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Beschluss der FIBAA-Akkreditierungskommission für Programme 105. Sitzung am 24. November 2017 Projektnummer: 16/134 Hochschule: Hochschule Biberach (HBC) Standorte: Biberach an der Riß Studiengänge: Wirtschaftsrecht (Bau und Immobilien) (LL.B.) Wirtschaftsrecht (Bau und Immobilien) (LL.M.) Art der Akkreditierung: Konzeptakkreditierung Die FIBAA-Akkreditierungskommission für Programme beschließt im Auftrag der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland wie folgt: Wirtschaftsrecht (Bau und Immobilien) (LL.B.) Der Studiengang wird gemäß Ziff. 3.1.2 i.V.m. Ziff. 3.2.4 und Ziff. 3.2.5 der Regeln des Ak- kreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditie- rung i.d.F. vom 20. Februar 2013 unter zwei Auflagen für fünf Jahre akkreditiert. Akkreditierungszeitraum: Sommersemester 2018 bis Ende Wintersemester 2022/23 Auflagen: Auflage 1 Die Hochschule legt Modulbeschreibungen für beide Studiengänge vor die alle erfor- derlichen Informationen gemäß KMK-Strukturvorgaben enthalten. (Rechtsquelle: Ziffer 2.2 Regeln des Akkreditierungsrates, i.V.m. Anlage Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen) Die Auflage ist erfüllt. Die FIBAA-Akkreditierungskommission für Programme am 23. März 2018. Auflage 2 Die Hochschule legt eine verabschiedete und veröffentlichte Studien-, Prüfungsord- nung vor. (Rechtsquelle: Ziffer 2.5 Regeln des Akkreditierungsrates) Die Auflage ist erfüllt. Die FIBAA-Akkreditierungskommission für Programme am 23. März 2018. Die F-AK PROG hat eingehend das Minderheitenvotum eines Gutachters diskutiert (siehe Kapitel 4.3 des Gutachtens). Hierbei ist sie zu dem Schluss gekommen, dass der Zugang zur erforderlichen Literatur, insbesondere den juristischen Datenbanken in ausreichender Form gegeben ist und sieht entsprechend von einer diesbezüglichen Auflage ab. Sie empfiehlt jedoch, die für den Studiengang benötigten Datenbankzugänge und die Literaturausstattung kontinuierlich bedarfsorientiert auszuweiten. Das Siegel des Akkreditierungsrates wird vergeben

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Beschluss der FIBAA-Akkreditierungskommission für Programme 105. Sitzung am 24. November 2017

Projektnummer: 16/134

Hochschule: Hochschule Biberach (HBC) Standorte: Biberach an der Riß

Studiengänge: Wirtschaftsrecht (Bau und Immobilien) (LL.B.) Wirtschaftsrecht (Bau und Immobilien) (LL.M.)

Art der Akkreditierung: Konzeptakkreditierung

Die FIBAA-Akkreditierungskommission für Programme beschließt im Auftrag der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland wie folgt: Wirtschaftsrecht (Bau und Immobilien) (LL.B.)

Der Studiengang wird gemäß Ziff. 3.1.2 i.V.m. Ziff. 3.2.4 und Ziff. 3.2.5 der Regeln des Ak-kreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditie-rung i.d.F. vom 20. Februar 2013 unter zwei Auflagen für fünf Jahre akkreditiert. Akkreditierungszeitraum: Sommersemester 2018 bis Ende Wintersemester 2022/23 Auflagen: • Auflage 1

Die Hochschule legt Modulbeschreibungen für beide Studiengänge vor die alle erfor-derlichen Informationen gemäß KMK-Strukturvorgaben enthalten. (Rechtsquelle: Ziffer 2.2 Regeln des Akkreditierungsrates, i.V.m. Anlage Rahmenvorgaben für

die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen)

Die Auflage ist erfüllt. Die FIBAA-Akkreditierungskommission für Programme am 23. März 2018.

• Auflage 2

Die Hochschule legt eine verabschiedete und veröffentlichte Studien-, Prüfungsord-nung vor. (Rechtsquelle: Ziffer 2.5 Regeln des Akkreditierungsrates)

Die Auflage ist erfüllt.

Die FIBAA-Akkreditierungskommission für Programme am 23. März 2018.

Die F-AK PROG hat eingehend das Minderheitenvotum eines Gutachters diskutiert (siehe Kapitel 4.3 des Gutachtens). Hierbei ist sie zu dem Schluss gekommen, dass der Zugang zur erforderlichen Literatur, insbesondere den juristischen Datenbanken in ausreichender Form gegeben ist und sieht entsprechend von einer diesbezüglichen Auflage ab. Sie empfiehlt jedoch, die für den Studiengang benötigten Datenbankzugänge und die Literaturausstattung kontinuierlich bedarfsorientiert auszuweiten. Das Siegel des Akkreditierungsrates wird vergeben

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Wirtschaftsrecht (Bau und Immobilien) (LL.M.)

Der Studiengang wird gemäß Ziff. 3.1.2 i.V.m. Ziff. 3.2.4 und Ziff. 3.2.5 der Regeln des Ak-kreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditie-rung i.d.F. vom 20. Februar 2013 unter drei Auflagen für fünf Jahre akkreditiert. Akkreditierungszeitraum: Sommersemester 2018 bis Ende Wintersemester 2022/23 Auflagen: • Auflage 1

Die Hochschule legt Modulbeschreibungen für beide Studiengänge vor die alle erfor-derlichen Informationen gemäß KMK-Strukturvorgaben enthalten. (Rechtsquelle: Ziffer 2.2 Regeln des Akkreditierungsrates, i.V.m. Anlage Rahmenvorgaben für

die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen)

Die Auflage ist erfüllt. Die FIBAA-Akkreditierungskommission für Programme am 23. März 2018.

• Auflage 2

Die Hochschule legt eine verabschiedete und veröffentlichte Studien-, Prüfungsord-nung vor. (Rechtsquelle: Ziffer 2.5 Regeln des Akkreditierungsrates)

Die Auflage ist erfüllt.

Die FIBAA-Akkreditierungskommission für Programme am 23. März 2018.

• Auflage 3

Die Hochschule bringt die Modulbezeichnungen mit den tatsächlich gelehrten Inhal-ten im Einklang. (Rechtsquelle: Ziffer 2.8 Regeln des Akkreditierungsrates)

Begründung für Auflage 3: Nach Auffassung der Kommission geben die Modulbezeichnungen (z.B. Öffentlich-rechtliches Projektmanagement oder Privatrechtliches Projektmanagement) nicht immer den (zumeist überwiegend rechtwissenschaftlichen) Inhalt der Module wieder, so dass u.a. für Studieninteressierte und Studierende der Eindruck entstehen könnte, dass Abschlussgrad „Master of Laws“ und die Modulinhalte nicht konsistent seien.

Die Auflage ist erfüllt. Die FIBAA-Akkreditierungskommission für Programme am 23. März 2018.

Die F-AK PROG hat eingehend das Minderheitenvotum eines Gutachters diskutiert (siehe Kapitel 4.3 des Gutachtens). Hierbei ist sie zu dem Schluss gekommen, dass der Zugang zur erforderlichen Literatur, insbesondere den juristischen Datenbanken in ausreichender Form gegeben ist und sieht entsprechend von einer diesbezüglichen Auflage ab. Sie empfiehlt jedoch, die für den Studiengang benötigten Datenbankzugänge und die Literaturausstattung kontinuierlich bedarfsorientiert auszuweiten. Das Siegel des Akkreditierungsrates wird vergeben.

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FOUNDATION FOR INTERNATIONAL BUSINESS ADMINISTRATION ACCREDITATION FIBAA – BERLINER FREIHEIT 20-24 – D-53111 BONN

Gutachten

Hochschule: Hochschule Biberach (HBC) Biberach an der Riß Bachelor-Studiengang: Wirtschaftsrecht (Bau und Immobilien) (LL.B.) Master-Studiengang: Wirtschaftsrecht (Bau und Immobilien) (LL.M.)

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Allgemeine Informationen zu den Studiengängen Kurzbeschreibung der Studiengänge: (LL.B.): Die Studierenden sollen eine fundierte Ausbildung in der allgemeinen Betriebswirt-schaft, ergänzt um spezifische Kenntnisse im Bereich der Bau- und Immobilienwirtschaft, erhalten, um nach bestandenem Abschluss im kaufmännischen Bereich von Unternehmen, insbesondere in der Bau- und Immobilienbranche, die klassischen betriebswirtschaftlichen Kenntnisse und Fähigkeiten anzuwenden. Darüber hinaus sollen die Studierenden eine um-fassende, grundlegende Ausbildung im juristischen Bereich mit einem Fokus auf die Bau- und Immobilienwirtschaft erhalten. (LL.M.): Ziel des Studiums ist eine weiterführende wissenschaftliche und anwendungsbezo-gene Hochschulausbildung und ein zweiter Studienabschluss in wirtschaftswissenschaftli-chen-juristischen und bau- bzw. immobilienbezogenen Fächern. Das Master-Studium soll insbesondere auf die Übernahme von Führungsaufgaben in der gesamten Bau- und Immobi-lienwirtschaft, bei Banken, Versicherungen, Vermögensverwaltungen, Dienstleistungsunter-nehmen sowie Unternehmen im weitesten Sinne mit großen Immobilienbeständen vorberei-ten. Zuordnung der Studiengänge: (LL.B.): grundständig (LL.M.): weiterbildend Profiltyp: keinem Profil zugeordnet Regelstudienzeit und Umfang der ECTS-Punkte der Studiengänge: (LL.B.): 7 Semester – 210 ECTS-Punkte (LL.M.): 3 Semester – 90 ECTS-Punkte Studienform: Vollzeit und Teilzeit Double/Joint Degree vorgesehen: Nein Aufnahmekapazität und Zügigkeit (geplante Anzahl der parallel laufenden Jahrgänge): bis 35 Studierende mit einer Kohorte je Semester Start zum: sowohl zum Wintersemester als auch zum Sommersemester Erstmaliger Start der Studiengänge: Sommersemester 2018 Akkreditierungsart: Konzeptakkreditierung

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Ablauf des Akkreditierungsverfahrens1

Am 23. Februar 2017 wurde zwischen der FIBAA und der Hochschule Biberach ein Vertrag über die Konzeptakkreditierung der Studiengänge Wirtschaftsrecht (Bau und Immobilien) (LL.B.) und Wirtschaftsrecht (Bau und Immobilien) (LL.M.) geschlossen. Maßgeblich für die-ses Akkreditierungsverfahren sind somit die Regeln des Akkreditierungsrates für die Akkredi-tierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung i.d.F. vom 20. Februar 2013 und die Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen i.d.F. vom 4. Februar 2010. Am 07. Juli 2017 übermittelte die Hoch-schule einen begründeten Antrag, der eine Darstellung der Studiengänge umfasst und das Einhalten der Kriterien für die Akkreditierung von Studiengängen dokumentiert.

Parallel dazu bestellte die FIBAA ein Gutachterteam nach den Vorgaben des Akkreditie-rungsrates. Sie stellte zur Zusammensetzung des Gutachterteams das Benehmen mit der Hochschule her; Einwände wurden nicht geäußert. Dem Gutachterteam gehörten an:

Prof. Dr. Isabella Anders-Rudes Frankfurt University of Applied Sciences Professorin für Wirtschaftsrecht (Rechtswissenschaften, Zivilrecht, Gerichtliche und außergerichtliche Konfliktlösung, Zivil-prozessrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und gewerblicher Rechtsschutz, Internet- und Onlinerecht, Handelsrecht, Bürgerliches Recht) Prof. Dr. Gerfried Fischer Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg em. Professor für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht, Rechtsvergleichung und Arztrecht Prof. Dr. Wolfram Behm SRH Fernhochschule – The Mobile University Professor für Informations- und Kommunikationsmanagement und CIO der Hochschule (CRM- und Vertriebsinformations-Systeme, eCommerce, eManagement, LMS, IT-Einsatz im Fernstudium, Fernstudiendidaktik) Dr. jur. Roman Grinblat AOK Bayern/Max-Planck-Institut für Sozialrecht Referent Leistungsmanagement (AOK Bayern) Wissenschaftlicher Mitarbeiter für Sozialrecht (Max-Planck-Institut), (Ökonomische Evaluierung von Medizinprodukten, Qualitätssicherung im Hilfsmittelbereich/Gesundheitswesen, Sozialrecht, Datenschutz) Sarae El-Mourabit

Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Studentin der Rechtswissenschaften (Staatsexamen) FIBAA-Projektmanager: Estefanía Guzmán Die Begutachtung beruht auf der Antragsbegründung, ergänzt um weitere, vom Gutachterte-am erbetene Unterlagen, und einer Begutachtung vor Ort2. Die Begutachtung vor Ort wurde am 21. September 2017 in den Räumen der Hochschule in Biberach an der Riß durchge- 1 Lediglich zur Vereinfachung der Lesbarkeit des Gutachtens erfolgt im Folgenden keine geschlechtsbezogene Differenzierung. 2 Die Gutachter haben sich übereinstimmend für eine Begutachtung vor Ort ausgesprochen, da sie zu der Kon-zeption der Studiengänge und zahlreichen Detailfragen Erläuterungsbedarf hatten, der besser im Rahmen einer solchen Begutachtung als in einer Telefonkonferenz zu klären war.

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führt. Zum Abschluss des Besuchs gaben die Gutachter gegenüber Vertretern der Hoch-schule ein kurzes Feedback zu ihren ersten Eindrücken. Das auf dieser Grundlage erstellte Gutachten wurde der Hochschule am 20. Oktober 2017 zur Stellungnahme zugesandt. Die Hochschule übermittelte ihre Stellungnahme zum Gutach-ten am 29. Oktober 2017; die Stellungnahme ist im vorliegenden Gutachten bereits berück-sichtigt.

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Zusammenfassung

© FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 7

Zusammenfassung

Generell gilt, dass im Fall einer Konzeptakkreditierung, in der nur das Studiengangskonzept vorgestellt wird, bzw. bei einer erstmaligen Akkreditierung eines Studienganges, der noch keinen vollständigen Durchlauf zu verzeichnen hat, der Studiengang so zu bewerten ist wie ein laufender Studiengang. Der Bachelor-Studiengang Wirtschaftsrecht (Bau und Immobilien) (LL.B.) der Hochschule Biberach entspricht mit wenigen Ausnahmen den Strukturvorgaben der Kultusministerkonfe-renz (KMK), den Anforderungen des Akkreditierungsrates sowie den Anforderungen des Qualifikationsrahmens für deutsche Hochschulabschlüsse sowie den landesspezifischen Strukturvorgaben in der zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung geltenden Fassung. Er ist modular gegliedert, mit ECTS-Punkten versehen und schließt mit dem akademischen Grad „Bachelor of Laws“ ab. Der Grad wird von der Hochschule verliehen. Der Bachelor-Studiengang erfüllt somit mit wenigen Ausnahmen die Qualitätsanforderungen für Bachelor-Studiengänge und kann von der Foundation for International Business Administ-ration Accreditation (FIBAA) im Auftrag der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland unter zwei bzw. drei Auflagen für einen Zeitraum von fünf Jahren von Sommer-semester 2018 bis Ende Wintersemester 2022/23 akkreditiert werden. Der Master-Studiengang Wirtschaftsrecht (Bau und Immobilien) (LL.M.) der Hochschule Bi-berach ist ein weiterbildender Master-Studiengang. Er entspricht mit wenigen Ausnahmen den Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz (KMK), den Anforderungen des Akkredi-tierungsrates sowie den Anforderungen des Qualifikationsrahmens für deutsche Hochschul-abschlüsse sowie den landesspezifischen Strukturvorgaben in der zum Zeitpunkt der Verfah-renseröffnung geltenden Fassung. Er ist modular gegliedert, mit ECTS-Punkten versehen und schließt mit dem akademischen Grad „Master of Laws“ ab. Der Grad wird von der Hoch-schule verliehen. Der Studiengang erfüllt somit mit wenigen Ausnahmen die Qualitätsanforderungen für Mas-ter-Studiengänge und kann von der Foundation for International Business Administration Accreditation (FIBAA) im Auftrag der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland unter zwei bzw. drei Auflagen für einen Zeitraum von fünf Jahren von Sommer-semester 2018 bis Ende Wintersemester 2022/23 akkreditiert werden. Handlungsbedarf sehen die Gutachter bei der Zulassung, der Logik und konzeptionellen Ge-schlossenheit des Curriculums, dem strukturellen Aufbau und Modularisierung, der Studien- und Prüfungsordnung, der Studierbarkeit, beim Lehrpersonal und bei den Zugangsmöglich-keiten zur erforderlichen Literatur. Die Gutachter sind der Ansicht, dass die aufgezeigten Mängel innerhalb von neun Monaten behebbar sind, weshalb sie eine Akkreditierung unter folgenden Auflagen empfehlen (vgl. Ziff. 3.1.2 der Regeln des Akkreditierungsrates):

Auflage 1

Die Hochschule legt Modulbeschreibungen für beide Studiengänge vor die alle erfor-derlichen Informationen gemäß KMK-Strukturvorgaben enthalten. (Beide Studiengän-

ge)

(siehe Kapitel 3.2, Rechtsquelle: Ziffer 2.2 Regeln des Akkreditierungsrates, i.V.m. Anlage

Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung

von Studiengängen)

Auflage 2

Die Hochschule legt eine verabschiedete und veröffentlichte Studien-, Prüfungsord-nung vor. (Beide Studiengänge)

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Zusammenfassung

© FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 8

(siehe Kapitel 3.2, Rechtsquelle: Ziffer 2.5 Regeln des Akkreditierungsrates)

Ein Gutachter sieht darüber hinaus Handlungsbedarf beim Zugang zur erforderlichen Litera-tur, insbesondere den juristischen Datenbanken. Er empfiehlt daher folgende Auflage:

Auflage 3

Die Hochschule sichert für die Studierenden den Zugang zu den für das Fach rele-vanten Datenbanken. (Beide Studiengänge) (siehe Kapitel 4.3, Rechtsquelle: Ziffer 2.7 der Regeln des Akkreditierungsrates) (Minderheitenvotum)

Die Erfüllung der Auflagen ist bis zum 23. Februar 2018 nachzuweisen. Die Verkürzung der gemäß Ziff. 3.1.2 der Regeln des Akkreditierungsrates regelmäßig neunmonatigen Auflagen-frist wird damit begründet, dass die umzusetzenden Auflage bis zum nächsten Studienstart am 12. März 2018 nachgewiesen sein soll, um im Sinne der nächsten Studierenden die for-malen Mängel zu diesem Zeitpunkt behoben zu haben. Zur Gesamtbewertung siehe das Qualitätsprofil am Ende des Gutachtens.

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Informationen

© FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 9

Informationen

Informationen zur Institution

Die HBC ging 1971 aus der 1964 gegründeten staatlichen Ingenieurschule für Bauwesen in Biberach hervor.

Heute gliedert sich die Hochschule in die vier Fakultäten -

- Architektur und Energie-Ingenieurwesen

- Bauingenieurwesen und Projektmanagement

- Betriebswirtschaft

- Biotechnologie

Zur Förderung der Forschung besteht daneben das Institutszentrum für Angewandte For-schung mit acht Forschungsinstituten bzw. zentralen Einrichtungen.

Zur Förderung der Weiterbildung bestehen außerdem -

- die Akademie der Hochschule Biberach und

- das ZWW Zentrum für wissenschaftliche Weiterbildung.

An der Hochschule (inkl. MBA-Studiengänge der Akademie der Hochschule) sind gegenwär-tig ca. 2.400 Studierende immatrikuliert. Die Fakultät Betriebswirtschaft umfasst (inkl. MBAs) etwa 700 Studierende.

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Darstellung und Bewertung im Einzelnen

© FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 10

Darstellung und Bewertung im Einzelnen

1 Zielsetzung

Die Prozessketten im Bau sowie bei der Planerstellung und Nutzung von Immobilien werden stetig begleitet durch juristische Implikationen, die im Lebenszyklus einer Immobilie aufge-worfen werden. Die Studiengänge des Wirtschaftsrecht (Bau und Immobilien) sollen die zwei entscheidenden Schnittstellen abdecken: - Schnittstelle Bau ↔ Immobilien Die Schnittstelle bildet den gesamten Lebenszyklus einer Immobilie ab und betrachtet die Entstehung einer Immobilie in einem Prozess mit ihrer Nutzung und Verwertung. - Schnittstelle Betriebswirtschaftslehre ↔Recht Die Schnittstelle verbindet juristisches Denken mit betriebswirtschaftlichem Handeln. Beide Kompetenzen sind notwendig, um den Lebenszyklus einer Immobilie umfassend abzubilden. Bachelor LL.B.

Die einschlägigen wirtschaftswissenschaftlichen Theorien sollen im Studiengang auf die spezifischen Bedingungen der Bau- und Immobilienbranche angewendet werden und es den Absolventen so ermöglichen, auch die spezifischen Probleme dieser Branche sachgerecht zu bearbeiten und zu lösen. Das Konzept des Bachelor-Studienganges soll ermöglichen, dass Betriebswirtschaftslehre nicht lediglich im Rahmen einer branchenbezogenen Speziali-sierung sondern prozessbezogen betrachtet und vermittelt wird. Der Studiengang soll den Absolventen damit Möglichkeiten des Wissens- und Kompetenztransfers für die Gestaltung und Bearbeitung von Prozessen auch außerhalb der Bau- und Immobilienwirtschaft eröffnen. Die Studierenden sollen eine fundierte Ausbildung in der allgemeinen Betriebswirtschaft, ergänzt um spezifische Kenntnisse im Bereich der Bau- und Immobilienwirtschaft, erhalten, um nach bestandenem Abschluss im kaufmännischen Bereich von Unternehmen, insbeson-dere in der Bau- und Immobilienbranche, die klassischen betriebswirtschaftlichen Kenntnisse und Fähigkeiten anzuwenden. Darüber hinaus sollen die Studierenden eine umfassende, grundlegende Ausbildung im juristischen Bereich mit einem Fokus auf die Bau- und Immobi-lienwirtschaft erhalten. In Unternehmen zukünftiger Arbeitgeber sollen die Absolventen befä-higt sein, an der Schnittstelle zwischen Wirtschaft und Recht zu agieren und juristisch fun-dierte, wirtschaftliche Handlungen planen und ausführen. Ziel des Studienganges ist es fer-ner, die Absolventen in die Lage zu versetzen, auf der Basis einer breiten betriebswirtschaft-lichen Grundausbildung die zentralen Fragestellungen eines Betriebes in seiner Komplexität zu erfassen und adäquate Lösungsansätze zu entwickeln. Diese Zielsetzung soll auch den-jenigen Studierenden zugutekommen, die das Studium an der Hochschule weniger wegen der Branchenorientierung sondern eher wegen der räumlichen Nähe zum Heimatort aufneh-men. Die Konzeption des Bachelor-Studienganges beinhaltet einerseits die betriebswirtschaftli-chen Kernfächer Rechnungswesen, Investition, Finanzierung, Steuerlehre, Controlling, Or-ganisation und Management, Marketing, Personalwesen und daneben die propädeutischen Fächer Wirtschaftsmathematik, Wirtschaftsinformatik und Volkswirtschaftslehre. Andererseits werden die juristischen Kernfächer Zivilrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Mediation, Insolvenzrecht, Versicherungs- und Haftungsrecht, Öffentliches Recht, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht abdeckt. Über die genannten Lehrinhalte hinaus findet eine Schwerpunktbildung im Bereich der Bau- und Immobilienwirtschaft statt.

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Darstellung und Bewertung im Einzelnen

© FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 11

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Darstellung und Bewertung im Einzelnen

© FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 12

Master LL.M.

Ziel des Studiums ist eine weiterführende wissenschaftliche und anwendungsbezogene Hochschulausbildung und ein zweiter Studienabschluss in wirtschaftswissenschaftlichen-juristischen und bau- bzw. immobilienbezogenen Fächern. Das Master-Studium soll insbe-sondere auf die Übernahme von Führungsaufgaben in der gesamten Bau- und Immobilien-wirtschaft, bei Banken, Versicherungen, Vermögensverwaltungen, Dienstleistungsunterneh-men sowie Unternehmen im weitesten Sinne mit großen Immobilienbeständen vorbereiten. Ausbildungsziel soll nicht nur die Fähigkeit zur Vermittlung der Prozesse des Bauens, son-dern auch die Fähigkeit zur vorausschauenden Analyse der Nutzerbedürfnisse, der Vermark-tungsfähigkeiten und die Beherrschung des Vermarktungsrisikos sein. Eine prozessorientier-te Ausrichtung auf den Immobilienzyklus erfordert hierbei in besonderem Maße die Fähigkeit der Absolventen zur interdisziplinären Zusammenarbeit mit Architekten, Bauingenieuren, Facility Managern usw. sowie die entsprechenden Methoden und Sozialkompetenzen. Die Absolventen sollen darüber hinaus in der Lage sein, Prozesse der Bau- und Immobilien-wirtschaft juristisch einzuordnen und entsprechende Handlungsoptionen gegeneinander ab-zuwägen, Entscheidungsprozesse herbei zu führen und interdisziplinäre Teams dement-sprechend anzuleiten. Die Konzentration auf die für die Berufspraxis besonders wichtigen Tätigkeitsfelder soll eine fundierte wissenschaftliche Betrachtung und die Vermittlung methodischer Kompetenzen zur komplexen Problemlösung ermöglichen. Zu den zentralen Zielen des Studienganges zählt darüber hinaus die Vermittlung von Management- und Sozialkompetenzen im Hinblick auf die Vorbereitung der Absolventen auf eine leitende Funktion in Unternehmen der Bau- und Immobilienbranche. Die Ausbildungsschwerpunkte liegen dementsprechend einerseits in einer Vertiefung der betriebswirtschaftlichen Kompetenzen, im Speziellen in den Kernfächern strategische und operative Unternehmensentscheidungen, Geschäftsmodelle, Bewertung, Rechnungswesen, Bilanzierung und Investitionsrechnung und andererseits auf einer rechts-wissenschaftlichen Vertiefung in den Kernfächern des öffentlich-rechtlichen und privatrechtli-chen Baurechts sowie des Immobilienrechts. Darüber hinaus wurden mit Mediation, Nach-tragsmanagement, Risikomanagement und Controlling Management-Tools in das Curriculum aufgenommen, um die Absolventen auf Führungsaufgaben hin zu qualifizieren. Die Hochschule verfolgt eine Vielzahl an Gleichstellungsmaßnahmen mit dem Ziel, mögliche Nachteile für ein Geschlecht zu beseitigen, Chancengleichheit und Gleichstellung herzustel-len und den Anteil von Frauen in allen Qualifizierungsstufen zu erhöhen. Die Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Biberach ermöglicht den Studierenden ein Teilzeitstudium, welches semesterweise wahrgenommen werden kann. Besonders für Studierende mit Fami-lienpflichten werden nach Anerkennung der besonderen Situation sämtliche in der Studien- und Prüfungsordnung geregelten Fristen unterbrochen und den Studierenden damit ein fle-xibleres Studieren ermöglicht. Die Hochschule Biberach als Teilnehmer der HRK-Initiative „Weltoffene Hochschulen – Ge-gen Fremdfeindlichkeit“ versteht sich als weltoffener Ort. Meinungsvielfalt und internationaler Austausch sind Grundlagen ihrer Forschungs- und Lehrtätigkeit. Die Hochschule setzt damit ein klares Zeichen gegen Rassismus, Ausgrenzung und Gewalt. Mit den Aktionen „Welcome – Gasthörer“, „Welcome – Studentische Initiative“ und „Integra – Orientierungssemester“ bietet die Hochschule besondere Angebote für geflüchtete Menschen. Außerdem ist die Hochschule bestrebt die Rahmenbedingungen für die Familienfreundlichkeit für Studierende und Beschäftigte ständig zu verbessern.

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Darstellung und Bewertung im Einzelnen

© FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 13

Bewertung: Die Qualifikationsziele der Studiengänge umfassen fachliche und überfachliche Aspekte und beziehen sich insbesondere auf die Bereiche wissenschaftliche Befähigung, Befähigung zur Aufnahme einer qualifizierten Erwerbstätigkeit, Befähigung zum gesellschaftlichen Engage-ment und Persönlichkeitsentwicklung. Die Studiengänge tragen den Erfordernissen des Qua-lifikationsrahmens für deutsche Hochschulabschlüsse Rechnung. Auf der Ebene der Studiengänge werden die Konzepte der Hochschule zur Förderung der Geschlechtergerechtigkeit und der Chancengleichheit von Studierenden in besonderen Le-benslagen, wie beispielsweise Studierende mit Kindern, ausländische Studierende, Studie-rende mit Migrationshintergrund und/oder aus so genannten bildungsfernen Schichten, um-gesetzt.

Qualitätsanforderung

erfüllt

Qualitätsanforderung

nicht erfüllt

Nicht relevant

1. Zielsetzung x

2 Zulassung

Bachelor LL. B.

Die Zulassungsvoraussetzungen sind in der „Zulassungssatzung der Hochschule Biberach für den weiterbildenden Bachelorstudiengang Wirtschaftsrecht (Bau und Immobilien) mit dem akademischen Abschluss Bachelor of Laws (LL.B.)“3 in den § 2 und 4 geregelt. Zulassungsvoraussetzungen sind: a) Der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung b) Nachweis einer im sekundären Bildungsbereich erworbenen einschlägigen Berufsausbil-dung Für den Bachelor-Studiengang ist eine abgeschlossene Berufsausbildung Zulassungsvo-raussetzung. Darüber hinaus sind berufliche Erfahrungen nach der Berufsausbildung wün-schenswert. Die Berufsausbildung und die berufliche Tätigkeit sollte im kaufmännischen, rechtlichen, Steuer-, oder Versicherungsbereich oder einem vergleichbaren Sektor stattge-funden haben, um eine hinreichende inhaltlich-thematische Schnittstelle zu den Inhalten des Studienganges zu gewährleisten. Master LL. M.

Die Zulassungsvoraussetzungen sind in der „Zulassungssatzung der Hochschule Biberach für den weiterbildenden Masterstudiengang Wirtschaftsrecht (Bau und Immobilien) mit dem akademischen Abschluss Master of Laws (LL.M.)“ in den § 2 und 4 geregelt. Zulassungsvoraussetzungen sind:

a) Der Nachweis eines grundständigen Hochschulabschlusses in einem rechts- oder wirtschaftswissenschaftlichen oder in einem bau- bzw. immobilienbezogenen Stu-dienfach (z.B. Bauingenieurwesen, Projektmanagement) oder in einem vergleichba-ren Studienfach

3 Seit 2014 haben die Hochschulen in Baden-Württemberg gemäß § 31 (2) des Gesetzes über die Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz) die Möglichkeit, weiterbildende Bachelor-Studiengänge einzu-richten. Im Rahmen der Akkreditierung wird der Studiengang jedoch als grundständig angesehen.

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Darstellung und Bewertung im Einzelnen

© FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 14

b) Grundlagenkenntnisse in Recht und BWL (nachzuweisen durch entsprechende Stu-dienfächer oder einschlägige Berufspraxis). Die Grundlagenkenntnisse in den Rechtswissenschaften müssen einem Umfang von 36 Leistungspunkten entspre-chen. Fehlende Leistungspunkte können zum Beispiel durch die Belegung von Modu-len aus dem Programm Wirtschaftsrecht Bau und Immobilien (Bachelor of Laws) nahgeholt werden und müssen zum Zeitpunkt der Immatrikulation vorliegen.

c) mindestens ein Jahr einschlägige Berufserfahrung, nach dem ersten Hochschulab-schluss

Für den Master-Studiengang ist neben einem ersten abgeschlossenen Hochschulstudium mindestens ein Jahr Berufserfahrung Pflicht. Wünschenswert sind jedoch deutlich mehr als ein Jahr Berufserfahrung, da das Masterstudium auf Führungsaufgaben qualifizieren soll. Die Berufserfahrung soll nach dem ersten Studium erfolgt sein. Außerdem müssen die Studie-renden Kenntnisse in Recht und BWL nachweisen. Dies kann und soll nach Möglichkeit auch durch einschlägige berufliche Praxis erfolgen. Bewerber mit einem Bachelorabschluss im Umfang von weniger als 210 Leistungspunkten (ECTS) müssen die fehlenden Leistungspunkte zusätzlich zum Lehrangebot des Master-Studienganges Wirtschaftsrecht (Bau und Immobilien) erwerben. Die abzuleistenden Prüfun-gen werden individuell festgelegt. Die hierbei erzielten Prüfungsergebnisse werden in das Masterzeugnis aufgenommen. Die fehlenden Leistungspunkte können zum Beispiel aus dem Bachelorprogramm Wirtschaftsrecht (Bau und Immobilien) erbracht werden.

Bewertung: Beide Studiengänge Die Zulassungsbedingungen sind definiert und nachvollziehbar. Die nationalen Vorgaben sind berücksichtigt. Das Zulassungsverfahren der Studiengänge ist transparent und gewährleistet die Gewin-nung qualifizierter Studierender entsprechend der Zielsetzung der Studiengänge. Der Nach-teilsausgleich für Studierende mit Behinderung ist sichergestellt. Master LL.M. Durch die Zulassungsbedingungen ist sichergestellt, dass die Absolventen mit Abschluss des Master-Studiums in der Regel über 300 ECTS-Punkte verfügen. Eine ggf. vorgesehene Möglichkeit der einzelfallbezogenen Abweichung ist geregelt. Die geforderte qualifizierte Berufserfahrung orientiert sich an der Zielsetzung des Studien-ganges und berücksichtigt die nationalen und ggf. landesspezifischen Vorgaben.

Qualitätsanforderung

erfüllt

Qualitätsanforderung

nicht erfüllt

Nicht relevant

2.1 Zulassungsbedingungen x

2.2 Auswahl- und Zulassungsverfahren x

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Darstellung und Bewertung im Einzelnen

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3 Inhalte, Struktur und Didaktik

3.1 Inhaltliche Umsetzung

Bachelor LL.B.

Übersicht des Bachelor-Studienganges in der Regelstudienzeit:

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Darstellung und Bewertung im Einzelnen

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In den ersten zwei Semestern werden die Grundlagen sowohl in den juristischen als auch in den wirtschaftlichen Themen vermittelt. Im ersten Semester werden folgende Module ange-boten: BGB AT und Schuldrecht AT, Schuld- und Sachenrecht, Betriebswirtschaftliche Leis-tungserstellung, Buchführung und Finanzierung und Wissenschaftliches Arbeiten und juristi-sche Methodik. Im zweiten Semester werden folgende angeboten: Staats- und Europarecht, Absatz und Marketing, Investition und Finanzierung, Verwaltungsrecht, Prozessrecht und alternative Streitbeilegung. Vom dritten bis zum fünften Semester müssen sieben aus neun Modulen absolviert werden. Hier können die Studierenden zwischen Öffentlichem Baurecht, Grundstücksrecht, Steuern und Rechnungswesen, Privatem Baurecht, Vergabe- und Umweltrecht, Mietrecht und Ge-sellschaftsrecht, Personalwesen und Compliance, Energierecht sowie Kreditrecht und Risi-komanagement auswählen. Zusätzlich müssen fünf Module der Querschnittsthemen absol-viert werden. Hierzu zählen Volkswirtschaftslehre, Wirtschaftsmathematik und Statistik, Bu-

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Darstellung und Bewertung im Einzelnen

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sinessenglisch und Negotiation, Verhandeln und Präsentieren sowie Fächerübergreifende Fallstudie. Das sechste Semester ist ein Praxissemester, in dem praktische Erfahrungen, Wissen und Kenntnisse zur Vertiefung der Lehrinhalte aus den vorangegangen Studiensemestern an-hand einer Projektarbeit aus der eigenen beruflichen Praxis erworben und angewendet wer-den. Das Praxisprojekt muss nicht an der eigenen Arbeitsstelle durchgeführt werden. Eine Kooperation mit einem anderen Unternehmen / Behörde bzw. einer anderen Kanzlei ist mög-lich. Im siebten Semester wird die fächerübergreifende Fallstudie absolviert. Dabei werden an-hand eines umfangreichen Praxisfalles das Zusammenwirken unterschiedlicher Rechtsge-biete – öffentliches Baurecht, privates Baurecht, Kommunalrecht, Grundstücksrecht, Miet-recht – und das Ineinandergreifen juristischer Themen und betriebswirtschaftlicher Aufga-benstellungen dargestellt. Außerdem wird die Bachelorthesis geschrieben. Neben dem Nachweis von fundierten Fähigkeiten des wissenschaftlichen Arbeitens, dient die Bachelor-thesis der Spezifizierung und Erweiterung des Fachwissens im ausgewählten Themenbe-reich. Master LL.M.

Übersicht des Master-Studienganges in der Regelstudienzeit:

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Darstellung und Bewertung im Einzelnen

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In den ersten zwei Semestern werden vier Module absolviert. Diese sind: Prozesse und Unternehmensentscheidungen Juristisches Projektmanagement Rechnungswesen und Risikomanagement in der Immobilienwirtschaft Immobilienrecht

Zusätzlich werden zwei Fallstudien absolviert, namentlich zum Thema Projektentwicklung und zum Thema kommunale Investorenmodelle. Im dritten Semester absolvieren die Studierenden das Planspiel. Dabei wird anhand von Ori-ginalverträgen aus den Bereichen Grundstücksrecht, Wohnungseigentumsrecht, Gewerbe-mietrecht u. a. der Prozess der Vertragsgestaltung und der juristischen Verhandlungsführung dargestellt. Die Studierenden versetzen sich in die Rolle der Vertragsparteien und versu-chen, deren Interessen bestmöglich wahrzunehmen. Gleichfalls im dritten Semester wir die Masterthesis verfasst. Mit der Abfassung der Mas-terthesis zeigen die Studierenden, dass sie eine komplexe Problemstellung aus dem The-mengebiet des Wirtschaftsrechts unter Anwendung der im Verlauf des Studiums erworbenen fachlichen und methodischen Kompetenzen innerhalb eines vorgegeben Zeitraums selb-ständig erfolgreich bearbeiten und lösen können. Neben dem Nachweis von Fähigkeiten des wissenschaftlichen Arbeitens dient die Masterthesis der Spezifizierung und Erweiterung des Fachwissens im ausgewählten Themenbereich. Beide Studiengänge:

Es existieren vielfältige Prüfungsformen, diese richten sich nach Darstellung der Hochschule nach dem Lernstoff und dem Charakter des (Fern-) Studienganges. Die Hochschule begründet die Wahl des Abschlussgrades "LL.B." bzw. "LL.M" mit den juris-tischen Schwerpunkten der beiden Studienprogramme.

Bewertung: Das Curriculum beider Studiengänge trägt den Zielen des Studienganges angemessen Rechnung und gewährleistet die angestrebte Kompetenzentwicklung und Berufsbefähigung. Es umfasst die Vermittlung von Fachwissen und fachübergreifendem Wissen sowie von fachlichen, methodischen und generischen Kompetenzen. Die Module sind inhaltlich ausgewogen und sinnvoll miteinander verknüpft. Die definierten Lernergebnisse entsprechen den Anforderungen des Qualifikationsrahmens für deutsche Hochschulabschlüsse. Die Inhalte des Studienganges berücksichtigen die beruflichen Erfahrungen der Studieren-den und knüpfen an diese an. Die Abschluss- und die Studiengangsbezeichnung entsprechen der inhaltlichen Ausrichtung und den nationalen Vorgaben. Die Prüfungsleistungen und die Abschlussarbeit sind wissens- und kompetenzorientiert und dienen der Feststellung, ob die formulierten Qualifikationsziele erreicht wurden. Jedes Modul schließt mit einer das gesamte Modul umfassenden Prüfung ab.

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Darstellung und Bewertung im Einzelnen

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Qualitätsanforderung

erfüllt

Qualitätsanforderung

nicht erfüllt

Nicht relevant

3.1 Inhaltliche Umsetzung

3.1.1 Logik und konzeptionelle Geschlossen-heit des Curriculums

x

3.1.2 Begründung der Abschluss- und Studi-engangsbezeichnung

x

3.1.3 Prüfungsleistungen und Abschlussarbeit x

3.2 Strukturelle Umsetzung

Wo geregelt in der Prüfungsordnung? Anerkennung von an anderen Hochschu-len erbrachten Leistungen

SPO § 16 (2)

Anrechnung von außerhochschulisch er-brachten Leistungen

SPO § 16 (7)

Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderung

SPO § 7 (7)

Studentische Arbeitszeit pro CP SPO § 3 (3) LL.B. SPO § 23 (5) LL.M. SPO § 24 (5)

Relative Notenvergabe oder Einstufungs-tabelle nach ECTS

SPO § 11 (6)

Vergabe eines Diploma Supplements SPO § 17 (5) Die Semestertaktung richtet sich nach dem akademisch üblichen Winter- und Sommerse-mesterrhythmus, berücksichtigt aber eine verlängerte Dauer von 20 Wochen Semesterzeit, damit sich der Workload über das Kalenderjahr verteilt. Im Studienmodell ist eine Regelstudienzeit von 7 Semester (Bachelor) und 3 Semester (Mas-ter) vorgesehen. Dieses Modell soll Personen ansprechen, die ihren Abschluss in einer mit regulären Studiengängen vergleichbaren Zeit abschließen möchten und von ihren Arbeitge-bern entsprechend (größtenteils) freigestellt werden. Außerdem kann dieses Modell interes-sant sein für Personen, die sich in intensiven Familienzeiten weiterentwickeln möchten, aber

Regelstudienzeit LL.B. 7 Semester in Vollzeit / bis zu 10 Semester in Teilzeit LL.M. 3 Semester in Vollzeit / bis zu 5 Semester in Teilzeit

Anzahl der zu erwerbenden CP LL.B. 210 LL.M. 90

Studentische Arbeitszeit pro CP LL.B. 30 LL.M. 30

Anzahl der Module des Studienganges LL.B. 29 zzgl. Thesis LL.M. 10 zzgl. Thesis

Module mit einer Größe unter 5 CP inklu-sive Begründung

Keine

Bearbeitungsdauer der Abschlussarbeit und deren Umfang in CP

LL.B. 5 Monate – 12 CP LL.M. 7 Monate – 24 CP

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Darstellung und Bewertung im Einzelnen

© FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 20

zeitlich so gebunden sind, dass sie kein reguläres Studium wahrnehmen können. Im Ba-chelor werden nach diesem Modell 30 CP pro Semester vergeben. Das entspricht einem Workload von 600 Stunden pro Semester. Bei 20 Semesterwochen entspricht dies einer wö-chentlichen Arbeitsbelastung von 30 Stunden. Für Personen, die nicht im oben beschriebenen Workload studieren können, bietet das Zent-rum für wissenschaftliche Weiterbildung eine Studienberatung an, in der angepasst an die persönlichen und beruflichen Umstände ein individueller Studienverlaufsplan entwickelt wird. Für den Bachelor-Studiengang kann das Studium flexibel ausgestaltet werden, so dass der Studierende die Möglichkeit hat die Regelstudienzeit individuell von 7 Semestern auf 10 Se-mestern zu verlängern. Ab dem elften Semester kann ein Antrag auf Studienzeitverlänge-rung gestellt werden. Für den Master-Studiengang kann das Studium auch flexibel ausgestaltet werden, so dass der Studierende die Möglichkeit hat die Regelstudienzeit individuell von 3 Semestern auf 5 Semestern zu verlängern. Ab dem sechsten Semester kann ein Antrag auf Studienzeitver-längerung gestellt werden. Zeiten intensiver beruflicher oder familiärer Tätigkeit können auf diese Art und Weise mit einem geringen Studienanteil berücksichtig werden. Umgekehrt kann in Semestern, in denen die Studierenden beispielsweise (teilweise) vom Arbeitsgeber freigestellt werden können, intensiver studiert werden. Das modularisierte Konzept und der Aufbau der Studieninhalte ermöglicht hier die Formulierung individueller Studienverläufe. Vor allem dieses Konzept dient der besseren Studierbarkeit unter spezieller Berücksichtigung der Bedürfnisse der Stu-dierenden. Die Module werden in einem Modulhandbuch beschrieben. Hierbei berücksichtigen die Mo-dulbeschreibungen insbesondere Literaturhinweise, Angaben zu Art und Häufigkeit der Ver-anstaltung, zu den Inhalten, zu der studentischen Workload unterteilt in Stunden für das Selbststudium für die Präsenz- und E-Learningphase, den Prüfungsarten, den zu vergeben-den ECTS-Punkten sowie zu den gegebenenfalls Teilnahmevoraussetzungen bezüglich des Moduls. In den Studiengängen sind keine Module unter 5 CP. Es sind ausschließlich Modulprüfungen und keine Teilprüfungen vorgesehen. Im Vollzeitstudium fallen für die studierenden 5 Prü-fungen pro Semester an. Im Übrigen berechnet sich die Anzahl der Prüfungen durch die An-zahl der gewählten Module. Die Lehrveranstaltungen sind in einem Blended-Learning Format angelegt. Das Studienfor-mat zeichnet sich durch hohe E-Learning unterstützte Fernstudienanteile aus. Die Präsenz-veranstaltungen finden am Block statt. Hierdurch sollen die Studierenden ihrem Beruf nach-gehen können und gleichzeitig die Möglichkeit haben, die Präsenzveranstaltungen zu besu-chen. Dies soll die Studierbarkeit dadurch verbessern, dass die Studierenden bei Blockver-anstaltungen nur einmal anstatt mehrmals anreisen müssen. Die geplanten Webinare finden zudem an Randzeiten, i.d.R. am Abend nach der regulären Arbeitszeit statt. Das Zentrum für wissenschaftliche Weiterbildung bietet eine fortlaufende und individuelle Studienberatung für alle überfachlichen Fragestellungen an. Die Beratung Studieninteres-sierter erfolgt ebenfalls durch das ZWW. Die Studienverlaufsplanung, die in studienbeglei-tenden Gesprächen immer wieder verifiziert und ggf. angepasst wird, gehört zu den zentra-len Bausteinen der Studienberatung und ermöglicht ein flexibilisiertes Studium und damit eine Studierbarkeit neben Beruf und Familie. Das ZWW berät zudem in didaktischen Fragen

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Darstellung und Bewertung im Einzelnen

© FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 21

(z.B. Lernorganisation) und in organisatorischen Fragen (z.B. Finanzierung des Studiums, Anmeldung zu Prüfungen, usw.). Darüber hinaus findet eine fachliche Beratung durch den Studiengangsleiter statt. Zwei wei-tere Professoren der Hochschule sind über den Studiengansgleiter hinaus dauerhaft damit befasst, die Inhalte bezüglich der Stringenz (Recht und BWL) zu wahren, Querverbindungen zwischen den Inhalten zu ziehen und ggf. Anpassungen vorzunehmen. Diese Personen ste-hen den Studierenden ebenfalls in regelmäßigen Abständen für Beratungsgespräche zur Verfügung. Nicht bestandene Modul- oder Modulteilprüfungen können einmal wiederholt werden. Dar-über hinaus steht jedem Studierenden eine zweite Wiederholung (Drittversuch) einer nicht bestandenen Prüfung unter der Voraussetzung zu, dass er dem Prüfungsamt nachweist, dass er an einer studienfachlichen Beratung teilgenommen hat. Die Wiederholungsprüfung soll spätestens im Rahmen der Prüfungen durchgeführt werden, in dem das Modul erneut angeboten wird. Der Studierende hat die Möglichkeit das Modul erneut zu belegen. Es steht dem Studierenden frei das Modul nicht erneut zu belegen und eine Wiederholungsprüfung innerhalb von drei Monaten nach nicht bestandener Prüfung wahrzunehmen. Dem Prüfling stehen nach nicht bestandener Prüfung alle Lernmaterialien des betreffenden Moduls wei-terhin zur Verfügung. Eine Lernberatung zur Prüfungsvorbereitung durch das ZWW kann in Anspruch genommen werden.

Bewertung: Die Struktur dient der Umsetzung des Curriculums und fördert den Kompetenzerwerb der Studierenden. Die Studiengänge sind modularisiert; dabei sind die Workload-Angaben klar und nachvollziehbar hergeleitet. Vorgesehene Praxisanteile im Bachelor-Studiengang wer-den so gestaltet, dass CP erworben werden können. Alle Module umfassen mindestens 5 CP. Die Studiengänge sind so gestaltet, dass sie Zeiträume für Aufenthalte an anderen Hochschulen und in der Praxis ohne Zeitverlust bieten. Die Modulbeschreibungen der Studiengänge enthalten keine Angaben zur Dauer und Ver-wendbarkeit des Moduls sowie der Dauer bzw. Umfang der Prüfung. Außerdem sind die Lernergebnisse nicht outcome orientiert formuliert. Deswegen empfehlen die Gutachter fol-gende Auflage:

Die Hochschule legt Modulbeschreibungen für beide Studiengänge vor die alle erfor-derlichen Informationen gemäß KMK-Strukturvorgaben enthalten. (Beide Studiengän-

ge)

(Rechtsquelle: Ziffer 2.2 Regeln des Akkreditierungsrates, i.V.m. Anlage Rahmenvorgaben für

die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen) Studiengang, Studienverlauf und Prüfungsanforderungen sind dokumentiert und veröffent-licht. Beim Master-Studiengang beträgt die Gesamtregelstudienzeit im Vollzeitstudium fünf Jahre (zehn Semester). Die Studien- und Prüfungsordnung liegt nur im Entwurf vor. Die Vorgaben für die Studien-gänge sind darin unter Einhaltung der nationalen und landesspezifischen Vorgaben umge-setzt. Anerkennungsregeln für an anderen Hochschulen erbrachte Leistungen gemäß der Lissabon Konvention und außerhochschulisch erbrachte Leistungen sind festgelegt. Ein An-spruch auf Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderung hinsichtlich zeitlicher und formaler Vorgaben im Studium sowie bei allen abschließenden oder studienbegleitenden Leistungsnachweisen ist sichergestellt. Die Abschlussnote wird auch mit einer relativen Note angegeben. Deswegen empfehlen die Gutachter folgende Auflage:

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Darstellung und Bewertung im Einzelnen

© FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 22

Die Hochschule legt eine verabschiedete und veröffentlichte Studien-, Prüfungsord-nung vor. (Beide Studiengänge)

(Rechtsquelle: Ziffer 2.5 Regeln des Akkreditierungsrates) Die Studierbarkeit wird durch die Berücksichtigung der erwarteten Eingangsqualifikationen, eine geeignete Studienplangestaltung, eine plausible Workloadberechnung, eine adäquate und belastungsangemessene Prüfungsdichte und -organisation sowie Betreuungs- und Be-ratungsangebote gewährleistet. Die Belange von Studierenden mit Behinderung werden be-rücksichtigt.

Qualitätsanforderung

erfüllt

Qualitätsanforderung

nicht erfüllt

Nicht relevant

3.2 Strukturelle Umsetzung

3.2.1 Struktureller Aufbau und Modularisie-rung

Auflage

3.2.2 Studien- und Prüfungsordnung Auflage

3.2.3 Studierbarkeit x

3.3 Didaktisches Konzept

Das didaktische Konzept beider Studiengänge baut auf einem speziell ausgestalteten Blen-ded-Learning-Format auf. Dabei ist das Studium in zeitlich synchrone und zeitlich asynchro-ne Elemente zu gliedern: Zeitlich synchrone Elemente:

Webinar Ein Webinar ist eine zeitlich synchrone Unterrichtseinheit über Abode Connect. Es wird ein digitales Klassenzimmer eingerichtet. Der/die Dozierende und ggf. ihre/seine Präsentation ist von den Teilnehmern zu sehen. Alle Studierenden können entweder per Mikrofon oder per Chat Fragen stellen und miteinander agieren. Webinare am Anfang eines Moduls dienen zum Einführen und Überblick geben. We-binare im Seminarverlauf dienen dem Anwenden, Analysieren, Beurteilen und Über-tragen des Lerninhalts.

Präsenzseminar

Die Präsenztermine der einzelnen Module finden in der Regel geblockt statt. Pro Mo-dul sind in der Regel 1 ½ Präsenztage vorgesehen. In den Präsenzeinheiten wird da-rauf Wert gelegt, dass keine Vorlesung im herkömmlichen Sinne stattfindet. Die Stu-dierenden sollen sich durch aktivierende Methoden reflektiert mit dem Lerngegen-stand auseinander setzen. Vor allem Fallarbeiten und Arbeiten an realen Beispiel aus der Praxis finden in den Präsenzseminaren Platz. Die Präsenzseminare dienen i.d.R. dem Anwenden, Analysieren, Beurteilen und Übertragen des Lerninhalts.

Prüfung

Eine Prüfung findet entweder als Präsenzklausur bzw. mündliche Prüfung oder als modulbegleitende, alternative Prüfungsform (Hausarbeit, Portfolio, Essay, etc.) statt.

Kick-Off

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Darstellung und Bewertung im Einzelnen

© FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 23

Der Kick-Off ist in den ersten drei Semestern vorgesehen und an eine Präsenzeinheit angegliedert. Es handelt sich um 2 Unterrichtseinheiten, die der Teambildung und der allgemeinen Information bezüglich des kommenden Semesters dient, solange die Studierenden sich im Grundstudium befinden.

Zeitlich asynchrone Elemente:

Skript Das Skript gibt den Modulinhalt didaktisch aufbereitet wieder. Das bedeutet zum Bei-spiel:

- Es ist in Kapitel unterteilt, inkl. Angabe von zeitlichem Arbeitsaufwand und Schwierigkeitsgrad

- Es ist durch Merksätze gegliedert - Jede Gedankeneinheit schließt in der Regel mit einer Verständnisfrage zur

Selbstüberprüfung - Es ist durch Bilder/ Grafiken aufbereitet - Wann immer möglich werden praxisrelevante Beispiele zum besseren Ver-

ständnis gegeben Nutzen in Hinsicht auf die Lernziele: Das Skript dient in erster Linie dem Kennenlernen und Benennen des Lerninhalts. Erstes Analysieren und Anwenden ist möglich.

E-Learning, z.B. Filme

Zum asynchronen Gebrauch werden beispielsweise folgende E-Learning Angebote bereit gestellt:

- Aufzeichnungen von Unterrichtsteilen/ Vorlesungen/ Fällen/ Beispielen - Erklärvideos von einzelnen Skriptbestandteilen/ Verhandlungen/ Fällen/ Bei-

spielen Nutzen in Hinsicht auf die Lernziele: Diese Lernunterstützung dient in erster Linie dem Kennenlernen und Benennen des Lerninhalts. Die Aufzeichnungen/Lernvideos von Fällen und Verhandlungen können dem Beurteilen und Übertragen des Lerninhalts dienen.

Übungen

Übungen können entweder in herkömmlicher Form durch das Einfordern von Übungsaufgaben mit Feedback oder durch E-Learning stattfinden, z.B. in Form von:

- Multiple Choice Aufgaben, die in regelmäßigen Abständen zur Verfügung ge-stellt werden

- Verfassen von kleineren Texteinheiten und Definitionen (zum Beispiel Erstel-len eines Wiki oder eines Glossars)

- Gemeinsames Arbeiten an einem Text/arbeitsteiliges Arbeiten an einem Fall Übungen dienen dem Analysieren, Anwenden, Beurteilen und Übertragen des Lern-inhalts.

Kommunikative Elemente

Im Bereich des E-Learning werden kommunikative Elemente zur Verfügung gestellt wie beispielsweise:

- Betreute Chats - Betreute Foren - Sprechstunden - Gemeinsames Arbeiten an einem Inhalt

Kommunikative Elemente dienen dem sozialen Austausch. Fachlich können so Lerninhalte beurteilt und analysiert werden.

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Darstellung und Bewertung im Einzelnen

© FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 24

Weiterführende Literatur Um den Studierenden auch über das Skript und die Präsenzphasen hinaus die Mög-lichkeit zu geben, sich vertieft in die Studieninhalte einzuarbeiten, wird auf die Basisli-teratur sowie weiterführende Literatur verwiesen. Der/ die Dozierende stellt den Stu-dierenden hierfür eine Literaturliste zusammen, welche im Modulhandbuch einsehbar ist. Weiterführende Literatur dient der Vertiefung des Lehrinhalts.

Bewertung: Das didaktische Konzept der Studiengänge ist nachvollziehbar und auf das Studiengangsziel hin ausgerichtet. In den Studiengängen sind adäquate Lehr- und Lernformen vorgesehen. Die begleitenden Lehrveranstaltungsmaterialien entsprechen dem zu fordernden Niveau und sind zeitgemäß. Die Gutachter empfehlen die Skripte mit der passenden Literatur und Rechtsprechungen zu ergänzen, um die gesamte Breite der Module bessere abbilden zu können.

Qualitätsanforderung

erfüllt

Qualitätsanforderung

nicht erfüllt

Nicht relevant

3.3 Didaktisches Konzept x

4 Wissenschaftliches Umfeld und Rahmenbedingungen

4.1 Personal

Der Lehrkörper der Studiengänge setzt sich derzeit wie folgt zusammen: - 8 Professoren - 32 Lehrbeauftragte (davon 2 Honorarprofessoren; Einsatz ggf. auch zusätzlich als Gastdo-zenten) Weitere Professoren der Fakultät können bei Bedarf problemlos in die Studiengänge einge-bunden werden. Es erfolgen laufend Informationen und informelle Abstimmungen zum Sta-tus der Studiengänge. Die aufgeführten Professoren stehen alle in einem festen, langfristigen Beschäftigungsver-hältnis mit dem Bundesland Baden-Württemberg. Die Lehrbeauftragten stehen in keinem festen Anstellungsverhältnis zur Hochschule. Sie werden ca. sechs Monate vor dem Beginn der entsprechenden Lehrveranstaltung mittels eines gesonderten Lehrauftrags als Dozent in das Studium eingebunden. Neben Fachqualifi-kation wird auf pädagogisches Geschick geachtet. Die Lehrbeauftragten besitzen eine aka-demische Ausbildung, sind in der Praxis als Experten für ihr Fachthema ausgewiesen und nehmen in der Regel Führungsfunktionen in ihren Unternehmen wahr. Gerade auch durch sie wird u.a. sichergestellt, dass die Übertragung und Anwendung von aktuellen Erfahrun-gen, Erkenntnissen und Entwicklungen aus der Praxis auf die Lehre laufend stattfindet. Die Lehrbeauftragten sind in der Regel bereits bei der Erstellung der Skripte als Autoren tä-tig. Ein weiteres Kriterium bei der Wahl der Lehrbeauftragen ist die Bereitschaft, die didakti-sche Struktur in Form von im Block organisierten Präsenzveranstaltungen zu unterstützen, den Lernprozess dennoch über den gesamten Zeitraum des Semesters zu begleiten und vor allem die im E-Learning vorgesehenen Methoden zu unterstützen.

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Darstellung und Bewertung im Einzelnen

© FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 25

Die Studiengangsleitung für beide Studiengänge erfolgt durch Dekan und Studiendekan. Ihre Aufgaben liegen darin, den Studienablauf zu organisieren, d.h. Professoren und Lehrbeauf-tragte jeweils für die entsprechenden Module einzuteilen, ggf. durch Krankheit oder durch Fortbildungssemester bedingte Ausfälle zu kompensieren. Außerdem sind von der Studien-gangsleitung die Interessen der Fakultät gegenüber den Hochschulgremien und anderen Fakultäten zu vertreten. Darüber hinaus sind sie in der Betreuung der Studierenden sowohl im Bereich des Studienverlaufs als auch bei persönlichen Problemen tätig. Neben ihrer Funktion als Studiengangsleiter übernehmen der Dekan und der Studiendekan jeweils eine Funktion zur Qualitätssicherung, um die inhaltliche Konsistenz der Studiengänge zu gewährleisten. Eine dieser Funktionen soll die inhaltliche Qualität der betriebswirtschaftli-chen Aspekte, die zweite der juristischen Aspekte sichern. Diese Funktionen greifen bereits bei der Erstellung der Skripte. Basierend auf den Skripten soll so der rote Faden der Studi-engänge gewährleistet sein. Beim Studiendekan laufen diese Fäden zusammen und werden inhaltlich gebündelt. So soll sichergestellt werden, dass die Studiengänge unter Einsatz von externen Dozierenden inhaltlich hinsichtlich Ausrichtung und Qualität den Ansprüchen der Hochschule genügen. Bereits in der Entwicklungsphase der Studiengänge wurde eine Pro-jektgruppe eingerichtet, die sich aus der Studiengangsleitung, den Qualitätsfunktionen BWL und Recht, der Didaktikbeauftragten der Hochschule, der Leitung und einer Mitarbeiterin des Zentrums für wissenschaftliche Weiterbildung zusammensetzt. Diese Projektgruppe tagt engmaschig mehrmals im Monat. Diese Formalisierung soll beibehalten werden, um die Stu-diengänge auch nach Aufnahme des Studienbetriebs weiter zu entwickeln und dezidiert an die Bedürfnisse der Studierenden anzupassen. Wesentlich ist die regelmäßige Teilnahme des Lehrkörpers an den vielfältigen Fortbildungs-maßnahmen im Bereich Hochschuldidaktik. In-House wurde beispielsweise vom ZWW in der Entwicklungsphase der Studiengänge spezielle Angebote zur Methodenvermittlung im Fern-studium angeboten. Diese, auf didaktischen Konzepten in der Erwachsenenbildung fußen-den Fortbildungen, finden Eingang in die Gestaltung des Curriculums ebenso wie in die Leh-re. Die Mitarbeiter der Verwaltung verstehen sich als Dienstleister für Studierende, Lehre, For-schung und Entwicklung. Die Aufgaben des Sekretariats und der Assistentinnen sind in Ar-beitsplatzbeschreibungen geregelt. Neben administrativen Tätigkeiten werden teilweise Auf-gaben in der Konzeption und in der Planung wahrgenommen. Das Team der Studentischen Abteilung begleitet Studierende durch ihr ganzes Studium und ist Ansprechpartner für alle Fragen in studentischen Angelegenheiten. Bereits schon vor der Zulassung zum Studium informieren die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Abteilung die Studieninteressierten über die Studiengänge und Bewerbungsmodalitäten, bearbeiten die Bewerbungsunterlagen, füh-ren das Zulassungsverfahren durch. Die Mitarbeiter der Verwaltung nehmen regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen teil. Es existieren vorhandene Mittel für einen weiteren Auf- und Ausbau bei entsprechender Nach-frage.

Bewertung: Anzahl und Struktur des Lehrpersonals korrespondieren, auch unter Berücksichtigung der Mitwirkung in anderen Studiengängen, mit den Anforderungen des Studienganges. Sie ent-sprechen den nationalen Vorgaben. Während der Begutachtung vor Ort konnten sich die Gutachter ein Bild machen über den Einsatz von Praxisvertretern in der Lehre. Die Praxisvertreter sind Anwälte und kommen aus zwei Kanzleien. Die Gutachter begrüßen den Einsatz von Praxisvertretern empfehlen aber

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Darstellung und Bewertung im Einzelnen

© FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 26

bei der Weiterentwicklung der Studiengänge auf eine stärkere fachliche Diversifizierung der Lehrbeauftragten zu achten. Maßnahmen zur Personalentwicklung und -qualifizierung des Lehrpersonals sind vorhanden. Die Studiengangsleitung organisiert und koordiniert die Beiträge aller im Studiengang Mitwir-kenden und trägt Sorge für einen störungsfreien Ablauf des Studienbetriebes. Die Studien-gangsorganisation gewährleistet die Umsetzung des Studiengangskonzeptes. Die Verwaltungsunterstützung ist gewährleistet. Maßnahmen zur Personalentwicklung und -qualifizierung des Verwaltungspersonals sind vorhanden.

Qualitätsanforderung

erfüllt

Qualitätsanforderung

nicht erfüllt

Nicht relevant

4.1 Personal

4.1.1 Lehrpersonal x

4.1.2 Studiengangsleitung und Studienorgani-sation

x

4.1.3 Verwaltungspersonal x

4.2 Kooperationen und Partnerschaften (falls relevant)

Die Hochschule beteiligt keine Organisationen mit der Durchführung von Teilen der Studien-gänge.

Qualitätsanforderung

erfüllt

Qualitätsanforderung

nicht erfüllt

Nicht relevant

4.2 Kooperationen und Partnerschaften (falls relevant)

x

4.3 Sachausstattung

Fern-Studiengänge nutzen während der Präsenzphasen alle Ressourcen der Hochschule, die den anderen (Präsenz-)Studiengängen zur Verfügung stehen. Alle Lehrräume sind mit Beamer, Overhead-Projektoren und Tafeln ausgestattet. WLAN und Internet stehen in allen Unterrichtsräumen ebenso zur Verfügung wie Whiteboards. Die insgesamt 39 Unterrichts-räume (Stand Juli 2017) können grundsätzlich alle von beiden Studiengängen genutzt wer-den. Während des Semesters ist die Bibliothek von Montag bis Donnerstag jeweils von 7:30 bis 20:00 Uhr geöffnet; am Freitag schließt die Bibliothek um 16:30 Uhr. In der vorlesungsfreien Zeit sind umfassende Öffnungszeiten gewährleistet. Öffnungszeiten ohne Betreuung gibt es nicht. Insgesamt stehen den Studierenden in der Bibliothek über 80 Arbeitsplätze zur Verfügung. Viele davon sind mit internetfähigem PC und Drucker sowie Scanner ausgestattet. Darüber hinaus stehen Katalogrecherche-Plätze zur Verfügung. Kopiermöglichkeiten sind mehrfach und zusätzlich in den Gebäuden vorhanden. Durch diese Ausstattung kommen Engpässe nicht vor. Gruppenarbeitsplätze und -räume stehen zur Verfügung und können nach Verfüg-barkeit reserviert werden. Durch die Online-Verfügbarkeit aller Raumbelegungen im LSF sind außerdem "informelle" Arbeitsgruppenräume in "normalen" Hörsälen unkompliziert belegbar.

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Darstellung und Bewertung im Einzelnen

© FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 27

Die Bibliothek der Fakultät ist in die Bibliothek der Hochschule integriert. Als Printmedien umfasst sie über 12.000 Bände, die gesamte Hochschulbibliothek über 53.000 Bände. Hinzu kommen derzeit über 11.000 E-books, wobei sich diese Anzahl fortwährend erhöht. Zeit-schriften stehen außerdem als e-journals zur Verfügung. Den Studierenden stehen im Bereich der E-books umfangreiche Campus-Lizenzen mit Druck- und Download-Rechten zur Verfügung. Hierzu finden Schulungen über die Bibliothek und in der Fakultät selbst statt, um die Studierenden an diese Nutzungsmöglichkeiten heran-zuführen. Als Beispiel für die Nutzungsmöglichkeiten seien komplette Lehrbuchpakete über Shibboleth-Zugang genannt (z.B. Springer-Verlag). Die Bibliothek hat Zugang zu Elektroni-schen Zeitschriftenbibliotheken, regionalen Datenbanken (z.B. Information Baden-Württemberg mit über 100 Datenbanken) und zu der umfangreichen Literatur, die täglich zunehmend per DFG-Nationallizenz bereitgestellt wird. Über das Internet ist eine Literatursu-che anhand komfortabler Suchfunktionen implementiert. Nahezu jegliche Literatur, die vor Ort nicht verfügbar ist, kann per Fernleihe entliehen werden. Die Bibliothek ermöglicht über die Teilnahme am Deutschen Leihverkehr (Fernleihe) und über örtliche Kooperationen mit anderen Bibliotheken den Studierenden Zugang zu weiterer Literatur. Im Rahmen der Stellungnahme legte die Hochschule den Bibliotheks- und Medien- sowie Buchbestand dar. Aus den 53.622 Medieneinheiten sind 2.098 aus dem Rechtbereich. Laut den eingereichten Unterlagen verfügt die Hochschule über die Pakete „Compliance Digital“ von Erich Schmidt und über das Paket "Wirtschaftswissenschaften" von Springer ab 2009 ff., wodurch viele (Wirtschafts-)Rechtsbücher als E-book verfügbar seien. Die Hochschule hat außerdem den Zugang zu 110 lizensierte Datenbanken, darunter 6 mit juristisch signifikanten Anteilen (z.B. Nexis, Landesrecht Baden-Württemberg, WISO, Statista, nwb, Online Con-tents Recht), zusätzlich besteht der freie Zugang zum DBIS-Portal (z.B. BGH-Entscheidungen, Volltext). Die Hochschule erklärt außerdem, dass der Zugang zu den bei der Begutachtung vor Ort angesprochenen BGH-Urteile im Volltext gegeben ist, und fügt hinzu, dass der Prozess zur Beschaffung weiterer papiergebundener Literatur und weiterer Datenbanken bereits aufgesetzt sei und noch vor Aufnahme des Studienbetriebs abge-schlossen sein wird.

Bewertung: Die adäquate Durchführung der Studiengänge ist hinsichtlich der qualitativen und quantitati-ven räumlichen Ausstattung gesichert. Die Räume und Zugänge sind behindertengerecht ausgestattet und barrierefrei erreichbar. Die adäquate Durchführung des Studienganges ist hinsichtlich der Literaturausstattung und dem Zugang zu digitalen Medien sowie der Öffnungszeiten und Betreuungsangebote der Bibliothek gesichert. Die Mehrheit der Gutachter hält den von der Hochschule derzeit darge-legten Medienbestand als ausreichend und begrüßt die Absicht zum weiteren Ausbau insbe-sondere des Datenbankbestandes. Ein Gutachter hat jedoch Bedenken bezüglich der aus-reichenden Ausstattung an juristischen Datenbanken, insbesondere zu den bei der Begut-achtung vor Ort angekündigten und bisher noch nicht umgesetzten Zugängen zu den Daten-banken juris und beck-online. Die von der Hochschule beispielsweise angegebenen lizen-zierten Datenbanken enthalten nach dem Wortlaut nur juristisch signifikante Anteile. Das Datenbanksystem DBIS enthält zwar Volltexte der BGH-Entscheidungen, aber wohl kaum sonstige allgemeinjuristische Zeitschriften wie z. B. die NJW. Ein Gutachter empfiehlt daher folgende Auflage:

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Darstellung und Bewertung im Einzelnen

© FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 28

Die Hochschule sichert für die Studierenden den Zugang zu den für das Fach rele-vanten Datenbanken. (Beide Studiengänge) (Rechtsquelle: Ziffer 2.7 der Regeln des Akkreditierungsrates) (Minderheitenvotum)

Qualitätsanforderung

erfüllt

Qualitätsanforderung

nicht erfüllt

Nicht relevant

4.3 Sachausstattung

4.3.1 Unterrichtsräume x

4.3.2 Zugangsmöglichkeiten zur erforderlichen Literatur

x Auflage (Minderheitenvotum)

4.4 Finanzausstattung (relevant für nichtstaatliche Hochschulen)

Die Hochschule Biberach ist eine staatliche Hochschule.

Qualitätsanforderung

erfüllt

Qualitätsanforderung

nicht erfüllt

Nicht relevant

4.4 Finanzausstattung x

5 Qualitätssicherung und Weiterentwicklung

Im Rektorat der Hochschule ist die Stelle der Qualitätsmanagement-Beauftragten auf Hoch-schulebene (Querschnittsfunktion) angesiedelt. Es existiert ein Senatsausschuss Qualität, der auf der Ebene der Dekane besetzt ist. Dies sichert die Beschluss- und Umsetzungskom-petenz des Qualitätsausschusses. Der Ausschuss tagt regelmäßig während der Semester. Fragen der Evaluation der Lehre und der Zentralbereiche der Hochschule bilden einen Schwerpunkt der Arbeit im Qualitätsausschuss. Die Diskussionen und Beschlüsse des Aus-schusses werden protokolliert. Das zentrale Qualitätsmanagement (QM) unterstützt und ko-ordiniert - über dem Qualitätsausschuss - die dezentralen Instrumente des QM in allen Fa-kultäten und im Verwaltungsbereich der Hochschule Biberach. Der Akkreditierungsbeauftrag-te der Fakultät BWL ist in Personalunion auch QM-Beauftragter, Studien- und Prodekan der Fakultät sowie wissenschaftlicher Leiter QM auf Ebene der Hochschule. Einen Schwerpunkt des Qualitätsmanagementsystem an der Hochschule bildet der Evaluati-onsprozess aus verschiedenen Perspektiven: Studierende, Lehrende, (externe) Dritte. Evaluation durch Studierende Die Evaluation liefert sowohl situationsbezogene informelle "Stimmungsbilder" als auch for-malisierte und mehrdimensional vergleichbare Statusberichte. Beide neuen Studiengänge übernehmen die bewährten implementierten Strukturen der Evaluation als Bestandteil der Qualitätssicherung. Durch die Evaluationssatzung werden alle Lehrveranstaltungen und alle Lehrenden erfasst. Evaluationssatzung und Erhebungsbogen sind beschlossen. Ein formel-ler Befragungsrhythmus für jeden Kurs in minimal jedem zweiten Semester liegt vor. In der Evaluationssatzung ist ein definierter Prozess festgelegt, der eine lückenlose Erfassung aller Lehrveranstaltungen gewährleistet. Jedem Lehrenden steht es frei, sich jedes Semester eva-luieren zu lassen. Diesen "formellen" Evaluationen ist eine institutionalisierte Rückkopp-lungsschleife an die Studierenden und eine Rückmeldeschleife an das Dekanat und an das Rektorat systemimmanent zugeordnet. Gespräche werden mit Lehrenden geführt, um Eva-luationsergebnisse zu erklären und um die Lehre anzupassen. Der Evaluationsprozess wird über formelle Strukturen (z.B. Fakultäts- und Senatssitzungen) kanalisiert und in Veränderungsprozesse über Beschlüsse eingebracht. Rückmeldungen der

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Darstellung und Bewertung im Einzelnen

© FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 29

Studierenden, der Mitglieder des Lehrpersonals und anderer Stellen ("Dritter") können in Anbetracht der kurzen Wege an der Hochschule einfach miteinander verglichen werden. Wichtiger Bestandteil der Kurse sind Auswertungsdiskussionen des Lehrkörpers mit den Studierenden. Rückmeldungen aus den Präsenz- und E-Mail-Sprechstunden gehen eben-falls in die Evaluation ein. Diese Rückmeldungen und Erfahrungen werden in die Diskussio-nen der Studienkommission eingebracht. Evaluation durch das Lehrpersonal Das fest angestellte Lehrpersonal trifft sich in grundsätzlich monatlichen Fakultätssitzungen. Darüber hinaus sind Studienkommissionen eingerichtet. Es haben sich außerdem "halbinformelle" und fakultätsübergreifende Arbeitskreise gebildet (z.B. Fachkreis Mathematik). Hier werden über alle Studiengänge hinweg Erfahrungen aus Lehre und Forschung ausgetauscht und didaktische Ideen entwickelt. Evaluation durch Dritte Es existieren regelmäßige und anonyme Evaluationen durch: - Bewerberbefragungen - Absagebefragungen - Erstsemester-Befragungen - Absolventen-Befragungen Die Befragungsergebnisse werden dem Qualitätsausschuss vorgestellt und dort bezüglich etwaiger Konsequenzen beraten. Eine bereits vorhandene externe Expertenrunde aus Prak-tikern wird im Zuge der Aufnahme des Lehrbetriebs noch stärker eingebunden und zum Bei-rat ausgebaut.

Bewertung: Ergebnisse des hochschulinternen Qualitätsmanagements werden bei den Weiterentwick-lungen der Studiengänge berücksichtigt. Dabei berücksichtigt die Hochschule Evaluationser-gebnisse, Untersuchungen der studentischen Arbeitsbelastung, des Studienerfolgs und des Absolventenverbleibs.

Qualitätsanforderung

erfüllt

Qualitätsanforderung

nicht erfüllt

Nicht relevant

5. Qualitätssicherung und Weiterentwick-lung

x

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Qualitätsprofil

© FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 30

Qualitätsprofil

Hochschule: Hochschule Biberach, Biberach an der Riß Bachelor-Studiengang: Wirtschaftsrecht (Bau und Immobilien) (LL.B.) Master-Studiengang: Wirtschaftsrecht (Bau und Immobilien) (LL.M.) Beurteilungskriterien Bewertungsstufen

Qualitätsanforderung

erfüllt

Qualitätsanforderung

nicht erfüllt

Nicht relevant

1. Zielsetzung x

2. Zulassung

2.1 Zulassungsbedingungen x

2.2 Auswahl- und Zulassungsverfahren

3. Inhalte, Struktur und Didaktik

3.1 Inhaltliche Umsetzung

3.1.1 Logik und konzeptionelle Geschlossen-heit des Curriculums

x

3.1.2 Begründung der Abschluss- und Studi-engangsbezeichnung

x

3.1.3 Prüfungsleistungen und Abschlussarbeit x

3.2 Strukturelle Umsetzung

3.2.1 Struktureller Aufbau und Modularisie-rung

Auflage

3.2.2 Studien- und Prüfungsordnung Auflage

3.2.3 Studierbarkeit x

3.3 Didaktisches Konzept x

4. Wissenschaftliches Umfeld und Rah-

menbedingungen

4.1 Personal

4.1.1 Lehrpersonal x

4.1.2 Studiengangsleitung und Studienorgani-sation

x

4.1.3 Verwaltungspersonal x

4.2 Kooperationen und Partnerschaften (falls relevant)

x

4.3 Sachausstattung

4.3.1 Unterrichtsräume x

4.3.2 Zugangsmöglichkeiten zur erforderlichen Literatur

x Auflage (Minderheitenvotum)

4.4 Finanzausstattung (relevant für nicht-staatliche Hochschulen)

x

5. Qualitätssicherung und Weiterent-

wicklung x