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WIR WISSEN WEITER Bildungswege in Österreich Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur 2009/10

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WIR WISSEN WEITER

Bildungswege in Österreich

Bundesministerium fürUnterricht, Kunst und Kultur

2009/10

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Allgemeine Schulpflicht:Für alle Kinder, die sich dauerhaft in Österreich aufhalten, bestehtdie allgemeine Schulpflicht. Sie beginnt mit dem auf dieVollendung des 6. Lebensjahres folgenden 1. September und dau-ert neun Schuljahre. Die allgemeine Schulpflicht wird durch denBesuch der nachstehend angeführten Schulformen erfüllt:

� In den ersten vier Schuljahren:durch den Besuch der Grundschule (Volksschule) oder Sonder-schule;� im 5. bis 8. Schuljahr:durch den Besuch der Hauptschule, der allgemein bildendenhöheren Schule, der Volksschule oder einer Sonderschulstufe;� im 9. Schuljahr:durch den Besuch der Polytechnischen Schule oder durch denBesuch/Weiterbesuch einer mittleren bzw. höheren Schule oderden Weiterbesuch einer Volks-, Haupt- oder Sonderschule, sofernderen Lehrziel noch nicht erreicht worden ist.

Volksschule (Grundschule; 6. bis 10. Lebensjahr):Alle schulpflichtigen Kinder sind von den Erziehungsberechtigtenzur Einschreibung bei der zuständigen Grundschule anzumelden.� Entsprechend den Begabungen bzw. Bedürfnissen des Kindes,kann es zur Bewältigung der Lernziele der Grundstufe I (1. und 2.Schulstufe) bis zu drei Jahren brauchen. Dazu sind folgendeOrganisationsformen möglich: Kinder, die nach der Einschätzungdes Schulleiters bzw. der Schulleiterin oder des Klassenlehrers bzw.der Klassenlehrerin drei Jahre für die Grundstufe I (1. und 2.Schulstufe, bei Bedarf Vorschulklasse) benötigen, lernen gemein-sam mit den Kindern der 1. Schulstufe bzw. der 1. und 2. Schulstufeoder werden bereits am Beginn bzw. im Verlauf des ersten Jahres inorganisatorisch getrennt geführten Vorschulklassen zusammen-gefasst. � Vorzeitige Aufnahme: Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind unddas 6. Lebensjahr bis zum 1. März des folgenden Kalenderjahres voll-enden und durch die Anforderungen der 1. Schulstufe nicht überfor-dert werden, können vorzeitig in die 1. Schulstufe aufgenommen wer-den, sofern die Eltern darum ansuchen. � Seit dem Schuljahr 2003/04 ist die verbindliche Übung (d.h.ohne Benotung) "Lebende Fremdsprache" ab der 1. Schulstufe inallen Volksschulklassen verpflichtend zu führen.� Übertritt: Die Erziehungsberechtigten werden in der 4.Schulstufe über den nach den Interessen und Leistungen empfeh-lenswerten weiteren Bildungsweg der Schüler bzw. Schülerinneninformiert und beraten. Voraussetzung für die Aufnahme in dieHauptschule ist der erfolgreiche Abschluss der 4. Schulstufe. Voraussetzung für die Aufnahme in die allgemein bildende höhereSchule findet man im Abschnitt 2.

Informationen zur Schullaufbahnwahl nach der Volksschulefindet man im Internet unter:www.schulpsychologie.at/hsoderahs

ALLGEMEIN BILDENDEPFLICHTSCHULEN

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Hauptschule (10. bis 14. Lebensjahr):Die Hauptschule ist in die Gemeinde integriert und kann auf dieunterschiedlichen Bedürfnisse der Schüler/innen (je nach Region,nach individuellen Interessens- und Begabungsschwerpunktenetc.) relativ flexibel eingehen.� In den Gegenständen Deutsch, Mathematik und lebendeFremdsprache gibt es Leistungsgruppen, die es ermöglichen,gezielt die Leistungsfähigkeit der Schüler/innen zu berücksichti-gen. Dabei erfolgt der Unterricht vor allem in Kleingruppen. DieAnforderungen der höchsten Leistungsgruppe entsprechen jenender allgemein bildenden höheren Schule.� In allen Pflichtgegenständen besteht die Möglichkeit für einenspeziellen Förderunterricht - besonders in den Gegenständen mitLeistungsdifferenzierung wird davon häufig Gebrauch gemacht.� Jede Schule hat die Möglichkeit, in einem bestimmten Rahmenihr Angebot an Unterrichtsgegenständen speziell auf ihre Situationauszurichten. Dabei kann sie auch eigene schulautonomeLehrpläne erlassen. Auf diese Weise bilden sich Standorte miteinem eigenen Profil oder gar einem speziellen Schwerpunkt her-aus (Gesetzlich geregelte Sonderformen: Musik, Sport undSkisport; Informatik und Sprachen können nur im Rahmen einesschulautonomen Profils oder eines Schulversuchs eingerichtetwerden.)� Überdies gibt es Sonderformen von Hauptschulen im sportli-chen und musischen Bereich.In In der 3. und 4. Klasse wird der Frage nach dem weiteren Berufs-und Ausbildungsweg der Jugendlichen besondere Aufmerksam-keit gewidmet. Dies geschieht in der verbindlichen Übung„Berufsorientierung", durch die Durchführung so genannter„berufspraktischer Tage", Lehrausgänge und Exkursionen. Bei ent-sprechend gutem Lernerfolg in der Hauptschule besteht dieMöglichkeit des direkten Übertritts in eine allgemein bildendehöhere Schule bzw. in berufsbildende mittlere und höhere Schulen.

Informationen im Internet:www.bmukk.gv.at/schulen/bw/abs/hs.xml und www.gemeinsamlernen.at

Integration von Schülerinnen und Schülern mit sonderpäd-agogischem Förderbedarf in der Volksschule, Hauptschuleund in der Unterstufe der allgemein bildenden höherenSchule:Integrativer Unterricht und integrative Erziehung eröffnen behin-derten und nicht behinderten Kindern und Jugendlichen dieMöglichkeit einer gemeinsamen Lernerfahrung. Schüler/innen mitsonderpädagogischem Förderbedarf können integrativ in derGrundschule, Hauptschule und der Unterstufe der allgemein bil-denden höheren Schule unterrichtet werden. An derPolytechnischen Schule können Schulversuche zum integrativenUnterricht durchgeführt werdenSonderschule (6. bis 15. Lebensjahr):Die Sonderschule umfasst acht oder im Falle der Einbeziehungder Polytechnischen Schule oder eines Berufsvorbereitungsjahresneun Schulstufen. Mit Bewilligung der Schulbehörde und mitEinwilligung des Schulerhalters kann die Sonderschule maximalzwölf Jahre besucht werden. Das österreichische Sonderschul-

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wesen umfasst zehn Sparten. Die Schüler/innen erhalten durchspeziell geschulte Sonderschullehrer /innen sowie durch individu-elle Unterrichtsmethoden eine grundlegende Allgemeinbildung,die eine Bewältigung der weiteren beruflichen Ausbildung oderden Besuch weiterführender Schulen ermöglichen soll.Je nach Ausgestaltung des Lehrplans werden bei der Sonder-schule die folgenden Formen unterschieden:� Sonderschulen mit eigenem Lehrplan:Allgemeine Sonderschule (für leistungsbehinderte und lernschwa-che Kinder), Sonderschule für blinde Kinder, Sonderschule fürgehörlose Kinder, Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder,Sonderschule für erziehungsschwierige Kinder (Sonder-erziehungsschule),� Sonderschulen, die nach einem Lehrplan der Volksschule, derHauptschule, der Polytechnischen Schule oder nach demLehrplan einer Sonderschule anderer Art unterrichten:Sonderschulen für körperbehinderte, sprachgestörte, sehbehin-derte, schwerhörige Kinder; Heilstättenschule.� Im Jahr 1998 wurde der Unterrichtsgegenstand „Berufs-orientierung in der 7. und 8. Schulstufe" als verbindliche Übung anden Sonderschulen verordnet. Diese verbindliche Übung soll dazubeitragen, dass sich die Jugendlichen gezielt mit ihrerPersönlichkeitsentwicklung, ihren Neigungen und Interessen undihren Berufsvorstellungen auseinandersetzen sowie Einblicke inden Berufsalltag erhalten und Möglichkeiten für ihren ganz per-sönlichen Berufsweg finden können.Eine weitere Maßnahme, Jugendliche mit sonderpädagogischemFörderbedarf auf die Arbeits- und Berufswelt vorzubereiten, ist das„Berufsvorbereitungsjahr" in der 9. Schulstufe der Sonderschule.Die Schüler/innen sollen im Rahmen von allgemein bildenden undberufspraktischen Unterrichtsgegenständen befähigt werden, per-sönliche Lebens- und Berufsperspektiven zu entwickeln.

www.cisonline.at

Polytechnische Schule (14. bis 15. Lebensjahr):Die Polytechnische Schule schließt an die 8. Schulstufe an undumfasst eine Schulstufe. Die Schüler/innen werden im 9. oder ineinem freiwilligen 10. Schuljahr durch Vertiefung derAllgemeinbildung, Berufsorientierung und Berufsgrundbildung aufdas weitere Leben - insbesondere auf das Berufsleben - vorberei-tet. Eine Orientierungsphase am Anfang des Schuljahres undBerufsorientierung als Unterrichtsprinzip aller Unterrichtsgegen-stände bieten vielfältige Möglichkeiten zum Kennenlernen derBerufswelt. Durch Betriebs- und Berufserkundungen inLehrwerkstätten und außerschulischen Institutionen sowie durchberufspraktische Tage (Schnupperlehre) in Betrieben wird dieBerufswahl unterstützt.Die Berufsgrundbildung wird in Fachbereichen (Wahlpflicht-gegenständen) angeboten. Sie entsprechen großen Berufsfeldernder Wirtschaft, wobei grundlegende Fähigkeiten, Fertigkeiten undKenntnisse (Schlüsselqualifikationen) erworben werden. Durchhandlungs- und praxisorientiertes Lernen werden die individuellenBegabungen der Schüler/innen und die Lernmotivation gefördert.Die Lehrinhalte in den Wahlpflichtfächern sind in Kern- undErweiterungsbereiche gegliedert, wodurch leistungsfähigeSchüler/innen zusätzliche Qualifikationen erlangen können.

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Je nach beruflichen Interessen und Neigungen wählt jede/rSchüler/in einen von sieben Fachbereichen:

� METALL � BAU

� ELEKTRO � HANDEL-BÜRO

� HOLZ � DIENSTLEISTUNGEN

� TOURISMUS

Neben diesen oder anstatt dieser Fachbereiche können imRahmen der Schulautonomie neue Fachbereiche (z.B.Informationstechnologie, Mechatronik, etc.) angeboten werden,wobei im Besonderen auf die Berufseinstiegschancen in derRegion und auf die Interessen der Schüler/innen Bedacht genom-men wird.In den allgemein bildenden Pflichtgegenständen (Religion,Berufsorientierung und Lebenskunde, Politische Bildung undWirtschaftskunde, Deutsch, Lebende Fremdsprache (Englisch),Mathematik, Naturkunde und Ökologie, Gesundheitslehre,Bewegung und Sport) wird eine vertiefende Allgemeinbildungangeboten. In Deutsch, Mathematik und Englisch wird inLeistungsgruppen und/oder in beruflichen Interessensgruppenunterrichtet.Durch den Unterricht im Wahlpflichtbereich im Ausmaß von 14Wochenstunden und in den allgemein bildenden Pflichtgegen-ständen im Ausmaß von 18 Wochenstunden werden grundlegen-de berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten erworben, um sich fürden Übertritt in die Lehrausbildung sowie für den Übertritt in wei-terführende Schulen bestmöglich zu qualifizieren. Schulautonomkann auch das Wochenstundenausmaß im Wahlpflichtbereich undin den allgemeinen Pflichtgegenständen den regionalen Gege-benheiten und Interessen der Schüler/innen angepasst werden.Zusätzlich ermöglicht der Lehrplan der Polytechnischen Schuleein breites, interessens- und leistungsorientiertes Angebot anFreigegenständen, Neigungsgruppen und Förderkursen.Die Polytechnische Schule ist österreichweit flächendeckendorganisiert und wird je nach örtlichen Gegebenheiten entweder alsselbstständige Schule oder in organisatorischem Zusammenhangmit einer allgemein bildenden Pflichtschule geführt.Weiters erwerben Schüler/innen bei positivem Abschluss derPolytechnischen Schule das Recht, in die 2. Klasse einer berufs-bildenden mittleren Schule gleicher Fachrichtung (mindestens 15Wochenstunden im gewählten Fachbereich) oder ohneAufnahmeprüfung in die 1. Klasse einer berufsbildenden höherenSchule überzutreten.Informationen im Internet: http://pts.schule.at

Modellversuche Neue Mittelschule:Die Modellversuche Neue Mittelschule haben eine neue gemein-same Schule für alle 10- bis 14-Jährigen zum Ziel, die allenSchüler/innen nach der 4. Klasse Volksschule offen steht.Neben der Vermeidung einer zu frühen Trennung der Kinder inunterschiedliche Bildungskarrieren ist die breite Umsetzung einerneuen Lernkultur mit den Eckpfeilern Individualisierung und inne-re Differenzierung ein zentrales Merkmal der Neuen Mittelschule.Das heißt, jedes Kind und dessen individuelle Fähigkeiten und

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Talente werden bestmöglich gefördert. Den Schülerinnen undSchülern wird einerseits genügend Zeit und Unterstützung gebo-ten, um Lerninhalte im eigenen Lerntempo erfassen zu können,andererseits erhalten sie frühzeitig zusätzliche Angebote, um inihren besonderen Begabungen intensiv gefördert zu werden.Der Unterricht an der Neuen Mittelschule erfolgt nach demLehrplan der AHS-Unterstufe (5. bis 8. Schulstufe, inNiederösterreich 5. bis 6. Schulstufe) und wird von Lehrer/innender HS und AHS gemeinsam in Teams gestaltet. Der erfolgreicheAbschluss berechtigt die Schüler/innen – je nach erreichtemBildungsziel – zum Besuch einer weiterführenden mittleren oderhöheren Schule. Die Modellversuche Neue Mittelschule sind mit dem § 7a imSchulorganisationsgesetz gesetzlich geregelt, womit sichergestellt ist, dass jede Schülerin und jeder Schüler die einmalbegonnene Schulkarriere in der Neuen Mittelschule auch beendenkann. Bis zum Schuljahr 2011/12 können neue Standorte zu denbereits bestehenden dazu kommen.

Informationen im Internet: www.neuemittelschule.at

Die allgemein bildende höhere Schule umfasst eine vierjährigeUnterstufe und eine vierjährige Oberstufe und schließt mit derReifeprüfung (Matura) ab.Durch das Reifeprüfungszeugnis werden die Berechtigung zumStudium an Universitäten, Fachhochschulen, PädagogischenHochschulen und Akademien (für einzelne Studienrichtungen sindunter Umständen Zusatzprüfungen abzulegen) sowieBerechtigungen für den öffentlichen Dienst erworben.Voraussetzung für den Eintritt in die 1. Klasse: ErfolgreicherAbschluss der 4. Klasse der Volksschule (in Deutsch, Lesen undMathematik "Sehr gut” oder "Gut") oder Feststellung derSchulkonferenz der Volksschule, dass trotz "Befriedigend” in die-sen Pflichtgegenständen der/die Schüler/in aufgrund seiner/ihrersonstigen Leistungen mit großer Wahrscheinlichkeit denAnforderungen der allgemein bildenden höheren Schule genügenwird; oder Aufnahmsprüfung.

Eintritt in höhere Klassen:Von der Hauptschule:Jahreszeugnis mit "ausgezeichnetem Erfolg” oder Vermerk, dassim nächsten Schuljahr der Hauptschule in Deutsch, lebenderFremdsprache und Mathematik die erste Leistungsgruppe zubesuchen ist. Mindestnote "Befriedigend” in den anderenPflichtgegenständen; oder Aufnahmsprüfung.Nach der 4. Klasse:Jahreszeugnis der ersten Leistungsgruppe (oder "Sehr gut” oder"Gut” oder "Befriedigend” mit Konferenzbeschluss der zweitenLeistungsgruppe) mit Mindestnote "Befriedigend” in den anderenPflichtgegenständen; anderenfalls Aufnahmsprüfung.Von anderen Schulformen:Gegebenenfalls mit Einstufungs- bzw. Aufnahmsprüfung in einzel-nen Unterrichtsgegenständen.

ALLGEMEIN BILDENDEHÖHERE SCHULEN

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Formen der allgemein bildenden höheren Schulen:(Im Folgenden sind nur die wesentlichsten Lehrplanunterschiededargestellt.)

� Unterstufe (1. bis 4. Klasse):1. und 2. Klasse: Lehrplan aller Formen gleich; eine lebendeFremdsprache (1. bis 8. Klasse).3. und 4. Klasse: Gymnasium: Latein oder alternativ zweite leben-de Fremdsprache; Realgymnasium: Geometrisches Zeichnen,mehr Mathematik, Naturwissenschaften; Technisches oderTextiles Werken; Wirtschaftskundliches Realgymnasium: mehrChemie; Technisches Werken oder Textiles Werken.

� Oberstufe (5. bis 8. Klasse):Gymnasium:Latein (Fortsetzung des Unterstufen-Lateins oder Beginn einesverkürzten Durchgangs); dazu ab der 5. Klasse Griechisch odereine zweite lebende Fremdsprache (Beginn oder Fortsetzung mitdem 3. Lernjahr).

Realgymnasium:Mehr Mathematik; dazu ab der 5. Klasse Latein (bzw. Fortsetzungdes in der Unterstufe des Gymnasiums begonnenen Latein) odereine zweite lebende Fremdsprache; außerdem DarstellendeGeometrie oder mehr Biologie und Umweltkunde, Chemie,Physik.

Wirtschaftskundliches Realgymnasium:Ab der 5. Klasse eine zweite lebende Fremdsprache oder Latein.Außerdem: Haushaltsökonomie und Ernährung; mehr Geografieund Wirtschaftskunde, Psychologie und Philosophie (einschl.Praktikum).

Oberstufenrealgymnasium:Neben den achtjährigen Formen der allgemein bildenden höherenSchule gibt es das Oberstufenrealgymnasium (zum Teil mit Über-gangsstufe).Kennzeichen dieser Schulform: Eintritt nach der 8. Schulstufe (5.bis 8. Klasse); ab der 5. Klasse eine zweite lebende Fremdspracheoder Latein. Außerdem Instrumentalunterricht oder BildnerischesGestalten und Werkerziehung oder Darstellende Geometrie undmehr Mathematik oder mehr Biologie und Umweltkunde, Chemie,Physik (und Mathematik).

Für alle: In der 6. (7.) bis 8. Klasse sind Wahlpflichtgegenständeim Gesamtausmaß von sechs (Gymnasium, Oberstufenreal-gymnasium) oder acht (Realgymnasium) bzw. zehn (Wirtschafts-kundliches Realgymnasium) Wochenstunden zu wählen. Dieses Ausmaß kann aber schulautonom verändert werden(Minimum vier Stunden, Maximum zehn Stunden).

Jede Schule hat die Möglichkeit, sowohl in der Unter- wie in derOberstufe in einem bestimmten Rahmen ihr Angebot anUnterrichtsgegenständen speziell auf ihre Situation auszurichten(Schulautonomie). Dabei kann sie auch eigene schulautonomeLehrpläne erlassen. Auf diese Weise bilden sich Standorte miteinem eigenen Profil oder einem speziellen Schwerpunkt heraus(z.B.: fremdsprachlich, musisch-kreativ, sportlich, naturkundlich-technisch, ökologisch, informatisch etc.)

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Sonderformen:

� Allgemein bildende höhere Schulen mit musischen und sportli-chen Schwerpunkten mit EignungsprüfungSportschwerpunkte: entweder ab 1. Klasse (Realgymnasium unterbes. Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung; achtjährig)oder ab der 5. Klasse (Oberstufenrealgymnasium unter besonde-rer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung; vierjährig)Musikschwerpunkte: entweder ab der 1. Klasse (Gymnasium bzw.Realgymnasium unter bes. Berücksichtigung der musischen Aus-bildung, achtjährig; Realgymnasium unter bes. Berücksichtigungder musischen Ausbildung für Studierende der Musik, neunjährig)oder ab der 5. Klasse (Oberstufenrealgymnasium unter besonde-rer Berücksichtigung der musischen Ausbildung, vierjährig;Oberstufenrealgymnasium unter bes. Berücksichtigung der musi-schen Ausbildung für Studierende der Musik, fünfjährig)

� Aufbaugymnasium und Aufbaurealgymnasium (z.T. mit Über-gangsstufe; 5. bis 8. Klasse).

� Gymnasium, Realgymnasium und WirtschaftskundlichesRealgymnasium für Berufstätige: Abendunterricht oderFernstudium, Dauer acht Semester. Eintrittsalter: Vollendung des17. Lebensjahres spätestens im Kalenderjahr der Aufnahme

� AHS für sprachliche Minderheiten (Slowenisch, Kroatisch,Ungarisch)

�Werkschulheim: Allgemein bildende höhere Schule mit hand-werklicher Ausbildung, derzeit für Tischlerei, Mechatronik undElektronik (1. bis 9. Klasse); Standort Ebenau/Salzburg bzw.Evangelisches Gymnasium Wien.

� Gymnasien und Realgymnasien mit verstärktemFremdsprachenunterricht (teilw. Schulversuche), z.B.:Theresianische Akademie, Europarealgymnasien, Realgymnasienmit vier obligatorischen Fremdsprachen (nähere Auskünfte beiden Landesschulräten).

Über in Schulversuchen geführte weitere Sonderformen (z.B.Schwerpunkte Informatik, Naturwissenschaft; Leistungssportusw.) und allgemein bildende höhere Schulen mit Internat (öffent-liche und private) erteilen die Landesschulräte Auskunft.

Informationen im Internet:www.bmukk.gv.at/schulen/bw/abs/abs.xml

Berufsbildende PflichtschulenBerufsbildende Pflichtschulen (Berufsschulen) vermitteln in einemberufsbegleitenden, fachlich einschlägigen Unterricht denLehrlingen - während ihrer Ausbildung in einem Lehrberuf - diegrundlegenden theoretischen Kenntnisse. Sie fördern und ergän-zen die betriebliche Ausbildung sowie die Allgemeinbildung. DieBerufsschulen umfassen so viele Schuljahre, wie es der Dauer desLehrverhältnisses entspricht. Je nach Lehrberuf beträgt die Zeitder Ausbildung zwei bis vier Jahre, in der Regel jedoch drei Jahre.

BERUFSBILDENDEPFLICHTSCHULEN

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Der Unterricht in der Berufsschule kann in folgendenOrganisationsformen geführt werden: ganzjährig d.h. mindestensan einem vollen Schultag oder mindestens zwei halben Schultagenin der Woche; lehrgangsmäßig, d.h. mindestens acht Wochen hin-durch oder saisonmäßig, d.h. auf eine bestimmte Jahreszeitgeblockt. Die Vielfalt der Organisationsformen geht auf dieAbstimmung zwischen Wirtschaft und Schulverantwortlichenzurück und berücksichtigt den Bedarf der einzelnen Branchen bzw.Regionen. Die lernortübergreifende und partnerschaftlicheZusammenarbeit aller an der Berufsausbildung Beteiligten ist einerder wesentlichen Faktoren für den Erfolg des dualen Systems. Einemoderne Berufsausbildung erfordert eine enge Verbindung vonTheorie (Berufsschulunterricht) und betrieblicher Praxis.Derzeit gibt es über 250 anerkannte Lehrberufe mit folgendenLehrberufsgruppen: Bauwesen – Büro, Verwaltung, Organisation –Chemie – Druck, Foto, Grafik, Papierverarbeitung – Elektrotechnik,Elektronik – Gastronomie – Gesundheit und Körperpflege – Handel– Holz, Glas, Kunststoff, Ton – Informations- undKommunikationstechnologien – Lebens- und Genussmittel –Metalltechnik und Maschinenbau – Musikinstrumentenerzeugung –Textil, Mode, Leder – Tiere und Pflanzen – Transport und Lager.Hat der/die Berufsschüler/in das Unterrichtsziel der letzten Klasseder Berufsschule erreicht, so besteht die Lehrabschlussprüfungnur mehr aus dem Praxisteil. Personen, die nach derLehrabschlussprüfung beispielsweise Zugang zu einemUniversitätsstudium haben möchten, können diesen über dieAblegung der Berufsreifeprüfung erlangen. Diese besteht aus vierTeilprüfungen (Deutsch, Mathematik, lebende Fremdsprache,Fachbereich). Für Lehrlinge gibt es die Möglichkeit, während der Lehrzeit dieVorbereitungskurse zur Berufsreifeprüfung zu besuchen, wobeibereits drei Teilprüfungen während der Lehrzeit abgelegt werdendürfen und die letzte Teilprüfung nach Vollendung des 19.Lebensjahres. Für die Vorbereitungskurse und Prüfungen zurBerufsmatura fallen für Lehrlinge keine Kosten an.

Integrative Berufsausbildung wird sowohl als Lehrausbildung miteiner verlängerten Lehrzeit (Verlängerung um ein, maximal umzwei Jahre) als auch als Berufsausbildung, die Teilqualifikationenvermittelt, angeboten. Mit dem Angebot der Teilqualifikation eröffnet sich dieMöglichkeit einer maßgeschneiderten Ausbildung, mit der gezieltauf die individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten und individuellenBedürfnisse eingegangen werden kann. Ausbildungsorte sindAusbildungsbetriebe oder besondere selbstständige Aus-bildungseinrichtungen sowie Berufsschulen (Pflicht bzw. Rechtzum Besuch der Berufsschule)

Informationen zur Berufsreifeprüfung im Internet:www.bmukk.gv.at/berufsmaturawww.bmukk.gv.at/schulen/bw/zb/berufsreifepruefung.xml

Berufsbildende mittlere SchulenBerufsbildende mittlere Schulen (BMS) dauern ein bis vier Jahre.BMS mit einer Ausbildungsdauer von ein oder zwei Jahren vermitteln

BERUFSBILDENDE MITTLERE SCHULEN

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eine teilweise, solche mit einer Ausbildungsdauer von drei oder vierJahren mit Abschlussprüfung eine abgeschlossene Berufs-ausbildung.

Aufnahme:Um sie besuchen zu können, muss man die 8. Schulstufe an einerVolks-, Hauptschule oder allgemein bildenden höheren Schule erfolg-reich absolviert haben (ausgenommen Latein, GeometrischesZeichnen und Schwerpunktpflichtgegenstände). Für die Aufnahme in eine mindestens dreijährige BMS gilt ferner, dassein/e Schüler/in aus der 4. Klasse einer Hauptschule eineAufnahmsprüfung in Deutsch, Englisch oder Mathematik abzulegenhat, wenn er oder sie in dem betreffenden Gegenstand in der niedrig-sten Leistungsgruppe war. Nach erfolgreichem Besuch einerPolytechnischen Schule entfällt die Aufnahmsprüfung. An einerberufsbildenden mittleren Schule mit besonderen Anforderungen inkünstlerischer oder sportlicher Hinsicht ist eine Eignungsprüfungabzulegen.

Berechtigungen:Durch die Gewerbeordnung und ergänzende Verordnungen istfestgelegt, welche allgemeinen und speziellen Voraussetzungenzur selbstständigen Ausübung reglementierter Gewerbe(Handwerke und sonstige reglementierte Gewerbe) vorliegenmüssen. Absolvent/innen der mindestens dreijährigen BMS kön-nen facheinschlägige Kenntnisse und Fähigkeiten und bereitsnachgewiesenes Wissen auf vorgeschriebene Prüfungen in Formvon Ersätzen (z.B. Unternehmerprüfung, Befähigungsnachweis-prüfung, Meisterprüfung) angerechnet werden.Nach Absolvierung einer mindestens dreijährigen BMS führenAufbaulehrgänge (drei Jahre) zur Reife- und Diplomprüfung. FürAbsolvent/innen einiger vierjähriger Schulen gibt es auch speziel-le Formen von facheinschlägigen Kollegs.

Die wichtigsten berufsbildenden mittleren Schulen:� Technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen(drei- oder vierjährig).Fachrichtungen: Chemie, Bautechnik, Elektrotechnik/Elektronik,Kunsthandwerk, Maschinenbau/Mechatronik, Tischlerei, speziellekunstgewerbliche und handwerkliche Fachrichtungen.� Handelsschule (dreijährig): Ausbildung zu Berufen in allen Zweigender Wirtschaft und Verwaltung. Fachbereiche: Informationstechno-logie, Office Management; Sales Management, schulautonomeFachbereiche. Vierjährige Sonderformen für Sportlerinnen.� Fachschule für wirtschaftliche Berufe (dreijährig): Ausbildung inwirtschaftlichen und touristischen Berufen, Ausbildungsschwer-punkte u.a.: Zweite lebende Fremdsprache, IT-Support,Gesundheit, Soziales, Ernährung, schulautonome Ausbildungs-schwerpunkte.�Wirtschaftsfachschule (ein- oder zweijährig): VorbereitendeBerufsqualifikationen für die Berufsfelder Soziales, Gesundheit,Ernährung, Wirtschaft und Tourismus� Fachschule für Mode (dreijährig): Ausbildung zur Fachkraft inder Modewirtschaft und Bekleidungsindustrie: mit Ausbildungs-schwerpunkten. � Hotelfachschule, Tourismusfachschule, Gastgewerbefachschule(dreijährig): Ausbildung zur Fachkraft im Hotel- und Gastgewerbe

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bzw. in der Kurverwaltung sowie im Tourismus. Ausbildungs-schwerpunkte u.a.: Gastronomie, Sport, Fremdsprachen.� Schulen für Sozialberufe: dreijährige Fachschule fürSozialberufe, zweijährige Schule für Sozialdienste. Schulen fürSozialbetreuungsberufe (Aufnahme erst ab dem 17. bzw. 19.Lebensjahr) mit folgenden Schwerpunkten: Altenarbeit,Familienarbeit, Behindertenarbeit, Behindertenbegleitung;Abschluss auf Fachniveau (2 – 3 Jahre) oder auf Diplomniveau (3 – 4,5 Jahre); auch für Berufstätige.� Land- und forstwirtschaftliche Fachschulen (Ausbildungsdauerzwei bis vier Schuljahre): Ausbildung zum/zur landwirtschaftlichenFacharbeiter/in. Ausbildungsschwerpunkte Landwirtschaft, ländli-che Hauswirtschaft, Ernährungs- und Gesundheitsmanagement,Gesundheit und Soziale Berufe u.a.Nähere Auskünfte erteilen die landwirtschaftlichen Schulreferatebei den Landesregierungen.� Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege (Eintrittsalter mit16 bzw. 17 Jahren): Die Schulen und Lehrgänge in diesem Bereichsind mit Bewilligung des Bundesministeriums für Gesundheit anoder in Zusammenarbeit mit Krankenanstalten eingerichtet.

www.berufsbildendeschulen.at

Berufsbildende höhere Schulen (BHS) vermitteln in fünf Jahrenneben einer fundierten Allgemeinbildung eine höhere beruflicheAusbildung und schließen mit einer Reife- und Diplomprüfung ab.Mit der Reifeprüfung wird die Berechtigung zum Studium anUniversitäten, Fachhochschulen und PädagogischenHochschulen erworben, die Diplomprüfung ermöglicht denZugang zu gesetzlich geregelten Berufen. Die Anerkennung vonfacheinschlägigen Kenntnissen für BHS-Absolvent/innen anUniversitäten und Fachhochschulen ist gesetzlich vorgeschrieben.

Für Absolvent/innen der meisten höheren technischen bzw. höhe-ren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten besteht dieMöglichkeit, über Antrag an das Bundesministerium fürWirtschaft, Familie und Jugend bzw. an das Bundesministeriumfür Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachdrei Jahren Berufspraxis die Standesbezeichnung "Ingenieur”bzw. "Ingenieurin" zu führen.

Aufnahme:Die berufsbildenden höheren Schulen können von Schüler/innenbesucht werden, welche die 4. Klasse der Hauptschule, die 4.oder eine höhere Klasse der allgemein bildenden höheren Schuleoder die Polytechnische Schule auf der 9. Schulstufe erfolgreichabsolviert haben (ausgenommen Latein, Geometrisches Zeichnenund Schwerpunktpflichtgegenstände). Schüler/innen aus der 4.Klasse einer Hauptschule müssen eine Aufnahmsprüfung inDeutsch, Englisch oder Mathematik ablegen, wenn er oder sie indem betreffenden Gegenstand in der niedrigsten Leistungsgruppewar oder in der mittleren Leistungsgruppe mit "Genügend" beur-

BERUFSBILDENDEHÖHERE SCHULEN

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teilt wurde; mit einem „Befriedigend" aus der mittlerenLeistungsgruppe ist die Aufnahme über den Beschluss derKlassenkonferenz möglich.An berufsbildenden höheren Schulen mit künstlerischemSchwerpunkt sowie an den Bildungsanstalten für Kindergarten-und Sozialpädagogik sind Eignungsprüfungen abzulegen

Berechtigungen:Aufgrund der schulischen beruflichen Ausbildung ist auch derZugang zu verschiedenen Gewerben (für die selbstständigeAusübung von reglementierten Gewerben und Handwerken), derin der Gewerbeordnung geregelt ist (siehe Berechtigungen BMS)gegeben. Etwaige Befähigungsnachweisprüfungen und die Dauervon nachzuweisenden fachlichen Tätigkeiten werden durch diejeweilige Befähigungsnachweisverordnung geregelt.Auf europäischer Ebene ermöglicht die Richtlinie (RL) 2005/36/EGden Zugang zu einem reglementierten Beruf in einem anderenMitgliedstaat, der für den Berufszugang den erfolgreichenAbschluss einer Hochschul- oder Universitätsausbildung von (biszu) vier Jahren verlangt.

Die wichtigsten berufsbildenden höheren Schulen:� Höhere technische und gewerbliche Lehranstalt: Ausbildung intechnischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Berufen.Fachrichtungen: Bautechnik, Innenraumgestaltung und Holztechnik,Elektrotechnik, Elektronik, Maschineningenieurwesen, Mechatronik,Werkstoffingenieurwesen, Medientechnik und Medienmanagement,Informationstechnologie, Chemie, Chemieingenieurwesen,Lebensmitteltechnologie, EDV/Informatik, Wirtschaftsingenieur-wesen, Betriebsmanagement, Kunst und Design; schulautonomeSpezialisierungen..� Höhere Lehranstalt für Mode, für künstlerische Gestaltung, fürProduktmanagement und Präsentation, Modedesign undProduktgestaltung: Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in derModewirtschaft und Bekleidungsindustrie. Ausbildungsschwer-punkte u.a.: Modedesign, Modemarketing, Modedesign undGrafik� Höhere Lehranstalt für Tourismus: Ausbildung zur qualifiziertenFachkraft der Tourismuswirtschaft. Ausbildungsschwerpunkte u.a.Dritte lebende Fremdsprache, Hotelmanagement, Hotel- undGastronomiemanagement, Tourismus- und Freizeitmanagement,schulautonome Ausbildungsschwerpunkte� Handelsakademie: Ausbildung zur Ausübung von gehobenenBerufen in allen Zweigen der Wirtschaft und Verwaltung;Ausbildungsschwerpunkte/Fachrichtungen: InternationaleGeschäftstätigkeit mit Marketing, Controlling und Jahresabschluss,Entrepreneurship und Management, Multimedia und Webdesign,Netzwerkmanagement, Softwareentwicklung, Digital Business,Controlling und Accounting, Internationale Wirtschaft mitFremdsprache(n) und Kultur, Informationsmanagement undInformationstechnologie, Wirtschaftsinformatik; schulautonomeAusbildungsschwerpunkte/Fachrichtungen; auch mit landwirt-schaftlichem Zusatzunterricht.� Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe: Ausbildung zur qua-lifizierten Fachkraft in wirtschaftlichen und touristischen Berufen;Ausbildungsschwerpunkte/-zweige u.a.: Dritte lebende Fremd-sprache, Internationale Kommunikation in der Wirtschaft,

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Kulturtouristik, Fremdsprachenschwerpunkt, Medieninformatik,Umwelt und Wirtschaft, Kultur- und Kongressmanagement,Kommunikations- und Mediendesign, Sozialmanagement, schul-autonome Schwerpunkte. � Höhere Lehranstalt für Land- und Forstwirtschaft: Ausbildungzur qualifizierten Fachkraft in der Land-, Forst-und Ernährungs-wirtschaft. Fachrichtungen: Land- und Ernährungswirtschaft,Gartenbau, Wein- und Obstbau, Forstwirtschaft, Landtechnik,Landwirtschaft, Lebensmitteltechnologie. Ausbildungsschwer-punkte u.a.: Projekt- und Regionalmanagement, Umwelttechnik,Unternehmensmanagement, Landwirtschaftliches Qualitäts-management, Agrarmanagement.� Bildungsanstalt für Kindergartenpädaogik: Ausbildung zuKindergärtner/inne/n bzw. Kindergartenpädagog/inn/en mit derMöglichkeit der zusätzlichen Ausbildung zu Erzieher/inne/n anHorten bzw. vertiefende Ausbildung in Früherziehung.� Bildungsanstalt für Sozialpädagogik: Ausbildung zuErzieher/inne/n bzw. Sozialpädagog/inn/en (an Horten undHeimen für Kinder und Jugendliche und in der außerschulischenJugendarbeit).

Informationen im Internet: www.berufsbildendeschulen.at

Voraussetzung für die Aufnahme in die in diesem Abschnitt ange-führten Bildungswege ist jeweils eine Reifeprüfung,Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung. Für einigeKollegs und Fachhochschulen gibt es spezielle Formen bzw.Aufnahmemöglichkeiten für Absolventen/innen facheinschlägigervierjähriger Fachschulen. Allgemeine Hilfestellungen zur Studienwahl im Internet:http://key2success.schulpsychologie.at

KollegsZweijährige (für Berufstätige zwei- bis dreijährige) gehobeneBerufsausbildung entsprechend den berufsbildenden höherenSchulen bzw. Bildungsanstalten. Ausbildungen in: Bautechnik, Chemie, Chemieingenieurwesen,Design, Elektronik, Elektrotechnik, EDV und Organisation, Informatik,Informationstechnologie, Innenraumgestaltung und Holztechnik,Kindergartenpädagogik, Kommunikation und Mediendesign, Kultur-und Kongressmanagement, Kunst und Design, Maschineningenieur-wesen, Medientechnik und Medienmanagement, Mode, Optometrie,Sozialpädagogik, Tourismus und Freizeitwirtschaft, Wirtschafts-ingenieurwesen, Wirtschaftsinformatik; Kollegs an Handelsakademien(jeweils mit Ausbildungsschwerpunkt/Fachrichtung).

www.berufsbildendeschulen.at

Pädagogische Hochschulen (PH)� Ausbildung 1: An den öffentlichen und privaten PH erfolgt dieAusbildung für das Lehramt an Volksschulen und für dieVorschulstufe, für das Lehramt an Haupt- und Sonderschulen

BILDUNGSWEGENACH DER MATURA

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sowie an Polytechnischen Schulen. Eintrittsvoraussetzung ist dieerfolgreiche Ablegung der Reifeprüfung, Berufsreifeprüfung oderStudienberechtigungsprüfung. (Für die Zulassung zum Studiumwerden spezielle Eignungsvoraussetzungen verlangt.)

� Ausbildung 2: An einigen öffentlichen PH erfolgt die Ausbildungfür das Lehramt an Berufsschulen, f. d. Lehramt im technisch-gewerblichen Fachbereich an berufsbildenden mittleren undhöheren Schulen (BMHS), f. d. Lehramt im Fachbereich Mode undDesign an BMHS, f. d. Lehramt im Fachbereich Ernährung anBMHS sowie Information und Kommunikation an BMHS.Eintrittsvoraussetzung: s.o. (Zur Zulassung zu Lehrämtern fürBerufsschulen sowie für den fachtheoretischen und –praktischenBereich an berufsbildenden Schulen ist neben derBerufsausbildung zusätzlich eine Berufspraxis im einschlägigenBereich notwendig. Berufsschullehrer/innen und Lehrer/innen fürden technisch-gewerblichen Fachbereich erhalten ihre Ausbildungerst, wenn sie von der Schulbehörde des jeweiligen Bundeslandesangestellt wurden.)

� Ausbildung 3: An der Hochschule für Agrar- undUmweltpädagogik erfolgt die Ausbildung für land- und forstwirt-schaftliche Berufs- und Fachschulen sowie für den Bereich Agrarund Umwelt an höheren land- und forstwirtschaftlichen Schulen(Studiengang Agrar- und Umweltpädagogik). Weiters gibt es denStudiengang Umweltpädagogik für fachpraktischeUnterrichtsgegenstände des Fachbereiches Umwelt an BMHS.Eintrittsvoraussetzung: Aufgenommen werden Absolvent/innender höheren land- und forstwirtschaftlichen Schulen bzw.Personen mit gleichwertiger Qualifikation sowieAbsolventen/innen von universitären Fachstudien (wie z.B. derUniversität für Bodenkultur).

� Ausbildung 4: An privaten Pädagogischen Hochschulen undeinigen Institutionen privater Rechtsträger erfolgt die Ausbildungfür Lehrer/innen für Religion (kath., evang., altkath., orth., orienta-lisch-orth., islam., jüd.) an Pflichtschulen; Eintrittsvoraussetzungs.o.

Die Studienangebote in der Ausbildung (Studiengänge, Abschlussmit dem Bachelor of Education, Studiendauer mind. 3 Jahre) vari-ieren je nach Pädagogischer Hochschule/Institution. DieStudierenden erwerben nach erfolgreicher Beendigung desStudiums die Qualifikation zur Unterrichtserteilung. Auch Fort-und Weiterbildung (gleichfalls für Lehrer/innen an AHS oder BMHSwird an den Pädagogischen Hochschulen angeboten.)

Informationen im Internet: www.bmukk.gv.at/schulen/bw/leb/ph.xml

FachhochschulstudiengängeWissenschaftlich fundierte Berufsausbildung mit stark berufsbe-zogener Ausrichtung (meist ein Praxissemester). Derzeit werden folgende Arten von Studiengängen angeboten:� Diplomstudien: dauern in der Regel acht Semester (vier Jahre)und schließen mit dem akademischen Grad "Mag." oder "Dipl.-Ing." ab. Diplomstudien werden nach und nach durch Bachelor-und darauf aufbauende Masterstudien ersetzt.

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� Bachelorstudien: dauern in der Regel sechs Semester (dreiJahre) und schließen mit dem akademischen Grad "Bachelor" ab.In einigen Fächern, vor allem im Bereich der Sozialarbeit und desGesundheitswesens, erwirbt man mit dem Abschluss auch dieBerechtigung zur Ausübung des entsprechenden Berufes (z.B.Sozialarbeiter/in, Physiotherapeut/in).

�Masterstudien: bauen auf Bachelorstudien auf und dienen vorallem der wissenschaftlichen Ergänzung dieser, dauern in derRegel vier Semester (zwei Jahre) und schließen mit dem akademi-schen Grad "Master" ab.

Derzeit werden in Österreich Fachhochschulstudiengänge in denSektoren Gestaltung – Kunst, Ingenieur-, Sozial-, Wirtschafts-,Militär/Sicherheits-, Natur- und Gesundheitswissenschaftengeführt. Der Zugang zu einem FH-Studium ist auch für Personenmit studienrelevanter beruflicher Qualifikation aber ohneReifeprüfung (meist mit Zusatzprüfungen) möglich.

Informationen im Internet: www.fhr.ac.at

Universitätsstudien

� Diplomstudien: dienen in erster Linie einer vertieften wissen-schaftlichen und künstlerischen Berufsausbildung und dauern inder Regel acht bis elf Semester. Der Abschluss berechtigt zumErwerb eines Diplomgrades, z.B. Master, Dipl.Ing. (Ausnahme:Das Studium der Medizin kann nur mit dem Doktorat abgeschlos-sen werden). Ein Diplomstudium besteht aus zwei oder dreiStudienabschnitten, die jeweils mit einer Diplomprüfung abge-schlossen werden. Es gibt geistes- und kulturwissenschaftlicheStudien, ingenieurwissenschaftliche Studien, künstlerischeStudien, das Lehramtsstudium für das Lehramt an höherenSchulen (für jeweils zwei Unterrichtsfächer), medizinische Studien,naturwissenschaftliche Studien, rechts-, sozial- und wirtschafts-wissenschaftliche Studien sowie theologische Studien.

� Bachelor- und Masterstudien: Der internationalen Angleichungder Studiensysteme entsprechend ("Bolognaprozess“) richtenUniversitäten anstatt durchgehender Diplomstudien vermehrtBachelorstudien mit einer Studiendauer von drei bis vier (in derRegel drei) Jahren und darauf aufbauende Masterstudien mit einerStudiendauer von ein bis zwei (in der Regel zwei) Jahren ein. DasBachelorstudium für sich dient einer wissenschaftlichen bzw.künstlerischen Berufsausbildung und Qualifizierung im entspre-chenden Fachgebiet und führt zum akademischen Grad"Bachelor". Masterstudien schließen, je nach Fachbereich mit„Master“ oder „Diplomingenieur“ ab.

� Doktoratsstudien: bauen auf Diplomstudien bzw. Masterstudienan Universitäten oder Fachhochschulen auf und dienen haupt-sächlich der Weiterentwicklung der Befähigung zum selbstständi-gen wissenschaftlichen Arbeiten. Der Abschluss berechtigt zumErwerb des einschlägigen Doktorgrades. Die Dauer beträgt zweibis drei Jahre.

Informationen im Internet: www.studienwahl.at

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Schulen für Berufstätige und tertiäre WeiterbildungPersonen, die bereits in das Berufsleben eingetreten sind odereine Berufsausbildung abgeschlossen haben, haben dieMöglichkeit, neben der Berufstätigkeit in Form vonAbendunterricht entsprechende Bildungsabschlüsse zu erwerben.Es gibt allgemein bildende und berufsbildende mittlere und höhe-re Schulen für Berufstätige, Aufbaulehrgänge, Kollegs undAkademien. Außerdem bestehen Weiterbildungsangebote anUniversitäten und Fachhochschulen - an letzteren gibt es zusätz-lich auch FH-Studiengänge für Berufstätige.

ErwachsenenbildungVom Unterrichtsministerium geförderte Einrichtungen derErwachsenenbildung wie Volkshochschulen, Berufsförderungs-institute, Wirtschaftsförderungsinstitute, konfessionelle Einrich-tungen und eine Reihe von sonstigen gemeinnützigen regionalenErwachsenenbildungs-Institutionen bieten sowohl allgemein bil-dende als auch berufsbildende Kurse und Programme an.Eine wichtige Aufgabe der Erwachsenenbildung ist es auch, dasNachholen von Bildungsabschlüssen im Rahmen des „ZweitenBildungsweges" zu ermöglichen. Interessierte können Vor-bereitungslehrgänge für den Hauptschulabschluss, dieExternisten(Reife)prüfung, die Studienberechtigungsprüfung unddie Berufsreifeprüfung (dazu können teilweise auch einzelneTeilprüfungen abgelegt werden) an Einrichtungen derErwachsenenbildung besuchen.

Informationen im Internet: www.erwachsenenbildung.at

Institutionen bzw. Personen, die bei Bildungsentscheidungenhelfen:

� Schulpsychologie-Bildungsberatung: 77 Beratungsstellen inÖsterreich (Landeszentralen siehe unten).

� Schüler- und Bildungsberater/innen: Entsprechend ausgebilde-te Lehrer/innen in jeder Schule ab der 5. Schulstufe.

� Schulinformations- und -servicestellen bei allen Landesschul-räten

� Berufsinformationszentren: Vom Arbeitsmarktservice bzw. derWirtschaftskammer eingerichtet, in allen Bundesländern.

� Bildungsberatung für Erwachsene: Informationen und Adressenvon Bildungsberatungsstellen findet man im Internet unterwww.erwachsenenbildung.at bzw. www.bib-atlas.at

BILDUNGSBERATUNG8

ERWACHSENENBILDUNG7

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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und KulturAbteilung V/4 (Schulpsychologie-Bildungsberatung,Allgemeine Schulinformation)1014 Wien, Freyung 1

Schulinfo-Hotline:081020/5220 (zum Ortstarif aus ganz Österreich)

e-mail: [email protected]@bmukk.gv.at

Internet: www.schulpsychologie.atwww.bmukk.gv.at/schulinfo

Schulpsychologie-Bildungsberatung in denLandesschulräten/Stadtschulrat f. Wien:

Burgenland7001 EISENSTADT, Kernausteig 3, Tel.: 02682/710-131

Kärnten9020 KLAGENFURT, Kaufmanngasse 8, Tel.: 0463/566 59

Niederösterreich3109 ST. PÖLTEN, Rennbahnstraße 29, Tel.: 02742/280-4702

Oberösterreich4041 LINZ, Sonnensteinstraße 20, Tel.: 0732/7071-2321

Salzburg5026 SALZBURG, Aignerstraße 8, 0662/8083-4221

Steiermark8015 GRAZ, Körblergasse 23, Tel.: 0316/345/199

Tirol6020 INNSBRUCK, Müllerstraße 7, Tel.: 0512/57 65 61

Vorarlberg6900 BREGENZ, Bahnhofstraße 10, Tel.: 05574/4960-210

Wien1013 WIEN, Wipplingerstraße 28, Tel.: 01/52-525/77505

Herausgeber und Medieninhaber: Abteilung Schulpsychologie-Bildungsbera-tung im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, 1014 Wien 34. Auflage, 2009