19
Beteiligung von Bürgern in umweltrelevanten Zulassungsverfahren in Deutschland in der Praxis + Positionspapier deutscher NGO`s zur Umsetzung der Aarhus-Konvention

Beteiligung von Bürgern in umweltrelevanten Zulassungsverfahren in Deutschland in der Praxis + Positionspapier deutscher NGO`s zur Umsetzung der Aarhus-Konvention

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Beteiligung von Bürgern in umweltrelevanten Zulassungsverfahren in Deutschland in der Praxis + Positionspapier deutscher NGO`s zur Umsetzung der Aarhus-Konvention

Beteiligung von Bürgern in umweltrelevanten Zulassungsverfahren in Deutschland in der Praxis

+Positionspapier deutscher NGO`s zur Umsetzung der Aarhus-Konvention

Page 2: Beteiligung von Bürgern in umweltrelevanten Zulassungsverfahren in Deutschland in der Praxis + Positionspapier deutscher NGO`s zur Umsetzung der Aarhus-Konvention

Gliederung

1. Übersicht zu den Beteiligungsrechten im Umweltschutz in Deutschland

2. Stichpunkte zur Entwicklung der Rahmenbedingungen der Beteiligung im Umweltschutz seit 1990

3. Inanspruchnahme der Beteiligungsrechte und Aussagen zur Wirksamkeit der Beteiligung

4. Positionspapier deutscher NGO´s zur Umsetzung der Aarhus-Konvention in deutsches Recht

Page 3: Beteiligung von Bürgern in umweltrelevanten Zulassungsverfahren in Deutschland in der Praxis + Positionspapier deutscher NGO`s zur Umsetzung der Aarhus-Konvention

1. Übersicht zu den Beteiligungsrechten im Umweltschutz in Deutschland

- Jedermannbeteiligung in immissionsschutzrechtlichen

Genehmigungsverfahren sowie GV nach dem

Gentechnikgesetz

- Betroffenenbeteiligung in Planfeststellungs- bzw.

Plangenehmigungsverfahren

- Verbändebeteiligung (streng genommen derzeit nur

Naturschutzverbände) nach §§ 59, 60 BNatSchG

Page 4: Beteiligung von Bürgern in umweltrelevanten Zulassungsverfahren in Deutschland in der Praxis + Positionspapier deutscher NGO`s zur Umsetzung der Aarhus-Konvention

Übersicht förmliche Zulassungsverfahren im Umweltrecht in Deutschland

PFV = Planfeststellungsverfahren GV = Genehmigungsverfahren E = Erlaubnis B = Bewilligung

Typ Wofür durchgeführt ? PFV Bau und wesentliche Änderung von Bundesfernstraßen, § 17 FStrG PFV Vorhaben der Bahn AG, insbesondere Schienenwegebau aber auch Änderung einer Betriebsanlage der

Eisenbahn § 18 AEG PFV Bau oder Änderung von Straßenbahngleisen sowie von U-Bahnen, § 28 PbefG PFV Ortsfeste Abfallbeseitigungsanlagen, Errichtung und Betrieb einer Abfalldeponie, sowie wesentliche

Änderung ihres Betriebes § 31 KrW-/AbfG

PFV Bau oder Änderung von Magnetschwebebahnen, MagnetschwebebahnplanungsG PFV Bau von Flughäfen oder eines Landeplatzes, § 8 LuftVG PFV Bau von Telegrafenwegen, § 7 Abs.3 Satz 2 TWG PFV Ausbau oder Bau von Bundeswasserstraßen, § 14 WaStrG PFV Gewässerausbau, Gewässerunterhaltung, Damm- und Deichbauten, wesentliche Änderung derselben § 31 Abs.1 S.1 WHG i.V.m. § 73 VwVfG und Vorschriften der Landesgesetze PFV Aufstellung von Rahmenbetriebsplänen, § 52 II a BbergG PFV Errichtung und Betrieb einer atomrechtlichen Anlage des Bundes zur Sicherstellung und zur

Endlagerung radioaktiver Abfälle sowie wesentliche Änderung derselben § 9 AtG

PFV Flurbereinigungsverfahren § 41 Abs.2 Satz 2 FlurBG GV Genehmigung, Änderungsgenehmigung, Teilgenehmigung und Vorbescheid einer Anlage,

§ 10 BImSchG i.V.m. 9. BImSchG GV Genehmigung, Änderungsgenehmigung, Teilgenehmigung und Vorbescheid einer kerntechnischen

Anlage (Erzeugung, Bearbeitung, Verarbeitung oder Spaltung von Kernbrennstoffen), § 7 AtG

GV Anlagengenehmigungen in Form von Erst,- Teil- und Änderungsgenehmigungen, auch Tätigkeitsgenehmigungen,

Genehmigung für das Freisetzen und Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Organismen, § 8, § 14 GenTG

B Bewilligung zum Einleiten von Stoffen in ein Gewässer (staatliche Lizenz zur Verschmutzung), § 8 und 9 WHG

E Erlaubnis zum Einleiten von Stoffen in ein Gewässer (ebenfalls staatliche Lizenz zur Verschmutzung) § 7 und 7a WHG

Page 5: Beteiligung von Bürgern in umweltrelevanten Zulassungsverfahren in Deutschland in der Praxis + Positionspapier deutscher NGO`s zur Umsetzung der Aarhus-Konvention

Übersicht nichtförmliche Zulassungsverfahren im Umweltrecht in Deutschland PG= Plangenehmigung GV= Genehmigungsverfahren

Typ Wofür durchgeführt PG Bau und wesentliche Änderung von Bundesfernstraßen, § 17 Abs.1 a FStrG PG Vorhaben der Bahn AG, insbesondere Schienenwegebau aber auch Änderung einer

Betriebsanlage der Eisenbahn, § 18 Abs. 2 AEG PG Bau oder Änderung von Straßenbahngleisen sowie von U-Bahnen, § 28 Abs. 1 a PbefG PG Ortsfeste Abfallbeseitigungsanlagen, Errichtung und Betrieb einer Abfalldeponie, sowie

wesentliche Änderung ihres Betriebes, § 31 Abs. 3 KrW-/AbfG PG Bau oder Änderung von Magnetschwebebahnen, MagnetschwebebahnplanungsG PG Bau von Flughäfen oder eines Landeplatzes § 8 LuftVG PG Bau von Telegrafenwegen, § 7 Abs. 3 Satz 2 TWG PG Ausbau oder Bau von Bundeswasserstraßen § 14 Abs. 1 a WaStrG PG Gewässerausbau, Gewässerunterhaltung, Damm- und Deichbauten, wesentliche

Änderung derselben , § 31 Abs. 3 WHG i.V.m. § 73 VwVfG und Vorschriften derLandesgesetze

PG Aufstellung von Rahmenbetriebsplänen, § 52 II a BBergG PG Flurbereinigungsverfahren, § 41 Abs. 4 FlurBG GV Genehmigung, Änderungsgenehmigung einer Anlage, § 16 Abs. 4 bzw. § 19 BImSchG

i.V.m. 9. BImSchV

Page 6: Beteiligung von Bürgern in umweltrelevanten Zulassungsverfahren in Deutschland in der Praxis + Positionspapier deutscher NGO`s zur Umsetzung der Aarhus-Konvention

Beteiligung anerkannter (Naturschutz)verbände in Deutschland gemäß §§ 59/60 BNatSchG i. v. m. Landesnaturschutzgesetzen

Brandenburg = 6 Verbände Berlin = 11 Verbände Mecklenburg-Vorpommern = 6

Verbände Sachsen = 7 Verbände Sachsen-Anhalt = 9 Verbände Thüringen = 8 Verbände Niedersachsen = 13 Verbände

Page 7: Beteiligung von Bürgern in umweltrelevanten Zulassungsverfahren in Deutschland in der Praxis + Positionspapier deutscher NGO`s zur Umsetzung der Aarhus-Konvention

2. Stichpunkte zur Entwicklung der Rahmenbedingungen zu Bürgerbeteiligung im Umweltschutz in Deutschland

1990 Wiedervereinigung Ende 1990 Verkehrswegeplanungs-

beschleunigungsgesetz für die neuen Länder

Ab 1990 immer mehr Deregulierungsbemühungen (Kommissionen, öffentlicher Druck usw.)

1992 und 1993 weitere Gesetze zur Einschränkung der Öffentlichkeitsbeteiligung

Page 8: Beteiligung von Bürgern in umweltrelevanten Zulassungsverfahren in Deutschland in der Praxis + Positionspapier deutscher NGO`s zur Umsetzung der Aarhus-Konvention

2. Stichpunkte zur Entwicklung der Rahmenbedingungen für Bürgerbeteiligung im Umweltschutz in Deutschland

1994 Planungsvereinfachungsgesetz 1996 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und

Änderung der Beteiligung in immissionsschutzrechtlichen GV

Bis heute Fortbestehen dieser unter der CDU/FDP – Regierung auf dem Weg gebrachten Gesetze, keine Änderung durch SPD/Bündnis 90/DIE GRÜNEN

1998 nach Regierungswechsel unterzeichnet auch Deutschland die Aarhus-Konvention

2002 mit dem neuen BNatSchG gibt es nach 30 Jahren Verbandsklage auf Bundesebene in rudimentärer Form

Page 9: Beteiligung von Bürgern in umweltrelevanten Zulassungsverfahren in Deutschland in der Praxis + Positionspapier deutscher NGO`s zur Umsetzung der Aarhus-Konvention

2. Stichpunkte zur Entwicklung der Rahmenbedingungen für Bürgerbeteiligung im Umweltschutz in Deutschland

Seit 1990 zugleich Rückgang des Stellenwertes Umweltschutz in der Öffentlichkeit Indikatoren: weniger Zeitschriften zu diesem Thema, außer ND und TAZ keine Umweltseiten mehr in

Tageszeitungen, Spürbarer Rückgang der Nachfrage nach

Beteiligungsmöglichkeiten in den Verbänden Weniger Teilnehmer zum Thema Bürgerbeteiligung

auf Veranstaltungen Latenter Rückgang bzw. Stagnation der

Mitarbeiterzahl bzw. der Mitgliedsbeiträge in Umweltverbänden

Stagnation der Haushaltsmittel für Umweltschutz in Deutschland

Page 10: Beteiligung von Bürgern in umweltrelevanten Zulassungsverfahren in Deutschland in der Praxis + Positionspapier deutscher NGO`s zur Umsetzung der Aarhus-Konvention

3. Inanspruchnahme der Beteiligungsrechte und Aussagen zur Wirksamkeit der Beteiligung

Zur Wirksamkeit der Beschleunigungsgesetzgebung kaum empirische Forschung in Deutschland

2002 Gutachten des Sachverständigenrates beim Umweltminister (Frau Prof. Dr. Lübbe-Wolf, Uni Bielefeld)

Einige Fallstudien (Frau Prof. Dr. Epiney (2003), ältere UBA-Studien (1998)

Vorgestellte Daten und Zahlen beruhen auf eigenen aktuellen Untersuchungen des UfU aus 2003 und 2004

Page 11: Beteiligung von Bürgern in umweltrelevanten Zulassungsverfahren in Deutschland in der Praxis + Positionspapier deutscher NGO`s zur Umsetzung der Aarhus-Konvention

Ö-Beteiligung in Immissionsschutzrechtlichen GV

in Deutschland (neue Bundesländer 1991-2001Erhebung Unabhängiges Institut für Umweltfragen e.V. www.ufu.de)

 

Verf. ohne Ö-Beteiligung

Verf.mit Ö-beteiligung Verfahren gesamt

Verhältnis von Verf. ohne und mit Öff.bet.in %

  ohne mit

1991 389 115 504 77 23

1992 788 206 994 79 21

1993 917 221 1138 81 19

1994 1313 203 1516 87 13

1995 1641 164 1805 91 9

1996 1574 178 1752 90 10

1997 1276 162 1438 89 11

1998 1161 162 1323 88 12

1999 979 122 1101 89 11

2000 835 148 983 85 15

2001 822 96 918 90 10

gesamt 11.695 1.777 13.472    

Page 12: Beteiligung von Bürgern in umweltrelevanten Zulassungsverfahren in Deutschland in der Praxis + Positionspapier deutscher NGO`s zur Umsetzung der Aarhus-Konvention

Tatsächliche Inanspruchnahme der Ö-Beteiligung im Umweltschutz in Deutschland dargestellt an immissionsschutzrechtlichen GVim Land Brandenburg (siehe www.ufu.de)

Jahr GV ohne Ö-Beteiligung

GV mit Ö-Beteiligung

Davon mit Erörterungs-termin

Einwendung pro Verfahren

GV Gesamt Davon % öffent.ausgelegt

Davon % tatsächl.Ö-beteiligung

1994 395 47 10 442 11 21

1995 425 41 11 466 9 27

1996 440 55 10 495 11 18

1997 358 70 11 23 428 16 16

1998 329 44 10 373 12 23

1999 262 40 2 302 13 5

2000 249 43 5 292 15 12

2001 298 45 3 40 343 13 7

Page 13: Beteiligung von Bürgern in umweltrelevanten Zulassungsverfahren in Deutschland in der Praxis + Positionspapier deutscher NGO`s zur Umsetzung der Aarhus-Konvention

Erkenntnisse aus den Untersuchungen (siehe www.ufu.de)

In den 6 untersuchten Bundesländern werden nur noch etwa 10-15% aller durchgeführten GV öffentlich ausgelegtM-V 1991 = 35 %, 2001 = 5 %Sachsen-Anhalt 1991 = 32 %, 2001 = 12%

Tatsächliche Öffentlichkeitsbeteiligung in immissionsschutzrechtlichen GV ist die absolute AusnahmeM-V 2001 = 2 von 102 GV

Brandenburg 2001 = 3 von 298 GV

Page 14: Beteiligung von Bürgern in umweltrelevanten Zulassungsverfahren in Deutschland in der Praxis + Positionspapier deutscher NGO`s zur Umsetzung der Aarhus-Konvention

4. Positionspapier deutscher NGO´s zur Umsetzung der Aarhus-Konvention in deutsches Recht

Papier initiiert durch das UfU und diskutiert auf Workshop Januar 2004

Verfasst ab Januar 2004, Zuarbeiten von Umweltverbänden, NGO`s

Ganz wichtig: Öffnung des Papiers, jetzt auch NGO´s aus dem Globalisierungsspektrum vertreten

Page 15: Beteiligung von Bürgern in umweltrelevanten Zulassungsverfahren in Deutschland in der Praxis + Positionspapier deutscher NGO`s zur Umsetzung der Aarhus-Konvention

4. Positionspapier deutscher NGO´s zur Umsetzung der Aarhus-Konvention in deutsches Recht

Forderungen an den Gesetzgeber Im Sinne eines bundeseinheitlichen Vollzuges ist das Festhalten an einem

einheitlichen Umweltinformationsgesetz dringend geboten. Die derzeitige Konzeption des Gesetzentwurfes (vom 01.04.04), welche ein Bundesgesetz und 16 Ländergesetze erfordert, wird dem Anliegen der Aarhus-Konvention und der EU-Umweltinformationsrichtlinie nicht gerecht. Sie ist aufwendig, teuer und erschwert die Handhabung des Gesetzes in der Praxis immens.

Der Gesetzgeber wird aufgefordert, den Informationszugang möglichst kostenlos zu gewährleisten, und wo dies nicht zielgerecht erscheint, stärker begrenzende Vorgaben für einfache Anfragen innerhalb des Ermessensspielraumes von 500 Euro zu machen.

Die Nichtregierungsorganisationen fordern für die Umsetzung der EU-Öffentlichkeitsrichtlinie ein entsprechendes Öffentlichkeitsgesetz in Umweltangelegenheiten. Dieses ließe sich am besten mit der Zielstellung der EU-Richtlinie vereinbaren und später leicht in ein Umweltgesetzbuch integrieren. Den Bürgern und den Umweltverbänden würde damit ein leicht zu überschauendes und damit anwendungsfreundliches Rechtsinstrument zur Verfügung gestellt.

Page 16: Beteiligung von Bürgern in umweltrelevanten Zulassungsverfahren in Deutschland in der Praxis + Positionspapier deutscher NGO`s zur Umsetzung der Aarhus-Konvention

• Alle bisher im Naturschutzrecht anerkannten Umweltschutzorganisationen sollten ohne neues Verfahren weiterhin anerkannt bleiben. Die Ad hoc Anerkennung für Umweltgruppen muss gewährleistet werden.

• Der Gesetzgeber sollte sicherstellen, dass sich künftig bei Klagen der Klagegegenstand auf alle Fälle des materiellen Umweltrechts beziehen kann und der Umweltbegriff nach dem Vorbild der Aarhus-Konvention und des EU-Rechts weit gefasst wird.• Die Präklusionsregelungen sowie die Praxis der Fehlerlehre im deutschen Verwaltungsverfahrensrecht sind entsprechend an die Zielstellung der Öffentlichkeitsrichtlinie anzupassen.• Die anerkannten Umweltverbände sind finanziell so zu stellen, dass sie den erweiterten Aufgabenkatalog aus der EU-Richtlinie erfüllen können.Von der Bundesregierung wird erwartet, dass sie sich aktiv und nachdrücklich für die rasche Verabschiedung des Richtlinienentwurfes für den Zugang zu Gerichten (KOM 2003, 624 v. 24.10.2003) einsetzt. • Die Bundesregierung wird darüber hinaus aufgefordert, die Gesetzgebungsverfahren für die 3 Säulen der Aarhus-Konvention im Sinne einer maximalen zivilgesellschaftlichen Beteiligung auszugestalten. Sie leistet damit einen aktiven Beitrag, die bislang kaum bekannte Aarhus-Konvention einer breiteren Öffentlichkeit in Deutschland näher zu bringen.

Page 17: Beteiligung von Bürgern in umweltrelevanten Zulassungsverfahren in Deutschland in der Praxis + Positionspapier deutscher NGO`s zur Umsetzung der Aarhus-Konvention

4. Positionspapier deutscher NGO´s zur Umsetzung der Aarhus-Konvention in deutsches Recht

Wer hat bisher unterzeichnet?- Greenpeace- BUND- Nabu- Humanistische Union- Urgewald- Weed- UfU- Grüne Liga- DNR- weitere

Page 18: Beteiligung von Bürgern in umweltrelevanten Zulassungsverfahren in Deutschland in der Praxis + Positionspapier deutscher NGO`s zur Umsetzung der Aarhus-Konvention

4. Positionspapier deutscher NGO´s zur Umsetzung der Aarhus-Konvention in deutsches Recht

Weiterer Gang der Aktivitäten: - Übergabe an Parlamentarier am 24. Mai - weitere Arbeitstreffen mit BMU - evtl. weitere Infoseminare, evtl.

Kampagne

Page 19: Beteiligung von Bürgern in umweltrelevanten Zulassungsverfahren in Deutschland in der Praxis + Positionspapier deutscher NGO`s zur Umsetzung der Aarhus-Konvention

Motto zum Abschluß

„Alle auf das Recht anderer Menschen bezogenen Handlungen, deren Maxime sich nicht mit der Publizität verträgt, sind unrecht.“I. Kant, Zum ewigen Frieden, Anh. II