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Bedarfsgegenstande, technische Produkte, Werkstoffe. 53 Frankreich. Wacholderbranntwein (Geni~vre- Gin). Rundsehreiben des Vorstandes des/ranz6sischen ~)berwachungsdienstes gegen Tii,ttschung im Handel und Verkehr yore 15. Mtirz 1951. -- [Ann. Falsificat. Fraudes 44, 200 (1951).] Vorfibergehend war die tterstellung yon Waeho]derbranntwein auf dem Wege der Auslaugung von Wacholderbeeren mit Sprit zugelassen. Es wird festgestellt, dab die Begriffe Geni6vre und Gin gleichbedeutend sind und dab heute die Herstellung dieser Erzeug~fisse durch Abdestillieren einer auf der Grundlage yon Getreideerzeugnissen gewonnenen entsprechenden Maische zu erfo]gen hat. F. Egger (Mannheim). Alkaloid- (und purinkSrper-)haltige Genut~mittel. Bundesrepublik Deutschland. Tafelschokolade. •undschreiben des Bundesministeriums des Innern Nr. 4561/29. 12. Tru. yore 19. Januar 1952. -- (Nieht im Druek verSffentlieht.) Der Begriff ,,Ta/el" im Sinne des § 9 der Kakao-Verordnung umfaBt auBer den fibtichen flachen Tafeln alle Formen mit geraden Fl~chen wie Riegel, B15cke, Rippen, Stege u. dgl. Nach Sinn und Wortlaut der Verordnung ist nicht zu fordern, daft die Begrenzungsfli~chen der Tafeln im weitesten Sinne spiegelglatt sein mfissen. Jede gegossene T~fel wird mindestens eine mehr oder weniger ungleichm~l~ige Oberfliiche aufweisen kSnnen. Aueh die Fli~ehen der Gul3formen selbst kSnnen, abgesehen yon der Riefelung, eine gewisse Profilierung aufweisen, ohne dal~ dann damit dem GuBstiick der Charakter der Tafel im Sinne der Verordnung verlorenginge. Ent- scheidend ist vie]mehr, dab das Verhaltnis der Bodenfl~ehe zur durchschnittlichen HShe und die meist regelm~Bige Umgrenzung gewahr~ sind. F fir alle in der amtliehen Begriindung n/~her erl~u- terten ,,Tafeln" gelten die Gewichtsbestimmungen des § 9, Abs. 1, als einzige Ausnahme davon die Bestimmung in § 9, Abs. 2 der K~kao-Verordnung. F. Egger (Mannheim). Stumpenabschnitte. Verordnung des Bundesministers der Finanzen yore 28. Dezember 1951. -- (B.-Anz. 1952, Nr. 6, S. 1) Stumpenabsehni~te, die durch Absehneiden der Enden des Stumpens bei der Stumpen- herstellung oder durch Zerschneiden der Stumpen gewonnen werden und nieht 1/~ngerals 20 mm sind, sind steuerlich als Pfeifentabak zu beh~ndeln. Das gleiche gilt sinngem/iB ffir Abschnitte yon Zigarren und Zigarillos, F. Egger (Mannheim). Gewerbliche Lebensmittelzubereitungen. [s. S. (52) bei Zuckerwaren (Speiseeis)]. Gifte und Vergiftungen. Verkehr mit Giften (Giftgesetz). Gesetz der Regierung der Deutsehen Demokratischen Republlk vom 6. November 1950.- (Naeh , ,D~s Deutsche Gesundheitswesen" Amtl. Teil, 1952, S. 34.) Die Vorsehriften fiber den Verkehr mit Gfften und Sch~dlingsbek~mpfungsmitteln,die ab- ge/~ndert und neu gefal]t wurden, werden ver6ffen~licht. Zu dem Gesetz ist unter dem 26. Novem- ber 1951 eine Erste Durchffihrungsverordnung ergangen, die anschlieltend an das Gesetz ver6ffent- licht ist. F. Egger (Mannheim). Bedarfsgegenstiinde, technische Produkte, Werkstoffe. Bundesrepublik Deutschland. Technische Grundsittze fiir Einriehtung and Betrieb von Getriinkeschankanlagen. Run~sehreiben des Bundesministers fi~r Wirtschaft yore 3. Januar 1952. -- (Ministerialam~s- b]at~ d. bayer, inneren Verwaltung 1952, S. 61,) Abschnitt B, Ziffer l, der sieh mit der Forderung eines l~fickschlagventils in der Druckleitung befaBt, wird in seinem Wortlaut unwesentlich ge~ndert. AbschnRg E, Ziffer 1 enSh~lt folgende Fassung: ,Getr~nkeleitungen kSnnen hergestellt werden aus:

Bedarfsgegenstände, technische Produkte, Werkstoffe

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Page 1: Bedarfsgegenstände, technische Produkte, Werkstoffe

Bedarfsgegenstande, technische Produkte, Werkstoffe. 53

Frankreich. Wacholderbranntwein (Geni~vre- Gin).

Rundsehreiben des Vorstandes des/ranz6sischen ~)berwachungsdienstes gegen Tii,ttschung im Handel und Verkehr yore 15. Mtirz 1951. - - [Ann. Falsificat. Fraudes 44, 200 (1951).]

Vorfibergehend war die tterstellung yon Waeho]derbranntwein auf dem Wege der Auslaugung von Wacholderbeeren mit Sprit zugelassen. Es wird festgestellt, dab die Begriffe Geni6vre und Gin gleichbedeutend sind und dab heute die Herstellung dieser Erzeug~fisse durch Abdestillieren einer auf der Grundlage yon Getreideerzeugnissen gewonnenen entsprechenden Maische zu erfo]gen hat. F. Egger (Mannheim).

Alkaloid- (und purinkSrper-)haltige Genut~mittel. Bundesrepublik Deutschland.

Tafelschokolade. •undschreiben des Bundesministeriums des Innern Nr. 4561/29. 12. Tru. yore 19. Januar 1952. - -

(Nieht im Druek verSffentlieht.) Der Begriff , ,Ta/el" im Sinne des § 9 der Kakao-Verordnung umfaBt auBer den fibtichen

flachen Tafeln alle Formen mit geraden Fl~chen wie Riegel, B15cke, Rippen, Stege u. dgl. Nach Sinn und Wortlaut der Verordnung ist nicht zu fordern, daft die Begrenzungsfli~chen der Tafeln im weitesten Sinne spiegelglatt sein mfissen. Jede gegossene T~fel wird mindestens eine mehr oder weniger ungleichm~l~ige Oberfliiche aufweisen kSnnen. Aueh die Fli~ehen der Gul3formen selbst kSnnen, abgesehen yon der Riefelung, eine gewisse Profilierung aufweisen, ohne dal~ dann damit dem GuBstiick der Charakter der Tafel im Sinne der Verordnung verlorenginge. Ent- scheidend ist vie]mehr, dab das Verhaltnis der Bodenfl~ehe zur durchschnittlichen HShe und die meist regelm~Bige Umgrenzung gewahr~ sind. F fir alle in der amtliehen Begriindung n/~her erl~u- terten ,,Tafeln" gelten die Gewichtsbestimmungen des § 9, Abs. 1, als einzige Ausnahme davon die Bestimmung in § 9, Abs. 2 der K~kao-Verordnung. F. Egger (Mannheim).

Stumpenabschnitte. Verordnung des Bundesministers der Finanzen yore 28. Dezember 1951. - - (B.-Anz. 1952, Nr. 6, S. 1 )

Stumpenabsehni~te, die durch Absehneiden der Enden des Stumpens bei der Stumpen- herstellung oder durch Zerschneiden der Stumpen gewonnen werden und nieht 1/~nger als 20 mm sind, sind steuerlich als Pfeifentabak zu beh~ndeln. Das gleiche gilt sinngem/iB ffir Abschnitte yon Zigarren und Zigarillos, F. Egger (Mannheim).

Gewerbliche Lebensmittelzubereitungen. [s. S. (52) bei Zuckerwaren (Speiseeis)].

Gifte und Vergiftungen. Verkehr mit Giften (Giftgesetz).

Gesetz der Regierung der Deutsehen Demokratischen Republlk vom 6. November 1 9 5 0 . - (Naeh , ,D~s Deutsche Gesundheitswesen" Amtl. Teil, 1952, S. 34.)

Die Vorsehriften fiber den Verkehr mit Gfften und Sch~dlingsbek~mpfungsmitteln, die ab- ge/~ndert und neu gefal]t wurden, werden ver6ffen~licht. Zu dem Gesetz ist unter dem 26. Novem- ber 1951 eine Erste Durchffihrungsverordnung ergangen, die anschlieltend an das Gesetz ver6ffent- licht ist. F. Egger (Mannheim).

Bedarfsgegenstiinde, technische Produkte, Werkstoffe. Bundesrepublik Deutschland.

Technische Grundsittze fiir Einriehtung and Betrieb von Getriinkeschankanlagen. Run~sehreiben des Bundesministers fi~r Wirtschaft yore 3. Januar 1952. - - (Ministerialam~s-

b]at~ d. bayer, inneren Verwaltung 1952, S. 61,) Abschnitt B, Ziffer l, der sieh mit der Forderung eines l~fickschlagventils in der Druckleitung

befaBt, wird in seinem Wortlaut unwesentlich ge~ndert. AbschnRg E, Ziffer 1 enSh~lt folgende Fassung: ,Getr~nkeleitungen kSnnen hergestellt werden aus:

Page 2: Bedarfsgegenstände, technische Produkte, Werkstoffe

54 Gesetze und Verordnungen.

a) Hygienisch einwandfreien und technisch geeigneten Kunststoffen, soweit ihre. Verwendung yon dem Bundesminister fiir Wirtschaft nach AnhSrung des Getr~nkesch&nk&nlagenausschusses zugel~ssen ist,

b) Zinn mit einem Reingehalt yon mindestens 99%, e) nichtrostendem Stahl, d) Aluminium mit mindestens 99,7 % Reingehalt (s. DIN 1712), e) Glas der ersten hydrolytischen Kl~sse mit einem Ausdehnungskoeffizienten yon weniger

als 55 • 10 7.,, F. Egger (Mannheim).

Verwendung yon 1,8-Butandiol zu kosmetischen Zweeken und als Tabak[euehthaltemitteL Bundschreiben des Bundesministeriums des Innern sore 11. Miirz 1952 ~ 4592 - - 1362/51. - -

(Naeh Gem.Min.-BL 1952, Nr. 6, S. 52.) I n h a l t s a n g a b e .

In Erggnzung des l~underlasses des Reichsministeriums des Innern yore 10. August 1942 bert. Verwendung yon Glykol und Glykolverbindungen [diese Z. (Ges. u. VO.) 34, 151 (1942)] wird darauf verwiesen, da~ die Verwendung yon reinem 1,3:Butandiol an Stelle yon Glycerin bei Mitteln zur Zahn- und Mundpflege, Haarfixativen sowie zur Pflege der Haut und ]-Iaare, desgleichen die Verwendung als Tabakfeuchthaltemittel in Mengen bis zu 5% des Tabakgehaltes bei Zigarren und Pfeifentabak an Stelle yon Glycerin nach allgemeiner Auffassung gesundheit- lich unbedenklich ist. Jede andere Verwendung yon 1,3-Butandiol an Ste]le yon Glycerin im Lebensmittelverkehr ist dagegen als gesundheitlich bedenklich anzusehen und nach §§ 3, l l des Lebensmittelgesetzes strafbar. F. Egger (Mannheim).

Thioglykolsiiur ehaltige Dauerwellmittel. Erlafl des Sozialministers des Landes Nordrhein-West/alen vom 2 8. Apri l 1952. - - (Ministerialblatt

Sozialminist. Nordrhein-WestL 1952 S. 435.) Im Anseh]ul~ an den Erl~l~ yore 29. November 1950 [diese Z. (Ges. u. VO.) 92, 19 (1951);

vgl. aueh den bayerischen ErlaB diese Z. (Ges. u. VO.) 91, 35 (1950)] wird mitgeteilt, dab zur Prfifung des pR-Wertes thioglykolh~l~iger Dauerwellmittel neben Lyphan-Papier aueh Spezial- indicator (Firma Merck, Darmstadt), p~-Bereich 8,2--10,0, benutzt werden kann.

.F. Egger (M&nnheim).

Frankreich.

Reinigung yon Gefiillen und Gerfiten, die bei tier Herstellung und Abgabe yon Lebensmitteln ver- wendet werden:

R~tndschreiben des /ranzSsischen Landwirtscha/tsministeriums vom 1. Jun i 1951. - - [Journal officiel vom 8. Juni 1951. --: Ann. FalSificat. Fraudes 44, 153 (1951).]

In Zusammenfassung friiher ergangener Verordnungen und Erlasse wird darauf verwiesen, dab zur Reinigung yon Get , ten find Gefiil~en, die bei der Herstellung und im Verkehr mit Lebens- mitteln verwendet werden, nur Chemikalien einzusetzen sind, die nicht nut jede Unreinliehkeit entfernen, sondern auch path ogene Mikroorg~nismen abt6ten. An die Reinigung mui~ sich ein Ausspfilen mit reinem Wasser oder ein Ausbriihen mit Dampf anschlieBen. Die Reinigungs- arbeiten sind durch eine Trocknung zu beenden, wobei jedoch ein Ausreiben der Gef~13e und Geri~te zu unterl~ssen ist.

Dem Rundschreiben ist eine Liste der zur geinigung zugelassenen bzw. empfohlenen Chemi- kalien beigeffigt. F. Egger (Mannheim).

Rechtsprechung. W a n n kann ein Wein als ,,Liebfrauenmile h" bzw. als ,Spiitlese" bezeichnet werden~.

Urteil des Landgerichts Mainz 3 Ms 20/51 vom 24. Jul i 1951. A u s z u g .

Der Angeklagte war durch StrafbefeM des Amtsgerichts O. zu eincr Geldstrafe yon 300.-- DM verurteilt worden, weft er ,,1948er Bosenheimer Bosberg-Riesling und Sylvaner" unter der Bezeich, hung ,,1948er Lieb/rauenmilch Riesling und Sylvaner Spdtlese" verkauft hatte, obwohl dieser Wein weder eine gute Qualit~t noch eine liebliche Art aufwies. Aueh waren die Voraussetzungen ffir die Bezeichnung ,,Spiitlese" nicht erfiillt.