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Bewertungsgesetz und Vermögensteuergesetz. Kommentar. 11., völlig neubearbeitete und erweiterte Auflage by R. Rössler; M. Troll; J. Langner Review by: Fritz Neumark FinanzArchiv / Public Finance Analysis, New Series, Bd. 36, H. 3 (1978), pp. 584-585 Published by: Mohr Siebeck GmbH & Co. KG Stable URL: http://www.jstor.org/stable/40911454 . Accessed: 14/06/2014 06:18 Your use of the JSTOR archive indicates your acceptance of the Terms & Conditions of Use, available at . http://www.jstor.org/page/info/about/policies/terms.jsp . JSTOR is a not-for-profit service that helps scholars, researchers, and students discover, use, and build upon a wide range of content in a trusted digital archive. We use information technology and tools to increase productivity and facilitate new forms of scholarship. For more information about JSTOR, please contact [email protected]. . Mohr Siebeck GmbH & Co. KG is collaborating with JSTOR to digitize, preserve and extend access to FinanzArchiv / Public Finance Analysis. http://www.jstor.org This content downloaded from 185.2.32.89 on Sat, 14 Jun 2014 06:18:01 AM All use subject to JSTOR Terms and Conditions

Bewertungsgesetz und Vermögensteuergesetz. Kommentar. 11., völlig neubearbeitete und erweiterte Auflageby R. Rössler; M. Troll; J. Langner

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Bewertungsgesetz und Vermögensteuergesetz. Kommentar. 11., völlig neubearbeitete underweiterte Auflage by R. Rössler; M. Troll; J. LangnerReview by: Fritz NeumarkFinanzArchiv / Public Finance Analysis, New Series, Bd. 36, H. 3 (1978), pp. 584-585Published by: Mohr Siebeck GmbH & Co. KGStable URL: http://www.jstor.org/stable/40911454 .

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584 Besprechungen

„Vermögensanlagegesellschaften'4, nachdem das Vorhaben eines zentralen Fonds auf entschiedenen Widerspruch gestoßen war.

Der 1. Teil,, Vermögenspolitische Grundlagen" (S. 14-50) dient gewissermaßen als Einführung. - Der 2. Teil „Organisation und Funktionsbedingungen eines Sy- stems dezentraler Vermögensbildungsfonds" (S. 51-133) setzt sich in mühseliger Kleinarbeit mit einer Menge von Schwierigkeiten auseinander, die überwunden wer- den müßten, um den in den , »Grundlinien" entwickelten Plan zu verwirklichen. Diese Fleißarbeit mußte einmal geleistet werden; leider hat die Verfasserin sie sich selbst und dem Leser mühsamer als notwendig gemacht; ihren Ergebnissen ist weit- gehend zuzustimmen. - Der 3. Teil „Die Einbettung der Vermögensbeteiligung in das marktwirtschaftliche System" (S. 134-216) erörtert die zu bedenkenden Ziel- konflikte und absehbare, tunlichst zu vermeidende Folgewirkungen; den Abschluß dieses Teils bilden einige Vorschläge zur Verbesserung des Modells der „Grundli- nien" in Einzelheiten. - Der 4. Teil löst sich von diesem Modell und geht auf die Sachproblematik im ganzen ein. Besonders zuzustimmen ist den Ausführungen unter 4.1: Soll eine breitere Beteiligung am Sach-, insbes. am Produktiwermögen erreicht werden, dann muß die Enge des Marktes auf der Angebotsseite aufgebrochen werden; das kann man gar nicht nachdrücklich genug betonen, und dem wird sich der härteste Widerstand entgegenstemmen. (Die Arbeit wurde im Februar 1976 ab- geschlossen; so konnte auf die damals noch ausstehende Neuregelung der Körper- schaftsteuer nur hingewiesen werden.)

Die Wirkungen der Vermögensbildungsabgabe auf die Unternehmen als juri- stische, von den Anteilseignern verschiedene Personen, auf die Entschlüsse des Managements und auf Vermögen und Einkommen der Anteilseigner sollten klarer auseinandergehalten sein. Die Vorstellungen der Verfasserin von den Beziehungen zwischen dem Unternehmen bzw. der Gesellschaft, dem Management und den An- teilseignern sind einigermaßen befremdlich. So sieht sie in den gesetzlichen und freien Reserven „nicht mitspracheberechtigtes Kapital", auf das „keine Einwir- kungsmöglichkeit" und „nur eingeschränkte Kontrollmöglichkeit der Eigner" be- stehe (S. 163); das letztere trifft zu auf die nicht ausgewiesenen „stillen" Reserven; diesbezüglich haben die Vorstände in der Tat schwer kontrollierbare Manipulierungs- möglichkeiten.

Große Mühe macht die Verfasserin sich mit der Frage, ob die Abgabe zur Ver- mögensbildung, wenn sie in eigenen Aktien des Unternehmens entrichtet wird, zu Kapitalverwässerung führt. Diese Frage stellt sich bei jeder Emission neuer Aktien; die Börse löst sie spielend im Kurs des Bezugsrechts. Die abzuliefernden Aktien sind auf die Abgabeschuld zu dem Kurs anzurechnen, bei dem das Bezugsrecht wertlos ist.

Die Erläuterung zu Abbildung 3 (S. 167), die Gerade BA verschiebe sich nach links, d.h. (sie!) sie drehe sich in Punkt A, widerspricht sich selbst und kann nur auf einer Verstümmelung des Textes beruhen; die ganze Überlegung, die durch diese Abbildung erläutert werden soll, will mir fragwürdig erscheinen.

Zum gleichen Sachgegenstand vgl. meine Besprechung von Band 19 dieser Reihe (Werner Bosch: Vermögensstreuung, Heidelberg 1965) in: Finanzarchiv, N.F. Bd. 25, 1966, S. 156-158.

0. v.Nell-Breuning

R.Rössler, M.Troll und J.Langner: Bewertungsgesetz und Vermögensteuer- gesetz. Kommentar. 11., völlig neubearbeitete und erweiterte Auflage. Verlag Vahlen. München 1977. 1965 Seiten.

Der vorliegende Kommentar ist seit langem ein unentbehrliches Hilfswerkzeug für alle geworden, die sich für die Praxis der Bewertung im allgemeinen, die Ver- mögensbesteuerung im besonderen interessieren bzw. sei es als Steuerpflichtige, sei es als Steuerberater interessieren müssen.

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Besprechungen 585

Die Neuauflage, die nur rd. zwei Jahre nach der zehnten Auflage erschienen ist, wurde sachlich dadurch notwendig, daß sowohl im Bewertungs- als auch im Ver- mögensteuerrecht nicht unerhebliche Änderungen eingetreten sind, und überdies hat ja auch die Rechtsprechung nicht stillgestanden. In der Tat berücksichtigen die Verfasser die Gesetzgebung und Rechtsprechung bis zum Frühsommer 1977. Da- gegen scheint mir die Behauptung (S. V), auch ,,das neueste Schrifttum (sei) aus- gewertet" worden, übertrieben zu sein. Überhaupt kommt das Schrifttum im Ver- gleich zur Rechtsprechung sowie den Richtlinien usw. im Rössler-Troll-Langner m.E. etwas zu kurz, was sich u.a. etwa bei der Kommentierung der Wiederbeschaffungs- kosten, des Teilwerts und der Vermögensteuer bemerkbar macht. So heißt es in bezug auf letztere (S. 1833) apodiktisch, ihre Erhebung ließe sich ,,nur (sie!) damit rechtfertigen, daß die aus dem Besitz von Vermögen fließenden Einkünfte gegen- über den als Entgelt für Arbeitsleistung zufließenden Einkünften steuerlich zusätz- lich belastet werden müssen, wenn die Steuerlast gleichmäßig nach der Leistungs- fähigkeit des (sie!) Steuerpflichtigen verteilt werden soll". Diese Ansicht ist schlicht falsch, wie ein Blick auf die neuere finanzwissenschaftliche Vermögensteuerliteratur des In- und Auslands zeigt.

Aber der Kommentar ist ja schließlich von Steuerjuristen - übrigens ausge- zeichneten! - geschrieben worden, und die steuerrechtlichen Darlegungen sind im allgemeinen ebenso gründlich wie zutreffend. Sie sind aber auch für den „Normal- verbraucher" notwendig, denn trotz aller Lippenbekenntnisse der Finanzpolitiker zur Notwendigkeit größerer Einfachheit bzw. Transparenz unseres Steuerwesens ist dieses ja de facto von Jahr zu Jahr immer komplizierter geworden. So benötigen denn die Verfasser beispielsweise für die Kommentierung des § 79 (Rohmiete) 38 Seiten, für die des § 85 (Gebäude wert) über 60 Seiten. Hier werden, wie mir scheint, ebenso wie auf manchen Gebieten des Einkommen- und Körperschaftsteuerrechts, Grenzen rationeller Individualisierung und Spezialisierung der Besteuerung sicht- bar.

Abschließend: Auch in der neuesten Auflage erfüllt der bekannte Kommentar wieder seine Aufgabe in vorzüglicher Weise. Er ist den Interessenten bzw. Interessier- ten sehr zu ermifehlen.

F. Neumark

Giancarlo Pola: Imposte Indirette e Commercio Estero. Aspetti Teorici ed Empirici. CEDAM (Casa Editrice Dott. Antonio Milani). Padua 1974. 276 Seiten.

Die vorliegende Untersuchung ist hervorgegangen aus einer Dissertation an der Universität York unter der Leitung von J. Wiseman. Die erweiterte italienische Fas- sung wurde betreut von Giorgio Stefani (Ferrara) .

Pola geht von der Beobachtung aus, daß das große Gewicht, das die Steuern und Soziallasten in den meisten Staaten haben, in einem Mißverhältnis steht zu der Bedeutung, die diesen Lasten in der Außenwirtschaftstheorie zugemessen wird. Der Verfasser weist darauf hin, daß das verbreitete Lehrbuch von Kindleberger erst in einer der letzten Auflagen ein Kapitel über internationale Besteuerung aufgenom- men hat.

Der Verfasser geht bei seiner Untersuchung vom Begriff der direkten bzw. in- direkten Steuern aus, wobei er nur bei den indirekten Steuern die Überwälzbarkeit auf die Preise annimmt.

Das Buch ist in drei Teile eingeteilt: Im ersten Teil wird die allokative Effizienz der indirekten Steuern untersucht unter theoretischen und unter operationalen Aspekten. Der zweite Teil ist den Wirkungen der „allgemeinen indirekten Steuern" auf das makroökonomische Gleichgewicht und auf das außenwirtschaftliche Gleich- gewicht gewidmet. Innerhalb des zweiten Teils untersucht Pola im 4. Kapitel die Hypothese, daß eine Mehrwertsteuer als Ersatz für Steuern auf die Gewinne oder als

38 Finanzarchiv N. F. 36 Heft 3

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