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Übereinstimmungsnachweis für das Bauprodukt ... · PDF filebefestiger VT Dämmstoff-schraube DK DGBM-Nr. 203 20600.2 AUF HOLZ AUF BETON + MAUERWERK AUF HOLZ AUF HOLZ AUF HOLZ Anzeige

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3/2010– 18 –Special: Brandschutz

veröffentlichten BauregellisteA, Teil 2 unter lfd. Nr. 2.44geführt.

Seine Verwendung ergibtsich aus der Übereinstimmungmit den dort bekannt gemach-ten technischen Regeln:• Richtlinie über brandschutz-

technische Anforderungenan hochfeuerhemmendeBauteile in Holzbauweise –HFHHolzR

• den SchallschutznormenDIN EN ISO 140-3, DIN ENISO 717-1, DIN EN ISO 140-6,DIN EN ISO 717-2 und

• der ETB-Richtlinie – „Bau-teile, die gegen Absturz si-chern“

in der jeweils gültigen Fas-sung.

Zur Erfüllung der bauauf-sichtlich geforderten Schutz-ziele wird für das o.g. Baupro-dukt ein Übereinstimmungs-zertifikat (ÜZ) gefordert.

Aktuell sind für die Über-wachung und Zertifizierungnach Bauregelliste A, Teil 2,lfd. Nr. 2.44 zwei Stellen inDeutschland anerkannt. Diessind die MPA Braunschweigund das MPA BAU der TUMünchen.

Des Weiteren muss dieBauausführung überwachtwerden.

Art und Umfang derFremdüberwachung derWerksfertigung

Vor Aufnahme der Überwa-chung eines Werkes, dass dieHerstellung hochfeuerhem-mender Bauteile aufnehmen,ändern oder erweitern will,wird zunächst überprüft, obdie personelle, gerätemäßigeund räumliche Ausstattungeine ordnungsgemäße Her-stellung erwarten lässt. ImZuge der Überwachung wirddie Übereinstimmung der pro-duzierten Bauteile mit denbautechnischen Nachweisenfestgestellt. Dabei werden fol-gende Punkte überprüft unddokumentiert:

• personelle und betrieblicheAnforderungen,

• bautechnische Unterlagenund Nachweise (genehmigteBauplanungsunterlagen,Brandschutznachweis etc.),

• die verwendeten Baustoffe,• die Art und Ausführung der

Brandschutzbekleidung,• die konstruktive Ausbildung

der Wand- und Deckenbau-teile, Stützen und Träger

Nimmt ein (Holzbau-)Be-trieb die Fertigung „hochfeu-erhemmender Bauteile“ inHolzbauweise auf, ist einÜberstimmungsnachweis inForm eines Übereinstim-mungszertifikates (§ 24 MBO)notwendig. Voraussetzung fürdie Ausstellung des Zertifika-tes durch eine vom DeutschenInstitut für Bautechnik (DIBt)anerkannte Zertifizierungs-stelle ist eine kontinuierlichewerkseigene Produktionskon-trolle (WPK) des Herstellerssowie eine Fremdüberwa-chung durch eine anerkannteÜberwachungsstelle.

An die Bauteile werden An-forderungen an den Schall-schutz, an Absturzsicherun-gen bei bodentiefen Öffnun-gen sowie an den Brand-schutz gestellt.

Zusätzlich zur Eigen- undFremdüberwachung fordertdie HFHHolzR eine Baustel-lenüberwachung (Vier-Augen-Prizip) mit Bescheinigung ei-ner ordnungsgemäßen Bau-ausführung (§ 81 MBO).

Ausgangssituation

Das Bauprodukt „Hochfeu-erhemmende Bauteile, derentragende, aussteifende undraumabschließende Teile ausHolz oder Holzwerkstoffen be-stehen und die allseitig einebrandschutztechnisch wirk-same Bekleidung aus nicht-brennbaren Baustoffen(Brandschutzbekleidung) undDämmstoffe aus nichtbrenn-baren Baustoffen haben“,zählt zu den nicht geregeltenBauprodukten und wird dem-entsprechend in der vom DIBt

Übereinstimmungsnachweis für das Bauprodukt„Hochfeuerhemmende Bauteile …“ in HolzbauweiseHergestellt nach HFHHolzR

Autoren: Dipl. Ing. René Stein,Dipl. Ing. Michael Merk, Univ.-Prof. Dr.-Ing. Stefan Winter

Überwachungs- undZertifizierungsstelle Holzbau,MPA BAU Technische UniversitätMünchen

Mehrgeschossiger Holzbau über mehr als drei Geschosse stelltsich an, im Wohn- und Bürobausektor mehr an Bedeutung zugewinnen. Zum Beispiel wurden bereits Objekte in Berlin,Köln sowie im Bayerischen Raum in Regensburg und Bad Aib-ling errichtet. Diese Gebäude können bis zu einer maximalenHöhe des Fußbodens des obersten Geschosses von 13 m (Ge-bäudeklasse 4 entsprechend Musterbauordnung MBO-2002)in hochfeuerhemmender Bauweise hergestellt werden.

Abb. 2:Komplettierung der Decke auf derBaustelle

Herstellwerk

M-HFHHolzRHochfeuerhemmende

Bauteile

Abb. 1:Muster eines Ü-Zeichens für „Hoch-feuerhemmende Bauteile“

HFHHolzRHochfeuerhemmende Bauteile

– REI 60 K260 –

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3/2010 – 19 –

Rein formal beschränktsich die Überwachung nachHFHHolzR nur auf die vorge-nannten fünf Punkte. DiePraxis hat jedoch gezeigt,dass zusätzlich

• im Werk bereits vorgefer-tigte Anschlüsse,

• Öffnungen für Türen, Fen-ster und sonstige Einbautensowie

• vorgefertigte Installations-führungen

einen ebenso wichtigen Be-standteil der Überwachungdarstellen. Diese Punkte wur-den auch mittlerweile mit demDIBt abgestimmt und in diefür die Überwachung geltendeArbeitsanweisung mit aufge-nommen.

Ist für das Herstellwerk be-reits ein Übereinstimmungs-zertifikat (ÜZ) für Baupro-dukte nach Bauregelliste A,Teil 1, lfd. Nr. 3.3.2 –„Beidseitig bekleidete oderbeplank te Wand-, Decken-und Dachelemente; z.B. Holz-tafeln für Holzhäuser in Tafel-bauart“ – ausgestellt, bestehtdie Möglichkeit die bereitsnachgewiesene personelleund betriebliche Struktur zuverwenden und wenn not-wendig auf die Erfordernissedieses Bauproduktes zu erwei-tern.

Notwendigkeit derBaustellenüberwachung

Da die werksseitige Fremd-überwachung der Bauteilenicht immer vollständig abge-schlossen werden kann – Teiledes geforderten Aufbauesbzw. Schichten sowie An-schlüsse und Installationenkönnen erst bauseitig kom-plettiert werden (vgl. Abb. 2)– wird eine Überwachung derordnungsgemäßen Bauausfüh-rung durch die MHFHHolzRgefordert. Diese erfolgt zu-sätzlich zur allgemeinenÜberwachung der Bauausfüh-rung nach § 81 MBO und wirdbe-scheinigt durch die Bau-aufsichtsbehörde, den Prüf-sachverständigen oder Prüfin-genieur für Standsicherheit.

Für ein lückenloses Überwa-chungsergebnis wird eine Ab-stimmung zwischen der Über-wachungs- und Zertifizie-rungsstelle und der für dieÜbereinstimmung der Bauaus-führung verantwortlichen Per-son empfohlen. Hierbei kannder Übergang von der Werks-zur Baustellenüberwachungdefiniert werden.

Praxiserfahrungen

Die Fertigung von hochfeu-erhemmenden Wand- undDeckenbauteilen unter Zu-grundelegung allgemeinerbauaufsichtlichen Prüfzeug-nisse (abP’s) stellt für Unter-nehmen, die bereits einerFremdüberwachung nach

Special: Brandschutz

Abb. 3:Reduzierung Wandquerschnitt durchVerteiler Fußbodenheizung

Mit Sicherheit der bessere Partner

W W W. I S O C E L L . A T

Ein ungedämmtes Dach über ausgebautem

Wohnraum, die Abdichtung der Bauanschlussfuge,

die Anbindung von Dampfbremsen an Ziegel

und Beton, ein überputzbares Klebeband usw.

Sie haben die Anforderung - wir haben die Zellulosedämmung und das Luftdichtheitssystem.

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Bauregelliste A, Teil 1, lfd. Nr.3.3.2 unterliegen, keine Pro-bleme dar.

Probleme entstehen, wennInstallationen (Leitungs- undLüftungsanlagen) aus wirt-schaftlichen Gesichtspunkteninnerhalb von Bauteile ohneeigene Installationsebene ge-führt werden sollen. In diesemFall werden zusätzliche Eig-nungsnachweise erforderlich,da eine Installationsführungin hochfeuerhemmenden Bau-teilen durch die HFHHolzRnicht vorgesehen ist. Geregeltsind Installationen vor Wän-den, unterhalb der Deckenund in Schächten oder Kanä-len.

Ausnahmen werden getrof-fen für einzelne elektrischeLeitung oder einzelne Hüll-rohre aus nichtbrennbarenBaustoffen mit bis zu drei Lei-tungen, die zur Versorgungdes angrenzenden Raumes in-nerhalb derselben Nutzungs-einheit dienen. Ohne weiterenEignungsnachweis (abP/abZ)werden damit der Verlegunginnerhalb hochfeuerhemmen-der Bauteile enge Grenzen ge-setzt.

Erste Anwendungsempfeh-lungen für Abschottungen inHolzbauteilen sind im Artikelzu Abschottungen (Ausgabe3/2010) enthalten. Zur Verein-fachung der Anwendung vonHolzbauteilen in mehrge-schossigen Gebäuden ist esaber weiterhin dringend er-forderlich, dass bestehendeVerwendbarkeitsnachweiseauf Holzkonstruktionen erwei-tern werden. Damit könnenPlanungskosten minimiertund bauaufsichtliche Anfor-derungen mittels Systemaus-führungen einfach umgesetztwerden.

Sämtliche in der HFHHolzRdargestellten Anschlussdetailsverstehen sich als Prinzipdar-stellungen. Diese Prinzipiensind auf die jeweilige Ausfüh-rungsplanung zu übertragen,u.a. die Ausführung versetzterFugen (vgl. Abb. 4).

Fazit

Sollen Objekte der Gebäu-deklasse 4 in Holzbauweiseausgeführt werden, sind die

tragenden und aussteifendenBauteile in hochfeuerhem-mender Bauweise zu erstellen.Der Nachweis der Überein-stimmung mit den techni-schen Regeln muss durch einÜbereinstimmungszertifikat(§ 24 MBO) und eine Beschei-nigung über die ordnungs-gemäße Bauausführung (§ 81MBO) erbracht werden.

Die Herstellung der hoch-feuerhemmenden Bauteile un-terliegt dementsprechend ei-ner werkseigenen Produkti-onskontrolle in Verbindungmit einer Fremdüberwachungdurch eine anerkannte ÜZ-Stelle.

Die Erfahrungen aus deners ten durchgeführten Über-wachungen haben gezeigt,dass es für die Unternehmeneine wesentliche Planungssi-cherheit darstellt, vorab aufderen Fertigungsprozess abge-stimmte und HFHHolzR kon-forme Details und Bauteilauf-bauten zu entwickeln.

Ebenso wichtig ist dabei dieEinhaltung der jeweils im all-gemein bauaufsichtlichenPrüfzeugnis vorgegeben Ma-terialparameter und derenSchichtenfolge. Unterschiedekann es hierbei durch zusätz-liche Anforderungen wie z.B.dem mechanischem Stoß (REI-M 60 K260) bei Treppenhaus-wänden geben.

Der bekannte Grundsatz –„Planen ist die geistige Vor-wegnahme zukünftigen Han-delns“ – ist hier allerdingsvon besonderer Bedeutung! �

Special: Brandschutz

Rahmedestr. 161 . D-58762 Altena

TEL +49(0)23 52 / 95 96 96

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Abb. 4: Ausführung versetzter Fugenim Anschlussbereich (Rähm) sowie inBauteilebene (1. und 2. Lage) unterBerücksichtigung HFHHolzR und ent-sprechender abP's

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