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Bezirksamt Lichtenberg BSM Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung mbH Sanierungsbeauftragte des Landes Berlin Bebauungsplan XVII-4 in den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain und Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg Bericht zur Betrachtung der Varianten der Regenwasserverbringung Berlin, 19. November 2014 IGB-Ingenieurbüro für Grundwasser und Boden GmbH Beethovenstraße 11, 12247 Berlin Tel: 030 / 76 68 77 - 40; Fax: 030 / 76 68 77 – 46

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Bezirksamt Lichtenberg

BSM

Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung mbH Sanierungsbeauftragte des Landes Berlin

Bebauungsplan XVII-4

in den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain und

Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg

Bericht zur Betrachtung der Varianten

der Regenwasserverbringung

Berlin, 19. November 2014

IGB-Ingenieurbüro für Grundwasser und Boden GmbH

Beethovenstraße 11, 12247 Berlin Tel: 030 / 76 68 77 - 40; Fax: 030 / 76 68 77 – 46

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Bebauungsplan XVII-4

Betrachtung der Varianten der Regenwasserverbringung

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IGB-Ingenieurbüro für Grundwasser und Boden GmbH

Beethovenstraße 11, 12247 Berlin Tel: 030 / 76 68 77 - 40; Fax: 030 / 76 68 77 – 46

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Bebauungsplan XVII-4

Betrachtung der Varianten der Regenwasserverbringung

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Inhalt

1 Vorbemerkung ................................................................................................................ 6

1.1 Grundlagenermittlung .............................................................................................. 6

1.1.1 Bebauungsplan ................................................................................................ 6

1.1.2 Altlastensituation .............................................................................................. 7

1.1.3 Baugrundsituation ............................................................................................ 9

1.1.4 Flächenermittlung ............................................................................................10

1.1.5 Berechnungsgrundlagen .................................................................................12

1.1.6 Hydraulische Bemessung ................................................................................14

2 Variantenbildung ...........................................................................................................15

2.1 Dezentrale Versickerung den Grundstücken zugeordnet ........................................15

2.1.1 Flächenversickerung .......................................................................................16

2.1.2 Versickerungsschächte ...................................................................................16

2.1.3 Versickerungsrigole .........................................................................................17

2.1.4 Versickerungsmulde ........................................................................................19

2.2 Kombinierte Variante aus Rigole, Mulde und Einleitung R-Kanal............................20

2.3 Zentrales Regenrückhaltebecken auf öffentlichen Flächen .....................................23

2.3.1 Variante gesamtes Netz ..................................................................................23

2.3.2 Variante RRB mit Versickerung ohne Straßenflächen .....................................25

2.4 Einleitung in die öffentlichen Regenkanalisation .....................................................27

3 Zusammenfassung der Varianten der Regenverbringung ..............................................28

3.1 Baugebiete MI1, MI2, MI3, WA1, WA2 und WA3 ....................................................28

3.2 Baugebiet MI5 ........................................................................................................29

3.3 Baugebiete MK1, MK2 und MI4 ..............................................................................29

3.3.1 Einleitung in den öffentlichen Regenwasserkanal ............................................29

3.3.2 Regenrückhaltebecken auf öffentlichen Flächen .............................................30

3.4 Ableitung Straßenflächen .......................................................................................30

4 Empfehlung Vorzugsvariante.........................................................................................31

5 Literatur .........................................................................................................................33

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Anlagen

Anlage 01 - Übersicht Entwässerungsgebiet

Anlage 02 - Altlastkarte

Anlage 03 - Versickerungsflächen

Anlage 04 - Versickerungsanlagen

Anlage 05 - Regenrückhaltebecken

Anlage 06 - Berechnung Schacht-Fläche-Mulde

Anlage 07 - Berechnung Rigolen

Anlage 08 - Berechnung Regenrückhaltebecken

Anlage 09 - Hydraulische Bemessung Straßenflächen

Anlage 10 - Hydraulische Bemessung MK1-MK2-MI4-Straßen

Anlage 11 - Hydraulische Bemessung RRB MK1-MK2-MI4-Straßen

Anlage 12 - Hydraulische Bemessung Versickerungsanlagen u RRB

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1 - Bebauungsplan ................................................................................................ 6 Abbildung 2 - Altlastensituation ............................................................................................. 7 Abbildung 3 – Flurabstände ..................................................................................................10 Abbildung 4 - Mindestabstand von Gebäuden ......................................................................11 Abbildung 5 - Versickerungsflächen .....................................................................................11 Abbildung 6 - Einbauhöhe Rigole .........................................................................................17 Abbildung 7 - Versickerungsrigole auf WA3 exemplarisch ....................................................18 Abbildung 8 - Grundlage Versickerungsmulde (Quelle: ATV 117/138) ..................................19 Abbildung 9 - Lage der Versickerungsrigolen exemplarisch..................................................21 Abbildung 10 - Lage der Versickerungsmulde exemplarisch.................................................21 Abbildung 11 - Fließschema Bau- u. Straßenflächen ............................................................22 Abbildung 12 - Fließschema RRB.........................................................................................24 Abbildung 13 - Lage RRB u. Versickerungsanlagen .............................................................25 Abbildung 14 - Fließschema RRB (2) ...................................................................................26 Abbildung 16 - Fließschema Straßenflächen ........................................................................27

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Bebauungsplan XVII-4

Betrachtung der Varianten der Regenwasserverbringung

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Tabellenverzeichnis

Tabelle 1 - Altlasten ............................................................................................................... 8 Tabelle 2 - Nutzbare Flächen ...............................................................................................12 Tabelle 3 - KOSTRA-DWD Daten .........................................................................................12 Tabelle 4 - Arten der Versickerungsanlagen und Einflüsse der auf die Bemessung .............13 Tabelle 5 - Bemessungsgrundlagen Regenrückhalteräume .................................................13 Tabelle 6 - Abschnitte ...........................................................................................................16 Tabelle 7 - Flächenbedarf .....................................................................................................16 Tabelle 8 - Flächenbedarf Rigole ..........................................................................................17 Tabelle 9 - Flächenbedarf Rigole nach Neukombination .......................................................18 Tabelle 10 - Lage der Versickerungsanlagen .......................................................................20 Tabelle 11 - Zusammenfassung Varianten Versickerung und Kanalisation...........................20 Tabelle 12 - Zusammenfassung Varianten Versickerung und RRB ......................................26 Tabelle 13 – Flächenbedarf für Versickerungsrigolen ...........................................................28

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1 Vorbemerkung

Für das über die Dachflächen im Bebauungsgebiet anfallende Regenwasser wurden Möglichkeiten zur Verbringung untersucht und bewertet. Schwerpunkt der Betrachtung lag im Bereich der dezentralen Versickerung, da dies im Textteil des Bebauungsplanes vorgegeben ist. Darüber hinaus wurde die Möglichkeit eines Regenrückhaltebeckens für eine zentrale Behandlung sowie eine kombinierte Variante aus Regenrückhaltebecken und Einleitung in den öffentlichen Regenwasserkanal betrachtet. Sofern es für die Beurteilung der jeweiligen Bemessungssituation von Bedeutung ist, wird die Straßenentwässerung in die Betrachtung mit einbezogen. Die Einflussfaktoren, denen in der Betrachtung eine hohe Gewichtung angerechnet wurde, sind die der Altlastsituation, der Zustand des Baugrundes, die Verbringungsmöglichkeiten sowie der Inhalt des Bebauungsplans selbst.

1.1 Grundlagenermittlung

1.1.1 Bebauungsplan

Abbildung 1 - Bebauungsplan

Die Art der Nutzung der Grundstücke untergliedert sich nach Vorgabe des Bebauungsplans XVII-4 in 3 allgemeine Wohngebiete (WA1-WA3), 5 Mischgebiete (MI1-MI5) sowie 2 Kerngebiete (MK1-MK2). In den Wohngebieten WA1-WA3 und dem Mischgebiet MI5 ist der Bau von Tiefgaragen vorgesehen. Im Bereich der Tiefgaragen ist von einem begrünten

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Dachaufbau auszugehen. Im Kerngebiet MK2 ist eine 20% begrünte Bedachung angenommen worden. In den restlichen Baugebieten ist die Ausführung von konventionellen Dachaufbauten anzunehmen.

1.1.2 Altlastensituation

In den Bereichen der Baugebiete WA1, WA2, WA3, MI1, MI2, MI3, MI5 und MK1 besteht der Verdacht auf Altlasten. Dies geht aus der Auskunft des Bodenbelastungskatasters nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) zur Altlastensituation im Bebauungsplanbereich XVIII-4 in Berlin Lichtenberg hervor. Auch die Nacherkundung des Flurstücks 17330 ergab eine Belastung der Fläche.

Abbildung 2 - Altlastensituation

Nach einer Sanierung des Bodens bleibt das Problem der Altlastensituation für das Grundwasser bestehen. Für die Einleitung von Niederschlagswasser in kontaminiertes Grundwasser bedarf es einer behördlichen Überprüfung. Die Wasserbehörde hat unter Vorbehalt der Versickerung von Niederschlagswasser zugestimmt, es ist jedoch vorab zu prüfen, in wieweit sich die Versickerung von Niederschlagswasser auf die vorhandene Grundwassersanierung im B-Plangebiet auswirkt. Zusammen mit der zuständigen Bodenschutzbehörde wird durch die Wasserbehörde nach Vorlage der Variantenbetrachtung

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zur Niederschlagsverbringung und der aktualisierten Altlastenbewertung eine endgültige Entscheidung getroffen.

Tabelle 1 - Altlasten

BBK- Nr.

Kategorie Zuständigkeit Branche Bewertung

6824 altlastenverdächtige Fläche

UAMT Lichtenberg

Eisenwerke, Kfz-Handel

Fläche hinsichtlich des Wirkungspfades Grundwasser vom Verdacht auf schädliche Bodenveränderungen befreit.

15019 Altlast UAMT Lichtenberg

Steinbearbeitung, Kfz-Werkwerkzeug

Nachweis von schädlichen Bodenveränderungen oder Altlasten.

15020 Verdachtsfläche UAMT Lichtenberg

unbekannte gewerbliche Nutzung

Anhaltspunkte für das Bestehen einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast. Fläche durch belastetes Grundwasser durchströmt.

6634 Altlast UAMT Lichtenberg

Gaswerk Teilsanierung erfolgt; weitere Anhaltspunkte für schädliche Bodenveränderung.

6829 schädliche Bodenveränderung

UAMT Lichtenberg

Bootshalle Nachweis von schädlichen Bodenveränderungen oder Altlast.

9558 Altlast SenStadtUm VII C

Herstellung von Elektrogeräten

Nachweis von schädlichen Bodenveränderungen oder Altlasten.

8567 Altlast SenStadtUm VII C

Glasherstellung Nachweis von schädlichen Bodenveränderungen oder Altlasten.

17330 schädliche Bodenveränderung

UAMT Lichtenberg

keine Angabe Nachweis einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast.

Auszug aus dem Bodenbelastungskataster

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1.1.3 Baugrundsituation

Betrachtet wurde die Baugrundsituation in Hinsicht auf eine Möglichkeit zur Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers. Maßgebend für die Versickerungsfähigkeit des Bodens sind der Durchlässigkeitsbeiwert und der Flurabstand.

Durchlässigkeitsbeiwert

Für die Versickerung von Niederschlagswasser ist eine der elementaren Einflussgrößen der Durchlässigkeitsbeiwert. Untersucht wurde die Baugrundsituation im Baugrundgutachten der GEOversal Ingenieurgesellschaft mbH vom 10.06.2013.

Die im Baugrundgutachten ermittelten Durchlässigkeitsbeiwerte schwanken zwischen 1,5 x 10-6 und 1,4 x 10-4 m/s. Unter Berücksichtigung eines Korrekturfaktors von 0,2 ergeben sich Bemessungs-kf-Werte von 3,0 x 10-6 m/s bis 2,8 x 10-5 m/s, womit diese Böden als bedingt versickerungsfähig gelten.

Eine Versickerung auf dem aktuell vorhandenen Bodenkörper ist angesichts des daraus resultierenden hohen Flächenbedarfs nicht zu empfehlen. Unsere Empfehlung liegt in einem Bodenaustausch im Umfeld der geplanten Versickerungsanlagen. Dies ermöglicht für die nachfolgenden Bemessungen einen geeigneten Boden mit einem Durchlässigkeitsbeiwert von 10-4 m/s anzusetzen.

Flurabstand

Eine Versickerung von Niederschlagswasser setzt neben einem durchlässigen Untergrund auch einen ausreichenden Abstand der Anlagen zum Grundwasser voraus. Der Flurabstand gewährleistet eine ausreichend lange Aufenthaltszeit des Niederschlagswassers im Boden. Ganzjährig ist ein Abstand zwischen Grundwasserspiegel und Unterkante Versickerungsanlage von 1 m zu gewährleisten.

Der Grundwasserspiegel im Bereich des Bebauungsplans schwankt zwischen 32,0 und 33,0 mNHN. Aufgrund der unterschiedlichen Geländehöhen im Bebauungsgebiet ergibt sich ein Flurabstand im Bezug zur Geländeoberkante von 1,4 und 2,8 m.

Die nachfolgende Abbildung zeigt die aus dem Baugrundgutachten der GEOversal Ingenieurgesellschaft mbH vom 10.06.2013 dokumentierten Grundwasserstände unter GOK.

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Abbildung 3 – Flurabstände

1.1.4 Flächenermittlung

Die für die Versickerung zur Verfügung stehenden Teilflächen begrenzen sich auf die Bebauungsgebiete WA1, WA2, WA3 und MI5. Aufgrund der Grundflächenzahlen von 0,83 bis 1,0 (Maß der baulichen Nutzung) sind die Flächen der Baugebiete MK2, MI4, MK1, MI1, MI2 und MI3 für eine Versickerung des anfallenden Regenwassers nicht geeignet.

Für die Betrachtung der versickerungsfähigen Flächen in den Baugebieten WA1, WA2, WA3 und MI5 wurden auf Grundlage des Arbeitsblatts DWA-A 138 die verfügbaren Flächen abzüglich des Sicherheitsabstandes zur geplanten Bebauung ermittelt.

Als Gründungssohle der geplanten Bebauung wurde, -da nach Aussage der Projektgruppe in der Altlastensitzung vom 19.08.2014,- keine Arbeiten im kontaminierten Grundwasser im Zuge der baubedingten Arbeiten ausgeführt werden sollen, die Ebene des Grundwasserspiegels angenommen.

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Abbildung 4 - Mindestabstand von Gebäuden

Die nachfolgende Abbildung zeigt die für die Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers zur Verfügung stehenden Flächen, bei einer Eindringtiefe des Fundaments von 1,4 m bis 2,8 m u. GOK.

Abbildung 5 - Versickerungsflächen

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Tabelle 2 - Nutzbare Flächen

Baugebiet Nutzbare Fläche

[m²]

MI5 ca. 2.040 WA1 ca. 120 WA2 ca. 313 WA3 ca. 149

1.1.5 Berechnungsgrundlagen

Bemessungsregenspende

Grundlage zur Mengenermittlung des anfallenden Niederschlagswassers ist die Bemessungsregenspende. Die entsprechenden Regendaten wurden KOSTRA-DWD entnommen. Die Lage des Bebauungsplans entspricht dem Feld Zeile 35 Spalte 63 der KOSTRA-Karte für eine Eintrittswahrscheinlichkeit von 1 x in 5 Jahren.

Tabelle 3 - KOSTRA-DWD Daten

Regendauer Berechnungsregen

D rD,5,0

min l/s*ha

5 285,0

10 213,8

15 175,3

20 150,0

30 117,9

45 90,8

60 74,6

90 54,3

120 43,4

180 31,7

240 25,4

360 18,5

540 13,6

720 10,9

1080 7,9

1440 6,5

2880 3,7

4320 2,9

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Bemessung der Versickerungsanlagen

Die Bemessung der Versickerungsanlagen erfolgte auf Grundlage des Arbeitsblatts DWA-A 138, Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser. Grundsätzlich wird die Bemessung der Anlagen durch folgende Faktoren beeinflusst:

Tabelle 4 - Arten der Versickerungsanlagen und Einflüsse der auf die Bemessung

Versickerungsanlage Einflüsse

Flächenversickerung

• versiegelte Fläche • Durchlässigkeitsbeiwert des Bodes • Bemessungsregenspende • Flurabstand • örtliche Gegebenheiten (verfügbare Fläche)

Versickerungsschächte

• versiegelte Fläche • Durchlässigkeitsbeiwert des Bodens • Abmessungen des Schachtbauwerks • Bemessungsregenspende • Flurabstand

Versickerungsrigole

• versiegelte Fläche • Durchlässigkeitsbeiwert des Bodens • Bemessungsregenspende • Gesamtspeicherkoeffizient des Rigolensystems • Bemessungsregenspende • Flurabstand

Versickerungsmulde

• versiegelte Fläche • Durchlässigkeitsbeiwert des Bodes • Bemessungsregenspende • Flurabstand • örtliche Gegebenheiten (verfügbare Fläche,

insbesondere verfügbare Breite)

Bemessung eines Regenrückhaltebeckens

Die Bemessung eines Regenrückhaltebeckens erfolgt auf Grundlage des Arbeitsblatts DWA-A 117, Bemessung von Regenrückhalteräumen. Grundsätzlich wird die Bemessung eines Regenrückhaltebeckens durch folgende Faktoren beeinflusst:

Tabelle 5 - Bemessungsgrundlagen Regenrückhalteräume

Anlage Einflüsse

Regenrückhaltebecken

• versiegelte Fläche • Bemessungsregenspende • örtliche Gegebenheiten (verfügbare

Fläche) • Drosselabfluss • Geometrie (Rechteckbecken,

geböschtes Becken) • Einstauhöhe • Entleerungszeit

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1.1.6 Hydraulische Bemessung

Die im Verlauf der Studie erarbeiteten Lösungsmöglichkeiten für die Verbringung des auf den Dach- und Straßenflächen anfallenden Niederschlagswassers werden hinsichtlich Ihrer technischen Durchführbarkeit unter Anwendung der hydraulischen Randbedingungen untersucht und bewertet. Die Ergebnisse werden als Fließschemata im Anhang ausführlich dargestellt.

Behandelt werden folgende Einleitungsvarianten:

• Einleitung in die öffentliche Regenwasserkanalisation der Anteile aus: - den Bauflächen MK1, MK2 und MI4 sowie den Straßenflächen, - der Straßenentwässerung,

• Einleitung in den Rummelsburger See mit den Anteilen aus: - allen Dach- und Straßenflächen des Plangebiets, - den Bauflächen MK1, MK2 und MI4 sowie den Straßenflächen, - den Bauflächen MK 1, MK 2 und MI 4

• Versickerung auf den Bauflächen MI5, WA1, WA2, WA3 • Kombination Versickerung-Einleitung in Rummelsburger See

In die Bemessung einbezogen werden die Bau- und Straßenflächen des Plangebiets mit Ausnahme der Promenade und der Grünflächen. Die Strukturierung des Entwässerungsgebiets erfolgt entsprechend den Einleitmöglichkeiten. Dadurch gliedert sich das Gebiet in einen westlichen Teil (Baugebiete MK2, MI4, MI5 und Planstraße 1) und in einen nördlichen Teil (Bauflächen MK1, MI1, MI2, MI3, WA1, WA2, WA3, die Planstraßen 2 und 3, sowie die Privatstraßen A, B und C).

Als Zufluss wird eine Bemessungsregenspende von r15,5 = 200 l/s*ha angesetzt [1]. Die überschlägliche Dimensionierung der Straßenkanäle erfolgt nach Prandtl-Colebrook [2] für k= 0,75 mm und I = 1:100.

Als Einleitmöglichkeiten in das öffentliche Entwässerungsnetz bieten sich von der Lage her ein R-Kanal DN 500 in der Kynaststraße und dessen Fortsetzung mit DN 600 bis DN 800 in der Hauptstraße an. Über die Aufnahmekapazität dieser Kanäle konnten die BWB bisher keine verbindlichen Aussagen machen. Per E-Mail vom 07.10.2014 wurde durch die BWB folgender Hinweis gegeben:

„Grundsätzlich erfolgt die Gesamtplanung des öffentlichen Regenwassernetzes für die

öffentlichen Straßen bei der BWB. Im Zusammenhang mit unserer Planung werden auch

erforderliche Abstimmungen mit der Senatsverwaltung von uns vorgenommen. Die

Erstellung dieser Gesamtplanung kann erst vorgenommen werden, wenn diese vom

Vorhabenträger finanziert wird und uns weitere Angaben zur Bebauung, zu Straßenhöhen

und Querschnitten vorliegen.“

Auf telefonische Nachfrage am 07.10.2014 teilte die BWB mit, dass bei der Neuerrichtung der Kanäle in der Hauptstraße, die Entwässerung des B-Plan-Gebietes XVII-4 nicht berücksichtigt wurde.

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Bebauungsplan XVII-4

Betrachtung der Varianten der Regenwasserverbringung

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Die zu entwässernden Verkehrsflächen des Plangebiets bestehen aus Plan- und Privatstraßen sowie aus der Promenade. Plan- und Privatstraßen werden als eine Entwässerungseinheit betrachtet. Die Promenade wird wegen ihres zu erwartenden wasserdurchlässigen Deckenaufbaus als nicht abflusswirksam angesehen.

Die Baugebiete MI5 und WA1, WA2 und WA3 bieten die Möglichkeit einer Versickerung auf den Bauflächen selbst. Dieser Umstand wird bei der folgenden Betrachtung berücksichtigt.

2 Variantenbildung

In den folgenden Abschnitten wurden unterschiedliche Varianten zur Verbringung des anfallenden Niederschlagswassers betrachtet. Das Augenmerk liegt in der Ausarbeitung eines ganzheitlichen Konzeptes der Niederschlagswasserverbringung der Flächen des Bebauungsplanes. Zunächst erfolgt die Betrachtung der dezentralen Versickerung je Grundstück. Als mögliche Systeme wurden Flächen-, Schacht-, Rigolen- und Muldenversickerung betrachtet. Da nicht jede verfügbare Fläche gleichermaßen geeignet ist um einer bestimmten Variante den Vorzug zu geben, erfolgte zusätzlich die Betrachtung einer kombinierten Variante zur Ausarbeitung eines flächendeckenden Konzeptes. Dieses Konzept besteht aus unterschiedlichen Komponenten, z.B. aus Versickerungsrigolen, einer Versickerungsmulde sowie der Einleitung des anfallenden Regenwassers in den vorhandenen Regenwasserkanal.

Darüber hinaus erfolgte die Betrachtung eines Regenrückhaltebeckens, zum einen für das gesamte Gebiet des Bebauungsplans, zum anderen innerhalb einer kombinierten Variante aus Regerückhaltebecken, Versickerungsrigole und Versickerungsmulde.

2.1 Dezentrale Versickerung den Grundstücken zugeordnet

Die nachfolgenden Bewertungen wurden für den Fall betrachtet, dass in den Bereichen der Versickerungsflächen ein Bodenaustausch mit gut versickerungsfähigem Boden (Mittelsand, kf = 10-4 m/s) der Güteklasse Z0 erfolgt. Da nicht alle Baugebiete über versickerungsfähige Flächen verfügen, erfolgt die Betrachtung in zusammengefassten Teilbereichen.

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Betrachtung der Varianten der Regenwasserverbringung

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Tabelle 6 - Abschnitte

Abschnitt Bebauungsgebiet Versickerungsfähige

Fläche

m² M1 MI4, MI5, MK2 ca. 2.040 M2 MI1, WA1, MK1 ca. 120 M3 MI2, WA2 ca. 313 M4 MI3, WA3 ca. 149

Im Folgenden werden die möglichen Versickerungsverfahren in Abhängigkeit einer technischen Realisierbarkeit beschrieben und bewertet.

2.1.1 Flächenversickerung

Die Tabelle 7 zeigt die Gegenüberstellung der benötigten Versickerungsfläche und der vorhandenen versickerungsfähigen Fläche, dabei werden verschiedene Baugebiete in verschiedene Abschnitte (M1-M4) eingeteilt.

Tabelle 7 - Flächenbedarf

Abschnitt Bebauungsgebiet Versickerungsfähige Fläche

Flächenbedarf

m² m² M1 MI4, MI5, MK2 ca. 2.040 4.597,5 M2 MI1, WA1, MK1 ca. 120 3.738,6 M3 MI2, WA2 ca. 313 2.017,9 M4 MI3, WA3 ca. 149 1.940,6

Wie aus den Berechnungen ersichtlich, ist die vorhandene versickerungsfähige Freifläche nicht ausreichend um das anfallende Regenwasser versickern zu können. Die Versickerung durch Flächenversickerung ist demnach für das gesamte Baugebiet ausgeschlossen.

2.1.2 Versickerungsschächte

Die nachfolgende Bemessung der Versickerungsschächte erfolgte für jedes Bebauungsgebiet mit der Option den Schacht in ein Gebiet zu legen, welches über eine versickerungsfähige Fläche verfügt.

Ermittelt wurde die benötigte Einstauhöhe für einen Sickerschacht mit einem Innendurchmesser von 2,4 m. Exemplarisch wurde die Einstauhöhe für den zu entwässernden Bereich des Baugebietes MI3 (mit der geringsten Fläche) über den Bemessungsregen ermittelt. Im Ergebnis liegt die erforderliche Einstauhöhe bei 8,63 m für einen 540 minütigen, 5 jährig wiederkehrenden Bemessungsregen.

Aufgrund des hohen Grundwasserspiegels unter GOK und der aus technischer Sicht unrealistischen Schachttiefen ist die Versickerung des Regenwassers mittels Versickerungsschächten ausgeschlossen.

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Eine Betrachtung der restlichen Baugebiete erfolgt aus diesem Grund nicht.

2.1.3 Versickerungsrigole

Für die Abschnitte M1-M4 wurde die benötigte Rigolenlänge ermittelt. Angesetzt wurde ein System aus Füllkörperrigole (Sickerblöcke) mit einer Breite von 0,8 m und Höhe von 0,66 m, welche in einer 2er-Reihe angeordnet werden. Daraus ergibt sich eine Rigolenbreite von 1,6 m. Das System wurde aufgrund des hohen Gesamtspeicherkoeffizienten und des damit geringen Flächenbedarfs sowie der Flexibilität in der Anpassung an die örtlichen Gegebenheiten gewählt. Angesetzt wurde die Bemessungsregenspende mit einer Jährlichkeit T=5 Jahren gem. ATV-138.

Für das betrachtete Rigolensystem ist eine Mindesthöhe von Oberkante Gelände zum anstehenden Grundwasser von 2,46 m zwingend erforderlich. Die Mindesthöhe setzt sich zusammen aus Überdeckung von 80 cm, der Rigolenhöhe von 66 cm und einem Flurabstand von 100 cm.

Abbildung 6 - Einbauhöhe Rigole

In der Tabelle 8 befindet sich eine Auflistung der benötigten Rigolenlängen für die Bemessungsabschnitte M1 bis M4

Tabelle 8 - Flächenbedarf Rigole

Abschnitt Bebauungsgebiet Versickerungsfähige Fläche

Rigolenlänge Flächenbedarf Rigole

m² m m² M1 MI4, MI5, MK2 ca. 2.040 - - M2 MI1, WA1, MK1 ca. 120 157,2 251,5 M3 MI2, WA2 ca. 313 84,8 135,7 M4 MI3, WA3 ca. 149 81,6 130,5

Bis auf die Bemessungsabschnitte M3 und M4, welche über ausreichend Fläche und den nötigen Flurabstand verfügen, ist aufgrund von erheblichen Mangel an Versickerungsfreiflächen, keine dezentrale Versickerung mit Versickerungsmulden den

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Grundstücken zugeordnet möglich. Daher wurden weitere Kombinationen betrachtet, u.a. in dem bei M2 die MK1 ausgeschlossen wird und M2, M3 und M4 neu miteinander kombiniert.

Tabelle 9 - Flächenbedarf Rigole nach Neukombination

Abschnitt Bebauungsgebiet Versickerungsfähige Fläche

Rigolenlänge Flächenbedarf Rigole

m² m m² M1 MI4, MI5, MK2, MK1 ca. 2.040 - - M2 WA1, ca. 120 43,3 69,24 M3 MI1, MI2, WA2 ca. 313 121,2 193,87 M4 MI3, WA3 ca. 149 81,6 130,5

Exemplarisch befindet sich in Abbildung 7 eine Möglichkeit zur technischen Ausführung einer Rigole mit dem ausgewählten Rigolensystem für den Abschnitt WA3.

Abbildung 7 - Versickerungsrigole auf WA3 exemplarisch

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2.1.4 Versickerungsmulde

Auf Grund des geringeren Flurabstands in den Baugebieten MI4 und 5, sowie MK2 und MK1 wurde als weitere Möglichkeit zur dezentralen Versickerung die Muldenversickerung betrachtet. Die maximale temporäre Einstauhöhe der Versickerungsmulde sollte weniger als 30 cm betragen. Eine oberirdische Zuleitung von den Gebäuden zur Versickerungsmulde ist auf Grund des geringen Flurabstands zwingend erforderlich. Aus technischer Sicht ist nur für das Baugebiet MI5 die Anordnung einer Versickerungsmulde empfehlenswert, da hier eine oberirdische Zuleitung realisiert werden kann, wodurch der Geländeeinschnitt und die damit verbundenen Sohltiefe möglichst gering bleibt.

Abbildung 8 - Grundlage Versickerungsmulde (Quelle: ATV 117/138)

Versickerungsmulden sind auf einer versickerungsfähigen, durch Bodenaustausch zu gewährleistenden Fläche herzustellenden. Hierzu eignet sich das Baugebiets MI5, da mit oberirdischen Zuleitungen ein ausreichender Flurabstand gewährleistet werden kann. Die Sohle der Mulde muss mindestens 1 m über GW liegen, daraus ergibt sich eine maximale Muldentiefe von ca. 0,4 m unter Gelände. Bei einem 60 minütigen, 5 jährig wiederkehrenden Bemessungsregen ergibt sich ein Flächenbedarf von 385 m² mit Abmessungen von 5,5 m Breite und 70 m Länge sowie einer temporären Einstauhöhe von 0,25 m.

Bei der Wahl einer Versickerungsmulde ist zu beachten, dass sich die Mulde und ihre oberirdischen Zuleitungen landschaftsgestalterisch in die Umgebung einfügen sollten.

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2.2 Kombinierte Variante aus Rigole, Mulde und Einleitung R-Kanal

Die bisherige Betrachtung der einzelnen Versickerungsmöglichkeiten lässt nur eine kombinierte Variante der Regenwasserbehandlung mit anderen Ableitungsmöglichkeiten zu.

Betrachtet wurde eine Variante aus Versickerungsrigolen, einer Versickerungsmulde und der Einleitung in den öffentlichen Regenwasserkanal. Hier wird das anfallende Niederschlagswasser der Baugebiete WA1, WA2, WA3, MI1, MI2 und MI3 über Versickerungsrigolen behandelt. Die Baugebiete MK1, MK2 und MI4 werden in das öffentliche Regenwassernetz eingespeist und das im Baugebiet MI5 anfallende Niederschlagswasser wird über eine Versickerungsmulde abgeleitet.

Tabelle 10 - Lage der Versickerungsanlagen

Behandlung Lage Baugebiet

Versickerungsrigole WA3 MI3, WA3 Versickerungsrigole WA2 MI2, WA2, MI1 Versickerungsrigole WA1 WA1 Versickerungsmulde MI5 MI5 Öffentlicher R-Kanal / MI4, MK1, MK2

Tabelle 11 - Zusammenfassung Varianten Versickerung und Kanalisation

Behandlung Lage Baugebiet Flächenbedarf Niederschlagsmenge bei 200 l/s*ha

m² m³/h

Versickerungsrigole WA3 MI3, WA3 rd. 131 Versickerungsrigole WA2 MI2, WA2, MI1 rd.194 Versickerungsrigole WA1 WA1 rd. 70 Versickerungsmulde MI5 MI5 ca. 385 Öffentlicher R-Kanal / MI4 116,64 Öffentlicher R-Kanal MK1 245,98 Öffentlicher R-Kanal MK2 220,97

Die Berechnungen befinden sich in der Anlage 8.

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Abbildung 9 - Lage der Versickerungsrigolen exemplarisch

Abbildung 10 - Lage der Versickerungsmulde exemplarisch

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Hydraulische Bemessung - Einleitung aus den Bauflächen MK1, MK2, MI4 sowie den

Straßenflächen

Abbildung 11 - Fließschema Bau- u. Straßenflächen

Die den R-Kanälen der BWB zuzuführenden Mengen betragen für:

- die Einleitstelle Kynaststraße (Einmündung Planstraße 1) 80 l/s, - die Einleitstelle Hauptstraße ( Einmündung Planstraße 2) 145 l/s, - die Einleitstelle Hauptstraße ( Einmündung Privatstraße C Nord) 108 l/s,

insgesamt also 333 l/s.

Die überschlägliche Ermittlung der Ableitkapazität des R-Kanals DN 600 zwischen den Schächten 15142 507 und 15131 519 ergibt 209 l/s. Das führt zu dem Ergebnis, dass die Aufnahme vorgenannter Einleitmengen in dem vorhandenen R-Kanalsystem nicht möglich sein wird.

DN 200 DN 600 Hauptstraße DN 600 DN 800

PS CN

MK 1 PS 2 MI 1 PS 2 PS BN MI 2 PS 2 MI 2 PS 2 MI 3 PS 2 PS 3

DN 500 PS 3

Kynaststraße PS A WA 1 PS BS WA 2 WA 2 PS CS WA 3

MI 4 PS 1 MK 2 PS 1

MI 5

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2.3 Zentrales Regenrückhaltebecken auf öffentlichen Flächen

Im Folgenden wurde eine Möglichkeit zur Behandlung des anfallenden Regenwassers untersucht, welche aus der Ausführung eines Regenrückhaltebeckens auf öffentlichen Flächen mit anschließender Einleitung des Regenwassers in den Rummelsburger See besteht. Hier kommen die Flurstücke 8079 und 8083 als zukünftige Promenade in Frage, da ein Eingriff in die geplante Grünfläche vom Bezirksamt und der Begründung zum Bebauungsplan abgelehnt wird. Betrachtet wurden Varianten für die Behandlung des über dem gesamten Baugebiet anfallenden Niederschlagswassers, sowie die Behandlung einzelner Baugebiete mit der zusätzlichen Einleitung ausgewählter Baugebiete in den öffentlichen Regenwasserkanal.

2.3.1 Variante gesamtes Netz

Um nicht in die Gestaltung der geplanten Grünanlagen einzugreifen wird empfohlen, ein unterirdisches Rechteckbecken unter der Promenade nahe den Einleitpunkten anzulegen.

Aus technischer Sicht steht einem Regenrückhaltebecken unter der Promenade nichts entgegen. Es gibt jedoch einige Punkte die die beachten sind:

Das Becken sollte eine möglichst zentrale Lage zwischen den Einzugsgebieten aufweisen. Dies dient einer sinnvollen Dimensionierung der Regenwasserleitungen, vor allem in Bezug auf die Länge der Leitungen. Von daher wäre eine zentrale Lage nahe den Einleitpunkten wünschenswert.

Aufgrund des bei 1,4 m unter GOK anstehenden Grundwassers im derzeitigen Planzustand ist zu beachten, dass sich das Regenrückhaltebecken im Grundwasser befindet und entsprechend gegen Auftrieb zu sichern ist. Auch ist zu beachten, dass im Zuge der Ausführungsarbeiten eine Maßnahme zur Grundwasserhaltung mit kontaminiertem Grundwasser realisiert werden muss.

Durch die relativ großen Längen der Zuleitungen, einer daraus resultierenden tiefen Einleithöhe unter GOK, gestaltet sich auch die Einleitung des anfallenden Regenwassers in den Rummelsburger See als technisch aufwendig, weil das im Regenrückhaltebecken befindliche Wasser auf Höhe des Oberflächengewässers zu heben ist. Dafür ist ein Einleitbauwerk mit integrierter Hebeanlage (z.B. durch Pumpen) von Nöten. Durch den Betrieb einer solchen Anlage fallen Betriebs und Wartungskosten an.

Sollte keine Möglichkeit bestehen, das über die Straßenflächen anfallende Regenwasser in den R-Kanal der BWB einzuleiten, ist bei der Einleitung in den Rummelsburger See über ein Regenrückhaltebecken zu beachten, für das möglicherweise zusätzliche behördliche Auflagen bezüglich der Rückhaltung absetzbarer und leichtflüssiger Stoffe zu beachten sind.

Zusätzlich müssen die anderen Versorgungsleitungen berücksichtig werden, insbesondere des S-Kanal als Freispiegelleitung mit den beidseitigen Hausanschlüssen. Bei Reparaturen an dem Becken muss gewährleistet sein, dass die Anlieger zu ihren Grundstücken gelangen können, ebenso wie die Feuerwehr. Eine derartige Anlage ist mit einem erheblichen

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planerischen und baulichen Aufwand verbunden. Daher liegt die Empfehlung des Bezirksamts Lichtenberg, Abt. Stadtentwicklung Straßen- und Grünflächenamt SGA II (Mail vom Herr Meier) bei der Ausführung einer anderen Variante, auch wenn „die Anlage eines

Regenrückhaltebeckens unter dem öffentlichen Straßenland, z.B. unter der Promenade

denkbar ist, wenn es zur Entwässerung der öffentlichen Fläche dient“.

Hydraulische Bemessung

Abbildung 12 - Fließschema RRB

Die Bemessungsregenspende variiert entsprechend den für die jeweilige Konfiguration zutreffenden Starkregenereignissen nach KOSTRA. [3]. Dementsprechend variieren auch die erforderlichen Speichervolumina.

Die Einleitmenge in den Rummelsburger See (Entleerung des RRB) wird mit über die Entleerungszeit konstant 37,7 l/s angenommen. Dies entspricht einer Einlaufgeschwindigkeit in den See von 30 cm/s

Die überschlägliche Dimensionierung der Straßenkanäle erfolgt nach Prandtl-Colebrook [2] für k= 0,75 mm und I = 1:200.

Der Bemessungsregen für diese Konfiguration beträgt r90,5 = 54,3 l/s*ha. Dem RRB werden 192 l/s zugeführt. Hieraus errechnet sich ein theoretisches Speichervolumen von 997 m³.

MK 1 PS 2 PS BN PS CN

MI 1 PS 2 MI 2 PS 2 MI 3 PS 2 PS 3

PS 3

PS A WA 1 PS BS WA 2 PS CS WA 3

RRB

MI 4 PS 1 MK 2 PS 1

Rummelsburger See

MI 5

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2.3.2 Variante RRB mit Versickerung ohne Straßenflächen

Die zweite Variante besteht in der Kombination von dezentralen Versickerungsanlagen in Form von Füllkörperrigolen und einer Versickerungsmulde mit der Ableitung des noch verbleibenden Niederschlagswassers in den Rummelsburger See. Auch hier gilt die Aussage des Bezirksamts Lichtenberg, Abteilung Stadtentwicklung wie oben beschrieben.

Abbildung 13 - Lage RRB u. Versickerungsanlagen

Aus technischer Sicht ist die Länge der Sammelleitungen zum Regenrückhaltebecken so kurz wie möglich zu dimensionieren, auch wenn dadurch eine ungünstige Lage im Bereich der Bebauung unter der Promenade entsteht. Der Grund ist das Erreichen einer möglichst flachen Zulaufhöhe im Regenrückhaltebecken, wodurch die damit verbundene Einbautiefe in das Grundwasser reduziert wird. Der Ablauf am Becken ist mittels Pumpen über eine Druckleitung mit dem Rummelsburger See zu verbinden, sodass ein Einbau tiefliegender Leitungen im Grundwasser vermieden und ein gewässerspiegelnaher Zulauf möglich ist. Die Pumpe ist so zu bemessen, dass ein Drosselabfluss von 37,5 l/s realisiert werden kann, um die zulässige Einleitgeschwindigkeit in den See von 0,3 m/s nicht zu überschreiten.

Exemplarisch für die Lage des Beckens im dargestellten Bereich unter der Promenade ergibt sich eine Höhe am Beckenzulauf von 1,20 m unter GOK, bedingt wird diese durch eine frostsichere Verlegung der Sammelleitung von 80 cm bereits zu Beginn der Leitung. Das Regerückhaltebecken dient der Niederschlagsbehandlung des über die Flächen MI4, MK1 sowie MK2 anfallenden Regenwassers. Das anfallende Niederschlagswasser der

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Baugebiete MI1, MI2, MI3, WA1, WA2, WA3 und MI5 wird wie in Abschnitt 2.1 beschrieben versickert.

Tabelle 12 - Zusammenfassung Varianten Versickerung und RRB

Behandlung Lage Baugebiet Flächenbedarf

Versickerungsrigole WA3 MI3, WA3 rd. 131 Versickerungsrigole WA2 MI2, WA2, MI1 rd.194 Versickerungsrigole WA1 WA1 ca. 70 Versickerungsmulde MI5 MI5 ca. 385

RRB Promenade MI4 kombiniert 72 RRB Promenade MK1 kombiniert 72 RRB Promenade MK2 kombiniert 72

Hydraulische Bemessung

Abbildung 14 - Fließschema RRB (2)

Für die zu entwässernden Dachflächen beträgt der Bemessungsregen r60.5 = 74,6 l/s*ha. Die dem RRB zuzuführenden Mengen betragen 95,6 l/s. Das zugehörige theoretische Speichervolumen beträgt 125 m³.

Die Einleitung des auf den Bauflächen des Plangebiets anfallenden Niederschlagswassers in den Rummelsburger See ist unter Vorschaltung eines Regenrückhaltebeckens für die untersuchte Konfigurationen möglich.

MK 1 PS 2 PS BN PS CN

MI 1 MI 2 PS 2 MI 3 PS 2 PS 3

PS 2

PS 3

PS A WA 1 PS BS WA 2 PS CS WA 3

Rigole Rigole Rigole

RRB

MI 4 PS 1 MK 2 PS 1

Rummelsburger See

MI 5

Mulde

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2.4 Einleitung in die öffentlichen Regenkanalisation

Alternativ zur den vorrangegangenen Möglichkeiten kann das anfallende Regenwasser in den öffentlichen Regenwasserkanal eingeleitet werden. Das Niederschlagswasserentgelt der Berliner Wasserbetriebe beläuft sich auf 1,825 €/m²/a.

Da bereits in der unter Kapitel 2.2 beschriebenen kombinierten Variante aus Rigole, Mulde und Einleitung R-Kanal ermittelt wurde, dass eine Einleitung partieller Bereiche des B-Plan-Gebietes (MK1,MK2, MI4 und Straßenflächen) nicht möglich ist, wird auf die ausführliche Darstellung zur Einleitung des gesamten Baugebietes in die öffentliche Entwässerung verzichtet. Maßgebend ist, dass die abzuleitende Menge von 618 l/s mit der Ableitkapazität des R-Kanals DN 600 zwischen den Schächten 15142 507 und 15131 519 von 209 l/s nicht vereinbar ist.

Im folgenden Abschnitt erfolgt eine hydraulische Betrachtung für die Situation zur Einleitung des über die Straßenflächen anfallenden Regenwassers. Die Situation der Einleitung aus den Bauflächen MK1, MK2 und MI4 wurde bereits in Abschnitt 2.3.2 durch Errichtung eines Regenrückhaltebeckens beschrieben.

Abbildung 15 - Fließschema Straßenflächen

Die den öffentlichen Regenwasserkanälen einzuleitenden Mengen betragen für

- die Einleitstelle Kynaststraße (Einmündung Planstraße 1) 26 l/s - die Einleitstelle Hauptstraße ( Einmündung Planstraße 2) 85 l/s, - die Einleitstelle Hauptstraße ( Einmündung Privatstraße C Nord) 108 l/s,

insgesamt 219 l/s.

Die überschlägliche Ermittlung der Ableitkapazität des R-Kanals DN 600 zwischen den Schächten 15142 504 und 15131 519 ergibt 209 l/s. Das führt zu dem Ergebnis, dass die Aufnahme vorgenannter Einleitmengen in das vorhandene R-Kanalsystem ohne Zwischenschaltung eines Regenrückhaltebeckens möglich sein müsste.

DN 200 DN 600 Hauptstraße DN 600 DN 800

PS CN

MK 1 PS 2 MI 1 PS 2 PS BN MI 2 PS 2 MI 2 PS 2 MI 3 PS 2 PS 3

DN 500 PS 3

Kynaststraße PS A WA 1 PS BS WA 2 WA 2 PS CS WA 3

MI 4 PS 1 MK 2 PS 1

MI 5

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Ggf. kann es bei Starkregenereignissen kurzzeitig zu Pfützenbildung an den Straßeneinläufen kommen.

3 Zusammenfassung der Varianten der Regenverbringung

Im folgenden Abschnitt werden für die jeweiligen Baugebiete die empfohlenen Varianten der Regenverbringung zusammengefasst und bewertet.

3.1 Baugebiete MI1, MI2, MI3, WA1, WA2 und WA3

Aufgrund des Maßes der baulichen Nutzung ist eine dezentrale Versickerung den einzelnen Grundstücken zugeordnet nicht möglich. Ratsam für die Baugebiete WA1, WA2, WA3, MI1, MI2 und MI3 ist eine paarweise Zusammenfassung wie in Abschnitt 2.1 und 2.2 beschrieben.

Tabelle 13 – Flächenbedarf für Versickerungsrigolen

Behandlung Lage Baugebiet Flächenbedarf

Versickerungsrigole WA3 MI3, WA3 ca. 131 Versickerungsrigole WA2 MI2, WA2, MI1 ca.194 Versickerungsrigole WA1 WA1 ca. 70

Bei dieser Variante kann das anfallende Niederschlagswasser der Baugebiete zwar nicht wie im Bebauungsplan angedacht dezentral den Grundstücken zugeordnet versickert werden, stellt aber in Anbetracht der geplanten Situation eine aus technischer Sicht unproblematische Lösung dar.

Einschränkungen für die Ausführung der Füllkörperrigolen gibt es durch das anstehende Grundwasser, sodass die Höhe der Rigole von 66 cm nicht überschritten werden sollte.

Zusätzlich bedarf es in den für die Versickerung vorgesehenen Gebieten eines Bodenaustausches, um die Versickerungsfähigkeit des Bodens zu gewährleisten und eine Verschleppung möglicher Kontaminationen aus dem vorhandenen Boden in das bereits belastete Grundwasser zu verhindern.

Die Versickerung soll im nahen Umkreis der laufenden Grundwassersanierung stattfinden. Inwieweit hierdurch eine Beeinflussung der Fassung des kontaminierten Grundwassers durch die hydraulische Sanierungsmaßnahme erfolgt, ist im Zuge der Genehmigung noch zu prüfen. Aus diesem Grund sollte die Versickerungsmaßnahme an dieser Stelle mit der Wasserbehörde und der Bodenschutzbehörde der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt abgestimmt werden.

Die benannte Lösung der Versickerung über Rigolen für die Baugebiete MI1-3 und WA1-3 entspricht dem Ziel des Bebauungsplanes eine Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers auf den Baugrundstücken durchzuführen.

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3.2 Baugebiet MI5

Starke Einschränkungen im Bereich der für die Versickerung zur Verfügung stehenden Freiflächen des Baugebietes MI5 gibt es bezüglich des anstehenden Grundwassers. Aus diesem Grund wird die Anordnung einer Versickerungsmulde empfohlen.

Bei einer Versickerungsmulde ist zu beachten, dass eine Abstimmung mit dem zuständigen Landschaftsplaner erfolgen sollte um eine ästhetische Einfügung der Mulde und ihrer oberirdischen Zuleitungen in das Landschaftsbild zu gewährleisten.

Zusätzlich bedarf es in dem für die Versickerung vorgesehenen Gebiet eines Bodenaustausches, um die Versickerungsfähigkeit des Bodens zu gewährleisten und eine Verschleppung möglicher Kontaminationen aus dem vorhandenen Boden in das Grundwasser zu verhindern.

Die benannte Lösung der Versickerung über eine Mulde für das Baugebiet W5 entspricht dem Ziel des Bebauungsplanes eine Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers auf den Baugrundstücken durchzuführen.

Eine ausführliche Beschreibung befindet sich in Abschnitt 2.1.4 und 2.2

3.3 Baugebiete MK1, MK2 und MI4

Für die Baugebiete MK1, MK2 und MI4 ist eine dezentrale Versickerung den Grundstücken zugeordnet nicht möglich.

Die Versickerung des über die Baugebiete anfallenden Regenwassers auf umliegenden Baugebieten ist aufgrund von Platzmangel, Leitungslängen sowie den Flurabständen ausgeschlossen.

Varianten, die aus technischer Sicht realisierbar sind, bilden sich zum einen aus der Einleitung in den öffentlichen Regenwasserkanal sowie die Einleitung über ein Regenrückhaltebecken in den Rummelsburger See.

3.3.1 Einleitung in den öffentlichen Regenwasserkanal

Zum derzeitigen Planungsstand gibt es keine konkrete Aussage darüber, wie viel Niederschlagswasser über die Kapazität des vorhandenen Regenwasserkanals abgeleitet werden kann, da das im Bebauungsplan ausgewiesene Gebiet zum Zeitpunkt der Herstellung nicht berücksichtigt wurde.

Die überschlägige Ermittlung in Abschnitt 2.2. ergab jedoch, dass eine Aufnahme von anfallendem Niederschlagswasser in den Baugebieten MK1, MK2 und MI4 in die vorhandene Regenkanalisation nur möglich ist, wenn der Abfluss aus den Plan- und Privatstraßen nicht berücksichtigt wird.

Da jedoch wie beschrieben die Auslastung der vorh. Regenkanalisation nicht bekannt ist, ist diese Lösung nur unter Vorbehalt zu betrachten.

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3.3.2 Regenrückhaltebecken auf öffentlichen Flächen

Nach Aussage des Bezirksamts Lichtenberg, Abteilung Stadtentwicklung, ist die Anlage eines unterirdischen Regenrückhaltebeckens auf öffentlichen Flächen, insbesondere unter der Promenade nur dann gestattet, wenn es der Entwässerung der öffentlichen Flächen dient, nicht aber für private Zwecke.

Des Weiteren ist die Anlage eines solchen Beckens mit erheblichem planerischem und technischem Aufwand verbunden. Zu beachten ist hier insbesondere die Lage des Beckens in kontaminiertem Grundwasser.

Da es auf Grund des hohen Versiegelungsgrades der Baugebiete MK1, MK2 und MI4 jedoch keine baugebietsbezogene Ausweichfläche gibt und die Grünflächen nicht belastet werden sollen, stellt die in Abschnitt 2.3 vorgestellte Lösung eines Regenrückhaltebeckens in der Promenade eine durchführbare Lösung da.

Diese Lösung ist mit der zuständigen Abteilung des Stadtplanungsamtes Lichtenberg zu besprechen und bei Beschluss der unteren Wasserbehörde zur Zustimmung der Ableitung in den Rummelsburger See zuzuleiten.

Des Weiteren ist in Anbetracht der Situation eine Abstimmung mit dem Bezirksamts Lichtenberg sowie den Berliner Wasserbetrieben von Nöten, da eine Regenwasserbehandlung der Baugebiete MK1, MK2 und MI4 bei Ablehnung des Regenrückhaltebeckens andernfalls nicht realisiert werden kann.

3.4 Ableitung Straßenflächen

Für die Straßenflächen im B-Plan-Gebiet ermöglichen die vorhandene Breite laut Begründung zum Bebauungsplan XVII-4 die Anordnung von Versickerungsmulden an den Verkehrsflächen. Jedoch wurde durch die Erschließungsplanung (Ingenieurgemeinschaft Setzpfand) die Versickerung über Mulden zugunsten einer besseren Parkraummöglichkeit durch ein geschlossenes Entwässerungssystem ersetzt.

„Die geschlossene Entwässerung nimmt in den vorgegeben Raumbreiten nur minimale

Flächen in Anspruch und gewährleistet damit eine optimale Flächenausnutzung für die

funktionalen Anforderungen der Nutzer. Die Leistungen für ihre Instandhaltung und Wartung

werden von den Berliner Wasserbetrieben realisiert und sind kostenseitig nicht vom Land

Berlin abzusichern.“ (Quelle: Erschließungsplanung und -vorbereitung, Rummelsburger Bucht – „An der Mole“, Vorplanung, Erläuterungsbericht vom 26.08.2013, Ingenieurgemeinschaft Setzpfand)

In Abschnitt 2.4 wird die prinzipielle Möglichkeit der Ableitung des Niederschlagswassers von den Straßenflächen in die öffentliche Kanalisation dargestellt.

Allerdings fanden auch hier bisher keine Abstimmungen mit dem Bezirksamts Lichtenberg sowie den Berliner Wasserbetrieben statt, sodass diese Möglichkeit zwar den Vorzug zu geben ist, jedoch eine eindeutige Klärung erst durch die BWB erfolgen muss.

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Sollte keine Möglichkeit bestehen, das über die Straßenflächen anfallende Regenwasser in den R-Kanal der BWB einzuleiten, ist bei der Einleitung in den Rummelsburger See über ein Regenrückhaltebecken zu beachten, dass vor dem Regenrückhaltebecken ein Absetzbecken sowie ggf. auf wasserbehördliche Anordnung ein Ölsammelraum anzuordnen ist. Evtl. sind zusätzliche Auflagen der Wasserbehörde möglich.

4 Empfehlung Vorzugsvariante

Um das im Bebauungsplan festgesetzte Ziel einer Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers auf den Baugrundstücken weitestgehend Folge zu leisten, ist die in Abschnitt 2.3.2 beschriebene Variante der Kombination aus Versickerung und Regenrückhaltebecken zusammen mit der in Abschnitt 2.4 beschriebenen Ableitung der Straßenflächen in die öffentliche Regenkanalisation zu empfehlen.

Eine Versickerung über Rigolen bzw. Mulden für die Baugebiete WA1, WA2, WA3, MI1, MI2, MI3 und MI5 ermöglicht so, dass über 2/3 der Baugebietsfläche gem. den Vorgaben des Bebauungsplanes über eine Regenverbringung auf der Fläche verfügen.

Die notwendigen Maßnahmen zum Herstellung eines versickerungsfähigen und unbelasteten Untergrunds sind hierfür zu gewährleisten, damit die vorbehaltliche Zustimmung der Wasserbehörde fortbesteht.

Für die Baugebiete MK1, MK2 und MI4 besteht keine Möglichkeit der Versickerung auf Grund der großflächigen Versiegelung auf den jeweiligen Baugebieten. Eine Ableitung in den Rummelsburger See über ein Regenrückhaltebecken ist dabei die bevorzugte Lösung, sollte keine Erweiterung der Ableitkapazität in der öffentlichen Regenkanalisation erfolgen.

Die Festlegung der Lage des Regenrückhaltebeckens zentral zwischen den abzuleitenden Baugebieten in der Promenade, ist innerhalb des Bezirksamtes Lichtenberg in der Abteilung Stadtplanung abzustimmen. Die zentrale Lage wird auf Grund einer reduzierten Einbautiefe in den Grundwasserleiter empfohlen.

Die Straßenflächen sind durch den Erschließungsplaner von der Versickerung zugunsten von Parkraum ausgenommen worden. Eine Ableitung in die öffentliche Regenkanalisation ist prinzipiell möglich und den Vorzug zu geben und sollte mit der BWB besprochen werden.

Sollte eine Ableitung in den R-Kanal für das anfallende Niederschlagswasser der Straßenflächen nicht möglich sein, bietet sich vorbehaltlich der wasserbehördlichen Zustimmung eine Erweiterung des Regenrückhaltebeckens mit Absetzbecken und ggf. Ölsammlung an.

Diese Möglichkeit der Straßenentwässerung ist nicht die Vorzugsvariante, ermöglicht jedoch eine Ableitung des kompletten Niederschlagswassers des Plangebiets unabhängig von den Berliner Wasserbetrieben.

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Wird eine Ableitung des Niederschlagswassers generell über ein in der Promenade gelegenes Regenrückhaltebecken durch das Stadtplanungsamt Lichtenberg abgelehnt und stimmen die BWB den einzuleitenden Mengen nicht zu, bzw. findet auch keine Erweiterung der Aufnahmekapazität der öffentlichen Regenkanalisation statt, kann eine Niederschlagswasserverbringung des gesamten Bebauungsplangebietes XVII-4 nicht realisiert werden.

Der vorliegende Bericht der Variantenbetrachtung der Regenwasserverbringung stellt die Entscheidungsgrundlage für die weitere Ausführung und Genehmigungen auf dem Plangebiet XVIII-4 dar. Eine Überarbeitung erfolgt nach einer Abstimmungsrunde mit dem AG und den beteiligten Behörden.

Abschließend wird eine Kostenschätzung der geplanten Maßnahmen erstellt.

Unterzeichnung: ..................................... .....................................

Dipl.-Geol. S. Schulze Dipl.-Ing. Dieter Schulze

Projektleiter Projektbearbeiter

…………………………. ………………………….

Viviane Bode M.Eng. Vincent Klotz

Projektbearbeiter Techniker/Datenerfassung

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5 Literatur

[1] Bplan-XVII-4_Bl1-2-140402 (Stand April 2014)

[2] Begründung XVII-4, EBB (Endfassung)_14.02.2013

[3] Gutachten zu den Unterbau- und Untergrundverhältnissen, Bebauung Rummelsburger Bucht, Neubau Planstraßen 2, C Nord und 3 sowie Privatstraßen A, B und C, GEOversal 10.06.2013

[4] Kartierung BWB, Hauptstr-Karlshorster Str. u. and. Str. – Rohrleitung

[5] Stellungnahme BWB Service, EBB XVII-4_22.04.2013

[6] Erläuterungsbericht -Gutachten zur Trassenführung einer Druckrohrleitung zur Ableitung der Trockenwetterabflüsse zwischen Ruschegraben und Marzahn-Hohenschönhausener-Grenzgraben, Ingenieurgesellschaft für Stadthydrologie mbH, März 2014

[7] Niederschlagswasserversickerung – Regelung im Bebauungsplan, SenStadtUm, Februar 2010

[8] Hinweisblatt –Einleitung in oberirdische Gewässer, SenStadtUm VIII D2, Februar 2013

[9] SenStadtUm VIII E3_IGS_Grundwasserstand, April 2013

[10] Arbeitsblatt DWA-A 138 - Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser, April 2005

[11] Arbeitsblatt DWA-A 117 - Bemessung von Regenrückhalteräumen, Dezember 2013

[12] Merkblatt DWA-M 153 - Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser, August 2007

[13] Arbeitsblatt DWA-A 118 - Hydraulische Bemessung und Nachweis von Entwässerungssystemen, März 2006

[14] Bezirksamt Lichtenberg von Berlin Abt. Stadtentwicklung Umwelt und Naturschutzamt Fachbereich Umwelt (06.11.2013): B-Plan Entwurf XIIVII-4 Ostkreuz

[15] Büro Siewert (29.09.2009): Bauvorhaben Neubau der Uferbefestigung Rummelsburger See – Westufer

[16] Grund+Boden Consulting Petra Laußat und Renate Sommerburg GbR (Aug. 2014): Untersuchungsergebnisse Kynaststraße 22/23 und Hauptstraße ½

[17] G + B Ingenieurbüro für Grundbau und Bodenmechanik Gerlach-Sommerfeld –Flemming GbR (Okt. 2014): Geotechnischer Bericht – Voruntersuchung

[18] Erschließungsplanung und ‐vorbereitung Rummelsburger Bucht (RuB) – „An der Mole“ Vorplanung Erläuterungsbericht, Ingenieurgemeinschaft Setzpfandt GmbH & Co. KG,

26.08.2013

[19] GWAC Gesellschaft für Wirtschafts- und Altlasten-Consulting mbH (15.03.2011): Städtebaulicher Entwicklungsbereich „ Berlin – Rummelsburger Bucht“ Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs XVII 4 – Teilbereich „ Südost“- Ermittlung von Maßnahmen und Kosten gemäß BauGB (Rückbau, Tiefenenttrümmerung und Bodensanierung)

[20] GWAC Gesellschaft für Wirtschafts- und Altlasten-Consulting mbH (14.07.2014): Städtebaulicher Entwicklungsbereich „ Berlin – Rummelsburger Bucht“ Geltungsbereich des

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Bebauungsplan XVII-4

Betrachtung der Varianten der Regenwasserverbringung

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Bebauungsplanentwurfs XVII 4 – Teilbereich „ Südost“- Ermittlung von Maßnahmen und Kosten gemäß BauGB (Rückbau, Tiefenenttrümmerung und Bodensanierung) für das Teilgebiet südlich der Planstraße 1

[21] KWS Geotechnik GmbH: Grundwassergleichenplan und tabellarische Zusammenstellung der Grundwassermonitoringergebnisse

[22] Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (2012): Auskunft aus den BBK nach Umweltinformationsgesetz (UIG) zur Altlastensituation im Bebauungsplanbereich XVII-4 in Berlin Lichtenberg

[23] UA Lichtenberg (20.8.2014): Auszug aus dem Bodenbelastungskataster Katasternummer 6829

[24] UA Lichtenberg (20.8.2014): Auszug aus dem Bodenbelastungskataster Katasternummer 6634

[25] UA Lichtenberg (20.8.2014): Auszug aus dem Bodenbelastungskataster Katasternummer 6824

[26] UA Lichtenberg (20.8.2014): Auszug aus dem Bodenbelastungskataster Katasternummer 15019

[27] UA Lichtenberg (20.8.2014): Auszug aus dem Bodenbelastungskataster Katasternummer 15020

[28] UA Lichtenberg (20.8.2014): Auszug aus dem Bodenbelastungskataster Katasternummer 15021

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Leitungen zur Rigolen- und Muldenversickerung

Kleinere Regenrückhaltebecken in den Bereichen MK1 und MK2+MI4

Regenrückhaltebecken zur Straßenentwässerung

alternative Lage des Regenrückhaltebecken zur Straßenentwässerung

Rohrleitungen zu den Regenrückhaltebecken und Ablauf in die Rummelsburger See

Alternativer Ablauf in die Rummelsburger See des Regenrückhaltebeckens zur Straßenentwässerung

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Leitungen zur Rigolen- und Muldenversickerung

Kleinere Regenrückhaltebecken in den Bereichen MK1 und MK2+MI4

Regenrückhaltebecken zur Straßenentwässerung

alternative Lage des Regenrückhaltebecken zur Straßenentwässerung

Rohrleitungen zu den Regenrückhaltebecken und Ablauf in die Rummelsburger See

Alternativer Ablauf in die Rummelsburger See des Regenrückhaltebeckens zur Straßenentwässerung

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Anlage 08 - Berechnung Regenrückhaltebecken

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Anlage 06 - Berechnungen Flächen/Schacht/Muldenversickerung

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Anlage 07 - Berechnung Rigolen

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Bebauungsplan XVII-4

Bericht zur Betrachtung der Varianten der Regenwasserverbringung14.11.2014

1 Einleitung in R-Kanal

1.3 Straßenentwässerung I = 1:100

DN 200 DN 600 85,2 l/s Hauptstraße DN 600 108,3 l/s DN 800

219,1 l/s

DN 300

MK 1 PS 2 DN 300 PS BN PS CN

15,4 l/s MI 1 PS 2 8,7 l/s MI 2 PS 2 MI 2 PS 2 10,1 l/s MI 3 PS 2 PS 3

23,5 l/s DN 150 12,4 l/s 12,9 l/s 22,5 l/s 17,6 l/s

61,1 l/s 37,6 l/s 12,4 l/s 12,9 l/s 73,3 l/s 50,7 l/s DN 150

DN 250 DN 150 DN 150 DN 300

DN 500 PS 3

Kynaststraße DN 150 WA 1 WA 2 WA 2 WA 3 33,1 l/s

PS A PS BS PS CS DN 200

8,7 l/s 16,47 l/s 12,1 l/s

DN 150 DN 150

MI 4 PS 1 MK 2 PS 1

9,9 l/s 15,7 l/s

15,7 l/s

25,7 l/s

DN 200 DN 150

MI 5

Anlage 09 - Hydraulische Bemessung Straßenflächen

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Bebauungsplan XVII-4

Bericht zur Betrachtung der Varianten der Regenwasserverbringung14.11.2014

1 Einleitung in R-Kanal

1.2 MK 1, MK2, MI4 + Straßenentwässerung

I = 1:100

DN 200 DN 600 145,0 l/s Hauptstraße DN 600 108,3 l/s DN 800

332,8 l/s

MK 1 PS 2 DN 400 PS BN DN 400 PS CN

59,9 l/s 15,4 l/s MI 1 PS 2 8,7 l/s MI 2 PS 2 MI 2 PS 2 10,1 l/s MI 3 PS 2 PS 3

23,5 l/s DN 150 12,4 l/s 12,9 l/s 22,5 l/s 17,6 l/s

61,1 l/s 37,6 l/s 12,4 l/s 12,88 l/s 73,26 l/s 50,73 l/s DN 150

DN 250 DN 150 DN 150 DN 300

DN 500 PS 3

Kynaststraße DN 150 WA 1 DN 150 WA 2 WA 2 DN 150 WA 3 33,1 l/s

PS A PS BS PS CS DN 200

8,7 l/s 16,47 l/s 12,1 l/s

MI 4 PS 1 MK 2 PS 1

9,9 l/s 53,8 l/s 15,7 l/s

69,5 l/s 69,5 l/s

79,5 l/s

DN 250 DN 250

MI 5

Anlage 10 - Hydraulische Bemessung MK1, MK2, MI4 u. Straßen

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Bebauungsplan XVII-4

Bericht zur Betrachtung der Varianten der Regenwasserverbringung14.11.2014

2 Einleitung in Rummelsburger See

2.2 MK1, MK2, MK4 + Straßenentwässerung

I = 1:200

MK 1 PS 2 PS BN PS CN

25,5 l/s 6,5 l/s 3,7 l/s 4,3 l/s

32,0 l/s MI 1 PS 2 DN 150 MI 2 PS 2 DN 150 MI 3 PS 2 PS 3

DN 250 10,0 l/s 10,8 l/s 9,6 l/s 7,5 l/s

10,0 l/s 51,37 l/s 31,18 l/s DN 150

DN 150 DN 300 DN 250

PS 3

PS A WA 1 WA 2 WA 3 14,1 l/s

3,7 l/s PS BS PS CS DN 200

7,0 l/s 5,1 l/s

DN 150

35,7 l/s 72,1 l/s

DN 250 DN 300

81,6 l/s 153,7 l/s RRB

DN 300 DN 400 501 m³

MI 4 PS 1 MK 2 PS 1

12,1 l/s 4,2 l/s 22,9 l/s 6,7 l/s

16,3 l/s 45,9 l/s 37,7 l/s DN 400

Rummelsburger See

DN 150 DN 200

MI 5

Anlage 11 - Hydraulische Bemessung RRB MK1, MK2, MI4 u. Straßen

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