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Beitr~ige zur Arithmetik kommutativer Integrifittsbereiche. Eine Bemerkung zu den Beitr~gen VI und VII 1). Von Wolfgang Krull in Bonn. In Anmerkung 21) yon Beitrag VI habe ich unter Berufung auf den Beweis von Satz 10 die Giiltigkeit des folgenden Primaridealsatzes behauptet; Es sei 9t ein ganz abgeschlossener Integrit~tsbereich, ~ ein ganz abh~ngiger Ober- ring von 91 2), der fiber 91 eine Modulbasis yon endlieh vielen, linear un- abh~ngigen Elementen col, ~.., co~ besitzt. Ist dann tein beliebiges Prim~$r- ideal aus 91, so besitzt ~ . ~ eine Durchschnittsdarstellung ~ . ~ ~- ~1 ~ " " ~ l)~ , bei der die ~)~ Primarideale sind, die alle mit 91 den Durchschnitt t haben. Indessen zeigt eine genauere Untersuchung, dal~ der Beweis von Satz 10 nut dann stiehhaltig ist, wenn ~ nicht bloB die gewfinschte Modulbasis besitzt, sondern daifiber hinaus noeh der folgenden Normenbedingung genfigt : Gleichzeitig mit fl gehi~rt stets auch fl-1. N (fl) zu ~, ]alls N (fl) die Norm yon fl iiber dem Quotientenk6rlJer ~ yon 91 bedeutet. Ob der Prim~idealsatz auch unabhiingig yon der Normenbedingung gilt oder nicht, kann ich bis jetzt nicht entscheiden. Wichtig ffir die Beitriige VI und VII sind die folgenden beiden Bemerkungen: a) Die Normenbedingung ist sicher er[iillt, wenn nicht nut 91, sondern auch ~ ganz abgeschlossen ist. (Trivial, da gleichzeitig mit fl stets auch fl-1. N (fl) yon 9t ganz abhiingt.) b) Der Prim~ridealsatz gilt [iir ~ (ohne Rficksicht auf das Erffilltsein oder Niehterffilltsein der Normenbedingung) immer, wenn zu ~ ein gan z abh~ingiger Oberring ~ existiert, der sowohl iiber 91 als auch iiber ~ eine Modul- basis yon endlich vielen linear unabhgngigen Elementen besitzt und seinerseits der Normenbedingung iiber ~ geniigt. In der Tat, unter unserenVoraussetzungen ist jedenfalls ~. 2; --=-51~-'. ~ 3,~, wobei die 3iPrim~rideale sind, fiir die die Gleichungen ~i ~ 91 = ~ (i = 1..... m) gelten. Setzen wir ~ ~ ~ ~ ~, so siad auch die ~ Prim~rideale, und es wird~h~91 =~i~r~9t:~91 =~(i = 1..... m). Aul~erdem folgt aus der Existenz der Modulbasis von 2; fiber ~ nach einer elementaren, in 1) Math. Zeitschr. /15 (1939), S. 1--19 bzw. 319--334. ~) Also ein Oberring, dessen si~mtliche Elemente yon ~ ganz abhiingen.

Beiträge zur Arithmetik kommutativer Integritätsbereiche

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Beitr~ige zur Arithmetik kommutativer Integrifittsbereiche.

E i n e B e m e r k u n g z u d e n B e i t r ~ g e n V I u n d V I I 1).

Von

Wolfgang Krull in Bonn.

In Anmerkung 21) yon Beitrag VI habe ich unter Berufung auf den Beweis von Satz 10 die Giiltigkeit des folgenden Primaridealsatzes behauptet; Es sei 9t ein ganz abgeschlossener Integrit~tsbereich, ~ ein ganz abh~ngiger Ober- ring von 91 2), der fiber 91 eine Modulbasis yon endlieh vielen, linear un- abh~ngigen Elementen col, �9 ~.., co~ besitzt. Ist dann t e i n beliebiges Prim~$r- ideal aus 91, so besitzt ~ . ~ eine Durchschnittsdarstellung ~ . ~ ~- ~1 ~ " " �9 ~ l)~ , bei der die ~)~ Primarideale sind, die alle mit 91 den Durchschnitt t haben.

Indessen zeigt eine genauere Untersuchung, dal~ der Beweis von Satz 10 nut dann stiehhaltig ist, wenn ~ nicht bloB die gewfinschte Modulbasis besitzt, sondern daifiber hinaus noeh der folgenden Normenbedingung genfigt :

Gleichzeitig mit fl gehi~rt stets auch f l - 1 . N (fl) zu ~ , ]alls N (fl) die Norm yon fl iiber dem Quotientenk6rlJer ~ yon 91 bedeutet.

Ob der Prim~idealsatz auch unabhiingig yon der Normenbedingung gilt oder nicht, kann ich bis jetzt nicht entscheiden. Wichtig ffir die Beitriige VI und VII sind die folgenden beiden Bemerkungen:

a) Die Normenbedingung ist sicher er[iillt, wenn nicht nut 91, sondern auch ~ ganz abgeschlossen ist. (Trivial, da gleichzeitig mit fl stets auch f l -1 . N (fl) yon 9t ganz abhiingt.)

b) Der Prim~ridealsatz gilt [iir ~ (ohne Rficksicht auf das Erffilltsein oder Niehterffilltsein der Normenbedingung) immer, wenn zu ~ ein gan z abh~ingiger Oberring ~ existiert, der sowohl iiber 91 als auch iiber ~ eine Modul- basis yon endlich vielen linear unabhgngigen Elementen besitzt und seinerseits der Normenbedingung iiber ~ geniigt.

In der Tat, unter unserenVoraussetzungen ist jedenfalls ~. 2; --=-51~-'. ~ 3,~, wobei die 3iPrim~rideale sind, fiir die die Gleichungen ~i ~ 91 = ~ (i = 1 . . . . . m) gelten. Setzen wir ~ ~ ~ ~ ~, so siad auch die ~ Prim~rideale, und es w i r d ~ h ~ 9 1 = ~ i ~ r ~ 9 t : ~ 9 1 = ~ ( i = 1 . . . . . m). Aul~erdem folgt aus der Existenz der Modulbasis von 2; fiber ~ nach einer elementaren, in

1) Math. Zeitschr. /15 (1939), S. 1--19 bzw. 319--334. ~) Also ein Oberring, dessen si~mtliche Elemente yon ~ ganz abhiingen.

W. Krull, Kommutative Integritbtsbereiche. Bemerkung zu VI und VII. 531

Beitrag VI beim Beweise yon Sa~z 8 ausfii~lich durchgeffihrten ~berlegung sofort ~ - ~ - - - - ( ( ~ . ~ ) . ~ ) ~ = t . ~ : ~ = ~ l ~ 2 ~ . . - r ~ r ~ ~- (~1 r~ ~) r~ -- �9 r~ (~,,~ r , ~) -~ th r~ . . . r~ 0~. Fertig!

Bemerkung a) zeigt, da~ der Beweis von Satz 10 in Beitrag VI einwandfrei ist. Denn jeder ,,unverzweigte" Oberring yon 91 ist ganz abgeschlossen.

Bemerkung b) zeigt die Riehtigkeit der Behauptung y) des Satzes 2 yon Beitrag VII, ffir die wegen der Berufung auf die zu weitgehende Behauptung der Anmerkung 21) yon Beitrag VI in Beitrag VII selbst kein stiehhaltiger Beweis gegeben worden war. -- Es handelt sieh an der genannten Stelle datum, zu zeigen, da~ der Primgridealsatz gilt, wenn der ganz abgeschlossene Integrit~tsbereich 91 einen UnterkSrper g enth~lt, fiber dem der Quotienten- kSrper R yon 9t ,,streng transzendent" ist, und wenn gleichzeitig der Ober- ring ~ yon 91 die Gestalt A �9 91 besitzt, wobei A einen endlich-algebraisehen OberkSrper yon K bedeutet. Verstehen wit nun unter N den kleinsten A tim- fassenden NormalkSrper fiber K, und setzen wit Z -~ N �9 91, so hat Z aus den beim Beweise yon Satz 2 in Beitrag VII ausfiit~lich dargelegten Giiinden sowohl fiber 91 als aueh fiber ~ eine Modulbasis yon endlieh vielen linear unabhiingigen Elementen; aul]erdem genfigt ~: der Normenbedingung fiber 9t, well ~: gleichzeitig mit fl stets auch s~mtliche Konjugierten yon fl fiber 91 enth/ilt. Man kann also unmittelbar das unter b) abgeleitete Kriterium anwend en.

AuGer an den soeben behandelten Stellen wurde weder in Beitrag VI noch in Beitrag VII irgendwo anf Anmo, r~_n_g el) yon Beitrag VI zuIfiek- gegriffen. Das in dieser Anmerkung begangene Versehen ist also bedeutungslos.

(Eingegangen am 25. April 1942.)