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Bibliothekbericht von 1915. XVII m) Amerika 109; n) übrige Länder 35. Im ganzen tauscht demnach unsere Gesellschaft gegenwärtig mit 527 andern Gesellschaften ihre Druckschriften aus (1914: 524). Neu hinzugekommen sind: 1. Memoirs of the College of Science, Kyoto (Japan); 2. Mitteilungen aus der medizin. Fakultät der K. Universität Kyushu, Fukuota (Japan); 3. Proceedings of the National Academy of Sciences, Washington-Baltimore. Eingegangen sind keine Tauschverbindungen. Zum Tauschverkehr ist zu bemerken, dass aus einzelnen der mit uns tauschenden kriegführenden Ländern teils gar keine (Belgien), teils nur ver- einzelte (Russland, Ungarn) Periodica eingetroffen sind; im Grossen und Ganzen kann aber gesagt werden, dass der Einfluss der Kriegswirren die Veröffentlichung und den Austausch der wissenschaftlichen Periodica nicht in dem Masse beeinträchtigt hat, wie vielleicht da und dort nach Kriegsausbruch befürchtet worden ist. Zahl der angeschafften Periodica: a) Akademien, Allgemeines 30; b) Astronomie, Meteorologie 3; c) Botanik 14; d) Geographie, Ethnographie 8; e) Geologie, Petrographie, Mineralogie, Palaeontologie 17; f) Mathematik 13; g) Physik, Chemie 12; h) Zoologie 14. Zusammen 111 (wie 1914). An Geschenken sind eingegangen: 11 Zeitschriften-Bände, 77 Einzel- werke, 23 Broschüren und 12 Karten, zusammen 123 Stück. Die im Herbst vorgenommene Revision ergab ein günstiges Resultat, indem keine Abgänge zu konstatieren waren. Von den „Gemeinsamen Zuwachsverzeichnissen der Bibliotheken in Zürich' sind im Berichtsjahre erschienen: Jahrgang XVIII, (1914), Heft 4, XIX (1915), Heft 1 und 2. Die Mappenzirkulation gibt zu keinen Bemerkungen Anlass. Durch ein jeder Mappe beigelegtes Zirkular wurden die Partizipanten des Lesezirkels angelegentlichst eingeladen, für genaue Einhaltung der Lesefrist von einer Woche und für regelmässige Weitersendung der Mappen im Interesse der Gesamtheit besorgt zu sein, was zur Folge hatte, dass der Verkehr sich ohne nennenswerte Störungen abwickelte; letzteres war auch der Fall mit der Museums-Lesegesellschaft. Da die Bibliothek der Naturforschenden Gesellschaft gemäss Schenkungsvertrag auf den 1. Januar 1916 an die zürcherische Zentral- bibliothek übergeht, wird diese Berichterstattung in Zukunft in Wegfall kommen, gleicherweise die Mappenzirkulation, und es erübrigt dem gegen- wärtigen Bibliothekar nur noch, indem er von einer ihm lieb gewordenen Be- tätigung Abschied nimmt; einen letzten Rückblick auf die ihm anvertraut ge- wesene Bibliothek zu werfen. Er kann sich hierin kurz fassen, hat doch sein Vorgänger im Amte eines Redaktors der Druckschriften unserer Gesellschaft, Professor Dr. F. Rudio, in der im Jahre 1896 herausgegebenen Festschrift der Naturforschenden Gesellschaft in Zürich die Geschichte unserer Bibliothek in meisterhafter Weise geschildert. Elf Bibliothekare haben während der 169 Jahre Bestehens der Bibliothek letzterer vorgestanden Johann Jakob Köchlin, Christoph Salomon Schinz, Hans Heinrich Schinz, Johann Jakob Horner, Leonhard Usteri, Johann Friedrich Graberg, Hans Conrad Heidegger, Carl Ott, Johann Heinrich Waser, Hans Schinz, Heinrich Lavater, Vierteljahrsschrift d. Naturf. Ges. Zürich. Jahrg. 61. 1916. lt

Bibliothekbericht von 1915. XVII - ngzh.ch · ... Amerika 109; n) ... wir erinnern nur an die Bibliothek der eidg. technischen Hoch-schule, ... Mitglieder und ein Merkbuch über Rechte

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Bibliothekbericht von 1915. XVII

m) Amerika 109; n) übrige Länder 35. Im ganzen tauscht demnach unsere Gesellschaft gegenwärtig mit 527 andern Gesellschaften ihre Druckschriften aus (1914: 524).

Neu hinzugekommen sind: 1. Memoirs of the College of Science, Kyoto (Japan); 2. Mitteilungen aus der medizin. Fakultät der K. Universität Kyushu, Fukuota (Japan); 3. Proceedings of the National Academy of Sciences, Washington-Baltimore.

Eingegangen sind keine Tauschverbindungen. Zum Tauschverkehr ist zu bemerken, dass aus einzelnen der mit uns

tauschenden kriegführenden Ländern teils gar keine (Belgien), teils nur ver-einzelte (Russland, Ungarn) Periodica eingetroffen sind; im Grossen und Ganzen kann aber gesagt werden, dass der Einfluss der Kriegswirren die Veröffentlichung und den Austausch der wissenschaftlichen Periodica nicht in dem Masse beeinträchtigt hat, wie vielleicht da und dort nach Kriegsausbruch befürchtet worden ist.

Zahl der angeschafften Periodica: a) Akademien, Allgemeines 30; b) Astronomie, Meteorologie 3; c) Botanik 14; d) Geographie, Ethnographie 8; e) Geologie, Petrographie, Mineralogie, Palaeontologie 17; f) Mathematik 13; g) Physik, Chemie 12; h) Zoologie 14. Zusammen 111 (wie 1914).

An Geschenken sind eingegangen: 11 Zeitschriften-Bände, 77 Einzel-werke, 23 Broschüren und 12 Karten, zusammen 123 Stück.

Die im Herbst vorgenommene Revision ergab ein günstiges Resultat, indem keine Abgänge zu konstatieren waren.

Von den „Gemeinsamen Zuwachsverzeichnissen der Bibliotheken in Zürich' sind im Berichtsjahre erschienen: Jahrgang XVIII, (1914), Heft 4, XIX (1915), Heft 1 und 2.

Die Mappenzirkulation gibt zu keinen Bemerkungen Anlass. Durch ein jeder Mappe beigelegtes Zirkular wurden die Partizipanten des Lesezirkels angelegentlichst eingeladen, für genaue Einhaltung der Lesefrist von einer Woche und für regelmässige Weitersendung der Mappen im Interesse der Gesamtheit besorgt zu sein, was zur Folge hatte, dass der Verkehr sich ohne nennenswerte Störungen abwickelte; letzteres war auch der Fall mit der Museums-Lesegesellschaft.

Da die Bibliothek der Naturforschenden Gesellschaft gemäss Schenkungsvertrag auf den 1. Januar 1916 an die zürcherische Zentral-bibliothek übergeht, wird diese Berichterstattung in Zukunft in Wegfall kommen, gleicherweise die Mappenzirkulation, und es erübrigt dem gegen-wärtigen Bibliothekar nur noch, indem er von einer ihm lieb gewordenen Be-tätigung Abschied nimmt; einen letzten Rückblick auf die ihm anvertraut ge-wesene Bibliothek zu werfen. Er kann sich hierin kurz fassen, hat doch sein Vorgänger im Amte eines Redaktors der Druckschriften unserer Gesellschaft, Professor Dr. F. Rudio, in der im Jahre 1896 herausgegebenen Festschrift der Naturforschenden Gesellschaft in Zürich die Geschichte unserer Bibliothek in meisterhafter Weise geschildert. Elf Bibliothekare haben während der 169 Jahre Bestehens der Bibliothek letzterer vorgestanden

Johann Jakob Köchlin, Christoph Salomon Schinz, Hans Heinrich Schinz, Johann Jakob Horner, Leonhard Usteri, Johann Friedrich Graberg, Hans Conrad Heidegger, Carl Ott, Johann Heinrich Waser, Hans Schinz, Heinrich Lavater,

Vierteljahrsschrift d. Naturf. Ges. Zürich. Jahrg. 61. 1916. lt

XVIII Hans Schinz.

und zwar haben hievon drei, Christoph Salonion Schinz, Johann Jakob Homer und Hans Schinz zusammen nicht weniger als 112 Jahre lang die Bibliothek verwaltet! Ihre Aufgabe war eine doppelte: sie hatten für die Mehrung des Bücherbestandes durch Ankauf und die Erweiterung des Tauschverkehrs besorgt zu sein. Je länger je mehr ist der Tauschverkehr zur Hauptaufgabe geworden. Trat der gegenwärtige Berichterstatter bei seinem Amtsantritt einen Tauschverkehr mit 258 Gesellschaften an, so kann er nun mit Abschluss seiner Amtstätigkeit der Zentralbibliothek einen solchen mit 527 Gesellschaften übergeben. Selbstredend hat die rasch anwachsende Zahl der Tauschobjekte ein ebenso rasches Anwachsen der Unkosten, d. h. der Ausgaben für Bücher-einbände im Gefolge gehabt und dies, in Verbindung mit der Notwendigkeit, bestimmte Periodica und kostspielige Lieferungswerke kaufweise erwerben und fortführen zu müssen, hat es mit sich gebracht., dass die Mittel zur An-schaffung neuer Werke von Jahr zu Jahr beschränkter geworden sind, .so dass sich schliesslich der Bibliothekar gezwungen gesehen hat, von solchen voll-ständig abzusehen und seine Tatigkeit so gut wie ausschliesslich auf den Ausbau des Tauschverkehrs zu beschränken. Es ist dies ja gewiss bedauerlich gewesen, aber es darf doch auch darauf hingewiesen werden, dass inzwischen andere zürcherische oder in Zürich stehende Bibliotheken wirksam in die Lücke getreten sind, wir erinnern nur an die Bibliothek der eidg. technischen Hoch-schule, an die Bibliothek des Kunstgewerbemuseums, die Bibliothek des Lese-museums, die Universitäts- oder Kantonsbibliothek und eine Reihe weiterer kleinerer Bibliotheken, über deren Bestand wie Geschichte die von Rektor Professor Dr. Willi. von Wyss verfasste Festgabe auf den 1. Ferienkurs für schweizerische Mittelschullehrer, Zürich 1911 (Zürichs Bibliotheken), trefflichen Aufschluss erteilt. Der Tauschverkehr unserer Gesellschaft hat aber ander-seits unserm Staatshaushalt im Laufe der Jahre bedeutende Mittel erspart, ja wir dürfen ruhig behaupten, dass an einer Reihe kantonaler Universitäts-institute eine erspriessliche wissenschaftliche Arbeit schlechterdings unmöglich gewesen wäre, wenn nicht die Naturforschende Gesellschaft diesen das hie-für unbedingt notwendige Rüstzeug in Gestalt der wissenschaftlichen Periodica in liberalster Weise zur Verfügung gestellt hätte. Dass unser Tauschverkehr diese Ausdehnung gewinnen konnte, das ist zu einem guten Teil das Verdienst der Vierteljahrsschrift und der abtretende Bibliothekar möchte es daher auch nicht unterlassen, den ihm vorangegangenen Redaktoren unserer Druckschriften den verdienten Dank der Bibliothek abzustatten, vorab Prof. Dr. F. Rudio, der es verstanden hat, die Vierteljahrsschrift durch Ausstattung und Inhalt so zu fördern, dass sie in der Folge ein von allen wissenschaftlichen Gesellschaften des In- und Auslandes gesuchter und gewünschter Tauschgegenstandgeworden ist.

Diesen seinen Dank dehnt der Bibliothekar auch auf . den getreuen Ge- sellschaftsabwart, 1-1. Koch, der auf 33 Dienstjahre zurückblickt, und auf seine ,,Bibliothekariats-Hilfe", Herrn A. Kern, Bibliothekar am zürcherischen Kunst-gewerbemuseum, aus; beide haben ihn durch die vielen Jahre hindurch ver-ständnisvoll und getreulich unterstützt.

Dankend gedenke ich auch zum Schlusse der Gastfreundschaft und mannig-fachen Hilfe, die unserer Bibliothek seitens der nun auch in der Zentral-bibliothek aufgegangenen zürch. Stadtbibliothek stets zu Teil geworden ist. 75 Jahre lang haben wir mit dieser unter einem Dache gewohnt und nie ist dieses Zusammenhausen getrübt worden, trotzdem wir ja nur zu Gaste waren und trotzdem beiden Bewohnern das Kleid längst zu eng geworden war! Auch

Vertrag mit dem Stadtrat von Zürich. XIX

hier nehme ich das Verdienst nicht für mich in Anspruch, sondern anerkenne unumwunden dieses dem Bibliothekariate der Stadtbibliothek zu.

Im Januar 1916. Hans Schinz.

Der Stadtrat von Zürich und

die Naturforschende Gesellschaft in Zürich haben gegenseitig folgenden Vertrag geschlossen:

§ 1.

Die Naturforschende Gesellschaft hat laut Schenkungsvertrag vom 31. Mai 1915 ihre gesamte Bibliothek an die- von Kanton und Stadt Zürich neu errich-tete Stiftung „Zentralbibliothek' unentgeltlich abgetreten mit der Bedingung, dass der Bestand des von der Naturforschenden Gesellschaft herrührenden Teiles der Zentralbibliothek samt Zuwachs aus den von der Gesellschaft abge-lieferten und von der Zentralbibliothek anzulegenden Inventaren jederzeit erkennbar und nachweisbar sei und im Falle der Aufhebung der Stiftung un- belastet ins Eigentum der Gesellschaft zurückfallen soll. Die Naturforschende Gesellschaft wird jedoch den bisherigen naturwissenschaftlich-literarischen Tauschverkehr mit über 500 wissenschaftlichen Gesellschaften des In und Auslandes weiterhin auf eigene Rechnung fortsetzen und die gesamten Eingänge an die Zentralbibliothek unentgeltlich überweisen, auf welchem Wege dieser Stiftung jährlich wertvolle vielseitige Anschaffungen zukommen werden.

§ 2.

Die wesentlichen Publikationen der Naturforschenden Gesellschaft, mit welchen dieser wertvolle Tauschverkehr aufrecht erhalten werden kann, erfordern die jährliche Aufwendung sehr erheblicher finanzieller Mittel, für deren Beschaffung die Naturforschende Gesellschaft auch weiterhin auf die Unterstützung des Staates und der Stadt angewiesen ist.

§ 3.

Der Stadtrat von Zürich leistet au die Kosten dieser dem Tauschverkehr gewidmeten wissenschaftlichen Publikationen der Naturforschenden Gesellschaft einen jährlichen Beitrag von Fr. 1200. — (zwölfhundert Franken), welcher jeweilen im letzten Vierteljahr ausgerichtet wird.

§ 4.

Sollte sieh die Naturforschende Gesellschaft, solange die Zentralbibliothek besteht, auflösen, so tritt sie ihr Kapitalvermögen der Zentralbibliothek ab. Sollte die Zentralbibliothek bei der Auflösung der Gesellschaft nicht mehr bestehen, so fällt das Kapitalvermögen der Gesellschaft sowie ihr Bücher-bestand der Stadt Zürich zu Eigentum zu. In beiden Fällen soll das Kapital-vermögen unvermindert erhalten bleiben und seine Zinsen ausschliesslich für Anschaffung naturwissenschaftlicher Werke und Schriften verwendet werden. Im zweiten Falle sorgt die Stadt überdies für die sachgemässe Aufstellung und Benutzbarkeit der Bibliothek.

XX E. Rübel.

§ 5. Der vorstehende Vertrag ersetzt den Vertrag zwischen der Stadt Zürich

und der Naturforschenden Gesellschaft vom 27. November 1849 und tritt nach erfolgter Genehmigung durch den Stadtrat Zürich und die Generalversammlung der Naturforschenden Gesellschaft in Kraft.

Zürich, den 8. April 1916.

Der Vorstand des Finanzwesens: Der Präsident Naegeli. der Naturforschenden Gesellschaft:

M. Rikli. Genehmigt, Zürich, den 12. April 1916.

Im Namen des Stadtrates; der Stadtpräsident: der Substitut des Stadtschreibers:

R. Billeter. Dr. Bertschinger.

Genehmigt von der Hauptversammlung der Naturforschenden Gesellschaft in Zürich.

Zürich, den 8. Mai 1916. Der Präsident: M. Rikli. Der Sekretär: Dr. E. Rübel.

Statuten der

Naturforschenden Gesellschaft in

Zürich.

Zweck und Tätigkeit der Gesellschaft.

§ 1. Die Nafurforschende Gesellschaft in Zürich ist im Sinne des Art. 60

und ff. des Z. G. B. ein Verein zur Förderung der Naturwissenschaften und zur Verbreitung der Naturerkenntnis. Diese Zwecke sucht sie insbesondere zu erreichen :

1. Durch Vorträge und Mitteilungen aus dem Gebiete der Natur-wissenschaften und durch Exkursionen ;

2. durch Herausgabe periodischer Publikationen naturwissenschaft-lichen Inhaltes ;

3. durch Unterstützung naturwissenschaftlicher Forschungen. Als Mitglieder der Gesellschaft können Freunde der Naturwissen-

schaften aufgenommen werden, die zur Erreichung des genannten Zweckes beitragen wollen.

Organisation der Gesellschaft,

§ 2. Die Organe der Gesellschaft sind :

a) die Hauptversammlung (vergl. § 3), b) der Vorstand (vergl. § 5), c) die Rechnungsrevisoren (vergl. § 10).

Statuten der Naturforschenden Gesellschaft in Zürich. XXI

Die Hauptversammlung der Gesellschaft.

3. Die Hauptversammlung findet alljährlich im Anfang des Sommer-

semesters, spätestens im Mai statt. In derselben legt der Quästor die Rechnung und das Budget vor, die Rechnungsrevisoren teilen das Resultat ihrer Prüfung mit und stellen bezüglichen Antrag. Der Sekretär berichtet über die wissenschaftliche Tätigkeit und den Be-stand der Gesellschaft, der Redaktor über seine Tätigkeit. In derselben Sitzung werden die nötigen Wahlen und allfällige Statutenänderungen vorgenommen

Nötigenfalls kann eine ausserordentliche Hauptversammlung durch den Vorstand einberufen werden.

Sitzungen der Gesellschaft. § 4.

Die Gesellschaft versammelt sich in der Regel im Winter alle 14 Tage, im Sommer ein- bis dreimal. In diesen Sitzungen werden über Gegenstände aus dem Gesamtgebiete der Naturwissenschaften Vorträge gehalten oder kleinere Mitteilungen gemacht, allfällig unter Erläuterung durch Vorweisungen oder Experimente.

Das Protokoll der vorhergehenden Sitzung ist zu genehmigen. Für den Sommer sind ein bis zwei Exkursionen oder Besichtigungen

vorzusehen. Der Vorstand.

§ 5. Der Vorstand besteht aus Präsidenten, Vizepräsidenten,

Quästor, Sekretär, Redaktor, dem Vertreter in der Kom-mission der Zentralbibliothek und zwei bis drei Beisitzern. Er versammelt sich nach Bedürfnis auf Einladung des Präsidenten oder auf Wunsch zweier Mitglieder.

Zur Vertretung der Gesellschaft, sowie zur verbindlichen Unter-schrift sind der Präsident oder sein Stellvertreter zusammen mit einem anderen Vorstandsmitgliede ermächtigt.

Die einzelnen Funktionäre handeln im übrigen nach den Weisungen des Vorstandes; sie können die laufenden Korrespondenzen ihres Amtes selber unterzeichnen.

Der Vorstand ist ermächtigt, nach Bedürfnis einen Abwart oder andere Hülfskräfte anzustellen.

6. Der Präsident leitet sowohl die Versammlungen der Gesellschaft

als auch diejenigen des Vorstandes und veranstaltet die Exkursionen. Er hat dafür zu sorgen, dass in den Sitzungen Vorträge gehalten oder Vorweisungen gemacht werden.

Der Quästor besorgt die Finanzen der Gesellschaft. Die Jahres-rechnung ist auf Ende Dezember abzuschliessen und mit dem Budget spätestens vier Wochen vor der Hauptversammlung dem Vorstand zur Genehmigung vorzulegen. Die Jahresrechnung geht alsdann an die Rechnungsrevisoren.

XXII Statuten der Naturforschenden Gesellschaft in Zürich.

Der Quästor hat ein Inventar über das gesamte Gesellschafts-vermögen zu führen.

Der Sekretär führt in den Versammlungen der Gesellschaft und des Vorstandes das Protokoll; er hält ein genaues Verzeichnis der Mitglieder und ein Merkbuch über Rechte und Pflichten der Gesell-schaft, Protokollbeschlüsse usw. und besorgt die Korrespondenz ; er erstattet in der Hauptversammlung Bericht über Bestand und Täfigkeit der Gesellschaft.

Der Redaktor besorgt die Herausgabe der von der Gesellschaft beschlossenen Veröffentlichungen, insbesondere der „Vierteljahrsschrift" und des „Neujahrsblattes", undberichtet darüber in der Hauptversammlung.

Der Vertreter in der Kommission der Zentralbibliothek vertritt die Interessen der Gesellschaft in der Zentralbibliothek gemäss § 12 der Statuten der Stiftung, im Sinne des Schenkungsvertrages vom 31. Mai 1915 und im Hinblick auf die Anschaffungen der Bibliothek auf naturwissenschaftlichem Gebiete.

Mitgliedschaft.

§ 7.

Die Gesellschaft besteht aus : Ehrenmitgliedern, Korrespondierenden Mitgliedern, Ordenflichen Mitgliedern, Freien ausländischen Mitgliedern.

§ 8.

Ordentliche Mitglieder. Wer in die Gesellschaft aufgenommen zu werden wünscht, wird auf sein Gesuch von einem Mitglied münd-lich oder schriftlich beim Präsidenten oder Sekretär angemeldet. Die Anmeldung wird auf der Einladung zur nächsten Sitzung bekannt gegeben. Gehen bis dahin beim Vorstande keine Einsprachen ein, so wird der Bewerber in der nächsten Sitzung als Mitglied erklärt. über Einsprachen entscheidet der Vorstand nach Prüfung der Gründe. Gegen dessen Entscheid kann von seifen der Mitglieder an die Gesellschaft rekurriert werden.

Jedes neu aufgenommene Mitglied erhält eine vom Präsidenten und vom Sekretär unterzeichnete Mitgliedkarte

Ordentliche Mitglieder bezahlen einen Jahresbeitrag von 20 Fr.; sie erhalten die „Vierteljahrsschrift" und das „Neujahrsblatt" unentgeltlich.

Die ausserhalb der Stadt Zürich wohnenden ordentlichen Mitglieder bezahlen auf Wunsch einen Jahresbeitrag von nur 7 Fr., in welchem Falle sie keinen Anspruch auf unentgeltlichen Bezug der „Vierteljahrs schrift" haben, jedoch das „Neujahrsblatt" unentgeltlich erhalten.

Beim Eintritt in die Gesellschaft ist die den kommenden Quartalen entsprechende Quote des Jahresbeitrages zu bezahlen. Wer die statuten-gemässen Beiträge nicht bezahlt, hört auf, Mitglied der Gesellschaft zu sein.

Statuten der Naturforschenden Gesellschaft in Zürich. XXIII

§ 9. Ehrenmitglieder werden auf Antrag des Vorstandes in der

Hauptversammlung der Gesellschaft durch offene Abstimmung mit Zwei-drittel-Mehrheit gewählt. Jedes Mitglied hat das Recht, dem Präsidenten zuhanden des Vorstandes bezügliche Vorschläge zu machen.

Korrespondierende Mitglieder werden auf Vorschlag eines oder mehrerer Mitglieder und auf den Antrag des Vorstandes mit Zweidrittel-Mehrheit in offener Abstimmung gewählt; die Wahl kann in jeder Sitzung vorgenommen werden.

Freie ausländische Mitglieder. Der Vorstand ist ermächtigt, Mitgliedern, die zufolge Wegzuges aus der Schweiz ihren Abschied als ordentliche Mitglieder der Gesellschaff nehmen, die Eigenschaft eines „Freien ausländischen Mitgliedes" auf die Dauer von zehn Jahren und erneuerbar anzubieten. Solche Mitglieder kann der Vorstand von sich aus jederzeit wieder als ordentliche Mitglieder aufnehmen. Die freien ausländischen Mitglieder haben weder Rechte noch Pflichten.

Die Veröffentlichungen der Gesellschaft gehen den Ehren- und korrespondierenden Mitgliedern unentgeltlich zu. Die freien aus-ländischen Mitglieder erhalten keine Veröffentlichungen.

Wahlen.

§ 10. Der Vorstand wird von der Hauptversammlung in geheimer

Abstimmung und mit absolutem Mehr gewählt. Der Präsident, der Vizepräsident und die Beisitzer werden auf zwei Jahre, der Quästor, der Sekretär, der Redaktor und der Vertreter in der Kommission der Zentralbibliothek auf sechs Jahre gewählt; nur der Präsident ist un-mittelbar nach Ablauf seiner Amtsdauer für dasselbe Amt nicht wieder wählbar.

Die beiden Delegierten an die Jahresversammlung der Schweizerischen Naturforschenden Gesellschaft (siehe § 15). werden von der Hauptversammlung in offener Abstimmung jedes Jahr gewählt.

Die beiden Rechnungsrevisoren werden von der Haupt-versammlung in offener Abstimmung auf zwei Jahre gewählt.

Vermögen der Gesellschaft. § 11.

Das Vermögen der Gesellschaft besteht aus : a) dein Stammkapital von 70,000 Fr., das nicht angegriffen

werden darf, b) den verfügbaren Mitteln, c) dem beweglichen und unbeweglichen Besitz an Naturdenkmälern

(erratische Blöcke), an Druckschriften usw. Die Kapitalien sind in sichern Wertschriften zinstragend anzulegen

und in offenem Depot bei der Zürcher Kanfonalbank aufzubewahren. 12.

Die Rechnungsrevisoren haben die Jahresrechnung und die gesamte Vermögensverwaltung der Gesellschaft zu prüfen und hierüber dem Vorstand zuhanden der Hauptversammlung schriftlich Bericht zu erstatten.

XXIV Statuten der Naturforschenden Gesellschaft in Zürich.

Die Bibliothek.

§ 13. Die Bibliothek ist der Zentralbibliothek durch Vertrag vom 31. Mai 1915

schenkungsweise abgetreten worden. Im Falle der Aufhebung der Stiftung „Zentralbibliothek" fallen die sämtlichen, von der Naturforschenden Gesellschaft in Zürich eingeworfenen Bestände samt Zuwachs unbelastet ins Eigentum der Naturforschenden Gesellschaft in Zürich zurück. Laut Schenkungsvertrag ist den Mitgliedern der Naturforschenden Gesellschaft in Zürich die Benützung der gesamten Zentralbibliothek möglichst zu erleiehtern.

Das Archiv.

§ 14. Das Archiv befindet sich im Gebäude der Zentralbibliothek, die

der Gesellschaft gemäss Schenkungsvertrag ein Lokal zur Verfügung stellt. Das Archiv steht unter der Aufsicht. des Vorstandes.

Schweizerische Naturforschende Gesellschaft.

§ 15.

Die Naturforschende Gesellschaft in Zürich ist eine Tochtergesell-schaft der Schweizerischen Naturforschenden Gesellschaft (S. N. G.); sie anerkennt deren Statuten als für sich verbindlich.

Dem Zentralvorstand der S. N. G. ist ein Jahresbericht der N. G. Z. einzusenden und jeweilen der Wechsel in der Präsidentschaft anzuzeigen. Änderungen der . Statuten sind dem Zentralvorstand der S.N. 0. durch übersenden von zwei Exemplaren zur Kenntnis zu bringen.

Mindestens einen Monat vor der Jahresversammlung der S. N. G. sind dem Jahresvorstand die Namen der beiden Delegierten und die Vorschläge für neu aufzunehmende Mitglieder mitzuteilen.

Schlussbestimmungen.

§ 16. Die Revision der Statuten kann nur durch die Hauptversammlung

geschehen. Abänderungsanträge sind mindestens einen Monat vorher dem Präsidenten zuhanden des Vorstandes schriftlich einzureichen.

Laut Vertrag mit der Stadt Zürich vom 8. April 1916 geht im Falle der Auflösung der Gesellschaft das Vermögen in das Eigentum der Zentralbibliothek über. Sollte diese dannzumal nicht mehr bestehen, so tritt die Stadt an deren Stelle.

Mit Annahme gegenwärtiger Statuten sind alle früheren erloschen.

Angenommen in der Hauptversammlung am 8. Mai 1916 im Waldhaus Dolder, Zürich 7.

Der Präsident: Prof. Dr. M. Rikli.

Der Sekretär: Dr. E. Rübel.