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BOTSCHAFTSKONTENFALL BverfGE 46, 342 Sachverhalt Zulässigkeit. EXKURS I: URTEILE LESEN Zu beginn: Warum? Anknüpfungspunkte suchen Reihenfolge Leitsatz, Orientierungssätze Sachverhalt überfliegen Urteilsstil sagt mir viel! Obersätze lesen, hier auch auf Vorlagefrage achten! - PowerPoint PPT Presentation
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2.11.2011 Christian Djeffal - AG ÖR III 1
BOTSCHAFTSKONTENFALL
BverfGE 46, 342
A. Sachverhalt
B. Zulässigkeit
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EXKURS I: URTEILE LESEN- Zu beginn: Warum? Anknüpfungspunkte
suchen- Reihenfolge
- Leitsatz, Orientierungssätze- Sachverhalt überfliegen- Urteilsstil sagt mir viel! Obersätze lesen, hier auch
auf Vorlagefrage achten!- dann zumindest die Gründe- NICHT VERGESSEN: Aufbereitung:
Unterstreichung Karteikarten, Exzerpt, Mindmaps
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C. Gründe
Was ist die Frage des Untergerichts?
Wie geht das Gericht grundsätzlich vor?
Welcher Fall der Immunität steht hier in Rede?
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EXKURS II: Immunitäten- Funktion:
- par in parem non habet imperium- Funktionsfähigkeit des diplomatischen Verkehrs
- Rechtsfolge- Unterscheide
- acta jure gestionis / imperii- Erkenntnisverfahren / Vollstreckungsverfahren
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I. Unterliegen Vollstreckungsverfahren generell der Immunität?
II. Wenn nein, gibt es dann bestimmte Grenzen für Vollstreckungsverfahren?
Um diese Frage zu beantworten: Rechtsquellenlehre
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Exkurs III: RechtsquellenArt. 38 [Anzuwendende Rechtssätze](1) Der Gerichtshof, dessen Aufgabe es ist, die ihm unterbreiteten
Streitigkeiten nach dem Völkerrecht zu entscheiden, wendet an a) internationale Übereinkünfte allgemeiner oder besonderer Natur,
in denen von den streitenden Staaten ausdrücklich anerkannte Regeln festgelegt sind;
b) das internationale Gewohnheitsrecht als Ausdruck einer allgemeinen, als Recht anerkannten Übung;
c) die von den Kulturvölkern anerkannten allgemeinen Rechtsgrundsätze;
d) vorbehaltlich des Artikels 59 richterliche Entscheidungen und die Lehrmeinung der fähigsten Völkerrechtler der verschiedenen Nationen als Hilfsmittel zur Feststellung von Rechtsnormen.
(2) Diese Bestimmung läßt die Befugnis des Gerichtshofs unberührt, mit Zustimmung der Parteien ex aequo et bono zu entscheiden.
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• Definition: Art. 2 I a) WVK: bedeutet «Vertrag» eine in Schriftform geschlossene und vom Völkerrecht bestimmte internationale Übereinkunft zwischen Staaten, gleichviel ob sie in einer oder in mehreren zusammengehörigen Urkunden enthalten ist und welche besondere Bezeichnung sie hat;
• Abschluss von Verträgen: Art. 6ff. WVK
• Vorbehalte: Art. 9ff. WVK• Auslegung: Art. 31ff.
WVK• ius cogens: Art. 53 WVK
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• Gewohnheitsrecht– consuetudo (ständige
Übung)– opinio iuris sive
necessitatis (Rechtsüberzeugung)
– Bsp: Enteignungsschutz
• Allgemeine Rechtsgrundsätze– „zivilisiert“ spielt keine
Rolle mehr– Bsp.: Restitution
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• Rechtserkenntnisquellen– Gerichtsentscheidungen– Lehrmeinungen
• sonstige Quellen– Softlaw– einseitige Akte– Recht internationaler
Organisationen (siehe Europarecht)
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Exkurs IV: Völkergewohnheitsrecht im deutschen Recht:
Art. 25 GG
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.
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• dynamische Verweisung ins aktuell geltende Völkerrecht• umfasst: Gewohnheitsrecht und allgemeine Rechtsgrundsätze• str.: auch Vertragsrecht über den Grundsatz pacta sunt servanda?
– geg.arg.: 59 II als lex specialis• str.: regionales Gewohnheitsrecht?• str.: innerstaatlicher Rang
– e. A.: Überverfassungsrang– h. M.: Rang zwischen Verfassungsrecht und einfachen Gesetzen
• arg: Art. 25 GG nicht Art. 79 III GG genannt, so könnte die Verfassung einfach geändert werden.
• allg. Grundsatz: Verfassungsänderungen müssen evident gemacht werden, dies wäre bei Völkergewohnheitsrecht nicht der Fall.
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FORTSETZUNG:
Gibt es also eine ständige Übung?
Was kommt als Übung in Betracht?
- nationale Gerichtsurteile
- Vertragspraxis
- wichtig: gewisse Dauer und Einheitlichkeit
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II. Gibt es Grenzen der Vollstreckung?
Hoheitliche Ggst., wie sind diese aber zu bestimmen?
Ist ein Botschaftskonto hoheitlich?
Müssen finanzstarke Staaten nicht anders behandelt werden?
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WIEDERHOLUNG:
Was sind die Voraussetzungen von Völkergewohnheitsrecht?
Welche Rolle spielt VGR in der deutschen Rechtsordnung?
Was heißt Immunität? Was ist die Ratio? Welche Unterscheidungen sind zu treffen?