32
Seite 1 Bebauungsplan GE - OST II 2.Änderung architekturbüro dipl. ing. fh josef schöberl raiffeisenstrasse 8 92711 parkstein tel 09602 / 639363 fax 639364 Markt Parkstein Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Gewerbegebiet GE „OST II“ 2. Änderung Aufgestellt: 16.07.2018 Satzungsbeschluss: . In Kraft seit: .

Markt Parkstein Bebauungsplan mit integriertem ...parkstein.de/images/Aktuelles/Ost_II/A_1__BP_GE_OST_II_2._Änderung... · Die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des

  • Upload
    others

  • View
    3

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Markt Parkstein Bebauungsplan mit integriertem ...parkstein.de/images/Aktuelles/Ost_II/A_1__BP_GE_OST_II_2._Änderung... · Die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des

Seite 1 Bebauungsplan GE - OST II 2.Änderung

architekturbüro dipl. ing. fh josef schöberl raiffeisenstrasse 8 92711 parkstein tel 09602 / 639363 fax 639364

Markt Parkstein

Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan

Gewerbegebiet

GE „OST II“ 2. Änderung

Aufgestellt: 16.07.2018 Satzungsbeschluss: . In Kraft seit: .

Page 2: Markt Parkstein Bebauungsplan mit integriertem ...parkstein.de/images/Aktuelles/Ost_II/A_1__BP_GE_OST_II_2._Änderung... · Die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des

Seite 2 Bebauungsplan GE - OST II 2.Änderung

architekturbüro dipl. ing. fh josef schöberl raiffeisenstrasse 8 92711 parkstein tel 09602 / 639363 fax 639364

Inhaltsverzeichnis A Textliche Festsetzungen A1 Planungsrechtliche Festsetzungen A2 Bauordnungsrechtliche Festsetzungen A3 Hinweise A4 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches B Begründung C Verfahrensablauf D Plandarstellung, Anhang D1 Umweltbericht mit Behandlung der naturschutzrechtlichen

Eingriffsregelung Büro für Landschaftsökologie Frau Ullmann - Wiesend Umweltbericht vom 16.07.2018

D2 Schalltechnische Untersuchung ab Consultants GmbH vom 14.07.2014 D3 Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung

Architekturbüro Dipl. Ing. Josef Schöberl vom 16.07.2018

Page 3: Markt Parkstein Bebauungsplan mit integriertem ...parkstein.de/images/Aktuelles/Ost_II/A_1__BP_GE_OST_II_2._Änderung... · Die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des

Seite 3 Bebauungsplan GE - OST II 2.Änderung

architekturbüro dipl. ing. fh josef schöberl raiffeisenstrasse 8 92711 parkstein tel 09602 / 639363 fax 639364

Bebauungsplan Gewerbegebiet OST II 2. Änderung A Textliche Festsetzungen Bestandteile Der rechtskräftige Bebauungsplan GE OST II 1. Änderung mit Satzungsbeschluss vom 10.11.2018 wird mit Beschluss vom 16.07.2018 geändert und als Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan "Gewerbegebiet GE OST II 2. Änderung" bezeichnet. Der Bebauungsplan bleibt in den Grundzügen erhalten. Aufgrund von Veränderungen der ursprünglich zur Verfügung stehenden Ausgleichsflächen wird der Umweltbericht sowie die diesbezüglich im Bebauungsplan enthalten Festsetzungen geändert. Der Bereich GE1 und GE 2 entsprechen dem rechtskräftigen B-Plan (1. Änderung) vom 10.11.2018 Der Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan – im folgenden als „Bebauungsplan“ bezeichnet – umfasst die zeichnerische Darstellung im Maßstab 1:1000 sowie einen Textteil mit den Festsetzungen des Bebauungs- und Grünordnungsplans und der Begründung. Hinweise und Empfehlungen sind beigefügt. Der Umweltbericht enthält zudem die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz des Büros für Landschaftsökologie Frau Ullmann - Wiesend.

Eine Schalltechnische Untersuchung bzgl. zu erwartender Lärmimmissionen Büro Alfred Bartl Akustik und Bauphysik , ist Bestandteil des Bebauungsplanes und im Anhang beigefügt.

A1 Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Art der baulichen Nutzung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB und § 8 BauNVO Gewerbegebiet GE gemäß § 8 BauNVO Die Art der baulichen Nutzung für die Fläche GE 2 erfolgt mit Einschränkungen. Zulässig sind hier nur Lagergebäude und Lagerplätze. 2. Maß der baulichen Nutzung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB und § 16 BauNVO GE 1 Die Grundflächenzahl (GRZ) wird für GE 1 auf 0,8 festgesetzt. Die Geschoßflächenzahl (GFZ) wird für GE 1 auf 1,0 festgesetzt. Zahl der Vollgeschoße: maximal II (Zwei Vollgeschosse)

Die Berechnung der zulässigen Grundfläche (GR) hat nach § 19 BauNVO zu erfolgen.

GE 2 Für die Erweiterungsfläche GE2 wird das Maß der baulichen Nutzung wie folgt festgesetzt: Grundflächenzahl (GRZ): 0,8 Geschoßflächenzahl (GFZ): 0,8 Zahl der Vollgeschoße: max. I (Ein Vollgeschoß) 3. Höhe der baulichen Anlagen gemäß § 16 BauNVO

Die Höhe der baulichen Anlagen wird wie folgt festgesetzt:

Page 4: Markt Parkstein Bebauungsplan mit integriertem ...parkstein.de/images/Aktuelles/Ost_II/A_1__BP_GE_OST_II_2._Änderung... · Die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des

Seite 4 Bebauungsplan GE - OST II 2.Änderung

architekturbüro dipl. ing. fh josef schöberl raiffeisenstrasse 8 92711 parkstein tel 09602 / 639363 fax 639364

GE 1: maximale Wandhöhe gemessen an Traufseite ab geplanten (Auffüllung bzw. Abgrabung) Gelände bis Schnittpunkt der Außenwand mit der Dachhaut von max. 11,0 m

GE 2:

Für die Erweiterungsflächen werden folgende Höhenfestsetzungen getroffen: FOK max 469,70 m ü. NN.

Maximale Wandhöhe gemessen an Traufseite ab max. FOK 469,70 m ü. NN bis Schnittpunkt der Außenwand mit der Dachhaut von max. 5,0 m Maximale Firsthöhe gemessen ab OK Fertig Fussboden bis obersten Firstpunkt von max. 10,0 m

4. Bauweise gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB und § 22 BauNVO Für die Bauflächen wird keine Bauweise festgesetzt.

5. Überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB und § 23 BauNVO

Für die Baufläche werden Baugrenzen entsprechend der Plandarstellung festgesetzt. Grundsätzlich sind bauliche Anlagen nur innerhalb des vorgegebenen Baufensters zulässig. Außerhalb der Baugrenzen sind nur untergeordnete bauliche Anlagen (Stellplätze, Schranken, Infosäulen, Wartehäuschen, eingehauste Verbindungswege) zulässig. 6. Flächen für Nebenanlagen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB und § 14 BauNVO

Nebenanlagen gem. § 14 Abs. 1 BauNVO für Einrichtungen und Anlagen für die Tierhaltung sind nicht zulässig. Nebenanlagen gem. § 14 Abs. 2 BauNVO für die Versorgung des Baugebietes mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser sowie zur Ableitung von Abwasser sind in der Ausnahme zugelassen. Dies gilt auf für fernmeldetechnische Nebenanlagen sowie für Anlagen für erneuerbare Energien.

7. Führung von Versorgungsanlagen und Versorgungsleitungen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB

Die innerhalb des Planbereiches erforderlichen Versorgungsleitungen für Elektrizität und Telekommunikation sind unterirdisch zu verlegen. Freileitungen sind nicht zulässig.

8. Rückhaltung von Niederschlagwasser gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 14 BauGB Regenwasserableitung

Die Parkplätze und Gebäudeumfahrten sind mit wasserdurchlässigen Belägen herzustellen. Die Oberflächenwasser aus befestigten Flächen (Zufahrten, Dachflächen usw.) werden über einen Regenwasserkanal zum Anschlusskanal des Regenrückhaltebeckens der Gemeinde geleitet. Das best. Regenrückhaltebecken der Gemeinde Parkstein ist bereits für die geplante Gewerbefläche C2 mit Stand 4. Änderung des FNP ausgelegt. Durch die Erweiterung der GE-Fläche gegenüber FNP ist eine geringfügige Erhöhung des Stauraumvolumens um ca. 300 m³ erforderlich. Das erforderliche zusätzliche Stauraumvolumen kann durch Anheben der maximalen Stauhöhe sowie Vergrößerung des Beckens in Richtung Westen erreicht werden. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens wird eine Tektur zum bestehenden Wasserrechtsverfahren durchgeführt. Die Niederschlagsableitung für die Erweiterungsfläche GE 2 ist über ein innerhalb dieser Fläche zu errichtendes, separates Regenrückhaltebecken an das bestehende, nordöstlich gelegene, Regenrückhaltebecken der Gemeinde anzuschließen. Dabei ist das Fassungsvermögen des RRB so zu bemessen, dass das gesamte Niederschlagswasser aus der Fläche GE 2 unter Berücksichtigung eines 10-jährigen Regenereignisses aufgenommen werden kann. Der Ablauf ist über einen Drosselablauf auf max. 5 l/s (nach ATV-A 117) zu begrenzen.

Page 5: Markt Parkstein Bebauungsplan mit integriertem ...parkstein.de/images/Aktuelles/Ost_II/A_1__BP_GE_OST_II_2._Änderung... · Die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des

Seite 5 Bebauungsplan GE - OST II 2.Änderung

architekturbüro dipl. ing. fh josef schöberl raiffeisenstrasse 8 92711 parkstein tel 09602 / 639363 fax 639364

Die Höhenlage des RRB ist so zu bemessen, dass eine Ableitung zum gemeindlichen RRB über eine Freispiegelleitung gewährleistet ist. Für das bestehende gemeindliche Becken, welches den Drosselablauf aufnehmen soll, ist ein entsprechender Nachweis im erforderlichen Wasserrechtsverfahren (Tektur) zu führen, dass dieses für die zusätzliche Einleitungsmenge aus dem RRB der Fläche GE 2 ausreichend bemessen ist. Sämtliche Entwässerungseinrichtungen innerhalb des Geltungsbereiches des Baugebietes OST II sind durch die Fa. WITRON – FAS zu erstellen. Die Entwässerungseinrichtungen sind bis spätestens Bezugsfertigkeit der Gebäude und Freianlagen voll funktionsfähig herzustellen.

9. Private Grünflächen

Die im Plan festgesetzten Grünflächen sind unter Verwendung heimischer groß- und mittelkroniger Laub- oder Obstbäume zu bepflanzen. Die Eingrünungen zur freien Landschaft und zur Gliederung der Gewerbefläche hat ausschließlich mit heimischen Bäumen und Sträuchern gemäß Pflanzliste zu erfolgen. Nicht überbaute Grundstücksflächen sind zu begrünen.

10. Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB 10.1 Lichtimmissionen

- Bei zu erwartenden Lichtimmissionen ist ein Lichtkonzept entsprechend der Richtlinie „Hinweise zu Messung und Beurteilung von Lichtimmissionen“ (LAI 10.5.2000) bzw. der zum Zeitpunkt der Errichtung/Genehmigung der Gebäude gültigen aktualisierten Version vorzulegen und durch ein anerkanntes Fachbüro zu begutachten. Falls erforderlich sind bauliche Blendschutzmaßnahmen vorzunehmen. Die Einhaltung der Hinweise zur Messung und Beurteilung von Lichtimmissionen (Licht-Leitlinie), vom 10.05.2012 ist mit dem Antrag auf Baugenehmigung bzw. Genehmigungsfreistellung nachzuweisen.

GE 1: - PV- Anlagen sind in ihrer Art und den geometrischen Verhältnissen so zu planen und

auszuführen, dass für die angrenzende Bebauung keine Blendwirkungen durch Sonnenlichtreflexionen auftreten können. Auf den Seiten in Richtung Südwesten und Nordwesten (best. Ortsbebauung) sind PV Anlagen unzulässig.

GE 2: - Für die Erweiterungsfläche GE 2 sind PV-Anlagen nicht zugelassen.

10.2 Um Störungen des Fauna-Flora-Habitat-Gebietes möglichst gering zu halten werden folgende Festsetzungen getroffen:

- Außenbeleuchtungen sind nur im Bereich der Parkplatzflächen sowie der Gebäudeumfahrungen zulässig.

- Zur Beleuchtung der Außenbereiche sind Natriumdampf-Hochdruck-Lampen (HSE-Lampen)

oder insektenfreundliche, nach unten gerichteten LED Lampen mit warm-weißen Licht vorgeschrieben, um die Anlockung von nachtaktiven Schmetterlingen und anderen nachtaktiven Insekten zu minimieren.

Page 6: Markt Parkstein Bebauungsplan mit integriertem ...parkstein.de/images/Aktuelles/Ost_II/A_1__BP_GE_OST_II_2._Änderung... · Die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des

Seite 6 Bebauungsplan GE - OST II 2.Änderung

architekturbüro dipl. ing. fh josef schöberl raiffeisenstrasse 8 92711 parkstein tel 09602 / 639363 fax 639364

10.3 Zur Erreichung des Schallschutzzieles werden Emissionskontingente entsprechend der Schalltechnischen Untersuchung festgesetzt:

Die festgesetzten Emissionskontingente LEK bedeuten, dass zur Tagzeit die gewerbliche Nutzung eingeschränkt möglich ist, da das Emissionskontingent LEK ohne Berücksichtigung von Zusatzkontingenten die Anhaltswerte der DIN 18005-1 2002-07 für Gewerbegebiete (LWA = 60 dB (A)/m2) unterschreitet. Zur Nachtzeit ist die gewerbliche Nutzung entsprechend den zur Nachtzeit niedrigeren Orientierungswerten in der Umgebung reduziert. Die Einschränkungen können durch abschirmende Maßnahmen wie geeignete Anordnung der Baukörper, so dass sich eine Abschirmung ergibt, kompensiert werden. Ebenso werden für die im Lageplan in der Anlage 1 dargestellten Richtungssektoren die Zusatzkontingente wirksam.

Innerhalb der Gewerbegebietsflächen sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen) zulässig deren Geräusche die nachfolgend aufgeführten Emissionskontingente nach DIN 45691 „Geräuschkontingentierung“ von tagsüber (06:00 Uhr bis 22:00 Uhr) und nachts (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) nicht überschreiten. Die Prüfung der Einhaltung der Emissionskontingente erfolgt nach DIN 45691:2006-12, Abschnitt 5. Die Relevanzgrenze aus DIN 45691:2006-12 ist zu beachten.

Fläche LEK,Tag

dB(A)

LEK,Nacht

dB(A)

GE 56 41

Tabelle 1: Emissionskontingente (LEK)

Zusatzkontingente Für die in der Planzeichnung dargestellten Richtungssektoren erhöhen sich die Emissionskontingente LEK um folgende LEK,ZUS,k:

Für die im Plan dargestellten Richtungssektoren erhöhen sich die Emissionskontingente LEK der vom Richtungssektor angeschnittenen gesamten Teilflächen um folgende Zusatzkontingente LEK,ZUS,k:

Tabelle 2: Zusatzkontingente RW: Rechtswert HW: Hochwert Zählrichtung im Uhrzeigersinn

Die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens erfolgt nach DIN 45691:2006-12, Abschnitt 5, wobei in den Gleichungen (6) und (7) der Norm für die Immissionsorte innerhalb der in der Tabelle genannten Richtungssektoren LEK,i durch LEK,i + LEK,zus,k zu ersetzen ist.

Eine Befreiung oder die Ansetzung davon abweichender Emissionskontingente LEK ist in Absprache mit der Genehmigungsbehörde möglich.

Abgrenzung Sektor Zusatzkontingent Bezugspunkte LEK,ZUS,k,

Tag

dB(A)

LEK,ZUS,k,

Nacht

dB(A)

Anfang Ende RW HW RW HW

Bezugspunkt 4505784,13 5510034,76 A 4505811,82 5510210,60 4505700,71 5509792,90 12 10 B 4505700,71 5509792,90 4505629,47 5510065,33 5 5 C 4505629,47 5510065,33 4505669,39 5510112,69 2 2 D 4505669,39 5510112,69 4505738,28 5510194,41 1 0 E 4505738,28 5510194,41 4505811,82 5510210,60 10 0

Page 7: Markt Parkstein Bebauungsplan mit integriertem ...parkstein.de/images/Aktuelles/Ost_II/A_1__BP_GE_OST_II_2._Änderung... · Die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des

Seite 7 Bebauungsplan GE - OST II 2.Änderung

architekturbüro dipl. ing. fh josef schöberl raiffeisenstrasse 8 92711 parkstein tel 09602 / 639363 fax 639364

Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal sowie für Betriebsleiter oder Betriebsinhaber dürften nur dann ausnahmsweise errichtet werden, wenn mit dem Antrag auf Baugenehmigung bzw. auf Genehmigungsfreistellung anhand geeigneter schalltechnischer Untersuchungen für das Vorhaben nachgewiesen wird, dass die Lärmeinwirkungen benachbarter Flächen die Anforderungen der einschlägigen Regelwerke zum Lärmschutz (TA Lärm/08.98) nicht überschreiten.

Page 8: Markt Parkstein Bebauungsplan mit integriertem ...parkstein.de/images/Aktuelles/Ost_II/A_1__BP_GE_OST_II_2._Änderung... · Die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des

Seite 8 Bebauungsplan GE - OST II 2.Änderung

architekturbüro dipl. ing. fh josef schöberl raiffeisenstrasse 8 92711 parkstein tel 09602 / 639363 fax 639364

A 2 Bauordnungsrechtliche Festsetzungen 1. Gebäudeform 1.1 Dach- und Fassadenausbildung (für alle Gebäudearten) Zugelassen sind Satteldächer, Walmdächer und Flachdächer. Die Dachhaut ist als harte, blendungsfreie Bedachung auszuführen. Flachdächer sind zu begrünen. Es ist auf eine landschaftsbezogene Gliederung der Baukörper und der Dachstruktur zu achten. Als Fassadenoberflächen sind Putz, Sichtbeton, Platten- und Holzverkleidungen zulässig. Spiegelnde Fassaden sind nicht zugelassen. Wechselnde Firstrichtungen sind zugelassen. Für die Erweiterungsfläche GE2 werden zusätzliche Festsetzungen getroffen:

- Max. Gebäudelänge von 96,0 m mit mind. einer Untergliederung. - Max. Gebäudebreite von 96,0 m mit Untergliederung nach max. 24,0 m

1.2 Wohn- und Bürogebäude

Die nachfolgenden Festsetzungen gelten für freistehende Wohn- und Bürogebäude. Entsprechende Nutzungen können auch in das Betriebsgebäude integriert werden. Die Wohn- und Bürogebäude sind rechtwinkelig oder parallel zu den Hauptbaumassen (z.B. Betriebsgebäude) zu errichten. An- und Ausbauten sind zulässig, wenn sie der Gesamtform des Hauptgebäudes untergeordnet sind.

Zulässige Dachneigungen: Flachdach: 0 - 5° Sattel- bzw. Walmdach: bis 30° Im GE 2 sind Wohn- und Bürogebäude nicht zugelassen. 1.3 Betriebsgebäude Zulässige Dachneigungen: Flachdach: 0 - 5° Sattel- bzw. Walmdach: bis 30° 2. Außenwerbung

Mit Gebäuden fest verbundene Werbeeinrichtungen sind zulässig, wenn sie insgesamt 5,0 m² Fläche nicht überschreiten. Leuchtreklame mit Wechsellicht ist nicht zulässig.

3. Einfriedungen Einfriedungen sind als Maschendrahtzäune oder Stabgitterzäune mit einer einheitlichen Gesamthöhe von 2,0 m und mit möglichst großer Durchlässigkeit in der Bodenzone (h = 20 cm), um für die Kleintierlebewelt die Bewegungsmöglichkeiten zu erhalten, auszuführen. Sockelausbildungen sind nicht zulässig. Hinterpflanzungen sind mit Einzelsträuchern, kleinen Strauchgruppen, Einzelbäumen, Baumgruppen und/oder Berankungen mit Arten der Artenliste auszuführen.

Page 9: Markt Parkstein Bebauungsplan mit integriertem ...parkstein.de/images/Aktuelles/Ost_II/A_1__BP_GE_OST_II_2._Änderung... · Die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des

Seite 9 Bebauungsplan GE - OST II 2.Änderung

architekturbüro dipl. ing. fh josef schöberl raiffeisenstrasse 8 92711 parkstein tel 09602 / 639363 fax 639364

4. Aufschüttungen und Abgrabungen Veränderungen der Geländeoberfläche dürfen nur in dem zur Durchführung des Bauvorhabens erforderlichen Ausmaß durchgeführt werden. Die natürliche Geländeoberfläche ist soweit wie möglich zu erhalten. Im Bereich der Grundstücksgrenzen ist das Gelände an das bestehende Niveau anzupassen. Für Abgrabungen bzw. Auffüllungen wird eine maximale Gesamthöhe von 10,0 m ab natürlichem Gelände festgesetzt. Diese Abgrabungen und Auffüllungen sind in einzelne Terrassierungen (Höhe bis max. ca. 4,50 m) auszuführen.

Für die Erweiterungsfläche GE2 wird zusätzlich die Oberkante des Fertigfußbodens (FOK) auf max. 1,0 m über FOK bestehenden tieferliegenden Fertigungshallen festgesetzt. Maximal zulässige FOK beträgt somit 469,70 m ü. NN.

5. Bepflanzung, Stellplatzflächen, Zufahrten

Beläge: Zur Verringerung der Bodenversiegelung wird die Verwendung wasserundurchlässiger Beläge nur in Bereichen zugelassen, wo sie nach gesetzlichen Vorschriften notwendig sind. Ansonsten sind durchlässige Beläge, Pflaster, Rasenpflaster für Gebäudeumfahrten und Parkplätze vorzusehen. Grünflächen: Grünflächen werden als magere, blumenreiche Wiese (autochthones Saatgut mit standortgerechter Artenzusammensetzung) ausgebildet. Wo auf Ansaat als Erosionsschutz verzichtet werden kann, ist die natürliche Sukzession zu fördern. Es erfolgt keine Düngung oder Verwendung von Pflanzenschutzmitteln. Die Wiesenflächen sind 1- 2mal jährlich mit Entfernung des Mähgutes zu mähen (erste Mahd ab dem 1. Juli, zweite Mahd im September). Am Rand der Wiesen werden Totholz- und Lesesteinhaufen angelegt. Säume: An den äußeren Gehölzrändern sind mind. 3 m breite magere Säume anzulegen (autochthones Saatgut mit standortgerechter Artenzusammensetzung), die alle 1-3 Jahre gemäht werden (Schnitte je nach Aufwuchsmenge). Das Mahdgut muss entfernt werden. Wo auf Ansaat als Erosionsschutz verzichtet werden kann, ist die natürliche Sukzession zu fördern. Es erfolgt keine Düngung oder Verwendung von Pflanzenschutzmitteln. Gehölze: Innerhalb der Grünflächen sind an den gekennzeichneten Standorten heimische und standortgerechte Baum- und Strauchgruppen aus gemischter Artenzusammensetzung anzupflanzen. Bei den festgesetzten Baumpflanzungen kann die räumliche Anordnung unter Beibehaltung der Anzahl der Bäume und bei Gewährleistung eines ausreichenden Sichtschutzes verändert werden. Die Sträucher sind bei einem Pflanzabstand von 2 m in Gruppen zu pflanzen (Festsetzungen für Böschungen beachten). Die randliche Eingrünung hat mit Bäumen und Sträuchern gemäß der Pflanzliste zu erfolgen. Die Pflanzungen sind vertikal zu strukturieren, so dass kein durchgängiger Gehölzriegel entsteht. Die Begrünung soll nicht streng linear erfolgen, sondern in der Breite wechseln. Im Bereich der Gebäude muss der Anteil der Bäume 1. Ordnung mind. 50 % betragen. Die südlichen Gehölze müssen an der Oberkante der Böschungen gepflanzt werden, um einen möglichst großen Sichtschutz zu entfalten. Stellplätze: Werden Stellplätze angelegt, ist pro 5 Stellplätze bzw. 70 m² Stellplatzfläche ein Pflanzstreifen von 2,0 m Breite anzulegen oder ein Großbaum StU 16/18 mit einer Mindestpflanzfläche von 3 m² zu pflanzen, wobei die Werte bei Rasenpflaster bei 7 Stellplätzen und 100 m² und bei Schotterrasen bei 10 Stellplätzen und 130 m² liegen.

Page 10: Markt Parkstein Bebauungsplan mit integriertem ...parkstein.de/images/Aktuelles/Ost_II/A_1__BP_GE_OST_II_2._Änderung... · Die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des

Seite 10 Bebauungsplan GE - OST II 2.Änderung

architekturbüro dipl. ing. fh josef schöberl raiffeisenstrasse 8 92711 parkstein tel 09602 / 639363 fax 639364

Böschungen: Böschungen bei Aufschüttungen und Abgrabungen sind mit unterschiedlichen Böschungsneigungen zu terrassieren, mit Bermen abzustufen und erosionssicher zu begrünen. Bis dahin sind Abschwemmungen durch technische Maßnahmen wirksam zurückzuhalten. Die Böschungsbereiche sind entsprechend der Pflanzliste zu bepflanzen und dauernd zu erhalten. Böschungsflächen sind zu 75% mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. Davon sind mindestens 50% mit Bäumen der 1. Ordnung auszuführen. Zudem ist das obere Drittel der Böschung flächig, der übrige Teil gruppenweise zu bepflanzen. An südlich exponierten Böschungen sollen offene, magere Bereiche erhalten werden. Pflanzliste Für die Eingrünung der Bauwerke sind heimische Baum- und Straucharten nach folgender Liste zu verwenden. Sträucher Art Mindest-Pflanzgröße Frangula alnus - Faulbaum v.Str. 4 Tr. 60-100 Cornus sanguinea - Roter Hartriegel v.Str. 4 Tr. 60-100 Corylus avellana - Haselnuss v.Str. 4 Tr. 60-100 Crataegus laevigata - Zweigriffliger Weißdorn* v.Str. 4 Tr. 60-100 Crataegus monogyna - Eingriffliger Weißdorn* v.Str. 4 Tr. 60-100 Euonymus europaeus - Pfaffenhütchen v.Str. 4 Tr. 60-100 Lonicera xylosteum - Heckenkirsche v.Str. 4 Tr. 60-100 Prunus spinosa - Schlehe v.Str. 3 Tr. 60-100 Rosa canina - Hundsrose v.Str. 3 Tr. 60-100 Rubus idaeus - Himbeere v.Str. 4 Tr. 60-100 Salix caprea - Sal-Weide v.Str. 3 Tr. 60-100 Salix purpurea - Purpurweide v.Str. 4 Tr. 60-100 Salix viminalis - Korb-Weide v.Str. 4 Tr. 60-100 Sambucus nigra - Schwarzer Holunder v.Str. 3 Tr. 60-100 Sambucus racemosa - Trauben-Holunder v.Str. 3 Tr. 60-100 Viburnum opulus - Wasser-Schneeball v.Str. 4 Tr. 60-100 *Weißdorn sollte nur in Abstimmung mit dem Kreisfachberater für Gartenbau und Landschaftspflege wegen der Übertragungsgefahr von Feuerbrand auf Obst gepflanzt werden. Obstbäume Pflanzqualität: Halb- oder Hochstamm in handelsüblicher Pflanzgröße „Streuobstwiesen“: Süßkirsche, Walnuss, Birne, Apfel, Zwetschge (regionale Sorten) Einzelne Wild-Obstbäume: Holzapfel (Malus sylvestris), Wildbirne (Pyrus pyraster), Kriechen-Pflaume (Prunus domestica subsp. Insititia) Bäume 2. Ordnung Art Mindest-Pflanzgröße Acer campestre - Feld-Ahorn Hei. 150-200 Betula pendula - Hänge-Birke Hei. 150-200 Betula pubescens - Moor-Birke Hei. 150-200 Carpinus betulus - Hainbuche Hei. 150-200 Prunus avium - Vogel-Kirsche Hei. 150-200 Prunus padus - Traubenkirsche Hei. 150-200 Sorbus aucuparia - Vogelbeere Hei. 150-200

Page 11: Markt Parkstein Bebauungsplan mit integriertem ...parkstein.de/images/Aktuelles/Ost_II/A_1__BP_GE_OST_II_2._Änderung... · Die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des

Seite 11 Bebauungsplan GE - OST II 2.Änderung

architekturbüro dipl. ing. fh josef schöberl raiffeisenstrasse 8 92711 parkstein tel 09602 / 639363 fax 639364

Bäume 1. Ordnung Art Mindest-Pflanzgröße Acer platanoides - Spitz-Ahorn StU 14 - 16 Acer pseudoplatanus - Berg-Ahorn StU 14 - 16 Fraxinus excelsior - Esche StU 14 - 16 Tilia cordata - Winter-Linde StU 14 - 16 Tilia platyphyllos - Sommer-Linde StU 14 - 16 Pinus sylvestris - Wald-Kiefer StU 14 - 16 Quercus robur - Stiel-Eiche StU 14 - 16 Bei Pflanzungen an Grundstücksgrenzen sind die gesetzlichen Grenzabstände einzuhalten. Für größere Sträucher und Bäume (außer Sträucher mit 2,0 m Wuchshöhe) ist ein Abstand von 4,0 m zur Grenze einzuhalten. Bäume der 1. Ordnung sind mit einem Mindestabstand von 6,0 m zur Grenze zu pflanzen. Die Bepflanzungen sind in der, auf die Fertigstellung der Böschungen folgenden Pflanzperiode durchzuführen und auf Dauer fachgerecht zu pflegen und zu unterhalten. Ausfälle sind in der nächsten Pflanzperiode umgehend zu ersetzen.

6. Flächen oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1 a Abs. 3 BauGB

Der Umweltbericht (§ 2a Abs. 2 BauGB) mit Behandlung der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung wurde erstellt durch das Büro für Landschaftsökologie Frau Susanne Ullmann - Wiesend, Hauptstraße 15 95508 Kulmain.

Dieser Umweltbericht ist Bestandteil des Bebauungsplanes und im Anhang beigefügt.

Neben einer Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen werden Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Schutzgüter aufgezeigt, sowie erforderliche Ausgleichsmaßnahmen festgelegt.

6.1 Flächen, für die Ausgleichsmaßnahmen notwendig sind

Grundsätzlich sind für alle überbaubaren Flächen Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Ausgleichsmaßnahmen werden darüber hinaus auf Flächen notwendig, die in den randlichen Grünflächen liegen und deren Bestand von mittlerer und hoher Bedeutung für den Naturhaushalt ist.

Page 12: Markt Parkstein Bebauungsplan mit integriertem ...parkstein.de/images/Aktuelles/Ost_II/A_1__BP_GE_OST_II_2._Änderung... · Die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des

Seite 12 Bebauungsplan GE - OST II 2.Änderung

architekturbüro dipl. ing. fh josef schöberl raiffeisenstrasse 8 92711 parkstein tel 09602 / 639363 fax 639364

6.2 Übersicht Ausgleichsflächen Die Ermittlung des Ausgleichsbedarfs ergab für die Urfassung des Bebauungsplanes 2012 einen Bedarf von 37.894 m² an externen Ausgleichsflächen. Für die 1. Änderung des Bebauungsplanes 2014 ergab sich ein weiterer Bedarf an externen Ausgleichsflächen von 8.478 m² plus 1.000 m² zusätzlicher Ausgleich für die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes (mit Fernwirkung Kultur- und Sachgüter). Damit ergibt sich in der Summe ein gesamter externer Ausgleichbedarf von 47.372 m². Für die Herstellung von Ausgleichsmaßnahmen stellen die Fa. Witron und der Markt Parkstein folgende Grundstücke zur Verfügung:

Übersicht über die für die 2. Änderung aktuellen Ausgleichsflächen: Fl.Nr. Gemarkung Gemeinde Eigen-

tümer Verwendete Fläche [m²]

Faktor Anerkannte Fläche [m²]

333 (T) Wurz Püchersreuth Fa. Witron 5.000 1 5.00058 (T) Schwand Parkstein Parkstein 2.736 0,7 1.915 254 (T) Neuhaus Windische. Fa. Witron 9.478 1 9.478 318 Oed (ehem. 181) Parkstein Parkstein 2.380 1 2.380 320 (T) Oed (ehem. 181) Parkstein Parkstein 3.985 1 3.985 475 Hammerles Parkstein Fa. Witron 2.578 1 2.578 510 Parkstein Parkstein Fa. Witron 4.090 1 4.090 511 Parkstein Parkstein Fa. Witron 13.560 1 13.560 1262 Parkstein Parkstein Parkstein 4.420 1 4.420 6.3 Planung Ausgleichsflächen Die geplanten Maßnahmen bei den Ausgleichsflächen sind im Einzelnen nachfolgend beschrieben. (siehe auch Umweltbericht im Anhang D1)

Page 13: Markt Parkstein Bebauungsplan mit integriertem ...parkstein.de/images/Aktuelles/Ost_II/A_1__BP_GE_OST_II_2._Änderung... · Die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des

Seite 13 Bebauungsplan GE - OST II 2.Änderung

architekturbüro dipl. ing. fh josef schöberl raiffeisenstrasse 8 92711 parkstein tel 09602 / 639363 fax 639364

AUSGLEICHSFLÄCHE FL.NR. 333 (T) GMKG. WURZ

Abb.: Planung der Ausgleichsfläche (Kartengrundlage: Bayerische Vermessungsverwaltung) Bestand: Intensivacker, teilweise steilere nach (Süd-)Westen geneigte Fläche mit

bewegtem Relief Entwicklungsziel: Extensive Acker- oder Grünlandnutzung mit strukturanreichernden Elementen

(Wald/-mantel, Hecke, Säume), Aufwertung Landschaftsbild; Entwicklungszeit mind. 5-15 Jahre

Maßnahmen und Pflege: Grünland/Acker/Säume - Extensivierung der Nutzung: keine Düngung oder Pestizide - Entwicklung von Grünland durch Selbstbegrünung (ggf. Umbruch mit anschließender Einebnung;

Unkrautbekämpfung nur durch zusätzliche Mahd oder Einzelentfernung in Rücksprache mit der uNB; alternativ Ansaat mit autochthonem Saatgut)

- Angepasstes Mahdregime (fünf Jahre zweimalige Mahd, nach Erfolgskontrolle evtl. Umstellung auf eine Mahd in Abstimmung mit der uNB); Mahdzeiträume: 15.07-31.07. (Berücksichtigung der Feldlerchenbrut) und 15.09.-30.09.; In den ersten zwei Jahren (ab denen sich eine dichte Grasnarbe gebildet hat): zusätzlicher Aushagerungsschnitt vor dem „Ährenschieben“ der Obergräser ca. 15.05.

- Entwicklung von Säumen mit Lesestein- und Totholzhaufen in Form von Wurzelstöcken entlang der Hecken und des Waldmantels (Breite 4 m).

- Im nordwestlichen Waldrand sind vor allem ältere Eichen und einzelne Sträucher vorhanden. Hier wird ein vorgelagerter Saum mit standortgerechten Einzelsträuchern lt. Pflanzliste geschaffen (Breite 4 m).

- Südlichen Ranken alle 3 Jahre teilweise entbuschen, soweit keine Oberflächenabschwemmung ausgelöst wird.

- Säume gehölzfrei halten (Mahd alle 1-3 Jahre zum 2. Mahdtermin oder Einzelentfernung) - Mahd jeweils mit ordnungsgemäßer Beseitigung des anfallenden Mähgutes

Wald(-mantel), Hecken - Die südwestlichen Waldränder bilden Fichtenbestockung mit nur einzelnen Laubsträuchern.

Erweiterung des Wäldchens mit Bäumen 1. und 2. Ordnung und Anlage eines 3-reihigen

Page 14: Markt Parkstein Bebauungsplan mit integriertem ...parkstein.de/images/Aktuelles/Ost_II/A_1__BP_GE_OST_II_2._Änderung... · Die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des

Seite 14 Bebauungsplan GE - OST II 2.Änderung

architekturbüro dipl. ing. fh josef schöberl raiffeisenstrasse 8 92711 parkstein tel 09602 / 639363 fax 639364

Waldmantels aus Sträuchern (lt. Pflanzliste) in der südwestlichen Ecke des Flurstücks (tiefster Punkt mit steilen Hangbereichen)

- Entlang der östlichen Grundstücksgrenzen Anlage einer lockeren, frei wachsenden, 3-reihigen Hecke lt. Pflanzliste (Abstand zum Nachbarn mind. 4 m)

- Pflanzabstand 1,5 m bei Sträuchern und 3 m bei Bäumen, Sträucher in Gruppen von 5-7 Stück gleicher Art

- Sicherung der Gehölze vor Verbiss - Ggf. Hecken alle 15 Jahre abschnittsweise in Rücksprache mit der uNB auf den Stock setzen - Stehendes und liegendes Totholz im Wald sollte belassen werden, soweit Belange der

Verkehrssicherungspflicht und Forstschutzgründe nicht entgegen stehen.

Page 15: Markt Parkstein Bebauungsplan mit integriertem ...parkstein.de/images/Aktuelles/Ost_II/A_1__BP_GE_OST_II_2._Änderung... · Die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des

Seite 15 Bebauungsplan GE - OST II 2.Änderung

architekturbüro dipl. ing. fh josef schöberl raiffeisenstrasse 8 92711 parkstein tel 09602 / 639363 fax 639364

AUSGLEICHSFLÄCHE FL.NR. 58 (T), GMKG. SCHWAND

Abb.: Lage der Ausgleichsfläche (Kartengrundlage: Bayerische Vermessungsverwaltung) Bestand: Intensiv genutztes Grünland Entwicklungsziel: Strukturreiches Extensiv-Grünland, Entwicklungszeit mind. 5-10 Jahre Maßnahmen und Pflege: - Extensive Grünlandnutzung (Düngeverzicht, keine Pestizide) - Angepasstes Mahdregime (fünf Jahre zweimalige Mahd, nach Erfolgskontrolle evtl. Umstellung auf

eine Mahd). 1. Mahd jährlich zwischen 20.06. und 01.07; 2. Mahd zwischen 01.09. und 15.09., jeweils mit ordnungsgemäßer Beseitigung des anfallenden Mähgutes

- Anlage eines 2 m breiten Brachestreifens zur Schweinnaab; hier erfolgt künftig keine Mahd mehr. Eine Gehölzentwicklung sowie das Verbleiben von Totholz sind zuzulassen.

Grenze Ausgleichsflächen Grenze Ausgleichsgrundstück Kartierter Biotop - nicht aufwertbare Fläche

GE Theile

Page 16: Markt Parkstein Bebauungsplan mit integriertem ...parkstein.de/images/Aktuelles/Ost_II/A_1__BP_GE_OST_II_2._Änderung... · Die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des

Seite 16 Bebauungsplan GE - OST II 2.Änderung

architekturbüro dipl. ing. fh josef schöberl raiffeisenstrasse 8 92711 parkstein tel 09602 / 639363 fax 639364

AUSGLEICHSFLÄCHE FL.NR. 254/0 (T) GMKG. NEUHAUS

Abb.: Planung der Ausgleichsfläche (Kartengrundlage: Bayerische Vermessungsverwaltung) Bestand: Ackerland Entwicklungsziel: Gestufter Waldmantel, strukturreiches Extensiv-Grünland, Aufwertung des

Landschaftsbilds; Entwicklungszeit mind. 5-15 Jahre Maßnahmen und Pflege: - Umwandlung von Acker in Grünland durch Selbstbegrünung oder Ansaat mit autochthonem

Saatgut - Extensivierung der Nutzung (keine Düngung oder Herbizide) - Angepasstes Mahdregime (fünf Jahre zweimalige Mahd, nach Erfolgskontrolle evtl. Umstellung auf

eine Mahd). 1. Mahd jährlich zwischen 15.07. und 01.08. (Berücksichtigung der Feldlerchenbrut); 2. Mahd zwischen 15.09. und 30.09.

- Jährlich wechselnder Brachestreifen längs der Fläche mit einer Breite von mind. 4 m (Mahd zum 2. Mahdtermin)

- Strukturelemente werden entlang des Weges und des Waldmantels untergebracht. - Anlage eines 3-reihigen Waldmantels aus Sträuchern in Gruppen von 5-7 Stück gleicher Art (lt.

Pflanzliste), Pflanzabstand 1,5 m, mit vorgelagertem Saum (Breite 4 m) - Zufahrtsmöglichkeiten von Nachbargrundstücken beachten. - Sicherung der Gehölze vor Verbiss - Säume gehölzfrei halten (Mahd alle 1-3 Jahre zum 2. Mahdtermin oder Einzelentfernung) - Mahd jeweils mit ordnungsgemäßer Beseitigung des anfallenden Mähgutes

Page 17: Markt Parkstein Bebauungsplan mit integriertem ...parkstein.de/images/Aktuelles/Ost_II/A_1__BP_GE_OST_II_2._Änderung... · Die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des

Seite 17 Bebauungsplan GE - OST II 2.Änderung

architekturbüro dipl. ing. fh josef schöberl raiffeisenstrasse 8 92711 parkstein tel 09602 / 639363 fax 639364

AUSGLEICHSFLÄCHE FL.NR. 318, 320 (T) OED (EHEMALS FL.NR. 181 (T), OED)

Abb.: Planung der Ausgleichsfläche (Kartengrundlage: Bayerische Vermessungsverwaltung) Bestand: Acker Entwicklungsziel: Strukturreiches Extensiv-Grünland; Entwicklungszeit mind. 5-10 Jahre Maßnahmen und Pflege: - Umwandlung von Acker in Grünland, Umbruch des vorhandenen Kleegrases auf jeweils der Hälfte

der Grundstücksflächen, Selbstbegrünung mit anschließender extensiver Grünlandnutzung (Düngeverzicht, keine Pestizide)

- Die jeweils andere Grundstückshälfte ohne Umbruch als extensives Grünland entwickeln - Angepasstes Mahdregime (fünf Jahre zweimalige Mahd, nach Erfolgskontrolle evtl. Umstellung auf

eine Mahd). 1. Mahd jährlich zwischen 20.06. und 01.07. (witterungsbedingt bis 15.07.); 2. Mahd zwischen 01.09. und 15.09. (witterungsbedingt bis 01.10.), jeweils mit ordnungsgemäßer Beseitigung des anfallenden Mähgutes.

- Anlage von zwei 5 m breiten Brachestreifen mit 5 Lesestein- und 5 Totholzhaufen. Punktuelle Pflanzung von 8-10 Dornsträuchern.

- Diese Brachestreifen sind nach Vorgabe der unteren Naturschutzbehörde in Teilbereichen gehölzfrei zu halten (Einzelentfernung oder Mahd frühestens jährlich zum 2. Mahdtermin bis spätestens alle 3 Jahre, kein Mulchen).

Page 18: Markt Parkstein Bebauungsplan mit integriertem ...parkstein.de/images/Aktuelles/Ost_II/A_1__BP_GE_OST_II_2._Änderung... · Die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des

Seite 18 Bebauungsplan GE - OST II 2.Änderung

architekturbüro dipl. ing. fh josef schöberl raiffeisenstrasse 8 92711 parkstein tel 09602 / 639363 fax 639364

AUSGLEICHSFLÄCHE FL.NR. 475, GMKG. HAMMERLES

Abb.: Planung der Ausgleichsfläche (Kartengrundlage: Bayerische Vermessungsverwaltung) Bestand: Nährstoffreiches Grünland mit Wiesenfuchsschwanz-Dominanz, Wiesengraben,

möglicherweise nur temporär oder gering Wasser führend Entwicklungsziel: Strukturreiches Extensiv-Grünland, Aufwertung des Wiesengrabens;

Entwicklungszeit mind. 5-10 Jahre Maßnahmen und Pflege: - Extensive Grünlandnutzung (Düngeverzicht, keine Pestizide) - Angepasstes Mahdregime (fünf Jahre zweimalige Mahd, nach Erfolgskontrolle evtl. Umstellung auf

eine Mahd). 1. Mahd jährlich zwischen 20.06. und 01.07.; 2. Mahd zwischen 01.09. und 15.09., jeweils mit ordnungsgemäßer Beseitigung des anfallenden Mähgutes

- Verbesserung des Wiesengrabens durch Abflachen der Ufer mit wechselnden Böschungsneigungen

- Pflanzung von 35 dornigen Sträuchern

Page 19: Markt Parkstein Bebauungsplan mit integriertem ...parkstein.de/images/Aktuelles/Ost_II/A_1__BP_GE_OST_II_2._Änderung... · Die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des

Seite 19 Bebauungsplan GE - OST II 2.Änderung

architekturbüro dipl. ing. fh josef schöberl raiffeisenstrasse 8 92711 parkstein tel 09602 / 639363 fax 639364

AUSGLEICHSFLÄCHE FL.NR. 510 UND 511, GMKG. PARKSTEIN

Abb.: Planung der Ausgleichsfläche (Kartengrundlage: Bayerische Vermessungsverwaltung) Bestand: Intensivacker Entwicklungsziel: Extensive Ackernutzung; Entwicklungszeit mind. 5-10 Jahre Maßnahmen und Pflege: - Extensive Ackernutzung in Anlehnung an das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm:

Extensive Ackerbewirtschaftung unter Verzicht auf den Anbau von Mais, Klee, Kleegras, Luzerne, Kartoffeln und Zuckerrüben

Verzicht auf Untersaat Bewirtschaftungsruhe in der Zeit vom 15.04. - 30.06. eines Jahres Reduzierte Ansaatdichte bei Getreide (Reihenabstand mind. 20 cm). Verzicht auf den Einsatz von Mineraldünger, organischen Düngemitteln und chemischen

Pflanzenschutzmitteln. - Anlage von 3 Lerchenfenstern jährlich (Flächen von je ca. 20 m² bei denen keine Ansaat

vorgenommen wird) - Anlage eines 5 m breiten Brachestreifens an der südlichen und nördlichen Grundstücksgrenze - Pflanzung von dornigen Gehölzgruppen (25 Sträucher) mit 5 Wildbirnen und Vogelbeeren sowie 7

Hochstamm-Obstbäumen entlang des Feldweges im Norden - Die randlichen Brachestreifen sind bis auf die vorgenommenen Anpflanzungen gehölzfrei zu halten

(Mahd mit Mähgutentfernung alle 1 - 3 Jahre)

Page 20: Markt Parkstein Bebauungsplan mit integriertem ...parkstein.de/images/Aktuelles/Ost_II/A_1__BP_GE_OST_II_2._Änderung... · Die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des

Seite 20 Bebauungsplan GE - OST II 2.Änderung

architekturbüro dipl. ing. fh josef schöberl raiffeisenstrasse 8 92711 parkstein tel 09602 / 639363 fax 639364

AUSGLEICHSFLÄCHE FL.NR. 1262 GMKG. PARKSTEIN

Abb.: Planung der Ausgleichsfläche (Kartengrundlage: Bayerische Vermessungsverwaltung) Bestand: Nährstoffreiche Grünlandbrache (Waldwiese) mit überwiegend nitrophilen

Staudenfluren Entwicklungsziel: Offenhaltung der Waldwiese, Strukturverbesserung im Auenbereich der

Schweinnaab; Entwicklungszeit mind. 5 Jahre Maßnahmen und Pflege: - Durch Uferabgrabungen die Eigendynamik des Gewässers unterstützen; Material im Bereich der

westlichen Grundstücksgrenze einbringen - Weiterhin kann auf eine Mahd der Fläche verzichtet werden, sie ist jedoch im 3 -5jährigen Turnus

gehölzfrei zu halten.

6.4 Allgemeine Hinweise Die Ausgleichsmaßnahmen sind zu gestalten, sobald mit der Erschließung des Baugebietes begonnen wird. Bei allen Pflanzungen sind die gesetzlichen Pflanzabstände einzuhalten, um nachteilige Auswirkungen an angrenzende Grundstücke zu vermeiden. Bei Erdarbeiten ist auf den Erhalt der Funktionsfähigkeit etwaiger Dränagen zu achten. Die Flächen sind auf Dauer fachgerecht zu pflegen und zu unterhalten und müssen zur Verfügung stehen, solange der Eingriff wirkt. Die Herstellung der Ausgleichsmaßnahmen erfolgt in enger Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde. Das Erreichen der Entwicklungsziele muss von der unteren Naturschutzbehörde bestätigt werden. Es sind keine weiteren Funktionskontrollen erforderlich.

Page 21: Markt Parkstein Bebauungsplan mit integriertem ...parkstein.de/images/Aktuelles/Ost_II/A_1__BP_GE_OST_II_2._Änderung... · Die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des

Seite 21 Bebauungsplan GE - OST II 2.Änderung

architekturbüro dipl. ing. fh josef schöberl raiffeisenstrasse 8 92711 parkstein tel 09602 / 639363 fax 639364

Die Flächen werden durch den Markt zur Eintragung in das Ökoflächenkataster gemeldet und werden im Zuge der nächsten Änderungen der gemeindlichen Flächennutzungspläne als solche festgeschrieben. Die Ausgleichsflächen, die nicht im Eigentum des Marktes liegen, müssen spätestens zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses über eine notarielle Grundbucheintragung gesichert werden.

Page 22: Markt Parkstein Bebauungsplan mit integriertem ...parkstein.de/images/Aktuelles/Ost_II/A_1__BP_GE_OST_II_2._Änderung... · Die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des

Seite 22 Bebauungsplan GE - OST II 2.Änderung

architekturbüro dipl. ing. fh josef schöberl raiffeisenstrasse 8 92711 parkstein tel 09602 / 639363 fax 639364

A 3 Hinweise und Empfehlungen 1. Selbstschutz der Bauherren vor Oberflächenwasser: Bei der Planung des Gebäudes sowie der Außenanlagengestaltung sollte auf eine sichere

Ableitung des Oberflächenwassers geachtet werden. (Lage von Kellerfenstern, Lichtschächten und Kellerabgängen, Gefälle vom Gebäude zur Grundstücksfläche)

2. Kanalisation:

Generell sind sämtliche Einleitungsstellen für Abwasser unterhalb der Rückstauebene (Straßenniveau) ausreichend gegen Rückstau zu sichern. Die Abwasserentsorgung erfolgt im Trennsystem mit Anschluss der Schmutzwasserleitung an die bestehende Kläranlage in Parkstein. Innerhalb des Baugebiets ist das anfallende Schmutzwasser durch den Grundstücksbesitzer an einem Tiefpunkt zu sammeln und über ein Hebewerk den gemeindlichen Kanal in der Neustädter Straße im Bereich der Grundstückszufahrt einzuleiten. Das anfallende Oberflächenwasser wird über einen Regenwasserkanal zum best. Anschlusskanal des Regenrückhaltebeckens der Gemeinde Parkstein geleitet. Für die Oberflächenentwässerung wird eine Tektur zum best. Wasserrechtsverfahren durchgeführt. Für die Oberflächenentwässerung der Gewerbegebietsfläche GE 2 werden unter A1 (Planungsrechtliche Festsetzungen), Punkt 8 (Rückhaltung von Niederschlagswasser) entsprechende Festlegungen getroffen. Sämtliche Entwässerungsmaßnahmen sind mit dem WWA Weiden abzustimmen.

3. Versorgung: Das gesamte Baugebiet kann mit Erdgas versorgt werden. 4. Baumpflanzungen

Bei Baumpflanzungen ist ein Mindestabstand von 2,50 m zu Fernmeldeanlagen, sowie Erdkabeln einzuhalten. Sofern dieser Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann, sind entsprechende Schutzvorkehrungen zu treffen.

5. Brandschutz

Die Versorgung des Planbereiches mit Löschwasser kann über die Trinkwasserhauptleitung sichergestellt werden. Die erforderlichen Hydranten sind in Abstimmung mit dem zuständigen Kreisbrandrat und der örtlichen Feuerwehr abzustimmen. Eine Löschwasserversorgung für Einzelobjekte, die den Grundschutz an Löschwasserbedarf überschreiten bzw. eine erhöhte Brandlast aufweisen, sind durch geeignete Maßnahmen auf dem jeweiligen Grundstück durch den Betreiber / Verursacher sicherzustellen und im Baugenehmigungsverfahren darzustellen.

Page 23: Markt Parkstein Bebauungsplan mit integriertem ...parkstein.de/images/Aktuelles/Ost_II/A_1__BP_GE_OST_II_2._Änderung... · Die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des

Seite 23 Bebauungsplan GE - OST II 2.Änderung

architekturbüro dipl. ing. fh josef schöberl raiffeisenstrasse 8 92711 parkstein tel 09602 / 639363 fax 639364

A 4 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches

Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches gemäß § 9 (7) BauGB Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Gebiet, das im Sinne der Ziffer 15.12 der Planzeichenverordnung umgrenzt ist. Im Einzelnen die Grundstücke der Gemarkung Parkstein:

GE1 Flurstücknummern: 1102/3 Teilflächen der Flurstücknummern: 398/2 402 1107 1110 GE2 Flurstücknummern: 1102 Teilflächen der Flurstücknummern: 1103/2

Karte Geltungsbereich (ohne Maßstab)

Page 24: Markt Parkstein Bebauungsplan mit integriertem ...parkstein.de/images/Aktuelles/Ost_II/A_1__BP_GE_OST_II_2._Änderung... · Die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des

Seite 24 Bebauungsplan GE - OST II 2.Änderung

architekturbüro dipl. ing. fh josef schöberl raiffeisenstrasse 8 92711 parkstein tel 09602 / 639363 fax 639364

B Begründung Rechtliche Grundlagen Im derzeitigen Flächennutzungsplan der Marktgemeinde Parkstein mit Stand 7. Änderung ist der Planbereich als Gewerbefläche vorgesehen. Der Bebauungsplan entwickelt sich somit aus den Vorgaben des Flächennutzungsplanes. Im vorliegenden Bebauungsplan werden Konkretisierungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung vorgenommen. Weiterhin gelten - das Baugesetzbuch (BauGB) i. d. F. der Bekanntmachung vom vom 03.11.2017 - die Baunutzungsverordnung (BauNVO) i. d. F. der Bekanntmachung vom 21.11.2017 - die Bayerische Bauordnung (BayBO) i. d. F. vom 12.07.2017 Räumlicher Geltungsbereich Das Plangebiet liegt südöstlich des Parksteiner Ortskernes im direkten Anschluss an das von der Fa. Witron bereits fertig bebaute Gewerbegebiet Ost I. Im Osten und Süden schließen landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Östlich, im direkten Anschluss an die Baufläche grenzt das Landschaftsschutzgebiet an. In westlicher Richtung ist entsprechend des FNP Wohnbebauung WA zum direkten Anschluss an best. Bebauung vorgesehen. Nordwestlich und südwestlich des geplanten Gewerbegebietes sind großflächige Grünflächen als Pufferfläche zu den späteren Wohngebieten A 4 und A5 vorgesehen.

Karte Gesamtübersicht (Auszug aus FNPL 7. Änderung - ohne Maßstab)

Page 25: Markt Parkstein Bebauungsplan mit integriertem ...parkstein.de/images/Aktuelles/Ost_II/A_1__BP_GE_OST_II_2._Änderung... · Die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des

Seite 25 Bebauungsplan GE - OST II 2.Änderung

architekturbüro dipl. ing. fh josef schöberl raiffeisenstrasse 8 92711 parkstein tel 09602 / 639363 fax 639364

Der Planbereich umfasst eine Gesamtfläche von 10,19 ha und teilt sich wie folgt auf: GE1 (Best. Gewerbegebiet) Gewerbeflächen 6,50 ha Private Grünfläche 1,85 ha Gesamtfläche GE1 8,35 ha GE2 (Erweiterung) Gewerbeflächen 0,81 ha Private Grünfläche 1,03 ha Gesamtfläche GE2 1,84 ha

Karte Flächenaufteilung ( ohne Maßstab)

Page 26: Markt Parkstein Bebauungsplan mit integriertem ...parkstein.de/images/Aktuelles/Ost_II/A_1__BP_GE_OST_II_2._Änderung... · Die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des

Seite 26 Bebauungsplan GE - OST II 2.Änderung

architekturbüro dipl. ing. fh josef schöberl raiffeisenstrasse 8 92711 parkstein tel 09602 / 639363 fax 639364

Ziel und Zweck der Planung Ziel der Planung ist die Schaffung von Gewerbeflächen in unmittelbarer Ortsnähe von Parkstein. Das Plangebiet führt die bereits bestehenden Gewerbeflächen der Fa. Winkler (FAS ) nach Süden weiter. Wesentlicher Zweck ist es der Fa. Witron die erforderlichen Gewerbeflächen zur Erweiterung des bestehenden Gewerbebetriebes zur Verfügung zu stellen und den Betrieb somit am Ort halten zu können. Die Fa. Witron ist der mit Abstand größte Arbeitgeber am Ort. Die geplante Erweiterungsmöglichkeit der Gewerbefläche in unmittelbarer Nähe zu den bestehenden Gewerbeflächen schafft neue und sichert die bestehenden Arbeitsplätze. Ausgangssituation Nach vollständiger Bebauung der Gewerbeflächen im Baugebiet GE Ost I benötigt die Fa. Witron (FAS) zusätzliche Produktionsflächen im direkten Anschluss an den best. Betrieb. Das GE Ost II stellt die notwendige Erweiterung der bereits bebauten Flächen im GE Ost I dar und wird an die vorhandenen Erschließungseinrichtungen angebunden.

Page 27: Markt Parkstein Bebauungsplan mit integriertem ...parkstein.de/images/Aktuelles/Ost_II/A_1__BP_GE_OST_II_2._Änderung... · Die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des

Seite 27 Bebauungsplan GE - OST II 2.Änderung

architekturbüro dipl. ing. fh josef schöberl raiffeisenstrasse 8 92711 parkstein tel 09602 / 639363 fax 639364

Planung Die ortsansässige Fa. Witron hat bereits in den Jahren 2012 bis 2013 das Baugebiet GE OST II komplett bebaut. Aufgrund der stetigen Weiterentwicklung der Fa. WITRON (FAS) wird es notwendig den best. Betrieb (FAS Werk 4) mit Lagerflächen zu erweitern. Der Flächennutzungsplan sieht diese Erweiterungsflächen bereits in der genehmigten 5. und in der 7.Änderung in südlicher Richtung als GE Fläche C2 vor. Die Erweiterungsfläche GE 2 schließt im Süden unmittelbar an die bestehende Gewerbefläche GE1 an, und bildet mit der Eingrünungsfläche den Abschluss der gewerblichen Entwicklung im Osten von Parkstein. Die Bebauung im Erweiterungsbereich GE 2 wird sich an die best. Architektur des Werkes FAS 4 anpassen. Für die Erstellung der Gewerbeflächen sind größere Erdbewegungen in Form von Abgrabungen und Aufschüttungen entsprechend der vorhandenen Hanglage erforderlich. Durch großflächige umlaufende Eingrünungsmaßnahmen, sowie intensiver Begrünung der Böschungsbereiche kann eine landschaftsgerechte Einbindung in die umgebende freie Feldflur erreicht werden. Erschließung Die verkehrsmäßige Erschließung des Baugebietes erfolgt, da es sich um eine reine

Betriebserweiterung der Fa. WITRON FAS handelt, ausschließlich über die vorhandenen Verkehrswege im GE Ost I bis zur angrenzenden Kreisstraße NEW 2 (Neustädter Straße). Der Anschluss von der Kreisstraße NEW 2 bis zum Betriebstor (Firmengelände) ist im BPL GE OST I als öffentliche Verkehrserschließung dargestellt. Für die Baugebietsausweisung GE OST II mit der jetzigen Erweiterung sind keine weiteren öffentlichen Verkehrserschließungsmaßnahmen erforderlich.

Über die NEW 2 mit Anbindung an die Bundesstraße B22 bzw. die Autobahnanbindung der A 93 ist das geplante Gewerbegebiet verkehrsmäßig überregional sehr gut erschlossen.

Die interne Verkehrserschließung des Planbereiches erfolgt ausschließlich durch die Fa. WITRON

FAS mit direktem Anschluss an Gewerbefläche Ost I. Die Versorgung des Planbereiches mit Strom, Gas und Telekommunikation kann auf kurzem Wege

durch Erweiterung der best. Versorgungsnetze in Ost I bzw. OST II sichergestellt werden. Die best. Trinkwasser-Ringleitung wird innerhalb des neuen Planbereiches umgelegt (Trasse außerhalb der GE Fläche) und mit einem Leitungsrecht zu Gunsten der Gemeinde Parkstein belegt.

Die Entsorgung von Schmutz- und Regenwasser erfolgt im Trennsystem. Im gesamten Planbereich sind die Entsorgungsleitungen und erforderlichen Einrichtungen durch die Fa. WITRON FAS herzustellen und zu unterhalten.

Das abzuleitende Regenwasser ist mit einem neuen Regenwasserkanal über die vorhandene

gemeindliche Regenwasserleitung in das best. Regenrückhaltebecken abzuleiten. Für die gesamte Erweiterungsfläche GE2 ist ein zusätzliches Regenrückhaltebecken durch die Fa. WITRON - FAS zu erstellen. Der gedrosselte Überlauf erfolgt ebenso in das gemeindliche Regenrückhaltebecken.

Page 28: Markt Parkstein Bebauungsplan mit integriertem ...parkstein.de/images/Aktuelles/Ost_II/A_1__BP_GE_OST_II_2._Änderung... · Die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des

Seite 28 Bebauungsplan GE - OST II 2.Änderung

architekturbüro dipl. ing. fh josef schöberl raiffeisenstrasse 8 92711 parkstein tel 09602 / 639363 fax 639364

Immissionsschutz Für den vorliegenden Bebauungsplan wurde die schalltechnische Untersuchung 368_0 des Ingenieurbüros alfred bartl akustik | bauphysik, vom 14.07.2014 angefertigt, um die Lärmimmissionen an den relevanten Immissionsorten quantifizieren zu können. Die Emissionskontingente LEK sind keine Orientierungs- oder Immissionsrichtwerte oder -anteile. Im künftigen konkreten Verwaltungsverfahren sind die, aus den Emissionskontingenten LEK sich ergebenden Immissionskontingente LIK als Immissionsrichtwertanteile zu betrachten, mit der Folge, dass der nach TA Lärm unter Berücksichtigung der Schallausbreitungsverhältnisse zum Zeitpunkt der Genehmigung berechnete Beurteilungspegel Lr der vom Vorhaben ausgehenden Geräusche an allen maßgeblichen Immissionsorten das jeweilige Immissionskontingent LIK nach DIN 45691:2006-12 nicht überschreiten darf. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Realisierung des Gewerbegebietes bei Einhaltung der in der Planzeichnung festgesetzten Lärmkontingente (LEK) möglich ist. Die festgesetzten Emissionskontingente LEK bedeuten, dass zur Tagzeit die gewerbliche Nutzung eingeschränkt möglich ist, da die Emissionskontingente LEK ohne Berücksichtigung von Zusatzkontingenten die Anhaltswerte der DIN 18005-1 2002-07 für Gewerbegebiete (LWA = 60 dB(A)/m2) teilweise unterschreiten. Zur Nachtzeit ist die gewerbliche Nutzung entsprechend den zur Nachtzeit niedrigeren Orientierungswerten in der Umgebung reduziert. Die Einschränkungen können durch abschirmende Maßnahmen wie geeignete Anordnung der Baukörper, so dass sich eine Abschirmung ergibt, kompensiert werden. Ebenso werden für die im Lageplan in der Anlage 1 dargestellten Richtungssektoren die Zusatzkontingente tagsüber und nachts wirksam.

Fläche Ausgangspegel dB(A)

Reduzierung zur Nachtzeit dB(A)

GE 56 15

Emissionskontingente LEK tagsüber und Reduzierung zur Nachtzeit

Richtungssektoren mit Zusatzkontingenten LEK,ZUS,k:

Tabelle 3: Zusatzkontingente Anhand der vorstehenden Tabelle können für Betriebe für die höhere Lärmimmissionen zur Nachtzeit zu erwarten sind, entsprechende Teilflächen vorgesehen werden. Bei Bauvorhaben sollten generell bereits im Planungsstadium schallschutztechnische Belange berücksichtigt werden. Die relevanten Immissionsorte sind der Anlage 1 der schalltechnischen Untersuchung 368_0 des Ingenieurbüros alfred bartl akustik | bauphysik, vom 14.07.2014 zu entnehmen.

Abgrenzung Sektor Zusatzkontingent Bezugspunkte LEK,ZUS,k,

Tag

dB(A)

LEK,ZUS,k,

Nacht

dB(A)

Anfang Ende RW HW RW HW

Bezugspunkt 4505784,13 5510034,76 A 4505811,82 5510210,60 4505700,71 5509792,90 12 10 B 4505700,71 5509792,90 4505629,47 5510065,33 5 5 C 4505629,47 5510065,33 4505669,39 5510112,69 2 2 D 4505669,39 5510112,69 4505738,28 5510194,41 1 0 E 4505738,28 5510194,41 4505811,82 5510210,60 10 0

Page 29: Markt Parkstein Bebauungsplan mit integriertem ...parkstein.de/images/Aktuelles/Ost_II/A_1__BP_GE_OST_II_2._Änderung... · Die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des

Seite 29 Bebauungsplan GE - OST II 2.Änderung

architekturbüro dipl. ing. fh josef schöberl raiffeisenstrasse 8 92711 parkstein tel 09602 / 639363 fax 639364

Auswirkungen der Planung Durch die Schaffung der Gewerbegebietsflächen gehen landwirtschaftlich genutzte Flächen verloren. Zusätzlich als negativ zu beurteilen ist die zwangsläufige Versiegelung von Bodenflächen durch die Verkehrsanlagen und die Bebauung. Dem gegenüber steht die Möglichkeit Arbeitsplätze am Standort Parkstein zu halten bzw. neue Arbeitsplätze zu schaffen. Die räumliche Nähe und unmittelbare Verbindung zu den best. Gewerbeflächen der Fa. WITRON mit kurzen und guten Verkehrsanbindungen sind positiv zu beurteilen. Um die Beeinträchtigungen von best. Wohnbaugebieten soweit wie möglich zu minimieren sind umfangreiche Eingrünungen vorgesehen. Zusammenfassende Erklärung gem. § 10 Abs. 4 BauGB Zusammenfassung Das vorgesehene Gewerbegebiet GE Ost II (inkl. der Erweiterungsfläche GE 2), schafft die Voraussetzungen den betrieblichen Bedürfnissen auf Erweiterung der Produktionsflächen für Fördertechnikelemente der Fa. WITRON FAS nachzukommen. Dazu werden die ausgewiesenen Gewerbeflächen benötigt. Auf Grund der räumlichen Nähe zu den bestehenden Gewerbeflächen der Fa. Witron und die ausreichende Entfernung zur Wohnbebauung ist der Standort als ideal zu bezeichnen. Die neuen Gewerbeflächen tragen sowohl zur Stärkung und Sicherung bestehender Arbeitsplätze als auch zur Schaffung einer für den ländlichen Raum nicht unerheblichen Zahl von Arbeitsplätzen bei. Die in der 1. Änderung zusätzlich ausgewiesen Gewerbeflächen werden in ihrer Nutzung auf die Errichtung von Lagergebäuden sowie Lagerplätzen beschränkt. Berücksichtigung der Umweltbelange Die im Rahmen der Bauleitplanung zu beachtenden umweltrelevanten Aspekte wurden in die Planungsüberlegungen eingestellt. Belange von Boden, Natur und Landschaft werden im Umweltbericht untersucht und bewertet sowie die erforderlichen Ausgleichsflächen festgelegt. Mit den Immissionsschutzrechtlichen Festsetzungen laut vorliegender schalltechnischer Untersuchung wird sichergestellt, dass die Geräuscheinwirkungen durch das geplante Vorhaben nicht zu einer Verfehlung des angestrebten Schallschutzzieles führen. Darlegung der grundsätzlichen Abwägungsentscheidung Bereits im Rahmen des Flächennutzungsplanes wurden alternative Standorte für Gewerbeflächen untersucht. Bis zum heutigen Zeitpunkt ist der Standort als ideal zu bezeichnen da eine optimale Einpassung in das Umfeld erfolgen kann und auf Grund der räumlichen Distanz zu Wohnflächen keine Beeinträchtigungen zu erwarten sind.

Page 30: Markt Parkstein Bebauungsplan mit integriertem ...parkstein.de/images/Aktuelles/Ost_II/A_1__BP_GE_OST_II_2._Änderung... · Die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des

Seite 30 Bebauungsplan GE - OST II 2.Änderung

architekturbüro dipl. ing. fh josef schöberl raiffeisenstrasse 8 92711 parkstein tel 09602 / 639363 fax 639364

C Verfahrensablauf Bebauungsplan GE - OST II

1. Aufstellungsbeschluss 23.04.2012 2. Aufstellungsbekanntmachung 27.04.2012

3. Vorgezogene Fachstellengespräche

(Scoping) u.a. 15.05.2012

4. Billigungs- u. Auslegungsbeschluss 22.05.2012

5. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) (§ 4 Abs. 1 BauGB) 31.05.2012 - 29.06.2012

6. Abwägung der Anregungen und Stellungnahmen 09.07.2012

7. Öffentliche Auslegung nach §3 Abs. 2 BauGB und Träger öffentliche Belange (TöB) nach § 4 Abs. 2 BauGB 26.07.2012 - 27.08.2012

8. Abwägung der Anregungen und Stellungnahmen 10.09.2012

9. Satzungsbeschluss 10.09.2012

10. In Kraft seit 26.10.2012

1. Änderung GE - OST II

1. Aufstellungsbeschluss 2.06.2014 2. Aufstellungsbekanntmachung 01.07.2014

3. Billigungs- u. Auslegungsbeschluss 14.07.2014

4. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

(§ 3 Abs. 1 BauGB) 30.07.2014 – 26.08.2014

5. Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB) (§ 4 Abs. 1 BauGB) 31.07.2014 – 27.08.2014

6. Abwägung der Anregungen und Stellungnahmen 08.09.2014

7. Öffentliche Auslegung nach §3 Abs. 2 (BauGB) 17.09.2014 – 17.10.2014

8. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB) (§ 4 Abs. 2 BauGB) 17.09.2014 - 17.10.2014

Page 31: Markt Parkstein Bebauungsplan mit integriertem ...parkstein.de/images/Aktuelles/Ost_II/A_1__BP_GE_OST_II_2._Änderung... · Die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des

Seite 31 Bebauungsplan GE - OST II 2.Änderung

architekturbüro dipl. ing. fh josef schöberl raiffeisenstrasse 8 92711 parkstein tel 09602 / 639363 fax 639364

9. Abwägung der Anregungen und Stellungnahmen 10.11.2014

10. Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB 10.11.2014

11. Bekanntmachung gem. §10 Abs.3 BauGB 09.12.2014

12. Bebauungsplan GE OST II 1. Änderung in Kraft seit 09.12.2014 2. Änderung GE - OST II ( jetziges Verfahren )

1. Aufstellungsbeschluss 16.07.2018 2. Billigungs- u. Auslegungsbeschluss 16.07.2018

3. Aufstellungsbekanntmachung 17.07.2018

4. Auslegung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB Auslegung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 26.07.2018 – 27.08.2018

Page 32: Markt Parkstein Bebauungsplan mit integriertem ...parkstein.de/images/Aktuelles/Ost_II/A_1__BP_GE_OST_II_2._Änderung... · Die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des

Seite 32 Bebauungsplan GE - OST II 2.Änderung

architekturbüro dipl. ing. fh josef schöberl raiffeisenstrasse 8 92711 parkstein tel 09602 / 639363 fax 639364

D Anhang - Plandarstellung Im Anhang ( Bestandteil des Bebauungsplanes ) D1 Umweltbericht für die Aufstellung des Bebauungsplanes GE OST II _ 2. Änderung Umweltbericht vom 16.07.2018 (Büro für Landschaftsökologie Frau Ullmann - Wiesend) D2 Schalltechnische Untersuchung Ing. Büro alfred bartl vom 14.07.2014 D3 Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung M 1 : 1000 mit Zeichenerklärung vom 16.07.2018 Erstellt: Markt Parkstein, den 16.07.2018 Tanja Schiffmann, 1. Bürgermeisterin