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Beschlüsse 1997 Das Boot soll nur von eingewiesenen Fahrern gefahren werden. Über die gefahrenen Minuten wird ein Fahrtenbuch für die Abrechnung der Beiträge geführt. Der Gerätewart und sein Stellvertreter haben über den technischen und optischen Zustand des Bootes Aufsicht zu führen, ebenso haben sie die Schlüsselgewalt. Sie haben das Recht Mitglieder zu bestimmen, die Ihnen bei der Pflege und Instandhaltung des Bootes zur Hand gehen. 1998 Als letzter Punkt stand der Kauf eines Wakeboards auf dem Programm. Es soll allen Clubmitgliedern zur Verfügung stehen. Der Kauf zum Preis von 600,00 DM wurde einstimmig beschlossen. Zur Bedingung wird allerdings gemacht, dass das Board nur hinter dem Clubboot gelaufen werden darf, da der jeweilige Fahrer verantwortlich für die Ausgabe des Wakeboards ist, die jeweils auch im Bordbuch vermerkt werden muss. 2000 Zum Auf- und Abbau des Bojenfeldes: Vom Vorsitzenden wird der Antrag gestellt, daß Vielläufer zwingend an beiden Terminen teilzunehmen haben. Dieser wird einstimmig angenommen. Für den Fall, daß ein Vielläufer sich zu einem Termin entschuldigen muß, wird ihm die Möglichkeit eingeräumt, ersatzweise während der Saison eine andere Aufgabe zu übernehmen. Für alle andren Mitglieder gilt die Regelung zu einem der beiden Arbeitseinsätze zu erscheinen wie bisher. Der Antrag bei Nichtersc heinen das Strafgeld zu erhöhen, wurde mit einer Gegenstimme abgelehnt. Es werden also in diesem Fall weiterhin 100 Dm fällig. Für Vielläufer heißt dies, pro Termin, der versäumt wird, wird das Strafgeld fällig. Es wurde beantragt die Verpflegung jeweils für den Auf- und Abbautermin durch den Vergnügungsausschuß zu organisieren und vom Verein zu tragen. Der Antrag wurde einstimmig angenommen. Das Clubboot soll nach der Reinigung beim Abbau nicht mehr mit Schuhen betreten werden. Dafür soll ein entsprechendes Piktogramm aufgeklebt werden.

Beschlüsse WSC

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Stand 03.2010

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Beschlüsse

1997

Das Boot soll nur von eingewiesenen Fahrern gefahren werden. Über die gefahrenen Minuten wird ein Fahrtenbuch für die Abrechnung der Beiträge geführt. Der Gerätewart und sein Stellvertreter haben über den technischen und optischen Zustand des Bootes Aufsicht zu führen, ebenso haben sie die Schlüsselgewalt. Sie haben das Recht Mitglieder zu bestimmen, die Ihnen bei der Pflege und Instandhaltung des Bootes zur Hand gehen.

1998

Als letzter Punkt stand der Kauf eines Wakeboards auf dem Programm. Es soll allen Clubmitgliedern zur Verfügung stehen. Der Kauf zum Preis von 600,00 DM wurde einstimmig beschlossen. Zur Bedingung wird allerdings gemacht, dass das Board nur hinter dem Clubboot gelaufen werden darf, da der jeweilige Fahrer verantwortlich für die Ausgabe des Wakeboards ist, die jeweils auch im Bordbuch vermerkt werden muss.

2000

Zum Auf- und Abbau des Bojenfeldes:

Vom Vorsitzenden wird der Antrag gestellt, daß Vielläufer zwingend an beiden

Terminen teilzunehmen haben. Dieser wird einstimmig angenommen.

Für den Fall, daß ein Vielläufer sich zu einem Termin entschuldigen muß, wird ihm die Möglichkeit eingeräumt, ersatzweise während der Saison eine andere Aufgabe zu übernehmen.

Für alle andren Mitglieder gilt die Regelung zu einem der beiden Arbeitseinsätze zu erscheinen wie bisher.

Der Antrag bei Nichtersc heinen das Strafgeld zu erhöhen, wurde mit einer Gegenstimme abgelehnt. Es werden also in diesem Fall weiterhin 100 Dm fällig. Für Vielläufer heißt dies, pro Termin, der versäumt wird, wird das Strafgeld fällig.

Es wurde beantragt die Verpflegung jeweils für den Auf- und Abbautermin durch den Vergnügungsausschuß zu organisieren und vom Verein zu tragen. Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

Das Clubboot soll nach der Reinigung beim Abbau nicht mehr mit Schuhen betreten werden. Dafür soll ein entsprechendes Piktogramm aufgeklebt werden.

2001

Erhebliche Mehrarbeit (z.B. beim Jugendtrainingslager) soll in Form eines 100-DM-Guthabens für Läuferminuten oder Beitragsermäßigung vergütet werden.

2002

Als Antrag wurde eingebracht, Gastläufern/neuen Mitgliedern Leihanzüge vom Verein gegen Gebühr zur Verfügung zu stellen. Hierzu sollen Mitglieder ausrangierte Anzüge und Westen zur Verfügung stellen, die dann gegen Gebühr verliehen werden. Von der Leihgebühr sollen auf Dauer gesehen vom Verein neue Anzüge zum Verleih angeschafft werden. Der Antrag wurde einstimmig begrüßt und die Leihgebühren auf 2 € pro Anzug mit Weste und 2 € für Ski festgelegt. Im Startpaket sind diese Leihgebühren enthalten.

2003

Aus aktuellem Anlass wird die folgende Regelung betreffend das Slalomfeld noch einmal ausdrücklich für das Protokoll festgelegt: Im Slalomfeld darf

a) Clubboot mit einem eingewiesenen Mitglied als Fahrer bewegt werden. Gezogen werden mit dem Clubboot Mitglieder und Gastläufer zu den entsprechenden Konditionen.

b) Privatboote von Mitgliedern des WSC Aqua Fun e.V. Die Wasserskizugboote sind mit einem eingewiesenen Mitglied als Fahrer und einem Clubmitglied als Läufer.

c) Gastläufer dürfen nicht mit dem Privatboot durch den Slalomkurs gezogen werden.

2004

Des Weiteren betont Herr Neumann dass die Clubmeisterschaft hinter jedem Boot gelaufen werden darf. Voraussetzung sind zwei Schiedsrichter des Clubs an Bord und das VOR dem Lauf angesagt wird, das es sich hierbei um einen Wertungslauf handeln soll. Hinter dem Clubboot sind Wertungsläufe kostenlos. Herr Uwe Neumann schließt seinen Bericht damit, dass er die Bedingungen und eine Aufstellung der amtierenden Schiedsrichter auf einem gesonderten Blatt zur nächsten Saison zusammen fassen wird.

Da es oft noch an Schiedsrichtern gemangelt hat, werden neu dazu benannt: Marion Nicke, Dieter Görtler und Henrik Schermer

Es liegt der Antrag des Kassenwartes vor, die Preise für Trickskiminuten zu streichen, da diese ohnehin kaum genutzt würden und Jugendliche damit sogar

teurer laufen würden als mit den normalen Minutenpreisen. Der Antrag wird mit 16 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen angenommen.

Gastläufer aus versicherungstechnischen Gründen nur hinter dem Clubboot gezogen werden dürfen. Private Boote dürfen laut Beschluss der Mitgliederversammlung nur im Feld fahren, wenn mindestens der Bootsfahrer und der Läufer Clubmitglieder sind.

Die Mitgliederversammlung einigt sich des Weiteren darauf, die bisher in den Versammlungen gefassten und noch gültigen Beschlüsse zusammenzufassen und auf einem gesonderten Blatt, insbesondere den neueren Mitgliedern zur Verfügung zu stellen.

2005

Als letzter Punkt wurde diskutiert, ob der Bojenkurs herausgenommen oder abgesenkt werden soll. Ein Tag für den Komplettabbau des Kurses ist einigen der Anwesenden zu knapp bemessen und beim Absenken des Feldes ist einigen Mitgliedern das Risiko der Beschädigung durch Treibgut zu groß. Die Diskussion endet mit einem Abstimmungsergebnis von 14 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung für den Abbau über 2 Tage. Samstag soll soweit wie möglich abgebaut werden, der Rest folgt Sonntag. Eventuell wird mit unterschiedlichen Teams gearbeitet, wobei einige wegen der Organisation Samstag und Sonntag anwesend sein sollten.

2006

Der Antrag von Henrik Schermer, dass Jugendliche ab 16 Jahren, die in Besitz des Bootsführerscheins sind, mit dem Clubboot durch das Slalom-Bojenfeld fahren dürfen wird diskutiert. Unter Voraussetzungen, dass

a) Der amtliche Bootsführerschein erworben wurde

b) Eine umfassende Einweisung erfolgt

c) Ein erwachsenes Mitglied anwesend ist

Wird der Antrag mit 23 Ja-Stimmen und drei Enthaltungen angenommen. Es wird vom Vorstand noch geprüft, ob versicherungstechnische Einwände gegen dieses Beschluss sprechen.

2007

Es wird beschlossen, dass der Trainingstag ab Mai bis Ende August weiterhin der Mittwoch bleibt.

2008

Festlegung von Rahmenbedingung für die Handlungsfreiheit des Vorstands in Bezug auf die Neuanschaffung eines neuen Clubbootes

Die Mitglieder autorisieren den Vorstand, kurzfristig über den Kauf eines neuen Clubbootes im Rahmen einer Vorstandssitzung zu entscheiden.

Über den Termin dieser Sitzung werden alle Mitglieder des WSC Aqua Fun informiert und erhalten die Möglichkeit an der Sitzung teilzunehmen. Zusätzliche Sonderzahlungen für die Mitglieder sollten vermieden werden. Informationen dazu werden transparent gemacht. In der anschließenden Abstimmung erklären sich alle anwesenden Mitglieder einstimmig damit einverstanden.

Abschließenden wird TOP 6 noch einmal aufgenommen. Die vorgestellte Systematik wird unter der Option einer Preisuntergrenze von 0,90 € für Erwachsene und 0,50 € für Jugendliche einstimmig durch die Jahreshauptversammlung bestätigt. Neuer Basispreis ab dem 08.03.2009 sind 1,25 €. Der Beschluss umfasst ebenfalls die vom Kassenwart vorgeschlagene Herabsetzung / Anhebung nach der Preisveränderungen in Höhe von 45% (statt wie zunächst vorgesehen 80%) berücksichtigt werden

Im Rahmen der Vorstandssitzung vom 04.10. 2008 wurde die Erstellung eines Flyers für Gäste und neue Mitglieder vorgeschlagen. Inhalt sollen Regularien für das Verhalten am Steg und auf dem Boot, der Umgang mit clubeigenem Material und Infos über festgelegte Vorgänge im Vereinsleben sein. Marion Nicke erläutert hierzu einen Entwurf. Der Vorschlag wird von allen Clubmitgliedern positiv angenommen und soll umgesetzt werden. 2008 AoMV

Festlegen der Regularien zur Zeitmessung: folgende Regularien werden hiermit schriftlich festgehalten und sind als feste Vorgabe von allen Clubbootfahrern einheitlich zu beachten und einzuhalten:

a) Beginn und Ende der Zeitmessung am Steg, bzw. bei an- und Abstellen des Motors.

b) Angehalten wird die Zeitmessung der Läuferminuten bei Entfernen eines Sicherheitsrisikos für Boot und/oder Läufer im Slalomfeld.

c) Angehalten wird die Zeitmessung der Läuferminuten bei längerem Stopp wegen Bootsverkehrs (Motor abstellen)

d) Leer- und „Taxi“fahrten sollen – soweit möglich – vermieden werden.

e) Trainingsanweisungen sind kurz zu halten oder der Fahrer ist anzuweisen, den Motor abzustellen und die Stoppuhr anzuhalten.

f) Die gestoppte Zeit wird auf volle Minuten aufgerundet.

Zu den grundlegenden Verhaltensregeln auf dem Boot zählen:

a) Das Nicht-Rauchen

b) Auf die Schonung und Sauberkeit des Bootes ist im Interesse aller Mitglieder zu achten! (saubere Schuhe mit weicher Sohle, saubere Füße etc.)