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BODENRICHTWERTE 2016 Entwicklungen der Bodenrichtwerte im Bereich Osteifel-Hunsrück

BODENRICHTWERTE 2016 · 1. Einleitung Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Osteifel-Hunsrück hat zum 01.01.2016 für seinen Zuständigkeitsbereich neue

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BODENRICHTWERTE 2016

Entwicklungen der Bodenrichtwerte im Bereich Osteifel-Hunsrück

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Abb.: Zuständigkeitsbereich des Gutachterausschusses für Grundstückswerte für den Bereich

Osteifel-Hunsrück

Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Osteifel-Hunsrück 2

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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

1.1. Überblick - Bereich Osteifel-Hunsrück

1.2. Landkreis Ahrweiler

1.3. Landkreis Mayen-Koblenz

1.4. Landkreis Cochem-Zell

1.5. Rhein-Hunsrück-Kreis

2. Bodenrichtwerte im Internet

Impressum

Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Osteifel-Hunsrück 3

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1. Einleitung

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Osteifel-Hunsrück hat zum 01.01.2016

für seinen Zuständigkeitsbereich neue Bodenrichtwerte ermittelt und veröffentlicht. Mehr als 3200

ausgewertete Kaufverträge der Kaufpreissammlung bildeten die Datengrundlage für die Ermittlung der

neuen Bodenrichtwerte. In 12 Bodenrichtwertsitzungen brachten die ehrenamtlichen Mitglieder des

Gutachterausschusses ihre örtlichen Marktkenntnisse zur Fortschreibung der Richtwerte ein. Die

nachfolgenden Tabellen und Grafiken vermitteln einen Überblick über die Entwicklungen im Bereich

Osteifel-Hunsrück.

1.1. Überblick - Osteifel-Hunsrück

Die angegebenen durchschnittlichen (Ø) prozentualen Veränderungen ergeben sich aus den

Unterschieden der Bodenrichtwerte 2014 zu 2016. Neben dem reinen Prozentsatz ist auch das

durchschnittliche Bodenrichtwertniveau (vgl. Abb.1) von Bedeutung. Sicher ist eine Steigerung von

30 % bei 250 €/m² anders zu werten als die gleiche Steigerung bei 50 €/m².

Abb. 1: Durchschnittliches Bodenrichtwertniveau 2016 im Bereich Osteifel-Hunsrück für Wohnbauland,

bezogen auf das Gebiet der Verbandsgemeinden/Städte

Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Osteifel-Hunsrück 4

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Die Entwicklungen im Bereich Osteifel-Hunsrück entsprechen weitgehend dem allgemeinen Trend in

Rheinland-Pfalz. Während die Bodenrichtwerte für Wohnbauflächen (Ø 1,2 %), für Gemischte

Bauflächen (Ø 0,4 %) und für Gewerbebauflächen (Ø 1,1 %) nur sehr moderat gestiegen sind (vgl.

Abb. 2 u. 3), ergeben sich für Ackerland (Ø 14,0 %), Grünland (Ø 16,1 %) und Weingarten (Ø 8,4 %)

wesentlich deutlichere Steigerungen (vgl. Abb. 4 u. 5).

Abb. 2: Vergleich der Landkreise - Durchschnittliche Entwicklungen der Bodenrichtwerte für Bauflächen

Abb. 3: Vergleich der Landkreise - Durchschnittliches Bodenrichtwertniveau für Bauflächen

Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Osteifel-Hunsrück 5

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Abb. 4: Vergleich der Landkreise - Durchschnittliche Entwicklungen der Bodenrichtwerte für Flächen der Land- und

Forstwirtschaft

Abb. 5: Vergleich der Landkreise - Durchschnittliches Bodenrichtwertniveau für Flächen der Land- und Forstwirtschaft

Regionale Besonderheiten beeinflussen zwangsläufig den Grundstücksmarkt und führen zu

abweichenden Entwicklungen. In den nachfolgenden Grafiken sind die Entwicklungen in den

einzelnen Landkreisen dargestellt.

Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Osteifel-Hunsrück 6

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1.2. Landkreis Ahrweiler

Gegenüber den anderen Landkreisen im Bereich Osteifel-Hunsrück haben die Bodenrichtwerte für

Bauflächen im Landkreis Ahrweiler mit Ø 3 % die größte Steigerung erfahren, wobei es innerhalb des

Landkreises durchaus unterschiedliche Entwicklungen gibt. Während in der Stadt

Bad Neuenahr-Ahrweiler die Bodenrichtwerte auf höchstem Niveau (Wohnbauflächen Ø 210 €/m² und

Gemischte Bauflächen Ø 280 €/m²) weitestgehend unverändert blieben, sind in der Gemeinde

Grafschaft die Bodenrichtwerte für Wohnbauflächen um Ø 12 % und für Gemischte Bauflächen um

Ø 10 % gestiegen. Das Bodenrichtwertniveau nähert sich hier weiter den vergleichbaren Bauflächen

im angrenzenden Nordrhein-Westfalen an.

Abb. 6: Vergleich der Städte und Verbandsgemeinden - Durchschnittliche Entwicklungen der Bodenrichtwerte für Bauflächen

Abb. 7: Vergleich der Städte und Verbandsgemeinden - Durchschnittliches Bodenrichtwertniveau für Bauflächen

Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Osteifel-Hunsrück 7

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Die Nachfrage nach Weingartenflächen in Deutschlands größtem zusammenhängendem Anbaugebiet

für Rotwein besteht nach wie vor. Hier haben sich die Bodenrichtwerte um Ø 18 %-20 % erhöht. Auch

die Bodenrichtwerte für Ackerland und Grünland sind in Teilbereichen deutlich gestiegen. Die höchsten

Steigerungen verzeichneten die Bodenrichtwerte in der Verbandsgemeinde Adenau mit Ø 19 % für

Ackerland und Ø 18 % für Grünland. Bei den beiden zuletzt genannten Steigerungen ist das sehr

niedrige Bodenrichtwertniveau von Ø 0,60 €/m² zu beachten. Im Landkreis Ahrweiler gilt für

Waldflächen der unveränderte Bodenrichtwert von 0,40 €/m².

Abb. 8: Vergleich der Städte und Verbandsgemeinden - Durchschnittliche Entwicklungen der Bodenrichtwerte für Flächen der

Land- und Forstwirtschaft

Abb. 9: Vergleich der Städte und Verbandsgemeinden - Durchschnittliches Bodenrichtwertniveau für Flächen der Land- und

Forstwirtschaft

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1.3. Landkreis Mayen-Koblenz

Die Bodenrichtwerte für Bauflächen blieben im Durchschnitt annähernd gleich, wobei für

Wohnbauflächen eine sehr geringe Steigerung von Ø 1 % zu verzeichnen ist. Die Bodenrichtwerte für

Wohnbauflächen stagnieren zum Teil auf sehr hohem Niveau, so z. B. in der Verbandsgemeinde

Vallendar (Ø 190 €/m²) oder in der Verbandsgemeinde Weißenthurm (Ø 180 €/m²). Eine leicht

abweichende Entwicklung gilt für Wohnbauflächen im Bereich der Stadt Andernach mit einer

Steigerung von Ø 4 %.

Abb. 10: Vergleich der Städte und Verbandsgemeinden - Durchschnittliche Entwicklungen der Bodenrichtwerte für Bauflächen

Abb. 11: Vergleich der Städte und Verbandsgemeinden - Durchschnittliches Bodenrichtwertniveau für Bauflächen

Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Osteifel-Hunsrück 9

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Im Vergleich zum übrigen Bereich Osteifel-Hunsrück mit einer Steigerung von Ø 14 % sind die

Bodenrichtwerte für Ackerland im Landkreis Mayen-Koblenz mit Ø 3 % nur gering gestiegen. Ursache

könnte das im Landkreis Mayen-Koblenz bereits hohe Bodenrichtwertniveau für Ackerland sein. Die

Bodenrichtwerte für Ackerland liegen z. B. im Bereich der Verbandsgemeinde Pellenz bei

Ø 2,40 €/m², während im Bereich Osteifel-Hunsrück der Bodenrichtwert für Ackerland bei Ø 1,10 €/m²

liegt. Für den Landkreis Mayen-Koblenz hat der Gutachterausschuss den kreisweit geltenden

Bodenrichtwert für Waldflächen von 0,40 €/m² bestätigt.

Abb. 12: Vergleich der Städte und Verbandsgemeinden - Durchschnittliche Entwicklungen der Bodenrichtwerte für Flächen der

Land- und Forstwirtschaft

Abb. 13: Vergleich der Städte und Verbandsgemeinden - Durchschnittliches Bodenrichtwertniveau für Flächen der Land- und

Forstwirtschaft

Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Osteifel-Hunsrück 10

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1.4. Landkreis Cochem-Zell

Die Bodenrichtwerte für Bauflächen im Landkreis Cochem-Zell zeigen eine, mit ähnlich ländlich

geprägten Landkreisen in Rheinland-Pfalz vergleichbare, stagnierende bis leicht fallende Tendenz. In

diesen eher ländlichen Bereichen scheint sich der demografische Wandel verstärkt bemerkbar zu

machen.

Abb. 14: Vergleich der Verbandsgemeinden - Durchschnittliche Entwicklungen der Bodenrichtwerte für Bauflächen

Abb. 15: Vergleich der Verbandsgemeinden - Durchschnittliches Bodenrichtwertniveau für Bauflächen

Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Osteifel-Hunsrück 11

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Die Entwicklung der Flächen der Land- und Forstwirtschaft im Landkreis Cochem-Zell entspricht dem

allgemeinen Landestrend. Die Bodenrichtwerte haben sich hier für Ackerland um Ø 12 % und für

Grünland um Ø 13 % erhöht. In der Verbandsgemeinde Ulmen beträgt die Steigerung für Ackerland

Ø 20 %, die Erhöhung des Bodenrichtwerts somit rund 0,20 €/m². Für den Bereich des Landkreises

Cochem-Zell wurde erstmals ein einheitlicher Bodenrichtwert von 0,30 €/m² für Waldflächen

beschlossen.

Abb. 16: Vergleich der Verbandsgemeinden - Durchschnittliche Entwicklungen der Bodenrichtwerte für Flächen der Land- und

Forstwirtschaft

Abb. 17: Vergleich der Verbandsgemeinden - Durchschnittliches Bodenrichtwertniveau für Flächen der Land- und

Forstwirtschaft

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1.5. Rhein-Hunsrück-Kreis

Für die Bauflächen im Rhein-Hunsrück-Kreis gelten weitestgehend die Anmerkungen zu der

Entwicklung im Landkreis Cochem-Zell (vgl. 1.4).

Abb. 18: Vergleich der Verbandsgemeinden - Durchschnittliche Entwicklungen der Bodenrichtwerte für Bauflächen

Abb. 19: Vergleich der Städte und Verbandsgemeinden - Durchschnittliches Bodenrichtwertniveau für Bauflächen

Die Bodenrichtwerte für Ackerland und Grünland weisen im Rhein-Hunsrück-Kreis die höchsten

prozentualen Steigerungen des gesamten Bereichs Osteifel-Hunsrück auf. In der Verbandsgemeinde

Kirchberg (Hunsrück) sind die Bodenrichtwerte für Grünland um Ø 40 % gestiegen. Den höchsten

Anstieg der Bodenrichtwerte für Ackerland gab es in der Verbandsgemeinde Simmern/Hunsrück mit

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Ø 36 %. Zu Beachten ist auch hier das sehr niedrige Ausgangsniveau der Bodenrichtwerte. Die

starken Anstiege könnten in dem zunehmenden Erwerb landwirtschaftlicher Flächen für Zwecke der

Energiegewinnung (Photovoltaikanlagen, Windenergieanlagen und insbesondere Flächen für den

Anbau von Pflanzen zur Biogasproduktion) liegen. Für Waldflächen hat der Gutachterausschuss

erstmalig einen einheitlichen Bodenrichtwert von 0,30 €/m² beschlossen.

Abb. 20: Vergleich der Städte und Verbandsgemeinden - Durchschnittliche Entwicklungen der Bodenrichtwerte für Flächen der

Land- und Forstwirtschaft

Abb. 21: Vergleich der Städte und Verbandsgemeinden - Durchschnittliches Bodenrichtwertniveau für Flächen der Land- und

Forstwirtschaft

Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Osteifel-Hunsrück 14

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2. Bodenrichtwerte im Internet

Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte veröffentlichen alle 2 Jahre die Bodenrichtwerte und

schaffen eine wichtige Grundlage für mehr Transparenz am Grundstücksmarkt. Die Bodenrichtwerte

sind für Jedermann im GeoPortal.rlp (Basisidienst) kostenfrei zugänglich www.geoportal.rlp.de.

Neben dem Basisdienst der Bodenrichtwerte beinhaltet der kostenpflichtige Premiumdienst sämtliche

vom Gutachterausschuss angegebenen wertbeeinflussenden Merkmale des

Bodenrichtwertgrundstücks, wie beispielsweise die Grundstücksgröße oder die Anzahl der

Geschosse.

Eine weitere kostenfreie Möglichkeit auf die Bodenrichtwerte zu zugreifen bietet der neue, erstmals für

die Bodenrichtwerte 2016, konzipierte Basisviewer www.boris.rlp.de.

Impressum

Herausgeber:Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Osteifel-Hunsrück

Am Wasserturm 5 a56727 Mayen

Telefon: 02651 9582-0 oder 243E-Mail: [email protected]

© Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Osteifel-Hunsrück

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