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1 Besteuerung der Kapitaleinkünfte / Anlage KAP Lukas Hendricks, StB Bonn

Besteuerung der Kapitaleinkünfte / Anlage KAPhendricks-consulting.de/downloads/anlage-kap-2010.pdf · 4 Jahressteuergesetz 2010 Normaltarif für nahe stehende Personen § 32d Abs

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Besteuerung der Kapitaleinkünfte /Anlage KAP

Lukas Hendricks, StBBonn

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Jahressteuergesetz 2010

Besteuerung von Erstattungszinsen§ 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG:Erstattungszinsen nach § 233a AO sind Erträge aus

sonstigen Kapitalforderungen

Anwendung: Rückwirkend in allen offenen Fällen (§ 52a Abs. 8 Satz 2 EStG), Rückwirkung lt. FG Münster, Urteil vom 16.12.2010, 5 K 3626/03 E, verfassungsgemäß.

BFH-Verfahren anhängig: Az.: VIII R 1/11

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Jahressteuergesetz 2010

Kirchensteuer als SonderausgabeBis 2010 konnte für die auf diese Kapitalerträge erhobene

Kirchensteuer zusätzlich zur „Insichberechnung“ nach § 32d Abs.1 EStG Sonderausgabenabzug geltend gemacht werden.

Die Änderung des § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG verhindert dies künftig.

Anwendung: ab VZ 2011 (§ 52a Abs. 24a Satz 1 EStG).

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Jahressteuergesetz 2010

Normaltarif für nahe stehende Personen

§ 32d Abs. 2 Nr. 1 Satz 1a EStG:

Beschränkung der Ausnahme vom Abgeltungsteuersatz für alle Kapitalerträge, bei denen Gläubiger und Schuldner einander nahe stehende Personen sind, auf Fälle, in denen tatsächlich eine Steuersatzspreizung (Abzug als Werbungskosten/ Betriebsausgaben mit Wirkung des individuellen Steuersatzes) erfolgt.

Anwendung: ab Veranlagungszeitraum 2011 (§ 52a Abs. 15 Satz 2 EStG)

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Jahressteuergesetz 2010Umtauschverluste aus Wandelanleihen

JStG 2009: § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG:

Bei Umtausch-, Wandel- und Aktienanleihen, bei denen statt Rückgabe des Nominalbetrags Aktien oder andere Wertpapiere geliefert werden, gelten die Anschaffungskosten der Anleihe als AK der bezogenen Aktien.

Ab 2010 sinngemäß auch für vergleichbare Vollrisikozertifikate mit Andienungsrecht (zB. Discountzertifikate)

Anwendung: erstmals für Wertpapiere, die nach 2009 geliefert wurden (§ 52a Abs. 10 Satz 11 EStG).

Bei Umtausch in 2009: Berücksichtigung des Verlust beim Umtausch als negative Kapitaleinnahme (AK der Aktien = Kurs bei Wandel)

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Jahressteuergesetz 2010

Verdeckte Gewinnausschüttung

§ 32d Abs. 2 Nr. 4 EStG: Einführung eines Korrespondenzprinzip vgl. §§ 8b Abs. 1 Satz 2 ff. KStG, 3 Nr. 40d Satz 2 EStG:

Abgeltungsteuer bei einer vGA nicht anzuwenden, soweit sie das Einkommen der leistenden Körperschaft (entgegen § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG) gemindert hat. Anwendung: Die Regelung wirkt ab dem VZ 2011 (§ 52a Abs. 15 Satz 2 EStG).

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Jahressteuergesetz 2010

Veranlagungspflicht bei zu niedriger Abgeltungssteuer

§ 43 Abs. 5 EStG: Veranlagungspflicht nach § 32d Abs. 3 EStG wenn die Kapitaleinnahmen nach §20 EStG tatsächlich höher sind als die durch die Bank angewandte Ersatzbemessungsgrundlage

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Jahressteuergesetz 2010

Kontrolle der Freistellungsaufträge

§ 44 Abs. 2a EStG: Freistellungsauftrag nur mit Steuer-Identifikationsnummer gültig

Anwendung: Freistellungsaufträge, die ab 2011 erteilt werden.

Alt-Freistellungsaufträge bleiben zunächst wirksam, werden jedoch ab dem 1. Januar 2016 unwirksam, wenn bis zum 31.12.2015 keine Identifikationsnummer vorliegt. (§ 52a Abs. 16 Satz 3 EStG, § 44a Abs. 2 Satz 2 EStG)

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Jahressteuergesetz 2010

Stückzinsen

Steuerpflicht auch für Altbestände, die ab 2009 veräußert werden.

Anwendung: „Klarstellung“ für alle Kapitalerträge, diedem Gläubiger nach dem 31. Dezember 2008 zufließen. (§

52a Abs. 10 Satz 7 EStG )Hinweis: entspricht BMF zur Abgeltungsteuer(BMF-Schreiben vom 22.12.2009, Tz. 50)

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Wann Anlage KAP?Grundsätzlich ist die Einkommensteuer auf Kapitalerträge durch den

Steuerabzug abgegolten -> keine Anlage KAP

ABER: Anlage KAP, wenn– die Kapitalerträge nicht dem Steuerabzug unterlegen haben,– keine Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer einbehalten wurde, trotz

Kirchensteuerpflicht– Überprüfung des Steuereinbehaltes dem Grunde oder der Höhe nach–Antrag auf Günstigerprüfung (Prüfung ob sich eine niedrigere Besteuerung

der Kapitalerträge ergibt) – keine abgeltende Wirkung des Steuerabzugs aufgrund § 32 d Abs. 2 EStG– einbehaltene inländische Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag,

Kirchensteuer im Zusammenhang mit anderen Einkunftsarten anzurechnen oder zu erstatten sind oder

– anzurechnende Quellensteuern nach ZIV vorliegen- Verrechnung Altverluste

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Wie wird die Anlage KAP ausgefüllt?Die Anlage KAP ist in verschiedene Bereiche gegliedert:1. Kapitalerträge, die dem Steuerabzug unterlegen haben (Zeilen 7 bis 14a),2. Kapitalerträge, die nicht dem Steuerabzug unterlegen haben (Zeilen 15 bis 21),3. Kapitalerträge, die der tariflichen Einkommensteuer unterliegen (Zeilen 22 bis 25),4. Erträge aus Beteiligungen, die gesondert und einheitlich festgestelltwerden (Zeilen 31

bis 48),5. Steuerabzugsbeträge, anzurechnende Steuern aus Kapitalerträgen, Beteiligungen und

anderen Einkunftsarten sowie anzurechnende Quellensteuern nach der ZIV (Zeilen 49 bis 58)

Beträge in ausländischer Währung rechnen Sie bitte nach dem maßgeblichen Kurs zum Zeitpunkt des Zu- oder Abflusses um; geben Sie Kurs und Zeitpunkt auf einem besonderen Blatt an.

Bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen ist als Werbungskosten ein Betrag von 801 € (Sparer-Pauschbetrag) abzuziehen.

Bei zusammenveranlagten Ehegatten: gemeinsamer Sparer-Pauschbetrag von 1 602 €

Grds. kein Abzug der tatsächlichen Werbungskosten (bis auf Ausnahmen)

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Günstigerprüfung § 32d

Teiloption § 32d (4)

Kirchensteuer

grds. 25% 1)

insbesondere 2)

bei

Wahlveranlagung

„Teiloption“ § 32d (4)

grds. 25% 1)

Pflichtveranlagung

§ 32d (3)

1) im Rahmen der Günstigerprüfung (§ 32d Abs. 6) ggf. tarifl. ESt

2) bei Günstigerprüfung nach § 32d (6) sind sämtliche Kapitalerträge (ggf. über die gesamte Anlage KAP) zu erklären

tarifl. ESt Vermeidung von

Steuersatzspreizungen § 32d

(2) Nr. 1

Unternehmerische

Beteiligung

§ 32d (2) Nr. 3

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Abzugsbeträge

zur 25%-Steuer

Abzugsbeträge zur

tariflichen ESt

Verlustabzug Altverluste

Zinsen ZIV

entsprechend der ersten

Seite der Anlage KAP

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Ehegatten

Jeder Ehegatte muss seine Angaben in einer eigenen Anlage KAP machen.

Bei Gemeinschaftskonten sind die Kapitalerträge auf beide Ehegatten aufzuteilen.

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GünstigerprüfungGünstigerprüfung: tragen Sie eine "1" in das Feld in der Zeile 4 ein.

Bei zusammenveranlagten Ehegatten nur gemeinsamer Antrag möglich !

Für die Günstigerprüfung sind sämtliche Kapitalerträge zu erklären.Kapitalerträge, die von einer inländischen auszahlenden Stelle (z. B.Kreditinstitut) gutgeschrieben werden, entnehmen Sie der

Steuerbescheinigung, die von dieser auf Verlangen ausgestellt wird. Haben Sie auch andere Kapitalerträge (z. B. bei ausländischen Kreditinstituten) erhalten, tragen Sie diese in die Zeilen 15 bis 21 ein, Erträge aus Beteiligungen in die Zeilen 31 bis 48. Die entsprechenden Steuerabzugsbeträge tragen Sie in den Zeilen 49 bis 54 ein.

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Überprüfung des Steuereinbehalts

In folgenden Fällen können Sie den Steuereinbehalt durch das Finanzamt überprüfen lassen:

– der Sparer-Pauschbetrag wurde beim Steuerabzug nicht vollständig ausgeschöpft– beim Steuerabzug wurde eine Ersatzbemessungsgrundlage angewandt, weil dem

Kreditinstitut die Anschaffungskosten nicht bekannt waren– beim Steuerabzug wurden Verluste bei einem Kreditinstitut nicht oder zu niedrig

berücksichtigt

In diesen Fällen tragen Sie bitte in das Feld in der Zeile 5 eine "1", in der jeweiligen Zeile in der linken Spalte der Zeilen 7 bis 13 die Werte der betreffenden Steuerbescheinigung und in der rechten Spalte den jeweiligen korrigierten Betrag ein und erläutern Sie diese auf besonderem Blatt.

In den Zeilen 14 und 14a ist die Höhe des in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrags für sämtliche Kapitalerträge einzutragen. Bei zusammenveranlagtenEhegatten ist in den Fällen, in denen der andere Ehegatte keine Anlage KAP abgegeben hat, der von beiden Ehegatten in Anspruch genommene Sparer-Pauschbetrag in den Zeilen 14 und 14a einzutragen.

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Beispiel zur Überprüfung des Steuereinbehalts Die am 2. 1. 2009 für 10 000 € entgeltlich erworbenen Aktien wurden am 14.12.2009 für 15 000 € verkauft. Im Zusammenhang mitAn- und Verkauf wurden von der Bank Aufwendungen in Höhe von 1 000 €berücksichtigt. Der Gewinn in Höhe von 4 000 € unterlag derKapitalertragsteuer und wurde in der auf Verlangen ausgestelltenSteuerbescheinigung ausgewiesen. Keine Berücksichtigung fanden Transaktionskosten in Höhe von 500 €.

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KirchensteuerpflichtWurde neben der Kapitalertragsteuer keine

Kirchensteuer einbehalten, müssen Sie eine "1" in das Feld in Zeile 6 eintragen. Die Kapitalertragsteuer, die von einer inländischen auszahlenden Stelle (z. B. Bank) einbehalten worden ist, entnehmen Sie bitte der Steuerbescheinigung, die von dieser auf Verlangen ausgestellt wird. In diesem Fall ist es ausreichend, nur die Kapitalertragsteuer in Zeile 49 und den Solidaritätszuschlag in Zeile 50 einzutragen.

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Kein inländischer Steuerabzug

-> Zeilen 15 bis 21 KapitalerträgeDarauf: Einkommensteuer 25 %

Das Finanzamt berücksichtigt dabei anrechenbare ausländische Steuer und eine Kirchensteuerermäßigung !

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Zeile 15z. B. Erträge aus ausländischen thesaurierenden Investmentfonds (auch wenn diese in einem

inländischen Bankdepot verwahrt werden), Erträge bei ausländischen Kreditinstituten, wie Dividenden, Zinsen und weiteren Kapitalerträge, die bisher nicht dem Steuerabzug durch eine inländische Zahlstelle unterlegen haben (z. B. Privatdarlehen unter fremden Dritten) und alle Veräußerungstatbestände (Zeilen 16 bis 19)

Einzutragen sind Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Kapitalanlagen (z. B. Aktien, Fondsanteile, Termingeschäfte, weitere Kapitalforderungen jeder Art)

Gewinn / Verlust – Ermittlung aus der Veräußerung jeder einzelnen Kapitalanlage und Berechnung auf einem besonderem Blatt formfrei erläutern

Voraussetzung: Anschaffung dieser Wertpapiere nach dem 31. 12. 2008Veräußerungsgeschäfte mit Wertpapieren, die Sie vor dem 1. 1. 2009 angeschafft und

innerhalb eines Jahres wieder veräußert haben -> Zeilen 41 bis 57 der Anlage SO

Wegen der steuerlichen Behandlung von sog. Finanzinnovationen (z. B. Zerobonds) und Wertpapieren ohne Kapitalrückzahlungsgarantie (z. B. Zertifikate) s. § 52 a Abs. 10 Satz 7 ff. Einkommensteuergesetz

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Zeilen 16 und 19Gesonderter Eintrag von Gewinne und Verluste aus

der Veräußerung von Aktien: Verlustverrechnung lediglich mit Gewinnen aus Aktienveräußerungen

Gewinne und Verluste aus der Veräußerung übriger Kapitalanlagen ebenfalls gesondert einzutragen: unterschiedliche Verlustverrechnungen möglich (z. B. Verrechnung auf Antrag mit bis zum 31. 12. 2008 entstandenen Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften -> Zeile 59)

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Zeile 20 und 21

Zeile 20 : Stillhalterprämien, für die Einräumung von Optionen (in Zeile 15 enthalten)

Zeile 21: Erstattungszinsen, die Sie im Jahr 2009 vom Finanzamt erhalten haben (zusätzlich zu Zeile 15 !)

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Kapitalerträge, die der tariflichen EStunterliegen (§ 32 d Abs. 2 EStG)In bestimmten Fällen unterliegen Kapitalerträge der tariflichen Steuerund nicht dem besonderen Steuersatz von 25 %.

Hierzu gehören

– laufende Kapitalerträge aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art,aus stiller Gesellschaft und aus partiarischen Darlehen sowie dieVeräußerung dieser Wirtschaftsgüter und den Hinzurechnungsbetragnach § 10 AStG (Zeilen 22 und 23)

– Kapitalerträge aus einer unternehmerischen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, wenn dies beantragt wird (Zeilen 24 und 25).

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Zeilen 22 und 23Haben Sie einer Ihnen nahe stehenden Person z. B. ein

Darlehen gewährt, sind die daraus erzielten Erträge abzüglich der darauf entfallenden Werbungskosten als Einkünfte nicht in Zeile 15, sondern in Zeile 22 zu erklären. Dies gilt in gleicher Weise für Darlehen an Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften, an denen Sie zu mindestens 10 % beteiligt sind, sowie für sog. back-to-back-Finanzierungen. Die auf diese Kapitalerträge entfallenden Steuerabzugsbeträge tragen Sie bitte in die Zeilen 55 bis 57 ein.

Ein Sparer-Pauschbetrag wird auf diese Erträge nicht gewährt.

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Zeilen 24 und 25Optionsmöglichkeit zur tariflichen ESt für Kapitalerträge bei unmittelbar oder mittelbar–mindestens 25 % Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft–mindestens 1 % Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft beteiligt und berufliche Betätigung für diese

Ausübung durch Eintrag „1“ in Zeile 24 Der Antrag gilt, solange er nicht widerrufen wird, auch für die folgenden vier VZ, ohne dass die

Antragsvoraussetzungen erneut zu belegen sind. Nach einem Widerruf ist ein erneuter Antrag für diese Beteiligung an der Kapitalgesellschaft nicht mehr zulässig. Bezeichnung der Gesellschaft in Zeile 25.

Bei Antrag für weitere Beteiligungen, Erläuterung auf besonderem Blatt

Steuerabzugsbeträge auf diese Kapitalerträge -> Zeilen 55 bis 57ACHTUNG: Einbehaltene ausländische Quellensteuer nicht in den Zeilen 52 und 53, sondern in der

Anlage AUS !

Werbungskosten unmittelbar bei der formfreien Ermittlung der Einkünfte von den Erträgenabziehen und das Netto-Ergebnis in Zeile 25 eintragen. Bitte beachten Sie das Teileinkünfteverfahren Anwendung findet. ABER: Eine entsprechende Kürzung wird vom Finanzamt vorgenommen. Also 100 % eintragen !Kein Sparer-Pauschbetrag auf diese Erträge !

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Beteiligungen, Zeilen 31 bis 48Erläuterung / Bezeichnung der Beteiligung in Zeile 31 oder ggf.

zusätzlich auf einem besonderen Blatt an, incl.• Feststellungsfinanzamt und• Steuernummer

Die anteiligen Einnahmen werden entsprechend der gesonderten und einheitlichen Feststellung den Zeilen 32 bis 48 zugeordnet.

Anzurechnende Steuern aus Beteiligungen, soweit sie die Zeilen 32 bis 36 betreffen -> Zeilen 49 bis 54 soweit sie die Zeilen 47 und 48 betreffen -> Zeilen 55 bis 57

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Geltendmachung anzurechnender SteuernZeilen 49 bis 54

Zeile 49: einbehaltene Kapitalertragsteuer auf die Erträge der Zeilen 7 bis 11 und aus Beteiligungen (Zeilen 31bis 36)

Zeilen 50 und 51: einbehaltene Kirchensteuern und Solidaritätszuschläge zur Kapitalertragsteuer

Zeile 52: bereits durch das Kreditinstitut angerechnete ausländische Steuer

Zeile 53: noch nicht angerechnete ausländische Steuer

Zeile 54 : Im Ausnahmefall kann das Kreditinstitut die Abzugsfähigkeit von Quellensteuern nicht beurteilen (z. B. bei fiktiver Quellensteuer mit besonderen Anrechnungsvoraussetzungen).

Eintrag dieser fiktive Steuer in Zeile 54 ein + geeignete Nachweise

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Geltendmachung anzurechnender SteuernZeilen 55 bis 57:Anrechnungsbeträge zu Erträgen • in den Zeilen 22 bis 25• aus Beteiligungen (Zeilen 47 und 48) und • zu Einnahmen aus anderen Einkunftsarten gehören

(z. B. zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb oder aus Vermietung und Verpachtung)

Nachweis der anzurechnenden Beträge durch Original- Steuerbescheinigungen

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Anzurechnende Quellensteuern ZIV

Zeile 58Quellensteuer auf Zinszahlungen in den Staaten / Gebieten– Belgien, Luxemburg, Österreich,– Schweizerische Eidgenossenschaft, Fürstentum Liechtenstein,Republik San Marino, Fürstentum Monaco, Fürstentum Andorra,– Guernsey, Jersey, Isle of Man, Britische Jungferninseln, Turks-

undCaicosinseln, Niederländische Antillen100 % Anrechnung diese Quellensteuer auf die deutsche EStEintragung nicht in Anlage AUS, sondern in Zeile 58 Anlage KAP

WICHTIG: Nachweis durch eine Original-Bescheinigung

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Steuerstundungsmodelle

Zeile 61: Einkünfte aus Gesellschaften / Gemeinschaften oä. i. S. d. § 15 b EStG

Die Einnahmen und Werbungskosten dürfen nichtim Rest der Anlage KAP enthalten sein.

Weitere Angaben zur Bezeichnung des Steuerstundungsmodells, der Höhe der Einnahmen und der Werbungskosten auf besonderen Blatt.

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Altverluste

Zeilen 59+60: Der Antrag ist notwendig, da voll tarifwirksame Verluste zur Verminderung tarifermässigter (25%iger) Einkünfte „verbraucht“ werden und somit nicht mehr für künftige § 23-Gewinne zur Verfügung stehen.

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Überblick über Tarifvorschrift des § 32d EStG

Steuer-satz

Einbezieh-ung dieser Einnahmen

in die Veranlagung

auf Antrag oder

Pflicht?

Abzug tats. WK

Verlust-verrech-nung mit anderen

Einkünften

Teil-einkünfte-verfahren

(40% steuerfrei)

§ 32d Absatz 1

Grundsatz: Gesonderte Steuersatz für Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 und Abs. 2

25% nein --- nein

Absatz 3

Pflichtveranlagung Nicht der KapESt unterliegende Einnahmen, z.B. Privatdarlehen Veräußerung eines GmbH-Anteils < 1% ausl. Kapitalerträge in ausl. Depot

25% ja Pflicht nein

Absatz 4

Wahlveranlagung (Teiloption), z.B. Freistellungsauftrag nicht optimal eingesetzt Verlustverrechnung zwischen ver. Banken Verlustvortrag

25% ja Antrag nein

Absatz 6 Wahlveranlagung (Günstigerprüfung) pers. Differenzsteuersatz < 25% Tarif ja Antrag nein

Absatz 2 Nr. 1

Vermeidung von Steuersatzspreizungen Zinseinnahmen, Einnahmen aus st. Gesellschaft bei nahe stehenden Personen bei KapG und Anteilseigner ( Bet. mind. 10%) bei Back-to-Back-Finanzierungen

Tarif ja Pflicht ja ja nein

Absatz 2 Nr. 2

Erträge aus Versicherungsbeiträgen Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht Kapitallebensversicherungen (Neuverträge)

Tarif ja Pflicht nein ja nein

Absatz 2 Nr. 3

Option bei unternehmerischer Beteiligung Anteilseigner erhält Dividende und ist… min. 25% beteiligt oder min. 1% beteiligt und beruflich für

Gesellschaft tätig

Tarif ja Antrag ja

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Mit Spenden ohne Anlage KAP und ohne Zeile 57

Berechnung des zu versteuernden Einkommens

Einkünfte aus selbstständiger ArbeitGewinn / Verlust aus freiberuflicher Tätigkeit 100.000

—————Einkünfte 100.000

—————Summe / Gesamtbetrag der Einkünfte 100.000-Spenden und Beiträge 20.000

—————Einkommen / zu versteuerndes Einkommen 80.000

Berechnung der SteuerTarifliche / festzusetzende Einkommensteuer lt. Grundtarif 25.536

AbrechnungFestzusetzende Einkommensteuer 25.536,00Einkommensteuernachzahlung 25.536,00Festzusetzender Solidaritätszuschlag 1.404,48Nachzahlung Solidaritätszuschlag 1.404,48

—————Nachzahlung 26.940,48

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Mit Spenden ohne Anlage KAP mit Zeile 57 aber SP-PB

Berechnung des zu versteuernden EinkommensEinkünfte aus selbstständiger ArbeitGewinn / Verlust aus freiberuflicher Tätigkeit 100.000

—————Einkünfte 100.000

—————Summe / Gesamtbetrag der Einkünfte 100.000- Spenden und Beiträge 20.040

—————Einkommen / zu versteuerndes Einkommen 79.960

Berechnung der SteuerTarifliche / festzusetzende Einkommensteuer lt. Grundtarif 25.519

AbrechnungFestzusetzende Einkommensteuer 25.519,00Einkommensteuernachzahlung 25.519,00Festzusetzender Solidaritätszuschlag 1.403,54Nachzahlung Solidaritätszuschlag 1.403,54

—————Nachzahlung 26.922,54

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42

Mit Spenden, ohne Anlage KAP mit Zeile 57 und SP-PB

Berechnung des zu versteuernden EinkommensEinkünfte aus selbstständiger ArbeitGewinn / Verlust aus freiberuflicher Tätigkeit 100.000

—————Einkünfte 100.000Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 32 d Abs. 2 und 6 EStG 0

—————Summe / Gesamtbetrag der Einkünfte 100.000- Spenden und Beiträge 20.200

—————Einkommen / zu versteuerndes Einkommen 79.800

Berechnung der SteuerTarifliche / festzusetzende Einkommensteuer lt. Grundtarif 25.452

AbrechnungFestzusetzende Einkommensteuer 25.452,00Einkommensteuernachzahlung 25.452,00Festzusetzender Solidaritätszuschlag 1.399,86Nachzahlung Solidaritätszuschlag 1.399,86

—————Nachzahlung 26.851,86

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Alternative zu Zeile 57

Berechnung des zu versteuernden EinkommensEinkünfte aus selbstständiger ArbeitGewinn / Verlust aus freiberuflicher Tätigkeit 100.000

—————Einkünfte 100.000Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 32 d Abs. 2 und 6 EStG 0

—————Summe / Gesamtbetrag der Einkünfte 100.000- Spenden und Beiträge 20.200

—————Einkommen / zu versteuerndes Einkommen 79.800

Berechnung der SteuerTarifliche / festzusetzende Einkommensteuer lt. Grundtarif 25.452

AbrechnungFestzusetzende Einkommensteuer 25.452,00Einkommensteuernachzahlung 25.452,00Festzusetzender Solidaritätszuschlag 1.399,86Nachzahlung Solidaritätszuschlag 1.399,86

—————Nachzahlung 26.851,86

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Berechnung der SteuerTarifliche / festzusetzende Einkommensteuer lt. Grundtarif 12.935

AbrechnungFestzusetzende Einkommensteuer 12.935,00Einkommensteuernachzahlung 12.935,00Festzusetzender Solidaritätszuschlag 711,42Nachzahlung Solidaritätszuschlag 711,42

—————Nachzahlung 13.646,42

Kapitalerträge i.S.d. § 32 d Abs. 1 EStG (inländischer Steuerabzug)

Laufende Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben 30.000

Ermittlung der Einkünfte und Abzug des Sparer-PauschbetragsErträge, deren Besteuerung bereits nach § 43 Abs. 5 EStG abgegolten ist 30.000

Berechnung der Einkommensteuer, des Solidaritätszuschlags und der KirchensteuerBerechnung des zu versteuernden EinkommensEinkünfte aus selbständiger ArbeitGewinn / Verlust aus freiberuflicher Tätigkeit 50.000

—————Einkünfte 50.000Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 32 d Abs. 2 und 6 EStG 0

—————Summe / Gesamtbetrag der Einkünfte 50.000-Sonderausgaben-Pauschbetrag 36

—————Einkommen / zu versteuerndes Einkommen 49.964

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Berechnung der SteuerTarifliche Einkommensteuer lt. Grundtarif 12.935+ Steuer nach § 32 d Abs. 3 und 4 EStG 4.799

—————Festzusetzende Einkommensteuer 17.734

AbrechnungFestzusetzende Einkommensteuer 17.734,00Einkommensteuernachzahlung 17.734,00Festzusetzender Solidaritätszuschlag 975,36Nachzahlung Solidaritätszuschlag 975,36

—————Nachzahlung 18.709,36

Kapitalerträge i.S.d. § 32 d Abs. 1 EStGErträge nach § 32 d Abs. 1 EStG vor Sparer-Pauschbetrag 20.000- Sparer-Pauschbetrag 801

—————Einkünfte, die der Besteuerung nach § 32 d Abs. 3 und 4 EStG unterliegen 19.199

Steuer nach § 32 d Abs. 1 EStG i.V.m. § 32 d Abs. 3 und 4 EStG(19.199 * 25 %) 4.799,75-einbehaltene Steuer auf Kapitalerträge nach § 32 d Abs. 4 EStG 0,00

—————Steuer nach § 32 d Abs. 3 und 4 EStG gerundet 4.799,00

Berechnung des zu versteuernden EinkommensEinkünfte aus selbstständiger ArbeitGewinn / Verlust aus freiberuflicher Tätigkeit 50.000

—————Einkünfte 50.000Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 32 d Abs. 2 und 6 EStG 0

—————Summe / Gesamtbetrag der Einkünfte 50.000-Sonderausgaben-Pauschbetrag 36

—————Einkommen / zu versteuerndes Einkommen 49.964

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Sonstige Relevanz der Kapitaleinkünfte

Außergewöhnliche Belastungen

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Steuervereinfachungsgesetz 2011 Rückwirkend ab 2010 (geplant):

Wegfall der Einbeziehung der abgeltend besteuerten Kapitaleinkünfte in der Einkommensteuererklärung (§ 2 Absatz 5b EStG) und zwar für die Ermittlung

• der zumutbaren Eigenbelastung nach § 33 Abs. 3 EStG, • des Spendenabzugsvolumens nach § 10 EStG, • dem Abzug nach § 33a Abs. 1 Satz 5 EStG bei

Unterhaltszahlungen, • des Ausbildungsfreibetrags nach § 33a Abs. 2 Satz 2

EStG und • des Einkommens volljähriger Kinder. (Konsequenz aus

dem Verzicht auf die Einkommensüberprüfung)

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Zusammenfassendes BeispielBitte tragen Sie folgende Sachverhalte zutreffend in die Anlage KAP 2009 ein (keine KiSt-

Pflicht):

• lt. Bankbescheinigung 3 * 10.000 Zinsen mit KapESt-Abzug 7.500 zzgl. SolZ (Hinweis: davon tats. 10.000 betrieblich)

• Verkauf 100.000 Telekom Aktien am 28.10.2009 für 1.000.000,- €, KapESt-Einbehalt auf Ersatz-BMG gem. § 43a EStG: 300.000 (tats. AK am 15.02.2009 900.000,- €)

• Verkauf 100.000 BMW Aktien am 28.11.2009 für 2.000.000,- €, KapESt-Einbehalt auf Ersatz-BMG gem. § 43a EStG: 600.000 (tats. AK am 15.12.2008 1900.000,- €)

• Verkauf 10.000 Postbank Aktien am 17.10.2009 für 180.000,- €, KapESt-Einbehalt auf Ersatz-BMG gem. § 43a EStG: 54.000 (tats. AK am 15.02.2008 90.000,- €)

• Private Darlehenszinsen 80.000,- €• Verkauf einer typisch stillen Beteiligung (Erwerb 2005 für 100.000) für 800.000• Verkauf einer atypisch stillen Beteiligung (Erwerb 2/2009 für 350.000) am 18.09.209 für

300.000• Verkauf einer typisch stillen Beteiligung (Erwerb 1/2009 für 150.000) für 250.000• Private Veräußerung zweier im Safe befindlichen Papieraktien (aktives Unternehmen) für

zusammen 2700,-1. geerbt (Erwerb durch Rechtsvorgänger für 250,- in 1982)2. erworben von privat am 13.01.2009 für 850,-

• 23.11.2009: Verkauf Aktienfondsanteile für 7.000 mit KapESt-Einbehalt 500,- zzgl. SolZ(Erwerb 6.3.2009 für 5.000)

• 31.12.2009 Zinsen Bundesschatzbrief 1.000 mit KapESt-Einbehalt• 600,- Erstattungszinsen gem. § 233a AO für Erstattung Est 2007 am 15.04.2009

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Lösung 1/3• lt. Bankbescheinigung 3 * 10.000 Zinsen mit KapESt-Abzug 7.500 zzgl. SolZ (Hinweis:

davon tats. 10.000 betrieblich) § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG -> Zeile 7 Kz 10: 30.000 Kz 20: 20.000, Zeile 49, Kz. 80: 5.000, Zeile 50, Kz. 81 : 275, Zeile 55 Kz. 86 : 2.500, Zeile 56, Kz. 87: 137,50, Eintragung für Anrechnung betriebliche KapESt zwingend

• Verkauf 100.000 Telekom Aktien am 28.10.2009 für 1.000.000,- €, KapESt-Einbehalt auf Ersatz-BMG gem. § 43a EStG: 300.000 (tats. AK am 15.02.2009 900.000,- €) -> § 20 Abs. 2 Nr. 1 EStG -> Zeile 7 Kz 10: 300.000 Kz 20: 100.000, Zeile 8 Kz 11: 300.000 Kz 21: 100.000 , Zeile 9 Kz 12: 300.000 Kz 22: 100.000 , Zeile 49, Kz. 80 75.000, Zeile 50, Kz. 81: 4.125, Eintragung für Korrektur BMG zwingend

• Verkauf 100.000 BMW Aktien am 28.11.2009 für 2.000.000,- €, KapESt-Einbehalt auf Ersatz-BMG gem. § 43a EStG: 600.000 (tats. AK am 15.12.2008 1900.000,- €) § 23 EStG, da Verkauf innerhalb eines Jahres -> Erwerb vor 2009, Anlage SO, Zeile 55 Kz. 86 2.500, Zeile 56, 137,50, Eintragung für Anrechnung KapESt zwingend

• Verkauf 10.000 Postbank Aktien am 17.10.2009 für 180.000,- €, KapESt-Einbehalt auf Ersatz-BMG gem. § 43a EStG: 54.000 (tats. AK am 15.02.2008 90.000,- €), nicht steuerbar, da Erwerb vor 2009 und Veräußerung außerhalb von 12 Monaten, Zeile 55 Kz. 86 54.000, Zeile 56, Kz. 87 2.970, Eintragung für Erstattung KapESt zwingend

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Lösung 2/3• Private Darlehenszinsen 80.000,- €, § 20 Abs. 1 Nr. 7, kein KapESt-Abzug, -> Zeile 15 Kz

30: 80.000 Eintragung für Festsetzung ESt zwingend , § 32d Abs. 3 EStG

• Verkauf einer typisch stillen Beteiligung (Erwerb 2005 für 100.000) für 800.000, nicht steuerbar, da Erwerb vor 2009 und Veräußerung außerhalb von 12 Monaten, kein Eintrag

• Verkauf einer atypisch stillen Beteiligung (Erwerb 2/2009 für 350.000) am 18.09.209 für 300.000, § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG i.V.m. § 16 EStG, Anlage G

• Verkauf einer typisch stillen Beteiligung (Erwerb 1/2009 für 150.000) für 250.000, § 20 Abs. 2 Nr. 4 EStG, kein KapESt-Abzug, -> Zeile 15 Kz 30: 100.000, Zeile 16 Kz. 31: 100.000, Eintragung für Festsetzung ESt zwingend , § 32d Abs. 3 EStG

• Private Veräußerung zweier im Safe befindlichen Papieraktien (aktives Unternehmen) für zusammen 2700,- (je Aktie 1350,-)

1. geerbt (Erwerb durch Rechtsvorgänger für 250,- in 1982), nicht steuerbar, da Erwerb vor 2009 und Veräußerung außerhalb von 12 Monaten (Rechtsnachfolge)

2. erworben von privat am 13.01.2009 für 850,- § 20 Abs. 2 Nr. 1 EStG, kein KapESt-Abzug, -> Zeile 15 Kz 30: 500, Zeile 16 Kz. 31: 500, Zeile 17 Kz. 32: 500, Eintragung für Festsetzung ESt zwingend , § 32d Abs. 3 EStG

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Lösung 3/3• 23.11.2009: Verkauf Aktienfondsanteile für 7.000 mit KapESt-Einbehalt 500,- zzgl. SolZ

(Erwerb 6.3.2009 für 5.000) § 20 Abs. 2 Nr. 3 EStG, -> Zeile 7 Kz 10: 2.000, Kz. 20 2.000 Zeile 8 Kz. 11: 2.000, Kz. 21 : 2.000, Zeile 49, Kz. 80: 500, Zeile 50, Kz. 81: 27,50, Eintragung nur bei Günstigerprüfung zwingend , § 32d Abs. 6 EStG

• 31.12.2009 Zinsen Bundesschatzbrief 1.000 mit KapESt-Einbehalt § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG, -> Zeile 7 Kz 10: 1.000, Kz. 20 1.000, Zeile 49, Kz. 80: 250, Zeile 50, Kz. 81: 13,75, Eintragung nur bei Günstigerprüfung zwingend , § 32d Abs. 6 EStG

• 600,- Erstattungszinsen gem. § 233a AO für Erstattung Einkommensteuer 2007 am 15.04.2009, kein KapESt-Einbehalt § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG, -> Zeile 21 Kz 60: 600, Eintragung für Festsetzung ESt zwingend , § 32d Abs. 3 EStG

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-

Zins ZIV

Seite der Anlage KAP

333000302000300000

100500180500

1

123000102000100000

500

600

807504441,25

590003245

300000

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SteuerberaterLukas HendricksDreizehnmorgenweg 4753175 BonnTelefon: 0228 / 4331564Mobil: 0151/[email protected]

Vielen Dank für Ihr Interesse !

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Rechtliches / Disclaimer

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