16
FECHT & PARTNER Wirtschaftsprüfer, Steuerberater 1 Besteuerung der Leistungen aus Schweizer Pensionskassen Eine Information für unsere Mandanten

Besteuerung der Leistungen aus ... - secupart-vorsorge… · Koordiniertes System der Vorsorge Das Jahressalär ist die Grundlage, auf der die Finanzierung von Obligatorium und Überobligatorium

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Besteuerung der Leistungen aus ... - secupart-vorsorge… · Koordiniertes System der Vorsorge Das Jahressalär ist die Grundlage, auf der die Finanzierung von Obligatorium und Überobligatorium

FECHT & PARTNER Wirtschaftsprüfer, Steuerberater 1

Besteuerung der Leistungen aus Schweizer Pensionskassen

Eine Information für unsere Mandanten

Page 2: Besteuerung der Leistungen aus ... - secupart-vorsorge… · Koordiniertes System der Vorsorge Das Jahressalär ist die Grundlage, auf der die Finanzierung von Obligatorium und Überobligatorium

FECHT & PARTNER Wirtschaftsprüfer, Steuerberater 1

Kanzlei Fecht & Partner Scheffelstr. 6 Tel. 07622 6878 0 Wirtschaftsprüfer/ Steuerberater 79650 Schopfheim Fax 07622 6878 50

Page 3: Besteuerung der Leistungen aus ... - secupart-vorsorge… · Koordiniertes System der Vorsorge Das Jahressalär ist die Grundlage, auf der die Finanzierung von Obligatorium und Überobligatorium

FECHT & PARTNER Wirtschaftsprüfer, Steuerberater 1

Neue Steuersituation für deutsche Grenzgänger bei Leistungen aus dem Schweizer Pensionskassensystem

Page 4: Besteuerung der Leistungen aus ... - secupart-vorsorge… · Koordiniertes System der Vorsorge Das Jahressalär ist die Grundlage, auf der die Finanzierung von Obligatorium und Überobligatorium

FECHT & PARTNER Wirtschaftsprüfer, Steuerberater 2

Stand 2/2016

Änderungen vorbehalten

© Fecht & Partner Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Haftungsausschluss Wir haben diese Informationsschrift mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Wir übernehmen jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Die Nutzung erfolgt daher auf eigene Gefahr. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Ergänzungen, Hinweise oder Änderungsvorschläge haben. Die Komplexität der hier dargestellten Materie kann nur zu einer äußerst komprimierten Zusammenfassung führen. Eine Beratung im Einzelfall kann dadurch nicht ersetzt werden.

Urheberrecht Diese Broschüre einschließlich aller ihrer Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwer-tung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der Autoren unzulässig. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen und die Verarbeitung in elektronischen Systemen. Wir freuen uns jedoch, wenn Sie diese Broschüre an Interessierte weiterempfehlen und unsere Anschrift weitergeben. Wir sind gerne bereit, im Einzelfall diese Präsentation auch Dritten, die aufgrund Ihrer Empfehlung an uns herantreten, zuzusenden. Ebenfalls haben Sie die Möglichkeit, die jeweils aktuellste Fassung dieser Broschüre auf unserer Homepage www.Fecht-Partner.de im Bereich „Aktuelles“ herunterzuladen.

Page 5: Besteuerung der Leistungen aus ... - secupart-vorsorge… · Koordiniertes System der Vorsorge Das Jahressalär ist die Grundlage, auf der die Finanzierung von Obligatorium und Überobligatorium

FECHT & PARTNER Wirtschaftsprüfer, Steuerberater 3

Besteuerung von Renten und Kapitalauszahlungen aus dem Schweizer Pensionskassensystem und von Rentenzahlungen aus der schweizerischen AHV (Alters- und Hinterlassenen Versicherung)

Am 20.07.2015 teilte die Oberfinanzpräsidentin Frau Andrea Heck von der Oberfinanz-direktion Karlsruhe mit:

„Auszahlungen von einer Schweizer Pensionskasse können demnächst günstiger besteuert werden. Das betrifft aber nur Leistungen aus privatrechtlichen Schweizer Pensionskassen, die aus dem Überobligato-rium (über die Mindestabsicherung hinausgehende Einzahlung in die Pensionskasse) stammen. Es ist mir wichtig, dass betroffene Steuerbürgerinnen und Steuerbürger wissen, dass die Bescheide derzeit noch nach der bisherigen Rechtsprechung ergehen. Nur durch einen recht-zeitigen Einspruch können sie von einer künftigen, möglichen günstigeren Regelung profitieren“, hob die Oberfinanzpräsidentin hervor.

Page 6: Besteuerung der Leistungen aus ... - secupart-vorsorge… · Koordiniertes System der Vorsorge Das Jahressalär ist die Grundlage, auf der die Finanzierung von Obligatorium und Überobligatorium

FECHT & PARTNER Wirtschaftsprüfer, Steuerberater 4

Was versteht man unter Obligatorium / Überobligatorium?

Obligatorium = das, was die Pensionskasse gemäss Gesetz (BVG) leisten MUSS

Überobligatorium = das, was die Pensionskasse darüber hinaus freiwillig leisten KANN

Koordiniertes System der Vorsorge

Das Jahressalär ist die Grundlage, auf der die Finanzierung von Obligatorium und Überobligatorium beruht:

Das Obligatorium wird gespeist von

· Einzahlungen in die Pensionskasse, die aufgrund gesetzlicher Vorgaben als al-tersprogressiv gestaffelte Pflichtbeiträge zu entrichten sind (ein Jahressalär bis zu 21'150 CHF begründet gemäß Gesetz keine Pflichtmitgliedschaft in einer betrieb-lichen Pensionskasse)

Zum Überobligatorium zählen

· reglementarisch mögliche Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge in die Pensi-onskasse auf Lohnbestandteile oberhalb des gesetzlichen Pflichtbereichs und an-dere zusätzliche freiwillige Einzahlungen von Arbeitgeber und/oder Arbeitneh-mern

Page 7: Besteuerung der Leistungen aus ... - secupart-vorsorge… · Koordiniertes System der Vorsorge Das Jahressalär ist die Grundlage, auf der die Finanzierung von Obligatorium und Überobligatorium

FECHT & PARTNER Wirtschaftsprüfer, Steuerberater 5

Zum Obligatorium zählen

- Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge in die Pensionskasse auf ein Jahressalär von 21'151 CHF bis maximal 84'600 CHF (Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen gemäß Gesetz je 50% der Beiträge einzahlen, wobei der Arbeitgeber auch einen höheren Anteil übernehmen kann)

- 1,25 % beträgt aktuell die Mindestverzinsung auf alle für das Obligatorium ein-bezahlten Sparbeiträge

Zum Überobligatorium zählen

- reglementarisch mögliche zusätzliche Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-beiträge in die Pensionskasse, auch auf Lohnbestandteile, die 84'600 CHF übersteigen, und z.B. Abfindungen im Rahmen von Vorruhestandsvereinbarungen oder frei-willige Sparbeiträge von Arbeitnehmern

- Zinserträge aus einer Verzinsung, die höher ist als der Mindestzins von 1,25%

- Altersguthaben, die vor 1985 gespart worden sind

- Beiträge auf Leistungsboni oder Gratifikationen

- Gutschriften aus der Verteilung von freien Vorsorgemitteln oder Überschüssen

Die vorgenannten Kennzahlen entsprechen den Vorgaben der Schweizer BVG (Berufli-che Vorsorge) vom 01.01.2016

Page 8: Besteuerung der Leistungen aus ... - secupart-vorsorge… · Koordiniertes System der Vorsorge Das Jahressalär ist die Grundlage, auf der die Finanzierung von Obligatorium und Überobligatorium

FECHT & PARTNER Wirtschaftsprüfer, Steuerberater 6

Eine neue Steuersituation bei Leistungen aus der Schweizer Pensionskasse zeichnet sich ab (Stand: 20.7.2015)

Was bedeutet die neue Regelung konkret?

- Für Leistungen aus dem Obligatorium bleibt alles wie gehabt.

- Leistungen aus dem Überobligatorium wurden bisher komplett besteuert. NEU sind nur die Erträge aus dem Überobligatorium zu versteuern. Dies führt insbesondere bei Kapitalauszahlungen zu erheblichen Einsparungen.

- Liegt der Beginn der Mitgliedschaft in der Pensionskasse vor 2005, kann sogar die gesamte Kapitalleistung aus dem Überobligatorium steuerfrei sein.

- Bis heute rechnet das Finanzamt noch nach der alten Regelung. Daher ist es wichtig, dass Sie Ihren Steuerbescheid offen halten und gegebenenfalls Ein-spruch einlegen.

Was zählt zu den Leistungen aus Schweizer Pensionskassen?

Leistungen, auf die sich die neue Regelung der deutschen Finanzbehörde auswirkt, sind:

- Renten aus der Pensionskasse

- Kapitalbezüge aus der Pensionskasse o Kapitalvorbezug für Wohneigentum o Auszahlungen u.a.

§ im Scheidungsfall (=Ausgleich von Pensionskassenkapital) § im Rahmen von Pensionierung und Vorruhestandslösungen

- Bezug von Freizügigkeitskapital

- Überbrückungsrenten bis zum regulären gesetzlichen Altersübertritt

Page 9: Besteuerung der Leistungen aus ... - secupart-vorsorge… · Koordiniertes System der Vorsorge Das Jahressalär ist die Grundlage, auf der die Finanzierung von Obligatorium und Überobligatorium

FECHT & PARTNER Wirtschaftsprüfer, Steuerberater 7

Was ändert sich bei der Besteuerung durch die neue Regelung?

Nach der neuen Rechtsprechung werden Leistungen aus dem Überobligatorium den Bezügen aus einer privaten Kapitallebensversicherung in Deutschland gleichgesetzt. D.h. bei Auszahlungen aus dem Überobligatorium in Form einer Rente oder als Kapital ist nur der Ertragsanteil bzw. der Zinsertrag steuerbar, nicht der gesamte eingezahlte Betrag.

Ausnahmen bei Auszahlungen aus dem Überobligatorium:

- Erfolgte der Eintritt in eine Schweizer Pensionskasse vor 2005 und wird eine Ka-pitalleistung erst nach Ablauf von mindestens 12 Jahren bezogen, fallen keine Steuern an.

- Der ansonsten zu versteuernde Zinsanteil ist nur zu 50 % steuerpflichtig, wenn die Leistung nach Ablauf von mindestens 12 Jahren ab vollendetem 60. Lebens-jahr bezogen wird.

Der Wechsel der Pensionskasse oder die Übertragung der Gelder auf ein Freizügigkeits-konto haben keinen Einfluss auf die Besteuerung.

Die neue Besteuerung bei Auszahlung von Renten und Kapitalleistungen im Überblick

Einzahlungen in die Pensionskasse

Erträge

ObligatoriumGesamtbetrag wird besteuert.Besteuerungsanteil steigt bis2040 schrittweise auf 100% an.

Einzahlungen in die Pensionskasse

Erträge

Überobligatorium

ErträgeNur Erträge werdenbesteuert. Das Alter bestimmt den Ertragsanteil.

Page 10: Besteuerung der Leistungen aus ... - secupart-vorsorge… · Koordiniertes System der Vorsorge Das Jahressalär ist die Grundlage, auf der die Finanzierung von Obligatorium und Überobligatorium

FECHT & PARTNER Wirtschaftsprüfer, Steuerberater 8

Das Alterseinkünftegesetz legt die Besteuerung von Rente und Kapital fest

Zum 01.01.2005 ist das deutsche Alterseinkünftegesetz in Kraft getreten. Damit wurde festgelegt, dass Renten aus der 1. Schicht der Altersvorsorge ab 2040 zu 100% besteuert werden. Zur 1. Schicht der Basisvorsorge nach deutschem Steuerrecht zählen nunmehr Leistungen aus der AHV und aus dem Obligatorium des Schweizer Pensionskassensys-tems.

Hinweis: Für öffentlich-rechtliche Pensionskassen ist die differenzierte Einordnung zwi-schen Obligatorium und Überobligatorium wegen national unterschiedlicher Interpreta-tion der Bestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommens Deutschland – Schweiz noch nicht abschließend geklärt.

Während einer Übergangszeit von 2005 bis 2040 erhöht sich der Anteil der Rente oder Kapitalleistung, die aus dem Obligatorium versteuert werden muss, gemäß folgender Tabelle:

Das Jahr, in dem man in Rente geht oder Kapital bezieht, bestimmt den Besteuerungs-anteil.

Beispiel: Jährliche Rente aus Obligatorium: 20‘000 CHF

Renteneintritt 2015 2020

Besteuerungsanteil 70% 80%

Zu versteuern 14‘000 CHF 16‘000 CHF

Steuerfrei 6‘000 CHF 4‘000 CHF

Page 11: Besteuerung der Leistungen aus ... - secupart-vorsorge… · Koordiniertes System der Vorsorge Das Jahressalär ist die Grundlage, auf der die Finanzierung von Obligatorium und Überobligatorium

FECHT & PARTNER Wirtschaftsprüfer, Steuerberater 9

Renten- und Kapitalauszahlungen aus dem Überobligatorium werden nach folgender Tabelle besteuert:

Rechenbeispiel: Leistungen aus dem Überobligatorium

Das Alter bei Rentenbeginn entscheidet über den Prozentsatz (= Ertragsanteil), mit dem die Rente, die auf dem Überobligatorium basiert, zu versteuern ist.

Beispiel: Jährliche Rente aus Überobligatorium: 10‘000 CHF

Renteneintritt Alter 60 Alter 65

Ertragsanteil 22% 18%

Zu versteuern 2‘200 CHF 1‘800 CHF

Steuerfrei 7‘800 CHF 8‘200 CHF

Page 12: Besteuerung der Leistungen aus ... - secupart-vorsorge… · Koordiniertes System der Vorsorge Das Jahressalär ist die Grundlage, auf der die Finanzierung von Obligatorium und Überobligatorium

FECHT & PARTNER Wirtschaftsprüfer, Steuerberater 10

Rechenbeispiel: Leistungen aus Obligatorium und Überobligatorium

Es kommt am Ende also zu einer Mischkalkulation, um das zu versteuernde Einkommen aus der Schweizer Pensionskasse zu berechnen:

Jährliche Rente aus Jährliche Rente aus Obligatorium 20‘000 CHF Überobligatorium: 10‘000 CHF

Gesamtes zu versteuerndes Einkommen: 15‘800 CHF Steuerfrei bleiben: 14´200 CHF

Ein Kapitalbezug aus dem Obligatorium ist wie ein Rentenjahresbetrag steuerpflichtig. Eine aus dem Überobligatorium stammende Kapitalleistung ist ggf. mit dem rechnerisch zu ermittelnden Zinsanteil als Kapitalertrag steuerpflichtig nach Maßgabe der steuerli-chen gesetzlichen Regelungen zu Auszahlungen aus privaten Kapitallebensversicherun-gen.

Besteuerung in der Ansparphase

Die neue Regelung wirkt sich auch auf die Zeit aus, in der die Beiträge in die Pensions-kasse einbezahlt werden:

*Da der Pauschbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen nur 1'900 EUR pro Person beträgt und durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bereits aufge-braucht wird.

Obligatorium Beiträge können steuerlich in Abzug gebracht werden

Überobligatorium Beiträge können nicht in Abzug gebracht werden*

Renteneintritt 2015 Renteneintritt Alter 65

Rente aus Obligatorium 20‘000 CHF Rente aus Überobligatorium 10‘000 CHF

Besteuerungsanteil 70% Ertragsanteil 18%

Zu versteuern 14‘000 CHF Zu versteuern 1‘800 CHF

Steuerfrei 6‘000 CHF Steuerfrei 8‘200 CHF

Page 13: Besteuerung der Leistungen aus ... - secupart-vorsorge… · Koordiniertes System der Vorsorge Das Jahressalär ist die Grundlage, auf der die Finanzierung von Obligatorium und Überobligatorium

FECHT & PARTNER Wirtschaftsprüfer, Steuerberater 11

Sonderfall Überbrückungsrente: Worauf muss man bei einer Vorruhestandsregelung mit einer Überbrückungsrente achten?

Der Arbeitgeber kann bei einer Frühpensionierung an den Arbeitnehmer Zahlungen leisten, um Rentenkürzungen zu kompensieren. Derartige Sonderzahlungen in die Schweizer Pensionskasse des Arbeitnehmers können vom deutschen Finanzamt unter Umständen steuerlich als Vorruhestandslösung begünstigt werden. Ist dies der Fall, pro-fitiert der Arbeitnehmer von einer niedrigeren Besteuerung.

Dies gilt, wenn eine Sonderzahlung vom Arbeitgeber in die Pensionskasse des Arbeit-nehmers geleistet wird, um vorruhestandsbedingte Rentenverluste auszugleichen. Ab-findungen, die zur freien Verfügung an den Arbeitnehmer gezahlt werden, muss dieser zusammen mit seinem Jahressalär versteuern.

Hinweis: Es ist im Einzelfall zu prüfen, welche der beiden oben genannten Möglichkei-ten als steuerlich günstigere Variante in Frage kommt.

Die Direktversicherung für deutsche Grenzgänger

Durch eine Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG haben seit 2007 deutsche Grenz-gänger die Möglichkeit zum Abschluss einer betriebliche Altersvorsorge nach deut-schem Recht (zusätzlich zur AHV und Schweizer Pensionskasse).

Einzahlungen in eine deutsche Direktversicherung können bis zu einem bestimmten Betrag pro Jahr (2016: 2'976 EUR – entspricht 4 % der Höchstbeitragsbemessungsgrenze zur deutschen gesetzlichen Rentenversicherung – 74'400 EUR) steuerlich in Abzug ge-bracht werden; dies reduziert in der Ansparphase das zu versteuernde Jahreseinkom-men und damit die Steuerlast. Die mit der Direktversicherung in Deutschland verbunde-ne Sozialabgabenbegünstigung erhält ein Grenzgänger nicht. In der Realität zeigt sich, dass die Steuervorteile in der Ansparphase durch die gesetzlichen Nachteile bei Steuern und Sozialabgaben in der Rentenphase wieder ausgeglichen werden.

Hinweis: Wenn Sie bereits über eine gute Altersvorsorge durch Ihre Schweizer Pensions-kasse verfügen, sollten Sie genau prüfen, ob eine zusätzliche deutsche Direktversiche-rung für Sie persönlich sinnvoll ist, um privat Kapital für das Alter anzusparen.

Page 14: Besteuerung der Leistungen aus ... - secupart-vorsorge… · Koordiniertes System der Vorsorge Das Jahressalär ist die Grundlage, auf der die Finanzierung von Obligatorium und Überobligatorium

FECHT & PARTNER Wirtschaftsprüfer, Steuerberater 12

Kontakt

Kanzlei Fecht & Partner Wirtschaftsprüfer/ Steuerberater Scheffelstr. 6 79650 Schopfheim Tel. 07622 6878 0 Fax 07622 6878 50 E-Mail: [email protected] www.fecht-partner.de Ihre Ansprechpartnerin: Steuerberaterin Bacherer E-Mail: [email protected] Sie erreichen uns:

Page 15: Besteuerung der Leistungen aus ... - secupart-vorsorge… · Koordiniertes System der Vorsorge Das Jahressalär ist die Grundlage, auf der die Finanzierung von Obligatorium und Überobligatorium

FECHT & PARTNER Wirtschaftsprüfer, Steuerberater 13

NOTIZEN:

__________________________________________________________________________________

__________________________________________________________________________________

__________________________________________________________________________________

__________________________________________________________________________________

__________________________________________________________________________________

__________________________________________________________________________________

__________________________________________________________________________________

__________________________________________________________________________________

__________________________________________________________________________________

__________________________________________________________________________________

__________________________________________________________________________________

__________________________________________________________________________________

__________________________________________________________________________________

__________________________________________________________________________________

__________________________________________________________________________________

__________________________________________________________________________________

__________________________________________________________________________________

__________________________________________________________________________________

__________________________________________________________________________________

__________________________________________________________________________________

__________________________________________________________________________________

__________________________________________________________________________________

________________________________________________________________________________

Page 16: Besteuerung der Leistungen aus ... - secupart-vorsorge… · Koordiniertes System der Vorsorge Das Jahressalär ist die Grundlage, auf der die Finanzierung von Obligatorium und Überobligatorium

FECHT & PARTNER Wirtschaftsprüfer, Steuerberater 2

79650 Schopfheim Tel: 07622 / 68 78 - 0 Fax: 07622 / 68 78 – 50 E-Mail: [email protected] Internet: www.fecht-partner.de