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2017-12-D-17-de-3 1/36
Schola Europaea
Büro des Generalsekretärs
Az.: 2017-12-D-17-de-3 Orig.: FR
Beschlüsse der Sitzung des Obersten Rates der Europäischen Schulen mit erweitertem Teilnehmerkreis
Sitzung vom 5., 6. und 7. Dezember 2017 in Brüssel
Genehmigt im Schriftlichen Verfahren Nr. 2018/02 am 26. Januar 2018
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III. SCHRIFTLICHE MITTEILUNGEN
a) Ergebnis der schriftlichen Verfahren bei den Mitgliedern des Obersten Rates (2017-11-D-14-de-1)
Ergebnis des schriftlichen Verfahrens Nr. 2017/24 – Vorschlag zur Revision der Zeitplanung für die Einführung der neuen Benotungsskala im Sekundarbereich der Europäischen Schulen (2017-04-D-2-de-1)
Im Wege des schriftlichen Verfahrens, das am 11. April 2017 eingeleitet und am 26. April 2017 abgeschlossen wurde, hat der Oberste Rat den Vorschlag zur Revision der Zeitplanung für die Einführung der neuen Benotungsskala im Sekundarbereich der Europäischen Schulen (2017-04-D-2-de-1) genehmigt.
Ergebnis des schriftlichen Verfahrens Nr. 2017/25 – Vorschlag zur Überarbeitung des Statuts des abgeordneten Personals der Europäischen Schulen (2017-04-D-8-de-1)
Im Wege des am 24. Mai 2017 eingeleiteten und am 8. Juni 2017 abgeschlossenen schriftlichen Verfahrens hat der Oberste Rat den Vorschlag zur Überarbeitung des Statuts des abgeordneten Personals der Europäischen Schulen (2017-04-D-8-de-1) genehmigt.
Ergebnis des schriftlichen Verfahrens: 2017/28 – Arbeitsgruppe „Anerkannte Europäische Schulen“
Im Wege des am 4. Mai 2017 eingeleiteten und am 18. Mai 2017 abgeschlossenen schriftlichen Verfahrens hat der Oberste Rat den Vorschlag zur Einsetzung einer Arbeitsgruppe „Anerkannte Europäische Schulen“ (2017-04-D-23-de-1) genehmigt.
Ergebnis des schriftlichen Verfahrens Nr. 2017/30 – Beschlüsse der Sitzung des Obersten Rates der Europäischen Schulen vom 4. - 6. April 2017 (2017-04-D-2-de-2)
Im Wege des am 16. Mai 2017 eingeleiteten und am 30. Mai 2017 abgeschlossenen schriftlichen Verfahrens hat der Oberste Rat die Beschlüsse der Sitzung des Obersten Rates der Europäischen Schulen vom 4. - 6. April 2017 (2017-04-D-2-de-2) genehmigt.
Die endgültigen Beschlüsse: 2017-04-D-2-de-3 sind in DOCEE veröffentlicht.
Ergebnis des schriftlichen Verfahrens Nr. 2017/31 - Ernennung des britischen Inspektors für den Sekundarbereich
Im Wege des am 15. Juni 2017 eingeleiteten und am 29. Juni 2017 abgeschlossenen schriftlichen Verfahrens hat der Oberste Rat die Ernennung von Herrn Paul METCALF zum britischen Mitglied des Inspektionsausschusses für den Sekundarbereich als Nachfolger von Frau Moyra HADLEY genehmigt.
Ergebnis des schriftlichen Verfahrens Nr. 2017/32 – Protokoll der Sitzung des Obersten Rates der Europäischen Schulen mit nicht erweitertem Teilnehmerkreis vom 4. April 2017 in Berlin (2017-04-D-25-de-1)
Im Wege des am 20. Juni 2017 eingeleiteten und am 4. Juli 2017 abgeschlossenen schriftlichen Verfahrens hat der Oberste Rat das Protokoll der Sitzung des Obersten Rates der Europäischen Schulen mit nicht erweitertem Teilnehmerkreis vom 4. April 2017 in Berlin (2017-04-D-25-de-1) genehmigt.
Das endgültige Protokoll: 2017-04-D-25-de-2 ist in DOCEE veröffentlicht.
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Ergebnis des schriftlichen Verfahrens Nr. 2017/34 - Auditbericht – Europäische Schule Brüssel-Argenteuil (2017-04-D-17-de-2)
Im Wege des am 21. Juni 2017 eingeleiteten und am 5. Juli 2017 abgeschlossenen schriftlichen Verfahrens hat der Oberste Rat den Auditbericht - Europäische Schule Brüssel-Argenteuil (2017-04-D-17-de-2) genehmigt.
Ergebnis des schriftlichen Verfahrens Nr. 2017/38 – Bericht des Auswahlausschusses für die Stelle des beigeordneten Direktors für den Kindergarten- und Primarbereich der Europäischen Schule Varese – Dokument 2017-05-D-22-de-1 Im Wege des am 7. Juli 2017 eingeleiteten und am 24. Juli 2017 abgeschlossenen schriftlichen Verfahrens hat der Oberste Rat Frau Ariane FARINELLE zur beigeordneten Direktorin für den Kindergarten- und Primarbereich an der Europäischen Schule Varese ab dem 1. September 2017 ernannt.
Ergebnis des schriftlichen Verfahrens Nr. 2017/39 – Ernennung des Vorsitzenden der Abiturprüfungsjury 2018 (2017-07-D-5-de-1)
Im Wege des am 11. Juli 2017 eingeleiteten und am 25. Juli 2017 abgeschlossenen schriftlichen Verfahrens hat der Oberste Rat die Ernennung des Vorsitzenden der Abiturprüfungsjury 2018 (2017-07-D-5-de-1) genehmigt.
Ergebnis des schriftlichen Verfahrens Nr. 2017/41 - Ernennung der griechischen Inspektorin für den Kindergarten- und Primarbereich
Im Wege des am 20. Juli 2017 eingeleiteten und am 3. August 2017 abgeschlossenen schriftlichen Verfahrens hat der Oberste Rat die Ernennung von Frau Varvara NIKA zum griechischen Mitglied des Inspektionsausschusses für den Kindergarten- und Primarbereich als Nachfolger von Herrn Konstantinos BATSILAS genehmigt.
Ergebnis des schriftlichen Verfahrens Nr. 2017/44 - Auditbericht – Tallin European Schooling – (für S6-S7) – Dokument: 2017-06-D-11-de-2
Im Wege des am 31. Juli 2017 eingeleiteten und am 14. August 2017 abgeschlossenen schriftlichen Verfahrens hat der Oberste Rat den Auditbericht – Tallin European Schooling – (für S6-S7) – Dokument: 2017-06-D-11-fr-2 genehmigt.
Ergebnis des schriftlichen Verfahrens: 2017/45 – Durchführungsbestimmungen zur Europäischen Abiturprüfungsordnung (gültig für die Europäische Abiturprüfungssitzung 2018) - Dokument: (2017-05-D-12-de-10)
Im Wege des am 2. August 2017 eingeleiteten und am 17. August 2017 abgeschlossenen schriftlichen Verfahrens hat der Oberste Rat die Durchführungsbestimmungen zur Europäischen Abiturprüfungssitzung (gültig für die Europäische Abiturprüfungssitzung 2018) - Dokument: 2017-05-D-12-de-10 genehmigt
Ergebnis des schriftlichen Verfahrens 2017/46 – Bericht der Arbeitsgruppe „Überarbeitung der Haushaltsordnung“ (2017-02-D-13-de-3)
Im Wege des am 18. August 2017 eingeleiteten und am 5. September 2017 abgeschlossenen schriftlichen Verfahrens hat der Oberste Rat den Bericht der Arbeitsgruppe „Überarbeitung der Haushaltsordnung“ (2017-02-D-13-de-3) genehmigt.
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Ergebnis des schriftlichen Verfahrens Nr. 2017/48 - Ernennung der slowenischen Inspektorin für den Sekundarbereich
Im Wege des am 8. September 2017 eingeleiteten und am 22. September 2017 abgeschlossenen schriftlichen Verfahrens hat der Oberste Rat die Ernennung von Frau Miriam STANONIK zum slowenischen Mitglied des Inspektionsausschusses für den Sekundarbereich als Nachfolgerin von Frau Mojca Poznanovič Jezeršek genehmigt.
Ergebnis des schriftlichen Verfahrens Nr. 2017/49 - Ernennung der bulgarischen Inspektorin für den Sekundarbereich
Im Wege des am 11. September 2017 eingeleiteten und am 25. September 2017 abgeschlossenen schriftlichen Verfahrens hat der Oberste Rat die Ernennung von Frau Veselina GANEVA zum bulgarischen Mitglied des Inspektionsausschusses für den Sekundarbereich als Nachfolgerin von Frau Silvia Kantcheva genehmigt.
Ergebnis des schriftlichen Verfahrens Nr. 2017/50 – Berichtigungshaushalt Nr. 2/2017 (2017-08-D-11-de-2)
Im Wege des am 12. September 2017 eingeleiteten und am 26. September 2017 abgeschlossenen schriftlichen Verfahrens hat der Oberste Rat das Dokument zum Berichtigungshaushalt Nr. 2/2017 (2017-08-D-11-de-2) genehmigt.
Ergebnis des schriftlichen Verfahrens: 2017/52 – Sitzungskalender für das Schuljahr 2017-18 (2017-03-D-10-de-3)
Im Wege des am 4. Oktober 2017 eingeleiteten und am 18. Oktober 2017 abgeschlossenen schriftlichen Verfahrens hat der Oberste Rat die angepasste Fassung des Sitzungskalenders für das Schuljahr 2017-18 (2017-03-D-10-de-3) genehmigt.
Die endgültige Fassung des Dokuments: 2017-03-D-10-de-4 ist in DOCEE veröffentlicht.
Ergebnis des schriftlichen Verfahrens Nr. 2017/54 – Berichtigungshaushalt Nr. 3/2017: vierte Zahlung aus dem EU-Haushalt (2017-09-D-60-de-2)
Im Wege des am 17. Oktober 2017 eingeleiteten und am 31. Oktober 2017 abgeschlossenen schriftlichen Verfahrens hat der Oberste Rat den Berichtigungshaushalt Nr. 3/2017: vierte Zahlung aus dem EU-Haushalt (2017-09-D-60-de-2) genehmigt.
Ergebnis des beschleunigten schriftlichen Verfahrens Nr. 2017/57 – Berichtigungshaushalt Nr. 5/2017: vierte Zahlung des EPA und aus dem Haushalt der EU für die Europäische Schule München (2017-11-D-4-de-2)
Im Wege des am 9. November 2017 eingeleiteten und am 15. November 2017 abgeschlossenen schriftlichen Verfahrens hat der Oberste Rat den Berichtigungshaushalt Nr. 5/2017: vierte Zahlung des EPA und aus dem EU-Haushalt für die Europäische Schule München (2017-11-D-4-de-2) genehmigt.
IV. A-Punkte
A.1. Auslegung der nationalen Gehaltsabrechnungen (gemäß Statut des abgeordneten Personals, Artikel 49.2.a) (2017-10-D-43-de-2)
Der Oberste Rat genehmigt die folgenden Vorschläge:
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Analyse jeder Gehaltsabrechnung durch eine kleine Gruppe Rechnungsführer der Schulen (drei oder vier), die derzeit mit der Berechnung der Gehälter des abgeordneten Personals an den Schulen betraut sind. Das Büro des Generalsekretärs wird diese Workshops koordinieren.
Sobald die Erläuterungen zur Auslegungen aller achtundzwanzig Gehaltsabrechnungen ausgearbeitet sind, werden alle anderen Schulen konsultiert
Die konsolidierten Ergebnisse werden dem obersten Rat zur Genehmigung vorgelegt.
Das Netzwerk der „Rechnungsführungsexperten“ könnte beibehalten werden, um die Auslegungen im Bedarfsfall zu besprechen und zu aktualisieren
A.2. Änderung des Statuts des abgeordneten Personals der Europäischen Schulen – Tagegeld für Dienstreisen (2017-10-D-20-de-2)
Der Oberste Rat genehmigt die folgenden Änderungen des Statuts des abgeordneten Personals der Europäischen Schulen:
Änderung des „Statuts des abgeordneten Personals der Europäischen Schulen“ ab dem 1. Januar 2018 (Die Änderungen am Dokument 2011-04-D-14-de-7 sind in fett angezeigt.)
ARTIKEL 65 ABSATZ 2 TABELLE DER TAGEGELDER
FÜR DIENSTREISEN IN DIE MITGLIEDSTAATEN DER UNION
in Euro
Bestimmungsland Tagegeld Höchstbetrag der
Hotelkosten
Belgien 92 102 140 148 Bulgarien 58 57 169 135 Tschechische Republik 75 70 155 124 Dänemark 120 124 150 173 Deutschland 93 97 115 128 Estland 71 80 110 105 Griechenland 82 82 140 112 Spanien 87 88 125 128 Frankreich 95 102 150 180 Kroatien 75 110 Irland 104 108 150 159 Italien 95 98 135 148 Zypern 93 88 145 140 Ungarn 72 64 150 120 Lettland 66 73 145 116 Litauen 68 69 115 117 Luxemburg 92 98 145 148 Malta 90 88 115 138 Niederlande 93 103 170 166 Österreich 95 102 130 132 Polen 72 67 145 116 Portugal 84 83 120 101 Rumänien 52 62 170 136 Slowenien 70 84 110 117 Slowakische Republik 80 74 125 100
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Finnland 104 113 140 142 Schweden 97 117 160 187 Vereinigtes Königreich 101 125 175 209
A.3. Jahresplan für die Ex-Post-Finanzkontrollen 2018 (Artikel 20.2 der Haushaltsordnung) (2017-10-D-41-en-2)
Der Oberste Rat beschließt, den vorgeschlagenen Jahresplan für die Ex-Post-Finanzkontrollen 2018 durch das Referat Finanzkontrolle des BGSES vor seiner Durchführung zu genehmigen.
A.4. Berufsberatung (2017-09-D-27-en-1)
Der Oberste Rat genehmigt die Vorschläge mit Wirkung ab dem 1. September 2018. Das Dokument 2017-09-D-27 annulliert und ersetzt das Dokument 2011-09-D-36-fr-6. Den Schulen wird ein Memorandum geschickt und der Anhang 1 des Dokuments 2011-01-D-33 mit dem Titel „Interne Strukturen im Kindergarten, Primar- und Sekundarbereich“ wird aktualisiert.
A.5. Vorschlag zur Änderung der Geschäftsordnung der Inspektionsausschüsse und der Geschäftsordnung des Gemischten Pädagogischen Ausschusses (2017-07-D-8-de-3)
Der Oberste Rat hat die folgenden Änderungen der Artikel 2 und 7 der Geschäftsordnung der Inspektionsausschüsse und der Geschäftsordnung des Gemischten Pädagogischen Ausschusses mit sofortiger Wirkung genehmigt:
Artikel 7 der Geschäftsordnung der Inspektionsausschüsse 2016-09-D-7-de-4
Die Schriftführung der Sitzungen der Inspektionsausschüsse sowie die Erstellung des Verzeichnisses der Beschlüsse, der Schlussfolgerungen und der Erklärungen der Delegationen unterliegen der Verantwortung des Generalsekretariats, und zwar nach folgenden Modalitäten:
Das Büro des Generalsekretärs veröffentlicht die Beschlüsse der Sitzungen der Inspektionsausschüsse in den jeweiligen Hauptsprachen nach Genehmigung durch die Präsidentschaft innerhalb von 10 Werktagen nach der Woche, in der die pädagogischen Sitzungen stattgefunden haben.
Die Liste der Stellungnahmen zu den Punkten, die einen Beschluss des Haushaltsausschuss oder des Obersten Rates erfordern, deren Sitzungen nach der Sitzung des Inspektionsausschusses stattfinden, muss in einem beschleunigten Verfahren behandelt werden.
Folglich wird die Liste der Stellungnahmen zu den betreffenden Punkten innerhalb der nächsten 3 auf die Sitzung folgenden Werktage erstellt und nach Genehmigung durch die Präsidentschaft den Mitgliedern des Inspektionsausschusses in den Vehikularsprachen zugesandt.
Die Mitglieder des Inspektionsausschusses übermitteln schriftlich ihre Zustimmung oder ihre Bemerkungen innerhalb von 5 Werktagen nach Eingang des Entwurfs der Stellungnahmen zu den genannten Punkten.
Die Liste der Schlussfolgerungen, die auf die wesentlichen Elemente der Diskussionen, einschließlich der bereits genehmigten Stellungnahmen zu den vorgenannten Punkten und der Erklärungen der Delegationen Bezug nehmen, wird innerhalb der 15 Werktage, welche auf die Woche der pädagogischen Sitzungen folgen, erstellt und nach Genehmigung durch die Präsidentschaft den Mitgliedern des Inspektionsausschusses in den Vehikularsprachen zugesandt.
Die Mitglieder des Inspektionsausschusses übermitteln schriftlich ihre Zustimmung oder ihre Bemerkungen innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang des Entwurfs der Schlussfolgerungen und Erklärungen.
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Die Bemerkungen der Mitglieder werden zu den Schlussfolgerungen und Erklärungen hinzugefügt.
Die Endfassung der Schlussfolgerungen und Erklärungen, in der die Bemerkungen der Mitglieder des betreffenden Inspektionsausschusses berücksichtigt sind, wird nach Genehmigung durch den Inspektionsausschuss im schriftlichen Verfahren erstellt und verteilt.
Artikel 7 der Geschäftsordnung des Gemischten Pädagogischen Ausschusses 2016-09-D-8-de-5
Die Schriftführung der Sitzungen des Gemischten pädagogischen Ausschusses sowie die Erstellung des Verzeichnisses der Beschlüsse, der Schlussfolgerungen und der Erklärungen der Delegationen1 unterliegen der Verantwortung des Generalsekretärs, und zwar nach folgenden Modalitäten:
Das Büro des Generalsekretärs veröffentlicht die Beschlüsse der Sitzungen Gemischten pädagogischen Ausschusses in den jeweiligen Hauptsprachen nach Genehmigung durch die Präsidentschaft innerhalb von 10 Werktagen nach der Woche, in der die pädagogischen Sitzungen stattgefunden haben.
Die Liste der Stellungnahmen zu den Punkten, die einen Beschluss des Haushaltsausschuss oder des Obersten Rates erfordern, deren Sitzungen nach der Sitzung des Gemischten pädagogischen Ausschusses stattfinden, muss in einem beschleunigten Verfahren behandelt werden.
Folglich wird die Liste der Stellungnahmen zu den betreffenden Punkten innerhalb der nächsten 3 auf die Woche der pädagogischen Sitzungen folgenden Werktage erstellt und nach Genehmigung durch die Präsidentschaft den Mitgliedern des Gemischten pädagogischen Ausschusses in den Vehikularsprachen zugesandt.
Die Mitglieder des Gemischten pädagogischen Ausschusses übermitteln schriftlich ihre Zustimmung oder ihre Bemerkungen innerhalb von 5 Werktagen nach Eingang des Entwurfs der Stellungnahmen zu den genannten Punkten.
Die Liste der Schlussfolgerungen, die auf die wesentlichen Elemente der Diskussionen, einschließlich der bereits genehmigten Stellungnahmen zu den vorgenannten Punkten und der Erklärungen der Delegationen Bezug nehmen, wird innerhalb der 15 Werktage, welche auf die Woche der pädagogischen Sitzungen folgen, erstellt und nach Genehmigung durch die Präsidentschaft den Mitgliedern des Gemischten pädagogischen Ausschusses in den Vehikularsprachen zugesandt.
Die Mitglieder des Gemischten pädagogischen Ausschusses übermitteln schriftlich ihre Zustimmung oder ihre Bemerkungen innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang des Entwurfs der Schlussfolgerungen und Erklärungen.
Die Bemerkungen der Mitglieder werden zu den Schlussfolgerungen und Erklärungen hinzugefügt.
Die Endfassung der Schlussfolgerungen und Erklärungen, bei denen die Bemerkungen und Beobachtungen der Mitglieder des Gemischten pädagogischen Ausschusses berücksichtigt sind, wird erstellt und nach Genehmigung durch den Gemischten pädagogischen Ausschuss im schriftlichen Verfahren verteilt.
Artikel 2 der Geschäftsordnung des Gemischten Pädagogischen Ausschusses 2016-09-D-8-de-5
1 Unter „Erklärungen der Delegationen“ versteht man Beiträge, für die die betreffende Delegation ausdrücklich bei der Präsidentschaft beantragt hat, dass sie an die Liste der Schlussfolgerungen angehängt werden.
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Der Gemischte Pädagogische Ausschuss setzt sich zusammen aus:
- den Inspektoren der beiden Inspektionsausschüsse,
- dem Vertreter der Kommission,
- dem Vertreter des EPA und der EIB und des EUIOP (zu den sie betreffenden Fragen),
- vier Vertretern der Eltern (zwei für den Kindergarten und Primarbereich, zwei für den Sekundarbereich),
- vier Vertretern des Personalausschusses (zwei für den Kindergarten und Primarbereich, zwei für den Sekundarbereich),
- den Direktoren/innen
- zwei Vertretern der beigeordneten Direktoren/innen (ein beigeordneter Direktor für den Sekundarbereich, ein beigeordneter Direktor für den Primarbereich)
- zwei Vertretern der Schüler/innen.
Ein Vertreter der Schulleiter, der Lehrkräfte, der Eltern und der Schüler der anerkannten Europäischen Schulen wird als Beobachter ohne Stimmrecht eingeladen.
Nach Vereinbarung zwischen dem Vorsitzenden und dem Generalsekretär können sonstige Teilnehmer als Beobachter zwecks Erörterung spezifischer Punkte der Tagesordnung eingeladen werden.
V. GEMEINSAMER BERICHT DES DEUTSCHEN VORSITZES DER INSPEKTIONSAUSSCHÜSSE UND DES PÄDAGOGISCHEN AUSSCHUSSES FÜR DEN KINDERGARTEN, DEN PRIMAR- UND SEKUNDARBEREICH – SCHULJAHR 2016-2017 (2017-11-D-20-de-1)
+ Anhang: „Pädagogische Entwicklung und Qualitätssicherung an den Europäischen Schulen (2016-2017) – Nachbearbeitung zum 30. Juni 2016“ (2016-09-D-39-de-6)
Der Oberste Rat nimmt den gemeinsamen Bericht des deutschen Vorsitzes der Inspektionsausschüsse und des Pädagogischen Ausschusses für den Kindergarten, den Primar- und Sekundarbereich für das Schuljahr 2016-2017 einschließlich Anhang zur Kenntnis.
VI. EUROPÄISCHES ABITUR 2017
a) Bericht des Vorsitzenden der Europäischen Abiturjury 2017
(2017-09-D-6-de-2)
Der Oberste Rat nimmt den Bericht des Vorsitzenden der Europäischen Abiturprüfungssitzung 2017 und insbesondere seine darin enthaltenen Anregungen und Anmerkungen zur Kenntnis und genehmigt ihn.
b) Bericht über das Europäische Abitur 2017 (2017-10-D-1-en-3)
Der Oberste Rat nimmt den Bericht über das Europäische Abitur 2017 zur Kenntnis und genehmigt ihn.
VII. BERICHT DES VORSITZENDEN DES HAUSHALTSAUSSCHUSSES – 2016/2017 - (2017-10-D-27-de-2)
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Der Oberste Rat nimmt den Bericht des deutschen Vorsitzenden des Haushaltsausschusses für das Schuljahr 2016-2017 zur Kenntnis und genehmigt ihn.
VIII. ABSCHLUSSBERICHT DES RECHNUNGSHOFES - Jahr 2016 (2017-10-D-42-en-2)
Der Oberste Rat nimmt den Abschlussbericht des Rechnungshofes für das Geschäftsjahr 2016 sowie die Antwort des Generalsekretärs ausdrücklich zur Kenntnis. Er nimmt darüber hinaus zur Kenntnis, dass angemessene Maßnahmen zur Nachbereitung der Empfehlungen zu treffen sind.
IX. B-PUNKTE
B.1. Haushalt 2018: Vorschlag zur Annahme des Haushaltsplans 2018 (2017-10-D-44-en-1)
Der Oberste Rat beschließt, die in der nachfolgenden Tabelle angegebenen Haushaltskürzungen zu genehmigen, damit die Europäischen Schulen sowohl aus dem Haushalt der EU als auch des EPA einen Beitrag erhalten, der dem in ihrem jeweiligen Haushalt vorgesehenen Beitrag entspricht und dies im Hinblick auf die Einhaltung der Bestimmung von Artikel 14.3 der Haushaltsordnung. Der Haushaltsplan 2018 der Europäischen Schulen ist somit genehmigt. Die Entscheidung über die Besetzung bzw. Nichtbesetzung der Stellen, die durch diese Haushaltsmittel finanziert werden sollten, ist den betreffenden Anweisungsbefugten überlassen.
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B.2. Schaffung und Streichung von Stellen für abgeordnete Lehrkräfte im Kindergarten, Primar- und Sekundarbereich: Schuljahr 2018-2019 (2017-10-D-14-fr-1)
Der Oberste Rat beschließt, den konsolidierten Vorschlag zur Schaffung und Streichung von Stellen für abgeordnetes Personal unter Vorbehalt der von den Delegationen in der Sitzung oder nachträglich (bis zum 15.12.2017) mitgeteilten Änderungen zu genehmigen.
B.3. Situation der Europäischen Schulen von Brüssel
a) Bilanz der Zulassungsstrategie 2017-2018 und Leitlinienvorschläge für die Strategie 2018-201+9 (ACI) (2017-11-D-17-fr-1)
Der Oberste Rat genehmigt die Leitlinien für die Zulassungsstrategie 2018-2019 (Anhang I).
Er erteilt der Zentralen Zulassungsstelle das Mandat zur Anwendung einer Zulassungsstrategie der Europäischen Schulen von Brüssel sowie sämtlicher Maßnahmen zur optimalen Umsetzung und Organisation der Einschreibungskampagne im Hinblick auf den Start des Schuljahres 2018-2019.
b) Folgenabschätzungsstudie über die Zukunft der Europäischen Schulen Brüssel (2017-10-D-54-en-3)
Der Oberste Rat genehmigt die Durchführung einer Folgenabschätzungsstudie zur Beurteilung der möglichen Szenarien für die Zukunft der Europäischen Schulen Brüssel. Hauptziel der Studie wäre die Empfehlung möglicher Szenarien für die optimalste Nutzung der von den belgischen Behörden zur Verfügung gestellten Infrastrukturen in Brüssel insbesondere im Hinblick auf die Bereitstellung der fünften Europäischen Schule.
Die Ergebnisse der Folgenabschätzungsstudie werden frühestens für die Zulassungsstrategie des Schuljahres 2020/2021 verfügbar sein.
B.4. Umwandlung der Stelle des unterstellten Finanzkontrolleurs (2017-10-D-39-en-2)
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Der Oberste Rat genehmigt die Umwandlung der derzeitigen abgeordneten Stelle des „unterstellten Finanzkontrolleurs“ in eine VDP(Verwaltungs- und Dienstpersonal)-Stelle auf dem Niveau der Funktion des Assistenten/der Assistentin des Generalsekretärs ab dem 1. Januar 2018.
B.5. a) Neue Haushaltsordnung: Umsetzung.
b) Vorschlag zur Änderung des Zeitplans zur Umsetzung des zentralisierten Modells der Finanzordnungspolitik. Art. 100 „Durchführungsbestimmungen“ der neuen Haushaltsordnung, die im Wege des schriftlichen Verfahrens Nr. 2017/46 – (2017-11-D-35-en-1+ Anhang) genehmigt wurde
Der Oberste Rat genehmigt den in Anhang II angegebenen überarbeiteten Zeitplan für die Umsetzung des zentralisierten Modells der Finanzordnungspolitik; und er erteilt dem Generalsekretär das Mandat zur Schaffung eines Lenkungsausschusses, der mit der Überwachung der Umsetzung des neuen Modells der zentralisierten Finanzordnungspolitik betraut wird. Vorgenannter Lenkungsausschuss wird dem Haushaltsausschuss und den Obersten Rat regelmäßig Bericht erstatten.
B.6. Schaffung eines „Lenkungsausschusses“ für die Schulen in Luxemburg (2017-11-D-22-en-1)
Der Oberste Rat beschließt, einen Lenkungsausschuss zur Situation der Europäischen Schulen und der anerkannten Europäischen Schulen in Luxemburg zu schaffen, dessen Mandat Folgendes umfasst:
– die Verfolgung der Entwicklung der Bevölkerung an beiden Schulen;
– die Festlegung einer für beide Schulen gemeinsamen Zulassungsstrategie im Hinblick auf eine ausgewogene Aufteilung der neuen Zulassungen unter den beiden Schulen;
– die Überwachung der Gesamtsituation der Europäischen Schulen und der anerkannten Europäischen Schulen in Luxemburg, Luxembourg, um dem Obersten Rat über den Generalsekretär Maßnahmen zu empfehlen.
Der Lenkungsausschuss setzt sich zusammen aus:
- dem Generalsekretär (Vorsitzender)
- Vertretern der luxemburgischen Behörden;
- einem Vertreter der Europäischen Kommission;
- einem Vertreter der Europäischen Investitionsbank;
- den Direktoren/innen der beiden Schulen;
- Vertretern der Elternvereinigungen;
- Vertretern der Lehrkräfte beider Schulen.
Der Lenkungsausschuss hält mindestens zwei Sitzungen pro Jahr ab:
- eine zur Festlegung der Zulassungsstrategie;
- eine zur Bestandsaufnahme und Beurteilung der Gesamtsituation an den beiden Schulen.
Vorbereitungssitzungen können mit dem Einverständnis des Vorsitzenden ausschließlich mit den in Luxemburg ansässigen Teilnehmern abgehalten werden.
B.7. ANERKANNTE EUROPÄISCHE SCHULEN
Dossiers allgemeinen Interesses:
• AES - Lille (FRANKREICH) - (2017-09-D-38-fr-2)
Der Oberste Rat genehmigt das Dossier allgemeinen Interesses im Hinblick auf die Schaffung einer anerkannten Europäischen Schule in Lille, das von den französischen Behörden vorgestellt wurde und den Anforderungen der ersten Etappe des Anerkennungs- und Kooperationsverfahrens gemäß
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den in Mondorf im April 2005 festgelegten Bestimmungen entspricht. Die französischen Behörden werden somit aufgefordert, ein Konformitätsdossier für den Kindergarten, den Primar- und den Sekundarbereich einzureichen.
• AES - Ljubljana (SLOWENIEN) – (2017-09-D-1-en-2)
Der Oberste Rat genehmigt das Dossier allgemeinen Interesses im Hinblick auf die Schaffung einer anerkannten Europäischen Schule in Lubljana, das von den slowenischen Behörden vorgestellt wurde und den Anforderungen der ersten Etappe des Anerkennungs- und Kooperationsverfahrens gemäß den in Mondorf im April 2005 festgelegten Bestimmungen entspricht. Die slowenischen Behörden werden somit aufgefordert, ein Konformitätsdossier für den Kindergarten, den Primar- und den Sekundarbereich einzureichen.
• AES - Lycée Edward Steichen Clervaux (LUXEMBURG) – (2017-09-D-40-fr-2)
Der Oberste Rat genehmigt das Dossier allgemeinen Interesses im Hinblick auf die Schaffung einer anerkannten Europäischen Schule „Lycée Edward Steichen Clervaux“, das von den luxemburgischen Behörden vorgestellt wurde und den Anforderungen der ersten Etappe des Anerkennungs- und Kooperationsverfahrens gemäß den in Mondorf im April 2005 festgelegten Bestimmungen entspricht. Die luxemburgischen Behörden werden somit aufgefordert, ein Konformitätsdossier für den Kindergarten, den Primar- und den Sekundarbereich vorzulegen.
• AES - Lenster Lycée Junglinster (LUXEMBURG) – (2017-09-D-41-fr-2)
Der Oberste Rat genehmigt das Dossier allgemeinen Interesses im Hinblick auf die Schaffung einer anerkannten Europäischen Schule „Lenster Lycée Junglinster“, das von den luxemburgischen Behörden vorgestellt wurde und den Anforderungen der ersten Etappe des Anerkennungs- und Kooperationsverfahrens gemäß den in Mondorf im April 2005 festgelegten Bestimmungen entspricht. Die luxemburgischen Behörden werden somit aufgefordert, ein Konformitätsdossier für den Kindergarten, den Primar- und den Sekundarbereich vorzulegen.
• AES - Lycée Mondorf (LUXEMBURG) – (2017-09-D-42-fr-2)
Der Oberste Rat genehmigt das Dossier allgemeinen Interesses im Hinblick auf die Schaffung einer anerkannten Europäischen Schule „Lycée Mondorf“, das von den luxemburgischen Behörden vorgestellt wurde und den Anforderungen der ersten Etappe des Anerkennungs- und Kooperationsverfahrens gemäß den in Mondorf im April 2005 festgelegten Bestimmungen entspricht. Die luxemburgischen Behörden werden somit aufgefordert, ein Konformitätsdossier für den Kindergarten, den Primar- und den Sekundarbereich vorzulegen.
Zwischenbericht der AG AES – (2017-11-D-21-fr-1)
Der Oberste Rat hat den vorliegenden Zwischenbericht der Arbeitsgruppe „Anerkannte Europäische Schulen“ zur Kenntnis genommen und seine Zustimmung dazu gegeben. Der Abschlussbericht wird dem Obersten Rat von April 2018 vorgestellt.
EUROPA SCHOOL UK Auditbericht (S1-S5 und S6-S7) – (2017-11-D-25-fr-2)
Der Oberste Rat nimmt den Auditbericht – Europa School UK - (für S1-S5 und S6-S7) zur Kenntnis und genehmigt ihn und beschließt, dem Generalsekretär das Mandat zur Unterzeichnung einer Anerkennungsvereinbarung zwecks Verlängerung der Anerkennung der Europäischen Schule für den Zeitraum von zwei Schuljahren (2017/2018 und 2018/2019) zu erteilen.
2017-12-D-17-de-3 13/36
B.8. Überarbeitung der Artikel 59 bis 61 der Allgemeinen Schulordnung der Europäischen Schulen (2017-01-D-13-en-5)
Der Oberste Rat genehmigt die Änderungen der Artikel 59 bis 61 der Allgemeinen Schulordnung sowie die in der Sitzung vorgenommenen Änderungen im Zusammenhang mit der Einführung der neuen Benotungsskala für die Europäischen Schulen, die vom Obersten Rat vom April 2015 in Prag genehmigt wurde (siehe Dokument 2015-01-D-23). Die Änderungen treten am 1. September in Kraft.
Die Umsetzung erfolgt gemäß folgendem Zeitplan:
- im Schuljahr 2018-2019 für S1-S5;
- im Schuljahr 2019-2020 für S6;
- im Schuljahr 2020-2021 für S7;
B.9. Mandat der AG „Task Force – Pädagogische Reform“ (2017-03-D-30-en-2)
Der Oberste Rat beschließt, das Mandat der Arbeitsgruppe „Pädagogische Reform“ um ein Schuljahr zu verlängern. Die Task-Force wird dann dem Obersten Rat im April 2018 die Sprachenpolitik vorstellen. Ein Zwischenbericht über den Fortschritt bei der Einbettung der Schlüsselkompetenzen wird auf den pädagogischen Sitzungen von Februar 2018 und auf der Sitzung des Obersten Rates vom April 2018 vorgestellt. Ein Abschlussvorschlag zu den Schlüsselkompetenzen wird den verschiedenen Räten und Ausschüssen im Herbst/Winter 2018 im Hinblick auf die Anwendung der neuen Änderungen im Laufe des Schuljahres 2019-2020 vorgestellt.
B.10. Schaffung einer spanischen Sprachabteilung an der Europäischen Schule Frankfurt (2017-09-D-45-en-3)
Der Oberste Rat beschließt die Schaffung der spanischen Sprachabteilung an der Europäischen Schule Frankfurt.
B.11. Arbeitsgruppe – BREXIT: Zwischenbericht (2017-11-D-13-en-1)
Der Oberste Rat nimmt den Zwischenbericht mit dem angehängten vorläufigen Zeitplan und Entwurf des „Gefahrenverzeichnisses“ zur Kenntnis und genehmigt ihn.
Darüber hinaus erteilt der Oberste Rat dem Generalsekretär der Europäischen Schulen das Mandat, die rechtliche Grundlage und die Möglichkeiten zum Abschluss eines eventuellen Abkommens mit der Regierung des Vereinigten Königreichs, in dem die Form ihrer eventuellen Kooperation einerseits nach dem BREXIT und andererseits nach einer eventuellen Kündigung der Vereinbarung über die Satzung der Europäischen Schulen festgelegt wird, zu untersuchen.
B.12. Überarbeitung der Verfahren zur Anwerbung und der Profile von Führungskräften der Europäischen Schulen - Zwischenbericht über die Auswahlverfahren (2017-09-D-23-en-3)
Der Oberste Rat nimmt die im Zwischenbericht über die Auswahlverfahren angegebenen Empfehlungen und Vorschläge zur Kenntnis und genehmigt sie.
B.13. Bericht der Arbeitsgruppe Beurteilung der Ortslehrkräfte (2017-09-D-24-en-3)
Der Oberste Rat nimmt die im Bericht der Arbeitsgruppe „Beurteilung der Ortslehrkräfte“ angegebenen Empfehlungen und Vorschläge zur Kenntnis und genehmigt sie.
2017-12-D-17-de-3 14/36
B.14. Bericht über die Einführung der Dienstvorschriften der Ortslehrkräfte (2017-10-D-37-en-1)
Der Oberste Rat nimmt den Bericht über die Einführung der Dienstvorschriften der Ortslehrkräfte an den Europäischen Schulen zur Kenntnis und genehmigt ihn.
B.15. Übersicht der Ansprüche der Mitglieder des VDP – Vorschläge der Arbeitsgruppe VDP (2017-10-D-36-en-2)
Der Oberste Rat nimmt die Übersicht zur Kenntnis und beschließt, sowohl die Prüfung des Vorschlags, für die Mitglieder des VDP, die ab 1. April 2007 an den ES Luxemburg eingestellt wurden, ebenfalls ein 13. Monatsgehalt einzuführen, als auch das Prinzip, die Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln an allen Europäischen Schulen und im BGS zu erstatten – beides ab dem 1. Januar 2019 - zu vertagen.
B.16. Zeitplanentwurf für die schriftlichen europäischen Abiturprüfungen 2018 (2017-10-D-58-de/en/fr-2)
Der Oberste Rat genehmigt den Zeitplanentwurf für die europäischen Abiturprüfungen 2018.
XI. Festlegung des Ortes und des Zeitpunkts der folgenden Sitzung:
Der Oberst Rat legt die folgende Sitzung auf den 17., 18. und 19. April 2018 in Tallin (Estland) fest.
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ANHANG I
Schola Europaea
Büro der Generalsekretärs Generalsekretariat
Ref.: 2017-12-D-4-de-1 Orig.: FR
Beschlüsse des Obersten Rates über die Leitlinien zur Zulassungsstrategie 2018-2019 an den Europäischen Schulen von Brüssel
Brüssel, den 8. Dezember 2017
____________________________________
2017-12-D-4-de-1 16/36
BESCHLÜSSE DES OBERSTEN RATES VOM 5-7. DEZEMBER 2017 ÜBER DIE
LEITLINIEN ZUR ZULASSUNGSSTRATEGIE 2018-2019 AN DEN EUROPÄISCHEN
SCHULEN VON BRÜSSEL
In Anbetracht folgender Tatsachen :
1. Schulbevölkerung
Aus den gegenwärtig im Besitz der Zentralen Zulassungsstelle befindlichen Statistiken geht
hervor, dass die Schulbevölkerung der Europäischen Schulen von Brüssel weiter zunimmt,
während die Infrastrukturen unverändert bleiben, was eine Auswirkung hinsichtlich der
Ressourcen und der Logistik hat.
Die Zunahme der Gesamtzahl der Schüler an den Europäischen Schulen ist weiterhin
regelmäßig. So wies die Zahl der eingeschriebenen Schüler per 15. Oktober 2017 ein Plus
von 382 Schülern gegenüber 2016 aus, dies entspricht einer Zunahme um 3,10% bei einer
Gesamtzahl von 12 691 an den Schulen von Brüssel eingeschriebenen Schülern.
Diese Entwicklung verläuft konstant, für die Gesamtschulbevölkerung ergibt sich das folgende
Bild:
Allerdings zeigt sich diese Zunahme in unterschiedlicher Verteilung auf die einzelnen
Klassenstufenbereiche und die Schulen/Standorte. So sind von der Überbelegung alle
Unterrichtsstufen betroffen, besonders ausgeprägt ist sie aber im Sekundarbereich. Außerdem
mussten an den Schulen Brüssel I - Standort Uccle und Brüssel III Räume, die normalerweise
dem Sekundarbereich zugewiesen waren, für die Aufnahme von Klassen des Primarbereichs
verwendet werden.
Die eventuellen Auswirkungen des Brexits auf das Wachstum der Schulbevölkerung sind nicht
in der unmittelbar bevorstehenden Zeit zu erwarten, da die Verhandlungen über den Austritt
Großbritanniens aus der Europäischen Union noch nicht abgeschlossen sind. Im jetzigen
Stadium ist nicht bekannt, ob und wenn ja, wann dieser Austritt zur Auslösung eines
Verfahrens über die Aufkündigung der Vereinbarung über die Satzung der Europäischen
Schulen durch Großbritannien führen würde. Andererseits ist in der englischen
Sprachabteilung eine nichtverhandelbare Zahl von SWALS und von Kindern binationaler
Ehepaare aus dem Kreis der Beamten der Institutionen eingeschrieben, die weiterhin in
Brüssel tätig sein werden.
10,606
10,977
11,406
11,885
12,309
12,691
10,000
10,500
11,000
11,500
12,000
12,500
13,000
2012-2013 2013-2014 2014-2015 2015-2016 2016-2017 2017-2018
Schulbevölkerung
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2. Künftige Erweiterung der Infrastruktur
Angesichts der Zunahme der Schülerpopulation (siehe Punkt 1, oben), bleibt die wichtigste
Priorität des Obersten Rates die Erhöhung der Aufnahmekapazitäten in Brüssel durch die
Bereitstellung einer zusätzlichen Schule durch den belgischen Staat. Ausgehend von den
Prognosen über die Erhöhung der Schülerzahlen hat der Oberste Rat auf seiner Sitzung vom
6. Mai 2010 die belgische Regierung ersucht, ihre Maßnahmen in Hinblick auf die
Bereitstellung einer neuen Schule mit einer Aufnahmekapazität von 2500 Schülern im
September 2015 zu treffen.
Aus den aktuellen Untersuchungen ergibt sich für das Schuljahr 2024-2025 eine geschätzte Gesamtzahl von 15 500 Schülern, wobei die aktuell vorhandenen Strukturen die Aufnahme von 12 400 Schülern erlauben. Die nutzbare Aufnahmekapazität der fünften Schule ist daher mit etwa 3 100 Schülern anzusetzen.
EEB1- UCC EEB1-BK EEB2 EEB3 EEB4 INSGESAMT
Theoretische
Aufnahmekapazität 3,100 1,000 2,850 2,650 2,800 12,400
Bisher ist trotz regelmäßig wiederholter Verhandlungsinitiativen des Obersten Rates der
belgische Staat nicht in der Lage, eine Aussage über den definitiven Standort, das
wahrscheinliche Eröffnungsdatum und die Aufnahmekapazität der fünften Schule zu treffen.
Zur Zeit ist eine Machbarkeitsstudie in Arbeit.
Um der Lage Herr zu werden, wurde den Europäischen Schulen vorübergehend der an die
Europäische Schule Brüssel I angeschlossene Standort Berkendael zur Verfügung gestellt.
In Erwartung der Eröffnung der fünften Schule, während die Schülerpopulation jedes Jahr
wächst (siehe Punkt 1, oben), erlaubt es die aktuell vorhandene Infrastruktur den
Europäischen Schulen nicht mehr, jedem Schüler der Kategorie I, der den Antrag stellt, einen
Platz zu garantieren, selbst wenn die Zentrale Zulassungsstelle alle Maßnahmen trifft, um die
Aufnahmekapazitäten zu optimieren.
13100
13500
13900
14300
14700
15100
15500
12400
12000
12500
13000
13500
14000
14500
15000
15500
16000
2018-2019 2019-2020 2020-2021 2021-2022 2022-2023 2023-2024 2024-2025
GESAMT theoretische Aufnahmekapazität
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3. Vorhandene Infrastruktur
Es existieren gegenwärtig vier Europäische Schulen in Brüssel, die eine komplette
Schulbildung vom Kindergarten bis zum Abitur anbieten. Die Europäische Schule Brüssel I
verfügt über zwei Standorte, Uccle und Berkendael (an letzterem wird das Angebot der
Einschulung auf den Kindergarten- und den Primarbereich begrenzt).
Die Schülerpopulation der Europäischen Schulen Brüssel I - Standort Uccle, Brüssel II, III und
IV belegt gegenwärtig die Höchstkapazität der Räume dieser vier Infrastrukturen. Jegliche
Eröffnung einer zusätzlichen Klasse an einer dieser Schulen ist aus materiellen Gründen
ausgeschlossen, es sei denn, man setzt die Sicherheit der Schulgemeinschaft aufs Spiel.
Andererseits ist zum Standort Berkendael, der an die Europäische Schule Brüssel I
angeschlossen ist, Folgendes zu sagen:
- Er ist unterbelegt (bei einer Aufnahmekapazität von 1000 Schülern sind per 15.
Oktober 2017 lediglich 323 Schüler eingeschrieben);
- Er ist gegenwärtig nur für die Aufnahme von Schülern des Kindergarten- und des
Primarbereichs ausgelegt, es kann keine für den Sekundarbereich bestimmte
Installation eingerichtet werden, da kein Platz dafür vorhanden ist (es steht kein
Gebäude für die Aufnahme der Schüler des Sekundarbereichs zur Verfügung), und es
wären erhebliche Mittelaufwendungen notwendig (es ist keine geeignete Sporthalle
vorhanden, es gibt keine Labors für die naturwissenschaftlichen Fächer usw.);
- Er ist mit Schülern belegt, die - wie alle, die ihre Schullaufbahn an einer der
Europäischen Schulen begonnen haben - Anspruch darauf haben, dass sie diese bis
zum Abitur1 fortsetzen können, was tatsächlich am Ende der P5 einen obligatorischen
Transfer an eine andere bestehende Schule/einen anderen vorhandenen Standort,
einschließt (zumindest solange die fünfte Schule nicht zur Nutzung eröffnet ist).
Es erweist sich daher als notwendig, zwingende Vorschriften einzuführen, um die Schülerzahl
am Standort Berkendael im Kindergarten- und im Primarbereich zu erhöhen, um die dortigen
Aufnahmekapazitäten optimal zu nutzen und die Europäischen Schulen Brüssel I - Standort
Uccle, Brüssel II, III und IV zu entlasten. Angesichts der Tatsache, dass diese Schulen die an
der Europäischen Schule Brüssel I - Standort Berkendael eingeschriebenen Schüler
aufnehmen, wenn diese im Juli 2018 ihre Primarstufe abschließen, ist es sinnvoll, möglichst
viele Schüler des Kindergarten- und des Primarbereichs an diesen Standort zu lenken, um so
die Aufnahme von Schülern des Sekundarbereichs an den vier anderen Standorten zu
optimieren.
Es empfiehlt sich auch, den Transfer der an der Europäischen Schule Brüssel I - Standort
Berkendael für das Schuljahr 2017-2018 in P5 eingeschriebenen Schüler an die anderen
Schulen/Standorte zu organisieren, damit sie dort ihre Schullaufbahn im Sekundarbereich
fortsetzen können. Im Rahmen der Einhaltung des Grundsatzes, Geschwisterkinder an ein
und derselben Schule einzuschreiben, kann, sofern die Eltern dies beantragen, gleichzeitig
auch der entsprechende Transfer für Geschwister genehmigt werden.
4. Sprachabteilungen
Die am stärksten ausgeprägte Erscheinung ist das im Vergleich mit den anderen
Sprachabteilungen anteilmäßig bedeutendere Wachstum der Sprachabteilung FR. So ist per
1 Und daher vorrangigen Zugang gegenüber neu eingeschriebenen Schülern.
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15. Oktober 2017 die Zahl der in den FR- Sprachabteilungen der Schulen eingeschriebenen
Schüler um nahezu 200 gestiegen.
Die in der Sprachabteilung FR eingeschriebenen Schüler machen 33% der Gesamt-
Schulbevölkerung der Schulen von Brüssel und 81% der Gesamtzahl der Europäischen
Schule Brüssel I - Standort Berkendael aus.
Da es sich empfiehlt, die Aufnahmekapazitäten des (bislang unterbelegten) Standorts
Berkendael zu nutzen und dabei die Bedingungen eines für die Europäischen Schulen
typischen internationalen und multikulturellen Umfelds zu schaffen, ist auch die Einrichtung
von neuen Satellitenklassen sinnvoll und naheliegend. Die in diesen Klassen eingeschulten
Schüler werden bezüglich der Anwendung der Gesamtheit der in der Organisation der
Europäischen Schulen geltenden Texte als Schüler der Sprachabteilung betrachtet, die ihrer
Sprache I entspricht.
So gilt für den Kindergarten- und den Primarbereich (und unbeschadet der besonderen
Prioritätskriterien) Folgendes:
- Jeder Antrag auf Einschreibung mit Angabe der Europäischen Schule Brüssel I -
Standort Berkendael als erste Präferenz und jeder Antrag auf Transfer an diesen
Standort werden in den Sprachabteilungen, bereits bestehenden oder neuen
Satellitenklassen angenommen, sofern die Mindestzahl von 7 Schülern pro Klasse (K1
und K2 werden zusammengelegt) bei Einrichtung der Klassen vorhanden ist, bevor
nachfolgende Klassen eventuell zusammengelegt werden2;
- Der Schwellenwert für die Zahl der verfügbaren Plätze im Kindergarten- und im
Primarbereich wird auf 20 Schüler reduziert;
- Wenn der Schwellenwert der verfügbaren Plätze an allen Schulen/Standorten für die
jeweilige Unterrichtsstufe und die jeweilige Sprachabteilung erreicht ist, werden die
Anträge in neue Satellitenklassen an der Europäischen Schule Brüssel I - Standort
Berkendael umgelenkt, sofern zum Zeitpunkt der Einrichtung der Klasse eine
Mindestzahl von 7 Schülern dafür gegeben ist (K1 und KK2 werden
zusammengefasst), bevor aufeinanderfolgende Klassen eventuell zusammengelegt
werden2.
- Diese Bestimmungen gelten für alle Sprachabteilungen, ausgenommen die neuen, im
Aufbau befindlichen einmaligen Sprachabteilungen, nämlich BG, ET und RO, die an
der Europäischen Schule Brüssel IV eröffnet wurden, und die Sprachen I der
kroatischen und der slowenischen SWALS. Sie gelten auch nicht für die maltesischen
2 In Übereinstimmung mit den Beschlüssen des Obersten Rates bezüglich der Struktur des Unterrichts
im Kindergarten- und im Primarbereich (Dokument 2011-01-D-33, einzusehen unter https://www.eursc.eu/BasicTexts/2011-01-D-33-fr-9.pdf)
"1.5. Zusammenlegung von Gruppen/Klassen a) Kindergarten :
Die 1. und 2. Klasse des Kindergartens werden bis zu 30 Schülern zusammengelegt. b) Primarbereich
Zwei aufeinander folgende Klassen mit einer Gesamtschülerzahl von 25 Schülern oder weniger werden zusammengelegt. Drei aufeinander folgende Klassen mit einer Gesamtschülerzahl von 20 Schülern oder weniger werden zusammengelegt."
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Schüler, die in der englischen Sprachabteilung an der Europäischen Schule Brüssel I
- Standort Ucccle eingeschrieben sind;
- Die Beschlüsse über die Einrichtung neuer Satellitenklassen werden von der ZZ in
Abhängigkeit von den Einschreibungs- und den Transfer-Anträgen verabschiedet. Die
ZZ informiert die Antragsteller über die Einrichtung der Satellitenklassen indem sie ab
dem Ende der ersten Einschreibungsphase regelmäßig die angepasste
Klassenstruktur auf ihrer Website veröffentlicht.
- Die Antragsteller der Einschreibungsanträge, die am Ende der ersten
Einschreibungsphase einen Platz akzeptiert haben, erhalten die Zulassung, im Lauf
der zweiten Einschreibungsphase den Transfer an die Europäische Schule Brüssel I -
Standort Berkendael zu beantragen.
Für den Sekundarbereich wird eine differenzierte Behandlung der Einschreibungsanträge in
den verschiedenen mehrfach vorhandenen Sprachabteilungen praktiziert, um eine
ausgewogene Verteilung der Schüler sicherzustellen.
Verstärkte Aufmerksamkeit gilt weiterhin der konsequenten Anwendung des Artikels 47 e) der
Allgemeinen Schulordnung und der Anwendungsmodalitäten, um das grundlegende Prinzip
des Unterrichts in der Muttersprache/der dominanten Sprache im Rahmen der
entsprechenden Sprachabteilung zu wahren.
5. Methode
Die verfeinerte Analyse der Ergebnisse der Zulassungsstrategie der vorangegangenen
Schuljahrs führt dazu, gezielte Maßnahmen für jede Schülergruppe zu treffen : bezogen auf
die Schule/den Standort, die Sprachabteilung und die Unterrichtsstufe, und dabei die Belegung
der Europäischen Schule Brüssel I - Standort Berkendael zu verstärken.
Die Struktur der Klassen ist im Prinzip für jede Klassenstufe jeder Sprachabteilung definiert:
- Im Sekundarbereich :
durch die Festlegung der Zahl der notwendigen verfügbaren Plätze durch
Addieren der Zahl der Übertragungen (die aktuell für das Schuljahr 2017-2018
eingeschriebenen Kinder, die ihren Schulbesuch voraussichtlich an den
Europäischen Schulen fortsetzen werden) und der Zahl der während des
vorausgegangenen Einschreibungsverfahrens registrierten neuen Anträge;
durch Dividieren der Zahl der notwendigen verfügbaren Plätze durch den auf
26 Schüler festgelegten Schwellenwert zur Ermittlung der erforderlichen Zahl
der Klassen, wobei die Reserve für die Zuweisung von Plätzen für andere,
hierunter nicht definierte Situationen bestimmt ist;
- Im Kindergarten- und Primarbereich :
an den Europäischen Schulen Brüssel I - Standort Uccle, Brüssel II, III und IV
durch Begrenzung der notwendigen Zahl der verfügbaren Plätze durch
Addieren der Zahl der Übertragungen (die aktuell für das Schuljahr 2017-2018
eingeschriebenen Kinder, die ihren Schulbesuch voraussichtlich an den
Europäischen Schulen fortsetzen werden) und eine Schätzung der Zahl der
Anträge für Schüler, für die ein Prioritätskriterium geltend gemacht wird;
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durch Begrenzung des Schwellenwertes der verfügbaren Plätze auf 20 Schüler;
durch Ermunterung, die Europäische Schule Brüssel I - Standort Berkendael in
den bestehenden Sprachabteilungen und den bestehenden und den gemäß
den weiter oben unter 4 erwähnten Modalitäten einzurichtenden
Satellitenklassen zu belegen.
Angesichts der ins Auge gefassten Methode ist es unbedingt notwendig, dass die Antragsteller
eine Reihenfolge der Präferenzen für die 5 Schulen/Standorte von Brüssel angeben, auch
wenn die für sie in Frage kommende Klassenstufe, die Satellitenklassen oder die
Sprachabteilung3 nicht an allen oder mehreren Standorten der Struktur in ihrer zu Beginn des
Einschreibungsverfahrens festgelegten Form vorhanden sind; denn diese kann im Lauf des
Einschreibungsverfahrens unter Umständen verändert werden.
Die Organisation des Einschreibungsverfahrens in zwei Phasen und die Zufallseinstufung der
Dossiers in Phase I müssen beibehalten werden; denn diese Verfahren sind gut von der
Zentralen Zulassungsstelle in deren Arbeit eingebunden und verständlich für die Antragsteller.
Allerdings sind sowohl die ZZ als auch die Europäischen Schulen in den Wochen unmittelbar
vor Schuljahresbeginn mit Schwierigkeiten organisatorischer Art konfrontiert (Schwierigkeit,
am Ende der Einschreibungskampagne neue Klassen einzurichten; insbesondere zu kurze
Frist, um die Einstellung von Lehrern zu gewährleisten). Ebenso ist es möglich, dass die
vernünftigen Prognosen der ZZ von den Entscheidungen der Eltern durchkreuzt werden. Es
wird daher eine besondere Information an den Schulen verbreitet, um Folgendes zu erreichen
:
- Die Eltern der derzeit an den Europäischen Schulen eingeschriebenen Schüler zu
veranlassen, die Schulen so früh wie möglich und spätestens am 30. Juni 2018 über
jedes Vorhaben zu informieren, die Beschulung ihres Kindes im System zu beenden
(um die Zahlen der Übertragung zu präzisieren);
- Die Antragsteller der Einschreibungsanträge, die einen Platz akzeptiert haben und die
beabsichtigen, auf diesen zu verzichten, dazu zu veranlassen, im Fall des Verzichts
die ZZ unverzüglich darüber zu informieren, so dass diese verfügbare oder zu
besetzende Plätze erfassen kann.
Um diesen Zwängen Rechnung zu tragen, werden die Antragsteller der Einschreibungs- und
der Transferanträge, die am 31. Dezember 2017 bei den EU-Institutionen4 in Brüssel unter
Vertrag stehen, gebeten, ihren Antrag unbedingt in der ersten Einschreibungsphase
einzureichen. Die zweite Phase ist (ausgenommen ordnungsgemäß begründete Fälle höherer
Gewalt) für Antragsteller vorbehalten, die ihren Dienst bei den EU-Institutionen4 in Brüssel ab
1. Januar 2018 antreten (unabhängig vom Grund: Neueinstellung, Versetzung an einen
anderen Standort, Wiederaufnahme der Tätigkeit usw.). Es wird eine entsprechende
Information in diesem Sinne verbreitet, um die Einschreibungs- oder Transfer-Antragsteller zu
informieren.
Die Bearbeitung gemeinsamer Einschreibungsanträge (gemeinsame Einschreibung von
Geschwistern) vor der Bearbeitung der Anträge für einzelne Schüler hat gut funktioniert und
erlaubt, die Nutzung der Reserve zu optimieren. So konnten allen Geschwistern Plätze
3 Zumal die Festlegung der Sprachabteilung durch den Direktor zur Änderung des
Einschreibungsantrags in diesem Punkt führen kann.
4 Oder Personen, die eine Berufstätigkeit ausüben, welche die Zuordnung ihrer Kinder als Schüler der Kategorie I begründet.
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angeboten werden, ohne dass neue Klassen eröffnet werden mussten, um diesen Anträgen
gerecht zu werden.
Entsprechend, und in dem Maße, in dem die Zwänge der Logistik und die Regeln der
Verteilung der Schülerkontingente dies erlauben:
- sollten die Antragsteller für die Einschreibung gebeten werden, eine Rangfolge der
Präferenzen hinsichtlich der 5 Schulen/Standorte anzugeben;
- besteht Grund zu verlangen, dass die Einschreibungs- und Transfersanträge in der
ersten Einschreibungsphase eingereicht werden, ausgenommen Antragsteller von
Einschreibungsanträgen, die ab 1. Januar 2018 ihre Diensttätigkeit bei den EU-
Institutionen4 in Brüssel antreten (gleichviel, aus welchem Grund: Neueinstellung,
Versetzung von einem anderen Standort nach Brüssel, Wiederaufnahme der
Berufstätigkeit usw.) und ausgenommen gültig belegte Fälle höherer Gewalt;
- sollte eine im Ergebnis einer Zufallseinstufung (in der Phase I) aufgestellte Reihenfolge
der Bearbeitung der Dossiers festgelegt werden;
- ist der Schwellenwert der verfügbaren Plätze für alle Klassen des Kindergarten- und
des Primarbereichs mit 20 Schülern und für die Klassen des Sekundarbereichs mit 26
Schülern festgelegt;
- werden an erster Stelle die Anträge auf den obligatorischen Transfer der im Schuljahr
2017-2018 an der Europäischen Schule Brüssel - Standort Berkendael in P5
eingeschriebenen Schüler (und gegebenenfalls ihrer Geschwister) an eine der
Europäischen Schulen, Brüssel I - Standort Uccle, Brüssel II, III oder IV, je nach den
von den Antragstellern angegebenen Präferenzen und den einplanbaren Plätzen
bearbeitet;
- sind Transfers von einer Schule/einem Standort zu einer/einem anderen für bestimmte
Gruppen von Schülern zulässig, auch wenn sie nicht durch außerordentliche Umstände
begründet sind (insbesondere, um die Einschulung von Geschwistern an ein und
derselben Schule/ein und demselben Standort zu ermöglichen);
- werden nach Zuweisung der Plätze für die Schüler, die besondere Prioritätskriterien
aufweisen, die verfügbaren Plätze jeder Klasse zuerst für die Anträge auf gemeinsame
Einschreibung (gemeinsame Einschreibung von Geschwistern) vergeben, danach im
Rahmen der verfügbaren Plätze, für die Anträge auf Einschreibung eines einzelnen
Schülers, danach die Reserveplätze unbeschadet der besonderen Bestimmungen, die
verabschiedet wurden, um die Schülerpopulation der Europäischen Schule Brüssel I -
Standort Berkendael zu optimieren (siehe 4 weiter oben).
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6. Transfer-Börse
Es wird eine Pilotprojekt einer Transfer-Börse gestartet, um den Eltern der an den
Europäischen Schulen von Brüssel eingeschulten Kinder die Möglichkeit zu geben, die Plätze
zu tauschen, wobei die Wahrung der Klassenstruktur gewährleistet wird und die
Klassenstärken bereits gebildeter Klassen nicht verändert werden.
Das Prinzip erlaubt den Eltern der im Schuljahr 2017-2018 an den Europäischen Schulen von
Brüssel eingeschulten Kinder, im Hinblick auf den Schuljahresbeginn im September 2018 den
vom eigenen Kind an einer bestimmten Schule/einem bestimmten Standort belegten Platz zum
Tausch gegen den von einem anderen Kind an einer anderen Schule/einem anderen Standort
belegten Platz anzubieten.
Für diese Anträge auf Kreuztransfers gilt Folgendes :
- Sie sind einzureichen während einer Phase von zwei Wochen nach dem Ende des
Zeitraums für die Einreichung der Einschreibungsanträge und der Anträge auf Transfer
der ersten Einschreibungsphase und dem Beginn des Zeitraums für die Einreichung
der Einschreibungsanträge und der Anträge auf Transfer der zweiten Phase.
- Sie werden mittels eines Online-Formulars eingereicht, mit dem die Antragsteller sich
um den Transfer ihres Kindes an eine einzige Schule/einen einzigen Standort ihrer
Wahl bewerben.
- Sie erhalten eine Dossier-Nummer zugeordnet.
- Die Bearbeitung erfolgt in einer spezifischen Zufallseinstufung, die auf der Website der
Europäischen Schulen veröffentlicht wird.
- Die Zulassung wird erteilt, sofern ein entsprechender Antrag auf Kreuztransfer für
einen Schüler vorliegt, der in der gleichen Unterrichtsstufe in der gleichen
Sprachabteilung eingeschult ist und dessen Antrag auf Transfer an die vom Kind des
Antragstellers bisher besuchte Schule/an dessen bisherigen Schulstandort lautet
("perfekter Transfer").
- Die Anträge sind nur zulässig, wenn die philosophischen Wahlfächer, die Sprachen II
und III und Optionen an beiden beteiligten Schulen/Standorten unterrichtet werden
können, ohne dass dadurch eine Teilung von Klassen oder Gruppen ausgelöst wird.
Die Situation der betroffenen Klassen oder der Unterrichtsgruppen wird bei der
Bearbeitung der Anträge auf Kreuztransfer geprüft.
- Diese Anträge sind nicht zulässig für die Klassen S5, S6 und S7.
- Diese Anträge bilden eine Ausnahme von der allgemeinen Behandlung von
Einschreibungs- und Transfersanträgen durch die Zentrale Zulassungsstelle gemäß
der Zulassungsstrategie. Folglich verzichten die Antragsteller, wenn sie einen Antrag
auf Kreuztransfer stellen, auf die Inanspruchnahme jeglicher Prioritätskriterien,
darunter auch die Zusammenführung von Geschwistern an ein und derselben Schule
oder die Berücksichtigung außergewöhnlicher Umstände.
- Die Anträge können nicht mehr rückgängig gemacht werden, sobald sie über das
Online-Formular eingegeben wurden, was bedeutet, dass, wenn die Zentrale
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Zulassungsstelle den Kreuztransfer akzeptiert, beide Schüler automatisch an die
jeweils andere Schule versetzt werden, ohne dass für die Antragsteller des Transfer-
Antrags eine Möglichkeit besteht, den angebotenen Platz abzulehnen.
- Die Anträge sind unwiderruflich in der Weise, dass die Wiederholung eines Schuljahrs
durch einen der am Kreuztransfer beteiligten Schüler nicht die Aufhebung des
Transfer-Antrags bedeutet.
- Die Anträge unterliegen der Beschlussfassung durch die ZZ und der offiziellen
Übermittlung des Bescheids im Lauf des Monats Mai 2018, wogegen bei der
Beschwerdekammer der Europäischen Schulen Widerspruch erhoben werden kann.
Für die Verwaltung der Transfer-Börse (das heißt, die Ausarbeitung des Formulars, dessen
Onlinestellung, die Bearbeitung der Anträge auf Kreuztransfer und eventueller Beschwerden)
werden zeitweilig Ressourcen notwendig, und diese sind denkbar, je nach den vor dem
Projektbeginn zwischen der Kommission und dem Generalsekretär gemeinsam zu
definierenden praktischen Modalitäten.
Unter Berücksichtigung folgender Tatsachen :
- Der Aufrechterhaltung - wahrscheinlich für mehrere Schuljahre - der zeitweiligen
Bereitstellung des Standorts Berkendael von der europäische Schule Brüssel I in
Erwartung der Zurverfügungstellung der endgültigen Infrastruktur der fünften Schule ;
- Notwendigkeit, den Standort Berkendael der Europäischen Schule Brüssel I
hinsichtlich seiner gegenwärtig nicht ausgelasteten Aufnahmekapazität (1000 Schüler)
rationeller zu gestalten ;
- Feststellung, dass an den Europäischen Schulen Brüssel I -Standort Uccle, Brüssel II,
III und IV die maximale Zahl verfügbarer Klassenzimmer im Kindergarten- und im
Primarbereich bereits vergeben ist.
Der Oberste Rat beauftragt die Zentrale Zulassungsstelle, eine Zulassungsstrategie der
Europäischen Schulen von Brüssel zu verabschieden sowie alle Maßnahmen zur
Umsetzung zu treffen und das Einschreibungsverfahren für den Schuljahresbeginn
2018-2019 optimal zu organisieren.
Der Oberste Rat legt die folgenden Ziele fest, die nicht in einer Rangfolge der Prioritäten
eingestuft sind :
- Die an den vier bestehenden Schulen und insbesondere am Standort Berkendael
verfügbaren Ressourcen so zu nutzen, dass die Überbelegung der Gesamtheit der
Einrichtungen soweit wie möglich reduziert wird.
- Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den von den Antragstellern angegebenen
Präferenzen und der Notwendigkeit der Verteilung der Schulbevölkerung sowohl auf
die fünf Standorte als auch auf die Sprachabteilungen unter strenger Einhaltung des
Artikels 47e) der Allgemeinen Schulordnung anzustreben und dabei den Fortbestand
der Sprachabteilungen zu gewährleisten.
- Die optimale Nutzung der Ressourcen der fünf Standorte garantieren. Dazu muss die
Entwicklung der Schülerzahlen in allen Sprachabteilungen der Schulen/Standorte von
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Brüssel überwacht werden, um deren gutes pädagogisches Funktionieren zu
garantieren und die insgesamt vorhandene Überbelegung zu verwalten.
- Einschreibung aller Schüler der Kategorie I, für die dies beantragt wird, an einer der
Europäischen Schulen von Brüssel, soweit dabei die Vorschriften der
Zulassungsstrategie eingehalten werden und die Schulen/Standorte über die
Infrastrukturen für die Aufnahme der Schüler unter Einhaltung der Sicherheitsstandards
des Gastlandes verfügen.
- Einschreibung der Schüler der Kategorie II entsprechend den Bestimmungen der
bereits in Kraft getretenen Verträge sowie Kinder der internationalen Zivilbeamten der
NATO und von UNO-Personal im internationalen Beamten-Status (unter den im
Anhang I angegebenen Bedingungen).
- Die Einschreibung von Schülern der Kategorie III unter strenger Einhaltung der
Beschlüsse des Obersten Rates bezüglich dieser Kategorie von Schülern und unter
Beachtung des auf die Schulen von Brüssel wirkenden demographischen Drucks auf
Geschwister von bereits eingeschulten Kindern zu begrenzen.
- Zur Aufrechterhaltung der positiven Wirkungen der früheren Zulassungsstrategien
Transfers auf die Fälle zu begrenzen, die durch außergewöhnliche Umstände
gerechtfertigt sind.
- Jedoch den obligatorischen Transfer der an der Europäischen Schule Brüssel I -
Standort Berkedael im Schuljahr 2017-2018 in P5 eingeschriebenen Schüler (und ihrer
Geschwister, sofern ein entsprechender Antrag gestellt wird) an eine der Europäischen
Schulen, Brüssel I - Standort Uccle, Brüssel II, III und IV, zu organisieren - je nach der
von den Antragstellern des Einschreibungsantrags angegebenen Reihenfolge der
Präferenzen und sofern dort ein einplanbarer Platz vorhanden ist.
- Trotzdem die Möglichkeit für Transfer zu organisieren, ohne dass eine andere
Bedingung dafür erfüllt werden muss als die entsprechende Antragstellung in der
ersten Phase der Einschreibung:
- für die estnischen SWALS-Schüler, die die Schule Brüssel II besuchen, an die
Europäische Schule Brüssel IV;
- für einen Schüler, der an einer anderen Schule/einem anderen Standort
eingeschrieben ist, als Geschwisterkind im Sinne der gemeinsamen Einschreibung von
Geschwistern, - soweit ein einplanbarer Platz vorhanden ist und die Sprachabteilung
und die betreffende Unterrichtsstufe dort eröffnet sind.
- In den Phasen I und II den Transfer der Schüler an die Europäische Schule Brüssel I –
Standort Berkendael in den dort eröffneten Klassenstufen und Klassen zu organisieren.
- Ein Pilotprojekt zu organisieren, das es den Eltern der im Schuljahr 2017-2018 an den
Europäischen Schulen von Brüssel eingeschulten Kinder erlaubt, im Hinblick auf den
Schuljahresbeginn im September 2018 den vom eigenen Kind an einer bestimmten
Schule/einem bestimmten Standort belegten Platz unter strenger Einhaltung der zuvor
erwähnten Bedingungen zum Tausch gegen den von einem anderen Kind an einer
anderen Schule/einem anderen Standort belegten Platz anzubieten.
unter Einhaltung folgender Prinzipien:
- Garantie, dass einerseits die Schüler der Kategorie I oder II, für die eine neue
Einschreibung beantragt wird, und andererseits ihre Geschwister, die die betreffende
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Schule im Schuljahr 2017-2018 besucht haben, sofern der betreffende Antrag in der
ersten Phase der Einschreibung gestellt wird, an derselben Schule und am selben
Standort eingeschrieben werden, an dem die beantragten Unterrichtsstufen der
Sprachabteilungen eröffnet sind. Während der zweiten Phase der Einschreibung wird
diese Garantie unter der Bedingung gewährt, sofern dort ein einplanbarer Platz zur
Verfügung steht.
- Vorausgesetzt, dass ein entsprechender Antrag gestellt wird und dass entsprechend
den nachfolgend definierten Schwellenwerten verfügbare Plätze für alle Geschwister
vorhanden sind, sollen beim ersten Mal gleichzeitig eingeschriebene Geschwister an
ein und derselben Schule und am selben Standort, wo die beantragten Klassenstufen
der jeweiligen Sprachabteilung oder Klassen eröffnet sind, eingeschult werden, wobei
dies nicht notwendigerweise die Schule/der Standort ihrer Präferenz sein muss.
- Garantie für die Rückkehr an die Schule, die mindestens ein ganzes Schuljahr besucht
wurde, wenn während der ersten Phase des Einschreibungsverfahrens die Eltern für
die Kommission oder für eine andere Stelle außerhalb von Brüssel für andere
Institutionen der EU abgeordnet werden. Während der zweiten Phase der
Einschreibung wird diese Garantie unter der Bedingung gewährt, sofern dort ein
einplanbarer Platz zur Verfügung steht.
- Garantie für die Rückkehr von Schülern, für die die Einschreibung in die 5. bzw. 6.
Sekundarklasse der Schule beantragt wird, die diese vor einem Studienaufenthalt
besucht haben, sofern:
- der Schüler vor seinem Aufenthalt an dem anderen Ort die Schule, für die die
Einschreibung beantragt wird, mindestens ein ganzes Schuljahr lang besucht hat;
- der Studienaufenthalt außerhalb des belgischen Territoriums nicht länger als ein
Schuljahr gedauert hat;
- die Schule die Rückkehr des Schülers ausdrücklich befürwortet;
- der Antrag in der ersten Phase des Einschreibungsverfahrens gestellt wird.
Während der zweiten Phase der Einschreibung wird diese Garantie unter der
Bedingung gewährt, sofern dort ein einplanbarer Platz zur Verfügung steht.
- Garantie für die Berücksichtigung der außergewöhnlichen Umstände, die den Fall des
betreffenden Schülers entsprechend der in der früheren Zulassungsstrategie und in
der Rechtsprechung der Beschwerdekammer für dieses Konzept gegebenen Definition
kennzeichnen und von anderen unterscheiden.
unter Anwendung insbesondere folgender Verfügungen für die Einschreibung von
Schülern, die kein besonderes Prioritätskriterium aufweisen:
Um die Ressourcen im Kindergarten- und im Primarbereich der Europäischen Schule Brüssel I - Standort Berkendael optimal zu nutzen:
- Dort die Aufrechterhaltung, Weiterentwicklung oder Neueinrichtung von
Satellitenklassen5 für alle Sprachen I zu organisieren (ausgenommen BG, ET, RO und
5 Diese Klassen werden eingerichtet, sofern eine Mindestzahl von 7 Schülern pro Klasse gegeben ist
(wobei K1+K2 zusammengelegt werden), bevor eine eventuelle Zusammenlegung aufeinanderfolgender Klassen in Übereinstimmung mit den Beschlüssen des Obersten Rates über die Struktur des Unterrichts im Kindergarten- und im Primarbereich vorgenommen wird (Dokument 2011-01-D-33, einzusehen unter https://www.eursc.eu/BasicTexts/2011-01-D-33-fr-9.pdf)
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die kroatischen und slowenischen SWALS sowie die maltesischen Schüler6),
- Um die Schulbevölkerung der Schulen/Standorte (unbeschadet des zuvor
Dargelegten) ausgewogen auf die einzelnen Einrichtungen zu verteilen, sind neue
Schüler bis zu 20 verfügbaren Plätzen je Klasse im Kindergarten- und im
Primarbereich, und bis zu 26 verfügbaren Plätzen je Klasse im Sekundarbereich
einzuschreiben.
Sofern nicht ein Prioritätskriterium geltend gemacht wird, erfolgt die Vergabe der Plätze
entsprechend der nachfolgenden Tabelle, in der die Schulen wie folgt bezeichnet sind:
EEB1-UCC (Standort Uccle), EEB1-BK (Standort Berkendael), EEB2, EEB3, EEB4,
und der Kindergartenbereich jeweils mit K1+K2 :
6 An der Sprachabteilung EN der Europäischen Schule Brüssel I – Standort Berkendael eingeschriebene
Schüler
K1+K2,
P1, P2, P3
P4, P5 EEB1-UCC, EEB1-BK (einzurichtende Klassen) , EEB2, EEB3, EEB4
Sekundarbereich EEB1-UCC, EEB2, EEB3, EEB4
DE
EEB1-UCC, EEB1-BK (Klassen), EEB2, EEB3, EEB4
K1+K2,
P1, P2, P3, P4, P5
Sekundarbereich EEB1-UCC, EEB2, EEB3, EEB4
FREEB1-UCC, EEB1-BK, EEB2, EEB3, EEB4
K1+K2,
P1, P2, P3, P4, P5
Sekundarbereich EEB1-UCC, EEB2, EEB3, EEB4
ENEEB1-UCC, EEB1-BK (einzurichtende Klassen) , EEB2, EEB3, EEB4
K1+K2,
P1, P2, P3, P4, P5
Sekundarbereich EEB1-UCC, EEB2, EEB4
ITEEB1-UCC, EEB1-BK (einzurichtende Klassen) , EEB2, EEB4
K1+K2,
P1, P2, P3, P4, P5
Sekundarbereich EEB2, EEB3, EEB4
NLEEB1-BK (einzurichtende Klassen), EEB2, EEB3, EEB4
K1+K2,
P1, P2, P3, P4, P5
Sekundarbereich EEB1-UCC, EEB3
ESEEB1-UCC, EEB1-BK (einzurichtende Klassen), EEB3
DA K1+K2,
HU P1, P2, P3, P4, P5
PL Sekundarbereich EEB1-UCC
EEB1-UCC, EEB1-BK (einzurichtende Klassen)
LV K1+K2,
SK P1, P2, P3, P4, P5EEB1-BK
FI K1+K2,
PT P1, P2, P3, P4, P5
SV Sekundarbereich EEB2
EEB2, EEB1-BK (einzurichtende Klassen)
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- Im Sekundarbereich werden jenseits des Schwellenwertes von 26 verfügbaren Plätzen
pro Klasse noch Schüler eingeschrieben, die ein besonderes Prioritätskriterium
aufweisen, sowie andere Schüler, falls der Schwellenwert an allen anderen
Schulen/Standorten für die beantragte Sprachabteilung und Unterrichtsstufe bereits
erreicht ist.
- Im Kindergarten- und im Primarbereich werden jenseits des Schwellenwertes von 20
verfügbaren Plätzen pro Klasse noch Schüler eingeschrieben, wenn sie ein
besonderes Prioritätskriterium aufweisen ; die anderen Schüler werden in die
Satellitenklassen an der Europäischen Schule Brüssel I - Standort Berkendael, gelenkt,
wenn die Bedingungen für die Einrichtung dieser Klassen gegeben sind.
- Die Zentrale Zulassungsstelle ist berechtigt, die im Anhang II dargestellte Struktur und
Verteilung der Klassen anzupassen. Neue Klassen im Kindergarten- und im
Primarbereich können prinzipiell nur an der Europäischen Schule Brüssel I - Standort
Berkendael eröffnet werden. Abgesehen von besonderen Bestimmungen der
Zulassungsstrategie darf die Einrichtung einer neuen Klasse in keinem Fall
Auswirkungen auf die Behandlung bereits zuvor zugewiesener Plätze haben.
- Es ist der obligatorische Transfer der an der Europäischen Schule Brüssel I - Standort
Berkendael im Schuljahr 2017-2018 in P5 eingeschriebenen Schüler (und ihrer
Geschwister, sofern ein entsprechender Antrag gestellt wird) an eine der Europäischen
Schulen, Brüssel I -Standort Uccle, Brüssel II, III und IV, zu organisieren - je nach der
von den Antragstellern des Einschreibungsantrags angegebenen Reihenfolge der
Präferenzen und sofern dort ein einplanbarer Platz zur Verfügung steht.
- Transfers werden genehmigt, ohne dass eine weitere Bedingung als die Antragstellung
in der ersten Phase des Einschreibungsverfahrens erfüllt werden muss:
- für die estnischen SWALS-Schüler, die die Schule Brüssel II besuchen, an die
Europäische Schule Brüssel IV;
- für einen Schüler, der im Schuljahr 2017-2018 an einer anderen Schule /an einem
anderen Standort als ein Geschwisterkind eingeschrieben ist, für eine gemeinsame
Einschreibung von Geschwistern an ein und derselben Schule, - sofern dort ein
einplanbarer Platz zur Verfügung stehtund die Klasse, die Sprachabteilung und die
betreffende Unterrichtsstufe eröffnet sind;
- Während der zwei Einschreibungsphasen sind die Transfers an die europäische
Schule Brüssel I - Standort Berkendael in die dort bestehenden oder einzurichtenden
Sprachabteilungen und Satellitenklassen zu genehmigen.
Somit ist der Ablauf des Einschreibungsverfahrens wie folgt :
K1+K2,
P1, P2, P3, P4, P5
S1, S2, S3, S4 EEB2
LTEEB2, EEB1-BK (einzurichtende Klassen)
K1+K2,
P1, P2, P3, P4, P5
Sekundarbereich EEB3
CS
EL
EEB3, EEB1-BK (einzurichtende Klassen)
BG K1+K2, Primarbereich, S1, S2
ET K1+K2, P1, P2
RO K1+K2, Primarbereich, S1
EEB4
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Das Einschreibungsverfahren wird in zwei Phasen organisiert.
Alle Antragsteller von Einschreibungs- und Transfersanträgen, die am 31. Dezember 2017 bei
den EU-Institutionen in Brüssel unter Vertrag stehen, sind gehalten, ihre Anträge in der ersten
Phase einzureichen, davon ausgenommen sind ordnungsgemäß belegte Fälle höherer
Gewalt. Dies gilt nicht für Personal der EU-Institutionen7, das seinen Dienst in Brüssel ab
1. Januar 2018 antreten (gleichviel, aus welchem Grund: Neueinstellung, Versetzung von
einem anderen Standort nach Brüssel, Wiederaufnahme der Berufstätigkeit usw.).
Während der ersten Phase werden die verfügbaren Plätze entsprechend der Zufallseinstufung
in nachstehender Reihenfolge zugewiesen:
1. an die für das Schuljahr 2017-2018 an der Europäischen Schule Brüssel I - Standort
Berkendael in P5 eingeschriebenen Schüler, die ihren obligatorischen Transfer für den
Besuch der Sekundarstufe an eine der anderen Schulen/einen der anderen Standort
beantragen, sowie gegebenenfalls deren Geschwister,
2. an die Schüler der Kategorien I und II*8, für die ein Platz in einer nur an einer Schule
bestehenden Sprachabteilung beantragt wird, und an SWALS im Sekundarbereich,
3. an die Schüler, die einen Platz in einer der Sprachabteilungen BG, ET oder RO
beantragen,
4. an die kroatischen und slowenischen SWALS sowie die maltesischen Schüler9,
5. an die Schüler der Kategorien I und II* und die SWALS, für die ein besonderes
Prioritätskriterium gilt (Zusammenführung von Geschwistern, Rückkehr von einem
Dienstauftrag, Rückkehr von einem Studienaufenthalt, außergewöhnliche Umstände),
6. an die Schüler der Kategorien I und II* sowie die SWALS, für die ein begründeter Antrag
auf Transfer eingereicht wurde,
7. an die Schüler der Kategorien I und II*, für die ein Antrag auf Einschreibung an der
Europäischen Schule Brüssel I - Standort Berkendael als Schule ihrer ersten Präferenz für
den Kindergarten- oder den Primarbereich gestellt wurde.
8. an die Schüler der Kategorien I und II* und die SWALS, für die gemeinsame
Einschreibungsanträge eingereicht wurden, darunter mindestens einer für den
Sekundarbereich und für die an den Schulen ihrer ersten Präferenz bzw. an den
Schulen/Standorten ihrer anschließenden Präferenz Plätze verfügbar sind,
9. an die Schüler der Kategorien I und II*, für die gemeinsame Einschreibungsanträge im
Kindergarten- und im Primarbereich eingereicht wurden und für die an den Schulen ihrer
ersten Präferenz bzw. an den Schulen/Standorten ihrer anschließenden Präferenz Plätze
verfügbar sind,
10. an die Schüler der Kategorien I und II*, für die Einschreibungsanträge im Kindergarten-
und im Primarbereich eingereicht wurden und für die an den Schulen ihrer ersten Präferenz
bzw. an den Schulen/Standorten ihrer anschließenden Präferenz Plätze verfügbar sind,
11. an die Schüler der Kategorien I und II*, für die Einschreibungsanträge im Sekundarbereich
eingereicht wurden und für die an den Schulen ihrer ersten Präferenz bzw. an den
Schulen/Standorten ihrer anschließenden Präferenz Plätze verfügbar sind.
7 Oder Personen, die eine Berufstätigkeit ausüben, welche die Zuordnung ihrer Kinder als Schüler der
Kategorie I begründet.
8 werden mit „Schüler der Kategorie II*“ diejenigen Schüler der Kategorie II bezeichnet, deren Eltern Personalmitglieder bei Eurocontrol sind.
9 An der Sprachabteilung EN der Europäischen Schule Brüssel I – Standort Berkendael eingeschriebene Schüler
2017-12-D-4-de-1 30/36
Danach bearbeitet die Zentrale Zulassungsstelle die Anträge auf Kreuztransfer im Rahmen
des Pilotprojekts.
Außer in ordnungsgemäß belegten Fällen höherer Gewalt können nur die Mitglieder des
Personals der EU-Institutionen10, die ihren Dienst in Brüssel ab 1. Januar 2018 antreten
(gleichviel, aus welchem Grund: Neueinstellung, Versetzung von einem anderen Standort,
Wiederaufnahme der Berufstätigkeit usw.) ihren Antrag während der zweiten
Einschreibungsphase einreichen. Je nach der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs der
ordnungsgemäß ausgefüllten Dossiers werden die verfügbaren Plätze an allen
Schulen/Standorten vergeben, wo die Sprachabteilung oder die Satellitenklassen und die
Unterrichtsstufe eröffnet sind, und zwar in der nachstehenden Rangfolge:
1. an die Schüler der Kategorien I und II*, für die ein Platz in einer nur an einer Schule
bestehenden Sprachabteilung beantragt wird, und an SWALS im Sekundarbereich,
2. an die Schüler, die einen Platz in einer der Sprachabteilungen BG, ET oder RO
beantragen,
3. an die kroatischen und slowenischen SWALS sowie die maltesischen Schüler11,
4. an die Schüler der Kategorien I und II* sowie die SWALS, für die ein besonderes
Prioritätskriterium gilt (nur außergewöhnliche Umstände),
5. an die Schüler der Kategorien I und II* sowie die SWALS, für die ein begründeter
Antrag auf Transfer (nur auf der Grundlage außergewöhnlicher Umstände) gestellt
wurde),
6. an die Schüler, für die der Transfer an die Europäische Schule Brüssel I – Standort
Berkendael in den dort eröffneten Klassenstufen und Klassen beantragt wird,
7. an die Schüler der Kategorien I und II* und die SWALS, für die gemeinsame
Einschreibungsanträge eingereicht wurden, darunter mindestens einer für den
Sekundarbereich, und für die an den Schulen ihrer ersten Präferenz bzw. an den
Schulen/Standorten ihrer anschließenden Präferenz Plätze verfügbar sind,
8. an die Schüler der Kategorien I und II*, für die gemeinsame Einschreibungsanträge im
Kindergarten- und im Primarbereich eingereicht wurden und für die an den Schulen ihrer
ersten Präferenz bzw. an den Schulen/Standorten ihrer anschließenden Präferenz
Plätze verfügbar sind,
9. an die Schüler der Kategorien I und II*, für die Einschreibungsanträge im Kindergarten-
und im Primarbereich eingereicht wurden und für die an den Schulen ihrer ersten
Präferenz bzw. an den Schulen/Standorten ihrer anschließenden Präferenz Plätze
verfügbar sind,
10. an die Schüler der Kategorien I und II*, für die Einschreibungsanträge im
Sekundarbereich eingereicht wurden und für die an den Schulen ihrer ersten Präferenz
bzw. an den Schulen/Standorten ihrer anschließenden Präferenz Plätze verfügbar sind,
11. an die Schüler der Kategorie II, die ein besonderes Prioritätskriterium aufweisen, unter
Einhaltung der mit den Europäischen Schulen getroffenen besonderen
Vereinbarungen,
10 Oder Personen, die eine Berufstätigkeit ausüben, welche die Zuordnung ihrer Kinder als Schüler der
Kategorie I begründet.
11 An der Sprachabteilung EN der Europäischen Schule Brüssel I – Standort Berkendael eingeschriebene Schüler
2017-12-D-4-de-1 31/36
12. an die Schüler der Kategorie II, für die gemeinsame Einschreibungsanträge, darunter
mindestens einer für den Sekundarbereich, eingereicht wurden und für die an den
Schulen ihrer ersten Präferenz bzw. an den Schulen/Standorten ihrer anschließenden
Präferenz Plätze verfügbar sind, unter Einhaltung der mit den Europäischen Schulen
getroffenen besonderen Vereinbarungen,
13. an die Schüler der Kategorie II, für die gemeinsame Einschreibungsanträge im
Kindergarten- und im Primarbereich eingereicht wurden und für die an den Schulen ihrer
ersten Präferenz bzw. an den Schulen/Standorten ihrer anschließenden Präferenz
Plätze verfügbar sind, unter Einhaltung der mit den Europäischen Schulen getroffenen
besonderen Vereinbarungen,
14. an die Schüler der Kategorie II, für die Einschreibungsanträge im Kindergarten- und im
Primarbereich eingereicht wurden und für die an den Schulen ihrer ersten Präferenz
bzw. an den Schulen/Standorten ihrer anschließenden Präferenz Plätze verfügbar sind,
unter Einhaltung der mit den Europäischen Schulen getroffenen besonderen
Vereinbarungen,
15. an die Schüler der Kategorie II, für die Einschreibungsanträge im Sekundarbereich
eingereicht wurden und für die an den Schulen ihrer ersten Präferenz bzw. an den
Schulen/Standorten ihrer anschließenden Präferenz Plätze verfügbar sind, unter
Einhaltung der mit den Europäischen Schulen getroffenen besonderen
Vereinbarungen,
16. an die Schüler, deren Eltern Zivilbeamte der NATO oder Personalmitglieder der UNO
sind, für die ein besonderes Prioritätskriterium gilt,
17. an die Schüler, deren Eltern Zivilbeamte der NATO oder Personalmitglieder der UNO
sind und für die gemeinsame Einschreibungsanträge, davon mindestens einer für den
Sekundarbereich, eingereicht wurden und für die an den Schulen/Standorten ihrer
ersten Präferenz bzw. an den Schulen ihrer anschließenden Präferenzen Plätze
verfügbar sind,
18. an die Schüler, deren Eltern Zivilbeamte der NATO oder Personalmitglieder der UNO
sind und für die gemeinsame Einschreibungsanträge im Kindergarten- und im
Primarbereich eingereicht wurden und für die an den Schulen/Standorten ihrer ersten
Präferenz bzw. an den Schulen/Standorten ihrer anschließenden Präferenz Plätze
verfügbar sind,
19. an die Schüler, deren Eltern Zivilbeamte der NATO oder Personalmitglieder der UNO
sind und für die ein Einschreibungsantrag eingereicht wurde, für welchen an der Schule
ihrer ersten Präferenz bzw. an den Schulen/Standorten ihrer anschließenden
Präferenzen Plätze verfügbar sind,
20. an die Schüler, deren Eltern Zivilbeamte der NATO oder Personalmitglieder der UNO
sind und für die ein Einschreibungsantrag für den Sekundarbereich eingereicht wurde,
für welchen an der Schule ihrer ersten Präferenz bzw. an den Schulen/Standorten ihrer
anschließenden Präferenzen Plätze verfügbar sind,
21. an die Schüler der Kategorie III.
Nach Abschluss der zweiten Phase werden nur die Anträge auf Einschreibung von
Kindern der Kategorie I , II* und der Kategorie II geprüft, die im Schuljahr 2018-2019
außerhalb von Belgien die Schule besuchen und deren Einschreibung frühestens
innerhalb von 15 Arbeitstagen ab dem durch die Zentrale Zulassungsstelle festgelegten
Datum beantragt wird, wenn mindestens einer ihrer gesetzlicher Vertreter im Lauf des
Schuljahrs seine Dienstfunktion in Brüssel antritt
mit bereits in Kraft getretenem Vertrag mit einer oder mehreren Schulen von Brüssel
2017-12-D-4-de-1 32/36
ANHANG I:
Die Kinder der Zivilbeamten der NATO sind Schüler, die unter den Beschluss des Obersten
Rates von April 1987 fallen und besonderen Rechten (vorrangige Einschreibung) und Pflichten
(Entrichtung eines besonderen Schulgeldes) unterliegen, so dass ihr Statut dem der Schüler
der Kategorie II gleicht. Dennoch hat der Oberste Rat deutlich entschieden, dass sie im
Gegensatz zu den Schülern der Kategorie II kein automatisches Anrecht auf die Einschreibung
haben, sondern lediglich im Vergleich zu den Schülern der Kategorie III vorrangig wären.
Die Kinder des Personals der UNO mit dem Status internationaler Beamten werden gemäß
der Entscheidung des Obersten Rates vom 16.-18. April 2013 unter den gleichen Bedingungen
zugelassen.
Unter Einhaltung der Beschlüsse des Obersten Rates,
1. darf die Einschreibung von Kindern des Zivilpersonals der NATO und der
internationalen Beamten der UNO nicht zur Klassenteilung führen;
2. werden diese Anträge nach der Einschreibung der Schüler der Kategorie I sowie der
übrigen Schüler der Kategorie II, jedoch vor den Einschreibungsanträgen von Schülern
der Kategorie III bearbeitet;
3. für das Schuljahr 2018-2019 erfolgt die Zuweisung der Plätze an den
Schulen/Standorten von Brüssel unter Einhaltung der allgemeinen
Einschreibungesvorschriften.
______________________________________
2017-12-D-4-de-1 33/36
ANHANG II
Struktur der Schulen/Standorte : Verteilung der Klassen für das Schuljahr 2018-2019
EEB1 – UCC : Europäische Schule Brüssel I – Standort Uccle
EEB1 - BK : Europäische Schule Brüssel I – Standort Berkendael
Unter Berücksichtigung der Feststellung, dass an den Europäischen Schulen Brüssel I - Standort Uccle, Brüssel II, III und IV die maximale Zahl verfügbarer Klassenzimmer im Kindergarten- und im Primarbereich vergeben ist, ist die Zentrale Zulassungsstelle berechtigt, diese Struktur anzupassen.
Neue Klassen im Kindergarten- und im Primarbereich können prinzipiell nur an der Europäischen Schule Brüssel I - Standort Berkendael eröffnet werden. Die vom Obersten Rat verabschiedeten Bestimmungen über die Zusammenlegung von Klassen13 finden Anwendung.
EEB2 : Europäische Schule Brüssel II
13 Beschlüsse des Obersten Rates, herbeigeführt im Schriftlichen Verfahren 2014/13 vom 14. Mai 2014
DA DE EN ES FR HU IT PL Total
Kindergarten
(K1 + K2) 1 1 1 1 3 1 1 1 10
P1 1 1 1 1 3 1 1 1 10
P2 1 1 1 1 3 1 1 1 10
P3 1 1 2 1 3 1 1 2 12
P4 1 1 1 1 3 1 1 2 11
P5 1 1 1 1 3 1 1 2 11
Gesamt 5 5 6 5 15 5 5 8 54
S1 1 1 1 1 4 1 1 2 12
S2 1 1 2 1 4 1 1 2 13
S3 1 1 1 1 4 1 1 1 11
S4 1 1 2 2 4 1 1 1 13
S5 1 1 2 2 4 1 1 1 13
S6 1 1 2 1 3 1 1 1 11
S7 1 1 2 2 3 1 1 1 12
Gesamt 7 7 12 10 26 7 7 9 85
Gesamt 13 13 19 16 44 13 13 18 149
Kindergarten
(K1 + K2) 6 1 1 8 1
P1 3 1 1 5 1
P2 3 1 1 5 1
P3 3 1 1 5 1
P4 3 1 1 5
P5 3 1 1 5
Gesamt 15 5 5 25 3
Gesamt 21 6 6 33 4
FR LV SK TotalDE
Classes
2017-12-D-4-de-1 34/36
EEB3 : Europäische Schule Brüssel III
Unter Berücksichtigung der Feststellung, dass an den Europäischen Schulen Brüssel I - Standort Uccle, Brüssel II, III und IV die maximale Zahl verfügbarer Klassenzimmer im Kindergarten- und im Primarbereich vergeben ist, ist die Zentrale Zulassungsstelle berechtigt, diese Struktur anzupassen.
Neue Klassen im Kindergarten- und im Primarbereich können prinzipiell nur an der Europäischen Schule Brüssel I - Standort Berkendael eröffnet werden. Die vom Obersten Rat verabschiedeten Bestimmungen über die Zusammenlegung von Klassen14 finden Anwendung.
EEB4 : Europäische Schule Brüssel IV
14 Beschlüsse des Obersten Rates, herbeigeführt im Schriftlichen Verfahren 2014/13 vom 14. Mai 2014
DE EN FI FR IT LT NL PT SV Total
Kindergarten
(K1 + K2) 1 1 1 2 1 1 1 1 1 10
P1 1 1 1 2 1 1 1 1 1 10
P2 1 1 1 2 1 1 1 1 1 10
P3 1 1 1 2 1 1 1 1 1 10
P4 1 1 1 2 1 1 1 1 1 10
P5 1 1 1 2 1 1 1 1 1 10
Gesamt 5 5 5 10 5 5 5 5 5 50
S1 1 1 1 3 1 1 1 1 2 12
S2 1 2 1 3 1 1 1 1 1 12
S3 1 1 2 3 1 1 1 1 2 13
S4 1 1 1 2 1 1 1 1 1 10
S5 1 1 2 2 1 1 1 1 10
S6 1 2 1 2 1 1 2 1 11
S7 1 2 2 2 1 1 2 2 13
Gesamt 7 10 10 17 7 4 7 9 10 81
Gesamt 13 16 16 29 13 10 13 15 16 141
CS DE EL EN ES FR NL Total
Kindergarten
(K1 + K2) 1 1 1 1 1 2 1 8
P1 1 1 1 1 1 2 1 8
P2 1 1 2 1 2 2 1 10
P3 2 1 2 1 1 2 1 10
P4 1 1 2 1 1 2 1 9
P5 1 1 2 1 1 2 1 9
Gesamt 6 5 9 5 6 10 5 46
S1 1 1 2 2 1 3 1 11
S2 1 1 2 1 2 3 1 11
S3 1 1 2 2 2 4 1 13
S4 1 1 2 1 1 3 1 10
S5 1 1 2 1 2 3 1 11
S6 1 1 2 1 1 3 1 10
S7 1 1 1 1 1 3 1 9
Gesamt 7 7 13 9 10 22 7 75
Gesamt 14 13 23 15 17 34 13 129
2017-12-D-4-de-1 35/36
Unter Berücksichtigung der Feststellung, dass an den Europäischen Schulen Brüssel I - Standort Uccle, Brüssel II, III und IV die maximale Zahl verfügbarer Klassenzimmer im Kindergarten- und im Primarbereich vergeben ist, ist die Zentrale Zulassungsstelle berechtigt, diese Struktur anzupassen.
Neue Klassen im Kindergarten- und im Primarbereich können prinzipiell nur an der Europäischen Schule Brüssel I - Standort Berkendael eröffnet werden. Die vom Obersten Rat verabschiedeten Bestimmungen über die Zusammenlegung von Klassen15 finden Anwendung.
15 Beschlüsse des Obersten Rates, herbeigeführt im Schriftlichen Verfahren 2014/13 vom 14. Mai 2014
BG DE EN ET FR IT NL RO Total
Kindergarten
(K1 + K2) 1 1 2 1 4 1 1 1 12
P1 1 1 2 1 3 1 1 1 11
P2 1 1 2 1 3 1 1 1 11
P3 1 1 2 3 1 1 1 10
P4 1 1 2 4 1 1 1 11
P5 1 1 2 4 1 1 1 11
Gesamt 5 5 10 2 17 5 5 5 54
S1 1 1 2 4 1 1 1 11
S2 1 1 2 4 1 1 10
S3 1 2 4 1 1 9
S4 1 2 4 1 1 9
S5 1 2 4 1 1 9
S6 1 2 4 1 1 9
S7 1 2 3 1 1 8
Gesamt 2 7 14 27 7 7 1 65
Gesamt 8 13 26 3 48 13 13 7 131
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2017-12-D-4-de-1 36/36
ANHANG II