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1 Bericht zur Situation der Landwirtschaft im Landkreis Märkisch – Oderland im Jahr 2017

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Bericht zur Situation der Landwirtschaft

im Landkreis Märkisch – Oderland im Jahr 2017

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Inhaltsverzeichnis

Seite

1. Landwirtschaftliche Bodennutzung 3

1.1. Anbaustruktur und Erträge 3

1.2. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen 8

1.3. Garten- und Obstbau 9

2. Tierproduktion 10

2.1. Milchproduktion 12

2.2. Schweineproduktion 12

2.3. Schaf- und Ziegenhaltung 13

2.4. Geflügelproduktion 13

2.5. Bienenhaltung 14

3. Gewässerschutz 15

3.1. Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen 15

3.2. Düngung 19

4. Cross Compliance 20

5. Einzelbetriebliche Investitionen 22

6. Förderung Ländlicher Raum 25

6.1. LEADER 25

6.2. Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ 30

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1. Landwirtschaftliche Bodennutzung

1.1. Anbaustruktur und Erträge

In der folgenden Tabelle sind die Anbauflächen der wichtigsten Kulturen des Jahres 2017

den Flächenanteilen von 2016 gegenüber gestellt worden (Daten aus der Agrarförder-

antragstellung 2017)

2016 in ha 2017 in ha

Winterweizen 32.824 34.316

Winterroggen 12.539 10.553

Wintergerste 10.216 10.755

Sommergerste 363 627

Wintertriticale 2.355 2.251

Körnermais 2.317 2.450

Summe 60.614 61.952

Getreide gesamt 62.765 64.694

Winterraps 20.708 18.580

Sonnenblumen 637 714

Ölsaaten gesamt 21.555 19.540

Erbsen 1.260 1.635

Lupinen 659 790

Eiweißpflanzen gesamt 2.498 3.017

Silomais 18.635 18.899

sonstiges Ackerfutter 5.523 5.976

Kartoffeln 103 80

Zuckerrüben 2.234 1.098

Hackfrüchte gesamt 2.444 1.178

aus Erzeugung genommene LN 3.319 3.351

Die in der Tabelle aufgeführten Gesamtzahlen (fett gedruckt) beziehen sich auch auf Kulturen, die nicht im Einzelnen aufgeführt wurden wie z. B. Sommerweizen.

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Die Fläche bei Winterroggen nahm erneut um circa 2.000 ha ab, ebenso die Anbaufläche

beim Winterraps. Hier spielten aber negative Witterungseinflüsse eine Rolle, die zu

Umbruch und Nachsaat von Sommerkulturen führten.

Der Mais insgesamt nimmt mittlerweile 17,5 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche ein.

Das ist nach wie vor nicht überproportional hoch, die Konzentration in der Nähe von

Biosgasanlagen und die großen Feldrandsilos machen sich aber im Landschaftsbild

deutlich sichtbar. Die großen Erntemengen im Jahr 2017 ließen auch die Transporte auf

den Straßen deutlich wahrnehmbar ansteigen.

Der positive Trend bei den Eiweißpflanzen wird in Zukunft sicherlich nur anhalten, wenn

die Betriebe auf den ökologischen Vorrangflächen hauptsächlich Gemenge anbauen und

auf die mechanische Unkrautbekämpfung umstellen. Chemische Mittel sind dort durch die

EU verboten worden.

Bei den Zuckerrüben war der deutliche Anbaurückgang abzusehen. Einige Betriebe liefern

ihre Rüben trotz der verschlechterten Rahmenbedingungen nach Könnern in Sachsen-

Anhalt, andere nach Anklam in Mecklenburg-Vorpommern. Eine dritte Gruppe setzt

neben der positiven Wirkung der Rübe als Vorfrucht für die folgende Kultur auch auf die

Vergärung in Biogasanlagen.

Die sonstigen Schwankungen im Anbauverhältnis bewegen sich in einem normalen

Rahmen.

Weitere interessante Anbauzahlen (in der Klammer der Anbau 2016) in ha:

Dinkel - 318 (364)

Hafer - 935 (990)

Sojabohnen - 36 (22)

Sudangras - 14 (14)

Hanf - 14 (22)

Kurzumtriebs- - 88 (97)

plantagen

Insgesamt stellt sich die landwirtschaftliche Nutzfläche (LN) in MOL 2017 (lt.

Agrarförderantragstellung 2017) wie folgt dar (in ha):

LN insgesamt: 127.544

dav. Ackerland (AL): 117.917

dav. Grünland (GL): 9.176

dav. Dauerkulturen: 408

dav. Sonstige: 43

Auf der folgenden Seite sind die Ergebnisse der Getreideproduktion veranschaulicht

worden:

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Ergebnisse der Getreideproduktion in Märkisch-Oderland

Fruchtart ME 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Durchschn.

2012-2016

Vergleich 2017

zu Durchschn.

2012-2016 in %

Wintergerste dt/ha 49,0 66,8 78,1 70,6 61,6 67,9 65,2 104

Winterroggen dt/ha 56,7 63,6 62,1 48,0 55,8 53,2 57,2 93

Winterweizen dt/ha 53,3 70,6 80,7 63,7 64,4 63,4 66,5 95

Wintertriticale dt/ha 51,6 61,1 64,7 48,8 53,5 50,1 55,9 90

Sommergerste dt/ha 46,4 45,2 55,8 33,1 46,4 46,4 45,4 102

Getreide gesamt dt/ha 53,3 67,1 75,2 60,1 61,5 61,8 63,4 97

Getreide Tt 278,8 405,8 435,6 356,8 358,5 351,9 367,1 96

Erträge Öko-Landbau 2017 Erträge Öko-Landbau 2016

Winterroggen 30,0 dt/ha Winterroggen 21,4 dt/ha

Winterweizen 31,5 dt/ha Winterweizen 25,5 dt/ha

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Aus der vorstehenden Übersicht geht hervor, dass die Getreideerträge in 2017 insgesamt

nur um ca. 3 % niedriger waren als im Mittel der letzten fünf Jahre. Das ist angesichts

der Wetterkapriolen (Dezember bis Mai relativ trocken, danach zu nass) und der doch

recht ungünstigen Erntebedingungen als positiv einzuschätzen.

Unser Landkreis ist im Vergleich zu anderen Regionen in Deutschland und auch

Brandenburg von großen Ertragseinbrüchen verschont geblieben.

Bis auf einige Rapsschläge kamen die Kulturen relativ gut über den Winter.

Die Getreidebestände entwickelten sich gut und der erste größere Starkregen am 01. Juli

konnte die gute Ernte der Wintergerste nur marginal negativ beeinflussen. Die weiteren

ständigen Regenfälle verursachten dann aber Nässeschäden, die Flächen waren zudem

nicht befahrbar und das Getreide insgesamt zu feucht. Das führte wiederum zu Ernte-

und Qualitätsverlusten sowie zu erhöhten Trocknungskosten. Auch der damit

einhergehende erhöhte Unkrautdruck trug nicht unbedingt zu einer Verbesserung der

Situation bei.

Letztlich fielen laut Deutschem Wetterdienst in Brandenburg allein in den Monaten Juni

und Juli im Durchschnitt 400 mm Niederschlag.

Da die Erzeugerpreise weitestgehend auf dem niedrigen Niveau von 2016 verharrten,

fällt das Fazit der Getreideernte 2017 eher ernüchternd aus.

Vergleich der Erträge ausgewählter Kulturen in dt/ha (konventionell) 2017

Deutschland * Brandenburg Märkisch-

Oderland

Winterweizen 77,0 63,2 63,4

Winterroggen 50,1 40,5 53,2

(* vorläufige Zahlen lt. Erntebericht BMEL)

Im Öko-Landbau sind die Erträge bei Winterweizen und Winterroggen im Landkreis im

Vergleich zu 2016 sogar gestiegen. Das hat aber eher statistische Ursachen. 2016

ernteten einige Referenzbetriebe nur sehr bescheidene 14 – 16 dt/ha Winterroggen.

Dieser Flächenanteil betrug aber ca. 40 % der Gesamtanbaufläche. Dagegen baute 2016

ein sehr leistungsstarkes Unternehmen überhaupt keinen Winterweizen an. Beides

zusammen genommen lässt die Statistik deshalb in einem etwas anderen Licht

erscheinen.

Vergleich der Erträge wichtiger weiterer Kulturpflanzen 2016 und 2017

und im Vergleich zum 5-jährigen Mittel 2012-2016 in Märkisch-Oderland

Fruchtart ME 2016 Durchschnitt

2012-2016

2017

Winterraps dt/ha 25,7 34,4 25,4

Körnersonnenblumen dt/ha 26,3 23,7 20,1

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Zuckerrüben dt/ha 661,0 627,8 671,2

Silomais dt/ha 396,3 370,7 446,1

Körnermais dt/ha 105,1 92,6 114,2

Die deutlich negative Entwicklung beim Raps setzt sich unvermindert fort. Die Kultur

bewegt sich inzwischen am Rande der Wirtschaftlichkeit. Neben den sicherlich nicht

optimalen Wuchsbedingungen vermutet der Berufsstand als Ursache auch die massive

Einschränkung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln und den damit verbundenen

Druck durch Schadinsekten. Sicherlich würde hier aber auch die konsequente Einhaltung

einer dreijährigen Anbaupause helfen.

Mit Ausnahme der Sonnenblume profitierten die übrigen späten Kulturen von der

feuchten Witterung.

Sowohl bei Silo- als auch bei Körnermais wurde in unserem Landkreis so viel geerntet

wie niemals zuvor.

Die Lagerkapazitäten insbesondere für den Energiemais sind damit aber weitgehend

ausgereizt und seit Einführung der neuen Verordnung über Anlagen zum Umgang mit

wassergefährdenden Stoffen (AwSV) im August 2017 dürfen Feldrandsilos sowieso nur

noch für maximal sechs Monate betrieben werden. Neue Investitionen in Lagerbehälter

werden deshalb kaum zu umgehen sein. Darauf wird in Pkt. 3. des Berichtes noch näher

eingegangen.

Bei den Zuckerrüben konnten die Landwirte insgesamt zufrieden sein.

Trotz der vorgenannten Ausführungen muss aber ausdrücklich darauf hingewiesen

werden, dass im Einzelfall Landwirtschaftsbetriebe auch in Märkisch-Oderland durch die

regional aufgetretenen Fröste im April und die Starkniederschläge im Sommer massiv

geschädigt worden sind. Um diese Folgen für die betroffenen Betriebe in ganz

Brandenburg abzufedern, hat das Landwirtschaftsministerium mit Datum vom 27.11.

2017 die „Richtlinie des Landes Brandenburg für die Gewährung von Zuwendungen zur

Bewältigung von Schäden aufgrund widriger Witterungsverhältnisse im Jahr 2017 für

landwirtschaftliche und gartenbauliche Unternehmen“ auf den Weg gebracht. Es muss

aber eine Einkommensminderung von 30 % vorliegen, bezogen auf den durchschnittlich

erzielten Naturalertrag der letzten drei Jahre. Hier spielt daher auch der jeweilige

Erzeugerpreis mit eine Rolle. In Abhängigkeit vom vorhandenen Versicherungsschutz des

Betriebes für klimatische Risiken kann ein Zuschuss von bis zu 80 % der förderfähigen

Einkommensminderung gewährt werden. Die Bagatellgrenze beträgt 2.500 €. Allerdings

bleiben die Schäden des Sturmtiefs Xavier im Obstbau außen vor, es werden nur

Einbußen erstattet, die durch den Frost im April 2017, durch erhebliche

Niederschlagsdefizite im Frühjahr (trifft für unseren Landkreis nicht zu) und wegen der

langanhaltenden Niederschläge in Juni und Juli entstanden sind.

Die Bewilligung der Anträge erfolgt durch die ILB. Eine vorherige Plausibilitätsprüfung der

betrieblichen Angaben führt das Landwirtschaftsamt durch. Die hohen Hürden für diese

Förderung wirkten sich auf die Zahl der Anträge aus.

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In unserem Landkreis stellten daher nur 13 Unternehmen einen Förderantrag. Das ist im

Vergleich zu den 350 Haupterwerbsunternehmen und 268 Nebenerwerbsbetrieben des

Landkreises nur eine verschwindend geringe Anzahl.

Die damit beanspruchte Fördersumme, also 80 % der Einkommensminderung, beläuft

sich auf 1.002.967,56 €.

1. 2. Agrarumwelt-und Klimamaßnahmen

Die Förderperiode des Kulturlandschaftsprogramms (KULAP) hat inzwischen ihre Halbzeit

überschritten. Dies hat Konsequenzen für die Landwirte, so können nur noch Neuanträge

für die Förderprogramme Moor schonende Stauhaltung (FP 830), Pflege extensiver

Obstbestände (FP 850) und Ökologischer Landbau (FP 880) gestellt werden. Daraus

folgt, dass die Anzahl der Neuanträge für 2018 deutlich gesunken ist. Auch die

Erweiterungsanträge gehen zurück, da diese nur in den ersten zwei Jahren nach

Verpflichtungsbeginn möglich sind. Viele Antragsteller beteiligen sich aber seit dem

Beginn der Förderperiode im Jahr 2015.

Die Anzahl der Anträge auf Förderung des Ökologischen Landbaus nahm leicht zu und

liegt für 2017 bei 53. Für 2018 sind inzwischen zwei weitere Neuanträge gestellt worden.

Das Niveau hinsichtlich des Flächenanteils bewegt sich nach wie vor unterhalb von 5 %.

Zahlungen für den Verpflichtungszeitraum 01.01.2016 -

31.12.2016

Förderprogramm Anzahl

Anträge EURO

KULAP 2014 123 1.748.656

Art. 30 (NATURA 2000 Gebiete) 30 174.175

Summe 153 1.922.831

Entwicklung Förderung des Ökologischen Landbaus 2010 bis 2017

Jahr LN Kreis Öko Fläche % an LN Anzahl Ökobetriebe

2010 124.979 5.594 4,48 42

2011 125.667 5.879 4,68 42

2012 125.660 5.814 4,63 42

2013 125.426 5.184 4,13 40

2014 127.302 5.748 4,52 42

2015 127.738 5.201 4,07 43

2016 127.281 5.505 4,33 48

2017 127.544 6.228 4,88 53

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1.3. Garten-und Obstbau

Obstbau

Wie auch die Landwirtschaft hatte der Obstbau dieses Jahr stark mit den widrigen

Witterungsverhältnissen zu kämpfen. Besonders die Spätfröste Mitte April haben zu

großen Ertragseinbußen geführt. Aber auch der Hagel im Sommer und der Sturm Xavier

Anfang Oktober machten den Obstbauern das Leben schwer und führten bei allen

Kulturen zu teils großen Ertragseinbußen. So kam es bei den Süßkirschen und

Sauerkirschen in unserer Region größtenteils zum Totalausfall der Ernte. Auch die

Pflaumen zeigten durch den Blütenfrost Ertragseinbußen. Im Betrieb Obstgut Franz

Müller beschädigte der Hagel dann auch noch die wenigen tragenden Sorten. Das

Apfelanbaugebiet Wesendahl als eines der größten in Brandenburg war durch den

Spätfrost weniger stark betroffen als andere Regionen in Deutschland, da die

Entwicklung der Blüte noch nicht so weit vorangeschritten war. Besonders Betriebe mit

Frostschutzberegnung profitierten. So rechnete die BB Obst GmbH je nach Sorte und

Standort mit nur ca. 20 % weniger Ertrag. Allerdings sorgte auch hier der Hagel für

Schäden, die teilweise erst bei der Sortierung auffallen. Dann zog auch noch das

Sturmtief Xavier am 5.10.2017 über Brandenburg. Sorten die bis dahin nicht abgeerntet

waren, zeigten starke Schäden. Neben den Früchten selbst wurden auch teilweise die

noch nicht abgeernteten Bäume aufgrund des hohen Fruchtgewichtes geschädigt. Durch

die deutschlandweit geringe Apfelernte konnten die Anbauer immerhin einen deutlich

gestiegenen Apfelpreis erzielen. Laut EU Apple Dashboard Report lag der Preis im Mittel

bei 90 Cent/kg im November und damit 117 % über dem 5 Jahres Durchschnitt. Auch

der Preis für Industrieäpfel stieg. Trotzdem war es für viele Betriebe nicht möglich, den

Verlust ausgleichen, da die Ernte einfach zu gering ausfiel.

Gemüseanbau

Gemüsebauern im Freiland (2.165 ha) mit einem breiten Anbauspektrum konnten eine

gute Ernte bestätigen. Die feuchte Witterung im Juni führte zwar zu vermehrten

Pilzkrankheiten wie Fäulnis im Salatanbau sowie einer schlechten Befahrbarkeit der

Bestände. Allerdings betraf dies nur einen Teil der Kulturen und die milde Witterung im

Oktober führte dann zu einer verlängerten Ernteperiode. So waren die Erträge übers Jahr

betrachtet gut. Zu beachten ist allerdings, dass ein Großteil von Erbsen und Bohnen im

Rahmen des Greening auf den ökologischen Vorrangflächen für die Herstellung von

Futtermitteln angebaut wird.

Auch der Anbau unter Glas (insgesamt 12,4 ha) fiel zufriedenstellend aus und erreichte

das Niveau des letzten Jahres. Durch die große Marktmacht des

Lebensmitteleinzelhandels ist der Preisdruck auf die Erzeuger aber weiterhin sehr hoch.

Außerdem erweist es sich für die Betriebe als zunehmend schwierig, geschultes Personal

zu finden. Zudem schränken eine fehlende Infrastruktur, wie bspw. ein Maschinenring

oder eine Weiterverarbeitung der Produkte, die Entwicklung der Gemüseproduktion ein.

Auf dieses grundsätzliche Problem der fehlenden Verarbeitung und Veredlung in

Märkisch-Oderland ist auch an anderer Stelle wiederholt hingewiesen worden.

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2. Tierproduktion

Trotz großzügigem Ansatz der Tierbestandszahlen im Verhältnis zur landwirtschaftlichen Nutzfläche des Landkreises kommt Märkisch-

Oderland auf einen durchschnittlichen GV-Besatz von lediglich 0,46 GV/ha.

Die Entwicklung der für unseren Landkreis wichtigsten Tierproduktionszweige geht aus der nachfolgenden Tabelle hervor:

Entwicklung der gemeldeten Tierbestände im Landkreis

Stand: Januar 2018

Tierart 2013

Stück

2014

Stück

2015

Stück

2016

Stück

2017

Stück

2017 zu 2016

in %

Rinder 25.676 28.003 27.175 24.688 24.748 100

dav. Milchkühe 9.071 8.579 8.964 8.101 8.045 99

dav. Mutterkühe 2.953 3.091 2.609 2.816 2.694 96

Schweine 79.714 86.556 106.890 107.653 112.224 104

dav. Sauen 12.081 *- 12.444 11.989 13.170 110

Schafe u. Ziegen 17.600 19.635 20.262 19.379 15.978 82

dav. Mutterschafe 14.007 15.053 15.615 11.921 11.417 96

Pferde 3.766 3.922 3.936 4.122 4.324 105

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Geflügel 1.893.765 2.001.642 2.030.814 1.892.113 1.985.818 105

dav. Puten 264.881 247.497 261.375 278.390 333.256 120

dav. Enten 762.231 751.068 687.254 514.906 503.759 98

dav. Hühner 849.941 1.000.599 1.082.185 1.079.775 1.129.832 105

(Quelle: Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt;

* - Die Zahl für die Sauen wurde 2014 nicht erfasst)

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Die unterschiedlichen Entwicklungen bei einzelnen Produktionsrichtungen sind auffällig.

Während es bei der Anzahl der Schweine und auch der Pferde seit Jahren kontinuierlich

bergauf geht, muss bei den für die Erhaltung der Kulturlandschaft so wichtigen Schafen

(Ziegen machen nur ca. 7 % aus) seit 2015 ein Rückgang und im Vergleich zum Vorjahr

sogar ein deutlicher Einbruch konstatiert werden. Die Milchproduktion hat sich etwas

gefangen, durch die deutlich gestiegenen Milchauszahlungspreise auf bis zu 40 ct/kg

Milch wurde der abfallende Trend erst einmal gestoppt. Es ist aber zu befürchten, dass

mittelfristig weitere Tierhalter die Milchproduktion aufgeben. Beim Geflügel werden die

Rückgänge in der vor allem im Oderbruch traditionellen Entenproduktion durch die

Aufstockung bei der Hähnchenmast und eine Zunahme der Putenproduktion mehr als

ausgeglichen. Die Verringerung der Mutterkuhbestände um 4 % ist ein weiteres

Alarmzeichen in Richtung der Politik. Wenn in der Schaf- und Mutterkuhhaltung keine

ausreichenden Gewinne erwirtschaftet werden können, muss mit einer zunehmenden

Verbuschung der Offenlandschaften gerechnet werden, was nach gegenwärtigem

Kenntnisstand nicht im Interesse von Natur- und Landschaftsschutz sein kann.

Die Pferdehaltung hat sich in Märkisch-Oderland zu einem stabilen Wirtschaftsfaktor

entwickelt. Sie schafft Arbeitsplätze, stellt eine nicht zu unterschätzende

Einkommensquelle für Landwirtschaftsbetriebe und gewerbliche Pferdehalter dar und

bietet vielen Kindern und Jugendlichen eine sinnvolle Freizeitalternative.

Im Landwirtschaftsbericht 2016 ist die Erstellung eines brandenburgischen

Tierschutzplanes erwähnt worden. Im Verbund mit dem inzwischen offiziell beim Land

angesiedelten Tierschutzbeauftragten soll dieser zu einer artgerechten Tierhaltung

führen.

Der Entwurf des Tierschutzplanes liegt seit 15.12.2017 vor und bedarf nun weiterer

intensiver Diskussionen. Unabhängig von der Endfassung des Berichtes, auf die man sich

letztlich verständigt, muss aber deutlich herausgestellt werden, dass die Maßnahmen

zusätzliches Geld kosten werden. Laut Entwurf des Tierschutzplanes (Intranetauftritt des

MLUL, S. 150 des Planes) entstehen allein bei der Einführung des bundesweiten

staatlichen Tierwohllabels, worauf der brandenburgische Plan sich bezieht, bei einem

Mastschwein Mehrkosten von 27,70 € und 28,5 ct/kg Schlachtgewicht. Bricht man den im

Planentwurf benannten notwendigen Mehrerlös von 13,8 Mio € pro Jahr für ganz

Brandenburg auf unseren Landkreis herunter, ergeben sich damit notwendige Erlöse von

ca. 690.000 €. Der zusätzliche Bedarf an Investitionen und Arbeitskräften ist hier noch

nicht enthalten.

Ohne ein wirkliches Umdenken bei Verbrauchern und Lebensmitteleinzelhandel ist die

Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Tierproduktion auf Dauer kaum zu erhalten.

2.1. Milchproduktion

Die Jahresleistung der sich in der Milchleistungsprüfung beim Landeskontrollverband

befindlichen Kühe des Landkreises Märkisch-Oderland betrug im Milchwirtschaftsjahr

2016/2017 9.558 kg. Das sind rund 150 kg weniger als im vorangegangenen Zeitraum.

Dabei spielte sicherlich der Ausstieg von leistungsstarken Betrieben eine Rolle. Der

Landesdurchschnitt lag bei 9.477 kg.

Nur noch 22 Betriebe halten in Märkisch-Oderland Milchkühe. 3 davon weisen mehr als

nur einen Standort auf. Die Unternehmen liefern Rohmilch mit überwiegend sehr guter

Qualität an Molkereien und Milchhändler in Brandenburg, Berlin, Sachsen und

Mecklenburg-Vorpommern.

2.2. Schweineproduktion

Der Anstieg bei den im Landkreis gehaltenen Schweinen hängt sowohl mit den

Investitionen in eine moderne Sauenhaltung als auch mit weiter steigenden

Zuchtleistungen zusammen. Wegen der doch etwas höheren Preise im Vergleich zu 2016

stallten einige Unternehmen auch wieder zusätzliche Schweine in ursprünglich leer

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gestandenen Ställen ein. Die notwendigen Reaktionen auf das Tierwohllabel und den

brandenburgischen Tierschutzplan werden nicht lange auf sich warten lassen. Auch die

verschärften Regelungen zu den Kastenständen in der Sauenhaltung führen zumindest

mittelfristig zu einem weiteren Investitionsbedarf.

Als ein zunehmendes Problem entwickelt sich langsam aber stetig die Thematik rund um

die Afrikanische Schweinepest (ASP). Eine sprunghafte Übertragung der Seuche aus

einem befallenen osteuropäischen Gebiet nach Deutschland wäre ein Horrorszenario.

Unabhängig von den wachsenden Anstrengungen der Jägerschaft, die für eine

Übertragung auf Hausschweinbestände prädestinierte Wildschweinpopulation zu

minimieren, müssen alle Schweinehalter für eine maximale Hygiene einschließlich

Betretungsverbote Unbefugter sorgen.

Extensivrassen sollten sicher eingezäunt sein. Eine umfangreiche Informationskampagne

des Bundeslandwirtschaftsministeriums, die insbesondere osteuropäische LKW-Fahrer

zum Ziel hat, läuft schon seit einigen Monaten entlang der Autobahnen.

Ein Ausbruch der ASP hätte verheerende wirtschaftliche Folgen, da auch gesunde

Bestände aus befallenen Ländern faktisch nicht exportiert werden können.

2.3. Schaf- und Ziegenhaltung

Den Rückgang bei den Schafen muss man schon als besorgniserregend einstufen. Ohne

die öffentlichen Mittel aus dem Vertragsnaturschutz und dem Kulturlandschaftsprogramm

kann dieser Tierproduktionszweig nicht überleben. Positiv anzumerken ist, dass diese

Mittel aus beiden Töpfen inzwischen kontinuierlich und verlässlich abfließen. Das ist auch

notwendig, denn die relativ niedrigen Vermarktungserlöse über das Fleisch und die

faktisch nicht vorhandenen Erlöse bei der Wolle reichen für schwarze Zahlen in der

Buchführung nicht aus. Eine zunehmende Bedeutung hat auch für unsere heimischen

Schäfer das Ende des Fastenmonats Ramadan, dann steigen die Verkäufe sprunghaft an.

Die Direktvermarktung ist dabei ein möglicher Mosaikstein in der betrieblichen Planung.

Wenn dann aber im Supermarkt ein Kilogramm neuseeländisches Lamm, im März 2016

eingefroren und bis 30.06.2018 haltbar, für 9,99 €/kg angeboten wird, hilft die beste

Vermarktungsstrategie einheimischer Schafzuchtbetriebe nicht weiter.

Darüber hinaus bleibt der Wolf ein vor allem emotional alles überragendes Thema bei den

Schaf- und Ziegenhaltern.

Ende des Jahres hatte der Minister die in einigen Punkten angepasste brandenburgische

Wolfsverordnung unterschrieben. Ein Kritikpunkt des Berufsstandes betrifft die

Weidezäune. Ein Mindeststandard für wolfssichere Zäune (Anlage zu § 4 Abs. 2

BbgWolfV) fordert eine Mindesthöhe von Elektrozäunen von 1,20 m Höhe. Damit steigen

sowohl der Aufwand beim Aufbau als auch die Windanfälligkeit des Zaunes. Ein weiteres

Problem sind die laufenden Kosten von Herdenschutzhunden.

Wie sich die Verordnung in der Praxis bewährt, wird sich zeigen.

Schon jetzt ist aber sicher, dass die Anpassungen der Schaf- und Ziegenhalter, wie im

Übrigen auch der anderen Weidetierhalter, zusätzlichen finanziellen und Arbeitsaufwand

bedeuten.

2.4. Geflügelproduktion

Der Anstieg der Hühnerproduktion um 5 % im Vergleich zum Vorjahr ist über die

Inbetriebnahme eines neuen, schon längerfristig geplanten Stalles begründbar. Gegen

die Genehmigung eines weiteren Investitionsvorhabens in Hohenstein (Strausberg) sind

Rechtsmittel eingelegt worden. In Sachsendorf und Reitwein plant die Landwirtschaft

Golzow Betriebs GmbH eine Umnutzung von ehemaligen Rinderställen zur Hähnchenmast

nach dem sogenannten Fairmastprinzip. Während das erste Verfahren durch das

Landesumweltamt nach Bundesimmissionsschutzgesetz rechtskräftig genehmigt wurde,

steht die baurechtliche Genehmigung für das zweite Vorhaben noch aus.

Die Realisierung beider Investitionen vorausgesetzt, wird dann der Abverkauf der

Produkte belegen, ob die Verbraucher höhere Haltungsstandards auch tatsächlich

honorieren.

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14

Der deutliche Anstieg bei den Puten um 20 % wurde durch die insgesamt verbesserte

Marktlage hervorgerufen.

2.5. Bienenhaltung

Inzwischen sind nach Angaben des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes des

Landkreises 652 Bienenhalter mit 11.980 Völkern registriert. Das entspricht einer

Steigerung um 11 % bei den Imkern und 22 % bei den Völkern. Die in den letzten Jahren

begonnene erfreuliche Entwicklung setzt sich also fort. Die Struktur der Imker ist dabei

allerdings sehr unterschiedlich. Allein vier Berufsimkereien sind mit mehr als der Hälfte

aller Völker vertreten, auch wenn diese nicht permanent in unserem Landkreis unterwegs

sind. 169 Betriebe besitzen mehr als 15 Völker. Da nicht einmal diese Größenordnung

ausreicht, um einen landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieb zu begründen, muss man

also davon ausgehen, dass die überwiegende Anzahl der Bestände bei Hobbyimkern

angesiedelt ist. Das betrifft neben aktiven Pensionären und Arbeitnehmern, die die

Imkerei als zutiefst befriedigende Freizeitgestaltung entdeckt haben, auch zunehmend

Jugendliche, welche durch Schule oder Familie an dieses Hobby herangeführt wurden.

Zur Erhaltung der Carnica als regional bedeutendste Zuchtlinie wurde auch 2017

engagiert in der Bienenbelegstelle Lattbusch gearbeitet. 425 Einwabenkästen mit den zu

begattenden Königinnen konnten aufgestellt werden. Letztlich entsprach der

Begattungserfolg von 73 % dem Ergebnis des Vorjahres.

Insgesamt war das Bienenjahr 2017 eher unterdurchschnittlich. Regional sehr

unterschiedliche, durchweg aber hohe Verluste durch die Varroamilbe gingen einher mit

einer ungünstigen Witterung sowohl im Frühjahr als auch im Sommer. Der Frost im April

mit den negativen Auswirkungen auf viele Blüten wirkte sich natürlich auch auf die

Flugzeiten und Sammelergebnisse der Bienen aus. So kamen durchschnittlich nur

ca. 30 kg Honig/Volk zusammen. Wichtige Trachten wie die Robinie oder die Linde fielen

in einigen Gebieten vollkommen aus. Das wiederum hat Konsequenzen auch für das Jahr

2018. Es wurde weniger Drohnenbrut aufgezogen, die Völker insgesamt gingen nicht so

vital in den Winter und es ist deshalb zu befürchten, dass die Varroamilbe auch Anfang

2018 wieder ihre Spuren hinterlassen wird.

Ein großes Problem stellte in den letzten Jahren die Bienenwanderung dar. Eine

ausreichende Organisation und Verteilung der einwandernden Imker fand nur

unzureichend statt. Mit der Aufnahme der Tätigkeit durch eine Wander-Obfrau besteht

die berechtigte Hoffnung, dass auf diesem Gebiet Fortschritte erzielt werden. Es gibt nun

einen strukturierten und übersichtlichen Internetauftritt, dort sind auch die nötigen

Wanderdokumente und die entsprechenden Kriterien aufgeführt. Bei der Durchsetzung

der Regeln insbesondere gegen auswärtige Betriebe gibt es allerdings noch Reserven. Bei

26 eingegangenen Anfragen von einwanderungsinteressierten Imkern ist zudem noch

eine hohe Dunkelziffer bei den Betrieben zu vermuten, die sich aus unterschiedlichsten

Gründen nicht vorher anmelden.

Hier fehlt bisher eine rechtliche Handhabe, um sowohl einwandernde als auch

einheimische Imker gerecht und nachvollziehbar auf die einzelnen Trachten zu verteilen

und zudem den ortsansässigen Imkern Rechtssicherheit bei der Zuweisung ihrer

Standplätze zu geben. Erste Initiativen auch aus unserem Landkreis für ein Aufgreifen

dieses Problems durch den Landtag sind bekannt und müssen mit Nachdruck fortgeführt

werden. Eine Landeswanderordnung oder ähnliches wäre eine Möglichkeit, um bspw.

auch über Verwaltungshandeln diesen rechtsfreien Raum zu füllen.

Der Wunsch vieler Imker nach abwechslungsreichen Fruchtfolgen in der Landwirtschaft,

nach mehr Blütenvielfalt über zusätzliche Blühstreifen wurde über das EU-weite Greening

zwar teilweise erhört, das ist aber noch nicht ausreichend.

Die Naturparkverwaltung Märkische Schweiz hat zusammen mit dem Kreisbauernverband

Märkisch-Oderland das eigenständige Projekt „Blütenreich Märkische Schweiz“ ins Leben

gerufen, das von mehreren Landwirtschaftsbetrieben unterstützt wird.

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3. Gewässerschutz

3.1. Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Am 1. August 2017 trat die neue Verordnung über Anlagen zum Umgang mit

wassergefährdenden Stoffen (AwSV) vom 18. April 2017 in Kraft. In den Geltungsbereich

dieser Verordnung fallen u. a. die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zum Umgang

mit Jauche, Gülle, Festmist, Silage und Silagesickersaft (JGS-Anlagen) sowie die

Biogasanlagen.

Die nachfolgenden Ausführungen sollen dazu dienen, die damit verbundenen

Herausforderungen für Landwirtschaftsbetriebe oder gewerbliche Biogaserzeuger näher

zu erläutern.

Die AwSV beinhaltet sowohl Anforderungen an neu zu errichtende, als auch an Anlagen,

die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung bereits betrieben wurden

(bestehende Anlagen).

Für die JGS-Anlagen ist insbesondere die Anlage 7 der AwSV zu beachten.

Mit Inkrafttreten der AwSV werden folgende Stoffe/ Gemische neuerdings als allgemein

wassergefährdend eingestuft:

Wirtschaftsdünger, insbesondere Gülle und Festmist, i. S. von § 2 Satz 1 Nr. 2-4 des

Düngegesetzes; Jauche; tierische Ausscheidungen nicht landwirtschaftlicher Herkunft,

auch in Mischung mit Einstreu; Silagesickersaft; Silage und Siliergut, bei denen

Silagesickersaft austreten kann, Gärsubstrate landwirtschaftlicher Herkunft zur

Gewinnung von Biogas sowie die bei der Vergärung anfallenden flüssigen und festen

Gärreste

V. g. Stoffe werden jedoch keiner Wassergefährdungsklasse zugeordnet.

Diese Bestimmungen haben Bedeutung für die Gültigkeit und Anwendbarkeit einzelner

Paragrafen der Verordnung.

Neu ist ebenfalls, dass Anforderungen an das erforderliche Fassungsvermögen von

Lagerbehältern (Problematik ausreichende Lagerkapazitäten) nicht mehr im Wasserrecht

geregelt sind. Sie wurden in den Geltungsbereich der Düngeverordnung verschoben.

Ansprechpartner bzw. vollziehende Behörde ist demnach nicht mehr die untere

Wasserbehörde sondern die Düngebehörde des Landkreises.

Errichtung neuer JGS-Anlagen

Für die Errichtung von Anlagen dürfen grundsätzlich nur noch Bauprodukte, Bauarten

oder Bausätze eingebaut oder verwendet werden, für die ein bauaufsichtlicher

Verwendbarkeitsnachweis unter Berücksichtigung wasserrechtlicher Anforderungen

vorliegt (z. B. eine Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung).

Verwendbarkeitsnachweise sind z. B. vorzulegen für Behälter, Festmistplatten, Kanäle,

Rinnensysteme, Beschichtungen, Trennschächte oder auch Leckerkennungssysteme.

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Diese Anforderung ist im Wasserrecht vollkommen neu. Dementsprechend hat das

Deutsche Institut für Bautechnik erst jetzt begonnen, auf Antrag der Hersteller

Zulassungen für JGS-Anlagenteile zu erteilen. Aktuell liegen oft noch keine Zulassungen

vor.

Neu ist ebenfalls die Einführung einer Fachbetriebspflicht für die Errichtung von JGS-

Anlagen. Sie gilt für Silagesickersaftgruben > 25 m³, sonstige JGS-Lageranlagen > 500

m³ und Anlagen zum Lagern von Festmist oder Siliergut > 1000 m³; Fachbetriebe

müssen über eine Zertifizierung nach § 62 AwSV verfügen. Leider gibt es aktuell kaum

solche Fachbetriebe.

Die Einführung einer Sachverständigenprüfpflicht vor Inbetriebnahme und ggf. auf

Anordnung der unteren Wasserbehörde war schon seit längerem gefordert worden, sie

gilt für Silagesickersaftgruben > 25 m³, sonstige JGS-Lageranlagen > 500 m³ und

Anlagen zum Lagern von Festmist oder Siliergut > 1000 m³.

Zugelassene Sachverständigenorganisationen nach AwSV haben die Anlagen auf

Dichtheit und Funktionsfähigkeit zu prüfen. Der Anlagenbetreiber muss festgestellte

geringe Mängel innerhalb von 6 Monaten beseitigen, erhebliche und gefährliche Mängel

sind dagegen unverzüglich durch einen Fachbetrieb zu beheben und bedürfen der

Nachprüfung durch einen Sachverständigen.

Die Forderung der (alten) VAwS, wonach Behälter, die mit der Unterkante im

Grundwasserschwankungsbereich liegen, doppelwandig auszuführen sind, wurde

gestrichen.

JGS-Lageranlagen waren bislang ab einem Fassungsvermögen von 30 m³ mit einem

Leckerkennungssystem auszustatten. Gemäß AwSV gilt dies künftig bereits für

Lageranlagen ab 25 m³.

In festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten (betrifft künftig

einige Flächen im Oderbruch/sogenannte HQ100-Gebiete) dürfen JGS-Anlagen künftig nur

errichtet und betrieben werden, wenn sie nicht aufschwimmen oder anderweitig durch

Hochwasser beschädigt werden können und die Stoffe durch Hochwasser nicht

abgeschwemmt, nicht freigesetzt und auch nicht auf andere Weise in ein Gewässer

gelangen können.

Weiterer Betrieb bereits bestehender JGS-Anlagen

Diesen Anlagen wird ein weitgehender Bestandsschutz eingeräumt.

Es gilt die Fachbetriebspflicht für Instandsetzungsarbeiten an folgenden Anlagen:

Silagesickersaftgruben > 25 m³, sonstige JGS-Lageranlagen > 500 m³ und Anlagen zum

Lagern von Festmist oder Siliergut > 1000 m³. Zu beachten ist, dass der Betreiber

Instandsetzungsmaßnahmen an v. g. Anlagen nicht mehr selbst ausführen darf.

Soweit der Verdacht erheblicher oder gefährlicher Mängel besteht, kann die untere

Wasserbehörde eine Sachverständigenüberprüfung einer Anlage anordnen, eine

grundsätzliche Sachverständigenprüfpflicht für bestehende Anlagen gibt es aber nicht.

Für Anlagen mit einem Volumen > 1500 m³, die bestimmten Anforderungen der AwSV

nicht entsprechen (z. B. keine Leckerkennungseinrichtung an Hochbehältern oder

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Mistplatten und Siloanlage ohne seitliche Einfassung) kann die untere Wasserbehörde

technische oder organisatorische Anpassungsmaßnahmen anordnen, mit denen die

Abweichungen behoben oder eine Gleichwertigkeit hergestellt wird.

Soweit an Behältern eine Nachrüstung mit einem Leckerkennungssystem technisch nicht

möglich ist, muss die Dichtheit der Anlage durch geeignete technische und

organisatorische Maßnahmen nachgewiesen werden.

Die Behörde kann aber nicht verlangen, dass die Anlage stillgelegt oder beseitigt wird

oder Anpassungsmaßnahmen fordern, die einer Neuerrichtung gleichkommen.

Lagerung am Feldrand

Gemäß der „alten“ VAwS waren unter bestimmten Umständen Feldrandlager für Silage

bis zu einem Jahr und Feldrandlager für Festmist bis zu 6 Monaten möglich.

Die AwSV beinhaltet nun keine Regelungen mehr zur Feldrandlagerung, d. h. Anlagen zur

Lagerung von Silage und Festmist müssen demnach den Anforderungen an ortsfeste

Anlagen entsprechen (dichte Bodenplatte, seitliche Einfassung, Sammlung von Jauche,

Silagesickersaft und verschmutztem Niederschlagswasser).

Dies gilt allerdings erst, wenn Anlagen länger als 6 Monate an einem Standort betrieben

werden. Bei einer kürzeren Lagerzeit ist also eine Feldrandlagerung weiter möglich.

Bedingungen, die hierbei einzuhalten sind (Abstände, Abdeckung etc.), regeln die

nachfolgenden Merkblätter des jeweiligen Ministeriums:

Merkblatt zu den Anforderungen an die Feldrandzwischenlagerung von Festmist

(Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Mai 2012)

Merkblatt zu den Anforderungen an die Errichtung und Nutzung von Feldrandsilos ohne

Folienunterlage und Sickersaftsammelbehälter (Ministerium für Ländliche Entwicklung,

Umwelt und Verbraucherschutz, August 2012)

Diese Merkblätter gelten vorerst weiter.

Die Privilegierung der Feldrandlagerung gilt jedoch grundsätzlich nur für Festmist und

Silage. Andere Stoffe oder Stoffgemische, z. B. Hühnertrockenkot oder feste Gärreste,

dürfen nur kurzzeitig, im Zusammenhang mit einer unmittelbar bevorstehenden

Verwertung am Feldrand zwischengelagert werden. Hierfür gibt es keine konkrete

gesetzliche Frist. Es wird eine Lagerung für wenige Tage bis max. 2 Wochen empfohlen.

Biogasanlagen

An die Errichtung und den Betrieb von Biogasanlagen werden im Wasserrecht

grundsätzlich höhere Anforderungen gestellt als an JGS-Anlagen.

Weiterer Betrieb bestehender Biogasanlagen

Bestehende Biogasanlagen sind bis zum 1. August 2022 mit einer Umwallung zu

versehen.

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Die Flächen innerhalb der Umwallung sind ggf. nachträglich abzudichten, es sind

Vorkehrungen zu treffen, um Niederschlagswasser, welches sich innerhalb der Umwallung

ansammelt, gefahrlos abzuleiten.

Genehmigungsrechtliche Erfordernisse müssen beachtet werden (Anzeige nach BImSchG,

Baurechtliche Genehmigung, ggf. wasserrechtliche Erlaubnis).

Auch hier erfolgte die Einführung einer Sachverständigenprüfpflicht, Anlagen > 1000 m³

sind bis zum 1. August 2027 erstmalig von einem Sachverständigen überprüfen zu

lassen. Weitere Prüfungen sind wiederkehrend alle 5 Jahre sowie bei Stilllegung der

Anlage notwendig.

Dabei ergibt sich das maßgebende Volumen einer Biogasanlage mindestens aus der

Summe der Volumina von Fermenter, Nachgärer und Gärrestlager.

Die Einführung einer Fachbetriebspflicht ergänzt die neuen Anforderungen.

Biogasanlagen einschließlich der zu ihnen gehörenden Anlagenteile dürfen nur von

Fachbetrieben nach § 62 AwSV innen gereinigt, instandgesetzt und stillgelegt werden.

Errichtung neuer Biogasanlagen

Hier erfolgte die generelle Einführung einer Sachverständigenprüfpflicht für Anlagen >

100 m³ vor Inbetriebnahme und nach einer wesentlichen Änderung sowie wiederkehrend

alle 5 Jahre und bei Stilllegung.

Die allgemeine Fachbetriebspflicht gilt hier unabhängig von der Größe der Anlage. Die

Errichtung darf nur durch Fachbetriebe nach § 62 AwSV erfolgen.

Neu ist auch, dass hier zwingend eine Umwallung herzustellen ist (siehe oben). Diese

Maßnahme muss bereits Antragsgegenstand des Genehmigungsverfahrens sein.

Unterirdische Behälter, Rohrleitungen sowie Sammeleinrichtungen, in denen regelmäßig

wassergefährdende Stoffe angestaut werden, dürfen nur dann einwandig ausgeführt

werden, wenn sie mit einem Leckageerkennungssystem ausgerüstet sind (unabhängig

von der Größe der Anlage).

Behälter, bei denen die Bodenplatte unter dem höchsten Grundwasserstand zum Liegen

kommt, sind als doppelwandige Behälter mit Leckanzeigesystem auszuführen.

Anlagen in festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten (einige

Flächen im Oderbruch/ die HQ100-Gebiete) sind nur unter besonderen Auflagen möglich.

Ein grundsätzliches Bauverbot gibt es aber nicht.

Die Ausführungen machen deutlich, dass auch auf diesem Feld die Durchsetzung des

Gewässerschutzes konsequent voranschreitet.

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3.2. Düngung

Im Düngejahr 2017 wurden seitens des Landwirtschaftsamtes 18 Kontrollen hinsichtlich

der Einhaltung der Nitratrichtlinie in Verbindung mit der Düngeverordnung (DüV)

durchgeführt. Davon war lediglich eine Kontrolle anlassbezogen.

Bei diesen Kontrollen stellte das Amt in drei Landwirtschaftsbetrieben Verstöße gegen die

DüV fest. Diese im Vergleich zu den Vorjahren geringe Anzahl ist sehr erfreulich, findet

ihre Ursache aber u.a. auch in der Auswahl der Betriebe durch das Land Brandenburg.

Die Risikoauswahl bezog sich in 2017 überwiegend auf Betriebe mit Pferdehaltung und

extensiver Landwirtschaft.

Das Thema Novellierung der DüV beschäftigte Landwirte, Verbände und Behörden

ausgiebig. Am 02.06.2017 trat die neue DüV in Kraft, die vor allem folgende Änderungen

brachte:

- zwingende Düngebedarfsermittlung einschließlich Dokumentation vor

Durchführung von Düngemaßnahmen,

- wesentliche Einschränkung der Düngung im Herbst,

- Verlängerung der Kernsperrfristen für die Ausbringung von Düngemitteln,

- Verschärfung der Regelungen für die Anwendung / Beschränkung von

Düngemitteln (Abstandsregelungen, Ausbringtechnik, Einarbeitungsfristen, 170

kg-Regelung),

- Absenkung der Salden der Nährstoffvergleiche,

- Änderungen hinsichtlich der erforderlichen Lagerkapazitäten (Erhöhung von sechs

auf neun Monate ab 2020 für Betriebe ohne eigene Ausbringungsflächen oder mit

einem GV- Besatz ab 3 GVE/ha) – Übergang der Zuständigkeit von den unteren

Wasserbehörden auf die unteren Düngebehörden.

Die neue Verordnung wurde auf den durch das Landwirtschaftsamt organisierten

Informationsveranstaltungen zum Auftakt der Agrarförderung, in den Winterschulungen

und separaten Seminaren der Kreislandwirtschaftsschule sowie auf mehreren Tagungen

verschiedener Verbände und Vereine thematisiert und diskutiert. Problematisch für alle

Beteiligten gestaltete sich vor allem die Herbstdüngung 2017 mit den erforderlichen

Bedarfsberechnungen und Dokumentationen, da die nötigen Berechnungsprogramme

durch das Land nur schleppend zur Verfügung gestellt werden konnten.

Auf Grund der Änderungen und der Verschärfung verschiedenster Regelungen ist auch im

Frühjahr mit weiteren Unsicherheiten und Anfragen zu rechnen. Die

Bedarfsberechnungsprogramme wurden erst in den letzten Tagen des Jahres 2017 durch

das Land präsentiert.

Die gestiegenen Anforderungen an die Lagerdauer führen natürlich zu Konsequenzen.

Bereits zum Jahresende war eine erhöhte Anzahl von Bauanträgen zur Errichtung von

Gülle- oder Gärrestlagern zu verzeichnen, auch werden vermehrt bisher ungenutzte

Lager als Ausweichmöglichkeiten angemietet. Besonderes Aufsehen erregte die geplante

Investition in einen neuen Güllebehälter in Altwustrow. Das lenkte die Aufmerksamkeit

der Öffentlichkeit auf die Thematik der Transparenz von Baugenehmigungsverfahren.

Letztlich muss aber konstatiert werden, dass der Landwirtschaftsbetrieb eine gültige

Baugenehmigung vorweisen kann, die auf einem rechtsstaatlichen Verfahren fußte.

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Generell kommen auf die Landwirte aber nun zusätzliche Investitionskosten für neue

Ausbringtechnik und Lagerkapazitäten zu. Eine Förderung durch die Investitionsbank des

Landes Brandenburg (ILB) ist möglich.

4. Cross Compliance

Aus der nachfolgenden Tabelle und dem Diagramm gehen die Anzahl der CC-Kontrollen

und die dabei festgestellten Verstöße hervor. Bei 25 % der durchgeführten Kontrollen

gab es sanktionsrelevante Beanstandungen, das sind 3 % weniger als 2016.

Der Trend seit 2014 ist erkennbar positiv.

Trotzdem können die Zahlen in einzelnen Bereichen nicht zufrieden stellen.

Bei der Tierkennzeichnung agieren einige Betriebe nach wie vor zu nachlässig und

ersetzen verloren gegangene Ohrmarken zu spät. Hier liegen auch zwei

Wiederholungsverstöße vor, die entsprechend höher sanktioniert werden.

Ein Schwerpunkt bleibt auch das Thema „Nitratrichtlinie/Grundwasserschutz (GLÖZ 3)“.

Die Mängel betrafen vor allem die Lagerstätten von Gülle, Jauche und Silage und dort

insbesondere die Dichtheit der Behälter sowie auch das Überlaufen des Lagergutes. Zwei

Unternehmen wurde nach ausführlicher Einzelfallprüfung sogar Vorsatz unterstellt. Das

führte zu Kürzungen bei der Betriebsprämie um 25 bzw. 30 %. Es ist davon auszugehen,

dass sich hier Widerspruchs- und möglicherweise Gerichtsverfahren anschließen.

Nach Mitteilung des Pflanzenschutzdienstes wurden 2017 keine Betriebe aus dem

Landkreis Märkisch-Oderland für die systematische CC-Kontrolle ausgewählt. Es gab auch

keine anlassbezogenen CC-Verstöße. Zwei CC-relevante Fälle aus 2016 führten aber zu

Ordnungswidrigkeitsverfahren, die 2017 jeweils mit der Zahlung von Bußgeldern

abgeschlossen wurden.

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CC-Kontrollstand 2017

Nitrat RL

Düngever-

ordnung

GLÖZ 2, 4-7

ohne

Grundwasser

Grundwasser

GLÖZ 3 untere

Wasserbehörde

Vogel-

schutz

FFH Pflanzen-

schutz

Tierkennz.

Rinder

Tierkennz.

Schafe

Ziegen

Tierkennz.

Schweine

Futter-,

Lebens-

mittel-

Sicherheit

TSE Tierschutz

landw.

Nutztiere

Tierschutz

Kälber

Tierschutz

Schweine

Gesamt

Anzahl Kontrollen 10 6 11 2 2 11 9 1 12 3 4 1 1 73

Anzahl Verstöße 1 0 7 0 0 3 3 0 2 0 2 0 0 18

Verstöße/Kontrollen % 10 0 64 0 0 27 33 0 17 0 50 0 0 25

0

2

4

6

8

10

12

14

AnzahlKontrollen

AnzahlVerstöße

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5. Einzelbetriebliche Investitionen

Der aktuelle Stand hinsichtlich der Investitionsförderung der landwirtschaftlichen Betriebe

ergibt sich aus der Übersicht auf der folgenden Seite. Es handelt sich hier um eine

Fortschreibung der Tabelle aus dem vergangenen Jahr, endgültig bis einschließlich 2016

abgeschlossene Maßnahmen erscheinen hier nicht mehr.

Das aktuelle Gesamtinvestitionsvolumen beträgt z. Z. 17,38 Mio € und die bewilligte

Fördersumme 3,11 Mio €.

Die Vorhaben betreffen die gesamte Vielfalt der landwirtschaftlichen Produktion. Neu

hinzugekommen sind bspw. der Kauf von Pflanzenschutztechnik, die eine noch feinere

Mitteldosierung erlaubt oder eine größere Investition in der Bienenhaltung. Auffällig ist

auch die Zunahme bei Bewässerungsvorhaben.

An dieser Stelle sei angemerkt, dass sich hinter den angedachten Investitionen fast

ausschließlich Vorort verwurzelte Unternehmen verbergen, die sich in der Hand

einheimischer Landwirte befinden. Es darf aber nicht verschwiegen werden, dass im

Landkreis Märkisch-Oderland seit nunmehr ca. 10 Jahren eine deutliche Zunahme der

Aktivitäten von überregional aktiven, landwirtschaftsnahen und auch

nichtlandwirtschaftlichen Investoren zu beobachten ist.

Nähere Informationen dazu sind dem Thünen Report 52 „Überregional aktive

Kapitaleigentümer in ostdeutschen Agrarunternehmen: Entwicklungen bis 2017“

(Andreas Tietz u.a.) zu entnehmen.

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t Vorhaben Gesamtinvestitionsvolumen [EUR]

fördf. Ausgaben lt. Bewilligung [EUR]

Bewilligungs-betrag [EUR]

Oderaue Mehrzweckhalle Trocknung von Futtergetreide und Einstreulager 494.068,31 415.073,13 82.981,97

Bad Freienwalde Kauf Pflanzenschutzspritze 101.745,00 85.500,00 17.100,00

Höhenland Neubau Güllehochbehälter, Kauf Futtermischwagen 355.577,02 297.789,51 61.357,90

Altlandsberg Neuanpflanzung 21 ha Äpfel, Brunnenneubau und Bewässerung 737.910,29 619.592,68 125.718,53

Buckow Maschine zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln/Dünger 111.860,00 94.000,00 18.800,00

Müncheberg Bau eines Beregnungsbrunnens 55.668,85 47.208,76 11.632,51

Podelzig Neubau eines artgerechten Jungsauenmaststalles 2.495.227,10 1.999.999,99 765.242,98

Müncheberg Bewässerungsanlage 11.202,01 9.413,45 1.882,69 Bad Freienwalde Umbau Stall 2 für Jungrinder 461.334,10 388.474,03 151.174,91

Vierlinden Modernisierung Abferkelstall 177.257,10 158.800,00 33.560,00 Bad Freienwalde Gestaltung Hofladen in Neuenhagen 47.838,00 40.200,00 8.040,00 Bad Freienwalde

Lüftung- und Dacherneuerung Milchviehstall Neutornow 42.994,70 32.700,00 6.540,00

Höhenland Neubau eines Versorgungsbrunnens 44.592,45 37.472,65 7.494,53

Golzow

Modernisierung/Umbau von 2 Gewächshäusern (Golzow), Neubau Brunnen inkl. Wasserleitungen und E-Anschluss (Görlsdorf) 340.783,28 269.540,36 55.876,66

Letschin Mod. Milchproduktion, Kauf Futtermischwagen, Mod. Silowand 215.390,00 181.000,00 36.200,00

Müncheberg Neubau Beregnungsbrunnen, Beregnungsanlage 219.307,48 184.292,00 38.641,01

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Müncheberg Aufbau, Kauf von 2 Schlauchtrommelregnern 62.556,06 52.568,12 10.513,62

Letschin Einbau einer Spülanlage 57.563,42 48.372,62 9.674,52

Wriezen Umbau Rinderanlage zur Sauenhaltung und Ferkelaufzucht 2.820.792,04 1.872.300,00 379.710,00

Vierlinden

Aufbau Betriebszweig zur Ablegerbildung und Vorprüfung von Jungvölkern (Imkerei), Erwerb von 10.000 Ablegerkästen 374.850,00 315.000,00 94.500,00

Zeschdorf Installation von 3 VMS-Melkstationen mit Kraftfuttersiloanlage 502.729,72 422.461,95 87.583,57

Bad Freienwalde Neubau Milchkuhstall mit Melkzentrum 4.421.925,00 2.000.000,00 709.250,00

Strausberg Errichtung von drei Hähnchenmastställen mit 150.000 Plätzen 3.224.084,58 2.000.000,00 400.000,00

17.377.256,51 11.571.759,25 3.113.475,40

(MLUL, Referat 30)

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6. Förderung Ländlicher Raum

6.1. LEADER

Auch im Jahr 2017 wurden durch die beiden Lokalen Aktionsgruppen (LAG) und deren

Managements neue Projekte auf den Weg gebracht. Die konkreten Angaben gehen aus

den Tabellen auf den nachfolgenden Seiten hervor.

Insgesamt berieten die Vorstände beider LAG über 83 Vorhaben. Die

Gesamtinvestitionskosten beliefen sich dabei auf knapp 20 Mio €. Fördermittel in Höhe

von 15 Mio € standen zur Debatte.

Hiervon entfielen 32 Projekte mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 11.8 Mio € und

einer angestrebten Förderung von 7.5 Mio € auf den Landkreis Märkisch-Oderland.

Beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF)

wurden aus beiden LAG 37 Projekte mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 9.9 Mio €

und Zuschüssen in Höhe von 6.9 Mio € zur Förderung beantragt. Davon konnten

allerdings bis zum 31.12.2017 lediglich 14 Anträge bewilligt werden. Ursache war u.a. ein

Antragsstau aus den Jahren 2015 und 2016 (34 Bewilligungen, 1 Ablehnung) beim LELF.

Die Gründe für diesen Antragsstau wurden im vorletzten Landwirtschaftsbericht bereits

ausführlich behandelt.

Beide LAG erhielten für den Förderzeitraum von 2014 – 2020 vom zuständigen

Ministerium Budgets aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des

ländlichen Raumes (ELER-Fonds). Für die Region „Oderland“ sind dies 28,2 Mio. € und für

„Märkische Seen“ 18,0 Mio €.

Die LAG „Oderland“ hat ihr Budget inzwischen zu 44,5 % und die LAG „Märkische Seen“

zu 31,2 % ausgeschöpft. Im Landesvergleich aller LAG Brandenburgs sind damit beide

unter den ersten fünf vertreten.

Folgende beispielgebende Projekte wurden in unserem Landkreis im Jahr 2017 beim LELF

zur Förderung beantragt:

LAG „Oderland“ e.V.

Errichtung eines Kamelhauses im Oderbruchzoo Altreetz (bewilligt)

Sanierung Ringstraße in Zäckericker Loose (bewilligt)

Sanierung des EWE-Sportplatzes in Seelow

Wegebau Falkenberg-Tortz-Bad Freienwalde-Bralitz

Errichtung eines Spiel- und Fitnessplatzes in Neuenhagen (FRW)

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LAG „Märkische Seen e.V.

Sanierung „Blaue Brücke“ am Großen Däbersee (bewilligt)

Errichtung von zwei Ferienblockhäusern in Münchehofe (Müncheberg) - Ferienanlage

"Schau ins Land" (bewilligt)

Sanierung Dorfkirche Rehfelde

Umnutzung Altes Schützenhaus Müncheberg

Ferien im Roten Haus in Buckow

Für das Jahr 2018 bleibt zu hoffen, dass die im LELF eingegangenen und noch

eingehenden Anträge zügig abgearbeitet und die beantragten Projekte umgesetzt werden

können.

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Übersicht über die im Jahr 2017 beim LELF beantragten Projekte der LAG "Oderland"

2017

Anzahl der

beantragten

Projekte*

Gesamtkosten beantragter Zuschuss bewilligter Zuschuß Arbeits-

plätze neu

gesamt 15 3.405.139,66 € 2.475.941,96 € 198.611,51 € 2,0

- dav. bewilligt 6 368.699,08 € 198.611,52 € 198.611,51 € 0,0

- dav. noch nicht entschieden 4 3.036.440,58 € 2.277.330,44 € 0,00 € 2,0

*Projekte wurden beim LELF beantragt, 2 Anträge wurden zurückgezogen und 3 Anträge wurden abgelehnt.

Die in diesen Anträgen enthaltenen Summen wurden in der Tabelle nicht berücksichtigt.

vom LELF im Jahr 2017 bewilligte Maßnahmen der LAG "Oderland" (aufgeschlüsselt nach Landkreisen)

2017

Anzahl der

bewilligten

Projekte

Gesamtkosten beantragter Zuschuss bewilligter Zuschuß

Arbeits-

plätze

neu

gesamt 36 9.197.144,54 € 5.992.224,96 € 5.857.846,66 € 8,5

- dav. MOL 13 4.648.463,35 € 3.146.038,04 € 3.146.038,03 € 4,5

- dav. LOS 14 3.184.113,29 € 1.959.334,33 € 1.824.956,04 € 4,0

- dav. FF 5 463.508,92 € 179.976,86 € 179.976,86 € 0,0

- dav. kreisübergreifend MOL/LOS/FF 4 901.058,98 € 706.875,73 € 706.875,73 € 0,0

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Übersicht über die im Jahr 2017 beim LELF beantragten Projekte der LAG "Märkische Seen"

2017

Anzahl der

beantragten

Projekte*

Gesamtkosten beantragter Zuschuss bewilligter Zuschuß Arbeits-

plätze neu

gesamt 22 6.514.108,55 € 4.380.517,07 € 676.737,80 € 7,5

- dav. bewilligt 8 1.023.408,30 € 676.737,80 € 676.737,80 € 0,0

- dav. noch nicht entschieden 10 5.490.700,25 € 3.703.779,27 € 0,00 € 7,5

*Projekte wurden beim LELF beantragt, 1 Antrag wurde vom Antragsteller zurückgezogen und 3 Anträge wurden vom LELF abgelehnt.

Die in diesen Anträgen enthaltenen Summen wurden in der Tabelle nicht berücksichtigt

vom LELF im Jahr 2017 bewilligte Maßnahmen der LAG "Märkische Seen" (aufgeschlüsselt nach Landkreisen)

2017

Anzahl der

bewilligten

Projekte

Gesamtkosten beantragter Zuschuss bewilligter Zuschuß

Arbeits-

plätze

neu

gesamt 30 8.237.863,38 € 5.306.801,63 € 369.788,41 € 10,5

- dav. MOL 14 4.942.182,49 € 3.364.390,96 € 28.480,18 € 8,0

- dav. LOS 15 3.289.430,89 € 1.937.410,67 € 341.308,23 € 2,5

- dav. kreisübergreifend MOL/LOS 1 6.250,00 € 5.000,00 € 0,00 € 0,0

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Budgetauslastung der LAG'n mit Stand 31.12.2017

€ € %Anzahl

Projekte

Fördermittel

gesamt (€)

davon

ELER-Mittel (€)

Anzahl

Projekte

Fördermittel

gesamt (€)

davon

ELER-Mittel (€)

Anzahl

Projekte

Fördermittel

gesamt (€)

dvon

ELER-Mittel (€)

LAG "Märkische Seen" e.V. 18.041.000,00 5.629.823,31 31,21 40 7.260.570,24 5.629.823,31 23 4.842.285,00 4.280.982,48 4 756.401,60 605.121,28

LAG "Oderland" e.V. 28.207.000,00 12.549.713,32 44,49 92 16.697.939,59 12.549.713,32 32 7.195.271,72 6.608.059,35 8 1.409.369,21 1.049.225,37

LAG zugewiesenes

ELER-Budget

durch Bewilligugen

gebundenes Budget

bewilligte Maßnahmen

LAG gesamt Anteil von Projektträgern in MOL Anteil von LAG-Projekten

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6.2. Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“

Der Bundeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft‟ ist im Landkreis Märkisch-Oderland

mittlerweile zur Tradition geworden. Bereits seit über zwanzig Jahren beteiligen sich die

Gemeinden des Landkreises an diesem Wettbewerb.

Die Teilnahme bietet den Dörfern eine sehr gute Möglichkeit, mit einer nachhaltigen und

positiven Dorfentwicklung zu beginnen oder sie weiterzuführen.

Der Kreiswettbewerb 2017 lehnte sich wieder an die Ausschreibung des Landes

Brandenburg an. Ziel war es, Engagement und beispielhafte Beiträge zur zukunftsfähigen

Entwicklung der Dörfer und ländlichen Orte anzuregen und herauszustellen.

Teilnahmeberechtigt waren räumlich zusammenhängende Gemeinden sowie Ortsteile mit

überwiegend dörflichem Charakter und bis zu 3.000 Einwohnern.

Sechs Gemeinden bzw. Ortsteile beteiligten sich diesmal: Golzow, Gusow-Platkow,

Neulewin, Neutrebbin, Trebnitz und Zechin. Damit verdoppelte sich wieder die Anzahl der

teilnehmenden Orte im Vergleich zum letzten Wettbewerb 2014. Das darf als positives

Zeichen für die Entwicklung des Wettbewerbs im Landkreis gedeutet werden, war doch in

den letzten Jahren ein stetiger Rückgang der Teilnehmerzahl zu beobachten. In den

1990er Jahren nahmen durchschnittlich 32 Dörfer teil, im vergangenen Jahrzehnt waren

es noch 16 und nach 2010 nur noch durchschnittlich sechs Teilnehmer.

Anfang Oktober 2017 besichtigte die Bewertungskommission die Orte, die sich

ausnahmslos in jeweils 2,5 Stunden sehr eindrucksvoll präsentierten. Die Vorstellung

während der Bereisung war auch Kernpunkt der Bewertung.

Die Bewertungskommission bestand aus drei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des

Landratsamtes, aus einem Mitarbeiter des Landesamtes für Ländliche Entwicklung,

Landwirtschaft und Flurneuordnung und der Geschäftsführerin der Lokalen Aktionsgruppe

Märkische Seen.

Im Zentrum der Begutachtung stand eine ganzheitliche Betrachtung des Lebensraumes

Dorf. Die Kommission bewertete die Leistungen der Dörfer vor dem Hintergrund der

jeweiligen Ausgangslage und der bestehenden Potenziale. Bei der Beurteilung des

erreichten Standes und der Grundlagen für die Entwicklung wurden nicht nur das

Erscheinungsbild des Dorfes, sondern vor allem die Aktivitäten im Bereich der ländlichen

Wirtschaft, die soziale und kulturelle Integration von Jung und Alt und die Angebote zur

Sicherung der Lebensqualität abgeprüft.

Dabei war das Wetter 2017 eine besondere Herausforderung. Aber selbst der

Herbststurm Xavier konnte die Bereisung nicht aufhalten.

Für die Prämierung der erstplatzierten Teilnehmer und die Vergabe von Sonderpreisen

konnte das Amt für Landwirtschaft und Umwelt einige Sponsoren gewinnen.

Zusammen mit der finanziellen Unterstützung des Landkreises ist es dadurch gelungen,

die geleistete Arbeit in den Ortsteilen/Gemeinden auch finanziell zu würdigen und einen

Anreiz für zukünftige Wettbewerbe zu schaffen.

Der Dank gilt deshalb:

• der Sparkasse Märkisch-Oderland,

• der EWE AG,

• der Agrargenossenschaft ODEGA Groß Neuendorf eG,

• dem Landhandel Alt Zeschdorf GmbH,

• der Agraraktiengesellschaft Albrecht Daniel Thaer und

• der Thaer’schen Gutsverwaltung Möglin GmbH.

Am 16. November 2017 fand die feierliche Auswertungs- und Abschlussveranstaltung im

Landratsamt statt.

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Als Sieger ging die Gemeinde Neutrebbin hervor.

Sie beeindruckte mit einer Vielzahl sozialer und kultureller Aktivitäten und Einrichtungen

für alle Generationen. Als Anerkennung erhielt Neutrebbin einen Geldpreis von 2.000 €

und eine Ehrentafel. Der Ortsteil Trebnitz (Stadt Müncheberg) überzeugte durch ein sehr

großes Engagement für das Gutsensemble und den Gutspark und erhielt als

Zweitplatzierter einen Geldpreis in Höhe von 1.500 €. Auf Platz Drei schaffte es der

Ortsteil Neulewin (Gemeinde Neulewin) und freute sich über eine Geldzuwendung von

1.000 €.

Neben den ersten drei Plätzen vergab die Jury auch Sonderpreise in den Kategorien

Entwicklungskonzepte und wirtschaftliche Initiativen, soziale und kulturelle Aktivitäten,

Baugestaltung und –entwicklung, Grüngestaltung und das Dorf in der Landschaft sowie

Gesamteindruck. Damit würdigte man einzelne Initiativen, innovative Projekte und

besonders gelungene Grün- und Baugestaltungen. Insgesamt konnten Sonderpreise im

Wert von 2.000 € verliehen werden.

Die Gemeinde Neutrebbin hat nun die ehrenvolle Aufgabe, den Landkreis im Jahr 2018

beim Landeswettbewerb würdig zu vertreten. Die Landessieger wiederum werden für

Brandenburg im Jahr 2019 beim 26. Bundeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ an den

Start gehen.

2020 steht dann der nächste Dorfwettbewerb auf Kreisebene an. Der Landkreis hofft

wieder auf eine hohe Teilnehmerzahl und dieses Mal vielleicht auch auf eine

teilnehmende Gemeinde aus dem westlichen Teil unserer Region.

Die Entscheidung, sich am Wettbewerb zu beteiligen, ist oft schon Auslöser dafür, dass

sich vor Ort Partnerschaften entwickeln und neue, interessante Ideen für eine

lebenswerte Zukunft entstehen, dass die Dorfgemeinschaft gestärkt und die

Lebensqualität im ländlichen Raum gesteigert wird.