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LOLLAPALOOZA BERLIN FRHUG Festival GmbH & Co. KG Pfuelstraße 5 10997 Berlin www.lollapaloozade.com Phone: +49 30 40367050 Fax: +49 30 403670566 info@ lollapaloozade.com FRHUG Festival GmbH & Co. KG / Amtsgericht Charlottenburg, HRA 49630 B, USt.YID: Persönlich haftende Gesellschafterin: FRHUG VerwaltungsYGmbH, Handelsregister HRB 158265 B / Geschäftsführer: Marko Hegner, Melvin Benn Konto: IBAN: DE50 1005 0000 0190 4138 40 / BICY/SWIFTYCode: BELADEBEXXX / Berliner Sparkasse ANMELDEFORMULAR :: AUSSTELLER (1/3) INSCRIPTION FORM :: EXHIBITOR Berlin, Treptower Park, 10.+11. September 2016 ALLGEMEINE INFORMATION GENERAL INFORMATION ANSPRECHPARTNER/-IN VERANSTALTUNGSORT CONTACT PERSON AT VENUE Rechnungsanschrift: Billing Adress: wie oben abweichend as indicated above other (see below) ABWEICHENDE RECHNUNGSANSCHRIFT INVOICE ADRESS Ich bin Hauptaussteller I am main Exhibitor Ich bin Mitaussteller bei: I am co-exhibitor with: AUSSTELLER EXHIBITOR Firma/ Organisation: Company/ Organization: Telefon: Telephone: Name, Vorname: Surename, first name: Mobilummer: Mobile Phone: Straße/ Hausnummer: Street/ P.O. Box: E-Mail: Email: PLZ/Ort: ZIP/ City: Web: Webadress: Land: Country: Name, Vorname: Surename, first name:: ANMELDUNG SENDEN AN: SEND FORM BY: Position: Position: FRHUG Festival GmbH & Co. KG c/o DER GRÜNE KIEZ E-Mail: Mail adress: Pfuelstraße 5 10997 Berlin Mobilummer: Mobile Phone: [email protected] Firma/ Organisation: Company/ Organization: Name, Vorname: Surename, first name: Straße/ Hausnummer: Street/ N°: PLZ/Ort: ZIP/ City: Land: Country: 10% Early Bird Rabatt bis 09.06.2016

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ANMELDEFORMULAR :: AUSSTELLER (1/3) INSCRIPTION FORM :: EXHIBITOR Berlin, Treptower Park, 10.+11. September 2016

ALLGEMEINE INFORMATION GENERAL INFORMATION

ANSPRECHPARTNER/-IN VERANSTALTUNGSORT CONTACT PERSON AT VENUE

Rechnungsanschrift: Billing Adress: ☐ wie oben ☐ abweichend

as indicated above other (see below)

ABWEICHENDE RECHNUNGSANSCHRIFT INVOICE ADRESS

���

��� Ich bin Hauptaussteller� I am main Exhibitor

��� Ich bin Mitaussteller bei: I am co-exhibitor with:

AUSSTELLER EXHIBITOR

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ANMELDUNG SENDEN AN: SEND FORM BY:

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Mobilummer: Mobile Phone:

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2 FRHUG&Festival&GmbH&&&Co.&KG&/&Amtsgericht&Charlottenburg,&HRA&49630&B,&USt.YID:&

Persönlich&haftende&Gesellschafterin:&FRHUG&VerwaltungsYGmbH,&Handelsregister&HRB&158265&B&/&Geschäftsführer:&Marko&Hegner,&Melvin&Benn&&&&&

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- ECO-KIEZMARKT (Non Food) - ANMELDEFORMULAR :: STANDBESTELLUNG (2/3) INSCRIPTION FORM :: STAND ORDER *EARLY BIRD: bei Anmeldung bis zum 09.06.2016 und frißtgemäßem Zahlungseingang, erhalten Sie 10% Rabatt auf die Standmiete. EARLY BIRD: All registrations and payment entrance up to June 9th 2016 receive a 10% discount on the stand rent.

Bestellung für 2 Tage, zzgl. 19% MwSt. für folgende Kategorien: Order for 2 days, plus 19% VAT for the following categories: Waren/ Serviceleistungen/ Handelswaren aller Art, Kunsthandwerk, industriell oder importiert. Products, Services, Merchandise, Art Craft, wether industrial or imported.

! Wir buchen eine Standfläche inkl. Holzhütte 3x2m, abschließbar, inkl. Tisch & 2 Stühle. We would like to book a wooden hut, 3x2m, lockable, 1 table & 2 chairs.

Komplettangebot: 660,00€ zzgl. 19% MwSt.

Complete package: 660,00€ plus 19% VAT. Beispiel Hütte (leichte Abweichungen möglich) Example hut (small deviations possible)

Kunsthandwerk, eigene Produktion (Inland) mit Nachweis. Art Craft, handcrafted –own production (national) with proof.

! Wir buchen eine Standfläche, We book a stand space,

pro laufender Meter: 120,00€ zzgl. 19% MwSt

per running meter: 120,00€ plus 19% VAT

_____ cm breit x ____ cm tief (max. 3x2m) ! Wir buchen zusätzlich eine Holzhütte 3x2m

dazu, abschließbar, Tisch & 2 Stühle. (nur bei einer gebuchten Meteranzahl von 3m!). We would like to book in addition a wooden hut, lockable, , 1 table & 2 chairs.(only in combination with 3 running meters!).

zum Preis von: 230,00€ zzgl. 19% MwSt.

Rate: 230,00€ plus 19% VAT

! Ich bringe meinen eigenen Stand mit. Stand muss der Brandschutzklasse B1 entsprechen sowie gegen Windböen gesichert sein. Stand – Art**: We have our own stand. Stand has to be conform to fire protection class B1 and must be secured against blast of winds. Stand type**:

_______________________________________

**bitte grafisches Beispiel der Anmeldung hinzufügen.

**Please add a graphic description to the form.

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3 FRHUG&Festival&GmbH&&&Co.&KG&/&Amtsgericht&Charlottenburg,&HRA&49630&B,&USt.YID:&

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ANMELDEFORMULAR :: EXTRA LEISTUNGEN INSCRIPTION FORM :: ADDITIONAL SERVICES (3/3) STROMANSCHLUSS & BELEUCHTUNG POWER CONNECTION & ILLUMINATION Strombedarf: ______ kW/ 70,00€*, *zzgl. 19% MwSt pro kW, für 2 Tage. 16A/ 230V Schuko. Electricity demand kW/ 70,00€*, plus 19% VAT, per kW, for 2 days. 16A/ 230V/ shockproof plug.

��Wir bestellen zusätzlich eine (1) individuelle Beleuchtung, 15,00€, zzgl. 19% MwSt. We order one (1) individual lightning 15,00€, plus 19% VAT. EXTRA AKKREDITIERUNGEN ADDITIONAL ACREDITATIONS Jedem Aussteller stehen 2 Akkreditierungen Tag kostenfrei zu. Wenn zusätzlich eine Aktion angeboten wird erhält der Aussteller eine 3. Akkreditierung kostenfrei. (Für Non-Profit Aussteller ist die interaktion Pflicht.) Each exposer gets 2 free acreditations per day. Every exposer has the chance to get a 3. acreditation, if he offers an interaction. (For Non-Profits exhibitors the interaction is a duty). Wir präsentieren Aktion präsentieren/ We’ll present the following interaction:

�Workshop/ Workshop: _____________________________________________

� Quiz/ Quiz

� Fotoaktion/ Photo activity

� Sonstiges/ Other ideas: _____________________________________________

� Wir präsentieren keine Aktion/ We don’t present an interaction. Für weitere Akkreditierungen können Aussteller im Grünen Kiez bis zu 2 Akkreditierungen mehr zu einem Vorteilspreis erhalten. Preis auf Anfrage: [email protected] Additional accreditations for Der Grüne Kiez exposers can be purchased for a bargain price, with a max. limit of 2 acreditations. Price upon request: [email protected]

� Wir sind an ________ Stück Akkreditierungen interessiert. We are interested in additional acreditations.

LAGERFLÄCHE STORAGE Extra Lagerfläche steht auf dem Festivalgelände nicht zur Verfügung. An extra storage area is not available at the venue. Mit unserer Unterschrift bestätigen wir die Allgemeinen Teilnahmebedingungen (AGB’s) gelesen und verstanden zu haben und akzeptieren diese hiermit. By this signature we confirm to have read, understood and accepted the terms and conditions (AGB’s). Ort, Datum Place, date

Stempel & Unterschrift

Company stamp and signature

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- ECO-KIEZMARKT (Non Food) - AUSSTELLERINFO:: INHALT (1/3) EXPOSER INFOS :: CONTENT Um als Aussteller für die Messe zugelassen zu werden, ist es wichtig, dass Ihr Angaben zu den ausgestellten Produkten und Dienstleistungen macht. Bitte sendet uns den ausgefüllten Fragebogen als Anlage zu Eurer Anmeldung zu. Mit der Unterschrift bestätigst Ihr, dass Eure Angaben wahrheitsgemäß sind. To be admitted as an exhibitor for the Grüne Kiez, it is important to indicate some details of your organization & festivalperformance. Please, sends us the completed questionnaire attached to your registration. With the signature you confirm that your information is truthful. AUSSTELLER / EXPOSER

Ward Ihr als Aussteller im letzen Jahr dabei? Did you participate last year?

� Ja/ Yes

�Nein/ No 1. Beschreibung/ Descripiton Beschreibe kurz Euer Projekt, Produkt oder Dienstleistung und ordnet es anschließend einer Kategorie zu: Describe your project and assign it to a category:

________________________________________________________________________________________________________________ Bitte ankreuzen:

��Kleidung, Textilien, Accessoires Clothing, textiles, accessories

��Spielwaren Toys

��Recycling, Upcycling Produkte Recycling, upcycling productos

Anteil an Recyclingmaterialien__________% Percentage recyclingmaterials:

Das Produkt besteht aus: _____________ Product is made of: ___________________________

��Kunsthandwerk/ Artcraft

��Kosmetik/ Cosmetics

��Möbel, Einrichtung, Wohnaccessoires, Haushalt Furniture, furnishing, household, home accessories

�Erneuerbare Energien/ renewable energies

��Verantwortlicher Konsum/ Fair Trade

��Finanzen/ FInances

��Tourismus/ Tourism

��Lebensmittel (kein sofortiger Konsum, siehe AGB’s!) Groceries & Foodstuff (not for instant consumption!)

Beschreibung: ____________________ Details:

��Sonstiges: ____________________ Others:

Firma/ Organisation: Company/ Organization:

Ansprechpartner/-in: Contact Person:

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- ECO-KIEZMARKT (Non Food) - AUSSTELLERINFO:: INHALT (2/3) EXPOSER INFOS :: CONTENT Bitte beschreibt kurz, warum Euer Projekt nachhaltig/- sozial ist bzw. welchen Beitrag es zu einer nachhaltig-sozialen Entwicklung leistet. Please describe briefly why your project is sustainable/ socially engaged and makes a contribution to a sustainable-social development. ____________________________________________________________ ____________________________________________________________ ____________________________________________________________ ____________________________________________________________ ____________________________________________________________ 3. Deine Produkte und Dienstleistungen besitzen Zertifizierungen und Gütesiegel (Naturprodukte, Fairer Handel, u.s.w) Your products and services own certifications and seals of approval (natural products, fair trade, etc.). (bitte eintragen und Nachweise in Kopie beilegen/ please complete and attach certification) ____________________________________________________________ ____________________________________________________________ ____________________________________________________________ ____________________________________________________________

4. Bitte mache Angaben zu Mitgliedschaften in Verbänden, Vereinen, Netzwerken etc. (z.B. UnternehmensGrün e.V., BUND, NABU etc.). Please, provide information to memberships in associations, umbrella associations, networks etc.: ____________________________________________________________ ____________________________________________________________ ____________________________________________________________ ____________________________________________________________ 5. Weiteres:

��Die von uns angebotenen Produkte bieten ressourcen-schonende Lösungen für umweltgerechte Mobilität. The products offered by us offer resource-friendly solutions for sustainable mobility.

��Wir sind als Organisation / Verband tätig und haben spezielle Angebote für den öko-fairen Markt entwickelt. We are active as an organisation / association and have developed special offers for the ecological-fair market.

� Als Finanzdienstleister unterstützen wir durch unsere Investitionspolitik die Entwicklung von Organisationen und Unternehmen insbesondere von Kleinst-, Klein- und mittleren Unternehmen in Entwicklungsländern. National und regional fördern wir Projekte und Akteure im Umwelt- bzw. Sozialbereich. As finance service providers we support by our investment politics the development of organisations and enterprises in particular fmicro & small entrepreneurs, Start Up’s, middle-size enterprises in developing countries. Nationwide and on the regional level we promote projects and actors in the environmental area or social area.

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- ECO-KIEZMARKT (Non Food) - AUSSTELLERINFO:: INHALT (2/3) EXPOSER INFOS :: CONTENT Falls Ihr mit Eurem Produkt, Eurer Dienstleistung oder Eurem Unternehmen einen besonderen Nachhaltigskeitsansatz oder sozialorientierte Ziele verfolgt die hier nicht aufgeführt ist, bitte beschreibt diese hier kurz. If you pursue a special sustainable target with your project or a social-oriented goal which is not performed here, please make here a brief comment:

____________________________________________________________ ____________________________________________________________ ____________________________________________________________ ____________________________________________________________ ____________________________________________________________ Vielen Dank für Eure Mitarbeit! Wir werden Eure Angaben prüfen und behalten uns vor, bei Bedarf weitere Fragen zu stellen. Thank you for your cooperation! We will check your information and reserve ourselves the right to make other questions, if required. Mit unserer Unterschrift bestätigen wir die Allgemeinen Teilnahmebedingungen (AGB’s) gelesen und verstanden zu haben und akzeptieren diese hiermit. By this signature we confirm to have read, understood and accepted the terms and conditions (AGB’s). Ort, Datum Place, date

Stempel & Unterschrift

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ALLGEMEINE TEILNAHMEBEDINUNGEN (AGB’s) Lollapalooza Festival Berlin 2016

SEKTION ECO-KIEZMARKT: FÜR HÄNDLER, START UP’S, UNTERNEHMEN, INSTITUTIONEN, INITIATIVEN

1. VERANSTALTER Veranstalter ist die FRHUG Festival GmbH & Co. KG Pfuelstraße 5 10997 Berlin im folgenden Veranstalter genannt.

2. GELTUNGSBEREICH Veranstalter organisiert das Festival Lollapalooza Berlin 2016 (nachfolgend Festival genannt), welches am 10. Und 11.09.2016 im Treptower Park in Berlin ausgetragen wird. Im Rahmen dieses Festival wird es auf dem Gelände einen Bereich unter den Namen „Der Grüne Kiez“ geben, in welchem Anbieter Stände mit einem Themenschwerpunkt im nachhaltig sozialen Bereich betreiben können.

Nachfolgende Allgemeine Teilnahmebedingungen (nachfolgend AGB`s genannt) gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Veranstalter und den Vertragspartnern die an dem Festival teilnehmen und als Betreiber Flächen für Verkaufsstände und Zusatzleistungen im Bereich des „Grünen Kiez“ buchen (nachfolgend Austeller genannt). Die nachfolgenden allgemeinen Teilnahmebedingungen werden mit Abschluss eines jeden Vertrages über die Teilnahme eines Ausstellers auf dem Festival Bestandteil der Vertragsbeziehungen. Die AGB des Veranstalters gelten ausschließlich. Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Ausstellers wird hiermit widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes zwischen den Parteien ausdrücklich und in Schriftform vereinbart worden. 3. VERTRAGSABSCHLUSS

Der Vertrag über die Teilnahme auf dem Festival und die Nutzung von Standflächen zwischen dem Veranstalter und dem Aussteller kommt durch Angebot und Annahme zustande.

Die Aussteller können sich online durch elektronische Übersendung des Bewerbungsformulars bewerben. Nach Abschluss des Bewerbungprozeses wählt Veranstalter die jeweiligen Aussteller aus und übersendet diesen unverbindliche Anmeldeformulare. Die Übermittlung eines unterzeichneten Anmeldeformulars von Aussteller an Veranstalter stellt ein rechtsverbindliches Angbeot des Ausstellers dar. Der Aussteller ist zum wahrheitsgemäßen Ausfüllen dder im Anmeldeformular geforderten Angaben verpflichtet. 4. ALLGEMEINE INFORMATION FESTIVALTAGE,

ANLIEFERUNG, ABHOLUNG, ALLGEMEINES Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen mit dem Aussteller (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung des Veranstalters maßgebend. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Aussteller gegenüber dem Veranstalter abzugeben sind (z.B. Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung, Stornierung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Alle angegebenen Preise verstehen sich freibleibend und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. FESTIVALTAGE Samstag, 10. September 2016 Aussteller: 9:00 – 00:00 Uhr Besucher: 11:00 – 23:00 Uhr Sonntag, 11. September 2016 Aussteller: 9:00 – 00:00 Uhr Besucher: 11:00 – 23:00 Uhr AUFBAU&Mittwoch, 07. September, bei komplexer Infrastruktur, Standbau. Freitag, 09. September 2016, bei Dekoration und einfachem Standaufbau.

Die genauen Auf- und Abbauzeiten werden nach dem Anmeldeschluss vom Veranstalter bekannt gegeben. Der Veranstalter ist berechtigt, die Zeiten nach Bedarf anzupassen und teilt dies dem Aussteller unverzüglichmit. ABBAU Sonntag, 11. September 2016 nach Festivalende.

Der Abbau von Ständen mit einfacher Dekoration und Standaufbau müssen direkt nach der Veranstaltung geräumt und abgegeben werden. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verluste von Dekoartikeln oder Waren die nach Veranstaltungsende am Stand bleiben. Stände mit komplexer Infrastruktur müssen soweit wie möglich abgebaut und geräumt werden. Dekoration und Waren müssen entfernt werden. Schwere Last kann am Folgetag abgeholt werden, insofern sie vom Aussteller mit dem eigenen Namen sichtbar markiert wird. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verluste von Dekoartikeln, Waren oder Standelementen nach Veranstaltungsende am entspre-chenden Standort bleiben.

5. BEWERBUNGSVERFAHREN & VERBINDLICHE ANMELDUNG

BEWERBUNGSVERFAHREN (ONLINE) Bewerben können sich Händler, Start-Up’s, Unternehmen, Institutionen, Initiativen, gemeinnützige Vereine und Organisationen (mit Verkaufsoption) die mit ihrer Arbeit einen signifikanten Beitrag mit nachhaltigen oder sozialorientierten Themen und Zielsetzungen in unserer Gesellschaft leisten. Nach Prüfung der Bewerbung erfolgt eine schriftliche Zusage seitens des Veranstalters und die Zusendung des entsprechenden Angebots mit der Aufforderung das verbindliche, sowie unterzeichnete Anmeldeformular zu versenden. Das Versenden des Online-Bewerbungsformular garantiert somit nicht die Teilnahme am Grünen Kiez. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht. VERBINDLICHE ANMELDUNG Zur verbindlichen Anmeldung bedarf es vorab einer schriftlichen Zulassung für einen Ausstellungsplatz seitens des Veranstalters. Diese wird direkt nach dem Bewerbungsprozess, innerhalb von 10 Tagen, mitgeteilt. Die Angebote des Veranstalters sind freibleibend und unverbindlich. Die schriftliche und unterschriebene Anmeldung des Ausstellers gilt als verbindliches Vertragsangebot, das der Veranstalter schriftlich (ausreichend per E-Mail) annehmen kann. Die Anmeldung und Bestellung des Standes erfolgt ausschließlich unter Verwendung des vom Veranstalter herausgegebenen Anmeldeformulars. Das Anmeldeformular ist vollständig auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Mit Unterzeichnung werden die AGB vom Aussteller für sich und seine Beauftragten als verbindlich anerkannt. Anders lautende Bedingungen des Ausstellers werden nicht anerkannt und nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Veranstalter diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Vom Aussteller in der Anmeldung formulierte Bedingungen und Vorbehalte werden nicht anerkannt. Es wird kein Konkurrenzausschluss zugestanden. Ebenso wenig stellen Platzierungswünsche, auch wenn diese nach Möglichkeit gern berücksichtigt werden, eine Bedingung für eine Teilnahme dar. Ein Rechtsanspruch auf eine gewünschte Platzierung besteht nicht. Der Eingang der Anmeldung wird dem Aussteller innerhalb von 7 Tagen schriftlich bestätigt, nach der Eingangsbestätigung hat der Veranstalter vier Wochen Zeit die Anmeldung zu prüfen. Der Aussteller ist bis zur Erteilung einer schriftlichen Zu- oder Absage an die Anmeldung gebunden (§145 BGB). Liegt dem Aussteller vier Wochen nach Erhalt der Eingangsbestätigung keine schriftliche Erklärung des Veranstalters über eine Zulassung oder Absage vor, kann der Aussteller eine Erklärungsfrist von einer Woche setzen und nach deren Ablauf von der Anmeldung zurücktreten. In gesonderten Fällen kann der Veranstalter die Bearbeitungsfrist verlängern. In diesem Fall wird der Aussteller innerhalb der ersten vier Wochen nach Anmeldeeingang informiert.

6. ZULASSUNG, STANDBESTÄTIGUNG

Über die Zulassung des Ausstellers und des Ausstellungsgutes entscheidet der Veranstalter nach freiem Ermessen. Das Anmeldeformular oder ggf. das Angebotsformular inklusive der Beschreibung der auszustellenden Produkte sind unverzichtbare Bestandteile des Antrags und binden den Aussteller bzgl. seines Angebotes. Die verbindliche Erklärung über die Eigenschaften der auszustellenden Produkte durch den Aussteller ist Voraussetzung zur Zulassung. Der Veranstalter ist berechtigt, nicht schriftlich gemeldete

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2 FRHUG&Festival&GmbH&&&Co.&KG&/&Amtsgericht&Charlottenburg,&HRA&49630&B,&USt.YID:&

Persönlich&haftende&Gesellschafterin:&FRHUG&VerwaltungsYGmbH,&Handelsregister&HRB&158265&B&/&Geschäftsführer:&Marko&Hegner,&Melvin&Benn&&&&&

Konto:&IBAN:&DE50&1005&0000&0190&4138&40&/&BICY/SWIFTYCode:&BELADEBEXXX&/&Berliner&Sparkasse&

und nicht zugelassene Waren von der Veranstaltung auszuschließen. Bei überwiegender Unzulässigkeit der ausgestellten Produkte eines Ausstellers kann der gesamte Stand geschlossen werden. Die Verpflichtung zur Begleichung der Rechnung bleibt davon unberührt. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht. Zulassung oder Ablehnung der Anmeldung werden vom Veranstalter schriftlich mitgeteilt. Die Zulassung ist nicht übertragbar. Bezug nehmend auf das Konzept der Veranstaltung werden ausschließlich Produkte zugelassen, die nachweislich fair gehandelt, ökologisch produziert werden, einen nachhaltigen Lebensstil fördern oder in anderer Weise nachhaltigen Charakter besitzen.

7. STANDFLÄCHENZUTEILUNG

Die Platzzuteilung wird vom Veranstalter unter Berücksichtigung des Konzepts und der zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten bzw. Flächen vorgenommen und erfolgt bis 10 Tage vor der Veranstaltung. Nach Möglichkeit werden besondere Wünsche des Ausstellers berücksichtigt. Der Veranstalter ist berechtigt aus Gründen der Aufplanung oder Verfügbar- keit bzw. durch Begrenzung durch die gegebenen Örtlichkeiten, den zugeteilten Standplatz, die Standgröße, die Standmaße und den Standtyp zu verändern, wenn er dies für erforderlich hält. Bei einer solchen Maßnahme macht der Veranstalter unverzüglich dem Aussteller gegenüber Mitteilung. Ein Anspruch auf Zustimmung besteht nicht. Erfolgt eine Änderung der gewählten Standform oder Standgröße zu Lasten des Ausstellers wird dies finanziell ausgeglichen. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Ein Austausch des zugeteilten Platzes mit einem anderen Aussteller, sowie eine teilweise oder vollständige Überlassung des Platzes an Dritte, sind ohne Zustimmung des Veranstalters nicht gestattet. Darüber hinaus behält sich der Veranstalter vor, die Lage der Ein- und Ausgänge zu den Räumlichkeiten zu verlegen und in besonderen Fällen auch nicht stationäre Räumlichkeiten zu benutzen.

8. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN Die Standmiete ist ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Für Rechnungen über sonstige Leistungen oder Lieferungen gilt die gleiche Fälligkeit (7 Tage). Beanstandungen sind unverzüglich nach Rechnungserhalt schriftlich geltend zu machen, spätere Einwendungen sind ausgeschlossen. Erfolgt die Rechnungslegung auf Weisung des Ausstellers an einen Dritten, so bleibt der Aussteller gleichwohl Schuldner. Sämtliche Einzahlungen müssen unter Angabe der jeweiligen Rechnungs- und Kundennummer auf das in der Rechnung aufgeführte Bankkonto zu Gunsten der FRHUG GmbH & Co. KG erfolgen, Verrechnungsschecks werden nicht akzeptiert. Für die Inanspruchnahme des Early Bird Angebots gilt: Der Preis ist nur gültig bei fristgerechter Anmeldung und fristgerechtem Zahlungseingang gemäß Rechnung. Die Rechnungslegung erfolgt direkt nach Anmeldeschluss für das Early Bird Angebot. Bei Überschreiten des Zahlungstermins verfällt das Early Bird Angebot und der Normaltarif wird an den Aussteller nachberechnet. Bei Überschreiten der Zahlungstermine kann der Veranstalter die Durchführung des Vertrags ablehnen und dem Aussteller die zugeteilte Fläche entziehen. Der Aussteller haftet für alle hierdurch entstandenen Schäden des Veranstalters, insbesondere für einen eventuellen Mietausfall. Dem Veranstalter steht ein Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrags zu, falls der Aussteller sich in Zahlungsverzug befindet und über das Vermögen des Ausstellers die Eröffnung eines Vergleichs oder Konkursverfahrens beantragt wurde.

9. ALLGEMEINE STANDINFORMATION

Der Aussteller wird auf dem Festival eine Outdoor Standfläche mit optionaler Standinfrastruktur vom Veranstalter pachten. Sollte der Aussteller Waren vertreiben, macht er dies innerhalb der Veranstaltung auf eigene Rechnung und Risiko, unter Berücksichtigung der Regelungen in § 4 des Vertrages. Sollten Umsätze vom Aussteller im Rahmen dieser Tätigkeit generiert werden, sind diese von Ihm gegenüber den zuständigen Finanzbehörden zu vollen Teilen zu melden und zu versteuern. Sollte der Aussteller Waren verkaufen, hat er dem Veranstalter eine gültige Gewerbeanmeldung, sowie den Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung vorzulegen. AUF- UND ABBAU Die genauen Zeiten für den Auf- und Abbau. werden den Ausstellern mit dem Handbuch vom Grünen Kiez zugesendet. Das Betreten fremder Stände außerhalb der täglichen Festivalzeiten und ohne Erlaubnis des Standinhabers ist nicht zulässig. Beim Auf- und Abbau ist vom Aussteller das strikte Gebot der wechselseitigen Rücksichtnahme auf andere Aussteller zu beachten, insbesondere sind andere Aussteller nicht bei ihren Arbeiten zu behindern oder gar zu blockieren. Der Dekorations- und Standaufbau muss spätestens am Freitag, den 9. September um 18:00 beendet sein. Am Veranstaltungstag muss der Stand spätestens 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn präsentationsbereit sein. Der Stand sowie die Neben- und Gangflächen müssen bis dahin von eigenem Abfall und Verpackungsmaterial geräumt sein. Eventuelle Beschädigungen und Verunreinigungen, sind kostenpflichtig zu Lasten des Ausstellers zu beseitigen. Der Abtransport von Ausstellungsgütern und Waren, sowie der Abbau von Ständen vor Ende der Veranstaltung, sind unzulässig. Wird dieses nicht eingehalten, wird eine Konventionalstrafe von mindestens 500,00 € fällig, außer der Veranstalter gibt die Veranstaltung vor Ende frei. Der Aussteller hat die Ausstellungs- und Verkaufsfläche beim Abbau

am Sonntag restlos zu räumen, die überlassene Fläche und Gegenstände unbeschädigt und mangelfrei zurückzugeben und den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Beschädigungen sind ordnungsgemäß zu beseitigen. Andernfalls ist der Veranstalter befugt, diese Arbeiten auf Kosten des Ausstellers ausführen zu lassen. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz bleiben davon unberührt. STANDGESTALTUNG Die Standfläche muss während der gesamten Dauer des Festivals bzw. zu den festgesetzten Öffnungszeiten ordnungsgemäß und optisch ansprechend ausgestattet und mit fachkundigem Personal besetzt sein. Der Veranstalter empfiehlt die Stände zur optimalen optischen Gestaltung mit individueller Beleuchtung auszustatten. Das Bekleben und Benutzen von Nachbarwänden ist nicht erlaubt. Die Gestaltung der einzelnen Ausstellungsstände hat so zu erfolgen, dass Standflächen der Nachbaraussteller durch Exponate, Werbeflächen oder Ähnlichem nicht eingeschränkt werden. Verankerungen im Boden oder Fußbodenbelegung auf den Grasflächen sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch den Veranstalter gestattet und nur, wenn der Fußboden schonend, mit entsprechenden Maßnahmen, auf der Grasfläche verlegt wird. Schäden, inklusive irreparabler Rasen- und Bepflanzungsschäden, die durch den Aussteller verursacht wurden, hat dieser zu ersetzen. Schäden müssen unverzüglich nach Schadenseintritt dem Veranstalter gemeldet werden. Die allgemeine Infrastruktur des Grünen Kiez oder des Festivalgeländes und sonstige feste und mobile Einbauten dürfen in keiner Weise verändert (z.B. beklebt) werden. Zuwiderhandlungen werden dem Aussteller, mit dem Ziel zur Beseitigung, in Rechnung gestellt. Auf Verlangen vom Veranstalter ist ein Stand, dessen Aufbau nicht genehmigt ist, zu ändern oder zu entfernen. Individuelle Stände und Bauten, die eine Bauhöhe von 2,50m überschreiten, müssen mit einer Bauskizze beim Veranstalter beantragt und genehmigt werden. Individuelle Musik und LED Bildschirme sind an den Ständen ohne zusätzliche Sondergenehmigungen nicht gestattet. Der Aussteller ist für die Dekoration seines Standes selbst verantwortlich. Workshoputensilien sowie Werkzeuge müssen vom Aussteller selbst mitgebracht werden. Die Stände dürfen nicht direkt bemalt, beklebt oder während der Nutzung beschädigt werden. Plakate und Werbemittel sollten dementsprechend schonend und rückstandfreiangebracht werden. STANDPERSONAL Die erforderliche Personalstärke im jeweiligen Stand liegt im eigenen Verantwortungsbereich des Ausstellers. Hierbei sind stets die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit zu beachten und nur soviel Personal einzusetzen, wie für den reibungslosen Ablauf erforderlich. Der Aussteller verpflichtet sich ausschließlich Personal einzusetzen, welches über die erforderlichen persönlichen Eigenschaften verfügt. Der Aussteller erklärt zudem, dass das von ihm eingesetzte Personal, soweit es sich um angestellte Mitarbeiter handelt, entsprechend der gesetzlichen Vorgaben sozialversicherungs- und einkommenssteuerlich korrekt behandelt wird. Sollte es sich bei den eingesetzten Mitarbeitern um selbstständige Subunternehmer des Ausstellers handeln, trägt der Aussteller wesentlich dafür Sorge, dass diese die Kriterien der Selbstständigkeit erfüllen. Hierzu hat er entsprechende Erklärungen und Nachweise der Mitarbeiter im Vorfeld einzuholen. Außerdem garantiert der Aussteller das seine Mitarbeiter nach den Kriterien des MiLoG vergütet werden. Der Aussteller hat das von ihm eingesetzte Präsentations- bzw. Verkaufspersonal zu überwachen und bei einem Verkauf von Waren die Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen Vorschriften für den Verkauf der angebotenen Ware (z.B. auch Jugendschutzgesetz) zu kontrollieren und das Personal entsprechend anweisen. Die Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen Vorschriften im Rahmen der Präsentation oder des Warenverkaufs bzw. die Anweisung des Personals zur Einhaltung obliegt allein dem Aussteller. Der Aussteller stellt den Veranstalter auf das erste anfordern von Ansprüchen Dritter und eventueller Rechtverfolgungskosten vollumfänglich frei, die durch dessen Personal oder durch den Aussteller selbst verursacht wurden. Weiterhin stellt der Aussteller den Veranstalter im Bezug auf etwaige Forderungen von Finanzämtern und Sozialversicherungsträgern frei, die im Zusammenhang mit dem vom Aussteller eingesetzten Mitarbeitern stehen (z.B. Feststellung einer Sozialversicherungspflicht von eingesetzten Mitarbeitern des Ausstellers).

10. CASHLESS, VERKAUFSREGELUNG

CASHLESS Sollte der Aussteller im Rahmen des Festivals Verkäufe an seinem Stand durchführen, werden diese über ein Cashless-Payment System der Gastrobüro GmbH & Co. KG (nachfolgend „GB“ genannt) abgewickelt, ein festivalbeauftragter Dienstleister des Veranstalters. Dieses Cashless-Payment System wird dem Aussteller von GB überlassen. Dies bedeutet, dass der Zahlungsverkehr zwischen Endkunden und dem Aussteller von GB abgewickelt wird. GB setzt bei der gesamten Veranstaltung ein RFID-System zur Zahlungsabwicklung an allen Ständen ein. Der Aussteller verpflichtet sich dazu, ausschließlich dieses zum Zweck der Abwicklung des Verkaufs (bargeldlose Bezahlung) vor Ort zu nutzen und die hierfür notwendigen technischen Anlagen von GB beauftragten Unternehmen installieren zu lassen. Die Annahme von nicht autorisierten Zahlungsmitteln (Bargeld) wird mit einem sofortigen Platzverweis geahndet, 5.000€ wird als Schadensersatz einbehalten. Der Aussteller

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3 FRHUG&Festival&GmbH&&&Co.&KG&/&Amtsgericht&Charlottenburg,&HRA&49630&B,&USt.YID:&

Persönlich&haftende&Gesellschafterin:&FRHUG&VerwaltungsYGmbH,&Handelsregister&HRB&158265&B&/&Geschäftsführer:&Marko&Hegner,&Melvin&Benn&&&&&

Konto:&IBAN:&DE50&1005&0000&0190&4138&40&/&BICY/SWIFTYCode:&BELADEBEXXX&/&Berliner&Sparkasse&

wird vorab seine gewünschten Artikel, Preise und Stammdaten in eine Excel-Tabelle einpflegen, so dass er vor Ort die für ihn konfigurierte Kasse übernehmen kann. Die Schlussrechnung wird seitens GB innerhalb von einem Tag nach Ende der Veranstaltung auf Grundlage der Lieferscheine bzw. dem Auszug aus dem Warenwirtschaftssystem gelegt. Eine Abschlussrechnung ist durch GB vor Ort durchzuführen und GB wird dem Aussteller innerhalb der ersten drei (3) Wochen nach der Veranstaltung 80% seiner Einnahmen aus dem Verkauf auszahlen und weitere 20% in der vierten (4) Woche nach der Veranstaltung. Es wird vereinbart, dass aus Gründen der Beschleunigung Einwendungen gegen die Schlussrechnung von beiden Seiten nur innerhalb von 4 Wochen nach Ende der Veranstaltung geltend gemacht werden können. Werden Einwendungen nicht innerhalb der Frist erhoben, gilt die Schlussrechnung als genehmigt. Von einer Verkaufsprovision der Verkaufserlöse im Grünen Kiez wird abgesehen.

VERKAUFSREGELUNG Das Angebot richtet sich ausschließlich an Non-Food Stände. Der Verkauf von Lebensmitteln oder Getränken zum sofortigen Verzehr vor Ort (gastronomisches Angebot) ist nicht gestattet. Verpackte Lebensmittel die nicht in die Kategorie zum sofortigen Verzehr vor Ort eingeordnet werden, können nach vorheriger Absprache und Prüfung zugelassen werden. Ebenso nicht gestattet, sind altersbeschränkte Genussmittel wie z.b. Zigaretten, Alkohol, o.ä., oder sonstige Produkte die mit dem Verzehr von altersbeschränkten Genussmitteln in Verbindung stehen (z.B. Pfeifen, Mundstücke, etc.). Sämtliche Verkaufsobjekte sind mit deutlich lesbaren Preisen zu versehen.

11. VERKOSTUNGEN UND GIVE AWAYS &Die unentgeltliche Abgabe von Kostproben oder Give Aways an Ausstellungsbeteiligte und Besucher, ist nur nach der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters sowie bei gesundheitspolizeilicher Genehmigung zulässig. Die Beschaffung und Einhaltung von gewerbe- und gesundheitspolizeilichen Genehmigungen sind Sachen des Ausstellers.

12. GEMEINSCHAFTSSTÄNDE, MITAUSSTELLER,

WEITERVERMIETUNG Gemeinschaftsstände und Mitaussteller sind nur zulässig bei vorheriger Anmeldung und Genehmigung durch den Veranstalter. Hierzu ist für die Benutzung der Standfläche durch ein weiteres Unternehmen mit eigenem Personal und eigenen Dienstleistungen oder Produkten und eine vollständige schriftliche Anmeldung erforderlich. Bei erfolgter Zulassung von einem oder mehreren Mitausstellern ist der Hauptaussteller verbindlicher Ansprechpartner für die gebuchte Standfläche. Weiter- und Untervermietungen sind nicht gestattet.

13. INFORMATIONSPFLICHT Bezugnehmend auf das Konzept des Grünen Kiez soll für die Besucher die Herkunft der dargebotenen Güter transparent, erkenn- und nachvollziehbar sein. Der Aussteller verpflichtet sich für sämtliche ausgestellte und angebotenen Waren und Dienstleistungen, Informationen über Herkunft und die verwendeten Materialien, sowie die Produktionsbedingungen bereit-zuhalten. Des Weiteren müssen alle zum Verkauf angebotenen Produkte deutlich mit einem Verkaufspreis versehen, sowie Auskunft über das Vorhandensein, der in der Anmeldung angegebenen Nachhaltigkeitsmerkmale gekennzeichnet sein. Ebenfalls müssen Name und Adresse des Ausstellers am Stand angebracht sein.

14. MEDIENPRÄSENZ, WERBUNG Die Standmiete beinhaltet die allgemeine Einbindung des Ausstellers in die Informationskanäle des Grünen Kiez und des Lollapalooza Festival Berlin 2016. Der Aussteller erhält zudem einen Eintrag in das Ausstellerverzeichnis mit kurzem Ausstellerprofil, Logo und Webadresse in der Sektion Der Grüne Kiez der offiziellen Lollapalooza Berlin Festival Webpräsenz. Dafür stellt der Aussteller dem Veranstalter einen kurzen Pressetext sowie sein Firmenlogo zur Verfügung. Weitere Einbindungen in Presse und Medien werden vorab schriftlich oder mündlich mitgeteilt und in gegenseitigem Einverständnis durchgeführt.

15. AKKREDITIERUNGEN, BÄNDCHENVERGABE

AKKREDITIERUNGEN Festivalbändchen und somit Zugang zum Festivalgelände erhalten alle Personen die zuvor mit vollständigem Namen akkreditiert worden sind. Die Namen und entsprechenden Daten des gesamten Standpersonals sind dem Veranstalter bis 14 Tage vor der Veranstaltung mitzuteilen. Änderungen sind in besonderen Härtefällen zulässig und nur mit der Genehmigung des Veranstalters zulässig. Jeder Aussteller erhält pro Tag 2 Akkreditierungen (Bändchen) kostenlos.

BÄNDCHENVERGABE Die Ausgabe der Bändchen erfolgt am Veranstaltungsort gegen Vorlage eines gültigen Personalusweis oder Pass. Die Festivalbändchen sind während des gesamten Festivals am Armgelenk zu tragen und dürfen während des gesamten Wochendendes nicht abgelegt werden. Es besteht keine Haftung für durchgeschnittene, zerissene, allgemein

beschädigte oder den Verlust von Festivalbändchen. Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Ersatz. An den Veranstaltungstagen ist nur mit den entsprechenden Festivalbändchen ein Einlass möglich. Die Festivalbändchen vom Grünen Kiez gelten ausschließlich für den Aussteller und seine Beauftragten. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig, bei Missbrauch wird das Festivalbändchen ersatzlos eingezogen und die Person aus dem Festivalgelände verwiesen. Der Zugang zum Festivalgelände in der Auf- und Abbauphase ist nur mit Aufbauausweisen möglich. Aufbauausweise für zusätzliches Aufbaupersonal, sowie PKW Zulassungen für das Gelände während des Auf- und Abbaus sind kostenfrei vorab bestellbar und werden vor Ort am Akkreditierungscounter, gegen Vorlage eines Berechtigungsnachweises, vergeben.

16. WERBUNG IM FESTIVALGELÄNDE Werbung aller Art ist nur innerhalb vom gepachteten Stand für das eigene Unternehmen des Ausstellers und nur für die von ihm hergestellten oder vertriebenen Erzeugnisse erlaubt, soweit diese angemeldet und zugelassen sind. Darüber hinaus ist stets Rücksicht zu nehmen auf die benachbarten Aussteller, die nicht in der Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit behindert bzw. belästigt werden dürfen. Das gleiche gilt für die Verwendung von Geräten und Einrichtungen, durch die auf optische oder akustische Weise eine gesteigerte Werbewirkung erzielt werden soll. Sämtliche Werbemaßnahmen dürfen weder gegen die gesetzlichen Vorschriften noch gegen die guten Sitten verstoßen oder weltanschaulichen oder politischen Charakter haben. Alle Fremdwerbemaßnahmen sind vom Veranstalter zu genehmigen. Der Veranstalter ist berechtigt, nach Abmahnung nicht genehmigter Werbung oder Aufbauten, diese auf Kosten des Ausstellers zu entfernen. Werbemittel und Give-Aways müssen dem inhaltlichen Anspruch und den Zulassungskriterien der entsprechenden Veranstaltung entsprechen. Massives flyern am Stand und auf dem gesamten Festivalgelände ist strengstens Untersagt. Alle nichtgenehmigten Auslagen die das Festivalgelände verunreinigen, werden dem Aussteller nachträglich in Rechnung gestellt um die daraus entstandenen Reinigungskosten zu decken.

17. PRESSE, BILDMATERIAL, URHEBERRECHT, FOTOGRAFIE, VIDEODOKUMENTATIONEN

Der Veranstalter ist berechtigt, Fotografien, Zeichnungen und Filmaufnahmen vom Ausstellungsgeschehen, von den Ausstellungsbauten und –ständen, sowie den ausgestellten Gegenständen anfertigen zu lassen und für Werbung oder Presseveröffentlichungen zu verwenden. Der Austeller räumt dem Veranstalter diesbezüglich mit seiner Anmeldung vollumfängliche Nutzungsrechte ein. Dies gilt ebenfalls für Aufnahmen, die Pressevertreter mit Zustimmung des Ausstellers direkt anfertigen. Die Sicherung der Urheberrechte und weiterer gewerblicher Schutzrechte obliegt dem Aussteller. Ein Anspruch Dritter wegen der Verletzung gewerblicher Schutzrechte gegenüber dem Veranstalter ist ausgeschlossen. Der Aussteller stellt den Veranstalter von derlei Ansprüchen vollumfänglich frei. Dem Aussteller ist das Fotografieren für Dokumetationszwecke seines eigenen Standes oder den privaten Gebrauch gestattet. Hierbei sind nur Kleinbildkameras, einfache Spiegelreflexkameras und Handys mit Kamerafunktion zugelassen. Mitschnitte jeglicher Art der Festivalbühnen oder künstlerischer Darbietungen, Installationen und Bauten auf dem Festivalgelände sind ohne explizite Genehmigung durch Veranstalter/Künstler verboten. Dokumentationen mit professionellem Equipment und Kamerateams müssen vorab vom Veranstalter schriftlich genehmigt und entsprechend akkreditiert werden.

18. TECHNISCHE ANSCHLÜSSE & DIENSTLEISTUNGEN Der Veranstalter sorgt für die allgemeine Beleuchtung des Grünen Kiez. Darüber hinaus stellt der Veranstalter auf Wunsch kostenpflichtig Stromschlüsse an der gebuchten Standfläche zur Verfügung. In diesem Fall hat der Aussteller hat mit der Anmeldung Angaben über die benötigten Anschlusswerte zu machen, die Kosten für Installation und Verbrauch werden gesondert berechnet, insofern sie das standardangebot überschreiten. Ausreichend Strom- und Verlängerungskabel müssen die einzelnen Aussteller selbst mitführen. Ebenso individuelle Leuchtmittel (Lampen). Wasseranschlüsse werden nicht zur Verfügung gestellt. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden und Verluste, die aus Unterbrechungen und Leistungsschwankungen der Stromanschlüsse entstehen. Sämtliche Installationen bis zum Stand dürfen nur durch die von dem Veranstalter zugelassenen Fachfirmen durchgeführt werden. Fremdinstallationen von anderen Fachfirmen die nicht vom Veranstalter gebucht wurden sind nicht zulässig. Der Veranstalter ist zur Kontrolle der Installationen berechtigt, aber nicht verpflichtet. Der Aussteller haftet für die durch die Installationen am Stand verursachten Schäden. Individuelle Musik und LED Bildschirme sind an den Ständen ohne zusätzliche Sondergenehmigungen nicht gestattet. Der Aussteller ist für die Betriebssicherheit der von ihm verwendeten Geräte verantwortlich. Alle vom Aussteller eingebrachten Anschlüsse, Maschinen,Geräte etc. müssen den einschlägigen Bestimmungen, insbesondere den DIN-Normen und den VDI-bzw. VDE-Vorschriften entsprechen. Zusätzlich sind die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und Verwaltungsvorschriften bezüglich der technischen Richtlinien vom Aussteller stets zu beachten. Dies betrifft insbesondere auch für baurechtliche Vorschriften und dergleichen mehr. Der Aussteller

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4 FRHUG&Festival&GmbH&&&Co.&KG&/&Amtsgericht&Charlottenburg,&HRA&49630&B,&USt.YID:&

Persönlich&haftende&Gesellschafterin:&FRHUG&VerwaltungsYGmbH,&Handelsregister&HRB&158265&B&/&Geschäftsführer:&Marko&Hegner,&Melvin&Benn&&&&&

Konto:&IBAN:&DE50&1005&0000&0190&4138&40&/&BICY/SWIFTYCode:&BELADEBEXXX&/&Berliner&Sparkasse&

ist für die Einholung evtl. notwendiger Genehmigungen verantwortlich. Anschlüsse, Maschinen und Geräte, die nicht zugelassen sind, den einschlägigen Bestimmungen nicht entsprechen oder deren Verbrauch höher ist als gemeldet, können auf Kosten des Ausstellers entfernt werden. Aus Sicherheitsgründen ist es Ausstellern untersagt, Stromanschlüsse anderer Aussteller mit zu nutzen. Der Aussteller haftet für alle Schäden, die durch unkontrollierte Entnahme von Strom entstehen. Sämtliche Stromabnehmer müssen über die Nachtzeit vom Stromnetz getrennt werden.

19. REINIGUNG & MÜLLKAUTION

REINIGUNG Alle Aussteller verpflichten sich für die Besucher gut sichtbar Abfallbehälter auf der gebuchten Standfläche bzw. im Bereich der vom Veranstalter zugewiesenen Flächen, zur Verfügung zu stellen. Abfallbehälter dürfen weder in Gängen oder Fluchtwegen stehen, noch andere Aussteller behindern oder belästigen. Der anfallende Abfall ist regelmäßig eigenverantwortlich und ordnungsgemäß durch den Aussteller zu entsorgen. Der Veranstalter sorgt für die allgemeine Grundreinigung der Veranstaltungsfläche. Die Sauberkeit und Reinigung des Standes obliegt dem Aussteller und muss täglich vor Beginn der Veranstaltung beendet sein. Verpackungsmaterialen und sonstige Abfälle des Ausstellers sind durch den Aussteller abzutransportieren und ordnungsgemäß zu entsorgen. Der Veranstalter stellt geeignete Müllcontainer für die fachgerechte Entsorgung verschiedener Abfall- bzw. Wertstofffraktionen zur Verfügung. Die sachgerechte Abfalltrennung und das Verbringen in den vorgesehenen Container ist Sache der Aussteller. Der Zugang zu den Containern ist an den Veranstaltungstagen jeweils nach Ende der Veranstaltung möglich. Die Lagerung von Materialien und Abfällen außerhalb der definierten Standfläche ist nicht zulässig. Befindet sich nach Ende des Abbau-Zeitraumes noch Abfall auf der Standfläche, so wird die fachgerechte Entsorgung zu Lasten des Ausstellers durch den Veranstalter beauftragt. MÜLLKAUTION Vor dem Festival wird vom Aussteller eine Müllkaution von € bei ordnungsgemäßem Verlassen des Platzes sofort zurückgezahlt werden. Alle Mietgegenstände sowie die Standfläche müssen vollzählig und frei von jeglichen Rückständen zurückgegeben werden. Sollte dies nicht der Fall sein, behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Kaution einzubehalten um die verursachten Mehrkosten damit zu decken. Sollte der Kautionsbetrag die Mehrkosten übersteigen, stellt der Veranstalter diesen Differenzbetrag zusätzlich in Rechnung.

20. SICHERHEIT, HAFTUNGSAUSSCHLUSS, HAUSRECHT,

VERSICHERUNGEN Der Aussteller verpflichtet sich zur Einhaltung der arbeits-, gewerbe-, hygiene- und sicherheitsrechtlichen Vorschriften sowie der Feuerschutz- und Unfallverhütungsvorschriften. Es herrscht ein ausnahmsloses Rauch- und Grillverbot innerhalb der Stände. Der ständige Zugang zu Installations- und Feuerschutzeinrichtungen ist sicherzustellen. Das Veranstaltungsgelände ist ausschließlich über die vom Veranstalter benannten Zu- und Abgänge zu betreten. Fluchtwege dürfen nicht mit Gegenständen blockiert werden. Not- und Seitenausgänge sind zu jeder Zeit geschlossen zu halten. Im Sinne der allgemeinen Ordnung und Sicherheit übernimmt der Veranstalter während der Veranstaltungs-durchführung die Bewachung des Veranstaltungsgeländes. Eine zusätzliche Haftung des Veranstalters oder ein Aufhebung von Haftungsausschlüssen wird hierdurch nicht bewirkt. Zum Aufrecht-erhalten der Ordnung und Sicherheit ist der Veranstalter oder ein von ihm beauftragter Dienstleister berechtigt, an den Ständen Kontrollmaßnahmen durchzuführen. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden oder das Abhandenkommen von Ausstellungsgütern oder Standequipment, für Schäden aus Feuer, Einbruchdiebstahl, Wasser oder höherer Gewalt. Der Aussteller ist angehalten, Risiken auf eigene Kosten zu versichern. Im Fall von Schäden ist der Veranstalter unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Im Fall von Straftaten ist zudem eine polizeiliche Meldung zu veranlassen. Tiere (z.B. Hunde, Katzen) sind nicht erlaubt.

21. BRANDSCHUTZ Sämtliche vom Aussteller zugebrachten Teile des Messestandes und alle eingebrachten Teile der Standbauten dürfen nicht brennbar oder müssen schwer entflammbar sein (DIN 4102 - Baustoffklasse B1). Nachweise sind während der Messe ausnahmslos mitzuführen und auf Nachfrage vorzuzeigen.

22. RÜCKTRITT, KÜNDIGUNG, STORNIERUNG Um einen funktionierenden Ablauf der Veranstaltungen zu gewährleisten versichert der Aussteller dem Veranstalter das Erscheinen auf der Veranstaltung. Erscheint der Veranstalter, bzw. dessen Mitarbeiter vereinbarungswidrig, ohne vorherigen, schriftlichen Antrag auf Rücktritt, auf einer Veranstaltung nicht, wird für jeden gepachteten Stand, welcher nicht durch den Aussteller betrieben wird, eine Vertragsstrafe von 1.000,00 € zzgl. USt fällig. Ungeachtet der vorstehenden Regelungen zu Vertragsstrafen bleibt der Anspruch auf Schadensersatz unberührt. Der Antrag auf Rücktritt muss in jedem Fall schriftlich erfolgen. Er gilt nur dann rechtswirksam vereinbart, wenn der Veranstalter ebenfalls schriftlich sein Einverständnis gibt. Bei entgeldlich bestellter Zusatzleistungen verpflichtet sich der Aussteller bei Rücktritt bis zur schriftlichen Zulassung, zur Zahlung einer Stornierungs- und Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15% des in der Anmeldung enthaltenen Gesamtbetrages. Eine Stornierung nach erfolgter Zulassung liegt im Ermessen des Veranstalters. Wird nach Erteilung der Zulassung ein Rücktritt zugestanden, sind bei Rücktritt bis 12 Wochen vor Veranstaltung 50%, bis 8 Wochen 75%, danach 100% des in der Anmeldung enthaltenen Gesamtbetrages zur Zahlung fällig.

23. VORBEHALT, HÖHERE GEWALT

Kann der Veranstalter aufgrund höherer Gewalt oder aus Gründen, die nicht von ihm zu vertreten sind, die Veranstaltung nicht oder nur teilweise oder nur zu anderen Zeitpunkten durchführen, so hat er den Aussteller unverzüglich hiervon zu unterrichten. Ein Anspruch auf Schadensersatz und auf Rückgewähr bereits bezahlter Beträge entsteht dem Aussteller nicht. Sollte der Veranstalter in der Lage sein, die Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen, so hat er den Aussteller hiervon unverzüglich zu unterrichten. Der Aussteller ist in diesem Fall auf Grund des bestehenden Vertrages zur Teilnahme und Zahlung aller Rechnungen verpflichtet. Muss der Veranstalter aufgrund Eintritts höherer Gewalt eine begonnene Veranstaltung verkürzen oder absagen, so hat der Aussteller keinen Anspruch auf Rückzahlung oder Erlass der Standmiete. Kann der Grüne Kiez nicht stattfinden, so ist der Veranstalter berechtigt, bis zu 25% der Standmiete als Bearbeitungsgebühr einzubehalten, es sei denn, der Aussteller weist einen wesentlich geringeren Aufwand nach.

24. HAUSRECHT Der Veranstalter übt auf dem gesamten Veranstaltungsgelände während der Zeiten des Aufbaus, des Abbaus sowie der Durchführung das Hausrecht aus. Der Veranstalter, seine Beauftragten und das Personal des jeweiligen Veranstaltungsortes sind berechtigt, Weisungen zu erteilen. Den Weisungen der Produktionsleitung des Festivals, der Polizei, der Feuerwehr sowie den Ordnungsbehörden ist in jedem Fall Folge zu leisten. Tiere sind auf dem gesamten Veranstaltungsgelände verboten.

25. DATENSCHUTZHINWEIS Der Aussteller nimmt zustimmend davon Kenntnis, dass zur Betreuung von Interessenten und Kunden, sowie aufgrund dieses Vertrags-verhältnisses personenbezogene Daten vom Veranstalter zum Zwecke der automatischen Verarbeitung gespeichert und zur Abwicklung der angebotenen Dienstleistungen und zum Vollzug des Vertrags an Dritte weitergeleitet werden.

26. GERICHTSSTAND, VERJÄHRUNG, MÜNDLICHE ABREDEN, SONSTIGES

Erfüllungsort für alle Vertragsverbindlichkeiten und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Berlin. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Alle Änderungen bedürfen der Schriftform. Sollten Teile des Vertrages unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestandteile davon unberührt. In diesem Fall werden die unwirksamen Bestimmungen durch Regelungen ersetzt bzw. Lücken durch solche Regelungen ausgefüllt, die dem entsprechen, was nach dem Sinn und Zweck der Teilnahmebedingungen vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit von vornherein bedacht. d.h. es tritt eine solche Bestimmung in Kraft, die dem Gewollten möglichst nahe kommt und rechtlich zulässig ist. Alle Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Alle Ansprüche des Ausstellers gegen den Veranstalter, gleich aus welchem Rechtsgrund, die nicht spätestens zwei Wochen nach Schluss der Ausstellung schriftlich und detailliert geltend gemacht werden, sind verwirkt. Mit der Unterzeichnung der Anmeldung unterwerfen sich der Aussteller und seine Beauftragten den Allgemeinen Geschäfts-bedingungen, den Teilnahmebedingungen der entsprechenden Veranstaltung, den behördlichen Vorschriften sowie der jeweiligen Hausordnung und den Bestimmungen des Veranstaltungsort.

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