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FP‐Protokoll 1/14 Seite 1/5 Beratungsprotokoll – Beratung / Vermittlung / Auftrag Kopie verbleibt beim Kunden! Allgemeine Daten: Klient: Adresse: Telefon Priv: E-Mail-Privat Telefon Fa: E-Mail-Firma Ja, ich möchte Post / Korrespondenz/ News auch per E-Mail Beraterstempel: Familienstand: Beruf: Klient ist: Konsument Unternehmer Freiberufler ❑________________ Kontakt durch: Klient Makler ___________ Homepage Anfrage Beratung: Erstberatung Folgeberatung telefonisch persönlich Ort: Datum: Uhrzeit von: bis: Berater/Subberater neu: Betreuer derzeit: Außendienstmitarbeiter Agent Versicherungsmakler (VM) …………………………. Vermögensberater (VB) Bank Autohaus Direktgeschäft Informationen über den Berater/ Gew.RegisterNr.: Dienstleistung: Wir/Ich arbeiten(e) für Sie als: Versicherungsmakler Versicherungsagent Berater in Versicherungsangelegenheiten Vermögensberater mit LV u. UV* im Nebenrecht als Makler oder Agent Unabhängigkeit: JANEIN – Berechtigung zum Empfang von Prämien für VU JANEIN – Beteiligung mit mehr als 10% an einem Versicherungsunternehmen (VU) JANEIN – Beteiligung von VU an VM oder VB mit mehr als 10% Marktbeobachtung: Es werden durchschnittlich 10 Versicherungen, pro Sparte, mit Firmensitz in Österreich, periodisch, verglichen Grundlagen der Allgemeine Geschäftsbedingungen (Versicherungsmakler, Vermögensberater), Geschäftsbeziehung Risikoanalyse, Protokoll/Maklerauftrag, Risikoliste Auftragsart Einzelrisiko an weiterer Beratung kein Interesse Risiken (laut Risikoliste) Der erteilte Rat bezieht sich auf ein Versicherungsunternehmen (Sonderprodukte, Kundenwunsch) Der erteilte Rat bezieht sich auf mehrere Versicherungsunternehmen Gründe für den erteilten Rat Siehe Risikoliste Andere Gründe: siehe Produktvorschlag erweiterte Klauseln Kundenwunsch Interessenwahrung Der genaue Leistungskatalog einschließlich der damit zusammenhängenden Pflichten definiert die Gewerbeordnung sowie die Versicherungsvermittlerrichtlinie und die einschlägigen gesetzlichen Bedingungen. Abweichend wird die Interessenwahrung des Beraters noch auf/um folgende Leistungen erweitert und oder eingeschränkt: Interessenwahrung nur für oben genannte Betriebsstandorte bzw. Adressen des Kunden. Die Interessenwahrung bezieht sich gegebenenfalls auch auf Versicherer, die im freien Dienstleistungsverkehr des EWR tätig sind und österreichisches Recht. *LV: Lebensversicherung UV: Unfallversicherung

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FP‐Protokoll1/14 Seite1/5

Beratungsprotokoll – Beratung / Vermittlung / Auftrag Kopie verbleibt beim Kunden!

Allgemeine Daten:

Klient: Adresse: Telefon Priv:

E-Mail-Privat

Telefon Fa:

E-Mail-Firma

❑ Ja, ich möchte Post / Korrespondenz/

News auch per E-Mail

Beraterstempel:

Familienstand: Beruf: Klient ist: ❑ Konsument ❑ Unternehmer ❑ Freiberufler ❑________________ Kontakt durch: ❑ Klient ❑ Makler ❑___________ ❑ Homepage Anfrage Beratung: ❑ Erstberatung ❑ Folgeberatung ❑telefonisch ❑ persönlich Ort: Datum: Uhrzeit von: bis: Berater/Subberater neu: Betreuer derzeit: ❑ Außendienstmitarbeiter ❑Agent ❑ Versicherungsmakler (VM) ❑ …………………………. ❑ Vermögensberater (VB) ❑Bank ❑ Autohaus ❑ Direktgeschäft Informationen über den Berater/ Gew.RegisterNr.: Dienstleistung: Wir/Ich arbeiten(e) für Sie als:

❑ Versicherungsmakler ❑ Versicherungsagent ❑ Berater in Versicherungsangelegenheiten ❑ Vermögensberater mit LV u. UV* im Nebenrecht als ❑Makler oder ❑Agent

Unabhängigkeit: ❑JA❑NEIN – Berechtigung zum Empfang von Prämien für VU ❑JA❑NEIN – Beteiligung mit mehr als 10% an einem Versicherungsunternehmen (VU) ❑JA❑NEIN – Beteiligung von VU an VM oder VB mit mehr als 10%

Marktbeobachtung: Es werden durchschnittlich 10 Versicherungen, pro Sparte, mit Firmensitz in Österreich, periodisch, verglichen

Grundlagen der Allgemeine Geschäftsbedingungen (Versicherungsmakler, Vermögensberater), Geschäftsbeziehung Risikoanalyse, Protokoll/Maklerauftrag, Risikoliste

Auftragsart ❑ Einzelrisiko ❑an weiterer Beratung kein Interesse ❑ Risiken (laut Risikoliste) ❑ Der erteilte Rat bezieht sich auf ein Versicherungsunternehmen (Sonderprodukte, Kundenwunsch) ❑ Der erteilte Rat bezieht sich auf mehrere Versicherungsunternehmen

Gründe für den erteilten Rat Siehe Risikoliste ❑ Andere Gründe: ❑ siehe Produktvorschlag ❑ erweiterte Klauseln ❑Kundenwunsch

Interessenwahrung Der genaue Leistungskatalog einschließlich der damit zusammenhängenden Pflichten definiert die Gewerbeordnung sowie die Versicherungsvermittlerrichtlinie und die einschlägigen gesetzlichen Bedingungen. Abweichend wird die Interessenwahrung des Beraters noch auf/um folgende Leistungen erweitert und oder eingeschränkt:

Interessenwahrung nur für oben genannte Betriebsstandorte bzw. Adressen des Kunden. Die Interessenwahrung bezieht sich gegebenenfalls auch auf Versicherer, die im freien Dienstleistungsverkehr des EWR tätig sind und österreichisches Recht. *LV: Lebensversicherung UV: Unfallversicherung

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Klient: Servicevereinbarung Privatkunden ❑ Jährliche Überprüfung und Wartung der Kundenmappe - Provision* EUR 100,- Erstüberprüfung und Analyse ist bei Servicevereinbarung gratis Honorarsätze Beratung ohne Vermittlung ** pro angefangene Stunde EUR 150,- Überprüfung / Analyse ohne Vermittlung lt. Risikoliste pro Risiko Pauschale EUR 15,- Konzept /Ausschreibung/Vergleich ohne Vermittlung laut Risikoliste

pro Risiko Pauschale EUR 15,-

Schadensbetreuung bei Fremdverträgen (von Konsumenten)

10% mind. pro Schaden EUR 50,-

Schadensbetreuung bei jedem Schaden (von Betrieben )

10% mind. pro Schaden EUR 150,-

Kfz-Vergleich Pauschale EUR 25,- Dienstleistungspaket für Firmenklienten Pauschale jährlich EUR 150,- Bei Vermittlung / erhält der Berater den Vermittlungsauftrag werden bezahlte Beratungs-, Überprüfungs und Konzepthonorare retourniert ❑ Erfolgshonorar für

Prämienersparnis: 50 % der ersten Jahresprämienersparnis – wenn sich eine Prämienermäßigung auf die Jahresprämie der Polizzen ergibt.

Anspruch auf nachgewiesene Barauslagen besteht immer Sämtliche Honorare verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer * ausgenommen die Serviceprovision für Privatklienten ** gilt weiteres für Beratung mit Vermittlung wenn Antrag aus diversen Gründen (Rücktritt vom Kunden, Nichtannahme von Versicherung, uvm..) nicht zustande kommt SEPA- Lastschrift-Mandat Zahlungsempfänger : FinanzPuls AG, 1140 Wien Bergmillerg. 3/9 Creditor ID : AT68ZZZ00000033535 Ich ermächtige/ Wir er mächtigen die FinanzP uls AG, Zahlungen von meinem/ unseren Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein/ weisen wir unser Kreditinstitut an, die von der FinanzPuls AG auf mein/ unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann/ Wir können in nerhalb von acht Woch en, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten d abei die mit meinem/ unserem Kreditinstitu t vereinbarten Bedingungen. Mandatsreferenz: Kontoinhaber: Geburtsdatum: Plz,Ort, Adresse: IBAN: _____________________ _____________________________________ Ort, Datum Untersch rift des Kontozeichnungsberechtigten Berater: ……………………………………………

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BESONDERE KUNDENERKLÄRUNG - COLD CALLING

Der Auftraggeber erklärt ausdrücklich gemäß § 12 Abs 3 WAG und § 107 TKG mit Anrufen bzw mit der Zusendung von elektronischer Post (E-Mail, SMS usw. ) oder Telefax-Nachrichten zu Werbezwecken einverstanden zu sein. Diese Zustimmung ist jederzeit widerruflich.

Besondere Kundenerklärung - Kommunikation mit Hilfe moderner Medien – Datenverarbeitung

Der Auftraggeber erklärt ausdrücklich, dass er die Auftragserteilung via Telefon, Telefax oder E-mail als zulässige Form der Auftragserteilung ansieht. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass die Übermittlung von E-mails unter Umständen dazu führen kann, dass Daten verloren gehen, verfälscht oder bekannt werden. Für diese Folgen übernimmt der Auftragnehmer die Haftung nur dann, wenn er dies zu vertreten hat. Ebenso kann der Auftragnehmer E-Mails nicht sofort nach Eingang darauf überprüfen, ob sie Fristen oder Termine enthalten. Dies erfolgt spätestens am nächsten Werktag.

Ich erkläre mich einverstanden, dass sämtliche Daten, die mit der gegenständlichen Geschäftsverbindung in Zusammenhang stehen, FinanzPuls, dem ang eführten Berater und de r datenverarbeitenden bzw. daten-weiterleitenden Firma zum Zwecke einer umfa ssenden und optimalen Betreuung zur Ve rfügung gestellt werden. Diese Ermächtigung erstreckt sich auf die Weitergabe von Daten im Zuge der automationsgestützten Verarbeitung. Rücktrittsrechte: 1. Nach § 3 KS chG ist der Ver braucher berechtigt, bei Abgabe d er Vertragserklärung außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmens von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrage zurückzutreten. Der Rücktritt kann bis zum Zustande kommen des Ve rtrages oder binnen einer Woche erklärt werden und beginnt ab Übe rgabe der schriftlichen Urkunde über die Belehrung des Rücktrittsrechtes und Bekan ntgabe von Name und A nschrift des Unterneh mers, frühestens ab Zustandekommen des Vertrages. Das Rücktrittsrecht erlischt bei Versicherungsverträgen mit einer einem Jahr übersteigenden Vertragsdauer bis längstens ein Monat nach Zustandekommen des Geschäftes/Vertrages. Das Rücktrittsrecht steht dem Verbrauc her nicht zu, 1. wenn er sel bst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmer oder dessen Beauf tragten zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat, 2. wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten oder ihren Beauftragten vorangegangen sind (siehe aber FernFinG) 2. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen und kann auch auf den übergebenen Schriftstücken des Unte rnehmers mit einem e rkennbaren Vermerk, dass der Rücktritt erklärt w erde, erfolgen und auch gegenüber dem Ag enten des Versicherers, der für diese Vertragsverhandlung eingeschritten ist; es genügt die Absendung binnen obiger Wochenfrist. 3. Nach § 3a de s KSchG kann der Kunde zurück treten, wenn Umstände, die für s eine Einwilligung maßgeblich waren und als wahrsche inlich dargestellt wurden, nicht ode r nur in e rheblich geringerem Ausmaß eintreten, und zwar dass die erwartete Mitwirkung oder Zustimmungserklärung eines Dritten, die erforderlich ist, ausbleibt, die Aussicht auf steuerrechtliche Vorteile oder eine öffentliche Förderung oder einen Kredit nicht oder nur in erheblich geringerem Maße eintritt. Der Rückt ritt kann ab Erke nnbarkeit dieser Umstände binnen Wochenfrist schriftlich erklärt werden bis maximal einem Monat nach vollständiger Erfüllung. 4. Es steht das Rücktrittsrecht dem Kunden bei Geschäften über Veranlagungen iS des § 1 Abs 1 Z 3 KMG („Beteiligungen“) oder Anteilen an in- oder ausländ ischen Kapitalanlagefonds, in- o der ausländischen Immobilienfonds oder ähnlichen Einrichtungen, die Verm ögenswerte mit Risikostreuung zusammenfassen zu, auch wenn der Kunde die geschäftliche Verbindung angebahnt oder zur Aufsuchung oder zum Vertragsabschluß aufgefordert hat (§ 63 WAG 2007). Nach § 5 KMG kann der Kunde binnen einer Woche schriftlich zurücktreten, w enn ein prospektpflichtiges Anbot ohn e vorhergehende Prospektveröffentlichung erfolgte und e rlischt das Rücktrittsrecht binnen Woche nfrist nach Prospekt- oder Angabenveröffentlichung. 5. Bei Fernabsatz iS des FernFinG, dh. wenn nur über Fernkommunikationsmittel ohne persönliche Besprechung ein Vertrag abgeschlossen wurde, beträgt die Rücktrittsfrist 14 Tage, bei Lebensversicherungen und Pensionsverträgen 30Tage. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag de s Vertragsabschlusses. Hat aber der Verbr aucher die Vertragsbe dingungen und Vertriebsinformationen iS der Fer nFinG erst nach Vertragsabschluss erhalten, so beginnt die Frist mit dem Erhalt aller dieser Bedingungen und Informationen. Bei Lebensvers icherungen beginnt die Frist mit dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher über den Abschluss des Vertra gs informiert wird. Der Verbraucher hat im Fernabsatz kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über Finanzdienstleistungen, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unter nehmer keinen Einfluss hat und die innerhal b der Rücktrittsfrist auftreten könn en, insbesondere u.a. bei Geldmarktinstrumenten, Wertpapieren, Anteilen an Anlage- bzw . Investmentfondsgesellschaften, Finanztermingeschäften (Futures) einschließlich gleichwertiger Instrumente und bei Verträgen, die auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers von beiden Seiten bereits voll erfüllt wurden, bevor der Verbraucher sein Rücktrittsrecht ausübt. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Erstankauf von Wertpapieren erst nach Einlagen der Kundengelder auf dem Depot der Depotbank erfolgen kann. Beendigung der Geschäftsbeziehung: Die Geschäftsb eziehung kann jederze it mittels schriftlicher Kündigung durch eine der beiden Vertragsparteien beendet werden. Sie erlischt jedoch spätestens mit Kündigung/Stornierung oder Vermittlerwechsel des letzten durch den Versicherungsmakler/ Vermögensberater vermittelten Vertrages. Der Klient nimmt zur Ken ntnis, dass durch die Beendigung dieser Geschäftsbeziehung auch die Interessenswahru ng und Ha ftung des Versicherun gsmakler/ Vermögensberater erlischt. Das Honorar des Dienstleistung Paketes ist in diesem Fall bis zum folgenden Monatsersten des Kündigungsdatums zu entrichten! Abfrage beim zentralen Gewerberegister: Vermittlerregister (Internet): http://versicherungsvermittler.brz.gv.at/zv/html/zgwframe.htm Beschwerdestelle: Bundesministerium f. Wirtschaft und Arbeit, 1010 Wien, Stubenring 1

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Risikoliste (Auftragsliste) Jedes Risiko wurde grundsätzlich vom Berater angesprochen Privatbereich Betriebsbereich inkl. Haushaltsmitglieder inkl. Verbunde Betriebe ❑ ja ❑ nein ❑ ja ❑ nein

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Ablebensvorsorge ❑ ❑ ❑ ❑ ❑ Ablebensvorsorge (Betriebskredit) ❑ ❑ ❑ ❑ ❑

Unfallvorsorge ❑ ❑ ❑ ❑ ❑ Kollektivunfallversicherung ❑ ❑ ❑ ❑ ❑

Krankenvorsorge ❑ ❑ ❑ ❑ ❑ Kollektive Krankenvorsorge ❑ ❑ ❑ ❑ ❑

Alters-/Pensionsvorsorge ❑ ❑ ❑ ❑ ❑ Betriebliche Altersvorsorge ❑ ❑ ❑ ❑ ❑

Berufsunfähigkeitsvorsorge ❑ ❑ ❑ ❑ ❑ Betriebsunterbrechung (BUFT) ❑ ❑ ❑ ❑ ❑

Pflegevorsorge ❑ ❑ ❑ ❑ ❑ Zukunftsvorsorge / § 3 (1) Ziffer 15 ❑ ❑ ❑ ❑ ❑

Ausbildungs-/Aussteuervorsorge ❑ ❑ ❑ ❑ ❑

Besitz Besitz Wohngebäude ❑ ❑ ❑ ❑ ❑ Sachversicherung Gebäude ❑ ❑ ❑ ❑ ❑

Haushalt/Inventar ❑ ❑ ❑ ❑ ❑ Schachversicherung Inhalt ❑ ❑ ❑ ❑ ❑

Besondere Wertsachen ❑ ❑ ❑ ❑ ❑ Betriebsunterbrechung ❑ ❑ ❑ ❑ ❑

Unbebaute Grundstücke ❑ ❑ ❑ ❑ ❑ Transport ❑ ❑ ❑ ❑ ❑

Technische Versicherungen ❑ ❑ ❑ ❑ ❑ Technische Versicherungen ❑ ❑ ❑ ❑ ❑

Haftpflicht und Rechtsschutz Haftpflicht und Rechtsschutz Privathaftpflicht ❑ ❑ ❑ ❑ ❑ Betriebshaftpflicht (Risikoanalyse) ❑ ❑ ❑ ❑ ❑

Tierhalterhaftpflicht ❑ ❑ ❑ ❑ ❑ Betriebsrechtsschutz ❑ ❑ ❑ ❑ ❑

Umwelthaftpflicht ❑ ❑ ❑ ❑ ❑ D & O Managerhaftplicht ❑ ❑ ❑ ❑ ❑

Berufshaftpflicht ❑ ❑ ❑ ❑ ❑ Warenkreditversicherung ❑ ❑ ❑ ❑ ❑

Privatrechtsschutz ❑ ❑ ❑ ❑ ❑

KFZ KFZ Kraftfahrzeug-Haftpflicht ❑ ❑ ❑ ❑ ❑ Kraftfahrzeug-Haftpflicht ❑ ❑ ❑ ❑ ❑

Fahrzeug-Elementarkasko ❑ ❑ ❑ ❑ ❑ Fahrzeug-Elementarkasko ❑ ❑ ❑ ❑ ❑

Fahrzeug-Kollisionskasko ❑ ❑ ❑ ❑ ❑ Fahrzeug-Kollisionskasko ❑ ❑ ❑ ❑ ❑

Insassenunfall ❑ ❑ ❑ ❑ ❑ Insassenunfall ❑ ❑ ❑ ❑ ❑

Kfz-Rechtsschutz ❑ ❑ ❑ ❑ ❑ Kfz-Rechtsschutz ❑ ❑ ❑ ❑ ❑

✶ Kein Auftrag bedeutet, dass wir Sie (Klient) über diese Risken informiert haben, Sie trotz Deckungsmöglichkeiten dieses Risiko weiterhin selbst tragen wollen. Ihnen ist bewusst, dass Sie mit Ihrer Entscheidung unter Umständen Existenz bedrohende Deckungslücken in Kauf nehmen und zeichnen den Makler von jeder Haftung frei. Der Klient wünscht Beratung / Vermittlung für: Ja Nein Ja Nein Veranlagung Finanzierung / Leasing Vermögensaufbau ❑ ❑ Eigenheim / Wohnung ❑ ❑ Bausparen ❑ ❑ Vorsorgewohnung ❑ ❑ Edelmetalle ❑ ❑ Kraftfahrzeuge ❑ ❑ Im Zusammenhang mit dem Versicherungsschutz wird Wert gelegt auf: Ja Nein Produktentscheidung Ja Nein Preis - Leistungsverhältnis ❑ ❑ Klient alleine ❑ ❑ Leistungsreduzierte Varianten ❑ ❑ Makler alleine ❑ ❑ Nur Existenzbedrohende Risken ❑ ❑ Klient mit Makler gemeinsam ❑ ❑

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Gesprächsprotokoll / Thema/ Vorschlag/ Begründung

Zukünftige Themen / Termine für die Evidenzhaltung Wichtige Hinweise: Ich habe dieses Beratungsprotokoll gelesen und bestätige die Richtigkeit der daraus ersichtlichen Angaben. Der Rat hinsichtlich der mir angebotenen Versicherungsprodukte erfolgte aufgrund meiner Angaben, die von mir gewählten Leistungen entsprechen meinen Wünschen und Bedürfnissen. Bei fehlenden oder unvollständigen Klientenangaben können wir keine ordnungsgemäße Beratung sicher stellen. Der Kunde hat die Pflicht, den Makler, Vermögensberater bei der Ausübung der Beratungs- und Vermittlungsstätigkeit redlich zu unterstützen und eine Weitergabe von ausgehändigten Unterlagen (Analysen, Konzepte etc.) zu unterlassen. Ort, Datum Unterschrift Makler/Berater Unterschrift Kunde/Klient Interne Vermerke: Kontrolle im Center ______________________ durch: _____________________________ Ort, Datum Unterschrift Kontrolle