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Bedarfsplanung 2018/2019 1 Bedarfsplanung 2018/2019 Kleinkinder Kindergartenkinder Schulkinder Fachbereich Jugend, Schulen & Familie Andrea Feuerstein & Anna-Katharina Müller

Bedarfsplanung 2018/2019 - wangen.de · St. Antonius 1 1 Gesamt: 27 24. Bedarfsplanung 2018/2019 7 2.2 Landesrecht 2.2.1 Bedarfsplanung Nach § 3 (1) KiTaG haben die Gemeinden unbeschadet

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Bedarfsplanung 2018/2019

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Bedarfsplanung

2018/2019

Kleinkinder Kindergartenkinder

Schulkinder

Fachbereich Jugend, Schulen & Familie Andrea Feuerstein & Anna-Katharina Müller

Bedarfsplanung 2018/2019

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Inhaltsverzeichnis

1 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS ................................................................................... 4

2 GESETZLICHE GRUNDLAGEN UND REGELUNGEN .............................................. 5

2.1 BUNDESRECHT ................................................................................................................... 5 2.1.1 LEISTUNGEN FÜR BILDUNG UND TEILHABE AM SOZIALEN UND KULTURELLEN LEBEN

FÜR KINDER, JUGENDLICHE UND JUNGE ERWACHSENE (BUT) ...................................... 5 2.1.2 SCHUTZAUFTRAG BEI KINDESWOHLGEFÄHRDUNG .......................................................... 5 2.1.3 KINDER UND IHRE FAMILIEN MIT FLUCHTERFAHRUNG ..................................................... 6 2.2 LANDESRECHT ................................................................................................................... 7 2.2.1 BEDARFSPLANUNG ............................................................................................................. 7 2.2.2 FÖRDERSYSTEMATIK.......................................................................................................... 7 2.2.3 ORIENTIERUNGSPLAN ......................................................................................................... 8 2.2.4 VERORDNUNG ÜBER DIE VERPFLICHTENDE FESTLEGUNG DER PERSONELLEN

AUSSTATTUNG UND PERSONALFORTBILDUNG IN KINDERGÄRTEN UND

TAGESEINRICHTUNGEN MIT ALTERSGEMISCHTEN GRUPPEN (KITAVO) ......................... 9 2.2.5 BETRIEBSFORMEN FÜR KINDER AB DREI JAHREN ............................................................ 9 2.2.6 BETRIEBSFORMEN FÜR KINDER UNTER DREI JAHREN ................................................... 10 2.2.7 BETRIEBSFORMEN FÜR KINDER IM SCHULKINDALTER ................................................... 11 2.2.8 MINDESTPERSONALSCHLÜSSEL ...................................................................................... 11 2.2.9 FINANZAUSGLEICHSGESETZ (FAG) LANDESRECHT ....................................................... 12 2.2.9.1 Kindergartenförderung ...................................................................................................... 12 2.2.9.2 Kleinkindförderung ........................................................................................................... 12 2.2.10 PAKT FÜR FAMILIEN MIT KINDERN LANDESRECHT ......................................................... 13 2.2.11 FRÜHKINDLICHE SPRACHFÖRDERUNG - SPATZ............................................................ 14 2.2.11.1 Intensive Sprachförderung im Kindergarten (ISK) ........................................................... 14 2.2.11.2 Singen-Bewegen-Sprechen (SBS) .................................................................................... 14 2.2.12 SCHULUNTERSUCHUNGSVERORDNUNG – ESU 2010 ................................................... 15 2.3 SONSTIGE REGELUNGEN UND EMPFEHLUNGEN ............................................................ 16 2.3.1 INTERKOMMUNALER KOSTENAUSGLEICH ....................................................................... 16 2.4 WANGENER BESCHLÜSSE UND REGELUNGEN ............................................................... 17 2.4.1 MINDESTGRUPPENGRÖßE ............................................................................................... 17 2.4.2 FREISTELLUNG DER KINDERGARTENLEITUNGEN ............................................................ 18 2.4.3 AUFNAHME AUSWÄRTIGER KINDER ................................................................................. 18 2.4.4 HAUSWIRTSCHAFTLICHE KRÄFTE .................................................................................... 18 2.4.5 BETREUUNGSMODELLE .................................................................................................... 19

3 BEDARFSPLANUNG FÜR DIE STADT WANGEN IM ALLGÄU .............................. 20

3.2 BESTANDSAUFNAHME ..................................................................................................... 21 3.2.1 BESTANDSAUFNAHME STÄDTISCHE EINRICHTUNGEN .................................................... 22 3.2.2 BESTANDSAUFNAHME KIRCHLICHE EINRICHTUNGEN ..................................................... 23 3.2.3 BESTANDSAUFNAHME SONSTIGE EINRICHTUNGEN ........................................................ 24 3.2.4 BESTANDSAUFNAHME KINDERGARTEN ........................................................................... 25 3.2.4.1 Kinder mit Behinderung ................................................................................................... 26 3.2.4.2 Kinder mit Migrationshintergrund .................................................................................... 26 3.2.4.3 Verhaltensauffällige Kinder .............................................................................................. 26 3.2.4.4 Mittagessen im Kindergarten ............................................................................................ 26 3.2.4.5 Erstklässler ........................................................................................................................ 26

Bedarfsplanung 2018/2019

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3.2.4.6 Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen .................................................................. 27 3.2.4.7 Kindertageseinrichtungen in Wangen ............................................................................... 29 3.2.5 BUNDESPROGRAMM “KITA-EINSTIEG: BRÜCKEN BAUEN IN FRÜHE BILDUNG“ .............. 41 3.2.6 BESTANDSAUFNAHME KLEINKINDBETREUUNG ............................................................... 42 3.2.7 BESTANDSAUFNAHME SCHULKINDBETREUUNG ............................................................. 43 3.2.8 BESTANDSAUFNAHME TAGESPFLEGE ............................................................................. 43 3.3 BEDARFSERMITTLUNG .................................................................................................... 44 3.3.1 ENTWICKLUNG DER EINWOHNERZAHLEN IN WANGEN ................................................... 44 3.3.2 WANDERUNGSBEWEGUNGEN .......................................................................................... 46 3.3.3 ALTERSSTRUKTUR ........................................................................................................... 46 3.3.4 JUGEND- UND ALTENQUOTIENT ....................................................................................... 48 3.3.5 BEDARFSERMITTLUNG IM KINDERGARTENBEREICH ....................................................... 49 3.3.5.1 Bedarfsermittlung Gesamtstadt Wangen .......................................................................... 50 3.3.5.2 Bedarfsermittlung Stadtteile 1-9 – Innenstadt .................................................................. 51 3.3.5.3 Bedarfsermittlung Stadtteil 10 – Niederwangen ............................................................... 52 3.3.5.4 Bedarfsermittlung Stadtteil 11 - Neuravensburg .............................................................. 53 3.3.5.5 Bedarfsermittlung Stadtteil 12.1 - Primisweiler ............................................................... 54 3.3.5.6 Bedarfsermittlung Stadtteil 12.2 - Haslach ....................................................................... 55 3.3.5.7 Bedarfsermittlung Stadtteil 12 - Schomburg .................................................................... 56 3.3.5.8 Bedarfsermittlung Stadtteil 13/ 14 – Leupolz/ Karsee ...................................................... 57 3.3.5.9 Bedarfsermittlung Stadtteil 15 – Deuchelried ................................................................... 58 3.3.6 BEDARFSERMITTLUNG KLEINKINDBEREICH ..................................................................... 59 3.4 PLANUNG NOTWENDIGER VERÄNDERUNGEN 2018/2019 .............................................. 59 3.4.1 GESAMTANALYSE KINDERGARTENBEREICH ................................................................... 59 3.4.1.1 Veränderungen zum Kindergartenjahr 2018/2019 ............................................................ 60 3.4.1.2 Planung der notwendigen Veränderungen zum Kindergarten- und Schuljahr 2018/19 .... 60 3.4.1.3 Platzkapazität im Kindergartenjahr 2018/2019 ................................................................. 63 3.4.2 GESAMTANALYSE KLEINKINDBETREUUNG ...................................................................... 64 3.4.2.1 Planung der notwendigen Veränderungen zum Kindergartenjahr 2018/2019 .................. 65 3.4.2.2 Platzkapazität im Kindergartenjahr 2018/2019 ................................................................. 65 3.4.2.3 Platzkapazität im neuen Kindergartenjahr 2018/2019 ...................................................... 67 3.4.2.4 Platzkapazität städtische Einrichtungen ............................................................................ 68 3.4.2.5 Platzkapazität kirchliche Einrichtungen............................................................................ 69 3.4.2.6 Platzkapazität sonstige Einrichtungen .............................................................................. 70 3.4.3 GESAMTANALYSE SCHULKINDBETREUUNG .................................................................... 71 3.4.3.1 Planung der notwendigen Veränderungen zum Schuljahr 2017/2018 .............................. 71 3.4.3.2 Platzkapazität im Schuljahr 2017/2018............................................................................. 71

4 FERIENBETREUUNG .............................................................................................. 73

4.1 KINDERGARTENKINDER .................................................................................................. 73 4.2 SCHULKINDER .................................................................................................................. 73

5 FAZIT ........................................................................................................................ 74

6 AUF EINEN BLICK ................................................................................................... 75

Bedarfsplanung 2018/2019

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1 Abkürzungsverzeichnis

SGB VIII Sozialgesetzbuch Achtes Buch, Kinder- und Jugendhilfe

Kita Kindertageseinrichtung (Einrichtungen U3 und Ü3)

U3 Kinder im Alter von unter 3 Jahren

Ü3 Kinder im Alter von über 3 Jahren

RG Regelgruppe Betreuungszeit von durchschnittlich 6

Stunden am Tag mit Unterbrechung am Mit-tag

VÖ Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten durchgängige Betreuungszeit von mindes-

tens 6 Stunden bis höchstens 7 Stunden am

Tag

GT Gruppe mit Ganztagesbetreuung

Betreuungszeit von über 7 Stunden am Tag durchgehend

AM Altersgemischte Gruppe

Gruppen mit Kindern im Alter von 2 bis 6 Jahren (die Anzahl der Kinder ab 3 Jahren

überwiegt) oder Gruppen mit Kindern im Alter von 1 bis 6

Jahren (die Anzahl der Kinder unter 3 Jah-

ren ist auf maximal 5 Kinder begrenzt) Altersgemischte Gruppen können mit unter-

schiedlichen Öffnungszeiten geführt werden

Krippen Gruppe mit Kindern unter 3 Jahren

Betr. SG betreute Spielgruppe

Betreuung für Kinder unter 3 Jahren mit ei-ner Betreuungszeit zwischen 10 und 15 Std.

wöchentlich

FAG Finanzausgleich (Landesförderung)

IN Integrative Gruppe Gruppen, in denen Kinder betreut werden,

die aufgrund von einer Behinderung einer

zusätzlichen Förderung bedürfen

KG Kleingruppe

Gruppen mit einer geringeren Belegungs-möglichkeit (Belegung bis zur Hälfte der Höchstgruppenstärke)

Bedarfsplanung 2018/2019

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2 Gesetzliche Grundlagen und Regelungen

Die gesetzlichen Grundlagen der Kindertagesbetreuung lassen sich in folgender Ge-setzespyramide darstellen.

2.1 Bundesrecht

2.1.1 Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (BUT)

Mehr Chancengleichheit für Kinder und Jugendliche soll das beschlossene Bildungs-paket leisten. In keinem anderen Land hängt der Bildungserfolg der Kinder so stark von der Herkunft ab wie in Deutschland. Daher sollen Kinder und Jugendliche vom Bil-dungs- und Teilhabepaket profitieren, deren Eltern Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Das Hauptaugenmerk liegt auf der gezielten Förderung von sozial benachteiligten Kindern und Jugendlichen. Eine stärkere soziale Integration und eine Erhöhung der Lebens- und Bildungschancen soll mit dem Bildungs- und Teilhabepaket erreicht werden. Das Bildungs- und Teilhabepa-ket umfasst unter anderem einen Zuschuss für das gemeinsame Mittagessen, sofern Kita, Schule oder Hort ein entsprechendes Angebot bereithält. Der verbleibende Ei-genanteil der Eltern liegt bei einem Euro pro Tag.

2.1.2 Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

Der Schutzauftrag des Jugendamtes bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefähr-dung wurde durch das Kinder- und Jugendhilfe Weiterentwicklungsgesetz (KICK) zum 1.Januar 2005 durch Hinzufügen des § 8a SGB VIII konkretisiert. Mit dieser Gesetzes-änderung werden die Kindertagesbetreuungseinrichtungen bei Vorliegen gewichtiger Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung im Zusammenwirken mehrerer Fach-kräfte zu einer konkreten Einschätzung des Gefährdungsrisikos und zur Auswahl der notwendigen Maßnahmen verpflichtet. Durch die mit dem Landkreis 2008 geschlosse-ne Vereinbarung zum Schutzauftrag wurden konkrete Schritte zum Vorgehen bei ge-wichtigen Anhaltspunkten vereinbart. Gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlge-fährdung beispielsweise in Form von Vernachlässigung, Missbrauch, verbaler oder nonverbaler Gewalt kommen häufig im Erscheinungsbild und Verhalten des Kindes zu Tage und werden vielfach durch MitarbeiterInnen in Kindertageseinrichtungen erkannt. Liegt ein konkreter Verdacht vor, so ist das Jugendamt einzuschalten. Die persönliche Eignung aller MitarbeiterInnen in Kindertageseinrichtungen muss durch die Vorlage eines Führungszeugnisses vom Träger sichergestellt werden (§ 72a SGB VIII).

Grundgesetz

Sozial- gesetzbuch

VIII

KiTaG

Bedarfsplanung 2018/2019

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2.1.3 Kinder und ihre Familien mit Fluchterfahrung

Der Rechtsanspruch des Kindes auf einen Betreuungsplatz ergibt sich aus § 24 SGB VIII und gilt mit Vollendung des ersten Lebensjahres. Im Gesetz wird nicht zwischen Kindern mit und Kindern ohne Fluchterfahrung unterschieden. Alle Kinder habe somit das Recht auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kin-dertagespflege (vgl. § 24 Abs. 2 und 3 SGB VIII). Bei der Entscheidung über die Aufnahme von Kindern sind alle grundsätzlich gleichbe-rechtigt zu behandeln. Berücksichtigt werden sollte der Aspekt der Mobilität der Fami-lien und ob Unterstützung beim Erreichen der Einrichtung benötigt wird. Der Aufent-haltsstatus kann Rückschlüsse auf die Verweildauer der Familien in Deutschland und der Kinder in den Einrichtungen geben. Ein Anspruch auf medizinische Versorgung ist gegeben (§§ 4,6 Asylbewerberleistungsgesetz AsylbLG), sodass bei Erkrankungen der Kinder oder Unfällen in der KiTa wie gewohnt verfahren werden kann. Auch der Über-gang aus der Kindertageseinrichtung in die Schule findet wie üblich in Abstimmung mit den Kooperationslehrer/-innen statt. Im Kindergartenjahr 2015/16 besuchten 14 Kinder mit Fluchterfahrung eine Kindertageseinrichtung in Wangen, im Kindergartenjahr 2016/17 sind es 27 Kinder und im Kindergartenjahr17/18 24 Kinder. Die Integration der Kindergartenkinder in den verschiedenen Einrichtungen gelingt sehr gut.

Einrichtung Anzahl der Kinder

2016/17

Anzahl der Kinder

2017/18

Arche Noah 2 1

Bucheckerle 1 1

Christophorus 2 0

Ebnet 2 6

Gottesacker 2 2

Haid 3 1

Maria Regina,

Deuchelried7 4

Bienenstock,

Neuravensburg1 1

St. Franziskus,

Niederwangen1 0

St. Michael 1 0

St. Monika 3 5

St. Raphael,

Primisweiler0 1

St. Verena 1 1

St. Antonius 1 1

Gesamt: 27 24

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2.2 Landesrecht

2.2.1 Bedarfsplanung

Nach § 3 (1) KiTaG haben die Gemeinden unbeschadet der Verpflichtung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe darauf hinzuwirken, dass für alle Kinder vom voll-endeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt ein Kindergartenplatz oder ein Platz in einer Tageseinrichtung mit altersgemischten Gruppen zur Verfügung steht. Ferner ist darauf hinzuwirken, dass für diese Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagesplätzen oder ergänzende Förderung in Kindertagespflege zur Verfügung steht. Die Gemeinden sind verpflichtet, die nach § 75 SGB VIII anerkannten Träger der freien Jugendhilfe an ihrer Bedarfsplanung zu beteiligen. Die Bedarfsplanung selbst bildet nach § 8 KiTaG die Grundlage für die Förderung von Einrichtungen der freien Träger.

2.2.2 Fördersystematik

Freie Träger, die in die gemeindliche Bedarfsplanung mit aufgenommen sind, haben durch die Gesetzesänderungen einen Förderanspruch gegenüber der Standortge-meinde. Dabei wird nicht nach örtlichen und überörtlichen Einrichtungen unterschie-den.

Eine über die gesetzliche Mindestförderung (§ 8 (2-4) KiTaG) hinausgehende Bezu-schussung kann vertraglich zwischen der Kommune und dem Einrichtungsträger gere-gelt werden.

Kinderkrippe

U 3

68 % der Betriebsausgaben

Kindergarten

Ü 3

63 % der Betriebsausgaben

Ja

Kinderkrippe

U 3

Zuweisung FAG

Kindergarten

Ü 3

Zuweisung FAG

Nein

Aufnahme in die gemeindliche Bedarfsplanung

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2.2.3 Orientierungsplan

Mit dem Orientierungsplan (§ 9 (2) KiTaG) für Bildung und Erziehung für Kindergärten konkretisiert Baden-Württemberg den Bildungsauftrag des Kindergartens und stärkt damit die frühkindliche Bildung und Erziehung in Familie und Kindertageseinrichtun-gen. Wesentlicher Inhalt des Orientierungsplanes bildet die Erziehungs- und Bildungs-matrix mit seinen 6 Bildungs- und Entwicklungsfeldern:

Der Orientierungsplan wurde Mitte 2009 zu folgenden Themenbereichen fortgeschrie-ben und ergänzt:

- Bildung von Kindern unter drei Jahren - Lebenslagen von Kindern heute - Stärkere Berücksichtigung von Kindern mit Behinderung - Qualitätsmanagement, systematische Beobachtung - Konkretisierung der „Verbindlichkeit“

Gem. §9 (3) KiTaG wird der Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Amtsblatt des Kultusministeriums bekannt gegeben. Daraus lässt sich schließen, dass die Um-setzung der Inhalte des Orientierungsplanes nicht rechtsverbindlich ist. Es liegt in der Verantwortung der Träger/Einrichtungen, wie die Ziele des Orientierungsplanes er-reicht werden.

Bedarfsplanung 2018/2019

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2.2.4 Verordnung über die verpflichtende Festlegung der personellen Ausstattung und Personalfortbildung in Kindergärten und Tageseinrich-tungen mit altersgemischten Gruppen (KiTaVO)

Die Rechtsverordnung über den Mindestpersonalschlüssel und die Personalfortbildung in Kindergärten und Tageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen (KiTaVO) ist am 10.12.2010 in Kraft getreten. Die entsprechende Ermächtigungsgrundlage wurde mit Änderung des KiTaG in § 2a Abs. 4 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) ge-schaffen. Zur teilweisen Umsetzung des Orientierungsplans enthält die KiTaVO die schrittweise Erhöhung des Mindestpersonalschlüssels von 01.09.2010 bis 01.09.2012 in drei Stufen. Die Personalerhöhung ist zu 100% von den Kommunen zu tragen. Sie erhalten jedoch über den Finanzausgleich rd. 2/3 vom Land. Das Finanzausgleichsge-setz wurde hierzu geändert. Der Gemeindetag und der Städtetag Baden-Württemberg sowie die Evangelischen und Katholischen Kirchen in Baden-Württemberg haben sich auf gemeinsame Hinweise für die örtlichen Verhandlungen zwischen Kommunen und kirchlichen Kindergartenträger verständigt. Ziel dieser Hinweise ist die einvernehmliche und partnerschaftliche Umsetzung der neuen Mindestpersonalschlüssel vor Ort. Es wird klargestellt, dass die kirchenrechtlichen Regelungen die Vorschriften der KiTaVO nicht überlagern. Andererseits stellt die KiTaVO solche trägerspezifische Regelungen, die bereits in der Vergangenheit den Vertragsbeziehungen zwischen bürgerlicher Ge-meinde und kirchlichen Trägern zugrunde lagen, nicht in Frage. Der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg-KVJS empfiehlt zur Berechnung der Mindestpersonalschlüssel bestimmte Standards. Wird aufgrund örtlicher Gegebenhei-ten davon abgewichen, ist der Mindestpersonalschlüssel entsprechend anzupassen. Bestehende Betriebserlaubnisse, die vor dem in Kraft treten der KiTaVO erteilt wurden, bleiben zunächst gültig. Betriebserlaubnisse für neue Einrichtungen und für Einrichtun-gen, bei denen sich die Angebotsform oder Gruppenzahl verändert, werden vom KVJS nur noch auf Grundlage der KiTaVO erteilt.

2.2.5 Betriebsformen für Kinder ab drei Jahren

Kürzel Gruppenart nach KiTaVO Höchstgruppenstärke Finanzierung

HT

Halbtagsgruppe

für 3-Jährige bis Schuleintritt

(Vor- oder Nachmittagsbetreuung mind. 3 Std. 25 bis 28 Kinder

FAG

RG

Regelgruppe

für 3-Jährige bis Schuleintritt

(Vor- und Nachmittagsbetreuung mit Unterbrechung am

Mittag) 25 bis 28 Kinder

FAG

Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit

für 3-Jährige bis Schuleintritt

(durchgängige Öffnungszeit von mind. 6 Std.) 22 bis 25 Kinder

FAG

VÖ/RG Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit und/oder RG/HT

für 3-Jährige bis Schuleintritt 22 bis 25 Kinder

FAG

GT

Ganztagsgruppe

für 3-Jährige bis Schuleitnritt

(mehr als 7 Std. durchgängige Öffnungszeit) 20 Kinder

FAG

GT/VÖ Ganztagsgruppe zeitgemischt mit VÖ und/oder RG/HT

für 3-Jährige bis Schuleintritt

22 bis 25 Kinder

bei mehr als 10

Kindern in GT: 20

FAG

25 bei HT/RG o.

HT/RG/VÖ

20 bei GT

25 bei HT/RG/VÖ/GT

bei mehr als 10

Kindern in GT: 20

Absenkung der

Gruppenstärke um

einen Platz je

aufgenommenen 2-

jährigen Kind,

ausgehend von:

25 bei HT/RG

22 bei VÖ o.

HT/RG/VÖ

20 bei GT

22 bei HT/RG/VÖ/GT

bei mehr als 10

Kindern in GT: 20

AM

Altergemischte Gruppe

vom 1. Lebensjahr bis unter 14 Jahre

(bei allen Gruppenarten)

15 Kinder, davon max.

5 Kinder

unter 3 Jahren

FAG

Altersgemischte Gruppe

für 3-Jährige bis unter 14 Jahre

(mit überwiegender Anzahl von Kindern im Kindergartenalter)AM FAG

FAG

Altersgemischte Gruppe

für 2-Jährige bis unter 14 Jahre

(mit überwiegender Anzahl von Kindern im Kindergartenalter)

AM

Bedarfsplanung 2018/2019

10

2.2.6 Betriebsformen für Kinder unter drei Jahren

Kürzel Gruppenart nach KiTaVO Höchstgruppenstärke Finanzierung

Absenkung der

Gruppenstärke um

einen Platz je

aufgenommenen 2-

jährigen Kind,

ausgehend von:

25 bei HT/RG

22 bei VÖ o.

HT/RG/VÖ

20 bei GT

22 bei HT/RG/VÖ/GT

bei mehr als 10

Kindern in GT: 20

AM

Altergemischte Gruppe

vom 1. Lebensjahr bis unter 14 Jahre

(bei allen Gruppenarten)

15 Kinder, davon max.

5 Kinder

unter 3 Jahren

FAG

FAG

Altersgemischte Gruppe

für 2-Jährige bis unter 14 Jahre

(mit überwiegender Anzahl von Kindern im Kindergartenalter)

AM

Bei allen altersgemischten Angebotsformen muss die Zahl der Kinder im Kindergarten-alter überwiegen. Bei der Aufnahme von Kindern unter drei Jahren in altersgemischten Gruppen reduziert sich die Gruppenstärke je Kind um einen Platz. Die Empfehlungen liegen bei 14 Kindern über drei Jahren und vier Kindern unter drei Jahren. Im Bereich der unter Dreijährigen sind angemessene Essensversorgung sowie Wickel- und ungestörte Schlafmöglichkeiten erforderlich. Jede Gruppe kann als integrative Gruppe im Sinne des § 1 Abs. 4 KiTaG geführt wer-den, sofern mindestens ein Kind im Sinne des §2 SGB IX aufgenommen wird. Die in-tensivere Zuwendung für diese Kinder erfordert einen entsprechend gesteigerten Per-sonal- und Sachaufwand. Der zusätzliche Aufwand kann über die Leistungen der Ein-gliederungshilfe (§ 54 SGB IX bei körperlich und geistig behinderten Kindern; § 35 SGB IX bei seelisch behinderten Kindern) erbracht werden. Besonderheit Waldkindergarten Der Waldkindergarten ist ein Kindergarten nach §1 Abs. 2 oder eine Tageseinrichtung mit altersgemischter Gruppe nach §1 Abs. 3 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG). Er wird in der Regel als Halbtagsgruppe oder als Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit betrieben. Für den Waldkindergarten besteht die Besonderheit, dass bei der Angebots-form als Kindergarten die Höchstanzahl von 20 Kindern und zwei Fachkräften während der gesamten Öffnungszeit gelten. Werden in der altersgemischten Form zweijährige Kinder mit betreut, ist eine zusätzlich geeignete Kraft vorzusehen und die Gruppen-stärke auf 15 Kinder zu begrenzen. Folgende Betriebsformen sind nicht im KiTaG verankert und bedürfen teilweise keiner Betriebserlaubnis. Die Zuschüsse für die Betriebsformen außerhalb des KiTaG werden auf Antrag direkt durch das Land gewährt.

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2.2.7 Betriebsformen für Kinder im Schulkindalter

Auch die Betriebsformen für Schulkinder sind im KiTaG nicht verankert. Die Formen der Horte bedürfen jedoch einer Betriebserlaubnis:

Kürzel Gruppenart außerhalb der KiTaVO Höchstgruppenstärke Finanzierung

Hort

Schuleintritt bis unter 14 Jahre 20 Kinder

20 Kinder

25 Kinder

Verl. GS

Verlässliche Grundschule

ab Schuleintritt

unmittelbar vor/nach dem Vormittagsunterricht bis 6 Std.

täglich

(einschließlich Unterricht und Pausen)

ab 15 Kinder: 2. Kraft Zuschuss Land:

458,- EUR je

Gruppe je

betreuter

Wochenstd.

Flex. NM

Flexible Nachmittagsbetreuung

ab Schuleintritt

Betreuung außerhalb der Unterrichtszeit

ab 15 Kinder: 2. Kraft Zuschuss Land:

275,- EUR je

Gruppe je

betreuter

Wochenstd.

Zuschuss Land:

12.373,- EUR je

Gruppe/Schuljahr

Hort an der Schule

Schuleintritt bis unter 14 JahreHORT

2.2.8 Mindestpersonalschlüssel

Zur Erreichung der im Orientierungsplan genannten Ziele ist eine Erhöhung des Min-destpersonalschlüssels zielführend. Darüber besteht zwischen dem Land Baden-Württemberg und den kommunalen Landesverbänden Einigkeit. Im Rahmen der KiTaVO (basierend auf § 2a KiTaG) wurde daher festgeschrieben, dass der Mindest-personalschlüssel – bezogen auf die einzelnen Betriebsformen und Gruppen – ab dem 1. September 2010 stufenweise angehoben werden soll. Dabei steht es entsprechend der Prinzipien von Pluralität, Trägerautonomie und Konzeptvielfalt in der Verantwortung der Träger und Einrichtungen, wie die im Orientierungsplan genannten Ziele im päda-gogischen Alltag erreicht werden. Dies wiederum bedeutet, dass der Orientierungsplan nicht rechtsverbindlich bleibt.

Seit dem 1. September 2012 ist die Endstufe des Mindestpersonalschlüssels erreicht und liegt bei einer Schließzeit von 26 Tagen/ Jahr bei folgender Größenordnung:

Gruppe VÖ nur mit Altersmischung

pro Stunde Randzeit:

pro Stunde Hauptbetreuungszeit:

0,182 Stellen/Std.

0,364 Stellen/Std.

Gruppe GT einschl. alle Formen der Altersmischung

pro Stunde Randzeit:

pro Stunde Hauptbetreuungszeit:

0,177 Stellen/Std

0,354 Stellen/Std.

0,200 Stellen/Std.

0,400 Stellen/Std.

HT mit Altersmischung Kinder unter 3 Jahren (U 3)

pro Randzeit:

pro Stunde Hauptbetreuungszeit:

RG mit Altersmischung U 3

pro Stunde Randzeit:

pro Stunde Hauptbetreuungszeit:

0,182 Stellen/Std.

0,364 Stellen/Std.

Halbtagsgruppe (HT) Kindergarten ohne Altersmischung

Regelgruppe (RG) Kindergarten ohne Altersmischung

0,325 Stellen/Std.

Ab 01.09.2012 gültige Mindestpersonalschlüssel pro Stunde/Tag

0,300 Stellen/Std.

Bedarfsplanung 2018/2019

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Bundes- und Landesmittel für die am 1. März des

Vorjahres tats. betreuten Kinder

in Tagespflege

Landkreis

in Tageseinrichtungen

Kommune

2.2.9 Finanzausgleichsgesetz (FAG) Landesrecht

Die Novellierung des FAG wurde am 18. Februar 2009 im Landtag beschlossen und trat rückwirkend zum 1. Januar 2009 in Kraft. Ziel der Gesetzesänderung war die Regelung der Betriebskostenförderung für die Kleinkindbetreuung und eine Änderung des Verteilungsschlüssels für die Kindergarten-förderung. Die Bundes- und Landeszuweisungen zu den Betriebskosten werden den Standortkommunen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs nach der Zahl der am 1. März des Vorjahres tatsächlich in Tageseinrichtungen betreuten und im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfestatistik gemeldeten Kinder zugewiesen. Hierbei wird die Anzahl der Kinder je „gebuchter“ durchschnittlicher täglicher Betreu-ungszeit gewichtet. Im Kleinkindbereich wurde der Grundsatz „Das Geld folgt den Kin-dern“ mit Inkrafttreten des Gesetzes in vollem Umfang umgesetzt. Im Kindergartenbe-reich erfolgte eine stufenweise Anpassung. Seit dem Jahr 2013 wird auch im Kinder-gartenbereich der Grundsatz „Das Geld folgt den Kindern“ zu 100% umgesetzt. Nach derselben Systematik erfolgt die Zuweisung für die in Tagespflege betreuten Kinder an die Stadt- und Landkreise.

2.2.9.1 Kindergartenförderung

Zum 1. Januar 2015 wurden die Betreuungsumfänge und deren Faktorisierung neu definiert: Betreuungsumfang Faktor

bis zu 29 Stunden pro Woche 0,4 mehr als 29 Stunden bis 34 Stunden pro Woche 0,6 mehr als 34 Stunden bis 39 Stunden pro Woche 0,8 mehr als 39 Stunden bis 44 Stunden pro Woche 0,9 mehr als 44 Stunden 1,0

Im Jahr 2015 betrug die Zuweisung je gewichtetem Kind, welches im Rahmen der Kin-der- und Jugendhilfestatistik am 1. März 2014 gemeldet wurde, ca. 2.473.-€. Für das Jahr 2016 lag die Zuweisung je gewichtetem Kind bei. 2.442.- €.

2.2.9.2 Kleinkindförderung

Auch im Kleinkindbereich wurden zum 1. Januar 2015 die Betreuungsumfänge und deren Faktorisierung neu definiert: Betreuungsumfang Faktor

bis zu 15 Stunden pro Woche 0,3 mehr als 15 Stunden bis 29 Stunden pro Woche 0,5 mehr als 29 Stunden bis 34 Stunden pro Woche 0,7 mehr als 34 Stunden bis 39 Stunden pro Woche 0,8 mehr als 39 Stunden bis 44 Stunden pro Woche 0,9 mehr als 44 Stunden 1,0

Im Jahr 2015 betrug die FAG Zuweisung 12.333.-€ je gewichte-tem Kind, welches im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfestatistik am 1. März des Vorjahres gemeldet wurde. Für das Jahr 2016 lag die Zuweisung je gewichtetem Kind bei 12.843,- €.

Bedarfsplanung 2018/2019

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Die Entwicklung der FAG Zuweisung lässt sich wie folgt darstellen:

2.2.10 Pakt für Familien mit Kindern Landesrecht

Am 1. Dezember 2011 haben sich das Land und die Kommunen auf folgenden „Pakt für Familien mit Kindern“ geeinigt, in welchem insbesondere die Punkte 1 und 3 den Bereich der Kindertagesbetreuung betreffen: 1) Im Mittelpunkt des Pakts steht die Verbesserung der Kleinkindbetreuung, wonach

sich Land und Kommunen unter Anerkennung der Konnexität darauf einigen, dass das Land die Betriebsausgaben für die Kleinkindbetreuung künftig in wesentlich größerem Umfang fördert.

2012 444 Mio. € (statt 129 Mio. €) 2013 477 Mio. € (statt 152 Mio. €)

ab 2014 68 % der Betriebsausgaben unter Berücksichtigung der Bundesmittel. Die weiteren Betriebsausgaben für die Kleinkindbetreuung sind von Kommunen, Trägern und Eltern zu tragen.

2) Das Land beteiligt sich ab dem Jahr 2012 zu einem Drittel an den Kosten der Schulsozialarbeit bis zu einem Betrag von 15. Mio. € jährlich.

3) Das Land stellt ab dem Kindergartenjahr 2012/2013 auf der Grundlage von Förder-richtlinien des Kultusministeriums zusätzlich Mittel für Sprachfördermaßnahmen im Bereich der 3-6 jähriger Kinder zur Verfügung. Im Haushalt 2012 belaufen sich diese Mittel auf 11 Mio. €.

Zu 1) Nach jahrelanger Vorfinanzierung kam das Land damit dem Grundsatz der Kon-nexität nach und passte die Förderung der FAG Mittel im Kleinkindbereich an. Zu 3) In der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über Zuwendungen zur Sprachförderung in allen Tageseinrichtungen für Kinder mit Zusatzbedarf (SPATZ-Richtlinie) wurden alle bisherigen Sprachförderkonzepte wie HSL (Hausaufgaben-, Sprach- und Lernhilfe) ISK (Intensive Sprachförderung im Kindergarten) und SBS (Sin-gen-Bewegen-Sprechen) in einer gemeinsamen Sprachförderkonzeption zusammen-gefasst. Die Förderhöhe umfasst je Fördergruppe zwischen 2.000.-€ und 2.750.-€ pro Kindergartenjahr.

Bedarfsplanung 2018/2019

14

2.2.11 Frühkindliche Sprachförderung - SPATZ

(Sprachförderung in allen Tageseinrichtungen für Kinder mit Zusatzbedarf). Für die Sprachförderung ab dem ersten Kindergartenjahr können die Träger seit 2012/13 unter dem Dach von SPATZ zwei Förderwege wählen:

die intensive Sprachförderung (ISK) oder

Singen-Bewegen-Sprechen (S-B-S).

2.2.11.1 Intensive Sprachförderung im Kindergarten (ISK)

Das Land hat seit September 2010 die Finanzierung der vorschulischen Sprachförde-rung für Kindergartenkinder, die bei der Einschulungsuntersuchung noch Sprachprob-leme aufweisen, übernommen. Bis dahin wurde die Sprachförderung im Kindergarten von der Baden-Württemberg Stiftung mit dem Programm "Sag mal was" unterstützt. Die Förderrichtlinien (Grundlagen, Ziele, Voraussetzungen und Zuwendungsbestim-mungen) sind in der "Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über Zuwendungen zu intensiver Sprachförderung im Kindergarten (ISK-Richtlinie)" vom 12. Mai 2010 ver-öffentlicht. Damit sind im Vergleich zum bisherigen Programm "Sag mal was" nun mo-difizierte Förderrichtlinien in Kraft getreten. Es wird daher in Zukunft kleinere Förder-gruppen, ab zwei und bis maximal zehn Kindern, geben können. Darüber hinaus er-möglichen die neuen Förderrichtlinien ein schlankeres Antragverfahren sowie die Auf-nahme von Kindern mit Förderbedarf, die noch keine Einschulungsuntersuchung durchlaufen haben. Die finanzielle Förderung pro Gruppe wurde auf 2.200 Euro pau-schaliert, unabhängig von der Gruppengröße. Am Projekt ISK nimmt im Kindergarten-jahr 2017/18 der Kindergarten Ebnet teil

2.2.11.2 Singen-Bewegen-Sprechen (SBS)

„Singen – Bewegen – Sprechen“ zeichnet sich dadurch aus, dass es ein umfassendes pädagogisch-didaktisches Programm zur Umsetzung des Orientierungsplans in vor-schulischen Einrichtungen ist. SBS erfasst durch seine ganzheitliche Vorgehensweise alle grundlegenden Vorgaben und Ziele der Bildungsarbeit im Kindergarten und alle Bildungs- und Entwicklungsfelder des Orientierungsplanes. Dieses Programm bringt durch die Hinzuziehung musikpäda-gogischen Fachpersonals von außen die nötige fachliche Qualität als wesentliche Vo-raussetzung für eine erfolgreiche Anwendung. Die Kostenfreiheit des Programmes und die breite Streuung garantieren die Erreich-barkeit aller sozialer Gruppen. „Singen – Bewegen – Sprechen“ bietet flächendeckende Ausdehnung und kostenlose Einbeziehung aller förderbedürftigen Kinder durch Übernahme der Kosten für das mu-sikpädagogische Fachpersonal durch das Land. Die finanzielle Förderung pro Gruppe ist auf 2.200 Euro pauschaliert. Am Projekt SBS nimmt im Kindergartenjahr 2017/2018 der Kindergarten Ebnet, Kin-dergarten Neuravensburg und der Kindergarten Leupolz teil.

Bedarfsplanung 2018/2019

15

2.2.12 Schuluntersuchungsverordnung – ESU 2010

Gem. § 74 (1) Schulgesetz (SchulG) ist der geistige und körperliche Entwicklungsstand des Kindes für die Aufnahme in die Schule mit ausschlaggebend und entscheidet mit über den Beginn der Schulpflicht oder eine Rückstellung. Die Schuluntersuchungsver-ordnung (§ 2 (1) Nr. 2 i.V. mit § 8 (1) Gesundheitsdienstgesetz bestimmt Näheres. Die schulärztlichen Untersuchungen dienen dem Zweck, gesundheitliche Einschränkungen der Schulfähigkeit oder die Teilnahme am Unterricht betreffende gesundheitliche Ein-schränkungen bei den zur Schule angemeldeten Kindern festzustellen. Die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Arbeit und Soziales vom 18.12.2011, regelt nähere Bestimmungen zur Zuständigkeit, Häufigkeit und Durchführung der ESU. Die Zuständigkeit liegt bei der unteren Gesundheitsbehörde (Gesundheitsamt) in deren örtlichem Zuständigkeitsbereich das Kind wohnt. Für die Durchführung der ESU sind zwei Schritte vorgesehen. Dabei wird das Ziel ver-folgt, mehr Zeit für evtl. erforderliche Maßnahmen der Prävention und Gesundheitsför-derung zu gewinnen.

Schritt 1: Im vorletzten Kindergartenjahr (Alter 4-5 Jahre)

Basisuntersuchung bei allen Kindern

Schulärztliche Untersuchung bei Bedarf Schritt 2: Im letzten Kindergartenjahr (5-6 Jahre)

Evaluation Schritt 1 bei allen Kindern

Schulärztliche Untersuchung bei Bedarf Bestandteile der Basisuntersuchungen, die von einer schulmedizinischen Assistentin durchgeführt wird, sind unter anderem:

Sichtung der Unterlagen wie U-Heft, Impfbuch, Eltern- und Erzieherinnenfrage-bogen

Seh- und Hörtest

Sprachtest

Test der Motorik und Mengenerfassung

Größe und Gewicht

Bedarfsplanung 2018/2019

16

2.3 Sonstige Regelungen und Empfehlungen

2.3.1 Interkommunaler Kostenausgleich

Die Standortgemeinde hat für auswärtige Kinder bis zum Schuleintritt in Einrichtungen, die in die örtliche Bedarfsplanung mit aufgenommen sind, Anspruch auf Kostenaus-gleich gegenüber der Wohnsitzgemeinde der betreuten Kinder. Die Wohnsitzgemeinde und die Standortgemeinde können von der Spitzabrechnung („aufwandsbezogene Betriebskostenabrechnung“) absehen. In diesem Fall wird vom Gemeindetag empfohlen, sich an die vom Gemeinde- und Städtetag vorgeschlagenen Ausgleichsbeträge anzulehnen, so auch der Gemeinderatsbeschluss der Stadt Wan-gen im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung 2009/2010. Zwischen den Städten und Gemeinden des Landkreises Ravensburg wurde im Herbst 2009 ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zum interkommunalen Kostenausgleich für die Betreuung auswärti-ger Kinder abgeschlossen. Dieser trat rückwirkend zum 1. Januar 2009 in Kraft und legt die vom Gemeinde- und Städtetag empfohlenen Ausgleichsbeträge zu Grunde. Die Pauschalbeträge wurden vom Gemeinde- und Städtetag für das Jahr 2017 wie folgt festgelegt:

Betriebsform Kosten/ Platz

Ü 3 63%

gerundet

FAG Zuweisung gerundet

Pauschaler Ausgleichs-

betrag

Halbtagskindergarten Ü3 2.992.-€ 1.885.-€ 952.-€ 933.-.-€

Regelkindergarten Ü3 4.536.-€ 2.858.-€ 1.428.-€ 1.430.-€

VÖ Kindergarten Ü3 5.832.-€ 3.674.-€ 1.428.-€ 2.246.-€

Regelkindergarten Ü3 (Betreuung von über 34 Std./Woche)

5.400.-€ 3.402.-€ 1.904.-€ 1.498.-€

Ganztags-Kindergarten Ü3 (Betreuung von über 34 bis zu 39 Std./Woche)

7171.-€ 4.518.-€ 1.904.-€ 2.614.-€

Ganztags-Kindergarten Ü3 (Betreuung von über 39 bis zu 44 Std./Woche)

8.068.-€ 5.083.-€ 2.142.-€ 2.941.-€

Ganztags-Kindergarten Ü3 (Betreuung von über 44 Std./Woche)

8.964.-€ 5.647.-€ 2.380.-€ 3.267.-€

U 3 75%

gerundet

Betreute Spielgruppe U3 5.832.-€ 4.374.-€ 4.148.-€ 226.-€

Halbtags-Krippe/AM U3 9.720.-€ 7.290.-€ 6.913.-€ 377.-€

VÖ Krippe/AM U3 13.608.-€ 10.206.-€ 9.678.-€ 528.-€

Ganztags-Krippe/AM U3 (Betreuung von über 34 bis zu 39 Std./Woche)

15.552.-€ 11.664.-€ 11.060.-€ 604.-€

Ganztags-Krippe/AM U3 (Betreuung von über 39 bis zu 44 Std./Woche)

17.496.-€ 13.122.-€ 12443.-€ 679.-€

Ganztags-Krippe/AM U3 (Betreuung von über 44 Std./Woche)

19.440.-€ 14.580.-€ 13.825.-€ 755.-€

Bedarfsplanung 2018/2019

17

2.4 Wangener Beschlüsse und Regelungen

2.4.1 Mindestgruppengröße

Nach der Rahmenvereinbarung sollen für jede Betreuungsform nach § 1 KiTaG als Grundlage der Planung Mindestgruppengrößen vereinbart werden. Stichtag: 31.Dezember

Vorgaben für Kiga-Gruppen

Regelgruppen* unter 14 Ki Kleingruppe – Klärungsbe-darf bis 25/28 Ki 1 Gruppe bis 42 Ki 1 Gr. + 1 Kleingruppe bis 50/56 Ki 2 Gruppen bis 70 Ki 2 Gr. + 1 Kleingruppe bis 75/84 Ki 3 Gruppen

Ganztages- und Waldgruppen* unter 10 Ki Kleingruppe – Klärungs-bedarf bis 20 Ki 1 Gruppe bis 30 Ki 1 Gr. + 1 Kleingruppe bis 40 Ki 2 Gruppen bis 50 Ki 2 Gr. + 1 Kleingruppe bis 60 Ki 3 Gruppen bis 70 Ki 3 Gr. + 1 Kleingruppe bis 80 Ki 4 Gruppen bis 90 Ki 4 Gr. + 1 Kleingruppe bis 100 Ki 5 Gruppen

Gruppen mit verl. Öffnungszeiten* unter 12 Ki Kleingruppe – Klärungsbe-darf bis 22/25 Ki 1 Gruppe bis 37 Ki 1 Gr. + 1 Kleingruppe bis 44/50 Ki 2 Gruppen bis 59 Ki 2 Gr. + 1 Kleingruppe bis 66/75 Ki 3 Gruppen bis 81 Ki 3 Gr. + 1 Kleingruppe bis 88/100 Ki 4 Gruppen bis 103 Ki 4 Gr. + 1 Kleingruppe bis 110/125 Ki 5 Gruppen bis 125 Ki 5 Gr. + 1 Kleingruppe bis 132/150 Ki 6 Gruppen bis 148 Ki 6 Gr. + 1 Kleingruppe

Mischgruppen und altersgemischte Gruppen* unter 12 Ki Kleingruppe – Klärungs-bedarf bis 20/25 Ki 1 Gruppe bis 37 Ki 1 Gr. + 1 Kleingruppe bis 40/50 Ki 2 Gruppen bis 62 Ki 2 Gr. + 1 Kleingruppe bis 60/75 Ki 3 Gruppen bis 87 Ki 3 Gr. + 1 Kleingruppe bis 80/100 Ki 4 Gruppen bis 112 Ki 4 Gr. + 1 Kleingruppe bis 110/125 Ki 5 Gruppen bis 137 Ki 5 Gr. + 1 Kleingruppe bis 132/150 Ki 6 Gruppen bis 162 Ki 6 Gr. + 1 Kleingruppe

Halbtagesgruppen* unter 14 Ki Klärungsbedarf bis 25/28 Ki 1 Gruppe bis 42 Ki 1 Gr. + 1 Kleingruppe bis 50/56 Ki 2 Gruppen bis 70 Ki 2 Gr. + 1 Kleingruppe

Integrative Gruppen* entsprechend jeweiliger Angebotsform abzgl. 1 – 3 Plätze pro Kind

*Es ist die max. Gruppengröße der Betriebserlaubnis maßgeblich.

Bei der Berechnung der Mindestgruppengröße sind bei mehrgruppigen Einrichtungen die bestehenden Gruppen bis zur maximalen Belegung aufzufüllen - die verbleibende Kinderzahl ist dann der Mindestgruppengröße gegenüberzustellen. Als maximale Bele-gung gilt die in der Betriebserlaubnis angegebene Mindestbelegung. Wird die Mindestgruppengröße über einen Zeitraum von drei Monaten unterschritten, so muss dies der Stadt Wangen unverzüglich mitgeteilt werden, damit gemeinsam nach einer Lösung gesucht werden kann.

Bedarfsplanung 2018/2019

18

Es muss versucht werden, die Kinder in Einrichtungen desselben Kindergartenbezirkes unterzubringen.

2.4.2 Freistellung der Kindergartenleitungen

Die Verwaltungsaufgaben der Kindergartenleitung haben in den vergangenen Jahren durch Veränderungen in der Kindergartenlandschaft wie z.B. Implementierung des Ori-entierungsplanes, Neuregelung der Einschulungsuntersuchung, Teilnahme an Projek-ten, erheblich zugenommen. Im Rahmen der Bedarfsplanung 2009/2010 hat sich der Gemeinderat in Wangen für eine einheitliche Freistellung der Kindergartenleitungen ausgesprochen. Eine rechtliche Verpflichtung gibt es bisher nicht. Auch in der KiTaVO (vgl. 2.2.8 Mindestpersonalschlüssel) sind im Mindestpersonalschlüssel keine Anteile für die Leitungsfreistellung vorgesehen. Vom Kommunalverband für Jugend und Sozia-les Baden-Württemberg (KVJS) wurde folgende Empfehlung ausgesprochen:

Gruppen Freistellung in Std.

1. Gruppe 7,5

Jede weitere Gruppe 5

Die Kindergartenleitungen der kommunalen Kindergärten sind analog den Empfehlun-gen des Landesjugendamtes freigestellt. In den kirchlichen Kindergärten wurde die Freistellung zum Kindergartenjahr 2009/2010 ebenfalls umgesetzt und liegt bei 5 Stunden je Gruppe.

2.4.3 Aufnahme auswärtiger Kinder

Grundsätzlich werden in den städtischen und kirchlichen Kindertageseinrichtungen in Wangen im Allgäu nur Kinder aufgenommen, die in Wangen ihren Hauptwohnsitz ha-ben. Sofern der Platzbedarf für Wangener Kinder sichergestellt ist, kann im Einzelfall über die Aufnahme auswärtiger Kinder entschieden werden. Vor der Aufnahme von Kindern aus umliegenden Gemeinden bedarf es für alle in die Bedarfsplanung aufgenommene Einrichtungen der Rücksprache mit der Stadtverwal-tung Wangen. Im Rahmen der Bedarfsplanung 2009/2010 hat sich die Stadt Wangen für die Abrechnung des interkommunalen Kostenausgleiches auf Grundlage der Emp-fehlungen des Gemeinde- und Städtetages ausgesprochen. Unter den Kommunen im Landkreis Ravensburg wurde hierzu ein öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen. Dieser trat rückwirkend zum 1. Januar 2009 in Kraft und regelt die kreisweite Anpas-sung an die empfohlenen Beträge (vgl. 2.3.1. Interkommunaler Kostenausgleich ) Im Jahr 2017 wurden in Wangen insgesamt 60 Kinder aus 19 umliegenden Gemeinden (9 Gemeinden in Baden-Württemberg, 10 Gemeinden in Bayern) betreut. Die Betreu-ung fand zum Großteil im Kindergarten Leupolz und in den überörtlichen Einrichtungen wie dem Waldorfkindergarten statt. Die Ausgleichszahlungen zwischen den Kommu-nen in Baden-Württemberg für das Kalenderjahr 2017 erfolgten im Frühjahr 2018.

2.4.4 Hauswirtschaftliche Kräfte

Alle Wangener Kindertageseinrichtungen bieten ein warmes Mittagessen an. Die An-zahl der Kinder, welche regelmäßig am Mittagessen in der Kindertageseinrichtung teil-nehmen, steigt kontinuierlich. Aktuell nehmen 512 Kinder am Mittagessen teil, diese Zahl steigt kontinuierlich (2016/17 – 503 Mittagessen). Diese steigenden Essenszahlen sowie die sich wandelnden Hygienebestimmungen stellen das Erzieherpersonal täglich vor große Herausforderungen. Bei Einführung des

Bedarfsplanung 2018/2019

19

Mittagstisches in den Einrichtungen lies die Essenszahlen noch einen familiären Cha-rakter zu. Dies ist mit bis zu 40 Essen am Tag derzeit nicht mehr möglich. Eine päda-gogische Fachkraft war bis zu 3 Stunden pro Tag gebunden mit Aufgaben wie Essen annehmen, kontrollieren, warm machen (halten), Spülmaschine ein- und ausräumen und anderen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten. Seit dem Kindergartenjahr 2015/16 kann in allen Einrichtungen der Kindertagesbetreu-ung eine Hauswirtschaftliche Kraft eingestellt und von den freien Trägern im Rahmen der Betriebskostenabrechnung geltend gemacht werden. Der maximale Beschäfti-gungsumfang wird anhand der durchschnittlich am Essen teilnehmenden Kinder wie folgt berechnet: bis 15 Kinder 2 Stunden pro Tag bis 30 Kinder 2,5 Stunden pro Tag bis 45 Kinder 3 Stunden pro Tag bis 60 Kinder 3,5 Stunden pro Tag Zur Vereinfachung der Essensbestellung/-abrechnung wird seit September 2015 an allen städtischen Wangener Bildungseinrichtungen die internetbasierte Bestell- und Abrechnungssoftware MensaMax in allen kommunalen Schulen und Kindergärten ge-nutzt. Eltern können gemeinsam mit ihren Kindern von zu Hause aus das Essen im Voraus bestellen und die Abrechnung erfolgt auf Guthaben-Basis und bargeldlos. Vorteil an dieser Lösung ist auch, dass das Guthaben an die Grundschule bzw. weiterführende Schule „mitgenommen“ werden kann und somit ein einheitliches System zum reibungs-losen Ablauf führt. Seit dem Kindergartenjahr 2015/16 werden neben den jeweiligen Kosten des Caterers für das Mittagsmenü ein Elternbeitrag erhoben. Die finanzielle Beteiligung der Eltern wird mit den steigenden Kosten durch die Einstellung von Personal für hauswirtschaft-liche Tätigkeiten und die Einführung von MensaMax begründet. Seit September 2017 beträgt der Elternbeitrag 0,25 €.

2.4.5 Betreuungsmodelle

In den Kindertageseinrchtungen in Wangen können Betreuungsmodelle mit 30, 35 und 47 Betreuungsstunden pro Woche angeboten werden. Seit dem Kindergartenjahr 2015/16 kann ein weiteres Betreuungsmodell mit 40 Stunden pro Woche unter folgen-den Rahmenbedingungen angeboten werden:

a) Es muss ein Bedarf von mindestens 10 % der angebotenen Plätze je Einrich-tung vorhanden sein, damit das entsprechende Modell angeboten werden kann.

b) In jeder Einrichtung dürfen lediglich drei Modelle angeboten werden. c) Jedes Modell darf nur einmal angeboten werden, es sei denn es wird auf ein

anderes Modell verzichtet. d) Die Betreuungsmodelle mit den geringeren Öffnungszeiten müssen in den fest-

gelegten Öffnungszeiten des Betreuungsmodells mit der größten Stundenanz-ahl liegen.

e) Die konkreten Öffnungszeiten sind in Abstimmung mit den Eltern festzulegen.

Bedarfsplanung 2018/2019

20

3 Bedarfsplanung für die Stadt Wangen im Allgäu

Mit der jährlichen Fortschreibung und Beschlussfassung der Bedarfsplanung kommt die Stadt Wangen im Allgäu dem gesetzlichen Auftrag nach § 3 KiTaG nach. Das Leis-tungsangebot der Tageseinrichtungen für Kinder soll sich pädagogisch und organisato-risch an den Bedürfnissen der Kinder und ihren Familien orientieren (§ 22 (3) SGB VIII). Tageseinrichtungen fördern die individuelle und soziale Entwicklung der Kinder und tragen dazu bei, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen. Ablauf der Bedarfsplanung Vom Amt für Jugend, Schulen & Familie wird anhand der Aufstellung der stichtagsbe-zogenen Geburtenzahlen der Bedarf an Kindergartenplätzen ermittelt. Die Einwohner-daten wurden zum Stichtag 01.April 2018 ausgewertet und aktualisiert. Seitens der Verwaltung werden Änderungsvorschläge, wie Umwandlung von Betriebs-formen, Änderung der Gruppenstärke oder effizienter Einsatz des Personals ausgear-beitet. Die Vorschläge der Trägervertreter oder der Kindergartenleitungen werden in die Überlegungen mit aufgenommen. Für die Ausgestaltung der Planung und der darin aufzuzeigenden Weiterentwicklung der Kindertageseinrichtungen werden folgende Prämissen zugrunde gelegt:

Die Weiterentwicklung der Angebote erfordert eine sorgfältige Bedarfsplanung, die auf der Grundlage einer Erhebung des vorhandenen und absehbaren Be-darfs aufgestellt wird.

Aufgrund der familiären und gesellschaftlichen Veränderungen sollen bedarfs-gerechte Angebote der Tagesbetreuung mit unterschiedlichen Öffnungszeiten bzw. Betreuungszeiten vorgesehen werden.

Die Angebote sollen einen breiten Personenkreis ansprechen und möglichst wenig selektieren, d.h. für alle Kinder und Familien die notwendigen Förder-möglichkeiten bieten.

Durch die Trägervielfalt soll den Familien Zugang zu unterschiedlichen pädago-gischen Konzepten ermöglicht werden.

Ein Entwurf der Bedarfsplanung wird von der Verwaltung für den Arbeitskreis Bedarfs-planung erarbeitet. Zum Arbeitskreis werden die jeweiligen Trägervertreter, je Träger ein/e KindergartenleiterIn, der städtische Kindergartenausschuss, die GEB-Vorsitzende, 1 Vertreter/in des Landkreises, sowie die Ortsvorsteher eingeladen. Bei der Sitzung wird der Entwurf vorgestellt, diskutiert und im Bedarfsfall entsprechend geändert. Das Ergebnis des Arbeitskreises wird in einer Kindergartenausschusssitzung nochmals diskutiert und anschließend dem Gemeinderat zur Beratung und zum Be-schluss vorgelegt.

Bedarfsplanung 2018/2019

21

§ 80 SGB VIII benennt drei wesentliche Phasen der Jugendhilfeplanung, die auch auf die Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung angewandt werden können:

I. Die Bestandsaufnahme an Einrichtungen und Diensten II. Die Bedarfsermittlung III. Die Planung der notwendigen Vorhaben

3.2 Bestandsaufnahme

Bei der Bestandsaufnahme der Tageseinrichtungen wird vor Ort festgestellt, wie viele Plätze für welches Alter der Kinder und für welche Betreuungszeiten vorhanden und in welchem Umfang die vorhandenen Plätze belegt sind. Für die Verteilung der FAG Mittel (vgl.1.2.9) wird die Kinder- und Jugendhilfestatistik zugrunde gelegt. Die Daten werden einmal jährlich in den Einrichtungen erhoben. Stichtag für die FAG-Förderung 2018 war der 1.März 2017. Auch die Bestandsauf-nahme der jährlichen Bedarfsplanung wird auf den Stichtag der Kinder- und Jugendhil-festatistik bezogen.

Bedarfsplanung 2018/2019

22

3.2.1 Bestandsaufnahme städtische Einrichtungen

Bestandsaufnahme zum 1. März 2018

Gr Art

VÖ1/

RB2 GT 3 VÖ1/

RB2 GT 3

Kiga Ganztagsgruppe (GT) Gelb (1) 22 22 14 7 1 4

Kiga Ganztagsgruppe (GT) Rot (2) 22 20 13 7 6

Kiga Ganztagsgruppe (GT) Blau (3) 22 19 13 6 5

Kiga Ganztagsgruppe (GT) Grün (4) 22 22 12 7 1 1 4

KR Kleinkindgruppe (Krippe) Marienkäfergr. (5) 10 10 9 1

KR Kleinkindgruppe (Krippe) Marienkäfergr. (6) 10 10 10

Kiga Ganztagsgruppe (GT) Blau (1) 22 27 15 6 3 10

Kiga Ganztagsgruppe (GT) Gelb (2) 22 23 14 7 1 9

Kiga Ganztagsgruppe (GT) Grün (3) 22 23 13 10 9

KR Kleinkindgruppe (Krippe) Rasselbande (4) 10 10 100% 10

Kiga AM mit Kindern unter 3 Bären 22 23 14 1 3 1

Kiga AM mit Kindern unter 3 Füchse 22 19 15 4 19

Kiga Verlängerte Öffnungszeit (VÖ) Igelgr. (1) 22 25 19 3

Kiga Verlängerte Öffnungszeit (VÖ) Seepferdchen 22 25 19 3

Kiga AM mit Kindern unter 3 Blau (1) 22 25 19 3

Kiga AM mit Kindern unter 3 Rot (2) 22 25 19 3

Kiga AM mit Kindern unter 3 Orange (3) 22 25 13 5 2

Kiga Verlängerte Öffnungszeit (VÖ) Grün (8) 22 17 15 1

Kiga Verlängerte Öffnungszeit (VÖ) Wichtelkindergr. (5) 20 15 15

Kiga Verlängerte Öffnungszeit (VÖ) Wurzelkindergr. (6) 20 20 20 1

Kiga Verlängerte Öffnungszeit (VÖ) Schulzwerge 22 25 25 25

KR Kleinkindgruppe (Krippe) Krippe (4) 10 10 100% 1 9

13;14 3 Kiga AM mit Kindern unter 3 Gelb 22 21 19 1 6

Kiga Verlängerte Öffnungszeit (VÖ) Rot 22 21 21 9

Kiga AM mit Kindern unter 3 Kindernest 22 24 6 9

Summe 458 466 40 40 334 55 73 3 4 107

1 verlängerte Öffnungszeiten2 Regelbetreuung3 Ganztagesbetreuung

Stadt-

teil(e)

davon

beh.

Kinder

mit EGH

Belegte

Kigaplätze

Kiga

Auslastung

Krippen

Auslastung

6

100%

Kigaplätze

(Regel-

belegung)

101%

100%

Krippen-

plätzeGruppenname

Betriebsform

gemäß Betriebserlaubnis

111%

105%

94%

4

Ein-

schul-

ungen

Kindergarten

Belegte

Krippen-

plätze

über 3 J. unter 3 J.

Belegung Kinder (Stand: 1. März 2018)

Stä

dti

sch

e K

ind

erg

ärt

en

06;7;8;9Ebnet

11 8,5Neuravensburg

Haid

Kindergarten Träger

1 bis 3

Leupolz

Stadt Wangen

Gottesacker

1 bis 3

Bedarfsplanung 2018/2019

23

3.2.2 Bestandsaufnahme kirchliche Einrichtungen

Bestandsaufnahme zum 1. März 2018

VÖ1/

RB2 GT 3 VÖ1/

RB2 GT 3

Kiga Ganztagesgruppe (GT) Blau 25 25 23 2 7

Kiga AM mit Kindern unter 3 Gelb 22 22 22 2

Kiga AM mit Kindern unter 3 Rot 22 21 15 3 7

Kiga AM mit Kindern unter 3 Bärengr. (1) 22 21 13 4

Kiga AM mit Kindern unter 3 Elefantengr. (2) 22 22 20 2 11

Kiga Ganztagsgruppe (GT) Häschengruppe 22 25 22 2 1 7

Kiga Ganztagsgruppe (GT) Bärengruppe 22 25 23 2 7

Kiga Ganztagesgruppe (GT)/AM Eichhörnchengruppe 22 22 18 2 1 4

Kiga Ganztagsgruppe (GT) Blau (1) 25 19 19 6

Kiga Ganztagsgruppe (GT) Rot (2) 22 21 21 5

Kiga Ganztagsgruppe (GT) Gelb (3) 22 22 20 1 9

KR Kleinkindgruppe (Krippe) Krippe 10 10 100% 10

15 Kiga Ganztagsgruppe (GT) Waldgruppe 22 15 15 4

Kiga AM mit Kindern unter 3 u. über 6 Gruppe 2 22 18 16 1 8

Kiga Verlängerte Öffnungszeit (VÖ) Gruppe 1 20 20 15 2 1 6

Kiga Verlängerte Öffnungszeit (VÖ) Igelgr. (1) 11 12 10 1 11

Kiga AM mit Kindern unter 3 Bärengr. (2) 22 15 14 1

Kiga AM mit Kindern unter 3 Rot (1) 22 21 12 4 2 1 3

Kiga AM mit Kindern unter 3 Blau (2) 22 27 8 6 5 1 1 6

Kiga Verlängerte Öffnungszeit (VÖ) Gelb (3) 22 22 16 3 3

Kiga Verlängerte Öffnungszeit (VÖ) Igelgr. (1) 22 20 20 3

Kiga Ganztagsgruppe (GT) Bienengr. (2) 22 22 19 1 1 4

Kiga Verlängerte Öffnungszeit (VÖ) Zwergengr. (3) 11 11 11 1 6

KR Kleinkindgruppe (Krippe) Krippe 10 8 80% 6 2

Arche Noah Evangelische Kiga AM mit Kindern unter 3 Hausgr. (1) 21 18 17 1 3

Kiga Verlängerte Öffnungszeit (VÖ) Waldgr. (2) 20 19 17 1 4

Summe 507 485 20 18 406 17 41 3 11 126

1 verlängerte Öffnungszeiten2 Regelbetreuung3 Ganztagesbetreuung

St. Franziskus

Niederwangen

Kirchenpflege

Niederwangen10 3,5

3

2

St. Raphael

Primisweiler

Kindergarten

GruppennameBetriebsform

gemäß BetriebserlaubnisArtGr

Stadt-

teil(e)TrägerKindergarten

Kir

ch

lich

e K

ind

erg

ärt

en

Kirchenpflege

Primisweiler12.1 3

St. Monika

Gesamt-

kirchenpflege

Wangen

6;7;8;9 4

Belegte

Kigaplätze

über 3 J. unter 3 J.

Belegung Kinder (Stand: 1. März 2018)

Kigaplätze

(Regel-

belegung)

davon

beh.

Kinder

mit EGH

Ein-

schul-

ungen

Kiga

Auslastung

Krippen-

plätze

Belegte

Krippen-

plätze

Krippen

Auslastung

St.Antonius

St. Elisabeth

Haslach

St. Michael

St. Verena

4;5

1 bis 3

Kirchenpflege

Haslach12.2

Maria Regina

Deuchelried

Kirchenpflege

Deuchelried

96%

90%24;5

99%

98%

109%

83%

82%

106%

3

90%

3

2

Bedarfsplanung 2018/2019

24

3.2.3 Bestandsaufnahme sonstige Einrichtungen

Bestandsaufnahme zum 1. März 2018

VÖ1/

RB2 GT 3 VÖ1/

RB2 GT 3

überörtl. Kiga AM mit Kindern über 6 Sonnengr. 22 17 17 1

überörtl. Kiga Ganztagsgruppe (GT) Sternengr. 22 19 16 2 1

überörtl. KR Kleinkindgruppe (Krippe) Krippe 10 10 10 100% 10

überörtl. KR Kleinkindgruppe (Krippe) Krippe 0 7

ChristophorusFreie Spielgruppe

Wangen e.V.überörtl. 1 Kiga Verlängerte Öffnungszeit (VÖ) 18 14 78% 14 2

BucheckerleFamilien und

Frauentreff e.V.überörtl. 1 KR Kleinkindgruppe (Krippe) 10 12 10 83% 10

Piepmatz e. V.Kindernest

Piepmatz e.V.überörtl. 1 KR Kleinkindgruppe (Krippe) 13 12 13 108% 9 4

Summe 62 83 34 33 47 2 36 4 1 3

1027 1034 101% 94 91 97% 782 74 147 10 16 236

Summe gesamt

Fachkliniken Fachklinik überörtl. 6 FK AM mit Kindern über 6 60 62 103%

KinderparkNachbarschafts-

hilfeüberörtl. 1 b.S. betreute Spielgruppen betreute Spielgruppe 15

TP Tagespflege Privatpersonen überörtl. TP Kindertagespflege 27 20 47 25 23 15

Summe Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

1 verlängerte Öffnungszeiten2 Regelbetreuung3 Ganztagesbetreuung4 Tagesmütter/-väter

Belegung Kinder (Stand: 1. März 2018)

So

nsti

ge K

ind

erg

ärt

en Waldorfschule

unter 3 J.

20

Stadt-

teil(e)

1017

Kindergarten

GruppennameTräger

Kindertagespflege

Kiga

Auslastung

über 3 J. Plätze

Ü 3

Plätze

U3

KindergartenBetriebsform

gemäß BetriebserlaubnisArtGr

Kigaplätze

(Regel-

belegung)

über 3 J.

Anzahl TM4

priv.Tages-

Anzahl TM4

in Groß-

So

nst.

Waldorf 4

Schul-

kinder

Krippen

Auslastung

davon

beh.

Kinder

mit EGH

Ein-

schul-

ungen

856 157

Plätze

Schulkinde

Belegung Kinder (Stand: 1. März 2017)

Krippen-

plätze

Belegte

Krippen-

plätze

TM4

gesamt

Belegte

Kigaplätze

82%

unter 3 J.

Bedarfsplanung 2018/2019

25

3.2.4 Bestandsaufnahme Kindergarten

Kinder von drei Jahren bis Schuleintritt Im laufenden Kindergartenjahr 2017/2018 stehen in kommunalen und freien Kindertages-einrichtungen, welche in der örtlichen Bedarfsplanung aufgenommen sind, 903 Plätze für Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt zur Verfügung. Davon werden 57 Plätze als Ganztagesbetreuungsplätze geführt. Zum Stichtag 1. März 2018 waren 865 Plätze belegt, was einer Auslastung von 96 % entspricht. Kinder von zwei Jahren bis drei Jahren 32 Kinder zwischen zwei und drei Jahren haben zum Stichtag einen altersgemischten Kindergarten besucht. Diese nehmen, ebenso wie Kinder mit Behinderung, jeweils zwei Plätze ein. Die Kindertagesstätte der Fachkliniken Wangen mit ihren 60 Plätzen wird fast ausschließ-lich von Kindern aus auswärtigen Gemeinden besucht, da sich die Kinder selbst oder die Eltern in der Fachklinik zur Behandlung aufhalten. Die 2017/2018 zur Verfügung stehenden Plätze für Kinder ab drei Jahren verteilen sich wie folgt:

Trägerschaft Kindergarten

Kindergartenplätze

für 3 - 6 jährige

(Regelbelegung)

Kindergartenplätze

für 3 - 6 jährige

(Höchstbelegung)

Ebnet 72 75

Gottesacker 66 71

Haid 88 100

Leupolz 58 64

Bienenstock,

Neuravensburg 126 132

Evang. Kirche Arche Noah 37 37

Maria Regina,

Deuchelried48 54

St. Elisabeth,

Haslach25 25

St. Franziskus,

Niederwangen55 61

St. Michael 28 28

St. Monika 69 70

St. Raphael,

Primisweiler50 53

St. Verena 58 64

St.Antonius 61 64

Summe 841 898

Christophorus Kindergarten e.V. Christophorus 18 18

Waldorfschule Waldorf 44 44

Summe 903 960

Stadt Wangen

Kath. Kirche

Bedarfsplanung 2018/2019

26

3.2.4.1 Kinder mit Behinderung

Nach § 2 (2) KiTaG sollen Kinder, die aufgrund ihrer Behinderung einer zusätzlichen Be-treuung bedürfen, soweit der Hilfebedarf dies zulässt, zusammen mit Kindern ohne Be-hinderung in gemeinsamen Gruppen gefördert werden. Eine gemeinsame integrative Be-treuung entspricht den Interessen der Kinder, die der zusätzlichen Betreuung bedürfen, wie auch den Interessen der anderen Kinder. Diese Betreuung hat den Vorteil der Wohnortnähe, ermöglicht Kontakte mit den Kindern aus demselben Lebensumfeld und ermöglicht viele natürliche Anregungen durch die nicht behinderten Kinder innerhalb des Kindergartens. Die Voraussetzungen zur Aufnahme eines behinderten Kindes werden fallbezogen im jeweiligen wohnortnahen Kindergarten geprüft. Von Seiten der Eltern wird beim Eingliede-rungs- und Versorgungsamt (Landratsamt) ein Antrag auf Eingliederungshilfe nach § 54 SGB XII gestellt, wonach pädagogische und/oder begleitende Hilfen gewährt werden kön-nen. Im Falle einer Bewilligung der Eingliederungshilfen wird in der Regel eine zusätzliche Integrationskraft im Kindergarten eingesetzt, welche sich bei Anwesenheit in besonderem Maße um das behinderte Kind kümmert. Gemäß KVJS belegt jedes behinderte Kind je nach Betreuungsaufwand ein bis drei Plät-ze. Zum Stand 1. März 2018 wurden in Wangener Kindergärten inklusive des Waldorfkinder-gartens 16 behinderte Kinder in integrativ geführten Gruppen betreut. Für diese Kinder wird von Seiten des Landratsamtes (Eingliederungs- und Versorgungsamt) Eingliede-rungshilfe gewährt, welche in den jeweiligen Einrichtungen zur Finanzierung der Integrati-onskräfte sowie zur Anschaffung von besonderem Spielmaterial eingesetzt wird.

3.2.4.2 Kinder mit Migrationshintergrund

Gemäß der Kinder- und Jugendhilfestatistik vom März 2018 wurden in den Wangener Einrichtungen 181 Kinder betreut, in deren Familien nicht deutsch gesprochen wird. Dies entspricht einem Anteil von 21 %. Der prozentuale Anteil hat sich im Vergleich zum Vor-jahr nicht verändert. Migrationshintergrund haben 289 betreute Kinder.

3.2.4.3 Verhaltensauffällige Kinder

Die Anzahl verhaltensauffälliger Kinder und Kinder mit einem besonderen erzieherischen Bedarf in Kindertageseinrichtungen hat stark zugenommen. Untersuchungen des Deutschen Bildungsrates zufolge muss als Orientierungswert von bis fünf Prozent der Kinder mit starken Verhaltensauffälligkeiten und von vier bis fünf Kin-dern pro Gruppe, die sich in erschwerten Lebenslagen befinden, ausgegangen werden.

3.2.4.4 Mittagessen im Kindergarten

Alle Wangener Kindertageseinrichtungen bieten einen warmen Mittagstisch im Kindergar-ten an. Im Kindergartenjahr 2015/2016 nahmen regelmäßig 486 Kinder am Mittagessen teil. Im laufenden Kindergartenjahr sind es 503 Kinder die regelmäßig am Mittagessen teilnehmen. Die Anzahl der Kinder die am Mittagessen teilnehmen steigt seit Jahren kon-tinuierlich.

3.2.4.5 Erstklässler

Zum Schuljahr 2018/2019 werden in Wangen 236 Kinder die Kindertageseinrichtungen verlassen und in die Schule wechseln.

Bedarfsplanung 2018/2019

27

3.2.4.6 Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen

Öffnungszeiten der Wangener Kindergärten (Stand 1. März 2018)

Kindertages- einrichtung

Std./Wo. Öffnungszeiten Mittag-essen

Am Gottesacker, Krippe Fr. Matheis

30 Mo – Fr 07:00 Uhr – 13:00 Uhr Nein

35 Mo – Fr 07:00 Uhr – 14:00 Uhr

Am Gottesacker Fr. Matheis

30 Mo 07:30 Uhr - 15:30 Uhr

Ja

Di - Fr 07:30 Uhr – 13:00 Uhr

35 Mo – Fr 07:00 Uhr - 14:00 Uhr

47 Mo – Do 07:00 Uhr - 17:00 Uhr

Fr 07:00 Uhr - 14:00 Uhr

Im Ebnet Fr. Fernandes

30 Mo - Fr 07:30 Uhr - 13:30 Uhr

Ja 35 Mo – Fr 07:30 Uhr - 14:30 Uhr

40 Mo - Fr 07:15 Uhr – 15:15 Uhr

Haid, Krippe Fr. Kinzelmann

30 Mo – Fr 08:00 Uhr – 14:00 Uhr

Nein 35 Mo – Fr 07:00 Uhr – 14:00 Uhr

40 Mo – Do 07:00 Uhr – 15:15 Uhr

Haid Fr. Kinzelmann

30 Mo – Fr 07:30 Uhr - 12:30 Uhr

Ja

Mo + Do 14:00 Uhr - 16:30 Uhr

35 Mo – Fr 07:00 Uhr - 14:00 Uhr

47 Mo – Do 07:00 Uhr - 17:00 Uhr

Fr 07:00 Uhr - 14:00 Uhr

Leupolz Fr. Kraft

30 Mo – Fr 07:15 Uhr - 13:15 Uhr Ja

35 Mo – Fr 07:15 Uhr - 14:15 Uhr

Neuravensburg (Kiga & Krippe)

Fr. Binder-Wildner

30 Mo – Fr 07:30 Uhr - 13:30 Uhr

Ja 35 Mo – Fr 07:00 Uhr - 14:00 Uhr

Tagespflege Mo – Fr 13:30 Uhr - 18:00 Uhr

Arche Noah Fr. Koch

30 3 kurze Tage 07:30 Uhr - 12:50 Uhr

Ja 2 lange Tage 07:30 Uhr - 14:30 Uhr

35 Mo – Fr 07:30 Uhr - 14:30 Uhr

St. Verena Fr. Rölli

30 Mo – Fr 07:30 Uhr - 12:30 Uhr

Ja

Di + Do 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

35

Mo + Mi 07:15 Uhr - 13:15 Uhr

Di + Do 07:15 Uhr - 16:00 Uhr

Fr 07:15 Uhr - 12:45 Uhr

40

Mo + Mi 07:15 Uhr – 15:00 Uhr

Di + Do 07:15 Uhr – 16:00 Uhr

Fr 07:15 Uhr – 14:00 Uhr

Bedarfsplanung 2018/2019

28

St. Antonius Fr. Göser

30

Mo – Fr 07:30 Uhr - 12:30 Uhr

Ja

Di 13:45 Uhr - 16:45 Uhr

Do 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

30 Mo – Fr 07:30 Uhr - 13:15 Uhr

Do 07:30 Uhr - 14:30 Uhr

35

Mo – Fr 07:30 Uhr - 13:15 Uhr

Di 07:30 Uhr - 16:45 Uhr

Do 07:30 Uhr - 16:00 Uhr

St. Monika, Krippe Fr. Beck

30 Mo – Fr 08:15 Uhr – 14:15 Uhr Ja

35 Mo – Fr 07:15 Uhr – 14:15 Uhr

St. Monika Fr. Beck

30 Mo – Fr 08:15 Uhr - 14:15 Uhr Ja

35 Mo – Fr 07:15 Uhr – 14:15 Uhr

St. Michael Fr. Ohlinger

30

Mo - Fr 07:30 Uhr - 12:30 Uhr

Ja

Di + Do 14:00 Uhr – 16:30 Uhr

Mi 07:30 Uhr – 12:30 Uhr

35

Mo + Mi 07:15 Uhr - 13:15 Uhr

Di + Do 07:15 Uhr - 16:00 Uhr

Fr 07:15 Uhr - 12:45 Uhr

St. Elisabeth Haslach

Fr. Dornhege

30 Mo – Fr 07:30 Uhr - 13:30 Uhr

Ja

35 Mo, Mi + Fr 07:30 Uhr - 13:30 Uhr

Di + Do 07:30 Uhr - 16:00 Uhr

40

Mo + Fr 07:30 Uhr – 13:30 Uhr

Di + Do 07:30 Uhr – 17:00 Uhr

Mi 07:30 Uhr – 16:30 Uhr

St. Maria Regina Deuchelried Fr. Hänsler

30 Mo – Fr 07:45 Uhr - 12:45 Uhr

Ja

Di + Do 14:00 Uhr - 16:30 Uhr

35

Mo + Mi 07:30 Uhr - 13:30 Uhr

Di + Do 07:30 Uhr - 16:30 Uhr

Fr 07:30 Uhr -12:30 Uhr

St. Franziskus Niederwangen

Fr. Gleich

30

Mo 07:30 Uhr - 12:15 Uhr

Ja

Di, Mi, + Do 07:30 Uhr - 13:30 Uhr

Fr 07:30 Uhr - 12:15 Uhr

35 (VÖ 1) Mo + Mi 07:30 Uhr - 16:00 Uhr

Di, Do, + Fr 07:30 Uhr - 13:30 Uhr

35 (VÖ 2) Mo – Fr 07:00 Uhr – 14:00 Uhr

St. Franziskus, Krippe Niederwangen

Fr. Gleich

30 Mo - Fr 08:00 Uhr - 14:00 Uhr Nein

35 Mo – Fr 07:00 Uhr - 14:00 Uhr

St. Raphael Primisweiler

30 Mo – Fr 07:30 Uhr - 12:30 Uhr

Ja Mo + Di 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

Bedarfsplanung 2018/2019

29

Fr. Heiling 35

Mi – Fr 07:30 Uhr - 13:30 Uhr

Mo – Di 07:30 Uhr - 16:00 Uhr

40 Mo – Do 07:30 Uhr – 16:00 Uhr

Fr 07:30 Uhr - 13:30 Uhr

Christophorus- Kindergarten Fr. Labudde

30 Mo – Fr 07:30 Uhr - 13:30 Uhr

Ja Nachmittagsbetreuung wird in Zusammenarbeit mit dem Wal-dorfkindergarten angeboten

Waldorfkindergarten Fr. Grob

Mo – Fr 07:15 Uhr - 13:15 Uhr Ja

Waldorfkrippe Fr. Klaffke

Mo - Fr 07:15 Uhr - 13:30 Uhr Nein

3.2.4.7 Kindertageseinrichtungen in Wangen

Städtische Einrichtungen

Kindertagesstätte Haid

Kindergartenleitung: Raphaela Kinzelmann

Öffnungszeiten: Regelbetreuung bis 30 Stunden: Mo.+ Do. 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr Mo., - Fr. 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr Verlängerte Öffnungszeiten bis 35 Stunden: Mo. – Fr. 7.00 Uhr bis 14.00 Uhr Kein Nachmittagsbesuch Ganztageskindergarten bis 47 Stunden: Mo. – Do. 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr Fr. 7.00 Uhr bis 14.00 Uhr

Kinderkrippe: Regelbetreuung bis 30 Stunden: Mo. – Fr. 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr Verlängerte Öffnungszeit 35 Stunden: Mo. – Fr. 7.00 Uhr bis 14.00 Uhr Verlängerte Öffnungszeit 40 Stunden: Mo. – Do. 7.00 Uhr bis 15.15 Uhr In der Kinderkrippe bringen die Kinder ihr Mittagessen mit.

Bedarfsplanung 2018/2019

30

Profil: Wir orientieren uns am Orientierungsplan für Bildung und Erziehung in Kindergärten des Landes Baden-Württemberg und dem Leitbild der Städtischen Kindergärten Wangen im Allgäu. Als mitunter integrativ arbeitender Kindergarten lernen unsere Kinder (kulturelle) Unterschiedlichkeit und Vielfalt kennen und wertschätzen. In der Arbeit mit Kindern folgen wir dem Leitsatz: „Hilf mir es selbst zu tun und akzeptiere die Länge meiner Schritte“. Laufende Projekte: Besonderheiten:

Kooperation Berger-Höhe-Schule Wangen Altersspezifische Förderung

Würzburger Trainingsprogramm Naturtage

Kindergarten PLUS Müslitag

Zahlen- und Entenland wöchentliches Turnen

Haus der kleinen Forscher Elternecke Hausbesuche (Krippenbereich)

Kindertagesstätte Am Gottesacker Kindergartenleitung: Madleine Matheis Öffnungszeiten Kindergarten: Regelbetreuung 30 Std. 7:30 – 15:30 Uhr Montag 7:30 – 13:00 Uhr Di. Mi. Do. Fr. Verlängerte Öffnungszeit: 7:00 – 14:00 Uhr Montag – Freitag Öffnungszeiten Krippe: Regelbetreuung 30 Std. 7:00 – 13:00 Uhr Montag – Freitag Verlängerte Öffnungszeit: 35 Std. Ganztageskindergarten: 7:00 – 14:00 Uhr Montag – Freitag 7:00 – 17:00 Uhr Montag- Donnerstag 7:00 – 14:00 Uhr Montag – Freitag Profil: Wir orientieren uns in unserer Erziehungsarbeit an den Interessen und Bedürfnissen der Kinder, sowie am Jahreskreislauf mit seinen Festen und Gegebenheiten. Durch das gleichberechtigte Zusammensein unterschiedlicher Nationalitäten, lernen Kinder und Er-wachsene verschiedene Kulturen kennen, respektieren und schätzen. Uns ist es wichtig die Kinder in seiner sozialen Kompetenz zu unterstützen und zu stärken. Unsere pädago-gische Arbeit basiert auf einer vertrauensvollen, wertschätzenden Erziehungspartner-schaft mit den Eltern. Laufende Projekte:

Entdeckungen im Zahlenland für Vorschulkinder

Würzburger Trainingsprogramm (Sprachförderung)

Kindergarten Plus (Gefühle erkennen, ausdrücken und regulieren)

Entenland für Zweijährige

Haus der kleinen Forscher Besonderheiten:

Yoga für Kinder Übernachtungsfest mit den Vorschulkindern

Holzwerkstatt Sportangebote örtlicher Vereine

Naturtage – Waldwochen Enge Kooperation mit der Grundschule

Schulfruchttage Schultüten basteln mit den Vorschulkindern

Kooperation Jugendmusikschule Durchführung von Kleiderbasaren Angebot:

Drei Gruppen mit integriertem Ganztagesangebot

Eine Krippengruppe von 1 – 3 Jahren

Bedarfsplanung 2018/2019

31

Kindertagesstätte Im Ebnet

Kindergartenleitung: Teresa Fernandes Öffnungszeiten: RG: Montag – Freitag: 7:30 Uhr – 13:30 Uhr VÖ: Montag – Freitag: 7:30 Uhr – 14:30 Uhr GT: Montag – Freitag: 7:15 Uhr – 15:15 Uhr

Profil: Im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen der Dialog mit dem einzelnen Kind und die gezielte schriftliche Beobachtung, um den Entwicklungsstand der Kinder wahrzunehmen und posi-tiv zu beeinflussen. Elternarbeit findet in unserer Einrichtung in partnerschaftlicher Zu-sammenarbeit statt, mit dem Ziel, das Kind, gemeinsam nach besten Kräften in seiner Entwicklung zu begleiten und zu fördern. Jedes einzelne Kind hat Fähigkeiten, Fertigkei-ten und Bedürfnisse. Unser Ziel ist es die Familien in Ihrer individuellen Kultur mit Wert-schätzung zu begegnen und Ihnen bei der Integration zur Seite zu stehen. Laufende Projekte:

„Kinder stark machen“, zur Förderung der emotionalen Intelligenz

Wöchentlicher Draußen-Tag und gezielte Naturwochen

Regelmäßiges Kochen und Backen mit den Kindern

Kooperation mit der Musikschule Wangen Projekt „Singen, Bewegen, Sprechen“

Kooperation mit Logopäden aus Wangen Projekt „Papperlapapp“ – Sprachförderung Deutsch als Erwerb der Zweitsprache

Abenteuerparcours in der Ebnet-Sporthalle

Teilnahme am Schulfruchtprogramm Besonderheiten: Angebot:

Entwicklungsspezifische Angebote 2 Gruppen im Alter von 2-5 Jahren

Ausflug in das Ravensburger Spieleland 1 Gruppe von 3-5 Jahren,

Besuch der Jugend- und Verkehrsschule 1 Vorschulgruppe von 5-7 Jahren.

Übernachtungsfest in der Kita

Besuch bei der Feuerwehr in Wangen

Kindertagesstätte Bienenstock Neuravensburg

Kitaleitung: B. Binder-Wildner Öffnungszeiten: RG Montag – Freitag von 7.30 Uhr – 13.30 Uhr VÖ Montag – Freitag von 7.00 Uhr – 14.00 Uhr Anschlussbetreuung durch Großtagespflege täglich von 13.30 Uhr – 18.00 Uhr Betreuungsvermittlung bei familiären Engpässen und in Ferienzeiten durch Leihgroßeltern und Tagesmütter Profil: Die Kinder und ihre Familien stehen im Mittelpunkt unserer täglichen Arbeit Ihre Lebenswirklichkeiten sind Ausgangspunkt unseres pädago-gischen Handelns. Wir nehmen jedes Kind als eigenständige Persönlichkeit an, begleiten und unterstützen es auf seinem Weg. Mit der Haltung, dass jeder Mensch einzigartig ist. In unserem Hause gibt es derzeit Waldgruppen, Regelgruppen aber auch eine Gruppe in der beide Inhalte in unterschiedlichen Zeitanteilen verwirklicht werden. Uns ist es als Team wichtig, dass Kinder mit der Natur und ihrer unmittelbaren Umwelt sanft und be-wusst umgehen. Unsere acht Gruppen sind daher mit den Kindern in unterschiedlicher Häufigkeit außer Haus.

Bedarfsplanung 2018/2019

32

Um Kreativität, Phantasie und Lernfreude zu fördern setzen wir Spielmaterial bewusst und gezielt ein. Wir unterstützten Kinder in ihrer individuellen Entwicklung, getragen von der Erfahrung verlässlicher, positiver Erziehung und einem guten Gruppenleben. Eltern sind in unserem Hause jederzeit willkommen und dürfen an unserem Alltag teilhaben. Wir möchten ein offenes Haus sein indem sich alle wohlfühlen und gerne ein und ausgehen. Laufende Projekte: Vorschulkinder haben die Möglichkeit die Schulzwerge zu besuchen. Eine altershomoge-ne Vorschulgruppe die an der Grundschule angesiedelt ist.

Kindergarten Leupolz

Kindergartenleitung: Hedwig Kraft Öffnungszeiten: VÖ: Montag – Freitag: 7:15 Uhr – 13:15 Uhr 35 Stunden: Montag – Freitag: 7:15 Uhr – 14:15 Uhr Laufende Projekte:

Kooperation mit der Musikschule im Rahmen von SBS

Enge Zusammenarbeit mit der Grundschule Leupolz

regelmäßige Kooperation mit dem Sportverein Besonderheiten: Wir sind ein Kindergarten mit reduziertem Spielzeugangebot. Wetterunabhängig gibt es eine tägliche Spielzeit im Freien: Die kindergartennahen Naturräume werden häufig als Spielorte genutzt (Bächle, Wald, Kletterwand an der Grundschule, benachbarter Bauern-hof). Das besondere Augenmerk liegt auf der Förderung der Sozialkompetenz. Die zwei und dreijährigen Kinder werden in der sogenannten Eingangsgruppe mit altersentspre-chendem Konzept betreut. Die Vorschüler werden mehrmals wöchentlich durch altersge-rechte Angebote auf den kommenden Schulbesuch vorbereitet. Kirchliche Einrichtungen

Kindergarten St. Antonius

Kindergartenleitung: Katharina Göser Öffnungszeiten: VÖ: Montag – Freitag: 7:30 Uhr – 13:15 Uhr Dienstag 7:30 Uhr – 16:45 Uhr Donnerstag 7:30 Uhr – 16:00 Uhr RG: Montag – Freitag: 7:30 Uhr – 12:30 Uhr Dienstag 13:45 Uhr – 16:45 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr – 16:00 Uhr Montag – Freitag: 7:30 Uhr – 13:15 Uhr Donnerstag 7:30 Uhr – 14:30 Uhr Profil: Ihr Kind wächst zu einer eigenständigen Persönlichkeit heran…

… indem es bei uns eine behutsame Eingewöhnungsphase durchläuft. Dies erleichtert ihm den Übergang vom Elternhaus in den Kindergarten. … indem es durch die Stammgruppen mit festen Bezugspersonen Sicherheit erlebt. Dies hilft ihm, sich schnell in der neuen Umgebung zurechtzufinden. … indem es bei uns ein gruppenübergreifendes Konzept erlebt. Dies gibt Ihrem Kind die Möglichkeit sich partizipativ mit seinen eigenen Entwicklungsschritten zu befassen.

Bedarfsplanung 2018/2019

33

… indem es durch religiöse Bildungsangebote / Projekte christliche Werte erleben kann. … indem es seinen Bewegungsdrang ausleben kann: im naturnahen Garten, bei Bewegungsangeboten und beim Turnen – unter anderem in der Turnhalle. … indem es mit uns auf Ausflüge und Exkursionen geht. Damit erobert und erforscht es die Welt außerhalb des Kindergartens. Besonderheiten:

Sprachförderung:

Intensiver Sprachkurs (2 Gruppen je 4 mal eine Stunde pro Woche)

Ambulanter Sprachkurs (1 mal wöchentlich Sprachheillehrerin)

Turnen in der Turnhalle der Praßbergschule (Erzieherinnen teilweise mit Übungsleiterschein)

Zertifiziertes Haus der kleinen Forscher seit 2010

Kindergartenbücherei

Kindergarten St. Michael

Kindergartenleitung: Ulrike Häfele Öffnungszeiten: VÖ: Mo + Mi: 7:15 Uhr – 13:15 Uhr Di + Do: 7.15 Uhr – 16.00 Uhr Freitag: 7.15 Uhr – 12.45 Uhr RG: Mo, Mi, Fr: 7:30 Uhr – 12:30 Uhr Di + Do: 7.30 Uhr – 12.30 Uhr 14.00 Uhr - 16.30 Uhr Mittwoch: 7.30 Uhr – 12.30 Uhr Profil:

… in einem kleinen, familiären Kindergarten. … in zwei altershomogenen Gruppen … mit sehr lichtdurchfluteten, freundlich gestalteten Räumlichkeiten. … mit offener und freundlicher Atmosphäre … mit einem kleinen, flexiblen und aufgeschlossenem Team. … in einem von christlichen Werten geprägten Umfeld

Laufende Projekte: Besonderheiten:

Kindergarten Plus Eingewöhnungsgruppe / Folgegruppe

Würzburger Trainingsprogramm Offenes Freispiel

Schulobst Montessori Pädagogik wird integriert

Jugendmusikschule im Haus

Kindergarten St. Verena

Kindergartenleitung: Dominique Rölli Öffnungszeiten: VÖ: Montag und Mittwoch: 7:15 Uhr – 13:15 Uhr

Dienstag und Donnerstag: 7:15 Uhr – 16:00 Uhr Freitag: 7:15 Uhr – 12:45 Uhr

RG: Montag – Freitag: 7:30 Uhr – 12:30 Uhr Dienstag und Donnerstag: 13:30 Uhr – 16:00 Uhr

Laufende Projekte:

Haus der kleinen Forscher

Bärentag (Vorschulförderung)

Kinderkochkurs

Kooperation mit der Jugendmu-sikschule

Bedarfsplanung 2018/2019

34

Ab September 2017 40 Stunden Modell: Montag und Mittwoch: 7:15 Uhr – 15:00 Uhr Dienstag und Donnerstag: 7:15 Uhr – 16:00 Uhr Freitag 7:15 Uhr – 14:00 Uhr

Profil: Der Kindergarten St. Verena besteht schon seit 40 Jahren und ist einer der ersten Kindergärten Wangens. Somit ist er natürlich auch fester Bestandteil des Wohngebietes Berger Höhe. Der Kindergarten liegt sehr ruhig mitten in einem Wohngebiet, aber auch sehr zentral zu allen wichtigen Anlaufstellen für den Kindergarten. Grundlage unseres Handelns im Kindergarten St. Verena, ist der Orientierungsplan für Bildung und Erziehung für die Baden-Württembergischen Kindergär-ten und das Qualitätsprofil der Kath. Kindergärten in der Diözese Rottenburg Stuttgart. Wir bieten 1 Gruppe mit 22 Kindern ab 2 Jahren bis zum Schuleintritt, 2 Gruppen mit 25 Kindern ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt, davon 1 integrative Gruppe mit einem integrati-ven Kind Besonderes:

Das gruppenübergreifende Arbeiten, auch in altersspezifischen Kleingruppen

Die religiöse Arbeit mit den Kindern

Wald-und Flurtage, sowie regelmäßig stattfindende Waldwochen

gesunden Ernährung, Bewegungsfreude durch unsere Power-Kauer-Tage

Die Arbeit mit dem Haus der kleinen Forscher

Literacy (Bücherei) im Kindergarten

Öffnung nach außen und Vernetzung mit anderen Institutionen wie zum Beispiel der Jugendmusikschule mit dem Projekt Singen, Bewegen, Sprechen, sowie das Projektangebot KindergartenPlus

Kath. Kindergarten St. Monika

Kindergartenleitung: Heidi Beck Öffnungszeiten: Kindergarten Kinderkrippe RG: Mo – Fr: 8:15 Uhr - 14:15 Uhr Mo – Fr 8:15 Uhr – 14:15 Uhr VÖ: Mo – Fr: 7:15 Uhr - 14:15 Uhr Mo – Fr 7:15 Uhr – 14:15 Uhr Profil: Der Kindergarten St. Monika umfasst drei Kindergarten- und eine Krippengruppe und ist eine familienergänzende und familienunterstützende Einrichtung. Der Bildungs-, Erzie-hungs- und Betreuungsauftrag ist dabei Kernprozess der Arbeit, bei dem die Eltern wich-tige Erziehungs- und Bildungspartner zum Wohle der Kinder sind. Die pädagogische Pla-nung ist von den Interessen und Bedürfnissen der Kinder und von dem kirchlichen Jah-reskreis geprägt. Das besondere Augenmerk liegt hierbei auf der Begleitung und Anre-gung der Lernfreude, der Wertevermittlung, dem Lernen im Spiel, dem Forscher- und Be-wegungsdrang, der Selbstständigkeit, der Selbsttätigkeit und dem sozialen Miteinander. Als Teil der Kirchengemeinde bilden religiöse Feste und Traditionen, biblische Geschich-ten und Gottesdienste einen festen Bestandteil und machen den Kindergartenalltag zum Lern-, Erlebnis- und Erfahrungsort des Glaubens.

Bedarfsplanung 2018/2019

35

Laufende Projekte: Besonderheiten:

Sanierung des Gebäudes Qualitätsmanagement

Projekt Bürgerstiftung Bewegungsfreundlicher Kindergarten

Kindergartenplus Offene Elternberatung und -begleitung

Haus der kleinen Forscher Kooperation Grundschule

Portfolio Kooperation mit der Buchhandlung Ritter

Naturwochen Bücherrucksäcke

Übungen des täglichen Lebens Lesepatenschaft

Kath. Kindergarten Maria Regina - Deuchelried

Kindergartenleitung: Hedwig Hänsler

Öffnungszeiten:

Regelöffnungszeiten bis zu 30 Stunden:

Mo - Fr: 7.45 Uhr - 12.45 Uhr

Di und Do.-nachmittag: 14.00 Uhr - 16.30 Uhr

Verlängerte Öffnungszeiten bis zu 35 Stunden:

Montag und Mittwoch: 7.30 Uhr - 13.30 Uhr

Dienstag und Donnerstag: 7.30 Uhr - 16.30 Uhr mit Mittagessen

Freitag: 7.30- 12.30 Uhr

Profil:

Es ist uns wichtig, den Kindern in unserem Kindergarten die Möglichkeit zu geben, ihre

eigenen und vielfältigen Erfahrungen machen zu können, ihrem eigenen Lerntempo, ih-

rem Interesse und ihrem Bedürfnis entsprechend. Sie sollen ausreichend Gelegenheit

haben, ihren Spiel- und Bewegungstrieb auszuüben, da Spiel und Bewegung Grundlage

für die Gesamtentwicklung der Kinder sind. Im Spiel üben und erweitern die Kinder durch

Ausprobieren ihre Fähigkeiten und ihr Wissen. Unser pädagogisches Grundkonzept gibt

uns hierfür den Rahmen vor. Dabei arbeiten wir nach drei konzeptionellen Schwerpunk-

ten, die alle sinnvoll ineinander greifen und einander ergänzen:

Situationsansatz, Offene Kindergarten und Wald- / Naturpädagogik.

Laufende Projekte:

Tausend und ein Wort

Kreativprojekt der Kreissparkasse. Besonderheiten:

integrierte Waldgruppe, die Montag bis Mittwoch den Vormittag im Wald verbringt.

Die Natur trägt in besonderem Maße durch vielfältige Lern- und Erfahrungsfelder zur

Förderung der kindlichen Entwicklung bei und macht Kinder stark und mutig fürs Le-

ben, selbständig und selbstbewusst. Der Waldaufenthalt ermöglicht ein unmittelba-

res Erleben der Natur und der Jahreszeiten. Alle Sinne werden geschult und eine

ganzheitliche Wahrnehmung gefördert.

Jeweils am Donnerstag und Freitag gehen Kinder aus den Hausgruppen auf Wan-

derschaft. Daran können auch Waldkinder teilnehmen.

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Kath. Kindergarten St. Elisabeth - Haslach

Kindergartenleitung: Anja Dornhege Öffnungszeiten: VÖ 30 Std: Montag - Freitag: 7:30 Uhr – 13:30 Uhr VÖ/GT 35 Std: Mo / Mi / Fr: 7:30 Uhr – 13:30 Uhr

Di / Do: 7:30 Uhr – 16:00 Uhr VÖ/GT 40 Std: Mo / Fr: 7:30 Uhr – 13:30 Uhr

Di / Do: 7.30 Uhr – 17:00 Uhr Mittwoch: 7:30 Uhr – 16:30 Uhr

Profil: In unserem zweigruppigen, katholischen Kindergarten werden Kinder ab zwei Jahren betreut und gebildet. Wir arbeiten nach dem Situationsansatz und haben ein teiloffenes Konzept. Weitere Grundlagen unserer Arbeit sind der Orientierungsplan Baden-Württemberg, unser Qualitätsmanagementsystem und das Qualitätsprofil der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Die Bärengruppe ist die „Eingangsgruppe“ für unsere jüngeren Kinder. Hier steht Verlässlichkeit, z.B. durch Rituale, klare Regeln und gleichbleibendes Personal, im Vordergrund. Der flexible Wechsel in die „Folgegruppe“, die Igelgruppe, ist nicht an einen bestimmten Zeitpunkt gebunden. Er erfolgt in enger Absprache mit den Eltern und richtet sich nach dem Entwicklungsstand des jeweiligen Kindes. In unserer Bildungsarbeit, ist ein ausgewogenes Angebot aus unbeschwertem, freien Spiel und strukturierten Lernprozessen, durch Bildungsangebote in unterschiedlichsten Bereichen, selbstverständlich. Ebenso die Partizipation der Kinder und auch der Eltern. Laufende Projekte:

1001 Wort - Sprache baut Brücken

Musikalische Früherziehung

Haus der kleinen Forscher, Zahlenland, Entenland

Wöchentliche Kooperation mit der Grundschule

Draußentage, Natur-Pur-Tage, Waldwoche

Projektwochen, Wöchentlicher Projekttag

Besonderheiten:

Ruhige, ländliche Lage, mit viel Raum in der Natur

Bildungs- und Entwicklungsdokumentation durch Portfolios

Mittagessen vom ortsansässigen Gasthof Kleber

Bedarfsplanung 2018/2019

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Kath. Kindergarten St. Raphael - Primisweiler

Kindergartenleitung: Ulrike Heiling Öffnungszeiten: Betreuung: 30 Stunden pro Woche Betreuung: 35 Stunden pro Woche Montag bis Freitag 07:30 Uhr - 12:30 Uhr Mo + Di 07:30 Uhr - 16:00 Uhr Montag und Dienstag 13:30 Uhr - 16:00 Uhr Mi – Fr 07:30 Uhr - 13:30 Uhr Betreuungsumfang: 40 Stunden pro Woche Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr - 16:00 Uhr Freitag 07:30 Uhr - 13:30 Uhr Profil: Der katholische Kindergarten St. Raphael liegt angrenzend an eine große Wiese am Ortsrand der Ortschaft Primisweiler (Schomburg). Es handelt sich um eine dreigruppige Einrichtung für Kinder ab zwei Jahren. Auf dem Kindergartengelände werden Hasen, Hühner und ein Kräuter- und Gemüsegarten gepflegt. Laufende Projekte und Besonderheiten:

Vorschulkinder sind wöchentlich einen Vormittag als Schulzwerge in der Grundschule

Gemeinsame Bienenvölker incl. Schaukasten, Schutzkleidung

Kräuter- und Gemüsegarten

Kooperation mit dem Sportverein, gemeinsames Singen, Tanzen und Musizieren

Wöchentlicher Natur Pur Tag und regelmäßig stattfindende Waldwochen

Haus der kleinen Forscher

Sprachprogramm, Zahlenland

Jahresthema 2016 – 2017: Jeder Mensch ist ein Künstler

Warmes Mittagessen (Schattmaier), welches tagesweise gebucht werden kann

Kindergarten St. Franziskus

Kindergartenleitung: Maria Gleich Öffnungszeiten: RG: Montag: 7:30 Uhr – 12:15 Uhr Di -Do: 7:30 Uhr – 13:30 Uhr Freitag: 7:30 Uhr – 12:15 Uhr VÖ 1: Mo + Mi: 7:30 Uhr – 16:00 Uhr Di, Do, Fr: 7:30 Uhr – 13:30 Uhr VÖ 2: Mo – Fr: 7:00 Uhr – 14:00 Uhr Profil: Als katholische Einrichtung erhalten Kinder erste Einblicke ins christliche Leben und den kirchlichen Jahreskreislauf. Wir orientieren uns in unserer pädagogischen Arbeit an den Erkenntnissen des Konstruktivismus. Kinder wer-den hier verstanden als aktive Konstrukteure ihres Lernens, die selbst aktiv werden und sich eigene Lernmöglichkeiten schaffen und sich so Wissen aneignen. Einzelne Elemente aus der Montessori- und Waldorfpädagogik fließen in unsere Arbeit mit ein. Wir setzen am Interesse der Kinder an, damit sie mit Freude und motiviert die Welt entdecken wollen. Werkstattprojekte und Aktionen auch über mehrere Tage, die sich am Jahresthema, an den Jahreszeiten und an den Interessen der Kinder orientieren, wecken dabei das Inte-resse der Kinder.

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Laufende Projekte:

Singen-Bewegen-Sprechen

Kooperation mit der Grundschule Niederwangen

Kooperation mit der Sprachschule Arnach

Großentreff regelmäßig 1x/Woche Besonderheiten: Wir sind sehr naturverbunden und erkunden Niederwangen und die Umgebung. Die enge Verbindung zwischen Krippe, Kindergarten und Schule ist Kindern und Eltern vertraut und bietet Sicherheit. Lesekinder der Grundschule sind fester Bestandteil im Kin-dergartenjahr. Unser Erlebnisgarten mit natürlichem Bachverlauf bietet vor allem im Sommer spannende Spielmöglichkeiten.

Evangelischer Kindergarten Arche Noah

Kindergartenleitung: Claudia Koch Öffnungszeiten: VÖ: Montag – Freitag: 7:00 Uhr – 14:30 Uhr Wählbare Betreuungszeit 30 und 35 Stunden Profil: Kinder erfahren sich bei uns als einzigartige Geschöpfe Gottes. Wir nehmen Kinder an wie sie sind, mit ihren Besonderheiten, ihren Stärken und ihrer individuellen Lebenswirklichkeit. Als evangelischer Kindergarten eröffnen wir Kindern und Familien, unabhängig vom religiösen oder kulturellen Hintergrund, den sie mitbringen, eine christli-che Daseins- und Handlungsorientierung. In der thematischen Orientierung am Kirchen-jahr, beim gemeinsamen Feiern christlicher Feste, und Gebeten im Alltag erleben die Kin-der elementare Inhalte christlichen Glaubens und Lebens. Laufende Projekte: Reformation mit Kindern erleben, Entenland, Zahlenwald, Kinderturnen, Tausend und ein Wort, gesunde Ernährung, Tauschtage Besonderheiten: Eine Besonderheit unseres Kindergartens ist die integrierte Waldgruppe (Rehkidsgruppe), die ihren Platz im nahegelegenen Wald hat. Wir Erzieherinnen führen unsere Arbeit mit einer respektvollen Grundhaltung gegenüber den Kindern und deren Familien aus. Die Zusammenarbeit mit den Eltern ist uns sehr wichtig und ein wertvoller Bestandteil unserer pädagogischen Arbeit. Sonstige Einrichtungen

Waldorfkindergarten

Kindergartenleiter: Margarete Grob Verlängerte Öffnungszeiten: Mo - Fr 7.15 – 13.15 Uhr Profil: Der Kindergarten mit großem Garten unter alten Bäumen am Rande der Stadt arbeitet in zwei Gruppen mit je 20 Kindern auf Grundlage der von Rudolf Steiner entwickel-ten Waldorfpädagogik. Diese lebt ausschließlich von der jeweils konkreten und einmaligen Beziehung zwischen Kind und ErzieherIn. Kernelemen-

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te des pädagogischen Konzeptes sind der rhythmisierte Tages- und Wochenablauf sowie der sehr enge Bezug zu den Jahreszeiten mit den Jahresfesten und zur Natur allgemein. Lernen geschieht durch Teilhabe an lebenspraktischen Tätigkeiten. Gern benutzte Mate-rialien sind Naturmaterialien wie Holz, Wolle, Filz, und ähnliches. Künstlerische Aktivitä-ten, Musik, Puppen- und Rollenspiele und eine von Rudolf Steiner entwickelte spezifische Bewegungsart, die Eurythmie, haben einen hohen Stellenwert in unserer Einrichtung. Besonderheiten: Wöchentliche Naturerlebnisse am nahe gelegenen „Bächle“ oder beim Feuermachen im Garten runden unser Programm ab.

Waldorfkinderkrippe „Kinderstüble“

Krippenleitung: Ruth Klaffke Verlängerte Öffnungszeiten: Mo - Fr 7.30 – 13.30 Uhr Profil: Im Kinderstüble arbeiten wir auf der Grundlage der Waldorfpädagogik, welche jedem Kind seine eigene, selbstbestimmte Entwicklung ermöglicht, die wir Erzieherinnen begleiten, schützen und achten. In einer warmen, geschützten Atmosphäre entdecken die Kinder sich selbst, die Welt und spielen mit Naturmaterialien und natürlichem Spielzeug in geborgenen Räumen und erle-ben im Garten neben Sand, Wasser und Pflanzen auch Schafe und Hühner. Jedes Kind hat seine feste Bezugsperson, zu der es eine Bindung und eine tragfähige Beziehung aufbaut und die das Kind zugewendet durch den Tag begleitet. Ein rhythmisch gegliederter Tagesverlauf mit täglichen Wiederholungen und Gewohnhei-ten schenken dem Kind Sicherheit und Vertrauen, so dass es sich stressfrei entwickeln und betätigen kann. Besonderheiten: Wir sind täglich draußen, erleben Kälte, Wärme, Wind und Wetter. Lieder, Sprüche und Handgestenspiele durchziehen den Tag und regen zur Sprach- und Stimmbildung an. Täglich gibt es ein vollwertiges Frühstück und Mittagessen aus biologi-schen Zutaten. Aktive Phasen wechseln sich mit Phasen der Ruhe ab - im Schlafraum hat jedes Kind sein Bettchen und hält dort seinen Mittagsschlaf. Wir sind jeden Tag draußen im eigenen Garten und besuchen die Schafe und Hühner in der direkten Nachbarschaft.

Christophorus Waldorfkindergarten

Kindergartenleitung: Christiane Labudde Verlängerte Öffnungszeiten: Montag – Freitag: 7:30 Uhr – 13:30 Uhr Profil: Wir geben den Kindern den Boden, um Wurzeln zu bilden und verleihen Flügel um die Welt zu erforschen. Nur so entwickelt sich eine sichere und freie Persönlichkeit. Der Christophorus Kindergarten e.V. liegt direkt am Ortseingang von Wangen im Allgäu (Lindauer Straße) neben der Waldorfschule. Wir sind ein Kindergarten in freier Trägerschaft von Eltern und Erziehern. Der Kindergarten bietet 18 Plätze für Kinder ab drei Jahren und arbeitet nach den Grundsätzen der

Bedarfsplanung 2018/2019

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Waldorfpädagogik. Laufende Projekte:

montags Wandertag mittwochs Extrastunde für werdende Schulkinder

dienstags Eurythmie donnerstags Wasserfarben Besonderheiten:

Hauswirtschaftliche Tätigkeiten, Reigenspiele und Eurythmie

das Anregen der Nachahmungskräfte durch das Vorbild des Erwachsenen

die Sorgfalt im Umgang mit Sprache und Gesten

das Anregen der Fantasie durch künstlerische Betätigungen

die Stärkung des Selbstvertrauens und Förderung bis zur Schulreife

das Feiern der christlichen Jahresfeste

die gesunde und vollwertige Ernährung, das Naturerleben

die Rhythmen und Wiederholungen im Tages-, Wochen- und Jahreslauf, die Vertrauen und Orientierung vermitteln.

Bucheckerle

Kitaleiterin: Petra Weber Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 7:30 Uhr - 12:30 Uhr Profil: Die Kindertagesstätte in Trägerschaft des Familien- und Frauentreff e.V. befindet sich im Buchweg 6. Die Kleinkindgruppe hat 12 Plätze und nimmt Kinder von 0 - 3 Jahren auf. Zwei Fachkräften und eine zusätzliche Teamfrau betreuen die Kinder. Es können ganze Plätze, sowie Teilplätze mit 2 oder 3 Tagen, gebucht werden. Besonderheiten: Die Räume sind altersgerecht eingerichtet und strahlen eine familiäre Atmosphäre aus. Die Kinder werden altersspezifisch in ihrer Sprache, Motorik und in kognitiven sowie kreativen Fähigkeiten gefördert.

Piepmatz Kindernest e. V.

Leitung: Sarah Blank Öffnungszeiten: Montag, Dienstag und Donnerstag von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr Mittwoch von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr Freitag von 07:00 Uhr bis 15:00 Uhr Profil: Die Kinderkrippe Piepmatz-Kindernest e.V. in Trägerschaft des Kindernest Piepmatz e.V. betreut Kinder ab zwei Monaten bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres. In der Gruppe mit maximal 12 Kindern steht das gemeinsame Entdecken, Erleben und Erlernen im Vordergrund.

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Kinderpark

Leitung: Sabine Torka Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch, Freitag: 8:30 Uhr bis 11.30 Uhr Schulferien geschlossen. Profil: Die betreute Spielgruppe "Kinderpark" liegt neben der Martinstorschule ganz in der Nähe der Innenstadt. Die ehrenamtlichen und langjährig erfahrenen Mitarbeiterinnen bieten den Eltern eine stundenweise Betreuungsmöglichkeit ohne Voranmeldung. Es werden Klein-kinder von null bis vier Jahren aufgenommen.

EMA`s Kinderparadies

Kindergartenleitung: Margret Endraß Öffnungszeiten: RÖ: 07:15 - 15:15 durchgehend VÖ: 15:15 - 17:15 nach Absprache Profil: Wir sind eine Großfamilie. Unser obers-tes Ziel ist: Hier fühl ich mich wohl! Die Kinder kommen gerne und fühlen sich geborgen. Weiteren Ziele sind: Soziale Kompetenz wie auch die Selbstständigkeit – hilf mir, dass ich es selber kann! Diesen Leitsatz von Maria Montessori haben wir stets in unserem Alltag mit dabei. Das Kinderparadies ist eine Großtagespflegestelle. Laufende Projekte: Wir gestalten unser Gemüsehochbeet Besonderheiten:

Wir sind alle qualifizierte Tagesmütter mit verschieden Zusatzqualifikationen.

Das Kinderparadies ist eine Großtagespflegestelle. Die Zuständigkeit liegt beim Ju-gendamt Ravensburg, Abteilung Jungendhilfe.

Unsere Oma Emma besitzt die Hygieneschulung über die IHK und kocht täglich das Mittagessen, unser Opa Josef liefert das Essen.

Eigener PKW-9-Sitzer

Tiere: Katzen, griechische Landschildkröte, Kühe, Hühner, Enten, Schafe, Waldtiere

3.2.5 Bundesprogramm “Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung“

Der städtische Kindergarten im Ebnet nimmt seit dem Kindergartenjahr 2017/2018 am Bundesprogramm „Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung“ teil. Mit diesem Bunde-sprogramm „Kita-Einstieg-Brücken bauen in frühe Bildung“ sollen Angebote entwickelt und erprobt werden, die den Einstieg von Kindern in das deutsche System frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung vorbereitend ermöglichen. Familien mit Fluchterfah-rung sowie mit besonderen Zugangsschwierigkeiten zum System der frühen Bildung, Be-treuung und Erziehung werden an dieses herangeführt, die gesellschaftliche Integration und Partizipation der Familien gefördert. Schließlich soll durch das Programm auch die Kompetenz der pädagogischen Fachkräfte im Umgang mit Vielfalt gestärkt werden.

Bedarfsplanung 2018/2019

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3.2.6 Bestandsaufnahme Kleinkindbetreuung

Für Kinder unter drei Jahren stehen im laufenden Kindergartenjahr 94 Krippenplätze (da-von 12 Ganztagesplätze in der KiTa Piepmatz) sowie 62 Plätze in altersgemischten Kin-dergartengruppen zur Verfügung. Die Kinderkrippen waren zum Stichtag mit 90 Kindern sehr gut belegt. Die Belegung in den altersgemischten Gruppen lag zum Stichtag 01.März 2017 bei 56 Kindern. Zum Stichtag 01. März 2018 werden 32 Kinder in den altersge-mischten Gruppen betreut. Im Kinderpark (Lindauer Str. 6) werden ebenfalls durchschnittlich zwischen 10 und 15 Kinder ohne vorherige Anmeldung betreut. Mit der aktuellen Kapazität von insgesamt 202 Plätzen in Tageseinrichtungen und in Tagespflege konnte in Wangen ein Versorgungs-grad von 24% erreicht werden. Der „Kinderpark“ wird bei der Berechnung der Versor-gungsquote nicht berücksichtigt, da die wöchentliche Betreuungszeit unter 10 Stunden liegt. Die 2017/2018 zur Verfügung stehenden 202 Plätze für Kinder unter drei Jahren verteilen sich wie folgt:

Betreuungsart Trägerschaft Kindergarten Plätze Plätze gesamt

Familien und

Frauentreff e.V.Bucheckerle 12

Stadt Wangen Gottesacker 10

Stadt Wangen Haid 20

Stadt WangenBienenstock,

Neuravensburg10

Kindernest

Piepmatz e.V.Piepmatz e. V. 12

Kath. KircheSt. Franziskus,

Niederwangen10

Kath. Kirche St. Monika 10

Waldorfschule Waldorfkiga 10

Stadt Wangen Neuravensburg 12

Stadt Wangen Im Ebnet 8

Stadt Wangen Leupolz 4

Kath. KircheSt. Elisabeth,

Haslach4

Kath. Kirche St. Michael 8

Kath. KircheSt. Raphael,

Primisweiler8

Kath. Kirche St. Antonius 4

Kath. Kirche St. Verena 4

Kath. KircheMaria Regina,

Deuchelried8

Ev. Kirche Arche Noah 2

156

EMA´s KP priv. GroßTP Ema´s Kinderp. 8

Tagespflege Selbständig Privathaushalt 38

202

94

Summe

Summe (Versorgungsgrad: 28 %)

46

Kindergarten

(Altersmischung)62

Kinderkrippe

(Altershomogen)

Bedarfsplanung 2018/2019

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3.2.7 Bestandsaufnahme Schulkindbetreuung

In den drei bestehenden Horten in Wangen stehen 100 Betreuungsplätze für Schulkinder zur Verfügung. Belegt waren zum Stichtag 87 Plätze.

Betreuungsart Trägerschaft Einrichtung Plätze

Hort an der Schule

DRK Isny Berger Höhe Hort 40

Stadt Wangen Hort Im Ebnet 20

Waldorfschule Waldorfhort 40

Summe 100

Im Rahmen der verlässlichen Grundschule bzw. flexiblen Nachmittagsbetreuung werden Schulkinder vor und nach der Unterrichtszeit, maximal von 07:00 Uhr bis 15:30 Uhr be-treut. An allen Wangener Grundschulen werden diese Betreuungsformen angeboten und finden in Räumen der jeweiligen Schule statt. Das Wangener System ermöglicht den El-tern eine tageweise Buchung. Im Jahr 2017/2018 wird die verläßliche Grundschule von 527 Kindern besucht.

3.2.8 Bestandsaufnahme Tagespflege

Die Vermittlungsstelle für Kindertagespflege in der Region Allgäu hat ihren Sitz in Wan-gen. Anschrift: Diakonische Bezirksstelle Ravensburg Büro Wangen Buchweg 8 88239 Wangen Telefon: 07522-7075015 Fax: 07522-7075015 Email: [email protected] Homepage: www.tagespflege-ravensburg.de Zum 1. März 2018 waren insgesamt 17 Tagesmütter und -väter in Wangen aktiv. Davon 9 in den Großtagespflegestellen EMA´s Kinderparadies, Kindergarten Neuravensburg und Kindergarten Leupolz. Zum Stichtag 1. März 2018 wurden im Rahmen der Tagespflege 38 Kinder in Wangen betreut: Alter Anzahl Kinder 0 bis 3 Jahre 16 Kinder 3 bis 6 Jahre 20 Kinder 6 bis 14 Jahre 2 Kinder In den Räumlichkeiten folgender Kindertageseinrichtungen wird das Angebot der Einrich-tungen durch die Tagespflege ergänzt:

Kindergarten Neuravensburg: Von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Kindergarten Leupolz: Von 14:15 Uhr bis 15:30

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In EMA´s Kinderparadies in Niederwangen können bis zu 12 Kinder im Alter zwischen 0 und 12 Jahren betreut werden. Die Öffnungszeiten liegen zwischen 07:15 Uhr – 15:15 Uhr. EMA`s Kinderparadies in Niederwangen stellt mindestens 8 Plätze für Kinder unter drei Jahren mit Wohnort in Wangen zur Verfügung. Die Stadt Wangen bezahlt seit Sep-tember 2015 einen monatlichen Mietkostenzuschuss an EMA`s Kinderparadies. (Beschluss des Gemeinderats vom 18.05.2015) In der Altersgruppe der 0- bis 3-jährigen wird erfahrungsgemäß durch die Tagespflege ein Platz in einer Einrichtung ersetzt. Ab dem dritten Geburtstag ist die Tagespflege oftmals für die Eltern ein ergänzendes Betreuungsangebot im Anschluss an die Öffnungszeiten der jeweiligen Kindertageseinrichtung/ Schule.

3.3 Bedarfsermittlung

Nach den §§ 79 und 80 SGB VIII haben die Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Ver-antwortung für die Planung bedarfsgerechter Jugendhilfeangebote. Kreisangehörige Ge-meinden nehmen traditionell für den örtlichen Bereich Aufgaben der Tagesbetreuung wahr. § 3 des novellierten KiTaG weist den Gemeinden einen ausdrücklichen Auftrag zur örtlichen Bedarfsplanung zu. Die rechtzeitige Planungsbeteiligung der anerkannten freien Jugendhilfeträger ist für die bedarfsgerechte Gestaltung und zukunftsorientierte Weiter-entwicklung des Angebotes unverzichtbar. Über eine differenzierte, kleinräumige Planung, unter Beteiligung der Eltern und Träger von Diensten und Einrichtungen im Sozialraum, werden aktuelle aussagefähige Daten über den unterschiedlichen Bedarf im Gemeinwesen gewonnen. Ziele, Inhalte und die Umsetzung von Qualitäts- und Planungsfragen werden zwischen Trägern von Tageseinrichtungen und Kommune verbindlich vereinbart und mit dem Land-kreis abgestimmt.

3.3.1 Entwicklung der Einwohnerzahlen in Wangen

Aus der Einwohnermeldestatistik der Stadt Wangen zum Stichtag 01. April 2018 lassen sich folgende Einwohnerzahlen zusammenstellen:

Bedarfsplanung 2018/2019

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2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017

1 Innenstadt 9 14 17 13 15 20 26

2 Auwiesen, Südring 16 4 13 11 10 17 16

3 Berger-Höhe 40 50 43 39 30 33 28

4 Wittwais, Ölmühle, Herfatz 7 10 8 16 8 7 3

5 Praßberg, Waltersbühl 23 19 32 27 22 17 26

6 Engelberg, Schießstatt 8 3 4 10 6 8 8

7 Hinteres Ebnet, Haslach 7 7 11 13 9 9 11

8 Ausrüstung, Sigmanns, Epplings 8 16 9 9 13 9 16

9Atzenberg, Vorderes Ebnet

Gehrenberg15 21 11 16 16 9 18

Einwohnerzahlen Kernstadt

für Bedarfspl. 18/19133 144 148 154 129 129 152

Einwohnerzahlen aus der

Bedarfspl. 17/18132 150 153 155 129 128

Einwohnerzahlen aus der

Bedarfspl. 16/17131 150 146 158 134

Einwohnerzahlen der Jahrgänge 2011 bis 2017

Stadtteil

2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017

10 Niederwangen 10 13 14 15 5 19 14

11 Neuravensburg 40 31 28 34 30 34 26

12.1 Schomburg (Primisweiler) 14 11 3 16 13 22 13

12.2 Schomburg (Haslach) 15 10 11 10 11 8 8

13 Karsee 4 5 9 9 11 9 8

14 Leupolz 14 6 14 6 13 8 5

15 Deuchelried 13 17 12 19 15 20 15

Einwohnerzahlen Ortschaften

für Bedarfspl. 18/19110 93 91 109 98 120 89

Einwohnerzahlen aus der

Bedarfspl. 17/18107 92 88 104 101 117

Einwohnerzahlen aus der

Bedarfspl. 16/17104 92 82 99 92

Einwohnerzahlen Gesamt

für Bedarfspl. 18/19243 237 239 263 227 249 241

Einwohnerzahlen aus der

Bedarfspl. 17/18239 242 241 259 230 245

Einwohnerzahlen aus der

Bedarfspl. 16/17235 242 228 257 226

Stadtteil

Bedarfsplanung 2018/2019

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Zuzüge und Fortzüge über die Gemeindegrenzen und Wanderungssaldo seit 1962 nach Geschlecht

Stadt Wangen im Allgäu

Jahr Zugezogene Fortgezogene Wanderungssaldo

insgesamt männlich insgesamt männlich insgesamt männlich

1962 1.746 903 1.754 851 -8 52

1963 1.751 882 1.933 996 -182 -114

1964 1.879 990 1.890 977 -11 13

1965 2.188 1.202 2.061 1.119 127 83

1966 2.143 1.157 2.073 1.131 70 26

1967 1.757 890 1.973 1.011 -216 -121

1968 1.971 1.047 1.926 997 45 50

1969 2.227 1.181 2.162 1.131 65 50

1970 2.167 1.108 2.073 1.072 94 36

1971 2.298 1.241 2.109 1.083 189 158

1972 1.897 1.010 1.724 952 173 58

1973 2.066 1.117 1.652 900 414 217

1974 1.808 892 1.665 919 143 -27

1975 1.440 724 1.518 805 -78 -81

1976 1.293 656 1.422 724 -129 -68

1977 1.379 661 1.373 710 6 -49

1978 1.353 676 1.370 670 -17 6

1979 1.430 691 1.437 733 -7 -42

1980 1.499 792 1.464 738 35 54

1981 1.333 640 1.416 696 -83 -56

1982 1.320 640 1.343 654 -23 -14

1983 1.048 504 1.318 620 -270 -116

1984 1.162 534 1.155 549 7 -15

1985 1.134 547 1.025 491 109 56

1986 1.186 579 1.054 488 132 91

1987 1.053 481 1.135 555 -82 -74

1988 1.271 632 1.079 549 192 83

1989 1.516 746 1.234 618 282 128

1990 1.562 852 1.275 653 287 199

1991 1.615 843 1.191 607 424 236

1992 1.851 1.094 1.439 732 412 362

1993 1.444 783 1.411 762 33 21

1994 1.405 738 1.445 789 -40 -51

1995 1.303 681 1.402 752 -99 -71

1996 1.282 647 1.272 650 10 -3

1997 1.222 600 1.310 692 -88 -92

1998 1.358 670 1.315 648 43 22

1999 1.333 675 1.284 638 49 37

2000 1.444 705 1.248 640 196 65

2001 1.255 616 1.188 569 67 47

2002 1.381 704 1.178 599 203 105

2003 1.392 691 1.176 598 216 93

2004 1.437 719 1.213 605 224 114

2005 1.345 668 1.289 643 56 25

2006 1.384 677 1.219 630 165 47

2007 1.375 704 1.328 685 47 19

2008 1.425 707 1.441 743 -16 -36

2009 1.396 682 1.323 654 73 28

2010 1.335 662 1.151 570 184 92

2011 1.424 703 1.351 661 73 42

2012 1.546 803 1.333 723 213 80

2013 1.495 765 1.279 631 216 134

2014 1.524 815 1.400 707 124 108

2015 2.026 1.171 1.529 815 497 356

2016 1.755 968 1.676 926 79 42

Datenquelle: Wanderungsstatistik.

Zuzüge insgesamt über die Gemeindegrenze seit 2015 nach Altersgruppen

Stadt Wangen im Allgäu

Altersgruppen Zuzüge insgesamt

2015 2016 2017 2018

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Insgesamt 2.026 7,5 1.755 6,5 … … … …

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5 bis unter 6 17 6,8 15 6,4 … … … …

6 bis unter 10 59 5,8 65 6,3 … … … …

10 bis unter 15 64 4,4 38 2,7 … … … …

15 bis unter 18 39 3,9 37 3,8 … … … …

18 bis unter 20 64 9,4 78 11,3 … … … …

20 bis unter 21 67 21,7 59 18,1 … … … …

21 bis unter 25 259 22,5 255 22,1 … … … …

25 bis unter 30 397 24,7 314 19,7 … … … …

30 bis unter 35 229 15,6 206 13,9 … … … …

35 bis unter 40 167 11,1 150 10 … … … …

40 bis unter 45 136 7,9 105 6,5 … … … …

45 bis unter 50 134 5,6 83 3,7 … … … …

50 bis unter 55 92 4 68 2,8 … … … …

55 bis unter 60 40 2,2 52 2,8 … … … …

60 bis unter 65 38 2,5 42 2,7 … … … …

65 bis unter 70 20 1,4 29 2 … … … …

70 bis unter 75 32 2,4 24 1,9 … … … …

75 und mehr 68 2,3 40 1,3 … … … …

1) Bezogen auf die jeweilige Altersgruppe der Bevölkerung am 31. 12. des Jahres.

Datenquelle: Wanderungsstatistik.

3.3.2 Wanderungsbewegungen

Im Jahr 2016 ist ein positives Wanderungssaldo von ingesamt 79 Einwohnern zu verzeichnen. Zuzüge sind insbesondere Familien mit Kindern unter dem 18. Lebensjahr.

3.3.3 Altersstruktur

Die Bevölkerungsvorausberechnung mit Wanderungen lässt erkennen, dass sich auch in Wangen bis 2030 die Anzahl der älteren Einwohner erhöhen und die der jüngeren Ein-wohner sinken wird.

Fortzüge insgesamt über die Gemeindegrenze seit 2015 nach Altersgruppen

Stadt Wangen im Allgäu

Altersgruppen Fortzüge insgesamt

2015 2016 2017

Anzahl %1) Anzahl %1) Anzahl %1)

Insgesamt 1.529 5,6 1.676 6,2 … …

unter 1 3 1,3 13 5,3 … …

1 bis unter 5 66 6,9 74 7,8 … …

5 bis unter 6 6 2,4 12 5,1 … …

6 bis unter 10 30 3 33 3,2 … …

10 bis unter 15 27 1,9 27 1,9 … …

15 bis unter 18 21 2,1 26 2,6 … …

18 bis unter 20 75 11,1 70 10,1 … …

20 bis unter 21 65 21 66 20,2 … …

21 bis unter 25 238 20,7 253 21,9 … …

25 bis unter 30 300 18,7 324 20,3 … …

30 bis unter 35 164 11,2 209 14,1 … …

35 bis unter 40 129 8,5 140 9,3 … …

40 bis unter 45 77 4,5 107 6,6 … …

45 bis unter 50 80 3,4 84 3,7 … …

50 bis unter 55 73 3,2 90 3,8 … …

55 bis unter 60 48 2,6 45 2,4 … …

60 bis unter 65 37 2,4 29 1,9 … …

65 bis unter 70 30 2,1 15 1 … …

70 bis unter 75 18 1,3 11 0,9 … …

75 und mehr 42 1,4 48 0 … …

1) Bezogen auf die jeweilige Altersgruppe der Bevölkerung am 31. 12. des Jahres.

Datenquelle: Wanderungsstatistik.

Bedarfsplanung 2018/2019

47

Bedarfsplanung 2018/2019

48

3.3.4 Jugend- und Altenquotient

Das zahlenmäßige Verhältnis der jungen – meist noch nicht erwerbstätigen – Generation der unter 20-jährigen im Vergleich zur Anzahl der Personen im erwerbsfähigen Alter – d.h. der 20- bis 64-jährigen – wird mit dem Jugendquotient dargestellt, das zahlenmäßige Ver-hältnis der Generation der Rentner (ab 65-jährige) im Vergleich zu Personen im erwerbs-fähigen Alter, mit dem Altenquotient. Die demografischen Veränderungen führen durch die Verringerung der Geburten zu einer »Entjüngung« der Gesellschaft, die sich in einem stetig sinkenden Jugendquotienten zeigt. Durch das Hineinwachsen der geburtenstarken Jahrgänge in das Rentenalter und die steigende Lebenserwartung wird sich die Überalterung weiter verstärken und der Altenquotient weiter erhöhen. Im Jahr 2012 lag der Jugendquotient im Landesdurchschnitt bei 32 und schwankt in den Gemeinden zwischen 0 und 52. Im Jahr 2030 werden auf 100 Personen im erwerbsfähi-gen Alter durchschnittlich nur noch 31 junge Menschen kommen. Im Gegensatz dazu kommen 2012 auf 100 Erwerbsfähige 32 65-Jährige und Ältere und im Jahr 2030 werden es bereits 44 Rentnerinnen und Rentner sein.

Bedarfsplanung 2018/2019

49

3.3.5 Bedarfsermittlung im Kindergartenbereich

Nach § 24 SGB VIII haben alle Kinder nach Vollendung des ersten Lebensjahres bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Wie viele Kinder im Laufe des Kindergartenjahres zu welchem Zeitpunkt aufgenommen werden müssen, hängt von einer gemeinsamen Planung mit den Eltern der Kinder ab. Die schwankende Auslastung der Einrichtung folgt aus dem Ungleichgewicht zwischen Aufnahme- und Abgaberhythmus im Kindergartenwesen. Während sich die Aufnahme der Kinder über das gesamte Kindergartenjahr verteilt, wird jeweils zu einem festen Termin (Juli) eine ganze Jahrgangsstufe auf einmal in die Schule entlassen. Wenn nach den großen Sommerferien viele Kindergartenplätze frei sind, so ist das in der Regel noch kein Indiz für eine Überkapazität an Kindergartenplätzen, sondern meist Folge der nicht stichtagsbezogenen Aufnahme in die Einrichtungen. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass die meisten Kindergärten bereits im Mai zu 100% ausgelastet sind. Die Zahl der Kindergartenkinder in Wangen im Allgäu, ausgehend von vier Jahrgängen zu 100%, steigt in Wangen tendenziell leicht an. Anhand aktueller Einwohnerzahlen (Stand: 01. April 2018) entwickelt sich die Anzahl der Kindergartenkinder wie folgt: 2016/2017 931 Kinder 2017/2018 918 Kinder 2018/2019 940 Kinder 2019/2020 941 Kinder Über die bekannten Geburten hinaus, sind folgende Komponenten bei der Bedarfspla-nung zu beachten:

Verstärkte Neubautätigkeit bzw. Erschließung größerer Neubaugebiete

Zuzüge und Zuweisung von Aussiedler-, Flüchtlings- oder Asylbewerberfamilien oder andere Wanderbewegungen

Besonderheiten der Einzugsbereiche, z. B. Streusiedlungen oder soziale Brenn-punkte

Die Belegungszahlen bestätigen die Tendenz, dass die Kinder immer früher und damit spätestens mit der Vollendung des dritten Lebensjahres in einer Kindertageseinrichtung betreut werden und nahezu alle Kinder in dieser Altersgruppe (3 Jahre bis Schuleintritt) eine Tageseinrichtung besuchen. Für das Kindergartenjahr 2018/2019 errechnet sich mit 97 % aus vier Jahrgängen ein Bedarf von 912 Kindergartenplätzen. Bei der in den folgenden Schaubildern jeweils ausgewiesenen Kapazität wird von der in der jeweiligen Betriebserlaubnis festgelegten Regelbelegung ausgegangen. Die in alters-gemischten Gruppen vorgehaltenen Plätze für Kinder unter drei Jahren wurden bereits abgezogen.

Bedarfsplanung 2018/2019

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3.3.5.1 Bedarfsermittlung Gesamtstadt Wangen

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3.3.5.2 Bedarfsermittlung Stadtteile 1-9 – Innenstadt

Bedarfsplanung 2018/2019

52

3.3.5.3 Bedarfsermittlung Stadtteil 10 – Niederwangen

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Bedarfsplanung 2018/2019

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3.3.5.4 Bedarfsermittlung Stadtteil 11 - Neuravensburg

Bedarfsplanung 2018/2019

54

3.3.5.5 Bedarfsermittlung Stadtteil 12.1 - Primisweiler

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Bedarfsplanung 2018/2019

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Bedarfsplanung 2018/2019

56

3.3.5.7 Bedarfsermittlung Stadtteil 12 - Schomburg

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Bedarfsplanung 2018/2019

57

3.3.5.8 Bedarfsermittlung Stadtteil 13/ 14 – Leupolz/ Karsee

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Bedarfsplanung 2018/2019

58

3.3.5.9 Bedarfsermittlung Stadtteil 15 – Deuchelried

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Bedarfsplanung 2018/2019

59

3.3.6 Bedarfsermittlung Kleinkindbereich

Für die Berechnung der Versorgungsquote der Kleinkindbetreuung werden drei Jahrgän-ge zugrunde gelegt (01.01.2015 – 31.12.2017), wonach 717 kleine Bürger in Wangen unter uns sind.

2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 3 Jahrgänge

243 237 239 263 227 249 241 717

239 242 241 259 230 245 734

235 242 228 257 226 711Einwohnerz. aus der Bed.plan. 16/17

Einwohnerzahlen der Jahrgänge 2011 bis 2017

Gesamtstadt Wangen im Allgäu

Einwohnerzahlen gesamt 18/19

Einwohnerz. aus der Bed.plan. 17/18

Im Kindergartenjahr 2018/2019 sind in Wangen insgesamt 202 Betreuungsplätze für Kin-der unter drei Jahren vorhanden. 94 Plätze in Krippen, 62 Plätze in altersgemischten Gruppen und 46 Plätze im Bereich der Tagespflege. Die Versorgungsquote liegt damit derzeit bei 28 %. In Baden-Württemberg lag die Betreuungsquote der unter Dreijährigen im Jahr 2016 (Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege) bei 27,7 %, bundesweit bei 32,7%.

3.4 Planung notwendiger Veränderungen 2018/2019

Der Abschluss der Bedarfsplanung bildet die Planung der notwendigen Veränderungen um einerseits den bestehenden und bevorstehenden rechtlichen Verpflichtungen aber auch dem Wunsch- und Wahlrecht der Eltern möglichst gerecht zu werden.

3.4.1 Gesamtanalyse Kindergartenbereich

Die Kindertageseinrichtungen werden im kommenden Kindergartenjahr sehr stark ausge-lastet sein. Bei dem aufgeführten Platzbedarf sind nicht eingeplant:

Rückstellungen

Kinder mit Eingliederungshilfe

Familiennachzug

Positives Wanderungssaldo Zum Kindergartenjahr 2018/2019 stehen unter Berücksichtigung der in der jeweiligen Be-triebserlaubnis festgelegten Höchstbelegung 985 Kindergartenplätze zur Verfügung (Re-gelbelegung 925 Plätze). Bei einem prognostizierten Bedarf von 912 Kindern (97% aus vier Jahrgängen ohne Berücksichtigung eines positiven Wanderungssaldos) kann der bestehende Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder ab drei Jahren erfüllt werden. Im Allgemeinen gilt zu berücksichtigen, dass es im Kindergartenbereich keine Zuord-nungsregelung auf Grundlage von Stadtteilen gibt. Durch das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern (vgl. 2.1.1 Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (BUT)) obliegt diesen die Entscheidung, in welcher Einrichtung das Kind betreut werden soll. Ausschlaggebend für die Wahl des Kin-dergartens sind neben den Öffnungszeiten und der jeweiligen Konzeption und Träger-schaft auch die Wohnortnähe oder der Standort des Arbeitsplatzes. Es ist darauf hinzuwirken, dass für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagesplätzen zur Verfügung steht (§

Bedarfsplanung 2018/2019

60

24 (1) SGB VIII). Für die Ganztagsbetreuung kann anstelle der Einrichtung von reinen Ganztagskindergärten eine flexible Zeitmischung im Rahmen der Gruppenformen des Kindergartengesetzes gewählt werden. Die aktuell angebotenen Betreuungsmodelle sind sehr stark nachgefragt

3.4.1.1 Veränderungen zum Kindergartenjahr 2018/2019

Die aktuellen Einwohnerdaten der Kinder über drei Jahren lassen eine weitere Umwand-lung von Kindergartenplätzen in Altersgemischten Plätzen für Kinder unter drei Jahren nicht zu. Dem Rechtsanspruch für einen Kindergartenplatz für Kinder über drei Jahren kann ohne zusätzliche Gruppe nur dann Rechnung getragen werden, wenn die Einrich-tungen teilweise bis zur Maximalbelegung Kinder aufnehmen.

3.4.1.2 Planung der notwendigen Veränderungen zum Kindergarten- und Schuljahr 2018/19

Vorübergehende Einrichtung einer Außengruppe des Kindergartens Gottesacker Um ausreichend Platz für alle über dreijährigen Kindergartenkinder im Stadtgebiet Wan-gen bieten zu können, wird voraussichtlich im Mai 2019 eine Außengruppe der Kinderta-gesstätte Gottesacker im Spital eröffnet. Aufgrund der aktuellen Bedarfslage wird eine GT-Gruppe mit 22 Plätzen eingerichtet. Die personelle Besetzung der Gruppe ist mit zwei Fachkräften während der gesamten Öffnungszeit vorgesehen (analog eines eingruppieren Kindergartens). Beim KVJS ist eine neue Betriebserlaubnis einzuholen. Einführung des 47-Stunden-Betreuungsmodell in der Kindertagesstätte Ebnet. In der Kindertagesstätte Ebnet wurde in den vergangenen Jahren versucht, mit Tages-pflege die Betreuungszeiten zu verlängern. Nachdem über 10 Familien den Bedarf am 47 Stunden-Modell angemeldet haben und keine Tagesmutter zur Verfügung stand, sollte ab 01.09.2018 das 47 Stunden-Modell in der Kindertagesstätte im Ebnet eingeführt werden . Um die Erhöhung der Betreuungszeit gewährleisten zu können, ist eine Personalaufsto-ckung notwendig. In der Kindertagesstätte Ebnet wird das 30-, 40- und 47-Stunden-Modell angeboten. Erhöhung der Anzahl der GT-Plätze im Kindergarten St. Monika auf 40 Plätze Der Trend nach längeren Öffnungszeiten und mehr Ganztagesplätzen hält nach wie vor an. Um auch weiterhin bedarfsgerechte Kindergartenplätze anbieten zu können, ist die Erhöhung der Anzahl der Ganztagesplätze im katholischen Kindergarten St. Monika not-wendig. Die Einrichtung St. Monika sicher zu, die Gesamtanzahl der Plätze nicht zu redu-zieren.

Bedarfsplanung 2018/2019

61

Angedachte Baumaßnahmen der kommenden Jahre im Bereich der Kindertagesbetreu-ung aus der Prioritätenliste:

Bedarfsplanung 2018/2019

62

Darüber hinaus stehen folgende Maßnahmen an:

Bedarfsplanung 2018/2019

63

3.4.1.3 Platzkapazität im Kindergartenjahr 2018/2019

In der Stadt Wangen im Allgäu stehen im Kindergartenjahr 2018/2019 folgende 982 Kin-dergartenplätze (Regelbelegung) bzw. 982 Plätze (Höchstbelegung) zur Verfügung:

Trägerschaft Kindergarten

Kindergartenplätze

für 3 - 6 jährige

(Regelbelegung)

Kindergartenplätze

für 3 - 6 jährige

(Höchstbelegung)

Ebnet 72 75

Gottesacker 88 96

Haid 88 100

Leupolz 58 64

Bienenstock,

Neuravensburg 126 132

Evang. Kirche Arche Noah 37 37

Maria Regina, Deuchelried

48 54

St. Elisabeth, Haslach

25 25

St. Franziskus,

Niederwangen

55 61

St. Michael 28 28

St. Monika 69 70

St. Raphael, Primisweiler

50 53

St. Verena 58 64

St.Antonius 61 64

Summe 863 923

Christophorus Kindergarten e.V. Christophorus 18 18

Waldorfschule Waldorf 44 44

Summe 925 985

Stadt Wangen

Kath. Kirche

Bedarfsplanung 2018/2019

64

3.4.2 Gesamtanalyse Kleinkindbetreuung

Für das kommende Kindergartenjahr stehen 156 Plätze in Tageseinrichtungen und aus-gehend von einem gleichbleibenden Angebot von 46 Plätzen in der Tages-/ Großtages-pflege insgesamt 202 Plätze für Kinder unter drei Jahren zur Verfügung. Dies entspricht einem Versorgungsgrad von 28 %. Im Oktober 2013 wurde die Zentrale Vormerkung eingeführt. Hierbei merken sich alle El-tern, die einen Betreuungsplatz für ihr unter drei jähriges Kind benötigen, über das Inter-net vor. Die Platzvergabe erfolgt weiterhin direkt über die Einrichtungen. Durch die Zentra-le Vormerkung kann der Bedarf an U3 Plätzen genau abgebildet werden. Aktuell (Stand 1. März 2018) sind 17 % der Kinder unter drei Jahren (Jahrgänge 2015 bis 2017) in einer Kindertageseinrichtung betreut.

Seit dem Kindergartenjahr 2008/2009 ist in Wangen die Aufnahme von 2-bis 3-jährigen grundsätzlich für alle Kindergärten möglich, jedoch aktuell nicht in allen Einrichtungen umgesetzt. Die Änderung der Betriebserlaubnis kann erfolgen, sobald Bedarf besteht und dem bestehenden Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder ab dem vollen-deten dritten Lebensjahr weiterhin Rechnung getragen werden kann. Für die Öffnung des Kindergartens müssen folgende Kriterien für die Betreuung von unter 3-jährigen vorliegen:

entsprechende Konzeption

ausgebildetes Personal

entsprechende Ausstattung

wenn möglich, mind. 2 Kinder unter 3 Jahren Die für Kleinkinder vorgesehenen Plätze in altersgemischten Gruppen werden in der jähr-lichen Bedarfsplanung je Einrichtung ausgewiesen (vgl. 2.0). Einen besonderen Wert für die Betreuung, insbesondere für Kinder unter drei Jahren, nimmt auch die Tagespflege ein. Diese Form der Ganztagesbetreuung wird vom Land Baden-Württemberg nach wie vor favorisiert und soll ca. 20% des Betreuungsbedarfes für unter dreijährige Kinder decken. Um der Realität etwas näher zu kommen, wurde die Ziel-größe im Rahmen des Paktes für Familien auf die Zielgröße von 10% reduziert.

Bedarfsplanung 2018/2019

65

3.4.2.1 Planung der notwendigen Veränderungen zum Kindergartenjahr 2018/2019

Die Krippen sind mit 96 % sehr gut ausgelastet. Die Eröffnung im Dezember 2019 einer weiteren Krippengruppe in Primisweiler kann die Situation entlasten. Die Auslastung der Krippengruppen muss jedoch weiterhin beobachtet werden. Weiterer Ausbau der Tagespflege Die Tagespflege unterstützt die Bereitstellung von Plätzen für Kleinkinder unter drei Jah-ren wesentlich und ersetzt in der Regel einen Platz in einer Einrichtung. Die Einrichtung weiterer Großtagespflegestellen, insbesondere für Kinder unter drei Jahren, sowie die Tagespflege im Allgemeinen sollte weiter vorangetrieben werden. Ebenso die ergänzende Betreuung durch die Tagespflege in den Kindertageseinrichtungen für alle Altersgruppen. Bedauerlicherweise stehen kaum Tagesmütter zur Verfügung. Alle Kindertageseinrichtungen Da in den bestehenden Krippen aktuell freie Plätze angeboten werden können, ist auch der Rechtsanspruch für Kinder unter drei Jahren derzeit erfüllt. Unter Berücksichtigung gleichbleibender Tagespflege liegt der Versorgungsgrad in Wan-gen für Kinder unter drei Jahren im Laufe des Kindergartenjahres 2017/2018 bei 28 %.

3.4.2.2 Platzkapazität im Kindergartenjahr 2018/2019

Für die Betreuung der Kleinkinder unter drei Jahren stehen in Wangen folgende Plätze zur Verfügung:

Bedarfsplanung 2018/2019

66

Betreuungsart Trägerschaft Kindergarten Plätze Plätze gesamt

Familien und

Frauentreff e.V.Bucheckerle 12

Stadt Wangen Gottesacker 10

Stadt Wangen Haid 20

Stadt WangenBienenstock,

Neuravensburg10

Kindernest

Piepmatz e.V.Piepmatz e. V. 12

Kath. KircheSt. Franziskus,

Niederwangen10

Kath. Kirche St. Monika 10

Waldorfschule Waldorfkiga 10

Stadt Wangen Neuravensburg 12

Stadt Wangen Im Ebnet 8

Stadt Wangen Leupolz 4

Kath. KircheSt. Elisabeth,

Haslach4

Kath. Kirche St. Michael 8

Kath. KircheSt. Raphael,

Primisweiler8

Kath. Kirche St. Antonius 4

Kath. Kirche St. Verena 4

Kath. KircheMaria Regina,

Deuchelried8

Ev. Kirche Arche Noah 2

156

EMA´s KP priv. GroßTP Ema´s Kinderp. 8

Tagespflege Selbständig Privathaushalt 38

202

94

Summe

Summe (Versorgungsgrad: 28 %)

46

Kindergarten

(Altersmischung)62

Kinderkrippe

(Altershomogen)

Bedarfsplanung 2018/2019

67

Aus den folgenden Tabellen sind je Kindergarten folgende Daten ersichtlich:

Träger Stadtteil Anzahl der Gruppen Betriebsform der jeweiligen Gruppe Gruppenname

3.4.2.3 Platzkapazität im neuen Kindergartenjahr 2018/2019

Betreuungsplätze 2018/2019 bei Regelbelegung bzw. Höchstbelegung gesamt und bei Regelbelegung aufgeschlüsselt nach den Kriterien:

- Plätze für 3- bis 6-Jährige gesamt und untergliedert in Regelkindergarten/ Verlängerte Öffnungszeiten und Ganztagesbetreuung

- Plätze für unter 2- bis 3-jährige Kinder in altersgemischten Gruppen - Plätze für Kinder unter drei Jahren in Kinderkrippen

Bedarfsplanung 2018/2019

68

3.4.2.4 Platzkapazität städtische Einrichtungen

Platzkapazitäten für das Kindergartenjahr 2018/2019

Plätze

3-6

gesamt

davon

VÖ 1/RG 2

Plätze

davon

GT 3

Plätze

AM 4 Krippe

Kiga Ganztagsgruppe (GT) Gelb (1) 22 25 22 15 7 0

Kiga Ganztagsgruppe (GT) Rot (2) 22 25 22 15 7

Kiga Ganztagsgruppe (GT) Blau (3) 22 25 22 15 7

Kiga Ganztagsgruppe (GT) Grün (4) 22 25 22 15 7

KR Kleinkindgruppe (Krippe) Marienkäfergr. (5) 10

KR Kleinkindgruppe (Krippe) Marienkäfergr. (6) 10

Kiga Ganztagsgruppe (GT) Blau (1) 22 25 22 15 7

Kiga Ganztagsgruppe (GT) Gelb (2) 22 23 22 15 7

Kiga Ganztagsgruppe (GT) Grün (3) 22 23 22 15 7

Kiga Ganztagsgruppe (GT) Spital 22 22 22 15 7 ab Mai 2019

KR Kleinkindgruppe (Krippe) Rasselbande (4) 10

Kiga AM mit Kindern unter 3 Bären 22 22 14 14 4

Kiga AM mit Kindern unter 3 Füchse 22 22 14 14 4

Kiga Verlängerte Öffnungszeit (VÖ) Seepferdchen 22 22 22 22

Kiga Verlängerte Öffnungszeit (VÖ) Igelgr. (1) 22 25 22 22

Kiga AM mit Kindern unter 3 Blau (1) 22 22 14 14 4

Kiga AM mit Kindern unter 3 Rot (2) 22 22 14 14 4

Kiga AM mit Kindern unter 3 Orange (3) 22 22 14 14 4

Kiga Verlängerte Öffnungszeit (VÖ) Grün (8) 22 25 22 22

Kiga Verlängerte Öffnungszeit (VÖ) Wichtelkindergr. (5) 20 20 20 20

Kiga Verlängerte Öffnungszeit (VÖ) Wurzelkindergr. (6) 20 20 20 20

Kiga Verlängerte Öffnungszeit (VÖ) Schulzwerge 22 25 22 22

KR Kleinkindgruppe (Krippe) Krippe (4) 10

Kiga AM mit Kindern unter 3 Gelb 22 22 14 14 4

Kiga Verlängerte Öffnungszeit (VÖ) Rot 22 25 22 22

Kiga AM mit Kindern unter 3 Kindernest 22 22 22 22

Summe 480 509 432 376 56 24 40

1 verlängerte Öffnungszeiten2 Regelbetreuung3 Ganztagesbetreuung4 Altersmischung (2 - 6 jährige)

Kindertagesstätten

3

Kigaplätze

(Regel-

belegung)

6;7;8;9

1 bis 3

4

Gruppenname

4

Kinderbetreuungsplätze in Tageseinrichtungen 2018/2019

Stadt-

teil(e)

Betriebsform

gemäß Betriebserlaubnis

Kigaplätze

(Höchst-

belegung)

6

Veränderungen

zum

Kigajahr

2018/2019

Art

über drei jährige unter drei jährige

1 bis 3

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ärt

en

11

13;14

Stadt Wangen

Leupolz

Gottesacker

Neuravensburg

Ebnet

Kindergarten

Haid

Träger

8,5

Bedarfsplanung 2018/2019

69

3.4.2.5 Platzkapazität kirchliche Einrichtungen

Platzkapazitäten für das Kindergartenjahr 2018/2019

Plätze

3-6

gesamt

davon

VÖ 1/RG 2

Plätze

davon

GT 3

Plätze

AM 4 Krippe

Kiga Ganztagesgruppe (GT) Blau 25 25 25 25

Kiga AM mit Kindern unter 3 Gelb 22 22 22 22

Kiga AM mit Kindern unter 3 Rot 22 22 14 14 4

Kiga AM mit Kindern unter 3 Bärengr. (1) 22 22 14 14 4

Kiga AM mit Kindern unter 3 Elefantengr. (2) 22 22 14 14 4

Kiga Ganztagsgruppe (GT) Häschengruppe 22 22 14 14 2 4

Kiga Ganztagsgruppe (GT) Bärengruppe 22 25 22 22 2

Kiga Ganztagesgruppe (GT)/AM Eichhörnchengruppe 22 25 22 22 2

Kiga Ganztagsgruppe (GT) Blau (1) 25 20 20 20

Kiga Ganztagsgruppe (GT) Rot (2) 22 25 24 24

Kiga Ganztagsgruppe (GT) Gelb (3) 22 25 25 25

KR Kleinkindgruppe (Krippe) Krippe 0 10

Kiga Ganztagsgruppe (GT) Waldgruppe 22 25 14 14 4

Kiga AM mit Kindern unter 3 u. über 6 Gruppe 2 22 25 14 14 4

Kiga Verlängerte Öffnungszeit (VÖ) Gruppe 1 20 20 20 20

Kiga Verlängerte Öffnungszeit (VÖ) Igelgr. (1) 11 11 11 11 Kleingruppe

Kiga AM mit Kindern unter 3 Bärengr. (2) 22 22 14 14 1 4

Kiga AM mit Kindern unter 3 Rot (1) 22 22 14 14 4 4

Kiga AM mit Kindern unter 3 Blau (2) 22 22 14 14 6 4

Kiga Verlängerte Öffnungszeit (VÖ) Gelb (3) 22 25 22 22

Kiga Verlängerte Öffnungszeit (VÖ) Igelgr. (1) 22 25 22 22

Kiga Ganztagsgruppe (GT) Bienengr. (2) 22 25 22 22

Kiga Verlängerte Öffnungszeit (VÖ) Zwergengr. (3) 11 11 11 11

KR Kleinkindgruppe (Krippe) Krippe 0 0 10 Platzsharing !

Kiga AM mit Kindern unter 3 Hausgr. (1) 21 21 17 17 2

Kiga Verlängerte Öffnungszeit (VÖ) Waldgr. (2) 20 20 20 20

Summe 507 529 431 431 17 38 20

1 verlängerte Öffnungszeiten2 Regelbetreuung3 Ganztagesbetreuung4 Altersmischung (2 - 6 jährige)

Kindertagesstätten

Kigaplätze

(Regel-

belegung)

GruppennameTrägerBetriebsform

gemäß BetriebserlaubnisArtGr

Kinderbetreuungsplätze in Tageseinrichtungen 2018/2019

Veränderungen zum/ im

Kigajahr 2018/2019

Kigaplätze

(Höchst-

belegung)

über drei jährige

Kindergarten

unter drei jährige

Stadt-

teil(e)

Kir

ch

lich

e K

ind

erg

ärt

en

St.Antonius

Maria Regina

Deuchelried

St. Raphael

Primisweiler

Arche Noah

St. Franziskus

Niederwangen

St. Michael

St. Verena

St. Elisabeth

Haslach

St. Monika

4;5 2

Kirchenpflege

Primisweiler12.1 3

Kirchenpflege

Niederwangen10 3,5

Evangelische

Kirchengemeinde

3

3

Kirchenpflege

Haslach12.2

2

4;5

1 bis 3

Gesamt-

kirchenpflege

Wangen

6;7;8;9 4

2

Kirchenpflege

Deuchelried15

3

Bedarfsplanung 2018/2019

70

3.4.2.6 Platzkapazität sonstige Einrichtungen

Platzkapazitäten für das Kindergartenjahr 2018/2019

Plätze

3-6

gesamt

davon

VÖ 1/RG 2

Plätze

davon

GT 3

Plätze

AM 4 Krippe

überörtl. Kiga AM mit Kindern über 6 Sonnengr. 22 22 22 22

überörtl. Kiga Ganztagsgruppe (GT) Sternengr. 22 22 22 22

überörtl. KR Kleinkindgruppe (Krippe) Krippe 10

überörtl. KR Kleinkindgruppe (Krippe) Krippe 10 Nicht in der Bedarfsplanung 5

ChristophorusChristophorus

Kindergarten e.V.überörtl. 1 Kiga Verlängerte Öffnungszeit (VÖ) 18 18 18 18

BucheckerleFamilien und

Frauentreff e.V.überörtl. 1 KR Kleinkindgruppe (Krippe) 12

Piepmatz e. V.Kindernest

Piepmatz e.V.überörtl. 1 KR Kleinkindgruppe (Krippe) 12

Summe 62 62 62 62 0 0 34

Summe gesamt 1049 1100 925 869 73 62 94

Fachkliniken Fachklinik überörtl. 6 FK AM mit Kindern unter 3 60 60 Nicht in der Bedarfsplanung 5

KinderparkNachbarschafts-

hilfeüberörtl. 1 b.S. betreute Spielgruppe Kinderpark 15 Nicht in der Bedarfsplanung 5

Anzahl TM6

priv. Tages-

pflege

Anzahl TM6

in Groß-

tagespflege

Plätze

gesamt

Plätze

Schulkinder

TP Tagespflege Privatpersonen überörtl. TP Kindertagespflege 6 7 44 10

Summe Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege 969

1 verlängerte Öffnungszeiten2 Regelbetreuung3 Ganztagesbetreuung4 Altersmischung (2 - 6 jährige)5 Nicht in der Bedarfsplanung enthalten.Lediglich nachrichtlich aufgeführt.6 Tagesmütter/-väter

Kindertagesstätten

Betriebsform

gemäß BetriebserlaubnisGr

Kinderbetreuungsplätze in Tageseinrichtungen 2018/2019

Kigaplätze

(Höchst-

belegung)

KindergartenStadt-

teil(e)

Kigaplätze

(Regel-

belegung)

So

nst.

Kinderbetreuungsplätze in Tagestagespflege 2018/2019

Kindertagespflege

Träger

unter drei jährige

Art

über drei jährige

Waldorf

Gruppenname Bemerkung

So

nsti

ge K

ind

erg

ärt

en

Waldorfschule 4

185940

Plätze

3-6

Plätze

U3

2915

Bedarfsplanung 2018/2019

71

3.4.3 Gesamtanalyse Schulkindbetreuung

Die aktuell zur Verfügung stehenden 100 Hortplätze reichen grundsätzlich aus. Durch die Veränderungen der Schullandschaft (Bsp. Gemeinschaftsschule als Ganztagesschule) und den Ausbau der sonstigen Betreuungsangebote an Schulen wie die Betreuung im Rahmen der verlässlichen Grundschule oder schulische Angebote wie beispielsweise AG´s, Kooperationen, Hausaufgabenbetreuung sind die Anmeldezahlen im Hort weiterhin zu beobachten. Die Betreuung im Rahmen der verlässlichen Grundschule wird an allen Wangener Grundschulen inkl. Förderschule angeboten und ist inzwischen fester Bestand-teil. Es wird auch künftig das Ziel weiterverfolgt, die Betreuung auch räumlich an der je-weiligen Grundschule zu installieren. Die Betreuungszeiten werden jährlich nach Festle-gung der Stundenpläne in Absprache mit der Schulleitung und unter Berücksichtigung des örtlichen Bedarfes der Eltern festgelegt.

3.4.3.1 Planung der notwendigen Veränderungen zum Schuljahr 2018/2019

Hort Im Ebnet/DRK Hort Je nach Anzahl der Anmeldungen zum neuen Schuljahr wird die Gruppengröße überprüft und falls notwendig auf eine Kleingruppe reduziert oder weiterhin als Gruppe mit 20 Plät-zen für Kinder im Alter von Schuleintritt bis unter 14 Jahren geführt. Verlässliche Grundschule Um die Aufsichtspflicht und die Qualität des Betreuungsangebotes der verlässlichen Grundschule sicherzustellen, wird das Personal nachfolgendem Kinderschlüssel berech-net und eingesetzt:

bis durchschnittlich 15 Kinder 1 Betreuungskraft bis durchschnittlich 30 Kinder 2 Betreuungskräfte

bis durchschnittlich 45 Kinder 3 Betreuungskräfte bis durchschnittlich 60 Kinder 4 Betreuungskräfte

Der Personalschlüssel wird jährlich durch eine Nutzerfrequenzanalyse überprüft und an-gepasst.

3.4.3.2 Platzkapazität im Schuljahr 2017/2018

Betreuungsart Trägerschaft Einrichtung Plätze

Hort an der Schule

DRK Isny Berger Höhe Hort 40

Stadt Wangen Hort „Im Ebnet“ 20

Waldorfschule Waldorfhort 40

Summe 100

Bedarfsplanung 2018/2019

72

Art Einrichtung Öffnungszeiten

2016/2017 voraussichtl. ÖZ

2017/2018

verlässliche Grundschule/

flexible

Nachmittags-betreuung

Grundschule „Im Ebnet“

Mo-Fr: 7:00 – 14:00 Uhr Mo-Fr: 7:00 – 14:00 Uhr

Berger Höhe Grundschule

Mo–Fr: 7:00 – 14:00 Uhr Mo–Fr: 7:00 – 14:00 Uhr

Grundschule Leupolz Mo, Di, Do: 7:15 – 13:30 Uhr Mi: 7:15 – 14:00 Uhr Fr: 7:15 – 13:00 Uhr

Mo, Di, Do: 7:15 – 13:30 Uhr Mi: 7:15 – 14:00 Uhr Fr: 7:15 – 13:00 Uhr

Grundschule Schomburg

Mo-Do: 7:00 – 15:30 Uhr Fr: 7:00 – 14:00 Uhr

Mo-Do: 7:00 – 15:30 Uhr Fr: 7:00 – 14:00 Uhr

Grundschule Deuchelried

Mo-Do: 07:15 – 16:00 Uhr Fr: 7:15 – 14:00 Uhr

Mo-Do: 07:15 – 16:00 Uhr Fr: 7:15 – 14:00 Uhr

GWRS Niederwangen Mo-Mi: 12:00 – 13:00 Uhr Do: 11:15 – 14:00 Uhr Do: 11:15 – 13:00 Uhr

Mo-Mi: 12:00 – 13:00 Uhr Do: 11:15 – 14:00 Uhr Do: 11:15 – 13:00 Uhr

Gemeinschaftsschule Wangen

Mo-Do: 7:00 – 14:00 Uhr Fr: 7:00 – 15:00 Uhr

Mo-Do: 7:00 – 14:00 Uhr Fr: 7:00 – 15:00 Uhr

Grundschule Neuravensburg

Mo, Mi, Do: 7:00 – 16:00 Uhr Di + Fr: 7:00 – 14:00 Uhr

Mo, Mi, Do: 7:00 – 16:00 Uhr Di + Fr: 7:00 – 14:00 Uhr

Martinstorschule Mo-Do: 12:05 – 15:35 Uhr Mo-Do: 12:05 – 15:35 Uhr

Waldorfschule Mo-Fr: 12:00 - 14:00 Uhr Mo-Fr: 12:00 - 14:00 Uhr

Bedarfsplanung 2018/2019

73

4 Ferienbetreuung

4.1 Kindergartenkinder

Im Jahr 2008 wurde zum ersten Mal in Wangen im Allgäu in den dreiwöchigen Sommerfe-rien ein Ferienkindergarten angeboten. Seither ist diese Betreuung nicht mehr wegzuden-ken. Die kommunalen und kirchlichen Einrichtungen wechseln sich jährlich mit der Bereit-stellung der Räumlichkeiten ab. Bei dem trägerübergreifenden Projekt sind sowohl Erzie-herinnen der städtischen als auch der freien Träger tätig. Teilgenommen haben letzten Sommer 64 Kinder in den Räumlichkeiten des kirchlichen Kindergartens „St. Antonius“. Dieses Jahr wird die Ferienbetreuung im kirchlichen Kindergarten „St. Franziskus“ in Nie-derwangen stattfinden. In den Pfingstferien gibt es sogenannte Kindergartenpatenschaften, so dass auch in die-sen Ferien den berufstätigen Eltern eine Betreuungsmöglichkeit geboten werden kann. Jeweils zwei Einrichtungen sprechen die zweiwöchigen Pfingstferien untereinander ab und haben jeweils eine Woche geöffnet. Bei Bedarf können die Kinder des „Patenkinder-gartens“ für die Betreuung angemeldet werden. In den Osterferien und den Herbstferien sind alle Einrichtungen geöffnet. Lediglich im Zeitraum zwischen Weihnachten und Heilige Drei Könige sind die Einrichtun-gen einheitlich geschlossen.

4.2 Schulkinder

Seit dem Jahr 2008 gibt es in Wangen jährlich zu Jahresbeginn die Broschüre „Ferienbe-treuung für Kinder“. Hier werden von unterschiedlichen Anbietern verlässliche Betreu-ungsangebote für Schulkinder im Alter von 7 bis 14 Jahren zusammengefasst, um den Eltern die Urlaubsplanung zu erleichtern. Angebot wie Outdoorwoche, Reiterferien, Mini-Wangen und Ferienfreizeit gehören seit Beginn dazu. Die drei Wangener Horte (Hort an der Berger Höhe Schule, Hort „Im Ebnet“, Waldorfhort) kooperieren ebenfalls in den jewei-ligen Ferien, sodass mit Ausnahme der Weihnachtsferien und einer Woche in den Som-merferien immer eine Betreuungsmöglichkeit besteht.

Bedarfsplanung 2018/2019

74

5 Fazit

Die Kindergartenlandschaft in Wangen bietet unter verschiedenen Trägerschaften ein breit gefächertes Angebot an Kindertageseinrichtungen mit unterschiedlichen Öffnungs-zeiten und verschiedenen pädagogischen Konzeptionen. Da die Stadt Wangen in den kindergartenrelevanten Jahrgängen sehr stabile Einwohnerzahlen zu verzeichnen hat, können aktuell keine weiteren Plätze von über dreijährigen Kindern in altersgemischte Plätze für Kinder ab Vollendung des zweiten Lebensjahres umgewandelt werden. Sollten sich künftig durch den demographischen Wandel freie Kapazitäten im Bereich der über Dreijährigen in den Kindertageseinrichtungen ergeben, so wird man durch Umwandlung weiterer Plätze für Kinder ab Vollendung des zweiten Lebensjahres schaffen. In den al-tersgemischten Gruppen können so Kinder von zwei Jahren bis zum Schuleintritt zusam-men betreut werden, wobei die Kinder unter drei Jahren jeweils zwei Plätze einnehmen. Die aktuellen Belegungszahlen bestätigen die Tatsache, dass die Kinder immer früher und damit spätestens mit der Vollendung des dritten Lebensjahres in einer Kindertages-einrichtung betreut werden und alle Kinder in dieser Altersgruppe (3 Jahre bis Schulein-tritt) eine Tageseinrichtung besuchen. Für das Kindergartenjahr 2018/2019 errechnet sich mit 97 % aus vier Jahrgängen ein Bedarf von 912 Kindergartenplätzen. Diesem ste-hen in Regelbelegung 925 und in Höchstbelegung 985 Kindergartenplätze in der Gesamt-stadt Wangen gegenüber. Dies setzt auch voraus, dass weiterhin aus Kapazitätsgründen keine Kinder aus umlie-genden Gemeinden aufgenommen werden. Zudem bleibt es insbesondere im Stadtgebiet nicht aus, dass Eltern ein Kindergartenplatz in einem anderen Stadtteil als dem des Woh-nortes angeboten werden muss. Sollte beispielsweise durch Zuzug weiterer Bedarf ent-stehen, so können zwei Gruppen, je eine Gruppe im Kindergarten St. Franziskus in Nie-derwangen und im Kindergarten St. Elisabeth in Haslach, die derzeit als Kleingruppen geführt werden, zu regulären Kindergartengruppen aufgestockt werden. Das pädagogi-sche Personal ist in diesem Zusammenhang anzupassen. Seit August 2013 haben Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres, und unter be-stimmten Bedingungen auch unter einem Jahr, einen Rechtsanspruch auf einen Betreu-ungsplatz in einer Kindertagesstätte oder in der Tagespflege. Im Kindergartenjahr 2018/2019 erreicht die Stadt Wangen mit ihren insgesamt 202 Plätzen in unterschiedli-chen Trägerschaften für Kinder unter drei Jahren einen Versorgungsgrad von 28 %. Da aktuell in Wangen freie Krippenplätze zur Verfügung stehen, kann dem Rechtsanspruch zurzeit Rechnung getragen werden.

Bedarfsplanung 2018/2019

75

6 Auf einen Blick

Kindergarten (3 – 6 jährige) – Ü3 Kindergartenjahr 2017/2018 Plätze (Regel-/Höchstbelegung) 903 Plätze / 960 Plätze Belegte Plätze zum 1. März 2018 865 Plätze Kindergartenjahr 2018/2019 Plätze (Regel-/Höchstbelegung) 925 Plätze / 985 Plätze Bedarf (aus 4 Jahrgängen 100%) 939 Kinder Rechtsanspruch Ü3 erfüllt

Kleinkindbetreuung (unter 3 jährige) – U3 Kindergartenjahr 2017/2018 Plätze – Krippe 94 Plätze Plätze – AM 62 Plätze 202 Plätze Tagespflege 46 Plätze Belegte Plätze Krippe (01.03.2018) 90 Plätze Belegte Plätze AM (01.03.2018) 32 Plätze 28% Versorgungsgrad Kindergartenjahr 2018/2019 Plätze – Krippe 94 Plätze Plätze – AM 62 Plätze Tagespflege 46 Plätze 203 Plätze Bedarf (aus 3 Jahrgängen) 717 Kinder 28% Versorgungsgrad

Fazit: Der Rechtsanspruch im Ü3 Bereich kann gesamtstädtisch betrachtet erfüllt werden. Es ist damit zu rechnen, dass die Einrichtungen im Laufe des Kindergartenjahres über die Re-gelplätze hinaus, jedoch im Rahmen der jeweils in der Betriebserlaubnis festgelegten ma-ximalen Platzkapazität, belegt werden müssen. Bei der Kindergartenbelegung sollte man sich nur vorübergehend an der Maximalbelegung orientierten. Deshalb sollte spätestens im Kindergartenjahr 2018/19 in der Innenstadt eine weitere Kindergartengruppe zur Ver-fügung stehen. Die Tatsache, dass in der Stadt Wangen derzeit nicht alle Krippenplätze belegt sind be-stätigt, dass der aktuell erreichte Versorgungsgrad im U3 Bereich von knapp 28 % auch im kommenden Kindergartenjahr ausreichen wird. Die Veränderungen der Bedarfslage sind jedoch weiterhin genau zu beobachten, damit rechtzeitig reagiert werden kann.

Stadtverwaltung Wangen im Allgäu Fachbereich Jugend, Schulen & Familie Andrea Feuerstein und Anna-Katharina Müller