· Bei der Überschreitung der Höhe von 48,2 m über NN durch bauliche Anlagen Oder Teile solcher...
1
· Bei der Überschreitung der Höhe von 48,2 m über NN durch bauliche Anlagen Oder Teile solcher sowie durch alle anderen Hindernisse wie Baugeräte und Kräne ist die Zustimmung