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Besoldungsreform 2019 Gewerkschaft Öffentlicher Dienst Daniela Eysn, MA Präsidiumsmitglied I Bereichsleiterin Besoldung Mag. Dr. Eckehard Quin Präsidiumsmitglied I Bereichsleiter Dienstrecht und Kollektivverträge

Besoldungsreform 2019 EYSN QUIN EQ

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Page 1: Besoldungsreform 2019 EYSN QUIN EQ

Besoldungsreform2019

Gewerkschaft Öffentlicher Dienst

Daniela Eysn, MAPräsidiumsmitglied I Bereichsleiterin Besoldung

Mag. Dr. Eckehard QuinPräsidiumsmitglied I Bereichsleiter Dienstrecht und Kollektivverträge

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Vorgeschichte I

• Fall HÜTTER (2009)ØBesoldungsreform 2010

• Fall SCHMITZER (2014)ØBesoldungsreform 2015

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Fall HÜTTER

• Lehrling TU Graz

• Altersunterschied: 22 Monate

• Gehaltsunterschied: € 23,20

Besoldungsreform 2010

• auf Antrag Anrechnung von nach der Vollendung der Schulpflicht absolvierte Zeiten

• + 3 Jahre

• „Umgehungshandlung“: Vorrückung von GSt. 1 auf 2: 5 Jahre

• Antrag empfohlen für jene KollegInnen, die mehr als 3 Jahre zw. Vollendung der Schulpflicht und 18. Geburtstag aufweisen können

• tw. Vorrückungsstichtag verbessert, aber keine Auswirkung auf die besoldungsrechtliche Stellung

Fall SCHMITZER

• Auswirkungen durch die Verlängerungen des ersten

Vorrückungstermins von 2 auf 5 Jahre weitgehend neutralisiert

• Nur für (diskriminierte) Bestandsbedienstete, die einen

entsprechenden Antrag stellten

Besoldungsreform 2015

• Besitzstandswahrung – berechtigte Erwartung auf die künftige

Entwicklung der Besoldung

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Vorgeschichte II – EuGH-Urteile vom 8. Mai 2019

Europarechtswidrig:- pauschale Überleitung der Bestandsbediensteten- rückwirkende Abschaffung des Vorrückungsstichtages- Höchstgrenzen bei der Anrechnung von Vordienstzeiten aus der Privatwirtschaft

Vorrang des Unionsrechts

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Besoldungsreform 2019

• KollegInnen, die durch das alte System diskriminiert wurden, werden entschädigt

• kein/e KollegIn erleidet Verluste in ihrer Lebensverdienstsumme

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Wer ist NICHT betroffen?

Ø Personen, deren Vorrückungsstichtag oder BDA nach dem

30. August 2010* erstmalig festgestellt wurde

Ø Personen, die seit mehr als drei Jahren im Ruhestand bzw.

in Pension sind

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Wer ist betroffen? (1)

ØAmtswegig erfolgt eine Neufestsetzung des BDA bei allen Bundesbediensteten und LandeslehrerInnen,

Ødie sich am 8. Juli 2019 im Dienststand befunden haben undØdie im Rahmen der Besoldungsreform 2015 ins neue System übergeleitet wurden undØderen erstmalige Festsetzung des Vorrückungsstichtags unter Ausschluss von

Vordienstzeiten vor dem 18. Geburtstag erfolgte.

Øallfällige Nachzahlung: rückwirkend mit dem 1. Mai 2019

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Wer ist betroffen? (2)

ØAuf Antrag erfolgt eine Neufestsetzung des BDA bei Personen,

Ødie sich am 8. Juli 2019 nicht im Dienststand befunden haben undØauf die die beiden anderen vorhin genannten Voraussetzungen zutreffen undØderen allfällige Ansprüche noch nicht verjährt sind.

Øallfällige Nachzahlung: rückwirkend drei Jahre mit dem Datum der Antragstellung

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Wer ist betroffen? (3) – Anhängige Verfahren

• Personen, die aufgrund der Einbringung eines Antrags oder einer Klage ein Verfahren laufen haben

Ø Neufestsetzung im Rahmen dieser Verfahren

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Wer ist betroffen? (4)

ØZeiten im öffentlichen Interesse bzw. berufseinschlägige Zeiten – damals geltenden Höchstgrenzen

ØAntrag auf Berücksichtigung dieser ZeitenØallfällige Nachzahlung: rückwirkend drei Jahre ab dem Datum der

Antragstellung ØVerjährungsverzicht: vom 8. Mai 2019 bis 8. Juli 2019

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Wer ist betroffen? (5) - Präsenz- und Zivildienst

• Personen, die nach der Besoldungsreform 2015 in den Bundesdienst aufgenommen und• deren Präsenz- bzw. Zivildienstzeiten in geringerem als dem tatsächlich

geleisteten Ausmaß als Vordienstzeiten berücksichtigt wurden• auf Antrag: Anrechnung der über das angerechnete Ausmaß

hinausgehenden Zeiten • keine Verjährung

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Neufestsetzung des BDA

• … durch Ermittlung eines Vergleichsstichtages• BDA erhöht sich um den zwischen dem Vergleichsstichtag und dem

Vorrückungsstichtag liegenden Zeitraum, wenn der Vergleichsstichtag vor dem Vorrückungsstichtag liegt.• Der letzte Vorrückungsstichtag, der unter Ausschluss der vor Vollendung des

18. Lebensjahres zurückgelegten Zeiten festgesetzt wurde, ist hierfür maßgebend.

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Neufestsetzung des BDA - VergleichsstichtagGesetzeslage, die zum damaligen Zeitpunkt bei der Ermittlung des Vorrückungsstichtages gegolten hat;Abweichend davonØ 14. Geburtstag Ø 12. Schulstufe von 1. September bis 30. Juni (bei 5-jähriger Oberstufe + 1 Jahr)Ø keine Höchstgrenze für Zeiten im öffentlichen InteresseØ 3-Jahres-Grenze für „sonstige Zeiten“ auf 7 Jahre erhöhtØ „sonstige Zeiten“ nur berücksichtigt, wenn mehr als 4 Jahre.Alle anderen Vordienstzeiten – entschiedene Sache!

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Neufestsetzung des BDA – schriftl. Mitteilung• vorläufiges Ergebnis aufgrund der Aktenlage• BeamtInnen: binnen sechs Monaten allfällige weitere Zeiten geltend machen • Vertragsbedienstete - Hinweis auf folgende Fristen:• bis zum Ablauf von sechs Monaten nach dem Tag der Mitteilung beim DG sind

allfällige Zeiten schriftlich geltend zu machen und• bis zum Ablauf von sechs Monaten nach dem Tag der Geltendmachung gerichtlich

geltend zu machen.

• Spätere Reklamation sind ausgeschlossen.

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!