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Neue Alternativen für Hausärzte 1 • 2016 Bild: © csp_JohanH - www.fotosearchde Verordnung häuslicher Krankenpflege Seite IV Hausärztliche Eigenpraxis Seiten 6 und 7 Ärztlicher Nachwuchs Seiten 4 und 5

Bild: © csp JohanH -  · Echt und wvertrauens ü rdig – E -M al Akt o neKV S chs 9 Behandlung vo nA sy lb ew r– H izu ag der KVH aktuell 9 Jahresinhaltsverz eich ns d r KVS-M

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Neue Alternativen für Hausärzte

1 • 2016

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Verordnung häuslicher KrankenpflegeSeite IV

Hausärztliche EigenpraxisSeiten 6 und 7

Ärztlicher NachwuchsSeiten 4 und 5

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Inhalt

Hausärztliche Eigenpraxis in Reichenbach/Vogtland geplant 6

Wir suchen Sie 7

12. Sommernachtsball der niedergelassenen Ärzteund ihrer Gäste im Hotel „The Westin Bellevue Dresden“ 8

Echt und vertrauenswürdig – E-Mail-Aktionen der KV Sachsen 9

Behandlung von Asylbewerbern – Hinweis zur Beilageder KVH aktuell 9

Jahresinhaltsverzeichnis der KVS-Mitteilungen 2015 9

In eigener Sache

Auch für 2016 gesichert: Praxen für Asylbewerber in Sachsen 10

Es bedarf intelligenter Steuerungsinstrumente – vor allem in derärztlichen Notfallversorgung 10

Nachdruck aus dem Ärzteblatt Thüringen:Rettungsdienst und organisierter vertragsärztlicher Notdienst –Wer ist wann zuständig und welche Weisungsbefugnisse gibt es? 11

Meinung

Evaluation der Sozialpsychiatrie-Vereinbarung –Regionalbericht der KVS 10

Qualitätssicherung

Abrechnung und Vergütung OsteoporosePLUS über dieKV Sachsen 14

Vertragswesen

Keine Fehlverteilung sondern Arztmangel: ZusätzlicheInvestitionen erforderlich 14

Feldmann: „Wir brauchen eine echte Versorgungssitzplanung“ 15

Nachrichten

KV Sachsen – präsent für ärztlichen Nachwuchs 4

KV Sachsen fördert weitere 20 Studienplätze an der Universität Pécs 5

Informationsveranstaltung für Ärzte in Weiterbildung 5

Berufs- undGesundheitspolitik

Editorial Neue Alternativen für Hausärzte 3

KVS-Mitteilungen Heft 1/2016

Zur Lektüre empfohlen Briefe 20

Bilder der Seele 20

Heiliger Krieg 20

Buchvorstellung Angewandte Pharmakotherapie 19

Verschiedenes Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen wird im Jahr 2016fortgesetzt 19

Impressum 16

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KVS-Mitteilungen Heft 1/2016

Inhalt

Beilagen: 12. Mitteldeutsche Fortbildungstage

Mammo-Report

KVH aktuell 4/2015

Vorab-Identifizierung für elektronischen Heilberufsausweis

Richtgrößen 2016 im Bereich der KV Sachsen

Wirkstoffempfehlungen für die Bevorratung von Apothekenim Rahmen der Notdienstbereitschaft

26. Sächsische Balint-Tagung Dresden

Anzeigenbeilage: Frühjahrssymposium Hämostaseologie

Informationen In der Heftmitte zum Herausnehmen

Sicherstellung

Fortbildungsangebote der KV SachsenFebruar und März 2016 I

Ultraschall-Doppler-Kurse nach DEGUM und KBV-Richtlinien,mit DEGUM-Zertifikat und Fortbildungspunkten (FB) derÄrztekammer Sachsen-Anhalts IV

Fortbildung

Praxisnetz „Leipziger Gesundheitsnetz e. V.“ erhält Förderung VI

Auschreibung und Abgabe von Vertragsarztsitzen VII

Änderungen zur Liste der D-Ärzte in Sachsen (Stand Januar 2016) VIII

Personalia In Trauer um unsere Kollegen VI

Verordnung häuslicher Krankenpflege IV

Verordnungseinschränkung von Gichtmitteln gemäß Arzneimittel-Richtlinie Anlage III V

Wirkstoffempfehlungen für die Bevorratung von Apothekenim Rahmen der Notdienstbereitschaft V

Altersbezogene Richtgrößen für das Jahr 2016 vereinbart V

2

Verordnung von Arznei-Heil- und Hilfsmitteln

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Editorial

3KVS-Mitteilungen Heft 1/2016

Editorial

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

für die sächsischen Hausärzte bringt dasneue Jahr interessante Neuerungen. Sohat der Sächsische Hausärzteverband e. V.mit Wirkung zum 1. April 2016 gegen-über der AOK PLUS einen Vertrag zurHausarztzentrierten Versorgung (HzV)im Schiedsverfahren durchgesetzt. Aufden ersten Blick könnte dies als positiveEntwicklung angesehen werden. Aller-dings sollte es nicht beim ersten Blickbleiben – und dann kommen schnell einige Zweifel auf, ob das wirklich eineso uneingeschränkt gute Botschaft ist.

Zuerst wäre da die Historie zu bemühen.Seit 2011 gibt es in Thüringen mit derAOK PLUS einen von KV Thüringen undHausärzteverband gemeinsam getrage-nen Vertrag, in dessen Fokus die Versor-gungsoptimierung – also beispielsweisedie Vermeidung von Doppeluntersuchun-gen, die gezielte Behandlungskoordina-tion aber auch die zielgenaue Leistungs-steuerung zum Wohle der Patienten stehtund welcher den thüringischen Hausärz-ten praktisch bürokratielos add-on zurKV-Vergütung eine zusätzliche Honorie-rung sichert. Die sächsischen Hausärztemussten deshalb in den Jahren 2011 bis2015 auf ein – am Beispiel der HzV Thü-ringen hochgerechnetes – Zusatzhonorarin Höhe von ca. 70 Mio. Euro verzichten.

O.k., das ist Vergangenheit. Aber wie istnun die neue Situation zu beurteilen? Zu-erst erscheint es mir wichtig nochmals zuerwähnen, dass dieser HzV-Vertrag nichtals Ergebnis von Vertragsverhandlungenabgeschlossen werden konnte, sondernvon einer Schiedsperson festgesetztwurde. Die AOK PLUS hat bereits erklärt,die Vertragsfestsetzung rechtlich überprü-fen zu wollen und dazu ggf. auch Klagebeim Sozialgericht einzureichen, sobalddie Vertragsbegründung in schriftlicherForm vorliegt. Eine solche Klage hat zwarkeine aufschiebende Wirkung, aber von ei-ner stabilen Basis für eine Entscheidungzur Teilnahme an dem Vertrag kann man indieser Situation sicher nicht ausgehen.

Was bedeutet das nun für die sächsischenHausärzte? Müssen sie sich weiterhin mitder zwar auskömmlichen, aber sichernoch steigerungsfähigen Vergütung überdie KV zufrieden geben oder sollten siesich doch auf dieses ungewisse Neulandbegeben? Um hierzu eine weitere Alter-native anbieten zu können, welche Ver-besserungen innerhalb des bewährten Sy-stems ermöglicht und Eingang in dieRegelversorgung finden soll, hat die KVSzusammen mit der AOK PLUS im Rah-men eines Modellvorhabens einen Ver-trag abgeschlossen. Dieser Vertrag wirdzum 1. April 2016 finanzwirksam undsoll die sächsische Versorgungsland-schaft verändern sowie die haus- undfachärztlich vernetzte Zusammenarbeitintensivieren.

Warum möchte ich Sie nun davon über-zeugen, sich besser für diesen Vertrag zuentscheiden? Die Antwort ist klar – weilich meine, dass der Vertrag mit der KVSden Hausärzten entscheidende Vorteilebietet:

1. Sie benötigen kein zusätzliches Ab-rechnungssystem.

2. Sie bezahlen nur die niedrigere Ver-waltungskostenumlage der KVS.

3. Die KVS kann grundsätzlich aucheine herkömmliche Abrechnung nachEBM einfach in die neue Vergütungs-struktur umsetzen. Sie können sich da-mit auch noch zum Ende eines Quar-tales für eine Teilnahme entscheiden.

4. Die Vergütung wird analog der Ge-samtvergütung jährlich angepasst.

5. Sie sind im Urlaubs- oder Krankheits-fall bzw. für die bei Ihnen sprechstun-denfreien Zeiten nicht darauf ange-wiesen einen Vertreter zu finden, deram gleichen Vertrag teilnimmt.

6. Es können auch die Patienten einge-schrieben werden, die einen zweitenHausarzt (Diabetologen, Rheumatolo-gen) benötigen. Im HzV-Vertrag wäredas eine „Nicht vertragskonforme In-anspruchnahme (NVI)“, falls diese

Hausärzte nicht am HzV-Vertrag teil-nehmen (was die Regel sein dürfte) –eine NVI führt zur Ausschreibung derVersicherten durch die AOK PLUS.

7. Es ist problemlos möglich und auchvorgesehen, an diesen Vertrag Fach-arzt-Module anzudocken, um die Zu-sammenarbeit von Haus- und Fach-ärzten zum Wohle der Patienten zuverbessern.

Ich denke, dass die KVS Ihnen eine inter-essante Alternative anbieten kann. Nur:Sie haben nun möglicherweise die Qualder Wahl. Aber inwieweit Sie mit der bis-herigen Arbeit der KVS zufrieden sindund ob wir die Zusammenarbeit zwischenHausärzten, Fachärzten und Psychothera-peuten in der bisherigen Form so fortset-zen wollen, werden Sie ohnehin bei derkommenden Wahl zur Vertreterversamm-lung mit hoffentlich großer Beteiligungartikulieren.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Ihr VorstandsvorsitzenderKlaus Heckemann

Neue Alternativen für Hausärzte

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Berufs- und Gesundheitspolitik

KVS-Mitteilungen Heft 1/20164

Zum Ende des Jahres 2015 war dieKV Sachsen auf zwei für den ärztlichenNachwuchs wichtigen Veranstaltungenvertreten: auf der Messe „OperationKarriere“ am 14. November in Berlinund auf dem Bundeskongress derbvmd (Bundesvertretung der Medizin-studierenden in Deutschland) von 4. bis6. Dezember in Leipzig.

Bei der Messe „Operation Karriere“ prä-sentierte sich die KV Sachsen erstmaligmit eigenem Stand. Diese Veranstaltungs-reihe des Deutschen Ärzte-Verlags zähltzu den bundesweit führenden Kongressenfür ärztliche Nachwuchskräfte und findetjährlich in verschiedenen Universitäts-städten statt.

Medizinstudenten, Ärzten in Weiterbil-dung und Ärzten wird ein spannendes undinformatives Programm zu Karriereop-tionen und -strategien geboten: Expertenstellen in Vorträgen, Diskussionsrundenund Workshops Perspektiven für Stu-dium, Weiterbildung und Berufsstart vor.

Bei der begleitenden Karrieremesse nutz-ten die Mitarbeiterinnen der KV Sachsen

die Gelegenheit Kontakte zu knüpfen undbei so manchem jungen bzw. angehendenMediziner das Interesse an einer eigenenNiederlassung in Sachsen zu wecken.

In den Räumlichkeiten der UniversitätLeipzig konnten beim Bundeskongressder bvmd rund 600 Medizinstudenten begrüßt werden. Die bvmd bot den Kongressteilnehmern ein Programm mitWork shops, Impulsvorträgen und Podi-umsdiskussionen, bei denen auch der Vorstandsvorsitzende der KV Sachsen,Dr. Klaus Heckemann, vertreten war.

In zahlreichen Gesprächen berieten dieMitarbeiterinnen am Stand der KV Sach-sen die Medizinstudenten zur Förde-rung der Weiterbildung und zu den Be- ratungsangeboten und Fördermöglich-keiten bei der Gründung einer eigenenPraxis.

Auf beiden Veranstaltungen präsen-tierte sich die KV Sachsen als Fördererund Unterstützer des ärztlichen Nach-wuchses auf dem Weg zur eigenen Nie-derlassung. Ein wichtiger Aspekt istdabei auch die Nachbesetzung von Praxissitzen älterer Kollegen und da-mit die Sicherstellung der ambulantenärztlichen Versorgung Sachsens.

– Öffentlichkeitsarbeit/kbb –

Berufs- und Gesundheitspolitik

KV Sachsen – präsent für ärztlichen Nachwuchs

Podiumsdiskussion mit Herrn Dr. Heckemann (li.) beim Bundeskongress der bvmd in Leipzig

Reges Treiben am Stand der KV Sachsen bei der Messe „Operation Karriere“ in Berlin

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Berufs- und Gesundheitspolitik

5KVS-Mitteilungen Heft 1/2016

Am 6. Februar 2016 findet zum achtenMal die Informationsveranstaltung „Arztin Sachsen – Chancen und Pers pektivenfür Ärzte in Weiterbildung“ in der Sächsi-schen Landesärztekammer statt.

Über 140 Ärzte in der Weiterbildung undMedizinstudenten im Praktischen Jahrließen sich bei der letzten Veranstaltungvon der KV Sachsen, von Vertretern anderer ärztlicher Standesorganisationenin Sachsen und erfahrenen Ärzten undGeschäftsführern sächsischer Kranken-häuser zu Chancen, Perspektiven undEinsatzmöglichkeiten im ambulanten undstationären Bereich sowie im öffentlichenGesundheitsdienst beraten.

Zur Veranstaltung am 6. Februar 2016werden ärztliche Vertreter der KV Sach-sen in verschiedenen Workshops über folgende Themen informieren:

● Ländlich praktizieren: Niederlassungin einer Kleinstadt

● Traumjob Hausarzt?!

● Arbeiten als angestellter Arzt in einerPraxis

● Schon an Kooperation gedacht? Über-blick über die Tätigkeit in einer Ge-meinschaftspraxis

Weitere Workshops und eine Podiumsdis-kussion widmen sich u. a. den Themen:

● Keine Angst vorm Notfall – Know-how gegen den Stress

● Die eigene Arztpraxis – Vorteil derNiederlassung

● Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Die Teilnahme an der Veranstaltung istkostenfrei. Anmeldungen für die Veran-staltung können per E-Mail [email protected] vorgenom-men werden. Weitere Informationen zurVeranstaltung können Sie auf der Home-page der Sächsischen Landesärztekam-mer unter www.slaek.de unter → Ärzte→Weiterbildung abrufen.

– Sicherstellung/ro –

Informationsveranstaltung für Ärzte in Weiterbildung

Für das Modellprojekt „Studieren inEuropa – Zukunft in Sachsen“ werdenauch im Studienjahr 2016/17 20 Stu -dienplätze an der Universität Pécs zurFörderung ausgeschrieben. Studienbe-ginn für das Studienjahr 2016/17 ist der1. September 2016.

Die über ein mehrstufiges Bewerbungs-verfahren durch die KV Sachsen und die

Universität Pécs ausgewählten 20 Stu-denten nehmen dann ein Medizinstudiumim gebührenpflichtigen deutschsprachi-gen Studiengang Humanmedizin an derUniversität Pécs in Ungarn auf.

Für die Dauer der Regelstudienzeit (12Semester) werden für die Studenten dieStudiengebühren übernommen. Im Ge-genzug verpflichten sich die geförderten

Studenten, im Anschluss an ihr Studiumdie Weiterbildung zum Facharzt für All-gemeinmedizin zu absolvieren und fürmindestens fünf Jahre als Hausarzt inSachsen außerhalb der Städte Chemnitz,Leipzig und Dresden einschließlich Ra-debeul tätig zu sein.

Das Modellprojekt „Studieren in Europa– Zukunft in Sachsen“ richtet sich an Absolventen des Allgemeinbildendenbzw. Beruflichen Gymnasiums. Geför-dert werden vorrangig Bewerber, die ih-ren Lebensmittelpunkt in Sachsen haben.

– Sicherstellung/fr –

KV Sachsen fördert weitere 20 Studienplätze an der Universität Pécs

Bewerbungen sind noch biszum 30. Januar 2016

bei der KV Sachsen möglich.

Bewerbungsadresse:KV Sachsen, Landesgeschäftsstelle

Studieren in EuropaSchützenhöhe 12, 01099 Dresden

Informationen: www.kvsachsen.de→ Ärztlicher Nachwuchs →

Abiturienten & Medizinstudenten →Medizinstudium im Ausland

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In eigener Sache

KVS-Mitteilungen Heft 1/20166

Nach Redaktionsschluss dieses Heftes eröffnet die KV Sachsen in Mügeln beiOschatz eine hausärztliche Eigenpraxis.Wir werden im Februar berichten. Nunzeichnet sich eine weitere Einrichtung inReichenbach im Vogtland ab. Der Leiterder Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz,Dipl.-Med. Axel Stelzner, zu den Hinter-gründen:

Herr Stelzner, lösen KV-Eigenpraxendie Versorgungsprobleme vor Ort?

Nicht die Rechtsform ist entscheidend,sondern eine Ärztin oder einen Arzt zu gewinnen, der die Bevölkerung wohn-ortnah medizinisch versorgen möchte. Eigenpraxen sind keine Allheilmittel. Siekönnen aber im Sinne einer Ersten Hilfedie Schwierigkeiten überbrücken.

Wie ist die Versorgungsituation im Pla-nungsbereich Reichenbach?

Der Tod eines Kollegen und zwei Praxis-schließungen 2014 haben im hausärzt-lichen Bereich zu einer dramatischen Situation geführt. Der Versorgungsgradliegt jetzt unter 75 % und wird nach dernächsten absehbaren Praxisschließung imApril 2016 sogar unter 70 % liegen.

Was hat die KV Sachsen bislang unter-nommen?

Bei allen diesbezüglichen Planungen undAbwägungen beziehen wir natürlich dieniedergelassenen Kolleginnen und Kolle-gen der Region mit ein. Sie tragen ja dieLast der Unterversorgung im Wesent-lichen. Ihnen möchte ich an dieser Stelleherzlich danken.

Mehrere Ausschreibungen führten imZeitraum von April 2014 bis Dezember2015 zu intensiven und umfassenden Ge-sprächen mit Interessenten. Bis zum jet-zigen Zeitpunkt konnte leider noch kein geeigneter Arzt zur Praxisübernahmebzw. Neuniederlassung im Planungsbe-reich Reichenbach gewonnen werden.

Am 22. Juli 2015 konnten wir im Landes-ausschuss der Ärzte und Krankenkassenzusätzliche Fördermaßnahmen in Formeiner Bonuszahlung ab dem Quartal4/2015 oder alternativ die finanzielle Unterstützung für die Anstellung einesFacharztes erwirken.

In mehreren Vor-Ort-Gesprächen mit denambulant niedergelassenen Hausärztenwurde allerdings deutlich, dass eine sol-che Anstellung in einer der bestehendenPraxen derzeit nicht realisierbar ist. Fürdie Weiterbildung von Weiterbildungs-assistenten gilt das ebenso. Die Gründungeiner Eigeneinrichtung der KV Sachsenwurde somit notwendig.

Was kann ein Interessent von der aus-geschriebenen Eigenpraxis erwarten?

Zunächst einmal Patienten, die dankbarsind, wieder einen Arzt zu haben. DasPortfolio der Fördermaßnahmen erleich-tert den Start.

Darüber hinaus hat die Stadt Reichen-bach für ihre 22.000 Einwohner etwaszu bieten. Neben einem Veranstaltungs-haus und einem Konzertsaal gibt es eineVielzahl moderner Kindertagesstättenverschiedener Träger. Sanierte Schulenaller Schularten gewährleisten eine großeBildungsvielfalt. Der Reichenbacher Teilder Westsächsischen Hochschule Zwi-ckau ist Ausbildungsstätte des Instituts fürTextil- und Ledertechnik. Reichenbachist verkehrsmäßig über die AutobahnenA 4, A 9 und A 72 sehr gut angebunden.

Weitere Informationen sind unterwww.reichenbachvogtland.de

zu finden.

Vielen Dank für das Gespräch.

– Öffentlichkeitsarbeit/im –

In eigener Sache

Hausärztliche Eigenpraxis in Reichenbach/Vogtland geplant

Impressionen aus Reichenbach Fotos: Stadtverwaltung Reichenbach

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In eigener Sache

7KVS-Mitteilungen Heft 1/2016

Wir suchen Sieals Fachärztin/Facharzt für Allgemeinmedizinoder Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin

für eine hausärztliche Tätigkeit in unserer Praxis in Reichenbach im Vogtland.

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Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen beabsichtigt mit Wirkung ab 1. April 2016 eineEigeneinrichtung zu betreiben. Es sollen ein oder mehrere Ärzte in Reichenbach/Vogtland diehausärztliche Versorgung gemeinsam mit den Kollegen vor Ort sicherstellen.

Wir richten Ihnen eine Praxis ein und stellen die Infrastruktur und das nichtärztlichePraxispersonal. So können Sie sich auf die hausärztliche Tätigkeit konzentrieren,ohne ein finanzielles Risiko zu tragen.

Wir bieten Ihnen:• Eine anspruchsvolle und abwechslungsreiche hausärztliche Tätigkeit in Anstellung –auch gern in Teilzeit

• Eine individuelle Vergütung• Keine unternehmerischen Risiken• Räume und EDV auf dem neuesten Stand• Einen attraktiven Standort mit unmittelbarer Anbindung an die A72• Engagiertes und erfahrenes Praxispersonal• Die Möglichkeit der späteren Übernahme der Praxis

Unsere Anforderungen an die Bewerberin/den Bewerber:• Fachärztin/Facharzt für Allgemeinmedizin oder für Innere Medizin mit dem Wunsch hausärztlichtätig zu sein

• Interesse an einer ambulanten vertragsärztlichen Tätigkeit im ländlichen Raum• Durchführung von Hausbesuchen und Teilnahme am organisierten Bereitschaftsdienst• Teamfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Einsatzbereitschaft und hohe soziale Kompetenz

Ihre Ansprechpartnerin: Frau Tobisch – Telefon: 0371 2789-403

Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte ausschließlich schriftlich bis zum8. Februar 2016mit dem Vermerk „persönlich/vertraulich“ an die

Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz, Geschäftsführung,Carl-Hamel-Straße 3, 09116 Chemnitz

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In eigener Sache

KVS-Mitteilungen Heft 1/20168

12. Sommernachtsballder niedergelassenen Ärzte und ihrer Gästeim Hotel „The Westin Bellevue Dresden“

Seit vielen Jahren ist es Tradition, dass der Verein „Ärztesolidarität e. V.“ einen Sommernachtsballder niedergelassenen Ärzte, Psychotherapeuten, Zahnärzte und ihrer Gäste durchführt.

Der nunmehr schon 12. Ball findet am

4. Juni 2016wieder im Bankettsaal im Hotel The Westin Bellevue Dresden statt.

Ausgehend von den guten Erfahrungen der vergangenen Jahre laden die Organisatorenalle interessierten Ärzte, Psychotherapeuten herzlich ein, diesen festlichen Abend gemeinsam

mit niedergelassenen Zahnärzten aus ganz Sachsen zu verbringen.Dabei soll vor allem das gesellige Beisammensein im Mittelpunkt stehen.

Der Eintrittspreis beträgt 110,00 € pro Gast. Für die Gaumenfreuden steht ein reichhaltiges Buffet bereit.Nach ausgiebigem Schlemmen können Sie bei einem Spaziergang zur Elbe den wunderschönen

Canaletto-Blick auf die Altstadt genießen und zu beschwingter Musik tanzen.

Nutzen Sie die Gelegenheit, treffen Sie Freunde, Bekannte und Kollegen und verbringen Sie gemeinsameinen wunderbaren Abend im schönen Dresden.

Ihre Einladung mit Hinweisen für Übernachtungen finden Sie unter www.kvsachsen.de → veranstaltungen.

Haben Sie Fragen oder wünschen Sie weitere Informationen? Rufen Sie uns einfach an.

Herr Diesel, Tel.: 0351 8828-123 · Herr Alex, Tel.: 0351 8828-116

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In eigener Sache

9KVS-Mitteilungen Heft 1/2016

Echt und vertrauenswürdig –E-Mail-Aktionen der KV Sachsen

Jahresinhaltsverzeichnis der KVS-Mitteilungen 2015

Um Sie als unsere Mitglieder zeitnah aktuell informieren zu können, nutzt die KV Sachsen auch externe Dienste zum Ver-sand von E-Mails und Faxen. Dabei kam es wiederholt zuNachfragen, ob diese „echt und vertrauenswürdig“ seien. Dasbestätigen wir hiermit.

Wir verwenden für den Versand die uns von Ihnen übermittel-ten E-Mail-Adressen bzw. ersatzweise die Faxnummer. Sollteuns keine bzw. keine aktuelle E-Mail-Adresse vorliegen, übermitteln Sie diese bitte:

Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz:[email protected]

Bezirksgeschäftsstelle Dresden:[email protected]

Bezirksgeschäftsstelle Leipzig:[email protected]

Eine Angabe Ihrer Betriebsstättennummer erleichtert dabei die Zuordnung. Bitte entscheiden Sie, ob diese Adresse nur für dieKommunikation zwischen Ihnen und der KV Sachsen verwen-det werden soll oder darüber hinaus in der öffentlichen Arztsu-che auf unserer Internetseite angezeigt werden darf.

Vielen Dank.– Öffentlichkeitsarbeit/im –

Das Jahresinhaltsverzeichnis der KVS-Mitteilungen für 2015 steht Ihnen zum Downloadauf unserer Internetpräsenation zur Verfügung:

www.kvsachsen.de → Mitglieder → KVS-Mitteilungen → 2015

Behandlung von Asylbewerbern – Hinweis zur Beilage KVH aktuellBestandteil dieses Heftes ist die Beilage der KV Hessen „KVH aktuell“.Im Editorial auf Seite 2 zum Thema: „Wie können wir Flüchtlinge angemessen versorgen“ heißt es:

„Die entsprechenden Fachärzte können nur über eine Überweisung des Erstbehandlers aufgesucht werden.“

Bitte beachten: Diese Verfahrensweise betrifft die KV Hessen.

In Sachsen gilt folgende Regelung:Außer im Notfall muss immer ein (grundätzlich neuer) Behandlungsschein vorliegen – auch bei Überweisungen. Dieangegebene Fachrichtung auf dem Behandlungsschein legt fest, welcher Facharzt behandlungs- (und abrechnungs-)berechtigt ist.

– die Redaktion –

Faksimile des Versands vom 25. September 2015

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Qualitätssicherung, Meinung

KVS-Mitteilungen Heft 1/201610

Die Dresdner Praxis der KV Sachsen fürAsylbewerber wird im Jahr 2016 fort-geführt. Im Ergebnis von Gesprächenzwischen der Landesdirektion Sachsen,der Stadt Dresden und der Kassenärztli-chen Vereinigung Sachsen wurde festge-stellt, dass die Einrichtung sinnvoll fürdie Asylbewerberversorgung ist und ent-lastend für die hausärztlichen Praxen derRegion wirkt.

Seit Mitte September werden Montag bisFreitag von 9.00 bis 17.00 Uhr in denRäumen der kassenärztlichen Bereit-

schaftsdienstpraxis pro Tag etwa 100akut kranke Patienten vorwiegend ausErstaufnahmeeinrichtungen behandelt.Grundlage der medizinischen Versorgungbildet dabei das Asylbewerberleistungs -gesetz, mit dem darin festgelegten Leis -tungsumfang.

Die Abrechnung der erbrachten Leistun-gen erfolgt gegenüber der Landesdirek-tion Sachsen bzw. der Stadt Dresden. DiePraxis selbst kann zudem Behandlungs-scheine für eine fachärztliche Weiter -behandlung ausstellen, wenn diese aus

medizinischer Sicht dringend erforder-lich ist.

Die KV Sachsen betreibt seit Mitte Ok -tober auch entsprechende Einrichtungenin Leipzig und seit Mitte November inChemnitz.

– Presseinformation der KV Sachsenvom 15. Dezember 2015 –

(Auch in Chemnitz und Leipzig werdendie Asylbewerberpraxen im Jahr 2016

weitergeführt – die Redaktion.)

Meinung

Qualitätssicherung

Auch für 2016 gesichert: Praxen für Asylbewerber in Sachsen

Der Vorsitzende des Hartmannbundes inSachsen, Dr. Thomas Lipp, hat die Forde-rung der Kassenärztlichen Vereinigung(KV) Sachsen, Steuerungsinstrumentefür die Inanspruchnahme ärztlicher Leis -tungen zu entwickeln, ausdrücklich be-grüßt. „Dass die KV dabei zuvorderst dieNotwendigkeit einer entsprechenden Re-gelung im Bereich der Notfallversorgungsieht, bestätigt mich in meinem fortge-setzten Bemühen, Mehrheiten für einensolchen Schritt zu gewinnen“, sagte Lipp.Momentan würden wertvolle Ressour-cen teilweise missbraucht, in dem Patien-ten – oft unnötig – ungesteuert den ärzt-lichen Bereitschaftsdienst oder die Not-aufnahmen in den Kliniken in Anspruchnehmen. Für Patienten, die dringend auf

die Notfallversorgung angewiesen seien,entstünden durch diesen Missbrauch un-nötige Wartezeiten. „Ich bin sicher, dasseine angemessene und sozial verträg-liche Eigenbeteiligung hier die notwen-dige regulierende Wirkung entfaltenkann“, so Lipp.

Lipp wies darauf hin, dass der Hart-mannbund auf seiner jüngsten Hauptver-sammlung Anfang November in Berlineinmütig die Bedeutung von Steuerungs-instrumenten betont und die Vorlage einesentsprechenden Konzeptes für 2016 an-gekündigt habe. In Richtung des Gesetz-gebers hatte der Hartmannbund appel-liert, in Abstimmung mit der gemein-samen Selbstverwaltung intelligente Ins -

trumente zur Steuerung der Inanspruch-nahme von Leistungen des Gesundheits-systems zu entwickeln. Diese sollten ei-nerseits dem berechtigten Anspruch desim Solidarsystem der gesetzlichen Kran-kenversicherung (GKV) Versicherten aufeine sachgerechte substanzielle medizini-sche Versorgung gerecht werden, ande-rerseits geeignet sein, ein höheres Verant-wortungsbewusstsein für die Inanspruch-nahme der begrenzten Ressourcen desGKV-Systems zu entwickeln und einenungeregelten Zugang zu allen Leistungs-ebenen zu verhindern.

– Presseinformation des Hartmann-bundes/Landesverband Sachsen

vom 15. Dezember 2015 –

Es bedarf intelligenter Steuerungsinstrumente – vor allem in derärztlichen Notfallversorgung

Evaluation der Sozialpsychiatrie-Vereinbarung – Regionalbericht der KVSWir erhielten vom Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung in Deutsch-land (Zi) eine regionalspezifische Aus-wertung ausgewählter Befunde aus derEvaluation der Sozialpsychiatrie-Verein-barung 2013/14. Das Zi stellte die Ergeb-nisse der Sozialpsychiatrie-Evaluationfür die Versorgungsregion Sachsen zu-sammen und verglich sie mit den Ergeb-nissen aus allen anderen Regionen.

Um den Bericht möglichst übersichtlichund kompakt zu gestalten, beschränkteer sich auf einige zentrale Aspekte derbundesweiten Evaluation. Im Detail sind Informationen zu folgenden fünf The-menfeldern enthalten:

1. Datenstand und Beteiligung

2. Klinische Befunde

3. Ambulante Behandlung

4. Bewertung der Behandlung5. Behandlungsstatus

Der komplette Regionalbericht derKV Sachsen zur Evaluation der So-zialpsychiatrie-Vereinbarung kann her-untergeladen werden unter: www.kvsachsen.de → Mitglieder → Qualität→ Genehmigungspflichtige Leistungen→ Sozialpsychiatrie.

– Qualitätssicherung/ke –

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Fortbildung Informationen zum Herausnehmen

IKVS-Mitteilungen Heft 1/2016

Fortbildungsangebote der KV Sachsen Februar und März 2016

Die nachfolgenden Veranstaltungen entsprechen dem Stand zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe der KVS-Mitteilungen. Detaillierte Beschreibungen, Aktualisierungen sowie das Online-Anmeldeformular finden Sie tagesaktuell auf der Internetpräsenzder KV Sachsen: www.kvsachsen.de → Veranstaltungen.

Fortbildung

Veranstal- Termin Veranstaltung Ort Zielgruppetungsnr.

C16-3 24.02.2016 Workshop – Impfen KV Sachsen, BGST Chemnitz Ärzte15:00–18:00 Uhr Carl-Hamel-Straße 3

09116 Chemnitz

C16-36 24.02.2016 Notfallmedizinische Fortbildung KV Sachsen, BGST Chemnitz Ärzte15:00–19:00 Uhr für Vertragsärzte Carl-Hamel-Straße 3

09116 Chemnitz

C16-25 26.02.2016 QM-Seminar Psychotherapeuten KV Sachsen, BGST Chemnitz Psychotherapeuten14:00–17:00 Uhr Gruppe XI – 2. Teil der Seminar- Carl-Hamel-Straße 3

reihe (Beginn 15.01.2016) 09116 Chemnitz

C16-2 02.03.2016 Abrechnungsfitnessprogramm KV Sachsen, BGST Chemnitz nichtärztliches15:00–17:00 Uhr für Praxispersonal Carl-Hamel-Straße 3 Personal

09116 Chemnitz

C16-13 04.03.2016 Informationsveranstaltung KV Sachsen, BGST Chemnitz Ärzte und09:30–15:30 Uhr „Praxiseinsteiger“ Carl-Hamel-Straße 3 Psychotherapeuten,

09116 Chemnitz die ihre Praxis-tätigkeit aufnehmen

C16-26 11.03.2016 QM-Seminar KV Sachsen, BGST Chemnitz Ärzte14:00–17:00 Uhr Ärzte Gruppe XX – Carl-Hamel-Straße 3

Beginn der Seminarreihe 09116 ChemnitzFolgetermine:15.04.201627.05.201630.09.201611.11.2016

C16-4 16.03.2016 Arzneimittelverordnung KV Sachsen, BGST Chemnitz Ärzte15:00–18:00 Uhr ohne Regressangst Carl-Hamel-Straße 3

09116 Chemnitz

C16-23 18.03.2016 Behandlungs- und Schulungs- KV Sachsen, BGST Chemnitz Ärzte,14:00–19:00 Uhr programm für Typ 2.2-Diabetiker, Carl-Hamel-Straße 3 nichtärztliches

ohne Insulin 09116 Chemnitz PersonalFolgetermin:19.03.2016

C16-37 23.03.2016 Notfallmedizinische Fortbildung KV Sachsen, BGST Chemnitz Ärzte15:00–19:00 Uhr für Vertragsärzte Carl-Hamel-Straße 3

09116 Chemnitz

Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz

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FortbildungInformationen zum Herausnehmen

KVS-Mitteilungen Heft 1/2016II

Veranstal- Termin Veranstaltung Ort Zielgruppetungsnr.

D16-57 03.02.2016 Mitgliederportal – Neue KV Sachsen, BGST Dresden Ärzte,16:00–19:00 Uhr Funktionen/Anwenderforum Schützenhöhe 12 Psychotherapeuten,

01099 Dresden nichtärztlichesPersonal

D16-23 03.02.2016 Workshop – Umgang mit KV Sachsen, BGST Dresden Ärzte,16:00–19:00 Uhr schwierigen Patienten und Schützenhöhe 12 nichtärztliches

Situationen 01099 Dresden Personal

D16-26 24.02.2016 Workshop – Sicher durch den KV Sachsen, BGST Dresden Ärzte16:00–19:00 Uhr Heilmitteldschungel Schützenhöhe 12

01099 Dresden

D16-2 24.02.2016 QM-Seminar Ärzte Gruppe X/1 KV Sachsen, BGST Dresden Ärzte15:30–18:30 Uhr – 2. Teil der Seminarreihe Schützenhöhe 12

(Beginn 13.01.2016) 01099 Dresden

D16-14 02.03.2016 Abrechnungsworkshop – KV Sachsen, BGST Dresden Ärzte, Hausärzte,16:00–19:00 Uhr Hausärzte Schützenhöhe 12 Kinderärzte,

01099 Dresden Fachärzte für InnereMedizin (hausärzt-lich tätig)

D16-48 05.03.2016 Notfallmedizinische Fortbildung KV Sachsen, BGST Dresden Ärzte08:30–17:00 Uhr für Vertragsärzte (3-teilig) – Schützenhöhe 12 (Vertragsärzte,

Teil 3 01099 Dresden angestellte Ärzte)

D16-11 09.03.2016 Drogen konsumierende Patienten KV Sachsen, BGST Dresden Ärzte,15:00–18:15 Uhr in der Praxis Schützenhöhe 12 Psychotherapeuten,

01099 Dresden nichtärztlichesPersonal

D16-34 09.03.2016 Workshop – Trink- und Sonden- KV Sachsen, BGST Dresden Ärzte16:00–19:00 Uhr nahrung – Verordnungsfähigkeit Schützenhöhe 12

auf Kassenrezept? 01099 Dresden

D16-50 09.03.2016 Nicht natürlicher Tod/ungeklärte Polizeidirektion Görlitz Ärzte16:00–19:00 Uhr Todesart und die sich daraus Conrad-Schiedt-Straße 2 (Angebot richtet sich

ergebenen Aufgaben bei der 02826 Görlitz vornehmlich an Ärztepolizeilichen Ermittlung aus dem Landkreis

Görlitz)

D16-15 16.03.2016 Abrechnungsworkshop – KV Sachsen, BGST Dresden Ärzte16:00–19:00 Uhr Fachärzte Schützenhöhe 12

01099 Dresden

D16-2 16.03.2016 QM-Seminar Ärzte Gruppe X/1 – KV Sachsen, BGST Dresden Ärzte15:30–18:30 Uhr 3. Teil der Seminarreihe Schützenhöhe 12

(Beginn 13.01.2016) 01099 Dresden

Bezirksgeschäftsstelle Dresden

NEU

AUSGEBUCHT

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Fortbildung Informationen zum Herausnehmen

IIIKVS-Mitteilungen Heft 1/2016

Veranstal- Termin Veranstaltung Ort Zielgruppetungsnr.

L16-13 03.02.2016 Notfallkurs mit praktischen KV Sachsen, BGST Leipzig Ärzte14:00–18:00 Uhr Übungen Braunstraße 16

04347 Leipzig

L16-20 27.02.2016 Notfallkurs mit praktischen KV Sachsen, BGST Leipzig nichtärztliches09:00–13:00 Uhr Übungen Braunstraße 16 Personal

04347 Leipzig

L16-37 05.03.2016 Strukturierte Hypertonie KV Sachsen, BGST Leipzig Ärzte,09:00–15:00 Uhr Therapie- und Schulungsprogramm Braunstraße 16 nichtärztliches

für Patienten mit Hypertonie 04347 Leipzig PersonalFolgetermin09.03.2016

L16-56 09.03.2016 Workshop – KV Sachsen, BGST Leipzig nichtärztliches14:00–18:00 Uhr Patientenkommunikation in Braunstraße 16 Personal

„schwierigen“ Situationen 04347 Leipzig

L16-21 09.03.2016 Notfallkurs mit praktischen KV Sachsen, BGST Leipzig nichtärztliches14:00–18:00 Uhr Übungen Braunstraße 16 Personal

04347 Leipzig

L16-2 09.03.2016 QM-Seminar Psychotherapeuten KV Sachsen, BGST Leipzig Psychotherapeuten15:00–18:00 Uhr Gruppe XV-L – Beginn der Braunstraße 16

Seminarreihe 04347 LeipzigFolgetermine13.04.201622.06.201621.09.201609.11.2016

L16-36 09.03.2016 Fortbildungsseminar zur KV Sachsen, BGST Leipzig Ärzte17:00–20:00 Uhr Erlangung der „MRSA- Braunstraße 16

Zertifizierung“ 04347 Leipzig

L16-22 16.03.2016 Notfallkurs mit praktischen KV Sachsen, BGST Leipzig nichtärztliches15:00–19:00 Uhr Übungen Braunstraße 16 Personal

04347 Leipzig

L16-42 16.03.2016 Workshop – Verordnung von KV Sachsen, BGST Leipzig Ärzte15:00–17:30 Uhr Heilmitteln Braunstraße 16

04347 Leipzig

L16-1 18.03.2016 QM-Seminar Ärzte Gruppe XL-L KV Sachsen, BGST Leipzig Ärzte14:00–17:00 Uhr – 2. Teil der Seminarreihe Braunstraße 16

(Beginn 19.01.2016) 04347 Leipzig

Bezirksgeschäftsstelle Leipzig

Bitte melden Sie sich auf der Homepage der KV Sachsen www.kvsachsen.de → aktuell → veranstaltungen mit dem Online-Anmeldeformular unter der ausgewählten Veranstaltung oder formlos an:

● BGST Chemnitz: [email protected]● BGST Dresden: [email protected] ● BGST Leipzig: [email protected]

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Fortbildung, Verordnung von AHHInformationen zum Herausnehmen

KVS-Mitteilungen Heft 1/2016IV

Ultraschall-Doppler-Kurse nach DEGUM und KBV-Richtlinien, mit DEGUM-Zertifikat und Fortbildungspunkten (FP) der Ärztekammer Sachsen-AnhaltOrt: Ev. Diakoniekrankenhaus Halle/Saale

Leitung: DEGUM-Seminarleiter Dr. med. Andreas Köhler, Halle

Veranstaltungen: 1. Interdisziplinärer Grundkurs Ultraschall Doppler- und Duplexsonographie26. – 28. Februar 2016 – FP 23

2. Interdisziplinärer Grundkurs Ultraschall Doppler- und Duplexsonographie11. – 13. November 2016 – FP 23

3. Aufbaukurs Doppler- und Duplexsonographie hirnversorgender Arterien15. – 16. April 2016 – FP 16

4. Abschlusskurs Doppler- und Duplexsonographie hirnversorgender Arterien15. – 16. April 2016 – FP 15

Organisation: Dr. Albrecht Klemenz Institut für Anatomie und Zellbiologie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg 06097 Halle, Tel.: 0345/557 1316 (Büro), 0345/557 1703 (Sekretariat), Fax: 0345/557 4649E-Mail: [email protected]

Verordnung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln

Verordnung häuslicher Krankenpflege

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Anforderungen an eine Verordnung zurhäuslichen Krankenpflege (HKP):

● Häusliche Krankenpflege kann als Be-standteil eines ärztlichen Behand-lungsplanes, als Krankenhausvermei-dungspflege und als Sicherungspflegeverordnet werden. Die Koordinationder Leistungserbringung zwischenVersichertem, Krankenkasse undPflegedienst obliegt dabei Ihnen alsVertragsarzt.

● Vor der Verordnung von häuslicherKrankenpflege haben Sie sich persön-lich vom Zustand des Kranken zuüberzeugen, sofern Ihnen der Zustandnicht aus der laufenden Behandlungbekannt ist.

● Auf dem Verordnungsvordruck gebenSie die verordnungsrelevanten Diag -nosen als medizinische Begründungfür die HKP, die zu erbringende Leis -tung sowie deren Beginn, Häufigkeitund Dauer an. Der Vermerk „bei Be-darf“ wird seitens der Krankenkassennicht akzeptiert.

● Die Diagnose muss im eindeutigen Zusammenhang zu der verordnetenBehandlungsmaßnahme stehen.

● Informieren Sie die Krankenkasse überverordnete Leistungen, die nicht mehroder nur noch teilweise notwendigsind. Involvieren Sie auch Pflegediens -te, um Mitteilungen über Veränderun-gen in der häuslichen Pflegesituationzu erhalten.

Vor dem Ausstellen der Verordnungprüfen Sie bitte, ob:

● eine im Haushalt der oder des Versi-cherten lebende Person einfache Maß-nahmen der Behandlungspflege über-nehmen kann. Dabei kann es sich umVerrichtungen wie Blutdruckmessung,Blutzuckermessung, An- und Auszie-hen von Kompressionsstrümpfen, Inha-lationen, Insulinabgabe u. a. handeln.

● anstatt der täglichen Medikamenten-gabe ein Richten in einer Wochenboxausreichend ist. Ggf. ist selbst hierfürkeine Verordnung notwendig, da imHaushalt lebende Personen, die dieseLeis tung ganz oder teilweise überneh-men könnten, hinzugezogen werdenkönnen.

● Wägen Sie ab, ob durch Medikations-anpassung der tägliche Einsatz redu-ziert werden kann. Die Präparate sowieein aktueller Medikamentenplan sindmit aufzuführen.

● Wägen Sie ab, ob ein Angehöriger diesubkutane Injektion nicht selbst durch-führen kann. Gegebenfalls ist zu erör-tern, ob der Patient oder Angehörigenach einer Schulung die Maßnah-men selbst durchführen kann. Istdies nicht möglich, geben Sie auf derVerordnung die zutreffende Begrün-dung an und vermerken Sie die intra-muskulär bzw. subkutan zu injizieren-den Präparate.

● Sofern im Haushalt lebende Perso-nen Teilbereiche der häuslichenKrankenpflege übernehmen kön-nen, ist eine Verordnung zu Lastender GKV nicht möglich. Ist es Ihnennicht möglich einzuschätzen, ob Haus-haltsmitglieder Leistungen überneh-men können, vermerken Sie dies aufder Verordnung. Somit kann geprüftwerden, ob nach entsprechenden Schu-lungen von Angehörigen die Durch-führung übernommen werden kann.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Mit-arbeiter der Abteilung Service undDienstleistungen sowie in den Bezirks-geschäftsstellen gern zur Verfügung.

– Verordnungs- und Prüfwesen/mau –

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Verordnung von AHH Informationen zum Herausnehmen

VKVS-Mitteilungen Heft 1/2016

Altersbezogene Richtgrößen für das Jahr 2016 vereinbart

Aufgrund eines Urteils des Bundessozial-gerichts vom 22. Oktober 2014 (B 6 KA8/14R) haben die KV Sachsen und dieLandesverbände der Krankenkassen sowieder Verband der Ersatzkassen e.V. in Sach-sen für das Jahr 2016 altersbezogeneRichtgrößen vereinbart.

Gemäß dem Urteil wurden dabei die inden Rahmenvorgaben gemäß § 84 SGB V

für das Jahr 2002 vereinbarten Altersgrup-pen zugrun de gelegt.

Bei der Aufteilung der für den Arznei- undVerbandmittelbereich und den Heilmittel-bereich vereinbarten Richtgrößenvolu-mina wurden die Verordnungsrelationendes Jahres 2014 berücksichtigt.

Die altersbezogenen Richtgrößen für

das Jahr 2016 sind diesem Heft als Ein-leger beigefügt.

Zu beachten ist, dass ein Vergleich derRichtgrößen in der Altersgruppe „ab 65Jahre“ mit den bislang geltenden Richt-größen für Rentner nur der Orientierungdienen kann, da auch jüngere Versichertebspw. aufgrund anerkannter Erwerbsun-fähigkeit auf der elektronischen Gesund-

Wirkstoffempfehlungen für die Bevorratung von Apotheken im Rahmender Notdienstbereitschaft

Von einer guten Zusammenarbeit derÄrzte und Apotheker profitieren die Pa-tienten und die Abläufe im Praxisalltaggestalten sich reibungsloser. Die KVSachsen hat zum Beispiel beim Probelaufdes gemeinsamen Medikationsmanage-ments im Modellvorhaben „Arzneimittel-initiative Sachsen-Thüringen“ (ARMIN)sehr positive Rückmeldungen von allenSeiten erhalten.

Um auch die optimale Versorgung der Patienten zu gewährleisten, wenn dieApotheke geschlossen hat, trat die Säch-sische Landesapothekerkammer (SLAK)mit einer Liste von Wirkstoffempfehlun-gen für die Bevorratung von Apotheken

im Rahmen der Notdienstbereitschaft andie KV Sachsen heran.

Diese Wirkstoffliste, welche als Projekt-arbeit im Rahmen einer Fachapotheker-weiterbildung erstellt wurde, soll einepraktische Hilfestellung für dienstha-bende Ärzte und Apotheker darstellen.Dazu wurden anonymisierte Verord-nungsdaten ausgewertet, welche in denNacht- und Notdiensten in sächsischenApotheken eingelöst wurden.

Ziel der Wirkstoffliste war es, den dienst-habenden Apotheken Empfehlungen andie Hand zu geben, welche Arzneimittelim Notdienst häufig verordnet und damitvorrätig gehalten werden sollten.

Die KV Sachsen hat die Wirkstofflistediesen KVS-Mitteilungen beigelegt, umauch den Ärzten im Notdienst eine Orien-tierung zu ermöglichen. Vor allem kannsie dazu dienen abzuschätzen, ob ein verordnetes Präparat in der diensthaben-den Apotheke vorrätig ist. Welches Arz-neimittel letztendlich verordnet wird,liegt natürlich in der Therapiehoheit desArztes.

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Wolfvon der SLAK ([email protected]) perE-Mail gern zur Verfügung.

– Verordnungs- und Prüfwesen/st –

Verordnungseinschränkung von Gichtmitteln gemäß Arzneimittel-Richtlinie Anlage III

Die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL)des Gemeinsamen Bundesausschusses(G-BA) schließt in Anlage III Wirkstoffeund Arzneimittel-Gruppen von der Ver-ordnung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aus oderschränkt die Verordnung ein. Aktuellmöchten wir Sie auf die Vorgaben der Anlage III Nr. 29 der AM-RL hinsicht-lich der Verordnungseinschränkung vonGichtmitteln hinweisen. Bei Gicht sindMaßnahmen zur Änderung der Lebens-weise (z. B. diätetische Maßnahmen) dieerste Option in der Therapie.

Demnach dürfen Gichtmittel bei behand-lungsbedürftiger Indikation und Einhal-tung von Diätvorschriften nur zu Lastender gesetzlichen Krankenversicherungverordnet werden:

– zur Behandlung des akuten Gichtan-falls

– bei chronischer Niereninsuffizienz

– bei Hyperurikämie bei onkologischenErkrankungen

– soweit ein Therapieversuch mit nicht-medikamentösen Maßnahmen erfolg-los geblieben ist.

Diese Kriterien müssen nicht kumulativerfüllt sein.

Verordnungen außerhalb der oben ge-nannten Indikationen können nur aus-nahmsweise in medizinisch begründetenEinzelfällen mit Begründung vorgenom-men werden. Der medizinisch begrün-dete Einzelfall muss zum Zeitpunkt derVerordnung nachvollziehbar in der Pa-

tientenakte dokumentiert werden. ImRahmen eines Wirtschaftlichkeitsprüf-verfahrens obliegt eine Bewertung/Aner-kennung der Ausnahmeumstände alleinder Prüfungsstelle, die unabhängig vonKV und Krankenkassen entscheidet.

Bitte nehmen Sie diese Information* zumAnlass, Ihre Verordnungen patientenbe-zogen zu überprüfen und die Medikationzur medizinisch zweckmäßigen und wirt-schaftlichen Erreichung des Therapie-ziels zu modifizieren.

– Die gemeinsame Arbeitsgruppe der KV Sachsen/KV Thüringen

und der AOK PLUS –

* im Rahmen der Vereinbarung zur Vermeidung vonArzneikostenregressen

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Verordnung von AHH, Personalia, SicherstellungInformationen zum Herausnehmen

KVS-Mitteilungen Heft 1/2016VI

Sicherstellung

In Trauer um unsere Kollegen

Personalia

Frau Dr. med. Sabine Bonitzgeb. 08.03.1971 gest. 16.11.2015

als FÄ f. Orthopädie und Unfallchirurgie im Rahmen einer Ermächtigungin den Zeisigwaldkliniken Bethanien in Chemnitz tätig

Herr Dr. med. Lienhard Haufegeb. 24.10.1942 gest. 09.11.2015

bis 30.09.2012 als FA für Allgemeinmedizin in Breitenbrunn/Erzgeb. tätig

Herr Dr. med. Carsten Schmiedergeb. 06.08.1956 gest. 09.12.2015

bis 31.12.2010 als FA für Orthopädie in Chemnitz tätig

Praxisnetz „Leipziger Gesundheitsnetz e. V.“ erhält Förderung

Als erstes Praxisnetz in Sachsen erhältdas „Leipziger Gesundheitsnetz e. V.“eine Förderung im Rahmen der Grün-dungs- und Entwicklungsförderung derFörderrichtlinie für Praxisnetze der KVSachsen. Herr Dr. Jürgen Flohr, Vor-standsvorsitzender des Leipziger Ge-sundheitsnetzes e. V., und seine Kollegen

wurden bereits im August 2014 für dieErfüllung der hohen, über die Basis-Stufehinausgehenden, Anforderungen in derStufe 1 der Anerkennungsrichtlinie fürPraxisnetze der KV Sachsen zertifiziert.

Zusammen mit der Anerkennung und einer erreichten KV-SafeNet-Quote von

100 %, war der Weg für die Förderwür-digkeit des Praxisnetzes geebnet. Die KVSachsen fördert nun einmalig 20 % dernachgewiesenen und für förderwürdigbefundenen Aufwendungen des Netzesseit seiner Gründung im Jahr 2009.

– Sicherstellung/bö –

heitskarte im Status „Rentner“ geführtwerden.

Erstmals für das Jahr 2016 erfolgte eineBereinigung des Heilmittel-Richtgrößen-volumens um die Verordnungskosten fürPraxisbesonderheiten und langfristigenHeilmittelbedarf. Zur Anwendung kamder diesbezügliche prozentuale Anteil anden Gesamtverordnungskosten der mitRichtgrößen belegten Fachgruppen imJahr 2014.

Der späteren Richtgrößenprüfung imJahr 2018 für das Jahr 2016 wird wie bis-lang die über alle Altersgruppen gerech-

nete gewichtete Richtgröße zugrunde ge-legt. Sichergestellt ist, dass diese gewich-tete Richtgröße für das Jahr 2016 in allenFachgruppen im Arzneimittel- als auchim Heilmittelbereich mindestens der ge-wichteten Richtgröße des Jahres 2015entspricht.

Die KV Sachsen wird ihre quartalsweiseArzneimittel-Trendinformation rechtzei-tig an die neue Richtgrößenstruktur an-passen, so dass den Ärzten ein relativzeitnahes Monitoring der Richtgrößen-einhaltung zumindest im Arzneimittel-bereich möglich ist. Dennoch empfiehltdie KV Sachsen den Ärzten, die alters-

bezogenen Richtgrößen in das Praxis-verwaltungssystem einzupflegen. VieleSys teme sind dazu schon heute in derLage. Die Ärzte werden gebeten, bei Be-darf gezielt ihren Softwarebetreuer an-zusprechen.

Für weitere Fragen stehen Ihnen dieMitarbeiter/innen der Abteilung Ser-vice und Dienstleistungen sowie derAbteilung Verordnungs- und Prüfwe-sen in den Bezirksgeschäftsstellengern zur Verfügung.

– Verordnungs- und Prüfwesen/mae –

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Sicherstellung Informationen zum Herausnehmen

VIIKVS-Mitteilungen Heft 1/2016

Ausschreibung und Abgabe von Vertragsarztsitzen

Ausschreibung von Vertragsarztsitzen

Von der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen werden gemäß § 103 Abs. 4 SGB V folgende Vertragsarztsitze in den Planungs-bereichen zur Übernahme durch einen Nachfolger ausgeschrieben:

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:*) Bei Ausschreibungen von Fachärzten für Allgemeinmedizin können sich auch Fachärzte für Innere Medizin bewerben, wenn sie

als Hausarzt tätig sein wollen.

Bei Ausschreibungen von Fachärzten für Innere Medizin (Hausärztlicher Versorgungsbereich) können sich auch Fachärzte fürAllgemeinmedizin bewerben.

Nähere Informationen hinsichtlich des räumlichen Zuschnitts sowie der arztgruppenbezogenen Zuordnung zu den ein-zelnen Planungsbereichen bzw. Versorgungsebenen sind der Internetpräsenz der KV Sachsen zu entnehmen:www.kvsachsen.de → Mitglieder → Arbeiten als Arzt → Bedarfsplanung und sächsischer Bedarfsplan.

Wir weisen außerdem darauf hin,

• dass sich auch die in den Wartelisten eingetragenen Ärzte bei Interesse um den betreffenden Vertragsarztsitz bewerben müssen,• dass diese Ausschreibungen ebenfalls im Ärzteblatt Sachsen veröffentlicht worden sind,

• dass bei einer Bewerbung die betreffende Registrierungs-Nummer (Reg.-Nr.) anzugeben ist.

Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz

Reg.-Nr. Fachrichtung Planungsbereich Bewerbungsfrist

Allgemeine fachärztliche Versorgung

16/C001 Frauenheilkunde und Geburtshilfe Mittweida 11.02.2016

16/C002 Kinder- und Jugendmedizin Plauen, Stadt/ 11.02.2016Vogtlandkreis

Schriftliche Bewerbungen sind unter Berücksichtigung der Bewerbungsfrist an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, Bezirks-geschäftsstelle Chemnitz, Postfach 11 64, 09070 Chemnitz, Tel. 0371 2789-406 oder -403 zu richten.

Bezirksgeschäftsstelle Dresden

Reg.-Nr. Fachrichtung Planungsbereich Bewerbungsfrist

Hausärztliche Versorgung

16/D001 Allgemeinmedizin*) Radeberg 11.02.2016

Allgemeine fachärztliche Versorgung

16/D002 Chirurgie/Phlebologie Dresden, Stadt 25.01.2016(Vertragsarztsitz in einer Berufsausübungsgemeinschaft)

Görlitz-Stadt/16/D003 Haut- und Geschlechtskrankheiten Niederschlesischer 11.02.2016

Oberlausitzkreis

Schriftliche Bewerbungen sind unter Berücksichtigung der Bewerbungsfrist an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, Bezirks-geschäftsstelle Dresden, Schützenhöhe 12, 01099 Dresden, Tel. 0351 8828-310 zu richten.

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SicherstellungInformationen zum Herausnehmen

KVS-Mitteilungen Heft 1/2016VIII

Änderungen zur Liste der D-Ärzte in Sachsen (Stand Januar 2016)

Neu bestellt:

ab 01.12.2015:04129 LeipzigDr. Stefan KunzeChirurgische PraxisWittenberger Straße 38

ab 01.10.2015:01097 DresdenDr. Till IllertPraxis für Hand- und UnfallchirurgieOberer Kreuzweg 8

ab 04.09.2015:01445 RadebeulUwe ReicheltChirurgische GemeinschaftspraxisBahnhofstraße 7

Datenänderung:ab 01.06.2015:09130 ChemnitzDr. Viktor ReitenbachMVZ edia.med.gGmbHZeisigwaldstraße 101/Haus F

Ausgeschieden:

zum 31.10.2015:09599 FreibergDipl.-Med. Christa WaltherChirurgische PraxisParkstraße 2

zum 31.10.2015:09599 FreibergDr. med. Joseph WehrChirurgische PraxisParkstraße 2

– Sicherstellung/rö –

Schriftliche Bewerbungen sind unter Berücksichtigung der Bewerbungsfrist an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, Bezirks-geschäftsstelle Leipzig, Braunstraße 16, 04347 Leipzig, Tel. 0341 2432-153 oder -154 zu richten.

Bezirksgeschäftsstelle Leipzig

Reg.-Nr. Fachrichtung Planungsbereich Bewerbungsfrist

Hausärztliche Versorgung

16/L001 Allgemeinmedizin*) Leipzig 11.02.2016

16/L002 Allgemeinmedizin*) Schkeuditz 25.01.2016

Abgabe von VertragsarztsitzenVon der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen werden folgende Vertragsarztsitze zur Übernahme veröffentlicht:

Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz

Fachrichtung Planungsbereich Bemerkung

Hausärztliche Versorgung

Innere Medizin*) Limbach-Oberfrohna geplante Abgabe: zum 30.06.2016

Fachrichtung Planungsbereich Bemerkung

Hausärztliche Versorgung

Innere Medizin*) Weißwasser Abgabe: I/2017

Allgemeinmedizin*) Weißwasser Abgabe: I/2017

Interessenten wenden sich bitte an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, Bezirksgeschäftsstelle Dresden, Schützenhöhe 12,01099 Dresden, Tel. 0351 8828-310.

– Sicherstellung/rö –

Bezirksgeschäftsstelle Dresden

Interessenten wenden sich bitte an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz, Postfach 11 64,09070 Chemnitz, Tel. 0371 2789-406 oder -403.

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Meinung

11KVS-Mitteilungen Heft 1/2016

Nachdruck aus dem Ärzteblatt Thüringen

Rettungsdienst und organisierter vertragsärztlicher Notdienst* – Wer ist wann zuständig und welche Weisungsbefugnisse gibt es?

Die KV Sachsen erreichen immer wie-der Anfragen zum Verhältnis zwischenRettungsdienst und Bereitschafts-dienst, insbesondere zur Frage, werwem ggf. weisungsbefugt ist und obder Bereitschaftsdienst bei einerNichtverfügbarkeit des Notarztes zueinem Einsatz im Rettungsdienst hin-zugerufen werden kann. Diese Thema-tik wurde in einem Beitrag des Ärzte-blattes Thüringen (Ausgabe 2/2013)umfassend erörtert. Diesen möchtenwir Ihnen deshalb mit freundlicher Ge-nehmigung der Autoren nachstehendzur Kenntnis geben:

Zwei konkrete Fälle verdeutlichen dieauftretenden Probleme:

Im ersten Fall wurde der Rettungsleit-stelle ein bewusstloses zwei Monatealtes Kind gemeldet, bei dem eine Re-animationspflichtigkeit nicht ausge-schlossen werden konnte. Da der dienst-habende Notarzt im Einsatz gebundenund ebenso die in den angrenzenden Rettungsdienstbereichen diensthabendenNotärzte nicht sofort verfügbar waren,bat der Leitstellendisponent den dienst-habenden Arzt im organisierten vertrags-ärztlichen Notdienst* zum Einsatz. Kanndie Leitstelle den Arzt im organisiertenvertragsärztlichen Notdienst* zu einemEinsatz mit Notarztindikation bitten?Muss der Arzt im organisierten vertrags-ärztlichen Notdienst dieser Bitte Folgeleisten und zum Einsatz fahren? Wenn ja,welche Anforderungen werden an seineärztliche Tätigkeit am Einsatzort gestelltund welche Weisungsbefugnisse bestehengegenüber dem nichtärztlichen Rettungs-dienstpersonal?

Im zweiten Fall wurde der Leitstelle eine„bewusstlose Patientin nach Treppen-sturz“ gemeldet. Als der Rettungswagenam Einsatzort eintraf, war der Hausarztder Patientin vor Ort. Da sich der Not-arzt zu diesem Zeitpunkt noch in einemanderen Einsatz befand, wurde er mitdem Rettungshubschrauber nachgefor-dert. Die Patientin war ansprechbar, wiesaber eine inkomplette Hemiparese linksund eine Dysphagie auf, so dass ein

cerebraler Insult vermutet wurde. Im Verlauf der weiteren Behandlung ver-langte der Hausarzt der Patientin die Mitarbeit der Rettungsassistenten. Dabeiwies er eine medizinische Maßnahme an,die nicht den vorgegebenen Leitlinien derRet tungs assistenten entsprach. Das Ret-tungsdienstpersonal sah in der angewie-senen Maßnahme eine drohende Lebens-bzw. Gesundheitsgefahr für die Patientinund lehnte die Durchführung ab. DerArzt verlangte die Durchführung seinerAnweisungen und die Abbestellung desNotarztes, da er selbst die Patientinauf dem Weg in die nächste Klinik be-gleiten wollte.

Ist der Arzt im organisierten vertragsärzt-lichen Notdienst* bzw. ein anwesenderArzt, der nicht Notarzt ist, weisungsbe-fugt gegenüber dem nichtärztlichen Ret-tungsdienstpersonal? Wenn ja, ist er nurweisungsbefugt in medizinischen Ange-legenheiten oder besteht auch ein organi-satorisches Weisungsrecht? Gibt es Aus-nahmen, d. h. kann der nichtärztliche

Rettungsdienstmitarbeiter die Durchfüh-rung angewiesener Maßnahmen auch beibestehender Weisungsbefugnis des Arz-tes unter bestimmten Voraussetzungenablehnen (z. B. wenn er eine Gefahr fürden Patienten sieht)?

Mit Blick auf diese nur beispielhaft be-nannten Einzelfälle soll im Folgendenein Überblick über das rechtliche Ver-hältnis zwischen dem Rettungsdienstund dem organisierten vertragsärztlichenNot dienst* gegeben werden.

Aufgaben des Rettungsdienstesund des organisierten vertrags-ärztlichen Notdienstes*

Grundsätzlich gilt, dass der organisiertevertragsärztliche Notdienst* von seinerAusrichtung nicht zur Versorgung von Pa-tienten des Rettungsdienstes gedacht unddarüber hinaus auch nicht geeignet ist. Essollte darauf geachtet werden, den Ret-tungsdienst nicht in Fällen anzufordern,

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Meinung

KVS-Mitteilungen Heft 1/201612

die nach ihrer Indikation über den orga-nisierten vertragsärztlichen Notdienst*zu versorgen wären, da in diesem Fallunnötig die Kräfte des Rettungsdienstesgebunden werden. Umgekehrt kann derArzt im organisierten vertragsärztlichenNotdienst* nicht ersatzweise einen Ein-satz im Rettungsdienst übernehmen. Diesist bereits bedingt durch die unterschied-liche Ausrichtung der Systeme Rettungs-dienst und organisierter vertragsärzt-licher Notdienst*. Auf Grund ihrer ver-schiedenen Ausrichtung bestehen sie parallel nebeneinander.

Mit dem organisierten vertragsärztlichenNotdienst* wird die Versorgung der Pa-tienten zu den sprechstundenfreien Zeitensichergestellt. Der Arzt im organisiertenvertragsärztlichen Notdienst* soll sichbei der Versorgung auf qualifizierte Maß-nahmen zur Überbrückung der sprech-stundenfreien Zeit beschränken und diereguläre Weiterversorgung den behan-delnden Ärzten überlassen. Im organi-sierten vertragsärztlichen Notdienst*wird deshalb auch keine spezialisierteund umfassende ärztliche Versorgung er-wartet. Da hier regelmäßig keine lebens-bedrohlichen Erkrankungen behandeltwerden, bestehen keine Hilfsfristen.

Im Gegensatz dazu ist es Aufgabe desRettungsdienstes, bei Notfallpatientenam Notfallort lebensrettende Maßnah-men durchzuführen, die Transportfähig-keit herzustellen und diese Personenunter Aufrechterhaltung der Transport- fähigkeit und Vermeidung weiterer Schä-den in ein geeignetes Krankenhaus weiterzuleiten. Notfallpatienten sind ent-sprechend dem Thüringer Rettungs-dienstgesetz Verletzte oder Erkrankte, diesich in Lebensgefahr befinden oder beidenen schwere gesundheitliche Schädenzu befürchten sind. Entsprechend demLandesrettungsdienstplan für den Frei-staat Thüringen beträgt in Thüringen dieHilfsfrist im Rettungsdienst im Allgemei-nen 14, in dünn besiedelten Gebieten17 Minuten (In Sachsen ist die Hilfefristauf 12 Minuten festgelegt – Anmerkungder Redaktion).

Art und Weise sowie Grenzen derZusammenarbeit Rettungsdienst-Arzt im organisierten vertragsärzt-lichen Notdienstes*

Tritt trotz ausreichender Bereitstellungim Rettungsdienst der Fall ein, dasskeine notärztliche Hilfe sofort verfügbar

ist, ist es möglich, den diensthabendenArzt im organisierten vertragsärztlichenNotdienst* zu Hilfe zu bitten. Der Leit-stellendisponent kann den Arzt im orga-nisierten vertragsärztlichen Notdienst*jedoch nur über das Hilfeersuchen infor-mieren. Eine Weisungsbefugnis des Leit-stellendisponenten gegenüber dem Arztim organisierten vertragsärztlichen Not-dienst* besteht nicht. Aufgrund seinesWissens um die Hilfsbedürftigkeit einesMenschen ist der Arzt im organisiertenvertragsärztlichen Notdienst* dann aller-dings verpflichtet, diesem Menschen dieihm mögliche und zumutbare Hilfe zu-kommen zu lassen. Dies gebieten die ge-wissenhafte Berufsausübung und die all-gemeine Hilfeleistungspflicht.

Das heißt, sobald der Arzt im organisier-ten vertragsärztlichen Notdienst* von derHilfsbedürftigkeit des Patienten weiß,muss er in eigener Entscheidung und Ver-antwortung die Dringlichkeit gegenüber

den ihm sonst gegebenenfalls noch vor-liegenden Anforderungen gewichten unddem Patienten so schnell wie möglich,d. h. unverzüglich, zu Hilfe eilen. Eineobjektiv nicht nachvollziehbare und un-gerechtfertigte Verzögerung der Hilfe-leistung bedeutet einen schweren Verstoßgegen die Grundsätze der gewissenhaftenärztlichen Berufsausübung. Nur wenn ihntatsächliche Gründe oder ein aus medi-zinischen Gründen wichtigeres Hilfe-ersuchen abhalten, ist die Ablehnungbzw. Verzögerung der Hilfeleistung ge-rechtfertigt. Vor Ort ist er verpflichtet, dieihm möglichen Maßnahmen bis zum Ein-treffen des Notarztes zu ergreifen.

Dabei beschränkt sich die ärztlichePflicht auf die zumutbare Hilfeleistung –abhängig von der Situation, dem Wissenund Können des jeweiligen Arztes. Einenotarztähnliche Versorgung kann nichtgefordert werden – weder qualitativ nochfristgebunden. Damit kann der Arzt, dernicht Notarzt ist, keinesfalls den Notarztim Rettungsdienst ersetzen.

Dies ist bedingt durch die technische Aus-rüstung, die im organisierten vertrags-ärztlichen Notdienst* nicht der des Ret-tungsdienstes entspricht und die speziellefachliche Qualifikation der Notärzte. Andie im Rettungsdienst geltenden Hilfs-fristen ist der Arzt im organisierten ver-tragsärztlichen Notdienst* ebenso weniggebunden.

Die Hilfeleistung des Arztes im organi-sierten vertragsärztlichen Notdienst*kann deshalb auch nur die Zeit bis zumEintreffen des Notarztes überbrücken.

Für die Leitstelle folgt daraus, dass nachder Weitergabe der Information über dasHilfeersuchen an den Arzt im organisier-ten vertragsärztlichen Notdienst* die An-forderung des Notarztes weiter aufrech-terhalten bleiben muss. Ein Überbrückendurch den Arzt im organisierten vertrags-ärztlichen Notdienst* muss die Aus-nahme bleiben und darf nicht dazu füh-ren, eine zu knappe Planung der Mittel imRettungsdienst auszugleichen. Wird auf-grund wiederholt auftretender Engpässeim Rettungsdienst offensichtlich, dass dieMittel für die Versorgung im Rettungs-dienst nicht ausreichend sind, muss eineNachbesserung erfolgen.

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Meinung

13KVS-Mitteilungen Heft 1/2016

Weisungsbefugnisse Notarzt/niedergelassener Arzt/Rettungs-assistent

Ebenso treten in der Praxis regelmäßigFragen hinsichtlich der Unterstellungenund Weisungsbefugnisse unter den an derNotfallrettung Beteiligten auf. Zwischendem niedergelassenen Arzt und dem Ret-tungsdienstpersonal besteht keine organi-satorische und funktionelle Zusammen-gehörigkeit. Der niedergelassene Arzt istdem nichtärztlichen Rettungsdienstper-sonal dienst- und arbeitsrechtlich nichtvorgesetzt und kann hieraus auch keineWeisungsbefugnis ableiten. Dennoch be-steht eine Weisungsbefugnis des Arztesgegenüber dem nichtärztlichen Rettungs-dienstfachpersonal aufgrund seiner über-geordneten beruflichen Qualifikation aufdem medizinischen Gebiet und dem gel-tenden Arztvorbehalt für Heileingriffe. Esist ein Fall der vertikalen Arbeitsteilung.Die Weisungsbefugnis bezieht sich dabeiauf fachliche Weisungen. Hinsichtlich or-ganisatorischer Entscheidungen hat derArzt, der nicht Bestandteil der hoheitli-chen Rettungskette ist, kein Direktions-recht. So kann er dem Rettungsdienstper-sonal nicht die Hinzuziehung desNotarztes verbieten.

Handelt ein Rettungsassistent eigenstän-dig, kann er sich auf die sogenannte Not-kompetenz nicht berufen, wenn ein Arztanwesend ist. Es gelten die hierzu von derBundesärztekammer aufgestellten Rege-lungen, die ein eigenständiges Handelndes Rettungsassistenten nur dann vor-sehen, wenn kein Arzt (Notarzt oder nie-dergelassener Arzt) bei dem Notfall-patienten zugegen ist. Solange sich am

Notfallort ein Notarzt oder sonstiger Arztbefindet, hat dieser in medizinischen Fragen grundsätzlich gegenüber demnichtärztlichen Rettungsdienstmitarbei-ter ein Weisungsrecht.

Entgegen der grundsätzlich immer beste-henden Weisungsbefugnis kann der Ret-tungsassistent im Ausnahmefall die Aus-führung der vom Arzt angeordnetenMaßnahme ablehnen, wenn er entwedernicht qualifiziert genug ist oder er einedrohende Gefahr für Leib oder Leben desPatienten sieht. Dieser Grundsatz gilt un-abhängig vom Rettungsdienst in jedemBereich medizinischer Versorgung. JederDelegationsempfänger, sei es ein nicht-ärztlicher oder ärztlicher Mitarbeiter,muss die Übernahme der Delegation ab-lehnen können, wenn er die zu delegie-rende Maßnahme nicht beherrscht. An-derenfalls droht ihm neben der straf-rechtlichen Verantwortung auch einÜbernahmeverschulden. Gleiches gilt,wenn der Delegationsempfänger in derdurchzuführenden Maßnahme eine nichtunerhebliche Gefahr für den Patientensieht und er selbst diese Verantwortungnicht mittragen kann. Dieser seltene Aus-nahmetatbestand darf natürlich nichtdazu missbraucht werden, um die Mitar-beit generell zu versagen. Jeder ärztlicheund nichtärztliche Helfer muss seinemWissen und Gewissen entsprechend sorg-fältig handeln und mit Blick auf die auchfür ihn bestehende Garantenpflicht ge-genüber dem Patienten prüfen, ob ein Un-terlassen (angewiesener) medizinischerMaßnahmen vertretbar ist. In jedem Fallsollte der nichtärztliche Rettungsdienst-mitarbeiter in einer solchen Dissens-Si-tuation unverzüglich den ihm dienstlichübergeordneten Notarzt hinzuziehen,auch wenn der niedergelassene Arzt einegegenteilige Weisung erteilt hat. Zwi-schen dem vor Ort anwesenden Arzt unddem Notarzt besteht Gleichordnung, sodass das Problem kollegial geklärt wer-den kann.

Bei der Übergabe eines Patienten vomniedergelassenen Arzt an den Notarzt be-steht eine horizontale Arbeitsteilung. ImRahmen der horizontalen Arbeitsteilungherrscht Gleichordnung und es gelten derVertrauensgrundsatz und der Grundsatzder kollegialen Zusammenarbeit. DerNotarzt darf sich folglich darauf verlas-sen, dass der zuvor behandelnde Arzt imRahmen seiner Zuständigkeit die erfor-derliche Sorgfalt walten ließ und ihm allezur Behandlung wesentlichen Informa-tionen gegeben hat. Dieser Vertrauens-

grundsatz findet seine Grenzen nur dann,wenn Zweifel an der Richtigkeit der Ent-scheidung aufkommen.

Mit der Übergabe des Patienten vom nie-dergelassenen Arzt an den Notarzt gehtdie Verantwortlichkeit für die medizini-sche Versorgung auf den Notarzt über.Damit entscheidet ab dem Zeitpunkt derÜbergabe des Patienten an den Notarztdieser über die weitere medizinische Be-handlung.

Fazit

Salus aegroti suprema lex. Unabhängigvon rechtlichen Zuständigkeiten und Weisungsbefugnissen ist das Wohl desKranken unser oberstes Gesetz. Dem notleidenden Kranken zu helfen undSchaden von ihm abzuwenden, ist Auf-gabe des Notarztes, des Arztes im orga-nisierten vertragsärztlichen Notdienst*ebenso wie des Rettungsassistenten undRettungs sanitäters. Allein Dringlichkeitund Schwere des Notrufes entscheidendarüber, ob der Rettungsdienst oder derorganisierte vertragsärztliche Notdienst*zum Einsatz kommt. Dem Zweck entspre-chend sind beide Systeme unterschied-lich organisiert und besetzt und grund-sätzlich nicht in der Lage, sich gegen-seitig zu vertreten. Dennoch kann es Situationen geben, in denen das Patien-tenwohl ein gemeinsames Zusammen-arbeiten und gegenseitiges Helfen gebie-tet. Dabei gilt, dass der vor Ort an-wesende Arzt eine grundsätzliche Wei-sungsbefugnis gegenüber nichtärztlichemPersonal in allen medizinischen Frage-stellungen hat, Ärzte untereinander zu einem kollegialen Verhalten verpflichtetsind, auch zwischen nichtärztlichem undärztlichem Personal ein vernunftgetrage-ner und res pektvoller Umgang gewahrtbleibt und dass auch der Arzt, der nichtNotarzt ist, seine ärztliche Verantwortunggegenüber einem Notfallpatienten gewis-senhaft wahrnimmt und hilft, wenn esdarauf ankommt. All das gebietet unsdas Wohl des Kranken als das oberste aller Gesetze.

Autoren:Ass. Jur. Nicole Frank, Rechts-abteilung der KV Thüringen

Ass. Jur. Kristin Memm, Rechts-abteilung der Landesärztekammer

Thüringen

* entspricht dem kassenärztlichen Bereit-schaftsdienst im Bereich der KV Sachsen

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Vertragswesen, Nachrichten

KVS-Mitteilungen Heft 1/201614

Abrechnung und Vergütung OsteoporosePLUS über die KV Sachsen

Mit Wirkung ab 1. Januar 2016 über-nimmt die KV Sachsen die Abrech-nung und Vergütung von Leistungengemäß dem Vertrag OsteoporosePLUSSachsen, der zwischen der AOK PLUSund dem Bund der Osteologen Sachsene. V. zum 1. Juli 2014 geschlossenwurde.

Grundlage für die Umsetzung über dieKV Sachsen bildet eine Vereinbarung zureinfachen und verwaltungseffizientenUmsetzung des Vertrages Osteoporose-PLUS Sachsen zwischen der KV Sachsenund der AOK PLUS.

An dem Vertrag OsteoporosePLUS Sach-sen können Vertragsärzte teilnehmen,die in Sachsen zugelassen sowie ordent-liches Mitglied im Bund der OsteologenSachsen e. V. sind und die weiteren Teil-nahmevoraussetzungen nach Vertrag er-füllen.

Ab dem 1. Januar 2016 ist die Teilnahmeam Vertrag gegenüber der KV Sachsen zubeantragen. Die Erklärungen von Ärzten,die bereits vor diesem Termin am VertragOsteoporosePLUS Sachsen teilgenom-men haben, behalten weiterhin ihre Gül-tigkeit.

Die Leistungen gemäß Osteoporose-PLUS Sachsen sind ab 1. Januar 2016quartalsweise unter Angabe der im Ver-trag genannten Abrechnungsnummerngegenüber der KV Sachsen abzurechnen.

Die Verwaltungsvereinbarung zur Um-setzung von OsteoporosePLUS Sach-sen steht Ihnen auf der Internetpräsenzder KV Sachsen www.kvsachsen.de→Mitglieder →Verträge → Buchstabe„V“ zur Verfügung.

– Vertragswesen und Honorar-verteilung/bu –

Das Zentralinstitut für die kassenärztlicheVersorgung (Zi) widerlegt Vorwürfe, dieKassenärztlichen Vereinigungen würdenihrer Aufgabe nicht gerecht. Die Un-gleichheit in der Verteilung niedergelas-sene Ärzte ist verhältnismäßig gering,so das Ergebnis einer aktuellen Unter-suchung. Trotz regionaler Unterschiedesind niedergelassene Ärzte bislang ehergleichmäßig verteilt.

Dies ergibt eine aktuelle Auswertung desZentralinstituts für die kassenärztlicheVersorgung (Zi). „Im Vergleich zu ande-ren regionalen Indikatoren der Daseins-vorsorge finden wir bei den Vertragsärz-ten die gleichmäßigste Verteilung“, bi- lanziert Zi-Geschäftsführer Dr. Dominikvon Stillfried. „Es gibt regionale Unter-schiede. Sie sind aber deutlich wenigerausgeprägt als in anderen Bereichen derDaseinsvorsorge.“

Vertreter aus Politik und Krankenkassen-verbänden haben den KassenärztlichenVereinigungen in den vergangenen Mo-naten mit Verweis auf eine vermeintliche

hohe Ungleichverteilung der Ärzte vor-geworfen, ihre gesetzliche Pflicht zu vernachlässigen – nämlich zu gewähr-leisten, dass jede Bürgerin und jeder Bürger unabhängig von seinem Wohnortumfassende medizinische Hilfe erhaltenkann.

„Die Politik kann von Ärzten nicht dauer-haft erwarten, Mängel in der allgemeinenInfrastruktur auszugleichen, insoweit hel-fen Schuldzuweisungen nicht weiter. Wirbrauchen stattdessen mehr gemeinsameAnstrengungen, um den Ärztemangel zubekämpfen“ sagt von Stillfried.

Niedergelassene Ärzte im Vergleichgleichmäßig verteilt

Das Zi hat die Streuungsmaße für kom-munale Investitionen je Einwohner mitdenen für das Bruttoinlandsprodukt, fürdie Krankenhausbettendichte und für dieAnzahl der Vertragsärzte verglichen. ImErgebnis weist die ambulante Versorgungweitaus bessere Werte auf als die anderenBereiche der Daseinsvorsorge.

So gibt es in der Region mit der höchstenArztzahl pro Kopf zwar fünf Mal mehrÄrzte in der vertragsärztlichen Versor-gung als in der Region mit der niedrigs-ten Arztzahl pro Kopf. Bei der regiona-len Wirtschaftskraft pro Kopf liegt dasMaximum jedoch um den Faktor siebenüber dem Minimum, bei den kommuna-len Investitionen beträgt diese Spanne gardas 21-fache.

Da es in einigen Landkreisen keine Kran-kenhäuser gibt, ist das Verhältnis der Extremwerte für die Krankenhausdichtenicht aussagefähig. Daher zieht das Zi andere statistische Kennzahlen heran, dieweniger durch Extremwerte beeinflusstwerden. „Vergleicht man die Kennzahlenaus dem Verantwortungsbereich der Ge-bietskörperschaften und der Selbstver-waltung, so zeigt sich, dass die Ungleich-heitsmaße jeweils für die Vertragsarzt-dichte am niedrigsten und für die Kran-kenhausbettendichte am höchsten ausfal-len“, erklärt Zi-Geschäftsführer Dr. vonStillfried. „Hohe Ungleichheit bestehtauch für die kommunalen Investitionen

Nachrichten

Vertragswesen

Keine Fehlverteilung sondern Arztmangel: Zusätzliche Investitionenerforderlich

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Nachrichten

15KVS-Mitteilungen Heft 1/2016

pro Einwohner. Von einem Versagen derKassenärztlichen Vereinigungen kannalso keine Rede sein.“

Gute Versorgungsstrukturen erhalten,in strukturschwachen Gebieten fördern

Die Untersuchung des Zi stellt im Ergeb-nis Forderungen nach einer weitergehen-den Umverteilung von Arztsitzen inFrage. Das Zi verweist zudem auf Stu-dien, nach denen eine gute Angebots-struktur im Bereich der niedergelassenenÄrzte mit einer niedrigeren Anzahl ver-meidbarer Krankenhausaufenthalte ein-hergeht. Modellrechnungen zeigen, dass

durch Investitionen in die ambulante Ver-sorgung die Qualität des Gesamtsystemsgesteigert und die Kosten gesenkt werdenkönnen.

Die derzeitige Regelung, nach der Praxis-sitze bei rechnerischer Überversorgungnicht fortgeführt und deren Inhaber vonder zuständigen KV entschädigt werdensollen, sendet aus Sicht von Dr. von Still-fried daher das falsche Signal. „Statt be-stehende Probleme wirksam anzugehen,würden wir dadurch an vielen Standortenzusätzliche Versorgungsprobleme schaf-fen.“ Gegenden mit einer geringeren Zahlvermeidbarer Krankenhausfälle sollten

als Vorbilder für die Weiterentwicklungder Versorgungstrukturen dienen. „Instrukturschwachen Gebieten wiederummuss die Politik gemeinsam mit den Kas-senärztlichen Vereinigungen zusätzlicheAnstrengungen unternehmen, damit re-gionale Disparitäten nicht zunehmen. ImMoment ist es leider so, dass der Löwen-anteil von Niederlassungsförderungendurch die Vertragsärzte selbst getragenwird. Der Bund beteiligt sich derzeit –trotz guter Finanzlage – nicht“, sagt Dr.von Stillfried.

– Presseinformation des Zivom 4. Dezember 2015 –

KBV-Vorstand Dipl.-Med. Regina Feld-mann setzt sich für eine sektorenüber-greifende Bedarfsplanung ein. Zudembe grüßt sie die Ausweitung der Förde-rung der ambulanten Weiterbildung. „Wirmüs sen die gesamte Versorgungsland-schaft betrachten, auch die Kliniken“machte Dipl.-Med. Regina Feldmann,Vorstand der Kassenärztlichen Bundes-vereinigung (KBV), deutlich.

Auf der Vertreterversammlung erklärtesie, dass für eine zukunftsfeste Versor-gung auch eine funktionierende Bedarfs-planung unabdingbar sei. Mit einer sek-torenübergreifenden Bedarfsplanung „er-gibt sich letztlich eine echte Versorgungs-sitzplanung“. Diesen Vorschlag werde dieKBV wieder in die politische Debatte einbringen. Zudem führte sie aus, dass in einer derzeit laufenden Studie der künf-tige Bedarf an niedergelassenen Vertrags-ärzten untersucht werde. Sie kündigte für2016 erste Ergebnisse an.

Feldmann begrüßte die Anhebung der zufördernden Weiterbildungsstellen in derAllgemeinmedizin auf 7.500, wie es dasGKV-Versorgungsstärkungsgesetz vor-sieht. Hinzu kommen noch einmal 1.000Förderstellen für die Weiterbildung imBereich der allgemeinen fachärztlichenVersorgung.

Berücksichtigt werden laut Gesetz Au-genärzte, Gynäkologen, Kinder- und Jugendmediziner. Die KBV steht hiernoch in Verhandlungen mit der DeutschenKrankenhausgesellschaft und dem GKV-Spitzenverband. Dabei geht es nicht nurum die regionale Verteilung der Stellen,sondern auch um die Höhe der Förde-rung. Letztere soll vor allem an vergleich-bare Klinikgehälter angepasst werden.

„Um die Versorgung der Bevölkerung zu-kunftssicher zu machen, müssen wir aberauch im Medizinstudium ansetzen“, soFeldmann. Sie forderte, das Praktische Jahrder Medizinstudierenden in zwei ambu-lante und zwei stationäre Abschnitte zu un-terteilen. Zudem müsse die Allgemeinme-dizin als obligatorisches Prüfungsfach imZweiten Staatsexamen verankert werden.

Mit dem jüngst beschlossenen E-Health-Gesetz haben Patienten, die mindestensdrei verordnete Medikamente gleichzeitigeinnehmen, künftig Anspruch auf einenMedikationsplan. Die KBV konnte durch-setzen, dass die Verantwortung dafür demArzt obliegt – und nicht etwa Apothekern.„Der Arzt stellt die Indikation, nur er ver-fügt über die für den Patienten notwendi-gen Informationen zur medikamentösenTherapie“, machte Feldmann klar. Sie be-grüßte, dass der Gesetzgeber plant, die

etablierten Zertifizierungsverfahren derKBV auf die Funktionalitäten des Medi-kationsplans auszuweiten.

Dies ist notwendig für eine einheitlicheUmsetzung in allen Praxisverwaltungs-systemen (PVS). „Zunächst müssen wirjedoch das Haftungsrisiko verbindlichklären“, mahnte sie. Um den Ärztengrößtmögliche Sicherheit zu bieten, for-derte die KBV die verpflichtende Einfüh-rung einer Software zum Managementder Arzneimitteltherapiesicherheit in diePVS. Diese prüft alle Verordnungen aufeventuelle Wechselwirkungen und gibtgegebenenfalls Warnhinweise.

Feldmann sprach sich ausdrücklich füreine verbesserte Begleitung sterbenderMenschen im Rahmen des Hospiz- undPalliativgesetzes aus. Mit dem Ausbauder allgemeinen ambulanten Palliativver-sorgung (AAPV) „wird die Palliativver-sorgung weiter in der vertragsärztlichenVersorgung verankert.“ Dies entsprecheeiner langjährigen Forderung der KBVund bilde die Basis für die spezialisierteambulante Palliativversorgung (SAPV).„Es ist erfreulich, dass der Gesetzgeberhier auf unsere Grundüberlegungen zu-rückgegriffen hat“, so Feldmann.

– Praxisnachrichten der KBVvom 4. Dezember 2015 –

Feldmann: „Wir brauchen eine echte Versorgungssitzplanung“

Auf unserer Internetpräsentation können Sie die KVS-Mitteilungenauch als E-Paper lesen und herunterladen:

www.kvsachsen.de → Mitglieder → KVS-Mitteilungen

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KVS-Mitteilungen Heft 1/201616

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KVS-MitteilungenOrgan der Vertragsärzte des Freistaates SachsenKassenärztliche Vereinigung Sachsen

HerausgeberKASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG SACHSENKörperschaft des öffentlichen Rechts

ISSN 0941-7524

RedaktionDr. med. Klaus Heckemann

Vorstandsvorsitzender (V. i. S. d. P.)Dr. med. Claus Vogel

Stellvertretender VorstandsvorsitzenderDr. agr. Jan Kaminsky

HauptgeschäftsführerDipl.-Ing. oec. Andreas Altmann

Stellvertretender HauptgeschäftsführerDipl.-Wirtsch. Klaus Schumann

Anschrift RedaktionKASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG SACHSENLandesgeschäftsstelleRedaktion „KVS-Mitteilungen“Schützenhöhe 12 · 01099 DresdenTel.: 0351 8290 - 630 · Fax: 0351 8290 - 565E-Mail: [email protected] der Bezirksgeschäftsstellen:Chemnitz: [email protected]: [email protected]: [email protected]

AnzeigenverwaltungDruckerei BöhlauRanftsche Gasse 14 · 04103 LeipzigTel.: 0341 6883354 · ISDN: 0341 9608307-8Fax: 0341 9608309E-Mail: [email protected] Zeit ist die Anzeigenpreisliste Nr. 10 gültig.Anzeigenschluss ist der 20. des Vormonats.

Satz und DruckDruckerei Böhlau, Ranftsche Gasse 14, 04103 Leipzig

BuchbindereiG. Fr. Wanner, Leipzig

Für unaufgefordert eingesandte Manuskripte wirdkeine Haftung übernommen. Mit vollem Namen ge-kennzeichnete bzw. Fremdbeiträge decken sichnicht immer mit den Ansichten des Herausgebers.Sie dienen dem freien Meinungsaustausch der Ver -tragsärzte. Die Redaktion behält sich vor, ggf. Bei -träge zu kürzen.

Wichtiger Hinweis: Für den Inhalt von Anzeigensowie für Angaben über Dosierungen und Applika -tionsformen in Beiträgen und Anzeigen kann vonder Redaktion keine Gewähr übernommen werden.

Die Zeitschrift erscheint monatlich jeweils am 20. des Monats (ein Heft Juli/August).Bezugspreis: jährlich € 33,–; Einzelheft € 3,–. Be -stellungen werden von der KV Sachsen, Landesge -schäftsstelle, Schützenhöhe 12, 01099 Dresden, ent -gegengenommen.Die Kündigungsfrist für Abonnements beträgt sechs Wochen zum Ende des Kalenderjahres.

Für die Mitglieder der Kassenärztlichen Verei -nigung Sachsen ist der Bezugspreis mit der Mitgliedschaft abgegolten.

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17KVS-Mitteilungen Heft 1/2016

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KVS-Mitteilungen Heft 1/201618

ParagraphenreiterWir von der PVS sind gerne Paragrafenreiter - aber natürlich nurzum Wohle unserer Kunden. Bevor die GOÄ mit Ihnen durchgeht,helfen wir Ihnen als Arzt gerne dabei, sich damit auszukennenoder nehmen Ihnen lästige Arbeiten ab. Wir finden: Hauptsacheist, dass alle im Sattel bleiben - auch auf holprigem Terrain.

So sind wir von der PVS.

www.pvs-sachsen.de

Uwe GeislerRechtsanwalt

Fachanwalt für MedizinrechtFachanwalt für Steuerrecht

Beratung in allen medizinrechtlichen Fragen, insbesondere Arzthaftung, Berufsrecht der Ärzte und Apotheker,Zulassungsfragen, Honorarbeitreibung, Regress, Wirtschaftlichkeitsprüfung, Vertragsgestaltung bei Praxis-gemeinschaften, Gemeinschaftspraxen, Praxisübernahmen, MVZ und Verträge zur Integrierten Versorgung

sowie Steuerberatung, Arbeitsrecht und Kapitalanlagerecht

Albrecht Alberter Stephan Gumprecht Leonhard Österle Georg Wolfrum Mandy KrippalyRechtsanwalt und Rechtsanwalt und Rechtsanwalt und Rechtsanwalt SteuerberaterinFachanwalt für Fachanwalt für Fachanwalt fürSteuerrecht Arbeitsrecht Steuerrecht

Kasernenstraße 1, 08523 Plauen, Tel. 03741 7001-0, Fax 03741 [email protected]

Rechtsanwalts- und Steuerkanzlei Alberter & Kollegen

An- und Verkäufe kostenlos! – Hier könnte Ihre Kleinanzeige stehen.Wir bieten allen sächsischen Vertragsärztinnen und-ärzten die Möglichkeit, An- und Verkäufe kostenlosin den „KVS-Mitteilungen“ zu inserieren.Schicken Sie uns den gewünschten Anzeigentextformlos per Post, per E-Mail ([email protected])

oder als Fax (0351 8290565). Entsprechend der leiderauch platzmäßig begrenzten Möglichkeiten werden wirum schnellstmögliche Veröffentlichung bemüht sein.

Ihre Redaktion der „KVS-Mitteilungen“

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Buchvorstellung, Verschiedenes

19KVS-Mitteilungen Heft 1/2016

Die Herausgeber des Buches „Ange-wandte Pharmakotherapie“ Olaf Roseund Kristina Friedland haben sich dasZiel gesetzt, den Leser über aktuell ver-fügbare medikamentöse Therapieoptio-nen der wichtigsten Krankheiten zu infor-mieren und gleichzeitig therapierelevanteFragen aus der Praxis aufzugreifen. Die-ses Buch bietet das Rüstzeug für die Fein-justierung der Arzneimitteltherapie imMedikationsmanagement.

In 40 Kapiteln fassen 31 Autoren die Evidenz der aktuellen Studienlage zu-sammen und greifen aktuelle Leitlinienauf. Klinische Therapieziele werden for-muliert, die Pharmakotherapie nach kli-nischer Relevanz der Wirkstoffe erläu-tert und unerwünschte Arzneimittelwir-kungen sowie Interaktionen diskutiert.Ebenso werden aktuelle pharmakoökono-mische Überlegungen vorgestellt, die fürdie Therapieentscheidung durchaus rele-vant sein können.

Zur Übersichtlichkeit des Buches trägtbei, dass alle Kapitel einem einheitlichenBauplan folgen und Kernaussagen amBeginn jedes Kapitels zusammengefasst

werden. Dabei bildet der erste Teil das„Fundament“, sprich die Einschätzungder Erkrankung. Darauf folgend wird das„Wissensgebäude“, z. B. die Hinter-gründe zur Therapie aus der Sicht des Patienten, die empfohlene Behandlungund die klinischen Probleme, erörtert.Abschließend folgt das „Material“. Hierwerden Arzneistoffe nach ihrer klinischenRelevanz gewichtet und bewertet, die optimale Therapie gefunden und even-tuelle Problemlösungen angeboten. Dar-über hinaus können insbesondere dieÜbersichtstabellen zu Wirkstoffen mitausgewählten klinischen Besonderheitenvon Nutzen sein.

Das ca. 600 Seiten umfassende Buchrichtet sich in erster Linie an Pharmazeu-ten, ist aber mit seinem Blick auf wichtigeErkrankungen der verschiedenen Organ-systeme durchaus auch für Hausärzte, diesich intensiv mit dem Medikationsmana-gement ihrer häufig multimorbiden Pa-tienten befassen, ein geeignetes Über-sichtswerk.

– Recherchiert und ausgewähltvon der Redaktion/cz –

Buchvorstellung

Olaf Rose/Kristina Friedland (Hrsg.)Angewandte Pharmakotherapie2015XVIII, 622 S., 73 farb. Abb., 167 s/w Tab.Hardcover, 20 x 27,5 cm, 68,80 Euro Wiss. Verlagsgesellschaft StuttgartISBN 978-3-8047-3171-4

Angewandte Pharmakotherapie

Erstmalig im Jahr 2014 startete das Sächsische Staatsministerium für Sozia-les und Verbraucherschutz (SMS) das Investitionsprogramm BarrierefreiesBauen „Lieblingsplätze für alle“ für öffentlich zugängliche Einrichtungen.Mit Hilfe des Investitionsprogramms sol-len öffentliche Gebäude für jede Personzugänglich und nutzbar gemacht werden.Zugleich zielt es darauf ab, in der Öffent-lichkeit ein Bewusstsein für die sicht-baren und unsichtbaren Barrieren in derGesellschaft für Menschen mit Behinde-rungen zu schaffen.

Aufgrund der positiven Resonanz hat dasSMS am 12. Oktober 2015 bekannt-gegeben, dass „Lieblingsplätze für alle“im Jahr 2016 fortgesetzt wird.

Viel Zeit bis zur Antragstellung solltenSie nicht verstreichen lassen: Jede Kom-mune als Bewilligungsbehörde legt dieAntragsfrist selbst fest; vielfach sind dieFördermittelanträge innerhalb der erstenMonate des Jahres 2016 einzureichen.Bitte erfragen Sie die für Sie relevanteAntragsfrist bei der für Sie zuständigenKommune.

Nähere Informationen und die An-sprechpartner Ihres Landkreises bzw.kreisfreien Stadt finden Sie auf der In-ternetseite des Sächsischen Staatsmini-steriums für Soziales und Verbraucher-schutz unter www.soziales.sachsen.de→ Menschen mit Behinderungen →Gesellschaftliche Teilhabe → Barriere-freiheit → Investitionsprogramm Bar-rierefreies Bauen. Weitere Informa-tionen zur Barrierefreiheit in der Arztpraxis finden Sie auch unter:www.kvsachsen.de → Mitglieder →Arbeiten als Arzt → Barrierefreiheit.

– Sicherstellung/sch –

Verschiedenes

Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen wird im Jahr 2016 fortgesetzt

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Zur Lektüre empfohlen

KVS-Mitteilungen Heft 1/201620

Zur Lektüre empfohlen

Simon Garfield

Briefe Ein Buch über die Liebe in Worten

2015.539 Seiten, 97 s/w Abb.,Bibliogr. und Reg.Format 22 x 15 cmGebunden, Schutzumschlag, 29,95 €THEISS VerlagISBN 978-3-8062-3175-5

Eine wunderbare Reise durch die Welt derBriefe: von den alten Römern im entlegenenVindolanda bis zur E-Mail. Garfield erzählt,wie sich schon Petrarca über den miserablenZustelldienst beklagte, warum Jane AustensBriefe stinklangweilig sind und was es damitauf sich hat, dass Charlie Brown nie eine Valentinskarte bekommt.

In jedem Brief steckt eine Geschichte imKleinen und in diesem Buch stecken einigeder größten Briefe aller Zeiten. Von OscarWildes ungewöhnlicher Methode, seine Postaufzugeben bis zum Versuch des Fahrrad-fans Reginald Bray, sich selbst zu ver-schicken. Der Autor entdeckt eine Fülle von Geschichten rund um die Kunst des Briefe-schreibens. In den Hauptrollen: Plinius d. J.,Cicero, Napoleon, J. W. von Goethe, LewisCarroll, Jane Austen, Virginia Woolf, AlbertEinstein, Queen Mum und viele mehr. Dazueine unterhaltsame Geschichte der Ratge-ber, wie man Briefe schreibt – einschließlicheiner Anleitung, wann man Fische als Hoch-zeitsgeschenke verschicken darf. Zwischenden Kapiteln dieser wunderbaren Reisedurch die Welt der Briefe entfaltet sich einfesselnder Briefwechsel eines ganz norma-len britischen Paares in Kriegszeiten, derzeigt, wie die schlichtesten Mitteilungen einLeben verändern können. Das Buch ist Lob-lied und Schwanengesang zugleich – auf dieKunst der Briefe.

Hg. Peter Haller

Bilder der SeeleKunst nach 1945

2015.432 Seiten, 252 Abb. überw. in FarbeFormat 32 x 24,5 cmgebunden, Schutzumschlag, 29,90 €HIRMER VerlagISBN 978-3-7774-2494-1

Hinter jedem größeren Kunstwerk steht eineinteressante Geschichte. Insbesondere beieinem abstrakten Bild erzählt diese abernicht das Kunstwerk selbst, sondern die Per-sönlichkeit des Künstlers. Der Bildband in-terpretiert 200 moderne Kunstwerke anhanddes Lebens und der Einstellung von mehr als50 großen Künstlern nach 1945 bis heute.

1945 begann eine neue Epoche der moder-nen Kunst. Zwölf Jahre Malverbot hatten beiden talentiertesten Künstlern von damals einen ungeheuren Nachholbedarf und Ge-staltungswillen aufgebaut, der sich in vielenneuen Künstlergruppierungen und Kunst-richtungen explosionsartig entlud, was bisheute sichtbar bleibt. Dies zeigt die Samm-lung Serviceplan, eine der wenigen Unter-nehmenssammlungen zeitgenössischer Bil-der und Skulpturen, mit einem klar defi-nierten Konzept: höchster ästhetischer An-spruch in musikalisch-rhythmischer Tonali-tät. Der Autor Peter Haller berichtet auchüber die großen Sammlungen dieser Weltund beschreibt seine Erfahrungen aus mehrals 35 Jahren Sammlertätigkeit. Mit Werkenvon Francis Bacon, Georg Baselitz, Alexan-der Calder, Tony Cragg, Alex Katz, AnselmKiefer, Marino Marini, Ernst Wilhelm Nay,Serge Poliakoff u. a. Der Autor und Samm-ler Peter Haller ist Mitgründer der Agentur-gruppe Serviceplan, der europaweit größteninhabergeführten Werbeagentur.

Philippe Buc

Heiliger Krieg Gewalt im Namen des Christentums

2015.432 Seiten Format 22 x 15,5 cmgebunden, 39,95 €Phillipp von Zabern VerlagISBN 978-3-8053-4927-7

Kann christlicher Glaube Aggression undKrieg rechtfertigen? Immer wieder, vomMittelalter bis zum Irakkrieg, finden sichchristlich motivierte Legitimationen für Ter-ror und Gewalt. Der renommierte MediävistPhilippe Buc zeichnet in einem großen his -torischen Essay die Spur christlicher Ge-waltlegitimation von 70 n. Chr. bis heutenach.

„Wer nicht mit uns ist, ist gegen uns“: Mitdieser biblischen Paraphrase suchte GeorgeW. Bush Verbündete hinter sich zu versam-meln und seinen Angriff auf den Irak zu le-gitimieren. Ist er damit ein heiliger Krieger?Der Historiker Philippe Buc, ausgewiesenerExperte auf dem Gebiet mittelalterlicher religiös motivierter Gewalt, nimmt in sei-nem großen historischen Essay eine unge-wohnte und provozierende Perspektive ein.Er untersucht, wann und unter welchen Be-dingungen Konflikte christlich geprägterGesellschaften zu manichäischen Kriegenwurden, zur Konfrontation von Gut undBöse. Die theologisch motivierte Legitima-tion von Terror und Krieg lädt Konfliktenicht nur auf, sie erschwert oder verhindertauch die Möglichkeiten von Friedensschlussund Versöhnung. Philippe Buc deckt mitgroßer Quellenkompetenz und ausgepräg-tem Aktualitätsbezug die historischen Wur-zeln des Geflechts der gegenwärtigen welt-politischen Verwerfungen auf – ein gänzlichneuer Ansatz.

„Philippe Buc liefert eine Streitschri�, die provozierenwill und dies auch kann, die vor allem die �eologie zu einem

intensiven Blick in den Spiegel zwingt“

Prof. Hubert Wolf, Münster

– Recherchiert und zusammengestellt von der Redaktion –

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Elaphe Longissima

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Antwort

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Hard- und Software GmbH

Carl-Hamel-Straße 3a

09116 Chemnitz

Ich wünsche eine kostenlose

Demonstration des Arztprogramms

Bitte schicken Sie mir Infomaterial

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