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Bericht der Vertretung
des Landes Rheinland-Pfalz
beim Bund
und bei der Europäischen Union
12. Januar/ 2. Woche 2018
INHALT
VORSCHAU: AUSGESUCHTE TERMINE, ENTSCHEIDUNGEN, KONSULTATIONEN ....................................... 2
1. EU-RATSPRÄSIDENTSCHAFT BULGARIEN ............................................................................................. 10
2. PRIORITÄTEN EU-INSTITUTIONEN 2018 ................................................................................................... 11
3. SONDIERUNGSGESPRÄCHE CDU, CSU UND SPD .................................................................................. 12
4. KONFERENZ MEHRJÄHRIGER FINANZRAHMEN DER EU ...................................................................... 13
5. LASTENTEILUNGSVERORDNUNG ZUM KLIMASCHUTZ ......................................................................... 15
6. ÜBERARBEITUNG GEBÄUDEEFFIZIENZRICHTLINIE .............................................................................. 16
7. LIFE-PROGRAMM: POSITIVE HALBZEITBILANZ ...................................................................................... 17
8. RICHTLINIENVORSCHLAG ARBEITSBEDINGUNGEN .............................................................................. 18
9. TICKER ......................................................................................................................................................... 20
Diese Woche in den Tickern:
*** Gipfel Süd-EU *** Illegale Inhalte Internet *** Ruhezeiten *** Supercomputer *** FRA
Flüchtlinge *** EASO Italien *** Arbeitsmarktintegration *** Europäisches Kulturerbejahr
*** Zwischenbewertung Horizon 2000 *** Europäische Kulturhauptstädte *** Uber als nor-
males Taxiunernehmen ***
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VORSCHAU: AUSGESUCHTE TERMINE, ENTSCHEIDUNGEN, KONSULTATIONEN
Europäische Kommission
09.01.2018 Hochrangiges Treffen des Industrieforums für saubere Energie:
Das Forum für saubere Energie wurde geschaffen, um der EU-In-
dustrie zu helfen, die Wachtumschancen zu nutzen, die im Rahmen
des sauberen Energieübergangs entstehen. Es werden Wege
herausgearbeitet, wie die Wettbewerbsfähigkeit der Wertschöp-
fungskette in der EU gestärkt werden kann, sowie die Rolle von For-
schung und innovativer Handelspolitik zur Verbesserung der
Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie untersucht.
16.-17.01.2018 Workshop: EU-Politik zur Luftfahrtlärmforschung: Die Europäi-
sche Kommission, Clean Sky JU und INEA veranstalten einen zwei-
tägigen Workshop zum Thema „EU-Luftverkehrsforschungspolitik im
Lärmbereich“ zur Verknüpfung von Lärmforschung und technologi-
schen Entwicklungen mit Zertifizierungs- und Regulierungsfragen
auf der Ebene der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA)
und der internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO).
16.01.2018 Wöchentliches Treffen: EU-Gesellschaftsrechtspaket; Faires Steu-
erpaket III (einschließlich eines Vorschlags für eine Richtlinie des
Rates über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem für kleine Un-
ternehmen und Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Vor-
schriften für die Festsetzung der Mehrwertsteuersätze); Kreislauf-
wirtschaftspaket (einschließlich einer Strategie für die Verwendung,
Wiederverwendung und Wiederverwertung von Kunststoffen); Über-
arbeitung der Trinkwasserrichtlinie.
19.01.2018 Bürgerdialog mit den Kommissaren Vytenis Andriukaitis und
Phil Hogan (Berlin)
24.01.2018 Wöchentliches Treffen: Leitlinien der Kommission zur Daten-
schutz-Grundverordnung; Paket zur Sicherheitsunion (einschließlich
eines Vorschlags zur Verbesserung des grenzüberschreitenden Zu-
gangs der Strafverfolgungsbehörden zu elektronischen Beweismit-
teln); 13. Fortschrittsbericht der Sicherheitsunion.
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Europäisches Parlament
15.-18.01.18 Plenartagung: Förderung der Nutzung von Energie aus erneu-
erbaren Quellen; Energieeffizienz; Governance der Energieunion;
Umsetzung der makroregionalen Strategien der EU; Umsetzung der
Verordnung (EU) 2015/1839 über spezifische Maßnahmen für
Griechenland; Umsetzung der Beschäftigungsinitiative für junge
Menschen in den Mitgliedstaaten; Zuständigkeit, Anerkennung und
Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren
betreffend die elterliche Verantwortung und internationale
Kindesentführung; Bekämpfung des Frauen- und Mädchenhandels
zur sexuellen Ausbeutung und Ausbeutung von Arbeitskräften in der
EU Kommission; Umsetzung der Richtlinie über Berufsqualifika-
tionen und Reformbedarf im Bereich der freiberuflichen
Dienstleistungen.
Ausschüsse
18.01.2018 Haushaltskontrollausschuss: Entlastung 2016: Gesamthaus-
haltsplan der EU.
22.-23.01.2018 Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz:
Grenzüberschreitende Paketzustelldienste; Genehmigung und
Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahr-
zeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen
technischen Einheiten für diese Fahrzeuge; Verträge über die
Bereitstellung digitaler Inhalte; Richtlinie des Europäischen Parla-
mentes und des Rates über den rechtlichen und operationalen Rah-
men für die durch die Verordnung (ESC-Regularien) eingeführte El-
ektronische Europäische Dienstleistungskarte; Einrichtung eines
zentralen digitalen Zugangstors zur Bereitstellung von Informatio-
nen, Verfahren, Hilfestellung und Problemlösungsdiensten.
22.-23.01.2018 Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr: Erhebung von
Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch
schwere Nutzfahrzeuge; Änderung der Verordnung (EG) Nr.
561/2006 hinsichtlich der Mindestanforderungen in Bezug auf die
maximalen täglichen und wöchentlichen Lenkzeiten, Mindestfahrtun-
terbrechungen sowie täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten und
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der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 in Bezug auf die Positionsbes-
timmung mittels Fahrtenschreibern.
22.-23.01.2018 Ausschuss für Kultur und Bildung: Europass, Rückgabe von
geplünderten Kunstwerken und Kulturgütern aus Konflikt- und
Kriegsgebieten, Anhörung zur EU-Jugendstrategie.
Außerdem tagen folgende weitere Ausschüsse:
Rechtsausschuss
Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
Rat
23.01.2018 Rat für Wirtschaft und Finanzen
25/26.01.2018 Informelle Tagung der Justiz- und Innenminister
29.01.2018 Allgemeine Angelegenheiten (Artikel 50)
Ausschuss der Regionen (AdR)
15.01.2018 AdR Onlinekurs 2018 zu EU-Ressourcen
https://europa.eu/newsroom/events/cor-mooc-2018-make-most-eu-
resources-your-region-and-city_de
EuGH
30. Januar 2018 Verhandlung in der Rechtssache (T-353/15) NeXovation/ Kom-
mission (staatliche Beihilfe Nürburgring)
Die Klägerin ficht den Beschluss der Kommission vom 1. Oktober 2014 (berichtigt am 13. April 2015) an, in dem entschieden wird, dass der Verkauf der Vermögenswerte des Nürburgringkomplexes keine staatliche Beihilfe darstellt, dass der Verkauf der Vermögens-werte nicht zu einer finanziellen/wirtschaftlichen Kontinuität zwi-schen den Veräußerern und dem Erwerber der Vermögenswerte
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führt und dass etwaige Rückforderungen von unvereinbaren staat-lichen Beihilfen nicht den Erwerber der Vermögenswerte betreffen werden.
25. Januar 2018 Schlussantrag in der Rechtssache C-671/16 (Umweltauswirkun-
gen auf die Städtebauverordnung)
Ist Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme1 da-hin auszulegen, dass er in den Begriff der „Pläne und Programme“ eine von einer regionalen Behörde erlassene Städtebauverord-nung einschließt, die eine kartografische Festlegung ihres auf ein Stadtviertel beschränkten Geltungsgebiets beinhaltet und inner-halb dieses Gebiets verschiedene Blöcke abgrenzt, auf die unter-schiedliche Regelungen hinsichtlich des Standorts und der Höhe der Bauten Anwendung finden, auch spezifische Bestimmungen für die Gestaltung der um die Gebäude herum gelegenen Zonen sowie genaue Hinweise zur räumlichen Geltung bestimmter mit ihr unter Berücksichtigung der Straßen, der senkrecht zu diesen Straßen gezogenen geraden Linien sowie der Abstände in Bezug auf die Ausrichtung dieser Straßen festgelegter Regelungen vor-sieht, das Ziel einer Umgestaltung des betreffenden Stadtviertels verfolgt und Regelungen für die Zusammensetzung der Antrags-unterlagen für städtebauliche Genehmigungen festlegt, die einer Prüfung der Umweltauswirkungen in diesem Viertel unterliegen?
25. Januar 2018 Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-473/16 F (Auf Ho-
mosexualität gestützter Asylantrag)
In dem von einem ungarischen Gericht vorgelegten Fall geht es um
einen Asylantragsteller, der geltend machte, dass er in seinem Hei-
matland Nigeria Verfolgung wegen seiner Homosexualität befürch-
ten müsse. Die ungarischen Behörden lehnten seinen Antrag ab,
nachdem der von ihnen beauftragte Psychologe zu dem Ergebnis
gelangt war, dass die von ihm durchgeführten Tests die Behauptung
von F, er sei homosexuell, nicht stützten. Das von F daraufhin ange-
rufene ungarische Gericht gab seinerseits ein Gutachten in Auftrag,
das zu dem Ergebnis kam, dass die fraglichen Tests verlässlich
seien und die Würde des Betroffenen nicht verletzten. Das ungari-
sche Gericht möchte nun vom Gerichtshof wissen, wie die Glaub-
würdigkeit der in Rede stehenden Behauptung überprüft werden
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kann, und insbesondere ob das Unionsrecht die Behörden daran hin-
dert, sich auf psychologische Gutachten zu stützen.
25. Januar 2018 Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-360/16 Hasan (Il-
legale Wiedereinreise eines Asylbewerbers nach Überstellung)
In dem vorliegenden Fall geht es um die Auslegung der Dublin-III-
Verordnung in Bezug auf die illegale Wiedereinreise eines Asylbe-
werbers nach einer Überstellung. Das deutsche Bundesverwal-
tungsgericht ersucht den Gerichtshof um ein Urteil hinsichtlich der
Frage, wie weiter zu verfahren ist. Generalanwalt Bot hat in seinen
Schlussanträgen vom 7. September 2017 u.a. die Ansicht vertreten,
dass der ursprünglich ersuchende Mitgliedstaat (hier Deutschland)
im Fall der illegalen Rückkehr des Asylbewerbers ein neues Über-
stellungsverfahren einleiten müsse, das ein neues Wiederaufnahme-
gesuch umfasse und neuen Fristen unterliege, die anhand der Best-
immungen der Dublin-III-Verordnung zu berechnen seien.
17.01.2018 Mündliche Verhandlung in der Rechtssache C-195/17 TUI Fly
GmbH
Stellt die Abwesenheit eines für die Durchführung von Flügen erheb-
lichen Teils des Personals des ausführenden Luftfahrtunternehmens
aufgrund von Krankmeldungen einen außergewöhnlichen Umstand
gemäß Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 261/20041 dar? Falls Frage 1 bejaht
werden sollte: Wie hoch muss die Abwesenheitsquote sein, um ei-
nen solchen Umstand anzunehmen?
Konsultationen der Kommission
11.01.2018-05.04.2018 Öffentliche Konsultation zur Initiative der EU für Bestäuber
10.01.2018-08.03.2018 EU-Fonds im Bereich der Sicherheit
10.01.2018-08.03.2018 Öffentliche Konsultation zu EU-Fonds im Bereich der strate-
gischen Infrastrukturen
10.01.2018-08.03.2018 EU-Fonds im Bereich Migration
10.01.2018-08.03.2018 Öffentliche Konsultation zu EU-Fonds im Bereich Investitionen,
Forschung und Innovation, KMU und Binnenmarkt
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10.01.2018-08.03.2018 Öffentliche Konsultation zu EU-Fonds im Bereich Werte und
Mobilität
10.01.2018-08.03.2018 Öffentliche Konsultation zu EU-Fonds im Bereich Kohäsion
21.12.2017-15.03.2018 Öffentliche Konsultation zur Verstärkung der Zusammenarbeit
bei der Bekämpfung von durch Impfung vermeidbaren Krank-
heiten
18.12.2017-26.02.2018 Öffentliche Konsultation zur Schaffung eines verhält-
nismäßigen regulatorischen Umfelds für Börsengänge von
KMU
15.12.2017-12.02.2018 Reduzierung von Abfällen im Meer: Maßnahmen in Bezug auf
Einweg-Kunststoffe und Fanggeräte
08.12.2017-16.02.2018 Improving passenger railway security
08.12.2017-02.03.2018 Public consultation on modernisation of judicial cooperation in
civil and commercial matters in the EU (Revision of Regulation
(EC) 1393/2007 on service of documents and Regulation (EC)
1206/2001 on taking of evidence)
07.12.2017-01.03.2018 Bewertung der EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawan-
del
06.12.2017-14.02.2018 Revision of the EU Regulation on explosives precursors
05.12.2017-02.03.2018 Public consultation on modernisation of judicial cooperation in
civil and commercial matters in the EU (Revision of Regulation
(EC) 1393/2007 on service of documents and Regulation (EC)
1206/2001 on taking of evidence)
01.12.2017-28.02.2018 Public consultation on fitness check on supervisory reporting
24.11.2017-02.02.2018 Modernising the EU's common visa policy
22.11.2017-21.02.2018 Öffentliche Konsultation zu Arzneimitteln in der Umwelt
20.11.2017-15.01.2018 Public consultation on possible EU action addressing the chal-
lenges of access to social protection
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20.11.2017-29.01.2018 Heavy-Duty Vehicles (HDVs) CO2 emission standards
20.11.2017-12.02.2018 Entscheidungen über die Methoden zur Festlegung eines Ver-
zeichnisses der Sektoren und Teilsektoren, von denen ange-
nommen wird, dass sie einem erheblichen Risiko einer Verla-
gerung von CO2-Emissionen ausgesetzt sind, für den Zeitraum
2021-2030
16.11.2017-08.02.2018 Öffentliche Konsultation zur Initiative zur Begrenzung des Ver-
zehrs von industriellen Transfettsäuren in der EU
13.11.2017-22.01.2018 Pflichten von institutionellen Anlegern und Vermögensverwal-
tern im Hinblick auf Tragfähigkeit
13.11.2017-12.02.2018 Öffentliche Konsultation zur REFIT-Evaluierung der EU-
Rechtsvorschriften über Pflanzenschutzmittel und Pestizidrück-
stände
13.11.2017-23.02.2018 Öffentliche Konsultation zu Fake News und online verbreiteter
Desinformation
06.11.2017-12-02.2018 Öffentliche Konsultationen zur Thematischen Evaluierung der
Unterstützung für die Reform der öffentlichen Verwaltung im
Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe und des Euro-
päischen Nachbarschaftsinstruments
25.10.2017-18.01.2018 Öffentliche Konsultationen zu Meldeformalitäten für Schiffe
(Single-Window-Umfeld für den Europäischen Seeverkehr)
25.10.2017-18.01.2018 Öffentliche Konsultationen über elektronische Dokumente für
den Güterverkehr
17.10.2017-14.01.2018 Öffentliche Konsultation zu Europeana, der digitalen EU-Platt-
form für das Kulturerbe
Alle laufenden Konsultationen der Kommission können Sie hier einsehen:
http://ec.europa.eu/yourvoice/consultations/index_de.htm
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Über diesen Link: https://webgate.ec.europa.eu/notifications/homePage.do können sich
Interessierte über alle von der Europäischen Kommission geplanten Befragungen zu Ge-
setzesplänen und Politikinitiativen automatisch per E-Mail unterrichten lassen.
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1. EU-Ratspräsidentschaft Bulgarien
Am 1. Januar 2018 hat Bulgarien turnusgemäß die Präsidentschaft bei Rat der Europäi-
schen Union übernommen. Am 1. Juli 2018 folgt dann Österreich.
Bulgarien gehört seit 2007 zur EU, es ist die erste EU-Präsidentschaft für das Land. Unter
dem nationalen bulgarischen Leitspruch „Einigkeit macht stark“ hat Ministerpräsident Bo-
iko Borissov vier Prioritäten für die kommenden sechs Monate angekündigt:
- Wirtschaftliche und soziale Annäherung und Zusammenhalt, verstärkt fokussiert
auf den nächsten mehrjährigen EU-Finanzrahmen, die künftige Kohäsionspolitik,
die gemeinsame Landwirtschaftspolitik sowie die Wirtschafts- und Währungs-
union;
- Stabilität und Sicherheit in Europa: gemeinsame Lösungen für mehr Sicherheit an
den EU-Außengrenzen, eine effizientere Steuerung des Migrationsprozesses, die
Entwicklung der Grundfesten der Verteidigungsunion zusätzlich durch die Etablie-
rung der ersten Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (PESCO) innerhalb der
EU;
- Europäische Perspektive und Integration der Westbalkanländer: die Absicht Bul-
gariens, sich auf die eigene regionale Expertise berufend und ohne falsche Ver-
sprechungen und Hoffnungen zu schüren, die EU-Beitrittsbemühungen und die
damit verbundenen Reformen in den Westlichen Balkanländern voranzutreiben
und sie auf die Tagesordnung der EU-Agenda zu setzen - im Namen der Siche-
rung von Frieden und Stabilität in der Region. Parallel dazu wird die Ratspräsi-
dentschaft bemüht sein, die Westlichen Balkanländer geopolitisch und wirtschaft-
lich dahingehend zu unterstützen, eine bessere Konnektivität und Kohäsion von
Straßennetz, Eisenbahnen, Luftfahrt, digitaler Wirtschaft, Bildungswesen und
Energiewirtschaft mit der EU möglich zu machen und zu gewährleisten;
- Digitale Wirtschaft und Geschäftsmodelle der Zukunft: mit Schwerpunkten Konso-
lidierung des digitalen EU-Einheitsmarktes und Ausbau der digitalen Wirtschaft
samt Geschäftsmodellen. Dies betrifft im Einzelnen u. a. das Paket für Cyber-Si-
cherheit, die Richtlinie für Urheberrechte, das Gesetzbuch über die elektronische
Kommunikation, den elektronischen Datenschutz.
Ministerpräsident Borissov möchte die Präsidentschaft auch nutzen, um sein Land vom
Image des ärmsten und korruptesten Mitgliedstaats zu befreien. Beim Korruptionswahr-
nehmungsindex von Transparency International rangiert Bulgarien dauerhaft als schlech-
testes EU-Mitglied, ebenso auf der Rangliste der Pressefreiheit von Reporter ohne Gren-
zen.
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Sämtliche in der Bulgarischen Volksversammlung vertretenen Parteien können dem oli-
garchischen Erbe des Totalitarismus zugerechnet werden. Borissov regiert seit Mai 2017
in einer fragilen Koalition mit den eher europafeindlichen und rechtsextremen „Vereinigten
Patrioten“. Sein Handlungsspielraum in Sachen Europa bleibt also gering. Im Vorfeld der
Übernahme der Präsidentschaft scheiterte er in seinen Bemühungen, für das erste Halb-
jahr 2018 mit der Sozialistischen Partei BSP im nationalen Interesse einen Burgfrieden
herzustellen.
Bereits die ersten Tage der Bulgarischen EU-Präsidentschaft wurden von einem spekta-
kulären und offenbar politisch motivieren Mordfall und massiven Demonstrationen, bei de-
nen Borissov als Mafiosi bezeichnetet und sein Rücktritt gefordert wurde, überschattet.
Beobachter gehen nicht davon aus, dass es dem europapolitisch eher unerfahrenen Bo-
rissov gelingen wird, die drängenden Reformen in Sachen europäisches Asylrecht und
Weiterentwicklung der Wirtschafts- und Währungsunion einem Konsens zuzuführen. Der
Höhepunkt der bulgarischen Präsidentschaft wird daher vermutlich das Treffen der EU-
Staats- und Regierungschefs mit denen der Westbalkanländer Serbien, Albanien, Bos-
nien, Montenegro, Kosovo und Mazedonien am 17. Mai 2018 in Sofia sein. (jbs)
https://eu2018bg.bg/de
2. Prioritäten EU-Institutionen 2018
Rat, EP und Kommission haben in einer gemeinsamen Erklärung ihre wichtigsten Priori-
täten für das kommende Jahr festgelegt. Im Gegensatz zu den Erklärungen der vergan-
genen Jahre umfasst die diesjährige nicht nur ein Jahr, sondern einen längeren Zeitraum,
nämlich die nächsten 18 Monate bis zu den Europawahlen im Mai oder Juni 2019. In der
Erklärung werden die wichtigsten Gesetzgebungsinitiativen aufgeführt, in denen die drei
Institutionen bis zu den Wahlen einen substanziellen Fortschritt und nach Möglichkeit eine
Einigung erzielen wollen. Die Institutionen wollen damit auch eine positive Agenda für eine
integrativere EU und einen zukunftsorientierten neuen Finanzrahmen für die Jahre nach
2020 vorlegen.
Die gemeinsame Erklärung enthält sieben vorrangige Bereiche:
- Ein besserer Schutz der Sicherheit der EU-Bürger;
- Die Reform und Weiterentwicklung der gemeinsamen Migrationspolitik im Geiste
von Verantwortung und Solidarität;
- Die Schaffung neuer Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen;
- Die Auseinandersetzung mit der sozialen Dimension der EU;
- Die Implementierung eines vernetzten digitalen Binnenmarkts;
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- Die Umsetzung einer ehrgeizigen Energieunion und einer vorausschauenden Kli-
maschutzpolitik;
- Die Weiterentwicklung der demokratischen Legitimität auf EU-Ebene.
Zu den weiteren Prioritäten gehören:
- Die Verpflichtung zu gemeinsamen europäischen Werten;
- Eine robuste, offene und auf Regeln basierende Handelspolitik;
- Die Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuervermeidung;
- Die Arbeit an den Grundsätzen der Säule der sozialen Rechte;
- Die Stärkung der Rolle der EU in der Welt;
- Die Gewährleistung eines hohen Datenschutzniveaus, digitaler Rechte und ethi-
scher Standards bei gleichzeitiger Ausschöpfung der Möglichkeiten durch künstli-
che Intelligenz und künstliche Intelligenz Robotik. (KL)
https://ec.europa.eu/commission/publications/joint-declaration-eus-legislative-priorities-
2018_de
3. Sondierungsgespräche CDU, CSU und SPD
Am 12. Januar 2018 gaben CDU, CSU und SPD die Ergebnisse ihrer Sondierungsgesprä-
che im Hinblick auf eine weitere mögliche Große Koalition bekannt. Das Thema Europa
steht dabei an zentraler Stelle. Die Verhandlungspartner anerkennen die Bedeutung Eu-
ropas für Deutschland. Sie sehen in Europa nicht nur eine Garantie für Frieden, Freiheit
und Wohlstand, sondern auch ein Werte- und Gesellschaftsmodell. Sie wollen
- Ein Europa der Demokratie und Solidarität;
- Ein Europa der Wettbewerbsfähigkeit und der Investitionen;
- Ein Europa der Chancen und der Gerechtigkeit;
- Ein Europa des Friedens und der globalen Verantwortung.
Um mehr Vertrauen in Europa zu gewinnen, sollen mehr Bürgernähe und Transparenz
geschaffen werden. Das Europäische Parlament soll gestärkt werden. Eine konkrete Be-
zugnahme auf Überlegungen zu transnationalen Listen für die Europawahlen 2019 (u. a.
im Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission 2018 oder auch in der so genannten
Sorbonne-Rede des französischen Präsidenten Emmanuel Macron vom 26. September
2017) steht allerdings aus.
Ganz klar ist das Bekenntnis zur Vollendung des digitalen Binnenmarkts sowie die Stär-
kung der strategischen Forschungspolitik und der Innovationsfähigkeit. Initiativen wie das
europäische Investitionsprogramm EFSI sollen fortgeführt und ausgebaut werden, ebenso
Austauschprogramme wie Erasmus+.
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Die Verhandlungspartner sprechen sich ebenfalls deutlich für ein System europäischer
Mindeststandards aus:
- Mit einem Sozialpakt sollen soziale Grundrechte und insbesondere das Prinzip des glei-
chen Lohns für gleiche Arbeit am gleichen Ort der EU gestärkt werden.
- Die Arbeitsmarktpolitik soll besser koordiniert werden.
- Lohndumping und soziale Ungleichheiten sollen – auch im Interesse des Sozialstaats
Deutschland und der sozialen Marktwirtschaft in Deutschland – bekämpft werden.
- Große Konzerne, gerade auch Internetkonzerne wie Google, Apple, Facebook und Ama-
zon, sind gerecht zu besteuern.
Im Sinne einer humanitären Verantwortung sind Fluchtursachen zu bekämpfen und die
Migration besser zu steuern. Innerhalb der EU ist eine solidarische Verantwortungsteilung
herzustellen.
Um ihre Aufgaben besser wahrnehmen zu können, soll die EU im Rahmen der Erstellung
des künftigen Mehrjährigen Finanzrahmens finanziell gestärkt werden. Die Verhandlungs-
partner sind auch zu höheren Beiträgen Deutschlands zum EU-Haushalt bereit. Eine di-
rekte Bezugnahme auf die, von Haushaltskommissar Günter Oettinger ins Gespräch ge-
brachte Erhöhung um 1,1 + x Prozent des europäischen Bruttonationaleinkommens (siehe
entsprechenden Artikel in diesem Wochenbericht), gibt es allerdings nicht. Die Eurozone
soll nachhaltig gestärkt und reformiert werden und zwar in enger Zusammenarbeit mit
Frankreich.
Generell wird eine erfolgreiche deutsch-französische Zusammenarbeit als unabdingbar für
die Erneuerung der EU gesehen. Erster Schritt dafür soll ein neuer Elysee-Vertrag sein –
ebenfalls ein Vorstoß des französischen Präsidenten Macron. (jbs)
4. Konferenz Mehrjähriger Finanzrahmen der EU
Am 8. Januar 2018 hat die Kommission eine hochrangige Konferenz zur Zukunft des Mehr-
jährigen Finanzrahmens der EU ausgerichtet. Kommissionspräsident Jean-Claude
Juncker und Haushaltskommissar Günther Oettinger haben vorläufige Vorschläge zur Fi-
nanzierung des Haushalts, zu Ausgabenanpassungen und zur Einnahmengenerierung
vorgestellt. Offiziell wird die Kommission die Vorschläge und Entwürfe für Rechtstexte
nach jetzigem Zeitplan zwar erst Ende Mai 2018 vorlegen. Die Konferenz ergab jedoch
interessante Einblicke in die aktuellen Planungen der Kommission und Äußerungen der
Kommissare wurden von nationaler Politik und Medien mit Blick auf die anstehenden Ver-
handlungen und einschlägige Positionierungen breit diskutiert.
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Der Kontext für den neuen Finanzrahmen ist vielschichtig. Die Kommission rechnet wegen
des Brexit mit einer jährlichen strukturellen Haushaltslücke von ca. 12-13 Mrd. Euro. Diese
Lücke möchte Kommissar Oettinger auf der Einnahmenseite hälftig durch Einsparungen
im Haushalt und hälftig durch Mehrbeiträge angehen. Zugleich stellen sich aus Sicht des
Kommissionskollegiums mehrere von der EU und somit von den Mitgliedstaaten zu finan-
zierende neue Herausforderungen - etwa in den Bereichen Terrorismusbekämpfung, äu-
ßere und innere Sicherheit, Grenzschutz, Forschung und vor allem Verteidigung (Schaf-
fung der Verteidigungsunion).
Kommissar Oettinger plädierte deshalb für Mehrbeiträge in Höhe von 1,1 plus x Prozent
des europäischen Bruttonationaleinkommens. Die Dauer des MFR von sieben Jahren soll
beibehalten werden. Präsident Jean-Claude Juncker sprach sich ebenfalls dafür aus, die
derzeitige Höhe des MFR zu steigern.
Auf der Ausgabenseite sollen die neuen Herausforderungen zu 20 Prozent durch Kürzun-
gen gegenfinanziert werden, der Rest durch die Mobilisierung neuer Mittel („frisches
Geld“). Oettinger bekräftigte zwar die Relevanz sowohl der Kohäsionspolitik als auch der
Agrarpolitik (GAP) für die EU, schlug aber angesichts der Sparzwänge eine Reduzierung
beider Posten im MFR auf jeweils etwa 30 Prozent vor (aktueller MFR: GAP ca. 38 Pro-
zent, Kohäsion ca. 34 Prozent). Für die Bereiche Forschung und das Austauschprogramm
Erasmus+ plädiert Oettinger für eine Erhöhung.
Oettinger sprach sich auf der Konferenz zudem klar gegen einen eigenen Haushalt für die
Eurozone aus.
Außenminister Sigmar Gabriel erklärte auf der Konferenz, Deutschland sei de facto größ-
ter Nettogewinner von der EU, vielmehr als Nettozahler. Gabriel erklärte, „better spending“
– ein Ansatz der Bundesregierung bei den zurückliegenden MFR-Verhandlungen – heiße
nicht, dass Deutschland gegen Mehrausgaben sei. Gabriel bezeichnete die Forderung
Oettingers nach „1,1 plus x Prozent“ zwar als „berechtigtes Ziel“, deklarierte dies jedoch
als seine „private Meinung“.
Frankreichs EU-Ministerin Nathalie Loiseau erklärte, die Ausgaben der EU nach dem
Brexit könnten nicht in der Höhe getätigt werden, wie dies mit noch 28 Mitgliedstaaten
geschieht. Rabatte der Mitgliedstaaten bei der Finanzierung des MFR müssten bei der
Neuaufstellung des MFR nun beendet werden.
Die Kommission veröffentlichte im Zuge der Konferenz eine Reihe von Konsultationen, die
eng im Zusammenhang mit dem künftigen Finanzrahmen stehen. Sie richten sich an Inte-
ressenvertreterinnen und –vertreter. Dazu gehören u. a. die Themen Kohäsionsfonds, For-
schung und Innovation und strategische Infrastrukturen. Die Konsultationen werden rund
zwei Monate laufen. (JB)
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https://ec.europa.eu/epsc/events/shaping-our-future-designing-next-multiannual-finan-
cial-framework_en
https://ec.europa.eu/info/consultations_de
5. Lastenteilungsverordnung zum Klimaschutz
Am 21. Dezember 2018 erzielte die estnische Ratspräsidentschaft mit EU-Parlament und
EU-Kommission eine vorläufige Einigung zur Verordnung der Lastenteilung (Effort-Sha-
ring).
Die Effort-Sharing-Verordnung ist neben dem Emissionshandel eines der wichtigsten EU-
Gesetze zur Umsetzung der sich aus dem Pariser Klimaschutzübereinkommen ergeben-
den Verpflichtung, die Treibhausgasemissionen in der EU bis zum Jahr 2030 gegenüber
dem Niveau von 1990 um 40 Prozent zu senken.
Mit dem Effort-Sharing will die EU den Ausstoß von Treibhausgasen bei Abfall, Landwirt-
schaft, Gebäuden und Verkehr verringern, also in jenen Bereichen, die der europäische
Emissionshandel nicht abdeckt. Bis 2030 soll der Ausstoß in diesen Sektoren in der EU
um 30 Prozent gegenüber 2005 reduziert werden. Dabei hat jeder EU-Mitgliedstaat bis
2030 ein eigenes Reduktionsziel, das zwischen 0 und minus 40 Prozent unter dem Emis-
sionsniveau von 2005 liegt.
Im Detail sieht der erzielte Kompromiss einen Emissionsreduktionspfad vor. Dessen Start-
punkt, mit dem das nationale Emissionsbudget berechnet wird, wurde anhand der durch-
schnittlichen Treibhausgasemissionen des Zeitraums 2016 bis 2018 festgelegt.
Eine Sicherheitsreserve von 105 Millionen Tonnen CO2 soll eingeführt werden. Sie soll ab
2032 für wirtschaftlich schwächere EU-Staaten zur Verfügung stehen, die ihr Einsparziel
2030 nicht erfüllen. Diese Reserve darf jedoch nur in Anspruch genommen werden, wenn
absehbar ist, dass die EU als Ganzes ihre Ziele für 2030 erreicht.
Flexibilitätsmechanismen aus der Effort-Sharing Decision, die Ende 2020 ausläuft, bleiben
bestehen. Mitgliedstaaten können CO2-Zertifikate zurückhalten, von anderen Mitgliedstaa-
ten leihen, an andere Mitgliedstaaten verleihen.
Neue externe Flexibilitätsmechanismen kommen hinzu: EU-Länder dürfen CO2-Zertifikate
aus dem Emissionshandel (EU-ETS) und aus der LULUCF-Verordnung (Landnutzung,
Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft) auf die ESR-Sektoren anrechnen. Das heißt,
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sie können sich z. B. den Abbau von Treibhausgasemissionen durch forstliche Aktivitäten
auf ihr Effort-Sharing-Emissionskonto anrechnen.
Klimaschützer zeigten sich enttäuscht von den Ergebnissen des Trilogs. Pieter-Willem
Lemmens von der Kampagnenorganisation Sandbag kritisierte den späten Startpunkt so-
wie die verschiedenen Anrechnungsmöglichkeiten. Dadurch werde das EU-Ziel, bis 2030
30 Prozent Treibhausgase in den ESR-Sektoren einzusparen, sehr wahrscheinlich nicht
erreicht. Deswegen sei eine Überarbeitung der Verordnung im Jahr 2024 dringend not-
wendig und die Entwicklung von glaubhaften, starken Maßnahmen innerhalb der nationa-
len Aktionspläne von höchster Bedeutung.
Ministerrat und EU-Parlament müssen nun dem vorläufigen Gesetzestext noch formal zu-
stimmen. Dies ist im Laufe des Januars zu erwarten. Sobald das geschehen ist, wird er 20
Tage nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten. (MI)
http://europa.eu/rapid/press-release_STATEMENT-17-5382_en.htm
http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2017/12/21/provisional-deal-on-
effort-sharing-emissions-another-big-step-towards-paris-targets/
6. Überarbeitung Gebäudeeffizienzrichtlinie
EU-Parlament und Rat haben sich am 19. Dezember 2017 unter Vermittlung der EU-Kom-
mission vorläufig auf die Revision der Gebäudeeffizienz-Richtlinie (EPBD) für die Zeit nach
2020 verständigt. Damit ist sie die erste Richtlinie aus dem Paket der Kommission zur
„sauberen Energie für alle Europäer“ von November 2016, für die eine vorläufige Einigung
erzielt wurde. Dies ist so wichtig, weil zwei Drittel der Gebäude in der EU nicht energieef-
fizient sind und die durchschnittliche jährliche Renovierungsrate in den EU-Mitgliedsstaa-
ten aktuell nur bei 0,4 - 1,2 Prozent liegt.
Der neue vereinfachte Rechtsrahmen ist auf eine schnellere, bessere und wirksamere Ge-
bäuderenovierung ausgerichtet, wobei das langfristige Ziel verfolgt wird, die CO2-Emissi-
onen von Gebäuden zu verringern: Mit der vorläufigen Einigung soll bis 2050 der gesamte
Gebäudebestand in der EU zwischen 80 und 95 Prozent weniger Treibhausgase im Ver-
gleich zum Basisjahr 1990 ausstoßen. EU-Mitgliedstaaten werden verpflichtet, langfristige
Renovierungsstrategien für 2030 und für 2050 zu entwickeln. Diese sollen dazu dienen,
Themen wie das Raumklima oder Hindernisse für Renovierungen anzugehen und den Zu-
gang zu Finanzhilfen zu ermöglichen.
Als Neuerung gegenüber dem aktuellen Rechtsrahmen wird in der überarbeiteten Richtli-
nie die Elektromobilität gefördert. Bei neuen oder vollsanierten Wohngebäuden mit mehr
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als zehn Parkplätzen sollen Elektrokabel verlegt werden, um später Ladestationen für E-
Fahrzeuge errichten zu können. In Nichtwohngebäuden, die neu gebaut oder umfangrei-
chen Renovierungen unterzogen werden, ist der Einbau von mindestens einem Ladepunkt
und die Vorverkabelung für mindestens jeden fünften Stellplatz vorgeschrieben. Bis 2025
werden die EU-Mitgliedstaaten die Anforderungen für den Einbau einer Mindestanzahl von
Ladepunkten für alle Nichtwohngebäude mit mehr als zwanzig Stellplätzen festlegen.
Inspektionen von Heizungs- und Klimaanlagen werden vereinfacht. Durch den neuen
Rechtsakt wird die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten bei der Festlegung angemessener
Inspektionsmaßnahmen und der Häufigkeit der Inspektionen anerkannt. Der einheitliche
Schwellenwert für alle Inspektionen wird 70 kW betragen. Darüber hinaus soll eine Mach-
barkeitsstudie durchgeführt werden, um möglicherweise Inspektionen für eigenständige
Lüftungssysteme einzuführen.
Gegenüber dem Nachrichtendienst ENDS lobte Arianna Vitali aus dem EU-Büro des WWF
das EU-Parlament, das seinen ehrgeizigen Standpunkt gegen die schwache Position der
Mitgliedstaaten verteidigte. Ganz besonders wichtig seien die langfristigen nationalen Re-
novierungsstrategien bis 2050. Auch Clémence Hutin von Friends of the Earth Europe,
erklärte, dass die EPBD durch das Trilog-Ergebnis gestärkt würde.
Nächste Schritte: Nach der informellen Einigung im Trilog müssen EU-Parlament und Rat
im Laufe des Januars noch formal ihre Zustimmung geben. Danach wird die Richtlinie im
Amtsblatt der EU veröffentlicht, und die Rechtsvorschriften werden zwanzig Tage später
in Kraft treten. Die Frist für die Umsetzung in nationales Recht beträgt 20 Monate. (MI)
http://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20171219IPR90606/energy-efficient-
buildings-provisional-agreement-ep-and-council
http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2017/12/19/energy-efficient-
buildings-presidency-secures-provisional-deal-with-european-parliament/
7. LIFE-Programm: Positive Halbzeitbilanz
Das LIFE-Programm 2014-2020 ist das bedeutsamste Finanzierungsinstrument der EU
für Umwelt und Klimaschutz. Die EU-Kommission hat nun eine positive Halbzeitbilanz zum
Programm gezogen: Die geförderten und beantragten Projekte tragen zum Erreichen der
EU-Ziele bei und haben einen hohen Mehrwert für die EU.
Die Ergebnisse der Halbzeit-Evaluierung sind wichtig für die die Aufstellung des nächsten
mehrjährigen Arbeitsprogramms 2018-2020 und des mehrjährigen Finanzrahmens nach
2020 (MFR).
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Die von der Kommission gezogene Bilanz bezieht sich auf die Ergebnisse einer externen
Studie. Diese geht davon aus, dass die laufenden Projekte in folgender Hinsicht „wirksam“
gewesen seien:
- Verbesserung des Erhaltungszustands von Lebensräumen, Arten und Natura-
2000-Gebieten;
- Verringerung der Schadwirkung von Chemikalien auf die Gesundheit und die Um-
welt für ungefähr 1,6 Millionen Menschen über fünf Jahre;
- Verringerung des Energieverbrauchs (etwa 600.000 MWh pro Jahr) durch Anwen-
dung von Lösungen mit bewährten Verfahren;
- Steigerung der Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen (etwa 500.000 MWh
pro Jahr aus unterschiedlichen Quellen).
LIFE-Projekte scheinen weniger Verwaltungskosten zu verursachen als andere EU-finan-
zierte Programme. Darüber hinaus hätten bestimmte, im Jahr 2014 begonnene oder be-
antragte Projekte einen Nutzen im Wert von 1,7 Milliarden Euro gehabt, die Kosten betrü-
gen nur ein Viertel dieser Summe. Die laufenden Projekte leisteten häufig einen Beitrag
zu mehr als einem Schwerpunktbereich und schüfen somit Synergien. So leisteten Klima-
schutzprogramme häufig sowohl einen Beitrag zur Klimaanpassung als auch zum Natur-
und Biodiversitätsschutz, zur Luftqualität und zur Ressourceneffizienz. Da viele Projekte
eine lange Laufzeit haben und/oder noch gar nicht begonnen haben, werden tatsächliche
Ergebnisse 2019-2020 erwartet.
LIFE wird von den Beteiligten als wichtig angesehen. Insbesondere für den Naturschutz
und die Erhaltung der biologischen Vielfalt gebe es keine anderen speziellen Finanzie-
rungsquellen außer LIFE, betonten die Begünstigten in den Interviews, die als Grundlage
für die Bewertung dienten. (MI)
http://eur-lex.europa.eu/legal-con-
tent/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52017DC0642&from=EN
8. Richtlinienvorschlag Arbeitsbedingungen
Die Kommission hat am 21. Dezember 2017 den - auch vom Europäischen Parlament
geforderten - Richtlinienvorschlag für transparentere und verlässlichere Arbeitsbedingun-
gen vorgelegt. Er basiert auf einer öffentlichen Konsultation, einer gründlichen Analyse der
bestehenden Vorschriften und einer Folgenabschätzung.
Er soll u. a. die bereits bestehende Verpflichtung der Arbeitgeber, alle Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer schriftlich über ihre Arbeitsbedingungen zu informieren, ergänzen und
modernisieren. Darüber hinaus werden - gemäß dem Anliegen der Europäischen Säule
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sozialer Rechte - neue Mindeststandards eingeführt, die gewährleisten sollen, dass alle
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, auch solche mit atypischen Arbeitsverträgen, mehr
Planungssicherheit und Klarheit hinsichtlich ihrer Arbeitsbedingungen erhalten. Die Kom-
mission geht davon aus, dass im Vergleich zu heute zwei bis drei Millionen Arbeitnehme-
rinnen und Arbeitnehmer mit atypischen Verträgen zusätzlich von der vorgeschlagenen
Richtlinie erfasst werden.
Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen gehören:
- die Angleichung des Begriffs „Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer“ an die Rechtspre-
chung des EuGHs;
- die Aufnahme von Beschäftigten in den Geltungsbereich der Richtlinie, die derzeit
oft ausgeschlossen sind, wie Hausangestellte, geringfügig Beschäftigte oder sol-
che mit ganz kurzen Arbeitsverträgen;
- die Aufnahme von neuen Beschäftigungsformen;
- die Bereitstellung eines aktualisierten und erweiterten Informationspakets für die
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, und zwar gleich am ersten Tag und nicht
wie bisher innerhalb von zwei Monaten nach Beschäftigungsbeginn;
- die Einführung neuer Mindestrechte, darunter das Recht auf bessere Planbarkeit
der Arbeit für Menschen, die meist nach einem variablen Zeitplan arbeiten, oder
die Möglichkeit, den Arbeitgeber um den Übergang in eine stabilere Beschäfti-
gungsform zu ersuchen und Anspruch auf eine schriftliche Antwort zu haben, oder
auch das Recht auf verpflichtende Fortbildung ohne Lohnabzug sowie
- die Stärkung der Durchsetzungsmöglichkeiten und der Rechtsbehelfe als letztes
Mittel zur Streitbeilegung.
Die vorgeschlagene Richtlinie müsste vom Europäischen Parlament und vom Rat erlassen
und von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden, entweder durch den Erlass von Rechts-
vorschriften oder mittels Tarifvereinbarungen der Sozialpartner. Die Sozialpartner hätten
die Möglichkeit, die in der Richtlinie vorgesehenen Mindestrechte abzuwandeln, solange
das Schutzniveau insgesamt erhalten bleibt. (AF)
http://ec.europa.eu/social/main.jsp?lan-
gId=de&catId=89&newsId=9028&furtherNews=yes
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9. Ticker
*** Gipfel Süd-EU *** Illegale Inhalte Internet *** Ruhezeiten *** Supercomputer *** FRA
Flüchtlinge *** EASO Italien *** Arbeitsmarktintegration *** Europäisches Kulturerbejahr
*** Zwischenbewertung Horizon 2000 *** Europäische Kulturhauptstädte *** Uber als nor-
males Taxiunternehmen ***
Beim 4. Gipfeltreffen der südlichen EU-Mitgliedstaaten am 10. Januar 2018 in Rom haben
die Staatsoberhäupter von Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Portugal, Spanien und
Zypern für eine solidarische Einwanderungspolitik in der Europäischen Union gewor-
ben. In der gemeinsamen Abschlusserklärung kritisieren sie, dass einige Mitgliedstaaten
sich der Aufnahme von Flüchtlingen verweigerten. Stattdessen brauche die EU in dieser
Frage Solidarität und eine gemeinsame Flüchtlingspolitik. Der Kampf gegen Menschen-
schmuggler und neue Formen der Sklaverei müsse verdoppelt werden.
Die Staats- und Regierungschefs erklärten außerdem, dass EU-Bürger mehr Einfluss auf
die EU-Politik zur Bekämpfung des Populismus haben sollten. Sie halten so genannte
"Bürgerberatungen" für erforderlich, um Demokratie und Bürgerbeteiligung zu fördern.
Diese Konsultationen sollen im kommenden Frühjahr organisiert werden, um die Men-
schen zu fragen, was sie für die Kernprioritäten der EU halten. (KL)
https://primeminister.gr/en/2018/01/11/19195
***
Die Kommission traf sich am 9. Januar 2018 mit Vertretern von Online-Plattformen, um
über die Fortschritte bei der Bekämpfung der Verbreitung illegaler Inhalte im Internet
zu diskutieren. Der Schwerpunkt der Gespräche lag auf den Themenfeldern Terroristische
Propaganda und Inhalte, die online zu Gewalt und Hass aufrufen. Die Kommission be-
tonte, solche Inhalte stellten eine ernsthafte Bedrohung für Sicherheit und Grundrechte
dar und erforderten eine kollektive Antwort von allen Akteuren, einschließlich der Internet-
Industrie. Zwar hätten die Online-Plattformen in den letzten Jahren ihre Ressourcen für
die Entfernung gewalttätiger und extremistischer Inhalte erhöht, trotzdem müssten noch
mehr Fortschritte erzielt werden. Die Kommission will daher weiterhin die Zusammenarbeit
mit Social-Media-Unternehmen fördern, um terroristische und andere illegale Inhalte zu
entfernen. Außerdem will sie gegebenenfalls Rechtsvorschriften vorschlagen, die den be-
stehenden Rechtsrahmen ergänzen. (KL)
http://europa.eu/rapid/press-release_STATEMENT-18-63_en.htm
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***
Der Gerichtshof der EU (EuGH) hat am 20. Dezember 2017 sein Urteil in einem Vorabent-
scheidungsersuchen des belgischen Staatsrats zur Auslegung der Verordnung zur Har-
monisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr (EG/561/2006) in der
Frage Ruhezeiten des Fahrers und die Umstände, unter denen diese im Fahrzeug ver-
bracht werden dürfen, gefällt (C-102/16). Er entschied, dass die wöchentliche Ruhezeit
von mindestens 45 Stunden nicht im Lkw verbracht werden darf, im Gegensatz zur tägli-
chen Ruhezeit von mindestens neun Stunden (wenn geeignete Schlafmöglichkeiten vor-
handen sind). (AF)
https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2017-12/cp170145de.pdf
http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?num=C-102/16
***
Europas Unternehmen und Forschende sollen in Zukunft ihre Datenmengen in der EU
selbst verarbeiten können. Dafür will die Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten
1 Mrd. Euro in den Aufbau der ersten europäischen Supercomputer-Infrastruktur in-
vestieren. Bisher konnten große Datenmengen nur außerhalb der EU verarbeiten werden,
wo der Schutz sensibler Daten nicht unbedingt gewährleistet werden kann. Supercompu-
ter werden unter anderem für Klimaforschung, sichere Energieversorgung, neue Formen
der Medizin und Cybersicherheit gebraucht. Dafür soll nun das Gemeinsame Unterneh-
men EuroHPC (HPC steht für High Performance Computing, d. h. Hochleistungsrechnen)
gegründet werden, an dem neben Deutschland elf weitere EU-Staaten sowie die Schweiz
beteiligt sind. Das EuroHPC dient zum einen dem Erwerb, dem Aufbau und der Einrichtung
einer europaweiten Hochleistungsrecheninfrastruktur von Weltrang und bietet zum ande-
ren ein Forschungs- und Innovationsprogramm für die Entwicklung der Technologien und
Hardware sowie der Anwendungen (Software) für diese Supercomputer. (JO)
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-64_de.htm
***
Die EU-Grundrechteagentur (FRA) veröffentlicht monatlich einen Überblick zu Grund-
rechtsfragen im Zusammenhang mit Migration und Flucht. Die Berichte werden für 14
Mitgliedstaaten vorgelegt (Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich,
Griechenland, Italien, Niederlande, Österreich, Polen, Schweden, Slowakei, Spanien
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und Ungarn). Der Bericht für Dezember 2017 widmet sich den Bedingungen für Asyl-
antragstellende in den Mitgliedstaaten. Darin stellt die FRA fest, dass im Jahr 2017 zwar
in einigen Mitgliedstaaten die Zahl der Asylanträge gesunken, in anderen jedoch gleich-
geblieben oder angestiegen ist. Dies führe beispielsweise in Frankreich, Griechenland
und Italien zu einer deutlichen Überlastung der Aufnahmekapazitäten und damit
einhergehend zu schlechten Bedingungen für die Aufgenommenen. Dies gelte aller-
dings auch für einige Länder mit niedrigen Zugangszahlen, wie z. B. Ungarn. (KL)
http://fra.europa.eu/de/news/2017/migration-zeichnet-ein-gemischtes-bild-von-der-
grundrechtssituation-den-mitgliedstaaten
***
Das Europäische Asylunterstützungsbüro (EASO) unterzeichnete im Dezember
2017 einen neuen Operationellen Plan mit Italien, in dessen Rahmen die Agentur 2018
ihre Unterstützung im Land ausweiten wird. Der Operationelle Plan für 2018 wird der Agen-
tur eine stärkere Rolle bei der Unterstützung bei der Bearbeitung der Registrierung von
Anträgen auf internationalen Schutz einräumen, unter anderem durch die Vorbereitung
von Akten im nationalen Asylverfahren. Mit dieser Maßnahme soll der Druck auf das itali-
enische Asylsystem verringert werden. Zusätzlich wird EASO weiterhin die Information
und Registrierung potenzieller Antragsteller, die Bearbeitung von Dublin-Fällen, die Stär-
kung der Aufnahmekapazität, insbesondere im Hinblick auf unbegleitete Minderjährige
und weitere Maßnahmen der italienischen Behörden unterstützen. (KL)
https://www.easo.europa.eu/news-events/press-release-easo-and-italy-sign-new-ope-
rating-plan
***
Die Europäische Kommission und die Europäischen Sozialpartner haben am 20. Dezem-
ber 2017 eine Erklärung zur „europäischen Integrationspartnerschaft“ unterzeichnet.
Diese enthält wichtige Grundsätze und Verpflichtungen, um Flüchtlinge und Migranten mit
legalem Aufenthalt zu unterstützen und ihre Chancen für die Integration in den Arbeits-
markt zu verbessern. Die Sozialpartner verpflichteten sich u. a. zum Austausch von be-
währten Verfahren sowie dazu, unter ihren Mitgliedern für die Partnerschaft zu werben und
die Zusammenarbeit mit den Behörden auf allen geeigneten Ebenen zu verstärken. Die
Kommission wird sich u. a. bemühen, für Synergien mit EU-Fonds und anderen einschlä-
gigen EU-Initiativen zu sorgen. (AF)
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-17-5352_de.htm
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***
Auf Einladung von Hamburgs Bürgermeisters Olaf Scholz wurde am 8. Januar das Euro-
päische Kulturerbejahr in Deutschland eröffnet. Die Staatsministerin für Kultur und Me-
dien, Professor Monika Grütters hat gemeinsam mit der Präsidentin des Deutschen Nati-
onalkomitees für Denkmalschutz Brandenburgs Kulturministerin Dr. Martina Münch und
der Vorsitzenden des Kulturausschusses des Europäischen Parlaments Petra Kammere-
vert in Hamburg feierlich den Startschuss für das Europäische Kulturerbe gegeben. (JO)
https://sharingheritage.de/
***
Unter dem Titel ‚Zwischenbewertung von Horizont 2020: Maximierung der Wirkung der
EU-Unterstützung für Forschung und Innovation‘ hat die Europäische Kommission am 11.
Januar 2018 eine Mitteilung an Parlament, Rat, Wirtschafts- und Sozialausschuss und den
Ausschuss der Regionen veröffentlicht. Die Kommission gibt in der Mitteilung die wesent-
lichen Ergebnisse des Bewertungsberichts der hochrangigen Sachverständigengruppe
unter Vorsitz von Pascal Lamy wider, und bezieht zu jedem Kapitel kurz Stellung, wobei
im Großen und Ganzen die Aussagen des Lamy-Berichts geteilt werden. (JO)
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=COM:2018:2:FIN&rid=1
***
2018 tragen Leeuwarden im niederländischen Friesland und Maltas beschauliche Haupt-
stadt Valletta für ein Jahr den Titel Europäische Kulturhauptstadt. 2018 ist ein beson-
deres Jahr, da es das Europäische Jahr des Kulturerbes ist und beide Städte zahlreiche
Projekte zur Förderung des Kulturerbes in ihr Programm aufgenommen haben. Damit tra-
gen sie dazu bei, die Rolle der Kultur für den Aufbau einer europäischen Identität hervor-
zuheben. Seit 1985 werden jedes Jahr zwei Städte zur Europäischen Kulturhauptstadt
gekürt. Die Städte werden auf der Grundlage eines Kulturprogramms ausgewählt, das eine
deutliche europäische Dimension aufweist, die Mitwirkung und aktive Teilnahme der Bür-
gerinnen und Bürger der Stadt fördert und zur langfristigen Entwicklung der Stadt und ihrer
Region beiträgt. Alle EU-Mitgliedstaaten, Kandidatenländer und Länder der Europäischen
Freihandelszone und des Europäischen Wirtschaftsraums, die am Programm Kreatives
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Europa teilnehmen, können Kulturhauptstadt Europas werden. Für 2025 kann sich wieder
eine deutsche Stadt bewerben. (JO)
https://ec.europa.eu/germany/news/20180103-kulturhauptstaedte-2018_de
***
Der Gerichtshof der EU (EuGH) hat am 20. Dezember 2017 sein Urteil in einem Vorabent-
scheidungsersuchen des Barcelonaer Handelsgerichts Nr. 3 zur Auslegung der Vorschrif-
ten für die Dienste der Informationsgesellschaft gefällt. Es sieht Uber als Taxi-Firma und
nicht als Informationsdienstleister mit Sonderregeln an. Das Angebot von Uber sei als
eine "Verkehrsdienstleistung" einzustufen und könne deshalb von den EU-Mitglieds-
staaten selbst geregelt werden. Uber kann somit verpflichtet werden, eine Genehmigung
einzuholen und sich an die gleichen Bedingungen zu halten, wie Taxi-Unternehmen. (AF)
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=198047&pageIn-
dex=0&doclang=de&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=477406
https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2017-12/cp170136de.pdf
Terminübersicht: Veranstaltungen, Gespräche, Besuche
Alle Veranstaltungen – soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt – richten sich ausschließlich an geladene Gäste.
27. Februar 2018 Rückblende 2017 Ausstellungseröffnung
Impressum
Dr. Johanna Becker-Strunk (jbs) Leiterin (m.d.W.d.G.b.)
Dr. Cornelia Dömer (CD) AdR
Johannes Bade (JB) Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft, Weinbau
Anja Freytag (AF) Soziales, Arbeit, Gesundheit, Demografie
Mareike Imken (MI) Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten
Katharina Ludwig (KL) Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbrau-cherschutz
Juliane Ott (JO) Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung, Kultur
Christiane Semar (CS) Europäische Medien
Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und bei der Europäischen Union
Avenue de Tervueren 60 - 1040 Brüssel – BELGIEN
Tel.: +32 2 / 736.97.29 - Fax: +32 2 / 790.13.33 - E-Mail: [email protected]