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www.tmbjs.de Berufliche Orientierung für Schülerinnen und Schüler mit Schwerbehinderung 2018 – 2020 - Gemeinsame Initiative zur Stärkung der Beschäftigungsfähigkeit für Jugendliche mit Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung nach § 151/4 SGB IX in Thüringen - Projektreffen 01.02.2018

Berufliche Orientierung für Schülerinnen und Schüler … · Bildungsministeriums zur Umsetzung der Landesstrategie zur praxisnahen Berufsorientierung in Thüringen aus 2014. 2

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www.tmbjs.de

Berufliche Orientierung für Schülerinnen und Schüler mit Schwerbehinderung 2018 – 2020

- Gemeinsame Initiative zur Stärkung der Beschäftigungsfähigkeit für Jugendliche mit

Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung nach § 151/4 SGB IX in Thüringen -

Projektreffen 01.02.2018

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Grundlagen

1. Richtlinie über die Gewährung von Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Freistaats Thüringen zur Steigerung der Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit sowie zur Förderung von schulischen Berufsorientierungsmaßnahmen an weiterführenden allgemein bildenden Schulen in Thüringen (ESF-Schulförderrichtlinie) Dazu fördert das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch die Regionaldirektion Sachsen-Anhat-Thüringen eine Maßnahme zur Beruflichen Orientierung für Schülerinnen und Schüler mit Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung nach § 151/4 SGB IX auf der Grundlage der Schulförderrichtlinie sowie der gemeinsamen Erklärung der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen und des Bildungsministeriums zur Umsetzung der Landesstrategie zur praxisnahen Berufsorientierung in Thüringen aus 2014.

2. Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie sichert die fachliche Beratung und die Qualität über die Einrichtung einer Fachstelle.

3. Maßnahmerahmen "Berufliche Orientierung für Schülerinnen und Schüler mit Schwerbehinderung"

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Konzeptauswahlverfahren zur

Ermittlung von Maßnahmeträgern

in den 6 Arbeitsagenturbereichen Thüringens

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Los-nummer

AA-Bereich Firmen-/Trägerbezeichnung

Jugendberufsförderung ERFURT gGmbH*

Handwerkskammer Erfurt - Berufsbildungszentrum der Handwerkskammer Erfurt

Bildungswerk Großbreitenbach gGmbH

JUL gemeinnützige GmbH

Internationales Bildungs- und Sozialwerk e. V.

Sondershäuser Bildungsverein e. V.

ÜAG gGmbH

Bildungszentrum Saalfeld GmbH

Handwerkskammer für Ostthüringen

Berufs- und Fortbildungszentrum Gera e. V.

Innova Sozialwerk e. V.

Firmenausbildungsverbund Moderne Berufe für

Europa/Südthüringen gGmbH

Bildungs-Center Südthüringen e. V.

Reha-Zentrum Schleusingen

Bildungsträger Meiningen e. V.

Förderverein für Auszubildende Schmalkalden e. V.Hildburghäuser Bildungszentrum e. V.

Sonneberger Ausbildungszentrum

SBH Südost - Stiftung-Bildung-Handwerk GmbHFöBi Verein zur Förderung und Bildung

Jugendlicher e. V.

Bildungszentrum der KAB gGmbH

* jeweils fett der verantwortliche Träger im Verbund

6 Gotha

4 Altenburg-Gera

2 Nordhausen

3 Jena

1 Erfurt

5 Suhl

Trägerübersicht

Trägerverbünde, die die Maßnahmen umsetzen werden

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Neue Maßnahme: Berufliche Orientierung für Schülerinnen und Schüler mit Schwerbehinderung

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Zielgruppe: schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Gutachten, die die Förderschwerpunkte "geistige Entwicklung", "körperliche und motorische Entwicklung", "Hören" und "Sehen„ ab Klasse 8

Ziel: Berufliche Orientierung - basiert auf dem Maßnahmerahmen "Berufliche Orientierung für Schülerinnen und Schüler mit Schwerbehinderung"

Umsetzung: Für Praxiserfahrungen stehen maximal 270 geförderte Stunden je Schülerin/Schüler zur Verfügung, die i.d.R. auf drei Schuljahre zu verteilen sind. Maximal können in einem Schuljahr 150 Stunden gefördert werden. Die Praxiserfahrungen finden jeweils an einem Tag pro Woche statt. Ein solcher Praxistag dauert i.d.R. 6 Stunden. Praxiserfahrungen in unterschiedlichen Berufsfeldern bei Bildungsträgern sind auf maximal 180 Stunden/30 Tage je Schülerin/Schüler begrenzt.

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beim Bildungsträger

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im Unternehmen

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Neu im Maßnahmerahmen

Beirat

Der Beirat beobachtet den Maßnahmeverlauf, analysiert Probleme bei der Umsetzung, bewertet die Maßnahmeergebnisse vor dem Hintergrund der formulierten Zielstellung und berät die für die Richtlinie und die Maßnahme Verantwortlichen. Er gibt Empfehlungen zur Qualitätsentwicklung und -sicherung, insbesondere auch zur Aktivierung von Instrumenten zur Unterstützung des Übergangs in die Arbeitswelt und berät die für die Richtlinie und die Maßnahme Verantwortlichen. Dabei greift er die Hinweise der Fachstelle zur Maßnahmebegleitung auf.

Dem Beirat gehören an:

• Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS), • Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF), • Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen der Bundesagentur für Arbeit, • Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien (Thillm): insbesondere Fachberater für sonderpädagogische Förderung/Berufliche Orientierung und Fachberater für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, • Integrationsamt, • Agentur für Bildungsgerechtigkeit und Berufsorientierung (ABBO), • Jugendberufshilfe Thüringen e.V.

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Steuergruppe

Eine Steuergruppe, bestehend aus je einer Vertreterin/einem Vertreter des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport, dem Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie sowie der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen der Bundesagentur für Arbeit, steuern verwaltungstechnisch die Maßnahme. Sie beziehen in ihre Arbeit die fachlichen Empfehlungen des Beirats ein. Die Leitung des Beirats obliegt dem TMBJS.

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Fachstelle zur Maßnahmebegleitung

Jugendberufshilfe Thüringen e.V. sichert als Fachstelle das überregionale, trägerneutrale Management für die Maßnahme. Dies schließt folgende Aufgabenbereiche ein:

•inhaltliche und konzeptionelle Fortentwicklung der Beruflichen Orientierung für Schülerinnen und Schüler mit Schwerbehinderung in Thüringen

•Qualitätsentwicklung im Sinne der Landesstrategie zur praxisnahen Berufsorientierung

•Qualitätssicherung, d.h. landesweite Kontrolle und Beratung der Einzelmaßnahmen gemäßdes Maßnahmerahmens

•Steuerung und Organisation des fachlichen überregionalen Erfahrungsaustauschs aller Kooperationspartner

•Anregung regionaler Kooperationsstrukturen wichtiger Ausbildungs- und Arbeitsmarktakteure

•Entwicklung und Organisation bedarfsgerechter Fortbildungen zur Professionalisierung der Kooperationspartner

•Öffentlichkeitsarbeit

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Maßnahmebeginn

Parlamentarisch wurde der Landeshaushalt 2018/2019 letzte Woche beschlossen; er ist aber noch nicht rechtskräftig.

Mit Vorlage der entsprechenden Führungserlasse zum rechtskräftig beschlossenen Haushalt 2018/2019 wird für Anfang März 2018 gerechnet.

Bis dahin sind wir bemüht eine Zustimmung zum vorläufigen Maßnahmebeginn für die Projekte ressortübergreifend (ESF-Mittel) zu erhalten.

Alle Träger müssen zeitnah einen Antrag auf vorläufigen Maßnahmebeginn ab 01.03.2018 stellen.

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Ansprechpartner

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TMBJS Referat 36

Zentrale Prüfungen, Zwischengeschaltete Stelle ESF, Internationale Bildungsangelegenheiten, Berufsorientierung, Kooperation Schule – Jugendhilfe

Thomas Hess (Referatsleiter)

[email protected] 0361 57 3411 330

Anke Schröpfer (Referentin)

[email protected] 0361 57 3411 287

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Ansprechpartnerin in der Agentur für Bildungsgerechtigkeit und Berufsorientierung

(ABBO) am ThILLM:

Jana Holstein

[email protected] 036458 56 138