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Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren „Haldenkapazitätserweiterung II Werk Zielitz (HKE II)“ Band 14 der Antragsunterlage Gutachterliche Stellungnahme über die Emissionen und Immissionen (Staub) Vorhabenträger: K+S KALI GmbH, Werk Zielitz Farsleber Straße 1 39326 Zielitz Auftragnehmer/ Verfasser: TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG Geschäftsstelle Hannover Am TÜV 1 30519 Hannover 6168

Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren ......Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren „Haldenkapazitätserweiterung II Werk Zielitz (HKE II)“ Band 14 der Antragsunterlage

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Page 1: Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren ......Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren „Haldenkapazitätserweiterung II Werk Zielitz (HKE II)“ Band 14 der Antragsunterlage

Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren „Haldenkapazitätserweiterung II Werk Zielitz (HKE II)“

Band 14 der Antragsunterlage

Gutachterliche Stellungnahme über die Emissionen und Immissionen (Staub)

V o r h a b e n t r ä g e r : K+S KALI GmbH, Werk Zielitz Farsleber Straße 1 39326 Zielitz A u f t r a g n e h m e r / V e r f a s s e r : TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG Geschäftsstelle Hannover

Am TÜV 1 30519 Hannover

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Band 14 – Gutachter l iche Stel lungnahme über die Emissionen und Immissionen (Staub) – HKE II 2

K+S KALI GmbH, Werk Zielitz TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG

Das vorliegende Gutachten besteht aus einem Textteil mit 44 Seiten und aus 4 Anhängen.

Impressum

Eingereicht: 29.09.2017

Stand: 23.02.2018

Ansprechpartner: Dipl.-Ing. Dirk Herzig

Telefon: 0511 / 998-61523

Fax: 0511 / 998-61136

E-Mail: [email protected]

Web: https://www.tuev-nord.de/de/unternehmen/umwelt/

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Band 14 – Gutachter l iche Stel lungnahme über die Emissionen und Immissionen (Staub) – HKE II 3

K+S KALI GmbH, Werk Zielitz TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG

Ergebnisse im Überblick:

- Die Untersuchungen zeigen, dass die Immissions(grenz)werte zum Schutz der

menschlichen Gesundheit für Feinstaub PM2,5 von 25 µg/m³ und PM10 von 40

µg/m³ sowie die zulässige Anzahl von 35 Überschreitungen des Tagesmittel-

wertes von 50 µg/m³ für PM10 und der Immissions(grenz)wert zum Schutz vor

erheblichen Nachteilen durch Staubniederschlag von 0,35 g/(m²∙d) unabhängig

von der Betriebsphase zur Vorbereitung der Aufstandsfläche und dem

eigentlichen Haldenbetrieb eingehalten werden.

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Band 14 – Gutachter l iche Stel lungnahme über die Emissionen und Immissionen (Staub) – HKE II 4

K+S KALI GmbH, Werk Zielitz TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG

Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis ........................................................................................................ 5

Tabellenverzeichnis ............................................................................................................. 5

Anhangsverzeichnis ............................................................................................................ 6

Abkürzungsverzeichnis ....................................................................................................... 6

1 Anlass und Aufgabenstellung .................................................................................... 8

1.1 Vorgehensweise ............................................................................................................ 9

1.2 Verwendete Programme und Versionen ........................................................................ 9

2 Anlagenbeschreibung ................................................................................................. 9

3 Beurteilungsgrundlage ............................................................................................. 11

3.1 Emissionsseitige Anforderungen ................................................................................. 11

3.2 Immissionsseitige Anforderungen................................................................................ 11

4 Örtliche Verhältnisse ................................................................................................ 14

4.1 Ortsbesichtigung ......................................................................................................... 14

4.2 Geländestruktur ........................................................................................................... 14

4.3 Nutzungsstruktur ......................................................................................................... 14

4.4 Immissionsorte ............................................................................................................ 15

5 Immissionsprognose ................................................................................................ 16

5.1 Staubemissionen ......................................................................................................... 16

5.2 Staubemissionen durch Umschlag Haldenauffahrung ................................................. 17

5.3 Staubemissionen durch Umschlag Bauvorbereitungsphase ........................................ 19

5.4 Staubemissionen durch Abwehung ............................................................................. 22

5.5 Verkehrsemissionen .................................................................................................... 24

5.6 Ausbreitungsrechnung ................................................................................................ 29

5.6.1 Beurteilungsgebiet und Rechengebiet .................................................................... 29

5.6.2 Quellmodellierung ................................................................................................... 30

5.6.3 Meteorologische Daten ........................................................................................... 30

5.6.4 Rauhigkeitslänge .................................................................................................... 34

5.6.5 Korngrößenverteilung ............................................................................................. 34

5.6.6 Berücksichtigung von Gebäudeeinflüssen .............................................................. 35

5.6.7 Berücksichtigung von Geländeeinflüssen ............................................................... 36

5.7 Immissionszusatzbelastung......................................................................................... 37

5.7.1 Auswertung an den Immissionsorten ...................................................................... 38

5.8 Immissionsvorbelastung .............................................................................................. 40

5.9 Immissionsgesamtbelastung ....................................................................................... 41

6 Zusammenfassung.................................................................................................... 42

Quellenverzeichnis ............................................................................................................. 44

6171

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Band 14 – Gutachter l iche Stel lungnahme über die Emissionen und Immissionen (Staub) – HKE II 5

K+S KALI GmbH, Werk Zielitz TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 4-1: Immissionsorte BuP_1 bis BuP_3 ................................................................... 15

Abbildung 5-1: Berücksichtigte Fahrwege (blau) der Variante Abwurf und Einbau an der

östlichen unteren Kippscheibe (Bahnhof Loitsche) .......................................... 27

Abbildung 5-2: Berücksichtigte Fahrwege (blau) der Variante Abwurf und Einbau an der

nördlichen unteren Kippscheibe (Heinrichshorst) ............................................ 28

Abbildung 5-3: Relative Häufigkeiten der Windrichtungen und -geschwindigkeitsklassen

an der Station Ummendorf (Jahr 2009) ........................................................... 32

Abbildung 5-4: Relative Häufigkeitsverteilung der Windgeschwindigkeits- und

Ausbreitungsklassen an der Station Ummendorf (Jahr 2009) ......................... 33

Abbildung 5-5: Modellgebiet der prognostischen Windfeldberechnung (rot) und

Modellgebiet der Ausbreitungsrechnung (rot gestrichelt), das mit einer

Maschenweite von 64 m aufgelöst ist. ............................................................ 37

Tabellenverzeichnis

Tabelle 3-1: chemische Zusammensetzung des Rückstandes des Werkes Zielitz

(Jahresmittelwerte der Jahre 2010 bis 2015) ..................................................... 12

Tabelle 3-2: Immissionswerte für die Gesamtbelastung (Jahresmittelwerte) ......................... 13

Tabelle 5-1: Parameter gemäß VDI 3790, Blatt 3, Aggregatdaten, Stoffeigenschaften .......... 18

Tabelle 5-2: Emissionsfaktoren beim Umschlag (Gesamt-Staub) .......................................... 18

Tabelle 5-3: Emissionsfaktoren beim Umschlag (Gesamt-Staub) .......................................... 19

Tabelle 5-4: Emissionsfaktoren beim Umschlag (Gesamt-Staub) .......................................... 20

Tabelle 5-5: Emissionsfaktoren beim Umschlag Dichtungsbau (Gesamt-Staub) ................... 21

Tabelle 5-6: Emissionsfaktoren beim Umschlag Rückstandssalz (Gesamt-Staub) ................ 21

Tabelle 5-7: Emissionsfaktoren beim Umschlag (Gesamt-Staub) .......................................... 22

Tabelle 5-8: Ermittlung der verkehrsbedingten Emissionsfaktoren für Nordwest-Zufahrt

Lkw und Baumaschinen, unbefestigte Wege ..................................................... 25

Tabelle 5-9: Ermittlung der verkehrsbedingten Emissionsfaktoren für die die bauzeitliche

Zuwegung (temporäre Baustraße Zufahrt „Am Bahnhof“) Lkw, befestigte

Wege ................................................................................................................. 26

Tabelle 5-10: Berücksichtigte Wegstrecken beim Verkehr ....................................................... 29

Tabelle 5-11: Gitterstruktur der Ausbreitungsrechnung ........................................................... 30

Tabelle 5-12: Rückstandsprobe Zielitz, Staubungszahlen gemäß DIN 55992, Blatt 1 ............. 34

Tabelle 5-13: Korngrößenverteilung der Staubemissionen ...................................................... 35

Tabelle 5-14: Eigenschaften des prognostischen Modellgitters (LUE: linke untere Ecke,

ROE recht obere Ecke eines Bereichs). ............................................................ 36

Tabelle 5-15: Jahresmittelwerte der Zusatzbelastung Variante Abwurf und Einbau an der

östlichen unteren Kippscheibe (Bahnhof Loitsche) ............................................ 39

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Band 14 – Gutachter l iche Stel lungnahme über die Emissionen und Immissionen (Staub) – HKE II 6

K+S KALI GmbH, Werk Zielitz TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG

Tabelle 5-16: Jahresmittelwerte der Zusatzbelastung Variante Abwurf und Einbau an der

nördlichen unteren Kippscheibe (Heinrichshorst) ............................................... 39

Tabelle 5-17: Immissionskenngrößen für Feinstaub (PM10) der Messung der LÜSA ............... 40

Tabelle 5-18: Immissionskenngrößen für Staubniederschlag (STN) der Messung der LÜSA .. 40

Tabelle 5-19: Jahresmittelwerte der Gesamtbelastung ............................................................ 41

Anhangsverzeichnis

Anhang 1 Eingabedatei

Anhang 2 Abwurf mit einem Absetzer an der östlichen Flanke bei Auffahrung

der ersten Kippscheibe

Anhang 3 Abwurf mit einem Absetzer an der nördlichen Flanke bei

Auffahrung der ersten Kippscheibe

Anhang 4 Qualifizierte Prüfung (QPR) der Übertragbarkeit einer Aus-

breitungsklassenzeitreihe (AKTerm) bzw. einer Ausbreitungs-

klassenstatistik (AKS) nach TA Luft 2002

Abkürzungsverzeichnis

AKS Ausbreitungsklassenzeitreihe

AKTerm Ausbreitungsklassenstatistik

BImSchV Verordnung zur Durchführung des Bundes-

Immissionsschutzgesetzes

BUP Beurteilungspunkt

DIN Deutsches Institut für Normung

EPA Umweltbehörde der Vereinigten Staaten von Amerika (engl.:

Environmental Protection Agency)

HKE Haldenkapazitätserweiterung

HKE II Haldenkapazitätserweiterung II

IHS Infiltrationshemmschicht

IW Immissionswert gemäß TA Luft

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Band 14 – Gutachter l iche Stel lungnahme über die Emissionen und Immissionen (Staub) – HKE II 7

K+S KALI GmbH, Werk Zielitz TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG

IGW Immissionsgrenzwert gemäß 39. BImSchV

LASAT Lagrange-Simulation von Aerosol-Transport

LÜSA Lufthygienischen Überwachung vom Land Sachsen-Anhalt

OFA Oberflächenabdeckung

METRAS-PCL mesoskalige, prognostische Strömungsmodell

PM Feinstaub (engl.: particulate matter)

QPR Qualifizierte Prüfung

RBP Rahmenbetriebsplan

SBA FH Stapelbeckenanlage Friedrichshöhe

TA Luft Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft

VDI Verein Deutscher Ingenieure

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Band 14 – Gutachter l iche Stel lungnahme über die Emissionen und Immissionen (Staub) – HKE II 8

K+S KALI GmbH, Werk Zielitz TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG

1 Anlass und Aufgabenstellung

Die K+S KALI GmbH, Werk Zielitz (im Weiteren K+S ZI) plant die weitere Nutzung der vorhandenen

Kalisalzlagerstätte, deren Rohstoffvorräte gemäß dem gegenwärtigen Erkundungsstand bis zur

Mitte dieses Jahrhunderts reichen. Eine Voraussetzung für die Aufrechterhaltung der Produktion und

damit der weiteren Rohstoffgewinnung des Werkes Zielitz ist die Gewährleistung der

Entsorgungsmöglichkeiten fester und flüssiger Rückstände. Die gegenwärtigen Haldenkapazitäten

werden voraussichtlich bis ca. zum Jahr 2020 reichen. Für die Weiterführung des Bergwerkbetriebes

Zielitz bis zur Erschöpfung der Lagerstätte ist die weitere Entsorgung der festen und flüssigen

bergbaulichen Rückstände erforderlich. Das erfordert eine Haldenkapazitätserweiterung (im

Weiteren HKE II) inkl. aller damit verbundenen Infrastruktureinrichtungen und die Erteilung

wasserrechtlicher Erlaubnisse.

Das Vorhaben umfasst die Auffahrung von ca. 340 Mio. t Rückstand über einen Zeitraum von

ca. 34 Jahren auf einer ca. 200 ha großen basisabgedichteten Aufstandsfläche bis zu einer

maximalen Haldenhöhe von 230 m üNN (ca. 150 m üGOK) mit umlaufender Berme im Endzustand

einschließlich einer Oberflächenabdeckung. Weiterhin umfasst das Vorhaben die Errichtung der

dazugehörigen Infrastruktur auf einer Fläche von ca. 10,8 ha, bestehend aus Zuwegungen,

Fassungs- und Transportsysteme für Haldenwasser, Pumpstationen und Umfahrungsweg sowie

Zaunanlage. Darüber hinaus umfasst es die Errichtung einer Stapelbeckenanlage auf einer Fläche

von ca. 18,9 ha mit einem Fassungsvolumen von ca. 480.000 m³ und einer ca. 5,5 km lange

Abstoßleitung. Unter Berücksichtigung der vorstehenden Sachverhalte ist von einem

Vorhabenbeginn ca. im Jahr 2019 auszugehen. Zur Sicherstellung der Salzabwasserentsorgung des

Werkes Zielitz ist die Neufassung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung des Salzabwassers

in die Elbe erforderlich.

Die TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG wurde mit einer Untersuchung der zu erwartenden

Staubimmissionen beauftragt. Dabei werden Feinstaub PM10 und PM2,5 sowie Staubniederschlag

(STN) betrachtet.

Die Immissionen von Feinstaub (PM10 und PM2,5) und Staubniederschlag (STN) werden an den

nächstliegenden relevanten Immissionsorten anhand von Ausbreitungsrechnungen gemäß der

Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft (1) ermittelt.

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Band 14 – Gutachter l iche Stel lungnahme über die Emissionen und Immissionen (Staub) – HKE II 9

K+S KALI GmbH, Werk Zielitz TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG

1.1 Vorgehensweise

Die Stellungnahme umfasst folgende Arbeitsschritte:

Besichtigung des Anlagenstandortes, der Ausbreitungswege und der Immissionsorte,

im Rahmen der Besichtigung erfolgte eine Probenahme des aufzuhaldenden Materials zur

Bestimmung der Korngrößenverteilung,

Berechnung der zu erwartenden Emissionen von Staub durch die geplante

Haldenkapazitätserweiterung anhand von Emissionsfaktoren,

Prognose der Immissionen durch Ausbreitungsrechnungen mit dem Programm LASAT in

einer AUSTAL2000-konformen Konfiguration.

1.2 Verwendete Programme und Versionen

Für die Ausbreitungsrechnung wird das Modell LASAT in der Version 3.2.33-64WI12-m3 verwendet.

Das Ausbreitungsmodell LASAT (Lagrange-Simulation von Aerosol-Transport) berechnet die

Ausbreitung von Spurenstoffen in der Atmosphäre, indem für eine Gruppe repräsentativer

Stoffteilchen der Transport und die turbulente Diffusion auf dem Computer simuliert wird (Lagrange-

Simulation). LASAT beruht auf einem Forschungsmodell, das 1980 entwickelt und in verschiedenen

Forschungsvorhaben erprobt wurde. LASAT diente als Grundlage für die Entwicklung des

Ausbreitungsmodells AUSTAL2000, dem offiziellen Referenzmodell der Ersten Allgemeinen

Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung

der Luft – TA Luft) (1). Es bietet im Vergleich zu AUSTAL2000 einen größeren Umfang von

Eingabeoptionen und kürzere Rechenzeiten aufgrund der Unterstützung von mehreren

Rechenkernen. Die Eingangsparameter wurden jedoch so gesetzt, dass die Berechnung konform

zum Ausbreitungsmodell AUSTAL2000 dem offiziellen Referenzmodell der TA Luft erfolgen.

2 Anlagenbeschreibung

Eine Beschreibung der an dem Betriebsstandort Zielitz befindlichen Anlagen für den Haldenbetrieb

kann dem Rahmenbetriebsplan (RBP) des Verfahrens HKE II entnommen werden. Im Weiteren wird

im Rahmen der vorliegenden Stellungnahme auf eine Anlagenbeschreibung verzichtet.

Die HKE II ist als zwingend notwendige nördliche Erweiterung der Haldenkomplex Halde 2 / HKE ab

dem Jahr 2020 mit einer Laufzeit bis 2053 geplant. Die Auffahrung erfolgt auf einer

basisabgedichteten Erweiterungsfläche (200 ha Aufstandsfläche) im Blockschüttverfahren durch

Anschüttung an die bestehende Halde 2 in nördlicher Richtung. Zum Einsatz kommen zwei

Absetzer, die eine untere (Absetzer I) und eine obere Schüttscheibe (Absetzer II) mit einer

Mächtigkeit von jeweils ca. 75 m übereinander im Blockschüttverfahren unter Einhaltung einer

Endhöhe von ca. 230 mNN auffahren.

Die untere Schüttscheibe wird als Tiefkippe aufgefahren, die obere Schüttscheibe ist in eine

Tiefkippe von 60 m und eine Hochkippe von 15 m unterteilt. Das Anlegen der Hochkippe dient neben

einer Optimierung der Prozessführung auch gleichzeitig der Schaffung einer zusätzlichen

Windsicherung für den Absetzer.

Die Auffahrung der HKE II soll ab ca. dem Jahr 2020 auf einer basisabgedichteten Erweiterungs-

fläche (ca. 200 ha Haldenkörperaufstandsfläche) durch Anschüttung an die Nord- und teilweise

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Band 14 – Gutachter l iche Stel lungnahme über die Emissionen und Immissionen (Staub) – HKE II 10

K+S KALI GmbH, Werk Zielitz TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG

Ostflanke des bestehenden Haldenkomplexes Halde 2/HKE erfolgen. Die Auffahrung erfolgt durch

zwei Absetzer, die eine untere und eine obere Schüttscheibe mit einer Mächtigkeit von jeweils

ca. 75 m im Blockschüttverfahren unter Einhaltung einer Endhöhe von 230 m üNN

(ca. 150 m üGOK) auffahren. Die untere Schüttscheibe wird als Tiefkippe aufgefahren, die obere

Schüttscheibe ist in eine Tiefkippe von 60 m und eine Hochkippe von 15 m unterteilt. Das Anlegen

der Hochkippe dient neben einer Optimierung der Prozessführung auch gleichzeitig der Schaffung

einer zusätzlichen Windsicherung für den Absetzer.

Die Abdeckung der Haldenoberfläche mit dem Rückstands-Additiv-Gemisch erfolgt im Bereich der

Endböschungen und im Plateaubereich als ca. 10 m mächtige Abdeckschicht. Je nach

Aufhaldungsfortschritt wird das im Bereich der Endböschungen und der jeweiligen Plateauflächen

erfolgen.

Die Auffahrung der unteren Schüttscheibe beginnt in der Mitte der nördlichen Flanke des

Haldenkomplexes Halde 2/HKE auf einer Höhe von 155 m üNN (ca. 75 m üGOK) durch den

Absetzer I. Der Beginn der Auffahrung der oberen Schüttscheibe durch den Absetzer II erfolgt von

der nordöstlichen Plateauecke des Haldenkomplexes Halde 2/HKE aus nachlaufend in Abhängigkeit

der Entwicklung der unteren Schüttscheibe. Dabei wird eine Berme mit einer Kopfbreite von 100 m

auf der ersten Schüttscheibe eingehalten. Die Flächeninanspruchnahme durch die Aufhaldung von

Rückstandsmaterial ist ein sukzessiver Prozess, dem eine entsprechende Herrichtung der

Aufstandsfläche vorhergeht.

Die mit der Vorbereitung der Aufstandsfläche verbundenen Arbeiten (Waldumwandlung durch

Holzung und Rodung des Waldes, Profilierung, Herstellung des Feinplanums, Dichtungsbau,

Aufbringen einer Schutzschicht, Errichtung temporärer und endgültiger Entwässerungselemente)

werden jeweils für die im Vorfeld benötigten Flächen erfolgen.

Der bis zum Jahr 2025 zugelassene Haldenkomplex Halde 2/HKE dient der infrastrukturellen

Erschließung der HKE II und wird im Zusammenhang mit der Auffahrung der HKE II auch bis ca.

zum Jahr 2053 betrieben. Die vorhandenen Wege, Förderbandanlagen, E-Trassen werden bis zum

Ende der HKE II benötigt und weiterbetrieben.

Die Halde 1 wird unverändert bis ca. zum Jahr 2053 als Reservehalde vorgehalten, d. h. bei

Wartung, Reparatur oder Störung des primären Förderweges Richtung Halde 2/HKE kann der

Rückstand über ein Absetzgerät im Bereich der Halde 1 aufgehaldet werden.

Die stündliche Aufhaldungsleistung eines Bandabsetzers von bis zu ca. 1.400 t/h wird bestimmt

durch die vorgeschalteten Aufbereitungsprozesse. Bei jährlichen Betriebsstunden von etwa

7.400 Stunden wird eine jährliche Aufhaldungsleistung von ca. 10 Mio. t erreicht.

Für die vorliegende Aufgabenstellung werden vor diesem Hintergrund die ungünstigsten

Emissionsszenarien mittels Ausbreitungsrechnungen untersucht:

Abwurf mit einem Absetzer an der östlichen Flanke bei Auffahrung der ersten Kippscheibe

(Anhang 2).

Abwurf mit einem Absetzer an der nördlichen Flanke bei Auffahrung der ersten Kippscheibe

(Anhang 3)

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Band 14 – Gutachter l iche Stel lungnahme über die Emissionen und Immissionen (Staub) – HKE II 11

K+S KALI GmbH, Werk Zielitz TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG

3 Beurteilungsgrundlage

3.1 Emissionsseitige Anforderungen

Für die diffusen Emissionen der Halde gelten grundsätzlich die allgemeinen Anforderungen zur

Emissionsbegrenzung der TA Luft Nr. 5.2.3. Danach sind bei staubförmigen Emissionen bei

Umschlag, Lagerung oder Bearbeitung von festen Stoffen folgende Anforderungen zu beachten:

An Anlagen, in denen feste Stoffe be- oder entladen, gefördert, transportiert, bearbeitet, aufbereitet

oder gelagert werden, sollen geeignete Anforderungen zur Emissionsminderung gestellt werden,

wenn diese Stoffe aufgrund ihrer Dichte, Korngrößenverteilung, Kornform,

Oberflächenbeschaffenheit, Abriebfestigkeit, Scher- und Bruchfestigkeit, Zusammensetzung oder

ihres geringen Feuchtegehaltes zu staubförmigen Emissionen führen können.

Bei der Festlegung dieser Anforderungen sind unter Beachtung des Grundsatzes der

Verhältnismäßigkeit insbesondere die Art und Eigenschaften der festen Stoffe, mögliche Wirkungen

auf Böden und Gewässer, mögliche Bildung explosionsfähiger Staub-/Luftgemische,

Staubungsneigung (Feuchte), das Umschlaggerät oder das Umschlagverfahren, der Massenstrom

und die Zeitdauer der Emissionen, die meteorologischen Bedingungen, die Lage des Umschlagortes

(z.B. Abstand zur Wohnbebauung) zu berücksichtigen.

Die Maßnahmen sind auch unter Beachtung ihrer möglichen Einwirkungen auf Wasser und Boden

festzulegen.

3.2 Immissionsseitige Anforderungen

Die immissionsseitige Bewertung erfolgt anhand von Immissionskenngrößen.

Immissionskenngrößen kennzeichnen die Höhe der Vorbelastung, der Zusatzbelastung oder der

Gesamtbelastung für den jeweiligen luftverunreinigenden Stoff. Die Kenngröße für die Vorbelastung

ist die vorhandene Belastung durch einen Schadstoff. Die Kenngröße für die Zusatzbelastung ist der

Immissionsbeitrag, der durch das beantragte Vorhaben hervorgerufen wird. Die Kenngröße für die

Gesamtbelastung ist aus den Kenngrößen der Vorbelastung und der Zusatzbelastung zu bilden.

In der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische

Anleitung zur Reinhaltung der Luft - TA Luft) (1) ist das Verwaltungshandeln im Rahmen von

Genehmigungsverfahren und Überwachung von Anlagen geregelt. Insbesondere sind dort

Immissionskenngrößen definiert und Immissionswerte als Bewertungsmaßstäbe festgelegt.

Die Immissionswerte der TA Luft dienen der Prüfung, ob der Schutz der menschlichen Gesundheit,

der Schutz vor erheblichen Belästigungen oder erheblichen Nachteilen und der Schutz vor

schädlichen Umwelteinwirkungen durch Deposition sichergestellt ist.

Für die Beurteilung der Luftschadstoffbelastung durch PM2.5 ist in der TA Luft kein Immissionswert

festgelegt. Hier erfolgt die Bewertung auf Grundlage der bestehenden Grenzwerte der

Neununddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

(39. BImSchV) (2).

6178

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Band 14 – Gutachter l iche Stel lungnahme über die Emissionen und Immissionen (Staub) – HKE II 12

K+S KALI GmbH, Werk Zielitz TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG

Die genannten Immissionswerte gelten für Staub ohne Berücksichtigung der Inhaltsstoffe. Der

Schwebstaub stellt häufig in den einzelnen Staubteilchen bereits ein Gemisch aus verschiedenen

Komponenten dar. Diese Staubteilchen bestehen jeweils aus Mineralien, Verbrennungsprodukten,

Salzen, z.B. Sulfaten, Schwermetallen, angelagerten Gasen. Diese sehr unterschiedlichen

Zusammensetzungen aus den verschiedensten Quellen haben zur Festlegung von

Immissionswerten für Staubinhaltsstoffe im Rahmen der 39. BImSchV und der TA Luft geführt. Diese

Vorschriften begrenzen daher besonders toxische Bestandteile des Staubs, z.B. die Schwermetalle

Blei und Cadmium.

Das Haldenmaterial enthält laut Betreiberangabe die folgenden Inhaltsstoffe:

Tabelle 3-1: chemische Zusammensetzung des Rückstandes des Werkes Zielitz (Jahresmittel-

werte der Jahre 2010 bis 2015)

Parameter Anteil in %

NaCl 92,8

KCl 2,0

CaSO4 1,6

MgSO4 1,0

MgCl2 0,9

K2SO4 0,3

Glühverlust 1,2

unlösliche Bestandteile 0,2

Für diese Inhaltsstoffe des Haldenmaterials sind keine Beurteilungsmaßstäbe gemäß TA Luft und

anderen uns bekannten Vorschriften / Literaturquellen festgelegt, so dass im Weiteren

ausschließlich Schwebstaub und Staubniederschlag als Summenparameter beurteilt werden.

In Kapitel 4 der TA Luft (1) werden Immissions(grenz)werte zum Schutz der menschlichen

Gesundheit angegeben. Sie sind für PM10 in der folgenden Tabelle 4-2 aufgeführt.

Die 39. BImSchV (2) nennt für PM10 im Vergleich zur TA Luft gleichlautende Immissionsgrenzwerte,

aber auch weitergehend einen Zielwert für PM2.5 der ab 2015 als Immissionsgrenzwert festgelegt

ist.

In Kapitel 4 der TA Luft (1) wird ein Immissionswert zum Schutz vor erheblichen Belästigungen oder

erheblichen Nachteilen durch Staubniederschlag angegeben. Er ist in der folgenden Tabelle 4-2

dargestellt.

Diese Beurteilungswerte gelten für die Gesamtbelastung. Die Kenngrößen der Gesamtbelastung

sind aus den Kenngrößen für die Zusatzbelastung durch die zu betrachtende Anlage und den

6179

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Band 14 – Gutachter l iche Stel lungnahme über die Emissionen und Immissionen (Staub) – HKE II 13

K+S KALI GmbH, Werk Zielitz TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG

Kenngrößen für die vorhandene Belastung zu bilden. Die Festlegung von Immissions(grenz)werten

berücksichtigt einen Unsicherheitsbereich bei der Ermittlung der Kenngrößen. Die Immissionswerte

gelten auch bei gleichzeitigem Auftreten sowie chemischer oder physikalischer Umwandlung der

Schadstoffe.

Tabelle 4-2 fasst die Beurteilungswerte (Jahresmittelwerte) zusammen, deren Beurteilungszeitraum

sich auf das Jahr beziehen. Für PM10 bestehen darüber hinaus zum Schutz der menschlichen

Gesundheit Anforderungen an Tagesmittelwerte: Gleichlautend in 39. BImSchV und TA Luft ist ein

Tagesmittelwert von 50 µg/m³ festgelegt, der bis zu 35-mal im Kalenderjahr überschritten werden

darf.

Zur Beurteilung der durch das Vorhaben verursachten Zusatzbelastung nennt die TA Luft zusätzlich

Irrelevanzkriterien, die sich auf den Jahresmittelwert der Immission beziehen. Ist die

Zusatzbelastung kleiner als 3,0 vom Hundert des zulässigen maximalen Jahresmittelwerts, ist der

Immissionsbeitrag der Anlage als irrelevant anzusehen.

Wenn die berechneten Zusatzbelastungen die Irrelevanzkriterien unterschreiten, kann die Ermittlung

weiterer Immissionskenngrößen (z.B. Kurzzeitwerte und Gesamtbelastung) entfallen. In diesen

Fällen kann davon ausgegangen werden, dass schädliche Umwelteinwirkungen durch die Anlage

nicht hervorgerufen werden können, es sei denn, es liegen hinreichende Anhaltspunkte für eine

Sonderfallprüfung vor.

Tabelle 3-2: Immissionswerte für die Gesamtbelastung (Jahresmittelwerte)

Schadstoff Einheit Beurteilungswert (Irrelevanzschwelle*1)

Bemerkungen

Feinstaub PM10 PM10 µg/m3 40 (1,2 µg/m3) IW, IGW TA Luft, 39. BImSchV

Feinstaub PM2.5 PM2.5 µg/m3 25 (0,8 µg/m3) IGW 39. BImSchV

Schadstoff Einheit Beurteilungswert Bemerkungen

Staubniederschlag PM g/(m²d) 0,35 (0,0105 g/(m2 * d)) IW TA Luft,

*1: Irrelevanzschwelle: Gemäß TA Luft 3 % des Jahresgrenzwertes; gilt partiell für PM10 aus der TA Luft, wird für PM2,5

analog verwendet

IW: Immissionswert gemäß TA Luft, IGW: Immissionsgrenzwert gemäß 39. BImSchV

6180

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4 Örtliche Verhältnisse

4.1 Ortsbesichtigung

Eine Ortsbesichtigung des Anlagenstandortes, der Ausbreitungswege und der Immissionsorte

wurde am 04.11.2013 durchgeführt.

4.2 Geländestruktur

Der Standort liegt im Übergangsbereich von der Letzlinger Heide zur Ohreniederung. Als Teile des

Wendlandes und der Altmark gehören diese beiden Naturräume zum Ostdeutschen Platten- und

Heideland des Zentralen Norddeutschen Tieflandes. Das Relief bewegt sich zwischen 50 und 160 m

ü. NN.

Die Rauigkeiten in der Standortumgebung sind entsprechend der Landnutzung im

Nordnordwesthalbraum vorwiegend erhöht (Siedlungen, Gewerbegebiete, Industrieanlagen und

Waldflächen) und im Südsüdosthalbraum über den offenen Acker-, Wiesen- und Wasserflächen

gering.

4.3 Nutzungsstruktur

Loitsche ist etwa 18 km nordnordöstlich von Magdeburg (Stadtzentrum) zu finden. Nördlich der

Ortschaft verlaufen die Landesstraße L 44 und die Bahnstrecke Magdeburg-Stendal. Der Halden-

standort liegt nördlich der Ortslage Loitsche. Die Werksanlagen erstrecken sich im Nord- und

Nordwestsektor von Loitsche bis in den Lindhorst-Ramstedter Forst.

In der Umgebung von Loitsche ist im Südsüdosten zur knapp 400 m entfernten Ohre und weiter bis

zur fast 4 km entfernten Elbe hin mit Geländehöhen zwischen 40 und 44 m NN (letztere Höhe auf

den Deichen) quasi eben. Im Nordnordwesten (in Richtung Colbitz-Letzlinger Heide) ist das

Gelände, das in einer Steilstufe zur Ohreniederung hinabfällt, etwas lebhafter strukturiert und weist

Höhen meist zwischen 50 und 75 m NN auf. Einzelne Erhebungen ragen darüber hinaus, wie z. B.

der Dornberg mit einer Höhe von 105 m NN.

Das Landschaftsbild des Südsüdosten wird geprägt von den waldarmen Niederungen der fast

vollständig eingedeichten Flüsse Ohre und Elbe und darin verstreut liegenden kleineren Ortschaften.

Im Nordnordwesten dominieren die ausgedehnten Waldgebiete der Colbitz-Letzlinger Heide mit

einem darin eingebetteten großen Truppenübungsplatz und sich um die Heide gruppierende

Siedlungen das Landschaftsbild. Die Waldkante reicht im Norden bis an das Gelände des Kaliwerkes

heran und umgibt - zumindest teilweise - die Halden nördlich von Loitsche.

Im Umkreis von 3 km um den Werksstandort ist neben der Wohnbebauung von Loitsche und Zielitz

noch die von Farsleben (südsüdwestlich), Schricke (nordwestlich) Ramstedt (nördlich), Angern

(nördlich), Rogätz (östlich) und Johannenhof (nordöstlich) auszumachen.

6181

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4.4 Immissionsorte

Immissionsorte für das Schutzgut Mensch sind nach 39. BImSchV sowie TA Luft alle Bereiche, in

denen sich Menschen nicht nur vorübergehend aufhalten.

Der Standort des Haldenkomplexes Halde 2 / HKE des Werkes Zielitz liegt außerhalb geschlossener

Ortschaften. Die nächste relevante Wohnbebauung im Umfeld der HKE II (Haldenfuß) befindet sich

in der Ortschaft Bahnhof Loitsche in der Straße „Am Bahnhof“ etwa 590 m entfernt (BuP_1).

In westlicher Richtung in der Ortschaft Ramstedt (BUP_2) ist ebenfalls relevante Wohnbebauung

vorhanden. Der Abstand zwischen HKE II (Haldenfuß) und der Wohnbebauung der Ortschaft beträgt

etwa 1.170 m.

Der BUP_3 steht für die Wohnbebauung in Heinrichshorst jenseits der nördlichen Flanke. Der

Abstand zwischen HKE II (Haldenfuß) und der Wohnbebauung Heinrichshorst beträgt etwa 500 m.

Abbildung 4-1: Immissionsorte BuP_1 bis BuP_3

Haldenkomplex Halde 2 / HKE

HKE II

Halde 1

6182

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5 Immissionsprognose

5.1 Staubemissionen

Stäube sind Verteilungen fester Stoffe in Gasen. Für die Aufgabenstellung von

Immissionsprognosen sind Schwebstäube mit einem Durchmesser bis ca. 500 µm hinsichtlich ihrer

Auswirkungen auf die Umgebung relevant.

Staubemissionen können durch feste Stoffe aufgrund ihrer Dichte, Korngrößenverteilung, Kornform,

Oberflächenbeschaffenheit, Abriebfestigkeit, Scher- und Bruchfestigkeit, Zusammensetzung oder

ihres geringen Feuchtegehaltes beim Be- oder Entladen, Förderung, Transport, Bearbeitung,

Aufbereitung oder Lagerung entstehen. Die Einflussgrößen zur technischen Staubentstehung lassen

sich in die folgenden Gruppen unterteilen:

Materialeigenschaften, insbesondere Korngrößenverteilung und Feuchte

Umgebungsbedingungen und Meteorologie, z. B. Windgeschwindigkeit

Anlageneinflüsse, z. B. Abwurfhöhe und Umschlagsleistung

Minderungsmaßnahmen, z. B. Befeuchtung und/oder Abdeckung

Die Staubemissionen werden mit Hilfe von Emissionsfaktoren berechnet. Die Berechnung erfolgt

auf der Grundlage der VDI-Richtlinie 3790 (3) und auf dem Handbuch der EPA (4).

Zur Berechnung der diffusen Staubemissionen ist gemäß Ziffer 7.2.2.1 der VDI 3790, Blatt 3 die

„Staubneigung“ des gehandhabten Materials zu berücksichtigen. Es existieren vier Staubneigungs-

klassen. Für spezielle Fälle ist eine fünfte Klasse definiert. Diese ermöglicht die grob überschlägige

Anwendung auf Schüttgüter, die abweichend von der ursprünglichen Klassierung als ungewöhnlich

feuchtes Gut (z. B. durchnässt) oder besonders staubarme Ware (z. B. gewaschen) vorliegen

können. Die Bestimmung der Staubneigung basiert grundsätzlich auf visuellen Beobachtungen.

Diese Einstufung lässt sich anhand einer Messung der relativen Maßzahl nach DIN 55992, Blatt 2

(5) (Heubachverfahren) absichern.

Das Material aus Zielitz zeigt im Labor keine sichtbare Staubentwicklung. Eine Messung nach DIN

55992, Blatt 2 ist im Aufhaldungszustand nicht möglich, weil das Material nach kurzer Zeit verklebt

und der Restfeuchtegehalt von etwa 6 % den Feinstaubanteil weitestgehend bindet. Dieses Material

wird daher als besonders staubarmes Gut gemäß VDI 3790, Blatt 3 klassifiziert.

In der nachfolgenden Tabelle 6-1 sind die ausbreitungsrelevanten Emissionsdaten des

Haldenbetriebs für den bestimmungsgemäßen Betrieb zusammengestellt. Für das Förderband

wurde der Volumenstrom bei maximaler Auslastung auf Basis der Angaben des Betreibers

angesetzt. Die Emissionsmassenströme ergeben sich unter Berücksichtigung der durch den

Betreiber angegebenen Restfeuchtegehalte von ca. 6 % des aufzuhaldenden Materials.

Bei einer maximalen Abwurfhöhe von 16 m vom Förderband auf die Böschungskante wird das

besonders staubarme Material zungenförmig mit geringer Geschwindigkeit über die örtliche

Böschung in Richtung Haldenplateau bzw. Aufstandsfläche rutschen.

6183

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Sie ist abgeleitet aus der Blockhöhe von 15 m, rein verfahrenstechnisch muss die Abwurfhöhe etwas

höher sein als die Blockhöhe. Eine Berücksichtigung der maximalen Abwurfhöhe würde nur kurz-

zeitig am Anfang der Schüttung zu geringfügig höheren Emissionen führen, die vernachlässigbar

sind.

Für die Ausbreitungsrechnung wird als konservative Abschätzung ein kontinuierlicher Betrieb bei

einer Auslastung der Förderbandleistung von 1.353 t/h angesetzt.

Zudem beinhaltet das Emissionsszenarium die ausschließliche Berücksichtigung des Absetzers. Die

Abwurfhöhe ist im Vergleich mit dem Pylon höher und somit eine Annahme zur sicheren Seite. Die

derzeitige Betriebsweise des Pylons bleibt unverändert erhalten.

Den gewählten Szenarien (siehe Kap. 2) liegt die Annahme zugrunde, dass der jeweils

berücksichtigte Abwurfort des Absetzers in Bezug auf die relevanten Immissionsorte BUP_1 bis

BUP_3 den ungünstigsten Betrieb darstellt.

Die geplante HKE II wird mit einer Oberflächenabdeckung unter Herausbildung einer

Infiltrationshemmschicht (IHS) abgedeckt. Bei der Oberflächenabdeckung (OFA) handelt es sich um

eine Mischung aus 95 % Rückstand und 5 % Additivzusatz (s. Band 8). Der Additivzusatz setzt sich

aus 3 Gew.-% Wirbelschichtasche + 2 Gew.-% REA-Gips zusammen. Die Abdeckung der

Haldenoberfläche erfolgt im Zuge der Schaffung der Endböschungen und im Plateaubereich im

Rahmen der Auffahrung der Hochkippe als ca. 10 m mächtige Abdeckschicht.

Der Sachverständige geht davon aus, dass der Rückstand, die Wirbelschichtasche und der REA-

Gips bevor die HKE II damit abgedeckt wird, die Bestandteile gut miteinander vermischt werden. Der

Restfeuchtgehalte der OFA ist im Vergleich mit dem Rückstand identisch, so dass das Absetzen der

OFA mittels Absetzer zu keinen nennenswerten Emissionen führt. Grundsätzlich ist festzustellen,

dass die physikalischen und chemischen Eigenschaften des Rückstand-Additiv-Gemisches, denen

des Rückstandes entsprechen. Das betrifft insbesondere den Reibungswinkel, das Kompaktions-

verhalten, die Löslichkeit und das nicht staubende Verhalten.

5.2 Staubemissionen durch Umschlag Haldenauffahrung

In der folgenden Tabelle sind die eingesetzten Schüttgüter und die Eingangsparameter für die

Ermittlung der Staubemissionen zusammengefasst. Gemäß Betriebsbeschreibung gehen wir davon

aus, dass die Aufhaldungsmenge bei rund 10,0 Mio. t liegt. Dem liegen ein Durchsatz von um die

ca. 1.353 t/h und eine Betriebszeit von ca. 7.400 h/a zugrunde. Die Berücksichtigung der maximalen

Jahrensstunden für die Berechnung der Staub-Immissionen stellt eine Konservativität dar. Eine

geringere jährliche Aufhaldungsmenge führt zu geringeren Staubimmissionen.

Bei der Lagerung kommt es in Abhängigkeit von der Witterung zu Abtrocknungsprozessen und zu

Befeuchtungen. Im Mittel wird das Staubverhalten der o. g. Materialien bei der Umlagerung auf der

Halde als konstant bewertet. Das Material härtet innerhalb weniger Tage nach dem Abwurf auf den

Haldenkörper aus, so dass die Oberfläche stark verkrustet.

6184

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Für die Ermittlung werden folgende Annahmen getroffen:

Tabelle 5-1: Parameter gemäß VDI 3790, Blatt 3, Aggregatdaten, Stoffeigenschaften

Parameter Annahmen Bemerkung

Staubneigung besonders staubarmes Gut gemäß Ziffer 7.2.2.1 VDI 3790, Blatt 3

Förderband 1.353 t/h Betreiberinangabe:

1.200 t/h bis maximal 1.650 t/h

Schüttdichte 1,60 t/m3 gemäß Analyse

Umfeldfaktor Umschlagvorgänge Halde = 0,9 gemäß Ziffer 7.2.3, Tabelle 6 VDI

3790, Blatt 3

empirischer

Korrekturfaktor

(kGerät)

kontinuierliche Vorgänge = 1,0 gemäß Ziffer 7.2.3, Tabelle 4 VDI

3790, Blatt 3

freie Fallhöhe ca. 1,5 m für Abwurf auf Unterzugband

max. 16,0 m für Abwurf auf

Haldenplateau

Vertikaler Fallweg des Schüttguts

nach dem Verlassen des

Förderbandes

Die Aggregate (Förderbänder) sind auf Durchsatzleistungen von bis zu 1.650 t/h ausgelegt. Der

berechnete spezifische Staubmassenstrom je durchgesetzter Tonne nach VDI 3790, Blatt 3 fällt

höher aus, je geringer die Durchsatzleistung ist. Im Betrieb werden die Förderbänder mit einer

Leistung von ca. 1.353 t/h gefahren.

Beim gehandhabten Stoff wurde der Anteil des Feinstaubes (PM10-Anteil) mit 5,0 % an der

Gesamtstaubemission angesetzt (siehe Kap.5.6.5).

Tabelle 5-2: Emissionsfaktoren beim Umschlag (Gesamt-Staub)

Tätigkeit Gerät Faktor Umschlag

Umschlag pro

Vorgang Umschlag pro Stunde

Fall- höhe

Emissions-faktor 1)

[ t ] [ t/h ] [m] [g/tGut]

Abgabe Absetzer 83,3 -- 1.353 16 21,94

Aufnahme Planierraupe 2,7 10 -- 1,23

Abgabe Planierraupe 2,7 10 -- 0,26

1): Faktor gemäß Gleichung 7a bzw. 7 b in Richtlinie VDI 3790, Blatt 3 (3)

Eine Emissionsminderung beim Umschlag wird insbesondere durch die Restfeuchte von ca. 6 %

des Haldenmaterials erreicht. Eine weitere emissionsmindernde Maßnahme findet an den

Übergabestellen der einzelnen Förderbandabschnitte statt. Diese besteht darin, dass an den

Übergabestellen Trichter eingesetzt werden.

6185

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5.3 Staubemissionen durch Umschlag Bauvorbereitungsphase

Die Aufstandsfläche für die HKE II wird nicht in Gänze zur gleichen Zeit vorbereitet. Die

Bauvorbereitungsphase wird unterteilt in die teilweise parallel stattfindenden Gewerke

Flächenvorbereitung (Fällung/ Holzung und Rodung), Profilierung, Bau der Basisabdichtung

(Herstellung des Feinplanums, Dichtungsbau, Schutzschicht) und die Errichtung der Fassungs- und

Entwässerungssysteme. Die im Folgenden angegebene Dauer der Arbeiten bezieht sich auf das

jeweilige v. g. Gewerk. Darüber hinaus werden die in den bauvorbereitenden Maßnahmen

stattfindenden Lkw-Transportfahrten berücksichtigt.

Für den Umschlag der einzelnen Bauvorbereitungsphasen wird der Anteil des Feinstaubes (PM10-

Anteil) mit 20,0 % an der Gesamtstaubemission angesetzt (siehe Kap.5.6.5).

Die Staubneigung der verschiedenen Stoffe Holz, Erden feucht, Sand und Kies werden in die

Staubneigungsklasse „Staub nicht wahrnehmbar“ gemäß VDI 3790, Blatt 3 klassifiziert.

Fällung / Holzung und Rodung

Im Rahmen bauvorbereitender Maßnahmen auf der zukünftigen Aufstandsfläche der HKE II werden

Fäll-/ Holzungs- und Rodungsarbeiten sowie Rückearbeiten der Bäume durchgeführt. Es werden die

Staubemissionen des Rückens der gefällten und geholzten Bäume berücksichtigt.

Die Flächenvorbereitung der HKE II beginnt mit dem Fällen / Holzen der Bäume und dem Roden

der Baumstümpfe in einem Zeitraum von Oktober bis Februar (Fällen/Holzen) / März (Roden) auf

den ersten Teilflächen sowie den haldennahen Infrastrukturbereichen (Zuwegungen, Umfahrungs-

/Wartungswege um die Halde etc.). Die Fäll-/ Holzungs- und Rodungsarbeiten wiederholen sich

jährlich begleitend zur geplanten Inanspruchnahme der HKE II – Aufstandsfläche.

Die Arbeiten Fällen/Holzen und Roden werden nicht mehr als 6 Monate (26 Wochen) pro Jahr in

Anspruch nehmen.

Wir gehen in der Berechnung für den Umschlag von 90 t/d für das Fällen und 1 t/d für das Roden

aus. Daraus ergibt sich eine Gesamttonnage von jährlich etwa 4.549 t. Bei einer 6 Tage-Woche von

Montag bis Samstag mit einer 8-stündigen Arbeitszeit ergeben sich 1.152 Betriebsstunden.

Tabelle 5-3: Emissionsfaktoren beim Umschlag (Gesamt-Staub)

Tätigkeit Gerät Faktor Umschlag

Umschlag pro

Vorgang Umschlag pro Stunde

Fall- höhe

Emissions-faktor

[ t ] [ t/h ] [m] [g/tGut]

Roden Havester 2,7 1 -- 14,58

Transport Rückemaschine 2,7 1 -- 14,58

Aufnahme Ladekran 2,7 1 -- 14,58

Abgabe Ladekran 2,7 1 -- 1 3,07

6186

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Profilierung

Als Voraussetzung für den Bau der Basisabdichtung erfolgt nach der abschnittweisen Beräumung

einer Teilfläche die ganzjährig durchführbare Profilierung (Bodenauf- und -abträge) auf der

Aufstandsfläche.

Für das Jahr 2021 ist die maximale Auf- und Abtragmenge zu erwarten. Sie beträgt 714.652 t. Bei

einer 6 Tage-Woche von Montag bis Samstag mit einer 12-stündigen Arbeitszeit ergeben sich 3.744

Betriebsstunden.

Tabelle 5-4: Emissionsfaktoren beim Umschlag (Gesamt-Staub)

Tätigkeit Gerät Faktor Umschlag

Umschlag pro

Vorgang Umschlag pro Stunde

Fall- höhe

Emissions-faktor

[ t ] [ t/h ] [m] [g/tGut]

Abschieben Raupe 2,7 8 -- 17,18

Aufnahme Mobilbagger 2,7 2 -- 34,37

Abgabe Mobilbagger 2,7 2 -- 1 7,22

Aufnahme Langarmbagger 2,7 3,4 -- 26,36

Abgabe Langarmbagger 2,7 3,4 -- 0,5 2,33

Aufnahme Schaufellader 2,7 4 -- 24,3

Abgabe Schaufellader 2,7 4 -- 1 5,11

Bau Basisabdichtung

Die 30 cm mächtige mineralische Basisabdichtung besteht aus zwei getrennt herzustellenden

Lagen. Zur Herstellung des Mineralgemisches für die Basisabdichtung soll im Südwestbereich der

HKE II eigens eine stationäre Mischstation mit Baustelleneinrichtung und Lagerplätzen auf einer

Fläche von ca. 2 ha entstehen. Das fertige Gemisch gelangt per LKW zur Einbaustelle und wird dort

mit geeigneter Technik (z.B. Raupe, Walze, Langarmbagger) verbaut.

Auf den bereits profilierten/ vorbereiteten Teilflächen wird im etwa jährlichen Rhythmus das System

Basisabdichtung errichtet. Als Voraussetzung zur Errichtung des Systems Basisabdichtung (SyBa)

wird zunächst ein Feinplanum hergestellt.

Zum Schutz der Basisabdichtung wird innerhalb von 2 Wochen eine aus Rückstandssalz

bestehende ca. 2 m mächtige Schutzschicht als Witterungsschutz aufgebracht. Diese Arbeiten sind

witterungsbedingt i.d.R. nur in den Monaten April bis Oktober eines Jahres durchführbar. Das

bedeutet, dass vor Beschüttung einer Teilfläche die Basisabdichtung bereits im Oktober fertiggestellt

und anschließend mit der Schutzschicht belegt sein muss. Das Bereitstellen der Salzschutzschicht

erfolgt mittels Absetzer im Absetzbetrieb. Die Verteilung wird mit Raupe und Radlader durchgeführt.

Die jährlichen Arbeiten für den Dichtungsbau werden 7 Monate in Anspruch nehmen.

Für den Dichtungsbau im Jahr 2022 (größter Bauabschnitt) gehen wir in der Berechnung von einer

Menge von 106.089 t aus. Das Aufbringen des Rückstandsalzes ist mit 526.334 t geplant. Bei einer

6 Tage-Woche von Montag bis Samstag mit einer 12-stündigen Arbeitszeit ergeben sich 2.016

Betriebsstunden.

6187

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Tabelle 5-5: Emissionsfaktoren beim Umschlag Dichtungsbau (Gesamt-Staub)

Tätigkeit Gerät Faktor Umschlag

Umschlag pro

Vorgang Umschlag pro Stunde

Fall- höhe

Emissions-faktor

[ t ] [ t/h ] [m] [g/tGut]

Abwurf Lkw 2,7 25 -- 1 2,20

Aufnahme Schaufellader 2,7 5,3 -- 22,69

Abgabe Schaufellader 2,7 5,3 -- 1 4,77

Aufnahme Lkw / Silo 2,7 25 -- 10,45

Abgabe Lkw / Silo 2,7 25 -- 1,5 3,65

Aufnahme Bagger 2,7 1,6 -- 36,94

Abgabe Bagger 2,7 1,6 -- 1 7,77

Tabelle 5-6: Emissionsfaktoren beim Umschlag Rückstandssalz (Gesamt-Staub)

Tätigkeit Gerät Faktor Umschlag

Umschlag pro

Vorgang Umschlag pro Stunde

Fall- höhe

Emissions-faktor

[ t ] [ t/h ] [m] [g/tGut]

Abwurf Absetzer 83,3 320 -- 16 45,11

Aufnahme Schaufellader 2,7 4 -- 1,94

Abgabe Schaufellader 2,7 4 -- 1 0,41

Aufnahme Lkw / Silo 2,7 5,6 -- 1,64

Errichtung der Fassungs- und Entwässerungssysteme

Mit der Aufhaldung von Rückstandsmaterial fällt niederschlags- und restfeuchtebedingtes

Haldenwasser an, die durch zu errichtende temporäre und stationäre Systeme (z.B.

Haldenrandgräben, Pumpstationen) zu fassen und über große Zwischenspeicher dem Vorfluter Elbe

zuzuführen sind. Das auf der abschnittsweise gedichteten Fläche anfallende Haldenwasser,

welches den Randbereichen der Aufstandsfläche und danach den temporär und abschnittweise zu

errichtenden Haldenrandgräben bzw. mobiler Pumpstellen zufließt, wird den Pumpstationen

(Pumpstation 10 bis 30) zugeführt und von dort aus über eine Halden-Druckleitung in den

Stapelbecken zwischengespeichert.

Die jährlichen Arbeiten für die Fassungs- und Entwässerungssysteme dauern 7 Monate.

Für die Phase der Errichtung der Fassungs- und Entwässerungssysteme gehen wir in der

Berechnung von 1 Lkw-Fahrt pro Stunde mit einem jeweiligen Zuladungsgewicht von 25 t aus. Bei

einer 6 Tage-Woche von Montag bis Samstag mit einer 12-stündigen Arbeitszeit ergeben sich 2.016

Betriebsstunden.

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Tabelle 5-7: Emissionsfaktoren beim Umschlag (Gesamt-Staub)

Tätigkeit Gerät Faktor Umschlag

Umschlag pro

Vorgang Umschlag pro Stunde

Fall- höhe

Emissions-faktor

[ t ] [ t/h ] [m] [g/tGut]

Aufnahme Langarmbagger 2,7 2,7 -- 26,62

Abwurf Langarmbagger 2,7 2,7 -- 0,5 2,35

Aufnahme Schaufellader 2,7 4 -- 21,87

Abwurf Schaufellader 2,7 4 -- 1 4,60

5.4 Staubemissionen durch Abwehung

Die Staubemissionen durch Abwehungen werden durch Materialeigenschaften und meteorologische

Einflüsse bestimmt. Wesentlich sind dabei:

die Größe der Oberfläche,

die Windgeschwindigkeit,

die Haldenform,

der Feuchtegehalt der obersten Materialschicht,

das Staub-“Angebot” an der Haldenoberfläche, das bei einer hohen Umschlagsrate und

durch Befahren ständig “erneuert” wird.

Bei der Winderosion handelt es sich um einen zeitlich instationären Vorgang, da bei einem

Winderosionsereignis der erodierbare Materialanteil ausgeblasen wird und die Emissionsrate dann

absinkt. Eng verknüpft ist die Schwellenwindgeschwindigkeit, ab der Winderosion auftritt, mit der

Korngröße sowie der Zusammensetzung und Feuchte des abwehfähigen Materials.

Bei geringen Windgeschwindigkeiten ist die Haftung des Staubkorns größer als die Windkraft, es

kommt nicht zur Abwehung. Unterhalb einer Windgeschwindigkeit von 4 – 5 m/s (gemessen in 10 m

Höhe) kommt es nach der VDI 3790, Blatt 2 (4) praktisch zu vernachlässigbaren Abwehungen.

Nennenswerte Erosion tritt erst bei deutlich höheren Geschwindigkeiten auf. Da andererseits

erhöhte Windgeschwindigkeiten nicht selten mit Niederschlägen verbunden sind, wird der

erosionsrelevante Anteil des Staubes wieder vermindert. Bei Jahresmitteln der Windgeschwindigkeit

von weniger als 2 bis 3 m/s, gemessen in 10 m Höhe, kann der Anteil der Winderosion an der

Gesamtemission von Staub in der Regel vernachlässigt werden (4).

Halde

Das Material aus Zielitz zeigt im Labor keine sichtbare Staubentwicklung, weil das Material nach

kurzer Zeit verklebt (Agglomeration) und der Restfeuchtegehalt von etwa 6 % den Feinstaubanteil

weitestgehend bindet. Dadurch, dass das Haldenmaterial und die vergleichbare OFA zur Verklebung

neigen, entsteht ein großer Anteil von größeren Partikeln, die einen Durchmesser von mehreren

Millimetern besitzen und für die vorliegende Aufgabenstellung keine Rolle spielen. Der Anteil beträgt

etwa 65 %, das zeigt das Ergebnis der durchgeführten Siebung (5).

Zudem kommt es beim Haldenmaterial in den ersten Tagen nach Aufbringung zur Bildung einer

Verkrustungshaut bzw. sog. Infiltrationshemmschicht (IHS), die durch Agglomeration entsteht.

6189

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In Anbetracht der vorhandenen Materialeigenschaften ist eine Vernachlässigung der Staub-

emissionen durch Abwehung akzeptabel.

Freifläche

In der Bauvorbereitungsphase werden verschiedene Arbeiten in den Teilphasen Fällen / Roden,

Planum herstellen / Profilieren, Dichtungsbau und der Errichtung der Fassungs- und

Entwässerungssysteme stattfinden. In der Phase Fällen/Roden wird der bestehende Wald gerodet.

Der Waldboden verfügt naturgemäß über eine hohe Speicherkapazität für Wasser. Es ist von einer

relativ hohen Feuchte im Waldboden auszugehen. Zudem wird Unterholz und darüber hinaus

teilweise Krautbewuchs vorhanden sein, die eine relevante Abwehung verhindern.

In der Phase Planum herstellen / Profilieren wird ebenfalls noch eine ausreichende Feuchte

vorhanden sein, damit relevante Abwehung nicht entstehen können. In der Phase werden

Verdichtungsarbeiten (Verfestigung) durchgeführt, die grundsätzlich einem Abwehen entgegen-

wirken.

In der Phase des Dichtungsbaus wird in größeren Mengen Sand, Kies und kleinere Mengen

Zuschlagsstoffe für die Abdichtung gehandhabt. Diese werden in der Mischstation miteinander

vermengt. Der Gesetzgeber stuft das Emissionspotential für den Umgang mit Sand und Kies

grundsätzlich als eher gering ein. Beim Gemisch aus Sand, Kies und Zuschlagsstoffe geht der

Sachverständige davon aus, dass die Konsistenz des Gemisches einen emissionsarmen Einbau

gewährleistet.

Bei der Errichtung des Fassungs- und Entwässerungssystems ist von einer begrenzten Fläche

auszugehen die emissionswirksam werden könnte. Die zu errichtenden Systeme liegen geringfügig

unterhalb der Geländeoberkante, so dass dies prinzipiell den Windangriff verringert.

Grundsätzlich gilt für alle bauvorbereitenden Phasen, dass sie jeweils 4 bis 8 Monate andauern und

zeitversetzt stattfinden, lediglich der Dichtungsbau und die Errichtung der Fassungs- und

Entwässerungssysteme werden parallel ausgeführt. Das bedeutet, dass der Immissionsbeitrag

durch Abwehung für das Jahr an den relevanten Immissionsorten gering sein wird.

Die bestehende Halde und die zukünftige HKE II liegen in einer ausgedehnten Waldfläche. Der

verbleibende Wald im Luv der Hauptwindrichtung ist geeignet die Windgeschwindigkeit zu senken.

Das reduziert unmittelbar die Wahrscheinlichkeit einer Abwehung von der Freifläche.

Im Resümee der dargestellten Randbedingungen und Stoffeigenschaften ist eine Vernachlässigung

der Staubemissionen des Rückstandes (bevor abgedeckt) und der OFA (nach Abdeckung mit

Rückstand-Additiv-Gemisch / und der Herausbildung einer IHS) durch Abwehung vertretbar.

6190

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Band 14 – Gutachter l iche Stel lungnahme über die Emissionen und Immissionen (Staub) – HKE II 24

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5.5 Verkehrsemissionen

Als Voraussetzung für die Transporte der mineralischen Baustoffe zur Mischstation bzw. zum

Einbauplatz wird im Nordwestbereich der HKE II ausgehend von der Kreisstraße K1174 (Angern-

Colbitz) eine neue Zufahrt entstehen, die mit Beginn der Arbeiten die Anforderungen einer Baustraße

erfüllen muss und zu einem späteren Zeitpunkt in ihren Endausbauzustand überführt wird. Weiterhin

wird umlaufend um die HKE II-Aufstandsfläche ein Weg zur Haldenumfahrung errichtet.

Für die zu errichtende Stapelbeckenanlage in Friedrichshöhe (SBA FH) erfolgt die bauzeitliche

Zuwegung (temporäre Baustraße Zufahrt „Am Bahnhof“) aus Südost durch die Ortschaft Loitsche

und weiter auf den sich anschließenden Waldweg.

In Verbindung mit der HKE II ist im Bereich der Aufstandsfläche und der Zu- und Ausfahrtbereiche

in Bezug auf die motorbedingten NO2-, PM- und CO-Emissionen sowie abriebbedingten Emissionen

der Lkw-Bewegungen eine zu vernachlässigende Emission zu erwarten. Zum einen ist die Anzahl

der jährlich zu erwartenden Fahrzeugbewegungen nicht geeignet einen relevanten Immissions-

beitrag zu liefern und zum anderen betragen die Abstände zu den Nachbarn im Minimum einige

hundert Meter, abgesehen von den genutzten öffentlichen Straßen. Zudem wirkt sich keine dichte

Randbebauung an den Fahrwegen / Straßen sowie sie z. B. in Großstädten zu finden ist ungünstig

auf die Verdünnungsverhältnisse der Emissionen aus.

Das Entladen und Beladen der LKW mit den verschieden gehandhabten Stoffen Holz, Erden feucht,

Sand und Kies erfolgt ausschließlich im Wesentlichen auf unbefestigten Wegen im Freien. Es ist

davon auszugehen, dass durch den LKW-Verkehr in diesem Betriebsbereich auf dem

Betriebsgelände / Zuwegung eine Aufwirbelung von Staubpartikeln stattfindet. Dafür wurden

zusätzlich Staub-Emissionen berücksichtigt.

Für die Festlegung eines sachgerechten Emissionsfaktors bezüglich der Aufwirbelung wurde die

Formel der amerikanischen Umweltbehörde (EPA) herangezogen, auf die in der VDI 3790, Blatt 3

(3) verwiesen wird, Diese gibt abhängig von der Staubbeladung (PM75) und des mittleren Gewichts

der Fahrzeugflotte die Emissions-Faktoren für die Klassen PM2,5, PM10 und PM30 aus. Außerdem

geht die Anzahl der Regentage ein, da Niederschlag eine Reduzierung der Staubemission bedeutet.

Unbefestigte Fahrwege: EF = kKgv · (sL/12)0,9·(W/2,7)0,45 (1-(p/365))

Befestigte Fahrwege: EF = k * (sL)0,91 * (W*1,103)1,02 * (1 - p/1460)

Faktoren Erläuterung

kKgv Faktor zur Berücksichtigung der Korngrößenverteilung

sL Feinkornanteil des Straßenmaterials in % bzw. in g/m2

W Mittlere Masse der Fahrzeugflotte in t

p Anzahl der Tage pro Jahr mit mehr als 0,3 mm natürlicher Niederschlag

6191

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In Deutschland ist über die drei o.g. Staubklassen hinaus für den Staubniederschlag auch der

Schwebstaub bis 500 µm zu betrachten. Ausgehend von eigenen Korngrößenanalysen an

Staubbelag und mineralischen Schüttgütern setzen wir ein Verhältnis PM10 zu PM500 von 10 % an.

Dem entsprechend setzen wir die TA-Luft-Klassen pm-1, pm-2 und pm-3 mit Emissionen gemäß

EPA-Ergebnis an und kalkulieren zusätzlich für die TA-Luft-Klasse pm-4 die Differenz zwischen PM30

und PM500. Die Emissionen von PM10 und PM2,5 werden dadurch nicht gegenüber der o. g. Formel

verändert. Es ergeben sich folgende Emissionsfaktoren:

Tabelle 5-8: Ermittlung der verkehrsbedingten Emissionsfaktoren für Nordwest-Zufahrt Lkw und

Baumaschinen, unbefestigte Wege

Staubfraktion PM2,5 PM10 PM30 Gesamt Einheit

kKgv Faktor für Korngrößenverteilung 0,042 0,42 1,38 - -

sL PM75 – Fraktion im Belag 4,8 4,8 4,8 - g/m²

p Anzahl der Regentage > 0,1 mm 120 120 120 - -

Korngrößenverteilung (gerundet) 1 9 29 61 %

Fällen / Roden

W mittleres Gewicht des Forstschlepper 7,7 7,7 7,7 - t

EF Emissionsfaktor 0,020 0,198 0,782 1,981 g/m*Fz

Für alle Bauvorbereitungsphasen, in denen Lkw eingesetzt werden.

W mittleres Gewicht des Lkws 20 20 20 - t

EF Emissionsfaktor 0,030 0,304 1,201 3,043 g/m*Fz

Für alle Bauvorbereitungsphasen, in denen Schaufellader eingesetzt werden.

W mittleres Gewicht des Schaufelladers 5 5 5 - t

EF Emissionsfaktor 0,034 0,336 1,328 3,365 g/m*Fz

Für alle Bauvorbereitungsphasen, in denen Walzen eingesetzt werden.

W mittleres Gewicht der Walze 15 15 15 - T

EF Emissionsfaktor 0,034 0,336 1,328 3,365 g/m*Fz

Für alle Bauvorbereitungsphasen, in denen Dumper eingesetzt werden.

W mittleres Gewicht der Walze 33,5 33,5 33,5 - t

EF Emissionsfaktor 0,038 0,345 1,331 3,838 g/m*Fz

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Tabelle 5-9: Ermittlung der verkehrsbedingten Emissionsfaktoren für die die bauzeitliche

Zuwegung (temporäre Baustraße Zufahrt „Am Bahnhof“) Lkw, befestigte Wege

Staubfraktion PM2,5 PM10 PM30 Gesamt Einheit

kKgv Faktor für Korngrößenverteilung 0,15 0,62 3,23 - -

sL PM75 – Fraktion im Belag 10 10 10 - g/m²

W Gewicht des Fahrzeugs 25 25 25 - t

p Anzahl der Regentage > 0,1 mm 120 120 120 - -

Korngrößenverteilung (gerundet) 2 8 42 100 %

EF Emissionsfaktor 0,033 0,136 0,574 1,363 g/m*Fz

Die Fahrstrecken der Lkw umfassen den kompletten Fahrweg für einen Vorgang (Hin- und

Rückfahrt). Die Fahrwege sind in der Abbildung 6-1 und Abbildung 6-2 räumlich dargestellt, in der

Tabelle 6-8 ist der abgeschätzte Lkw- und Baumaschinenverkehr angegeben, der in die Berechnung

eingeflossen ist.

Für die Lkw-Bewegungen auf der Zufahrt Nordwest und auf der Aufstandsfläche sind ausschließlich

unbefestigte Fahrwege -nicht asphaltierte oder betonierte- in der Berechnung berücksichtigt. In der

Praxis wird es für Stoffe, die abtransportiert oder antransportiert werden müssen, einen Anteil geben,

der auf befestigten Fahrwegen stattfindet. Der gewählte Ansatz durchgängig unbefestigter

Fahrwege überschätzt dies.

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Abbildung 5-1: Berücksichtigte Fahrwege (blau) der Variante Abwurf und Einbau an der östlichen

unteren Kippscheibe (Bahnhof Loitsche)

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Abbildung 5-2: Berücksichtigte Fahrwege (blau) der Variante Abwurf und Einbau an der nördlichen

unteren Kippscheibe (Heinrichshorst)

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Tabelle 5-10: Berücksichtigte Wegstrecken beim Verkehr

Beschreibung Typ

Länge Vorgang (Hin- und Rückfahrt) Fahrzeuge

Betriebs-stunden

[m] [ Fz/a ] [ h/a ]

Forstschlepper Rücken

Stammholz

Schlepper,

unbefestigte Str. 1.740 360 1.152

LKW Abfahrt Stammholz LKW, unbefestigte Str. 7.400 187 1.152

LKW Abfahrt Oberboden

Profilierung LKW, unbefestigte Str. 7.400 4.978 1.152

Planierraupe Profilierung Walze, unbefestigte Str. 1.740 288 3.744

Interne Transport Profilierung Dumper, unbefestigte Str. 200 11.329 3.744

LKW Material An- und Abfahrt

Profilierung LKW, unbefestigte Str. 7.400 11.366 3.744

Walzen Dichtungsbau Walzen, unbefestigte Str. 1.740 288 2.016

Interne Transporte

Dichtungsbau Dumper, unbefestigte Str. 200 35.278 2.016

LKW Material An- und Abfahrt

Dichtungsbau LKW, unbefestigte Str. 7.400 7.111 2.016

Gräbenherstellung Schaufellader,

unbefestigte Str. 100 360 2.016

5.6 Ausbreitungsrechnung

5.6.1 Beurteilungsgebiet und Rechengebiet

Nach Nr. 4.6.2.5 TA Luft (1) sind die maximalen Immissionen in einem Berechnungsgebiet zu

bestimmen, das einen Kreis mit dem Radius der 50-fachen Schornsteinhöhe um die Anlage

beinhaltet. Das Berechnungsgebiet muss jedoch mindestens einen Kreis mit einem Radius von 1 km

beinhalten.

Im Bereich der Halden werden keine Emissionen abgeleitet, die Emissionen entstehen „bodennah“.

Daraus folgt ein Beurteilungsgebiet mit einem Radius von 1.000 m. Das Beurteilungsgebiet nach TA

Luft soll zusätzlich die Flächen umfassen, auf denen die Zusatzbelastung im Aufpunkt mehr als 3 %

des Immissions-Jahresgrenzwertes beträgt.

Die Ausbreitungsrechnungen zeigen, dass die relevanten Zusatzbelastungen im Nahbereich der

Quellen auftreten.

Das Rechengebiet muss die topografischen Strukturen umfassen, welche sich auf die Strömung im

Beurteilungsgebiet maßgeblich auswirken können. Dazu zählen insbesondere markante Höhenzüge

und Talsysteme. Derartige Geländeinformationen modifizieren die Strömung, z. B. in Form von

Kanalisierungen und damit verbundener Beschleunigung des Windes. Der Haldenstandort Zielitz

wird in dieser Hinsicht lokal von der Strömungswirkung des Haldenkörpers selbst dominiert. Die

Wirkung dieser topographischen Gegebenheiten wurde durch die Wahl der Modellgebietsgröße

6196

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erfasst. Das Rechengebiet für die Strömungssimulation umfasst daher einen wesentlich größeren

Bereich als das eigentliche Beurteilungsgebiet.

Aus rechentechnischen Gründen setzt das Ausbreitungsmodell ein rechteckiges Gebiet an. Im

vorliegenden Fall wird ein vierfach geschachteltes Rechengebiet mit einer maximalen Ausdehnung

von ca. 10,752 km x 12,228 km gewählt. Bezüglich der Höhenschichtung des dreidimensionalen

Rechengitters wurden die Standardhöhen von AUSTAL2000 verwendet. Die genauen Abmes-

sungen der Gitter sind in Tabelle 5-11 zusammengefasst.

Tabelle 5-11: Gitterstruktur der Ausbreitungsrechnung

Stufe Nr. Anzahl Zellen Anzahl Zellen Anzahl Zellen Zellgrößen

x y z dd in m

1 196 126 19 16

2 134 154 19 32

3 80 86 43 64

4 84 96 43 128

Die Ausdehnung des berücksichtigten Rechengebietes ist konform den Anforderungen der TA Luft.

5.6.2 Quellmodellierung

Der Abwurf vom Absetzer wurde als vertikale Flächenquelle modelliert. Der Umschlag durch die

Raupen auf dem Plateau der Halde und die Baumaschinen der Bauvorbereitungsphase sind als

horizontale Flächenquellen berücksichtigt. Die Fahrbewegungen sind als Linienquellen den

Berechnungen zugrunde gelegt.

5.6.3 Meteorologische Daten

Die meteorologischen Gegebenheiten, insbesondere die Windrichtungsverteilung und

Windgeschwindigkeit sowie die atmosphärische Turbulenz üben einen wesentlichen Einfluss auf die

Verlagerung und Verdünnung der Luftschadstoffe aus.

Die Windrichtungsverteilung bestimmt die hauptsächliche Verlagerungsrichtung der emittierten

Luftschadstoffe. Die Windgeschwindigkeit und atmosphärische Turbulenz bilden ein Maß dafür, wie

stark die emittierten Luftschadstoffe mit der Umgebungsluft vermischt werden. Je höher die

Windgeschwindigkeit und je turbulenter die Atmosphäre ist, desto stärker werden die emittierten

Luftschadstoffe mit der Umgebungsluft vermischt.

Entsprechend Anhang 3 der TA Luft sind die Kenngrößen für die Zusatzbelastung durch eine

Immissionsprognose auf der Basis einer mittleren jährlichen Häufigkeitsverteilung oder einer

repräsentativen Jahreszeitreihe von Windrichtung, Windgeschwindigkeit und Ausbreitungsklasse zu

ermitteln.

6197

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Die verwendeten Werte sollen für den Standort der Anlage charakteristisch sein. Sofern keine

Messungen am Standort vorliegen, sind Daten einer geeigneten Station des Deutschen

Wetterdienstes oder einer anderen entsprechend ausgerüsteten Station zu verwenden.

Im Rahmen der vorliegenden Immissionsprognose hat der Deutsche Wetterdienst (DWD) eine

Qualifizierte Prüfungen (QPR) (6) (siehe Anlage 4) durchgeführt. Dabei wurden folgende

Beurteilungskriterien herangezogen:

Empirische Abschätzung der markanten Windrichtungen im Übertragungspunktbereich,

Vergleich der markanten Windrichtungen an den verfügbaren, ausgewählten

Bezugswindstationen und Abschätzung ihrer räumlichen Repräsentanz,

Vergleich des mittleren Jahresmittels der Windgeschwindigkeit (ff) und der Häufigkeiten der

Windgeschwindigkeit kleiner als 1 m/s an den verfügbaren, ausgewählten Bezugswind-

stationen (in der entsprechenden Messhöhe) und der Sollwerte am Übertragungsort einschl.

Schwachwindhäufigkeiten in 10 m über Störniveau (TA Luft, Anhang 3, Kap. 12),

Abschätzung der lokalen topografischen Einflüsse (in Abhängigkeit von der Quellhöhe) auf

das Windfeld am Übertragungsort auf der Grundlage der Ergebnisse einer Abschätzung

durch Auswertung von top. Karten.

In den Qualifizierten Prüfungen hat der DWD die Wetterstation Ummendorf als charakteristisch für

den Betriebsstandort eingestuft. Da die orographischen Bedingungen am Planungsstandort mit

denen an der Wetterwarte Ummendorf in etwa vergleichbar sind, ist die Auswahl eines Zielortes als

Anemometerstandort der Ausbreitungsrechnung im Rechengebiet nicht notwendig. Für die

prognostische Windfeldbibliothek wurde der Anemometerstandort festgelegt. Die Koordinaten mit

dem Rechts- und Hochwert lauten RW 4474500 und HW 5793000.

Für die Station Ummendorf wurde aus einer langjährigen Reihe ein „für Ausbreitungszwecke

repräsentatives Jahr“ ermittelt (gem. TA Luft Kap. 4.6.4.1). Dies wird in einem standardisierten

Verfahren durchgeführt. Die Hauptkriterien zur Auswahl in der Reihenfolge ihrer Wichtung sind:

1. Häufigkeiten der Windrichtungsverteilung und ihre Abweichungen,

2. Monatliche und jährliche mittlere Windgeschwindigkeit,

3. Berücksichtigung von Nacht- und Schwachwindauswahl,

4. Häufigkeiten der Großwetterlagen nach Hess/Brezowski.

Danach ergibt sich für die Station Ummendorf als repräsentativ das Jahr 2009 (8).

Als Auszug aus diesen Daten zeigen Abbildung 5-3 und Abbildung 5-4 die Verteilung der

Windrichtung und –geschwindigkeit sowie die relativen Häufigkeiten der Windgeschwindigkeits- und

Ausbreitungsklassen.

6198

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Abbildung 5-3: Relative Häufigkeiten der Windrichtungen und -geschwindigkeitsklassen an der

Station Ummendorf (Jahr 2009)

6199

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Abbildung 5-4: Relative Häufigkeitsverteilung der Windgeschwindigkeits- und Ausbreitungs-

klassen an der Station Ummendorf (Jahr 2009)

6200

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5.6.4 Rauhigkeitslänge

Die Rauhigkeitslänge ist ein Maß für die Bodenrauigkeit. Sie definiert die Höhe, bei der bei neutraler

Schichtung ein über der rauen Oberfläche logarithmisch approximiertes, vertikales Windprofil die

Windgeschwindigkeit Null hätte. Für die Immissionen ist die Rauhigkeitslänge in Luv und Lee der

Quellen in Bezug auf den jeweiligen Immissionsort entscheidend. In den Ausbreitungsmodellen

LASAT und AUSTAL2000 wird für das gesamte Berechnungsgebiet eine mittlere Rauhigkeitslänge

zugrunde gelegt. Bei heterogenen Verteilungen der Rauhigkeitslängen kann es daher erforderlich

sein für die Immissionsorte Ausbreitungsrechnungen mit unterschiedlichen Rauhigkeitslängen

durchzuführen.

Die Prüfung der aktuellen Flächennutzung mit der Rauhigkeitslängenangabe aus dem CORINE-

Kataster (vgl. TA Luft, Anhang 3) in einem Radius von 250 m um die Quellen ergab, dass die

aktuellen Flächennutzungen der angegebenen Flächennutzung im CORINE-Kataster nicht

entspricht. Der Haldenstandort ist in erster Linie umgeben von Waldflächen und der bestehenden

Halde. Die Berechnung ist mit einer mittleren Rauhigkeitslänge von 0,05 m durchgeführt worden.

5.6.5 Korngrößenverteilung

Für eine Absicherung des Ansatzes zur Korngrößenverteilung vom Haldenmaterial wurde am

04.11.2013 eine Probe des aufzuhaldenden Materials im Bereich des Förderwegs entnommen und

die Staubneigung mittels Heubach Apparatur gemäß DIN 55992, Blatt 1 (7) bestimmt. Bei diesem

Verfahren wird das Material in einer bestimmten Fallhöhe mit einstellbarem Massenstrom über eine

vorher festgelegte Zeit aufgegeben. Während des Fallvorgangs wird das Material mit Luft von unten

nach oben durchströmt. Der durch Auftreffen und Aussichten entstehende Staub wird oberhalb des

Austragungspunktes selektiv nach alveolengängigen und einatembaren Staub gravimetrisch

bestimmt.

Die eingelieferte Probe war sehr stark verklebt, so dass eine Bestimmung der Staubneigung nicht

ohne weiteres möglich war. Die Materialfeuchte betrug bei Anlieferung 4,96 %. Um für den Ansatz

der Korngrößenverteilung das Verhältnis der Staubungszahlen bestimmen zu können, wurde das

Probenmaterial des Rückstandes 24 Stunden bei 50°C getrocknet. Die Ergebnisse drücken damit

nicht die Staubneigung des Materials unter normalen Wetterbedingungen aus, wie es im

Haldenbetrieb umgeschlagen und aufgehaldet wird. Ihre Verwendung stellt eine Annahme zur

sicheren Seite dar. Folgende Staubungszahlen wurden für die getrocknete Probe bestimmt.

Tabelle 5-12: Rückstandsprobe Zielitz, Staubungszahlen gemäß DIN 55992, Blatt 1

Staubungszahl Gesamtfraktion [mg/g] 4.30

Staubungszahl einatembare Fraktion [mg/g] 2.66

Staubungszahl thoraxgängige Fraktion [mg/g] 0.39

Staubungszahl alveolengängige Fraktion [mg/g] 0.04

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Die Messergebnisse zeigen einen Anteil der alveolengängigen und thoraxgängige Staubfraktion an

der Gesamtfraktion von 0,43 mg/g zu 4,30 mg/g. Der Anteil der alveolengängigen und thoraxgängige

Fraktion an der Staub-Gesamtfraktion beträgt damit etwa 10,0 %. Die thoraxgängige Staubfraktion

beinhaltet Korngrößen bis zu 30 µm. Der Anteil > 10 µm der thoraxgängige Staubfraktion beträgt

ungefähr 50 %, so dass für die Berechnungen ein Feinstaubanteil PM10 von 5 % berücksichtigt wird.

Die angegebenen Fraktionen korrespondieren nicht 1:1 mit den Klassen der TA Luft Tabelle 13,

Anhang 3. Dennoch kann ein jeweiliger Anteil für die Klassen 1 bis 4 und angenommen werden. Es

ist folgende Festlegung gewählt worden:

Tabelle 5-13: Korngrößenverteilung der Staubemissionen

pm-1 pm-2 pm-3 pm-4 pm-u

Korngröße in µm < 2,5 2,5 - 10 10 - 50 > 50 -

Depositionsgeschwindigkeit in m/s 0,001 0,01 0,05 0,2 0,07

Sedimentationsgeschwindigkeit in m/s 0,00 0,00 0,04 0,15 0,06

Quelle \ Einheit % % % % %

Umschlag Haldenbetrieb 2,5 2,5 66,9 28,1 -

Umschlag Bauvorbereitungsphase 10 10 - - 80

Für die Staubemissionen der bauvorbreitenden Arbeiten wurde ein PM10-Anteil von 20 % angesetzt.

Die Korngrößenverteilung der Staubemissionen durch die Baufahrzeuge (Aufwirbelung) ist in

Tabelle 5-8 auf Seite 25 dargestellt.

Die Depositions- und Sedimentationsgeschwindigkeiten der Kornklassen werden entsprechend den

Vorgaben zur Ausbreitungsrechnung der TA Luft (Tabelle 13, Anhang 3) in die

Ausbreitungsrechnungen eingestellt.

5.6.6 Berücksichtigung von Gebäudeeinflüssen

Gebäude können die Luftströmung beeinflussen. Beim Anströmen eines Hindernisses wird die Luft

nach oben und zur Seite abgedrängt. Bei der Umströmung bildet sich vor dem Hindernis ein

Stauwirbel und hinter dem Hindernis ein Rezirkulationsgebiet. Wenn Abgase in diesen Bereichen

emittiert werden oder auf dem Ausbreitungsweg in diesen Bereich gelangen, werden sie in Richtung

Erdboden transportiert, was zu einer Erhöhung der Konzentration von Luftbeimengungen in

Bodennähe führen kann.

Laut TA Luft Anhang 3 ist bei einer Schornsteinhöhe über das 1,7-fache der Gebäudehöhe die

Berücksichtigung der Bebauung durch den Parameter der Rauhigkeitslänge ausreichend. Bei

Ableithöhen unter der 1,7-fachen Höhe der Gebäude sind die Strömungseinflüsse der Gebäude

mittels Windfeldmodell in der Berechnung zu berücksichtigen. Das im Modell implementierte

diagnostische Windfeldmodell kann angewandt werden, wenn die Ableithöhe mindestens oberhalb

der 1,2-fachen Höhe der Gebäude liegt, die sich innerhalb eines 6-fachen Abstandes der

Gebäudehöhen von der Quelle befinden.

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Für die vorliegende Aufgabenstellung ist der Gebäudeeinfluss über die Rauhigkeitslänge in der

Ausbreitungsrechnung berücksichtigt worden.

5.6.7 Berücksichtigung von Geländeeinflüssen

Geländeunebenheiten können in der Regel mit Hilfe eines mesoskaligen diagnostischen

Windfeldmodells berücksichtigt werden, wenn die Steigung des Geländes den Wert 1:5 bezogen auf

eine Strecke, die dem doppelten der Quellhöhe entspricht nicht überschreitet und wesentliche

Einflüsse von lokalen Windsystemen oder anderen meteorologischen Besonderheiten

ausgeschlossen werden können.

Das Steigungskriterium wird im vorliegenden Fall insbesondere im Bereich der Halde nicht

eingehalten. Zur fachgerechten Berücksichtigung des stark gegliederten Geländes wurde eine

prognostische Windfeldbibliothek erstellt. Sie ersetzt die diagnostischen durch prognostische

Windfelder, lässt die eigentliche Ausbreitungsrechnung aber unverändert.

In prognostischen Modellen können Strömungssysteme ohne Einschränkungen der Geländeform

und –steigung bestimmt werden. Im vorliegenden Fall wurde die Firma IMA Richter & Röckle mit der

Erstellung einer prognostischen Windfeldbibliothek beauftragt, die dafür das Modell METRAS-PCL

einsetzte.

Das Modellgebiet muss die topografischen Strukturen umfassen, welche sich auf die Strömung im

Beurteilungsgebiet maßgeblich auswirken können. Dazu zählen insbesondere markante Höhenzüge

und Talsysteme. Derartige Geländeinformationen modifizieren die Strömung z. B. in Form von

Kanalisierungen und damit verbundener Beschleunigung des Windes.

Da das Umfeld des Standorts nur geringe Höhenunterschiede aufweist, sind lokale

Strömungswirkungen z.B. durch das Tal der Elbe wenig dominant. Die Wirkung dieser

topographischen Gegebenheiten wurde durch die Wahl der Modellgebietsgröße erfasst.

Das Simulationsgebiet für die prognostische Strömungssimulation umfasst einen wesentlich

größeren Bereich als das eigentliche Beurteilungsgebiet (Abb. 6-3). Im inneren Teilgebiet des

Modells liegt die Maschenweite bei 64 m, darüber hinaus ist das Gitter gestreckt. Dieser innere

Bereich umfasst das nach TA Luft Anhang 3 Abschnitt 7 definierte eigentliche Beurteilungsgebiet

vollständig.

In der Vertikalen erstreckt sich das Modellgebiet bis auf rund 5500 m Höhe.

Tabelle 5-14: Eigenschaften des prognostischen Modellgitters (LUE: linke untere Ecke, ROE recht

obere Ecke eines Bereichs).

6203

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Abbildung 5-5: Modellgebiet der prognostischen Windfeldberechnung (rot) und Modellgebiet

der Ausbreitungsrechnung (rot gestrichelt), das mit einer Maschenweite von

64 m aufgelöst ist.

5.7 Immissionszusatzbelastung

Für das Berechnungsgebiet wurde die Immissionszusatzbelastung durch den Betrieb der Halde auf

Basis der in Kapitel 5 genannten Emissionen berechnet.

Aufgrund der unterschiedlichen räumlichen Verteilung von Gesamtstaub und Staubniederschlag

werden die zwei ungünstigsten Berechnungsvarianten inkl. aller Bauvorbereitungsmaßnahmen

(siehe Kapitel 5)

Abwurf mit einem Absetzer an der östlichen Flanke bei Auffahrung der ersten Kippscheibe

(siehe Abbildung Anhang) und

Abwurf mit einem Absetzer an der nördlichen Flanke bei Auffahrung der ersten Kippscheibe

(siehe Abbildung Anhang) dargestellt.

Prognostisches Gesamt-Modellgebiet

Magdeburg

Ersatzanemometer-

standort

Gebiet

Ausbreitungsrechnung

Stendal

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Das Maximum der Immissionen tritt im Nahbereich der Quellen auf, wo sich jedoch keine

beurteilungsrelevanten Nutzungen befinden. Die Zusatzbelastungen an den drei am höchsten

beaufschlagten Immissionsorten sind in den tabellarischen Darstellungen der nachfolgenden

Bewertung aufgeführt.

5.7.1 Auswertung an den Immissionsorten

Zur Beurteilung der höchsten Zusatzbelastungen erfolgt eine Gegenüberstellung der Immissionen

an der nächstgelegenen relevanten Wohnbebauung mit den Immissionswerten aus Kapitel 3.2.

Grundlage der Bewertung der Zusatzbelastungen ist der Anteil an den jeweiligen Immissionswerten.

Für die Gesamtstaub-Deposition und die Konzentrations-Zusatzbelastung an PM10 ist in der TA Luft

ein Irrelevanzkriterium festgelegt. Es beträgt 3 % des Immissionsjahreswertes. Dies entspricht einer

PM10-Konzentration von 1,2 µg/m³ und einer Staub-Deposition von 0,0105 g/(m²d). Sinngemäß

wurde das Irrelevanzkriterium der TA Luft auch für PM2,5 mit 3 % von 25 µg/m³ (0,75 µg/m³)

angesetzt.

Im Vergleich der Beurteilungspunkte ergeben sich die höchsten Immissionskenngrößen am

berücksichtigten Beurteilungspunkt BUP_1 Bahnhof Loitsche.

Hinsichtlich PM2,5 wird das Irrelevanzkriterium an allen Immissionsorten unterschritten bei

sinngemäßer Anwendung des Irrelevanzkriteriums der TA Luft auf den Immissionsgrenzwert der

39. BImSchV. Es kann davon ausgegangen werden, dass hier während der gesamten Betriebszeit

das Irrelevanzkriterium eingehalten wird.

Bei PM10 wird das Irrelevanzkriterium an den Immissionsorten BUP_1 Bahnhof Loitsche und BUP_3

Heinrichshorst überschritten. Hier gilt, dass eine Überprüfung des Immissionswertes für die

Gesamtbelastung durchgeführt wird, um die Einhaltung zu überprüfen. Die Prüfung der Einhaltung

der Immissionswerte erfolgt der beschriebenen Vorgehensweise in Kapitel 3.2. Die Beurteilung der

Gesamtbelastung findet in Kapitel 5.9 statt.

In Bezug auf Staubniederschlag wird das Irrelevanzkriterium ebenfalls an den Immissionsorten

BuP_1 Loitsche, Am Bahnhof und BUP_3 Heinrichshorst überschritten. Hier gilt die Aussage zu

PM10 analog.

Die Zusatzbelastung am Immissionsort BUP_2 Ramstedt erfüllt für alle betrachteten Luftschadstoffe

PM2,5, PM10 und STN die Irrelevanzkriterien der TA Luft. Die Bestimmung von weiteren Immissions-

kenngrößen (Vorbelastung, Gesamtbelastung) am Immissionsort BUP_2 Ramstedt bzw. die

Betrachtung der Kurzzeitgrenzwerte kann gemäß Nr. 4.1 TA Luft entfallen. Daher erfolgt keine

Betrachtung von BUP_2 in Kapitel 5.9.

Zur Beurteilung aller Verkehrsemissionen sind die Emissionen auf der bauzeitlichen Zuwegung

(temporäre Baustraße Zufahrt „Am Bahnhof“) der öffentlichen Straße in Loitsche in den Berech-

nungen berücksichtigten worden. Normalerweise werden nur Emissionen der Betriebsbereiche

berücksichtigt, die unter der Aufsicht eines Betreibers stehen. Öffentliche Straßen sind gemäß § 3

BImSchG ausdrücklich ausgenommen.

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Tabelle 5-15: Jahresmittelwerte der Zusatzbelastung Variante Abwurf und Einbau an der östlichen

unteren Kippscheibe (Bahnhof Loitsche)

Schwebstaub PM2,5 Beurteilungs-

wert Zusatzbelastung

Anteil am Immissionswert

BuP_1, Am Bahnhof Loitsche

25 µg/m3

0,4 µg/m3 1,6 %

BuP_2, Ramstedt < 0,1 µg/m3 < 0,4 %

BuP_3, Heinrichshorst < 0,1 µg/m3 < 0,4 %

Schwebstaub PM10 Beurteilungs-

wert Zusatzbelastung

Anteil am Immissionswert

BuP_1, Am Bahnhof Loitsche

40 µg/m3

6,4 µg/m3 16,0 %

BuP_2, Ramstedt 0,8 µg/m3 2,0 %

BuP_3, Heinrichshorst 1,5 µg/m3 3,8 %

Staubniederschlag Beurteilungs-

wert Zusatzbelastung

Anteil am Immissionswert

BuP_1, Am Bahnhof Loitsche

0,35 g/(m²d)

0,2575 g/(m²d) 73,6 %

BuP_2, Ramstedt 0,0026 g/(m²d) 0,7 %

BuP_3, Heinrichshorst 0,0107 g/(m²d) 3,1 %

Tabelle 5-16: Jahresmittelwerte der Zusatzbelastung Variante Abwurf und Einbau an der nörd-

lichen unteren Kippscheibe (Heinrichshorst)

Schwebstaub PM2,5 Beurteilungs-

wert Zusatzbelastung

Anteil am Immissionswert

BuP_1, Am Bahnhof Loitsche

25 µg/m3

0,3 µg/m3 1,2 %

BuP_2, Ramstedt < 0,1 µg/m3 < 0,4 %

BuP_3, Heinrichshorst 0,4 µg/m3 1,6 %

Schwebstaub PM10 Beurteilungs-

wert Zusatzbelastung

Anteil am Immissionswert

BuP_1, Am Bahnhof Loitsche

40 µg/m3

5,0 µg/m3 12,5 %

BuP_2, Ramstedt 0,8 µg/m3 2,0 %

BuP_3, Heinrichshorst 5,7 µg/m3 14,3 %

Staubniederschlag Beurteilungs-

wert Zusatzbelastung

Anteil am Immissionswert

BuP_1, Am Bahnhof Loitsche

0,35 g/(m²d)

0,1921 g/(m²d) 54,9 %

BuP_2, Ramstedt 0,0065 g/(m²d) 1,9 %

BuP_3, Heinrichshorst 0,0540 g/(m²d) 15,4 %

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5.8 Immissionsvorbelastung

Zur Hintergrundbelastung von PM10 und Staubniederschlag liegen Messungen der Lufthygienischen

Überwachung vom Land Sachsen-Anhalt (LÜSA) vor.

Grundsätzlich gibt es Gebietsmessstationen, deren Messwerte aufgrund ihres Standortes

repräsentativ für die jeweilige Region sind, und spezielle Messstationen, die aufgrund ihres

Standortes der speziellen Überwachung der Lufthygiene dienen, z.B. Verkehrsmessstationen an

Punkten mit besonderer verkehrsbedingter Belastung.

Die nächstgelegene Gebietsmessstation „Burg, Am Flickschuhpark“ (RW 4490873, HW 5792771)

repräsentiert den vorstädtischen Hintergrund. Der Charakter im vorliegenden Untersuchungsgebiet

ist grundsätzlich damit vergleichbar. An der genannten Station werden regelmäßig PM2,5 und PM10

sowie Staubniederschlag (STN) gemessen.

Die in den Jahren 2010 bis 2014 gemessenen Jahresmittelwerte dieser Stationen sind in den

folgenden Tabelle 5-17 und Tabelle 5-18 zusammengestellt.

Tabelle 5-17: Immissionskenngrößen für Feinstaub (PM10) der Messung der LÜSA

Stoff PM10-Konzentration

Messstation Burg

Jahr

Jahresmittelwert in µg/m³

Anzahl Tagesmittelwerte > 50 µg/m³

2010 26 28

2011 24 28

2012 18 7

2013 18 7

2014 20 9

Tabelle 5-18: Immissionskenngrößen für Staubniederschlag (STN) der Messung der LÜSA

Stoff STN

Messstation Burg

Jahr

Jahresmittelwert in g/(m²d)

2010 0,03

2011 0,04

2012 0,04

2013 0,03

2014 0,03

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Die Messwerte der Gebietsmessstation Burg zur Bewertung der Gesamtbelastung von PM2,5, PM10

und STN wurden aus den Jahresberichten „Immissionsschutzbericht 2014 Sachsen-Anhalt“ (8)

entnommen. Erstellt werden die Jahresberichte durch das Landesamt für Umweltschutz.

Für die Ermittlung der Gesamtbelastung werden im Sinne einer Abschätzung folgende Messdaten

als Hintergrundbelastung verwendet:

PM10: Jahresmittelwert 21,2 µg/m³;

STN: Jahresmittelwert 0,034 g/m³.

5.9 Immissionsgesamtbelastung

Jahresmittelwerte

Die Gesamtbelastung von Feinstaub PM10 und Staubniederschlag wird gebildet aus den

Ergebnissen des LÜSA an der Messstation „Burg“ und der berechneten Zusatzbelastung des

Haldenbetriebs. Dabei können die einzelnen Jahresmittelwerte direkt zur Gesamtbelastung addiert

werden.

Die für die Immissionsorte ermittelte Gesamtbelastung ist in den nachfolgenden Tabellen den

jeweiligen Immissions(grenz)werten gegenübergestellt. Für jeden Immissionsort ist aus den zwei

Berechnungsvarianten die höchste Zusatzbelastungskenngröße genannt.

Tabelle 5-19: Jahresmittelwerte der Gesamtbelastung

Schwebstaub PM10 in µg/m³ Beurteilungswert Hintergrund

(8) Zusatz-

belastung Gesamt-belastung

BuP_1, Am Bahnhof Loitsche 40 21,2

6,4 27,6

BuP_3, Heinrichshorst 5,7 26,9

Staubniederschlag in g/(m²d) Beurteilungswert Messung

(8) Zusatz-

belastung Gesamt-belastung

BuP_1, Am Bahnhof Loitsche 0,35 0,034

0,2575 0,292

BuP_3, Heinrichshorst 0,0540 0,088

Tagesmittelwerte

Für eine exakte Überprüfung dieser Anforderung sind die 365 im Planbereich berechneten

Tagesmittelwerte der Immissionsbeiträge des untersuchten Betriebes mit den 365 Tagesmittel-

werten des urbanen Hintergrundes tageweise zu addieren und hinsichtlich der Anzahl der Werte

über 50 µg/m³ auszuwerten. Dabei müssen die berechneten und gemessenen Werte den selben

meteorologischen Hintergrund haben, d.h. die den Berechnungen zugrundeliegenden stündlichen

Wetterdaten müssen aus demselben Zeitraum stammen wie die Messwerte. Dies scheidet hier aus,

da der Zeitraum der Vorbelastungsmessungen und das ermittelte repräsentative Jahr nicht

übereinstimmen.

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Für die Zahl der Überschreitungen des Tagesmittelwertes von 50 µg/m³ hat sich in den Messnetzen

der Länder über die Jahre eine gut gesicherte statistische Abhängigkeit der Überschreitungen der

Tagesmittelwerte von 50 µg/m³ vom gemessenen Jahresmittelwert gezeigt. Mit einer unzulässigen

Anzahl von Überschreitungen des Tagesmittelwertes ist danach, unter der Berücksichtigung der

daraus abgeleiteten Funktionen, bei PM10-Jahresmittelwerten von mehr als 29 µg/m³ zu rechnen

(10), (11).

Die Berechnungen im Abschnitt „Jahresmittelwerte“ ergeben den höchsten PM10-Jahresmittelwert

mit 27,6 µg/m³. Im Ergebnis kann von der sicheren Einhaltung der zulässigen Anzahl von 35

Überschreitungen des Tagesmittelwertes von 50 µg/m³ ausgegangen werden.

6 Zusammenfassung

Die K+S KALI GmbH, Werk Zielitz (im Weiteren K+S ZI) plant die weitere Nutzung der vorhandenen

Kalisalzlagerstätte, deren Rohstoffvorräte gemäß dem gegenwärtigen Erkundungsstand bis zur

Mitte dieses Jahrhunderts reichen. Eine Voraussetzung für die Aufrechterhaltung der Produktion und

damit der weiteren Rohstoffgewinnung des Werkes Zielitz ist die Gewährleistung der

Entsorgungsmöglichkeiten fester und flüssiger Rückstände. Die gegenwärtigen Haldenkapazitäten

werden voraussichtlich bis ca. zum Jahr 2020 reichen. Für die Weiterführung des Bergwerkbetriebes

Zielitz bis zur Erschöpfung der Lagerstätte ist die weitere Entsorgung der festen und flüssigen

bergbaulichen Rückstände erforderlich. Das erfordert eine Haldenkapazitätserweiterung (im

Weiteren HKE II) inkl. aller damit verbundenen Infrastruktureinrichtungen und die Erteilung

wasserrechtlicher Erlaubnisse.

Das Vorhaben umfasst die Auffahrung von ca. 340 Mio. t Rückstand über einen Zeitraum von

ca. 34 Jahren auf einer ca. 200 ha großen basisabgedichteten Aufstandsfläche bis zu einer

maximalen Haldenhöhe von 230 m üNN (ca. 150 m üGOK) mit umlaufender Berme im Endzustand

einschließlich einer Oberflächenabdeckung. Weiterhin umfasst das Vorhaben die Errichtung der

dazugehörigen Infrastruktur auf einer Fläche von ca. 10,8 ha, bestehend aus Zuwegungen,

Fassungs- und Transportsysteme für Haldenwasser, Pumpstationen und Umfahrungsweg sowie

Zaunanlage. Darüber hinaus umfasst es die Errichtung einer Stapelbeckenanlage auf einer Fläche

von ca. 18,9 ha mit einem Fassungsvolumen von ca. 480.000 m³ und einer ca. 5,5 km lange

Abstoßleitung. Unter Berücksichtigung der vorstehenden Sachverhalte ist von einem

Vorhabenbeginn ca. im Jahr 2019 auszugehen. Zur Sicherstellung der Salzabwasserentsorgung des

Werkes Zielitz ist die Neufassung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung des Salzabwassers

in die Elbe erforderlich.

Die TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG wurde mit einer Untersuchung der zu erwartenden

Staubimmissionen beauftragt. Dabei werden Feinstaub PM10 und PM2,5 sowie Staubniederschlag

(STN) betrachtet.

Hinsichtlich der derzeitigen Luftbelastung liegen Immissionsmessungen aus dem Luftmessnetz

Sachsen-Anhalt vor (9).

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Der zukünftige Staub-Immissionsbeitrag durch den Haldenbetrieb wird anhand von Ausbreitungs-

rechnungen gemäß der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft (1) ermittelt. Da

das implementierte Windfeldmodell für die Steilheit der Halde nicht validiert ist, wurde ein

sogenanntes prognostisches Windfeldmodell eingesetzt. Für die verwendeten meteorologischen

Daten liegt ein Standortgutachten des Deutschen Wetterdienstes vor.

Für die Ausbreitungsrechnungen sind als Eingangsgrößen die durch den Haldenbetrieb und den

Bauvorbereitungsphasen zu erwartenden Staub-Emissionen erforderlich. Diese werden mit

Emissionsfaktoren berechnet, die neben der Staubneigung des Umschlaggutes auch die Technik

der Umschlaggeräte und die Umschlagsmengen berücksichtigen. Bei den Berechnungen wird die

ungünstigste Variante untersucht.

Aus den Ergebnissen der Immissionsmessungen des Landes Sachsen-Anhalt und dem berechneten

Immissionsbeitrag des geplanten Haldenbetriebs und Vorbereitung der Aufstandsfläche wird die

Gesamtbelastung gebildet.

Die Untersuchungen zeigen, dass die Immissions(grenz)werte zum Schutz der menschlichen

Gesundheit für Feinstaub PM2,5 von 25 µg/m³ und PM10 von 40 µg/m³ sowie die zulässige Anzahl

von 35 Überschreitungen des Tagesmittelwertes von 50 µg/m³ für PM10 und der Immissions-

(grenz)wert zum Schutz vor erheblichen Nachteilen durch Staubniederschlag von 0,35 g/(m²∙d)

unabhängig von der Betriebsphase zur Vorbereitung der Aufstandsfläche und dem eigentlichen

Haldenbetrieb eingehalten werden.

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Quellenverzeichnis

1. TALuft. Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz

(Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft - TA Luft) vom 24. Juli 2002. Berlin : s.n., 30. Juli

2002.

2. VDI 3790, Blatt 3. Emissionen von Gasen, Gerüchen und Stäuben aus diffusen Quellen.

Lagerung, Umschlag und Transport von Schüttgütern, Januar 2010. Januar 2010.

3. 39.BImSchV. Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Im-

missionsschutzgesetzes (39. BImSchV – Verordnung über Luftqualitätsstandards und

Emissionshöchstmengen) Vom 2. August 2010 (BGBl. I Nr. 40 vom 05.08.2010 S. 1065) Gl.-Nr.:

2129-8-39. Berlin : s.n., 02. August 2010.

4. EPA. U.S. Environmental Protection Agency (EPA), Compilation of air pollution emission factors,

Volume 1: Stationary Piont and Area Sources, 5th Edition, 1995.

5. DIN 55992, Blatt 2. Bestimmung einer Maßzahl für die Staubentwicklung von Pigmenten und

Füllstoffen – Teil 1: Rotationsverfahren.

6. VDI 3790, Blatt 2. Emissionen von Gasen, Gerüchen und Stäuben aus diffusen Quellen.

Deponien. Dezember 2000.

7. DMT GmbH & Co. KG. Untersuchungsbericht Ermittlung der Staubneigung von Kalisalz Halde

Zielitz; Bericht Nr. GS – 3 00 119 13, Essen 23.11.2013.

8. Deutscher Wetterdienst. A M T L I C H E S G U T A C H T E N Qualifizierte Prüfung (QPR) der

Übertragbarkeit einer Ausbreitungsklassenzeitreihe (AKTerm) bzw. einer

Ausbreitungs¬klassenstatistik (AKS) nach TA Luft 2002 auf einen Standort in 39326 Zielitz (L.

9. Immissionsschutzbericht Sachsen-Anhalt 2014. Landesamt für Umweltschutz Sachsen-

Anhalt, Reideburger Str. 47, 06116 Halle (Saale), September 2015.

10. Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen (bast). Heft V125: „PM10-Emissionen an

Außerortsstraßen“, 2005.

11. Ingenieurbüro Lohmeyer. Screening der Luftschadstoffbelastung in den Hauptverkehrsstraßen

der Stadt Bremen, Juli 2005, Projektnr. 60141-04-01.

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