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Bologna Bologna Prozess Prozess Dr. Heide ElSioufy - Bauer 01. März 2004

Bologna Prozess Dr. Heide ElSioufy - Bauer 01. März 2004 Bei dieser Präsentation wird sicher ein Diskussion mit dem Publikum entstehen, die zu Aktionsschritten

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Bologna ProzessBologna Prozess

Dr. Heide ElSioufy - Bauer

01. März 2004

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EU-Hochschulraum 1

BOLOGNA-PROZESS

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der Weg zu einem europäischen Hochschulraum

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EU-Hochschulraum 2

Von Bologna nach Berlin

- 15 Jahre Weg zum europäischen

Hochschulraum - 1988 Bologna Magna Charta

Universitatum

1997 Lissabon-Erklärung

1998 Sorbonne-Erklärung

1999 Bologna-Erklärung

2001 Salamanca-Erklärung

2001 Prager Kommuniqué

2003 Berliner Kommuniqué

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EU-Hochschulraum 3 a

1988 Bologna

Magna Charta Universitatum

-Resultat eines Vorschlags der Universität von Bologna von 1986 an die ältesten europäischen Universitäten

- 1987 Wahl einer achtköpfigen Arbeitsgruppe bei einem Treffen von 80 Vertretern europäischer Universitäten in Bologna

- 1988 Unterzeichnung der Charta während der 900 Jahrfeier der Universität von Bologna

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Prinzipien:

- Hochschulen sind autonome Einrichtungen, die Kultur schaffen, entfalten und weiterreichen

- Lehre und Forschung müssen untrennbar verbunden sein

- die Freiheit von Forschung, Lehre und Ausbildung ist eine Grundvoraussetzung

EU-HOCHSCHULRAUM 3 b

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Unterstützung:

- des Austauschs von Lehrenden und Studierenden

- der internationalen Angleichung von Titeln, Prüfungen und arbeitsrechtlichen Bestimmungen

- der Vergabe von Stipendien

EU-HOCHSCHULRAUM 3 c

Das Dokument hat eine universale Bedeutung und jede europäische und außereuropäische Hochschule kann sich den Zielen anschließen.

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EU-HOCHSCHULRAUM 4

1997 Lissabon-Erklärung

eine gemeinsame Erklärung des Europäischen Rates und der UNESCO

- Bildung ist Menschenrecht- die Vielfältigkeit der Ausbildungsmöglichkeiten in Europa muß als Chance genutzt werden- die gegenseitige Anerkennung der Abschlüsse ist notwendig- die praktische Umsetzung muß verbessert werden- die Transparenz muß erhöht werden- Grundlagen zur Angleichung von Studienzeiten und Anerkennung von Studienleistungen müssen erarbeitet werden

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EU-HOCHSCHULRAUM 5

1998 Sorbonne-Erklärung

Definition der Mittel zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für die Europäischen Bildungssysteme:- Annäherung der Rahmenbedingungen für Studiengänge und –abschlüsse- Schaffung eines gemeinsamen Systems von Studienabschlüssen (Bachelor, Master und Doktor)- Einführung eines einheitlichen Kreditpunktesystems- Steigerung und Erleichterung der Mobilität von Studierenden und Lehrenden- Abbau von Mobilitätshemmnissen- Verbesserung der Anerkennung von akademischen Abschlüssen und Leistungen

Die Erklärung wurde unterschrieben von den Bildungsministern Deutschlands, Frankreichs, Großbritanniens und Italiens

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EU-HOCHSCHULRAUM 6 a

1999 Bologna-Erklärungum europäische Kultur und Bildung als Qualitäts- und Markenzeichen auf der Welt zu etablieren, beschlossen die Bildungsminister von 29 europäischen Staaten am 1. 6. 1999 die Umsetzung folgender Punkte:

- Schaffung eines Systems verständlicher und vergleichbarer Abschlüsse (B/M)- Einführung des Diploma Supplement- Schaffung eines zweistufigen Systems von Studienabschlüssen (undergrad./grad.)- Einführung eines Leistungspunktsystems (nach dem ECTS-Modell)

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EU-HOCHSCHULRAUM 6 b

- Förderung der Mobilität durch Beseitigung von Mobilitätshemmnissen- Förderung der Zusammenarbeit durch Qualitätssicherung- Anerkennung und Anrechnung von Auslandsaufenthalten- Förderung der europäischen Dimension in der Hochschulausbildung- Umsetzung bis 2010- Folgetreffen alle zwei Jahre, das nächste 2001 in Prag

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EU-HOCHSCHULRAUM 7 a

2001 Salamanca-Erklärung

Das Treffen von über 300 Vertretern europäischer Bildungseinrichtungen im März 2003 in Salamanca diente der Vorbereitung des 2. Treffens der europäischen Bildungsminister in Prag.Es wird erklärt:

- die grundsätzliche Zustimmung zum Bologna- Prozess

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EU-HOCHSCHULRAUM 7 b

- die Bereiterklärung zur Aufnahme des Wettbewerbes untereinander und mit der Welt unter den Bedingungen der Autonomie der Hochschule, der fairen Finanzierung und der Rücknahme von einschränkenden Regelungen

- daß Bildung öffentliche Aufgabe und Verantwortung ist

- daß Bildung eines Europäischen Forschungsraumes zu dem Prozess gehören muß

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EU-HOCHSCHULRAUM 8 a

2001 Prager Kommuniqué

2. Treffen der europäischen Bildungsminister 19. 5. 2001

- durch Aufnahme von Kroatien, Zypern und Türkei 33 Mitglieder- Einbindung der European University Assocation (EUA) und der National Unions of Students in Europe (ESIB)- Dank für konstruktive Mitarbeit der Europäischen Kommission (Europäischer Forschungsraum)

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EU-HOCHSCHULRAUM 8 b

- Bestätigung der in Bologna festgelegten Ziele- Vorhebung besonders wichtiger Aspekte des Europäischen Hochschulraums:

Lebenslanges Lernen Einbindung der Studierenden Steigerung der Attraktivität und Wettbewerbs- fähigkeit des europäischen Hochschulraums

Folgekonferenz: Berlin 18./19. September 2003

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EU-HOCHSCHULRAUM 9 a

2003 Berliner Kommuniqué

3. Treffen der europäischen Bildungsminister am 18./19. September in Berlin

- Aufnahme von sieben neuen Mitgliedern (Albanien, Andorra, Bosnien und Herzegowina, Heiliger Stuhl, Rußland, Serbien und Montenegro, Mazedonien), damit Erweiterung auf 40 Mitglieder- Förderung der Mobilität (Mitnahme nationaler Beihilfen)- Verstärkte Einführung eines Leistungspunktsystems - Studierende sind gleichberechtigte Partner bei Hochschulsteuerungsprozessen

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EU-HOCHSCHULRAUM 9 b

- Förderung der europäischen Dimension im Hochschulbereich- Steigerung der Attraktivität und Offenheit des Europäischen Hochschulraums- Lebenslanges Lernen- Schaffung eines Europäischen Forschungsraums- Prioritäten der nächsten zwei Jahre: Qualitätssicherung, gestufte Studienstrukturen, verbesserte Anerkennungsverfahren für Abschlüsse

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EU-HOCHSCHULRAUM 10 a

Berlin 2003Prioritäten der nächsten zwei Jahre:

Qualitätssicherung:

- Hauptverantwortung bei der Hochschule- Evaluierung der Programme durch interne und externe Beurteilung- Beteiligung der Studierenden- Veröffentlichung- Akkreditierung, Zertifizierung- internationale Beteiligung und Vernetzung

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EU-HOCHSCHULRAUM 10 b

- gestufte Studienstrukturen: - Neuordnung hat eingesetzt- übergreifende Rahmen auf nationaler und europäischer Ebene sollen entwickelt werden- Vielfalt erwünscht

verbesserte Anerkennungsverfahren für Abschlüsse- Einführung eines Systems leicht verständlicher und vergleichbarer Abschlüsse- Umsetzung des Lissabon-Abkommens

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EU-HOCHSCHULRAUM 11 a

Wichtige Instrumente für den Weg zum Europäischen

Hochschulraum

Diploma Supplementdetaillierte und genormte Beschreibung der Schwerpunkte eines Studiums zusätzlich zu einem nationalen Abschluß (stellt inhaltliche und qualitative Unterschiede eines einheitlichen Bachelor- oder Masterzeugnisses fest)

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EU-HOCHSCHULRAUM 11 b

ECTSEuropean Credit Transfer System - Transparenz durch:

- ECTS-Anrechnungspunkte (60 im Jahr, bemessen

Arbeitsleistung)- Informationspaket (detaillierte Informationen zu Hochschule, Studiengänge und Lehrveranstaltungen- Einheitliche Formulare (Bewerbungsformular für Studierende, Studienabkommen und Abschrift der Studiendaten)

europaweit getestet seit 1989 als Anerkennungs- und Übertragungssystem für im Ausland erbrachter Studienleistungen

Weiterentwicklung zu einem Akkumulierungssystem

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EU-HOCHSCHULRAUM 11 c

Modularisierung

Einteilung des Studieninhalts in schwerpunktorientierte und benotete Studienabschnitte

Europäisierung, Europäische Dimension

Entwicklung von Modulen, Studiengängen und Lehrplänen mit europäischen Bezug, Ausrichtung oder Organisation

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EU-HOCHSCHULRAUM 11 d

Qualitätssicherung die Qualität der angebotenen Studiengänge wird gesichert durch:

• Interne Evaluation (systematische Analyse durch das Fach) +

• Externe Evaluation (Begutachtung durch externe Fachleute)

• Maßnahmenkatalog zur Verbesserung und Änderung der Studieninhalte

• Lehrveranstaltungskritik durch Studierende

• Lehrberichte (gesetzliche Verpflichtung in BRD zur Veröffentlichung der Leistungen der Hochschulen in Forschung und Lehre)

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EU-HOCHSCHULRAUM 11 e

• Akkreditierung eingebunden in ein europäisches Netzwerk begutachten und bewerten Agenturen die neustrukturierten Studiengänge und sichern weltweit deren Qualität

• Forschungsevaluation

• Qualitätsmanagement in Anlehnung an die in der Wirtschaft praktizierten Verfahren

• Europäische Zusammenarbeit in der Qualitätssicherung

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EU-HOCHSCHULRAUM 12

Aktuelle Probleme in Deutschland

Einführung Bachelor/Master, Modularisierung

Bachelor

Einführung des Diploma Supplements

Anerkennung von Modulen und Abschlüssen

Einheitliche Unterrichtssprache

Mobilitätssteigerung

ECTS Einführung

Verbesserung der Studienbedingungen

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EU-HOCHSCHULRAUM 13 a

Der europäische Hochschulraum 2010

Fortschritt oder Rückkehr?

Die Universität des Mittelalters zeichnete sich aus durch hohe Mobilität von Studenten und Lehrenden, Ermöglicht durch folgende Faktoren:

- einheitliche, übernationale Unterrichts- und Wissenschaftssprache

- einheitlicher Unterrichtsstoff, basierend auf einem traditionellen System von Fakultäten: Grundlagen waren überall gleich, individuelle Gestaltung war erlaubt

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EU-HOCHSCHULRAUM 13 b

- selbstverständliche Anerkennung aller an

einer Universität erworbenen akademischen Grade durch alle anderen

- keine behördlichen Einschränkungen, da der mittelalterliche europäische Großraum keine Grenzen in unserem Sinne kannte

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