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Benutzungsordnung für Beamer (inkl. Lautsprecher), Leinwand, Flipchart, Whiteboard - Seite 1 - MKS Computer & Internet Service - Inh.: Markus Scheurer - Bachstraße 25/1 - 68794 Oberhausen-Rheinhausen (07254) 985145 [email protected] www.security-at.net Hard- & Software | Installation, Wartung + PC-Hilfe | eBooks + Info-Videos | Marketing + Webdesign | Design + Druck | Powerline + Netzwerk | Beamer-Verleih Partner von: Worldsoft | Unitymedia | TERRA | Kaspersky | devolo Signal-Wiedergabe & Einstellungen im Wiedergabe-Gerät: Der Mieter ist für die Wiedergabe auf dem Signal gebenden Wiedergabe-Gerät des Mieters (z. B. DVD-Player, SAT- oder Kabel-Receiver, Laptop, PC, Tablet etc.) sowie den nicht vom Vermieter bereit gestellten, zusätzlichen Kabel (z. B. Video-Kabel, TV-Kabel, Strom-Kabel, Verlängerungen) selbst verantwortlich. Dies bezieht sich insbesondere auch auf falsche / unpassende Einstellungen im Signal gebenden Wiedergabe-Gerät wie etwa Einstellungen der TV-Karte / Grafikkarte (z. B. PC oder Laptop) oder verwendete Auflösung. Der Mieter hat selbstständig und eigenverantwortlich dafür Sorge zu tragen, dass das Signal gebende Wiedergabe- Gerät die passenden Anschlüsse, Einstellungen etc. hat. Der Vermieter stellt ein optisches Wiedergabe-Gerät - ähnlich einem Monitor / Fernseh-Gerät - bereit und übernimmt die Gewährleistung für die einwandfreie Funktion des Beamer. Die bevorzugte bzw. maximale Auflösung, die vorhandenen Anschlüsse, die Helligkeit des Geräts (ANSI Lumen) und weitere technische Daten sind über die Daten- & Produkt-Blätter einsehbar. Diese sind online verfügbar und können auf Wunsch spätestens bei Abholung des Geräts (bei Abholung auch gedruckt) geprüft werden. Umtausch oder Rückgabe des Geräts sowie Erstattung des Nutzungsentgelts aufgrund mangelnder Signal-Wiedergabe z. B. durch fehlende Anschlüsse, zu kurze Kabel oder falsche Einstellung / Auflösung ist nicht möglich. Allgemeine Vereinbarungen: Der Mieter haftet in jedem Fall persönlich für alle Forderungen, die sich aus dem Vertrag ergeben, in vollem Umfang. Die Benutzungsordnung wird als bekannt vorausgesetzt und deren Einhaltung zugesichert. Anweisungen des Vermieters zum sorgfältigen Umgang mit dem Produkt sind unbedingt Folge zu leisten. Beschädigungen sind sofort dem Vermieter telefonisch mitzuteilen, bei Nicht-Erreichbarkeit durch Mitteilung per Sprach-Nachricht (sog. Anrufbeantworter). Das Produkt ist immer in ordentlichem, sauberem und unbeschädigtem Zustand zu halten. Dies gilt nur in der Form, wie der Mieter das Produkt vom Vermieter übernommen hat. Etwaige Kosten aufgrund Beschädigungen, Reinigung, Wartung, die der Mieter verursacht hat, werden vom Vermieter behoben und dem Mieter zusätzlich in Rechnung gestellt. In dem Fall erhält er seine Kaution nicht zurück, diese wird als Vorauszahlung auf die entstehenden Kosten angerechnet. Bei Defekt der Beamer-Lampe durch Verbrauch, d. h. Verglühen des Lampendrahts im Glas, entstehen dem Kunden keine Kosten. Sollten an der Lampe andere Beschädigungen zu erkennen sein, z. B. durch Bruch des Lampenglases, Kratzer am Lampenglas, Brandstellen, haftet der Mieter in vollem Umfang für den Ersatz des Lampenglases inklusive aller notwendigen Kosten für Beschaffung, Versand, Einbau und Reparatur.

Benutzungsordnung Beamer-Verleih

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Diese Benutzungsordnung zum Beamer-Verleih gilt ergänzend zum Vertrag (Muster-Vertrag: http://de.calameo.com/books/001829887d82ea16e31b9) Die Benutzungsordnung gibt Infos zur Vorbereitung des Signal-gebenden Geräts (z. B. Laptop oder SAT-Receiver), den Umgang mit dem Gerät sowie weiteren Infos wie Bedienung durch + Haftung des Kunden. Mehr Infos zum Beamer-Verleih: www.beamer-verleih-karlsruhe-mannheim.de

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Page 1: Benutzungsordnung Beamer-Verleih

Benutzungsordnung für Beamer (inkl. Lautsprecher), Leinwand, Flipchart, Whiteboard

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M K S Co m p u t e r & I n t e r n e t S e r v ic e - I n h . : M a r k u s S c h e u r e r - B a c h s t r a ß e 2 5 / 1 - 6 8 7 9 4 O b e r h a u s e n - R h e in h a u s e n ( 0 7 2 5 4 ) 9 8 5 1 4 5 in f o @ m k s - p c - s h o p . d e w w w . s e c u r i t y - a t . n e t Hard- & Software | Installation, Wartung + PC-Hilfe | eBooks + Info-Videos | Marketing + Webdesign | Design + Druck | Powerline + Netzwerk | Beamer-Verleih Partner von: Worldsoft | Unitymedia | TERRA | Kaspersky | devolo

Signal-Wiedergabe & Einstellungen im Wiedergabe-Gerät:

Der Mieter ist für die Wiedergabe auf dem Signal gebenden Wiedergabe-Gerät des Mieters (z. B. DVD-Player, SAT-

oder Kabel-Receiver, Laptop, PC, Tablet etc.) sowie den nicht vom Vermieter bereit gestellten, zusätzlichen Kabel (z. B.

Video-Kabel, TV-Kabel, Strom-Kabel, Verlängerungen) selbst verantwortlich.

Dies bezieht sich insbesondere auch auf falsche / unpassende Einstellungen im Signal gebenden Wiedergabe-Gerät wie

etwa Einstellungen der TV-Karte / Grafikkarte (z. B. PC oder Laptop) oder verwendete Auflösung.

Der Mieter hat selbstständig und eigenverantwortlich dafür Sorge zu tragen, dass das Signal gebende Wiedergabe-

Gerät die passenden Anschlüsse, Einstellungen etc. hat.

Der Vermieter stellt ein optisches Wiedergabe-Gerät - ähnlich einem Monitor / Fernseh-Gerät - bereit und übernimmt

die Gewährleistung für die einwandfreie Funktion des Beamer. Die bevorzugte bzw. maximale Auflösung, die

vorhandenen Anschlüsse, die Helligkeit des Geräts (ANSI Lumen) und weitere technische Daten sind über die Daten- &

Produkt-Blätter einsehbar. Diese sind online verfügbar und können auf Wunsch spätestens bei Abholung des Geräts

(bei Abholung auch gedruckt) geprüft werden.

Umtausch oder Rückgabe des Geräts sowie Erstattung des Nutzungsentgelts aufgrund mangelnder Signal-Wiedergabe

z. B. durch fehlende Anschlüsse, zu kurze Kabel oder falsche Einstellung / Auflösung ist nicht möglich.

Allgemeine Vereinbarungen:

Der Mieter haftet in jedem Fall persönlich für alle Forderungen, die sich aus dem Vertrag ergeben, in vollem Umfang.

Die Benutzungsordnung wird als bekannt vorausgesetzt und deren Einhaltung zugesichert.

Anweisungen des Vermieters zum sorgfältigen Umgang mit dem Produkt sind unbedingt Folge zu leisten.

Beschädigungen sind sofort dem Vermieter telefonisch mitzuteilen, bei Nicht-Erreichbarkeit durch Mitteilung per

Sprach-Nachricht (sog. Anrufbeantworter).

Das Produkt ist immer in ordentlichem, sauberem und unbeschädigtem Zustand zu halten. Dies gilt nur in der Form,

wie der Mieter das Produkt vom Vermieter übernommen hat. Etwaige Kosten aufgrund Beschädigungen, Reinigung,

Wartung, die der Mieter verursacht hat, werden vom Vermieter behoben und dem Mieter zusätzlich in Rechnung

gestellt. In dem Fall erhält er seine Kaution nicht zurück, diese wird als Vorauszahlung auf die entstehenden Kosten

angerechnet.

Bei Defekt der Beamer-Lampe durch Verbrauch, d. h. Verglühen des Lampendrahts im Glas, entstehen dem Kunden

keine Kosten.

Sollten an der Lampe andere Beschädigungen zu erkennen sein, z. B. durch Bruch des Lampenglases, Kratzer am

Lampenglas, Brandstellen, haftet der Mieter in vollem Umfang für den Ersatz des Lampenglases inklusive aller

notwendigen Kosten für Beschaffung, Versand, Einbau und Reparatur.

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Benutzungsordnung für Beamer (inkl. Lautsprecher), Leinwand, Flipchart, Whiteboard

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Nutzungsbedingungen:

• Dem Mieter ist es gestattet, den Beamer in seinen Funktionen sowie in den Einstellungen des Menüs zur Einrichtung

des Beamer grundlegend zu verändern. Vom Mieter während der Mietdauer durchgeführte Änderungen an den

Einstellungen sind vor Rückgabe an den Vermieter rückgängig zu machen.

• Gleiches gilt auch für Flipchart, Whiteboard + Leinwand. Flipchart + Whiteboard dürfen während der Leihdauer mit der

Produkt-üblichen Nutzung verändert werden, müssen jedoch vor Rückgabe an den Vermieter in den ursprünglichen

Zustand versetzt werden.

• Dies bezieht sich ausdrücklich nicht auf den Verbrauch von Zusatz-Zubehör wie Flipchart-Papier, Schwamm und Stifte,

die durch den Verbrauch naturgemäß der Veränderung unterliegen.

• Die Linse des Beamer, durch die das Bild erzeugt wird, darf nicht herausgenommen werden. Ebenso ist darauf zu

achten, dass keine Kratzer oder sonstigen Beschädigungen an der Linse oder am Leuchtmittel (Glühbirne) des Beamer

verursacht werden.

• Dem Mieter ist es nicht gestattet, den Beamer zu öffnen, Schrauben herauszunehmen oder mitgelieferte Kabel

auszutauschen oder zu verändern.

• Der Beamer ist auf einem festen, stabilen und sauberen Untergrund oder einem sonstigen Stellgerät aufzustellen.

• Ebenso ist nicht gestattet, auf dem Beamer bzw. in direkter Nähe (20 cm neben dem Beamer) weitere Gegenstände

abzustellen, da dies Schäden am Gerät herbeiführen könnte. Insbesondere dürfen keine Gläser, Flaschen etc.

abgestellt werden.

• Es ist im Vorfeld auf eine sichere und einwandfreie Stromversorgung zu achten, die den Eigenschaften des Beamer

entspricht. Falsche Stromeigenschaften oder Stromausfälle durch nicht oder schlecht gesicherte Stromleitungen

können Schäden am Beamer verursachen.

• Alle Produkte dürfen nur vom Mieter bedient werden. Falls der Mieter einer dritten Person Anweisungen zur

Bedienung dieser Produkte gibt, haftet trotzdem der Mieter in vollem Umfang und in voller Höhe für das Handeln der

dritten Person.

• Die Produkte dürfen vom Mieter nicht an dritte Personen weiter vermietet werden. Sollte sich nachträglich

herausstellen, dass ein Produkt oder mehrere Produkte entgegen den Vertragsbedingungen an eine dritte Person

vermietet wurden, ist dafür je Produkt eine Strafe von 100,00 Euro zu bezahlen.

• Allgemeine polizeiliche Regelungen oder Ordnungen sind unbedingt einzuhalten.

• Auf die allgemeinen Regelungen zum Umweltschutz oder Belästigung anderer Personen durch die Akustik bzw. das

visuelle Bild durch den Beamer wird ausdrücklich hingewiesen.

• So sollte das Bild nicht ohne die Kenntnis von Personen in der näheren Umgebung / Nachbarschaft zu Nachtzeiten auf

Wänden präsentiert werden, da dies die Nachtruhe der umliegenden Personen stören könnte.

• Für Beschwerden durch die Nachbarschaft trägt allein der Mieter die Haftung und die Verantwortung.