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BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15846 21. Wahlperiode 28.01.19 Bericht des Verfassungs- und Bezirksausschusses über die Selbstbefassung zum Thema „Bericht des Landeswahlleiters zur Drucksache 21/12700 „Siebentes Gesetz zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften“ (Ersuchen SPD-/Grüne-/Fraktion DIE LINKE- und FDP-Abgeordnete beschlossen am 25.04.2018) (Ersuchen um die Einrichtung einer Zentralen Wahldienststelle)“ Vorsitz: Carola Veit Schriftführung: Deniz Celik I. Vorbemerkung Der Verfassungs- und Bezirksausschuss beschloss in seiner Sitzung am 17. Januar 2019 die Selbstbefassungsangelegenheit zum Thema „Bericht des Landeswahlleiters zur Drucksache 21/12700 „Siebentes Gesetz zur Änderung wahlrechtlicher Vorschrif- ten“ (Ersuchen SPD-/Grüne-/Fraktion DIE LINKE- und FDP-Abgeordnete beschlossen am 25.04.2018) (Ersuchen um die Einrichtung einer Zentralen Wahldienststelle)“ nach Paragraf 53 Absatz 2 der Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft (GO). Die inhaltliche Beratung fand in derselben Sitzung auf Grundlage der in der Sitzung gegebenen Beantwortung des Ersuchens durch den Landeswahlleiters statt. II. Beratungsinhalt Die Vorsitzende erinnerte daran, die Bürgerschaft habe den Senat ersucht, bis zum Ende letzten Jahres ein Konzept über die Einrichtung einer Zentralen Wahldienststelle für die Briefwahl vor Ort zur Bürgerschaftswahl vorzulegen. Erfreulich sei, dass dies in der gewünschten Frist nunmehr erfolge. Der Landeswahlleiter bestätigte, es sei darum gegangen, in der neueinzurichtenden temporären Wahldienststelle die Möglichkeit vorzuhalten – unabhängig davon, in wel- chem der 17 Wahlkreise man wohnhaft sei –, die Briefwahlunterlagen zu beantragen. Ziel sei es, die Möglichkeiten der Briefwahl zu erhöhen und dadurch eine Erhöhung der Wahlbeteiligung zu erzielen. Die Bezirkswahlleitungen und das Landeswahlamt hätten sich zu diesem Zweck mit dieser Thematik befasst. Er erläuterte, die Wahl- dienststellen würden von den Bezirken eingerichtet und personell ausgestattet, wobei dabei regelmäßig temporäre, externe Kräfte hinzugezogen würden. Die nun vorgese- hene Zentrale Wahldienststelle sei eine Briefwahlstelle, die auf Antrag Briefwahlunter- lagen herausgebe und in welcher im Idealfall auch direkt per Brief gewählt werden könne, weshalb auch der Terminus Briefwahlstelle zur Abgrenzung zu regulären Wahldienststellen mit weiteren Aufgabenbereichen verwandt werden würde. Die Ein- richtung einer solchen Zentralen Briefwahlstelle erfordere die Umsetzung rechtlicher Maßnahmen, eine räumliche sowie eine personelle Ausstattung. Der Landeswahlleiter führte aus, unter rechtliche Maßnahmen fiele zunächst die Änderung der Bürgerschaftswahlordnung. In dieser sei bisher geregelt, dass die

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BÜRGERSCHAFT

DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1584621. Wahlperiode 28.01.19

Bericht

des Verfassungs- und Bezirksausschusses

über die Selbstbefassung zum Thema

„Bericht des Landeswahlleiters zur Drucksache 21/12700 „Siebentes Gesetz zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften“

(Ersuchen SPD-/Grüne-/Fraktion DIE LINKE- und FDP-Abgeordnete beschlossen am 25.04.2018)

(Ersuchen um die Einrichtung einer Zentralen Wahldienststelle)“

Vorsitz: Carola Veit Schriftführung: Deniz Celik

I. Vorbemerkung

Der Verfassungs- und Bezirksausschuss beschloss in seiner Sitzung am 17. Januar 2019 die Selbstbefassungsangelegenheit zum Thema „Bericht des Landeswahlleiters zur Drucksache 21/12700 „Siebentes Gesetz zur Änderung wahlrechtlicher Vorschrif-ten“ (Ersuchen SPD-/Grüne-/Fraktion DIE LINKE- und FDP-Abgeordnete beschlossen am 25.04.2018) (Ersuchen um die Einrichtung einer Zentralen Wahldienststelle)“ nach Paragraf 53 Absatz 2 der Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft (GO). Die inhaltliche Beratung fand in derselben Sitzung auf Grundlage der in der Sitzung gegebenen Beantwortung des Ersuchens durch den Landeswahlleiters statt.

II. Beratungsinhalt

Die Vorsitzende erinnerte daran, die Bürgerschaft habe den Senat ersucht, bis zum Ende letzten Jahres ein Konzept über die Einrichtung einer Zentralen Wahldienststelle für die Briefwahl vor Ort zur Bürgerschaftswahl vorzulegen. Erfreulich sei, dass dies in der gewünschten Frist nunmehr erfolge.

Der Landeswahlleiter bestätigte, es sei darum gegangen, in der neueinzurichtenden temporären Wahldienststelle die Möglichkeit vorzuhalten – unabhängig davon, in wel-chem der 17 Wahlkreise man wohnhaft sei –, die Briefwahlunterlagen zu beantragen. Ziel sei es, die Möglichkeiten der Briefwahl zu erhöhen und dadurch eine Erhöhung der Wahlbeteiligung zu erzielen. Die Bezirkswahlleitungen und das Landeswahlamt hätten sich zu diesem Zweck mit dieser Thematik befasst. Er erläuterte, die Wahl-dienststellen würden von den Bezirken eingerichtet und personell ausgestattet, wobei dabei regelmäßig temporäre, externe Kräfte hinzugezogen würden. Die nun vorgese-hene Zentrale Wahldienststelle sei eine Briefwahlstelle, die auf Antrag Briefwahlunter-lagen herausgebe und in welcher im Idealfall auch direkt per Brief gewählt werden könne, weshalb auch der Terminus Briefwahlstelle zur Abgrenzung zu regulären Wahldienststellen mit weiteren Aufgabenbereichen verwandt werden würde. Die Ein-richtung einer solchen Zentralen Briefwahlstelle erfordere die Umsetzung rechtlicher Maßnahmen, eine räumliche sowie eine personelle Ausstattung.

Der Landeswahlleiter führte aus, unter rechtliche Maßnahmen fiele zunächst die Änderung der Bürgerschaftswahlordnung. In dieser sei bisher geregelt, dass die

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Drucksache 21/15846 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode

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Briefwahl nur bei der eigenen zuständigen Stelle beantragt werden könne. Es müsse somit festgelegt werden, dass ein Wahlschein auch unabhängig von der örtlichen Zuständigkeit bei der dafür eingerichteten Zentralen Briefwahlstelle beantragt werden könne. Zugleich sei die Zuständigkeitsanordnung anzupassen, wonach die Allzustän-digkeit für die Zentrale Briefwahlstelle für ein verantwortliches Bezirksamt eingerichtet werde. Er berichtete, das federführende Bezirksamt für den Bereich Wahlen Ham-burg-Nord habe bereits erklärt, diese Briefwahlstelle zu betreiben. Da es sich rechtlich um die Errichtung einer bezirklichen Dienststelle handele, greife darüber hinaus die „Fachanweisung über die politische Werbung auf öffentlichen Wegen mit Werbeträ-gern“. Im Abstand von zehn Metern bezogen auf die Grundstücksgrenze dürfe somit keine Wahlwerbung aufgestellt werden. Darüber hinaus sei abhängig von den vorge-sehenen Öffnungszeiten die Zustimmung des zuständigen Personalrates erforderlich.

Bezüglich der vorzuhaltenden räumlichen Ausstattung informierte der Vorsitzende der Wahlkreiskommission, dass aufgrund der Erfahrungen regulärer Wahldienststellen mit einer Fläche von 300 m² gerechnet werde. Darin eingerechnet seien die Arbeitsplätze, Platz für die Aufstellung von Wahlkabinen und Lagerflächen für die Stimmzettel und sonstige Materialien. Darüber hinaus sei eine technische Ausstattung erforderlich: Wenn sich Wählerinnen und Wähler mit dem Personalausweis ausweisen und eine Briefwahl beantragen würden, müsse der Zugriff auf das elektronische Wählerver-zeichnis gewährleistet sein. Diese technische Anbindung müsse zunächst eingerichtet werden, da es sich voraussichtlich nicht um ein originäres Dienstgebäude handeln werde.

Auch bezüglich der personellen Ausstattung orientiere man sich an einer normalen Wahldienststelle, so der Landeswahlleiter weiter. Da die Zentrale Briefwahlstelle im Fokus stehen werde, empfehle sich die Einsetzung einer erfahrenen Leitungskraft für circa fünf Monate, die von der Einrichtung der Briefwahlstelle bis zur Nachbereitung zur Verfügung stehe. Daneben müssten eine Stellvertretung und zehn bis zwölf Sach-bearbeitungsplätze eingerichtet werden. Da nicht abgesehen werden könne, wie stark die Zentrale Briefwahlstelle in Anspruch genommen werde, sei vorgesehen, das Per-sonal in anderen Wahldienststellen nach Bedarf einsetzen zu können. Er fuhr fort, die Sachausstattung müsse ebenfalls wie in anderen Wahldienststellen zur Verfügung gestellt werden. Dazu würden Schreibtische, Drucker, Papier, Wahlurnen sowie die gesamten Briefwahlunterlagen zählen. Bezüglich der Öffnungszeiten habe man sich aufgrund des potenziellen Nutzerkreises von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Einkaufenden in der Innenstadt darauf verständigt, werktags von 11 bis 19 Uhr und sonnabends von 10 bis 18 Uhr in einem Einschichtbetrieb zu öffnen. Die Öffnung am Sonnabend solle nur in den Wochen vor dem 23. Februar 2020 (25. Januar, 8. Februar, 15. Februar) stattfinden. Unmittelbar vor dem Wahlsonntag sei keine Öff-nung vorgesehen, da es an diesem Tage eine Sonderregelung zur Beantragung der Briefwahlunterlagen gebe und es deshalb nicht zu Verwirrungen mit originären Wahl-dienststellen kommen solle.

Zur Kostenkalkulation der vorgeschlagenen Zentralen Briefwahlstelle gab der Lan-deswahlleiter folgende Positionen an:

- 20 000 bis 80 000 Euro für IT-Kosten, wobei sich der große Spielraum daraus ergebe, dass die technische Anbindung des Gebäudes noch nicht bekannt sei.

- 150 000 Euro für Personalkosten,

- 100 000 Euro für die Anmietung von Räumen, wobei man gemäß der Richtlinie für die Kostenschätzung in Innenstadtlage mit 200 Euro pro Quadratmeter Nettomiete ausgegangen sei, sowie

- 20 000 bis 30 000 Euro für die Sachausstattung.

Daraus ergebe sich eine Kostenschätzung über etwa 350 000 Euro. Diese Kosten seien gegenwärtig in den Wahlmitteln nicht vorgesehen, weshalb es gegebenenfalls einer Nachbewilligung bedürfe. Die Nachbewilligung der Personalkosten würde sich dabei auf das Bezirksamt Hamburg Nord und die der Wahlmittel auf die Behörde für Inneres und Sport beziehen.

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15846

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Die Vorsitzende bedankte sich für den Bericht und merkte an, das vorgestellte Kon-zept sei bereits fraktionsübergreifend im Gesprächskreis Wahlen angesprochen und konsentiert worden.

Die SPD-Abgeordneten erkundigten sich nach dem benötigten Vorlauf für die Suche nach geeigneten Räumlichkeiten, wann diese bezugsfertig sein müssten und ob es bereits eine konkrete Prüfung von möglichen Standorten gegeben habe.

Der Landeswahlleiter antwortete, die Briefwahl könne etwa sechs Wochen vor der Wahl durchgeführt werden. Dafür sei erforderlich, dass die Wahlvorschläge beschlos-sen, die Stimmzettel gedruckt und das Wählerverzeichnis erstellt worden sei, was am 42. Tag vor der Wahl abgezogen werde. Im Hinblick auf die Räumlichkeiten sei mit der Sprinkenhof GmbH bereits Kontakt aufgenommen worden. Sobald die Bürger-schaft eine positive Entscheidung bezüglich der Zentralen Briefwahlstelle fälle, würde der Sprinkenhof ein konkreter Suchauftrag erteilt werden. Entscheidend für die Dauer zur Einrichtung der Räumlichkeiten werde die technische Ausstattung sein. Je nach-dem welcher Aufwand für Dataport bestehe, die technische Anbindung herzustellen, verlängere oder verkürze sich die Vorbereitungszeit.

Der FDP-Abgeordnete erkundigte sich, wie die Sicherheit der Stimmzettel und der gesamten Anlage gewährleistet werde. Zur praktischen Umsetzung der Briefwahl vor Ort fragte er, wie die abgegebenen Stimmzettel wieder auseinander dividiert und nach Wahlkreisen sortiert würden, da die Wahlergebnisse auf Wahlkreisebene erzeugt werden.

Der Landeswahlleiter erläuterte, es handele sich nicht um eine Urnenwahl, sondern im Grunde um eine klassische Briefwahl, bei welcher die Stimmzettel in den blauen Stimmzettelumschlag eingelegt werden müssten, der dann wiederum mit dem Wahl-schein in den roten Stimmzettelumschlag eingelegt werde, auf welchem die zuständi-ge Bezirkswahlleitung vermerkt sei. Die Zuordnung zu den einzelnen Bezirken sei daher unproblematisch und mit per Post eingehenden Briefwahlstimmen identisch. Auf die Frage nach der Sicherheit, beschrieb er, dass die Wahlurne nach Schließung an das Bezirksamt transportiert oder anderweitig sicher verwahrt werde. Die Sicherheits-vorkehrungen in der Zentralen Briefwahlstelle würden jenen in anderen abgeschlos-senen Wahldienststellen entsprechen und somit nicht als Hochsicherheitsrisiko einge-stuft werden.

Der FDP-Abgeordnete fragte nach, ob die Stimmauszählung in Hamburg Mitte statt-finde und das Ergebnis elektronisch an die entsprechenden Wahlkreise weitergeleitet werde oder ob die Stimmzettelumschläge in nur vorsortiert und zur Auszählung an die Bezirksämter übermittelt würden.

Der Landeswahlleiter verdeutlichte, das Bezirksamt sortiere die Umschläge nur nach den Briefwahlbezirken, wohin sie überstellt und vor Ort ausgezählt würden.

Der Abgeordnete der GRÜNEN unterstütze die Idee der Zentralen Briefwahlstelle. Er bat den Landeswahleiter um eine Erläuterung der einzurichtenden zusätzlichen Stel-len. Besonders ging es ihm um die Frage, weshalb die Beschäftigten nicht aus ande-ren Dienststellen abkommandiert und stattdessen nur für sechs Wochen beschäftigt würden.

Die Vorsitzende ergänzte die Frage, welche der erforderlichen Mittel abgedeckt wer-den könnten und welcher Betrag gegebenenfalls zusätzlich benötigt werde.

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter legten dar, es müssten keine zusätzlichen Stellen bei der Bürgerschaft beantragt werden, da der Senat diese auf Grundlage von Artikel 9 Nummer 14 des Haushaltsbeschlusses 2019/2020 temporär einrichten kön-ne. Für den Fall, dass die für Wahlen geplanten Mittel nicht ausreichen würden, stün-den benötigte Mittel, im Rahmen der Senatsplanungen in der zentralen Reserve zur Verfügung. Der Ausschuss müsse keine einzelnen Positionen beschließen. Bei der Anmietung über die Sprinkenhof werde angestrebt, möglichen Leerstand in zentraler Lage zu nutzen und so die Kosten zu senken. Das Immobilien-Service-Zentrum über-nehme dabei die Aufgabe, geeignete Räumlichkeiten zu finden.

Der Landeswahlleiter ergänzte, Mitarbeitende für die Wahldienststellen würden bereits jetzt temporär gesucht und auch im Wesentlich extern eingestellt werden.

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Drucksache 21/15846 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode

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Die Senatsvertreterinnen und -vertreter berichteten, typischerweise werde eine Wahl-dienststelle mit 20 bis 25 externen Beschäftigten für circa zehn Wochen bis drei Monate besetzt werden. Die Leitungskräfte würden meist aus dem eigenen Haus rekrutiert. Nach derselben Weise werde auch in der Zentralen Briefwahlstelle vorge-gangen werden.

Der Abgeordnete der GRÜNEN resümierte, die Bürgerschaft müsse somit nicht tätig werden, da die Stellen nur temporär auf Grundlage des Haushaltsbeschlusses 2019/ 2020 eingerichtet werden würden.

Die CDU-Abgeordneten erkundigten sich nach der Vorgehensweise und rechtlichen Lage, sollten nur Räumlichkeiten in Seitenstraßen gefunden worden sein. So stellten sie in den Raum, ob Passantinnen und Passanten direkt auf die Möglichkeit der Stimmabgabe angesprochen werden könnten oder ob an Infoständen der Bürger-schaft auf die Zentrale Briefwahlstelle aufmerksam gemacht werde.

Die Vorsitzende stellte fest, Letzteres müsse gegebenenfalls innerhalb der überpartei-lichen Kampagne mit dem Landeswahlamt gemeinsam bewegt werden, sobald klar sei, wo die Stelle eingerichtet werde.

Der Landeswahlleiter unterstrich, die Bewerbung der Zentralen Briefwahlstelle sei elementarer Bestandteil ihres Erfolges. Die Parteien seien darüber hinaus frei darin, an ihren Wahlständen auf die Zentrale Briefwahlstelle zu verweisen, wie auch auf die anderen Briefwahlstellen der Bezirke.

Der Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE hielt 100 000 Euro für die Anmietung von Räumen für sehr hoch. Auch wenn die Briefwahlstelle in attraktiver Lage liege, müss-ten zudem Anreize geschaffen werden, dieses Angebot wahrzunehmen. Er erkundigte sich deshalb, ob über entsprechende Anreize nachgedacht worden sei. Außerdem wollte er wissen, inwieweit kostengünstigere Alternativen in Betracht gezogen worden seien, wie die Nutzung öffentlicher Gebäude oder provisorischer Bauten, wie Pavillons an zentralen Plätzen.

Der Landeswahlleiter bekräftigte, wenn ein Dienstgebäude vorhanden sei, was kos-tenfrei genutzt werden könne, sei dies selbstverständlich die erste Wahl. Davon abge-sehen sei die Zentrale Briefwahlstelle ein Pilotprojekt, dessen Inanspruchnahme nicht vorhergesagt werden könne. Durch das Projekt werde nur ein zusätzliches Angebot für jene Wählerinnen und Wähler geschaffen, die beispielsweise aufgrund ihrer Arbeitszeiten nicht in der Lage seien, die eigene Wahldienststelle aufzusuchen. Er unterstrich, der Wunsch des Wählens per Brief sei eine alleinige Entscheidung der Wählerinnen und Wähler. Dennoch müsse vernünftig publiziert werden, wo dieses Angebot bestehe. Die Zentrale Briefwahlstelle werde natürlich auch in die Informatio-nen zur Bürgerschaftswahl einbezogen werden.

Die Vorsitzende erinnerte daran, dass keine Prognose über die Nutzung der Zentralen Briefwahlstelle angestellt werden könne, jedoch Einigkeit darüber bestanden habe, dieses Angebot auszuprobieren.

Die SPD-Abgeordneten bestärkten, es handele sich nicht um einen Selbstgänger, sondern um ein weiteres Angebot, welches zwar mit Risiken und Kosten verbunden sei, aber auch erfolgreich weitere Wählerinnen und Wähler an die Wahlurne bringen könne.

Der Abgeordnete der GRÜNEN war der Ansicht, kostengünstigere Alternativen dürften in der Attraktivität ihrer Erreichbarkeit anderen Varianten nicht nachstehen. Der Gesprächskreis Wahlen stehe für Rücksprachen jederzeit zur Verfügung, sollte Unsi-cherheit über die Höhe der Anmietungskosten bestehen. Der Pilotversuch sollte zu-mindest nicht an wenigen Tausend Euro scheitern. Er zeigte sich ebenfalls zuversicht-lich über die Annahme der Zentralen Briefwahlstelle.

Die Vorsitzende fasste zusammen, die Mittel könnten laut Senatsvertreterinnen und -vertretern aus dem Einzelplan 9.2 bereitgestellt werden, soweit die für Wahlen geplanten Mittel in den Einzelplänen nicht ausreichen würden. Der Verfassungs- und Bezirksausschuss werde der Bürgerschaft über seine Beratungen zu dem Ersuchen berichten und die Beantwortung des Ersuchens zur Kenntnis zu nehmen. Ergebe sich

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15846

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im weiteren Verlauf, dass die Bürgerschaft als Haushaltsgeber eine gesonderte Ent-scheidung treffen müsse, könne dies unproblematisch erfolgen.

III. Ausschussempfehlung

Der Verfassungs- und Bezirksausschuss empfiehlt der Bürgerschaft, von der Beantwortung des Ersuchens sowie seiner Beratung Kenntnis zu nehmen.

Deniz Cel ik , Berichterstattung

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Freie und Hansestadt HamburgL a nd es wa h l l e i t e r

Ol iver Rudol f

Geschäftsstelle Behörde für Inneres und Sport Landeswahlamt Johanniswall 4 20095 Hamburg

Telefon : (040) 427 312 422 E-Mail : [email protected]

Geschäftszeichen (bei Antworten bitte angeben):

LWL/29.15

Hamburg, den 14. Januar 2019

Sitzung des Verfassungs- und Bezirksausschusses am 17. Januar 2019 - TOP 4 Bericht des Landeswahlleiters zum Ersuchen um die Einrichtung einer Zentralen Wahldienststelle - Drs. 21/12700

Auftrag

Ersuchen in der Drs. 21/12700, bis Ende 2018 ein Konzept über die Einrichtung ei-ner - für alle Wahlkreise zuständigen - zentralen Wahldienststelle (Rathaus) für die Briefwahl vor Ort bei der Bürgerschaftswahl vorzulegen. Mit einem zentralen Ange-bot zur Briefwahl wird angestrebt, die Möglichkeiten zur Briefwahl zu verbessern und zugleich auch die Wahlbeteiligung zu erhöhen.

Ziel

Erweiterung der Möglichkeiten zur Briefwahl vor Ort sowie Erhöhung der Wahlbe-teiligung.

Maßnahme

Die Möglichkeit einer Realisierung wurde gemeinsam mit den für die Einrichtung der Wahldienststellen zuständigen Wahlgeschäftsstellen der Bezirksämter sowie im Ar-beitskreis der Bezirkswahlleitungen und der Landeswahlleitung geprüft.

Inhaltlich zielt das Ersuchen auf die Einrichtung einer allzuständigen Briefwahlstelle ab, die von allen Wahlberechtigten aufgesucht werden kann, um dort ihren Wahl-schein zu beantragen und auch direkt vor Ort per Brief zu wählen.

Aufgrund der Zielrichtung beschränkt sich der Aufgabenkreis dieser Briefwahlstelle auf den Geschäftsprozess der Briefwahl in Form der unmittelbaren Erstellung und Ausgabe von Wahlscheinen nebst Briefwahlunterlagen sowie die Ermöglichung der Briefwahl vor Ort.

Behörde für Inneres und Sport, Johanniswall 4, 20095 Hamburg

An die Gremienbetreuung des Verfassungs- und Bezirksausschusses

Drucksache 21/15846 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode

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Anlage

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In sachlicher Abgrenzung zu den anderen Wahldienststellen erfolgt keine Fort-schreibung des Wählerverzeichnisses. Vor diesem Hintergrund wird die Bezeichnung „Zentrale Briefwahlstelle“ verwendet.

Struktur Schaffung einer zusätzlichen Briefwahlstelle mit Allzuständigkeit für die Bearbeitung von Anträgen auf Ausstellung eines Wahlscheins für alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger Hamburgs.

Rechtliche Erfordernisse

§ 17 Absatz 1 Satz 1 BüWO sieht gegenwärtig eine Antragstellung bei dem örtlich zuständigen Bezirksamt vor. Hier muss eine Abweichungsbefugnis geschaffen wer-den:

„1a) Abweichend zu Absatz 1 Satz 1 kann ein Wahlschein auch unabhängig von der örtlichen Zuständigkeit bei einer hierfür eingerichteten zentralen Dienst-stelle beantragt werden.“

Die Zuständigkeit für die allzuständige Briefwahlstelle ist in der Anordnung über die Durchführung von Bürgerschaftswahlen zu regeln.

Nach Nr. 6.7.2 Spiegelstrich 2 der Fachanweisung über die politische Werbung auf öffentlichen Wegen mit Werbeplakaten darf in einem Abstand von 10 Metern zur Grundstücksgrenze der zentralen Briefwahlstelle keine Plakatwerbung durchgeführt werden.

Zustimmung des zuständigen bezirklichen Personalrats.

Technische Ausstattung Die technische Ausstattung der Arbeitsplätze entspricht derjenigen einer üblichen Wahldienststelle. Soweit es sich nicht um ein Dienstgebäude der Freien und Hansestadt Hamburg mit Anschluss an das Intranet handelt, bedarf es einer gesicherten Verbindung zu den Wahlberechtigtenverzeichnissen mittels Datenleitung und VPN-Tunnel. Eine Verbindung über WLAN wird hinsichtlich der erforderlichen Stabilität und Sicher-heit der Verbindung für nicht ausreichend erachtet. Dies erfordert je nach verfügbarer Räumlichkeit einer Einzelfallprüfung. Der Zugriff auf die Wahlberechtigtenverzeichnisse muss für die zentrale Briefwahl-stelle auf das Gesamtgebiet eingerichtet werden (Allzuständigkeit analog zu der Durchführung eines Volksentscheids an einem anderen als einem Wahltag). Personelle Ausstattung Die personelle Ausstattung muss der Zielsetzung, ein zusätzliches und attraktives An-gebot für die Briefwahl vor Ort unabhängig von der örtlichen Zuständigkeit zur Verfü-gung zu stellen, entsprechen.

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15846

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Funktionsbeschreibung Anzahl

Projektlei-tung und Stellvertre-tung

Eine Leitung nebst Stellvertretung für die zentrale Briefwahlstelle inkl. Ver-antwortung für die Vor- und Nachbe-reitung – Zeitraum: fünf Monate. We-gen der exponierten Stellung dieser Briefwahlstelle sind erfahrene Lei-tungskräfte erforderlich (E 9/ E 10).

2 x E 9/E 10 TV-L

Sachbear-beitung

Die Personalbemessung bei Allzustän-digkeit richtet sich nach dem zu er-wartenden Kundenaufkommen. Die Anzahl der Arbeitsplätze (Kunden-schalter) muss jedoch einen geordne-ten Ablauf gewährleisten. Nach Ein-schätzung der Wahlgeschäftsstellen sollte man hier 10-12 vollausgestat-tete Kundenarbeitsplätze haben.

10-12x E3 TV-L

Aufsicht (Leitsystem; Wahlkabi-nen; freie Bearbei-tungsplätze; Urnenbewa-chung)

Um die Übersicht des Ablaufes inner-halb der Briefwahlstelle zu gewährlei-ten, ist ggf. eine Aufsichtsperson je nach Frequentierung erforderlich. Diese Aufgabe kann nicht von einer Person ausgeführt werden, die zum gleichen Zeitpunkt die Sachbearbei-tung ausführt.

Im Falle einer geringen Inanspruchnahme der Briefwahlstelle mit der Folge einer über-dimensionierten Ausstattung wird das zuständige Bezirksamt einzelne Mitarbeiterin-nen und Mitarbeiter der zentralen Briefwahlstelle temporär zur Unterstützung von Wahldienststellen einsetzen. Die konkrete Anbindung an ein Bezirksamt ist nach der Entscheidung über die Umset-zung festzulegen. Räumliche Anforderungen

Erforderlich sind Aufstellflächen für die Arbeitsplätze und für die Wahlkabinen. Zudem sind ein Wartebereich und Wegeflächen vorzusehen. Für das Personal ein Aufenthalts-raum sowie Sanitäreinrichtungen. Darüber hinaus ein Raum mit Lagerfläche für das Material. Geschätzt wird eine benötigte Fläche von min. 300 qm² Großraum sowie min. 50 qm² Material/Aufenthaltsraum. Neben dem Modell Großraum mit Zusatzflächen könnte auch eine Variante in Betracht kommen, in der die Wahlkabinen für die Stimmabgabe in einem zweiten Raum untergebracht sind. Dies würde indes zur Sicherstellung der ge-heimen Wahlhandlung erfordern, dass im separaten Wahlraum eine zusätzliche Auf-sichtsperson eingesetzt wird. Mit der zentralen Briefwahlstelle soll ein zusätzliches Angebot für die Briefwahl vor Ort geschaffen werden. Um diesem Interesse gerecht zu werden, bedarf es eines at-traktiven örtlichen Angebotes mit stark frequentierter Innenstadtlage zwischen dem Hauptbahnhof und Rathaus. Der Standort muss gut zugänglich und barrierefrei sein.

Drucksache 21/15846 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode

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Sachausstattung Die Ausstattung mit Sachmitteln entspricht derjenigen einer üblichen Wahldienststelle und umfasst insbesondere:

Arbeitsplatzausstattung: Tisch, Stuhl, Papier, Schreibmaterial, Drucker, Ko-pierer, etc.;

Wahlplätze (Wahlkabine, Tisch, Stuhl) – acht eingerichtete Plätze nebst zwei Reserveplätze;

Zwei „Hamburger Wahlurnen“ für die roten Wahlbriefumschläge; Kundenleitsystem; Briefwahlunterlagen: Landeslisten-Stimmzettel, 17 Varianten Wahlkreislis-

ten-Stimmzettel, 14 Varianten Stimmzettel für die repräsentative Wahlsta-tistik, 7 Varianten Wahlbriefumschläge, Stimmzettelumschläge, Briefwahlan-leitungen;

Postdienstleistungen. Öffnungszeiten Weil es sich um ein zusätzliches Angebot für Wahlberechtigte handelt, die Briefwahl machen möchten, aber am Aufsuchen der eigenen Wahldienststelle aus zeitlichen oder örtlichen Gründen gehindert sind, liegen Beschäftigte im Innenstadtbereich als vorran-gige Zielgruppe nahe. Daneben kommt Einkaufspublikum in Betracht. Hiervon ausgehend, wäre ein Aufsuchen ab der Mittagszeit und zum Feierabend zu er-warten, so dass eine Öffnung vor 10:00 – 11:00 Uhr nicht angezeigt erscheint - analog zur Öffnung der Geschäfte (Einkaufspublikum). Um einen Ein-Schicht-Betrieb zu ge-währleisten und zugleich die potenziellen Ströme einzubeziehen, sollte eine Öffnungs-zeit von 11:00 bis 19:00 Uhr eingerichtet werden. Die Attraktivität insbesondere auch für das Einkaufspublikum könnte zudem dadurch gesteigert werden, dass die Briefwahlstelle auch am Sonnabend geöffnet wird (ausge-hend vom 23. Februar 2020 als Wahltag: 25. Januar sowie 1., 8. und 15. Februar 2020 jeweils von 10:00 bis 18:00 Uhr). Ablauf Ablauf in der zentralen Briefwahlstelle:

1. Die wahlberechtigte Person kommt in dem Wartebereich an und begibt sich

an den nächsten freien Schalter.

2. Sie weist sich mit einem Personaldokument (Personalausweis oder Reise-

pass) aus. Die Sachbearbeitung ruft die Person im elektronischen Wählerver-

zeichnis auf. Ist die Person im Wahlberechtigtenverzeichnis als wahlberech-

tigt eingetragen, werden der Wahlschein ausgedruckt, dessen Ausgabe ver-

merkt sowie die Wahlscheinnummer auf dem Wahlbriefumschlag eingetra-

gen. Die antragstellende Person erhält ihre Briefwahlunterlagen.

3. A: Die Person begibt sich mit ihren Briefwahlunterlagen zu einer freien Wahl-

kabine und füllt die Stimmzettel aus, legt diese in den Stimmzettelumschlag,

verschließt ihn und legt den verschlossenen Stimmzettelumschlag zusammen

mit dem unterschriebenen Wahlschein in den Wahlbriefumschlag ein, den sie

verschlossen in die Wahlurne einwirft.

oder

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15846

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B: Die Person möchte nicht vor Ort per Brief wählen und nimmt ihre Brief-

wahlunterlagen zum späteren Ausfüllen mit.

4. Die Person verlässt die Briefwahlstelle.

Kostenkalkulation

Posten Kalkulation Anmerkungen

Technik (Sup-

port; Ausstat-

tung)

20.000 - 80.000 €

Kontenbereich:

Kosten aus laufen-

der Verwaltungstä-

tigkeit

Kalkulationsrisiko: Technische

Anbindung (Zugriff FHH-Netz);

Supportkosten/Öffnungszei-

ten.

Personal rd. 150.000 €

Kontenbereich:

Personalkosten (so-

fern es sich um ei-

genes Personal

handelt, also ein

Arbeitsvertrag mit

der FHH besteht)

bzw.

sonstige Kosten

(sofern Werkver-

träge bestehen).

Ausgehend von der oben dar-

gestellten Vergütung und max.

genannte Anzahl Mitarbeiterin-

nen und Mitarbeiter für den

Zeitraum von neun Wochen so-

wie Leitungskräfte für den Zeit-

raum von fünf Monaten.

Räumlichkeit ca. 100.000 €

Kontenbereich:

Kosten aus laufen-

der Verwaltungstä-

tigkeit

Problem: Verfügbarkeit für ei-

nen kurzen Zeitraum; Kalkula-

tion nach der Richtlinie für die

Kostenschätzung 2017 - Innen-

stadtlage: 200 € / m2 Netto-

miete

Sachausstat-

tung

20.000 - 30.000 €

Kontenbereich:

Kosten aus laufen-

der Verwaltungstä-

tigkeit

Arbeitsplatz, Material etc. (s.o.)

Gesamtkos-

ten

rd. 350 Tsd. €

Nachbewilligungserfordernis

Die Kosten für die Umsetzung der zentralen Briefwahlstelle sind nicht bei den Kosten

der Bürgerschaftswahl in der Haushaltsplanung 2019/2020 veranschlagt. Für eine Um-

setzung wäre eine Nachbewilligung nach § 35 LHO aus zentralen Mitteln erforderlich.

Drucksache 21/15846 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode

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Die Personalkosten im Einzelplan des Bezirksamtes und die übrigen Kosten (Sachkosten) im Einzelplan der Behörde für Inneres und Sport (Produktgruppe 272.07 Bezirkliche Zu-weisungen) jeweils für das Haushaltsjahr 2020. Zusätzlich wird in der Produktgruppe 272.07 im Jahr 2019 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 230 Tsd. Euro für das Jahr 2019 benötigt.

gez. Oliver Rudolf

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