · Gemeinde Großhansdorf - Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Seite 1 1. Grundlagen für die Aufstellung

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur

4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Großhansdorf

Für das Gebiet: Martin-Meyer-Weg 2, 4, 4a und 6, Papenwisch 54, 56,

58, 58a, 60, 62, 62a, 64 und 66, Sieker Landstraße 213, 215, 217,

219, 221 und 223 (südöstlich Schulzentrum, südwestlich Martin-Meyer-

Weg, nordöstlich Sieker Landstraße, nordwestlich Papenwisch)

Anlage 4 zur Begründung

Page 51: BEBAUUNGSPLAN NR. 3, 4. ÄNDERUNG - grosshansdorf.de · Gemeinde Großhansdorf - Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Seite 1 1. Grundlagen für die Aufstellung

Auftraggeber

Gemeinde Großhansdorf Bau- und Umweltamt Barkholt 64 22927 Großhansdorf

Auftragnehmer

TGP Trüper Gondesen Partner Landschaftsarchitekten BDLA An der Untertrave 17 23552 Lübeck Fon 0451 79882-0 Fax 0451 79882-22 [email protected] www.tgp-la.de

Bearbeitung

Leah Dittmer Lübeck, 11. Januar 2019

Page 52: BEBAUUNGSPLAN NR. 3, 4. ÄNDERUNG - grosshansdorf.de · Gemeinde Großhansdorf - Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Seite 1 1. Grundlagen für die Aufstellung

Gemeinde Großhansdorf Fachbeitrag Artenschutz zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3

TGP

1

INHALTSVERZEICHNIS

1 ANLASS UND AUFGABENSTELLUNG 2

2 POTENZIALANALYSE ZU BRUTVÖGELN DES ANHANG IV 2

2.1 Gebietsbeschreibung 3

2.2 Potenziell vorhandene Brutvögel 4

2.3 Potenzielle Fledermauslebensräume 6

2.4 Weitere potenziell vorhandenen Arten des Anhang IV 9

3 BESCHREIBUNG DES VORHABENS UND SEINER WIRKUNGEN 9

3.1 Wirkungen auf Vögel 11

3.2 Wirkungen auf Fledermäuse 12

4 ARTENSCHUTZPRÜFUNG 13

4.1 Zu berücksichtigende Arten 13

4.2 Prüfung des Eintretens der Verbote nach § 44 BNatSchG 14

5 ZUSAMMENFASSUNG 16

6 LITERATUR 17

Page 53: BEBAUUNGSPLAN NR. 3, 4. ÄNDERUNG - grosshansdorf.de · Gemeinde Großhansdorf - Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Seite 1 1. Grundlagen für die Aufstellung

Gemeinde Großhansdorf Fachbeitrag Artenschutz zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3

TGP

2

1 ANLASS UND AUFGABENSTELLUNG

In der Gemeinde Großhansdorf soll ein Bebauungsplan (B-Plan) aufgestellt werden, es

handelt sich um die 4. Änderung des B-Plans Nr. 3. Im Rahmen des B-Plans wird ermöglicht,

größere Gartengrundstücke dichter zu überbauen. Eventuell können davon Arten, die nach § 7

(2) Nr. 13 u. 14 BNatSchG besonders oder streng geschützt sind, betroffen sein. Daher wird

eine faunistische Potenzialanalyse für geeignete Artengruppen unter besonderer

Berücksichtigung gefährdeter und streng geschützter Arten angefertigt. Zu untersuchen ist, ob

gefährdete Arten oder artenschutzrechtlich bedeutende Gruppen im Eingriffsbereich

vorkommen.

Zunächst ist eine Relevanzprüfung vorzunehmen, d.h. es wird ermittelt, welche Arten des

Anhangs IV der FFH-Richtlinie und welche Vogelarten überhaupt vorkommen. Mit Hilfe von

Potenzialabschätzungen wird das Vorkommen von Vögeln und Fledermäusen sowie anderen

Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie. Danach wird eine artenschutzfachliche Betrachtung

des geplanten Vorhabens durchgeführt.

Falls die Verbote des § 44 BNatSchG verletzt werden, muss eine Prüfung der

Ausnahmevoraussetzungen durchgeführt werden.

2 POTENZIALANALYSE ZU BRUTVÖGELN DES ANHANG IV

Die Potenzialanalyse bezieht sich auf Vögel und Fledermäuse, denn andere Arten des

Anhangs IV der FFH-Richtlinie können hier ausgeschlossen werden (vgl. Kapitel 2.4).

Wirbellose Arten des Anhangs IV sind sämtlich ausgesprochene Biotopspezialisten und

benötigen sehr spezielle Habitate. Solche Habitate sind hier nicht vorhanden.

Das Gebiet wurde am 09. Januar 2019 begangen. Dabei wurde insbesondere auf Strukturen

geachtet, die für Anhang IV-Arten und Vögel von Bedeutung sind. Die Bäume wurden vom

Boden aus besichtigt.

Es wird das Status-quo – Potenzial abgeschätzt. Das heißt, es wird abgeschätzt, welche Arten

unter den derzeitigen Bedingungen vorkommen könnten. Es wird nicht das Potenzial

betrachtet, welches in dem Gebiet nach Durchführung von Pflege- und

Entwicklungsmaßnahmen erreichbar wäre.

Die Auswahl der potenziellen Arten erfolgt einerseits nach ihren Lebensraumansprüchen (ob

die Habitate geeignet erscheinen) und andererseits nach ihrer allgemeinen Verbreitung im

Raum Großhansdorf. Maßgeblich ist dabei für die Brutvögel die aktuelle Avifauna Schleswig-

Holsteins (BERNDT et al. 2003 und KOOP & BERNDT 2014). Verwendet werden für Fledermäuse

die relativ aktuellsten Angaben in BORKENHAGEN (2011).

Page 54: BEBAUUNGSPLAN NR. 3, 4. ÄNDERUNG - grosshansdorf.de · Gemeinde Großhansdorf - Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Seite 1 1. Grundlagen für die Aufstellung

Gemeinde Großhansdorf Fachbeitrag Artenschutz zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3

TGP

3

2.1 Gebietsbeschreibung

Die B-Plan-Änderung betrifft eine Fläche im Süden der Gemeinde Großhansdorf. Das Gebiet

ist im südlichen, östlichen und nördlichen Randbereich geprägt durch eine durchgrünte

Wohnhausbebauung, dabei handelt es sich vornehmlich um ein- bis zweigeschossige Ein-

oder Mehrfamilienhäuser. Hinter den Wohnhäusern liegen großflächige Gärten mit vereinzelt

stehenden Nadel- und Obstbäumen sowie wenigen Birken. Der westliche Randbereich wird

durch eine von Nadelgehölzen dominierte Baumreihe geprägt, welche das

Untersuchungsgebiet von der benachbarten Friedrich Junge-Schule trennt. Im Nordwesten

befinden sich ein Parkplatz sowie Wendekreise für jeweils PKW und Schulbusse. Der

Parkplatz wird durch Heckenstrukturen von der Bebauung getrennt, zudem steht hier am

Durchgang zur Schule eine sehr markante Kastanie mit über einem Meter

Stammdurchmesser. Gewässer finden sich im Gebiet lediglich in Form von künstlich

angelegten Gartenteichen. Das Untersuchungsgebiet umfasst rund 1,9 ha.

Abbildung 1: Untersuchungsgebiet in rot umrandet (Luftbild: BingMaps 2018)

Page 55: BEBAUUNGSPLAN NR. 3, 4. ÄNDERUNG - grosshansdorf.de · Gemeinde Großhansdorf - Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Seite 1 1. Grundlagen für die Aufstellung

Gemeinde Großhansdorf Fachbeitrag Artenschutz zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3

TGP

4

2.2 Potenziell vorhandene Brutvögel

Die potenziell vorhandenen Brutvogelarten sind in Tabelle 1 dargestellt. Es wird dargestellt, ob

die Art im Untersuchungsgebiet Brutvogel (b) sein kann oder diesen Bereich nur als Teilrevier

(tr) oder als Nahrungsgast (ng) nutzen kann. Das Teilrevier wird dann angenommen, wenn die

Art zwar im Untersuchungsgebiet brüten kann, das Untersuchungsgebiet aber viel zu klein für

ein ganzes Revier ist. Die Art muss weitere Gebiete in der Umgebung mit nutzen.

Es kommt eine Art potenziell vor, die nach Roter Liste Schleswig-Holsteins (KNIEF et al. 2010)

auf der Vorwarnliste verzeichnet ist, hierbei handelt es sich um den Grünspecht. Die potenziell

vorkommenden Arten Gartenrotschwanz und Grauschnäpper sind in der deutschlandweiten

Roten Liste nach GRÜNEBERG et al. (2015) auf der Vorwarnliste verzeichnet, in der

vorgehenden Liste von SÜDBECK et al. (2007) gelten die zwei Arten noch als ungefährdet. In

Schleswig-Holstein hingegen ist der Status dieser beiden Arten weiterhin „ungefährdet“.

Größere Horste von Greifvögeln befinden sich nicht im Untersuchungsgebiet, so dass deren

Brutvorkommen ausgeschlossen werden können.

Alle Vogelarten sind nach § 7 BNatSchG als „europäische Vogelarten“ besonders geschützt.

Der Grünspecht und die als Nahrungsgäste potenziell vorkommenden Greifvögel und Eulen

sind nach BArtSchV streng geschützt.

Tabelle 1: Artenliste der potenziell vorkommenden Vogelarten

St. SH D § Anm. Trend

Gehölzbrüter

Amsel, Turdus merula b - - /

Blaumeise, Parus caeruleus b - - Hö +

Buchfink, Fringilla coelebs b - - /

Gartenrotschwanz, Phoenicurus phoenicurus b - V Hö +

Gimpel, Pyrrhula pyrrhula b - - +

Grauschnäpper, Muscicapa striata b - V Hö /

Grünfink, Carduelis chloris b - - /

Heckenbraunelle, Prunella modularis b - - +

Klappergrasmücke, Sylvia curruca b - - +

Kohlmeise, Parus major b - - Hö +

Misteldrossel, Turdus viscivorus b - - /

Mönchsgrasmücke, Sylvia atricapilla b - - +

Rotkehlchen, Erithacus rubecula b - - /

Schwanzmeise, Aegithalos caudatus b - - +

Singdrossel, Turdus philomelos b - - /

Tannenmeise, Parus ater b - - Hö +

Wintergoldhähnchen, Regulus regulus b - - +

Zaunkönig, Troglodytes troglodytes b - - +

Zilpzalp, Phylloscopus collybita b - - +

Page 56: BEBAUUNGSPLAN NR. 3, 4. ÄNDERUNG - grosshansdorf.de · Gemeinde Großhansdorf - Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Seite 1 1. Grundlagen für die Aufstellung

Gemeinde Großhansdorf Fachbeitrag Artenschutz zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3

TGP

5

St. SH D § Anm. Trend

Arten mit großen Revieren

Buntspecht, Dendrocopos major b - - Hö +

Eichelhäher, Garrulus glandarius b/tr - - +

Elster, Pica pica b/tr - - /

Grünspecht, Picus viridis b/tr V - § Hö +

Habicht , Accipiter gentilis ng - - § /

Rabenkrähe, Corvus corone b/tr - - /

Ringeltaube, Columba palumbus b/tr - - /

Sperber, Accipiter nisus ng - - § +

Waldkauz, Strix aluco ng - - § Hö /

St: Status im Untersuchungsgebiet: b: Brutvogel; tr: Teilrevier, d.h. Flächen der Umgebung müssen mitgenutzt

werden; ng: Nahrungsgast; § = sind die nach § 7 (2) Nr. 14 BNatSchG streng geschützten Arten; SH: Rote-Liste-

Status nach KNIEF et al. (2010) und D: nach GRÜNEBERG et al. (2015). - = ungefährdet, V = Vorwarnliste, 3 =

gefährdet; Anm. Hö = Höhlen- und Nischenbrüter; Trend = kurzfristige Bestandsentwicklung nach KNIEF et al.

(2010): - = Rückgang, / = stabil, + = Zunahme

Anmerkungen zu Arten der Vorwarnliste

Der Grünspecht bevorzugt park- und mosaikartig strukturierte Landschaften, die er hier mit

dem Wechsel von großen Gehölzen und (größeren) Gärten vorfindet. Er kommt häufig auf

Friedhöfen vor, die offenbar eine gute Habitatzusammenstellung aufweisen. Er ist ein

ausgeprägter Bodenspecht und benötigt als wichtigste Nahrung Ameisen. Kleinklimatisch

günstige, warme Gehölzränder mit kurzrasig bewachsenem Sandboden sind seine optimalen

Nahrungsbiotope. Die Brutvorkommen sind an starkstämmiges Laubholz gebunden, das er im

Untersuchungsgebiet teilweise vorfinden kann. Diese Art hat ein sehr großes Revier (2-5 km2,

BAUER et al. 2005).

Der Gartenrotschwanz gilt als Indikatorart und zeigt mit seinem Vorkommen eine vielfältige

Umgebung an. Die Art bewohnt vorwiegend Waldränder, kleine Gehölze, Alleen, Knicks und

Überhälter, kommt aber auch schwerpunkthaft in der Gartenstadtzone vor. Zur Brut werden

natürliche oder künstliche Höhlen oder Halbhöhlen genutzt.

Grauschnäpper sind typische Siedlungsvögel, die als unempfindlich gegenüber der Nähe des

Menschen gelten. Künstliche und natürliche Höhlen und Halbhöhlen sowie Nischen in und an

Gebäuden dienen typischerweise als Brutplatz, jedoch werden mitunter auch Kletterpflanzen

am Haus oder künstliche Strukturen des Menschen (z.B. Blumentöpfe, Schmuckkränze)

genutzt. Die Modernisierung von Gebäuden und der zunehmende Mangel an höhlenreichen

Bäumen in Gärten können sich nachteilig auf die Bestände des Grauschnäppers im

Siedlungsbereich auswirken.

Anmerkungen zu ungefährdeten, streng geschützten Arten

Für Anmerkungen zum Grünspecht siehe oben.

Page 57: BEBAUUNGSPLAN NR. 3, 4. ÄNDERUNG - grosshansdorf.de · Gemeinde Großhansdorf - Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Seite 1 1. Grundlagen für die Aufstellung

Gemeinde Großhansdorf Fachbeitrag Artenschutz zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3

TGP

6

Der Bestand des Habichts gilt in Schleswig-Holstein mit rund 550 Brutpaaren als stabil. In

Hamburg und seinem Umland hat der Bestand in der Vergangenheit bis heute zugenommen

und beträgt aktuell ca. 160 Paare (MITSCHKE 2012). Er brütet in Schleswig-Holstein im Innern

von größeren Waldstücken. In Hamburg bevorzugt er zwar auch Wälder mit über 50 Jahre

altem Baumbestand, es wurden jedoch auch schon Bruten in Parks und Feldgehölzen in

unmittelbarer Nähe zu stark begangenen Wegen gefunden (MITSCHKE & BAUMUNG 2001).

Eine Brut im Untersuchungsgebiet ist nicht zu erwarten, die Nutzung der ausgedehnten

Gärten als Nahrungshabitat ist jedoch nicht auszuschließen.

Sperber jagen an Säumen und in Gehölzen (auch Gärten) vorzugsweise andere Vögel. Der

Sperberbestand in Schleswig-Holstein beträgt ca. 1000. Er brütet hier vor allem in dichten

Nadelholzforsten. Großhansdorf ist allerdings eher zur Population des Hamburger Umlandes

zu zählen. Der Lebensraum des Sperbers in Hamburg und seinem Umland ist gekennzeichnet

durch ein Mosaik von gehölzdominierten Strukturen und Siedlungsgebieten, in denen

vergleichsweise große Grundstücke und Einzelhausbebauung vorherrschen. Sperber brüten

bevorzugt in 20-40 Jahre alten Nadel-Stangenhölzern mit hoher Baumdichte (MITSCHKE &

BAUMUNG 2001). In Hamburg und seinem Umland beträgt sein Bestand ca. 250 Paare. Er hat

in der ferneren Vergangenheit im Stadtbereich zugenommen und nimmt immer noch leicht zu

(MITSCHKE 2012).

Der Waldkauz jagt sowohl im Wald als auch im Offenland. Im Untersuchungsgebiet könnte er

vor allem in den großen Gärten und in den Gehölzen Nahrung finden. Diese Flächen bilden

aber nur einen kleinen Ausschnitt seines Lebensraumes, der sich vor allem auf weitere

benachbarte Grünländer, Parks und Gehölze erstrecken dürfte. Seine Bruten tätigt er in

großen Höhlen, die im Untersuchungsgebiet nicht vorkommen.

2.3 Potenzielle Fledermauslebensräume

Alle Fledermausarten gehören zu den europäisch geschützten Arten, die nach § 44 BNatSchG

besonders zu beachten sind. Zu überprüfen wäre, ob für diese Arten Fortpflanzungs- und

Ruhestätten, Jagdhabitate durch das Vorhaben beeinträchtigt werden. Der Bestand der

Fledermäuse wird mit einer Potenzialanalyse ermittelt.

Potenziell vorkommende Fledermausarten

Aufgrund der Verbreitungsübersichten in BORKENHAGEN (2011) kommen im Raum

Großhansdorf die in Tabelle 2 aufgeführten Arten vor.

Alle potenziell vorkommenden Fledermausarten sind im Anhang IV (streng zu schützende

Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse) der FFH-Richtlinie aufgeführt und

damit auch nach § 7 BNatSchG streng geschützt.

Tabelle 2: Potenziell aufgrund ihrer Verbreitung vorkommende Fledermausarten

Art Kommentar RL-D RL-SH

Braunes Langohr

Plecotus auritus

Waldfledermaus, auch in Parks und Gärten. Quartiere in

Bäumen und Gebäuden. V V

Page 58: BEBAUUNGSPLAN NR. 3, 4. ÄNDERUNG - grosshansdorf.de · Gemeinde Großhansdorf - Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Seite 1 1. Grundlagen für die Aufstellung

Gemeinde Großhansdorf Fachbeitrag Artenschutz zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3

TGP

7

Art Kommentar RL-D RL-SH

Breitflügelfledermaus

Eptesicus serotinus

Typische Fledermaus der Siedlungen, auch im Wald

jagend. Quartiere nur in Gebäuden. G 3

Fransenfledermaus

Myotis nattereri

In Wäldern und im Siedlungsbereich. Nutzt Höhlen in

Bäumen und in Gebäuden - V

Großer Abendsegler

Nyctalus noctula

Waldart, Quartiere nur in größeren Bäumen

(Spechthöhlen) oder in Gebäuden. V 3

Kleiner Abendsegler

Nyctalus

jagt außerhalb der Wälder. Nutzt Höhlen in Bäumen und in

Gebäuden. Selten D 2

Rauhautfledermaus

Pipistrellus nathusii Waldfledermaus. Quartiere in Bäumen. - 3

Wasserfledermaus

Myotis daubentoni

An Gewässer gebunden, Quartiere überwiegend in

Bäumen in Gewässernähe. - *

Zwergfledermaus /

Pipistrellus p.

Verbreitete Siedlungs- und Waldfledermaus, seltener im

Waldinneren. Quartiere in Gebäuden oder seltener in

Bäumen.

- *

RL D = Rote Liste der Säugetiere Deutschlands (MEINIG et al. 2009); RL SH = Rote Liste der Säugetiere Schleswig-

Holsteins (BORKENHAGEN 2014); 2 = stark gefährdet; 3 = gefährdet; V = Vorwarnliste; G = Gefährdung anzunehmen,

D = Daten defizitär; * = ungefährdet; - = nicht auf der Roten Liste geführt.

Kriterien für potenzielle Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Fledermäusen

Fledermäuse benötigen drei verschiedene wichtige Biotopkategorien, die als Lebensstätten im

Sinne des § 44 BNatSchG gelten können: Sommerquartiere (verschiedene Ausprägungen),

Winterquartiere als Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie Jagdreviere (Nahrungsräume). Zu

jeder dieser Kategorien wird ein dreistufiges Bewertungsschema mit geringer, mittlerer und

hoher Bedeutung aufgestellt.

geringe Bedeutung: Biotop trägt kaum zum Vorkommen von Fledermäusen bei. In der

norddeutschen Normallandschaft vielfach vorhanden. Diese Biotope werden hier nicht

dargestellt.

mittlere Bedeutung: Biotop kann von Fledermäusen genutzt werden, ist jedoch allein

nicht ausreichend um Vorkommen zu unterhalten (erst im Zusammenhang mit

Biotopen hoher Bedeutung). In der norddeutschen Normallandschaft vielfach, daher

kein limitierender Faktor für Fledermausvorkommen .

hohe Bedeutung: Biotop hat besondere Qualitäten für Fledermäuse. Für das

Vorkommen im Raum möglicherweise limitierende Ressource.

Winterquartiere müssen frostsicher sein. Dazu gehören Keller, Dachstühle in großen

Gebäuden, alte, große Baumhöhlen, Bergwerksstollen.

mittlere Bedeutung: Altholzbestände (mind. 50 cm Stammdurchmesser im Bereich der

Höhle) mit Baumhöhlen; alte, nischenreiche Häuser mit großen Dachstühlen.

hohe Bedeutung: alte Keller oder Stollen; alte Kirchen oder vergleichbare Gebäude;

bekannte Massenquartiere

Page 59: BEBAUUNGSPLAN NR. 3, 4. ÄNDERUNG - grosshansdorf.de · Gemeinde Großhansdorf - Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Seite 1 1. Grundlagen für die Aufstellung

Gemeinde Großhansdorf Fachbeitrag Artenschutz zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3

TGP

8

Sommerquartiere können sich in Gebäuden oder in Baumhöhlen befinden.

mittlere Bedeutung: ältere, nischenreiche Wohnhäuser oder Wirtschaftsgebäude; alte

oder strukturreiche Einzelbäume oder Waldstücke.

hohe Bedeutung: ältere, nischenreiche und große Gebäude (z.B. Kirchen, alte

Stallanlagen); Waldstücke mit höhlenreichen, alten Bäumen; bekannte Wochenstuben.

Als Jagdreviere nutzen Fledermäuse überdurchschnittlich insektenreiche Biotope, weil sie

einen vergleichsweise hohen Energiebedarf haben. Als mobile Tiere können sie je nach

aktuellem Angebot Biotope mit Massenvermehrungen aufsuchen und dort Beute machen.

Solche Biotope sind i.d.R. Biotope mit hoher Produktivität, d.h. nährstoffreich und feucht

(eutrophe Gewässer, Sümpfe). Alte, strukturreiche Wälder bieten dagegen ein stetigeres

Nahrungsangebot auf hohem Niveau. Diese beiden Biotoptypen sind entscheidend für das

Vorkommen von Fledermäusen in einer Region.

mittlere Bedeutung: Laubwaldparzellen, alte, strukturreiche Hecken; Gebüschsäume /

Waldränder; Kleingewässer über 100 m2, kleine Fließgewässer, altes strukturreiches

Weideland, große Brachen mit Staudenfluren.

hohe Bedeutung: Waldstücke mit strukturreichen, alten Bäumen; eutrophe Gewässer

über 1000 m2; größere Fließgewässer.

Charakterisierung der Biotope des Gebietes im Hinblick auf ihre Funktion für

Fledermäuse

Bei der Begehung des Untersuchungsgebietes wurde nach den vorab aufgeführten

Lebensraumstrukturen gesucht. Daraus wird die Bewertung der Lebensraumeignung des

Untersuchungsgebietes für Fledermäuse abgeleitet.

Die Wohnhäuser sind alle noch bewohnt und werden dementsprechend gepflegt. Kurzzeitiger

Leerstand (aktuell bei zwei Wohnhäusern) kann an dieser Stelle vernachlässigt werden, da die

Häuser voraussichtlich sehr zeitnah wieder bewohnt sein werden. Häuser mit auffälligen

Verfallserscheinungen befinden sich nicht im Untersuchungsgebiet. Zwar können auch in

genutzten Wohnhäusern in Ausnahmefällen Fledermäuse Quartiere haben, jedoch sind

Vorkommen unwahrscheinlich. Ein besonderes Potenzial besteht nicht. Gebäude, auf die die

vorab genannten Kriterien zutreffen (besonders nischenreiche Wohngebäude), sind nicht

vorhanden.

Die Bäume der Gärten weisen keine erkennbaren Höhlen auf, die für Fledermäuse geeignet

wären. Die markanten Einzelbäume in den Randbereichen des Gebiets (Buchen, Kastanie)

weisen aufgrund ihres Alters bzw. Stammdurchmessers ein gewisses Potenzial für

Fledermausquartiere (insbesondere Tagesverstecke) auf. Die Bäume sind jedoch noch sehr

vital und verfügen über entsprechend wenig Totholz, Höhlen konnten ebenfalls nicht

festgestellt werden. Aufgrund der genannten Kriterien wird diesen Bäumen eine mittlere

Bedeutung als Sommerquartier zugewiesen, da hier kleine, Spalten bewohnende Arten

möglicherweise Tagesverstecke vorfinden.

Im Gebiet konnten keine Strukturen mit mindestens mittlerer Bedeutung als potenzielles

Jagdgebiet erfasst werden.

Page 60: BEBAUUNGSPLAN NR. 3, 4. ÄNDERUNG - grosshansdorf.de · Gemeinde Großhansdorf - Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Seite 1 1. Grundlagen für die Aufstellung

Gemeinde Großhansdorf Fachbeitrag Artenschutz zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3

TGP

9

Das Untersuchungsgebiet bietet kein besonderes Potenzial für Fledermausquartiere. Höhlen

wurden nicht gefunden. Tagesverstecke sind in den alten Einzelbäumen in den

Randbereichen des Gebiets möglich. Potenziell bedeutsame Jagdhabitate sind nicht gegeben.

2.4 Weitere potenziell vorhandenen Arten des Anhang IV

Großhansdorf liegt nach BORKENHAGEN (2011) im Verbreitungsgebiet der Haselmaus

(Muscardinus avellanarius). Sie besiedelt Wälder, Parklandschaften, Feldgehölze und

Gebüsche (MEINIG et al. 2004). Von besonderer Bedeutung sind sonnige und fruchtreiche

Gebüschlandschaften (z.B. artenreiche Waldränder und Knicks). Sie benötigt, dichte,

fruchttragende und besonnte Hecken, die hier nicht ausgeprägt vorkommen. Die Hecken- und

Gebüschstrukturen im Gebiet sind überwiegend sehr urban geprägt bzw. struktur- und

artenarm. Die Gehölzstruktur am nordwestlichen Rand ist zu verschattet. Aufgrund fehlender

Habitate ist ein Vorkommen der Haselmaus nicht anzunehmen.

Die Käferart Eremit (Osmoderma eremita) kann in mächtigen, alten Laubbäumen vorkommen.

Die bis zu 7,5 cm großen Larven des Eremiten leben 3-4 Jahre im Mulm von Baumhöhlen, die

z.B. von Spechten angelegt worden sind. Eine Larve benötigt zu ihrer Entwicklung mindestens

1 l Mulm. Brutstätte des Eremiten kann fast jeder Laubbaum sein, der einen

Mindestdurchmesser von ca. 80 Zentimetern hat und große Höhlungen im Stamm oder an

Ästen aufweist. Bevorzugt werden aber die ganz alten Bäume. Solch große Bäume mit großen

Höhlungen sind hier nicht vorhanden.

Andere Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sind nicht zu erwarten, da die übrigen Arten

des Anhangs IV sehr spezielle Lebensraumansprüche haben (Moore, alte Wälder, spezielle

Gewässer, marine Lebensräume), die hier nicht erfüllt werden.

Da keine entsprechenden Gewässer vorhanden sind, können Lebensstätten von Amphibien

und Fischen, zumal solchen des Anhangs IV der FFH-Richtlinie, ausgeschlossen werden.

3 BESCHREIBUNG DES VORHABENS UND SEINER WIRKUNGEN

Nahezu das gesamte Gebiet wird als Allgemeines Wohngebiet festgelegt. Um die

Bestandsgebäude werden Baufelder festgesetzt, die Erweiterungen der Gebäude zulassen.

Zusätzlich sind weitere Baufelder in den hinteren Gärten vorgesehen. Insgesamt kommt es zu

einer Veränderung von großzügigen Gartengrundstücken zu modernen Wohnhausneubau-

Gärten, die weitestgehend nur noch schmale unversiegelte Flächen zwischen Wegen,

Terrassen und Abstellflächen aufweisen. Im Zentrum des Gebiets, südlich an die

Verkehrsflächen angrenzend, verbleiben größere Gartenflächen, in denen eine Bebauung

nicht möglich ist.

Im Nördlichen Grenzbereich wird der Wendebereich des Martin-Meyer-Weges als

Verkehrsfläche und die südlich daran anschließende Fläche als Verkehrsfläche mit

besonderer Zweckbestimmung (Parkplatz) festgesetzt. Die den Parkplatz von den

Wohngebieten trennenden Gehölze und Bepflanzungen sind zu erhalten, hierbei handelt es

sich um 2 bis 2,5 m hohe Hecken aus Hainbuche sowie Gewöhnlicher Berberitze. Ebenfalls zu

Page 61: BEBAUUNGSPLAN NR. 3, 4. ÄNDERUNG - grosshansdorf.de · Gemeinde Großhansdorf - Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Seite 1 1. Grundlagen für die Aufstellung

Gemeinde Großhansdorf Fachbeitrag Artenschutz zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3

TGP

10

erhalten sind ausgewählte markante Einzelbäume, hierbei handelt sich um eine Dreiergrupe

Rotbuchen an der südlichen Ecke „Sieker Landstraße/Papenwisch“ und eine Rotbuche

entlang der Straße „Papenwisch“.

Die Wirkungen des Baubetriebes werden im Rahmen des im Hochbau üblichen liegen.

Spezielle Arbeiten, die besonderen Lärm oder Schadstoffemissionen verursachen, sind nicht

vorgesehen und auch wegen der Wohnumgebung unzulässig. Die Schadstoffbelastung durch

die Emissionen des Baubetriebes wird sich nach dem Stand der Technik im bei modernen

Baumaschinen üblichen Rahmen halten und daher keine merklichen Veränderungen an der

Vegetation oder der Gesundheit von Tieren im Umfeld der Baustelle hervorrufen. Zum

Brutvogelschutz wird der eventuell zu entnehmende Gehölzbestand gemäß der allgemein

gültigen Regelung des § 39 (5) Nr. 2 BNatSchG in der Zeit nach dem 30. September und vor

dem 01. März beseitigt. Dabei sind ebenfalls die Vorgaben der Baumschutzsatzung der

Gemeinde Großhansdorf in der Fassung vom 25.02.2009 zu berücksichtigen.

Abbildung 2: B-Plan Nr. 3, 4. Änd., Vorlage für Entwurfsbeschluss, Stand: 10.04.2018 (Planwerkstatt Nord).

Page 62: BEBAUUNGSPLAN NR. 3, 4. ÄNDERUNG - grosshansdorf.de · Gemeinde Großhansdorf - Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Seite 1 1. Grundlagen für die Aufstellung

Gemeinde Großhansdorf Fachbeitrag Artenschutz zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3

TGP

11

3.1 Wirkungen auf Vögel

Durch den Verlust einiger Bäume und der großen Gärten, verlieren die in Tabelle 1

aufgeführten potenziellen Brutvogelarten zumindest Teile ihres potenziellen Lebensraumes.

Die Arten mit großen Revieren können in die Umgebung ausweichen. Die Arten Buntspecht,

Eichelhäher, Elster, Rabenkrähe und Ringeltaube gehören zu den Arten, die flächendeckend

in Schleswig-Holstein verbreitet sind und deren Bestand in Hamburg (und Umland) deutlich

zunimmt (MITSCHKE 2009). Eine Nutzung des Untersuchungsgebiets bzw. Brutvorkommen in

dessen Nähe sind daher anzunehmen. Beim partiellen Verlust der Flächen können diese sehr

anpassungsfähigen Arten jedoch problemlos in die Umgebung ausweichen sowie die neu

entstehenden Gartengrundstücke weiterhin nutzen. Der Grünspecht verliert durch die

zusätzliche Bebauung Freiflächen nur Nahrungsaufnahme, kann jedoch auch zukünftig die

neu entstehenden Gärten mitnutzen. Die weitaus wichtigeren vereinzelten starkstämmigen

Laubgehölze bleiben jedoch erhalten. Grünspechte haben ein sehr großes Revier und können

daher auch auf bedeutsamere Flächen in der Umgebung ausweichen (Parkgrundstücke,

Waldränder). Die Greifvögel und Eulen haben so große Nahrungsräume, dass ein Ausweichen

auf ähnliche Flächen in der Umgebung möglich ist. Auch diese Arten können die neu

entstehenden Gärten teilweise nutzen. Insgesamt führt der Verlust von verfügbaren Flächen

im Plangebiet nicht zu Verminderungen der Populationen oder Beschädigungen eventuell

außerhalb des Untersuchungsgebietes liegender Fortpflanzungsstätten.

Am stärksten betroffen sind die Arten, die im Siedlungsbereich nur vorkommen, wenn dieser

einen naturnahen Gehölz-Offenland-Charakter einschließlich größerer Bereiche mit

vielfältigen Strukturen aufweist („ungepflegter“ Garten). Gartenrotschwanz und Grauschnäpper

sind mit ihren Brutplätzen an naturnahe Gärten mit strukturreichen Gebüschen oder Bäumen

gebunden. Das bisher sich noch teilweise vielfältig präsentierende Gelände wird bei

vollständiger Inanspruchnahme der Baufenster zu einer modernen Ein-

/Mehrfamilienhaussiedlung. Deren Gärten sind erfahrungsgemäß von immergrünen Gehölzen

und Zierrasenflächen sowie versiegelten Stellflächen, Terrassen und Ähnlichem geprägt.

Hinzu kommen die für die in zweiter Reihe stehenden Gebäude erforderlichen Zufahrten. Zu

den Arten, die in alten, gehölzreichen Gärten noch vorkommen, in modernen Einfamilienhaus-

Neubauarealen jedoch nicht mehr, gehören der Gartenrotschwanz und der Grauschnäpper.

Durch die Umgestaltung der Gärten und der Siedlungsverdichtung im Gartenstadtbereich

werden diese Arten im Bestand zurückgehen (MITSCHKE 2009). Eine Gefährdung besteht in

Schleswig-Holstein bisher nicht, wenngleich Gartenrotschwanz und Grauschnäpper im Zuge

der letzten Aktualisierung der deutschlandweiten Roten Liste auf die Vorwarnstufe gesetzt

wurden. Zur Erhaltung der Funktionen des hier beschädigten Lebensraumes wären

Ausgleichsmaßnahmen notwendig. Sinnvolle Maßnahmen für alle Arten sind die Schaffung

von sog. Streuobstwiesen, Gestaltung von strukturreichen Waldrändern oder dichteren

Gebüschen, z.B. Reddern. Mit dem Angebot von Nisthilfen kann in jungen Stadien dieser

Lebensräume die Ansiedlung unterstützt werden.

Die übrigen Arten der Gehölze können auch in den neu entstehenden modernen

Wohnhausgärten weiterhin ihre Reviere haben. Sie verlieren allerdings Fläche, die in der

Summe dazu führt, dass sich bei Ausnutzung der Baufelder die Anzahl der Reviere

vermindern muss. Im näheren Umfeld des Gebiets liegen weitere durchgrünte Wohngebiete

Page 63: BEBAUUNGSPLAN NR. 3, 4. ÄNDERUNG - grosshansdorf.de · Gemeinde Großhansdorf - Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Seite 1 1. Grundlagen für die Aufstellung

Gemeinde Großhansdorf Fachbeitrag Artenschutz zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3

TGP

12

mit ebenfalls teilweise strukturreichen Gärten und alten Baumbeständen, in etwas weiterer

Entfernung bis zu einem Kilometer bestehen zudem Wälder sowie Offenlandflächen mit

Heckenstrukturen. Die Umgebung des Gebiets ist somit insgesamt recht gehölzreich, sodass

diese Vogelarten ausweichen können. Die besonders großen Laubbäume sind als zu erhalten

eingestuft oder stehen nicht in einem Bereich, in dem eine notwendige Fällung absehbar ist.

Allgemein nimmt der Gehölzanteil in Schleswig-Holstein und Hamburg zu, so dass zu

erwarten ist, dass langfristig kontinuierlich Ausweichmöglichkeiten für die ungefährdeten und

nicht auf der Vorwarnliste verzeichneten Gehölzvogelarten im Umfeld entstehen (BERNDT

2007, MITSCHKE 2012). Darüber hinaus ergibt eine aktuelle Untersuchung der

Bestandsentwicklung gerade dieser Vögel Hamburgs (MITSCHKE 2009), dass die Bestände der

meisten Arten in den letzten 10 Jahren (z. T. stark) angestiegen sind. Offenbar entstehen

aktuell ständig neue Lebensräume für diese Arten. Die Arten sind so zahlreich und gehören so

anpassungsfähigen und deshalb weit verbreiteten, ungefährdeten Arten an, dass sie langfristig

in die räumliche Umgebung, ausweichen können.

Alle mit Revierverlusten betroffenen Arten sind noch weit verbreitet. Der Verlust einzelner

Brutreviere würde nicht zu einem ungünstigen Erhaltungszustand und damit Gefährdung der

Arten führen. Es ist deshalb nicht erforderlich, eventuelle Ausgleichsmaßnahmen im Sinne von

CEF - Maßnahmen dem Vorhaben vorzuziehen. Die Populationen können eine geringe

Bestandserniedrigung noch ertragen. Langfristig kommt es für diese Arten nicht zu einer

Verminderung des Brutbestandes. Da Vögel vergleichsweise mobil sind, ist anzunehmen,

dass die in Norddeutschland vorkommenden Individuen der betreffenden Arten eine

zusammenhängende Population bilden und der räumliche Zusammenhang dieser Population

demnach eher weit ist. Die Funktionen der betroffenen Lebensstätten bleiben in diesem

räumlichen Zusammenhang erhalten.

Die hier vorkommenden Vögel gehören sämtlich zu den störungsunempfindlichen Arten des

Siedlungsbereichs. Störwirkungen der Baumaßnahmen im Untersuchungsgebiet werden kaum

weiter reichen als der Umfang der Baustelle. Es kommt also nicht zu weit reichenden

Störungen. Im Übrigen wären die vorkommenden Arten ungefährdet, so dass selbst die

Störung einzelner Brutpaare nicht zu erheblichen Störungen im Sinne des § 44 BNatSchG

führen würde, da der lokale Erhaltungszustand günstig bleiben würde.

Mit der Bereitstellung neuer, bisher für Vögel nicht zur Verfügung stehender strukturreicher

Gehölze oder parkartiger Landschaften (für insbesondere Gartenrotschwanz und

Grauschnäpper) wären die ökologischen Funktionen zu erhalten. Zusätzlich könnte mit

Nisthilfen das Brutplatzangebot für diese Arten verbessert werden. Der „Artenschutzausgleich“

im Sinne von § 44 (5) BNatSchG könnte hier den Ausgleich nach § 15 BNatSchG aufnehmen.

Auch Ersatzbaum- bzw. Waldpflanzungen können in diesem Sinne gewertet werden.

3.2 Wirkungen auf Fledermäuse

Potenzielle Quartierbäume sowie potenziell bedeutsame Nahrungsflächen sind im von

Baumaßnahmen betroffenen Teil des B-Plangebietes nicht vorhanden und werden daher nicht

beeinträchtigt. Die Einzelbäume, in denen Tagesverstecke nicht ausgeschlossen werden

können, bleiben erhalten. Aufgrund ihres großen Aktionsradius können die potenziell

Page 64: BEBAUUNGSPLAN NR. 3, 4. ÄNDERUNG - grosshansdorf.de · Gemeinde Großhansdorf - Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Seite 1 1. Grundlagen für die Aufstellung

Gemeinde Großhansdorf Fachbeitrag Artenschutz zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3

TGP

13

vorhandenen Fledermausarten zudem ausweichen (z.B. in Waldflächen ca. einen Kilometer

nördlich).

4 ARTENSCHUTZPRÜFUNG

Im Abschnitt 5 des Bundesnaturschutzgesetzes sind die Bestimmungen zum Schutz und zur

Pflege wild lebender Tier- und Pflanzenarten festgelegt. Neben dem allgemeinen Schutz wild

lebender Tiere und Pflanzen (§ 41) sind im § 44 strengere Regeln zum Schutz besonders und

streng geschützter Arten festgelegt.

In diesem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag werden die Bestimmungen des besonderen

Artenschutzes nach § 44 Abs. 1 BNatSchG behandelt.

Ein Bebauungsplan kann selbst nicht gegen die Zugriffsverbote des § 44 BNatSchG

verstoßen, sondern nur dessen Vollzug. Er verstößt jedoch gegen § 1 Abs. 3 BauGB, wenn

bei der Beschlussfassung absehbar die Zugriffsverbote des § 44 unüberwindliche Hindernisse

für die Verwirklichung darstellen. Es ist also festzustellen, ob eventuelle Verletzungen der

Zugriffsverbote überwunden werden können.

4.1 Zu berücksichtigende Arten

Bei der Feststellung der vorkommenden und zu betrachtenden betroffenen Arten wird

unterschieden, ob sie nach europäischem (FFH-RL, VSchRL) oder nur deutschem Recht

geschützt sind. Nach der neuen Fassung des BNatSchG ist klargestellt, dass für nach § 15

BNatSchG zulässige Eingriffe sowie für Vorhaben in Gebieten mit Bebauungsplänen nach

§ 30 BauGB, während der Planaufstellung nach § 33 BauGB und im Innenbereich nach § 34

BauGB die artenschutzrechtlichen Verbote nur noch bezogen auf die europäisch geschützten

Arten, also die Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie und die europäischen Vogelarten,

gelten. Für Arten, die nur nach nationalem Recht (z.B. Bundesartenschutzverordnung)

besonders geschützt sind, gilt der Schutz des § 44 (1) BNatSchG nur für Handlungen

außerhalb von nach § 15 BNatSchG zugelassenen Eingriffen. Eine Verordnung nach § 54 (1)

Nr. 2 BNatSchG wurde bisher nicht erlassen.

Im hier vorliegenden Fall betrifft das Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie (Fledermäuse)

und alle Vogelarten.

Zu berücksichtigende Lebensstätten von europäischen Vogelarten

Nach § 44 BNatSchG ist es verboten, europäischen Vogelarten nachzustellen, sie zu fangen,

zu verletzen, zu töten, sie erheblich zu stören oder ihre Entwicklungsformen, Fortpflanzungs-

und Ruhestätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Der Tatbestand

des Tötens, Verletzens oder der Entnahme von Individuen sowie des Störens wird durch die

Wahl des Rodungszeitpunktes von Gehölzen und der Baufeldfreimachung im Winterhalbjahr

vermieden. Es verbleibt in dieser Untersuchung die Frage nach der Beschädigung von

Fortpflanzungs- und Ruhestätten.

Page 65: BEBAUUNGSPLAN NR. 3, 4. ÄNDERUNG - grosshansdorf.de · Gemeinde Großhansdorf - Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Seite 1 1. Grundlagen für die Aufstellung

Gemeinde Großhansdorf Fachbeitrag Artenschutz zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3

TGP

14

Fortpflanzungsstätten sind die Nester der Vögel incl. eventueller dauerhafter Bauten, z.B.

Spechthöhlen. Für Brutvögel, die sich jedes Jahr einen neuen Nistplatz suchen, ist das Nest

nach dem Ausfliegen der letzten Jungvögel funktionslos geworden und eine Zerstörung des

alten Nestes somit kein Verbotstatbestand. In diesen Fällen ist das gesamte Brutrevier als

relevante Lebensstätte heranzuziehen: Trotz eventueller Inanspruchnahme eines Brutplatzes

(z.B. altes Nest) kann von der Erhaltung der Brutplatzfunktion im Brutrevier ausgegangen

werden, wenn sich innerhalb des Reviers weitere vergleichbare Brutmöglichkeiten finden, an

denen die Brutvögel ihr neues Nest bauen können. In diesem Fall ist die Gesamtheit der

geeigneten Strukturen des Brutreviers, in dem ein Brutpaar regelmäßig seinen Brutplatz sucht,

als relevante Lebensstätte (Fortpflanzungs- und Ruhestätte) anzusehen. Soweit diese

Strukturen ihre Funktionen für das Brutgeschäft trotz einer teilweisen Inanspruchnahme weiter

erfüllen, liegt keine nach § 44 relevante Beschädigung vor. Vogelfortpflanzungs- und

Ruhestätten sind also dann betroffen, wenn ein ganzes Brutrevier, indem sich regelmäßig

genutzte Brutplätze befinden, beseitigt wird. Das ist z.B. dann der Fall, wenn die Fläche eines

beseitigten Gehölzes ungefähr der halben Größe eines Vogelreviers entspricht.

Zu betrachten ist also, ob Brutreviere von europäischen Vogelarten beseitigt werden. Es

werden Brutreviere der mit Fortpflanzungsstätten potenziell vorkommenden Arten

Gartenrotschwanz und Grauschnäpper beseitigt oder doch zumindest beschädigt.

Zu berücksichtigende Lebensstätten von Fledermäusen

Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Fledermäusen sind ihre Quartiere. Die potenziellen

Tagesquartiere von Spalten bewohnenden Arten gelten nach der derzeitigen Diskussion nicht

als zentrale Lebensstätten und damit nicht als Fortpflanzungs- und Ruhestätten im Sinne des

§ 44 BNatSchG, denn sie sind i.d.R. so weit verbreitet, dass praktisch immer ausgewichen

werden kann. Jagdgebiete gehören nicht zu den in § 44 aufgeführten Lebensstätten, jedoch

können sie für die Erhaltung der ökologischen Funktion der Fortpflanzungsstätten Bedeutung

erlangen. Das trifft dann zu, wenn es sich um besonders herausragende und für das

Vorkommen wichtige limitierende Nahrungsräume handelt.

Durch das Vorhaben gehen keine potenziellen Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie keine

bedeutsamen Nahrungsräume von Fledermäusen verloren.

4.2 Prüfung des Eintretens der Verbote nach § 44 BNatSchG

Die zutreffenden Sachverhalte werden dem Wortlaut des § 44 (1) BNatSchG stichwortartig

gegenübergestellt.

Page 66: BEBAUUNGSPLAN NR. 3, 4. ÄNDERUNG - grosshansdorf.de · Gemeinde Großhansdorf - Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Seite 1 1. Grundlagen für die Aufstellung

Gemeinde Großhansdorf Fachbeitrag Artenschutz zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3

TGP

15

Nach § 44 Abs. 1 BNatSchG ist es verboten (Zugriffsverbote)

1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen,

zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen,

zu beschädigen oder zu zerstören,

a. Dieses Verbot wird im Hinblick auf Vögel und Fledermäuse nicht verletzt, da die

Arbeiten zur Baufeldräumung nach bzw. vor der Brutzeit der Vögel beginnen.

Auch die Fällung der Gehölze wird außerhalb der Brutzeit der Vögel stattfinden

(allgemein gültige Regelung § 39 (5) Nr. 2 BNatSchG). Das Verbot wird also

nicht verletzt.

2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten

während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und

Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich

durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art

verschlechtert,

b. Dieses Verbot wird nicht verletzt, da die Arbeiten zur Baufeldräumung (z.B.

Rodung von Gehölzen) vor der Brutzeit der Vögel beginnen. Der Baubetrieb

führt nicht zu erheblichen Störungen der umgebenden Tierwelt, da alle in der

Umgebung potenziell vorkommenden Arten nicht besonders störanfällig sind

oder ihr Erhaltungszustand gut bleibt.

3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten

Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,

c. Fortpflanzungsstätten von allgemein verbreiteten in Gehölzen brütenden

Vögeln werden im Fall von Gartenrotschwanz und Grauschnäpper so

beschädigt, dass die ökologischen Funktionen nicht mehr erfüllt werden. Die

übrigen Arten können ausweichen, so dass die ökologischen Funktionen im

räumlichen Zusammenhang erhalten bleiben. Lebensstätten von Fledermäusen

werden nicht beschädigt.

4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen

aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu

zerstören.

d. Solche Pflanzen kommen hier potenziell nicht vor.

Bei einer Verwirklichung des Bebauungsplanes kommt es demnach zum Eintreten eines

Verbotes nach § 44 (1) BNatSchG. Damit würde zur Verwirklichung des Vorhabens

voraussichtlich eine Ausnahme nach § 45 (7) BNatSchG erforderlich.

Eine Ausnahme gemäß § 45 (7) BNatSchG von den Verbotstatbeständen des § 44 (1)

BNatSchG wird nicht erforderlich, wenn durch Ausgleichsmaßnahmen sichergestellt werden

kann, dass die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten

kontinuierlich erhalten bleiben. Entsprechend ihrer Zielsetzung werden diese Maßnahmen als

CEF-Maßnahmen (Continuous Ecological Functionality) bezeichnet. Sie sind in der Regel

zeitlich vorgezogen zu realisieren, um zum Zeitpunkt der Beeinträchtigung wirksam sein zu

können. Bei nicht gefährdeten Arten, wie hier vorliegend, kann ein zeitlich vorübergehender

Page 67: BEBAUUNGSPLAN NR. 3, 4. ÄNDERUNG - grosshansdorf.de · Gemeinde Großhansdorf - Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Seite 1 1. Grundlagen für die Aufstellung

Gemeinde Großhansdorf Fachbeitrag Artenschutz zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3

TGP

16

Verlust der Funktionen der betroffenen Lebensstätte hingenommen werden, wenn langfristig

keine Verschlechterung der Gesamtsituation im räumlichen Zusammenhang damit verbunden

ist. Der Ausgleich muss also im hier vorliegenden Fall nicht vorgezogen verwirklicht werden.

Mit der Schaffung von sog. Streuobstwiesen, Hochstammreihen, Alleen oder der Gestaltung

von strukturreichen Waldrändern oder dichteren Gebüschen, z.B. Reddern wären die

ökologischen Funktionen zu erhalten. Unterstützt werden können solche Biotopgestaltungen

durch die Bereitstellung von Nisthilfen für die beiden Nischenbrüterarten. Der

„Artenschutzausgleich“ im Sinne von § 44 (5) BNatSchG kann hier den Ausgleich nach § 15

BNatSchG aufnehmen. Da Ausgleichsmaßnahmen möglich sind, trifft die Verwirklichung des

B-Planes nicht auf unüberwindliche artenschutzfachliche Hindernisse.

5 ZUSAMMENFASSUNG

Die Gemeinde Großhansdorf beabsichtigt, ein Wohngebiet zu verdichten. Eine

Potenzialanalyse ergibt das potenzielle Vorkommen von 25 Brutvogelarten und weiteren drei

Vogelarten, die das Untersuchungsgebiet nur zur Nahrungssuche nutzen. Das Gebiet weist

kein besonderes Potenzial für Fledermausquartiere sowie keine bedeutsamen

Nahrungsflächen für Fledermäuse auf. Die möglicherweise als Tagesversteck von

Fledermäusen genutzten Bäume bleiben erhalten.

Für die Arten, die nach den europäischen Richtlinien (FFH-RL, Anh. IV und europ. Vogelarten)

geschützt sind, wird eine artenschutzrechtliche Betrachtung vorgenommen.

Für die im Untersuchungsgebiet potenziell vorkommenden Brutvogelarten Gartenrotschwanz

und Grauschnäpper ist bei einer tatsächlichen Inanspruchnahme der vorgesehenen

Baufenster eine Betroffenheit nicht auszuschließen. Bei einer Entnahme der für diese beiden

Arten wertgebenden Strukturen (strukturreiche Gebüsche und Bäume) kann es zu einem

Verlust ganzer Brutreviere und damit einer Zerstörung oder zumindest Beschädigung ihrer

Fortpflanzungsstätte im Sinne des § 44 BNatSchG kommen. Mit Ausgleichsmaßnahmen

können die ökologische Funktion der Lebensstätten von Gartenrotschwanz und

Grauschnäpper in einem solchen Fall erhalten bleiben, so dass die Notwendigkeit einer

Ausnahme nach § 45 BNatSchG vermieden wird. Die übrigen Arten sind nicht mit einer

Beschädigung ihrer Fortpflanzungs- und Ruhestätte betroffen bzw. können durch die

allgemeine Landschaftsentwicklung mit Gehölzzunahmen in die Umgebung ausweichen. Eine

Verwirklichung des Bebauungsplanes würde demnach nicht gegen § 44 BNatSchG verstoßen.

Bei potenziell vorhandenen Fledermäusen sind Fortpflanzungs- und Ruhestätten nicht

betroffen. Ein Verstoß gegen § 44 BNatSchG liegt bzgl. dieser Arten nicht vor.

Die Bestimmungen des § 44 BNatSchG bilden kein unüberwindliches Hindernis zur

Verwirklichung des Bebauungsplanes.

Page 68: BEBAUUNGSPLAN NR. 3, 4. ÄNDERUNG - grosshansdorf.de · Gemeinde Großhansdorf - Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Seite 1 1. Grundlagen für die Aufstellung

Gemeinde Großhansdorf Fachbeitrag Artenschutz zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3

TGP

17

6 LITERATUR

BAUER, H.-G., E. BEZZEL & W. FIEDLER (2005): Das Kompendium der Vögel Mitteleuropas. Bd.

1: Nonpasseriformes – Nichtsperlingsvögel, Bd. 2: Passeriformes – Sperlingsvögel.

Wiebelsheim, 808 S. u. 622 S.

BERNDT, R.K., B. KOOP & B. STRUWE-JUHL (2003): Vogelwelt Schleswig-Holsteins, Band 5:

Brutvogelatlas. Neumünster.

BORKENHAGEN, P. (2014): Die Säugetiere Schleswig-Holsteins – Rote Liste. – Ministerium für

Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-

Holstein (Hrsg.), 122 S., Flintbek.

BORKENHAGEN, P. (2011): Die Säugetiere Schleswig-Holsteins. Husum, 664 S.

GRÜNEBERG, C., H.-G. BAUER, H. HAUPT, O. HÜPPOP, T. RYSLAVY & P. SÜDBECK (2015): Rote

Liste der Brutvögel Deutschlands. Berichte zum Vogelschutz 52: 19-67.

KNIEF, W., R.K. BERNDT, B. HÄLTERLEIN, K. JEROMIN, J.J. KIECKBUSCH, B. KOOP (2010): Die

Brutvögel Schleswig-Holsteins. Rote Liste. Flintbek, 118 S.

KOOP, B. & R.K. BERNDT (2014): Vogelwelt Schleswig-Holsteins. Band 7. Zweiter

Brutvogelatlas. Neumünster.

LLUR (2018) Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und länadliche Räume Schleswig-

Holstein: Haselmaus (Muscardinus avellanarius). Merkblatt zur Berücksichtigung der

artenschutzrechtlichen Bestimmungen zum Schutz der Haselmaus bei Vorhaben in

Schleswig-Holstein. Stand Oktober 2018.

MITSCHKE, A. (2009): Wo sind all die Haussperlinge geblieben? – 25 Jahre

Stadtkorridorkartierung in Hamburg. Hamburger avifaunistische Beiträge 36:147-196

MITSCHKE, A. (2012): Atlas der Brutvögel in Hamburg und Umgebung. Hamburger

avifaunistische Beiträge 39:5-228

MITSCHKE, A. & S. BAUMUNG (2001): Brutvogel-Atlas Hamburg. Hamburger avifaunistische

Beiträge 31:1-333

MEINIG, H, P. BOYE & R. HUTTERER (2009): Rote Liste und Gesamtartenliste der Säugetiere

(Mammalia) Deutschlands, Bearbeitungsstand Oktober 2008. – Naturschutz und

Biologische Vielfalt 70 (1):115-153

MEINIG, H., P. BOYE & S. BÜCHNER (2004): Muscardinus avellanarius. In: PETERSEN, B., G.

ELLWANGER, R. BLESS, P. BOYE, E. SCHRÖDER & A. SSYMANK (2004): Das europäische

Schutzgebietssystem Natura 2000 – Ökologie und Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie

in Deutschland. Bd. 2 – Wirbeltiere. Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz

69/2:453-457

SÜDBECK, P., H.- G. BAUER, M. BOSCHERT, P. BOYE & W. KNIEF (2007): Rote Liste der

Brutvögel Deutschlands. Berichte zum Vogelschutz 44:23-8