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DE DE EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den XXX […](2012) XXX draft 8/30 ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN Mitgliedstaat: Deutschland Begleitunterlage zum BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) Bewirtschaftungspläne für Flusseinzugsgebiete

über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) … · 2015. 10. 13. · BEWIRTSCHAFTUNGSPLÄNEN UND DER EINHALTUNG DIESER PLÄNE Die Bewirtschaftungspläne wurden am

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DE DE

EUROPÄISCHE KOMMISSION

Brüssel, den XXX

[…](2012) XXX draft

8/30

ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN

Mitgliedstaat: Deutschland

Begleitunterlage zum

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN

RAT

über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG)

Bewirtschaftungspläne für Flusseinzugsgebiete

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1. ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Abbildung 1.1: Karte der Flussgebietseinheit

Internationale Flussgebietseinheiten (innerhalb der EU)

Internationale Flussgebietseinheiten (außerhalb der EU)

Nationale Flussgebietseinheiten (innerhalb der EU)

Staaten (außerhalb der EU)

Küstengewässer

Quelle: WISE, Eurostat (Ländergrenzen)

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Einwohnerzahl: 82 Mio.

Gesamtfläche: 356 854 km²

FGE Name Fläche1 (km²)

Anteil am

Gesamteinzugsgebiet

in DE (%)

An der FGE

beteiligte Staaten

DE1000 Donau 801000 (56259 in DE) 7

AT, BA, BG, CH,

CZ, HR, HU, IT,

MD, ME, MK,

PL, RO, RS, SI,

SK, UA, AL

DE2000 Rhein 197177 (105775 in DE) 54 AT, BE, CH, FR,

IT, LI, LU, NL

DE3000 Ems 20246 (17117 in DE) 84 NL

DE4000 Weser 49063 100 –

DE5000 Elbe 150558 (99506 in DE) 65,5 AT, CZ, PL

DE6000 Oder 124000 (9600 in DE) 7,7 CZ, PL

DE7000 Maas 34364 (3984 in DE) 11,6 BE, FR, LU, NL

DE9500 Eider 9202 (nur DE2) – DK

DE9610 Schlei/Trave 9218 (nur DE3) 99,95 DK

DE9650 Warnow/Peene 21088 100 –

Tabelle 1.1: Übersicht der Flussgebietseinheiten Deutschlands

Quelle: An WISE übermittelte Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete4 :

http://cdr.eionet.europa.eu/de/eu/wfdart13

1 Die Fläche schließt Küstengewässer ein.

2 Gesamtfläche nicht bestimmbar, da der dänische Abschnitt Teil eines größeren Einzugsgebietes ist.

3 Gesamtfläche nicht bestimmbar, da der dänische Abschnitt Teil eines größeren Einzugsgebietes ist.

4 Dieser MS-Anhang enthält die vom MS an WISE gemeldeten Daten, die seit der Annahme der

Bewirtschaftungspläne möglicherweise aktualisiert worden sind. Aus diesem Grund können Abweichungen

zwischen den Angaben in den Bewirtschaftungsplänen und denen von WISE bestehen.

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Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die deutschen Bewirtschaftungspläne und die

daran beteiligten Bundesländer.

FGE An den FGE beteiligte Bundesländer Gebietsanteil der Bundesländer (%)

DE1000 Bayern, Baden-Württemberg Bayern (6 %), Baden-Württemberg (1 %)

DE2000

Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz,

Saarland, Hessen, Nordrhein-Westfalen,

Bayern, Niedersachsen und Thüringen

Baden-Württemberg (nicht bestimmbar),

Rheinland-Pfalz (2 %), Saarland (1,7 %),

Hessen (6,1 %), Nordrhein-Westfalen (nicht

im Plan gemeldet), Bayern (nicht

bestimmbar), Niedersachsen (nicht

bestimmbar), Thüringen (ca. 0,4 %)

DE3000 Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen Nordrhein-Westfalen (23 %), Niedersachsen

(61 %)

DE4000

Bayern, Bremen, Hessen, Niedersachsen,

Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt

und Thüringen

Bayern (0,1 %), Bremen (0,8 %), Hessen

(18,4 %), Niedersachsen (einschließlich

Übergangs- und Küstengewässer: 60,1 %),

Nordrhein-Westfalen (10,1 %), Sachsen-

Anhalt (1,4 %), Thüringen (9,1 %)

DE5000

Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg,

Mecklenburg-Vorpommern,

Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-

Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen

nicht im Plan gemeldet5

DE6000 Mecklenburg-Vorpommern,

Brandenburg, Sachsen

nicht im Plan gemeldet6

DE7000 Nordrhein-Westfalen nicht im Plan von NRW gemeldet

DE9500 Schleswig-Holstein 100 %

DE9610 Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-

Holstein

Mecklenburg-Vorpommern (9,45 %),

Schleswig-Holstein (90,55 %)

DE9650 Mecklenburg-Vorpommern 100 %

Tabelle 1.2: An den verschiedenen deutschen FGE beteiligte Bundesländer

Quelle: Bewirtschaftungspläne

5 Der Anteil Deutschlands an der FGE ist in Abschnitte unterteilt, die mehrere Bundesländer umfassen. Der

Plan enthält lediglich Angaben zum prozentualen Anteil der einzelnen Abschnitte am Gesamtanteil an der

FGE.

6 Der Anteil Deutschlands an der FGE ist in Abschnitte unterteilt, die mehrere Bundesländer umfassen. Der

Plan enthält lediglich Angaben zum prozentualen Anteil der einzelnen Abschnitte am Gesamtanteil an der

FGE.

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Bezeichnung des

internationalen

Einzugsgebiets Nationale FGE

An der FGE

beteiligte

Staaten

Koordinierungskategorie

1 3

km² % km² %

Donau DE1000

AT, BA, BG,

CH, CZ, HR,

HU, IT, MD,

ME, MK, PL,

RO, RS, SI,

SK, UA, AL

56184 7,0

Rhein DE2000

AT, BE, CH,

FR, IT, LI,

LU, NL

105670 54,0

Ems DE3000 NL 15008 84,0

Ems-Dollart DE3000 NL 482 3,0

Elbe DE5000 AT, CZ, PL 99730 65,5

Oder DE6000 CZ, PL 9602 7,7

Maas DE7000 BE, FR, LU,

NL 3984 11,6

Vidaa/Wiedau

(Rudboel

Soe/Ruttebüller

See)

DE9500 DK 261 19,0

Jardelund Groeft/

Jardelunder

Graben/

Bongsieler Kanal

DE9500 DK 732 99,0

Krusaa/Krusau DE9610 DK 6 26

Tabelle 1.3: Grenzüberschreitende Einzugsgebiete nach Kategorie (siehe Abschnitt 8.1 des Arbeitsdokuments

der Kommission) und prozentualer Anteil in Deutschland7

Kategorie 1: Kooperationsvereinbarung, Kooperationsstelle, Bewirtschaftungsplan vorhanden.

Kategorie 2: Kooperationsvereinbarung und Kooperationsstelle vorhanden.

Kategorie 3: Kooperationsvereinbarung vorhanden.

Kategorie 4: Keine Kooperation formell vereinbart.

Quelle: Vergleichende Studie über Belastungen und Maßnahmen bei der Planung für die Bewirtschaftung der

wichtigsten Flusseinzugsgebiete in der EU.

2. STAND DER BERICHTERSTATTUNG ZU DEN

BEWIRTSCHAFTUNGSPLÄNEN UND DER EINHALTUNG DIESER

PLÄNE

Die Bewirtschaftungspläne wurden am 22. Dezember 2009 oder früher angenommen8. Die

Bewirtschaftungspläne wurden der Kommission im März 2010 übermittelt: für Donau, Elbe,

Weser, Maas und Schlei/Trave am 4. März, für Eider und Warnow/Peene am 9. März, für die

Oder am 19. März und für die Ems und den Rhein am 22. März.

7 Kategorisierung gemäß der Vergleichenden Studie über Belastungen und Maßnahmen bei der Planung für die

Bewirtschaftung der wichtigsten Flusseinzugsgebiete in der EU (Aufgabe 1b: Internationale

Koordinierungsmechanismen).

8 Je nach internationaler Kommission und Bundesland.

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Deutschland ist ein föderalistischer Staat, was sich in den verschiedenen

Koordinierungsansätzen im Rahmen der WRRL widerspiegelt. Einige Bundesländer haben

einen gemeinsamen Plan übermittelt, während andere für dieselbe FGE getrennte und teils

unterschiedlich ausführliche Pläne erstellt haben. Die Folge davon ist ein Stückwerk an

Informationen über die Umsetzung der WRRL.9

Dennoch besteht eine der Stärken der Pläne darin, dass sie alle ähnlich aufgebaut sind und

sich somit leicht verfolgen und vergleichen lassen. Dies hat sich während der

Öffentlichkeitsbeteiligung als hilfreich erwiesen. Im Allgemeinen sind die

Bewirtschaftungspläne selbst für Laien verständlich. Die deutschen Bewirtschaftungspläne

sind nützliche Informationsmittel, die die nach der WRRL durchgeführten Arbeiten

zusammenfassen. Konkrete Angaben zur genauen Umsetzung enthalten andere Dokumente,

die nicht offiziell übermittelt worden sind.

Andererseits vermitteln die Pläne lediglich eine begrenzte Vorstellung davon, welche

Methoden angewandt worden sind oder welche Maßnahmen getroffen werden. Es ist auch

nicht immer klar, welche Koordinierungsaufgaben die LAWA (Länderarbeitsgruppe Wasser)

in Bezug auf Überwachung, Zustand und wirtschaftliche Bewertungen übernommen hat.

Häufig fehlen Angaben zu den für die Umsetzung der Grundwassertochterrichtlinie

erforderlichen Methoden, was jedoch möglicherweise darauf zurückzuführen ist, dass die

Grundwassertochterrichtlinie zum Zeitpunkt der Erstellung der Pläne noch nicht in nationales

Recht umgesetzt worden war. Darüber hinaus enthalten die Pläne eine Zusammenfassung der

im Rahmen der Maßnahmenprogramme durchzuführenden Arbeiten. Es fehlen Angaben

darüber, wie viel Geld für die Durchführung der Maßnahmen bereitgestellt wurde. Daher ist

unklar, was im ersten Planungszeitraum erreicht wird.

Stärken und Schwächen der deutschen Bewirtschaftungspläne:

Von den im Hoheitsgebiet Deutschlands gelegenen Flussgebietseinheiten – Donau, Rhein,

Maas, Ems, Weser, Oder, Elbe, Eider, Warnow/Peene und Schlei/Trave – erstrecken sich acht

auch in andere Staaten. Lediglich die FGE Weser und Warnow/Peene werden allein von

Deutschland bewirtschaftet. Deutschland ist ein föderalistischer Staat und besteht aus 16

Bundesländern, die Anteile an diesen zehn Einzugsgebieten haben. Diese föderale Struktur

spiegelt sich in den verschiedenen Koordinierungsansätzen im Rahmen der WRRL wider. Im

Folgenden werden die wesentlichen Stärken und Schwächen der deutschen Pläne kurz

zusammengefasst:

Verwaltung:

Die föderale Struktur erfordert in der Wasserwirtschaft zusätzliche Maßnahmen. Zur

Koordinierung der Bundesländer wurde die „Länderarbeitsgruppe Wasser“ eingesetzt. Ihre

Aufgabe ist es, gemeinsame Methoden und Konzepte zu entwickeln. Darüber hinaus haben

mehrere Bundesländer eine nationale Kommission zum Schutz der Flussgebietseinheiten

gebildet. Einige Bundesländer haben also enger zusammengearbeitet und einen gemeinsamen

Plan übermittelt, während andere für dieselbe FGE getrennte Pläne erstellt haben, die zum

Teil unterschiedlich ausführlich sind und verschiedene Methoden zugrunde legen. Die Folge

davon ist ein Stückwerk an Informationen über die Umsetzung der WRRL. Die Stärke der

Pläne besteht jedoch darin, dass sie alle ähnlich aufgebaut sind und sich somit leicht verfolgen

und vergleichen lassen. Dies hat sich während der Öffentlichkeitsbeteiligung als hilfreich

9 Die sich aus der föderalen Struktur Deutschlands ergebenden Zuständigkeiten sind im Grundgesetz

festgelegt.

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erwiesen. Im Allgemeinen sind die Bewirtschaftungspläne selbst für Laien verständlich. Die

deutschen Bewirtschaftungspläne sind nützliche Informationsmittel, die eine allgemeine

Vorstellung von den nach der WRRL durchgeführten Arbeiten vermitteln. Konkrete Angaben

zur genauen Umsetzung enthalten andere Dokumente, die nicht offiziell übermittelt worden

sind.

Beschreibung der FGE:

Im Allgemeinen geht aus den deutschen Bewirtschaftungsplänen hervor, dass für alle

Gewässerkategorien in sämtlichen Einzugsgebieten Typologien entwickelt worden sind und

angewandt werden. Darüber hinaus haben alle FGE einen gemeinsamen Ansatz übernommen.

Allerdings sind in einigen FGE keine Übergangsgewässer ausgewiesen, ohne dies in den

Plänen zu begründen (Oder, Schlei/Trave, Warnow/Peene).

In den deutschen FGE wurde ein von der LAWA (Länderarbeitsgruppe Wasser) entwickelter

bundesweit weitgehend einheitlicher Ansatz zur Ermittlung von Belastungen und

Einwirkungen verfolgt, der auf dem CIS-Leitfaden der EU basiert und einen Vergleich

einfach macht. Dennoch fehlt in einigen Bewirtschaftungsplänen eine Beschreibung von

spezifischen Kriterien/Schwellenwerten zur Ermittlung signifikanter Belastungen.

In allen deutschen FGE sind die Referenzbedingungen festgelegt, wobei in einigen FGE

Unzulänglichkeiten im Hinblick auf die Gewässerkategorien „Flüsse, Seen und

Küstengewässer“ bestehen.

Überwachung

Die deutschen Pläne sind in Bezug auf die Überwachung sehr ambitioniert: Die

Überwachungsnetze übertreffen die expliziten und impliziten Mindestanforderungen nach der

WRRL häufig deutlich. Besondere Aufmerksamkeit wird der Überwachung von chemischen

Stoffen gewidmet. Allerdings ist ein unklares bzw. uneinheitliches Herangehen an bestimmte

belastungsempfindliche biologische Qualitätskomponenten (BQK) zu konstatieren. Dies

erschwert den Vergleich der FGE zwischen den Bundesländern. Darüber hinaus messen nicht

alle Überwachungsstellen BQK.

Bewertung des ökologischen Zustands von Oberflächengewässern

In den deutschen FGE wurden für typspezifische Bewertungen des ökologischen Zustands

größtenteils bundesweite Standards und Verfahrensweisen entwickelt (durch die LAWA und

RAKON) und angewandt. Bislang fehlende Bewertungsmethoden für BQK wurden

inzwischen entwickelt. Außerdem wurden besonders empfindliche BQK ermittelt. Trotz der

Fortschritte bei der Entwicklung von Methoden bestehen nach wie vor Umsetzungslücken bei

einigen Gewässerkategorien (z. B. Seen) und BQK (etwa Makroinvertebraten). Im Hinblick

auf die Bewertung des ökologischen Zustands von Übergangs- und Küstengewässern

bestehen immer noch Transparenzprobleme. In den Plänen sind die Angaben zur

Qualitätssicherung der Zustandsbewertung sehr allgemein gehalten, sodass nur schwer zu

erkennen ist, ob Unsicherheiten korrekt angegangen worden sind.

Ausweisung von erheblich veränderten Wasserkörpern

Bei der Ausweisung von erheblich veränderten Wasserkörpern wurden die im CIS-Leitfaden

beschriebenen Schritte größtenteils befolgt. Weniger klar waren in allen

Bewirtschaftungsplänen die Informationen über Methoden zur Festlegung des guten

ökologischen Potenzials.

Bewertung des chemischen Zustands

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Die erste Bewertung der chemischen Qualität wurde durch eine umfassende Untersuchung

aller prioritären Stoffe untermauert. Dies schafft eine solide Grundlage für künftige

Trendanalysen und die darauf gestützte Erarbeitung künftiger Programme. Für einige wenige

Stoffe fehlen jedoch nach wie vor geeignete Analyseinstrumente für eine aussagekräftige

Bewertung der chemischen Qualität. Darüber hinaus scheint die Häufigkeit der Messungen

bei prioritären Stoffen zu variieren und teilweise nicht mit der WRRL vereinbar zu sein. Die

Bewirtschaftungspläne enthalten in dieser Hinsicht nur unzureichende Informationen.

Bewertung des Grundwasserzustands

Die Strategien und Konzepte zur Bewertung des Zustands des Grundwassers wurden auf

Bundesebene harmonisiert, gestatten den Regionen aber immer noch, örtliche Gegebenheiten

zu berücksichtigen. Die FGE sind somit in hohem Maße vergleichbar. Die Methodik zur

Ableitung von Grundwasserschwellenwerten ist sehr versiert, denn sie kann auf alle Arten

von Stoffen angewandt werden und regionale Gegebenheiten berücksichtigen. Andererseits

sind die Informationen zum Zustand des Grundwassers ziemlich allgemein gefasst und

enthalten nur wenige Details. Zudem bieten die Bewirtschaftungspläne in denjenigen Fällen,

in denen die Bundesländer getrennte Pläne erarbeitet haben, keinen umfassenden Überblick

über das gesamte Einzugsgebiet.

In den Plänen fehlen Angaben zum Zustand der Grundwasserkörper, obwohl die

Schwellenwerte an einigen Überwachungsstellen überschritten werden. Es ist nicht klar,

welche Grundwasserkörper in gutem Zustand sind und bei welchen die Gefahr besteht, keinen

guten Zustand zu erreichen.

Umweltziele und Ausnahmen

Für insgesamt 80 % der deutschen Wasserkörper gilt eine Ausnahmeregelung und für 79 %

eine Fristverlängerung (Artikel 4 Absatz 4.). Nur bei 1 % der Wasserkörper gelten weniger

strenge Ziele (Art. 4 Abs. 5). Dies scheint vorsorglich zu geschehen, da große Unsicherheit

hinsichtlich der Wirksamkeit der Maßnahmen besteht. Im Hinblick auf technische Gründe

und natürliche Gegebenheiten sind die Begründungen klar und eindeutig. Was

unverhältnismäßig hohe Kosten anbelangt, sind sie jedoch unklar, da keine Methode

detailliert beschrieben wird. Neue Ausnahmeregelungen nach Artikel 4 Absatz 7 werden nicht

in Anspruch genommen.

Maßnahmenprogramm

Wie die anderen Abschnitte der Bewirtschaftungspläne wurden auch die

Maßnahmenprogramme auf Bundesebene unter Federführung der LAWA erarbeitet. Für jedes

Thema (Landwirtschaft, Grundwasser, Hydromorphologie, Wassergebühren etc.) wurden

Maßnahmen entwickelt. Einerseits gewährleistet dies ein gemeinsames Konzept der

Bundesländer, vor allem in FGE mit mehreren Verwaltungsbezirken. Andererseits bleiben die

in den Plänen enthaltenen Informationen sehr allgemein, weil nur übergeordnete

Maßnahmenkategorien angegeben werden. Detaillierte Angaben zu den Maßnahmen – etwa

ob und was genau umgesetzt wird und wie diese Maßnahmen finanziert werden – sind den

zusammengefassten Maßnahmenprogrammen in den Bewirtschaftungsplänen nicht zu

entnehmen. Wenngleich in Deutschland auch auf Länderebene Maßnahmenprogramme

erarbeitet worden sind, wurden diese nicht offiziell übermittelt, was zu mangelnder

Transparenz im Hinblick auf die Vorhaben in den einzelnen Einzugsgebieten führt. Darüber

hinaus ist die Umsetzung der Maßnahmen Ländersache, sodass sich ihre Vergleichbarkeit

innerhalb einer FGE nur schwer beurteilen lässt.

Im Hinblick auf die Definition der Kosten werden Wasserdienstleistungen in den Plänen sehr

eng ausgelegt. Außerdem fehlen Schätzungen der Beiträge der verschiedenen Wassernutzer

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zu den Kosten der Wasserdienstleistungen ebenso wie Angaben zur Kostendeckung

einschließlich umwelt- und ressourcenbezogener Kosten. Dennoch wurden erhebliche

Anstrengungen unternommen, um die Arbeiten zu Artikel 9 zwischen den verschiedenen

Bundesländern zu koordinieren. Außerdem bestanden auch schon vor der Umsetzung der

WRRL starke, durch Gebühren und ökonomische Instrumente gesteuerte Anreizstrukturen.

Anpassung an den Klimawandel, Wasserknappheit und Dürre

In allen Einzugsgebieten werden der Klimawandel sowie die Anpassung daran thematisiert. In

den meisten Einzugsgebieten wurde ein Klimacheck durchgeführt, um die Zielsetzungen und

die Auswahl der Maßnahmen besser aufeinander abzustimmen. Allerdings wurden keine

Einzelheiten zu den dabei angewandten Methoden vorgelegt.

3. VERWALTUNG

3.1 Zeitplan der Umsetzung

Die Entwürfe der deutschen Bewirtschaftungspläne wurden vom 22. Dezember 2008 bis

22. Juli 2009 öffentlich zugänglich gemacht. Die endgültigen Bewirtschaftungspläne wurden

am 22. Dezember 2009 veröffentlicht. Wie bereits erwähnt, wurden die

Bewirtschaftungspläne der Kommission im März 2010 übermittelt: für Donau, Elbe, Weser,

Maas und Schlei/Trave am 4. März, für Eider und Warnow/Peene am 9. März, für die Oder

am 19. März und für die Ems und den Rhein am 22. März. Es gab keine erneute Vorlage.

3.2 Verwaltungsvereinbarungen – Flussgebietseinheiten und zuständige Behörden

Aufgrund der föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland sind die Bundesländer (und

dort die zuständigen Ministerien) für die Wasserwirtschaft innerhalb der Länder zuständig.

Die Umweltministerien sind für Wasserfragen sowie andere Bereiche, in denen Wasser von

Bedeutung ist (wie etwa Landwirtschaft, Energie, Klimaschutz oder Gesundheit), zuständig10

.

In keinem Bundesland bestehen getrennte Zuständigkeiten für verschiedene

Gewässerkategorien11

.

Wird eine FGE von mehreren Bundesländern bewirtschaftet (alle FGE außer Eider, Maas und

Warnow/Peene), so wurden bi- oder multilaterale Vereinbarungen geschlossen. Bayern und

Baden-Württemberg haben ihre Bewirtschaftungspläne für die Donau in der

„Koordinierungsgruppe Obere Donau“ abgestimmt. Im deutschen Teil der FGE Rhein wurde

entsprechend den föderalen Rahmenbedingungen für die politischen, wasserrechtlichen und

administrativen Zuständigkeiten in Deutschland in jedem Bundesland ein eigener

Bewirtschaftungsplan erstellt. Bei der Erstellung der Bewirtschaftungspläne waren die

zuständigen Ministerien der Länder und die ihnen unterstellten Behörden federführend tätig

und übernahmen Koordinierungsaufgaben. Weitere Fachbehörden wie etwa die Behörden für

Naturschutz, Landwirtschaft und Forsten, Gesundheit, Verbraucherschutz und die Wasser-

und Schifffahrtsverwaltung des Bundes wurden bei Bedarf einbezogen. Für die nationale

10 Von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

11 Vgl. die Berichte nach Artikel 3 Absatz 8 für die einzelnen FGE, z. B. die Donau:

http://www.wasserblick.net/servlet/is/36207/ANLAGE03_DONAU_KOMPLETT.pdf?command=download

Content&filename=ANLAGE03_DONAU_KOMPLETT.pdf Ein Überblick über die Berichterstattung findet

sich unter http://www.wasserblick.net/servlet/is/3477.

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Koordinierung der Umsetzung der WRRL in der FGE Ems unterzeichneten Niedersachsen

und Nordrhein-Westfalen eine Verwaltungsvereinbarung zur Bildung der

Flussgebietsgemeinschaft Ems (FGG Ems), die aus dem Emsrat und der Geschäftsstelle Ems

besteht. Für die FGE Weser schlossen die beteiligten Bundesländer im Jahr 2003 eine

Verwaltungsvereinbarung zur Gründung der Flussgebietsgemeinschaft Weser, die 2009

aktualisiert wurde. Für die FGE Elbe haben die zehn Bundesländer im Jahr 2004 als

Koordinierungsstelle die FGG Elbe gegründet, die die Erarbeitung der Bewirtschaftungspläne

und Maßnahmenprogramme (auf B-Ebene) für den deutschen Teil der Elbe koordiniert. Die

drei Bundesländer, die am deutschen Teil der FGE Oder beteiligt sind, haben einen

gemeinsamen Bewirtschaftungsplan (B-Ebene) erstellt, ohne eine offizielle

Koordinierungsstelle (wie die FGG Elbe) zu bilden. Der Bewirtschaftungsplan für die FGE

Schlei/Trave wurde unter Federführung des Bundeslandes Schleswig-Holstein (Ministerium

für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume) erarbeitet. Die Abstimmung mit

Mecklenburg-Vorpommern erfolgte durch die Kontakte zwischen den beiden Ministerien.

Zwischen den Verwaltungen fand ein intensiver Informations- und Datenaustausch statt, der

zu einem gemeinsam entwickelten Bewirtschaftungsplan führte.

Die im Rahmen der gemeinsamen Umsetzungsstrategie erarbeiteten Leitfäden spielten bei den

Bemühungen Deutschlands um eine einheitliche Auslegung der wichtigsten Bestimmungen

der WRRL in Deutschland eine wichtige Rolle. In einigen Fällen waren die Diskussionen zu

den CIS-Leitfäden allerdings noch nicht abgeschlossen, während aufgrund des ehrgeizigen

Zeitplans der WRRL die praktische Umsetzung auf nationaler Ebene bereits begonnen hatte.

Aus diesem Grund konnten die Leitfäden in der ersten Runde der Bewirtschaftungspläne nicht

in vollem Umfang berücksichtigt werden. In den FGE und in der Länderarbeitsgemeinschaft

Wasser (LAWA) wurden zusätzliche nationale Leitfäden erarbeitet. Infolgedessen weisen die

Methoden und Konzepte der Bundesländer zur Umsetzung der WRRL gewisse Unterschiede

auf. Dennoch sind alle Ansätze mit den CIS-Leitfäden vereinbar. Unterschiede bestehen vor

allem in folgenden Bereichen: Bestandsaufnahme (einschließlich Bestandsaufnahme der

Einleitung von prioritären Stoffen), Überwachungsstrukturen und -methoden, Kriterien für die

Ausweisung erheblich veränderter Wasserkörper und die Bestimmung des guten ökologischen

Potenzials, Ausnahmeregelungen und ihre Begründung, überregionale Bewirtschaftungsziele,

einzelne Aspekte der Finanzanalyse und Modalitäten der Berichterstellung. In Anbetracht der

unterschiedlichen Ansätze der Bundesländer initiierte die LAWA 2011 in ihrem

Arbeitsprogramm „Flussgebietsbewirtschaftung“ eine weitere Harmonisierung der Methoden

für den zweiten Bewirtschaftungszyklus.

Aus der Koordinierung zwischen den Bundesländern ergibt sich in Bezug auf die Erarbeitung

von Bewirtschaftungsplänen folgender Stand:

Donau: Kein gemeinsamer deutscher Plan (B-Ebene) erstellt. Beide

Bundesländer haben für ihren territorialen Anteil am Donaueinzugsgebiet eigene

Bewirtschaftungspläne erarbeitet.

Rhein: Kein gemeinsamer deutscher Plan (B-Ebene) erstellt. Folgende

Bundesländer haben eigene territoriale Pläne für den Rhein übermittelt: Baden-

Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Thüringen

und Hessen. Niedersachsen hat ebenfalls einen eigenen Bewirtschaftungsplan

erarbeitet12

, und für sein Gebiet gilt der internationale Plan.

12 Der auf C-Ebene erstellte Plan ist abrufbar unter:

http://www.nlwkn.niedersachsen.de/download/25758/nds_Beitrag_zum_Bewirtschaftungsplan_Rhein.pdf

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Ems: Kein gemeinsamer deutscher Plan (B-Ebene) erstellt. Nordrhein-

Westfalen hat einen eigenen territorialen Plan für alle in seine Zuständigkeit

fallenden FGE einschließlich der Ems erarbeitet. Niedersachsen hat keinen eigenen

Bewirtschaftungsplan erarbeitet, und für sein Gebiet gilt der internationale Plan.

Weser: Die Bundesländer haben einen gemeinsamen deutschen Plan (B-

Ebene) erstellt. Zusätzlich hat Nordrhein-Westfalen einen eigenen territorialen Plan

für alle in seine Zuständigkeit fallenden FGE einschließlich der Weser erarbeitet.

Elbe: Die Bundesländer haben einen gemeinsamen deutschen Plan (B-Ebene)

erstellt.

Oder: Die Bundesländer haben einen gemeinsamen deutschen Plan (B-Ebene)

erstellt.

Maas: Nur ein Bundesland liegt im Einzugsgebiet. Nordrhein-Westfalen hat

einen eigenen territorialen Plan für alle in seine Zuständigkeit fallenden FGE

einschließlich der Maas erarbeitet.

Eider: Das Einzugsgebiet liegt innerhalb eines Bundeslandes.

Schlei/Trave: Ein gemeinsamer deutscher Plan (B-Ebene) wurde erstellt und

zwischen den beiden zur FGE gehörenden Bundesländern abgestimmt.

Warnow/Peene: Das Einzugsgebiet liegt innerhalb eines Bundeslandes.

3.3 Bewirtschaftungspläne – Aufbau, Vollständigkeit, rechtlicher Status

Für die Annahme sind die Bundesländer zuständig. Welcher Rechtsakt zur Annahme

erforderlich ist, richtet sich nach dem jeweiligen Bundesland. Einige Ländergesetze enthalten

Bestimmungen, die gegebenenfalls die Annahme von Teilen der Maßnahmenprogramme in

Form rechtsverbindlicher Verordnungen zulassen. Grundsätzlich besteht die Pflicht, die

Bewirtschaftungspläne bei Einzelentscheidungen, darunter auch bei der Auslegung allgemein

gefasster Rechtsbegriffe zu berücksichtigen. Es gibt keine spezifische Vorschrift zur

Regelung dieser Auslegung, und die Situation ist von Bundesland zu Bundesland

unterschiedlich. Allgemeiner Konsens ist jedoch, dass Bewirtschaftungspläne und

Maßnahmenprogramme für die Wasserwirtschaftsbehörden verbindlich sind. Die

Bestimmungen der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme haben beispielsweise

konkrete Auswirkungen auf den Entscheidungsspielraum der Behörden bei

Wassernutzungsgenehmigungen. Behörden können sie auch zur Interpretation und Festlegung

allgemein gefasster Rechtsbegriffe, etwa des Begriffs „nachteilige Veränderungen in

Gewässern“ heranziehen.

Auf Bundesebene ist die Rechtswirkung nicht geregelt. Auf Länderebene ist sie teilweise

geregelt. In Schleswig-Holstein kann das Umweltministerium die Bewirtschaftungspläne und

die Maßnahmenprogramme insgesamt oder in Teilen für alle Behörden für rechtsverbindlich

erklären. In Nordrhein-Westfalen sind sämtliche Verwaltungsbeschlüsse im Zusammenhang

mit den Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen für die in Nordrhein-Westfalen

gelegenen Teile der Einzugsgebiete rechtsverbindlich. In anderen Bundesländern ist die

Rechtswirkung der Bewirtschaftungspläne nicht geregelt.

3.4 Anhörung der Öffentlichkeit, Einbeziehung interessierter Stellen

Gemäß Artikel 14 der WRRL sind die Mitgliedstaaten für die Beteiligung der Öffentlichkeit

zuständig, und nach deutschem Recht liegt diese Zuständigkeit bei den Ländern. Daher fand

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in jedem Bundesland eine eigene Öffentlichkeitsanhörung statt. Die Beteiligung der

Öffentlichkeit nach der WRRL hat eindeutig gezeigt, dass es zweckmäßig ist, interessierte

Stellen und in einigen Fällen die allgemeine Öffentlichkeit frühzeitig einzubeziehen, um

künftige Interessenkonflikte zu vermeiden oder auf ein Minimum zu beschränken.

Die Anhörungen zu den Entwürfen der Bewirtschaftungspläne wurden auf unterschiedliche

Art und Weise durchgeführt, unter anderem durch schriftliche Konsultation und

Stellungnahmen über das Internet (nur für die FGE Donau, Rhein, Ems und Warnow/Peene).

In Baden-Württemberg und Bayern fanden vor der offiziellen Anhörung der Öffentlichkeit

mehrere informelle Treffen mit lokalen und regionalen Interessenvertretern statt. Über die

Anhörung wurde in den Medien, über das Internet, in den Printmedien, und durch kommunale

Behörden (nicht in den FGE Schlei/Trave und Eider) informiert. Außerdem wurden Runde

Tische und die Zusammenarbeit zwischen den Regionen organisiert. An der Anhörung

beteiligten sich Interessengruppen aus verschiedenen Sektoren wie Wasserversorgung und

Abwasserbeseitigung, Landwirtschaft, Energie, Fischerei, Industrie und NRO. Die

Beteiligung erfolgte durch regelmäßige Treffen sowie Runde Tische und thematische

Arbeitsgruppen (FGE Oder). Diese Interessengruppen bzw. die allgemeine Öffentlichkeit

wurden kontinuierlich einbezogen. Die abgegebenen Stellungnahmen führten zu Anpassungen

bei konkreten Maßnahmen (Donau, Rhein) sowie Änderungen der Auswahl der Maßnahmen

(z. B. in den FGE Donau, Rhein und Elbe). Die einzelnen Bewirtschaftungspläne enthalten

kein vollständiges Verzeichnis der während der Öffentlichkeitsanhörung eingegangenen

Stellungnahmen.13

Im Falle internationaler FGE wurden bei den Anhörungen zu den Entwürfen der

Bewirtschaftungspläne stets auch deutschsprachige Fassungen der Entwürfe der

internationalen Pläne veröffentlicht. Die Öffentlichkeit hat somit Zugang zur

Planungsübersicht für die gesamte FGE. Allerdings haben die Erfahrungen aus der

Öffentlichkeitsanhörung eindeutig gezeigt, dass das Interesse organisierter Interessengruppen

und der allgemeinen Öffentlichkeit vor allem regionalen und lokalen Themen gilt und

Motivation zur Beteiligung nur dann vorhanden ist, wenn derartige Themen diskutiert werden.

Die Öffentlichkeit beteiligte sich dann aktiver, wenn die Debatte zu lokalen Änderungen und

Verbesserungen ins Detail ging und Möglichkeiten zur direkten Einflussnahme gegeben

waren.

In den meisten Fällen wurden infolge der Konsultationen zusätzliche Angaben in die

Bewirtschaftungspläne aufgenommen. Lediglich im Falle der Donau, des Rheins und der Elbe

haben die Konsultationen zu Änderungen bei der Auswahl der Maßnahmen oder

Maßnahmenanpassungen geführt. Für die FGE Donau und Rhein wurden außerdem

Änderungen der angewandten Methoden gemeldet.14

Im baden-württembergischen Teil der

FGE Rhein sollen einige Probleme im zweiten Planungszyklus geklärt werden. Bei den FGE

Eider und Schlei/Trave war die Beteiligung der Öffentlichkeit an den Konsultationen

aufgrund einer vorherigen Anhörung sehr niedrig. Die Auswirkungen der Anhörung auf die

13 In einigen Bewirtschaftungsplänen werden die Ergebnisse der Öffentlichkeitsanhörung ausdrücklich

aufgeführt (z. B. in Niedersachsen:

http://www.nlwkn.niedersachsen.de/wasserwirtschaft/egwasserrahmenrichtlinie/ergebnisse_anhoerung/45590

.html oder Baden-Württemberg: http://www.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/49918/).

14 Die meisten Stellungnahmen wurden nicht während der offiziellen Öffentlichkeitsanhörung nach Artikel 14,

sondern während der Sitzungen des WRRL-Projektbeirats unter Beteiligung aller Akteure abgegeben.

Page 13: über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) … · 2015. 10. 13. · BEWIRTSCHAFTUNGSPLÄNEN UND DER EINHALTUNG DIESER PLÄNE Die Bewirtschaftungspläne wurden am

12

Entwürfe der Bewirtschaftungspläne werden daher als gering eingeschätzt. Die Angaben zu

den FGE Ems und Maas ließen sich nur schwer trennen, weil Nordrhein-Westfalen einen Plan

für beide Einzugsgebiete erstellt hat. Deshalb sind die Auswirkungen der Anhörungen auf die

beiden Einzugsgebiete unbekannt, da die Informationen nicht aufgeschlüsselt wurden.15

Im

Bewirtschaftungsplan ist jedoch angegeben, dass die Stellungnahmen so weit wie möglich

berücksichtigt wurden.

3.5 Internationale Zusammenarbeit und Koordinierung

Wie aus Tabelle 1.1 ersichtlich, befinden sich acht internationale FGE im Hoheitsgebiet

Deutschlands. Für die FGE Donau, Rhein, Elbe, Oder, Ems und Maas wurden internationale

Pläne erarbeitet, die Teil des offiziellen Berichterstattungsprozesses sind.

Die internationalen Pläne und die auf deutscher Ebene erstellten Pläne wurden auf drei

Ebenen koordiniert und verwaltet: Ebene A, Ebene B und Ebene C. Ebene A umfasst die

internationalen Bewirtschaftungspläne und enthält Informationen zu grenzüberschreitenden

wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen (SWMI) und Umweltzielen. Ebene B bezeichnet

den auf Bundesebene erstellten Plan, der zwischen allen beteiligten Bundesländern

abgestimmt wurde (Einzelheiten siehe Abschnitt 1). Pläne der B-Ebene betreffen

schwerpunktmäßig die nationale Ebene und enthalten zusätzliche nationale SWMI,

Umweltziele etc. Ebene C bezeichnet Pläne einzelner Bundesländer für die einzelnen in ihrem

Gebiet gelegenen Einzugsgebiete.

Mit Ausnahme der FGE Eider und Schlei/Trave haben sich alle internationalen FGE in

Deutschland an der Erarbeitung eines internationalen Bewirtschaftungsplans beteiligt.

Aufgrund internationaler Abkommen gebildete internationale Kommissionen fördern seit

langem die Zusammenarbeit in diesen internationalen FGE. Alle diese Kommissionen16

bestanden bereits vor Erlass der WRRL. Es wurden technische Arbeitsgruppen gebildet, die

die Erarbeitung der internationalen Bewirtschaftungspläne unterstützen. Die deutschen Pläne

beziehen sich auf beide Bewirtschaftungsebenen für internationale Einzugsgebiete: Ebene A,

also Teile der Bewirtschaftungspläne für internationale FGE, die in Abstimmung mit allen an

der FGE beteiligten Staaten auf internationaler Ebene erstellt werden und sich mit

übergreifenden Bewirtschaftungsfragen für das grenzübergreifende Einzugsgebiet befassen,

und Ebene B, also die nationalen Pläne für die auf Bundesgebiet gelegenen Teile der FGE, bei

denen für Deutschland relevante Bewirtschaftungsfragen, Ziele und Maßnahmen im

Mittelpunkt stehen. In den meisten Plänen werden die Pläne der A-Ebene und/oder

übergreifende Bewirtschaftungsfragen aus den nationalen Plänen aufgegriffen (etwa im

Bewirtschaftungsplan für die FGE Elbe oder dem baden-württembergischen Plan für die FGE

Donau).

Nur ein kleiner Teil der FGE Eider und Schlei/Trave befindet sich in Dänemark. Deshalb

wurde ein internationaler Plan für unnötig erachtet. Die Koordinierung mit Dänemark wird

jedoch durch ein internationales Abkommen geregelt. Deutschland und Dänemark haben

daher bei beiden FGE in verschiedenen Fragen wie Überwachung, Umweltziele, Erarbeitung

15 Einzelheiten zu den Auswirkungen der Öffentlichkeitsanhörung finden sich unter

http://www.flussgebiete.nrw.de/Dokumente/NRW/Bewirtschaftungsplan_2010_2015/Bewirtschaftungsplan/0

9_BP_Zusammenfassung_des_Ma__nahmenprogramms.pdf, S. 9-7 und in Kapitel 12.

16 In allen FGE existierten bereits vorher internationale Kommissionen, lediglich für die FGE Maas wurde ein

neuer Vertrag geschlossen, aber auch hier bestand vorher eine Kommission.

Page 14: über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) … · 2015. 10. 13. · BEWIRTSCHAFTUNGSPLÄNEN UND DER EINHALTUNG DIESER PLÄNE Die Bewirtschaftungspläne wurden am

13

von Maßnahmenprogrammen, Ausnahmeregelungen und Beteiligung der Öffentlichkeit

zusammengearbeitet.

Verbindung zu anderen Sektoren

Alle Bewirtschaftungspläne weisen Verbindungen zu anderen Sektoren und entsprechenden

Plänen und Programmen auf, vor allem zur Landwirtschaft (durch das Nationale

Nitrataktionsprogramm und die Programme zur ländlichen Entwicklung), zur chemischen

Industrie durch das IVU-Genehmigungsprogramm und zur biologischen Vielfalt durch

Naturschutzpläne.

4. BESCHREIBUNG VON FLUSSGEBIETSEINHEITEN

4.1 Gewässerkategorien in den FGE

In Deutschland kommen alle vier Gewässerkategorien (Flüsse, Seen, Übergangs- und

Küstengewässer) vor. Die vier Gewässerkategorien nach der WRRL treten in den zehn

deutschen FGE in unterschiedlichem Maße auf. Nachfolgend sind die in den jeweiligen

deutschen FGE vorkommenden Gewässerkategorien aufgeführt:

i) Donau, Rhein und Maas: zwei Gewässerkategorien – Flüsse und Seen.

ii) Oder, Schlei/Trave, Warnow/Peene: drei Gewässerkategorien – Flüsse, Seen und

Küstengewässer.17

iii) Ems, Weser, Elbe, Eider: vier Gewässerkategorien – Flüsse, Seen, Übergangs- und

Küstengewässer.

4.2 Typologie der Oberflächengewässer

Die Bewirtschaftungspläne zeigen, dass in den deutschen FGE für alle Gewässerkategorien

Typologien erarbeitet worden sind. In der folgenden Tabelle ist für jede FGE und

Gewässerkategorie die Anzahl der definierten Arten von Oberflächengewässern angegeben.

17 Übergangsgewässer wurden nicht ausgewiesen.

Page 15: über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) … · 2015. 10. 13. · BEWIRTSCHAFTUNGSPLÄNEN UND DER EINHALTUNG DIESER PLÄNE Die Bewirtschaftungspläne wurden am

14

FGE Flüsse Seen Übergangsgewässer Küstengewässer

DE1000 21 8 0 0

DE2000 25 9 0 0

DE3000 15 3 1 5

DE4000 24 10 1 5

DE5000 24 11 1 4

DE6000 13 6 0 1

DE7000 11 1 0 0

DE9500 6 3 1 5

DE9610 9 6 0 4

DE9650 8 5 0 4

Tabelle 4.2.1: Arten von Oberflächenwasserkörpern auf Ebene der FGE

Quelle: WISE

Im Allgemeinen folgen die Ansätze den LAWA-Leitlinien (Bund/Länderarbeitsgemeinschaft

Wasser). Für die Bestimmung von Typologien für die Gewässerkategorien der deutschen FGE

wurden folgende LAWA-Dokumente erarbeitet: RAKON B – Arbeitspapier I_Entwurf_21-

11-06 (Gewässertypen, Referenzbedingungen, Klassengrenzen), RAKON B – Arbeitspapier

II_Stand_07_03_2007 (Hintergrund- und Orientierungswerte für physikalisch-chemische

Komponenten) und RAKON B – Arbeitspapier III_Entwurf_22-11-2006. Die LAWA-

Dokumente wurden als gemeinsames Konzept zur Bestimmung der Typologie in den

deutschen FGE verwendet.18

In sämtlichen FGE wurden für alle Gewässerkategorien mit Ausnahme der Seen und

Küstengewässer in der FGE Oder und der Küstengewässer in der FGE Elbe abiotische

Typologien anhand biologischer Daten validiert. Der Grund dafür war die laufende

Entwicklung von biologischen Bewertungsverfahren und fehlende Daten zu den

Referenzbedingungen für diese Gewässerkategorien.

Grundsätzlich ist festzustellen, dass in den meisten FGE für alle Gewässerkategorien

Referenzbedingungen festgelegt worden sind. Laut den Meldungen bestehen jedoch noch

gewisse Lücken. Den Bewirtschaftungsplänen zufolge sind die Referenzbedingungen für

Flüsse in den FGE Ems, Weser, Oder und Maas sowie für Seen und Küstengewässer in der

FGE Oder und für Küstengewässer in der FGE Elbe noch nicht vollständig festgelegt, weil

zum Zeitpunkt der Erstellung der Bewirtschaftungspläne Referenzdaten für bestimmte

biologische Qualitätskomponenten (WISE Kapitel 3.1.1.1) fehlten. Für die FGE Ems wurde

gemeldet, dass die Festlegung von Referenzbedingungen nicht abgeschlossen ist, weil in

Deutschland und den Niederlanden noch nicht alle biologischen Bewertungs- und

Quantifizierungsverfahren vollständig erarbeitet worden sind. Im Bewirtschaftungsplan

Nordrhein-Westfalens, der Teile der FGE Weser, Ems und Maas umfasst, wird das Fehlen

von Referenzbedingungen weiter damit begründet, dass sie sich für bestimmte zum gleichen

Einzugsgebiet gehörende Flüsse in Karstgebieten, die jahreszeitlich bedingt austrocknen, nur

schwer festlegen lassen. Fehlende Daten zur Beurteilung von Referenzbedingungen sollen im

nächsten WRRL-Zyklus nachgereicht werden. Die entsprechenden Ergebnisse sind somit im

Rahmen der Bewirtschaftungspläne 2015 zu erwarten.

18 http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/ogewv/gesamt.pdf

Page 16: über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) … · 2015. 10. 13. · BEWIRTSCHAFTUNGSPLÄNEN UND DER EINHALTUNG DIESER PLÄNE Die Bewirtschaftungspläne wurden am

15

4.3 Ausweisung von Oberflächenwasserkörpern

Im Rahmen der LAWA wurde für die meisten mit der Ausweisung von Wasserkörpern in

Zusammenhang stehenden Fragen ein auf dem CIS-Leitfaden der EU zur Ausweisung von

Wasserkörpern beruhendes Konzept entwickelt. Dieses Konzept wurde in allen deutschen

FGE angewandt. Kleine Gewässer wurden bei der Ausweisung nach diesem Konzept in allen

FGE berücksichtigt, weil das deutsche Wasserhaushaltsgesetz vorsieht, dass kleine Gewässer

ebenfalls entsprechend auszuweisen sind19

. Die für die verschiedenen Gewässerkategorien

geltenden Mindestwerte für die Ausweisung sind in allen FGE einheitlich. Ausgewiesen

wurden Flüsse mit Einzugsgebieten > 10 km², Seen > 0,5 km², Übergangsgewässer > 10 km²

und Küstengewässer bis zu 1 Seemeile vor der Küste. Zu den Methoden für die Ausweisung

von Wasserkörpern in Übergangsgewässern wurden unterschiedliche Angaben gemacht.

Wenngleich die Ausweisung nicht für alle FGE relevant ist (z. B. Donau, Rhein), wurden

auch in anderen FGE keine Übergangsgewässer ausgewiesen (Oder, Schlei/Trave,

Warnow/Peene)20

. In den jeweiligen Bewirtschaftungsplänen (Oder, Schlei/Trave,

Warnow/Peene) ist nicht begründet, warum keine Übergangsgewässer ausgewiesen worden

sind.21

In den anderen FGE wurden zur Ausweisung von Wasserkörpern sowohl der CIS-

Leitfaden als auch der COAST-Leitfaden verwendet. Für die Ausweisung wurden die

Indikatoren Ökoregion, Salzgehalt und Tidehub verwendet.

Beim Bewirtschaftungsplan für die FGE Elbe ergab ein Vergleich der in WISE und im

Bewirtschaftungsplan gemeldeten Gewässerdaten Unterschiede in Bezug auf bestimmte

Belastungen (z. B. diffuse Verschmutzung). Die Unterschiede sind möglicherweise auf

unterschiedliche Erhebungsstrukturen und Auswertungsalgorithmen bei der statistischen

Analyse zurückzuführen und werden im nächsten Planungszyklus beseitigt.22

In Tabelle 4.3.1 sind für die einzelnen Gewässerkategorien Anzahl und Flächen der

Wasserkörper in den deutschen FGE dargestellt.23

19 Nach der Übermittlung der Bewirtschaftungspläne haben die deutschen Behörden weitere Angaben zur

Begründung der Nichtausweisung einiger Übergangsgewässer vorgelegt. Aufgrund eines gemeinsamen

Vorschlags der deutschen Küstenländer wurden die inneren Küstengewässer der Ostsee einheitlich als

Küstengewässer ausgewiesen, da in ihnen eine windgetriebene Strömungsdynamik überwiegt, wie sie typisch

für die Kategorie Küstengewässer ist. Übergangsgewässer werden nicht ausgewiesen. Übergangsgewässer im

Sinne des Artikels 2 Nummer 6 der Richtlinie 2000/60/EG setzen eine wesentliche Beeinflussung durch

Süßwasserströmungen voraus.

20 Wie von den deutschen Behörden nach Übermittlung der Bewirtschaftungspläne mitgeteilt (siehe

Fußnote 19).

21 In den FGE Oder, Schlei/Trave und Warnow/Peene wurden keine Übergangsgewässer ausgewiesen. In allen

anderen relevanten FGE wurden Übergangsgewässer ausgewiesen.

22 Laut Mitteilung der deutschen Behörden nach Übermittlung der Bewirtschaftungspläne.

23 Seit 2009 wurden in Deutschland Wasserkörper zusammengelegt, was zu gegenüber dieser Tabelle

abweichenden Zahlen führen kann.

Page 17: über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) … · 2015. 10. 13. · BEWIRTSCHAFTUNGSPLÄNEN UND DER EINHALTUNG DIESER PLÄNE Die Bewirtschaftungspläne wurden am

16

FGE

Oberflächengewässer

Grundwasser Flüsse Seen

Übergangs-

gewässer Küstengewässer

Anzahl

Durch-

schnittl-

iche

Länge

(km)

Anzahl

Durch-

schnitt-

liche

Fläche

(km²)

Anzahl

Durch-

schnitt-

liche

Fläche

(km²)

Anzahl

Durch-

schnitt-

liche

Fläche

(km²)

Anzahl

Durch-

schnitt-

liche

Fläche

(km²)

DE1000 621 31 50 6 0 0 0 0 46 1318

DE2000 2208 18 71 8 0 0 0 0 399 264

DE3000 502 11 6 2 2 98 6 518 40 351

DE4000 1380 12 27 3 1 208 6 263 144 328

DE5000 2773 12 359 3 1 395 5 511 224 445

DE6000 453 7 49 2 0 0 1 288 23 412

DE7000 227 7 1 1 0 0 0 0 32 125

DE9500 135 12 16 2 1 16 11 418 23 227

DE9610 274 7 51 3 0 0 25 124 19 426

DE9650 499 9 82 2 0 k. A. 20 381 39 359

Gesamt 9072 14 712 3 5 163 74 309 989 372

Tabelle 4.3.1: Oberflächenwasserkörper, Grundwasserkörper und ihre Abmessungen

Quelle: WISE

4.4 Ermittlung signifikanter Belastungen und Einwirkungen

Im Rahmen der LAWA wurde in den deutschen FGE bundesweit ein einheitliches Konzept

zur Ermittlung von Belastungen und Einwirkungen angewandt. Die Arbeiten stützten sich auf

die LAWA-Dokumente „Arbeitshilfe zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie“ (2003)

und „Significant Pressures – Signifikante Belastungen“ (2003), die Kriterien/Schwellenwerte

zur Ermittlung von anthropogenen Belastungen durch entsprechende Einflussfaktoren und zur

Beurteilung ihrer zeitlichen Auswirkungen für die Berichterstattung an die Kommission

enthalten. Die in den genannten Dokumenten beschriebene allgemeine Methode zur

Bestimmung der Signifikanz beruht auf dem EU-Leitfaden und umfasst länderspezifische

Vorgehensweisen. In der Regel gilt nach den in Deutschland angewandten Konzepten eine

Belastung, die nicht natürlichen Ursprungs ist, in den deutschen FGE dann als signifikant,

wenn sie den „guten Zustand“ eines Wasserkörpers gefährdet.

Page 18: über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) … · 2015. 10. 13. · BEWIRTSCHAFTUNGSPLÄNEN UND DER EINHALTUNG DIESER PLÄNE Die Bewirtschaftungspläne wurden am

17

FGE

Keine

Belastungen Punktquellen

Diffuse

Quellen Wasserentnahme

Abflussregulierung

und

morphologische

Veränderungen

Flussbewirtschaftung

Bewirtschaftung

von Übergangs-

und

Küstengewässern

Sonstige

morphologische

Veränderungen

Sonstige

Belastungen

Zahl % Zahl % Zahl % Zahl % Zahl % Zahl % Zahl % Zahl % Zahl %

DE1000 155 23,1 110 16,39 352 52,46 88 13,11 386 57,53 0 0 0 0 0 0 42 6,26

DE2000 313 13,73 1403 61,56 1456 63,89 50 2,19 1767 77,53 0 0 0 0 0 0 250 10,97

DE3000 27 5,23 180 34,88 452 87,6 0 0 484 93,8 0 0 0 0 0 0 158 30,62

DE4000 88 6,22 296 20,93 1199 84,79 0 0 1303 92,15 0 0 0 0 0 0 0 0

DE5000 282 8,99 546 17,4 2385 76 42 1,34 2411 76,83 0 0 0 0 0 0 89 2,84

DE6000 52 10,34 40 7,95 369 73,36 3 0,6 367 72,96 0 0 0 0 0 0 1 0,2

DE7000 22 9,65 181 79,39 140 61,4 0 0 200 87,72 0 0 0 0 0 0 35 15,35

DE9500 7 4,29 0 0 156 95,71 0 0 136 83,44 0 0 0 0 0 0 0 0

DE9610 8 2,29 0 0 342 97,71 0 0 274 78,29 0 0 0 0 0 0 0 0

DE9650 53 8,82 6 1 518 86,19 0 0 499 83,03 0 0 0 0 0 0 0 0

gesamt 1007 10,21 2762 28 7369 74,71 183 1,86 7827 79,36 0 0 0 0 0 0 575 5,83

Tabelle 4.4.1: Anzahl und prozentualer Anteil der signifikanten Belastungen ausgesetzten Oberflächenwasserkörper

Quelle: WISE

Page 19: über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) … · 2015. 10. 13. · BEWIRTSCHAFTUNGSPLÄNEN UND DER EINHALTUNG DIESER PLÄNE Die Bewirtschaftungspläne wurden am

18

Abbildung 4.4.1: Grafische Darstellung des prozentualen Anteils der signifikanten Belastungen ausgesetzten Oberflächenwasserkörper

1 = Keine Belastungen

2 = Punktquellen

3 = Diffuse Quellen

4 = Wasserentnahme

5 = Abflussregulierung und morphologische Veränderungen

6 = Flussbewirtschaftung

7 = Bewirtschaftung von Übergangs- und Küstengewässern

8 = Sonstige morphologische Veränderungen

9 = Sonstige Belastungen

Quelle: WISE

Page 20: über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) … · 2015. 10. 13. · BEWIRTSCHAFTUNGSPLÄNEN UND DER EINHALTUNG DIESER PLÄNE Die Bewirtschaftungspläne wurden am

19

Belastungen durch punktuelle und diffuse Schadstoffquellen

Im Hinblick auf Verschmutzung durch Punktquellen lässt sich zusammenfassen, dass für die

FGE Donau und Rhein die Signifikanz der Belastungen durch eine Kombination aus

numerischen Methoden und Experteneinschätzungen ermittelt wird, während für die FGE

Ems, Weser, Elbe, Oder, Maas, Schlei/Trave und Warnow/Peene ausschließlich numerische

Methoden angewandt wurden. Die Signifikanz der Verschmutzung durch diffuse Quellen

wurde für die FGE Donau, Rhein, Weser, Maas, Eider, Schlei/Trave und Warnow/Peene

durch eine Kombination von numerischen Methoden und Experteneinschätzungen ermittelt.

Ausschließlich numerische Methoden wurden in den FGE Ems, Elbe und Oder angewandt.

Informationen über die jeweiligen Konzepte finden sich in den Analysen nach Artikel 5 sowie

in den internationalen Bewirtschaftungsplänen der FGE und den oben genannten deutschen

Leitfäden. Gemäß dem LAWA-Dokument „Significant Pressures – Signifikante Belastungen“

wird die Signifikanz der Belastungen aus punktuellen und diffusen Quellen auf Ebene der

Wasserkörper anhand von Emissionsdaten und durch In-Stream-Analysen ermittelt. Der

geschätzte Grad und Typ der Belastungen wird anhand von In-Stream-Daten und

Schwellenwerten beurteilt.

Belastungsbewertungen für Punktquellen befassen sich mit kommunalen Kläranlagen mit

mehr als 2000 EW, Industrieemissionen und anderen Verschmutzungen durch Punktquellen

wie etwa Regenwasserüberläufe. Für diffuse Verschmutzungen werden zur Ermittlung der

Signifikanz der Belastungen Schätzungen vorgenommen. Können sich diese Schätzungen

nicht auf entsprechende Überwachungsdaten stützen, werden Experteneinschätzungen

herangezogen. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten, um abzuschätzen, ob eine Belastung im

Hinblick auf diffuse Verschmutzung signifikant ist: (i) den Emissionsansatz mit

verschiedenen Nährstoffeintragmodellen wie MONERIS, MOBINEG oder MODIFFUS

(Modell zur Abschätzung diffuser Stoffeinträge in die Gewässer) zur Abschätzung der

Bedeutung der diffusen Verschmutzung für den Wasserkörper und (ii) den In-Stream Ansatz,

mit dem beurteilt werden soll, welche Verschmutzungen aus Punktquellen stammen, um die

verbleibende diffuse Belastung abschätzen zu können. Schwellenwerte, die für

Verschmutzungen aus punktuellen und diffusen Quellen relevant sind, bestehen für bestimmte

chemische Stoffe (WRRL Anhang VIII), Stickstoff, Phosphor, für die saprobielle organische

Belastung, die Eutrophierung, biologische Qualitätskomponenten, den Salzgehalt, den

Säuregehalt und die Wassertemperatur.

Das LAWA-Konzept – siehe oben – wird für alle FGE und von allen Bundesländern als

grundlegender bundesweiter Ansatz zur Ermittlung signifikanter Belastungen und

Einwirkungen angewandt. Außerdem nahmen die Bundesländer zur Anpassung an bestimmte

Gegebenheiten FGE-spezifische Abänderungen vor. Hierzu zählten unter anderem folgende:

Die Signifikanz wurde anhand von Überschreitungen von In-Stream- und

Emissionswerten, auch in speziellen Genehmigungen festgelegten Werten, bestimmt.

Gemäß den Grundsätzen der Richtlinien 91/271/EWG und 76/464/EWG

wurden in den FGE und den Bundesländern bei Überschreitungen von

Emissionswerten weitere Aspekte berücksichtigt.

Nahezu alle FGE und Bundesländer wandten das Grundprinzip an, wonach

Signifikanz dann gegeben ist, wenn die Belastung durch Punktquellen einen hohen

Anteil an der Gesamtbelastung hat.

Des Weiteren wurden Belastungen durch punktuelle und diffuse Quellen in

vielen FGE und den Bundesländern dann als signifikant eingestuft, wenn einer

Page 21: über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) … · 2015. 10. 13. · BEWIRTSCHAFTUNGSPLÄNEN UND DER EINHALTUNG DIESER PLÄNE Die Bewirtschaftungspläne wurden am

20

biologischen Qualitätskomponente aufgrund einer Belastung keinen guten Zustand

erreichte (z. B. FGE Ems, Elbe, Schlei/Trave, Warnow/Peene).

Die Nährstoffbelastung gilt häufig dann als signifikant, wenn die

Gesamtbelastung zu 20 % aus einer bestimmten Quelle stammt (z. B. FGE Eider und

Schlei/Trave).

Im Hinblick auf diffuse Verschmutzungen wurden verschiedene Modelle

angewandt (beispielsweise MONERIS – Modelling Of Nutrient Emissions in River

Systems, Behrendt et al., 200024

in der FGE Donau und MEPHOS in der FGE

Rhein).

Belastungen durch Wasserentnahme, Abflussregulierung und morphologische

Veränderungen

Hinsichtlich der Belastungen durch Wasserentnahme lässt sich zusammenfassen, dass zur

Bestimmung der Signifikanz für alle deutschen FGE numerische Verfahren angewandt

wurden. Lediglich für die FGE Warnow/Peene wurde eine Kombination aus numerischen

Verfahren und Experteneinschätzungen angewandt. Zur Bestimmung der Signifikanz von

durch Abflussregulierung und morphologische Veränderungen verursachten Belastungen

wurde in den meisten FGE eine Kombination aus Experteneinschätzungen angewandt,

lediglich für die FGE Eider und Schlei/Trave wurden ausschließlich numerische Methoden

verwendet. Die Signifikanz anderer Belastungen wurde anhand von Experteneinschätzungen

beurteilt.

Informationen über die jeweiligen Konzepte zur Bestimmung der Signifikanz aller genannten

Belastungen finden sich in den Analysen nach Artikel 5 sowie in den internationalen

Bewirtschaftungsplänen der FGE und den oben genannten deutschen Leitfäden. Gemäß dem

LAWA-Dokument „Significant Pressures – Signifikante Belastungen“ bestehen für sämtliche

durch Wasserentnahme, Abflussregulierung und morphologische Veränderungen verursachten

Belastungen Leitlinien.

Wasserentnahme

Nach dem LAWA-Dokument sind Wasserentnahmen von mehr als 1/3 des mittleren

Niedrigwasserabflusses (MNQ) und Entnahmen ohne Mindestwasserregelung als signifikante

Belastungen einzustufen und durch Erhebung der entsprechenden Daten zu verfolgen.25

Eine

Wasserentnahme gilt demnach als signifikant, wenn sie zu einem Mindestabfluss von weniger

als 2/3 des mittleren Niedrigwasserabflusses führt26

oder signifikante Auswirkungen auf die

biologischen Qualitätskomponenten hat.

Die oben beschriebenen LAWA-Kriterien für die Signifikanz von durch Wasserentnahmen

verursachten Belastungen wurden in allen FGE und von allen Bundesländern angewandt,

wobei gewisse Variationen der Anpassung an Sonderfälle und Datenbanken dienen. In

einigen Fällen wurden neben dem LAWA-Kriterium (Wasserentnahme größer als 1/3 des

24 http://moneris.igb-berlin.de/index.php/uba.html

25 Nächster Zyklus der Bewirtschaftungspläne.

26 Das Signifikanzkriterium „Mindestabfluss = weniger als 2/3 des mittleren Abflusses“ ist in dem LAWA-

Dokument enthalten. Darüber hinaus haben einige Bundesländer auch das Signifikanzkriterium „Entnahme

von 10 % des durchschnittlichen Abflusses“ angewandt (siehe beispielsweise nächster Absatz). Dieses ist

vergleichbar mit dem Kriterium „2/3 des mittleren jährlichen Abflusses“, bezieht sich jedoch unmittelbar auf

die Entnahme.

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21

mittleren Niedrigwasserabflusses) weitere Kriterien angewandt und Wasserentnahmen von

50 l/s ohne Wiedereinspeisung als signifikant eingestuft (z. B. FGE Rhein, Elbe, Eider,

Weser, Oder; Hessen, Sachsen-Anhalt). Den Bewirtschaftungsplänen zufolge wurde

gelegentlich von einer signifikanten Belastung ausgegangen, wenn 10 % des

durchschnittlichen Abflusses entnommen und nicht wieder eingespeist wurden27

(z. B. FGE

Ems, Elbe, Niedersachsen/Bremen und Thüringen). Im internationalen Bewirtschaftungsplan

für die Ems sind außerdem Genehmigungen und einzuhaltende Schwellenwerte für die

Signifikanz von Wasserentnahmen aufgeführt. Allerdings werden diese Schwellenwerte in

den Bewirtschaftungsplänen nicht konkret benannt und laut den Meldungen im Bedarfsfall

festgelegt.

Abflussregulierung und morphologische Veränderungen

Die LAWA hat ein Klassifikationssystem zur Beurteilung morphologischer Veränderungen

für Flüsse entwickelt, das in allen deutschen FGE umgesetzt worden ist. Das System umfasst

verschiedene Parameter und sieben Klassen. Klasse 1 bezeichnet Flüsse, die morphologisch

nicht verändert worden sind, Klasse 7 bedeutet hingegen eine vollständige Veränderung der

Flussmorphologie. Dieses Klassifikationssystem wurde in allen FGE und von allen

Bundesländern zur Ermittlung von signifikanten Belastungen durch Abflussregulierung und

morphologische Veränderungen angewandt. Weitere Kriterien werden in den folgenden

Absätzen kurz beschrieben.

Abflussregulierungen, die für die Parameter „Absturzhöhe“ in die Klassen 6 und 7 und/oder

für den Parameter „Rückstau“ in die Klasse 7 nach dem jeweiligen LAWA-

Klassifikationssystem für morphologische Veränderungen eingestuft werden, sind eingehend

auf Belastungssignifikanz zu prüfen. Gemäß dem LAWA-Dokument wurde bei

Wasserkörpern, die wegen morphologischer Veränderungen in die Klassen 6 und 7

eingestuft worden sind, die Signifikanz der Belastungen weiter untersucht.28

Die folgenden Kriterien bestimmen die Signifikanz ermittelter Belastungen durch

Abflussregulierung und morphologische Veränderungen endgültig. Eine signifikante

Belastung liegt vor, wenn (i) die morphologischen Veränderungen zu einer Gesamteinstufung

in die Klassen 6 und 7 nach LAWA geführt haben, (ii) die biologischen

Qualitätskomponenten erheblich beeinträchtigt sind und/oder (iii) die Wanderung von Fischen

und Makroinvertebraten sowohl stromauf- als auch stromabwärts behindert wird.

Die oben beschriebenen LAWA-Kriterien für die Signifikanz von durch Abflussregulierung

und morphologischen Veränderungen verursachten Belastungen wurden in allen FGE und

von allen Bundesländern angewandt. Die Bestimmung der jeweiligen signifikanten

Belastungen wird durch ein breites Spektrum von Kriterien unterstützt. Dazu gehören

zusammenfassend unter anderem die Gewässervernetzung, Hindernisse, Energieerzeugung,

Morphologie, der hydrologische Kreislauf, Freizeitnutzung, Fischfang, Trockenlegung,

Schifffahrt, Hochwasserschutz, Wasserversorgung, Land- und Forstwirtschaft, industrielle

Tätigkeiten, Urbanisierung, Wasserumleitung und die Landwirtschaft.

27 Dieses Kriterium wurde häufig zur Ermittlung der Signifikanz angewandt. Inzwischen verwenden viele EU-

Mitgliedstaaten von Fall zu Fall weitere Untersuchungen oder Modelle zur Abschätzung der Auswirkungen

auf Habitate (z. B. vor der Vergabe von Genehmigungen für Wasserkraftwerke).

28 Wurden nach den genannten Kriterien signifikante Belastungen festgestellt, so wurden zur Beurteilung des

Gewässerzustands (operative) Überwachungsmaßnahmen (unter Verwendung der aussagekräftigsten

biologischen Qualitätskomponenten) durchgeführt.

Page 23: über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) … · 2015. 10. 13. · BEWIRTSCHAFTUNGSPLÄNEN UND DER EINHALTUNG DIESER PLÄNE Die Bewirtschaftungspläne wurden am

22

In einigen FGE und Bundesländern wurden zur Anpassung an besondere Gegebenheiten

neben den LAWA-Kriterien weitere Kriterien zur Bestimmung der Signifikanz angewandt.

Der internationale Bewirtschaftungsplan für die Donau enthält für die Donau und ihre

Nebenflüsse Signifikanzkriterien, die die Unterbrechung der Durchgängigkeit der Flüsse und

Habitate sowie den Abfluss in den deutschen Abschnitten beeinträchtigende Rückstaus

betreffen. Baden-Württemberg und Bayern haben ebenfalls mehrere Kriterien zur

Bestimmung der Signifikanz von Belastungen für die Donau eingeführt. Baden-Württemberg

hat diese Kriterien in einem entsprechenden Dokument (Methodenband – Bestandsaufnahme

der WRRL in BW, LfZ, 2005) zusammengefasst. Eine signifikante Belastung wurde

ausgewiesen, wenn der ökologische Zustand des Gewässers nicht als gut eingestuft werden

konnte (z. B. FGE Oder, Schlei/Trave, Warnow/Peene). Der bayerische Bewirtschaftungsplan

beschreibt mehrere Einflussfaktoren und durch morphologische Veränderungen verursachte

Einwirkungen. Kriterien für die Signifikanz von Belastungen sind unter anderem veränderte

Abflussverhältnisse, Veränderungen der Durchgängigkeit sowie Einwirkungen durch

Laufänderungen, Ufer- und Sohlenverbau. In dem Bewirtschaftungsplan werden jedoch keine

spezifischen Werte für die Signifikanz gemeldet. In Nordrhein-Westfalen wurden zusätzlich

Unterbrechungen der Fließkontinuität und ihre Auswirkungen auf stromauf- und

stromabwärts gerichtete Fischwanderungen (Durchgängigkeit für Fische, korrekter Betrieb

von Umgehungsrinnen und Fischschäden in Turbinen bei stromabwärts gerichteten

Wanderungen) bewertet. In Niedersachsen werden für die FGE Eider, Schlei/Trave und

Warnow/Peene Durchgängkeitshindernisse mit einer Absturzhöhe über 30 cm als signifikante

Belastungen eingestuft. Für die FGE Weser, Elbe und Oder wurden neben Einstufungen in die

Klassen 6 und 7 des morphologischen Klassifikationssystems der LAWA auch Einstufungen

in die Klasse 5 als signifikante Belastung angesehen. Im Hinblick auf die Bewertung des

ökologischen Zustands wurden in allen FGE die biologischen Qualitätskomponenten Fische,

Makroinvertebraten und Makrophyten als Indikatoren zur Überwachung der

Abflussregulierung und morphologischen Veränderungen verwendet.

In den Bewirtschaftungsplänen für nahezu alle deutschen FGE wurden neben den bereits

genannten Belastungen zum Teil auch sonstige Belastungen gemeldet. Für die FGE Weser

wurden keine sonstigen Belastungen erwähnt, und im Bewirtschaftungsplan Warnow/Peene

ist angegeben, dass keine weiteren Belastungen ermittelt wurden. Zu den sonstigen

Belastungen zählen in den deutschen FGE beispielsweise invasive Arten, Wasserknappheit

und Dürre, Klimaveränderungen, der Transport und die Qualität von Sedimenten und die

thermische Belastung.29

Für alle FGE wurde die Signifikanz anhand von

Experteneinschätzungen bestimmt und die meisten Konzepte stützten sich auf ein

einzelfallabhängiges Vorgehen (z. B. FGE Ems, Elbe, Oder, Maas, Eider, Schlei/Trave).

Es werden folgende Bereiche aufgeführt, die signifikant zur chemischen Belastung beitragen:

Industrieemissionen (direkte und indirekte Einleitung), Haushalte (auch durch Kläranlagen),

atmosphärische Deposition sowie verschiedene weitere Bereiche wie Altlasten durch

Bergbauentwässerung, Grubensäureableitung, Korrosion von metallischen Oberflächen sowie

Überdachungen und versiegelte Flächen.

29 Die deutschen Behörden haben mitgeteilt, dass die Signifikanzkriterien für Temperaturänderungen im

LAWA-Dokument „Signifikante Belastungen (2003)“ enthalten sind.

Page 24: über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) … · 2015. 10. 13. · BEWIRTSCHAFTUNGSPLÄNEN UND DER EINHALTUNG DIESER PLÄNE Die Bewirtschaftungspläne wurden am

23

4.5 Schutzgebiete

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über ausgewiesene Schutzgebiete in den deutschen

FGE.

FGE

Zahl der Schutzgebiete

Art

ikel

7

En

tna

hm

e v

on

Tri

nk

wa

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Ba

deg

ewä

sser

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rate

Mu

sch

eln

Beh

an

dlu

ng

vo

n

ko

mm

un

ale

m

Ab

wa

sser

DE1000 78 345 59 10 376 26

DE2000 732 516 210 98 1219 32

DE3000 44 90 24 16 107 11

DE4000 157 207 149 71 620 26

DE5000 272 551 401 76 1818 29

DE6000 21 70 111 1 384 9

DE7000 35 13 1 8 45 2

DE9500 12 61 7 9 61 1

DE9610 17 211 27 4 135 2

DE9650 50 207 33 2 113 1

Gesamt 1418 2271 1022 295 4878 139

Tabelle 4.5.1: Zahl der Schutzgebiete aller Arten in den einzelnen FGE und bundesweit für

Oberflächengewässer und Grundwasser30

Quelle: WISE

30 Die Daten entsprechen den Meldungen von Schutzgebieten nach der WRRL. Weitere/andere Daten wurden

möglicherweise aufgrund von Verpflichtungen nach anderen Richtlinien gemeldet.

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24

5. ÜBERWACHUNG

5.1 Einführung

Abbildung 5.1.1: Karten von Überwachungsstellen für Oberflächengewässer (links) und Grundwasser (rechts)

• Überwachungsstellen für Flüsse

• Überwachungsstellen für Seen

• Überwachungsstellen für Übergangsgewässer

• Überwachungsstellen für Küstengewässer

• Überwachungsstellen für nicht klassifizierte Oberflächengewässer

• Überwachungsstellen für Grundwasser

Flussgebietseinheiten

Nicht-EU-Länder

Quelle: WISE, Eurostat (Ländergrenzen)

Das deutsche Überwachungsnetz für Oberflächengewässer und Grundwasser bestand 2006

bereits und hat die Überwachungsanforderungen nach der WRRL integriert. Es ist so

konzipiert, dass EU-weite, bundesweite, FGE- und länderspezifische sowie historische Daten

berücksichtigt werden (da historische Zeitreihen unter Umständen Informationen enthalten,

die für die Umsetzung der WRRL relevant sind, und deshalb nicht unterbrochen werden

sollten). Es ist seit 2006 aus verschiedenen Gründen und wegen neuer gesetzlicher Vorgaben

weiteren Änderungen unterzogen worden. Die Erfahrungen aus der Konzeption und die

Ergebnisse der Messprogramme führten zu Änderungen des Programms. Seit dem 1.3.2010

ist ein neues Wasserhaushaltsgesetz in Kraft.31

Das Wasserhaushaltsgesetz wurde infolge der

deutschen Föderalismusreform (2006) erarbeitet.

Die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für die Wasserwirtschaft liegt bei den

deutschen Bundesbehörden, während nach dem neuen Wasserhaushaltsgesetz die Länder für

die Durchführung zuständig bleiben. Deshalb sind die Bundesländer für die Durchführung der

31 Das neue deutsche Wasserhaushaltsgesetz ist erst nach Ablauf der Frist für die Übermittlung der

Bewirtschaftungspläne in Kraft getreten.

Page 26: über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) … · 2015. 10. 13. · BEWIRTSCHAFTUNGSPLÄNEN UND DER EINHALTUNG DIESER PLÄNE Die Bewirtschaftungspläne wurden am

25

Messungen und Überwachungsprogramme zuständig, während die Bundesbehörden (etwa das

UBA oder das BfG) für die Datenerfassung, Berichterstattung (EU, EUA) und die

Harmonisierung auf Länderebene verantwortlich sind. Weitere für die Überwachung relevante

Änderungen betreffen die Umsetzung der Richtlinie 2008/105/EG in nationales Recht (nähere

Einzelheiten dazu enthält Kapitel 9 Bewertung des chemischen Zustands).

Um im gesamten Hoheitsgebiet Deutschlands und für alle deutschen FGE ein einheitliches

Herangehen an die Überwachung zu gewährleisten, hat die Länderarbeitsgemeinschaft

Wasser (LAWA) in einer Reihe von Dokumenten den Rahmen und die Modalitäten der

Überwachung von Oberflächengewässern und Grundwasser festgelegt. Außerdem sind

verschiedene Aspekte und weitere Einzelheiten der Überwachung in von den Länderbehörden

veröffentlichten Leitfäden enthalten. Dieser Top-down-Ansatz garantiert eine einheitliche

Handhabung in den verschiedenen rechtlichen und territorialen Einheiten.

Aufgrund der Mehrdimensionalität der Überwachungsnetze (Gewässerkategorien, Ziele,

Programme, Standorte, Parameter und Überwachungsfrequenz) und der komplexen deutschen

Verwaltungsstrukturen (Bund, FGE-spezifisch, Länder) werden die Anforderungen an eine

WRRL-konforme Überwachung auf vielfältige Weise umgesetzt. Deshalb ist eine detaillierte

Beurteilung nur auf Einzelfallbasis möglich.

Die wichtigste Veränderung seit dem im Jahr 2009 an die Kommission übermittelten Bericht

zur Überwachung ist die gestiegene Zahl der operativen Überwachungsstellen für Flüsse.

Page 27: über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) … · 2015. 10. 13. · BEWIRTSCHAFTUNGSPLÄNEN UND DER EINHALTUNG DIESER PLÄNE Die Bewirtschaftungspläne wurden am

26

FGE

Flüsse Seen

QK

1.1

Ph

yto

pla

nk

ton

QK

1.2

An

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Flo

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QK

1.2

.3 M

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rop

hy

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QK

1.2

.4 P

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tob

enth

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QK

1.3

Ma

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1.4

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QK

1.5

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QK

2 H

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ho

log

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QK

QK

3.1

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3.3

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QK

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QK

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An

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Sch

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DE1000

DE2000

DE3000

DE4000

DE5000

DE6000

DE7000

DE9500

DE9610

DE9650

Page 28: über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) … · 2015. 10. 13. · BEWIRTSCHAFTUNGSPLÄNEN UND DER EINHALTUNG DIESER PLÄNE Die Bewirtschaftungspläne wurden am

27

FGE

Übergangsgewässer Küstengewässer Q

K1

.1 P

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pla

nk

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QK

1.2

An

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QK

1.3

Ma

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QK

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K

QK

3.1

All

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3.4

An

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QK

1.1

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1.2

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QK

1.3

Ma

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K

QK

3.1

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QK

3.4

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DE1000

DE2000

DE3000

DE4000

DE5000

DE6000

DE7000

DE9500

DE9610

DE9650

Tabelle 5.1.1: Überwachte Qualitätskomponenten

QK überwacht

QK nicht überwacht

– Nicht relevant

Quelle: WISE

Page 29: über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) … · 2015. 10. 13. · BEWIRTSCHAFTUNGSPLÄNEN UND DER EINHALTUNG DIESER PLÄNE Die Bewirtschaftungspläne wurden am

28

FGE

Flüsse Seen Übergangs-

gewässer

Küsten-

gewässer Grundwasser

Über

bl Op

Über

bl Op

Über

bl Op

Über

bl Op

Über

bl Op Meng

DE1000 54 948 12 37 0 0 0 0 499 67 179

DE2000 102 3388 5 35 0 0 0 0 1552 1088 1315

DE3000 9 137 0 8 1 10 3 17 344 359 489

DE4000 43 880 2 25 1 6 2 19 1180 698 903

DE5000 48 2321 28 246 2 4 5 5 1475 1208 4054

DE6000 8 328 6 34 0 0 1 1 94 108 844

DE7000 4 89 0 1 0 0 0 0 116 199 237

DE9500 3 62 0 4 1 0 7 8 75 52 200

DE9610 9 105 6 33 0 0 10 16 78 28 449

DE9650 7 90 8 26 0 0 4 34 59 61 293

Gesamt nach Art

der Überwa-

chungsstelle 287 8348 67 449 5 20 32 100 5472 3868 8963

Gesamtzahl der

Überwachungs-

stellen32

8561 516 24 117 13088

Tabelle 5.1.2: Anzahl der Überwachungsstellen nach Gewässerkategorie.

Überbl = überblicksweise, Op = operativ, Meng = mengenmäßig

Quelle: WISE

5.2 Überwachung von Oberflächengewässern

In Deutschland bestehen rund 400 Überblicksüberwachungsstellen für Oberflächengewässer.

Die WRRL sieht für die überblicksweise Überwachung vor, dass sämtliche für die jeweilige

Gewässerkategorie relevanten Qualitätskomponenten untersucht werden. In Deutschland

werden an den meisten Überblicksüberwachungsstellen alle relevanten Qualitätskomponenten

überwacht. Wo dies nicht der Fall ist, hängt die Auswahl der Qualitätskomponenten von den

FGE und den Bundesländern ab und wird transparent begründet.

An 210 von 24733

Überblicksüberwachungsstellen für Flüsse im gesamten Hoheitsgebiet

Deutschlands werden alle biologischen Qualitätskomponenten überwacht. Aus dieser Zahl

ergibt sich pro Überblicksüberwachungsstelle für Flüsse eine durchschnittliche Fläche von

1700 km², auf der alle biologischen Qualitätskomponenten überwacht werden (die WRRL

sieht eine Überwachungsstelle pro 2500 km² Fläche vor). Bestimmte ausgewählte biologische

Qualitätskomponenten wurden nicht überwacht, wenn keine aussagekräftigen Ergebnisse zu

erwarten waren. Sämtliche Fälle wurden begründet. Die Begründungen betreffen

beispielsweise die Gültigkeit einer Untersuchungsmethode für die spezifischen

Gegebenheiten einzelner Wasserkörper oder Gewässerarten. In Deutschland betrifft dies:

QK 1.4 Fische in Flüssen mit sehr starkem Gefälle (Donau/BY);

32 Die Gesamtzahl der Überwachungsstellen kann von der Summe der Überwachungsstellen nach Art

abweichen, da einige Stellen für mehr als einen Zweck genutzt werden.

33 An WISE im Jahr 2009 gemeldete Zahl, während das Umweltbundesamt in einer Publikation im Jahr 2010

die Zahl 290 veröffentlicht hat.

Page 30: über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) … · 2015. 10. 13. · BEWIRTSCHAFTUNGSPLÄNEN UND DER EINHALTUNG DIESER PLÄNE Die Bewirtschaftungspläne wurden am

29

QK 1.1 Phytoplankton in Übergangsgewässern (FGE Rhein).

Ob Phytobenthos überwacht wird, lässt sich im Einzelnen nicht beurteilen, weil es in der

aggregierten Kategorie QK1.2 zusammengefasst wird und daher auf dieser Berichtsebene

nicht von Makrophyten unterschieden werden kann. Der Grund dafür ist die Entwicklung

einer für Deutschland spezifischen Methode, die auf einer Kombination der Parameter für

QK1.2 beruht.34

An 49 von 67 Überblicksüberwachungsstellen für Seen werden alle biologischen

Qualitätskomponenten überwacht. Dies trifft auch für 19 von 30

Überblicksüberwachungsstellen für Küstengewässer und 1 von 3

Überblicksüberwachungsstellen für Übergangsgewässer zu.

Wie mit den chemischen und physikalisch-chemischen Parametern (QK3) sowie den

hydromorphologischen Parametern (QK2), die an allen Überblicksüberwachungsstellen zu

überwachen sind, verfahren wird, hängt aufgrund der Zuständigkeitsverteilung von den

einzelnen Bundesländern ab. Etwaige länderspezifische Ansätze sind in den

Bewirtschaftungsplänen beschrieben. Weitere Unterschiede ergeben sich aus (kleineren)

Unstimmigkeiten zwischen den genauen Standorten der Überblicksüberwachungsstellen und

denen von früher bestehenden Netzen. Die Berichterstattung auf Ebene 2 betrifft aggregierte

Daten. Die Daten werden in „Gruppen“ von Qualitätskomponenten zusammengefasst, in

einigen Fällen müsste eine eindeutige Bewertung jedoch auf einzelnen Qualitätskomponenten

(Ebene 3) anstatt auf den „Gruppen“ der Ebene 2 beruhen. Dies gilt beispielsweise für die

QK2.1 Wasserhaushalt – Flüsse, bei der zwei Parameter der Ebene 3 unterschieden werden,

oder für die QK1.2, bei der unterschiedliche Gewässerarten auf verschiedene

Qualitätskomponenten der Ebene 3 untersucht werden müssen.

Allerdings gibt es ein gemeinsames und WRRL-konformes Verständnis der Rolle der

allgemeinen Parameter in QK3.1, die eine Untergruppe der physikalisch-chemischen

Parameter in QK3 bilden. Dieses gemeinsame Verständnis kommt in einem nationalen

Leitfaden (RAKON-Arbeitspapier II35

) zum Ausdruck, der den deutschen Behörden zufolge

ordnungsgemäß umgesetzt wurde. Der deutsche Ansatz umfasst die Anforderungen der

WRRL und des entsprechenden CIS-Leitfadens und verbindet die biologische Bewertung mit

der Bewertung von QK3.1 (allgemeine physikalisch-chemische Parameter). Dieser Ansatz

wird im RAKON-Arbeitspapier II ausführlich beschrieben und lässt sich wie folgt

zusammenfassen. Es werden typspezifische Hintergrundwerte zur Unterscheidung zwischen

sehr gutem und gutem Zustand und Orientierungswerte zur Unterscheidung zwischen

gutem und mäßigem Zustand festgelegt. Diese Qualitätskomponenten werden systematisch

und in Verbindung mit den biologischen Qualitätskomponenten interpretiert. Das Verfahren

und die Logik, die dieser Methodik zugrunde liegen, sind im RAKON-Arbeitspapier II

ausführlich beschrieben.

Ein Indikator für die Vollständigkeit der überblicksweisen Überwachung ist, dass die Zahl der

gemeldeten Messergebnisse (für die jeweiligen Parameter) mit der Zahl der

34 Die deutsche Bewertungsmethode für Makrophyten und Phytobenthos (PHYLIB) unterscheidet zwischen

drei verschiedenen Modulen: Makrophyten, Phytobenthos ohne Diatomeen und mit Diatomeen. Falls eines

oder zwei dieser Module keine zuverlässigen Ergebnisse erzielen, werden nur die Module mit zuverlässigen

Ergebnissen zur Bewertung herangezogen. Für diese spezifische Vorgehensweise (auf Ebene 3) wurde in den

Meldungen die aggregierte Kategorie QK1.2 – andere aquatische Flora verwendet.

35 LAWA-AO, Rahmenkonzeption Monitoring, Teil B: Bewertungsgrundlagen und Methodenbeschreibungen;

Arbeitspapier II: Hintergrund- und Orientierungswerte für physikalisch-chemische Komponenten.

Page 31: über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) … · 2015. 10. 13. · BEWIRTSCHAFTUNGSPLÄNEN UND DER EINHALTUNG DIESER PLÄNE Die Bewirtschaftungspläne wurden am

30

Überblicksüberwachungsstellen übereinstimmt. Bei den von Deutschland gemeldeten und in

den Bewirtschaftungsplänen erläuterten Daten kommt es vor, dass die Zahl der gemeldeten

Überwachungsstellen von der Zahl der betreffenden Parameter/Messergebnisse und/oder

Klassifizierungsergebnisse abweicht. Dies betrifft folgende Fälle:

Zusammenlegung von überblicksweiser und operativer Überwachung (Elbe).

Nach der WRRL ist die Zuordnung einer Überwachungsstelle zu verschiedenen

Überwachungsprogrammen zulässig. Dabei sind Unterschiede in der

Überwachungsfrequenz und bei den überwachten Parametern möglich. So kann etwa

bei der operativen Überwachung nur ein Teil der bei der überblicksweisen

Überwachung kontrollierten Parameter gemessen werden, dafür aber häufiger. Auf

diese Weise kann eine Überwachungsstelle je nach Jahr und Überwachungszyklus

überblicksweise und/oder operative Daten bereitstellen. Darüber hinaus gestattet die

WRRL unter bestimmten Umständen eine Verringerung der Überwachungsfrequenz.

Daher können das reine Zählen der Ergebnisse und der Vergleich dieser Zahl mit der

Anzahl der Überblicksüberwachungsstellen missverständlich oder sogar irreführend

sein. Dennoch ist es ein Indikator für die Vollständigkeit der überblicksweisen

Überwachung, zumal geeignetere Informationen derzeit nicht zur Verfügung stehen.

In manchen Fällen stimmen bestehende hydromorphologische

Überwachungsstellen nicht mit dem genauen Standort der

Überblicksüberwachungsstellen überein, können aber dennoch repräsentativ für sie

sein (Elbe). So können etwa zwei Überwachungsstellen für verschiedene

Eigenschaften desselben Gewässers repräsentativ sein, aber unterschiedliche

Bezeichnungen/Standorte haben. Es gibt keine allgemein anerkannte Methode zur

Bestimmung der Repräsentativität. Häufig stellen Experteneinschätzungen die

einzige Möglichkeit dar.

Unterschiedliche Überwachungsfrequenzen für verschiedene QK an derselben

Überwachungsstelle (manchmal z. B. alle 6 Jahre). In Abschnitt 1.3.4 von Anhang V

der WRRL sind verschiedene (Mindest-)Frequenzen für verschiedene QK angegeben

(von 3 Monaten bis zu 6 Jahren). Abweichende Frequenzen sind zulässig, wenn die

Mindestfrequenzen eingehalten werden und zum Erreichen des notwendigen Grades

der Zuverlässigkeit und Genauigkeit höhere Überwachungsfrequenzen erforderlich

sind.

Im Hinblick auf die Überwachung nichtprioritärer spezifischer Schadstoffe

(QK3.3) und anderer nationaler Schadstoffe (QK3.4) in der Donau, dem Rhein und

der Elbe wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die verschiedenen Programme

(d. h. die unterschiedliche Auswahl der Parameter) auf heterogene

Belastungssituationen zurückzuführen sind. Für die anderen FGE wird dieser Aspekt

nicht ausdrücklich erwähnt. Nach der Richtlinie ist eine solche Auswahl zulässig,

wenn Schadstoffe in „signifikanten Mengen“ in das jeweilige (Teil-)Einzugsgebiet

eingeleitet werden. Allerdings wird nach Angaben der deutschen Behörden ständig

nach Möglichkeiten gesucht, die Programme innerhalb der FGE zwischen den

Bundesländern und bundesweit zu harmonisieren.

Für alle FGE in Deutschland wurden operative Programme aufgestellt. Ergänzend zum

allgemeinen Charakter der überblicksweisen Überwachung werden im Rahmen der operativen

Überwachung Belastungen gemessen. Daher kommt es bei der operativen Überwachung

darauf an, diejenigen biologischen Qualitätskomponenten auszuwählen, die am

empfindlichsten auf bestimmte Belastungen reagieren. Diese Auswahl der empfindlichsten

BQK wird dadurch erschwert, dass die meisten Gewässer mehreren Belastungen ausgesetzt

Page 32: über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) … · 2015. 10. 13. · BEWIRTSCHAFTUNGSPLÄNEN UND DER EINHALTUNG DIESER PLÄNE Die Bewirtschaftungspläne wurden am

31

sind. In Deutschland wird bei der Auswahl der empfindlichsten BQK zwischen

Einzelbelastungen und Belastungskombinationen unterschieden. Die Angaben zur Signifikanz

von Einzelbelastungen wurden zusammengetragen und in den Bewertungsvorlagen

transparent dargestellt. Sie sind weder in allen Bundesländern noch bundesweit einheitlich. Es

bestehen unterschiedliche Auffassungen darüber, welche BQK auf eine bestimmte Belastung

am empfindlichsten reagieren. Aus den Berichten geht hervor, welche BQK für bestimmte

Belastungen ausgewählt wurden. Die zwischen den Bundesländern und/oder FGE

bestehenden Unterschiede in diesem Auswahlverfahren lassen sich jedoch nicht detailliert

beschreiben, weil die Auswahl in den Berichten nicht begründet wird. Die Berichte müssen

diesbezüglich Angaben zu drei Variablen enthalten: 1) Belastungen, 2) Gewässerkategorie

(Fluss, See, Übergangs- oder Küstengewässer) und 3) Ort (FGE/Länder). Für Deutschland

ergeben sich daraus 248 mögliche Konstellationen (Kombinationen von Belastung,

Gewässerkategorie und FGE/Ländern). In 56 Fällen werden Angaben zu den für die jeweilige

Kombination empfindlichsten BQK gemacht. Für die verbleibenden 190 Fälle liegen

theoretisch mögliche Kombinationen von Angaben zu den empfindlichsten BQK nicht vor.

Die meisten dieser Kombinationen sind irrelevant, weil sie in der Praxis nicht vorkommen.

Jedoch lässt sich anhand der verfügbaren Quellen nicht feststellen, ob für alle in der Praxis

vorkommenden Konstellationen die empfindlichsten BQK ausgewählt worden sind.

Es wurde ein Überwachungsprogramm zu Ermittlungszwecken aufgestellt, das 375

Überwachungsstellen für Flüsse umfasst.

Zur Bewertung des chemischen Zustands36

wurde für alle deutschen FGE gemeldet, dass

sämtliche in der WRRL aufgeführten Schadstoffgruppen, die (in signifikanten Mengen) in die

(Teil-)Einzugsgebiete eingeleitet worden sind, überwacht werden. In dem entsprechenden

Fragebogen und der Konformitätsbewertung werden für diese Stoffgruppen die Abkürzungen

QK 3-2, 3-3, 3-4 verwendet. Die Methodik für die Stoffauswahl wird in Abschnitt 9

„Bewertung des chemischen Zustands“ zusammengefasst.

Prioritäre Stoffe (QK3-2) und andere spezifische Schadstoffe (QK3-3) werden in allen

deutschen FGE überwacht. Andere national regulierte Schadstoffe (QK3-4) werden den

Meldungen zufolge in sechs von zehn FGE (Rhein, Ems, Weser, Elbe, Oder und Maas) im

Rahmen der überblicksweisen Überwachung für Flüsse überwacht.

Der Ansatz zur Erstellung einer Liste von FGE-spezifischen Stoffen37

und die Festlegung der

entsprechenden Umweltqualitätsnormen beruhten ursprünglich auf einer gemeinsamen Liste

von 110 Stoffen und wurden von der LAWA (2003 – 2006) koordiniert. Für die Auswahl

anderer spezifischer Schadstoffe (QK3-3) und anderer nationaler Schadstoffe (QK3-4) werden

laut den Meldungen für die Bundesländer und die FGE verschiedene Ansätze verwendet. Im

Wesentlichen basiert diese Auswahl auf früheren Überwachungs- oder Screening-Ergebnissen

als emissionsorientiertes Kriterium oder auf Emissionsdaten und/oder

Modellierungskonzepten (z. B. in Hessen). Im Allgemeinen wird ein Stoff in die

Überwachungsprogramme aufgenommen, wenn bei früheren Messungen 50 % der

Umweltqualitätsnorm überschritten wurden. Dieser Schwellenwert von 50 % stellt eine

praktische technische Umsetzung des Begriffs „signifikante Mengen“38

aus der WRRL dar.

36 Der in diesem Zusammenhang verwendete Begriff „chemischer Zustand“ entspricht nicht der Bedeutung

dieses Begriffs nach der WRRL.

37 Bezeichnung sowohl für andere spezifische Schadstoffe (QK3-3) als auch für andere nationale Schadstoffe

(QK3-4).

38 Vgl. Abschnitte 1.1.1 – 1.1.4 und 1.3.1 – 1.3.3 in Anhang V der WRRL.

Page 33: über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) … · 2015. 10. 13. · BEWIRTSCHAFTUNGSPLÄNEN UND DER EINHALTUNG DIESER PLÄNE Die Bewirtschaftungspläne wurden am

32

Eine unterschiedliche Auswahl von Parametern durch verschiedene Bundesländer innerhalb

FGE wird im Allgemeinen mit räumlich verschiedenen Belastungsverhältnissen begründet

(Donau, Rhein, Elbe). Die der Kommission unter der Nummer MNE(2011)55568 mitgeteilte

Umsetzung der Richtlinie 2008/105/EG (die zum Zeitpunkt der Erarbeitung und des

Anlaufens der Überwachungsprogramme noch nicht in Kraft war) in nationales Recht führte

zu Harmonisierungen im Auswahlverfahren. Wenngleich die WRRL-konforme Auswahl

chemischer Parameter transparent und gut konzipiert ist, gibt es nach wie vor Bestrebungen,

die Auswahlmethoden weiter zu harmonisieren und zu optimieren. Diese Harmonisierung

sollte zu einer weiteren Präzisierung der Stofflisten in den FGE und den Ländern führen. Dies

wird für den Rhein und die Elbe ausdrücklich als wünschenswert und kontinuierlicher Prozess

im Rahmen der LAWA, der FGG und/oder der internationalen Kommissionen zum Schutz der

Flussgebietseinheiten bezeichnet.

Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, diejenigen prioritären Stoffe zu überwachen, die in ein

Einzugsgebiet „eingeleitet“ werden. In Deutschland erfolgt die chemische Überwachung auf

Länderebene und die anschließende Berichterstattung für die FGE auf Bundesebene. Es

wurde keine Auswahl prioritärer Stoffe getroffen. Stattdessen wurden vorsorglich sämtliche

prioritären Stoffe gemessen. Die Meldungen enthalten in diesem Fall für einzelne

Parameter/Stoffe detaillierte Angaben auf Länderebene. Eine von den Bundesbehörden

übermittelte Zusammenstellung aller 33 prioritären Stoffe für alle 16 Bundesländer zeigt, dass

nur 5 % der Stoffe nicht überwacht wurden, und zwar entweder, weil geeignete

Analyseinstrumente fehlten oder weil sie nicht eingeleitet werden (weitere Einzelheiten

finden sich in Abschnitt 9 „Bewertung des chemischen Zustands“). Aus der

Zusammenstellung geht jedoch nicht hervor, ob die prioritären Stoffe überblicksweise

und/oder operativ mit einer WRRL-konformen Frequenz überwacht werden. Sie vermittelt

daher einen guten Überblick, erfasst jedoch nicht alle wichtigen Aspekte.

Die Überwachung von Sedimenten und Biota für prioritäre Stoffe (gemäß der in der

Richtlinie 2008/105/EG beschriebenen Option) hat begonnen, ohne dass bislang konkrete

Ergebnisse gemeldet wurden. Das vorläufige Programm umfasst Sedimente in den FGE

Rhein, Donau, Weser und Warnow/Peene und Biota ausschließlich in der FGE Donau.39

Zu

den überwachten Parametern zählen prioritäre Stoffe (QK3-2), aber auch einige andere

relevante Schadstoffe (QK3-3). Die Festlegung entsprechender Umweltqualitätsnormen, die

Auswahl von Stoffen sowie die Erarbeitung von Methoden und anderen technischen Details

befinden sich noch in einem frühen Stadium. Daher lässt sich aus den verfügbaren Quellen

kein vollständiges und kohärentes Bild ableiten.

Die Gruppierung von Wasserkörpern wird in den Bewirtschaftungsplänen erwähnt und die

Methodik in einer weitgehend konsistenten Art und Weise beschrieben. Sie stützt sich

entweder auf die Logik des CIS-Leitfadens, das heißt, es wird nach ähnlichen/gleichen Typen

und Belastungen gruppiert, oder auf einen regionalen Leitfaden aus NRW (Leitfaden

Oberflächengewässer Teil B (2008)). Dieser NRW-Leitfaden Monitoring geht über den

üblichen Gruppierungsansatz hinaus und schlägt eine Überprüfung der Gruppierung vor. In

dem NRW-Leitfaden wird angeregt, die Überwachungsstellen zu rotieren und zu beurteilen,

ob die Ergebnisse gleichwertig sind. Es bestehen nach wie vor Unterschiede im Verständnis

und der Anwendung der Gruppierung von Wasserkörpern. Beispiele für unterschiedliche

Auffassungen und Ansätze zur Gruppierung:

39 Zu weiteren FGE wurden keine Informationen übermittelt.

Page 34: über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) … · 2015. 10. 13. · BEWIRTSCHAFTUNGSPLÄNEN UND DER EINHALTUNG DIESER PLÄNE Die Bewirtschaftungspläne wurden am

33

Einige Länder verwenden den Begriff „Gruppierung“, wenn das Ergebnis der

Beurteilung der BQK in einem Wasserkörper auch für andere benachbarte oder

ähnliche Wasserkörper als gültig angesehen wird, während andere Länder (BW)

ausdrücklich angeben, dass dies keine „Gruppierung“ ist.

Im Bewirtschaftungsplan für die FGE Donau wird die Gruppierung als

Instrument erwähnt. Da jedoch nahezu alle Gewässer überwacht werden, wurde sie

nicht umfassend angewandt. In anderen Fällen enthalten die Bewirtschaftungspläne

keinen Hinweis auf die Gruppierung, während aus den Überwachungsergebnissen

hervorgeht, dass die Klassifizierung des Zustands zu einem großen Teil auf

Gruppierung beruht (Elbe, Schlei/Trave, Warnow/Peene, Oder, Elbe, Weser). Dies

ergibt sich aus einem Vergleich der Anzahl der überwachten Wasserkörper mit der

Anzahl der klassifizierten Wasserkörper.

Neben dem oben beschriebenen methodischen Ansatz wird die praktische Anwendung der

Gruppierung auf Ebene der FGE bewertet, wie aus einer Auswertung der deutschen Berichte

und Zustandsklassifizierungen hervorgeht, die für alle deutschen FGE übermittelt worden

sind. Die Auswertung zeigt, dass der Gruppierung in den einzelnen FGE höchst

unterschiedliche Bedeutung zukommt. So wurden etwa in der FGE Donau 95 % der

Wasserkörper überwacht, jedoch nur 18 % der Wasserkörper in der FGE Warnow/Peene. Bei

der Interpretation dieser Ergebnisse sind die unterschiedlichen Größen der Wasserkörper zu

berücksichtigen (mittlere Länge der Flusswasserkörper von 31 km (Donau) bis 9 km

(Warnow/Peene)).

Übergangsgewässer wurden nicht gruppiert. 82 % aller Küstengewässer wurden überwacht.

Für die Donau (IKSD), Rhein (IKSR), Elbe (IKSE), Oder (IKSO) und Maas (IMK) ist die

internationale Überwachung im nationalen/internationalen Bewirtschaftungsplan geregelt

und/oder ist Bestandteil der Berichterstattung an WISE. In den einzelnen FGE werden jedoch

unterschiedliche Ansätze zur internationalen Überwachung verfolgt. Der Detailgrad der

übermittelten Informationen unterscheidet sich ebenfalls. Beispiele: 1) Im

Bewirtschaftungsplan für die FGE Rhein wird die IKSR erwähnt und ein Link angegeben,

während 2) der Bewirtschaftungsplan für die Elbe alle nationalen Überwachungsmaßnahmen

als Teil der internationalen Maßnahmen ansieht und Angaben zu gemeinsame

Überwachungsstellen enthält und 3) weder im Bewirtschaftungsplan für die Ems noch in den

an WISE übermittelten Berichten auf die Koordinierung der internationalen Überwachung

Bezug genommen wird.40

Die folgenden Dokumente sind für die Überwachung von Bedeutung und werden in den

Berichten erwähnt (obwohl sie als Entwürfe bezeichnet sind, werden sie von den

Bundesländern ordnungsgemäß umgesetzt und berücksichtigt):

RAKON B – Arbeitspapier I_Entwurf_21-11-06

RAKON B – Arbeitspapier II_Stand_07_03_2007 (englische Fassung verfügbar)

RAKON B – Arbeitspapier III_Entwurf_22-11-200641

Ferner gibt es einen regionalen Leitfaden für NRW mit dem Titel:

40 Aus den von den deutschen Behörden im Rahmen des Projektes „Belastungen und Maßnahmen“ an die

Kommission übermittelten Informationen geht hervor, dass die internationale Überwachung koordiniert

werden soll.

41 Alle RAKON-Dokumente sind abrufbar unter: http://www.wasserblick.net/servlet/is/42489/

Page 35: über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) … · 2015. 10. 13. · BEWIRTSCHAFTUNGSPLÄNEN UND DER EINHALTUNG DIESER PLÄNE Die Bewirtschaftungspläne wurden am

34

Leitfaden Monitoring Oberflächengewässer – Teil B (2008)

5.3 Überwachung des Grundwassers

Die erforderlichen Überwachungsprogramme für Grundwasser (mengenmäßige, chemische

überblicksweise/operative Überwachung) wurden eingerichtet. Die weiter unten stehende

Tabelle enthält die für alle deutschen FGE gemeldeten grundlegenden zusammenfassenden

und allgemeinen Daten.

Die Meldungen beinhalten auf Parameterebene erhobene Nachweise. Andere Schadstoffe

(GK3) werden in aggregierter Form als Gruppe gemeldet.

Wie bei allen anderen Themen werden in der Auswahl der Parameter und der Konzipierung

der Überwachungsprogramme für Grundwasser die Unterschiede zwischen den FGE und den

Ländern deutlich. Die Beschreibungen der Konzepte sind qualitativer Art und berücksichtigen

die Richtlinie und die Leitfäden. Dabei wird betont, dass sich die Auswahl der chemischen

Parameter bzw. anderen Schadstoffe (über die obligatorischen hinaus) nach den

Belastungsverhältnissen/Risiken (Artikel 5), der Landnutzung, Trends und früheren

Messergebnissen richtet. Ferner wird erwähnt, dass für Schadstoffe nach Anhang II der

GWTR Schwellenwerte angewandt wurden und häufig mehr Schadstoffe als diese überwacht

werden.

In allen Plänen wird die Trendermittlung erwähnt, und seit 2008 existiert eine LAWA-

Methode42

zur Trendermittlung (die meisten Pläne nehmen ausdrücklich auf diese vor der

Umsetzung der GWTR entwickelte Methode Bezug).

In einigen Bewirtschaftungsplänen wird die Ermittlung von Trends (und Trendumkehr) im

Rahmen der operativen Überwachung und in anderen als Konzeptbestandteil für die

überblicksweise Überwachung genannt (je nach Programm, FGE und Bundesland). Dies kann

zu Schwierigkeiten bei der Feststellung des Zusammenhangs zwischen der langfristigen

Trendermittlung und der Beurteilung der Wirkung von Maßnahmen führen. Die

Empfindlichkeit und der Erfolg der Trendermittlung hängen davon ab, ob langfristige

Zeitreihen und historische Datenbestände vorliegen. Aufgrund fehlender Zeitreihen (über den

in der Richtlinie vorgesehenen Zeitraum von mindestens 6 Jahren) konnten nicht für alle

Grundwasserkörper bzw. bedenklichen Stoffe Trendanalysen durchgeführt werden.

Im gemeinsamen Donaueinzugsgebiet von Deutschland und Österreich gibt es nur einen

internationalen Grundwasserkörper. Für seine Bewirtschaftung besteht ein bilaterales

Abkommen.

Referenzdokumente:

Das LAWA-Dokument FACHLICHE UMSETZUNG DER RICHTLINIE ZUM SCHUTZ

DES GRUNDWASSERS VOR VERSCHMUTZUNG UND VERSCHLECHTERUNG

(2006/118/EG) wird im Zusammenhang mit dem Thema Trendermittlung genannt.

42 LAWA (UA GWTR), „Bundesweit einheitliche Methode zur Ermittlung signifikanter und anhaltend

steigender Schadstofftrends nach Artikel 5 und Anhang IV GWTR“ (Teil 3) in LAWA-Ausschuss

„Grundwasser und Wasserversorgung“.

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35

5.4 Überwachung von Schutzgebieten

Für die Entnahme von Oberflächenwasser wurden spezifische Programme aufgestellt und in

den Bewirtschaftungsplänen (unter Bezugnahme auf die Trinkwasserrichtlinie und Artikel 7

der WRRL) aufgeführt und beschrieben. In anderen Fällen wurde ausdrücklich darauf

hingewiesen, dass kein Trinkwasser entnommen wird (Oder, Eider, Schlei/Trave, Baden-

Württemberg). In Bezug auf Grundwasser wird für alle FGE allgemein angegeben, dass keine

zusätzlichen Überwachungsstellen und Standorte eingerichtet wurden und keine zusätzlichen

Parameter überwacht werden. Die Zahl der Überwachungsstellen für Grundwasser im

Zusammenhang mit Trinkwasser beläuft sich laut den Meldungen auf insgesamt 1338 (keine

Überwachungsstellen in den FGE Eider und Schlei/Trave).

Für die anderen Schutzgebiete wurden folgende Zahlen von Überwachungsstellen für

Oberflächengewässer gemeldet:

FGE

Oberflächengewässer

Grund-

und

Trink-

wasser

Oberflä-

chentrink-

wasserent-

nahme

Trink-

wasser-

qualität

Bade-

gewäs-

ser

Vogel

schutz

gebie-

te

Fisch-

schutz

Habitat

gebiete Nitrate Muscheln

Behand-

lung von

kommu-

nalem

Abwas-

ser

DE1000 52 52 35 111 225 318 263 0 804 244

DE2000 429 429 21 403 391 890 3291 0 3520 510

DE3000 7 7 0 32 53 52 185 3 185 77

DE4000 119 119 7 144 156 223 978 1 978 408

DE5000 154 154 113 505 91 949 1954 2 1993 42

DE6000 3 3 16 186 0 245 340 0 340 12

DE7000 2 2 0 5 65 19 94 0 94 40

DE9500 0 0 2 15 2 14 66 9 67 0

DE9610 1 1 26 30 6 30 153 3 149 0

DE9650 42 42 41 64 7 81 169 0 169 5

Gesamt 809 809 261 1495 996 2821 7493 18 8299 1338

Tabelle 5.4.1: Zahl der Überwachungsstellen in Schutzgebieten43

Quelle: WISE

43 Die Zahl der Überwachungsstellen wurde anhand der auf Ebene der Überwachungsstellen gemeldeten Daten

berechnet. Wurden auf Ebene der Überwachungsstellen keine Daten gemeldet, so wurde die Tabelle durch

auf Programmebene gemeldete Daten ergänzt.

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36

6. ÜBERSICHT ÜBER DEN ÖKOLOGISCHEN UND CHEMISCHEN

ZUSTAND UND DEN ZUSTAND DES GRUNDWASSERS

Im Hinblick auf die Bewertung des ökologischen Zustands in Deutschland wurden folgende

Daten gemeldet.

FGE Gesamt Sehr gut Gut Mäßig Unbefriedigend Schlecht Unbekannt

Zahl (%) Zahl (%) Zahl (%) Zahl (%) Zahl (%) Zahl (%)

DE1000 549 4 0,7 126 23,0 221 40,3 134 24,4 34 6,2 30 5,5

DE2000 1320 6 0,5 228 17,3 417 31,6 301 22,8 188 14,2 180 13,6

DE3000 95 0 0 11 11,6 19 20,0 32 33,7 31 32,6 2 2,1

DE4000 544 4 0,7 88 16,2 191 35,1 158 29,0 102 18,8 1 0,2

DE5000 1450 37 2,6 123 8,5 439 30,3 513 35,4 336 23,2 2 0,1

DE6000 230 5 2,2 15 6,5 70 30,4 88 38,3 52 22,6 0 0

DE7000 70 0 0 17 24,3 17 24,3 19 27,1 17 24,3 0 0

DE9500 27 0 0 0 0 12 44,4 9 33,3 5 18,5 1 3,7

DE9610 189 0 0 15 7,9 61 32,3 89 47,1 23 12,2 1 0,5

DE9650 258 20 7,8 33 12,8 90 34,9 100 38,8 14 5,4 1 0,4

Gesamt 4732 76 1,6 656 13,9 1537 32,5 1443 30,5 802 16,9 218 4,6

Tabelle 6.1: Ökologischer Zustand natürlicher Oberflächenwasserkörper.

Quelle: WISE

FGE Gesamt Sehr gut Gut Mäßig Unbefriedigend Schlecht Unbekannt

Zahl (%) Zahl (%) Zahl (%) Zahl (%) Zahl (%) Zahl (%)

DE1000 122 0 0 27 22,1 58 47,5 26 21,3 4 3,3 7 5,7

DE2000 959 0 0 77 8,0 214 22,3 275 28,7 335 34,9 58 6,0

DE3000 421 0 0 7 1,7 80 19,0 167 39,7 167 39,7 0 0

DE4000 870 0 0 18 2,1 204 23,4 324 37,2 317 36,4 7 0,8

DE5000 1688 0 0 93 5,5 561 33,2 672 39,8 359 21,3 3 0,2

DE6000 273 0 0 19 7,0 50 18,3 108 39,6 96 35,2 0 0

DE7000 158 0 0 9 5,7 24 15,2 43 27,2 81 51,3 1 0,6

DE9500 136 0 0 6 4,4 82 60,3 48 35,3 0 0 0 0

DE9610 161 0 0 0 0 94 58,4 67 41,6 0 0 0 0

DE9650 343 0 0 0 0 42 12,2 220 64,1 81 23,6 0 0

Gesamt 5131 0 0 256 5,0 1409 27,5 1950 38,0 1440 28,1 76 1,5

Tabelle 6.2: Ökologisches Potenzial von künstlichen und erheblich veränderten Wasserkörpern.

Quelle: WISE

Page 38: über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) … · 2015. 10. 13. · BEWIRTSCHAFTUNGSPLÄNEN UND DER EINHALTUNG DIESER PLÄNE Die Bewirtschaftungspläne wurden am

37

FGE Gesamt Gut Unbefriedigend Unbekannt

Zahl % Zahl % Zahl %

DE1000 549 541 98,5 8 1,5 0 0

DE2000 1320 1003 76,0 142 10,8 175 13,3

DE3000 95 80 84,2 15 15,8 0 0

DE4000 544 375 68,9 40 7,4 129 23,7

DE5000 1450 1310 90,3 140 9,7 0 0

DE6000 230 225 97,8 5 2,2 0 0

DE7000 70 52 74,3 18 25,7 0 0

DE9500 27 27 100 0 0 0 0

DE9610 189 188 99,5 1 0,5 0 0

DE9650 258 258 100 0 0 0 0

Gesamt 4732 4059 85,8 369 7,8 304 6,4

Tabelle 6.3: Chemischer Zustand natürlicher Oberflächenwasserkörper

Quelle: WISE

FGE Gesamt Gut Unbefriedigend Unbekannt

Zahl % Zahl % Zahl %

DE1000 122 115 94,3 1 0,8 6 4,9

DE2000 959 751 78,3 174 18,1 34 3,5

DE3000 421 384 91,2 37 8,8 0 0

DE4000 870 805 92,5 52 6,0 13 1,5

DE5000 1688 1558 92,3 130 7,7 0 0

DE6000 273 269 98,5 4 1,5 0 0

DE7000 158 114 72,2 44 27,8 0 0

DE9500 136 136 100 0 0 0 0

DE9610 161 161 100 0 0 0 0

DE9650 343 343 100 0 0 0 0

Gesamt 5131 4636 90,4 442 8,6 53 1,0

Tabelle 6.4: Chemischer Zustand von künstlichen und erheblich veränderten Wasserkörpern

Quelle: WISE

FGE Gesamt Gut Unbefriedigend Unbekannt

Zahl % Zahl % Zahl %

DE1000 46 32 69,6 14 30,4 0 0

DE2000 399 256 64,2 141 35,3 2 0,5

DE3000 40 26 65 14 35 0 0

DE4000 144 105 72,9 39 27,1 0 0

DE5000 224 124 55,4 100 44,6 0 0

DE6000 23 9 39,1 14 60,9 0 0

DE7000 32 14 43,8 18 56,2 0 0

DE9500 23 13 56,5 10 43,5 0 0

DE9610 19 16 84,2 3 15,8 0 0

DE9650 39 25 64,1 14 35,9 0 0

Gesamt 989 620 62,7 367 37,1 2 0,2

Tabelle 6.5: Chemischer Zustand von Grundwasserkörpern

Quelle: WISE

Page 39: über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) … · 2015. 10. 13. · BEWIRTSCHAFTUNGSPLÄNEN UND DER EINHALTUNG DIESER PLÄNE Die Bewirtschaftungspläne wurden am

38

FGE Gesamt Gut Unbefriedigend Unbekannt

Zahl % Zahl % Zahl %

DE1000 46 46 100 0 0 0 0

DE2000 399 389 97,5 10 2,5 0 0

DE3000 40 40 100 0 0 0 0

DE4000 144 143 99,3 1 0,7 0 0

DE5000 224 216 96,4 8 3,6 0 0

DE6000 23 17 73,9 6 26,1 0 0

DE7000 32 22 68,8 10 31,2 0 0

DE9500 23 23 100 0 0 0 0

DE9610 19 19 100 0 0 0 0

DE9650 39 36 92,3 3 7,7 0 0

Gesamt 989 951 96,2 38 3,8 0 0

Tabelle 6.6: Mengenmäßiger Zustand von Grundwasserkörpern

Quelle: WISE

Page 40: über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) … · 2015. 10. 13. · BEWIRTSCHAFTUNGSPLÄNEN UND DER EINHALTUNG DIESER PLÄNE Die Bewirtschaftungspläne wurden am

39

FGE Gesamt

Gesamtzustand (ökologisch und chemisch)

Guter

ökologischer

Zustand 2021

Guter

chemischer

Zustand 2021

Guter

ökologischer

Zustand 2027

Guter

chemischer

Zustand 2027

Globale Ausnahmen 2009 (% aller

OWK)

Gut oder

besser 2009

Gut oder

besser 2015

Verbesse

rung

2009 –

2015

Art. 4

Abs. 4

Art. 4

Abs. 5

Art. 4

Abs. 6

Art. 4

Abs. 7

Zahl % Zahl % % Zahl % Zahl % Zahl % Zahl % % % % %

DE1000 671 157 23,4 275 41 17,6 58 0 0 0

DE2000 2279 293 12,9 571 25,1 12,2 67 1 0 0

DE3000 516 18 3,5 22 4,3 0,8 95 0 0 0

DE4000 1414 88 6,2 134 9,5 3,3 87 4 0 0

DE5000 3138 242 7,7 453 14,4 6,7 86 0 0 0

DE6000 503 39 7,8 51 10,1 2,4 90 0 0 0

DE7000 228 23 10,1 25 11 0,9 87 3 0 0

DE9500 163 6 3,7 86 52,8 49,1 47 0 0 0

DE9610 350 15 4,3 123 35,1 30,9 65 0 0 0

DE9650 601 53 8,8 53 8,8 0 91 0 0 0

Gesamt 9863 934 9,5 1793 18,2 8,7 79 1 0 0

Tabelle 6.7: Oberflächenwasserkörper: Überblick über den im Jahr 2009 erreichten Zustand und den in den Jahren 2015, 2021 und 2027 erwarteten Zustand44

Wasserkörper, die im Jahr 2009 einen guten Zustand aufwiesen, gehören zur folgenden Kategorie:

1. Ökologischer Zustand sehr gut oder gut und chemischer Zustand gut, Ausnahmeregelungen nicht berücksichtigt

Wasserkörper, für die im Jahr 2015 ein guter Zustand erwartet wird, gehören zu folgenden Kategorien:

1. Ökologischer Zustand sehr gut oder gut und chemischer Zustand gut, Ausnahmeregelungen nicht berücksichtigt

2. Chemischer Zustand gut und ökologischer Zustands mäßig oder schlechter, jedoch keine Ausnahmeregelungen für den ökologischen Zustand

3. Ökologischer Zustand sehr gut oder gut und chemischer Zustand nicht gut, jedoch keine Ausnahmeregelungen für den chemischen Zustand

4. Ökologischer Zustand mäßig oder schlechter und chemischer Zustand nicht gut, jedoch keine Ausnahmeregelungen für den ökologischen oder chemischen Zustand

Hinweis: Wasserkörper, deren ökologischer oder chemischer Zustand unbekannt, nicht eingestuft oder nicht relevant ist, werden nicht berücksichtigt.

Quelle: WISE (Daten zum Zustand in den Jahren 2009 und 2015 sowie Ausnahmen) und Bewirtschaftungspläne (Daten zum Zustand in den Jahren 2021 und 2027)

44 Daten für 2009 und 2015 aus WISE extrahiert. Daten für 2021 und 2027 im Rahmen der Konformitätsbewertung der Bewirtschaftungspläne ermittelt.

Page 41: über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) … · 2015. 10. 13. · BEWIRTSCHAFTUNGSPLÄNEN UND DER EINHALTUNG DIESER PLÄNE Die Bewirtschaftungspläne wurden am

40

FGE Gesamt

Ökologischer Zustand Guter

ökologischer

Zustand 2021

Guter

ökologischer

Zustand 2027

Ausnahmeregelungen für den

ökologischen Zustand (% aller

OWK)

Gut oder

besser 2009

Gut oder

besser 2015

Verbesse-

rung 2009

– 2015

Art. 4

Abs. 4

Art. 4

Abs. 5

Art. 4

Abs. 6

Art. 4

Abs. 7

Zahl % Zahl % % Zahl % Zahl % % % % %

DE1000 549 130 23,7 235 42,8 19,1 55,6 0 0 0

DE2000 1320 234 17,7 460 34,8 17,1 56,7 0,8 0 0

DE3000 95 11 11,6 11 11,6 0 86,3 0 0 0

DE4000 544 92 16,9 150 27,6 10,7 71,9 0,4 0 0

DE5000 1450 160 11,0 247 17,0 6,0 83,0 0 0 0

DE6000 230 20 8,7 30 13,0 4,3 87,0 0 0 0

DE7000 70 17 24,3 18 25,7 1,4 71,4 2,9 0 0

DE9500 27 0 0 4 14,8 14,8 81,5 0 0 0

DE9610 189 15 7,9 41 21,7 13,8 78,8 0 0 0

DE9650 258 53 20,5 53 20,5 0 79,1 0 0 0

Gesamt 4732 732 15,5 1249 26,4 10,9 70,9 0,3 0 0

Tabelle 6.8: Natürliche Oberflächenwasserkörper: ökologischer Zustand im Jahr 2009 und erwarteter Zustand in den Jahren 2015, 2021 und 202745

Quelle: WISE (Daten zum Zustand in den Jahren 2009 und 2015 sowie Ausnahmen) und Bewirtschaftungspläne (Daten zum Zustand in den Jahren 2021 und 2027)

45 Daten für 2009 und 2015 aus WISE extrahiert. Daten für 2021 und 2027 im Rahmen der Konformitätsbewertung der Bewirtschaftungspläne ermittelt.

Page 42: über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) … · 2015. 10. 13. · BEWIRTSCHAFTUNGSPLÄNEN UND DER EINHALTUNG DIESER PLÄNE Die Bewirtschaftungspläne wurden am

41

FGE Gesamt

Chemischer Zustand Guter

chemischer

Zustand 2021

Guter

chemischer

Zustand 2027

Ausnahmeregelungen für den

chemischen Zustand (% aller OWK)

Gut oder

besser 2009

Gut oder

besser 2015

Verbesse-

rung 2009

– 2015

Art. 4

Abs. 4

Art. 4

Abs. 5

Art. 4

Abs. 6

Art. 4

Abs. 7

Zahl % Zahl % % Zahl % Zahl % % % % %

DE1000 549 541 98,5 549 100 1,5 0 0 0 0

DE2000 1320 1003 76,0 1045 79,2 3,2 6,7 1,0 0 0

DE3000 95 80 84,2 84 88,4 4,2 11,6 0 0 0

DE4000 544 375 68,9 379 69,7 0,7 5,1 1,5 0 0

DE5000 1450 1310 90,3 1379 95,1 4,8 5,2 0 0 0

DE6000 230 225 97,8 225 97,8 0 2,2 0 0 0

DE7000 70 52 74,3 53 75,7 1,4 17,1 7,1 0 0

DE9500 27 27 100 27 100 0 0 0 0 0

DE9610 189 188 99,5 188 99,5 0 0,5 0 0 0

DE9650 258 258 100 258 100 0 0 0 0 0

Gesamt 4732 4059 85,8 4187 88,5 2,7 4,7 0,5 0 0

Tabelle 6.9: Natürliche Oberflächenwasserkörper: chemischer Zustand im Jahr 2009 und erwarteter Zustand in den Jahren 2015, 2021 und 202746

Quelle: WISE (Daten zum Zustand in den Jahren 2009 und 2015 sowie Ausnahmen) und Bewirtschaftungspläne (Daten zum Zustand in den Jahren 2021 und 2027)

46 Daten für 2009 und 2015 aus WISE extrahiert. Daten für 2021 und 2027 im Rahmen der Konformitätsbewertung der Bewirtschaftungspläne ermittelt.

Page 43: über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) … · 2015. 10. 13. · BEWIRTSCHAFTUNGSPLÄNEN UND DER EINHALTUNG DIESER PLÄNE Die Bewirtschaftungspläne wurden am

42

FGE Gesamt

Chemischer Zustand GW Guter

chemischer

Zustand

2021

Guter

chemischer

Zustand 2027

Ausnahmeregelungen für den

chemischen Zustand GW (% aller

GWK)

Gut oder

besser 2009

Gut oder

besser 2015

Verbesse-

rung 2009 –

2015

Art. 4

Abs. 4

Art. 4

Abs. 5

Art. 4

Abs. 6

Art. 4

Abs. 7

Zahl % Zahl % % Zahl % Zahl % % % % %

DE1000 46 32 69,6 42 91,3 21,7 9 0 0 0

DE2000 399 256 64,2 271 67,9 3,8 31 1 0 0

DE3000 40 26 65,0 26 65,0 0 35 0 0 0

DE4000 144 105 72,9 105 72,9 0 27 0 0 0

DE5000 224 124 55,4 142 63,4 8,0 37 0 0 0

DE6000 23 9 39,1 17 73,9 34,8 26 0 0 0

DE7000 32 14 43,8 14 43,8 0 50 6 0 0

DE9500 23 13 56,5 13 56,5 0 43 0 0 0

DE9610 19 16 84,2 16 84,2 0 16 0 0 0

DE9650 39 25 64,1 25 64,1 0 36 0 0 0

Gesamt 989 620 62,7 671 67,8 5,2 31 1 0 0

Tabelle 6.10: Grundwasserkörper: chemischer Zustand im Jahr 2009 und erwarteter Zustand in den Jahren 2015, 2021 und 202747

Quelle: WISE (Daten zum Zustand in den Jahren 2009 und 2015 sowie Ausnahmen) und Bewirtschaftungspläne (Daten zum Zustand in den Jahren 2021 und 2027)

47 Daten für 2009 und 2015 aus WISE extrahiert. Daten für 2021 und 2027 im Rahmen der Konformitätsbewertung der Bewirtschaftungspläne ermittelt.

Page 44: über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) … · 2015. 10. 13. · BEWIRTSCHAFTUNGSPLÄNEN UND DER EINHALTUNG DIESER PLÄNE Die Bewirtschaftungspläne wurden am

43

FGE Gesamt

Mengenmäßiger Zustand des Grundwassers Guter

mengenmäßi-

ger Zustand

2021

Guter

mengenmäßi-

ger Zustand

2027

Ausnahmeregelungen für den

mengenmäßigen Zustand GW (%

aller GWK)

Gut oder

besser 2009

Gut oder

besser 2015

Verbesse-

rung 2009

– 2015

Art. 4

Abs. 4

Art. 4

Abs. 5

Art. 4

Abs. 6

Art. 4

Abs. 7

Zahl % Zahl % % Zahl % Zahl % % % % %

DE1000 46 46 100 46 100 0 0 0 0 0

DE2000 399 389 97,5 390 97,7 0,2 0 0 0 0

DE3000 40 40 100 40 100 0 0 0 0 0

DE4000 144 143 99,3 143 99,3 0 1 0 0 0

DE5000 224 216 96,4 216 96,4 0 2 1 0 0

DE6000 23 17 73,9 17 73,9 0 22 4 0 0

DE7000 32 22 68,8 22 68,8 0 0 31 0 0

DE9500 23 23 100 23 100 0 0 0 0 0

DE9610 19 19 100 19 100 0 0 0 0 0

DE9650 39 36 92,3 36 92,3 0 8 0 0 0

Gesamt 989 951 96,2 952 96,3 0,1 2 2 0 0

Tabelle 6.11: Grundwasserkörper: mengenmäßiger Zustand im Jahr 2009 und erwarteter Zustand in den Jahren 2015, 2021 und 202748

Quelle: WISE (Daten zum Zustand in den Jahren 2009 und 2015 sowie Ausnahmen) und Bewirtschaftungspläne (Daten zum Zustand in den Jahren 2021 und 2027)

48 Daten für 2009 und 2015 aus WISE extrahiert. Daten für 2021 und 2027 im Rahmen der Konformitätsbewertung der Bewirtschaftungspläne ermittelt.

Page 45: über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) … · 2015. 10. 13. · BEWIRTSCHAFTUNGSPLÄNEN UND DER EINHALTUNG DIESER PLÄNE Die Bewirtschaftungspläne wurden am

44

FGE

Gesamt

Erheb-

lich ver-

änderte

und

künst-

liche

Wasser-

körper

Ökologisches Potenzial Gutes

ökologisches

Potential 2021

Gutes

ökologisches

Potential 2027

Ausnahmeregelungen für den

ökologischen Zustand (% aller

HMWB/AWB)

Gut oder besser

2009

Gut oder besser

2015

Verbesse-

rung 2009

– 2015

Art. 4

Abs. 4

Art. 4

Abs. 5

Art. 4

Abs. 6

Art. 4

Abs. 7

Zahl % Zahl % % Zahl % Zahl % % % % %

DE1000 122 27 22,1 40 32,8 10,7 61,5 0 0 0

DE2000 959 77 8,0 151 15,7 7,7 77,7 0,7 0 0

DE3000 421 7 1,7 11 2,6 1,0 97,4 0 0 0

DE4000 870 18 2,1 29 3,3 1,3 95,9 0 0 0

DE5000 1688 93 5,5 217 12,9 7,3 87,0 0 0 0

DE6000 273 19 7,0 21 7,7 0,7 92,3 0 0 0

DE7000 158 9 5,7 12 7,6 1,9 91,8 0 0 0

DE9500 136 6 4,4 82 60,3 55,9 39,7 0 0 0

DE9610 161 0 0 82 50,9 50,9 49,1 0 0 0

DE9650 343 0 0 0 0 0 99,7 0,3 0 0

Gesamt 5131 256 5,0 645 12,6 7,6 85,8 0,2 0 0

Tabelle 6.12: Erheblich veränderte und künstliche Wasserkörper: ökologisches Potenzial im Jahr 2009 und erwartetes ökologisches Potenzial in den Jahren 2015, 2021 und

202749

Quelle: WISE (Daten zum Zustand in den Jahren 2009 und 2015 sowie Ausnahmen) und Bewirtschaftungspläne (Daten zum Zustand in den Jahren 2021 und 2027)

49 Daten für 2009 und 2015 aus WISE extrahiert. Daten für 2021 und 2027 im Rahmen der Konformitätsbewertung der Bewirtschaftungspläne ermittelt.

Page 46: über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) … · 2015. 10. 13. · BEWIRTSCHAFTUNGSPLÄNEN UND DER EINHALTUNG DIESER PLÄNE Die Bewirtschaftungspläne wurden am

45

FGE

Gesamt

Erheb-

lich ver-

änderte

und

künst-

liche

Wasser-

körper

Chemischer Zustand Guter

chemischer

Zustand 2021

Guter

chemischer

Zustand 2027

Ausnahmeregelungen für den

chemischen Zustand (% aller

HMWB/AWB)

Gut oder besser

2009

Gut oder besser

2015

Verbesse-

rung 2009 –

2015

Art. 4

Abs. 4

Art. 4

Abs. 5

Art. 4

Abs. 6

Art. 4

Abs. 7

Zahl % Zahl % % Zahl % Zahl % % % % %

DE1000 122 115 94,3% 116 95,1% 0,8% 0,0 0 0 0

DE2000 959 751 78,3% 813 84,8% 6,5% 11,4 0,3 0 0

DE3000 421 384 91,2% 390 92,6% 1,4% 7,4 0 0 0

DE4000 870 805 92,5% 810 93,1% 0,6% 0,5 4,9 0 0

DE5000 1688 1558 92,3% 1618 95,9% 3,6% 4,4 0 0 0

DE6000 273 269 98,5% 271 99,3% 0,7% 0,7 0 0 0

DE7000 158 114 72,2% 130 82,3% 10,1% 17,1 1,3 0 0

DE9500 136 136 100,0% 136 100,0% 0,0% 0,0 0 0 0

DE9610 161 161 100,0% 161 100,0% 0,0% 0,0 0 0 0

DE9650 343 343 100,0% 343 100,0% 0,0% 0,0 0 0 0

Gesamt 5131 4636 90,4 4788 93,3 2,9 4,8 0,9 0 0

Tabelle 6.13: Erheblich veränderte und künstliche Wasserkörper: chemischer Zustand im Jahr 2009 und erwarteter Zustand in den Jahren 2015, 2021 und 202750

Quelle: WISE (Daten zum Zustand in den Jahren 2009 und 2015 sowie Ausnahmen) und Bewirtschaftungspläne (Daten zum Zustand in den Jahren 2021 und 2027)

50 Daten für 2009 und 2015 aus WISE extrahiert. Daten für 2021 und 2027 im Rahmen der Konformitätsbewertung der Bewirtschaftungspläne ermittelt.

Page 47: über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) … · 2015. 10. 13. · BEWIRTSCHAFTUNGSPLÄNEN UND DER EINHALTUNG DIESER PLÄNE Die Bewirtschaftungspläne wurden am

46

Abbildung 6.1: Karte des ökologischen Zustands natürlicher Oberflächenwasserkörper im Jahr 2009

Abbildung 6.2: Karte des ökologischen Zustands natürlicher Oberflächenwasserkörper im Jahr 2015

Anmerkung: Standardfarben nach Anhang V Nummer 1.4.2 Ziffer i) der WRRL.

Quelle: WISE, Eurostat (Ländergrenzen)

Sehr gut

Gut

Mäßig

Unbefriedigend

Schlecht

Unbekannt

Flussgebietseinheiten

Nicht-EU-Länder

Page 48: über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) … · 2015. 10. 13. · BEWIRTSCHAFTUNGSPLÄNEN UND DER EINHALTUNG DIESER PLÄNE Die Bewirtschaftungspläne wurden am

47

Abbildung 6.3: Karte des ökologischen Potenzials künstlicher und erheblich veränderter Wasserkörper im Jahr

2009

Abbildung 6.4: Karte des ökologischen Potenzials künstlicher und erheblich veränderter Wasserkörper im Jahr

2015

Anmerkung: Standardfarben nach Anhang V Nummer 1.4.2 Ziffer ii) der WRRL.

Quelle: WISE, Eurostat (Ländergrenzen)

Gut oder besser

Mäßig

Unbefriedigend

Schlecht

Unbekannt

Flussgebietseinheiten

Nicht-EU-Länder

Page 49: über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) … · 2015. 10. 13. · BEWIRTSCHAFTUNGSPLÄNEN UND DER EINHALTUNG DIESER PLÄNE Die Bewirtschaftungspläne wurden am

48

Abbildung 6.5: Karte des chemischen Zustands natürlicher Oberflächenwasserkörper im Jahr 2009

Abbildung 6.6: Karte des chemischen Zustands natürlicher Oberflächenwasserkörper im Jahr 2015

Anmerkung: Standardfarben nach Anhang V Nummer 1.4.3 der WRRL.

Quelle: WISE, Eurostat (Ländergrenzen)

Gut

Nicht gut

Unbekannt

Flussgebietseinheiten

Nicht-EU-Länder

Page 50: über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) … · 2015. 10. 13. · BEWIRTSCHAFTUNGSPLÄNEN UND DER EINHALTUNG DIESER PLÄNE Die Bewirtschaftungspläne wurden am

49

Abbildung 6.7: Karte des chemischen Zustands künstlicher und erheblich veränderter Wasserkörper im Jahr

2009

Abbildung 6.8: Karte des chemischen Zustands künstlicher und erheblich veränderter Wasserkörper im Jahr

2015

Anmerkung: Standardfarben nach Anhang V Nummer 1.4.3 der WRRL.

Quelle: WISE, Eurostat (Ländergrenzen)

Gut

Nicht gut

Unbekannt

Flussgebietseinheiten

Nicht-EU-Länder

Page 51: über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) … · 2015. 10. 13. · BEWIRTSCHAFTUNGSPLÄNEN UND DER EINHALTUNG DIESER PLÄNE Die Bewirtschaftungspläne wurden am

50

Abbildung 6.9: Karte des chemischen Zustands von Grundwasserkörpern im Jahr 2009

Abbildung 6.10: Karte des chemischen Zustands von Grundwasserkörpern im Jahr 2015

Anmerkung: Standardfarben nach Anhang V Nummer 2.4.5 der WRRL.

Quelle: WISE, Eurostat (Ländergrenzen)

Gut

Unbefriedigend

Unbekannt

Flussgebietseinheiten

Nicht-EU-Länder

Page 52: über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) … · 2015. 10. 13. · BEWIRTSCHAFTUNGSPLÄNEN UND DER EINHALTUNG DIESER PLÄNE Die Bewirtschaftungspläne wurden am

51

Abbildung 6.11: Karte des mengenmäßigen Zustands von Grundwasserkörpern im Jahr 2009

Abbildung 6.12: Karte des mengenmäßigen Zustands von Grundwasserkörpern im Jahr 2015

Anmerkung: Standardfarben nach Anhang V Nummer 2.2.4 der WRRL.

Quelle: WISE, Eurostat (Ländergrenzen)

Gut

Unbefriedigend

Unbekannt

Flussgebietseinheiten

Nicht-EU-Länder

Page 53: über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) … · 2015. 10. 13. · BEWIRTSCHAFTUNGSPLÄNEN UND DER EINHALTUNG DIESER PLÄNE Die Bewirtschaftungspläne wurden am

52

7. BEWERTUNG DES ÖKOLOGISCHEN ZUSTANDS VON

OBERFLÄCHENGEWÄSSERN

Im Allgemeinen folgen die nationalen methodischen Ansätze zur Bewertung des

ökologischen Zustands für sämtliche FGE und alle vier Gewässerkategorien (Flüsse, Seen,

Übergangs- und Küstengewässer) in Deutschland den LAWA-Leitfäden (Bund/Länder-

Arbeitsgemeinschaft Wasser). Diese Leitfäden sind folgende:

RAKON B – Arbeitspapier I, Entwurf 21-11-06;

RAKON B – Arbeitspapier II, Stand 07-03-2007;

RAKON B – Arbeitspapier III, Entwurf 22-11-2006.

Gegenüber den im Jahr 2007 für Deutschland verfügbaren Methoden zur Bewertung des

ökologischen Zustands haben sich die in allen übermittelten deutschen

Bewirtschaftungsplänen beschriebenen Bewertungsmethoden deutlich verbessert. Die im Jahr

2007 in den Bewirtschaftungsplänen der FGE Elbe, Weser, Ems und Oder für alle BQK und

sämtliche Gewässerkategorien fehlenden Methoden zur Bewertung des ökologischen

Zustands sind inzwischen vorhanden. Die Analyse- und Bewertungsverfahren wurden weiter

verbessert. Wie die deutschen Behörden mitteilten, waren Ende 2009 für sämtliche

Gewässerkategorien und biologischen Qualitätskomponenten insgesamt 12 von 15 nach der

WRRL vorgesehene Bewertungsverfahren bundesweit abgestimmt und einsatzbereit.

7.1 Methoden zur Bewertung des ökologischen Zustands

WRRL-konforme Methoden zur Bewertung des ökologischen Zustands in Deutschland

bestehen den Meldungen zufolge

in vollem Umfang in allen FGE für die Gewässerkategorie Flüsse und für alle

biologischen Qualitätskomponenten;

teilweise für die Gewässerkategorie Seen in allen FGE, da Methoden für die

BQK Makroinvertebraten und Fische fehlen;

teilweise für Übergangsgewässer in den betreffenden FGE Eider, Elbe, Weser

und Ems;

in vollem Umfang für Küstengewässer in den betreffenden FGE Eider, Elbe,

Oder, Weser, Ems, Schlei/Trave und Warnow/Peene.

Obwohl laut den Berichten die vorstehend aufgeführten Methoden zur Bewertung des

ökologischen Zustands bestehen, fehlen sie nach wie vor für einige Gewässerkategorien und

biologische Qualitätskomponenten. Hierzu zählen:

Seen in allen FGE: BQK Makroinvertebraten und Fische,

Übergangsgewässer (FGE Eider, Elbe, Weser und Ems): BQK Phytoplankton.

Aus den Plänen geht für alle FGE hervor, dass die Methoden zur Bewertung des ökologischen

Zustands in Bezug auf Fische und Makroinvertebraten derzeit erarbeitet werden.

Verschiedenen Bewirtschaftungsplänen zufolge sollen für einige Messungen erst noch die

Ergebnisse der Interkalibrierung abgewartet werden, um die endgültige Zuverlässigkeit und

Genauigkeit der Methoden zu gewährleisten. Einzelheiten dazu enthalten die folgenden

Absätze. Alle Bewirtschaftungspläne nehmen allgemein Bezug auf die nationale RAKON-

Methode zur Bewertung des ökologischen Zustands. Die Methode wird auch in spezifischen

nationalen Dokumenten genannt.

Page 54: über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) … · 2015. 10. 13. · BEWIRTSCHAFTUNGSPLÄNEN UND DER EINHALTUNG DIESER PLÄNE Die Bewirtschaftungspläne wurden am

53

Wie schon in Kapitel 5 dieses Berichts (operative Überwachung) ausgeführt, geht aus den

Bewirtschaftungsplänen hervor, dass zur Bewertung des ökologischen Zustands in Bezug auf

bestimmte bedeutsame Belastungen und Einwirkungen (Eutrophierung, organische

Anreicherung, Versauerung, hydromorphologische Veränderungen, spezifische chemische

Schadstoffe) bestimmte empfindliche biologische Qualitätskomponenten verwendet werden.

Für die allgemeinen physikalisch-chemischen Parameter (QK3-1) wurden Normen

entwickelt, die zur Unterstützung der biologischen Qualitätskomponenten bewertet werden.

Das angewandte Verfahren wird in einem von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser

(LAWA) herausgegebenen Leitfaden (RAKON B – Arbeitspapier II, Stand 07-03-2007)

beschrieben. Dieser Leitfaden unterscheidet Hintergrundwerte für den Übergang vom sehr

guten zum guten Zustand. Orientierungswerte zeigen die Grenzen zwischen dem guten und

mäßigen Zustand sowie einen schlechteren Zustand an.

Der deutsche methodische Ansatz zur Handhabung der unterstützenden Funktion der

allgemeinen physikalisch-chemischen Parameter scheint angemessen zu sein und dem Sinn

und Wortlaut der Rechtsakte zu entsprechen.51

In Deutschland wurde eine hydromorphologische Klassifizierung vorgenommen, um die

Signifikanz von Belastungen für die Gewässerkategorien zu ermitteln. Allerdings werden in

den Bewirtschaftungsplänen für sämtliche FGE und alle Bundesländer keine spezifischen

Normen oder Methoden zur Bewertung hydromorphologischer Qualitätskomponenten für den

ökologischen Zustand gemeldet. Darüber hinaus werden für die Hydromorphologie noch

keine Stufengrenzen zur Unterstützung der biologischen Qualitätskomponenten bei der

Bewertung des ökologischen Zustands gemeldet. Dies gilt für Flüsse, Seen, Übergangs- und

Küstengewässer.

Insbesondere für die Gewässerkategorie Flüsse geht aus allen deutschen

Bewirtschaftungsplänen hervor, dass bei der Gesamtbewertung des ökologischen Zustands

ergänzend zur Beurteilung der BQK hydromorphologische Bewertungen durchgeführt

werden. Entsprechende Methoden wurden jedoch nicht gemeldet.52

Kommt eine BQK einem

Stufengrenzwert nahe, werden Daten zusätzlicher Komponenten zur Herauf- oder

Herabstufung herangezogen. Es wird angegeben, dass noch keine umfassende Methode zur

Festlegung und Bewertung hydromorphologischer Qualitätskomponenten in Flüssen besteht.

Die Entwicklung einer solchen Methode ist für den zweiten Umsetzungszyklus der WRRL

vorgesehen. In den Bewirtschaftungsplänen aller deutschen FGE werden weder für den

Wasserhaushalt noch für den morphologischen Zustand von Seen detaillierte

hydromorphologischen Bewertungsmethoden beschrieben. Übergangsgewässer sind für die

FGE Elbe, Ems, Weser und Eider von Bedeutung. Obwohl für alle diese FGE gemeldet

wurde, dass die Bewertung des ökologischen Zustands durch hydromorphologische

Komponenten unterstützt wird, wurde die konkrete Methode nicht beschrieben.

Küstengewässer sind für die FGE Elbe, Ems, Weser, Oder und Eider relevant. Aus den

51 Die Bewertung allgemeiner physikalisch-chemischer Parameter kann die der biologischen

Qualitätskomponenten nicht umstoßen. Vielmehr müssen sie gemeinsam interpretiert werden. Wenn die

Bewertungsergebnisse der biologischen und physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten einander

widersprechen, können Letztere nur dann zu einer anderen Einstufung führen, wenn die BQK mit hoher

Unsicherheit behaftet sind.

52 Die deutschen Behörden haben nach Übermittlung der Bewirtschaftungspläne mitgeteilt, dass ein Überblick

über diese Beziehungen im Forschungsbericht des Umweltbundesamtes „Weiterentwicklung biologischer

Untersuchungsverfahren zur kohärenten Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie“ enthalten ist und in der

Reihe UBA-Texte veröffentlicht wird.

Page 55: über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) … · 2015. 10. 13. · BEWIRTSCHAFTUNGSPLÄNEN UND DER EINHALTUNG DIESER PLÄNE Die Bewirtschaftungspläne wurden am

54

betreffenden Bewirtschaftungsplänen geht nicht hervor, auf welche Weise

hydromorphologische Komponenten die Bewertung des ökologischen Zustands unterstützen.

Für die FGE Ems, Weser, Elbe, Oder und Eider wird erwähnt, dass die hydromorphologische

Qualitätskomponente „Tidenregime“ noch zu messen ist. Weiter Angaben werden nicht

gemacht.

Für andere spezifische Schadstoffe (QK3-3) und andere nationale Schadstoffe (QK3-4)

bestanden zum Zeitpunkt der Erarbeitung der Bewirtschaftungspläne

Umweltqualitätsnormen und wurden angewandt. Die Normen wurden auf Länderebene

getrennt entwickelt, während die Gesamtkoordinierung auf Bundesebene zunächst durch die

LAWA (2003 – 2006) erfolgte. Ausgangspunkt für die Auswahl der betreffenden Schadstoffe

war eine gemeinsame Stoffliste. Die Auswahl der relevanten Stoffe von dieser Ausgangsliste

geschah auf Länderebene, was mit regional unterschiedlichen Belastungs- und In-Stream-

Verhältnissen begründet wurde. Die Auswahl erfolgte je nach Verfügbarkeit der Daten

anhand von Überwachungsergebnissen, Screenings, Modell- und Emissionsdaten und

ähnlichen Datenquellen. Im Allgemeinen wurde ein Stoff als relevant erachtet, wenn die

Konzentration bei früheren Überwachungsmessungen 50 % der Umweltqualitätsnorm

überschritten hatte. Dies stellt einen fachlich soliden Ansatz zur Handhabung des in der

WRRL gebrauchten Begriffs „in signifikanten Mengen … eingeleitet“ dar.

Auf Länderebene wurden Verordnungen zur Auswahl von Schadstoffen und zu

Umweltqualitätsnormen erarbeitet, auf die in den Bewirtschaftungsplänen von Bayern,

Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz Bezug genommen wird.

Ferner werden die RAKON- und LAWA-Leitfäden (ohne weitere Einzelheiten) genannt. Im

Jahr 2010 wurde jedoch auf Bundesebene der Entwurf einer Verordnung53

erarbeitet, der die

Verordnungen der Bundesländer einbezieht und ergänzt. Diese Initiative soll zu einer

Harmonisierung der Listen einschlägiger Schadstoffe und der entsprechenden

Umweltqualitätsnormen führen. Umweltqualitätsnormen basieren auf der EU-

Chemikalienbewertung und Abschnitt 1.2.6 in Anhang V der WRRL. Von gültigen

langfristigen Toxizitätsprüfungen an verschiedenen Arten wird der empfindlichste Wert zur

weiteren Verarbeitung ausgewählt. Bei vielen Umweltqualitätsnormen für

Schwebstoffe/Sedimente werden aufgrund analytischer Schwierigkeiten sehr niedrige

Konzentrationen in der gesamten Wasserprobe festgelegt.

Die Bewertung des ökologischen Zustands von Wasserkörpern in Bezug auf die

verschiedenen biologischen Qualitätskomponenten beruht für alle Gewässerkategorien und

FGE in Deutschland eindeutig auf dem „One-out-all-out“-Grundsatz.

Im Hinblick auf Zuverlässigkeit, Genauigkeit und Unsicherheiten bei biologischen

Bewertungen wird in allen deutschen Bewirtschaftungsplänen auf das RAKON-

Arbeitspapier III verwiesen, das einen kurzen Abschnitt zur Qualitätssicherung biologischer

Daten enthält. Dieses Kapitel gibt nur sehr allgemeine Hinweise dazu, wie ein

Qualitätssicherungssystem eingeführt werden kann, wie es gestaltet sein sollte, und was es

umfassen sollte, enthält jedoch keine konkreten Ratschläge, Daten oder Verfahren. In den

Bewirtschaftungsplänen von Bayern, Nordrhein-Westfalen und anderen Bundesländern wird

ausdrücklich erklärt, dass die BQK-Methoden neu entwickelt worden sind und kaum

Erfahrungen zum Umgang mit Unsicherheiten und den verschiedenen Quellen bestehen.

Wenngleich nur einige Bewirtschaftungspläne ausdrücklich auf diese Unsicherheit verweisen,

gilt dies für sämtliche FGE. Als wichtigste Faktoren zur Verringerung der Unsicherheit

53 Oberflächengewässerverordnung OGewV.

Page 56: über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) … · 2015. 10. 13. · BEWIRTSCHAFTUNGSPLÄNEN UND DER EINHALTUNG DIESER PLÄNE Die Bewirtschaftungspläne wurden am

55

werden längere Zeitreihen oder mehr Bewertungen über die Jahre sowie verbesserte

Referenzwerte genannt. Allerdings werden in den Bewirtschaftungsplänen für den Rhein, die

Donau und die Elbe im Zusammenhang mit der Anwendung standardisierter Verfahren

verschiedene Ebenen unterschieden: Ebene 1) niedrig: Die Bewertung wird von Experten

durchgeführt. Ebene 2) mittel: Es wurden LAWA- und WRRL-konforme

Bewertungsmethoden verwendet, aber nicht alle Bewertungsergebnisse für alle QK stehen zur

Verfügung. Ebene 3) hoch: Die Bewertung wurde vollständig mit LAWA- und WRRL-

konformen Bewertungsmethoden durchgeführt.

In Bezug auf die zeitliche und räumliche Variabilität wird allgemein angemerkt, dass mehr

Proben genommen werden müssen. Ein systematischer Ansatz wird jedoch nicht beschrieben.

Die zeitliche Variabilität wird insbesondere bei Phytoplankton als problematisch bezeichnet.

Der RAKON-Leitfaden zu Umweltqualitätsnormen für allgemeine physikalisch-chemische

Parameter verweist auf die Rolle dieser Parameter bei stark schwankenden BQK-

Bewertungsergebnissen. Ein weiterer Aspekt im Zusammenhang mit Zuverlässigkeit,

Genauigkeit und Unsicherheit betrifft die Gültigkeit der Gruppierung von Wasserkörpern. Der

regionale Leitfaden für NRW (Leitfaden Oberflächengewässer Teil B (2008)) schlägt

diesbezüglich eine Überprüfung der Gruppierung vor. Es wird vorgeschlagen, die für die

gesamte Wasserkörpergruppe für repräsentativ erachtete Messstelle reihum an andere

Wasserkörper zu verlegen und die festgestellten Unterschiede zu beurteilen.

In Bezug auf die typspezifische Bewertung des ökologischen Zustands für alle

Gewässerkategorien ergibt sich aus den vorliegenden deutschen Bewirtschaftungsplänen,

dass alle in den deutschen FGE ermittelten Fließgewässertypen mit ökologischen

Bewertungsmethoden untersucht und mit Ausnahme der FGE Eider Stufengrenzwerte

übermittelt werden. Seetypen werden mit ökologischen Bewertungsmethoden untersucht und

in den meisten Fällen werden Stufengrenzwerte angewandt (Ausnahmen: FGE Eider, Ems

und Weser). Für Übergangs- und Küstengewässer ergibt sich aus den betreffenden

Bewirtschaftungsplänen nicht eindeutig, inwieweit in den FGE verschiedene Typen mit

ökologischen Bewertungsmethoden untersucht werden. Diskrepanzen sind feststellbar,

werden aber in den Bewirtschaftungsplänen nicht gesondert ausgewiesen.

Ein Vergleich der Interkalibrierungsstufengrenzwerte der nationalen deutschen Leitlinien

zur Klassifizierung (RAKON-Dokumente) mit den Grenzwerten in der

Interkalibrierungsentscheidung der Kommission54

zeigt, dass bestimmte Fragen offenbleiben,

auf die in den folgenden Absätzen eingegangen wird. Für die Flüsse in den FGE Donau,

Rhein, Ems, Weser, Elbe, Oder, Maas, Eider, Schlei/Trave und Warnow/Peene stehen die für

Makroinvertebraten angegebenen Stufengrenzwerte in Einklang mit denen in der

Interkalibrierungsentscheidung der Kommission (2008/915/EG).

Die für andere aquatische Flora angegebenen Grenzwerte deuten auf unterschiedliche

Gruppen von Grenzwerten für denselben Typ und denselben Messwert hin. Nur wenige Werte

richten sich nach den in der Interkalibrierungsentscheidung der Kommission (2008/915/EG)

angegebenen Grenzwerten. Allerdings wird in den Bewirtschaftungsplänen auf diese

Unvereinbarkeit eingegangen und für inkonsistente Grenzwerte darauf verwiesen, dass die

Interkalibrierung noch nicht abgeschlossen ist. Weitere Einzelheiten werden nicht genannt.

54 2008/915/EG: Entscheidung der Kommission vom 30. Oktober 2008 zur Festlegung der Werte für die

Einstufungen des Überwachungssystems des jeweiligen Mitgliedstaats als Ergebnis der Interkalibrierung

gemäß der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (bekannt gegeben unter

Aktenzeichen K(2008) 6016).

Page 57: über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) … · 2015. 10. 13. · BEWIRTSCHAFTUNGSPLÄNEN UND DER EINHALTUNG DIESER PLÄNE Die Bewirtschaftungspläne wurden am

56

Für Seen in den FGE Donau, Rhein, Ems, Weser, Elbe, Eider, Schlei/Trave und

Warnow/Peene entsprechen die Stufengrenzwerte für die BQK Phytoplankton (0,8 für SG/G

und 0,6 für G/M) den in der Interkalibrierungsentscheidung festgelegten Grenzwerten für

Chlorophyll-a (0,55 für SG/G und 0,32 für G/M) oder sind strenger als diese. Die Grenzwerte

für andere aquatische Flora (Makrophyten) entsprechen den in der

Interkalibrierungsentscheidung der Kommission (2008/915/EG) angegebenen Grenzwerten

für Makrophyten in Seen oder sind etwas strenger als sie. Die für Chlorophyll-a in Seen der

FGE Oder gemeldeten Stufengrenzwerte stimmen mit den Werten in der

Interkalibrierungsentscheidung der Kommission (2008/915/EG) vollständig überein. Für den

gemeldeten See in der FGE Maas (siehe auch Kapitel 4 dieses Anhangs) sind keine

Stufengrenzwerte angegeben.

Für die Küstengewässer der FGE Oder, Schlei/Trave und Warnow/Peene entsprechen die

gemeldeten Stufengrenzwerte für Angiospermen und Phytoplankton den Werten in der

Interkalibrierungsentscheidung der Kommission (2008/915/EG). Für die FGE Ems und Weser

entsprechen diese gemeldeten Stufengrenzwerte denen der Interkalibrierungsentscheidung

teilweise. Für die FGE Eider stimmen die Werte überein. Für Angiospermen werden jedoch

für denselben nationalen Typ zwei Sätze von Grenzwerten gemeldet, von denen nur einer mit

den Werten der Interkalibrierungsentscheidung (0,9 für SG/G und 0,7 für G/M)

übereinstimmt, während die Werte des anderen Satzes weniger streng sind (0,8 für SG/G und

0,6 für G/M).

Im Hinblick auf die Übertragung der Ergebnisse der Interkalibrierung auf die deutschen

Typen von Oberflächengewässern bleiben einige Fragen offen. Dies betrifft insbesondere

Flüsse, Seen und Küstengewässer in den FGE Ems, Weser, Oder, Maas und Eider. Allerdings

entsprechen die Stufengrenzwerte für Makroinvertebraten in Flüssen, wie den vorstehenden

Absätzen zu entnehmen ist, für sämtliche FGE den Werten der Interkalibrierungsentscheidung

der Kommission. Für Seen wurden die Ergebnisse der Interkalibrierung in den FGE Elbe,

Schlei/Trave und Warnow/Peene vollständig und in der FGE Donau teilweise auf die

nationalen Typen übertragen. Für Küstengewässer ist in den FGE Schlei/Trave und

Warnow/Peene eine vollständige und in der FGE Elbe eine teilweise Übertragung der

Interkalibrierungswerte auf die nationalen Typen gegeben.

Page 58: über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) … · 2015. 10. 13. · BEWIRTSCHAFTUNGSPLÄNEN UND DER EINHALTUNG DIESER PLÄNE Die Bewirtschaftungspläne wurden am

57

FGE

Flüsse Seen Übergangsgewässer Küstengewässer

Ph

yto

pla

nk

ton

Ma

kro

ph

yte

n

Ph

yto

ben

tho

s

Ma

kro

zoo

ben

tho

s

Fis

che

Ph

ysi

ka

lisc

h-

chem

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e

Hy

dro

mo

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olo

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che

Ph

yto

pla

nk

ton

Ma

kro

ph

yte

n

Ph

yto

ben

tho

s

Ma

kro

zoo

ben

tho

s

Fis

che

Ph

ysi

ka

lisc

h-

chem

isch

e

Hy

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mo

rph

olo

gis

che

Ph

yto

pla

nk

ton

Ma

kro

alg

en

An

gio

sper

men

Ma

kro

zoo

ben

tho

s

Fis

che

Ph

ysi

ka

lisc

h-

chem

isch

e

Hy

dro

mo

rph

olo

gis

che

Ph

yto

pla

nk

ton

Ma

kro

alg

en

An

gio

sper

men

Ma

kro

zoo

ben

tho

s

Ph

ysi

ka

lisc

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chem

isch

e

Hy

dro

mo

rph

olo

gis

che

DE1000 – – – – – – – – – – – – –

DE2000 – – – – – – – – – – – – –

DE3000

DE4000

DE5000

DE6000 – – – – – – –

DE7000 – – – – – – – – – – – – –

DE9500

DE9610 – – – – – – –

DE9650 – – – – – – –

Tabelle 7.1.1: Verfügbarkeit biologischer Bewertungsverfahren

Bewertungsverfahren für alle BQK vollständig erarbeitet

Bewertungsverfahren für alle oder einige BQK teilweise erarbeitet oder in Entwicklung

Bewertungsverfahren für BQK nicht erarbeitet, keine Angaben zu Bewertungsverfahren, unklare Angaben

– Gewässerkategorie nicht relevant Quelle: Bewirtschaftungspläne

Page 59: über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) … · 2015. 10. 13. · BEWIRTSCHAFTUNGSPLÄNEN UND DER EINHALTUNG DIESER PLÄNE Die Bewirtschaftungspläne wurden am

58

7.2 Anwendung der Verfahren und Ergebnisse für den ökologischen Zustand

Der deutsche RAKON-Leitfaden besagt eindeutig, dass an Überblicksüberwachungsstellen

sämtliche Qualitätskomponenten zu überwachen sind. Es wurden Angaben zu den an

Überblicksüberwachungsstellen überwachten biologischen Qualitätskomponenten übermittelt.

Für 210 Überblicksüberwachungsstellen an Flüssen, 49 Stellen an Seen, 19 Stellen in

Küstengewässern und eine Stelle in einem Übergangsgewässer wurden Daten zu allen

biologischen Qualitätskomponenten gemeldet. Daraus ergibt sich, dass für eine Reihe von

Überblicksüberwachungsstellen keine Angaben übermittelt und nicht alle biologischen

Qualitätskomponenten bewertet worden sind. Begründet wurde dies damit, dass eine BQK

nicht in das Überwachungsprogramm aufgenommen wurde, wenn kein sinnvolles Ergebnis zu

erwarten war. Dies betrifft beispielsweise die BQK Fische in Flüssen mit sehr starkem Gefälle

oder im Hochgebirge, wo sich die natürliche Artenzusammensetzung nicht für eine

Bewertung eignet. Ferner kann die BQK Phytoplankton im planktonarmen Bereich von

Übergangsgewässern zu unplausiblen Einstufungen führen. Weitere Erläuterungen zu

fehlenden Ergebnissen biologischer Bewertungen enthielten die verfügbaren

Bewirtschaftungspläne und Quellen nicht.

An allen Überblicksüberwachungsstellen im gesamten Hoheitsgebiet wurden sämtliche

allgemeinen physikalisch-chemischen Parameter gemessen. Das Gleiche gilt für andere

spezifische Schadstoffe, die an allen 287 Überblicksüberwachungsstellen für Flüsse, 36

Stellen für Seen, 32 Stellen für Küstengewässer und 5 Stellen für Übergangsgewässer in

Deutschland gemessen wurden. Bei den hydromorphologischen Parametern stellt sich die

Situation sehr heterogen dar und bleibt für die verschiedenen Parameter und regionalen

Aspekte unklar. Nach der offiziellen Übermittlung der deutschen Bewirtschaftungspläne

teilten die deutschen Behörden mit, es sei ein harmonisiertes Bewertungsverfahren

(„Strukturkartierung“) verwendet worden und die Bewertung der Hydromorphologie an

Überblicksüberwachungsstellen sei durch Einbeziehung von Komponenten eines nicht an der

Überwachungsstelle befindlichen Wasserlaufs erfolgt. Sie erklärten weiter, eine Bewertung an

der Überwachungsstelle selbst führe nicht zu brauchbaren Ergebnissen. Dieses Verfahren

kann eine geringfügig abweichende Auswahl von Überwachungsstellen bedeuten. Deshalb

liegen bestimmte hydromorphologische Parameter unter Umständen nicht für den genauen

Standort einer Überblicksüberwachungsstelle vor, sind aber dennoch auf sie übertragbar und

gültig.

Im Allgemeinen wurden zur Ermittlung bedeutsamer Belastungen und Einwirkungen die

empfindlichsten biologischen Qualitätskomponenten ausgewählt. Dies spiegelt sich in der

Konzeption der operativen Überwachungsnetze wider. Es lassen sich unterschiedliche

Auffassungen darüber erkennen, welche BQK auf eine bestimmte Belastung/Einwirkung am

empfindlichsten reagiert. Für die operative Überwachung der Flüsse in den FGE Donau,

Weser, Elbe, Maas, Eider, Schlei/Trave und Warnow/Peene werden zur Bewertung des

ökologischen Zustands in Bezug auf bestimmte Belastungen/Einwirkungen eindeutig die

empfindlichsten BQK verwendet. In der FGE Oder werden zur Bewertung des Zustands im

Rahmen der operativen Überwachung alle BQK gemessen. Auch für die Flüsse in den FGE

Rhein, Ems und Weser werden zur Bewertung des ökologischen Zustands offenbar sämtliche

BQK überwacht.

Für die operative Überwachung von Seen, Übergangs- und Küstengewässern in den FGE

Donau, Weser, Elbe, Maas, Eider, Schlei/Trave und Warnow/Peene werden zur Untersuchung

bestimmter Belastungen und Einwirkungen die empfindlichsten BQK verwendet. In der FGE

Oder werden zur belastungsbezogenen Bewertung des ökologischen Zustands von Seen

wiederum alle BQK gemessen, während für Küstengewässer nur die BQK

Page 60: über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) … · 2015. 10. 13. · BEWIRTSCHAFTUNGSPLÄNEN UND DER EINHALTUNG DIESER PLÄNE Die Bewirtschaftungspläne wurden am

59

Makroinvertebraten sowie eine nicht näher definierte unterstützende allgemeine

Qualitätskomponente verwendet wird. Für die Bewertung des ökologischen Zustands von

Seen in der FGE Rhein werden die empfindlichsten BQK verwendet. Welche dies sind, wird

jedoch nicht mitgeteilt. Den Berichten für die FGE Ems und Weser zufolge wurden für Seen

alle BQK bis auf einige Komponenten wie „andere Arten“ und Fische gemessen. Abgesehen

von Komponenten wie Hydromorphologie und „andere nationale Schadstoffe“ sind

unterstützende Qualitätskomponenten Bestandteil der operativen Überwachung. In den

Übergangsgewässern der genannten FGE werden die BQK Phytoplankton, prioritäre

Schadstoffe, nichtprioritäre spezifische Schadstoffe und andere nationale Schadstoffe55

nicht

gemessen, während alle anderen BQK und unterstützenden QK überwacht werden. Für die

betreffenden Küstengewässer werden alle BQK mit Ausnahme von Komponenten wie andere

Arten und hydromorphologische Qualitätskomponenten überwacht.

Im Hinblick auf die Zuverlässigkeit, Genauigkeit und Unsicherheit der

Überwachungsergebnisse sind die Angaben dürftig. Es wird berichtet, dass für alle FGE und

Gewässerkategorien bestimmte Verfahren angewandt werden, ohne jedoch im Einzelnen

anzugeben, welche dies sind. Dies wird für viele FGE damit begründet, dass die

Bewertungsverfahren erst kürzlich entwickelt worden sind. Bewertungsunsicherheiten sind

durch jahreszeitliche und jährliche Schwankungen bedingt. Die Probenahme zu bestimmten

Zeiten des Jahres verbessert die Zuverlässigkeit (Makrozoobenthos, Makrophyten und

Fische). Probenahmen über mehrere Jahre tragen wahrscheinlich ebenfalls zur Verringerung

der Unsicherheit bei.

In allen Bewirtschaftungsplänen für alle deutschen FGE wird angegeben, dass die

Unsicherheiten reduziert werden sollen. Dies umfasst unter anderem die Einrichtung bislang

fehlender Referenzüberwachungsstellen, die Vervollständigung von Datenbanken durch

Weiterentwicklung von Bewertungsverfahren und -methoden, den Abschluss der

Interkalibrierung und die Ausweitung des Datenaustauschs.

7.3 Für Einzugsgebiete spezifische Schadstoffe

FGE CAS-Nummer Stoff Wasserkörper, die keinen

guten Zustand aufweisen (%)

DE1000 Bentazon

DE1000 Chloridazon

DE1000 Kupfer Oberflächenwasserkörper in

Bayern (Illerkanal)

DE1000 Dibutylzinn 1 Oberflächenwasserkörper in

Bayern (Lech)

DE1000 Dichlorprob

DE1000 MCPA

DE1000 MCPA BW: 1 Wasserkörper

(Stehebach)

DE1000 Mecoprob

DE1000 Metolachlor

DE2000 Bentazon Bayern – „einige“

landwirtschaftliche Flächen

DE2000

Bentazon, Chloridazon,

Linuron, Dimethoat,

Dichlorprop, MCPa,

Mecoprop, Parathionethyl

Bewirtschaftungsplan von RP,

61 Wasserkörper, die aufgrund

dieser Stoffe keinen guten

ökologischem Zustand

aufweisen – keine

55 Zur Überwachung von nichtspezifischen Schadstoffen werden unterschiedliche Angaben gemacht.

Page 61: über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) … · 2015. 10. 13. · BEWIRTSCHAFTUNGSPLÄNEN UND DER EINHALTUNG DIESER PLÄNE Die Bewirtschaftungspläne wurden am

60

FGE CAS-Nummer Stoff Wasserkörper, die keinen

guten Zustand aufweisen (%)

Disaggregation

DE2000 Schwermetalle (Arsen,

Chrom, Kupfer, Zink)

Bewirtschaftungsplan von

Hessen, rund 9 Wasserkörper

DE2000 MCPA BW, Neckar, 2 Wasserkörper

DE2000 Mecoprop (MCPP) BW, Neckar, 2 Wasserkörper

DE2000

Mecoprop, MCPA,

Dichlorprop, Chloridazon,

Bentazon

BW, Alpenrhein-Bodensee,

landwirtschaftliche Flächen; in

2 Wasserkörpern ist der gute

ökologische Zustand

„gefährdet“, aber nicht „nicht

gut“

DE2000 Nichtprioritäre Schwermetalle

Bewirtschaftungsplan von

NRW, in 19,8% des Gebiets

von NRW liegt eine

„erhebliche Belastung“ durch

diese Stoffe vor

DE2000 Nichtprioritäre PSM

Bewirtschaftungsplan von

NRW, 3% der Wasserkörper

von NRW erfüllen die

Umweltqualitätsnormen nicht

DE2000 Parathion-Ethyl BW, Neckar, 1 Wasserkörper

DE2000 PCB Bewirtschaftungsplan von

Hessen, 11 Wasserkörper

DE2000 PCB 153 Bewirtschaftungsplan von RP,

Zahl der Wasserkörper fehlt

DE2000 polychloriertes Biphenylen

(PCB) 138

Bewirtschaftungsplan von RP,

Zahl der Wasserkörper fehlt

DE2000 PSM (Pestizide) Bewirtschaftungsplan von

Hessen, etwa 51 Wasserkörper

DE2000 PSM (Pestizide) insgesamt

BW, Main: 2 Wasserkörper,

Oberrhein: 4 Wasserkörper, die

keinen guten ökologischen

Zustand aufweisen

DE2000 Pyrazon (Chloridazon) BW, Neckar, 1 Wasserkörper

DE2000 Zink Bewirtschaftungsplan von RP,

3 Oberflächenwasserkörper

DE3000 Arsen 4,1% der

Oberflächenwasserkörper

DE3000 Kupfer

DE3000 Stickstoff

DE3000 PCB 52

DE3000 Phosphor

DE3000 Zink

DE4000 Chlorid Werra und Weser

DE4000 Kalium Werra und Weser

DE4000 Magnesium Werra und Weser

DE5000

DE6000

DE7000 Arsen

DE7000 Chrom 0,1% der

Oberflächenwasserkörper

DE7000 Kupfer

DE7000 Dichlorvos

DE7000 Fenthion

DE7000 Hexazinon

DE7000 MCPA

DE7000 Mecoprop

Page 62: über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) … · 2015. 10. 13. · BEWIRTSCHAFTUNGSPLÄNEN UND DER EINHALTUNG DIESER PLÄNE Die Bewirtschaftungspläne wurden am

61

FGE CAS-Nummer Stoff Wasserkörper, die keinen

guten Zustand aufweisen (%)

DE7000 Stickstoff

DE7000 PCB 52

DE7000 Phosphorsäuretributylester

DE7000 Phosphor

DE7000 Zink

DE9500 Stickstoff

DE9500 Phosphor

DE9610 Bentazon 7 Wasserkörper

DE9610 Malathion 1 Wasserkörper

DE9610 Mecoprop 1 Wasserkörper

DE9610 Stickstoff

DE9610 Phosphor

DE9650 Stickstoff

DE9650 Phosphor

Tabelle 7.3.1: Für Einzugsgebiete spezifische Schadstoffe, aufgrund deren kein guter Zustand erreicht ist

Quelle: Bewirtschaftungspläne

8. AUSWEISUNG ERHEBLICH VERÄNDERTER WASSERKÖRPER (HMWB)

UND BEWERTUNG DES GUTEN ÖKOLOGISCHEN POTENZIALS

Abbildung 8.1: Karte der prozentualen Anteile erheblich veränderter und künstlicher Wasserkörper an den

einzelnen Flussgebietseinheiten

0 – 5 %

5 – 20 %

20 – 40 %

40 – 60%

60 – 100 %

Keine Daten gemeldet

Flussgebietseinheiten

Nicht-EU-Länder

Quelle: WISE, Eurostat (Ländergrenzen)

In Deutschland schwankt die Zahl der als erheblich verändert ausgewiesenen Fließgewässer

stark zwischen den einzelnen FGE: Während in der FGE Donau 11,59 % der Fließgewässer

Page 63: über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) … · 2015. 10. 13. · BEWIRTSCHAFTUNGSPLÄNEN UND DER EINHALTUNG DIESER PLÄNE Die Bewirtschaftungspläne wurden am

62

als HMWB ausgewiesen werden, sind es in der FGE Maas 62,56 % der Flusswasserkörper.

Der bundesweite Durchschnitt liegt bei 38,92 %. Für Seen liegen die Werte zwischen 0 % in

den FGE Oder, Maas, Eider und Schlei/Trave und 50 % in der FGE Ems. Der bundesweite

Durchschnitt beträgt 12,92 %. Übergangsgewässer sind zu 100 % erheblich verändert und

Küstengewässer (bundesweiter Durchschnitt) zu 6,76 %.

Im Falle von künstlichen Wasserkörpern (AWB) werden zwischen 5,31 % (FGE Donau) und

36,64 % (FGE Oder) der Flusswasserkörper ausgewiesen. Die Werte für die einzelnen FGE

sind der nachstehenden Abbildung zu entnehmen. Der bundesweite Durchschnitt liegt bei

15,29 %. Für Seen liegen die Werte zwischen 0 % in den FGE Warnow/Peene und

Schlei/Trave und 100 % in der FGE Maas. Der bundesweite Durchschnitt beträgt 15,59 %.

8.1 Ausweisung von erheblich veränderten Wasserkörpern

Die wichtigsten für die Ausweisung verantwortlichen Wassernutzungen sind Schifffahrt,

Freizeitnutzung, Wasserversorgung, Stromerzeugung, Bewässerung, Wasserregulierung,

Schutz vor Überflutungen, Landentwässerung und andere menschliche Aktivitäten wie

Besiedlung und Denkmalschutz.

Die genannten Wassernutzungen erfordern verschiedenartige physikalische Veränderungen an

den Wasserkörpern, wie etwa Dämme, Wehre, Polder oder Laufänderungen. Der

Zusammenhang zwischen diesen physikalischen Veränderungen und der Ausweisung von

Wasserkörpern als HMWB oder AWB wurde lediglich in den Bewirtschaftungsplänen für die

FGE Oder, Warnow/Peene, Donau und Weser hervorgehoben. Für alle FGE wird erwähnt,

dass Wehre zur Ausweisung eines Wasserkörpers als HMWB oder AWB führen. Im

Bewirtschaftungsplan für die FGE Warnow/Peene werden auch Laufänderungen, Uferverbau

und Landgewinnung genannt. Der Bewirtschaftungsplan für die FGE Weser weist darauf hin,

dass landwirtschaftliche Landnutzung (einschließlich Entwässerung) zu morphologischen

Veränderungen in Gewässern geführt hat.

Bei der Ausweisung von Wasserkörpern als HMWB wurde der CIS-Leitfaden Nr. 4 entweder

vollständig (Oder, Maas, Eider, Schlei/Trave, Ems, Weser) befolgt oder es wurden einige,

aber nicht alle Schritte ausgeführt (Warnow/Peene, Donau, Elbe). Die an der FGE Rhein

beteiligten Bundesländer hielten sich ebenfalls an den CIS-Leitfaden Nr. 4, doch nicht alle

Länder führten alle im Leitfaden vorgegebenen Schritte aus. Die Bewirtschaftungspläne

geben keine Auskunft darüber, welche Unsicherheiten bei der Ausweisung berücksichtigt

wurden. Es wurde ein spezifischer Leitfaden für Deutschland erarbeitet (LAWA-Arbeitshilfe

zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (2003)), der in WISE und einigen Plänen

erwähnt wird, aber nicht offiziell übermittelt wurde.

8.2 Methodik zur Festlegung des guten ökologischen Potenzials (GEP)

Alle deutschen FGE haben gutes ökologisches Potenzial definiert. Dabei wurden sowohl der

referenzbezogene Ansatz (nach dem CIS-Leitfaden) als auch der an

Verbesserungsmaßnahmen orientierte Ansatz (Prager Ansatz) angewandt. Der

referenzbezogene Ansatz kam den Berichten zufolge in den FGE Eider, Schlei/Trave und

Donau zur Anwendung, der Prager Ansatz hingegen für die FGE Oder, Maas, Warnow/Peene,

Ems, Weser und Elbe. In der FGE Rhein wurde je nach beteiligtem Bundesland der eine oder

der andere Ansatz verwendet. Im Fall von NRW werden beide Ansätze beschrieben, jedoch

wurde der Prager Ansatz angewandt. In den Bewirtschaftungsplänen von Baden-Württemberg

und Thüringen heißt es ausdrücklich, dass nach dem Prager Ansatz vorgegangen wurde. Bei

Hessen ist nicht ganz klar, welcher Ansatz verfolgt wurde, höchstwahrscheinlich jedoch der

Prager Ansatz. Den Angaben zufolge ist das gute ökologische Potenzial definiert als 70 %

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63

aller Maßnahmen, die zum Erreichen des höchsten ökologischen Potenzials erforderlich

wären. Nähere Ausführungen enthält der Plan nicht. Im Bewirtschaftungsplan von Rheinland-

Pfalz ist das gute ökologische Potenzial zwar definiert, Angaben zum verfolgten Ansatz

fehlen jedoch. Der Bewirtschaftungsplan des Saarlandes für den Rhein verweist hinsichtlich

der Methodik zur Ausweisung von HMWB auf ein spezielles methodisches Handbuch

(Anhang VI). Dieses Handbuch wurde nicht übermittelt und findet sich auch nicht im Internet.

Deshalb bleibt unklar, nach welchem Ansatz im Saarland vorgegangen wurde. In Bayern wird

der CIS-Ansatz nicht ausdrücklich genannt, doch nach dem beschriebenen Ansatz beruht das

gute ökologische Potenzial auf einem referenzbezogenen Ansatz (oder CIS-Ansatz). Anders

ausgedrückt stützte sich die Bewertung des guten ökologischen Potenzials auf die Definition

und Bewertung des guten ökologischen Zustands. In Bayern wurde eine zusätzliche Prüfung

durchgeführt, wenn eine Nutzung zu einer Typenänderung führte (z. B. von einem Fluss

durch Errichtung eines Damms zu einem See). Lag keine Typenänderung vor, wurde die

„Klasse“ geändert.

9. BEWERTUNG DES CHEMISCHEN ZUSTANDS VON

OBERFLÄCHENGEWÄSSERN

9.1 Methodischer Bewertungsansatz

In allen deutschen FGE wurde der chemische Zustand anhand von Umweltqualitätsnormen

bestimmt. Nahezu alle prioritären Stoffe wurden gemessen und bewertet. Ausnahmen sind

durch das Fehlen geeigneter Analyseinstrumente bedingt, etwa für bromierten Diphenylether

(BY), C10-13-Chloralkane (BW und BY) oder Tributylzinnverbindungen (BY). Die in

bestimmten Bundesländern nicht gemessenen prioritären Stoffe sind in der nachfolgenden

Tabelle aufgeführt. Es wird deutlich, dass der wichtigste Grund fehlende Normen sind. Zur

fehlenden Analyse des Saarlandes wurden keine Angaben gefunden. Die einzelnen zur

Gruppe PAK (polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe, Stoff Nr. 28 in Anhang I der

Richtlinie 2008/105) zählenden Stoffe wurden in allen Bundesländern gemessen. Dies reicht

aus, um die Einhaltung der Umweltqualitätsnorm zu beurteilen (für den Gruppenparameter

PAK ist in der Richtlinie 2008/105 keine Umweltqualitätsnorm festgelegt).

CAS-

Nummer Bezeichnung des Stoffes Bundesländer

32534-81-9 Bromierte Diphenylether* BE, BW, BY, S, TH

85535-84-8 C10-13-Chloralkane*

BE, BW, BY, HE, NRW, SH, SL,

TH

117-81-7 Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP) SL

115-29-7 Endosulfan SL

118-74-1 Hexachlorbenzol SL

87-68-3 Hexachlorbutadien SL

608-73-1 Gamma-Hexachlorocyclohexan SL

84852-15-3 Nonylphenol SL

140-66-9 4-(2,4,4-Trimethylpentan-2-yl)phenol SL

608-93-5 Pentachlorbenzol SL

Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe

(PAK)** HH, NI, NRW, RP, SL

36643-28-4 Tributylzinnverbindungen BE, SL

12002-48-1 Trichlorbenzol SL

Tabelle 9.1.1: Stoffe, die in den Bundesländern für die Bewertung des chemischen Zustands nicht überwacht

werden konnten

Quelle: Bewirtschaftungspläne

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64

Im Hinblick auf Umweltqualitätsnormen wurde Anhang I der Richtlinie 2008/105/EG56

grundsätzlich angewandt, obwohl sie damals noch nicht in nationales Recht umgesetzt war

(Ausnahmen werden nachstehend beschrieben). Abweichungen betrafen zum Zeitpunkt der

Meldungen einzelne oder wenige Stoffe in einigen Bundesländern. Eine Beschreibung jedes

einzelnen Falls würde jedoch den Rahmen dieser Zusammenfassung sprengen. Je nach Stoff

entsprachen die nationalen Normen zum damaligen Zeitpunkt bisweilen den EU-weiten

Umweltqualitätsnormen oder waren strenger bzw. weniger streng als sie. Der

Bewirtschaftungsplan für die FGE Weser und Niedersachsen (Ems) beziehen sich lediglich

auf die zur damaligen Zeit verbindlichen nationalen Vorschriften. Für den Weser-Plan betrifft

dies nationale Umweltqualitätsnormen für drei Stoffe. In den meisten Fällen werden die

Angaben zu nationalen und EU-weiten Umweltqualitätsnormen getrennt gemeldet, und im

Allgemeinen wurden die nationalen Umweltqualitätsnormen und Stoffe parallel zu den EU-

weiten Stoffen und Umweltqualitätsnormen überwacht.

Zur internationalen Harmonisierung der Umweltqualitätsnormen werden in einigen Plänen

(z. B. für die Elbe) die (durch fehlende EU-weite Grenzwerte zum Zeitpunkt der Meldungen

bedingten) Unterschiede zwischen den Umweltqualitätsnormen der Anrainerstaaten

angegeben.

Für das gesamte Bundesgebiet wurden keine Durchmischungsbereiche gemeldet. Auf das

Thema wird lediglich einmal indirekt Bezug genommen. Deutschland weist keine

Durchmischungsbereiche aus, sondern wendet das Konzept einer für den Zustand des

gesamten Wasserkörpers repräsentativen Überwachungsstelle an. Lediglich Nordrhein-

Westfalen bezeichnet Durchmischungsbereiche als Kriterium für die Auswahl der

Überwachungsstellen.

Die Messfrequenzen und -zyklen für prioritäre Stoffe sind nicht an allen

Überblicksüberwachungsstellen und operativen Überwachungsstellen gleich (vgl. die Tabelle

im Kapitel „Überwachung von Oberflächengewässern und Grundwasser“). Daraus ergeben

sich sowohl für die berechneten Jahresdurchschnittswerte als auch für die ermittelten

Höchstwerte unterschiedliche Grade der Zuverlässigkeit und Genauigkeit. Die vorliegenden

Berichte enthalten keine Angaben dazu, ob und wie die verschiedenen Grade der

Zuverlässigkeit und Genauigkeit bei der Beurteilung der Einhaltung der

Umweltqualitätsnormen berücksichtigt wurden.

Gemäß Anhang I Teil B der Richtlinie 2008/105/EG bezog sich die Bewertung der

chemischen Qualität auf die (filtrierte/gesamte) Wasserprobe. Im Saarland wurden keine

Bewertungen von Hexachlorbenzol, Hexachlorbutadien und Quecksilber für Biota gemeldet,

weil geeignete Analyseinstrumente bzw. -methoden fehlten. Aus demselben Grund wurden

für alle FGE keine Untersuchungen prioritärer Stoffe in Sedimenten gemeldet. Diese

Untersuchungen werden nachgeholt, sobald die entsprechenden Verfahren zur Verfügung

stehen.

Die Bioverfügbarkeit (nach Anhang I Teil B Ziffer 3 Buchstabe b) wird in einigen FGE für

Cadmium in Verbindung mit der Wasserhärte aufgeführt. Ob es sich dabei um einen in allen

FGE/Bundesländern harmonisierten Ansatz handelt, bleibt unklar.

Hintergrundkonzentrationen wurden bei der Bewertung nicht berücksichtigt (aufgrund

fehlender Leitlinien zur Festlegung der Hintergrundwerte). NRW geht auf die diesbezüglichen

56 Es gibt eine Abweichung für Chlorpyrifos (JD 0,1 anstelle von 0,03 und ZHK 0,3 statt 0,1). Es wird davon

ausgegangen, dass es sich dabei nur um einen Meldefehler und keinen technischer Fehler bei der

Bewertung/Einstufung des Zustands handelt.

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65

Pläne ein und hat vor, Hintergrundkonzentrationen einzuführen, sobald dafür einheitliche

Normen bestehen.

Stoffe, die Überschreitungen verursachen, betroffene Wasserkörper (Typen)

811 (8 %) von insgesamt 9860 Wasserkörpern in Deutschland erreichen keinen guten

chemischen Zustand. Bei weiteren 350 Wasserkörpern (3,5 %), davon 300 natürliche

Flusswasserkörper, wird der Zustand als unbekannt eingestuft bzw. werden keine Angaben

gemacht.

In der folgenden Tabelle57

wird diese Gesamtzahl nach FGE und aggregierten Stoffgruppen

(Schwermetalle, Pestizide, industrielle und andere Schadstoffe) aufgeschlüsselt. Für einzelne

Stoffe lassen die verfügbaren Quellen aufgrund der unterschiedlichen Strukturen der

Bewirtschaftungspläne und Berichtsformate (% der Flusslänge, Anzahl der Wasserkörper)

keine Aufschlüsselung zu. Das Nichterreichen des guten chemischen Zustands war

hauptsächlich den Stoffgruppen andere Schadstoffe und Schwermetalle (vor allem Blei,

Cadmium und ihre Verbindungen) zuzuschreiben, gefolgt von Pestiziden.

FGE

Schwermetalle –

aggregiert

Pestizide –

aggregiert

Industrielle

Schadstoffe –

aggregiert

Andere Schadstoffe

– aggregiert

Zahl % Zahl % Zahl % Zahl %

DE1000 2 0,3 6 0,89 1 0,45

DE2000 103 4,52 106 4,65 14 0,61 125 5,48

DE3000 14 2,71 8 1,55 22 4,26

DE4000 52 3,68 24 1,7 14 0,99

DE5000 37 1,18 4 0,13 13 0,41 107 3,41

DE6000 2 0,4 5 0,99

DE7000 18 7,89 23 10,09 4 1,75 4 1,75

DE9500

DE9610 1 0,29

DE9650

Gesamt 228 2,51 172 1,89 31 0,34 278 3,06

Tabelle 9.1.2: Zahl und prozentualer Anteil von Wasserkörpern, die keinen guten chemischen Zustand erreichen,

aufgeschlüsselt nach FGE

Quelle: WISE

10. BEWERTUNG DES GRUNDWASSERZUSTANDS

Als die Bewirtschaftungspläne erstellt wurden, war die Grundwassertochterrichtlinie (GWTR)

im Gegensatz zu heute noch nicht in deutsches Recht umgesetzt. Die Bewertung beruhte

daher auf den Anforderungen der WRRL und einem von der LAWA erarbeiteten Leitfaden

57 Die Tabelle kann Doppelzählungen enthalten, wenn das Nichterreichen des guten chemischen Zustands bei

einem Wasserkörper mehr als einer Stoffgruppe zuzuschreiben ist.

Page 67: über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) … · 2015. 10. 13. · BEWIRTSCHAFTUNGSPLÄNEN UND DER EINHALTUNG DIESER PLÄNE Die Bewirtschaftungspläne wurden am

66

zur fachlichen Umsetzung der GWTR, der in Einklang mit der Wasserrahmenrichtlinie und

der Grundwassertochterrichtlinie steht.

Den Berichten zufolge befanden sich in Deutschland im Jahr 2009 etwa 62 % (609) der 989

Grundwasserkörper (GWK) (entspricht 63 % der Fläche) in einem guten chemischen und

mengenmäßigen Zustand. Für 2015 wird ein Anstieg um 5 % (bezogen auf die Zahl und die

Fläche der Grundwasserkörper) erwartet. Auf Ebene der FGE lag der Anteil der in einem

guten Zustand befindlichen GWK 2009 zwischen 26 und 84 % (28 – 86 % der Fläche). Er soll

bis 2015 auf 38 – 91 % (28 – 96 % der Fläche) steigen. Eine Verbesserung des guten Zustands

zwischen 2009 und 2015 wird den Berichten zufolge in 4 von 10 FGE erwartet (FGE Donau,

Rhein, Elbe und Oder).

Da die deutschen Grundwasserkörper sehr unterschiedliche Größen aufweisen (0,014 km² bis

5.577 km²), kann der Anteil der in gutem Zustand befindlichen Grundwasserkörper deutlich

vom prozentualen Anteil ihrer Fläche abweichen. So waren 2009 in der FGE Oder 26 % der

Grundwasserkörper in gutem Zustand, ihre Fläche machte jedoch 69 % der Gesamtfläche der

Grundwasserkörper in dieser FGE aus.

10.1 Chemischer Zustand des Grundwassers

In allen Bewirtschaftungsplänen und Teilbewirtschaftungsplänen wird berichtet, dass zur

Bewertung des chemischen Zustands des Grundwassers nicht nur untersucht wurde, ob die

Überschreitungen von Qualitätsnormen und Schwellenwerten für Grundwasser eine

signifikante Gefährdung der Umwelt darstellen, sondern auch die Auswirkungen des

Grundwassers auf verbundene aquatische und abhängige terrestrische Ökosysteme sowie

Salzintrusion und die Beeinträchtigung der Grundwassernutzungen durch den Menschen

berücksichtigt wurden.

Wie aus dem Meldungen hervorgeht, befanden sich 620 (ca. 63 % bezogen auf die Zahl und

Fläche) der 989 Grundwasserkörper im Jahr 2009 in gutem chemischem Zustand, wobei sich

der Anteil auf FGE-Ebene auf 39 – 84 % (32 – 86 % der Fläche) belief. Bei zwei

Grundwasserkörpern in der FGE Rhein ist der Zustand unbekannt. Insgesamt 365

Grundwasserkörper erreichten wegen Überschreitungen von Qualitätsnormen oder

Schwellenwerten keinen guten chemischen Zustand und bei vier Grundwasserkörpern führten

Salzinstrusionen zu einem schlechten Zustand. Den Berichten zufolge führten weder das

Nichterreichen von Umweltzielen bei verbundenen Oberflächenwasserkörpern noch eine

signifikante Verschlechterung des ökologischen oder chemischen Zustands dieser

Wasserkörper noch signifikante Schädigungen terrestrischer Ökosysteme, die direkt von dem

betreffenden Grundwasserkörper abhängen, bei irgendeinem Grundwasserkörper zur

Ausweisung eines schlechten Zustands.

Angaben zur Anzahl der als gefährdet eingestuften Grundwasserkörper oder Gruppen von

Grundwasserkörpern sowie über die Schadstoffe und Verschmutzungsindikatoren, die zu

dieser Einstufung beitragen, wurden kaum gemacht. Baden-Württemberg und Bayern sind die

einzigen beiden Länder, die für ihren jeweiligen Anteil an den FGE Donau und Rhein

derartige Angaben machen. Diese Angaben waren anhand der Ergebnisse der

überblicksweisen Überwachung aktualisiert worden und wurden in den

Bewirtschaftungsplänen in Kartenform präsentiert. Ökosysteme wurden bei den Bewertungen

zwar berücksichtigt, jedoch wurden keine weiteren Angaben zur Definition einer

signifikanten Verschlechterung des Zustands aquatischer Ökosysteme und signifikanter

Schädigungen terrestrischer Ökosysteme oder zum Bewertungsverfahren gemacht.

In allen deutschen Bewirtschaftungsplänen wurde das Ausmaß der Überschreitung von

Qualitätsnormen und Schwellenwerten nach einem bundesweit einheitlichen Konzept

Page 68: über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) … · 2015. 10. 13. · BEWIRTSCHAFTUNGSPLÄNEN UND DER EINHALTUNG DIESER PLÄNE Die Bewirtschaftungspläne wurden am

67

beurteilt, das in einem LAWA-Leitfaden übersichtlich beschrieben und in WISE in

zusammengefasster Form dargestellt ist. Keine Angaben wurden zu Grundwasserkörpern

gemacht, deren chemischer Zustand trotz Überschreitung von Qualitätsnormen oder

Schwellenwerten als gut eingestuft wurde. Die deutschen Behörden haben lediglich kürzlich

eine allgemeine Liste aufgetretener Überschreitungen von Stoffkonzentrationen auf

Länderebene, nicht jedoch auf Ebene der FGE oder Grundwasserkörper übermittelt.

Deutschland hat bundesweite Grundwasserschwellenwerte festgelegt, die in allen FGE

einheitlich angewandt und an WISE gemeldet wurden. Alle Werte sind in einem

ausführlichen Leitfaden der LAWA (Geringfügigkeitsschwellenwerte) dargelegt. Dieser

enthält Werte für alle Stoffe nach Anhang II, ausgenommen Ammonium, für das die LAWA

erst später einen Schwellenwert bestimmt hat. In dem Leitfaden sind Schwellenwerte für

insgesamt 71 Stoffe oder Stoffgruppen, einschließlich der in Anhang II enthaltenen,

aufgeführt, die nicht nur im Zusammenhang mit der Umsetzung der WRRL in Deutschland

als grundwassergefährdend eingestuft sind. Die Werte werden in Einklang mit den

Anforderungen in Anhang II der Grundwassertochterrichtlinie von ökotoxikologischen

(aquatische und terrestrische Ökosysteme) und humantoxikologischen (Trinkwassernormen)

Kriterien abgeleitet. Für natürlicherweise auftretende Stoffe wurden in den Schwellenwerten

bundesweite natürliche Hintergrundkonzentrationen berücksichtigt. Das Verfahren zur

Ableitung der bundesweiten natürlichen Hintergrundkonzentrationen wird in einem separaten

Dokument verständlich erläutert. Falls natürliche Hintergrundkonzentrationen in einem

Grundwasserkörper die entsprechenden Schwellenwerte überschreiten (etwa in der FGE

Elbe), wird nach einem im Leitfaden beschriebenen Verfahren der natürliche Hintergrundwert

für den konkreten Fall als Schwellenwert festgelegt. Diese von den bundesweiten

Schwellenwerten abweichenden individuellen Schwellenwerte wurden in den

Bewirtschaftungsplänen nicht gemeldet.

In den einzelnen Bewirtschaftungsplänen wurden bei der Bewertung des chemischen

Zustands nicht alle im LAWA-Leitfaden Geringfügigkeitsschwellenwerte festgelegten

bundesweiten Schwellenwerte berücksichtigt, sondern nur diejenigen, die im Rahmen der

Risikobewertung als relevant eingestuft wurden.

Sämtlichen Bewirtschaftungsplänen zufolge wurde das im LAWA-Leitfaden ausführlich

beschriebene einheitliche Verfahren zur Trend- und Trendumkehrermittlung angewandt. Die

Trendermittlung erfolgte bei allen als gefährdet eingestuften Grundwasserkörpern und für die

dafür verantwortlichen Stoffe. Da ausreichend lange Zeitreihen (6 Jahre) fehlten, konnte die

Trendermittlung für diesen ersten Bewirtschaftungsplan nicht in allen FGE vorgenommen

werden. Der Ausgangspunkt für die Trendumkehr (75 % der Schwellenwerte) wurde erst nach

Erstellung der Bewirtschaftungspläne festgelegt.

10.2 Mengenmäßiger Zustand des Grundwassers

Den Meldungen zufolge erreichten 38 (ca. 4 % bezogen auf die Zahl und 3 % der Fläche) der

989 Grundwasserkörper im Jahr 2009 keinen guten mengenmäßigen Zustand, wobei sich der

Anteil auf FGE-Ebene auf etwa 30 % (der Zahl und der Fläche) belief. Hauptursache für den

schlechten mengenmäßigen Zustand des Grundwassers ist, dass die Grundwasserentnahme

das Grundwasserdargebot übersteigt (bei 35 Grundwasserkörpern). Bei zwei

Grundwasserkörpern führt die Grundwasserentnahme zu einer signifikanten Verschlechterung

des Zustands von Oberflächengewässern und ein Grundwasserkörper erreichte den guten

Zustand wegen Salz- oder anderen Intrusionen nicht.

In den FGE Donau, Ems, Eider und Schlei/Trave sind alle Grundwasserkörper in einem guten

mengenmäßigen Zustand.

Page 69: über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) … · 2015. 10. 13. · BEWIRTSCHAFTUNGSPLÄNEN UND DER EINHALTUNG DIESER PLÄNE Die Bewirtschaftungspläne wurden am

68

Die Bewertung des mengenmäßigen Zustands des Grundwassers beruht in allen

Bewirtschaftungsplänen auf dem Vergleich zwischen der langfristigen mittleren Entnahme

und der langfristigen mittleren Grundwasserneubildung sowie auf der Analyse der zeitlichen

Veränderungen des Grundwasserspiegels (soweit entsprechende Zeitreihen verfügbar sind).

Hinweise auf Auswirkungen der Grundwassermenge auf die Gesundheit der verbundenen

aquatischen und vom Grundwasser abhängigen terrestrischen Ökosysteme sowie von

Salzintrusion wurden, soweit sie relevant waren, berücksichtigt. Das Bewertungsverfahren ist

in WISE, nicht jedoch in den einzelnen Bewirtschaftungsplänen beschrieben.

10.3 Schutzgebiete

Insgesamt 870 Trinkwasserschutzgebiete sind mit Grundwasserkörpern verbunden. Jedes

Schutzgebiet ist mit nur einem Grundwasserkörper verbunden und jeder Grundwasserkörper

ist mit genau einem Schutzgebiet verbunden. Alle Trinkwasserschutzgebiete sind in gutem

Zustand.

Page 70: über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) … · 2015. 10. 13. · BEWIRTSCHAFTUNGSPLÄNEN UND DER EINHALTUNG DIESER PLÄNE Die Bewirtschaftungspläne wurden am

69

FGE Gut Nicht gut Unbekannt

DE1000 45

DE2000 325

DE3000 34

DE4000 143

DE5000 208

DE6000 21

DE7000 26

DE9500 12

DE9610 17

DE9650 39

Gesamt 870 0 0

Tabelle 10.3.1: Zahl und Zustand der mit Grundwasserkörpern verbundenen Trinkwasserschutzgebiete.

Quelle: WISE

11. UMWELTZIELE UND AUSNAHMEN

In Deutschland sind gegenwärtig 9,5 % aller Oberflächenwasserkörper in einem guten oder

besseren Zustand. In den einzelnen FGE fällt dieser Anteil sehr unterschiedlich aus, wobei die

niedrigsten Werte in der FGE Ems (3,5 %) und die höchsten Werte in der FGE Donau

(23,4 %) zu verzeichnen sind. Die Situation wird sich voraussichtlich bis 2015 verbessern. Bis

dahin sollen 18,2 % der deutschen Wasserkörper einen guten oder besseren Zustand

aufweisen. Die größten Verbesserungen werden für die FGE Eider erwartet (Verbesserung um

49,1 %). Weitere Einzelheiten sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.

FGE Kategorien Gesamt Gut oder

besser 2009

Gut oder

besser

2009 (%)

Gut oder

besser

2015

Gut oder

besser

2015 (%)

Alle FGE Alle Kategorien 9863 934 9,5 1793 18,2

Donau

Alle Kategorien 671 157 23,4 275 41

Fluss 621 128 20,6 246 39,6

See 50 29 58 29 58

Rhein Alle Kategorien 2279 293 12,9 571 25,1

Fluss 2208 276 12,5 543 24,6

See 71 17 23,9 28 39,4

Ems Alle Kategorien 516 18 3,5 22 4,3

Fluss 502 17 3,4 21 4,2

See 6 1 16,7 1 16,7

Übergangsgewässer 2 0 0 0 0

Küstengewässer 6 0 0 0 0

Weser Alle Kategorien 1414 88 6,2 134 9,5

Fluss 1380 78 5,7 120 8,7

See 27 10 37 14 51,9

Übergangsgewässer 1 0 0 0 0

Küstengewässer 6 0 0 0 0

Elbe Alle Kategorien 3138 242 7,7 453 14,4

Fluss 2773 114 4,1 284 10,2

Page 71: über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) … · 2015. 10. 13. · BEWIRTSCHAFTUNGSPLÄNEN UND DER EINHALTUNG DIESER PLÄNE Die Bewirtschaftungspläne wurden am

70

FGE Kategorien Gesamt Gut oder

besser 2009

Gut oder

besser

2009 (%)

Gut oder

besser

2015

Gut oder

besser

2015 (%)

See 359 128 35,7 168 46,8

Übergangsgewässer 1 0 0 1 100

Küstengewässer 5 0 0 0 0

Oder Alle Kategorien 503 39 7,8 51 10,1

Fluss 453 25 5,5 29 6,4

See 49 14 28,6 22 44,9

Küstengewässer 1 0 0 0 0

Maas Alle Kategorien 228 23 10,1 25 11

Fluss 227 23 10,1 25 11

See 1 0 0 0 0

Eider Alle Kategorien 163 6 3,7 86 52,8

Fluss 135 0 0 75 55,6

See 16 6 37,5 11 68,8

Übergangsgewässer 1 0 0 0 0

Küstengewässer 11 0 0 0 0

Schlei/Trave Alle Kategorien 350 15 4,3 123 35,1

Fluss 274 7 2,6 113 41,2

See 51 7 13,7 8 15,7

Küstengewässer 25 1 4 2 8

Warnow/Peene Alle Kategorien 601 53 8,8 53 8,8

Fluss 499 0 0 0 0

See 82 53 64,6 53 64,6

Küstengewässer 20 0 0 0 0

Tabelle 11.1: In gutem Zustand befindliche Oberflächenwasserkörper nach Gewässerart und mögliche

Entwicklung bis 2015.

Quelle: WISE

61,6 % aller Grundwasserkörper sind in gutem Zustand, wobei die FGE Oder mit 26,1 % den

niedrigsten und die FGE Schlei/Trave mit 84,2 % den höchsten Anteil aufweist. Ebenso wie

bei Oberflächengewässern soll dieser Anteil bis 2015 steigen, und zwar auf 66,5 %. Die

stärksten Verbesserungen (30,4 %) werden für das Einzugsgebiet der Oder erwartet.

In den sieben internationalen Einzugsgebieten, an denen Deutschland beteiligt ist, wurden die

Umweltziele in grenzüberschreitender Zusammenarbeit festgelegt. Für die FGE Donau,

Rhein, Ems, Elbe und Oder erfolgte dies im Rahmen einer internationalen Kommission zum

Schutz der Flussgebietseinheit. Für die FGE Schlei/Trave besteht keine solche Kommission.

Hier erfolgte die Koordinierung im Rahmen der laufenden Zusammenarbeit mit Dänemark.

Keiner der Bewirtschaftungspläne für internationale Einzugsgebiete gibt Auskunft darüber, ob

die Methoden oder Kriterien für die Anwendung von Ausnahmeregelungen koordiniert

wurden. In Deutschland hat die LAWA ein gemeinsames Positionspapier zur Anwendung und

Begründung von Ausnahmen nach Artikel 4 Absatz 4 und Artikel 4 Absatz 5 erarbeitet.58

Wie

58 Vgl. LAWA-Ausschuss Oberirdische Gewässer und Küstengewässer – Ad hoc-Unterausschuss

„Wirtschaftliche Analyse“ – Gemeinsames Verständnis von Begründungen zu Fristverlängerungen nach

§ 25 c WHG (Art. 4 Abs. 4 WRRL) und Ausnahmen nach § 25 d Abs. 1 WHG (Art. 4 Abs. 5 WRRL).

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71

das Papier in den Bundesländern angewandt wird, bleibt jedoch unklar, weil die Pläne keine

Angaben dazu enthalten.

11.1 Weitere Ziele in Schutzgebieten

Zu den Schutzgebieten in Deutschland zählen Trinkwasserschutzgebiete, Muschelgewässer

(nur in den FGE Rhein, Weser, Elbe, Eider und Schlei/Trave), Badegewässer und Natura-

2000-Gebiete. Die meisten deutschen Pläne enthalten keine ausdrücklichen Angaben über die

Aufstellung weiterer Ziele in Schutzgebieten. Im Bewirtschaftungsplan für die Eider ist für

die Umsetzung der neuen Badegewässerrichtlinie eine Frist bis 2011 angegeben. Für E-Coli

und Enterokokken wurden niedrigere Schwellenwerte (Maßnahmenwerte) festgelegt. Werden

diese Maßnahmenwerte überschritten, werden weitere Untersuchungen durchgeführt und

Badebeschränkungen festgelegt. Alle in der Muschelgewässerrichtlinie aufgeführten

relevanten Ziele sollen bis 2015 erreicht werden. Lediglich für zwei FGE (Eider und

Schlei/Trave) wird angegeben, dass die Ziele zur Qualität der Muschelgewässer bereits

erreicht worden sind.

Die Bewirtschaftungspläne für alle FGE mit Muschelgewässern enthalten die Vorgabe, die

Muschelgewässerrichtlinie (gegebenenfalls umgesetzt in eine Landesverordnung, z. B. in

Niedersachsen) zu befolgen. Bis 2015 sollen alle relevanten Ziele erreicht werden. In zwei

FGE (Eider und Schlei/Trave) wurden die Qualitätsziele der Muschelgewässerrichtlinie

bereits erreicht, sodass keine zusätzlichen Maßnahmen erforderlich sind.

Es werden weder die EU-Hygieneverordnungen noch die drei verschiedenen Stufen (A, B, C)

ausgewiesener Muschelzuchtgebiete erwähnt. Und es wird auch nicht ausdrücklich

angegeben, ob alle Muschelgewässer Muschelzuchtgebieten entsprechen.

11.2 Ausnahmen nach Artikel 4 Absatz 4 und Artikel 4 Absatz 5

Die Ausnahmeregelungen nach Artikel 4 Absatz 4 und Artikel 4 Absatz 5 werden in den

deutschen FGE in unterschiedlichem Maße angewandt. Für insgesamt 80 % der deutschen

Wasserkörper gilt eine Ausnahmeregelung und für 79 % eine Fristverlängerung. Nur bei 1 %

der Wasserkörper gelten weniger strenge Ziele. Im Einzugsgebiet der Eider werden

prozentual die wenigsten (47 %) und in dem der Ems die meisten Ausnahmen (95 %)

angewandt. Die technische Durchführbarkeit und natürliche Gegebenheiten sind die

Hauptgründe für die Anwendung von Ausnahmeregelungen nach Art. 4 Abs. 4.

Unverhältnismäßig hohe Kosten dienen seltener als Begründung.

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72

FGE

Zusammengefasst59

Technische

Durchführbarkeit

Unverhältnismäßig hohe

Kosten

Natürliche

Gegebenheiten

Artikel 4

Absatz 4

Artikel 4

Absatz 5

Artikel 4

Absatz 4

Artikel 4

Absatz 5

Artikel 4

Absatz 4

Artikel 4

Absatz 5

DE1000 146 0 160 0 282 -

DE2000 1246 18 277 5 215 -

DE3000 479 0 14 0 273 -

DE4000 1204 52 29 0 912 -

DE5000 2023 0 103 0 2461 -

DE6000 307 0 0 0 452 -

DE7000 143 7 61 0 16 -

DE9500 65 0 3 0 22 -

DE9610 146 0 45 0 173 -

DE9650 47 1 0 1 546 -

Gesamt 5806 78 692 6 5352 -

Tabelle 11.2.1: Zahl der Ausnahmen nach Artikel 4 Absatz 4 und Artikel 4 Absatz 5

Quelle: WISE

59 Die Ausnahmen sind für den ökologischen und chemischen Zustand zusammengefasst.

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73

Abbildung 11.2.1: Zahl der Ausnahmen nach Artikel 4 Absatz 4 und Artikel 4 Absatz 5

T = technische Durchführbarkeit

D = unverhältnismäßig hohe Kosten

N = natürliche Gegebenheiten

Blau = Ausnahmen nach Artikel 4 Absatz 4

Rot = Ausnahmen nach Artikel 4 Absatz 5

Quelle: WISE

Mangelnde technische Durchführbarkeit wird vorwiegend wie folgt näher begründet:

i) Fehlen von technischen Lösungen (Donau, Rhein, Ems, Weser, Elbe, Maas,

Warnow/Peene), ii) mehr Zeit zur Problembehebung erforderlich (alle Einzugsgebiete) und

iii) Ursache des Problems unbekannt (Donau, Rhein, Ems, Weser, Elbe, Maas, Schlei/Trave).

Werden natürliche Gegebenheiten als Grund genannt, so wird dies häufigsten mit der

Erholungsdauer von Oberflächengewässern (alle Einzugsgebiete) und Grundwasser (Donau,

Rhein, Ems, Weser, Elbe, Maas, Warnow/Peene) näher begründet.

Wurden unverhältnismäßige hohe Kosten angeführt (alle Einzugsgebiete ausgenommen Oder

und Warnow/Peene), sind die Methoden/Argumente, auf die sich die Begründungen stützen,

ziemlich vage. Nur wenige Bundesländer geben Hinweise. Bayern (Donau, Rhein) verweist

kurz darauf, dass die finanziellen Auswirkungen auf den Kostenträger der Maßnahme

berücksichtigt werden. NRW (Rhein, Ems, Weser, Maas) berichtete, man berücksichtige die

Erschwinglichkeit sowie das Kosten-Nutzen-Verhältnis von Maßnahmenbündeln. Die

Einzelheiten bleiben jedoch unklar, weil der Bewirtschaftungsplan von NRW zu wenig

Informationen dazu enthält. Thüringen (Rhein) verweist auf eine Gegenüberstellung von

Kosten und Nutzen unter Berücksichtigung der finanziellen Belastung für Wassernutzer und

den öffentlichen Haushalt. Rheinland-Pfalz (Rhein) verweist auf LAWA-Kriterien wie

finanzielle Belastung der Gewässer und des öffentlichen Haushalts, Kosten-Nutzen-Analyse

oder Unsicherheiten bezüglich der Wirksamkeit von Maßnahmen. In der FGE Schlei/Trave

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74

wurde die finanzielle Belastbarkeit des öffentlichen Haushalts geprüft. Der Ausschluss von

grundlegenden Maßnahmen von der Beurteilung der Unverhältnismäßigkeit der Kosten wird

lediglich für die FGE Ems, Maas und Elbe sowie den Anteil von NRW an Rhein und Weser

ausdrücklich aufgeführt. In allen anderen Fällen wurden keine Angaben gemacht. Allerdings

ist nach dem gemeinsamen Positionspapier der LAWA zu Fristverlängerungen der

Ausschluss grundlegender Maßnahmen von der Beurteilung der Unverhältnismäßigkeit der

Kosten ausdrücklich nicht möglich.

11.3 Ausnahmen nach Artikel 4 Absatz 6

In sämtlichen deutschen FGE wurden bislang keine Ausnahmen nach Art. 4 Abs. 6

angewandt. Dem Bewirtschaftungsplan von NRW für Teile der FGE Rhein, Weser, Ems und

Mosel zufolge soll die Anwendung von Art. 4 Abs. 6 in den nächsten Planungszyklen

ausgeweitet werden. Für die FGE Eider und Schlei/Trave werden zukünftige mögliche

Gründe für die Anwendung von Art. 4 Abs. 6 und Vorsorgemaßnahmen in WISE gemeldet.

Als mögliche Gründe für die Anwendung von Artikel 4 Absatz 6 werden außergewöhnliche

natürliche Ursachen wie extreme Hochwasserereignisse oder extreme

Witterungsbedingungen genannt. Als nicht vorhersehbare Unfälle kommen Feuer, Unfälle,

technisches Versagen oder Bedienungsfehler in Industrieunternehmen, Kläranlagen oder an

Rohrleitungen sowie Schiffsunfälle und -havarien mit Austritt von Schadstoffen in den

Küstengewässern oder auf den schiffbaren Binnengewässern infrage. Vorsorgemaßnahmen

umfassen technische Schutzmaßnahmen an Anlagen für die Lagerung und den Umschlag

wassergefährdender Stoffe, Sicherheitsüberprüfungen und Überwachungen zum Umgang mit

diesen Stoffen sowie die Einrichtung von Frühwarnsystemen für Chemikalien in Gewässern.

Bei Eintritt von außergewöhnlichen extremen natürlichen Ursachen oder unvorhersehbaren

Unfällen stehen Feuerwehren, Technisches Hilfswerk und das Havariekommando in

ständiger Bereitschaft. Zur Bekämpfung von Öl oder Chemikalien auf den Küstengewässern

halten die Küstenländer und der Bund Bekämpfungsschiffe und weiteres Gerät vor, um auch

an verunreinigten Stränden Reinigungsmaßnahmen vornehmen zu können. Bei größeren

Schiffsunfällen auf See und in Katastrophenfällen besteht die Möglichkeit einer

Unterstützung durch die Bundeswehr und die Beauftragung von Privatfirmen. Für alle

anderen Einzugsgebiete werden keine weiteren Angaben zur Inanspruchnahme von Art. 4

Abs. 6 gemacht.

11.4 Ausnahmen nach Artikel 4 Absatz 7

Für die FGE Eider, Ems, Schlei/Trave, Warnow/Peene, Elbe, Oder und Weser wird

ausdrücklich angegeben, dass Art. 4 Abs. 7 nicht angewandt wird. Für die Donau wird im

Plan Bayerns ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Inanspruchnahme der

Ausnahmeregelung nach Art. 4 Abs. 7 gegenwärtig nicht erforderlich ist. Baden-

Württemberg geht in seinem Kapitel über Ausnahmeregelungen nicht auf Artikel 4 Absatz 7

ein. Weniger strenge Umweltziele nach Artikel 4 Abs. 7 WRRL sind bisher nur im nordrhein-

westfälischen Teil der FGE Rhein in wenigen Fällen für Grundwasser und für

Oberflächengewässer angewandt worden. Die Ausnahmeregelung nach Art. 4 Abs. 7 WRRL

findet darüber hinaus im deutschen Teil der FGE Rhein bislang keine weitere Anwendung.

Im Bewirtschaftungsplan von NRW wird ausdrücklich erwähnt, dass im Zusammenhang mit

dem Braunkohleabbau in NRW von Art. 4 Abs. 7 Gebrauch gemacht wird. Dies betrifft

sowohl das Einzugsgebiet des Rheins als auch das der Maas. Eine Ausnahme vom

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75

Verschlechterungsverbot aufgrund von Art. 4 Abs. 7 WRRL ist im Gegensatz zu den Folgen

des Braunkohletagebaus nicht vorgesehen.

11.5 Ausnahmen von der Grundwasserrichtlinie

Keine der deutschen FGE hat ein Bestandsverzeichnis der Ausnahmen von Maßnahmen zur

Verhinderung oder Begrenzung des Eintrags von Schadstoffen in das Grundwasser

übermittelt.

12. MASSNAHMENPROGRAMME

Gemäß Anhang VII der WRRL müssen die Bewirtschaftungspläne eine Zusammenfassung

der Maßnahmenprogramme einschließlich Angaben dazu, wie die Mitgliedstaaten die Ziele

nach Artikel 4 WRRL erreichen wollen, enthalten. Die Programme waren bis 2009

aufzustellen und bis Dezember 2012 in die Praxis umzusetzen. In diesem Abschnitt werden

die von den Mitgliedstaaten in den Bewirtschaftungsplänen übermittelten

Zusammenfassungen der Maßnahmenprogramme und ihre Übereinstimmung mit den

Anforderungen nach Artikel 11 und Anhang VII der WRRL beurteilt.

Es handelt sich also nicht um eine umfassende Beurteilung der Einhaltung der in Artikel 11

Absatz 3 enthaltenen Anforderungen60

zu grundlegenden Maßnahmen. Schwerpunktmäßig

werden die wichtigsten Maßnahmenbündel betrachtet. Die Mitgliedstaaten erstatten der

Kommission bis Dezember 2012 Bericht über die vollständige Umsetzung ihrer

Maßnahmenprogramme sowie über die Fortschritte bei der Umsetzung der grundlegenden

Maßnahmen nach Artikel 11 Absatz 3. Die Kommission wird die Berichte der

Mitgliedstaaten prüfen und ihre Beurteilung gemäß Artikel 18 WRRL veröffentlichen.

12.1 Maßnahmenprogramm – allgemein

Die Auswahl der Maßnahmen beruhte vor allem auf den Zustandsbewertungen in

Verbindung mit signifikanten Belastungen und den jeweiligen Umweltzielen. Zusätzliche

Kriterien wie die Auswirkungen der Maßnahme, Synergien mit anderen Richtlinien und

Initiativen, Wirtschaftlichkeit, Folgen des Nichthandelns, Sicherheit/Unsicherheit von

Maßnahmen („No-regret-Maßnahmen“), kurzfristige Umsetzbarkeit von Maßnahmen, die

Dringlichkeit des durch die Maßnahme zu lösenden Problems, Finanzierung und öffentliche

Akzeptanz wurden ebenfalls berücksichtigt.

Mit Ausnahme der FGE Schlei/Trave haben alle anderen deutschen FGE gemeinsam mit

ihren internationalen Partnern und in der Regel unter der Federführung der internationalen

Kommissionen zum Schutz der Flussgebietseinheiten internationale Bewirtschaftungspläne

erarbeitet. In den FGE Elbe, Donau, Rhein und Ems wurden die Maßnahmenpläne in

unterschiedlichem Maße koordiniert (detaillierte Angaben zur Koordinierung enthält

Abschnitt 1). Die Bewirtschaftungspläne der anderen FGE enthielten keine Informationen

über die internationale Koordinierung bei der Erarbeitung der Maßnahmenpläne. Für keine

60 Diese stellen zu erfüllende Mindestanforderungen dar und beinhalten Maßnahmen nach anderen EU-

Rechtsvorschriften sowie Maßnahmen zur Erfüllung der Anforderungen nach anderen Artikeln der WRRL

und zur Begrenzung verschiedener Tätigkeiten, die die Wasserwirtschaft beeinträchtigen.

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76

der FGE wurde berichtet, dass auf internationaler Ebene eine Kosten-Nutzen-Analyse

durchgeführt wurde.

Die Bewirtschaftungspläne geben keine Auskunft über den Anteil von grundlegenden und

ergänzenden Maßnahmen oder das Verhältnis zwischen sektorbezogenen und

belastungsbezogenen Maßnahmen. In WISE sind die ergänzenden Maßnahmen aufgelistet,

jedoch ist statt des Maßnahmentyps ein Zahlencode angegeben, der sich auf den auf

Bundesebene erstellten LAWA-Maßnahmenkatalog61

bezieht.

Die Maßnahmen sind auf verschiedenen Ebenen umzusetzen, wobei der geografische

Umsetzungsbereich von der nationalen Ebene, der FGE-Ebene sowie der Ebene der

Teileinzugsgebiete oder Wasserkörper abweicht. Je nach Art der Maßnahme und dem Sektor,

in dem sie angewandt wird, sind Bundes- und Kommunalbehörden sowie private

Interessengruppen (Unternehmen, Landwirte und Privatpersonen) gemeinsam für ihre

Umsetzung verantwortlich. Die Angaben zu energierelevanten Maßnahmen sind unklar, weil

sie nicht gesondert aufgeführt werden. In der FGE Schlei/Trave sind die regionalen Behörden

nicht an Schifffahrtsmaßnahmen beteiligt. Die kommunalen Behörden sind (abgesehen von

der FGE Elbe) für alle Sektoren außer Schifffahrt und Energie zuständig.

Angaben darüber, welche Kosten die Maßnahmenprogramme auf der Ebene der

Einzugsgebiete verursachen, wurden nicht übermittelt. Jedoch wurden die geschätzten

Gesamtkosten der geplanten Maßnahmen für die Bundesrepublik Deutschland gemeldet. Die

zur Finanzierung der Maßnahmen unter Beteiligung regionaler Stellen benötigten Mittel

wurden im Bundeshaushalt, den Landeshaushalten und den Haushalten der jeweiligen

kommunalen Behörden berücksichtigt. An der Umsetzung bestimmter Maßnahmen sind auch

nichtöffentliche Akteure beteiligt. Diese Maßnahmen können aus privaten Quellen oder mit

Hilfe von Förderprogrammen der EU, der Bundesregierung oder der Länder finanziert

werden. Einige Bundesländer (z. B. Baden-Württemberg und NRW) haben Informationen

über die Kosten auf Landesebene gemeldet, die jedoch nicht nach Einzugsgebieten

aufgeschlüsselt sind. Mit Ausnahme der FGE Donau und Rhein (für die entweder vage oder

gar keine Angaben übermittelt wurden) wird berichtet, dass für die Einzugsgebiete eine

Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt wurde. Alle im LAWA-Maßnahmenkatalog

aufgeführten Maßnahmen gelten als kosteneffizient. Deshalb wurde die Kosteneffizienz in

gewissem Maße in allen deutschen FGE berücksichtigt.

Die Maßnahmenprogramme werden den Bewirtschaftungsplänen zufolge im Jahr 2012 in die

Praxis umgesetzt. Lediglich der Plan für die FGE Elbe enthält keine entsprechenden

Angaben.

12.2 Maßnahmen im Zusammenhang mit der Landwirtschaft

Durch die Landwirtschaft bedingte Belastungen sind unter anderem Belastungen der

Wasserqualität durch diffuse Schadstoffquellen wie Nährstoffe (und die damit verbundene

61 In Deutschland hat die LAWA-Arbeitsgruppe auf Bundesebene einen allgemeinen Maßnahmenkatalog

erarbeitet, in dem jeder Maßnahme ein Code zugeordnet ist. Die aufgeführten Maßnahmen sind allgemeiner

Art, z. B. Maßnahmen zur Reduzierung der Wasserentnahme oder Maßnahmen zur Reduzierung diffuser

Belastungen aus der Landwirtschaft. Diese allgemeinen Kategorien wurden in den Bewirtschaftungsplänen

in der Zusammenfassung der Maßnahmenpläne verwendet. In den Maßnahmenplänen, die nicht offiziell

übermittelt wurden, sind im Rahmen jeder allgemeinen Kategorie Teilmaßnahmen näher definiert.

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77

Eutrophierung) und Pestizide sowie morphologische Veränderungen. Wasserentnahme wird

nur in der FGE Oder genannt, jedoch ohne klare Verbindung zur Landwirtschaft. Für keine

andere FGE ist Wasserentnahme als Belastung aufgeführt.

Technische Maßnahmen zur Verringerung landwirtschaftlicher Belastungen umfassen die

Reduzierung von Düngemitteln und Pestiziden (z. B. Anwendungsbeschränkungen),

Landwirtschaft mit verringertem Stoffeinsatz (z. B. ökologischer Landbau) und

hydromorphologische Maßnahmen wie die Wiederherstellung von

Überschwemmungsgebieten und Remäandrierungsmaßnahmen. Bodenmaßnahmen sind in

der Hälfte der Einzugsgebiete vorgesehen, Maßnahmen zur sparsameren Nutzung von

Wasser hingegen nur im Donaueinzugsgebiet. Zu den wirtschaftlichen Maßnahmen zählen

Ausgleichszahlungen für Bodenbedeckung und Kooperationsvereinbarungen.

Nichttechnische Maßnahmen umfassen Regeln der guten fachlichen Praxis, Schulungen und

in gewissem Maße Sensibilisierungs- und Aufklärungsmaßnahmen. Detaillierte Angaben

über nichttechnische Maßnahmen wurden nicht übermittelt, da nur allgemeine Kategorien

gemeldet werden. Die nachstehende Tabelle enthält eine ausführlichere Auflistung der

landwirtschaftlichen Maßnahmen. Die Öffentlichkeit wurde bei der Erarbeitung der ersten

Bewirtschaftungspläne in den einzelnen Bundesländern umfassend einbezogen (Näheres dazu

enthält Abschnitt 3). Im Agrarsektor wurde die Meinung der Öffentlichkeit durch die

Beteiligung landwirtschaftlicher Interessengruppen an Projektbeiräten berücksichtigt. Der

Bewirtschaftungsplan von NRW beschreibt den im Bereich Landwirtschaft verfolgten

konkreten Ansatz ausführlich62

.

Der räumliche Anwendungsbereich der Maßnahmen wird für alle Einzugsgebiete außer

Warnow/Peene angegeben. Dazu wird eine Kombination aus Teileinzugsgebieten und

Wasserkörpern verwendet. Zu dem für die Durchführung der Maßnahmen vorgesehenen

Zeitraum machen die FGE und Bundesländer unterschiedliche Angaben. Einige geben an,

dass die Maßnahmen im Zeitraum 2009 – 2015 in die Praxis umgesetzt werden sollen,

während andere FGE (Elbe, Weser) und Bundesländer (Niedersachsen für die Ems) keine

diesbezüglichen Informationen übermittelt haben. Ferner wurden keine Angaben darüber

gemacht, wie etwaige Lücken künftig geschlossen werden sollen.

Zur Finanzierung landwirtschaftlicher Maßnahmen werden allgemeine Angaben, etwa

Finanzierung aus EU-Mitteln, dem Bundeshaushalt oder kommunalen Mitteln, gemacht. Es

kommt vor, dass für dieselbe FGE von einigen Bundesländern allgemeine

Finanzierungsquellen genannt werden, während andere keine diesbezüglichen Angaben

machen. So nennt etwa NRW für die Ems Nutzungsentgelte und mehrere staatliche

Finanzierungsebenen und Niedersachsen macht darüber keinerlei Angaben. Für den Rhein

nennen die Bundesländer mit Ausnahme Thüringens und des Saarlandes verschiedene

Finanzierungsquellen; Hessen gibt an, dass auf Landesebene eine Arbeitsgruppe besteht,

nennt in seinem Bewirtschaftungsplan jedoch keine Details. Die beiden an der FGE Donau

beteiligten Bundesländer (Bayern und Baden-Württemberg) geben über die Finanzierung

getrennt Auskunft. Bei den Einzugsgebieten, für die nur ein Bewirtschaftungsplan erarbeitet

wurde (Weser, Elbe, Eider, Warnow/Peene und Schlei/Trave), werden allgemeine Angaben

zur Finanzierung gemacht. Mit Ausnahme der Weser wird in allen Maßnahmenprogrammen

erwähnt, dass für das Einzugsgebiet Finanzierungsmöglichkeiten aus der Verordnung zur

62http://www.flussgebiete.nrw.de/Dokumente/NRW/Bewirtschaftungsplan_2010_2015/Bewirtschaftungsplan/1

2_BP_Information_Anh__rung_und_Beteiligung_der___ffentlichkeit____ffentlichkeitsbeteiligung.pdf

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78

Förderung des ländlichen Raums in Anspruch genommen werden sollen, wenngleich in

keinem der Pläne auf Artikel 38 Bezug genommen wird.

Maßnahmen

DE

10

00

DE

20

00

DE

30

00

DE

40

00

DE

50

00

DE

60

00

DE

70

00

DE

95

00

DE

96

10

DE

96

50

Technische Maßnahmen

Verringerung/Änderung des Einsatzes von

Düngemitteln

Verringerung/Änderung des Einsatzes von Pestiziden

Übergang zu Landwirtschaft mit verringertem

Stoffeinsatz (z. B. ökologischer Landbau)

Hydromorphologische Maßnahmen, die zu

Änderungen der Bewirtschaftungsweise führen

Maßnahmen gegen Bodenerosion

Maßnahmen mit mehreren Zielen (z. B. Fruchtfolge,

Schaffung von erweiterten

Pufferzonen/Feuchtgebieten oder Bewirtschaftung

von Überschwemmungsgebieten)

Technische Maßnahmen zur sparsameren Nutzung

von Wasser

Wirtschaftliche Instrumente

Ausgleichszahlungen für Bodenbedeckung

Kooperationsvereinbarungen

Wassergebühren für die landwirtschaftliche

Bewässerung

Nährstoffhandel

Besteuerung von Düngemitteln

Nichttechnische Maßnahmen

Zusätzliche Maßnahmen zur Um- und Durchsetzung

bestehender EU-Rechtsvorschriften

Institutionelle Veränderungen

Regeln der guten landwirtschaftlichen Praxis

Beratungs- und Schulungsangebote für

landwirtschaftliche Betriebe

Sensibilisierung von Landwirten

Aufklärungsmaßnahmen für bessere

Entscheidungsprozesse

Zertifizierungssysteme

Flächennutzung (z. B. Festlegung der Landnutzung

anhand von GIS-Karten)

Spezifische Maßnahmenpläne/-programme

Flächennutzungsplanung

Technische Normen

Spezifische Projekte im Zusammenhang mit der

Landwirtschaft

Umweltbezogene Genehmigungen und Zulassungen

Tabelle 12.2.1: In den Maßnahmenprogrammen beschriebene Arten von WRRL-Maßnahmen zur Verringerung

landwirtschaftlicher Belastungen Quelle: Bewirtschaftungspläne

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79

12.3 Hydromorphologische Maßnahmen

In allen deutschen Plänen wird in unterschiedlichem Maße ein Zusammenhang zwischen

hydromorphologischen Belastungen und Nutzungen hergestellt (z. B. Durchgängigkeit und

Dämme, mangelnder Hochwasserschutz durch Wasserkraftwerke und Bau von Querprofilen

für die Schifffahrt). Im Plan der FGE Ems wurde kein Zusammenhang zwischen Maßnahmen

und Belastungen oder Maßnahmen und Nutzungen angegeben. Für die FGE Rhein machen

die einzelnen Bundesländer unterschiedlich ausführliche Angaben zu den Zusammenhängen

zwischen Belastungen, Nutzungen und Maßnahmen. NRW, Baden-Württemberg, Bayern und

Rheinland-Pfalz etwa verknüpfen Maßnahmen mit übergreifenden Belastungskategorien

(z. B. Wasserentnahme oder Morphologie). Das Saarland und Thüringen hingegen geben

keinerlei Zusammenhang zwischen Maßnahmen und Belastungen an.

Mit Ausnahme der FGE Ems und Warnow/Peene werden Maßnahmen zur Verringerung

hydromorphologischer Belastungen an Wasserkörpern jeglicher Art, auch an erheblich

veränderten und künstlichen Wasserkörpern, durchgeführt. Die Angaben in den

Bewirtschaftungsplänen der FGE Ems und Warnow/Peene sind nicht detailliert genug, um

feststellen zu können, ob hydromorphologische Maßnahmen lediglich an natürlichen oder

auch an erheblich veränderten Wasserkörpern durchgeführt werden. Die folgende Tabelle

gibt die in den Plänen aufgeführten Maßnahmen wieder:

Maßnahmen

DE

10

00

DE

20

00

DE

30

00

DE

40

00

DE

50

00

DE

60

00

DE

70

00

DE

95

00

DE

96

10

DE

96

50

Fischtreppen

Umgehungsrinnen

Wiederherstellung von Habitaten, Schaffung

von Laich- und Aufzuchtgründen

Sedimentmanagement/Geschiebehaushalt

Beseitigung von Strukturen wie Wehren,

Barrieren, Uferbefestigungen

Wiederanschluss von Mäanderschlingen oder

Seitenarmen

Absenkung von Flussufern

Wiederherstellung der Uferstruktur

Festlegung von Vorgaben für einen

ökologisch verträglichen

Mindestwasserabfluss

Operative Veränderungen des Schwallbetriebs

Flutung von Überschwemmungsgebieten

Bau von Rückhaltebecken

Reduzierung oder Einschränkung von

Baggerarbeiten

Wiederherstellung geschädigter

Sohlstrukturen

Remäandrierung begradigter Wasserläufe

Tabelle 12.3.1: In den Maßnahmenprogrammen beschriebene Arten von WRRL-Maßnahmen zur Verringerung

hydromorphologischer Belastungen Quelle: Bewirtschaftungspläne

Page 81: über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) … · 2015. 10. 13. · BEWIRTSCHAFTUNGSPLÄNEN UND DER EINHALTUNG DIESER PLÄNE Die Bewirtschaftungspläne wurden am

80

Wenngleich die meisten FGE nicht angeben, ob Leitlinien zur Festlegung eines ökologisch

verträglichen Abflusses bestehen, enthalten alle Maßnahmenprogramme konkrete

Maßnahmen zur Erreichung eines solchen Abflusses. Einige Maßnahmen sind sehr deutlich

bezeichnet – etwa Maßnahmen zur Gewährleistung eines ökologisch verträglichen

Mindestabflusses in den FGE Donau, Rhein, Weser, Elbe, Oder, Maas und Warnow/Peene –,

während andere Maßnahmen zu einem besseren Abflussregime führen werden (z. B.

natürlicher Rückhalt oder natürliche hydromorphologische Dynamik des Flusses). Im

Hinblick auf Leitlinien wird in den Plänen Bayerns für die FGE Donau kurz auf einen

Vorschlag für Leitlinien zur Ermittlung eines ökologisch-ökonomisch ausgewogenen

Mindestabflussvorschlags für bestehende kleine Wasserkraftanlagen verwiesen. In den

Plänen Baden-Württembergs für die Donau werden Leitlinien zur Festlegung von

Mindestabflussmengen erwähnt (Gemeinsames Amtsblatt 2007, S. 105 ff.), aber keine

Einzelheiten genannt.

12.4 Maßnahmen im Zusammenhang mit Grundwasser

Mengenmäßiger Zustand des Grundwassers

Laut den an WISE übermittelten Angaben zu den strategischen Konzepten der

Maßnahmenprogramme werden grundlegende Maßnahmen für Oberflächengewässer und

Grundwasser in allen FGE unabhängig vom Zustand der Grundwasserkörper durchgeführt.

Sie umfassen Begrenzungen der Wasserentnahme und Anreicherung, Maßnahmen zur

Förderung einer effizienten und nachhaltigen Wassernutzung und Maßnahmen zur Deckung

der Kosten der Wasserdienstleistungen. Die grundlegenden Maßnahmen bestanden

größtenteils schon, hauptsächlich in Form von Bundes- und Landesgesetzen und

-verordnungen zur Regelung von Genehmigungen, Zulassungen, Registern usw. Bei FGE, an

denen mehrere Bundesländer beteiligt sind, werden daher je nach Land unterschiedliche

operative Maßnahmen durchgeführt.

Ergänzende Maßnahmen zur Eindämmung übermäßiger Wasserentnahme werden den

Meldungen zufolge in den FGE Rhein, Elbe, Oder und Maas zwecks Verringerung der vor

allem durch den Bergbau bedingten Wasserentnahme sowie in der FGE Warnow/Peene für

notwendig erachtet und durchgeführt.

Chemischer Zustand des Grundwassers

In allen Bewirtschaftungsplänen wird berichtet, dass Maßnahmen zur Verhinderung des

Eintrags gefährlicher Schadstoffe und zur Begrenzung des Eintrags von nicht gefährlichen

Schadstoffen in das Grundwasser durchgeführt werden. Wesentliche bundesweite

Maßnahmen stellen das im Bundesgesetz verankerte allgemeine Verbot der Einleitung von

Stoffen in das Grundwasser, die nachteilige Veränderungen des Grundwassers bewirken,

sowie Anforderungen an die Lagerung solcher Stoffe dar. Darüber hinaus befassen sich

weitere Gesetze und Verordnungen mit Verschmutzungen aus punktuellen und diffusen

Quellen und haben etwa die Verhinderung der Freisetzung von signifikanten Mengen an

Schadstoffen aus technischen Anlagen und die Verhütung und/oder Minderung der Folgen

unerwarteter Verschmutzungen zum Gegenstand. Die Einhaltung der Vorschriften wird durch

Gewässeraufsichtsbehörden überwacht.

Ergänzende Maßnahmen wurden in allen FGE, vor allem ergänzend zur Nitratrichtlinie,

eingerichtet und dienen der Eindämmung landwirtschaftlich bedingter Verschmutzung durch

Düngemittel und Pestizide aus punktuellen und diffusen Quellen. Mit weiteren ergänzenden

Maßnahmen werden Verschmutzung durch Punktquellen aus Altlasten und diffuse

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81

Verschmutzungen durch den Bergbau und undichte Abwasserkanäle bekämpft. Außerdem

werden in Schutzgebieten spezifische Maßnahmen durchgeführt.

Weitere häufig gemeldete ergänzende Maßnahmen umfassen die Durchführung oder

Anpassung von Förderprogrammen, Beratungsprogrammen, weiteren Untersuchungen,

freiwilligen Kooperationen sowie Informations- und Aufklärungsprogrammen.

Keine FGE hat spezifische Maßnahmen für diejenigen Teile von Grundwasserkörpern

gemeldet, in denen Qualitätsnormen oder Schwellenwerte trotz eines guten Gesamtzustands

des Grundwasserkörpers überschritten wurden.

Im Rahmen der internationalen Koordinierung in der FGE Donau werden die Auswirkungen

nationaler Maßnahmen auf das gesamte Einzugsgebiet der Donau abgeschätzt und dargelegt.

Dem Bewirtschaftungsplan für die Elbe zufolge wurden die Maßnahmenprogramme nur in

begrenztem Umfang koordiniert. Im der FGE Rhein bestehen Verknüpfungen zwischen

nationalen Maßnahmenprogrammen und für den gesamten Rhein durchgeführten Aktivitäten,

ihre Wechselwirkungen sind jedoch unklar.

12.5 Maßnahmen im Zusammenhang mit chemischer Verschmutzung

In der WRRL ist die chemische Verschmutzung Gegenstand von Artikel 10 (in dem der

kombinierte Ansatz zur Begrenzung von Einleitungen aus Punktquellen und diffusen Quellen

dargelegt wird), Artikel 11 (Maßnahmenprogramme) und Artikel 16, der die Aufstellung

einer Liste prioritärer Stoffe (Anhang X) vorsieht. Da keine Berichtspflicht besteht, wird in

keinem der deutschen Bewirtschaftungspläne eine Bestandsaufnahme von Quellen

chemischer Verschmutzung erwähnt. Bayern verweist als einziges Bundesland in seinen

Plänen für den Rhein und die Donau auf das Schadstoffregister auf der Website des

Umweltbundesamtes. Die meisten Bewirtschaftungspläne erwähnen chemische

Verschmutzung und ihre Quellen in den Kapiteln über anthropogene Belastungen.

Signifikante Belastungen werden für DOC, N, Chlorid, Fluorid sowie Blei, Kupfer, Zink,

Cadmium und Nickel (genannt in den Bewirtschaftungsplänen für die FGE Oder, Elbe, Rhein

und Donau (keine Schwermetalle)) gemeldet. Einige Bewirtschaftungspläne (z. B. für die

FGE Weser (NRW), Elbe, Oder, Eider, Schlei/Trave, Warnow/Peene) nennen lediglich

Punktquellen, andere beschreiben auch diffuse Verschmutzung durch Nährstoffe (Stickstoff

und Phosphor).

Allgemeine Maßnahmen zielen nicht auf einen bestimmten chemischen Stoff ab, sondern

konzentrieren sich auf Industrie- und Haushaltsemissionen. Darüber hinaus richten sich die

Maßnahmen in den FGE Donau und Rhein auch gegen Emissionen aus der Landwirtschaft

und in der FGE Weser gegen Emissionen aus dem Kalibergbau. In den FGE Donau und

Rhein verfolgten die Länder keinen gemeinsamen Ansatz zur Entwicklung und Meldung von

allgemeinen Maßnahmen gegen chemische Verschmutzung. Für alle FGE sind in WISE

grundlegende und ergänzende Maßnahmen aufgeführt. Zu den grundlegenden Maßnahmen

zählen Vorschriften, Gesetze und Verordnungen, die die Zulassung von industriellen

Punktquellen und Kläranlagen sowie Emissionsnormen (kombinierter Ansatz) für diese

regeln. Beispiele für ergänzende Maßnahmen von WISE (aus einem umfassenden

Verzeichnis): Maßnahmen zur Verringerung der Verschmutzung durch Pestizide aus der

Landwirtschaft; Durch- und Fortführung spezifischer Gewässerschutzmaßnahmen in

Trinkwasserschutzgebieten; konzeptionelle Maßnahme: Erarbeitung von Konzepten, Studien

und Gutachten; konzeptionelle Maßnahme: Durchführung von F&E- und

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82

Demonstrationsprojekten; konzeptionelle Maßnahme: Aufklärungs- und

Schulungsmaßnahmen.

Die Bewirtschaftungspläne für den Rhein und die Donau enthielten mangels eines

gemeinsamen Ansatzes der Länder keine Informationen über stoffspezifische Maßnahmen63

.

Einige Angaben zu stoffspezifischen Maßnahmen werden in den meisten

Bewirtschaftungsplänen jedoch gemacht.

12.6 Maßnahmen im Zusammenhang mit Artikel 9 (Wassergebührenpolitik)

Wasserdienstleistungen sind in Deutschland aufgrund einer juristischen Auslegung der in der

WRRL enthaltenen Begriffsbestimmung eng definiert64

und umfassen für die Zwecke des

Artikels 9 ausdrücklich nur Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung

(Abwassersammlung und -aufbereitung). Nur Baden-Württemberg stuft auch die industriell-

gewerbliche Wasserversorgung (Eigenförderung), die landwirtschaftliche Wasserversorgung

(Beregnung) und Direkteinleitungen der Industrie als Wasserdienstleistungen ein, ohne

jedoch deren Kostendeckung näher zu analysieren. Bestimmte Aktivitäten wie Aufstauungen

für die Schifffahrt und zur Elektrizitätserzeugung sowie Maßnahmen des

Hochwasserschutzes werden ausdrücklich nicht als Wasserdienstleistungen eingestuft.

In allen FGE/Bundesländern werden zumindest private Haushalte, Industrie und

Landwirtschaft als Wassernutzungen definiert.

Die Kostendeckung wird für die beiden definierten Wasserdienstleistungen, also

Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung, berechnet. Die Verpflichtung zur Deckung der

Kosten der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung ist in allen

Kommunalabgabengesetzen der Bundesländer verankert und wird im Einzelfall durch im

Ermessen der zuständigen Behörden liegende Maßnahmen ergänzt.

Die Berechnung der Kostendeckung schließt auch Betriebskosten ein. Unklar ist, ob andere

Finanzierungskosten wie Investitionskosten, Instandhaltungskosten und Verwaltungskosten

berücksichtigt wurden.

Zuschüsse werden in die Berechnung der Kostendeckung einbezogen. Den Angaben zufolge

wird eine Quersubventionierung zwischen den verschiedenen Nutzergruppen von

Wasserdienstleistungen durch Gebührenstaffelung weitgehend vermieden. Ausgewählte

Analysen zeigen, dass insgesamt keine Quersubventionierung zwischen Nutzergruppen

(private Haushalte, Industrie, Landwirtschaft) und zwischen den Wasserdienstleistungen

(Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung) stattfindet. Es ist geplant, die Berechnung der

Kostendeckung hinsichtlich der Betriebskosten und Zuschüsse im zweiten Umsetzungszyklus

der WRRL auf transparentere Weise auszuweiten.

Umwelt- und ressourcenbezogene Kosten wurden bei der Berechnung der Kostendeckung

nicht ausdrücklich aufgeführt. Begründet wird dies damit, dass dafür keine praktikablen

Methoden zur Verfügung stehen und Daten fehlen. Dies abzustellen hätte einen

unverhältnismäßig hohen zeitlichen und finanziellen Aufwand erfordert. Umwelt- und

63 So liegen etwa keine Angaben zu allgegenwärtigen Stoffen vor.

64 Dies ist Gegenstand von Vertragsverletzungsverfahren, die die Kommission gegen eine Reihe von

Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, eingeleitet hat.

Page 84: über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) … · 2015. 10. 13. · BEWIRTSCHAFTUNGSPLÄNEN UND DER EINHALTUNG DIESER PLÄNE Die Bewirtschaftungspläne wurden am

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ressourcenbezogene Kosten werden den Angaben zufolge durch Umweltauflagen in

Genehmigungen und rückwirkende Gebühren sowie auf Bundesebene durch

verursacherbezogene Internalisierung in Abwasserabgaben und Wasserentnahmeentgelten

und Verwaltungsvorschriften so gering wie möglich gehalten bzw. entstehen erst gar nicht.

Die deutschen Behörden haben mitgeteilt, dass die Datenlage im zweiten

Bewirtschaftungszyklus verbessert werden soll.

Das Verursacherprinzip wird in den meisten Bewirtschaftungsplänen als ein Grundprinzip der

deutschen Wassergebührenpolitik genannt und spiegelt sich den Plänen zufolge in den

Beiträgen der verschiedenen Wassernutzer zur Kostendeckung wider. Gleichzeitig wurden

die Beiträge der verschiedenen Wassernutzer zur Kostendeckung nicht ermittelt,

Wasserdienstleistungen nur in begrenztem Umfang berücksichtigt und umwelt- und

ressourcenbezogene Kosten gar nicht berechnet, was Zweifel an der Umsetzung des

Verursacherprinzips aufkommen lässt.

Im Hinblick auf die Frage, ob die Wassergebührenpolitik für die Nutzer ausreichende

Anreize zur effizienten Nutzung von Wasserressourcen schafft, finden sich nur allgemeine

Aussagen, jedoch keine genauen Angaben darüber, wie dies geschieht. Es wird erklärt, dass

die Anreizwirkung der Wassergebührenpolitik durch den kontinuierlichen Rückgang des

Wasserverbrauchs und der Gewässerverschmutzung in Deutschland belegt werde.

Die Bestimmungen von Artikel 9 Absatz 4 und die Flexibilitätsbestimmungen des Artikels 9

wurden in Deutschland nicht in Anspruch genommen.

Im Großen und Ganzen wurde in Deutschland ein überwiegend nationaler Ansatz zur

Umsetzung von Artikel 9 verfolgt. So wurden erhebliche Anstrengungen unternommen, um

die Maßnahmen im Rahmen von Artikel 9 in den verschiedenen Bundesländern zu

koordinieren. Ferner wurde über Maßnahmen zur diesbezüglichen internationalen

Zusammenarbeit berichtet, wobei vorwiegend der Austausch von Erfahrungen bei der

Umsetzung von Artikel 9 im Mittelpunkt stand.

12.7 Zusätzliche Maßnahmen in Schutzgebieten

In keiner der FGE sind Wasserkörper oder Schutzgebiete, die zusätzlicher Maßnahmen

bedürfen, eindeutig ausgewiesen. Ferner werden in keinem der Bewirtschaftungspläne

zusätzliche Maßnahmen zur Erreichung der strengeren Ziele anderer umweltpolitischer

Rechtsvorschriften der EU (Vogelschutz-, Habitat-, Muschelgewässerrichtlinie etc.)

aufgeführt.

So wurden etwa zusätzliche Maßnahmen für Muschelgewässer entweder nicht näher benannt

oder gar nicht erst festgelegt, weil die Ziele bereits erreicht worden waren und eine

Festlegung von Maßnahmen für überflüssig erachtet wurde. Die zur Einhaltung der Vorgaben

der WRRL in Bezug auf den Zustand getroffenen Maßnahmen scheinen ausreichend (Elbe).

In einer FGE zielen jedoch die zusätzlichen Maßnahmen darauf ab, die regionalen

Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 2006/113/EG und 2006/44/EG für

Niedersachsen zu erfüllen.65

65 Die Angaben wurden der „Vergleichenden Studie über Belastungen und Maßnahmen bei der Planung für die

Bewirtschaftung der wichtigsten Flusseinzugsgebiete in der EU“ entnommen.

Page 85: über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) … · 2015. 10. 13. · BEWIRTSCHAFTUNGSPLÄNEN UND DER EINHALTUNG DIESER PLÄNE Die Bewirtschaftungspläne wurden am

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Was die Notwendigkeit zusätzlicher Maßnahmen in Schutzgebieten betrifft, so besteht der

grundsätzliche Ansatz darin, dass eine Verbesserung des Zustands von Wasserkörpern im

Sinne der WRRL den gebietsspezifischen Schutzzielen dient. Für die Planung konkreter

Maßnahmen ist immer ein Vergleich zwischen den Zielen der WRRL und denen der

jeweiligen Schutzgebiete erforderlich. Da sich die Umsetzung der Natura-2000-Richtlinien

jedoch verzögerte, waren die Ziele der Arterhaltung zum Zeitpunkt der Erstellung der

Maßnahmenprogramme nach der WRRL häufig noch nicht definiert. Bei der Auswahl der

Maßnahmen werden Synergien berücksichtigt (z. B. Herstellung der Durchgängigkeit,

Verbesserungen der Habitate in der Ufer- und Gewässerzone).

Im Zuge der Erstellung der Maßnahmenprogramme für die FGE Rhein wurde geprüft, ob die

Maßnahmen nach der WRRL in Einklang mit den Schutzgebietsmaßnahmen stehen. In den

seltenen Fällen, in denen ein Widerspruch zwischen den Zielen bestand, erarbeiteten die

zuständigen Behörden gemeinsam Lösungen oder eine Priorisierung der Ziele. Für die FGE

Donau wird im Bewirtschaftungsplan Bayerns erwähnt, dass zusätzliche Maßnahmen

notwendig sein könnten, gegenwärtig aber keine detaillierten Informationen zur Verfügung

stehen, während dem Bewirtschaftungsplan Baden-Württembergs zufolge zusätzliche

Maßnahmen grundsätzlich notwendig sind. Laut den Bewirtschaftungsplänen für die FGE

Elbe und Oder werden mit der Verbesserung des Zustands der Gewässer im Sinne der WRRL

die gebietsspezifischen Schutzziele nach anderen Richtlinien „in der Regel“ unterstützt und

bestehen keine widersprechenden Ziele. Weiterhin geht aus diesen Bewirtschaftungsplänen

hervor, dass die Wechselwirkungen der Maßnahmen nach der WRRL und anderen

Richtlinien in den einzelnen Bundesländern untersucht werden. Die Bewirtschaftungspläne

der FGE Weser und Warnow/Peene erhalten keine diesbezüglichen Informationen. In den

Bewirtschaftungsplänen für die Maas und die Ems ist lediglich angegeben, dass zusätzliche

Maßnahmen nicht erforderlich sind.

In allen deutschen Einzugsgebieten mit Ausnahme der Donau wurden den Berichten zufolge

Schutzgebiete für Wasserkörper, die der Trinkwassergewinnung dienen, eingerichtet. Diese

entsprechen den Schutzgebieten nach Artikel 7 Absatz 3 der WRRL. Für drei Einzugsgebiete

– Ems, Weser und Maas – wird die Durchführung einer zusätzlichen Maßnahme zum Schutz

von Oberflächen- und Grundwasserkörpern in Trinkwasserschutzgebieten erwähnt. Keiner

der Pläne gibt jedoch Auskunft über den Umfang der Maßnahme oder den/die davon

betroffenen Wasserkörper. Während NRW für die Ems die Einrichtung von Schutzgebieten

und die Durchführung zusätzlicher Maßnahmen erwähnt, macht Niedersachsen keine

diesbezüglichen Angaben.

13. ANPASSUNG AN DEN KLIMAWANDEL, WASSERKNAPPHEIT UND

DÜRREN UND HOCHWASSERRISIKOMANAGEMENT

13.1 Wasserknappheit und Dürren

Wasserknappheit und Dürren stellen bis auf wenige Ausnahmen in den deutschen FGE keine

ernsthaften Probleme dar. In den FGE Elbe und Donau treten örtlich oder in

Teileinzugsgebieten Trockenperioden auf, die jedoch nicht als signifikant erachtet werden.

Empirische Analysen der gesamten Wasserdargebots in der FGE Elbe haben ergeben, dass

Wasserknappheit im Einzugsgebiet insgesamt nicht von Belang ist, wenngleich örtliche

Oberflächen- und Grundwasserkörper (vor allem in Bergbauregionen) negativ betroffen zu

sein scheinen. Der Bewirtschaftungsplan für die Elbe kommt zu dem Schluss, dass

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Trockenheiten in naher Zukunft (bis 2015) für das Einzugsgebiet nicht von Belang sind,

langfristig jedoch relevant werden könnten. Obwohl laut WISE mehrere Grundwasserkörper

in den FGE Oder und Maas in schlechtem mengenmäßigem Zustand sind, ist dies kein

Ergebnis von Wasserknappheit oder Dürre, sondern eher eine Folge des Braunkohlebergbaus,

der durch übermäßige Wasserentnahme zu einer großflächigen Absenkung des

Grundwasserspiegels geführt hat.

Auch haben seltene extreme Wetterbedingungen wie die Hitzewelle im Sommer 2003, die in

einigen Regionen vorübergehend Niedrigwasser verursachte, keine größeren Auswirkungen

auf die breite Öffentlichkeit oder die Industrie. Es kam zu keinen ernsten und anhaltenden

Einschränkungen der Wasserversorgung für Industrie und Haushalte. Lediglich die

Kühlwasserversorgung einiger Kraftwerke wurde vorübergehend eingeschränkt. Ganz im

Gegensatz dazu nimmt das Wasserdargebot in Deutschland zu, weil der Verbrauch von

Industrie und privaten Haushalten rückläufig ist.

Den Angaben in den Plänen zufolge könnten Wasserknappheit und Dürre nach 2015 bedingt

durch den Klimawandel in fünf Einzugsgebieten (Rhein, Ems, Weser, Oder und Maas) an

Bedeutung gewinnen. Gegenwärtig und auch künftig zählen unregelmäßige Niederschläge zu

den Ursachen für Wasserknappheit und Trockenheit in den Einzugsgebieten von Donau,

Rhein, Ems, Weser, Elbe, Oder und Maas. Die Bewirtschaftungspläne des Saarlandes, von

Rheinland-Pfalz und Hessen für den Rhein enthalten keine Angaben zu künftigen

Einflussfaktoren für Wasserknappheit und Trockenheit. Wenngleich Wasserknappheit und

Dürren in den meisten deutschen Einzugsgebieten nicht als ernstes Problem gesehen werden,

räumen die Bewirtschaftungspläne ein, dass künftige Veränderungen des Wasserhaushalts in

der langfristigen Planung berücksichtigt werden sollten.

Um zu bestimmen, inwieweit die Einzugsgebiete in Zukunft von Wasserknappheit betroffen

sein könnten, enthielten die Bewirtschaftungspläne Angaben zur Entwicklung des

Wasserbedarfs und -dargebots, die auf mit unterschiedlichen Ansätzen beruhen:

Alle FGE haben nach Wassernutzung aufgeschlüsselte Szenarien für die

Entwicklung des Wasserbedarfs aufgestellt.

Im deutschen Teil der Donau wird der künftige Wasserbedarf anhand von Niedrig-,

Mittel- und Hochverbrauchsszenarien und qualitativen Beschreibungen

prognostiziert.

Für den Rhein verwenden die einzelnen Bundesländer folgende Ansätze: In

Nordrhein-Westfalen beruhen Nachfrageszenarien auf Annahmen zum künftigen

Wirtschaftswachstum; in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Bayern wird der

zukünftige Wasserbedarf mithilfe von Niedrig-, Mittel- und

Hochverbrauchsszenarien und qualitativen Beschreibungen prognostiziert; in

Thüringen und dem Saarland werden Szenarien für den zukünftigen Wasserbedarf

für die Landwirtschaft und private Haushalte aufgestellt; in Hessen wird die künftige

Nachfrage nach Wasser mit drei verschiedenen Szenarien dargestellt, aber nicht nach

Wassernutzung aufgeschlüsselt.

Für den nordrhein-westfälischen Teil der FGE Ems und Maas beruhen Szenarien

zum künftigen Wasserbedarf auf Annahmen über das zukünftige

Wirtschaftswachstum; Wasserverbrauchsszenarien werden für das gesamte

Bundesland aufgestellt und nicht nach Einzugsgebieten aufgeschlüsselt.

Niedersachsen hat keine diesbezüglichen Angaben übermittelt.

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86

Für die Elbe wird der zukünftige Wasserbedarf qualitativ beschrieben. Dazu werden

aggregierte Daten zum Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstum sowie Annahmen

über effizientere Technologien verwendet.

Für die Oder sind die Szenarien zur Nachfrageentwicklung aufgeschlüsselt nach

Sektoren bis 2015 aufgeführt.

In den FGE Eider, Schlei/Trave und Warnow/Peene gehen die Szenarien für die

zukünftige Nachfrage privater Haushalte und der Industrie nach Wasser ohne

Angabe konkreter Zahlen von einem Rückgang des Wasserbedarfs bis 2015 aus.

Die FGE Rhein, Ems, Weser, Oder, Maas und Warnow/Peene haben Szenarien für

die Entwicklung des Wasserdargebots aufgestellt, die nicht nach Wassernutzung

aufgeschlüsselt sind. Keine Angaben zur künftigen Entwicklung des

Wasserdargebots enthalten die Bewirtschaftungspläne der FGE Ems, Elbe, Eider und

Schlei/Trave, da die vorliegenden Daten als zu unschlüssig angesehen werden.

Da sämtliche deutschen Pläne die Bedeutung von Wasserknappheit und Dürren als gering

einstufen, sind in den meisten Fällen keine Maßnahmen zur Bekämpfung von

Wasserknappheit und Dürre enthalten. Den Bewirtschaftungsplänen für die FGE Rhein,

Weser, Elbe, Eider, Schlei/Trave und Warnow/Peene zufolge sind derartige Maßnahmen

angesichts der geringen Belastung nicht relevant. Für die Donau geben Bayern und Baden-

Württemberg an, dass weitere Forschungen notwendig sind, um konkrete Maßnahmen zu

entwickeln. Die Bewirtschaftungspläne der FGE Ems, Oder und Maas enthalten keine

Angaben darüber, ob Maßnahmen zur Bekämpfung von Wasserknappheit und Dürren

bestehen oder nicht.

Obwohl Wasserknappheit und Dürren in Deutschland nur örtlich Probleme verursachen,

werden die aus dem Klimawandel erwachsenden künftigen Herausforderungen in den FGE

Donau, Rhein, Elbe und Maas dennoch im Rahmen einer internationalen Zusammenarbeit

angegangen. Für die Ems fand keine Koordinierung statt, weil Wasserknappheit und Dürren

nicht als Probleme betrachtet werden, die das gesamte Einzugsgebiet betreffen.

13.2 Hochwasserrisikomanagement

Hochwasser werden in den Bewirtschaftungsplänen an mehreren Stellen erwähnt. Das

Hochwasserrisikomanagement ist in vielen Teilen Deutschlands aufgrund des Klimawandels

von großer Bedeutung. Maßnahmen zur Verringerung des Hochwasserrisikos werden in allen

Einzugsgebieten mit Ausnahme der Elbe genannt, wenngleich Maßnahmen zur Anpassung an

den Klimawandel nicht ausdrücklich aufgeführt sind. Beispiele hierfür sind die Renaturierung

von Feuchtgebieten, die Steigerung des Wasserrückhalts und die Rückverlegung von

Deichen.

Der Hochwasserschutz wird als ein Grund für die Ausweisung erheblich veränderter

Wasserkörper in den FGE Oder, Maas, Donau, Rhein, Weser und Elbe angegeben.

Deutschland nimmt Artikel 4 Absatz 6 und Artikel 4 Absatz 7 derzeit nicht in Anspruch

(außer NRW, siehe Kapitel 11).

13.3 Anpassung an den Klimawandel

Nach dem derzeitigen Kenntnisstand wird für den ersten Bewirtschaftungszeitraum bis 2015

nicht mit signifikanten Auswirkungen des Klimawandels gerechnet. Dennoch stehen der

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Klimawandel wie auch die Anpassung daran in allen Einzugsgebieten auf der Tagesordnung.

Folgende Aspekte werden im Zusammenhang mit der Anpassung an den Klimawandel

genannt:

Klimaszenarien, die Veränderungen von Temperaturen und

Niederschlagsmengen in den Mittelpunkt stellen, wurden für alle Einzugsgebiete

aufgeführt. Unsicherheiten in Bezug auf den Klimawandel (z. B. hinsichtlich der

Bewertung des Zustands oder der Wirkungen von Maßnahmen) wurden ebenfalls

genannt.

Auswirkungen des Klimawandels auf den Gewässerzustand (Wasserqualität

und Biodiversität in aquatischen Systemen) wurden für alle FGE mit Ausnahme der

Elbe gemeldet.

Auswirkungen auf die Küstengebiete wurden in den Bewirtschaftungsplänen

für die Ems und die Eider angeführt.

Für alle FGE mit Ausnahme der Schlei/Trave wurden Angaben zum

Wasserdargebot und -bedarf übermittelt.

Risiken im Zusammenhang mit Wasserknappheit und Dürren melden die FGE

Donau, Rhein, Weser, Elbe und Maas (nur Dürren).

Hochwasserrisiken wurden von allen FGE mit Ausnahme der FGE Eider,

Schlei/Trave und Warnow/Peene gemeldet.

Auf die Anfälligkeit bestimmter Sektoren/Wassernutzungen verweisen die

FGE Donau, Rhein, Ems, Weser, Oder, Maas und Eider.

Darüber hinaus wurden für alle Einzugsgebiete mit Ausnahme der Ems konkrete

Anpassungsmaßnahmen gemeldet. Der Fokus liegt dabei vor allem auf dem

Hochwasserschutz, wobei die Maßnahmen von der Verbesserung des Wasserrückhalts über

die Rückverlegung von Deichen und die Revitalisierung von Feuchtgebieten bis zur

Sanierung von Fließgewässern reichen. Zusätzliche Maßnahmen umfassen eine effizientere

Nutzung von Wasser (Oder) und die Begrenzung der Grundwasserentnahme (Rhein).

In den meisten Einzugsgebieten wurde im Rahmen der Maßnahmenprogramme zur besseren

Abstimmung der Zielsetzungen (ausgenommen Weser und Maas) und der Auswahl der

Maßnahmen (ausgenommen Donau und Weser) ein Klimacheck durchgeführt. Allerdings

wurden keine Einzelheiten zu den dabei angewandten Methoden vorgelegt. In der FGE

Donau wurden aufgrund der bestehenden Unsicherheiten zu den Auswirkungen des

Klimawandels keine Anpassungsmaßnahmen aufgestellt. In Anbetracht der Unklarheiten in

Bezug auf die Auswirkungen des Klimawandels, der umfassenden Fortschritte in

Wissenschaft und Forschung sowie des in den Bewirtschaftungsplänen abzubildenden kurzen

Überwachungszeitraums bis 2015 beabsichtigen die deutschen FGE, die Angaben im

Zusammenhang mit dem Klimawandel für den nächsten Bewirtschaftungszyklus zu

aktualisieren. Für die folgenden Bewirtschaftungszyklen sind gezielte Untersuchungen und

insbesondere FGE-weite Analysen vorgesehen. Daran arbeiten unter aktiver Beteiligung

Deutschlands die Internationale Kommission zum Schutz des Rheins gegen Verschmutzung

und die Internationale Kommission zum Schutz der Donau gegen Verschmutzung.

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14. EMPFEHLUNGEN

Trotz einiger Unzulänglichkeiten zeigen die deutschen Bewirtschaftungspläne, dass

erhebliche Anstrengungen unternommen worden sind, und weisen bereits darauf hin, dass

einige Fragen im zweiten Bewirtschaftungszyklus klarer beantwortet werden sollen.

Die in der WRRL dargelegten Schritte zur Bewirtschaftungsplanung für FGE sollen

sicherstellen, dass sich die Wasserwirtschaft auf ein besseres Verständnis für die wichtigsten

Risiken und Belastungen in einem Einzugsgebiet stützt und die getroffenen Maßnahmen

kostenwirksam sind und langfristig ein nachhaltiges Wasserdargebot für Mensch, Wirtschaft

und Natur gewährleisten.

Eine erfolgreiche Wasserwirtschaft erfordert eine Verknüpfung dieser einzelnen Schritte.

Angaben zu Belastungen und Risiken sollten in die Erarbeitung von

Überwachungsprogrammen einfließen und Informationen aus den

Überwachungsprogrammen und der wirtschaftlichen Analyse sollten zur Festlegung

kostenwirksamer Maßnahmenprogramme und zu Begründungen für Ausnahmen führen.

Transparenz des gesamten Prozesses und eine klare Verwaltungsstruktur fördern die

Beteiligung der Öffentlichkeit sowohl an der Entwicklung als auch an der Durchführung der

erforderlichen Maßnahmen zur Erreichung einer nachhaltigen Wasserwirtschaft.

Zum Abschluss des ersten Bewirtschaftungszyklus und zur Vorbereitung des zweiten Zyklus

der WRRL werden folgende Empfehlungen unterbreitet:

Bei der Übermittlung einschlägiger Informationen über die elektronischen WISE-

Vorlagen sollten diese möglichst nach FGE aufgeschlüsselt werden. Außerdem sollten

die Informationen in WISE und den Plänen gestrafft werden.

Eine koordinierte Umsetzung der Richtlinie sowohl auf internationaler Ebene als auch

für die nationalen Teile der einzelnen FGE sollte gewährleistet sein. Die Umsetzung

der Richtlinie sollte jeweils für die gesamte FGE koordiniert werden, um die

Erreichung der Umweltziele nach Artikel 4 zu gewährleisten. Insbesondere sollten

alle Maßnahmenprogramme für die gesamte Flussgebietseinheit, auch innerhalb eines

Mitgliedstaats, koordiniert werden.

Durch fehlende Referenzbedingungen entstandene Lücken sind zu schließen.

Zur Vermeidung von Lücken sollten transparentere Informationen über die

Einstufung von Gewässern übermittelt werden (etwa warum keine

Übergangsgewässer ausgewiesen wurden).

Die Bewertung des ökologischen Zustands sollte für alle Gewässerkategorien und

Qualitätskomponenten einheitlich erfolgen, um die Auswahl der empfindlichsten

BQK für die Bewertung von Belastungen/Einwirkungen völlig transparent zu

gestalten und die Bewertungsergebnisse auf transparente Weise mit den

Stufengrenzwerten der Interkalibrierungsentscheidung der Kommission in Einklang

zu bringen.

Die Ausweisung erheblich veränderter Wasserkörper sollte allen Anforderungen nach

Artikel 4 Absatz 3 genügen. Die Bewertung der signifikanten nachteiligen

Auswirkungen auf ihre Nutzung oder die Umwelt und das Fehlen wesentlich besserer

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Umweltoptionen sollten im Bewirtschaftungsplan ausdrücklich aufgeführt werden,

um die Transparenz des Ausweisungsprozesses zu gewährleisten.

Trendermittlungen für Grundwasser sollten durchgeführt werden, sobald (ausreichend

zuverlässige) lange Zeitreihen zur Verfügung stehen.

Bei von mehreren Bundesländern bewirtschafteten Grundwasserkörpern sollten

abgestimmte Methoden und Maßnahmen angewandt werden. Auf welche Weise

bundesweite Leitlinien verwendet werden, ist in den einzelnen

Bewirtschaftungsplänen zu erläutern.

Gefährdete Grundwasserkörper (und die zugehörigen Parameter) sind zu melden, weil

dies ein wesentliches Element der Zustandsbewertung und des

Maßnahmenprogramms bildet.

Die Häufigkeit der chemischen Überwachung sollte für alle Bundesländer/FGE

gemäß den Vorgaben der WRRL harmonisiert werden.

Quecksilber, Hexachlorbenzol und Hexachlorbutadien sind durchaus nicht die

einzigen prioritären Stoffe, die sich für die Überwachung in einer Nichtwassermatrix

(in diesen drei Fällen Biota) eignen. Außerdem sollte die nach Artikel 3 Absatz 3 der

Richtlinie 2008/105/EG für verschiedene Stoffe vorgesehene Trendüberwachung in

Sedimenten oder Biota ebenfalls in den nächsten Bewirtschaftungsplan einfließen.

Das Maßnahmenprogramm sollte aussagekräftige Angaben zum Umfang, dem

zeitlichen Ablauf und der Finanzierung der Maßnahmen enthalten, aus denen der

Ansatz zur Erreichung der Ziele klar hervorgeht. Alle einschlägigen Angaben zu

grundlegenden und ergänzenden Maßnahmen sind in die Zusammenfassung des

Maßnahmenprogramms aufzunehmen, um die Transparenz der geplanten Maßnahmen

zur Erreichung der in der WRRL festgelegten Umweltziele zu gewährleisten.

Im ersten Zyklus der Bewirtschaftungspläne sind Ausnahmen in erheblichem Umfang

angewandt worden. Die Inanspruchnahme von Ausnahmeregelungen muss

transparenter werden und ist in den Plänen schlüssig zu begründen.

Die Kostendeckung sollte eine Vielzahl von Wasserdienstleistungen wie Aufstauung,

Entnahme, Speicherung, Behandlung und Verteilung von Oberflächenwasser sowie

die Sammlung, Behandlung und Einleitung von Abwasser einschließen, auch wenn es

sich dabei um Eigendienstleistungen, etwa Eigenentnahme für die Landwirtschaft,

handelt. Die Kostendeckung sollte für alle relevanten Nutzungsbereiche transparent

dargestellt werden, wobei umwelt- und ressourcenbezogene Kosten in die

Kostendeckung einzubeziehen sind. Außerdem sind für alle Wasserdienstleistungen

Angaben zur Anreizfunktion der Wassergebührenpolitik zur Gewährleistung einer

effizienten Nutzung von Wasser zu machen. Die Bewirtschaftungspläne sollten ferner

Angaben darüber enthalten, wie das Verursacherprinzip berücksichtigt worden ist.

Zur Landwirtschaft: i) Eine Strategie, die vor allem auf freiwillige Maßnahmen setzt,

wird nicht funktionieren. Freiwillige Maßnahmen und ein solides Fundament

obligatorischer Maßnahmen müssen in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander

stehen. ii) Die Grundlage für den Gewässerschutz muss absolut klar sein, damit sich

alle Landwirte der Vorschriften bewusst sind und die für GAP-Mittel zuständigen

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Behörden adäquate Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums und Vorgaben

zur Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen in Bezug auf Wasser aufstellen können.

Eine weitere Harmonisierung verschiedener Aspekte wie Methoden, Konzipierung

von Maßnahmen, Terminologie, Berichtformate und Häufigkeit von Messungen

würden zu einem rationelleren FGE- und länderübergreifenden Ansatz beitragen.