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Bericht zur Situation der Landwirtschaft
im Landkreis Märkisch – Oderland im Jahr 2017
2
Inhaltsverzeichnis
Seite
1. Landwirtschaftliche Bodennutzung 3
1.1. Anbaustruktur und Erträge 3
1.2. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen 8
1.3. Garten- und Obstbau 9
2. Tierproduktion 10
2.1. Milchproduktion 12
2.2. Schweineproduktion 12
2.3. Schaf- und Ziegenhaltung 13
2.4. Geflügelproduktion 13
2.5. Bienenhaltung 14
3. Gewässerschutz 15
3.1. Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen 15
3.2. Düngung 19
4. Cross Compliance 20
5. Einzelbetriebliche Investitionen 22
6. Förderung Ländlicher Raum 25
6.1. LEADER 25
6.2. Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ 30
3
1. Landwirtschaftliche Bodennutzung
1.1. Anbaustruktur und Erträge
In der folgenden Tabelle sind die Anbauflächen der wichtigsten Kulturen des Jahres 2017
den Flächenanteilen von 2016 gegenüber gestellt worden (Daten aus der Agrarförder-
antragstellung 2017)
2016 in ha 2017 in ha
Winterweizen 32.824 34.316
Winterroggen 12.539 10.553
Wintergerste 10.216 10.755
Sommergerste 363 627
Wintertriticale 2.355 2.251
Körnermais 2.317 2.450
Summe 60.614 61.952
Getreide gesamt 62.765 64.694
Winterraps 20.708 18.580
Sonnenblumen 637 714
Ölsaaten gesamt 21.555 19.540
Erbsen 1.260 1.635
Lupinen 659 790
Eiweißpflanzen gesamt 2.498 3.017
Silomais 18.635 18.899
sonstiges Ackerfutter 5.523 5.976
Kartoffeln 103 80
Zuckerrüben 2.234 1.098
Hackfrüchte gesamt 2.444 1.178
aus Erzeugung genommene LN 3.319 3.351
Die in der Tabelle aufgeführten Gesamtzahlen (fett gedruckt) beziehen sich auch auf Kulturen, die nicht im Einzelnen aufgeführt wurden wie z. B. Sommerweizen.
4
Die Fläche bei Winterroggen nahm erneut um circa 2.000 ha ab, ebenso die Anbaufläche
beim Winterraps. Hier spielten aber negative Witterungseinflüsse eine Rolle, die zu
Umbruch und Nachsaat von Sommerkulturen führten.
Der Mais insgesamt nimmt mittlerweile 17,5 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche ein.
Das ist nach wie vor nicht überproportional hoch, die Konzentration in der Nähe von
Biosgasanlagen und die großen Feldrandsilos machen sich aber im Landschaftsbild
deutlich sichtbar. Die großen Erntemengen im Jahr 2017 ließen auch die Transporte auf
den Straßen deutlich wahrnehmbar ansteigen.
Der positive Trend bei den Eiweißpflanzen wird in Zukunft sicherlich nur anhalten, wenn
die Betriebe auf den ökologischen Vorrangflächen hauptsächlich Gemenge anbauen und
auf die mechanische Unkrautbekämpfung umstellen. Chemische Mittel sind dort durch die
EU verboten worden.
Bei den Zuckerrüben war der deutliche Anbaurückgang abzusehen. Einige Betriebe liefern
ihre Rüben trotz der verschlechterten Rahmenbedingungen nach Könnern in Sachsen-
Anhalt, andere nach Anklam in Mecklenburg-Vorpommern. Eine dritte Gruppe setzt
neben der positiven Wirkung der Rübe als Vorfrucht für die folgende Kultur auch auf die
Vergärung in Biogasanlagen.
Die sonstigen Schwankungen im Anbauverhältnis bewegen sich in einem normalen
Rahmen.
Weitere interessante Anbauzahlen (in der Klammer der Anbau 2016) in ha:
Dinkel - 318 (364)
Hafer - 935 (990)
Sojabohnen - 36 (22)
Sudangras - 14 (14)
Hanf - 14 (22)
Kurzumtriebs- - 88 (97)
plantagen
Insgesamt stellt sich die landwirtschaftliche Nutzfläche (LN) in MOL 2017 (lt.
Agrarförderantragstellung 2017) wie folgt dar (in ha):
LN insgesamt: 127.544
dav. Ackerland (AL): 117.917
dav. Grünland (GL): 9.176
dav. Dauerkulturen: 408
dav. Sonstige: 43
Auf der folgenden Seite sind die Ergebnisse der Getreideproduktion veranschaulicht
worden:
5
Ergebnisse der Getreideproduktion in Märkisch-Oderland
Fruchtart ME 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Durchschn.
2012-2016
Vergleich 2017
zu Durchschn.
2012-2016 in %
Wintergerste dt/ha 49,0 66,8 78,1 70,6 61,6 67,9 65,2 104
Winterroggen dt/ha 56,7 63,6 62,1 48,0 55,8 53,2 57,2 93
Winterweizen dt/ha 53,3 70,6 80,7 63,7 64,4 63,4 66,5 95
Wintertriticale dt/ha 51,6 61,1 64,7 48,8 53,5 50,1 55,9 90
Sommergerste dt/ha 46,4 45,2 55,8 33,1 46,4 46,4 45,4 102
Getreide gesamt dt/ha 53,3 67,1 75,2 60,1 61,5 61,8 63,4 97
Getreide Tt 278,8 405,8 435,6 356,8 358,5 351,9 367,1 96
Erträge Öko-Landbau 2017 Erträge Öko-Landbau 2016
Winterroggen 30,0 dt/ha Winterroggen 21,4 dt/ha
Winterweizen 31,5 dt/ha Winterweizen 25,5 dt/ha
6
Aus der vorstehenden Übersicht geht hervor, dass die Getreideerträge in 2017 insgesamt
nur um ca. 3 % niedriger waren als im Mittel der letzten fünf Jahre. Das ist angesichts
der Wetterkapriolen (Dezember bis Mai relativ trocken, danach zu nass) und der doch
recht ungünstigen Erntebedingungen als positiv einzuschätzen.
Unser Landkreis ist im Vergleich zu anderen Regionen in Deutschland und auch
Brandenburg von großen Ertragseinbrüchen verschont geblieben.
Bis auf einige Rapsschläge kamen die Kulturen relativ gut über den Winter.
Die Getreidebestände entwickelten sich gut und der erste größere Starkregen am 01. Juli
konnte die gute Ernte der Wintergerste nur marginal negativ beeinflussen. Die weiteren
ständigen Regenfälle verursachten dann aber Nässeschäden, die Flächen waren zudem
nicht befahrbar und das Getreide insgesamt zu feucht. Das führte wiederum zu Ernte-
und Qualitätsverlusten sowie zu erhöhten Trocknungskosten. Auch der damit
einhergehende erhöhte Unkrautdruck trug nicht unbedingt zu einer Verbesserung der
Situation bei.
Letztlich fielen laut Deutschem Wetterdienst in Brandenburg allein in den Monaten Juni
und Juli im Durchschnitt 400 mm Niederschlag.
Da die Erzeugerpreise weitestgehend auf dem niedrigen Niveau von 2016 verharrten,
fällt das Fazit der Getreideernte 2017 eher ernüchternd aus.
Vergleich der Erträge ausgewählter Kulturen in dt/ha (konventionell) 2017
Deutschland * Brandenburg Märkisch-
Oderland
Winterweizen 77,0 63,2 63,4
Winterroggen 50,1 40,5 53,2
(* vorläufige Zahlen lt. Erntebericht BMEL)
Im Öko-Landbau sind die Erträge bei Winterweizen und Winterroggen im Landkreis im
Vergleich zu 2016 sogar gestiegen. Das hat aber eher statistische Ursachen. 2016
ernteten einige Referenzbetriebe nur sehr bescheidene 14 – 16 dt/ha Winterroggen.
Dieser Flächenanteil betrug aber ca. 40 % der Gesamtanbaufläche. Dagegen baute 2016
ein sehr leistungsstarkes Unternehmen überhaupt keinen Winterweizen an. Beides
zusammen genommen lässt die Statistik deshalb in einem etwas anderen Licht
erscheinen.
Vergleich der Erträge wichtiger weiterer Kulturpflanzen 2016 und 2017
und im Vergleich zum 5-jährigen Mittel 2012-2016 in Märkisch-Oderland
Fruchtart ME 2016 Durchschnitt
2012-2016
2017
Winterraps dt/ha 25,7 34,4 25,4
Körnersonnenblumen dt/ha 26,3 23,7 20,1
7
Zuckerrüben dt/ha 661,0 627,8 671,2
Silomais dt/ha 396,3 370,7 446,1
Körnermais dt/ha 105,1 92,6 114,2
Die deutlich negative Entwicklung beim Raps setzt sich unvermindert fort. Die Kultur
bewegt sich inzwischen am Rande der Wirtschaftlichkeit. Neben den sicherlich nicht
optimalen Wuchsbedingungen vermutet der Berufsstand als Ursache auch die massive
Einschränkung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln und den damit verbundenen
Druck durch Schadinsekten. Sicherlich würde hier aber auch die konsequente Einhaltung
einer dreijährigen Anbaupause helfen.
Mit Ausnahme der Sonnenblume profitierten die übrigen späten Kulturen von der
feuchten Witterung.
Sowohl bei Silo- als auch bei Körnermais wurde in unserem Landkreis so viel geerntet
wie niemals zuvor.
Die Lagerkapazitäten insbesondere für den Energiemais sind damit aber weitgehend
ausgereizt und seit Einführung der neuen Verordnung über Anlagen zum Umgang mit
wassergefährdenden Stoffen (AwSV) im August 2017 dürfen Feldrandsilos sowieso nur
noch für maximal sechs Monate betrieben werden. Neue Investitionen in Lagerbehälter
werden deshalb kaum zu umgehen sein. Darauf wird in Pkt. 3. des Berichtes noch näher
eingegangen.
Bei den Zuckerrüben konnten die Landwirte insgesamt zufrieden sein.
Trotz der vorgenannten Ausführungen muss aber ausdrücklich darauf hingewiesen
werden, dass im Einzelfall Landwirtschaftsbetriebe auch in Märkisch-Oderland durch die
regional aufgetretenen Fröste im April und die Starkniederschläge im Sommer massiv
geschädigt worden sind. Um diese Folgen für die betroffenen Betriebe in ganz
Brandenburg abzufedern, hat das Landwirtschaftsministerium mit Datum vom 27.11.
2017 die „Richtlinie des Landes Brandenburg für die Gewährung von Zuwendungen zur
Bewältigung von Schäden aufgrund widriger Witterungsverhältnisse im Jahr 2017 für
landwirtschaftliche und gartenbauliche Unternehmen“ auf den Weg gebracht. Es muss
aber eine Einkommensminderung von 30 % vorliegen, bezogen auf den durchschnittlich
erzielten Naturalertrag der letzten drei Jahre. Hier spielt daher auch der jeweilige
Erzeugerpreis mit eine Rolle. In Abhängigkeit vom vorhandenen Versicherungsschutz des
Betriebes für klimatische Risiken kann ein Zuschuss von bis zu 80 % der förderfähigen
Einkommensminderung gewährt werden. Die Bagatellgrenze beträgt 2.500 €. Allerdings
bleiben die Schäden des Sturmtiefs Xavier im Obstbau außen vor, es werden nur
Einbußen erstattet, die durch den Frost im April 2017, durch erhebliche
Niederschlagsdefizite im Frühjahr (trifft für unseren Landkreis nicht zu) und wegen der
langanhaltenden Niederschläge in Juni und Juli entstanden sind.
Die Bewilligung der Anträge erfolgt durch die ILB. Eine vorherige Plausibilitätsprüfung der
betrieblichen Angaben führt das Landwirtschaftsamt durch. Die hohen Hürden für diese
Förderung wirkten sich auf die Zahl der Anträge aus.
8
In unserem Landkreis stellten daher nur 13 Unternehmen einen Förderantrag. Das ist im
Vergleich zu den 350 Haupterwerbsunternehmen und 268 Nebenerwerbsbetrieben des
Landkreises nur eine verschwindend geringe Anzahl.
Die damit beanspruchte Fördersumme, also 80 % der Einkommensminderung, beläuft
sich auf 1.002.967,56 €.
1. 2. Agrarumwelt-und Klimamaßnahmen
Die Förderperiode des Kulturlandschaftsprogramms (KULAP) hat inzwischen ihre Halbzeit
überschritten. Dies hat Konsequenzen für die Landwirte, so können nur noch Neuanträge
für die Förderprogramme Moor schonende Stauhaltung (FP 830), Pflege extensiver
Obstbestände (FP 850) und Ökologischer Landbau (FP 880) gestellt werden. Daraus
folgt, dass die Anzahl der Neuanträge für 2018 deutlich gesunken ist. Auch die
Erweiterungsanträge gehen zurück, da diese nur in den ersten zwei Jahren nach
Verpflichtungsbeginn möglich sind. Viele Antragsteller beteiligen sich aber seit dem
Beginn der Förderperiode im Jahr 2015.
Die Anzahl der Anträge auf Förderung des Ökologischen Landbaus nahm leicht zu und
liegt für 2017 bei 53. Für 2018 sind inzwischen zwei weitere Neuanträge gestellt worden.
Das Niveau hinsichtlich des Flächenanteils bewegt sich nach wie vor unterhalb von 5 %.
Zahlungen für den Verpflichtungszeitraum 01.01.2016 -
31.12.2016
Förderprogramm Anzahl
Anträge EURO
KULAP 2014 123 1.748.656
Art. 30 (NATURA 2000 Gebiete) 30 174.175
Summe 153 1.922.831
Entwicklung Förderung des Ökologischen Landbaus 2010 bis 2017
Jahr LN Kreis Öko Fläche % an LN Anzahl Ökobetriebe
2010 124.979 5.594 4,48 42
2011 125.667 5.879 4,68 42
2012 125.660 5.814 4,63 42
2013 125.426 5.184 4,13 40
2014 127.302 5.748 4,52 42
2015 127.738 5.201 4,07 43
2016 127.281 5.505 4,33 48
2017 127.544 6.228 4,88 53
9
1.3. Garten-und Obstbau
Obstbau
Wie auch die Landwirtschaft hatte der Obstbau dieses Jahr stark mit den widrigen
Witterungsverhältnissen zu kämpfen. Besonders die Spätfröste Mitte April haben zu
großen Ertragseinbußen geführt. Aber auch der Hagel im Sommer und der Sturm Xavier
Anfang Oktober machten den Obstbauern das Leben schwer und führten bei allen
Kulturen zu teils großen Ertragseinbußen. So kam es bei den Süßkirschen und
Sauerkirschen in unserer Region größtenteils zum Totalausfall der Ernte. Auch die
Pflaumen zeigten durch den Blütenfrost Ertragseinbußen. Im Betrieb Obstgut Franz
Müller beschädigte der Hagel dann auch noch die wenigen tragenden Sorten. Das
Apfelanbaugebiet Wesendahl als eines der größten in Brandenburg war durch den
Spätfrost weniger stark betroffen als andere Regionen in Deutschland, da die
Entwicklung der Blüte noch nicht so weit vorangeschritten war. Besonders Betriebe mit
Frostschutzberegnung profitierten. So rechnete die BB Obst GmbH je nach Sorte und
Standort mit nur ca. 20 % weniger Ertrag. Allerdings sorgte auch hier der Hagel für
Schäden, die teilweise erst bei der Sortierung auffallen. Dann zog auch noch das
Sturmtief Xavier am 5.10.2017 über Brandenburg. Sorten die bis dahin nicht abgeerntet
waren, zeigten starke Schäden. Neben den Früchten selbst wurden auch teilweise die
noch nicht abgeernteten Bäume aufgrund des hohen Fruchtgewichtes geschädigt. Durch
die deutschlandweit geringe Apfelernte konnten die Anbauer immerhin einen deutlich
gestiegenen Apfelpreis erzielen. Laut EU Apple Dashboard Report lag der Preis im Mittel
bei 90 Cent/kg im November und damit 117 % über dem 5 Jahres Durchschnitt. Auch
der Preis für Industrieäpfel stieg. Trotzdem war es für viele Betriebe nicht möglich, den
Verlust ausgleichen, da die Ernte einfach zu gering ausfiel.
Gemüseanbau
Gemüsebauern im Freiland (2.165 ha) mit einem breiten Anbauspektrum konnten eine
gute Ernte bestätigen. Die feuchte Witterung im Juni führte zwar zu vermehrten
Pilzkrankheiten wie Fäulnis im Salatanbau sowie einer schlechten Befahrbarkeit der
Bestände. Allerdings betraf dies nur einen Teil der Kulturen und die milde Witterung im
Oktober führte dann zu einer verlängerten Ernteperiode. So waren die Erträge übers Jahr
betrachtet gut. Zu beachten ist allerdings, dass ein Großteil von Erbsen und Bohnen im
Rahmen des Greening auf den ökologischen Vorrangflächen für die Herstellung von
Futtermitteln angebaut wird.
Auch der Anbau unter Glas (insgesamt 12,4 ha) fiel zufriedenstellend aus und erreichte
das Niveau des letzten Jahres. Durch die große Marktmacht des
Lebensmitteleinzelhandels ist der Preisdruck auf die Erzeuger aber weiterhin sehr hoch.
Außerdem erweist es sich für die Betriebe als zunehmend schwierig, geschultes Personal
zu finden. Zudem schränken eine fehlende Infrastruktur, wie bspw. ein Maschinenring
oder eine Weiterverarbeitung der Produkte, die Entwicklung der Gemüseproduktion ein.
Auf dieses grundsätzliche Problem der fehlenden Verarbeitung und Veredlung in
Märkisch-Oderland ist auch an anderer Stelle wiederholt hingewiesen worden.
10
2. Tierproduktion
Trotz großzügigem Ansatz der Tierbestandszahlen im Verhältnis zur landwirtschaftlichen Nutzfläche des Landkreises kommt Märkisch-
Oderland auf einen durchschnittlichen GV-Besatz von lediglich 0,46 GV/ha.
Die Entwicklung der für unseren Landkreis wichtigsten Tierproduktionszweige geht aus der nachfolgenden Tabelle hervor:
Entwicklung der gemeldeten Tierbestände im Landkreis
Stand: Januar 2018
Tierart 2013
Stück
2014
Stück
2015
Stück
2016
Stück
2017
Stück
2017 zu 2016
in %
Rinder 25.676 28.003 27.175 24.688 24.748 100
dav. Milchkühe 9.071 8.579 8.964 8.101 8.045 99
dav. Mutterkühe 2.953 3.091 2.609 2.816 2.694 96
Schweine 79.714 86.556 106.890 107.653 112.224 104
dav. Sauen 12.081 *- 12.444 11.989 13.170 110
Schafe u. Ziegen 17.600 19.635 20.262 19.379 15.978 82
dav. Mutterschafe 14.007 15.053 15.615 11.921 11.417 96
Pferde 3.766 3.922 3.936 4.122 4.324 105
11
Geflügel 1.893.765 2.001.642 2.030.814 1.892.113 1.985.818 105
dav. Puten 264.881 247.497 261.375 278.390 333.256 120
dav. Enten 762.231 751.068 687.254 514.906 503.759 98
dav. Hühner 849.941 1.000.599 1.082.185 1.079.775 1.129.832 105
(Quelle: Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt;
* - Die Zahl für die Sauen wurde 2014 nicht erfasst)
12
Die unterschiedlichen Entwicklungen bei einzelnen Produktionsrichtungen sind auffällig.
Während es bei der Anzahl der Schweine und auch der Pferde seit Jahren kontinuierlich
bergauf geht, muss bei den für die Erhaltung der Kulturlandschaft so wichtigen Schafen
(Ziegen machen nur ca. 7 % aus) seit 2015 ein Rückgang und im Vergleich zum Vorjahr
sogar ein deutlicher Einbruch konstatiert werden. Die Milchproduktion hat sich etwas
gefangen, durch die deutlich gestiegenen Milchauszahlungspreise auf bis zu 40 ct/kg
Milch wurde der abfallende Trend erst einmal gestoppt. Es ist aber zu befürchten, dass
mittelfristig weitere Tierhalter die Milchproduktion aufgeben. Beim Geflügel werden die
Rückgänge in der vor allem im Oderbruch traditionellen Entenproduktion durch die
Aufstockung bei der Hähnchenmast und eine Zunahme der Putenproduktion mehr als
ausgeglichen. Die Verringerung der Mutterkuhbestände um 4 % ist ein weiteres
Alarmzeichen in Richtung der Politik. Wenn in der Schaf- und Mutterkuhhaltung keine
ausreichenden Gewinne erwirtschaftet werden können, muss mit einer zunehmenden
Verbuschung der Offenlandschaften gerechnet werden, was nach gegenwärtigem
Kenntnisstand nicht im Interesse von Natur- und Landschaftsschutz sein kann.
Die Pferdehaltung hat sich in Märkisch-Oderland zu einem stabilen Wirtschaftsfaktor
entwickelt. Sie schafft Arbeitsplätze, stellt eine nicht zu unterschätzende
Einkommensquelle für Landwirtschaftsbetriebe und gewerbliche Pferdehalter dar und
bietet vielen Kindern und Jugendlichen eine sinnvolle Freizeitalternative.
Im Landwirtschaftsbericht 2016 ist die Erstellung eines brandenburgischen
Tierschutzplanes erwähnt worden. Im Verbund mit dem inzwischen offiziell beim Land
angesiedelten Tierschutzbeauftragten soll dieser zu einer artgerechten Tierhaltung
führen.
Der Entwurf des Tierschutzplanes liegt seit 15.12.2017 vor und bedarf nun weiterer
intensiver Diskussionen. Unabhängig von der Endfassung des Berichtes, auf die man sich
letztlich verständigt, muss aber deutlich herausgestellt werden, dass die Maßnahmen
zusätzliches Geld kosten werden. Laut Entwurf des Tierschutzplanes (Intranetauftritt des
MLUL, S. 150 des Planes) entstehen allein bei der Einführung des bundesweiten
staatlichen Tierwohllabels, worauf der brandenburgische Plan sich bezieht, bei einem
Mastschwein Mehrkosten von 27,70 € und 28,5 ct/kg Schlachtgewicht. Bricht man den im
Planentwurf benannten notwendigen Mehrerlös von 13,8 Mio € pro Jahr für ganz
Brandenburg auf unseren Landkreis herunter, ergeben sich damit notwendige Erlöse von
ca. 690.000 €. Der zusätzliche Bedarf an Investitionen und Arbeitskräften ist hier noch
nicht enthalten.
Ohne ein wirkliches Umdenken bei Verbrauchern und Lebensmitteleinzelhandel ist die
Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Tierproduktion auf Dauer kaum zu erhalten.
2.1. Milchproduktion
Die Jahresleistung der sich in der Milchleistungsprüfung beim Landeskontrollverband
befindlichen Kühe des Landkreises Märkisch-Oderland betrug im Milchwirtschaftsjahr
2016/2017 9.558 kg. Das sind rund 150 kg weniger als im vorangegangenen Zeitraum.
Dabei spielte sicherlich der Ausstieg von leistungsstarken Betrieben eine Rolle. Der
Landesdurchschnitt lag bei 9.477 kg.
Nur noch 22 Betriebe halten in Märkisch-Oderland Milchkühe. 3 davon weisen mehr als
nur einen Standort auf. Die Unternehmen liefern Rohmilch mit überwiegend sehr guter
Qualität an Molkereien und Milchhändler in Brandenburg, Berlin, Sachsen und
Mecklenburg-Vorpommern.
2.2. Schweineproduktion
Der Anstieg bei den im Landkreis gehaltenen Schweinen hängt sowohl mit den
Investitionen in eine moderne Sauenhaltung als auch mit weiter steigenden
Zuchtleistungen zusammen. Wegen der doch etwas höheren Preise im Vergleich zu 2016
stallten einige Unternehmen auch wieder zusätzliche Schweine in ursprünglich leer
13
gestandenen Ställen ein. Die notwendigen Reaktionen auf das Tierwohllabel und den
brandenburgischen Tierschutzplan werden nicht lange auf sich warten lassen. Auch die
verschärften Regelungen zu den Kastenständen in der Sauenhaltung führen zumindest
mittelfristig zu einem weiteren Investitionsbedarf.
Als ein zunehmendes Problem entwickelt sich langsam aber stetig die Thematik rund um
die Afrikanische Schweinepest (ASP). Eine sprunghafte Übertragung der Seuche aus
einem befallenen osteuropäischen Gebiet nach Deutschland wäre ein Horrorszenario.
Unabhängig von den wachsenden Anstrengungen der Jägerschaft, die für eine
Übertragung auf Hausschweinbestände prädestinierte Wildschweinpopulation zu
minimieren, müssen alle Schweinehalter für eine maximale Hygiene einschließlich
Betretungsverbote Unbefugter sorgen.
Extensivrassen sollten sicher eingezäunt sein. Eine umfangreiche Informationskampagne
des Bundeslandwirtschaftsministeriums, die insbesondere osteuropäische LKW-Fahrer
zum Ziel hat, läuft schon seit einigen Monaten entlang der Autobahnen.
Ein Ausbruch der ASP hätte verheerende wirtschaftliche Folgen, da auch gesunde
Bestände aus befallenen Ländern faktisch nicht exportiert werden können.
2.3. Schaf- und Ziegenhaltung
Den Rückgang bei den Schafen muss man schon als besorgniserregend einstufen. Ohne
die öffentlichen Mittel aus dem Vertragsnaturschutz und dem Kulturlandschaftsprogramm
kann dieser Tierproduktionszweig nicht überleben. Positiv anzumerken ist, dass diese
Mittel aus beiden Töpfen inzwischen kontinuierlich und verlässlich abfließen. Das ist auch
notwendig, denn die relativ niedrigen Vermarktungserlöse über das Fleisch und die
faktisch nicht vorhandenen Erlöse bei der Wolle reichen für schwarze Zahlen in der
Buchführung nicht aus. Eine zunehmende Bedeutung hat auch für unsere heimischen
Schäfer das Ende des Fastenmonats Ramadan, dann steigen die Verkäufe sprunghaft an.
Die Direktvermarktung ist dabei ein möglicher Mosaikstein in der betrieblichen Planung.
Wenn dann aber im Supermarkt ein Kilogramm neuseeländisches Lamm, im März 2016
eingefroren und bis 30.06.2018 haltbar, für 9,99 €/kg angeboten wird, hilft die beste
Vermarktungsstrategie einheimischer Schafzuchtbetriebe nicht weiter.
Darüber hinaus bleibt der Wolf ein vor allem emotional alles überragendes Thema bei den
Schaf- und Ziegenhaltern.
Ende des Jahres hatte der Minister die in einigen Punkten angepasste brandenburgische
Wolfsverordnung unterschrieben. Ein Kritikpunkt des Berufsstandes betrifft die
Weidezäune. Ein Mindeststandard für wolfssichere Zäune (Anlage zu § 4 Abs. 2
BbgWolfV) fordert eine Mindesthöhe von Elektrozäunen von 1,20 m Höhe. Damit steigen
sowohl der Aufwand beim Aufbau als auch die Windanfälligkeit des Zaunes. Ein weiteres
Problem sind die laufenden Kosten von Herdenschutzhunden.
Wie sich die Verordnung in der Praxis bewährt, wird sich zeigen.
Schon jetzt ist aber sicher, dass die Anpassungen der Schaf- und Ziegenhalter, wie im
Übrigen auch der anderen Weidetierhalter, zusätzlichen finanziellen und Arbeitsaufwand
bedeuten.
2.4. Geflügelproduktion
Der Anstieg der Hühnerproduktion um 5 % im Vergleich zum Vorjahr ist über die
Inbetriebnahme eines neuen, schon längerfristig geplanten Stalles begründbar. Gegen
die Genehmigung eines weiteren Investitionsvorhabens in Hohenstein (Strausberg) sind
Rechtsmittel eingelegt worden. In Sachsendorf und Reitwein plant die Landwirtschaft
Golzow Betriebs GmbH eine Umnutzung von ehemaligen Rinderställen zur Hähnchenmast
nach dem sogenannten Fairmastprinzip. Während das erste Verfahren durch das
Landesumweltamt nach Bundesimmissionsschutzgesetz rechtskräftig genehmigt wurde,
steht die baurechtliche Genehmigung für das zweite Vorhaben noch aus.
Die Realisierung beider Investitionen vorausgesetzt, wird dann der Abverkauf der
Produkte belegen, ob die Verbraucher höhere Haltungsstandards auch tatsächlich
honorieren.
14
Der deutliche Anstieg bei den Puten um 20 % wurde durch die insgesamt verbesserte
Marktlage hervorgerufen.
2.5. Bienenhaltung
Inzwischen sind nach Angaben des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes des
Landkreises 652 Bienenhalter mit 11.980 Völkern registriert. Das entspricht einer
Steigerung um 11 % bei den Imkern und 22 % bei den Völkern. Die in den letzten Jahren
begonnene erfreuliche Entwicklung setzt sich also fort. Die Struktur der Imker ist dabei
allerdings sehr unterschiedlich. Allein vier Berufsimkereien sind mit mehr als der Hälfte
aller Völker vertreten, auch wenn diese nicht permanent in unserem Landkreis unterwegs
sind. 169 Betriebe besitzen mehr als 15 Völker. Da nicht einmal diese Größenordnung
ausreicht, um einen landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieb zu begründen, muss man
also davon ausgehen, dass die überwiegende Anzahl der Bestände bei Hobbyimkern
angesiedelt ist. Das betrifft neben aktiven Pensionären und Arbeitnehmern, die die
Imkerei als zutiefst befriedigende Freizeitgestaltung entdeckt haben, auch zunehmend
Jugendliche, welche durch Schule oder Familie an dieses Hobby herangeführt wurden.
Zur Erhaltung der Carnica als regional bedeutendste Zuchtlinie wurde auch 2017
engagiert in der Bienenbelegstelle Lattbusch gearbeitet. 425 Einwabenkästen mit den zu
begattenden Königinnen konnten aufgestellt werden. Letztlich entsprach der
Begattungserfolg von 73 % dem Ergebnis des Vorjahres.
Insgesamt war das Bienenjahr 2017 eher unterdurchschnittlich. Regional sehr
unterschiedliche, durchweg aber hohe Verluste durch die Varroamilbe gingen einher mit
einer ungünstigen Witterung sowohl im Frühjahr als auch im Sommer. Der Frost im April
mit den negativen Auswirkungen auf viele Blüten wirkte sich natürlich auch auf die
Flugzeiten und Sammelergebnisse der Bienen aus. So kamen durchschnittlich nur
ca. 30 kg Honig/Volk zusammen. Wichtige Trachten wie die Robinie oder die Linde fielen
in einigen Gebieten vollkommen aus. Das wiederum hat Konsequenzen auch für das Jahr
2018. Es wurde weniger Drohnenbrut aufgezogen, die Völker insgesamt gingen nicht so
vital in den Winter und es ist deshalb zu befürchten, dass die Varroamilbe auch Anfang
2018 wieder ihre Spuren hinterlassen wird.
Ein großes Problem stellte in den letzten Jahren die Bienenwanderung dar. Eine
ausreichende Organisation und Verteilung der einwandernden Imker fand nur
unzureichend statt. Mit der Aufnahme der Tätigkeit durch eine Wander-Obfrau besteht
die berechtigte Hoffnung, dass auf diesem Gebiet Fortschritte erzielt werden. Es gibt nun
einen strukturierten und übersichtlichen Internetauftritt, dort sind auch die nötigen
Wanderdokumente und die entsprechenden Kriterien aufgeführt. Bei der Durchsetzung
der Regeln insbesondere gegen auswärtige Betriebe gibt es allerdings noch Reserven. Bei
26 eingegangenen Anfragen von einwanderungsinteressierten Imkern ist zudem noch
eine hohe Dunkelziffer bei den Betrieben zu vermuten, die sich aus unterschiedlichsten
Gründen nicht vorher anmelden.
Hier fehlt bisher eine rechtliche Handhabe, um sowohl einwandernde als auch
einheimische Imker gerecht und nachvollziehbar auf die einzelnen Trachten zu verteilen
und zudem den ortsansässigen Imkern Rechtssicherheit bei der Zuweisung ihrer
Standplätze zu geben. Erste Initiativen auch aus unserem Landkreis für ein Aufgreifen
dieses Problems durch den Landtag sind bekannt und müssen mit Nachdruck fortgeführt
werden. Eine Landeswanderordnung oder ähnliches wäre eine Möglichkeit, um bspw.
auch über Verwaltungshandeln diesen rechtsfreien Raum zu füllen.
Der Wunsch vieler Imker nach abwechslungsreichen Fruchtfolgen in der Landwirtschaft,
nach mehr Blütenvielfalt über zusätzliche Blühstreifen wurde über das EU-weite Greening
zwar teilweise erhört, das ist aber noch nicht ausreichend.
Die Naturparkverwaltung Märkische Schweiz hat zusammen mit dem Kreisbauernverband
Märkisch-Oderland das eigenständige Projekt „Blütenreich Märkische Schweiz“ ins Leben
gerufen, das von mehreren Landwirtschaftsbetrieben unterstützt wird.
15
3. Gewässerschutz
3.1. Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Am 1. August 2017 trat die neue Verordnung über Anlagen zum Umgang mit
wassergefährdenden Stoffen (AwSV) vom 18. April 2017 in Kraft. In den Geltungsbereich
dieser Verordnung fallen u. a. die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zum Umgang
mit Jauche, Gülle, Festmist, Silage und Silagesickersaft (JGS-Anlagen) sowie die
Biogasanlagen.
Die nachfolgenden Ausführungen sollen dazu dienen, die damit verbundenen
Herausforderungen für Landwirtschaftsbetriebe oder gewerbliche Biogaserzeuger näher
zu erläutern.
Die AwSV beinhaltet sowohl Anforderungen an neu zu errichtende, als auch an Anlagen,
die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung bereits betrieben wurden
(bestehende Anlagen).
Für die JGS-Anlagen ist insbesondere die Anlage 7 der AwSV zu beachten.
Mit Inkrafttreten der AwSV werden folgende Stoffe/ Gemische neuerdings als allgemein
wassergefährdend eingestuft:
Wirtschaftsdünger, insbesondere Gülle und Festmist, i. S. von § 2 Satz 1 Nr. 2-4 des
Düngegesetzes; Jauche; tierische Ausscheidungen nicht landwirtschaftlicher Herkunft,
auch in Mischung mit Einstreu; Silagesickersaft; Silage und Siliergut, bei denen
Silagesickersaft austreten kann, Gärsubstrate landwirtschaftlicher Herkunft zur
Gewinnung von Biogas sowie die bei der Vergärung anfallenden flüssigen und festen
Gärreste
V. g. Stoffe werden jedoch keiner Wassergefährdungsklasse zugeordnet.
Diese Bestimmungen haben Bedeutung für die Gültigkeit und Anwendbarkeit einzelner
Paragrafen der Verordnung.
Neu ist ebenfalls, dass Anforderungen an das erforderliche Fassungsvermögen von
Lagerbehältern (Problematik ausreichende Lagerkapazitäten) nicht mehr im Wasserrecht
geregelt sind. Sie wurden in den Geltungsbereich der Düngeverordnung verschoben.
Ansprechpartner bzw. vollziehende Behörde ist demnach nicht mehr die untere
Wasserbehörde sondern die Düngebehörde des Landkreises.
Errichtung neuer JGS-Anlagen
Für die Errichtung von Anlagen dürfen grundsätzlich nur noch Bauprodukte, Bauarten
oder Bausätze eingebaut oder verwendet werden, für die ein bauaufsichtlicher
Verwendbarkeitsnachweis unter Berücksichtigung wasserrechtlicher Anforderungen
vorliegt (z. B. eine Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung).
Verwendbarkeitsnachweise sind z. B. vorzulegen für Behälter, Festmistplatten, Kanäle,
Rinnensysteme, Beschichtungen, Trennschächte oder auch Leckerkennungssysteme.
16
Diese Anforderung ist im Wasserrecht vollkommen neu. Dementsprechend hat das
Deutsche Institut für Bautechnik erst jetzt begonnen, auf Antrag der Hersteller
Zulassungen für JGS-Anlagenteile zu erteilen. Aktuell liegen oft noch keine Zulassungen
vor.
Neu ist ebenfalls die Einführung einer Fachbetriebspflicht für die Errichtung von JGS-
Anlagen. Sie gilt für Silagesickersaftgruben > 25 m³, sonstige JGS-Lageranlagen > 500
m³ und Anlagen zum Lagern von Festmist oder Siliergut > 1000 m³; Fachbetriebe
müssen über eine Zertifizierung nach § 62 AwSV verfügen. Leider gibt es aktuell kaum
solche Fachbetriebe.
Die Einführung einer Sachverständigenprüfpflicht vor Inbetriebnahme und ggf. auf
Anordnung der unteren Wasserbehörde war schon seit längerem gefordert worden, sie
gilt für Silagesickersaftgruben > 25 m³, sonstige JGS-Lageranlagen > 500 m³ und
Anlagen zum Lagern von Festmist oder Siliergut > 1000 m³.
Zugelassene Sachverständigenorganisationen nach AwSV haben die Anlagen auf
Dichtheit und Funktionsfähigkeit zu prüfen. Der Anlagenbetreiber muss festgestellte
geringe Mängel innerhalb von 6 Monaten beseitigen, erhebliche und gefährliche Mängel
sind dagegen unverzüglich durch einen Fachbetrieb zu beheben und bedürfen der
Nachprüfung durch einen Sachverständigen.
Die Forderung der (alten) VAwS, wonach Behälter, die mit der Unterkante im
Grundwasserschwankungsbereich liegen, doppelwandig auszuführen sind, wurde
gestrichen.
JGS-Lageranlagen waren bislang ab einem Fassungsvermögen von 30 m³ mit einem
Leckerkennungssystem auszustatten. Gemäß AwSV gilt dies künftig bereits für
Lageranlagen ab 25 m³.
In festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten (betrifft künftig
einige Flächen im Oderbruch/sogenannte HQ100-Gebiete) dürfen JGS-Anlagen künftig nur
errichtet und betrieben werden, wenn sie nicht aufschwimmen oder anderweitig durch
Hochwasser beschädigt werden können und die Stoffe durch Hochwasser nicht
abgeschwemmt, nicht freigesetzt und auch nicht auf andere Weise in ein Gewässer
gelangen können.
Weiterer Betrieb bereits bestehender JGS-Anlagen
Diesen Anlagen wird ein weitgehender Bestandsschutz eingeräumt.
Es gilt die Fachbetriebspflicht für Instandsetzungsarbeiten an folgenden Anlagen:
Silagesickersaftgruben > 25 m³, sonstige JGS-Lageranlagen > 500 m³ und Anlagen zum
Lagern von Festmist oder Siliergut > 1000 m³. Zu beachten ist, dass der Betreiber
Instandsetzungsmaßnahmen an v. g. Anlagen nicht mehr selbst ausführen darf.
Soweit der Verdacht erheblicher oder gefährlicher Mängel besteht, kann die untere
Wasserbehörde eine Sachverständigenüberprüfung einer Anlage anordnen, eine
grundsätzliche Sachverständigenprüfpflicht für bestehende Anlagen gibt es aber nicht.
Für Anlagen mit einem Volumen > 1500 m³, die bestimmten Anforderungen der AwSV
nicht entsprechen (z. B. keine Leckerkennungseinrichtung an Hochbehältern oder
17
Mistplatten und Siloanlage ohne seitliche Einfassung) kann die untere Wasserbehörde
technische oder organisatorische Anpassungsmaßnahmen anordnen, mit denen die
Abweichungen behoben oder eine Gleichwertigkeit hergestellt wird.
Soweit an Behältern eine Nachrüstung mit einem Leckerkennungssystem technisch nicht
möglich ist, muss die Dichtheit der Anlage durch geeignete technische und
organisatorische Maßnahmen nachgewiesen werden.
Die Behörde kann aber nicht verlangen, dass die Anlage stillgelegt oder beseitigt wird
oder Anpassungsmaßnahmen fordern, die einer Neuerrichtung gleichkommen.
Lagerung am Feldrand
Gemäß der „alten“ VAwS waren unter bestimmten Umständen Feldrandlager für Silage
bis zu einem Jahr und Feldrandlager für Festmist bis zu 6 Monaten möglich.
Die AwSV beinhaltet nun keine Regelungen mehr zur Feldrandlagerung, d. h. Anlagen zur
Lagerung von Silage und Festmist müssen demnach den Anforderungen an ortsfeste
Anlagen entsprechen (dichte Bodenplatte, seitliche Einfassung, Sammlung von Jauche,
Silagesickersaft und verschmutztem Niederschlagswasser).
Dies gilt allerdings erst, wenn Anlagen länger als 6 Monate an einem Standort betrieben
werden. Bei einer kürzeren Lagerzeit ist also eine Feldrandlagerung weiter möglich.
Bedingungen, die hierbei einzuhalten sind (Abstände, Abdeckung etc.), regeln die
nachfolgenden Merkblätter des jeweiligen Ministeriums:
Merkblatt zu den Anforderungen an die Feldrandzwischenlagerung von Festmist
(Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Mai 2012)
Merkblatt zu den Anforderungen an die Errichtung und Nutzung von Feldrandsilos ohne
Folienunterlage und Sickersaftsammelbehälter (Ministerium für Ländliche Entwicklung,
Umwelt und Verbraucherschutz, August 2012)
Diese Merkblätter gelten vorerst weiter.
Die Privilegierung der Feldrandlagerung gilt jedoch grundsätzlich nur für Festmist und
Silage. Andere Stoffe oder Stoffgemische, z. B. Hühnertrockenkot oder feste Gärreste,
dürfen nur kurzzeitig, im Zusammenhang mit einer unmittelbar bevorstehenden
Verwertung am Feldrand zwischengelagert werden. Hierfür gibt es keine konkrete
gesetzliche Frist. Es wird eine Lagerung für wenige Tage bis max. 2 Wochen empfohlen.
Biogasanlagen
An die Errichtung und den Betrieb von Biogasanlagen werden im Wasserrecht
grundsätzlich höhere Anforderungen gestellt als an JGS-Anlagen.
Weiterer Betrieb bestehender Biogasanlagen
Bestehende Biogasanlagen sind bis zum 1. August 2022 mit einer Umwallung zu
versehen.
18
Die Flächen innerhalb der Umwallung sind ggf. nachträglich abzudichten, es sind
Vorkehrungen zu treffen, um Niederschlagswasser, welches sich innerhalb der Umwallung
ansammelt, gefahrlos abzuleiten.
Genehmigungsrechtliche Erfordernisse müssen beachtet werden (Anzeige nach BImSchG,
Baurechtliche Genehmigung, ggf. wasserrechtliche Erlaubnis).
Auch hier erfolgte die Einführung einer Sachverständigenprüfpflicht, Anlagen > 1000 m³
sind bis zum 1. August 2027 erstmalig von einem Sachverständigen überprüfen zu
lassen. Weitere Prüfungen sind wiederkehrend alle 5 Jahre sowie bei Stilllegung der
Anlage notwendig.
Dabei ergibt sich das maßgebende Volumen einer Biogasanlage mindestens aus der
Summe der Volumina von Fermenter, Nachgärer und Gärrestlager.
Die Einführung einer Fachbetriebspflicht ergänzt die neuen Anforderungen.
Biogasanlagen einschließlich der zu ihnen gehörenden Anlagenteile dürfen nur von
Fachbetrieben nach § 62 AwSV innen gereinigt, instandgesetzt und stillgelegt werden.
Errichtung neuer Biogasanlagen
Hier erfolgte die generelle Einführung einer Sachverständigenprüfpflicht für Anlagen >
100 m³ vor Inbetriebnahme und nach einer wesentlichen Änderung sowie wiederkehrend
alle 5 Jahre und bei Stilllegung.
Die allgemeine Fachbetriebspflicht gilt hier unabhängig von der Größe der Anlage. Die
Errichtung darf nur durch Fachbetriebe nach § 62 AwSV erfolgen.
Neu ist auch, dass hier zwingend eine Umwallung herzustellen ist (siehe oben). Diese
Maßnahme muss bereits Antragsgegenstand des Genehmigungsverfahrens sein.
Unterirdische Behälter, Rohrleitungen sowie Sammeleinrichtungen, in denen regelmäßig
wassergefährdende Stoffe angestaut werden, dürfen nur dann einwandig ausgeführt
werden, wenn sie mit einem Leckageerkennungssystem ausgerüstet sind (unabhängig
von der Größe der Anlage).
Behälter, bei denen die Bodenplatte unter dem höchsten Grundwasserstand zum Liegen
kommt, sind als doppelwandige Behälter mit Leckanzeigesystem auszuführen.
Anlagen in festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten (einige
Flächen im Oderbruch/ die HQ100-Gebiete) sind nur unter besonderen Auflagen möglich.
Ein grundsätzliches Bauverbot gibt es aber nicht.
Die Ausführungen machen deutlich, dass auch auf diesem Feld die Durchsetzung des
Gewässerschutzes konsequent voranschreitet.
19
3.2. Düngung
Im Düngejahr 2017 wurden seitens des Landwirtschaftsamtes 18 Kontrollen hinsichtlich
der Einhaltung der Nitratrichtlinie in Verbindung mit der Düngeverordnung (DüV)
durchgeführt. Davon war lediglich eine Kontrolle anlassbezogen.
Bei diesen Kontrollen stellte das Amt in drei Landwirtschaftsbetrieben Verstöße gegen die
DüV fest. Diese im Vergleich zu den Vorjahren geringe Anzahl ist sehr erfreulich, findet
ihre Ursache aber u.a. auch in der Auswahl der Betriebe durch das Land Brandenburg.
Die Risikoauswahl bezog sich in 2017 überwiegend auf Betriebe mit Pferdehaltung und
extensiver Landwirtschaft.
Das Thema Novellierung der DüV beschäftigte Landwirte, Verbände und Behörden
ausgiebig. Am 02.06.2017 trat die neue DüV in Kraft, die vor allem folgende Änderungen
brachte:
- zwingende Düngebedarfsermittlung einschließlich Dokumentation vor
Durchführung von Düngemaßnahmen,
- wesentliche Einschränkung der Düngung im Herbst,
- Verlängerung der Kernsperrfristen für die Ausbringung von Düngemitteln,
- Verschärfung der Regelungen für die Anwendung / Beschränkung von
Düngemitteln (Abstandsregelungen, Ausbringtechnik, Einarbeitungsfristen, 170
kg-Regelung),
- Absenkung der Salden der Nährstoffvergleiche,
- Änderungen hinsichtlich der erforderlichen Lagerkapazitäten (Erhöhung von sechs
auf neun Monate ab 2020 für Betriebe ohne eigene Ausbringungsflächen oder mit
einem GV- Besatz ab 3 GVE/ha) – Übergang der Zuständigkeit von den unteren
Wasserbehörden auf die unteren Düngebehörden.
Die neue Verordnung wurde auf den durch das Landwirtschaftsamt organisierten
Informationsveranstaltungen zum Auftakt der Agrarförderung, in den Winterschulungen
und separaten Seminaren der Kreislandwirtschaftsschule sowie auf mehreren Tagungen
verschiedener Verbände und Vereine thematisiert und diskutiert. Problematisch für alle
Beteiligten gestaltete sich vor allem die Herbstdüngung 2017 mit den erforderlichen
Bedarfsberechnungen und Dokumentationen, da die nötigen Berechnungsprogramme
durch das Land nur schleppend zur Verfügung gestellt werden konnten.
Auf Grund der Änderungen und der Verschärfung verschiedenster Regelungen ist auch im
Frühjahr mit weiteren Unsicherheiten und Anfragen zu rechnen. Die
Bedarfsberechnungsprogramme wurden erst in den letzten Tagen des Jahres 2017 durch
das Land präsentiert.
Die gestiegenen Anforderungen an die Lagerdauer führen natürlich zu Konsequenzen.
Bereits zum Jahresende war eine erhöhte Anzahl von Bauanträgen zur Errichtung von
Gülle- oder Gärrestlagern zu verzeichnen, auch werden vermehrt bisher ungenutzte
Lager als Ausweichmöglichkeiten angemietet. Besonderes Aufsehen erregte die geplante
Investition in einen neuen Güllebehälter in Altwustrow. Das lenkte die Aufmerksamkeit
der Öffentlichkeit auf die Thematik der Transparenz von Baugenehmigungsverfahren.
Letztlich muss aber konstatiert werden, dass der Landwirtschaftsbetrieb eine gültige
Baugenehmigung vorweisen kann, die auf einem rechtsstaatlichen Verfahren fußte.
20
Generell kommen auf die Landwirte aber nun zusätzliche Investitionskosten für neue
Ausbringtechnik und Lagerkapazitäten zu. Eine Förderung durch die Investitionsbank des
Landes Brandenburg (ILB) ist möglich.
4. Cross Compliance
Aus der nachfolgenden Tabelle und dem Diagramm gehen die Anzahl der CC-Kontrollen
und die dabei festgestellten Verstöße hervor. Bei 25 % der durchgeführten Kontrollen
gab es sanktionsrelevante Beanstandungen, das sind 3 % weniger als 2016.
Der Trend seit 2014 ist erkennbar positiv.
Trotzdem können die Zahlen in einzelnen Bereichen nicht zufrieden stellen.
Bei der Tierkennzeichnung agieren einige Betriebe nach wie vor zu nachlässig und
ersetzen verloren gegangene Ohrmarken zu spät. Hier liegen auch zwei
Wiederholungsverstöße vor, die entsprechend höher sanktioniert werden.
Ein Schwerpunkt bleibt auch das Thema „Nitratrichtlinie/Grundwasserschutz (GLÖZ 3)“.
Die Mängel betrafen vor allem die Lagerstätten von Gülle, Jauche und Silage und dort
insbesondere die Dichtheit der Behälter sowie auch das Überlaufen des Lagergutes. Zwei
Unternehmen wurde nach ausführlicher Einzelfallprüfung sogar Vorsatz unterstellt. Das
führte zu Kürzungen bei der Betriebsprämie um 25 bzw. 30 %. Es ist davon auszugehen,
dass sich hier Widerspruchs- und möglicherweise Gerichtsverfahren anschließen.
Nach Mitteilung des Pflanzenschutzdienstes wurden 2017 keine Betriebe aus dem
Landkreis Märkisch-Oderland für die systematische CC-Kontrolle ausgewählt. Es gab auch
keine anlassbezogenen CC-Verstöße. Zwei CC-relevante Fälle aus 2016 führten aber zu
Ordnungswidrigkeitsverfahren, die 2017 jeweils mit der Zahlung von Bußgeldern
abgeschlossen wurden.
21
CC-Kontrollstand 2017
Nitrat RL
Düngever-
ordnung
GLÖZ 2, 4-7
ohne
Grundwasser
Grundwasser
GLÖZ 3 untere
Wasserbehörde
Vogel-
schutz
FFH Pflanzen-
schutz
Tierkennz.
Rinder
Tierkennz.
Schafe
Ziegen
Tierkennz.
Schweine
Futter-,
Lebens-
mittel-
Sicherheit
TSE Tierschutz
landw.
Nutztiere
Tierschutz
Kälber
Tierschutz
Schweine
Gesamt
Anzahl Kontrollen 10 6 11 2 2 11 9 1 12 3 4 1 1 73
Anzahl Verstöße 1 0 7 0 0 3 3 0 2 0 2 0 0 18
Verstöße/Kontrollen % 10 0 64 0 0 27 33 0 17 0 50 0 0 25
0
2
4
6
8
10
12
14
AnzahlKontrollen
AnzahlVerstöße
22
5. Einzelbetriebliche Investitionen
Der aktuelle Stand hinsichtlich der Investitionsförderung der landwirtschaftlichen Betriebe
ergibt sich aus der Übersicht auf der folgenden Seite. Es handelt sich hier um eine
Fortschreibung der Tabelle aus dem vergangenen Jahr, endgültig bis einschließlich 2016
abgeschlossene Maßnahmen erscheinen hier nicht mehr.
Das aktuelle Gesamtinvestitionsvolumen beträgt z. Z. 17,38 Mio € und die bewilligte
Fördersumme 3,11 Mio €.
Die Vorhaben betreffen die gesamte Vielfalt der landwirtschaftlichen Produktion. Neu
hinzugekommen sind bspw. der Kauf von Pflanzenschutztechnik, die eine noch feinere
Mitteldosierung erlaubt oder eine größere Investition in der Bienenhaltung. Auffällig ist
auch die Zunahme bei Bewässerungsvorhaben.
An dieser Stelle sei angemerkt, dass sich hinter den angedachten Investitionen fast
ausschließlich Vorort verwurzelte Unternehmen verbergen, die sich in der Hand
einheimischer Landwirte befinden. Es darf aber nicht verschwiegen werden, dass im
Landkreis Märkisch-Oderland seit nunmehr ca. 10 Jahren eine deutliche Zunahme der
Aktivitäten von überregional aktiven, landwirtschaftsnahen und auch
nichtlandwirtschaftlichen Investoren zu beobachten ist.
Nähere Informationen dazu sind dem Thünen Report 52 „Überregional aktive
Kapitaleigentümer in ostdeutschen Agrarunternehmen: Entwicklungen bis 2017“
(Andreas Tietz u.a.) zu entnehmen.
23
t Vorhaben Gesamtinvestitionsvolumen [EUR]
fördf. Ausgaben lt. Bewilligung [EUR]
Bewilligungs-betrag [EUR]
Oderaue Mehrzweckhalle Trocknung von Futtergetreide und Einstreulager 494.068,31 415.073,13 82.981,97
Bad Freienwalde Kauf Pflanzenschutzspritze 101.745,00 85.500,00 17.100,00
Höhenland Neubau Güllehochbehälter, Kauf Futtermischwagen 355.577,02 297.789,51 61.357,90
Altlandsberg Neuanpflanzung 21 ha Äpfel, Brunnenneubau und Bewässerung 737.910,29 619.592,68 125.718,53
Buckow Maschine zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln/Dünger 111.860,00 94.000,00 18.800,00
Müncheberg Bau eines Beregnungsbrunnens 55.668,85 47.208,76 11.632,51
Podelzig Neubau eines artgerechten Jungsauenmaststalles 2.495.227,10 1.999.999,99 765.242,98
Müncheberg Bewässerungsanlage 11.202,01 9.413,45 1.882,69 Bad Freienwalde Umbau Stall 2 für Jungrinder 461.334,10 388.474,03 151.174,91
Vierlinden Modernisierung Abferkelstall 177.257,10 158.800,00 33.560,00 Bad Freienwalde Gestaltung Hofladen in Neuenhagen 47.838,00 40.200,00 8.040,00 Bad Freienwalde
Lüftung- und Dacherneuerung Milchviehstall Neutornow 42.994,70 32.700,00 6.540,00
Höhenland Neubau eines Versorgungsbrunnens 44.592,45 37.472,65 7.494,53
Golzow
Modernisierung/Umbau von 2 Gewächshäusern (Golzow), Neubau Brunnen inkl. Wasserleitungen und E-Anschluss (Görlsdorf) 340.783,28 269.540,36 55.876,66
Letschin Mod. Milchproduktion, Kauf Futtermischwagen, Mod. Silowand 215.390,00 181.000,00 36.200,00
Müncheberg Neubau Beregnungsbrunnen, Beregnungsanlage 219.307,48 184.292,00 38.641,01
24
Müncheberg Aufbau, Kauf von 2 Schlauchtrommelregnern 62.556,06 52.568,12 10.513,62
Letschin Einbau einer Spülanlage 57.563,42 48.372,62 9.674,52
Wriezen Umbau Rinderanlage zur Sauenhaltung und Ferkelaufzucht 2.820.792,04 1.872.300,00 379.710,00
Vierlinden
Aufbau Betriebszweig zur Ablegerbildung und Vorprüfung von Jungvölkern (Imkerei), Erwerb von 10.000 Ablegerkästen 374.850,00 315.000,00 94.500,00
Zeschdorf Installation von 3 VMS-Melkstationen mit Kraftfuttersiloanlage 502.729,72 422.461,95 87.583,57
Bad Freienwalde Neubau Milchkuhstall mit Melkzentrum 4.421.925,00 2.000.000,00 709.250,00
Strausberg Errichtung von drei Hähnchenmastställen mit 150.000 Plätzen 3.224.084,58 2.000.000,00 400.000,00
17.377.256,51 11.571.759,25 3.113.475,40
(MLUL, Referat 30)
25
6. Förderung Ländlicher Raum
6.1. LEADER
Auch im Jahr 2017 wurden durch die beiden Lokalen Aktionsgruppen (LAG) und deren
Managements neue Projekte auf den Weg gebracht. Die konkreten Angaben gehen aus
den Tabellen auf den nachfolgenden Seiten hervor.
Insgesamt berieten die Vorstände beider LAG über 83 Vorhaben. Die
Gesamtinvestitionskosten beliefen sich dabei auf knapp 20 Mio €. Fördermittel in Höhe
von 15 Mio € standen zur Debatte.
Hiervon entfielen 32 Projekte mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 11.8 Mio € und
einer angestrebten Förderung von 7.5 Mio € auf den Landkreis Märkisch-Oderland.
Beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF)
wurden aus beiden LAG 37 Projekte mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 9.9 Mio €
und Zuschüssen in Höhe von 6.9 Mio € zur Förderung beantragt. Davon konnten
allerdings bis zum 31.12.2017 lediglich 14 Anträge bewilligt werden. Ursache war u.a. ein
Antragsstau aus den Jahren 2015 und 2016 (34 Bewilligungen, 1 Ablehnung) beim LELF.
Die Gründe für diesen Antragsstau wurden im vorletzten Landwirtschaftsbericht bereits
ausführlich behandelt.
Beide LAG erhielten für den Förderzeitraum von 2014 – 2020 vom zuständigen
Ministerium Budgets aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des
ländlichen Raumes (ELER-Fonds). Für die Region „Oderland“ sind dies 28,2 Mio. € und für
„Märkische Seen“ 18,0 Mio €.
Die LAG „Oderland“ hat ihr Budget inzwischen zu 44,5 % und die LAG „Märkische Seen“
zu 31,2 % ausgeschöpft. Im Landesvergleich aller LAG Brandenburgs sind damit beide
unter den ersten fünf vertreten.
Folgende beispielgebende Projekte wurden in unserem Landkreis im Jahr 2017 beim LELF
zur Förderung beantragt:
LAG „Oderland“ e.V.
Errichtung eines Kamelhauses im Oderbruchzoo Altreetz (bewilligt)
Sanierung Ringstraße in Zäckericker Loose (bewilligt)
Sanierung des EWE-Sportplatzes in Seelow
Wegebau Falkenberg-Tortz-Bad Freienwalde-Bralitz
Errichtung eines Spiel- und Fitnessplatzes in Neuenhagen (FRW)
26
LAG „Märkische Seen e.V.
Sanierung „Blaue Brücke“ am Großen Däbersee (bewilligt)
Errichtung von zwei Ferienblockhäusern in Münchehofe (Müncheberg) - Ferienanlage
"Schau ins Land" (bewilligt)
Sanierung Dorfkirche Rehfelde
Umnutzung Altes Schützenhaus Müncheberg
Ferien im Roten Haus in Buckow
Für das Jahr 2018 bleibt zu hoffen, dass die im LELF eingegangenen und noch
eingehenden Anträge zügig abgearbeitet und die beantragten Projekte umgesetzt werden
können.
27
Übersicht über die im Jahr 2017 beim LELF beantragten Projekte der LAG "Oderland"
2017
Anzahl der
beantragten
Projekte*
Gesamtkosten beantragter Zuschuss bewilligter Zuschuß Arbeits-
plätze neu
gesamt 15 3.405.139,66 € 2.475.941,96 € 198.611,51 € 2,0
- dav. bewilligt 6 368.699,08 € 198.611,52 € 198.611,51 € 0,0
- dav. noch nicht entschieden 4 3.036.440,58 € 2.277.330,44 € 0,00 € 2,0
*Projekte wurden beim LELF beantragt, 2 Anträge wurden zurückgezogen und 3 Anträge wurden abgelehnt.
Die in diesen Anträgen enthaltenen Summen wurden in der Tabelle nicht berücksichtigt.
vom LELF im Jahr 2017 bewilligte Maßnahmen der LAG "Oderland" (aufgeschlüsselt nach Landkreisen)
2017
Anzahl der
bewilligten
Projekte
Gesamtkosten beantragter Zuschuss bewilligter Zuschuß
Arbeits-
plätze
neu
gesamt 36 9.197.144,54 € 5.992.224,96 € 5.857.846,66 € 8,5
- dav. MOL 13 4.648.463,35 € 3.146.038,04 € 3.146.038,03 € 4,5
- dav. LOS 14 3.184.113,29 € 1.959.334,33 € 1.824.956,04 € 4,0
- dav. FF 5 463.508,92 € 179.976,86 € 179.976,86 € 0,0
- dav. kreisübergreifend MOL/LOS/FF 4 901.058,98 € 706.875,73 € 706.875,73 € 0,0
28
Übersicht über die im Jahr 2017 beim LELF beantragten Projekte der LAG "Märkische Seen"
2017
Anzahl der
beantragten
Projekte*
Gesamtkosten beantragter Zuschuss bewilligter Zuschuß Arbeits-
plätze neu
gesamt 22 6.514.108,55 € 4.380.517,07 € 676.737,80 € 7,5
- dav. bewilligt 8 1.023.408,30 € 676.737,80 € 676.737,80 € 0,0
- dav. noch nicht entschieden 10 5.490.700,25 € 3.703.779,27 € 0,00 € 7,5
*Projekte wurden beim LELF beantragt, 1 Antrag wurde vom Antragsteller zurückgezogen und 3 Anträge wurden vom LELF abgelehnt.
Die in diesen Anträgen enthaltenen Summen wurden in der Tabelle nicht berücksichtigt
vom LELF im Jahr 2017 bewilligte Maßnahmen der LAG "Märkische Seen" (aufgeschlüsselt nach Landkreisen)
2017
Anzahl der
bewilligten
Projekte
Gesamtkosten beantragter Zuschuss bewilligter Zuschuß
Arbeits-
plätze
neu
gesamt 30 8.237.863,38 € 5.306.801,63 € 369.788,41 € 10,5
- dav. MOL 14 4.942.182,49 € 3.364.390,96 € 28.480,18 € 8,0
- dav. LOS 15 3.289.430,89 € 1.937.410,67 € 341.308,23 € 2,5
- dav. kreisübergreifend MOL/LOS 1 6.250,00 € 5.000,00 € 0,00 € 0,0
29
Budgetauslastung der LAG'n mit Stand 31.12.2017
€ € %Anzahl
Projekte
Fördermittel
gesamt (€)
davon
ELER-Mittel (€)
Anzahl
Projekte
Fördermittel
gesamt (€)
davon
ELER-Mittel (€)
Anzahl
Projekte
Fördermittel
gesamt (€)
dvon
ELER-Mittel (€)
LAG "Märkische Seen" e.V. 18.041.000,00 5.629.823,31 31,21 40 7.260.570,24 5.629.823,31 23 4.842.285,00 4.280.982,48 4 756.401,60 605.121,28
LAG "Oderland" e.V. 28.207.000,00 12.549.713,32 44,49 92 16.697.939,59 12.549.713,32 32 7.195.271,72 6.608.059,35 8 1.409.369,21 1.049.225,37
LAG zugewiesenes
ELER-Budget
durch Bewilligugen
gebundenes Budget
bewilligte Maßnahmen
LAG gesamt Anteil von Projektträgern in MOL Anteil von LAG-Projekten
30
6.2. Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“
Der Bundeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft‟ ist im Landkreis Märkisch-Oderland
mittlerweile zur Tradition geworden. Bereits seit über zwanzig Jahren beteiligen sich die
Gemeinden des Landkreises an diesem Wettbewerb.
Die Teilnahme bietet den Dörfern eine sehr gute Möglichkeit, mit einer nachhaltigen und
positiven Dorfentwicklung zu beginnen oder sie weiterzuführen.
Der Kreiswettbewerb 2017 lehnte sich wieder an die Ausschreibung des Landes
Brandenburg an. Ziel war es, Engagement und beispielhafte Beiträge zur zukunftsfähigen
Entwicklung der Dörfer und ländlichen Orte anzuregen und herauszustellen.
Teilnahmeberechtigt waren räumlich zusammenhängende Gemeinden sowie Ortsteile mit
überwiegend dörflichem Charakter und bis zu 3.000 Einwohnern.
Sechs Gemeinden bzw. Ortsteile beteiligten sich diesmal: Golzow, Gusow-Platkow,
Neulewin, Neutrebbin, Trebnitz und Zechin. Damit verdoppelte sich wieder die Anzahl der
teilnehmenden Orte im Vergleich zum letzten Wettbewerb 2014. Das darf als positives
Zeichen für die Entwicklung des Wettbewerbs im Landkreis gedeutet werden, war doch in
den letzten Jahren ein stetiger Rückgang der Teilnehmerzahl zu beobachten. In den
1990er Jahren nahmen durchschnittlich 32 Dörfer teil, im vergangenen Jahrzehnt waren
es noch 16 und nach 2010 nur noch durchschnittlich sechs Teilnehmer.
Anfang Oktober 2017 besichtigte die Bewertungskommission die Orte, die sich
ausnahmslos in jeweils 2,5 Stunden sehr eindrucksvoll präsentierten. Die Vorstellung
während der Bereisung war auch Kernpunkt der Bewertung.
Die Bewertungskommission bestand aus drei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des
Landratsamtes, aus einem Mitarbeiter des Landesamtes für Ländliche Entwicklung,
Landwirtschaft und Flurneuordnung und der Geschäftsführerin der Lokalen Aktionsgruppe
Märkische Seen.
Im Zentrum der Begutachtung stand eine ganzheitliche Betrachtung des Lebensraumes
Dorf. Die Kommission bewertete die Leistungen der Dörfer vor dem Hintergrund der
jeweiligen Ausgangslage und der bestehenden Potenziale. Bei der Beurteilung des
erreichten Standes und der Grundlagen für die Entwicklung wurden nicht nur das
Erscheinungsbild des Dorfes, sondern vor allem die Aktivitäten im Bereich der ländlichen
Wirtschaft, die soziale und kulturelle Integration von Jung und Alt und die Angebote zur
Sicherung der Lebensqualität abgeprüft.
Dabei war das Wetter 2017 eine besondere Herausforderung. Aber selbst der
Herbststurm Xavier konnte die Bereisung nicht aufhalten.
Für die Prämierung der erstplatzierten Teilnehmer und die Vergabe von Sonderpreisen
konnte das Amt für Landwirtschaft und Umwelt einige Sponsoren gewinnen.
Zusammen mit der finanziellen Unterstützung des Landkreises ist es dadurch gelungen,
die geleistete Arbeit in den Ortsteilen/Gemeinden auch finanziell zu würdigen und einen
Anreiz für zukünftige Wettbewerbe zu schaffen.
Der Dank gilt deshalb:
• der Sparkasse Märkisch-Oderland,
• der EWE AG,
• der Agrargenossenschaft ODEGA Groß Neuendorf eG,
• dem Landhandel Alt Zeschdorf GmbH,
• der Agraraktiengesellschaft Albrecht Daniel Thaer und
• der Thaer’schen Gutsverwaltung Möglin GmbH.
Am 16. November 2017 fand die feierliche Auswertungs- und Abschlussveranstaltung im
Landratsamt statt.
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Als Sieger ging die Gemeinde Neutrebbin hervor.
Sie beeindruckte mit einer Vielzahl sozialer und kultureller Aktivitäten und Einrichtungen
für alle Generationen. Als Anerkennung erhielt Neutrebbin einen Geldpreis von 2.000 €
und eine Ehrentafel. Der Ortsteil Trebnitz (Stadt Müncheberg) überzeugte durch ein sehr
großes Engagement für das Gutsensemble und den Gutspark und erhielt als
Zweitplatzierter einen Geldpreis in Höhe von 1.500 €. Auf Platz Drei schaffte es der
Ortsteil Neulewin (Gemeinde Neulewin) und freute sich über eine Geldzuwendung von
1.000 €.
Neben den ersten drei Plätzen vergab die Jury auch Sonderpreise in den Kategorien
Entwicklungskonzepte und wirtschaftliche Initiativen, soziale und kulturelle Aktivitäten,
Baugestaltung und –entwicklung, Grüngestaltung und das Dorf in der Landschaft sowie
Gesamteindruck. Damit würdigte man einzelne Initiativen, innovative Projekte und
besonders gelungene Grün- und Baugestaltungen. Insgesamt konnten Sonderpreise im
Wert von 2.000 € verliehen werden.
Die Gemeinde Neutrebbin hat nun die ehrenvolle Aufgabe, den Landkreis im Jahr 2018
beim Landeswettbewerb würdig zu vertreten. Die Landessieger wiederum werden für
Brandenburg im Jahr 2019 beim 26. Bundeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ an den
Start gehen.
2020 steht dann der nächste Dorfwettbewerb auf Kreisebene an. Der Landkreis hofft
wieder auf eine hohe Teilnehmerzahl und dieses Mal vielleicht auch auf eine
teilnehmende Gemeinde aus dem westlichen Teil unserer Region.
Die Entscheidung, sich am Wettbewerb zu beteiligen, ist oft schon Auslöser dafür, dass
sich vor Ort Partnerschaften entwickeln und neue, interessante Ideen für eine
lebenswerte Zukunft entstehen, dass die Dorfgemeinschaft gestärkt und die
Lebensqualität im ländlichen Raum gesteigert wird.