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10. März 2004 Bericht über die Feuerbrandsituation im Jahr 2003 und die Strategie zur Bekämpfung des Feuerbranderregers in 2003

Bericht über die Feuerbrandsituation im Jahr 2003 2 - . . . Inhalt Seite Vorwort 3 Teil A Bundesrepublik Deutschland 1. Infektionsbedingungen und Auftreten von Feuerbrand 3

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10. März 2004

Bericht über die Feuerbrandsituation im Jahr 2003

und die

Strategie zur Bekämpfung des Feuerbranderregers

in 2003

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Inhalt Seite

Vorwort ........................................................................................................................................3

Teil A Bundesrepublik Deutschland

1. Infektionsbedingungen und Auftreten von Feuerbrand ..................................................3

2. Maßnahmen zur Umsetzung der Strategie........................................................................6

2.1 Beratungs- und Informationsangebot................................................................................6

2.2 Forschung .............................................................................................................................9

2.3 Anwendung von Plantomycin...........................................................................................10

3. Situation des Pflanzenschutzmittelwirkstoffs Streptomycin auf EU-Ebene ................14

4. Feuerbrandverordnung.....................................................................................................15

5. Schlussfolgerungen ............................................................................................................15

6. Zusammenfassung .............................................................................................................16

Teil B Österreich und Schweiz

1. Österreich ...........................................................................................................................18

2. Schweiz................................................................................................................................20

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Vorwort Dieser Bericht ist der erste Bericht, der auf der Grundlage der Strategie zur Bekämpfung des Feuerbranderregers im Obstbau vom 5. Februar 2003 erarbeitet wurde. Grundlage für diesen Bericht sind umfangreiche Einzelberichte der Bundes- und Länderbehörden und des Bundesaus-schuss Obst und Gemüse, Fachgruppe Obstbau, sowie Mitteilungen aus Österreich und der Schweiz. Die Einzelberichte wurden in der Arbeitsgruppe „Feuerbrand“, die bereits die Grundlagen für die Strategie erarbeitet hatte, intensiv diskutiert. Zur besseren Übersichtlichkeit wurden die vorlie-genden Einzelberichte in diesem geschlossenen Jahresbericht zusammengefasst. Teil A Bundesrepublik Deutschland 1. Infektionsbedingungen und Auftreten von Feuerbrand Feuerbrand trat 2003 in nahezu dem gesamten Bundesgebiet auf. Die Infektionsgefahr war 2003 witterungsbedingt gegenüber starken Befallsjahren allerdings geringer. Größere Gefahren gingen für den Erwerbsobstbau in den Anbaugebieten in südlichen und mittleren Landesteilen aus. Von herausragender Bedeutung waren die Auswirkungen des Feuerbrandbefalls 2003 auf die Be-stände des Instituts für Obstzüchtung der Bundesanstalt für Züchtungsforschung an Kulturpflan-zen (BAZ) in Dresden-Pillnitz. Nachfolgend werden die ausführlichen Berichte der Länder in zusammengefasster Form wiedergegeben. Der erste Tag, an dem die Feuerbrand-Prognosemo-delle der Länder Infektionsgefahr ausgewiesen haben, ist in Tabelle 1 dargestellt. Baden-Württemberg Während der Obstblüte wurden durch Feuerbrandprognosemodelle in Baden-Württemberg für den 26. April 2003 Infektionsgefahr im Regierungsbezirk Stuttgart mit Ausnahme des Main-Tauber-Kreises sowie in den Regierungsbezirken Freiburg und Karlsruhe ermittelt. Im Regie-rungsbezirk Tübingen gab es am 28. April 2003 Infektionsgefahr. Am 05./06. Mai 2003 kam es im Regierungsbezirk Tübingen und am 08./09. Mai 2003 landesweit erneut zur Infektionsgefahr. In Nordwürttemberg sowie Nord- und Südbaden blieben Blüteninfektionen an der Hauptblüte weitgehend aus. In einzelnen Apfelanlagen waren Nachblüher stärker vom Feuerbrand betroffen. In Nordwürttemberg wurde die Krankheit in Hagelgebieten häufiger beobachtet. Am Bodensee trat der Feuerbrand in diesem Jahr deutlich stärker in Erscheinung, wenn auch nicht so stark wie in den Befallsjahren 1993 bis 1995. Erste Blüteninfektionen an Birnen wurden am 12. Mai 2003 beobachtet. In einzelnen Apfelanlagen trat starker Blütenbefall auf, besonders häufig waren Nachblüher und jüngere Anlagen betroffen. Im Laufe des Sommers zeigte sich Befall an Weiß-dorn, Quitte, Cotoneaster und Streuobstbirnen nahezu im gesamten Bodenseegebiet. Im östlichen

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Bodenseegebiet wurde starkes Auftreten an Streuobstbirnen (Sorte Oberösterreicher Weinbirne) beobachtet. Tabelle 1: Erster Tag mit Infektionsgefahr (nach den eingesetzten Prognosemodellen) Land Erster Tag mit Infektionsgefahr Baden-Württemberg 26. April 2003 Bayern 26. April 2003 Brandenburg Keine Infektionstermine an

Wetterstationsstandorten für Apfel und Birne Hessen 9. Mai 2003 Rheinland-Pfalz 25. April 2003 Nordrhein-Westfalen Keine Angaben Sachsen 26. April 2003 Sachsen-Anhalt 26. April 2003 Thüringen 26. April 2003 im Kernobst

9. Mai 2003 im Weißdorn Bayern Eine ähnliche Situation wie in Baden-Württemberg zeigte sich auch im Erwerbs- und Streuobst-anbau sowie im öffentlichen Grün in Bayern. Es ist von einer Verbreitung des Feuerbrands in ganz Bayern auszugehen. Während der Befall zur Zeit der Blüte (Primärinfektion) durch die für den Erreger ungünstige Witterung in vielen Regionen relativ gering war, trat starker bis sehr starker Befall an den Trieben (Sekundärbefall) ab Anfang Juli hauptsächlich im südbayerischen Raum und in der südlichen Oberpfalz auf. Bemerkenswert war, dass die Witterung zu diesem Termin heiß und trocken und somit nicht typisch für Infektionen war. Brandenburg Der Feuerbranderreger wurde 2003 in Brandenburg nach einigen Jahren keines oder eines nur sehr geringen Auftretens wieder an mehreren Standorten in verschiedenen Landkreisen beo-bachtet. Der Erreger ist im gesamten Land Brandenburg etabliert. Im öffentlichen Grün, in Haus- und Kleingärten sowie in einigen Erwerbsobstanlagen wurde Befall bei visuellen Kontrollen und durch Labordiagnose festgestellt. Betroffen waren die Gattungen Malus, Pyrus, Cydonia, Crataegus, Cotoneaster und Pyracantha. Im Erwerbsobstanbau wurde lediglich im Raum Frankfurt (Oder) der Befall in zwei Obstanlagen an mehreren Birnen- und Apfelsorten nachgewiesen. Im Befalljahr war auffällig, dass sich Be-fallssymptome erst spät in der Vegetationsphase, im Zeitraum ab Ende Juli/Anfang August zeigten. Witterungsbedingt kam es an den befallenen Gehölzen zu keiner umfassenden Ausbrei-tung des Erregers, so dass sich in den meisten Fällen der Befall auf einzelne Triebe beschränkte.

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Hessen Aus Hessen wurden Infektionsbedingungen nach Prognose vom 9. Mai bis 16. Mai 2003 ermit-telt. Vermutlich aufgrund der weitgehend abgeschlossenen Obstblüte mit nur noch spät blühen-den Apfelsorten wurde Feuerbrandbefall nur in wenigen Fällen beobachtet. Die Krankheit trat Anfang Juli als Triebinfektion in einem Obstbaubetrieb in Frankfurt auf, der ökologischen Obst-bau betreibt, sowie in einem konventionellen Betrieb in der Wetterau auf. Im Bereich Odenwald traten Infektionen in sehr geringem Umfang auf. Im Haus- und Kleingarten, öffentlichen Grün und im Streuobst wurde in Einzelfällen leichter Feuerbrandbefall ermittelt. Auf Grund der güns-tigen Witterung ergaben sich im Rheinland in der Obstblüte keine Infektionsbedingungen nach Prognose für den Feuerbrand. In dieser Region wurden wenige Feuerbrandfälle beobachtet. Rheinland-Pfalz In Rheinland-Pfalz wurden durch Prognose im mittleren und südlichen Landesteil zwischen 25. April und 12. Mai 2003 Infektionsperioden ermittelt. Die Blüteninfektionen in den Anlagen blieben gering. Erst ab Mitte Juni/Juli wurden dann teilweise Blüteninfektionen an zum Nach-blühen neigenden Sorten, vor allem aber Triebinfektionen an Apfel, Birnen und Quitten fest-gestellt. Diese einzelnen Blüteninfektionsquellen führten in der Folge lokal zu massiven Trieb-infektionen vor allem in Apfelanlagen. Die Schäden waren teilweise erheblich. In der freien Landschaft wurde Befall an Crataegus festgestellt. Sachsen In Sachsen erwies sich 2003 die Bekämpfung des Feuerbrandes als sehr problematisch. Schwer-punkte des Befalls waren der Raum Dresden und der Raum Leipzig. Gegenüber den Jahren 2001 und 2002, in denen meistens nur Einzelgehölze befallen waren, trat 2003 mit 80 Fällen ein we-sentlich stärkerer Feuerbrandbefall auf. Auf dem Versuchsfeld der BAZ in Dresden-Pillnitz wa-ren etwa 1.400 Gehölze befallen. Dies liegt rund zwei Zehnerpotenzen über den Befallsraten der Vorjahre. Das Spektrum befallener Arten war durch den Befall an Ziergehölzen breiter. Es traten Blüten- und Triebinfektionen auf. In diesem Jahr war die Symptomausbildung z. T. sehr verzö-gert. Im Erwerbsobstbau trat in verschiedenen Apfel-, Birnen- und Quittenanlagen Befall auf. Es waren intensive Schnittmaßnahmen mit bis zu neun Durchgängen notwendig. Sachsen-Anhalt In Erwerbsobstbaubetrieben mit Vorjahresbefall wurde Mitte Juni erster Befall durch Feuerbrand (Blüten- und Triebinfektionen) festgestellt. In weiteren Betrieben wurden Triebinfektionen erst im Zeitraum von Mitte bis Ende Juli ermittelt. Insgesamt waren sieben Betriebe mit 17 ha sowie der Reisermuttergarten mit 3 ha betroffen. In den Erwerbsobstbetrieben erfolgten auf ca. 16 ha z. T. mehrere Schnittdurchgänge. Befallen waren verschiedene Apfel-, Birnen- und Quittensor-ten. In Baumschulen wurde kein Befall festgestellt. Gerodet wurden insgesamt 1212 Obstbäume (1030 Birnen, 140 Äpfel und 42 Quitten). Im Reisermuttergarten wurden unabhängig von der Obstart alle Bäume mit Befall oder Befallsverdacht gerodet. In den südlichen und mittleren

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(westlichen) Landesteilen war 2003 regional ein verstärktes Auftreten von Feuerbrand an Crataegus zu beobachten. Thüringen In Thüringen wurde in 2003 in allen Regionen Feuerbrandinfektionen nachgewiesen. Landesweit wurden 16 Anordnungen zur Rodung bzw. zum partiellen Ausschneiden in Verbindung mit der Verbrennung des befallenen Pflanzenmaterials erteilt. Über die Situation im Bereich Haus- und Kleingarten liegen keine ausreichenden Informationen zur Beurteilung der Situation vor. Im Zeitraum vom 15. April bis 1. Juni 2003 wurden, basierend auf Prognosemodellen, sieben Feuer-brandwarnungen in schriftlicher Form (Fax) an die Obstbaubetriebe herausgegeben. Vermutlich in Folge einer größeren Anzahl befallener Weißdornpflanzen war 2003 im Vergleich zu 2002 ein stärkerer Befallsdruck vorhanden. 2. Maßnahmen zur Umsetzung der Strategie 2.1 Beratungs- und Informationsangebot Die Offizialberatung der Länder hat die Bemühungen zur Information der Obstbauern über die Bedeutung, die Erkennung und die Bekämpfungsmöglichkeiten des Feuerbrandes intensiviert. Durch breit angelegte Diskussionen über die Strategie sowie die Umsetzung der Maßnahmen ging das Beratungs- und Informationsangebot im Jahr 2003 in der Intensität wesentlich über vor-herige Jahre hinaus. Auch der Haus- und Kleingartenbereich, das öffentliche Grün sowie der Streuobstanbau waren einbezogen. Fachlich unterstützt wurden die vielfältigen Aktivitäten der Länder durch alle an der Strategie beteiligten Verbände und Einrichtungen. Gleichzeitig entstand eine breite gesellschaftliche Diskussion, die den konventionellen und öko-logischen Obstbau sowie besonders die von Bekämpfungsmaßnahmen mit Plantomycin betrof-fene Imkerei einschloss. Die Obstbauern wurden in Fachzeitschriften, landwirtschaftlichen Wochenblättern, Kleingarten-verbandszeitschriften, Gemeindeblättern und Tageszeitungen in den betroffenen Anbaugebieten über die Strategie zur Bekämpfung des Feuerbrands im Obstbau ohne Antibiotika informiert. In verschiedenen Tagungen zum integrierten Pflanzenschutz im Obstbau wurden die Praktiker be-sonders auf vorbeugende Maßnahmen gegen den Feuerbrand hingewiesen. Hierzu zählen z. B. das Entfernen von Befallsstellen und Beobachten von angrenzenden befallsverdächtigen Pflan-zen (Streuobst, Quitten und Zierpflanzen). Merkblätter über Maßnahmen gegen Feuerbrand wurden von den am stärksten von der Krankheit betroffenen Bundesländern herausgegeben. In Baden-Württemberg wurde z. B. jedem Bezieher eines Berechtigungsscheins zum Erwerb von Plantomycin ein Merkblatt (Auflage 11.000 Stück) ausgehändigt. Bayern verteilte das gemeinsam mit Baden-Württemberg herausgegebene Merk-blatt im Jahr 2003 über Gartenbauvereine, Landwirtschaftsämter, Kreisfachberater, die Garten-

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akademie und während der „Garten München“ (Verbrauchermesse) und beim Tag der offenen Tür (über 14.000 Exemplare). Verschiedene im Internet aufgearbeitete Informationen, u. a. auch die Merkblätter, stehen einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung. In den Obstregionen wurde bei Winterveranstaltungen und weiteren Veranstaltungen und Treffen besonders auf Möglichkeiten zur Feuerbrandprophylaxe hingewiesen. Als wesentliche Maßnahme wurde besonders aufgefordert, bekannte Befallsstellen im Rahmen der Pflanzenhy-giene gründlich zu entfernen. Auch erfolgten immer wieder Hinweise, die besonders anfälligen Quitten und Zierpflanzen in Städten und Siedlungen sowie das vielfach vom Feuerbrand be-fallene Streuobst genau zu beobachten. In Hinweisen zum Pflanzenschutz im Haus- und Klein-garten wurde auf die Notwendigkeit von Feuerbrandkontrollen und nach Feuerbrandverordnung auf die Meldepflicht beim Auftreten der Krankheit aufmerksam gemacht. Verdachtsfällen wurde sofort nachgegangen und den Betroffenen nahe gelegt, den Befall umgehend zu beseitigen. Eine entsprechend intensive Beratung, jeweils zugeschnitten auf die öffentlichen Strukturen sowie den verschiedenen Formen des Obstbaus und der Landschaftsstrukturen, wurde von allen betroffenen Ländern geleistet. Gleichzeitig wurden besonders die Obstbauern und Imker in den betroffenen Ländern in Print-medien und Informationsveranstaltungen über die strengen Regelungen zur Anwendung von Plantomycin für 2003 informiert. Ein wesentlicher Teil der Beratung wurde auch durch die amt-lichen Warnhinweise (Feuerbrandprognose) während der Obstblüte wahrgenommen. Beteiligt waren alle Länder, die nach der Genehmigung von Plantomycin durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) nach § 11 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 des Pflan-zenschutzgesetzes eine Allgemeinverfügung für den Einkauf und die Anwendung von Plantomy-cin erlassen hatten (Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz, Hessen, Nordrhein-Westfa-len, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen). Feldbegehungen durch den Pflanzenschutzdienst der Länder fanden vorwiegend als gezielte Kontrollen in Baumschulen sowie in eingerichteten Pufferzonen um Baumschulen und Reiser-schnittgärten statt. Verdachtsproben wurden im Labor analysiert. Umfassendere und personal-intensive Überwachungen obliegen den Eigentümern von Obstflächen und Baumschulen. In ein-zelnen Landkreisen mit Feuerbrandbefall wurden private Feuerbrandbeobachter ausgebildet, die als Erstanlaufstelle für interessierte und betroffene Bürger dienen. Einzelne Bundesländer geben auch Empfehlungen für den Anbau bestimmter wenig anfälliger Sorten weiter. Diese Empfehlungen basieren auf wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie An-bauprüfungen. So wurde z. B. durch die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) aus Literaturquellen eine Sortenliste über die Feuerbrandanfälligkeit von 186 Apfelsorten, 85 Birnensorten, 2 Quittensorten, 2 Quittenunterlagen, 8 Apfelunterlagen und 12 Ziergehölze zusammengestellt. Diese Sortenliste wird laufend aktualisiert und ergänzt. Auf einer Versuchs-fläche der LfL werden verschiedene Apfelsorten (`Remo`, `Retina`, `Rewena`, `Reglindis`,

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`TSR29`, `Rubinette`, `Florina`, `Pilot`, `Jakob Fischer`, `Pinova`, und `Golden Delicious`) unter natürlichen Bedingungen (ohne künstliche Inokulation) auf ihre Widerstandsfähigkeit hin geprüft. Baden-Württemberg führt Freilandprüfungen zur Widerstandsfähigkeit von für den Streuobstbau geeigneten Apfel- und Birnensorten gegenüber dem Erreger der Feuerbrandkrankheit durch. In 3 Regierungsbezirken des Landes wurde an 4 Standorten (Stuttgart: Brackenheim, Karlsruhe: Kieselbronn, Tübingen: Überlingen-Hohenlinden, Walddorf-Häslach) ein Sortiment von Streu-obstbäumen aufgepflanzt, das aus 9 Apfelsorten und 6 Birnensorten auf Sämling und auf MM 111 bzw. OHF 69 besteht. Die Sorten wurden danach ausgewählt, wie sie nach Beobachtungen in den starken Feuerbrandbefallsjahren 1993 bis 1995 erkrankten. Das Sortiment auf Sämlings-unterlagen wurden im Herbst 1995 oder im Frühjahr 1996 gepflanzt. Das Sortiment auf MM 111 bzw. OHF 69 wurde im Herbst 1997 oder Frühjahr 1999 gepflanzt. Bisher trat in den Pflanzun-gen noch kein Feuerbrandbefall auf. Zusätzlich wird eine „Vorläufige Liste einiger für den Streuobstbau geeigneter und ungeeigneter Apfel- und Birnensorten hinsichtlich ihrer Feuer-brandanfälligkeit aufgrund bisheriger Beobachtungen“ herausgegeben. Sie wurde letztmals im April 2001 anhand aktueller Umfrageergebnisse aktualisiert. Das Institut für Obstzüchtung der BAZ in Dresden-Pillnitz erarbeitet derzeit eine Broschüre „Feuerbrandresistente Obstsorten“. Durch den starken Feuerbrandbefall in diesem Jahr im Ver-suchsfeld Dresden–Pillnitz sind die Angaben zu den Apfelsorten, insbesondere aus der Pillnitzer Züchtung überarbeitet worden. Die Arbeiten werden begleitet durch Virulenzanalysen bei Stämmen des Erregers des Feuerbrandes, Erwinia amylovora. Ergebnisse der Züchtungs-forschung werden regelmäßig in Fachzeitschriften für den Obstbau veröffentlicht. Im Rahmen der Erstellung einer Broschüre zum Thema „Alternative Pflanzensortimente zu Feu-erbrand-anfälligen Wirtspflanzen“ als Pflanzhilfe für den Garten- und Landschaftsbau und die Kommunen wurde eine Diplomarbeit in Zusammenarbeit zwischen der Biologischen Bundes-anstalt für Land- und Fortwirtschaft (BBA) und der Universität Hannover, Institut für Land-schaftspflege und Naturschutz, durchgeführt. Die Auflistung alternativer Pflanzen in Wort und Bild, gegliedert nach verschiedenen Pflanzenverwendungen, werden für eine Darstellung auf den Internet-Seiten BBA aufgearbeitet. Eine Broschüre ist geplant. Hierbei sollen Informationen und Bildmaterial der Broschüre „Alternativen zu Wirtspflanzen des Feuerbrandes“ der Eidgenössi-schen Forschungsanstalt für Obst-, Wein- und Gartenbau, Wädenswil, Schweiz, mit einfließen. Im Rahmen der Umsetzung der Maßnahmen zur Strategie zur Bekämpfung des Feuerbrand-erregers im Obstbau ohne Antibiotika wurde durch die BBA eine zentrale Internet-Information zum Feuerbrand bereitgestellt. Die Internet-Information ist auf der Homepage der BBA unter der Adresse http://www.bba.de/inst/o/eigeneseiten/Feuerbrand/Feuerbrand.htm zu finden.

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Auf den Internetseiten der BBA wird als ein Ergebnis des Forschungsvorhabens „Nutzung der Widerstandsfähigkeit von Apfel- und Birnensorten im Streuobstbau gegenüber dem Feuerbrand (Erwinia amylovora)“, das im Rahmen des Bundesprogramms ökologischer Landbau durch-geführt wurde, auch ein Faltblatt über die Gefährdung des Streuobstbaus durch den Feuerbrand bereit gestellt. 2.2 Forschung Die BBA hat neue Pflanzenschutzmittel mit möglicher Eignung nach künstlicher Inokulation in Freiland- und Laborversuchen auf ihre Wirkung getestet und damit begonnen, ihre Wirkungs-weise zu untersuchen. Diese Arbeiten wurden maßgeblich durch das vom BMVEL finanzierte Forschungsvorhaben „Untersuchungen zu den Wirkungsmechanismen und optimalen Anwen-dungsbedingungen von Alternativen zur Bekämpfung des Feuerbrandes“ vorangetrieben, das von der Universität Heidelberg durchgeführt wird. Die Prüfung der Wirksamkeit alternativer Präparate zur Bekämpfung von Feuerbrand erfolgte in Zusammenarbeit mit dem Pflanzen-schutzdienst aus Baden-Württemberg. Die Versuche wurden in der speziellen Versuchsfeldan-lange der BBA, Institut für Pflanzenschutz im Obstbau, in isolierter Lage in „Kirschgartshausen“ unter praxisüblichen Bedingungen an Apfelbäumen der Sorte Gala durchgeführt. Als Ver-gleichsmittel wurde Plantomycin angewandt. Plantomycin als Referenzsubstanz erzielte einen Wirkungsgrad von 71 %. Das Hefemittel BPMC 2023 hatte in einzelnen Versuchen einen Wirkungsgrad von bis zu 77 %. Der Pflanzen-schutzdienst Baden-Württemberg führte neben dem Versuch in Kirschgartshausen einen wei-teren Freilandversuch am Bodensee mit vergleichbarer Methode durch. Die Ergebnisse entspra-chen den in Kirschgartshausen erzielten und sicherten sie damit ab. Die Ergebnisse deuten auf ein hohes Potential der Hefen gegen Feuerbrand hin, müssen in den kommenden Jahren jedoch vor einer Praxisempfehlung durch weitere Untersuchungen abgesichert werden. Zudem muss versucht werden, die Anwendungshäufigkeit des Hefepräparats zu reduzieren und die Verträg-lichkeit mit im Apfelanbau angewandten Fungiziden gegen den Schorf im konventionellen, integrierten und ökologischen Obstbau abzuklären. Aufgrund der relativ guten Wirkungsgrade der Hefepräparate wurde u. a. im Rahmen des vom BMVEL geförderten Forschungsvorhabens damit begonnen, Wirkungsmechanismen der Hefen zu untersuchen. Vor dem Hintergrund des Wirkungsmechanismus wird zu klären sein, ob das Hefepräparat einer Zulassung als Pflanzen-schutzmittel bedarf oder ob es als Pflanzenstärkungsmittel eingestuft werden kann. Das Mittel Serenade, ein bakterieller Antagonist auf Basis von Bacillus subtilis, zeigte in Mischung mit einem Resistenzinduktor einen Wirkungsgrade von 55 und 57 %. Alle restlichen geprüften Mittel hatten in den Versuchen niedrigere Wirkungsgrade und entsprachen damit den Ergebnissen der Vorjahre. In neuen Untersuchungen des Institutes für biologischen Pflanzenschutz der BBA führte eine Kombination des bakteriellen Antagonisten Ra39 (Rahnella aquatilis) mit Na-Benzoat (0,25%)

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zu einer Erhöhung der Befallsreduktion (Wirkungsgrad 63%) im Vergleich zur alleinigen An-wendung des Antagonisten in früheren Versuchen. Weitere Freilandversuche wurden durch die Fachhochschule Weihenstephan sowie Landesein-richtungen von Rheinland-Pfalz durchgeführt. Erprobt wurden Pflanzenstärkungsmittel, Desin-fektionsmittel, Antagonisten und andere Pflanzenschutzmittel. Alle geprüften Mittel wiesen bislang fehlende oder zu geringe Wirkungsgrade bei fehlenden Wirkungssicherheiten auf. Die Abstimmung der jährlich laufenden und geplanten Forschungsvorhaben und Untersuchungen zur Bekämpfung des Feuerbrandes in Deutschland, Österreich und der Schweiz wird durch das Institut für Pflanzenschutz im Obstbau der BBA koordiniert. Eine Nachbesprechung der Be-kämpfungsversuche fand am 16. Mai 2003 in der BBA Versuchsanlage „Kirschgartshausen“ statt. Die Belange des konventionellen, integrierten und des ökologischen Obstbaus finden dabei in gleicher Weise Berücksichtigung. Die Belange des Ökologischen Anbaus konnten im Rahmen einer Veranstaltung durch eine Expertenrunde formuliert und in Form eines Projektantrages innerhalb des Bundesprogramms ökologischer Landbau (BÖL) auf den Weg gebracht werden. Da im BÖL nur begrenzte Mittel zur Verfügung stehen, kann der Projektantrag momentan nicht vollständig weiter verfolgt wer-den. Aufgrund der hohen Bedeutung für den ökologischen Anbau wurde aber ein vollständiger Antrag im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten in verkürztem Zeitraum eingereicht. Damit sollen erste dringliche Fragen der Beratung beantwortet und eine Grundlage für weitere Untersu-chungen zur Erarbeitung einer Bekämpfungsstrategie für den ökologischen Obstbau geschaffen werden. Die Antragsteller arbeiten hierbei mit dem Feuerbrandkoordinator zusammen und wer-den den Inhalt der Arbeiten mit den übrigen Forschungsaufträgen abstimmen. 2.3 Anwendung von Plantomycin Aufgrund der vom Feuerbranderreger in den vergangenen Jahren ausgehenden Gefahr für den Erwerbsanbau von Kernobst war 2003 eine wirksame Bekämpfungsmöglichkeit erforderlich. Alle getroffenen Maßnahmen zur Minderung des Infektionsrisikos, einschließlich der Schnitt-maßnahmen, reichten in den besonders gefährdeten südlichen Anbauregionen nicht aus, um auf eine Anwendung von Plantomycin gänzlich zu verzichten. Vor dem Hintergrund der offensichtlich gegebenen Notwendigkeit und der laufenden Anstren-gungen, durchgreifende Alternativen zur Bekämpfung des Feuerbranderregers zu etablieren, ent-hält die Strategie folgende Eckpunkte für eine mögliche Anwendung von Plantomycin, die einer vorherigen Genehmigung des BVL gemäß § 11 Absatz 2, Satz 1, Nr. 2 (Gefahr im Verzuge) des Pflanzenschutzgesetzes bedarf: 1. Genehmigung für 120 Tage "bei Gefahr im Verzuge" (§ 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 PflSchG); 2. maximal 3 Anwendungen;

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3. festgesetzte Anwendungsbestimmungen; 4. nur für Erwerbsobst und Baumschulen; 5. Allgemeinverfügung der Länder: - Registrierung der Betriebe, die Plantomycin bei Bedarf anwenden wollen; - Pflanzenschutzdienst bestätigt Notwendigkeit der Anwendung und erteilt Bezugschein

nach der zu behandelnden Fläche; - Abgabe von Plantomycin nur bei Vorlage des Berechtigungsscheins und nur die dort

vermerkte Menge; - Anwendung nur nach Warndienstaufruf; - Aufzeichnungspflicht und Abgabe der Aufzeichnungen beim Pflanzenschutzdienst; 6. Berücksichtigung der Belange der Obst-Genbank und ggf. von Reiserschnittgärten; 7. Verpflichtung der Länder - Entwurf der Allgemeinverfügung ist dem BVL vor Erteilung der Genehmigung vorzule-

gen; - Durchführung eines umfassenden Monitorings (Rückstände im Honig, illegale Anwen-

dungen); - Bericht gegenüber dem BVL bis 1. Oktober 2003 (u. a. über Befall und Anwendung von

Plantomycin); 8. Restbestände von Plantomycin aus den Vorjahren und neu zugekauftes Plantomycin unter-

liegen den gleichen Regelungen. Das BVL hat von dieser Möglichkeit zur Genehmigung des Inverkehrbringens und der Anwen-dung von Plantomycin Gebrauch gemacht. Zentrale Elemente der Genehmigung waren die Verpflichtungen der Länder, - einen Entwurf der Allgemeinverfügung dem BVL vor Erteilung der Genehmigung vorzu-

legen, - die Durchführung eines umfassenden Monitorings auf Rückstände im Honig, - die Durchführung eines umfassenden Monitorings im Hinblick auf illegale Anwendungen, - Vorlage eines Berichtes an das BVL bis 1. Oktober 2003 über u. a. Befall und Anwendung

von Plantomycin. Voraussetzung für eine Genehmigung war auch die Klärung der Frage möglicher Schadens-ersatzforderungen der Imker für den Fall, dass in Honigen Rückstände von Streptomycin gefun-den werden, die über der festgesetzten Rückstands-Höchstmenge von 0,02 mg/kg liegen. Diese Honige wären nicht mehr verkehrsfähig. Allgemeinverfügungen wurden von den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Rhein-land-Pfalz, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen erlassen.

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In Nordrhein-Westfalen wurden zwei Berechtigungsscheine für Birnen und Quittenflächen für eine Fläche von 3 ha und für den Reisermuttergarten für 6 ha ausgegeben. Eine Bekämpfung erfolgte nicht. In Thüringen wurden weder von Erwerbsobstanbaubetrieben noch von Baumschulen Berechtigungsscheine für Plantomycin beantragt. In den anderen Bundesländern wurden Berechtigungsscheine ausgestellt und Plantomycin angewendet. Die Bundesländer berichteten ausführlich über die im Rahmen der Allgemeinverfügung eingegangenen Verpflichtungen. Ein Überblick über die ausgegebenen Berechtigungsscheine für Plantomycin und die daraus resultierenden Anwendungen wird in Tabelle 3 gegeben. Die Tabelle zeigt auch, dass es keine Hinweise auf Anwendungen von Plantomycin ohne Berechtigungsschein gibt. Die Proben für diese Kontrolluntersuchungen wurden üblicherweise in Befallsgebieten aus solchen Anlagen entnommen, deren Besitzer keine Berechtigungsscheine zum Bezug von Plantomycin beantragt hatten. Untersucht wurden Blüten und Blätter. In Einzelfällen wurden Fassproben während der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln gezogen und analysiert. In Tabelle 2 sind die Ergebnisse des Monitorings von Honigproben aus Bienenständen im Um-kreis von Plantomycin-behandelten Obstanlagen aufgeführt. Die Proben wurden im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung entnommen. In Einzelfällen wurde betroffenen Imkern zu-sätzlich die Möglichkeit einer gebührenfreien Untersuchung außerhalb der amtlichen Lebens-mittelüberwachung gegeben. Lediglich in sechs Proben aus Baden-Württemberg waren Gehalte von Streptomycin über der Höchstmenge (20 µg/kg bis 38 µg/kg) nachweisbar. Die Suche nach den Ursachen für die Über-schreitungen sind noch nicht abgeschlossen. Es fällt jedoch auf, dass bei fünf Proben mit Strep-tomcingehalten über der Höchstmenge der Schleudertermin „direkt nach der Obstblüte“ angege-ben wurde. Nur drei Proben mit gleicher Angabe („direkt nach der Obstblüte“) liegen unter der Höchstmenge. Ansonsten erfolgte das Schleudern ab dem 20. Mai 2003. Der wegen Überschrei-tung der Höchstmenge für Streptomycin nicht verkehrsfähige Honig wurde nach den vorherigen Vereinbarungen aufgekauft und vernichtet. Um dem potentiellen Problem von Rückständen von Plantomycin im Honig zu begegnen, wur-den die betroffenen Imker von den Bundesländern, dem Bundesausschuss Obst und Gemüse und den Imkerverbänden breit informiert. Dies geschah in den betroffenen Bundesländern in ver-schiedenen Veranstaltungen mit den Vertretern der Imker und den Vorsitzenden der Landesver-bände vor der Obstblüte. Gegenstand der Besprechungen waren auch Regelungen zwischen den Landesministerien und den Landesverbänden der Imker über den Aufkauf von Honigen bei Überschreitungen der Rückstandshöchstwertes.

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Die Imker aus der Nähe potentieller Regionen, in denen Plantomycin im Kernobst angewandt werden könnte, wurden sowohl durch die Landesbehörden, als auch durch die Imkerverbände über die Strategie ausführlich informiert. Über die aktuellen Befallssituationen zu Feuerbrand und Warndienstaufrufe zur Plantomycin-Anwendung nach Prognose wurden die Imker auf ver-schiedene Weise unterrichtet. Dies geschah üblicherweise durch die zuständigen Berater vor Ort über telefonische Ansagedienste sowie per Fax. Klagen über mangelnde Informationen wurden nicht bekannt. Im Rahmen der Mitteilung der Ergebnisse der amtlichen Untersuchungen von Honigproben an betroffene Imker wurde ein einzelnes Kommunikationsproblem bekannt. Es betraf den zeitlichen Ablauf der Mitteilung eines Ergebnisses. Auf das Problem sollte im Wiederholungsfall Rück-sicht genommen werden. Tabelle 2: Monitoring von Honigproben aus Bienenständen im Umkreis um Plantomycin-behandelte Obst-anlagen Bundesland Anzahl Honig-

proben ohne Befund und Proben mit Gehalten unter 10µg/kg

unter der Rück-standshöchst-menge von 20 µg/kg

über der Höchstmenge (20 µg/kg bis 38 µg/kg)

Auswertung nicht abge-schlossen

Baden-Württemberg

59 43 7 6 3

Bayern 17 (amtlich)

20 (nicht amtl.) 33 4

Hessen 5 5 Rheinland-Pfalz 19 19 Sachsen 7 7

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Tabelle 3: Ausgabe von Berechtigungsscheinen für Plantomycin im Rahmen der Allgemeinverfügungen der Bundesländer einschließlich Übersicht über erfolgte Behandlungen sowie Untersuchungen zu Anwendungen ohne Berechtigungsschein Bundesland / Region

ausgege-bene Bezugs-scheine

Betriebe mit Anwendung

Fläche behandelt (ha), (kg PSM)

Fläche nicht be-handelt (teilw. geschätzt)

eingekaufte Menge mit Berechtigungsschein (kg)

Anzahl Be-handlungen (Durch-schnitt)

Anwendung ohne Berechtigungsschein (Anzahl Proben - Blatt, Blüte, Fass)

Baden-Württemberg

1494 926 4199 8088 3199 1,2 0 (73)

Stuttgart 269 168 584 1375 448 1,2 0 Karlsruhe 98 63 299 250 212 1 0 Freiburg 526 339 1228 1156 926 1,3 0 Tübingen 601 392 2088 5307 1613 1,4 0 Bayern 135 470,12 209,99 0 (33) Unterfranken 10 3 8,5 63,2 Niederbayern 2 2 4,47 2,94 Lindau 123 85 457,15 143,85 Hessen 20 5 7

(9,1 kg) 76 48 + 36

(Restmenge 2002)

>1 0 (14)

Rheinland-Pfalz

110 71 152 138 122 1,33 0 (40)

Nordrhein-Westfalen

2 9 0 (5)

Sachsen 6 1 4 (wissen-schaft-liche Einrich-tun-gen)

49 (78 kg)

> 500 78 3 0 (20)

Sachsen-Anhalt

1 1 (Reiser-mutterg.)

3 3 0 (20)

Thüringen 0 (30) 3. Situation des Pflanzenschutzmittelwirkstoffs Streptomycin auf EU-Ebene Der Altwirkstoff Streptomycin ist nicht in Anhang I der Richtlinie des Rates 91/414/EWG über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (Positivliste) aufgenommen worden. Der Pflan-zenschutzmittelhersteller, der diesen Wirkstoff notifiziert hatte, hat diese Notifizierung im Mai 2003 unerwartet zurückgezogen. Die Veröffentlichung der entsprechenden Verordnung der Eu-ropäischen Kommission wird im März 2004 erwartet. Damit müssen Zulassungen für Pflanzen-schutzmittel, die den Wirkstoff Streptomycin enthalten, EU-weit widerrufen werden. Artikel 8 Abs. 4 der Richtlinie enthält nach wie vor die Möglichkeit, dass ein Mitgliedstaat bei Gefahr im Verzuge für höchstens 120 Tage die Einfuhr, das Inverkehrbringen und eine be-

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schränke und kontrollierte Verwendung eines nicht zugelassenen Pflanzenschutzmittels geneh-migt (in Deutschland durch § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 umgesetzt). Macht der Mitgliedstaat von dieser Genehmigung bei diesem nunmehr EU-weit geregelten Wirkstoff Gebrauch, hat er die Europäische Kommission und die anderen Mitgliedstaaten unverzüglich von dieser Maßnahme zu unterrichten. Der Ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit wird dann unverzüglich darüber entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen die von dem Mit-gliedstaat getroffene Maßnahme um einen festzulegenden Zeitraum verlängert, wiederholt oder widerrufen werden kann. 4. Feuerbrandverordnung Die Länder haben dem BMVEL unterschiedliche und zum Teil sehr weit gehende Vorschläge für eine Änderung der Feuerbrandverordnung vorgelegt. Dies Vorschläge werden derzeit geprüft. 5. Schlussfolgerungen Die Berichte der Länder belegen erneut die weite Verbreitung der Krankheit im gesamten Bun-desgebiet. Besonders betroffen sind aufgrund besserer Witterungsbedingungen für den Erreger die südlichen Länder. Das Auftreten und die Verbreitung der Krankheit unterliegt sehr komplexen Faktoren. Daran beteiligt sind Wirtspflanzen aus dem Erwerbsobst-, Streuobst- und Gartenbau. Von Bedeutung sind auch die vielen anfälligen Rosaceen in der freien Landschaft, im öffentlichen Grün und im Haus- und Kleingartenbereich. Wesentlich für das Auftreten erscheint das Vorhandensein von Wirtspflanzen und besonders die Witterung. Die Region ist weniger entscheidend, wenngleich in den vergangenen Jahren der Schwerpunkt des Feuerbrandbefalls im süddeutschen Raum lag. Eine räumliche Problemeingrenzung erscheint für Deutschland schwierig bis unmöglich. Da aus den norddeutschen Ländern keine Berichte zum Auftreten des Feuerbrandes in 2003 vor-liegen, wird davon ausgegangen, das Feuerbrand 2003 dort keine wesentliche Rolle gespielt hat. Die Umsetzung der Strategie zur Bekämpfung des Feuerbranderregers ohne Antibiotika war er-folgreich. Einige der beschlossenen Maßnahmen in den Bereichen der Informationsbereitstellung und der Forschung sind noch nicht abgeschlossen. Hieran ist 2004 intensiv weiter zu arbeiten. Besonders die Zusammenarbeit zwischen Behörden, Imkern und Obstbauern konnte intensiviert und verbessert werden, so dass Beschwerden über fehlende oder gar falsche Informationen die Ausnahme blieben. Die Behörden haben die vereinbarten Regelungen nach den vorliegenden Informationen eingehalten und entsprechende Kontrollen durchgeführt. Erfreulich war dabei, dass Verstöße gegen die besonderen Bestimmungen zum Erwerb und zur Anwendung von Plan-tomycin nicht festgestellt werden konnten.

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Anlass zur Sorge boten die sechs Honigproben aus Baden-Württemberg, bei denen die geltende Rückstands-Höchstmenge überschritten wurde. Die Ergebnisse der Ursachenanalyse, die noch nicht endgültig abgeschlossen ist, sollten in künftige Entscheidungen über Genehmigungen zum Inverkehrbringen und zur Anwendung von Plantomycin einfließen. Da fünf dieser Proben un-mittelbar nach der Blüte geschleudert wurden, liegt jedoch der Verdacht nahe, dass ein gewisser Zeitraum zwischen Anwendung von Plantomycin und dem Schleudern des Honigs erforderlich ist. Auch wenn die Forschungsergebnisse des Jahres 2003 zur Anwendung von Mitteln auf der Basis bestimmter Hefen ermutigend sind und Wirkungsgrade erreicht werden konnten, die denen des Plantomycins nahe kommen, kann für 2004 noch keine Empfehlung solcher Mittel für die Praxis ausgesprochen werden. Auch die erforderlichen Mengen des Präparates wären noch nicht ver-fügbar. Es sind für 2004 umfangreiche Versuche vorgesehen. Am Ende dieser in den folgenden Jahren fortzusetzenden Untersuchungen ist zu prüfen, inwieweit ein solches Mittel als Pflanzen-schutzmittel hinreichend wirksam ist und der Zulassung bedarf oder als Pflanzenstärkungsmittel dienen kann. Für ein Pflanzenschutzmittel wären vom Antragsteller umfangreiche Unterlagen vorzulegen, deren Erarbeitung mit hohen Kosten verbunden wären. Daher hat der Bundesausschuss Obst und Gemüse, Fachgruppe Obstbau, erneut die Forderung gestellt, auch 2004 Plantomycin in der Form zu genehmigen wie 2003. Die Entscheidung hier-über ist zeitnah zu treffen. Dabei sind - soweit das BVL sich für eine Genehmigung entscheidet - die Erfahrungen aus 2003 in die Genehmigungsbedingungen einzubeziehen. 6. Zusammenfassung Feuerbrand ist 2003 in der gesamten Bundesrepublik Deutschland aufgetreten. Starker Befall ist in Sachsen, besonders auf den Versuchsflächen der Bundesanstalt für Züchtungsforschung an Kulturpflanzen aufgetreten. Ansonsten waren sie südlichen Länder stärker betroffen als die nördlichen Länder. Der Befall war gegenüber starken Befallsjahren aufgrund der für den Erreger ungünstigen Witte-rung während der Kernobstblüte vergleichsweise gering. Im Sommer kam es in verschiedenen Regionen zu verstärktem Triebbefall. Die in der Strategie vereinbarten Maßnahmen zur Verbesserung von Beratung und Information wurden weitestgehend umgesetzt. Noch nicht abgeschlossene Maßnahmen, wie die Erarbeitung einer Broschüre zur Verbesserung der Pflanzenwahl für Neupflanzungen im öffentlichen Grün, werden 2004 weiter verfolgt. Zur Kommunikation zwischen Obstbau und Imkern sind keine Probleme bekannt geworden.

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Erste Erfolg versprechende Ansätze zur Bekämpfung des Feuerbrandes mit Hilfe eines Hefeprä-parates, das in Freilandversuchen ähnliche Wirkungsgrade erzielte wie Plantomycin, müssen in den kommenden Jahren näher geprüft werden. Trotz vielfältiger vorbeugender Maßnahmen und umfangreicher Informationsangebote für Obst-bauern und Imker sowie für die Öffentlichkeit war ein endgültiger Verzicht auf die Anwendung von Plantomycin 2003 nicht möglich. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit erteilte eine mit strengen Anwendungsbestimmungen und Auflagen versehene Genehmigung gemäß § 11 Absatz 2, Satz 1, Nr. 2 (Gefahr im Verzuge) des Pflanzenschutzgesetzes. Zentrale Elemente der Genehmigung war die Verpflichtung der Länder, - einen Entwurf der Allgemeinverfügung dem BVL vor Erteilung der Genehmigung vorzule-

gen, - die Durchführung eines umfassenden Monitorings auf Rückstände im Honig, - die Durchführung eines umfassenden Monitorings im Hinblick auf illegale Anwendungen, - Vorlage eines Berichtes an das BVL bis 1. Oktober 2003 über u. a. Befall und Anwendung

von Plantomycin. Voraussetzung für eine Genehmigung war auch die Klärung der Frage möglicher Schadens-ersatzforderungen der Imker für den Fall, dass in Honigen Rückstände von Streptomycin gefun-den werden, die über der festgesetzten Rückstands-Höchstmenge von 0,02 mg/kg liegen. Diese Honige wären nicht mehr verkehrsfähig. Allgemeinverfügungen wurden von den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Rhein-land-Pfalz, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen erlassen. Es ist davon auszugehen, dass nach den Meldungen der Länder rund 5000 ha Kernobst, besonders Äpfel, mit Plantomycin behandelt wurden. Größere Ausfälle im Erwerbsobstbau sind nicht be-kannt. Die Flächen der Bundesanstalt für Züchtungsforschung an Kulturpflanzen (BAZ) sind erheblich geschädigt worden. Durch die dort vorgenommenen Rodungen sind große Mengen von Zuchtmaterial unwiederbringlich verloren. Bis auf sechs Proben aus Baden-Württemberg sind Überschreitungen der Rückstands-Höchst-menge von Streptomycin (0,02 mg/kg) in Honig nicht festgestellt worden. Die Analysen ergaben hier Mengen von 0,02 mg/kg bis 0,38 mg/kg bei Schleuderungen unmittelbar nach der Obstblüte. Diese Honige wurden nicht in Verkehr gebracht, vereinbarungsgemäß aufgekauft und vernichtet. Verstöße gegen die Allgemeinverfügungen wurden von den Ländern nicht festgestellt. Streptomycin ist wegen fehlender Unterlagen nicht in die Positivliste (Anhang I der Richtlinie des Rates 91/414/EWG über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln) aufgenommen

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worden. Die Zulassungen für Streptomycin-haltige Pflanzenschutzmittel werden damit 2004 EU-weit widerrufen werden müssen. Die Nichtaufnahme von Streptomycin in Anhang I steht einer Genehmigung auf Grund von § 11 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 des Pflanzenschutzgesetzes zwar nicht im Wege, doch ist die Erteilung dieser Genehmigung von der Erfüllung weiterer Bedin-gungen abhängig (u. a. von den vom BVL veröffentlichten Entscheidungskriterien zur Genehmi-gung von Pflanzenschutzmitteln wegen Gefahr im Verzuge). Etwaige Genehmigungen müssen jetzt nach ihrer Erteilung notifiziert und im Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit diskutiert werden. Der Bundesausschuss Obst und Gemüse, Fachgruppe Obstbau, hat die Forderung gestellt, auch 2004 Plantomycin in der Form zu genehmigen wie 2003. Die Entscheidung hierüber ist zeitnah zu treffen. Dabei sind - soweit das BVL sich für eine Genehmigung entscheidet - die Erfahrun-gen aus 2003 in die Genehmigungsbedingungen einzubeziehen. Teil B Berichte aus Österreich und der Schweiz 1. Bericht zur Feuerbrandsituation in Österreich 1.1. Auftreten von Feuerbrand Die Befallssituation in den westlichen Bundesländern Vorarlberg, Tirol, Salzburg und Ober-österreich hat sich 2003 gegenüber dem Vorjahr insgesamt nicht wesentlich verändert. Der Be-fall mit E. amylovora hat in Vorarlberg an Obst zugenommen, hingegen an Zierpflanzen abge-nommen. Es wurden 1,3 ha Intensivobstfläche gerodet und ca. 3800 Streuobstbäume gerodet bzw. ausgeschnitten. In Oberösterreich war ein starker Befall bei Grünpflanzungen (Autobah-nen) auffällig.In Salzburg waren ca. 5000 – 7000 Obstbäume (75 % davon großkronige Most-birnbäume) akut betroffen. In Tirol ist 2003 E. amylovora wieder stärker als in den beiden vorangegangenen Jahren aufgetreten. Insgesamt 8200 Pflanzen (davon 5300 Erwerbsobstbäume) mussten gerodet und 1000 Pflanzen zurückgeschnitten werden. Die Befallssituation in den östlichen und südlichen Bundesländern hat sich trotz des intensiven Einsatzes an personellen und finanziellen Ressourcen und der konsequenten Durchführung von Bekämpfungs- und Schutzmaßnahmen, hauptsächlich Rodungen, 2003 leicht verschlechtert. Das Bundesland Wien ist nach wie vor seit 2001 befallsfrei. In Kärnten und im Burgenland wurde ausschließlich und in Niederösterreich überwiegend ein Befall an Einzelpflanzen in Privatgärten und im öffentlichen Grün verzeichnet, der jedoch nach Rodung der Befallsherde zu keinen wei-teren Infektionen führte. An den Monitoringstützpunkten (gemäß RL 2003/32/EG der Kommis-sion) konnte kein Befall festgestellt werden. Befallene Wirtspflanzen waren hierbei: Quitte, Birne, Sorbus, Feuerdorn, Apfel. Es wurden 149 Pflanzen erfolgreich gerodet (d.h. bei Nach-kontrollen war kein Befall mehr feststellbar).

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In der Steiermark waren sowohl Apfel- und Birnen- als auch mehrere Quittenanlagen z. T. befallen, so dass eine Fläche von 4,84 ha gerodet werden musste. Weitere 85 Einzelpflanzen in Privatgärten und im öffentlichen Grün wurden positiv getestet und entsprechende Maßnahmen durchgeführt. Allerdings war in der Obersteiermark eine Verringerung des Infektionsdruckes festzustellen. Allfällige Rodungs- bzw. Wiederauspflanzungsmaßnahmen werden den Betroffenen je nach Bundesland unterschiedlich finanziell abgegolten. Österreich wird über den 31. März 2004 hinaus für die Bundesländer Burgenland, Nieder-österreich, Steiermark, Kärnten, Tirol (pol. Bezirk Lienz) und Wien den Schutzgebietsstatus für Erwinia amylovora (gemäß RL 2003/21/EG der Kommission zur Änderung der RL 2001/32/EG) beantragen.

1.2 Maßnahmen zur Umsetzung der Strategie 1.2.1 Beratungs- und Informationsangebot In den einzelnen Bundesländern werden durch den Amtlichen Pflanzenschutzdienst und die Feu-erbrandsachverständigen bzw. Feuerbrandbeauftragten ausgewählte Beobachtungsstützpunkte regelmäßig kontrolliert und für das von der EU vorgeschriebene Monitoring in den Schutzge-bieten die entsprechenden Proben für die Laboruntersuchungen gezogen. Bei den Monito-ringstützpunkten handelte es sich um Obstanlagen, Verkehrsinseln, öffentliche Parks und Privat-gärten. Zusätzlich zum Monitoring wurden bei Beratungs- u.a. Dienstfahrten Wirtspflanzen mit visu-ellen Symptomen für eine labormäßige Testung beprobt. Die empfohlenen und angewendeten Maßnahmen konzentrieren sich auf die üblichen vorbeugenden und Schnitt- und Rodungsmaß-nahmen. Alle positiv getesteten Pflanzen wurden gerodet, um eine weitere Verbreitung zu ver-hindern. Die Monitoringaktivitäten gegen die Einschleppung und Ausbreitung des Feuerbrandes werden im Jahr 2004 weitergeführt. Aus Befallsgebieten (Nichtschutzgebiete) wurden entsprechend einem länderweisen Auftei-lungschlüssel Verdachtsproben mit visuellen Symptomen im zuständigen Labor der AGES (Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, Wien) untersucht und bei positivem Untersuchungsergebnis die entsprechenden Maßnahmen gesetzt. Besonderes Gewicht wurde wiederum auf den Ausbau der regionalen Infrastruktur in einzelnen Bundesländern und die gute Schulung der Feuerbrandbeauftragten (Gemeindeebene) und Feuerbrandsachverständi-gen (Bezirksebene) gelegt. Im Bereich Öffentlichkeitssarbeit wurden verstärkte Anstrengungen unternommen, das Thema mittels Pressekonferenz, Informationsfoldern, Printmedien, Fernsehen und auch Internet

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(http://www.feuerbrand.com) der breiten Bevölkerung näher zu bringen und Bewusstsein für die Problematik und die Feuerbrandsituation zu schaffen. Zusätzlich wurde 2003 begonnen, die österreichweiten Aktivitäten neu zu bündeln und zu koor-dinieren. Die Koordination wird dabei von der AGES durchgeführt. Es wurden 2 Round-Table-Gespräche sowie 2 Forschungsprojektbesprechungen mit allen befassten Institutionen und Interessensvertretungen durchgeführt. 1.2.2 Forschung In Österreich laufen bzw. beginnen derzeit folgende Forschungsprojekte (projektleitende Institution): 1) Risikoabschätzung und Strategie zur Bekämpfung von Erwinia amylovora“,

Schwerpunkt: Untersuchungen zur Wirksamkeit von Alternativpräparaten und deren Aus-bringung durch Bienen (AGES, Wien).

2) Molekulare und biochemische Untersuchungen der Resistenzmechanismen von Apfel gegen Feuerbrand (Erwinia amylovora); Schwerpunkt: Resistenzgene Erwinia amylovora heraus-finden, Markertechnik entwickeln, Screening handelsüblicher Apfelsorten auf Resistenz (Technische Universität Wien).

3) Prüfung von angeblich feuerbrandresistenten und toleranten Apfel- und Mostbirnensorten an verschiedenen Standorten sowie Sammlung, Erhaltung und Prüfung heimischer Mostäpfel und – birnen“ (kurz „Streuobstprojekt“); insbesondere Prüfung der Eignung toleranter Sorten für extensiven Anbau und deren Verarbeitungseignung (HBLA und BA Wein und Obstbau Klosterneuburg).

4) Nachweis von stress-induzierbaren Allergenen in infizierten Äpfeln im Vergleich zu gesun-den Früchten“ (Universität Wien).

5) Blattoberflächenwachskomponenten im Einsatz bei der Bekämpfung von pathogenen Getreidepilzen und Feuerbrand auf Kernobst (Universität Wien).

1.2.3 Anwendung von Plantomycin Plantomycin war im Jahr 2003 in Österreich nicht zur Bekämpfung von Erwinia amlyovora zugelassen. 2. Bericht zur Feuerbrandsituation in der Schweiz In der Schweiz hat der Feuerbrand im 2003 das Kernobst in der Deutschschweiz, im Vergleich zum 2002, stärker befallen. Vermehrt wurde wieder Befall auf Hochstammbäumen festgestellt. Es hat sich auch deutlich gezeigt, dass Altbefall an Hochstammbäumen zu Neubefall von Anla-gen oder weiteren Hochstammbäumen führte. Vereinzelt waren auch einige Erwerbsobstsanla-gen betroffen.

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Das schlimme Befallsjahr 2000 mit Rodung von mehr als 50 ha Erwerbsobstanlagen und Einzel-befall in 400 ha Obstanlagen im Anbaugebiet der Schweizer Bodenseeseite wurde jedoch bei weitem nicht erreicht. Bei den am meisten befallenen Wirtspflanzenarten ergaben sich im 2003 die folgenden Befallszahlen: 4500 Apfelbäume in Ertragsanlagen, 1000 Birnenbäume in Ertrags-anlagen, 850 Apfelhochstämme, 4600 Birnenhochstämme, 1300 Weißdorn und 12000 m2 C. dammeri (Stand: 17. Dezember 2003). Je nach Status der betroffenen Gemeinden (befallsfreie Zone vs. Befallszone) wurden befallene Pflanzen jeweils gerodet (Tilgungsstrategie) oder situa-tionsgerecht saniert, d.h. Rodung oder Entfernung der befallenen Pflanzenteile (Eindämmungs-strategie: In jedem Einzelfall entscheiden die Kantonalen Behörden, mit dem Ziel, das Infek-tionspotenzial mit vertretbarem Aufwand so tief wie möglich zu halten). In der Westschweiz wurden zwar auf Cotoneaster erste Feuerbrandherde entdeckt, bei den rund 2000 ha Kernobstkulturen wurde er aber noch nicht festgestellt. Agroscope FAW Wädenswil, die Eidg. Forschungsanstalt für Obst-, Wein- Gartenbau unterstützt die Beratung und die Praxis mit einem Prognose- und Warndienst; zusätzlich bietet die FAW mit der Diagnose bei Feuerbrandverdachtsproben ihre Unterstützung an. Plantomycin ist in der Schweiz zur Bekämpfung des Feuerbrands nicht zugelassen. In der Schweiz wird bei der Bekämpfung des Feuerbrands nach wie vor viel Gewicht auf die präventi-ven Maßnahmen gelegt. Sanierungsmassnahmen wie Rodungen werden ergänzt durch finanzielle Abgeltungen durch den Bund und die Kantone. So können die Obstproduzenten bei starkem Feuerbrandbefall in Obstanlagen im Rahmen der bisher üblichen Abfindung für großen Er-tragsausfall entschädigt werden. Seit dem 1. Januar 2003 ist als weitere neue Maßnahme die Produktion, die Erzeugung, das In-verkehrbringen und die Einfuhr von Wirtspflanzen der Gattungen Cotoneaster und Stranvaesia (= Photinia davidiana und Photinia nussia) schweizweit verboten. Im Rahmen der Abstimmung der laufenden und geplanten Forschungsvorhaben und Untersu-chungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz hat die FAW in Laborversuchen Substan-zen und Antagonisten auf ihre Wirkung gegen den Erreger des Feuerbrandes (Erwinia amylo-vora) getestet. Im Weiteren hat die FAW im letzten Winterhalbjahr umfangreiche Monitoring-versuche bei einem befallenem Weißdorn (Crataegus) durchgeführt und die Ergebnisse unter www.feuerbrand.ch publiziert.